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Taxi Times München Februar 2016

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TVM VERGRÖSSERN JA –

TVM VERGRÖSSERN JA – VERKLEINERN NEIN Laut Personenbeförderungsgesetz können Taxiunternehmen immer nur im Ganzen übertragen werden. Das bedeutet eine Verkleinerung von Taxibetrieben ist unmöglich. Der Paragraf 2 des Personenbeförderungsgesetzes beschäftigt sich mit dem Thema, wer denn überhaupt eine Genehmigung zur Personenbeförderung benötigt. Paragraf 1 regelt ja zunächst nur, dass jeder der entgeltlich und geschäftsmäßig Personen befördert dieses Gesetz zu beachten hat. Wen dies konkret betrifft kann man im § 2 PBefG nachlesen, nämlich Straßenbahnen, Obusse, Kraftfahrzeuge im Linien- oder auch Gelegenheitsverkehr. Im Absatz 2 wird weitergeführt, dass jede Erweiterung oder wesentliche Änderung des Unternehmens, jede Übertragung auf andere Personen, oder auch nur die Übertragung der Betriebsführung auf andere Personen, genehmigt werden muss. Der Absatz drei dieses Paragrafen bezieht sich nun ausschließlich auf Taxibetriebe: So dürfen bei Taxiunternehmen die „Rechte und Pflichten nur übertragen werden, wenn gleichzeitig das ganze Unternehmen oder wesentliche selbständige und abgrenzbare Teile des Unternehmens übertragen werden“. Da Taxiunternehmen auch gleichzeitig der Betriebspflicht unterliegen, bedeutet dies, dass immer auch jede einzelne Konzession in den Betrieben mit einem Fahrzeug ausgestattet sein muss. Diese Bestimmung bezieht rein nur auf Taxibetriebe. Jeder Omnibusunternehmer oder auch jeder Mietwagenunternehmer kann also seinen Fuhrpark je nach Bedarf vergrößern oder verkleinern. Die MVG könnten nicht rentable Straßenbahnlinien einstellen, ohne deshalb ihre Genehmigung zu verlieren. Bleiben die Kunden aus, kann betriebsbedingt die Firma verkleinert werden, kommen bessere Zeiten entsprechend wieder vergrößert werden. »Die Konkurrenz durch Mietwagenunternehmen macht uns immer mehr zu schaffen.« Florian Bachmann Nicht so im Taxi. Eine Anpassung an wirtschaftliche Erfordernisse ist uns nicht möglich. Damit wird das Führen eines Mehrwagenbetriebes immer auch zu einem gewissen Grad ein Glücksspiel. Verschlechtert sich die wirtschaftliche Lage und geht die Konjunktur bergab, dann wird zuallererst an den Dingen gespart, die vielleicht nicht unbedingt notwendig sind, also auch an Taxifahrten. Konkret bedeutet dies, dass bei Konjunkturverschlechterungen immer wir die ersten sind, die das zu spüren bekommen, aber auch die letzten sind, die aus dem Tal wieder herauskommen. Aktuell kommen aber noch weitere Gründe dazu: Die Konkurrenz durch Mietwagenunternehmen macht uns immer mehr zu schaffen. So viele schwarze Limousinen und Kleinbusse, wie sie im vergangenen Sommer in München zu sehen waren, gab es noch nie. Fahrzeuge mit Kennzeichen aus allen Ecken dieser Republik betreiben Personenbeförderungen in München jeder Art. Ganz zu schweigen von der immer noch weitgehend illegal arbeitenden Konkurrenz durch Vermittlungs-Apps, bei denen gleich mehrere Gesetzesvorschriften umgangen werden. Einen weiteren Grund muss man nach einem Jahr Praxiserfahrung auf die Einführung des Mindestlohnes schieben. Betriebe die ehrlich arbeiten - sowohl in der Buchhaltung als auch bei den Arbeitszeiten - haben das Problem, dass ihnen Fahrer verloren gehen, weil klare direktiven notwendig sind. Damit entsteht eine eklatante Wettbewerbsverzerrung zu Lasten der Unternehmer, die sauber und korrekt arbeiten wollen. Der Nachwuchs auf der Personalebene ist seit Jahren zu wenig, die durchschnittlich vielleicht 200 bis 250 neuen Fahrer pro Jahr füllen gerade mal die Lücken derer die aus diesem Job ausscheiden. Das führt zu eklatanten kostenintensiven Standzeiten bei den Fahrzeugen. FOTO: Thorben Wengert / pixelio.de FOTO: Florian Osrainik Einige Mehrwagenunternehmer haben sich daher Gedanken gemacht wie sie aus dieser Falle herauskommen. Kaum einer will ja seinen ganzen Betrieb verkaufen, sondern man möchte reduzieren und wenn die Zeiten wieder besser werden vielleicht auch wieder vergrößern. Zwei Möglichkeiten bietet das PBefG grundsätzlich an: