Rundschreiben
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Neumayer & Walter<br />
Rechtsanwälte-Partnerschaft - Lawyers partnership<br />
Members of Balms Group International<br />
A-1030 Wien, Baumannstraße 9/11 P 110 608 Dr. Johannes Neumayer<br />
Telefon: 0043/1/712 84 79 ATU 43920307<br />
Telefax: 0043/1/714 52 47 DVR-Nr.0989703<br />
Mag. Ulrich Walter<br />
In ständiger Kooperation mit<br />
e-mail: rechtsanwalt@neumayer-walter.at<br />
RA Mag. Klemens Mayer<br />
Wien, 10.07.2006<br />
Dr.H./A<br />
Betrifft: <strong>Rundschreiben</strong>, Leistungsbericht, 2. Quartal 2006<br />
Sehr geehrte Damen und Herren!<br />
Sehr geehrte Mitglieder!<br />
Ich nehme vereinzelte Anfragen in letzter Zeit zum Anlass, im Rahmen dieses<br />
<strong>Rundschreiben</strong>s einzelne generelle Fragen zu beantworten. Gleichzeitig gebe ich namens- und<br />
auftrags des von mir vertretenen Anlegerschutzvereines neue Informationen über den<br />
bisherigen Stand der Dinge und die (weiters) geplanten Aktivitäten des Vereins bekannt.<br />
1. Aktuell: Fragwürdiges <strong>Rundschreiben</strong> der adofin prozessfinazierung AG<br />
Eine Vielzahl von Geschädigten hat in den letzten Tagen ein <strong>Rundschreiben</strong> der advofin<br />
prozessfinanzierungs AG erhalten. In diesem wird der Beitritt zum „Sammelklageverein“<br />
beworben.<br />
Wir distanzieren und ausdrücklich von diesem Schreiben. Der von uns vertretene<br />
Anlegerschutzvereine für AMV- und Amis Anleger, www.amisgeschaedigte.at, ist nicht ident<br />
mit dem Sammelklageverein (beachten Sie dazu bitte die Informationen auf der Website des<br />
Vereins).<br />
Ganz offensichtlich ist die Advofin an sämtliche Amis-Kundenadressen gelangt und hat alle<br />
ehemaligen Amis-Kunden entsprechend angeschrieben!<br />
Bankverbindungen: PSK Kto.-Nr.1.841.512, IBAN: AT21 6000 0000 0184 1512<br />
CA-BV Kto.-Nr. 0955 31224 00, IBAN: AT56 1100 0095 5312 2400, FN 157871 p<br />
Gemäß § 19a RAO verlangt der gefertigte Anwalt die Bezahlung sämtlicher Kosten zu seinen Handen
2<br />
Fragwürdig erscheint in diesem Zusammenhang, wie die Advonfin zu den Amis-<br />
Kundenadressen gelangt ist. Ob seitens der Advofin hierbei Verstöße gegen das<br />
Datenschutzgesetz vorliegen oder nicht, wird noch zu klären sein.<br />
Die Information der Advofin ist auch insbesondere unrichtig bzw unvollständig. So behauptet<br />
die Advofin, dass die luxemburger Liquidatoren zugesagt hätten, die Rechtsanwaltskanzleien<br />
Simonyfay&Salburg sowie Kraft§Winternitz als Beiräte einzusetzen.<br />
Bewusst wird dabei wohl verschwiegen, dass auch die Kanzlei Neumayer & Walter, dh wir<br />
als Anwälte des Anlegerschutzvereins, Mitglieder des Beirates sein werden.<br />
Der Anlegerschutzverein empfiehlt das „Angebot“ der Advofin - wegen den hohen Kosten,<br />
jedenfalls nicht. In diesem Zusammenhang verweise ich auf die umfassenden Informationen<br />
unter http://www.amisgeschaedigte.at/documents/FACTS_SammelklageVerein.pdf .<br />
2. Letztes <strong>Rundschreiben</strong> betreffend Einzugsermächtigungen<br />
Wir haben an sämtliche Mitglieder des Vereines in der letzten Woche – bzw. werden dies in<br />
der nächsten Wochen noch veranlassen – ein <strong>Rundschreiben</strong> betreffend Abbuchungsaufträge<br />
nach dem März 2004 versendet.<br />
Zielsetzung dieses <strong>Rundschreiben</strong>s ist es, für sämtliche betroffene Mitglieder ihre Ansprüche<br />
auf Rückbuchung gegenüber den Banken durchzusetzen. Auf Grund der Tatsache, dass die<br />
Kunden meist lediglich der Amis-Gesellschaft eine Einziehungsermächtigung erteilt haben,<br />
die Einziehung dann aber zur Gänze von wechselnden Konten (anderer Personen, wie TFA)<br />
erfolgte und die Banken das Vorliegen einer wirksamen Einzugsermächtigung nicht geprüft<br />
haben, besteht ein Rückbuchungsanspruch.<br />
Die Kosten der (zunächst außergerichtlichen) Vertretung gegenüber den Banken wird für<br />
sämtliche Mitglieder, die Ihren Mitgliedsbeitrag bis spätestens Mitte August bezahlt haben,<br />
vom Verein gedeckt.
