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Verordnung über die Berufsausbildung - Tierpfleger/Tierpflegerin

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1. Berufsbezeichnung<br />

Ausbildungsprofil<br />

<strong>Tierpfleger</strong>/<strong>Tierpfleger</strong>in<br />

Anerkannt durch <strong>die</strong> <strong>Verordnung</strong> vom 3. Juli 2003 (BGBl. I S. 1093)<br />

2. Ausbildungsdauer<br />

3 Jahre<br />

Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.<br />

Ab dem dritten Ausbildungsjahr erfolgt <strong>die</strong> Ausbildung in einer der drei Fachrichtungen:<br />

� Forschung und Klinik<br />

� Zoo<br />

� Tierheim und Tierpension<br />

3. Arbeitsgebiet<br />

<strong>Tierpfleger</strong> und <strong>Tierpfleger</strong>innen arbeiten in Zoos, Tierparks und Tiergärten, Aquarien und Terrarien, Forschungs- und<br />

Untersuchungseinrichtungen, Tierkliniken und Tierarztpraxen, Tierheimen, Tierpensionen, Tierschulen und weiteren Einrichtungen,<br />

<strong>die</strong> sich mit der Pflege, Haltung, Zucht und Erziehung von Tieren befassen.<br />

4. Berufliche Qualifikationen<br />

<strong>Tierpfleger</strong> und <strong>Tierpfleger</strong>innen führen ihre Tätigkeiten unter Beachtung des Tier-, Arten-, Natur- und Umweltschutzes,<br />

der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz und betriebswirtschaftlicher Gegebenheiten selbständig<br />

aus. Sie<br />

� pflegen und versorgen Tiere<br />

� erkennen und berücksichtigen <strong>die</strong> Systematik, Anatomie, Physiologie und das Verhalten von Tieren<br />

� richten Tierunterkünfte ein, reinigen, desinfizieren sie und halten <strong>die</strong>se instand<br />

� legen spezifische Haltungseinrichtungen an<br />

� transportieren Tiere<br />

� erkennen Krankheiten und beugen ihnen vor<br />

� wirken bei der Behandlung von Tieren mit<br />

� kommunizieren mit internen und externen Kunden<br />

� führen Maßnahmen zur Qualitätssicherung durch.<br />

In der Fachrichtung Forschung und Klinik: Sie<br />

� züchten, halten und pflegen u.a. hygienisch und genetisch definierte Tiere<br />

� wählen geeignete Arbeitstechniken aus und wenden <strong>die</strong>se an<br />

� führen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Hygienestatus durch<br />

� wirken bei Experimenten mit<br />

� wenden <strong>die</strong> Regeln Guter Laborpraxis an.<br />

In der Fachrichtung Zoo: Sie<br />

� bestimmen, füttern, tränken und pflegen Tiere<br />

� züchten und ziehen Wildtiere und Tiere gefährdeter Haustierrassen auf<br />

� wirken bei der Planung zoospezifischer Anlagen mit und richten <strong>die</strong>se ein<br />

� beschäftigen Tiere nach Gesichtspunkten des „Behavioral Enrichement“<br />

� betreuen Besuchergruppen, informieren <strong>über</strong> im Betrieb lebende Tiere.<br />

In der Fachrichtung Tierheim und Tierpension: Sie<br />

� tränken, füttern und pflegen Tiere<br />

� erziehen Tiere und bilden sie aus<br />

� betreuen Besucher und Besuchergruppen<br />

� beraten Besucher und Kunden <strong>über</strong> Erwerb und Halten von Tieren<br />

� führen kaufmännische und verwaltende Arbeiten aus.<br />

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