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Rundschreiben

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Neumayer & Walter<br />

Rechtsanwälte-Partnerschaft - Lawyers partnership<br />

Members of Balms Group International<br />

A-1030 Wien, Baumannstraße 9/11 P 110 608 Dr. Johannes Neumayer<br />

Telefon: 0043/1/712 84 79 ATU 43920307<br />

Telefax: 0043/1/714 52 47 DVR-Nr.0989703<br />

Mag. Ulrich Walter<br />

In ständiger Kooperation mit<br />

e-mail: rechtsanwalt@neumayer-walter.at<br />

RA Mag. Klemens Mayer<br />

Wien, 10.07.2006<br />

Dr.H./A<br />

Betrifft: <strong>Rundschreiben</strong>, Leistungsbericht, 2. Quartal 2006<br />

Sehr geehrte Damen und Herren!<br />

Sehr geehrte Mitglieder!<br />

Ich nehme vereinzelte Anfragen in letzter Zeit zum Anlass, im Rahmen dieses<br />

<strong>Rundschreiben</strong>s einzelne generelle Fragen zu beantworten. Gleichzeitig gebe ich namens- und<br />

auftrags des von mir vertretenen Anlegerschutzvereines neue Informationen über den<br />

bisherigen Stand der Dinge und die (weiters) geplanten Aktivitäten des Vereins bekannt.<br />

1. Aktuell: Fragwürdiges <strong>Rundschreiben</strong> der adofin prozessfinazierung AG<br />

Eine Vielzahl von Geschädigten hat in den letzten Tagen ein <strong>Rundschreiben</strong> der advofin<br />

prozessfinanzierungs AG erhalten. In diesem wird der Beitritt zum „Sammelklageverein“<br />

beworben.<br />

Wir distanzieren und ausdrücklich von diesem Schreiben. Der von uns vertretene<br />

Anlegerschutzvereine für AMV- und Amis Anleger, www.amisgeschaedigte.at, ist nicht ident<br />

mit dem Sammelklageverein (beachten Sie dazu bitte die Informationen auf der Website des<br />

Vereins).<br />

Ganz offensichtlich ist die Advofin an sämtliche Amis-Kundenadressen gelangt und hat alle<br />

ehemaligen Amis-Kunden entsprechend angeschrieben!<br />

Bankverbindungen: PSK Kto.-Nr.1.841.512, IBAN: AT21 6000 0000 0184 1512<br />

CA-BV Kto.-Nr. 0955 31224 00, IBAN: AT56 1100 0095 5312 2400, FN 157871 p<br />

Gemäß § 19a RAO verlangt der gefertigte Anwalt die Bezahlung sämtlicher Kosten zu seinen Handen


2<br />

Fragwürdig erscheint in diesem Zusammenhang, wie die Advonfin zu den Amis-<br />

Kundenadressen gelangt ist. Ob seitens der Advofin hierbei Verstöße gegen das<br />

Datenschutzgesetz vorliegen oder nicht, wird noch zu klären sein.<br />

Die Information der Advofin ist auch insbesondere unrichtig bzw unvollständig. So behauptet<br />

die Advofin, dass die luxemburger Liquidatoren zugesagt hätten, die Rechtsanwaltskanzleien<br />

Simonyfay&Salburg sowie Kraft§Winternitz als Beiräte einzusetzen.<br />

Bewusst wird dabei wohl verschwiegen, dass auch die Kanzlei Neumayer & Walter, dh wir<br />

als Anwälte des Anlegerschutzvereins, Mitglieder des Beirates sein werden.<br />

Der Anlegerschutzverein empfiehlt das „Angebot“ der Advofin - wegen den hohen Kosten,<br />

jedenfalls nicht. In diesem Zusammenhang verweise ich auf die umfassenden Informationen<br />

unter http://www.amisgeschaedigte.at/documents/FACTS_SammelklageVerein.pdf .<br />

