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Vor- und Familienname: Wohnort: Straße, Nr.: Gemeinde Weinburg ...

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<strong>Vor</strong>- <strong>und</strong> <strong>Familienname</strong>:<strong>Wohnort</strong>:Straße, <strong>Nr</strong>.:Betr.: Ansuchen um Gr<strong>und</strong>steuerbefreiungnach dem NÖ WohnförderungsgesetzAn die<strong>Gemeinde</strong> <strong>Weinburg</strong>Mariazeller Straße 153200 <strong>Weinburg</strong>Auf Gr<strong>und</strong> des NÖ Wohnungsförderungsgesetzes, LGBL 8304 in der derzeit geltenden Fassung ersuche ich umdie Gewährung einer Gr<strong>und</strong>steuerbefreiung für das Gr<strong>und</strong>stück (den Steuergegenstand)(Postleitzahl)(Straße, Gasse, Platz, Haus-<strong>Nr</strong>.)Gr<strong>und</strong>stück <strong>Nr</strong>. , E. Z. , KG.Zum Nachweis meines Anspruches auf Gr<strong>und</strong>steuerbefreiung schließe ich folgende Belege in Urschrift bzw. inbeglaubigter Abschrift bei:1. die Bestätigung über die Zusicherung einer Förderung nach dem Abschnitt II des NÖWohnungsförderungsgesetzes,2. die Fertigstellungsanzeige gemäß § 30 NÖ Bauordnung., amEigenhändige Unterschrift:……………………………..(<strong>Vor</strong>- <strong>und</strong> <strong>Familienname</strong>)


ErläuterungenDie Gr<strong>und</strong>steuerbefreiung beginnt mit dem der Antragstellung <strong>und</strong> dem Eintritt des Rechts zur Benützung desWohnhauses nach Fertigstellung folgenden Kalenderjahres, <strong>und</strong> endet ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt, in demsie wirksam geworden ist, nach Ablauf des 20. Kalenderjahres, das auf die Rechtskraft derBenützungsbewilligung folgt.Wird das Förderungsdarlehen gänzlich rückgezahlt oder die Zusicherung über eine Förderung widerrufen, soendet auch die Gr<strong>und</strong>steuerbefreiung.Bei verspäteter Einbringung des Befreiungsantrages wird die Befreiungsdauer entsprechend gekürzt.

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