M U S T E R - Wesel
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Die Sonderposten sind im Zusammenhang mit den Abschreibungen zu sehen, bei<br />
denen der ursprüngliche Wert eines Vermögensgegenstandes auf seine<br />
voraussichtliche Nutzungsdauer verteilt wird und sich so negativ (Gewinn mindernd<br />
bzw. Verlust erhöhend) auf den Haushalt auswirkt. Die Auflösung der Sonderposten<br />
hat dagegen eine positive (Gewinn erhöhende bzw. Verlust mindernde) Auswirkung.<br />
Ab der Fertigstellung des Gebäudes belasten die jährlichen Abschreibungen den<br />
Haushalt. Die Abschreibungen errechnen sich aus den Anschaffungs- oder<br />
Herstellungskosten und der festgelegten Nutzungsdauer. Die Nutzungsdauer ist in<br />
der Anlage zur Gemeindehaushaltsverordnung festgesetzt worden und beträgt für<br />
Gebäude in der Regel 40 - 80 Jahre.<br />
Sofern die Stadt <strong>Wesel</strong> für den Bau dieses Gebäudes einen Zuschuss erhalten hat,<br />
wird dieser Zuschuss in einem Sonderposten in der Bilanz eingestellt. Der<br />
Sonderposten wird parallel zur Abschreibung entsprechend der Nutzungsdauer<br />
vermindert; diese jährliche Minderung stellt einen Ertrag dar, während die<br />
Abschreibung einen Aufwand verursacht.<br />
Der Haushalt wird also nur aus dem Saldo der Abschreibung und der Auflösung des<br />
Sonderpostens belastet.<br />
In der Position „Zuwendungen und allgemeine Umlagen“ ist der Ertrag aus der<br />
Auflösung des Sonderpostens dargestellt, während der Aufwand aus den<br />
Abschreibungen unter der Position „Bilanzielle Abschreibungen“ zu finden ist.<br />
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte<br />
Unter der Position „Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte“ werden z.B. Benutzungs-<br />
und Verwaltungsgebühren zusammengefasst. Verwaltungsgebühren nimmt der<br />
Fachbereich Gebäudeservice z.B. für die Ausschreibungsunterlagen ein.<br />
Privatrechtliche Leistungsentgelte<br />
Privatrechtliche Leistungsentgelte sind Entgelte für erbrachte Leistungen auf Grund<br />
eines privaten Rechtsverhältnisses. Im Fachbereich Gebäudeservice sind dies z.B.<br />
eingenommene Mieten, Pachten und Betriebskostenzahlungen.<br />
Erträge aus der Herabsetzung von Rückstellungen<br />
Hier ist die ertragsmäßige Auflösung der gebildeten Rückstellungen aufgeführt. Im<br />
Fachbereich Gebäudeservice wurden Rückstellungen für in der Vergangenheit auf<br />
Grund von nicht vorhandenen Haushaltsmitteln unterlassene<br />
Instandhaltungsmaßnahmen gebildet.<br />
Bei der Einführung von NKF belastet die erstmalige Bildung von Rückstellungen nicht<br />
den Haushalt.<br />
Die Durchführung der Instandhaltungsmaßnahmen führt zu Aufwand im aktuellen<br />
Haushaltsjahr, der durch die Auflösung der entsprechenden Rückstellung<br />
neutralisiert wird. Der Ertrag aus der Auflösung der Rückstellung für diese<br />
Maßnahme erscheint unter dieser Position.<br />
Sonstige ordentliche Erträge<br />
Unter dieser Position sind insbesondere Erträge aus Versicherungsansprüchen<br />
dargestellt.<br />
Personalaufwendungen<br />
Die Personalaufwendungen sind pauschalierte Normkosten entsprechend den<br />
Stellenwerten im Fachbereich und beinhalten auch anteilig Pensionslasten und<br />
Kosten durch Vorruhestandsregelungen.<br />
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