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fiche info financière relative aux assurances vie - ING Belgium

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| Lebensversicherungstyp |<br />

<strong>ING</strong> Life Savings Plan Junior<br />

Lebensversicherung des Zweigs 21 mit variablen Prämien bei garantierter Verzinsung der eingezahlten<br />

Nettoprämie(1).<br />

| Deckungen |<br />

Erlebensfall des Versicherten bei Vertragsfälligkeit<br />

- Das dem (den) Begünstigten im Erlebensfall garantierte Kapital setzt sich aus der Kapitalisierung der<br />

eingezahlten Nettoprämie(n) zu einem garantierten Zinssatz zusammen. Dieses Kapital wird eventuell um die<br />

von der NN Insurance <strong>Belgium</strong> AG ausgeschütteten Gewinnbeteiligungen ergänzt.<br />

- Dieses Kapital wird gemindert um den Betrag der eventuellen Teilrücknahme(n) und um die Risikoprämien der<br />

ergänzenden Todesfallversicherung, falls diese Deckung vertraglich vereinbart wurde.<br />

Todesfall des Versicherten vor Ablauf des Vertrags<br />

- Das garantierte Kapital, das dem (den) Begünstigten im Todesfall ausgezahlt wird, besteht aus der<br />

Kapitalisierung zu einem garantierten Zinssatz der vom Versicherungsnehmer eingezahlten Nettoprämie zum<br />

Zeitpunkt des Tods des Versicherten. Dieses Kapital wird eventuell um die von der NN Insurance <strong>Belgium</strong> AG<br />

ausgeschütteten Gewinnbeteiligungen ergänzt.<br />

- Dieses Kapital wird gemindert um den Betrag der eventuellen Teilrücknahme(n) und um die Risikoprämien der<br />

ergänzenden Todesfallversicherung, falls diese Deckung vertraglich vereinbart wurde.<br />

Option: Die ergänzende Todesfallversicherung<br />

- Der Versicherungsnehmer kann ergänzend <strong>ING</strong> Life Savings Plan Junior eine ergänzende<br />

Todesfallversicherung im Sinne der Allgemeinen Bedingungen zu diesem Produkt abschließen.<br />

- Die Risikoprämie dient der ergänzenden Todesfalldeckung, sie wird jeweils jeden Monat im Voraus von der<br />

Sparreserve abgebucht.<br />

| Zielgruppe |<br />

<strong>ING</strong> Life Savings Plan Junior wendet sich an natürliche Personen, die in aller Sicherheit schrittweise ein<br />

Sparkapital zugunsten eines Minderjährigen aufbauen wollen. Die Rendite besteht aus der garantierten<br />

Verzinsung der eingezahlten Nettoprämien sowie einer eventuellen Gewinnbeteiligung.<br />

| Rendite |<br />

Garantierter Zinssatz<br />

- Auf die eingezahlte Nettoprämie wird der bei Verbuchung des Zahlungseingangs durch die<br />

NN Insurance <strong>Belgium</strong> AG geltende Zinssatz angewendet.<br />

- Diese garantierte Verzinsung betrifft die gezahlte Nettoprämie und gilt über die gesamte<br />

Vertragslaufzeit hinweg. Auf künftige Prämien ist diese Verzinsung nicht garantiert.<br />

- Seit 02/04/2015 beträgt der garantierte Zinssatz 1,00%. Dieser Satz gilt bis auf Widerruf<br />

durch die NN Insurance <strong>Belgium</strong> AG.<br />

Dieses Finanz<strong>info</strong>rmationsblatt beschreibt die wesentlichen Produktmerkmale zum 05/06/2015.<br />

(1) Unter "gezahlte Nettoprämie" ist die eingezahlte Prämie abzüglich der Versicherungssteuer sowie der Zeichnungsgebühren zu<br />

verstehen.<br />

1/7 - Version 701700D(04/15)


