Abschluss und Umsetzung des Rahmenvertrages nach § 93 ...
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Thüringer THÜRINGER Landtag LANDTAG - 4. Wahlperiode Drucksache 4/5106<br />
4. Wahlperiode 09.04.2009<br />
K l e i n e A n f r a g e<br />
<strong>des</strong> Abgeordneten Nothnagel (DIE LINKE)<br />
<strong>und</strong><br />
A n t w o r t<br />
<strong>des</strong> Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit<br />
<strong>Abschluss</strong> <strong>und</strong> <strong>Umsetzung</strong> <strong>des</strong> <strong>Rahmenvertrages</strong> <strong>nach</strong> <strong>§</strong> <strong>93</strong> B<strong>und</strong>essozialhilfegesetz<br />
(BSHG) bzw. <strong>§</strong> 79 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) in Thüringen<br />
Die Kleine Anfrage 2729 vom 18. Februar 2009 hat folgenden Wortlaut:<br />
Ich frage die Lan<strong>des</strong>regierung:<br />
1. Welches sind die wesentlichsten Erfahrungen bei der <strong>Umsetzung</strong> <strong>des</strong> <strong>Rahmenvertrages</strong> <strong>nach</strong> <strong>§</strong> <strong>93</strong> ff.<br />
BSHG bezogen auf den Vorrang ambulanter Hilfen zur Teilhabe?<br />
2. Welche Regelungen <strong>und</strong> Bestimmungen im Rahmenvertrag hemmten bzw. förderten den Vorrang "ambulant<br />
vor stationär"?<br />
3. Mit welchen Ergebnissen wurden wie viele Erhebungen zum Hilfebedarf seit 2000 durchgeführt (bitte<br />
Hilfebedarfsgruppenzuordnung, <strong>nach</strong> Geschlecht, Bereich - stationär/ambulant <strong>und</strong> Altersstruktur auflisten<br />
[bitte auflisten <strong>nach</strong> Landkreisen <strong>und</strong> kreisfreien Städten])?<br />
4. Wie verteilen sich die Hilfeempfänger aktuell auf die jeweiligen Hilfebedarfsgruppen, wie ist deren Altersstruktur<br />
<strong>und</strong> welche Hilfen nehmen sie jeweils in Anspruch (bitte auflisten <strong>nach</strong> Landkreisen <strong>und</strong> kreisfreien<br />
Städten)?<br />
5. Mit welchen Maßnahmen <strong>und</strong> Festlegungen soll der gegenwärtig in Verhandlung befindliche Rahmenvertrag<br />
den Vorrang ambulanter Hilfen in allen Hilfebedarfsgruppen sichern?<br />
6. Mit welchen Entgelten werden gegenwärtig stationäre sowie ambulante Hilfen untersetzt (bitte Hilfeform/<br />
Maßnahme benennen <strong>und</strong> in einer Tabelle vergleichen)?<br />
7. Welches Konzept verfolgt die Lan<strong>des</strong>regierung hinsichtlich der Entgeltgestaltung, um den Vorrang ambulanter<br />
Wohnformen für alle Hilfebedarfsgruppen zu ermöglichen? Inwieweit ist ein Übergang von der<br />
Objekt- zur Subjektförderung angedacht?<br />
8. Welche durchschnittlichen Kosten pro Platz fallen in den jeweiligen Leistungstypen an? Wie groß ist<br />
jeweils die Streubreite zwischen Höchstsatz <strong>und</strong> geringstem Entgeltsatz?<br />
9. Welche Maßnahmen zieht die Lan<strong>des</strong>regierung zur <strong>Umsetzung</strong> der mit der UN-Konvention über die<br />
Rechte behinderter Menschen verb<strong>und</strong>enen Ansprüche insbesondere bzgl. der Wahlfreiheit <strong>des</strong> Wohnumfel<strong>des</strong><br />
bei der Gestaltung der Rahmenvereinbarung in Betracht?<br />
Das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit hat die Kleine Anfrage namens der<br />
Lan<strong>des</strong>regierung mit Schreiben vom 9. April 2009 wie folgt beantwortet:<br />
Zu 1. <strong>und</strong> 2.:<br />
Die Zuständigkeit für die ambulanten Hilfen liegt bei den örtlichen Sozialhilfeträgern. Der in Thüringen abgeschlossene<br />
Lan<strong>des</strong>rahmenvertrag <strong>nach</strong> <strong>§</strong> 79 Abs. 1 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) - Sozialhilfe -<br />
Druck: Thüringer Landtag, 27. April 2009<br />
1
Drucksache 4/5106 Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode<br />
