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Kapitel (Tätigkeitsbericht 2008 der Bundesärztekammer)

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<strong>Tätigkeitsbericht</strong> <strong>2008</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>


<strong>Tätigkeitsbericht</strong> <strong>2008</strong> <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>


<strong>Tätigkeitsbericht</strong> <strong>2008</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

dem 112. Deutschen Ärztetag in Mainz<br />

vorgelegt von Vorstand und Geschäftsführung


Mit den in diesem Werk verwandten Personen- und Berufsbezeichnungen sind<br />

– auch wenn sie nur in einer Form auftreten – gleichwertig beide Geschlechter gemeint.<br />

Die bis 2006 im <strong>Tätigkeitsbericht</strong> <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> veröffentlichten Satzungen<br />

und Statuten wurden mit Beginn <strong>der</strong> Wahlperiode 2007/2011 als Broschüre publiziert.<br />

Die jeweils aktuellen Fassungen finden Sie im Internet unter www.baek.de.<br />

Impressum<br />

Copyright © <strong>Bundesärztekammer</strong> 2009<br />

Herausgeber: <strong>Bundesärztekammer</strong> (Arbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> deutschen Ärztekammern),<br />

Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin<br />

Satz: Deutscher Ärzte-Verlag GmbH, Dieselstraße 2, 50859 Köln<br />

Druck/Bindung: farbo print+media GmbH, 50969 Köln<br />

Alle Rechte, insbeson<strong>der</strong>e das Recht zur Vervielfältigung, Mikrokopie und zur Einspeicherung<br />

in elektronische Datenbanken sowie zur Übersetzung in Fremdsprachen, für<br />

alle veröffentlichten Beiträge vorbehalten. Nachdruck und Aufnahme in elektronische<br />

Datenbanken, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>.


Inhaltsverzeichnis<br />

Seite<br />

1. Gesundheits- und Sozialpolitik im Diskurs . . . . . . . . . . . . . . 15<br />

1.1 Grundsatzpositionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17<br />

1.1.1 Programmatische Aussagen <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft zur<br />

gesundheitspolitischen Entwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17<br />

1.1.2 Beschlüsse des 111. Deutschen Ärztetages <strong>2008</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . 18<br />

1.2 Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> Politik auf nationaler Ebene . . . . . . . . . . . . 19<br />

1.2.1 Interessenvertretung gegenüber <strong>der</strong> Politik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19<br />

1.2.2 Gesetzgebung im Jahr <strong>2008</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19<br />

1.3 Europäische Union . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24<br />

1.3.1 Vertretung <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft am Sitz <strong>der</strong><br />

Europäischen Union . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24<br />

1.3.2 Europäische Gesundheitspolitik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25<br />

1.3.3 Begleitung von europäischen Gesetzesvorhaben und politischen<br />

Initiativen mit gesundheits- und sozialpolitischem Bezug . . . . . . . . . 27<br />

1.3.4 Ständige Konferenz „Europäische Angelegenheiten“ . . . . . . . . . . . . . 33<br />

1.3.5 Ständiger Ausschuss <strong>der</strong> Europäischen Ärzte (CPME) . . . . . . . . . . . . 34<br />

1.3.6 Zusammenarbeit in <strong>der</strong> Europäischen Union . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36<br />

1.4 Internationale Angelegenheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37<br />

1.4.1 Ausschuss „Internationale Angelegenheiten“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37<br />

1.4.2 Symposium <strong>der</strong> Zentral- und Osteuropäischen Ärzteorganisationen<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38<br />

1.4.3 Weltärztebund (World Medical Association) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39<br />

1.4.4 Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> Weltgesundheitsorganisation . . . . . . . . . . 40<br />

1.4.5 Internationale Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42<br />

1.5 Beauftragter für Menschenrechte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43<br />

1.5.1 Fortbildungscurriculum „Begutachtung psychisch reaktiver<br />

Traumafolgen in aufenthaltsrechtlichen Verfahren bei<br />

Erwachsenen“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43<br />

1.5.2 Keine Verbesserung <strong>der</strong> medizinischen Situation von Auslän<strong>der</strong>n<br />

ohne legalen Aufenthaltsstatus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44<br />

1.5.3 Behandlung menschenrechtlicher Aspekte im Rahmen des<br />

111. Deutschen Ärztetages <strong>2008</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45<br />

1.5.4 Treffen <strong>der</strong> Menschenrechtsbeauftragten <strong>der</strong> Landesärztekammern<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45<br />

2. Qualifikation von Ärztinnen und Ärzten . . . . . . . . . . . . . . . . 47<br />

2.1 Ärztliche Ausbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47<br />

2.1.1 Approbationsordnung für Ärzte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47<br />

2.1.2 Zugang zum Medizinstudium/Auswahlverfahren . . . . . . . . . . . . . . . 48<br />

2.1.3 Bachelor/Master in <strong>der</strong> Medizin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49<br />

5


2.1.4 Studentenbefragung zur Berufszufriedenheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49<br />

2.1.5 Landkarte Hochschulmedizin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50<br />

2.2 Ärztliche Weiterbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50<br />

2.2.1 Überarbeitung <strong>der</strong> (Muster-)Weiterbildungsordnung . . . . . . . . . . . . . 51<br />

2.2.2 Projekt „Evaluation <strong>der</strong> Weiterbildung“ in Deutschland . . . . . . . . . . . 51<br />

2.2.3 Gebiet Innere Medizin und Allgemeinmedizin . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52<br />

2.2.4 För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> (Weiterbildung zum Facharzt für Innere und)<br />

Allgemeinmedizin (Hausarzt/Hausärztin) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53<br />

2.2.5 Impfen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55<br />

2.2.6 Gebietsgrenzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56<br />

2.2.7 Auswirkungen <strong>der</strong> Europäischen Richtlinie 2005/36/EG auf<br />

weiterbildungsrechtliche Regelungen in Deutschland . . . . . . . . . . . . 56<br />

2.2.8 Finanzierung <strong>der</strong> Weiterbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57<br />

2.2.9 (Muster-)Kursbuch „Spezielle Schmerztherapie“ . . . . . . . . . . . . . . . . 57<br />

2.2.10 Sachbearbeitertagung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57<br />

2.3 Ärztliche Fortbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58<br />

2.3.1 Arbeit des Deutschen Senats für ärztliche Fortbildung . . . . . . . . . . . 59<br />

2.3.2 Initiative E-Learning <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60<br />

2.3.3 Multiplikatorenfortbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61<br />

2.3.4 Interdisziplinäre Fortbildungsveranstaltungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62<br />

2.3.5 Ständige Arbeitsgruppe „Weiter- und Fortbildung“ <strong>der</strong> deutschsprachigen<br />

Ärzteorganisationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63<br />

2.3.6 Koordination <strong>der</strong> Kursweiterbildung „Allgemeinmedizin“ <strong>der</strong><br />

Landesärztekammern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63<br />

2.3.7 Die strukturierte curriculäre Fortbildung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> . 63<br />

2.3.8 Qualifikation Tabakentwöhnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64<br />

2.3.9 Texte und Materialien <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zur Fort- und<br />

Weiterbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64<br />

2.4 Europäische und internationale Aspekte <strong>der</strong> Qualifikation von<br />

Ärztinnen und Ärzten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64<br />

2.4.1 EU-Berufsanerkennung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64<br />

2.4.2 Health Care Professionals Crossing Bor<strong>der</strong>s . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65<br />

2.4.3 Anerkennung <strong>der</strong> Weiterbildung in Europa . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66<br />

2.4.4 Internal Market Information System (IMI) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68<br />

3. Ärztliche Versorgung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69<br />

3.1 Die ärztliche Versorgung in <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland . . . . . 69<br />

3.1.1 Berufstätige Ärzte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73<br />

3.1.2 Im Krankenhaus tätige Ärzte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73<br />

3.1.3 Ambulant tätige Ärzte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74<br />

3.1.4 In Behörden/Körperschaften und in sonstigen Bereichen<br />

tätige Ärzte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74<br />

3.1.5 Ärzte ohne ärztliche Tätigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74<br />

3.1.6 Anzahl <strong>der</strong> erteilten Anerkennungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75<br />

3.1.7 Ausländische Ärztinnen und Ärzte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80<br />

3.1.8 Abwan<strong>der</strong>ung deutscher Ärzte ins Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80<br />

3.2 Sektorübergreifende Versorgung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81<br />

6


3.3 Ambulante Versorgung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85<br />

3.3.1 Deutsche Akademie für Allgemeinmedizin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85<br />

3.3.2 Statistische Entwicklung in <strong>der</strong> Allgemeinmedizin . . . . . . . . . . . . . . 90<br />

3.3.3 Deutsche Akademie <strong>der</strong> Gebietsärzte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95<br />

3.4 Stationäre Versorgung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 99<br />

3.4.1 Umsetzung <strong>der</strong> Empfehlungen <strong>der</strong> Arbeitsgruppe des Vorstands<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zur Privatisierung und Trägerstrukturän<strong>der</strong>ung<br />

im Bereich <strong>der</strong> stationären Versorgung . . . . . . . . . . . . . . . 101<br />

3.4.2 Neugestaltung des ordnungspolitischen Rahmens <strong>der</strong> Krankenhausversorgung<br />

ab 2009 – Gesetzgebungsverfahren zum Krankenhausfinanzierungsreformgesetz<br />

(KHRG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102<br />

3.4.3 Ständige DRG-Fachkommission <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und <strong>der</strong><br />

Arbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> Wissenschaftlichen Medizinischen<br />

Fachgesellschaften (AWMF) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 106<br />

3.4.4 Weiterentwicklung des G-DRG-Fallpauschalensystems . . . . . . . . . . . 112<br />

3.4.5 Innovationen im Gesundheitswesen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 114<br />

3.4.6 Empfehlungen zur Aufklärung <strong>der</strong> Krankenhauspatienten über<br />

vorgesehene ärztliche Maßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 115<br />

3.4.7 Beratungs- und Formulierungshilfe „Der nie<strong>der</strong>gelassene Arzt im<br />

Krankenhaus“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 116<br />

3.4.8 Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Europäischen Arbeitszeitrichtlinie . . . . . . . . . . . . . . . . 118<br />

3.4.9 Krankenhausbedarfsplanungsanalysen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 120<br />

3.4.10 Stationäre Versorgung – Situation Krankenhauspflege . . . . . . . . . . . 121<br />

3.4.11 Krankenhaushygiene . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 123<br />

3.4.12 Ausblick und Perspektiven <strong>der</strong> stationären Versorgung 2009 . . . . . . 124<br />

3.5 Rehabilitation und poststationäre Versorgung . . . . . . . . . . . . . . . . . . 125<br />

3.5.1 GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz und seine Auswirkungen<br />

auf die medizinische Rehabilitation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 125<br />

3.5.2 Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation – BAR . . . . . . . . . . . . 127<br />

3.5.3 REHACare International <strong>2008</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 130<br />

3.5.4 Beirat für die Teilhabe behin<strong>der</strong>ter Menschen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 131<br />

3.6 Betriebsärztliche Versorgung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 132<br />

3.6.1 Betriebliche Fort- und Weiterbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 132<br />

3.6.2 Betriebsärztliche Berufsausübung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 134<br />

3.6.3 Ausblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 141<br />

3.7 Öffentlicher Gesundheitsdienst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 141<br />

3.7.1 Einbeziehung des öffentlichen Gesundheitsdienstes in das<br />

Ulmer Papier . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 141<br />

3.7.2 Qualitätssicherung im amtsärztlichen Gutachtenwesen . . . . . . . . . . 142<br />

3.7.3 Ausblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 142<br />

3.8 Nationale Pandemieplanung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 143<br />

3.8.1 Einbeziehung <strong>der</strong> Ärzteschaft in die nationale Influenzapandemieplanung<br />

von Bund und Län<strong>der</strong>n . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 143<br />

3.8.2 LÜKEX 07 – „Län<strong>der</strong>übergreifende Krisenmanagementübung<br />

Exercises“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 144<br />

3.8.3 Ausblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 149<br />

3.9 Notfall- und Katastrophenmedizin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 150<br />

3.9.1 Notfallversorgung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 150<br />

3.9.2 Rettungsassistentenausbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 150<br />

7


3.9.3 Bevölkerungsschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 151<br />

3.9.4 Forschung im Zivilschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 152<br />

3.9.5 Reanimationsempfehlungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 153<br />

3.9.6 Frühdefibrillation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 153<br />

3.10 Symposium zur medizinischen Versorgung von Menschen mit<br />

Behin<strong>der</strong>ung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 154<br />

4. Ärztliche Berufsausübung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 155<br />

4.1 Arztbild <strong>der</strong> Zukunft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 155<br />

4.2 Medizinethik – Grundsatz- und Verfahrensfragen . . . . . . . . . . . . . . . 156<br />

4.2.1 Ausschuss für ethische und medizinisch-juristische<br />

Grundsatzfragen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 156<br />

4.2.2 Zentrale Ethikkommission bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> . . . . . . . . . . 157<br />

4.2.3 Ständige Konferenz <strong>der</strong> Geschäftsführungen und <strong>der</strong> Vorsitzenden<br />

<strong>der</strong> Ethikkommissionen <strong>der</strong> Landesärztekammern . . . . . . . . . . . . . . 159<br />

4.3 Ärztliche Berufsordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 160<br />

4.3.1 Berufsordnungsgremien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 160<br />

4.3.2 AG „Kammermitgliedschaft“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 161<br />

4.3.3 AG „Heilberufe- und Kammergesetze“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 162<br />

4.3.4 AG „Normenscreening“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 163<br />

4.4 Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen . . . . . . . . . . . . . . . 164<br />

4.5 Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement . . . . . . . . . . . . . . . . . . 171<br />

4.5.1 Arbeitsschwerpunkte berufsimmanenter Qualitätssicherung . . . . . . 171<br />

4.5.2 Qualitätssicherung nach SGB V . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 183<br />

4.5.3 Qualitätssicherung nach spezialgesetzlichen Regelungen . . . . . . . . . 190<br />

4.5.4 Curricula zur Qualitätssicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 196<br />

4.5.5 Qualitätssicherung mit und in an<strong>der</strong>en Organisationen . . . . . . . . . . 200<br />

4.6 Ärztliches Zentrum für Qualität in <strong>der</strong> Medizin . . . . . . . . . . . . . . . . . 212<br />

4.6.1 Zielstellungen und Arbeitsschwerpunkte des Jahres <strong>2008</strong> . . . . . . . . . 212<br />

4.6.2 Gremien, Mitarbeiter und Mitgliedschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 212<br />

4.6.3 Programm für Nationale VersorgungsLeitlinien . . . . . . . . . . . . . . . . . 215<br />

4.6.4 Allgemeine Leitlinienprojekte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 223<br />

4.5.5 Patienteninformation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 228<br />

4.6.6 Qualität in <strong>der</strong> Medizin/Patientensicherheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 234<br />

4.6.7 Außendarstellung des ÄZQ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 238<br />

5. Wissenschaft und Forschung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 243<br />

5.1 Transplantationsmedizin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 243<br />

5.1.1 Ständige Kommission Organtransplantation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 243<br />

5.1.2 Prüfungskommission gemäß § 12 Abs. 4 S. 2 Nr. 4 TPG . . . . . . . . . . 251<br />

5.1.3 Überwachungskommission gemäß den Verträgen nach §§ 11<br />

und 12 TPG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 251<br />

5.1.4 Gewebemedizin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 253<br />

5.2 Hämotherapie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 257<br />

5.2.1 Richtlinien zur Hämotherapie nach §§ 12 a und 18 TPG . . . . . . . . . . 257<br />

8


5.2.2 Querschnitts-Leitlinien zur Therapie mit Blutkomponenten und<br />

Plasma<strong>der</strong>ivaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 258<br />

5.2.3 Hämatopoetische Stammzellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 260<br />

5.3 Fortpflanzungsmedizin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 261<br />

5.4 Gendiagnostik und Gentherapie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 262<br />

5.4.1 Gendiagnostikgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 262<br />

5.4.2 Kommission Somatische Gentherapie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 264<br />

5.5 Psychotherapie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 265<br />

5.5.1 Wissenschaftlicher Beirat Psychotherapie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 265<br />

5.5.2 Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Psychotherapierichtlinien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 267<br />

5.5.3 Kooperation zwischen <strong>Bundesärztekammer</strong> und Ständiger<br />

Konferenz ärztlicher psychotherapeutischer Verbände . . . . . . . . . . . . 268<br />

5.5.4 Forschungsgutachten zur Ausbildung von Psychologischen<br />

Psychotherapeuten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 268<br />

5.5.5 Aktivitäten im Aktionsbündnis für Seelische Gesundheit . . . . . . . . . 269<br />

5.6 Versorgungsforschung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 271<br />

5.7 Weitere Themen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 277<br />

5.7.1 Wissenschaftlicher Beirat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 277<br />

5.7.2 Wissenschaftliche Bewertung ostheopatischer Verfahren . . . . . . . . . 278<br />

5.7.3 Arbeitskreis „Placebo“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 279<br />

6. Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft . . . . 281<br />

6.1 Allgemeine Aufgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 281<br />

6.2 Arzneiverordnung in <strong>der</strong> Praxis (AVP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 282<br />

6.3 Leitlinienarbeit <strong>der</strong> AkdÄ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 282<br />

6.3.1 Therapieempfehlungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 282<br />

6.3.2 Therapie-Symposien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 283<br />

6.3.3 Buch: Evidenzbasierte Therapieleitlinien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 283<br />

6.3.4 Pocket-TE . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 284<br />

6.3.5 Patienteninformationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 284<br />

6.4 Nationale Versorgungsleitlinien <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> . . . . . . . . . 284<br />

6.5 Buch: Arzneiverordnungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 285<br />

6.6 Wirkstoff aktuell . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 285<br />

6.7 Stellungnahmen <strong>der</strong> AkdÄ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 286<br />

6.8 Pharmakovigilanz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 290<br />

6.8.1 Meldungen zu unerwünschten Arzneimittelwirkungen (UAW) . . . . 290<br />

6.8.2 Ausschuss „Unerwünschte Arzneimittelwirkungen“ . . . . . . . . . . . . . 291<br />

6.8.3 Ärzteausschuss Arzneimittelsicherheit (ÄAAS) . . . . . . . . . . . . . . . . . 292<br />

6.8.4 Risikobekanntgaben im Deutschen Ärzteblatt . . . . . . . . . . . . . . . . . . 293<br />

6.8.5 Routinesitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 293<br />

6.8.6 Drug Safety Mail . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 294<br />

6.9 Aktionsplan Arzneimitteltherapiesicherheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 294<br />

6.10 Internet und Newsletter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 295<br />

6.11 Beratung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 295<br />

6.11.1 Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . 295<br />

6.11.2 Tätigkeiten im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses . . . . 298<br />

6.11.3 Beratung von Kassenärztlicher Bundesvereinigung und<br />

Kassenärztlichen Vereinigungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 299<br />

9


7. Gesundheitsför<strong>der</strong>ung, Prävention und Umweltmedizin . . . 301<br />

7.1 Prävention . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 301<br />

7.1.1 Präventionsgesetz und „Nationaler Aktionsplan Ernährung<br />

und Bewegung“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 301<br />

7.1.2 Zweite Präventionstagung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> . . . . . . . . . . . . . 302<br />

7.1.3 Neuauflage des Curriculums „Gesundheitsför<strong>der</strong>ung“ <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 302<br />

7.1.4 Impfungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 302<br />

7.1.5 Materialien für Ärzte zum Thema „Kindesvernachlässigung und<br />

-misshandlung“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 303<br />

7.1.6 Fachsymposium „Gewalt macht krank – Herausfor<strong>der</strong>ungen an das<br />

europäische Gesundheitssystem . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 303<br />

7.1.7 Der 111. Deutsche Ärztetag <strong>2008</strong> zur Situation pflegebedürftiger<br />

Menschen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 303<br />

7.1.8 „Gesund älter werden“ als nationales Gesundheitsziel . . . . . . . . . . . . 304<br />

7.1.9 Bürgerbeteiligung im Gesundheitswesen am Beispiel des<br />

Patientenforums . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 304<br />

7.2 Sucht und Drogen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 306<br />

7.2.1 Substitution Opiatabhängiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 306<br />

7.2.2 Cannabis als Medikament . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 307<br />

7.2.3 Evaluation des Leitfadens „Medikamente – schädlicher Gebrauch<br />

und Abhängigkeit“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 308<br />

7.2.4 Suchtkranke Ärzte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 308<br />

7.2.5 Tabakentwöhnung durch Ärzte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 309<br />

7.3 Ausschuss „Gesundheit und Umwelt“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 310<br />

8. Telematik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 311<br />

8.1 Telematik im Gesundheitswesen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 311<br />

8.2 Positionen <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft zur Telematik . . . . . . . . . . . . . 312<br />

8.2.1 Positionen zum Einsatz von Telematik im Gesundheitswesen . . . . . 312<br />

8.2.2 Auswirkungen <strong>der</strong> Telematik und elektronischen Kommunikation<br />

auf das Patient-Arzt-Verhältnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 313<br />

8.2.3 For<strong>der</strong>ungskatalog zum Projekt „Elektronische Gesundheitskarte“ . 313<br />

8.2.4 Empfehlungen zur ärztlichen Schweigepflicht, Datenschutz<br />

und Datenverarbeitung in <strong>der</strong> Arztpraxis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 316<br />

8.2.5 Einführung elektronischer Patientenakten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 316<br />

8.3 Einführung <strong>der</strong> elektronischen Gesundheitskarte . . . . . . . . . . . . . . . 317<br />

8.3.1 Tests und Rollout <strong>der</strong> elektronischen Gesundheitskarte . . . . . . . . . . . 318<br />

8.4 Elektronischer Arztausweis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 322<br />

8.4.1 Unterstützung <strong>der</strong> Ärztekammern bei <strong>der</strong> Vorbereitung <strong>der</strong><br />

Ausgabe von elektronischen Arztausweisen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 322<br />

8.4.2 HPC/SMC-Spezifikation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 323<br />

8.4.3 Pilotierung <strong>der</strong> Ausgabestrukturen von elektronischen Arztausweisen . . . 323<br />

8.4.4 Softwareprojekt „KammerClient“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 324<br />

8.4.5 KammerIdent-Verfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 324<br />

8.4.6 „Root-Instanz“ für den elektronischen Arztausweis . . . . . . . . . . . . . . 324<br />

10


8.4.7 Fertigstellung einer Signaturspezifikation für den elektronischen<br />

Arztbrief . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 325<br />

8.4.8 Hologramm als Sicherheitsmerkmal auf dem elektronischen<br />

Arztausweis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 325<br />

9. Ärztliche Honorierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 327<br />

9.1 Ausschuss „Gebührenordnung“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> . . . . . . . . . 327<br />

9.1.1 Projektbeirat „Bewertung GOÄ“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> . . . . . . . . 327<br />

9.2 Reformkonzept <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zur Gebührenordnung<br />

für Ärzte (GOÄ) und Projektrealisierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 328<br />

9.2.1 Aktualisierung (Teilprojekt 1) und Neustrukturierung<br />

(Teilprojekt 2) <strong>der</strong> GOÄ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 328<br />

9.2.2 OPS-Mapping <strong>der</strong> operativen GOÄ-Leistungen (Teilprojekt 3) . . . . . 328<br />

9.2.3 Bewertung <strong>der</strong> GOÄ-Leistungen (Teilprojekt 4) . . . . . . . . . . . . . . . . . 329<br />

9.2.4 Harmonisierung GOÄ-Privatliquidation/DRGs (Teilprojekt 5) . . . . . 330<br />

9.2.5 Qualitätsför<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Privatmedizin (Teilprojekt 6) . . . . . . . . . . . . . 331<br />

9.2.6 GOÄ-Systempflege und Innovationen (Teilprojekt 7) . . . . . . . . . . . . . 331<br />

9.2.7 Finanzielle Auswirkungen <strong>der</strong> GOÄ-Weiterentwicklung<br />

(Teilprojekt 8) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 331<br />

9.3 Novellierung <strong>der</strong> Amtlichen Gebührenordnung für Zahnärzte<br />

(GOZ) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 331<br />

9.3.1 Stellungnahme <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> vom 09.12.<strong>2008</strong> zum<br />

Referentenentwurf einer Verordnung zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Gebührenordnung<br />

für Zahnärzte (GOZ) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 332<br />

9.4 GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz:<br />

Basistarif und GKV-Wahltarif „Kostenerstattung“ . . . . . . . . . . . . . . . . 333<br />

9.4.1 Basistarif . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 333<br />

9.4.2 GKV-Wahltarif „Kostenerstattung“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 334<br />

9.5 Honorarvereinbarungen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> . . . . . . . . . . . . . . . 334<br />

9.5.1 Neuvereinbarung zur Behandlung von Vollzugsbeamtinnen/<br />

-beamten <strong>der</strong> Bundespolizei . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 334<br />

9.5.2 Vereinbarung über die Inanspruchnahme ziviler Ärztinnen/<br />

Ärzte durch die Bundeswehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 335<br />

9.5.3 Neuvereinbarung mit <strong>der</strong> Bundesagentur für Arbeit . . . . . . . . . . . . . 335<br />

9.6 GOÄ-Anwendungsfragen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 336<br />

9.7 GOÄ-Datenbank . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 336<br />

9.8 GOÄ-Service/Internetauftritt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 336<br />

10. Fachberufe im Gesundheitswesen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 337<br />

10.1 Entwicklungen in <strong>der</strong> beruflichen Bildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 339<br />

10.1.1 Nationaler Ausbildungspakt/Mo<strong>der</strong>nisierung des Berufsbildungssystems<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 339<br />

10.1.2 Europäischer Qualifikationsrahmen/Europäisches Leistungspunktesystem/Deutscher<br />

Qualifikationsrahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 342<br />

10.2 Medizinische Fachangestellte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 343<br />

10.2.1 Ausbildungs- und Arbeitsmarktsituation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 344<br />

11


10.2.2 Ausbildungsverordnung und ihre Umsetzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . 346<br />

10.2.3 Fortbildungscurricula für die ambulante Versorgung . . . . . . . . . . . . . 349<br />

10.2.4 Aufstiegsfortbildung nach § 54 BBiG „Fachwirt/in für ambulante<br />

medizinische Versorgung“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 350<br />

10.2.5 Betriebswirtin für Management im Gesundheitswesen . . . . . . . . . . . 353<br />

10.2.6 E-Learning in <strong>der</strong> Aus- und Weiterbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 354<br />

10.2.7 Neukonzeption <strong>der</strong> Berufsbildungsstatistik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 355<br />

10.2.8 Zentraler Aufgabenpool für Prüfungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 356<br />

10.3 Weitere Fachberufe im Gesundheitswesen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 357<br />

10.3.1 Konferenz <strong>der</strong> Fachberufe im Gesundheitswesen bei <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 357<br />

10.3.2 Stärkere Einbeziehung nichtärztlicher Heilberufe in die<br />

medizinische Versorgung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 359<br />

10.3.3 Case Management in <strong>der</strong> medizinischen Versorgung . . . . . . . . . . . . 362<br />

10.3.4 Kooperation mit den Pflegeberufen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 363<br />

10.3.5 Pflege-Weiterentwicklungsgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 365<br />

10.3.6 Direktzugang zur Versorgung durch Physiotherapeuten . . . . . . . . . . 370<br />

10.3.7 Operationstechnische Assistenz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 371<br />

10.4 Tarifangelegenheiten des Praxispersonals . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 372<br />

10.5 Altersversorgung/Pensionskasse <strong>der</strong> Gesundheitsberufe<br />

(GesundheitsRente) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 375<br />

11. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 379<br />

11.1 Die Pressestelle <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 379<br />

11.2 Außendarstellung und Informationsdienste . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 394<br />

11.3 Das Internetangebot <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . 398<br />

12. <strong>Bundesärztekammer</strong> innerhalb <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft . . 401<br />

12.1 Zusammenarbeit mit den Ärztekammern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 401<br />

12.1.1 Ständige Konferenz <strong>der</strong> Vertreter <strong>der</strong> Geschäftsführungen <strong>der</strong><br />

Landesärztekammern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 401<br />

12.1.2 Arbeitsgruppe „Kaufmännische Geschäftsführer“ . . . . . . . . . . . . . . . 403<br />

12.1.3 Finanzkommission und Arbeitsgruppe „Mittelfristige Finanzplanung“<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 403<br />

12.2 Ärztliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung . . . . . . . . . . . . . . . 404<br />

12.2.1 Ständige Konferenz „Ärztliche Versorgungswerke“ . . . . . . . . . . . . . . 404<br />

12.2.2 Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen . 405<br />

12.3 Entwicklung <strong>der</strong> Geschäftsstelle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 409<br />

13. Dokumentation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 411<br />

13.1 Dokumentation zum Berichtsteil . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 412<br />

13.2 Ergebnisse <strong>der</strong> Beratungen zu Beschlüssen des Deutschen<br />

Ärztetages . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 466<br />

13.2.1 Beratungsergebnisse zu Beschlüssen des 111. Deutschen<br />

Ärztetages <strong>2008</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 466<br />

12


13.2.2 Beratungsergebnisse zu Beschlüssen des 110. Deutschen<br />

Ärztetages 2007 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 475<br />

13.3 Auszeichnungen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 478<br />

13.4 Die Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 479<br />

13.4.1 Deutscher Ärztetag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 479<br />

13.4.2 Organe, Ausschüsse, Ständige Konferenzen, sonstige<br />

Einrichtungen und Geschäftsführung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> . . . . 482<br />

13.4.3 Organisationsstruktur <strong>der</strong> Geschäftsstelle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 556<br />

13.5 Adressen <strong>der</strong> Landesärztekammern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 559<br />

13.6 Adressverzeichnis <strong>der</strong> Ansprechpartner/Ombudspersonen<br />

in den (Landes-)Ärztekammern gegen „Ausbeutung <strong>der</strong><br />

Arbeitskraft und Überlastung von Ärztinnen und Ärzten“ . . . . . . . . 560<br />

Stichwortregister . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 563<br />

Abkürzungsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 579<br />

13


Gesundheits- und Sozialpolitik im Diskurs<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

1. Gesundheits- und Sozialpolitik im Diskurs<br />

Mit <strong>der</strong> Einführung des Gesundheitsfonds zu Beginn dieses Jahres ist ein weiterer<br />

Schritt auf dem Weg zu einem staatlich gelenkten System <strong>der</strong> Mangelversorgung getan<br />

worden, in dem Ärztinnen und Ärzte, Schwestern und Pfleger nur noch mit großem<br />

persönlichen Engagement und nicht selten bis an den Rand <strong>der</strong> Erschöpfung versuchen,<br />

die Versorgung aufrecht zu erhalten.<br />

Staatlicher Kostendruck und verordneter Wettbewerb führen zu immer härteren Einsparungen<br />

mit teilweise dramatischen Verwerfungen in <strong>der</strong> Gesundheitsversorgung.<br />

Durch die Zentralisierung medizinischer Entscheidungsprozesse bei staatlichen und<br />

substaatlichen Institutionen einerseits und die Ausrufung des Preiswettbewerbs unter<br />

den Leistungserbringern an<strong>der</strong>erseits ist ein überbordendes Vorschriften- und Kontrollsystem<br />

entstanden, das Zeit in <strong>der</strong> Patientenversorgung kostet und den Druck zur Rationierung<br />

bis ins Unerträgliche erhöht.<br />

Der Hinweis auf die Spitzenstellung des deutschen Gesundheitswesens im internationalen<br />

Vergleich ist in dieser Hinsicht wenig tröstlich. Die Verteilung des Mangels gehört<br />

in vergleichbaren Industrielän<strong>der</strong>n, beispielsweise in Großbritannien, schon sehr viel<br />

länger zum Versorgungsalltag. Der Abbau von Versorgungskapazitäten aus Kostengründen<br />

und die mehr o<strong>der</strong> min<strong>der</strong> offen praktizierte Rationierung von medizinischen<br />

Leistungen sind dort bereits gang und gäbe. Die Politik in Deutschland schickt sich nun<br />

an, die Fehler an<strong>der</strong>er Län<strong>der</strong> zu wie<strong>der</strong>holen und international vorbildliche Strukturen,<br />

wie sie sich in Deutschland über Jahrzehnte bewährt haben, zu zerstören.<br />

Unsere Selbstverwaltung war ein System von Bürgern für Bürger, gesteuert durch Engagement<br />

und Kompetenz <strong>der</strong> Beteiligten und Betroffenen. Die Freiberuflichkeit des<br />

Arztes bewirkte dabei einen über sein berufliches Wirken im eigentlichen Sinne hinausgehenden<br />

sozialethischen, sozialökonomischen und sozialkulturellen Mehrwert für<br />

die Gesellschaft. Der Vorrang <strong>der</strong> Selbstverwaltung vor staatlicher Reglementierung und<br />

die Freiberuflichkeit als Grundvoraussetzung für eine selbstbestimmte, fachlich unabhängige<br />

und dem Gemeinwohl verpflichtete ärztliche Berufsausübung sind nunmehr<br />

allerdings nachhaltig in Frage gestellt. Auf dem 112. Deutschen Ärztetag 2009 in Mainz<br />

werden wir daher ausführlich diskutieren müssen, unter welchen Bedingungen die bisherige<br />

berufsethische und gemeinwohlbezogene Verpflichtung des freien Arztberufes<br />

erhalten bleiben kann.<br />

Die Freiberuflichkeit des Arztes war für die Entwicklung <strong>der</strong> Gesundheitskultur in diesem<br />

Land über Jahrzehnte ein bestimmen<strong>der</strong> Faktor. Es bestand parteiübergreifend<br />

Einigkeit darin, das Gesundheitswesen nach den Versorgungsnotwendigkeiten <strong>der</strong><br />

Bevölkerung auszurichten. Das medizinisch Notwendige sollte allen Menschen in gleichem<br />

Umfang zuteil werden. Um diese Gesundheitskultur wurden wir weltweit beneidet.<br />

Seit einigen Jahren jedoch werden in <strong>der</strong> Gesundheitspolitik zunehmend an<strong>der</strong>e<br />

Akzente gesetzt. Das Gesundheitswesen wird nicht mehr als soziale Einrichtung gesehen,<br />

son<strong>der</strong>n als eine Art Markt, für den sich <strong>der</strong> Ausdruck „Gesundheitswirtschaft“ etabliert<br />

hat.<br />

1<br />

15


Denkmodelle <strong>der</strong> Ökonomie werden mechanistisch auf das Gesundheitswesen übertragen<br />

und dogmatisch zur Handlungsmaxime erklärt. Während früher die Versorgung<br />

des Patienten nach dem aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen Stand das erklärte<br />

Ziel war, werden unter den heutigen Bedingungen des Wettbewerbs die ökonomischen<br />

Kriterien dominierend.<br />

Zweifellos ist es richtig, dem Gesundheitswesen wirtschaftliches Potenzial zuzuschreiben.<br />

Die Politik hat das lange Zeit nicht erkannt und die Jobmaschine Gesundheitswesen<br />

unterschätzt. Am Beispiel <strong>der</strong> Krankenhäuser wird deutlich, wie unzureichend die<br />

politische Unterstützung für die notwendige Instandhaltung und Weiterentwicklung<br />

des Gesundheitswesens ausgefallen ist. Wegen <strong>der</strong> ausbleibenden gesetzlich vorgesehenen<br />

Investitionsfinanzierung durch die Bundeslän<strong>der</strong> müssen die Kliniken seit Jahren<br />

einen Investitionsstau von mehr als 30 Milliarden Euro verkraften. Hinzu kommt, dass<br />

die Drangsalierung durch die Budgets im stationären wie ambulanten Bereich verstärkte<br />

Investitionen in Personal und Ausstattung unmöglich gemacht hat.<br />

Die Politik hat schlichtweg falsche Prioritäten gesetzt. In einer Zeit des demografischen<br />

Wandels hin zu einer Gesellschaft des langen Lebens müsste viel mehr in die Instandhaltung<br />

und den Ausbau <strong>der</strong> medizinischen und pflegerischen Versorgung investiert<br />

werden. Das ist die sozialpolitische Herausfor<strong>der</strong>ung unserer Gesellschaft. Es ist auch<br />

wirtschaftspolitisch sinnvoll, denn die Jobs werden in <strong>der</strong> Zukunft im Dienstleistungssektor<br />

entstehen und nicht mehr im produzierenden Gewerbe.<br />

Stattdessen aber hat die Politik mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz und an<strong>der</strong>en<br />

Reformgesetzen eine Art Wettbewerbsordnung eingeführt, die den puren Preiskampf<br />

unter den Leistungserbringern gebietet. Der dafür vorgesehene staatliche Rahmen –<br />

Festsetzung des Einheitsbeitrages <strong>der</strong> Krankenkassen durch die Bundesregierung und<br />

die Einrichtung eines zentralen Gesundheitsfonds – dient dazu, die Kassen zu flexiblen,<br />

möglichst kostengünstigen Versorgungsverträgen zu animieren. Denn nur wer im<br />

Preiskampf mit dem Wettbewerber bestehen kann, wird bei <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>gewinnung<br />

erfolgreich sein, so das unausgesprochene Credo <strong>der</strong> Wettbewerbsapostel.<br />

Der Gesundheitsfonds einschließlich des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs<br />

hat bereits jetzt ein erhebliches Chaos angerichtet. Er ist kein wirksames Instrument<br />

zur nachhaltigen Finanzierung des Gesundheitswesens, son<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Systemwechsel<br />

in die Einheitsversicherung mit Einheitsmedizin zu Dumpingpreisen. Und<br />

auch die Honorarreform im vertragsärztlichen Bereich hat die Erwartungen <strong>der</strong> Ärzte<br />

bei weitem nicht erfüllt. Die Regierung hat zwar das Gesamtbudget für die Bezahlung<br />

nie<strong>der</strong>gelassener Ärzte erhöht, aber nicht darauf hingewiesen, dass die zusätzlichen<br />

Mittel im Grunde ausstehende Nachzahlungen von über zehn Jahren sind. Hinzu<br />

kommt das unerträgliche Maß an Überregulierung, mit dem diese Reform umgesetzt<br />

werden musste und welche zu Existenzängsten bei vielen nie<strong>der</strong>gelassenen Kolleginnen<br />

und Kollegen geführt hat.<br />

Auch die Krankenhäuser haben bis heute keinerlei Planungssicherheit. Das Krankenhausfinanzierungsreformgesetz<br />

hat die finanziellen Defizite bei den laufenden Kosten<br />

nur etwa zur Hälfte decken können. Und auch <strong>der</strong> milliardenschwere Investitionsstau<br />

besteht unverän<strong>der</strong>t fort, auch wenn das Konjunkturprogramm II <strong>der</strong> Bundesregierung<br />

etwas Lin<strong>der</strong>ung verschaffen sollte.<br />

16


Die Politik verkennt, dass das Gesundheitswesen keine Gesundheitswirtschaft ist, dass<br />

Ärzte keine Kaufleute und Patienten keine Kunden sind, dass Gesundheit und Krankheit<br />

keine Waren und Wettbewerb und Marktwirtschaft keine Heilmittel zur Lösung <strong>der</strong><br />

Probleme des Gesundheitswesens sind. Im Mittelpunkt eines funktionierenden<br />

Gesundheitswesens muss deshalb wie<strong>der</strong> <strong>der</strong> kranke Mensch stehen und nicht mehr<br />

<strong>der</strong> Geschäftsgegenstand Diagnose.<br />

1.1 Grundsatzpositionen<br />

Gesundheits- und Sozialpolitik im Diskurs<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

1.1.1 Programmatische Aussagen <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft zur gesundheitspolitischen<br />

Entwicklung<br />

„Im Bewusstsein, dass das Gesundheitswesen keine Gesundheitswirtschaft o<strong>der</strong> Industrie<br />

ist, dass Ärzte keine Kaufleute und Patienten keine Kunden sind, dass Gesundheit<br />

und Krankheit keine Waren und Wettbewerb und Marktwirtschaft keine Heilmittel zur<br />

Lösung <strong>der</strong> Probleme des Gesundheitswesens sind, dass Diagnose und Therapie nicht<br />

zum Geschäftsgegenstand werden dürfen“, haben die Delegierten auf dem 111. Deutschen<br />

Ärztetag <strong>2008</strong> in Ulm die „Gesundheitspolitischen Leitsätze <strong>der</strong> Ärzteschaft“ verabschiedet.<br />

Das so genannte Ulmer Papier ist eine konsequente Fortentwicklung <strong>der</strong><br />

vom 77. Deutschen Ärztetag 1974 beschlossenen „Gesundheits- und sozialpolitischen<br />

Vorstellung <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft“ und dem vom 97. Deutschen Ärztetag 1994 verabschiedeten<br />

„Gesundheitspolitischen Programm <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft“. Der Auftrag,<br />

die Leitsätze bzw. ein aktuelles gesundheitspolitisches Programm zu entwickeln,<br />

geht auf den 110. Deutschen Ärztetag 2007 in Münster zurück. Das Papier stellt somit<br />

die Grundlage für die politische Arbeit und Stellungnahmen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

dar.<br />

Ziel des Ulmer Papiers ist es, Defizite in <strong>der</strong> medizinischen Versorgung zu benennen<br />

und Perspektiven einer vernünftigen Gesundheitspolitik zu skizzieren. Das Ulmer<br />

Papier glie<strong>der</strong>t sich in zwei Teile: Der Teil A setzt sich mit Fragen <strong>der</strong> Vorsorgung und<br />

Teil B mit Aspekten <strong>der</strong> Finanzierung auseinan<strong>der</strong>. Im ersten Teil werden Vorschläge<br />

sowohl zur Rolle des Staats und des Markts als auch zur Rolle <strong>der</strong> Selbstverwaltung vorgelegt.<br />

Weiterhin werden Wege zum Abbau von unterversorgten Bereichen im deutschen<br />

Gesundheitswesen sowie zum Aufbau bedarfsgerechter Versorgungsstrukturen<br />

aufgezeigt. Möglichkeiten des Umgangs mit den begrenzten Mitteln werden vorgestellt.<br />

Aspekte zur Steigerung <strong>der</strong> Versorgungsqualität, zur Stärkung <strong>der</strong> Eigenverantwortung<br />

<strong>der</strong> Patienten und für eine leistungsgerechtere Vergütung werden benannt.<br />

Im zweiten Teil (B) werden Prüfkriterien und Vorschläge zur Weiterentwicklung <strong>der</strong><br />

Finanzierung <strong>der</strong> gesetzlichen Krankenversicherung unterbreitet. Das Ulmer Papier ist<br />

eine konstruktiv-kritische Bestandsaufnahme im Hinblick auf die sozialen Herausfor<strong>der</strong>ungen<br />

<strong>der</strong> Gesellschaft. Es regt darüber hinaus zur Diskussion über die Finanzierung<br />

einer patientengerechten Gesundheitsversorgung an.<br />

1<br />

17


Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus den Mitglie<strong>der</strong>n des Präsidiums sowie hauptamtlichen<br />

Mitarbeitern <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, hat das Papier fe<strong>der</strong>führend erarbeitet.<br />

Zur Vorbereitung <strong>der</strong> Diskussion auf dem 111. Deutschen Ärztetag fand auf <strong>der</strong> Basis<br />

des von <strong>der</strong> Arbeitsgruppe vorgelegten Papierentwurfs zwischen November 2007 und<br />

März <strong>2008</strong> eine inhaltliche Auseinan<strong>der</strong>setzung und Positionsbildung in den Landesärztekammern<br />

statt. Das Ulmer Papier liegt als gedruckte Ausgabe vor und kann über<br />

die Homepage <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> abgerufen werden (www.bundesaerztekam<br />

mer.de).<br />

Das auf dem 111. Deutschen Ärztetag beschlossene Ulmer Papier wird in den nächsten<br />

Jahren weiterentwickelt und ausgebaut. So soll eine vom Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

berufene Arbeitsgruppe ein weiterführendes Papier zur Situation von Ärztinnen<br />

und Ärzten in den künftigen Versorgungsstrukturen entwickeln. Weiterhin werden<br />

u. a. die Themen Priorisierung/Rationierung und Freiberuflichkeit als Hauptthemen<br />

auf dem 112. Deutschen Ärztetag 2009 in Mainz beraten.<br />

1.1.2 Beschlüsse des 111. Deutschen Ärztetages <strong>2008</strong><br />

Nach intensiver Diskussion hat <strong>der</strong> 111. Deutsche Ärztetag das Ulmer Papier verabschiedet.<br />

Insbeson<strong>der</strong>e die Diskussion um die zunehmende Mittelknappheit und die<br />

daraus resultierende Rationierung im Gesundheitswesen, verbunden mit <strong>der</strong> For<strong>der</strong>ung,<br />

Rationierung transparent zu machen und öffentlich darüber zu diskutieren, hat<br />

zu einer breiten Resonanz in <strong>der</strong> Öffentlichkeit geführt.<br />

Am Beispiel Demenz wurde die Situation pflegebedürftiger Menschen in Deutschland<br />

in einem weiteren Tagesordnungspunkt beraten. Fragen <strong>der</strong> medizinischen Versorgung<br />

und Pflege standen im Mittelpunkt <strong>der</strong> Debatte (siehe <strong>Kapitel</strong> 7.1.6).<br />

Zu einer intensiven Diskussion hat <strong>der</strong> Tagesordnungspunkt „Auswirkungen <strong>der</strong> Telematik<br />

und elektronischen Kommunikation auf das Patient-Arzt-Verhältnis“ gesorgt, <strong>der</strong><br />

aufgrund eines Beschlusses des 110. Deutschen Ärztetages 2007 aufgenommen wurde.<br />

In Ulm wurde ein Grundkonsens innerhalb <strong>der</strong> Ärzteschaft über die Bedingungen für<br />

den Einsatz neuer elektronischer Informations- und Kommunikationstechnologien in<br />

Form eines Positionspapiers erarbeitet (siehe <strong>Kapitel</strong> 8.2).<br />

Ein weiteres wichtiges Thema in Ulm war die Auseinan<strong>der</strong>setzung mit <strong>der</strong> ärztlichen<br />

Berufsrolle. Im Tagesordnungspunkt „Arztbild <strong>der</strong> Zukunft und Zusammenarbeit mit<br />

an<strong>der</strong>en Gesundheitsberufen“ setzten sich die Delegierten des Ärztetages mit den neuen<br />

Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen und ihren Auswirkungen auf die ärztliche<br />

Identität mit Blick auf die Aufgaben und Anfor<strong>der</strong>ungen auseinan<strong>der</strong> (siehe <strong>Kapitel</strong>. 4.1).<br />

Die Dokumente, Beschlussprotokolle, Referate zu den Tagesordnungspunkten etc. sind<br />

unter www.bundesaerztekammer.de abrufbar. Die Konsequenzen aus den an den Vorstand<br />

überwiesenen Anträgen des Ärztetages sind im <strong>Kapitel</strong> 13.2.1 aufgeführt.<br />

18


1.2 Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> Politik auf nationaler Ebene<br />

1.2.1 Interessenvertretung gegenüber <strong>der</strong> Politik<br />

Als Vertretung <strong>der</strong> Ärzteschaft in Deutschland ist es für die <strong>Bundesärztekammer</strong> unerlässlich,<br />

am Regierungssitz mit einer eigenen Interessenwahrnehmung präsent zu sein.<br />

Denn mit fast allen Fachbereichen des Gesundheitsministeriums, aber auch mit an<strong>der</strong>en<br />

Ressorts – beispielsweise Bildung und Forschung, Inneres o<strong>der</strong> Justiz – ist die<br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> regelmäßig in Kontakt. Von einer Vielzahl parlamentarischer Entscheidungsprozesse<br />

ist die <strong>Bundesärztekammer</strong> direkt o<strong>der</strong> indirekt betroffen. Ein kontinuierlicher<br />

fachlicher Austausch mit Regierung, Parlament und <strong>der</strong> Ministerialebene<br />

ist daher unabdingbar. Angesichts <strong>der</strong> Komplexität <strong>der</strong> politischen Inhalte ist die Politik<br />

im Bund darauf angewiesen, zur Meinungsbildung externen Sachverstand von fachlicher<br />

Seite einzuholen und sich mit den Verbänden über Problemlösungen auszutauschen.<br />

Der Gesundheitspolitik hängt <strong>der</strong> Ruf nach, von sogenannten Lobbyinteressen und<br />

damit Partikularinteressen stark dominiert zu sein. Diese Abwertung <strong>der</strong> Interessenvertretung<br />

durch gesundheitspolitische Verbände und Institutionen soll häufig nur verschleiern,<br />

dass <strong>der</strong> Sachverstand <strong>der</strong> Beteiligten und Betroffenen machtpolitischen<br />

Erwägungen entgegensteht, gerade in Zeiten einer Großen Koalition. Dies führt soweit,<br />

dass – wie während <strong>der</strong> Verhandlungen zur Gesundheitsreform erkennbar – die Politik<br />

ihre Entscheidungen weitgehend nach politisch-taktischem Kalkül ausrichtet und<br />

Sachargumente <strong>der</strong> Selbstverwaltungspartner als „Lobbyistengeschrei“ denunziert.<br />

Umso größer ist die Verantwortung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, gegenüber den Entscheidungsträgern<br />

und <strong>der</strong> Ministerialbürokratie zu vermitteln, dass sie in ihrer Interessenwahrnehmung<br />

von dem Bestreben geleitet wird, die hohe Qualität <strong>der</strong> medizinischen<br />

Versorgung in Deutschland zu erhalten und bessere Arbeitsbedingungen für die Ärztinnen<br />

und Ärzte zu erreichen. Hier ist eine verlässliche, seriöse und glaubwürdige<br />

Interessenvertretung gefor<strong>der</strong>t, die auf einen kontinuierlichen und vertrauensvollen<br />

Informationsaustausch mit den Entscheidungsträgern <strong>der</strong> Regierung und Fraktionen<br />

des Deutschen Bundestages, des Bundesrates sowie <strong>der</strong> Ministerialbürokratie <strong>der</strong> Ministerien<br />

und des Kanzleramtes setzt. Regelmäßige Kommunikation auf allen Ebenen <strong>der</strong><br />

politischen Entscheidungsprozesse, ein stetiges Monitoring <strong>der</strong> politischen Abläufe von<br />

Regierung und Parlament sowie Informationsgewinnung und -auswertung sind Grundlagen<br />

dieser Tätigkeit.<br />

1.2.2 Gesetzgebung im Jahr <strong>2008</strong><br />

Gesundheits- und Sozialpolitik im Diskurs<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Die Gesetzgebung des Gesundheitsressorts im dritten Regierungsjahr <strong>der</strong> Großen Koalition<br />

war geprägt von Gesetzgebungsverfahren, die sich aus dem Koalitionsvertrag<br />

ergaben, und von jenen, die als Folgegesetzgebung <strong>der</strong> Gesundheitsreform 2006 notwendig<br />

waren. So wurde das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz ebenso verabschiedet,<br />

wie das Krankenhausfinanzierungsreformgesetz. Einigen konnte man sich ebenfalls<br />

1<br />

19


auf den Entwurf eines Gendiagnostikgesetzes, das allerdings <strong>2008</strong> noch keinen<br />

Abschluss fand. Das sogenannte Insolvenzgesetz musste <strong>der</strong> Einführung des Gesundheitsfonds<br />

zum 1. Januar 2009 noch vorausgehen und wurde ebenfalls im Berichtsjahr<br />

verabschiedet.<br />

Insgesamt nahm allerdings <strong>der</strong> Wille zu unbedingt einheitlichem Handeln <strong>der</strong> Koalitionspartner<br />

spürbar ab: So wurde das Präventionsgesetz auf Eis gelegt, nachdem das<br />

Ministerium bereits einen mit dem Koalitionspartner nicht abgestimmten Referentenentwurf<br />

vorgelegt hatte. Die Koalitionspartner konnten sich nicht auf die Organisation und<br />

Finanzierung kassenübergreifen<strong>der</strong> Projekte zur Krankheitsprävention und Gesundheitsför<strong>der</strong>ung<br />

einigen. Hauptstreitpunkt des Gesetzentwurfs war die Einrichtung eines Nationalen<br />

Präventionsrates. Die Unionsfraktion brachte ihrerseits einen eigenen Gruppenantrag<br />

zur Än<strong>der</strong>ung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes in den Bundestag ein, da sie<br />

sich vorab nicht mit <strong>der</strong> SPD-Fraktion auf ein gemeinsames Handeln einigen konnte. Daraufhin<br />

drohte die SPD-Fraktion zum Ende des Berichtsjahres damit, ihrerseits die Koalitionsdisziplin<br />

zu brechen und gemeinsam mit den Oppositionsfraktionen einen Gesetzentwurf<br />

in den Bundestag einzubringen, um die diamorphingestützte Behandlung Opiatabhängiger<br />

in die Regelversorgung aufzunehmen. Nachfolgend werden einige bedeutende<br />

Gesetzgebungsverfahren des Berichtsjahrs näher dargestellt.<br />

Pflege-Weiterentwicklungsgesetz<br />

Am 1. Juli <strong>2008</strong> ist das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (PfWG) in Kraft getreten. Es<br />

war nach <strong>der</strong> Gesundheitsreform das zweite große Reformprojekt im Gesundheitsressort,<br />

das zwingend zum Erfolg führen musste. Das Ergebnis waren strukturelle Verän<strong>der</strong>ungen,<br />

jedoch keine grundlegende Finanzreform. Auf diese konnte sich die Regierungskoalition<br />

nicht verständigen. Das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz sieht vor, die<br />

Leistungen schrittweise, insbeson<strong>der</strong>e für die häusliche Pflege, anzuheben. Weitere<br />

Neuerungen sind ein Anspruch auf eine Pflegeberatung (Fallmanagement) und die<br />

Schaffung von Pflegestützpunkten. Allerdings bleibt die Einführung <strong>der</strong> Stützpunkte<br />

mobiler Betreuung und Pflege den Län<strong>der</strong>n überlassen. Für die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

stand beson<strong>der</strong>s die geplante Kompetenzerweiterung für Angehörige <strong>der</strong> Pflegeberufe<br />

im Rahmen von Modellvorhaben im Fokus <strong>der</strong> Kritik an dem Gesetzentwurf. In <strong>der</strong><br />

Anhörung zu dem Gesetzentwurf im Gesundheitsausschuss konnte die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

darlegen, dass es sich bei <strong>der</strong> Öffnung des Arztvorbehalts in <strong>der</strong> medizinischen<br />

Versorgung „um eine gesundheitspolitisch und gesundheitsökonomisch, vor allem<br />

medizinisch fragwürdige Entscheidung“ handele. Dafür bestehe we<strong>der</strong> eine Notwendigkeit<br />

noch werde damit <strong>der</strong> Fortbestand <strong>der</strong> Qualität <strong>der</strong> medizinischen Versorgung<br />

gesichert. Modellvorhaben zur Substitution ärztlicher Tätigkeit würden <strong>der</strong> Notwendigkeit<br />

wi<strong>der</strong>sprechen, diagnostische und therapeutische Entscheidungen und medizinische<br />

Indikation durch einen Arzt bestimmen zu lassen. Diagnose und Behandlung von<br />

Krankheiten setzten eine umfassende Ausbildung und praktische ärztliche Erfahrungen<br />

voraus, in die multifaktorielle ganzheitliche Kenntnisse einfließen, die von Gesundheitsfachberufen<br />

nicht erwartet werden können. Im Rahmen <strong>der</strong> weiteren Beratungen<br />

des Gesundheitsausschusses konnte diese Regelung insoweit entschärft werden, als<br />

dass dem Gemeinsamen Bundesausschuss die Aufgabe übertragen wurde, in Richtlinien<br />

festzulegen, bei welchen Tätigkeiten eine Übertragung ärztlicher Aufgaben an Pfle-<br />

20


gekräfte im Rahmen von Modellvorhaben erfolgen könnte. Vor <strong>der</strong> Entscheidung des<br />

Gemeinsamen Bundesausschusses ist die <strong>Bundesärztekammer</strong> um Stellungnahme zu<br />

bitten. Unbeirrt von je<strong>der</strong> Kritik setzte die Bundesregierung allerdings das Vorhaben<br />

durch, Ärzte zur Meldung an Krankenkassen zu verpflichten, wenn sie einen Patienten<br />

behandeln, <strong>der</strong> seine Krankheit „selbst verschuldet“ hat.<br />

Patientenverfügung<br />

Nachdem sich die Bundesregierung bereits in <strong>der</strong> 15. Legislaturperiode nicht auf eine<br />

gesetzliche Verankerung <strong>der</strong> Patientenverfügung einigen konnte, hatte die zuständige<br />

Ministerin Zypries den Ball in dieser Legislaturperiode den Parlamentariern zugespielt.<br />

Initiativen sollten aus dem Bundestag heraus kommen und nicht als Regierungsentwurf<br />

vorgelegt werden. Je<strong>der</strong> Fraktionszwang ist bei diesem Thema aufgehoben. Der<br />

Bundestag zeigt sich jedoch stark gespalten. Drei Gesetzentwürfe wurden im Berichtsjahr<br />

in den Bundestag eingebracht, einer bereits in erster Lesung beraten. Eine Gruppe<br />

um den Abgeordneten Stünker möchte das Selbstbestimmungsrecht des Patienten stärken<br />

und für den Fall, dass er seinen Willen nicht mehr äußern kann, diesen durch seinen<br />

Betreuer umgesetzt sehen. Eine Gruppe um die Abgeordneten Bosbach/Röspel<br />

geben dem Lebensschutz Vorrang vor dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten und<br />

sehen eine sogenannte Reichweitenbegrenzung für Patientenverfügungen vor. Patientenverfügungen,<br />

die den Abbruch von lebenserhaltenden Maßnahmen beinhalten, dürfen<br />

nur umgesetzt werden, wenn die Patienten an einer unumkehrbar tödlich verlaufenden<br />

Erkrankung leiden o<strong>der</strong> wenn die Patientenverfügung notariell beglaubigt ist.<br />

Die Abgeordneten Zöller/Faust verfolgen mit ihrem Antrag einen dritten Weg, in dem<br />

sie die Patientenverfügung rechtlich „so schlank wie möglich“ verankern wollen. 360<br />

Abgeordnete haben sich bereits einem <strong>der</strong> Anträge angeschlossen, 250 haben sich noch<br />

nicht entschieden o<strong>der</strong> sind <strong>der</strong> Meinung, eine rechtliche Verankerung sei nicht notwendig.<br />

Diese Position vertritt die <strong>Bundesärztekammer</strong> seit Beginn <strong>der</strong> Debatte. Präsident<br />

Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe und hat sich in diesem Tenor mit einem Schreiben an alle<br />

Abgeordneten gewandt: „Wir Ärztinnen und Ärzte halten ein solches Vorhaben, Patientenverfügungen<br />

und damit die Frage nach dem Umgang mit dem Lebensende gesetzlich<br />

im Detail regeln zu wollen, für mehr als fraglich, weil es zu mehr Rechtsunsicherheit<br />

führen wird, wo bereits Rechtsklarheit besteht. Denn nach geltendem Recht ist <strong>der</strong><br />

in einer Patientenverfügung geäußerte Wille grundsätzlich verbindlich. Patienten<br />

haben damit schon jetzt die Möglichkeit eine Vorausverfügung zu hinterlegen, ohne<br />

dass sie fürchten müssen, dass ihr darin erklärter Wille ignoriert wird“, so <strong>der</strong> Präsident.<br />

Die Abstimmung ist für das Frühjahr 2009 vorgesehen.<br />

Spätabtreibung<br />

Gesundheits- und Sozialpolitik im Diskurs<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Die Regierungskoalition hatte sich vorgenommen, zu prüfen, „ob die Situation bei Spätabbrüchen<br />

verbessert werden kann.“ Insbeson<strong>der</strong>e die <strong>Bundesärztekammer</strong> for<strong>der</strong>t seit<br />

Jahren, gesetzliche Korrekturen vorzunehmen, um betroffene Frauen und Ärzte durch<br />

Beratungspflicht und Bedenkzeit in ethisch schwierigen Momenten besser zu unterstützen<br />

als heute. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hatte hierzu einen eigenen Gesetzentwurf<br />

erarbeitet und diesen den Fraktionen in einer Vielzahl von Gesprächen seit Beginn <strong>der</strong><br />

1<br />

21


Legislaturperiode vorgestellt. Auf eine gemeinsame Positionierung konnten die beiden<br />

Regierungsfraktionen sich jedoch nicht einigen. In <strong>der</strong> Union wird mehrheitlich das<br />

Anliegen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> geteilt und die Notwendigkeit gesehen, das Schwangerschaftskonfliktgesetz<br />

zu än<strong>der</strong>n, in <strong>der</strong> SPD konnte hierfür keine einheitliche Position<br />

gefunden werden. So hat die Union im Berichtsjahr einen Gesetzentwurf als Gruppenantrag<br />

vorgelegt. Dieser sieht eine Verbesserung <strong>der</strong> Beratung vor, eine<br />

dreitägige Bedenkzeit sowie eine Verbesserung <strong>der</strong> statistischen Erfassung. Allerdings<br />

liegen auch vier weitere Anträge quer durch die Fraktionen vor. Die Vorschläge reichen<br />

von einer Än<strong>der</strong>ung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes bis hin zu rein untergesetzlichen<br />

Regelungsän<strong>der</strong>ungen. Eine Mehrheit für einen dieser Entwürfe ist <strong>der</strong>zeit nicht<br />

in Sicht, aber ein Zusammenschluss von Antragstellern durchaus möglich.<br />

Weiterentwicklung <strong>der</strong> Organisationsstrukturen in <strong>der</strong> gesetzlichen Krankenversicherung<br />

(GKV-OrgWG)<br />

In <strong>der</strong> zweiten Hälfte des Berichtsjahres hat <strong>der</strong> Gesetzgeber das Gesetz zur Weiterentwicklung<br />

<strong>der</strong> Organisationsstrukturen in <strong>der</strong> gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-<br />

OrgWG) beschlossen. Damit waren die rechtlichen und technischen Vorbereitungen<br />

zur Einführung des Gesundheitsfonds zum 1. Januar 2009 abgeschlossen.<br />

Voraussetzung für die nunmehr beschlossene Insolvenzfähigkeit aller Krankenkassen<br />

war die Entschuldung <strong>der</strong> Kassen. Bislang waren nur Kassen unter Bundesaufsicht<br />

insolvenzfähig. Zum 1. Januar 2010 werden auch die Krankenkassen insolvenzfähig, die<br />

unter <strong>der</strong> Aufsicht <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> stehen. Im Interesse <strong>der</strong> Versicherten enthält das GKV-<br />

OrgWG Maßnahmen, um eine Insolvenz o<strong>der</strong> Schließung einer Kasse zu vermeiden.<br />

Dazu gehören freiwillige vertragliche Regelungen über Finanzhilfen innerhalb <strong>der</strong><br />

Krankenkassen einer Kassenart und finanzielle Hilfen zu Fusionen durch den GKV-<br />

Spitzenverband.<br />

Neben <strong>der</strong> Insolvenzfähigkeit und den Regelungen über die Zuweisungen, die die Krankenkassen<br />

aus dem Gesundheitsfonds bekommen, enthält das Gesetz eine Vielzahl weiterer<br />

Bestimmungen, die ihm den Charakter eines Omnibus-Gesetzes verleihen: So<br />

wurde z. B. im Rahmen des Gesetzes die Altersgrenze von 68 Jahren für Vertragsärztinnen<br />

und Vertragsärzte aufgehoben. Damit wurde endlich eine langjährige For<strong>der</strong>ung<br />

<strong>der</strong> Bundsärztekammer erfüllt. Immer wie<strong>der</strong> hatte sie diese die Altersgrenze kritisiert<br />

und betont, dass Ärzte auch über dieses Alter hinaus noch gute Leistungen vollbringen<br />

könnten.<br />

Krankenkassen werden verpflichtet, bis zum 30. Juni 2009 Hausarztverträge mit<br />

Gemeinschaften zu schließen, die mindestens die Hälfte <strong>der</strong> an <strong>der</strong> hausärztlichen Versorgung<br />

teilnehmenden Allgemeinärzte vertreten. Auf eine gemeinsame Initiative von<br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> und Kassenärztlicher Bundesvereinigung hin haben die Regierungsfraktionen<br />

dann noch im Rahmen des Beratungsverfahrens eine verbesserte<br />

Regelung zur Finanzierung <strong>der</strong> Weiterbildung in <strong>der</strong> Allgemeinmedizin vorgenommen.<br />

Die <strong>Bundesärztekammer</strong> warnte im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens noch einmal<br />

dringend vor <strong>der</strong> Einführung des Gesundheitsfonds. Dies sei ein weiterer Schritt<br />

auf dem Weg in die Staatsmedizin. Der Fonds sei keine Lösung für eine nachhaltige<br />

22


Finanzierung <strong>der</strong> gesetzlichen Krankenversicherung und erst recht kein För<strong>der</strong>programm<br />

für eine mo<strong>der</strong>ne Medizin. Die Regierung lege nach wirtschaftlicher Opportunität<br />

und haushaltspolitsicher Machbarkeit fest, wie viel Geld für die Versorgung <strong>der</strong><br />

Patienten ausgegeben werden darf. Damit hänge die Versorgung <strong>der</strong> Patienten künftig<br />

vom Spardiktat <strong>der</strong> Finanzpolitiker ab.<br />

Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (KHRG)<br />

Gesundheits- und Sozialpolitik im Diskurs<br />

Mit dem Krankenhausfinanzierungsreformgesetz wurde ein weiteres Vorhaben des<br />

Koalitionsvertrages realisiert. Allerdings bleibt <strong>der</strong> Gesetzentwurf weit hinter seinen<br />

Erwartungen zurück. Hauptstreitpunkt im Gesetzgebungsverfahren waren die Finanzhilfen.<br />

Bereits zugesagte Finanzhilfen wurden durch Verrechnungen politisch geschönt<br />

dargestellt, de facto aber geschmälert. Nach massivem Prostest <strong>der</strong> Kliniken und <strong>der</strong><br />

Ärzteschaft, insbeson<strong>der</strong>e auch <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, sagten die Fraktionsspitzen<br />

schließlich 3,5 Milliarden Euro zusätzlich ab dem Jahr 2009 zu. Darüber hinaus beinhaltete<br />

<strong>der</strong> Gesetzentwurf Pläne zur Einführung eines För<strong>der</strong>programms zur Verbesserung<br />

<strong>der</strong> Situation des Pflegepersonals in Krankenhäusern, die schrittweise Angleichung<br />

<strong>der</strong> heute unterschiedlich hohen Landesbasisfallwerte an einen einheitlichen<br />

Basisfallwertkorridor im Zeitraum von 2001 bis 2014 sowie im Rahmen des DRG-Vergütungssystems<br />

die Überprüfung <strong>der</strong> Finanzierung von Zusatzkosten, die in Folge <strong>der</strong><br />

ärztlichen Weiterbildung entstehen. Diesen Prüfauftrag kritisierte die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

in ihrer Stellungnahme als nicht sachgerecht: Die Festlegung <strong>der</strong> Inhalte und <strong>der</strong><br />

Organisation <strong>der</strong> Weiterbildung sei rechtssystematisch bei <strong>der</strong> ärztlichen Selbstverwaltung<br />

und in den Heilberufsgesetzen <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> eingebettet.<br />

Der Bundestag hat seine Beratungen im Dezember <strong>2008</strong> abgeschlossen, <strong>der</strong> zweite<br />

Durchgang im Bundesrat ist für den Februar des Jahres 2009 vorgesehen.<br />

Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Nachdem bereits im Jahr 2007 im Rahmen des Telekommunikationsüberwachungsgesetzes<br />

das Patientengeheimnis angegriffen wurde, hat die Bundesregierung diesen<br />

Vorgang beim Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus im<br />

Berichtsjahr wie<strong>der</strong>holt. Das Zeugnisverweigerungsrecht wurde erneut eingeschränkt,<br />

indem Ärzte, ebenso wie Journalisten und Rechtsanwälte nicht absolut vor Überwachungen<br />

geschützt werden. Damit wurde die ärztliche Schweigepflicht wie<strong>der</strong>um zu<br />

einem Schutzrecht zweiter Klasse degradiert, gegenüber Verschwiegenheitspflichten<br />

<strong>der</strong> Berufsgruppen <strong>der</strong> Seelsorger, Strafverteidiger und Abgeordneten. Wie schon beim<br />

Telekommunikationsüberwachungsgesetz protestierte die <strong>Bundesärztekammer</strong> auch<br />

hier vehement gegen die Aufweichung des Zeugnisverweigerungsrechtes. Ärzte unterliegen<br />

ebenso wie Journalisten und Rechtsanwälte nur einem relativen Schutz vor staatlichen<br />

Ermittlungsmaßnahmen. Den Tag, an dem das Gesetz den Bundesrat passierte,<br />

nannte Präsident Prof. Hoppe einen „schwarzen Tag für die Rechte <strong>der</strong> Patienten“. Das<br />

Arztgeheimnis gelte nur noch mit großen Einschränkungen. Er kündigte an, dass die<br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> das Bundesverfassungsgericht anrufen werde.<br />

1<br />

23


1.3 Europäische Union<br />

1.3.1 Vertretung <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft am Sitz <strong>der</strong> Europäischen Union<br />

Siebzig Prozent <strong>der</strong> jeweiligen nationalen Gesetze werden auf europäischer Ebene<br />

geprägt. Fast alles, was dort geboren, geformt und verabschiedet wird, schlägt sich auf<br />

nationaler Ebene nie<strong>der</strong>. So bedürfen europäische Richtlinien <strong>der</strong> Umsetzung in nationales<br />

Recht, auch wenn die grundsätzlichen Entscheidungen nach wie vor die Staatsund<br />

Regierungschefs im Europäischen Rat treffen.<br />

Primäre Aufgabe des Brüsseler Büros <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft ist die Beobachtung,<br />

Beschreibung und Begleitung <strong>der</strong> gesundheits- und sozialpolitisch relevanten Vorhaben<br />

<strong>der</strong> EU. Ein bedeuten<strong>der</strong> Teil <strong>der</strong> Arbeit besteht im Beobachten und Auswerten von politischen<br />

Entwicklungen, um mögliche Initiativen o<strong>der</strong> Gesetzesvorschläge zu antizipieren<br />

und um den weiteren Verlauf <strong>der</strong> Dinge frühzeitig mitgestalten zu können.<br />

Die Komplexität <strong>der</strong> europäischen Gesetzgebung erfor<strong>der</strong>t einen kontinuierlichen<br />

Informationsaustausch nicht nur mit Mitglie<strong>der</strong>n des Europäischen Parlaments, son<strong>der</strong>n<br />

auch mit Kommissionsbeamten, Akteuren des Ministerrates und Mitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong><br />

ständigen Ausschüsse. Durch den zunehmenden Einfluss europäischer Maßnahmen<br />

auf die Gesundheitssysteme <strong>der</strong> Mitgliedstaaten erhöht sich auch <strong>der</strong> Druck, Entscheidungen<br />

<strong>der</strong> EU zu beeinflussen. Das kommt nicht zuletzt durch die Vielzahl von Lobbyisten<br />

in Brüssel zum Ausdruck. Es gibt kaum eine Interessensgruppe, die nicht repräsentiert<br />

wird und zumindest ein Ein-Mann-Büro im Brüsseler Europaviertel unterhält.<br />

Im Europäischen Parlament sind zur Zeit über 4.500 Personen akkreditiert. Schätzungen<br />

gehen aber davon aus, dass zwischen 15.000 und 20.000 hauptberufliche Lobbyisten<br />

in Brüssel tätig sind. Auch die Europäische Kommission vertritt die Auffassung, dass<br />

Lobbying in einem demokratischen System seine Berechtigung hat. Allerdings müsse<br />

für die Öffentlichkeit klar erkennbar sein, welchen Beitrag Lobbygruppen den europäischen<br />

Organen und Einrichtungen liefern, wen sie vertreten, welches Ziel sie verfolgen<br />

und wie sie finanziert werden. Daher hat sie im Frühjahr <strong>2008</strong> ein Europäisches Lobbyregister<br />

eingeführt, in dem sich die <strong>Bundesärztekammer</strong> eintragen wird.<br />

Es ist sehr wichtig, dass die deutsche Ärzteschaft durch das Brüsseler Büro ihre spezifischen<br />

Belange gegenüber den entscheidenden Stellen in den europäischen Gremien<br />

auch direkt vorbringen kann. Dazu gehört auch eine enge und gut funktionierende<br />

Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> Berliner Koordinationsstelle <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> für Parlaments-<br />

und Regierungsangelegenheiten, um gemeinsame Vorgehensweisen abzustimmen.<br />

Erfolgreiche Lobbyarbeit in Brüssel ist nur in enger Abstimmung mit <strong>der</strong><br />

Geschäftsführung und den Gremien <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> möglich. Dies wird durch<br />

einen beständigen Informationsaustausch zwischen Brüssel und Berlin gewährleistet.<br />

Dazu gehört auch das sogenannte „EU-Bulletin“, einem vom Brüsseler Büro in<br />

Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> Pressestelle entwickelten Informationsdienst, in dem regelmäßig<br />

über neueste Gesetzgebungsinitiativen und Entscheidungen aus Brüssel berichtet<br />

wird.<br />

24


Auf Brüsseler Ebene wird das Ziel eines verstärkten kontinuierlichen Dialogs neben<br />

zahlreichen bilateralen Gesprächen auch durch Gesprächsabende mit hochrangigen<br />

Vertretern aus Politik und an<strong>der</strong>en Entscheidungsträgern erreicht. Die Vertretung in<br />

Brüssel sieht es als eine ihrer Hauptaufgaben an, zum Verständnis <strong>der</strong> komplexen europäischen<br />

Materie durch Sachkompetenz, gegenseitigen Austausch von Informationen<br />

sowie durch konstruktiven Dialog beizutragen.<br />

So hat auf Einladung des Präsidenten <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und unter <strong>der</strong> Schirmherrschaft<br />

des Europa-Parlamentariers und CDU-Abgeordneten Dr. Peter Liese am<br />

Abend des 2. April <strong>2008</strong> ein ausführliches Gespräch mit Europa-Abgeordneten sowie<br />

einigen ihrer Mitarbeiter in Brüssel stattgefunden. Themen dieses Abends waren die<br />

Maßnahmen auf EU-Ebene im Bereich Organtransplantation und Organspende, <strong>der</strong><br />

Richtlinienentwurf zur Ausübung <strong>der</strong> Patientenrechte in <strong>der</strong> grenzüberschreitenden<br />

Gesundheitsversorgung sowie – auf beson<strong>der</strong>en Wunsch <strong>der</strong> Parlamentarier – auch das<br />

Thema Patienteninformation bei Arzneimitteln.<br />

Neben Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe waren Gesprächspartner seitens <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> Dr. Frank Ulrich Montgomery, Dr. Klaus-Dieter Wurche sowie<br />

Prof. Dr. jur. Hans Lilie und Prof. Dr. Dr. h. c. Roland Hetzer von <strong>der</strong> Ständigen Kommission<br />

Organtransplantation. Die Geschäftsführung war vertreten durch Prof. Dr.<br />

Christoph Fuchs, Dr. Gert Schomburg, Frau Corina Glorius und Herrn Alexan<strong>der</strong><br />

Dückers.<br />

Von Seiten <strong>der</strong> Parlamentarier waren überwiegend solche aus dem Gesundheits-, aber<br />

auch aus den Ausschüssen Landwirtschaft, Verkehr und Industrie anwesend.<br />

Die geladenen Abgeordneten aus dem Europaparlament zeigten sich dankbar, so frühzeitig<br />

und grundlegend über die Positionen <strong>der</strong> Ärzteschaft informiert worden zu sein, denn<br />

nur dann bestehe die Möglichkeit, sachgerecht und vor allem auch rechtzeitig auf die<br />

jeweiligen Initiativen Einfluss zu nehmen. Eine Fortsetzung des Dialogs wurde vereinbart.<br />

1.3.2 Europäische Gesundheitspolitik<br />

Gesundheits- und Sozialpolitik im Diskurs<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Rechtsgrundlage für Maßnahmen in <strong>der</strong> Gesundheitspolitik <strong>der</strong> Europäischen Union<br />

ist <strong>der</strong> mit dem Amsterdamer Vertrag eingeführte Art. 152 EG-Vertrag. Danach ist die<br />

Zuständigkeit <strong>der</strong> Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet des Gesundheitswesens<br />

begrenzt auf einen Beitrag zur Erreichung eines hohen Gesundheitsschutzniveaus. Die<br />

Europäische Gemeinschaft leistet ihren Beitrag auf zweierlei Weise: zum einen<br />

dadurch, dass sie aufgrund <strong>der</strong> sogenannten Querschnittsklausel in Artikel 152 Abs. 1,<br />

Unterabsatz 1 EGV bei <strong>der</strong> Festlegung und Durchführung ihrer übrigen Politiken und<br />

Maßnahmen ein hohes Schutzniveau sicherstellt, d. h. ihr Handeln auf an<strong>der</strong>en Gebieten<br />

mit den Erfor<strong>der</strong>nissen des Gesundheitsschutzes abstimmt. Zum an<strong>der</strong>en besteht<br />

<strong>der</strong> Beitrag darin, dass sie auf <strong>der</strong> Grundlage von Art. 152 EGV die Zusammenarbeit <strong>der</strong><br />

Mitgliedstaaten auf gesundheitspolitischem Gebiet för<strong>der</strong>t, indem sie die Mitgliedstaaten<br />

darin unterstützt, ihre Politik auf diesem Gebiet zu koordinieren. Insoweit ist die<br />

Europäische Gemeinschaft ergänzend tätig. Daraus folgt, dass die Hauptverantwortung<br />

für die Gesundheitspolitik bei den Mitgliedstaaten liegt, was insbeson<strong>der</strong>e durch<br />

1<br />

25


Art. 152 Absatz 5 EGV unterstrichen wird. Danach berührt die ergänzende Tätigkeit <strong>der</strong><br />

Europäischen Gemeinschaft in keiner Weise die Verantwortung <strong>der</strong> Mitgliedstaaten für<br />

die Organisation des Gesundheitswesens und die medizinische Versorgung.<br />

Gleichwohl übt die europäische Ebene durch die Binnenmarktregelungen und das Wettbewerbsrecht<br />

einen erheblichen Einfluss auch auf die gesetzliche Krankenversicherung<br />

in Deutschland aus.<br />

Die vielfältigen Aktivitäten <strong>der</strong> EU-Kommission wie beispielsweise Grünbücher, Weißbücher,<br />

sogenannte Mitteilungen und Richtlinien berühren jeweils die nationalen<br />

Gesundheitssysteme und haben damit unmittelbar Konsequenzen auf <strong>der</strong>en Gestaltung<br />

und Entwicklung. In Verbindung mit <strong>der</strong> europäischen Rechtsprechung <strong>der</strong> vergangenen<br />

Jahre lässt sich hier eine Tendenz hin zu einer schleichenden Kompetenzausweitung<br />

und Vereinheitlichung feststellen.<br />

Offene Methode <strong>der</strong> Koordinierung (OMK)<br />

Die OMK ist ein Instrument zur Konvergenz <strong>der</strong> verschiedenen Sozialversicherungssysteme<br />

<strong>der</strong> Mitgliedstaaten. Sie ist insbeson<strong>der</strong>e für die Politikbereiche von Bedeutung,<br />

für die die Europäische Union bisher nur eingeschränkt Gesetzgebungsbefugnisse hat.<br />

Anhand von vereinbarten Zielen und daraus abgeleiteten Indikatoren werden die Fortschritte<br />

in den verschiedenen Bereichen <strong>der</strong> sozialen Sicherung beobachtet und die einzelnen<br />

Mitgliedstaaten durch den Austausch von Know-how bei <strong>der</strong> schrittweisen Entwicklung<br />

eigener Strategien unterstützt. Erfahrungen mit <strong>der</strong> OMK liegen in <strong>der</strong><br />

Beschäftigungspolitik, in <strong>der</strong> Rentenpolitik, in <strong>der</strong> Bekämpfung von Ausgrenzung und<br />

Diskriminierung sowie bei den Investitionen in mehr und bessere Arbeitsplätze vor. Seit<br />

2005 gilt die OMK auch in den Bereichen Gesundheitsversorgung und Langzeitpflege.<br />

High Level Group<br />

Ausgehend vom Lissabon-Prozess wurde im Jahr 2002 eine sogenannte „hochrangige<br />

Arbeitsgruppe“ („High Level Group“) für das Gesundheitswesen und die medizinische<br />

Versorgung eingesetzt. Diese Gruppe führt Experten aus allen Mitgliedstaaten zusammen<br />

und wird in den Bereichen grenzübergreifende Erbringung und Inanspruchnahme von<br />

Gesundheitsdienstleistungen, Leistungserbringer im Gesundheitswesen, Referenzzentren,<br />

Technologiefolgenabschätzung im Gesundheitswesen, Information und Gesundheitstelematik,<br />

Health Impact Assessment sowie Gesundheitssysteme und Patientensicherheit<br />

tätig. Ziel ist es, einen Reflexionsprozess über Patientenmobilität und die Entwicklung<br />

<strong>der</strong> gesundheitlichen Versorgung in <strong>der</strong> EU anzustoßen. Im Auftrag <strong>der</strong><br />

Bundesregierung nimmt das Vorstandsmitglied <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, Dr. Günther<br />

Jonitz, als Experte an <strong>der</strong> Arbeitsgruppe <strong>der</strong> High Level Group Patientensicherheit teil.<br />

26


1.3.3 Begleitung von europäischen Gesetzesvorhaben und politischen<br />

Initiativen mit gesundheits- und sozialpolitischem Bezug<br />

Sozialagenda<br />

Gesundheits- und Sozialpolitik im Diskurs<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Die Europäische Kommission hat am 2. Juli <strong>2008</strong> eine erneuerte Sozialagenda vorgestellt,<br />

ein Paket aus 19 Initiativen, das im Rahmen <strong>der</strong> Lissabon-Strategie dazu beitragen<br />

soll, sich den geän<strong>der</strong>ten sozialen Verhältnissen anzupassen, die durch die Globalisierung,<br />

den demographischen Wandel, die steigende Migration und den Klimawandel<br />

entstanden sind.<br />

Ausübung <strong>der</strong> Patientenrechte in <strong>der</strong> grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung<br />

Als Teil <strong>der</strong> erneuerten Sozialagenda hat die Europäische Kommission den Richtlinienentwurf<br />

zur Ausübung <strong>der</strong> Patientenrechte in <strong>der</strong> grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung<br />

vorgelegt. Der ursprünglich als sogenannte „Gesundheitsdienstleistungsrichtlinie“<br />

bekannte Entwurf ist nach monatelangen kontrovers geführten Diskussionen<br />

innerhalb <strong>der</strong> Kommission mit halbjähriger Verzögerung veröffentlicht worden.<br />

Ziel <strong>der</strong> Richtlinie ist die Schaffung eines Gemeinschaftsrahmens für die grenzüberschreitende<br />

Gesundheitsversorgung. Damit soll den Patienten die Möglichkeit erleichtert<br />

werden, in einem an<strong>der</strong>en EU-Mitgliedsstaat Gesundheitsdienstleistungen im Rahmen<br />

<strong>der</strong> Kostenerstattung in Anspruch zu nehmen. Ferner soll gewährleistet werden,<br />

dass die erfor<strong>der</strong>lichen Voraussetzungen für eine hochwertige, sichere und effiziente<br />

Gesundheitsversorgung bei grenzüberschreitenden Gesundheitsdienstleistungen gegeben<br />

sind. Der Vorschlag sieht vor, gemeinsame Prinzipien einzuführen. Darunter fallen<br />

Qualitäts- und Sicherheitsstandards, die für die Gesundheitsversorgung von den Mitgliedstaaten<br />

festgelegt werden. Die Mitgliedstaaten haben ferner<br />

– dafür zu sorgen, dass diese Standards durch die Gesundheitsdienstleister eingehalten<br />

werden;<br />

– den Patienten Informationen über Wahlmöglichkeiten, Preise, Ergebnisse und Berufshaftpflichtversicherungen<br />

zur Verfügung zu stellen. Weitergegeben werden sollen<br />

diese Informationen von den Gesundheitsdienstleistern;<br />

– die Patientenrechte nach fehlerhafter Behandlung sicherzustellen;<br />

– Berufshaftpflichtversicherungen einzuführen;<br />

– Datensicherheit zu gewährleisten;<br />

– Patienten aus an<strong>der</strong>en Mitgliedstaaten die gleiche Behandlung zukommen zu lassen<br />

wie Staatsangehörigen des Behandlungsmitgliedstaats und damit Diskriminierung<br />

zu verhin<strong>der</strong>n.<br />

Um die Erbringung grenzüberschreiten<strong>der</strong> Gesundheitsdienstleistungen zu erleichtern,<br />

soll die Europäische Kommission die Möglichkeit erhalten, in Zusammenarbeit<br />

mit den Mitgliedstaaten Leitlinien zu erlassen.<br />

Weiter soll ein spezifischer Rahmen für die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung<br />

geschaffen werden. Geregelt werden die Rechte <strong>der</strong> Patienten auf Rückerstattung<br />

1<br />

27


<strong>der</strong> Kosten bei Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen in einem an<strong>der</strong>en<br />

Mitgliedstaat und damit die Kodifizierung <strong>der</strong> EuGH-Rechtsprechung (Kohl/Decker<br />

usw.). Ambulante Leistungen können ohne vorherige Zustimmung auf Basis <strong>der</strong><br />

Kostenerstattung in einem an<strong>der</strong>en EU-Land in Anspruch genommen werden, wenn<br />

die Kosten dieser Behandlung, wäre sie im eigenen Hoheitsgebiet erbracht worden, von<br />

seinem Sozialversicherungssystem übernommen werden würde. Damit werden einem<br />

Patienten zum Beispiel die Kosten für eine Zahnbehandlung, die er in einem an<strong>der</strong>n<br />

Mitgliedstaat hat durchführen lassen, nicht erstattet, wenn die Zahnbehandlung in seinem<br />

Heimatland nicht erstattungsfähig ist. Bei stationären Leistungen können die Mitgliedstaaten<br />

eine Vorabgenehmigung vorsehen. Allerdings muss <strong>der</strong> Mitgliedstaat<br />

beweisen, dass sich die Abwan<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Patienten in dem Maße auf die Planung und<br />

Rationalisierung im Krankenhaussektor auswirkt, dass die Gefahr besteht, dass das<br />

finanzielle Gleichgewicht seines Sozialversicherungssystems untergraben wird. Der<br />

betreffende Mitgliedstaat hat die Öffentlichkeit über das System <strong>der</strong> Vorabgenehmigung<br />

zu informieren. Ferner hat <strong>der</strong> Versicherungsmitgliedstaat dafür Sorge zu tragen, dass<br />

Verwaltungsverfahren für eine solche Vorabgenehmigung nach objektiven und diskriminierungsfreien<br />

Kriterien eingeführt werden. Die Anträge müssen nach vorab festgelegten<br />

und veröffentlichten Fristen bearbeitet werden. Bei <strong>der</strong> Festlegung <strong>der</strong> Fristen<br />

sind die beson<strong>der</strong>en medizinischen Gegebenheiten, das Leiden <strong>der</strong> Patienten, die Art<br />

<strong>der</strong> Beeinträchtigung des Patienten und die Fähigkeit des Patienten, einer beruflichen<br />

Tätigkeit nachzugehen, zu berücksichtigen.<br />

Der Versicherungsmitgliedstaat erstattet die dem Versicherten entstandenen Kosten in<br />

<strong>der</strong> Höhe, wie sie von seinem gesetzlichen Sozialversicherungssystem gezahlt worden<br />

wären, wäre die gleiche o<strong>der</strong> eine vergleichbare Gesundheitsdienstleistung in seinem<br />

Hoheitsgebiet erbracht worden, wobei die tatsächlichen Kosten <strong>der</strong> erhaltenen Gesundheitsdienstleistungen<br />

nicht überschritten werden dürfen.<br />

Ferner haben die Mitgliedstaaten laut Richtlinienvorschlag nationale Kontaktstellen<br />

bereit zu stellen. Diese haben Patienten über ihre Rechten bei <strong>der</strong> grenzüberschreitenden<br />

Gesundheitsversorgung zu informieren, insbeson<strong>der</strong>e bei Schäden, die bei einer<br />

Behandlung entstehen.<br />

Schließlich möchte die Kommission mit dem Entwurf die Zusammenarbeit bei<br />

Gesundheitsdienstleistungen för<strong>der</strong>n.<br />

Unterstützt werden sollen die gegenseitige Anerkennung von Verschreibungen, die<br />

Kooperation beim Aufbau europäischer Referenznetze, eine verbesserte Zusammenarbeit<br />

in den Bereichen Gesundheitstelematik und neue Gesundheitstechnologien sowie<br />

<strong>der</strong> Aufbau einer gemeinsamen Datensammlung.<br />

Schließlich wird die Europäische Kommission bei <strong>der</strong> Durchführung <strong>der</strong> Richtlinie von<br />

einem Ausschuss unter Vorsitz <strong>der</strong> Kommission unterstützt, <strong>der</strong> sich aus Vertretern <strong>der</strong><br />

Mitgliedstaaten zusammensetzt.<br />

Der Richtlinienentwurf ist aktuell Gegenstand <strong>der</strong> Diskussion sowohl im Rat als auch<br />

im Europäischen Parlament.<br />

Eine erste Aussprache im Ministerrat hat auf dem informellen Treffen <strong>der</strong> Gesundheitsminister<br />

am 8. und 9. September <strong>2008</strong> in Angers/Frankreich stattgefunden. Grund-<br />

28


sätzlich wurde das mit dem Richtlinienvorschlag verbundene Ziel begrüßt, klare Regeln<br />

für die Rückerstattung <strong>der</strong> Kosten bei grenzüberschreiten<strong>der</strong> Inanspruchnahme von<br />

Gesundheitsdienstleistungen festzulegen. Kritisch gesehen wird dagegen das mit <strong>der</strong><br />

Richtlinie erkennbare Harmonisierungsbestreben <strong>der</strong> Europäischen Kommission, insbeson<strong>der</strong>e<br />

die Möglichkeit, Leitlinien zur Qualitätssicherheit zu entwickeln.<br />

Im Europäischen Parlament ist <strong>der</strong> Berichtsentwurf von John Bowis (EVP-ED-Abgeordneter<br />

aus Großbritannien) im fe<strong>der</strong>führenden Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit<br />

und Lebensmittelsicherheit (ENVI) Grundlage <strong>der</strong> Diskussion im Hinblick auf<br />

den Richtlinienentwurf. Seiner Ansicht nach sollten die Patienten und die mit <strong>der</strong> Richtlinie<br />

verbundenen Chancen für die Patienten deutlicher in den Mittelpunkt gestellt werden.<br />

So schlägt er unter an<strong>der</strong>em Mechanismen vor, damit Patienten, die sich für eine<br />

stationäre Behandlung im EU-Ausland entscheiden, die Behandlungskosten nicht vorstrecken<br />

müssen.<br />

Ob es gelingen wird, den ambitionierten Plan vor den im Juni 2009 stattfindenden Wahlen<br />

des Europäischen Parlaments die erste Lesung durchzuführen, bleibt abzuwarten.<br />

Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hat sich ausführlich mit dem Richtlinienentwurf auseinan<strong>der</strong>gesetzt<br />

und eine eigene Stellungnahme erarbeitet. Darin begrüßt sie den vorgeschlagenen<br />

Gemeinschaftsrahmen im Hinblick darauf, dass mit <strong>der</strong> Richtlinie ein klarstellen<strong>der</strong><br />

Rechtsrahmen geschaffen werde. Die Kodifizierung <strong>der</strong> Rechtsprechung des<br />

Europäischen Gerichtshofs <strong>der</strong> vergangenen Jahre (Kohl/Decker usw.) stelle einen<br />

transparenten Rahmen her, <strong>der</strong> Sicherheit für Patienten bei <strong>der</strong> Inanspruchnahme und<br />

Sicherheit für Ärzte bei <strong>der</strong> Erbringung von Gesundheitsleistungen biete. Allerdings<br />

werden auch Regelungen geschaffen, die erheblich in die ausschließlich den Mitgliedstaaten<br />

vorbehaltenen Kompetenzen hineinreichen, und zwar so weit, dass sich die Frage<br />

stelle, ob einige <strong>der</strong> Regelungen des Richtlinienentwurfs nicht gegen den Regelungsvorbehalt<br />

von Artikel 152 Absatz 5 EGV verstoßen. Danach ist ausschließlich den<br />

Mitgliedstaaten die Organisation ihrer Gesundheitswesen zugewiesen. Ein Beispiel:<br />

Artikel 5 des Entwurfs stellt klar, dass die Mitgliedstaaten unter an<strong>der</strong>em für die Bereitstellung<br />

von Qualitäts- und Sicherheitsstandards Sorge zu tragen haben. Um die Erbringung<br />

grenzüberschreiten<strong>der</strong> Gesundheitsdienstleistungen zu erleichtern, erhält die<br />

Kommission allerdings in Artikel 5 Abs. 3 die Möglichkeit, Leitlinien zu erarbeiten, um<br />

die Mitgliedstaaten bei <strong>der</strong> Bereitstellung <strong>der</strong> Standards zu unterstützen. Damit erlange<br />

die Kommission erhebliche Einwirkungsmöglichkeiten auf nationale Gesundheitssysteme,<br />

die ihr nicht zustehe, so die <strong>Bundesärztekammer</strong>. Daher schlägt sie vor, den<br />

Artikel 5 Abs. 3 ersatzlos zu streichen.<br />

Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> EU-Arbeitszeitrichtlinie<br />

Gesundheits- und Sozialpolitik im Diskurs<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Unter <strong>der</strong> slowenischen Ratspräsidentschaft hat sich <strong>der</strong> EU-Ministerrat Beschäftigung<br />

und Soziales nach jahrelangen Diskussionen am 10. Juni <strong>2008</strong> auf Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> EU-<br />

Arbeitszeitrichtlinie verständigt. Eine Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Richtlinie 2003/88/EG war unter<br />

an<strong>der</strong>em deshalb notwendig geworden, weil <strong>der</strong> Europäische Gerichtshof in den Urteilen<br />

SIMAP und Jaeger entschieden hatte, dass <strong>der</strong> Bereitschaftsdienst, den Ärzte in<br />

Form persönlicher Anwesenheit in <strong>der</strong> Gesundheitseinrichtung leisten, als Arbeitszeit<br />

anzusehen ist.<br />

1<br />

29


Der Rat hat sich in seinem Gemeinsamen Standpunkt darauf verständigt, die von <strong>der</strong><br />

Kommission vorgeschlagene Aufteilung des Bereitschaftsdienstes in aktive und inaktive<br />

Zeiten mitzutragen. Danach sind aktive Zeiten als Arbeitszeit zu definieren, inaktive<br />

Zeiten hingegen werden nicht als Arbeitszeit gewertet, sofern nicht in einzelstaatlichen<br />

Rechtsvorschriften o<strong>der</strong> im Einklang mit den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften<br />

und/o<strong>der</strong> Gepflogenheiten in Tarifverträgen o<strong>der</strong> Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern<br />

an<strong>der</strong>s lautende Bestimmungen vorgesehen sind. Geeinigt hat sich <strong>der</strong> Rat<br />

entgegen dem Kommissionsvorschlag ferner darauf, die sogenannte Opt-Out-Regelung,<br />

das heißt, die Möglichkeit, die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden kraft einzelvertraglicher<br />

Vereinbarungen zu überschreiten, beizubehalten. Gleichzeitig sollen<br />

Schutzmechanismen gegen einen Missbrauch zu Lasten <strong>der</strong> Arbeitnehmer eingeführt<br />

werden (vorherige Zustimmung des Arbeitnehmers beschränkt auf ein Jahr, keine<br />

Benachteiligung des Arbeitnehmers, wenn dieser nicht bereit ist, zuzustimmen, Vereinbarung<br />

erst möglich nach Ablauf <strong>der</strong> ersten vier Wochen des Arbeitsverhältnisses<br />

sowie die Möglichkeit, die Zustimmung zur Inanspruchnahme <strong>der</strong> Opt-Out-Regelung<br />

zu wi<strong>der</strong>rufen). Der Gemeinsame Standpunkt sieht Obergrenzen für die zugelassene<br />

wöchentliche Arbeitszeit im Rahmen <strong>der</strong> Opt-Out-Regelung vor: 60 Stunden im Durchschnitt<br />

eines Dreimonatszeitraums, sofern in einem Tarifvertrag o<strong>der</strong> einer Vereinbarung<br />

zwischen den Sozialpartnern nicht etwas an<strong>der</strong>es vorgesehen ist, mit <strong>der</strong> Möglichkeit,<br />

auf 65 Stunden zu erhöhen, sofern kein Tarifvertrag existiert und die inaktive Zeit<br />

während des Bereitschaftsdienstes als Arbeitszeit angesehen wird.<br />

Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hat sich dieser Einigung gegenüber sehr kritisch geäußert, da<br />

sie gravierende Verschlechterungen des Arbeitsschutzes für Krankenhausmitarbeiter<br />

zur Folge hat. Der hohe Standard des Schutzes in Europa würde gesenkt, um den Klinikarbeitgebern<br />

wie<strong>der</strong> längere Dienstzeiten und mehr Bereitschaftsdienste zuzugestehen.<br />

Nun ist es am Europäischen Parlament, in zweiter Lesung dem Gemeinsamen Standpunkt<br />

zuzustimmen. Der zuständige Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten<br />

hat aber in Form des von Alejandro Cercas (PSE, Spanien) erstellten Berichtes<br />

bereits deutlich gemacht, dass er dem Gemeinsamen Standpunkt in <strong>der</strong> vorliegenden<br />

Fassung nicht zustimmen wird. Vielmehr for<strong>der</strong>t <strong>der</strong> Ausschuss, den gesamten<br />

Bereitschaftsdienst einschließlich <strong>der</strong> inaktiven Zeit als Arbeitszeit anzusehen. Allerdings<br />

soll die Möglichkeit gegeben werden, die inaktive Zeit während des Bereitschaftsdienstes<br />

durch Tarifverträge, sonstige Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern<br />

o<strong>der</strong> Rechts- und Verwaltungsvorschriften bei <strong>der</strong> Berechnung <strong>der</strong> durchschnittlichen<br />

wöchentlichen Arbeitszeit beson<strong>der</strong>s gewichten zu können, und zwar in Übereinstimmung<br />

mit den allgemeinen Grundsätzen des Schutzes <strong>der</strong> Sicherheit und <strong>der</strong> Gesundheit<br />

von Arbeitnehmern. Ferner for<strong>der</strong>t <strong>der</strong> Ausschuss – im Gegensatz zum Rat – die<br />

Abschaffung <strong>der</strong> Opt-Out-Regelung innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten <strong>der</strong><br />

Richtlinie.<br />

Im Rahmen des Trilogs wird nun versucht, zwischen Kommission, Rat und Parlament<br />

zu einer Einigung zu gelangen. Die zweite Lesung im Parlament ist Ende <strong>2008</strong> vorgesehen.<br />

Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hatte im Vorfeld <strong>der</strong> Verhandlungen die deutschen Abgeordneten<br />

des Europäischen Parlaments in mehreren Schreiben und Einzelgesprächen auf-<br />

30


gefor<strong>der</strong>t, dem Gemeinsamen Standpunkt in <strong>der</strong> Form nicht zuzustimmen. Insofern<br />

konnte ein großer Erfolg erzielt werden.<br />

E-Health<br />

Gesundheits- und Sozialpolitik im Diskurs<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Als weiterer Teil des Sozialpaketes hat die Europäische Kommission eine Empfehlung<br />

zur grenzübergreifenden Interoperabilität elektronischer Patientendatensysteme und<br />

das Projekt „Smart Open Services (SOS)“ vorgesehen.<br />

Die Empfehlung enthält Grundsätze und Leitlinien für die Mitgliedstaaten, mit denen<br />

sichergestellt werden kann, dass Ärzte Zugang zu wichtigen Informationen über ihre<br />

Patienten haben, wo auch immer in Europa sich diese Informationen befinden. Zentrales<br />

Anliegen sei es, den Patienten die Möglichkeit zu geben, ihre Informationen, die in<br />

elektronischen Patientendatensystemen gespeichert sind, je<strong>der</strong>zeit und an jedem Ort<br />

abrufen zu können. Um dies zu erreichen, werden Empfehlungen an die Mitgliedstaaten<br />

ausgesprochen, Patientendatensysteme zu schaffen, die mit denen in an<strong>der</strong>en Mitgliedstaaten<br />

kompatibel sind.<br />

Auch das Projekt „SOS“ zielt darauf ab, elektronische Gesundheitsdienste grenzüberschreitend<br />

so zu vernetzen, dass Informationen über Diagnosen o<strong>der</strong> über die Medikation,<br />

aber auch elektronische Rezepte europaweit zugänglich werden. Dabei soll die<br />

Kompatibilität elektronischer medizinischer Informationen ungeachtet <strong>der</strong> Sprache<br />

o<strong>der</strong> <strong>der</strong> technischen Komplexität <strong>der</strong> Systeme sichergestellt werden, ohne dass dafür in<br />

ganz Europa ein gemeinsames System eingeführt werden müsse, so <strong>der</strong> Wille <strong>der</strong> Europäischen<br />

Kommission. Damit erhielten Ärzte auf elektronischem Wege in ihrer Sprache<br />

Zugang zu den Daten eines ausländischen Patienten, auch wenn dabei unterschiedliche<br />

Technologien und Systeme im Einsatz seien. Dies ermögliche Apotheken, Rezepte aus<br />

an<strong>der</strong>en Mitgliedstaaten elektronisch zu bearbeiten. Insgesamt sind 12 Län<strong>der</strong>, darunter<br />

Deutschland, beteiligt.<br />

Ferner hat die Europäische Kommission Anfang November <strong>2008</strong> ein Maßnahmen-<br />

Paket vorgestellt, das die Verbreitung <strong>der</strong> Telemedizin in Europa vorantreiben soll. Da<br />

die Telemedizin medizinische Dienste über eine größere Distanz ermögliche, werde<br />

damit die Patientenversorgung verbessert und die Effizienz des Gesundheitswesens<br />

erhöht, so die Kommission. Dienstleistungen wie die Teleradiologie und die Telekonsultation<br />

könnten dazu beitragen, Wartelisten zu verkürzen, den Ressourceneinsatz zu<br />

optimieren und die Produktivität zu erhöhen. Deshalb müssten mehr Vertrauen und<br />

Akzeptanz sowie Rechtssicherheit bezüglich <strong>der</strong> Telemedizin geschaffen und technische<br />

Fragen geklärt werden. So schlägt die Kommission eine Reihe von Maßnahmen<br />

vor, um diese Ziele erreichen zu können: dazu gehören unter an<strong>der</strong>em die Entwicklung<br />

von Leitlinien, um die Auswirkungen <strong>der</strong> Telemedizindienste, <strong>der</strong>en Wirksamkeit und<br />

Kosteneffizienz nach einheitlichen Kriterien bewerten zu können, und auch die Einrichtung<br />

einer europäischen Plattform für die Mitgliedstaaten, über die sie Informationen<br />

über geltende nationale Rechtsvorschriften für die Telemedizin sowie Vorschläge<br />

für neue nationale Vorschriften austauschen können. Weiter ist die Erarbeitung eines<br />

politischen Strategiepapiers geplant, in dem dargelegt werden soll, wie Interoperabilität,<br />

Qualität und Sicherheit <strong>der</strong> sich auf bestehende und neue Normen stützenden Telemonitoringssysteme<br />

auf europäischer Ebene gewährleistet werden können.<br />

1<br />

31


Psychische Gesundheit<br />

Die Europäische Kommission hat am 13. Juni <strong>2008</strong> die Konferenz: „Together for Mental<br />

Health and Well-being“ in Brüssel durchgeführt, auf <strong>der</strong> ein Europäischer Pakt für psychische<br />

Gesundheit und Wohlergehen beschlossen wurde. Dieser Pakt enthält einen<br />

Aufruf zum partnerschaftlichen Handeln <strong>der</strong> Mitgliedstaaten in den Bereichen Prävention<br />

von Selbsttötung und Depression, psychische Gesundheit bei Jugend und Bildung,<br />

psychische Gesundheit am Arbeitsplatz, psychische Gesundheit bei älteren Menschen<br />

sowie die Bekämpfung von Stigmatisierung und sozialer Ausgrenzung. Die Mitgliedstaaten<br />

haben vereinbart, gemeinsam Empfehlungen für Maßnahmen in den genannten<br />

Bereichen zu entwickeln. Die Konferenz, an <strong>der</strong> Minister, Patienten, Angehörige <strong>der</strong><br />

Gesundheitsberufe und Wissenschafter teilgenommen haben, und <strong>der</strong> Pakt folgen auf<br />

die Konsultation zum Grünbuch Psychische Gesundheit, die die Europäische Kommission<br />

im Herbst 2005 durchgeführt hatte.<br />

Seltene Krankheiten<br />

Die Europäische Kommission hat am 11. November <strong>2008</strong> eine Gemeinschaftsstrategie<br />

zur Bekämpfung seltener Krankheiten in Form einer Mitteilung wie auch eines Vorschlages<br />

für Ratsempfehlungen angenommen. Die Gemeinschaftsstrategie zielt darauf<br />

ab, die Mitgliedstaaten bei <strong>der</strong> Erkennung, Prävention, Diagnose, Behandlung, Versorgung<br />

und Erforschung von seltenen Krankheiten in Europa zu unterstützen.<br />

Sie legt Maßnahmen in drei Hauptbereichen fest, die darauf abzielen, seltene Krankheiten<br />

besser zu erkennen und ins Bewusstsein zu rücken, nationale Pläne zur Bekämpfung<br />

seltener Krankheiten in den Mitgliedstaaten zu unterstützen (Vorschlag für Ratsempfehlungen)<br />

sowie die Zusammenarbeit und Koordinierung bei <strong>der</strong> Bekämpfung<br />

seltener Krankheiten auf europäischer Ebene zu stärken. Im Vorfeld hatte die Europäische<br />

Kommission eine öffentliche Konsultation durchgeführt, an <strong>der</strong> sich auch die<br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> in Form einer Stellungnahme beteiligt hatte.<br />

Europe for Patients<br />

Die im April <strong>2008</strong> neu ernannte Gesundheitskommissarin Androulla Vassiliou aus<br />

Zypern hat Ende September <strong>2008</strong> die Kampagne „Europe for Patients“ ins Leben gerufen.<br />

In dieser werden verschiedene gesundheitspolitische Initiativen vorgestellt, die die<br />

Europäische Kommission zukünftig verabschieden möchte. Vorgesehen sind ein Grünbuch<br />

