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Fragen und Antworten zur GDPdU

Fragen und Antworten zur GDPdU - Dr. Weiß...

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<strong>Fragen</strong> <strong>und</strong> <strong>Antworten</strong> <strong>zur</strong> <strong>GDPdU</strong><br />

DWB Dr. Dietmar Weiß Beratung<br />

Römerstrasse 5<br />

71144 Steinenbronn<br />

Tel. 07157/53 96 63<br />

Fax 07157/53 96 65<br />

E-Mail: gdpdu@dr-weiss.com<br />

Web: www.dr-weiss.com


<strong>Fragen</strong> <strong>und</strong> <strong>Antworten</strong> zu <strong>GDPdU</strong> - 2 -<br />

Gegenstand der Prüfung<br />

Frage:<br />

Welche Daten werden geprüft?<br />

Im Prinzip bleibt der Prüfungsgegenstand gleich, es sind im Zuge der Außenprüfung<br />

Daten der<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Anlagenbuchhaltung<br />

Finanzbuchhaltung<br />

Personalbuchhaltung<br />

<strong>und</strong> sonstige steuerlich relevante Daten<br />

Für eingehende Papierdokumente ändert sich nichts.<br />

Für ausgehende Papierdokumente ändert sich nichts.<br />

Achtung:<br />

Summen- <strong>und</strong> Saldenlisten, Kontenlisten etc. dürfen nicht mehr nur in<br />

ausgedruckter Form archiviert werden, diese sollen ab 01.01.2002 direkt aus<br />

dem System abgefragt werden.<br />

Frage:<br />

Wer darf prüfen, wer darf nicht prüfen?<br />

Es darf nur der Prüfer des örtlich <strong>und</strong> sachlich zuständigen Finanzamtes oder<br />

der beauftragten Dienststelle prüfen.<br />

Nicht prüfen dürfen Bedienstete von Gemeinden (trotz Beteiligungsrecht an<br />

der Außenprüfung) oder ausländische Staaten.<br />

Frage:<br />

Wer wird geprüft, gibt es Einschränkungen bzgl.<br />

Unternehmensgröße?<br />

Nein, es gibt keine Einschränkungen bzgl. Unternehmensgröße oder Anzahl der<br />

Mitarbeiter. Jeder kann geprüft werden <strong>und</strong> muss den Datenzugriff zulassen, der im<br />

Inland<br />

<br />

<br />

<br />

während des betreffenden Besteuerungszeitraums aufzeichnungspflichtig<br />

ist nach Einzelsteuergesetzen oder im Rahmen der allg.<br />

Buchführungspflicht.<br />

der Außenprüfung unterliegt<br />

über eine DV-gestützte Buchführung verfügt, in der steuerlich relevante<br />

Daten (in digitaler Form) erzeugt werden.


<strong>Fragen</strong> <strong>und</strong> <strong>Antworten</strong> zu <strong>GDPdU</strong> - 3 -<br />

Frage:<br />

Was sind sonstige steuerlich relevante Daten (vgl. dazu auch die<br />

Ausführungen des BMF)<br />

Es handelt sich hierbei um alle Daten, die für die Steuerbemessung gr<strong>und</strong>legend<br />

sind (z. B. auch Daten für die Herstellkostenkalkulation, Festlegung von<br />

Verrechnungspreisen, Vertragsunterlagen).<br />

Frage:<br />

Welche Prüfungen gibt es?<br />

Es gibt die<br />

<br />

<br />

<br />

Betriebsprüfung<br />

Umsatzsteuer-Sonderprüfung<br />

Lohnsteuer-Außenprüfung<br />

Es wird empfohlen, entsprechende Anwender mit nur lesendem Zugriff im System<br />

ein<strong>zur</strong>ichten.<br />

Frage:<br />

Welche Zeiträume müssen digital beauskunftet werden?<br />

Es wird ab den Geschäftsjahren 2002 die digitale Auskunft gefordert.<br />

Frage: Was ist mit den Geschäftsjahren vor 2002?<br />

Diese Daten bleiben wir bisher auf Papier <strong>und</strong> die Datenverarbeitungssysteme<br />

müssen insbesondere nicht für einen Datenzugriff nicht <strong>zur</strong> Verfügung gestellt<br />

werden.<br />

Frage:<br />

Muß eine Außenprüfung überhaupt zugelassen werden?<br />

Ja


<strong>Fragen</strong> <strong>und</strong> <strong>Antworten</strong> zu <strong>GDPdU</strong> - 4 -<br />

