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Schulbegleitung in Thüringen

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Thür<strong>in</strong>ger LandTag<br />

5. Wahlperiode<br />

K l e i n e A n f r a g e<br />

der Abgeordneten Rothe-Be<strong>in</strong>lich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)<br />

und<br />

A n t w o r t<br />

des Thür<strong>in</strong>ger M<strong>in</strong>isteriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur<br />

<strong>Schulbegleitung</strong> <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen - Inklusion braucht Professionalität<br />

Die Kle<strong>in</strong>e Anfrage 540 vom 29. April 2010 hat folgenden Wortlaut:<br />

Druck: Thür<strong>in</strong>ger Landtag, 14. Juli 2010<br />

Drucksache 5/1203<br />

12.07.2010<br />

Am 27. April 2010 fand im Thür<strong>in</strong>ger Landtag e<strong>in</strong>e Fachveranstaltung zu QuaSI, dem Modellprojekt zur Qualifizierung<br />

von Schulbegleitern und Schaffung von Netzwerken für die gelungene schulische Integration <strong>in</strong><br />

Thür<strong>in</strong>gen, unter der Überschrift: "<strong>Schulbegleitung</strong> <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen - E<strong>in</strong> Schritt auf dem Weg zur schulischen<br />

Integration" statt, an der weit über 120 Menschen teilnahmen. Hauptanliegen dieser Veranstaltung war und<br />

ist, auf die Situation von Betroffenen, die zur Erreichung von Teilhabe <strong>Schulbegleitung</strong> benötigen, und von<br />

Schulbegleitern gleichermaßen aufmerksam zu machen und Rechtssicherheit <strong>in</strong> diesem Bereich zu schaffen.<br />

Deutlich wurde, dass <strong>in</strong>sbesondere im Bestreben die UN-Konvention und geme<strong>in</strong>samen Unterricht auch<br />

<strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen umzusetzen noch Handlungsbedarf besteht. Derzeit werden 23,9 Prozent der betroffenen K<strong>in</strong>der<br />

<strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen <strong>in</strong>tegrativ beschult und das Interesse an dieser Möglichkeit steigt stetig.<br />

Daher frage ich die Landesregierung:<br />

1. Wie bewertet die Landesregierung<br />

a) die derzeitige Situation von den 270 Schulbegleiter<strong>in</strong>nen und Schulbegleitern sowie den Begleiteten<br />

<strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen;<br />

b) die Forderung, verb<strong>in</strong>dliche Qualifizierungs- und Fortbildungsmöglichkeiten für alle Schulbegleiter<strong>in</strong>nen<br />

und Schulbegleiter zu schaffen; wenn ja, wann wird dies <strong>in</strong> Angriff genommen - wenn ne<strong>in</strong>, warum<br />

nicht;<br />

c) das durch QuaSI erarbeitete Curriculum für die <strong>in</strong> der <strong>Schulbegleitung</strong> Tätigen?<br />

2. Wie steht die Landesregierung zu dem von Frau Prof. Dr. Ada Sasse auf der besagten Veranstaltung<br />

vorgetragenem Fazit bezugnehmend auf die Situation <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen: "Der Beruf des Schulbegleiters sei<br />

als anspruchsvoller pädagogischer Assistenzberuf mit def<strong>in</strong>iertem Ausbildungsprofil zu entwickeln"?<br />

3. Wie will die Landesregierung der fehlenden Anerkennung von Schulbegleiter<strong>in</strong>nen und Schulbegleitern<br />

begegnen und zugleich dafür sorgen, dass Schule wie Eltern über die Rolle von Schulbegleitern und die<br />

Abgrenzung der Aufgabengebiete so <strong>in</strong>formiert werden, dass künftig ke<strong>in</strong>e Unsicherheiten diesbezüglich<br />

bestehen?<br />

4. Wie erfolgt die fachliche Vorbereitung aller Akteure für den geme<strong>in</strong>samen Unterricht und gibt es e<strong>in</strong>e Begleitung<br />

derselben?<br />

5. Wie steht die Landesregierung zur derzeitigen Entlohnung von Schulbegleiter<strong>in</strong>nen und Schulbegleitern<br />

und wie sieht sie Urlaubs- und Krankheitsvertretungen gewährleistet?


