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CORONA

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Falls erforderlich, haben die Eltern die Möglichkeit, den Familienurlaub abwechselnd zu nehmen. Es

wird jedoch empfohlen, dass, wenn ein Elternteil in einem Gesundheitsberuf tätig ist, der andere Elternteil

den Familienurlaub nehmen sollte.

Wie Angestellte steht diese Option auch Selbständigen zur Verfügung, sofern sie der Mutualité des Employeurs

angeschlossen sind.

Um diesen Urlaub in Anspruch nehmen zu können, muss jeder Elternteil einen individuellen Antrag

auf Urlaub aus familiären Gründen, der unter folgendem Link verfügbar ist: https://cns.public.lu/fr/

formulaires/prises-en-charge/cprf-extraordinaire.html, beim Nationalen Gesundheitsfonds stellen und

seinen Arbeitgeber informieren.

3. Möglichkeit einer Bankgarantie

Da sich viele Unternehmen derzeit in großen finanziellen Schwierigkeiten befinden, hat die Handelskammer

auch eine spezielle Bürgschaft in Form einer Garantie gestellt, die von der Handelskammer

über ihre Mutualité de Cautionnement angeboten wird.

Diese Garantie ist für Unternehmen gedacht, die einen Bankkredit oder eine Kreditlinie benötigen.

Die Höhe des Kredits beträgt maximal 250.000,-€ pro Kaution und bis zu 50% des Kredits.

Unternehmen, die diese Garantie in Anspruch nehmen wollen, müssen sich direkt an ihre Bank wenden

und den Antrag bei ihr einreichen. Die Bank wird dann über die Freigabe des Kredits entscheiden.

4. Die Verpflichtung für Grenzgänger, die Notwendigkeit des Grenzübertritts

zu bescheinigen

a) Deutsche Grenzgänger :

Die deutsche Regierung hat beschlossen, die Kontrollen an der Grenze zwischen dem Großherzogtum

Luxemburg und der Bundesrepublik Deutschland zu verschärfen.

Nur Grenzgänger, die trotz der derzeitigen Situation die Notwendigkeit des Grenzübertritts nachweisen

können, dürfen die deutsch-luxemburgische Grenze ohne Einschränkungen passieren.

Die luxemburgische Regierung hat in diesem Zusammenhang eine Bescheinigung für deutsche Grenzgänger

erstellt: https://gouvernement.lu/dam-assets/documents/actualites/2020/03-mars/Zertifikat-Berufspendler-Nachweis-Notwendigkeit-Grenzuebertritt.pdf,

die das Arbeitsverhältnis zwischen

der betreffenden Person und ihrem Arbeitgeber bescheinigt und den Grenzkontrollbehörden vorgelegt

werden muss.

b) Französische Grenzgänger

Die französische Regierung hat beschlossen, verstärkte Kontrollen an der Grenze zwischen dem Großherzogtum

Luxemburg und der Französischen Republik durchzuführen.

Nur Grenzgänger, die trotz der derzeitigen Situation die Notwendigkeit des Grenzübertritts nachweisen

können, werden das Recht haben, die französisch-luxemburgische Grenze tatsächlich zu überschreiten.

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