19.02.2013 Aufrufe

Landschaftsrahmenplan - Entwurf - Stadt Cuxhaven

Landschaftsrahmenplan - Entwurf - Stadt Cuxhaven

Landschaftsrahmenplan - Entwurf - Stadt Cuxhaven

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Einleitung<br />

<strong>Landschaftsrahmenplan</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Cuxhaven</strong> – <strong>Entwurf</strong> (Stand 1/11) 11<br />

Als Untere Naturschutzbehörde (UNB) ist die <strong>Stadt</strong> <strong>Cuxhaven</strong> verpflichtet, für den übertragenen<br />

Wirkungskreis einen <strong>Landschaftsrahmenplan</strong> (LRP) auszuarbeiten und fortzuschreiben<br />

(§ 10 BNatSchG und § 3 NAGBNatSchG).<br />

Der LRP ist ein Fachplan des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Er stellt flächendeckend,<br />

d.h. sowohl für den unbesiedelten als auch den besiedelten Zuständigkeitsbereich<br />

der Unteren Naturschutzbehörde dar:<br />

� den gegenwärtigen Zustand von Natur und Landschaft sowie die voraussichtlichen<br />

Änderungen,<br />

� die anzustrebenden Ziele sowie<br />

� die Erfordernisse und Maßnahmen zur Umsetzung der Naturschutzziele.<br />

Der LRP ist fachliche Abwägungsgrundlage für sämtliche Raum beanspruchende Planungen.<br />

Verbindlichkeit erlangen die Planaussagen allerdings erst über rechtliche Verfahren,<br />

wie zum Beispiel die Aufstellung des Flächennutzungsplanes oder Planfeststellungs-<br />

und Genehmigungsverfahren nach den Fachgesetzen.<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Cuxhaven</strong> nimmt seit dem 01. September 1995 die Aufgaben einer Unteren<br />

Naturschutzbehörde wahr. Zu dieser Zeit war der Landschaftsplan (LP) in Erarbeitung,<br />

ein Planwerk erstellt im eigenen Wirkungskreis der Kommune. Abgeschlossen und veröffentlicht<br />

wurde der LP mit seinen detaillierten und umfassenden Inhalten im Jahr<br />

2000. Seitdem dient er als wesentliche Grundlage für die Arbeit des städtischen Naturschutzes.<br />

Mit der Aufstellung des <strong>Landschaftsrahmenplan</strong>es (LRP) wird die Landschaftsplanung<br />

so fortgeschrieben, dass sie die Funktion des Landschaftsplanes integriert. Deshalb soll<br />

zukünftig, d.h. bei der Fortschreibung, der LRP das alleinige Werk der Landschaftsplanung<br />

in <strong>Cuxhaven</strong> sein.<br />

Verfahrensabläufe und Inhalte der LRP-Aufstellung sind im Runderlass des Niedersächsischen<br />

Umweltministeriums festgelegt. Dieser Runderlass einer Richtlinie für die<br />

Ausarbeitung und Fortschreibung des <strong>Landschaftsrahmenplan</strong>es aus dem Jahr 2001<br />

wird ergänzt und konkretisiert durch die „Hinweise zur Ausarbeitung und Fortschreibung<br />

des <strong>Landschaftsrahmenplan</strong>s“ des früheren Niedersächsischen Landesamtes für Ökologie<br />

(NLÖ) (heute NLWKN).<br />

Auch die Bearbeitung einzelner Schutzgüter (Landschaftsbild, Boden/Wasser und Klima/Luft)<br />

richtet sich wesentlich nach Arbeitshilfen, die die Fachbehörde für Naturschutz<br />

in Niedersachsen herausgegeben hat. Damit soll dem Ziel entsprochen werden, einen<br />

landesweiten Standard bei der <strong>Landschaftsrahmenplan</strong>ung zu erreichen.<br />

Mit der jetzt vorliegenden Erfassung und Bewertung von Natur und Landschaft ist ein<br />

wesentlicher Zwischenschritt in der Planbearbeitung erreicht. Daher sieht das Aufstellungsverfahren<br />

hier die Unterrichtung der städtischen Gremien, anderer Behörden und<br />

öffentlicher Stellen wie auch der Naturschutzverbände vor.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!