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Taxi Times München - April 2016

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GEWERBEPOLITIK

GEWERBEPOLITIK GEWERBEPOLITIK UBERFALL Warum Uber so gefährlich für das Münchner Taxigewerbe ist. Und warum auch die Gesellschaft vor der US-Firma geschützt werden muss. ANTWORT MIT VERFALLS- DATUM Die Hotspots, an denen sich Uber- Fahrer unerlaubt bereitstellen, sind den Münchner Taxifahrern bekannt: tagsüber rund um den Karolinenplatz, am Siegestor, hinter der Oper und in der Schwantaler Straße. Überall dort, wo Geschäftsleute zu erwarten sind oder Touristen aus den Ländern, in denen das Taxigewerbe bereits so weit zerstört wurde, dass dort Uber schon ein Synonym für Taxi geworden ist. „Hast du schon einen Uber bestellt?“ und Ähnliches hört man immer öfter in aktuellen US-Serien, von „2 Broke Girls“ bis „Bosch“, einer Amazon-Produktion. In der Nacht verlagert sich das Geschehen dann mehr in die Sonnen- oder Maximilianstraße. Dort, wo junge, appaffine Kundschaft das Taxi immer öfter stehen lässt und die Billigvariante des US-Anbieters vorzieht. Legal ist das nicht. Nur Taxis dürfen sich an extra dafür ausgewiesenen Standplätzen bereitstellen. Mietwagen, an die Uber seine Fahrten in München vermittelt, dürfen das nicht. Während man in offiziellen Rundmails die Partner auffordert, das Personenbeförderungsgesetz – kurz PBefG – einzuhalten, wird intern erklärt, wie man es umgeht. Geht es nach Uber, müsste das PBefG überholt werden. Schließlich fühlt sich das US-Unternehmen durch lokale Gesetze eingeengt und benachteiligt. Dabei übersieht Hände weg vom Taxigewerbe! Ein Wiener Kollege demonstriert gegen Uber. Mehr zur großen Anti-Uber-Demo vom 1. April in der nächsten Taxi Times DACH. der Konzern, dass mit den Sonderrechten des Taxigewerbes auch Pflichten verbunden sind: Tarifpflicht, Beförderungspflicht und Betriebspflicht. Mit den immer schwerer zu erreichenden Boni, ohne die sich das Geschäft für den Uber-Partner nicht lohnt, will man Unternehmer gezielt dazu erziehen, aktiv dabei mitzuhelfen, den Rahm aus dem Geschäft mit der Personenbeförderung abzuschöpfen. Zu den übrigen Zeiten kann fahren, wer will. Doch das Geschäftsgebaren von Uber hat noch viel weitreichendere Aspekte. Es werden gewachsene Strukturen zerstört, sichere Arbeitsplätze durch vom Konzern abhängige Jobs ersetzt. Immer mehr Menschen in prekäre Selbstständigkeiten gedrängt. Gewinne, die in Deutschland gemacht werden, kommen ins Ausland. Natürlich dahin, wo man niedrigere Steuern zahlt. Solche Möglichkeiten hat ein Münchner Taxiunternehmer nicht. Wenn im Linne+Krause-Gutachten von Unternehmern die Rede ist, die ihre Steuern verkürzen, dann ist das nichts im Vergleich zu einem Konzern, dessen Steuern für den deutschen Fiskus ein Totalverlust sind und der sogar die komplette Umsatzsteuer seinen Partnern überlässt. Dabei wollen wir aber in Erinnerung rufen, dass es sich bei Taxifahrern und Uber- Partnern um Menschen handelt. Menschen mit Ängsten, Träumen und einem Recht da rauf, dass ihre Arbeit und ihr Einsatz vernünftig bezahlt werden. Dass es um Menschen geht, hat die Taxidemo in Wien gezeigt, die 500 Fahrzeuge gegen Uber auf die Straße brachte. „Gegen Lohndumping“ steht auf einem DIN-A4-Zettel, den ein Fahrer bei der Abschlusskundgebung vor dem Kanzleramt hochhält. Bleibt zu hoffen, dass die Politiker endlich aufwachen und den unfairen Mitspieler aus Übersee endlich verbieten. In Wien und München täte Unterstützung durch die Politik dringend not, will man die Taxibranche retten. tb Ein Pfund, mit