Aufrufe
vor 6 Jahren

Taxi Times München - April 2018

  • Text
  • Fahrzeuge
  • April
  • Taxis
  • Stadt
  • Uber
  • Isarfunk
  • Flughafen
  • Berlin
  • Fahrzeug
  • Mietwagen

ISARFUNK TAXIZENTRALE

ISARFUNK TAXIZENTRALE ISARFUNK TAXIZENTRALE »DIE KUNDSCHAFT IST DA« Beim Treffen der »Taxi AG« Anfang März wurden weitere Schritte für ein künftiges Förderprogramm des Münchner Inklusionstaxis besprochen. Die Branche kämpft derweil um den Rollizuschlag. Ohne kommunale Förderung werden Münchens Taxiunternehmer im Rollstuhl sitzende Fahrgäste weiterhin im Regen stehen lassen müssen. UNTER STÜTZER DES TAXI GEWERBES Die Taxi AG steht unter der Leitung von Franz Göppel vom Behindertenbeirat. Göppel plant zusammen mit Lukas Schweppe, Geschäftsführer des Behindertenbeirates, ein Treffen mit Vertretern des Taxibüros des Kreisverwaltungsreferates. Sie sollen Vorschläge für den Stadtrat erarbeiten, damit die Förderung von Inklusionstaxis in der Landeshauptstadt im zweiten Aktionsplan zur Verwirklichung der UN-Menschenrechtskonvention festgeschrieben werden kann. Aktuell sollen sie Prüfaufträge des Bezirks abarbeiten. Beispielsweise bei den Fahrdiensten anfragen, ob jene nicht doch eine spontane Mobilität für diesen Personenkreis sicherstellen könnten. Schließlich soll auch in München für Menschen mit Behinderung eine gleichberechtigte Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben möglich sein. Dazu muss jedoch die kommunale Daseinsvorsorge eine Mobilität zu jeder Tages- und Nachtzeit gewährleisten. Eigentlich bietet die Zielvereinbarung, die gemeinsam von der IsarFunk Taxizentrale, dem Taxiverband München, der Taxi AG des Behindertenbeirats sowie dem VdK Sozialverband abgefasst wurde und der Taxikommission zur letzten Beratung vorlag, ausreichend Lösungsmöglichkeiten. Darin wird vorgeschlagen, den Unternehmen 60 Prozent der Nettoumbaukosten oder sogar 80 Prozent für die ersten 25 Fahrzeuge zu erstatten und eine Anfahrtpauschale von 15 Euro festzulegen. BEHINDERTENFAHRDIENSTE NEHMEN 16 EURO Behindertenfahrdienste nehmen 16 Euro Anfahrtpauschale. Für Taxis wird es schwierig, weil es schier unmöglich scheint, diesen notwendigen Rolli-Zuschlag in den Taxitarif aufzunehmen. Schließlich gilt das „Diskriminierungsverbot“, und Nichtrollstuhlfahrer zahlen diesen Zuschlag eben nicht. Lukas bringt die Idee von „Gemischtkonzessionen“ zur Sprache. Klingt gut, lässt sich aber rechtlich nicht umsetzen. Gemischtkonzessionen für Taxi- und Mietwagenverkehre dürfen nach §47 Abs. 3 PBefG in Orten mit mehr als 50 000 Einwohnern nicht für denselben Personenkraftwagen erteilt werden, sagt das KVR. Schade! Man hätte die Rollstuhlfahrten als Mietwagen und zu den Kosten der bereits agierenden Fahrdienste leisten können, zumindest bis eine Abdeckung in der Fläche gewährleistet gewesen wäre. Eine weitere Möglichkeit wäre, sich bei der Förderung von Rollstuhltaxis am Modell der Bezuschussung von Elektroautos zu orientieren. Hier werden für die Dauer von drei Jahren maximal 40 Prozent der Nettoanschaffungskosten erstattet, indem die Besetztkilometer mit 20 Cent angesetzt werden. Jörg Hildebrandt, einer von drei Geschäftsführer der SBS-Fahrdienst GmbH, lässt seinem Frust freien Lauf: „Seit zwei Jahren betreiben wir drei rollstuhlfähige Taxis, neuerdings zusätzlich drei Mietwagen. Die Kundschaft ist da, aber von der Stadt kommt und kommt nichts. Man überlegt, die Taxis abzuschaffen und alles mit Mietwagen zu machen!“ SYMBOLFOTO: Wilfried Hochfeld ISARFUNK FORDERT NACH DEM E-TAXI AUCH DAS I-TAXI Auszug aus einer Pressemeldung der IsarFunk Taxizentrale: „Rollstuhlfahrer haben praktisch keine Möglichkeit, spontan einen Kino- oder Restaurant-Besuch zu organisieren. Die UN-Behindertenrechtskommission fordert jedoch die Inklusion, also die gleichberechtigte Einbindung von Menschen mit einem Handicap in die Gesellschaft. Höchste Zeit, sich im Rahmen der Aktion ,München wird inklusiv‘ um das Thema der Inklusionstaxis zu kümmern. Was in Weltstädten wie London oder New York bereits Programm ist, steht in München erst auf der To-do-Liste.