Landschaftsrahmenplan - Entwurf - Stadt Cuxhaven
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<strong>Landschaftsrahmenplan</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Cuxhaven</strong> – <strong>Entwurf</strong> (Stand 1/11)<br />
– Boden und Wasser –<br />
Die Hafenbereiche von <strong>Cuxhaven</strong> liegen zwar vor der Deichlinie, sind jedoch in größerem<br />
Umfang durch Aufspülungen nahezu auf Deichhöhe aufgehöht, so dass hier nur<br />
selten Überflutungen stattfinden. Die Hafenareale zählen jedoch zu den potenziell überflutungsgefährdeten<br />
Bereichen.<br />
Die Gewässer II. Ordnung (siehe Textkarte 3.3-8) liegen überwiegend im Zuständigkeitsbereich<br />
des Unterhaltungsverbandes Nr. 21 Hadeln, im Südwesten des <strong>Stadt</strong>gebietes<br />
ist der Unterhaltungsverband Nr. 83 Land Wursten zuständig:<br />
Der Unterhaltungsverband Nr. 21 Hadeln hat im Jahr 1996 einen Unterhaltungsrahmenplan<br />
213 aufgestellt, nach dem auch aktuell noch die Unterhaltung der Gewässer<br />
durchgeführt wird. Demnach kommen nach Möglichkeit Mähbagger und Mähkorb zum<br />
Einsatz. Einige Gewässerabschnitte werden auch mit der Hand gemäht. Die Unterhaltung<br />
erfolgt in der Regel einmal jährlich, zumeist im August. Seltener wird bei starkem<br />
Pflanzenwuchs früher oder zweimal im Jahr gemäht.<br />
Im Unterhaltungsverband Nr. 83 Land Wursten werden die Verbandsgewässer jährlich<br />
nach Bedarf unterhalten. Der Bedarf wird auf der einmal jährlich stattfindenden Schaubesprechung<br />
festgelegt. Im Jahr 2010 wurden nach Auskunft des Unterhaltungsverbandes<br />
Arenscher Bach, Berenscher Bach, Oxstedter Bach und Landmarschengraben jeweils<br />
auf der gesamten Länge mit Mähkorb unterhalten. Zudem wurde im Landmarschengraben<br />
auf 520 m Länge eine Entschlammung durchgeführt. 214<br />
Die Gewässer III. Ordnung werden von verschiedenen Wasser- und Bodenverbänden<br />
oder auch von den Anliegern unterhalten.<br />
Stillgewässer im <strong>Stadt</strong>gebiet<br />
Nur wenige Stillgewässer im <strong>Stadt</strong>gebiet weisen eine Größe von einem Hektar oder<br />
darüber auf. Unter ihnen ist der Gudendorfer See mit einer Größe von ca. 30 ha besonders<br />
hervorzuheben. Es handelt sich um ein durch Rohstoffabbau künstlich entstandenes<br />
Gewässer. Zwei weitere Stillgewässer bei Wehldorf (Blinksee) weisen offene Wasserflächen<br />
von jeweils ca. 5 ha Größe auf. Ihre Entstehung ist auf Kleientnahme für den<br />
Deichbau nach der Hochwasserkatastrophe 1962 zurückzuführen.<br />
Der Großteil der Stillgewässer (siehe Textkarte 3.3-9) ist als nährstoffreich einzustufen.<br />
Nährstoffarme Gewässer sind auf die Geest beschränkt und machen ca. 10 % der dauerhaft<br />
wasserführenden Stillgewässer aus. Eine naturraumtypische Besonderheit stellen<br />
die salzhaltigen Kleingewässer der Vordeichflächen dar, vor allem im Arenscher Außendeich.<br />
In Textkarte 3.3-9 ebenfalls dargestellt sind Tümpel, d.h. nur zeitweise Wasser führende<br />
Kleingewässer. Sie treten in hoher Dichte ebenfalls in den Vordeichflächen auf, finden<br />
sich jedoch auch in den übrigen Marschgebieten und auf stauwasserbeeinflussten Böden<br />
der Geest (siehe Kapitel 3.3.1.1).<br />
213 Geldmacher, M., T. Heitsch & M. Mühler (1996): Unterhaltungsrahmenplan für den Unterhaltungsverband Nr.<br />
21 Hadeln, Otterndorf<br />
214 Angaben entsprechend einer schriftlichen Mitteilung des Kreisverbandes der Wasser- und Bodenverbände im<br />
Altkreis Wesermünde (Mail vom 20. Dezember 2010)<br />
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