Zugriffsformen<br />

Frage: Zugriffsform 1 oder 2:<br />

Die Online-Abfrage belastet unser DV-System erheblich <strong>und</strong> senkt<br />

die Performance im Produktivbetrieb.<br />

Auf dieses Problem ist die Finanzverwaltung nicht eingegangen. Es gibt in der Tat<br />

die Situation, dass eine umfangreiche Konten- oder Berichtsabfrage Rechnerzeit<br />

benötigt, die das System in anderen Bereichen erheblich belastet, z. B. im Call<br />

Center oder im Produktionsbetrieb.<br />

Es ist eine individuelle Vereinbarung vor Ort zu treffen, inwieweit <strong>und</strong> zu welchen<br />

Zeitpunkten die Abfragen erfolgen sollen.<br />

Frage:<br />

Zugriffsform 3, Datenträgerüberlassung:<br />

In welchen Formaten <strong>und</strong> auf welchen Datenträgern müssen die<br />

Daten übergeben werden?<br />

Im Prinzip kann laut <strong>GDPdU</strong> jedes Format in Coded-Information-Version verwendet<br />

werden, allerdings hat die Finanzverwaltung im Nachgang eine Liste geeigneter oder<br />

"gewünschter" Formate zusammengestellt (siehe "Prüfsoftware der<br />

Finanzverwaltung")<br />

Als Datenträger können CD-ROM, MO (magnetooptische) Datenträger, WORM-<br />

Datenträger <strong>und</strong> DVD-Medien et al. verwendet werden. Es ist damit zu rechnen, dass<br />

die Finanzverwaltung aber nur CD-ROM <strong>und</strong> DVD-Medien lesen kann, bei DVD gibt<br />

es allerdings unterschiedliche Aufzeichnungsstandards.


<strong>Fragen</strong> <strong>und</strong> <strong>Antworten</strong> zu <strong>GDPdU</strong> - 5 -<br />

Archivierung <strong>und</strong> Aufbewahrung<br />

Frage:<br />

Verändern sich die Aufbewahrungsfristen?<br />

Nein, die Aufbewahrungsfristen bleiben identisch.<br />

Frage:<br />

Ist ein elektronisches Archivierungssystem notwendig?<br />

Antwort dieser Frage nicht in diesem frei verfügbaren Dokument.<br />

Frage:<br />

Die Datenvorhaltung über 10 Jahre führt zu großen<br />

Datenbeständen <strong>und</strong> niedrigerer Leistungsfähigkeit des Systems,<br />

kann man Daten auslagern?<br />

Ja, Daten aus abgelaufenen Geschäftsjahren können ausgelagert werden – soweit<br />

die Software das vorsieht.<br />

Weitere Antwort dieser Frage nicht in diesem frei verfügbaren Dokument.<br />

Frage:<br />

Von Archivanbietern wird auf die Archivierung von Spooldaten<br />

mittels COLD-Verfahren hingewiesen, ist dies notwendig?<br />

Antwort dieser Frage nicht in diesem frei verfügbaren Dokument.<br />

Frage:<br />

Der Gesetzgeber spricht noch von "sonstigen steuerlich<br />

relevanten Daten", müssen diese archiviert werden?<br />

Die Daten sind zumindest aufzubewahren. Wenn es sich beispielsweise um E-Mails<br />

handelt, können diese als steuerlich relevant gekennzeichnet werden <strong>und</strong> sie können<br />

im E-Mailsystem verbleiben. Eine Verwendung eines elektronischen<br />

Archivierungssystems ist nicht notwendig, ggf. aber hilfreich.<br />

Die E-Mails können auf CD-ROM ausgelagert werden. Das sind beispielsweise die<br />

entsprechenden Mail-Dateien aus Outlook oder aus Netscape.<br />

Beispiele für sonstige steuerlich relevante Daten:<br />

Vertragsunterlagen<br />

elektronische Reisekostenabrechnung<br />

Vereinbarungen über Verrechnungspreise<br />

Frage:<br />

Wir haben bereits ein optisches Archivierungssystem im Einsatz,<br />

was ist dabei zu beachten?


