THE NEW INSIDER, No. LV, #484, November 2023
Die November-Ausgabe von Osnabrücks größtem Stadtmagazin.
Die November-Ausgabe von Osnabrücks größtem Stadtmagazin.
Create successful ePaper yourself
Turn your PDF publications into a flip-book with our unique Google optimized e-Paper software.
CRIME
8
RECHTSEXTREME
DROHBRIEFE
Im Jahr 2017 sowie im Zeitraum von 2020
bis heute wurden deutschlandweit zahlreiche
Droh- und Beleidigungsschreiben an
verschiedene öffentliche Einrichtungen in
mehreren Bundesländern versandt. Im Fokus
der Ermittlungen stehen hauptsächlich
Briefe an Moscheegemeinden mit rechtsextremen
und islamfeindlichen Inhalten.
Aber auch andere öffentliche oder christliche
Einrichtungen waren von den Drohschreiben
betroffen. Insgesamt blicken die
Ermittler auf eine Serie von 41 bekanntgewordenen
Taten zurück. Die Drohbriefe
wiesen größtenteils rechtsextremistischen
Inhalt auf, waren mit dem Kürzel „NSU 2.0“
versehen und wurden alle mit dem Namen
einer real existierenden Familie aus der
Friedensstadt unterzeichnet. Erste polizeiliche
Ermittlungen führten schnell zu dem
Ergebnis, dass es sich um die missbräuchliche
Nutzung des Familiennamens handelte.
Zur zentralen Aufarbeitung übernahmen
das Fachkommissariat für Staatsschutz von
der Polizeiinspektion und die Staatsanwaltschaft
Osnabrück die Sachbearbeitung der
Fälle.
MOTIV KEIN
FREMDENHASS –
TÄTER GESTEHT
Der Ermittlungsgruppe „EG Briefe“ gelang
es schließlich, den Tatverdacht gegen
einen jetzt 50-jährigen Beschuldigten
aus Hagen (NRW) zu konkretisieren. Im
Rahmen der Durchsuchung der Wohnung
des Tatverdächtigen konnte umfangreiches,
sehr belastendes Beweismaterial
sichergestellt werden. Aber auch Papierschnipsel
und Büromaterialien, die typisch
für die Taten waren, wurden von
den Ermittlern aufgefunden. Der Tatverdächtige
ließ sich daraufhin umfänglich
zur Sache ein und gestand vollumfänglich.
Nach aktuellem Ermittlungsstand handelte
dieser allein und war bislang unauffällig.
Er handelte wohl nicht aus Fremdenhass,
vielmehr gab es zwischen dem Mann und
einem der Angehörigen der geschädigten
Familie einen Konflikt im Zusammenhang
mit einer geschäftlichen Beziehung.
Die Staatsanwaltschaft Osnabrück ermittelt
nun wegen übler Nachrede und Verleumdung,
Verwendung von Kennzeichen
verfassungswidriger Organisationen und
dem Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz.
MANN TÖTET
EIGENE PARTNERIN
Am Am Abend des 19. Oktober kam
es im Osnabrücker Stadtteil Kalkhügel
zu einem Großeinsatz von Polizei und
Rettungsdienst. Gegen 19:00 Uhr teilte ein
23-Jähriger der Leitstelle eine Häusliche
Gewalt in einem Mehrparteienhaus in der
Schilgenstraße mit. Mehrere Streifenwagen
eilten daraufhin zum Einsatzort in der Nähe
der Sutthauser Straße. Vor dem Wohnhaus
trafen die Beamten auf den 52-jährigen Täter
und die Tochter im Alter von 17 Jahren.
In der betroffenen Wohnung fanden Polizisten
wenig später die schwerverletzte Kindsmutter
vor. Die Frau im Alter von 50 Jahren
hatte bereits erhebliche Stichverletzungen
erlitten. Bis zum Eintreffen eines Notarztes
führten die Beamten Erste-Hilfe-Maßnahmen
durch. Mit lebensgefährlichen Verletzungen
brachte ein Rettungswagen die
50-Jährige in ein Krankenhaus, wo sie wenig
später ihren Verletzungen erlag. Der Täter
und Lebenspartner des Opfers wurde noch
am Tatort festgenommen. Das mutmaßliche
Tatwerkzeug konnte in der Wohnung aufgefunden
und sichergestellt werden. Die Ermittlungen
zu den Hintergründen der Tragödie
dauern derzeit an. In der Wohnung
führten Kriminaltechniker der Polizei eine
umfangreiche Spurensuche durch. Neben
der anwesenden Tochter wurden weitere
Kinder durch einen Notfallseelsorger betreut.
POLIZEI STOPPT
ALKOHOLISIERTEN
AUTOPOSER
In In der Nacht zum 15. Oktober, gegen
02.30 Uhr, wurden Osnabrücker Polizisten
in der Bramscher Straße auf ein Fahrzeug
aufmerksam. Der Fahrer eines Ford
Mustang beschleunigte mehrmals ohne
erkennbaren Grund und verursachte dadurch
unnötigen Lärm. Die Beamten entschlossen
sich zu einer Kontrolle und forderten
den Fahrer zum Anhalten auf. Statt
anzuhalten gab der Autoposer erneut Gas
und flüchtete über die B68 in Richtung
Wallenhorst. Dabei erreichte der Ford
zeitweise eine Geschwindigkeit von über
180 Km/h. Unter hohem Kräfteaufwand
konnten die Polizeibeamten den Flüchtigen
schließlich in Wallenhorst stoppen
und kontrollieren. Im Rahmen der Kontrolle
stellte sich heraus, dass der 58-Jährige
unter dem Einfluss von Alkohol stand.
Ein Test ergab einen Wert von knapp 0,9
Promille. Auf Antrag der Osnabrücker
Staatsanwaltschaft wurde der Sportwagen
beschlagnahmt. Und auch seinen Führerschein
musste der Mann aus Wallenhorst
abgeben. Die Polizei ermittelt nun wegen
Trunkenheit im Verkehr und verbotenem
Kraftfahrzeugrennen.
Originalfoto: Polizei Osnabrück