18.02.2013 Aufrufe

INTERKOMMUNALER GEWERBEPARK DER STADT BORKEN ...

INTERKOMMUNALER GEWERBEPARK DER STADT BORKEN ...

INTERKOMMUNALER GEWERBEPARK DER STADT BORKEN ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>INTERKOMMUNALER</strong> <strong>GEWERBEPARK</strong><br />

<strong>DER</strong> <strong>STADT</strong> <strong>BORKEN</strong> UND <strong>DER</strong> GEMEINDEN HEIDEN UND REKEN<br />

Standortalternativen<br />

Oktober 2005


Interkommunaler Gewerbepark der Stadt Borken und der Gemeinden Heiden und Reken<br />

Interkommunaler Gewerbepark der Stadt Borken und der<br />

Gemeinden Heiden und Reken<br />

Standortalternativen<br />

Oktober 2005<br />

Im Auftrag der Stadt Borken und der Gemeinden<br />

Heiden und Reken<br />

Auftragnehmer: In Zusammenarbeit mit:<br />

Pesch & Partner<br />

Architekten•Stadtplaner<br />

Zweibrücker Hof 2<br />

58313 Herdecke<br />

Brosk, Landschaftsarchitektur und<br />

Freiraumplanung<br />

Gareisstraße 79<br />

45309 Essen<br />

2


Interkommunaler Gewerbepark der Stadt Borken und der Gemeinden Heiden und Reken<br />

Inhalt<br />

1<br />

Aufgabenstellung S. 4<br />

2 Vorgehensweise S. 5<br />

3 Planungsgrundlagen S. 6<br />

3.1 Großräumliche Einbindung und Vorgaben des Landesentwicklungsplans S. 6<br />

3.2 Landschaftsbild und naturräumliche Gliederung S. 7<br />

3.3 Regionalplanerische Belange und Darstellungen des<br />

Gebietsentwicklungsplans<br />

4 Tauschflächen zugunsten eines interkommunalen Gewerbegebietes S. 10<br />

4.1 Tauschflächen der Stadt Borken S. 11<br />

4.2 Tauschflächen der Gemeinde Heiden S. 12<br />

4.3 Tauschflächen der Gemeinde Reken S. 13<br />

4.4 Summe der Tauschflächen S. 14<br />

5 Potenzielle Standorte S. 15<br />

5.1 Definition des Suchraums S. 15<br />

5.2 Ausschluss von Flächen mit erheblichen Restriktionen und potenzielle<br />

Standorte<br />

3<br />

S. 9<br />

S. 16<br />

6 Vergleichende Bewertung der potenziellen Standorte S. 19<br />

6.1 Bewertungsmethode und Bewertungskriterien S. 19<br />

6.2 Bewertung der Untersuchungsflächen S. 22<br />

6.2.1 Untersuchungsfläche A S. 22<br />

6.2.2 Untersuchungsfläche B S. 33<br />

6.2.3 Untersuchungsfläche C S. 43<br />

7 Zusammenfassung der Bewertung und Empfehlung S. 53<br />

Anhang S. 55


Interkommunaler Gewerbepark der Stadt Borken und der Gemeinden Heiden und Reken<br />

1. Aufgabenstellung<br />

Die Stadt Borken und die Gemeinden Heiden und Reken beabsichtigen, ein<br />

interkommunales Gewerbegebiet an einem zentralen Standort an der Au-<br />

tobahn 31 zu entwickeln. Damit verfolgen sie das Ziel, in interkommunaler<br />

Abstimmung ein attraktives, Investoren anziehendes Gewerbeflächenange-<br />

bot zu schaffen. Durch diese strategische Neuausrichtung der Gewerbeflä-<br />

chenpolitik sollen im Tauschverfahren weniger geeignete Flächen in den<br />

einzelnen Ortslagen durch ein qualitativ und quantitativ hochwertiges Flä-<br />

chenangebot im unmittelbaren Einzugsbereich einer Autobahnanschluss-<br />

stelle ersetzt werden.<br />

Durch die Bündelung von Ressourcen wollen die drei Kommunen zu einer<br />

Effizienzsteigerung bei der Entwicklung ihrer Industrie- und Gewerbeflä-<br />

chen kommen, um den in den Gemeinden mittlerweile verstärkt festzustel-<br />

lenden Rückgang von Arbeitsplätzen zu kompensieren und diesem entge-<br />

genzuwirken. Nicht zuletzt soll die interkommunale Kooperation dazu bei-<br />

tragen, die kommunalen Finanzen zu schonen, indem zukünftige Planungs-<br />

und Erschließungsleistungen gebündelt und effizient eingesetzt werden.<br />

Ökologische Kompensationsmaßnahmen können großräumig eingesetzt,<br />

daraus entstehende Lasten auf die beteiligten Kooperationspartner verträg-<br />

lich verteilt werden.<br />

Bei der Suche nach einer geeigneten Fläche konzentrieren sich die Kommu-<br />

nen auf das unmittelbare Umfeld der Anschlüsse zur Autobahn 31 „Bor-<br />

ken“ und „Reken“. Eine hohe Verkehrsgunst wird als unverzichtbare Vor-<br />

aussetzung für gute Vermarktungschancen eines Industrie- und Gewerbe-<br />

standortes angesehen. Die Lage im unmittelbaren Einzugsbereich einer<br />

Autobahnzufahrt hat darüber hinaus den Vorteil, dass Ortsdurchfahrten<br />

mit den damit verbundenen Beeinträchtigungen der an diesen Straßen<br />

lebenden Bevölkerung deutlich gemindert oder sogar gänzlich vermieden<br />

werden.<br />

4


Interkommunaler Gewerbepark der Stadt Borken und der Gemeinden Heiden und Reken<br />

Die Entwicklung eines interkommunalen Gewerbegebiets erfordert eine<br />

gewisse Größenordnung, um auch längerfristig Entwicklungspotenziale zu<br />

bieten. Beispiele aus Nordrhein-Westfalen zeigen, dass bisher überwiegend<br />

Größen zwischen 60 und 120 Hektar realisiert wurden. Im Zuge dieser<br />

Machbarkeitsstudie soll die Erschließung von zunächst 40 - 60 Hektar als<br />

erste Entwicklungsstufe angenommen werden. Inklusive langfristiger Erwei-<br />

tungsflächen sollte der zukünftige Standort ein Flächenpotenzial von etwa<br />

80 - 100 Hektar Bruttofläche bieten.<br />

Aufgabe diese Studie ist es, einen geeigneten Standort für ein interkom-<br />

munales Gewerbegebiet im unmittelbaren Umfeld der oben genannten<br />

Autobahnanschlussstellen zu benennen. Die aufgrund ihrer Lage und Grö-<br />

ßenordnung geeigneten Flächen sind hinsichtlich ihrer städtebaulichen und<br />

ökologischen Eignung vergleichend zu bewerten mit der abschließenden<br />

Empfehlung eines geeigneten Standortes zur Einleitung der erforderlichen<br />

Planungsverfahren.<br />

2. Vorgehensweise<br />

Mit dem interkommunalen Gewerbegebiet sollen in den drei Kommunen in<br />

der Summe zunächst keine zusätzlichen Industrie- und Gewerbeflächen<br />

über das im Gebietsentwicklungsplan genehmigte Maß hinaus geschaffen<br />

werden. Es geht vielmehr um den Tausch bereits genehmigter Flächen in<br />

den Ortslagen, die aus unterschiedlichen Gründen nicht den Anforderun-<br />

gen an einen gut zu vermarktenden Standort entsprechen. Diese von den<br />

beteiligten Kommunen angebotenen Tauschflächen sollen zu einem ge-<br />

meinsamen hochwertigen Angebot an einer der beiden Autobahnan-<br />

schlussstellen zur A 31 gebündelt werden. In einem ersten Schritt werden<br />

daher die von den beteiligten Kommunen eingebrachten Tauschflächen<br />

dargestellt und flächenmäßig bewertet (Vgl. Kapitel 4).<br />

5


Interkommunaler Gewerbepark der Stadt Borken und der Gemeinden Heiden und Reken<br />

Kapitel 5 definiert die zu untersuchenden Standorte an den Anschlüssen<br />

zur Autobahn 31. Nach Abgrenzung des Suchraums werden auf der<br />

Grundlage von inhaltlichen Ausschlusskriterien und geeigneter Flächendi-<br />

mensionen potenzielle Standorte für das interkommunale Gewerbegebiet<br />

dargestellt. Diese Standorte werden auf der Grundlage vorab definierter<br />

Kriterien in Kapitel 6 vergleichend bewertet und in eine Rangfolge ge-<br />

bracht.<br />

3. Planungsgrundlagen<br />

3.1 Großräumliche Einbindung und Angaben<br />

des Landesentwicklungsplans<br />

Der Untersuchungsraum liegt im ländlich geprägten westlichen Münster-<br />

land etwa 30 Kilometer nördlich des Ruhrgebiets. Damit liegt er gemäß<br />

Landesentwicklungsplan NRW an der großräumigen, Oberzentren verbin-<br />

denden Entwicklungsachse Bottrop-Emden und wird erschlossen durch die<br />

in Nord-Süd-Richtung verlaufende Bundesautobahn 31.<br />

Die BAB 31 führt vom Ruhrgebiet durch das westliche Münsterland und<br />

das Emsland zur Nordseeküste. Sie beginnt am Autobahnkreuz Bottrop<br />

(A2) und führt über Gronau (B 54n), das Autobahnkreuz Schüttorf (A30),<br />

Lingen, Meppen und Leer bis Emden. Im Untersuchungsgebiet befinden<br />

sich die Anschlussstellen 35 „Reken“ und 34 „Borken“. An diese Anschluss-<br />

stellen binden die Bundesstraße 67 (Anschlussstelle Borken) und die Lan-<br />

desstraße 600 (Anschlussstelle Reken) an und erschließen jeweils das Unter-<br />

suchungsgebiet in Ost-West-Richtung. Der Verlauf der Bundesstraße B 67 /<br />

B67n fällt gemäß Landesentwicklungsplan mit der überregionalen Achse<br />

Bocholt-Borken-Dülmen/Lüdinghausen zusammen.<br />

Die Stadt Borken erfüllt die Aufgaben eines Mittelzentrums, die Gemeinden<br />

Heiden und Reken übernehmen die Funktionen von Grundzentren.<br />

6


Interkommunaler Gewerbepark der Stadt Borken und der Gemeinden Heiden und Reken<br />

Das ländlich geprägte westliche Münsterland besitzt insbesondere für die<br />

Einwohner des Ruhrgebiets eine große Bedeutung als Freizeit- und Erho-<br />

lungsraum. Landschaftliche Schönheit sowie der Bestand an Kulturgütern<br />

und naturnahen Freizeiteinrichtungen sind Grundlagen zur Erfüllung dieser<br />

Aufgabe.<br />

Große Bereiche des Untersuchungsgebiets verfügen über Grundwasservor-<br />

kommen, die für die Trinkwassergewinnung relevant sind.<br />

3.2 Landschaftsbild und naturräumliche Gliederung<br />

Das Untersuchungsgebiet liegt in den naturräumlichen Untereinheiten<br />

„Borken-Velener Aatal“ (Nr. 544.24), „Hülsten-Rekener Kuppen“ (Nr.<br />

544.35), „Rekener Berge“ (Nr. 544.36) und „Borken-Ramsdorfer Berge“<br />

(Nr. 544.37) innerhalb der Haupteinheit Westmünsterland. Die Topogra-<br />

phie wechselt von den Niederterrassenflächen der Bocholter Aa bei Borken<br />

in östlicher Richtung zu topografisch bewegteren Räumen, die u.a. mit<br />

dem Lünsberg (93 m über N.N.) und dem Tannenblütenberg (104 m über<br />

N.N.) mehrere Hochpunkte um die 100 m über N.N. aufweisen. Auf den<br />

vorherrschend sandigen oder lehmig-sandigen Böden finden sich in den<br />

bodentrockenen Teilen meist podsolige Braunerden oder Podsole. Kenn-<br />

zeichnend ist ferner für weite Teile des Raumes ein hoher Anteil von Pseu-<br />

dogleyen und Gleyen, an vielen Stellen auch von anmoorigen und moori-<br />

gen Bildungen. Den ökologischen Bedingungen entsprechen in großen<br />

Teilbereichen trockene und feuchte Eichen-Buchen- und Eichen-<br />

Birkenwälder in der potenziellen natürlichen Vegetation. Die potenziellen<br />

natürlichen Waldgesellschaften finden sich noch in verschiedenen über den<br />

Raum verstreuten Wäldern, Flurgehölzen und Wallhecken der landwirt-<br />

schaftlich genutzten Bereiche.<br />

Das Landschaftsbild wird geprägt durch die vorherrschend land- und forst-<br />

wirtschaftliche Nutzung des Raums. Dabei zeichnen sich Unterschiede<br />

zwischen den westlichen und östlichen bzw. nördlichen Bereichen des Un-<br />

tersuchungsgebiets ab. Letztere sind aufgrund der Bodenverhältnisse, der<br />

Topografie und der Flurstücksgrößen kleingliedriger und weisen ein ab-<br />

7


Interkommunaler Gewerbepark der Stadt Borken und der Gemeinden Heiden und Reken<br />

wechslungsreicheres Landschaftsbild auf. Waldparzellen, Feldgehölze und<br />

wegebegleitende Wallhecken wechseln mit landwirtschaftlichen Ackerflä-<br />

chen, aber - vor allem im nördlichen Teil des Untersuchungsgebiets - auch<br />

mit Grünlandflächen. Neben einem guten Rad- und Fußwegeangebot tra-<br />

gen historische und kulturelle Sehenswürdigkeiten zu einer intensiven Inan-<br />

spruchnahme der Landschaft durch Erholungssuchende bei. Der „Erho-<br />

lungsort Reken“ stellt in diesem Zusammenhang ein besonders umfangrei-<br />

ches Angebot dar.<br />

8


Interkommunaler Gewerbepark der Stadt Borken und der Gemeinden Heiden und Reken<br />

