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Umsetzung des Fachkräftegebotes in den über die Richtlinie ...

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<strong>Umsetzung</strong> <strong>des</strong> <strong>Fachkräftegebotes</strong> <strong>in</strong> <strong>den</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong><br />

Richtl<strong>in</strong>ie „Örtliche Jugendförderung“ bezuschussten Projekten<br />

1. Anliegen<br />

Mit der <strong>Umsetzung</strong> der Forderungen nach der E<strong>in</strong>haltung <strong>des</strong> Fachkräftegebots erfolgt<br />

<strong>die</strong> Sicherstellung, dass im entsprechen<strong>den</strong> Arbeitsfeld nur Personen tätig s<strong>in</strong>d, <strong>die</strong> für<br />

<strong>den</strong> Beruf persönlich und fachlich geeignet s<strong>in</strong>d und folglich <strong>die</strong> Qualität der Tätigkeit<br />

der Angebote und Maßnahmen gesichert wird. Die Geeignetheit wird dabei grundsätzlich<br />

<strong>über</strong> <strong>die</strong> persönliche Eignung und <strong>die</strong> fachliche Qualifizierung def<strong>in</strong>iert.<br />

2. Gesetzliche Grundlagen<br />

SGB VIII<br />

Die Aufgaben nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) wer<strong>den</strong> von <strong>den</strong> örtlichen<br />

Trägern der öffentlichen Jugendhilfe als Angelegenheiten der kommunalen<br />

Selbstverwaltung wahrgenommen. Bestandteil <strong>die</strong>ser kommunalen Selbstverwaltung ist<br />

<strong>die</strong> Personalhoheit. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe entschei<strong>den</strong> <strong>des</strong>halb auch <strong>in</strong><br />

Personalsachen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben eigenständig.<br />

Das Fachkräftegebot wird im § 72 SGB VIII wie folgt festgeschrieben:<br />

"(1)Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen bei <strong>den</strong> Jugendämtern und Lan<strong>des</strong>jugendämtern<br />

hauptberuflich nur Personen beschäftigen, <strong>die</strong> sich für <strong>die</strong> jeweilige Aufgabe nach<br />

ihrer Persönlichkeit eignen und e<strong>in</strong>e <strong>die</strong>ser Aufgabe entsprechende Ausbildung erhalten haben<br />

(Fachkräfte) oder aufgrund besonderer Erfahrungen <strong>in</strong> der sozialen Arbeit <strong>in</strong> der Lage s<strong>in</strong>d,<br />

<strong>die</strong> Aufgabe zu erfüllen. Soweit <strong>die</strong> jeweilige Aufgabe <strong>die</strong>s erfordert, s<strong>in</strong>d mit ihrer Wahrnehmung<br />

nur Fachkräfte oder Fachkräfte mit entsprechender Zusatzausbildung zu betrauen.<br />

Fachkräfte verschie<strong>den</strong>er Fachrichtungen sollen zusammenwirken, soweit <strong>die</strong> jeweilige Aufgabe<br />

<strong>die</strong>s erfordert.<br />

(2)Leitende Funktionen <strong>des</strong> Jugendamtes oder <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>jugendamtes sollen <strong>in</strong> der Regel nur<br />

Fachkräften <strong>über</strong>tragen wer<strong>den</strong>.<br />

(3)Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben Fortbildung und Praxisberatung der Mitarbeiter<br />

<strong>des</strong> Jugendamtes und <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>jugendamtes sicherzustellen."<br />

Der Bun<strong>des</strong>gesetzgeber hat damit für <strong>den</strong> Bereich der K<strong>in</strong>der- und Jugendhilfe <strong>die</strong> gesetzliche<br />

Vorgabe getroffen, dass im Jugendamt entsprechend der jeweiligen Aufgabenstellung<br />

<strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie Fachkräfte arbeiten sollen.<br />

Werner-Seelenb<strong>in</strong>der-Str. 6 · 99096 Erfurt<br />

Tel.: 0361 37-900 · Fax: 0361 3798-800 · E-Mail: Poststelle@tmsfg.thuer<strong>in</strong>gen.de<br />

Internet: www.thuer<strong>in</strong>gen.de/de/tmsfg/<br />

Die genannte E-Mail-Adresse <strong>die</strong>nt nur zum Empfang e<strong>in</strong>facher Mitteilungen ohne Signatur und Verschlüsselung.