Die Gewinnbeteiligung<br />

Eine Gewinnbeteiligung wird bewilligt:<br />

- soweit der Betrag der zum 31.12. desjenigen Jahres, für das eine Gewinnbeteiligung gewährt<br />

wird, aufgebauten Reserve mindestens 5000 Euro ausmacht<br />

oder<br />

- soweit die Bruttoeinzahlungen desjenigen Jahres, für das eine Gewinnbeteiligung gewährt wird,<br />

mindestens 300 Euro ausmachen.<br />

Im ersten Jahr der Zeichnung bedingt die eingezahlte Nettoprämie ungeachtet der vorstehenden Bedingungen<br />

einen Anspruch auf Gewinnbeteiligung.<br />

NN Insurance <strong>Belgium</strong> AG kann diese Bedingungen im Jahresturnus anpassen. Diese werden dem<br />

Versicherungsnehmer im Voraus mitgeteilt und gelten nur für die Zukunft.<br />

- Die NN Insurance <strong>Belgium</strong> AG setzt die Gewinnbeteiligungsquote anhand der<br />

Gewinnverwendungsplanung fest.<br />

- Die Gewinnbeteiligung ändert sich je nach Konjunktur und Geschäftsergebnis<br />

der NN Insurance <strong>Belgium</strong> AG.<br />

- Die Höhe der prozentualen Gewinnbeteiligung schwankt jedes Jahr und kann somit nicht<br />

garantiert werden.<br />

- Dieser Prozentsatz wird endgültig nach seiner Annahme durch die Hauptversammlung der<br />

Aktionäre festgelegt.<br />

- Zugewiesene Gewinnbeteiligungen gelten als definitiv erworben. Sie werden zu dem bei ihrer<br />

Zuweisung geltenden garantierten Zinssatz thesauriert.<br />

| Bislang erzielte Rendite |<br />

Dieses Produkt wird seit 11/12/2009 angeboten.<br />

Der garantierte Zins für die Vergangenheit:<br />

Periode<br />

06/01/2010 bis 14/01/2010 3,00 %<br />

15/01/2010 bis 16/07/2012 2,50 %<br />

17/07/2012 bis 05/03/2013 2,25 %<br />

06/03/2013 bis 09/07/2013 2,00 %<br />

10/07/2013 bis 09/09/2014 1,85 %<br />

10/09/2014 bis 01/04/2015 1,60 %<br />

Von 02/04/2015 an 1,00 %<br />

Garantierten Zinssatz<br />

Die historische zugewiezen Gewinnbeteiligungprozenten abhängig von der garantierte Zinssatz:<br />

2/7 - Version 701700D(04/15)


Schutzfonds<br />

NN Insurance <strong>Belgium</strong> AG ist am 1. Januar 2011 dem „Besonderen Schutzfonds für Einlagen und<br />

Lebensversicherungen“ (K.E. vom 14.11.2008) beigetreten. Der Schutz dieses Besonderen Schutzfonds<br />

erstreckt sich auf die zu Zweig 21 gehörenden Lebensversicherungsverträge mit garantierter Rendite (dazu<br />

zählt <strong>ING</strong> Life Savings Plan Junior). Begrenzt ist er auf den Rückkaufswert der Verträge und darüberhinaus auf<br />

einen Betrag von insgesamt 100.000,00 Euro für alle geschützten Verträge, die ein und derselbe<br />

Versicherungsnehmer bei NN Insurance <strong>Belgium</strong> AG abgeschlossen hat. Adresse des Besonderen Schutzfonds:<br />

Hinterlegungs- und Konsignationskasse, Kunstlaan 30/Avenue des Arts 30, B-1040 Brüssel.<br />

| Vorvertragliche Information - Fernverkauf |<br />

Versicherer<br />

Der Versicherungsnehmer findet die Informationen zum Versicherer unten auf diesem Schriftstück.<br />

Vertragsabschluss<br />

Der Versicherungsnehmer kann die Versicherung via Home'Bank, dem E-Bankingmodul von <strong>ING</strong> Belgien,<br />

abschließen. Die Zeichnung kann in jeder <strong>ING</strong> Zweigstelle erfolgen.<br />

