CONVINUS Global Mobility Alert - Week 11.2024
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AUS DER PRAXIS<br />
Keine weitere Nebentätigkeit bei den Eltern in Deutschland<br />
Maximal 49.9 % Tätigkeit im Homeoffice für die IT Innovation AG: Herr Müller kann im Schweizer<br />
Sozialversicherungssystem versichert bleiben.<br />
Die Entscheidung der Gewährung der bisherigen 2 Tage als Homeoffice hängt zum einen davon ab,<br />
wie wichtig ihm die Nebentätigkeit bei den Eltern ist und zum anderen, ob die IT Innovation AG<br />
bereit wäre eine Lohnbuchhaltung in Deutschland für ihn aufzusetzen und entsprechend die<br />
deutschen Sozialversicherungsbeiträge abzurechnen. Wobei bei dem Wechsel zum deutschen<br />
Sozialversicherungssystem auch Herr Müller damit einverstanden sein muss.<br />
Die grössten Unterschiede sind:<br />
Negative Aspekte: Der Wegfall der Schweizer Pensionskasse und des Erhalts der Leistungen aus<br />
dem Schweizer System<br />
Positive Aspekte: Arbeitgeber beteiligt sich bei den deutschen Krankenversicherungsbeiträgen<br />
Es gibt daher verschiedene Lösungsmöglichkeiten, welche man mit Herrn Müller besprechen kann.<br />
SCHLUSSFOLGERUNG<br />
Die Homeoffice Tätigkeit von Grenzgängern beinhaltet nach wie vor gewisse Herausforderungen<br />
und in der Praxis hat sich die Komplexität, auch mit den neuen Teleworking Regelungen, nicht<br />
reduziert.<br />
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