Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) 210.0 3 ... - LANV
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Art. 111e<br />
5. Klagerecht der Verbände<br />
Den Arbeitgeber- und den Arbeitnehmerverbänden steht ein Anspruch auf gerichtliche Feststellung<br />
zu, ob ein Arbeitgeber den Normalarbeitsvertrag nach Art. 111a einhält.<br />
Seite 35