Herbst 2012 - Gemeinde Weinburg
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Erhebung der Berechnungsflächen<br />
für Wasser und Kanal<br />
In der Ausgabe der <strong>Gemeinde</strong>zeitung vom <strong>Herbst</strong> 2011 wurde den <strong>Gemeinde</strong>bürgern bereits mitgeteilt, dass der<br />
Abwasserverband Pielachtal eine Erhebung der Berechnungsflächen für Kanal und Waser durchführt.<br />
WArum Wird diese erHebunG durcHGeFüHrt?<br />
Die Konsensmengen an Abwässer welche von unserer <strong>Gemeinde</strong> an die Kläranlage nach Pfaffing fließen, sind erheblich<br />
höher als bekannt gegeben wurde. Dadurch hat der Abwasserverband Pielachtal beschlossen die Mitgliedsgemeinden des<br />
Abwasserverbandes mittels einer Erhebung der Berechnungsflächen von jedem angeschlossenen Haushalt zu überprüfen.<br />
D.h. jedes Haus wurde von einem Beauftragten (welcher im namen des Abwasserverbandes die begehung<br />
durchführte) nach tatsächlichen Bestand vermessen und die Anschlüsse betr. Kanal und Wasser erfasst.<br />
WAs ist seit dieser erHebunG GescHeHen?<br />
Die Begehung des Beauftragen ist in unserer <strong>Gemeinde</strong> bereits abgeschlossen und die tatsächlichen Flächen mit Anschlüssen<br />
wurden am <strong>Gemeinde</strong>amt abgegeben. Die Aufgabe der <strong>Gemeinde</strong> ist es diese Flächen mit dem Altbestand (= Bestand<br />
zur Zeit der Kollaudierung) zu vergleichen und bei Änderungen eine Richtigstellung (d.h. eine Ermittlung der Ergänzungsabgabe)<br />
durchzuführen.<br />
WAs PAssiert GenAu bei der ermittlunG der erGänzunGsAbGAbe?<br />
Wurden seit der Kollaudierung keine Änderungen beim Wohnhaus (Zu-, Aus- und Umbauten) vorgenommen und sind<br />
zur Zeit der Kollaudierung alle Anschlüsse bekannt gegeben worden, ist keine Ergänzungsabgabe einzuheben. sind<br />
aber änderungen beim Wohnhaus (zu-, Aus- und umbauten) und Anschlüsse installiert bzw. durchgeführt<br />
worden, ist eine ergänzungsabgabe zur Kanaleinmündungs- und Wassereinmündungsabgabe<br />
fällig.<br />
die ermittlunG erFOlGt FOlGender mAssen:<br />
Der Bestand vor der Änderung wird mit dem derzeit geltenden Satz ermittelt. Danach wird der Bestand nach der Änderung<br />
wiederum mit dem derzeit geltenden Satz errechnet. Der Altbestand wird vom aktuellen Bestand abgezogen. Daraus ergibt<br />
sich die Ergänzungsabgabe. Diese Ermittlung der Ergänzungsabgabe ist im NÖ Kanalgesetzt 1977 und im NÖ <strong>Gemeinde</strong>wasserleitungsgesetz<br />
1978 geregelt.<br />
Der einheitssatz für die Wasseranschlussgebühren wurde in der GR-Sitzung vom 11.06.2010 unter Pkt. 5<br />
(Verordnung) und der einheitssatz für die Kanalanschlussgebühren wurde in der GR-Sitzung vom 11.06.2010 unter<br />
Pkt. 8 (Verordnung) beschlossen.<br />
Auftraggeber dieser Erhebung ist der Abwasserverband Pielachtal, die <strong>Gemeinde</strong> ist nur die ausführende Kraft,<br />
welche die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellt und dann im weiterem Sinne verpflichtet ist die Ergänzungsabgabe<br />
(lt. NÖ Kanalgesetzt 1977 und NÖ <strong>Gemeinde</strong>wasserleitungsgesetz 1978) vorzuschreiben.<br />
Bedienstete sind unterwegs!<br />
<strong>Herbst</strong> <strong>2012</strong><br />
4 | <strong>Weinburg</strong>er <strong>Gemeinde</strong>nachrichten<br />
dEr BEdiENSTETENauSFluG dEr GEMEiNdE führte heuer nach<br />
Gaming. Dort konnten sich alle bei einem Frühstück stärken, bevor es zu<br />
Fuß weiter ins lassing/mendlingtal ging. Nach dem anstrengenden Fußmarsch<br />
konnten wir uns alle bei einem Mittagessen laben. Weiter fuhren wir<br />
mit dem Bus nach Großraming, wo eine zweistündige Floßfahrt auf uns<br />
wartete.<br />
Dieser buntgestaltete Tag ging bei einem besuch im „Aufriss“ in mainburg<br />
zu Ende.