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2020-2 REISE und PREISE

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REISERECHT Auf Reisen geht bekanntlich vieles schief. Doch längst nicht für alles gibt es eine Entschädigung. Schicken Sie uns Ihre Fragen. Wir klären die Rechtslage ausgewählter Fälle in der nächsten Ausgabe. Sind Sie im Recht? Rechtsanwalt Moritz Walprecht ist auf Reise recht spezialisiert und gibt Antworten auf knifflige Fragen ? Eine E-Mail reicht nicht immer aus Im letzten Urlaub kamen unsere Koffer eine Woche verspätet am Urlaubsort an. Wir kauften für vier Personen Kleidung und Hygieneartikel für etwa 800 Euro. Nach Ankunft der Koffer forderten wir noch am Urlaubsort die Airline per E-Mail zur Erstattung der Kosten auf. Das lehnt sie ab mit der Begründung, wir hätten die Kosten innerhalb von 21 Tagen schriftlich anmelden müssen. Unsere E-Mail wird nicht akzeptiert, obwohl diese eindeutig innerhalb der Frist abgeschickt wurde. Müssen wir das so hinnehmen? Die Rechtslage: Bei Schäden aufgrund einer Gepäckverspätung richten sich Ihre Ansprüche nach dem Montréaler Übereinkommen. Danach müssen Sie Ihren Schaden binnen 21 Tagen ab Erhalt des Gepäcks schriftlich gegenüber der Airline anmelden. Schriftlich wäre bspw. ein Brief oder ein Fax. Eine E-Mail erfüllt nur die Textform, jedoch keine Schriftform. Kundenorientiert ist das Verhalten der Airline natürlich nicht, aus rechtlicher Perspektive aber zulässig. ? Flug verspätet, Mietwagen weg – wer zahlt? Unser Eurowings-Flug von Düsseldorf nach Fort Myers hatte einen ganzen Tag Verspätung. Die lange vorher abgeschlossene Mietwagenbuchung verfiel, weil wir das Auto nicht rechtzeitig abholen konnten. Wir mussten vor Ort neu buchen und den normalen Preis zahlen, der für die 14 Tage stolze 450 Euro höher war. Von Eurowings haben wir pro Person 600 Euro für die Verspätung bekommen. Eine Erstattung der 450 Euro lehnt die Airline ab. Zu Recht? Die Rechtslage: Der BGH vertritt die Auffassung, dass mit der pauschalen Entschädigung von jeweils 600 Euro für die Verspätung nicht nur Ihr immaterieller Schaden, sondern auch die Ihnen aufgrund der Verspätung entstandenen finanziellen Schäden abgegolten sind. Haben Sie Fragen zum Thema Reiserecht? Schicken Sie Ihre Fragen an Recht@REISE- PREISE.de. Moritz Walprecht erläutert in jeder Ausgabe die Rechtslage zu ausgewählten Fragen. Antworten per E-Mail und individuelle Beratung sind leider nicht möglich. Nur wenn Ihr tatsächlich entstandener finanzieller Schaden höher als die Pauschale wäre, müsste die Airline mehr zahlen. Daher muss Eurowings Ihnen die Kosten des Mietwagens nicht auch noch erstatten. ? Flug für die falsche Person storniert Ich hatte im April 2019 einen Flug für vier Personen gebucht, musste dann im Dezember für eine Person stornieren. Die Stornierung wurde mir von Expedia bestätigt. Eine Woche vor Abflug fragte die Airline per Mail an, ob ich den Flug upgraden möchte. Ich fragte bei Expedia nach, wo man mir bestätigte, dass der Flug storniert sei. Bei Abflug stellte sich dann heraus, dass der Flug für die falsche Person storniert worden war. Wir mussten ein neues Ticket kaufen, das 400 Euro mehr kostete als das ursprüngliche. Habe ich eine Möglichkeit diese 400 Euro erstattet zu bekommen? Die Rechtslage: Hier ist dem Vermittler Expedia offenbar bei der Bearbeitung der Buchung ein Fehler unterlaufen, indem