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neu---aktuell---wichtig - Lebenshilfe Augsburg eV

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Steuererklärung leicht gemacht<br />

AKTUELLES THEMA!!!<br />

Hier geht’s um Ihr Geld<br />

Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) hat sein Steuermerkblatt für<br />

Familien mit behinderten Kindern aktualisiert. Das Merkblatt folgt Punkt für Punkt dem Aufbau der<br />

Formulare für die Steuererklärung 2011. Es enthält außerdem Hinweise auf Änderungen, die sich durch<br />

das Steuervereinfachungsgesetz für das laufende Kalender-Jahr 2012 ergeben. Hierzu zählen die<br />

rückwirkende Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrages auf 1000 Euro sowie Erleichterungen bei der<br />

Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten.<br />

Berücksichtigt wird zudem die <strong>neu</strong>e Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur steuerlichen<br />

Absetzbarkeit von Umbaukosten, die aufgrund einer Behinderung erforderlich sind. Auch wird auf die<br />

vereinfachte Geltendmachung bestimmter Krankheitskosten eingegangen.<br />

Das Steuermerkblatt 2012/2013 steht im Internet unter www.bvkm.de in der Rubrik „Recht und Politik“<br />

kostenlos als Download zur Verfügung. Wer die gedruckte Version des Steuermerkblatts bestellen<br />

möchte, sende einen mit 58 Cent frankierten (an sich selbst adressierten) Rückumschlag - DIN 4 an<br />

den: bvkm, Stichwort „Steuermerkblatt“, Brehmstr. 5-7, 40239 Düsseldorf.<br />

AKTUELLES THEMA!!!<br />

Abrechnung über Verhinderungspflege,<br />

zus. Betreuungsleistungen § 45 b oder Selbstzahler?<br />

Bei jeder Anmeldung zu unseren Maßnahmen / Einzelbetreuungen stellt sich für viele immer wieder die<br />

Frage wie möchte ich abrechnen.<br />

Welches Kontingent Sie noch haben können Sie am besten bei Ihrer Kasse erfragen oder auch bei uns.<br />

Es ist jedoch von Vorteil selbst Buch zu führen, um einen besseren Überblick zu behalten und besser<br />

entscheiden zu können ob über Verhinderungspflege oder zus. Betreuungsleistungen § 45b abgerechnet<br />

werden soll. Nachträgliche Änderungen sind nur in Ausnahmefällen möglich.<br />

Wir wollen Ihnen bei der Entscheidung behilflich sein.<br />

Bei jeder Anmeldebestätigung/Rechnung wird ab sofort vermerkt sein, wie wir (ihrem Wunsch<br />

entsprechend) mit der Pflegekasse abrechnen werden.<br />

Neben dem Betrag ist angegeben, ob die Abrechnung über V (Verhinderungspflege),<br />

zB (zus. Betreuungsleistungen) oder S (Selbstzahler) abgerechnet wird.<br />

Wir werden immer so abrechnen, wie von Ihnen angekreuzt wurde (bitte immer nur eine<br />

‚Abrechnungsform ankreuzen). Sollte es nicht möglich sein über die Kranken-/Pflegekasse abzurechnen<br />

weil das zur Verfügung stehende Kontingent (V-Pflege, zus. Betreuungsleistungen) bereits ausgeschöpft<br />

ist, müssen wir Ihnen die Kosten wie bei Teilnehmern ohne Pflegestufe in Rechnung stellen (siehe<br />

oben). Eine Änderung der Rechnung in Verhinderungspflege oder zus. Betreuungsleistungen wird von<br />

den Pflegekassen nur in Ausnahmefällen genehmigt.<br />

Auf unsere Homepage www.lebenshilfe-augsburg.de finden Sie unter Links / Downloads (unter<br />

Download) ein Formular in das Sie die Maßnahmen zu Ihrer Kontrolle eintragen können.

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