über Gesundheitsberufe in Europa, eine Mitteilung und Empfehlungen des Rates<br />

zur Patientensicherheit, ein Aktionsplan und eine Richtlinie zur Sicherheit und Qualität<br />

im Bereich Organtransplantation und Organspende, ein Bericht über Empfehlungen<br />

zur Krebsfrüherkennung aus dem Jahr 2003, eine europäische Plattform für den Kampf<br />

gegen Krebs, ein Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Grippeschutzimpfung,<br />

ein zweiter Bericht <strong>der</strong> Kommission über die Umsetzung <strong>der</strong> Empfehlungen des Rates<br />

zur umsichtigen Verwendung antimikrobieller Mittel in <strong>der</strong> Humanmedizin, eine weitere<br />

Konferenz zum Thema psychische Gesundheit sowie ein Vorschlag für Empfehlungen<br />

des Rates zu grenzübergreifenden Aspekten des Impfschutzes von Kin<strong>der</strong>n.<br />

32


Öffentliche Konsultationen<br />

Gesundheits- und Sozialpolitik im Diskurs<br />

Im Vorfeld des Erlasses von europäischen Rechtsakten führt die Europäische Kommission<br />

im zunehmenden Maße öffentliche Konsultationen durch, um Interessensvertreter<br />

die Gelegenheit zur Stellungnahme zu ermöglichen.<br />

Bis April <strong>2008</strong> hatten Akteure und Interessensgruppe die Möglichkeit, sich zu Patienteninformationen<br />

bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu äußern.<br />

Die Europäische Kommission plant die Vorlage einer Richtlinie, mit <strong>der</strong> es allen EU-<br />

Bürgern ermöglicht werden soll, Informationen zu Qualität, Wirkung und Zuverlässigkeit<br />

von medizinischen Produkten zu erhalten. Ziel ist es, die stark variierenden Vorschriften<br />

und Vorgehensweisen <strong>der</strong> Mitgliedstaaten <strong>der</strong> EU im Hinblick auf die Vermittlung<br />

von Patienteninformationen zu vereinheitlichen, um den ungleichen Zugang<br />

für die Bürger <strong>der</strong> EU zu begrenzen.<br />

Die Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) hat sich an <strong>der</strong> Konsultation<br />

beteiligt. Darin unterstützt sie grundsätzlich die Bestrebungen <strong>der</strong> Europäischen<br />

Kommission, die Informationsmöglichkeiten und Inhalte über die Therapie mit Arzneimitteln<br />

zu verbessern, hält aber an dem Verbot von Publikumswerbung für verschreibungspflichtige<br />

Arzneimittel durch das Heilmittelwerbegesetz fest.<br />

Ferner hat die Europäische Kommission eine Konsultation zur Bekämpfung von<br />

gefälschten Humanarzneimitteln durchgeführt. Dabei wurden Interessensgruppen aufgefor<strong>der</strong>t,<br />

Ideen und Vorschläge für die Verbesserung eines geregelten Rahmens für<br />

medizinische Produkte einzureichen, um die Fälschung von Arzneimitteln bekämpfen<br />

zu können.<br />

Weiter hat die Kommission eine Onlinebefragung zur Patientensicherheit durchgeführt.<br />

Ziel ist es, die Mitgliedstaaten bei ihren Bemühungen zu unterstützen,<br />

„Zwischenfälle“ in <strong>der</strong> medizinischen Versorgung zu vermeiden. Ferner soll das Vertrauen<br />

<strong>der</strong> EU-Bürger in das Gesundheitssystem verbessert werden.<br />

Schließlich hat die Europäische Kommission eine öffentliche Konsultation im Bereich<br />

Medizinprodukte durchgeführt, um zu überprüfen, inwieweit sie den europäischen<br />

Rechtsrahmen für Medizinprodukte und medizinische Geräte verbessern kann. Ziel ist<br />

es, die Rechtsvorschriften über Medizinprodukte zu mo<strong>der</strong>nisieren und zu vereinfachen.<br />

1.3.4 Ständige Konferenz „Europäische Angelegenheiten“<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Die Ständige Konferenz „Europäische Angelegenheiten“ tagte unter Vorsitz von Herrn<br />

Dr. med. Klaus-Dieter Wurche im August <strong>2008</strong>. Einen Schwerpunkt <strong>der</strong> Beratungen bildete<br />

<strong>der</strong> von <strong>der</strong> Rechtsabteilung erstellte Diskussionsentwurf einer Stellungnahme <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> zum Richtlinienvorschlag über die Ausübung <strong>der</strong> Patientenrechte<br />

in <strong>der</strong> grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung. Der Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

hat die auf dem Diskussionsentwurf basierende und von <strong>der</strong> Rechtsabteilung<br />

erstellte Stellungnahme in seiner Sitzung vom 29. August <strong>2008</strong> beschlossen. Einen<br />

1<br />

33


an<strong>der</strong>en Schwerpunkt bildeten die Implikationen <strong>der</strong> Dienstleistungsrichtlinie<br />

2006/123/EG für das Gesundheitswesen. Zwar sind die Gesundheitsdienstleistungen<br />

gemäß Art. 2 <strong>der</strong> Richtlinie und Erwägungsgrund 22 <strong>der</strong> Richtlinie vom Anwendungsbereich<br />

<strong>der</strong> Dienstleistungsrichtlinie ausgenommen. Dennoch ist das von <strong>der</strong> Dienstleistungsrichtlinie<br />

2006/123/EG gefor<strong>der</strong>te Normenscreening ggf. für die Heilberufekammern<br />

von Bedeutung (siehe dazu <strong>Kapitel</strong> 4.3.4). In den Beratungen <strong>der</strong> Ständigen<br />

Konferenz „Europäische Angelegenheiten“ wurde deutlich, dass für das Jahr 2009 eine<br />

Reihe von Kommissionsvorschlägen im Gesundheitsbereich geplant und veröffentlicht<br />

werden, zu denen die <strong>Bundesärztekammer</strong> ebenfalls Stellung nehmen wird (beispielsweise<br />

Mitteilung <strong>der</strong> Kommission zur Sicherheit <strong>der</strong> Patienten unter Einschluss <strong>der</strong><br />

Prävention und Eindämmung von therapieassoziierten Infektionen, Grünbuch über<br />

Arbeitskräfte des Gesundheitswesens in Europa, siehe auch <strong>Kapitel</strong> 1.3.3).<br />

1.3.5 Ständiger Ausschuss <strong>der</strong> Europäischen Ärzte (CPME)<br />

Der „Ständige Ausschuss <strong>der</strong> Europäischen Ärzte“ (Comité Permanent des Médecins<br />

Européens – CPME) koordiniert und vertritt die Interessen <strong>der</strong> Ärztinnen und Ärzte <strong>der</strong><br />

EU-Mitgliedstaaten, des Europäischen Wirtschaftsraumes und <strong>der</strong> Schweiz. Die Mitgliedsorganisationen<br />

im CPME sind die repräsentativen nationalen Ärzteorganisationen.<br />

Das CPME stimmt auf vielen Gebieten <strong>der</strong> Gesundheits- und Sozialpolitik die Auffassungen<br />

<strong>der</strong> einzelnen nationalen Ärzteschaften aufeinan<strong>der</strong> ab, um somit als „Stimme<br />

<strong>der</strong> Ärzte Europas“ die Interessen <strong>der</strong> europäischen Ärzteschaft vor den<br />

europäischen Institutionen zu vertreten. Außerdem gibt <strong>der</strong> CPME die Möglichkeit,<br />

Positionen und nationale Entwicklungen auszutauschen und europäische Absprachen<br />

im Interesse <strong>der</strong> nationalen Ärzteschaften zu för<strong>der</strong>n. Migration von Ärztinnen und<br />

Ärzten sowie von Studierenden innerhalb <strong>der</strong> EU bzw. des EWR sind hier als Themen<br />

nur beispielhaft zu nennen.<br />

Seit Januar <strong>2008</strong> hat Dr. Michael Wilks aus dem Vereinigten Königreich sein auf zwei<br />

Jahre begrenztes Amt als Präsident des CPME angetreten. Das Büro des CPME in Brüssel<br />

leitet als Generalsekretärin die Juristin Lisette Tiddens-Engwirda aus den Nie<strong>der</strong>landen.<br />

Die <strong>Bundesärztekammer</strong> stellt mit ihrem Vizepräsidenten, Dr. Frank Ulrich Montgomery,<br />

eines <strong>der</strong> Vorstandsmitglie<strong>der</strong> des CPME. Der CPME-Präsident, die Vizepräsidenten,<br />

die Generalsekretärin und die CPME- Mitarbeiter haben auch im Jahr <strong>2008</strong> die<br />

europäische Ärzteschaft bei vielen Veranstaltungen und Gremien vertreten.<br />

Rechtsanwalt Horst Dieter Schirmer von <strong>der</strong> gemeinsamen Rechtsabteilung <strong>der</strong> Kassenärztlichen<br />

Bundesvereinigung und <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> hat den Vorsitz im Ausschuss<br />

„Juristen” und berät die Präsidentschaft des CPME in Rechtsfragen.<br />

Dr. Klaus-Dieter Wurche, Mitglied im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, ist Leiter <strong>der</strong><br />

deutschen Delegation.<br />

Der CPME hat vier Unterausschüsse. Den Ausschuss für Ausbildung, Kontinuierliche<br />

berufliche Entwicklung und Qualitätsverbesserung wird von Dr. Helena Stehlikova aus<br />

<strong>der</strong> Tschechischen Republik geleitet, <strong>der</strong> Ausschuss Ethik und Berufsregeln von<br />

Dr. Torunn Janbu aus Norwegen, <strong>der</strong> Ausschuss für Sicherheit <strong>der</strong> gesundheitlichen<br />

Versorgung, <strong>der</strong> sozialen Sicherheit, <strong>der</strong> Gesundheitsökonomie und <strong>der</strong> pharmazeuti-<br />

34


Gesundheits- und Sozialpolitik im Diskurs<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

schen Industrie von dem Luxemburger Dr. Daniel Mart. Dem Ausschuss Medizin, Prävention<br />

und Umwelt sitzt Dr. Jacques Van <strong>der</strong> Vliet aus den Nie<strong>der</strong>landen vor.<br />

Vertreter des Auslandsdienstes <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und Delegierte <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

im CPME sind in den vier CPME-Ausschüssen und in verschiedenen CPME-<br />

Arbeitsgruppen aktiv. Sie bringen dort regelmäßig die Positionen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

ein. Im Bereich <strong>der</strong> Telematik wirkt ein Vertreter <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> in <strong>der</strong><br />

Arbeitsgruppe „E-Health“ mit. Außerdem betreuten und beantworteten Mitarbeiter des<br />

Auslandsdienstes in Zusammenarbeit mit den Dezernaten <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

Erhebungen zum Stand ärztlicher Belange und gesundheitspolitischer Fragen, die von<br />

nationalen Mitgliedorganisationen eingebracht werden. Beispiele sind hier eine Befragung<br />

zum Thema E-Learning o<strong>der</strong> den Pandemievorbereitungen in den einzelnen Mitgliedstaaten.<br />

Die Europäische Ärzteschaft ist zunehmend gefor<strong>der</strong>t, die Vorschläge und Entwürfe <strong>der</strong><br />

Europäischen Kommission für Richtlinien in den frühestmöglichen Stadien zu beobachten<br />

und sorgfältig zu prüfen, damit rechtzeitig die Interessen <strong>der</strong> europäischen Ärztinnen<br />

und Ärzte eingebracht werden können. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> ist als aktives<br />

Mitglied im CPME stets bei den Beratungen sowie <strong>der</strong> Vorbereitung von Stellungnahmen<br />

engagiert. Das Jahr <strong>2008</strong> stand in <strong>der</strong> EU gesundheitspolitisch unter den Vorzeichen<br />

<strong>der</strong> Veröffentlichung <strong>der</strong> EU-Richtlinie für Patientenrechte im grenzüberschreitenden<br />

Gesundheitsverkehr. Daher wurde die offizielle Stellungnahme <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

hierzu an alle CPME-Mitglie<strong>der</strong> versandt und vorgestellt. Ein weiterer<br />

Schwerpunkt war die Europäische Arbeitszeitrichtlinie, die von <strong>der</strong> slowenischen Ratspräsidentschaft<br />

eingebracht und im Europäischen Parlament zur Abstimmung vorgelegt<br />

wurde. Unter <strong>der</strong> Fe<strong>der</strong>führung von Dr. Montgomery erarbeitete <strong>der</strong> CPME eine<br />

Empfehlung, die als Argumentationshilfe für das Lobbyieren bei Mitglie<strong>der</strong>n des Europäischen<br />

Parlaments dienen sollte. Ein von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> erarbeitetes Papier<br />

zu Organspenden und Transplantation konnte mit geringen Än<strong>der</strong>ungen ebenfalls verabschiedet<br />

werden.<br />

Als Beobachter beim CPME ist <strong>2008</strong> die Serbische Ärztekammer aufgenommen worden.<br />

Darüber hinaus wurde eine Reformdiskussion für das CPME angestoßen. Die verän<strong>der</strong>nden<br />

Bedingungen in <strong>der</strong> EU und dem Ständigen Ausschuss sollen in <strong>der</strong> Struktur<br />

des CPME erkennbar sein. Eine Arbeitsgruppe zu diesem Sachverhalt wurde unter<br />

<strong>der</strong> Leitung von Dr. Konstanty Radziwill aus Polen gegründet. Die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

hat sich ebenfalls zur Mitarbeit verpflichtet.<br />

Die verstärkten Aktivitäten <strong>der</strong> EU-Kommission im Bereich des Gesundheitswesens<br />

definieren den CPME und seine Arbeit mit. Die Einbringung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

in den Gremien des CPME wird für die Position <strong>der</strong> europäischen Ärzteschaft bei <strong>der</strong><br />

Durchsetzung <strong>der</strong> Ziele im Sinne <strong>der</strong> Patienten weiterhin unabdingbar sein.<br />

1<br />

35


1.3.6 Zusammenarbeit in <strong>der</strong> Europäischen Union<br />

Neben <strong>der</strong> aktiven Mitarbeit im Ständigen Ausschuss <strong>der</strong> Europäischen Ärzte (CPME)<br />

(siehe <strong>Kapitel</strong> 1.2.5 CPME) engagiert sich <strong>der</strong> Auslandsdienst <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> Europäischen Union in verschiedenen Gremien und Arbeitsgruppen,<br />

um die Interessen <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft zu wahren und Ideen möglichst effizient<br />

umzusetzen.<br />

So war die <strong>Bundesärztekammer</strong> mit einem Vertreter an <strong>der</strong> „Conférence Européenne<br />

des Ordres et des Organismes d’Attributions Similaires“ (CEOM), die am 28. November<br />

<strong>2008</strong> auf Einladung <strong>der</strong> französischen Ärztekammer „Conseil National de l’Ordre des<br />

Médecins“ in Paris stattfand, vertreten. Diese europäische Konferenz <strong>der</strong> Ärztekammern<br />

und ärztlichen Organisationen <strong>der</strong> EU-Län<strong>der</strong>, die kammerähnliche Aufgaben<br />

wahrnehmen, zielt auf die Koordinierung <strong>der</strong> Verfahren in den EU-Mitgliedstaaten ab,<br />

die im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten <strong>der</strong> Richtlinie über die Nie<strong>der</strong>lassungsfreiheit<br />

und die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen bzw. <strong>der</strong> Diplome<br />

<strong>der</strong> Ärzte Anwendung finden.<br />

Die Vertreter <strong>der</strong> ärztlichen Berufsorganisationen aus dem deutschsprachigen Raum<br />

treffen sich einmal jährlich zum Meinungs- und Erfahrungsaustausch über die Entwicklungen<br />

<strong>der</strong> Sozial-, Gesundheits- und Berufspolitik in den einzelnen Län<strong>der</strong>n.<br />

Die 54. Konsultativtagung fand vom 3. bis 5. Juli <strong>2008</strong> auf Einladung <strong>der</strong> Ärztekammer<br />

Südtirols in Meran statt. Unter dem Vorsitz des Präsidenten Dr. Andreas von Lutterotti<br />

nahmen an den Sitzungen neben Vertretern aus Südtirol, Delegierte aus Österreich, <strong>der</strong><br />

Schweiz, Luxemburg und Deutschland teil. Der Präsident <strong>der</strong> nationalen italienischen<br />

Ärztekammer, Dr. Amedeo Bianco war als Gast aus Rom angereist. Die Schwerpunktthemen<br />

waren: Sterbehilfe, Sterbebegleitung und Patientenverfügungen, Qualitätssicherung<br />

als Instrumentarium <strong>der</strong> Sozialversicherungen und Gesundheitspolitik, die<br />

Swiss DRGs sowie die Rolle <strong>der</strong> Ärzte und an<strong>der</strong>er Gesundheitsberufe in <strong>der</strong> Grundversorgung<br />

angesichts des Ärztemangels. Während <strong>der</strong> einzelnen Län<strong>der</strong>berichte konnte<br />

über die spezifische Situation und einzelne Problempunkte <strong>der</strong> vertretenen Organisationen<br />

beraten werden. Die ständigen Arbeitsgruppen „Gesundheit und Umwelt“ sowie<br />

„Weiterbildung und Fortbildung“ trafen sich bereits einen Tag vor dem offiziellen<br />

Beginn des Treffens. Die Konsultativtagung bietet den Vertretern <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

auch eine hervorragende Gelegenheit zum Austausch mit den teilnehmenden Kolleginnen<br />

und Kollegen in Vorbereitung auf die Sitzungen des CPME und an<strong>der</strong>er Gremien.<br />

Gastgeber <strong>der</strong> 55. Konsultativtagung 2009 wird die Schweiz sein. Die Tagung wird<br />

vom 3. bis 4. Juli in Zürich stattfinden.<br />

Vom 12. bis 14. November <strong>2008</strong> fand auf Einladung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> ein bilaterales<br />

Treffen mit <strong>der</strong> französischen Kammer, dem „Conseil National de l’Ordre des<br />

Médecins“, statt. Der Auslandsdienst bereitete das Treffen in Berlin vor, bei dem verschiedene<br />

Themen zur Aus-, Fort-, und Weiterbildung und aktuelle gesundheitspolitische<br />

Angelegenheiten beraten wurden. Beide Kammern bestätigten, dass sie bereit sind<br />

in einer Arbeitsgruppe mitzuarbeiten, die sich mit <strong>der</strong> Reform des „Ständigen Ausschuss<br />

<strong>der</strong> Europäischen Ärzte“ befassen wird. (siehe auch <strong>Kapitel</strong> 1.3.5 CPME und<br />

<strong>Kapitel</strong> 1.4.1 Ausschuss „Internationale Angelegenheiten“).<br />

36


Seit Jahren besteht weiterhin eine sehr enge Zusammenarbeit mit den Ärztevertretern<br />

aus Österreich, <strong>der</strong> Schweiz, Großbritannien und den skandinavischen Län<strong>der</strong>n. Insbeson<strong>der</strong>e<br />

mit <strong>der</strong> Finnish Medical Association besteht ein beson<strong>der</strong>s aktiver Erfahrungsaustausch<br />

mit verschiedenen fortlaufenden Projekten (siehe auch <strong>Kapitel</strong> 1.4.5 Internationale<br />

Zusammenarbeit).<br />

Deutsch-polnische Arbeitsgruppe<br />

Gesundheits- und Sozialpolitik im Diskurs<br />

Die Arbeitsgruppe hat im Jahr <strong>2008</strong> ihre Arbeit auf den direkten Austausch von Themen<br />

und Problemen zwischen <strong>der</strong> Sächsischen Landesärztekammer und <strong>der</strong> polnischen<br />

Nie<strong>der</strong>schlesischen Ärztekammer fokussiert. Ein zentrales Element bildete dabei <strong>der</strong><br />

Ärztemangel in Sachsen und die Migration von Ärzten aus den osteuropäischen Län<strong>der</strong>n.<br />

Zudem erfolgte über die Arbeitsgruppe <strong>der</strong> fachliche Austausch über die Weiterbildung,<br />

die Fortbildung und die Berufsordnung in den beiden Nachbarlän<strong>der</strong>n. Dadurch konnten<br />

wichtige Erkenntnisse über die jeweiligen Gesundheitssysteme gewonnen und Fragen<br />

<strong>der</strong> Anpassung erörtert werden. Bereits im Jahr 2007 konnte auf einem Vorstandstreffen<br />

<strong>der</strong> befreundeten Ärztekammern ein „Letter of Intent“ zur gegenseitigen Anerkennung<br />

von Fortbildungsveranstaltungen unterzeichnet werden.<br />

Der Schwerpunkt <strong>der</strong> Arbeit galt im Jahr <strong>2008</strong> insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Vorbereitung des<br />

4. Deutsch-Polnischen Symposiums „Vergangenheit verstehen – Zukunft gestalten“,<br />

welches vom 12. bis 14. September <strong>2008</strong> in Dresden stattfand. Zusammen mit den Vertretern<br />

<strong>der</strong> befreundeten Polnisch-Nie<strong>der</strong>schlesischen Ärztekammer gelang es, ein<br />

umfangreiches wissenschaftliches und kulturelles Programm zu entwickeln. Im Mittelpunkt<br />

dieses Symposiums standen vor allem europäische gesundheitspolitische Themen<br />

sowie grenzüberschreitende Fragen zum Rettungsdienst sowie zur Delegation<br />

ärztlicher Leistungen. Zu den Referenten gehörten unter an<strong>der</strong>en Prof. Egon Bahr,<br />

Dr. Otmar Kloiber und Prof. Dr. Scriba. Umrahmt wurde das Symposium von einem<br />

internationalen Festabend.<br />

1.4 Internationale Angelegenheiten<br />

1.4.1 Ausschuss „Internationale Angelegenheiten“<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Im Berichtszeitraum trat <strong>der</strong> Ausschuss „Internationale Angelegenheiten“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

zur zweiten ordentlichen Sitzung in <strong>der</strong> Wahlperiode 2007/2011 am<br />

20.11.08 in Berlin zusammen.<br />

Der Ausschuss befasste sich mit Projekten und Angelegenheiten, die <strong>der</strong> Auslandsdienst<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> in Zusammenarbeit mit verschiedenen internationalen<br />

Organisationen bearbeitet: Weltärztebund (siehe <strong>Kapitel</strong> 1.4.3 Weltärztebund), Ständi-<br />

1<br />

37


ger Ausschuss <strong>der</strong> Europäischen Ärzte (siehe <strong>Kapitel</strong> 1.3.5 CPME), Europäisches Forum<br />

<strong>der</strong> Ärzteorganisationen und WHO (siehe <strong>Kapitel</strong> 1.4.4 EFMA/WHO) und das Symposium<br />

<strong>der</strong> Zentral- und Osteuropäischen Ärzteorganisationen (siehe <strong>Kapitel</strong> 1.4.2 ZEVA).<br />

Außerdem wurden verschiedene Projekte mit internationalen und europäischen Partnern<br />

besprochen (siehe <strong>Kapitel</strong> 1.3.6 Zusammenarbeit in <strong>der</strong> Europäischen Union und<br />

<strong>Kapitel</strong> 1.4.5 Internationale Zusammenarbeit). So wurde zum Beispiel das erfolgreiche<br />

bilaterale Treffen mit <strong>der</strong> französischen Delegation aufgearbeitet. Eine verstärkte<br />

Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen <strong>der</strong> französischen Ärztekammer<br />

und weitere regelmäßige gemeinsame Treffen wurden von den Mitglie<strong>der</strong>n des Ausschusses<br />

befürwortet. Zusätzlich sind ähnliche Projekte mit den italienischen und spanischen<br />

Ärztevertretungen im Frühsommer 2009 in Planung. Der Ausschuss „Internationale<br />

Angelegenheiten“ unterstützt weiterhin die Bemühungen des Auslandsdienstes<br />

beim Aufbau <strong>der</strong> Ärzteorganisation in <strong>der</strong> Ukraine und die geplanten Aktivitäten in Serbien<br />

sowie in Bosnien und Herzegowina (siehe <strong>Kapitel</strong> 1.4.5 Internationale Zusammenarbeit).<br />

Der Ausschuss legte außerdem die Themenvorschläge für die nächste Konsultativtagung<br />

deutschsprachiger Ärzteorganisationen, die am 3. und 4. Juli 2009 in Zürich<br />

stattfinden wird, fest (siehe <strong>Kapitel</strong> 1.4.5 Internationale Zusammenarbeit).<br />

1.4.2 Symposium <strong>der</strong> Zentral- und Osteuropäischen Ärzteorganisationen<br />

Das Symposium <strong>der</strong> Zentral- und Osteuropäischen Ärzteorganisationen (ZEVA) bietet<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> die Möglichkeit zur Kontaktpflege mit den Ärztekammern in<br />

den Nachbarlän<strong>der</strong>n Mittel- und Osteuropas sowie zum Erfahrungsaustausch. Das<br />

15. Symposium fand am 12. und 13. September <strong>2008</strong> auf Einladung <strong>der</strong> rumänischen<br />

Ärztekammer in Caransebes statt. Die deutsche Ärzteschaft war neben <strong>der</strong> rumänischen<br />

ebenso vertreten wie die polnische, albanische, kroatische und serbische Ärzteorganisationen.<br />

Das 15. ZEVA-Symposium widmete sich dem Thema Migration von Ärztinnen und Ärzten.<br />

Eröffnet wurde die Diskussion durch einen Vortrag von Dr. Dr. h. c. Otmar Kloiber,<br />

dem Generalsekretär des Weltärztebundes, <strong>der</strong> die deutsche Situation beispielhaft darstellte.<br />

Ausgehend von <strong>der</strong> Feststellung, dass Ärztemangel in fast allen Staaten besteht, lässt<br />

sich in Europa ein Ost-West-Strom bei <strong>der</strong> Migration feststellen. Eine nachhaltige Bekämpfung<br />

des Mangels, so Dr. Kloiber, lasse sich nur durch verbesserte Arbeitsbedingungen, die<br />

Sicherstellung <strong>der</strong> Autonomie <strong>der</strong> Arbeit und angemessene Vergütung erzielen. Migration<br />

ist ein Problem, welches die mittel-, ost- und südosteuropäischen Ärztekammern<br />

beson<strong>der</strong>s stark belastet. Mit <strong>der</strong> Mitgliedschaft in <strong>der</strong> EU und <strong>der</strong> damit verbundenen<br />

erleichterten Anerkennung <strong>der</strong> Studienabschlüsse sowie die schlechteren Arbeitsbedingungen<br />

vor Ort, hat die Auswan<strong>der</strong>ung vieler Ärzte Richtung Westen zugenommen.<br />

Es sind vor allem Fachärzte, die migrieren und beson<strong>der</strong>s in ländlichen Gebieten Versorgungslücken<br />

hinterlassen.<br />

In vielen Län<strong>der</strong>n wird zudem von einer Abnahme <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Medizinstudenten<br />

berichtet. Nach Ansicht <strong>der</strong> ZEVA-Teilnehmer hat dies seine Ursachen in <strong>der</strong> abnehmenden<br />

Attraktivität des Arztberufes in diesen Län<strong>der</strong>n. Lediglich in Österreich<br />

herrscht eine hohe Arztdichte.<br />

38


Gesundheits- und Sozialpolitik im Diskurs<br />

Für die <strong>Bundesärztekammer</strong> ergänzte das Vorstandsmitglied und Präsident <strong>der</strong> Landesärztekammer<br />

Bremen, Dr. Klaus-Dieter Wurche, die Ausführungen von Dr. Kloiber<br />

bezüglich <strong>der</strong> Ärztemigration in Deutschland. In <strong>der</strong> Darstellung <strong>der</strong> Situation <strong>der</strong> Ärzteschaft<br />

beschrieb er vor allem die Situation <strong>der</strong> Krankenhäuser, die kürzlich abgeschlossenen<br />

Honorarverhandlungen, den Gesundheitsfonds und die Diskussion um<br />

die elektronische Gesundheitskarte. Hier bat die rumänische Ärztekammer um weitere<br />

Informationen, da Telematik auch in Rumänien zum Thema wird.<br />

Um die neugegründete serbische Ärzteschaft zu unterstützen, wird das ZEVA-Treffen<br />

im Jahr 2009 im Belgrad stattfinden. Die BÄK hat eine organisatorische Unterstützung<br />

zugesagt, die bereits zu ersten Gesprächen geführt hat. Der beson<strong>der</strong>e Einsatz des Auslandsdienstes<br />

in den Län<strong>der</strong>n Osteuropas für die Unterstützung und För<strong>der</strong>ung von stabilen<br />

und gut funktionierenden ärztlichen Selbstverwaltungen wird von den europäischen<br />

Kollegen seit Jahren sehr geschätzt. Die kontinuierlichen Bemühungen <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> unterstützten das Bestreben <strong>der</strong> deutschen und europäischen Ärzteschaft,<br />

die Autonomie und Freiheit des ärztlichen Berufes sicherzustellen. Starke Partner<br />

in an<strong>der</strong>en europäischen Län<strong>der</strong>n stärken auch die <strong>Bundesärztekammer</strong> auf europäischer<br />

Ebene.<br />

1.4.3 Weltärztebund (World Medical Association)<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Die deutsche Ärzteschaft ist durch die <strong>Bundesärztekammer</strong> im Weltärztebund (World<br />

Medical Association – WMA) vertreten. Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe und Prof.<br />

Dr. Dr. h. c. Karsten Vilmar waren im Jahre <strong>2008</strong> Mitglie<strong>der</strong> im Vorstand des WMA, Professor<br />

Hoppe war zudem Schatzmeister.<br />

Der WMA vertritt die Interessen <strong>der</strong> internationalen Ärzteschaft, verfasst regelmäßig<br />

Stellungnahmen zu sozialen und gesellschaftlichen Fragen im Bereich Medizin und<br />

Gesundheit und ist insbeson<strong>der</strong>e aktiv beteiligt an <strong>der</strong> Erarbeitung eines globalen Konsenses<br />

über ärztliche Ethik. So hat etwa zum Beispiel die „Deklaration von Helsinki“ aus<br />

dem Jahre 1964 in ihrer überarbeiteten Version den internationalen Maßstab für die<br />

Durchführung von klinischen Studien am Menschen gesetzt und somit auch das Arzneimittelgesetz<br />

in Deutschland mitgeprägt. Um die zeitgemäße Gültigkeit zu gewährleisten,<br />

wurde die Deklaration von Helsinki <strong>2008</strong> nochmals gründlich überarbeitet. Ein<br />

Vertreter <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> wurde während <strong>der</strong> 179. Vorstandssitzung des Weltärztebundes,<br />

die vom 15. bis 17. Mai <strong>2008</strong> in Divonne-les-Bains in Frankreich stattfand,<br />

in die WMA-Arbeitsgruppe zur Revision <strong>der</strong> Deklaration ernannt. In <strong>der</strong> Arbeitsgruppe<br />

waren außerdem ärztliche Vertreter aus Brasilien, Japan, Schweden und Südafrika vertreten.<br />

Die Arbeitsgruppe stellte die weltweit eingehenden Vorschläge für Ergänzungen<br />

und Än<strong>der</strong>ungen zusammen und präsentierte und diskutierte diese an insgesamt drei<br />

internationalen Arbeitstagungen. Alle Interessengruppen hatten außerdem die Möglichkeit<br />

ihre Vorschläge und Kommentare online über das Internetportal des WMA einzugeben<br />

und somit aktiv am Diskussionsprozess teilzunehmen. Während <strong>der</strong><br />

59. WMA-Generalversammlung, die vom 15. bis 18. Oktober <strong>2008</strong> in Seoul in Südkorea<br />

stattfand, konnte schließlich die gründlich überarbeitete und aktualisierte Fassung <strong>der</strong><br />

Deklaration von Helsinki verabschiedet werden. Gleichzeitig wurde beschlossen zwei<br />

1<br />

39


separate Arbeitsgruppen einzusetzen, die sich mit den weiterhin kontrovers diskutierten<br />

Punkten <strong>der</strong> Deklaration beschäftigen werden. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> ist hierbei<br />

ebenfalls vertreten.<br />

Dr. Jon Snaedal aus Island präsidierte die WMA-Generalversammlung in Seoul. Ihm ist<br />

Dr. Yoram Blashar aus Israel für die Amtsperiode <strong>2008</strong>/2009 gefolgt. Zum Präsidenten<br />

für die nächste Amtsperiode 2009/2010 wurde Herr Dr. Dana Hanson aus Kanada<br />

gewählt. Er wird sein Amt mit <strong>der</strong> nächsten Generalversammlung in Mumbai, Indien,<br />

im Oktober 2009 einnehmen. Neben <strong>der</strong> revidierten Deklaration von Helsinki wurden<br />

während <strong>der</strong> 59. Generalversammlung insgesamt zehn weitere Dokumente verabschiedet,<br />

darunter die „WMA-Deklaration über berufliche Eigenständigkeit und klinische<br />

Unabhängigkeit“, die offiziell als „Deklaration von Seoul“ bezeichnet wird.<br />

Eine Sammlung aller Erklärungen und Deklarationen sowie das „Handbuch <strong>der</strong> medizinischen<br />

Ethik“ stehen im Original auf Englisch sowie in deutscher Sprache auch<br />

elektronisch über den Internetauftritt <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zur Verfügung. Das<br />

deutsche Handbuch <strong>der</strong> WMA-Deklarationen, Erklärungen und Entschließungen<br />

(http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/HandbuchWMA.pdf) wurde <strong>2008</strong> vom<br />

Auslandsdienst in einer aktualisierten Fassung in gebundener Form veröffentlicht. Es<br />

enthält alle Dokumente, die bis einschließlich zur WMA-Generalversammlung in<br />

Kopenhagen 2007 verabschiedet wurden. Die nächste Überarbeitung und Aktualisierung<br />

ist im Frühjahr 2010 geplant. In Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> Finnish Medical Association<br />

unterstützt <strong>der</strong> Auslandsdienst sowohl finanziell als auch organisatorisch die<br />

Übersetzung und den Druck des WMA-Ethik-Handbuchs aus dem Englischen ins<br />

Ukrainische (siehe auch 1.4.5 Internationale Zusammenarbeit).<br />

Vertreter des Auslandsdienstes <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> haben in verschiedenen WMA-<br />

Arbeitsgruppen Aufgaben übernommen und unterstützen zudem mehrere vom WMA<br />

koordinierte Projekte. So wurden zum Beispiel im Rahmen <strong>der</strong> von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

und <strong>der</strong> American Medical Association gemeinsam mit dem WMA entwickelten<br />

„Anti-Tabak“-Strategie verschiedene Veranstaltungen und Projekte unterstützt. Es<br />

ist geplant, den von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> entwickelten „Blended-Learning“-Trainingskurs<br />

für Ärzte zur Unterstützung von Patienten bei <strong>der</strong> Rauchentwöhnung ins<br />

Englische zu übersetzten, um einen weltweiten Zugang zu ermöglichen. Übersetzungen<br />

in weitere Sprachen sind bereits angefragt und in Planung.<br />

1.4.4 Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> Weltgesundheitsorganisation<br />

European Forum of Medical Associations and WHO (EFMA/WHO)<br />

Das „European Forum of Medical Associations and WHO“ (EFMA/WHO) dient als Verbindungsglied<br />

zwischen den nationalen europäischen Ärzteorganisationen und dem<br />

Europabüro <strong>der</strong> Weltgesundheitsorganisation (World Health Organization – WHO) in<br />

Kopenhagen, Dänemark. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> ist offizielles Mitglied im EFMA-<br />

WHO-Liaison-Komitee. Das Komitee entwirft unter an<strong>der</strong>em das Programm des jährlich<br />

stattfindenden Forums, das im Jahr <strong>2008</strong> am 10. und 11. April auf Einladung <strong>der</strong><br />

Israel Medical Association in Tel-Aviv veranstaltet wurde. Dr. Ramin Parsa-Parsi präsen-<br />

40


Gesundheits- und Sozialpolitik im Diskurs<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

tierte dabei den von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> entwickelten „Blended-Learning“-Kurs,<br />

<strong>der</strong> Ärzten helfen soll, Patienten bei <strong>der</strong> Rauchentwöhnung zu unterstützen. Außerdem<br />

hielt er einen Vortrag zum Thema „Ärztlich assistierter Suizid“ und stellte dabei die Stellungnahme<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> vor.<br />

Neue Ansprechpartner für das EFMA-Liaison-Komitee ist seit September <strong>2008</strong> Dr. Enis<br />

Baris, Direktor <strong>der</strong> Abteilung für Gesundheitssysteme im WHO Regionalbüro Europa.<br />

Die Zusammenarbeit mit Vertretern <strong>der</strong> WHO auf dieser Ebene bietet <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

eine einzigartige Plattform, um über aktuelle Themen zu beraten, wichtige<br />

Kontakte zu schließen und Netzwerke aufzubauen. Der Erfahrungsaustausch mit europäischen<br />

Ärzteverbänden von Staaten außerhalb <strong>der</strong> Europäischen Union ist ein weiterer<br />

wertvoller Aspekt in <strong>der</strong> Zusammenarbeit mit dem EFMA. Der Auslandsdienst <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> konnte die über das EFMA geschlossenen Kontakte und Erfahrungen<br />

häufig in seiner Arbeit bei verschiedenen an<strong>der</strong>en Projekten auf internationaler<br />

Ebene nutzen und gezielt aktuelle und relevante Informationen an an<strong>der</strong>e Dezernate in<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> weiterleiten. Der beson<strong>der</strong>e Wert von EFMA wird auch von <strong>der</strong><br />

WHO geschätzt. Als ein Zeichen hierfür kann die Teilnahme <strong>der</strong> stellvertretenden<br />

Direktorin des WHO-Regionalbüros Europa, Frau Dr. Nata Menabde, in <strong>der</strong> Liaison-<br />

Komitee-Sitzung gedeutet werden. Außerdem sollen in Zukunft die Vertreter <strong>der</strong> ärztlichen<br />

Organisationen öfter frühzeitig bei <strong>der</strong> Strategie- und Projektentwicklung <strong>der</strong><br />

WHO mit einbezogen werden. Somit wird die <strong>Bundesärztekammer</strong> die Möglichkeit<br />

haben in diesem Rahmen verstärkt Akzente zu setzen.<br />

Das EFMA-Liaison-Komitee tagt Anfang 2009 in Berlin in <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> um<br />

unter an<strong>der</strong>em das Programm des nächsten Forums, das am 2. und 3. April 2009 in Bratislava<br />

(Slowakei) stattfinden wird, vorzubereiten. Der Auslandsdienst <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

wird den Programmpunkt „Gesundheitssysteme“ gemeinsam mit Dr. Enis Baris<br />

von <strong>der</strong> WHO fe<strong>der</strong>führend betreuen.<br />

Ein Vertreter des Auslandsdienstes konnte, im Auftrag von EFMA und auf Einladung<br />

des WHO-Regionalbüros Europa, an <strong>der</strong> 58. Tagung des WHO-Regionalkomitees für<br />

Europa und an <strong>der</strong> europäischen WHO-Ministerial-Konferenz zum Thema Gesundheitssysteme<br />

in Tallinn, teilnehmen. Bei diesen Gelegenheiten konnten Stellungnahmen<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zu verschiedenen aktuellen gesundheitspolitischen Themen<br />

in entsprechenden Diskussionsrunden und Gesprächen eingebracht werden.<br />

Fachsymposium „Gewalt macht krank – Herausfor<strong>der</strong>ungen an das europäische<br />

Gesundheitssystem“<br />

Aufbauend auf ein Symposium im Rahmen des Nationalen Aktionsplans zur Bekämpfung<br />

von Gewalt gegen Frauen am 24. Oktober 2007 zu dem Thema „Gesundheitliche<br />

Folgen von häuslicher Gewalt gegen Frauen“, eine gemeinsame Veranstaltung von<br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> und Bundesministerium für Gesundheit, fand am 30. und 31. Oktober<br />

<strong>2008</strong> ein Symposium zum Thema „Gewalt macht krank – Herausfor<strong>der</strong>ungen an des<br />

europäische Gesundheitssystem“ in Bonn im WHO-Zentrum statt. Veranstalter waren<br />

die WHO und die <strong>Bundesärztekammer</strong> in Kooperation mit dem Bundesministerium<br />

für Gesundheit.<br />

1<br />

41


Häusliche Gewalt stellt ein erhebliches Gesundheitsrisiko dar. Beson<strong>der</strong>s vulnerable<br />

Gruppen sind Frauen, Kin<strong>der</strong>, ältere und pflegebedürftige Menschen sowie Menschen<br />

mit Behin<strong>der</strong>ungen. Internationale Experten aus <strong>der</strong> Politik, Ärzteschaft, Pflege, Selbsthilfe<br />

und an<strong>der</strong>e an <strong>der</strong> Versorgung Beteiligte erörterten die Herausfor<strong>der</strong>ungen und<br />

Strategien zur Vermeidung sowie im Umgang mit gesundheitlichen Folgen von Gewalt<br />

im europäischen Kontext unter <strong>der</strong> Mo<strong>der</strong>ation von Dr. Cornelia Goesmann, Vizepräsidentin<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>. Ein weiteres Thema war die weibliche Genitalverstümmelung.<br />

Das Symposium hatte zum Ziel, zur Sensibilisierung <strong>der</strong> mit <strong>der</strong> Versorgung befassten<br />

Personen sowie zur Entwicklung von Lösungsansätzen zu den Themen beizutragen.<br />

1.4.5 Internationale Zusammenarbeit<br />

Die gute und effektive Zusammenarbeit <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> mit den internationalen<br />

Ärzte- und Gesundheitsorganisationen wird durch den Auslandsdienst kontinuierlich<br />

geför<strong>der</strong>t und ausgebaut.<br />

Im Berichtszeitraum wurden Delegationen und Besucher aus Australien, Bosnien und<br />

Herzegowina, China, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Griechenland, Japan,<br />

Russland, <strong>der</strong> Schweiz, Südkorea, Taiwan, <strong>der</strong> Ukraine und den USA in <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

empfangen. Den Kolleginnen und Kollegen wurden die Aufgaben und Strukturen<br />

<strong>der</strong> ärztlichen Selbstverwaltung in Deutschland vorgestellt, eine Einführung in<br />

das deutsche Gesundheitssystem gegeben und die Stellungnahme <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

zu den verschiedenen aktuellen gesundheitspolitischen Themen erläutert.<br />

Darüber hinaus wurde auf die spezifischen Fragen und Themenwünsche <strong>der</strong> Besucher<br />

eingegangen. Im Jahr <strong>2008</strong> waren die deutschen Gesundheitsreformen von beson<strong>der</strong>em<br />

Interesse. Der Auslandsdienst initiierte außerdem regelmäßig informelle Zusammenkünfte<br />

und bilaterale Gespräche mit internationalen Partnern am Rande verschiedener<br />

internationaler Veranstaltungen. Während des 111. Deutschen Ärztetag in Ulm betreute<br />

das Team des Auslandsdienstes insgesamt 34 internationale Gäste mit Vertretern aus<br />

Australien, Brasilien, Bulgarien, Frankreich, Großbritannien, Italien, Kroatien, Lettland,<br />

Österreich, Polen, Rumänien, Russland, <strong>der</strong> Schweiz, <strong>der</strong> Slowakischen Republik, Slowenien,<br />

<strong>der</strong> Ukraine, Ungarn, den USA und Weißrussland.<br />

Gemeinsam mit <strong>der</strong> finnischen Ärzteorganisation unterstützt die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

aktiv den Aufbau <strong>der</strong> ärztlichen Selbstverwaltung in <strong>der</strong> Ukraine. Die Ukrainian Medical<br />

Association (UMA) ist an einer Umgestaltung ihrer Strukturen nach dem Vorbild <strong>der</strong><br />

ärztlichen Selbstverwaltung in Deutschland interessiert. Der Präsident, <strong>der</strong> Vorstandsvorsitzende<br />

sowie zwei weitere Delegierte <strong>der</strong> UMA nahmen im März <strong>2008</strong> an einem<br />

intensiven Workshop in <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> in Berlin teil. Während dieses Arbeitstreffens<br />

konnte ein guter Einblick in alle Aufgabenbereiche und Strukturen <strong>der</strong> ärztlichen<br />

Selbstverwaltung in Deutschland vermittelt werden. Der Präsident konnte sich<br />

zudem während des Deutschen Ärztetages in Ulm einen Eindruck von <strong>der</strong> Arbeit <strong>der</strong><br />

deutschen Ärzteschaft machen und Gespräche mit deutschen Delegierten sowie den<br />

an<strong>der</strong>en internationalen Gästen führen. Ein Vertreter des Auslandsdienstes war außerdem<br />

als Hauptgastredner auf <strong>der</strong> Jahrestagung <strong>der</strong> UMA im September <strong>2008</strong> in Lviv ein-<br />

42


Gesundheits- und Sozialpolitik im Diskurs<br />

geladen. Mit aktiver Unterstützung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> wurde die UMA während<br />

<strong>der</strong> 59. Generalversammlung des Weltärztebundes (WMA) in Seoul, Südkorea (siehe<br />

auch <strong>Kapitel</strong> 1.4.3 Weltärztebund) als Vollmitglied in den WMA aufgenommen. Das<br />

EFMA-Forum im April <strong>2008</strong> in Tel-Aviv bestätigte zudem die UMA ebenfalls als Mitglied<br />

(siehe auch <strong>Kapitel</strong> 1.4.4 Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> WHO). Die Übersetzung des WMA-<br />

Ethik-Handbuches aus dem englischen Original ins Ukrainische wird sowohl finanziell<br />

als auch organisatorisch von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> unterstützt. Das Projekt soll bis<br />

zum Frühjahr 2009 abgeschlossen sein. Eine offizielle Präsentation des Handbuchs für<br />

die ukrainische Ärzteschaft und Medien ist im Rahmen eines Empfanges voraussichtlich<br />

im Juni 2009 in Kiew geplant.<br />

Der Auslandsdienst arbeitet eng mit ärztlichen Vertretern aus Bosnien und Herzegowina<br />

zusammen, um einen gemeinsamen Dachverband für die verschiedenen regionalen<br />

Ärztevereinigungen im Land zu formen. Ein Vertreter des Auslandsdienstes nahm als<br />

Gastredner am Jahrestreffen <strong>der</strong> Ärzteorganisation <strong>der</strong> Republik Srebska teil und stellte<br />

die Strukturen <strong>der</strong> ärztlichen Selbstverwaltung in Deutschland vor. Ärztliche Vertreter<br />

aus Bosnien und Herzegowina nahmen im Gegenzug am 111. Deutschen Ärztetag in<br />

Ulm teil o<strong>der</strong> besuchten die <strong>Bundesärztekammer</strong> in Berlin. Weitere Arbeitstreffen und<br />

ein Symposium in Vorbereitung auf die Gründung eines Dachverbandes sind für 2009<br />

geplant.<br />

Anfang 2009 sind außerdem Gespräche mit <strong>der</strong> Ärztekammer Serbiens angedacht. Der<br />

Auslandsdienst wird auf Wunsch <strong>der</strong> serbischen Kolleginnen und Kollegen Unterstützung<br />

bei <strong>der</strong> Organisation des ZEVA-Treffens 2009 leisten (siehe auch <strong>Kapitel</strong> 1.4.2<br />

Symposium <strong>der</strong> Zentral- und Osteuropäischen Ärzteorganisationen). Die serbische Ärztekammer<br />

bat die <strong>Bundesärztekammer</strong> außerdem um Begleitung bei <strong>der</strong> Festigung und<br />

Weiterentwicklung <strong>der</strong> ärztlichen Selbstverwaltung in Serbien.<br />

Ein beson<strong>der</strong>s enger Erfahrungsaustausch mit Län<strong>der</strong>n außerhalb <strong>der</strong> Europäischen<br />

Union besteht seit Jahren mit ärztlichen Vertretern aus Israel, Japan und den USA.<br />

1.5 Beauftragter für Menschenrechte<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

1.5.1 Fortbildungscurriculum „Begutachtung psychisch reaktiver Traumafolgen<br />

in aufenthaltsrechtlichen Verfahren bei Erwachsenen“<br />

Die Mitwirkung von Ärzten bei <strong>der</strong> Rückführung von abgelehnten Asylbewerbern führt<br />

immer wie<strong>der</strong> zu Konflikten zwischen Ärzten und den zuständigen Behörden. Im Kern<br />

steht häufig <strong>der</strong> Vorwurf im Raum, dass die zuständigen Behörden sich zielgerichtet <strong>der</strong><br />

Ärzte bedienen, von <strong>der</strong>en Begutachtung sie eher eine Ermöglichung <strong>der</strong> Durchführung<br />

einer Abschiebung erwarten. Um diesem entgegenzutreten, hat die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

das Fortbildungscurriculum „Begutachtung psychisch reaktiver Traumafolgen<br />

in aufenthaltsrechtlichen Verfahren bei Erwachsenen“ entwickelt und dieses den Landesärztekammern<br />

als Grundlage für Fortbildungsveranstaltungen zur Verfügung<br />

1<br />

43


gestellt. Ziel ist es, in möglichst vielen Kammerbezirken entsprechende Fortbildungsveranstaltungen<br />

durchzuführen und den Auslän<strong>der</strong>behörden und Gerichten Listen <strong>der</strong><br />

qualifizierten Ärzte und Psychotherapeuten zur Verfügung zu stellen. In etwa <strong>der</strong> Hälfte<br />

<strong>der</strong> Ärztekammern wurden zwischenzeitlich – meist mehrere – Fortbildungsveranstaltungen<br />

durchgeführt. In einigen Kammerbezirken wurden diese gemeinsam mit<br />

<strong>der</strong> jeweiligen Landespsychotherapeutenkammer veranstaltet. In einem Gespräch mit<br />

dem Präsidenten <strong>der</strong> Bundesanstalt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Dr. Albert<br />

Schmid, in Nürnberg konnte <strong>der</strong> Menschenrechtsbeauftragte <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>,<br />

Dr. Frank Ulrich Montgomery, diese Initiative <strong>der</strong> Kammern darlegen und insbeson<strong>der</strong>e<br />

die Vermittlung von kompetenten Gutachtern in aufenthaltsrechtlichen Fragen<br />

anbieten. Dr. Schmid sagte zu, dieses Angebot <strong>der</strong> Ärztekammern an seine Behörden<br />

weiterzureichen.<br />

1.5.2 Keine Verbesserung <strong>der</strong> medizinischen Situation von Auslän<strong>der</strong>n ohne<br />

legalen Aufenthaltsstatus<br />

Im Gesetzgebungsverfahren zur Novellierung des Aufenthaltsrechts im Jahre <strong>2008</strong> wurden<br />

die von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> gefor<strong>der</strong>ten notwendigen Verbesserungen nicht<br />

berücksichtigt. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hatte zum einen gefor<strong>der</strong>t, dass <strong>der</strong> Zugang<br />

zur medizinischen Versorgung auch für Auslän<strong>der</strong>innen und Auslän<strong>der</strong>, die keine<br />

Papiere besitzen, ohne Nachteile gegeben sein muss – d. h., nicht mit <strong>der</strong> Gefahr <strong>der</strong><br />

Aufdeckung des illegalen Aufenthaltes und <strong>der</strong> dann drohenden Abschiebung verbunden<br />

sein darf. Weiterhin hatte die <strong>Bundesärztekammer</strong> gefor<strong>der</strong>t, dass die bestehende<br />

Übermittlungspflicht nach § 87 AufenthG (und § 11 AsylbLG) für öffentliche Stellen<br />

(öffentliche Krankenhäuser, Sozialämter) an die Auslän<strong>der</strong>behörde im ärztlichen<br />

Behandlungsfall aufgehoben werden sollte. Mit einer solchen Än<strong>der</strong>ung wäre sichergestellt,<br />

dass Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus Ärzte und Krankenhäuser rechtzeitig<br />

aufsuchen und Anträge zur Kostenübernahme bei den zuständigen Behörden<br />

gestellt werden. Weiterhin besteht die <strong>Bundesärztekammer</strong> darauf, dass die medizinische<br />

Hilfe durch Ärzte und medizinisches Personal nicht unter den Straftatbestand <strong>der</strong><br />

Beihilfe zur illegalen Einreise und zum illegalen Aufenthalt im Sinne des § 96 AufenthG<br />

fallen darf. Mit dieser Än<strong>der</strong>ung würde Rechtssicherheit für Ärzte und medizinisches<br />

Personal geschaffen, die Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus behandeln.<br />

Diese For<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Ärzteschaft fanden lei<strong>der</strong> keine ausdrückliche Berücksichtigung<br />

in <strong>der</strong> Gesetzgebung. Bundesinnenminister Schäuble jedoch hat im laufenden Gesetzgebungsverfahren<br />

in seinem Brief vom 10. August 2007 an den Präsidenten <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

Folgendes erklärt:<br />

„Darüber hinaus erfüllt die medizinische Behandlung eines sich illegal in Deutschland<br />

aufhaltenden Auslän<strong>der</strong>s durch einen Arzt we<strong>der</strong> den Tatbestand <strong>der</strong> Beihilfe zum<br />

unerlaubten Aufenthalt nach §§ 95 AufenthG i. V. m. § 27 StGB noch den qualifizierten<br />

Tatbestand des § 96 AufenthG. Durch die Behandlung wird <strong>der</strong> rechtswidrige Aufenthalt<br />

im Bundesgebiet nicht verlängert.“<br />

44


Gesundheits- und Sozialpolitik im Diskurs<br />

Diese Klarstellung ist zu begrüßen, auch wenn sie nicht zu einer entsprechenden Korrektur<br />

gesetzlicher Vorschriften geführt hat. Die grundsätzliche Frage, in welcher Form<br />

die Kostenübernahme <strong>der</strong> medizinischen Behandlung von Menschen ohne Papiere<br />

ohne die Gefahr <strong>der</strong> Aufdeckung des illegalen Aufenthaltes zu erreichen ist, bleibt unbeantwortet;<br />

teilweise wird diese Problemstellung seitens <strong>der</strong> Vertreter <strong>der</strong> Bundesregierung<br />

einfach negiert.<br />

1.5.3 Behandlung menschenrechtlicher Aspekte im Rahmen des<br />

111. Deutschen Ärztetages <strong>2008</strong><br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Der 111. Deutsche Ärztetag in Ulm hat sich im Rahmen von fünf Entschließungen mit<br />

dem Umgang mit Asylbewerbern – vom Moment <strong>der</strong> Antragstellung bis zum Vollzug<br />

einer Abschiebung – beschäftigt:<br />

– Abschiebung ist kein flugmedizinisches Problem – Sicherung ethisch-medizinischer<br />

Standards<br />

– Flugreisetauglichkeit<br />

– Ärztlich-ethische Belange im Kontakt mit Flüchtlingen/Asylbewerbern<br />

– Ärztliche Versorgung von Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus<br />

– Frühzeitige Identifizierung von traumatisierten und von beson<strong>der</strong>s schutzbedürftigen<br />

Asylbewerbern/Flüchtlingen<br />

Alle Entschließungen wurden mit großer Mehrheit von den Delegierten angenommen<br />

(www.baek.de/page.asp?his=0.2.20.5711.6205.6342.6429).<br />

1.5.4 Treffen <strong>der</strong> Menschenrechtsbeauftragten <strong>der</strong> Landesärztekammern<br />

Am 10. Dezember <strong>2008</strong> kamen die Menschrechtsbeauftragten <strong>der</strong> Landesärztekammern<br />

auf Einladung <strong>der</strong> Landesärztekammer Baden-Württemberg in Stuttgart zu ihrem<br />

jährlichen Treffen zusammen. An diesem Tag jährte sich zum sechzigsten Mal die Verabschiedung<br />

<strong>der</strong> Deklaration <strong>der</strong> Menschenrechte. Zu diesem Anlass hielt <strong>der</strong> Menschrechtsbeauftragte<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, Dr. Frank Ulrich Montgomery, einen Festvortrag<br />

„Gesundheit – ein Menschenrecht“. Schwerpunkte des Treffens <strong>der</strong> Menschrechtsbeauftragten<br />

<strong>der</strong> Landesärztekammern stellten u. a. die Diskussion von Ansätzen<br />

<strong>der</strong> Finanzierung <strong>der</strong> medizinischen Behandlung von Menschen ohne Papiere sowie die<br />

Frage <strong>der</strong> frühzeitigen Identifizierung von traumatisierten und beson<strong>der</strong>s schutzbedürftigen<br />

Asylbewerbern/Flüchtlingen im Asylantragsverfahren dar.<br />

1<br />

45


2. Qualifikation von Ärztinnen und Ärzten<br />

2.1 Ärztliche Ausbildung<br />

Ärztliche Ausbildung bedeutet in Deutschland den Erwerb von Grundlagenwissen und<br />

theoretischen Kenntnissen in <strong>der</strong> Medizin während eines mindestens sechsjährigen<br />

Studiums (5.500 Stunden) an einer Hochschule.<br />

Unter dem Vorsitz von Professor Dr. Jan Schulze, Präsident <strong>der</strong> Sächsischen Landesärztekammer,<br />

findet im Ausschuss „Ausbildung zum Arzt, Hochschule und Medizinische<br />

Fakultäten“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> die Beziehungspflege und Abstimmung zwischen<br />

den verfassten Organen <strong>der</strong> Hochschulkliniken und <strong>der</strong> verfassten Ärzteschaft<br />

statt. Inhalte und Möglichkeiten <strong>der</strong> ärztlichen Ausbildung werden fortlaufend kritisch<br />

begleitet. Ziel <strong>der</strong> Arbeit im Jahr <strong>2008</strong> war es insbeson<strong>der</strong>e, die Rahmenbedingungen<br />

für den ärztlichen Nachwuchs während des Medizinstudiums zu verbessern, um <strong>der</strong><br />

Tendenz <strong>der</strong> Abwan<strong>der</strong>ung ins Ausland o<strong>der</strong> in an<strong>der</strong>e Berufsfel<strong>der</strong> entgegenzuwirken.<br />

2.1.1 Approbationsordnung für Ärzte<br />

Qualifikation von Ärztinnen und Ärzten<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Bezüglich <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> 2003 neu in Kraft getretenen Approbationsordnung an<br />

den Hochschulen wurde von den Medizinstudierenden auch in diesem Jahr erneut darauf<br />

hingewiesen, dass die Erhöhung des praktischen Anteils in <strong>der</strong> studentischen Ausbildung<br />

in einzelnen Fachbereichen (z. B. Chirurgie) noch nicht ausreichend umgesetzt<br />

ist. Der Ausschuss appelliert in diesem Zusammenhang an den Medizinischen Fakultätentag<br />

(MFT), die Entwicklungen in diesem Bereich weiterhin kritisch zu verfolgen.<br />

Auch wenn sich die patientenbezogene Ausbildung teilweise verbessert hat, müssen alle<br />

noch vorhandenen Ressourcen zur weiteren Optimierung genutzt werden.<br />

Seit Inkrafttreten <strong>der</strong> neuen Approbationsordnung wird <strong>der</strong> Zweite Abschnitt <strong>der</strong> ärztlichen<br />

Prüfungen (M2) nach dem Praktischen Jahr (PJ) als sogenanntes „Hammerexamen“<br />

thematisiert. Der Ausschuss „Ausbildung zum Arzt, Hochschule und Medizinische<br />

Fakultäten“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> hat sich im Jahr <strong>2008</strong> weiterhin mit <strong>der</strong><br />

Thematik befasst und hält es in Übereinkunft mit dem Institut für Medizinische und<br />

Pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) für möglich, dass eine Entflechtung des bisherigen<br />

Abschlussexamens am Ende des Praktischen Jahres durch ein Vorziehen <strong>der</strong><br />

schriftlichen Prüfung vor das PJ erreicht werden kann. In <strong>der</strong> Diskussion dieser Problematik<br />

mit Vertretern <strong>der</strong> Bundesvertretung <strong>der</strong> Medizinstudierenden in Deutschland<br />

(bvmd) und studentischen Vertretern des Marburger Bundes hat sich allerdings gezeigt,<br />

dass sich zurzeit die ablehnenden und befürwortenden Meinungen zum zweiten<br />

Abschnitt <strong>der</strong> ärztlichen Prüfung die Waage halten. Vor diesem Hintergrund hat sich<br />

<strong>der</strong> Ausschuss „Ausbildung zum Arzt, Hochschule und Medizinische Fakultäten“ <strong>der</strong><br />

2<br />

47


<strong>Bundesärztekammer</strong> dafür ausgesprochen, diese Thematik erst nach Evaluierung weiterer<br />

zwei bis drei Examina-Durchläufe erneut aufzugreifen.<br />

Im Jahr <strong>2008</strong> haben verschiedene Berufsverbände und Fachgesellschaften die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

gebeten, die Aufnahme <strong>der</strong> von diesen vertretenen Fächer z. B. als Pflichtfach<br />

unter § 27 <strong>der</strong> ÄAppO zu unterstützen. In diesem Zusammenhang hat sich die<br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> insbeson<strong>der</strong>e für die Palliativmedizin eingesetzt. Vor dem Hintergrund<br />

<strong>der</strong> nach wie vor bestehenden Defizite in <strong>der</strong> Versorgung schwerstkranker und<br />

sterben<strong>der</strong> Menschen, sollten die Medizinstudierenden bereits während ihrer Ausbildung<br />

umfassend auf die palliativmedizinische Versorgung vorbereitet werden. Die<br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> hat sich diesbezüglich an das Bundesministerium für Gesundheit<br />

(BMG) gewandt. Von dort wurde grundsätzlich festgestellt, dass die aktuelle ÄAppO<br />

nicht darauf angelegt ist, alle für das Medizinstudium relevanten Einzelfächer und<br />

Gebiete zu benennen. Für die Medizinischen Fakultäten bestehe in den meisten Bereichen<br />

ein ausreichend großer Spielraum, die Inhalte <strong>der</strong> jeweiligen Fächer im Rahmen<br />

<strong>der</strong> bestehenden ÄAppO zu vermitteln.<br />

2.1.2 Zugang zum Medizinstudium/Auswahlverfahren<br />

Mit <strong>der</strong> 7. Novelle des Hochschulrahmengesetzes (HRG) haben die Hochschulen die<br />

Möglichkeit erhalten, sich einen Großteil ihrer Studierenden (mindestens 60 Prozent)<br />

nach eigenen Kriterien im Rahmen von persönlichen Auswahlverfahren auszusuchen.<br />

Nur noch 40 Prozent <strong>der</strong> Studienplätze sind durch die Zentrale Vergabestelle für Studienplätze<br />

(ZVS) direkt nach Abiturnote und Wartezeit zu vergeben. Bislang wird die<br />

Möglichkeit des eigenen Hochschulauswahlverfahrens von den Medizinischen Fakultäten<br />

in sehr unterschiedlichem Maße genutzt. Nach wie vor entscheiden sich viele Hochschulen<br />

für Schulnoten und fachspezifische Studierfähigkeitstests als die Hauptauswahlkriterien,<br />

da diese entsprechend <strong>der</strong> Ergebnisse von Metaanalysen am stärksten mit<br />

dem Studienerfolg korrelieren. Inwiefern diese Kriterien auch eine Aussagefähigkeit<br />

über den späteren Berufserfolg darstellen, ist nicht ausreichend untersucht.<br />

Der Deutsche Ärztetag hat vor diesem Hintergrund <strong>2008</strong> wie<strong>der</strong>holt eine Reform <strong>der</strong><br />

Zulassung zum Medizinstudium gefor<strong>der</strong>t (DÄT-Antrag, Drucksache VI - 54). Die<br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> empfiehlt, stärker als bisher neben <strong>der</strong> Abiturnote weitere Auswahlkriterien<br />

heranzuziehen, um <strong>der</strong> Individualität <strong>der</strong> Studierenden, aber auch <strong>der</strong><br />

Hochschulen gerecht zu werden. In diesem Zusammenhang steht die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

in engem Kontakt mit hierfür maßgeblichen Diskussionspartnern, wie z. B.<br />

dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG), dem Medizinischem Fakultätentag<br />

(MFT) und dem Institut für medizinisch pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP). Die<br />

Thematik soll 2009 als Schwerpunktthema weiter verfolgt werden.<br />

48


2.1.3 Bachelor/Master in <strong>der</strong> Medizin<br />

Qualifikation von Ärztinnen und Ärzten<br />

Die <strong>Bundesärztekammer</strong> bekräftigte im Jahr <strong>2008</strong> – wie in den vorangegangenen Jahren –<br />

bei sich bietenden Gelegenheiten, dass <strong>der</strong> Bologna-Prozess und insbeson<strong>der</strong>e die<br />

Bachelor-/Masterstruktur für die medizinische Ausbildung in Deutschland ungeeignet<br />

sind. Dies entspricht dem sich wie<strong>der</strong>holenden Ärztetags-Appell von <strong>2008</strong>, mit welchem<br />

die Einführung von Bachelor-/Masterstudiengängen in <strong>der</strong> Medizin erneut abgelehnt<br />

wurde. Aus Sicht <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> bietet die konsequente Umsetzung <strong>der</strong> neuen<br />

Approbationsordnung an den Medizinischen Fakultäten alle Möglichkeiten, um im<br />

Rahmen eines einstufigen Studiengangs die notwendigen Reformen, u. a. in Bezug auf<br />

Mobilität, Flexibilität und Anrechenbarkeit von Studienabschnitten, umzusetzen.<br />

Unterstützt wird diese Einschätzung durch die neuesten Ergebnisse des vom Bundesministerium<br />

für Bildung und Forschung (BMBF) <strong>2008</strong> veröffentlichten 10. Studierendensurveys.<br />

So ist es in den Studiengängen, welche Bachelor-/Masterstudiengänge<br />

bereits eingeführt haben, zur „Bologna-Ernüchterung“ gekommen. Nur noch 12 Prozent<br />

<strong>der</strong> Befragten rechneten bezogen auf den Bachelor-Abschluss mit guten Chancen<br />

auf dem Arbeitsmarkt. Je<strong>der</strong> zweite Befragte erkannte den Bachelor-Studiengängen die<br />

wissenschaftliche Qualität ab. Das in diesem Zusammenhang durch den Deutschen<br />

Hochschulverband gefor<strong>der</strong>te Bologna-Moratorium für noch nicht umgestellte Studiengänge,<br />

wie Jura und Medizin, wird von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> ausdrücklich befürwortet.<br />

Im Ausschuss „Ausbildung zum Arzt, Hochschule und Medizinische Fakultäten“ <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> wurde auch das Projekt „European Medical School (EMS) Oldenburg-Groningen“<br />

beraten. Ziel dieses Projektes ist es, einen gestuften Studiengang<br />

Humanmedizin mit den Abschlüssen Bachelor und Master of Science in Humanmedizin<br />

in Deutschland einzuführen. Es wurde klar herausgestellt, dass kein Vorteil des<br />

zweigestuften Systems gegenüber dem einstufigen Medizinstudiengang erkennbar ist.<br />

Vielmehr ist zu befürchten, dass es sich bei <strong>der</strong> Durchführung des Projekts „European<br />

Medical School Oldenburg-Groningen“ eher um eine politisch gewollte Standortentscheidung,<br />

als um eine wirkliche inhaltlich und strukturell begründete Reform handelt.<br />

2.1.4 Studentenbefragung zur Berufszufriedenheit<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Der Ausschuss „Ausbildung zum Arzt, Hochschule und Medizinische Fakultäten“ <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> hat sich mit einem Gemeinschaftsprojekt <strong>der</strong> Kreisärztekammer<br />

Dresden und <strong>der</strong> Fachschaft Medizin <strong>der</strong> Medizinischen Fakultät <strong>der</strong> TU Dresden<br />

befasst. In einer longitudinalen Fragebogenstudie unter Medizinstudierenden in Sachsen<br />

wurden die Aussichten und Erwartungen im Arztberuf untersucht. Die Studie umfasste<br />

die Jahre 2003, 2005, 2006 und 2007.<br />

Die neuesten Daten weisen darauf hin, dass die Dresdener Studenten, entgegen dem<br />

gefühlten Trend, zumindest zum Befragungszeitpunkt (5. Studienjahr, vor dem Praktischen<br />

Jahr) weiterhin größtenteils kurativ tätig werden wollen. Allerdings besteht ein<br />

Trend, dass weniger Medizinstudierende nach Abschluss des Studiums ihre Zukunft in<br />

<strong>der</strong> hausärztlichen Versorgung sehen. Der Anteil <strong>der</strong> Studierenden, die nach Abschluss<br />

2<br />

49


des Studiums im Ausland tätig werden wollen, liegt stabil bei ca. 10 Prozent. Interessant,<br />

insbeson<strong>der</strong>e aus Sicht <strong>der</strong> Ärztekammer Sachsen, ist <strong>der</strong> Sachverhalt, dass<br />

35,9 Prozent aller Dresdener Studenten im Jahr 2007 hinsichtlich ihres späteren<br />

Arbeitsortes noch unentschlossen waren. Hier besteht möglicherweise ein Potenzial,<br />

junge Ärztinnen und Ärzte durch entsprechende Gestaltung <strong>der</strong> Rahmenbedingungen<br />

(z. B. flexible Arbeitszeiten, Angebote zur Kin<strong>der</strong>betreuung) in <strong>der</strong> Region binden zu<br />

können. Die Tatsache, dass die Ergebnisse <strong>der</strong> Studie auf ein sinkendes Interesse <strong>der</strong><br />

Befragten an aktuellen berufspolitischen Themen hindeuten, wird die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

zum Anlass nehmen, über Möglichkeiten nachzudenken, wie man bereits die<br />

Medizinstudierenden stärker hierfür sensibilisieren kann.<br />

2.1.5 Landkarte Hochschulmedizin<br />

Die „Landkarte Hochschulmedizin“ (www.landkarte-hochschulmedizin.de) stellt ein<br />

Instrument dar, mit welchem sich die 36 Medizinischen Fakultäten und ihre dazugehörenden<br />

Universitäten transparent im Internet präsentieren. Es können von einer breiten<br />

Zielgruppe vielfältige Parameter, wie Kapazitäten, Strukturen, inhaltliche Schwerpunkte<br />

und Ergebnisse <strong>der</strong> Hochschulmedizin, abgerufen werden. Aus Sicht <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

kann die „Landkarte Hochschulmedizin“ dazu beitragen, die Diskussion<br />

um Ausstattung und Ausrichtung <strong>der</strong> medizinischen Hochschulen auf eine solide<br />

Datenbasis zu stellen. Bezüglich <strong>der</strong> Weiterentwicklung <strong>der</strong> „Landkarte Hochschulmedizin“<br />

wurde von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> angeregt, zusätzlich Daten zur Lehre aufzunehmen.<br />

Hieraus könnten sich dann nach Möglichkeit auch valide Aussagen zu Abwan<strong>der</strong>ungszeitpunkt<br />

und -motivation von Medizinstudierenden bzw. jungen Ärztinnen<br />

und Ärzten ableiten lassen.<br />

2.2 Ärztliche Weiterbildung<br />

Die Weiterbildung unterliegt einer ständigen Entwicklung. Die (Muster-)Weiterbildungsordnung<br />

(MWBO) dient als Vorlage für die in Landesrecht zu fassenden Satzungen<br />

<strong>der</strong> Weiterbildungsordnungen. Gleichermaßen dienen die (Muster-)Richtlinien<br />

über den Inhalt <strong>der</strong> Weiterbildung, die (Muster-)Kursbücher und die (Muster-)Logbücher<br />

als nachgeordnete Regelwerke.<br />

Ziel <strong>der</strong> Arbeit im Jahr <strong>2008</strong> war es erneut, für sämtliche Fragestellungen sowie für<br />

Än<strong>der</strong>ungsvorschläge bundeseinheitliche Vorgaben für die Weiterbildungsstrukturen<br />

zu schaffen.<br />

Unter dem Vorsitz von Dr. Hans Hellmut Koch, Präsident <strong>der</strong> Bayerischen Landesärztekammer,<br />

tagen <strong>der</strong> Arbeitsausschuss und die Ständige Konferenz „Ärztliche Weiterbildung“,<br />

um den Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> in allen entsprechenden Fachfragen<br />

zu beraten.<br />

50


Qualifikation von Ärztinnen und Ärzten<br />

2.2.1 Überarbeitung <strong>der</strong> (Muster-)Weiterbildungsordnung<br />

Aufgrund praktischer Erfahrungen bei <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> neuen Weiterbildungsordnungen<br />

in den Landesärztekammern sowie durch Hinweise von den Fachgesellschaften<br />

und Berufsverbänden stieg die Anzahl an Än<strong>der</strong>ungsanträgen bzw. Ergänzungsanträgen,<br />

die in den Weiterbildungsgremien <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> erörtert werden<br />

mussten. Der Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> hatte daraufhin beschlossen, dass die<br />

vielen Einzelanregungen bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> gebündelt und strukturiert für<br />

eine Beratung auf einem <strong>der</strong> nächsten Deutschen Ärztetage, z. B. im Jahr 2010, vorbereitet<br />

werden sollen.<br />

Für die Überarbeitung <strong>der</strong> MWBO 2003 wird das zweistufige Normsetzungsverfahren,<br />

welches zwischen den Landesärztekammern und <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> beschlossen<br />

wurde, angewendet. Nachdem mit Frist zum 30.05.<strong>2008</strong> alle Rückmeldungen aus den<br />

Landesärztekammern sowie den Berufsverbänden und Fachgesellschaften eingegangen<br />

waren, wurden diese zunächst gesichtet und für die Beratungen in den Weiterbildungsgremien<br />

aufbereitet. Alle für diesen Prozess vorgelegten Themen werden zunächst<br />

einer ersten Bewertung im Arbeitsausschuss „Ärztliche Weiterbildung“ zugeführt und<br />

danach in die Ständige Konferenz „Ärztliche Weiterbildung“ eingebracht. In einer Klausursitzung<br />

am 17./18.11.<strong>2008</strong> hat sich <strong>der</strong> Arbeitsausschuss „Ärztliche Weiterbildung“<br />

entsprechend des konsentierten Vorgehens erstmals mit <strong>der</strong> Überarbeitung <strong>der</strong> MWBO<br />

inhaltlich beschäftigt und die eingegangenen Än<strong>der</strong>ungsanträge zum Paragraphenteil<br />

<strong>der</strong> MWBO sowie zu übergreifenden Themen und Anträge auf Einführung neuer<br />

Bezeichnungen vertiefend diskutiert. Im Jahr 2009 wird <strong>der</strong> mehrstufige Beratungsprozess<br />

mit dem Ziel fortgesetzt, die erfor<strong>der</strong>lichen Än<strong>der</strong>ungen dem Deutschen Ärztetag<br />

2010 vorzulegen.<br />

2.2.2 Projekt „Evaluation <strong>der</strong> Weiterbildung“ in Deutschland<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Die <strong>Bundesärztekammer</strong> plant im Rahmen des Projekts „Evaluation <strong>der</strong> Weiterbildung“<br />

eine Befragung von Ärztinnen und Ärzten zur Zufriedenheit mit <strong>der</strong> Weiterbildungssituation<br />

in Deutschland. Ziel ist es, Stärken und Schwächen bei <strong>der</strong> Vermittlung von<br />

Weiterbildung in den einzelnen Weiterbildungsstätten aufzuzeigen und dabei einen<br />

Vergleich zwischen Weiterbildungsstätten desselben Fachgebiets auf Bundes- und<br />

Landesebene zu ermöglichen. Basierend auf den Ergebnissen können Handlungsempfehlungen<br />

und Verbesserungspotentiale für die Vermittlung <strong>der</strong> Weiterbildung sowie<br />

zur Strukturierung von Weiterbildungsabläufen aufgezeigt werden.<br />

Der Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> hatte am 24.08.2007 den Auftrag für eine Vorprojektphase<br />

erteilt, um das Projekt vorzubereiten. Das Konzept wurde den Ärztekammern<br />

auf einem Symposium im Juni 2007 in Berlin anhand <strong>der</strong> Ergebnisse <strong>der</strong> Befragung<br />

in den Ärztekammern Hamburg und Bremen – angelehnt an die Befragung <strong>der</strong><br />

Schweizer Ärztegesellschaft FMH – vorgestellt.<br />

Anfang <strong>2008</strong> wurden die Landesärztekammern gebeten, ihre grundsätzliche Bereitschaft<br />

zur Beteiligung an dem Projekt kundzutun. Das Ergebnis lag Mitte April <strong>2008</strong> vor<br />

2<br />

51


und zeigte, dass sich 16 von 17 Ärztekammern grundsätzlich an dem Projekt beteiligen<br />

werden.<br />

Im Frühjahr <strong>2008</strong> tagte mehrfach die vom Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> beauftragte<br />

Steuergruppe unter <strong>der</strong> Leitung von Dr. Koch und konkretisierte das Erhebungsverfahren<br />

für Deutschland in Bezug auf den Ablauf <strong>der</strong> Befragung und die Gestaltung <strong>der</strong><br />

Fragebögen für die Assistenten und die Befugten.<br />

In einem weiteren Schritt wurde Kontakt zur Eidgenössischen Technischen Hochschule<br />

Zürich (ETHZ) aufgenommen, welche seit Jahren die Befragung <strong>der</strong> Schweizer Ärztegesellschaft<br />

FMH zur Weiterbildungssituation in <strong>der</strong> Schweiz wissenschaftlich und<br />

organisatorisch begleitet.<br />

Mit dem Ergebnis <strong>der</strong> Vorarbeiten wurde <strong>der</strong> Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> in seiner<br />

Klausurtagung im Juni <strong>2008</strong> befasst. Der vorgelegte Projektplan definiert einerseits<br />

die von <strong>der</strong> ETHZ zu erfüllenden Aufgaben sowie an<strong>der</strong>erseits die auf die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

und die Landesärztekammern zukommenden Aufgaben während <strong>der</strong> Durchführung<br />

des gesamten Projekts. Im Kostenplan wurden die einzelnen Aufgabenblöcke<br />

weiter unterglie<strong>der</strong>t.<br />

Im Herbst <strong>2008</strong> wurden weitere Prüfaufträge durch die Rechtsabteilung sowie die<br />

Finanzgremien geleistet, so dass <strong>der</strong> Vertrag mit <strong>der</strong> ETHZ im Dezember <strong>2008</strong> unterschrieben<br />

werden konnte.<br />

Am 02.12.<strong>2008</strong> fand die Auftaktveranstaltung („Kick-off-Veranstaltung“) mit den für die<br />

Projektgruppe „Evaluation <strong>der</strong> Weiterbildung“ benannten Ansprechpartnern <strong>der</strong> Ärztekammern<br />

statt. Neben <strong>der</strong> detaillierten Darstellung des Gesamtprojekts wurden die auf<br />

die Ärztekammern zukommenden Aufgaben einschließlich <strong>der</strong> EDV-technischen<br />

Aspekte vorgestellt und beraten. Anfang 2009 müssen in den Ärztekammern die aktuellen<br />

Adressen und Daten <strong>der</strong> Befugten erhoben werden, um über diese die Fragebögen<br />

an die Assistenzärztinnen und -ärzte verbreiten zu können. Hierbei sind alle EDV-technischen<br />

Erleichterungen, z. B. Verschlüsselungen, die bereits im Verkehr zwischen<br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> und Landesärztekammern existieren, zu nutzen. Ein ganz wesentliches<br />

Augenmerk wird dem geschützten Datentransfer gewidmet. Darüber hinaus wird<br />

im Frühjahr 2009 eine gemeinsame Öffentlichkeitskampagne zum Projekt auf Bundesund<br />

Landesebene gestartet.<br />

Die Aussendung <strong>der</strong> Fragebögen an die Befugten und Assistenten ist für Mai 2009 vorgesehen.<br />

2.2.3 Gebiet Innere Medizin und Allgemeinmedizin<br />

Der 110. Deutsche Ärztetag 2007 hatte eine EU-kompatible Ergänzung des Gebietes<br />

Innere Medizin und Allgemeinmedizin durch Aufnahme einer 5-jährigen Facharztweiterbildung<br />

„Innere Medizin“ in die (Muster-)Weiterbildungsordnung beschlossen.<br />

Bis auf eine Ausnahme haben alle Landesärztekammern diese Regelung in ihre Weiterbildungsordnungen<br />

übernommen. In <strong>der</strong> Landesärztekammer Baden-Württemberg<br />

52


Qualifikation von Ärztinnen und Ärzten<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

fand die Einführung <strong>der</strong> Facharzt-Weiterbildung Innere Medizin auch im laufenden<br />

Berichtsjahr noch keine Mehrheit. Dies ist auch aus Sicht <strong>der</strong> Landesaufsichtsbehörde<br />

wegen mangeln<strong>der</strong> Bundeseinheitlichkeit sehr bedauerlich, aber zunächst noch nicht<br />

EU-relevant, da die Übergangsbestimmungen noch bis 2016 gelten.<br />

Die auf dem 106. Deutschen Ärztetag 2003 beschlossene Facharzt-Weiterbildung Innere<br />

und Allgemeinmedizin (Hausarzt/Hausärztin) verursachte durch den Beschluss <strong>der</strong><br />

Ärztekammer Berlin neue heftig umstrittene Diskussionen. In Berlin wurde die Allgemeinmedizin<br />

wie<strong>der</strong> in ein eigenständiges Gebiet zurückgewandelt sowie mit an<strong>der</strong>en<br />

Weiterbildungsinhalten und -zeiten verankert. Somit gelten <strong>der</strong>zeit bundesweit allein<br />

im Bereich <strong>der</strong> Ärztekammer Berlin abweichende Regelungen für den Facharzt für Allgemeinmedizin.<br />

Dies wirft bei den Weiterzubildenden, nicht nur bei <strong>der</strong> Migration<br />

innerhalb Deutschlands, Probleme auf. Auch die Notifizierung des Titels „Facharzt für<br />

Innere und Allgemeinmedizin“ in <strong>der</strong> Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG ist<br />

somit auf europäischer Ebene unmöglich geworden.<br />

Insbeson<strong>der</strong>e bei den in Weiterbildung befindlichen Ärztinnen und Ärzten stoßen die<br />

fö<strong>der</strong>al bedingten Unterschiede im Weiterbildungsrecht immer wie<strong>der</strong> auf Unverständnis,<br />

weil hierdurch die Anerkennung von Weiterbildungsanteilen bei einem Wechsel zu<br />

einer an<strong>der</strong>en Ärztekammer erschwert wird.<br />

2.2.4 För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> (Weiterbildung zum Facharzt für Innere und) Allgemeinmedizin<br />

(Hausarzt/Hausärztin)<br />

Der Hausarztmangel beschäftigte auch im Jahr <strong>2008</strong> die Weiterbildungsgremien <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong>, welche die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> (Weiterbildung in <strong>der</strong>) Allgemeinmedizin<br />

begleiten. Die Arbeitsgruppe „För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Weiterbildung zum Facharzt für Innere<br />

und Allgemeinmedizin“, die anlässlich <strong>der</strong> entsprechenden Beschlüsse des<br />

110. Deutschen Ärztetages 2007 eingesetzt wurde, konnte zum 111. Deutschen Ärztetag<br />

<strong>2008</strong> ein Gesamtkonzept vorlegen, welches neben den strukturellen und organisatorischen<br />

Rahmenbedingungen auch die Finanzierung <strong>der</strong> (Verbund-)Weiterbildung zum<br />

Inhalt hatte.<br />

Neben <strong>der</strong> Steigerung <strong>der</strong> heutigen Absolventenzahlen <strong>der</strong> Weiterbildung zum Facharzt<br />

für Innere und Allgemeinmedizin sollte Folgendes erreicht werden:<br />

– Werbung für das Berufsfeld bereits bei den Studierenden<br />

– För<strong>der</strong>ung und Erleichterung <strong>der</strong> Weiterbildung durch ein vorab festgelegtes Curriculum<br />

– Erhöhung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>gel<strong>der</strong>, um insbeson<strong>der</strong>e die Bezahlung im ambulanten Bereich<br />

<strong>der</strong> im stationären Bereich anzupassen<br />

– Anreiz zur Nie<strong>der</strong>lassung<br />

– Verbesserung <strong>der</strong> Rahmenbedingungen hausärztlicher Tätigkeit.<br />

Das Handlungskonzept zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Weiterbildung zum Facharzt für Innere und<br />

Allgemeinmedizin, Stand 25.05.<strong>2008</strong>, stellt nach einem Problemaufriss die statistische<br />

Entwicklung im hausärztlichen Bereich dar und unterbreitet konkrete Vorschläge zur<br />

För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Weiterbildung zum Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin. Des<br />

2<br />

53


Weiteren wird ein zweistufiges Verfahren zur Realisierung des Handlungskonzeptes<br />

vorgeschlagen. Zeitnah soll in enger Abstimmung mit den Kassenärztlichen Vereinigungen<br />

eine verbesserte Umsetzung <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit gültigen För<strong>der</strong>maßnahmen auf Landesebene<br />

bewirkt werden; mittelfristig soll ein verbessertes För<strong>der</strong>konzept mit den<br />

Beteiligten auf Bundesebene aufgelegt werden. An die beteiligten Partner, z. B. die Deutsche<br />

Krankenhausgesellschaft, aber auch Politik und Krankenkassen, wurden entsprechende<br />

Unterstützungsappelle gerichtet.<br />

Der Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> beauftragte dementsprechend nach dem<br />

111. Deutschen Ärztetag <strong>2008</strong> eine neue Arbeitsgruppe „För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Weiterbildung<br />

zum Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin, Schwerpunkt Umsetzung Handlungskonzept“<br />

(AG Umsetzung Handlungskonzept) damit, konkrete Vorschläge zur<br />

Einrichtung <strong>der</strong> im Handlungskonzept vorgesehenen Koordinierungsstellen auf Landesebene<br />

zu erarbeiten. Die Koordinierungsstellen sollten gemäß Handlungskonzept<br />

folgende Schwerpunktaufgaben haben:<br />

– Initiierung, Beratung und Koordination von regionalen Weiterbildungsverbünden<br />

– Verwaltung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>mittel in einem gemeinsamen Pool.<br />

Die Ergebnisse <strong>der</strong> Arbeitsgruppe werden dem Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> voraussichtlich<br />

im Frühjahr 2009 vorgelegt.<br />

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) führte von Ende 2007 bis Mitte <strong>2008</strong><br />

drei Sitzungen mit Vertretern <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, <strong>der</strong> Kassenärztlichen Bundesvereinigung<br />

(KBV), <strong>der</strong> Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), von diversen Krankenkassen<br />

sowie den Leitenden Krankenhausärzten und dem Deutschen Hausärzteverband<br />

im Sinne von Fachgesprächen zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> hausärztlichen Weiterbildung<br />

durch. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> konnte das o. g. Handlungskonzept dort vorstellen.<br />

Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hat die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> allgemeinmedizinischen Weiterbildung<br />

in den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung <strong>der</strong> Organisationsstrukturen <strong>der</strong> Gesetzlichen<br />

Krankenversicherung (GKV-OrgWG) eingebracht. Bedauerlicherweise wurden<br />

die gewünschten Verän<strong>der</strong>ungen in Artikel 8 GKV-Solidaritätsstärkungsgesetz zur För<strong>der</strong>ung<br />

<strong>der</strong> Allgemeinmedizin nur unzureichend berücksichtigt. So wurde beispielsweise<br />

die Höhe <strong>der</strong> För<strong>der</strong>summe nicht ausgewiesen, son<strong>der</strong>n nur von einer „angemessenen<br />

Vergütung“ gesprochen. Dreiseitige Verträge, d. h. Verträge zwischen dem<br />

Spitzenverband Bund <strong>der</strong> Krankenkassen, <strong>der</strong> Kassenärztlichen Bundesvereinigung<br />

und <strong>der</strong> Deutschen Krankenhausgesellschaft, sind vorgesehen. Lei<strong>der</strong> ist laut Gesetz<br />

hierbei nicht ein „Einverständnis“ mit <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> herzustellen, son<strong>der</strong>n<br />

nur ein „Benehmen“. Auch wurde we<strong>der</strong> die im Handlungskonzept verbindlich vorgesehene<br />

Koordinierungsstelle auf Landesebene noch ein gemeinsamer Finanzpool vorgesehen.<br />

Es scheint unwahrscheinlich, dass unter diesen Voraussetzungen das beabsichtigte Ziel<br />

einer nachhaltig verbesserten För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Allgemeinmedizin erreicht werden kann.<br />

54


2.2.5 Impfen<br />

Qualifikation von Ärztinnen und Ärzten<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> Neufassung des § 20d Abs. 2 SGB V hat <strong>der</strong> Gemeinsame<br />

Bundesausschuss eine Richtlinie über Schutzimpfungen geschaffen, in welcher die Voraussetzung<br />

für die Qualifikation <strong>der</strong> durchführenden Ärzte formuliert wurde. Die Formulierung<br />

führte zu Diskussionen über die Frage, auf welche Weise im Berufsrecht<br />

bzw. im Weiterbildungsrecht geregelt ist, dass Ärzte über eine „Impfqualifikation“ verfügen.<br />

Bereits in <strong>der</strong> Vergangenheit hatte sich die <strong>Bundesärztekammer</strong> mit dieser Thematik<br />

befasst und den Gesetzgeber, <strong>der</strong> mit <strong>der</strong> neuen Gesetzgebung eine bessere<br />

Durchimpfungsrate <strong>der</strong> Bevölkerung beabsichtigt, aufgefor<strong>der</strong>t, den verpflichtenden<br />

Impfkurs im Rahmen <strong>der</strong> Approbationsordnung wie<strong>der</strong> festzuschreiben. Der Gesetzgeber<br />

ist diesem Anliegen trotz zwischenzeitlicher Novellierung <strong>der</strong> Approbationsordnung<br />

nicht nachgekommen. Vor dem Hintergrund <strong>der</strong> Irritationen und <strong>der</strong> öffentlichen<br />

Diskussionen hat <strong>der</strong> Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> das Thema im März <strong>2008</strong> beraten<br />

und folgende Feststellungen getroffen:<br />

– Bei <strong>der</strong> umfassenden Impfleistung handelt es sich um eine ärztliche Tätigkeit, die im<br />

Rahmen <strong>der</strong> ärztlichen Ausbildung erlernt wird.<br />

– Die Impfleistung des Arztes ist keine fachärztliche Tätigkeit, die im Rahmen <strong>der</strong> ärztlichen<br />

Weiterbildung erlernt wird.<br />

– Die bisherigen Grundsätze zur Ausübung <strong>der</strong> ärztlichen Tätigkeit bleiben erhalten.<br />

– Möglichst vielen Ärzten soll ermöglicht werden, Impfungen durchzuführen, um<br />

auch auf diesem Weg zur Erhöhung <strong>der</strong> Durchimpfungsrate <strong>der</strong> Bevölkerung beizutragen.<br />

– Der fortbildende Impfkurs berechtigt nicht zur Durchbrechung <strong>der</strong> Gebietsgrenzen<br />

beim Impfen. Sinn und Zweck von Impfkursen ist es, neue Kenntnisse, Fähigkeiten<br />

und Fertigkeiten im Impfen zu erwerben o<strong>der</strong> diese aufzufrischen.<br />

– Bestehende gesetzliche Regelungen, z. B. zur Zulassung von Gelbfieberimpfstellen,<br />

bleiben unberührt und sind zu beachten.<br />

Der Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> nimmt ausdrücklich in diesem Zusammenhang<br />

keinen Bezug auf die Abrechenbarkeit ärztlicher Impfleistung.<br />

Zu diesem Themenkomplex ist die <strong>Bundesärztekammer</strong> im Mai <strong>2008</strong> mit einer Stellungnahme<br />

an das Bundesministerium für Gesundheit herangetreten und hat erneut<br />

die Aufnahme eines Impfkurses in die Approbationsordnung gefor<strong>der</strong>t, um diesbezüglich<br />

die Qualität <strong>der</strong> Ausbildung zu verbessern. Es konnte dargelegt werden, dass die<br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> mit ihrer Position zur Erhöhung <strong>der</strong> Durchimpfungsrate <strong>der</strong><br />

Bevölkerung beitragen will.<br />

Als Folge <strong>der</strong> dargestellten Beschlüsse wurde das Impfen aus den Weiterbildungsinhalten<br />

<strong>der</strong> (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) herausgenommen und auf den neuen Stand<br />

vom 28.03.<strong>2008</strong> gebracht. Im Rahmen dieser Maßnahme wurde die MWBO um eine Dokumentinformation<br />

ergänzt. Diese Dokumentinformation weist eine stichwortartige Übersicht<br />

auf und erleichtert das schnelle Auffinden, zu welchem Zeitpunkt welche Än<strong>der</strong>ungen<br />

in die MWBO aufgenommen wurden. Diese Übersicht datiert bis zum Mai 2003 zurück.<br />

2<br />

55


2.2.6 Gebietsgrenzen<br />

Mit Novellierung <strong>der</strong> (Muster-)Weiterbildungsordnung 2003 (MWBO 2003) entwickelte<br />

sich ein neues Verständnis über die Definition <strong>der</strong> Gebietsgrenzen. Aufgrund des Verständnisses,<br />

dass Gebietsgrenzen und Weiterbildungsinhalte nicht deckungsgleich<br />

sind, traten bei <strong>der</strong> Interpretation <strong>der</strong> Zuordnung neue Fragen auf. Die in den Facharztweiterbildungen<br />

aufgenommenen Weiterbildungsinhalte sind obligate Gegenstände<br />

<strong>der</strong> Weiterbildung und gelten damit als gebietskonform. Darüber hinaus können innerhalb<br />

<strong>der</strong> Gebietsgrenzen, z. B. über Zusatzqualifikationen o<strong>der</strong> Fortbildungsmaßnahmen,<br />

weitere Kompetenzen erworben werden, welche nur dann als gebietskonform gelten,<br />

wenn sie unter die Definition des Gebietes zu subsumieren sind. Auch hochspezielle<br />

Leistungen, welche im Weiterbildungsrecht grundsätzlich nicht abgebildet<br />

werden, können über die Gebietsdefinition den Gebieten zugeordnet werden.<br />

Auch im Berichtsjahr <strong>2008</strong> wurde <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> eine Anzahl spezieller Fragestellungen<br />

zur Gebietszugehörigkeit vorgelegt und in den Weiterbildungsgremien<br />

beraten. Hierbei stellte sich erneut heraus, dass die vorherrschenden unterschiedlichen<br />

Auffassungen in einem klarstellenden Grundsatz münden müssen. Festgestellt wurde,<br />

dass es zur Aufhebung <strong>der</strong> Problematik, welche zu gewichtigen Folgen u. a. im Honorarsystem<br />

führt, einer Än<strong>der</strong>ung in den Heilberufe-/Kammergesetzen bedarf. Zugleich<br />

wurde nach klareren Regelungen im Weiterbildungsrecht gesucht, um zeitnah die<br />

Interpretationsspielräume und die Rechtsunsicherheit einzugrenzen. Die im Paragraphenteil<br />

vorzunehmenden Än<strong>der</strong>ungen werden im Rahmen <strong>der</strong> Überarbeitung <strong>der</strong><br />

MWBO 2003 weiter erörtert und sollen dem Deutschen Ärztetag 2010 vorgelegt werden.<br />

2.2.7 Auswirkungen <strong>der</strong> Europäischen Richtlinie 2005/36/EG auf weiterbildungsrechtliche<br />

Regelungen in Deutschland<br />

Im Oktober 2007 trat die Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG in Kraft. Hierzu<br />

mussten die entsprechenden Bestimmungen obligat in nationales Recht umgesetzt werden.<br />

Die von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> vorgelegten Textvorschläge wurden gemäß Ärztetagsbeschluss<br />

weitgehend von den Landesärztekammern übernommen. Eine Umfrage<br />

ergab, dass in einigen Län<strong>der</strong>n auch im laufenden Berichtsjahr <strong>2008</strong> noch die Genehmigungen<br />

<strong>der</strong> Aufsichtsbehörden ausstanden.<br />

Bei <strong>der</strong> Ausstellung von Konformitätsbescheinigungen kommt es aufgrund <strong>der</strong> zahlenmäßig<br />

häufiger auftretenden Fälle, insbeson<strong>der</strong>e in den östlichen Bundeslän<strong>der</strong>n, zu<br />

arbeitsaufwändigen Recherchen. Teils liegen die Beitrittstermine <strong>der</strong> neuen EU-Mitgliedstaaten<br />

noch nicht offiziell vor, teils wird aber auch die tatsächliche Gleichwertigkeit<br />

von Weiterbildungen hinterfragt. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> ist oft in diese Fragestellungen,<br />

u. a. gegenüber <strong>der</strong> EU-Kommission, einbezogen.<br />

56


2.2.8 Finanzierung <strong>der</strong> Weiterbildung<br />

Von verschiedener Seite wird nach wie vor diskutiert, ob die Weiterbildung im Rahmen<br />

des „Diagnosis-Related-Groups-Systems“ (DRG-System) über das Instrument von<br />

Zuschlägen (bzw. Abschlägen) finanziert werden sollte, um einen adäquaten Anreiz für<br />

die Weiterbildung bei den Verantwortlichen in den Kliniken zu erreichen.<br />

Die Weiterbildungs- und Krankenhausgremien <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> haben sich mit<br />

den die Finanzierung <strong>der</strong> Weiterbildung betreffenden Ärztetagsanträgen in mehreren<br />

Sitzungen beraten. Wie<strong>der</strong>holt hat die <strong>Bundesärztekammer</strong> darauf hingewiesen, dass<br />

die Aussage nicht bestätigt werden kann, dass DRGs die monokausale Ursache für den<br />

Rückgang von Weiterbildungskapazitäten im stationären Bereich darstellen. Hierfür<br />

fehlt jegliche objektive Analyse.<br />

Die von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> im Gesetzgebungsverfahren zum Krankenhausfinanzierungsreformgesetz<br />

(KHRG) eingenommene Position und entsprechende Argumente<br />

werden vertiefend im <strong>Kapitel</strong> 3.4.2 dieses <strong>Tätigkeitsbericht</strong>s dargelegt.<br />

2.2.9 (Muster-)Kursbuch „Spezielle Schmerztherapie“<br />

Die 1. Auflage des (Muster-)Kursbuches „Spezielle Schmerztherapie“ aus dem Jahr 1997<br />

wurde in Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> Deutschen Gesellschaft zum Studium des Schmerzes<br />

e. V. (DGSS), <strong>der</strong> Deutschen Migräne- und Kopfschmerzgesellschaft (DMGK) sowie<br />

<strong>der</strong> Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Schmerztherapie (DIVS) überarbeitet.<br />

Nach Beratung <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ungsvorschläge in den Weiterbildungsgremien und in den<br />

Landesärztekammern hat <strong>der</strong> Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> die 2. Auflage des<br />

(Muster-)Kursbuches „Spezielle Schmerztherapie“ im Mai <strong>2008</strong> beschlossen.<br />

2.2.10 Sachbearbeitertagung<br />

Qualifikation von Ärztinnen und Ärzten<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Im Mai <strong>2008</strong> fand auf Sachbearbeiterebene erneut ein Erfahrungsaustausch zwischen<br />

den an <strong>der</strong> Basis tätigen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen <strong>der</strong> Ärztekammern und <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> statt, um eine möglichst bundeseinheitliche Handhabung bei <strong>der</strong><br />

Anwendung und Auslegung <strong>der</strong> Weiterbildungsordnung sowie bzgl. <strong>der</strong> Ermessensspielräume<br />

zu bewirken. Es wurden insbeson<strong>der</strong>e diejenigen Themen angesprochen,<br />

die bei unterschiedlicher Handhabung in den Län<strong>der</strong>n einer grundsätzlichen Regelung<br />

auf Bundesebene zugeführt werden sollen. Bei einer Reihe von Themen konnten sich<br />

die Ärztekammern mit guten Hinweisen untereinan<strong>der</strong> austauschen, so dass Vereinbarungen<br />

für ein zukünftiges Proze<strong>der</strong>e unmittelbar miteinan<strong>der</strong> abgestimmt werden<br />

konnten. An<strong>der</strong>erseits wurde festgestellt, dass es für einige Anwendungsfragen einen<br />

Regelungsbedarf auf Bundesebene gibt. Einige <strong>der</strong> Anregungen werden in die Überarbeitung<br />

<strong>der</strong> MWBO 2003 aufgenommen. Der Erfahrungsaustausch soll im Jahr 2009<br />

fortgesetzt werden.<br />

2<br />

57


2.3 Ärztliche Fortbildung<br />

Ärztliche Fortbildung gehört zum Selbstverständnis des ärztlichen Berufsbildes, jedoch<br />

hat sich die Situation <strong>der</strong> ärztlichen Fortbildung mit dem Gesundheitsmo<strong>der</strong>nisierungsgesetz<br />

von 2004 verän<strong>der</strong>t. Seitdem gibt es für Ärzte neben <strong>der</strong> Pflicht zur Fortbildung,<br />

wie sie die Berufsordnung und die Heilberufsgesetze vorschreiben, die gesetzliche<br />

Pflicht, ihre Fortbildungsaktivitäten zu dokumentieren und nachzuweisen. Der<br />

Nachweis soll mit dem Fortbildungszertifikat <strong>der</strong> Ärztekammern erbracht werden, das<br />

erteilt wird, wenn ein Arzt 250 Fortbildungspunkte innerhalb eines Fünfjahreszyklus<br />

gesammelt hat.<br />

Diese gesetzlichen Regelungen stellten die Ärztekammern zunächst vor allem vor die<br />

organisatorische Aufgabe <strong>der</strong> Fortbildungsverwaltung, worauf hin eine Fortbildungssatzung<br />

verabschiedet und ein elektronisches Verfahren für die Punktedokumentation<br />

(EIV) entwickelt und eingeführt wurde, an dem inzwischen alle Ärztekammern teilnehmen.<br />

Mit diesen Maßnahmen sowie mit <strong>der</strong> Einrichtung von individuellen Punktekonten<br />

für jeden Arzt und stetiger Information und Aufklärung werden Ärzte aktiv bei <strong>der</strong><br />

Erfüllung ihrer gesetzlichen Nachweispflicht, die zum ersten Mal im kommenden Jahr<br />

– am 30. Juni 2009 – zu erbringen ist, von den Kammern unterstützt.<br />

Fraglich ist, ob diese durch die gesetzliche Regelung ausgelöste „Jagd nach Fortbildungspunkten“<br />

letztendlich dem Wesen <strong>der</strong> ärztlichen Fortbildung zuträglich ist. So<br />

soll ein ärztliches Fortbildungsangebot die Motivation des Arztes zur Optimierung seiner<br />

Patientenversorgung ansprechen, sein Können und sein ärztliches Verhalten festigen<br />

und weiterentwickeln und im Ergebnis die gesundheitliche Versorgung <strong>der</strong> Bevölkerung<br />

verbessern. Das Vertrauen des Patienten gegenüber seinem Arzt gründet sich<br />

wesentlich darauf, dass sich die medizinische Betreuung an aktuellem Fachwissen und<br />

Können orientiert. In Folge dessen ist die Fortbildung integraler Bestandteil <strong>der</strong> ärztlichen<br />

Berufsausübung und ein wichtiges Element <strong>der</strong> Qualitätssicherung ärztlicher<br />

Tätigkeit. Zeitpunkt, Inhalt und Dauer <strong>der</strong> Fortbildung ergeben sich aus den Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

<strong>der</strong> konkreten Patientenversorgung und sollen daher vom einzelnen Arzt selbst<br />

bestimmt werden.<br />

Fortbildung kann nur erfolgreich sein, wenn sie einerseits dem subjektiv empfundenen<br />

Bedürfnis des Arztes entspricht und an<strong>der</strong>erseits objektive Bildungsziele aufgreift, die<br />

durch sich entwickelnde Versorgungsaufgaben und den wissenschaftlichen Fortschritt<br />

entstehen. Diesen Bedarf gilt es zu erkennen, um auf dessen Grundlage Schwerpunkte<br />

für die ärztliche Fortbildung zu setzen, Fortbildungen durchzuführen und anschließend<br />

zu evaluieren, um erneut einen Bedarf zu definieren. Fortbildung kann außerdem nur<br />

erfolgreich sein, wenn das Angebot nach qualitätssichernden Kriterien (Fortbildungssatzung,<br />

Empfehlungen zur ärztlichen Fortbildung) ausgerichtet ist.<br />

58


Qualifikation von Ärztinnen und Ärzten<br />

2.3.1 Arbeit des Deutschen Senats für ärztliche Fortbildung<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Nachdem die gesetzgeberischen Vorgaben zur ärztlichen Fortbildung durch das SGB V<br />

formal geregelt sind, befasste sich <strong>der</strong> Deutsche Senat für ärztliche Fortbildung verstärkt<br />

damit, die ärztliche Fortbildung mit Konzepten und Inhalten zu füllen, um Wissenserhalt<br />

und Kompetenzerwerb zu optimieren.<br />

Aus dieser Intention heraus fanden im Berichtsjahr ein zweitägiger Workshop zu „Neuen<br />

Lernformen in <strong>der</strong> ärztlichen Fortbildung“ sowie Seminare zu „Medizin und Ökonomie“<br />

statt.<br />

Um das Wesen <strong>der</strong> ärztlichen Fortbildung, das sich am subjektiv empfundenen Bedürfnis<br />

des Arztes und an objektiven Bildungszielen ausrichtet, weiterhin zu unterstützen,<br />

setzte sich <strong>der</strong> Deutsche Senat für ärztliche Fortbildung dafür ein, die jährliche Fortbildungspflicht<br />

aus Son<strong>der</strong>verträgen, welche die Steuerungsmöglichkeiten <strong>der</strong> Kammern<br />

für ein sinnvolles Fortbildungsangebot vermehrt einschränken, zu thematisieren und<br />

mit den Autoren <strong>der</strong> Verträge besser abzustimmen und zu harmonisieren. Auf Empfehlung<br />

des Deutsche Senats für ärztliche Fortbildung fand dazu am 11. Dezember <strong>2008</strong><br />

eine geson<strong>der</strong>te Vorstandssitzung zu „Folgen <strong>der</strong> Vertragsvielfalt auf die Fortbildungsverpflichtung<br />

von Ärztinnen und Ärzten“ statt.<br />

Des Weiteren setzte sich <strong>der</strong> Deutsche Senat für ärztliche Fortbildung für eine klare<br />

Positionierung bei Verstößen seitens <strong>der</strong> Fortbildungsanbieter gegen die in den Empfehlungen<br />

zur ärztlichen Fortbildung definierten Regelungen zu Fortbildung und Sponsoring<br />

ein, die u. a. in <strong>der</strong> einheitlichen Verweigerung von Anerkennung weiterer Fortbildungsmaßnamen<br />

des Anbieters bis zur Klärung des strittigen Sachverhalts zum Ausdruck<br />

kam.<br />

Im Berichtsjahr wurden verschiedene Curricula verabschiedet; darunter die Curricula<br />

„Qualifikation Tabakentwöhnung“ (siehe <strong>Kapitel</strong> 2.3.8) und „Organspende“ sowie eine<br />