3.3 Regionalplanerische Belange und Darstellungen<br />

des Gebietsentwicklungsplans<br />

Ein Standort für den geplanten interkommunalen Gewerbepark ist im Ge-<br />

bietsentwicklungsplan noch nicht dargestellt. Der Gebietsentwicklungsplan<br />

und der kommunale Flächennutzungsplan sollen im Parallelverfahren ge-<br />

ändert werden.<br />

Laut Gebietsentwicklungsplan (GEP) haben sich zur Verwirklichung der<br />

landesplanerisch angestrebten Schwerpunktbildung Siedlungsentwicklun-<br />

gen der Gemeinden auf den Flächen zu vollziehen, die im GEP als Sied-<br />

lungsbereiche dargestellt sind. Im Sinne eines Erhalts zusammenhängender<br />

landschaftlicher Freiräume verfolgt der GEP grundsätzlich das Ziel, zukünf-<br />

tige gewerbliche Entwicklungen an bereits bestehenden Siedlungsansätzen<br />

zu konzentrieren. Abweichend von dieser generellen Zielsetzung werden<br />

Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiche auch dort dargestellt, wo be-<br />

sondere Standortvoraussetzungen dies erfordern (z.B. Bergbau- oder<br />

Kraftwerksstandorte) oder wo Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiche<br />

vorrangig als interkommunale Gewerbe- und Industriestandorte zu entwi-<br />

ckeln sind. Ein interkommunaler Gewerbe- und Industriestandort der Stadt<br />

Borken sowie die Gemeinden Heiden und Reken ist im derzeit gültigen GEP<br />

nicht aufgeführt.<br />

9


Interkommunaler Gewerbepark der Stadt Borken und der Gemeinden Heiden und Reken<br />

4. Tauschflächen zugunsten eines interkommunalen<br />

Gewerbegebietes<br />

Das interkommunale Gewerbegebiet der Stadt Borken sowie der Gemein-<br />

den Heiden und Reken soll in der ersten Stufe kein zusätzliches Gewerbe-<br />

und Industrieflächenangebot darstellen, sondern im Tausch von bereits im<br />

Gebietsentwicklungsplan dargestellten Flächen entwickelt werden. Im Fol-<br />

genden werden die Gewerbe- und Industrieflächen in den einzelnen Ort-<br />

schaften benannt und flächenmäßig quantifiziert, die von den beteiligten<br />

Kommunen als Tauschflächen in das Verfahren eingebracht werden.<br />

10<br />

Ausschnitt des Gebiets-<br />

entwicklungsplans<br />

Teilabschnitt Münsterland<br />

(Stand 1998)


Interkommunaler Gewerbepark der Stadt Borken und der Gemeinden Heiden und Reken<br />

4.1 Tauschflächen der Stadt Borken<br />

Der Gebietsentwicklungsplan stellt im Südenwesten der Stadt Borken (süd-<br />

lich der geplanten Bundesstraße 67n) einen 90 Hektar großen Gewerbe-<br />

und Industrieansiedlungsbereich dar. Diese Fläche grenzt im Süden unmit-<br />

telbar an den Naherholungsbereich Grütlohn. Nördlich ist die Entwicklung<br />

des Wohngebiets Hovesath geplant, in dem langfristig 5000 Einwohner<br />

leben werden. Die Stadt Borken will – verteilt auf zwei Teilbereiche – auf<br />

insgesamt etwa 28 Hektar der Gewerbeflächen verzichten und diese in das<br />

geplante interkommunale Gewerbegebiet einbringen. Die nördliche<br />

Tauschfläche ist geeignet, die Verträglichkeit zwischen den Nutzungsarten<br />

Wohnen und Gewerbe deutlich zu verbessern.<br />

11


Interkommunaler Gewerbepark der Stadt Borken und der Gemeinden Heiden und Reken<br />

4.2 Tauschflächen der Gemeinde Heiden<br />

Der Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich der Gemeinde Heiden, für<br />

den bisher kein Baurecht besteht, befindet sich am Ostrand des Siedlungs-<br />

kerns. Die gesamte Entwicklung dieses ca. 16,5 Hektar großen Bereichs ist<br />

durch eine 380 KV-Hochspannungsleitung, die diesen Bereich quert, deut-<br />

lich erschwert. Die Gemeinde Heiden beabsichtigt daher, ca. 7 Hektar die-<br />

ser Fläche im Tauschverfahren in das geplante interkommunale Gewerbe-<br />

gebiet einzubringen. Eine Aktivierung von Gewerbeflächen südlich des Hei-<br />

dener Siedlungskerns (südlich der L 600) ist wegen eines landwirtschaftli-<br />

chen Betriebes nicht möglich. Außerdem würden Immissionsprobleme zur<br />

angrenzenden Freizeitanlage und zur nördlich angrenzenden Wohnbebau-<br />

ung die gewerbliche Nutzung dieses Bereichs einschränken.<br />

12


Interkommunaler Gewerbepark der Stadt Borken und der Gemeinden Heiden und Reken<br />

4.3 Tauschflächen der Gemeinde Reken<br />

Flächenreserven innerhalb der im GEP dargestellten Gewerbe- und Indust-<br />

rieansiedlungsbereiche befinden sich östlich und nördlich des Siedlungs-<br />

kerns Bahnhof Reken.<br />

In einem ca. 9 ha. großen Bereich östlich des Ortskerns und südlich der<br />

K 12 sollen ca. 3 Hektar als Reservefläche für eine eventuelle Betriebserwei-<br />

terung der Unilever Deutschland vorgehalten werden. Die restlichen Flä-<br />

chen sind landwirtschaftlich genutzt und weisen eine teilweise Bebauung<br />

mit Wohnhäusern und landwirtschaftlichen Betrieben auf. Da wegen land-<br />

schaftlicher Belange eine weitere Ausdehnung nach Osten nicht in Betracht<br />

kommt und die Inanspruchnahme der teilweise bebauten Flächen kaum<br />

durchsetzbar ist, beabsichtigt die Gemeinde Reken, auf diese ca. 6 Hektar<br />

des im GEP dargestellten Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereichs zu<br />

verzichten und diese in das interkommunale Gewerbegebiet einzubringen.<br />

13


Interkommunaler Gewerbepark der Stadt Borken und der Gemeinden Heiden und Reken<br />

Nördlich des Ortsteils Bahnhof Reken existiert eine noch ca. 5,6 Hektar gro-<br />

ße Flächenreserve für eine gewerbliche Entwicklung. Diese Flächen sind<br />

aber wegen einer dort verlaufenden 110 KV-Freileitung nur bedingt für<br />

eine Entwicklung geeignet. Eine darüber hinaus gehende Ausdehnung des<br />

Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereichs nach Norden scheidet wegen<br />

landschaftlicher und siedlungsstruktureller Belange aus. Zwischen den<br />

Ortsteilen Bahnhof Reken und Groß Reken soll ein siedlungsgliedernder<br />

Freiraum erhalten bleiben.<br />

4.4 Summe der Tauschflächen<br />

Die beteiligten Kommunen Borken, Heiden und Reken verzichten in der<br />

Summe auf 41 Hektar Industrie- und Gewerbeflächen, die ihnen im gülti-<br />

gen Gebietsentwicklungsplan bereits zugestanden wurden. Dieser Verzicht<br />

erfolgt zugunsten des ersten Bauabschnitts des geplanten interkommuna-<br />

len Gewerbegebiets im unmittelbaren Einzugsbereich der Autobahn 31. Bei<br />

den Tauschflächen handelt es sich überwiegend um schwer vermarktbare<br />

Areale, darüber hinaus werden durch die flächenmäßige Zurücknahme der<br />

gewerblichen Nutzung angrenzende Quartiere entlastet und ein positiver<br />

Beitrag für das Orts- und Landschaftsbild der beteiligten Kommunen<br />

geleistet.<br />

14


Interkommunaler Gewerbepark der Stadt Borken und der Gemeinden Heiden und Reken<br />

5. Potenzielle Standorte<br />

5.1 Definition des Suchraums<br />

Die Entwicklung eines interkommunalen Gewerbegebietes setzt den An-<br />

schluss an eine leistungsfähige und konfliktfreie Verkehrserschließung<br />

zwingend voraus. Vor diesem Hintergrund wird in diesem Gutachten ein<br />

Suchraum in unmittelbarer Nachbarschaft der Autobahnanschlüsse an die<br />

Autobahn 31 „Reken“ und „Borken“ definiert. Dabei wird von einem Radi-<br />

us von etwa 2.000 Meter um die Anschlussstellen ausgegangen.<br />

15


Interkommunaler Gewerbepark der Stadt Borken und der Gemeinden Heiden und Reken<br />

5.2 Ausschluss von Flächen mit erheblichen<br />

Restriktionen und potenzielle Standorte<br />

Innerhalb des Suchraums werden in einem ersten Schritt Flächen ausge-<br />

schieden, bei denen erhebliche Restriktionen eine Entwicklung zum inter-<br />

kommunalen Gewerbegebiet behindern. Zu den Ausschlusskriterien zählen:<br />

(1) Verkehrliche Kriterien<br />

Unzureichende Anbindung an die Autobahnzufahrt, erhebliche Erschlie-<br />

ßungserschwernisse<br />

(2) Naturräumliche Kriterien<br />

� Naturschutzgebiete und FFH-Gebiete,<br />

� Biotope entsprechend § 62 Landschaftsgesetz NW<br />

� Großflächige, schützenswerte Biotope gemäß Biotopkataster NRW.<br />

(3) Siedlungsstrukturelle Kriterien<br />

� Ansammlung von Hofstellen und Wohnhäusern<br />

Im Sinne der o.g. Ausschlusskriterien entfallen vorab folgende Flächen für<br />

eine gewerbliche Entwicklung:<br />

� Bereich nordöstlich der Anschlussstelle 34 „Borken“:<br />

Bei einer Entwicklung eines interkommunalen Gewerbegebiets müssten<br />

Flächen in Anspruch genommen werden, die sich im Naturschutzgebiet<br />

„Schwarzes Venn“ befinden bzw. als FFH-Gebiet dargestellt sind. Als<br />

Schutzziel wird die Erhaltung eines bereits stark beeinträchtigten<br />

Hochmoortorfkörpers und die Förderung entsprechend typischer Flora<br />

und Fauna genannt. Das Gebiet beheimatet zahlreiche Arten der Roten<br />

Liste, im Bereich der Fauna beispielsweise Kiebitz, Großer Brachvogel,<br />

Blaesshuhn, Rebhuhn u.a.<br />

16


Interkommunaler Gewerbepark der Stadt Borken und der Gemeinden Heiden und Reken<br />

� Bereich südwestlich der Anschlussstelle 34 „Borken“:<br />

Große Flächen des Bereichs südwestlich der Anschlussstelle 34 „Bor-<br />

ken“ sind als schützenswertes Biotop gemäß Biotopkataster NRW (Nr.<br />

4107-082 „Kiefernmischwald auf Sanddünen) erfasst. Die innerhalb des<br />

Biotopkomplexes vorhandenen Binnendünen unterliegen dem Schutz-<br />

status des § 62 Landschaftsgesetz NW. Flora und Fauna weisen Rote-<br />

Liste-Arten auf.<br />

� Bereich südöstlich der Anschlussstelle 34 „Borken“:<br />

Südöstlich der Anschlussstelle 34 „Borken“ befinden sich zahlreiche<br />

landwirtschaftlich genutzte Gebäude. Damit lässt sich in diesem Bereich<br />

kein Flächenpotenzial in der angestrebten Zielgröße akquirieren.<br />

� Bereich nordwestlich der Anschlussstelle 34 „Borken“<br />

Das Gebiet liegt nicht unmittelbar an der Anschlussstelle 34 „Borken“,<br />

vielmehr stellen Bundesstraße 67 und Landesstraße 829 auf einer We-<br />

gedistanz von ca. 3.000 Metern die Verbindung zwischen Gebietszu-<br />

fahrt und Autobahnanschlussstelle her. An die Bundesstraße kann des-<br />

halb nicht direkt angebunden werden, weil sie im Bereich der An-<br />

schlussstelle 34 „Borken“ über planfreie Anschlüsse verfügt. Der Bau<br />

eines neuen planfreien Anschlusses an die Bundesstraße 67, der ledig-<br />

lich der Erschließung des interkommunalen Gewerbegebiets dient, führt<br />

zu unvertretbar hohen Erschließungskosten.<br />

Damit verbleiben im Suchraum für eine vergleichende Bewertung drei Un-<br />

tersuchungsflächen in der angestrebten Zielgröße:<br />

� Untersuchungsfläche A: Östlich der Anschlussstelle 35 „Reken“.<br />

Die Untersuchungsfläche A bindet unmittelbar östlich an die Anschluss-<br />

stelle 35 „Reken“ an. Sie wird durch den Verlauf der Landesstraße 600<br />

in zwei Teilbereiche gegliedert. Nördlich der Landesstraße 600 werden<br />

ca. 56 Hektar, südlich ca. 32 Hektar Bruttofläche dargestellt.<br />

Während die nördliche Teilfläche ausschließlich auf Rekener Gemeinde-<br />

gebiet liegt, befindet sich die südliche Teilfläche sowohl auf Rekener als<br />

auch auf Heidener Gemeindegebiet.<br />

17


Interkommunaler Gewerbepark der Stadt Borken und der Gemeinden Heiden und Reken<br />

