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Sicherheitskonzept KBA

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Regelkatalog<br />

§ 1<br />

Der Kitesport erfordert ständige Vorsicht und Rücksicht auf die Besucher und sonstige Personen<br />

auf dem Tempelhofer Feld.<br />

§ 2<br />

Beim Kiten auf dem Tempelhofer Feld ist stets ein ausreichender Sicherheitsabstand von<br />

mindestens zwei Leinenlängen/50 Meter zu anderen Kitern, Fahradfahrern und sonstigen<br />

Personen sowie Tieren und Hindernissen<br />

§ 3<br />

Sollte es aufgrund hoher Besucherzahlen oder sonstiger Umstände nicht möglich sein den ständig<br />

erforderlichen Sicherheitsabstand nach § 2 einzuhalten, ist das kiten zu unterlassen bzw.<br />

einzustellen. Stark frequentierte Flächen sind zu meiden.<br />

§ 4<br />

Das Kiten soll nur mit einer von der Kite und Board Association erteilten Lizenz erfolgen. Diese<br />

erteilt die Lizenz nur unter dem Nachweis der theoretischen und praktischen Eignung. Die<br />

genaueren Voraussetzung dieser Eignungsprüfung werden durch die Satzung der Kite und Board<br />

Association festgelegt.<br />

§ 5<br />

Die Wind- und Wetterverhältnisse sind stets im Auge zu behalten. Die Leinen sind bei Nicht-<br />

Gebrauch stets zusammen zu nehmen. Die Tempelhofer Feld ist sauber zu halten<br />

§ 6<br />

Vor jedem Manöver ist der Kiter verpflichtet, sich umzusehen und sich zu versichern, ob<br />

genügend Platz vorhanden ist. Ist der Platz knapp, muss er sein Manöver mit einem deutlichen<br />

Handzeichen ankündigen. Das vorausschauende Fahren hat oberste Priorität. Mit dem<br />

Fehlverhalten anderer Kitesportler ist dabei zu rechnen

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