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Musikschule: Sind ganztägige Schulkonzepte FIT für Musik

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<strong><strong>Musik</strong>schule</strong>n<br />

in Österreich4<br />

Schulrechtliche Situation – Privatschulgesetz 1962<br />

Anwendung <strong>für</strong> <strong><strong>Musik</strong>schule</strong>n in 6 Bundesländern<br />

In 6 Bundesländern (§) sind die <strong><strong>Musik</strong>schule</strong>n nach<br />

dem „Privatschulgesetz 1962“ schulrechtlich verankert.<br />

Dessen ungeachtet werden in der Länderpraxis die MS-<br />

Lehrkräfte als „schulfremde“ Personen betrachtet,<br />

wenn es um Kooperationen von <strong><strong>Musik</strong>schule</strong>n mit<br />

Pflichtschulen oder Gymnasien geht. Es herrscht<br />

Rechtsunsicherheit.<br />

„<strong><strong>Musik</strong>schule</strong>“ ist derzeit noch keine gesetzlich<br />

geregelte Schulartbezeichnung wie z.B. Volksschule,<br />

Hauptschule, AHS, BHS, BAKIP usw.<br />

Vorarlberg<br />

Tirol<br />

§<br />

Oberösterreich<br />

§<br />

Salzburg<br />

Kärnten<br />

Steiermark<br />

Wien<br />

Niederösterreich<br />

Burgen-<br />

land<br />

24.10.2011 16<br />

§<br />

§<br />

§<br />

§<br />

§<br />

© W. Rehorska 2011

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