� Untersuchungsfläche B: Südwestlich der Anschlussstelle 35 „Reken“.<br />

Diese Fläche bindet ebenfalls unmittelbar an die Anschlussstelle 35 „Re-<br />

ken“ an. Nördlich wird sie durch die in Ost-West-Richtung verlaufende<br />

Landesstraße 600 begrenzt. Es können ca. 100 Hektar Bruttofläche<br />

dargestellt werden, die sich auf Heidener Gemeindegebiet befindet.<br />

� Untersuchungsfläche C: Nordwestlich der Anschlussstelle 35 „Reken“.<br />

Die Untersuchungsfläche C liegt ca. 1.200 Meter westlich der BAB 31<br />

und bindet damit nicht unmittelbar an die Anschlussstelle 35 „Reken“<br />

an. Die Verbindung zwischen Untersuchungsfläche und Anschlussstelle<br />

stellt die Landesstraße 600 her, die damit die südliche Grenze der Un-<br />

tersuchungsfläche nachzeichnet. Im Westen grenzt die Fläche an die<br />

Ortslage Heiden bzw. an den im GEP dargestellten Gewerbe- und In-<br />

dustriebereich.<br />

18


Interkommunaler Gewerbepark der Stadt Borken und der Gemeinden Heiden und Reken<br />

Die Untersuchungsfläche C verfügt über eine Bruttofläche von ca. 100<br />

Hektar und liegt auf Heidener Gemeindegebiet.<br />

6. Vergleichende Bewertung der Standorte<br />

6.1 Bewertungsmethode und Bewertungskriterien<br />

Um eine systematische und nachvollziehbare Bewertung der Untersu-<br />

chungsflächen vorzunehmen, wird eine operationalisierte Bewertungsme-<br />

thode angewendet. Untersucht werden vier Themenbereiche, die Auf-<br />

schluss geben sollen über die Attraktivität und die Konfliktpotenziale der<br />

einzelnen Flächen. Den Themenbereichen sind einzelne Merkmale zuge-<br />

ordnet, die beschrieben, gewichtet und bezüglich ihrer Bedeutung für die<br />

Entwicklung eines interkommunalen Gewerbegebietes positiv oder negativ<br />

bewertet werden. Themenbereiche und Merkmale sind folgende:<br />

(1) Verkehr und Infrastruktur<br />

- Anbindung an die Autobahn und ein leistungsfähiges Straßennetz<br />

- Erreichbarkeit und Zentralität in Bezug auf die drei Gemeinden<br />

- Ver- und Entsorgung<br />

(2) Naturräumliche Situation im Untersuchungsgebiet<br />

- Vorhandensein schützenswerter Biotope<br />

- Vorhandensein von Waldflächen<br />

- Vorhandensein von Gewässern<br />

- Wasserschutzgebiet<br />

- Landschaftsschutzgebiet<br />

19


Interkommunaler Gewerbepark der Stadt Borken und der Gemeinden Heiden und Reken<br />

(3) Nutzungen im Untersuchungsgebiet<br />

- Hofstellen und/oder Wohngebäude<br />

- Windenergieanlagen / Konzentrationszone für Windenergieanlagen<br />

- Erholungsgebiet<br />

- Vorhandensein von Kultur- und/oder Bodendenkmälern<br />

- Landwirtschaftlich genutzte Flächen<br />

- Vorhandensein von touristischen Wegen<br />

- Elektrofreileitungen (mindestens 110 kV)<br />

- Richtfunkstrecken (lt. FNP)<br />

(4) Nutzungen in der Nachbarschaft<br />

- Wohnsiedlungen (im FNP dargestellt)<br />

- Hofstellen und/oder Wohngebäude<br />

- wertvolle Naturräume<br />

- Touristische Anlagen<br />

- Windenergieanlagen<br />

Da die aufgelisteten Merkmale hinsichtlich ihrer Bedeutung unterschiedlich<br />

einzustufen sind – so ist eine Richtfunkstrecke in einem Untersuchungsbe-<br />

reich in der Bedeutung und Konflikthaftigkeit nicht gleichzusetzen mit dem<br />

Vorhandensein eines schützenswerten Biotops – werden die einzelnen<br />

Merkmale mit Faktoren von „1“ bis „3“ gewichtet. Mit dem Faktor „3“<br />

gewichtete Merkmale haben eine besonders hohe Bedeutung, mit dem<br />

Faktor „1“ bewertete Merkmale eine relativ niedrige Wertigkeit.<br />

In der Rangfolge der Merkmale wird die Gewichtung wie folgt vorgenom-<br />

men:<br />

• Wertigkeitsfaktor „3“ (hohe Bedeutung):<br />

- Anbindung an ein leistungsfähiges Straßennetz<br />

- Schützenswerte Biotope<br />

- Hofstellen und / oder Wohngebäude im Untersuchungsgebiet<br />

- Windenergieanlagen im Untersuchungsgebiet<br />

- Wohnsiedlungen in der Nachbarschaft<br />

20


Interkommunaler Gewerbepark der Stadt Borken und der Gemeinden Heiden und Reken<br />

• Wertigkeitsfaktor „2“ (mittlere Bedeutung)<br />

- Erreichbarkeit und Zentralität<br />

- Waldflächen<br />

- Gewässer<br />

- Wasserschutzgebiet<br />

- Landschaftsschutzgebiet<br />

- Kultur- und Bodendenkmäler<br />

- Erholungsgebiet<br />

- Hofstellen und / oder Wohngebäude in der Nachbarschaft<br />

- Naturräume in der Nachbarschaft<br />

• Wertigkeitsfaktor „1“ (geringe Bedeutung)<br />

- Ver- und Entsorgung<br />

- Landwirtschaftlich genutzte Flächen<br />

- Elektrofreileitungen<br />

- Richtfunkstrecken (lt. FNP)<br />

- Touristische Wege<br />

- Touristische Anlagen in der Nachbarschaft<br />

- Windenergieanlagen in der Nachbarschaft<br />

21


Interkommunaler Gewerbepark der Stadt Borken und der Gemeinden Heiden und Reken<br />

6.2 Bewertung der Untersuchungsflächen<br />

6.2.1 Untersuchungsfläche A: Östlich der Anschlussstelle<br />

35 „Reken“<br />

Die Fläche ist nahezu eben und befindet sich im Bereich einer mittelgroß<br />

gegliederten Flurstruktur. Die Zielgröße von 100 Hektar wird mit etwa 88<br />

Hektar annähernd erreicht. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Reken<br />

stellt die Untersuchungsfläche A als Flächen für die Landwirtschaft und als<br />

Waldflächen dar. Ein Bereich der südlichen Teilfläche liegt im Heidener<br />

Gemeindegebiet. Diese Flächen stellt der Flächennutzungsplan als Flächen<br />

22


Interkommunaler Gewerbepark der Stadt Borken und der Gemeinden Heiden und Reken<br />

für die Land- und Forstwirtschaft dar. Es befinden sich keine Gebiete mit<br />

Baurecht (B-Pläne) im Bereich der Untersuchungsfläche.<br />

(1) Verkehr und Infrastruktur<br />

• Anbindung an ein leistungsfähiges Straßennetz Bewertung: +<br />

Das Gebiet liegt unmittelbar an der Anschlussstelle 35 „Reken“ und weist<br />

damit im Sinne der verkehrlichen Erschließung eine besonders hohe Lage-<br />

gunst auf. Die Landesstraße 600 quert die Untersuchungsfläche und glie-<br />

dert sie in zwei Teilbereiche.<br />

• Lage und Zentralität Bewertung: +<br />

Das Gebiet liegt an der gemeindeverbindenden Landesstraße 600. Die Er-<br />

reichbarkeit aus den drei Gemeindegebieten ohne Ortsdurchfahrt ist damit<br />

ohne Einschränkungen gewährleistet.<br />

• Ver- und Entsorgung Bewertung: 0<br />

Bei der Entwicklung dieser Fläche ist das Schmutzwasser mittels einer<br />

Druckrohrleitung in die Kläranlage Reken des Lippeverbandes zu leiten. Die<br />

Anlage weist die notwendigen Kapazitäten auf und befindet sich in etwa<br />

5,4 km (Luftlinie) Entfernung vom Untersuchungsgebiet in östlicher Rich-<br />

tung. Zu genauen Dimensionierungen und Kosten liegen noch keine Anga-<br />

ben vor.<br />

23


Interkommunaler Gewerbepark der Stadt Borken und der Gemeinden Heiden und Reken<br />

(2) Naturräumliche Situation im Untersuchungsgebiet<br />

• Schützenswerte Biotope Bewertung: 0<br />

Im südlichen Teil des Untersuchungsgebietes (Gemeindegebiet Heiden)<br />

befindet sich gemäß Biotopkataster ein als Vernetzungsbiotop beschriebe-<br />

nes Feldgehölz aus Buchen und Stileichen mit einer Fläche von ca. 11.000<br />

m² (Nr. 4107-039).<br />

Aufgrund der geringen Ausdehnung und der Absicht, den südlichen Ab-<br />

schnitt der Untersuchungsfläche erst in einer zweiten Stufe zu entwickeln,<br />

wird eine neutrale Bewertung vorgenommen.<br />

• Waldflächen Bewertung: –<br />

Ca. 42 % der gesamten Untersuchungsfläche sind mit Wald belegt. Bezo-<br />

gen auf einen ersten Entwicklungsabschnitt nördlich der Landesstraße 600<br />

sind etwa 24 Hektar Wald (43% der Fläche) betroffen.<br />

• Gewässer, feuchte Gebiete Bewertung: +<br />

Im Untersuchungsgebiet befinden sich keine Gewässer.<br />

• Wasserschutzgebiete Bewertung: –<br />

Das Untersuchungsgebiet liegt im nördlichen Randbereich eines Wasser-<br />

schutzgebiets mit der Schutzklasse III-B. Gemäß Wasserschutzgebietsver-<br />

ordnung „Holsterhausen/Üfter Mark“ bestehen in dieser Zone u.a. Verbote<br />

bzw. Genehmigungsvorbehalte bei der Errichtung und Änderung von Ab-<br />

fallentsorgungs- und Abwasseranlagen, bei der Durchführung von Abgra-<br />

bungen und Erdaufschlüssen (u.a. Einbau von Recycling-Baustoffen), bei<br />

der Anlage von Lager- bzw. Güterumschlagsplätzen sowie bei der Verle-<br />

24


Interkommunaler Gewerbepark der Stadt Borken und der Gemeinden Heiden und Reken<br />

gung von Rohrleitungen zum Transport wassergefährdender Stoffe. Der<br />

Bau sowie der Betrieb von Großanlagen, die regelmäßig mit wassergefähr-<br />

denden Stoffen umgehen (z.B. Kfz-Reparaturwerkstätten und Tankstellen),<br />

sind in der Schutzzone III-B verboten. Die Behandlung des Niederschlags-<br />

wassers sowie des Schmutzwassers ist auf die besonderen Schutzbelange<br />

des Wasserschutzgebiets abzustimmen.<br />

• Landschaftsschutzgebiete Bewertung: –<br />

Die gesamte Fläche liegt in zwei Landschaftsschutzgebieten (LS 4104-029<br />

bzw. LS 4207-068).<br />

(3) Nutzungen im Untersuchungsgebiet<br />

• Hofstellen, landwirtschaftliche Gebäude und Wohngebäude Bewertung: +<br />

Im Gebiet befinden sich keine Hofstellen, landwirtschaftlichen Gebäude<br />

oder Wohngebäude.<br />

• Windenergieanlagen /<br />

Konzentrationszone für Windenergieanlagen<br />

Im Gebiet befinden sich keine Windenergieanlagen. Es liegen keine Bauan-<br />

träge zur Errichtung von Windenergieanlagen vor. Die Untersuchungsfläche<br />

erfasst keine Flächen, die der Flächennutzungsplan als Konzentrationszone<br />

für Windenergieanlagen darstellt.<br />

25<br />

Bewertung: +<br />

• Kultur- und Bodendenkmäler Bewertung: +<br />

Im Gebiet sind keine Kultur- oder Bodendenkmäler bekannt.