Betriebspflichtbefreiungen für einzelne Konzessionen sind maximal für den Zeitraum von sechs Monaten zu bekommen. Damit kann das Problem lediglich verschoben aber nicht gelöst werden. Jederzeit und immer können einzelne Konzessionen an die Behörden zurückgegeben werden. Man hat für die Konzession in der Regel viel Geld ausgegeben, dieses Geld ist dann natürlich verloren. Als Option also eher die schlechteste. Einzelne Konzessionen aus dem Betrieb zu verpachten ist laut PBefG eigentlich nicht erlaubt, wird aber in Einzelfällen von Behörden immer wieder genehmigt. Die Konsequenz daraus ist allerdings, dass nach Ablauf der Genehmigungsdauer die Konzession unwiderruflich an die Behörde zurückfällt. Der Verpächter hat zwar für die Dauer der Verpachtung eine geringe Einnahme und danach seinen Betrieb verkleinert, meist hat er aber für die Konzession weit mehr Geld ausgegeben, als über die Verpachtung hereinkommt. Der Pächter kann vorübergehend als Unternehmer auf Zeit arbeiten, hat aber am Ende nichts übrig außer einem Fahrzeug, das er nicht mehr als Taxi einsetzen darf. Viele legale Möglichkeiten seinen Betrieb an die realen Gegebenheiten anzupassen gibt es also nicht. Die Forderung kann also eigentlich nur heißen, dass auch Taxibetriebe einzelne Konzessionen aus ihren Betrieben heraus verkaufen können, so wie dies in jeder anderen Branche auch der Fall ist. Einige Unternehmen werden zusammen mit dem Taxiverband München hier die juristischen Möglichkeiten prüfen lassen. Wir werden weiter berichten. fb Betriebs- und Verkehrsmedizinisches Untersuchungszentrum des BDF – Überbetrieblicher Dienst Dr. Hingerle GBR Alle Untersuchungen für Erwerb und Verlängerung von Führerscheinen zu besonders freundlichen und fairen Bedingungen und immer ohne Anmeldung. Am Brunnen 17, 85551 Kirchheim, Nähe Messe Riem Tel: 089/9036110 oder 089/9918801-0 oder 089/9033366 Ärztliche Untersuchung und Augenuntersuchung (ohne Anmeldung): Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr, Mo, Di, Do von 14:00 bis 18:30 Uhr Betriebsmedizinische Untersuchung / Reaktionstests (ohne Anmeldung): Montag bis Freitag von 8:00 bis 10:00 Uhr, Mo, Di, Do von 14:00 bis 17:00 Uhr Geschäftsführender Vorstand des Taxiverbandes München (TVM) Florian Bachmann. GENERATIONENWECHSEL BEI ORTSKUNDEPRÜFUNG Lange Zeit schien das KVR die Ankündigungen und Absichtserklärungen, dass Herr Sagstetter mit seinem gesamten Prüferteam in den Ruhestand geht nicht wirklich ernst zu nehmen. Seit bereits mehreren Jahren ist die Rede vom baldigen Generationenwechsel bei den Ortskundeprüfungen. Nun aber ist eine Frist gesetzt und das KVR muss handeln. Bereits in der letzten Taxikommissionssitzung war das Thema auf der Tagesordnung und die Mitglieder wurden über den Stand der Planungen informiert. Seit mehr als vierzig Jahren hatte das KVR, als für die Ortskundeprüfungen zuständige Behörde diese Aufgabe an den TÜV abgegeben. Der TÜV wiederum hatte für die Durchführung der Prüfungen im wesentlichen Mitarbeiter aus dem KVR für diese Aufgabe beschäftigt. Nun will das KVR diese Aufgabe selbst übernehmen. Überraschender Weise kamen nämlich die Juristen aus dem KVR zu dem Standpunkt, dass eine Vergabe an externe Firmen wegen des Umfanges des Auftrages einer europäischen Ausschreibung bedürfe. Dieser Standpunkt wird zwar von vielen Seiten angezweifelt, hat aber dazu geführt, dass das KVR entschieden hat, die Ortskundeprüfungen künftig selbst durchzuführen. Das KVR wird nun also Mitarbeiter aus dem eigenen Hause mit dieser Aufgabe betreuen. Dazu müssen aber Planstellen geschaffen werden, die der Stadtrat bis heute nicht genehmigt hat. Die von Herrn Sagstetter gesetzte Frist ist bereits abgelaufen und wurde um wenige Monate verlängert. Seit der Sitzung der Taxikommission im November haben wir trotz Nachfrage aus dem KVR keine weiteren Informationen über den Stand der Dinge erhalten. Wir gehen nicht davon aus, dass ein Generationenwechsel völlig reibungslos ablaufen wird, ein mehr an Informationen über den Sachstand tut allerdings not. fb hingerle.indd 1 07.02.14 15:02 18 FEBRUAR / 2016 TAXI TAXI FEBRUAR / 2016 19

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