Verfahrensweise Vertragsabschluss<br />

1. der Versicherungsnehmer wählt selbst, wie er die Versicherung abschließen will: via Home'Bank<br />

oder bei einer <strong>ING</strong> Zweigstelle seiner Wahl.<br />

2. der Versicherungsnehmer macht die für eine Prämiensimulation erforderlichen Angaben.<br />

3. die Prämiensimulation ist rein <strong>info</strong>rmativ und unverbindlich.<br />

4. Falls der Versicherungsnehmer mit dem Angebot einverstanden ist, trägt er die zur Beurteilung des<br />

Antrags und zur Ausfertigung der Police erforderlichen Angaben ein.<br />

5. bevor wir den Antrag definitiv bestätigen, erhält der Versicherungsnehmer das Angebot zusammen<br />

mit einer vollständigen Übersicht der von ihm gemachten Angaben.<br />

6. falls der Versicherungsnehmer die Versicherung via Home'Bank abschließt, bestätigt er, das<br />

Merkblatt mit allen vorvertraglichen Informationen sowie die Allgemeinen und Besonderen<br />

Bestimmungen ausgedruckt oder auf einem dauerhaften Speichermedium (z. B. Festplatte)<br />

gespeichert, diese Informationen zur Kenntnis genommen zu haben und sich damit einverstanden<br />

zu erklären. Die Allgemeinen Bedingungen können in jeder <strong>ING</strong> Zweigstelle sowie auf Home'Bank<br />

eingesehen werden.<br />

7. sollte der Versicherungsantrag nicht sofort beantwortet werden können, so erfolgt binnen 30<br />

Tagen eine entsprechende Prüfung durch die .NN Insurance <strong>Belgium</strong> AG<br />

8. entweder wird der Antrag nach Prüfung akzeptiert und der Versicherungsnehmer erhält einen<br />

Versicherungsvorschlag. Das Merkblatt mit allen weiteren vorvertraglichen Informationen sowie die<br />

Allgemeinen und Besonderen Bedingungen werden ihm mit der Post zugesandt.<br />

Oder dem Versicherungsnehmer wird mitgeteilt, dass er die Ergebnisse einer eingehenderen<br />

Überprüfung abwarten muss.<br />

Oder der Antrag wird abgelehnt. In diesem Fall wird dies dem Versicherungsnehmer schriftlich<br />

mitgeteilt.<br />

Versicherungsvertrag<br />

Die Allgemeinen und Besonderen Bedingungen bilden gemeinsam den Versicherungsvertrag <strong>ING</strong> Life Savings<br />

Plan Junior.<br />

Zahlungsweise<br />

Der Versicherungsnehmer kann die Prämien per Dauerauftrag oder per Überweisung auf eine <strong>ING</strong> Sichtkonto<br />

bezahlen.<br />

Vertragsverwaltung<br />

Der Versicherungsvertrag kann zu einem großen Teil via Home'Bank bzw. vollständig in jeder <strong>ING</strong> Zweigstelle<br />

angepasst werden.<br />

Sprachgebrauch im Geschäftsverkehr zwischen Versicherungsnehmer und <strong>ING</strong><br />

5/7 - Version 701700D(04/15)


Dieses Merkblatt und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen <strong>ING</strong> Life Savings Plan Junior sind in <strong>vie</strong>r Sprachen<br />

erhältlich: Niederländisch, Französisch, Deutsch und Englisch.<br />

Die einzig rechtsgültigen Versionen der Versicherungsverträge sind deren niederländische und französische<br />

Fassung. Bei Abweichungen in den übersetzten deutschen und englischen Dokumenten sind diese allein als<br />

Referenztexte anzusehen.<br />

Kündigung von Lebensversicherungen Zweig 21 (im Fernverkauf)<br />

Sowohl der Versicherungsnehmer als auch die Versicherungsgesellschaft können den Vertrag gebührenfrei und<br />

ohne Angabe von Gründen mit eingeschriebenem Brief binnen 30 Kalendertagen kündigen. Der<br />

