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CONVINUS Global Mobility Alert - Week 11.2024

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AUS DER PRAXIS<br />

Keine weitere Nebentätigkeit bei den Eltern in Deutschland<br />

Maximal 49.9 % Tätigkeit im Homeoffice für die IT Innovation AG: Herr Müller kann im Schweizer<br />

Sozialversicherungssystem versichert bleiben.<br />

Die Entscheidung der Gewährung der bisherigen 2 Tage als Homeoffice hängt zum einen davon ab,<br />

wie wichtig ihm die Nebentätigkeit bei den Eltern ist und zum anderen, ob die IT Innovation AG<br />

bereit wäre eine Lohnbuchhaltung in Deutschland für ihn aufzusetzen und entsprechend die<br />

deutschen Sozialversicherungsbeiträge abzurechnen. Wobei bei dem Wechsel zum deutschen<br />

Sozialversicherungssystem auch Herr Müller damit einverstanden sein muss.<br />

Die grössten Unterschiede sind:<br />

Negative Aspekte: Der Wegfall der Schweizer Pensionskasse und des Erhalts der Leistungen aus<br />

dem Schweizer System<br />

Positive Aspekte: Arbeitgeber beteiligt sich bei den deutschen Krankenversicherungsbeiträgen<br />

Es gibt daher verschiedene Lösungsmöglichkeiten, welche man mit Herrn Müller besprechen kann.<br />

SCHLUSSFOLGERUNG<br />

Die Homeoffice Tätigkeit von Grenzgängern beinhaltet nach wie vor gewisse Herausforderungen<br />

und in der Praxis hat sich die Komplexität, auch mit den neuen Teleworking Regelungen, nicht<br />

reduziert.<br />

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convinus.com

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