2. Letztes <strong>Rundschreiben</strong> betreffend Einzugsermächtigungen<br />

Wir haben an sämtliche Mitglieder des Vereines in der letzten Woche – bzw. werden dies in<br />

der nächsten Wochen noch veranlassen – ein <strong>Rundschreiben</strong> betreffend Abbuchungsaufträge<br />

nach dem März 2004 versendet.<br />

Zielsetzung dieses <strong>Rundschreiben</strong>s ist es, für sämtliche betroffene Mitglieder ihre Ansprüche<br />

auf Rückbuchung gegenüber den Banken durchzusetzen. Auf Grund der Tatsache, dass die<br />

Kunden meist lediglich der Amis-Gesellschaft eine Einziehungsermächtigung erteilt haben,<br />

die Einziehung dann aber zur Gänze von wechselnden Konten (anderer Personen, wie TFA)<br />

erfolgte und die Banken das Vorliegen einer wirksamen Einzugsermächtigung nicht geprüft<br />

haben, besteht ein Rückbuchungsanspruch.<br />

Die Kosten der (zunächst außergerichtlichen) Vertretung gegenüber den Banken wird für<br />

sämtliche Mitglieder, die Ihren Mitgliedsbeitrag bis spätestens Mitte August bezahlt haben,<br />

vom Verein gedeckt.


3<br />

3. Strafverfahren<br />

Was das Strafverfahren betrifft, darf ich berichten, dass die verantwortlichen Herren Böhmert<br />

und Loidl sich nunmehr in Österreich bei „freier Kost und Logis zu Lasten der Republik<br />

aufhalten d.h. sich in U-Haft befinden.<br />

Nach Informationen der Staatsanwaltschaft schweigen die Beschuldigten bislang beharrlich<br />

und sind nicht bereit die Vorgänge aufzuklären.<br />

In den nächsten Wochen bis Monaten erwartet die Staatanwaltschaft das Ergebnis eines ersten<br />

Teilgutachtens des Steuer- und Wirtschaftsprüfers KPMG-Österreich. Gegenstand dieses<br />

Teilgutachtens ist die Berechnung des Anlegerschadens. Ich gehe davon aus, dass dieses<br />

Gutachten von wesentlicher Bedeutung für die von mir vertretenen Anleger sein wird, weil<br />

mit diesem zumindest die Größenordnung der veruntreuten Beträge<br />

sachverständigengutachtenmäßig eingegrenzt werden kann. Es steht noch nicht fest, ob dieses<br />

Gutachten bereits unmittelbar zur freien Akteneinsicht vorliegen wird; ich gehe aber davon<br />

aus, dass die Staatsanwaltschaft Wien dieses bald freigeben wird.<br />

4. Liquidationsverfahren in Luxemburg<br />

Betreffend die Liquidation der beiden SICAV´s in Luxemburg gibt es keine wesentlichen<br />

Neuigkeiten. Es hat allerdings im Mai 2006 ein Gespräch zwischen jenen Rechtsanwälten die<br />

eine Vielzahl von Anlegern vertreten und den Liquidatoren in Wien statt gefunden.<br />

Dabei haben die Liquidatoren bekannt gegeben, dass die Kanzlei Neumayer & Walter ua.<br />

Anlegeranwälte, zu Mitgliedern eines Gläubiger-Beirates bestellt werden sollen. Dh, dass die<br />

Anlegervertreter in Form eines Gläubigerausschusses zusammen arbeiten werden.<br />

Ich darf auch diesbezüglich noch ein wenig um Geduld bitten. Ich gehe aber davon aus, dass<br />

das Liquidationsverfahren noch heuer „ins Laufen“ kommt und möglicher Weise damit zu<br />

rechnen ist, dass gegen Anfang/Mitte nächsten Jahres mit der ersten (quotenmäßigen)<br />

Auszahlungen aus Luxemburg zu rechnen sein wird.<br />

Die erforderlichen Anmeldungen in Luxemburg werden für Vereinsmitglieder die Ihren<br />

Mitgliedsbeitrag bezahlt haben von uns durchgeführt.


