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vznews, Schweiz deutsch, Juni 2022, Ausgabe 131

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Seite 6 vz news

Seite 6 vz news 131/Juni 2022 MEINUNGEN Bitcoins sicher handeln und aufbewahren Eignen sich Bitcoin & Co. weiterhin als Investition oder haben sie ihren Zenit bereits überschritten? Marc Weber, CEO der VZ Depotbank, gibt Auskunft über wichtige Aspekte dieser jungen Anlageklasse. © VZ Herr Weber, auch vorsichtige An legerinnen und Anleger haben in letzter Zeit Bitcoin für sich entdeckt. Finden Sie das proble matisch? Es stimmt, dass sich immer mehr Anlegerinnen und Anleger für Kryptowährungen interessieren. Das ist an und für sich nicht beun ruhigend. Man muss sich allerdings bewusst sein, dass digitale Währungen Teil einer jungen Anlageklasse sind, die sich erst noch bewähren muss. In den kommenden Jahren wird sich zeigen, ob sich die Blockchain-Technologie in der Finanz industrie durchsetzt. Sie ist die Grundlage aller Kryptowährungen. Eignen sich Bitcoins überhaupt als Anlageinstrument? In einem Portfolio mit breit gestreuten Risiken können sie als Beimischung durchaus sinnvoll sein. Auch für solche Anlagen gilt das Gleiche wie etwa für Aktien: Man sollte nur in etwas investieren, das man versteht. Bei Bitcoin heisst das, dass man ein gutes technisches Verständnis mitbringen muss. Viele Anlegerinnen und Anleger kennen sich mit den komplexen Anforderungen von digitalen Währungen nicht so gut aus. Dennoch möchten sie ihrem Wertschriftendepot etwas davon beifügen. Was muss ich wissen, bevor ich Bitcoins kaufe? Für Aktien gibt es zentrale Handelsplätze, die reguliert und beaufsichtigt werden, um einen fairen Ablauf zu garantieren. Das ist bei Bitcoin ganz anders. Hier müssen sich die Anleger für eine von vielen Krypto-Börsen entscheiden. Zusätzlich brauchen sie ein digitales Portemonnaie, in dem sie den Zugangscode zu ihrem Bitcoin­ Bestand speichern. Das macht den Handel anspruchsvoll, und man kann leicht die Übersicht verlieren. Das heisst, dass Bitcoins also doch eine riskante Sache sind? Die Blockchain von Bitcoin – also der Ort, wo die Coins gespeichert sind – wurde direkt noch nie gehackt und gilt als äusserst sicher. Es ist auch praktisch unmöglich, Bitcoins auf kri minellem Weg auf andere Besitzer umzuschreiben. Die Risiken liegen bei den Schwachstellen der Systemteilnehmer – bei den Krypto-Börsen, bei den Anbietern von Aufbewahrungslösungen und bei den Anlegern. Wenn Anleger den Zugangscode ungenügend sichern, ist es, wie wenn sie ihre Haustür offenliessen. Und wenn sie den Zugangscode verlegen, verlieren sie ihre Coins. Wie kann man solche Risiken vermeiden? Am besten ist es, wenn man sein E-Banking dafür nutzen kann. Darum hat das VZ seine Banken-Plattform geöffnet: Kundinnen und Kunden können ihre Käufe und Verkäufe jetzt sicher bei der VZ Depot bank abwickeln – sowohl via E-Banking als auch telefonisch. Anleger haben so die Abwicklungssicherheit einer Finmaregulierten Bank, genauso wie wenn sie Aktien, ETF oder Obligationen kaufen würden. Solche Währungen werden bei uns wie alle anderen Wertschriften im Portfolio sowohl im Depotauszug als auch im jährlichen Steuerverzeichnis übersichtlich ausgewiesen. Das alles gibt Kunden eine grosse Sicherheit und Transparenz. MERKBLATT Bitcoin und andere Kryptowährungen Bestellen Sie das kostenlose Merkblatt mit der Bestell karte oder online über www.vzch.com/ vznews131, oder rufen Sie an (siehe Seite 24).