überarbeitete Fassung des Curriculums „Grundlagen <strong>der</strong> medizinischen Begutachtung“,<br />

dessen Einstufung als strukturierte curriculäre Fortbildung nach <strong>der</strong> Überarbeitung<br />

entfällt. Das aktualisierte Curriculum „Gesundheitsför<strong>der</strong>ung und Prävention“<br />

wurde als strukturierte curriculäre Fortbildung beschlossen (siehe <strong>Kapitel</strong> 7.1.7). Das<br />

Curriculum „Begutachtung psychoreaktiver Traumafolgen im sozialen Entschädigungsrecht“<br />

wird überarbeitet.<br />

Bei <strong>der</strong> Anerkennung von Fortbildungsmaßnahmen für das Fortbildungszertifikat<br />

kommt es immer wie<strong>der</strong> zu Situationen, in denen eine Anerkennung, z. B. aufgrund<br />

<strong>der</strong> fehlenden wissenschaftlichen Grundlage <strong>der</strong> Fortbildungsinhalte o<strong>der</strong> <strong>der</strong> fehlenden<br />

Produktneutralität, strittig ist, o<strong>der</strong> neue Fortbildungsmethoden bzw. -inhalte<br />

bewertet werden müssen. Um in diesen Fällen ein bundesweit einheitliches Vorgehen<br />

zu gewährleisten, besteht beim Deutschen Senat für ärztliche Fortbildung eine Clearingstelle.<br />

Diese koordiniert den kontinuierlichen Austausch aller Kammern zu uneindeutigen<br />

Fragestellungen und Sachverhalten des Fortbildungsgeschehens. Ergebnisse<br />

von Anfragen und Recherchen werden in einem gemeinsamen elektronischen Forum<br />

dokumentiert.<br />

2<br />

59


Fortbildungsseminar „Medizin und Ökonomie“<br />

Das deutsche Gesundheitswesen befindet sich im Umbruch. Neue Rahmenbedingungen,<br />

wie z. B. die Einführung <strong>der</strong> diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRG) o<strong>der</strong> die<br />

Privatisierungswelle im Krankenhausbereich, haben in den vergangenen Jahren einen<br />

tiefgreifenden Verän<strong>der</strong>ungsprozess in Gang gesetzt, <strong>der</strong> sowohl den ambulanten als<br />

auch den stationären Sektor betrifft. Damit Ärzte diesem Prozess nicht lediglich passiv<br />

ausgeliefert sind, son<strong>der</strong>n ihn aktiv mit gestalten können, sind Kenntnisse im Bereich<br />

<strong>der</strong> Ökonomie, des Managements und <strong>der</strong> ärztlichen Führung unabdingbar. Daher hat<br />

sich <strong>der</strong> Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> für eine verstärkte Fortbildung im Bereich<br />

Ökonomie ausgesprochen.<br />

Das daraufhin 2007 ins Leben gerufene mehrtägige Fortbildungsseminar „Medizin und<br />

Ökonomie“ fand in enger Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> Geschäftsführung des Dezernats 5<br />

(Krankenhaus) im Berichtsjahr aufgrund <strong>der</strong> positiven Resonanz drei Mal statt. Namhafte<br />

Gesundheitsökonomen und Betreiber von erfolgreichen innovativen Unternehmungen<br />

im Versorgungssektor diskutierten gemeinsam mit Vertretern des Vorstands<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> sowie <strong>der</strong> medizinisch-wissenschaftlichen Gesellschaften und<br />

Berufsverbände. Im dritten Seminar wurde neben dem Krankenhaussektor ein Schwerpunkt<br />

auf den ambulanten Versorgungsbereich gelegt, und die Dauer des Seminars<br />

wurde von drei auf dreieinhalb Tage verlängert, um den Diskussionen zwischen Teilnehmern<br />

und Referenten mehr Raum zu geben. Die Teilnehmer haben das Seminar<br />

sehr gut angenommen und bewertet. Für zukünftige Veranstaltungen wurde ein modularer<br />

Stil mit Aufbaukursen zur weiteren Vervollständigung des Wissens vorgeschlagen.<br />

2.3.2 Initiative E-Learning <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

Die Initiative E-Learning mit zurzeit 18 Vertretern aus verschiedenen Kammerbereichen<br />

tagte im Berichtsjahr zwei Mal. In <strong>der</strong> konstituierenden ersten Sitzung wurden die<br />

laufenden und geplanten Aktivitäten und Projekte <strong>der</strong> verschiedenen Kammern und<br />

Akademien im Bereich E-Learning dokumentiert und es wurden Fortbildungsthemen<br />

identifiziert, die sich für den Einsatz von Blended Learning eignen.<br />

Des Weiteren beschäftigte sich die Initiative intensiv mit Standardisierungen im<br />

E-Learning, um daraus Überlegungen für ein einheitliches Konzept und einheitliche<br />

Qualitätskriterien für den Einsatz von E-Learning in <strong>der</strong> ärztlichen Fortbildung abzuleiten.<br />

Als Ergebnis wurde ein „Qualitätssiegel E-Learning <strong>der</strong> BÄK“ erarbeitet, bestehend<br />

aus einem Kriterienkatalog und einem Prüfformular, das nach einer Erprobungszeit in<br />

den Kammern zu einem verbindlichen Maßstab für die Entwicklung und Bewertung<br />

von E-Learning in <strong>der</strong> ärztlichen Fortbildung werden soll.<br />

Im Auftrag des Deutschen Senats für ärztliche Fortbildung konzipierte die Initiative<br />

E-Learning eine Blended-Learning-Maßnahme, die im Rahmen des 33. Interdisziplinären<br />

Forums <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> „Fortschritt und Fortbildung in <strong>der</strong> Medizin“ stattfinden<br />

wird.<br />

60


Bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> wurde außerdem die Lernplattform „Moodle“ eingerichtet.<br />

Diese Plattform steht <strong>der</strong> Initiative für Testzwecke zur Verfügung und wird insbeson<strong>der</strong>e<br />

für die Mo<strong>der</strong>ation und den Austausch <strong>der</strong> Arbeitsgruppe zwischen den Sitzungen<br />

sowie für eine gemeinsame Sammlung von Dokumenten und Materialien zum E-Learning<br />

genutzt.<br />

Eine weitere wichtige Funktion erfüllt die Plattform bei <strong>der</strong> Präsentation des Blended-<br />

Learning-Curriculums „Qualifikation Tabakentwöhnung“. Interessierte Kammern können<br />

sich über einen auf <strong>der</strong> Plattform eingerichteten „Demo-Kurs“ einen Eindruck von<br />

den Inhalten und dem Ablauf dieser Fortbildungsmaßnahme machen und erhalten<br />

Empfehlungen bei <strong>der</strong> Umsetzung des Curriculums in ihrem Kammerbereich.<br />

2.3.3 Multiplikatorenfortbildung<br />

Qualifikation von Ärztinnen und Ärzten<br />

Interdisziplinäres Forum „Fortschritt und Fortbildung in <strong>der</strong> Medizin“<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Das Interdisziplinäre Forum „Fortschritt und Fortbildung in <strong>der</strong> Medizin“ ist die zentrale<br />

Fortbildungsveranstaltung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und hat die Aufgabe, neue<br />

Erkenntnisse in <strong>der</strong> medizinischen Forschung zu vermitteln, die so weit als gesichert<br />

gelten, dass sie im Krankenhaus und in <strong>der</strong> Praxis angewandt werden können. So sollen<br />

neue Erkenntnisse und Methoden schneller Eingang in die ärztliche Praxis finden. Es<br />

sollen jedoch auch Verfahren, die schon längere Zeit genutzt werden, einer kritischen<br />

Würdigung unterzogen werden. Weiteres Ziel neben den inhaltlichen Präsentationen<br />

ist die Vorstellung von vorbildhaften didaktischen Konzepten.<br />

Diese Fortbildungstagung wird in Abstimmung mit den wissenschaftlich-medizinischen<br />

Fachgesellschaften und gemeinsam mit <strong>der</strong> Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen<br />

Ärzteschaft durchgeführt.<br />

Die Themen werden von den wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften, den<br />

Fortbildungsbeauftragten <strong>der</strong> Ärztekammern, den Gutachter- und Schlichtungsstellen<br />

sowie den Qualitätssicherungsgremien vorgeschlagen und vom Deutschen Senat für<br />

ärztliche Fortbildung gemeinsam mit dem Wissenschaftlichen Beirat <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

ausgewählt.<br />

Die überregionalen, regionalen und lokalen Fortbildungsbeauftragten – die „Multiplikatoren“<br />

– sollen die beim Interdisziplinären Forum behandelten Themen in ihren Programmen<br />

zur ärztlichen Fortbildung berücksichtigen.<br />

Das Forum wird darüber hinaus von vielen Medizinjournalisten besucht, die während <strong>der</strong><br />

gesamten Veranstaltung von <strong>der</strong> Pressestelle <strong>der</strong> Deutschen Ärzteschaft betreut werden.<br />

Namhafte Wissenschaftler können für das Forum gewonnen werden, die über neue<br />

Erkenntnisse und Methoden in <strong>der</strong> Medizin berichten. Neben dem Vortrag wird <strong>der</strong><br />

Diskussion ein großer Stellenwert eingeräumt. Diese Diskussion findet mit dem Plenum<br />

und eingeladenen Vertretern verschiedener Disziplinen statt. Insbeson<strong>der</strong>e sind<br />

nachfolgende Zielfragen zu beantworten, die – obwohl sie bereits mehr als zwanzig Jahre<br />

alt sind – nichts von ihrer Aktualität eingebüßt haben:<br />

2<br />

61


– Was ist neu?<br />

– Was ist hiervon für die praktische Medizin wichtig?<br />

– Ist Prävention möglich?<br />

– Welche Methoden sind diagnostisch/therapeutisch obsolet?<br />

– Welche alten Methoden sind zu unrecht vergessen?<br />

– Welche Fehler werden erfahrungsgemäß häufig gemacht?<br />

– Möglichkeiten (Stand) <strong>der</strong> Qualitätssicherung?<br />

– Über welche nicht-praxisrelevanten neuen Entwicklungen muss <strong>der</strong> nie<strong>der</strong>gelassene<br />

Arzt trotzdem informiert werden?<br />

– Wie ist das Kosten-Nutzen-Verhältnis <strong>der</strong> empfohlenen beziehungsweise verglichenen<br />

Diagnostik- und Therapieverfahren?<br />

– Was muss dringend über die Fortbildung weitergegeben werden?<br />

Die Referate des Interdisziplinären Forums werden von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zu<br />

einem Kompendium zusammengefasst und so allen Ärzten zugänglich gemacht, damit<br />

sie sich über den neuesten Stand praktisch anwendbarer Forschungsergebnisse informieren<br />

können.<br />

Folgende Themen wurden auf dem 32. Interdisziplinären Forum behandelt:<br />

– Schmerztherapie bei Tumorerkrankungen<br />

– Interdisziplinäre Aspekte <strong>der</strong> bildgebenden Diagnostik<br />

– Kontrazeption - aktuelle Aspekte<br />

– Sportmedizin und klinische Medizin. Wi<strong>der</strong>spruch o<strong>der</strong> Notwendigkeit?<br />

– Pädiatrische Arzneimitteltherapie – Eine Veranstaltung <strong>der</strong> Arzneimittelkommission<br />

<strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft.<br />

Der Abendvortrag befasste sich mit dem Thema „Was in allem Fortschritt bleibt –<br />

Anmerkungen aus theologisch-kirchlicher Sicht“. Vortragen<strong>der</strong> war Karl Kardinal Lehmann,<br />

Bischof von Mainz.<br />

2.3.4 Interdisziplinäre Fortbildungsveranstaltungen<br />

37. Interdisziplinärer Zentralkongress für die Fachberufe im Gesundheitswesen<br />

Am 18. und 19.10.<strong>2008</strong> fand unter <strong>der</strong> wissenschaftlichen Leitung des Deutschen Senats<br />

für ärztliche Fortbildung und unter einem Dach mit dem Augsburger Fortbildungskongress<br />

für praktische Medizin <strong>der</strong> 37. Interdisziplinäre Zentralkongress für die Fachberufe<br />

im Gesundheitswesen statt. Dieser Kongress zeichnet sich dadurch aus, dass Fachberufe<br />

gemeinsam Veranstaltungen mit fachspezifischen, aber auch interdisziplinären<br />

Seminaren und Workshops zu aktuellen medizinischen Themen anbieten. Am Kongress<br />

beteiligte Organisationen sind: Verband medizinischer Fachberufe, Landesverband<br />

Bayern; Deutscher Bundesverband <strong>der</strong> Diätassistenten; Deutscher Verband <strong>der</strong><br />

Ergotherapeuten; Deutscher Bundesverband für Logopädie; Berufsverband <strong>der</strong> Orthoptistinnen<br />

Deutschlands und Deutscher Verband für Physiotherapie.<br />

Schwerpunktthemen <strong>der</strong> Veranstaltung in Augsburg waren „Ambulante palliativ-medizinische<br />

Versorgung“ und „Alter – eine interdisziplinäre Herausfor<strong>der</strong>ung“.<br />

62


Qualifikation von Ärztinnen und Ärzten<br />

2.3.5 Ständige Arbeitsgruppe „Weiter- und Fortbildung“ <strong>der</strong> deutschsprachigen<br />

Ärzteorganisationen<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Am 03.07.<strong>2008</strong> fand eine Sitzung <strong>der</strong> Ständigen Arbeitsgruppe „Weiter- und Fortbildung“<br />

<strong>der</strong> deutschsprachigen Ärzteorganisationen statt. Im Rahmen dieser Sitzung<br />

wurden u. a. Konzepte zur Qualitätsverbesserung in <strong>der</strong> Weiterbildung Allgemeinmedizin<br />

sowie von Fortbildungsangeboten und E-Learning-Maßnahmen erörtert, ebenso wie<br />

Maßnahmen zu Kompetenzerhalt/-entwicklung, Fortbildung und Sponsoring.<br />

2.3.6 Koordination <strong>der</strong> Kursweiterbildung „Allgemeinmedizin“ <strong>der</strong> Landesärztekammern<br />

Das Treffen <strong>der</strong> Kursleiter „Allgemeinmedizin“ dient dem gegenseitigen Austausch und<br />

<strong>der</strong> Diskussion inhaltlicher und didaktischer Fragen <strong>der</strong> allgemeinmedizinischen<br />

Weiterbildungskurse in den Bundeslän<strong>der</strong>n.<br />

Der Teilnehmerkreis verabschiedete in seiner diesjährigen Sitzung als Ergänzung zum<br />

Curriculum „Psychosomatische Grundversorgung“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> die „Leitsätze<br />

zur Kursweiterbildung Psychosomatische Grundversorgung in <strong>der</strong> Hausarztmedizin“.<br />

Des Weiteren befassten sich die Teilnehmer mit Aktivitäten zur Kommunikation und<br />

Organisation von Weiterbildungsassistenten sowie einer Evaluation <strong>der</strong> Kursweiterbildung<br />

Allgemeinmedizin/Psychosomatische Grundversorgung in <strong>der</strong> Hausarztmedizin.<br />

2.3.7 Die strukturierte curriculäre Fortbildung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

Die strukturierte curriculäre Fortbildung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> ist eine zusätzliche<br />

Maßnahme zum Kompetenzerhalt und zur Kompetenzentwicklung. Es handelt sich um<br />

eine interdisziplinäre Qualifikationsmaßnahme, die im Rahmen eines theoretischen<br />

Kurses (evtl. ergänzt um Praxisanteile) vermittelt wird.<br />

Im Curriculum werden Lernziele und Inhalte (Themen), die im Kurs vermittelt werden<br />

sollen, sowie <strong>der</strong> zeitliche Umfang festgelegt.<br />

Das Curriculum enthält Empfehlungen für die methodisch-didaktische Vorgehensweise.<br />

Folgende Curricula wurden vom Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> als strukturierte<br />

curriculäre Fortbildungen verabschiedet:<br />

– Curriculum „Reisemedizinische Gesundheitsberatung“, 2004<br />

– Curriculum „Begutachtung psychisch reaktiver Traumafolgen in aufenthaltsrechtlichen<br />

Verfahren bei Erwachsenen“, 2005<br />

– Curriculum „Umweltmedizin“, 2006<br />

– Curriculum „Ernährungsmedizinische Beratung“, 2. Auflage, 2007<br />

– Curriculum „Gesundheitsför<strong>der</strong>ung und Prävention“, 1. Auflage, <strong>2008</strong><br />

2<br />

63


2.3.8 Qualifikation Tabakentwöhnung<br />

Zur Umsetzung <strong>der</strong> vom Vorstand 2005 verabschiedeten 20-stündigen Qualifikation<br />

„Tabakentwöhnung“ wurde ein modulares Curriculum erarbeitet, dass zwölf Stunden<br />

Präsenzeinheiten und acht Stunden online-gestützte Selbstlernmodule in einem sogenannten<br />

„Blended-Learning“-Konzept umfasst. Zur Erarbeitung <strong>der</strong> Inhalte wurde eine<br />

Expertengruppe einberufen, in <strong>der</strong> neben <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und <strong>der</strong> Ärztekammer<br />

Nordrhein <strong>der</strong> Bundesverband <strong>der</strong> Pneumologen, <strong>der</strong> Wissenschaftliche Arbeitskreis<br />

Tabakentwöhnung und ein Allgemeinmediziner vertreten sind.<br />

Die Struktur des Curriculums sieht vor, dass propädeutische Inhalte im tutoriell betreuten<br />

Online-Selbststudium erworben werden sollen, während Gesprächs- und Beratungskompetenzen<br />

sowie die praktische Implementierung <strong>der</strong> Tabakentwöhnung im<br />

Praxis- bzw. Klinikalltag durch Training und Übungen in Präsenz unterrichtet werden.<br />

Ein erster Pilotkurs in dieser Form im Februar des Berichtsjahrs in <strong>der</strong> Akademie <strong>der</strong><br />

Ärztekammer Nordrhein zeigte sehr positive Evaluationsergebnisse. Ein zweiter Kurs<br />

schließt dort zum Ende des Berichtsjahrs ab. An<strong>der</strong>e Kammern befinden sich in <strong>der</strong><br />

Vorbereitung auf eine Durchführung des Curriculums.<br />

Nach den außerordentlich positiven Erfahrungen wurde das Curriculum vom Vorstand<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zustimmend zur Kenntnis genommen, verbunden mit <strong>der</strong><br />

Empfehlung an die Landesärztekammern, die Maßnahme bei <strong>der</strong> Fortbildungsarbeit zu<br />

berücksichtigen.<br />

2.3.9 Texte und Materialien <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zur Fort- und Weiterbildung<br />

Eine Übersicht <strong>der</strong> Themen und Inhalte ist auf <strong>der</strong> Homepage <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

unter www.bundesaerztekammer.de abrufbar.<br />

2.4 Europäische und internationale Aspekte <strong>der</strong> Qualifikation<br />

von Ärztinnen und Ärzten<br />

2.4.1 EU-Berufsanerkennung<br />

Der Umsetzungsprozess <strong>der</strong> Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG ist, soweit dieser<br />

im Verantwortungsbereich <strong>der</strong> Ärztekammern liegt, nach Kenntnisstand <strong>der</strong> Rechtsabteilung<br />

vollständig abgeschlossen. Auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> Landesgesetzgebung ist die<br />

Umsetzung in den Heilberufe- und Kammergesetzen noch nicht in allen Bundeslän<strong>der</strong>n<br />

gänzlich abgeschlossen. Aufgrund <strong>der</strong> ausbleibenden Mitteilung Deutschlands<br />

gegenüber <strong>der</strong> Kommission über Maßnahmen zur Umsetzung <strong>der</strong> Richtlinie<br />

2005/36/EG in nationales Recht hat die Kommission im Oktober <strong>2008</strong> beschlossen,<br />

u. a. Deutschland beim Europäischen Gerichtshof zu verklagen.<br />

64


Qualifikation von Ärztinnen und Ärzten<br />

Einige Ärztekammern stellen fest, dass ihnen durch die zuständigen Behörden keine<br />

Informationen darüber vorliegen, dass und wie viele Dienstleistungserbringer aus<br />

einem an<strong>der</strong>en Mitgliedstaat in den Kammerbereichen tätig sind. Zwar for<strong>der</strong>t die<br />

Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG die Verwaltungszusammenarbeit und den<br />

Informationsaustausch. In <strong>der</strong> Praxis zeigt sich jedoch, dass <strong>der</strong> Datenaustausch zwischen<br />

den zuständigen Behörden und Landesärztekammern zu intensivieren ist.<br />

Die Europäische Kommission, Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen,<br />

arbeitet <strong>der</strong>zeit an einem Verhaltenskodex zur Anwendung <strong>der</strong> Richtlinie 2005/36/EG<br />

durch Behörden. Der Kodex gibt u. a. Anleitung für den Informationsaustausch bei einzureichenden<br />

Unterlagen und Ausbildungsnachweisen. Zu diesem Kodex hat die<br />

Rechtsabteilung kritisch Stellung genommen.<br />

2.4.2 Health Care Professionals Crossing Bor<strong>der</strong>s<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Die im Dezember 2004 ins Leben gerufene Initiative „Health Care Professionals Crossing<br />

Bor<strong>der</strong>s“ (HCPCB) hatte die Entwicklung eines beruflichen Führungszeugnisses<br />

für Heilberufe im EU-Raum zum Ziel, dem sogenannten „Certificate of Current Professional<br />

Status“ (ehemals „Certificate of Good Standing“). Die Initiative wird fe<strong>der</strong>führend<br />

von dem britischen General Medical Council (GMC) betreut. Im Jahr <strong>2008</strong> wurde <strong>der</strong><br />

Internetauftritt für HCPCB erheblich verbessert und zudem eine entsprechende französische<br />

Seite gestartet.<br />

Zwei Mal im Jahr treffen sich die Vertreter <strong>der</strong> entsprechenden Regulierungsbehörden,<br />

um über die Implementierung <strong>der</strong> im Oktober 2006 auf <strong>der</strong> „European Consensus Conference“<br />

in Edinburgh erreichten Übereinkunft in Bezug auf die fallspezifische und proaktive<br />

Informationsweitergabe bei anhängenden Verfahren zu beraten. In den Diskussionen<br />

wird immer wie<strong>der</strong> deutlich, dass insbeson<strong>der</strong>e die Möglichkeit <strong>der</strong> pro-aktiven<br />

Informationsweitergabe sehr unterschiedlich gehandhabt und bewertet wird. Während<br />

Großbritannien, Irland und einige <strong>der</strong> skandinavischen Län<strong>der</strong> bislang gute Erfahrungen<br />

mit <strong>der</strong> pro-aktiven Weitergabe von Informationen zu Disziplinarmaßnahmen<br />

gemacht haben, ist zum Beispiel in Deutschland dieser Austausch aufgrund <strong>der</strong> strengen<br />

Datenschutzbestimmungen nur sehr begrenzt möglich. Das im Oktober 2007 verabschiedete<br />

„Portugal Agreement“ beinhaltet zudem drei weitere Hauptziele: Die Identifizierung<br />

gemeinsamer Prinzipien <strong>der</strong> unterschiedlichen Regulierungsbehörden in<br />

den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten, transparente und umgängliche Regulierung für<br />

Heilberufler sowie Qualitätsnachweise und Kompetenzerhalt. Die Inhalte <strong>der</strong> Übereinkunft<br />

wurden während eines Treffens auf Einladung des nie<strong>der</strong>ländischen Gesundheitsministeriums<br />

im Juni <strong>2008</strong> in Den Haag beraten. Insgesamt nahmen 60 Delegierte<br />

aus 19 Län<strong>der</strong>n teil. Der Vertreter des Auslandsdienstes <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> leitete<br />

während dieser Veranstaltung einen Workshop zum Thema „Transparent and<br />

Accessible Healthcare Regulation“. Das für Dezember <strong>2008</strong> in Budapest geplante zweite<br />

Treffen musste wegen Terminkonflikten verschoben werden und wird voraussichtlich<br />

Anfang 2009 stattfinden.<br />

2<br />

65


2.4.3 Anerkennung <strong>der</strong> Weiterbildung in Europa<br />

Anerkennung von Berufsqualifikationen<br />

Die Umsetzung <strong>der</strong> Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates<br />

vom 07.09.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in nationales Recht<br />

bis zum 20.10.2007 wirkte sich unter an<strong>der</strong>em auch auf das Recht <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> aus. Landesrecht,<br />

insbeson<strong>der</strong>e die Heilberufs- und Kammergesetze o<strong>der</strong> auch das Satzungsrecht<br />

<strong>der</strong> Kammern und <strong>der</strong>en Weiterbildungsregelungen, musste geän<strong>der</strong>t werden.<br />

Der Auslandsdienst begleitete intensiv die Umsetzung <strong>der</strong> Richtlinie 2005/36/EG über<br />

die Anerkennung <strong>der</strong> Berufsqualifikationen. Dies erfolgte sowohl auf europäischer als<br />

auch auf nationaler Ebene durch die Teilnahme an relevanten Ausschuss- und Gremiensitzungen.<br />

Die allgemeine Regelung für die Anerkennung von Ausbildungsnachweisen in <strong>Kapitel</strong> 1<br />

Artikel 10 ff. <strong>der</strong> Richtlinie 2005/36/EG sowie <strong>der</strong>en Umsetzung war immer wie<strong>der</strong><br />

Gegenstand von Diskussionen.<br />

In <strong>der</strong> Praxis gab es vermehrt Anfragen über die Anwendung und konkrete Ausgestaltung<br />

<strong>der</strong> sogenannten Ausgleichsmaßnahmen nach Artikel 14 <strong>der</strong> Richtlinie<br />

2005/36/EG. Eine Fragestellung, die sowohl im Bereich <strong>der</strong> Anerkennung von medizinischen<br />

Grundausbildungen als auch fachärztlichen Weiterbildungen immer wie<strong>der</strong><br />

auftauchte und Gegenstand von zahlreichen Diskussionen war, in denen die Notwendigkeit<br />

eines kontinuierlichen Erfahrungs- und Informationsaustausches bezüglich <strong>der</strong><br />

Verwaltungspraxis im Sinne einer möglichst kongruenten zukünftigen Vorgehensweise<br />

immer wie<strong>der</strong> zur Sprache kam.<br />

Im Bereich Anerkennung von Berufsqualifikationen stellten die Beurteilung und Einschätzung<br />

von Diplomen, Zertifikaten und Konformitätsbescheinigungen aus Rumänien<br />

und Bulgarien sowie einiger an<strong>der</strong>er osteuropäischer Staaten immer wie<strong>der</strong> eine<br />

Herausfor<strong>der</strong>ung dar.<br />

Dies war verbunden mit zahlreichen Anfragen von Ärzten insbeson<strong>der</strong>e aus Rumänien<br />

und Bulgarien, die ihre ärztliche Ausbildung o<strong>der</strong> auch ihre Facharztdiplome anerkennen<br />

lassen wollten.<br />

Gleichzeitig gab es vermehrt Anfragen zur Anerkennung von Schweizer Facharztdiplomen.<br />

Dies ist unter an<strong>der</strong>em auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass für die Schweiz<br />

nach wie vor die Richtlinie 93/16/EWG gilt durch das bilaterale Abkommen <strong>der</strong> Schweiz<br />

mit <strong>der</strong> EU vom 21.06.1999 sowie den Beschluss Nr. 1/2004 des Gemischten Ausschusses<br />

EG-Schweiz zur Än<strong>der</strong>ung des Anhangs III vom 30.04.2004.<br />

Der Auslandsdienst stand in ständigem Kontakt mit den auf nationaler und internationaler<br />

Ebene zuständigen Stellen sowie mit <strong>der</strong> Generaldirektion „Internal Market and<br />

Services – Regulated Professions“ <strong>der</strong> EU-Kommission.<br />

Als Kontaktstelle für die betroffenen Ärzte lagen dem Auslandsdienst durch diesen<br />

Informationsaustausch konkrete Beispiele aus <strong>der</strong> Verwaltungspraxis vor. Diese Erfahrungen<br />

waren auch hilfreich in Gesprächen mit dem Bundesgesundheitsministerium<br />

66


Qualifikation von Ärztinnen und Ärzten<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

sowie Teilnehmern <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> deutschen Landesprüfungsämter zum<br />

Thema Anerkennung von bulgarischen und rumänischen Approbationen. Probleme<br />

gab es vor allem bei <strong>der</strong> Anerkennung <strong>der</strong> so genannten „Konformitätsbescheinigungen“<br />

für rumänische und bulgarische Approbationen sowie dem Verständnis <strong>der</strong> so<br />

genannten „erworbenen Rechte“ im Herkunftsland Rumänien bzw. Bulgarien. Ferner<br />

war die Registrierung von EU-Bürgern bzw. Drittstaatlern in <strong>der</strong> Bundesrepublik<br />

Deutschland zentraler Gegenstand <strong>der</strong> Diskussionen.<br />

Für die Arbeit des CPME-Ausschusses „Medical Training, Continuing Professional<br />

Development and Quality Improvement“ brachte <strong>der</strong> Auslandsdienst eine Aufstellung<br />

zum Thema „Assessment of quality of international graduates from outside the EU“ ein.<br />

Im Verlauf des Jahres <strong>2008</strong> wurden insbeson<strong>der</strong>e im internationalen Bereich die Kontakte<br />

mit den zuständigen Behörden und Informationsstellen <strong>der</strong> Europäischen Mitgliedsstaaten<br />

intensiviert und konsolidiert. Der Auslandsdienst positionierte sich als kompetenter<br />

Ansprechpartner im nationalen und internationalen Bereich und konnte somit den<br />

gegenseitigen Informationsaustausch zu Fragen im Bereich Migrationsangelegenheiten,<br />

Aus- und Weiterbildung sowie Anerkennung von Berufsqualifikationen entscheidend voranbringen.<br />

Die jeweiligen Kompetenzen und institutionellen Zuständigkeiten wurden bei<br />

<strong>der</strong> Beratungsarbeit stets aufgezeigt. Die gute Zusammenarbeit mit den Landesärztekammern<br />

wurde fortgesetzt, und <strong>der</strong> Auslandsdienst konnte dank seiner hervorragenden<br />

internationalen Kontakte zu den jeweiligen zuständigen Stellen qualifizierte Empfehlungen<br />

bei <strong>der</strong> Beurteilung von Zertifikaten und Qualifikationsnachweisen abgeben. Die<br />

Weiterbildungsabteilungen <strong>der</strong> Landesärztekammern wurden regelmäßig über aktuelle<br />

Entwicklungen im Bereich Anerkennung von Berufsqualifikationen informiert.<br />

Der Auslandsdienst setzte sich auch im Jahre <strong>2008</strong> weiterhin intensiv und kontinuierlich<br />

für die Anerkennung deutscher Ausbildungs- und Facharztdiplome innerhalb <strong>der</strong><br />

Europäischen Union ein.<br />

In diesem Zusammenhang spielte Frankreich neben <strong>der</strong> Schweiz eine herausragende Rolle.<br />

Auch hier konnten sehr gute Kontakte zu den jeweiligen nationalen zuständigen Stellen<br />

aufgebaut bzw. intensiviert werden, was wie<strong>der</strong>um den betroffenen Ärzten zugute kam.<br />

Der Auslandsdienst gab regelmäßig Informationen zu Zuständigkeiten bei <strong>der</strong> Anerkennung<br />

von Facharztdiplomen sowie spezifischen Fragestellungen im Zusammenhang<br />

mit <strong>der</strong> Richtlinie 2005/36/EG in Frankreich bzw. 93/16/EWG in <strong>der</strong> Schweiz.<br />

Anfragen zu Weiterbildungsmöglichkeiten in Frankreich implizieren stets auch die unterschiedliche<br />

Struktur des Medizinstudiums in Frankreich und Deutschland sowie die Frage<br />

<strong>der</strong> Zugangsvoraussetzungen zum Erhalt einer Weiterbildungsstelle in beiden Län<strong>der</strong>n.<br />

Nach erfolgreichem Bestehen einer nationalen Prüfung („Concours“) und abhängig<br />

von <strong>der</strong>en Ergebnis werden die Weiterbildungsstellen in Frankreich zentral vergeben. Ärzte<br />

in Weiterbildung haben in Frankreich einen – gleichwohl bezahlten – Studentenstatus.<br />

Im dritten Studienabschnitt (Internat) wird die Doktorarbeit („Diplôme d’Études Spécialisés“)<br />

vorbereitet und nach mündlicher öffentlicher Prüfung („Thèse“) das Arztdiplom ausgehändigt,<br />

welches dann zur Ausübung des ärztlichen Berufs berechtigt.<br />

Anlässlich eines Treffens mit einer hochrangigen Delegation <strong>der</strong> französischen Ärztekammer<br />

im November <strong>2008</strong> gab es unter an<strong>der</strong>em einen intensiven Austausch über die<br />

2<br />

67


Themen Aus- und Weiterbildung sowie die gegenseitige Anerkennungspraxis von<br />

Berufsqualifikationen. In bilateralen Gesprächen zwischen dem Präsidenten <strong>der</strong> französischen<br />

Ärztekammer, dem Präsidenten <strong>der</strong> Sektion Weiterbildung <strong>der</strong> französischen<br />

Ärztekammer und dem Auslandsdienst wurde eine weitere intensivierte Zusammenarbeit<br />

vereinbart, zukünftige regelmäßige Informationsbesuche bzw. Hospitationen sind<br />

avisiert (siehe auch <strong>Kapitel</strong> 1.3.6 Zusammenarbeit in <strong>der</strong> Europäischen Union).<br />

Aus Österreich kamen zahlreiche Anfragen von Universitätsabsolventinnen und -absolventen<br />

(Dr. med. univ.), sowie von Deutschen, die in Österreich studiert hatten und an<br />

einer Tätigkeit als Assistenzärztin beziehungsweise Assistenzarzt in Deutschland interessiert<br />

waren. Nach § 10 Absatz 5 <strong>der</strong> Bundesärzteordnung in Deutschland wurde ihnen<br />

eine Berufserlaubnis erteilt. Anspruch auf die Approbation bestand nicht, da Österreich<br />

in <strong>der</strong> Richtlinie 2005/36/EG die Kombination aus Studienabschluss und Abschluss <strong>der</strong><br />

Weiterbildung (Turnus bzw. Facharztdiplom) gelistet hat. Anspruch auf die selbständige<br />

Berufsberechtigung (jus practicandi) besteht in Österreich erst nach erfolgreicher<br />

Absolvierung <strong>der</strong> gesamten Weiterbildung (Medizinstudium plus Turnus o<strong>der</strong> Medizinstudium<br />

plus Facharztweiterbildung). Im Falle einer Weiterbildung in Deutschland<br />

kann ein Antrag auf Approbation erst gestellt werden, wenn die in Deutschland erfolgreich<br />

abgeschlossene Weiterbildung in Österreich durch die Österreichische Ärztekammer<br />

anerkannt wird und das „jus practicandi“ erteilt wird. In Österreich gab es im Laufe<br />

des Jahres <strong>2008</strong> vermehrt Diskussionen zur Einführung einer formalen Basisqualifikation<br />

für Ärzte, um die Migrationsfähigkeit zu erleichtern. Die dafür erfor<strong>der</strong>liche<br />

Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> nationalen Gesetzgebung sowie ein Än<strong>der</strong>ungsantrag für den Anhang V<br />

<strong>der</strong> Richtlinie 2005/36/EG stehen noch aus.<br />

Der Auslandsdienst verzeichnete im Jahre <strong>2008</strong> im Anfragenbereich eine deutliche<br />

Zunahme <strong>der</strong> telefonischen sowie elektronischen Anfragen gegenüber dem Vorjahr<br />

und wird seine effektive Servicearbeit weiterhin leisten und intensivieren.<br />

2.4.4 Internal Market Information System (IMI)<br />

Die Pilotphase zur Überprüfung <strong>der</strong> Einsatzfähigkeit des IMI, die sich an die Berufsgruppe<br />

<strong>der</strong> Ärzte, Steuerberater, Apotheker und Physiotherapeuten wendete, ist abgeschlossen.<br />

Einige Ärztekammern haben sich für die Nutzung des Systems registrieren<br />

lassen. Aufgrund <strong>der</strong> wenigen Anfragen aus den an<strong>der</strong>en Mitgliedstaaten kann die<br />

Funktionsweise des IMI im Kammerbereich noch nicht bewertet werden.<br />

Nach Auskunft <strong>der</strong> Europäischen Kommission habe die zuständige Abteilung in <strong>der</strong><br />

Generaldirektion Binnenmarkt bzgl. des Pilotprojektes ein positives Feedback erhalten.<br />

Die Europäische Kommission hat am 6. November <strong>2008</strong> einen Fortschrittsbericht veröffentlicht,<br />

in dem insbeson<strong>der</strong>e auch auf die Situation in Deutschland Bezug genommen<br />

wird. Demzufolge ist <strong>der</strong> Aufbau des IMI wegen <strong>der</strong> dezentralen Struktur Deutschlands<br />

aufwendiger und langwieriger als in den meisten übrigen Mitgliedstaaten. Zum gegenwärtigen<br />

Zeitpunkt wird versucht, die aus dem Pilotprojekt gewonnenen Erkenntnisse<br />

auf die Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG zu übertragen, die<br />

entsprechend <strong>der</strong> Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG Regelungen für die Verwaltungszusammenarbeit<br />

zwischen den Mitgliedstaaten enthält.<br />

68


3. Ärztliche Versorgung<br />

3.1 Die ärztliche Versorgung in <strong>der</strong> Bundesrepublik<br />

Deutschland<br />

Ergebnisse <strong>der</strong> Ärztestatistik zum 31.12.<strong>2008</strong><br />

Ärztliche Versorgung<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Im Jahre <strong>2008</strong> ist die Gesamtzahl <strong>der</strong> bei den Landesärztekammern gemeldeten Ärztinnen<br />

und Ärzte auf 421.686 gestiegen. Dies sind 1,9 % mehr als im Jahre 2007 und entspricht<br />

in etwa den Steigerungsraten <strong>der</strong> vorherigen Jahre. Der Anteil <strong>der</strong> Ärztinnen an<br />

<strong>der</strong> Gesamtzahl <strong>der</strong> Ärzte ist auch im Jahre <strong>2008</strong> in <strong>der</strong> Tendenz <strong>der</strong> letzten Jahre entsprechend<br />

leicht angestiegen und hat jetzt 43 % <strong>der</strong> Gesamtzahl (2007: 42,4 %) erreicht.<br />

Im Jahre 2007 war neben die drei schon länger existierenden Trends ein vierter getreten:<br />

Im ambulanten Bereich ist die Zahl <strong>der</strong> angestellten Ärzte im Vergleich zum Jahr 2006<br />

um knapp 15 % auf 10.406 angestiegen. Diese Tendenz hat sich im Jahre <strong>2008</strong> verstärkt,<br />

die Zahl hat sich nochmals um 2.170 auf 12.576 erhöht (+ 20,9 %). Damit hat sich <strong>der</strong>en<br />

Zahl seit 1993 (5.397) mehr als verdoppelt.<br />

Nun zu den schon länger existierenden Trends. Erstens verharrt die Abwan<strong>der</strong>ung weiter<br />

auf einem hohen Niveau. Im Jahre <strong>2008</strong> haben 3.065 Ärztinnen und Ärzte Deutschland<br />

verlassen. Zweitens ist die Zuwan<strong>der</strong>ung weiterhin sehr hoch, vor allem aus Österreich,<br />

Griechenland und den osteuropäischen Län<strong>der</strong>n. Der Anteil <strong>der</strong> Auslän<strong>der</strong> bei<br />

den Erstmeldungen bei den Ärztekammern betrug im Berichtsjahr 17,3 %. Die Zuwan<strong>der</strong>ung<br />

betrifft zwar das gesamte Bundesgebiet, ist aber prozentual in den neuen<br />

Bundeslän<strong>der</strong>n ausgeprägter. So waren im Jahre 2000 erst 5,9 % aller ausländischen<br />

Ärzte in Deutschland in den neuen Bundeslän<strong>der</strong>n tätig, im Jahre <strong>2008</strong> waren es bereits<br />

15,4 %. Drittens nimmt <strong>der</strong> Prozess <strong>der</strong> „Feminisierung“ <strong>der</strong> medizinischen Profession<br />

weiter zu. Die wachsende Zahl <strong>der</strong> Ärztinnen und Ärzte ist vor allen Dingen auf die<br />

erhöhte Zahl an Ärztinnen zurückzuführen. Der Anteil <strong>der</strong> Ärztinnen an den Erstmeldungen<br />

bei den Ärztekammern lag im Jahre 2007 bei 57,9 % (Vorjahr: 56,6 %).<br />

3<br />

69


70<br />

Abbildung 1: Struktur <strong>der</strong> Ärzteschaft <strong>2008</strong> ( Zahlen in Tausend)


Ärztliche Versorgung<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Abbildung 2: Berufstätige Ärztinnen und Ärzte nach Arztgruppen zum 31.12.<strong>2008</strong><br />

3<br />

71


Abbildung 3: Berufstätige Ärztinnen nach Arztgruppen zum 31.12.<strong>2008</strong><br />

72


3.1.1 Berufstätige Ärzte<br />

Ohne die 101.989 nicht ärztlich Tätigen waren im Jahre <strong>2008</strong> im Bundesgebiet 319.697<br />

Ärztinnen und Ärzte ärztlich tätig, dies waren 4.785 mehr als im Vorjahr. Die Zuwachsrate<br />

betrug damit 1,5 %.<br />

Auch <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> Ärztinnen an <strong>der</strong> Gesamtzahl <strong>der</strong> berufstätigen Ärzte ist im Jahre<br />

<strong>2008</strong> wie<strong>der</strong>um leicht angestiegen und hat jetzt 41,5 % <strong>der</strong> Gesamtzahl (2007: 40,6 %)<br />

erreicht. Der Anteil <strong>der</strong> Ärztinnen an den berufstätigen Ärztinnen und Ärzten lag 1991<br />

noch bei rund einem Drittel (33,6 %). Seitdem hat sich <strong>der</strong> Frauenanteil um 23,6 %<br />

erhöht.<br />

Die Altersstruktur <strong>der</strong> berufstätigen Ärzte hat sich kaum verän<strong>der</strong>t. Der Anteil <strong>der</strong> unter<br />

35-jährigen Ärzte ist um 0,3 Prozentpunkte auf jetzt 16,4 % angestiegen. Der Anteil <strong>der</strong><br />

über 59-Jährigen ist auf 11,8 % angestiegen (Vorjahr: 11,5 %).<br />

Bei den einzelnen Arztgruppen fallen die Zuwachsraten recht unterschiedlich aus.<br />

Recht große Steigerungsraten sind bei den Gebieten Humangenetik (+ 6,8 %), Kin<strong>der</strong>und<br />

Jugendpsychiatrie und -psychotherapie (+ 6,3 %), Neurologie (+ 6,0 %) sowie Psychiatrie<br />

und Psychotherapie (+ 4,8 %) zu finden.<br />

Die größten Rückgänge gab es bei den Ärzten folgen<strong>der</strong> Gebietsbezeichnungen: Anatomie<br />

(– 5,5 %), Physiologie (– 5,0 %), Öffentliches Gesundheitswesen (– 4,1 %) und Nervenheilkunde<br />

(– 3,8 %).<br />

3.1.2 Im Krankenhaus tätige Ärzte<br />

Ärztliche Versorgung<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Der Anteil <strong>der</strong> im Krankenhaus tätigen Ärztinnen und Ärzte ist bezogen auf alle ärztlich<br />

Tätigen leicht angestiegen auf nun 48,1 % (Vorjahr: 47,8 %). Die Zahl <strong>der</strong> Krankenhausärztinnen<br />

und -ärzte stieg – zum dritten Mal in Folge – recht deutlich um 2,1 % (absolut:<br />

3.155). Am deutlichsten nahm die Zahl <strong>der</strong> Krankenhausärztinnen und -ärzte in<br />

Hamburg (3,8 %), Bayern (3,0 %), Hessen (2,8 %) sowie Berlin (2,6 %) zu. Sachsen-<br />

Anhalt (– 0,6 %) und Bremen (– 0,2) haben dagegen Rückgänge an stationär tätigen Ärzten<br />

zu verzeichnen.<br />

Der Anteil <strong>der</strong> Ärztinnen im Krankenhaus ist im Jahre <strong>2008</strong> weiter angestiegen, von<br />

41,3 % im Jahre 2007 auf nun 42,5 %.<br />

Zur Altersstruktur ist festzustellen, dass sie sich leicht verbessert hat. Der Anteil <strong>der</strong><br />

Krankenhausärztinnen und -ärzte, die jünger als 35 Jahre sind, ist von 30,7 % auf 31,3 %<br />

angestiegen. Gleichzeitig verharrt <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> über 59-Jährigen bei 4,6 %. Dennoch ist<br />

das Durchschnittsalter <strong>der</strong> Krankenhausärztinnen und -ärzte weiter angestiegen, von<br />

41,02 Jahre im Jahre 2007 auf 41,06 im Jahre <strong>2008</strong>.<br />

3<br />

73


3.1.3 Ambulant tätige Ärzte<br />

Die Zahl <strong>der</strong> ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte ist im Jahre <strong>2008</strong> um 0,6 % angestiegen,<br />

was 792 Ärztinnen und Ärzten entspricht. Im Moment sind 138.330 Ärztinnen<br />

und Ärzte ambulant tätig.<br />

Die Zahl <strong>der</strong> nie<strong>der</strong>gelassenen Ärztinnen und Ärzte ist um 1.378 Ärztinnen und Ärzte<br />

auf 125.754 zurückgegangen; dies entspricht – 1,1 %.<br />

Der Anteil <strong>der</strong> Ärztinnen an den ambulant tätigen Ärzten ist, nachdem in den Jahren<br />

2003 bis 2007 bereits deutliche Anstiege zu verzeichnen waren, im Jahre <strong>2008</strong> weiter<br />

gestiegen: von 38,1 % auf 38,6 %.<br />

Bei den nie<strong>der</strong>gelassenen Ärztinnen und Ärzten ist <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> unter 40-Jährigen<br />

gestiegen, und zwar von 6,0 % im Jahre 2007 auf 8,1 %. Zugleich ist <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> mindestens<br />

60-Jährigen von 19,2 % auf 18,9 % gesunken.<br />

3.1.4 In Behörden/Körperschaften und in sonstigen Bereichen tätige Ärzte<br />

Fasst man die Tätigkeitsfel<strong>der</strong> bei Behörden/Körperschaften und in sonstigen Bereichen<br />

zusammen, so waren dort mit 27.568 rund 3,1 % mehr Ärztinnen und Ärzte tätig<br />

als im Vorjahr. Der Anteil <strong>der</strong> berufstätigen Ärzte, die in diesen Bereichen tätig sind,<br />

beträgt 8,6 % und liegt damit etwas höher im Vergleich zum Vorjahr, als <strong>der</strong> Anteil bei<br />

8,5 % lag.<br />

3.1.5 Ärzte ohne ärztliche Tätigkeit<br />

Die Zahl <strong>der</strong> Ärztinnen und Ärzte ohne ärztliche Tätigkeit – soweit sie bei den Landesärztekammern<br />

registriert sind – hat sich <strong>2008</strong>, wie die Jahre zuvor, erhöht. Die Steigerungsrate<br />

betrug 3,2 %. Dies entspricht 3.205 Ärztinnen und Ärzten.<br />

Von den Ärztinnen und Ärzten ohne ärztliche Tätigkeit befinden sich 60,6 % im Ruhestand<br />

(Vorjahr: 59,1 %), 2,1 % sind berufsunfähig (Vorjahr: 2,1 %), 0,6 % befinden sich<br />

in <strong>der</strong> Freistellungsphase <strong>der</strong> Altersteilzeit (Vorjahr: 0,7 %), 5,2 % sind ausschließlich im<br />

Haushalt tätig (Vorjahr: 5,3 %), 2,6 % sind berufsfremd tätig (Vorjahr: 2,6 %), 5,4 %<br />

befinden sich in <strong>der</strong> Elternzeit (Vorjahr: 5,4 %), 8,2 % sind arbeitslos (Vorjahr: 9 %) und<br />

schließlich geben 15,3 % einen sonstigen Grund an (Vorjahr: 15,8 %).<br />

Von <strong>der</strong> Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg liegen die Arbeitslosenzahlen, die<br />

jeweils im September eines jeden Jahres erhoben werden, vor. Daraus ergibt sich, dass<br />

bis September <strong>2008</strong> ein weiterer deutlicher Rückgang <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> arbeitslosen Ärztinnen<br />

und Ärzten festzustellen ist. Es wurden nur noch 2.848 arbeitslose Ärztinnen und<br />

Ärzte gemeldet, wobei <strong>der</strong> Ärztinnenanteil 62,4 % (Vorjahr: 63,4 %) beträgt. Dies entspricht<br />

einer Abnahme um 838 Ärztinnen und Ärzte bzw. 22,7 % gegenüber dem Vorjahr.<br />

Gegenüber dem Höhepunkt <strong>der</strong> Ärztearbeitslosigkeit im Jahre 1997 hat die Zahl<br />

<strong>der</strong> arbeitslosen Ärztinnen und Ärzte um 6.548 bzw. 70 % abgenommen.<br />

74


Bezieht man die aktuelle Zahl <strong>der</strong> Arbeitslosen auf die Zahl <strong>der</strong> berufstätigen Ärzte insgesamt,<br />

ergibt sich eine sensationell niedrige Arbeitslosenquote von nur 0,9 % (Vorjahr:<br />

1,2 %); wird als Bezugsgröße die Zahl <strong>der</strong> abhängig beschäftigten Ärzte genommen,<br />

liegt sie bei 1,9 % (Vorjahr: 2 %). Diese Zahlen liegen deutlich unter <strong>der</strong> „natürlichen<br />

Arbeitslosenquote“, bei <strong>der</strong> Vollbeschäftigung herrscht. Das bedeutet, dass im ärztlichen<br />

Teilarbeitsmarkt „Überbeschäftigung“ herrscht.<br />

Die Anteile <strong>der</strong> einzelnen Tätigkeitsbereiche an <strong>der</strong> Gesamtzahl <strong>der</strong> Ärztinnen und Ärzte<br />

verteilt sich nun wie folgt: ambulant 32,8 % (Vorjahr: 33,2 %), stationär 36,5 % (Vorjahr:<br />

36,4 %), in Behörden/Körperschaften 2,3 % (Vorjahr: 2,4 %), in sonstigen Bereichen<br />

4,2 % (Vorjahr: 4,1 %) und nicht ärztlich tätig 24,2 % (Vorjahr: 23,9 %).<br />

3.1.6 Anzahl <strong>der</strong> erteilten Anerkennungen<br />

Ärztliche Versorgung<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Im Jahre <strong>2008</strong> wurden 11.631 Anerkennungen von Facharztbezeichnungen ausgesprochen.<br />

Damit lag die Zahl unter den 12.312 Anerkennungen des Jahres 2007. Die meisten<br />

Anerkennungen wurden mit 1.777 im Fach Innere Medizin ausgesprochen, die Zahl<br />

<strong>der</strong> Anerkennungen im Bereich <strong>der</strong> Inneren Medizin mit Schwerpunkt umfassen insgesamt<br />

nur 298. Die Zahl <strong>der</strong> Anerkennungen in den Fächern Allgemeinmedizin und<br />

Innere und Allgemeinmedizin (Hausarzt) ist gegenüber dem Vorjahr (1.938) deutlich<br />

auf 1.236 gefallen. Weiter fällt auf, dass die Zahl <strong>der</strong> Anerkennungen im Bereich Orthopädie<br />

und Unfallchirurgie von 292 im Jahre 2005 auf 1.476 im Jahr <strong>2008</strong> explodiert ist.<br />

Die allermeisten Anerkennungen dürften hierbei allerdings auf Umschreibungen<br />

zurückzuführen sein.<br />

Im Jahre <strong>2008</strong> wurden für insgesamt 2.353 Schwerpunktbezeichnungen Anerkennungen<br />

ausgesprochen, damit lag die Zahl etwas höher als im Jahre 2007 mit 2.330.<br />

3<br />

75


Abbildung 4: Anteil <strong>der</strong> berufstätigen Ärzte, die in Behörden/Körperschaften<br />

und sonstigen Bereichen tätig sind<br />

Abbildung 5: Durchschnittsalter <strong>der</strong> Ärzte<br />

76


Ärztliche Versorgung<br />

Abbildung 6: Anteil <strong>der</strong> unter 35-jährigen Ärzte an allen berufstätigen Ärzte<br />

Abbildung 7: Entwicklung <strong>der</strong> im ambulanten Bereich angestellten Ärzte 1<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

3<br />

77


Abbildung 8: Entwicklung <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Studierenden 1 im Fach Humanmedizin<br />

Abbildung 9: Entwicklung <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Absolventen im Fach Humanmedizin<br />

78


Ärztliche Versorgung<br />

Abbildung 10: Entwicklung <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Facharztanerkennungen<br />

Abbildung 11: Anzahl <strong>der</strong> als arbeitslos gemeldeten Ärztinnen und Ärzte<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

3<br />

79


3.1.7 Ausländische Ärztinnen und Ärzte<br />

Die Zahl <strong>der</strong> in Deutschland gemeldeten ausländischen Ärztinnen und Ärzte ist im Jahre<br />

<strong>2008</strong> um 1.350, das entspricht 6,6 %, auf 21.784 gestiegen. Die Zunahme <strong>der</strong> berufstätigen<br />

ausländischen Ärztinnen und Ärzte liegt im Jahre <strong>2008</strong> bei 7,7 % (Vorjahr:<br />

4,6 %). Wie bereits in den Vorjahren, stellt sich die Wachstumsrate <strong>der</strong> ausländischen<br />

Ärztinnen und Ärzte, die im Krankenhaus tätig sind, als beson<strong>der</strong>s ausgeprägt dar, sie<br />

beträgt 10 % (Vorjahr: 7,3 %).<br />

Die stärksten Zuwächse verzeichnen mit 915 Ärzten die Ärztinnen und Ärzte aus den<br />

europäischen Staaten. Der größte Zustrom konnte – wie im letzten Jahr – aus Österreich<br />

(+ 189) verbucht werden, es folgen Griechenland (+ 154), Rumänien (+ 103), Polen (+ 96)<br />

sowie Russland (+ 85). Während im Jahr 2007 noch eine erhebliche Zuwan<strong>der</strong>ung aus<br />

<strong>der</strong> Slowakei registriert werden konnte, gab es im Jahre <strong>2008</strong> aus diesem Land nur einen<br />

durchschnittlichen Zuwachs.<br />

Die größte Abwan<strong>der</strong>ung erfolgte wie in den letzten Jahren durch Ärzte aus dem Iran<br />

(– 14).<br />

Die größte Zahl ausländischer Ärzte kommt aus Österreich (1.802), Griechenland<br />

(1.708) und Polen (1.428), gefolgt von Russland (1.356).<br />

Damit kommen 72,2 % aller ausländischen Ärztinnen und Ärzte in Deutschland aus<br />

Europa, 19,1 % aus Asien, 4,2 % aus Afrika und 3,3 % aus Amerika.<br />

3.1.8 Abwan<strong>der</strong>ung deutscher Ärzte ins Ausland<br />

Zum vierten Mal wurden im Jahre <strong>2008</strong> bei den Ärztekammern die Daten bezüglich <strong>der</strong><br />

Abwan<strong>der</strong>ung von Ärzten ins Ausland erhoben. Die Datenanalyse basiert diesmal auf<br />

Datenmeldungen von allen 17 Ärztekammern. Im Ergebnis lässt sich feststellen, dass<br />

im Jahre <strong>2008</strong> insgesamt 3.065 in Deutschland ursprünglich tätige Ärztinnen und Ärzte<br />

ins Ausland abgewan<strong>der</strong>t sind, wobei <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> deutschen Ärzte 67 % beträgt. Die<br />

Abwan<strong>der</strong>ung hat damit zugenommen, denn die entsprechende Zahl betrug im Vorjahr<br />

2.439. Die prozentual höchste Abwan<strong>der</strong>ung konnte in Hessen und Bremen festgestellt<br />

werden. Die beliebtesten Auswan<strong>der</strong>ungslän<strong>der</strong> sind – wie im vergangenen Jahr – die<br />

Schweiz (729), Österreich (237), die USA (168) sowie Großbritannien (95).<br />

80


3.2 Sektorübergreifende Versorgung<br />

Der Gesetzgeber hat im SGB V mit dem GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000 sowie<br />

dem GKV-Mo<strong>der</strong>nisierungsgesetz 2004 die rechtlichen Grundlagen für die aus Sicht<br />

einer integrierten Patientenversorgung immer notwendiger und wichtiger gewordenen<br />

sektorübergreifenden Versorgungskonzepte im SGB V geschaffen, welche es insbeson<strong>der</strong>e<br />

aus Sicht <strong>der</strong> ärztlichen Selbstverwaltung weiter auszugestalten und auszubauen,<br />

teilweise aber auch in Anbetracht erster gewonnener Erfahrungen zu modifizieren gilt.<br />

Ausgangslage<br />

Ärztliche Versorgung<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Die Einführung <strong>der</strong> integrierten Versorgung erfolgte vor dem Hintergrund <strong>der</strong> immer<br />

wie<strong>der</strong> erhobenen Kritik an <strong>der</strong> starren Trennung des deutschen Gesundheitssystems in<br />

verschiedene Versorgungssektoren und den hieraus resultierenden Brüchen in den<br />

Behandlungsverläufen <strong>der</strong> Patientinnen und Patienten, die Leistungen verschiedener<br />

Sektoren (ambulant, stationär, Rehabilitation, Pflege) benötigen. Da diese neuen Vertragsmöglichkeiten<br />

auf <strong>der</strong> Grundlage des GKV-Gesundheitsreformgesetzes 2000 kaum<br />

aufgegriffen wurden, entschied sich <strong>der</strong> Gesetzgeber, die Vorschriften <strong>der</strong> §§ 140 a ff.<br />

SGB V durch das GKV-Mo<strong>der</strong>nisierungsgesetz 2004 weiter zu entwickeln und diejenigen<br />

Regelungen, die als hemmend wahrgenommen wurden, zu novellieren.<br />

Folgende Neuregelungen sind hervorzuheben:<br />

– Neben die sektorübergreifende Versorgung tritt die interdisziplinär-fachübergreifende<br />

Versorgung. Hiermit sind insbeson<strong>der</strong>e Versorgungsangebote gemeint, die verschiedene<br />

Fachrichtungen (z. B. Hausärzte – Fachärzte, verschiedene Fachärzte<br />

untereinan<strong>der</strong>) zusammenführen (horizontale Vernetzung).<br />

– Aufgehoben werden die Vorschriften über die bisher auf Bundesebene vorgesehenen<br />

Rahmenvereinbarungen zwischen den Spitzenverbänden <strong>der</strong> Krankenkassen und<br />

<strong>der</strong> Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) sowie mit <strong>der</strong> Deutschen Krankenhausgesellschaft<br />

(DKG).<br />

– Soweit es um die ambulante vertragsärztliche Versorgung geht, wird <strong>der</strong> Sicherstellungsauftrag<br />

<strong>der</strong> Kassenärztlichen Vereinigungen in dem Umfang eingeschränkt, in<br />

dem die Versorgung <strong>der</strong> Versicherten im Rahmen <strong>der</strong> Teilnahme an integrierten Versorgungsformen<br />

erfolgt (§ 140 a Abs. 1 SGB V).<br />

– In § 140 b SGB V wird <strong>der</strong> Kreis <strong>der</strong>jenigen, die mit den Krankenkassen einen Vertrag<br />

abschließen können, klarstellend neu geregelt. Die Kassenärztlichen Vereinigungen<br />

sind als Vertragspartner <strong>der</strong> integrierten Versorgung entfallen. Neben Gemeinschaften<br />

können nun auch einzelne Vertrags(zahn)ärzte an <strong>der</strong> integrierten Versorgung<br />

teilnehmen.<br />

– Ein Beitritt Dritter zu bestehenden Integrationsverträgen ist nur mit Zustimmung<br />

aller Vertragspartner möglich (§ 140 b Abs. 5 SGB V).<br />

– Die Vertragspartner können sich auf <strong>der</strong> Grundlage ihres jeweiligen Zulassungsstatus<br />

für die Durchführung <strong>der</strong> integrierten Versorgung darauf verständigen, dass Leistungen<br />

auch erbracht werden können, wenn sie vom Zulassungs- o<strong>der</strong> Ermächtigungsstatus<br />

des jeweiligen Leistungserbringers nicht gedeckt sind (§ 140 b Abs. 4 SGB V).<br />

3<br />

81


– Der Grundsatz <strong>der</strong> Beitragssatzstabilität gilt nicht für Verträge, die bis zum<br />

31.12.2006 abgeschlossen wurden (§ 140 b Abs. 4 SGB V).<br />

– In § 140 d SGB V wird eine zeitliche begrenzte Anschubfinanzierung in Höhe von<br />

einem Prozent <strong>der</strong> Gesamtvergütungen sowie <strong>der</strong> Rechnungen <strong>der</strong> Krankenhäuser<br />

für voll- und teilstationäre Versorgung festgelegt.<br />

Gesetzliche Rahmenbedingungen für die integrierte Versorgung<br />

Das vom Gesetzgeber vorgegebene Ziel <strong>der</strong> §§ 140 a bis d SGB V ist eine stärkere Orientierung<br />

<strong>der</strong> Versorgung an den Behandlungsnotwendigkeiten <strong>der</strong> Versicherten, indem<br />

vertraglich eine an<strong>der</strong>e Aufgabenteilung zwischen den Versorgungssektoren und den<br />

Fachdisziplinen vereinbart wird. Gleichzeitig darf trotz des Fehlens weiterer ausdrücklicher<br />

Zielsetzungen des Gesetzgebers unterstellt werden, dass die integrierte Versorgung<br />

zugleich eine Effizienzsteigerung durch die Erschließung von Einsparpotenzialen<br />

bewirken soll. Ausdrücklich beabsichtigt ist, diese Ziele durch einen verstärkten Wettbewerb<br />

zwischen den Leistungserbringern und zwischen den Krankenkassen um<br />

„gute“ Integrationsmodelle zu erreichen.<br />

Der Gesetzgeber hat – an<strong>der</strong>s als etwa bei den zeitlich befristeten Modellvorhaben, die<br />

zur Erprobung und Weiterentwicklung <strong>der</strong> Versorgungsstrukturen geschaffen wurden –<br />

die integrierte Versorgung grundsätzlich als Regelversorgung eingeführt. Den Beteiligten<br />

steht damit die Möglichkeit offen, integrative Versorgungsformen mit Regelversorgungscharakter<br />

als einheitliche und gemeinsame Versorgung anzubieten. Die integrierte<br />

Versorgung tritt neben das Kollektivvertragssystem als eigenständiges Einzelvertragssystem.<br />

Auf <strong>der</strong> Kostenträgerseite können einzelne Krankenkassen, aber auch<br />

Zusammenschlüsse mehrerer beziehungsweise aller Krankenkassen Vertragspartner<br />

sein. Als Vertragspartner <strong>der</strong> Krankenkassen werden die verschiedenen Leistungserbringer<br />

und <strong>der</strong>en Gemeinschaften aufgeführt. Neben Trägern zugelassener Einrichtungen<br />

sind mit dem GKV-Mo<strong>der</strong>nisierungsgesetz als potenzielle Vertragspartner auch<br />

Träger von Einrichtungen hinzugekommen, die nicht Selbstversorger sind, die aber<br />

eine integrierte Versorgung durch zugelassene Leistungserbringer anbieten (so genannte<br />

Managementgesellschaften). Die Einführung <strong>der</strong> Managementgesellschaften verfolgt<br />

den Zweck, dass den Krankenkassen nicht die Vielfalt <strong>der</strong> Leistungserbringer gegenübersteht,<br />

son<strong>der</strong>n eine Trägergesellschaft das Angebot gegenüber <strong>der</strong> Krankenkasse<br />

bündelt. Für Apotheken stellt § 129 Abs. 5 SGB V noch einmal ausdrücklich klar, dass<br />

diese Vertragspartner sein können.<br />

Für den Abschluss von Integrationsverträgen stehen den Krankenkassen im Einzelnen<br />

die nachfolgend aufgeführten Vertragspartner zur Verfügung:<br />

– einzelne Vertrags(zahn)ärzte und Psychotherapeuten,<br />

– sonstige zugelassene Leistungserbringer einschließlich Apotheken,<br />

– Träger von Krankenhäusern und stationären Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen,<br />

– Träger ambulanter Rehabilitationseinrichtungen,<br />

– Träger medizinischer Versorgungszentren,<br />

– Integrationsanbieter (Managementgesellschaften),<br />

– Gemeinschaften <strong>der</strong> vorgenannten Leistungserbringer und <strong>der</strong>en Gemeinschaften.<br />

82


Ärztliche Versorgung<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Sofern die in § 140 b Abs. 1 SGB V genannten Leistungserbringer nicht einzeln als Vertragspartner<br />

auftreten, son<strong>der</strong>n sich zu kooperativen Gemeinschaften zusammenschließen,<br />

stehen grundsätzlich sämtliche Rechts- und Gesellschaftsformen zur Verfügung,<br />

insbeson<strong>der</strong>e Personengesellschaften und juristische Personen des Privatrechts,<br />

einschließlich Kapitalgesellschaften und Vereine (siehe Gesetzesbegründung). Für Ärztinnen<br />

und Ärzte sowie Angehörige an<strong>der</strong>er Heilberufe gelten wegen <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en<br />

beruflichen Situation allerdings die speziellen Regelungen <strong>der</strong> jeweiligen Heilberufsgesetze<br />

und Berufsordnungen. Gegenstand des Integrationsvertrages ist die Vereinbarung<br />

eines Versorgungsauftrages unter den Beteiligten. Dieser muss entsprechend dem<br />

Zweck <strong>der</strong> integrierten Versorgung entwe<strong>der</strong> sektorübergreifend o<strong>der</strong> interdisziplinärfachübergreifend<br />

ausgestaltet sein. In den Verträgen müssen sich die Vertragspartner<br />

<strong>der</strong> Krankenkassen zu einer qualitätsgesicherten, wirksamen, ausreichenden, zweckmäßigen<br />

und wirtschaftlichen Versorgung verpflichten (§ 140 b Abs. 3 SGB V).<br />

Die Initiative zu einem Integrationsversorgungsvertrag kann von den Kostenträgern als<br />

auch von den Leistungsanbietern ausgehen. Die Parteien können die Leistungserbringung<br />

abweichend von den Vorschriften des Leistungsrechts autonom vereinbaren. Dies dient dem<br />

Ziel, den Vertragspartnern weitgehende Gestaltungsmöglichkeiten für innovative Konzepte<br />

einzuräumen. Insbeson<strong>der</strong>e ist es auch möglich, dass Leistungen erbracht werden, die vom<br />

Zulassungs- o<strong>der</strong> Ermächtigungsstatus des jeweiligen Leistungserbringers nicht gedeckt<br />

sind. Dies ist allerdings nur insoweit zulässig, als die in einem Integrationsvertrag eingebrachten<br />

Zulassungsbereiche dies ermöglichen. Nicht zulässig ist daher beispielsweise die<br />

Erbringung ambulanter fachärztlicher Leistungen, wenn <strong>der</strong> Integrationsvertrag von einem<br />

Krankenhaus gemeinsam mit Hausärztinnen und -ärzten abgeschlossen wurde.<br />

Für den Abschluss <strong>der</strong> Integrationsverträge gilt <strong>der</strong> Grundsatz <strong>der</strong> Vertragsfreiheit. Seitens<br />

<strong>der</strong> teilnahmewilligen Leistungserbringer besteht grundsätzlich kein Anspruch auf<br />

Abschluss o<strong>der</strong> Beteiligung an einem Integrationsvertrag. Vielmehr liegt es im Ermessen<br />

<strong>der</strong> Krankenkasse, einen Antrag auf Abschluss eines Integrationsvertrages zu befürworten<br />

o<strong>der</strong> abzulehnen. Die Teilnahme an einem Integrationsvertrag richtet sich ausschließlich<br />

nach Artikel 12 Grundgesetz (Berufsfreiheit, Verbot <strong>der</strong> Zwangsarbeit) i. V. m.<br />

Artikel 3 Abs. 1 Grundgesetz (Gleichheit vor dem Gesetz), wobei die Krankenkassen<br />

lediglich zu beachten haben, dass die Auswahl <strong>der</strong> Vertragspartner auf sachgerechten<br />

materiellen Auswahlkriterien beruht. Das Gebot <strong>der</strong> Wahrung <strong>der</strong> Chancengleichheit<br />

im Wettbewerb wird von den Krankenkassen bereits dann nicht verletzt, wenn Leistungserbringer<br />

nach den sachlichen Kriterien von Wirtschaftlichkeit, Leistungsfähigkeit<br />

und Zuverlässigkeit beim Vertragsabschluss berücksichtigt werden.<br />

Darüber hinaus hat <strong>der</strong> Gesetzgeber nunmehr in § 140 b Abs. 5 SGB V klargestellt, dass ein<br />

Beitritt Dritter zu bereits abgeschlossenen Verträgen nur mit Zustimmung aller Vertragspartner<br />

zulässig ist. Damit hat er die bisher für zulässig erachtete uneingeschränkte Beitrittsmöglichkeit<br />

sowohl von Krankenkassen als auch von Leistungserbringern beseitigt,<br />

die regelmäßig die Gefahr beinhaltete, dass das vertraglich vereinbarte Verhältnis von Leistung<br />

und Vergütung durch den Beitritt Dritter aus dem Gleichgewicht gebracht wurde.<br />

Eine weitere Fortentwicklung haben die gesetzlichen Regelungen zur integrierten bzw.<br />

sektorübergreifenden Versorgung durch das zum 01.04.2007 in Kraft getretene GKV-<br />

Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) erfahren. Zu den Einzelregelungen sei auf<br />

die Ausführungen im Abschnitt 3.4.1 des <strong>Tätigkeitsbericht</strong>es 2007 verwiesen.<br />

3<br />

83


Derzeitiger Entwicklungsstand<br />

Für das Berichtsjahr <strong>2008</strong> ist zum Stand <strong>der</strong> Entwicklungen im Bereich <strong>der</strong> integrierten<br />

Versorgung (IV) für das 3. Quartal <strong>2008</strong> nach einer KBV-Statistik festzustellen, dass zum<br />

30.09.<strong>2008</strong> insgesamt 5.895 Integrationsverträge mit 3.999.357 Versicherten und einem<br />

damit verbundenen Vergütungsvolumen von 704.493.955 Euro gemeldet waren. Die<br />

Region mit <strong>der</strong> höchsten Vertragsanzahl – nämlich 898 Verträge – war Baden-Württemberg,<br />

die Region mit <strong>der</strong> höchsten Teilnehmerzahl war Bayern mit 1,8 Mio. Versicherten.<br />

Die höchsten Summen wurden für die integrierte Versorgung von <strong>der</strong> Gesamtvergütung<br />

abgezogen in den KV-Regionen Hessen mit 167 Mio. Euro und Bayern mit 132 Mio.<br />

Euro. Ebenso in <strong>der</strong> KV-Region Bayern nahmen die meisten Versicherten – nämlich<br />

1.793.326 – an Verträgen zur integrierten Versorgung teil. Auch in Bayern wie<strong>der</strong>um<br />

wurden mit 1.793 Versicherten die meisten Versicherten je Integrationsvertrag versorgt.<br />

Als Vertragspartner waren zum 30.09.<strong>2008</strong> insgesamt 3.238 nie<strong>der</strong>gelassene Ärzte<br />

(55 %) und insgesamt 2.905 Krankenhäuser (49 %) als Vertragspartner an Integrationsverträgen<br />

beteiligt.<br />

Im Einzelnen stellt sich die Aufteilung wie folgt dar:<br />

– Nie<strong>der</strong>gelassener Arzt 1.763 (30 %)<br />

– Krankenhaus 967 (16 %)<br />

– Nie<strong>der</strong>gelassener Arzt/Krankenhaus 1.119 (19 %)<br />

– Rehabilitation/Nie<strong>der</strong>gelassener Arzt/Krankenhaus 177 (3 %)<br />

– Rehabilitation/Nie<strong>der</strong>gelassener Arzt 179 (3 %)<br />

– Rehabilitation/Krankenhaus 642 (11 %)<br />

– Sonstige 1.048 (18 %)<br />

Damit ist die Zahl <strong>der</strong> Verträge zur integrierten Versorgung seit <strong>der</strong>en Einführung im<br />

Jahr 2005 von 1.346 auf nunmehr 5.895 gestiegen Die Zahl <strong>der</strong> teilnehmenden Versicherten<br />

ist von 2.509.745 auf zwischenzeitlich 5.617.574 gestiegen, nunmehr aber wie<strong>der</strong><br />

auf 3.999.357 gesunken. Die durchschnittliche Anzahl <strong>der</strong> teilnehmenden Versicherten<br />

je Integrationsvertrag sinkt seither kontinuierlich: Von 1.865 auf <strong>der</strong>zeit 678.<br />

Die Ausgaben je Versichertem stiegen im betrachteten Zeitraum von 138 Euro auf nunmehr<br />

205 Euro. Hingegen sind die Ausgaben je Integrationsvertrag von 258.129 Euro<br />

auf nur noch 139.016 Euro gesunken.<br />

Ausblick<br />

In Anbetracht des weiter stark zunehmenden Fortschritts <strong>der</strong> Medizin und <strong>der</strong> Medizintechnik<br />

sowie vor allem im Hinblick auf die demographische Entwicklung hin zu<br />

einer immer älter werdenden Bevölkerung werden sektorübergreifende Versorgungsformen<br />

in allen möglichen Ausprägungsformen für die Tätigkeit von Ärztinnen und<br />

Ärzten an Bedeutung enorm zunehmen. Neben den gesetzlich nach dem SGB V hierfür<br />

zuständigen Akteuren im Gesundheitswesen ist auch die verfasste Ärzteschaft aufgerufen,<br />

ihren Sachverstand für die Weiterentwicklung effizienter und zukünftig tragfähiger<br />

Formen <strong>der</strong> integrierten ärztlichen Versorgung <strong>der</strong> Patientinnen und Patienten einzubringen.<br />

84


Dies gilt umso mehr, als davon auszugehen ist, dass nach Ablauf <strong>der</strong> Anschubfinanzierung<br />

zum 31.12.<strong>2008</strong> eine Vielzahl <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit ca. 6.000 Verträge zur integrierten Versorgung<br />

(IV) in den kommenden Jahren von den Krankenkassen nicht mehr verlängert<br />

o<strong>der</strong> gar gekündigt wird. Für die Regelversorgung in Klinik und Praxis bedeutet dies<br />

eine Entlastung, weil ihr vorenthaltenes Geld nun wie<strong>der</strong> zufließt. Auf eine Anschlussregelung<br />

zur För<strong>der</strong>ung innovativer Ansätze hat <strong>der</strong> Gesetzgeber bewusst verzichtet.<br />

Zur Finanzierung von IV-Verträgen wurden bislang von Kliniken und Praxen bis zu<br />

1 Prozent <strong>der</strong> Gesamtvergütung einbehalten. In Zukunft sollen die Behandlungskosten<br />

für Versicherte in IV-Verträgen aus <strong>der</strong> Gesamtvergütung herausgerechnet werden. Ob<br />

die verbleibende Finanzierung reicht o<strong>der</strong> ob die Krankenkassen wie vor 2004 eher auf<br />

Integrationsverträge verzichten, ist völlig offen. Die IV-Projekte müssen sich zukünftig<br />

selbst tragen. Durchsetzen werden sich allenfalls Integrationsverträge, die wirtschaftlich<br />

sind, die Patientenversorgung schnell und spürbar verbessern und die günstigstenfalls<br />

die Versicherten stärker an ihre jeweiligen Krankenkassen binden.<br />

Die Gründe für die zu befürchtende Kündigungswelle sind vielfältig. Zum einen beenden<br />

die Krankenkassen wegen <strong>der</strong> unklaren Haushaltslage im Jahr 2009 laufende<br />

Kooperationen, häufig werden aber auch Modelle beendet, die sich ohne Son<strong>der</strong>för<strong>der</strong>ung<br />

nicht allein finanziell tragen. Ein weiteres Problem ist, dass es bislang kaum gesicherte<br />

Erkenntnisse über die medizinischen und ökonomischen Auswirkungen <strong>der</strong> verschiedenen<br />

Projekte gibt. Ob es etwa zu weniger Einweisungen in Krankenhäuser<br />

kommt o<strong>der</strong> ob eine höhere Patientenzufriedenheit erreicht wird, ist meistens nicht<br />

bekannt. Auch <strong>der</strong> Gesetzgeber hat bislang keine wissenschaftliche Evaluation <strong>der</strong> Verträge<br />

zur integrierten Versorgung vorgeschrieben.<br />

Festzustellen ist jedoch auch, dass die überwiegende Zahl <strong>der</strong> Verträge nach wie vor auf<br />

enge Indikationen bezogen ist. Zur besseren Überwindung <strong>der</strong> Schnittstellen bedarf es<br />

einer verstärkten Entwicklung hin zu umfassen<strong>der</strong>en Verträgen zur Versorgung von<br />

Volkskrankheiten, zu einer möglichst breiten Abdeckung des Krankheitsgeschehens in<br />

einzelnen Regionen, zu breiter angelegten indikationsbezogenen Verträgen und zu Verträgen,<br />

die die Steuerung von Qualität und Wirtschaftlichkeit noch stärker in den<br />

Mittelpunkt rücken.<br />

3.3 Ambulante Versorgung<br />

3.3.1 Deutsche Akademie für Allgemeinmedizin<br />

Ärztliche Versorgung<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Seit ihrer Gründung durch Beschluss des 61. Deutschen Ärztetages im Jahre 1958<br />

befasst sich die Deutsche Akademie für Allgemeinmedizin mit Fragen <strong>der</strong> allgemeinärztlichen<br />

Versorgung. Seit dem 84. Deutschen Ärztetag 1981 in Trier – mit dem<br />

Schwerpunktthema „Die Bedeutung <strong>der</strong> Allgemeinmedizin in <strong>der</strong> ärztlichen Versorgung“<br />

– ist dem Deutschen Ärztetag alljährlich über Maßnahmen zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

Allgemeinmedizin Bericht zu erstatten. Dies geschieht in <strong>der</strong> Regel durch schriftliche<br />

Ausführungen im Rahmen des <strong>Tätigkeitsbericht</strong>s.<br />

3<br />

85


In dem Berichtszeitraum fanden unter dem Vorsitz von Dr. Max Kaplan die 2. und 3. Sitzung<br />

<strong>der</strong> Deutschen Akademie für Allgemeinmedizin <strong>der</strong> Wahlperiode 2007 bis 2011<br />

statt.<br />

Frühjahrssitzung <strong>2008</strong><br />

Am 23.04.<strong>2008</strong> fand in Berlin die zweite Sitzung <strong>der</strong> Deutschen Akademie für Allgemeinmedizin<br />

statt. Unter dem Tagesordnungspunkt „Bericht zur gesundheits- und<br />

sozialpolitischen Lage“ wurden <strong>der</strong> Gesundheitsfonds, die Vorschläge des Bundesgesundheitsministeriums<br />

zur Krankenhausfinanzierung, die Eckpunkte für ein Gendiagnostikgesetz,<br />

das Stammzellgesetz, die Rücknahme des Präventionsgesetzes, die aktuellen<br />

Entwicklungen bezüglich <strong>der</strong> Einführung <strong>der</strong> elektronischen Krankenversicherungskarte,<br />

die Verfassungsklage von Unternehmen <strong>der</strong> Privaten Krankenversicherung<br />

gegen das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz sowie die Vorstellungen <strong>der</strong> Deutschen<br />

Krankenhausgesellschaft zur Neuordnung von Aufgaben des Ärztlichen Dienstes beraten.<br />

Ausführlich erörtert wurde ferner die Situation <strong>der</strong> hausärztlichen bzw. hausarztzentrierten<br />

Versorgung in Bayern und Baden-Württemberg.<br />

KBV-Versorgungsstrukturkonzept<br />

Ein Schwerpunktthema <strong>der</strong> Frühjahrssitzung stellte das Konzept <strong>der</strong> Kassenärztlichen<br />

Bundesvereinigung zur Neuordnung <strong>der</strong> Versorgungsebenen dar (KBV-Versorgungsstrukturkonzept).<br />

Durch dieses Konzept will die Kassenärztliche Bundesvereinigung<br />

eine wettbewerbsorientierte Neustrukturierung <strong>der</strong> Versorgungsebenen erreichen.<br />

Ablehnend äußerte sich die Akademie für Allgemeinmedizin zu <strong>der</strong> vorgesehenen Möglichkeit,<br />

dass bei Unterversorgung ein Facharzt durch Absolvierung eines hausärztlichen<br />

Versorgungsmoduls hausärztlich tätig werden kann. Nach Ansicht <strong>der</strong> Akademiemitglie<strong>der</strong><br />

müsse es vielmehr darum gehen, alle Mittel und Wege auszuschöpfen,<br />

um den hausärztlichen Nachwuchs zu sichern. Sollte die hausärztliche Versorgung trotz<br />

diverser För<strong>der</strong>maßnahmen immer noch gefährdet sein, wird <strong>der</strong> Gesetzgeber ohnehin<br />

entsprechende Maßnahmen ergreifen. Der Vorschlag <strong>der</strong> Kassenärztlichen Bundesvereinigung<br />

berge die Gefahr, dass das Berufsbild des Hausarztes einer gewissen Beliebigkeit<br />

ausgeliefert wird – in <strong>der</strong> öffentlichen Diskussion reiche die Spanne möglicher<br />

„Ersatzkräfte“ von <strong>der</strong> qualifizierten Pflegekraft bis zum zusatzqualifizierten Facharzt.<br />

Sicherstellung <strong>der</strong> hausärztlichen Versorgung<br />

Ansatzpunkte und Instrumente zur Sicherstellung <strong>der</strong> hausärztlichen Versorgung stellen<br />

traditionell ein wesentliches Beratungsthema <strong>der</strong> Akademie dar. Positiv hervorgehoben<br />

wurde unter diesem Tagesordnungspunkt, dass <strong>der</strong> hausärztlichen Versorgung eine<br />

wachsende Bedeutung beigemessen wird. Der Hausarzt soll das Behandlungsgeschehen<br />

für den Patienten sinnvoll koordinieren und so sowohl die Versorgungsqualität verbessern<br />

als auch Ausgaben einsparen. Zugleich sinkt die Zahl <strong>der</strong> Hausärzte in den letzten<br />

Jahren kontinuierlich, scheiden in den nächsten 10 Jahren innerhalb des Bundesgebietes<br />

ca. 42 Prozent <strong>der</strong> Hausärzte aus <strong>der</strong> Versorgung aus, stagniert die Zahl <strong>der</strong><br />

Facharztanerkennung im Gebiet Innere und Allgemeinmedizin. Im Jahr 2015 werden<br />

mindestens 15 Prozent weniger Hausärzte als heute zur Verfügung stehen. Bereits<br />

86


Ärztliche Versorgung<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

heutzutage ist <strong>der</strong> Hausärztemängel in einzelnen Regionen erkennbar und es steht zu<br />

befürchten, dass sich dieser in <strong>der</strong> Zukunft weiter verschärft.<br />

För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Weiterbildung zum Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin<br />

Intensiv beraten wurden unter diesem Tagesordnungspunkt ferner die Arbeitsergebnisse<br />

<strong>der</strong> auf Anregung <strong>der</strong> Deutschen Akademie für Allgemeinmedizin vom 110.<br />

Deutschen Ärztetag eingesetzten Arbeitsgruppe „För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Weiterbildung zum<br />

Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin“. Die Arbeitsgruppe konnte zum 111. Deutschen<br />

Ärztetag <strong>2008</strong> in Ulm ein Handlungskonzept vorlegen (s. <strong>Kapitel</strong> 2.2.4).<br />

Das vorgelegte Handlungskonzept konzentriert sich – entsprechend <strong>der</strong> Beschlüsse des<br />

110. Deutschen Ärztetages 2007 – auf die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Weiterbildung zum Facharzt<br />

für Innere und Allgemeinmedizin. Darüber hinausgehende Ansätze zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

hausärztlichen Versorgung liegen in Verbesserungsvorschlägen für die Ausbildung<br />

zum Arzt und <strong>der</strong>en Umsetzung in <strong>der</strong> Approbationsordnung, <strong>der</strong> Intensivierung <strong>der</strong><br />

Nie<strong>der</strong>lassungsberatung und <strong>der</strong> Anreize zur Nie<strong>der</strong>lassung als Facharzt für Innere und<br />

Allgemeinmedizin, in Werbung und Motivation für das Berufsbild Hausarzt und in <strong>der</strong><br />

Verbesserung <strong>der</strong> Perspektiven für die Berufsausübung.<br />

Entlastung durch Delegation<br />

Diskutiert wurden weiterhin Ansätze zur Unterstützung und Entlastung <strong>der</strong> Hausärzte<br />

durch Medizinische Fachangestellte, die auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> neugestalteten Grundausbildung<br />

sowie <strong>der</strong> neuen ergänzenden Fortbildungscurricula stärker für delegierbare<br />

und koordinierende Aufgaben eingesetzt werden können und sollten (s. <strong>Kapitel</strong><br />

10.3.2).<br />

Die Deutsche Akademie für Allgemeinmedizin informierte sich unter diesem Tagesordnungspunkt<br />

zudem über ein vom Institut für Community Medicine an <strong>der</strong> Universität<br />

Greifswald in Zusammenarbeit mit den Gesundheitsministerien <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> Mecklenburg-Vorpommern,<br />

Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt entwickeltes Konzept zur<br />

Entlastung von Hausärzten in ländlichen und von Unterversorgung bedrohten Regionen.<br />

Prof. Dr. Wolfgang Hoffmann erläuterte das AGnES-Konzept (Arztentlastende, Gemeinde-nahe,<br />

E-Health-gestützte, systemische Intervention). Insbeson<strong>der</strong>e chronisch kranke<br />

Patienten, die regelmäßiger Hausbesuche bedürfen, profitieren von dem Modellprojekt.<br />

Dem Einsatz von Pflegekräften im Rahmen des Modellprojektes steht die Deutsche<br />

Akademie für Allgemeinmedizin ablehnend gegenüber. Medizinische Fachangestellte<br />

sind für den hausärztlichen Bereich deutlich besser qualifiziert als Pflegekräfte, die ihre<br />

Ausbildung im stationären Bereich durchlaufen. Zugleich ist über die Medizinischen<br />

Fachangestellten die Anbindung an die Arztpraxis gewährleistet und es wird keine<br />

eigenständige Versorgungsebene mit neuen Schnittstellen geschaffen.<br />

3<br />

87


Herbstsitzung <strong>2008</strong><br />

In ihrer Herbstsitzung am 19.11.<strong>2008</strong> befasste sich die Deutsche Akademie für Allgemeinmedizin<br />

unter dem Tagesordnungspunkt „Bericht zur gesundheits- und sozialpolitischen<br />

Lage“ mit dem Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung <strong>der</strong> Organisationsstrukturen<br />

<strong>der</strong> gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG), insbeson<strong>der</strong>e mit <strong>der</strong><br />

Novellierung des § 73b SGB V. Durch den neuen § 73b SGB V wurde eine Vertragsverpflichtung<br />

<strong>der</strong> Krankenkassen mit Gemeinschaften, die mindestens die Hälfte <strong>der</strong> an<br />

<strong>der</strong> hausärztlichen Versorgung teilnehmenden Allgemeinärzte vertreten, eingeführt.<br />

Erfolgt keine Einigung, kann ein Schiedsverfahren eingeleitet werden. Die Krankenkassen<br />

sind zudem verpflichtet, einen entsprechenden Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung<br />

bis zum 30.06.2009 abzuschließen.<br />

Die Neuregelung geht auf eine Initiative des Hausärzteverbandes zurück. Nach Ansicht<br />

<strong>der</strong> Kassenärztlichen Bundesvereinigung verstoßen diese Än<strong>der</strong>ungen gegen Verfassungsrecht<br />

sowie Europäisches Gemeinschaftsrecht und stehen im Wi<strong>der</strong>spruch zur<br />

staatlichen Gewährleistungsverantwortung für die Sicherstellung <strong>der</strong> vertragsärztlichen<br />

Versorgung durch die Kassenärztlichen Vereinigungen.<br />

Unter diesem Tagesordnungspunkt wurden darüber hinaus über die Einführung des<br />

Gesundheitsfonds zum 01.01.2009, die Honorarreform, den Referentenentwurf einer<br />

Verordnung zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), die am<br />

01.10.<strong>2008</strong> in Kraft getretenen neuen Regelungen zur Abrechnung von Laborleistungen<br />

sowie über den in Nordrhein anstehenden Basisrollout <strong>der</strong> elektronischen Gesundheitskarte<br />

diskutiert.<br />

Sicherstellung <strong>der</strong> hausärztlichen Versorgung<br />

Erneut beraten wurde die Situation <strong>der</strong> hausärztlichen Versorgung in Deutschland.<br />

Neben aktuellen Daten zur Entwicklung <strong>der</strong> hausärztlichen Versorgung in den alten<br />

und den neuen Bundeslän<strong>der</strong>n wurde <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitige Sachstand <strong>der</strong> Umsetzung des<br />

„Handlungskonzeptes zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Weiterbildung zum Facharzt für Innere und<br />

Allgemeinmedizin“ dargestellt.<br />

Auf <strong>der</strong> Grundlage des Handlungskonzeptes wurde von <strong>Bundesärztekammer</strong> und Kassenärztlicher<br />

Bundesvereinigung im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum GKV-<br />

OrgWG ein eigener Gesetzgebungsvorschlag zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Allgemeinmedizin eingebracht.<br />

Zielsetzung war, die Defizite des bestehenden För<strong>der</strong>programms, das 1999<br />

durch das GKV-Solidaritätsstärkungsgesetz eingeführt wurde, zu beheben. Eine angemessene<br />

För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Weiterbildung zum Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin<br />

kann einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung <strong>der</strong> Facharztzahlen in diesem Bereich und<br />

somit zur Sicherung <strong>der</strong> hausärztlichen Versorgung darstellen. Bedauerlicherweise<br />

wurde <strong>der</strong> von den ärztlichen Körperschaften eingebrachte Vorschlag nur teilweise<br />

berücksichtigt; die Deutsche Akademie für Allgemeinmedizin teilt die skeptische<br />

Bewertung, wie sie im <strong>Kapitel</strong> 2.2.4 dargelegt ist. Die Akademiemitglie<strong>der</strong> äußerten sich<br />

übereinstimmend enttäuscht über die unzureichende Neuregelung des För<strong>der</strong>programms.<br />

88


Ärztliche Versorgung<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

AOLG-Papier „Primärversorgung in Deutschland im Jahr 2020“<br />

Erörtert wurde unter diesem Tagesordnungspunkt ferner <strong>der</strong> Konzeptentwurf „Primärversorgung<br />

in Deutschland im Jahr 2020“ <strong>der</strong> Arbeitsgruppe „Sicherstellung <strong>der</strong> hausärztlichen<br />

Versorgung in Deutschland“ <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> Obersten Landesgesundheitsbehörden<br />

(AOLG). Auf <strong>der</strong> Grundlage des AOLG-Konzeptes war von <strong>der</strong><br />

81. Gesundheitsministerkonferenz <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> (GMK) am 03.07.<strong>2008</strong> anerkannt worden,<br />

dass insbeson<strong>der</strong>e in unterversorgten o<strong>der</strong> von Unterversorgung bedrohten Regionen<br />

Deutschlands weitreichende Maßnahmen zur Sicherstellung <strong>der</strong> hausärztlichen<br />

Versorgung notwendig werden. Insbeson<strong>der</strong>e Maßnahmen zur Aus-, Weiter- und Fortbildung<br />

<strong>der</strong> Ärztinnen und Ärzte, zur Sicherstellung einer leistungsgerechten Vergütung,<br />

zur Entlastung ärztlicher Tätigkeiten, auch durch an<strong>der</strong>e Gesundheitsberufe,<br />

sowie zur weiteren Flexibilisierung und För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> hausärztlichen Nie<strong>der</strong>lassung<br />

müssen hiernach zur zukünftigen Absicherung <strong>der</strong> hausärztlichen Versorgung in<br />

Deutschland weiter geprüft werden.<br />

In <strong>der</strong> Diskussion wurde positiv herausgestellt, dass das Problem des sich abzeichnenden<br />

gravierenden Hausärztemangels von den Gesundheitsministern anerkannt wird.<br />

Zudem entsprechen einige <strong>der</strong> in dem Konzeptpapier genannten Maßnahmen den<br />

Empfehlungen des Handlungskonzeptes von <strong>Bundesärztekammer</strong> und Kassenärztlicher<br />

Vereinigung. In an<strong>der</strong>en Thesen des Konzeptpapiers zeige sich allerdings deutlich<br />

das politische Bestreben, den zugestandenen Hausärztemangel zu nutzen, um ärztliche<br />

Aufgaben auf an<strong>der</strong>e Gesundheitsberufe zu übertragen. So bedarf es nach Ansicht<br />

<strong>der</strong> Autoren des Papiers zur Absicherung <strong>der</strong> Primärversorgung eines verän<strong>der</strong>ten Professionenmixes<br />

und einer größeren Eigenständigkeit <strong>der</strong> Gesundheitsfachberufe. Diese<br />

Bestrebungen werden von den Mitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Deutschen Akademie für Allgemeinmedizin<br />

ausdrücklich abgelehnt. Erneut wird bekräftigt, dass es nur eine Delegation, aber<br />

keine Substitution ärztlicher Leistungen geben darf.<br />

Als problematisch wird ferner <strong>der</strong> Hinweis bewertet, dass die weitere Anpassung <strong>der</strong><br />

Struktur des Medizinstudiums aufgrund des Bologna-Prozesses, d. h. dem politischen<br />

Vorhaben zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Hochschulwesens bis zum<br />

Jahr 2010 (Einführung eines konsekutiven, zweistufigen Abschlusssystems mit den<br />

Abschlüssen Bachelor und Master), von einer Arbeitsgruppe <strong>der</strong> GMK geprüft würde.<br />

Modellvorhaben nach § 63 Abs. 3b und Abs. 3c SGB V<br />

Unter diesem Tagesordnungspunkt befasste sich die Akademie mit den Modellvorhaben<br />

zur Übertragung medizinischer Kompetenz auf an<strong>der</strong>e Gesundheitsberufe, die mit<br />

dem Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung <strong>der</strong> Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz)<br />

neu eingefügt wurden. In § 63 Abs. 3b SGB V geht es um Modellprojekte,<br />

bei denen Angehörige <strong>der</strong> im Krankenpflegegesetz und im Altenpflegegesetz<br />

geregelten Berufe die Verordnung von Verbands- und Pflegehilfsmitteln sowie die<br />

inhaltliche Ausgestaltung <strong>der</strong> hausärztlichen Krankenpflege einschließlich <strong>der</strong>en Dauer<br />

vornehmen können, soweit sie aufgrund ihrer Ausbildung qualifiziert sind und es sich<br />

bei <strong>der</strong> Tätigkeit nicht um selbstständige Ausübung von Heilkunde handelt.<br />

In Modellvorhaben nach § 63 Abs. 3c SGB V können auch ärztliche Tätigkeiten übertragen<br />

werden, bei denen es sich um selbstständige Ausübung von Heilkunde handelt.<br />

Hierzu muss <strong>der</strong> Gemeinsame Bundesausschuss in Richtlinien festlegen, bei welchen<br />

3<br />

89


Tätigkeiten eine entsprechende Übertragung von Heilkunde im Rahmen von Modellvorhaben<br />

erfolgen kann. Nach Ansicht <strong>der</strong> Akademiemitglie<strong>der</strong> stehen die durch das<br />

Pflegeweiterentwicklungsgesetz eröffneten Möglichkeiten zur eigenständigen Ausübung<br />

von Heilkunde von Pflegekräfte – zunächst nur im Rahmen von Modellprojekten<br />

– eindeutig im Wi<strong>der</strong>spruch zu den Grundsätzen zur persönlichen Leistungserbringung,<br />

wie sie von <strong>Bundesärztekammer</strong> und Kassenärztlicher Bundesvereinigung im<br />

August <strong>2008</strong> veröffentlich wurden (http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?<br />

his=0.7.47.3225) und werden von <strong>der</strong> Deutschen Akademie für Allgemeinmedizin sehr<br />

kritisch bewertet. Bei <strong>der</strong> Mitwirkung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> an <strong>der</strong> Erarbeitung <strong>der</strong><br />

Richtlinien sind die in den Grundsätzen zur persönlichen Leistungserbringung<br />

gemachten Vorgaben zu beachten.<br />

Abschließend wurde über den berufspolitischen Konflikt zwischen dem Deutschen<br />

Hausärzteverband e. V. und dem Berufsverband <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>- und Jugendärzte e. V.<br />

bezüglich <strong>der</strong> hausärztliche Versorgung von Kin<strong>der</strong>n und Jugendlichen, insbeson<strong>der</strong>e<br />

<strong>der</strong> Durchführung <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>vorsorgeuntersuchungen, und über den in den (Muster-)<br />

Richtlinien über den Inhalt <strong>der</strong> Weiterbildung genannten Richtzahlen für das Fachgebiet<br />

Innere und Allgemeinmedizin diskutiert.<br />

3.3.2 Statistische Entwicklung in <strong>der</strong> Allgemeinmedizin<br />

Die statistische Entwicklung in <strong>der</strong> Allgemeinmedizin wird alljährlich geson<strong>der</strong>t im<br />

<strong>Tätigkeitsbericht</strong> dargestellt. Die Zahl <strong>der</strong> allgemeinmedizinisch tätigen Ärzte (Allgemein-/Praktische<br />

Ärzte) in den alten Bundeslän<strong>der</strong>n ist seit 1975 von 27.957 auf 44.097<br />

im Jahre <strong>2008</strong> und damit im Bestand um 16.140 Ärzte gewachsen; <strong>der</strong> Anteil dieser<br />

Arztgruppe an <strong>der</strong> Zahl aller ambulant tätigen Ärzte ist hingegen von 52,4 % im Jahre<br />

1975 auf 36,9 % im Jahre <strong>2008</strong> gesunken (siehe Tabelle 1). Im Vergleich dazu ist die Zahl<br />

<strong>der</strong> Ärzte mit den übrigen Gebietsbezeichnungen im gleichen Zeitraum von 25.346 auf<br />

75.416, d. h. um 50.070 Ärzte gewachsen und in <strong>der</strong> Relation von 47,6 % (1975) auf 63,1 %<br />

(<strong>2008</strong>) gestiegen. Die zahlenmäßige Entwicklung bei<strong>der</strong> Arztgruppen ist seit 1975 kontinuierlich<br />

gegenläufig.<br />

An <strong>der</strong> bisherigen Entwicklung mit einer kontinuierlichen Abnahme des Anteils <strong>der</strong> Allgemein-/Praktischen<br />

Ärzte und einem gegenläufigen kontinuierlichen Zuwachs an<br />

Spezialisten an <strong>der</strong> Gesamtzahl aller ambulant tätigen Ärzte hat sich auch im vergangenen<br />

Jahr nichts geän<strong>der</strong>t.<br />

Vom 31.12.2007 bis zum 31.12.<strong>2008</strong> reduzierte sich die Zahl <strong>der</strong> Allgemein-/Praktischen<br />

Ärzte erneut um 468, dies entspricht einer Abnahme um 1,1 %. Im Vergleich<br />

hierzu stieg die Anzahl <strong>der</strong> Ärzte mit den übrigen Gebietsbezeichnungen in den alten<br />

Bundeslän<strong>der</strong>n um 1,6 %, d. h. um 1.203 Ärzte.<br />

90


Ärztliche Versorgung<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Tabelle 1: Entwicklung <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> ambulant tätigen Ärzte seit 1975 (alte Bundeslän<strong>der</strong>)<br />

3<br />

91


Tabelle 2 zeigt die Entwicklung <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> ambulant tätigen Ärzte seit 1990 in den<br />

alten und neuen Bundeslän<strong>der</strong>n. Im Jahr 2005 erreichte die Anzahl <strong>der</strong> Allgemeinärzte/Praktischen<br />

Ärzte ihren höchsten Wert mit 52.226. Seither sinkt die Anzahl, vom<br />

31.12.2007 bis zum 31.12.<strong>2008</strong> um 640 Ärzte (– 1,2 %). Ihr Anteil lag <strong>2008</strong> bei 37,0 %<br />

aller ambulant tätigen Ärzte in Deutschland. Die Zahl <strong>der</strong> Spezialisten erhöhte sich von<br />

2007 auf <strong>2008</strong> um 1.432 Ärzte (+ 1,7 %), dies entspricht einem Anteil von 63 %.<br />

Von 1990 bis <strong>2008</strong> sank <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> allgemein-medizinisch tätigen Ärzte an <strong>der</strong> Zahl<br />

aller ambulant tätigen Ärzte von 43,5 % auf 37 %, zugleich stieg <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> Ärzte mit<br />

den übrigen Gebebietsbezeichnungen von 56,5 % auf 63 %. Insgesamt waren am<br />

31.12.<strong>2008</strong> 138.330 Ärzte im gesamten Bundesgebiet ambulant tätig.<br />

Tabelle 2: Entwicklung <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> ambulant tätigen Ärzte seit 1990 (gesamtes Bundesgebiet)<br />

92


Ärztliche Versorgung<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Tabelle 3 zeigt das Verhältnis zwischen Allgemeinärzten und Praktischen Ärzten seit<br />

1990 im gesamten Bundesgebiet. Der Anteil <strong>der</strong> Praktischen Ärzte hat sich von 1990 bis<br />

2007 von 51,7 % auf 18,5 % reduziert. Dies entspricht einer Anzahl von 7.646 Ärzten,<br />

von denen 6.613 in den alten Bundeslän<strong>der</strong>n tätig waren. Parallel hierzu stieg die<br />

Anzahl <strong>der</strong> Allgemeinärzte von 48,3 % (1990) auf 81,5 % (2007).<br />

Tabelle 3: Entwicklung <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Allgemein- und <strong>der</strong> Praktischen Vertragsärzte seit<br />

1990 (gesamtes Bundesgebiet)<br />

3<br />

93


Die folgenden beiden Tabellen beschäftigen sich mit <strong>der</strong> Altersstruktur <strong>der</strong> ambulant<br />

tätigen Ärzteschaft. Beide Tabellen zeigen, dass gerade in <strong>der</strong> Allgemeinmedizin in den<br />

nächsten Jahren mit deutlichen altersbedingten Abgängen zu rechnen ist. Am<br />

31.12.<strong>2008</strong> waren 9.806 Allgemein-/Praktische Ärzte, dies entspricht 19,2 %, 60 Jahre<br />

o<strong>der</strong> älter und 19.959 Ärzte 50 bis 59 Jahre alt (39,0 %) (Tabelle 4). In beiden Altersgruppen<br />

liegt <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> Allgemein-/Praktischen Ärzte über dem <strong>der</strong> Ärzte mit den<br />

übrigen Gebietsbezeichnungen. Deutlich geringer wie<strong>der</strong>um ist mit 31,5 % <strong>der</strong> Anteil<br />

<strong>der</strong> Allgemein-/Praktischen Ärzte in <strong>der</strong> Altergruppe <strong>der</strong> 40- bis 49-Jährigen im Vergleich<br />

zu 38,1 % bei Spezialisten.<br />

Ein noch deutlicheres Bild zeigt Tabelle 5, die im Unterschied zur Tabelle 4 die Weiterbildungsassistenten<br />

nicht enthält. Da Ärzte ohne Gebietsbezeichnung als Praktische<br />

Ärzte gezählt werden, sind die Weiterbildungsassistenten in Tabelle 4 bei den Praktischen<br />

Ärzten mit enthalten und „verjüngen“ diese.<br />

Fast man die Ärzte in zwei Altersgruppen zusammen, so zeigt sich, dass in <strong>der</strong> Allgemeinmedizin<br />

15.890 Ärzten in <strong>der</strong> ersten Altersgruppe (35 bis 49 Jahre) 28.772 Ärzte in<br />

<strong>der</strong> zweiten Altergruppe (50 bis über 60 Jahre) gegenüber stehen. Diese Gegenüberstellung<br />

zeigt deutlich die Problematik des fehlenden hausärztlichen Nachwuchses auf.<br />

Tabelle 4: Alterstruktur <strong>der</strong> ambulant tätigen Ärzte zum 31.12.<strong>2008</strong> (gesamtes Bundesgebiet)<br />

94


Ärztliche Versorgung<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Tabelle 5: Alterstruktur <strong>der</strong> nie<strong>der</strong>gelassenen Ärzte zum 31.12.<strong>2008</strong> (gesamtes Bundesgebiet)<br />

3.3.3 Deutsche Akademie <strong>der</strong> Gebietsärzte<br />

Der Bericht über die Tätigkeit <strong>der</strong> Deutschen Akademie <strong>der</strong> Gebietsärzte wird in den<br />

Bereich <strong>der</strong> ambulanten Versorgung eingeordnet, da sich die Deutsche Akademie <strong>der</strong><br />

Gebietsärzte primär mit Fragen <strong>der</strong> ambulanten fachärztlichen Versorgung befasst.<br />

Zugleich werden neben diesem Schwerpunkt immer auch Fragestellungen <strong>der</strong> stationären<br />

sowie <strong>der</strong> sektorübergreifenden Versorgung im Rahmen <strong>der</strong> Beratungen eingehend<br />

erörtert.<br />

In dem Berichtszeitraum fanden unter dem Vorsitz von Dr. Martina Wenker die 2. und<br />

3. Sitzung <strong>der</strong> Deutschen Akademie <strong>der</strong> Gebietsärzte <strong>der</strong> Wahlperiode 2007 bis 2011<br />

statt.<br />

Frühjahrssitzung <strong>2008</strong><br />

In <strong>der</strong> zweiten Sitzung <strong>der</strong> Deutschen Akademie <strong>der</strong> Gebietsärzte am 09.04.<strong>2008</strong> in Berlin<br />

wurden unter dem Tagesordnungspunkt „Bericht zur gesundheits- und sozialpolitischen<br />

Lage“ insbeson<strong>der</strong>e das für den anstehenden Deutschen Ärztetag zu verabschiedende<br />

„Ulmer Papier – Gesundheitspolitische Leitsätze <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft“<br />

diskutiert. Breit gefächert wurden darüber hinaus Vorschläge zur Krankenhausfinan-<br />

3<br />

95


zierung, das Präventionsgesetz, die Sterbehilfedebatte, aktuelle Entwicklungen <strong>der</strong> Telematik,<br />

das neue Pflege-Weiterentwicklungsgesetz und die Thematik „Professionenmix/Delegation<br />

ärztlicher Leistungen/Deprofessionalisierung“ erörtert.<br />

Weiterentwicklung <strong>der</strong> Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte<br />

