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Sommerfreizeit in Kroatien - St.Johannes Gilching

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<strong>Sommerfreizeit</strong> <strong>in</strong> <strong>Kroatien</strong><br />

Geme<strong>in</strong>sam wollen wir zwei Ferienwochen im<br />

sonnigen <strong>Kroatien</strong> verbr<strong>in</strong>gen.<br />

In dem angenehm warmen, aber nicht zu heißen<br />

Klima werden wir mit e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>teressanten Mischung<br />

aus Baden, Faulenzen, Relaxen, Sonne tanken,<br />

Shoppen, Spiel und Sport jede Menge Spaß haben!<br />

Auf jeden Fall soll genug Zeit se<strong>in</strong>, sich e<strong>in</strong>fach zu<br />

erholen und die Ferien zu genießen.<br />

<strong>Kroatien</strong> ist e<strong>in</strong> beliebtes Reiseziel für Jugendliche.<br />

Wir wohnen <strong>in</strong> Novi V<strong>in</strong>odolski, e<strong>in</strong>em Urlaubsort <strong>in</strong><br />

der Kvarner Bucht.<br />

Unsere Villa mit Meerblick bef<strong>in</strong>det sich im Ort, 250<br />

Meter vom <strong>St</strong>rand entfernt.<br />

Die <strong>St</strong>randpromenade ist ca. 7 km lang. Es gibt<br />

kle<strong>in</strong>e und größere Badebuchten. Der historische<br />

<strong>St</strong>adtkern von Novi V<strong>in</strong>odolski mit se<strong>in</strong>en Läden und<br />

Cafés ist ca. 1,5 km entfernt.<br />

Wir werden übrigens selber für uns kochen.<br />

Vor der Freizeit wird es e<strong>in</strong>en Infoabend geben, wo du und<br />

de<strong>in</strong>e Eltern alle notwendigen Informationen erhalten.<br />

Datum: 25.08. - 08.09.2012<br />

Alter: 14-16 Jahre<br />

Preis: 549 € (Bei m<strong>in</strong>. 27 Teilnehmern: 539€,<br />

Geschwister- und Sozialermäßigung<br />

möglich)<br />

Ort: Novi V<strong>in</strong>odolski<br />

Leistungen: Anfahrt mit Bus, Vollverpflegung,<br />

Betreuung, Unterbr<strong>in</strong>gung, Material,<br />

Auto vor Ort. Inkl. Gaudi<br />

Teilnehmer: 25-30<br />

Leitung: Julian Althaus und e<strong>in</strong> erfahrenes Team<br />

Teilnahmebed<strong>in</strong>gungen und H<strong>in</strong>weise der<br />

Evang. Jugend Gilch<strong>in</strong>g<br />

1. Anmeldung und Vertragsabschluss<br />

1.1. Mit der Anmeldung wird uns, dem Freizeitveranstalter, der<br />

Abschluss e<strong>in</strong>es Reisevertrages aufgrund der <strong>in</strong> der Ausschreibung<br />

genannten b<strong>in</strong>denden Leistungsbeschreibungen und Preise unter<br />

E<strong>in</strong>beziehung dieser Teilnahmebed<strong>in</strong>gungen verb<strong>in</strong>dlich angeboten<br />

1.2. Die Anmeldung soll auf den Anmeldevordrucken des<br />

Freizeitver anstalters erfolgen. Bei M<strong>in</strong>derjährigen ist die Anmeldung<br />

von e<strong>in</strong>em Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Die<br />

Anmeldungen werden <strong>in</strong> der Reihenfolge des Poste<strong>in</strong>ganges<br />

berücksichtigt. Der Reisevertrag ist zustande gekommen, wenn die<br />

Anmeldung vom Freizeitveranstalter schriftlich bestätigt worden ist.<br />

1.3. Alle Freizeiten stehen jedem offen, sofern nicht im<br />

jeweiligen Programm Teilnahmebeschränkungen nach Alter oder<br />

sonstigen Voraussetzungen angegeben s<strong>in</strong>d.<br />

2. Zahlung des Reisepreises<br />

Nach Empfang der Reisebestätigung ist e<strong>in</strong>e Anzahlung <strong>in</strong> Höhe von<br />

100,- € pro gebuchter Person zu leisten, soweit <strong>in</strong> der Ausschreibung<br />

oder der Reisebestätigung nichts anderes angegeben ist. Die<br />

Anzahlung wird auf die Reisekosten angerechnet. Der Restbetrag ist<br />

30 Tage vor Reiseantritt unaufgefordert zu zahlen. Wer aus<br />

momentaner oder andauernder Notlage heraus den vollen Betrag nicht<br />

aufbr<strong>in</strong>gen kann, hat die Möglichkeit, e<strong>in</strong>en Antrag auf Ermäßigung zu<br />

stellen.<br />

3. Leistungen<br />

3.1. Die Leistungen ergeben sich aus der<br />

Leistungsbeschreibung und den allgeme<strong>in</strong>en H<strong>in</strong>weisen <strong>in</strong> der<br />

Ausschreibung. Nebenabsprachen (Wünsche, Vere<strong>in</strong>barungen), die den<br />

Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der<br />

schriftlichen Bestätigung durch den Freizeitveranstalter<br />

3.2. Vermittelt der Freizeitveranstalter im Rahmen der Reise<br />

Fremdleistungen, haftet er selbst für die Durchführung dieser<br />

Fremdleistungen. Die ordnungsgemäße Erbr<strong>in</strong>gung der vertraglich<br />

vere<strong>in</strong>barten Freizeitleistungen entsprechen den ortsüblichen<br />

Bed<strong>in</strong>gungen des jeweiligen Ziellandes und -ortes. Soweit die<br />

ortsüblichen Bed<strong>in</strong>gungen maßgebend s<strong>in</strong>d, ist dies <strong>in</strong> der<br />

Reisebeschreibung oder durch besondere H<strong>in</strong>weise ausdrücklich<br />

hervorgehoben.<br />

4. Höhere Gewalt<br />

Wird e<strong>in</strong>e Reise durch bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer<br />

höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder bee<strong>in</strong>trächtigt,<br />

so können der Freizeitveranstalter als auch der Reisende den Vertrag<br />

nur nach Maßgabe der Vorschrift zur Kündigung wegen höherer Gewalt<br />

(§65 1.l BGB) kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem<br />

Gesetz. Der Freizeitveranstalter wird dann den ge zu erbr<strong>in</strong>gende<br />

Reiseleistungen e<strong>in</strong>e angemessene Entschädigung verlangen. Die<br />

Freizeitveranstalter s<strong>in</strong>d verpflichtet, die <strong>in</strong>folge der Kündigung des<br />

Vertrages notwendige Maßnahme zu treffen, <strong>in</strong>sbesondere, falls der<br />

Vertrag die Rückbeförderung vorsieht, den Reisenden<br />

zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung s<strong>in</strong>d von<br />

den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die<br />

Mehrkosten dem Reisenden zur Last.<br />

5. Reiseabsage, Leistungs- und Preisänderung<br />

5.1. Der Freizeitveranstalter kann bis zu 14. Tage vor<br />

Reiseantritt vom Vertrag zurücktreten, wenn e<strong>in</strong>e <strong>in</strong> der<br />

Ausschreibung genannte M<strong>in</strong>destteilnehmerzahl nicht erreicht wird.<br />

5.2. Der Freizeitveranstalter ist berechtigt, den vere<strong>in</strong>barten<br />

Inhalt des Reisevertrages aus rechtlich zulässigen Gründen zu ändern.<br />

Änderungen oder Abweichungen e<strong>in</strong>zelner Reiseleistungen von dem<br />

vere<strong>in</strong>barten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss<br />

notwendig werden und die vom Freizeitveranstalter nicht wider Treu<br />

und Glauben herbeigeführt werden, s<strong>in</strong>d nur zulässig, soweit diese<br />

Änderung oder Abweichung nicht erheblich s<strong>in</strong>d und den<br />

Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht bee<strong>in</strong>trächtigen.<br />

5.3. Der Freizeitveranstalter ist verpflichtet, den Reisenden<br />

über e<strong>in</strong>e zulässige Reiseabsage bei Nichterreichen e<strong>in</strong>er<br />

ausgeschriebenen M<strong>in</strong>destteilnehmerzahl bzw. höherer Gewalt oder<br />

e<strong>in</strong>er erheblichen Änderung e<strong>in</strong>er wesentlichen Reiseleistung<br />

unverzüglich nach Kenntnis hiervon zu unterrichten,<br />

5.4. Bei e<strong>in</strong>er erheblichen Änderung e<strong>in</strong>er wesentlichen<br />

Reiseleistung kann die Teilnehmer<strong>in</strong>/der Teilnehmer vom Vertrag<br />

zurücktreten oder bei e<strong>in</strong>er zulässigen Reiseabsage durch den<br />

Freizeitveranstalter die Teilnahme an e<strong>in</strong>er gleichwertigen Reise<br />

verlangen, wenn der Freizeitveranstalter <strong>in</strong> der Lage ist, e<strong>in</strong>e solche<br />

Reise aus se<strong>in</strong>em Angebot ohne Mehrpreis für die Teilnehmer<strong>in</strong>/den<br />

Teilnehmer Reisenden anzubieten. Dieses Recht kann der Reisende<br />

dem Freizeitveranstalter gegenüber b<strong>in</strong>nen e<strong>in</strong>er Woche schriftlich<br />

geltend machen.<br />

6. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzperson<br />

6.1. Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeg<strong>in</strong>n von der Reise<br />

zurücktreten. Der Rücktritt ist dem Freizeitveranstalter schriftlich<br />

mitzuteilen.<br />

6.2. Tritt der Reisende vom Vertrag zurück oder tritt der<br />

Reisende die Reise nicht an, so kann der Freizeitveranstalter als<br />

Entschädigung die entstandenen Kosten (u.a. <strong>St</strong>ornierung, Umbuchung,<br />

Aufwand, Kommunikation) verlangen.<br />

6.3. Tritt der Reisende vor Ablauf der Anmeldefrist zurück<br />

oder lässt sich mit Zustimmung des Freizeitveranstalters durch e<strong>in</strong>e<br />

geeignete Ersatzperson vertreten, wird lediglich e<strong>in</strong>e<br />

Verwaltungsgebühr <strong>in</strong> Höhe von € 50,- erhoben.


