Antrags-, Anzeigevordruck - beim Landkreis Vechta
Antrags-, Anzeigevordruck - beim Landkreis Vechta
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<strong>Landkreis</strong> <strong>Vechta</strong><br />
Amt für Wasserwirtschaft. Hoch- und Tiefbau<br />
Ravensberger Str. 20<br />
49377 <strong>Vechta</strong><br />
Anzeige zum Bau einer bauartzugelassenen Kleinkläranlage<br />
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Einleitung von gereinigten Abwässern (§ 10 WHG)<br />
<strong>Antrags</strong>teller<br />
Name, Vorname:<br />
Straße, Haus-Nr. :<br />
Postleitzahl, Ort:<br />
Telefon, Fax, E-Mail:<br />
Grundstück<br />
Eigentümer:<br />
Straße, Haus-Nr.:<br />
Postleitzahl, Ort:<br />
Gemarkung:<br />
Kleinkläranlage<br />
Vorklärung<br />
Biologische<br />
Reinigungsstufe<br />
Bemessung:<br />
KKA_ANTRAG_ANZEIGE.DOC<br />
Hersteller:<br />
Anzahl der Kammern:<br />
Pflanzenbeet<br />
horizontal<br />
vertikal<br />
Hersteller:<br />
geplantes Fertigstellungsdatum:<br />
Größe: m²<br />
1. Haushalt mit Personen<br />
2. Haushalt mit Personen<br />
3. Betrieb mit Beschäftigten<br />
Flur:<br />
Typnr.:<br />
Volumen (m³):<br />
SBR-Anlage<br />
belüftetes Festbett<br />
andere Reinigungsstufe:<br />
für Einwohner<br />
bauaufsichtl.<br />
Zulassung Nr.:<br />
Flurstück:<br />
Ablaufklasse:<br />
Mindestbemessung je Wohneinheit = 4 Einwohner (EW)<br />
Kleinkläranlage wird ausgelegt für EW<br />
Einbaufirma:<br />
Einleitstelle<br />
Einleitung in das Grundwasser über Einleitung in ein Gewässer<br />
Sickermulde Privatgraben<br />
Untergrundverrieselung Straßenseitengraben<br />
Sickerschacht öffentlicher Wasserzug<br />
höchster Grundwasserstand<br />
unter Geländeorberkante:<br />
Gemarkung:<br />
Gewässername:<br />
Gewässernummer:<br />
Einverständniserklärung des Gewässereigentümers<br />
wurde eingeholt<br />
Flur:<br />
Anlagen<br />
- Lageplan 1 : 500 oder 1 : 1000 mit eingezeichneter Kleinkläranlage und Einleitstelle<br />
- Ausführungszeichnung der Kleinkläranlage<br />
- Übereinstimmungserklärung bei bauartzugelassenen Anlagen<br />
- Bemessung der Versickerung bei Einleitung in das Grundwasser<br />
Ort, Datum Unterschrift<br />
Flurstück:<br />
Bitte beachten Sie die anliegenden Hinweise. Vielen Dank!
