Sommerfreizeit in Kroatien - St.Johannes Gilching
Sommerfreizeit in Kroatien - St.Johannes Gilching
Sommerfreizeit in Kroatien - St.Johannes Gilching
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Sommerfreizeit</strong> <strong>in</strong> <strong>Kroatien</strong><br />
Geme<strong>in</strong>sam wollen wir zwei Ferienwochen im<br />
sonnigen <strong>Kroatien</strong> verbr<strong>in</strong>gen.<br />
In dem angenehm warmen, aber nicht zu heißen<br />
Klima werden wir mit e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>teressanten Mischung<br />
aus Baden, Faulenzen, Relaxen, Sonne tanken,<br />
Shoppen, Spiel und Sport jede Menge Spaß haben!<br />
Auf jeden Fall soll genug Zeit se<strong>in</strong>, sich e<strong>in</strong>fach zu<br />
erholen und die Ferien zu genießen.<br />
<strong>Kroatien</strong> ist e<strong>in</strong> beliebtes Reiseziel für Jugendliche.<br />
Wir wohnen <strong>in</strong> Novi V<strong>in</strong>odolski, e<strong>in</strong>em Urlaubsort <strong>in</strong><br />
der Kvarner Bucht.<br />
Unsere Villa mit Meerblick bef<strong>in</strong>det sich im Ort, 250<br />
Meter vom <strong>St</strong>rand entfernt.<br />
Die <strong>St</strong>randpromenade ist ca. 7 km lang. Es gibt<br />
kle<strong>in</strong>e und größere Badebuchten. Der historische<br />
<strong>St</strong>adtkern von Novi V<strong>in</strong>odolski mit se<strong>in</strong>en Läden und<br />
Cafés ist ca. 1,5 km entfernt.<br />
Wir werden übrigens selber für uns kochen.<br />
Vor der Freizeit wird es e<strong>in</strong>en Infoabend geben, wo du und<br />
de<strong>in</strong>e Eltern alle notwendigen Informationen erhalten.<br />
Datum: 25.08. - 08.09.2012<br />
Alter: 14-16 Jahre<br />
Preis: 549 € (Bei m<strong>in</strong>. 27 Teilnehmern: 539€,<br />
Geschwister- und Sozialermäßigung<br />
möglich)<br />
Ort: Novi V<strong>in</strong>odolski<br />
Leistungen: Anfahrt mit Bus, Vollverpflegung,<br />
Betreuung, Unterbr<strong>in</strong>gung, Material,<br />
Auto vor Ort. Inkl. Gaudi<br />
Teilnehmer: 25-30<br />
Leitung: Julian Althaus und e<strong>in</strong> erfahrenes Team<br />
Teilnahmebed<strong>in</strong>gungen und H<strong>in</strong>weise der<br />
Evang. Jugend Gilch<strong>in</strong>g<br />
1. Anmeldung und Vertragsabschluss<br />
1.1. Mit der Anmeldung wird uns, dem Freizeitveranstalter, der<br />
Abschluss e<strong>in</strong>es Reisevertrages aufgrund der <strong>in</strong> der Ausschreibung<br />
genannten b<strong>in</strong>denden Leistungsbeschreibungen und Preise unter<br />
E<strong>in</strong>beziehung dieser Teilnahmebed<strong>in</strong>gungen verb<strong>in</strong>dlich angeboten<br />
1.2. Die Anmeldung soll auf den Anmeldevordrucken des<br />
Freizeitver anstalters erfolgen. Bei M<strong>in</strong>derjährigen ist die Anmeldung<br />
von e<strong>in</strong>em Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Die<br />
Anmeldungen werden <strong>in</strong> der Reihenfolge des Poste<strong>in</strong>ganges<br />
