28.03.2024 Views

CONVINUS Global Mobility Alert - Week 13.2024

You also want an ePaper? Increase the reach of your titles

YUMPU automatically turns print PDFs into web optimized ePapers that Google loves.

AUS DER PRAXIS<br />

Personen, die nur mit Einzel- oder Kollektivunterschrift, aber ohne Bezeichnung ihrer Funktion<br />

im Handelsregister eingetragen sind,<br />

Personen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, allerdings nach zivilrechtlicher<br />

Betrachtung einer Stellung mit Leitungs- und Vertretungsbefugnis, welche mindestens einer<br />

Prokura entsprechen muss, innerhalb der Kapitalgesellschaft einnimmt.<br />

Im Sozialversicherungsrecht kennen wir im grenzüberschreitenden Bereich keine Unterscheidung<br />

wenn der Grenzgänger in die Kategorie eines leitenden Angestellten eingestuft wird.<br />

Situation<br />

Catherine Wagner wohnt mit ihrem Mann und Sohn in Konstanz. Sie ist französische<br />

Staatsangehörige. Sie arbeitet im Headquarter Swiss Medical Solution AG in Basel (Schweiz). Die<br />

Swiss Medical Solution AG gehört zu einer grossen internationalen Gruppe. Ihre Funktion ist<br />

diejenige des CFO und erhält ein jährliches Basissalär von CHF 360'000 sowie einen Jahresbonus<br />

zwischen CHF 100'000 und CHF 360’000. Im Rahmen ihrer Funktion muss sie ebenfalls regelmässig in<br />

die anderen Standorte reisen. Die Reisetätigkeit umfasst ca. 20% ihrer Tätigkeit.<br />

Sie möchte gerne, sobald ihr Sohn in die Schule kommt, an mindestens einem Tag die Woche von zu<br />

Hause aus arbeiten. Sie überlegen sich ebenfalls zum Schulbeginn von Konstanz nach Stuttgart, wo<br />

ihre Familie wohnt, umzuziehen.<br />

Bisher wurde ihr dies vom HR nicht genehmigt. Das HR hat ihr mitgeteilt, dass die Risiken für das<br />

Unternehmen zu gross sind.<br />

Wie sieht die Beurteilung dieses Sachverhalts aus?<br />

Bewilligung<br />

Aus bewilligungsrechtlicher Sicht muss die Swiss Medical Solutions AG eine Grenzgängerbewilligung<br />

einholen, da sie in Deutschland wohnt und in der Schweiz arbeitet. Wenn sie nun einen<br />

Tag die Woche im Homeoffice in Deutschland arbeiten möchte, ist dies durchaus möglich und<br />

ändert sich nicht an der bewilligungsrechtlichen Beurteilung. Auch ein Umzug nach Stuttgart<br />

ändert dabei nichts.<br />

Krankenversicherung<br />

Aufgrund der Grenzgängerbewilligung und dem Wohnsitz in Deutschland, kann sie aus<br />

Krankenversicherungssicht wählen, ob sie in der Schweiz oder in Deutschland sich versichern<br />

möchte. Sie hat diese Entscheidung innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der<br />

Grenzgängertätigkeit fällen müssen.<br />

10<br />

convinus.com

Hooray! Your file is uploaded and ready to be published.

Saved successfully!

Ooh no, something went wrong!