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Regelungen zum Umgang mit Nähe und Distanz für alle KISI Mitarbeiter

Regelungen zum Umgang mit Nähe und Distanz für alle ... - Kisi-Kids

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<strong>Regelungen</strong> <strong>zum</strong> <strong>Umgang</strong> <strong>mit</strong> <strong>Nähe</strong> <strong>und</strong> <strong>Distanz</strong><br />

<strong>für</strong> <strong>alle</strong> <strong>KISI</strong> <strong>Mitarbeiter</strong><br />

„Dann macht es wie ein guter Familienvater!” fügte Jesus hinzu. „Denn wer immer um das geheimnisvolle<br />

Wirken Gottes unter den Menschen weiß <strong>und</strong> auch andere in die neue Welt Gottes einführt, ist wie ein Vater,<br />

der seinen Kindern Altes <strong>und</strong> Neues aus seinem Erfahrungsschatz berichtet.” (Mt 13,52)<br />

Als <strong>KISI</strong> wissen wir um die hervorragende Stellung von Kindern <strong>und</strong> Jugendlichen im Reich Gottes, wollen ihrer<br />

Würde <strong>und</strong> ihrem Anspruch an Gottes Reich dienen. Wie ein guter Familienvater wollen wir ihnen Christus<br />

zeigen, sie auf ihrem Weg zu Christus begleiten <strong>und</strong> unseren Erfahrungsschatz <strong>mit</strong> ihnen teilen.<br />

Wir nutzen die Offenheit von Kindern <strong>und</strong> Jugendlichen nicht aus. Binden sie an Christus, nicht an uns.<br />

Vermeiden <strong>alle</strong>s, was sie verbiegt oder unfrei macht. Gehen sorgsam <strong>mit</strong> ihrer geistlichen, geistigen,<br />

psychischen, emotionalen <strong>und</strong> körperlichen Unversehrtheit um. Wir bewahren ihre Offenheit <strong>und</strong> Reinheit als<br />

kostbare Schätze in zerbrechlichen Gefäßen.<br />

Neben dem Verhindern sexuellen Missbrauchs <strong>und</strong> unangemessener körperlicher <strong>Nähe</strong> geht es uns auch um das<br />

Verhindern geistlicher, geistiger, psychischer <strong>und</strong> emotionaler Übergriffe.<br />

Die vorliegenden <strong>Regelungen</strong> beschreiben Standards <strong>für</strong> unseren <strong>Umgang</strong> <strong>mit</strong> Kindern <strong>und</strong> Jugendlichen, um<br />

zwischen <strong>Nähe</strong> <strong>und</strong> <strong>Distanz</strong> einen ges<strong>und</strong>en Weg zu gehen, der die Integrität von Kindern <strong>und</strong> Jugendlichen<br />

wahrt. Die Standards sind von <strong>alle</strong>n ehren- <strong>und</strong> hauptamtlichen <strong>Mitarbeiter</strong>n <strong>und</strong> <strong>Mitarbeiter</strong>innen einzuhalten<br />

<strong>und</strong> <strong>mit</strong>tels Unterschrift am Beginn jeden Schuljahres bzw. am Beginn von Tourneen, Musicalwochen <strong>und</strong><br />

ähnlichen Veranstaltungen zur Kenntnis zu nehmen. Ein Verstoß gegen diese <strong>Regelungen</strong> bedeutet die sofortige<br />

Beendigung der ehren- oder hauptamtlichen Mitarbeit bei <strong>KISI</strong>. Grobe Verstöße werden ausnahmslos bei der<br />

Kinder- <strong>und</strong> Jugendanwaltschaft des jeweiligen B<strong>und</strong>eslandes zur Anzeige gebracht.<br />

Inhaltlich orientieren sich vorliegende <strong>Regelungen</strong> an den Standards der Erzdiözese Wien zur Verhinderung<br />

sexuellen Missbrauchs.<br />

Seite 1 2011_04_<strong>KISI</strong>_UMGANG_NAEHE_DISTANZ April 2011


<strong>Nähe</strong> <strong>und</strong> <strong>Distanz</strong> 1<br />

Arbeit <strong>mit</strong> Kindern <strong>und</strong> Jugendlichen <strong>und</strong> besonders schutzbedürftigen Menschen ist Beziehungsarbeit. Zur<br />

