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Antrags-, Anzeigevordruck - beim Landkreis Vechta

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<strong>Landkreis</strong> <strong>Vechta</strong><br />

Amt für Wasserwirtschaft. Hoch- und Tiefbau<br />

Ravensberger Str. 20<br />

49377 <strong>Vechta</strong><br />

Anzeige zum Bau einer bauartzugelassenen Kleinkläranlage<br />

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Einleitung von gereinigten Abwässern (§ 10 WHG)<br />

<strong>Antrags</strong>teller<br />

Name, Vorname:<br />

Straße, Haus-Nr. :<br />

Postleitzahl, Ort:<br />

Telefon, Fax, E-Mail:<br />

Grundstück<br />

Eigentümer:<br />

Straße, Haus-Nr.:<br />

Postleitzahl, Ort:<br />

Gemarkung:<br />

Kleinkläranlage<br />

Vorklärung<br />

Biologische<br />

Reinigungsstufe<br />

Bemessung:<br />

KKA_ANTRAG_ANZEIGE.DOC<br />

Hersteller:<br />

Anzahl der Kammern:<br />

Pflanzenbeet<br />

horizontal<br />

vertikal<br />

Hersteller:<br />

geplantes Fertigstellungsdatum:<br />

Größe: m²<br />

1. Haushalt mit Personen<br />

2. Haushalt mit Personen<br />

3. Betrieb mit Beschäftigten<br />

Flur:<br />

Typnr.:<br />

Volumen (m³):<br />

SBR-Anlage<br />

belüftetes Festbett<br />

andere Reinigungsstufe:<br />

für Einwohner<br />

bauaufsichtl.<br />

Zulassung Nr.:<br />

Flurstück:<br />

Ablaufklasse:<br />

Mindestbemessung je Wohneinheit = 4 Einwohner (EW)<br />

Kleinkläranlage wird ausgelegt für EW<br />

Einbaufirma:<br />

Einleitstelle<br />

Einleitung in das Grundwasser über Einleitung in ein Gewässer<br />

Sickermulde Privatgraben<br />

Untergrundverrieselung Straßenseitengraben<br />

Sickerschacht öffentlicher Wasserzug<br />

höchster Grundwasserstand<br />

unter Geländeorberkante:<br />

Gemarkung:<br />

Gewässername:<br />

Gewässernummer:<br />

Einverständniserklärung des Gewässereigentümers<br />

wurde eingeholt<br />

Flur:<br />

Anlagen<br />

- Lageplan 1 : 500 oder 1 : 1000 mit eingezeichneter Kleinkläranlage und Einleitstelle<br />

- Ausführungszeichnung der Kleinkläranlage<br />

- Übereinstimmungserklärung bei bauartzugelassenen Anlagen<br />

- Bemessung der Versickerung bei Einleitung in das Grundwasser<br />

Ort, Datum Unterschrift<br />

Flurstück:<br />

Bitte beachten Sie die anliegenden Hinweise. Vielen Dank!


Von der zuständigen Stadt/Gemeinde auszufüllen:<br />

Folgende Personenzahl ist auf dem Grundstück gemeldet:<br />

1. Haushalt: _____ Personen<br />

2. Haushalt: _____ Personen<br />

3. Haushalt: _____ Personen<br />

Hiermit werden die Angaben des <strong>Antrags</strong>tellers zur satzungsgemäßen Einleitung<br />

bestätigt.<br />

nicht bestätigt.<br />

Wir stellen folgende Abweichungen zur Satzung fest:<br />

____________________________________________________________________________<br />

____________________________________________________________________________<br />

____________________________________________________________________________<br />

____________________________________________________________________________<br />

Sonstige Bedenken oder Bemerkungen:<br />

____________________________________________________________________________<br />

____________________________________________________________________________<br />

____________________________________________________________________________<br />

____________________________________________________________________________<br />

____________________<br />

Datum, Unterschrift


Hinweise für Kleinkläranlagenbetreiber<br />

• Für Beratungen zur Planung, Bemessung und zum Bau von Kleinkläranlagen stehen wir<br />

gerne zur Verfügung. Bitte nutzen sie diesen Service um sich unter Umständen spätere<br />