Interkommunaler Gewerbepark der Stadt Borken und der Gemeinden Heiden und Reken<br />

• Erholungsgebiet Bewertung: –<br />

Im Osten der Untersuchungsfläche liegt ein Teil des im Flächennutzungs-<br />

plan dargestellten Erholungsgebietes Reken.<br />

• Touristische Wege (überörtliche Rad- und Fernwanderwege) Bewertung: –<br />

Das Gebiet wird von einer touristischen Fuß- und Radwegeverbindung<br />

durchquert bzw. begleitet („X8“).<br />

• Landwirtschaftlich wertvolle Flächen Bewertung: +<br />

Das Untersuchungsgebiet weist Bereiche landwirtschaftlich wertvoller Flä-<br />

chen auf (mittlere Bedeutung / Teilbereiche). Der Anteil landwirtschaftlich<br />

genutzter Flächen an der Gesamtfläche ist jedoch vergleichsweise gering.<br />

• Elektrofreileitungen (min 110 kV) Bewertung: +<br />

Im Gebiet befinden sich keine Elektrofreileitungen mit einer Leistung von<br />

mindestens 110 Kilovolt.<br />

• Richtfunkstrecken Bewertung: –<br />

Innerhalb der nördlichen Teilfläche verläuft die Richtfunkstrecke Haltern II-<br />

Borken 286 100/003. Innerhalb der Schutzzone dieser Richtfunktrasse ist<br />

die maximale Höhe baulicher Anlagen beschränkt, damit eine freie und<br />

ungestörte Ausbreitung der elektromagnetischen Wellen gewährleistet ist.<br />

Weil Sende- und Empfangsanlagen dieser Richtfunkstrecke in unterschiedli-<br />

cher Höhe angebracht sind, befindet sich auch die untere Begrenzung des<br />

Funkfeldes je nach Streckenabschnitt in unterschiedlicher Höhe. Querende<br />

26


Interkommunaler Gewerbepark der Stadt Borken und der Gemeinden Heiden und Reken<br />

Richtfunkstrecken weiterer Netzbetreiber (z.B. Mobilfunk), deren Strecken<br />

im Flächennutzungsplan der Gemeinde Reken nicht dargestellt sind, wer-<br />

den im Zuge dieser Studie nicht untersucht. Die genauen Daten sind in<br />

Absprache mit dem Betreiber der Richtfunkstrecken zu ermitteln.<br />

(4) Nutzungen in der Nachbarschaft<br />

• Entfernung zu im FNP dargestellten Wohngebieten bzw. Siedlungsbereichen<br />

mit überwiegender Wohnnutzung<br />

Zwischen der Untersuchungsfläche und im FNP dargestellten Wohngebie-<br />

ten liegt mit deutlich mehr als 500 Meter ein ausreichend großer Abstand.<br />

27<br />

Bewertung: +<br />

• Entfernung zu Hofstellen oder Wohngebäuden im Außenbereich Bewertung: 0<br />

Unmittelbar südlich der Untersuchungsfläche befindet sich die Hofstelle<br />

„Seier“. In einem Abstand von etwa 100 Metern zur östlichen Gebietsgren-<br />

ze der nördlichen Teilfläche befinden sich einzelne Wohngebäude im<br />

Außenbereich.<br />

• Entfernung zu ökologisch hochwertigen Gebieten,<br />

Lage im Biotopverbund<br />

In der Nachbarschaft der Untersuchungsfläche befinden sich schützenswer-<br />

te Biotopkomplexe lt. Biotopkataster NRW. Unmittelbar östlich an das Un-<br />

tersuchungsgebiet angrenzend liegt ein Niederwald aus Eichen und Birken<br />

mit einem naturnahen Kleingewässer (Nr. 4107-041). Das Kleingewässer<br />

wird den Biotoptypen gemäß § 62 Landschaftsgesetz NW zugeordnet. Eine<br />

Ausweisung als geschützter Landschaftsbestandteil wird vorgeschlagen.<br />

Nordöstlich an des Untersuchungsgebiet angrenzend befindet sich schließ-<br />

lich ein Komplex aus Wallhecken (NR. 4108-004), der als kulturhistorisch<br />

wertvolles Vernetzungsbiotop eingestuft wird.<br />

Bewertung: –


Interkommunaler Gewerbepark der Stadt Borken und der Gemeinden Heiden und Reken<br />

Großräumig betrachtet übernimmt die Fläche eine Verbindungsfunktion<br />

zwischen nördlich und südlich gelegenen Waldflächen und Biotopkomple-<br />

xen, die jedoch auch heute schon durch die querende L 600 eingeschränkt<br />

ist.<br />

• Entfernung zu Kulturgütern, touristischen Anlagen und<br />

öffentlichen Freizeitanlagen<br />

Im Osten der Untersuchungsfläche liegt ein Teil des im Flächennutzungs-<br />

plan ausgewiesenen Erholungsgebietes Reken, der sich von dort ausgehend<br />

nach Nordosten erstreckt. Dort schließt sich der Golfplatz "Uhlenberg" (ca.<br />

300 Meter) an. In einer Entfernung von 700 Metern befindet sich die west-<br />

liche Grenze des Wildparks Frankenhof.<br />

28<br />

Bewertung: –<br />

• Abstandsflächen zur Bundesautobahn Bewertung: 0<br />

Die Untersuchungsfläche grenzt unmittelbar an die BAB 31 an. Gemäß § 9<br />

Fernstraßengesetz dürfen längs der Bundesautobahnen Hochbauten jeder<br />

Art sowie Aufschüttungen oder Abgrabungen größeren Umfangs in einer<br />

Entfernung bis zu 40 Meter nicht errichtet werden. Im Zuge eines bauleit-<br />

planerischen Verfahrens muss außerdem geprüft werden, ob bauliche An-<br />

lagen in einer Entfernung von bis zu 100 Meter zulässig sind.<br />

• Windenergieanlagen Bewertung: 0<br />

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Heiden sieht unmittelbar westlich<br />

der BAB 31 eine Konzentrationszone für Windenergieanlagen vor. Optische<br />

und akustische Störungen, die von bestehenden und genehmigten Wind-<br />

energieanlagen innerhalb dieser Konzentrationszone ausgehen bzw. aus-<br />

gehen werden, können sich bis in die Untersuchungsfläche A hinein aus-<br />

wirken.<br />

Bei einer Festsetzung als Gewerbegebiet ist zu prüfen, ob bezogen auf Be-


Interkommunaler Gewerbepark der Stadt Borken und der Gemeinden Heiden und Reken<br />

triebsstätten von diesen Windenergieanlagen Störungen durch bewegte<br />

Schatten zu erwarten sind. Bezogen auf eine gewerbliche Nutzung existie-<br />

ren bisher keine genauen Grenzwerte, deshalb ist eine abschließende Be-<br />

wertung im Rahmen dieser Studie nicht möglich. Es lässt sich lediglich ab-<br />

schätzen, dass optische Störungen die Widmung dieses Bereichs zu einem<br />

Gewerbegebiet nicht behindern bzw. nur geringfügige bauleitplanerische<br />

Festsetzungen auslösen würden.<br />

Aufgrund der Distanz zwischen den Windenergieanlagen und der Untersu-<br />

chungsfläche ist nicht davon auszugehen, dass akustische Störungen durch<br />

Windenergieanlagen die bauleitplanerische Widmung dieses Bereichs zu<br />

einem Gewerbegebiet erschweren.<br />

Zusammenfassende Bewertung der Untersuchungsfläche A<br />

östlich Anschlussstelle 35 „Reken“<br />

Die Lage unmittelbar an der Anschlussstelle „Reken“ begründet die hohe<br />

Lage- und Erschließungsgunst dieses Standorts. Der Standort kann sich zur<br />

Autobahn präsentieren und ist von der Abfahrt zügig ohne Störung von<br />

Siedlungsbereichen zu erreichen. Ebenso ist die Erreichbarkeit aus den drei<br />

Gemeinden gut.<br />

Die Zielgröße von 100 Hektar wird mit 88 Hektar annähernd erreicht. Das<br />

Gebiet ist nahezu eben und weist eine großgliedrige Flurstruktur auf. Die<br />

Teilbereiche nördlich und südlich der Landesstraße 600 können in Ab-<br />

schnitten entwickelt werden: Nördlich der Landesstraße sind ca. 56 Hektar<br />

als erste Baustufe denkbar, südlich der Landesstraße können in einer zwei-<br />

ten Baustufe ca. 32 Hektar entwickelt werden.<br />

Auswirkungen auf die in der unmittelbaren Nachbarschaft zur Untersu-<br />

chungsfläche befindlichen Gebäude müssen in den weiteren Planverfahren<br />

geprüft werden. Negative Auswirkungen (Schallimmissionen und Schat-<br />

tenwurf) durch den Betrieb von Windenergieanlagen in der benachbarten<br />

Konzentrationszone sind als gering einzuschätzen.<br />

29


Interkommunaler Gewerbepark der Stadt Borken und der Gemeinden Heiden und Reken<br />

Einschränkend auf die Attraktivität als potenzieller Gewerbestandort wirkt<br />

sich aus, dass das Untersuchungsgebiet insgesamt in Landschaftsschutzge-<br />

bieten liegt und einen hohen Anteil an Waldflächen aufweist. Ein kleinflä-<br />

chiges Biotop befindet sich in der südlichen Teilfläche, weitere Biotope<br />

befinden sich in der Nachbarschaft zur Untersuchungsfläche. Große Berei-<br />

che der Untersuchungsfläche liegen im nördlichen Randbereich eines Was-<br />

serschutzgebiets mit der Schutzklasse III-B gemäß Wasserschutzgebietsver-<br />

ordnung „Holsterhausen/Üfter Mark“.<br />

Bei einer Entwicklung dieses Standorts müssen die bestehenden Land-<br />

schaftsschutzgebiete um den Bereich der Untersuchungsfläche zurückge-<br />

nommen werden. Außerdem kommt es zu einer Inanspruchnahme von<br />

Waldflächen sowie eines kleinflächigen Biotops, die aufgrund ihrer ökologi-<br />

schen Wertigkeit einen entsprechenden Ausgleichsbedarf auslösen. Hinzu<br />

kommt die unmittelbare Nachbarschaft schützenswerter Biotopkomplexe,<br />

deren Beeinträchtigungen durch bau- und betriebsbedingte Einflüsse zu<br />

überprüfen sind. Die Untersuchungsfläche übernimmt eine Verbindungs-<br />

funktion zwischen nördlich und südlich gelegenen Waldflächen und Bio-<br />

topkomplexen, die jedoch auch heute schon durch die querende L 600<br />

eingeschränkt ist.<br />

Die Lage im Wasserschutzgebiet schränkt eine gewerbliche Nutzung ein. So<br />

sind unter anderem Betriebe, die regelmäßig mit wassergefährdenden Stof-<br />

fen umgehen, in dieser Zone nicht zulässig. Auch wenn die relevante Was-<br />

serschutzgebietsverordnung keine abschließende Auskunft aller zulässigen<br />

Betriebsarten und -größen regelt, ist davon auszugehen, dass z.B. Tankstel-<br />

len und Kfz-Reparaturbetriebe im Bereich der in der Untersuchungsfläche<br />

als Schutzzone ausgewiesenen Fläche nicht errichtet werden können. In<br />

Abstimmung mit der zuständigen Wasserbehörde ist zu klären, ob Rege-<br />

lungen zu finden sind, die eine robuste gewerbliche Nutzung dieses Be-<br />

reichs dennoch ermöglichen, da lediglich der nördliche Randbereich des<br />

Wasserschutzgebiets betroffen ist.<br />

Teilbereiche beanspruchen Flächen des Erholungsgebiets „Reken“. Damit<br />

liegen auch freizeitbezogene Einrichtungen in der Nachbarschaft zur Unter-<br />

suchungsfläche (z.B. „Wildpark Frankenhof“) . Bei einer Entwicklung dieses<br />

30


Interkommunaler Gewerbepark der Stadt Borken und der Gemeinden Heiden und Reken<br />

Standorts müssen betroffene Flächen des Erholungsgebiets Reken zurück-<br />

genommen werden, weil eine gewerbliche Nutzung mit den Entwicklungs-<br />

zielen des Erholungsgebiets nicht vereinbar sind. Momentan verläuft ein<br />

Wander- bzw. Radwanderweg im Bereich der nördlichen Teilfläche, dessen<br />

Verlegung als unproblematisch einzuschätzen ist.<br />

Bei Abwägung aller Attraktivitäts- und Konfliktpotenziale spricht für die<br />

Eignung der Untersuchungsfläche A als interkommunales Gewerbegebiet<br />

ihre hohe Lagequalität. Aufgrund der unmittelbaren Nähe zur Autobahn<br />

A 31 und der Zentralität zu den Stadt- und Gemeindegebieten von Borken,<br />

Heiden und Reken weist sie eine sehr hohe Lage- und Erschließungsgunst<br />

auf. Konflikte bestehen aufgrund der vorhandenen naturräumlichen Merk-<br />

male. Bei Inanspruchnahme dieser Fläche ist von umfangreichen Aus-<br />

gleichsmaßnahmen auszugehen. Insbesondere Belange des Wasserschutzes<br />

sind näher zu untersuchen und frühzeitig mit den zuständigen Fachbehör-<br />

den abzustimmen.<br />

31


Interkommunaler Gewerbepark der Stadt Borken und der Gemeinden Heiden und Reken<br />

Bewertung Untersuchungsfläche A / östlich der Anschlussstelle 35 Reken<br />

Verkehr und Infrastruktur<br />

Wertfaktor positiv neutral negativ Punkte<br />

Verkehrliche Anbindung 3 + 3<br />

Zentralität 2 + 2<br />

Ver- und Entsorgung 1 0 0<br />

Naturräumliche Situation<br />

Schützenswerte Biotope 3 0 0<br />

Waldflächen 2 – -2<br />

Gewässer 2 + 2<br />

Wasserschutzgebiet 2 – -2<br />

Landschaftsschutzgebiet 2 – -2<br />

Nutzungskonflikte<br />

Hofstellen und Wohngebäude 3 + 3<br />

Windenergieanlagen 3 + 3<br />

Kultur- / Bodendenkmäler 2 + 2<br />

Erholungsgebiet 2 – -2<br />

Touristische Wege 1 – -1<br />

Landwirtschaftlich wertvolle Flächen 1 + 1<br />

Elektrofreileitung 1 + 1<br />

Richtfunkstrecken 1 – -1<br />

Nachbarschaftskonflikte<br />

Wohngebiet laut FNP 3 + 3<br />

Hofstellen / Wohngebäude 2 0 0<br />

Naturräume 2 – -2<br />

Kulturgüter, touristische Anlagen 1 – -1<br />

Bundesautobahn 1 0 0<br />

Windenergieanlagen 1 0 0<br />

Gesamtbewertung / Summe<br />

32<br />

7


Interkommunaler Gewerbepark der Stadt Borken und der Gemeinden Heiden und Reken<br />