Drucksache 5/1203 Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode<br />

6. Wie steht die Landesregierung zu dem Vorschlag, e<strong>in</strong>en Pool für qualifiziertes Personal e<strong>in</strong>zurichten,<br />

um im Bedarfsfall auf dieses zurückzugreifen? Wenn positiv, wann soll e<strong>in</strong> solcher Pool geschaffen werden?<br />

Wenn negativ, warum nicht?<br />

7. Wird sich die Landesregierung dafür e<strong>in</strong>setzen, im Zuge der Umsetzung der UN-Konvention e<strong>in</strong>e Verankerung<br />

der <strong>Schulbegleitung</strong> im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) oder im Thür<strong>in</strong>ger Schulgesetz<br />

anzustreben? Wenn ja, wann und wie? Wenn ne<strong>in</strong>, warum nicht?<br />

8. Wie bewertet die Landesregierung die Bewilligungszeiträume zur <strong>Schulbegleitung</strong> und welche Daten liegen<br />

dazu vor?<br />

9. Wird sich die Landesregierung dafür stark machen, längere Bewilligungszeiträume zur Regel zu machen,<br />

um Kont<strong>in</strong>uität und Vertrauen zwischen Begleiter und Begleitetem zu gewährleisten? Wenn ja,<br />

wie? Wenn ne<strong>in</strong>, warum nicht?<br />

10. Wie bewertet die Landesregierung die aktuelle Antrags- und Bewilligungspraxis <strong>in</strong> diesem Bereich und<br />

sieht sie hier Verbesserungsbedarf? Wenn ja, welchen?<br />

11. Wie gewährleistet die Landesregierung die qualifizierte Information aller Betroffenen über das Recht auf<br />

<strong>Schulbegleitung</strong> und wie setzt sie dieses um? Sieht die Landesregierung hier noch Verbesserungsbedarf?<br />

12. Wie steht die Landesregierung zu der auf der Veranstaltung vielfach geäußerten Kritik, die <strong>Schulbegleitung</strong><br />

<strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen sei zu stark auf E<strong>in</strong>zelfallhilfe konzentriert und erschwere daher die Integration <strong>in</strong> die<br />

Gruppe?<br />

13. Wie steht die Landesregierung zu der ebenfalls geäußerten Kritik der fehlenden Statistik für <strong>Schulbegleitung</strong>?<br />

Wird sie künftig e<strong>in</strong>e solche Statistik führen? Wenn ja, mit welchen Kriterien und Erhebungen?<br />

Wenn ne<strong>in</strong>, warum nicht?<br />

14. Wie wertet die Landesregierung<br />

a) den Wunsch nach stärkerer Vernetzung der Schulbegleiter<strong>in</strong>nen und Schulbegleiter und was gedenkt<br />

sie dafür zu tun;<br />

b) den auf der Veranstaltung benannten Fakt, dass die Zuweisungsquote für <strong>Schulbegleitung</strong> an Förderschulen<br />

sehr hoch ist (39 Prozent) und gedenkt sie hier umzusteuern; wenn ja, wie - wenn ne<strong>in</strong>,<br />

warum nicht?<br />

15. Wie steht die Landesregierung zum durch QuaSI erarbeiteten Positionspapier zum Handlungsfeld <strong>Schulbegleitung</strong><br />

<strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen und zur geforderten Anerkennung der wichtigen Arbeit der Schulbegleiter<strong>in</strong>nen<br />

und Schulbegleiter <strong>in</strong> den zuständigen M<strong>in</strong>isterien sowie der E<strong>in</strong>richtung e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>term<strong>in</strong>isteriell agierenden<br />

Arbeitsgruppe?<br />

Das Thür<strong>in</strong>ger M<strong>in</strong>isterium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat die Kle<strong>in</strong>e Anfrage namens der<br />

Lan desre gierung mit Schreiben vom 12. Juli 2010 wie folgt beantwortet:<br />

Zu 1.:<br />

Die Kle<strong>in</strong>e Anfrage bezieht sich auf das Modellprojekt des Instituts für Berufsbildung und Sozialmanagement<br />

GmbH (ISB) zur Qualifizierung von Schulbegleitern und Schaffung von Netzwerken für die gelungene<br />

schulische Integration <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen.<br />

Die Gewährung von E<strong>in</strong>gliederungshilfe, auch Hilfen zur angemessenen Schulbildung im Rahmen der allgeme<strong>in</strong>en<br />

Schulpflicht und zum Besuch von weiterführenden Schulen, s<strong>in</strong>d Leistungen der Sozialgesetzgebung.<br />

Hierzu ist grundsätzlich anzumerken, dass sowohl die Sozialhilfe als auch die Jugendhilfe e<strong>in</strong>en "Schulbegleiter"<br />

mit dem im Modellprojekt umschriebenen umfassenden Tätigkeitsauftrag nicht kennen.<br />

Sowohl <strong>in</strong> der Sozialhilfe als auch <strong>in</strong> der Jugendhilfe kommt im Rahmen der E<strong>in</strong>gliederungshilfe lediglich<br />

die Kostenübernahme für e<strong>in</strong>en Integrationshelfer <strong>in</strong> Betracht. Der E<strong>in</strong>satz e<strong>in</strong>es Integrationshelfers, um<br />