Im Bericht zur Weiterentwicklung <strong>der</strong> Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)<br />

lag <strong>der</strong> Schwerpunkt auf <strong>der</strong> Darstellung <strong>der</strong> Vorgehensweise bei <strong>der</strong> Bewertung ärztlicher<br />

Leistungen und <strong>der</strong> OPS-Zuordnung konventioneller und operativer Gebührenpositionen.<br />

Im ergänzenden Bericht zur Weiterentwicklung <strong>der</strong> Gebührenordnung für<br />

Zahnärzte (GOZ) berichtete Dr. Peter Engel, Präsident <strong>der</strong> Zahnärztekammer Nordrhein<br />

und Vorsitzen<strong>der</strong> des Senats für privatärztliches Leistungs- und Gebührenrecht<br />

<strong>der</strong> Bundeszahnärztekammer, über Vorgehen und Verhandlungsstand. Die Bewertungen<br />

seien durch eine Zeitmessstudie wissenschaftlich abgesichert worden; dies stelle<br />

eine gute Informationsbasis dar. Von <strong>der</strong> privaten Krankenversicherung (PKV) werde<br />

massiv die Öffnungsklausel gefor<strong>der</strong>t. Dadurch solle <strong>der</strong> Behandlungsvertrag mit dem<br />

Patienten außer Kraft gesetzt werden. Befürchtet werden müsse daher ein „Hamsterrad<br />

mit zunehmen<strong>der</strong> Verbilligung“. Eine Reaktionsmöglichkeit sei eine Rahmenvereinbarung<br />

mit Verbänden o<strong>der</strong> Dienstleistungsgesellschaften. Die Verhandlungen beim<br />

Bundesministerium für Gesundheit (BMG) seien insgesamt schwierig gewesen und<br />

mehrfach unterbrochen worden. Die Private Krankenversicherung (PKV) sei daran<br />

interessiert, das Bewertungsgefüge abzusenken, um danach mit Verbänden o<strong>der</strong> Gruppierungen<br />

geson<strong>der</strong>te Verträge abzuschließen. Das BMG strebe eine „kostenneutrale“<br />

Novellierung an. Bei den Verhandlungen im BMG sei spürbar gewesen, dass von politischer<br />

Seite die Trennung zwischen Gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) und PKV<br />

aufgehoben werden solle.<br />

KBV-Versorgungsstrukturkonzept<br />

In einem Bericht zum neuen Versorgungsstrukturkonzept <strong>der</strong> Kassenärztlichen<br />

Bundesvereinigung (KBV) schil<strong>der</strong>te Dr. Carl-Heinz Müller als für die hausärztliche Versorgung<br />

zuständiger Vorstand die geplante Differenzierung in drei ambulante und zwei<br />

stationäre Ebenen, welche sich auch hinsichtlich <strong>der</strong> Vertragsformen unterscheiden<br />

würden: (a) Primärversorgungsebene, (b) wohnortnahe fachärztliche Versorgungsebene,<br />

(c) spezialisierte fachärztliche krankenhausnahe Versorgungsebene, (d) stationäre<br />

Grund- und Regelversorgung, (e) stationäre spezialisierte Versorgungsebene. Dieses<br />

Konzept wurde kontrovers diskutiert; bedauert wurde, dass bisher innerärztlich keine<br />

Abstimmung über das KBV-Konzept stattgefunden habe.<br />

Spezialisierte ambulante Versorgung durch Krankenhäuser<br />

Zu vertraglichen Vereinbarungen nach § 116b SGB V in Bayern berichtete Dr. Klaus Ottmann,<br />

Vizepräsident <strong>der</strong> Bayerischen Landesärztekammer, bisher gebe es in Bayern wie<br />

im gesamten Bundesgebiet kaum Kooperationsmodelle zu § 116b. Die grundsätzliche<br />

Frage sei, ob es sich bei den vertraglichen Vereinbarungen um eine sinnvolle Ergänzung<br />

o<strong>der</strong> um eine Existenzbedrohung <strong>der</strong> fachärztlichen ambulanten Behandlungsebene<br />

handele. Kritisiert wird die Ausdehnung auf nicht-seltene Krankheiten, wie z. B. onkologische<br />

Erkrankungen. In <strong>der</strong> Diskussion wurde auf unterschiedliche Län<strong>der</strong>regelungen<br />

verwiesen.<br />

96


Ärztliche Versorgung<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Qualitätsgesicherte Vergütung in <strong>der</strong> ambulanten Pneumologie<br />

Weiterhin wurde das Konzept einer indikationsbezogenen qualitätsgesicherten Vergütung<br />

in <strong>der</strong> ambulanten Pneumologie (QUELL) dargestellt, welches vom Bundesverband<br />

<strong>der</strong> Pneumologen entwickelt wurde. Dieses diene sowohl <strong>der</strong> Qualitätssicherung<br />

als auch <strong>der</strong> argumentativen Begründung von Honoraransprüchen bei leitlinienadaptierter<br />

Leistungserbringung. Wesentliche Abrechnungsmerkmale seien Diagnose,<br />

Schweregrad und letzter Patientenkontakt. Die Abrechnung erfolge über Grundpauschalen<br />

und Zuschläge.<br />

Abschließend wurde über Fragen <strong>der</strong> Weiterbildung, insbeson<strong>der</strong>e über die notwendige<br />

Verbesserung <strong>der</strong> Rahmenbedingungen im ambulanten Bereich, und über Vorschläge<br />

zur Ergänzung und Überarbeitung <strong>der</strong> (Muster-)Weiterbildungsordnung 2003 diskutiert.<br />

Herbstsitzung <strong>2008</strong><br />

Am 06.12.<strong>2008</strong> fand die dritte Sitzung <strong>der</strong> Deutschen Akademie <strong>der</strong> Gebietsärzte statt.<br />

Im Bericht zur gesundheits- und sozialpolitischen Lage wurden als Hauptthemen die<br />

Einführung des Gesundheitsfonds zum 01.01.2009, die Auswirkungen <strong>der</strong> Honorarreform,<br />

das Krankenhausfinanzierungsrahmengesetz (KHRG), das Gesetz zur Weiterentwicklung<br />

<strong>der</strong> Organisationsstrukturen in <strong>der</strong> gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-<br />

OrgWG), <strong>der</strong> Referentenentwurf einer Verordnung zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> GOZ sowie das<br />

Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und <strong>der</strong> Län<strong>der</strong><br />

in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten (BKA-Gesetz) angesprochen. Im Mittelpunkt<br />

<strong>der</strong> sich anschließenden Diskussion stand die Frage, wie sich die Honorarreform<br />

auf die fachärztlichen (Einzel-)Praxen auswirken wird. Nach Einschätzung <strong>der</strong> Akademiemitglie<strong>der</strong><br />

besteht die Gefahr, dass die Honorarreform zu einer weiteren Schwächung<br />

<strong>der</strong> ambulanten fachärztlichen Versorgung führen könnte.<br />

Grundsätzlich stelle sich die Frage nach <strong>der</strong> Zukunft <strong>der</strong> fachärztlichen Versorgung in<br />

Deutschland. Die Deutsche Akademie <strong>der</strong> Gebietsärzte sieht es als geboten an, aus fachärztlicher<br />

Sicht Versorgungsmodelle zu konzipieren und mögliche Perspektiven für die<br />

ambulante fachärztliche Versorgung zu entwickeln. Die Beratungen zu dieser Thematik<br />

sollen in den kommenden Sitzungen <strong>der</strong> Deutschen Akademie <strong>der</strong> Gebietsärzte fortgesetzt<br />

werden.<br />

Kooperation zwischen ambulantem und stationärem Sektor<br />

Gegenstand dieses Tagesordnungspunktes war das im September <strong>2008</strong> von dem<br />

Arbeitskreis „Krankenhauskooperation“ <strong>der</strong> KBV vorgelegte Thesenpapier „Argumente<br />

für den nie<strong>der</strong>gelassenen Arzt, mit Krankenhäusern zu kooperieren“. Dargestellt wurden<br />

die möglichen Vorteile einer engeren Kooperation aus Sicht nie<strong>der</strong>gelassener Ärztinnen<br />

und Ärzte und die bisherigen Kooperationsvereinbarungen <strong>der</strong> KBV mit bundesweit<br />

tätigen Krankenhauskonzernen.<br />

In <strong>der</strong> Diskussion wurde herausgestellt, dass häufig nicht die mangelnde Kooperationsbereitschaft<br />

<strong>der</strong> Ärzte das Problem darstelle, son<strong>der</strong>n die Rahmenbedingungen sektorübergreifende<br />

Lösungen verhin<strong>der</strong>ten o<strong>der</strong> zumindest erschwerten. Insbeson<strong>der</strong>e fehle<br />

weiterhin ein überzeugendes Konzept zur sektorübergreifenden Vergütung. Zudem<br />

verschärfe sich unter den unzureichenden finanziellen Rahmenbedingungen und auf-<br />

3<br />

97


grund handwerklich schlecht gemachter politischer Eingriffe in die Zuständigkeiten <strong>der</strong><br />

Versorgungssektoren eher noch die Konkurrenz zwischen den Sektoren.<br />

Neue Kooperationsformen: das Medizinische Versorgungszentrum<br />

Medizinische Versorgungszentren (MVZ) wurden 2004 durch das GKV-Mo<strong>der</strong>nisierungsgesetz<br />

in das Vertragsarztrecht eingeführt. Eine wesentliche Zielsetzung war, fachübergreifend<br />

eine „Versorgung aus einer Hand“ zu ermöglichen. Wenngleich die Entwicklung<br />

anfangs zögerlich verlief, gehören die MVZ mittlerweile zur ambulanten Versorgungslandschaft.<br />

Ergänzend zu den gesetzlichen Grundlagen wurden unter diesem Tagesordnungspunkt<br />

aktuelle Kennzahlen zur Verbreitung <strong>der</strong> MVZ dargestellt. Im Juni <strong>2008</strong> waren bundesweit<br />

1.023 MVZ zugelassen. Über 4.400 Ärzte, davon 3.247 in einem Anstellungsverhältnis,<br />

waren an einem MVZ tätig. Obgleich sich <strong>der</strong> überwiegende Teil <strong>der</strong> MVZ<br />

weiterhin in <strong>der</strong> Hand von Vertragsärzten (57,8 Prozent) befindet, wird die steigende<br />

Anzahl von MVZ in Trägerschaft eines Krankenhauses in <strong>der</strong> Diskussion kritisch<br />

bewertet.<br />

Bei <strong>der</strong> Entwicklung von Zukunftsperspektiven für die ambulante fachärztliche Versorgung<br />

sind neben den traditionellen Formen vertragsärztlicher Berufsausübung (Einzelpraxis,<br />

Gemeinschaftspraxis, Praxisgemeinschaft) die MVZ, aber auch die durch das<br />

zum 01.01.2007 in Kraft getretene Vertragsarztrechtsän<strong>der</strong>ungsgesetz erleichterten<br />

Anstellungsmöglichkeiten von Fachärzten in Vertragsarztpraxen zu berücksichtigen.<br />

Das über Jahrzehnte berufspolitisch bestimmende Bild <strong>der</strong> selbständigen Berufsausübung<br />

in Einzelpraxen hat nach Einschätzung <strong>der</strong> Akademiemitglie<strong>der</strong> an Bedeutung<br />

verloren.<br />

Projekt „Evaluation <strong>der</strong> Weiterbildung“<br />

Die ärztliche Weiterbildung liegt von <strong>der</strong> Formulierung <strong>der</strong> Weiterbildungsordnung bis<br />

zur Organisation <strong>der</strong> Weiterbildungsprüfungen in <strong>der</strong> Hand <strong>der</strong> ärztlichen Selbstverwaltung<br />

und stellt eine <strong>der</strong> Kernaufgaben <strong>der</strong> Landesärztekammern dar. Ziel muss sein,<br />

die Qualität <strong>der</strong> Weiterbildung durch das Aufzeigen von Stärken sowie Schwächen und<br />

die Entwicklung von Verbesserungspotentialen zu sichern bzw. zu verbessern. Zu diesem<br />

Zwecke wurde die Durchführung einer routinemäßigen Befragung von Weiterbildungsbefugten<br />

und -assistenten in den Landesärztekammern beschlossen. Vorbil<strong>der</strong><br />

sind ein seit Jahren etabliertes Verfahren in <strong>der</strong> Schweiz sowie Befragungen <strong>der</strong> Weiterbildungsassistenten,<br />

die Ende 2006 bzw. Anfang 2007 von den Ärztekammern Hamburg<br />

und Bremen durchgeführt wurden.<br />

Die erste Erhebung erfolgt in sechzehn Landesärztekammern im 2. Quartal 2009, die<br />

Ergebnisse sollen Anfang 2010 vorliegen. Zielsetzung, Ablauf und Inhalte <strong>der</strong> Befragung<br />

wurden unter diesem Tagesordnungspunkt detailliert dargestellt und diskutiert.<br />

Die Durchführung des Evaluationsprojektes wird von den Mitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Deutschen<br />

Akademie <strong>der</strong> Gebietsärzte ausdrücklich begrüßt.<br />

In den folgenden Tagesordnungspunkten wurden aktuelle Berichte zum Stand <strong>der</strong><br />

Überarbeitung <strong>der</strong> (Muster-)Weiterbildungsordnung 2003, <strong>der</strong> Weiterentwicklung <strong>der</strong><br />

Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte und <strong>der</strong> sektorübergreifenden Qualitätssicherung<br />

gegeben und von <strong>der</strong> Akademie beraten.<br />

98


3.4 Stationäre Versorgung<br />

Vorbemerkungen<br />

Ärztliche Versorgung<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Der Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> wird bei Fragen und Problemen <strong>der</strong> stationären<br />

Versorgung durch den Ausschuss und die Ständige Konferenz „Krankenhaus“, sachverständig<br />

beraten. Vorsitzen<strong>der</strong> dieser Krankenhausgremien ist seit 2003 Rudolf Henke,<br />

Mitglied des Vorstandes <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>. Zum stellvertretenden Vorsitzenden<br />

wurde Dr. Theo Windhorst, Mitglied des Vorstands <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und Präsident<br />

<strong>der</strong> Ärztekammer Westfalen-Lippe, im September <strong>2008</strong> berufen. Zu den Sitzungen<br />

des Ausschusses werden neben den vom Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> berufenen<br />

Mitglie<strong>der</strong>n auch Gäste <strong>der</strong> maßgeblich an <strong>der</strong> stationären Versorgung beteiligten ärztlichen<br />

Verbände eingeladen. Der Abstimmung zwischen den Landesärztekammern in<br />

krankenhauspolitischen Fragen dient die Ständige Konferenz „Krankenhaus“, in welche<br />

die Landesärztekammern sachverständige Vertreter entsenden.<br />

Mit dem weiter steigenden Durchschnittsalter in Deutschland wächst auch die Relevanz<br />

<strong>der</strong> stationären Versorgung. Die demografische Entwicklung <strong>der</strong> Bevölkerung in Verbindung<br />

mit einer nach wie vor unterentwickelten Prävention führt zu einem wachsenden<br />

Behandlungsbedarf. Parallel dazu findet sich im Gesundheitswesen ein erhebliches<br />

Wachstums-, Produktivitäts- und Beschäftigungspotential im Sinne eines hochrelevanten<br />

Wirtschaftsfaktors. Zuletzt betrug <strong>der</strong> Anteil am Brutto-Inlandsprodukt 10,5 Prozent.<br />

4,5 Millionen Erwerbstätige sind im weiteren Sinn für das Gesundheitswesen<br />

aktiv.<br />

Die deutschen Kliniken stellen in diesem Zusammenhang mit einem Umsatzvolumen<br />

von ca. 65 Milliarden Euro und über 1 Million Beschäftigten einen entscheidenden Anteil<br />

des Gesundheitswesens. In vielen Regionen und Kommunen sind Kliniken zudem <strong>der</strong><br />

größte regionale Arbeitgeber. Auch unter Berücksichtigung <strong>der</strong> wirtschaftlichen Entwicklung<br />

des 4. Quartals <strong>2008</strong> und <strong>der</strong> Schätzungen für das Jahr 2009 hat die stationäre Versorgung<br />

sowohl aus <strong>der</strong> Perspektive <strong>der</strong> Sicherung einer hoch qualitativen Gesundheitsversorgung<br />

als auch aus <strong>der</strong> Perspektive des Arbeitsmarktes hohe Bedeutung.<br />

Neben <strong>der</strong> Krankenversorgung sind Kliniken zudem Einrichtungen <strong>der</strong> Forschung und<br />

Entwicklung sowie Stätten <strong>der</strong> Aus-, Weiter- und Fortbildung von Ärztinnen und Ärzten<br />

und weiterer Gesundheitsberufe. Die zukünftige Entwicklung <strong>der</strong> stationären Versorgung<br />

in Deutschland wird darüber hinaus auch einen entscheidenden Einfluss auf die weitere<br />

Entwicklung <strong>der</strong> ärztlichen Berufsausübung und des zukünftigen Arztbildes haben.<br />

Die <strong>2008</strong> intensiv geführte Debatte zur Neugestaltung des ordnungspolitischen Rahmens<br />

<strong>der</strong> Krankenhausfinanzierung und -versorgung ab dem Jahr 2009 ist maßgeblich<br />

von den genannten Rahmenbedingungen geprägt worden.<br />

3<br />

99


Aktuelle Lage und Zielstellung <strong>2008</strong><br />

Bedingt durch die großen Unterschiede in <strong>der</strong> finanziellen Situation <strong>der</strong> deutschen Kliniken<br />

(siehe u. a. Gutachten des Rheinischen-Westfälischen Instituts, Februar <strong>2008</strong>)<br />

sowie den steigenden Behandlungsbedarf <strong>der</strong> Bevölkerung befindet sich die stationäre<br />

Versorgung in einer entscheidenden und sehr dynamischen Umbruchphase.<br />

Im Jahr 2007 standen in insgesamt 2.087 Krankenhäusern Deutschlands 507.000 Betten<br />

für die stationäre Versorgung <strong>der</strong> Bevölkerung zur Verfügung. Während sich die Zahl<br />

<strong>der</strong> Einrichtungen gegenüber 2006 um 17 bzw. 0,8 % verringerte, sank die Zahl <strong>der</strong> aufgestellten<br />

Betten um 4.000 bzw. 0,7 %. Sowohl <strong>der</strong> Rückgang <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Häuser als<br />

auch <strong>der</strong> Bettenabbau haben sich damit deutlich verlangsamt. Bezogen auf die Bevölkerung<br />

Deutschlands entspricht dies einer Bettendichte von 616 Betten je 100.000 Einwohner.<br />

Die durchschnittliche Bettenauslastung stieg erneut gegenüber dem Vorjahr<br />

um 1,2 Prozentpunkte auf 77,2 %.<br />

Der Anteil <strong>der</strong> Krankenhäuser in privater Trägerschaft, <strong>der</strong> bei Einführung <strong>der</strong> bundeseinheitlichen<br />

Krankenhausstatistik 1991 noch bei 14,8 % lag, steigt seit Jahren kontinuierlich<br />

an und hat sich im Jahr 2007 verdoppelt (29,7 %). Zurückgegangen ist im gleichen<br />

Zeitraum <strong>der</strong> Anteil öffentlicher Krankenhäuser von 46,0 % auf 32,4 %. Der Anteil<br />

freigemeinnütziger Krankenhäuser hat sich demgegenüber nur geringfügig geän<strong>der</strong>t<br />

auf 37,9 % (1991:39,1 %).<br />

Die durchschnittlichen Behandlungskosten je Fall lagen bei 3.482 Euro. Zeitgleich sind<br />

u. a. die durchschnittlichen Aufwendungen für Sachkosten und Energie trotz verschiedenster<br />

Einsparbemühungen <strong>der</strong> Kliniken – im Vergleich zum Vorjahr – weiter gestiegen.<br />

Die ökonomisch erfor<strong>der</strong>lichen Kompensationen werden bei gleichzeitig verschärftem<br />

Wettbewerb zwischen den Kliniken durch erlösorientierte Leistungsintensivierung<br />

und durch Einschnitte, insbeson<strong>der</strong>e im Bereich <strong>der</strong> Personalbudgets, u. a.<br />

durch fehlende Nachbesetzungen von frei werdenden Stellen, Umstrukturierungen und<br />

Notlagetarifverträge erzielt. Die Individualität <strong>der</strong> Patientenbetreuung und die Intensität<br />

persönlicher Zuwendung haben abgenommen. Umfragen zeigen, dass die Patientinnen<br />

und Patienten diese Entwicklung sehr kritisch registrieren. Da sich diese Entwicklung<br />

über Jahre fortgesetzt hat, ist absehbar, dass es zu Einbrüchen in <strong>der</strong> Qualität<br />

<strong>der</strong> Patientenversorgung und einer weiteren Belastung <strong>der</strong> Arbeitsbedingungen für Ärztinnen<br />

und Ärzte kommt. Rückmeldungen zu Einzelfallbeschwerden an die Landesärztekammern<br />

bestätigen diesen Trend.<br />

Neben den mit dem Gesetzgebungsverfahren <strong>2008</strong> verbundenen Detaildebatten zu den<br />

finanziellen Rahmenbedingungen <strong>der</strong> stationären Versorgung ab dem Jahr 2009 gilt es<br />

nicht nur aus ärztlicher, son<strong>der</strong>n auch aus gesamtgesellschaftlicher Perspektive, Ärztinnen<br />

und Ärzten zeitnah vernünftigere Arbeitsbedingungen zu ermöglichen. Dies<br />

umfasst eine Verbesserung <strong>der</strong> Fort- und Weiterbildungsbedingungen, den Zugang zu<br />

einer freien Forschung und Lehre, eine angemessene Vergütung von Ärztinnen und<br />

Ärzten (auch in Forschung und Wissenschaft), eine deutliche Reduktion <strong>der</strong> Leistungsverdichtung<br />

in den Kliniken durch Berücksichtigung <strong>der</strong> Arbeitszeitvorgaben und<br />

-richtlinien sowie die Umsetzung und Erprobung neuer Arbeitszeitmodelle.<br />

100


Ärztliche Versorgung<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Zur Erreichung dieser Ziele hat die <strong>Bundesärztekammer</strong> im Jahr <strong>2008</strong> insbeson<strong>der</strong>e folgende<br />

Aktivitäten ergriffen:<br />

– Eingehende Diskussionen und wie<strong>der</strong>holte Stellungnahmen im Rahmen <strong>der</strong> Debatte<br />

zum Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (KHRG)<br />

– Fortsetzung <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Empfehlungen <strong>der</strong> Vorstandsarbeitsgruppe „Privatisierung/Trägerstrukturän<strong>der</strong>ung<br />

von Kliniken in Deutschland“ (Projekt <strong>der</strong> Versorgungsforschung,<br />

Etablierung und mehrfache Durchführung eines Seminars „Medizin<br />

und Ökonomie“)<br />

– Diskussion und Thematisierung wesentlicher Probleme des Än<strong>der</strong>ungsbedarfs <strong>der</strong><br />

Krankenhausfinanzierung und des aktuellen G-DRG-Kataloges durch die Ständige<br />

DRG-Fachkommission <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und <strong>der</strong> AWMF<br />

– Beratung <strong>der</strong> betroffenen Fachgesellschaften und Selbstverwaltungspartner zur weiteren<br />

Ausgestaltung des G-DRG-Fallpauschalenkataloges 2009<br />

– Beratung <strong>der</strong> betroffenen Fachgesellschaften und Selbstverwaltungspartner zur weiteren<br />

Ausgestaltung <strong>der</strong> Klassifikationssysteme ICD, OPS 2009 und <strong>der</strong> Deutschen<br />

Kodierrichtlinien 2009<br />

– Beratung <strong>der</strong> Selbstverwaltungspartner bei <strong>der</strong> Ausgestaltung <strong>der</strong> gem. § 17 b Abs. 8<br />

KHG vorgesehenen Begleitforschung zum G-DRG-System<br />

– Fachberatungen und Fortsetzung <strong>der</strong> Kooperation in Krankenhausplanungs-, Gesetzgebungs-<br />

und Finanzierungsfragen sowie <strong>der</strong> Verbesserung von Arbeitsbedingungen<br />

von Ärztinnen und Ärzten mit <strong>der</strong> Fédération des Médicins Suisses (FMH), Bern<br />

– Beratung zur Verbesserung von Arbeitsbedingungen von in stationären Einrichtungen<br />

tätigen Ärztinnen und Ärzten im Vergleich mit internationalen Gesundheitssystemen<br />

durch Erörterungen im Weltärztebund, Genf<br />

– Abstimmung verschiedenster Positionen im Rahmen <strong>der</strong> Gesetzgebungsdebatte mit<br />

Verbänden, Institutionen, Parlamentariern und Ministerien.<br />

3.4.1 Umsetzung <strong>der</strong> Empfehlungen <strong>der</strong> Arbeitsgruppe des Vorstands <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> zur Privatisierung und Trägerstrukturän<strong>der</strong>ung<br />

im Bereich <strong>der</strong> stationären Versorgung<br />

Basierend auf den Schlussfolgerungen des Anfang 2007 vorgelegten Ergebnisberichtes<br />

<strong>der</strong> Arbeitsgruppe des Vorstands <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> „Zunehmende Privatisierung<br />

von Krankenhäusern in Deutschland – Folgen für die ärztliche Tätigkeit“ wurden<br />

folgende Empfehlungen und Diskussionsresultate weiter umgesetzt.<br />

Versorgungsforschung: Im Rahmen <strong>der</strong> Initiative zur Versorgungsforschung <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> wurde das 2007 ausgeschriebene Projekt zur Thematik „Auswirkung<br />

unterschiedlicher Trägerstrukturen inklusive Privatisierung von Krankenhäusern“<br />

auf die Qualität <strong>der</strong> Krankenversorgung <strong>der</strong> Bevölkerung vergeben und durch den<br />

zuständigen Wissenschaftlichen Beirat begleitet (s. <strong>Kapitel</strong> 5.7.1 Wissenschaftlicher Beirat).<br />

Da es sich bei dem Ergebnisbericht <strong>der</strong> Arbeitsgruppe um eine Darlegung <strong>der</strong> Diskussionsinhalte<br />

und entsprechen<strong>der</strong> Resümees <strong>der</strong> Gespräche mit den unterschiedlichen<br />

Experten <strong>der</strong> stationären Versorgung, betroffenen Verbände und Institutionen handelt,<br />

3<br />

101


soll mittels des Versorgungsforschungsprojektes eine ergänzende wissenschaftliche<br />

Näherung an die Thematik erfolgen.<br />

Medizin und Ökonomie: Wie durch die Arbeitsgruppe des Vorstands <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

empfohlen, wurde ein Konzept einer Fortbildungsreihe unter Fe<strong>der</strong>führung<br />

<strong>der</strong> zuständigen Dezernate I „Fortbildung“ und V „Stationäre Versorgung“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

entwickelt und umgesetzt. Aufgrund <strong>der</strong> guten Resonanz konnte die Fortbildungsreihe<br />

im Jahr <strong>2008</strong> insgesamt dreimal durchgeführt werden. Bei den jeweiligen<br />

Anpassungen und Überarbeitungen fanden viele Anregungen <strong>der</strong> beteiligten Ärztinnen<br />

und Ärzten Berücksichtigung. Neben einer weiteren fachlichen Adaptierung ist für<br />

2009 eine Ausweitung auf eine einwöchige Fortbildungssequenz geplant (s. <strong>Kapitel</strong><br />

2.3.1, S. 60).<br />

Die vielfältigen Nachfragen und die positive Resonanz <strong>der</strong> Teilnehmer zeigen, dass die<br />

Empfehlung <strong>der</strong> Arbeitsgruppe des Vorstands <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, interessierten<br />

Ärztinnen und Ärzte ein entsprechendes Fortbildungsangebot zu aktuellen Daten, Fakten,<br />

medizinischen und gesundheitspolitischen Trends anzubieten, aber auch gleichzeitig<br />

wesentliches betriebswirtschaftliches Wissen zu vermitteln, dem Bedarf entspricht.<br />

Die Intensivierung und Fortsetzung dieser Bemühungen erhalten umso mehr Bedeutung,<br />

als durch die drohenden Konsequenzen <strong>der</strong> Finanz- und Wirtschaftskrise, z. B. im<br />

Fall wie<strong>der</strong> wachsen<strong>der</strong> Arbeitslosigkeit im Jahr 2009, <strong>der</strong> Bund, viele Län<strong>der</strong> und Kommunen<br />

die Diskussion zum weiteren Umgang mit Strukturen des Gesundheitswesens<br />

recht rasch wie<strong>der</strong> aufnehmen werden. Dies kann dazu führen, dass ökonomische<br />

Aspekte noch mehr in den Vor<strong>der</strong>grund gerückt sowie Ärztinnen und Ärzte noch stärker<br />

mit <strong>der</strong> Kraft ökonomischer Zwänge konfrontiert werden.<br />

3.4.2 Neugestaltung des ordnungspolitischen Rahmens <strong>der</strong> Krankenhausversorgung<br />

ab 2009 – Gesetzgebungsverfahren zum Krankenhausfinanzierungsreformgesetz<br />

(KHRG)<br />

Basierend auf den Diskussionen des Jahres 2007 wurden in <strong>2008</strong> die intensiven Debatten<br />

zur Neugestaltung <strong>der</strong> ordnungspolitischen Rahmenbedingungen für die Krankenhausversorgung<br />

und <strong>der</strong> Krankenhausfinanzierung ab dem Jahr 2009 fortgesetzt. Da die<br />

Positionierungen im Rahmen <strong>der</strong> Gesetzgebungsdebatte eine über Jahre reichende<br />

Konsequenz für die weitere Ausrichtung <strong>der</strong> stationären Versorgung in Deutschland<br />

und somit für die zukünftige Versorgung von Patientinnen und Patienten, aber auch für<br />

Ärztinnen und Ärzte haben werden, wird in diesem Abschnitt unter Bezug auf die verschiedensten<br />

Entschließungen, Positionierungen und Stellungnahmen auf die wesentlichsten<br />

Punkte und <strong>der</strong>en potentielle Auswirkungen in chronologischer Folge Bezug<br />

genommen. Unter Berücksichtigung des Diskussionsstandes des Jahres 2007 sowie<br />

eines neuen Positionspapiers des Bundesministeriums für Gesundheit vom Februar<br />

<strong>2008</strong> fasste <strong>der</strong> 111. Deutsche Ärztetag <strong>2008</strong> auf Antrag des Vorstands <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

eine einhellige Entschließung (DÄT-Drs.-Nr. VI - 03, s. unter www.baek.de). Der<br />

Deutsche Ärztetag for<strong>der</strong>te darin u. a. die schnellstmögliche Aufhebung <strong>der</strong> seit 15 Jahren<br />

gesetzlich festgelegten Budgetdeckelung, eine realistische Refinanzierung <strong>der</strong> sta-<br />

102


Ärztliche Versorgung<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

tionären Aufgaben unter Einbeziehung <strong>der</strong> tatsächlichen Kosten <strong>der</strong> Krankenhausleistungen<br />

– einschließlich <strong>der</strong> Tarifentwicklungen – und die Rücknahme des mit dem<br />

GKV-WSG eingeführten Sanierungsbeitrages.<br />

Darüber hinaus wurde das im Eckpunkte-Papier des Bundesministeriums für Gesundheit<br />

gefor<strong>der</strong>te Konzept einer umfänglichen Einführung von Einzelverträgen zwischen<br />

Krankenkassen und Krankenhäusern im Sinne <strong>der</strong> Ausglie<strong>der</strong>ung von „elektiven und<br />

selektiven“ Leistungen aus <strong>der</strong> Kontraktionspflicht mit <strong>der</strong> weitreichenden Konsequenz<br />

eines entsprechenden Rabattierungsdrucks und Preisdumpings abgelehnt. Die implizite<br />

Ausglie<strong>der</strong>ung aus <strong>der</strong> Kontraktionspflicht von Leistungen in Kombination mit einer<br />

deutlichen Stärkung <strong>der</strong> Krankenkassen würde voraussichtlich negative Auswirkungen<br />

auf die Arbeitsbedingungen von Ärztinnen und Ärzten haben. Die künftige Zuständigkeit<br />

<strong>der</strong> Krankenhausplanung wurde somit nach wie vor in <strong>der</strong> Verantwortung <strong>der</strong><br />

Bundeslän<strong>der</strong> gesehen, eine Übernahme <strong>der</strong> Steuerung durch die Krankenkassen klar<br />

abgelehnt. Im Nachgang des 111. Deutschen Ärztetages wurde die Entschließung <strong>der</strong><br />

Gesundheitsministerkonferenz (GMK) vor ihren Beratungen am 02. und 03.07.<strong>2008</strong><br />

zugeleitet und <strong>der</strong> Vorsitzenden <strong>der</strong> Gesundheitsministerkonferenz, Dr. Gitta Trauernicht,<br />

im Rahmen eines Spitzengesprächs detailliert erläutert.<br />

Erfreulicherweise folgte die Gesundheitsministerkonferenz den Empfehlungen des<br />

Deutschen Ärztetages weitgehend und lehnte einen Großteil <strong>der</strong> Vorschläge des<br />

Bundesministeriums für Gesundheit einhellig ab. Die Gesundheitsministerkonferenz<br />

bestätigte vor allem, dass das übergeordnete Ziel für die Weiterentwicklung <strong>der</strong> Krankenhausfinanzierung<br />

die nachhaltige wirtschaftliche Sicherung <strong>der</strong> Krankenhäuser sein<br />

muss. Dies betrifft sowohl die Patientenversorgung als auch die Investitionsfinanzierung.<br />

Zudem konnte vermittelt werden, dass insbeson<strong>der</strong>e Tarifabschlüsse einer Refinanzierung<br />

bedürfen. Die Gesundheitsministerkonferenz schloss sich auch <strong>der</strong> For<strong>der</strong>ung<br />

des Wegfalls des seit 2007 erhobenen Sanierungsbeitrags <strong>der</strong> Krankenhäuser in<br />

Höhe von 0,5 % des Rechnungsbeitrags ab dem 01.01.2009 an. Letztlich wurde auch die<br />

Auffassung geteilt, dass bei einer möglichen Realisierung einer bundesweiten Konvergenz<br />

<strong>der</strong> Basisfallwerte im Vorfeld eine detaillierte Analyse <strong>der</strong> Entwicklung <strong>der</strong> Landesbasisfallwerte<br />

notwendig ist.<br />

Trotz dieser einvernehmlich getroffenen Positionierung <strong>der</strong> Gesundheitsministerkonferenz<br />

lancierte das Bundesministerium für Gesundheit im Juli <strong>2008</strong> einen Referentenentwurf<br />

mit weiterhin konträren Positionen. Dieser wurde Stunden später vom Bundeskanzleramt<br />

wegen „mangeln<strong>der</strong> Abstimmung“ zurückgezogen. Am 22.08.<strong>2008</strong> folgte<br />

dann die Veröffentlichung des regulär abgestimmten Referentenentwurfs für ein<br />

Gesetz zum ordnungspolitischen Rahmen <strong>der</strong> Krankenhausfinanzierung ab dem Jahr<br />

2009 durch das Bundesministerium für Gesundheit.<br />

In <strong>der</strong> Anhörung <strong>der</strong> betroffenen Verbände und Institutionen am 04.09.<strong>2008</strong> zu diesem<br />

Referentenentwurf erfolgte die Darlegung <strong>der</strong> Positionen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> auf<br />

Basis <strong>der</strong> verabschiedeten Positionen des 111. Deutschen Ärztetages und <strong>der</strong> Stellungnahme<br />

zum Referentenentwurf (s. Stellungnahme <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zum Referentenentwurf<br />

des Bundesministeriums für Gesundheit zum ordnungspolitischen Rahmen<br />

<strong>der</strong> Krankenhausfinanzierung ab dem Jahr 2009 vom 13.11.<strong>2008</strong> unter<br />

www.baek.de/page.asp?his=0.5.33.6822). Da das Bundesministerium für Gesundheit<br />

trotz <strong>der</strong> einhelligen Ablehnung <strong>der</strong> Gesundheitsministerkonferenz an einer Einfüh-<br />

3<br />

103


ung leistungsbezogener Investitionspauschalen festhielt, war absehbar, dass das<br />

Gesetzgebungsverfahren – nicht wie vorgesehen – bis Ende <strong>2008</strong> und somit zum regulären<br />

Ende <strong>der</strong> Konvergenzphase des G-DRG-Systems abgeschlossen werden konnte.<br />

Die <strong>Bundesärztekammer</strong> machte daher neben ihrer fortbestehenden Positionierung zu<br />

den Vorschlägen des Bundesministeriums für Gesundheit zu Neuregelungen <strong>der</strong> Krankenhausinvestitionsfinanzierung<br />

auch deutlich, dass eine Abkopplung <strong>der</strong> mit dem Entwurf<br />

für 2009 vorgesehenen kurzfristigen Finanzierungshilfen für die Krankenhäuser<br />

von dem Gesetzentwurf zur Ermöglichung einer rechtzeitigen finanziellen Unterstützung<br />

<strong>der</strong> Kliniken zielführend sei. Diese Position wurde ebenfalls durch an<strong>der</strong>e Verbände<br />

und Institutionen unterstützt. Zugleich wurde in <strong>der</strong> Anhörung am 04.09.<strong>2008</strong><br />

verdeutlicht, dass <strong>der</strong> vorgesehene Zeitrahmen gem. § 17 b Abs. 2 Satz 1 KHG, bis zum<br />

31.10.2009 die Grundstrukturen und das notwendige Proze<strong>der</strong>e zu dieser neuen Investitionsbewertungsrelation<br />

festzulegen, unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Erfahrungen <strong>der</strong><br />

G-DRG-Einführung in Deutschland deutlich zu kurz bemessen und die im Referentenentwurf<br />

skizzierte Finanzneutralität kritisch zu hinterfragen ist.<br />

Prinzipiell begrüßt wurde die Bereitschaft, die wie<strong>der</strong>holten For<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Ärzteschaft<br />

aufzugreifen und die tarifvertraglich vereinbarten Lohn- und Gehaltssteigerungen<br />

im Rahmen einer Öffnungsklausel bei <strong>der</strong> Vereinbarung des Landesbasisfallwertes<br />

zu berücksichtigen. Die Refinanzierungsquote <strong>der</strong> tariflichen Abschlüsse in Höhe von<br />

50 % wurde in wie<strong>der</strong>holten Erörterungen und Fachdebatten, mit <strong>der</strong> Zielsetzung einer<br />

100 %igen Refinanzierung, als unzureichend kritisiert.<br />

Ebenfalls prinzipiell befürwortet wurde, dass sich die Bundesregierung nicht weiter <strong>der</strong><br />

Argumentation <strong>der</strong> Leistungsverdichtung und Personalverknappung in den deutschen<br />

Kliniken verschließt. Durch die neu vorgesehene Finanzierung von 21.000 zusätzlichen<br />

Stellen im Pflegedienst wurde ein erster Schritt in die richtige Richtung vorgenommen,<br />

wenn auch die vorgesehene Form <strong>der</strong> Umsetzung als deutlich zu bürokratisch kritisiert<br />

werden musste. Unter <strong>der</strong> Prämisse einer Verbesserung <strong>der</strong> Pflegesituation direkt am<br />

Patienten hat sich die <strong>Bundesärztekammer</strong> bereit erklärt, sich an <strong>der</strong> Diskussion zur<br />

Konzeption <strong>der</strong> Umsetzung dieses Son<strong>der</strong>programms zur Ermöglichung einer<br />

schnellstmöglichen zielführenden Umsetzung zu beteiligen.<br />

Eine weitere beson<strong>der</strong>e Berücksichtigung in den Diskussionen zum Referenten- und<br />

Kabinettsentwurf fand die vorgesehene Einführung eines pauschalierenden tagesbezogenen<br />

Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen ab dem<br />

Jahr 2013. Nicht zuletzt die vor Einführung des G-DRG-Systems getroffene Vereinbarung,<br />

diese Bereiche <strong>der</strong> Patientenversorgung nicht in ein Fallpauschalensystem einzubeziehen,<br />

basierte auf dem Konsens, dass Patientinnen und Patienten dieser Fachdisziplinen<br />

langfristig eines beson<strong>der</strong>en Schutzes bedürfen. Die jetzt vorgesehene Einführung<br />

eines pauschalierenden tagesbezogenen Entgeltsystems, das insbeson<strong>der</strong>e auf<br />

Leistungskomplexen basieren soll, darf aus Sicht <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> nicht <strong>der</strong><br />

erste Schritt zur Einführung von Fallpauschalen in <strong>der</strong> Psychiatrie werden. Daher wurde<br />

die im Referentenentwurf vorgesehene Regelung des § 17 d Abs. 1 Satz 2 KHG, statt<br />

tagesbezogener Entgelte nach entsprechen<strong>der</strong> Prüfung noch an<strong>der</strong>e Abrechnungseinheiten<br />

– möglicherweise dann G-DRG-Fallpauschalen – vorzusehen, strikt abgelehnt.<br />

Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hat zudem in den Debatten des Jahres <strong>2008</strong> mehrfach darauf<br />

hingewiesen, dass die vorgesehene Konzeption eines pauschalierten, tagesbezogenen<br />

104


Ärztliche Versorgung<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Entgeltsystems unbedingt <strong>der</strong> demografischen Entwicklung des wachsenden Versorgungsbedarfs<br />

im Bereich <strong>der</strong> Geriatrie, Demenz etc. und <strong>der</strong> demografischen Entwicklung<br />

<strong>der</strong> Ärzteschaft zeitnah Rechnung zu tragen hat. Schon <strong>2008</strong> sind ein gestiegenes<br />

ärztliches Durchschnittsalter und eine schwierige Nachbesetzung, z. B. im Bereich <strong>der</strong><br />

Kin<strong>der</strong>- und Jugendpsychiatrie, Realität. Sollte es in <strong>der</strong> personalintensiven Betreuung<br />

psychiatrischer und psychosomatischer Patientinnen und Patienten durch ein neues<br />

Vergütungssystem zu einer ähnlichen Leistungsverdichtung kommen, hätte dies erhebliche<br />

Auswirkungen auf die Patientenversorgung und eine deutliche Verschlechterung<br />

<strong>der</strong> Arbeitsbedingungen von Ärztinnen und Ärzten zur Folge.<br />

Zu dem im Referenten- und Kabinettsentwurf vorgesehenen Prüfauftrag einer „sachgerechten“<br />

Finanzierung <strong>der</strong> mit <strong>der</strong> ärztlichen Weiterbildung verbundenen Mehrkosten<br />

bei <strong>der</strong> Leistungserbringung durch Zu- und Abschläge innerhalb des G-DRG-Systems<br />

wurde seitens <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> klargestellt, dass dieser „Prüfauftrag“ schon<br />

2007 durch das Bundesministerium für Gesundheit faktisch angeregt wurde und die<br />

nachfolgenden Fachdebatten keine tragfähige Lösung in Aussicht stellen konnten.<br />

Anstelle eines mit einer nochmaligen Steigerung bürokratischer Belastungen für Ärztinnen<br />

und Ärzte verbundenen neuen Verteilungsschlüssels innerhalb des G-DRG-<br />

Systems müssen aus Sicht <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> vielmehr eine auskömmliche<br />

Finanzierung <strong>der</strong> Krankenhausmedizin und darauf basierend eine Intensivierung<br />

gemeinsamer Bemühungen des Bundes und <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> in Kooperation mit <strong>der</strong> Ärzteschaft<br />

zur Verbesserung <strong>der</strong> Bedingungen <strong>der</strong> Aus-, Weiter- und Fortbildung sowie <strong>der</strong><br />

Arbeitsverhältnisse im ambulanten und stationären Sektor für Ärztinnen und Ärzte Ziel<br />

sein. Auch die Gesundheitsministerkonferenz hat sich seit 2002 aus gutem Grund<br />

wie<strong>der</strong>holt mit dieser Thematik in dieser Zielrichtung befasst. Die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

hat in den Debatten auch auf die Beschlüsse des 111. Deutschen Ärztetages <strong>2008</strong> zum<br />

För<strong>der</strong>programm „Allgemeinmedizin“ verwiesen und klargestellt, dass, bedingt durch<br />

die Entwicklung <strong>der</strong> Arztzahlen, <strong>der</strong> Stellenbesetzungsproblematik in den Kliniken und<br />

angesichts <strong>der</strong> demografischen Entwicklung <strong>der</strong> Ärzteschaft, mehr denn je zeitnahe<br />

und weitreichende Initiativen sowie eine insgesamt ausreichende Finanzausstattung<br />

unabdingbar sind.<br />

Die mit dem Gesetzentwurf verbundenen weiteren Kompetenzerweiterungen des<br />

Bundesministeriums für Gesundheit wären mit maßgeblichen Einschränkungen <strong>der</strong><br />

Handlungsfreiheit <strong>der</strong> Selbstverwaltung verbunden. Diese Tendenz, die sich schon in<br />

vielen Regelungen des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes abzeichnete, hat eine über<br />

die stationäre Versorgung hinausreichende Bedeutung für Ärztinnen und Ärzte sowie<br />

die Zukunft <strong>der</strong> ärztlichen Selbstverwaltungsstrukturen. Die Tendenz zur Zentralisierung<br />

wurde auch in <strong>der</strong> Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages<br />

am 24.11.<strong>2008</strong> zu dem Ende September <strong>2008</strong> veröffentlichten Gesetzentwurf <strong>der</strong><br />

Bundesregierung zum ordnungspolitischen Rahmen <strong>der</strong> Krankenhausfinanzierung ab<br />

dem Jahr 2009 („Kabinettsentwurf“ – Bundestagsdrucksache 16/10807) nochmals von<br />

vielen Verbänden ausdrücklich kritisiert.<br />

Wenige Tage nach dieser Anhörung musste allerdings bekannt gewordenen Entwürfen<br />

für Än<strong>der</strong>ungsanträge entnommen werden, dass Vorschläge seitens des GKV-Spitzenverbandes<br />

entgegen den vorherigen Verlautbarungen des Bundesministeriums für<br />

Gesundheit auf Akzeptanz stießen. In den Entwürfen ist u. a. vorgesehen, dass zuge-<br />

3<br />

105


sagte Finanzierungen für die Tarifsteigerung in den Kliniken in Höhe von ca. 1,35 Milliarden<br />

Euro ab 2009 in vielen Bundeslän<strong>der</strong>n mit zu erwartenden höheren Krankenhausentgelten<br />

verrechnet werden sollen. Hintergrund <strong>der</strong> Regelung ist die mit Ende <strong>der</strong><br />

Konvergenzphase vorgesehene Umstellung von klinikindividuellen Basisfallwerten auf<br />

Landesbasisfallwerte. Die dadurch bedingten finanziellen Verluste wurden zum Diskussionszeitpunkt<br />

auf ein Finanzvolumen zwischen 500 Millionen und ca. 1 Milliarde Euro<br />

geschätzt. In einem daraufhin kurzfristig erfolgten Spitzengespräch <strong>der</strong> maßgeblichen<br />

Vertreter des Aktionsbündnisses „Rettung <strong>der</strong> Krankenhäuser“ mit den Spitzen <strong>der</strong><br />

Koalitionsfraktionen am 04.12.<strong>2008</strong> konnte die Zusicherung erreicht werden, dass diese<br />

Vorschläge nicht zu Lasten <strong>der</strong> Kliniken umgesetzt würden. So verabschiedete denn<br />

auch <strong>der</strong> Deutsche Bundestag in zweiter und dritter Lesung in seiner Sitzung am<br />

19.12.<strong>2008</strong> den Gesetzentwurf auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> Beschlussempfehlungen sowie<br />

weiterer Än<strong>der</strong>ungsanträge des Ausschusses für Gesundheit (BT-Drs. 16/11429), ohne<br />

hierin diese für die Krankenhäuser desaströsen Vorschläge aufzugreifen.<br />

Dennoch bleibt zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses dieses <strong>Tätigkeitsbericht</strong>s offen,<br />

ob die durch Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt während <strong>der</strong> Eröffnung des<br />

111. Deutschen Ärztetages <strong>2008</strong> zugesagten finanziellen Mittel tatsächlich nach<br />

Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens in <strong>der</strong> vollumfänglichen Höhe zur Verfügung<br />

gestellt werden, weil dazu Verhandlungsergebnisse zwischen Kassen und Krankenhäusern<br />

erfor<strong>der</strong>lich bleiben, die auf sich warten lassen können. Das Gesetzgebungsverfahren<br />

wird voraussichtlich erst Mitte Februar 2009 im Bundesrat seinen Abschluss finden.<br />

Inzwischen zeichnet sich ab, dass in Kombination mit <strong>der</strong> das 4. Quartal <strong>2008</strong> prägenden,<br />

weltweiten Finanzkrise sich die Kreditsituation <strong>der</strong> deutschen Kliniken 2009 und<br />

2010 verschärfen kann. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hat daher die betroffenen Ministerien<br />

nachdrücklich aufgefor<strong>der</strong>t, das Gesundheitssystem auch bei <strong>der</strong> weiteren Ausgestaltung<br />

von Konjunkturför<strong>der</strong>ungsmaßnahmen auf nationaler und europäischer Ebene<br />

soweit wie möglich zu berücksichtigen.<br />

3.4.3 Ständige DRG-Fachkommission <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und <strong>der</strong><br />

Arbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften<br />

(AWMF)<br />

Die Ständige DRG-Fachkommission wird kooperativ von Rudolf Henke, Mitglied des<br />

Vorstands <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, und Prof. Dr. Albrecht Encke, Präsident <strong>der</strong> AWMF,<br />

geleitet. Die Fachkommission bietet den Trägerorganisationen, den Fachgesellschaften,<br />

<strong>der</strong> Politik und <strong>der</strong> Selbstverwaltung die Ansprechpartner zu medizinisch-fachlichen<br />

Fragestellungen im Zusammenhang mit <strong>der</strong> jährlich vorgesehenen Anpassung des<br />

G-DRG-Fallpauschalensystems. Die Fachkommission bildet die Grundlage, ein jeweils<br />

aktuelles Meinungsbild aus ärztlicher Sicht zum Status Quo des DRG-Systems und zum<br />

notwendigen zukünftigen Anpassungsbedarf zu ermöglichen.<br />

Die <strong>Bundesärztekammer</strong> und die AWMF haben in den letzten Jahren wie<strong>der</strong>holt<br />

bedarfsweise die Antragsstellungen des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus<br />

(InEK gGmbH) im Rahmen des etablierten Verfahrens des sogenannten „strukturierten<br />

Dialoges“ aktiv unterstützt. Dies umfasst auch eine direkte Erörterung mit Vertretern<br />

106


Ärztliche Versorgung<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

des InEK in Fragen wi<strong>der</strong>sprüchlicher o<strong>der</strong> nicht identischer Vorschläge zum G-DRG-<br />

Adaptierungsverfahren.<br />

In diesem Zusammenhang erfolgte im Februar <strong>2008</strong> eine gemeinsame Erörterung mit<br />

<strong>der</strong> Leitung des InEK und Vertretern <strong>der</strong> Geschäftsstelle <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> sowie<br />

fünf hochrangigen Sachverständigen <strong>der</strong> DRG-Fachkommission. In dem Gespräch<br />

konnte darüber hinaus nochmals thematisiert werden, dass die wachsende Komplexität<br />

des G-DRG-Systems eine zunehmende Erschwernis bei <strong>der</strong> Einbringung von zeitnahen<br />

sachgerechten Vorschlägen darstellt. Das InEK wurde gebeten, diesen Aspekt bei den<br />

weiteren Überarbeitungsansätzen im Rahmen <strong>der</strong> jährlichen Fallpauschalenadaptierung<br />

zu berücksichtigen und soweit wie möglich auf eine Komplexitätsreduktion auch<br />

gegenüber den Trägern des Institutes zu drängen. Dass es sich bei diesem grundlegenden<br />

Verbesserungsvorschlag um keine Einzelkritik <strong>der</strong> Fachkommission handelte, zeigte<br />

das Ende Mai <strong>2008</strong> fertig gestellte Gutachten <strong>der</strong> DRG-Research-Group (Münster):<br />

„Durch die Zunahme an Komplexität wird <strong>der</strong> Umgang mit dem G-DRG-System weiter<br />

erschwert. Es wird immer schwieriger, aus den Textbezeichnungen einer G-DRG und<br />

ihrer Definition im Handbuch auf die dahinter stehenden Leistungskomplexe zu schließen.<br />

Das erschwert die prospektive Fallmengenplanung bei Leistungsstrukturverän<strong>der</strong>ungen<br />

sowie die Identifikation von speziellen Fallkollektiven für beson<strong>der</strong>e Ausgleichsregelungen<br />

o<strong>der</strong> Zusatzentgelte nach § 62 a Krankenhausentgeltgesetz, aber auch das<br />

Einbringen des klinischen Sachverstandes im Rahmen des Vorschlagverfahrens“.<br />

Ebenso wird auf einen weiteren wesentlichen, aus ärztlicher Sicht unverzichtbaren<br />

Punkt Bezug genommen: „Zudem entzieht sich das G-DRG-System <strong>der</strong> Nutzung für<br />

weitere medizinische Aussagen“. Zugleich wird eine konsekutive, weiterhin notwendige<br />

und seit längerer Zeit durch die Ständige Fachkommission eingebrachte For<strong>der</strong>ung<br />

bestätigt. Versuche des InEK zur Transparenzerhöhung können den Umgang mit <strong>der</strong><br />

Komplexität erleichtern, stellen aber nicht den Bezug von G-DRGs zu klinischem Kollektiv<br />

wie<strong>der</strong> her.<br />

Allein diese aus Sicht <strong>der</strong> Ärzteschaft relevanten Punkte zeigen, dass neben den regelmäßigen<br />

Sitzungen <strong>der</strong> Ständigen DRG-Fachkommission unter durchgehen<strong>der</strong> Beteiligung<br />

des InEK <strong>der</strong> engmaschige individuelle Dialog mit Vertretern <strong>der</strong> das InEK tragenden<br />

Selbstverwaltung und des InEK selbst auch nach Ende <strong>der</strong> Konvergenzphase<br />

unverzichtbar bleiben wird.<br />

Die erste Sitzung <strong>der</strong> Ständigen DRG-Fachkommission im Berichtsjahr fand am<br />

07.04.<strong>2008</strong> in Berlin statt. Diskussionsschwerpunkte dieser Sitzung waren:<br />

– Innovation im DRG-System <strong>2008</strong> – Perspektive für das Jahr 2009<br />

– Bericht über Gespräche mit dem InEK (Möglichkeiten zur Steigerung <strong>der</strong> Transparenz,<br />

Reduktion <strong>der</strong> Komplexität und Bürokratie)<br />

– G-DRG-bezogene Auswertungen des Statistischen Bundesamtes (Präsentation <strong>der</strong><br />

ersten Erfahrungen und Trends)<br />

– Geplante Einführung <strong>der</strong> Fallpauschalensystematik in <strong>der</strong> Schweiz auf Basis des<br />

G-DRG-Systems: Aktueller Stand und erste Erfahrungen, möglicher Ausbau <strong>der</strong><br />

Kooperationen zwischen <strong>der</strong> schweizerischen und <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft<br />

Bedingt durch die Aktualität <strong>der</strong> das gesamte Jahr <strong>2008</strong> prägenden Debatte zur Neugestaltung<br />

<strong>der</strong> ordnungspolitischen Rahmenbedingungen <strong>der</strong> Krankenhausfinanzierung<br />

3<br />

107


wurde die Thematik des laufenden Gesetzgebungsverfahrens in die Diskussion integriert.<br />

Der Leiter <strong>der</strong> Abteilung „Gesundheit“ des Ministeriums für Arbeit und Soziales<br />

des Landes Baden-Württemberg, Dr. J. Kohler, skizzierte <strong>der</strong> DRG-Fachkommission den<br />

aktuellen Diskussionsstand zur Neuordnung <strong>der</strong> Krankenhausfinanzierung und -planung<br />

aus Sicht des Landesministeriums sowie den aktuellen Diskussionsstand <strong>der</strong><br />

Arbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG). Im Zusammenhang<br />

mit diesem Vortrag und <strong>der</strong> anschließenden Diskussion wurde mehr als deutlich,<br />

dass sowohl die Vertreter <strong>der</strong> AOLG als auch verschiedener Landesministerien<br />

stark an <strong>der</strong> Einschätzung und Bewertung aus <strong>der</strong> Ärzteschaft sowie einer weiteren Einbindung<br />

des medizinisch-wissenschaftlichen Sachverstandes interessiert sind. Nicht<br />

zuletzt zeigte die durch das entsprechende Gesetzgebungsverfahren des Bundeslandes<br />

Nordrhein-Westfalen neu implementierte direkte Einbeziehung <strong>der</strong> Ärztekammern<br />

Nordrhein und Westfalen-Lippe in den Krankenhausplanungsausschuss des Bundeslandes<br />

Nordrhein-Westfalen, dass sich dieser Trend bestätigt.<br />

Die zweite Sitzung <strong>der</strong> Ständigen DRG-Fachkommission folgte am 01.10.<strong>2008</strong>. Schwerpunkte<br />

<strong>der</strong> Sitzung waren:<br />

– Ende <strong>der</strong> Konvergenzphase<br />

– G-DRG-Katalog 2009<br />

– Aktueller Stand <strong>der</strong> Debatte des Gesetzgebungsverfahrens zur Neuordnung <strong>der</strong> Krankenhausfinanzierung<br />

ab dem Jahr 2009 (nach Vorlage des Referentenentwurfes,<br />

August <strong>2008</strong>)<br />

– Einschätzung zur Zukunft <strong>der</strong> Universitätskliniken, <strong>der</strong> Krankenhausfinanzierung<br />

und zur Funktion des neu gegründeten Dachverbandes <strong>der</strong> Deutschen Hochschulmedizin<br />

– MDK-Einzelfallprüfungen am Beispiel einer Klinik <strong>der</strong> Maximalversorgung<br />

– Aktueller Stand <strong>der</strong> Einführung des G-DRG-Systems in <strong>der</strong> Schweiz<br />

Nicht zuletzt – nach Einführung des Gesundheitsfonds – ist für 2009 damit zu rechnen,<br />

dass die Prüfverfahren <strong>der</strong> gesetzlichen Krankenkassen zunehmen werden. Die Ständige<br />

DRG-Fachkommission von <strong>Bundesärztekammer</strong> und AWMF wird sich mit dieser<br />

Problematik in ihrer Sitzung am 18.02.2009 befassen.<br />

Prüfung des Medizinischen Dienstes <strong>der</strong> Krankenversicherung (MDK)<br />

Da lei<strong>der</strong> auch für das Jahr <strong>2008</strong> festzustellen war, dass die Quantität <strong>der</strong> Einzelfallprüfungen<br />

durch den Medizinischen Dienst <strong>der</strong> Krankenversicherungen (MDK) vor Ort im<br />

Auftrag <strong>der</strong> gesetzlichen Krankenversicherungen mit den impliziten erheblichen bürokratischen<br />

Aufwendungen und teilweise juristischen Auseinan<strong>der</strong>setzungen zugenommen<br />

haben, wurde diese Problematik unter den aktuellen Bedingungen <strong>2008</strong> thematisiert.<br />

Neben <strong>der</strong> für Patientinnen und Patienten, aber auch für Kliniken unerfreulichen<br />

Konstellation einer Finanzierungsunsicherheit stellen die Prüfverfahren und die aus<br />

ihnen resultierenden Dokumentationsaufwendungen, Dokumentationsprüfungen und<br />

vielfältigen Vor-Ort-Gesprächen zwischen <strong>der</strong> Geschäftleitung <strong>der</strong> Kliniken, den betroffenen<br />

Ärztinnen und Ärzten sowie MDK-Vertretern einen zunehmend demotivierenden<br />

Faktor im ärztlichen Arbeitsalltag dar. Nach Jahren <strong>der</strong> zunehmenden Personalausdünnung<br />

und Leistungsverdichtung muss in den betroffenen Abteilungen immer mehr<br />

108


Ärztliche Versorgung<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Zeit aufgewandt werden, die notwendigen Dokumentationsroutinen, aber auch Prüfverfahren<br />

adäquat zu erledigen. Im Gegenzug verbleibt immer weniger Zeit für die<br />

eigentliche ärztliche Tätigkeit am Patienten.<br />

Insbeson<strong>der</strong>e Studentinnen und Studenten sowie junge Ärztinnen und Ärzte erleben<br />

diese Form einer gegenseitigen Misstrauenskultur durch ungezielte und schlecht abgestimmte<br />

Prüfroutinen zunehmend als Systemversagen. 2009 sind daher die durch das<br />

DRG-System Verantwortung tragenden Selbstverwaltungspartner dazu aufgerufen, bei<br />

den anstehenden Regelungen für das Jahr 2010 (DRG-Fallpauschalenkatalog, Kodierhinweise,<br />

Deutsche Kodierrichtlinien, Klassifikationssysteme etc.) eine deutliche Vereinfachung<br />

zu ermöglichen. In den Diskussionen <strong>der</strong> Ständigen DRG-Fachkommission<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und <strong>der</strong> AWMF wurden die auf den §§ 112 und 275 ff. SGB V<br />

basierenden Prüfverfahren diskutiert. So konnte gezeigt werden, dass z. B. bei einer<br />

exemplarischen Abfrage von 120 deutschen Krankenhäusern mit einem Behandlungsvolumen<br />

von ca. 1,5 Millionen stationären „Fällen“, die sich auf das Jahr 2007 bezogen,<br />

die Prüfquote in den alten Bundeslän<strong>der</strong>n bei 10,5 % und in den neuen Bundeslän<strong>der</strong>n<br />

bei 9,8 % lagen. Trägerspezifisch waren insbeson<strong>der</strong>e öffentlich-rechtliche Kliniken mit<br />

einer Prüfquote von 10,6 % – im Vergleich zu 10,3 % bei privaten und 10,1 % bei freigemeinnützigen<br />

Trägern – etwas stärker betroffen. Ebenso wurden Häuser <strong>der</strong> Schwerpunktversorgung<br />

mit 10,8 % stärker geprüft als Häuser <strong>der</strong> Maximalversorgung<br />

(10,1 %) und Kliniken <strong>der</strong> Grund- und Regelversorgung (9,8 %).<br />

Wesentliche Prüfgründe sind die seit Jahren fallenden Verweildauern in den Kliniken.<br />

In diesem Zusammenhang wurde wie<strong>der</strong>holt die obere und untere Grenzverweildauer<br />

geprüft, ebenso die Indikation zur stationären Behandlungsnotwendigkeit. Als weitere<br />

Gründe berichteten die betroffenen Mitglie<strong>der</strong> des Gremiums, dass die Kodierung über<br />

ICD, OPS und Nebendiagnosen nach wie vor im Mittelpunkt <strong>der</strong> Bemängelungen stehen.<br />

Dies ist umso irritieren<strong>der</strong>, als die Befragung des Bundesministeriums für<br />

Gesundheit zur Einführung des DRG-Systems in Deutschland 2007 gezeigt hatte, dass<br />

von einem systematischen Upcoding in Deutschland nach Einführung des DRG-<br />

Systems nicht gesprochen werden kann. Dennoch kommt in den Prüfkriterien nach wie<br />

vor ein erhebliches Misstrauen seitens <strong>der</strong> die Prüfungen veranlassenden Krankenkassen<br />

gegenüber den Ärztinnen und Ärzten sowie den Kliniken zum Ausdruck.<br />

Der weitere Fachaustausch in <strong>2008</strong> ergab, dass im Bereich <strong>der</strong> Medizinischen Dienste<br />

eine zunehmende Zentralisierung <strong>der</strong> Bearbeitung, aber auch <strong>der</strong> Repräsentanzen im<br />

Sinne von „Fusionen“ zu beobachten ist. Zudem ist auch <strong>der</strong> MDK zunehmend von<br />

Rekrutierungsproblemen durch den wachsenden Arztmangel betroffen. Neben <strong>der</strong><br />

Quantität <strong>der</strong> durchgeführten Prüfungen stellt die zeitliche Latenz <strong>der</strong> Prüfverfahren –<br />

und somit auch <strong>der</strong> Freigabe <strong>der</strong> finanziellen Mittel – eine erhebliche Belastung für die<br />

betroffenen Ärztinnen und Ärzte sowie die betroffenen Kliniken dar. Monate bzw. Jahre<br />

später Fragen zu Diagnose- und Behandlungsverfahren bezüglich eines Patienten<br />

beantworten zu müssen, ist auch bei ausgedehnter Dokumentation in den klinischen<br />

Dokumentationssystemen kompliziert. Die Diskussion um die Prüfungen des Medizinischen<br />

Dienstes <strong>der</strong> Krankenversicherung zeigte, dass Kliniken und somit vor allem<br />

Ärztinnen und Ärzte mit einem hohen Personalaufwand für die Prüfung kalkulieren<br />

mussten. Zudem haben sich die Prüftiefen, z. B. bei Komplexziffern, erhöht. Dies<br />

erschwert nicht zuletzt die Bereitstellung von Daten. Viele <strong>der</strong> Gutachten des Medizini-<br />

3<br />

109


schen Dienstes <strong>der</strong> Krankenversicherung werden als nicht substanziert und daher<br />

wi<strong>der</strong>sprüchlich erlebt. Dennoch wird es angesichts <strong>der</strong> erheblichen Liquiditätsprobleme<br />

<strong>der</strong> Kliniken, nicht zuletzt zur Sicherung <strong>der</strong> Stellen in den Abteilungen, als unerlässlich<br />

gesehen, den Zeit- und Personalaufwand für die Prüfverfahren vorzunehmen,<br />

da nur so „Erlössicherungen“ in zum Teil Millionenhöhe erzielt werden können.<br />

Nach wie vor bleiben die Krankenkassen über die Medizinischen Dienste <strong>der</strong> Krankenversicherung<br />

klare Ergebnisse zur Sinnhaftigkeit <strong>der</strong> ausgeweiteten Fallprüfungen<br />

schuldig. In den Debatten wurde angeregt, ggf. eine „Begleitforschung“ zu den Prüfverfahren<br />

zu implementieren, die den beidseitigen Personalaufwand in Relation zu medizinischem,<br />

betriebswirtschaftlichem und volkswirtschaftlichem Nutzen stellt. Während<br />

in vielen an<strong>der</strong>en gesellschaftlichen Bereichen – bis hinein in die Bundesregierung –<br />

Initiativen zum Abbau <strong>der</strong> Bürokratisierung Gestalt annehmen, werden <strong>der</strong>zeit unreflektierte<br />

Prüfroutinen im Gesundheitswesen fortgesetzt. Lei<strong>der</strong> konnte auch die mit<br />

dem GKV-WSG eingeführte „Entschädigungsgebühr“ in Höhe von 100,– Euro nicht<br />

wirklich begrenzend wirken, die anfallenden Kosten werden durch die Gebühr nicht<br />

gedeckt.<br />

Für 2009 sind eine weitere Thematisierung sowie ein gemeinsamer Austausch mit<br />

MDK- und MDS-Vertretern, u. a. mit dem Ziel <strong>der</strong> gemeinsamen Erarbeitung von<br />

Lösungsoptionen, vorgesehen.<br />

ICD-10-GM 2009<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> üblichen Abstimmungen zwischen dem Deutschen Institut für Medizinische<br />

Dokumentation und Informationen (DIMDI) und den zuständigen Selbstverwaltungspartnern<br />

wurden unter Berücksichtigung <strong>der</strong> vorgesehenen Än<strong>der</strong>ungen des<br />

DRG-Fallpauschalenkataloges <strong>2008</strong> für das Jahr 2009 die spezifischen Anpassungen des<br />

ICD-10-GM <strong>der</strong> Version <strong>2008</strong> für die Version 2009 gemeinsam diskutiert und vereinbart.<br />

Im Vor<strong>der</strong>grund standen <strong>2008</strong> Anpassungen <strong>der</strong> <strong>Kapitel</strong> I „Bestimmte infektiöse<br />

und parasitäre Krankheiten“, <strong>Kapitel</strong> II „Neubildung“, <strong>Kapitel</strong> III „Krankheiten des Blutes<br />

und <strong>der</strong> blutbildenden Organe …“, insbeson<strong>der</strong>e die Thrombozytopenie und im<br />

<strong>Kapitel</strong> IV „Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten“ <strong>der</strong> Diabetes Mellitus<br />

im Mittelpunkt. Weiterhin wurden Än<strong>der</strong>ungen in den <strong>Kapitel</strong>n V, VI, IX, XII, XIII,<br />

XV, XVI, XVII, XVIII, XIX und XXI, dem Schlüsselnummernbereich für beson<strong>der</strong>e<br />

Zwecke, vorgenommen. Die entsprechenden Än<strong>der</strong>ungen sind über eine frei zugängliche<br />

Än<strong>der</strong>ungsliste unter www.dimdi.de (Klassifikation ICD ff.) abrufbar.<br />

Lei<strong>der</strong> konnte die 2007 gesundheitspolitisch initiierte Einführung des Kodes U69.10!<br />

„An<strong>der</strong>norts klassifizierte Krankheit, für die <strong>der</strong> Verdacht besteht, dass sie Folge einer<br />

medizinisch nicht indizierten ästhetischen Operation, einer Tätowierung o<strong>der</strong> eines<br />

Piercings ist“ bei den weiteren Beratungen in <strong>2008</strong> nicht rückgängig gemacht werden.<br />

Der implizite Eingriff in das Patienten-Arzt-Vertrauensverhältnis bleibt somit bestehen.<br />

Die Umsetzungsbestimmungen wurden we<strong>der</strong> seitens des DIMDI noch seitens des<br />

Bundesministeriums für Gesundheit in einer Form präzisiert, die den Ärztinnen und<br />

Ärzten eine zumindest rechtlich ausreichende Sicherheit bei <strong>der</strong> Umsetzung geben<br />

würde. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hielt in den Diskussionen an <strong>der</strong> Position fest, dass<br />

neben einer Notwendigkeit <strong>der</strong> Reduktion des bürokratischen Aufwandes für die ICD-<br />

110


Klassifikationen die missbräuchliche Verwendung eines medizinischen Klassifikationssystems<br />

zur Eruierung von Patientenverhalten o<strong>der</strong> -präferenzen strikt abzulehnen ist.<br />

Das DIMDI hat die aktuelle Version ICD-10-GM 2009 auf seiner Internetseite zur allgemeinen<br />

Verfügbarkeit freigeschaltet. Ebenso sind dort die notwendigen Informationen<br />

und Unterlagen für das jährliche Vorschlagsverfahren hinterlegt. Die Krankenhausgremien<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, insbeson<strong>der</strong>e die Ständige DRG-Fachkommission <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> und <strong>der</strong> AWMF, empfehlen nach wie vor eine Teilnahme von Ärztinnen<br />

und Ärzten an diesem Vorschlagsverfahren, um rechtzeitig den medizinischen<br />

Sachverstand in die weiterhin geplanten Vorschlagsverfahren einbringen zu können.<br />

Dies ist nicht zuletzt relevant für mögliche Ansätze <strong>der</strong> Entbürokratisierung, aber auch<br />

einer zeitnahen Berücksichtigung von Innovationen im Gesundheitswesen.<br />

OPS-Version 2009<br />

Ärztliche Versorgung<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Vergleichbar dem Beratungsverfahren zu ICD-10-GM erfolgte in mehreren Sitzungen<br />

<strong>der</strong> zuständigen Arbeitsgruppe die Anpassung <strong>der</strong> OPS-Version 2009. Am 24.10.<strong>2008</strong><br />

veröffentlichte das DIMDI die für das Jahr 2009 relevante OPS-Version 2009. Rund 260<br />

Vorschläge aus <strong>der</strong> Ärzteschaft, den Fachgesellschaften, aber auch den Kliniken und<br />

Krankenkassen sind in die Beratungen eingeflossen. Die wesentlichen Än<strong>der</strong>ungen des<br />

OPS <strong>2008</strong> in Richtung OPS 2009 betreffen spezifische Kodes für viele Leistungen im<br />

Zusammenhang mit neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB), die<br />

Neueinführung von Kodes für die komplexe Diagnostik bei Säuglingen, Kin<strong>der</strong>n und<br />

Jugendlichen, die „Auflösung“ des Erweiterungskataloges zum OPS sowie die Osteosynthese<br />

und multimodale Schmerztherapie. Die Daten wurden durch das DIMDI für<br />

die Anwen<strong>der</strong> auf <strong>der</strong> Internetseite des Institutes (www.dimdi.de) freiverfügbar<br />

gemacht. Das Institut wies erneut darauf hin, dass insbeson<strong>der</strong>e Ärzte, aber auch Dokumentare<br />

in den Kliniken verpflichtet sind, Operationen und Prozeduren nach den deutschen<br />

Kodierrichtlinien anzugeben.<br />

Rückmeldungen aus <strong>der</strong> Ärzteschaft zum Proze<strong>der</strong>e einer Landes-AOK im 4. Quartal<br />

<strong>2008</strong> zeigen, dass bei <strong>der</strong> Verschlüsselung mittels <strong>der</strong> Klassifikationssysteme 2009 ggf.<br />

mit Interventionen von Krankenkassen gegenüber Ärztinnen und Ärzten zu rechnen<br />

ist. Die mit <strong>der</strong> Einführung des Gesundheitsfonds verbundene neue Gewichtung und<br />

die finanzielle Relevanz <strong>der</strong> Morbidität <strong>der</strong> Patientinnen und Patienten führten schon<br />

vor <strong>der</strong> Bekanntgabe <strong>der</strong> Zahlungsflüsse für jede einzelne Krankenkasse durch das<br />

Bundesversicherungsamt am 15.11.<strong>2008</strong> zu entsprechenden Voranalysen durch Krankenkassen.<br />

Ärztinnen und Ärzte sind nach wie vor gehalten, sich an den Vorgaben <strong>der</strong> Deutschen<br />

Kodierrichtlinien zu orientieren. Ein wie auch immer geartetes Upcoding gilt es nicht<br />

zuletzt zum Schutz <strong>der</strong> Patienten zu vermeiden. Diese Problematik wird auch die Beratungen<br />

des Jahres 2009 zur OPS-Version 2010 prägen.<br />

3<br />

111


G-DRG-Begleitforschung<br />

Wie in den Vorjahren ist lei<strong>der</strong> auch für das Jahr <strong>2008</strong> aus Sicht <strong>der</strong> Ärzteschaft festzustellen,<br />

dass im Rahmen <strong>der</strong> gemäß § 17b Abs. 8 KHG durch die Selbstverwaltungspartner<br />

(DKG, GKV und PKV) zu initiierenden Begleitforschung noch keinerlei Ergebnisse<br />

vorgelegt werden konnten. Dies ist umso kritischer, als gerade in den Beratungen<br />

ab 2009 zur Neugestaltung <strong>der</strong> ordnungspolitischen Rahmenbedingungen des Jahres<br />

<strong>2008</strong> und nicht zuletzt auch den Erörterungen <strong>der</strong> Gesundheitsministerkonferenz <strong>2008</strong><br />

die medizinischen, aber auch ökonomischen Resultate einer Begleitforschung eine<br />

wesentliche Grundlage für die weiteren Detailberatungen des Gesetzgebungsverfahrens<br />

hätte bilden sollen. So lagen weiterhin kaum belastbare Datengrundlagen z. B. zur Fragestellung<br />

<strong>der</strong> Wirkungsweise von Landesbasisfallwerten und <strong>der</strong>en möglichen positiven<br />

und negativen Auswirkungen auf Kliniken in bestimmten Regionen und unterschiedlicher<br />

Versorgungsstufen vor.<br />

Ebenso konnte selbst zum Abschluss <strong>der</strong> Einführung des DRG-Pauschalensystems –<br />

mit dem Ende <strong>der</strong> Konvergenzphase zum 01.01.2009 – keine Aussage darüber getroffen<br />

werden, wie das DRG-Fallpauschalensystem auf die Behandlung von Patientinnen und<br />

Patienten, aber auch auf die Arbeitsbedingungen von Ärztinnen und Ärzten gewirkt hat.<br />

Dies ist umso bedauerlicher, als Ergebnisse einer entsprechenden Begleitforschung<br />

eine wesentliche Grundlage für die mit <strong>der</strong> geplanten Einführung und Anpassung<br />

tagesgleicher Pauschalen für die Psychiatrie gem. § 17d KHRG aus Sicht <strong>der</strong> Ärzteschaft<br />

hätten sein können.<br />

3.4.4 Weiterentwicklung des G-DRG-Fallpauschalensystems<br />

Die Anpassungen des G-DRG-Fallpauschalensystems für das Jahr 2009 waren in nicht<br />

unerheblichem Ausmaß geprägt von <strong>der</strong> zeitgleich erfolgten Gesetzgebungsdebatte zur<br />

Neuordnung des ordnungspolitischen Rahmens <strong>der</strong> Krankenhausversorgung ab 2009.<br />

In diesem Zusammenhang wurden sämtliche Vorbereitungen dafür getroffen, dass –<br />

soweit wie möglich – ein reibungsloser technischer Übergang nach <strong>der</strong> am 01.01.2009<br />

endenden Konvergenzphase erfolgen kann. Schon Ende des ersten Halbjahres <strong>2008</strong><br />

konnte verbandsübergreifend ein weitgehen<strong>der</strong> Konsens zu den technischen Än<strong>der</strong>ungsnotwendigkeiten<br />

erzielt werden. Dies zeigt, dass trotz aller politischen Gegensätze<br />

zum Ende <strong>der</strong> Einführung des G-DRG-Fallpauschalensystems in Deutschland alle<br />

Beteiligten an einem reibungslosen Übergang in den „Routinebetrieb“ interessiert sind<br />

und das Selbstverwaltungsprinzip nach wie vor erfolgreich wirkt.<br />

Die <strong>Bundesärztekammer</strong> ist in den Verhandlungen <strong>der</strong> Selbstverwaltungspartner gem.<br />

§ 17c KHG in den zuständigen Arbeitsgruppen und Gremien mit beraten<strong>der</strong> Stimme<br />

beteiligt. Dies umfasst auch die Vertretung in den Klassifikationsthemen zugeordneten<br />

Arbeitsgruppen (AG ICD, AG OPS sowie im Kuratorium für Fragen <strong>der</strong> Klassifikation<br />

im Gesundheitswesen). Einen entscheidenden Anteil an den in <strong>2008</strong> möglich gewordenen<br />

Anpassungen hatten die nach wie vor in erheblichem Umfang eingegangenen<br />

Än<strong>der</strong>ungsvorschläge durch Ärztinnen und Ärzte sowie Fachgesellschaften. Das hierdurch<br />

zutage tretende enorme Engagement – auch bei erheblich gestiegener Komplexität<br />

des Fallpauschalensystems – zeigt, dass Ärztinnen und Ärzte trotz <strong>der</strong> mit <strong>der</strong> täg-<br />

112


lichen Umsetzung <strong>der</strong> Fallpauschalensystematik verbundenen Widrigkeiten sich nach<br />

wie vor an <strong>der</strong> weiteren Ausgestaltung des G-DRG-Systems mit dem Ziel <strong>der</strong> Sicherung<br />

einer guten Patientenversorgung beteiligen.<br />

Deutsche Kodierrichtlinien 2009<br />

Ärztliche Versorgung<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Mit <strong>der</strong> Verabschiedung des Fallpauschalenkataloges im September <strong>2008</strong> wurden zeitgleich<br />

die Deutschen Kodierrichtlinien in <strong>der</strong> geän<strong>der</strong>ten Version für 2009 am<br />

17.09.<strong>2008</strong> verabschiedet.<br />

Lei<strong>der</strong> zeigen die Diskussionen mit Ärztinnen und Ärzten, betroffenen Kliniken, aber<br />

auch <strong>der</strong> Meinungsaustausch in <strong>der</strong> Ständigen DRG-Fachkommission <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

und <strong>der</strong> AWMF, dass nach wie vor überwiegend die Kodierung durch Ärztinnen<br />

und Ärzte erfolgt und für sie mit einem erheblichen Arbeitsaufwand und nicht<br />

zuletzt einem nachfolgenden Prüf- und Rechtfertigungsaufwand verbunden ist. Eine<br />

weitreichende Delegation dieser bürokratischen Tätigkeiten unter ärztlicher Letztverantwortung<br />

konnte nur in einigen Kliniken durch die Einführung von Dokumentationsassistenten<br />

erzielt werden (siehe auch Prüfungen des MDK).<br />

Folgende wesentliche Än<strong>der</strong>ungen wurden für die Version 2009 im Vergleich zur Version<br />

<strong>2008</strong> vorgenommen:<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> allgemeinen Richtlinien wurde die Mehrfachkodierung adaptiert. Dies<br />

umfasst lei<strong>der</strong> auch, dass Regelungen zum Kode U 69.10! eingeführt wurden, mit denen<br />

eine Meldepflicht für an<strong>der</strong>enorts klassifizierte Krankheiten, für die <strong>der</strong> Verdacht<br />

besteht, dass sie Folge einer medizinisch nicht indizierten ästhetischen Operation, einer<br />

Tätowierung o<strong>der</strong> eines Piercings sind, verbunden ist. Über § 294a SGB V und das<br />

Inkrafttreten des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes am 01.07.<strong>2008</strong> wurden nachträglich<br />

rechtliche Rahmenbedingungen eingezogen. Dennoch bleibt die Sinnhaftigkeit, aber<br />

auch die Operationalisierbarkeit des Kodes sehr kritisch zu hinterfragen. Die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

hat in den entsprechenden Arbeitsgruppen mehrfach darauf hingewiesen,<br />

dass neben <strong>der</strong> Sinnlosigkeit und <strong>der</strong> massiven Störung des Patienten-Arzt-Verhältnisses<br />

auch die Rechtslage nicht eindeutig geklärt ist. Diese Position wurde auch durch eine<br />

Einschätzung <strong>der</strong> Deutschen Gesellschaft für Medizinrecht in <strong>der</strong> „Einbecker Erklärung“<br />

gestützt.<br />

Im Kontext <strong>der</strong> Allgemeinen Kodierrichtlinien für Prozeduren erfolgten Anpassungen<br />

im Bereich <strong>der</strong> Multiplen Prozeduren und <strong>der</strong> Pan-Endoskopie. Im Bereich <strong>der</strong> vielfach<br />

zwischen Ärztinnen und Ärzten und dem MDK umstrittenen speziellen Kodierrichtlinien<br />

wurden Anpassungen im Bereich von Neubildungen, Lymphomen, endokrinen<br />

Stoffwechselerkrankungen, Krankheiten des Nerven- und Kreislaufsystems sowie <strong>der</strong><br />

Atmungsorgane vorgenommen. Bezüglich <strong>der</strong> weiteren Än<strong>der</strong>ungen wird auf die Ausgabe<br />

<strong>der</strong> Deutschen Kodierrichtlinien 2009 verwiesen. Nach wie vor ist aus Sicht <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> ein nicht unerheblicher Anpassungsbedarf <strong>der</strong> Deutschen Kodierrichtlinien<br />

gegeben. So fehlt trotz einer langwierigen Diskussion z. B. immer noch eine<br />

zielführende Regelung zur Thematik „Komplikationen“.<br />

Nach Einführung des Gesundheitsfonds wird darauf zu achten sein, dass auch die weitere<br />

Diskussion zur Überarbeitung und Handhabung <strong>der</strong> Deutschen Kodierrichtlinien<br />

3<br />

113


auf Basis einer auch in ihren ökonomischen Aspekten sachbezogenen und nicht ideologisch<br />

bestimmten Argumentation geführt wird.<br />

Kooperation mit den schweizerischen Ärztinnen und Ärzten (FMH) in Fragen <strong>der</strong><br />

Krankenhausfinanzierung und -planung sowie <strong>der</strong> Verbesserung <strong>der</strong> Arbeitsbedingungen<br />

für Ärztinnen und Ärzte<br />

Wie schon nach <strong>der</strong> Initiierung <strong>der</strong> Kooperation im Jahr 2007 nahmen auch <strong>2008</strong> regelmäßig<br />

Repräsentanten <strong>der</strong> FMH als Gäste an den Sitzungen <strong>der</strong> Ständigen DRG-Fachkommission<br />

teil. Bei vielen in <strong>der</strong> Schweiz anstehenden DRG-bedingten Umbrüchen<br />

kann über die gemeinsamen Beratungen in nicht unerheblichem Umfang von den<br />

gegenseitigen Erfahrungen partizipiert werden. Dies hat nicht zuletzt dazu beigetragen,<br />

dass die Ärzteschaft in <strong>der</strong> Schweiz in den maßgeblichen Gremien bei <strong>der</strong> dortigen Einführung<br />

des DRG-Systems ein Stimmrecht direkt ausüben kann. Die diesjährigen Beratungen<br />

konzentrierten sich auf Themen wie<br />

– die Notwendigkeit <strong>der</strong> rechtzeitigen Einführung einer Begleitforschung,<br />

– die krankenhausrelevanten Gesetzgebungsverfahren in Deutschland und <strong>der</strong> Schweiz,<br />

– die weiter vorgesehene Nutzung <strong>der</strong> deutschen OPS-Version 2006 sowie <strong>der</strong> ICD-10-<br />

Version in <strong>der</strong> Schweiz,<br />

– DRG-Grouper,<br />

– das Definitionshandbuch,<br />

– die Abstimmungen mit DRG-Experten <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft und<br />

– die Gründung des Case-Mix-Office in <strong>der</strong> Schweiz.<br />

Da <strong>der</strong> Dialog von beiden Institutionen als sehr produktiv eingeschätzt wird, ist eine<br />

weitere Kooperation auch für das Jahr 2009 vorgesehen. Zudem wird <strong>der</strong>zeit eine Konzeption<br />

intendiert, wie das Fortbildungsangebot <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> „Medizin und<br />

Ökonomie“ im Sinne einer Fortbildungsreihe grenzüberschreitend weiter ausgebaut<br />

werden kann.<br />

3.4.5 Innovationen im Gesundheitswesen<br />

Die <strong>Bundesärztekammer</strong> nimmt an verschiedenen Arbeitsgruppen <strong>der</strong> Gesellschaft für<br />

Versicherungswirtschaft und -gestaltung e. V. zu unterschiedlichen Themenbereichen<br />

regelmäßig teil. In diesem Zusammenhang standen im Jahr <strong>2008</strong> <strong>der</strong> medizinisch-technische<br />

Fortschritt und die Zukunft von Innovationen im Gesundheitswesen im Vor<strong>der</strong>grund<br />

einer Arbeitsgruppe unter Leitung des Vorsitzenden des Sachverständigenrates<br />

zur Begutachtung <strong>der</strong> Entwicklung im Gesundheitswesen, Prof. Dr. Eberhard Wille.<br />

Insbeson<strong>der</strong>e für den stationären Sektor hat neben den Diskussionen im Gemeinsamen<br />

Bundesausschuss (G-BA) und den Vorgaben <strong>der</strong> Vergütung „Neuer Untersuchungsund<br />

Behandlungsmethoden“ (NUB) im G-DRG-System <strong>der</strong> zukünftige Umgang mit<br />

Innovationen eine hohe Relevanz für die Zukunftsfähigkeit des Gesundheitswesens.<br />

Diese Innovationsfähigkeit wird auch die zukünftigen Rahmenbedingungen <strong>der</strong> Aus-,<br />

Weiter- und Fortbildung von Ärztinnen und Ärzten durch eine rechtzeitige Implementierung<br />

hoch innovativer Verfahren <strong>der</strong> Diagnostik und Therapie prägen.<br />

114


Ärztliche Versorgung<br />

Die Diskussionen <strong>der</strong> Arbeitsgruppe in <strong>2008</strong> bezogen sich auch auf erste Einschätzungen<br />

von möglichen Kriterien <strong>der</strong> Kosten-Nutzen-Bewertung als Basis weiterer gesundheitspolitischer<br />

Entscheidungen. Ergänzend zu den Rahmenbedingungen für den Eingang von<br />

Innovationen im stationären Sektor wurde zum Vergleich auch die Handhabung von Innovationen<br />

in <strong>der</strong> vertragsärztlichen Versorgung, <strong>der</strong> Arzneimittelversorgung und <strong>der</strong><br />

Medizintechnik erörtert. Die detaillierten Debatten zeigten, dass eine den Regelungsbereich<br />

des SGB V überschreitende Nutzenerfassung zielführend ist. Die Zwischenergebnisse<br />

<strong>der</strong> Diskussion fanden letztlich Eingang in einen Bericht <strong>der</strong> GVG. Die aus den<br />

Diskussionen resultierenden Empfehlungen und Fazits waren erwartungsgemäß nicht<br />

immer deckungsgleich. Dennoch zeigte sich über die Verbands- und Institutionsgrenzen<br />

hinweg, dass alle Beteiligten einen weiteren zeitnahen Dialog zum zukünftigen Umgang<br />

mit Innovationen und die Sicherung <strong>der</strong> Innovationsfähigkeit des deutschen Gesundheitswesens<br />

für wesentlich im Rahmen <strong>der</strong> Zukunftsfähigkeit des Gesundheitswesens halten.<br />

Neben ihrer Bedeutung für die Patientenversorgung sowie für attraktive Arbeitsbedingungen<br />

von Ärztinnen und Ärzten haben Innovationen auch eine hohe gesamtgesellschaftliche<br />

und nicht zuletzt gesamtwirtschaftliche Bedeutung. Für das Jahr 2009 ist<br />

daher über den Rahmen <strong>der</strong> GVG hinaus eine Fortsetzung <strong>der</strong> Diskussion zur Implementierung<br />

von Innovationen vorgesehen.<br />

3.4.6 Empfehlungen zur Aufklärung <strong>der</strong> Krankenhauspatienten über<br />

vorgesehene ärztliche Maßnahmen<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hat bereits erstmals 1980 mit einem seinerzeit<br />

herausgegebenen Muster einer Dienstanweisung an die Ärzte im Krankenhaus über die<br />

Aufklärung und Einwilligung <strong>der</strong> Patienten vor ärztlichen Eingriffen Grundzüge zur<br />

ärztlichen Aufklärung dargestellt. Dieses Muster einer Dienstanweisung wurde Mitte<br />

<strong>der</strong> achtziger Jahre abgelöst durch die „Richtlinien zur Aufklärung <strong>der</strong> Krankenhauspatienten<br />

über vorgesehene ärztliche Maßnahmen“, in <strong>der</strong> die grundlegenden Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

an ein Aufklärungsgespräch dargestellt wurden. Seit Ende <strong>der</strong> achtziger Jahre<br />

sind alle sodann unter <strong>der</strong> Mitwirkung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> herausgegebenen<br />

Überarbeitungen und Neuauflagen unter dem Titel „Empfehlungen zur Aufklärung <strong>der</strong><br />

Krankenhauspatienten über vorgesehene ärztliche Maßnahmen“ erschienen und haben<br />

damit <strong>der</strong> Tatsache Rechnung getragen, dass es sich bei diesem Werk nicht um „Richtlinien“<br />

im medizinrechtlichen Sinne, son<strong>der</strong>n um „Empfehlungen“ handelt.<br />

Der Gesetzgeber hat die Aufklärungspflicht im Allgemeinen gesetzlich nicht geregelt.<br />

Welche Anfor<strong>der</strong>ungen an ein ordnungsgemäßes Aufklärungsgespräch zu stellen sind,<br />

lässt sich daher im Wesentlichen aus <strong>der</strong> höchstrichterlichen Rechtsprechung ableiten.<br />

Um diesen Anfor<strong>der</strong>ungen zu genügen und Vorwürfen mangeln<strong>der</strong> Aufklärung (z. B.<br />

im Rahmen von Schadensersatzansprüchen gegen Ärzte und Krankenhausträger) zu<br />

begegnen, bedarf es daher einer umfassenden Auseinan<strong>der</strong>setzung mit <strong>der</strong> Rechtsprechung.<br />

Seit dem Erscheinen <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Deutschen Krankenhausgesellschaft und <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> gemeinsam erarbeiteten Vorauflage (4. geän<strong>der</strong>te Auflage) im Jahr<br />

2003 ist eine Vielzahl relevanter, insbeson<strong>der</strong>e höchstrichterlicher Entscheidungen zur<br />

Aufklärung ergangen.<br />

3<br />

115


Mit <strong>der</strong> im Herbst <strong>2008</strong> ebenso wie<strong>der</strong> gemeinsam erarbeiteten Neuauflage <strong>der</strong> Aufklärungsempfehlungen<br />

wird ein umfassen<strong>der</strong> Überblick über die Weiterentwicklung <strong>der</strong><br />

Rechtsprechung zur Aufklärungspflicht gegeben, hier insbeson<strong>der</strong>e über die Entscheidungen<br />

des Bundesgerichtshofes zur Delegation <strong>der</strong> Risikoaufklärung, zur Aufklärung<br />

bei Min<strong>der</strong>jährigen sowie zur Aufklärung im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Arzneimittelgabe<br />

und bei fremdnützigen Blutspenden. Dabei wurde <strong>der</strong> bewährte Aufbau <strong>der</strong> Empfehlungen<br />

beibehalten, welcher sich in „Grundlagen <strong>der</strong> Aufklärung“ (Teil I), „Leitsätze<br />

zum Aufklärungsgespräch“ (Teil II) und „Organisatorische Maßnahmen des Krankenhausträgers“<br />

(Teil III) glie<strong>der</strong>t. Insbeson<strong>der</strong>e durch die Untermauerung <strong>der</strong> Leitsätze<br />

zum Aufklärungsgespräch mit <strong>der</strong> jeweils aktuellen Rechtsprechung wird das Wesentliche<br />

auf einen Blick sichtbar gemacht und dadurch die Handhabbarkeit verbessert. Neu<br />

aufgenommen wurden unter Teil II Ausführungen zur „Aufklärung vor Arzneimittelgabe“<br />

zur „Aufklärung bei Blutspenden“ sowie zur „Entbehrlichkeit <strong>der</strong> Aufklärung“.<br />

Die nach ihrer Verabschiedung im Vorstand <strong>der</strong> Deutschen Krankenhausgesellschaft<br />

am 14.11.<strong>2008</strong> und im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am 21.11.<strong>2008</strong> nunmehr in<br />

5. Auflage vorliegenden Empfehlungen richten sich nicht nur an die Krankenhausärzte,<br />

son<strong>der</strong>n auch an die Krankenhausträger. Insoweit kann es sich in Einzelfällen auch<br />

anbieten, dass <strong>der</strong> jeweilige Krankenhausträger zur Umsetzung <strong>der</strong> organisatorischen<br />

Maßnahmen im Innenverhältnis eine entsprechende Dienstanweisung auf <strong>der</strong> Grundlage<br />

<strong>der</strong> Empfehlungen erlässt. Die Mitwirkung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> ist durch ein<br />

gemeinsam getragenes Vorwort sowie durch einen entsprechenden Hinweis auf dem<br />

Einband <strong>der</strong> in einer Broschüre veröffentlichten Empfehlungen zum Ausdruck gebracht<br />

worden.<br />

3.4.7 Beratungs- und Formulierungshilfe „Der nie<strong>der</strong>gelassene Arzt im<br />

Krankenhaus“<br />

Ebenso seit vielen Jahren veröffentlicht die Deutsche Krankenhausgesellschaft über ihre<br />

Verlagsgesellschaft Beratungs- und Formulierungshilfen bzw. Musterverträge zu möglichen<br />

Formen <strong>der</strong> Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern und nie<strong>der</strong>gelassenen<br />

Ärzten, welche z. T. mit <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und <strong>der</strong> Kassenärztlichen Bundesvereinigung<br />

gemeinsam erarbeitet bzw. abgestimmt worden sind und die in einem solchen<br />

Fall bei ihrer Veröffentlichung mit einem gemeinsamen Vorwort <strong>der</strong> drei Organisationen<br />

eingeleitet wurden. In dieser Form hat die Deutsche Krankenhausgesellschaft auch<br />

die Beratungs- und Formulierungshilfen „Konsiliararztvertrag“ (1. Auflage, Juli 1998)<br />

und „Belegarztvertrag“ (3. Auflage, September 1996) herausgegeben. Im Sommer <strong>2008</strong><br />

trat die Deutsche Krankenhausgesellschaft mit <strong>der</strong> Bitte an die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

und die Kassenärztliche Bundesvereinigung heran, nunmehr den „Konsiliararztvertrag“<br />

(unter <strong>der</strong> Bezeichnung „Honorararztvertrag“) gemeinsam mit dem „Belegarztvertrag“<br />

und ergänzenden Verträgen und Materialien in einer zusammenfassenden Broschüre<br />

„Der nie<strong>der</strong>gelassene Arzt im Krankenhaus“ herauszugeben. In mehreren Sitzungen<br />

einer gemeinsamen Arbeitsgruppe sind daraufhin die Vertragsmuster und weitere<br />

Unterlagen aktualisiert worden.<br />

116


Ärztliche Versorgung<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Hierbei standen folgende Aspekte im Vor<strong>der</strong>grund:<br />

1. Hinweise zum Steuerrecht und zum Schiedsverfahren<br />

Den Vertragsmustern wurden zum einen steuerrechtliche Hinweise vorangestellt, insbeson<strong>der</strong>e<br />

zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Leistungen <strong>der</strong> Vertragsärzte und<br />

<strong>der</strong> Krankenhäuser bei Kooperationen. Zum an<strong>der</strong>en wurden Hinweise zur Möglichkeit<br />

<strong>der</strong> Vereinbarung eines Schiedsverfahrens als Streitschlichtungsinstrument unter Ausschluss<br />

des ordentlichen Rechtsweges gegeben. Neben einer Darstellung <strong>der</strong> Vor- und<br />

Nachteile einer solchen Vereinbarung wurden eine Klausel zur Vereinbarung eines<br />

Schiedsgerichtsverfahrens sowie eine aus insgesamt sieben Vorschriften bestehende<br />

Schiedsvereinbarung dargestellt. Durch das Vorziehen dieses Hinweises ist versucht<br />

worden zu vermeiden, dass eine <strong>der</strong>artige Schiedsverfahrensklausel als Bestandteil<br />

eines <strong>der</strong> nachfolgenden Vertragsmuster von <strong>der</strong> Praxis gleichsam automatisch übernommen<br />

wird.<br />

2. Belegarztvertrag<br />

Dem Muster-Belegarztvertrag sind bei <strong>der</strong> Überarbeitung Ausführungen zur rechtlichen<br />

Stellung des Belegarztes vorangestellt worden. Bei diesem Vertragsmuster wurden<br />

die bisher zwei, bis auf eine Vorschrift jedoch übereinstimmenden Vertragsmuster<br />

„Belegarztvertrag“ und „Kooperativer Belegarztvertrag“ zu einem Vertragsmuster<br />

zusammengeführt. Neu aufgenommen wurden insbeson<strong>der</strong>e die Bezugnahmen auf<br />

das Medizinprodukterecht, die Pflicht zur Dokumentation <strong>der</strong> Notwendigkeit und Dauer<br />

<strong>der</strong> stationären Behandlung sowie die Regelungen zur Verschwiegenheit und zur<br />

Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebotes.<br />

3. Honorararztvertrag<br />

Der Muster-Honorararztvertrag entspricht im Wesentlichen dem bisher unter <strong>der</strong><br />

Bezeichnung „Konsiliararztvertrag“ veröffentlichten Vertragsmuster. Dieses Muster soll<br />

überwiegend für Verträge herangezogen werden, die nicht auf ein Konsil im engeren<br />

Sinne gerichtet sind. Für die Bezeichnung „Honorararzt“ ist darauf zu verweisen, dass<br />

sie ein größeres Spektrum vertraglicher Gestaltungen abdeckt und auch in <strong>der</strong> Literatur<br />

Verbreitung findet. Neben den auch hier neuen Vorbemerkungen zur rechtlichen Stellung<br />

des Honorararztes unterscheidet sich das Vertragsmuster von dem Vorläufer insbeson<strong>der</strong>e<br />

dadurch, dass in Bezug auf die Vorschriften über die Abrechnung und die<br />

Vergütung eine Alternative für den Fall einer Beteiligungsvergütung angeboten und in<br />

Bezug auf das vom Arzt zu zahlende Nutzungsentgelt die Pauschalvereinbarung als<br />

erste von drei Varianten in den Vor<strong>der</strong>grund gerückt wurde, weil insbeson<strong>der</strong>e die Variante<br />

<strong>der</strong> Kostenrechnung für den Arzt kaum zu überprüfende Kostenansätze beinhaltet.<br />

4. Teilzeitanstellung<br />

In einem weiteren Abschnitt <strong>der</strong> Beratungs- und Formulierungshilfe sind rechtliche<br />

Hinweise zu einer Teilzeitbeschäftigung von Ärzten in Krankenhäusern gegeben worden.<br />

Dabei wurden wegen <strong>der</strong> naheliegenden Anlehnung an im jeweiligen Krankenhaus<br />

übliche Anstellungsverträge insoweit auf ein Vertragsmuster verzichtet.<br />

3<br />

117


5. Infrastrukturnutzungs- und Mietvertrag<br />

Bei Ersterem handelt es sich im Wesentlichen um das bisher im Belegarzt-Vertragsmuster<br />

enthaltene Vertragsmuster für die Durchführung ambulanter vertragsärztlicher Leistungen<br />

im Krankenhaus. Auch hier wurde wie beim Honorararztvertrag <strong>der</strong> Variante<br />

<strong>der</strong> pauschalen Berechnung des Nutzungsentgeltes <strong>der</strong> Vorzug gegeben. Das bisher im<br />

Konsiliararzt-Vertragsmuster enthaltene Muster für einen Mietvertrag zum Betrieb<br />

einer Praxis in den Räumen des Krankenhauses enthält nunmehr in seiner überarbeiteten<br />

Fassung insbeson<strong>der</strong>e Regelungen zu Mietsicherheiten und Anpassungen an die<br />

Entwicklung des Mietrechts.<br />

Die insoweit neu konzipierte Beratungs- und Formulierungshilfe „Der nie<strong>der</strong>gelassene<br />

Arzt im Krankenhaus“ wurde von den Vorständen <strong>der</strong> Deutschen Krankenhausgesellschaft,<br />

<strong>der</strong> Kassenärztlichen Bundesvereinigung und <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> in ihren<br />

jeweiligen Sitzungen im September und Oktober <strong>2008</strong> verabschiedet. Mit dieser Neuauflage<br />

(1. Auflage 2009) ist die langjährige Übung <strong>der</strong> Deutschen Krankenhausgesellschaft<br />

und <strong>der</strong> ärztlichen Spitzenorganisationen fortgesetzt worden, angesichts vielfältiger<br />

vertraglicher Beziehungen zwischen nie<strong>der</strong>gelassenen Ärzten und Krankenhäusern<br />

beiden Seiten ausgewogene und praktikable Vereinbarungsvorschläge zu bieten und<br />

damit zu einem zügigen und unproblematischen Vertragsschluss beizutragen.<br />

3.4.8 Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Europäischen Arbeitszeitrichtlinie<br />

Im September 2004 legte die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Än<strong>der</strong>ung<br />

<strong>der</strong> Richtlinie 2003/88/EG über bestimmte Aspekte <strong>der</strong> Arbeitszeitgestaltung vor. Die<br />

bisher geltende Richtlinie 2003/88/EG enthält Mindestvorschriften für die Sicherheit<br />

und den Gesundheitsschutz bei <strong>der</strong> Arbeitszeitgestaltung. Sie regelt u. a. die täglichen<br />

und wöchentlichen Mindestruhezeiten sowie die wöchentliche Höchstarbeitszeit. Auf<br />

Grundlage dieser Richtlinie hatte <strong>der</strong> Europäische Gerichtshof (EuGH) in den Urteilen<br />

SIMAP und Jaeger entschieden, dass <strong>der</strong> Bereitschaftsdienst, den Ärztinnen und Ärzte<br />

in Form persönlicher Anwesenheit in einer Gesundheitseinrichtung leisten, in vollem<br />

Umfang als Arbeitszeit anzusehen sei und damit <strong>der</strong> maximalen Arbeitszeit von<br />

48 Wochenstunden unterliegt. Der Kommissionsvorschlag sah demgegenüber vor, inaktive<br />

Zeiten des Bereitschaftsdienstes nicht als Arbeitszeit, hingegen aktive Zeiten als<br />

Arbeitszeiten zu definieren. Darüber hinaus ist das sogenannte Opt-Out strengeren<br />

Regeln unterworfen, d. h. es werden an die Möglichkeit, die wöchentliche Höchstarbeitszeit<br />

von 48 Stunden kraft einzelvertraglicher Vereinbarungen zu überschreiten,<br />

strengere Kriterien gestellt.<br />

Der Richtlinienvorschlag wurde mehrfach im Ausschuss für Beschäftigung und Soziale<br />

Angelegenheiten diskutiert, ohne dass bisher eine politische Einigung erzielt werden<br />

konnte. Zuletzt versuchte <strong>der</strong> Rat unter portugiesischer Ratspräsidentschaft am<br />

05.12.2007 eine Einigung zu erzielen, indem er vorschlug, die Beratungen zur Arbeitszeitrichtlinie<br />

parallel zu <strong>der</strong> Erörterung seines Kompromissvorschlages zu den Arbeitsbedingungen<br />

von Leiharbeitnehmern zu führen. Gescheitert war eine Einigung bislang<br />

an den unterschiedlichen Auffassungen über das Opt-Out. Arbeitsgrundlage <strong>der</strong> Ratssitzung<br />

war ein Vorschlag <strong>der</strong> slowenischen Ratspräsidentschaft, welcher vorsah, stren-<br />

118


Ärztliche Versorgung<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

gere Voraussetzungen an die Opt-Out-Lösungen zu stellen. Danach sollten die wöchentliche<br />

Arbeitszeit nicht mehr als 48 Stunden betragen und nur ausnahmsweise längere<br />

Arbeitszeiten zugelassen werden. Innerhalb eines Siebentagezeitraumes, <strong>der</strong> auf Basis<br />

einer Periode von drei Monaten berechnet wird, sollten Arbeitnehmer nicht mehr als<br />

60 Stunden arbeiten dürfen, es sei denn, tarifvertraglich wäre eine an<strong>der</strong>e Regelung<br />

getroffen worden. Eine wöchentliche Arbeitszeit bis zu 65 Stunden wäre möglich, wenn<br />

<strong>der</strong> nicht-aktive Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit gewertet würde.<br />

Nach langwierigen Diskussionen hat sich <strong>der</strong> EU-Ministerrat für Beschäftigung und<br />

Soziales in seiner Sitzung am 09.06.<strong>2008</strong> auf eine Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> EU-Arbeitszeitrichtlinie<br />

verständigt. Geeinigt hat sich <strong>der</strong> Rat darauf, dass die durchschnittliche Wochenarbeitszeit<br />

grundsätzlich 48 Stunden beträgt. Davon kann in Ausnahmefällen jedoch abgewichen<br />

werden, so dass unter bestimmten Voraussetzungen Wochenarbeitszeiten bis<br />

zu 65 Stunden möglich sind. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hat in einer Presseerklärung die<br />

