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CONVINUS Global Mobility Alert - Week 11.2024

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AUS DER PRAXIS<br />

NEUE TELEWORKING-REGELUNG FÜR<br />

GRENZGÄNGER<br />

FRIEDERIKE RUCH, <strong>CONVINUS</strong><br />

Seit der Covid 19-Pandemie sehen sich Unternehmen vermehrt mit der Herausforderung<br />

konfrontiert, den Wünschen und Forderungen der Mitarbeiter auf mehr Homeoffice-Tage nachzukommen.<br />

In den vergangenen Jahren tendierten Unternehmen, insbesondere aus sozialversicherungsrechtlichen<br />

Gesichtspunkten, Grenzgängern in der Regel lediglich maximal 1 Tag pro Woche als<br />

Homeoffice-Tag zu gewähren. Während der Pandemie und der Übergangsregelungen bis zum 30.<br />

Juni 2023 konnte die Homeoffice-Tätigkeit flexibel gewährt werden.<br />

Mit der neuen Teleworking-Regelung, welche per 1. Juli 2023 in Kraft getreten ist, war die Hoffnung<br />

gross, dass als Unternehmen es bei der Gewährung von Homeoffice-Tagen zu keinen<br />

Einschränkungen kommen wird. Die Regelung sieht vor, dass bis zu 49.9 % der Arbeitszeit im<br />

Homeoffice gearbeitet werden darf, ohne dass es zu einer Änderung der Sozialversicherungsunterstellung<br />

kommt.<br />

Diese Teleworking-Regelung gilt nur für EU- oder EFTA-Staatsangehörige mit dem Wohnsitz in:<br />

Österreich, Belgien, Kroatien, Tschechien, Finnland, Frankreich, Deutschland, Italien, Liechtenstein,<br />

Luxemburg, Malta, Norwegen, Polen, Portugal, Spanien, Schweden, Schweiz, Niederlande,<br />

Slowenien, Slowakei<br />

Die Regelung beinhaltet allerdings noch einige weitere Aspekte, welche die «Freude» über diese<br />

neue Teleworking-Regelung etwas trüben. Hierzu zählt, dass für die Gewährung der 49.9 % -Homeoffice-Tagen<br />

im Wohnsitzland die folgenden Punkte schädlich sind bzw. negative Auswirkungen<br />

haben können:<br />

Weitere regelmässige Erwerbstätigkeit im Wohnsitzland: Dies kann zum einen die Anstellung<br />

bei einem weiteren Arbeitgeber sein, regelmässige Kundenbesuche oder eine regelmässige<br />

Tätigkeit in einer Gesellschaft des Arbeitgebers im Wohnsitzland oder zum anderen eine<br />

selbständige Nebenbeschäftigung.<br />

Ausübung einer weiteren Tätigkeit in einem anderen EU- oder EFTA-Staat: Dies kann<br />

beispielsweise das regelmässige Besuchen der Tochtergesellschaft sein.<br />

Zusätzliche Anstellung bei einem Arbeitgeber in einem anderen EU- oder EFTA-Staat<br />

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convinus.com

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