<strong>Fragen</strong> <strong>und</strong> <strong>Antworten</strong> zu <strong>GDPdU</strong> - 6 -<br />

Antwort dieser Frage nicht in diesem frei verfügbaren Dokument.<br />

Frage:<br />

In einer Passage der <strong>GDPdU</strong> werden pdf- <strong>und</strong> tif-Dateien als nicht<br />

erlaubtes Format bezeichnet, inwieweit betrifft dies das<br />

Archivsystem?<br />

Der Gesetzgeber verbietet diese Formate im Zuge der Beauskunftung von Daten aus<br />

der Finanzbuchhaltung <strong>und</strong> den operativen Systemen, da diese Formate nicht<br />

maschinell auswertbar sind. Es dürfen also keine Daten aus datenbankbasierten<br />

Anwendungen vertifft oder in PDF-Form 1 <strong>zur</strong> Verfügung gestellt werden.<br />

Eingescannte Dokumente dürfen selbstverständlich in TIF-Formaten archiviert<br />

werden. Ausgangsrechnungen dürfen durch COLD-Verfahren in pdf-Formaten oder<br />

TIF-Formaten im Archivsystem abgelegt werden, da diese Daten ohnehin nicht auf<br />

Basis des Archivsystems abgefragt werden.<br />

Frage:<br />

Was ist mit der Kosten- <strong>und</strong> Leistungsrechnung, ist diese<br />

ebenfalls Prüfungsgegenstand?<br />

Antwort dieser Frage nicht in diesem frei verfügbaren Dokument.<br />

Frage:<br />

Wenn Rechnungen elektronisch weiterverarbeitet werden, was ist<br />

dann zu beachten?<br />

Die Rechnungen sollten digital signiert sein, damit der Empfänger diese bei der<br />

Vorsteuer berücksichtigen darf.<br />

Frage:<br />

Wir verwenden EDIFACT, ändert sich nun etwas?<br />

Soweit diese Daten steuerlich relevant sind <strong>und</strong> direkt in der Datenverarbeitung<br />

verarbeitet werden, müssen diese gemäß den Aufbewahrungsvorschriften<br />

vorgehalten werden. Es müssen auch die einzelnen Zwischenstände aufbewahrt<br />

werden, die beispielsweise durch Konvertierungen entstehen.<br />

Frage:<br />

Wenn wir elektronisch signierte Rechnungen bekommen, was ist<br />

zu beachten?<br />

Antwort dieser Frage nicht in diesem frei verfügbaren Dokument.<br />

1<br />

obwohl pdf-Dokumente im Prinzip auswertbar wären.


<strong>Fragen</strong> <strong>und</strong> <strong>Antworten</strong> zu <strong>GDPdU</strong> - 7 -<br />

Frage:<br />

was unterscheidet die qualifizierte elektronische Signatur von der<br />

minderen akkreditierten Signatur?<br />

Nur akkreditierte Zertifizierungsdiensteanbieter wurden vor Betriebsaufnahme<br />

behördlich überprüft<br />

Nur die Signaturerstellungskomponenten akkreditierter<br />

Zertifizierungsdiensteanbieter werden vor Betriebsaufnahme behördlich<br />

überprüft<br />

Nur akkreditierte Signaturen sind langfristig (30 Jahre online statt sonst 2<br />

