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CONVINUS Global Mobility Alert - Week 13.2024

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AUS DER PRAXIS<br />

EINE WEITERE FRAGE:<br />

GRENZGÄNGER, INTERNATIONALER<br />

WOCHENAUFENTHALTER ODER LEITENDER<br />

ANGESTELLTER IM DEUTSCH-SCHWEIZER<br />

VERHÄLTNIS– WELCHE REGELUNGEN<br />

KOMMEN ZUR ANWENDUNG?<br />

FRIEDERIKE RUCH, <strong>CONVINUS</strong><br />

Lediglich im Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Schweiz und Deutschland gibt es<br />

eine Regelung für die Besteuerung des Erwerbseinkommens im Bezug auf die Besteuerung von<br />

leitenden Angestellten sowie auch eine Regelung im Bezug auf Grenzgänger.<br />

In manchen Konstellationen kann ein Mitarbeiter sowohl ein Grenzgänger als auch ein leitender<br />

Angestellter sein. In diesen Situationen ist es dann wichtig, die Details genau zu beurteilen, und die<br />

richtigen Schlüsse zu ziehen. Grundsätzlich gilt gemäss dem DBA Schweiz – Deutschland, dass die<br />

Regelung des Grenzgängers vor der Regelung des leitenden Angestellten Vorrang hat.<br />

Wie sieht die Regelung des leitenden Angestellten aus?<br />

Die Besteuerungsklausel Artikel 15 Absatz 4 im DBA Schweiz – Deutschland lautet:<br />

«Vorbehaltlich des Artikels 15a (eigene Anmerkung: Besteuerungsregel für Grenzgänger) kann eine<br />

natürliche Person, die in einem Vertragsstaat ansässig, aber als Vorstandsmitglied, Direktor,<br />

Geschäftsführer oder Prokurist einer in dem anderen Vertragsstaat ansässigen Kapitalgesellschaft<br />

tätig ist, mit den Einkünften aus dieser Tätigkeit in diesem anderen Staat besteuert werden, sofern<br />

ihre Tätigkeit nicht so abgegrenzt ist, dass sie lediglich Aufgaben ausserhalb dieses anderen Staates<br />

umfasst. Besteuert dieser andere Vertragsstaat diese Einkünfte nicht, so können sie in dem Staat<br />

besteuert werden, in dem die natürliche Person ansässig ist.»<br />

Bis zur erlassenen Konsultationsvereinbarung im April 2023 wurde von den Steuer- und<br />

Finanzbehörden der beiden Länder die Anforderung gestellt, dass die Person im Handelsregister<br />

eingetragen sein musste. Gemäss der Konsultationsvereinbarung, welche bis zum 31. Dezember<br />

2025 gelten wird, soll der Personenkreis der leitenden Angestellten ausgeweitet werden auf:<br />

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convinus.com

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