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rules for the fis alpine points reglement der alpinen fis punkte ...

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als diese müssen bis zu den Herbstsitzungen beantragt werden (Südliche<br />

Hemisphäre: Bis zu den Frühjahrssitzungen).<br />

9.5 Doppelte FIS Quoten für die Rennen in <strong>der</strong> südlichen Hemisphäre<br />

In <strong>der</strong> südlichen Hemisphäre gelten doppelte Nationenquoten. Die<br />

Organisatoren dürfen jedoch bei zu hohen Anmeldungen die Quoten bis zur<br />

normalen FIS Quote kürzen. Das gleiche Recht gilt auch für Län<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

südlichen Hemisphäre, wenn sie eine doppelte Quote in <strong>der</strong> nördlichen<br />

Hemisphäre wünschen. Die Absprachen haben immer über die<br />

entsprechenden nationalen Verbände in Verbindung mit den Organisatoren zu<br />

laufen und gelten nur für genau bezeichnete Veranstaltungen. Eine Kopie<br />

solcher Vereinbarung muss dem Technischen Delegierter vorgezeigt und <strong>der</strong><br />

FIS zugesandt werden.<br />

9.6 Nicht mehr aktive Wettkämpfer<br />

Nach einem Jahr ohne Resultate werden die Punkte speziell gekennzeichnet<br />

(Art. 5.2).<br />

Wettkämpfer, welche länger als ein Jahr keine Resultate mehr haben, werden<br />

nicht mehr bei <strong>der</strong> Berechnung <strong>der</strong> Quoten berücksichtigt, sind jedoch aufgrund<br />

ihrer FIS Punkte nach wie vor startberechtigt.<br />

9.7 Internationale Beteiligung an nationalen Meisterschaften<br />

9.7.1 Bedingungen<br />

Nationale Meisterschaften werden nur dann als "Internationale Rennen"<br />

anerkannt und mit FIS Punkten bewertet, wenn alle Bedingungen für FIS<br />

Wettbewerbe eingehalten werden.<br />

Die Einschreibungen von fremden Skiverbänden müssen nach den gültigen FIS<br />

Quoten angenommen werden. Der organisierende Nationale Verband ist<br />

verpflichtet, bis zu 25 Auslän<strong>der</strong> zum Start zuzulassen. Es steht ihnen jedoch<br />

frei, unter <strong>der</strong> Berücksichtigung <strong>der</strong> entsprechenden Quoten mehr Auslän<strong>der</strong><br />

starten zu lassen.<br />

9.7.2 Dienstweg<br />

Nationale Verbände, die ihre Wettkämpfer an den nationalen Meisterschaften<br />

eines an<strong>der</strong>en Verbandes starten lassen wollen, verhandeln spätestens bis<br />

eine Woche vor Beginn <strong>der</strong> Wettbewerbe/Trainings direkt mit dem betreffenden<br />

Verband. Die FIS kann bei Meinungsverschiedenheiten schlichtend eingreifen.<br />

9.8 Teilnahme an den Wettkämpfen <strong>der</strong> FIS<br />

9.8.1 Die Quoten <strong>der</strong> Nationalen Skiverbände für die Teilnahme an den im FIS<br />

Kalen<strong>der</strong> ausgeschriebenen Wettkämpfen werden wie folgt festgelegt:<br />

9.8.1.1 Olympische Winterspiele und FIS Ski Weltmeisterschaften<br />

Gemäss den Bestimmungen des Internationalen Olympischen Komitees und<br />

den Bestimmungen für die Durchführung von FIS Skiweltmeisterschaften.<br />

9.8.1.2 FIS Weltcup, FIS Kontinentalcups und Internationale FIS Rennen:<br />

Gemäss den entsprechenden Reglementen.<br />

9.8.1.3 Son<strong>der</strong>quoten<br />

Für bestimmte Län<strong>der</strong> und Regionen können vom FIS Vorstand Son<strong>der</strong>quoten<br />

bewilligt werden. Die Nationalen Skiverbände müssen entsprechende Gesuche<br />

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