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BIO01 - 2020-01-08

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SCHIEDSRICHTERWESEN<br />

Schiedsrichterkongress der FLF 2<strong>01</strong>9 am 13.12.2<strong>01</strong>9 im centre culturel Al Seeërei in Diekirch<br />

Ch. SCHAACK informiert den Verwaltungsrat über den Schiedsrichterkongress der FLF 2<strong>01</strong>9, welcher<br />

am Freitag, den 13. Dezember 2<strong>01</strong>9 im centre culturel Al Seeërei in Diekirch stattfand.<br />

Überreichung der FIFA-Abzeichen <strong>2020</strong> an die internationalen Schiedsrichter der FLF und<br />

Halbzeittagung der Schiedsrichter der Kader FIFA, A, B & C, 11.1.<strong>2020</strong><br />

Ch. SCHAACK informiert den Verwaltungsrat über die Überreichung der FIFA-Abzeichen <strong>2020</strong> an die<br />

FIFA-Schiedsrichter und Schiedsrichterassistenten, sowie über die Halbzeittagung der Schiedsrichter<br />

der Kader FIFA, A, B & C.<br />

Beide Ereignisse werden am Samstag, den 11. Januar <strong>2020</strong> im Sitz der FLF in Mondercange stattfinden.<br />

STATUTEN UND REGLEMENTE<br />

Schlichtungskommission – Sitzung am 27.12.2<strong>01</strong>9<br />

Die Schlichtungskommission wird am Freitag, den 27. Dezember 2<strong>01</strong>9 um 10.00 Uhr auf Antrag des<br />

Vereines US Boevange/Atert zusammenkommen und über eine Angelegenheit betreffend einen<br />

Vereinswechsel 6/2<strong>01</strong>9 (Transfersumme) beraten.<br />

FINANZIELLE UND KOMMERZIELLE ANGELEGENHEITEN<br />

Klubwettbewerbe der UEFA 2<strong>01</strong>8/19: Solidaritätssystem für Nachwuchsförderung in Klubs der<br />

Nationalverbände<br />

Seit mehreren Jahren stellt die UEFA den Nationalverbänden einen gewissen Prozentsatz der jährlichen<br />

Einnahmen aus ihren Klubwettbewerben für die Unterstützung der Nachwuchsförderung in den<br />

Vereinen zu Verfügung.<br />

Die Nationalverbände sind für das Weiterleiten der Gelder an die Vereine verantwortlich und legen die<br />

Verteilungskriterien fest, welche den Richtlinien der UEFA entsprechen müssen und welche ebenfalls<br />

von der UEFA jährlich schriftlich bestätigt werden.<br />

Folgende Kriterien werden vom Verwaltungsrat für die Verteilung der Gelder der Saison 2<strong>01</strong>8/2<strong>01</strong>9<br />

festgehalten:<br />

1. Jene 4 Vereine (F91 Dudelange, Racing FC Union Luxembourg, CS Fola Esch/Alzette,<br />

FC Progrès Niederkorn), welche an den Europapokalwettbewerben der Saison 2<strong>01</strong>8/2<strong>01</strong>9<br />

teilgenommen haben und bereits seitens der UEFA finanziell unterstützt wurden, kommen<br />

nicht für die Solidaritätsgelder in Frage.<br />

2. Die restlichen 10 Vereine der BLG LIGUE (1. Liga) erhalten 2/3 der Gesamtsumme, die 14<br />

Vereine der Ehrenpromotion (2. Liga) 1/3.

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