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Herbst 2012 - Gemeinde Weinburg

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Erhebung der Berechnungsflächen<br />

für Wasser und Kanal<br />

In der Ausgabe der <strong>Gemeinde</strong>zeitung vom <strong>Herbst</strong> 2011 wurde den <strong>Gemeinde</strong>bürgern bereits mitgeteilt, dass der<br />

Abwasserverband Pielachtal eine Erhebung der Berechnungsflächen für Kanal und Waser durchführt.<br />

WArum Wird diese erHebunG durcHGeFüHrt?<br />

Die Konsensmengen an Abwässer welche von unserer <strong>Gemeinde</strong> an die Kläranlage nach Pfaffing fließen, sind erheblich<br />

höher als bekannt gegeben wurde. Dadurch hat der Abwasserverband Pielachtal beschlossen die Mitgliedsgemeinden des<br />

Abwasserverbandes mittels einer Erhebung der Berechnungsflächen von jedem angeschlossenen Haushalt zu überprüfen.<br />

D.h. jedes Haus wurde von einem Beauftragten (welcher im namen des Abwasserverbandes die begehung<br />

durchführte) nach tatsächlichen Bestand vermessen und die Anschlüsse betr. Kanal und Wasser erfasst.<br />

WAs ist seit dieser erHebunG GescHeHen?<br />

Die Begehung des Beauftragen ist in unserer <strong>Gemeinde</strong> bereits abgeschlossen und die tatsächlichen Flächen mit Anschlüssen<br />

wurden am <strong>Gemeinde</strong>amt abgegeben. Die Aufgabe der <strong>Gemeinde</strong> ist es diese Flächen mit dem Altbestand (= Bestand<br />

zur Zeit der Kollaudierung) zu vergleichen und bei Änderungen eine Richtigstellung (d.h. eine Ermittlung der Ergänzungsabgabe)<br />

durchzuführen.<br />

WAs PAssiert GenAu bei der ermittlunG der erGänzunGsAbGAbe?<br />

Wurden seit der Kollaudierung keine Änderungen beim Wohnhaus (Zu-, Aus- und Umbauten) vorgenommen und sind<br />

zur Zeit der Kollaudierung alle Anschlüsse bekannt gegeben worden, ist keine Ergänzungsabgabe einzuheben. sind<br />

aber änderungen beim Wohnhaus (zu-, Aus- und umbauten) und Anschlüsse installiert bzw. durchgeführt<br />

worden, ist eine ergänzungsabgabe zur Kanaleinmündungs- und Wassereinmündungsabgabe<br />

fällig.<br />

die ermittlunG erFOlGt FOlGender mAssen:<br />

Der Bestand vor der Änderung wird mit dem derzeit geltenden Satz ermittelt. Danach wird der Bestand nach der Änderung<br />

wiederum mit dem derzeit geltenden Satz errechnet. Der Altbestand wird vom aktuellen Bestand abgezogen. Daraus ergibt<br />

sich die Ergänzungsabgabe. Diese Ermittlung der Ergänzungsabgabe ist im NÖ Kanalgesetzt 1977 und im NÖ <strong>Gemeinde</strong>wasserleitungsgesetz<br />

1978 geregelt.<br />

Der einheitssatz für die Wasseranschlussgebühren wurde in der GR-Sitzung vom 11.06.2010 unter Pkt. 5<br />

(Verordnung) und der einheitssatz für die Kanalanschlussgebühren wurde in der GR-Sitzung vom 11.06.2010 unter<br />

Pkt. 8 (Verordnung) beschlossen.<br />

Auftraggeber dieser Erhebung ist der Abwasserverband Pielachtal, die <strong>Gemeinde</strong> ist nur die ausführende Kraft,<br />

welche die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellt und dann im weiterem Sinne verpflichtet ist die Ergänzungsabgabe<br />

(lt. NÖ Kanalgesetzt 1977 und NÖ <strong>Gemeinde</strong>wasserleitungsgesetz 1978) vorzuschreiben.<br />

Bedienstete sind unterwegs!<br />

<strong>Herbst</strong> <strong>2012</strong><br />

4 | <strong>Weinburg</strong>er <strong>Gemeinde</strong>nachrichten<br />

dEr BEdiENSTETENauSFluG dEr GEMEiNdE führte heuer nach<br />

Gaming. Dort konnten sich alle bei einem Frühstück stärken, bevor es zu<br />

Fuß weiter ins lassing/mendlingtal ging. Nach dem anstrengenden Fußmarsch<br />

konnten wir uns alle bei einem Mittagessen laben. Weiter fuhren wir<br />

mit dem Bus nach Großraming, wo eine zweistündige Floßfahrt auf uns<br />

wartete.<br />

Dieser buntgestaltete Tag ging bei einem besuch im „Aufriss“ in mainburg<br />

zu Ende.

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