Sonnenwendfeier in Ilfeld
Sonnenwendfeier in Ilfeld
Sonnenwendfeier in Ilfeld
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Thür<strong>in</strong>ger LandTag<br />
5. Wahlperiode<br />
K l e i n e A n f r a g e<br />
der Abgeordneten Renner (DIE LINKE)<br />
und<br />
A n t w o r t<br />
des Thür<strong>in</strong>ger Innenm<strong>in</strong>isteriums<br />
<strong>Sonnenwendfeier</strong> <strong>in</strong> <strong>Ilfeld</strong><br />
Die Kle<strong>in</strong>e Anfrage 696 vom 30. Juni 2010 hat folgenden Wortlaut:<br />
Druck: Thür<strong>in</strong>ger Landtag, 7. September 2010<br />
Drucksache 5/1393<br />
26.08.2010<br />
Zum wiederholten Male veranstaltete die "Artgeme<strong>in</strong>schaft - Germanische Glaubens-Geme<strong>in</strong>schaft wesensgemäßer<br />
Lebensgestaltung e. V." vom 18. bis 20. Juni 2010 e<strong>in</strong>e so genannte <strong>Sonnenwendfeier</strong> <strong>in</strong> <strong>Ilfeld</strong>.<br />
Ich frage die Landesregierung:<br />
1. Wie bewertet die Landesregierung die "Artgeme<strong>in</strong>schaft - Germanische Glaubens-Geme<strong>in</strong>schaft wesensgemäßer<br />
Lebensgestaltung e. V."?<br />
2. Wie bewertet die Landesregierung die halbjährlich von der "Artgeme<strong>in</strong>schaft - Germanische Glaubens-<br />
Geme<strong>in</strong>schaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e. V." regelmäßig durchgeführten W<strong>in</strong>ter- und Sommersonnenwendfeiern?<br />
3. Wie viele Personen nahmen an dem Treffen vom 18. bis 20. Juni 2010 <strong>in</strong> <strong>Ilfeld</strong> teil? Aus welchen Bundesländern<br />
kamen diese und über welche Erkenntnisse verfügt die Landesregierung h<strong>in</strong>sichtlich der Verb<strong>in</strong>dungen<br />
der teilnehmenden Personen zu neonazistischen Organisationen?<br />
4. Welche polizeilichen Maßnahmen wurden durchgeführt, z. B. zur Feststellung verbotener Symbole oder<br />
<strong>in</strong>dizierten Liedgutes?<br />
5. Liegen der Landesregierung Kenntnisse über Straftaten vor, die von den Teilnehmer<strong>in</strong>nen und Teilnehmern<br />
begangen wurden?<br />
6. Inwieweit war für das Anzünden mehrerer Scheitfeuer im Rahmen der <strong>Sonnenwendfeier</strong> e<strong>in</strong>e Erlaubnis<br />
durch die Ordnungsbehörde erforderlich und wurde diese im Vorfeld e<strong>in</strong>geholt?<br />
7. Wie viele Veranstaltungen der "Artgeme<strong>in</strong>schaft - Germanische Glaubens-Geme<strong>in</strong>schaft wesensgemäßer<br />
Lebensgestaltung e. V." fanden <strong>in</strong> den letzten fünf Jahren <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen mit jeweils wie vielen Teilnehmer<strong>in</strong>nen<br />
und Teilnehmern statt?
Drucksache 5/1393 Thür<strong>in</strong>ger Landtag - 5. Wahlperiode<br />
Das Thür<strong>in</strong>ger Innenm<strong>in</strong>isterium hat die Kle<strong>in</strong>e Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom<br />
24. August 2010 wie folgt beantwortet:<br />
Zu 1.:<br />
"Die Artgeme<strong>in</strong>schaft - Germanische Glaubens-Geme<strong>in</strong>schaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e.V." (AG<br />
- GGG) ist e<strong>in</strong> rechtsextremistischer Vere<strong>in</strong>, welcher sich nach eigener Darstellung als Glaubensbund versteht,<br />
der "die Kultur der nordeuropäischen Menschenart bewahren, erneuern und weiterentwickeln" will<br />
und dabei germanisch-heidnische Glaubensansätze mit rassistischen Vorstellungen und Zielen verb<strong>in</strong>det.<br />
Die 1951 gegründete germanisch-heidnische "Artgeme<strong>in</strong>schaft" hat ihren Sitz <strong>in</strong> Berl<strong>in</strong>, entfaltet ihre Aktivitäten<br />
jedoch von Hamburg aus.<br />
Zu 2.:<br />
Die halbjährlich von dem Vere<strong>in</strong> "Die Artgeme<strong>in</strong>schaft - Germanische Glaubens-Geme<strong>in</strong>schaft wesensgemäßer<br />
Lebensgestaltung e.V." durchgeführten Sommer- bzw. W<strong>in</strong>tersonnenwenden kommen dem äußeren<br />
E<strong>in</strong>druck nach Volksfesten oder geselligen Familienveranstaltungen gleich. Unter Vorgabe germanischer<br />
Brauchtumspflege wird e<strong>in</strong>e "Lagerfeuerromantik" <strong>in</strong>szeniert, die das Interesse <strong>in</strong>sbesondere junger Teilnehmer<br />
an dem e<strong>in</strong>deutig rechtsextremistischen Regelwerk der "Artgeme<strong>in</strong>schaft" wecken soll.<br />
Zu 3.:<br />
An der Veranstaltung nahmen nach aktuellen Informationen etwa 250 bis 300 Personen aus weiten Teilen<br />
des Bundesgebietes teil. Unter den Teilnehmern befanden sich auch Angehörige anderer rechtsextremistischer<br />
Gruppierungen.<br />
Zu 4.:<br />
Zur Verh<strong>in</strong>derung von Störungen für die öffentliche Sicherheit und Ordnung führte die Polizeidirektion Nordhausen<br />
Raumschutzmaßnahmen im Rahmen der Streifentätigkeit durch.<br />
Zu 5.:<br />
Gegen den Veranstalter wurde e<strong>in</strong> Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts Verwenden von Kennzeichen<br />
verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB) e<strong>in</strong>geleitet. Der Veranstalter hatte e<strong>in</strong>en so genannten<br />
"Questenbaum" mit e<strong>in</strong>em R<strong>in</strong>g <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>es Keltenkreuzes aufgestellt. Weitere Straftaten wurden<br />
nicht bekannt.<br />
Zu 6.:<br />
Gemäß ordnungsbehördlicher Verordnung der Geme<strong>in</strong>de <strong>Ilfeld</strong>, Mitgliedsgeme<strong>in</strong>de der Verwaltungsgeme<strong>in</strong>schaft<br />
Hohnste<strong>in</strong>/Südharz, bedarf das Anlegen und Unterhalten von Oster-, Lager- oder ähnlichen offenen<br />
Brauchtumsfeuern der Ausnahmegenehmigung. E<strong>in</strong> entsprechender Antrag wurde nicht gestellt.<br />
Zu 7.:<br />
Seit dem Jahr 2005 führte "Die Artgeme<strong>in</strong>schaft - Germanische Glaubens-Geme<strong>in</strong>schaft wesensgemäßer<br />
Lebensgestaltung e. V" 22 Veranstaltungen ("Geme<strong>in</strong>schaftstagungen" sowie Sommer- und W<strong>in</strong>tersonnenwendfeiern)<br />
durch. Die Teilnehmerzahl lag bei etwa 50 bis 300 Personen.<br />
2<br />
Prof. Dr. Huber<br />
M<strong>in</strong>ister