Gestaltung von Beziehungen gehört ein ausgewogenes Verhältnis von <strong>Nähe</strong> <strong>und</strong> <strong>Distanz</strong>. Dieses Zusammenspiel<br />

muss man als verantwortliche Person immer wieder aufs Neue anschauen <strong>und</strong> überprüfen.<br />

Gr<strong>und</strong>lage jeder ernst zu nehmenden <strong>und</strong> vertrauensvollen Beziehung zwischen einer Autoritätsperson (<strong>alle</strong>n<br />

ehren- <strong>und</strong> hauptamtlichen <strong>Mitarbeiter</strong>n bei <strong>KISI</strong>) <strong>und</strong> einem Kind bzw Jugendlichen ist das gegenseitige<br />

Zulassen <strong>und</strong> Aufbauen von geistiger <strong>Nähe</strong>. Die Verantwortung der Autoritätsperson <strong>für</strong> eine gelingende<br />

Beziehung erstreckt sich auch auf den <strong>Umgang</strong> <strong>mit</strong> Körperlichkeit <strong>und</strong> körperlicher <strong>Nähe</strong>. Insbesondere bei<br />

Kindern <strong>und</strong> Jugendlichen gilt es, besonders aufmerksam zu sein <strong>und</strong> ihnen die Möglichkeit zu geben, <strong>Nähe</strong> <strong>und</strong><br />

<strong>Distanz</strong> selber bestimmen zu können.<br />

Missbrauch von Kindern <strong>und</strong> Jugendlichen ist eine grobe, gewalttätige <strong>und</strong> machtvolle Ausnutzung dieser <strong>Nähe</strong>,<br />

<strong>und</strong> zwar aus Sicht der Betroffenen; auch dann, wenn es die Autoritätsperson selbst gar nicht so einschätzen<br />

würde. Das Wissen um die Möglichkeit des Missbrauchs von <strong>Nähe</strong> darf nicht dazu führen, dass ein der Situation<br />

angemessener körperlicher Kontakt – u.a. im Spiel – vermieden oder misstrauisch beobachtet wird. Wichtig <strong>und</strong><br />

notwendig sind <strong>alle</strong>rdings eine Sensibilisierung der Wahrnehmung <strong>und</strong> konkrete Kenntnisse darüber, was im<br />

F<strong>alle</strong> eines Verdachtes von Übergriffen jeglicher Art zu tun ist.<br />

Die Bedeutung von <strong>Nähe</strong> <strong>und</strong> <strong>Distanz</strong> kann von Mensch zu Mensch völlig verschieden <strong>und</strong> von Situation zu<br />

Situation unterschiedlich sein.<br />

Trotz mancher schwieriger Fragen ist klar, dass auf <strong>Nähe</strong> – <strong>und</strong> im gewissen Rahmen auch auf körperliche <strong>Nähe</strong><br />

– in der Arbeit von Kindern <strong>und</strong> Jugendlichen nicht verzichtet werden kann <strong>und</strong> auch nicht soll. Es geht ja darum,<br />

bestimmte Bereiche des Lebens <strong>mit</strong>einander zu teilen. Es gehört einfach dazu, sich aufeinander einzulassen <strong>und</strong><br />

<strong>Nähe</strong> zuzulassen. Sehr wichtig ist die Bewusstseinsbildung <strong>und</strong> die Sensibilisierung <strong>für</strong> das Thema <strong>Nähe</strong> <strong>und</strong><br />

<strong>Distanz</strong> <strong>und</strong> daraus folgend ein behutsamer <strong>Umgang</strong> <strong>mit</strong> den Bedürfnissen <strong>und</strong> Grenzen der Mädchen <strong>und</strong> Buben.<br />

Sexueller Missbrauch<br />

Eine Beziehung zwischen zwei Menschen basiert auf emotionaler Zuwendung, bei der Vertrauen zueinander<br />

aufgebaut wird. Neben der emotionalen Zuwendung kann auch eine körperlich-zärtliche <strong>Nähe</strong> existieren, die<br />

sich durch gegenseitigen Respekt voreinander auszeichnet.<br />

Sexueller Missbrauch bzw. sexuelle Ausbeutung entsteht nicht fließend aus einem zärtlichen <strong>und</strong> liebevollen<br />

