fiche info financière relative aux assurances vie - ING Belgium
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| Lebensversicherungstyp |<br />
<strong>ING</strong> Life Savings Plan Junior<br />
Lebensversicherung des Zweigs 21 mit variablen Prämien bei garantierter Verzinsung der eingezahlten<br />
Nettoprämie(1).<br />
| Deckungen |<br />
Erlebensfall des Versicherten bei Vertragsfälligkeit<br />
- Das dem (den) Begünstigten im Erlebensfall garantierte Kapital setzt sich aus der Kapitalisierung der<br />
eingezahlten Nettoprämie(n) zu einem garantierten Zinssatz zusammen. Dieses Kapital wird eventuell um die<br />
von der NN Insurance <strong>Belgium</strong> AG ausgeschütteten Gewinnbeteiligungen ergänzt.<br />
- Dieses Kapital wird gemindert um den Betrag der eventuellen Teilrücknahme(n) und um die Risikoprämien der<br />
ergänzenden Todesfallversicherung, falls diese Deckung vertraglich vereinbart wurde.<br />
Todesfall des Versicherten vor Ablauf des Vertrags<br />
- Das garantierte Kapital, das dem (den) Begünstigten im Todesfall ausgezahlt wird, besteht aus der<br />
Kapitalisierung zu einem garantierten Zinssatz der vom Versicherungsnehmer eingezahlten Nettoprämie zum<br />
Zeitpunkt des Tods des Versicherten. Dieses Kapital wird eventuell um die von der NN Insurance <strong>Belgium</strong> AG<br />
ausgeschütteten Gewinnbeteiligungen ergänzt.<br />
- Dieses Kapital wird gemindert um den Betrag der eventuellen Teilrücknahme(n) und um die Risikoprämien der<br />
ergänzenden Todesfallversicherung, falls diese Deckung vertraglich vereinbart wurde.<br />
Option: Die ergänzende Todesfallversicherung<br />
- Der Versicherungsnehmer kann ergänzend <strong>ING</strong> Life Savings Plan Junior eine ergänzende<br />
Todesfallversicherung im Sinne der Allgemeinen Bedingungen zu diesem Produkt abschließen.<br />
- Die Risikoprämie dient der ergänzenden Todesfalldeckung, sie wird jeweils jeden Monat im Voraus von der<br />
Sparreserve abgebucht.<br />
| Zielgruppe |<br />
<strong>ING</strong> Life Savings Plan Junior wendet sich an natürliche Personen, die in aller Sicherheit schrittweise ein<br />
Sparkapital zugunsten eines Minderjährigen aufbauen wollen. Die Rendite besteht aus der garantierten<br />
Verzinsung der eingezahlten Nettoprämien sowie einer eventuellen Gewinnbeteiligung.<br />
| Rendite |<br />
Garantierter Zinssatz<br />
- Auf die eingezahlte Nettoprämie wird der bei Verbuchung des Zahlungseingangs durch die<br />
NN Insurance <strong>Belgium</strong> AG geltende Zinssatz angewendet.<br />
- Diese garantierte Verzinsung betrifft die gezahlte Nettoprämie und gilt über die gesamte<br />
Vertragslaufzeit hinweg. Auf künftige Prämien ist diese Verzinsung nicht garantiert.<br />
- Seit 02/04/2015 beträgt der garantierte Zinssatz 1,00%. Dieser Satz gilt bis auf Widerruf<br />
durch die NN Insurance <strong>Belgium</strong> AG.<br />
Dieses Finanz<strong>info</strong>rmationsblatt beschreibt die wesentlichen Produktmerkmale zum 05/06/2015.<br />
(1) Unter "gezahlte Nettoprämie" ist die eingezahlte Prämie abzüglich der Versicherungssteuer sowie der Zeichnungsgebühren zu<br />
verstehen.<br />
1/7 - Version 701700D(04/15)
