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Landschaftsrahmenplan - Entwurf - Stadt Cuxhaven

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<strong>Landschaftsrahmenplan</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Cuxhaven</strong> – <strong>Entwurf</strong> (Stand 1/11)<br />

– Boden und Wasser –<br />

Die Hafenbereiche von <strong>Cuxhaven</strong> liegen zwar vor der Deichlinie, sind jedoch in größerem<br />

Umfang durch Aufspülungen nahezu auf Deichhöhe aufgehöht, so dass hier nur<br />

selten Überflutungen stattfinden. Die Hafenareale zählen jedoch zu den potenziell überflutungsgefährdeten<br />

Bereichen.<br />

Die Gewässer II. Ordnung (siehe Textkarte 3.3-8) liegen überwiegend im Zuständigkeitsbereich<br />

des Unterhaltungsverbandes Nr. 21 Hadeln, im Südwesten des <strong>Stadt</strong>gebietes<br />

ist der Unterhaltungsverband Nr. 83 Land Wursten zuständig:<br />

Der Unterhaltungsverband Nr. 21 Hadeln hat im Jahr 1996 einen Unterhaltungsrahmenplan<br />

213 aufgestellt, nach dem auch aktuell noch die Unterhaltung der Gewässer<br />

durchgeführt wird. Demnach kommen nach Möglichkeit Mähbagger und Mähkorb zum<br />

Einsatz. Einige Gewässerabschnitte werden auch mit der Hand gemäht. Die Unterhaltung<br />

erfolgt in der Regel einmal jährlich, zumeist im August. Seltener wird bei starkem<br />

Pflanzenwuchs früher oder zweimal im Jahr gemäht.<br />

Im Unterhaltungsverband Nr. 83 Land Wursten werden die Verbandsgewässer jährlich<br />

nach Bedarf unterhalten. Der Bedarf wird auf der einmal jährlich stattfindenden Schaubesprechung<br />

festgelegt. Im Jahr 2010 wurden nach Auskunft des Unterhaltungsverbandes<br />

Arenscher Bach, Berenscher Bach, Oxstedter Bach und Landmarschengraben jeweils<br />

auf der gesamten Länge mit Mähkorb unterhalten. Zudem wurde im Landmarschengraben<br />

auf 520 m Länge eine Entschlammung durchgeführt. 214<br />

Die Gewässer III. Ordnung werden von verschiedenen Wasser- und Bodenverbänden<br />

oder auch von den Anliegern unterhalten.<br />

Stillgewässer im <strong>Stadt</strong>gebiet<br />

Nur wenige Stillgewässer im <strong>Stadt</strong>gebiet weisen eine Größe von einem Hektar oder<br />

darüber auf. Unter ihnen ist der Gudendorfer See mit einer Größe von ca. 30 ha besonders<br />

hervorzuheben. Es handelt sich um ein durch Rohstoffabbau künstlich entstandenes<br />

Gewässer. Zwei weitere Stillgewässer bei Wehldorf (Blinksee) weisen offene Wasserflächen<br />

von jeweils ca. 5 ha Größe auf. Ihre Entstehung ist auf Kleientnahme für den<br />

Deichbau nach der Hochwasserkatastrophe 1962 zurückzuführen.<br />

Der Großteil der Stillgewässer (siehe Textkarte 3.3-9) ist als nährstoffreich einzustufen.<br />

Nährstoffarme Gewässer sind auf die Geest beschränkt und machen ca. 10 % der dauerhaft<br />

wasserführenden Stillgewässer aus. Eine naturraumtypische Besonderheit stellen<br />

die salzhaltigen Kleingewässer der Vordeichflächen dar, vor allem im Arenscher Außendeich.<br />

In Textkarte 3.3-9 ebenfalls dargestellt sind Tümpel, d.h. nur zeitweise Wasser führende<br />

Kleingewässer. Sie treten in hoher Dichte ebenfalls in den Vordeichflächen auf, finden<br />

sich jedoch auch in den übrigen Marschgebieten und auf stauwasserbeeinflussten Böden<br />

der Geest (siehe Kapitel 3.3.1.1).<br />

213 Geldmacher, M., T. Heitsch & M. Mühler (1996): Unterhaltungsrahmenplan für den Unterhaltungsverband Nr.<br />

21 Hadeln, Otterndorf<br />

214 Angaben entsprechend einer schriftlichen Mitteilung des Kreisverbandes der Wasser- und Bodenverbände im<br />

Altkreis Wesermünde (Mail vom 20. Dezember 2010)<br />

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