Einigung <strong>der</strong> EU-Arbeitsminister kritisch bewertet. „Die von den Arbeits- und Sozialministern<br />

<strong>der</strong> Europäischen Union beschlossenen Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> EU-Arbeitszeitrichtlinie<br />

haben einige gravierende Verschlechterungen des Arbeitsschutzes für Krankenhausmitarbeiter<br />

zur Folge. Erstmalig wird <strong>der</strong> hohe Standard des Schutzes in Europa<br />

gesenkt, um den Klinikarbeitgebern wie<strong>der</strong> längere Dienstzeiten und mehr<br />

Bereitschaftsdienste zuzugestehen“, so Dr. Frank Ulrich Montgomery, Vizepräsident<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, in <strong>der</strong> Stellungnahme. Bundesarbeitsminister Scholz hat daraufhin<br />

mit seinem Schreiben vom 10.06.<strong>2008</strong> gegenüber <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

bekräftigt, dass er nach <strong>der</strong> Einigung <strong>der</strong> EU-Arbeitsminister auf Än<strong>der</strong>ungen bei <strong>der</strong><br />

EU-Arbeitszeitrichtlinie die Regelungen in deutschen Krankenhäusern möglichst beibehalten<br />

will. „Mein Ziel ist es, die bestehenden, bewährten deutschen Regelungen<br />

weitestgehend beizubehalten. Auch mit <strong>der</strong> neuen Arbeitszeitrichtlinie kann es dabei<br />

bleiben, dass in Deutschland – an<strong>der</strong>s als in an<strong>der</strong>en Län<strong>der</strong>n Europas – Bereitschaftsdienst<br />

als Arbeitszeit gilt. Deutschland hat sich auf europäischer Ebene insbeson<strong>der</strong>e<br />

erfolgreich dafür eingesetzt, dass die auf <strong>der</strong> Basis des geän<strong>der</strong>ten deutschen Arbeitszeitrechts<br />

abgeschlossenen Tarifverträge bestehen bleiben können“, so Scholz in seinem<br />

Schreiben.<br />

Zwischenzeitlich hat <strong>der</strong> Ausschuss für Beschäftigung und Soziale Angelegenheiten des<br />

EU-Parlamentes in seiner Sitzung am 05.11.<strong>2008</strong> den Bericht des zuständigen spanischen<br />

Parlamentsabgeordneten angenommen, in dem eine Berichtigung des gemeinsamen<br />

Standpunktes des Rates im Hinblick auf die Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Arbeitszeitrichtlinie<br />

gefor<strong>der</strong>t wird. So soll <strong>der</strong> gesamte Bereitschaftsdienst einschließlich <strong>der</strong> inaktiven Zeit<br />

als Arbeitszeit angesehen werden. Allerdings sollen inaktive Zeiten während des Bereitschaftsdienstes<br />

durch Tarifverträge, sonstige Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern<br />

o<strong>der</strong> Rechts- und Verwaltungsvorschriften bei <strong>der</strong> Berechnung <strong>der</strong> in Artikel 6 vorgesehenen<br />

durchschnittlichen Höchstarbeitszeit in Übereinstimmung mit den allgemeinen<br />

Grundsätzen des Schutzes <strong>der</strong> Sicherheit und <strong>der</strong> Gesundheit von Arbeitnehmern<br />

beson<strong>der</strong>s gewichtet werden können. Damit hat sich <strong>der</strong> Ausschuss gegen die<br />

For<strong>der</strong>ung des Rates gestellt, die inaktive Zeit des Bereitschaftsdienstes nicht als<br />

Arbeitszeit anzusehen. Im Hinblick auf die Opt-Out-Regelung, d. h. die Möglichkeit, die<br />

wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden durch einzelvertragliche Regelungen<br />

zu überschreiten, for<strong>der</strong>t <strong>der</strong> Ausschuss – im Gegensatz zum Rat – <strong>der</strong>en Abschaffung<br />

innerhalb von drei Jahren, nachdem die Richtlinie in Kraft getreten ist. Im Anschluss an<br />

3<br />

119


die Abstimmung im Ausschuss für Beschäftigung und Soziale Angelegenheiten beginnen<br />

<strong>der</strong>zeit informelle Verhandlungen mit dem Rat. Die Abstimmung im Plenum des<br />

Europäischen Parlaments wird voraussichtlich am 17.12.<strong>2008</strong> – und damit nach Redaktionsschluss<br />

dieses <strong>Tätigkeitsbericht</strong>es – erfolgen.<br />

3.4.9 Krankenhausbedarfsplanungsanalysen<br />

Basierend auf den Gesundheitsreformen <strong>der</strong> letzten Jahre und den Diskussionen <strong>2008</strong><br />

zur Neugestaltung <strong>der</strong> ordnungspolitischen Rahmenbedingungen <strong>der</strong> stationären Versorgung<br />

besteht Einigkeit, dass die Möglichkeiten zur Integration ärztlichen Sachverstandes<br />

in die den stationären Sektor betreffenden Diskussionen erheblich an Bedeutung<br />

gewinnen werden. Nicht zuletzt zeigt die nach <strong>der</strong> Novellierung des Krankenhausgesetzes<br />

des Landes Nordrhein-Westfalen vorgesehene direkte Einbeziehung <strong>der</strong><br />

Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe in den Krankenhausplanungsausschuss<br />

des Landes, dass dies auch zunehmend von Bundes- und Landespolitik so eingeschätzt<br />

wird.<br />

In Fortsetzung des seit 2005 eingerichteten Erfahrungsaustausches <strong>der</strong> in den Landesärztekammern<br />

mit <strong>der</strong> Krankenhausplanung befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />

wurde durch den Ausschuss und die Ständige Konferenz „Krankenhaus“ in ihrer Sitzung<br />

am 29.04.<strong>2008</strong> angeregt, eine Arbeitsgruppe zur Thematik Krankenhausbedarfsplanungsanalysen<br />

einzurichten.<br />

Dieser Arbeitsgruppe gehören folgende Mitglie<strong>der</strong> an:<br />

– Dr. Heidrun Gitter, Vizepräsidentin <strong>der</strong> Ärztekammer Bremen<br />

– Dr. Heidemarie Lux, Mitglied des Vorstandes <strong>der</strong> Bayerischen Landesärztekammer<br />

– Günther van Dyk , Mitglied des Vorstandes <strong>der</strong> Ärztekammer Hamburg<br />

– Rudolf Henke, Mitglied des Vorstandes <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und Vorsitzen<strong>der</strong><br />

<strong>der</strong> Krankenhausgremien<br />

– Dr. rer. pol. Wolfgang Klitzsch, Geschäftsführer <strong>der</strong> Ärztekammer Nordrhein<br />

– Dr. Josef Ungemach, 1. Vorsitzen<strong>der</strong> Marburger Bund, Landesverband Baden-Württemberg<br />

– Dr. Markus Wenning, Geschäftsführen<strong>der</strong> Arzt <strong>der</strong> Ärztekammer Westfalen-Lippe<br />

– Dr. Mathias Wesser, Präsident <strong>der</strong> Landesärztekammer Thüringen<br />

– Dr. rer. oec. Hans-Jürgen Maas, <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

– Markus Rudolphi, <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

In <strong>der</strong> ersten Sitzung <strong>der</strong> Arbeitsgruppe am 27.09.<strong>2008</strong> erfolgte die Vorstellung eines<br />

durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung eingesetzten geografischen Analysesystems<br />

für die ambulante Versorgung. Dieses Analysetool wurde im Vorfeld bereits dem<br />

Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und <strong>der</strong> Ständigen Konferenz <strong>der</strong> Geschäftsführer<br />

<strong>der</strong> Landesärztekammern präsentiert und dort ausdrücklich begrüßt.<br />

In <strong>der</strong> Diskussion wurde schnell deutlich, dass eine mögliche Entwicklung eines vergleichbaren<br />

Analysesystems für den stationären Bereich vorteilhaft wäre. Insbeson<strong>der</strong>e<br />

den an <strong>der</strong> Krankenhausplanung und -diskussion intensiver beteiligten Landesärztekammern<br />

eröffnen sich dadurch neue Möglichkeiten, deutlich zielgerichteter als bisher<br />

120


Ärztliche Versorgung<br />

medizinische Kompetenz in die Krankenhausplanungsdebatten vor Ort zur Verbesserung<br />

<strong>der</strong> Rahmenbedingungen <strong>der</strong> Patientenversorgung, aber auch ärztlicher Arbeitsbedingungen<br />

einbringen zu können.<br />

Unter detaillierter Abwägung möglicher Vor- und Nachteile verschiedenster Analysemöglichkeiten<br />

wurde durch die Arbeitsgruppe dem Ausschuss und <strong>der</strong> Ständigen Konferenz<br />

„Krankenhaus“ die Konzeption einer Entwicklung eines Analysetools empfohlen.<br />

Auf <strong>der</strong> Grundlage ebenso positiver Bewertung durch die Krankenhausgremien<br />

beschloss <strong>der</strong> Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> in seiner Sitzung am 24.10.<strong>2008</strong>, einen<br />

entsprechenden Projektauftrag zu erteilen. Die weitere Ausgestaltung <strong>der</strong> dafür notwendigen<br />

Kriterien – unter Berücksichtigung <strong>der</strong> <strong>2008</strong> noch in Diskussion befindlichen<br />

Gesetzgebung zum stationären Sektor – wird die Arbeit <strong>der</strong> Arbeitsgruppe im Jahr 2009<br />

maßgeblich prägen. Wie schon im Bundesland Hessen – unter maßgeblicher Mitgestaltung<br />

<strong>der</strong> Landesärztekammer Hessen – bei <strong>der</strong> gemeinsamen Ausgestaltung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

zur Sicherstellung einer stationären Notfallversorgung erfolgreich gezeigt werden<br />

konnte, bleibt zu hoffen, dass es gelingt, den Einfluss <strong>der</strong> beteiligten Landesärztekammern<br />

und somit <strong>der</strong> Ärzteschaft auf die Krankenhausplanung zu stärken.<br />

3.4.10 Stationäre Versorgung – Situation Krankenhauspflege<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Neugestaltung <strong>der</strong> ordnungspolitischen Rahmenbedingungen <strong>der</strong><br />

Krankenhausversorgung ab dem Jahr 2009 wurde seitens des Bundesministeriums für<br />

Gesundheit die seit Jahren seitens <strong>der</strong> Ärzteschaft beklagte und sich verschärfende Situation<br />

<strong>der</strong> Leistungsverdichtung und Personalreduktion im Bereich <strong>der</strong> pflegerischen<br />

Versorgung in deutschen Kliniken erstmals bestätigt. Nach einem Abbau von ca. 50.000<br />

bis 55.000 Pflegekräften in den letzten Jahren sah sich die Bundesregierung in <strong>2008</strong><br />

genötigt, ein Akutprogramm zur Verbesserung <strong>der</strong> Perspektiven für die Pflegenden in<br />

deutschen Kliniken aufzulegen. „In den nächsten drei Jahren sollen 21.000 zusätzliche<br />

Stellen durch die Krankenkassen finanziert werden. Eine Arbeitsgruppe soll klären, wie<br />

das Programm unbürokratisch und effektiv umgesetzt werden kann. Gemeinsam werden<br />

wir bessere Voraussetzungen schaffen für die Pflege und die Menschen, die diese<br />

wichtige Arbeit leisten“ so das Bundesministerium für Gesundheit in einer Pressemitteilung<br />

anlässlich des Pflegegipfels am 10.09.<strong>2008</strong> in Berlin.<br />

Gleichzeitig bestätigte das Ministerium in <strong>der</strong> gleichen Presseerklärung die folgenden<br />

Zahlen: „Allerdings wurden in den letzten 10 Jahren rund 50.000 Pflegestellen in den<br />

Krankenhäusern abgebaut. Gleichzeitig hat die Belastung des Pflegepersonals durch<br />

medizinische und technische Entwicklung, Arbeitsverdichtung, demografische Verän<strong>der</strong>ungen<br />

sowie steigende Versorgungsintensität aufgrund erhöhter Multimorbidität<br />

<strong>der</strong> Patientinnen und Patienten zugenommen“.<br />

Als erste Konsequenz <strong>der</strong> Diskussionen wurde im Dialog mit den am Pflegegipfel beteiligten<br />

Verbänden vereinbart, drei Arbeitsgruppen einzusetzen.<br />

– Die erste Arbeitsgruppe wurde als Ad-hoc-Arbeitsgruppe zur Konkretisierung des<br />

21.000-Stellenprogramms eingesetzt. Ihr Ziel ist, kurzfristig Vorschläge noch notwendiger<br />

Än<strong>der</strong>ungen für das zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Etablierung laufende Gesetzge-<br />

3<br />

121


ungsverfahren zum ordnungspolitischen Rahmen <strong>der</strong> Krankenhausfinanzierung<br />

einzubringen.<br />

– Die zweite Arbeitsgruppe wurde mit dem Ziel eingerichtet, Handlungsempfehlungen<br />

zur Unterstützung eines sachgerechten Personaleinsatzes <strong>der</strong> Pflege im Krankenhaus<br />

zu entwickeln.<br />

– Die dritte Arbeitsgruppe befasst sich mit <strong>der</strong> Attraktivität und <strong>der</strong> Perspektive <strong>der</strong><br />

Pflege im Krankenhaus.<br />

Da die zunehmende Arbeitsverdichtung in den Kliniken und die kontinuierliche Unterversorgung<br />

im Bereich <strong>der</strong> Krankenpflege erhebliche Auswirkungen auf die Patientenversorgung<br />

und die ärztlichen Arbeitsbedingungen in den Kliniken hat, hat sich die<br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> bereit erklärt, an diesen Arbeitsgruppen beratend teilzunehmen.<br />

In <strong>der</strong> ersten Arbeitsgruppe wurde nach eingehenden Beratungen vor allem verdeutlicht,<br />

dass es aus Sicht <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> nicht darum gehen kann, mit dem Pflegenotprogramm<br />

eine Forcierung <strong>der</strong> Beschäftigung von Pflegekräften in versorgungsfernen<br />

Bereichen, so insbeson<strong>der</strong>e in den Klinikverwaltungen zu erzielen. Es wurde klar<br />

gestellt, dass es ohne Einschränkung um eine deutliche Verbesserung <strong>der</strong> Verfügbarkeit<br />

von Pflegekräften direkt am Patienten in den Kliniken gehen muss. Diese Position wurde<br />

von den an<strong>der</strong>en beteiligten Verbänden und Institutionen geteilt. Ebenso wurde<br />

gefor<strong>der</strong>t, dass die Bedingungen zur Umsetzung für eine Teilnahme an dem Notprogramm<br />

für die beteiligten Kliniken und Fachabteilungen so unkompliziert und unbürokratisch<br />

zu halten sind, wie es mit einer gerechten Verteilung finanzieller Mittel vereinbar<br />

ist. Kliniken, die ihren Ärzten und Pflegekräften schon im Vorfeld vergleichbar bessere<br />

Arbeitsbedingungen geboten und einen relativ hohen Personalschlüssel beibehalten<br />

haben, dürfen auf keinen Fall durch das neue Stellenprogramm benachteiligt<br />

werden.<br />

Zum Redaktionsschluss dieses <strong>Tätigkeitsbericht</strong>es ist eine Fortsetzung <strong>der</strong> Beratungen<br />

geplant. Vonseiten <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> wurde ebenfalls darauf hingewiesen, dass<br />

die Reichweite des 21.000-Stellennotprogramms als kurzfristig eingeschätzt wird und<br />

sie den Auswirkungen <strong>der</strong> Leistungsverdichtung auf Ärztinnen und Ärzte mitnichten in<br />

gleicher Form Rechnung trägt. Angesichts des ärztlichen Nachwuchsmangels ist das<br />

Bundesministerium für Gesundheit daher mehr denn je aufgefor<strong>der</strong>t, in Kooperation<br />

mit den Bundeslän<strong>der</strong>n und <strong>der</strong> Ärzteschaft Maßnahmen auch gegen den Ärztemangel<br />

zu entwickeln. Ein allein auf die Pflege zentriertes Notprogramm kann keine umfassende<br />

Lösungsoption bieten. Die weiteren Diskussionen und Ergebnisse zur Umsetzung<br />

des 21.000-Stellenprogramms 2009 werden zeigen, wie weit das Bundesministerium<br />

für Gesundheit diesen For<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Ärzteschaft Rechnung tragen wird. Die<br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> hat angesichts <strong>der</strong> schwierigen Verhältnisse in den Krankenhäusern<br />

ihre weitere Mitarbeit angeboten.<br />

122


3.4.11 Krankenhaushygiene<br />

Umgang mit und Transport von Abfällen in Einrichtungen des Gesundheitswesens<br />

Der Umgang mit und die Entsorgung von Abfällen stellen Krankenhäuser oftmals vor<br />

organisatorische und finanzielle Probleme. Wenn Abfälle unzutreffen<strong>der</strong>weise als<br />

beson<strong>der</strong>s gefährlich o<strong>der</strong> infektiös eingestuft werden, kann <strong>der</strong> Abfall nicht mehr<br />

unproblematisch mit dem Hausmüll entsorgt werden, son<strong>der</strong>n muss als Gefahrgut<br />

unter beson<strong>der</strong>en Sicherheitskriterien transportiert und entsorgt werden und würde<br />

damit unnötig hohe Kosten für das Krankenhaus verursachen. Um dies zu vermeiden,<br />

beteiligt sich die <strong>Bundesärztekammer</strong> an <strong>der</strong> Erarbeitung von Empfehlungen zum<br />

Umgang mit und Transport von Krankenhausabfällen auf internationaler, europäischer<br />

sowie nationaler Ebene. Seit dem Jahr 2001 wurde die <strong>Bundesärztekammer</strong> immer wie<strong>der</strong><br />

vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung um Stellungnahmen<br />

zu Regelungen zum Transport infektiöser Substanzen gebeten.<br />

Versand von medizinischem Untersuchungsmaterial<br />

Ärztliche Versorgung<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Täglich werden innerhalb Deutschlands etwa eine viertel Million diagnostische Proben<br />

und an<strong>der</strong>e medizinische Untersuchungsmaterialien über öffentliche Verkehrswege<br />

transportiert. Dies erfolgt überwiegend zwischen den Entnahmeeinrichtungen, wie<br />

Arztpraxen, Krankenhäusern, Forschungsinstituten, Drogenberatungsstellen, Blutspendezentren<br />

u. v. m., und <strong>der</strong> jeweiligen Untersuchungseinrichtung, wie klinische<br />

und mikrobiologische Laboratorien. Neben eigenen Kurierdiensten vieler Laboratorien<br />

spielen kommerzielle Kurier- und Expressdienste, Subunternehmen, aber auch überregionale<br />

Gefahrgut-Transportdienstleister eine wesentliche Rolle. Ein nicht unbeträchtlicher<br />

Teil dieser Proben ist potentiell o<strong>der</strong> bekanntermaßen infektiös und gilt daher als<br />

ansteckungsgefährlicher Stoff. Alle an <strong>der</strong> Transportkette Beteiligten, d. h. vorrangig die<br />

Absen<strong>der</strong> aus dem medizinisch-diagnostischen und mikrobiologischen Bereich, die<br />

Beför<strong>der</strong>er, aber auch die Laboratorien als Empfänger, die meist die Verpackungen stellen,<br />

haben – unbeschadet von Allgemeinen Geschäftsbedingungen – die nationalen und internationalen<br />

Gefahrgutbestimmungen für ansteckungsgefährliche Stoffe zu beachten.<br />

Das Bundesverkehrsministerium hat zudem eine ständige Arbeitsgruppe eingerichtet,<br />

die das Ministerium im Hinblick auf Abfälle im Krankenhaus und im ambulanten<br />

Bereich sowie Transport von infektiösen Materialien im Gesundheitswesen berät. An<br />

diesen Beratungen sind neben <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> auch das Robert Koch-Institut<br />

und die Deutsche Krankenhausgesellschaft beteiligt. Das Ergebnis <strong>der</strong> Beratungen wird<br />

in Informationsblättern formuliert und dem Ausschuss des UN-Subcommittee of<br />

Experts on the Transport of Dangerous Goods von den jeweiligen Ministerien <strong>der</strong> Län<strong>der</strong><br />

zur Beratung und Verabschiedung zugeleitet. In dieser Arbeitsgruppe werden<br />

immer wie<strong>der</strong> Themen angesprochen, bei denen es notwendig ist, dass sich die Ärzteschaft<br />

positioniert. Die Beschlüsse aus nationaler Ebene werden dann auf internationaler<br />

Ebene eingebracht. Die Arbeitsgruppe tagte im Jahr <strong>2008</strong> zweimal. Gegenstand <strong>der</strong><br />

Beratungen waren Verpackungsmodalitäten von diagnostischen Proben und Transport<br />

von infektiösen Krankenhausabfällen.<br />

3<br />

123


3.4.12 Ausblick und Perspektiven <strong>der</strong> stationären Versorgung 2009<br />

Auf Basis einer beharrlichen Diskussion mit den Beteiligten seitens des Bundesministeriums<br />

für Gesundheit, Vertretern <strong>der</strong> Gesundheitspolitik, <strong>der</strong> Gesundheitsministerkonferenz<br />

und <strong>der</strong> beteiligten Verbände und Institutionen ist es gelungen, viele <strong>der</strong><br />

durch den 111. Deutschen Ärztetag <strong>2008</strong> und die <strong>Bundesärztekammer</strong> formulierten<br />

Positionen zu vermitteln. Dennoch wird es auch für die letzte Phase <strong>der</strong> Debatte zur<br />

Neugestaltung <strong>der</strong> ordnungspolitischen Rahmenbedingungen <strong>der</strong> Krankenhausgesetzgebung<br />

bis Ende Februar 2009 erfor<strong>der</strong>lich sein, nachdrücklich für die beschlossenen<br />

Positionen zu werben. Der Versuch des GKV-Spitzenverbandes, Ende November <strong>2008</strong><br />

in <strong>der</strong> Schlussphase des Gesetzgebungsverfahrens noch Vorschläge zu neuen Än<strong>der</strong>ungsanträgen<br />

zu platzieren, zeigt, dass dies unerlässlich ist.<br />

Über das aktuelle Gesetzgebungsverfahren hinaus besteht seitens <strong>der</strong> GKV zudem nach wie<br />

vor die Intention, eine Aushöhlung <strong>der</strong> Kontrahierungsverpflichtung und somit indirekt<br />

eine Unterminierung <strong>der</strong> Krankenhausplanungshoheit <strong>der</strong> Bundeslän<strong>der</strong> durchzusetzen.<br />

Ebenso wird damit zu rechnen sein, dass die Bestrebungen, größere Teile des Leistungskataloges<br />

in „Elektiv-Selektiv“-Verträgen aus <strong>der</strong> Kontrahierungspflicht ausglie<strong>der</strong>n zu wollen,<br />

voraussichtlich nach <strong>der</strong> Bundestagswahl im September 2009 wie<strong>der</strong> reaktiviert werden. Die<br />

Debatten des Jahres <strong>2008</strong> haben mehr als deutlich gezeigt, dass für eine <strong>der</strong>artige Ausgestaltung<br />

des Gesundheitssystems we<strong>der</strong> die notwendigen Rahmenbedingungen vorliegen noch<br />

ein Bedarf für Experimente dieser Art gesehen wird. Diese Einschätzung wird auch durch<br />

die laufenden Diskussionen zwischen Sozial- und Wettbewerbsrechtlern bestätigt.<br />

Auch wenn das Gesundheitssystem zunächst nur mittelbar von den Auswirkungen <strong>der</strong><br />

weltweiten Finanzkrise betroffen sein wird, werden sich die absehbaren Steuereinbrüche<br />

und <strong>der</strong> Anstieg <strong>der</strong> Nettoneuverschuldung zeitnah in <strong>der</strong> weiteren Ausrichtung <strong>der</strong><br />

stationären Versorgung in Deutschland bemerkbar machen. So ist davon auszugehen,<br />

dass nicht zuletzt kommunale Kliniken sich 2009 wie<strong>der</strong> deutlich verstärkt <strong>der</strong> Diskussion<br />

ausgesetzt sehen, ob eine Trägerstrukturän<strong>der</strong>ung den Kommunen eine finanzielle<br />

„Erleichterung“ ermöglichen könnte. Es ist daher eine Fortsetzung <strong>der</strong> Trägerstrukturän<strong>der</strong>ung<br />

und Privatisierung von Kliniken zu erwarten. Zudem werden die Kliniken<br />

notgedrungen erneut Einsparbemühungen intensivieren und die „Lösung“ vielfach<br />

über die Reduktion <strong>der</strong> Personalausstattung suchen.<br />

Wegen <strong>der</strong> nur kurzfristigen und nicht auf Dauer abgesicherten Hilfen für die Finanzierung<br />

<strong>der</strong> Krankenhäuser durch das KHRG wird mittelbar – voraussichtlich schon in<br />

2010 o<strong>der</strong> 2011 – mit weiterem gesetzlichen Nachjustierungsbedarf zu rechnen sein.<br />

Die Planungssicherheit für alle Beteiligten dürfte sich in den nächsten zwei Jahren<br />

sonst erheblich verschlechtern. Dies betrifft nicht nur die davon abhängige Patientenversorgung,<br />

son<strong>der</strong>n auch eine Million Beschäftigte in deutschen Kliniken sowie viele<br />

<strong>der</strong> darüber hinaus mit Kliniken kooperierenden Einrichtungen.<br />

Im Hinblick auf den aktuell schon existenten und sich verschärfenden Ärztemangel in<br />

deutschen Kliniken – <strong>2008</strong> konnten in deutschen Kliniken 4.000 Stellen nicht neu<br />

besetzt werden – bleibt zu hoffen, dass sowohl Bund als auch Län<strong>der</strong> die Warnungen <strong>der</strong><br />

Ärzteschaft aufgreifen und in Kooperation mit <strong>der</strong> Ärzteschaft Gegenmaßnahmen<br />

ermöglichen. Dies umfasst auch die Notwendigkeit einer Intensivierung <strong>der</strong> Krankenhausinvestitionsfinanzierungen<br />

durch die Bundeslän<strong>der</strong>.<br />

124


Ärztliche Versorgung<br />

3.5 Rehabilitation und poststationäre Versorgung<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Der wachsenden Bedeutung <strong>der</strong> Rehabilitation in Klinik und Praxis trägt die Arbeit des<br />

Ausschusses „Gesundheitsför<strong>der</strong>ung, Prävention und Rehabilitation“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

Rechnung. Unter Vorsitz von Rudolf Henke, Mitglied des Vorstandes <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong>, berät <strong>der</strong> Ausschuss die aus <strong>der</strong> ärztlichen Tätigkeit in <strong>der</strong> Rehabilitation<br />

erwachsenden Fragen und Themen wegen <strong>der</strong> engen Zusammenhänge mit<br />

<strong>der</strong> Gesundheitsför<strong>der</strong>ung und <strong>der</strong> Prävention in einem deshalb bewusst <strong>der</strong>art integriert<br />

angelegten Gremium.<br />

Nach jüngsten Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden im Jahr 2007 in den<br />

1.239 (Vorjahr: 1.255) deutschen Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen rund<br />

1,94 Mio. Patientinnen und Patienten vollstationär versorgt. Damit lag die Zahl <strong>der</strong><br />

Behandlungsfälle um 106.000 höher als 2006. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer<br />

<strong>der</strong> Patienten betrug 25,5 Tage nach 25,6 Tagen noch in 2006. Ende 2007 wurden in den<br />

Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen insgesamt 170.845 Betten – und damit<br />

rund 1.900 weniger als im Jahr 2006 – vorgehalten, die im Durchschnitt zu 79,4 %<br />

(2006: 74,6 %) belegt waren. Für die Versorgung von je 10.000 Einwohnern standen<br />

durchschnittlich 208 Betten zur Verfügung. In den Einrichtungen waren im Jahr 2007<br />

91.020 Vollzeitkräfte beschäftigt; dies entspricht einer leichten Steigerung gegenüber<br />

dem Vorjahr um rund 500. Im ärztlichen Dienst waren mit 8.193 Vollkräften geringfügig<br />

mehr als 2006 tätig.<br />

3.5.1 GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz und seine Auswirkungen auf die<br />

medizinische Rehabilitation<br />

Für Versicherte, Leistungsträger und Leistungserbringer auch im Bereich <strong>der</strong> medizinischen<br />

Rehabilitation und Teilhabe hat das 2007 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung<br />

des Wettbewerbs in <strong>der</strong> gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz<br />

– GKV-WSG) weitreichende Än<strong>der</strong>ungen mit sich gebracht, welche den<br />

Bereich <strong>der</strong> medizinischen Rehabilitation im Berichtsjahr <strong>2008</strong> nachhaltig geprägt<br />

haben und sich auch zukünftig auf das Rehabilitationsgeschehen auswirken werden.<br />

Im Zusammenhang mit den Leistungen <strong>der</strong> Pflegeversicherung wurde <strong>der</strong> Anspruch<br />

auf geriatrische Rehabilitation als ein entscheidendes Instrument zur Vermeidung,<br />

Min<strong>der</strong>ung und Verhütung einer Verschlimmerung von Pflegebedürftigkeit sowie die<br />

Einbeziehung <strong>der</strong> Pflege in die integrierte Versorgung verankert. Weiterhin wurden die<br />

spezialisierte Palliativversorgung sowie Verbesserungen bei <strong>der</strong> Hilfsmittelversorgung<br />

und <strong>der</strong> häuslichen Krankenpflege eingeführt. Die Rehabilitation für ältere Menschen<br />

wurde verbessert, damit die Betroffenen nach einem Unfall o<strong>der</strong> nach einer Krankheit<br />

nicht in einem Pflegeheim untergebracht werden müssen, son<strong>der</strong>n in ihrem gewohnten<br />

häuslichen Umfeld bleiben können. Gerade mit dem Ausbau <strong>der</strong> ambulanten Palliativversorgung<br />

ist dem Wunsch vieler schwer kranker Menschen Rechnung getragen<br />

worden, in ihrer häuslichen Umgebung bleiben zu können. Ferner wurde im<br />

Zusammenhang mit <strong>der</strong> spezialisierten ambulanten Palliativversorgung die Übernah-<br />

3<br />

125


me <strong>der</strong> Kosten für die Behandlungspflege durch die Krankenkassen für Personengruppen<br />

mit beson<strong>der</strong>s hohem Versorgungsbedarf geregelt. Zudem ist die Einbeziehung <strong>der</strong><br />

Pflege in die integrierte Versorgung vorgesehen. Dem entspricht, dass im SGB XI<br />

(Gesetzliche Pflegeversicherung) <strong>der</strong> durchgängige Verweis auf die medizinische Rehabilitation<br />

angelegt ist. Hierdurch ist zu erwarten, dass es künftig auch im Bereich <strong>der</strong><br />

Pflege zur Umsetzung des bestehenden Vorrangs <strong>der</strong> Rehabilitation vor Pflege und<br />

dementsprechend zur Anwendung von Assessments bei <strong>der</strong> Bestimmung <strong>der</strong> Pflegestufen<br />

nach dem SGV XI kommen wird.<br />

Insgesamt gibt das GKV-WSG zu erkennen, dass die große Zahl chronisch kranker<br />

Menschen und <strong>der</strong> demographische Wandel, <strong>der</strong> mit einem Anstieg chronischer<br />

Erkrankungen verbunden ist, eine stärkere rehabilitative Orientierung des Gesundheitssystems<br />

erfor<strong>der</strong>n wird. Neben <strong>der</strong> vorerwähnten geriatrischen Rehabilitation und<br />

den sogenannten Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen (§§ 24, 41 SGB V) sind nunmehr<br />

durch eine entsprechende Än<strong>der</strong>ung des § 40 SGB V sämtliche Leistungen von bisher<br />

Ermessens- zu Regel- bzw. Pflichtleistungen bestimmt worden.<br />

Unter <strong>der</strong> Zielsetzung, Qualitätssicherung auch in stationären Rehabilitationseinrichtungen<br />

stärker zu etablieren, hat das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz mit <strong>der</strong> Neueinfügung<br />

des § 20 Abs. 2 a SGB IX bestimmt, dass die Spitzenverbände <strong>der</strong> Rehabilitationsträger<br />

im Rahmen <strong>der</strong> Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation grundsätzliche<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen an ein einrichtungsbezogenes Qualitätsmanagement nach § 20 Abs. 2<br />

Satz 1 sowie ein einheitliches unabhängiges Zertifizierungsverfahren zu vereinbaren<br />

haben, mit dem die erfolgreiche Umsetzung des Qualitätsmanagements in regelmäßigen<br />

Abständen nachgewiesen wird. Die für die Wahrnehmung <strong>der</strong> Interessen <strong>der</strong> stationären<br />

Rehabilitationseinrichtungen auf Bundesebene maßgeblichen Spitzenverbänden<br />

sowie die Verbände behin<strong>der</strong>ter Menschen einschließlich <strong>der</strong> Verbände <strong>der</strong> Wohlfahrtspflege,<br />

<strong>der</strong> Selbsthilfegruppen und <strong>der</strong> Interessenvertretungen behin<strong>der</strong>ter<br />

Frauen haben im Rahmen <strong>der</strong> Erfüllung dieser gesetzlichen Aufgabe Gelegenheit zur<br />

Stellungnahme erhalten.<br />

Von beson<strong>der</strong>er Bedeutung ist vor allem für die Leistungserbringer, dass nach <strong>der</strong> neuen<br />

gesetzlichen Regelung stationäre Rehabilitationseinrichtungen künftig nur dann als<br />

geeignet anzusehen sind, wenn sie in diesem Sinne zertifiziert sind.<br />

Die Vereinbarung grundsätzlicher Anfor<strong>der</strong>ungen an die Qualitätssicherung auf Ebene<br />

<strong>der</strong> Selbstverwaltung hat <strong>der</strong> Gesetzgeber vor dem Hintergrund <strong>der</strong> Erkenntnis vorgeschrieben,<br />

dass internes Qualitätsmanagement und externe Qualitätssicherung Markenzeichen<br />

einer qualitativ hochwertigen medizinischen Rehabilitation sind. Die Verpflichtung<br />

<strong>der</strong> Leistungserbringer zur Sicherung und Weiterentwicklung <strong>der</strong> Qualität<br />

ergibt sich aus § 135 a SGB V, wonach sie verpflichtet sind, sich an einrichtungsübergreifenden<br />

Maßnahmen <strong>der</strong> Qualitätssicherung zu beteiligen sowie ein einrichtungsinternes<br />

Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln. Das Ziel des<br />

Gesetzgebers ist es mithin, dass die Qualität <strong>der</strong> stationären Rehabilitation für alle Vertragseinrichtungen<br />

garantiert werden soll und dass zu diesem Zweck Rehabilitationseinrichtungen<br />

regelmäßig unabhängig zu zertifizieren sind. Für die Zertifizierung sind<br />

gemeinsame Qualitätsstandards <strong>der</strong> gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung<br />

zugrunde zu legen.<br />

126


Ärztliche Versorgung<br />

Die grundsätzlichen Anfor<strong>der</strong>ungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement<br />

sind Anfang <strong>2008</strong> in einem ersten Schritt durch eine Arbeitsgruppe <strong>der</strong> Bundesarbeitsgemeinschaft<br />

für Rehabilitation bereits erarbeitet, aber noch nicht verabschiedet worden.<br />

Sie werden zudem zu einem späteren Zeitpunkt noch um ein entsprechendes Manual<br />

ergänzt und näher erläutert werden. Als zweiter Schritt ist ferner in einem engen zeitlichen<br />

Rahmen hierzu bis Anfang 2009 – also nach Redaktionsschluss dieses <strong>Tätigkeitsbericht</strong>es<br />

– ein einheitliches, unabhängiges Zertifizierungsverfahren zu vereinbaren.<br />

Als Konkretisierung des neu gefassten § 20 SGB IX haben im Frühjahr <strong>2008</strong> die Spitzenverbände<br />

<strong>der</strong> Krankenkassen gemeinsam und einheitlich mit den für die Wahrnehmung<br />

<strong>der</strong> Interessen von Einrichtungen <strong>der</strong> stationären Vorsorge sowie <strong>der</strong> ambulanten<br />

und stationären Rehabilitation auf Bundesebene maßgeblichen Spitzenorganisationen<br />

eine Vereinbarung zur externen Qualitätssicherung und zum einrichtungsinternen<br />

Qualitätsmanagement in <strong>der</strong> stationären und ambulanten Rehabilitation und <strong>der</strong> stationären<br />

Vorsorge nach § 137 d Abs. 1, 2 und 4 SGB V geschlossen. Gemäß des ihr nach<br />

§ 137 d Abs. 4, Satz 2 SGB V zustehenden Stellungnahmerechts hat die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

mit Schreiben vom 15.05.<strong>2008</strong> gegenüber dem hier fe<strong>der</strong>führenden Verband<br />

<strong>der</strong> Angestellten-Krankenkassen e.V. zum Ausdruck gebracht, dass die Vereinbarung<br />

den Versuch darstellt, die Anfor<strong>der</strong>ungen in <strong>der</strong> Vorschrift des § 137 d SGB V in Verbindung<br />

mit § 20 SGB IX zu konkretisieren. Die Stellungnahme kommt zu dem Ergebnis,<br />

dass die beschriebenen Eckpunkte für einrichtungsinternes Qualitätsmanagement<br />

den dabei hierfür mittlerweile etablierten Standards entsprechen. Die über den Vereinbarungstext<br />

hinausgehende und detailliertere Konkretisierung <strong>der</strong> Qualitätsmanagementstrukturen<br />

spiegelt über weite Teile Anfor<strong>der</strong>ungen wi<strong>der</strong>, wie sie z. B. in DIN ISO<br />

9000:2000 nie<strong>der</strong>gelegt sind. Sollte die Einrichtung eine Zertifizierung anstreben, wird<br />

konsequenterweise in <strong>der</strong> Vereinbarung auf bereits zur Verfügung stehende Zertifizierungsverfahren<br />

verwiesen. Die Anfor<strong>der</strong>ungen an das einrichtungsinterne Qualitätsmanagement<br />

sind in sich schlüssig, weil sich allenfalls die Frage stellen kann, ob <strong>der</strong><br />

Katalog für ambulante o<strong>der</strong> kleinere stationäre Einrichtungen – im Sinne einer möglichen<br />

Überfor<strong>der</strong>ung – angemessen ist. Die gemeinsame Erklärung im Rahmen <strong>der</strong><br />

Vereinbarung, welche Sorge tragen soll, dass etablierte und neue Qualitätsmanagementverfahren<br />

gegenseitige Anerkennung finden, ist positiv zu bewerten. Nicht zuletzt<br />

hierdurch wird die Zielsetzung deutlich, den Aufwand zum Nachweis von Qualitätssicherung<br />

bzw. Qualitätsmanagement in überschaubaren Grenzen zu halten.<br />

Der Ausschuss „Gesundheitsför<strong>der</strong>ung, Prävention und Rehabilitation“ hat in seiner<br />

Sitzung am 11.02.<strong>2008</strong> diese Entwicklungen positiv zur Kenntnis genommen, aber auch<br />

auf die Notwendigkeit einer weiteren kritischen Beobachtung und Positionierung <strong>der</strong><br />

Ärzteschaft im Bezug auf diese von den Spitzenverbänden <strong>der</strong> Rehabilitationsträger zu<br />

setzenden Anfor<strong>der</strong>ungen an ein einrichtungsbezogenes Qualitätsmanagement sowie<br />

ein einheitliches, unabhängiges Zertifizierungsverfahren hingewiesen.<br />

3.5.2 Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation – BAR<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Aufgabe <strong>der</strong> Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (Frankfurt am Main) ist es,<br />

die Vielfalt <strong>der</strong> Initiativen im Bereich <strong>der</strong> Rehabilitation zu und zu stärken. In <strong>der</strong><br />

Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation arbeiten die Spitzenorganisationen <strong>der</strong><br />

3<br />

127


Rentenversicherung, <strong>der</strong> Unfallversicherung, <strong>der</strong> Krankenversicherung, <strong>der</strong> Hauptfürsorgestellen<br />

und <strong>der</strong> überörtlichen Träger <strong>der</strong> Sozialhilfe unter Mitwirkung <strong>der</strong> Ärzteschaft<br />

mit Bund und Län<strong>der</strong>n zusammen. Die Aufgaben <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft<br />

umfassen insbeson<strong>der</strong>e die Konkretisierung und Harmonisierung <strong>der</strong> Voraussetzungen<br />

und Inhalte von Rehabilitationsmaßnahmen sowie die Verbesserung <strong>der</strong><br />

Zusammenarbeit aller an <strong>der</strong> Rehabilitation Beteiligten. In dem vor allem für Fragen <strong>der</strong><br />

medizinischen, aber auch <strong>der</strong> beruflichen und sozialen Rehabilitation zuständigen<br />

„Sachverständigenrat <strong>der</strong> Ärzteschaft“ <strong>der</strong> Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation<br />

sind die Kassenärztliche Bundesvereinigung durch Dr. Wolfgang Aubke und die<br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> durch Dr. Hans-Jürgen Maas als für diesen Bereich zuständiger<br />

Geschäftsführer vertreten. Hiermit ist zwar die <strong>Bundesärztekammer</strong> seit nunmehr drei<br />

Jahrzehnten neben <strong>der</strong> Kassenärztlichen Bundesvereinigung im Sachverständigenrat<br />

<strong>der</strong> Ärzteschaft bei <strong>der</strong> Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation vertreten, an<strong>der</strong>s<br />

als die Kassenärztliche Bundesvereinigung ist sie jedoch aus nach Auffassung <strong>der</strong><br />

Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation satzungsrechtlich bestimmten Gründen<br />

nicht Mitglied dieser Arbeitsgemeinschaft und gehört somit we<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

noch <strong>der</strong>en Vorstand als Entscheidungsträger an.<br />

Im Berichtsjahr <strong>2008</strong> hat <strong>der</strong> Sachverständigenrat <strong>der</strong> Ärzteschaft als aktuelles Projekt<br />

einen primär für die Zielgruppe <strong>der</strong> nie<strong>der</strong>gelassenen Ärzte gedachten ICF-Praxisleitfaden<br />

in Broschürenform erstellt. Ausgangspunkt für die Entwicklung eines solchen Leitfadens<br />

war die zunehmende Bedeutung <strong>der</strong> Internationalen Klassifikation <strong>der</strong> Funktionsfähigkeit,<br />

Behin<strong>der</strong>ung und Gesundheit (ICF) <strong>der</strong> WHO für den Bereich <strong>der</strong> Rehabilitation<br />

und an <strong>der</strong>en Schnittstellen (Reha-Zugangsverfahren und Reha-Nachsorge),<br />

an denen vor allem <strong>der</strong> nie<strong>der</strong>gelassene Arzt eingebunden ist. Die ICF stellt eine Konzeption<br />

dar, mit <strong>der</strong> die bio-psycho-sozialen Dimensionen chronischer Krankheiten und<br />

Behin<strong>der</strong>ungen systematisch erfasst und die rehabilitativen Interventionen noch stärker<br />

auf den individuellen Bedarf ausgerichtet werden können. Dies bedeutet auch eine<br />

Ergänzung des bio-medizinischen Modells (ICD) um das bio-psycho-soziale Modell<br />

(ICF).<br />

Einen beson<strong>der</strong>en Anlass für die Entwicklung eines ICF-Praxisleitfadens speziell für<br />

den Bereich <strong>der</strong> nie<strong>der</strong>gelassenen Ärzte stellen die auf die ICF abgestellten „Richtlinien<br />

über Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (Rehabilitations-Richtlinien) nach<br />

§ 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 SGB V“ des Gemeinsamen Bundesausschusses dar, die bereits<br />

am 01.04.2004 in Kraft getreten sind. Diese sind Grundlage für die Verordnung von<br />

Reha-Leistungen im Recht <strong>der</strong> Krankenversicherung und insofern sind die meisten<br />

nie<strong>der</strong>gelassenen Ärzte mit <strong>der</strong> ICF bereits konfrontiert worden. Die Kenntnisse hierüber<br />

sind allerdings immer noch unzureichend, sodass weiterhin großer Informationsund<br />

Schulungsbedarf zur ICF besteht.<br />

Dieser Praxisleitfaden zur Nutzung <strong>der</strong> ICF, erstellt von einer Arbeitsgruppe des Sachverständigenrates<br />

<strong>der</strong> Ärzteschaft <strong>der</strong> BAR, wendet sich insbeson<strong>der</strong>e an die in Rehabilitationseinrichtungen<br />

tätigen Ärzte und Therapeuten, um sie mit <strong>der</strong> Konzeption <strong>der</strong><br />

Internationalen Klassifikation <strong>der</strong> Funktionsfähigkeit, Behin<strong>der</strong>ung und Gesundheit<br />

(ICF) vertraut zu machen und sie ihnen als eine Grundlage für die systematische Erfassung<br />

<strong>der</strong> bio-psycho-sozialen Aspekte unter beson<strong>der</strong>er Berücksichtigung <strong>der</strong> Kontextfaktoren<br />

näher zu bringen. Dies bedeutet eine Ergänzung des krankheitsbezogenen biomedizinischen<br />

Modells um das sogenannte bio-psycho-soziale Modell <strong>der</strong> ICF.<br />

128


Ärztliche Versorgung<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Die Orientierung <strong>der</strong> medizinischen Rehabilitation an <strong>der</strong> ICF-Konzeption wird zunehmend<br />

vorausgesetzt. Der trägerübergreifend konzipierte Praxisleitfaden bedient sich<br />

verschiedener Textmodule aus dem ersten ICF-Praxisleitfaden und vermittelt einen Einblick<br />

in die Bedeutung und Anwendungsmöglichkeiten <strong>der</strong> ICF in <strong>der</strong> praktischen<br />

Rehabilitationsarbeit und zeigt damit Lösungen auf, wie die theoretischen Konzepte<br />

praktisch umgesetzt werden können. Er ist insbeson<strong>der</strong>e auch auf die ICF-bezogenen<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen und die daraus resultierenden zukünftigen Herausfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> weiteren<br />

Organisationsentwicklung von Rehabilitationseinrichtungen ausgerichtet.<br />

Der Leitfaden kann als PDF-Datei auf <strong>der</strong> Internetseite http://www.bar-frankfurt.de heruntergeladen<br />

werden.<br />

Im Vor<strong>der</strong>grund <strong>der</strong> Arbeit des Sachverständigenrates <strong>der</strong> Bundesarbeitsgemeinschaft<br />

für Rehabilitation stand im Berichtsjahr <strong>2008</strong> weiterhin die Erarbeitung eines Positionspapiers<br />

zu „Perspektiven <strong>der</strong> Rehabilitation“. Mit diesen Eckpunkten zur Weiterentwicklung<br />

<strong>der</strong> Rehabilitation soll nach <strong>der</strong> Zielsetzung des Sachverständigenrates ein<br />

Beitrag zur Bewältigung zukünftiger Herausfor<strong>der</strong>ungen, die sich beispielsweise aus<br />

<strong>der</strong> demographischen Entwicklung ergeben, sowie zur Zukunftssicherung <strong>der</strong> Rehabilitation<br />

im Gesundheitswesen geleistet werden. Im Verlaufe <strong>der</strong> Erarbeitung wurde vor<br />

dem Hintergrund <strong>der</strong> komplexen Strukturen und Versorgungsabläufe sowie <strong>der</strong> ökonomischen<br />

und politischen Implikationen <strong>der</strong> Rehabilitationsversorgung rasch deutlich,<br />

dass eine Beschränkung auf die beson<strong>der</strong>en sozialmedizinischen Kompetenzbereiche<br />

des Sachverständigenrates und seiner Mitglie<strong>der</strong> notwendig war. Ausgehend von den<br />

verän<strong>der</strong>ten Rahmenbedingungen in <strong>der</strong> Rehabilitationsversorgung im Spannungsfeld<br />

zwischen Ökonomie und Qualität ist <strong>der</strong> Fokus auf eine stärkere Berücksichtung individueller<br />

Bedarfskonstellationen, auf die Strukturierung von Leistungen an Hand von<br />

Erkenntnissen <strong>der</strong> evidenzbasierten Medizin und auf Erfahrungen aus entsprechenden<br />

Leitlinien und Empfehlungen gelegt worden.<br />

Das nach über dreijähriger Vorarbeit vom Sachverständigenrat <strong>der</strong> Ärzteschaft und dem<br />

Vorstand <strong>der</strong> BAR Mitte <strong>2008</strong> verabschiedete Positionspapier „Perspektiven <strong>der</strong> Rehabilitation“<br />

geht davon aus, dass vor dem Hintergrund des zunehmenden Wettbewerbs<br />

auch für rehabilitative Leistungen innerhalb <strong>der</strong> Europäischen Union sich die in<br />

Deutschland ausgebildete rehabilitative Versorgung im internationalen Vergleich für<br />

die Herausfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Zukunft gut gerüstet sehen kann. Die Zunahme chronischer<br />

Erkrankungen, von Multimorbidität und altersassoziierten Erkrankungen gehen<br />

mit einer Zunahme von aktivitäts- und teilhaberelevanten Schädigungen und Beeinträchtigungen<br />

einher, die ihrerseits erheblichen Unterstützungsbedarf bei Verlust von<br />

Selbständigkeit und Autonomie nach sich ziehen. Gleichzeitig nimmt bei zunehmen<strong>der</strong><br />

Eigenständigkeit vieler Menschen und weiter fallenden Bevölkerungszahlen die Bedeutung<br />

von Autonomie und Fähigkeiten zu selbständigem Handeln im Einzelfall zu. Der<br />

Wunsch, auch durch präventive Maßnahmen den komplexer werdenden Belastungen<br />

des Alltags gewachsen zu bleiben, verstärkt sich. Dies erfor<strong>der</strong>t in Ergänzung zur För<strong>der</strong>ung<br />

adäquater präventiver Maßnahmen eine Zielorientierung <strong>der</strong> Rehabilitation von<br />

<strong>der</strong> Herstellung <strong>der</strong> Erwerbsfähigkeit bis hin zum Erhalt von Selbstständigkeit und<br />

Autonomie auch bei fehlen<strong>der</strong> Aussicht auf Wie<strong>der</strong>einglie<strong>der</strong>ung in das Erwerbsleben.<br />

Dem betrieblichen Einglie<strong>der</strong>ungsmanagement und <strong>der</strong> geriatrischen Rehabilitation,<br />

welche weiterentwickelt und ausgebaut werden müssen, wird darüber hinaus eine<br />

3<br />

129


zunehmende Bedeutung zukommen. Die wesentlichen Kernaussagen dieses Positionspapiers<br />

können wie folgt zusammengefasst werden:<br />

– Die Rehabilitation- und Teilhabeplanung müssen sich „wie aus einer Hand“ über alle<br />

Versorgungsbereich erstrecken.<br />

– Die Ausrichtung <strong>der</strong> Rehabilitation auf individuelle Bedarfe muss auf <strong>der</strong> Grundlage<br />

einer konsequenten Anwendung <strong>der</strong> Internationalen Klassifikation <strong>der</strong> Funktionsfähigkeit,<br />

Behin<strong>der</strong>ung und Gesundheit (ICF) erfolgen.<br />

– Wunsch- und Wahlrecht sowie das Persönliche Budget können die Autonomie <strong>der</strong><br />

Betroffenen stärken.<br />

– Sozialmedizinisch nicht begründbare Unterschiede in <strong>der</strong> frührehabilitativen Versorgung<br />

müssen beseitigt werden.<br />

– Zugangssteuerung und Durchführung <strong>der</strong> Rehabilitation sollen wissenschaftlich fundiert<br />

erfolgen.<br />

– Die Nachhaltigkeit von Rehabilitationsleistungen muss erhöht werden.<br />

– In <strong>der</strong> Aus-, Fort- und Weiterbildung besteht Handlungsbedarf für alle am Rehabilitationsprozess<br />

beteiligten Berufsgruppen.<br />

– Prävention und Rehabilitation müssen stärker aufeinan<strong>der</strong> abgestimmt sein.<br />

3.5.3 REHACare International <strong>2008</strong><br />

Die <strong>Bundesärztekammer</strong> ist seit <strong>der</strong> REHA ‘81 als dem ersten internationalen Rehabilitationskongress<br />

in <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland neben einer Vielzahl weiterer Organisationen,<br />

Verbände, Behörden und Ministerien kontinuierlich an diesem weltweit<br />

größten Fachkongress und zugleich auch wichtiger nationaler Plattform für die Rehabilitationswelt<br />

beteiligt.<br />

Im Berichtsjahr <strong>2008</strong> fand die REHACare International – wie<strong>der</strong> unter ideeller Mitträgerschaft<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> – vom 15. bis 18.10.<strong>2008</strong> in <strong>der</strong> Messe Düsseldorf<br />

statt. Über 52.000 Besucher informierten sich über die von 758 Ausstellern aus 29 Län<strong>der</strong>n<br />

vorgestellten Produkte und Dienstleistungen sowie über Hilfsmittel aus dem<br />

Bereich von Rehabilitation und Pflege. Die REHACare International <strong>2008</strong> und mit ihr<br />

<strong>der</strong> REHACare-Kongress – diesmal unter dem Motto „Wohn(t)raum – Selbstbestimmtes<br />

Wohnen mit Service und Technik in allen Lebensphasen“ stieß auf großen Zuspruch<br />

<strong>der</strong> Besucher und Teilnehmer. In den fachspezifischen Vorträgen und Workshops wurde<br />

eine Vielzahl in diesem Zusammenhang stehen<strong>der</strong> sozialpolitischer Themen erörtert.<br />

Bevölkerungsrückgang und Alterung führen zu neuen Herausfor<strong>der</strong>ungen für<br />

unsere Gesellschaft. Der Kongress nahm Bezug zu dieser Thematik und stellte innovative<br />

– nicht nur technische – Lösungsansätze vor. Im Focus standen „intelligente“ Technologien,<br />

die das Leben älterer und/o<strong>der</strong> hilfebedürftiger Menschen erleichtern und<br />

unterstützen, so dass diese die Chance erhalten, selbstbestimmt in ihrem häuslichem<br />

Umfeld leben zu können. Berichtet wurde über praxisrelevante, bereits erprobte technologische<br />

Anwendungen und über technikunterstützte Dienstleistungen, die das alltägliche<br />

Leben im Wohnraum komfortabler und sicherer gestalten können. Ferner wurden<br />

Entwicklungen vorgestellt, die eine häusliche Gesundheitsvor- und Fürsorge<br />

ermöglichen sowie Betreuungs- und Pflegeprozesse vereinfachen.<br />

130


3.5.4 Beirat für die Teilhabe behin<strong>der</strong>ter Menschen<br />

Ärztliche Versorgung<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

In <strong>der</strong> Politik hat seit 1998 ein Paradigmenwechsel für behin<strong>der</strong>te Menschen stattgefunden.<br />

Bundesregierung und Gesetzgeber haben die rechtlichen Grundlagen dafür<br />

geschaffen, dass behin<strong>der</strong>te Menschen ihr Leben so weit wie möglich in freier Selbstbestimmung<br />

gestalten und am Leben in <strong>der</strong> Gesellschaft umfassend teilhaben können.<br />

Mit dem Inkrafttreten des Sozialgesetzbuches IX „Rehabilitation und Teilhabe behin<strong>der</strong>ter<br />

Menschen“ am 01.07.2001 hat dieser Paradigmenwechsel seinen Höhepunkt<br />

gefunden. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum SGB IX wurde ein Beirat für<br />

Teilhabe behin<strong>der</strong>ter Menschen im Bundesministerium für Arbeit und Soziales<br />

(BMAS) gebildet, <strong>der</strong> es in Fragen <strong>der</strong> Teilhabe behin<strong>der</strong>ter Menschen berät und bei Aufgaben<br />

<strong>der</strong> Koordinierung unterstützt. Zu den Aufgaben des Beirates gehören insbeson<strong>der</strong>e<br />

auch die Unterstützung bei <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung von Rehabilitationseinrichtungen und<br />

die Mitwirkung bei <strong>der</strong> Vergabe <strong>der</strong> Mittel <strong>der</strong> Ausgleichsfonds sowie die Anregung und<br />

Koordinierung von Maßnahmen zur Evaluierung <strong>der</strong> gesetzlichen Regelungen im Rahmen<br />

<strong>der</strong> Rehabilitationsforschung. Als forschungsbegleiten<strong>der</strong> Ausschuss unterstützt<br />

er das BMAS bei <strong>der</strong> Festlegung von Fragestellungen und Kriterien. Das BMAS trifft<br />

Entscheidungen über die Vergabe <strong>der</strong> Mittel des Ausgleichsfonds nur auf Grund von<br />

Vorschlägen des Beirats.<br />

Der Beirat besteht aus 48 Mitglie<strong>der</strong>n. Erstmalig aufgenommen als Mitglie<strong>der</strong> sind die<br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> und die Kassenärztliche Bundesvereinigung. Der vorher bestehende<br />

Beirat für behin<strong>der</strong>te Menschen sah diese Mitgliedschaft nicht vor. Für die<br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> ist Rudolf Henke, Vorsitzen<strong>der</strong> des Ausschusses „Gesundheitsför<strong>der</strong>ung,<br />

Prävention und Rehabilitation“, als Mitglied sowie Dr. Annegret Schoeller als<br />

seine Stellvertreterin vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales berufen worden.<br />

Weitere Mitglie<strong>der</strong> sind Vertreter <strong>der</strong> Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Verwaltungsrat<br />

<strong>der</strong> Bundesanstalt für Arbeit, Behin<strong>der</strong>tenverbände, die Bundesvereinigung <strong>der</strong> kommunalen<br />

Spitzenverbände, Integrationsämter, die Bundesanstalt für Arbeit, die Spitzenverbände<br />

<strong>der</strong> Krankenkassen, die Spitzenvereinigungen <strong>der</strong> Träger <strong>der</strong> gesetzlichen<br />

Unfallversicherung, <strong>der</strong> Verband deutscher Rentenversicherungsträger, die Bundesarbeitsgemeinschaft<br />

<strong>der</strong> überörtlichen Träger <strong>der</strong> Sozialhilfe, die Bundesarbeitsgemeinschaft<br />

<strong>der</strong> freien Wohlfahrtspflege, die Bundesarbeitsgemeinschaft für unterstützte<br />

Beschäftigung, die Arbeitsgemeinschaften <strong>der</strong> Einrichtungen <strong>der</strong> medizinischen Rehabilitation,<br />

die Berufsför<strong>der</strong>ungswerke, die Berufsbildungswerke, die Werkstätten für<br />

behin<strong>der</strong>te Menschen und <strong>der</strong> Integrationsfirmen sowie Interessenvertreter ambulanter<br />

und stationärer Rehabilitationseinrichtungen auf Bundesebene. Zweimal im Jahr<br />

tagt dieses Gremium und achtet darauf, dass die Rehabilitationsträger dieses Gesetz mit<br />

Leben füllen.<br />

Ausblick<br />

Aufgabe ist, dass die Versicherungsträger ihre Zusammenarbeit im Sinne des zu Rehabilitierenden<br />

verbessern. Im Mittelpunkt muss <strong>der</strong> zu rehabilitierende Mensch stehen; er<br />

muss möglichst ohne Reibungsverluste durch das System geführt werden. Mit Inkrafttreten<br />

eines persönlichen Budgets kann diese wichtige Aufgabe auch erfüllbar sein.<br />

3<br />

131


3.6 Betriebsärztliche Versorgung<br />

Derzeit sind in Deutschland mehr als 30 Millionen Vollbeschäftigte in mehr als drei<br />

Millionen Betrieben gesetzlich unfallversichert. Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz hat<br />

<strong>der</strong> Unternehmer die Aufgabe, Gefahren durch die berufliche Tätigkeit von Beschäftigten<br />

abzuwenden. Für diese Aufgabe kann er Experten, wie Betriebsärzte für gesundheitliche<br />

Belange o<strong>der</strong> für technische Fragen Fachkräfte für Arbeitssicherheit, bestellen.<br />

Die Gesundheit zu erhalten und zu för<strong>der</strong>n, aus dem Arbeitsleben resultierende schädliche<br />

Einflüsse zu verhin<strong>der</strong>n, Krankheiten und Gesundheitsschäden früh zu erkennen<br />

sowie eine berufliche Wie<strong>der</strong>einglie<strong>der</strong>ung nach länger dauerndem krankheitsbedingten<br />

Ausfall zu begleiten, ist Ziel einer wirksamen Gesundheitsvorsorge am Arbeitsplatz.<br />

Insbeson<strong>der</strong>e vor dem Hintergrund neuer rechtlicher Grundlagen haben die hierauf<br />

ausgerichteten Bemühungen <strong>der</strong> Arbeitsmedizin an Bedeutung gewonnen. Angesichts<br />

zunehmen<strong>der</strong> Erkenntnisse über arbeitsbedingte Erkrankungen hat sich in den letzten<br />

Jahrzehnten die Arbeitsmedizin zu einer weiteren, vierten Säule im Gesundheitswesen<br />

neben <strong>der</strong> ambulanten und stationären Versorgung sowie dem öffentlichen Gesundheitsdienst<br />

entwickelt. Aus diesem Grund erfährt die Arbeitsmedizin eine beson<strong>der</strong>e<br />

Unterstützung in <strong>der</strong> ärztlichen Selbstverwaltung, indem Beson<strong>der</strong>heiten <strong>der</strong> Arbeitsmedizin<br />

in den Arbeitsmedizin-Gremien <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> unter dem Vorsitz<br />

von Dr. Udo Wolter, Präsident <strong>der</strong> Landesärztekammer Brandenburg und Mitglied des<br />

Vorstandes <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, erörtert und Maßnahmen eingeleitet werden.<br />

3.6.1 Betriebliche Fort- und Weiterbildung<br />

Demographische Herausfor<strong>der</strong>ung in <strong>der</strong> Arbeits- und Betriebsmedizin/Statistik<br />

„Arbeitsmedizinische Fachkunde“<br />

Aktuell versorgen 12.266 Ärztinnen und Ärzte mit arbeitsmedizinischer Fachkunde die<br />

Beschäftigten in den Betrieben. Gegenüber dem Vorjahr ist <strong>der</strong>en Anzahl mit einer Verringerung<br />

von 0,1 % in etwa konstant geblieben (Stand: 31. Dezember 2007). Die Anzahl<br />

<strong>der</strong> Ärztinnen und Ärzte mit <strong>der</strong> Facharztqualifikation „Arbeitsmedizin“ hat sich dagegen<br />

um 1,7 % erhöht. Erwartungsgemäß hat sich <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> Betriebsärzte mit <strong>der</strong><br />

arbeitsmedizinischen Fachkunde nach § 6 Abs. 2 Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte<br />

und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (BGV A2) um 26 % verringert, da die Möglichkeit<br />

<strong>der</strong> „Learning-by-doing“-Weiterbildung aus Qualitätssicherungsgründen von<br />

allen Landesärztekammern abgeschafft wurde. Diejenigen, die noch aufgeführt sind,<br />

begannen ihre Weiterbildung noch nach <strong>der</strong> vorherigen Weiterbildungsordnung von<br />

1992 (siehe Tabelle 1 und Abbildung 1, S. 435).<br />

Um einen Überblick über die Altersverteilung von Betriebsärzten zu bekommen, wurde<br />

die Statistik „Arbeitsmedizinische Fachkunde“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> um eine weitere<br />

Analyse nach Altersgruppen erweitert. Diese Analyse nach Altersgruppen führt zu<br />

einer besorgniserregenden Bilanz. 4.110 Ärztinnen und Ärzte sind bereits 65 Jahre alt<br />

und älter. Weitere 1.729 sind 60 bis 64 Jahre alt. Dies bedeutet, dass 47,2 % aller Betriebs-<br />

132


Ärztliche Versorgung<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

ärztinnen und Betriebsärzte 60 Jahre o<strong>der</strong> älter sind. Von diesen sind sehr viele zwar<br />

noch betriebsärztlich tätig, jedoch ist abzusehen, dass sie demnächst dem Arbeitsmarkt<br />

nicht mehr zur Verfügung stehen werden (siehe Tabelle 2 und Abbildung 2, S. 436).<br />

Das Fach Arbeitsmedizin scheint für den ärztlichen Nachwuchs wenig attraktiv zu sein.<br />

Die Zahl <strong>der</strong> Ärztinnen und Ärzte, die in einem Alter unter 35 Jahren mit arbeitsmedizinischer<br />

Fachkunde betriebsärztlich tätig sind, hat sich gegenüber dem Vorjahr um<br />

34,3 % verringert – es waren bundesweit nur 44. Die Zahl <strong>der</strong> 35- bis 39-Jährigen beträgt<br />

nur 410 mit einer Verringerung gegenüber dem Vorjahr um 19,1 %. Die Verringerung<br />

<strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> 40- bis 44-Jährigen beträgt 1,9 % bei einer absoluten Anzahl von 1.109.<br />

Die Zahlen zeigen, dass in den nächsten Jahren mehr Betriebsärztinnen und Betriebsärzte<br />

aus <strong>der</strong> betriebsärztlichen Tätigkeit ausscheiden als nachwachsen werden. Es ist<br />

aber bemerkenswert, dass trotz dieser Zahlen <strong>der</strong>zeit noch kein Mangel an Betriebsärztinnen<br />

und -ärzten zu verzeichnen ist. Dies ist damit zu erklären, dass viele Betriebsärztinnen<br />

und -ärzte auch im Alter von über 65 Jahren noch weiterhin betriebsärztlich<br />

tätig sind. Es ist daher davon auszugehen, dass sich Probleme nur mit einer Latenz entwickeln<br />

werden und deshalb in nächster Zukunft noch kein Mangel entstehen wird, da<br />

mit <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitigen Zahl <strong>der</strong> Betriebsärztinnen und -ärzte <strong>der</strong> betriebsärztliche Versorgungsbedarf<br />

noch geraume Zeit gedeckt werden kann. Dennoch müssen schon jetzt<br />

Überlegungen angestellt werden, wie Anreize für die arbeitsmedizinische Weiterbildung<br />

gesetzt werden können, um mittel- und langfristig den Nachwuchs zu sichern.<br />

Werden betriebsärztlich tätige Ärztinnen und Ärzte zu den Arbeitsbedingungen befragt,<br />

werden die geringe Entlohnung und die damit einhergehende geringe Anerkennung<br />

ihrer Tätigkeit, insbeson<strong>der</strong>e in überbetrieblichen Diensten, kritisiert. Auch werden die<br />

Weiterbildungsbedingungen, insbeson<strong>der</strong>e in überbetrieblichen Diensten, beklagt, ebenso<br />

wie erschwerte Möglichkeiten <strong>der</strong> Fortbildung.<br />

Es müssen daher intensive Anstrengungen unternommen werden, um dem betriebsärztlichen<br />

Nachwuchs faire und interessante Weiterbildungs- und Tätigkeitsmöglichkeiten<br />

anzubieten. Nur so kann auch in Zukunft die betriebsärztliche Versorgung <strong>der</strong><br />

Beschäftigten in den Betrieben sichergestellt werden.<br />

Handlungsoptionen zur Begegnung <strong>der</strong> Nachwuchsproblematik in <strong>der</strong> Arbeitsmedizin<br />

können sein:<br />

Verbesserte Studienbedingungen<br />

– Mehr Möglichkeiten <strong>der</strong> Berufserkundung im vorklinischen Teil des Studiums<br />

– Famulaturmöglichkeiten in werksärztlichen Dienststellen<br />

– bessere Vermittlung spezifisch arbeitsmedizinischer Aspekte im Rahmen des ökologischen<br />

Kurses<br />

– Arbeitsmedizin als Wahlfach im praktischen Jahr<br />

Beschränkung <strong>der</strong> ärztlichen Tätigkeit auf ärztliche Kernkompetenz<br />

– Delegation an nichtärztliches Personal (Beachtung, dass Aufklärung, Diagnostik, Differenzialdiagnose,<br />

Therapie und ärztliche Beratung nicht delegierbar sind) nur unter<br />

Führungs- und Anordnungsverantwortung des Arztes<br />

3<br />

133


Optimierung <strong>der</strong> arbeits- bzw. betriebsmedizinischen Weiterbildung<br />

– Qualifizierung <strong>der</strong> Weiterbil<strong>der</strong> durch die Ärztekammern<br />

– bei fehlen<strong>der</strong> qualifizierter Weiterbildung durch den Befugten Entzug <strong>der</strong> Befugnis<br />

– adäquate Weiterbildungsstätten<br />

– Anwendung des Kursbuches Arbeitsmedizin/Betriebsmedizin<br />

– Anwendung <strong>der</strong> Logbücher<br />

– verbesserte Bedingungen in Teilzeit (Ärztinnen)<br />

– adäquate Vergütung <strong>der</strong> Tätigkeit<br />

Richtige Imagekampagnen<br />

– Präsentation einzelner Betriebe sowie arbeitsmedizinischer Dienste in Hochschulen<br />

– Imagekampagnen in Betrieben, um darzulegen, welchen Gewinn eine betriebsärztliche<br />

Betreuung für den Betrieb darstellt – Wertschöpfung durch Arbeitsschutz und<br />

Primärprävention<br />

Qualität <strong>der</strong> betriebsärztlichen Leistung<br />

– Angebot qualitativ hochwertiger betriebsärztlicher Dienstleistungen zu adäquaten<br />

Preisen<br />

– adäquate Vergütung <strong>der</strong> betriebsärztlichen Tätigkeit.<br />

Angesichts des ganzheitlichen Präventionsgedankens und zunehmen<strong>der</strong> Erkenntnisse<br />

über arbeitsbedingte Erkrankungen hat sich in den letzten Jahrzehnten die Arbeitsmedizin<br />

zu <strong>der</strong> o. g. vierten, vorrangig präventiv ausgerichteten Säule im Gesundheitswesen<br />

neben <strong>der</strong> ambulanten und stationären Versorgung sowie dem öffentlichen<br />

Gesundheitsdienst entwickelt. Aus diesem Grund erfährt die Arbeitsmedizin eine<br />

beson<strong>der</strong>e Unterstützung in <strong>der</strong> ärztlichen Selbstverwaltung, indem die Beson<strong>der</strong>heiten<br />

<strong>der</strong> Arbeitsmedizin in den eigens dafür eingerichteten Arbeitsmedizin-Gremien unter<br />

dem Vorsitz von Dr. Udo Wolter, Präsident <strong>der</strong> Landesärztekammer Brandenburg und<br />

Mitglied des Vorstandes <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, ihre Berücksichtigung in <strong>der</strong> gesundheits-<br />

und berufspolitischen Ausrichtung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> finden. Im Vor<strong>der</strong>grund<br />

soll dieses Thema auch im Rahmen des Regionalforums des Verbandes Deutscher<br />

Betriebs- und Werksärzte e. V. im Januar 2009 stehen. Schon im Vorfeld wurde die<br />

Diskussion durch die Veröffentlichung <strong>der</strong> Statistik „Arbeitsmedizinische Fachkunde“<br />

im Deutschen Ärzteblatt, in einer Fachzeitschrift <strong>der</strong> Berufsgenossenschaft und in <strong>der</strong><br />

Zeitschrift ASUpraxis angestoßen. Die Nachwuchssicherung in <strong>der</strong> Arbeitsmedizin soll<br />

auch Thema auf dem Arbeitsschutzkongress A+A im Jahr 2009 in Düsseldorf sein.<br />

3.6.2 Betriebsärztliche Berufsausübung<br />

Gesellschaft zur Qualitätssicherung in <strong>der</strong> betriebsärztlichen Betreuung (GQB)<br />

Ein wichtiger Bestandteil <strong>der</strong> Berufsausübung ist die Sicherung <strong>der</strong> Qualität <strong>der</strong> ärztlichen<br />

Tätigkeit. Der Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e. V. gründete nach<br />

eingehenden Vorarbeiten bereits Anfang 1999 eine unabhängige Gesellschaft mit dem<br />

Namen „Gesellschaft zur Qualitätssicherung in <strong>der</strong> betriebsärztlichen Betreuung”<br />

(GQB). Als Gesellschafter dieser Gütegemeinschaft stellt <strong>der</strong> Berufsverband sicher, dass<br />

die Qualitätssicherung betriebsärztlicher Berufsausübung in ärztlicher Hand bleibt. Die<br />

134


Ärztliche Versorgung<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Gütegemeinschaft hat die Geschäftsform einer GmbH mit Sitz in Karlsruhe und ist Trägerin<br />

des Qualitätssicherungssystems. Sie führt auf Antrag Qualitätsprüfungen durch,<br />

dazu bedient sie sich qualifizierter Auditoren. Die Schulung <strong>der</strong> Auditoren orientiert<br />

sich an dem Leitfaden für das Audit für Qualitätssicherung sowie an dem „Curriculum<br />

für ärztliches Qualitätsmanagement” <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>. Der Aufbau <strong>der</strong> GQB<br />

wurde insbeson<strong>der</strong>e in den ersten Jahren von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> aktiv mit Ressourceneinsatz<br />

unterstützt.<br />

Der Gütegemeinschaft ist ein Beirat unter Beteiligung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, <strong>der</strong><br />

Ärztekammer Schleswig-Holstein, des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales,<br />

des Län<strong>der</strong>ausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik, <strong>der</strong> Deutschen<br />

Gesetzlichen Unfallversicherung, <strong>der</strong> Bundesvereinigung <strong>der</strong> Deutschen Arbeitgeberverbände,<br />

des Deutschen Gewerkschaftsbundes, des Verbandes Deutscher Sicherheitsingenieure,<br />

<strong>der</strong> Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin sowie<br />

des Verbandes Deutscher Betriebs- und Werksärzte zur Seite gestellt. Die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

hat für jeweils drei Jahre, wechselnd mit Vertretern <strong>der</strong> Deutschen Gesetzlichen<br />

Unfallversicherung (DGUV) und des Län<strong>der</strong>ausschusses für Arbeitsschutz und<br />

Sicherheitstechnik (LASI), den Vorsitz in diesem Beirat. In <strong>der</strong> Sitzung am 09.10.<strong>2008</strong><br />

hat die <strong>Bundesärztekammer</strong> die Möglichkeit genutzt, die Aktivitäten <strong>der</strong> Gesellschaft zu<br />

begleiten und aktuelle Themen zu forcieren. So ist die mehrfach von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

gefor<strong>der</strong>te Evaluation des Qualtitätssicherungsinstruments in Auftrag gegeben<br />

worden. Ein erstes Konzept wurde dem Beirat zur Beratung vorgelegt. Die Gelegenheit<br />

wurde von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> genutzt, um konkrete Anregungen für das Evaluationskonzept<br />

einzubringen.<br />

WeB-Reha – eine Kooperation von Werks- und Betriebsärzten mit <strong>der</strong> Deutschen<br />

Rentenversicherung Rheinland<br />

Die Ärztekammer Nordrhein und die Deutsche Rentenversicherung Rheinland (DRV<br />

Rheinland) haben im Jahr 2005 das Projekt „Werks- und Betriebsärzte in Kooperation<br />

mit <strong>der</strong> DRV Rheinland in Rehabilitationsangelegenheiten“, kurz „WeB-Reha“, initiiert.<br />

Das Projekt WeB-Reha basiert auf <strong>der</strong> Empfehlung zur Verbesserung <strong>der</strong> gegenseitigen<br />

Information und Kooperation aller Beteiligten nach § 13 Abs. 2 Nrn. 8 und 9 SGB IX.<br />

Darin verpflichten sich die Rehabilitationsträger, sowohl bei <strong>der</strong> Einleitung als auch bei<br />

<strong>der</strong> Durchführung von Leistungen zur Teilhabe behin<strong>der</strong>ter Menschen die Haus-, Fach-,<br />

Betriebs- und Werksärzte zu beteiligen. Im Mittelpunkt des Projekts stehen die Verbesserung<br />

<strong>der</strong> gegenseitigen Information und Kommunikation sowie die Steigerung <strong>der</strong><br />

Effektivität und Effizienz von Rehabilitationsleistungen auf <strong>der</strong> Basis eines abgestimmten<br />

Verfahrens zwischen allen Beteiligten bei allen Schritten <strong>der</strong> Rehabilitation.<br />

Gemeinsam mit Werks- und Betriebsärzten sowie Rehabilitationsärzten wurden Verfahren<br />

und Arbeitshilfen zur Bahnung, Einleitung, Kontaktpflege und Wie<strong>der</strong>einglie<strong>der</strong>ung<br />

entwickelt und abgestimmt. Diese sind in einem Manual zusammengestellt und<br />

über das Internet unter www.web-reha.de abrufbar.<br />

Der Erhalt <strong>der</strong> Beschäftigungsfähigkeit sowie die erfolgreiche Wie<strong>der</strong>einglie<strong>der</strong>ung von<br />

Beschäftigten mit krankheitsbedingten Leistungseinschränkungen gehören zu den<br />

anspruchsvollsten Aufgaben des Betriebsarztes. Mit <strong>der</strong> Neuausrichtung des Sozialge-<br />

3<br />

135


setzbuches IX wurde die Rolle des Betriebsarztes aufgewertet und ihm die Chance geboten,<br />

bei dem Aufbau eines Versorgungsnetzwerkes, das <strong>der</strong> beruflichen Wie<strong>der</strong>einglie<strong>der</strong>ung<br />

dient, eine Schlüsselstellung einzunehmen. Es wird eine Kommunikation und<br />

Kooperation zwischen Akteuren etabliert, die es erlauben, die betriebsärztlichen Kompetenzen<br />

optimal in ein Versorgungsnetzwerk mit kurzen und schnellen Wegen einzubringen<br />

sowie einen engen Bezug zu den konkreten Arbeitsplatzanfor<strong>der</strong>ungen und<br />

enger fachübergreifen<strong>der</strong> Abstimmung zu bekommen.<br />

Die Arbeitsmedizin-Gremien <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> haben in ihrer Sitzung am<br />

11.12.2007 dieses Konzept <strong>der</strong> Ärztekammer Nordrhein und <strong>der</strong> DRV Rheinland als beispielhaft<br />

und unterstützenswert angesehen. Darüber hinaus hat auch <strong>der</strong> Verband<br />

Deutscher Betriebs- und Werksärzte e. V. einen Vertrag mit den Rentenversicherungen<br />

in Baden-Württemberg nach einem an<strong>der</strong>en Konzept abgeschlossen. Es wurde betont,<br />

dass auch auf Grundlage unterschiedlicher Gesetze, wie <strong>der</strong> Sozialgesetzbücher VI und<br />

IX, die Zusammenarbeit erfolgen muss.<br />

Die Geschäftsführung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> hat hierüber im Auftrag <strong>der</strong> Arbeitsmedizin-Gremien<br />

auf Bundesebene mit Vertretern <strong>der</strong> Deutschen Rentenversicherung<br />

Bund (DRV Bund) am 06.08.<strong>2008</strong> ein Gespräch geführt. Ergebnis war, dass auch die Vertreter<br />

<strong>der</strong> DRV Bund dieses Projekt ausdrücklich begrüßen, jedoch diesem Projekt nicht<br />

gegenüber an<strong>der</strong>en Initiativen ein beson<strong>der</strong>er Vorrang gegeben werden könnte. Es wurde<br />

jedoch signalisiert, dass weitere zukünftige gemeinsame Initiativen angestrebt werden<br />

sollen. Die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Ständigen Konferenz „Arbeitsmedizin“ werden ihrerseits<br />

solche Projekte auch auf Landesebene vorantreiben und Gespräche mit den jeweils<br />

zuständigen Landesinstitutionen suchen. Der in <strong>der</strong> Ärztekammer Nordrhein eingerichtete<br />

Lenkungsausschuss „WeB-Reha“ hat die <strong>Bundesärztekammer</strong> zu seiner Sitzung<br />

am 01.09.<strong>2008</strong> eingeladen, damit auch <strong>der</strong> Sachverstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

in die weiteren Arbeiten einfließen kann.<br />

Stärkung <strong>der</strong> betriebsärztlichen Versorgung<br />

Die Arbeitsmedizin-Gremien <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> haben in ihrer Sitzung am<br />

11.12.2007 die Geschäftsführung gebeten, ein <strong>Kapitel</strong> zur Arbeitsmedizin auf dem<br />

111. Deutschen Ärztetag <strong>2008</strong> in die zur Beratung anstehenden „Gesundheitspolitischen<br />

Leitsätze <strong>der</strong> Ärzteschaft“, das sogenannte „Ulmer-Papier“, einzubeziehen. Da<br />

aus strukturellen Gründen eine <strong>der</strong>artige Ausrichtung <strong>der</strong> Leitsätze nicht möglich war,<br />

wurde ein geson<strong>der</strong>ter Entschließungsantrag auf dem 111. Deutschen Ärztetag eingebracht<br />

und mit großer Mehrheit verabschiedet:<br />

„Stärkung <strong>der</strong> betriebsärztlichen Versorgung“<br />

„Verän<strong>der</strong>ungen in <strong>der</strong> Arbeitswelt bringen für die Beschäftigten <strong>der</strong> Unternehmen<br />

neue gesundheitliche Belastungen und Beanspruchungen mit sich. Die demographische<br />

Entwicklung macht darüber hinaus eine beson<strong>der</strong>e medizinische Fürsorge notwendig,<br />

um die Beschäftigungsfähigkeit <strong>der</strong> Mitarbeiter vor dem Hintergrund <strong>der</strong> verlängerten<br />

Lebensarbeitszeit zu erhalten.<br />

Ziel einer wirksamen Gesundheitsvorsorge am Arbeitsplatz ist, die Gesundheit zu<br />

erhalten und zu för<strong>der</strong>n, aus dem Arbeitsleben resultierende schädliche Einflüsse zu<br />

136


Ärztliche Versorgung<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

verhin<strong>der</strong>n, Krankheiten und Gesundheitsschäden früh zu erkennen sowie eine berufliche<br />

Wie<strong>der</strong>einglie<strong>der</strong>ung nach länger dauerndem krankheitsbedingten Ausfall zu<br />

begleiten. Betriebsärzte wirken bei <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung, dem Erhalt und <strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>herstellung<br />

<strong>der</strong> individuellen Beschäftigungsfähigkeit mit und beeinflussen die menschengerechte<br />

und gesundheitsför<strong>der</strong>liche Gestaltung <strong>der</strong> Arbeit.<br />

Die Arbeitsmedizin hat sich angesichts zunehmen<strong>der</strong> Erkenntnisse über arbeitsbedingte<br />

Erkrankungen und den Wechselwirkungen zwischen Arbeit und Gesundheit zu einer<br />

weiteren vorrangig präventiv ausgerichteten Säule im Gesundheitswesen entwickelt.<br />

Der integrative Ansatz im Gesundheitssystem erfor<strong>der</strong>t die Kompetenzen von Betriebsärzten<br />

und ihr Wissen um die Wechselbeziehung von Arbeit und Gesundheit. Fachübergreifende<br />

Behandlungsmöglichkeiten bringen eine deutliche Verbesserung in <strong>der</strong><br />

Patientenversorgung; dabei ist es sinnvoll, Betriebsärzte, die sich um die arbeitsplatzbezogenen<br />

Aspekte kümmern, zu integrieren.<br />

Die arbeitsmedizinische Versorgung <strong>der</strong> Bevölkerung ist <strong>der</strong>zeit nicht ausreichend. Es<br />

besteht die ernste Gefahr, dass das Niveau des Gesundheitsschutzes vor allem in kleinen<br />

und mittleren Betrieben weiter sinkt. Die dringend notwendige Stärkung <strong>der</strong> Präventionsanstrengungen<br />

in <strong>der</strong> Lebenswelt Betrieb wird einerseits häufig gefor<strong>der</strong>t,<br />

gleichzeitig werden die Ressourcen z. B. durch so genannte „alternative Betreuungsmodelle“<br />

ohne ärztliche Beteiligung erheblich reduziert.<br />

Der 111. Deutsche Ärztetag for<strong>der</strong>t daher die Bundesregierung und die Landesregierungen<br />

auf, die betriebsärztliche Versorgung zu stärken, die dafür notwendigen<br />

Ressourcen mit geeigneten rechtlichen Instrumenten zur Verfügung zu stellen und die<br />

arbeitsmedizinischen Lehrstühle auszubauen, anstatt wegzurationalisieren.“<br />

Es wird weiterhin eine vorrangige Aufgabe <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> sein, diese For<strong>der</strong>ungen<br />

an alle Akteure im Arbeitsschutz heranzutragen und zu <strong>der</strong>en Umsetzung ihren<br />

Beitrag zu leisten.<br />

Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)<br />

Das ehemalige Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) hatte schon im<br />

Oktober 2004 dem Kooperationskreis „Betriebsärzte“, in dem auch die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

Mitglied ist, mitgeteilt, dass weitere Initiativen zur Entbürokratisierung des<br />

Arbeitsschutzes angestrebt werden. Hierzu sollte eine Verordnung „Arbeitsmedizinische<br />

Vorsorgeuntersuchung“ vorbereitet werden, die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen<br />

aus allen gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Regelungen<br />

zusammenführt. Zu diesem Zweck wurde eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> eingerichtet. Ein entsprechen<strong>der</strong> Arbeitsentwurf wurde den beteiligten<br />

Institutionen zur Beratung am 12.07.2007 vorgelegt und in dem Kooperationskreis<br />

„Betriebsärzte“ des heutigen Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)<br />

am 11.09.2007 beraten.<br />

Die Ziele des Verordnungsvorhabens wurden von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> prinzipiell<br />

begrüßt. Der Stellenwert <strong>der</strong> Beratung und <strong>der</strong> Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil<br />

<strong>der</strong> arbeitsmedizinischen Vorsorge wurde hervorgehoben, die individuelle Gesund-<br />

3<br />

137


heitsvorsorge als weitere Maßnahme in dieser Verordnung etabliert. Gefor<strong>der</strong>t wurde,<br />

dass in dem vorgesehenen „Ausschuss für Arbeitsmedizin“ des BMAS <strong>der</strong> arbeitsmedizinische<br />

Sachverstand ausreichend eingebunden sein muss. Die <strong>Bundesärztekammer</strong>,<br />

die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e. V. (DGAUM) und<br />

<strong>der</strong> Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e. V. (VDBW) müssen daher ausdrücklich<br />

als Mitglie<strong>der</strong> dieses Ausschusses in <strong>der</strong> Verordnung benannt werden. Auch im<br />

„Ausschuss für Gefahrstoffe“ des BMAS muss <strong>der</strong> arbeitsmedizinische Sachverstand<br />

vorrangig sein. Ferner sollte die Prävention von Unfallrisiken als Ziel in die Verordnung<br />

integriert werden, wie z. B. Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeit und Absturzgefahr.<br />

Diese For<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, die im Einklang mit <strong>der</strong> Stellungnahme<br />

des VDBW sowie <strong>der</strong> DGAUM standen, wurden Anfang <strong>2008</strong> dem BMAS vorgelegt. Viele<br />

Punkte <strong>der</strong> Stellungnahme wurden in dem Verordnungsentwurf berücksichtigt. Am<br />

07.11.<strong>2008</strong> wurde <strong>der</strong> Entwurf vom Bundesrat beraten und verabschiedet. Die Verordnung<br />

zur arbeitsmedizinischen Vorsorge trat zum 24.12.<strong>2008</strong> in Kraft. Das BMAS lud<br />

den Kooperationskreis „Betriebsärzte“ und mit ihm die <strong>Bundesärztekammer</strong> für den<br />

15.01.2009 ein, um von den Experten zu den anstehenden Aufgaben und zur Arbeitsweise<br />

des neuen Ausschusses Vorschläge und Anregungen unterbreitet zu bekommen.<br />

(Muster-)Vertrag „Betriebsärztliche Betreuung von kleinen und mittleren Betrieben auf<br />

Honorarbasis“<br />

Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hat im Jahr 2001 auf Bitten <strong>der</strong> Arbeitsmedizin-Gremien<br />

Musterverträge für den „Betrieb und den Betriebsarzt“ bzw. für den „Betrieb und den<br />

arbeitsmedizinischen Dienst“ erarbeitet, damit Ärztinnen und Ärzte bei Bedarf diese<br />

Musterverträge von <strong>der</strong> Homepage <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> beziehen können. Als Qualitätssicherungsmaßnahmen<br />

sind in diesen Verträgen u. a. eindeutige Honorar- und<br />

Haftpflichtregelungen vorgesehen worden. Diese Musterverträge sind bereits erstmalig<br />

im Jahr 2003 novelliert worden.<br />

Die in <strong>der</strong> Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> Rechtsabteilung im Berichtsjahr erfolgte erneute<br />

Überarbeitung des (Muster-)Vertrags „Betriebsärztliche Betreuung von kleinen und<br />

mittleren Betrieben auf Honorarbasis“ für die Vertragspartner Betriebsarzt und Betrieb<br />

war aufgrund neuer gesetzlicher Bestimmungen erfor<strong>der</strong>lich geworden, die im (Muster-)<br />

Vertrag Eingang finden mussten, wie z. B. die<br />

– Einführung <strong>der</strong> BGV A2 „Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte<br />

für Arbeitssicherheit“ vom 01.01.2005,<br />

– Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Vertretungsregelung,<br />

– weitere Konkretisierung <strong>der</strong> Pflichten <strong>der</strong> Arbeitgeber,<br />

– Neuformulierung <strong>der</strong> Haftungsregelung etc.<br />

Im Rahmen eines schriftlichen Stellungnahmeverfahrens wurde <strong>der</strong> Entwurf eines<br />

(Muster-)Vertrags mit den Mitglie<strong>der</strong>n des Ausschusses und <strong>der</strong> Ständigen Konferenz<br />

„Arbeitsmedizin“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> abgestimmt. Der Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

nahm den Entwurf eines (Muster-)Vertrags „Betriebsärztliche Betreuung von<br />

kleinen und mittleren Betrieben auf Honorarbasis“ für die Vertragspartner Betriebsarzt<br />

und Betrieb in seiner Sitzung vom 26.10.<strong>2008</strong> zustimmend zur Kenntnis und bat die<br />

Geschäftsführung, diesen auf <strong>der</strong> Homepage <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> einzustellen und<br />

138


Ärztliche Versorgung<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

im Rahmen eines Rundschreibens auf dieses Dienstleistungsangebot aufmerksam zu<br />

machen.<br />

GOÄ für Betriebsärzte<br />

Die <strong>Bundesärztekammer</strong> erarbeitet <strong>der</strong>zeit ein vollkommen neues Konzept <strong>der</strong> Gebührenordnung<br />

für Ärzte. Hierbei soll auch ein eigenes <strong>Kapitel</strong> für Arbeitsmediziner vorgesehen<br />

werden, wie von den Arbeitsmedizinern seit Jahren gefor<strong>der</strong>t. Bis eine neue<br />

GOÄ zur Anwendung gelangt, kann die vom VDBW erarbeitete Gebührenordnung<br />

angewandt werden, die zwar lediglich als Empfehlung gelten kann, aber schon <strong>der</strong>zeit<br />

für Unternehmen und Betriebsärzte sehr hilfreich ist.<br />

Für die Arbeit an dem GOÄ-Konzept <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> ist es äußerst hilfreich,<br />

wenn die Fachgesellschaft und <strong>der</strong> Berufsverband die Leistungslegenden präzisierten,<br />

damit keine Missverständnisse entstehen. Auch Laien müssten diese Gebührenpositionen<br />

nachvollziehen können. Derzeit wird <strong>der</strong> Begriff „Biomonitoring“ nur als Komplexleistung<br />

angegeben; hier müssen Differenzierungen je nach Schwierigkeitsgrad durchgeführt<br />

werden. Dies gilt auch für die Leistungslegenden für Vorsorgeuntersuchungen;<br />

hier wären Komplexleistungen angesichts <strong>der</strong> Vielzahl vom Aufwand her unterschiedlicher<br />

Vorsorgeuntersuchungen nicht zielführend. Der VDBW hat die Aufgabe in<br />

Begleitung mit <strong>der</strong> Fachabteilung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> übernommen, bei <strong>der</strong><br />

Erstellung des <strong>Kapitel</strong>s arbeitsmedizinische/betriebsärztliche Leistungen konkret mitzuarbeiten.<br />

Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS)<br />

Beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ist zur Beratung in allen Fragen<br />

des Arbeitsschutzes nach § 17 Biostoffverordnung (BioStoffV) im Jahr 2000 ein Ausschuss<br />

für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) gebildet worden, in dem sachverständige<br />

Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Arbeitgeber, <strong>der</strong> Gewerkschaften, <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>behörden, <strong>der</strong> Träger <strong>der</strong><br />

Gesetzlichen Unfallversicherung und <strong>der</strong> Wissenschaft angemessen vertreten sein sollen.<br />

Das Bundesministerium räumt <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> seit dem Jahr 2003 ein<br />

Vorschlagsrecht zur Besetzung des Ausschusses ein. Der Berufungszeitraum beträgt<br />

vier Jahre. Im Juni <strong>2008</strong> wurde Dr. Annegret Schoeller auf Vorschlag des Vorstandes <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> als Mitglied des ABAS bestellt. Diese Mitarbeit ist insbeson<strong>der</strong>e<br />

erfor<strong>der</strong>lich, da sich die Beschlüsse des ABAS direkt auf die Arbeitsbedingungen von<br />

Ärztinnen und Ärzten im Gesundheitswesen auswirken. Die 1. konstituierende Sitzung<br />

erfolgte am 24.06.<strong>2008</strong>. Die 2. Sitzung fand am 12.09.<strong>2008</strong> in Gießen statt. Vorab wurden<br />

am 11.09.<strong>2008</strong> aktuelle Themen des ABAS im Rahmen des Hessischen Biostofftages<br />

einem breiteren Publikum präsentiert.<br />

Vor dem Inkrafttreten <strong>der</strong> Biostoffverordnung (BioStoffV) im Jahr 1999 und <strong>der</strong> Einrichtung<br />

des ABAS wurden Richtlinien im Rahmen von Unfallverhütungsvorschriften<br />

<strong>der</strong> Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege verfasst. Dafür<br />

wurde ein Fachausschuss für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (FAGES) eingerichtet.<br />

Derzeit besteht eine gewisse Arbeitsteilung zwischen FAGES und ABAS. Der<br />

FAGES bereitet bestimmte Regelungen vor, die dann im ABAS weiterentwickelt wer-<br />

3<br />

139


den. Der ABAS veröffentlicht dann diese als Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe<br />

(TRBA). Die <strong>Bundesärztekammer</strong> ist auch im FAGES Mitglied.<br />

AG 2 „Betriebliche Gesundheitsför<strong>der</strong>ung“ <strong>der</strong> Bundesvereinigung Prävention und<br />

Gesundheitsför<strong>der</strong>ung (BVPG)<br />

Auf Bundesebene wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im<br />

Jahr 2000 eine Plattform geschaffen, um die Akteure <strong>der</strong> Primärprävention und <strong>der</strong><br />

betrieblichen Gesundheitsför<strong>der</strong>ung zusammenzuführen, Transparenz zu schaffen,<br />

Synergien zu erreichen, Erfahrungsaustausch und gemeinsame Projekte zu ermöglichen<br />

sowie Qualität zu sichern.<br />

Nach <strong>der</strong> Ende November 2007 offiziell vollzogenen Fusion des Deutschen Forums Prävention<br />

und Gesundheitsför<strong>der</strong>ung (DFPG) und <strong>der</strong> Bundesvereinigung Prävention<br />

und Gesundheitsför<strong>der</strong>ung (BVPG) führt die BVPG die Arbeitsgruppen 1 bis 4 zur Thematik<br />

„Gesundheitsför<strong>der</strong>ung in Lebenswelten“ weiter. Die AG 1 „Gesunde Kin<strong>der</strong>gärten<br />

und Schulen“ wird geleitet von <strong>der</strong> Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung,<br />

die AG 2 „Betriebliche Gesundheitsför<strong>der</strong>ung“ vom Bundesministerium für Arbeit und<br />

Soziales, unterstützt durch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, die<br />

AG 3 „Gesund altern“ von <strong>der</strong> BVPG sowie die AG 4 „Qualität entwickeln und sichern –<br />

Plattform für Wissens- und Praxistransfer“ von <strong>der</strong> Berlin School of Public Health an<br />

<strong>der</strong> Charité in Berlin. Die Arbeitsgruppen sind auf Settings und Lebensphasen zugleich<br />

bezogen und werden geleitet von Organisationen, die mit <strong>der</strong> Thematik vertraut und<br />

Garanten für Überparteilichkeit sind. Bei <strong>der</strong> Arbeitsgruppenarbeit innerhalb <strong>der</strong> BVPG<br />

sollen vor allem die auf Prävention und Gesundheitsför<strong>der</strong>ung bezogenen Strategien,<br />

Programme und Aktionspläne im europäischen und im nationalen Bereich, die bereits<br />

existieren o<strong>der</strong> zukünftig beginnen werden, berücksichtigt werden.<br />

Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> AG 2 „Betriebliche Gesundheitsför<strong>der</strong>ung“ sind Vertreter des Bundesministeriums<br />

für Gesundheit, des Bundesministeriums des Innern, <strong>der</strong> Gesetzlichen Krankenversicherung,<br />

<strong>der</strong> Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, Arbeitgeber- und<br />

Arbeitnehmervertreter, die Bertelsmann-Stiftung, <strong>der</strong> Fachbereich Gesundheitsmanagement<br />

<strong>der</strong> Universität Bielefeld, freiberufliche Gesundheitsmanagement-Gesellschaften,<br />

<strong>der</strong> Län<strong>der</strong>ausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI), <strong>der</strong> Berufsverband<br />

<strong>der</strong> Physiotherapeuten und weitere Akteure im Bereich „Betriebliche Gesundheitsför<strong>der</strong>ung“<br />

sowie Vertreter <strong>der</strong> DGAUM, des VDBW und <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>.<br />

Nach wie vor gestaltet es sich nicht einfach, dort den Sachverstand <strong>der</strong> Arbeitsmedizin<br />

als präventivmedizinisches Fach im erfor<strong>der</strong>lichen Umfang einzubringen. Die AG 2<br />

„Betriebliche Gesundheitsför<strong>der</strong>ung“ tagte im Berichtsjahr <strong>2008</strong> am 9. April und am<br />

15. Oktober. Vorgeschaltete Workshops sollten bewirken, dass die Akteure gegenseitig<br />

ihre Positionen austauschen und kooperieren können.<br />

3.6.3 Ausblick<br />

Die arbeitsmedizinische Versorgung <strong>der</strong> Bevölkerung ist <strong>der</strong>zeit nicht ausreichend. Es<br />

besteht die ernste Gefahr, dass das Niveau des Gesundheitsschutzes vor allem in kleinen<br />

und mittleren Betrieben sinkt. Es wird deshalb weiterhin vorrangig Aufgabe <strong>der</strong> Bundes-<br />

140


Ärztliche Versorgung<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

ärztekammer und ihrer Arbeitsmedizin-Gremien sein, das präventivmedizinische Fach<br />

Arbeitsmedizin und mit ihr die betriebsärztliche Versorgung <strong>der</strong> Beschäftigten als vierte<br />

Säule des Gesundheitswesens gegenüber <strong>der</strong> Bund- und Län<strong>der</strong>politik zu stärken.<br />

3.7 Öffentlicher Gesundheitsdienst<br />

Die Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) werden zunehmend durch<br />

die Entwicklung von Wissenschaft, Medizin und Technik, die wachsende Bedeutung des<br />

Umwelt- und Verbraucherschutzes sowie die fortschreitende Gesundheits- und Sozialgesetzgebung<br />

geprägt. Neben <strong>der</strong> ambulanten und stationären Versorgung kommt dem<br />

öffentlichen Gesundheitsdienst als „dritter Säule“ des Gesundheitswesens mit seinen<br />

vorrangigen Aufgaben im Bereich <strong>der</strong> Bevölkerungsmedizin, <strong>der</strong> Prävention und <strong>der</strong><br />

Gesundheitsför<strong>der</strong>ung und Beratung ein beson<strong>der</strong>er Stellenwert zu. Die „subsidiären“<br />

bzw. „komplementären“ Leistungsangebote <strong>der</strong> Gesundheitsämter – insbeson<strong>der</strong>e in<br />

ihren sozialkompensatorischen Funktionen – ergänzen den ambulanten und stationären<br />

Bereich zu einem in allen Zweigen zusammenwirkenden Gesundheitswesen. Ein<br />

wichtiger Ausgangspunkt bei allen Überlegungen ist die Stellung des Arztes im ÖGD<br />

nicht nur in <strong>der</strong> Öffentlichkeit, son<strong>der</strong>n vor allem auch in <strong>der</strong> Beziehung zu den im<br />

Krankenhaus und in freier Praxis tätigen Ärzten.<br />

3.7.1 Einbeziehung des öffentlichen Gesundheitsdienstes in das Ulmer Papier<br />

Der 111. Deutsche Ärztetag <strong>2008</strong> hat die gesundheitspolitischen Leitsätze <strong>der</strong> Ärzteschaft<br />

mit ihrem Kurztitel „Ulmer Papier“ mit großer Mehrheit verabschiedet. Ein <strong>Kapitel</strong>, welches<br />

sich mit dem öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) als dritter Säule des Gesundheitswesens<br />

befasst, wurde auf Antrag von Vertretern des öffentlichen Gesundheitsdienstes in ihrer<br />

Delegiertenfunktion vom Deutschen Ärztetag in das Ulmer Papier aufgenommen:<br />

„,Öffentlichen Gesundheitsdienst als dritte Säule des Gesundheitswesens stärken’<br />

In <strong>der</strong> sektorübergreifenden Zusammenarbeit ist <strong>der</strong> Öffentliche Gesundheitsdienst<br />

unentbehrlich. Er übernimmt vorwiegend bevölkerungsmedizinische Aufgaben. Mit<br />

<strong>der</strong> Gesundheitsberichterstattung, <strong>der</strong> Epidemiologie, dem Infektionsschutz, dem<br />

gesundheitlichen Umweltschutz, dem kin<strong>der</strong>- und jugendärztlichen Dienst o<strong>der</strong> auch<br />

<strong>der</strong> Sozialmedizin und <strong>der</strong> amtsärztlichen Begutachtung erfüllt er vorsorgende, überwachende<br />

und beratende Aufgaben. Gerade im öffentlichen Gesundheitsdienst ist es in<br />

<strong>der</strong> aktuellen Situation wichtig, die ärztliche Kompetenz zu erhalten und zu stärken.<br />

Dem öffentlichen Gesundheitsdienst muss wie<strong>der</strong> die Personal- und Sachausstattung<br />

zukommen, die seiner zentralen Bedeutung als dritte Säule des Gesundheitswesens<br />

entspricht. Die weitere Reduzierung im Bereich des öffentlichen Gesundheitsdienstes<br />

einschließlich Stellenabbau und Ungleichbehandlung bei <strong>der</strong> Bezahlung <strong>der</strong> Ärzte<br />

führt zwangsläufig dazu, dass zentrale Aufgaben des Staates nicht mehr im vollen<br />

Umfang wahrgenommen werden können. Beson<strong>der</strong>s prekär kann die Situation dann<br />

3<br />

141


werden, wenn es um die Erfüllung koordinieren<strong>der</strong> Aufgaben, z. B. bei <strong>der</strong> Bewältigung<br />

von Seuchen, geht.“<br />

Diese Positionsbeschreibung <strong>der</strong> Ärzteschaft war insbeson<strong>der</strong>e notwendig geworden,<br />

weil das deutsche Gesundheitswesen seit vielen Jahren immer wie<strong>der</strong> Gegenstand von<br />

Reformen und Kostendämpfungsgesetzen ist. Diese Gesetze hatten und haben zum Teil<br />

erhebliche negative Auswirkungen auf die Versorgung <strong>der</strong> Patienten und auf die Bedingungen<br />

<strong>der</strong> ärztlichen Berufsausübung. Dieses Papier zeigt konstruktive Gestaltungsvorschläge<br />

für ein funktionsfähiges, freiheitlich gestaltetes Gesundheitswesen auf.<br />

3.7.2 Qualitätssicherung im amtsärztlichen Gutachtenwesen<br />

Durch die fö<strong>der</strong>alistische Struktur des Gesundheitswesens in <strong>der</strong> Bundesrepublik<br />

Deutschland sind die Län<strong>der</strong> für den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) zuständig<br />

und somit ist <strong>der</strong> ÖGD nicht bundeseinheitlich organisiert. Dies bedeutet, dass je nach<br />

Land unterschiedliche Formulare, Empfehlungen und Gesetzesgrundlagen vorgehalten<br />

werden, sodass hier keine Vergleichbarkeit vorhanden ist. Im öffentlichen Gesundheitswesen<br />

ist eine Vereinheitlichung durch die kommunale Struktur noch schwieriger. Sie<br />

führt dazu, dass je<strong>der</strong> Landkreis in den Flächenlän<strong>der</strong>n in eigener Organisation die<br />

amtsärztliche Begutachtung inhaltlich und formal gestalten kann, sofern nicht – wie<br />

dies bei <strong>der</strong> Begutachtung von Beamtinnen und Beamten zur vorzeitigen Versetzung in<br />

den Ruhestand geschehen ist – mit ministeriellen Erlass ein bestimmter Standard für<br />

die Begutachtung gefor<strong>der</strong>t wird. Bei <strong>der</strong> Vorbereitung eines entsprechenden Erlasses<br />

im Land Nie<strong>der</strong>sachsen als bislang ersten Ansatz waren Amtsärztinnen und Amtsärzte<br />

unter Einbeziehung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> maßgeblich beteiligt.<br />

3.7.3 Ausblick<br />

Der öffentliche Gesundheitsdienst als dritte Säule des Gesundheitswesens ist ein beson<strong>der</strong>es<br />

Anliegen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>. Aufgrund dessen ist auch seit langen Jahren<br />

ein eigener Ausschuss „Öffentlicher Gesundheitsdienst“ in <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

eingerichtet, um den öffentlichen Gesundheitsdienst als sogenannte dritte Säule des<br />

Gesundheitswesens zu stärken. Vorsitzen<strong>der</strong> dieses Ausschusses ist Dr. Udo Wolter,<br />

Mitglied des Vorstandes <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>; stellvertreten<strong>der</strong> Vorsitzen<strong>der</strong> ist<br />

Dr. Klaus Walter, Vorsitzen<strong>der</strong> des Bundesverbandes <strong>der</strong> Ärzte des Öffentlichen<br />

Gesundheitsdienstes. Der Ausschuss betrachtet insbeson<strong>der</strong>e mit großer Besorgnis den<br />

umfassenden Abbau des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Aufgabe <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

wird es verstärkt sein, weiterhin gegen die zunehmende Schwächung des<br />

öffentlichen Gesundheitsdienstes vorzugehen.<br />

142


3.8 Nationale Pandemieplanung<br />

Ärztliche Versorgung<br />

Die Vogelgrippe Influenza A/H5N1 grassiert in Vogelbeständen seit 1997 im asiatischen<br />