berücksichtigt. Der Reisevertrag ist zustande gekommen, wenn die<br />
Anmeldung vom Freizeitveranstalter schriftlich bestätigt worden ist.<br />
1.3. Alle Freizeiten stehen jedem offen, sofern nicht im<br />
jeweiligen Programm Teilnahmebeschränkungen nach Alter oder<br />
sonstigen Voraussetzungen angegeben s<strong>in</strong>d.<br />
2. Zahlung des Reisepreises<br />
Nach Empfang der Reisebestätigung ist e<strong>in</strong>e Anzahlung <strong>in</strong> Höhe von<br />
100,- € pro gebuchter Person zu leisten, soweit <strong>in</strong> der Ausschreibung<br />
oder der Reisebestätigung nichts anderes angegeben ist. Die<br />
Anzahlung wird auf die Reisekosten angerechnet. Der Restbetrag ist<br />
30 Tage vor Reiseantritt unaufgefordert zu zahlen. Wer aus<br />
momentaner oder andauernder Notlage heraus den vollen Betrag nicht<br />
aufbr<strong>in</strong>gen kann, hat die Möglichkeit, e<strong>in</strong>en Antrag auf Ermäßigung zu<br />
stellen.<br />
3. Leistungen<br />
3.1. Die Leistungen ergeben sich aus der<br />
Leistungsbeschreibung und den allgeme<strong>in</strong>en H<strong>in</strong>weisen <strong>in</strong> der<br />
Ausschreibung. Nebenabsprachen (Wünsche, Vere<strong>in</strong>barungen), die den<br />
Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der<br />
schriftlichen Bestätigung durch den Freizeitveranstalter<br />
3.2. Vermittelt der Freizeitveranstalter im Rahmen der Reise<br />
Fremdleistungen, haftet er selbst für die Durchführung dieser<br />
Fremdleistungen. Die ordnungsgemäße Erbr<strong>in</strong>gung der vertraglich<br />
vere<strong>in</strong>barten Freizeitleistungen entsprechen den ortsüblichen<br />
Bed<strong>in</strong>gungen des jeweiligen Ziellandes und -ortes. Soweit die<br />
ortsüblichen Bed<strong>in</strong>gungen maßgebend s<strong>in</strong>d, ist dies <strong>in</strong> der<br />
Reisebeschreibung oder durch besondere H<strong>in</strong>weise ausdrücklich<br />
hervorgehoben.<br />
4. Höhere Gewalt<br />
Wird e<strong>in</strong>e Reise durch bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer<br />
höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder bee<strong>in</strong>trächtigt,<br />
so können der Freizeitveranstalter als auch der Reisende den Vertrag<br />
nur nach Maßgabe der Vorschrift zur Kündigung wegen höherer Gewalt<br />
(§65 1.l BGB) kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem<br />
Gesetz. Der Freizeitveranstalter wird dann den ge zu erbr<strong>in</strong>gende<br />
Reiseleistungen e<strong>in</strong>e angemessene Entschädigung verlangen. Die<br />
Freizeitveranstalter s<strong>in</strong>d verpflichtet, die <strong>in</strong>folge der Kündigung des<br />
Vertrages notwendige Maßnahme zu treffen, <strong>in</strong>sbesondere, falls der<br />
Vertrag die Rückbeförderung vorsieht, den Reisenden<br />
zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung s<strong>in</strong>d von<br />
den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die<br />
