Hausordnung Internat Maler-Fischer-Straße 2 - Stadt Gera
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<strong>Stadt</strong> <strong>Gera</strong><br />
<strong>Internat</strong> für staatliche berufsbildende Schulen<br />
<strong>Internat</strong> der Spezialklassen am Goethe-Gymnasium<br />
<strong>Maler</strong>-<strong>Fischer</strong>-<strong>Straße</strong> 2<br />
07552 <strong>Gera</strong><br />
<strong>Hausordnung</strong><br />
Auf der Grundlage der Satzung über die Nutzung von Plätzen in <strong>Internat</strong>en für staatliche berufsbildende<br />
Schulen und für die Spezialklassen am Goethe-Gymnasium der <strong>Stadt</strong> <strong>Gera</strong> vom 14. Mai<br />
2004 wird nachfolgende <strong>Hausordnung</strong> erlassen. Sie ist auf die ordnungsgemäße Nutzung des<br />
<strong>Internat</strong>es ausgerichtet und soll ein zufriedenstellendes Zusammenleben unter Wahrung des Hausfriedens<br />
und der gegenseitigen Rücksichtnahme ermöglichen.<br />
1. Rechte und Pflichten<br />
Rechte der Schüler und Auszubildenden sind:<br />
- das Informationsrecht,<br />
- das Anhörungs- und Vorschlagsrecht,<br />
- das Beschwerderecht<br />
- und das Recht, über gemeinsame Vorhaben mitzuentscheiden.<br />
-<br />
Pflichten der Schüler und Auszubildenden sind:<br />
- der sorgsame Umgang mit Inventar,<br />
- die pflegliche Handhabe der Gebäudeteile und Außenanlagen,<br />
- die Mitwirkung bei der Verschönerung des <strong>Internat</strong>es und der Außenanlagen<br />
- und bei Verstoß gegen Festlegungen der <strong>Hausordnung</strong> ist das Heranziehen zu Pflegarbeiten<br />
im Gelände oder im Haus jederzeit möglich.<br />
2. Sprecherrat<br />
Der Sprecherrat kann aus interessierten Bewohnern der Etagen gebildet werden und setzt u.a. die<br />
genannten Mitwirkungsrechte und -pflichten durch. Er soll aus 10 Mitgliedern bestehen.<br />
3. Öffnungszeiten<br />
Das <strong>Internat</strong> wird am Tag vor Unterrichtsbeginn ab 18:00 Uhr geöffnet und am letzten Unterrichtstag<br />
der Woche um 15:00 Uhr geschlossen. Jährlich werden zusätzlich Schließzeiten festgelegt und den<br />
Bewohnern rechtzeitig bekannt gegeben. Diese sind strikt einzuhalten und bei der Urlaubsplanung der<br />
Schüler und Auszubildenden zu berücksichtigen.<br />
4. Ausweiskarte<br />
Jeder Bewohner erhält eine codierte und personengebundene Ausweiskarte, mit welcher der freie<br />
Zugang zum <strong>Internat</strong> ermöglicht wird. Die Weitergabe der Karte ist nicht gestattet, fremden Personen<br />
darf damit kein Zutritt zum <strong>Internat</strong> verschafft werden. Eventueller Verlust ist sofort in der<br />
<strong>Internat</strong>sleitung zu melden, damit die Zugangsmöglichkeiten mit dieser Karte gesperrt werden. Für<br />
abhanden gekommene bzw. beschädigte und damit unbrauchbare Karten ist ein finanzieller Ersatz<br />
von 15,00 Euro zu leisten. Die Karte ist beim Auszug aus dem <strong>Internat</strong> wieder abzugeben.<br />
5. Zimmerschlüssel<br />
Die Zimmerschlüssel werden personengebunden ausgegeben. Bei Beschädigung ist ein finanzieller<br />
Ersatz von 15,00 Euro zu leisten. Der Schlüssel ist bei jedem Turnuswechsel, vor der Heimfahrt zu<br />
den Sommerferien und beim Auszug aus dem <strong>Internat</strong> wieder abzugeben. Aus Sicherheitsgründen<br />
wird bei Verlust eines Schlüssels kostenpflichtig ein neues Schloss eingebaut.<br />
6. An- und Abmeldung<br />
Alle ständig im <strong>Internat</strong> wohnende Schüler und Auszubildenden haben sich im H 35 in der Heinrichstraße<br />
