Fragen und Antworten zur GDPdU
Fragen und Antworten zur GDPdU - Dr. WeiÃ...
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<strong>Fragen</strong> <strong>und</strong> <strong>Antworten</strong> <strong>zur</strong> <strong>GDPdU</strong><br />
DWB Dr. Dietmar Weiß Beratung<br />
Römerstrasse 5<br />
71144 Steinenbronn<br />
Tel. 07157/53 96 63<br />
Fax 07157/53 96 65<br />
E-Mail: gdpdu@dr-weiss.com<br />
Web: www.dr-weiss.com
<strong>Fragen</strong> <strong>und</strong> <strong>Antworten</strong> zu <strong>GDPdU</strong> - 2 -<br />
Gegenstand der Prüfung<br />
Frage:<br />
Welche Daten werden geprüft?<br />
Im Prinzip bleibt der Prüfungsgegenstand gleich, es sind im Zuge der Außenprüfung<br />
Daten der<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Anlagenbuchhaltung<br />
Finanzbuchhaltung<br />
Personalbuchhaltung<br />
<strong>und</strong> sonstige steuerlich relevante Daten<br />
Für eingehende Papierdokumente ändert sich nichts.<br />
Für ausgehende Papierdokumente ändert sich nichts.<br />
Achtung:<br />
Summen- <strong>und</strong> Saldenlisten, Kontenlisten etc. dürfen nicht mehr nur in<br />
ausgedruckter Form archiviert werden, diese sollen ab 01.01.2002 direkt aus<br />
dem System abgefragt werden.<br />
Frage:<br />
Wer darf prüfen, wer darf nicht prüfen?<br />
Es darf nur der Prüfer des örtlich <strong>und</strong> sachlich zuständigen Finanzamtes oder<br />
der beauftragten Dienststelle prüfen.<br />
Nicht prüfen dürfen Bedienstete von Gemeinden (trotz Beteiligungsrecht an<br />
der Außenprüfung) oder ausländische Staaten.<br />
Frage:<br />
Wer wird geprüft, gibt es Einschränkungen bzgl.<br />
Unternehmensgröße?<br />
Nein, es gibt keine Einschränkungen bzgl. Unternehmensgröße oder Anzahl der<br />
Mitarbeiter. Jeder kann geprüft werden <strong>und</strong> muss den Datenzugriff zulassen, der im<br />
Inland<br />
<br />
<br />
<br />
während des betreffenden Besteuerungszeitraums aufzeichnungspflichtig<br />
ist nach Einzelsteuergesetzen oder im Rahmen der allg.<br />
Buchführungspflicht.<br />
der Außenprüfung unterliegt<br />
über eine DV-gestützte Buchführung verfügt, in der steuerlich relevante<br />
Daten (in digitaler Form) erzeugt werden.
<strong>Fragen</strong> <strong>und</strong> <strong>Antworten</strong> zu <strong>GDPdU</strong> - 3 -<br />
Frage:<br />
Was sind sonstige steuerlich relevante Daten (vgl. dazu auch die<br />
Ausführungen des BMF)<br />
Es handelt sich hierbei um alle Daten, die für die Steuerbemessung gr<strong>und</strong>legend<br />
sind (z. B. auch Daten für die Herstellkostenkalkulation, Festlegung von<br />
Verrechnungspreisen, Vertragsunterlagen).<br />
Frage:<br />
Welche Prüfungen gibt es?<br />
Es gibt die<br />
<br />
<br />
<br />
Betriebsprüfung<br />
Umsatzsteuer-Sonderprüfung<br />
Lohnsteuer-Außenprüfung<br />
Es wird empfohlen, entsprechende Anwender mit nur lesendem Zugriff im System<br />
ein<strong>zur</strong>ichten.<br />
Frage:<br />
Welche Zeiträume müssen digital beauskunftet werden?<br />
Es wird ab den Geschäftsjahren 2002 die digitale Auskunft gefordert.<br />
Frage: Was ist mit den Geschäftsjahren vor 2002?<br />
Diese Daten bleiben wir bisher auf Papier <strong>und</strong> die Datenverarbeitungssysteme<br />
müssen insbesondere nicht für einen Datenzugriff nicht <strong>zur</strong> Verfügung gestellt<br />
werden.<br />
Frage:<br />
Muß eine Außenprüfung überhaupt zugelassen werden?<br />
Ja