Raum. Anfang April 2006 wurde die Vogelgrippe A/H5N1 erstmalig im deutschen Nutztierbestand<br />

nachgewiesen. Nur nach intensivem Kontakt mit infiziertem Geflügel ist es –<br />

vorrangig in asiatischen Län<strong>der</strong>n – in Einzelfällen zu einer Übertragung von Geflügel auf<br />

den Menschen gekommen. Um von Mensch zu Mensch übertragbar zu sein, muss das<br />

Vogelgrippevirus genetisch so mutieren, dass es die dafür erfor<strong>der</strong>lichen pathogenetischen<br />

Eigenschaften erlangt. Genauer Zeitpunkt, Subtyp des Erregers und die Schwere<br />

<strong>der</strong> nächsten Influenzapandemie können jedoch nicht vorhergesagt werden. Für die Vorbereitung<br />

auf eine Influenzapandemie ist es sinnvoll, von einem Worst-Case-Szenario,<br />

d. h. von einer hochinfektiösen und hochpathogenen Virusvariante auszugehen.<br />

Im Gegensatz zu <strong>der</strong> jedes Jahr wie<strong>der</strong>kehrenden Influenza führt bei einer Influenzapandemie<br />

die fehlende Grundimmunität in <strong>der</strong> Bevölkerung zu einer erhöhten Zahl<br />

von schweren Erkrankungen und Toten, auch außerhalb <strong>der</strong> bekannten Risikogruppen.<br />

In einem realistischen Szenario muss mit einer etwa zehnfach höheren Zahl von Krankenhauseinweisungen<br />

und Todesfällen gerechnet werden. Dies kann schnell die Funktionstüchtigkeit<br />

des Wirtschaftslebens und <strong>der</strong> öffentlichen Ordnung gefährden sowie<br />

zu einer Überlastung <strong>der</strong> Gesundheitsversorgungsstrukturen führen. Die Kapazität von<br />

Krankenhäusern wird schnell ausgeschöpft sein und die Versorgung <strong>der</strong> Erkrankten<br />

überwiegend den ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzten obliegen. Aus diesen Gründen<br />

stehen bei <strong>der</strong> Planung und Vorbereitung auf ein solches Ereignis die Reduktion<br />

<strong>der</strong> Zahl von Erkrankungen und Todesfällen sowie eine gut organisierte Versorgung <strong>der</strong><br />

Patienten vor Ort im Mittelpunkt. Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, sich<br />

umfassend auf eine Influenzapandemie vorzubereiten. Die Ärzteschaft stellt sich dieser<br />

Aufgabe im Rahmen ihrer Zuständigkeiten.<br />

3.8.1 Einbeziehung <strong>der</strong> Ärzteschaft in die nationale Influenzapandemieplanung<br />

von Bund und Län<strong>der</strong>n<br />

Bund-Län<strong>der</strong>-Abteilungsleiter-Arbeitsgruppe „Influenzapandemieplanung“<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Die Einbeziehung <strong>der</strong> Ärzteschaft in die nationale Influenzapandemieplanung durch<br />

das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) erfolgte Mitte 2005. Die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

und die Kassenärztliche Bundesvereinigung wurden aufgefor<strong>der</strong>t zu prüfen,<br />

inwieweit bereits bestehende klinische Leitlinien in die Vorbereitungen auf eine<br />

Influenzapandemie eingebunden werden können bzw. welche neuen Leitlinien noch<br />

erstellt werden müssen, die zur Verteilung und zum Umgang mit knappen Mitteln,<br />

d. h. mit antiviralen Arzneimitteln und Impfstoffen, Aussagen treffen. Im Kern for<strong>der</strong>ten<br />

Bund und Län<strong>der</strong> die ärztlichen Spitzenorganisationen auf, für den Fall einer Pandemie<br />

Risikogruppen zu definieren, aus denen eine Priorisierung von Patienten ableitbar<br />

wird, die dann bevorzugt medikamentös versorgt werden sollten, wie z. B. Polizisten,<br />

die die öffentliche Sicherheit aufrecht erhalten. Dieses Ansinnen lehnten die<br />

3<br />

143


<strong>Bundesärztekammer</strong> und die Kassenärztliche Bundesvereinigung strikt ab, da dies auf<br />

<strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> unmittelbaren Patient-Arzt-Beziehung auf eine harte Rationierung hinauslaufen<br />

würde. Die Darlegung dieser Position von <strong>Bundesärztekammer</strong> und Kassenärztlicher<br />

Bundesvereinigung in vielen Gesprächen mit <strong>der</strong> Bund-Län<strong>der</strong>-Abteilungsleiter-Arbeitsgruppe<br />

„Influenzapandemieplanung“ (BL-AL-AG) ergab, dass diese Auffassung<br />

<strong>der</strong> Ärzteschaft letztendlich akzeptiert wurde.<br />

Die informellen Gespräche werden einmal jährlich durchgeführt. Im Berichtsjahr fand<br />

das Gespräch zwischen <strong>der</strong> BL-AL-AG und Vertretern <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und <strong>der</strong><br />

Kassenärztlichen Bundesvereinigung am 11.07.<strong>2008</strong> statt. Von Seiten <strong>der</strong> BL-AL-AG<br />

wurde berichtet, dass die Verhandlungen mit den Gesetzlichen Krankenversicherungen<br />

(GKV) im Hinblick auf die Refinanzierung <strong>der</strong> Kosten des Bundes und <strong>der</strong> Län<strong>der</strong><br />

weiterhin geführt werden. Derzeit gibt es keine positive Äußerung <strong>der</strong> GKV, diese<br />

Kosten zu übernehmen. Für Bund und Län<strong>der</strong> ist es jedoch unstrittig, dass dies erfolgen<br />

wird – entwe<strong>der</strong> durch Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) o<strong>der</strong><br />

durch eine Verordnung.<br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> und Kassenärztliche Bundesvereinigung sprachen darüber hinaus<br />

die Kostenfrage für die Vorbereitung auf eine Influenzapandemie durch Krankenhäuser<br />

und Praxen an. Krankenhäuser und Arztpraxen brauchen dringend Zusagen im Hinblick<br />

auf die Kostenübernahme durch die GKV für die Vorbereitung auf die Influenzapandemie.<br />

Ansonsten kann die Influenzapandemievorsorge in dem Gesundheitssektor<br />

nicht effizient getroffen werden. Die jährlichen Gespräche verlaufen in konstruktiver<br />

und vertrauensvoller Atmosphäre.<br />

Influenza-Kommission für den Pandemiefall beim Robert Koch-Institut<br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> und Kassenärztliche Bundesvereinigung sind als Mitglie<strong>der</strong> in die<br />

Influenza-Kommission für den Pandemiefall beim Robert Koch-Institut berufen worden.<br />

Die konstituierende Sitzung <strong>der</strong> Influenza-Kommission für den Pandemiefall fand<br />

Anfang 2007 im Robert Koch-Institut statt. Die Kommission übte im Rahmen einer<br />

Telefonkonferenz bei LÜKEX 07 – „Län<strong>der</strong>übergreifende Krisenmanagementübung<br />

Exercises“ (s. <strong>Kapitel</strong> 3.8.2) Ende 2007 mit. Diese Influenza-Kommission für den Pandemiefall<br />

soll den Krisenstab (Bundesministerium für Gesundheit und Bundesministerium<br />

des Innern) beim Bundesministerium des Innern in fachlichen Fragen zur<br />

„Influenzapandemie“ in den Phasen 1 bis 6 beraten Im Berichtsjahr wurde vorwiegend<br />

die Impfpriorisierung im Pandemiefall erörtert.<br />

3.8.2 LÜKEX 07 – „Län<strong>der</strong>übergreifende Krisenmanagementübung Exercises“<br />

Anfang November 2007 wurde die dritte län<strong>der</strong>übergreifende Krisenmanagementübung<br />

LÜKEX 07 mit dem Übungsthema „Influenzapandemie“ durchgeführt. Die<br />

Übung soll das Krisenmanagement im Bereich des öffentlichen und privaten Gesundheitswesens,<br />

<strong>der</strong> polizeilichen und nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr, <strong>der</strong> zivil-militärischen<br />

Zusammenarbeit (ZMZ) und <strong>der</strong> Einbindung privater Unternehmen/Organisationen<br />

zum effektiven Schutz <strong>der</strong> Bevölkerung optimieren. Neben dem Bund – fe<strong>der</strong>-<br />

144


Ärztliche Versorgung<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

führend das Bundesministerium des Innern und das Bundesministerium für Gesundheit<br />

– und weiteren Bundesbehörden nahmen Verwaltungsstäbe/Behörden von sieben<br />

Bundeslän<strong>der</strong>n teil. Die nicht direkt an <strong>der</strong> Übung teilnehmenden Län<strong>der</strong> wurden im<br />

Rahmen einer bei <strong>der</strong> zentralen Übungssteuerung angesiedelten Reaktionsgruppe<br />

beteiligt.<br />

Schwerpunkte <strong>der</strong> Übung sind die gesamtstaatliche Lagebeurteilung, abgestimmte Notfallplanungen<br />

und Maßnahmen <strong>der</strong> Gesundheitsvorsorge, die Aufrechterhaltung<br />

lebensnotwendiger Funktionen bei krankheitsbedingtem Ausfall des Personals, die<br />

bundesweite Koordinierung knapper Ressourcen und eine breit angelegte, abgestimmte<br />

aktive Öffentlichkeitsarbeit zur situationsgerechten Information <strong>der</strong> Bevölkerung im<br />

Rahmen eines vorausschauenden, ressortübergreifenden Krisenmanagements. Grundlegende<br />

Übungsannahme ist eine Influenzapandemie mit schwerwiegenden gesamtstaatlichen<br />

und gesellschaftlichen Auswirkungen vor dem Hintergrund <strong>der</strong> anhaltenden,<br />

durch die terroristische Bedrohung gekennzeichneten Gefahrenlage in Deutschland.<br />

Die Steuerung <strong>der</strong> Gesamtübung erfolgte durch das Bundesamt für<br />

Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) mit <strong>der</strong> bei <strong>der</strong> Akademie für Krisenmanagement,<br />

Notfallplanung und Zivilschutz (AKNZ) eingerichteten „Projektgruppe<br />

LÜKEX“. Den Aufbau des Krisenszenarios erarbeitete hierzu das Robert Koch-Institut.<br />

Vertreter <strong>der</strong> Kassenärztlichen Bundesvereinigung und <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> übten<br />

in Bad Neuenahr-Ahrweiler als Fachberater mit.<br />

Eine erste Positionierung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zu Möglichkeiten und Grenzen <strong>der</strong><br />

Übung erfolgte im Rahmen eines Symposiums Ende 2007. Der Bericht hierüber<br />

erschien im Februar <strong>2008</strong> im Deutschen Ärzteblatt. Am 14. und 15.02.<strong>2008</strong> fand ein<br />

abschließen<strong>der</strong> Workshop, veranstaltet durch das BBK, statt. Im Rahmen dieser Veranstaltung<br />

wurden klar identifizierte und noch nicht gelöste Probleme bei <strong>der</strong> Pandemieplanung<br />

erörtert. Die identifizierten Probleme haben auch tatsächlich Eingang gefunden<br />

in den Abschlussbericht des BBK. Hier wird es Aufgabe <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

sein, Bund und Län<strong>der</strong> aufzurufen, die offenen Fragen zu beantworten. Ein hoher Stellenwert<br />

wurde <strong>der</strong> Frage <strong>der</strong> Bereitstellung von medizinischem und pharmazeutischem<br />

Personal sowie von Pflegekräften eingeräumt.<br />

Die Sicherstellung <strong>der</strong> ambulanten Versorgung sollte in den Pandemieplänen <strong>der</strong> Län<strong>der</strong><br />

konkretisiert werden. Hier fehlen teilweise konkrete Konzepte zur Personalrekrutierung,<br />

Optionen zum Abruf von Personalreserven, wie Personen im Ruhestand, Studenten<br />

etc., ebenso fehlen Adresslisten. Die Ergebnisse einer Bedarfs- und Ressourcenermittlung<br />

sollten möglichst län<strong>der</strong>übergreifend zusammengeführt werden, damit im<br />

Bedarfsfall gegenseitige Unterstützungsmöglichkeiten geprüft werden und eine <strong>der</strong><br />

Lage angemessene Ressourcenverteilung erfolgen können. Gleichzeitig ist die Bedarfsund<br />

Ressourcenermittlung ein Instrument zur Bestimmung <strong>der</strong> unterschiedlichen<br />

Betroffenheit und Wirksamkeit <strong>der</strong> ergriffenen Maßnahmen. Ferner bestehen rechtliche<br />

Unsicherheiten in Haftungsfragen bei den für den Einsatz in Betracht gezogenen<br />

Personengruppen sowie in <strong>der</strong> Frage <strong>der</strong> Möglichkeit einer Zwangsverpflichtung. Die<br />

Finanzierung und Entlohnung von zusätzlich rekrutiertem Personal bedarf ebenso<br />

einer Regelung.<br />

Über die reguläre ambulante Versorgung hinaus wird auch die Notwendigkeit von Konzepten<br />

für die Sicherstellung <strong>der</strong> kassenärztlichen Notarztversorgung und <strong>der</strong> ambu-<br />

3<br />

145


lanten Pflege gesehen. Im Bezug auf ehrenamtliche ambulante Hilfsteams ist die Frage<br />

zu klären, welche Kräfte wirklich zur Verfügung stehen würden. In diesem Zusammenhang<br />

muss auch die Freistellungsproblematik rechtlich geklärt werden.<br />

Die Erhebung von Informationen bezüglich <strong>der</strong> allgemeinen Versorgungslage mit Arzneimitteln<br />

und Medizinprodukten erfor<strong>der</strong>t die Beteiligung vieler Institutionen, Verbände<br />

und Unternehmen. Die Informationen müssen behördlicherseits auf Bundesebene<br />

zusammengeführt werden. Bund und Län<strong>der</strong> müssen gemeinsam prüfen, wie im Ereignisfall<br />

ein aussagefähiges Lagebild über die Versorgung mit antiviralen Arzneimitteln,<br />

pandemierelevanten Arzneimitteln, insbeson<strong>der</strong>e Antibiotika, fiebersenkenden Medikamenten<br />

und sonstigen essentiellen Arzneimitteln (z. B. Insulin) generiert werden kann.<br />

Auch in Bezug auf die Bereitstellung von Schutzausrüstungen für die Bevölkerung und<br />

zum Arbeitsschutz zeigt sich Handlungsbedarf bei <strong>der</strong> Bedarfs- und Ressourcenermittlung.<br />

Bereits in <strong>der</strong> Übungsvorbereitung wird deutlich, dass die detaillierten, wissenschaftlich<br />

fundierten Erkenntnisse bezüglich des Nutzens von Barrieremaßnahmen<br />

mittels Mund-Nasen-Schutz (MNS) bzw. Masken für die Allgemeinbevölkerung fehlen.<br />

Die Durchführung entsprechen<strong>der</strong> epidemiologischer Studien sind für die Weiterentwicklung<br />

entsprechen<strong>der</strong> Empfehlungen unverzichtbar. Darauf aufbauend und unter<br />

Prüfung <strong>der</strong> Übertragbarkeit von Empfehlungen für den stationären Bereich auf den<br />

ambulanten Bereich können Hygieneempfehlungen für ambulante Patienten in <strong>der</strong><br />

Praxis präzisiert werden. Anschließend wäre die Frage <strong>der</strong> Kostenübernahme zu klären.<br />

Als vordringlich werden auch konkrete Empfehlungen für die Bevorratung von persönlicher<br />

Schutzausrüstung zum Arbeitsschutz in <strong>der</strong> ambulanten Versorgung und im Rettungsdienst<br />

angesehen. Grundlegend dafür ist eine Bedarfsermittlung an PSA/Atemschutzmasken<br />

für den arbeitsschutzrechtlichen Bereich unter Berücksichtigung von<br />

Anwendbarkeit, Dauer und Haltbarkeitsdatum. Auch die Zulässigkeit einer Impfpriorisierung<br />

bedarf einer grundlegenden verfassungsrechtlichen Prüfung. In <strong>der</strong> Übung<br />

wurde die Notwendigkeit einer weiteren Konkretisierung des Kreises <strong>der</strong> zuerst zu Impfenden,<br />

z. B. politische Verantwortungsträger, THW-Helfer, deutlich. Die Verantwortung<br />

für die Entscheidung zur Priorisierung trägt nicht die Ärzteschaft, son<strong>der</strong>n tragen<br />

Bund und Län<strong>der</strong>.<br />

Influenzapandemiebeauftragte <strong>der</strong> Landesärztekammmern<br />

Zur Koordinierung <strong>der</strong> Influenzapandemievorbereitung <strong>der</strong> Ärzteschaft wurde Anfang<br />

2006 eine Influenzapandemiebeauftragten-Arbeitsgruppe bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

geschaffen. Die deutsche Ärzteschaft hat nicht nur sehr früh auf eine drohende Influenzapandemie<br />

hingewiesen, son<strong>der</strong>n von Anfang an auch ihre Bereitschaft signalisiert, an<br />

<strong>der</strong> Erarbeitung und Umsetzung entsprechen<strong>der</strong> Arzt- und Patienteninformationen<br />

mitzuwirken. Dieses Gremium setzt wichtige Impulse für den Aufbau einer Pandemieplanung<br />

<strong>der</strong> Ärzteschaft.<br />

146


Umfrage zur Umsetzung des Rahmen-Notfallplans „Influenza Pandemie“<br />

In <strong>der</strong> Sitzung <strong>der</strong> Ständigen Konferenz <strong>der</strong> Vertreter <strong>der</strong> Geschäftsführungen <strong>der</strong> Landesärztekammern<br />

am 26. und 27.01.2006 ist auf Empfehlung <strong>der</strong> Influenzapandemiebeauftragten<br />

<strong>der</strong> Landesärztekammern eine Arbeitsgruppe mit dem Auftrag beschlossen<br />

worden, einen Rahmen-Notfallplan „Influenza Pandemie“ zu erarbeiten. Dieser<br />

Plan ist ausdrücklich als Rahmenplan konzipiert worden, d. h. Ärztekammern können<br />

daraufhin einen konkreten Notfallplan erarbeiten, <strong>der</strong> auf ihre jeweiligen Organisationen<br />

und Bedürfnisse ausgerichtet ist. In seiner Sitzung am 29.09.2006 hat <strong>der</strong> Vorstand<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> den Rahmen-Notfallplan „Influenza Pandemie“ zustimmend<br />

zur Kenntnis genommen und den Landesärztekammern empfohlen, auf dieser Grundlage<br />

jeweils einen konkreten Notfallplan zu erarbeiten.<br />

Um den neuesten Stand feststellen zu können, inwieweit sich die Landesärztekammern<br />

vorbereitet haben, hat die <strong>Bundesärztekammer</strong> einen umfassenden Fragebogen zur<br />

konkreten Umsetzung des Rahmen-Notfallplans „Influenza Pandemie“ erarbeitet. Dieser<br />

Umfragebogen wurde <strong>der</strong> Arbeitsgruppe „Influenzapandemiebeauftragte <strong>der</strong> Landesärztekammern“<br />

zur Weiterentwicklung zugesandt. Die beigetragenen Anmerkungen<br />

<strong>der</strong> Pandemiebeauftragten <strong>der</strong> Landesärztekammern wurden in diesen Umfragebogen<br />

eingearbeitet. Der fertiggestellte Umfragebogen wurde am 10.07.<strong>2008</strong> an die<br />

Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Ständigen Konferenz <strong>der</strong> Vertreter <strong>der</strong> Geschäftsführungen <strong>der</strong> Landesärztekammern<br />

gesandt, um den Stand <strong>der</strong> Umsetzung dieses Notfallplans durch die<br />

Landesärztekammern feststellen zu können. Im Oktober <strong>2008</strong> lagen 16 von den Landesärztekammern<br />

ausgefüllte Umfragebögen <strong>der</strong> Geschäftsführung vor, die entsprechend<br />

ausgewertet wurden.<br />

Die Auswertung <strong>der</strong> Umfrage zur Umsetzung des Rahmen-Notfallplans „Influenza<br />

Pandemie“ für die Betriebsstätten <strong>der</strong> Landesärztekammern vom 30.06.<strong>2008</strong> (Stand:<br />

28.10.<strong>2008</strong>) ergab, dass zehn Landesärztekammern einen Influenzapandemie-Notfallplan<br />

erarbeitet haben, sechs Kammern halten einen Notfallplan für nicht erfor<strong>der</strong>lich,<br />

zehn Kammern bilden Kernteams vor Ort und bis zu elf Kammern richten Informations-Hotlines<br />

ein. Die Bevorratung von Schutzutensilien ist unheitlich. Insgesamt<br />

gesehen sind die Pandemiepläne <strong>der</strong> Landesärztekammern noch sehr unterschiedlich<br />

ausgerichtet.<br />

Influenzapandemie – Risikomanagement in Arztpraxen<br />

Ärztliche Versorgung<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Der Nationale Pandemieplan sieht bei einer Influenzapandemie in den Phasen vier bis<br />

sechs vor, die Versorgung von Influenzapatienten möglichst lange ambulant durchzuführen.<br />

Gleichzeitig soll eine frühzeitige Übernahme von Patienten aus <strong>der</strong> stationären<br />

Behandlung in den ambulanten Bereich erfolgen. Den Arztpraxen, insbeson<strong>der</strong>e den<br />

allgemeinärztlichen, internistischen, HNO-ärztlichen und pädiatrischen Praxen,<br />

kommt daher in <strong>der</strong> Pandemieplanung eine wesentliche Rolle zu. Dies gilt jedoch auch<br />

für die nicht primär betroffenen Praxen an<strong>der</strong>er Fachdisziplinen. Alle Arztpraxen sind<br />

daher gehalten, sich bereits in <strong>der</strong> interpandemischen Phase durch einen praxisinternen<br />

Notfallplan auf den Pandemiefall vorzubereiten.<br />

3<br />

147


Der praxisinterne Pandemieplan soll helfen, die Verantwortlichkeiten, die räumliche<br />

und/o<strong>der</strong> zeitliche Patientenlenkung, die Kommunikationswege nach außen, die<br />

zusätzlichen hygienischen, diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen, die Maßnahmen<br />

des Arbeitsschutzes, die interpandemische Bevorratung und die Patienteninformation<br />

festzulegen.<br />

Die Broschüre „Influenzapandemie – Risikomanagement in Arztpraxen“ wurde fe<strong>der</strong>führend<br />

von <strong>der</strong> Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege<br />

(BGW) gemeinsam mit <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und <strong>der</strong> Kassenärztlichen Bundesvereinigung<br />

als Handlungsanleitung erarbeitet. Sie beruht auf den gemeinsamen Empfehlungen<br />

<strong>der</strong> Kassenärztlichen Bundesvereinigung und <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zur Vorbereitung<br />

auf den Fall einer Influenzapandemie. Gleichzeitig berücksichtigt sie die Vorgaben<br />

des Nationalen Pandemieplanes sowie die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes,<br />

<strong>der</strong> Biostoffverordnung, des Arbeitsschutzgesetzes und <strong>der</strong> Technischen Regel<br />

„TRBA 250: Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in <strong>der</strong> Wohlfahrtspflege“.<br />

Beson<strong>der</strong>s hilfreich sind die gut strukturierten Checklisten.<br />

Der Notfallplan „Risikomanagement in Arztpraxen“ kann auch für an<strong>der</strong>e epidemische<br />

Ereignisse o<strong>der</strong> bei einem bioterroristischen Angriff mit biotechnologisch verän<strong>der</strong>ten<br />

hochpathogenen Viren auf die Bevölkerung genutzt werden. Der Entwurf wurde vom<br />

Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am 25.04.<strong>2008</strong> zustimmend zur Kenntnis genommen<br />

und den Landesärztekammern empfohlen, auf diese kostenlose Broschüre, die bei<br />

<strong>der</strong> BGW ab Dezember <strong>2008</strong> in Druckform zu erhalten ist, hinzuweisen.<br />

Empfehlungen zum infektionshygienischen Management bei <strong>der</strong> medizinischen<br />

Versorgung im Falle einer Influenzapandemie<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Sitzungen <strong>der</strong> gemeinsamen Arbeitsgruppe <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>,<br />

<strong>der</strong> Kassenärztlichen Bundesvereinigung und <strong>der</strong> Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen<br />

Ärzteschaft zur Erarbeitung von „Empfehlungen zum Einsatz antiviraler Arzneimittel<br />

für die Postexpositions- und Langzeitprophylaxe während einer Influenzapandemie“<br />

wurde <strong>der</strong> Bedarf gesehen, auch Empfehlungen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und <strong>der</strong><br />

Kassenärztlichen Bundesvereinigung zum infektionshygienischen Management bei <strong>der</strong><br />

medizinischen Versorgung im Falle einer Influenzapandemie evidenzbasiert nach neuesten<br />

wissenschaftlichen Erkenntnissen zu erarbeiten und zu veröffentlichen.<br />

Hierzu soll im Frühjahr 2009 eine Arbeitsgruppe gebildet werden mit Experten <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong>, <strong>der</strong> Kassenärztlichen Bundesvereinigung und des Robert Koch-<br />

Institutes. Eine Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> Kommission für Krankenhaushygiene und<br />

Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut wird angestrebt. Die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

soll die Fe<strong>der</strong>führung übernehmen.<br />

Mögliche Themen des infektionshygienischen Managements bei <strong>der</strong> medizinischen<br />

Versorgung im Pandemiefall können sein:<br />

– infektionshygienisches Management innerhalb des Krankenhauses,<br />

– in <strong>der</strong> Praxis und in ambulanten Einrichtungen von Krankenhäusern sowie<br />

– im häuslichen Bereich.<br />

148


Ärztliche Versorgung<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Derzeit wird die Liste für mögliche Arbeitsgruppenmitglie<strong>der</strong> erstellt. Das Robert Koch-<br />

Institut hat bereits Experten für die Zusammenarbeit benannt.<br />

Fortbildung/Informationen<br />

Darüber hinaus ist <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> die Fortbildung und Information für die<br />

Vertreter <strong>der</strong> Ärztekammern sowie <strong>der</strong> Ärztinnen und Ärzte vor Ort ein großes Anliegen.<br />

So wurden zahlreiche Beiträge u. a. in <strong>der</strong> Zeitschrift Arbeitsmedizin – Sozialmedizin –<br />

Umweltmedizin, im Deutschen Ärzteblatt, in <strong>der</strong> internistischen praxis – Zeitschrift für<br />

die gesamte Innere Medizin, in Arzneimittel-, Therapie-Kritik & Medizin und Umwelt<br />

und im Themenkompass <strong>2008</strong> des F.A.Z.-Institutes und des Instituts für Managementund<br />

Wirtschaftsforschung veröffentlicht sowie zahlreiche Vorträge vor nie<strong>der</strong>gelassenen<br />

Ärztinnen und Ärzten, Betriebsärzten, Studenten etc. gehalten.<br />

3.8.3 Ausblick<br />

National und international besteht die Aufgabe, sich auf eine Influenzapandemie vorzubereiten.<br />

Die Ärzteschaft wird hierzu ihren Beitrag auf vielen Ebenen leisten. Die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

und die Kassenärztliche Bundesvereinigung haben sich in politischen Erklärungen<br />

zur Verantwortung <strong>der</strong> Ärzteschaft bekannt, im Pandemiefall alle Anstrengungen zu<br />

unternehmen, um die ambulante und stationäre ärztliche Versorgung <strong>der</strong> Patienten soweit<br />

wie möglich zu gewährleisten. Eine beson<strong>der</strong>e Herausfor<strong>der</strong>ung ist <strong>der</strong> Umstand, dass die<br />

Bekämpfung einer Influenzapandemie im Rahmen <strong>der</strong> Regelversorgung stattfinden soll<br />

und damit finanzielle und haftungsrechtliche Fragen für Ärztinnen und Ärzte zu klären<br />

sind. Die Bundesregierung muss gesetzliche Rahmenbedingungen schaffen sowie die Aufgaben<br />

und Verantwortlichkeiten <strong>der</strong> einzelnen Akteure im Gesundheitswesen festschreiben<br />

und klären, wer die Kosten für die Vorbereitung einer Pandemie und die Behandlung<br />

<strong>der</strong> Patienten mit dem damit verbundenen ärztlichen Mehraufwand übernimmt.<br />

3<br />

149


3.9 Notfall- und Katastrophenmedizin<br />

Die <strong>Bundesärztekammer</strong> begleitet die Themen Notfall- und Katastrophenmedizin unter<br />

zahlreichen Gesichtspunkten, von denen hier nur eine Auswahl beispielhaft aufgeführt ist:<br />

– Qualifizierung und Kompetenzen von Notärztinnen und Notärzten sowie des nichtärztlichen<br />

Rettungsfachpersonals<br />

– Medizinischer gesundheitlicher Bevölkerungsschutz<br />

– Massenanfall von Verletzten und Erkrankten<br />

Der Ausschuss „Notfall-/Katastrophenmedizin und Sanitätsdienst“ berät den Vorstand<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> in allen entsprechenden Fachfragen.<br />

3.9.1 Notfallversorgung<br />

Die präklinische Notfallversorgung erscheint durch einen Notarztmangel in einigen<br />

Regionen Deutschlands gefährdet. Verschärft wird die Situation durch die rasanten Entwicklungen<br />

im Krankenhausbereich, die deutlich schneller ablaufen als im Rettungsdienst.<br />

Nicht nur gesamte Krankenhäuser, son<strong>der</strong>n auch einzelne Fachabteilungen werden<br />

geschlossen o<strong>der</strong> nehmen nicht mehr an <strong>der</strong> Gestellung von Notärzten o<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

nächtlichen Versorgung <strong>der</strong> Bevölkerung durch das Offenhalten <strong>der</strong> Notfallambulanzen<br />

teil. Die Anfahrtszeiten für den Rettungsdienst in die „nächstgelegene geeignete Klinik“<br />

verlängern sich. Dies hat massive Auswirkungen auf die zeitnahe Versorgung. Rettungsdienstliche<br />

Ressourcen (Rettungs-/Intensivtransporthubschrauber) werden fehlgenutzt.<br />

Die <strong>Bundesärztekammer</strong> weist nicht nur bei <strong>der</strong> Mitwirkung an den German Diagnosis<br />

Related Groups (G-DRG) daraufhin, dass Rettungsdienst ohne eine funktionierende<br />

Krankenhausversorgung unmöglich ist.<br />

Die im November 2007 erstellten und im Laufe des Jahres <strong>2008</strong> veröffentlichten<br />

Eckpunkte zur notfallmedizinischen Versorgung <strong>der</strong> Bevölkerung in Klinik und Präklinik,<br />

an <strong>der</strong>en Erstellung die <strong>Bundesärztekammer</strong> beteiligt war, wird von den Innenministerien<br />

<strong>der</strong> Län<strong>der</strong> als gute Diskussionsgrundlage für zukünftige Überlegungen für<br />

die Planung <strong>der</strong> Notfallversorgung angesehen. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hält dies<br />

jedoch nicht für ausreichend. Krankenhaus- und Rettungsdienstplanungen müssen<br />

zwingend vernetzt werden, so dass die Notfallversorgung als Gesamtheit betrachtet werden<br />

kann. Die inner- und außerklinische Versorgung von Notfallpatienten stellt eine<br />

Einheit dar.<br />

3.9.2 Rettungsassistentenausbildung<br />

Die im Jahr 2007 erneut begonnene Diskussion um die Novellierung des Rettungsassistentengesetzes<br />

mit einer Erweiterung <strong>der</strong> Ausbildung von zwei auf drei Jahre stagniert.<br />

Die <strong>Bundesärztekammer</strong>, die eine Novellierung <strong>der</strong> Rettungsassistentenausbildung seit<br />

Jahren für dringend geboten und längst überfällig hält, wurde im Jahr <strong>2008</strong> zweimal<br />

150


vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zu einer Expertenrunde mit dem Thema<br />

„Ausbildungsziel, Ausbildungsinhalte, Kompetenzen“ eingeladen. Bisher wurden<br />

vom BMG keine konkreten Vorschläge zur Ausgestaltung des Gesetzes vorgelegt. Die<br />

Diskussionen um die zukünftigen Kompetenzen von Rettungsassistenten wurden vor<br />

dem Hintergrund <strong>der</strong> Delegierbarkeit ärztlicher Leistungen sowie <strong>der</strong> Übernahme ärztlicher<br />

Leistungen durch nichtärztliches Rettungsfachpersonal (Substitution) erwartungsgemäß<br />

kontrovers geführt. Einigkeit besteht weiterhin darin, dass das ärztliche<br />

Primat in <strong>der</strong> Notfallrettung nicht zu Gunsten eines „Paramedic Systems“ aufgegeben<br />

werden soll.<br />

Derzeit erscheint eine Abschaffung <strong>der</strong> (Hilfskonstruktion) Notkompetenz aus dem<br />

Jahr 1992 unwahrscheinlich, dies auch im Hinblick auf die Neufassung <strong>der</strong> gemeinsamen<br />

Veröffentlichung von <strong>Bundesärztekammer</strong> und Kassenärztlichen Bundesvereinigung<br />

zur persönlichen Leistungserbringung, Möglichkeiten und Grenzen <strong>der</strong> Delegation<br />

ärztlicher Leistungen, Stand 29.08.<strong>2008</strong> (s. www.baek.de/page.asp?his=0.7.47.<br />

3225).<br />

3.9.3 Bevölkerungsschutz<br />

Ärztliche Versorgung<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

In Deutschland hat sich <strong>der</strong> Begriff Bevölkerungsschutz als Folge <strong>der</strong> Übersetzung <strong>der</strong><br />

international verwendeten Bezeichnung „Civil Protection“ eingebürgert. Der Begriff<br />

wird als zusammenfassende Bezeichnung für alle Einrichtungen und Maßnahmen aus<br />

dem Bereich des Katastrophen- sowie des Zivilschutzes benutzt. Dadurch wird <strong>der</strong> Tatsache<br />

Rechnung getragen, dass zwischen den Maßnahmen des Zivil- und Katastrophenschutzes<br />

viele Gemeinsamkeiten bestehen. Bezieht man die Themen Massenanfall<br />

von Verletzen/Erkrankten (MANV) und Massenanfall von Infizierten (MANI) mit ein,<br />

so ist die Brücke zur Notfallmedizin geschlagen.<br />

Beim MANV ist die ärztliche Sichtung ein unverzichtbares Instrument. Auf Grundlage<br />

<strong>der</strong> Sichtung werden die für die Behandlung zur Verfügung stehenden und im Verhältnis<br />

zur großen Opferzahl begrenzten Ressourcen effizient verteilt. Die Sichtung ist eine<br />

medizinische Entscheidung über Behandlungs- und Versorgungsprioritäten auf <strong>der</strong><br />

Grundlage von Diagnose und Prognose. Das Überleben <strong>der</strong> Opfer hängt von <strong>der</strong> Sichtung<br />

ab.<br />

<strong>2008</strong> gab es vermehrt Tendenzen, die ärztliche Sichtung durch eine nichtärztliche Erstbeurteilung<br />

von Betroffenen zu substituieren. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> bereitet eine<br />

Stellungnahme zu diesem Thema vor, um die ärztliche Haltung zur Erstbeurteilung von<br />

Betroffenen bei Massenanfall von Verletzten bzw. in Katastrophen durch Rettungspersonal<br />

im Verhältnis zur ärztlichen Sichtung/Triage zu verdeutlichen.<br />

Der Arbeitskreis V (AK V: „Feuerwehrangelegenheiten, Rettungswesen, Katastrophenschutz<br />

und zivile Verteidigung“) <strong>der</strong> Innenministerkonferenz hat das Thema „Medizinischer<br />

Bevölkerungsschutz“ für die Jahre <strong>2008</strong>/2009 zum Schwerpunkt seiner Arbeit<br />

gemacht. Die Schutzkommission beim Bundesministerium des Inneren (BMI) wurde,<br />

unter Begleitung des BMG, um Stellungnahme im Sinne einer Bestandsaufnahme und<br />

Aufzeigung von Handlungsbedarf im Bereich des medizinischen gesundheitlichen<br />

3<br />

151


Bevölkerungsschutzes gebeten. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hat im September an einem<br />

Workshop <strong>der</strong> Schutzkommission teilgenommen und zur Vorbereitung <strong>der</strong> Stellungnahme<br />

mit Umsetzungsempfehlungen zur dauerhaften Verbesserung <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitigen<br />

Situation beigetragen. Die Stellungnahme wurde im September <strong>2008</strong> in <strong>der</strong> Sitzung des<br />

Inneren Ausschusses verabschiedet. Die Veröffentlichung folgt.<br />

Ebenfalls im September <strong>2008</strong> konnte die <strong>Bundesärztekammer</strong> ihr Know How bezüglich<br />

<strong>der</strong> Auswirkungen von Stromausfällen auf das Gesundheitswesen bei einem Expertenworkshop<br />

einbringen. Die Universität Karlsruhe (TH) veranstaltete den Workshop in<br />

Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe<br />

(BBK). Ausgehend vom Stromausfallszenario <strong>der</strong> län<strong>der</strong>übergreifenden Krisenmanagementübung<br />

2004 (LÜKEX) sowie den Erfahrungen <strong>der</strong> weltweiten Stromausfälle <strong>der</strong><br />

vergangenen Jahre, wurde im Workshop anhand von drei Szenarien folgendes erörtert:<br />

1. Auswirkungsanalyse, 2. Verwundbarkeitsanalyse, 3. Identifizierung und Bewertung<br />

von Notfallmaßnahmen unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Stromausfalldauer, 4. Identifizierung<br />

von Schnittstellen und Abhängigkeiten von an<strong>der</strong>en Bereichen (z. B. Trinkwasserund<br />

Wärmeversorgung, Kommunikationstechnologie).<br />

Voraussichtlich im nächsten Jahr soll als Ergebnis des vom Center for Disaster Management<br />

and Risk Reduction Technology (CEDIM) in Auftrag gegebenen Forschungsprojektes<br />

ein praxisorientiertes Handbuch für das Krisenmanagement bei Stromausfällen (lang<br />

anhaltend und großflächig) am Beispiel Baden-Württemberg veröffentlicht werden.<br />

3.9.4 Forschung im Zivilschutz<br />

Die <strong>Bundesärztekammer</strong> begleitet die vom Bundesministerium des Innern (BMI) initiierte<br />

Forschung im Zivilschutz seit 2005 durch die Mitarbeit in Projekt begleitenden<br />

Arbeitskreisen. Die Ergebnisse <strong>der</strong> in den Vorjahren durchgeführten Forschungsvorhaben<br />

wurden bisher in den Bundeslän<strong>der</strong>n in unterschiedlichem Maß zur Kenntnis<br />

genommen bzw. umgesetzt. Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) in Deutschland<br />

ist mittlerweile flächendeckend institutionalisiert und hat sich in <strong>der</strong> Praxis bewährt.<br />

Allerdings gibt es eine Vielzahl von PSNV-Anbietern, die jeweils eigene Konzepte zur<br />

Qualitätssicherung entwickelt und teilweise erprobt haben. Als Folge davon existiert<br />

eine hohe Vielfalt an Konzepten mit unterschiedlichen Standards in Bezug auf Qualität<br />

und Quantität <strong>der</strong> Versorgung. Um den Organisationen des Katastrophenschutzes und<br />

den Innenministerien <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> eine Orientierung im heterogenen PSNV-Feld zu<br />

geben, die Entwicklung und Einbindung von bundesweiten PSNV-Standards zu ermöglichen<br />

sowie die PSNV-Konzepte wissenschaftlich abzusichern, wurde Ende 2007 <strong>der</strong><br />

Beschluss zur Durchführung einer Konsensuskonferenz über Qualitätssicherung in <strong>der</strong><br />

Psychosozialen Notfallversorgung in Deutschland gefasst. In einem mehrstufigen ITgestützten<br />

sowie durch Sitzungen begleiteten Abstimmungsprozess <strong>der</strong> Beteiligten<br />

wurden Themenfel<strong>der</strong> ausgewählt, konkretisiert sowie in einem modifizierten Delphiverfahren<br />

abgestimmt und mit wissenschaftlichem Gutachten begleitet. Die Konsensuskonferenz<br />

fand im November <strong>2008</strong> statt. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> war am gesamten<br />

Prozess beteiligt. Das Konsensuspapier mit den Themenschwerpunkten Informationsmanagement,<br />

strukturelle Regelungen und Vernetzung, psychosoziales Krisenmanagement,<br />

Aus- und Fortbildung, Schnittstellen und Zuständigkeiten sowie PSNV im Alltag<br />

152


wird dem Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zur Beratung vorgelegt werden. Die Veröffentlichung<br />

<strong>der</strong> Ergebnisse wird voraussichtlich im Jahr 2009 erfolgen.<br />

3.9.5 Reanimationsempfehlungen<br />

Der nächste wissenschaftliche Konsens „on cardiopulmonary resuscitation and emergency<br />

cardiovascular care“ <strong>der</strong> ILCOR (International Liaison Committee on Resuscitation) wird<br />

2010 veröffentlich werden. Wie in den letzten Jahren werden anschließend daraus die nationalen<br />

Wie<strong>der</strong>belebungsleitlinien bzw. -empfehlungen erarbeitet und veröffentlich werden.<br />

Um den Nationalen Reanimationskonsens für Deutschland 2010 bzw. Anfang 2011 zeitnah<br />

zur ILCOR-Veröffentlichung herbeiführen zu können, plant die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

für das Jahr 2009 eine Sitzung des Deutschen Beirats für Erste Hilfe und Wie<strong>der</strong>belebung<br />

bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>. Dort soll auf Basis von Erfahrungsberichten zur<br />

Umsetzung des jetzigen Nationalen Reanimationskonsens und <strong>der</strong> deutschen Wie<strong>der</strong>belebungsempfehlungen<br />

<strong>der</strong> Abstimmungsprozess in Deutschland sowie die Erarbeitung<br />

deutscher Wie<strong>der</strong>belebungsempfehlungen vorbereitet werden.<br />

3.9.6 Frühdefibrillation<br />

Ärztliche Versorgung<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Bundesweit scheint die Aufstellung von automatisierten externen Defibrillatoren (AED),<br />

die frei für alle Laien zugänglich sind, zuzunehmen. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> erhielt<br />

<strong>2008</strong> diverse Anfragen von Organisationen, Verwaltungen und Betrieben, die AED-Programme<br />

in ihre betrieblichen Ersthelfersysteme integrieren und mit <strong>der</strong> freien Zugänglichkeit<br />

<strong>der</strong> AED kombinieren möchten. Dies entspricht einem sogenannten Public-<br />

Access-Defibrillations-Programm (PAD-Programm). Unsicherheit besteht insbeson<strong>der</strong>e<br />

über die Rahmenbedingungen eines PAD-Programms. So ist den Betreibern meist<br />

völlig unbekannt, dass PAD-Programme <strong>der</strong> ärztlichen Betreuung im Sinne eines medizinischen<br />

Qualitätsmanagements bedürfen. Auf Grund <strong>der</strong> bestehenden Nachfrage hat<br />

die <strong>Bundesärztekammer</strong> im Januar <strong>2008</strong> ihre Stellungnahme zum Public-Access-Defibrillations-Programm<br />

veröffentlicht (s. www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=<br />

1.306.1128.5969&all=true), Stand: 25.01.<strong>2008</strong>. Diese Stellungnahme ergänzt die schon<br />

vorhandenen Stellungnahmen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zur Defibrillation mit automatisierten<br />

externen Defibrillatoren durch Laien sowie zur ärztlichen Verantwortung für<br />

die Aus- und Fortbildung von Nicht-Ärzten in <strong>der</strong> Frühdefibrillation. Die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

befürwortet den Einsatz von frei zugänglichen automatisierten externen Defibrillatoren,<br />

wenn diese funktionsgerecht eingesetzt werden.<br />

3<br />

153


3.10 Symposium zur medizinischen Versorgung von<br />

Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung<br />

Am 10. Dezember <strong>2008</strong> fand in Berlin ein von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> veranstaltetes<br />

Symposium zu dem Thema „Gesundheit und Teilhabe – Perspektiven <strong>der</strong> medizinischen<br />

Versorgung von Menschen mit geistiger o<strong>der</strong> mehrfacher Behin<strong>der</strong>ung in unserer<br />

Gesellschaft“ statt. In Deutschland lebt rund eine halbe Million Menschen mit geistiger<br />

o<strong>der</strong> mehrfacher körperlicher Behin<strong>der</strong>ung mit einem spezifischen und erhöhten<br />

Bedarf an gesundheitlicher Versorgung.<br />

Bereits <strong>der</strong> 107. Deutsche Ärztetag hat sich 2004 mit dem Thema „Gleichstellung und<br />

Integration behin<strong>der</strong>ter Menschen als gesamtgesellschaftliche Aufgabe“ befasst. Seit<br />

diesem Zeitpunkt hat sich die Situation für diesen Personenkreis deutlich verschlechtert.<br />

Insbeson<strong>der</strong>e den Personen mit schwerer geistiger o<strong>der</strong> mehrfacher Behin<strong>der</strong>ung<br />

wird unser Gesundheitssystem nicht gerecht. Die Ursachen und Gründe für die mangelhafte<br />

gesundheitliche Versorgung dieser Personengruppe sind vielfältig. Sie liegen in<br />

<strong>der</strong> gesellschaftlichen Einstellung zu Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung, <strong>der</strong> unzureichenden<br />

fachlichen Qualifikation und finanziellen Sicherung.<br />

Beson<strong>der</strong>s die Gesundheitsreformen <strong>der</strong> letzten Jahre haben mit <strong>der</strong> Ausweitung <strong>der</strong><br />

Zuzahlungen und mit erheblichen Ausgrenzungen aus <strong>der</strong> Leistungspflicht <strong>der</strong> gesetzlichen<br />

Krankenkassen zur Verschlechterung <strong>der</strong> gesundheitlichen Versorgung beigetragen.<br />

Auch die Sozialhilfe deckt nicht mehr wie früher beson<strong>der</strong>e Bedarfslagen ab.<br />

Ziel <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> ist es, zur dringend notwendigen Verbesserung <strong>der</strong><br />

gesundheitlichen Versorgung dieser Menschen beizutragen. Sie möchte insbeson<strong>der</strong>e<br />

<strong>der</strong> Ärzteschaft die Anfor<strong>der</strong>ungen einer bedarfsgerechten gesundheitlichen Versorgung<br />

von Menschen mit geistiger und mehrfacher Behin<strong>der</strong>ung nahebringen. Daher<br />

veranstaltete die <strong>Bundesärztekammer</strong> am 10. Dezember <strong>2008</strong> in Berlin in Kooperation<br />

mit den Fachverbänden <strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>tenhilfe und mit <strong>der</strong> Bundesarbeitsgemeinschaft<br />

Ärzte für Menschen mit geistiger o<strong>der</strong> mehrfacher Behin<strong>der</strong>ung ein Symposium.<br />

Hier wurden vorhandene gute Ansätze <strong>der</strong> gesundheitlichen Versorgung von Menschen<br />

mit geistiger o<strong>der</strong> mehrfacher Behin<strong>der</strong>ung vorgestellt, um auf diese Weise einen ersten<br />

Impuls für eine bedarfsgerechte flächendeckende Versorgung zu geben.<br />

154


4. Ärztliche Berufsausübung<br />

4.1 Arztbild <strong>der</strong> Zukunft<br />

10 Thesen zur ärztlichen Professionsentwicklung<br />

Ärztliche Berufsausübung<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

1. Die Schlüsselrolle des Arztberufs für das Gesundheitswesen ergibt sich aus dessen<br />

Alleinstellungsmerkmalen.<br />

2. Der Arzt übt einen freien Beruf aus und ist kein beliebig austauschbarer<br />

Gesundheitsdienstleister.<br />

3. Für den Patienten ist <strong>der</strong> Arzt Experte und Vertrauensperson in einem.<br />

4. Die Patient-Arzt-Beziehung muss vor einer Erosion durch Kontrollbürokratie und<br />

Instrumentalisierung des Arztberufs für Rationalisierungszwecke geschützt werden.<br />

5. Eine patientenorientierte Medizin und ein leistungsfähiges Gesundheitswesen<br />

brauchen die „ganze“ Ärztin und den „ganzen“ Arzt.<br />

6. Die Rolle des Arztberufs ist keine omnipotente, son<strong>der</strong>n die des besten Anwalts<br />

des Patienten.<br />

7. Die zukünftigen Schwerpunkte <strong>der</strong> ärztlichen Tätigkeit bestehen darin, die<br />

Fähigkeit des Einzelnen o<strong>der</strong> auch ganzer Bevölkerungsgruppen zu för<strong>der</strong>n,<br />

durch Eigeninitiative ihre Gesundheit zu verbessern, sowie in <strong>der</strong> Behandlung<br />

und Betreuung chronisch Kranker und pflegebedürftiger Patienten. Um den<br />

Zukunftsaufgaben gerecht zu werden, bedarf es einer stärkeren Vermittlung<br />

psychosozialen Wissens und <strong>der</strong> Schulung <strong>der</strong> kommunikativen und sozialen<br />

Kompetenz <strong>der</strong> Ärzteschaft bereits im Medizinstudium.<br />

8. In Anbetracht <strong>der</strong> Komplexität <strong>der</strong> mo<strong>der</strong>nen Medizin und <strong>der</strong> soziodemographischen<br />

Entwicklung muss die medizinische Versorgung als Teamaufgabe<br />

begriffen werden.<br />

9. Eine Orientierung am Primat des Patientenwohls gehört zum professionellen<br />

Selbstverständnis <strong>der</strong> Ärzteschaft. Sie ist konstitutiv für eine patientenorientierte<br />

Medizin und ein leistungsfähiges Gesundheitswesen.<br />

10. Aufgrund ihres Expertenwissens und ihrer berufsimmanenten Verantwortlichkeit<br />

für die Patienten stellt die Ärzteschaft einen unverzichtbaren Partner für den<br />

Strukturwandel des Gesundheitswesens dar.<br />

4<br />

155


Die tiefgreifenden Verän<strong>der</strong>ungen im Gesundheitswesen beeinflussen das Bild, das<br />

sich die Gesellschaft von <strong>der</strong> ärztlichen Tätigkeit bzw. vom Arztberuf macht, sowie das<br />

ärztliche Selbstverständnis von <strong>der</strong> eigenen Berufsrolle gleichermaßen. Prof. Dr. Jan<br />

Schulze, Präsident <strong>der</strong> Sächsischen Ärztekammer, setzte sich beim 111. Deutschen Ärztetag<br />

<strong>2008</strong> in Ulm mit den Auswirkungen <strong>der</strong> Versorgungsengpässe auf das Arztbild<br />

und die Konsequenzen eines verän<strong>der</strong>ten Arztbildes auf die Qualität <strong>der</strong> Patientenversorgung<br />

auseinan<strong>der</strong>. Gegen die Trivialisierung und Kommerzialisierung des Arztberufes<br />

stellte er das Selbstverständnis eines hochqualifizierten, freien Berufes.<br />

Die 10 Thesen zum Arztbild <strong>der</strong> Zukunft und zur Rolle <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft für<br />

die Weiterentwicklung des Gesundheitswesens wurden vom 111. Deutschen Ärztetag<br />

mit großer Mehrheit verabschiedet. Das Referat von Prof. Dr. Schulze und <strong>der</strong> vollständige<br />

Beschlusstext sind unter www.bundesaerztekammer.de abrufbar.<br />

4.2 Medizinethik – Grundsatz- und Verfahrensfragen<br />

4.2.1 Ausschuss für ethische und medizinisch-juristische Grundsatzfragen<br />

Der Ausschuss für ethische und medizinisch-juristische Grundsatzfragen hat sich im<br />

Berichtszeitraum neu konstituiert und viermal getagt. Dabei stand zunächst die Themendiskussion<br />

bzw. -findung im Vor<strong>der</strong>grund. Sodann wurde die Bearbeitung folgen<strong>der</strong><br />

Themen in Angriff genommen:<br />

a) Erarbeitung einer Grundsatzposition zum Themenkreis Stammzellgesetz, insbeson<strong>der</strong>e<br />

zur Forschung mit embryonalen Stammzellen<br />

In die Diskussion wurde durch Vorträge von Prof. Dr. Oliver Brüstle und Prof. Dr. Christoph<br />

Peters eingeführt. Die intensive Debatte mündete in differenzierte Positionierungen<br />

<strong>der</strong> Ausschussmitglie<strong>der</strong> zu den in den Bundestag eingebrachten Än<strong>der</strong>ungsanträgen<br />

zum Stammzellgesetz. Eine weitere Befassung mit dieser Thematik wird erfolgen,<br />

wenn neue Entwicklungen in <strong>der</strong> Stammzellforschung dies gebieten.<br />

b) Strukturelle Entwicklungen im Gesundheitswesen und Auswirkungen auf den Arztberuf/das<br />

Arztbild<br />

Die Diskussion wurde über drei Ausschusssitzungen geführt, sie schloss u. a. die Befassung<br />

mit dem Ulmer Papier ein. Es ist beabsichtigt, aus den Vorträgen und den geführten<br />

Diskussionen Thesen zu erarbeiten. Darin sollen insbeson<strong>der</strong>e die Diskussionsergebnisse<br />

zu dem Thema „Der Arztberuf als freier Beruf“ einfließen.<br />

Im nächsten Jahr werden die Beratungen zur ärztlichen Sterbebegleitung und zur Auseinan<strong>der</strong>setzung<br />

mit dem ärztlich assistierten Suizid fortgesetzt.<br />

156


4.2.2 Zentrale Ethikkommission bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

Der enorme Wissenszuwachs in den letzten Jahrzehnten und die technologische Entwicklung<br />

in <strong>der</strong> Biomedizin ebenso wie Verteilungsprobleme bei relativer Ressourcenknappheit<br />

im Gesundheitswesen hatten den Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> 1994<br />

veranlasst, zusätzlich zu den bestehenden medizinischen Ethikkommissionen <strong>der</strong> Ärztekammern<br />

und <strong>der</strong> medizinischen Fakultäten eine Zentrale Kommission zur Wahrung<br />

ethischer Grundsätze in <strong>der</strong> Medizin und ihren Grenzgebieten (Zentrale Ethikkommission)<br />

bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zu errichten. Die bisherigen öffentlichen Stellungnahmen<br />

<strong>der</strong> Zentralen Ethikkommission sowie das Statut und die Namen <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong><br />

finden sich auf <strong>der</strong> Homepage unter www.zentrale-ethikkommission.de.<br />

5. Amtsperiode 2007 – 2010<br />

Das beson<strong>der</strong>e Profil <strong>der</strong> Zentralen Ethikkommission (ZEKO) liegt in ihrer Herkunft<br />

und ihrer Zuständigkeit: Sie ist eine Kommission <strong>der</strong> verfassten Ärzteschaft. Diesem<br />

Selbstverständnis entsprechend widmet sich die Kommission vorwiegend Themen, die<br />

eine beson<strong>der</strong>e Nähe zur ärztlichen Praxis aufweisen.<br />

Die Zentrale Ethikkommission bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> hat sich am 11. Januar <strong>2008</strong><br />

zu ihrer fünften Amtsperiode konstituiert. Zum Vorsitzenden wurde Prof. Dr. Dr. phil.<br />

Urban Wiesing, Tübingen, gewählt, zum stellvertretenden Vorsitzenden Prof. Dr. jur.<br />

Jochen Taupitz, Mannheim. Dem Vorstand gehören außerdem Dr. Gisela Bockenheimer-Lucius,<br />

Frankfurt a. M., Prof. Dr. theol. Peter Dabrock, Marburg, und Dr. rer. nat.<br />

Sigrid Graumann, Berlin, an. Eine namentliche Übersicht <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> 5. Amtsperiode<br />

kann auf <strong>der</strong> Homepage <strong>der</strong> ZEKO eingesehen werden (vgl. www.zentrale-ethik<br />

kommission.de).<br />

Die Zentrale Ethikkommission hat sich darauf verständigt, sich in dieser Amtsperiode<br />

schwerpunktmäßig mit den Themenfel<strong>der</strong>n „Doping und ärztliche Ethik“, „Ärztliches<br />

Berufsbild, Werbung und neue Kommunikationsformen“, „Medizinische Entscheidungsfindung<br />

und Willensermittlung bei schwerer zerebraler Schädigung“ sowie „Stellungnahme<br />

zur UN-Behin<strong>der</strong>tenrechtskonvention“ zu befassen.<br />

Innerhalb des Berichtszeitraums hat die Kommission unter dem Vorsitz von Prof. Dr.<br />

Dr. Wiesing viermal getagt und zugleich folgende Themen in den nachfolgend genannten<br />

Arbeitskreisen beraten.<br />

Arbeitskreis „Doping und ärztliche Ethik“<br />

Ärztliche Berufsausübung<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Dem Thema Doping, das den Sport seit längerem begleitet, ist im ärztlichen Bereich<br />

bisher begrenzt Aufmerksamkeit geschenkt worden. Im Mittelpunkt <strong>der</strong> Beratungen<br />

des Arbeitskreises unter Fe<strong>der</strong>führung von Prof. Dr. phil. Dieter Birnbacher, Düsseldorf,<br />

steht die Erarbeitung einer Stellungnahme zu „Doping und ärztliche Ethik“. Sie will<br />

Orientierung vermitteln, wie sich Ärzte, die von Dopingpraktiken im Zuge ihrer Berufsausübung<br />

Kenntnis erlangen, im Einklang mit dem ärztlichen Berufsethos verhalten<br />

können. Zur Erarbeitung <strong>der</strong> Stellungnahme wurden Sachverständige aus dem Bereich<br />

4<br />

157


<strong>der</strong> Sportmedizin angehört. Die vom Arbeitskreis erstellte Stellungnahme war im Oktober<br />

<strong>2008</strong> von <strong>der</strong> Kommission abschließend beraten worden. Die endgültige Verabschiedung<br />

erfolgte in einem schriftlichen Abstimmungsverfahren.<br />

Eine Veröffentlichung ist im Bekanntmachungsteil des Deutschen Ärzteblatts für das<br />

Frühjahr 2009 vorgesehen.<br />

Arbeitskreis „Ärztliches Berufsbild, Werbung und neue Kommunikationsformen“<br />

Unter Fe<strong>der</strong>führung von Prof. Dr. Wolfram Henn, Homburg/Saar, und Prof. Dr. Friedhelm<br />

Hufen, Mainz, wurde ein Arbeitskreis „Ärztliches Berufsbild, Werbung und neue<br />

Kommunikationsformen“ eingerichtet. Der Arbeitskreis befasst sich u. a. damit, Möglichkeiten,<br />

aber auch Grenzen von Werbung und neuen Kommunikationsformen zwischen<br />

Arzt und Patienten aufzuzeigen und Eckpunkte einer „Good Medical Communication<br />

Practice“ zu erarbeiten.<br />

Arbeitskreis „Medizinische Entscheidungsfindung und Willensermittlung bei<br />

schwerer zerebraler Schädigung“<br />

Der unter Fe<strong>der</strong>führung von Prof. Dr. Christof Müller-Busch, Berlin, eingerichtete<br />

Arbeitskreis will sich mit Fragen des Umgangs mit schwerst zerebral geschädigten<br />

Menschen befassen. Im Vor<strong>der</strong>grund steht die Erarbeitung praktischer Hilfen für das<br />

ärztliche Handeln und die Entscheidungsfindung in Bezug auf kognitiv beeinträchtigte<br />

Patienten.<br />

Arbeitskreis „UN-Behin<strong>der</strong>tenrechtskonvention“<br />

Die UN-Konvention für die Rechte behin<strong>der</strong>ter Menschen (vgl. www.un.org/esa/<br />

socdev/enable/rights/convtexte.htm#convtext) wurde im Dezember 2006 von <strong>der</strong> Generalversammlung<br />

<strong>der</strong> Vereinten Nationen verabschiedet und im März 2007 von <strong>der</strong><br />

Bundesregierung gezeichnet. Nachdem mittlerweile genügend Staaten die Konvention<br />

ebenfalls ratifiziert haben, ist sie im Mai dieses Jahres in Kraft getreten. Auch die<br />

Bundesregierung will das Ratifikationsverfahren vorantreiben. Die Konvention stellt<br />

u. a. umfangreiche Anfor<strong>der</strong>ungen an ärztliches Handeln und impliziert u. a. auch<br />

strukturelle Maßnahmen im Gesundheitswesen. Vor diesem Hintergrund wurde unter<br />

Fe<strong>der</strong>führung von Frau Dr. Graumann, Berlin, ein Arbeitskreis eingerichtet, <strong>der</strong> sich<br />

mit den in das Aufgabenfeld <strong>der</strong> Ärzteschaft fallenden Regelungen <strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>tenrechtskonvention<br />

auseinan<strong>der</strong>setzt und Empfehlungen für die medizinische Praxis<br />

erarbeiten will.<br />

158


Ärztliche Berufsausübung<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

4.2.3 Ständige Konferenz <strong>der</strong> Geschäftsführungen und <strong>der</strong> Vorsitzenden <strong>der</strong><br />

Ethik-Kommissionen <strong>der</strong> Landesärztekammern<br />

Das Gremium hat im Berichtsjahr unter dem Vorsitz des Präsidenten <strong>der</strong> Ärztekammer<br />

Sachsen-Anhalt, Dr. Henning Friebel, einmal im Plenum getagt, drei Arbeitsgruppensitzungen<br />

abgehalten und verschiedene Themen im schriftlichen Verfahren bearbeitet.<br />

Im Vor<strong>der</strong>grund <strong>der</strong> Arbeit standen weiterhin die Auswirkungen <strong>der</strong> AMG-Neuregelungen<br />

auf die Ärztekammern und ihre Ethik-Kommissionen. Die Ständige Konferenz<br />

widmete sich insbeson<strong>der</strong>e dem Erfahrungsaustausch über folgende Themen:<br />

– Bewertung <strong>der</strong> Qualifikation von Prüfärzten und <strong>der</strong> Eignung von Prüfzentren,<br />

– Novellierung <strong>der</strong> deutschen GCP-Verordnung,<br />

– Bedarf <strong>der</strong> Beratung <strong>der</strong> Durchführung von Anwendungsbeobachtungen und nichtinterventionellen<br />

Studien durch eine Ethik-Kommission,<br />

– Novellierung des Medizinproduktegesetzes,<br />

– Bericht <strong>der</strong> Bundesregierung an den Deutschen Bundestag zur Erprobung von Arzneimitteln<br />

an Min<strong>der</strong>jährigen nach Inkrafttreten <strong>der</strong> 12. AMG-Novelle.<br />

Die Arbeitsgruppe „Bewertungskriterien für die Qualifikation von Prüfärzten und die<br />

Geeignetheit von Prüfzentren“ unter <strong>der</strong> Fe<strong>der</strong>führung von Frau Dr. Beate Henrikus,<br />

Bayerische Landesärztekammer, hat einen Diskussionsvorschlag zu etwaigen Bewertungskriterien<br />

für die Qualifikation von Prüfärzten und die Geeignetheit von Prüfzentren<br />

entwickelt. Ein konsolidierter Entwurf <strong>der</strong> „Empfehlungen zur Bewertung <strong>der</strong> Qualifikation<br />

von Prüfern und Geeignetheit von Prüfzentren durch Ethik-Kommissionen“<br />

wurde in <strong>der</strong> Plenarversammlung vom Oktober <strong>2008</strong> konsentiert. Dieser Entwurf wurde<br />

dem Arbeitskreis medizinischer Ethikkommissionen zur Diskussion im Rahmen<br />

seiner Tagung vom 14./15.11.<strong>2008</strong> zugeleitet.<br />

Unter Bezug auf die für das Jahr <strong>2008</strong> von Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit<br />

angekündigte Novellierung <strong>der</strong> deutschen GCP-Verordnung waren die Landesärztekammern<br />

gebeten worden, Vorschläge zum Än<strong>der</strong>ungsbedarf zu liefern. Diese Vorschläge<br />

sind im Frühjahr <strong>2008</strong> dem Ausschuss „Berufsordnung für die deutschen Ärzte“<br />

zur Mitberatung zugeleitet worden.<br />

Auf Vorschlag ihres Ausschusses „Berufsordnung für die deutschen Ärzte“ sollte die<br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> eine Position entwickeln zu <strong>der</strong> Frage, inwieweit die Durchführung<br />

von Anwendungsbeobachtungen und nicht-interventionellen Studien (AWB/NIS)<br />

<strong>der</strong> Beratung durch eine Ethik-Kommission bedarf. Entsprechend wurden die Landesärztekammern<br />

um ihre Meinung und Vorschläge gebeten. Das Meinungsbild ist im<br />

Frühjahr <strong>2008</strong> in die Beratungen des Ausschusses eingebracht worden.<br />

Dem Vorschlag des Rats <strong>der</strong> Europäischen Gemeinschaften zur Harmonisierung <strong>der</strong><br />

Richtlinien über Medizinprodukte und den daraus resultierenden Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong><br />

Richtlinien 90/385/EWG, 93/42/EWG und 98/8/EG hatte das Europäische Parlament<br />

im März 2007 zugestimmt. Die entsprechende Richtlinie 2007/47/EG trat am<br />

25.09.2007 in Kraft. Entsprechend muss das deutsche Medizinproduktegesetz (MPG)<br />

bis zum 21.12.<strong>2008</strong> angepasst werden. Dazu wurden die Landesärztekammern um ihre<br />

Einschätzung gebeten. Gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit wurde die<br />

4<br />

159


Auffassung dargelegt, dass das bisherige Beratungsverfahren für die klinische Prüfung<br />

von Medizinprodukten im Zuge <strong>der</strong> MPG-Novellierung kritisch geprüft und nach Möglichkeit<br />

an die Verfahrensweise bei <strong>der</strong> Arzneimittelprüfung nach AMG angepasst werden<br />

sollte.<br />

Mit dem Zwölften Gesetz zur Än<strong>der</strong>ung des Arzneimittelgesetzes (12. AMG-Novelle) im<br />

Jahr 2004 waren neue Regelungen zur Durchführung klinischer Prüfungen an Min<strong>der</strong>jährigen<br />

eingeführt worden. Das Bundesministerium für Gesundheit hat die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

um Beiträge und Bewertungen für den Bericht <strong>der</strong> Bundesregierung an<br />

den Deutschen Bundestag zur Erprobung von Arzneimitteln an Min<strong>der</strong>jährigen nach<br />

Inkrafttreten <strong>der</strong> 12. AMG-Novelle ersucht. Demgemäß wurden die Landesärztekammern<br />

um ihre Bewertungen gebeten. Das Meinungsbild soll im Februar 2009 dem<br />

Bundesministerium für Gesundheit zugeleitet werden.<br />

Zwei im Oktober <strong>2008</strong> neu eingerichtete Arbeitsgruppen sollen sich mit Fragen <strong>der</strong><br />

Beratung epidemiologischer Forschung und <strong>der</strong> Beratung von Anwendungsbeobachtungen<br />

als nicht-interventionelle Prüfungen gem. § 4 Abs. 23 Satz 2 AMG befassen.<br />

4.3 Ärztliche Berufsordnung<br />

4.3.1 Berufsordnungsgremien<br />

Die Berufsordnungsgremien haben im Jahr <strong>2008</strong> die im Vorjahr begonnene Überprüfung<br />

<strong>der</strong> Vorschriften <strong>der</strong> (Muster-)Berufsordnung auf einen bestehenden Novellierungsbedarf<br />

fortgeführt und abgeschlossen. Das Ergebnis <strong>der</strong> Sichtung novellierungsbedürftiger<br />

Bestimmungen wurde dem Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> vorgelegt<br />

und von diesem mit dem Auftrag an die Berufsordnungsgremien bestätigt, konkrete<br />

Vorschläge zur Novellierung <strong>der</strong> (Muster-)Berufsordnung zu erarbeiten. Danach werden<br />

sich die weiteren Arbeiten <strong>der</strong> Berufsordnungsgremien an einer Novellierung <strong>der</strong><br />

(Muster-)Berufsordnung insbeson<strong>der</strong>e richten auf<br />

– eine zeitgemäße Formulierung <strong>der</strong> Präambel unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Charta zur<br />

ärztlichen Berufsethik,<br />

– neue Regelungen über den Anwendungsbereich <strong>der</strong> Berufsordnung, über Begriffsbestimmungen<br />

und über den Zweck <strong>der</strong> Bestimmungen <strong>der</strong> Berufsordnung,<br />

– einen Vorbehalt für bestimmte Eingriffe zugunsten von Ärzten, die über eine entsprechende<br />

weiterbildungsrechtliche Qualifikation verfügen,<br />

– eine eventuelle Aktualisierung <strong>der</strong> Regelungen über ärztliche Pflichten gegenüber<br />

Patientinnen und Patienten in den §§ 7 ff.,<br />

– eine Regelung <strong>der</strong> Anwendungsbeobachtungen in § 15,<br />

– eine Aktualisierung <strong>der</strong> Vorschrift über den Beistand für Sterbende in § 16,<br />

– eine Definition <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>lassung in § 17 Abs. 1,<br />

– eine Definition <strong>der</strong> Berufsausübungsgemeinschaft in § 18 und eine eventuelle Neuregelung<br />

ihres Verhältnisses zu medizinischen Kooperationsgemeinschaften gemäß § 23,<br />

160


– eine Überprüfung <strong>der</strong> Bindung an einen gemeinschaftlich durchzuführenden<br />

Behandlungsauftrag bei <strong>der</strong> fachgebietsfremden Anstellung von Ärzten in § 19 Abs. 2,<br />

– eine Überprüfung <strong>der</strong> Vorschriften über Informationen und Werbung in den §§ 27<br />

und 28 und<br />

– eine Überprüfung <strong>der</strong> §§ 30 ff. auf eine Neustrukturierung <strong>der</strong> Einzelbestimmungen<br />

und ihres Verhältnisses zueinan<strong>der</strong>.<br />

Gleichzeitig hat sich <strong>der</strong> Berufsordnungsausschuss mit Problemen befasst, die aus <strong>der</strong><br />

Nichtanwendbarkeit des Berufsrechts auf medizinische Versorgungszentren in <strong>der</strong><br />

Rechtsform einer juristischen Person und insbeson<strong>der</strong>e auf Heilkundegesellschaften<br />

resultieren. Auch insoweit hat <strong>der</strong> Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> den Auftrag erteilt,<br />

diese Problematik eingehen<strong>der</strong> zu untersuchen und Lösungsvorschläge zu erarbeiten,<br />

die auch eine eventuelle Kammermitgliedschaft juristischer Personen berücksichtigen<br />

sollen.<br />

Im Übrigen haben Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Berufsordnungsgremien an <strong>der</strong> Neufassung einer<br />

Stellungnahme <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und <strong>der</strong> Kassenärztlichen Bundesvereinigung<br />

aus dem Jahr 1988 über die persönliche Leistungserbringung mitgewirkt. Die Stellungnahme<br />

ist unter dem Titel „Persönliche Leistungserbringung – Möglichkeiten und<br />

Grenzen <strong>der</strong> Delegation ärztlicher Leistungen“ im Oktober <strong>2008</strong> im Deutschen Ärzteblatt<br />

bekannt gemacht worden. Sie enthält keine Neubestimmung <strong>der</strong> bisher zu diesem<br />

Thema vertretenen Positionen im Sinne einer grundlegenden Än<strong>der</strong>ung. Vielmehr wurden<br />

vor dem Hintergrund <strong>der</strong> fortdauernden Diskussion über die Zusammenarbeit mit<br />

an<strong>der</strong>en Fachberufen im Gesundheitswesen, insbeson<strong>der</strong>e über Möglichkeiten <strong>der</strong><br />

Delegation und <strong>der</strong> Substitution ärztlicher Leistungen, die grundlegenden Ausführungen<br />

<strong>der</strong> Stellungnahme aus dem Jahr 1988 in Bezug auf Fragen des Arztvorbehaltes, <strong>der</strong><br />

Notwendigkeit höchstpersönlicher Leistungserbringung und <strong>der</strong> Delegation vertieft<br />

und um eine breitere Behandlung von einzelnen Fragen ergänzt, die sich in <strong>der</strong> Praxis<br />

in Bezug auf das Thema <strong>der</strong> Delegation ärztlicher Leistungen stellen.<br />

4.3.2 AG „Kammermitgliedschaft“<br />

Ärztliche Berufsausübung<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Die Vertreter <strong>der</strong> Geschäftsführungen <strong>der</strong> Landesärztekammern hatten sich in ihrer Sitzung<br />

am 17./18. November 2005 u. a. mit <strong>der</strong> Doppelmitgliedschaft in Ärztekammern<br />

befasst. In <strong>der</strong> Folge wurden die Rechtsberater gebeten, einen praktikablen Vorschlag<br />

für die Kammern auszuarbeiten. In <strong>der</strong> Rechtsberatertagung wurde eine Arbeitsgruppe<br />

gebildet, die in <strong>der</strong> Folgezeit verschiedene Arbeitspapiere vorgelegt hat.<br />

Das erste Arbeitspapier befasst sich ausführlich mit <strong>der</strong> Mono- und <strong>der</strong> Mehrfachmitgliedschaft.<br />

Dabei wird unter Monomitgliedschaft die ordentliche Mitgliedschaft eines<br />

Arztes o<strong>der</strong> einer Ärztin in nur einer Kammer verstanden. Soweit die freiwillige Mitgliedschaft<br />

geregelt ist, soll auch diese dem Prinzip <strong>der</strong> Monomitgliedschaft folgen. Kollisionsfälle<br />

bei einer ärztlichen Tätigkeit an mehreren Orten bedürfen einer Regelung.<br />

Bei <strong>der</strong> Mehrfachmitgliedschaft wird davon ausgegangen, dass <strong>der</strong> Arzt o<strong>der</strong> die Ärztin<br />

in je<strong>der</strong> Kammer Mitglied wird, in <strong>der</strong>en Bereich er/sie den ärztlichen Beruf ausübt.<br />

4<br />

161


Das Arbeitspapier diente als berufspolitische Entscheidung für die Ständige Konferenz<br />

<strong>der</strong> Vertreter <strong>der</strong> Geschäftsführungen <strong>der</strong> Landesärztekammern und den Vorstand <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong>. Beide Gremien haben sich für die Monomitgliedschaft ausgesprochen.<br />

Die AG „Kammermitgliedschaft“ hat sich unter Beachtung dieser berufspolitischen<br />

Entscheidung weiter mit <strong>der</strong> Thematik befasst und insbeson<strong>der</strong>e die einzelnen<br />

Regelungskomplexe identifiziert und Regelungsvorschläge erarbeitet.<br />

Sowohl die Ständige Konferenz <strong>der</strong> Vertreter <strong>der</strong> Geschäftsführungen <strong>der</strong> Landesärztekammern<br />

als auch <strong>der</strong> Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> haben den in <strong>der</strong> Folgezeit<br />

vorgelegten Arbeitspapieren zur Monomitgliedschaft sowie den Regelungsvorschlägen<br />

für eine Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Heilberufe- und Kammergesetze <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> zugestimmt.<br />

Zudem wurde eine AG <strong>der</strong> Geschäftsführer gegründet, die die Umsetzung dieser Vorschläge<br />

in die Praxis unterstützen soll.<br />

Die AG „Kammermitgliedschaft“ wurde wie<strong>der</strong>um beauftragt, sich mit weiteren Teilaspekten<br />

<strong>der</strong> Monomitgliedschaft und ihrer Auswirkungen zu befassen. Im Ergebnis<br />

wurden dem Vorstand in seiner Sitzung am 29. August <strong>2008</strong> umfangreiche Arbeitspapiere<br />

zur Kammermitgliedschaft vorgelegt. In einer Kurzusammenfassung sind die<br />

wesentlichen Aussagen zur Monomitgliedschaft festgehalten und die durch die AG erarbeiteten<br />

Umsetzungsempfehlungen, einschließlich <strong>der</strong> Regelungsvorschläge, zusammengefasst.<br />

Die weiteren Ausarbeitungen betreffen folgende Themen:<br />

– Monomitgliedschaft und freiwillige Mitgliedschaft;<br />

– Monomitgliedschaft und Weiterbildung;<br />

– Monomitgliedschaft und Wahlen;<br />

– Monomitgliedschaft und Beitragsrecht sowie<br />

– Monomitgliedschaft und weitere Regelungsgegenstände.<br />

Die Arbeitspapiere wurden im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> beraten und in <strong>der</strong> Sitzung<br />

am 29. August <strong>2008</strong> einstimmig angenommen. In <strong>der</strong> Folge wurden vielfache<br />

Anstrengungen zur Umsetzung <strong>der</strong> Beschlüsse zur Monomitgliedschaft unternommen<br />

und die Thematik mehrfach in <strong>der</strong> Sitzung <strong>der</strong> Ständigen Konferenz <strong>der</strong> Vertreter <strong>der</strong><br />

Geschäftsführungen <strong>der</strong> Landesärztekammern erörtert.<br />

4.3.3 AG „Heilberufe- und Kammergesetze“<br />

Die AG „Heilberufe- und Kammergesetze“ hat sich auf Beschluss <strong>der</strong> Ständigen Konferenz<br />

<strong>der</strong> Vertreter <strong>der</strong> Geschäftsführungen <strong>der</strong> Landesärztekammern im Jahre <strong>2008</strong><br />

konstituiert. Die Arbeitsgruppe versteht sich als Informationsplattform für die Landesärztekammern.<br />

Ziel ist es, den Informationsaustausch über die Heilberufe- und Kammergesetze,<br />

insbeson<strong>der</strong>e über neue Entwicklungen und Regelungen, zu intensivieren.<br />

Dies setzt voraus, folgende Aufgaben in Angriff zu nehmen:<br />

1. Analyse <strong>der</strong> Aufgaben einer Kammer nach den Heilberufe- und Kammergesetzen<br />

Diesbezüglich wurden u. a. Übersichten zu den Pflichtaufgaben <strong>der</strong> Landesärztekammern<br />

auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> Heilberufe- und Kammergesetze, zur staatlichen Aufgabenübertragung<br />

durch Rechtsverordnung mit und ohne Einwilligung <strong>der</strong> Kammern<br />

162


sowie zur Regelung zur Berufshaftpflicht in den Heilberufe- und Kammergesetzen<br />

erstellt und diskutiert.<br />

2. Besprechung von Einzelthemen<br />

Mit Blick auf die oben genannten Themen ist vorgesehen, die Analyse <strong>der</strong> Pflichtaufgaben<br />

zu vertiefen, die Regelungen zur Fortbildung näher zu untersuchen und eine Analyse<br />

<strong>der</strong> Regelungen zur Berufshaftpflicht in den Heilberufe- und Kammergesetzen vorzunehmen.<br />

Die weiteren Beratungen werden in <strong>der</strong> Sitzung am 26. Januar 2009 fortgesetzt.<br />

Daneben wurden in <strong>der</strong> AG wesentliche, die Ärztekammern betreffende aktuelle Entwicklungen<br />

und Probleme erörtert; dies betraf u. a. den Umgang mit dem Normenscreening<br />

(vgl. <strong>Kapitel</strong> 4.3.4).<br />

4.3.4 AG „Normenscreening“<br />

Ärztliche Berufsausübung<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Die Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG sieht ein sog. Normenscreening vor, wonach<br />

die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, ihr nationales Recht auf unverhältnismäßige Hin<strong>der</strong>nisse<br />

für ausländische Dienstleister (sowohl für vorübergehende Dienstleistungen<br />

als auch dauerhafte Nie<strong>der</strong>lassungen) zu überprüfen und bis Ende 2009 einen entsprechenden<br />

Bericht an die EU-Kommission und die an<strong>der</strong>en Mitgliedstaaten zu erstellen.<br />

In Deutschland wird dieser Prozess über die Wirtschaftsministerien des Bundes und<br />

<strong>der</strong> Län<strong>der</strong> koordiniert. Es wurde vereinbart, dass die normsetzende Körperschaft die<br />

Prüfung <strong>der</strong> von ihr erlassenen Normen eigenverantwortlich durchführen soll. Als Zeithorizont<br />

für den Abschluss dieser Prüfung wurde Ende <strong>2008</strong> festgesetzt. Zur Vereinfachung<br />

<strong>der</strong> Prüfung hat eine Bund-Län<strong>der</strong>-Arbeitsgruppe ein internetbasiertes Prüfraster<br />

erarbeitet, das die zu prüfenden Aspekte <strong>der</strong> einzelnen Normen abarbeitet und die<br />

Ergebnisse gleichzeitig zur Erstellung des späteren Berichts nutzbar machen soll. Das<br />

Prüfraster sowie sämtliche Informationen über das Normenscreening hält das Bundeswirtschaftsministerium<br />

unter seinem Internetauftritt bereit.<br />

Die <strong>Bundesärztekammer</strong> vertritt die Auffassung, dass die weite Bereichsausnahme für<br />

Gesundheitsdienstleistungen in <strong>der</strong> Richtlinie die Einbeziehung von Ärztekammern in das<br />

Normenscreening unnötig erscheinen lässt. Dennoch neigen das Bundeswirtschaftsministerium<br />

und einige Landesministerien zu <strong>der</strong> Haltung, die Heilberufekammern trotz <strong>der</strong><br />

Ausnahme <strong>der</strong> Gesundheitsdienstleistungen in den Prüfprozess einzubeziehen. Im Rahmen<br />

zweier Arbeitstreffen zwischen einzelnen Rechtsberatern <strong>der</strong> Landesärztekammern<br />

unter <strong>der</strong> Geschäftsführung <strong>der</strong> Rechtsabteilung und <strong>der</strong> Beteiligung von Vertretern <strong>der</strong><br />

Zahnärzte- und Apothekerschaft wurde diese Auffassung konsentiert. Daran anschließend<br />

wurde anhand des Normenbestandes <strong>der</strong> Bayerischen Landesärztekammer und des Prüfrasters<br />

exemplarisch eine überschlägige Normenprüfung unter dem Gesichtspunkt <strong>der</strong><br />

Dienstleistungsrelevanz durchgeführt. Die Ergebnisse <strong>der</strong> überschlägigen Prüfung hat die<br />

Rechtsabteilung den Landesärztekammern zur Verfügung gestellt. Im Rahmen eines zweiten<br />

Arbeitstreffens wurde exemplarisch die Dienstleistungsrelevanz <strong>der</strong> (Muster-)Berufsordnung<br />

und <strong>der</strong> (Muster-)Fortbildungssatzung untersucht. Die Rechtsabteilung hat das<br />

entsprechend ausgefüllte Prüf-raster den Landesärztekammern zur Verfügung gestellt.<br />

4<br />

163


4.4 Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen<br />

Die Ständige Konferenz <strong>der</strong> Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen hat am<br />

16./17. Juni <strong>2008</strong> in Dierhagen getagt. Als ständiger Berichtspunkt ist die Bundeseinheitliche<br />

Statistik über die Tätigkeit <strong>der</strong> Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen<br />

(<strong>Bundesärztekammer</strong>statistik) 2007, die nachfolgend dargestellt ist, erörtert worden.<br />

Auch in diesem Jahr hat die Pressekonferenz, auf <strong>der</strong> die <strong>Bundesärztekammer</strong>statistik<br />

2007 <strong>der</strong> Öffentlichkeit vorgestellt wurde, ein großes Interesse <strong>der</strong> Medien hervorgerufen.<br />

Mit ähnlichem Erfolg führen einige Landesärztekammern im Anschluss an die<br />

bundesweite Pressekonferenz regionale Pressekonferenzen in ihren Kammerbereichen<br />

durch. Nach dem Tagesordnungspunkt <strong>Bundesärztekammer</strong>statistik haben die Gutachterkommissionen<br />

und Schlichtungsstellen aus ihren eigenen Gremien berichtet.<br />

Angesichts vielfältiger Entwicklungen, auch im europäischen Bereich, sind die Gutachterkommissionen<br />

und Schlichtungsstellen aufgerufen, sich als kompetente Ansprechpartner<br />

<strong>der</strong> Patientinnen und Patienten im Bereich Streitschlichtung darzustellen. Die<br />

Mitteilung über Än<strong>der</strong>ungen im Verfahren o<strong>der</strong> Beson<strong>der</strong>heiten in <strong>der</strong> Tätigkeit <strong>der</strong><br />

Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen dient dazu, die notwendige Transparenz<br />

zu gewährleisten. So berichtet z. B. die Norddeutsche Schlichtungsstelle von <strong>der</strong><br />

erfolgreich durchgeführten Zertifizierung <strong>der</strong> Schlichtungsstelle, die zu einer internen<br />

Überprüfung von Abläufen geführt hat und <strong>der</strong> Verbesserung des Verfahrens dient.<br />

In vielen Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen finden mit dem Datenmaterial<br />

<strong>der</strong> Gremien Fortbildungsveranstaltungen (z. B. zum Thema Patientensicherheit in<br />

<strong>der</strong> Ärztekammer Westfalen-Lippe) statt. Während das Fehlererfassungssystem <strong>der</strong> Gutachterkommissionen<br />

und Schlichtungsstellen – MERS – die Ergebnisse <strong>der</strong> Schlichtungsverfahren,<br />

die in den Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen durchgeführt<br />

werden, enthält, ist es Aufgabe von CIRS (Critical Incident Reporting System) kritische<br />

Ergebnisse in <strong>der</strong> Medizin zu erfassen. Hierzu berichtet ausführlich <strong>der</strong><br />

Geschäftsführer im ÄZQ, Dr. Christian Thomeczek. CIRS dient – wie auch MERS – <strong>der</strong><br />

Patientensicherheit und <strong>der</strong> Fortbildung <strong>der</strong> Ärzte. Im Anschluss werden die Themen<br />

vorstellt, die in den Arbeitsgruppen „Juristen“ und „Konsensuskonferenz“ beraten und<br />

bearbeitet wurden.<br />

Auf <strong>der</strong> AG „Juristen“ <strong>der</strong> Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen war in diesem<br />

Jahr Prof. Dr. jur. Christian Katzenmeier, Institut für Medizinrecht an <strong>der</strong> Universität<br />

zu Köln, Gast. Herr Prof. Katzenmeier hat über die Ergebnisse und Erfahrungen<br />

aus <strong>der</strong> von ihm begleiteten Dissertation über die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen<br />

referiert, die mittlerweile in Buchform („Außergerichtliche Streitbeilegung<br />

in Arzthaftungssachen – unter beson<strong>der</strong>er Berücksichtigung <strong>der</strong> Arbeit <strong>der</strong> Gutachterkommissionen<br />

und Schlichtungsstellen bei den Ärztekammern“) vorliegen.<br />

Aus <strong>der</strong> AG „Konsensuskonferenz“ werden die aktuellen Konsensuspapiere vorgestellt.<br />

So hat die AG „Konsensuskonferenz“ jeweils ein Prüfschema für die medikamentöse<br />

VT-Prophylaxe und zum Schlaganfall erarbeitet, welche medizinischen Gutachtern Hilfestellung<br />

bei <strong>der</strong> Prüfung eines Behandlungsfehlervorwurfs geben sollen.<br />

164


Ärztliche Berufsausübung<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Statistische Erhebung <strong>der</strong> Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen 2007<br />

Tabelle 1: Anträge und Entscheidungen<br />

2006 2007 Verän<strong>der</strong>ung<br />

1.1 Anzahl <strong>der</strong> gestellten Anträge 10280 10432 + 1,48 %<br />

1.2 Anzahl <strong>der</strong> erledigten Anträge 10255 10121 - 1,31 %<br />

1.3 Anzahl aller Sachentscheidungen<br />

(z. B. gutachterliche Bescheide)<br />

7201 7049 - 2,11 %<br />

1.4 Anteil <strong>der</strong> Sachentscheidungen an Erledigungen 70,2 % 70,1 % - 0,01 %<br />

Erläuterung:<br />

1.1 Zahl <strong>der</strong> bei den Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen im Berichtsjahr eingegangenen<br />

Begutachtungsanträge. Erfasst wird die Zahl <strong>der</strong> Begutachtungsfälle, d. h. <strong>der</strong> unter einem<br />

Aktenzeichen geprüften Fälle, unabhängig davon, ob sich das Begutachtungsverfahren gegen<br />

einen o<strong>der</strong> mehrere Ärzte richtet.<br />

1.2 Zahl <strong>der</strong> im Berichtsjahr insgesamt abgeschlossenen Begutachtungsverfahren (Gesamterledigungen).<br />

Die Gesamterledigungen glie<strong>der</strong>n sich in:<br />

Formale Erledigungen (z. B. bei örtlicher o<strong>der</strong> sachlicher Unzuständigkeit <strong>der</strong> angerufenen Stelle,<br />

sonstiger Verfahrenshin<strong>der</strong>nisse wie z. B. Verstreichung <strong>der</strong> Antragsfrist, Klageerhebung,<br />

Strafanzeige, Antragsrücknahme)<br />

und<br />

Sachentscheidungen mit Bestätigung o<strong>der</strong> Ausschluss eines ärztlichen Fehlers und/o<strong>der</strong> eines<br />

darauf zurückzuführenden Gesundheitsschadens nach medizinischer Überprüfung des Sachverhalts<br />

(Erledigungen nach medizinischer Beurteilung).<br />

1.3 Zahl <strong>der</strong> Sachentscheidungen (Nr. 1.3), die in <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Gesamterledigungen (Nr. 1.2) enthalten<br />

sind.<br />

1.4 Prozentualer Anteil <strong>der</strong> Sachentscheidungen an den Gesamterledigungen<br />

In den Spalten Vorjahr/Verän<strong>der</strong>ungen sind zum Vergleich die Vorjahreszahlen und die Entwicklung<br />

(Zunahme o<strong>der</strong> Abnahme) im Vergleich zum Vorjahr angegeben.<br />

4<br />

165


Tabelle 2: Patientenvorwürfe<br />

2006 2007<br />

2.1 Sachentscheidungen gesamt 7201 7049<br />

2.2 Gesamtzahl <strong>der</strong> Vorwürfe (Bezug: 2.1; max. 4/Sachentscheidungen) 12634 12658<br />

2.3 Die häufigsten Vorwürfe (Bezug: 2.2)<br />

166<br />

2.3.1 Therapie operativ, Durchführung 3211 3262<br />

2.3.2 Diagnostik, bildgebende Verfahren 972 975<br />

2.3.3 Therapie postoperative Maßnahmen 898 908<br />

2.3.4 Diagnostik, Anamnese/Untersuchung 661 798<br />

2.3.5 Aufklärung, Risiko 669 675<br />

2.3.6 Therapie, konservativ 654 598<br />

2.3.7 Therapie, Pharmaka 483 548<br />

2.3.8 Indikation 489 530<br />

2.3.9 Diagnostik, allgemein 583 426<br />

2.3.10 Diagnostik, Labor/Zusatzuntersuchungen 341 385<br />

Erläuterung:<br />

Begutachtungsanträge können einen o<strong>der</strong> mehrere Behandlungsfehlervorwürfe betreffen. Bei mehreren<br />

Vorwürfen werden maximal die 4 wichtigsten statistisch erfasst. Deshalb ist die Zahl <strong>der</strong> unter<br />

2.2 Angegebenen Gesamtzahl <strong>der</strong> Vorwürfe größer als die Bezugszahl 2.1 (Sachentscheidungen)<br />

2.3 Zahlen <strong>der</strong> 10 häufigsten erhobenen Vorwürfe, geglie<strong>der</strong>t nach Teilbereichen ärztlicher Tätigkeit


Tabelle 3: Behandlungsfehler bejaht/verneint<br />

Ärztliche Berufsausübung<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

2007<br />

3.1 Behandlungsfehler/Risikoaufklärungsmangel verneint 4954<br />

3.2 Nur Risikoaufklärungsmangel bejaht 38<br />

3.3 Behandlungsfehler bejaht 2057<br />

3.4 Behandlungsfehler/Risikoaufklärungsmangel bejaht und Kausalität verneint 378<br />

3.5 Behandlungsfehler/Risikoaufklärungsmangel und Kausalität bejaht 1717<br />

3.6 Schäden, iatrogen fehlerbedingt (Bezug: 3.5)<br />

3.6.1 Schaden: passager leicht/mittel 636<br />

3.6.2 Dauerschaden leicht/mittel 460<br />

3.6.3 Schaden: passager schwer 294<br />

3.6.4 Dauerschaden schwer 185<br />

3.6.5 Bagatellschaden 71<br />

3.6.6 Tod 71<br />

Erläuterung:<br />

3.1 Zahl <strong>der</strong> Verfahren, in denen kein Behandlungsfehler o<strong>der</strong> Risikoaufklärungsmangel festgestellt<br />

wurde.<br />

3.2 Zahl <strong>der</strong> Verfahren, in denen zwar kein Behandlungsfehler, aber ein Mangel <strong>der</strong> Risikoaufklärung<br />

festgestellt wurde.<br />

(Anmerkung: Ein Mangel <strong>der</strong> Risikoaufklärung ist definitionsgemäß kein Behandlungsfehler. Bei<br />

Mängeln <strong>der</strong> Risikoaufklärung ist die Einwilligung in den ärztlichen Eingriff unwirksam und <strong>der</strong><br />

Eingriff rechtswidrig mit <strong>der</strong> Folge, dass <strong>der</strong> Arzt für alle Folgen des Eingriffs haftet.)<br />

3.3 Zahl <strong>der</strong> Verfahren, in denen ein o<strong>der</strong> mehrere Behandlungsfehler (ggf. zusätzlich auch Mängel<br />

<strong>der</strong> Risikoaufklärung) festgestellt worden sind.<br />

3.4 Zahl <strong>der</strong> Verfahren, in denen die festgestellten Behandlungsfehler o<strong>der</strong> Risikoaufklärungsmängel<br />

nicht ursächlich für einen Gesundheitsschaden waren.<br />

3.5 Zahl <strong>der</strong> Verfahren, in denen die festgestellten Behandlungsfehler o<strong>der</strong> Risikoaufklärungsmängel<br />

ursächlich für einen Gesundheitsschaden waren.<br />

4<br />

167


Tabelle 4: Die häufigsten Diagnosen, die zur Antragsstellung führten<br />

4.1 Sachentscheidungen gesamt<br />

2007<br />

7049<br />

4.2 Die häufigsten Diagnosen / ICD10 (Bezug: 4.1)<br />

4.2.1 Koxarthrose (Hüftgelenkarthrose) 228<br />

4.2.2 Gonarthrose (Kniegelenkarthrose) 194<br />

4.2.3 Unterarmfraktur 146<br />

4.2.4 Unterschenkel- u. Sprunggelenkfraktur 139<br />

4.2.5 Mamma, Neubildung, bösartig (Brustkrebs) 136<br />

4.2.6 Bandscheibenschäden, lumbal 128<br />

4.2.7 Deformität, Zehen/Finger 127<br />

4.2.8 Femurfraktur (Oberschenkelfraktur) 126<br />

4.2.9 Schuler- u. Oberarmfraktur 119<br />

4.2.10 Hand- und Handgelenkfraktur 97<br />

Erläuterung:<br />

Angegeben sind – in <strong>der</strong> Reihenfolge ihrer Häufigkeit – die 10 häufigsten Diagnosen. Für jedes<br />

Verfahren wird eine (korrekte) Diagnose (Betrachtungsweise ex post), wegen <strong>der</strong> die beanstandete<br />

Behandlung durchgeführt worden ist, berücksichtigt; bei mehreren Diagnosen nur die führende.<br />

Tabelle 5: Antragsgegner/Behandlungsorte<br />

Antragsgegner/Behandlungsorte<br />

5.1 Gesamtzahl <strong>der</strong> Antragsgegner bei Sachentscheidungen 8140<br />

5.2 Krankenhausbereich 5750<br />

5.3 Praxis 2390<br />

Erläuterung:<br />

5.1 Zahl <strong>der</strong> Antragsgegner, maximal 4 Antragsgegner pro Begutachtungsverfahren.<br />

Anmerkung: Bei Beteiligung mehrerer Ärzte einer Praxis/Krankenhausabteilung wird die<br />

Behandlungseinrichtung nur einmal als Antragsgegner gezählt.<br />

5.2/5.3 Verteilung <strong>der</strong> Anträge auf die Versorgungsbereiche Krankenhaus und Praxis.<br />

168


Tabelle 6: Behandlungsfehler und Behandlungsort<br />

Ärztliche Berufsausübung<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Praxis Krankenhaus<br />

2007 2007<br />

6.1 Ort des Behandlungsgeschehens 2390 5750<br />

6.2 Antragsgegner/Fehler/Risikoaufklärungsmangel bejaht 721 1507<br />

6.3 Antragsgegner/nur Risikoaufklärungsmangel bejaht 26 33<br />

6.4 Fachgebietsbeteilung <strong>der</strong> Antragsgegner 2007<br />

Praxis Klinik<br />

6.4.1 Orthopädie 413 Unfallchirurgie 1137<br />

6.4.2 Hausärztlich tätiger Arzt 346 Allgemeinchirurgie 1025<br />

6.4.3 Allgemeinchirurgie 260 Orthopädie 712<br />

6.4.4 Medizin Frauenheilkunde 216 Innere Medizin 457<br />

6.4.5 Innere Medizin 197 Frauenheilkunde 398<br />

6.4.6 Unfallchirurgie 163 Anästhesiologie und<br />

Intensivmedizin<br />

217<br />

6.4.7 Augenheilkunde 127 Neurochirurgie 170<br />

6.4.8 Radiologie 89 Urologie 153<br />

6.4.9 Haut- und Geschlechtskrankheiten 79 Geburtshilfe 152<br />

6.4.10 Urologie 73 HNO Heilkunde 124<br />

6.5 Die häufigsten Fehler 2007 (max. zwei Fehler pro Antragsgegner)<br />

Praxis Klinik<br />

6.5.1 Diagnostik, bildgebende Verfahren 199 Therapie operativ,<br />

Durchrührung<br />

500<br />

6.5.2 Diagnostik, Anamnese/Untersuchung 89 Diagnostik, bidgebende<br />

Verfahren<br />

265<br />

6.5.3 Therapie operativ, Durchführung 75 Therapie postoperative<br />

Maßnahmen<br />

188<br />

6.5.4 Diagnostik, Labor/Zusatzuntersuchungen 64 Indikation 123<br />

6.5.5 Therapie, Pharmaka 60 Diagnostik, Anamnese/<br />

Untersuchung<br />

86<br />

6.5.6 Indikation 47 Therapie, Pharmaka 82<br />

6.5.7 Therapie, konservativ 38 Diagnostik, Labor/<br />

Zusatzuntersuchungen<br />

76<br />

6.5.8 Therapie postopertaive Maßnahmen 35 Therapie postoperativ,<br />

Infektion<br />

70<br />

6.5.9 Diagnostik, allgemein 34 Therapie operativ,<br />

Verfahrenswahl<br />

61<br />

6.5.10 Überweisung, FA, Konsil 30 Diagnostik, allgemein 53<br />

4<br />

169


Tabelle 6: Fortsetzung<br />

6.6 Die häufigsten fehlbehandelten Krankheiten 2007<br />

Praxis Klinik<br />

6.6.1 Mamma, Neubildung, bösartig 41 Koxarthrose (Hüftgelenk- 66<br />

(Brustkrebs)<br />

arthrose)<br />

6.6.2 Hand- u. Handgelenkfraktur 20 Unterschenkel- u. Sprunggelenkfraktur<br />

59<br />

6.6.3 Rückenschmerzen 19 Femurfraktur<br />

(Oberschenkelfraktur)<br />

48<br />

6.6.4 Deformität, Zehen/ Finger 17 Schulter- u. Oberarmfraktur 46<br />

6.6.5 Fußfraktur (ausgenommen oberes<br />

Sprunggelenk)<br />

17 Unterarmfraktur 43<br />

6.6.6 Unterarmfraktur 14 Gonarthrose<br />

(Kniegelenkarthrose)<br />

35<br />

6.6.7 Thrombose (Venenverschluss),<br />

Phlebitis und Thrombphlebitis<br />

(Venenentzündung und Thrombose)<br />

11 Hand- u. Handgelenkfraktur 30<br />

6.6.8 Unterschenkel- und Sprunggelenk- 10 Divertikulose des Darms 27<br />

fraktur<br />

(Ausstülpungen des Darms)<br />

6.6.9 Gonarthrose (Kniegelenkarthrose) 9 Cholelithiasis<br />

(Gallensteinleiden)<br />

26<br />

6.6.10 Appendizitis (Blinddarmentzündung) 9 Fußfraktur (ausgenommen<br />

oberes Sprunggelenk)<br />

24<br />

Erläuterung:<br />

6.2 Zahl und Verteilung <strong>der</strong> festgestellten Behandlungsfehler und Riskoaufklärungsmängel auf die<br />

Versorgungsbereiche Praxis und Krankenhaus (1 Behandlungsfehler je Fachgebiet/Behandlungseinrichtung<br />

– Bezug: Nr. 5.1).<br />

6.3 Zahl und Verteilung <strong>der</strong> Verfahren, in denen ausschließlich Mängel <strong>der</strong> Risikoaufklärung (vgl.<br />

Nr. 3.2) festgestellt worden sind (1 Risikoaufklärungsfehler pro Verfahren – Bezug: Nr. 5.1). Die<br />

hier erfassten Mängel <strong>der</strong> Risikoaufklärung sind in Nr. 6.2 nicht enthalten.<br />

6.4 Fachgebietsbeteiligung <strong>der</strong> Antragsgegner<br />

Angegeben sind – unterteilt nach den Versorgungsbereichen Praxis und Krankenhaus – die<br />

10 Fachgebiete, die am häufigsten von einem Begutachtungsantrag betroffen waren (Bezug:<br />

Tabelle 5, je Verfahren maximal 4 Antragsgegner/Fachgebiete). Erfassungskriterium ist die ausgeübte<br />

Tätigkeit, nicht die Facharztkompetenz im Sinne <strong>der</strong> Musterweiterbildungsordnung.<br />

6.5 Die häufigsten Fehlerarten<br />

Angegeben sind – unterteilt nach den Versorgungsbereichen Praxis und Krankenhaus – die<br />

10 häufigsten Behandlungsfehlerarten, unabhängig davon, ob <strong>der</strong> festgestellte Behandlungsfehler<br />

ursächlich für einen Gesundheitsschaden war o<strong>der</strong> nicht (maximal 2 Behandlungsfehler je<br />

Sachentscheidung).<br />

6.6 Die häufigsten fehlbehandelten Krankheiten<br />

Angegeben sind – unterteilt nach den Versorgungsbereichen Praxis und Krankenhaus – die<br />

10 Krankheitsbil<strong>der</strong>, bei denen am häufigsten Behandlungsfehler o<strong>der</strong> Mängel <strong>der</strong> Risikoaufklärung<br />

festgestellt worden sind, unabhängig davon, ob <strong>der</strong> festgestellte Behandlungsfehler ursächlich<br />

für einen Gesundheitsschaden war o<strong>der</strong> nicht.<br />

170


4.5 Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement<br />

4.5.1 Arbeitsschwerpunkte berufsimmanenter Qualitätssicherung<br />

Ausschuss „Qualitätssicherung“<br />

Ärztliche Berufsausübung<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Der Ausschuss „Qualitätssicherung“ berät aktuelle Themen <strong>der</strong> Qualitätssicherung und<br />

unterstützt den Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> bei entsprechenden Beschlussfassungen.<br />

Durch inhaltliche Rückkopplungen mit <strong>der</strong> Ständigen Konferenz „Qualitätssicherung“<br />

(siehe dazu separaten Abschnitt) können einzelne Themen selektiv einer breiteren<br />

Diskussion zugeführt werden o<strong>der</strong> umgekehrt die Ergebnisse solcher Diskussionen<br />

mit Vertretern <strong>der</strong> Landesebene in die Ausschussberatungen eingebunden werden.<br />

Der Ausschuss „Qualitätssicherung” hatte sich unter dem Vorsitz von Dr. Günther<br />

Jonitz am 18. und 19. September <strong>2008</strong> in eine Klausursitzung begeben, um aktuelle Entwicklungen<br />

in den Bereichen von Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung ausführlich<br />

diskutieren zu können. Zentrale Begriffe des Gedankenaustauschs waren<br />

„Qualitätswettbewerb“ und „Qualitätsordnung“, wobei die mögliche Rolle <strong>der</strong> Ärztekammern<br />

im Sinne einer Ordnungs- und Clearingfunktion beson<strong>der</strong>e Berücksichtigung<br />

fand. Als externer Experte und Gastreferent hatte Prof. Hans Konrad Selbmann<br />

(Universität Tübingen) gewonnen werden können, um ein Impulsreferat zum Themenkomplex<br />

„Wettbewerb um Qualität und Preise – Zukunft <strong>der</strong> Zertifizierung „sektorenübergreifendes<br />

QM“ zu halten.<br />

Die Beratungen des Themas machten deutlich, dass über die allgemeinen For<strong>der</strong>ungen<br />

nach einem Qualitätswettbewerb anstatt eines reinen Preiswettbewerbs bei allen Teilaspekten<br />

eines solchen „Qualitätswettbewerbs“ ein deutlicher Entwicklungs- und/o<strong>der</strong><br />

Clearingbedarf besteht. Dies betrifft etwa im Bereich <strong>der</strong> Qualitätsmessung die konsequente<br />

Weiterentwicklung <strong>der</strong> Methodik unter Beachtung von Datenvalidität, Datensparsamkeit<br />

(Nutzung sog. „Routinedaten“) und Risikoadjustierung sowie eine bedarfsspezifische<br />

Weiterentwicklung von Indikatorensets für patientenorientierte Qualitätsdarstellungen<br />

und für Zwecke <strong>der</strong> Versorgungsplanung und -steuerung. Festzuhalten<br />

war ferner, dass <strong>Bundesärztekammer</strong> und Landesärztekammern hierzu fast überall auf<br />

Vorleistungen, Expertise o<strong>der</strong> Pilotprojekte verweisen können. Dabei legen zunehmende<br />

Intransparenz und Orientierungslosigkeit im Wettbewerb die Übernahme einer Ordnungsfunktion<br />

durch die Ärztekammern nahe, wobei aber eine Diskrepanz zwischen<br />

<strong>der</strong> dort vorhandenen fachlichen Reputation und einer inzwischen zurückgedrängten<br />

Rolle in <strong>der</strong> Politikberatung verzeichnet werden muss. Dieses Terrain wird stattdessen<br />

zunehmend durch Verbraucherschutzverbände, Qualitätsinstitute <strong>der</strong> Krankenkassen<br />

etc. besetzt. Für die Ärztekammern ergibt sich daher eine Reihe von Handlungsoptionen<br />

im Sinne einer Qualitätsordnung, das heißt, einer Ordnungs-, Clearing- und<br />

Servicefunktion für die Landesärztekammern und die <strong>Bundesärztekammer</strong>.<br />

4<br />

171


Als mögliche Ordnungsfunktion wurden ermittelt:<br />

– Die Definitionshoheit über die ärztliche Qualifikation verteidigen (prioritärer Handlungsbedarf).<br />