3<br />
3. Strafverfahren<br />
Was das Strafverfahren betrifft, darf ich berichten, dass die verantwortlichen Herren Böhmert<br />
und Loidl sich nunmehr in Österreich bei „freier Kost und Logis zu Lasten der Republik<br />
aufhalten d.h. sich in U-Haft befinden.<br />
Nach Informationen der Staatsanwaltschaft schweigen die Beschuldigten bislang beharrlich<br />
und sind nicht bereit die Vorgänge aufzuklären.<br />
In den nächsten Wochen bis Monaten erwartet die Staatanwaltschaft das Ergebnis eines ersten<br />
Teilgutachtens des Steuer- und Wirtschaftsprüfers KPMG-Österreich. Gegenstand dieses<br />
Teilgutachtens ist die Berechnung des Anlegerschadens. Ich gehe davon aus, dass dieses<br />
Gutachten von wesentlicher Bedeutung für die von mir vertretenen Anleger sein wird, weil<br />
mit diesem zumindest die Größenordnung der veruntreuten Beträge<br />
sachverständigengutachtenmäßig eingegrenzt werden kann. Es steht noch nicht fest, ob dieses<br />
Gutachten bereits unmittelbar zur freien Akteneinsicht vorliegen wird; ich gehe aber davon<br />
aus, dass die Staatsanwaltschaft Wien dieses bald freigeben wird.<br />
4. Liquidationsverfahren in Luxemburg<br />
Betreffend die Liquidation der beiden SICAV´s in Luxemburg gibt es keine wesentlichen<br />
Neuigkeiten. Es hat allerdings im Mai 2006 ein Gespräch zwischen jenen Rechtsanwälten die<br />
eine Vielzahl von Anlegern vertreten und den Liquidatoren in Wien statt gefunden.<br />
Dabei haben die Liquidatoren bekannt gegeben, dass die Kanzlei Neumayer & Walter ua.<br />
Anlegeranwälte, zu Mitgliedern eines Gläubiger-Beirates bestellt werden sollen. Dh, dass die<br />
Anlegervertreter in Form eines Gläubigerausschusses zusammen arbeiten werden.<br />
Ich darf auch diesbezüglich noch ein wenig um Geduld bitten. Ich gehe aber davon aus, dass<br />
das Liquidationsverfahren noch heuer „ins Laufen“ kommt und möglicher Weise damit zu<br />
rechnen ist, dass gegen Anfang/Mitte nächsten Jahres mit der ersten (quotenmäßigen)<br />
Auszahlungen aus Luxemburg zu rechnen sein wird.<br />
Die erforderlichen Anmeldungen in Luxemburg werden für Vereinsmitglieder die Ihren<br />
Mitgliedsbeitrag bezahlt haben von uns durchgeführt.