6.2.2 Untersuchungsfläche B: Südwestlich der<br />

Anschlussstelle 35 „Reken“<br />

Die Untersuchungsfläche weist eine großgliedrige Flurstruktur vor, die Ziel-<br />

größe von 100 Hektar wird erreicht. Im Flächennutzungsplan der Gemein-<br />

de Heiden ist der Bereich der Untersuchungsfläche B überlagernd als Flä-<br />

chen für die Land- und Forstwirtschaft sowie als Konzentrationszone für<br />

Windenergieanlagen dargestellt. Außerdem werden Flächen erfasst, die der<br />

Flächennutzungsplan als Bergbaugebiete darstellt („Mit besonderen bauli-<br />

chen Vorkehrungen belastete Flächen“). Es befinden sich keine Gebiete mit<br />

Baurecht (B-Pläne) im Bereich der Untersuchungsfläche.<br />

33


Interkommunaler Gewerbepark der Stadt Borken und der Gemeinden Heiden und Reken<br />

(1) Verkehr und Infrastruktur<br />

• Anbindung an ein leistungsfähiges Straßennetz Bewertung: +<br />

Das Gebiet liegt unmittelbar an der Anschlussstelle 35 „Reken“ und weist<br />

damit im Sinne der verkehrlichen Erschließung eine besonders hohe Lage-<br />

und Erschließungsgunst auf.<br />

• Lage und Zentralität Bewertung: +<br />

Das Gebiet liegt an der gemeindeverbindenden Landesstraße 600. Die Er-<br />

reichbarkeit aus den drei Gemeindegebieten ist damit gewährleistet.<br />

• Ver- und Entsorgung Bewertung: 0<br />

Das Klärwerk Heiden liegt am südlichen Rand der Gemeinde Heiden in einer<br />

Distanz von etwa 3,5 km Luftlinie. Da das Untersuchungsgebiet in einem<br />

Wasserschutzgebiet liegt, sind an den Umgang mit dem Niederschlagswas-<br />

ser besondere Anforderungen zu stellen. Da insgesamt noch keine aussa-<br />

gekräftigen Untersuchungen zur Entwässerungssituation vorliegen, wird<br />

dieser Aspekt (vergleichbar den Untersuchungsflächen A und C) neutral<br />

bewertet.<br />

34


Interkommunaler Gewerbepark der Stadt Borken und der Gemeinden Heiden und Reken<br />

(2) Naturräumliche Situation<br />

• Schützenswerte Biotope Bewertung: +<br />

In der Untersuchungsfläche befinden sich keine schützenswerten Biotope<br />

gemäß Biotopkataster NRW.<br />

• Waldflächen Bewertung: +<br />

Waldflächen sind auf der Untersuchungsfläche B nicht vorhanden.<br />

• Gewässer, feuchte Gebiete Bewertung: +<br />

Im Untersuchungsgebiet B befinden sich keine Gewässer.<br />

• Wasserschutzgebiete Bewertung: –<br />

Der überwiegende Teil des Untersuchungsgebiets liegt im Geltungsbereich<br />

der Wasserschutzgebietsverordnung „Holsterhausen/Üfter Mark“ (Schutz-<br />

klasse III-B). Daraus ergeben sich Verbote bzw. Genehmigungsvorbehalte<br />

bei der Errichtung und Änderung baulicher Anlagen sowie besondere An-<br />

forderungen bei der Behandlung des Niederschlags- und Schmutzwassers.<br />

• Landschaftsschutzgebiete Bewertung: 0<br />

Im östlichen Bereich werden Flächen eines Landschaftsschutzgebiets er-<br />

fasst. Es handelt sich um den östlichen Randstreifen des Gebietes, der le-<br />

diglich etwa ein Fünftel der Gesamtfläche ausmacht.<br />

35


Interkommunaler Gewerbepark der Stadt Borken und der Gemeinden Heiden und Reken<br />

(3) Nutzungen im Untersuchungsgebiet<br />

• Hofstellen, landwirtschaftliche Gebäude und Wohngebäude Bewertung: +<br />

Im Gebiet befinden sich keine der oben genannten Gebäude.<br />

• Windenergieanlagen / Konzentrationszone für<br />

Windenergieanlagen<br />

Der überwiegende Teil der Untersuchungsfläche erfasst Bereiche, die der<br />

Flächennutzungsplan der Gemeinde Heiden als Konzentrationszone für<br />

Windenergieanlagen darstellt. Folglich werden im Bereich der Untersu-<br />

chungsfläche bereits heute zahlreiche Windenergieanlagen betrieben. Die<br />

Auswirkungen dieses Betriebs auf die Eignung der Untersuchungsfläche als<br />

interkommunales Gewerbegebiet lassen sich wie folgt zusammenfassen<br />

(vgl. ausführliche Darstellung im Anhang):<br />

• Durch den Betrieb mehrerer Windenergieanlagen besteht für die an-<br />

grenzenden Siedlungsstrukturen im Außenbereich bereits eine akus-<br />

tische Vorbelastung, die teilweise die Grenzwerte schon ausschöpft.<br />

Zusätzliche gewerbliche Nutzungen würden die zulässigen Lärmwer-<br />

te wahrscheinlich überschreiten und ggf. erhebliche Maßnahmen<br />

zur Einhaltung der Grenzwerte erforderlich machen.<br />

• Optische Beeinträchtigungen der zukünftigen Nutzung durch die<br />

Windenergieanlagen („Disco-Effekt“, „Stroboskop-Effekt“), erforder-<br />

liche bauliche Abstandflächen zwischen den Windenergieanlagen<br />

und Gewerbebetrieben und weitere Nutzungskonflikte zwischen<br />

Windenergieanlagen und gewerblicher Entwicklung erschweren ein<br />

Nebeneinander von Windenergieanlagen und Gewerbebetrieben er-<br />

heblich.<br />

36<br />

Bewertung: –


Interkommunaler Gewerbepark der Stadt Borken und der Gemeinden Heiden und Reken<br />

• Kultur- und Bodendenkmäler Bewertung: +<br />

Im Gebiet sind keine Kultur- oder Bodendenkmäler bekannt.<br />

• Erholungsgebiet Bewertung: +<br />

Die Untersuchungsfläche B ist nicht Teil eines Erholungsgebietes.<br />

• Touristische Wege (überörtliche Rad- und Fernwanderwege) Bewertung: 0<br />

Südlich der Untersuchungsfläche verläuft ein Wander- und Radwanderweg<br />

in Ost-West-Richtung („X 8“).<br />

• Landwirtschaftlich wertvolle Flächen Bewertung: –<br />

Es werden Bereiche landwirtschaftlich wertvoller Flächen erfasst. Zur Zeit<br />

wird die Fläche überwiegend landwirtschaftlich genutzt.<br />

• Elektrofreileitungen (min 110 kV) Bewertung: +<br />

Im Gebiet befinden sich keine Elektrofreileitungen mit einer Leistung von<br />

mindestens 110 Kilovolt.<br />

37


Interkommunaler Gewerbepark der Stadt Borken und der Gemeinden Heiden und Reken<br />

• Richtfunkstrecken Bewertung: +<br />

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Heiden enthält im Bereich der Un-<br />

tersuchungsfläche keine Darstellungen zum Verlauf einer Richtfunkstrecke.<br />

Querende Richtfunkstrecken (z.B. Mobilfunk), deren Trassen im Flächennut-<br />

zungsplan der Gemeinde Heiden nicht dargestellt sind, werden im Zuge<br />

dieser Studie nicht untersucht. Die genauen Daten sind in Absprache mit<br />

etwaigen Betreibern in den nächsten Planungsschritten zu ermitteln.<br />

(4) Nutzungen in der Nachbarschaft<br />

• Entfernung zu im FNP dargestellten Wohngebieten bzw. Siedlungsbereichen<br />

mit überwiegender Wohnnutzung<br />

Zwischen Untersuchungsfläche und Siedlungsbereichen mit Wohnnutzung<br />

wird ein Abstand von mehr als 500 Metern eingehalten.<br />

38<br />

Bewertung: +<br />

• Entfernung zu Hofstellen oder Wohngebäuden im Außenbereich Bewertung: –<br />

Etwa 25 Meter südlich und nördlich der Untersuchungsfläche befinden sich<br />

mehrere Hofstellen, die auch über Wohngebäude verfügen.<br />

• Entfernung zu ökologisch hochwertigen Gebieten, Lage im Biotopverbund<br />

Südlich der Untersuchungsfläche grenzen mit dem „Kulturlandschaftskom-<br />

plex Dorfschaft Leblich“ und dem „Laubmischwald bei Leblich“ schützens-<br />

werte Biotope lt. Biotopkataster NRW an. Landschaftsästhetische Auswir-<br />

kungen vor allem auf den „Kulturlandschaftskomplex Dorfschaft Leblich“<br />

sind bei der Entwicklung eines interkommunalen Gewerbegebiets abseh-<br />

bar.<br />

Bewertung: –


Interkommunaler Gewerbepark der Stadt Borken und der Gemeinden Heiden und Reken<br />

• Entfernung zu Kulturgütern, touristischen Anlagen und<br />

öffentlichen Freizeitanlagen<br />

Westlich der Untersuchungsfläche befindet sich ein öffentlicher Grillplatz.<br />

Die Lagegunst dieses Grillplatzes wäre erst bei der Entwicklung der gesam-<br />

ten Untersuchungsfläche zu einem Gewerbegebiet beeinträchtigt. In die-<br />

sem Falle wäre eine Verlagerung dieser Einrichtung sinnvoll. Im übrigen<br />

befinden sich keine touristischen oder Freizeitanlagen in der Nachbarschaft<br />

dieser Untersuchungsfläche.<br />

39<br />

Bewertung: +<br />

• Abstandsflächen zur Bundesautobahn Bewertung: 0<br />

Die Untersuchungsfläche grenzt unmittelbar an die BAB 31 an. Wie bereits<br />

in Kapitel 6.2.1 ausgeführt, dürfen gemäß § 9 Fernstraßengesetz längs der<br />

Bundesautobahnen Hochbauten jeder Art sowie Aufschüttungen oder Ab-<br />

grabungen größeren Umfangs in einer Entfernung bis zu 40 Meter nicht<br />

errichtet werden. Im Zuge eines bauleitplanerischen Verfahrens muss au-<br />

ßerdem geprüft werden, ob bauliche Anlagen in einer Entfernung von bis<br />

zu 100 Meter zulässig sind.<br />

Zusammenfassende Bewertung der Untersuchungsfläche B:<br />

Südwestlich Anschlussstelle 35 „Reken“<br />

Die unmittelbare Lage an der Anschlussstelle 35 „Reken“ begründet die<br />

hohe Lage- und Erschließungsgunst der Untersuchungsfläche B. Ebenso ist<br />

die Erreichbarkeit aus den drei Gemeinden gut. Die Zielgröße von 100 Hek-<br />

tar kann erreicht werden. Die Flurstruktur ist großgliedrig.<br />

Bei der Entwicklung dieses Standortes zu einem interkommunalen Gewer-<br />

begebiet sind die Eingriffe in Natur und Landschaft als vergleichsweise ge-<br />

ring einzuschätzen. Auch die Auswirkungen auf freizeitbezogene Einrich-<br />

tungen sind zu vernachlässigen.


