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Landschaftsrahmenplan - Entwurf - Stadt Cuxhaven

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20<br />

Natura 2000<br />

<strong>Landschaftsrahmenplan</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Cuxhaven</strong> – <strong>Entwurf</strong> (Stand 1/11)<br />

– Fachliche Vorgaben –<br />

Der Ministerrat der Europäischen Gemeinschaft hat 1992 die Flora-Fauna-Habitat-<br />

Richtlinie beschlossen, um – unter Einbeziehung der nach „Vogelschutzrichtlinie“ gemeldeten<br />

Gebiete – europaweit ein zusammenhängendes ökologisches Netz von<br />

Schutzgebieten unter dem Namen „Natura 2000“ zu schaffen.<br />

Zur Umsetzung dieser Richtlinie sind von den Mitgliedsstaaten diejenigen Gebiete an<br />

die Europäische Kommission zu melden, die ganz bestimmte Auswahlkriterien erfüllen.<br />

Diese sind in den Anhängen I bis III zur Richtlinie abschließend aufgeführt (Anhang I:<br />

Liste von Lebensräumen, Anhang II: Liste von Tier- und Pflanzenarten, Anhang III: übrige<br />

Auswahlkriterien).<br />

Der Prozess der Gebietsmeldungen ist mittlerweile weitgehend abgeschlossen. Die<br />

niedersächsische Landesregierung hat derzeit 385 FFH-Gebiete gemeldet und zurzeit<br />

71 europäische Vogelschutzgebiete erklärt. Die für Natura 2000 ausgewählten Gebiete<br />

umfassen insgesamt rund 790.000 ha = 15,4 % der Landesfläche Niedersachsens (inkl.<br />

3-Seemeilen-Zone). 20<br />

Im <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Cuxhaven</strong>s liegen (ganz oder anteilig) drei FFH-Gebiete und das Vogelschutzgebiet<br />

„Niedersächsisches Wattenmeer“. Letzteres befindet sich im gleichnamigen<br />

Nationalpark und ist gleichzeitig auch FFH-Gebiet.<br />

Das FFH-Gebiet Nr. 3 „Unterelbe“ liegt nicht im Plangebiet, grenzt aber zum Teil unmittelbar<br />

daran (siehe Textkarte 2-2).<br />

20 Information Stand Januar 2011 auf der Homepage des Niedersächsischen Umweltministeriums

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