Jahre) überprüfbar – bei Insolvenz durch RegTP verwaltet.<br />

Nur akkreditierte Signaturen erfahren ohne Anerkennung sonstiger Behörden<br />

eine Gleichstellung mit ausländischen Signaturen.<br />

Akkreditierte Signaturen erfüllen Voraussetzungen für Verfahren im<br />

öffentlichen Sektor <strong>und</strong> können bei Bedarf um zusätzliche Merkmale<br />

erweitert werden § 1 Abs.3 SigG<br />

elektronische Dokumente, soweit geeignet sind bei Gericht zulässig. (§ 130a<br />

ZPO. Ausführung der Form erfolgt über RechtsVO)<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich ist die qualifizierte elektronische Signatur als Beweismittel im<br />

Prozess zugelassen. § 292 a ZPO. Es gilt die Sicherheitsvermutung des §<br />

15 SigG. Erfolgt eine Darstellung der akkreditierten Signatur, ist dies ein<br />

Anscheinsbeweis.<br />

Zertifikate von nicht akkreditierten Trust-Centern werden im Rahmen des<br />

Anscheinsbeweises gewürdigt, welcher durch die Darlegung eines anderen<br />

Sachverhaltes erschüttert werden kann. Ggf. sind dann Sachverständige <strong>zur</strong><br />

Richtigkeit der Übermittlung zu hören


<strong>Fragen</strong> <strong>und</strong> <strong>Antworten</strong> zu <strong>GDPdU</strong> - 8 -<br />

<strong>Fragen</strong> bzgl. Produkte <strong>und</strong> Gesamtlösungen<br />

Frage:<br />

Finanzbuchhaltungssysteme haben i. d. R. eine Zulassung vom<br />

Finanzamt. Beinhaltet diese Zulassung auch die Anforderungen<br />

bzgl. <strong>GDPdU</strong>?<br />

Nein, es gibt kein Gütesiegel oder Test für die Erfüllung der <strong>GDPdU</strong>.<br />

Im Prinzip müsste jedes System die Anforderungen erfüllen, soweit nicht bei<br />

Abschlussläufen Einzelbuchungen gelöscht <strong>und</strong> nur noch Monats- oder Jahressalden<br />

geführt werden.<br />

Eine Anforderung Benutzer mit nur Leserechten ein<strong>zur</strong>ichten besteht nicht, da die<br />

Finanzverwaltung nichts dagegen hat auch mit "normalen" Benutzerrechten auf<br />

Daten zuzugreifen. Eine Schnittstelle <strong>zur</strong> Prüfungssoftware IDEA muss es ebenfalls<br />

nicht geben.<br />

Frage:<br />

Was ist IDEA?<br />

IDEA ist die von der Finanzverwaltung in Zukunft eingesetzte Prüfungssoftware, die<br />

auch kommerziell bezogen werden kann.<br />

Frage:<br />

Gibt es <strong>GDPdU</strong>-zertifizierte oder -konforme<br />

Archivierungssysteme?<br />

Nein, Daten in Archivierungssystemen sind i. d. R. auch nicht Gegenstand des<br />

Datenzugriffes, da diese auf die operativen Systeme zielen. Lediglich gescannte <strong>und</strong><br />

archivierte Dokumente oder archivierte E-Mails fallen darunter. Da aber auch die<br />

gespoolten Daten aus den originären Systemen beauskunftet werden müssen, ist<br />

diese Frage nicht von Bedeutung.


<strong>Fragen</strong> <strong>und</strong> <strong>Antworten</strong> zu <strong>GDPdU</strong> - 9 -<br />

Offene <strong>Fragen</strong><br />

1. Systemabsturz<br />

Antwort dieser Frage nicht in diesem frei verfügbaren Dokument.<br />

2. Virengefahr<br />

Antwort dieser Frage nicht in diesem frei verfügbaren Dokument.<br />

3. Steuergeheimnis, Datenschutz<br />

Antwort dieser Frage nicht in diesem frei verfügbaren Dokument.<br />

4. Inkompatible Datenträger<br />

Antwort dieser Frage nicht in diesem frei verfügbaren Dokument.

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