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S.1-9FINAL_User-Guide_Digital-Reliable_Barrierefreiheit

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<strong>User</strong>-<strong>Guide</strong><br />

Barrierefreie IT<br />

Barrierefrei<br />

in die digitale<br />

Welt<br />

Im Interview Anne-Marie<br />

Nebe und André Meixner<br />

Gesetze und<br />

Deadlines<br />

Was Sie jetzt beachten<br />

müssen!<br />

10 Tipps<br />

für Sie<br />

Gestalten Sie<br />

Ihre Medienlandschaft<br />

barrierefrei!<br />

1


Im Interview<br />

Barrierefrei in<br />

die digitale Welt.<br />

Impressum<br />

Magazin-Publikation April 2020<br />

T-Systems Multimedia Solutions GmbH<br />

Riesaer Straße 5, 01129 Dresden<br />

Autoren<br />

André Meixner,<br />

Anne-Marie Nebe<br />

Organisation<br />

Projektleitung:<br />

Sandra Wießner-Göbel<br />

Redaktion:<br />

André Meixner, Anne-Marie Nebe<br />

Design:<br />

Tina Warmuth<br />

2 3


Im Interview<br />

Die <strong>Digital</strong>isierung gibt uns die Chance, allen<br />

„Die am besten funktionierende Lösung führt<br />

Auch André Meixner, Leiter <strong>User</strong>-Experience-<br />

Welche gesetzlichen Anforderungen gelten<br />

Menschen einen Zugang zu allen Facetten<br />

nicht zwangsläufig zum besten Nutzererleb-<br />

und <strong>Barrierefreiheit</strong>stests bei T-Systems Mul-<br />

für eine barrierefreie und ergonomische IT?<br />

unserer digitalen Welt zu geben.<br />

Barrierefreie und ergonomische Informationstechnologie<br />

stellt sicher, dass alle digitalen<br />

Informationen und Verfahren, von allen Nut-<br />

nis. Ebenso wichtig wie Funktion, Performance<br />

oder Sicherheit ist die digitale Zugänglichkeit<br />

einer Softwareanwendung. Sie beschreibt zwei<br />

Aspekte von Software-Qualität: Die digitale Bar-<br />

timedia Solutions, betont den immer höher<br />

werdenden Stellenwert einer barrierefreien IT<br />

in Unternehmen. Im Hinblick darauf verweist er<br />

auf die fortlaufende Erweiterung des digitalen<br />

Die Nutzerrechte zur <strong>Barrierefreiheit</strong> sind in der<br />

internationalen und nationalen Gesetzgebung<br />

fest verankert.<br />

zern wahrgenommen, bedient und verstan-<br />

rierefreiheit und die Software-Ergonomie.“ So<br />

Raums mit Berücksichtigung auf den demogra-<br />

Grundlage bildet die UN-Behindertenrechtskon-<br />

den werden können; egal ob im öffentlichen<br />

fasst Anne-Marie Nebe, Accessibilty & Usabilty<br />

fischen Wandel und die alternde Belegschaft.<br />

vention, die bereits 2009 in Deutschland rati-<br />

oder privatem Raum oder im Arbeitsumfeld.<br />

Expertin bei der T-Systems Multimedia Solu-<br />

Keiner hat mehr einen Alltag ohne Internet.<br />

fiziert wurde. Ausgehend von diesen Rechten<br />

tions (MMS) das Anliegen der digitalen Zugäng-<br />

Außerdem gehe es im Kern um eine generelle<br />

von Menschen mit Behinderungen erfolgte das<br />

lichkeit zusammen.<br />

Chancengleichheit, die ohne <strong>Barrierefreiheit</strong><br />

EU-Mandat 473 „Design for All“. Das Standar-<br />

<strong>Barrierefreiheit</strong> wird oft nur als Anforderung<br />

von beeinträchtigten Menschen verstanden, die<br />

eine permanente Störung der Sinne, der Bewegungsfähigkeit<br />

oder der Informationsverarbei-<br />

nicht gegeben wäre.<br />

disierungsmandat brachte zwei Richtlinien und<br />

