1.FC Bierbach 1921 e.V § 1 § 2
1.FC Bierbach -SATZUNG
1.FC Bierbach -SATZUNG
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<strong>1.FC</strong> <strong>Bierbach</strong> <strong>1921</strong> e.V.<br />
Satzung vom 18.März 2011<br />
dem Mitgliedschaftsverhältnis, insbesondere ausstehende Beitragspflichten, bleiben<br />
hiervon unberührt.<br />
<strong>§</strong> 5<br />
Ausschluss eines Mitgliedes<br />
Ein Ausschluss kann erfolgen, wenn ein Mitglied in grober Weise den Interessen des<br />
Vereins und seiner Ziele zuwiderhandelt und ein wichtiger Grund gegeben ist.<br />
Der Ausschluss aus dem Verein wird durch den Gesamtvorstand mit einfacher<br />
Stimmenmehrheit beschlossen und dem Mitglied schriftlich unter Angabe von Gründen<br />
mitgeteilt.<br />
Der Ausschließungsbeschluss wird sofort mit Beschlussfassung wirksam.<br />
Dem Ausgeschlossenen steht eine 14-tägige Einspruchsfrist nach Zustellung des<br />
Ausschlussschreibens zu. Der Einspruch muss schriftlich und begründet an den<br />
Gesamtvorstand gerichtet sein.<br />
Über den Einspruch entscheidet die nächste Mitgliederversammlung. Er hat<br />
aufschiebende Wirkung.<br />
<strong>§</strong> 6<br />
Mitgliedsbeiträge<br />
Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben<br />
Diese sind die regelmäßigen Beiträge (Jahresbeitrag), die Aufnahmegebühren sowie<br />
erforderlichenfalls außerordentliche Beiträge (Umlagen).<br />
Art und Höhe der Beiträge werden von der Mitgliederversammlung festgesetzt.<br />
Der Gesamtvorstand kann in begründeten Fällen Beiträge ganz oder teilweise erlassen<br />
oder stunden.<br />
Ehrenmitglieder sind von der Zahlung von Beiträgen befreit.<br />
Der Beitrag wird vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich per Bankeinzug oder<br />
Überweisung durch das Mitglied erhoben.<br />
<strong>§</strong> 7<br />
Rechte und Pflichten der Mitglieder<br />
Die Mitglieder sind berechtigt, an den Veranstaltungen und Mitgliederversammlungen<br />
des Vereins teilzunehmen und seine Einrichtungen zu den vorgeschriebenen<br />
Bedingungen zu benutzen.<br />
Das volljährige Mitlied hat aktives und passives Wahlrecht und Stimmrecht in den<br />
Versammlungen.<br />
Die Mitgliedsrechte sind weder übertragbar noch erblich.<br />
Die Mitglieder erkennen die Vereinssatzung und die Beschlüsse der Vereinsorgane an<br />
und verpflichten sich zur Förderung der in der Satzung festgelegen Grundsätze des<br />
Vereins.<br />
Sie zahlen die Vereinsbeiträge.<br />
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