“ „Wir wären in München über anfänglich 25 Inklusionstaxis schon froh“, erklärt Christian Hess, Geschäftsführer der IsarFunk Taxizentrale GmbH & Co. KG. „Dabei geht es nicht nur um die Finanzierung der Umrüst- oder Anschaffungskosten. Die Taxiunternehmer schätzen einen Zuschlag von Kollege Jörg plaudert aus der Praxis, und er hat recht: Solange keine Abdeckung in der Fläche besteht und die Anfahrtswege zu den Aufträgen damit länger werden, ist ein Zuschlag nötig, um den Service aufzubauen und aufrechtzuerhalten. Ansonsten lässt sich die Entlohnung mit dem Taxitarif allein nicht realisieren. »Gegen den Rollizuschlag spricht das Diskriminierungsverbot.« In Berlin hat man sich geeinigt, für rollstuhlgerechte Personenbeförderung den Großraumzuschlag berechnen zu dürfen. Dieser Zuschlag von sechs Euro „entlohnt“ grundsätzlich bereits den Zeitaufwand für das Ausklappen der Rampe, das Einrollen und Festzurren des Rollstuhls, die händische Justierung des Bauchgurtes sowie des Beckengurtes, das Aufstellen der Rampe – all das wiederholt sich bei der Ankunft. Muss der Fahrer womöglich eine elektrische Winde einsetzen, dauert es noch länger. Diese Tätigkeiten mehrere Male am Tag kosten Arbeitszeit und müssen in der Abrechnung wenigstens über das Drücken des Großraumzuschlages berücksichtigt werden. Verkehrsmedizinisches Untersuchungszentrum Medex Plus GmbH – Betriebsärztlicher Dienst Dr. med G. Kirchhoff Alle Untersuchungen zum Ersterwerb oder zur Verlängerung von Führerscheinen für Fahrgast- und Personenbeförderung (Taxi/Mietwagen), Lastwagen (Klasse C) und Omnibusse (Klasse D) Unsere Untersuchungszeiten: Ridlerstr. 8 (Erdgeschoss) 80339 München 15 Euro je Fahrt – die jedoch nicht dem Fahrgast auferlegt werden dürfen. Hier müssen wir zusammen mit den Sozialträgern eine Lösung finden. Wenn wir einmal bei einem Soll von 100 Inklusionstaxis für München angelangt sind, dürfte der Zuschlag wohl viel geringer ausfallen. Jetzt aber müssen wir den Einstieg ins Inklusionstaxi finden!“ Eigentlich sind bis 2020 zunächst 50 Inklusionstaxis das Ziel. In Berlin hat sich ein Verbund aus Unternehmen der Taxibranche sowie Sozialverbänden formiert, der das „InklusionsTaxi, Taxi für Alle“ fordert. Nach Berechnungen des Fachbereichs Verkehrswissenschaften der TU Berlin würden bei rund 8 000 konzessionierten Taxis in Berlin insgesamt etwa 250 Inklusionstaxis in der Bundeshauptstadt ausreichen. Wenn man dies auf München umrechnet, ergibt sich ein Bedarf von rund 100 Fahrzeugen. khm Politiker schmücken sich öffentlichkeitswirksam gern mit der Wichtigkeit, die sie der UN-Menschenrechtskonvention zur Inklusion beimessen. Tatsächlich hat es die Münchner Koalition von SPD und CSU versäumt, im Koalitionsvertrag die Einrichtung von Inklusionstaxis festzuschreiben. Im Gegensatz dazu war der Berliner Senat auf der Höhe der Zeit. In Berlin hingegen ist die Einrichtung von Inklusionstaxis Bestandteil der Koalitionsvereinbarungen. STADTRAT KANN SCHNELL HANDELN Der Stadtrat in München könnte trotzdem ganz unkompliziert in jeder beliebigen Sitzung des Hauptausschusses Gelder zur Verfügung stellen, wenn der Wunsch nach spontaner Mobilität für Menschen mit Behinderung als genügend wichtig erachtet werden würde. Man muss nicht noch einmal ein ganzes Jahr warten. Das Anliegen des Behindertenbeirates liegt längst auf dem Tisch. Die Vorschläge in der Zielvereinbarung sind praktikabel und schnell umsetzbar. Wenig sinnvoll erscheint eine Regelung, wie sie nun in Stuttgart beschlossen wurde. Bei den Schwaben ist Geiz geil. Hier wird der Umbau bezuschusst, aber es gibt keine Anfahrtspauschale. Wenn man möchte, dass es nicht funktionieren kann, muss man es so machen. hw Der Autor Horst Wiegand ist Inklusionstaxi-Beauftragter der IsarFunk Taxizentrale und Mitglied des AK Taxi des Behindertenbeirats. Montag, Mittwoch und Freitag 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr Bitte telefonisch voranmelden! Tel: 089 / 509 144 Fax. 089 / 506 094 E-Mail: info@zemba.de medico_advertisement.indd 1 21.07.14 13:22 16 APRIL / MAI / 2018 TAXI TAXI APRIL / MAI / 2018 17

TaxiTimes München