anzumelden und bei Auszug wieder abzumelden. Für Auszubildende, die nur während der<br />
theoretischen (dualen) Ausbildung im <strong>Internat</strong> wohnen, entfällt diese Anmeldung (s. Thüringer Gesetz<br />
über das Meldewesen vom 23.03.1994).<br />
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Bei Heimfahrten innerhalb der Woche oder anderer begründeter Abwesenheit über Nacht, hat eine<br />
Abmeldung beim Diensthabenden Erzieher zu erfolgen. Bei minderjährigen Auszubildenden bedarf<br />
dies der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Erziehungsberechtigten.<br />
7. Ausgang<br />
- Jugendliche unter 16 Jahre – Ausgang bis 21:00 Uhr<br />
- Jugendliche von 16 - 18 Jahre – Ausgang bis 23:00 Uhr<br />
- Jugendliche über 18 Jahre – Ausgang bis 00:00 Uhr<br />
-<br />
Aus erzieherischen Gründen oder bei schulischen Problemen können die Ausgangszeiten begrenzt<br />
werden.<br />
8. Besuche<br />
Besuch kann bis 21:00 Uhr im Zimmer empfangen werden. Das setzt aber das Einverständnis der<br />
Mitbewohner voraus. Gegenseitige Besuche von <strong>Internat</strong>sbewohnern sind bis 22:00 Uhr zu beenden.<br />
Für An- und Abmeldungen der Gäste ist der Empfänger des Besuches verantwortlich.<br />
9. Hausruhe/Nachtruhe<br />
Unnötiger Lärm sollte bei Tag und Nacht vermieden werden. Radiogeräte, Recorder usw. sind auf<br />
Zimmerlautstärke zu betreiben (Beachte: private Rundfunk- und Fernsehgeräte müssen<br />
ordnungsgemäß bei der GEZ angemeldet sein). Das Benutzen privater digitaler Medien (Laptop, PC<br />
etc.) ist in den Wohneinheiten und Gemeinschaftsräumen erlaubt. Im Interesse der Einhaltung der<br />
Nachtruhe und den Aspekten der Suchtgefahr ist die Nutzung dieser Medien nach 24:00 Uhr nicht<br />
gestattet. Die Nachtruhe ist für die Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr festgelegt. Hier ist jegliche<br />
Ruhestörung untersagt. Das betrifft auch den Schulhof und das <strong>Internat</strong>sgelände. Duschräume und<br />
Küchen bleiben in dieser Zeit verschlossen.<br />
10. Sauberkeit/Zimmerordnung/Hygiene<br />
Die Benutzung der Betten (Steppdecke, Kopfkissen, Matratzen) ist nur mit bezogener Bettwäsche<br />
gestattet. Diese ist mitzubringen. Für das Ausleihen der Bettwäsche wird eine Gebühr von 5,00 Euro<br />
erhoben. Das Sauber halten der Wohneinheit obliegt den Bewohnern. Die Zimmer sind am Morgen<br />
aufgeräumt zu verlassen. Die Betten sind täglich selbst herzurichten. Bekleidung und alle anderen<br />
persönliche Gegenstände sind in den Schränken aufzubewahren. Leicht verderbliche Lebensmittel<br />
sind im Kühlschrank zu lagern. An einem festgelegten Tag der Woche wird in den Wohneinheiten<br />
ständiger Bewohner unterstützend eine Unterhaltsreinigung durch die Reinigungsfirma durchgeführt.<br />
Dies ist allerdings nur möglich, wenn die Bewohner vorher die Fußböden und Ablagen frei räumen.<br />
Die Auszubildenden, die nicht ständig im <strong>Internat</strong> wohnen, haben Ihre Zimmer am Turnusende in<br />
einem ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben. Sollte dies nicht der Fall sein, wird durch die<br />
Reinigungsfirma eine Grundreinigung zum Turnusende durchgeführt und den Zimmerbewohnern in<br />
Rechnung gestellt.<br />
Die Benutzung der Gemeinschaftsräume, Klubräume, Küchen und Duschen ist an die Gewährleistung<br />
von Ordnung und Sauberkeit gebunden. Sie sind nach Nutzung sauber und aufgeräumt zu verlassen.<br />