– Die Ausweitung <strong>der</strong> Durchführung von QS-/QM-Maßnahmen.<br />

– Die Beteiligung an <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit im Aufbau befindlichen sektorenübergreifenden Qualitätssicherung<br />

nach § 137a SGB V.<br />

– Die Beteiligung an <strong>der</strong> Krankenhaus-Bedarfsplanung auf Landesebene. Diese Planung<br />

wäre weiterzuentwickeln bzw. zu ergänzen in Richtung eines Monitorings <strong>der</strong><br />

regionalen/nationalen Versorgungsqualität, was wie<strong>der</strong>um die Entwicklung entsprechen<strong>der</strong><br />

Indikatoren voraussetzt.<br />

Unter einer Clearingfunktion sind insbeson<strong>der</strong>e folgende Aufgaben denkbar:<br />

– Clearing <strong>der</strong> Zertifizierung von Einrichtungen, vor allem bei den sogenannten „Zentren“,<br />

wo ein regelrechter Wildwuchs zu konstatieren ist.<br />

– Clearing von Qualitätsdarstellungen (Qualitätsberichte, „Krankenhaus-Lotsen“, Patienteninformationen<br />

etc.).<br />

– Clearing von Leitlinien, wozu sich eine Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> AWMF und an<strong>der</strong>en<br />

Partnern anbieten würde.<br />

Im Bereich möglicher Servicefunktionen wurden festgehalten:<br />

– Die Bereitstellung hochwertiger Leitlinien (siehe z. B. das Programm für Nationale<br />

Versorgungsleitlinien).<br />

– Die Entwicklung von Versorgungskonzepten und Vertragsmustern für eine populationsbezogene<br />

integrierte Versorgung.<br />

Im Ergebnis beschloss <strong>der</strong> Ausschuss „Qualitätssicherung“ auf seiner Klausursitzung<br />

mehrere Arbeitsaufträge zur weiteren Vertiefung bzw. Umsetzung einer Qualitätsordnung:<br />

– Eine systematische Darstellung bestehen<strong>der</strong> Aktivitäten o<strong>der</strong> Pilotprojekte <strong>der</strong> Ärztekammern<br />

im Bereich <strong>der</strong> sektorenübergreifenden Qualitätssicherung. Hierzu soll<br />

eine entsprechende Abfrage <strong>der</strong> Landesebene erfolgen. Auch soll die jeweilige<br />

Zusammensetzung <strong>der</strong> Lenkungsgremien, die <strong>der</strong>zeit für externe vergleichende Qualitätssicherung<br />

<strong>der</strong> Krankenhäuser zuständig sind und künftig eine sektorenübergreifende<br />

Ausrichtung erhalten könnten, eruiert werden. Zur Unterstützung <strong>der</strong><br />

Umsetzung <strong>der</strong> sektorenübergreifenden Qualitätssicherung auf Landesebene wurden<br />

dazu Eckpunkte zwischen BÄK und KBV konsentiert.<br />

– Im Bereich <strong>der</strong> sogenannten „Routinedaten“ sollen eine Begriffsklärung erfolgen und<br />

eine Beurteilung, inwiefern eine Nutzung solcher Daten für Zwecke von Qualitätsmanagement<br />

und Qualitätssicherung möglich ist.<br />

– Zugunsten eines Monitorings von regionaler Versorgungsqualität soll eine Arbeitsgruppe<br />

gegründet werden, um Indikatorensets zum Monitoring <strong>der</strong> sektorenübergreifenden<br />

Versorgungsqualität in einer Region zu entwickeln. Die Entwicklung von<br />

Indikatorensets würde eine Ergänzung des kleinräumigen Bedarfsplanungsinstruments<br />

darstellen, welches <strong>der</strong>zeit für den stationären Sektor auf Basis eines bestehenden<br />

Instruments für die vertragsärztliche Bedarfsplanung adaptiert wird.<br />

– Für ein Clearing von (Zentrums-)Zertifizierungskonzepten soll eine eigene Arbeitsgruppe<br />

eingerichtet werden.<br />

172


Ärztliche Berufsausübung<br />

– Eine weitere Arbeitsgruppe soll zur Entwicklung von qualitätsgesicherten Versorgungskonzepten<br />

für eine populationsbezogene integrierte Versorgung gebildet werden.<br />

– Das beim ÄZQ bereits bestehende Clearing von Patienteninformationen soll<br />

erweitert werden mit Anwendung auf Krankenhausführer, Arztsuchmaschinen und<br />

an<strong>der</strong>e Qualitätsdarstellungen. Zusätzlich soll das Clearing von Leitlinien als bewährtes<br />

Verfahren beim ÄZQ wie<strong>der</strong> aufgenommen werden.<br />

Abbildung 1: Qualitätssicherungsgremien <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

Ständige Konferenz „Qualitätssicherung“<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Zur Koordinierung <strong>der</strong> Aktivitäten <strong>der</strong> Landesärztekammern und zur Herstellung eines<br />

ständigen Informationsflusses zwischen <strong>der</strong> Landes- und <strong>der</strong> Bundesebene ist für den<br />

Themenkomplex „Qualitätssicherung“ eine Ständige Konferenz bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

eingerichtet.<br />

Die Ständige Konferenz „Qualitätssicherung“ hat im Berichtszeitraum am 11.06.<strong>2008</strong><br />

und am 9./10.12.<strong>2008</strong> getagt.<br />

4<br />

173


Beratungsthemen waren:<br />

– sektorenübergreifende Qualitätssicherung<br />

– Qualitätssicherung bei <strong>der</strong> ambulanten Behandlung im Krankenhaus gemäß § 116b SGB V<br />

– Curriculum Organspende<br />

– Wie<strong>der</strong>aufbereitung von Medizinprodukten gemäß § 4 Medizinproduktebetreiberverordnung<br />

– Mammographie-Screening<br />

– Qualitätsprogramm <strong>der</strong> Ärzteschaft<br />

– Kammerübergreifen<strong>der</strong> Qualitätsbericht<br />

– Qualitätsmanagement in <strong>der</strong> ambulanten Versorgung<br />

– Patientensicherheit<br />

Ferner wurde jeweils über die aktuellen Entwicklungen <strong>der</strong> externen vergleichenden<br />

Qualitätssicherung gemäß § 137 SGB V auf Bundes- und Landesebene berichtet. Hier<br />

kann das Jahr <strong>2008</strong> insoweit als spannendes „Übergangsjahr“ bezeichnet werden, als<br />

einerseits das BQS-Verfahren mittlerweile etabliert ist und immer größere Anerkennung<br />

findet, an<strong>der</strong>erseits aber noch nicht entschieden war, ob das bewährte Verfahren<br />

weitestgehend bruchlos in die neue Struktur eines Institutes gemäß § 137 a SGB V überführt<br />

werden kann. Wichtig war es den Landesärztekammern, zu betonen, dass die auf<br />

Län<strong>der</strong>ebene gepflegte intensive Kommunikation mit den Krankenhäusern durch die<br />

strukturellen Än<strong>der</strong>ungen auf Bundesebene nicht beeinträchtigt werden sollen. Zu weiteren<br />

Details des BQS-Verfahrens sowie zu <strong>der</strong> damit in unmittelbarem Zusammenhang<br />

stehenden sektorenübergreifenden Qualitätssicherung siehe an an<strong>der</strong>er Stelle in<br />

diesem Abschnitt des <strong>Tätigkeitsbericht</strong>es (siehe <strong>Kapitel</strong> 4.5.5, S. 207 f.).<br />

Die Beratungen an dem „Qualitätsprogramm <strong>der</strong> Ärzteschaft“ wurden insoweit zu<br />

einem Abschluss gebracht, als eine Qualitätsagenda formuliert wurde, die Grundlage<br />

für öffentlichkeitswirksame Darstellungen <strong>der</strong> Ärzteschaft sein soll. Der Qualitätsbericht<br />

von <strong>Bundesärztekammer</strong> und Landesärztekammern (ausführlich siehe unten) soll<br />

dabei ein Baustein sein. Wichtig erscheint <strong>der</strong> Ständigen Konferenz „Qualitätssicherung“<br />

eine bessere Präsenz bei Veranstaltungen und die spezifische Darstellung von<br />

Aktivitäten aus jeweils gegebenen Anlässen, z. B. durch Pressekonferenzen, aber auch<br />

durch Herausarbeitung <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en Rolle <strong>der</strong> Ärzteschaft bei den gemeinsamen<br />

Aktivitäten mit Krankenkassen und Krankenhausgesellschaft o<strong>der</strong> weiteren Dritten, wie<br />

dies z. B. bei KTQ und BQS deutlich wird (siehe unten).<br />

In <strong>der</strong> Qualitätsagenda 2010 wird ausgeführt, dass sich die Ärzteschaft aktiv ihrer<br />

gesundheitspolitischen Verantwortung stellt und sie seit Jahren auf dringenden Verän<strong>der</strong>ungsbedarf<br />

des Gesundheitswesens als Teil einer gesamtgesellschaftlichen Entwicklung<br />

hinweist (vgl. Zweiter Kammerübergreifen<strong>der</strong> Qualitätsbericht von <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

und Landesärztekammern, bei Redaktionsschluss noch nicht veröffentlicht).<br />

Einer <strong>der</strong> Schritte zur besseren Darstellung <strong>der</strong> Aktivitäten in <strong>der</strong> Öffentlichkeit wird die<br />

Beteiligung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und <strong>der</strong> Landesärztekammern an einem international<br />

ausgerichteten Kongress im Frühjahr 2010 sein. Dazu fanden in <strong>der</strong> Dezembersitzung<br />

<strong>der</strong> Ständigern Konferenz erste vorbereitenden Beratungen statt.<br />

174


Patientensicherheit<br />

Ärztliche Berufsausübung<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Das Thema Patientensicherheit hat sowohl in Deutschland als auch im internationalen<br />

Kontext in den vergangenen Jahren stark an Bedeutung gewonnen. International gesehen<br />

war <strong>der</strong> Auslöser <strong>der</strong> im Jahr 2000 erschienene Bericht „To Err is Human“ des Institute<br />

of Medicine, <strong>der</strong> erstmalig Fragen zur Häufigkeit und zu den Ursachen von Fehlern<br />

in <strong>der</strong> Medizin in einer umfassenden Weise dargelegt hat. In Deutschland wurde die<br />

öffentliche Diskussion u. a. durch die gemeinsam mit <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

28.02.<strong>2008</strong> auf einer Pressekonferenz vorgestellten Broschüre „Aus Fehlern lernen“ des<br />

Aktionsbündnisses Patientensicherheit e. V. (APS) verstärkt. Damit wurde ein deutliches<br />

Zeichen für eine offene Thematisierung von Fehlern und Beinahe-Schäden in <strong>der</strong><br />

Medizin gesetzt. „Es soll das Bewusstsein gestärkt werden, dass Fehler – auch in <strong>der</strong><br />

Medizin – nicht in jedem Fall vermeidbar sind und deshalb das Augenmerk auf <strong>der</strong><br />

Ursachenanalyse und auf Maßnahmen zur prospektiven Fehlervermeidung liegen<br />

muss.“, sagte Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>,<br />

auf <strong>der</strong> Pressekonferenz anlässlich <strong>der</strong> Vorstellung <strong>der</strong> Broschüre.<br />

Auf EU-Ebene zeigt sich, dass Patientensicherheit zunehmend als übergeordnetes Thema<br />

aller Mitgliedstaaten betrachtet wird. Zugrunde gelegt wird dabei <strong>der</strong> Anspruch,<br />

dass <strong>der</strong> Schutz <strong>der</strong> EU-Bevölkerung vor fehlerhafter medizinischer Versorgung in allen<br />

Län<strong>der</strong>n gleichermaßen gewährleistet sein müsse, unabhängig davon, dass die Zuständigkeit<br />

für die Gesundheitsversorgung bei den einzelnen Mitgliedstaaten selbst und<br />

nicht etwa bei <strong>der</strong> EU-Kommission liegt. Hintergrund bildet die Tatsache, dass sowohl<br />

Patienten in steigendem Maße Gesundheitsdienstleistungen in Nachbarlän<strong>der</strong>n in<br />

Anspruch nehmen, als auch Gesundheitsprofessionelle, also Ärzte und Angehörige<br />

an<strong>der</strong>er Gesundheitsberufe, Län<strong>der</strong>grenzen überschreitend bzw. nicht in ihren Herkunftslän<strong>der</strong>n<br />

beruflich tätig sind. Dazu ist <strong>der</strong>zeitig ein entsprechen<strong>der</strong> EU-Richtlinien-Entwurf<br />

zum „Gemeinschaftsrahmen für die Ausübung <strong>der</strong> Patientenrechte in <strong>der</strong><br />

grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung“ in <strong>der</strong> Diskussion.<br />

In diesem Kontext ist auch die Initiative <strong>der</strong> EU-Kommissarin für Gesundheit, Androulla<br />

Vassiliou, zu sehen, eine Mitteilung und einen Vorschlag für eine Empfehlung des<br />

Rates zur Patientensicherheit und zur Qualität von Gesundheitsdienstleistungen vorzulegen.<br />

Dabei geht es zum einen um allgemeine systembedingte Fragen <strong>der</strong> Patientensicherheit<br />

und zum an<strong>der</strong>en um konkrete Maßnahmen zur Vorbeugung und Kontrolle<br />

von Infektionen, die durch medizinische Behandlungen verursacht werden.<br />

In <strong>der</strong> die EU-Kommission beratende „Patient Safety Working Group“ ist <strong>der</strong> Vorsitzende<br />

<strong>der</strong> Qualitätssicherungsgremien <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, Dr. Günter Jonitz, als offizieller<br />

Vertreter <strong>der</strong> Bundesregierung entsandt. Sein Bericht über die positiven Erfahrungen,<br />

die in Deutschland mit <strong>der</strong> Einführung einer Netzwerkorganisation gemacht<br />

wurden, hat internationale Anerkennung gefunden.<br />

Während im internationalen Kontext die Definition von Patient Safety eher weit gefasst<br />

ist und zum Beispiel auch Aspekte wie den Zugang zu medizinischer Leistung aufgreift,<br />

wird in Deutschland, insbeson<strong>der</strong>e aus ärztlicher Sicht, Patientensicherheit in einem<br />

engeren Sinne als Teilbereich von Qualitätssicherung verstanden. Im Vor<strong>der</strong>grund steht<br />

dabei vor allem die Auseinan<strong>der</strong>setzung mit Ursachen von kritischen Ereignissen in <strong>der</strong><br />

Medizin und <strong>der</strong>en Prävention.<br />

4<br />

175


Als Themenschwerpunkte im Bereich Patientensicherheit lassen sich – sowohl auf<br />

Deutschland bezogen als auch im internationalen Kontext – Fragen zur<br />

– Datenerfassung (Häufigkeit von kritischen Ereignissen),<br />

– Fehleranalyse (Ursachen, Fehlertypen), zum<br />

– Umgang mit Fehlern (Sicherheitskultur, Lernen aus Fehlern) sowie zur<br />

– Fehlerprävention (Patientensicherheitsindikatoren, konkrete Handlungsstrategien)<br />

identifizieren.<br />

Aus Sicht <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> ist das Thema Patientensicherheit vor allen Dingen<br />

mit dem Anliegen, Fehler zu vermeiden bzw. diesen vorzubeugen, verbunden. In dieser<br />

Perspektive stellt Patientensicherheit gemäß dem Grundsatz „Primum nil nocere“ (lat.:<br />

zuerst einmal nicht schaden) das Kernanliegen ärztlichen Handelns dar. Kernbestandteil<br />

einer verbesserten Sicherheitskultur ist <strong>der</strong> Umgang mit Fehlern, <strong>der</strong> nicht durch<br />

die Frage „WER ist schuld?“ son<strong>der</strong>n „WAS ist schuld?“ geprägt ist (<strong>Bundesärztekammer</strong>:<br />

Beschluss des 108. Deutschen Ärztetages 2005).<br />

Um Fortschritte im Bereich Patientensicherheit zu erreichen ist ein umfassen<strong>der</strong><br />

Ansatz notwendig. Sowohl die Identifikation von Problemschwerpunkten in <strong>der</strong> Patientenversorgung,<br />

die Ursachenanalyse von Sicherheitsproblemen, die Eliminierung von<br />

Fehlerursachen, die Gestaltung einer Sicherheitskultur als auch die Implementierung<br />

von Maßnahmen zur Verbesserung <strong>der</strong> Versorgungsqualität sind dabei die zentralen<br />

Eckpfeiler.<br />

Initiativen <strong>2008</strong> <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft zur Patientensicherheit und Etablierung<br />

einer Sicherheits- und Fehlerkultur im Gesundheitswesen<br />

Basierend auf den Beschlüssen des 108. Deutschen Ärztetages 2005 in Berlin wurden<br />

zahlreiche Projekte gestartet und Maßnahmen ergriffen, um den Umgang mit Fehlern<br />

und Beinahe-Fehlern in <strong>der</strong> Patientenversorgung zu verbessern.<br />

KTQ-Krankenhaus-Katalog 2009<br />

In den Katalog 2009 wurde speziell eine Subkategorie „Patientensicherheit“ aufgenommen.<br />

Krankenhäuser, die das KTQ-Zertifikat anstreben, müssen ausführlich ihre Maßnahmen<br />

und Ergebnisse zur Erhöhung <strong>der</strong> Patientensicherheit darlegen. Dabei sind<br />

u. a. zu berücksichtigen:<br />

– Schutz des Patienten vor Eigen- und Fremdgefährdung (z. B. CIRS)<br />

– Medizinisches Notfallmanagement<br />

– Hygienemanagement<br />

– Infektionsmanagement (z. B. Vermeidung nosokomialer Infektionen)<br />

– Arzneimittel (z. B. Arzneimitteltherapiesicherheit, Meldung unerwünschter Arzneimittelwirkungen)<br />

– Sicherer Umgang mit Blutkomponenten und Plasma<strong>der</strong>ivaten sowie Medizinprodukten<br />

Erfassung von Behandlungsfehlervorwürfen<br />

Die bei den Landesärztekammern angesiedelten Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen<br />

befassen sich bereits seit 1975 umfassend mit <strong>der</strong> Klärung von Behandlungsfehlervorwürfen<br />

und Fragen des Schadensausgleichs. Beschwerden von Patientinnen<br />

und Patienten werden objektiv und profund aufgearbeitet. Der Patient kann durch<br />

176


ein außergerichtliches effizientes und gebührenfreies Verfahren überprüfen lassen, ob<br />

ein Behandlungsfehlervorwurf gerechtfertigt ist. In ca. 90 Prozent <strong>der</strong> Fälle werden die<br />

Entscheidungen <strong>der</strong> Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen von beiden Parteien<br />

akzeptiert und die Arzthaftungsstreitigkeiten beigelegt. Seit 2006 werden die<br />

Daten mit Hilfe des Medical Error Reporting Systems (MERS) EDV-gestützt einheitlich<br />

erfasst und in einer Bundesstatistik einheitlich zusammengeführt (siehe <strong>Kapitel</strong> 4.4<br />

Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen, S. 164 ff.).<br />

Erfassung von kritischen Ereignissen (CIRSmedical)<br />

Ein weiteres Feld ist die Analyse von kritischen Ereignissen im Rahmen von sogenannten<br />

Critical Incident Reporting Systems (CIRS). Unter dem Motto „Berichten und Lernen“<br />

können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitswesens alle sicherheitsrelevanten<br />

Ereignisse, die in <strong>der</strong> Medizin auftreten, berichten. Dies können Fehler,<br />

Beinahe-Schäden, kritische Ereignisse o<strong>der</strong> auch unerwünschte Ereignisse sein. Insbeson<strong>der</strong>e<br />

die Analyse von Meldungen zu Beinahe-Schäden sind hier beson<strong>der</strong>s wertvoll,<br />

da kritische Ereignisse, die (noch) nicht zu einem Schaden geführt haben, gleichsam als<br />

Frühwarnsysteme auf kritische Momente in <strong>der</strong> Patientenversorgung aufmerksam<br />

machen können.<br />

Die <strong>Bundesärztekammer</strong> bietet gemeinsam mit <strong>der</strong> Kassenärztlichen Bundesvereinigung<br />

ein bundesweit zur Verfügung stehendes internetbasiertes Fehlerberichts- und<br />

Lernsystem (CIRS) an, das anonymisierte freiwillige Meldungen zu Beinahe-Schäden<br />

erfasst und analysiert (www.cirsmedical.de) siehe auch <strong>Kapitel</strong> 4.6 Ärztliches Zentrum<br />

für Qualität in <strong>der</strong> Medizin, S. 234 f.).<br />

Ereignis/Vorkommnis<br />

= incident<br />

Beinahe-Behandlungsschaden<br />

= near miss<br />

Kritisches Ereignis<br />

= critical incident (Cl)<br />

Unerwünschtes Ereignis (UE)<br />

= adverse event (AE)<br />

Fehler<br />

Abbildung 2: Folgen eines (kritischen) Ereignisses<br />

Ärztliche Berufsausübung<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Fehler war ursächlich<br />

beteiligt<br />

Unvermeidbares<br />

unerwünschtes Ereignis<br />

KeinFehler<br />

Vermeidbares<br />

unerwünschtes Ereignis<br />

= preventable adverse<br />

event<br />

4<br />

177


Im Rahmen <strong>der</strong> Neugestaltung des KTQ-Krankenhauskataloges 2009 ist in <strong>der</strong> Subkategorie<br />

„Patientensicherheit“ explizit <strong>der</strong> Verweis auf CIRS aufgenommen worden.<br />

Fortbildung<br />

Lernen aus Fehlern bedeutet, wichtige Erkenntnisse <strong>der</strong> Fehlerforschung anzuwenden<br />

und Verbesserungsmaßnahmen einleiten zu können. Hierfür sind konkrete Trainingsund<br />

Fortbildungsangebote notwendig. Beispielhaft seien hier das Fortbildungskonzept<br />

„Patientensicherheit“ des Ärztlichen Zentrums für Qualität in <strong>der</strong> Medizin (ÄZQ)<br />

genannt, aber auch die zahlreichen Fortbildungsmaßnahmen, die von den Landesärztekammern<br />

angeboten werden und die sich auf unterschiedliche Themenschwerpunkte<br />

beziehen.<br />

Vernetzung mit an<strong>der</strong>en Akteuren<br />

Unter Beteiligung <strong>der</strong> Ärzteschaft hat sich im Jahr 2005 ein deutschlandweites Bündnis<br />

„Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V.“ (APS) etabliert (www.aktionsbuendnispatientensicherheit.de),<br />

das zwischenzeitlich über 250 Mitglie<strong>der</strong> aus den Bereichen<br />

ärztliche Selbstverwaltung, medizinische Fachgesellschaften, Gesundheitsfachberufe,<br />

Patientenvertreter und an<strong>der</strong>e vereinigt.<br />

Die <strong>Bundesärztekammer</strong> wirkt beim APS zum einen über die persönliche Mitgliedschaft<br />

von Dr. Günther Jonitz, Vorsitzen<strong>der</strong> <strong>der</strong> Qualitätssicherungsgremien <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong>, mit, <strong>der</strong> zugleich zum stellvertretenden Vorsitzenden des APS<br />

gewählt wurde, sowie durch die persönliche Mitgliedschaft von Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-<br />

Dietrich Hoppe, Präsident <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, und Dr. Regina Klakow-Franck,<br />

Leiterin <strong>der</strong> Dezernate 3 und 4 und stellvertretende Hauptgeschäftsführerin <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong>. Darüber hinaus ist seit 2007 das ÄZQ als Institution Mitglied im<br />

Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V. Ab 2009 sind <strong>Bundesärztekammer</strong> und Kassenärztliche<br />

Bundesvereinigung „Premium Partner“ des Aktionsbündnisses Patientensicherheit.<br />

Ziel des APS ist es, sowohl den Austausch zwischen den Beteiligten im Gesundheitswesen<br />

zu för<strong>der</strong>n als auch konkrete Problemlösungsvorschläge zu erarbeiten. Das APS hat<br />

zu unterschiedlichen Themenschwerpunkten Arbeitsgruppen eingerichtet, die ihre<br />

Ergebnisse in Form von konkreten Handlungsempfehlungen veröffentlichen und allen<br />

Interessierten zur Verfügung stellen. Es werden unter punktueller Mitwirkung <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> u. a. folgende Themen bearbeitet:<br />

– Empfehlungen zur Vermeidung von Eingriffsverwechslungen in <strong>der</strong> Chirurgie<br />

– Patientenidentifikation<br />

– Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS)<br />

– Ausbildung und Training im Bereich Patientensicherheit<br />

– Behandlungsfehlerregister<br />

– Beraten – Informieren – Entscheiden<br />

178


Aktionsplan Arzneimitteltherapiesicherheit<br />

Im Rahmen des Aktionsplans <strong>2008</strong>/2009 zur Verbesserung <strong>der</strong> Arzneimitteltherapiesicherheit<br />

(AMTS) in Deutschland, initiiert vom Bundesministerium für Gesundheit<br />

(BMG) im Herbst 2007, wurde bei <strong>der</strong> Arzneimittelkommission <strong>der</strong> Ärzteschaft (AkdÄ)<br />

eine Koordinierungsgruppe eingerichtet, die die zahlreichen Maßnahmen umsetzt und<br />

fortschreibt. In einem zweimal jährlich stattfindenden Informationsgespräch – initiiert<br />

durch die AkdÄ – erhält die <strong>Bundesärztekammer</strong> Gelegenheit, zu den geplanten Initiativen<br />

Stellung zu nehmen. Zur Umsetzung <strong>der</strong> Maßnahme 1 „Patientenbeteiligung“<br />

des o. g. Aktionsplans fand am 18.11.<strong>2008</strong> im BMG ein Workshop zum Thema „Sensibilisierung<br />

<strong>der</strong> Patienten im Umgang mit Arzneimitteln“ statt, an dem sich die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

durch Herrn Dr. Jonitz und Frau Ines Chop an <strong>der</strong> Erstellung eines entsprechenden<br />

Informationsangebotes für Patienten aus Sicht <strong>der</strong> Ärzteschaft beteiligte<br />

(siehe <strong>Kapitel</strong> 6.9, S. 294).<br />

Aktion Saubere Hände<br />

Ziel dieser vom BMG finanzierten Initiative ist es, vermeidbare Krankenhausinfektionen<br />

durch verbesserte Händehygiene zu verbessern. Dazu sollen mehr Bewusstsein für<br />

die Handhygiene und konkrete Lösungen in den Krankenhäusern geschaffen werden.<br />

Die Fe<strong>der</strong>führung dieses Projektes liegt beim APS, dem Nationalen Referenzzentrum<br />

für die Surveillance von nosokomialen Infektionen (NRZ) als auch bei <strong>der</strong> Gesellschaft<br />

für Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen (GQMG). Die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

unterstützt dieses Projekt.<br />

www.patienten-information.de<br />

Zur Verbesserung <strong>der</strong> Versorgung <strong>der</strong> Patienten mit adäquaten Gesundheitsinformationen<br />

beteiligt sich die <strong>Bundesärztekammer</strong> über das Redaktionsgremium von<br />

www.patienten-information.de aktiv an <strong>der</strong> Mitgestaltung dieses Internetportals.<br />

Programm für Nationale Versorgungsleitlinien (NVL)<br />

Ärztliche Berufsausübung<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Das Nationale Programm für Versorgungsleitlinien (NVL) von <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

(BÄK), Arbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften<br />

(AWMF) und Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) nimmt sich prioritärer Versorgungsbereiche<br />

an, für die ein Konsens zwischen den zuständigen Fachgruppen über<br />

wissenschaftlich begründete und praktikable medizinische Maßnahmen notwendig<br />

erscheint. Nationale Versorgungsleitlinien sollen dabei systematische, evidenzbasierte<br />

Entscheidungshilfen über die angemessene Vorgehensweise bei speziellen Gesundheitsproblemen<br />

schnittstellenübergreifend und interdisziplinär zur Verfügung stellen.<br />

Auf diese Weise soll die Aktualisierung praktikabler Handlungsempfehlungen nach<br />

dem besten verfügbaren Stand <strong>der</strong> medizinischen Erkenntnisse unter Berücksichtigung<br />

<strong>der</strong> Kriterien <strong>der</strong> evidenzbasierten Medizin gewährleistet werden. An<strong>der</strong>s als die gesetzlichen<br />

Behandlungsprogramme nach § 137f SGB V (DMPs) verstehen sich die nationalen<br />

Versorgungsleitlinien als ein allein ärztlichem Sachverstand und wissenschaftlicher<br />

Evidenz geschuldetes Konzept unter ausdrücklicher Einbeziehung <strong>der</strong> Bereiche <strong>der</strong> Prävention<br />

und <strong>der</strong> Rehabilitation. Die Versorgungsleitlinien des NVL-Programms gehören<br />

4<br />

179


zu den meistverbreiteten deutschsprachigen Leitlinien. Für die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

und die Kassenärztliche Bundesvereinigung ist das Ärztliche Zentrum für Qualität in<br />

<strong>der</strong> Medizin (ÄZQ) mit <strong>der</strong> operativen Durchführung und Koordination des Programms<br />

betraut (siehe <strong>Kapitel</strong> 4.6.3, S. 215 ff. sowie im Internet unter www.azq.de bzw. www.<br />

versorgungsleitlinien.de).<br />

Derzeit sind Nationale Versorgungsleitlinien zu den Themen Asthma, Typ-2-Diabetes<br />

(Augenkomplikationen und Fußkomplikationen), chronisch obstruktive Lungenerkrankung<br />

(COPD) und koronare Herzkrankheit (KHK) verfügbar. Zu den Themen Depression,<br />

Herzinsuffizienz, Kreuzschmerz sowie diabetische Nephropathie, diabetische<br />

Neuropathie und Schulung bei Typ-2-Diabetes sind NVL in Arbeit. Nationale Versorgungsleitlinien<br />

bestehen in <strong>der</strong> Regel aus mehreren Komponenten, wobei die Leitlinien<br />

im engeren Sinne einerseits als Kurzfassung mit Darlegung <strong>der</strong> konsentierten Versorgungseckpunkte<br />

und -empfehlungen, <strong>der</strong> Empfehlungsgrade sowie <strong>der</strong> zugrunde liegenden<br />

Quellen und an<strong>der</strong>erseits als Langfassung mit zusätzlichen Evidenzgraden<br />

sowie Querverweisen zu den Quellen vorliegen. Darüber hinaus gibt es Patientenversionen<br />

als laienverständliche Begleitinformationen, Praxishilfen in Form kurzer Informationen<br />

(Kitteltaschenversionen, Checklisten, Praxishilfen) für medizinisches Personal<br />

bzw. Ärzte und schließlich Methodenberichte mit Angaben zur Methodik <strong>der</strong> Erstellung<br />

<strong>der</strong> jeweiligen Leitlinie.<br />

Unabhängig von den einzelnen Versorgungsleitlinien informiert ein grundsätzlicher<br />

Methodenreport für das gesamte NVL-Programm über Hintergründe, Ziele und Verfahrensweisen.<br />

Im Methodenreport verankert ist auch eine systematische Vorgehensweise<br />

bei <strong>der</strong> Einbeziehung von Patienten in das Programm für NVL, nachdem Patienten<br />

erstmals bei <strong>der</strong> Erstellung <strong>der</strong> NVL Asthma erfolgreich einbezogen worden waren<br />

und damit seit 2005 am NVL-Programm regelmäßig beteiligt sind.<br />

Mit Blick auf die Verbreitung und anschließende Evaluation <strong>der</strong> Versorgungsleitlinien<br />

wurde im zuständigen Planungsgremium des ÄZQ verabredet, dazu geeignete Qualitätsindikatoren<br />

aus den Leitlinien abzuleiten. Mit Hilfe eines noch in Arbeit befindlichen<br />

Manuals soll die Erstellung und Beurteilung <strong>der</strong> Qualitätsindikatoren auf eine<br />

methodisch solide Basis gestellt werden. Hierzu konnte auch die Expertise <strong>der</strong> Bundesgeschäftsstelle<br />

Qualitätssicherung (BQS) einbezogen werden, wo mit dem QUALIFY-<br />

Instrument bereits wertvolle Erfahrungen in <strong>der</strong> Methodik von Qualitätsindikatoren für<br />

den stationären Sektor gesammelt wurden.<br />

Kammerübergreifen<strong>der</strong> Qualitätsbericht von <strong>Bundesärztekammer</strong> und Landesärztekammern<br />

Im Jahr 2007 wurde erstmals ein umfassen<strong>der</strong> Bericht über die Aktivitäten von <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

und Landesärztekammern auf dem Gebiet von Qualitätssicherung/Qualitätsmanagement<br />

vorgelegt.<br />

Die Basis dazu war zum einen <strong>der</strong> aktuelle <strong>Tätigkeitsbericht</strong> <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

und zum an<strong>der</strong>en eine mit den Landesärztekammern abgestimmte Erhebung im Jahr<br />

2006. Die Auswertung <strong>der</strong> Erhebung, ergänzt um Einzelberichte aus je<strong>der</strong> Landesärztekammer,<br />

bildete den Kern <strong>der</strong> Darstellung des Teils <strong>der</strong> Landesärztekammern.<br />

180


Ärztliche Berufsausübung<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Aus dem umfassenden Material, dem sogenannten internen kammerübergreifenden<br />

Qualitätsbericht, wurde eine Broschüre für die Öffentlichkeit erstellt.<br />

Beide Berichtsversionen wurden gut aufgenommen, so dass Anfang <strong>2008</strong> erneut eine Erhebung<br />

bei den Landesärztekammern durchgeführt wurde. Daraus ist eine erste Version <strong>der</strong><br />

zweiten Auflage des internen kammerübergreifenden Qualitätsberichts erstellt und auf <strong>der</strong><br />

Sitzung <strong>der</strong> Ständigen Konferenz „Qualitätssicherung“ am 11.06.<strong>2008</strong> intensiv diskutiert<br />

worden. Die Landesärztekammern haben zu dem umfassenden Material wie<strong>der</strong> Ergänzungen<br />

eingebracht, insbeson<strong>der</strong>e aktuelle Einzelbeiträge zu landesspezifischen Aktivitäten.<br />

Der kammerübergreifende Qualitätsbericht glie<strong>der</strong>t sich wie folgt auf:<br />

– Vorwort<br />

– Einführung<br />

– Aus <strong>der</strong> Arbeit <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

– Aus <strong>der</strong> Arbeit <strong>der</strong> Landesärztekammern<br />

– Darstellung <strong>der</strong> Ergebnisse <strong>der</strong> Umfrage zum Stand <strong>der</strong> Qualitätssicherung/des Qualitätsmanagements<br />

auf Landesebene<br />

– Einzelbeiträge <strong>der</strong> Landesärztekammern zu Landesprojekten<br />

– Ergebnisse <strong>der</strong> Umfrage zum Stand <strong>der</strong> Qualitätssicherung/des Qualitätsmanagements<br />

auf Landesebene<br />

– Liste <strong>der</strong> Ansprechpartner zu Qualitätssicherung/Qualitätsmanagement<br />

Zum Ende des Berichtszeitraums wurde die interne Version des kammerübergreifenden<br />

Qualitätsberichts dem Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> mit dem Vorschlag zugeleitet,<br />

daraus wie<strong>der</strong> eine an die Öffentlichkeit gerichtete Version zu erstellen, die voraussichtlich<br />

im 1. Quartal 2009 erscheinen wird.<br />

Sektorenübergreifende Qualitätssicherung – Workshop <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

Vor dem Hintergrund des gesetzlichen Auftrags einer bundesweiten Einführung sektorenübergreifen<strong>der</strong><br />

Qualitätssicherung veranstaltete die <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

29.04.<strong>2008</strong> zu diesem Thema einen eintägigen Workshop. Teilnehmer waren u. a. die<br />

von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> benannten Experten <strong>der</strong> BQS-Fachgruppen, die Landesärztekammern,<br />

die Landesgeschäftsstellen für Qualitätssicherung sowie die Mitglie<strong>der</strong><br />

des Ausschusses „Qualitätssicherung“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>. Zu den Referenten<br />

zählten Dr. Regina Klakow-Franck für die Geschäftsführung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>,<br />

Dr. Rainer Hess als Vorsitzen<strong>der</strong> des Gemeinsamen Bundesausschusses (Siegburg),<br />

Prof. Dr. Max Geraedts (Universität Düsseldorf), Prof. Dr. Matthias Schrappe (Universität<br />

Frankfurt), Dr. Michael Schwarzenau (Ärztekammer Westfalen-Lippe, Münster),<br />

Dr. Christof Veit und Dr. Klaus Döbler von <strong>der</strong> Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung<br />

(Düsseldorf) sowie Dr. Thomas Hering (Berlin) als stellvertreten<strong>der</strong> Vorstandsvorsitzen<strong>der</strong><br />

des Bundesverbands <strong>der</strong> Pneumologen.<br />

Aus Sicht <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> wurden die wesentlichen Ziele einer sektorenübergreifenden<br />

Qualitätssicherung vorgestellt, die in <strong>der</strong> Überwindung sektoraler Abschottung,<br />

<strong>der</strong> Ermöglichung von Longitudinalbeobachtungen, <strong>der</strong> erweiterten Beurteilbarkeit<br />

von Ergebnisqualität sowie mehr Transparenz und Patientenorientierung liegen. Auch die<br />

Rolle als Baustein im Wettbewerb um Qualität und um Verträge und damit die eines Steu-<br />

4<br />

181


erungsinstruments für die Versorgung wurde als beachtenswert geschil<strong>der</strong>t. Mit Blick auf<br />

die Frage <strong>der</strong> künftigen Strukturen auf Bundes- und Landesebene präsentierte die<br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> einen Strukturentwurf, in dem als zentrales und neues Element die<br />

Landesarbeitsgemeinschaften verankert sind, die vierseitig besetzten Lenkungsgremien<br />

aus Ärztekammer, KV, Landeskrankenhausgesellschaft und Kassen entsprechen würden.<br />

Darin wird zwischen <strong>der</strong> Steuerungsebene, in welcher die Landesarbeitsgemeinschaft<br />

einzuordnen wäre, und <strong>der</strong> operativen Ebene, zu denen die bestehenden Landesgeschäftsstellen<br />

für Qualitätssicherung für den stationären Sektor und die KVen für den<br />

vertragsärztlichen Sektor zu rechnen seien, differenziert. Die konkrete Umsetzung,<br />

Abbildung 3: Gemeinsame Eckpunkte von BÄK und KBV zur sektorenübergreifenden<br />

Qualitätssicherung<br />

182


etwa inwieweit es zu einer Verschmelzung <strong>der</strong> Ebenen und Einrichtungen kommt, sollte<br />

aus Sicht <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> ausschließlich den Län<strong>der</strong>n überlassen werden.<br />

Im Nachgang des Workshops wurde <strong>der</strong> Strukturvorschlag <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> in<br />

Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> Kassenärztlichen Bundesvereinigung noch weiter überarbeitet<br />

und zu einem gemeinsamen Eckpunktepapier verdichtet, das dem Gemeinsamen<br />

Bundesausschuss (G-BA) zur Berücksichtigung bei <strong>der</strong> Erstellung <strong>der</strong> Richtlinie für die<br />

sektorenübergreifende Qualitätssicherung empfohlen wurde.<br />

4.5.2 Qualitätssicherung nach SGB V<br />

Ärztliche Berufsausübung<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) – Beteiligungsrecht <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

nach § 137 SGB V<br />

Die Möglichkeiten für die <strong>Bundesärztekammer</strong>, gestaltend in Richtlinienbeschlüsse des<br />

G-BA einzugreifen, sind reglementiert und basieren im wesentlichen auf zwei Wegen,<br />

die per SGB V angelegt und in <strong>der</strong> Verfahrens- sowie <strong>der</strong> Geschäftsordnung des G-BA<br />

konkretisiert sind. Eine dieser Möglichkeiten liegt in <strong>der</strong> unmittelbaren Beteiligung auf<br />

Ebene von Gremien des G-BA. Der zweite Weg liegt in <strong>der</strong> Abgabe schriftlicher Stellungnahmen<br />

zu Beschlussentwürfen kurz vor <strong>der</strong> jeweils abschließenden Beratung in<br />

den Entscheidungsgremien (bzw. seit Juli <strong>2008</strong>: dem Entscheidungsgremium) des G-BA<br />

(siehe Abschnitt Stellungnahmerecht).<br />

Gemäß <strong>der</strong> bis Mitte <strong>2008</strong> gültig gewesenen Fassung des § 137 SGB V Abs. 1 war die<br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> an den Beschlüssen des G-BA zu allen Themen <strong>der</strong> Qualitätssicherung<br />

bei nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäusern zu beteiligen. Die Entsendung<br />

von Vertretern <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> in die entsprechenden Unterausschüsse<br />

(Unterausschuss „Externe stationäre Qualitätssicherung“ und Unterausschuss<br />

„Sonstige stationäre Qualitätssicherung“) sowie Arbeitsgruppen des G-BA bedeutete<br />

eine unmittelbare und kontinuierliche Mitwirkungsmöglichkeit, wenn auch mit lediglich<br />

beratendem Charakter, da bei <strong>der</strong> späteren Abstimmung über einen resultierenden<br />

Beschlussentwurf die <strong>Bundesärztekammer</strong> nicht stimmberechtigt war.<br />

Im ersten Halbjahr <strong>2008</strong> nahm die <strong>Bundesärztekammer</strong> an insgesamt fünf Sitzungen<br />

<strong>der</strong> beiden Unterausschüsse teil. Dazu kamen Sitzungen für mehrere Arbeitsgruppen,<br />

die im Auftrag <strong>der</strong> Unterausschüsse einzelne Beratungsthemen gezielt vertieften, etwa<br />

die AG Qualitätsberichte <strong>der</strong> Krankenhäuser und die AG Früh- und Neugeborenenversorgung<br />

(jeweils fünf Sitzungen).<br />

Die Beratungsthemen des Unterausschusses „Externe stationäre Qualitätssicherung“<br />

waren auf die Aufgaben <strong>der</strong> BQS fokussiert. Zentrale Themen waren etwa die alljährliche<br />

Festlegung <strong>der</strong> dokumentationspflichtigen Leistungsbereiche, die Gestaltung des<br />

Verfahrens zur Datenvalidierung sowie Überlegungen zur Kommunikation <strong>der</strong> Ergebnisse<br />

für die fachlich-interne als auch für die öffentlich-externe Ebene. Hierbei spielten<br />

die innerhalb <strong>der</strong> BQS-Fachgruppen konsentierten Qualitätsindikatoren eine wichtige<br />

Rolle.<br />

4<br />

183


So kann in dem „QUALIFY“ betitelten Verfahren die Eignung von Qualitätsindikatoren<br />

abhängig von ihrem Verwendungszweck (internes Benchmarking o<strong>der</strong> öffentliche<br />

Ergebnisdarstellung) einem systematischen Analyseverfahren unterzogen werden. Die<br />

BQS war vom Unterausschuss „Externe stationäre Qualitätssicherung“ beauftragt worden,<br />

Indikatoren zu identifizieren, die zur Information von Patienten und Versicherten<br />

geeignet sind. Diese Analyse sollte dem Gemeinsamen Bundesausschuss die Entscheidung<br />

ermöglichen, ob und in welcher Form Ergebnisse <strong>der</strong> externen stationären Qualitätssicherung<br />

in den Strukturierten Qualitätsberichten <strong>der</strong> Krankenhäuser nach § 137<br />

SGB V verpflichtend und einheitlich dargestellt werden können. Die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

hatte die Weiterentwicklung einer öffentlichkeitstauglichen Qualitätsberichterstattung<br />

frühzeitig unterstützt und bereits im Mai 2006 ein eigenes Positionspapier dazu<br />

verabschiedet. Mittlerweile werden erste Erfahrungen mit den Qualitätsberichten <strong>der</strong><br />

Krankenhäuser und den darin dargestellten Ergebnissen ausgewertet. Es ist davon auszugehen,<br />

dass das Bedürfnis nach dieser Form des „Public Disclosure“ noch steigen<br />

wird und für fortlaufende Beratungen im G-BA sorgen wird.<br />

Die eigentliche Gestaltung <strong>der</strong> Qualitätsberichte <strong>der</strong> Krankenhäuser nach § 137 Abs. 3<br />

Nr. 4 (neu) SGB V ist dabei Sache des Unterausschusses „Sonstige stationäre Qualitätssicherung“.<br />

Die Beratungsthemen dieses Ausschusses waren bis Mitte <strong>2008</strong> durch die<br />

Vorgaben in § 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 bis 6 (alt) SGB V abgesteckt gewesen:<br />

– Entwicklung von Kriterien für die indikationsbezogene Notwendigkeit und Qualität<br />

<strong>der</strong> im Rahmen <strong>der</strong> Krankenhausbehandlung durchgeführten diagnostischen und<br />

therapeutischen Leistungen, insbeson<strong>der</strong>e aufwändiger medizintechnischer Leistungen;<br />

dabei sind auch Mindestanfor<strong>der</strong>ungen an die Strukturqualität einschließlich im<br />

Abstand von fünf Jahren zu erfüllen<strong>der</strong> Fortbildungspflichten <strong>der</strong> Fachärzte und an<br />

die Ergebnisqualität festzulegen.<br />

– Erstellung eines Kataloges planbarer Leistungen, bei denen die Qualität des Behandlungsergebnisses<br />

in beson<strong>der</strong>em Maße von <strong>der</strong> Menge <strong>der</strong> erbrachten Leistungen<br />

abhängig ist, Mindestmengen für die jeweiligen Leistungen je Arzt o<strong>der</strong> Krankenhaus<br />

und Ausnahmetatbestände.<br />

– Entwicklung von Grundsätzen zur Einholung von Zweitmeinungen vor Eingriffen.<br />

– Vergütungsabschläge für zugelassene Krankenhäuser, die ihre Verpflichtungen zur<br />

Qualitätssicherung nicht einhalten.<br />

– Festlegung von Inhalt und Umfang eines im Abstand von zwei Jahren zu veröffentlichenden<br />

strukturierten Qualitätsberichts <strong>der</strong> zugelassenen Krankenhäuser, in dem<br />

<strong>der</strong> Stand <strong>der</strong> Qualitätssicherung dargestellt wird.<br />

Mit <strong>der</strong> Neustrukturierung des G-BA am 01.07.<strong>2008</strong> ist es zu einer Umverteilung von<br />

Aufgaben und Zuständigkeiten gekommen, aber auch zu einer Einschränkung <strong>der</strong><br />

Beteiligungsfunktion <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>. Die Beteiligung bezieht sich nunmehr<br />

lediglich auf Fragen <strong>der</strong> ärztlichen Fortbildung, Mindestmengen planbarer Leistungen,<br />

Zweitmeinungen vor Eingriffen und <strong>der</strong> Gestaltung <strong>der</strong> Qualitätsberichte <strong>der</strong> Krankenhäuser.<br />

Das übrige Leistungsgeschehen, insbeson<strong>der</strong>e die verpflichtenden Maßnahmen<br />

<strong>der</strong> Qualitätssicherung nach § 135a SGB V und die grundsätzlichen Anfor<strong>der</strong>ungen an<br />

ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement, ist im Zuge des GKV-WSG außerhalb<br />

des Beteiligungsrechts <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> gerückt worden. Dies hat unter an<strong>der</strong>em<br />

zu <strong>der</strong> Situation geführt, dass Beschlüsse zur externen vergleichenden Qualitätssi-<br />

184


Ärztliche Berufsausübung<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

cherung in Krankenhäusern, die durch die BQS umzusetzen sind, nur noch per schriftlicher<br />

Stellungnahme kommentiert werden können, auch wenn die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

zum Kreis <strong>der</strong> Gesellschafter <strong>der</strong> BQS gehört. Solche Beschlüsse werden in dem<br />

seit Mitte <strong>2008</strong> agierenden Unterausschuss „Qualitätssicherung“ des G-BA gefasst, <strong>der</strong><br />

die Themen <strong>der</strong> bisherigen, getrennten Krankenhaus-Unterausschüsse vereinigt und<br />

um den vertragsärztlichen, den vertragszahnärztlichen Sektor sowie den sektorenübergreifenden<br />

Ansatz erweitert worden ist. Neu ist ebenfalls die Abschaffung <strong>der</strong> bisher<br />

sektorbezogenen Plenen, indem nunmehr nur noch ein einziges Plenum aus allen Trägern<br />

des G-BA (DKG, KBV, KZBV, SpiBu) sowie den drei (jetzt ausnahmslos hauptamtlichen)<br />

Vorsitzenden die Beschlüsse trifft.<br />

Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hatte in <strong>der</strong> zweiten Jahreshälfte <strong>2008</strong> Gelegenheit, an drei Sitzungen<br />

des neuen Unterausschusses „Qualitätssicherung“ teilzunehmen. Die Teilnahme<br />

ist dabei beschränkt auf Abschnitte von Sitzungen, die unter die Beratungsthemen<br />

gemäß § 137 Abs. 3 SGB V fallen. Laut Geschäftsordnung des G-BA ist diese Art <strong>der</strong><br />

Beteiligung auch auf das Plenum anzuwenden, d. h., die <strong>Bundesärztekammer</strong> erhält in<br />

Abhängigkeit von den Beschlussthemen eine Einladung. Unverän<strong>der</strong>t gilt, dass die<br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> lediglich ein Votum abgeben darf, nicht aber stimmberechtigt bei<br />

den Entscheidungen ist. Dies gilt auch für die an<strong>der</strong>en laut Gesetz Beteiligten, wobei<br />

etwa die Patientenvertreter <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> voraus haben, zu allen Beratungsthemen<br />

zugegen sein zu können sowie eigene Anträge zur Beratung stellen zu dürfen.<br />

Strukturvereinbarungen des G-BA – Beispiel Früh- und Neugeborenenversorgung<br />

Ein wichtiges Versorgungsthema, das in <strong>der</strong> zweiten Jahreshälfte <strong>2008</strong> im G-BA beraten<br />

wurde, ist die Vereinbarung zur Früh- und Neugeborenen-Versorgung. Der G-BA hatte<br />

die Vereinbarung erstmals im September 2005 mit dem Ziel beschlossen, die Qualität<br />

<strong>der</strong> jeweils erfor<strong>der</strong>lichen Behandlungen von früh- und neugeborenen Kin<strong>der</strong>n in deutschen<br />

Krankenhäusern nach verbindlichen Kriterien und durch gezielte Zuweisungen<br />

in spezialisierte Krankenhäuser (vier Spezialisierungsebenen) zu gewährleisten. Die<br />

Qualitätsmerkmale beziehen sich auf Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität und sollen<br />

eine nach dem Risikoprofil <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> entsprechende Zuweisung und damit verbesserte<br />

Behandlung sowie die Verringerung <strong>der</strong> Säuglingssterblichkeit erreichen.<br />

Ursprünglich war auch die Festlegung von Mindestmengen geplant gewesen, mangels<br />

Evidenz aber zunächst unterlassen worden. Auf Veranlassung <strong>der</strong> Krankenkassen und<br />

mit Unterstützung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) sowie von Vertretern<br />

neonatologischer Fachgesellschaften wurden die Beratungen zu Mindestmengen<br />

beim G-BA jedoch erneut aufgenommen, da angeführt wurde, dass trotz <strong>der</strong> geschlossenen<br />

Vereinbarung eine Verschlechterung <strong>der</strong> Behandlungsqualität und einer zunehmenden<br />

Deregionalisierung <strong>der</strong> Versorgung zu verzeichnen sei. Der G-BA beauftragte<br />

das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) mit<br />

einer Auswertung <strong>der</strong> wissenschaftlichen Literatur zum Zusammenhang zwischen Fallzahl<br />

und Ergebnisqualität von Neugeborenen mit sehr geringem Geburtsgewicht in<br />

Neonatalintensiveinheiten. Das IQWiG stellte einen Zusammenhang zwischen Mortalität<br />

und Risikoreduktion bei steigen<strong>der</strong> Leistungsmenge fest, betonte aber, dass es sich<br />

hierbei lediglich um eine statistische Assoziation handele. Eine eindeutige kausale<br />

Beziehung zwischen Fallzahl und Ergebnisqualität o<strong>der</strong> ein konkreter Schwellenwert als<br />

4<br />

185


Grundlage für eine Mindestmenge ließe sich nicht ableiten, eine evidenzbasierte Mindestmenge<br />

aufgrund <strong>der</strong> ausgewerteten Studien könne also nicht festgelegt werden.<br />

Im Zuge <strong>der</strong> wie<strong>der</strong> aufgenommenen Beratungen zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> bestehenden Vereinbarung<br />

soll jetzt anstelle einer explizit als solche bezeichneten Mindestmenge eine<br />

Frequenzregelung eingeführt werden, in <strong>der</strong> maximal zulässige Zeitintervalle zwischen<br />

den Aufnahmen dieser Frühgeborenen in einem definierten Zeitraum als Zulassungshürde<br />

für ein Versorgungslevel vorgeschrieben werden. De facto ergibt sich daraus eine<br />

Mindestmenge, da diese aber nicht § 137 Abs. 3 Nr. 2 zuzuordnen ist, sieht sich <strong>der</strong><br />

G-BA auch von dem gesetzlichen Nachweiszwang befreit, wonach die Qualität des<br />

Behandlungsergebnisses in beson<strong>der</strong>em Maße von <strong>der</strong> Menge <strong>der</strong> erbrachten Leistungen<br />

abhängig sein muss.<br />

Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hat wie<strong>der</strong>holt darauf hingewiesen, dass eine bloße Orientierung<br />

an einem Fallzahlgrenzwert dazu führen kann, qualitativ gute, kleine Zentren trotz<br />

niedriger Mortalitätsraten von <strong>der</strong> Versorgung auszuschließen und qualitativ schlechte<br />

Zentren mit vergleichsweise hohen Mortalitätsraten in <strong>der</strong> Versorgung zu belassen. Bei<br />

einem Ausschluss von Krankenhäusern durch zentral festgelegte direkte o<strong>der</strong> indirekte<br />

Mindestmengen droht ferner die regionale Versorgungsrealität ignoriert zu werden,<br />

ohne dass vom G-BA eine entsprechende Folgenabschätzung veranlasst wird. In dünnbesiedelten,<br />

strukturschwachen Bundeslän<strong>der</strong>n könnte die Vereinbarung dazu führen,<br />

dass gar kein Zentrum mehr zur Versorgung von Neugeborenen mit beson<strong>der</strong>es kritischen<br />

Geburtsgewichten zur Verfügung steht. Das Argument einer zeitigen Verlegung<br />

in die Zentren an<strong>der</strong>er Bundeslän<strong>der</strong> – unter Verweis auf an<strong>der</strong>e europäische Staaten<br />

wie etwa Finnland – unterstellt eine optimale Versorgungskette, den elektiven Charakter<br />

dieser Fälle und setzt auf den intrauterinen Transport <strong>der</strong> Risikokin<strong>der</strong>. Ob diese Idealbedingungen<br />

zu gewährleisten sind, wird sich erweisen müssen. Mit Blick auf die Risikofaktoren<br />

<strong>der</strong> Mütter von Frühgeborenen, zu denen häufig auch ein schwächerer sozialer<br />

Status und damit typischerweise eine geringere Erreichbarkeit für medizinische<br />

Versorgungsangebote einhergeht, übernimmt <strong>der</strong> G-BA mit dieser Vereinbarung eine<br />

große Verantwortung. Wünschenswert aus Sicht <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> wäre es daher<br />

auch gewesen, einen Teil <strong>der</strong> aufgewendeten Energie zur Definition von Strukturanfor<strong>der</strong>ungen<br />

<strong>der</strong> Krankenhäuser in Überlegungen zur Prävention umzulenken, um möglicherweise<br />

die Häufigkeit von extremen Frühgeburten senken zu können. Zur Sichtweise<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> sei auch auf einen Beitrag im Deutschen Ärzteblatt, Klakow-Franck,<br />

Wetzel: Mindestfallzahlen bei Frühgeborenen: Keine Evidenz für konkreten<br />

Schwellenwert. Dtsch Arztebl <strong>2008</strong>; 105(44)] hingewiesen.<br />

Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) – Stellungnahmerecht <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

nach § 91 Abs. 5 SGB V<br />

Nach § 91 Abs. 5 SGB V ist <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> bei Beschlüssen des G-BA, <strong>der</strong>en<br />

Gegenstand die Berufsausübung <strong>der</strong> Ärzte berührt, Gelegenheit zur Stellungnahme zu<br />

geben. Dies bedeutet, dass <strong>der</strong> G-BA <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> den Entwurf einer Richtlinie<br />

übermittelt, die innerhalb <strong>der</strong> vorbereitenden Gremien des G-BA beraten worden<br />

ist und dort Beschlussreife erlangt hat. Da die Themenvielfalt <strong>der</strong> Regelungsinhalte<br />

groß, die Frist zu <strong>der</strong>en Bearbeitung mit in <strong>der</strong> Regel vier Wochen aber eher knapp ist,<br />

186


Ärztliche Berufsausübung<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

orientiert sich die <strong>Bundesärztekammer</strong> an einem themenunabhängigen Kriterienset,<br />

anhand dessen eine grundsätzliche Analyse des vorgelegten Materials vorgenommen<br />

werden kann:<br />

Prüfkriterien <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> für Beschlussentwürfe des G-BA:<br />

– Kompatibilität <strong>der</strong> G-BA-Richtlinien mit ärztlichem Behandlungsauftrag/Berufsrecht?<br />

– Auswirkungen auf Versorgungsqualität und Patientensicherheit?<br />

– Transparenz über Entscheidungsgrundlagen/-findung?<br />

– Qualität <strong>der</strong> Gesamtbewertung im Versorgungskontext?<br />

– Beitrag zur Entbürokratisierung?<br />

• Datensparsamkeit<br />

• Vermeidung von Doppelregelungen/Parallelstrukturen<br />

In 2007 war eine deutliche Zunahme von Stellungnahmeauffor<strong>der</strong>ungen des G-BA zu<br />

verzeichnen gewesen. Gab die <strong>Bundesärztekammer</strong> in 2005 noch 11 und in 2006 noch<br />

13 Stellungnahmen ab, belief sich die Zahl in 2007 schon auf 37 Stellungnahmen. In<br />

<strong>2008</strong> hielt sich dieses hohe Niveau mit erneut 37 Stellungnahmen (chronologische Reihenfolge).<br />

Stellungnahmen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> gegenüber dem Gemeinsamen Bundesausschuss<br />

gem. § 91 Abs. 8a (alt) und Abs. 5 (neu) SGB V in <strong>2008</strong>:<br />

1. Richtlinie „Methoden Krankenhausbehandlung“ – Maßnahmen zur Qualitätssicherung<br />

bei Protonentherapie des Prostatakarzinoms<br />

2. Richtlinie „Ambulante Behandlung im Krankenhaus nach § 116b SGB V“ – Konkretisierung<br />

onkologischer Erkrankungen<br />

3. Richtlinie „Krebsfrüherkennung“ – Merkblatt Zervixkarzinom-Früherkennung<br />

4. „Kin<strong>der</strong>-Richtlinien“ – Verdacht auf Kindesmisshandlung<br />

5. „Bedarfsplanungs-Richtlinie“ – Festestellung zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarfs<br />

in nicht unterversorgten Planungsbereichen<br />

6. „Mutterschafts-Richtlinie“ – Ultraschallscreening auf Chorionizität bei Mehrlingsschwangerschaften<br />

7. Richtlinie „Methoden vertragsärztliche Versorgung“ – Balneophototherapie<br />

8. „Empfehlungen des Gemeinsamen Bundesausschusses“ für die DMPs Diabetes<br />

mellitus Typ 1 und Typ 2 – Aktualisierung<br />

9. Richtlinie „Ambulante Behandlung im Krankenhaus nach § 116b SGB V“ – Schwere<br />

Herzinsuffizienz<br />

10. „Schutzimpfungs-Richtlinie“ – Redaktionelle Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Anlage 1 und Aktualisierung<br />

<strong>der</strong> Anlage 2<br />

11. Richtlinie „Methoden vertragsärztliche Versorgung“ – Apheresebehandlung bei isolierter<br />

Lp(a) Erhöhung<br />

12. „Bedarfsplanungs-Richtlinie“ – Berücksichtigung <strong>der</strong> gleichzeitigen Tätigkeit als Vertragsarzt<br />

und als angestellter Arzt in einer Vertragsarztpraxis bei <strong>der</strong> Bedarfsplanung<br />

13. „Psychotherapie-Richtlinie“ – Bewertungsverfahren über die Gesprächstherapie bei<br />

Erwachsenen nach Einführung eines Schwellenkriteriums<br />

14. „Kin<strong>der</strong>-Richtlinien“ – Einrichtung einer Kin<strong>der</strong>untersuchung U7a<br />

4<br />

187


15. Richtlinie „Ambulante Behandlung im Krankenhaus nach § 116b SGB V“ – Diagnostik<br />

und Versorgung von Patienten mit HIV/AIDS<br />

16. Richtlinie „Ambulante Behandlung im Krankenhaus nach § 116b SGB V“ – Diagnostik<br />

und Versorgung von Patienten mit onkologischen Erkrankungen, Tumorgruppe<br />

7 (Auge)<br />

17. „Empfehlungen des Gemeinsamen Bundesausschusses“ für das DMP Koronare<br />

Herzkrankheit – Aktualisierung<br />

18. „Psychotherapie-Richtlinie“ – redaktionelle Neufassung<br />

19. „Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie“, „Richtlinien zur Jugendgesundheitsuntersuchung“<br />

und „Krebsfrüherkennungs-Richtlinie“ – Entbürokratisierung, Anpassung<br />

<strong>der</strong> Dokumentation<br />

20. „Kin<strong>der</strong>-Richtlinie“ – Einführung Neugeborenen-Hörscreenings<br />

21. Richtlinie „Ambulante Behandlung im Krankenhaus nach § 116b SGB V“ – Diagnostik<br />

und Versorgung von Patienten mit schweren Verlaufsformen rheumatologischer<br />

Erkrankungen<br />

22. „Chroniker-Richtlinie“ – Definition geistig wesentlicher Behin<strong>der</strong>ung<br />

23. „Arzneimittel-Richtlinie“ – Einfügung eines Abschnitts Q: Verordnung beson<strong>der</strong>er<br />

Arzneimittel<br />

24. Richtlinie „Methoden vertragsärztliche Versorgung“ – Interstitielle Brachytherapie<br />

bei lokal begrenztem Prostatakarzinom<br />

25. Richtlinie „Methoden vertragsärztliche Versorgung“ – Positronen-Emissions-Tomographie<br />

(PET) beim kleinzelligen Lungenkarzinom<br />

26. Richtlinie „Krebsfrüherkennung“ – Merkblatt Zervixkarzinom-Früherkennung<br />

(nochmalige Än<strong>der</strong>ung)<br />

27. Richtlinie „Krebsfrüherkennung“ – Datenfluss Mammographie-Screening-Evaluation<br />

28. „Rehabilitations-Richtlinie“ – Anpassung an Gesetzesän<strong>der</strong>ung und Datenschutz<br />

29. „Hilfsmittel-Richtlinie“ – Redaktionelle und inhaltliche Überarbeitung/Anpassung<br />

30. „Bedarfsplanungs-Richtlinie“ – Fortbestehen von Planungsbereichen im Falle einer<br />

Gebietsreform<br />

31. „Arzneimittel-Richtlinie“ – Qualifikation des Arztes für beson<strong>der</strong>e Arzneimitteltherapie<br />

32. Richtlinie „Methoden Krankenhausbehandlung“ – Matrixassoziierte Chondrozytenimplantation<br />

(ACI-M) am Kniegelenk und Maßnahmen zur Qualitätssicherung<br />

bei ACI-M<br />

33. Richtlinie „Methoden Krankenhausbehandlung“ – Allogene Stammzelltransplantation<br />

mit nicht-verwandtem Spen<strong>der</strong> bei schwerer aplastischer Anämie<br />

34. Richtlinie „Methoden Krankenhausbehandlung“ – Protonentherapie beim hepatozellulären<br />

Karzinom und Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei Protonentherapie<br />

des nicht-operablen hepatozellulären Karzinoms<br />

35. Richtlinie „Ambulante Behandlung im Krankenhaus nach § 116b SGB V“ – Anfallsleiden,<br />

Fehlbildungen, angeborene Skelettsystemfehlbildungen und neuromuskuläre<br />

Erkrankungen, schwerwiegende immunologische Erkrankungen<br />

36. „Arzneimittel-Richtlinie“ – Ergänzung Anlage 13 zum Abschnitt Q zur Verordnung<br />

beson<strong>der</strong>er Arzneimittel<br />

37. „Bedarfsplanungs-Richtlinie“ – redaktionelle Klarstellung zum zusätzlichen lokalen<br />

Versorgungsbedarf<br />

188


Ärztliche Berufsausübung<br />

Die Fe<strong>der</strong>führung für die Stellungnahmen zur Psychotherapie-Richtlinie lag wegen <strong>der</strong><br />

Zuständigkeit für den Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie bei Dezernat 6, siehe<br />

auch <strong>Kapitel</strong> 5.5.2 Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Psychotherapierichtlinien.<br />

Die Stellungnahmen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> können nach Abschluss <strong>der</strong> jeweiligen<br />

Beratungen im Gemeinsamen Bundesausschuss im Internet auf <strong>der</strong> Webseite <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> (www.bundesaerztekammer.de) nachgelesen werden. Seit Dezember<br />

<strong>2008</strong> begleitet die <strong>Bundesärztekammer</strong> die Arbeit des G-BA auch durch Pressemitteilungen.<br />

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit in <strong>der</strong> Medizin (IQWiG) besteht seit<br />

2004 und ist – abgesehen von <strong>der</strong> Möglichkeit, im Rahmen eines „Generalauftrags“<br />

eigenverantwortlich zu wissenschaftlicher Arbeit im Gesundheitswesen aktiv zu werden<br />

– im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses o<strong>der</strong> des Bundesgesundheitsministeriums<br />

tätig. Ziel gemäß § 139a Abs. 3 SGB V ist die Bearbeitung von Fragen grundsätzlicher<br />

Bedeutung für die Qualität und Wirtschaftlichkeit <strong>der</strong> im Rahmen <strong>der</strong> gesetzlichen<br />

Krankenversicherung erbrachten Leistungen sowie die Bereitstellung diesbezüglicher<br />

Information für die Öffentlichkeit und Patienten. Die Bewertung medizinischer<br />

Leistungen hat dabei fachlich unabhängig zu geschehen.<br />

Das IQWiG glie<strong>der</strong>t sich <strong>der</strong>zeit in die Ressorts „Arzneimittelbewertung“, „Medizinische<br />

Biometrie“, „Versorgungsqualität“, „Nichtmedikamentöse Verfahren“, „Verwaltung“,<br />

„Gesundheitsökonomie“, „Gesundheitsinformation“ sowie „Kommunikation“.<br />

Ein neuntes Ressort „Studienkoordination“ ist in Planung, um bei unsicheren Nutzenbewertungen<br />

die Durchführung aussagekräftigerer Studien anzuregen und eventuell<br />

auch zu koordinieren.<br />

Träger des IQWiG ist die gleichnamige Stiftung, die über einen Stiftungsrat zur Repräsentation<br />

<strong>der</strong> Trägerverbände und einen Vorstand als Exekutivorgan verfügt. Mitglied<br />

des Stiftungsrats ist auch <strong>der</strong> Hauptgeschäftsführer <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, Prof. Dr.<br />

Christoph Fuchs. Als beratende Gremien unterhält das IQWiG ein Kuratorium und<br />

einen Wissenschaftlichen Beirat. Das Kuratorium setzt sich aus Vertretern von Organisationen<br />

des Gesundheits- und Sozialwesens zusammen, darunter die <strong>Bundesärztekammer</strong>,<br />

die durch ihre stellvertretende Hauptgeschäftsführerin, Dr. Regina Klakow-<br />

Franck, repräsentiert wird. Die Mitglie<strong>der</strong> des Kuratoriums haben die Möglichkeit, vor<br />

einer Veröffentlichung von wissenschaftlichen Empfehlungen durch das IQWiG eigene<br />

Stellungnahmen hierzu abzugeben.<br />

Die Veröffentlichungen des IQWIG lassen sich in mehrere Gruppen kategorisieren:<br />

– ausführliche Berichte (Berichtspläne, Vorberichte, Abschlussberichte)<br />

– Rapid Reports (Projektskizzen, Vorversionen)<br />

– Arbeitspapiere<br />

– Gesundheitsinformationen für Patienten (ausführliche Informationen, Kurzinformationen,<br />

Merkblätter, Erfahrungsberichte)<br />

4<br />

189


Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln<br />

Im Zuge des GKV-WSG ist <strong>der</strong> Auftrag des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit<br />

im Gesundheitswesen (IQWiG) um die Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln<br />

erweitert worden (§ 35b SGB V i. V. m. § 139a Abs. 3 Nr. 5). Neue o<strong>der</strong> bereits länger auf<br />

dem Markt befindliche Arzneimittel sollen nicht nur im Hinblick auf den therapeutischen<br />

Zusatznutzen, son<strong>der</strong>n auch im Hinblick auf die Kosten mit an<strong>der</strong>en Arzneimitteln<br />

und Behandlungsformen verglichen werden. Die Kosten-Nutzen-Bewertung soll<br />

unter an<strong>der</strong>em zukünftige Grundlage für die Festsetzung eines Erstattungshöchstbetrags<br />

für nicht festbetragsfähige Arzneimittel sein. Das IQWiG soll selbst über die<br />

Methoden für die Erarbeitung <strong>der</strong> Kosten-Nutzen-Bewertung entscheiden können. Bei<br />

<strong>der</strong> Festlegung <strong>der</strong> Methoden zur Kosten-Nutzen-Bewertung wird das IQWiG zur Beteiligung<br />

von Sachverständigen <strong>der</strong> medizinischen und pharmazeutischen Wissenschaft<br />

und Praxis sowie <strong>der</strong> Arzneimittelhersteller und <strong>der</strong> Berufsvertretungen <strong>der</strong> Apotheker<br />

verpflichtet.<br />

In <strong>2008</strong> legte das IQWiG eine „Methodik für die Bewertung von Verhältnissen zwischen<br />

Nutzen und Kosten im System <strong>der</strong> deutschen gesetzlichen Krankenversicherung“ vor.<br />

Die <strong>Bundesärztekammer</strong> kritisierte daran u. a., dass die Dokumentation des IQWiG zur<br />

Erstellung des Methodenpapiers nicht die Anfor<strong>der</strong>ungen an Transparenz und Nachvollziehbarkeit<br />

erfüllte, wie dies angesichts dessen weitreichen<strong>der</strong> Bedeutung für das<br />

deutsche Gesundheitswesen wünschenswert gewesen wäre. Dies betrifft etwa die Auswahl-<br />

und Entscheidungskriterien für die Experten eines internationalen Panels, die<br />

vom IQWiG festgelegten formalen und inhaltlichen Anfor<strong>der</strong>ungen sowie die konkreten<br />

Rahmenbedingungen bezüglich <strong>der</strong> Erstellung des Methodenvorschlags. Aus Sicht<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> wäre zur Darstellung und Auswahl <strong>der</strong> Bewertungsmethodik<br />

grundsätzlich ein HTA mit Assessments und Appraisals von verschiedenen methodischen<br />

Alternativen zur Kosten-Nutzen-Bewertung nötig gewesen. Insbeson<strong>der</strong>e zur<br />

Effizienzgrenzen-Methodik, die ohne Zweifel kein etabliertes Standardverfahren zur<br />

Nutzenbewertung medizinischer Diagnose- o<strong>der</strong> Behandlungsmaßnahmen darstellt,<br />

wurden etablierte Alternativen innerhalb des indikationsspezifischen Ansatzes im<br />

Methodenpapier we<strong>der</strong> aufgeführt noch diskutiert. Weitere Gesichtspunkte sind in <strong>der</strong><br />

schriftlichen Stellungnahme <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zum IQWiG-Methodenpapier<br />

nachzulesen (unter www.bundesaerztkammer.de auf <strong>der</strong> Homepage <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>).<br />

4.5.3 Qualitätssicherung nach spezialgesetzlichen Regelungen<br />

Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen<br />

Auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> erweiterten Richtlinienkompetenz durch die Neufassung <strong>der</strong><br />

Medizinprodukte-Betreiberverordnung im Jahre 2002 einerseits und den mit Qualitätssicherung<br />

in medizinischen Laboratorien seit knapp 40 Jahren gewonnenen Erfahrungen<br />

an<strong>der</strong>erseits ist in den letzten Jahren in einem weit angelegten und mehrstufigen<br />

Konsensverfahren ein neues Konzept zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer<br />

Untersuchungen entwickelt worden.<br />

190


Ärztliche Berufsausübung<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Die neue Konzeption geht über das Verfahren von Kontrollprobenmessungen und ihrer<br />

Bewertung sowie <strong>der</strong> Teilnahme an Ringversuchen hinaus. Es bezieht Prä- und Postanalytik<br />

und die Grundlagen eines Qualitätsmanagements bei laboratoriumsmedizinischen<br />

Untersuchungen ein. Des Weiteren erlaubt das neue Konzept bisher nebeneinan<strong>der</strong><br />

stehende Regelungen zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen<br />

unter einem Dach zu integrieren.<br />

Ausgangslage<br />

Bereits 1971 wurde eine erste Richtlinie <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zur Durchführung<br />

interner Qualitätskontrollen und von Ringversuchen für die klinische Chemie verabschiedet.<br />

Damit wurden verschiedene Initiativen <strong>der</strong> für die Durchführung laboratoriumsmedizinischer<br />

Untersuchungen zuständigen Fachgesellschaften zusammengeführt<br />

und ein fachgebietsunabhängiges Konzept zur Qualitätssicherung in diesem<br />

Bereich <strong>der</strong> ärztlichen Diagnostik etabliert. Die Richtlinie ist in den folgenden Jahren<br />

mehrfach aktualisiert und an die wissenschaftliche und technische Entwicklung angepasst<br />

worden.<br />

Mit <strong>der</strong> letzten großen Novelle des Medizinproduktegesetzes im Jahre 2002 wurde nicht<br />

nur durch die Einführung des Paragraphen 4a in <strong>der</strong> Medizinprodukte-Betreiberverordnung<br />

eine neue Rechtsgrundlage für die Richtlinie <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> geschaffen,<br />

son<strong>der</strong>n es wurde auch im engen Konsens mit dem zuständigen Fachreferat des<br />

Bundesministeriums für Gesundheit sowie den Überwachungsbehörden für die Medizinprodukte<br />

<strong>der</strong> Anstoß zu einer neuen Konzeption <strong>der</strong> Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer<br />

Untersuchungen gegeben.<br />

Abbildung 4: Mitwirkung an <strong>der</strong> neuen Richtlinie zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer<br />

Untersuchungen<br />

4<br />

191


Auf Beschluss des Vorstandes <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> vom August 2002 wurde eine<br />

Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, in <strong>der</strong> alle sogenannten betroffenen Kreise beteiligt<br />

waren, um dieses neue Gesamtkonzept einer umfassenden Qualitätssicherung, bis hin<br />

zum Qualitätsmanagement für laboratoriumsmedizinische Untersuchungen, zu erarbeiten.<br />

In einem mehrjährigen und mehrstufigen Beratungsprozess wurde das Gesamtkonzept<br />

erarbeitet.<br />

Das Beratungsergebnis ist schließlich im November 2007 vom Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

in Form <strong>der</strong> neuen „Richtlinie <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zur Qualitätssicherung<br />

laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen“ verabschiedet worden.<br />

Das Gesamtkonzept<br />

Waren die Richtlinien <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer<br />

Untersuchungen in den vergangenen Jahren konzentriert auf ein Verfahren<br />

zur regelmäßigen internen Qualitätskontrolle und zur Teilnahme an Ringversuchen,<br />

geht das neue Konzept deutlich darüber hinaus.<br />

In einem grundlegenden allgemeinen Teil werden Anfor<strong>der</strong>ungen an die Struktur, die<br />

notwendigen Ressourcen und ein Qualitätsmanagementsystem für laboratoriumsmedizinische<br />

Untersuchungen formuliert. Diese Anfor<strong>der</strong>ungen gelten nicht nur für die<br />

„großen“ Laboratorien in Kliniken und bei Fachärzten für Laboratoriumsmedizin, son<strong>der</strong>n<br />

in jeweils an die konkreten Verhältnisse angepasster Form für alle Bereiche, in<br />

denen laboratoriumsmedizinische Untersuchungen durchgeführt werden.<br />

Ein wesentlicher Kern <strong>der</strong> grundlegenden Anfor<strong>der</strong>ungen an die Qualitätssicherung<br />

laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen ist natürlich die Analytik in engerem Sinne.<br />

Nun allerdings ergänzt um Anfor<strong>der</strong>ungen an die Präanalytik und die Postanalytik.<br />

Die Erfahrungen im Bereich laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen haben<br />

gezeigt, dass ein nicht zu vernachlässigendes Fehlerpotenzial schon vor <strong>der</strong> Durchführung<br />

<strong>der</strong> Analytik vorhanden ist und dies auch bei <strong>der</strong> richtigen Zuordnung <strong>der</strong> Ergebnisse<br />

und <strong>der</strong>en Interpretation. Deshalb ist in dem neuen Konzept das Labor verpflichtet,<br />

diese Bereiche zu regeln. Dabei ist zu beachten, dass ein Labor die Präanalytik in den<br />

Fällen nicht unmittelbar beeinflussen kann, in denen ein Dritter Proben entnimmt und<br />

ggf. nach entsprechen<strong>der</strong> Aufbereitung dem Labor zusendet. Allerdings wird festgeschrieben,<br />

dass vom Labor eine detaillierte Beschreibung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen an die Probenentnahme,<br />

ggf. Aufbereitung und den Probentransport einschließlich einzuhalten<strong>der</strong><br />

Zeiten erfolgt und diese dem Einsen<strong>der</strong> zur Verfügung gestellt werden. Mängel bei<br />

Probenentnahme, -aufbereitung und -transport werden künftig nicht mehr akzeptiert<br />

werden können und Einsen<strong>der</strong> werden sich nicht durch Behauptung von Unkenntnis<br />

über die Anfor<strong>der</strong>ungen an die Proben vor Haftung schützen können, wenn die neue<br />

Konzeption im Alltag umgesetzt ist.<br />

An diesem Punkt unterscheidet sich die neue Richtlinie auch von Qualitätsmanagementkonzepten,<br />

wie sie in internationalen Normen ihren Nie<strong>der</strong>schlag finden. Natürlich<br />

ist das neue Richtlinienkonzept auf den Stand zur Zertifizierung von Gesundheitseinrichtungen,<br />

einschließlich des Akkreditierungsson<strong>der</strong>weges für medizinische Laboratorien,<br />

und mit den Anfor<strong>der</strong>ungen an Qualitätsmanagement nach an<strong>der</strong>en gesetzlichen<br />

Vorschriften (SGB V, Transfusionsgesetz u. a.) abgestimmt. Die Vorgaben sind<br />

192


Ärztliche Berufsausübung<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

mit den an<strong>der</strong>en genannten Anfor<strong>der</strong>ungen kompatibel, Doppelbelastungen sollen ausdrücklich<br />

vermieden werden.<br />

Die grundlegenden Anfor<strong>der</strong>ungen im Teil A <strong>der</strong> neuen Rili-BÄK gelten ferner für alle<br />

laboratoriumsmedizinischen Untersuchungen. Damit geht die neue Richtlinie deutlich<br />

über den bisher abgedeckten Bereich hinaus.<br />

Spezifische Anfor<strong>der</strong>ungen werden dann in speziellen Teilen geregelt. Der erste spezielle<br />

Teil ist adressiert an die Laboratorien, die quantitative Untersuchungen durchführen,<br />

und ist somit eine Fortschreibung <strong>der</strong> bekannten Rili-BÄK.<br />

Anfor<strong>der</strong>ung an quantitative laboratoriumsmedizinische Untersuchungen<br />

Wie eingangs erwähnt, gibt es bereits seit 1971 Richtlinien zur Durchführung regelmäßiger<br />

interner Kontrollen und zur Teilnahme an Ringversuchen. Diese sind in den vergangenen<br />

Jahrzehnten weiterentwickelt worden, nach aktuellem Stand von Wissenschaft<br />

und Technik. Gemeinsam mit den für die Überwachung betrauten Landesbehörden<br />

konnten die Erfahrungen, die bei den regelmäßigen Besuchen in Einrichtungen, in<br />

denen laboratoriumsmedizinische Untersuchungen durchgeführt werden, ausgewertet<br />

werden und einmünden in eine verschlankte Anfor<strong>der</strong>ung an das System <strong>der</strong> internen<br />

und externen Qualitätssicherung quantitativer laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen.<br />

Es ist in den letzten zwei Jahren ein vereinfachtes System <strong>der</strong> Bewertung <strong>der</strong> in <strong>der</strong><br />

Regel zweimal täglich durchzuführenden Kontrollprobeneinzelmessung etabliert. Die<br />

eigentlich schon immer in den Vor<strong>der</strong>grund gestellte Philosophie, dass mit einer Kontrolle<br />

das Analysesystem geprüft werden soll, bevor Patientenmessungen erfolgen, ist<br />

nunmehr konsequent umgesetzt. Die nach wie vor vorgesehene retrospektive Bewertung<br />

<strong>der</strong> Kontrollprobenmessungen dient darüber hinaus dem Zweck, Trends in <strong>der</strong><br />

Verschiebung <strong>der</strong> Wertelage <strong>der</strong> Kontrollprobeneinzelmessungen aufzudecken und<br />

feststellen zu können, ob <strong>der</strong> Fehler <strong>der</strong> Unpräzision o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Unrichtigkeit geschuldet<br />

ist. Während in <strong>der</strong> Vergangenheit gemäß den bisherigen Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Rili-BÄK<br />

eine getrennte retrospektive Bewertung <strong>der</strong> zufälligen und <strong>der</strong> systematischen Messabweichung<br />

erfolgte, wird nunmehr direkt die gesamte Messabweichung vom Zielwert<br />

bewertet. Die neue Tabelle, die für eine ausgewählte Zahl von Analyten Grenzen vorgibt,<br />

enthält deshalb nur noch eine Spalte für die Bewertung <strong>der</strong> internen durchgeführten<br />

Kontrollmessungen und eine davon getrennte Spalte für die Bewertung <strong>der</strong> Ergebnisse<br />

von Messungen von Ringversuchen. Das Konzept ist ausführlich dargelegt in einem<br />

Beitrag von Prof. Dr. R. Macdonald (Physikalisch-Technische Bundesanstalt) in J Lab<br />

Med 2006, 30, 111-117.<br />

Neu ist bezüglich <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen an die Qualitätssicherung quantitativer laboratoriumsmedizinischer<br />

Untersuchungen, dass nunmehr auch für die Analyte, die nicht in<br />

<strong>der</strong> Tabelle aufgeführt sind, eine regelmäßige interne Kontrolle vorgeschrieben ist.<br />

Hierfür wird in <strong>der</strong> Richtlinie eine Rechenregel vorgegeben, mit <strong>der</strong> laborinterne Fehlergrenzen<br />

unter Berücksichtigung <strong>der</strong> vom Hersteller vorgegebenen Fehlergrenzen<br />

ermittelt werden.<br />

Damit wird auch bezüglich <strong>der</strong> Qualitätssicherung quantitativer laboratoriumsmedizinischer<br />

Untersuchungen nunmehr die seit langem erhobene For<strong>der</strong>ung umgesetzt,<br />

4<br />

193


nach Möglichkeit das gesamte Spektrum laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen<br />

mittel- und langfristig in ein in sich homogenes Qualitätssicherungskonzept zu integrieren.<br />

Aktuelle Arbeiten<br />

Im Frühjahr <strong>2008</strong> wurden zwei Arbeitsgruppen konstituiert, die spezifische Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

an die Qualitätssicherung qualitativer laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen<br />

bzw. Anfor<strong>der</strong>ungen an Ejakulatuntersuchungen formulieren. Im Berichtsjahr<br />

haben dazu jeweils drei Sitzungen stattgefunden. Es sind schon gute Fortschritte<br />

bezüglich <strong>der</strong> Erarbeitung eines praxistauglichen Entwurfs gemacht worden. Insbeson<strong>der</strong>e<br />

die Arbeitsgruppe, die sich mit <strong>der</strong> Qualitätssicherung qualitativer laboratoriumsmedizinischer<br />

Untersuchungen befasst, musste erst einmal Abgrenzungsfragen zu verschiedenen<br />

speziellen Untersuchungen klären. Ein Ergebnis ist danach, dass die Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

an die Qualitätssicherung <strong>der</strong> Untersuchungen von Krankheitserregern in<br />

einem weiteren speziellen Teil geregelt werden. Dazu wird voraussichtlich im ersten<br />

Halbjahr 2009 eine weitere Arbeitsgruppe eingerichtet.<br />

Weitere Teile, wie z. B. die genetische Labordiagnostik, sind in die Planungen einbezogen.<br />

Hier müssen, wie auch bei den übrigen angedachten speziellen Teilen, allerdings<br />

auch Entwicklungen in an<strong>der</strong>en Rechtskreisen beachtet werden, um Redundanzen und<br />

insbeson<strong>der</strong>e Doppelregulierungen zu vermeiden. Gemeint ist hier insbeson<strong>der</strong>e das<br />

zum Ende des Berichtszeitraums noch im Gesetzgebungsverfahren befindliche Gendiagnostikgesetz,<br />

welches auch Anfor<strong>der</strong>ungen an die Qualitätssicherung vorsieht. Hier<br />

gilt die weiter oben dargelegte Notwendigkeit, die auf <strong>der</strong> Basis <strong>der</strong> Medizinprodukte-<br />

Betreiberverordnung formulierten Anfor<strong>der</strong>ungen zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer<br />

Untersuchungen in den Kontext von Anfor<strong>der</strong>ungen an Qualitätssicherung/Qualitätsmanagement<br />

in an<strong>der</strong>en Rechtskreisen zu stellen.<br />

Röntgenverordnung<br />

Mit <strong>der</strong> Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen (Röntgenverordnung<br />

– RöV) in <strong>der</strong> Fassung vom 18.06.2002 werden auf nationaler Ebene die Richtlinien<br />

96/29/Euratom vom 29.06.1996 und 97/43/Euratom vom 09.06.1997 umgesetzt.<br />

Dabei regelt die Röntgenverordnung nur den Bereich <strong>der</strong> Anwendung von Röntgenstrahlen.<br />

An<strong>der</strong>e Bereiche wie z. B. Kernkraftanlagen betreffend sind an<strong>der</strong>weitig abgedeckt.<br />

Mit <strong>der</strong> Novellierung <strong>der</strong> Röntgenverordnung wurden auch klarere Rechtsgrundlagen<br />

für die Ärztlichen Stellen nach Röntgenverordnung (siehe Abschnitt ZÄS) geschaffen.<br />

Von beson<strong>der</strong>er Bedeutung für das Engagement <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> auf dem<br />

Gebiet <strong>der</strong> Qualitätssicherung ist die amtliche Begründung zum Paragraphen 17a Röntgenverordnung.<br />

Dort heißt es im Absatz 3, dass zur Konkretisierung <strong>der</strong> Erfor<strong>der</strong>nisse<br />

<strong>der</strong> medizinischen Wissenschaft die Leitlinien <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> dienen. Dies<br />

hat die <strong>Bundesärztekammer</strong> als Bestätigung verstanden, die Erarbeitung an den schon<br />

viele Jahre existierenden Leitlinien zur Qualitätssicherung in <strong>der</strong> Röntgendiagnostik<br />

bzw. in <strong>der</strong> Computertomographie fortzuführen, d. h. eine umfassende Aktualisierung<br />

vorzunehmen. Auf Beschluss des Vorstandes <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> wurde dazu eine<br />

194


Ärztliche Berufsausübung<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Arbeitsgruppe mit Vertretern aller betroffenen Fachgesellschaften, des Industrieverbandes,<br />

<strong>der</strong> Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den Ärztlichen Stellen nach Röntgenverordnung<br />

eingerichtet.<br />

Auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> oben genannten europäischen Richtlinien und den daraus abgeleiteten<br />

europäischen Leitlinien zur Qualitätssicherung in <strong>der</strong> Röntgendiagnostik, zur<br />

Qualitätssicherung in <strong>der</strong> pädiatrischen Röntgendiagnostik, zur Qualitätssicherung in<br />

<strong>der</strong> Computertomographie und zur Qualitätssicherung in <strong>der</strong> Mammografie sowie<br />

unter Heranziehung <strong>der</strong> einschlägigen internationalen und nationalen Normen wurde<br />

die Überarbeitung <strong>der</strong> beiden Leitlinien <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> gemäß aktuellen<br />

Stand von Wissenschaft und Technik vorgenommen. Wesentliches Moment für die Leitlinien<br />

ist auch weiterhin die Festlegung <strong>der</strong> diagnostischen Bildqualität aus medizinisch-ärztlicher<br />

Sicht. Daraus ergeben sich dann grundlegende Anfor<strong>der</strong>ungen an technische<br />

Parameter.<br />

Die Überarbeitung <strong>der</strong> beiden Regelwerke fiel speziell in <strong>der</strong> Leitlinie zur Qualitätssicherung<br />

in <strong>der</strong> Röntgendiagnostik umfangreicher aus als ursprünglich angenommen,<br />

da dort nicht nur grundsätzliche Korrekturen bezüglich <strong>der</strong> konsequenten Einbeziehung<br />

digitaler Verfahren erfolgen mussten, son<strong>der</strong>n auch entsprechend dem vorangeschrittenen<br />

Stand von Wissenschaft und Technik Aktualisierungen in praktisch allen<br />

Abschnitten <strong>der</strong> Leitlinie. Des Weiteren hat sich die Notwendigkeit gezeigt, einige<br />

Abschnitte z. B. im Bereich Angiographie komplett neu hinzuzufügen. Ein breit angelegtes<br />

Abstimmungsverfahren mit allen in den Arbeitsgruppen vertretenen Fachgesellschaften,<br />

insbeson<strong>der</strong>e aber auch mit allen ärztlichen Stellen nach Röntgenverordnung<br />

und mit den Landesbehörden, war zeitlich nicht wie ursprünglich geplant umzusetzen.<br />

So konnten die Beratungen erst im Jahr 2007 abgeschlossen werden.<br />

Der Beratungsstand ist in den Gemeinsamen Ausschuss „Qualitätssicherung“ von Kassenärztlicher<br />

Bundesvereinigung und Spitzenverbänden <strong>der</strong> Krankenkassen hinein<br />

berichtet worden. Der Hintergrund dafür ist, dass die <strong>Bundesärztekammer</strong> mit den Leitlinien<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen an alle Betreiber von Röntgenanlagen respektive Computertomographen<br />

adressieren wird, also auch an Krankenhäuser und privatärztlich tätige Ärztinnen<br />

und Ärzte, dass aber daneben spezielle Regelungen für den vertragsärztlichen<br />

Bereich nach § 135 SGB V von den Partnern <strong>der</strong> gemeinsamen Selbstverwaltung erlassen<br />

werden. Wie schon bei den bisher geltenden Leitlinien aus den achtziger Jahren war<br />

darauf zu achten, dass die überprüfbaren Anfor<strong>der</strong>ungen an die Betreiber von Röntgenanlagen<br />

bzw. Computertomographen nicht divergieren mit den vorgenannten Regelungen<br />

für den vertragsärztlichen Bereich. Es ist deshalb frühzeitig eine Abstimmung mit<br />

<strong>der</strong> Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den Krankenkassen erfolgt, um zu gegebener<br />

Zeit die Aktualisierung entsprechen<strong>der</strong> Verträge und Vereinbarungen nach SGB V<br />

zu homogenisieren. Die vorgenannten Organisationen haben das Beratungsergebnis<br />

bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zustimmend zur Kenntnis genommen und werden dieses<br />

bei den voraussichtlich 2009 stattfindenden Beratungen zur Überarbeitung <strong>der</strong> vertragsärztlichen<br />

Regelungen einbeziehen.<br />

Der Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> hat über die Neufassung <strong>der</strong> beiden Leitlinien in<br />

<strong>der</strong> Novembersitzung 2007 beraten und diese beschlossen. Nach einer entsprechenden<br />

Veröffentlichung im Deutschen Ärzteblatt Anfang des Berichtsjahres sind die Texte auf<br />

<strong>der</strong> Homepage <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> veröffentlicht und von dort herunterladbar<br />

4<br />

195


(www.bundesaerztekammer.de , ).<br />

Die Inhalte <strong>der</strong> beiden Leitlinien sind im Berichtsjahr sukzessive im Alltag umgesetzt<br />

und werden bei den Begutachtungen durch die Ärztlichen Stellen Röntgen nunmehr zu<br />

Grunde gelegt.<br />

4.5.4 Curricula zur Qualitätssicherung<br />

Curriculum Ärztliches Qualitätsmanagement<br />

Das gemeinsam von <strong>Bundesärztekammer</strong>, Kassenärztlicher Bundesvereinigung und<br />

Arbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften im Jahr<br />

1996 vorgestellte Konzept zur Qualifizierung auf dem Gebiet des Qualitätsmanagements<br />

und <strong>der</strong> angewandten Qualitätssicherung wird weiterhin von den Landesärztekammern<br />

bzw. entsprechend autorisierten Kursveranstaltern umgesetzt. Die Entscheidung,<br />

den an industriellen Anfor<strong>der</strong>ungen orientierten Konzepten zur Qualifizierung<br />

auf dem Gebiet des Qualitätsmanagements ein eigenes Curriculum entgegenzusetzen,<br />

welches Ärztinnen und Ärzte speziell für die systematische Durchführung von Qualitätssicherungsmaßnahmen<br />

im Gesundheitswesen qualifiziert, wird nach wie vor<br />

begrüßt. Anfang 2007 ist die mittlerweile vierte Auflage des Curriculum erschienen.<br />

Die bewährte Grundstruktur des Curriculums ist erhalten geblieben, den For<strong>der</strong>ungen<br />

nach neuen Schwerpunktsetzungen wurde selbstverständlich nachgekommen. Die<br />

Grundstruktur wurde deshalb nicht geän<strong>der</strong>t, weil in Umsetzung <strong>der</strong> Beschlüsse zur<br />

(Muster-)Weiterbildungsordnung auf dem Deutschen Ärztetag 2003 sukzessive bei allen<br />

Landesärztekammern die Zuatzbezeichnung „Ärztliches Qualitätsmanagement“ eingeführt<br />

wird. Damit können Ärztinnen und Ärzte, die das Curriculum erfolgreich absolviert<br />

haben, in immer mehr Landesärztekammern die Zusatzbezeichnung beantragen<br />

und nach Anerkennung ihre entsprechende Qualifikation auch förmlich ausweisen.<br />

In <strong>der</strong> jetzt geltenden vierten Auflage wird die Benennung <strong>der</strong> Zusatzbezeichnung in<br />

<strong>der</strong> (Muster-)Weiterbildungsordnung im Titel des Curriculums übernommen. Die Neuauflage<br />

heißt jetzt kürzer und griffiger „Curriculum Ärztliches Qualitätsmanagement“.<br />

Neue Schwerpunkte sind mit einer stärkeren Betonung von Fehlermanagement und<br />

Patientensicherheit, Organisations- und Führungsverständnis sowie Konzepten zur<br />

Patientenautonomie gesetzt. Des Weiteren ist die Planung, Durchführung und Präsentation<br />

eines Qualitätsmanagementprojektes im Sinne einer umfassenden Lernzielkontrolle<br />

herausgearbeitet.<br />

Mit <strong>der</strong> Aktualisierung wird belegt, dass Qualitätsmanagement ein lebendiger Prozess<br />

ist und deshalb die Grundlagen <strong>der</strong> Vermittlung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten<br />

im Qualitätsmanagement selbst einer ständigen Fortentwicklung bedürfen.<br />

Ergänzende und vertiefende Kursangebote zum Fehlermanagement und für schon<br />

nie<strong>der</strong>gelassene Ärzte komplementieren die Initiative <strong>der</strong> verfassten Ärzteschaft zur<br />

Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten auf dem Gebiet des Qualitätsmanagements<br />

ebenso wie ein bereits 2005 fertig gestelltes spezielles Kursangebot für Qualitätsmanagement<br />

in <strong>der</strong> Transfusionsmedizin. Mit diesem 40-stündigen Kurs sind die Vor-<br />

196


aussetzungen für die Übernahme <strong>der</strong> Position eines Qualitätsbeauftragten in <strong>der</strong> Transfusionsmedizin<br />

komplettiert.<br />

Eine Querverbindung zur Organtransplantation ist im Jahr <strong>2008</strong> insoweit entstanden,<br />

als ein ebenfalls 40-stündiges Curriculum Organspende dazu dienen soll, Transplantationsbeauftragte<br />

in den Kliniken aktiv in den Prozess <strong>der</strong> Organvermittlung einzuschalten.<br />

Die Schwerpunkte in dieser curriculären Fortbildungsmaßnahme liegen zwar auf<br />

<strong>der</strong> Vermittlung von Grundkenntnissen des Transplantationswesens und <strong>der</strong><br />

Gesprächsführung, einige Aspekte von Qualitätsmanagement werden aber auch hier<br />

angerissen. Die umfassende Qualifikation im Qualitätsmanagement wäre darüber hinaus<br />

für diesen Aufgabenbereich eine wertvolle Unterstützung, wie überhaupt in vielen<br />

Bereichen die Qualifikation im Qualitätsmanagement einen vielfältig nutzbaren „Werkzeugkasten“<br />

für Managementfunktionen schlechthin darstellt.<br />

Die Perspektive für die Qualifizierungsmaßnahme auf dem Sektor Qualitätsmanagement<br />

ist nach wie vor positiv. Es ist zwar eine gewisse Beruhigung bei <strong>der</strong> Teilnehmerfrequenz<br />

in den Kursen auf Landesebene zu beobachten. Der Trend zur gesetzlich verpflichtenden<br />

Einführung von Qualitätsmanagement in den Einrichtungen des Gesundheitswesen<br />

macht aber deutlich, dass ein permanenter Bedarf an qualifizierten<br />

Ärztinnen und Ärzten besteht, diese Prozesse zu steuern und zu begleiten.<br />

Das Curriculum ist in <strong>der</strong> Schriftenreihe „Texte und Materialien <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

zur Fortbildung und Weiterbildung“ publiziert und über die Internetseite <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> verfügbar: www.bundesaerztekammer.de , ,<br />

. Einzelexemplare können auch in gedruckter Form über den<br />

Ärzteverlag bezogen werden, näheres dazu über die Geschäftsstelle <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>,<br />

Dezernat 3.<br />

Curriculum Ärztliche Führung<br />

Ärztliche Berufsausübung<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Vor dem Hintergrund des Einzug haltenden qualitätsorientierten Wettbewerbs im<br />

Gesundheitswesen, <strong>der</strong> geprägt ist durch zunehmende ökonomische und administrative<br />

Zwänge, gewachsene Patientenansprüche und Organisationswandel in den Versorgungseinrichtungen,<br />

stehen vor allem leitende Ärztinnen und Ärzte einem neuen<br />

gestiegenen Anfor<strong>der</strong>ungsprofil gegenüber. Neben dem vorausgesetzten medizinischen<br />

Fachwissen sind vor allem Leitungserfahrung, Eigeninitiative, Kommunikations- und<br />

Durchsetzungsvermögen, ausgeprägte Sozial- und Führungskompetenz, Fähigkeit zu<br />

innovativem und konzeptionellem Denken und Handeln, Kooperationsbereitschaft und<br />

betriebswirtschaftliches Denken gefragt. Gute ärztliche Führung stellt ebenfalls einen<br />

Aspekt in <strong>der</strong> Qualitätssicherung dar: Je besser die Unternehmenskultur, z. B. die Motivation<br />

<strong>der</strong> Mitarbeiter, desto besser ist die Qualität <strong>der</strong> erbrachten Leistungen. Nicht<br />

zuletzt ist die Etablierung einer motivierenden Führungskultur ein wichtiger Aspekt,<br />

die Attraktivität des Arztberufes in Deutschland für junge Menschen zu steigern.<br />

Um zukünftig eine Führungsrolle im Gesundheitswesen und in <strong>der</strong> Leitung von Versorgungseinrichtungen<br />

behaupten zu können, ist es erfor<strong>der</strong>lich, den Kanon ärztlicher<br />

Kompetenzen auszubauen und neben fachlicher Kompetenz insbeson<strong>der</strong>e auch die<br />

Sozialkompetenz und Selbstorganisation ärztlicher Führungskräfte kontinuierlich<br />

weiterzuentwickeln.<br />

4<br />

197


Der Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> hat dies frühzeitig erkannt und bereits 2003 die<br />

Entwicklung eines curriculär strukturierten Fortbildungsangebots zu ärztlichen Führungs-<br />

und Managementaufgaben beschlossen. Nach einer Pilotphase wurde das Curriculum<br />

Ärztliche Führung im Jahre 2007 vom Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und<br />

vom Deutschen Senat für ärztliche Fortbildung zur Umsetzung für alle interessierten<br />

Ärztinnen und Ärzte formal verabschiedet und empfohlen sowie in <strong>der</strong> Schriftenreihe<br />

„Texte und Materialien <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zur Fort- und Weiterbildung“<br />

(www.baek.de/downloads/CurrFuehrung.pdf) veröffentlicht.<br />

Abbildung 5: Leitwert ärztlicher Führung<br />

Abbildung 6: Vorgaben des Curriculums Ärztliche Führung<br />

198


Zielsetzung des Curriculums<br />

Leitgedanke des Curriculums ist es, das dem Wohle <strong>der</strong> Patienten verpflichtete berufliche<br />

Selbstverständnis des Arztes zukunftsfähig zu machen. Als Charakteristikum und<br />

Leitwert von ärztlicher Führung wird deshalb die Patientenzentrierung als Ankerpunkt<br />

für die aktive Auseinan<strong>der</strong>setzung mit Führungsfragen betrachtet.<br />

Struktur des Curriculums<br />

In den in <strong>der</strong> Abbildung 6 dargestellten vier Qualifikationsschwerpunkten erwerben die<br />

Teilnehmer durch Auseinan<strong>der</strong>setzung mit den aktuellen Rahmenbedingungen bzw.<br />

mit dem Erkenntnisstand die entsprechenden Handlungskompetenzen.<br />

Konkrete Themen sind:<br />

a) aktuelle Entwicklungen in den Bereichen Gesundheitspolitik, -recht und -ökonomie<br />

b) BWL-Grundlagen, Recht, Organisationsentwicklung und Vernetzung auf Organisations-<br />

bzw. Unternehmensebene<br />

c) Führungsinstrumente und Teamentwicklung, Gesprächsführung<br />

d) Selbstführung, persönlicher Führungsstil, Work Life Balance<br />

Fortbildungsangebot <strong>der</strong> health care akademie<br />

Nach <strong>der</strong> erfolgreichen Umsetzung des Curriculums Ärztliche Führung durch Fortbildungsangebote<br />

in zahlreichen Landesärztekammern bietet auch die health care akademie<br />

– Management für neue Versorgungs- und Kooperationsformen im Gesundheitswesen<br />

e. V. – einen Kurs „Ärztliche Führung“ im Jahr 2009 an.<br />

Konzipiert in enger Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> findet dieses Fortbildungsangebot<br />

von Mai bis September 2009 an vier Terminen à 2,5 Tagen (Wochenenden)<br />

in Berlin und Düsseldorf statt. Die Module <strong>der</strong> 80-Stunden-Fortbildung sind<br />

hälftig geglie<strong>der</strong>t in sogenannte Hard Skills und Soft Skills.<br />

Tabelle 1: Konzept einer zeitlichen Gewichtung<br />

Ärztliche Berufsausübung<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Q1 Q2 Q3 Q4<br />

Führen im<br />

Gesundheitswesen<br />

Führen in Versorgungseinrichtungen<br />

Führen von Mitarbeitern<br />

und im Team<br />

Selbstführung und<br />

-management<br />

12 Stunden 28 Stunden 24 Stunden 16 Stunden<br />

15 % 35 % 30 % 20 %<br />

kennen wissen (können) können können<br />

Präsentation<br />

Präsentation und<br />

Interaktion<br />

Workshop mit praktischen<br />

Einheiten<br />

Workshop mit praktischen<br />

Einheiten<br />

4<br />

199


4.5.5 Qualitätssicherung mit und in an<strong>der</strong>en Organisationen<br />

Ärztliches Zentrum für Qualität in <strong>der</strong> Medizin (ÄZQ)<br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> und Kassenärztliche Bundesvereinigung gründeten im März 1995<br />

die „Zentralstelle <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft zur Qualitätssicherung in <strong>der</strong> Medizin“<br />

(ÄZQ) als gemeinsame und paritätisch besetzte Einrichtung und wandelten diese im<br />

Juli 1997 in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts um. Anfang 2003 erfolgte die bis heute<br />

gültige Umbenennung in „Ärztliches Zentrum für Qualität in <strong>der</strong> Medizin“. Zweck<br />

des ÄZQ ist die Unterstützung von <strong>Bundesärztekammer</strong> und Kassenärztlicher Bundesvereinigung<br />

bei ihren Aufgaben im Bereich <strong>der</strong> Qualitätssicherung ärztlicher Berufsausübung.<br />

Über einen Verwaltungsrat beschließt die <strong>Bundesärztekammer</strong> über die<br />

Finanzen und organisatorische Grundsatzfragen des AZQ mit. Über eine Planungsgruppe<br />

ist die <strong>Bundesärztekammer</strong> auch inhaltlich für Arbeitsaufträge und die fachliche<br />

Arbeit des ÄZQ mitverantwortlich.<br />

Das ÄZQ versteht sich insbeson<strong>der</strong>e als Kompetenzzentrum für medizinische Leitlinien<br />

und Patienteninformationen. Die Schwerpunkte <strong>der</strong> Arbeit des ÄZQ im Bereich<br />

Leitlinien liegen in <strong>der</strong> operativen Durchführung und Koordination des Programms für<br />

Nationale Versorgungsleitlinien (zum Thema NVL siehe auch die geson<strong>der</strong>ten Abschnitte<br />

im <strong>Tätigkeitsbericht</strong>), in <strong>der</strong> Initiierung und Weiterentwicklung <strong>der</strong> evidenzbasierten<br />

Medizin, <strong>der</strong> Beurteilung von Methoden und Instrumenten <strong>der</strong> Qualitätsför<strong>der</strong>ung<br />

und Transparenz in <strong>der</strong> Medizin (z. B. Leitlinien, Qualitätsindikatoren, Patienteninformationen),<br />

im Bereich Patientensicherheit/Fehler in <strong>der</strong> Medizin etc. Seit 2000<br />

unterhält das ÄZQ einen unabhängigen Patienteninformationsdienst gemeinsam mit<br />

dem Patientenforum bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>. Auch <strong>der</strong> Themenbereich Qualitätsmanagement<br />

wird über das Internetangebot Q-M-A des ÄZQ bedient.<br />

Einzelheiten zu diesen und weiteren Aktivitäten sind dem geson<strong>der</strong>ten Abschnitt dieses<br />

