Army in Europe Regulation 604-1 - US Army in Europe
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APPENDIX B<br />
SUMMARY OF SECURITY CRITERIA IN GERMAN (MERKBLATT ÜBER DIE<br />
SICHERHEITSBESTIMMUNGEN DER <strong>US</strong>-STREITKRÄFTE)<br />
1. Die <strong>US</strong>-Streitkräfte können nur Personen beschäftigen, deren Verhalten und persönliche Umstände mit den<br />
Sicherheitsbedürfnissen der <strong>US</strong>-Streitkräfte vere<strong>in</strong>bar s<strong>in</strong>d.<br />
2. Aus Sicherheitsgründen kann e<strong>in</strong>(e) Bewerber(<strong>in</strong>) nicht e<strong>in</strong>gestellt werden, wenn <strong>in</strong> angemessener Weise<br />
festgestellt ist, dass er/sie<br />
- möglicherweise bee<strong>in</strong>flusst oder gezwungen werden kann, den <strong>US</strong>-Streitkräften Schaden zuzufügen;<br />
- Sabotage, Spionage oder e<strong>in</strong>en anderen Verstoß gegen die Sicherheit der <strong>US</strong>-Streitkräfte begangen, versucht<br />
oder vorbereitet hat bzw. anderen Personen geholfen oder sie angestiftet hat, e<strong>in</strong>e solche Tat zu begehen;<br />
- mit e<strong>in</strong>em Saboteur, Spion, Aufrührer oder Angehörigen e<strong>in</strong>er fremden Macht <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung gestanden hat oder<br />
Beziehungen zu Personen unterhält, die Bestrebungen zum gewaltsamen oder nicht verfassungsgemäßen Sturz der<br />
Regierung der Vere<strong>in</strong>igten Staaten von Amerika oder der Bundesrepublik Deutschland unterstützen;<br />
- Bestrebungen befürwortet, die den Sturz der Regierung der <strong>US</strong>A oder der Bundesrepublik Deutschland oder die<br />
Schädigung ihrer Streitkräfte zum Ziel haben;<br />
- für Organisationen oder Vere<strong>in</strong>igungen tätig ist oder war, ihnen angehört bzw. angehörte oder Beziehungen<br />
unterhält bzw. unterhalten hat, die kommunistisch, faschistisch, totalitär oder umstürzlerisch s<strong>in</strong>d oder darauf<br />
abzielen, die verfassungsmäßigen Rechte zu beseitigen oder durch verfassungswidrige Mittel die Regierungsform<br />
der Vere<strong>in</strong>igten Staaten oder der Bundesrepublik Deutschland zu ändern;<br />
- unbefugt militärische Informationen oder militärisches Nachrichtenmaterial, deren/dessen Weitergabe untersagt<br />
ist, an andere Personen weitergegeben oder gegen Sicherheitsvorschriften verstoßen oder diese wiederholt<br />
missachtet hat.<br />
3. Unter Umständen verbieten Sicherheitserwägungen auch die Beschäftigung von Personen, die nach dem 2.<br />
Weltkrieg nur für kurze Zeit e<strong>in</strong>fache Mitglieder von Organisationen waren, die gegen die Interessen der<br />
amerikanischen Streitkräfte oder der Bundesrepublik Deutschland gerichtet s<strong>in</strong>d, oder die für solche<br />
Organisationen tätig s<strong>in</strong>d bzw. waren.<br />
4. Flüchtl<strong>in</strong>ge aus osteuropäischen oder aus vom Bundesm<strong>in</strong>isterium des Innern festgelegten Staaten (siehe<br />
Anlage “Staatenliste” zur Sicherheitserklärung) s<strong>in</strong>d nicht von vornhere<strong>in</strong> von e<strong>in</strong>er Beschäftigung<br />
ausgeschlossen, auch wenn sie <strong>in</strong> diesen Ländern Mitglied politischer Gruppen oder Organisationen waren oder<br />
sich für diese betätigt haben. Vielmehr wird jeder Fall anhand der vorliegenden Informationen e<strong>in</strong>zeln geprüft.<br />
5. Die nachstehend aufgeführten Umstände wirken sich nachteilig auf die allgeme<strong>in</strong>e Eignung e<strong>in</strong>er Person für<br />
e<strong>in</strong>e Beschäftigung bei den <strong>US</strong>-Streitkräften aus. Falls festgestellt wird, dass diese Umstände e<strong>in</strong>en Arbeitnehmer<br />
für e<strong>in</strong>e Position ungeeignet machen, werden angemessene Maßnahmen e<strong>in</strong>geleitet.<br />
- Vorsätzliche Fälschung, falsche Darstellung oder Verschweigen wichtiger Tatsachen oder Auskünfte auf dem<br />
Bewerbungsformular, Personalfragebogen oder anderen E<strong>in</strong>stellungsformularen, die vom Arbeitnehmer<br />
ausgefüllt, vorgelegt oder unterschrieben werden.<br />
- Jede Verhaltensweise, Handlung oder Beziehung, die zeigt, dass der Arbeitnehmer nicht zuverlässig oder<br />
vertrauenswürdig ist.<br />
18<br />
AE Reg <strong>604</strong>-1 ● 27 Sep 06