Die Gewinnbeteiligung<br />
Eine Gewinnbeteiligung wird bewilligt:<br />
- soweit der Betrag der zum 31.12. desjenigen Jahres, für das eine Gewinnbeteiligung gewährt<br />
wird, aufgebauten Reserve mindestens 5000 Euro ausmacht<br />
oder<br />
- soweit die Bruttoeinzahlungen desjenigen Jahres, für das eine Gewinnbeteiligung gewährt wird,<br />
mindestens 300 Euro ausmachen.<br />
Im ersten Jahr der Zeichnung bedingt die eingezahlte Nettoprämie ungeachtet der vorstehenden Bedingungen<br />
einen Anspruch auf Gewinnbeteiligung.<br />
NN Insurance <strong>Belgium</strong> AG kann diese Bedingungen im Jahresturnus anpassen. Diese werden dem<br />
Versicherungsnehmer im Voraus mitgeteilt und gelten nur für die Zukunft.<br />
- Die NN Insurance <strong>Belgium</strong> AG setzt die Gewinnbeteiligungsquote anhand der<br />
Gewinnverwendungsplanung fest.<br />
- Die Gewinnbeteiligung ändert sich je nach Konjunktur und Geschäftsergebnis<br />
der NN Insurance <strong>Belgium</strong> AG.<br />
- Die Höhe der prozentualen Gewinnbeteiligung schwankt jedes Jahr und kann somit nicht<br />
garantiert werden.<br />
- Dieser Prozentsatz wird endgültig nach seiner Annahme durch die Hauptversammlung der<br />
Aktionäre festgelegt.<br />
- Zugewiesene Gewinnbeteiligungen gelten als definitiv erworben. Sie werden zu dem bei ihrer<br />
Zuweisung geltenden garantierten Zinssatz thesauriert.<br />
| Bislang erzielte Rendite |<br />
Dieses Produkt wird seit 11/12/2009 angeboten.<br />
Der garantierte Zins für die Vergangenheit:<br />
Periode<br />
06/01/2010 bis 14/01/2010 3,00 %<br />
15/01/2010 bis 16/07/2012 2,50 %<br />
17/07/2012 bis 05/03/2013 2,25 %<br />
06/03/2013 bis 09/07/2013 2,00 %<br />
10/07/2013 bis 09/09/2014 1,85 %<br />
10/09/2014 bis 01/04/2015 1,60 %<br />
Von 02/04/2015 an 1,00 %<br />
Garantierten Zinssatz<br />
Die historische zugewiezen Gewinnbeteiligungprozenten abhängig von der garantierte Zinssatz:<br />
2/7 - Version 701700D(04/15)
Schutzfonds<br />
NN Insurance <strong>Belgium</strong> AG ist am 1. Januar 2011 dem „Besonderen Schutzfonds für Einlagen und<br />
Lebensversicherungen“ (K.E. vom 14.11.2008) beigetreten. Der Schutz dieses Besonderen Schutzfonds<br />
erstreckt sich auf die zu Zweig 21 gehörenden Lebensversicherungsverträge mit garantierter Rendite (dazu<br />
zählt <strong>ING</strong> Life Savings Plan Junior). Begrenzt ist er auf den Rückkaufswert der Verträge und darüberhinaus auf<br />
einen Betrag von insgesamt 100.000,00 Euro für alle geschützten Verträge, die ein und derselbe<br />
Versicherungsnehmer bei NN Insurance <strong>Belgium</strong> AG abgeschlossen hat. Adresse des Besonderen Schutzfonds:<br />
Hinterlegungs- und Konsignationskasse, Kunstlaan 30/Avenue des Arts 30, B-1040 Brüssel.<br />
| Vorvertragliche Information - Fernverkauf |<br />
Versicherer<br />
Der Versicherungsnehmer findet die Informationen zum Versicherer unten auf diesem Schriftstück.<br />
Vertragsabschluss<br />
Der Versicherungsnehmer kann die Versicherung via Home'Bank, dem E-Bankingmodul von <strong>ING</strong> Belgien,<br />
abschließen. Die Zeichnung kann in jeder <strong>ING</strong> Zweigstelle erfolgen.<br />