Versicherungsnehmer muss sein Einschreiben an folgende Adresse richten NN Insurance <strong>Belgium</strong> AG.<br />

Diese Frist setzt zu dem Tag ein, an dem die Versicherungsgesellschaft dem Versicherungsnehmer den<br />

Vertragsabschluss mitgeteilt hat oder ab dem Tag, an dem der Versicherungsnehmer die Vertragsbedingungen<br />

und die vorvertraglichen Informationen auf einem dauerhaften Träger erhalten hat, falls dieser Zeitpunkt später<br />

sein sollte.<br />

Die Kündigung durch den Versicherungsnehmer wird sofort mit Bekanntgabe wirksam. Die Kündigung durch die<br />

Versicherungsgesellschaft wird acht Tage nach Bekanntgabe wirksam.<br />

Wenn der Vertrag durch den Versicherungsnehmer oder durch die Versicherungsgesellschaft gekündigt wird,<br />

aber auf Wunsch des Versicherungsnehmers zuvor bereits mit dessen Ausführung begonnen wurde, muss der<br />

Versicherungsnehmer die diesem Deckungszeitraum entsprechende anteilige Prämie zahlen. Dies ist die<br />

Vergütung der bereits erbrachten Dienstleistung.<br />

Mit Ausnahme der Vergütung bereits erbrachter Dienstleistungen und der Kosten der ärztlichen Untersuchung<br />

zahlt die Versicherungsgesellschaft dem Versicherungsnehmer alle Beträge zurück, die sie im Rahmen dieses<br />

Vertrags bereits erhalten hat. Hierzu verfügt sie über eine Frist von 30 Kalendertagen, diese setzt ein:<br />

- bei Kündigung durch den Versicherungsnehmer, an dem Tag, an dem die Versicherungsgesellschaft das<br />

Kündigungsschreiben erhält,<br />

- bei Kündigung durch die Versicherungsgesellschaft, an dem Tag an dem sie das Kündigungsschreiben<br />

versendet.<br />

Gesetzliche Bestimmungen als Grundlage für die vorvertraglichen Beziehungen (im<br />

Fernverkauf)<br />

Auf die vorvertraglichen Beziehungen zwischen dem Versicherungsmittler und dem Versicherungsnehmer finden<br />

folgende Vorschriften Anwendung: das Gesetz vom 14. Juli 1991 zu den Geschäftspraktiken und der Aufklärung<br />

und dem Schutz des Verbrauchers (in diesem Fall das Gesetz vom 27. März 1995 zur Vermittlung und zum<br />

Vertrieb von Versicherungen und Rückversicherungen), das Gesetz vom 11. März 2003 zu bestimmten<br />

rechtlichen Aspekten der Dienste des Informationsanbieters anzuwenden) und der K. E. vom 22. Februar 1991<br />

zur allgemeinen Regelung zur Kontrolle von Versicherungsunternehmen.<br />

Auf den Vertrag anzuwendendes Recht<br />

Auf diesen Versicherungsvertrag ist belgisches Recht anzuwenden, soweit die Artikel 28ter bis 28decies des<br />

Gesetzes vom 9. Juli 1975 zur Kontrolle der Versicherungsgesellschaften nichts anderes bestimmen.<br />

Gerichtsstand<br />

Für eventuelle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Versicherungsvertrag sind die belgischen Gerichte<br />

zuständig, es sei denn, Artikel 4, 5, 8 bis inkl. 14 der Europäischen Verordnung Nr. 44/2001 des Rats vom 22.<br />

Dezember 2002 zum Gerichtsstand, zur Anerkennung und zur Ausführung zivil- oder handelsrechtlicher<br />