dem das Taxi gewerbe wuchern konnte, war die Abkürzung durch die Altstadt. Die Strecke ist nicht nur kürzer, als wenn man über den Altstadtring fahren muss, im Berufsverkehr ist sie oft die einzige Möglichkeit, dem Stau entlang des Viktualienmarktes zu entgehen. Mit der Durchfahrts sperre für Taxis vom Tal in Richtung Westen wurde das Gewerbe dieser Abkürzung beraubt. Das kostet Taxikunden Zeit und Geld. Alles halb so wild, behauptet Kreisverwaltungsreferent Dr. Wilfried Blume-Beyerle, der von Oberbürgermeister Dieter Reiter mit der Beantwortung einer Stadtrats anfrage von FDP, HUT und Piraten betraut wurde. In seiner Antwort stellt Blume-Beyerle fest, dass eine Umwidmung der Fußgängerzone entlang des Viktualienmarktes in einen verkehrsberuhigten Bereich, der dann eine Taxidurchfahrt wieder ermöglichen würde, nur wenig sinnvoll wäre. Das würde nämlich bedeuten, dass dort wieder Parkplätze angelegt werden müssten. Das würde auch wieder mehr Autofahrer ermutigen, mit dem eigenen Fahrzeug in die Fünf Monate hat sich die Stadt München Zeit gelassen, um die Stadtrats anfrage von FDP, HUT und Piraten zu beantworten. Innenstadt zu fahren. Das wiederum erhöht den Verkehr und damit die Abgasbelastung in der Altstadt. Außerdem würde damit das Hauptziel, eine erhöhte Sicherheit für die Fußgänger am Viktualienmarkt, verfehlt. TAXIRUNDFAHRTEN GESTOPPT Diese Verkehrssicherheit für Fußgänger sei auch der Hauptgrund für die Sperrung in westlicher Richtung gewesen. Eine erhöhte Verkehrsbelastung auf dem Altstadtring durch Taxis, die die Altstadt nun umfahren müssen, befürchtet der Kreisverwaltungsreferent nicht: „Gemäß der letzten uns vorliegenden Verkehrs erhebung vom 13. Oktober 2008 passieren den Marienplatz in der Zeit von 7 bis 19 Uhr ca. 400 Taxis. Davon ausgehend, dass hiervon ein Teil Kreis fahrten darstellt, um auf den Taxenstandplatz vor dem Kaufhaus Beck nachrücken zu können bzw. im Bereich des Marienplatzes Kunden zu akquirieren, stellt dieses Aufkommen sicherlich eine Obergrenze dar. In Anbetracht des Gesamtverkehrs aufkommens am Altstadtring (…) erwarten wir durch die geänderte Taxenerschließung keine relevanten Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Altstadtrings.“ Dies habe ihm das Referat für Stadtplanung und Bauordnung so mitgeteilt. Auch Mehrkosten für die Taxikunden und durch Umfahrungen zusätzlich entstehende Abgase befürchtet Blume-Beyerle nicht: „Es ist nicht auszuschließen, dass es vereinzelt zu kürzeren Umfahrungen kommt. Im Hinblick auf den Zugewinn bei der Verkehrssicherheit und die Verbesserung der Aufenthaltsqualität sind diese jedoch zu vernachlässigen. Auch reduzieren sich durch die getroffene Verkehrsmaßnahme die sogenannten Rundfahrten von Taxis, die zwischen Marienplatz, Viktualienmarkt und Rindermarkt zu beobachten waren.“ Auch sieht er Kunden interessen und die besondere Rolle des Taxis als Mitglied des ÖPNV genügend berücksichtigt: „Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) regelt, dass der Verkehr mit Taxis oder Mietwagen nur dann dem öffentlichen Personennahverkehr zuzuordnen ist, wenn er Straßenbahnen, Obusse und Kraftfahrzeuge im u Dr. J. Cichon Unfallschadenregulierung Fahrerlaubnisrecht Erbrecht M. Werther* Fachanwalt Verkehrsrecht Zivilrecht Dr. Cichon & Partner* Rechtsanwaltskanzlei S. v. Kummer* Fachanwalt Familienrecht Sozialrecht Tätigkeitsschwerpunkte J. Buchberger* Fachanwalt Strafrecht Bußgeldsachen N. Nöker Fachanwalt Arbeitsrecht Verwaltungsrecht A. Friedmann Fachgebiet Gewährleistungsrecht Reiserecht M. 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