Verfahrensweise Vertragsabschluss<br />
1. der Versicherungsnehmer wählt selbst, wie er die Versicherung abschließen will: via Home'Bank<br />
oder bei einer <strong>ING</strong> Zweigstelle seiner Wahl.<br />
2. der Versicherungsnehmer macht die für eine Prämiensimulation erforderlichen Angaben.<br />
3. die Prämiensimulation ist rein <strong>info</strong>rmativ und unverbindlich.<br />
4. Falls der Versicherungsnehmer mit dem Angebot einverstanden ist, trägt er die zur Beurteilung des<br />
Antrags und zur Ausfertigung der Police erforderlichen Angaben ein.<br />
5. bevor wir den Antrag definitiv bestätigen, erhält der Versicherungsnehmer das Angebot zusammen<br />
mit einer vollständigen Übersicht der von ihm gemachten Angaben.<br />
6. falls der Versicherungsnehmer die Versicherung via Home'Bank abschließt, bestätigt er, das<br />
Merkblatt mit allen vorvertraglichen Informationen sowie die Allgemeinen und Besonderen<br />
Bestimmungen ausgedruckt oder auf einem dauerhaften Speichermedium (z. B. Festplatte)<br />
gespeichert, diese Informationen zur Kenntnis genommen zu haben und sich damit einverstanden<br />
zu erklären. Die Allgemeinen Bedingungen können in jeder <strong>ING</strong> Zweigstelle sowie auf Home'Bank<br />
eingesehen werden.<br />
7. sollte der Versicherungsantrag nicht sofort beantwortet werden können, so erfolgt binnen 30<br />
Tagen eine entsprechende Prüfung durch die .NN Insurance <strong>Belgium</strong> AG<br />
8. entweder wird der Antrag nach Prüfung akzeptiert und der Versicherungsnehmer erhält einen<br />
Versicherungsvorschlag. Das Merkblatt mit allen weiteren vorvertraglichen Informationen sowie die<br />
Allgemeinen und Besonderen Bedingungen werden ihm mit der Post zugesandt.<br />
Oder dem Versicherungsnehmer wird mitgeteilt, dass er die Ergebnisse einer eingehenderen<br />
Überprüfung abwarten muss.<br />
Oder der Antrag wird abgelehnt. In diesem Fall wird dies dem Versicherungsnehmer schriftlich<br />
mitgeteilt.<br />
Versicherungsvertrag<br />
Die Allgemeinen und Besonderen Bedingungen bilden gemeinsam den Versicherungsvertrag <strong>ING</strong> Life Savings<br />
Plan Junior.<br />
Zahlungsweise<br />
Der Versicherungsnehmer kann die Prämien per Dauerauftrag oder per Überweisung auf eine <strong>ING</strong> Sichtkonto<br />
bezahlen.<br />
Vertragsverwaltung<br />
Der Versicherungsvertrag kann zu einem großen Teil via Home'Bank bzw. vollständig in jeder <strong>ING</strong> Zweigstelle<br />
angepasst werden.<br />
Sprachgebrauch im Geschäftsverkehr zwischen Versicherungsnehmer und <strong>ING</strong><br />
5/7 - Version 701700D(04/15)
Dieses Merkblatt und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen <strong>ING</strong> Life Savings Plan Junior sind in <strong>vie</strong>r Sprachen<br />
erhältlich: Niederländisch, Französisch, Deutsch und Englisch.<br />
Die einzig rechtsgültigen Versionen der Versicherungsverträge sind deren niederländische und französische<br />
Fassung. Bei Abweichungen in den übersetzten deutschen und englischen Dokumenten sind diese allein als<br />
Referenztexte anzusehen.<br />
Kündigung von Lebensversicherungen Zweig 21 (im Fernverkauf)<br />