Probleme bei einer eventuellen Abnahme oder Überprüfung zu ersparen. Ihre<br />

Ansprechpartner:<br />

Frau Renschen Tel.: 04441/898-2525, Fax: -1041, Mail: 2525@landkreis-vechta.de<br />

Herr von Höne Tel.: 04441/898-2524, Fax: -1041, Mail: 2524@landkreis-vechta.de<br />

• Kleinkläranlagen die nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen, sind durch bauartzugelassene<br />

Anlagen oder zugelassene Pflanzenbeete zu ersetzen bzw. nachzurüsten.<br />

• Der Neubau bzw. die Sanierung von bauartzugelassenen Kleinkläranlagen ist rechtzeitig vor<br />

Baubeginn dem Landreis <strong>Vechta</strong> anzuzeigen oder zu beantragen.<br />

• Der Neubau bzw. die Sanierung einer Kleinkläranlage mit einem Pflanzenbeet ist rechtzeitig<br />

vor Baubeginn <strong>beim</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Vechta</strong> zu beantragen, da hier eine Erlaubnis<br />

erforderlich ist.<br />

• Ein Anzeige-/ Erlaubnisformular ist beigefügt.<br />

• Bei Kleinkläranlagen für Gaststätten, Gewerbebetriebe o.ä. ist die Bemessung der Anlage<br />

im Vorfeld mit den zuständigen Sachbearbeitern des <strong>Landkreis</strong>es abzustimmen.<br />

• Bei Grundstücken mit sehr geringem und/oder sehr unregelmäßigem Abwasseranfall, wie z.<br />

B. Vereinshäuser, Stallanlagen, Ferienhäuser u.s.w., besteht unter Umständen die<br />

Möglichkeit, anfallende Abwässer einer abflusslosen Sammelgrube zuzuleiten und nach<br />

Bedarf zur kommunalen Kläranlage abfahren zu lassen. Dies ist im Vorfeld mit den<br />

zuständigen Sachbearbeitern abzustimmen.<br />

• Bei Einleitung des gereinigten Abwassers in ein Gewässer ist die Einverständniserklärung<br />

des Gewässereigentümers von Ihnen einzuholen. Dies gilt auch bei öffentlichen<br />

Wasserzügen, Straßen- oder Wegeseitengräben.<br />

• Kleinkläranlagen sind gemäß bauaufsichtlicher Zulassung bzw. DWA Arbeitsblatt A-262<br />

einzubauen und zu betreiben.<br />

• Insbesondere ist auf folgendes zu achten:<br />

� Die Anlage ist voll funktionstüchtig zu erstellen.<br />

� Die Anlage muss wasserdicht sein. Die Wasserdichtigkeit ist auch bei vorhandenen<br />

Anlagen zu prüfen.<br />

� Die Anlage ist regelmäßig durch den Betreiber auf die ordnungsgemäße Funktion zu<br />

überprüfen.<br />

� Es ist ein Wartungsvertrag mit einer zugelassenen Wartungsfirma abzuschließen.<br />

Wartungsumfang und -häufigkeit variieren je nach Anlagentyp.<br />

� Störungen oder Mängel an der Kleinkläranlage sind unverzüglich zu beseitigen.<br />

• Eine Dichtigkeitsprüfung der Vorklärung wird ggf. seitens des <strong>Landkreis</strong>es durchgeführt.<br />

• Die Fertigstellung der Kleinkläranlage bitte ich dem <strong>Landkreis</strong> <strong>Vechta</strong> anhand der Einbaubescheinigung<br />

mitzuteilen. Eine Abnahmen wird dann durchgeführt.<br />

• Die Wartungsberichte der Kleinkläranlagen sind aufzubewahren und auf Verlangen dem<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Vechta</strong> vorzulegen.<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Vechta</strong>, Amt für Wasserwirtschaft, Hoch- und Tiefbau, Ravensberger Straße 20 , 49377 <strong>Vechta</strong>

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