2<br />

Das Fachkräftegebot bezieht sich entsprechend <strong>des</strong> gesetzlichen Wortlauts unmittelbar<br />

auf <strong>die</strong> Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Die Norm gilt jedoch mittelbar <strong>über</strong> § 74<br />

Abs. 1 Ziff. 1 SGB VIII auch für Träger der freie Jugendhilfe. Der Träger der öffentlichen<br />

Jugendhilfe hat bei der Förderung der freien Jugendhilfe darauf zu achten, dass <strong>die</strong> fachlichen<br />

Voraussetzungen für <strong>die</strong> geplante Maßnahme erfüllt s<strong>in</strong>d. Die Anforderungen an<br />

<strong>die</strong> persönliche und fachliche Geeignetheit erstrecken sich ausschließlich auf hauptberufliches<br />

Personal.<br />

Richtl<strong>in</strong>ie Örtliche Jugendförderung<br />

Der Freistaat Thür<strong>in</strong>gen beteiligt sich <strong>über</strong> <strong>die</strong> Richtl<strong>in</strong>ie „Örtliche Jugendförderung“ an<br />

der Förderung von Maßnahmen der Jugendarbeit e<strong>in</strong>schließlich der schulbezogenen<br />

Jugendarbeit und der Jugendverbandsarbeit, der Jugendsozialarbeit e<strong>in</strong>schließlich der<br />

schulbezogenen Jugendsozialarbeit, <strong>des</strong> K<strong>in</strong>der- und Jugendschutzes und von ambulanten<br />

Maßnahmen für straffällige junge Menschen.<br />

In <strong>den</strong> Vorgaben für <strong>die</strong> Förderung wird festgeschrieben, dass <strong>die</strong> Förderung nur für<br />

Personen erfolgt, <strong>die</strong> sich für <strong>die</strong> jeweilige Aufgabe nach ihrer Persönlichkeit eignen und<br />

e<strong>in</strong>e <strong>die</strong>ser Aufgabe entsprechende fachliche Ausbildung (Fachkräfte) erhalten haben<br />

oder auf Grund besonderer Erfahrungen <strong>in</strong> der Lage s<strong>in</strong>d, <strong>die</strong> Aufgabe zu erfüllen. Dar<strong>über</strong><br />

h<strong>in</strong>aus müssen <strong>die</strong> fachlichen Empfehlungen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>jugendhilfeausschusses<br />

für <strong>die</strong> jeweiligen Förderbereiche berücksichtigt wer<strong>den</strong>.<br />

3. Voraussetzungen der öffentlichen Förderung<br />

Auf Grund der derzeitigen Situation der Besetzung der geförderten Stellen mit Fachkräften<br />

wer<strong>den</strong> nachfolgende Festlegungen getroffen.<br />

Das Fachkräftegebot ist erfüllt, wenn<br />

3.1 <strong>die</strong> Mitarbeiter e<strong>in</strong>e sozialwissenschaftliche Hochschulausbildung vorweisen, <strong>die</strong><br />

u. a. durch folgende Abschlüsse begründbar s<strong>in</strong>d: Diplomsozialarbeiter, Diplomsozialpädagogen,<br />

Erziehungswissenschaftler und Diplompsychologen. Die im<br />

Rahmen der <strong>Umsetzung</strong> <strong>des</strong> Bologna-Prozesses entstan<strong>den</strong>en mit vorgenannten<br />

Abschlüssen vergleichbaren Bachelor- bzw. Master-Abschlüsse s<strong>in</strong>d adäquat anzuerkennen.<br />

3.2 Erzieher, <strong>über</strong>wiegend im Team mit <strong>den</strong> unter 3.1 genannten Fachkräften arbeiten.<br />

3.3 In der Jugendverbandsarbeit wird <strong>in</strong> Ergänzung zu 3.1 für e<strong>in</strong>e strukturbil<strong>den</strong>de,<br />

koord<strong>in</strong>ierende und geschäftsführende Tätigkeit, <strong>die</strong> nicht unmittelbar mit K<strong>in</strong>dern<br />

und Jugendlichen vollzogen wer<strong>den</strong>, <strong>die</strong> Möglichkeit e<strong>in</strong>geräumt, Personal<br />

mit e<strong>in</strong>em e<strong>in</strong>schlägigen Hochschulabschluss anzustellen.<br />