Interkommunaler Gewerbepark der Stadt Borken und der Gemeinden Heiden und Reken<br />

Ungünstig wirken sich die überwiegende Lage im Wasserschutzgebiet, die<br />

teilweise Lage im Landschaftsschutzgebiet, die Inanspruchnahme landwirt-<br />

schaftlich wertvoller Flächen (ertragreiche Böden wären zumindest in Teil-<br />

bereichen betroffen), die Lage in einer Konzentrationszone für Windener-<br />

gieanlagen sowie die geringe Entfernung zu ökologisch hochwertigen Ge-<br />

bieten, Hofstellen bzw. Wohngebäuden vor allem im südlichen Anschluss<br />

aus.<br />

Die Lage der Untersuchungsfläche B in der Schutzzone III-B des Wasser-<br />

schutzgebiets „Holsterhausen/Üfter Mark“ schränkt eine gewerbliche Nut-<br />

zung ein. So sind u.a. Betriebe, die regelmäßig mit wassergefährdenden<br />

Stoffen umgehen, im Geltungsbereich des Wasserschutzgebiets nicht zu-<br />

lässig. In Abstimmung mit der zuständigen Wasserbehörde ist zu klären, ob<br />

Regelungen zu finden sind, die eine robuste gewerbliche Nutzung dieses<br />

Bereichs dennoch ermöglichen.<br />

Bei einer gewerblichen Entwicklung der Untersuchungsfläche B müssten<br />

Flächen aus dem bestehenden Landschaftsschutzgebiets zurückgenommen<br />

werden. Davon wären ca. 20 Hektar des Landschaftsschutzgebiets betrof-<br />

fen.<br />

Bestehende und bereits genehmigte Windenergieanlagen schränken - unter<br />

Berücksichtigung zahlreicher benachbarter Wohngebäude - die Eignung<br />

dieser Fläche als Gewerbestandort erheblich ein. Wie eingehend untersucht<br />

(vgl. Ausführungen im Anhang), wäre die Ausweisung eines GE/GI-Gebiets<br />

im Bereich der Untersuchungsfläche B nur mit Einschränkungen bzw. ent-<br />

sprechenden restriktiven Maßnahmen möglich. Unter Berücksichtigung der<br />

vorhandenen bzw. genehmigten Windenergieanlagen wären darüber hin-<br />

aus nur Teilbereiche der bisher vorgesehenen Fläche aktivierbar. Damit wä-<br />

ren die angestrebten Flächengrößen (erste Entwicklungsstufe und langfris-<br />

tige Flächenreserve) faktisch nicht zu entwickeln. Im Zuge der formellen<br />

Bauleitplanung müssten Gutachten zur abschließenden Bewertung der<br />

Restriktionen erstellt werden. Auf Grundlage dieser Gutachten könnten<br />

entsprechend zulässiger Störgrade Bereiche für GI- und GE-Gebiete festge-<br />

legt werden. Vorab lässt sich abschätzen, dass in der Nähe der Immissions-<br />

punkte, für die bereits kritische Lärmimmissionen berechnet wurden, die<br />

40


Interkommunaler Gewerbepark der Stadt Borken und der Gemeinden Heiden und Reken<br />

Anlage von GI-Gebieten unrealistisch ist. Die erfolgreiche Vermarktung<br />

eines interkommunalen Gewerbegebiets ist nur dann zu erwarten, wenn<br />

den ansiedlungsinteressierten Unternehmen möglichst wenig Einschrän-<br />

kungen auferlegt werden. Dem steht die faktische Vorbelastung der Fläche<br />

durch vorhandene und genehmigte Windenergieanlagen entgegen, die<br />

schon heute in Teilen die tolerierbaren Lärmbelastungen der Nachbar-<br />

schaft ausschöpfen. Eine weitere Belastung durch Gewerbe- oder Industrie-<br />

flächen müsste durch planungsrechtliche Instrumente verhindert werden.<br />

Dies widerspricht der angestrebten Qualität als robuster und flexibler In-<br />

dustrie- und Gewerbestandort.<br />

Bei einer Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der Untersu-<br />

chungsfläche B müsste die Darstellung eine Konzentrationszone für Wind-<br />

energieanlagen zurückgenommen werden, weil eine überlagernde Darstel-<br />

lung als Konzentrationszone für Windenergieanlagen und als gewerblich<br />

genutzte Fläche nicht möglich ist. Windenergieanlagen sind im Bebau-<br />

ungsplan in Sondergebieten mit der Zweckbestimmung „Windpark“ und<br />

auf Versorgungsflächen nach § 9 Abs. 1 Nr. 12 BauGB zulässig. Diese Flä-<br />

chen sind so zu bemessen, dass die Abstandflächen gemäß BauO NRW<br />

eingehalten werden können. Bei der Rücknahme der vorhandenen Kon-<br />

zentrationszone müsste geprüft werden, ob den Zielen der Raumordnung<br />

und Landesplanung entsprochen wird. Bei der Änderung des FNP der Ge-<br />

meinde Heiden müsste außerdem begründet werden, warum die vorgese-<br />

hene Nutzungsänderung von öffentlichem Interesse ist. Trotz der insge-<br />

samt besten Bewertung dieser Fläche aus ökologischer und städtebaulicher<br />

Sicht ist aufgrund der bereits bestehenden und weiterhin zulässigen Wind-<br />

energieanlagen die Eignung der Untersuchungsfläche B für ein interkom-<br />

munales Gewerbegebiet nicht gegeben.<br />

41


Interkommunaler Gewerbepark der Stadt Borken und der Gemeinden Heiden und Reken<br />

Bewertung Untersuchungsfläche B / südwestlich der Anschlussstelle 35 Reken<br />

Verkehr und Infrastruktur<br />

Wertfaktor positiv neutral negativ Punkte<br />

Verkehrliche Anbindung 3 + 3<br />

Zentralität 2 + 2<br />

Ver- und Entsorgung 1 0 0<br />

Naturräumliche Situation<br />

Schützenswerte Biotope 3 + 3<br />

Waldflächen 2 + 2<br />

Gewässer 2 + 2<br />

Wasserschutzgebiet 2 – -2<br />

Landschaftsschutzgebiet 2 0 0<br />

Nutzungskonflikte<br />

Hofstellen und Wohngebäude 3 + 3<br />

Windenergieanlagen 3 – -3<br />

Kultur- / Bodendenkmäler 2 + 2<br />

Erholungsgebiet 2 + 2<br />

Touristische Wege 1 0 0<br />

Landwirtschaftlich wertvolle Flächen 1 – -1<br />

Elektrofreileitung 1 + 1<br />

Richtfunkstrecken 1 + 1<br />

Nachbarschaftskonflikte<br />

Wohngebiet laut FNP 3 + 3<br />

Hofstellen / Wohngebäude 2 – -2<br />

Naturräume 2 – -2<br />

Kulturgüter, touristische Anlagen 1 + 1<br />

Bundesautobahn 1 0 0<br />

Windenergieanlagen 1 0 0<br />

Gesamtbewertung / Summe<br />

42<br />

15


Interkommunaler Gewerbepark der Stadt Borken und der Gemeinden Heiden und Reken<br />

6.2.3 Untersuchungsfläche C: Nordwestlich der<br />

Anschlussstelle 35 „Reken“<br />

Die Untersuchungsfläche erreicht die Zielgröße von etwa 100 Hektar, die<br />

Flurstruktur ist großgliedrig. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Heiden<br />

wird der Bereich der Untersuchungsfläche C als Flächen für die Land- und<br />

Forstwirtschaft dargestellt. Im Südosten der Untersuchungsfläche wird au-<br />

ßerdem eine Fläche erfasst, die der Flächennutzungsplan als Bergbaugebie-<br />

te darstellt („Mit besonderen baulichen Vorkehrungen belastete Flächen“).<br />

43


Interkommunaler Gewerbepark der Stadt Borken und der Gemeinden Heiden und Reken<br />

Es befinden sich keine Gebiete mit Baurecht (B-Pläne) im Bereich der Unter-<br />

suchungsfläche.<br />

(1) Verkehr und Infrastruktur<br />

• Anbindung an ein leistungsfähiges Straßennetz Bewertung: 0<br />

Im Vergleich zu den Untersuchungsgebieten A und B liegt das Gebiet C<br />

nicht unmittelbar an der Bundesautobahn, sondern weist eine Distanz von<br />

etwa 1.200 Metern zur Anschlussstelle auf. Die Verbindung erfolgt über<br />

die Landesstraße 600. Wegen der im Vergleich zu den beiden anderen<br />

Standorten geminderten Anbindungsqualität wird dieses Merkmal neutral<br />

bewertet.<br />

• Lage und Zentralität Bewertung: +<br />

Das Gebiet liegt an der gemeindeverbindenden Landesstraße 600. Die Er-<br />

reichbarkeit aus den drei Gemeindegebieten ist damit gewährleistet.<br />

• Ver- und Entsorgung Bewertung: 0<br />

Das Klärwerk Heiden liegt am südlichen Rand der Gemeinde Heiden in einer<br />

Distanz von etwa 2,5 km Luftlinie. Da insgesamt noch keine aussagekräfti-<br />

gen Untersuchungen zur Entwässerungssituation vorliegen, wird dieser<br />

Aspekt (vergleichbar den Untersuchungsflächen A und B) neutral bewertet.<br />

44


Interkommunaler Gewerbepark der Stadt Borken und der Gemeinden Heiden und Reken<br />

(2) Naturräumliche Gegebenheiten<br />

• Schützenswerte Biotope Bewertung: –<br />

Der Biotopkomplex 4107-030 „Feldgehölz östlich Heiden“ liegt mittig im<br />

Untersuchungsgebiet beiderseits eines vorhandenen Wirtschaftswegs in<br />

west-/östlicher Längsausrichtung. Der Komplex besteht aus vier unter-<br />

schiedlich großen Feldgehölzen und hat eine Gesamtfläche von ca. 9,2 ha.<br />

Es dominieren ca. 30-50 jährige Eichen und Buchen, die Strauchschicht ist<br />

unterschiedlich ausgeprägt, in Teilen sehr dicht und gut entwickelt. Der<br />

Biotopkomplex weist eine hohe strukturelle Vielfalt auf und übernimmt<br />

Vernetzungsfunktion in einem großflächig landwirtschaftlich genutzten<br />

Raum. Entlang von Wirtschaftwegen und Flurgrenzen würde die Möglich-<br />

keit der intensiveren Vernetzung mit den östlich angrenzenden Waldflä-<br />

chen und Hofstellen sowie mit dem nördlich liegenden Dünengebiet (BK<br />

4107-079) bestehen.<br />

Die vier Feldgehölze gliedern das Landschaftsbild und vermitteln optisch<br />

zwischen dem westlich angrenzenden Ortsrand von Heiden und den östlich<br />

liegenden Höfen, die teilweise ein gastronomisches Angebot vorhalten.<br />

Selbst bei Erhalt der Flächen im Zuge der Entwicklung eines Gewerbegebie-<br />

tes ist mit einer sehr starken Beeinträchtigung ihrer Vernetzungsfunktion zu<br />

rechnen.<br />

• Waldflächen Bewertung: –<br />

Der Biotopkomplex wird nördlich des Wirtschaftsweges durch eine kleinere<br />

Waldfläche ergänzt, die in den Rändern zum Teil Neuaufforstungen aus<br />

Laub- und Nadelgehölzen aufweist. Biotop und Wald umfassen eine Ge-<br />

samtfläche von etwa 11,4 Hektar. Die Waldfläche übernimmt für einen Teil<br />

des Feldgehölzes Pufferfunktion gegenüber den angrenzenden landwirt-<br />

schaftlich genutzten Flächen. Sie ergänzt den o.g. Biotopkomplex, auch<br />

wenn ihre ökologische Wertigkeit nicht wie dieser einzustufen ist.<br />

45


Interkommunaler Gewerbepark der Stadt Borken und der Gemeinden Heiden und Reken<br />

• Gewässer, feuchte Gebiete Bewertung: +<br />

Im Untersuchungsgebiet C befinden sich keine Gewässer.<br />

• Wasserschutzgebiete Bewertung: +<br />

Das Untersuchungsgebiet C ist von keinem Wasserschutzgebiet überlagert,<br />

es liegt zwischen zwei Wasserschutzgebieten mit der Schutzklasse III-B:<br />

Südöstlich grenzt das Wasserschutzgebiet „Hosterhausen/Üfter Mark“ an,<br />

nördlich der Kreisstraße 11 liegt das Wasserschutzgebiet „Hei-<br />

den/Lammersfeld".<br />

• Landschaftsschutzgebiete Bewertung: –<br />

Die gesamte Untersuchungsfläche liegt in einem Landschaftsschutzgebiet.<br />

Der östliche und südliche Rand des Untersuchungsgebietes C zeichnen die<br />

Kontur des Landschaftsgebietes nach.<br />

46


Interkommunaler Gewerbepark der Stadt Borken und der Gemeinden Heiden und Reken<br />

(3) Nutzungen im Untersuchungsgebiet<br />

• Hofstellen, landwirtschaftliche Gebäude und Wohngebäude<br />

im Außenbereich<br />

Innerhalb des Untersuchungsgebietes befinden sich keine Hofstellen, land-<br />

wirtschaftliche Gebäude oder Wohngebäude.<br />

47<br />

Bewertung: +<br />

• Windenergieanlagen / Konzentrationszonen für Windenergieanlagen Bewertung: +<br />

Im Bereich der Untersuchungsfläche befinden sich keine Windenergieanla-<br />

gen. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Heiden stellt im Bereich der<br />

Untersuchungsfläche keine Konzentrationszone für Windenergieanlagen<br />

dar.<br />

• Kultur- und Bodendenkmäler Bewertung: +<br />

Im Gebiet sind keine Kultur- oder Bodendenkmäler bekannt.<br />

• Erholungsgebiet Bewertung: +<br />

Die Untersuchungsfläche C ist nicht Teil eines Erholungsgebietes.<br />

• Touristische Wege (überörtliche Rad- und Fernwanderwege) Bewertung: +<br />

Im Bereich der Untersuchungsfläche befinden sich keine touristischen<br />

Wege.