zwei Normen hervor, die die Teilhabe aller Bürger<br />

am gesellschaftlichen Leben innerhalb der<br />

EU regeln sollen.<br />

tung haben. Und Software-Ergonomie wird oft<br />

Die Normen EN 301549 und EN 16171 definie-<br />

nur als Ansatz einer nutzerzentrierten Gestal-<br />

ren Anforderungen an die <strong>Barrierefreiheit</strong> von<br />

tung angesehen. Die digitale Zugänglichkeit<br />

Soft- und Hardware-Produkten sowie einen Pro-<br />

berücksichtigt jedoch die Anforderungen der<br />

zess zur Herstellung von Produkten und Dienst-<br />

unterschiedlichster Nutzer in den verschiedens-<br />

leistungen gemäß einem Design-for-All-Ansatz.<br />

ten Nutzungssituationen.<br />

Die EU-Richtlinie 2016/2102 formuliert die Krite-<br />

Das Ziel der digitalen Zugänglichkeit ist, ein<br />

rien der Beschaffung barrierefreier IKT-Produkte<br />

Anne-Marie Nebe,<br />

Accessibility &<br />

Usability Expertin<br />

digitales System für die Nutzung durch den<br />

Menschen zu optimieren. <strong>Digital</strong>e Zugänglich<br />

bedeutet eben gerade nicht, dass sich<br />

der Mensch dem digitalen System anpasst.<br />

André Meixner,<br />

Leiter <strong>User</strong> Experience<br />

& <strong>Barrierefreiheit</strong><br />

durch öffentliche Stellen. Und die EU-Richtlinie<br />

2019/882 formuliert Kriterien für die Herstellung,<br />

den Handel und den Vertrieb von Produkten<br />

und Dienstleistungen für alle privatwirtschaftlich<br />

agierenden Wirtschaftakteure der EU.<br />

Im deutschen Recht sind diese EU-Vorgaben<br />

vor allem im Behindertengleichstellungsgesetz<br />

(BGG) und in der daraus hervorgehenden<br />

Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung<br />

(BITV) verankert.<br />

4 5


Im Interview<br />

Für Arbeitgeber besonders zu beachten ist der<br />

Paragraf 164 des SGB IX und die Anforderungen<br />

an den ergonomischen Bildschirmarbeitsplatz<br />

aus der Arbeitsstättenverordnung.<br />

IT-Arbeitsplätze, wo in der Regel die BITV als<br />

Basis herangezogen wird.<br />

Formal verpflichtet die EU-Richtlinie alle öffentliche<br />

Stellen dazu, auf ihrer Homepage bzw. der<br />

den Anforderungen der EU-Richtlinie 2016/2102<br />

betroffen sind, frühzeitig in dahingehende Maßnahmen<br />

zu investieren. Bereits in der Planungsphase<br />

sollten Experten hinzugezogen werden,<br />

Was bedeutet die EU-Richtline 2016/2102<br />

Startseite der mobilen Anwendungen eine Erklä-<br />

rät André Meixner. Dabei müsse man zuerst<br />

konkret für öffentliche Stellen in Deutsch-<br />

rung über den Stand der Seite bezüglich der<br />

die spezifischen Anforderungen definieren, wie<br />

land?<br />

Gerade in aller Munde ist die EU-Richtlinie<br />

2019/2102, in der vor allem Regelungen zur<br />

digitalen <strong>Barrierefreiheit</strong> für öffentliche Stellen<br />

verschärft wurden. Bis September diesen Jahres<br />

haben die öffentlichen Stellen noch Zeit,<br />

ihre bereits bestehenden Angebote auf die neu<br />

geforderten Vorschriften hin anzupassen, bei<br />

mobilen Anwendungen liegt die Frist bei Juni<br />

2021.<br />

Außerdem soll die Richtlinie für europaweite,<br />

einheitliche Standards sorgen. Einbezogen sind<br />

laut der Richtlinie öffentlichen Internetanwendungen,<br />

interne Anwendungen, Verwaltungsanwendungen<br />

und Dokumente öffentlicher Stellen<br />