6.4. Spätere Umbuchungen können, sofern die Durchführung<br />

überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den<br />

vorgenannten Bed<strong>in</strong>gungen (6.2.) unter gleichzeitiger Neuanmeldung<br />

vorgenommen werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungen, die nur<br />

ger<strong>in</strong>gfügige Kosten verursachen. Die Berechtigung des Reisenden,<br />

e<strong>in</strong>en Ersatzreisenden zu stellen, der dann statt se<strong>in</strong>er <strong>in</strong> die Rechte<br />

und Pflichten aus dem Reisevertrag e<strong>in</strong>tritt, wird dadurch nicht<br />

berührt,<br />

7. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften<br />

7.1. Der Reisende wird über notwendige Pass- und<br />

Visumserfordernisse sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten<br />

unterrichtet.<br />

7.2. Für die Beschaffung der Reisedokumente ist der Reisende<br />

alle<strong>in</strong> verantwortlich.<br />

7.3. Sollte trotz der erteilten Information<br />

E<strong>in</strong>reisevorschriften e<strong>in</strong>zelner Länder von dem Reisenden nicht<br />

e<strong>in</strong>gehalten werden, so dass deshalb er die Reise nicht antreten kann,<br />

ist der Freizeitveranstalter berechtigt den Reisenden mit<br />

entsprechenden Rücktrittskosten gemäß Ziffern 5 zu belasten.<br />

7.4. Die Zollbestimmungen der verschiedenen Länder s<strong>in</strong>d<br />

durch den Reisenden e<strong>in</strong>zuhalten. Bei Zuwiderhandlung trägt er die<br />

Folgen und die entsprechenden Kosten.<br />

8. Beschränkung der Haftung<br />

8.1. Die vertragliche Haftung des Freizeitveranstalters für<br />

Schäden, die nicht Körperschäden s<strong>in</strong>d, ist der Höhe nach be-schränkt<br />

auf den dreifachen Reisepreis,<br />

- soweit e<strong>in</strong> Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch<br />

grob fahrlässig herbeigeführt wird oder<br />

- soweit der Freizeitveranstalter für e<strong>in</strong>en dem Reisenden<br />

entstehenden Schaden alle<strong>in</strong> wegen e<strong>in</strong>es Verschuldens e<strong>in</strong>es<br />

Leistungsträgers verantwortlich ist<br />

8.2. Bei groben Verstößen gegen die Geme<strong>in</strong>schaft und Ordnung<br />

kann die Freizeitleitung e<strong>in</strong>e Rückfahrt des Reisenden auf dessen<br />

Kosten verlangen. E<strong>in</strong>e Rückerstattung des Reisepreises ist nicht<br />

möglich. Es gilt das deutsche Gesetz zum Schutze der Jugend <strong>in</strong> der<br />

Öffentlichkeit sowie das Betäubungsmittelgesetz.**<br />

9. Anwendbares Recht<br />

Die Rechtsbezeichnung zwischen dem Freizeitveranstalter und dem<br />

Reisenden richtet sich nach dem Recht der Bundesrepublik<br />

Deutschland.<br />

**Die Evang. Jugend Gilch<strong>in</strong>g weißt verstärkt auf den Punkt 8.2 h<strong>in</strong>,<br />

sowie auf Die Paragraphen 9 und 10 des Jugendschutzgesetzes.<br />

Weitere Infos: www.st-johannes-gilch<strong>in</strong>g.de<br />

Anmeldung zur Freizeit<br />

(Die Anmeldung ist vorläufig, bei Teilnahme erhältst Du<br />

e<strong>in</strong>e Rückmeldung per Post von uns.)<br />

Hiermit melde ich me<strong>in</strong>en Sohn/me<strong>in</strong>e Tochter<br />

Name:________________________________<br />

Geburtsdatum:__________________________<br />

Anschrift:_____________________________<br />

____________________________________<br />

Telefon:____________________________ __<br />

Handy:_______________________________<br />

Notfallnummer::________________________<br />

Vegetarier:<br />

Schwimmer:<br />

Sonstiges (Allergien, Krankheiten etc.): ______<br />

___________________________________<br />

zur Jugendfreizeit <strong>in</strong> <strong>Kroatien</strong> an. Die<br />

Teilnahmebed<strong>in</strong>gungen s<strong>in</strong>d mir/uns bekannt und werden<br />

von mir/uns anerkannt.<br />

___________________________________<br />

Ort, Datum, und Unterschrift e<strong>in</strong>es<br />

Erziehungsberechtigten<br />

Anmeldung bitte an das<br />

Evang.-Luth. Pfarramt Gilch<strong>in</strong>g<br />

Karol<strong>in</strong>ger <strong>St</strong>r. 30<br />

82205 Gilch<strong>in</strong>g<br />

Telefon: 08105-8244<br />

Noch Fragen? 0173/38 252 36

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