Neumayer & Walter - Anlegerschutzverein
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<strong>Neumayer</strong> & <strong>Walter</strong><br />
Rechtsanwälte-Partnerschaft - Lawyers partnership<br />
Members of Balms Group International<br />
A-1030 Wien, Baumannstraße 9/11 P 110 608 Dr. Johannes <strong>Neumayer</strong><br />
Telefon: 0043/1/712 84 79 ATU 43920307 Mag. Ulrich <strong>Walter</strong><br />
Telefax: 0043/1/714 52 47 DVR-Nr.0989703 In ständiger Kooperation mit<br />
e-mail: rechtsanwalt@neumayer-walter.at RA Mag. Klemens Mayer<br />
An den<br />
<strong>Anlegerschutzverein</strong><br />
Betrifft: Konkurstagsatzung der AMIS Asset Management und<br />
der AMIS Financial Service GmbH vom 11.5.2006<br />
Sehr geehrte Vorstandsmitglieder, sehr geehrte Damen und Herren!<br />
Wien, am 15.5.2006<br />
Dr.H/pk<br />
Von der am 11.5.2006 stattgefundenen Konkurstagsatzung (nachträgliche<br />
Prüfungstagsatzung) der AMIS Gesellschaften vom 11.5.2006 vor dem HG Wien, darf ich<br />
wie folgt berichten:<br />
Die Masseverwalter geben bekannt, dass sämtliche Anlegerforderungen bestritten wurden. In<br />
der nachträglichen Prüfungstagsatzung wurden lediglich insgesamt 5 Forderungsanmeldungen<br />
anerkannt, wobei diese alle samt nicht Anlegerforderungen betreffen.<br />
Das Gericht teilt mit, dass die Klagsfrist für die Einbringung einer Rechtfertigungsklage<br />
(Bestreitungsklage) in beiden AMIS Konkursen auch für nachträglich angemeldete<br />
Forderungen der 11.5.2007 ist.<br />
Die sehr bemühte Konkursrichterin gibt bekannt, dass sie auf Grund der enormen Anzahl der<br />
Gläubiger, sämtliche Entscheidungen und Neuigkeiten, die für die Anleger von Interesse sein<br />
könnten, in der Ediktdatei unter www.edikte.justiz.gv.at gestellt werden.<br />
Die Masseverwalter geben weiters bekannt, dass nach wie vor mehr oder minder keine<br />
Vermögenswerte in der Masse befinden, sodass von diesen bereits Masseunzulänglichkeit<br />
angezeigt wurde.<br />
Bankverbindungen: PSK Kto.-Nr.1.841.512, IBAN: AT21 6000 0000 0184 1512<br />
CA-BV Kto.-Nr. 0955 31224 00, IBAN: AT56 1100 0095 5312 2400, FN 157871 p<br />
Gemäß § 19a RAO verlangt der gefertigte Anwalt die Bezahlung sämtlicher Kosten zu seinen Handen
2<br />
Wie Sie meinen vorherigen Schreiben entnehmen konnten, war zwischen den<br />
Masseverwaltern und der luxemburgerischen Liquidatorin vereinbar, dass die Masseverwalter<br />
in Österr. an Hand der AMIS Buchhaltung die Kundenabrechnungen, bzw.<br />
Anlegerforderungen vornehmen, damit diese eine Grundlage für eine allfällige Verteilung von<br />
Vermögenswerten in Luxemburg sein kann. In dieser Vereinbarung, die mir in Kopie vorliegt,<br />
war vorgesehen, dass die Masseverwalter dafür aus den in Luxemburg befindlichen<br />
Anlegergeldern, eine monatliche Gegenleistung erhalten, die sicherstellt, dass der Fortbetrieb<br />
(Abrechnung) der AMIS Financial Service GmbH (eingeschränkt) fortgeführt werden kann.<br />
Ganz offensichtlich auf Grund persönlicher Unstimmigkeiten zwischen der Liquidatorin und<br />
den Masseverwaltern ist es jedoch letztendlich zu keiner Auszahlung aus Luxemburg an die<br />
österr. Masseverwalter gekommen.<br />
Es wurde daher von den Masseverwaltern der fortgeführte Betrieb der AMIS Financial<br />
Service GmbH eingestellt, dass Bestandsobjekt aufgekündigt und die Dienstverhältnisse zur<br />
Auflösung gebracht. De fakto haben also die Masseverwalter bis dato keine Prüfung, der von<br />
