8 AbgasanlageMaximal zulässige wirksame Höhe der Abgasleitung L in mAbgasleitung ohne Schacht (schematische Darstellung)Variante 3 1)DachheizzentraleVariante 4 2)FassadensystemLLGas-Brennwertkessel<strong>Logano</strong> <strong>plus</strong> DN200 DN250 DN200 DN250<strong>GB402</strong>-320 50 – 50 –<strong>GB402</strong>-395 34 50 22 50<strong>GB402</strong>-470 21 50 15 50<strong>GB402</strong>-545 9 50 – 50<strong>GB402</strong>-620 6 50 – 50Tab. 16 Nennweite und wirksame Höhe von Abgasleitungen gemäß den Anforderungen nach DIN EN 13381-11) Berechnungsgrundlage: Gesamtlänge des Verbindungsstücks ≤ 1,0 m; wirksame Höhe der Verbindungsleitung 0,05 m2) Berechnungsgrundlage: Gesamtlänge des Verbindungsstücks ≤ 2,5 m; wirksame Höhe der Verbindungsleitung ≤ 1,5 m; 2 × 87°-Bögen386 720 640 647 10/2010 – Planungsunterlage <strong>Logano</strong> <strong>plus</strong> <strong>GB402</strong>
Abgassysteme für den raumluftabhängigen Betrieb99 Abgassysteme für den raumluftabhängigen Betrieb9.1 Grundsätzliche Hinweise für denraumluftabhängigen Betrieb9.1.1 VorschriftenGemäß den Technischen Regeln für GasinstallationenDVGW-TRGI 2008 muss sich das Vertrags-Installationsunternehmenvor Beginn der Arbeiten an der Abgasanlagemit dem zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister(BSM) absprechen oder die Installation dem BSMschriftlich anzeigen. Die jeweiligen Landesvorschriftensind hierbei zu beachten. Wir empfehlen, sich die Beteiligungdes BSM schriftlich bestätigen zu lassen.Gasfeuerstätten müssen innerhalb desselbenGeschosses, in dem sie aufgestellt sind,an die Abgasanlage angeschlossen werden.Wichtige Normen, Verordnungen, Vorschriften und Richtlinienfür die Bemessung und Ausführung der Abgasanlagesind• DIN EN 13836• DIN EN 15417• DIN EN 15420• DIN EN 13384-1 und DIN EN 13384-2• DIN 18160-1 und DIN 18160-5• Technische Regeln für Gas-InstallationenDVGW-TRGI 2008• Landesbauordnung (LBO)• Muster-Feuerungsverordnung (MuFeuVO)• Feuerungsverordnung (FeuVO) des jeweiligenBundeslandes9.1.2 Allgemeine Anforderungen an den AufstellraumDie baurechtlichen Vorschriften und die Anforderungender Technischen Regeln für Gasinstallationen DVGW-TRGI 2008 für den Aufstellraum sind zu beachten. DerAufstellraum muss frostsicher sein. Die Raumtemperaturdarf 35 °C nicht überschreiten.Bei der Verbrennungsluft ist darauf zu achten, dass siekeine hohe Staubkonzentration aufweist oder Halogenverbindungenoder andere aggressive Substanzen enthält.Sonst besteht die Gefahr, dass der Brenner und dieWärmetauscherflächen beschädigt werden.Halogenverbindungen wirken stark korrosiv. Sie sind inSprühdosen, Verdünnern, Reinigungs-, Entfettungs- undLösungsmitteln enthalten. Die Verbrennungsluftzuführungist so zu konzipieren, dass z. B. keine Abluft von Waschmaschinen,Wäschetrocknern, chemischen Reinigungenoder Lackierereien angesaugt wird.Sicherheitsabstände zu brennbaren Baustoffen• Leicht entzündliche sowie explosive Materialien oderFlüssigkeiten dürfen nicht in der Nähe des Gas-Brennwertkesselsgelagert oder verwendet werden.• Die maximale Oberflächentemperatur der Abgas-Systemeund der Geräte beträgt bei Nennwärmeleistungweniger als 85 °C. Deshalb sind keine besonderenSchutzmaßnahmen oder Sicherheitsabstände fürbrennbare Stoffe oder Möbelstücke erforderlich.• Für Wartungen sind Mindestabstände gemäß der Montageanleitungdes Kessels <strong>Logano</strong> <strong>plus</strong> <strong>GB402</strong> einzuplanen.Aufstellraum bei Nennwärmeleistung > 100 kWGemäß der Muster-Feuerungsverordnung MuFeuVO istfür Gasfeuerstätten mit einer Gesamtnennwärmeleistungvon mehr als 100 kW, abweichende Werte nach der LandesfeuerungsverordnungFeuVO möglich, ein besondererAufstellraum erforderlich.Dieser Aufstellraum muss bei raumluftabhängigemBetrieb folgende Anforderungen erfüllen:• Im Aufstellraum muss eine ins Freie führende Lüftungsöffnungvorhanden sein, deren Querschnitt mindestens150 cm 2 zuzüglich 2 cm 2 für jedes über 50 kWGesamtnennwärmeleistung hinausgehende Kilowattbeträgt. Dieser Querschnitt kann auf zwei Lüftungsöffnungenaufgeteilt werden.Demnach benötigt z. B. der <strong>Logano</strong> <strong>plus</strong> <strong>GB402</strong>-470eine ins Freie führende Verbrennungsluftöffnung mit1×990cm 2 oder 2 × 495 cm 2 freiem Querschnitt.• Der Aufstellraum darf nicht für andere Zwecke genutztwerden, außer– für die Einführung von Hausanschlüssen,– für die Aufstellung weiterer Feuerstätten, Wärmepumpen,Blockheizkraftwerke oder ortsfesterVerbrennungsmotoren,– für die Lagerung von Brennstoffen.• Im Aufstellraum dürfen keine Öffnungen zu anderenRäumen, außer Öffnungen für Türen sein.• Die Türen des Aufstellraums müssen dicht und selbstschließendsein.• Alle Feuerstätten müssen durch einen Notschalteraußerhalb des Aufstellraums abschaltbar sein.6 720 640 647 10/2010 – Planungsunterlage <strong>Logano</strong> <strong>plus</strong> <strong>GB402</strong> 39