Mehrkosten dem Reisenden zur Last.<br />
5. Reiseabsage, Leistungs- und Preisänderung<br />
5.1. Der Freizeitveranstalter kann bis zu 14. Tage vor<br />
Reiseantritt vom Vertrag zurücktreten, wenn e<strong>in</strong>e <strong>in</strong> der<br />
Ausschreibung genannte M<strong>in</strong>destteilnehmerzahl nicht erreicht wird.<br />
5.2. Der Freizeitveranstalter ist berechtigt, den vere<strong>in</strong>barten<br />
Inhalt des Reisevertrages aus rechtlich zulässigen Gründen zu ändern.<br />
Änderungen oder Abweichungen e<strong>in</strong>zelner Reiseleistungen von dem<br />
vere<strong>in</strong>barten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss<br />
notwendig werden und die vom Freizeitveranstalter nicht wider Treu<br />
und Glauben herbeigeführt werden, s<strong>in</strong>d nur zulässig, soweit diese<br />
Änderung oder Abweichung nicht erheblich s<strong>in</strong>d und den<br />
Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht bee<strong>in</strong>trächtigen.<br />
5.3. Der Freizeitveranstalter ist verpflichtet, den Reisenden<br />
über e<strong>in</strong>e zulässige Reiseabsage bei Nichterreichen e<strong>in</strong>er<br />
ausgeschriebenen M<strong>in</strong>destteilnehmerzahl bzw. höherer Gewalt oder<br />
e<strong>in</strong>er erheblichen Änderung e<strong>in</strong>er wesentlichen Reiseleistung<br />
unverzüglich nach Kenntnis hiervon zu unterrichten,<br />
5.4. Bei e<strong>in</strong>er erheblichen Änderung e<strong>in</strong>er wesentlichen<br />
Reiseleistung kann die Teilnehmer<strong>in</strong>/der Teilnehmer vom Vertrag<br />
zurücktreten oder bei e<strong>in</strong>er zulässigen Reiseabsage durch den<br />
Freizeitveranstalter die Teilnahme an e<strong>in</strong>er gleichwertigen Reise<br />
verlangen, wenn der Freizeitveranstalter <strong>in</strong> der Lage ist, e<strong>in</strong>e solche<br />
Reise aus se<strong>in</strong>em Angebot ohne Mehrpreis für die Teilnehmer<strong>in</strong>/den<br />
Teilnehmer Reisenden anzubieten. Dieses Recht kann der Reisende<br />
dem Freizeitveranstalter gegenüber b<strong>in</strong>nen e<strong>in</strong>er Woche schriftlich<br />
geltend machen.<br />
6. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzperson<br />
6.1. Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeg<strong>in</strong>n von der Reise<br />
zurücktreten. Der Rücktritt ist dem Freizeitveranstalter schriftlich<br />
mitzuteilen.<br />
6.2. Tritt der Reisende vom Vertrag zurück oder tritt der<br />
Reisende die Reise nicht an, so kann der Freizeitveranstalter als<br />
Entschädigung die entstandenen Kosten (u.a. <strong>St</strong>ornierung, Umbuchung,<br />
Aufwand, Kommunikation) verlangen.<br />
6.3. Tritt der Reisende vor Ablauf der Anmeldefrist zurück<br />
oder lässt sich mit Zustimmung des Freizeitveranstalters durch e<strong>in</strong>e<br />
geeignete Ersatzperson vertreten, wird lediglich e<strong>in</strong>e<br />
Verwaltungsgebühr <strong>in</strong> Höhe von € 50,- erhoben.
