Sicherheitskonzept KBA
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Regelkatalog<br />
§ 1<br />
Der Kitesport erfordert ständige Vorsicht und Rücksicht auf die Besucher und sonstige Personen<br />
auf dem Tempelhofer Feld.<br />
§ 2<br />
Beim Kiten auf dem Tempelhofer Feld ist stets ein ausreichender Sicherheitsabstand von<br />
mindestens zwei Leinenlängen/50 Meter zu anderen Kitern, Fahradfahrern und sonstigen<br />
Personen sowie Tieren und Hindernissen<br />
§ 3<br />
Sollte es aufgrund hoher Besucherzahlen oder sonstiger Umstände nicht möglich sein den ständig<br />
erforderlichen Sicherheitsabstand nach § 2 einzuhalten, ist das kiten zu unterlassen bzw.<br />
einzustellen. Stark frequentierte Flächen sind zu meiden.<br />
§ 4<br />
Das Kiten soll nur mit einer von der Kite und Board Association erteilten Lizenz erfolgen. Diese<br />
erteilt die Lizenz nur unter dem Nachweis der theoretischen und praktischen Eignung. Die<br />
genaueren Voraussetzung dieser Eignungsprüfung werden durch die Satzung der Kite und Board<br />
Association festgelegt.<br />
§ 5<br />
Die Wind- und Wetterverhältnisse sind stets im Auge zu behalten. Die Leinen sind bei Nicht-<br />
Gebrauch stets zusammen zu nehmen. Die Tempelhofer Feld ist sauber zu halten<br />
§ 6<br />
Vor jedem Manöver ist der Kiter verpflichtet, sich umzusehen und sich zu versichern, ob<br />
genügend Platz vorhanden ist. Ist der Platz knapp, muss er sein Manöver mit einem deutlichen<br />
Handzeichen ankündigen. Das vorausschauende Fahren hat oberste Priorität. Mit dem<br />
Fehlverhalten anderer Kitesportler ist dabei zu rechnen