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Latücht Nr. 16 - de-latuecht.de
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Aus unserem Archiv:<br />
Von allerlei Zauberei und Hexerei<br />
in Vierlanden im 17. Jahrhundert<br />
Joachim Witte und die drei Frauen<br />
als peinliche Angeklagte wegen beschuldigter Zauberei<br />
Im Jahre 1612 wurde ein etwa 70jähriger Mann -<br />
Joachim Witte aus Kirchwerder - wegen Zauberei<br />
angeklagt Wie war es dazu gekommen?<br />
Ein Jahr vorher hatte Witte gegen den Landvogt von<br />
Kirchwerder, Peter Lüttke, geklagt, weil dieser ihn<br />
verleumdet und "Zauberer, Schelm und Dieb "<br />
genannt habe. Der Grund: Sämtliche Kälber des<br />
Landvogts seien der Reihe nach krank geworden<br />
und verendet, nachdem Witte, der sowieso keinen<br />
guten Leumund im Dorf hatte, sich ohne Grund im<br />
Stall herumgetrieben habe. Wittes Klage gegen den<br />
mächtigen und angesehenen Landvogt wurde natürlich<br />
abgewiesen. Damit aber wurde Witte wege<br />
Zauberei zum Angeklagten. Deswegen angeklagt zu<br />
werden war In der damaligen Zeit<br />
jedoch lebensbedrohlich.<br />
Vor diesen Leuten hatte skh Witte gebrüstet,er könne<br />
einen Wagen ohne Hilfe von Pferden und Menschen eine<br />
bestimmte Stre(';ke bewegen. Außerdem hatte er vorhergesagt,<br />
daß dieser- Wagen, wenn er weggefahren sollte,<br />
umstürzen würde. So soll es sich dann - wann, entzieht sich<br />
unserer' Kenntnis - auch zugetragen haben. Witte sollte als<br />
ein Mann mit übe<strong>rn</strong>atürlichen Kräften und seherischen<br />
Die "beschuldigte Toverey" wurde am 19. Februar 1612 vor<br />
dem Notgericht zu Bergedorf verhandelt. Vor den peinlichen<br />
Not- oder Halsgerichten wurde hauptsäl!hlich über<br />
Mord, Diebstahl und ZaUbel"ei geurteilt. Urteilsfinder<br />
waren die Bürger, Gerichtsherren oder Vorsitzende, der<br />
Rat zu Bergedorf und der Amtmann. In einem Zwischenurteil<br />
erkannte das Notgericht, daß Witte zu folte<strong>rn</strong> oder<br />
peinlich zu verhören war.<br />
Die Verdacht::;gl'ünde - von Beweisen mag man angesichts<br />
des Vorgebrachten kaum sprechen - , die die Urteilsfinder<br />
zu dieser Anordnung bewogen hatten, sind uns aus dem<br />
Vorhergehenden bekannt: Es war leicht, einen außerhalb<br />
der Gemeinschaft Gestellten zum Sündenbock zu machen.<br />
In vielen Verfahren spiegelt sich solches Bestreben übrigens.<br />
Wichtig ist, daß am 19. 2. bei der "Erzählung" der uns bereits<br />
bekannten Stallgeschichte Lüttkes Abneigung gegen Witte<br />
ungeschminkter als je zuvor hervorbrach: " .. . dal der Beclag<br />
(te) doch woll gewust, datt he enen nicht leiden, noch horen oder<br />
sehen moegen ." Neu ist ein Indiz für die Unnatürlichkeit des<br />
Viehsterbens. Kein Hund habe die Tierkadaver fressen<br />
mögen.<br />
Neu ist weiterhin eine gewisse Schadenmaximierung. Zwei<br />
Pferde und eine Kuh sollten dem Kläger zusätzlich<br />
"gelickermalhen affgestorven" sein. Dem Lande war Witte<br />
schon lange als Zauberer berüchtigt. Seit 10, nein 20, ja<br />
sogar 30 Jahren stand Witte in diesem Rufe. Dem Angeklagten<br />
wuchs jetzt erst ein gewisses unheimliches oder<br />
übe<strong>rn</strong>atürliches, magisches Flair zu.<br />
Wie der Angeklagte "mit solchen Dingen undtt Fantasey<br />
umbgangen ". konnte der Kläger über die Zeugen Hermen<br />
Kock und Hanßen Keeler vorbringen lassen. Ausgerechnet<br />
sie, die sich heraustellte, nur Zeugen vom Hörensagen<br />
anderer her Wllrf'n , wurden als einzige Zeugen vor Gericht<br />
gefordert und an ihren Eid erinnert. Die Leute, auf die sich<br />
die bei den beriefen, weil sie das zu Schilde<strong>rn</strong>e erlebt<br />
hatten, wurden nicht vor Gericht zitiert. Es wurde nicht<br />
einmal nach ihren Namen geforscht.<br />
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