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Report-1-17

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<strong>Report</strong>-1-<strong>17</strong>_Layout 1 01.03.20<strong>17</strong> 10:53 Seite 19<br />

I N F O R M A T I O N F Ü R D A S G L A S E R H A N D W E R K<br />

bilder getätigt. Danach soll es zukünftig<br />

den Glaser nicht nur, wie ursprünglich angedacht,<br />

mit drei Fachrichtungen geben.<br />

So soll eine weitere Fachrichtung hinzukommen.<br />

Damit wird sich der Glaser am<br />

Ende als Glastroniker, Fenstroniker, Glasarttroniker<br />

und Fahrzeugglastroniker präsentieren.<br />

Die Expertenrunde hat sich<br />

bereits auf den 18. Januar 20<strong>17</strong> verständigt,<br />

um über die 4. Berufsbildposition zu<br />

beraten. Auf der Tagesordnung steht<br />

aber auch eine Überarbeitung der Inhalte<br />

des Glasveredlers und damit zwangsläufig<br />

auch des Glasers. Ausschlaggebend<br />

dafür war eine Unterredung in Berlin mit<br />

einem Vertreter des Bundeswirtschaftsministeriums,<br />

die zahlreiche Aspekte<br />

hervorgebracht hat, die es jetzt zu Berücksichtigen<br />

gilt. Im Anschluß werden<br />

die Gespräche mit den Sozialpartnern<br />

über den Zentralverband des Handwerks<br />

in die Wege geleitet.“ Doch dies allein<br />

wird nicht die „Agenda Glaser 2030“ ausmachen.<br />

Und so weiß Bundesinnungsmeister<br />

Martin Gutmann seinen<br />

Mitgliedern davon zu berichten, dass sich<br />

der Vorstand in seiner vorangegangenen<br />

Sitzung auch mit dem Thema Organisationsreform<br />

und Beitragswesen ausgiebig<br />

beschäftigt hat. Gutmann: „Aufgrund<br />

einer durchaus erkennbaren Organisationsmüdigkeit<br />

im Handwerk, so auch im<br />

Glaserhandwerk, war es in der Vergangenheit<br />

nicht unschwer zu erkennen,<br />

dass sich die Mitgliederzahlen stetig reduzierten.<br />

Dies hat am Ende nicht nur fatale<br />

Auswirkungen auf die<br />

Haushaltssituationen in den Innungen,<br />

Landesverbänden und letztendlich auch<br />

auf die des Bundesinnungsverbandes,<br />

sondern auch Auswirkungen auf die Teilnehmerzahlen<br />

bei Veranstaltungen. Entsprechend<br />

hat sich die Mitgliederversammlung<br />

des Bundesinnungsverbandes<br />

in seiner letzten Sitzung einstimmig<br />

dafür ausgesprochen, zukünftig seine<br />

Mitgliederversammlungen zu öffnen. Parallel<br />

dazu hat sich der Biv-Vorstand auch<br />

Gedanken über eine Beitragsreform gemacht,<br />

um am Ende jedem Mitglied<br />

Mehrleistungen anbieten zu können.“ In<br />

diesem Zusammenhang denkt man nicht<br />

nur an eine Marketingpauschale, sondern<br />

auch an eine neue Beitragsstruktur, die<br />

im idealen Fall auch bei den Innungen<br />

greifen könnten. Wie eine solche Beitragsreform<br />

am Ende aussehen kann,<br />

wird die kommende Mitgliederversammlung<br />

in Haltern am See zeigen. Dort will<br />

man den Mitgliedern dann konkrete Vorschläge<br />

unterbreitet, die auch für einen<br />

„Beitrags-Mehrwert“ für das einzelne<br />

Mitglied stehen sollen. Besonders positiv<br />

war Bundesinnungsmeister Gutmann<br />

davon angetan, dass die Öffnung der BIV-<br />

Mitgliederversammlung zu einer Teilnahme<br />

„Junger Glaser“ führte, die dann<br />

auch gleich in Sachen Marketing mit konkreten<br />

Anregungen in Richtung digitaler<br />

Präsens im Netzwerk aufwarteten. Für<br />

den Vorsitzenden des Marketingausschusses,<br />

Lim Michael Schulze, Anlass<br />

genug, den „Spielball“ aufzunehmen.<br />

Schulze: „Ich finde es gut, dass mit der<br />

Öffnung der Mitgliederversammlung<br />

auch neu Anregungen in den Marketingausschuss<br />

gespült werden und es zeigt<br />

uns auch, welche Erwartungshaltung die<br />

Nachwuchskräfte des Glaserhandwerks<br />

in Sachen Öffentlichkeitsarbeit haben.<br />

Wir werden uns auf jeden Fall in der<br />

nächsten Sitzung damit auseinander setzen<br />

und praktikable Lösungen erarbeiten.“<br />

In Folge stellte der Ausschuss-<br />

Ministerialrat Dr. Ing. Gerhard Scheuermann<br />

stand den Glasern in Sachen<br />

„Neue Rechts- und Verwaltungsvorschrift<br />

über Bauprodukte“ Rede und<br />

Antwort, wenn es darum ging, den Glasern<br />

die kommenden Veränderungen<br />

näherzubringen.<br />

Neue Rechts- und Verwaltungsvorschrift<br />

über Bauprodukte“<br />

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes<br />

vom 16.10.2014 stellt klar, dass an<br />

Bauprodukte, die nach europäisch harmonisierten<br />

Normen hergestellt und<br />

CE-gekennzeichnet sind, keine zusätzlichen<br />

nationalen Anforderungen gestellt<br />

werden dürfen. Anforderungen an<br />

das Gebäude können allerdings weiterhin<br />

national geregelt werden. Dies hat<br />

zur Folge, dass das deutsche Regelungssystem<br />

der Landesbauordnungen<br />

mit in den Bauregellisten (BRL) angegebenen<br />

zusätzlichen nationalen Anforderungen<br />

an eine Vielzahl von<br />

Bauprodukten angepasst werden muss.<br />

Gemäß EuGH-Urteil dürfen ab<br />

16.10.2016 seitens der Bauaufsicht<br />

keine über das CE-Zeichen hinausgehenden<br />

zusätzlichen nationalen öffentlich-rechtlichen<br />

Anforderungen mehr<br />

gestellt werden, d.h. eine >> S.20<br />

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