21.02.2013 Aufrufe

Neumayer & Walter - Anlegerschutzverein

Neumayer & Walter - Anlegerschutzverein

Neumayer & Walter - Anlegerschutzverein

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Neumayer</strong> & <strong>Walter</strong><br />

Rechtsanwälte-Partnerschaft - Lawyers partnership<br />

Members of Balms Group International<br />

A-1030 Wien, Baumannstraße 9/11 P 110 608 Dr. Johannes <strong>Neumayer</strong><br />

Telefon: 0043/1/712 84 79 ATU 43920307 Mag. Ulrich <strong>Walter</strong><br />

Telefax: 0043/1/714 52 47 DVR-Nr.0989703 In ständiger Kooperation mit<br />

e-mail: rechtsanwalt@neumayer-walter.at RA Mag. Klemens Mayer<br />

An den<br />

<strong>Anlegerschutzverein</strong><br />

Betrifft: Konkurstagsatzung der AMIS Asset Management und<br />

der AMIS Financial Service GmbH vom 11.5.2006<br />

Sehr geehrte Vorstandsmitglieder, sehr geehrte Damen und Herren!<br />

Wien, am 15.5.2006<br />

Dr.H/pk<br />

Von der am 11.5.2006 stattgefundenen Konkurstagsatzung (nachträgliche<br />

Prüfungstagsatzung) der AMIS Gesellschaften vom 11.5.2006 vor dem HG Wien, darf ich<br />

wie folgt berichten:<br />

Die Masseverwalter geben bekannt, dass sämtliche Anlegerforderungen bestritten wurden. In<br />

der nachträglichen Prüfungstagsatzung wurden lediglich insgesamt 5 Forderungsanmeldungen<br />

anerkannt, wobei diese alle samt nicht Anlegerforderungen betreffen.<br />

Das Gericht teilt mit, dass die Klagsfrist für die Einbringung einer Rechtfertigungsklage<br />

(Bestreitungsklage) in beiden AMIS Konkursen auch für nachträglich angemeldete<br />

Forderungen der 11.5.2007 ist.<br />

Die sehr bemühte Konkursrichterin gibt bekannt, dass sie auf Grund der enormen Anzahl der<br />

Gläubiger, sämtliche Entscheidungen und Neuigkeiten, die für die Anleger von Interesse sein<br />

könnten, in der Ediktdatei unter www.edikte.justiz.gv.at gestellt werden.<br />

Die Masseverwalter geben weiters bekannt, dass nach wie vor mehr oder minder keine<br />

Vermögenswerte in der Masse befinden, sodass von diesen bereits Masseunzulänglichkeit<br />

angezeigt wurde.<br />

Bankverbindungen: PSK Kto.-Nr.1.841.512, IBAN: AT21 6000 0000 0184 1512<br />

CA-BV Kto.-Nr. 0955 31224 00, IBAN: AT56 1100 0095 5312 2400, FN 157871 p<br />

Gemäß § 19a RAO verlangt der gefertigte Anwalt die Bezahlung sämtlicher Kosten zu seinen Handen


2<br />

Wie Sie meinen vorherigen Schreiben entnehmen konnten, war zwischen den<br />

Masseverwaltern und der luxemburgerischen Liquidatorin vereinbar, dass die Masseverwalter<br />

in Österr. an Hand der AMIS Buchhaltung die Kundenabrechnungen, bzw.<br />

Anlegerforderungen vornehmen, damit diese eine Grundlage für eine allfällige Verteilung von<br />

Vermögenswerten in Luxemburg sein kann. In dieser Vereinbarung, die mir in Kopie vorliegt,<br />

war vorgesehen, dass die Masseverwalter dafür aus den in Luxemburg befindlichen<br />

Anlegergeldern, eine monatliche Gegenleistung erhalten, die sicherstellt, dass der Fortbetrieb<br />

(Abrechnung) der AMIS Financial Service GmbH (eingeschränkt) fortgeführt werden kann.<br />

Ganz offensichtlich auf Grund persönlicher Unstimmigkeiten zwischen der Liquidatorin und<br />

den Masseverwaltern ist es jedoch letztendlich zu keiner Auszahlung aus Luxemburg an die<br />

österr. Masseverwalter gekommen.<br />

Es wurde daher von den Masseverwaltern der fortgeführte Betrieb der AMIS Financial<br />

