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1.FC Bierbach 1921 e.V § 1 § 2

1.FC Bierbach -SATZUNG

1.FC Bierbach -SATZUNG

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<strong>1.FC</strong> <strong>Bierbach</strong> <strong>1921</strong> e.V.<br />

Satzung vom 18.März 2011<br />

dem Mitgliedschaftsverhältnis, insbesondere ausstehende Beitragspflichten, bleiben<br />

hiervon unberührt.<br />

<strong>§</strong> 5<br />

Ausschluss eines Mitgliedes<br />

Ein Ausschluss kann erfolgen, wenn ein Mitglied in grober Weise den Interessen des<br />

Vereins und seiner Ziele zuwiderhandelt und ein wichtiger Grund gegeben ist.<br />

Der Ausschluss aus dem Verein wird durch den Gesamtvorstand mit einfacher<br />

Stimmenmehrheit beschlossen und dem Mitglied schriftlich unter Angabe von Gründen<br />

mitgeteilt.<br />

Der Ausschließungsbeschluss wird sofort mit Beschlussfassung wirksam.<br />

Dem Ausgeschlossenen steht eine 14-tägige Einspruchsfrist nach Zustellung des<br />

Ausschlussschreibens zu. Der Einspruch muss schriftlich und begründet an den<br />

Gesamtvorstand gerichtet sein.<br />

Über den Einspruch entscheidet die nächste Mitgliederversammlung. Er hat<br />

aufschiebende Wirkung.<br />

<strong>§</strong> 6<br />

Mitgliedsbeiträge<br />

Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben<br />

Diese sind die regelmäßigen Beiträge (Jahresbeitrag), die Aufnahmegebühren sowie<br />

erforderlichenfalls außerordentliche Beiträge (Umlagen).<br />

Art und Höhe der Beiträge werden von der Mitgliederversammlung festgesetzt.<br />

Der Gesamtvorstand kann in begründeten Fällen Beiträge ganz oder teilweise erlassen<br />

oder stunden.<br />

Ehrenmitglieder sind von der Zahlung von Beiträgen befreit.<br />

Der Beitrag wird vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich per Bankeinzug oder<br />

Überweisung durch das Mitglied erhoben.<br />

<strong>§</strong> 7<br />

Rechte und Pflichten der Mitglieder<br />

Die Mitglieder sind berechtigt, an den Veranstaltungen und Mitgliederversammlungen<br />

des Vereins teilzunehmen und seine Einrichtungen zu den vorgeschriebenen<br />

Bedingungen zu benutzen.<br />

Das volljährige Mitlied hat aktives und passives Wahlrecht und Stimmrecht in den<br />

Versammlungen.<br />

Die Mitgliedsrechte sind weder übertragbar noch erblich.<br />

Die Mitglieder erkennen die Vereinssatzung und die Beschlüsse der Vereinsorgane an<br />

und verpflichten sich zur Förderung der in der Satzung festgelegen Grundsätze des<br />

Vereins.<br />

Sie zahlen die Vereinsbeiträge.<br />

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