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Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/1203<br />

K<strong>in</strong>dern mit e<strong>in</strong>er Beh<strong>in</strong>derung den Schulbesuch zu ermöglichen, kann e<strong>in</strong>e Leistung der E<strong>in</strong>gliederungshilfe<br />

gemäß §§ 53, 54 Abs. 1 Nr. 1 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit § 12 der<br />

E<strong>in</strong>gliederungshilfe-Verordnung bzw. § 35 a Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) se<strong>in</strong>, soweit deren<br />

Voraussetzungen vorliegen. Dabei handelt es sich um e<strong>in</strong>en <strong>in</strong>dividuellen Rechtsanspruch, der sich gegen<br />

den örtlichen Sozialhilfeträger oder örtlichen Jugendhilfeträger richtet.<br />

Rechtsgrundlage für e<strong>in</strong>en Anspruch auf e<strong>in</strong>en Integrationshelfer nach dem SGB XII ist § 54 Abs. 1 Satz 1<br />

Nr. 1 SGB XII, wonach Leistungen der E<strong>in</strong>gliederungshilfe auch Hilfen zur angemessenen Schulbildung umfassen.<br />

Als Hilfen zur angemessenen Schulbildung kommen u. a. heilpädagogische sowie sonstige Maßnahmen<br />

zugunsten körperlich und geistig beh<strong>in</strong>derter K<strong>in</strong>der und Jugendlicher <strong>in</strong> Betracht, wenn die Maßnahmen<br />

erforderlich und geeignet s<strong>in</strong>d, dem beh<strong>in</strong>derten Menschen den Schulbesuch im Rahmen der allgeme<strong>in</strong>en<br />

Schulpflicht zu ermöglichen oder zu erleichtern (§ 12 Satz 1 Nr. 1 E<strong>in</strong>gliederungshilfe-Verordnung). Rechtlicher<br />

Anknüpfungspunkt für die Anspruchsbeurteilung ist die Frage, ob der E<strong>in</strong>satz e<strong>in</strong>er solchen Begleitperson<br />

erforderlich und geeignet ist, dem Antragsteller den Schulbesuch zu ermöglichen oder zu erleichtern.<br />

In der Jugendhilfe besteht e<strong>in</strong> Anspruch auf Leistungen der E<strong>in</strong>gliederungshilfe nach § 35 a SGB VIII, wenn<br />

die seelische Gesundheit des K<strong>in</strong>des oder Jugendlichen mit hoher Wahrsche<strong>in</strong>lichkeit länger als sechs Monate<br />

von dem für das Lebensalter typischen Entwicklungszustand abweicht und wenn daher, d. h. ursächlich,<br />

die Teilhabe am Leben <strong>in</strong> der Gesellschaft bee<strong>in</strong>trächtigt ist oder e<strong>in</strong>e solche Bee<strong>in</strong>trächtigung zu erwarten<br />

ist.<br />

Sowohl der örtliche Sozialhilfeträger als auch der örtliche Jugendhilfeträger erbr<strong>in</strong>gen die Leistungen der<br />

E<strong>in</strong>gliederungshilfe im Rahmen ihrer Selbstverwaltungsaufgaben nach Prüfung des E<strong>in</strong>zelfalles.<br />

Bei den von den Sozialhilfeträgern bzw. Jugendhilfeträgern übernommenen Leistungen handelt es sich um<br />

die über die pädagogische Betreuung durch die Schule h<strong>in</strong>ausgehende beh<strong>in</strong>derungsbed<strong>in</strong>gte pflegerische,<br />

heil- bzw. sozialpädagogische Bildung und Betreuung, die das K<strong>in</strong>d benötigt, um die Schule zu besuchen<br />

(z. B. beim Toilettengang, Bewältigung des Schulwegs, beim An- und Auskleiden, bei der Orientierung im<br />

Schulgebäude, im Rahmen der Pausenbetreuung, Wiederholung und Verdeutlichung von Anweisungen von<br />

Lehrern), d. h. um re<strong>in</strong> praktisch unterstützende Hilfestellung im Unterricht ohne formalen Bildungsanspruch.<br />

Folglich richten sich die Anforderungen an die Qualifikation des jeweiligen Integrationshelfers nach dem im<br />

E<strong>in</strong>zelfall benötigten Hilfebedarf des K<strong>in</strong>des (Zivildienstleistender, Pfleger, Heilpädagoge etc.).<br />

