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Vor- und Familienname: Wohnort: Straße, Nr.: Gemeinde Weinburg ...

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ErläuterungenDie Gr<strong>und</strong>steuerbefreiung beginnt mit dem der Antragstellung <strong>und</strong> dem Eintritt des Rechts zur Benützung desWohnhauses nach Fertigstellung folgenden Kalenderjahres, <strong>und</strong> endet ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt, in demsie wirksam geworden ist, nach Ablauf des 20. Kalenderjahres, das auf die Rechtskraft derBenützungsbewilligung folgt.Wird das Förderungsdarlehen gänzlich rückgezahlt oder die Zusicherung über eine Förderung widerrufen, soendet auch die Gr<strong>und</strong>steuerbefreiung.Bei verspäteter Einbringung des Befreiungsantrages wird die Befreiungsdauer entsprechend gekürzt.

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