bzw. der Stellen, die der öffentlichen Auftragsvergabe<br />

unterliegen oder die im Allgemeininteresse<br />

nicht-gewerblicher Art handeln. Also<br />

beispielswiese die Websites und öffentlichen<br />

mobilen Anwendungen von Krankenkassen,<br />

Sozialversicherungen und Kultureinrichtungen.<br />

Ausgeschlossen von der Richtlinie sind Internetangebote<br />

privatwirtschaftlich betriebener Unternehmen.<br />

Hier gilt aber meist die Pflicht des<br />

Arbeitgebers zur Bereitstellung barrierefreier<br />

<strong>Barrierefreiheit</strong> zu geben. Alle Inhalte, die nicht<br />

barrierefrei gestaltet sind, müssen genannt werden.<br />

Ebenfalls verpflichtend ist die Einrichtung<br />

einer Feedback-Option. Diese soll neben generellen<br />

Vorschlägen und Einholung einer Meinung<br />

der Zielgruppe dafür sorgen, dass Mängel<br />

schneller erkannt und behoben werden können.<br />

Die Inhalte der Anwendungen müssen weiterhin<br />

der EU-Norm 301 549 entsprechen und<br />

Vorgaben für Leichte Sprachen und Gebärdensprache<br />

einhalten. Es muss eine Verlinkung zu<br />

einer Meldeseite und einer Schlichtungsstelle<br />

erfolgen. Ganz wichtig sind außerdem regelmäßige<br />

– das heißt jährliche Überprüfungen und<br />

Aktualisierungen. Dies erfordert strukturierte<br />

Umsetzungsprozesse.<br />

Lieber früher als später – wann ist der richtige<br />

Zeitpunkt für für die Berücksichtigung der<br />

<strong>Barrierefreiheit</strong> im Design- und Entwicklungsprozess<br />

André Meixner ist davon überzeugt, dass man<br />

nachträgliche Kosten und Aufwände sparen<br />

kann, wenn man von vornherein auf eine barrierefreie<br />

Ausrichtung von Arbeitsplätzen und<br />

Anwendungen achtet. Daher empfiehlt er auch<br />

Unternehmen, die aktuell noch nicht direkt von<br />

Anne-Marie Nebe ebenfalls betont. Dies bilde<br />

dann den Ausgangspunkt für Konzepte und<br />

Ursachenanalysen. Nutzerfreundlichkeit und<br />

Zugänglichkeit stehen dabei am Beginn des Entwicklungsprozesses.<br />

So ist sichergestellt, dass<br />

diese beiden Aspekte am Ende auch als Ziel<br />

erreicht werden. Die T-Systems Multimedia<br />

Solutions bietet ihren Kunden hierbei Beratung<br />

und Umsetzungs-Möglichkeiten.<br />

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser! Wer<br />

kontrolliert die Einhaltung der Richtlinien?<br />

Kontrolliert werden soll die Einhaltung der<br />

neuen Regelungen durch die Bundesregierung.<br />

Ebenfalls soll diese in regelmäßigen Abständen<br />

über Fortschritte bezüglich der <strong>Barrierefreiheit</strong><br />

innerhalb der IT berichten. Gemäß EU<br />

2016/2102 ist hierfür ein Überwachungsaudit<br />

einzuführen, welcher die <strong>Barrierefreiheit</strong> für alle<br />

Nutzer vollständig kontrolliert.<br />

Denn, ein unzugängliches Online-Angebot sorgt<br />

nicht nur für einen Ausschluss sozialgesellschaftlicher<br />

Gruppen, es birgt auch das Risiko<br />

von Imageverlust und rechtlicher Sanktionen.<br />

“Der Kontext ist<br />

entscheidend.<br />

Die Bedürfnisse<br />

jedes Menschen<br />

sind abhängig<br />

von seinen<br />

Fähigkeiten und<br />

Erfahrungen.<br />

Darum ist<br />

das Einbeziehen<br />

der Benutzer in den<br />

Gestaltungsprozess<br />

essentiell für ein<br />

erfolgreiches<br />

Interface.”<br />

André Meixner<br />

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