Vor diesem H<strong>in</strong>tergrund wird h<strong>in</strong>sichtlich der sich aus dem o. g. Modellprojekt ergebenden Forderungen nach<br />

- zu schaffender e<strong>in</strong>heitlicher Qualifizierungs- und Fortbildungsmöglichkeit,<br />

- Anerkennung e<strong>in</strong>es eigenen Tätigkeitsfeldes "Schulbegleiter/Integrationshelfer",<br />

- Verankerung der "<strong>Schulbegleitung</strong>" im SGB VIII bzw. SGB XII und<br />

- zu schaffender arbeitsrechtlicher Voraussetzungen<br />

derzeit ke<strong>in</strong> Handlungsbedarf gesehen.<br />

Das von QuaSI erarbeitete Curriculum und die Arbeit des QuaSI-Teams im Modellprojekt ist anspruchsvoll<br />

und wird aus schulischer Sicht durchaus positiv gesehen.<br />

Zu 2.:<br />

"Pädagogischer Assistenzberuf" ist e<strong>in</strong>e Bezeichnung, die mehrdeutig ausgelegt werden kann. Auf Nachfragen<br />

bei Frau Prof. Dr. Ada Sasse konkretisierte sie die Formulierung, dass "der Schulbegleiter e<strong>in</strong>e anspruchsvolle<br />

Assistenz für die schulische Begleitung des K<strong>in</strong>des zur Teilhabe an der angemessenen Bildung" ist.<br />

Insoweit wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.<br />

Zu 3. und 4.:<br />

Bereits seit dem Jahr 2008 gibt es an jedem Staatlichen Schulamt e<strong>in</strong>e Steuergruppe zur Weiterentwicklung<br />

der Förderzentren zu Kompetenz- und Beratungszentren und zur Weiterentwicklung des Geme<strong>in</strong>samen<br />

Unterrichts (WFG). In dieser Gruppe arbeiten ämterübergreifend Referenten des Staatlichen Schulamtes,<br />

Pädagogen, Berater Geme<strong>in</strong>samer Unterricht, aber auch Mitarbeiter der Schulträger, des Sozialamtes<br />

und des Jugendamtes. In Vorbereitung der Beschulung e<strong>in</strong>es K<strong>in</strong>des mit Beh<strong>in</strong>derungen/sonderpädagogischem<br />

Förderbedarf f<strong>in</strong>den geme<strong>in</strong>same Beratungen statt, <strong>in</strong> denen, je nach Verantwortlichkeiten, geklärt<br />

wird, welchen Unterstützungsbedarf das K<strong>in</strong>d hat und welche Rahmenbed<strong>in</strong>gungen durch welchen Leistungsträger<br />

geschaffen werden.<br />

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Drucksache 5/1203 Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode<br />

Zu 5.:<br />

Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.<br />

Zu 6.:<br />

Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.<br />

Zu 7.:<br />

Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.<br />

Zu 8.:<br />

Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.<br />

Zu 9.:<br />

Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.<br />

Zu 10.:<br />

Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.<br />

Zu 11.:<br />

Auf die Antworten zu den Fragen 3 und 4 wird verwiesen.<br />

Zu 12.:<br />

Die Entscheidung über die Gewährung von E<strong>in</strong>gliederungshilfe ist immer e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>zelfallentscheidung. E<strong>in</strong>gliederungshilfe<br />

ist nicht nur die Leistung <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>es Integrationshelfers, sie ist e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>dividuelle Hilfe für<br />

den, der sie beantragt.<br />

Im Geme<strong>in</strong>samen Unterricht ist die soziale Integration die zentrale Perspektive. Individueller Rechtsanspruch<br />

und soziale Integration bed<strong>in</strong>gen sich gegenseitig und s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e widerstreitenden Positionen.<br />

Zu 13.:<br />

Entfällt unter Bezug auf die Antwort zu Frage 1.<br />

Zu 14.:<br />

Es ist richtig, dass 38,8 Prozent der Integrationshelfer an Förderschulen tätig s<strong>in</strong>d. Dies aber, weil die K<strong>in</strong>der<br />

und Jugendlichen mit Beh<strong>in</strong>derungen im S<strong>in</strong>ne von § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX, die Anspruch auf Leistungen<br />

der E<strong>in</strong>gliederungshilfe haben, vorrangig an Förderschulen beschult werden.<br />

Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen.<br />

Zu 15.:<br />

In Bezug auf die Antworten zu den Fragen 3 und 4 sowie die Antwort zu Frage 12 wird die zusätzliche E<strong>in</strong>richtung<br />

e<strong>in</strong>er Arbeitsgruppe für nicht notwendig erachtet.<br />

4<br />

In Vertretung<br />

Deufel<br />

Staatssekretär

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