Sollte dar<strong>über</strong> h<strong>in</strong>aus zur <strong>Umsetzung</strong> der Konzeption <strong>des</strong> Angebotes weiteres Personal<br />

notwendig se<strong>in</strong>, können nachfolgende Personengruppen gefördert wer<strong>den</strong>:<br />

� Mitarbeiter mit e<strong>in</strong>er speziellen Fachrichtung ohne sozialwissenschaftliche<br />

Grundausbildung (z. B. Sport- und Erlebnispädagogen, Me<strong>die</strong>npädagogen, The-


3<br />

aterpädagogen, Kunstpädagogen, Zirkuspädagogen, Gesundheitspädagogen, Religionspädagogen)<br />

im Team mit <strong>den</strong> unter 3.1. genannten Fachkräften.<br />

� Im Arbeitsfeld Jugendberufshilfe können neben <strong>den</strong> unter 3.1. benannten Fachkräften<br />

Mitarbeiter mit handwerklichen Ausbildungen e<strong>in</strong>gestellt wer<strong>den</strong>.<br />

Neben <strong>den</strong> o. g. Ausbildungen sollen <strong>die</strong> Fachkräfte <strong>über</strong> nachfolgen<strong>des</strong> Wissen verfügen:<br />

� Jugendarbeit (§ 11 SGB VIII) und Jugendverbandsarbeit (§ 12 SGB VIII)<br />

- Fachwissen <strong>über</strong> <strong>den</strong> Gesamtbereich der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit<br />

sowie ihren unterschiedlichen Handlungs- und Praxisfeldern entsprechend<br />

<strong>den</strong> Regelungen <strong>des</strong> SGB VIII;<br />

- Kenntnisse <strong>über</strong> angrenzende Fachgebiete wie Jugendsozialarbeit, erzieherischer<br />

K<strong>in</strong>der- und Jugendschutz sowie von Strukturen der Jugendhilfe;<br />

- methodisches Fachwissen - Konzeptentwicklung, Gestaltung von Bildungsprozessen,<br />

Qualitätsentwicklung sowie Sozial- und Projektmanagement; fachspezifisches<br />

Verwaltungs- und Rechtswissen;<br />

- möglichst berufliche oder persönliche Erfahrungen <strong>in</strong> der Jugendarbeit oder<br />

Jugendverbandsarbeit.<br />

� Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII)<br />

- Kenntnisse <strong>über</strong> <strong>die</strong> gesetzlichen Regelungen <strong>des</strong> SGB VIII sowie <strong>über</strong> <strong>die</strong> gesetzlichen<br />

Regelungen angrenzender Fachgebiete (SGB II, SGB III, SGB IX,<br />

SGB XII, BBiG, Schulgesetze) und ihrer Rechtsverordnungen;<br />

- Kenntnisse <strong>über</strong> Maßnahmen, Programme und Angebote anderer Anbieter<br />

(wie Schule, Arbeitsagenturen, Trägern für Grundsicherung oder EU, Bund<br />

und Land) sowie deren F<strong>in</strong>anzierungs<strong>in</strong>strumente;<br />

- sozialpädagogische Fachkompetenzen - wie z. B. Metho<strong>den</strong> der Gruppenarbeit;<br />

- Beratungskompetenzen und Kenntnisse <strong>in</strong> Metho<strong>den</strong> der e<strong>in</strong>zelfallspezifischen<br />

Verfahren wie Förderdiagnose, Förderplanung und -umsetzung (wie z.<br />

B. Assessmentverfahren, Diagnoseverfahren, <strong>in</strong>dividuelle Förderplanung,<br />

Case-Management);<br />

- auf Grund der komplexen Problemlagen der Zielgruppen wer<strong>den</strong> personale<br />

Kompetenzen wie z. B. Teamfähigkeit, Konfliktfähigkeit, psychische und physische<br />

Belastbarkeit, Authentizität und Akzeptanz benötigt,<br />

- Fähigkeit zur Kooperation mit <strong>den</strong> Akteuren <strong>in</strong> verschie<strong>den</strong>en Übergängen<br />

von der Schule <strong>in</strong> <strong>den</strong> Beruf


� Erzieherischer K<strong>in</strong>der- und Jugendschutz (§ 14 SGB VIII)<br />

4<br />

- Kenntnisse der rechtlichen Bestimmungen für <strong>den</strong> K<strong>in</strong>der- und Jugendschutz<br />

und Jugendme<strong>die</strong>nschutz, relevante Kenntnisse <strong>des</strong> Ordnungs- und Gewerberechts;<br />

