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Taxi Times München - April 2016

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TVM TARIFERHÖHUNG

TVM TARIFERHÖHUNG KONTRA PREISSENKUNG Während die Taxitarife zum 1. März um 6 Prozent erhöht wurden, senkt Uber die Preise um 20 Prozent. Kann sich das für die Unternehmer überhaupt noch rechnen? Der TVM rechnet nach. Auch ein Mietwagen verursacht Kosten. Wie Uber-Unternehmer bei den Kampfpreisen auf ihre Kosten kommen sollen, bleibt schleierhaft. Der Zeitpunkt konnte nicht passender gewählt werden. Gleichzeitig mit der Erhöhung der Taxitarife senkte Uber presse wirksam die Preise um 20 Prozent. Ob die Firma damit ihrem Ziel, das Taxi gewerbe zu vernichten, näher kommt, muss man eher skeptisch beurteilen, dennoch werden durch solche Aktionen dem Taxi gewerbe Kunden abgeworben. Die eigentlich spannende Frage muss aber lauten, wie ein Uber-Fahrer bei solch niedrigen Preisen sein Leben finanzieren soll. Dazu muss man wissen, dass die UberX- Fahrzeuge konzessionierte Mietwagen sind und damit den Gesetzen des PBefGs unterliegen. In bestimmten Punkten sind bei den Unternehmen, die an Uber angeschlossen sind, Verstöße gegen das Personenbeförderungsgesetz allein durch die Vermittlungs art per App unvermeidbar und werden je nach Beweislage immer wieder zu Bußgeldverfahren führen. Die Tatsache, dass es sich hier um einen Limousinen service im Sinne des Gesetzes handelt, bedeutet aber auch, dass die Kosten dieser Firmen den Kosten von Taxibetrieben ähneln. Bei normalen Geschäftszeiten hat Uber bislang einen Kilometerpreis von 1,30 Euro von den Kunden verlangt, 20 Prozent weniger entsprechen also nun einem Kilometerpreis von 1,04 Euro brutto. Davon gehen 20 Prozent Vermittlungsgebühr an Uber weg, bleiben also noch 0,83 Euro. Und dann müssen von den 1,04 Euro noch 19 Prozent Mehrwertsteuer als Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt werden, also 17 Cent. Damit bleiben bei dem Unternehmen noch 0,66 Euro netto pro besetzt gefahrenem Kilometer. Würde die Rückkehrpflicht eingehalten werden, kämen natürlich noch jede Menge nicht bezahlte Kilometer, also sogenannte Leerkilometer, hinzu. KEINE PREISSICHERHEIT Uber verlangt an geschäfts reichen Tagen von seinen Kunden aber auch deutlich höhere Preise, am Wochen ende nachts können das dann schon mal 3,90 Euro pro Kilometer werden. Der Kunde hat keine grundsätzliche Preis sicherheit, fährt er dennoch mit Uber, dann muss er in solchen Zeiten deutlich tiefer in die Tasche greifen als bei jeder Taxifahrt. Wir haben bei Fahrern von Uber nachgefragt und erfahren, dass zum Beispiel im vergangenen Oktober, also mit Oktoberfest am Monats anfang, großer Messe direkt im Anschluss und dem beginnenden Weihnachts geschäft ein Umsatz von 4 000 Euro brutto erzielt werden konnte. FOTO: Fotolia/Tabthipwatthana FOTO: Florian Bachmann Dieser Umsatz wurde sowohl in den normalen als auch in den umsatz starken Zeiten erzielt. Zieht man von dieser Zahl 20 Prozent Preissenkung ab – also 800 Euro – sowie die 20 Prozent Vermittlungsgebühr an Uber – also noch einmal 640 Euro – und die 19 Prozent Umsatzsteuer – was noch einmal 510,92 Euro ausmacht – dann bleiben als Netto umsatz 2 049,08 Euro für diesen Monat übrig. Und das im umsatzstarken Monat Oktober. Jeder Taxifahrer kann sich vorstellen, welcher Umsatz dann in einem so schönen Monat wie dem diesjährigen Januar erwirtschaftet werden kann. NICHT WIRTSCHAFTLICH Man muss kein Experte sein, um aus diesen Zahlen zu erkennen, dass ein vernünftiges Einkommen so nicht erzielt werden kann. Eine solide und wirtschaftlich tragfähige Kostenkalkulation wie nachfolgend kurz dargestellt ergibt, dass den monatlichen Einnahmen von 2 000 Euro reine Firmenkosten – ohne Personalkosten! – von mindestens 1 500 Euro monatlich gegenüberstehen. Dazu reicht es, zunächst nur die von jeher teuersten Faktoren in einem Taxi- oder Mietwagenbetrieb zu betrachten: Versicherung, Benzin und Fahrzeug kosten. Geht man von einer günstigen Versicherung