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Taxi Times München April 2017

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Ausgabe 02-17

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TITELTHEMA TITELTHEMA man solle gerade bei Taxis und bei den Bussen der MVG auf schnelle Lösungen setzen. Für das Gericht kämen daher nur Ausnahmegenehmigungen im ähnlichen Umfang infrage, wie sie bei der Grünen Umweltzone berücksichtigt wurden. Ein Dauerbetrieb mit einem Diesel wäre da kaum genehmigungsfähig. Die DUH geht davon aus, dass die Fahrverbote für alle Diesel-Pkw, also auch für Euro 6, gelten werden. Aktuelle Messungen der DUH im Rahmen ihres Emissions-Kontroll-Instituts zeigen Überschreitungen der Grenzwerte insbesondere im Winterhalbjahr von durchschnittlich 700 bis 800 Prozent. Aktuell verkaufte Diesel-Pkw sind somit nicht sauberer als ältere Euro-4- und 5-Diesel-Modelle. DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch sagt: „Wir können aktuell nur davor warnen, Diesel-Pkw zu kaufen. Die Wahrscheinlichkeit ist sehr groß, dass diese Fahrzeuge kurzfristig in zumindest den 62 deutschen Städten mit Überschreitungen des NO2-Grenzwertes »Die Micky- Maus-Stufe der Vollstreckung« DUH-Anwalt Remo Klinger nicht mehr einfahren dürfen.“ Das Taxigewerbe würde von einem Dieselfahrverbot auf bestimmten Straßen voll getroffen. Ein Umrüsten der ganzen Taxiflotte auf Hybridoder Elektromodelle ist in der Kürze der Zeit unmöglich. Außerdem ist das Taxigewerbe privatwirtschaftlich organisiert und ein so großer Einschnitt seitens der Genehmigungsbehörden könnte vor Gericht angefochten werden. Trotzdem würden auch Dieseltaxis einem Fahrverbot unterliegen. Letztendlich folgte der Verwaltungsgerichtshof den Einlassungen der Stadt München und des Freistaats Bayern. Bis zur Jahresmitte legt München ein Gutachten zur Luftreinhaltung vor. Für konkrete Pläne, Umsetzung und Bürgerbeteiligung setzte das Gericht eine Frist bis zum Jahresende und macht klar, dass es danach auch Dieselfahrverbote durchsetzen würde, sollten keine anderen Maßnahmen getroffen werden. Eine dieser Maßnahmen könnte die bundesweite Einführung der Blauen Plakette sein, für die es in der Bundesregierung allerdings derzeit kaum Befürworter gibt. DUH-Anwalt Remo Klinger kommentiert: „Ab 2018 wird München Dieselfahrverbote verhängen müssen. Die jetzt noch offene Rechtsfrage, ob bereits die heute geltende Rechtslage Fahrverbote ermöglicht, wird voraussichtlich im Herbst 2017 durch das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Bestätigt das Gericht die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen zur Zulässigkeit der Fahrverbote, wird München sie nach dem jetzigen Beschluss des VGH Anfang 2018 einführen müssen. An Fahrverboten führt kein Weg vorbei.“ tb TIMELINE 2012, September Einführung der Grünen Umweltzone in München. 2012, Oktober Verwaltungsgericht München verordnet strengere Maßnahmen zur Luftreinhaltung. 2014, April Urteil des Verwaltungsgerichts wird rechtskräftig. 2015, November DUH beantragt Vollstreckung und Androhung eines Zwangsgeldes. 2016, Juni Bayerisches Verwaltungsgericht verpflichtet den Freistaat zu wirksameren Maßnahmen. 2017, Februar Bayerischer Verwaltungsgerichtshof verlängert Frist bis zum Jahresende. 2017, Juni Gutachten zur Luftreinhaltung muss vorliegen. 2017, Oktober Bürgerbeteiligung muss abgeschlossen sein. 2017, Dezember München muss Aktionsplan vorlegen. 2018 Dieselfahrverbote möglich. »SCHMUTZIGE« EURO-6-DIESEL? Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) stellte bei Winter abgastests von Euro-6-Diesel-Pkw auf der Straße bis zu 17,2-fache Überschreitungen der Stickoxid grenzwerte fest. Euro-6-Diesel-Pkw sind also im Winter deutlich schmutziger als Euro-4-Diesel. Negative Spitzenreiter aus deutscher Produktion sind die Mercedes B-Klasse, Opel Zafira Tourer sowie die Mercedes C-Klasse. Vier der getesteten Diesel-Pkw erreichen nicht einmal den Euro- 1-Grenzwert von 1992: Fiat 500X, Renault Captur, Volvo S90 und die Mercedes B-Klasse. Anders als die im September 2016 präsentierten Sommermessungen fanden die Tests bei den zwischen September und März typischen niedrigen Außentemperaturen statt. Das Ergebnis ist alarmierend: Lagen die Stickoxidemissionen (NOx) bei den Messungen im Sommerhalbjahr maximal 9,2-fach über dem Grenzwert von Euro 6, stiegen sie bei den Wintermessungen bis zum 17,2-Fachen an. Die Winter abgasmessungen der DUH zeigen für die untersuchten Euro-6-Diesel-Pkw, dass deren giftige NOx-Emissionen auf der Straße sogar noch höher sind als die von Euro-4-Diesel-Pkw. „Damit sind die generellen Ausnahmen von den Fahrverboten für Euro-6-Diesel-Pkw vom Tisch“, so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH. Die DUH enthüllte im Januar 2016 erstmals die rechtswidrige Abschaltung einer ordnungsgemäßen Abgasreinigung bei Mercedes – und mittlerweile bei allen Ausnahmen vom Tisch: Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäftsführer, legt belastende Testergebnisse vor, die auch Euro-6-Pkw betreffen. untersuchten Herstellern von Diesel-Pkw. Fiat Chrysler deaktiviert bereits unter 19 Grad, Opel, Daimler (Mercedes A-/B- Klasse), Porsche und Renault bei unter 17 Grad und Daimler (ab C-Klasse) bei unter 10 Grad Celsius. Die Messungen der DUH im Rahmen ihres Emissions-Kontroll-Instituts (EKI) fanden daher bei Außentemperaturen zwischen minus 5 und maximal plus 16 Grad Celsius statt. Untersucht wurden 15 Diesel-Pkw der Abgasnorm Euro 6 sowie ein Euro- 5-Fahrzeug. Negativer Spitzenreiter aus deutscher Produktion ist gemäß der DUH-Untersuchung der Mercedes B 180 d mit 13-facher Grenzwertüberschreitung. Zwei Fahrzeuge im Test halten den EU-Grenzwert ein und zeigen damit, dass eine wirksame Abgasreinigung auch bei winter lichen Temperaturen technisch machbar ist: Die Mercedes E-Klasse 200 d der neuen Motorgenera tion (OM 654) mit 43 mg NOx/km sowie der Audi A5 2.0 TDI mit 40 mg NOx/km. Für das Münchner Taxigewerbe könnte das Test ergebnis Folgen haben. Eine Ausnahme von Dieselfahrzeugen mit Euro 6 bei Fahrverboten wird dadurch sehr unwahrscheinlich. Sollte die Stadt München Anfang 2018 vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zu Dieselfahrverboten gezwungen werden – weil dies der einzige Weg für eine schnelle Verbesserung der Luftqualität ist –, dann muss man damit rechnen, dass alle Dieselfahrzeuge davon betroffen sind. tb GEFAHR DURCH STICKSTOFFDIOXIDE Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt einen Grenzwert von lediglich 20 Mikrogramm pro Kubikmeter. Nur bei einer Stickstoffdioxid-Konzentration unterhalb dieser Schwelle ist mit wenig bis keinen gesundheitlichen Auswirkungen wie Herz-Kreislauf- oder Atemwegserkrankungen zu rechnen. Die Messungen von Green City in Zusammenarbeit mit der Ludwig-Bölkow-Stiftung ergaben, dass fast in der gesamten Innenstadt der gesundheitsrelevante Schwellenwert von 20 Mikrogramm pro Kubikmeter überschritten wird. Prognosen zufolge kann München auch den gesetzlichen Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter an vielen Stellen nicht einhalten. GRAFIK: Green City e.V. / Simone Reitmeier FOTO: DUH/ Robert Lehmann Dr. J. Cichon Unfallschadenregulierung Fahrerlaubnisrecht Erbrecht M. Werther* Fachanwalt Verkehrsrecht Zivilrecht Dr. Cichon & Partner* Rechtsanwaltskanzlei S. v. Kummer* Fachanwalt Familienrecht Sozialrecht Tätigkeitsschwerpunkte J. Buchberger* Fachanwalt Strafrecht Bußgeldsachen N. Nöker Fachanwalt Arbeitsrecht Verwaltungsrecht A. Friedmann Fachgebiet Gewährleistungsrecht Reiserecht M. 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