14.09.2015 Views

1.FC Bierbach 1921 e.V § 1 § 2

1.FC Bierbach -SATZUNG

1.FC Bierbach -SATZUNG

SHOW MORE
SHOW LESS
  • No tags were found...

You also want an ePaper? Increase the reach of your titles

YUMPU automatically turns print PDFs into web optimized ePapers that Google loves.

<strong>1.FC</strong> <strong>Bierbach</strong> <strong>1921</strong> e.V.<br />

Satzung vom 18.März 2011<br />

<strong>§</strong> 1<br />

Name, Sitz und Zweck des Vereins<br />

Der Verein führt den Namen „<strong>1.FC</strong> <strong>Bierbach</strong> <strong>1921</strong> e.V.“ und hat seinen Sitz in<br />

Blieskastel, Ortsteil <strong>Bierbach</strong>.<br />

Der Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Homburg/Saar eingetragen.<br />

Der Verein ist Mitglied im<br />

- SFV Saarländischer Fußballverband,<br />

- SLB Saarländischer Leichathletikbund,<br />

- LSVS Landessportverband des Saarlandes.<br />

Der Verein und die Mitglieder unterwerfen sich der Satzung, den Ordnungen sowie den<br />

Entscheidungen und Weisungen, die der SFV und seine Organe treffen. Dasselbe gilt<br />

für sportliche Ordnungen, Entscheidungen und Weisungen der Verbände, denen der<br />

SFV angehört.<br />

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des<br />

Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist<br />

die Förderung des Sports.<br />

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch<br />

- die Förderung sportlicher Übungen und Leistungen<br />

- das Abhalten von regelmäßigen Übungs- und Trainingsstunden,<br />

- die Durchführung von und Beteiligung an Turnieren und sportlichen<br />

Wettkämpfen.<br />

Für jede im Verein betriebene Sportart kann im Bedarfsfall vom Gesamtvorstand eine<br />

eigene Abteilung gegründet werden.<br />

Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell neutral.<br />

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.<br />

<strong>§</strong> 2<br />

Gemeinnützigkeit<br />

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche<br />

Zwecke.<br />

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die<br />

Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<br />

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder<br />

durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.<br />

Vereinsämter werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt.<br />

Der Gesamtvorstand kann bei Bedarf eine Vergütung nach Maßgabe einer<br />

Aufwandsentschädigung im Sinne des <strong>§</strong> 3 Nr. 26a EStG beschließen.<br />

2

Hooray! Your file is uploaded and ready to be published.

Saved successfully!

Ooh no, something went wrong!