03.11.2023 Views

THE NEW INSIDER, No. LV, #484, November 2023

Die November-Ausgabe von Osnabrücks größtem Stadtmagazin.

Die November-Ausgabe von Osnabrücks größtem Stadtmagazin.

SHOW MORE
SHOW LESS

Create successful ePaper yourself

Turn your PDF publications into a flip-book with our unique Google optimized e-Paper software.

CRIME

8

RECHTSEXTREME

DROHBRIEFE

Im Jahr 2017 sowie im Zeitraum von 2020

bis heute wurden deutschlandweit zahlreiche

Droh- und Beleidigungsschreiben an

verschiedene öffentliche Einrichtungen in

mehreren Bundesländern versandt. Im Fokus

der Ermittlungen stehen hauptsächlich

Briefe an Moscheegemeinden mit rechtsextremen

und islamfeindlichen Inhalten.

Aber auch andere öffentliche oder christliche

Einrichtungen waren von den Drohschreiben

betroffen. Insgesamt blicken die

Ermittler auf eine Serie von 41 bekanntgewordenen

Taten zurück. Die Drohbriefe

wiesen größtenteils rechtsextremistischen

Inhalt auf, waren mit dem Kürzel „NSU 2.0“

versehen und wurden alle mit dem Namen

einer real existierenden Familie aus der

Friedensstadt unterzeichnet. Erste polizeiliche

Ermittlungen führten schnell zu dem

Ergebnis, dass es sich um die missbräuchliche

Nutzung des Familiennamens handelte.

Zur zentralen Aufarbeitung übernahmen

das Fachkommissariat für Staatsschutz von

der Polizeiinspektion und die Staatsanwaltschaft

Osnabrück die Sachbearbeitung der

Fälle.

MOTIV KEIN

FREMDENHASS –

TÄTER GESTEHT

Der Ermittlungsgruppe „EG Briefe“ gelang

es schließlich, den Tatverdacht gegen

einen jetzt 50-jährigen Beschuldigten

aus Hagen (NRW) zu konkretisieren. Im

Rahmen der Durchsuchung der Wohnung

des Tatverdächtigen konnte umfangreiches,

sehr belastendes Beweismaterial

sichergestellt werden. Aber auch Papierschnipsel

und Büromaterialien, die typisch

für die Taten waren, wurden von

den Ermittlern aufgefunden. Der Tatverdächtige

ließ sich daraufhin umfänglich

zur Sache ein und gestand vollumfänglich.

Nach aktuellem Ermittlungsstand handelte

dieser allein und war bislang unauffällig.

Er handelte wohl nicht aus Fremdenhass,

vielmehr gab es zwischen dem Mann und

einem der Angehörigen der geschädigten

Familie einen Konflikt im Zusammenhang

mit einer geschäftlichen Beziehung.

Die Staatsanwaltschaft Osnabrück ermittelt

nun wegen übler Nachrede und Verleumdung,

Verwendung von Kennzeichen

verfassungswidriger Organisationen und

dem Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz.

MANN TÖTET

EIGENE PARTNERIN

Am Am Abend des 19. Oktober kam

es im Osnabrücker Stadtteil Kalkhügel

zu einem Großeinsatz von Polizei und

Rettungsdienst. Gegen 19:00 Uhr teilte ein

23-Jähriger der Leitstelle eine Häusliche

Gewalt in einem Mehrparteienhaus in der

Schilgenstraße mit. Mehrere Streifenwagen

eilten daraufhin zum Einsatzort in der Nähe

der Sutthauser Straße. Vor dem Wohnhaus

trafen die Beamten auf den 52-jährigen Täter

und die Tochter im Alter von 17 Jahren.

In der betroffenen Wohnung fanden Polizisten

wenig später die schwerverletzte Kindsmutter

vor. Die Frau im Alter von 50 Jahren

hatte bereits erhebliche Stichverletzungen

erlitten. Bis zum Eintreffen eines Notarztes

führten die Beamten Erste-Hilfe-Maßnahmen

durch. Mit lebensgefährlichen Verletzungen

brachte ein Rettungswagen die

50-Jährige in ein Krankenhaus, wo sie wenig

später ihren Verletzungen erlag. Der Täter

und Lebenspartner des Opfers wurde noch

am Tatort festgenommen. Das mutmaßliche

Tatwerkzeug konnte in der Wohnung aufgefunden

und sichergestellt werden. Die Ermittlungen

zu den Hintergründen der Tragödie

dauern derzeit an. In der Wohnung

führten Kriminaltechniker der Polizei eine

umfangreiche Spurensuche durch. Neben

der anwesenden Tochter wurden weitere

Kinder durch einen Notfallseelsorger betreut.

POLIZEI STOPPT

ALKOHOLISIERTEN

AUTOPOSER

In In der Nacht zum 15. Oktober, gegen

02.30 Uhr, wurden Osnabrücker Polizisten

in der Bramscher Straße auf ein Fahrzeug

aufmerksam. Der Fahrer eines Ford

Mustang beschleunigte mehrmals ohne

erkennbaren Grund und verursachte dadurch

unnötigen Lärm. Die Beamten entschlossen

sich zu einer Kontrolle und forderten

den Fahrer zum Anhalten auf. Statt

anzuhalten gab der Autoposer erneut Gas

und flüchtete über die B68 in Richtung

Wallenhorst. Dabei erreichte der Ford

zeitweise eine Geschwindigkeit von über

180 Km/h. Unter hohem Kräfteaufwand

konnten die Polizeibeamten den Flüchtigen

schließlich in Wallenhorst stoppen

und kontrollieren. Im Rahmen der Kontrolle

stellte sich heraus, dass der 58-Jährige

unter dem Einfluss von Alkohol stand.

Ein Test ergab einen Wert von knapp 0,9

Promille. Auf Antrag der Osnabrücker

Staatsanwaltschaft wurde der Sportwagen

beschlagnahmt. Und auch seinen Führerschein

musste der Mann aus Wallenhorst

abgeben. Die Polizei ermittelt nun wegen

Trunkenheit im Verkehr und verbotenem

Kraftfahrzeugrennen.

Originalfoto: Polizei Osnabrück

Hooray! Your file is uploaded and ready to be published.

Saved successfully!

Ooh no, something went wrong!