Gerichtsbeschlüsse bestimmt etwas Gegenteiliges.<br />

Außergerichtliches Beschwerdeverfahren<br />

Beschwerden im Zusammenhang mit Versicherungsverträgen können an folgende Adressen gerichtet werden:<br />

- <strong>ING</strong> Vermittlungsstelle, Avenue Marnix, 24 te 1000 Brüssel (Mediationservice-klachten@ing.be -<br />

- Tel. +32 2 547 88 19 – Fax +32 2 547 83 20 / 547<br />

78 90)<br />

- oder an Ombudsdienst Versicherungen, Square de Meeûs 35 te 1000 Brüssel<br />

6/7 - Version 701700D(04/15)


(www.ombudsman.as - <strong>info</strong>@ombudsman.as -<br />

- Tel. + 32 2 547 58 71 - Fax + 32 2 547 59 75)<br />

Beschwerden sind schriftlich einzureichen.<br />

Durch die Einreichung einer Beschwerde begibt sich der Versicherungsnehmer nicht der Möglichkeit zur<br />

Einleitung gerichtlicher Schritte.<br />

Verhaltenskodex und zuständige Instanzen<br />

Als Versicherungsvermittler unterliegt die <strong>ING</strong> Belgien AG der Aufsicht der Autorität Finanzielle Dienste und<br />

Märkte, Congresstraat 12-14, 1000 Brüssel<br />

Tél. : 02/220 52 11 ; Fax : 02/220 52 75 ; <strong>info</strong>rmations disponibles sur www.fsma.be.<br />

Die <strong>ING</strong> Belgien AG hat sich den folgenden Verhaltensregeln verpflichtet:<br />

- Verhaltenskodex der Belgischen Bankenvereinigung, verfügbar unter www.ing.be<br />

- Verhaltenskodex der Versicherungsvermittler der Berufsvereinigung der<br />

Versicherungsunternehmen, verfügbar unter www.assuralia.be<br />

- Verhaltenskodex im Zusammenhang mit dem elektronischen Handel des Verbands Belgischer<br />

Unternehmen, verfügbar unter www.vbo.be.<br />

| In andere Sprachen übersetzete Dokumente |<br />

Die einzigen gesetzlich verbindlichen Fassungen aller vertraglichen Dokumente sind die französischen und die<br />

niederländischen Fassungen. Nur die auf Französisch und Niederländisch verfassen Texte dürfen zu<br />

Referenzzwecken verwendet werden, wenn in Dokumenten, die in andere Sprachen übersetzt worden sind,<br />

Widersprüchlichkeiten festgestellt werden.<br />

Der Versicherungsnehmer kann problemlos einen niederländisch- oder französischsprachigen Vordruck<br />

beantragen.<br />

Sofern kein anderes Datum genannt ist, sind die auf einer Website enthaltenen Informationen,<br />

Angebote und Preise nur für den Tag gültig, an dem sie dort bekannt gegeben werden.<br />

Ver<strong>vie</strong>lfältigung und Verbreitung bedürfen der vorherigen Einwilligung durch die NN Insurance<br />

<strong>Belgium</strong> AG.<br />

Versicherungsvermittler<br />

<strong>ING</strong> Belgien AG, Versicherungsmakler, eingetragen bei der FSMA unter der Codenummer 12381A.<br />

Sitz der Gesellschaft: Avenue Marnix 24, B-1000 Brüssel - RJP Brüssel - MwSt. BE 0403.200.393<br />

- www.ing.be - BIC: BBRUBEBB - IBAN: BE45 3109 1560 2789.<br />

Versicherer<br />

NN Insurance <strong>Belgium</strong> AG, Versicherungsgesellschaft, zugelassen unter der Codenummer 2550.<br />

Sitz der Gesellschaft: Airport Plaza - Montreal Building, Da Vincilaan 19, B-1831 Diegem - www.nn.be -<br />

RJP Brüssel - MwSt. BE 0890.270.057 - BIC: BBRUBEBB - IBAN: BE28 3100 7627 4220.<br />

7/7 - Version 701700D(04/15)

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