Körperkontakt <strong>mit</strong> einem Kind oder Jugendlichen, sondern es handelt sich um eine bewusste, vorsätzlich<br />

geplante Handlung, die auf sexuelle Übergriffe <strong>und</strong> Ausbeutung ausgerichtet ist. Es kommt zu einem<br />

dramatischen Vertrauensbruch durch die Ausnützung eines in Abhängigkeit stehenden Kindes bzw. Jugendlichen<br />

zur eigenen sexuellen Erregung <strong>und</strong>/oder sexuellen Befriedigung. Im Mittelpunkt der sexuellen Ausbeutung steht<br />

der Missbrauch der Machtposition des <strong>Mitarbeiter</strong>s gegenüber einem Kind oder Jugendlichen.<br />

1<br />

vgl: Verhinderung sexuellen Missbrauchs. Maßnahmen, <strong>Regelungen</strong> <strong>und</strong> Orientierungshilfen. Ein Behelf <strong>für</strong> die haupt- <strong>und</strong><br />

ehrenmatlichen <strong>Mitarbeiter</strong>/innen in der Erzdiözese Wien. 2006. Seite 9.<br />

Seite 2 2011_04_<strong>KISI</strong>_UMGANG_NAEHE_DISTANZ April 2011


Verhaltensregeln <strong>für</strong> den Kontakt <strong>mit</strong> Kindern <strong>und</strong> Jugendlichen<br />

1. Körperliche Berührungen beim Begrüßen, Ermuntern, Trösten, Anbieten von Geborgenheit oder beim Gebet <strong>für</strong><br />

Kinder <strong>und</strong> Jugendliche dürfen sich nicht an den eigenen Bedürfnissen orientieren <strong>und</strong> müssen der Altersstufe<br />

der Kinder <strong>und</strong> Jugendlichen angemessen sein. Bei mehrjähriger Zugehörigkeit zu <strong>KISI</strong> ist sensibel <strong>mit</strong> von<br />

Kindern <strong>und</strong> Jugendlichen gewünschten Veränderungen bezüglich körperlicher <strong>Nähe</strong> umzugehen. So kann es<br />

sein, dass jemand als Kind gerne umarmt wird, diese <strong>Nähe</strong> aber als Jugendlicher ablehnt. Dann ist das<br />

Verhalten des <strong>Mitarbeiter</strong>s daraufhin zu verändern. <strong>Nähe</strong> <strong>und</strong> <strong>Distanz</strong> wird immer vom Kind bzw. Jugendlichen<br />

bestimmt.<br />

2. Einzelgespräche sind in den da<strong>für</strong> vorgesehenen Räumlichkeiten oder in einem von außen leicht<br />

beobachtbaren Raum durchzuführen. Sie dürfen nicht dazu dienen, sich Kindern oder Jugendlichen auf<br />

unangemessene Weise zu nähern <strong>und</strong> in der Folge körperliche Bedürfnisse zu befriedigen.<br />

3. In Schlaf- oder Sanitärräumen <strong>und</strong> dergleichen (Umziehräume bei Aufführungen) ist der Aufenthalt <strong>alle</strong>ine <strong>mit</strong><br />

einem Kind bzw. Jugendlichen zu unterlassen, außer die Betreuungstätigkeit erfordert dies (bei Krankheit,<br />

Verletzung oder Heimwehsituationen). Diese besonderen Situationen erfordern eine Besprechung im<br />

<strong>Mitarbeiter</strong>team <strong>und</strong> ein transparentes Handeln..<br />

4. Das Beobachten, Fotografieren oder Filmen von Kindern <strong>und</strong> Jugendlichen beim An- <strong>und</strong> Auskleiden bzw. im<br />

unbekleideten Zustand ist zu unterlassen. Besonders sensibel ist dabei auf Situationen bei Tourneen <strong>und</strong><br />

Aufführungen zu achten, wo getrennte Schlafsäle <strong>und</strong> Garderoben manchmal nicht möglich sind.<br />

5. Die Aufrechterhaltung der notwendigen Disziplin darf nur durch pädagogisch sinnvolle <strong>und</strong> zulässige Weise<br />

erfolgen. Jede Art körperlicher Bestrafung <strong>und</strong> Disziplinierung ist verboten.<br />

