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M U S T E R - Wesel

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Die Sonderposten sind im Zusammenhang mit den Abschreibungen zu sehen, bei<br />

denen der ursprüngliche Wert eines Vermögensgegenstandes auf seine<br />

voraussichtliche Nutzungsdauer verteilt wird und sich so negativ (Gewinn mindernd<br />

bzw. Verlust erhöhend) auf den Haushalt auswirkt. Die Auflösung der Sonderposten<br />

hat dagegen eine positive (Gewinn erhöhende bzw. Verlust mindernde) Auswirkung.<br />

Ab der Fertigstellung des Gebäudes belasten die jährlichen Abschreibungen den<br />

Haushalt. Die Abschreibungen errechnen sich aus den Anschaffungs- oder<br />

Herstellungskosten und der festgelegten Nutzungsdauer. Die Nutzungsdauer ist in<br />

der Anlage zur Gemeindehaushaltsverordnung festgesetzt worden und beträgt für<br />

Gebäude in der Regel 40 - 80 Jahre.<br />

Sofern die Stadt <strong>Wesel</strong> für den Bau dieses Gebäudes einen Zuschuss erhalten hat,<br />

wird dieser Zuschuss in einem Sonderposten in der Bilanz eingestellt. Der<br />

Sonderposten wird parallel zur Abschreibung entsprechend der Nutzungsdauer<br />

vermindert; diese jährliche Minderung stellt einen Ertrag dar, während die<br />

Abschreibung einen Aufwand verursacht.<br />

Der Haushalt wird also nur aus dem Saldo der Abschreibung und der Auflösung des<br />

Sonderpostens belastet.<br />

In der Position „Zuwendungen und allgemeine Umlagen“ ist der Ertrag aus der<br />

Auflösung des Sonderpostens dargestellt, während der Aufwand aus den<br />

Abschreibungen unter der Position „Bilanzielle Abschreibungen“ zu finden ist.<br />

Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte<br />

Unter der Position „Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte“ werden z.B. Benutzungs-<br />

und Verwaltungsgebühren zusammengefasst. Verwaltungsgebühren nimmt der<br />

Fachbereich Gebäudeservice z.B. für die Ausschreibungsunterlagen ein.<br />

Privatrechtliche Leistungsentgelte<br />

Privatrechtliche Leistungsentgelte sind Entgelte für erbrachte Leistungen auf Grund<br />

eines privaten Rechtsverhältnisses. Im Fachbereich Gebäudeservice sind dies z.B.<br />

eingenommene Mieten, Pachten und Betriebskostenzahlungen.<br />

Erträge aus der Herabsetzung von Rückstellungen<br />

Hier ist die ertragsmäßige Auflösung der gebildeten Rückstellungen aufgeführt. Im<br />

Fachbereich Gebäudeservice wurden Rückstellungen für in der Vergangenheit auf<br />

Grund von nicht vorhandenen Haushaltsmitteln unterlassene<br />

Instandhaltungsmaßnahmen gebildet.<br />

Bei der Einführung von NKF belastet die erstmalige Bildung von Rückstellungen nicht<br />

den Haushalt.<br />

Die Durchführung der Instandhaltungsmaßnahmen führt zu Aufwand im aktuellen<br />

Haushaltsjahr, der durch die Auflösung der entsprechenden Rückstellung<br />

neutralisiert wird. Der Ertrag aus der Auflösung der Rückstellung für diese<br />

Maßnahme erscheint unter dieser Position.<br />

Sonstige ordentliche Erträge<br />

Unter dieser Position sind insbesondere Erträge aus Versicherungsansprüchen<br />

dargestellt.<br />

Personalaufwendungen<br />

Die Personalaufwendungen sind pauschalierte Normkosten entsprechend den<br />

Stellenwerten im Fachbereich und beinhalten auch anteilig Pensionslasten und<br />

Kosten durch Vorruhestandsregelungen.<br />

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