Service GmbH eingestellt, dass Bestandsobjekt aufgekündigt und die Dienstverhältnisse zur<br />

Auflösung gebracht. De fakto haben also die Masseverwalter bis dato keine Prüfung, der von<br />

den Anmeldern vorgenommenen Forderungen vorgenommen, sondern diese lediglich<br />

pauschal allesamt bestritten. Dies auch deshalb, da die Masseverwalter davon ausgehen, dass<br />

die Kunden in erster Linie einen Anspruch auf Ausfolgung der veranlagten Vermögenswerte<br />

an die in Luxemburg befindlichen Sicav’s erst in zweiter Linie, sofern dort keine<br />

entsprechenden Erlöse erzielt werden können, als Schadenersatzforderung gegenüber den<br />

AMIS Gesellschaften.<br />

Die Richterin teilt weiters mit, dass sie ein Rechtshilfeersuchen nach Luxemburg gesandt<br />

hätte, damit sie über sämtliche Vorgänge, die in Luxemburg hinsichtlich der Liquidation<br />

stattfinden, insbesondere auch in welcher Form dort Anmeldungen vorzunehmen sein werden,<br />

erhält.<br />

Hinsichtlich der Frage, ob für nachträgliche Forderungsanmeldungen seitens der<br />

Masseverwalter gesonderte Kosten verzeichnet werden, teilt das Gericht mit, dass im<br />

gegenständlichem Fall vorgesehen ist, dass keine Kosten seitens der Masseverwalter (wenn<br />

auch nur Anteile) gegenüber den verspätet Anmeldenden verrechnet werden können. Es wird<br />

diesbezüglich angedacht, dass, sofern es tatsächlich zu einer Verteilung von<br />

Vermögenswerten in Österr. kommt, und die Masseverwalter im Rahmen einer


3<br />

Sonderentlohnung diese Kosten abgegolten bekommen werden. Das bedeutet, dass in diesem<br />

Fall, sämtliche Anleger, d.h. auch jene, die rechtzeitig angemeldet haben, mit jenen Anlegern,<br />

die nachträglich angemeldet haben, gleichgestellt werden.<br />

Es ist sohin weiterhin möglich, nachträgliche Forderungsanmeldungen in den Konkursen der<br />

AMIS Gesellschaften einzubringen, wobei eine neuerliche (nachträgliche)<br />

Prüfungstagsatzung anberaumt wird für den<br />

9.11.2006, HG Wien, voraussichtliche Uhrzeit: 10:00, genaue Zeit und Ort (Saal) wird<br />

noch in der Ediktsdatei kundgemacht werden.<br />

Weiters wurde seitens des Gerichtes bekannt gemacht, dass der luxemburgerischen<br />

Liquidatorin, Hamilius, zwei weitere Liquidatoren zur Seite gestellt worden sind (ein Notar,<br />

sowie ein Wirtschaftstreuhänder). Mit diesen wird in den nächsten beiden Wochen ein<br />

Gespräch zwischen dem Gericht und den Masseverwaltern, sowie auch jenen Rechtsanwälten,<br />

die maßgeblich Anleger vertreten, stattfinden, um die weitere Vorgangsweise, insbesondere<br />

die Notwendigkeit und die Frage, wie konkret die Forderungsanmeldungen in Luxemburg zu<br />

erfolgen haben, abgeklärt werden.<br />

Die Masseverwalter haben versichert, dass die Buchhaltungsunterlagen der AMIS<br />

Gesellschaften sichergestellt sind; d.h. nicht vernichtet wurden. Es besteht allerdings keine<br />

Möglichkeit, derzeit mangels Personal, Abrechnungen vorzunehmen, bzw. ist das<br />

diesbezügliche Abrechnungssystem nicht betriebsbereit.<br />

Als Zwischenergebnis kann festgehalten werden, dass trotz Masseunzulänglichkeit (d.h., dass<br />

die vorhandenen finanziellen Mittel nicht einmal die Kosten der Masseverwalter decken) der<br />

Konkurs einstweilen – wenn auch mit relativ wenig Aufwand – von den Masseverwaltern<br />

fortgeführt wird.<br />

Es bleibt daher die Möglichkeit, dass allenfalls doch eine Verteilung der sich in Luxemburg<br />

befindlichen (erheblichen) Vermögenswerte über das österr. Konkursverfahren weiterhin<br />

möglich wäre, sofern dies seitens der luxemburger Liquidatorin und den nun bestellten<br />

Koliquidatoren gewünscht, bzw. ermöglicht wird.


