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2016-3 REISE und PREISE

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Fotos: Panthermedia/Roger Boog, Privat RECHT Der Reiserechts- Experte rät Die Rechtssprechung ist undurchsichtig und knifflig. Rechtsanwalt Moritz Walprecht nimmt Stellung zu ausgewählten Leserfragen. »Hotelschnäppchen erweist sich als Ente« Bei booking.com stieß ich auf ein unschlagbares Angebot für Marrakesch: eine Royalsuite im Luxushotel für € 68 pro Nacht. Nachdem ich gebucht hatte, kamen mir Zweifel, da diese Suite normalerweise € 1.750 kostet. Ich rief bei booking.com an und erfuhr, dass es sich offensichtlich um einen Fehler des Hotels handele. Ich solle mich direkt mit diesem in Verbindung setzen. Vom Hotel wurde mir dann die Royalsuite für € 650 oder eine kostenfreie Stornierung angeboten. Kann ich auf den gebuchten Preis von € 68 bestehen? Wer ist überhaupt mein Vertragspartner? Das Hotel oder booking.com? SO IST DIE RECHTSLAGE Auch wenn Sie über booking.com gebucht haben, wurde der Beherbergungsvertrag direkt zwischen Ihnen und dem Hotel geschlossen, da booking.com lediglich als Vermittler auftritt. Es liegt hier ein offensichtlicher Preisfehler des Hotels vor. Das Hotel ist grundsätzlich zur Anfechtung des Vertrages aufgrund des Preisfehlers berechtigt und muss den Vertrag nach Anfechtung nicht erfüllen. Sie können vom Hotel daher leider nicht die Royalsuite für € 68 verlangen. »Stornokosten bei Krankheit« Schon seit vielen Jahren leide ich an sehr starken Schmerzen in den Beinen, die immer wieder auftreten. Zwei Jahre war ich nun schmerzfrei und mein Arzt ging davon aus, dass ich akut nicht mit Schmerzschüben zu rechnen habe. So habe ich eine Reise nach Thailand gebucht. Da kamen die Schmerzen plötzlich wieder, schlimmer als zuvor. Die Reise musste ich stornieren. Die Versicherung will die Stornokosten nicht übernehmen und sagt, ich hätte mit dem Auftreten der Schmerzen rechnen müssen, es handele sich um eine Vorerkrankung, die nicht versichert sei. SO IST DIE RECHTSLAGE Viele Reiserücktrittskostenversicherungen lehnen beim Wiederauftreten einer bereits zuvor aufgetretenen Erkrankung eine Zahlung ab. Zutreffend ist, dass sie nur dann Rechtsanwalt Moritz Walprecht ist auf Reiserecht spezialisiert. zahlen müssen, wenn eine Erkrankung unerwartet aufgetreten ist. Viele Gerichte sind jedoch der Auffassung, dass nicht jede bereits zuvor aufgetretene Erkrankung eine Zahlungspflicht ausschließt. Es komme darauf an, ob der Reisende im Moment der Buchung mit einem Wiederauftreten rechnen musste. Nach überwiegender Auffassung haben Sie also durchaus einen Anspruch auf Erstattung der Stornokosten. »Rechenexempel Flugdistanz« Wir sind über Ostern nach Sardinien geflogen. Unser Flug von Leipzig über Köln-Bonn nach Cagliari hatte wegen eines technischen Problems sieben Stunden Verspätung. Wir haben von der Airline € 400 pro Person Entschädigung gefordert, da die Strecke von Leipzig über Köln-Bonn nach Cagliari 1.661 km beträgt. Die Airline will aber nur € 250 zahlen, da die direkte Strecke von Leipzig nach Cagliari 1.376 km sind. Wir sind aber über Köln geflogen. Haben wir oder die Airline Recht? SO IST DIE RECHTSLAGE Bei einer massiven Verspätung bei einer Flugstrecke bis zu 1.500 km ist grundsätzlich eine Entschädigung in Höhe von € 250 zu zahlen, bei einer Strecke von 1.500–3.500 km sind es € 400. Ob in Ihrem Fall die Distanzen der tatsächlich geflogenen Teilstrecken addiert werden oder aber nur die direkte Entfernung zwischen Leipzig und Cagliari zu Grunde zu legen ist, ist in der Rechtsprechung derzeit umstritten. Die meisten Gerichte sind der Auffassung, dass lediglich die direkte Distanz maßgeblich ist. Das Landgericht Hamburg hat diese Frage dem Europäischen Gerichtshof zur Klärung vorgelegt. Haben Sie Fragen zum Thema Reiserecht? Teilen Sie uns unter der E-Mail-Adresse Recht@REISE-PREISE.de Ihre Fragen mit. Rechtsanwalt Moritz Walprecht erläutert in jeder Ausgabe die Rechtslage zu ausge wählten Fragen. Antworten per E-Mail und individuelle Beratung sind leider nicht möglich. ABO BESTELLEN? 1. Telefonisch, per Fax oder E-Mail (siehe unten!) 2. über www.REISE-PREISE.de/abo 3. per Coupon in diesem Heft (S. 112) Impressum VERLAG REISE & PREISE-Verlags GmbH SITZ Hauptstr. 14, 21614 Buxtehude, Tel. 04161-71690, Fax -716915 POSTANSCHRIFT Postfach 1366, 21603 Buxtehude LESERBRIEFE Leserbriefe@REISE-PREISE.de BANK Volksbank Geest eG, IBAN: DE 19 2006 9782 0037 8160 00, BIC (Swift-Code): GENO DEF1 APE ANZEIGEN Evelin Klingauf, Tel. 04161-716914 REDAKTION Oliver Kühn, Torsten Kühn, Katja Dammann-Kohsiack, Jörg Potreck, Romy Stolt-Räther ENDREDAKTION Katja Dammann-Kohsiack CHEFREDAKTION Oliver Kühn MITARBEITER DIESER AUSGABE Andrea Bonder, Hans-Werner Rodrian GRAFIK/LAYOUT Ulrich Heinsen, Boris Rothenberg DRUCK Dierichs Druck + Media GmbH & Co. KG, Kassel EINZELPREIS € 5,50 VERTRIEB IPS Pressevertrieb GmbH, Meckenheim TITELBILD: Panthermedia/Soft_Light69 FOTOS (von oben links nach unten rechts) S. 4: Castaway Resort, iStockphoto/photosvit, iStockphoto/cristaltran, Werner Kohsiack, Turismo Baleares. S. 5: iStockphoto/Holger Mette, Roland Dusik, Martina Katz. ANZEIGEN Gültige Preisliste Nr. 28-2016 Nachdruck, Übernahme von Textpassagen, Aufnahme in Online-Dienste und Internet sowie Vervielfältigung auf Datenträgern wie CD-Rom etc. nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verlages. Namentlich gezeichnete Artikel bzw. Berichte von freien Mitarbeitern geben nicht unbedingt die Meinung des Verlages wieder. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Einsender von Berichten, Fotos etc. erklären sich mit der redaktionellen Bearbeitung einverstanden. Für unverlangt eingesandte Manuskripte und Fotos wird keine Haftung übernommen. Anspruch auf Ausfallhonorar, Archivgebühren und dergleichen besteht nicht. Preisausschreiben Ausgabe 2-16: Gewinnerin des Preisausschreibens »Exklusiver Traumurlaub auf Mauritius« ist Frau Anja Hoffmann, 65385 Rüdesheim. Eine Teilauflage enthält eine Beilage von RSD Reiseservice. Wir bitten um Beachtung. ISSN 0932-4186 JAHRES-ABO-BESTELLUNGEN FRAGEN ZUM ABO Tel. +49-(0)451-4900167, Mo–Do 8:00–16:00 Uhr, Fr 8:00–13:00 Uhr, Fax +49-(0)451-4900190, E-Mail: REISE-PREISE.abo@dssgmbh.de ABO-VERSAND Data Service GmbH, Postfach 1238, 23613 Stockelsdorf INLAND € 20,80 inkl. Zustellgebühr AUSLAND (Economy) € 26,80 – (Priority) € 36,60 WIDERRUF Die Bestellung kann innerhalb von 14 Tagen nach Absendung in Textform (Brief, Fax, E-Mail) ohne Angaben von Gründen und Rücksendeverpflichtung gegenüber dem Verlag widerrufen werden. DATENSCHUTZ Ihre Daten werden im Rahmen des BDSG (§28 Abs. 151 Nr. 1) ausschließlich für die Vertragsabwicklung verwendet. Die Datenverarbeitung erfolgt durch Data-Service GmbH, Stockelsdorf. www.MYKIOSK.COM Ganz einfach den nächsten Kiosk finden! Smartphone-Besitzer abonnieren hier: NICHT VERPASSEN! REISE & PREISE 4-2016 erscheint am 4. Oktober 2016 98 REISE & PREISE 3-2016