- Wissen <strong>über</strong> <strong>die</strong> e<strong>in</strong>zelnen Fachgebiete <strong>des</strong> K<strong>in</strong>der- und Jugendschutzes sowie<br />

relevante Kenntnisse aus Entwicklungspsychologie und Soziologie;<br />

- Jugendme<strong>die</strong>nschutz - Kompetenzen im Umgang mit moderner Kommunikationstechnik<br />

und Me<strong>die</strong>nwissenschaft;<br />

- Beratungskompetenzen, Organisationsfähigkeit und Verwaltungskenntnisse;<br />

- Metho<strong>den</strong> der K<strong>in</strong>der-, Jugend- und Erwachsenenbildung.<br />

4. Personal <strong>in</strong> <strong>den</strong> Maßnahmen ohne <strong>die</strong> entsprechen<strong>den</strong> Ausbildungen<br />

Die Mitarbeiter, <strong>die</strong> derzeit im Bereich der geförderten Stellen der örtlichen Jugendförderung<br />

angestellt s<strong>in</strong>d und nicht <strong>über</strong> <strong>die</strong> oben beschriebenen Voraussetzungen verfügen,<br />

müssen <strong>den</strong> Beg<strong>in</strong>n e<strong>in</strong>er Qualifizierung bei der Fachhochschule Jena bzw. e<strong>in</strong>er<br />

Ausbildung an e<strong>in</strong>er anderen Hoch- bzw. Fachhochschule nachweisen.<br />

Das Thür<strong>in</strong>ger M<strong>in</strong>isterium für Soziales, Familie und Gesundheit hat dazu e<strong>in</strong> Angebot<br />

unterbreitet (500 Stun<strong>den</strong> Programm). Ausgenommen davon s<strong>in</strong>d Mitarbeiter, <strong>die</strong> <strong>über</strong><br />

55 Jahre alt s<strong>in</strong>d und <strong>über</strong> langjährige Erfahrungen im Arbeitsfeld verfügen sowie <strong>die</strong><br />

Angestellten, <strong>die</strong> <strong>über</strong> <strong>den</strong> Abschluss Fachkraft für Soziale Arbeit (Bestandsschutz) verfügen.<br />

Mitarbeiter unter 35 Jahre wer<strong>den</strong> aufgefordert, selbstständig e<strong>in</strong> e<strong>in</strong>schlägiges, ggf. berufsbegleiten<strong>des</strong><br />

Studium aufzunehmen und <strong>die</strong>s nachzuweisen, damit e<strong>in</strong>e Förderung<br />

aus Lan<strong>des</strong>mittel weiter gewährt wer<strong>den</strong> kann. E<strong>in</strong>e Teilnahme am 500 Stun<strong>den</strong> Programm<br />

ist nicht vorgesehen.<br />

Dar<strong>über</strong> h<strong>in</strong>aus wird geme<strong>in</strong>sam mit der Fachhochschule Jena geprüft, <strong>in</strong>wieweit e<strong>in</strong><br />

berufsbegleiten<strong>des</strong> Stu<strong>die</strong>nangebot aufgelegt wer<strong>den</strong> kann.<br />

5. Schlussbemerkung<br />

Bei Neue<strong>in</strong>stellungen, <strong>die</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> Richtl<strong>in</strong>ie „Örtliche Jugendförderung“ durch das<br />

Land mitf<strong>in</strong>anziert wer<strong>den</strong>, gelten <strong>die</strong> Festlegungen unter Punkt 3.<br />

Ausnahmeregelungen müssen vor E<strong>in</strong>stellung durch <strong>die</strong> örtlichen Träger der öffentlichen<br />

Jugendhilfe mit dem zuständigen Referat <strong>des</strong> TMSFG abgestimmt wer<strong>den</strong>.<br />

Entspricht dann e<strong>in</strong> Mitarbeiter nicht dem Fachkräftegebot erfolgt ke<strong>in</strong>e Bezuschussung<br />

nach der Richtl<strong>in</strong>ie der „Örtlichen Jugendförderung“. Stichtag ist der 1. Januar 2013.

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