6. Wenn man selbst ein persönliches oder/<strong>und</strong> körperliches Angezogensein durch Kinder oder Jugendliche an<br />

sich wahrnimmt, sind die Grenzen der Betreuungsaufgabe einzuhalten. Darüber hinaus ist, wenn möglich, <strong>für</strong> die<br />

weitere Betreuung des/der Minderjährigen durch eine andere geeignete Person zu sorgen. Die Inanspruchnahme<br />

einer seelsorgerlichen <strong>und</strong>/oder psychologischen/psychotherapeutischen Unterstützung wird nahgelegt. Diese<br />

Situation ist <strong>mit</strong> dem persönlichen Mentor zu klären. Auf keinem Fall darf das betroffene Kind bzw. der<br />

betroffene Jugendliche da<strong>mit</strong> konfrontiert werden.<br />

7. Im <strong>Umgang</strong> <strong>mit</strong> Kindern <strong>und</strong> Jugendlichen ist da<strong>mit</strong> zu rechnen, dass sich Kinder <strong>und</strong> Jugendliche zu einem<br />

hingezogen fühlen, dass es zu einer „Verliebtheit“ kommen kann. Wenn dies durch den <strong>Mitarbeiter</strong> (oder andere<br />

<strong>Mitarbeiter</strong>) wahrgenommen wird, ist äußerst sensibel <strong>mit</strong> dem Kind bzw. Jugendlichen umzugehen, keinesfalls<br />

darf dieses Gefühl ausgenutzt werden <strong>und</strong> es ist <strong>alle</strong>s zu vermeiden, was diese Verliebtheit fördert. Im<br />

Gegenteil ist <strong>alle</strong>s zu unternehmen um dem Kind bzw. Jugendlichen die Überwindung der Verliebtheit zu<br />

ermöglichen. Die Inanspruchnahme einer seelsorgerlichen Unterstützung wird empfohlen. Diese Situation ist <strong>mit</strong><br />

dem persönlichen Mentor zu klären. Zum eigenen Schutz ist dies im <strong>Mitarbeiter</strong>team zu besprechen.<br />

8. Eine exklusive fre<strong>und</strong>schaftliche Beziehung <strong>mit</strong> einzelnen Kindern <strong>und</strong> Jugendlichen ist zu vermeiden.<br />

Ebenfalls ist <strong>alle</strong>s zu vermeiden, was exklusive Beziehungen entstehen lassen könnte. Besonders ist darauf zu<br />

achten, nicht immer neben den gleichen Kindern bzw. Jugendlichen im Bus oder bei den Mahlzeiten zu sitzen.<br />

9. Unangemessene finanzielle Zuwendungen <strong>und</strong> Geschenke an einzelne Kinder oder Jugendliche, die in keinem<br />

Zusammenhang <strong>mit</strong> der Betreuungsaufgabe stehen, sind zu unterlassen.<br />

10. Bei der Auswahl von Filmen, Computersoftware, Spielen <strong>und</strong> schriftlichem Material ist darauf zu achten,<br />

dass diese altersadäquat erfolgt <strong>und</strong> <strong>für</strong> Kinder <strong>und</strong> Jugendliche geeignet ist. Sprache, Wortwahl sowie jede Art<br />

von persönlicher Interaktion oder Unterhaltung sollen ebenfalls altersadäquat erfolgen.<br />

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11. Jeder <strong>Mitarbeiter</strong> hat die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich Kinder- <strong>und</strong> Jugendschutz einzuhalten.<br />

12. Bei ganztägigen Unternehmungen <strong>mit</strong> Übernachtungen ist darauf zu achten, dass es zusätzliche<br />

Betreuungspersonen gibt. Bei gemischtgeschlechtlichen Gruppen hat auch das Betreuungsteam<br />

gemischtgeschlechtlich zu sein. Bei Übernachtungen haben nach Möglichkeit die Betreuungspersonen getrennte<br />

Schlafräume zu benutzen. Auf jeden Fall müssen getrennte Betten, Matratzen <strong>und</strong> Schlafsäcke benützt werden.<br />