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5. Deckungsklagen gegen die Rechtschutzversicherungen<br />
Betreffend die von den Rechtschutzversicherungen - unter Berufung auf die<br />
Massensschadensklausel - verweigerte „freie Anwaltswahl“, wurden bereits mehrere<br />
Musterdeckungsklagen eingebracht, die ebenso vom Verein finanziert werden. Die Verfahren<br />
laufen bislang gut. Es bleiben jedoch die Entscheidungen noch abzuwarten.<br />
Jenen Kunden von deren Rechtsschutzversicherungen die Anwaltskosten für die erbrachten<br />
Leistungen des Jahres 2005 erstattet wurden, konnte der Mitgliedsbeitrag für 2005 bereits<br />
rückerstattet werden.<br />
Jene Kunden, die über eine Vertragsrechtschutzversicherung (nicht bloß Kfz-Rechtschutz)<br />
verfügen und diese vor bzw zeitnah mit dem Amis-Vertrag abgeschlossen haben, ersuchen<br />
wir um Übersendung der Polizze sofern dies noch nicht erfolgt ist.<br />
6. Haftung der Republik Österreich<br />
Wir verhandeln derzeit mit hochrangigen Vertretern der Republik, ob nicht doch noch eine<br />
Lösung für den Fall Amis gefunden werden kann.<br />
Im Übrigen haben wir die Finanzprokuratur der Bundesanwaltschaft betreffend Haftung der<br />
Republik Österreich aus dem Titel der Amtshaftung bereits für mehrere Kunden aufgefordert,<br />
die Haftung anzuerkennen. Bislang jedoch keine - allerdings noch abzuwartenden - Reaktion<br />
erhalten.<br />
Es ist vorgesehen, dass für sämtliche Mitglieder, die ihre Beiträge 2005/2006 entrichtet<br />
haben, Aufforderungsschreiben an die Finanzprokuratur eingebracht werden. Die Kosten<br />
hierfür werden vom Verein getragen.<br />
Parallel werden Amtshaftungs-Musterklagen gegen die Republik Österreich vorbereitet.
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7. Erfolge Anmeldung bei der AeW - Ablehnungsschreiben<br />
Für sämtliche von uns vertretenen Mitglieder haben wir bei der<br />
Anlegerentschädigungseinrichtung für WPTLU´s (kurz: AeW) die Forderungsanmeldungen<br />
geltend gemacht.<br />
Als Reaktion haben wir beiliegendes Antwortschreiben von der AeW erhalten. Die AeW<br />
lehnt eine Entschädigungspflicht dem Grunde nach ab. Dies unserer Ansicht nach rechtsirrig.<br />
Derzeit wird daher eine entsprechende Klage gegen die AeW vorbereitet. Auch diese Klage<br />
wird durch den Verein finanziert.<br />
8. Generalversammlung des Vereins 2006<br />
Es ist beabsichtigt im Herbst 2006 eine neuerliche Generalversammlung abzuhalten. Ort und<br />
Termin (voraussichtlich nicht vor Oktober 2006) werden rechtzeitig durch das<br />
Vereinssekretariat bekannt gegeben.<br />
9. Kosten der Vertretung (Anwaltskosten)<br />
Klarstellend halten wir nochmals fest, dass sämtliche oben beschriebene Tätigkeiten und<br />
Leistungen durch die Entrichtung des Mitgliedsbeitrages an den Verein abgedeckt sind. Den<br />
Vereinsmitgliedern entstehen - sofern der Mitgliedsbeitrag bis zum angegebenen Zeitpunkt<br />
entrichtet wird - dadurch keine weiteren Kosten.<br />
Soweit mein kurzer Zwischenbericht. Für Ihre allfälligen Fragen steht Ihnen das<br />
Vereinssekretariat unter der bekannten E-mail: office@amisgeschaedigte.at bzw<br />
Tel: +43 1 715 03 65 (Telefonzeiten ausschließlich von 8:00 - 9:00 Uhr) zur Verfügung.<br />
Ich bedanke mich für das entgegenbrachte Vertrauen und verbleibe<br />
mit freundlichen Grüßen