<strong>Fragen</strong> <strong>und</strong> <strong>Antworten</strong> zu <strong>GDPdU</strong> - 4 -<br />
Zugriffsformen<br />
Frage: Zugriffsform 1 oder 2:<br />
Die Online-Abfrage belastet unser DV-System erheblich <strong>und</strong> senkt<br />
die Performance im Produktivbetrieb.<br />
Auf dieses Problem ist die Finanzverwaltung nicht eingegangen. Es gibt in der Tat<br />
die Situation, dass eine umfangreiche Konten- oder Berichtsabfrage Rechnerzeit<br />
benötigt, die das System in anderen Bereichen erheblich belastet, z. B. im Call<br />
Center oder im Produktionsbetrieb.<br />
Es ist eine individuelle Vereinbarung vor Ort zu treffen, inwieweit <strong>und</strong> zu welchen<br />
Zeitpunkten die Abfragen erfolgen sollen.<br />
Frage:<br />
Zugriffsform 3, Datenträgerüberlassung:<br />
In welchen Formaten <strong>und</strong> auf welchen Datenträgern müssen die<br />
Daten übergeben werden?<br />
Im Prinzip kann laut <strong>GDPdU</strong> jedes Format in Coded-Information-Version verwendet<br />
werden, allerdings hat die Finanzverwaltung im Nachgang eine Liste geeigneter oder<br />
"gewünschter" Formate zusammengestellt (siehe "Prüfsoftware der<br />
Finanzverwaltung")<br />
Als Datenträger können CD-ROM, MO (magnetooptische) Datenträger, WORM-<br />
Datenträger <strong>und</strong> DVD-Medien et al. verwendet werden. Es ist damit zu rechnen, dass<br />
die Finanzverwaltung aber nur CD-ROM <strong>und</strong> DVD-Medien lesen kann, bei DVD gibt<br />
es allerdings unterschiedliche Aufzeichnungsstandards.
<strong>Fragen</strong> <strong>und</strong> <strong>Antworten</strong> zu <strong>GDPdU</strong> - 5 -<br />
Archivierung <strong>und</strong> Aufbewahrung<br />
Frage:<br />
Verändern sich die Aufbewahrungsfristen?<br />
Nein, die Aufbewahrungsfristen bleiben identisch.<br />
Frage:<br />
Ist ein elektronisches Archivierungssystem notwendig?<br />
Antwort dieser Frage nicht in diesem frei verfügbaren Dokument.<br />
Frage:<br />
Die Datenvorhaltung über 10 Jahre führt zu großen<br />
Datenbeständen <strong>und</strong> niedrigerer Leistungsfähigkeit des Systems,<br />
kann man Daten auslagern?<br />
Ja, Daten aus abgelaufenen Geschäftsjahren können ausgelagert werden – soweit<br />
die Software das vorsieht.<br />
Weitere Antwort dieser Frage nicht in diesem frei verfügbaren Dokument.<br />
Frage:<br />
Von Archivanbietern wird auf die Archivierung von Spooldaten<br />
mittels COLD-Verfahren hingewiesen, ist dies notwendig?<br />
Antwort dieser Frage nicht in diesem frei verfügbaren Dokument.<br />
Frage:<br />
Der Gesetzgeber spricht noch von "sonstigen steuerlich<br />
relevanten Daten", müssen diese archiviert werden?<br />
Die Daten sind zumindest aufzubewahren. Wenn es sich beispielsweise um E-Mails<br />
handelt, können diese als steuerlich relevant gekennzeichnet werden <strong>und</strong> sie können<br />
im E-Mailsystem verbleiben. Eine Verwendung eines elektronischen<br />
Archivierungssystems ist nicht notwendig, ggf. aber hilfreich.<br />
Die E-Mails können auf CD-ROM ausgelagert werden. Das sind beispielsweise die<br />
entsprechenden Mail-Dateien aus Outlook oder aus Netscape.<br />
Beispiele für sonstige steuerlich relevante Daten:<br />
Vertragsunterlagen<br />
elektronische Reisekostenabrechnung<br />
Vereinbarungen über Verrechnungspreise<br />
Frage:<br />
Wir haben bereits ein optisches Archivierungssystem im Einsatz,<br />
was ist dabei zu beachten?
