Bankenbarometer Too-big-to-fail und makroprudentielle Aufsicht
Bankenbarometer , Too-big-to-fail und ... - SwissBanking
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Makroprudentielle <strong>Aufsicht</strong><br />
Hauptaussagen:<br />
• Klare Definition <strong>und</strong> Koordination der Schnittstelle zwischen <strong>makroprudentielle</strong>n<br />
Massnahmen <strong>und</strong> mikroprudentieller Regulierung.<br />
• Die institutionelle Ausgestaltung sowie mögliche <strong>makroprudentielle</strong> Instrumente<br />
müssen einer sorgfältigen Variantenprüfung unterzogen werden.<br />
• Einbezug der SBVg bei der Ausarbeitung der <strong>makroprudentielle</strong>n Massnahmen.<br />
Die <strong>makroprudentielle</strong> Politik in der Schweiz sollte dazu dienen, die Widerstandsfähigkeit<br />
des Finanzsystems zu stärken, volkswirtschaftliche Auswirkungen einer Finanzkrise zu<br />
begrenzen sowie eine stabile Versorgung der Wirtschaft mit Bankdienstleistungen zu<br />
gewährleisten.<br />
Die Schweizerische Bankiervereinigung anerkennt den Bedarf, die Systemstabilität mit<br />
geeigneten Massnahmen zu bewahren <strong>und</strong> zu verbessern, möchte aber auf folgende<br />
Punkte aufmerksam machen:<br />
• Die aktuellen Bestrebungen zur Umsetzung einer <strong>makroprudentielle</strong>n Politik basieren<br />
auf limitierten wissenschaftlichen Erkenntnissen <strong>und</strong> Daten zu den<br />
Wirkungsmechanismen <strong>und</strong> zur Effektivität dieser Politik. Insbesondere bestehen<br />
grosse Unsicherheiten bezüglich der Interaktion zwischen Finanz- <strong>und</strong> Realwirtschaft<br />
sowie bezüglich des Zusammenspiels von stabilitäts- <strong>und</strong> geldpolitischen Zielen <strong>und</strong><br />
Massnahmen. Deshalb sind allfällige neue Schritte sorgfältig zu dosieren.<br />
• Die Schweiz ist international ein Pionier mit einem Massnahmenpaket, welches in<br />
hohem Masse vor Systemkrisen schützen sollte:<br />
o Die aktuelle TBTF-Vorlage begrenzt wirksam Systemrisiken.<br />
o Der antizyklische Puffer gemäss Basel III dient der Vermeidung von<br />
Stresssituationen.<br />
o Der Finanzsek<strong>to</strong>r wird durch das Moni<strong>to</strong>ring der SNB sowie Statistiken <strong>und</strong> den<br />
Bericht zur Finanzstabilität bereits genügend überwacht. Für die Einführung<br />
zusätzlicher Massnahmen bedürfte es deshalb eines klaren Nachweises von<br />
deren Notwendigkeit <strong>und</strong>Wirksamkeit.<br />
• Bei der institutionellen Ausgestaltung <strong>und</strong> Trägerschaft einer <strong>makroprudentielle</strong>n<br />
Politik sollte sichergestellt werden, dass Ziel- <strong>und</strong> Interessenkonflikte möglichst vermieden,<br />
vorhandene rechtliche Gr<strong>und</strong>lagen sowie Kompetenzen <strong>und</strong> Expertise genutzt <strong>und</strong><br />
Doppelspurigkeiten <strong>und</strong> Kosten bestmöglich begrenzt werden. Wir erwarten, dass die<br />
Medienkonferenz der Schweizerischen Bankiervereinigung vom 5.9.2011 – Referat von Claude-Alain<br />
Margelisch 4