Interkommunaler Gewerbepark der Stadt Borken und der Gemeinden Heiden und Reken<br />

• Landwirtschaftlich wertvolle Flächen Bewertung: –<br />

Die Fläche wird zu großen Teilen landwirtschaftlich genutzt. Es werden<br />

landwirtschaftlich wertvolle Flächen erfasst (hochwertig / großflächig).<br />

• Elektrofreileitungen (min 110 kV) Bewertung: +<br />

Lediglich der äußerste südwestliche Randbereich wird von einer Elektrofrei-<br />

leitungen mit einer Leistung von mindestens 110 Kilovolt gequert. Ferner<br />

verläuft eine Erdgasfernleitung in diesem Bereich. Die Flächenverluste durch<br />

diese Trassen sind unrelevant.<br />

• Richtfunkstrecken Bewertung: –<br />

Die Untersuchungsfläche wird von der Richtfunkstrecke Haltern II-Borken<br />

286 100/003 gequert. Innerhalb einer Schutzzone der Richtfunktrasse ist<br />

die maximale Höhe baulicher Anlagen beschränkt. Weil Sende- und Emp-<br />

fangsanlagen dieser Richtfunkstrecke in unterschiedlicher Höhe angebracht<br />

sind, befindet sich auch die untere Begrenzung des Funkfeldes je nach<br />

Streckenabschnitt in unterschiedlicher Höhe. Im Bereich der Untersu-<br />

chungsfläche C ergeben sich daraus Bauhöhenbeschränkung zwischen et-<br />

wa 17 bis 23 Metern. Querende Richtfunkstrecken (z.B. Mobilfunk), deren<br />

Trassen im Flächennutzungsplan der Gemeinde Heiden nicht dargestellt<br />

sind, werden im Zuge dieser Studie nicht untersucht. Die genauen Daten<br />

sind in Absprache mit den Betreiben der Richtfunkstrecken in den nächsten<br />

Planungsschritten zu ermitteln.<br />

48


Interkommunaler Gewerbepark der Stadt Borken und der Gemeinden Heiden und Reken<br />

(4) Nutzungen in der Nachbarschaft<br />

• Entfernung zu im FNP dargestellten Wohngebieten bzw. Siedlungsbereichen<br />

mit überwiegender Wohnnutzung<br />

Zwischen Untersuchungsfläche und Siedlungsbereichen mit Wohnnutzung<br />

wird ein Abstand von mehr als 500 Metern eingehalten.<br />

49<br />

Bewertung: +<br />

• Entfernung zu Hofstellen oder Wohngebäuden im Außenbereich Bewertung: –<br />

In unmittelbarer Nachbarschaft zur Untersuchungsfläche befinden sich<br />

mehrere Hofstellen, die auch über Wohngebäude verfügen.<br />

• Entfernung zu ökologisch hochwertigen Gebieten,<br />

Lage im Biotopverbund<br />

Die mittig im Untersuchungsgebiet gelegenen Feldgehölze bieten gute<br />

Ansätze zur Herstellung eines Biotopverbundes in östliche und nördliche<br />

Richtung, die bei Realisierung eines Gewerbegebietes nicht umsetzbar wä-<br />

ren.<br />

• Entfernung zu Kulturgütern, touristischen Anlagen und<br />

öffentlichen Freizeitanlagen<br />

In unmittelbarer Nachbarschaft der Untersuchungsfläche grenzen östlich<br />

einige Hofstellen an, die mit einer Hofgastronomie auch beliebte Freizeit-<br />

und Tourismusziele darstellen, deren Wert durch ein heranrückendes Ge-<br />

werbegebiet deutlich beeinträchtigt wäre.<br />

Nördlich der Untersuchungsfläche befindet sich die Freilichtbühne Heiden.<br />

Bewertung: –<br />

Bewertung: –


Interkommunaler Gewerbepark der Stadt Borken und der Gemeinden Heiden und Reken<br />

• Abstandsflächen zur Bundesautobahn Bewertung: +<br />

Die Untersuchungsfläche grenzt nicht unmittelbar an die Autobahn und ist<br />

insofern von Nutzungseinschränkungen nicht betroffen.<br />

• Windenergieanlagen Bewertung: –<br />

Der südliche Rand der Untersuchungsfläche ist von optischen und akusti-<br />

schen Störungen vorbelastet, die von bestehenden und genehmigten<br />

Windenergieanlagen innerhalb der benachbarten Konzentrationszone süd-<br />

lich der Landesstraße 600 ausgehen bzw. zukünftig ausgehen werden.<br />

Diese Vorbelastungen können ggf. die Nutzungsmöglichkeiten des südli-<br />

chen Randes der Fläche einschränken.<br />

Zusammenfassende Bewertung der Untersuchungsfläche C: Nordwestlich<br />

der Anschlussstelle 35 „Reken“<br />

Da die Untersuchungsfläche nicht unmittelbar an die Anschlussstelle 35<br />

„Reken“ anbindet, ist die Lage- und Erschließungsgunst geringer als bei<br />

den Untersuchungsflächen A und B einzuschätzen. Gleichwohl ist die Er-<br />

reichbarkeit aus den drei Gemeinden gut.<br />

Der Standort ist weitgehend eben, die Flurstruktur ist großgliedrig. Die an-<br />

gestrebte Zielgröße von 100 Hektar ist gewährleistet.<br />

Ungünstig wirkt sich die Inanspruchnahme landwirtschaftlich wertvoller<br />

Flächen sowie die geringe Distanz zu Kulturgütern und Hofstellen bzw.<br />

Wohngebäuden aus. Die landschaftliche Einbindung der östlich der Unter-<br />

suchungsfläche befindlichen touristischen bzw. freizeitbezogenen Einrich-<br />

tungen wäre bei einer gewerblichen Entwicklung der Fläche beeinträchtigt.<br />

Die Untersuchungsfläche C nimmt zwar keine Flächen einer „Konzentrati-<br />

onszone für Windenergieanlagen“ in Anspruch, Belastungen durch beste-<br />

hende und bereits genehmigte Windenergieanlagen in der benachbarten<br />

Konzentrationszone wirken jedoch bis in die Untersuchungsfläche hinein.<br />

Die faktische Vorbelastung der Untersuchungsfläche C durch vorhandene<br />

50


Interkommunaler Gewerbepark der Stadt Borken und der Gemeinden Heiden und Reken<br />

und genehmigte Windenergieanlagen, die schon heute in Teilen die tole-<br />

rierbaren Lärmbelastungen der Nachbarschaft ausschöpfen, schränken eine<br />

Eignung des Standorts als Gewerbegebiet im südlichen Randstreifen ein.<br />

Als weiteres Entwicklungshemmnis ist die vollständige Lage im Land-<br />

schaftsschutzgebiet sowie ein schützenswertes Biotop im Zentrum des Ge-<br />

bietes und die unmittelbare Nachbarschaft zu ökologisch hochwertigen<br />

Gebieten zu sehen. Die Entwicklung gewerblicher Flächen in diesem Be-<br />

reich würde die Rücknahme dieses Landschaftsschutzgebiets um den Be-<br />

reich der Untersuchungsfläche erforderlich machen. Dieses Vorgehen er-<br />

fordert die Zustimmung der zuständigen Landschaftsbehörde. Unabhängig<br />

von dieser Entscheidung muss beim Eingriff in ein bestehendes Land-<br />

schaftsschutzgebiet immer von einem hohen ökologischen Ausgleichbe-<br />

darf ausgegangen werden.<br />

Als weiteres Entwicklungshemmnis ist der schützenswerte Biotopkomplex<br />

im Zentrum des Gebietes und seine unmittelbare Nachbarschaft zu ökolo-<br />

gisch hochwertigen Gebieten zu sehen. Neben den landschaftsökologi-<br />

schen Vernetzungsfunktionen würden auch die Funktionen der Fläche für<br />

das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigt. Die Fläche liegt darüber hin-<br />

aus am Rande eines Landschaftsschutzgebietes, welches im Falle der Ent-<br />

wicklung gewerblicher Flächen in diesem Bereich zurückgenommen werden<br />

müsste.<br />

51


Interkommunaler Gewerbepark der Stadt Borken und der Gemeinden Heiden und Reken<br />

Bewertung Untersuchungsfläche C / nordwestlich der Anschlussstelle 35 Reken<br />

Verkehr und Infrastruktur<br />

Wertfaktor positiv neutral negativ Punkte<br />

Verkehrliche Anbindung 3 0 0<br />

Zentralität 2 + 2<br />

Ver- und Entsorgung 1 0 0<br />

Naturräumliche Situation<br />

Schützenswerte Biotope 3 – -3<br />

Waldflächen 2 – -2<br />

Gewässer 2 + 2<br />

Wasserschutzgebiet 2 + 2<br />

Landschaftsschutzgebiet 2 – -2<br />

Nutzungskonflikte<br />

Hofstellen und Wohngebäude 3 + 3<br />

Windenergieanlagen 3 + 3<br />

Kultur- / Bodendenkmäler 2 + 2<br />

Erholungsgebiet 2 + 2<br />

Touristische Wege 1 + 1<br />

Landwirtschaftlich wertvolle Flächen 1 – -1<br />

Elektrofreileitung 1 + 1<br />

Richtfunkstrecken 1 – -1<br />

Nachbarschaftskonflikte<br />

Wohngebiet laut FNP 3 + 3<br />

Hofstellen / Wohngebäude 2 – -2<br />

Naturräume 2 – -2<br />

Kulturgüter, touristische Anlagen 1 – -1<br />

Bundesautobahn 1 + 1<br />

Windenergieanlagen 1 – -1<br />

Gesamtbewertung / Summe<br />

52<br />

7


Interkommunaler Gewerbepark der Stadt Borken und der Gemeinden Heiden und Reken<br />

7. Zusammenfassung der Bewertung und<br />

Empfehlung<br />

Mit der Entwicklung eines interkommunalen Gewerbegebiets können die<br />

Stadt Borken und die Gemeinden Heiden und Reken ihre Standortgunst für<br />

gewerbliche und industrielle Ansiedlungen erheblich steigern und einen<br />

effektiven Beitrag zur Stärkung der örtlichen und regionalen Wirtschafts-<br />

struktur leisten. Die Suche nach einem geeigneten Standort für ein inter-<br />

kommunales Gewerbegebiet führte zu dem Ergebnis, dass sich drei Berei-<br />

che in unmittelbarer Nachbarschaft zur Anschlussstelle 35 „Reken“ der<br />

Bundesautobahn 31 aufgrund ihrer Lagegunst und Flächenzuschnitte an-<br />

bieten.<br />

Die vergleichende Bewertung der Untersuchungsgebiete unter städtebauli-<br />

chen und ökologischen Kriterien führte zu folgenden Ergebnisse:<br />

Verkehr und<br />

Infrastruktur<br />

Naturräumliche<br />

Situation<br />

Untersuchungsgebiet<br />

A<br />

Untersuchungsgebiet<br />

B<br />

Untersuchungsgebiet<br />

C<br />

5 5 2<br />

-4 5 -3<br />

Nutzungskonflikte 6 5 10<br />

Nachbarschaftskonflikte<br />

0 0 -2<br />

Summe 7 15 7<br />

In der Summe aller Kriteriengruppen schneidet der Standort B am besten<br />

ab. Die intensive fachliche Auseinandersetzung mit den bestehenden<br />

Windenergieanlagen auf dieser Fläche führte jedoch zu dem Ergebnis, dass<br />

unter planungsrechtlichen und Vermarktungsgesichtspunkten eine Nut-<br />

zung als Gewerbepark nicht zu empfehlen ist und sie aus der weiteren Be-<br />

trachtung ausscheidet.<br />

53


Interkommunaler Gewerbepark der Stadt Borken und der Gemeinden Heiden und Reken<br />

Die Untersuchungsflächen A und C liegen in der Bewertungsskala mit 7<br />

Punkten auf einem Niveau. Sie unterscheiden sich jedoch deutlich bei der<br />

Einzelbetrachtung der Kriteriengruppen: Beide Flächen weisen mit negati-<br />

ven Werten (-4 für die Fläche A und –3 für die Fläche C) deutlich größere<br />

ökologische Konflikte auf als der Untersuchungsbereich B. Dabei sind die<br />

Konflikte der Fläche A noch ausgeprägter als die Konflikte der Fläche C. Die<br />

Fläche A wiederum hat Vorteile gegenüber dem Untersuchungsbereich C<br />

bezüglich ihres unmittelbaren Anschlusses an die Autobahn 31, während<br />

der Bereich C eher an die Ortslage Heiden grenzt und mit mehr als einem<br />

Kilometer eine deutliche Distanz zur Autobahn aufweist.<br />

Aufgrund der insgesamt vergleichbaren Konfliktdichte der Untersuchungs-<br />

bereiche A und C sollte zum derzeitigen Stand des Verfahrens keiner dieser<br />

beiden Standorte grundsätzlich ausgeschlossen werden, um ggf. im weite-<br />

ren Planungsverfahren auf neue Erkenntnisse oder veränderte Rahmenbe-<br />

dingungen eingehen zu können und eine Entwicklungsoption offen zu<br />

halten. So sind nach Aussagen der beteiligten Städte und Gemeinden zur<br />

Zeit die Flächen im Untersuchungsbereich C nicht verfügbar, so dass vor<br />

diesem Hintergrund für das weitere Planungsverfahren auf den Untersu-<br />

chungsbereich A zurückgegriffen werden soll.<br />

54


Interkommunaler Gewerbepark der Stadt Borken und der Gemeinden Heiden und Reken<br />