<strong>Fragen</strong> <strong>und</strong> <strong>Antworten</strong> zu <strong>GDPdU</strong> - 6 -<br />
Antwort dieser Frage nicht in diesem frei verfügbaren Dokument.<br />
Frage:<br />
In einer Passage der <strong>GDPdU</strong> werden pdf- <strong>und</strong> tif-Dateien als nicht<br />
erlaubtes Format bezeichnet, inwieweit betrifft dies das<br />
Archivsystem?<br />
Der Gesetzgeber verbietet diese Formate im Zuge der Beauskunftung von Daten aus<br />
der Finanzbuchhaltung <strong>und</strong> den operativen Systemen, da diese Formate nicht<br />
maschinell auswertbar sind. Es dürfen also keine Daten aus datenbankbasierten<br />
Anwendungen vertifft oder in PDF-Form 1 <strong>zur</strong> Verfügung gestellt werden.<br />
Eingescannte Dokumente dürfen selbstverständlich in TIF-Formaten archiviert<br />
werden. Ausgangsrechnungen dürfen durch COLD-Verfahren in pdf-Formaten oder<br />
TIF-Formaten im Archivsystem abgelegt werden, da diese Daten ohnehin nicht auf<br />
Basis des Archivsystems abgefragt werden.<br />
Frage:<br />
Was ist mit der Kosten- <strong>und</strong> Leistungsrechnung, ist diese<br />
ebenfalls Prüfungsgegenstand?<br />
Antwort dieser Frage nicht in diesem frei verfügbaren Dokument.<br />
Frage:<br />
Wenn Rechnungen elektronisch weiterverarbeitet werden, was ist<br />
dann zu beachten?<br />
Die Rechnungen sollten digital signiert sein, damit der Empfänger diese bei der<br />
Vorsteuer berücksichtigen darf.<br />
Frage:<br />
Wir verwenden EDIFACT, ändert sich nun etwas?<br />
Soweit diese Daten steuerlich relevant sind <strong>und</strong> direkt in der Datenverarbeitung<br />
verarbeitet werden, müssen diese gemäß den Aufbewahrungsvorschriften<br />
vorgehalten werden. Es müssen auch die einzelnen Zwischenstände aufbewahrt<br />
werden, die beispielsweise durch Konvertierungen entstehen.<br />
Frage:<br />
Wenn wir elektronisch signierte Rechnungen bekommen, was ist<br />
zu beachten?<br />
Antwort dieser Frage nicht in diesem frei verfügbaren Dokument.<br />
1<br />
obwohl pdf-Dokumente im Prinzip auswertbar wären.