den Anmeldern vorgenommenen Forderungen vorgenommen, sondern diese lediglich<br />
pauschal allesamt bestritten. Dies auch deshalb, da die Masseverwalter davon ausgehen, dass<br />
die Kunden in erster Linie einen Anspruch auf Ausfolgung der veranlagten Vermögenswerte<br />
an die in Luxemburg befindlichen Sicav’s erst in zweiter Linie, sofern dort keine<br />
entsprechenden Erlöse erzielt werden können, als Schadenersatzforderung gegenüber den<br />
AMIS Gesellschaften.<br />
Die Richterin teilt weiters mit, dass sie ein Rechtshilfeersuchen nach Luxemburg gesandt<br />
hätte, damit sie über sämtliche Vorgänge, die in Luxemburg hinsichtlich der Liquidation<br />
stattfinden, insbesondere auch in welcher Form dort Anmeldungen vorzunehmen sein werden,<br />
erhält.<br />
Hinsichtlich der Frage, ob für nachträgliche Forderungsanmeldungen seitens der<br />
Masseverwalter gesonderte Kosten verzeichnet werden, teilt das Gericht mit, dass im<br />
gegenständlichem Fall vorgesehen ist, dass keine Kosten seitens der Masseverwalter (wenn<br />
auch nur Anteile) gegenüber den verspätet Anmeldenden verrechnet werden können. Es wird<br />
diesbezüglich angedacht, dass, sofern es tatsächlich zu einer Verteilung von<br />
Vermögenswerten in Österr. kommt, und die Masseverwalter im Rahmen einer
3<br />
Sonderentlohnung diese Kosten abgegolten bekommen werden. Das bedeutet, dass in diesem<br />
Fall, sämtliche Anleger, d.h. auch jene, die rechtzeitig angemeldet haben, mit jenen Anlegern,<br />
die nachträglich angemeldet haben, gleichgestellt werden.<br />
Es ist sohin weiterhin möglich, nachträgliche Forderungsanmeldungen in den Konkursen der<br />
AMIS Gesellschaften einzubringen, wobei eine neuerliche (nachträgliche)<br />
Prüfungstagsatzung anberaumt wird für den<br />
9.11.2006, HG Wien, voraussichtliche Uhrzeit: 10:00, genaue Zeit und Ort (Saal) wird<br />
noch in der Ediktsdatei kundgemacht werden.<br />
Weiters wurde seitens des Gerichtes bekannt gemacht, dass der luxemburgerischen<br />
Liquidatorin, Hamilius, zwei weitere Liquidatoren zur Seite gestellt worden sind (ein Notar,<br />
sowie ein Wirtschaftstreuhänder). Mit diesen wird in den nächsten beiden Wochen ein<br />
Gespräch zwischen dem Gericht und den Masseverwaltern, sowie auch jenen Rechtsanwälten,<br />
die maßgeblich Anleger vertreten, stattfinden, um die weitere Vorgangsweise, insbesondere<br />
die Notwendigkeit und die Frage, wie konkret die Forderungsanmeldungen in Luxemburg zu<br />
erfolgen haben, abgeklärt werden.<br />
Die Masseverwalter haben versichert, dass die Buchhaltungsunterlagen der AMIS<br />
Gesellschaften sichergestellt sind; d.h. nicht vernichtet wurden. Es besteht allerdings keine<br />
Möglichkeit, derzeit mangels Personal, Abrechnungen vorzunehmen, bzw. ist das<br />
diesbezügliche Abrechnungssystem nicht betriebsbereit.<br />
Als Zwischenergebnis kann festgehalten werden, dass trotz Masseunzulänglichkeit (d.h., dass<br />
die vorhandenen finanziellen Mittel nicht einmal die Kosten der Masseverwalter decken) der<br />
Konkurs einstweilen – wenn auch mit relativ wenig Aufwand – von den Masseverwaltern<br />
fortgeführt wird.<br />
Es bleibt daher die Möglichkeit, dass allenfalls doch eine Verteilung der sich in Luxemburg<br />
befindlichen (erheblichen) Vermögenswerte über das österr. Konkursverfahren weiterhin<br />
möglich wäre, sofern dies seitens der luxemburger Liquidatorin und den nun bestellten<br />
Koliquidatoren gewünscht, bzw. ermöglicht wird.