enthält nur Regelungen für die teilstationären <strong>und</strong> vollstationären Angebote der Eingliederungshilfe. Da das<br />
Land für die ambulanten Hilfen nicht zuständig ist, wurde ein entsprechender Lan<strong>des</strong>rahmenvertrag für die<br />
ambulanten Hilfen nicht abgeschlossen.<br />
Der Vorrang der ambulanten Hilfen besteht unabhängig von den Regelungen im Lan<strong>des</strong>rahmenvertrag.<br />
Zu 3.:<br />
Da die örtlichen Sozialhilfeträger für die Hilfen <strong>nach</strong> dem SGB XII zuständig sind, liegt hier auch die Verantwortung<br />
für die Ermittlung <strong>des</strong> individuellen Hilfebedarfs. Nach Feststellung <strong>des</strong> Hilfebedarfs erfolgt auf<br />
örtlicher Ebene in der Hilfeplankonferenz die Abstimmung, wie der Hilfebedarf durch entsprechende ambulante<br />
oder stationäre Angebote abgedeckt werden kann. Von Seiten <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> wurden keine entsprechenden<br />
Erhebungen durchgeführt.<br />
Zu 4.:<br />
Unter Bezugnahme auf die Antwort zu Frage 3 liegen der Lan<strong>des</strong>regierung keine Angaben vor.<br />
Zu 5.:<br />
Der Lan<strong>des</strong>rahmenvertrag <strong>nach</strong> <strong>§</strong> 79 Abs. 1 SGB XII ist seit 10. Dezember 2001 in Kraft <strong>und</strong> befindet sich<br />
gegenwärtig nicht in Verhandlung. Er regelt nur teil- <strong>und</strong> vollstationäre Angebote; insofern sind keine Festlegungen<br />
zum Vorrang ambulanter Hilfen zu treffen. Der Vorrang ambulanter Hilfen gilt unabhängig vom<br />
Regelungsbereich <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>rahmenvertrages. Anreize für die Schaffung ambulanter Angebote durch die<br />
örtlichen Sozialhilfeträger wurden über die Regelungen zur Gewährung eines Ausgleichs <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> zu<br />
deren Nettosozialhilfeaufwendungen im Thüringer Gesetz zur Ausführung <strong>des</strong> Zwölften Buches Sozialgesetzbuch<br />
(ThürAGSGB XII) eingeführt.<br />
Zu 6.:<br />
Durchschnittliche Vergütungen für teil- <strong>und</strong> vollstationäre Angebote sind der beigefügten Übersicht (Anlage)<br />
zu entnehmen. Zahlen für den ambulanten Bereich können nicht vorgelegt werden, da hier die Zuständigkeit<br />
bei den örtlichen Sozialhilfeträgern liegt.<br />
Zu 7.:<br />
Die Lan<strong>des</strong>regierung plant derzeit zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden <strong>und</strong> der LIGA der<br />
Freien Wohlfahrtspflege in Thüringen e.V. die Erarbeitung eines Vorschlags für ein einheitliches Hilfebedarfsfeststellungsverfahren<br />
mit personenzentriertem, das heißt subjektbezogenem Ansatz für Thüringen.<br />
Dazu wird am 28. Mai 2009 eine gemeinsame Arbeitsgruppe ihre Arbeit aufnehmen. Zukünftige Angebotsstrukturen<br />
sollen dem individuellen Bedarf Rechnung tragen, durchlässig sein <strong>und</strong> ambulante, teil- <strong>und</strong><br />
vollstationäre Leistungen im Verb<strong>und</strong> anbieten.<br />
Für das Verfahren der Entgeltgestaltung wird der zu erarbeitende Vorschlag für ein einheitliches Hilfebedarfsfeststellungsverfahren<br />
auch im Hinblick auf den Vorrang ambulanter Wohnformen handlungsleitend sein.<br />
Zu 8.:<br />
Ich verweise auf die in der Antwort zu Frage 6 angeführte Tabelle (Anlage).<br />
Zu 9.:<br />
Der Lan<strong>des</strong>rahmenvertrag steht der <strong>Umsetzung</strong> der UN-Konvention nicht entgegen.<br />
Anlage *)<br />
2<br />
In Vertretung<br />
Dr. Oesterheld<br />
Staatssekretär<br />
*) Hinweis:<br />
Auf den Abdruck der Anlage wurde verzichtet. Ein Exemplar mit Anlage erhielten jeweils die Fraktionen <strong>und</strong> die Landtagsbibliothek.<br />
Des Weiteren kann sie im Landtagsinformationssystem unter der oben genannten Drucksachennummer<br />
sowie im Internet unter der Adresse: www.parldok.thueringen.de eingesehen werden.