<strong>Fragen</strong> <strong>und</strong> <strong>Antworten</strong> zu <strong>GDPdU</strong> - 7 -<br />
Frage:<br />
was unterscheidet die qualifizierte elektronische Signatur von der<br />
minderen akkreditierten Signatur?<br />
Nur akkreditierte Zertifizierungsdiensteanbieter wurden vor Betriebsaufnahme<br />
behördlich überprüft<br />
Nur die Signaturerstellungskomponenten akkreditierter<br />
Zertifizierungsdiensteanbieter werden vor Betriebsaufnahme behördlich<br />
überprüft<br />
Nur akkreditierte Signaturen sind langfristig (30 Jahre online statt sonst 2<br />
Jahre) überprüfbar – bei Insolvenz durch RegTP verwaltet.<br />
Nur akkreditierte Signaturen erfahren ohne Anerkennung sonstiger Behörden<br />
eine Gleichstellung mit ausländischen Signaturen.<br />
Akkreditierte Signaturen erfüllen Voraussetzungen für Verfahren im<br />
öffentlichen Sektor <strong>und</strong> können bei Bedarf um zusätzliche Merkmale<br />
erweitert werden § 1 Abs.3 SigG<br />
elektronische Dokumente, soweit geeignet sind bei Gericht zulässig. (§ 130a<br />
ZPO. Ausführung der Form erfolgt über RechtsVO)<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich ist die qualifizierte elektronische Signatur als Beweismittel im<br />
Prozess zugelassen. § 292 a ZPO. Es gilt die Sicherheitsvermutung des §<br />
15 SigG. Erfolgt eine Darstellung der akkreditierten Signatur, ist dies ein<br />
Anscheinsbeweis.<br />
Zertifikate von nicht akkreditierten Trust-Centern werden im Rahmen des<br />
Anscheinsbeweises gewürdigt, welcher durch die Darlegung eines anderen<br />
Sachverhaltes erschüttert werden kann. Ggf. sind dann Sachverständige <strong>zur</strong><br />
Richtigkeit der Übermittlung zu hören
<strong>Fragen</strong> <strong>und</strong> <strong>Antworten</strong> zu <strong>GDPdU</strong> - 8 -<br />
<strong>Fragen</strong> bzgl. Produkte <strong>und</strong> Gesamtlösungen<br />
Frage:<br />
Finanzbuchhaltungssysteme haben i. d. R. eine Zulassung vom<br />
Finanzamt. Beinhaltet diese Zulassung auch die Anforderungen<br />
bzgl. <strong>GDPdU</strong>?<br />
Nein, es gibt kein Gütesiegel oder Test für die Erfüllung der <strong>GDPdU</strong>.<br />
Im Prinzip müsste jedes System die Anforderungen erfüllen, soweit nicht bei<br />
Abschlussläufen Einzelbuchungen gelöscht <strong>und</strong> nur noch Monats- oder Jahressalden<br />
geführt werden.<br />
Eine Anforderung Benutzer mit nur Leserechten ein<strong>zur</strong>ichten besteht nicht, da die<br />
Finanzverwaltung nichts dagegen hat auch mit "normalen" Benutzerrechten auf<br />
Daten zuzugreifen. Eine Schnittstelle <strong>zur</strong> Prüfungssoftware IDEA muss es ebenfalls<br />
nicht geben.<br />
Frage:<br />
Was ist IDEA?<br />
IDEA ist die von der Finanzverwaltung in Zukunft eingesetzte Prüfungssoftware, die<br />
auch kommerziell bezogen werden kann.<br />
Frage:<br />
Gibt es <strong>GDPdU</strong>-zertifizierte oder -konforme<br />
Archivierungssysteme?<br />
Nein, Daten in Archivierungssystemen sind i. d. R. auch nicht Gegenstand des<br />
Datenzugriffes, da diese auf die operativen Systeme zielen. Lediglich gescannte <strong>und</strong><br />
archivierte Dokumente oder archivierte E-Mails fallen darunter. Da aber auch die<br />
gespoolten Daten aus den originären Systemen beauskunftet werden müssen, ist<br />
diese Frage nicht von Bedeutung.
<strong>Fragen</strong> <strong>und</strong> <strong>Antworten</strong> zu <strong>GDPdU</strong> - 9 -<br />
Offene <strong>Fragen</strong><br />
1. Systemabsturz<br />
Antwort dieser Frage nicht in diesem frei verfügbaren Dokument.<br />
2. Virengefahr<br />
Antwort dieser Frage nicht in diesem frei verfügbaren Dokument.<br />
3. Steuergeheimnis, Datenschutz<br />
Antwort dieser Frage nicht in diesem frei verfügbaren Dokument.<br />
4. Inkompatible Datenträger<br />
Antwort dieser Frage nicht in diesem frei verfügbaren Dokument.