Große Leserbefragung Sagen Sie uns Ihre Meinung! Wir möchten uns weiter verbessern und dabei auch Ihre Ansprüche und Wünsche umsetzen. Aus diesem Grund führen wir wieder einmal eine Leser befragung durch. Wir möchten Sie bitten, sich eine Viertelstunde Zeit zu nehmen und unsere Fragen zu beantworten. MITMACHEN UND GEWINNEN! Unter den Teilnehmern verlosen wir 3x2 Flugtickets von Eurowings Gewinnen Sie einen Flug für zwei Personen innerhalb Europas aus dem Streckennetz von Eurowings! Ziel und Abflughafen bestimmen Sie selbst! Eurowings – die neue Low Cost Airline Nach dem Vorbild der erfolgreichen Germanwings startet seit Herbst 2015 die neue Eurowings zu attraktiven Zielen in Europa und auf der Fernstrecke. Eurowings gehört zur Lufthansa Group und fliegt mit einer modernen Flotte über 130 Ziele an, u.a. Mauritius und die USA. Mit den drei Tarifarten »BASIC«, »SMART« und »BEST« für jeden Reiseanlass und jedes Budget. Hinweis: Die Verfügbarkeit der Flüge richtet sich nach der Buchungslage. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Wunschtermin. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. www.REISE-PREISE.de/Leserbefragung Sie können den Fragebogen auch online ausdrucken und per Post schicken an: REISE & PREISE, Stichwort: Leserumfrage, Postfach 1366, 21614 Buxtehude.

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