Im Interesse einer sauberen Umwelt hat das Hinauswerfen von Gegen-ständen aller Art aus den<br />
Fenstern zu unterbleiben. Abfälle sollen nur in den dafür vorgesehenen Behältern abgelegt werden.<br />
Das Mitbringen und Halten von Tieren ist aus hygienischen Gründen verboten.<br />
11. Inventar/Schäden<br />
Die Zimmer werden in einem ordnungsgemäßen Zustand übergeben. Alle auftretenden Schäden sind<br />
sofort zu melden. Die Bewohner haften für alle von ihnen oder ihren Besuchern verursachten<br />
Schäden, soweit sie nicht auf natürlichen Verschleiß oder Materialfehler beruhen. Der Beweis obliegt<br />
dem Bewohner. Das Umstellen von Möbeln und die Ausgestaltung der Wohneinheiten sind nur nach<br />
vorheriger Absprache mit dem Erzieher und dem Hausmeister gestattet.<br />
12. Alkohol/ „illegale Drogen“/ Rauchen<br />
Der Genuss alkoholischer Getränke verletzt in den meisten Fällen die Grundregeln des gemeinschaftlichen<br />
Zusammenlebens. Der Besitz und der Genuss von diesen Getränken ist im <strong>Internat</strong><br />
grundsätzlich verboten. Bei Zuwiderhandlung erfolgt der Einzug alkoholischer Getränke. Bei<br />
minderjährigen Schülern und Auszubildenden haben die Eltern die Möglichkeit innerhalb von 3<br />
Wochen alkoholische Getränke in der <strong>Internat</strong>sleitung abzuholen. Volljährige Schüler können die<br />
Eingezogenen alkoholischen Getränke am Abreisetag mit nach Hause nehmen.<br />
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Jeglicher Umgang mit „illegalen Drogen“ Schnüffelstoffen und den Gegenständen, die dem Konsum<br />
dienen, ist im <strong>Internat</strong> verboten. Zuwiderhandlungen können die Kündigung des <strong>Internat</strong>splatzes zur<br />
Folge haben. Gleichzeitig kann eine strafrechtliche Verfolgung eingeleitet werden.<br />
Das Rauchen ist im <strong>Internat</strong>sgebäude, sowie im gesamten Schulgelände verboten. In Umsetzung des<br />
Jugendschutzgesetzes ist das Rauchen für volljährige Auszubildende nur hinter dem Haus auf der<br />
Raucherinsel bis 22:00 Uhr gestattet. Dabei sind in jedem Fall die bereitgestellten Aschebehälter als<br />
Abfallbehältnisse zu benutzen.<br />
13. Sicherheit<br />
Die Anwendung aller Art von Gewalt, Nötigung und Drangsalierungen, das Führen und Aufbewahren<br />
von Schusswaffen und Munition sowie Hieb- und Stichwaffen ist verboten.<br />
Extremistische Bestrebungen und Aktivitäten aller Art sind im <strong>Internat</strong> untersagt. Für die <strong>Hausordnung</strong><br />
gelten die Inhalte der „Ergänzung der <strong>Hausordnung</strong> für Dienstgebäude der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Gera</strong>“,<br />
veröffentlicht im Kommunalen Anzeiger, Ausgabe 38 vom 25.09.2011.<br />
Bei Nutzung privater digitaler Technik ist darauf zu achten, dass keine jugendgefährdenden Inhalte<br />
(Gewaltverherrlichung, Pornographie usw.) aufgerufen oder Raubkopien gefertigt werden.<br />
Zuwiderhandlungen führen zum Einzug der Geräte, Information an die Eltern und gegebenenfalls zu<br />
Strafanzeigen.<br />
Ordnungswidrig handelt, wer wortlos Verstöße gegen die <strong>Hausordnung</strong> durch andere<br />
Personen duldet.<br />
Vor Verlassen des <strong>Internat</strong>es sind die Fenster zu schließen und die Heizungen zu drosseln. Bei<br />
Heimfahrten und längerer Abwesenheit sind zusätzlich alle Netzstecker zu ziehen.<br />
14. Persönliches Eigentum<br />
Persönliches Eigentum, Wertgegenstände, Geld und Geldeswert sind nur im notwendigen Umfang mit<br />