Sowohl der Versicherungsnehmer als auch die Versicherungsgesellschaft können den Vertrag gebührenfrei und<br />
ohne Angabe von Gründen mit eingeschriebenem Brief binnen 30 Kalendertagen kündigen. Der<br />
Versicherungsnehmer muss sein Einschreiben an folgende Adresse richten NN Insurance <strong>Belgium</strong> AG.<br />
Diese Frist setzt zu dem Tag ein, an dem die Versicherungsgesellschaft dem Versicherungsnehmer den<br />
Vertragsabschluss mitgeteilt hat oder ab dem Tag, an dem der Versicherungsnehmer die Vertragsbedingungen<br />
und die vorvertraglichen Informationen auf einem dauerhaften Träger erhalten hat, falls dieser Zeitpunkt später<br />
sein sollte.<br />
Die Kündigung durch den Versicherungsnehmer wird sofort mit Bekanntgabe wirksam. Die Kündigung durch die<br />
Versicherungsgesellschaft wird acht Tage nach Bekanntgabe wirksam.<br />
Wenn der Vertrag durch den Versicherungsnehmer oder durch die Versicherungsgesellschaft gekündigt wird,<br />
aber auf Wunsch des Versicherungsnehmers zuvor bereits mit dessen Ausführung begonnen wurde, muss der<br />
Versicherungsnehmer die diesem Deckungszeitraum entsprechende anteilige Prämie zahlen. Dies ist die<br />
Vergütung der bereits erbrachten Dienstleistung.<br />
Mit Ausnahme der Vergütung bereits erbrachter Dienstleistungen und der Kosten der ärztlichen Untersuchung<br />
zahlt die Versicherungsgesellschaft dem Versicherungsnehmer alle Beträge zurück, die sie im Rahmen dieses<br />
Vertrags bereits erhalten hat. Hierzu verfügt sie über eine Frist von 30 Kalendertagen, diese setzt ein:<br />
- bei Kündigung durch den Versicherungsnehmer, an dem Tag, an dem die Versicherungsgesellschaft das<br />
Kündigungsschreiben erhält,<br />
- bei Kündigung durch die Versicherungsgesellschaft, an dem Tag an dem sie das Kündigungsschreiben<br />
versendet.<br />
Gesetzliche Bestimmungen als Grundlage für die vorvertraglichen Beziehungen (im<br />
Fernverkauf)<br />
Auf die vorvertraglichen Beziehungen zwischen dem Versicherungsmittler und dem Versicherungsnehmer finden<br />
folgende Vorschriften Anwendung: das Gesetz vom 14. Juli 1991 zu den Geschäftspraktiken und der Aufklärung<br />
und dem Schutz des Verbrauchers (in diesem Fall das Gesetz vom 27. März 1995 zur Vermittlung und zum<br />
Vertrieb von Versicherungen und Rückversicherungen), das Gesetz vom 11. März 2003 zu bestimmten<br />
rechtlichen Aspekten der Dienste des Informationsanbieters anzuwenden) und der K. E. vom 22. Februar 1991<br />
zur allgemeinen Regelung zur Kontrolle von Versicherungsunternehmen.<br />
Auf den Vertrag anzuwendendes Recht<br />
Auf diesen Versicherungsvertrag ist belgisches Recht anzuwenden, soweit die Artikel 28ter bis 28decies des<br />
Gesetzes vom 9. Juli 1975 zur Kontrolle der Versicherungsgesellschaften nichts anderes bestimmen.<br />
Gerichtsstand<br />
Für eventuelle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Versicherungsvertrag sind die belgischen Gerichte<br />
zuständig, es sei denn, Artikel 4, 5, 8 bis inkl. 14 der Europäischen Verordnung Nr. 44/2001 des Rats vom 22.<br />
Dezember 2002 zum Gerichtsstand, zur Anerkennung und zur Ausführung zivil- oder handelsrechtlicher<br />