Anhang:<br />

Möglichkeiten und Konflikte der Ausweisung von Gewerbeflächen in<br />

der Konzentrationszone für Windenergieanlagen<br />

Akustische Vorbelastung durch Windenergieanlagen,<br />

Belastung benachbarter Wohnnutzungen<br />

Bei der Ausweisung eines Gewerbegebiets sind die von diesem Gewerbe-<br />

gebiet ausgehenden Lärmemissionen zu berücksichtigen. Bei Berechnungen<br />

der Lärmbelastung sind die Geräusche bereits bestehender oder genehmig-<br />

ter Anlagen einzubeziehen. Im Falle der hier untersuchten Fläche muss also<br />

beachtet werden, dass durch den (geplanten) Betrieb mehrerer Windener-<br />

gieanlagen bereits eine Vorbelastung im Untersuchungsgebiet vorliegt.<br />

Im Zuge der Genehmigung von fünf Windenergieanlagen im Untersu-<br />

chungsgebiet sind die voraussichtlichen Lärmimmissionen für insgesamt 42<br />

Standpunkte im Umfeld der Konzentrationszone BOR 28 berechnet wor-<br />

den. Alle Standorte fallen mit Wohnnutzungen im Außenbereich zusam-<br />

men, für diese Bereiche gilt also der Schutzanspruch eines Mischgebiets.<br />

Für neun Standorte wird ein Wert berechnet, der die zulässige nächtliche<br />

Lärmbelastung von 45 db(A) erreicht bzw. knapp erreicht (Werte inkl. Si-<br />

cherheitszuschlag). Laut Auskunft des Staatlichen Umweltamtes (STUA)<br />

Herten besteht bei einer weiteren Konzentration von Lärmquellen (Wind-<br />

energieanlagen oder gewerbliche Nutzungen) die Möglichkeit, dass der<br />

zulässige Grenzwert überschritten wird. Eine Erhöhung der Lärmbelastung<br />

ist dann nicht zu erwarten, wenn die zusätzliche Lärmquelle deutlich leiser<br />

als die bereits vorhandene Lärmbelastung ist. Bei einer zusätzlichen ge-<br />

werblichen Nutzung des Untersuchungsgebiets würden grundsätzlich fol-<br />

gende Maßnahmen zur Minderung bzw. Vermeidung zusätzlicher Lärmbe-<br />

lastungen zur Verfügung stehen:<br />

55


Interkommunaler Gewerbepark der Stadt Borken und der Gemeinden Heiden und Reken<br />

• Aktive Lärmschutzmaßnahmen: Festsetzungen im B-Plan z.B. zur Ein-<br />

hausung oder Kapselung von Lärmquellen oder Angaben zu flächenbe-<br />

zogenen Schallleistungspegeln.<br />

• Passive Lärmschutzmaßnahmen: Veranlassung von Maßnahmen an den<br />

Immissionsorten (z.B. Schallschutzfenster).<br />

• Zeitliche Beschränkung des gewerblichen Betriebs: Z.B. Berücksichti-<br />

gung eines nächtlichen Arbeitsverbots in der planerischen Abwägung.<br />

Die Umsetzung müsste im Baugenehmigungsverfahren durchgesetzt<br />

werden.<br />

• Festsetzung von Zonen für Gewerbe mit unterschiedlichen Störgraden.<br />

Bewertung der Maßnahmen:<br />

Wegen der dispersen Siedlungsstruktur (Einzelgebäude im Außenbereich)<br />

sind wirksame passive Lärmschutzmaßnahmen nur schwierig zu realisieren.<br />

Zur Festsetzung solcher Maßnahmen müssten betroffene Bereiche in das<br />

Gebiet bauleitplanerischer Festsetzungen einbezogen werden. Darüber<br />

hinaus stellen passive Lärmschutzmaßnahmen keine wirksame Maßnahme<br />

für die wohnbezogenen Freiflächen dar.<br />

Die unmittelbare Lage an der Anschlussstelle der Bundesautobahn stellt<br />

u.a. deshalb eine besondere Lagegunst dar, weil damit die konfliktfreie<br />

verkehrliche Andienung gewährleistet ist. Bei einer Einschränkung des ge-<br />

werblichen Betriebs für die Nachtstunden kann dieser Vorteil nicht voll-<br />

ständig zur Entfaltung kommen.<br />

Mit der Entwicklung eines interkommunalen Gewerbegebiets soll ein Flä-<br />

chenangebot für regional bedeutsame Nutzungen geschaffen werden. Bei<br />

der Einteilung des Gebiets in Teilbereiche für Gewerbe mit unterschiedli-<br />

chen Störgraden wird das Flächenangebot lärmintensiver Nutzungen ein-<br />

geschränkt. Werden Festsetzungen getroffen, die die Einhausung oder<br />

Kapselung von Lärmquellen erforderlich machen, ist davon auszugehen,<br />

dass potenzielle Nutzer in Gewerbegebiete ausweichen, die geringere oder<br />

keine solcher Maßnahmen erforderlich machen.<br />

56


Interkommunaler Gewerbepark der Stadt Borken und der Gemeinden Heiden und Reken<br />

Vorbelastung durch Windenergieanlagen, Belastungen im geplanten<br />

Gewerbegebiet; akustische Beeinträchtigungen durch Windenergieanlagen<br />

Die TA Lärm gibt für ein Gewerbegebiet einen Nacht-Immissionsrichtwert<br />

von 50 dB(A), für ein Industriegebiet von 70 dB(A) an. Der Tagesrichtwert<br />

ist in Gewerbegebieten 15 dB höher als der Nachtrichtwert. Bei der Aus-<br />

weisung eines Gewerbe- oder Industriegebiets müsste eine Geräuschprog-<br />

nose u.a. eine Aussage zur Vorbelastung machen. So ist u.a. die Vorbelas-<br />

tung durch den Betrieb der vorhandenen und genehmigten Windenergie-<br />

anlagen zu berücksichtigen. Ohne ein schalltechnisches Gutachten im Ein-<br />

wirkbereich der vorhandenen und genehmigten Windenergieanlagen las-<br />

sen sich die genauen Auswirkungen auf eine geplante gewerbliche Nut-<br />

zung nicht feststellen. Zum jetzigen Zeitpunkt lässt sich lediglich eine grobe<br />

Abschätzung anhand von Erhebungen vornehmen, die im Zuge genehmig-<br />

ter Windenergieanlagen durchgeführt wurden. Demnach ist bei einer Hal-<br />

bierung des Abstands zwischen Emissions- und Immissionsort von einer<br />

Erhöhung der Immissionsbelastung um 3 dB(A) auszugehen. Weiterhin<br />

lässt sich auf Angaben zurückgreifen, die das Landesumweltamt Nordrhein-<br />

Westfalen in der „Sachinformationen zu Geräuschemissionen und -<br />

immissionen von Windenergieanlagen“ macht. In dieser Sachinformation<br />

wird dargestellt, welche Beurteilungspegel typischerweise in der Umge-<br />

bung von Windenergieanlagen zu erwarten sind (der angelegte Schallleis-<br />

tungspegel von 103 dB(A) ist lt. Sachinformation typisch für den Betrieb<br />

vieler Windenergieanlagen im Nennleistungsbereich). Bei einer Einzelanlage<br />

ist in einem Radius von 140 Metern mit einem Beurteilungspegel von 50<br />

dB(A) zu rechnen. Durch die Drosselung des Leistungsbetriebs in den<br />

Nachtstunden werden die Schallemissionen reduziert. Demnach würde der<br />

Bereich mit einem Beurteilungspegel von 50 dB(A) kleiner ausfallen. Die<br />

Auswirkungen beim Betrieb mehrerer Windenergieanlagen kann auch<br />

überschlägig nicht abgeschätzt werden.<br />

57


Interkommunaler Gewerbepark der Stadt Borken und der Gemeinden Heiden und Reken<br />

Optische Beeinträchtigungen durch Windenergieanlagen<br />

Die früher beobachtete rhythmische Spiegelung des Sonnenlichts auf den<br />

Rotorblättern („Stroboskop-Effekt“) wird inzwischen durch Beschichtung<br />

der Rotorblätter reduziert bzw. unterbunden.<br />

Die rotierenden Flügel einer Windenergieanlage erzeugen jedoch bei Son-<br />

nenschein im Umfeld einen rhythmischen Schattenwurf („Disco-Effekt“). In<br />

der Regel wird von einer erhebliche Belästigung i. S. des Bundes-<br />

Immissionsschutzgesetzes bei einer berechneten Beschattungsdauer von<br />

mehr als 30 Stunden im Jahr ausgegangen. Dieser Wert entspricht einer<br />

Verschattung von real acht Stunden pro Jahr. Windenergieanlagen werden<br />

heute in der Regel mit einer Steuerung ausgestattet, die, wenn die zulässi-<br />

ge Verschattungsdauer erreicht wird, in den Betrieb der Anlage eingreift.<br />

Die Beschattung hat in Ost-West-Richtung ihre größte Ausdehnung (tief<br />

stehende Sonne) und wird in der Regel mit der vierfachen Anlagenhöhe<br />

veranschlagt.<br />

Bei einer Festsetzung als Gewerbegebiet müsste geprüft werden, ob bezo-<br />

gen auf die geplanten Betriebsstätten von den bestehenden bzw. geneh-<br />

migten Windenergieanlagen Störungen durch bewegte Schatten zu erwar-<br />

ten sind. Bezogen auf eine gewerbliche Nutzung existieren bisher keine<br />

genauen Grenzwerte, vielmehr wurden solche Erhebungen bisher auf den<br />

Außenbereich bezogen. Eine abschließende Bewertung ist daher nicht<br />

möglich.<br />

Standsicherheit, mechanische Sicherheit der Windenergieanlagen<br />

Von einem erhöhten Gefährdungspotenzial durch Umsturz der Windener-<br />

gieanlage oder durch das Herabstürzen von Bauteilen und Eisstücken kann<br />

nicht ausgegangen werden. Ferner ist davon auszugehen, dass die Standsi-<br />

cherheit benachbarter Gebäude durch die rhythmischen Schwingungen<br />

einer benachbarten Windenergieanlage nicht beeinträchtigt wird.<br />

58


Interkommunaler Gewerbepark der Stadt Borken und der Gemeinden Heiden und Reken<br />

Bauliche Abstandfläche der Windenergieanlage<br />

Windenergieanlagen sind mit einer baulichen Abstandfläche zu versehen<br />

(erforderliche Abstände der Windenergieanlage zu den Grenzen des Bau-<br />

grundstücks). Diese bemisst sich nach der Hälfte ihrer größten Höhe.<br />

Sonstige Nutzungskonflikte zwischen gewerblicher Nutzung und<br />

Windenergieanlagen<br />

Ziel des Betriebs einer Windenergieanlage ist die effektive Nutzung des<br />

Windes, d.h. die Umwandlung der kinetischen Energie der Luftströmung in<br />

Rotations- und damit elektrische Energie. Der Turm einer Windenergieanla-<br />

ge hat die Aufgabe, den Rotor in das ungestörte Windfeld in große Höhen<br />

über dem Boden zu bringen und ihn so aus dem umgebungsbedingten<br />

Störniveau zu erheben.<br />

Die Turmhöhe wird deshalb u.a. den umgebenden Hindernishöhen ange-<br />

passt. Das räumlich konkrete Windangebot hängt in diesem Zusammen-<br />

hang von dem Geländerelief und der Flächennutzung ab. So können Hin-<br />

dernisse eine Beeinflussung der Richtung und der Geschwindigkeit des<br />

Windes hervorrufen (Abschattung und Turbulenzbildungen). Die Länge<br />

einer Verwirbelung hängt von der Ausdehnung bzw. Breite des Hindernis-<br />

ses quer zum Wind ab. Die Wirbelzone reicht im allgemeinen bis zur dop-<br />

pelten Höhe des Hindernisses hinauf. Ein Hindernis bleibt hingegen ohne<br />

Wirkung auf die Windenergieanlage, wenn sich deren gesamte Rotorfläche<br />

oberhalb des Dreifachen der Hindernishöhe befindet.<br />

Benachbarte Windenergieanlagen können auch untereinander Hindernis-<br />

wirkungen hervorrufen. Der Betreiber einer Windenergieanlage in einer<br />

Konzentrationszone muss aber damit rechnen, dass ihm durch die Aufstel-<br />

lung weiterer Windenergieanlagen nicht nur Wind genommen, sondern<br />

dieser in seiner Qualität auch verändert wird (vgl. OVG NRW, Beschl. V.<br />

24.10.2004 - 7B 2180/99 und Beschl. V. 01.02.2000 - 10 B 1831/99).<br />

In diesem Sinne führt das BVerwG (Beschl. v. 06.12.1996 in NVwZ-RR<br />

1997, 516) aus, dass ein Nachbar, der sich seine Bauwünsche erfüllt hat,<br />

59


Interkommunaler Gewerbepark der Stadt Borken und der Gemeinden Heiden und Reken<br />

durch Art und Weise seiner Bauausführung nicht steuern kann, wie die<br />

Bebauung anderer Grundstücke erfolgt. Entsprechende Entschädigungsan-<br />

sprüche können demnach nicht geltend gemacht werden. Ob diese Rege-<br />

lung jedoch auf den Fall übertragen werden kann, dass eine ausgewiesene<br />

Konzentrationszone im FNP zugunsten eines Gewerbegebiets zurückge-<br />

nommen wird und bauliche Anlagen im Wirkungsbereich der Windener-<br />

gieanlagen errichtet werden, ist in der Fachliteratur bisher nicht dokumen-<br />

tiert.<br />

Im §§ 39 und 42 des BauGB (Vertrauensschaden, Entschädigung bei Ände-<br />

rung oder Aufhebung einer zulässigen Nutzung) wird lediglich geregelt,<br />

wie berechtigtes Vertrauen und ein Entschädigungsanspruch aus dem Be-<br />

stand rechtsverbindlicher Bebauungspläne abgeleitet werden kann.<br />

60

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!