in das <strong>Internat</strong> zu bringen und sicher aufzubewahren. Beim Verlassen der Wohneinheiten sind die<br />
Zimmertüren zu verschließen. Die <strong>Stadt</strong>verwaltung übernimmt keinerlei Haftung. Nachweisbarer<br />
Einbruchdiebstahl ist in jedem Fall über die <strong>Internat</strong>sleitung bei der Polizei anzuzeigen.<br />
15. Krankheit/Unfälle<br />
Im Krankheitsfall ist der diensthabende Erzieher zu informieren oder in der <strong>Internat</strong>sleitung bis 08:00<br />
Uhr Bescheid zu geben. Es ist in jedem Fall ein Arzt aufzusuchen. Bei einer Krankschreibung ist der<br />
Verbleib im <strong>Internat</strong> nicht möglich, da die notwendige Krankenbetreuung nicht gesichert werden kann.<br />
Unfälle im <strong>Internat</strong> oder im umliegenden Gelände sind sofort zu melden, damit die notwendigen<br />
Maßnahmen der 1. Hilfe eingeleitet werden können.<br />
16. Brandschutz<br />
Der Brandschutz ist in der Brandschutzordnung des <strong>Internat</strong>es geregelt. Sie ist Bestandteil der<br />
<strong>Hausordnung</strong>.<br />
17. Betreten der Wohneinheiten<br />
Die Mitarbeiter des <strong>Internat</strong>es, pädagogisches und technisches Personal, haben im Rahmen ihrer<br />
Tätigkeit jederzeit Zutritt zu den Wohneinheiten (Ordnung, Sicherheit, Gefahrenabwendung) Die<br />
Achtung der Privatsphäre ist dabei geboten.<br />
18. Daten<br />
Bei Aufnahme in das <strong>Internat</strong> werden folgende Daten gespeichert:<br />
- Name, Vorname<br />
- Geburtsdatum<br />
- Anschrift mit Telefonverbindung<br />
- Ausbildungsberuf<br />
- Ausbildungsdauer<br />
- Anschrift und Telefonverbindung des Ausbildungsbetriebes<br />
- Anschrift und Telefonverbindung der Schule<br />
- Klassenbezeichnung<br />
- Bundesland<br />
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- Behinderung und Krankheiten, soweit sie für das Leben im <strong>Internat</strong> von Bedeutung sind<br />
- Daten von Angehörigen, die zur Herstellung des Kontaktes in Notfällen erforderlich sind<br />
Jegliche Veränderung von o.a. Daten ist dem <strong>Internat</strong> umgehend mitzuteilen.<br />
19. Beendigung des Benutzungsverhältnisses<br />
Eine Beendigung des Benutzungsverhältnisses kann nur auf der Grundlage der <strong>Internat</strong>snutzungssatzung<br />
und der 1. Änderungssatzung erfolgen.<br />
Eine Ausweisung aus dem <strong>Internat</strong> kann nach wiederholtem oder gravierendem Verstoß gegen die<br />
<strong>Hausordnung</strong> durch den <strong>Internat</strong>sleiter erfolgen. Sie tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Es ist nach<br />
Ausspruch sofort das Zimmer ist zu räumen. Gleichzeitig sind Chipkarte und Zimmerschlüssel abzugeben.<br />
Das <strong>Internat</strong> ist umgehend zu verlassen. Bei minderjährigen Schülern und Auszubildenden<br />
werden die Erziehungsberechtigten informiert. Eine Befreiung von der Gebührenzahlung bis zum<br />
Ende des Schuljahres kann auf Grund der schuljahresbezogenen Gebühr nicht erfolgen.<br />
20. Hausrecht<br />
Der <strong>Internat</strong>sleiter übt das Hausrecht aus.<br />
21. Inkrafttreten<br />
Diese <strong>Hausordnung</strong> tritt am 20.03. 2012 in Kraft. Änderungen aus aktuellem Anlass sind vorbehalten.<br />
Gleichzeitig verliert die <strong>Hausordnung</strong> vom 01. November 2011 ihre Gültigkeit.<br />
gez.<br />
Annegret Skujat<br />
<strong>Internat</strong>sleiterin<br />
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