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Latücht Nr. 16 - de-latuecht.de

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Aus unserem Archiv:<br />

Von allerlei Zauberei und Hexerei<br />

in Vierlanden im 17. Jahrhundert<br />

Joachim Witte und die drei Frauen<br />

als peinliche Angeklagte wegen beschuldigter Zauberei<br />

Im Jahre 1612 wurde ein etwa 70jähriger Mann -<br />

Joachim Witte aus Kirchwerder - wegen Zauberei<br />

angeklagt Wie war es dazu gekommen?<br />

Ein Jahr vorher hatte Witte gegen den Landvogt von<br />

Kirchwerder, Peter Lüttke, geklagt, weil dieser ihn<br />

verleumdet und "Zauberer, Schelm und Dieb "<br />

genannt habe. Der Grund: Sämtliche Kälber des<br />

Landvogts seien der Reihe nach krank geworden<br />

und verendet, nachdem Witte, der sowieso keinen<br />

guten Leumund im Dorf hatte, sich ohne Grund im<br />

Stall herumgetrieben habe. Wittes Klage gegen den<br />

mächtigen und angesehenen Landvogt wurde natürlich<br />

abgewiesen. Damit aber wurde Witte wege<br />

Zauberei zum Angeklagten. Deswegen angeklagt zu<br />

werden war In der damaligen Zeit<br />

jedoch lebensbedrohlich.<br />

Vor diesen Leuten hatte skh Witte gebrüstet,er könne<br />

einen Wagen ohne Hilfe von Pferden und Menschen eine<br />

bestimmte Stre(';ke bewegen. Außerdem hatte er vorhergesagt,<br />

daß dieser- Wagen, wenn er weggefahren sollte,<br />

umstürzen würde. So soll es sich dann - wann, entzieht sich<br />

unserer' Kenntnis - auch zugetragen haben. Witte sollte als<br />

ein Mann mit übe<strong>rn</strong>atürlichen Kräften und seherischen<br />

Die "beschuldigte Toverey" wurde am 19. Februar 1612 vor<br />

dem Notgericht zu Bergedorf verhandelt. Vor den peinlichen<br />

Not- oder Halsgerichten wurde hauptsäl!hlich über<br />

Mord, Diebstahl und ZaUbel"ei geurteilt. Urteilsfinder<br />

waren die Bürger, Gerichtsherren oder Vorsitzende, der<br />

Rat zu Bergedorf und der Amtmann. In einem Zwischenurteil<br />

erkannte das Notgericht, daß Witte zu folte<strong>rn</strong> oder<br />

peinlich zu verhören war.<br />

Die Verdacht::;gl'ünde - von Beweisen mag man angesichts<br />

des Vorgebrachten kaum sprechen - , die die Urteilsfinder<br />

zu dieser Anordnung bewogen hatten, sind uns aus dem<br />

Vorhergehenden bekannt: Es war leicht, einen außerhalb<br />

der Gemeinschaft Gestellten zum Sündenbock zu machen.<br />

In vielen Verfahren spiegelt sich solches Bestreben übrigens.<br />

Wichtig ist, daß am 19. 2. bei der "Erzählung" der uns bereits<br />

bekannten Stallgeschichte Lüttkes Abneigung gegen Witte<br />

ungeschminkter als je zuvor hervorbrach: " .. . dal der Beclag<br />

(te) doch woll gewust, datt he enen nicht leiden, noch horen oder<br />

sehen moegen ." Neu ist ein Indiz für die Unnatürlichkeit des<br />

Viehsterbens. Kein Hund habe die Tierkadaver fressen<br />

mögen.<br />

Neu ist weiterhin eine gewisse Schadenmaximierung. Zwei<br />

Pferde und eine Kuh sollten dem Kläger zusätzlich<br />

"gelickermalhen affgestorven" sein. Dem Lande war Witte<br />

schon lange als Zauberer berüchtigt. Seit 10, nein 20, ja<br />

sogar 30 Jahren stand Witte in diesem Rufe. Dem Angeklagten<br />

wuchs jetzt erst ein gewisses unheimliches oder<br />

übe<strong>rn</strong>atürliches, magisches Flair zu.<br />

Wie der Angeklagte "mit solchen Dingen undtt Fantasey<br />

umbgangen ". konnte der Kläger über die Zeugen Hermen<br />

Kock und Hanßen Keeler vorbringen lassen. Ausgerechnet<br />

sie, die sich heraustellte, nur Zeugen vom Hörensagen<br />

anderer her Wllrf'n , wurden als einzige Zeugen vor Gericht<br />

gefordert und an ihren Eid erinnert. Die Leute, auf die sich<br />

die bei den beriefen, weil sie das zu Schilde<strong>rn</strong>e erlebt<br />

hatten, wurden nicht vor Gericht zitiert. Es wurde nicht<br />

einmal nach ihren Namen geforscht.<br />

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