von nur 3 500 Euro jährlich aus, so müssen alleine dafür im Monat 291 Euro aufgewendet werden. Das Benzin kommt da noch teurer. Bei angenommenen acht Litern auf 100 Kilometer und den derzeit günstigen Preisen von netto 85 Cent und einer monatlichen Fahrleistung von 6060 Kilometern – so viele Kilometer müssen gefahren werden, um wie oben erläutert bei einem durchschnittlichen Erlös von 66 Cent pro Kilometer einen Umsatz von 4 000 Euro zu erzielen – ergeben sich monatliche Kosten von 412 Euro. Zuletzt die steuerliche Abschreibung oder alternativ Leasing. Bei einem angenommenen Kaufpreis von 23 000 Euro netto und einer Laufzeit von fünf Jahren sind das monatlich knapp 380 Euro. Allein mit diesen drei Bestandteilen ordnungsgemäßer Betriebsführung liegen die Kosten bereits bei monatlich 1 083 Euro. Es fehlen noch die Reifenkosten, Wartungskosten für das Fahrzeug, die Kfz-Steuer, Verwaltungskosten für Buchhaltung und Steuermeldungen, Telefon kosten, Hauptuntersuchung, BOKraft und so weiter und so fort. Reparaturen sollten ohnehin besser gar keine anfallen, sonst ist jeder Verdienst dahin. Selbst im aller günstigsten Fall bleiben pro Monat nicht einmal 500 Euro zum Leben übrig. Es wird sicher jeder zustimmen, dass man von diesem üppigen Rest, besonders in der teuersten Stadt Deutschlands, in Saus und Braus leben kann. Mal im Ernst: Weder betriebswirtschaftlich noch privat kann mit diesem Geld ein Überleben gesichert werden. Das bedeutet, dass ein Uber-Fahrer, der sein eigenes Auto zur Personenbeförderung einsetzt, entweder nach wenigen Monaten zahlungsunfähig ist oder aber zum Steuer betrug quasi gezwungen ist. Nach den Meldungen und Informationen, die uns vorliegen, beschäftigt aber auch eine Reihe der bei Uber angeschlossenen Unternehmer angestelltes Personal. Wie bei der dargestellten Rechnung auch noch Personal bezahlt werden soll, ja, vielleicht am Ende auch noch mit dem vorgeschriebenen Mindestlohn, ist völlig schleierhaft. Optimisten sagen deshalb schon mal, dass sich das Thema Uber hier in München von selbst erledigen wird, da keiner lange so arbeiten wird. Die Pessimisten halten dagegen und sagen, dass Uber bei so viel Werbung und Akquise immer wieder entsprechend viele mathematisch unbegabte Leute finden wird, die den unglaublichen Versprechungen von Uber Glauben schenken. Wer am Ende recht behalten wird, das lassen wir mal dahingestellt. fb Betriebs- und Verkehrsmedizinisches Untersuchungszentrum des BDF – Überbetrieblicher Dienst Dr. Hingerle GBR Alle Untersuchungen für Erwerb und Verlängerung von Führerscheinen zu besonders freundlichen und fairen Bedingungen und immer ohne Anmeldung. Am Brunnen 17, 85551 Kirchheim, Nähe Messe Riem Tel: 089/9036110 oder 089/9918801-0 oder 089/9033366 Ärztliche Untersuchung und Augenuntersuchung (ohne Anmeldung): Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr, Mo und Do von 14:00 bis 18:30 Uhr Betriebsmedizinische Untersuchung / Reaktionstests (ohne Anmeldung): Montag bis Freitag von 8:00 bis 10:00 Uhr, Mo und Do von 14:00 bis 17:00 Uhr Geschäftsführender Vorstand des Taxiverbands München (TVM): Florian Bachmann. MELDUNGEN ÜBER BEOB- ACHTUNGEN Der Taxiverband München bedankt sich an dieser Stelle bei allen KollegInnen , die regelmäßig und mit hoher Frustrations grenze Meldungen an uns weitergeben. Um die Verstöße gegen die Rückkehrpflicht und Aufzeichnungspflicht nachweisen zu können, benötigen wir eine möglichst hohe Zahl an Meldungen, wo Fahrzeuge bei unerlaubter Bereitstellung (ganz gravierend in der Schwanthalerstraße oder Schillerstraße) oder auch während der Personenbeförderung beobachtet werden. Benötigt werden jeweils Datum, Uhrzeit, Ort der Beobachtung und das Kennzeichen des Fahrzeugs. Je größer die Zahl der Meldungen, desto besser. Die Meldungen können gerne per Mail an den Taxiverband München übermittelt werden. florian.bachmann@taxiverbandmuenchen.de hingerle.indd 1 07.02.14 15:02 18 APRIL / 2016 TAXI TAXI APRIL / 2016 19

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