Von der zuständigen Stadt/Gemeinde auszufüllen:<br />
Folgende Personenzahl ist auf dem Grundstück gemeldet:<br />
1. Haushalt: _____ Personen<br />
2. Haushalt: _____ Personen<br />
3. Haushalt: _____ Personen<br />
Hiermit werden die Angaben des <strong>Antrags</strong>tellers zur satzungsgemäßen Einleitung<br />
bestätigt.<br />
nicht bestätigt.<br />
Wir stellen folgende Abweichungen zur Satzung fest:<br />
____________________________________________________________________________<br />
____________________________________________________________________________<br />
____________________________________________________________________________<br />
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Sonstige Bedenken oder Bemerkungen:<br />
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____________________<br />
Datum, Unterschrift
Hinweise für Kleinkläranlagenbetreiber<br />
• Für Beratungen zur Planung, Bemessung und zum Bau von Kleinkläranlagen stehen wir<br />
gerne zur Verfügung. Bitte nutzen sie diesen Service um sich unter Umständen spätere<br />
Probleme bei einer eventuellen Abnahme oder Überprüfung zu ersparen. Ihre<br />
Ansprechpartner:<br />
Frau Renschen Tel.: 04441/898-2525, Fax: -1041, Mail: 2525@landkreis-vechta.de<br />
Herr von Höne Tel.: 04441/898-2524, Fax: -1041, Mail: 2524@landkreis-vechta.de<br />
• Kleinkläranlagen die nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen, sind durch bauartzugelassene<br />
Anlagen oder zugelassene Pflanzenbeete zu ersetzen bzw. nachzurüsten.<br />
• Der Neubau bzw. die Sanierung von bauartzugelassenen Kleinkläranlagen ist rechtzeitig vor<br />
Baubeginn dem Landreis <strong>Vechta</strong> anzuzeigen oder zu beantragen.<br />
• Der Neubau bzw. die Sanierung einer Kleinkläranlage mit einem Pflanzenbeet ist rechtzeitig<br />
vor Baubeginn <strong>beim</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Vechta</strong> zu beantragen, da hier eine Erlaubnis<br />
erforderlich ist.<br />
• Ein Anzeige-/ Erlaubnisformular ist beigefügt.<br />
• Bei Kleinkläranlagen für Gaststätten, Gewerbebetriebe o.ä. ist die Bemessung der Anlage<br />
im Vorfeld mit den zuständigen Sachbearbeitern des <strong>Landkreis</strong>es abzustimmen.<br />
• Bei Grundstücken mit sehr geringem und/oder sehr unregelmäßigem Abwasseranfall, wie z.<br />
B. Vereinshäuser, Stallanlagen, Ferienhäuser u.s.w., besteht unter Umständen die<br />
Möglichkeit, anfallende Abwässer einer abflusslosen Sammelgrube zuzuleiten und nach<br />
Bedarf zur kommunalen Kläranlage abfahren zu lassen. Dies ist im Vorfeld mit den<br />
zuständigen Sachbearbeitern abzustimmen.<br />
• Bei Einleitung des gereinigten Abwassers in ein Gewässer ist die Einverständniserklärung<br />
des Gewässereigentümers von Ihnen einzuholen. Dies gilt auch bei öffentlichen<br />
Wasserzügen, Straßen- oder Wegeseitengräben.<br />
• Kleinkläranlagen sind gemäß bauaufsichtlicher Zulassung bzw. DWA Arbeitsblatt A-262<br />
einzubauen und zu betreiben.<br />
• Insbesondere ist auf folgendes zu achten:<br />
� Die Anlage ist voll funktionstüchtig zu erstellen.<br />
� Die Anlage muss wasserdicht sein. Die Wasserdichtigkeit ist auch bei vorhandenen<br />
Anlagen zu prüfen.<br />
� Die Anlage ist regelmäßig durch den Betreiber auf die ordnungsgemäße Funktion zu<br />
überprüfen.<br />
� Es ist ein Wartungsvertrag mit einer zugelassenen Wartungsfirma abzuschließen.<br />
Wartungsumfang und -häufigkeit variieren je nach Anlagentyp.<br />
� Störungen oder Mängel an der Kleinkläranlage sind unverzüglich zu beseitigen.<br />
• Eine Dichtigkeitsprüfung der Vorklärung wird ggf. seitens des <strong>Landkreis</strong>es durchgeführt.<br />
• Die Fertigstellung der Kleinkläranlage bitte ich dem <strong>Landkreis</strong> <strong>Vechta</strong> anhand der Einbaubescheinigung<br />
mitzuteilen. Eine Abnahmen wird dann durchgeführt.<br />
• Die Wartungsberichte der Kleinkläranlagen sind aufzubewahren und auf Verlangen dem<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Vechta</strong> vorzulegen.<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Vechta</strong>, Amt für Wasserwirtschaft, Hoch- und Tiefbau, Ravensberger Straße 20 , 49377 <strong>Vechta</strong>