6.4. Spätere Umbuchungen können, sofern die Durchführung<br />
überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den<br />
vorgenannten Bed<strong>in</strong>gungen (6.2.) unter gleichzeitiger Neuanmeldung<br />
vorgenommen werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungen, die nur<br />
ger<strong>in</strong>gfügige Kosten verursachen. Die Berechtigung des Reisenden,<br />
e<strong>in</strong>en Ersatzreisenden zu stellen, der dann statt se<strong>in</strong>er <strong>in</strong> die Rechte<br />
und Pflichten aus dem Reisevertrag e<strong>in</strong>tritt, wird dadurch nicht<br />
berührt,<br />
7. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften<br />
7.1. Der Reisende wird über notwendige Pass- und<br />
Visumserfordernisse sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten<br />
unterrichtet.<br />
7.2. Für die Beschaffung der Reisedokumente ist der Reisende<br />
alle<strong>in</strong> verantwortlich.<br />
7.3. Sollte trotz der erteilten Information<br />
E<strong>in</strong>reisevorschriften e<strong>in</strong>zelner Länder von dem Reisenden nicht<br />
e<strong>in</strong>gehalten werden, so dass deshalb er die Reise nicht antreten kann,<br />
ist der Freizeitveranstalter berechtigt den Reisenden mit<br />
entsprechenden Rücktrittskosten gemäß Ziffern 5 zu belasten.<br />
7.4. Die Zollbestimmungen der verschiedenen Länder s<strong>in</strong>d<br />
durch den Reisenden e<strong>in</strong>zuhalten. Bei Zuwiderhandlung trägt er die<br />
Folgen und die entsprechenden Kosten.<br />
8. Beschränkung der Haftung<br />
8.1. Die vertragliche Haftung des Freizeitveranstalters für<br />
Schäden, die nicht Körperschäden s<strong>in</strong>d, ist der Höhe nach be-schränkt<br />
auf den dreifachen Reisepreis,<br />
- soweit e<strong>in</strong> Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch<br />
grob fahrlässig herbeigeführt wird oder<br />
- soweit der Freizeitveranstalter für e<strong>in</strong>en dem Reisenden<br />
entstehenden Schaden alle<strong>in</strong> wegen e<strong>in</strong>es Verschuldens e<strong>in</strong>es<br />
Leistungsträgers verantwortlich ist<br />
8.2. Bei groben Verstößen gegen die Geme<strong>in</strong>schaft und Ordnung<br />
kann die Freizeitleitung e<strong>in</strong>e Rückfahrt des Reisenden auf dessen<br />
Kosten verlangen. E<strong>in</strong>e Rückerstattung des Reisepreises ist nicht<br />
möglich. Es gilt das deutsche Gesetz zum Schutze der Jugend <strong>in</strong> der<br />
Öffentlichkeit sowie das Betäubungsmittelgesetz.**<br />
9. Anwendbares Recht<br />
Die Rechtsbezeichnung zwischen dem Freizeitveranstalter und dem<br />
Reisenden richtet sich nach dem Recht der Bundesrepublik<br />
Deutschland.<br />
**Die Evang. Jugend Gilch<strong>in</strong>g weißt verstärkt auf den Punkt 8.2 h<strong>in</strong>,<br />
sowie auf Die Paragraphen 9 und 10 des Jugendschutzgesetzes.<br />
Weitere Infos: www.st-johannes-gilch<strong>in</strong>g.de<br />
Anmeldung zur Freizeit<br />
(Die Anmeldung ist vorläufig, bei Teilnahme erhältst Du<br />
e<strong>in</strong>e Rückmeldung per Post von uns.)<br />
Hiermit melde ich me<strong>in</strong>en Sohn/me<strong>in</strong>e Tochter<br />
Name:________________________________<br />
Geburtsdatum:__________________________<br />
Anschrift:_____________________________<br />
____________________________________<br />
Telefon:____________________________ __<br />
Handy:_______________________________<br />
Notfallnummer::________________________<br />
Vegetarier:<br />
Schwimmer:<br />
Sonstiges (Allergien, Krankheiten etc.): ______<br />
___________________________________<br />
zur Jugendfreizeit <strong>in</strong> <strong>Kroatien</strong> an. Die<br />
Teilnahmebed<strong>in</strong>gungen s<strong>in</strong>d mir/uns bekannt und werden<br />
von mir/uns anerkannt.<br />
___________________________________<br />
Ort, Datum, und Unterschrift e<strong>in</strong>es<br />
Erziehungsberechtigten<br />
Anmeldung bitte an das<br />
Evang.-Luth. Pfarramt Gilch<strong>in</strong>g<br />
Karol<strong>in</strong>ger <strong>St</strong>r. 30<br />
82205 Gilch<strong>in</strong>g<br />
Telefon: 08105-8244<br />
Noch Fragen? 0173/38 252 36