CONVINUS Global Mobility Alert - Week 11.2024
You also want an ePaper? Increase the reach of your titles
YUMPU automatically turns print PDFs into web optimized ePapers that Google loves.
AUS DER PRAXIS<br />
NEUE TELEWORKING-REGELUNG FÜR<br />
GRENZGÄNGER<br />
FRIEDERIKE RUCH, <strong>CONVINUS</strong><br />
Seit der Covid 19-Pandemie sehen sich Unternehmen vermehrt mit der Herausforderung<br />
konfrontiert, den Wünschen und Forderungen der Mitarbeiter auf mehr Homeoffice-Tage nachzukommen.<br />
In den vergangenen Jahren tendierten Unternehmen, insbesondere aus sozialversicherungsrechtlichen<br />
Gesichtspunkten, Grenzgängern in der Regel lediglich maximal 1 Tag pro Woche als<br />
Homeoffice-Tag zu gewähren. Während der Pandemie und der Übergangsregelungen bis zum 30.<br />
Juni 2023 konnte die Homeoffice-Tätigkeit flexibel gewährt werden.<br />
Mit der neuen Teleworking-Regelung, welche per 1. Juli 2023 in Kraft getreten ist, war die Hoffnung<br />
gross, dass als Unternehmen es bei der Gewährung von Homeoffice-Tagen zu keinen<br />
Einschränkungen kommen wird. Die Regelung sieht vor, dass bis zu 49.9 % der Arbeitszeit im<br />
Homeoffice gearbeitet werden darf, ohne dass es zu einer Änderung der Sozialversicherungsunterstellung<br />
kommt.<br />
Diese Teleworking-Regelung gilt nur für EU- oder EFTA-Staatsangehörige mit dem Wohnsitz in:<br />
Österreich, Belgien, Kroatien, Tschechien, Finnland, Frankreich, Deutschland, Italien, Liechtenstein,<br />
Luxemburg, Malta, Norwegen, Polen, Portugal, Spanien, Schweden, Schweiz, Niederlande,<br />
Slowenien, Slowakei<br />
Die Regelung beinhaltet allerdings noch einige weitere Aspekte, welche die «Freude» über diese<br />
neue Teleworking-Regelung etwas trüben. Hierzu zählt, dass für die Gewährung der 49.9 % -Homeoffice-Tagen<br />
im Wohnsitzland die folgenden Punkte schädlich sind bzw. negative Auswirkungen<br />
haben können:<br />
Weitere regelmässige Erwerbstätigkeit im Wohnsitzland: Dies kann zum einen die Anstellung<br />
bei einem weiteren Arbeitgeber sein, regelmässige Kundenbesuche oder eine regelmässige<br />
Tätigkeit in einer Gesellschaft des Arbeitgebers im Wohnsitzland oder zum anderen eine<br />
selbständige Nebenbeschäftigung.<br />
Ausübung einer weiteren Tätigkeit in einem anderen EU- oder EFTA-Staat: Dies kann<br />
beispielsweise das regelmässige Besuchen der Tochtergesellschaft sein.<br />
Zusätzliche Anstellung bei einem Arbeitgeber in einem anderen EU- oder EFTA-Staat<br />
9<br />
convinus.com