4<br />
Meiner Meinung nach wäre es durchaus sinnvoll, wenn die Masseverwalter in Österr., die ja<br />
Zugang zu sämtlichen AMIS Buchhaltungsdaten besitzen, sich gegenüber der Liquidatorin in<br />
Luxemburg bereit erklären, die Kundenforderungen entsprechend abzurechnen und dies als<br />
Grundlage für die Verteilung in Luxemburg herangezogen werden kann. Ob – und wenn ja, in<br />
welchem Zeitraum und unter welchen Bedingungen – dies möglich sein wird, wird sich wohl<br />
in den nächsten Wochen entscheiden.<br />
Sollte eine derartige Vorgangsweise nicht zustande kommen (können), so werden für<br />
sämtliche von uns vertretenen Vereinsmitglieder, die ihren Mitgliedsbeitrag entrichtet haben,<br />
die Forderungsanmeldungen in den Liquidationsverfahren in Luxemburg vorgenommen. Als<br />
Zeitraum dafür ist Sommer/Herbst 2006 vorgesehen.<br />
Parallel dazu laufen bereits einige Verfahren gegen die Rechtsschutzversicherer; weitere<br />
werden demnächst eingebracht. Wir bereiten ebenso eine Musterklage gegen die Republik<br />
Österr. auf Grundlage von rechtswidrig und schuldhafter Verletzung der<br />
aufsichtsbehördlichen Pflicht vor.<br />
Für sämtliche von uns vertretenen Vereinsmitglieder wurden deren Forderung bei der<br />
Anlegerentschädigungseinrichtung für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (kurz: AeW)<br />
bereits eingebracht, bzw. überreicht.<br />
Diesbezüglich haben wir noch keine Stellungnahme erhalten. Ich gehe aber davon aus, dass<br />
auch hier eine entsprechende Ablehnung erfolgt, da sich die AeW nicht dazu „durchringen“<br />
kann, Anlegerforderungen anzuerkennen.<br />
Die Zielsetzung ist klar, sollte die AeW zum Schluss kommen, bzw. durch – auch vom Verein<br />
zu führende – Musterprozesse dazu im Namen der Republik gezwungen werden, dass der<br />
AMIS Fall einen Anlegerentschädigungsfall darstellt, so wäre auf Grund des enormen<br />
Anmeldevolumens, ein Konkurs der AeW unumgänglich.<br />
Das bedeutet, dass die geschädigten Anleger letztlich auch von der AeW keine (wesentlichen)<br />
Zahlungen erhalten werden.
5<br />
Sobald dieses Szenario eintritt, liegt die Haftung der Republik Österr. für nicht<br />
ordnungsgemäße Richtlinienumsetzung (Anlegerentschädigung) wohl auf der Hand.<br />
Insbesondere in diesem Zusammenhang sehe ich für die Geschädigten Chancen, im Prozess<br />
gegenüber der Republik Österr. ihre Ansprüche bis maximal € 20.000,-- (je Anleger) geltend<br />
zu machen.<br />
Sie sehen also, sehr geehrte Damen und Herren, dass die Angelegenheit durchaus komplex<br />
und langwierig sein kann. Ich bin aber der Meinung, dass für diejenigen, die das notwendige<br />
„Sitzfleisch“ besitzen, nicht unerhebliche Beträge einbringlich zu machen.<br />
Für sämtliche aufrechte Mitglieder, die ihren Mitgliedsbeitrag fristgerecht und pünktlich<br />
bezahlt haben, wird der Verein, vertreten durch mich, ein entsprechendes<br />
Aufforderungsschreiben an die Finanzprokuratur der Republik Österr. verfassen.<br />
Soweit mein derzeitiger Bericht; über weitere Neuerungen werde ich unaufgefordert<br />
berichten.<br />
Ich hoffe, sehr geehrtes Vereinsmitglied, Ihnen damit gedient zu haben, bedanke mich für das<br />
entgegengebrachte Vertrauen und verbleibe mit<br />
Beilagen:<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
MMag. Dr. Johannes <strong>Neumayer</strong>