13. Die vorliegenden <strong>Regelungen</strong> sind am Beginn jeden Arbeitsjahres bzw. jeder mehrtägigen Veranstaltung<br />

durchzugehen <strong>und</strong> von <strong>alle</strong>n <strong>Mitarbeiter</strong>n zu unterschreiben.<br />

14. In jedem Betreuungsteam ist eine Person als „Hüter“ der <strong>Regelungen</strong> einzusetzen. Diese Person ist bei<br />

Verdacht auf Übertritte zuerst zu kontaktieren <strong>und</strong> <strong>für</strong> die weiteren Schritte verantwortlich. Dabei kann<br />

Rücksprache <strong>mit</strong> dem zuständigen Vorstands<strong>mit</strong>glied gehalten werden.<br />

15. Für <strong>alle</strong> Fragen im Zusammenhang <strong>mit</strong> den „Regeln über <strong>Nähe</strong> <strong>und</strong> <strong>Distanz</strong>“, insbesondere wenn es um<br />

konkrete Verdachtsmomente geht, sind Dr. Christian Röthlin (Vorstands<strong>mit</strong>glied) <strong>und</strong> Mag. Karin Roth (inhaltliche<br />

Leiterin der diözesanen Ombudsstelle Salzburg) zu kontaktieren. Beide sind <strong>für</strong> die weitere Vorgehensweise des<br />

Vereines verantwortlich. Sie handeln frei <strong>und</strong> unterstehen weder der <strong>KISI</strong> Leitung noch dem Vorstand.<br />

Altmünster, im März 2010<br />

Verfasst vom Vorstand <strong>und</strong> genehmigt durch die Vollversammlung am 6.3.2010<br />

Geringfügig angepasst vom Vorstand im April 2011<br />

......................................................................................................................................................................................<br />

<strong>KISI</strong> – God’s singing kids · A-4813 Altmünster am Traunsee · Postfach 70 · Hornstraße 18<br />

Tel +43 (0) 820 919195 · Fax +43 (0) 820 919196 · info@kisi.at · www.kisi.at<br />

Raika Salzkammergut: BLZ 34510 · KtoNr 1930155 · IBAN: AT163451000001930155 BIC: RZOOAT2L510<br />

UID-Nr ATU61640399 · ZVR-Zahl: 998101253, Bezirkshauptmannschaft Gm<strong>und</strong>en<br />

Seite 4 2011_04_<strong>KISI</strong>_UMGANG_NAEHE_DISTANZ April 2011


Name: ………………………………………….<br />

(bitte leserlich schreiben)<br />

Zustimmungserklärung<br />

zu: http://www.kisi.at/cms/uploads/media/2011_04_<strong>KISI</strong>_UMGANG_MIT_NAEHE_DISTANZ.pdf<br />

Ich habe die vorliegenden <strong>Regelungen</strong> <strong>für</strong> den <strong>Umgang</strong> <strong>mit</strong> <strong>Nähe</strong> <strong>und</strong> <strong>Distanz</strong> bei <strong>KISI</strong> gelesen<br />

<strong>und</strong> verstanden. Ich verpflichte mich <strong>mit</strong> meiner Unterschrift, diese <strong>Regelungen</strong> einzuhalten <strong>und</strong><br />

bin mir bewusst, dass ein Übertreten dieser <strong>Regelungen</strong> mein Ausscheiden als <strong>KISI</strong>-<strong>Mitarbeiter</strong><br />

zur Folge hat <strong>und</strong> bei der Kinder- <strong>und</strong> Jugendanwaltschaft des jeweiligen B<strong>und</strong>eslandes zur<br />

Anzeige gebracht wird.<br />

Die Zustimmungserklärung wird immer <strong>für</strong> ein Arbeitsjahr/Schuljahr abgegeben <strong>und</strong> jährlich erneuert. Die Gültigkeit dieser<br />

Zustimmungserklärung endet am 30. September 2011.<br />

Ort:<br />

Datum:<br />

…………………………………….<br />

…………………………………….<br />

Unterschrift: …………………………………….<br />

Bitte ans <strong>KISI</strong>-Büro (Adresse siehe unten) senden oder einem <strong>KISI</strong>-<strong>Mitarbeiter</strong> abgeben! Danke.<br />

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