Kleine Anfrage 2729 (Die LINKE) Tabelle zu Fragen 6 <strong>und</strong> 8 (Anlage 1) 21.04.2009<br />
Einrichtungsart Leistungstyp Bezeichnung Durchschnittl. Vergütg.<br />
€/BT<br />
Integrative<br />
Kindertagesstätten B-LT 2.1<br />
Sozialtherapeut.<br />
Wohnheime<br />
(nur WH) S-LT 3.1<br />
Sozialtherapeut.<br />
Wohnheime S-LT 2.3<br />
Tagesstätten für<br />
psychisch kranke<br />
<strong>und</strong> seelisch<br />
behinderte<br />
Menschen P-LT 2.1<br />
Tagesstätten für<br />
suchtkranke<br />
Menschen S-LT 2.1<br />
Werkstätten für<br />
behinderte<br />
Menschen B-LT 2.5<br />
Wohnheime für<br />
behinderte<br />
Kinder <strong>und</strong><br />
Jugendliche B-LT 3.2<br />
Wohnheime <strong>und</strong><br />
Außenwohngruppen<br />
für geistig<br />
behinderte<br />
WfbM-Besucher B-LT 3.10<br />
Maßnahmen der Eingliederungshilfe für Kinder mit<br />
körperl.,geistigen,sinnes-,sprach-<strong>und</strong>/ oder mehrfachen Behinderungen<br />
<strong>und</strong> von Behinderung bedrohte Kinder in integrativen<br />
Kindertagesstätten/Gruppen 51,51<br />
Maßnahmen für mehrfachgeschädigte suchtkranke erwachsene Menschen,<br />
die Eingliederungshilfe in Wohnheimen erhalten 57,75<br />
Interne sozialtherapeut. tagesstrukturierende Maßnahmen für mehrfachgeschädigte<br />
suchtkranke erwachsene Menschen, die Eingliederungshilfe<br />
in Wohnheimen erhalten 35,28<br />
Maßnahmen für erwachsene Menschen mit psychischer<br />
Erkrankung, die Eingliederungshilfe in teilstationären<br />
Einrichtungen/Tagesstätten erhalten 57,98<br />
Maßnahmen für mehrfachgeschädigte suchtkranke erwachsene Menschen,<br />
die Eingliederungshilfe in teilstationären Einrichtungen/<br />
Tagesstätten erhalten 55,67<br />
Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation<br />
für erwachsene Menschen mit geistiger <strong>und</strong>/oder mehrfacher Behinderung,<br />
die Eingliederungshilfe in einer WfbM erhalten 38,72<br />
Maßnahmen der Eingliederungshilfe für Kinder <strong>und</strong><br />
Jugendliche mit geistigen <strong>und</strong> mehrfachen<br />
Behinderungen in Wohnheimen <strong>und</strong> Außenwohngruppen <strong>93</strong>,33<br />
Maßnahmen der Eingliederungshilfe für erwachsene Menschen<br />
mit geistiger <strong>und</strong> mehrfacher Behinderung in Wohnheimen <strong>und</strong> Außenwohngruppen<br />
59,30<br />
Seite 1
Kleine Anfrage 2729 (Die LINKE) Tabelle zu Fragen 6 <strong>und</strong> 8 (Anlage 1) 21.04.2009<br />
Einrichtungsart Leistungstyp Bezeichnung Durchschnittl. Vergütg.<br />
€/BT<br />
Wohnheime <strong>und</strong><br />
Außenwohngruppen<br />
für psychisch<br />
kranke<br />
Menschen P-LT 3.1<br />
Wohnheime <strong>und</strong><br />
Außenwohngruppen<br />
für psychisch<br />
kranke Menschen P-LT 3.2<br />
Maßnahmen für erwachsene Menschen mit psychischer Erkrankung,<br />
die Eingliederungshilfe in Wohnheimen erhalten <strong>und</strong> tagesstrukturierende<br />
Maßnahmen außerhalt <strong>des</strong> Wohnheimes wahrnehmen 62,07<br />
Maßnahmen für Menschen mit psychischer Erkrankung, die<br />
Eingliederungshilfe im Wohnheim incl. ganztägiger Betreuung<br />
erhalten 77,65<br />
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