Gerichtsbeschlüsse bestimmt etwas Gegenteiliges.<br />
Außergerichtliches Beschwerdeverfahren<br />
Beschwerden im Zusammenhang mit Versicherungsverträgen können an folgende Adressen gerichtet werden:<br />
- <strong>ING</strong> Vermittlungsstelle, Avenue Marnix, 24 te 1000 Brüssel (Mediationservice-klachten@ing.be -<br />
- Tel. +32 2 547 88 19 – Fax +32 2 547 83 20 / 547<br />
78 90)<br />
- oder an Ombudsdienst Versicherungen, Square de Meeûs 35 te 1000 Brüssel<br />
6/7 - Version 701700D(04/15)
(www.ombudsman.as - <strong>info</strong>@ombudsman.as -<br />
- Tel. + 32 2 547 58 71 - Fax + 32 2 547 59 75)<br />
Beschwerden sind schriftlich einzureichen.<br />
Durch die Einreichung einer Beschwerde begibt sich der Versicherungsnehmer nicht der Möglichkeit zur<br />
Einleitung gerichtlicher Schritte.<br />
Verhaltenskodex und zuständige Instanzen<br />
Als Versicherungsvermittler unterliegt die <strong>ING</strong> Belgien AG der Aufsicht der Autorität Finanzielle Dienste und<br />
Märkte, Congresstraat 12-14, 1000 Brüssel<br />
Tél. : 02/220 52 11 ; Fax : 02/220 52 75 ; <strong>info</strong>rmations disponibles sur www.fsma.be.<br />
Die <strong>ING</strong> Belgien AG hat sich den folgenden Verhaltensregeln verpflichtet:<br />
- Verhaltenskodex der Belgischen Bankenvereinigung, verfügbar unter www.ing.be<br />
- Verhaltenskodex der Versicherungsvermittler der Berufsvereinigung der<br />
Versicherungsunternehmen, verfügbar unter www.assuralia.be<br />
- Verhaltenskodex im Zusammenhang mit dem elektronischen Handel des Verbands Belgischer<br />
Unternehmen, verfügbar unter www.vbo.be.<br />
| In andere Sprachen übersetzete Dokumente |<br />
Die einzigen gesetzlich verbindlichen Fassungen aller vertraglichen Dokumente sind die französischen und die<br />
niederländischen Fassungen. Nur die auf Französisch und Niederländisch verfassen Texte dürfen zu<br />
Referenzzwecken verwendet werden, wenn in Dokumenten, die in andere Sprachen übersetzt worden sind,<br />
Widersprüchlichkeiten festgestellt werden.<br />
Der Versicherungsnehmer kann problemlos einen niederländisch- oder französischsprachigen Vordruck<br />
beantragen.<br />
Sofern kein anderes Datum genannt ist, sind die auf einer Website enthaltenen Informationen,<br />
Angebote und Preise nur für den Tag gültig, an dem sie dort bekannt gegeben werden.<br />
Ver<strong>vie</strong>lfältigung und Verbreitung bedürfen der vorherigen Einwilligung durch die NN Insurance<br />
<strong>Belgium</strong> AG.<br />
Versicherungsvermittler<br />
<strong>ING</strong> Belgien AG, Versicherungsmakler, eingetragen bei der FSMA unter der Codenummer 12381A.<br />
Sitz der Gesellschaft: Avenue Marnix 24, B-1000 Brüssel - RJP Brüssel - MwSt. BE 0403.200.393<br />
- www.ing.be - BIC: BBRUBEBB - IBAN: BE45 3109 1560 2789.<br />
Versicherer<br />
NN Insurance <strong>Belgium</strong> AG, Versicherungsgesellschaft, zugelassen unter der Codenummer 2550.<br />
Sitz der Gesellschaft: Airport Plaza - Montreal Building, Da Vincilaan 19, B-1831 Diegem - www.nn.be -<br />
RJP Brüssel - MwSt. BE 0890.270.057 - BIC: BBRUBEBB - IBAN: BE28 3100 7627 4220.<br />
7/7 - Version 701700D(04/15)