das Ticket der falschen Person storniert wurde. Sie haben nach § 651x BGB einen Anspruch gegenüber Expedia auf Erstattung der 400 Euro. ? Immer wieder Ärger mit Hotelsternen Wir hatten über HRS für drei Nächte ein 5-Sterne- Hotel in Marrakesch gebucht. Eine Stornierung war ausgeschlossen, der Betrag wurde vom Hotel abgebucht. Vor Ort stellte sich heraus, dass das Hotel nicht annähernd 5 Sterne hatte. Wir zogen deshalb nach der ersten Nacht aus und buchten über HRS ein anderes Hotel. Jetzt wollten wir das Geld für die zwei nicht in Anspruch genommenen Nächte im ersten Hotel gutgeschrieben bekommen. Das Hotel lehnt das ab, denn eine Stornierung sei ausgeschlossen gewesen. HRS lehnt ebenfalls ab und beruft sich auf seine AGBs, wonach die Sterne-Kategorie gemäß der Selbsteinschätzung des Hoteliers eingestellt wird. Außerdem sei die Zimmerausstattung auf den Bildern im Internet zu sehen gewesen. Für uns waren die 5 Sterne Vertragsbestandteil. Es kann doch nicht sein, dass HRS eine Selbsteinschätzung des Hotels ungeprüft verwendet! Außerdem waren die Web-Fotos offenbar aufgehübscht. Die Rechtslage: Buchungsportale treten i. d. R. nur als Vermittler auf. Der Vertrag besteht direkt zwischen dem Kunden und dem Hotel. Treten Mängel auf, ist das Hotel Ansprechpartner, auch Ansprüche wegen Minderung und Schadensersatz sind ihm gegenüber geltend zu machen. Sterneangaben entsprechen jeweils der Landeskategorie. HRS weist ausdrücklich in der Hotelbeschreibung darauf hin, dass es sich um HRS-Sterne, also nicht um »offizielle« Sterne handelt. Daher bietet die Angabe nur eine grobe Einschätzung, ist jedoch nicht rechtsverbindlich. ? Angeschmiert beim Prämienflug Ich hatte einen »Miles & More«-Prämienflug in der Business Class von Miami nach München gebucht und am Vortag bereits eingecheckt. Am Flughafen wurde ich beim Check-in dann auf Economy Class downgegraded. Leider reagiert weder die Airline (TAP) noch »Miles & More« auf meine Forderung nach Meilenrückerstattung und Ausgleichszahlung wegen höherer Steuern und Gebühren bei Business-Class-Tickets. Welche Ansprüche kann ich an wen stellen und was steht mit zu? Die Rechtslage: Nach Art. 10 der Fluggastrechteverordnung sind Ihnen 75 % des Flugscheins zu erstatten. Unter dem Begriff Flugschein sind nach der Auffassung des EuGH sowohl die Meilen als auch die Steuern und Gebühren zu verstehen. Die Rückerstattung muss durch die ausführende Fluggesellschaft, in Ihrem Fall also TAP, erfolgen. Wenn von TAP keine Reaktion kommt, können Sie sich an eine Schlichtungsstelle wenden oder in letzter Konsequenz Klage gegen TAP erheben. ? Wenn die Airline pleite ist Wir hatten letztes Jahr einen Condor-Flug von Hamburg nach Jerez de la Frontera gebucht. Im Januar wurde uns mitgeteilt, dass die Fluggesellschaft sich von Condor auf Thomas Cook Balearics geändert hat. Gebucht war Premium Economy, jetzt erscheint in der Buchung Business. So weit, so gut. Aber unseres Wissens ist die Thomas Cook Balearics insolvent. Es stellt sich jetzt die Frage, ob diese Airline den Flug durchführen wird. Die Rechtslage: Da Sie Ihr Ticket bei Condor gebucht haben, steht Condor in der vertraglichen Pflicht, Sie zu befördern. Wird der Flug nicht durchgeführt, müsste Condor Sie auf einen Ersatzflug umbuchen. Daher besteht derzeit kein Grund zur Sorge. 98 REISE-PREISE.de 2-2020

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