Verordnung über die Berufsausbildung - Tierpfleger/Tierpflegerin
Verordnung über die Berufsausbildung - Tierpfleger/Tierpflegerin
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1. Berufsbezeichnung<br />
Ausbildungsprofil<br />
<strong>Tierpfleger</strong>/<strong>Tierpfleger</strong>in<br />
Anerkannt durch <strong>die</strong> <strong>Verordnung</strong> vom 3. Juli 2003 (BGBl. I S. 1093)<br />
2. Ausbildungsdauer<br />
3 Jahre<br />
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.<br />
Ab dem dritten Ausbildungsjahr erfolgt <strong>die</strong> Ausbildung in einer der drei Fachrichtungen:<br />
� Forschung und Klinik<br />
� Zoo<br />
� Tierheim und Tierpension<br />
3. Arbeitsgebiet<br />
<strong>Tierpfleger</strong> und <strong>Tierpfleger</strong>innen arbeiten in Zoos, Tierparks und Tiergärten, Aquarien und Terrarien, Forschungs- und<br />
Untersuchungseinrichtungen, Tierkliniken und Tierarztpraxen, Tierheimen, Tierpensionen, Tierschulen und weiteren Einrichtungen,<br />
<strong>die</strong> sich mit der Pflege, Haltung, Zucht und Erziehung von Tieren befassen.<br />
4. Berufliche Qualifikationen<br />
<strong>Tierpfleger</strong> und <strong>Tierpfleger</strong>innen führen ihre Tätigkeiten unter Beachtung des Tier-, Arten-, Natur- und Umweltschutzes,<br />
der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz und betriebswirtschaftlicher Gegebenheiten selbständig<br />
aus. Sie<br />
� pflegen und versorgen Tiere<br />
� erkennen und berücksichtigen <strong>die</strong> Systematik, Anatomie, Physiologie und das Verhalten von Tieren<br />
� richten Tierunterkünfte ein, reinigen, desinfizieren sie und halten <strong>die</strong>se instand<br />
� legen spezifische Haltungseinrichtungen an<br />
� transportieren Tiere<br />
� erkennen Krankheiten und beugen ihnen vor<br />
� wirken bei der Behandlung von Tieren mit<br />
� kommunizieren mit internen und externen Kunden<br />
� führen Maßnahmen zur Qualitätssicherung durch.<br />
In der Fachrichtung Forschung und Klinik: Sie<br />
� züchten, halten und pflegen u.a. hygienisch und genetisch definierte Tiere<br />
� wählen geeignete Arbeitstechniken aus und wenden <strong>die</strong>se an<br />
� führen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Hygienestatus durch<br />
� wirken bei Experimenten mit<br />
� wenden <strong>die</strong> Regeln Guter Laborpraxis an.<br />
In der Fachrichtung Zoo: Sie<br />
� bestimmen, füttern, tränken und pflegen Tiere<br />
� züchten und ziehen Wildtiere und Tiere gefährdeter Haustierrassen auf<br />
� wirken bei der Planung zoospezifischer Anlagen mit und richten <strong>die</strong>se ein<br />
� beschäftigen Tiere nach Gesichtspunkten des „Behavioral Enrichement“<br />
� betreuen Besuchergruppen, informieren <strong>über</strong> im Betrieb lebende Tiere.<br />
In der Fachrichtung Tierheim und Tierpension: Sie<br />
� tränken, füttern und pflegen Tiere<br />
� erziehen Tiere und bilden sie aus<br />
� betreuen Besucher und Besuchergruppen<br />
� beraten Besucher und Kunden <strong>über</strong> Erwerb und Halten von Tieren<br />
� führen kaufmännische und verwaltende Arbeiten aus.<br />
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