4<br />

5. Deckungsklagen gegen die Rechtschutzversicherungen<br />

Betreffend die von den Rechtschutzversicherungen - unter Berufung auf die<br />

Massensschadensklausel - verweigerte „freie Anwaltswahl“, wurden bereits mehrere<br />

Musterdeckungsklagen eingebracht, die ebenso vom Verein finanziert werden. Die Verfahren<br />

laufen bislang gut. Es bleiben jedoch die Entscheidungen noch abzuwarten.<br />

Jenen Kunden von deren Rechtsschutzversicherungen die Anwaltskosten für die erbrachten<br />

Leistungen des Jahres 2005 erstattet wurden, konnte der Mitgliedsbeitrag für 2005 bereits<br />

rückerstattet werden.<br />

Jene Kunden, die über eine Vertragsrechtschutzversicherung (nicht bloß Kfz-Rechtschutz)<br />

verfügen und diese vor bzw zeitnah mit dem Amis-Vertrag abgeschlossen haben, ersuchen<br />

wir um Übersendung der Polizze sofern dies noch nicht erfolgt ist.<br />

6. Haftung der Republik Österreich<br />

Wir verhandeln derzeit mit hochrangigen Vertretern der Republik, ob nicht doch noch eine<br />

Lösung für den Fall Amis gefunden werden kann.<br />

Im Übrigen haben wir die Finanzprokuratur der Bundesanwaltschaft betreffend Haftung der<br />

Republik Österreich aus dem Titel der Amtshaftung bereits für mehrere Kunden aufgefordert,<br />

die Haftung anzuerkennen. Bislang jedoch keine - allerdings noch abzuwartenden - Reaktion<br />

erhalten.<br />

Es ist vorgesehen, dass für sämtliche Mitglieder, die ihre Beiträge 2005/2006 entrichtet<br />

haben, Aufforderungsschreiben an die Finanzprokuratur eingebracht werden. Die Kosten<br />

hierfür werden vom Verein getragen.<br />

Parallel werden Amtshaftungs-Musterklagen gegen die Republik Österreich vorbereitet.


5<br />

7. Erfolge Anmeldung bei der AeW - Ablehnungsschreiben<br />

Für sämtliche von uns vertretenen Mitglieder haben wir bei der<br />

Anlegerentschädigungseinrichtung für WPTLU´s (kurz: AeW) die Forderungsanmeldungen<br />

geltend gemacht.<br />

Als Reaktion haben wir beiliegendes Antwortschreiben von der AeW erhalten. Die AeW<br />

lehnt eine Entschädigungspflicht dem Grunde nach ab. Dies unserer Ansicht nach rechtsirrig.<br />

Derzeit wird daher eine entsprechende Klage gegen die AeW vorbereitet. Auch diese Klage<br />

wird durch den Verein finanziert.<br />

8. Generalversammlung des Vereins 2006<br />

Es ist beabsichtigt im Herbst 2006 eine neuerliche Generalversammlung abzuhalten. Ort und<br />

Termin (voraussichtlich nicht vor Oktober 2006) werden rechtzeitig durch das<br />

Vereinssekretariat bekannt gegeben.<br />

9. Kosten der Vertretung (Anwaltskosten)<br />

Klarstellend halten wir nochmals fest, dass sämtliche oben beschriebene Tätigkeiten und<br />

Leistungen durch die Entrichtung des Mitgliedsbeitrages an den Verein abgedeckt sind. Den<br />

Vereinsmitgliedern entstehen - sofern der Mitgliedsbeitrag bis zum angegebenen Zeitpunkt<br />

entrichtet wird - dadurch keine weiteren Kosten.<br />

Soweit mein kurzer Zwischenbericht. Für Ihre allfälligen Fragen steht Ihnen das<br />

Vereinssekretariat unter der bekannten E-mail: office@amisgeschaedigte.at bzw<br />

Tel: +43 1 715 03 65 (Telefonzeiten ausschließlich von 8:00 - 9:00 Uhr) zur Verfügung.<br />

Ich bedanke mich für das entgegenbrachte Vertrauen und verbleibe<br />

mit freundlichen Grüßen

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