vz news 131/Juni 2022 Seite 7 Grundstückgewinnsteuer – die Schattenseite des Hausverkaufs Vom Gewinn, den man beim Verkauf von Immobilien erzielt, schneidet sich der Fiskus ein grosses Stück ab. Darum muss man den Verkauf gut vorbereiten. Wer heute eine Immobilie verkauft, kann oft mit einem stattlichen Gewinn rechnen. Die Differenz zwischen dem Kauf- und Verkaufspreis besteuern die Kantone und Gemeinden mit der Grundstück gewinnsteuer. Die Steuerbelastung hängt vom Standort, von der Höhe des Gewinns und von der Haltedauer ab. Wer etwa in St. Gallen sein Eigenheim nach 10 Jahren verkauft und 500’000 Franken Gewinn macht, zahlt 161’700 Franken Steuern; nach 20 Jahren sind es 153’600 Franken (Tabelle). Weitere Steuern kommen dazu Die Steuer ist grundsätzlich beim Verkauf der Immobilie fällig; unter bestimmten Bedingungen kann sie aber auf geschoben werden. Das sind die wichtigsten Fälle: So besteuert der Fiskus Immobiliengewinne Basis: Grundstückgewinn 500’000 Franken (Verkaufserlös abzgl. Anlagekosten); die Teuerung und allfällige Reduktionen für selbstbewohnte Liegenschaften sind nicht berücksichtigt; Angaben in Franken. Die gesamte Tabelle finden Sie unter: www.vzch.com/grundstueckgewinn Kanton (Gemeinde) Besitzdauer 10 Jahre Besitzdauer 20 Jahre BE (Bern) 135’500 98’800 BS (Basel) 127’500 82’500 GE (Genf) 50’000 50’000 LU (Luzern) 111’200 99’800 SG (St. Gallen) 161’700 153’600 TI (Bellinzona) 55’000 25’000 ZG (Zug) 50’000 50’000 ZH (Zürich) 151’500 94’700 Quelle: Tax Ware MERKBLATT Steuern auf Immobilien Bestellen Sie das kostenlose Merkblatt mit der Bestellkarte oder online über www.vzch.com/ vznews131, oder rufen Sie an (siehe Seite 24). f Ersatzbeschaffung: Beim Verkauf von selbst genutztem Wohneigentum wird die Steuer aufgeschoben, falls der Gewinn «innert einer angemessenen Frist» in ein neues Eigenheim in der Schweiz investiert wird. Je nach Kanton dürfen höchstens zwei bis vier Jahre zwischen dem Verkauf des alten und dem Kauf des neuen Eigenheims liegen. Achtung: Wenn das neue Eigenheim so günstig ist, dass man den Gewinn nicht investieren muss, wird die Steuer schon beim Kauf des neuen Eigenheims fällig. f Übertragung: Auch wenn Immobilien nicht verkauft, sondern übertragen werden, wird die Gewinnsteuer in der Regel aufgeschoben. Das ist oft der Fall bei Erbschaften, Erbvorbezügen, Schenkungen, Trennungen und Scheidungen. Achtung: Wird die Immobilie später verkauft, ist die aufgescho bene Steuer fällig – und zwar auf der Differenz zum ursprünglichen Kaufpreis, nicht zum Übernahmepreis. Die Halte dauer der vorherigen Besitzer wird angerechnet. Tipp: Zur Gewinnsteuer kommen noch Handänderungssteuern, Grund buchund Notariats gebühren. Informieren Sie sich darum gut, bevor Sie verkaufen, und klären Sie auch die weiteren Folgen ab. Unter Umständen müssen Sie beim Verkauf die Hypothek vorzeitig auflösen, was hohe Ausstiegskosten zur Folge haben kann. Diese sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung können Sie bei der Berechnung der Gewinnsteuer zu den Anlagekosten rechnen, womit sich der steuerbare Verkaufsgewinn reduziert. Sie möchten nicht unnötig Steuern zahlen, wenn Sie eine Liegenschaft verkaufen? Sprechen Sie jetzt mit einer Fachperson im VZ (Seite 24). Bauabnahme: Achten Sie auf diese Punkte Bei der Bauabnahme treffen Käuferinnen und Käufer oft auf professionelle Vertreter der Verkäufer, die auf eine zügige Durchführung drängen. Achtung: Mit der Abnahme werden alle Risiken auf Sie übertragen. Schauen Sie darum ganz genau hin! f Bringen Sie Kaufvertrag, Baubeschrieb und Pläne mit, um alles genau prüfen zu können. f Führen Sie die Abnahme vor dem Einzug durch, und zwar bei Tageslicht. Prüfen Sie Böden, Wände und Decken auf Risse und Kratzer. Testen Sie alle Fenster, Geräte usw. f Die Verkäufer nehmen Ihre Beanstandungen in das Abnahmeprotokoll auf und halten fest, welche Mängel bis wann behoben werden. f Halten Sie auch Mängel wie Feuchtigkeitsflecken fest, selbst wenn die Verkäufer behaupten, sie verschwänden von selbst. Bei schweren Mängeln können Sie die Abnahme verweigern. Sie wollen bei der Bauabnahme alles richtig machen? Sprechen Sie mit einer Fachperson im VZ (siehe Seite 24). MERKBLATT Tipps für Bauherren Bestellen Sie das kostenlose Merkblatt mit der Bestellkarte oder online über www.vzch.com/ vznews131, oder rufen Sie an (siehe Seite 24).

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