4<br />

Meiner Meinung nach wäre es durchaus sinnvoll, wenn die Masseverwalter in Österr., die ja<br />

Zugang zu sämtlichen AMIS Buchhaltungsdaten besitzen, sich gegenüber der Liquidatorin in<br />

Luxemburg bereit erklären, die Kundenforderungen entsprechend abzurechnen und dies als<br />

Grundlage für die Verteilung in Luxemburg herangezogen werden kann. Ob – und wenn ja, in<br />

welchem Zeitraum und unter welchen Bedingungen – dies möglich sein wird, wird sich wohl<br />

in den nächsten Wochen entscheiden.<br />

Sollte eine derartige Vorgangsweise nicht zustande kommen (können), so werden für<br />

sämtliche von uns vertretenen Vereinsmitglieder, die ihren Mitgliedsbeitrag entrichtet haben,<br />

die Forderungsanmeldungen in den Liquidationsverfahren in Luxemburg vorgenommen. Als<br />

Zeitraum dafür ist Sommer/Herbst 2006 vorgesehen.<br />

Parallel dazu laufen bereits einige Verfahren gegen die Rechtsschutzversicherer; weitere<br />

werden demnächst eingebracht. Wir bereiten ebenso eine Musterklage gegen die Republik<br />

Österr. auf Grundlage von rechtswidrig und schuldhafter Verletzung der<br />

aufsichtsbehördlichen Pflicht vor.<br />

Für sämtliche von uns vertretenen Vereinsmitglieder wurden deren Forderung bei der<br />

Anlegerentschädigungseinrichtung für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (kurz: AeW)<br />

bereits eingebracht, bzw. überreicht.<br />

Diesbezüglich haben wir noch keine Stellungnahme erhalten. Ich gehe aber davon aus, dass<br />

auch hier eine entsprechende Ablehnung erfolgt, da sich die AeW nicht dazu „durchringen“<br />

kann, Anlegerforderungen anzuerkennen.<br />

Die Zielsetzung ist klar, sollte die AeW zum Schluss kommen, bzw. durch – auch vom Verein<br />

zu führende – Musterprozesse dazu im Namen der Republik gezwungen werden, dass der<br />

AMIS Fall einen Anlegerentschädigungsfall darstellt, so wäre auf Grund des enormen<br />

Anmeldevolumens, ein Konkurs der AeW unumgänglich.<br />

Das bedeutet, dass die geschädigten Anleger letztlich auch von der AeW keine (wesentlichen)<br />

Zahlungen erhalten werden.


5<br />

Sobald dieses Szenario eintritt, liegt die Haftung der Republik Österr. für nicht<br />

ordnungsgemäße Richtlinienumsetzung (Anlegerentschädigung) wohl auf der Hand.<br />

Insbesondere in diesem Zusammenhang sehe ich für die Geschädigten Chancen, im Prozess<br />

gegenüber der Republik Österr. ihre Ansprüche bis maximal € 20.000,-- (je Anleger) geltend<br />

zu machen.<br />

Sie sehen also, sehr geehrte Damen und Herren, dass die Angelegenheit durchaus komplex<br />

und langwierig sein kann. Ich bin aber der Meinung, dass für diejenigen, die das notwendige<br />

„Sitzfleisch“ besitzen, nicht unerhebliche Beträge einbringlich zu machen.<br />

Für sämtliche aufrechte Mitglieder, die ihren Mitgliedsbeitrag fristgerecht und pünktlich<br />

bezahlt haben, wird der Verein, vertreten durch mich, ein entsprechendes<br />

Aufforderungsschreiben an die Finanzprokuratur der Republik Österr. verfassen.<br />

Soweit mein derzeitiger Bericht; über weitere Neuerungen werde ich unaufgefordert<br />

berichten.<br />

Ich hoffe, sehr geehrtes Vereinsmitglied, Ihnen damit gedient zu haben, bedanke mich für das<br />

entgegengebrachte Vertrauen und verbleibe mit<br />

Beilagen:<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

MMag. Dr. Johannes <strong>Neumayer</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!