<strong>Tätigkeitsbericht</strong>s zum Thema ÄZQ o<strong>der</strong> im Internet unter www.azq.de zu entnehmen.<br />

Kooperation für Transparenz und Qualität im Gesundheitswesen (KTQ ® )<br />

Mit dem Anspruch, ein spezifisch auf die Belange des Gesundheitswesens ausgerichtetes<br />

Zertifizierungsverfahren anzubieten, wurde die KTQ-GmbH nach einer vom<br />

Bundesministerium für Gesundheit (BMG) geför<strong>der</strong>ten Entwicklungsphase im Jahr<br />

2001 gegründet. Gesellschafter <strong>der</strong> KTQ-GmbH sind die <strong>Bundesärztekammer</strong>, die Deutsche<br />

Krankenhausgesellschaft e. V., <strong>der</strong> Deutsche Pflegerat e. V., die ehemaligen Spitzenverbände<br />

<strong>der</strong> gesetzlichen Krankenkassen und seit Herbst 2004 <strong>der</strong> Hartmannbund<br />

– Verband <strong>der</strong> Ärzte Deutschlands e. V.<br />

Das Gemeinschaftsprojekt KTQ ® ist mit seiner Freiwilligkeit <strong>der</strong> Qualitätsdarlegung<br />

und -för<strong>der</strong>ung sowie mit seinem sektorenübergreifenden Ansatz einmalig, denn das<br />

wird in an<strong>der</strong>en Län<strong>der</strong>n oft nur mit gesetzlichen Vorgaben erreicht.<br />

200


Ärztliche Berufsausübung<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Kern <strong>der</strong> KTQ-Philosophie<br />

Der Leitgedanke ist die Bereitstellung eines qualitätsorientierten Zertifizierungsverfahrens,<br />

das den Patienten in den Mittelpunkt stellt. Als freiwilliges Verfahren zielt es auf<br />

die Implementierung eines internen Qualitätsmanagements und die stetige Verbesserung<br />

von Behandlungsprozessen – berufsgruppen- und hierarchieübergreifend –, um<br />

letztlich eine hohe Versorgungsqualität für den Patienten zu erreichen. Ein weiteres Ziel<br />

ist es, flächendeckend eine transparente und für den Nutzer vergleichbare Leistungsund<br />

Qualitätsdarstellung für Krankenhäuser, Praxen, Rehabilitationseinrichtungen und<br />

Pflegeheime zu etablieren.<br />

Verfahren und Zertifikat<br />

Die Bewertung nach dem KTQ-Zertifizierungsverfahren folgt in allen Versorgungsbereichen<br />

einer einheitlichen Systematik. Sowohl für die erste Phase <strong>der</strong> Selbstbewertung<br />

als auch für die zweite Phase <strong>der</strong> Fremdbewertung von Versorgungseinrichtungen<br />

durch externe, von <strong>der</strong> KTQ-GmbH akkreditierte Visitoren, wird <strong>der</strong> Stand <strong>der</strong> Einführung<br />

von Qualitätsmanagement auf <strong>der</strong> Basis des PDCA-Zyklus beurteilt. Zugrunde<br />

gelegt werden die in Kriterien abgefragten Kategorien<br />

– Patientenorientierung<br />

– Mitarbeiterorientierung<br />

– Sicherheit<br />

– Informationswesen<br />

– Führung<br />

– Qualitätsmanagement.<br />

Nach erfolgreicher KTQ-Fremdbewertung steht das drei Jahre gültige Zertifikat. Der mit<br />

dem Zertifikat einhergehende und zu veröffentlichende Qualitätsbericht macht die Leistungen,<br />

Strukturdaten und Prozessabläufe <strong>der</strong> zertifizierten Einrichtungen transparent<br />

und stellt so eine gute Orientierungshilfe für die Patienten dar. Auch das Zertifikat an<br />

sich ist ein klares Signal für Qualität und Verlässlichkeit, denn nur Einrichtungen, die<br />

den hohen Qualitätsansprüchen <strong>der</strong> KTQ-Kriterien genügen, erhalten dieses.<br />

Seit Aufnahme des Routinebetriebes für das krankenhausspezifische KTQ-Zertifizierungsverfahren<br />

wurden 625 Krankenhäuser nach KTQ ® zertifiziert und über 200 Krankenhäuser<br />

rezertifiziert (s. Tabelle 2, S. 202). Damit stellt KTQ ® den Marktführer unter<br />

den Zertifizierungsverfahren im Krankenhausbereich in Deutschland dar. Seit 2004<br />

steht ebenfalls ein Zertifizierungsverfahren für den ambulanten Bereich (Arzt, Zahnarzt<br />

und Psychotherapeutenpraxis) zur Verfügung. Im Jahr 2005 wurde speziell für Praxen<br />

und Institute <strong>der</strong> Pathologie und Zytologie ein angepasster Katalog entwickelt. Mit<br />

spezifischen Zertifizierungsverfahren für den Bereich Rehabilitation (2005) sowie für<br />

ambulante Pflegeeinrichtungen, Hospize und alternative Wohnformen (2006) umfasst<br />

das KTQ-Zertifizierungsverfahren das gesamte Spektrum <strong>der</strong> gesundheitlichen Versorgung<br />

von Patienten.<br />

4<br />

201


Tabelle 2: Übersicht – Vergebene KTQ-Zertifikate (Stand: 15.12.<strong>2008</strong>)<br />

Versorgungsbereich Anzahl <strong>der</strong> Zertifikate<br />

Krankenhäuser erstzertifiziert 637<br />

Krankenhäuser rezertifiziert 260<br />

Praxen und Medizinische Versorgungszentren (MVZ) 38<br />

Rehabilitationskliniken 22<br />

Pflegeeinrichtungen/Alternative Wohnformen 19<br />

Weiterentwicklung des KTQ-Verfahrens<br />

Als Vorsitzen<strong>der</strong> des Gesellschafterausschusses für die Geschäftsjahre 2007 und <strong>2008</strong><br />

trug Dr. Günther Jonitz maßgeblich zur strategischen Weiterentwicklung des KTQ-Verfahrens<br />

bei.<br />

Auf einer Strategiesitzung am 15.09.<strong>2008</strong>, die im Zeichen <strong>der</strong> Auswertung einer KTQ-<br />

Kundenbefragung stand, konnte die <strong>Bundesärztekammer</strong> ihre strategischen Ziele platzieren.<br />

So wurde z. B. eine Arbeitsgruppe gegründet, die schwerpunktmäßig Lösungen<br />

zur Standortdefinition, <strong>der</strong> Visitationsdauer, <strong>der</strong> Öffnung des Verfahrens für eigenständige<br />

medizinisch geleitete Organisationseinheiten und <strong>der</strong> „Verbundzertifizierung“<br />

erarbeiten wird. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> beteiligte sich aktiv an <strong>der</strong> Neugestaltung des<br />

Krankenhauskataloges 2009, gültig ab Januar 2009. Er wurde im Rahmen des 8. KTQ-<br />

Forums am 24.11.<strong>2008</strong> in Berlin vorgestellt.<br />

Krankenhaus-Katalog 2009<br />

Was ist neu?<br />

1. Berücksichtigung <strong>der</strong> aktuellen Entwicklungen im Gesundheitswesen<br />

Inhaltlich betont <strong>der</strong> neue Katalog stärker die sektorenübergreifende Perspektive vor<br />

allem in Bezug auf Patientenorientierung, Personalführung, Informationswesen, Qualitätsmanagement<br />

sowie Ergebnisqualität. Nationale Versorgungs- und Patientenleitlinien<br />

werden ausführlicher berücksichtigt. Stärker einbezogen wurden auch Patientensicherheit<br />

und Patientenorientierung. So gibt es zum einen eine eigene Subkategorie<br />

„Patientensicherheit“, zum an<strong>der</strong>en sind die Inhalte des Risikomanagements aktualisiert<br />

worden. In den Kategorien „Führung“ und „Qualitätsmanagement“ steht <strong>der</strong> Organisationswandel<br />

in den Krankenhäusern mehr im Fokus. Die Kategorie „Mitarbeiterorientierung“<br />

erfuhr insbeson<strong>der</strong>e im Hinblick auf Mitarbeitermotivation und familienfreundliche<br />

Arbeitsbedingungen eine gründliche Überarbeitung.<br />

Angesichts des stärker werdenden qualitätsorientierten Wettbewerbs im deutschen<br />

Gesundheitssystem kommt den Gedanken des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses<br />

und des sogenannten Benchmarkings künftig eine größere Bedeutung zu. Im<br />

Check-Schritt wird nun mehr Wert auf Messgrößen und Kennzahlen, die Ergebnisqualität<br />

sowie die Frage nach Verbesserungen in Bezug auf vorangegangene Zertifizierungen<br />

gelegt.<br />

202


Ärztliche Berufsausübung<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

2. Effektive Struktur und individuelle Bewertung<br />

Die Anzahl <strong>der</strong> Kriterien ist um neun auf nunmehr 63 Kriterien reduziert worden.<br />

Redundanzen wurden eliminiert. Eine <strong>der</strong> wichtigsten Neuerungen betrifft die Form<br />

<strong>der</strong> Selbstbewertung des Krankenhauses: Die KTQ-spezifischen Fragen innerhalb <strong>der</strong><br />

PDCA-Schritte wurden durch Hinweise ersetzt und eröffnen den Anwen<strong>der</strong>n somit die<br />

Möglichkeit, die Beson<strong>der</strong>heiten des Hauses und „Leuchtturm-Projekte“ herauszuheben.<br />

Unterschiedliche Managementansätze <strong>der</strong> Krankenhäuser sind integriert und<br />

nicht mehr erläuterungsbedürftig.<br />

Diese umfangreicheren Gestaltungsmöglichkeiten in <strong>der</strong> Selbstbewertung bleiben<br />

durch eine bestimmte Zeichenanzahl (400.000) begrenzt. Es ist jetzt möglich, die in<br />

einem Kriterium gefor<strong>der</strong>ten Inhalte als durchgängigen Text in <strong>der</strong> PDCA-Systematik<br />

zu formulieren. Auch <strong>der</strong> KTQ-Qualitätsbericht – erhöht auf 40.000 Zeichen – kann auf<br />

<strong>der</strong> Kategorie-Ebene fortan als durchgängiger Text erstellt werden.<br />

3. Mehr Service<br />

Einen neuen Service erhalten die zertifizierten Krankenhäuser im Anhang des Qualitätsberichts:<br />

Eine Zusammenstellung <strong>der</strong> KTQ-Zertifizierungsinhalte. Diese lassen sich<br />

gut in <strong>der</strong> Öffentlichkeitsarbeit einsetzen.<br />

8. KTQ-Forum am 24.11.<strong>2008</strong> in Berlin<br />

Das Forum stand unter dem Motto „Qualitätsorientierter Wettbewerb im Gesundheitswesen<br />

– Politik und Praxis“ und war mit ca. 600 Besuchern sehr gut besucht. Die Podiumsdiskussion<br />

zum o. g. Thema wurde bestritten von Dr. Günther Jonitz, Vorsitzen<strong>der</strong><br />

des Gesellschafterausschusses, Frau Mechthild Mügge, Vertreterin <strong>der</strong> Gesellschafterversammlung,<br />

Herrn Franz Knieps, Bundesministerium für Gesundheit, Abteilungsleiter<br />

„Gesundheitsversorgung, gesetzliche Krankenversicherung und Pflegeversicherung“<br />

und Dr. Christoph Straub, stellvertreten<strong>der</strong> Vorstandsvorsitzen<strong>der</strong> <strong>der</strong> Techniker<br />

Krankenkasse.<br />

Einen Höhepunkt des Forums stellte die Verleihung des „Ehrenzeichens <strong>der</strong> deutschen<br />

Ärzteschaft“ durch Dr. Jonitz an Herrn Theo Riegel, bis vor kurzem Leiter <strong>der</strong> Abteilung<br />

„Stationäre Einrichtungen“ beim Verband <strong>der</strong> Angestellten Krankenkassen e. V.<br />

(VdAK)/Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e. V. (AEV), für seine Verdienste um Qualitätssicherung<br />

und -management im Gesundheitswesen, vor allem für seine aktive Mitwirkung<br />

in den KTQ-Gremien dar.<br />

Der KTQ-Award wurde in diesem Jahr an das Klinikum am Weissenhof, Zentrum für<br />

Psychiatrie, Baden-Württemberg, sowie das LWL-Pflegezentrum Marsberg „Haus Stadtberge“<br />

für ihre Projekte zur Mitarbeiterorientierung verliehen.<br />

Auf dem Forum wurde auch das erste Hospiz, das sich entsprechend des KTQ-Manuals<br />

stationäre und teilstationäre Pflegeeinrichtungen, ambulante Pflegedienste, Hospize<br />

und alternative Wohnformen im Jahr <strong>2008</strong> zertifiziert hat, vorgestellt.<br />

4<br />

203


Zentraler Erfahrungsaustausch <strong>der</strong> Ärztlichen Stellen nach Röntgenverordnung und<br />

Strahlenschutzverordnung (ZÄS)<br />

In § 83 <strong>der</strong> Strahlenschutzverordnung bzw. 17a <strong>der</strong> Röntgenverordnung sind sogenannte<br />

Ärztliche Stellen verankert, die darauf hinwirken sollen, dass<br />

– die Vorgaben zur Qualitätssicherung <strong>der</strong> Strahlenschutzverordnung und Röntgenverordnung<br />

beachtet werden,<br />

– die technische Prüfungen ordnungsgemäß durchgeführt werden,<br />

– die Strahlen erzeugenden Geräte dem Stand <strong>der</strong> Technik entsprechen und<br />

– bei ungerechtfertigtem Überschreiten <strong>der</strong> diagnostischen Referenzwerte unverzüglich<br />

Abhilfe geschaffen wird.<br />

Um dies zu realisieren, werden von den Betreibern von Anlagen mit ionisieren<strong>der</strong><br />

Strahlung in regelmäßigen Abständen (in <strong>der</strong> Regel alle zwei Jahre) Unterlagen über<br />

durchgeführte Sachverständigenprüfungen, Konstanzprüfungen und einige weitere<br />

Bereiche ebenso eingefor<strong>der</strong>t wie Patientenaufnahmen. Letztere werden herangezogen,<br />

um die Bildqualität auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> „Leitlinie <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zur Qualitätssicherung<br />

in <strong>der</strong> Röntgendiagnostik“ und <strong>der</strong> „Leitlinie <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

zur Qualitätssicherung in <strong>der</strong> Computertomographie“ zu überprüfen. In <strong>der</strong> Nuklearmedizin<br />

und in <strong>der</strong> Strahlentherapie werden entsprechend die technischen Daten überprüft.<br />

Im Rahmen dieser Prüftätigkeit haben die Ärztlichen Stellen eine Mittlerfunktion zwischen<br />

dem Betreiber <strong>der</strong> Röntgenanlage bzw. einer strahlentherapeutischen Einrichtung<br />

und <strong>der</strong> für den Strahlenschutz zuständigen Aufsichtsbehörde auf Län<strong>der</strong>ebene.<br />

Die Ärztlichen Stellen haben keine Sanktionsbefugnisse, sie melden allerdings bei festgestellten<br />

schwerwiegenden Verstößen o<strong>der</strong> wie<strong>der</strong>holten Verstößen gegen die Strahlenschutzverordnung<br />

bzw. Röntgenverordnung entsprechend an die Län<strong>der</strong>behörde,<br />

die dann entscheidet, welche Maßnahmen zu treffen sind.<br />

Der Vollzug <strong>der</strong> im europäischen Strahlenschutzrecht begründeten nationalen Rechtsvorschriften<br />

liegt in <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland in <strong>der</strong> Hand <strong>der</strong> Bundeslän<strong>der</strong>.<br />

Entsprechend sind die Ärztlichen Stellen durch landesspezifische Regelungen eingerichtet<br />

worden. Um das notwendige Maß an einheitlicher Umsetzung <strong>der</strong> Überwachung<br />

und Begutachtung von Anlagen, die <strong>der</strong> RÖV bzw. <strong>der</strong> StrSchVo unterliegen, zu<br />

gewährleisten, ist schon 1990 <strong>der</strong> Zentrale Erfahrungsaustausch <strong>der</strong> Ärztlichen Stellen<br />

nach Röntgenverordnung und Strahlenschutzverordnung (ZÄS) eingerichtet worden,<br />

allerdings zu diesem Zeitpunkt noch beschränkt auf den Bereich <strong>der</strong> Röntgenverordnung.<br />

Erst durch die Novelle <strong>der</strong> Strahlenschutzverordnung im Jahr 2001 wurden alle<br />

Bereiche ionisieren<strong>der</strong> Strahlen in dieses bewährte System <strong>der</strong> Ärztlichen Stellen mit<br />

einbezogen.<br />

Hauptaufgaben des ZÄS sind<br />

– die Erörterung von Fragen des Vollzugs <strong>der</strong> RÖV und StrSchVo,<br />

– die Fortbildung im Bereich <strong>der</strong> Anwendung ionisieren<strong>der</strong> Strahlung,<br />

– die Festlegung von Kriterien zur Begutachtung von Anlagen und <strong>der</strong>en bundesweit<br />

einheitliche Anwendung,<br />

204


Ärztliche Berufsausübung<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

– die Formulierung von Qualitätskriterien für die Arbeit <strong>der</strong> ärztlichen Stellen,<br />

– die Zusammenarbeit mit an<strong>der</strong>en Einrichtungen auf Bundesebene, insbeson<strong>der</strong>e<br />

dem Bundesamt für Strahlenschutz.<br />

Eine detaillierte Aufgabenbeschreibung <strong>der</strong> Ärztlichen Stellen und des ZÄS findet sich<br />

in einer entsprechenden Richtlinie, die vom Bundesministerium für Umweltschutz und<br />

Reaktorsicherheit mit Zustimmung <strong>der</strong> Bundeslän<strong>der</strong> erlassen wurde.<br />

Die Geschäftsführung für den ZÄS wird seit Jahren in enger Abstimmung mit <strong>der</strong> KBV<br />

von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> wahrgenommen. Von hier werden die zweimal jährlich –<br />

im Frühjahr und im Herbst – stattfindenden Sitzungen organisiert. Im Rahmen dieser<br />

Treffen werden Fragen aus <strong>der</strong> Alltagsarbeit <strong>der</strong> Ärztlichen Stellen mit <strong>der</strong> Zielsetzung<br />

erörtert, ein bundesweit einheitliches Handeln bei <strong>der</strong> Begutachtung <strong>der</strong> Betreiber von<br />

Anlagen mit ionisierenden Strahlen zu gewährleisten.<br />

Im Mai <strong>2008</strong> konnten durch einstimmige Beschlussfassung die Arbeiten an einheitlichen<br />

Bewertungskriterien für die drei Teilbereiche <strong>der</strong> Arbeit <strong>der</strong> Ärztlichen Stellen,<br />

die Röntgendiagnostik, die Strahlentherapie und die Nuklearmedizin, abgeschlossen<br />

werden. Mit <strong>der</strong> Zustimmung <strong>der</strong> Ärztlichen Stellen zu diesen Bewertungskriterien ist<br />

eine Verständigung auf jeweils einen Katalog von Prüfpositionen ebenso erfolgt wie auf<br />

eine bundesweit einheitliche Bewertung <strong>der</strong> von den Einrichtungen vorgelegten Unterlagen<br />

bzw. <strong>der</strong> vor Ort vorzufindenden Situation in <strong>der</strong> Anwendung ionisieren<strong>der</strong> Strahlen.<br />

Die einheitlichen Bewertungsgrundlagen sind dem Län<strong>der</strong>ausschuss Röntgenverordnung<br />

sowie Fachausschuss Strahlenschutz, den jeweils koordinierenden Einrichtungen<br />

<strong>der</strong> Bundeslän<strong>der</strong>, und damit <strong>der</strong> Gesamtheit <strong>der</strong> Aufsichtsbehörden vorgelegt worden.<br />

Diese haben den Abschluss <strong>der</strong> Arbeiten an den Bewertungskriterien ausdrücklich und<br />

einstimmig begrüßt und dem ZÄS für die Bewältigung dieser Aufgabe gedankt. Damit<br />

ist ein Stück gelebten Fö<strong>der</strong>alismus überaus positiv bewältigt worden. Die einheitlichen<br />

Bewertungskriterien müssen jetzt ihre Bewährungsprobe im Alltag bestehen und ständig<br />

weiterentwickelt werden. Dieser Aufgabe werden sich die Ärztlichen Stellen und ihr<br />

Zentraler Erfahrungsaustausch stellen.<br />

Ein neuer Schwerpunkt für die Jahre 2009 und 2010 wird die Erarbeitung eines Qualitätsmanagementkonzeptes<br />

für die Ärztlichen Stellen sein, einschließlich <strong>der</strong> Entwicklung<br />

eines einfachen aber dennoch wirksamen Systems des Nachweises <strong>der</strong> Funktionsfähigkeit<br />

eines solchen Konzeptes. Damit werden alle Ärztlichen Stellen, einige haben<br />

die Prozeduren bereits hinter sich gebracht und können somit entsprechende Erfahrungen<br />

einbringen, in den Stand versetzt, nicht nur den Betreiber von Röntgenanlagen<br />

und Strahlentherapiesystemen Qualität abzuverlangen, son<strong>der</strong>n auch den Nachweis zu<br />

führen, selbst qualitätsgesichert zu arbeiten.<br />

Insgesamt haben die Ärztlichen Stellen und <strong>der</strong>en Trägereinrichtungen, die Kassenärztlichen<br />

Vereinigungen <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> sowie die Landesärztekammern, in den fast zwei<br />

Jahrzehnten ihrer Tätigkeit den Nachweis erbracht, dass auf <strong>der</strong> Basis klarer gesetzlicher<br />

Grundlagen hoheitliche Aufgaben von <strong>der</strong> Selbstverwaltung <strong>der</strong> Ärzteschaft in enger<br />

Abstimmung mit den Bundeslän<strong>der</strong>n gut erfüllt werden können.<br />

4<br />

205


Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung (BQS)<br />

Die Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung (BQS) wurde im Jahr 2001 von <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong>, <strong>der</strong> Deutschen Krankenhausgesellschaft und den Spitzenverbänden<br />

<strong>der</strong> Krankenkassen unter Beteiligung des PKV-Verbandes und des Deutschen Pflegerats<br />

gegründet. Der Grundstein des Verfahrens wurde 1979 mit <strong>der</strong> bayerischen Perinatalerhebung<br />

gelegt und seither durch zahlreiche Qualitätsinitiativen von Ärzteschaft<br />

und Gemeinsamer Selbstverwaltung auf Landes- und Bundesebene weiterentwickelt.<br />

Inzwischen gilt das sogenannte BQS-Verfahren im internationalen Vergleich als wegweisend<br />

für eine medizinisch-inhaltlich und methodisch fundierte Qualitätssicherung<br />

stationärer Leistungen, die im Dialog mit den Krankenhäusern umgesetzt wird und flächendeckend<br />

implementiert ist.<br />

Zu den Aufgaben <strong>der</strong> BQS gehören vor allem<br />

– die Mo<strong>der</strong>ation <strong>der</strong> Arbeit <strong>der</strong> Fach- und Projektgruppen,<br />

– die Unterstützung <strong>der</strong> Datenerfassung und -übermittlung durch Entwickeln von Spezifikationen<br />

für Datensätze, Plausibilitätsregeln und Exportformate,<br />

– die Entgegennahme dokumentierter Datensätze mit Prüfung auf Plausibilität und<br />

Vollständigkeit,<br />

– die Auswertung <strong>der</strong> qualitätsrelevanten Daten zu definierten Leistungsbereichen,<br />

– die Erstellung von Berichten über die Qualitätssituation in <strong>der</strong> Versorgung.<br />

Seit 2004 ist als Folge des GKV-Mo<strong>der</strong>nisierungsgesetzes (GMG) <strong>der</strong> Gemeinsame<br />

Bundesausschuss (G-BA) für die externe Qualitätssicherung nach § 137 SGB V verantwortlich<br />

und hat die BQS mit <strong>der</strong> operativen Umsetzung dieser Aufgabe beauftragt.<br />

Trotz Auflösung des Bundeskuratoriums Qualitätssicherung konnte auf diese Weise die<br />

durch die BQS gewährleistete Kontinuität <strong>der</strong> externen vergleichenden Qualitätssicherung<br />

für Krankenhäuser unter Beteiligung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> aufrechterhalten<br />

werden. Im G-BA zählt die <strong>Bundesärztekammer</strong> nach § 137 SGB V mit dem Verband<br />

<strong>der</strong> Privaten Krankenversicherung und den Berufsorganisationen <strong>der</strong> Krankenpflegeberufe<br />

zu den Verfahrensbeteiligten mit beraten<strong>der</strong> Funktion ohne Beschlussrecht (weitere<br />

Einzelheiten siehe Abschnitt „Gemeinsamer Bundesausschuss“, S. 183 ff.). Die Gremien<br />

<strong>der</strong> Gesellschafter werden durch die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong>, Dr. Regina Klakow-Franck MA, geleitet.<br />

BQS-Ergebniskonferenz<br />

Die BQS-Geschäftsstelle berichtet jährlich im Rahmen <strong>der</strong> BQS-Ergebniskonferenz<br />

über die Ergebnisse zur medizinischen und pflegerischen Qualität <strong>der</strong> deutschen Krankenhäuser<br />

des jeweils vorausgegangenen Jahres. Auf <strong>der</strong> Ergebniskonferenz „Externe<br />

stationäre Qualitätssicherung“ am 25.11.<strong>2008</strong> in Berlin wurden die Ergebnisse zur<br />

medizinischen und pflegerischen Qualität <strong>der</strong> deutschen Krankenhäuser aus dem Verfahrensjahr<br />

2007 vorgestellt. In mehr als 1.600 Krankenhäusern wurden fast 3,6 Millionen<br />

Datensätze erfasst. Die Daten dokumentieren 21 Prozent <strong>der</strong> 17,1 Millionen Krankenhausfälle<br />

des Jahres 2007. Die BQS-Experten bewerteten die Ergebnisse und bereiteten<br />

sie für die Ergebniskonferenz auf. Diese zeigten, dass die deutschen Krankenhäuser<br />

insgesamt eine Versorgung auf hohem Qualitätsniveau gewährleisten. Die Konferenz<br />

206


Ärztliche Berufsausübung<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

widmete sich außerdem in mehreren Workshops vertiefend einzelnen Leistungsbereichen<br />

und Themen:<br />

– Patientensicherheit<br />

– Gynäkologie und Geburtshilfe<br />

– Orthopädie und Unfallchirurgie<br />

– Öffentliche Qualitätsberichterstattung<br />

– Transplantationsmedizin<br />

– Strukturierte Intervention zur Qualitätsför<strong>der</strong>ung<br />

– Innere Medizin.<br />

Neben <strong>der</strong> Berichterstattung und Diskussion über die Qualitätsergebnisse des Jahres<br />

2007 stand bei <strong>der</strong> diesjährigen Konferenz das Thema „Verantwortlichkeit als leitendes<br />

Prinzip <strong>der</strong> Qualitätssicherung“ im Mittelpunkt. Der Vorsitzende <strong>der</strong> Qualitätssicherungsgremien<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, Dr. Jonitz, kommentierte dies in einer Pressemitteilung<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zur Konferenz dahingehend, dass Verantwortlichkeit<br />

gegenüber den Patienten zum professionellen Selbstverständnis <strong>der</strong> Ärzteschaft<br />

und <strong>der</strong> nicht-ärztlichen Gesundheitsberufe zähle. In einem stärker marktorientierten<br />

Gesundheitswesen, in dem externe Anreize wie „Krankenhausführer“ und „Pay for Performance“<br />

eine Rolle spielen, sei die Verantwortung aller Partner im Gesundheitswesen<br />

für eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung gefragt. Der Funktionswandel <strong>der</strong><br />

Qualitätssicherung von einer Fachdiskussion im geschützten Raum hin zum öffentlichen<br />

Qualitätswettbewerb und einem Instrumentarium <strong>der</strong> Versorgungssteuerung,<br />

mit dem Patientenströme und Vergütungen gelenkt werden können, sei unaufhaltsam<br />

und richtig. Doch auch unter den Rahmenbedingungen von Wettbewerb und Wirtschaftlichkeitsdruck<br />

dürfte nicht aus dem Blick geraten, dass Qualitätssicherung und<br />

Qualitätsdarstellung zu allererst <strong>der</strong> kontinuierlichen Verbesserung <strong>der</strong> medizinischen<br />

Versorgung im Interesse aller Patienten dienen müssen, und erst in zweiter Linie Wettbewerbsinstrumente<br />

darstellten.<br />

Die Ergebnisse <strong>der</strong> BQS-Ergebniskonferenz sind im Detail im jährlich publizierten<br />

BQS-Qualitätsreport nachzulesen (auch als CD-ROM erhältlich o<strong>der</strong> im Internet unter<br />

www.bqs-qualitaetsreport.de).<br />

Weiterentwicklung des BQS-Verfahrens<br />

Anfang Mai <strong>2008</strong> kaufte die BQS die „quant“-Service für das Gesundheitswesen GmbH<br />

(quant GmbH)“. Die quant GmbH war bereits vorher <strong>der</strong> logistische Hauptpartner <strong>der</strong><br />

BQS im Bereich IT-Services (Datenmanagement, statistische Auswertungen). In <strong>der</strong><br />

neuen Konstellation konnten die inhaltlichen und methodischen Kompetenzen <strong>der</strong><br />

BQS mit dem fachlich-logistischen Know-how <strong>der</strong> quant GmbH zweckmäßig unter<br />

dem Dach <strong>der</strong> BQS vereint werden.<br />

Infolge des GKV-WSG ist gemäß § 137a SGB V vom G-BA eine „fachlich unabhängige“<br />

Institution mit <strong>der</strong> Entwicklung sektorübergreifen<strong>der</strong> Verfahren zur Messung und Darstellung<br />

<strong>der</strong> Versorgungsqualität und anschließen<strong>der</strong> Beteiligung an <strong>der</strong> Durchführung<br />

einer einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung zu beauftragen. Aus Sicht <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> stellt die BQS die prädestinierte Institution zur Entwicklung und<br />

Umsetzung <strong>der</strong> sektorübergreifenden Qualitätssicherung dar.<br />

4<br />

207


Im September 2007 ist auf Beschluss des G-BA ein öffentliches Vergabeverfahren nach<br />

VOF (Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen) für das Institut nach § 137a<br />

SGB V per Ausschreibung im Amtsblatt <strong>der</strong> Europäischen Union eingeleitet worden.<br />

Danach sollte das „fachlich unabhängige Institut“ seine Aufgabe zum Inkrafttreten des<br />

§ 137a SGB V am 01.08.<strong>2008</strong> aufnehmen. Im Vorfeld <strong>der</strong> Ausschreibung hatte <strong>der</strong> G-BA<br />

ein Rechtsgutachten zur Bewertung <strong>der</strong> fachlichen Unabhängigkeit <strong>der</strong> Bieter in Auftrag<br />

gegeben („Linklaters-Gutachten“). Maßgeblich für eine erfolgreiche Bewerbung<br />

sollte laut diesem Gutachten die Gewährleistung <strong>der</strong> organisatorischen und wirtschaftlichen<br />

Unabhängigkeit des Instituts sein. Die Gesellschafter <strong>der</strong> BQS hatten daher eine<br />

Überarbeitung des Gesellschaftsvertrags dahingehend veranlasst, dass die Geschäftsführung<br />

<strong>der</strong> BQS bei <strong>der</strong> Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrages nach § 137a SGB V<br />

unabhängig von Weisungen <strong>der</strong> Gesellschafter und bei <strong>der</strong> Verwendung <strong>der</strong> zur Auftragserfüllung<br />

erfor<strong>der</strong>lichen wirtschaftlichen Mittel ist. Entgegen den ursprünglichen<br />

Zeitvorstellungen ist es innerhalb des Jahres <strong>2008</strong> im Ausschreibungsverfahren noch zu<br />

keiner Entscheidung gekommen<br />

Von entscheiden<strong>der</strong> Bedeutung für den Erhalt des funktionierenden Systems <strong>der</strong> externen<br />

vergleichenden Qualitätssicherung und <strong>der</strong> Weiterentwicklung zur sektorenübergreifenden<br />

Qualitätssicherung ist aus Sicht <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> <strong>der</strong> Erhalt <strong>der</strong> auf<br />

Landesebene in den zurückliegenden Jahren aufgebauten Strukturen. Den jeweiligen<br />

Landesgeschäftsstellen für Qualitätssicherung, die unter Leitung <strong>der</strong> je nach Bundesland<br />

unterschiedlich besetzten Lenkungsgremien (darunter Landesärztekammern) stehen,<br />

ist es gelungen, eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den lokalen Krankenhäusern<br />

zu etablieren. Zur Weiterentwicklung des Verfahrens in Richtung einer sektorübergreifenden<br />

Qualitätssicherung erscheint es nunmehr wünschenswert, auf Landesebene<br />

auch die Kassenärztlichen Vereinigungen in das Verfahren zu integrieren. Die<br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> hat dazu in Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> KBV Modelle entworfen, die<br />

im Rahmen eines Workshops <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> im April <strong>2008</strong> in einem größeren<br />

Kreis diskutiert wurden (für Einzelheiten siehe geson<strong>der</strong>ten Abschnitt über den<br />

Workshop, S. 181 f.).<br />

Die <strong>Bundesärztekammer</strong> geht <strong>der</strong>zeit davon aus, dass <strong>der</strong> G-BA zu seinem Beschluss<br />

vom November 2007 steht, die Strukturen <strong>der</strong> Landesebene für die sektorenübergreifende<br />

Qualitätssicherung nicht mit auszuschreiben, son<strong>der</strong>n, wie es auch in § 137a Abs. 1<br />

ausdrücklich heißt, bereits existierende Einrichtungen zu nutzen. Als kritischer Faktor<br />

gilt die Heterogenität <strong>der</strong> Umsetzung des <strong>der</strong>zeitigen Verfahrens <strong>der</strong> externen vergleichenden<br />

Qualitätssicherung für die Krankenhäuser in den einzelnen Bundeslän<strong>der</strong>n.<br />

Dieser weniger von den lediglich operativ tätigen Landesgeschäftsstellen Qualitätssicherung<br />

als vielmehr von den steuernden Lenkungsgremien zu verantwortende Zustand ist<br />

inzwischen als verbesserungsbedürftig erkannt worden. Insbeson<strong>der</strong>e bei <strong>der</strong> notwendigen<br />

Annäherung und Kooperation von Kassenärztlichen Vereinigungen und Landeskrankenhausgesellschaften<br />

könnten die Ärztekammern – als tatsächliche Vertreter <strong>der</strong><br />

Ärztinnen und Ärzte – eine Mo<strong>der</strong>atoren- und Mittlerfunktion übernehmen. Sollte<br />

jedoch <strong>der</strong> G-BA zu <strong>der</strong> Einschätzung gelangen, die Strukturen <strong>der</strong> Landesebene auf<br />

komplett neue Weise regeln zu wollen, dürfte es Jahre brauchen, bis wie<strong>der</strong> ein funktionsfähiges<br />

System entstanden ist. Dies gilt zumindest dann, wenn auf vertrauensvolle<br />

Beziehungen <strong>der</strong> einzelnen Beteiligten Wert gelegt wird, ohne die die notwendigen Informations-<br />

und Datenflüsse zwischen den Sektoren aber kaum gelingen dürfte.<br />

208


Deutsches Institut für Normung (DIN)<br />

Ärztliche Berufsausübung<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Die Mitwirkung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> im Deutschen Institut für Normung (DIN)<br />

konzentriert sich auf die Normentwicklung im Zuständigkeitsbereich des Normenausschusses<br />

Medizin (NAMed) mit seinen verschiedenen Fachbereichen. Es sind dies <strong>der</strong><br />

Fachbereich 1 „Medicalprodukte“, in dem es u. a. um die Normung von Kathetern,<br />

medizinischen Einmalhandschuhen, Operationstextilien und Verbandmittel geht. Der<br />

Fachbereich 2 „Transfusion, Infusion und Injektion“ befasst sich u. a. mit Blutentnahmesystemen,<br />

Infusions- und Transfusionsgeräten, Pen-Systemen und Versandgefäßen.<br />

Die Fachbereiche 3 und 5 „Laboratoriumsmedizin und Klinische Chemie“ sowie „Medizinische<br />

Mikrobiologie und Immunologie“ agieren zu Detailfragen dieser Bereiche <strong>der</strong><br />

Labordiagnostik, wie z. B. Hämostasiologie, Photometer, Kulturmedien und Tb-Diagnostik.<br />

Der Fachbereich 4 „Sterilisation, Desinfektion und Sterilgutversorgung“ bearbeitet<br />

Normen für Dekontaminationsanlagen, Sterilisatoren, Verpackungssysteme aber auch<br />

mit chemischen Desinfektionsmitteln und Antiseptika. Der Fachbereich 6 „Technische<br />

Hilfen für Behin<strong>der</strong>te“ kümmert sich um Normen für Gehhilfen, Inkontinenzhilfen,<br />

Kommunikationshilfen, aber auch um die Blindenschrift. Zu den Schwerpunkten des<br />

Fachbereichs 7 „Medizinische Informatik“ gehören Fragen <strong>der</strong> Interoperabilität, Terminologie,<br />

Sicherheit und internationalen Abstimmung zu Gesundheitskarten.<br />

Der kleine Ausschnitt aus dem Tätigkeitsspektrum des NAMed zeigt die vielfältigen<br />

Berührungspunkte <strong>der</strong> Normung zum ärztlichen Handlungsalltag auf. Deshalb ist es<br />

wichtig, dass die Ärzteschaft in möglichst vielen Gremien des DIN vertreten ist, um einerseits<br />

die fachliche Expertise einzubringen und um an<strong>der</strong>erseits Übergriffe <strong>der</strong> Normung<br />

auf ureigenste Fel<strong>der</strong> ärztlicher Handlungs- und Entscheidungsautonomie zu<br />

verhin<strong>der</strong>n.<br />

Grundlage für die Zusammenarbeit mit dem DIN ist eine Kooperationsvereinbarung,<br />

die 1996 geschlossen wurde. Deren Eckpunkte sind:<br />

– angemessene Vertretung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> im Präsidium des DIN, <strong>der</strong> Kommission<br />

Gesundheitswesen, im Beirat des Normenausschusses Medizin (NAMed), in<br />

einschlägigen Fachbereichen und Arbeitsausschüssen des NAMed und in den Lenkungs-<br />

und Arbeitsgremien an<strong>der</strong>er relevanter Normenausschüsse (z. B. NAR,<br />

NARK);<br />

– Regelungen zum Antragsrecht <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, <strong>der</strong> Bearbeitung von Regelungsgegenständen<br />

durch das DIN und <strong>der</strong>en Finanzierung;<br />

– Regelungen zur Veröffentlichung nationaler, europäischer und internationaler Normen<br />

als Son<strong>der</strong>drucke des DIN durch die <strong>Bundesärztekammer</strong> zur Information <strong>der</strong><br />

Ärzteschaft über die für sie relevanten Normen und<br />

– Regelungen zur frühzeitigen, wechselseitigen Information über Normungs- bzw.<br />

Regelungsvorhaben auf dem Gebiet des Gesundheitswesens.<br />

Die Vertreter <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> in Gremien des DIN sind: Dr. Günther Jonitz im<br />

Präsidium des DIN sowie Dr. Robert Schäfer als Vorsitzen<strong>der</strong> und Manfred Brüggemann<br />

als weiteres Mitglied <strong>der</strong> verfassten Ärzteschaft im Beirat NAMed, dem Gremium<br />

im DIN, das Grundsatzfragen <strong>der</strong> Normung in <strong>der</strong> Medizin erörtert und über den Start<br />

neuer nationaler Normungsvorhaben bzw. die deutsche Beteiligung an internationalen<br />

4<br />

209


Normungsvorhaben entscheidet. Letzteres, die Beteiligung an internationalen Normungsvorhaben,<br />

ist mittlerweile die Regel, da nationale Vorhaben in Zeiten <strong>der</strong> Globalisierung<br />

zunehmend den Charakter von Handelshemmnissen gewonnen haben denn<br />

die Erschließung internationaler Märkte zu beför<strong>der</strong>n.<br />

Deutsche Diagnostika Gruppe (DDG)<br />

Die Deutsche Diagnostika Gruppe (DDG) ist ein Zusammenschluss von Behörden, wissenschaftlichen<br />

Fachgesellschaften und Berufs- und Herstellerverbänden. Mitglie<strong>der</strong><br />

<strong>der</strong> DDG können nur Verbände <strong>der</strong> Hersteller und Anwen<strong>der</strong> sowie Behörden und<br />

Institutionen werden, die laboratoriumsmedizinische Geräte, Reagenzien und Methoden<br />

entwickeln, herstellen, normen, prüfen, benutzen und/o<strong>der</strong> überwachen.<br />

Die DDG hat sich zur Aufgabe gemacht, zur Weiterentwicklung <strong>der</strong> Qualität in <strong>der</strong><br />

Laboratoriumsmedizin zum Nutzen <strong>der</strong> Patienten beizutragen. Sie sorgt dabei dafür, die<br />

Interessen <strong>der</strong> wissenschaftlichen Gesellschaften, Berufsverbände, Herstellerverbände<br />

und Behörden auszugleichen und gemeinsame Positionen zu entwickeln.<br />

In den ersten Jahren hat die DDG internationale Standardisierungsvorhaben im Hinblick<br />

auf <strong>der</strong>en technische und wissenschaftliche Durchführbarkeit auf nationaler Ebene<br />

überprüft. Später wurden Grundsatzpositionen zur Guten laboratoriumsmedizinischen<br />

Praxis entwickelt. Die DDG hat auch immer wie<strong>der</strong> auf die Gefahren <strong>der</strong> Ökonomisierung<br />

und damit einhergehend <strong>der</strong> Konzentration <strong>der</strong> Labordiagnostik verwiesen.<br />

Die Bedeutung einer zeitnahen Diagnostik im Interesse <strong>der</strong> Patienten steht nach wie vor<br />

im Fokus <strong>der</strong> kooperativen Bemühungen <strong>der</strong> DDG.<br />

Die <strong>Bundesärztekammer</strong> nutzt diese Informationsplattform insbeson<strong>der</strong>e, um die Akzeptanz<br />

für die von ihr zu verantwortenden Qualitätssicherungsrichtlinie zu erhöhen. Dies<br />

kann insoweit als gut gelungen bezeichnet werden, als mittlerweile viele <strong>der</strong> in <strong>der</strong> DDG<br />

vertretenen Gruppierungen auch im Beirat gemäß „Richtlinie <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen“ mitwirken.<br />

Zentralstelle <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten<br />

(ZLG)<br />

Um die Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Richtlinien für Medizinprodukte <strong>der</strong> europäischen Gemeinschaft<br />

umzusetzen, war es in <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland mit den grundgesetzlich<br />

verankerten Zuständigkeiten <strong>der</strong> Bundeslän<strong>der</strong> für das Gesundheitswesen notwendig,<br />

eine Einrichtung zu schaffen, die ein einheitliches Vorgehen bei <strong>der</strong> Überwachung von<br />

Medizinprodukten gewährleistet. Dazu wurde durch ein Abkommen <strong>der</strong> Bundeslän<strong>der</strong><br />

die ZLG gegründet.<br />

Für den Bereich <strong>der</strong> In-Vitro-Diagnostika wurde dann bei <strong>der</strong> ZLG im Jahre 1995 das Sektorkomitee<br />

Medizinische Laboratorien mit <strong>der</strong> Zielsetzung eingerichtet, die Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

an die freiwillige Akkreditierungen von medizinischen Laboratorien zu vereinheitlichen.<br />

Es wirken zahlreiche Fachgesellschaften in dem Sektorkomitee mit, ebenso die<br />

210


Ärztliche Berufsausübung<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> (vertreten durch Herrn Manfred Brüggemann), verschiedene<br />

Behördenvertreter sowie einige Akkreditierungsstellen. In mehrjähriger Arbeit ist ein<br />

Handbuch zum Qualitätsmanagement für medizinische Laboratorien erarbeitet worden,<br />

mit einem allgemeinen Teil mit grundlegenden Anfor<strong>der</strong>ungen zum Qualitätsmanagement<br />

für alle Laboratorien und mit einer Reihe von speziellen Teilen für die jeweiligen<br />

Spezialgebiete. Seit einigen Jahren werden auf <strong>der</strong> Grundlage dieses Handbuchs Qualitätsmanagement<br />

in medizinischen Laboratorien eingeführt, von Akkreditierungsstellen<br />

Audits durchgeführt und eine Akkreditierung gegenüber medizinischen Laboratorien<br />

ausgesprochen. Anliegen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> ist es, dafür Sorge zu tragen, dass die<br />

Akkreditierung medizinischer Laboratorien, die in <strong>der</strong> Routineversorgung tätig sind,<br />

weiterhin freiwillig bleibt und lediglich eine formalisierte Anerkennung für diejenigen<br />

Laboratorien darstellt, die sich beson<strong>der</strong>s intensiv mit Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement<br />

auseinan<strong>der</strong>setzen. Ferner wird durch die Mitwirkung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

dafür Sorge getragen, dass die Qualitätssicherungsanfor<strong>der</strong>ungen gemäß Medizinprodukte-Betreiberverordnung<br />

als eigenständiger Bereich erhalten bleibt und damit<br />

auch die Richtlinienkompetenz <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>.<br />

In <strong>der</strong> Frühjahrssitzung <strong>2008</strong> des Sektorkomitees wurden Anwendungsfragen <strong>der</strong> Akkreditierung<br />

diskutiert, wie z. B. die Schulung von Auditoren. Es wurden ferner Aktualisierungen<br />

<strong>der</strong> Checklisten für die Akkreditierung beraten und beschlossen. Diskutiert wurde<br />

auch über die im Frühjahr angekündigte und im August veröffentlichte Verordnung<br />

765/<strong>2008</strong> des Europäischen Parlaments und des Rates zur Neuregelung des Akkreditierungswesens.<br />

Diese Verordnung wird die Mitgliedstaaten verpflichten, bis 2010 eine zentrale<br />

Einrichtung zu schaffen, von <strong>der</strong> alle Akkreditierungsverfahren koordiniert werden<br />

und bei <strong>der</strong> alle Akkreditierer zugelassen werden müssen. Auf den Inhalt <strong>der</strong> Akkreditierung<br />

medizinischer Laboratorien wird die Verordnung und <strong>der</strong>en Umsetzung in nationales<br />

Recht allerdings keine Auswirkung haben. Sie wird freiwillig bleiben und nach den<br />

einschlägigen internationalen DIN ISO Normen weiterhin durchgeführt werden. Dies ist<br />

die eindeutige Position auch <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, um bürokratische Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

an die Einrichtungen des Gesundheitswesens fernzuhalten.<br />

4<br />

211


4.6 Ärztliches Zentrum für Qualität in <strong>der</strong> Medizin<br />

4.6.1 Zielstellungen und Arbeitsschwerpunkte des Jahres <strong>2008</strong><br />

Das Ärztliche Zentrum für Qualität in <strong>der</strong> Medizin (ÄZQ) ist eine gemeinsame, 1995<br />

gegründete Einrichtung von <strong>Bundesärztekammer</strong> (BÄK) und Kassenärztlicher Bundesvereinigung<br />

(KBV) mit Sitz in Berlin. Zweck des ÄZQ ist die Unterstützung <strong>der</strong> Trägerorganisationen<br />

bei ihren Aufgaben im Bereich <strong>der</strong> Qualitätssicherung <strong>der</strong> ärztlichen<br />

Berufsausübung. Dabei kooperiert das ÄZQ mit in- und ausländischen Partnern.<br />

Die Aufgabenschwerpunkte des ÄZQ betreffen die Bereiche<br />

– Entwicklung und Beurteilung von Methoden und Instrumenten <strong>der</strong> Qualitätsför<strong>der</strong>ung<br />

und Transparenz in <strong>der</strong> Medizin (z. B. Leitlinien, Qualitätsindikatoren, Patienteninformationen);<br />

– Patientensicherheit/Fehlervermeidung in <strong>der</strong> Medizin;<br />

– Sondierung und methodische Bearbeitung von Innovationen auf dem Gebiet <strong>der</strong><br />

medizinischen Qualitätsför<strong>der</strong>ung;<br />

– Initiierung und Weiterentwicklung <strong>der</strong> evidenzbasierten Medizin;<br />

– Qualitätsmanagement in <strong>der</strong> Medizin.<br />

Im Mittelpunkt <strong>der</strong> Aktivitäten des ÄZQ standen <strong>2008</strong><br />

– die Entwicklung und Implementierung des gemeinsamen Patienteninformationsportals<br />

von BÄK und KBV www.patienten-information.de<br />

– <strong>der</strong> Aufbau von Kooperationen mit ärztlichen Organisationen zur Implementierung<br />

des Fehlerberichts- und Lernsystems www.cirsmedical.de<br />

– <strong>der</strong> Abschluss <strong>der</strong> Nationalen VersorgungsLeitlinien (NVL) zu den Themen Herzinsuffizienz,<br />

(Asthma, 2. Auflage) sowie Depression<br />

– die Vorbereitung des Leitlinienportals <strong>der</strong> KBV.<br />

Beim ÄZQ angesiedelt sind die Geschäftsstellen des Deutschen Netzwerks Evidenzbasierte<br />

Medizin (DNEbM) und des internationalen Leitlinien-Netzwerks Guidelines<br />

International Network (G-I-N) sowie die Schriftleitung <strong>der</strong> Zeitschrift für Evidenz, Fortbildung<br />

und Qualität im Gesundheitswesen (ZEFQ).<br />

4.6.2 Gremien, Mitarbeiter und Mitgliedschaften<br />

Das ÄZQ ist eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts in Trägerschaft von BÄK und<br />

KBV. Die Institution bearbeitet die ihr übertragenen Aufgaben mit folgenden Gremien<br />

und Einrichtungen: Verwaltungsrat, Planungsgruppe, Erweiterte Planungsgruppe,<br />

Expertenkreise, Geschäftsführung.<br />

212


Die ärztliche Versorgung<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Verwaltungsrat<br />

Der Verwaltungsrat übt für BÄK und KBV die Vertretungsberechtigung auf das ÄZQ<br />

aus. Er beschließt über den Haushaltsplan, die Erstellung <strong>der</strong> Jahresrechnung und die<br />

Finanzplanung des ÄZQ. Der Verwaltungsrat trifft ferner die Entscheidungen in organisatorischen<br />

Grundsatzfragen. Der Verwaltungsrat entscheidet einstimmig.<br />

Den Vorsitz führt jährlich wechselnd <strong>der</strong> Präsident <strong>der</strong> BÄK o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Vorstandsvorsitzende<br />

<strong>der</strong> KBV.<br />

Planungsgruppe<br />

Die Planungsgruppe trifft die grundsätzlichen Entscheidungen für die inhaltliche<br />

Arbeit des ÄZQ. Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Planungsgruppe sind je vier vom Vorstand <strong>der</strong> BÄK und<br />

vom Vorstand <strong>der</strong> KBV Benannte. Die Planungsgruppe bestimmt jährlich wechselnd<br />

einen Vorsitzenden aus den Repräsentanten <strong>der</strong> Träger des ÄZQ. Die Planungsgruppe<br />

entscheidet einstimmig.<br />

Erweiterte Planungsgruppe<br />

Die Planungsgruppe zieht für Projekte, welche im Rahmen <strong>der</strong> Beziehungen zu an<strong>der</strong>en<br />

Organisationen (z. B. <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> Wissenschaftlichen Medizinischen<br />

Fachgesellschaften [AWMF]) von Bedeutung sind, zusätzlich Vertreter dieser<br />

Organisationen hinzu (= Erweiterte Planungsgruppe). Vor diesem Hintergrund wird für<br />

Abstimmungen und Entscheidungen im Rahmen des NVL-Programms die Planungsgruppe<br />

erweitert um den Präsidenten <strong>der</strong> AWMF (Prof. Dr. Albrecht Encke) und die Vorsitzenden<br />

<strong>der</strong> Leitlinien-Kommission <strong>der</strong> AWMF (Prof. Dr. Hans-Konrad Selbmann<br />

und PD Dr. Ina Kopp). Dieses Gremium entscheidet einstimmig.<br />

Geschäftsführung<br />

Die Geschäftsführung initiiert, koordiniert und implementiert die Projekte des ÄZQ<br />

(s. Abbildung 1) im Rahmen <strong>der</strong> Ressorts<br />

– Evidenzbasierte Medizin/Leitlinien;<br />

– Patienteninformation;<br />

– Qualität in <strong>der</strong> Medizin/Patientensicherheit;<br />

– Koordination/Organisation.<br />

Die Entscheidung über die Beschäftigung <strong>der</strong> Mitarbeiter <strong>der</strong> Geschäftsführung obliegt<br />

dem Verwaltungsrat. Die kaufmännische Geschäftsführung liegt bei <strong>der</strong> kaufmännischen<br />

Abteilung <strong>der</strong> KBV.<br />

Die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Gremien sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ÄZQ sind<br />

im <strong>Kapitel</strong> 13, S. 538 ff., namentlich aufgeführt<br />

4<br />

213


Abbildung 1: Organigramm des ÄZQ <strong>2008</strong>-2009<br />

Mitgliedschaften<br />

– Das ÄZQ ist Initiator und Gründlungsmitglied des Guidelines International Network<br />

(www.g-i-n.net), gegründet 2002, sowie<br />

– des Deutschen Netzwerks Evidenzbasierte Medizin (www.ebm-netzwerk.de), gegründet<br />

1998.<br />

– Seit April 2005 ist das ÄZQ Mitglied im Health Evidence Network (HEN), einem vom<br />

WHO-Regionalbüro für Europa koordinierten Informationsdienst für Entscheidungsträger<br />

im Gesundheitswesen, und<br />

– seit Juli 2007 ist das ÄZQ Mitglied im Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS).<br />

214


4.6.3 Programm für Nationale VersorgungsLeitlinien<br />

Hintergrund und Ziele<br />

Die ärztliche Versorgung<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Das NVL-Programm ist eine gemeinsame Initiative von BÄK, KBV und AWMF zur Qualitätsför<strong>der</strong>ung<br />

in <strong>der</strong> Medizin mit Hilfe evidenzbasierter, versorgungsbereichübergreifen<strong>der</strong><br />

Leitlinien.<br />

NVL sind insbeson<strong>der</strong>e inhaltliche Grundlage für die Ausgestaltung von Konzepten <strong>der</strong><br />

strukturierten und integrierten Versorgung und können auf diese Weise die Implementierung<br />

von Leitlinien in den Versorgungsalltag sichern. Die Empfehlungen sollen den<br />

interdisziplinären Konsens aller an einem Versorgungsproblem beteiligten Berufsgruppen<br />

auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> besten verfügbaren Evidenz wie<strong>der</strong>geben. Im Berichtszeitraum<br />

wurden die in Tabelle 1 dargestellten Projekte bearbeitet.<br />

Tabelle 1: NVL-Themen in <strong>2008</strong><br />

NVL Asthma<br />

NVL Typ-2-Diabetes<br />

Modul Augenkomplikationen<br />

Modul Fußkomplikationen<br />

Modul Neuropathie<br />

Modul Nierenerkrankung bei Diabetes<br />

Modul Schulung und Kontrolle<br />

NVL Depression<br />

NVL Herzinsuffizienz<br />

NVL Chronische KHK<br />

NVL Kreuzschmerz<br />

NVL Asthma, zweite Auflage<br />

Asthma ist eine <strong>der</strong> häufigsten chronischen Erkrankungen, die bei ca. 10 Prozent <strong>der</strong><br />

kindlichen und 5 Prozent <strong>der</strong> erwachsenen Bevölkerung in Deutschland vorkommt. Im<br />

Kindesalter ist es die häufigste chronische Erkrankung überhaupt. Von Mitte 2007 bis<br />

Ende <strong>2008</strong> wurde die 2006 erstmals veröffentlichte NVL Asthma überarbeitet; sie durchlief<br />

somit als erste NVL einen Aktualisierungsprozess. Für die Aktualisierung <strong>der</strong> NVL<br />

Asthma wurden neun zusätzliche Fachgesellschaften und Organisationen zur Mitwirkung<br />

gewonnen. Das Spektrum <strong>der</strong> beteiligten Berufsgruppen wurde von rein ärztlichen<br />

Vertretern auf weitere Berufsgruppen wie z. B. die Apothekerschaft und Vertreter<br />

<strong>der</strong> Physiotherapie erweitert. Neu ist zudem die direkte Beteiligung von Patientenvertretern<br />

am Entstehungsprozess.<br />

4<br />

215


Die Aktualisierung <strong>der</strong> NVL Asthma erfolgte in sechs Schritten:<br />

1. Auswahl <strong>der</strong> zugrunde liegenden Quellleitlinien für die 2. Auflage;<br />

2. Identifizierung <strong>der</strong> aufgrund einer weiterentwickelten Evidenzlage zu aktualisierenden<br />

Themenbereiche sowie von überarbeitungswürdigen o<strong>der</strong> neu zu erstellenden<br />

Inhalten im Hinblick auf Vollständigkeit und Verständlichkeit;<br />

3. Synoptierung <strong>der</strong> Quellleitlinien für ausgewählte Themen;<br />

4. systematische Suche nach Evidenz und Bewertung <strong>der</strong> Evidenz bei unzureichenden<br />

bzw. nicht aktuellen Informationen aus den Quellleitlinien zu ausgewählten Themen;<br />

5. textliche Überarbeitung durch die jeweils fe<strong>der</strong>führenden Experten;<br />

6. Konsentierung <strong>der</strong> Inhalte und Empfehlungen in den Sitzungen des Expertenkreises.<br />

Für die 2. Auflage <strong>der</strong> NVL Asthma werden erstmalig Kosten <strong>der</strong> empfohlenen Therapie<br />

in einer NVL dargestellt. Hierbei wurden in Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> Arzneimittelkommission<br />

<strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) Kosten <strong>der</strong> medikamentösen Stufentherapie<br />

berechnet; diese werden dem Nutzer als tabellarischer Anhang, welcher regelmäßig<br />

aktualisiert werden soll, zur Verfügung stehen. Zudem wurden im Zuge <strong>der</strong> Aktualisierung<br />

fast alle Inhalte zur Verbesserung <strong>der</strong> Evidenzdarstellung, Vollständigkeit und<br />

Verständlichkeit sowie die Empfehlungen und Qualitätsindikatoren unter Berücksichtigung<br />

<strong>der</strong> zwischenzeitlich fortentwickelten ÄZQ-Leitlinienmethodik überarbeitet.<br />

Nach Abschluss <strong>der</strong> dreimonatigen öffentlichen Konsultationsphase Anfang 2009 und<br />

<strong>der</strong> daraus folgenden Überarbeitung wird die 2. Auflage NVL Asthma offiziell veröffentlicht<br />

werden. Während <strong>der</strong> Konsultationsphase werden <strong>der</strong> Leitlinienreport, <strong>der</strong> den<br />

Entwicklungsprozess <strong>der</strong> 2. Auflage dokumentiert, sowie die PatientenLeitlinie und die<br />

angebotenen Praxishilfen aktualisiert.<br />

Der Expertenkreis <strong>der</strong> 2. Auflage <strong>der</strong> NVL Asthma besteht aus Vertretern von 15 medizinischen<br />

Fachgesellschaften und Organisationen (s. <strong>Kapitel</strong> 13, S. 539 f.)<br />

NVL COPD<br />

COPD (Chronic Obstructive Pulmonary Disease) ist eine <strong>der</strong> häufigsten chronischen<br />

Erkrankungen weltweit. Ein weiterer Anstieg <strong>der</strong> COPD-Prävalenz ist in den kommenden<br />

Dekaden zu erwarten. Schon heute steht sie weltweit an vierter Stelle <strong>der</strong> Todesursachen.<br />

Der klinische Verlauf ist durch eine meist jahrzehntelange Verschlechterung<br />

<strong>der</strong> Lungenfunktion charakterisiert.<br />

Die NVL COPD wurde im Februar 2006 verabschiedet. Entsprechend <strong>der</strong> ursprünglichen<br />

Zeitplanung (Gültigkeit <strong>der</strong> NVL: zwei Jahre) wurde im dritten Quartal 2007 mit<br />

<strong>der</strong> Organisation <strong>der</strong> Überarbeitung begonnen. Nach Beschluss <strong>der</strong> Erweiterten Planungsgruppe<br />

am 06.12.2007 wurde die Gültigkeitsdauer aller NVL auf vier Jahre verlängert.<br />

In <strong>2008</strong> wurde die Aktualität <strong>der</strong> Inhalte durch eine automatisierte Literatursuche<br />

und eine Expertenbefragung überwacht.<br />

Beteiligte Experten s. unter www.versorgungsleitlinien.de/themen/copd/nvl_copd/<br />

impressum.<br />

216


NVL Depression<br />

Depressive Störungen gehören zu den häufigsten Beratungsanlässen und Erkrankungen<br />

in <strong>der</strong> medizinischen Versorgung. Die Erforschung <strong>der</strong> Behandlungsmöglichkeiten<br />

hat in den vergangenen Jahren deutliche Fortschritte gemacht. Hauptprobleme in <strong>der</strong><br />

Versorgung sind das richtige und rechtzeitige Erkennen depressiver Störungen und die<br />

Ausrichtung <strong>der</strong> Behandlung an aktuellen Leitlinien. In allen Bereichen <strong>der</strong> Versorgung<br />

von Patienten mit Depression bestehen Optimierungspotenziale, insbeson<strong>der</strong>e hinsichtlich<br />

einer abgestuften und vernetzten Versorgung zwischen haus-, fachärztlicher<br />

und psychotherapeutischer Behandlung sowie <strong>der</strong> Indikationsstellung für ambulante<br />

und stationäre Behandlungsmaßnahmen und <strong>der</strong>en Abstimmung. Als gemeinsames<br />

Produkt eines von <strong>der</strong> Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde<br />

(DGPPN) initiierten Projektes zur Erarbeitung einer S3-Leitlinie und<br />

eines Auftrages im Rahmen des NVL-Programms wurde im Jahr <strong>2008</strong> mit <strong>der</strong> Erstellung<br />

<strong>der</strong> NVL auf Basis <strong>der</strong> S3-Leitlinie begonnen. Im Januar 2009 findet die erste NVL-<br />

Sitzung in Berlin statt, geplant ist, bis Mitte des Jahres das gemeinsame Produkt S3-LL<br />

und NVL Depression zu veröffentlichen.<br />

Beteiligte Experten <strong>der</strong> Steuergruppe <strong>der</strong> NVL Depression s. <strong>Kapitel</strong> 13, S. 540.<br />

NVL Chronische Herzinsuffizienz<br />

Mit Beginn des Jahres 2007 wurde die Entwicklung einer NVL zur chronischen Herzinsuffizienz<br />

begonnen. Die Arbeiten <strong>der</strong> Autorengruppe an <strong>der</strong> NVL fanden mit einer<br />

zweitägigen Sitzung am 30. und 31. Oktober <strong>2008</strong> ihren vorläufigen Abschluss. In dieser<br />

Sitzung wurden alle Empfehlungen <strong>der</strong> Leitlinie in einem formalen Konsensusverfahren<br />

unter Mo<strong>der</strong>ation von PD Dr. Ina Kopp (AWMF) abgestimmt. Insgesamt wurden<br />

113 Empfehlungen zu zwölf Themengebieten, von <strong>der</strong> Prävention bis zum Versorgungsmanagement,<br />

abgestimmt. Im Laufe des Jahres <strong>2008</strong> erweiterte sich <strong>der</strong> Expertenkreis<br />

<strong>der</strong> NVL um Vertreter <strong>der</strong> Gesellschaft für Nephrologie (GfN) und <strong>der</strong> Deutschen<br />

Diabetes Gesellschaft (DDG). Somit waren an <strong>der</strong> Erstellung <strong>der</strong> Leitlinie insgesamt<br />

elf Experten aus medizinischen Fachgesellschaften, eine Expertin <strong>der</strong> PMV<br />

forschungsgruppe und ein Patientenvertreter beteiligt.<br />

Zum Beginn des Jahres 2009 wird die NVL Chronische Herzinsuffizienz <strong>der</strong> Öffentlichkeit<br />

drei Monate lang zur Konsultation unter www.versorgungsleitlinien.de veröffentlicht.<br />

Beteiligte Experten <strong>der</strong> NVL Chronische Herzinsuffizienz s. <strong>Kapitel</strong> 13, S. 540 f.<br />

NVL Chronische KHK<br />

Die ärztliche Versorgung<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Die NVL Chronische KHK wurde im Mai 2006 verabschiedet, 2007 erfolgte die Erstellung<br />

<strong>der</strong> ergänzenden Dokumente wie Methodenbericht und Kitteltaschenversion.<br />

<strong>2008</strong> erfolgte gemeinsam mit dem HTA-Zentrum <strong>der</strong> Universität Bremen die Validierung<br />

eines Wartungsverfahrens, um die Aktualität <strong>der</strong> Leitlinienempfehlungen zu<br />

4<br />

217


sichern. Die Ergebnisse <strong>der</strong> erfolgreichen Validierung wurden in einem Kurzbericht<br />

zusammengestellt.<br />

Beteiligte Experten s. unter www.versorgungsleitlinien.de/themen/khk/nvl_khk/<br />

impressum.<br />

NVL Kreuzschmerz<br />

Ende 2006 begann die Erstellung <strong>der</strong> NVL nichtspezifischer Kreuzschmerz. Die Überarbeitung<br />

<strong>der</strong> verschiedenen <strong>Kapitel</strong> erfolgt in Arbeitsgruppen, bestehend aus Mitglie<strong>der</strong>n<br />

des Expertenkreises. Die innerhalb <strong>der</strong> Arbeitsgruppen erarbeiteten Entwürfe werden<br />

in einem zweiten Schritt mit dem gesamten Expertenkreis diskutiert und abgestimmt.<br />

Im Jahr <strong>2008</strong> wurden die <strong>Kapitel</strong> zu den Themen Definition, Management des<br />

Kreuzschmerzes, Diagnostik, nicht medikamentöse, medikamentöse und invasive Therapie<br />

sowie multimodale Behandlung/Rehabilitation erarbeitet. Die Veröffentlichung<br />

<strong>der</strong> NVL ist für die zweite Jahreshälfte 2009 geplant.<br />

Im Jahr <strong>2008</strong> wurden zwei weitere Fachgesellschaften einbezogen: die Deutsche Gesellschaft<br />

für Anästhesiologie und Intensivmedizin sowie die Deutsche Gesellschaft für<br />

Arbeitsmedizin und Umweltmedizin. Somit sind an <strong>der</strong> Erstellung <strong>der</strong> NVL nichtspezifischer<br />

Kreuzschmerz 27 Vertreter aus Fachgesellschaften und an<strong>der</strong>en Institutionen<br />

sowie ein Patientenvertreter beteiligt (s. <strong>Kapitel</strong> 13, S. 541 f.).<br />

NVL Typ-2-Diabetes<br />

Die 2. Auflage <strong>der</strong> NVL Typ-2-Diabetes (Erstauflage veröffentlicht 2002) wird in modularer<br />

Form entwickelt, mit separaten NVL für die verschiedenen Schwerpunktthemen. Im<br />

Berichtszeitraum wurden die Module „Nierenerkrankung bei Diabetes“, „Neuropathie“<br />

sowie „Schulung und Kontrolle“ bearbeitet. Die Koordination obliegt einer Steuergruppe,<br />

beteiligte Experten s. <strong>Kapitel</strong> 13, S. 542.<br />

Modul Nierenerkrankung bei Diabetes<br />

Die diabetische Nephropathie ist eine <strong>der</strong> häufigsten Langzeitkomplikationen einer diabetischen<br />

Erkrankung, welche die Lebensqualität stark beeinträchtigen kann.<br />

Die Arbeitsgruppe für das Modul Nierenerkrankungen bei Diabetes im Erwachsenenalter<br />

hat im Januar 2007 ihre Arbeit aufgenommen. Während des Jahres <strong>2008</strong> fanden sieben<br />

Sitzungen des Expertenkreises statt, bei denen die Themen Risikofaktoren, Prävention,<br />

Screening, Behandlung und Rehabilitation bei Diabetes assoziierten Nierenerkrankungen<br />

diskutiert wurden. Ein großer Teil <strong>der</strong> Empfehlungen wurde im Rahmen<br />

eines standardisierten Konsensusverfahrens während <strong>der</strong> letzten Sitzung in Dezember<br />

abgestimmt. Darüber hinaus werden anhand <strong>der</strong> konsentierten Empfehlungen Qualitätsindikatoren<br />

entwickelt und ebenfalls mit den Experten abgestimmt. Die Fertigstellung<br />

dieser NVL ist für das Frühjahr 2009 geplant. Der multidisziplinäre Expertenkreis<br />

besteht aus Vertretern von elf medizinischen Fachgesellschaften (s. <strong>Kapitel</strong> 13, S. 542).<br />

218


Die ärztliche Versorgung<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Modul Neuropathie<br />

Da die diabetische Neuropathie weitere Langzeitkomplikationen wie kardiovaskuläre<br />

Begleiterkrankungen o<strong>der</strong> das diabetische Fußsyndrom begünstigt sowie bei Manifestation<br />

die Lebensdauer und Lebensqualität <strong>der</strong> Patienten beeinträchtigt, sind die Prävention<br />

o<strong>der</strong> zumindest die frühzeitige Diagnostik dieser Komplikationen ein wichtiges<br />

Ziel dieses NVL-Moduls, auch wenn – abgesehen von <strong>der</strong> optimalen Diabetes-Einstellung<br />

bzw. <strong>der</strong> multifaktoriellen Risikointervention – <strong>der</strong>zeit noch keine kausale Therapie<br />

zur Verhin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Neuropathie o<strong>der</strong> ihrer weiteren Progression bekannt ist.<br />

2007 nahm die Arbeitsgruppe <strong>der</strong> NVL Neuropathie ihre Arbeit auf. Im Jahr <strong>2008</strong> konnte<br />

<strong>der</strong> größte Teil <strong>der</strong> <strong>Kapitel</strong> soweit entwickelt werden, dass für die zweite Jahreshälfte<br />

2009 die Veröffentlichung geplant ist.<br />

Der Expertenkreis besteht aus Vertretern von zehn medizinischen Fachgesellschaften<br />

(s. <strong>Kapitel</strong> 13, S. 542 f.).<br />

Modul Schulung und Kontrolle<br />

Da <strong>der</strong> Patient in <strong>der</strong> Diabetestherapie die wesentlichen Therapiemaßnahmen im Alltag<br />

selbstverantwortlich umsetzen muss, hängen <strong>der</strong> Verlauf und die Prognose des Diabetes<br />

in einem hohen Maße von dem Selbstbehandlungsverhalten des Patienten ab. Hierfür<br />

benötigt er Kenntnisse und Fertigkeiten, die ihm im Rahmen von strukturierten<br />

Schulungs- und Behandlungsprogrammen sowie Einzelschulungen vermittelt werden.<br />

Die Patientenschulung wird daher in <strong>der</strong> Diabetologie schon seit Mitte des letzten Jahrhun<strong>der</strong>ts<br />

als ein wesentlicher Bestandteil <strong>der</strong> Diabetestherapie angesehen. Experten <strong>der</strong><br />

verschiedenen Disziplinen sind sich daher weltweit darüber einig, dass die Patientenschulung<br />

einen unverzichtbaren Bestandteil <strong>der</strong> Diabetestherapie darstellt. Auf dieser<br />

Grundlage begann 2006 die Arbeit am Modul „Strukturierte Schulung“. Im Jahr <strong>2008</strong><br />

konnte die Arbeit an einem Großteil <strong>der</strong> <strong>Kapitel</strong> beendet werden, so dass die Fertigstellung<br />

des Moduls für 2009 geplant ist.<br />

Der Expertenkreis besteht aus Vertretern von fünf medizinischen Fachgesellschaften<br />

(s. <strong>Kapitel</strong> 13, S. 543).<br />

In Vorbereitung befindliche NVL<br />

Als nächste zu bearbeitende Themen sind NVL zu folgenden Krankheitsbil<strong>der</strong>n in Vorbereitung:<br />

– Demenz<br />

– Typ-2-Diabetes Modul Makrovaskuläre Komplikationen<br />

– Mammakarzinom, nach Gremienbeschluss vom 17.12.<strong>2008</strong> Überführung in das<br />

onkologische Leitlinienprogramm.<br />

NVL-Methodik<br />

Die Methodik <strong>der</strong> NVL-Entwicklung wird ständig an internationale Standards und sich<br />

verän<strong>der</strong>nde Rahmenbedingungen angepasst. Im Januar 2007 wurde die 3. Auflage des<br />

Methodenreports <strong>der</strong> NVL veröffentlicht (s. www.versorgungsleitlinien.de/methodik/<br />

pdf/nvl_methode_3aufl.pdf).<br />

4<br />

219


NVL-Verbreitung und Implementierung<br />

Die kostenträchtige Entwicklung nationaler Leitlinien ist nur dann sinnvoll, wenn sie<br />

konsequent in Fortbildungs- und Qualitätsmanagement-Programme integriert werden.<br />

Zu diesem Zweck wurden im Berichtszeitraum die in Tabelle 2 aufgeführten, nachstehenden<br />

Projekte initiiert bzw. fortgeführt.<br />

Tabelle 2: NVL-Verbreitung und Disseminierung – ÄZQ-Partner und Projekte <strong>2008</strong><br />

ÄZQ-Partner Projekte<br />

Ärztekammern NVL-basierte CME<br />

BQS Kooperation NVL/Qualitätsindikatoren<br />

DEGAM NVL-bas. CME (Z f Allgemeinmedizin)<br />

DGIM CME-Serie „NVL“ (Med.Klinik)<br />

Dtsch Rentenversicherung Bund/KBV EDV-gestützte NVL-Implementierung<br />

Deutscher Ärzte-Verlag Publikationsreihe „NVL“<br />

KBV Integration von NVL in QEP ® -Programm<br />

KV Hessen/pmv forschungsgruppe, Köln<br />

Erarbeitung hausärztlicher Leitlinien unter<br />

Berücksichtigung von NVL<br />

KV Nordrhein und ZI, Berlin NVL-basierte DMP-Schulung Diabetes<br />

Wissensnetzwerk Uni Witten Herdeke NVL-basierte eCME leitlinien-wissen.de<br />

Beschreibung ausgewählter Implementierungsprojekte<br />

NVL-Integration in Praxis-QM-Systeme – Implementierung von Nationalen VersorgungsLeitlinien<br />

in QEP ®<br />

Inhalte aus den NVL werden in das Praxis-QM-System <strong>der</strong> KBV „QEP – Qualität und<br />

Entwicklung in Praxen ® “ integriert. Dadurch sollen sowohl die effektive Verbreitung<br />

von NVL unterstützt als auch die Praxisrelevanz des QEP-Instruments durch die Bereitstellung<br />

hochwertiger fachlicher Inhalte erhöht werden.<br />

Derzeit sind die relevanten Inhalte aus den NVL Asthma, COPD und KHK in den entsprechenden<br />

QEP ® -Formularen abgebildet. Asthma und COPD werden gemeinsam<br />

dargestellt. Die Typ-2-Diabetes-Module Augen- und Fußkomplikationen sollen folgen.<br />

Im weiteren Verlauf ist in Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> Abteilung Qualitätsmanagement<br />

<strong>der</strong> KBV und den jeweiligen medizinischen Experten die Überprüfung <strong>der</strong> Anwendbarkeit<br />

geplant.<br />

INVIP-Reha – Implementierung von Nationalen VersorgungsLeitlinien (NVL) durch<br />

Integration in Praxis-EDV mit Entscheidungshilfe zur Reha-Antragstellung<br />

Das Projekt „INVIP-Reha – Implementierung von Nationalen VersorgungsLeitlinien<br />

(NVL) durch Integration in Praxis-EDV mit Entscheidungshilfe zur Reha-Antragstellung“<br />

wird von <strong>der</strong> Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) für eine Laufzeit<br />

von 30 Monaten geför<strong>der</strong>t. Die Arbeiten wurden im Oktober 2007 aufgenommen und<br />

sollen im März 2010 abgeschlossen werden.<br />

220


Die ärztliche Versorgung<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Übergeordnetes Ziel des Projektes ist die Verbesserung <strong>der</strong> gesundheitlichen Versorgung<br />

durch Implementierung von definierten Inhalten von NVL sowie die Optimierung<br />

<strong>der</strong> Koordination zwischen den ambulant tätigen Ärzten und dem rehabilitativen Versorgungsbereich.<br />

Um die Nutzung von NVL im Praxisalltag zu vereinfachen, werden die Inhalte von NVL<br />

in geeigneter Software zur interaktiven Nutzung abgebildet (NVL-Modul) und an das<br />

beim Arzt vorhandene Praxisverwaltungssystem (PVS) angebunden. Darüber hinaus<br />

werden Patientenparameter unter Verknüpfung mit NVL-Inhalten genutzt, um bei entsprechen<strong>der</strong><br />

Indikation automatisch eine Entscheidungshilfe zur Beantragung einer<br />

rehabilitativen Behandlung anzubieten. Ferner wird ein elektronisches Formularmanagement<br />

für Reha-Anträge zur Verfügung gestellt, so dass <strong>der</strong> behandelnde Arzt – sollte<br />

er sich gemeinsam mit seinem Patienten für die Beantragung einer Rehabilitation<br />

entscheiden – direkt die vorausgefüllten Antragsformulare ausdrucken kann.<br />

Die entsprechenden NVL-Module werden von externen Kooperationspartnern (Softwarefirmen)<br />

gemäß den Vorgaben des ÄZQ und <strong>der</strong> DRV Bund entwickelt.<br />

Für das INVIP-Reha-Projekt wurden die NVL Asthma und COPD ausgewählt. Für beide<br />

Indikationen besteht eine Über-/Unterversorgung in <strong>der</strong> Rehabilitation.<br />

Anfang <strong>2008</strong> tagte erstmalig <strong>der</strong> Projektbeirat mit Vertretern von DRV Bund, KBV-IT,<br />

BÄK und ÄZQ. Ein aus hochkarätigen Experten <strong>der</strong> jeweiligen NVL-Gruppen und Ärztevertretern<br />

aus dem ambulanten Bereich bestehen<strong>der</strong> Fachbeirat wurde berufen.<br />

Sowohl die o. g. NVL als auch die von <strong>der</strong> DRV Bund erarbeiteten Parameter bezüglich<br />

<strong>der</strong> Entscheidungshilfe zur Reha-Antragstellung wurden an die externen Partner (Softwarehäuser)<br />

übermittelt. Derzeit werden die entsprechenden Softwarepakete entwickelt.<br />

Im Februar 2009 wird die Software durch den Fachbeirat des Projekts begutachtet und<br />

hinsichtlich <strong>der</strong> fachlichen Korrektheit <strong>der</strong> abgebildeten NVL und <strong>der</strong> Parameter für die<br />

Entscheidungshilfe zur Reha-Antragstellung überprüft. Im April 2009 soll die Software<br />

in Pilotpraxen in Betrieb genommen und über einen Zeitraum von mehreren Monaten<br />

getestet werden. Das ÄZQ wird die Testphase begleiten und das Projekt abschließend<br />

evaluieren.<br />

Entwicklung von Qualitätsindikatoren<br />

2005 wurde von den Trägern des NVL-Programms (BÄK, KBV, AWMF) <strong>der</strong> Beschluss<br />

zur Festlegung von Qualitätsindikatoren (QI) zu je<strong>der</strong> NVL verabschiedet.<br />

Manual Qualitätsindikatoren für NVL: Die <strong>Kapitel</strong> 1 bis 5 geben eine grundlegende Einführung<br />

in Qualitätsindikatoren. Diese führt über Definition und Typen (Kap. 2) sowie<br />

dem möglichen Einsatz von (Kap. 3) zu Anfor<strong>der</strong>ungen an (Kap. 4) sowie <strong>der</strong> Entwicklung<br />

von (Kap. 5) Qualitätsindikatoren. Die spezifische NVL-Methodik für die Bestimmung<br />

von Qualitätsindikatoren wird im <strong>Kapitel</strong> 6 dargestellt.<br />

Zu allen laufenden NVL-Verfahren werden, auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> im QI-Manual dargelegten<br />

Methodik, anhand <strong>der</strong> Schlüsselempfehlungen und <strong>der</strong> Ziele <strong>der</strong> jeweiligen<br />

NVL, Qualitätsindikatoren entwickelt. Alle NVL-Autorengruppen haben <strong>2008</strong> eine kurze<br />

Einführung in das Thema QI erhalten. Nach Abschluss <strong>der</strong> NVL werden nun nach<br />

einer internationalen QI-Recherche Vorschläge aus dieser QI-Synopse und den entspre-<br />

4<br />

221


chenden Vorlagen <strong>der</strong> jeweiligen NVL entwickelt. Die Autoren formulieren nach<br />

Abschluss <strong>der</strong> LL-Entwicklung im Rahmen einer Bewertung <strong>der</strong> QI entsprechende QI-<br />

Empfehlungen für die jeweilige NVL.<br />

Mitglie<strong>der</strong> des Expertenkreises Qualitätsindikatoren s. <strong>Kapitel</strong> 13, S. 543.<br />

Darüber hinaus wurde eine feste Kooperation mit <strong>der</strong> Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung<br />

(BQS) zur Abstimmung von NVL und Qualitätsindikatoren eingegangen.<br />

NVL-basierte DMP-Schulung im Bereich <strong>der</strong> KV Nordrhein<br />

Das ÄZQ ist 2007 eine Kooperation mit <strong>der</strong> Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein<br />

(KV Nordrhein) und dem Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in <strong>der</strong> BRD<br />

(ZI), Projektbüro Köln (Dr. Lutz Altenhofen), eingegangen, die auf die Implementierung<br />

von NVL-Empfehlungen im Rahmen von Disease-Management-Programmen<br />

(DMP) zielt.<br />

In <strong>der</strong> ersten Phase wurden Trainingsangebote zum Thema „Diabetischer Fuß“<br />

gemacht. Zu diesem Zweck wurden vom ÄZQ Empfehlungen und Informationen <strong>der</strong><br />

entsprechenden NVL aufbereitet und über die Internetseite www.kvno.n-v-l.de zugänglich<br />

gemacht. Die Materialien wurden vom ZI in eine als Continuing Medical Education<br />

(CME) anerkannte Fortbildungseinheit für DMP-Ärzte integriert. Die Rezeption und<br />

Akzeptanz dieser Materialien wurde vom ZI durch standardisierte Befragung <strong>der</strong> DMP-<br />

Ärzte evaluiert.<br />

Die Ergebnisse zeigen deutliche Unterschiede in <strong>der</strong> Wahrnehmung <strong>der</strong> NVL in Abhängigkeit<br />

von <strong>der</strong> ärztlichen Tätigkeit: 47 Prozent <strong>der</strong>jenigen, die den Fragebogen zurückgesendet<br />

hatten, sind die NVL-Materialien bekannt (n=182). Allerdings kannten zwei<br />

Drittel <strong>der</strong> fachärztlich tätigen Internisten und nahezu alle Diabetologen (94 Prozent)<br />

die Materialien. Alter und Geschlecht <strong>der</strong> Befragten spielen diesbezüglich nur eine<br />

geringe Rolle. Vor diesem Hintergrund werden künftige NVL-basierte CME-Materialien<br />

stärker auf die Bedürfnisse <strong>der</strong> unterschiedlichen Zielgruppen angepasst werden.<br />

KBV Online<br />

Die KBV hat dem ÄZQ den Auftrag erteilt, im Rahmen des KBV/KV-Online-Programmes<br />

ein Leitlinienportal zu erstellen. Dieses Portal soll nie<strong>der</strong>gelassenen Ärzten Zugang<br />

zu ausgewählten, durch das ÄZQ in ihrer Qualität bewerteten Leitlinien geben.<br />

Vor dem Hintergrund des begrenzten Informationsangebotes im Rahmen des geplanten<br />

Leitlinienportals (ca. 80 med. Themen) hat die Vorstandskonferenz <strong>der</strong> KBV am<br />

25.11.<strong>2008</strong> die Erweiterung des geplanten Leitlinienportals durch das ÄZQ zu einem<br />

umfassenden Wissensportal beschlossen.<br />

Charakteristika des vorgeschlagenen KBV-Wissensportals:<br />

a) Wissensportal innerhalb des KBV/KV-Online-Programmes<br />

b) Zugang zu ausgewählten, verlässlichen (d. h. vom ÄZQ auf Qualität geprüften) industrieunabhängigen<br />

medizinischen Informationen<br />

c) Zusammenführung verschiedener Spezialbibliotheken (Leitlinien-Portal, Patienteninformationsportal,<br />

Cochrane Library, Schlüsselzeitschriften, Online-Bücher etc.)<br />

unter einer Suchmaske<br />

222


Seitens <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> wurde angeregt, eine Erweiterung des Portals zugunsten<br />

einer Nutzbarkeit auch für Klinikärzte einzuplanen.<br />

4.6.4 Allgemeine Leitlinien-Projekte<br />

Die ärztliche Versorgung<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

IQWiG – Internationale Leitlinienrecherche und -bewertung zur Erstellung eines<br />

DMP-Moduls Adipositas<br />

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat mit Beschluss vom 19.12.2006 das Institut<br />

für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG) damit beauftragt,<br />

für ein zukünftiges DMP-Modul den Sachstand in evidenzbasierten Leitlinien zur<br />

Diagnose und Therapie von Adipositas aufzuarbeiten. Nach öffentlicher Ausschreibung<br />

des Projektes durch das IQWiG erhielt das ÄZQ den Zuschlag, den Auftrag zu bearbeiten.<br />

Der Vorbericht wurde am 24.07.<strong>2008</strong> vom IQWiG veröffentlicht. Bis zum 28.08.<strong>2008</strong><br />

wurde <strong>der</strong> Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben, zum Vorbericht Stellung zu nehmen.<br />

Zur Klärung offener Fragen aus den Stellungnahmen fand zu diesem Bericht außerdem<br />

eine mündliche Erörterung am 18. November statt. An <strong>der</strong> Erörterung nahmen Mitarbeiter<br />

des ÄZQ als externe Sachverständige teil. Der Abschlussbericht wird voraussichtlich<br />

im ersten Quartal 2009 veröffentlicht. Weitere Informationen unter<br />

www.iqwig.de/index.616.html.<br />

IQWiG – Internationale Leitlinienrecherche und -bewertung zur Aktualisierung des<br />

DMP Brustkrebs<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Leitlinienaufbereitung zur Aktualisierung des DMP Brustkrebs wurde<br />

<strong>der</strong> Abschlussbericht Ende September fertig gestellt und am 25. November <strong>2008</strong> veröffentlicht.<br />

Ausgewertet wurden die Empfehlungen von 23 aktuellen Leitlinien zu Brustkrebs,<br />

darunter vier deutsche Leitlinien. Insgesamt zeigte sich vor allem in Bezug auf<br />

die Antikörpertherapie und Bestimmung des Her2-Status Aktualisierungsbedarf für das<br />

DMP. Spezifizierungsbedarf fand sich in fast allen Bereichen, insbeson<strong>der</strong>e in <strong>der</strong> Diagnostik,<br />

<strong>der</strong> Systemtherapie, <strong>der</strong> Patientinnenkommunikation und <strong>der</strong> psychosozialen<br />

Versorgung.<br />

Der Bericht wurde vom zuständigen DMP-Gremium positiv aufgenommen. Geschätzt<br />

wurde vor allem die geson<strong>der</strong>te Ausweisung <strong>der</strong> Empfehlungen <strong>der</strong> aktuellen deutschen<br />

S3-Leitlinie (publ. 02/08). Die aus dem Bericht abgeleiteten Än<strong>der</strong>ungen des DMP sollen<br />

im ersten Quartal 2009 verabschiedet werden.<br />

4<br />

223


Deutsche Diabetes Gesellschaft – Status Diabetes im Kindes- und Jugendalter<br />

Seit August <strong>2008</strong> wird die Überarbeitung <strong>der</strong> S3-Leitlinie Diabetes im Kindes- und<br />

Jugendalter vom ÄZQ methodisch und organisatorisch begleitet. Die Überarbeitung<br />

wird von <strong>der</strong> Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) finanziell unterstützt und gemeinsam<br />

mit <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft für pädiatrische Diabetologie (AGPD) durchgeführt.<br />

– 1. Konsensuskonferenz 17. November <strong>2008</strong>, 2. Konsensuskonferenz 6. Februar 2009<br />

– Voraussichtlicher Abschluss Ende Februar 2009<br />

Der Schwerpunkt <strong>der</strong> Leitlinie liegt auf <strong>der</strong> in diesem Alter häufigsten Form des Diabetes,<br />

dem Typ-1-Diabetes. Die Leitlinie nimmt jedoch auch Stellung zu Typ-2-Diabetes<br />

und genetisch bedingten Formen des Diabetes. Für die Aktualisierung werden die einzelnen<br />

<strong>Kapitel</strong> grundlegend überarbeitet und zu einem großen Teil neu strukturiert.<br />

Neu ist insbeson<strong>der</strong>e die Darlegung <strong>der</strong> bewerteten Literaturstellen in Evidenztabellen.<br />

Evidenzbewertung Lokal begrenztes Prostatakarzinom<br />

Im Auftrag <strong>der</strong> Deutschen Gesellschaft für Urologie (DGU) ist das ÄZQ seit Ende 2006<br />

mit <strong>der</strong> methodischen Betreuung und Koordination <strong>der</strong> deutschen S3-Leitlinie zur<br />

Früherkennung, Diagnose und Therapie <strong>der</strong> verschiedenen Stadien des Prostatakarzinoms<br />

betraut. Insgesamt mehr als 80 Autoren und folgende Fachgesellschaften und<br />

Organisationen sind am Projekt beteiligt:<br />

– Deutsche Krebsgesellschaft mit ihren Arbeitsgemeinschaften<br />

– Arbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften<br />

(AWMF)<br />

– Deutsche Gesellschaft für Urologie (DGU)<br />

– Deutsche Gesellschaft für Radioonkologie (DEGRO)<br />

– Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie (DGHO)<br />

– Deutsche Gesellschaft für Pathologie (DGP)<br />

– Deutsche Gesellschaft für Nuklearmedizin (DGN)<br />

– Deutsche Röntgengesellschaft (DRG)<br />

– Bundesverband Prostataselbsthilfe (BPS)<br />

Im Frühjahr <strong>2008</strong> beschloss die Steuergruppe die Bearbeitung zusätzlicher Schlüsselfragen,<br />

was zu einer Modifikation des ursprünglichen Projektplans führte. Die geplante<br />

Fertigstellung <strong>der</strong> Leitlinie im Jahr <strong>2008</strong> konnte durch den erheblichen Mehraufwand<br />

nicht realisiert werden. Trotzdem ist die Erstellung <strong>der</strong> mit großem Interesse erwarteten<br />

Leitlinie im Jahr <strong>2008</strong> weit vorangekommen.<br />

Im April und August <strong>2008</strong> fanden Konsensuskonferenzen statt, in denen weitere <strong>Kapitel</strong>entwürfe<br />

diskutiert und abgestimmt werden konnten. Von den insgesamt 38 Schlüsselfragen,<br />

die die Gesamtleitlinie strukturieren, konnten im Jahr <strong>2008</strong> mehr als die Hälfte<br />

abschließend bearbeitet werden Die Fertigstellung <strong>der</strong> Leitlinie ist dadurch bereits<br />

planbar. Im Januar und Juni 2009 werden die voraussichtlich letzten beiden Konsensuskonferenzen<br />

stattfinden. Die Konsultationsfassung <strong>der</strong> Gesamtleitlinie soll im Sommer<br />

vorliegen.<br />

224


Guidelines International Network <strong>2008</strong><br />

Die ärztliche Versorgung<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Das internationale Leitlinien-Netzwerk Guidelines International Network (G-I-N) wurde<br />

2002 auf Initiative des ÄZQ gegründet. Es handelt sich dabei um einen Zusammenschluss<br />

von Organisationen, welche weltweit in den Prozess <strong>der</strong> Leitlinienentwicklung<br />

und -implementierung involviert sind. Ziele dieses Netzwerkes sind: Optimierung <strong>der</strong><br />

Entwicklung und Nutzung medizinischer Leitlinien, Einsparung von Ressourcen bei<br />

<strong>der</strong> Leitlinien-Entwicklung, systematische Analyse <strong>der</strong> Effekte von Leitlinien im<br />

Gesundheitssystem. Zu diesem Zweck verpflichten sich die Mitglie<strong>der</strong> von G-I-N zum<br />

gegenseitigen Austausch aller für die Leitlinien-Erstellung notwendigen Hintergrundinformationen.<br />

Die Geschäftsstelle von G-I-N ist beim ÄZQ angesiedelt und wird von Dr. Angela Maienborn<br />

(Geschäftsführerin von G-I-N) und Martina Westermann (Sekretariat) betreut.<br />

Im Berichtszeitraum standen die kontinuierliche Erweiterung des Netzwerkes, Überarbeitung,<br />

Neugestaltung <strong>der</strong> G-I-N Website sowie die Pflege <strong>der</strong> internet-gestützten Leitlinien-Bibliothek<br />

(International Guideline Library) von G-I-N im Mittelpunkt <strong>der</strong> Aktivitäten.<br />

Außerdem ist das Netzwerk in zwei Europäischen Projekten vertreten: Simpatie<br />

und EUnetHTA. In <strong>2008</strong> sind 14 weitere Organisationen dem Netzwerk beigetreten, um<br />

an dem gegenseitigen Erfahrungsaustausch und den Ressourcen dieses internationalen<br />

Wissensnetzwerkes teilzuhaben. G-I-N gehören mittlerweile 85 Organisationen aus<br />

38 Staaten aus Amerika, Asien, Australien/Ozeanien und Europa an (weitere Information<br />

unter www.g-i-n.net/index.cfm?fuseaction=ourmembers).<br />

Kern <strong>der</strong> Netzwerkarbeit ist die International Guideline Library. Sie enthält über 5.500<br />

Leitlinien-Dokumente <strong>der</strong> G-I-N Mitglie<strong>der</strong> und ist die umfangreichste Leitlinien-<br />

Datenbank weltweit. Der ansonsten kostenpflichtige Zugang zur Internationalen Leitlinien-Bibliothek<br />

ist für Kooperationspartner des ÄZQ kostenfrei.<br />

Weitere Informationen zur Arbeit des Netzwerks finden sich im Jahresbericht <strong>2008</strong><br />

(www.g-i-n.net/download/files/G_I_N_Annual_Report_<strong>2008</strong>_final.pdf) sowie in regelmäßigen<br />

Beiträgen in dem deutschsprachigen G-I-N Organ ZEFQ (www.elsevier.de/<br />

artikel/805117&_osg=834301&_hsg=833820).<br />

Im Oktober <strong>2008</strong> fand in Helsinki, Finnland, die diesjährige „5th International G-I-N<br />

Conference“ statt. G-I-N-Konferenzen haben sich zu einem festen Bestandteil im Kongresskalen<strong>der</strong><br />

von Leitlinienexperten und -interessierten <strong>der</strong> Evidenz basierten Medizin<br />

etabliert. 380 Teilnehmer aus über 27 Län<strong>der</strong>n diskutierten an zwei Tagen über die neuesten<br />

Entwicklungen und nutzten die Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch. Die Konferenz<br />

bestätigte die Lebendigkeit und den Erfolg dieses Netzwerkes. In 2009 wird <strong>der</strong><br />

G-I-N-Kongress in Lissabon, Portugal, zum Thema „Translation of Evidence“ stattfinden.<br />

Auf <strong>der</strong> jährlichen Mitglie<strong>der</strong>versammlung, die immer im Rahmen des Kongresses<br />

stattfindet, berichtete <strong>der</strong> Vorsitzende Jako Burgers (Dutch Institute for Healthcare<br />

Improvement, Nie<strong>der</strong>lande) über die Arbeit des letzten Jahres und verwies auf den<br />

Annual Report <strong>2008</strong>. Ein Schwerpunkt <strong>der</strong> Arbeit im nächsten Jahr wird u. a. die För<strong>der</strong>ung<br />

von Leitlinien-Aktivitäten <strong>der</strong> Pflegeberufe sein. Ebenso wird eine weitere Ausweitung<br />

und Belebung <strong>der</strong> Kooperationspartnerschaften angestrebt.<br />

4<br />

225


Zur neuen Vorsitzenden des Netzwerkes wurde die bisherige Schatzmeisterin Sara<br />

Twaddle (Scottish Intercollegiate Guidelines Network, Schottland) gewählt. Die Position<br />

<strong>der</strong> stellvertretenden Vorsitzenden bekleidet Heather Buchan (National Health and<br />

Medical Research Council, Australien). Günter Ollenschläger, Leiter des ÄZQ, kündigte<br />

in <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung seinen Rücktritt aus dem Vorstand an. Er wurde vom<br />

neugewählten Vorstand zum neuen Schatzmeister ernannt. Safia Qureshi (Scottish<br />

Intercollegiate Guidelines Network, Schottland), Minna Kaila (Finnish Office for Health<br />

Care Technology Assessment, Finnland) und Richard Shiffman (Yale Center for Medical<br />

Informatics, USA) wurden neu in den Vorstand gewählt.<br />

Leitinien-Methodik<br />

DELBI-ADAPTE<br />

Das Deutsche Instrument zur methodischen Leitlinien-Bewertung (DELBI) ist ein<br />

Werkzeug zur Beurteilung <strong>der</strong> methodischen Qualität von Leitlinien (www.delbi.de).<br />

Bisher war die methodische Beurteilung von Leitlinien, bei <strong>der</strong>en Erstellung maßgeblich<br />

bereits publizierte Leitlinien genutzt wurden, mit DELBI nur unzureichend möglich.<br />

Seit Juni 2007 erarbeitete ein ÄZQ-Arbeitskreis ein entsprechendes Zusatzmodul<br />

unter dem Namen DELBI-ADAPTE.<br />

Nach sechs gemeinsamen Sitzungen wurden von den Teilnehmern fünf zusätzliche Fragen<br />

zu DELBI entwickelt. Diese wurden in einer neuen Domäne 8 zusammengefasst<br />

und als Addendum zu DELBI Ende September <strong>2008</strong> unter www.delbi.de veröffentlicht.<br />

Mitglie<strong>der</strong> des Expertenkreises DELBI-ADAPTE s. <strong>Kapitel</strong> 13, S. 543.<br />

DELBI-CONTENT<br />

Nachdem bereits eine Ergänzung des DELBI zur zusätzlichen Bewertung von so<br />

genannten adaptierten Leitlinien (DELBI-ADAPTE) erfolgreich abgeschlossen und auf<br />

dem G-I-N-Kongress vorgestellt werden konnte, wurde im Jahr <strong>2008</strong> die Entwicklung<br />

eines zusätzlichen Bewertungsinstruments zur Beurteilung von Leitlinien-Inhalten<br />

initiiert. Im Rahmen des unter dem Namen DELBI-CONTENT laufenden Projektes sollen<br />

Kriterien für die inhaltliche Angemessenheit einer Leitlinie zusammen gestellt werden.<br />

Bislang beschränkte sich die Bewertung auf methodische Klarheit und Transparenz.<br />

Ob jedoch Empfehlungen handlungsleitend sind und die medizinische Situation<br />

ausreichend berücksichtigen, ist mit dem konventionellen DELBI nicht zu beurteilen.<br />

Auch international existiert kein geeignetes Instrument zur Bewertung des Leitlinieninhalts.<br />

Seit Mai <strong>2008</strong> erarbeitet ein Arbeitskreis Kriterien für inhaltliche Angemessenheit,<br />

die idealerweise in Kombination mit dem DELBI eingesetzt werden können. Nach<br />

einer Telefonkonferenz im Mai fand im November eine erste Sitzung des Expertenkreises<br />

statt, in <strong>der</strong> erste Eckpunkte für dieses schwierige Thema diskutiert wurden. Die<br />

Arbeit soll im Februar und im März im Rahmen <strong>der</strong> Jahrestagung des DNEbM weiter<br />

geführt werden.<br />

Mitglie<strong>der</strong> des Expertenkreises DELBI-CONTENT s. <strong>Kapitel</strong> 13, S. 544.<br />

226


Evidenzbasierte Medizin<br />

Die ärztliche Versorgung<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

EU Projekt Leonardo – internationales EbM-Curriculum<br />

Die Akzeptanz von EbM im Gesundheitssektor ist in den letzten Jahren gestiegen. EbM<br />

wird heutzutage als Teil von medizinischem Training gesehen, jedoch ist die Umsetzung<br />

in den klinischen Alltag bisher nicht zufrieden stellend. Das seit 2005 laufende<br />

Pilotprojekt „EU EBM“ im Rahmen des Leonardo-Da-Vinci-Programms wurde im Oktober<br />

2007 mit <strong>der</strong> Entwicklung eines E-Learning-Curriculums erfolgreich beendet. Im<br />

November startete die gleiche Studiengruppe das Folgeprojekt „TTT Train the Trainer“<br />

mit dem Ziel, weitere E-Learning-Module zum Thema evidenzbasierter Medizin zu entwickeln,<br />

welche Tutoren in diesem Bereich bei ihrer Arbeit unterstützen sollen. Teilnehmende<br />

europäische Län<strong>der</strong> sind neben Deutschland Großbritannien, Italien,<br />

Ungarn, Polen und die Nie<strong>der</strong>lande.<br />

Nach <strong>der</strong> Identifikation des Status <strong>der</strong> EbM-Fortbildung für Trainer in den jeweiligen<br />

Län<strong>der</strong>n mittels internetgestützter Befragung konnten Lernziele definiert werden, auf<br />

welchen die inhaltliche Entwicklung <strong>der</strong> Module und Lehr- und Lernmethoden basiert.<br />

Diese Module wurden in Form eines E-Learning-Kurses mit Videoclips umgesetzt. Sie<br />

umfassen die Bereiche Ward Round, Journal Club, Formal Clinical Assessment, Outpatients<br />

Clinics, Formal Clinical Meeting und Audit und liegen komplett in englischer<br />

Sprache vor. Der Kurs ist auf die Anwen<strong>der</strong> zugeschnitten, problemorientiert und fasst<br />

die mo<strong>der</strong>ne Methoden, EbM mit Hilfe verschiedener klinischer Settings zu lehren und<br />

anzuwenden, zusammen. Während des letzten Meetings in Basel/Schweiz im November<br />

<strong>2008</strong> wurden von <strong>der</strong> Gruppe Evaluationsmethoden und Implementierungsstrategien<br />

entwickelt, und geplant, eine Pilotierung des Curriculums in allen beteiligten Län<strong>der</strong>n<br />

von Januar bis März 2009 an in <strong>der</strong> Klinik tätigen Trainern durchzuführen. Alle<br />

Ergebnisse des Projektes sind unter dem Link www.ebm-unity.org einzusehen.<br />

Deutsches Netzwerk Evidenzbasierte Medizin e. V.<br />

Die am ÄZQ angesiedelte Geschäftstelle des Deutschen Netzwerks Evidenzbasierte<br />

Medizin e. V. wird von Dipl.-Soz.Päd. Marga Cox (Geschäftsführerin) und Martina Westermann<br />

(Sekretariat) betreut.<br />

Das Deutsche Netzwerk Evidenzbasierte Medizin (DNEbM) e.V. feierte am 14. März<br />

<strong>2008</strong> sein zehnjähriges Bestehen. Von einer Handvoll Aktivisten initiiert, gehören dieser<br />

wissenschaftlichen Fachgesellschaft heute mehr als 770 Mitglie<strong>der</strong> aus allen Bereichen<br />

des Gesundheitswesens an. Das Netzwerk ist damit weltweit <strong>der</strong> größte<br />

Zusammenschluss von Medizinern und Angehörigen von Gesundheitsberufen in diesem<br />

Bereich. Ziele <strong>der</strong> Organisation sind die Weiterentwicklung von Konzepten, Theorien<br />

und Methoden <strong>der</strong> EbM im deutschsprachigen Raum, För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Aus-, Weiterund<br />

Fortbildung in EbM und Verbreitung evidenzbasierter Quellen. Das Netzwerk hatte<br />

<strong>2008</strong> mehr als 779 Mitglie<strong>der</strong>, davon 51 För<strong>der</strong>mitglie<strong>der</strong> (u. a. ÄZQ). Durch den Beitrag<br />

<strong>der</strong> För<strong>der</strong>mitglie<strong>der</strong> wird u. a. <strong>der</strong> kostenfreie Zugriff auf kostenpflichtige Evidenzquellen<br />

wie die Cochrane Library sichergestellt.<br />

Zum Thema Evidenzbasierte Primärversorgung und Pflege fand im Februar <strong>2008</strong> die<br />

9. Jahrestagung des DNEbM in Witten/Herdecke statt, die von <strong>der</strong> Geschäftsstelle mitorganisiert<br />

wurde. Auf dem Programm standen Vorträge und Workshops zu Leitlinien<br />

4<br />

227


und Expertenstandards, mit denen neueste wissenschaftliche Erkenntnisse für die Praxis<br />

aufbereitet und in alltagsrelevante Empfehlungen übersetzt werden.<br />

Im Berichtszeitraum standen die kontinuierliche Weiterentwicklung <strong>der</strong> Internetplattform<br />

unter www.ebm-netzerk.de mit Fachinformationen, Literatur, EbM-News u.v.m.<br />

für Interessierte sowie die Planung und Organisation <strong>der</strong> 10. Jahrestagung des DNEbM,<br />

die vom 05.-07.03.<strong>2008</strong> in Berlin zum Thema: „Evidenz und Entscheidung: System<br />

unter Druck“ stattfinden wird, an (weitere Informationen unter www.ebm-kongress.de).<br />

Auch im Jahre <strong>2008</strong> war die Implementierung des von ÄZQ und DNEbM entwickelten<br />

und von <strong>der</strong> BÄK verabschiedeten Curriculums EbM eine wesentliche Aufgabe des<br />

DNEbM. Bis zum Jahresende <strong>2008</strong> konnten insgesamt sechs Kurse auf <strong>der</strong> Grundlage<br />

des Curriculums durch das DNEbM zertifiziert werden.<br />

Für herausragende Leistungen auf dem Gebiet <strong>der</strong> evidenzbasierten Medizin und<br />

Gesundheitsversorgung ist Dr. Erik von Elm für die STROBE-Initiative mit dem erstmals<br />

vergebenen David-Sackett-Preis ausgezeichnet worden. Der Preis ist mit 2.000<br />

Euro dotiert. Günter Egidi erhielt den mit 1.000 Euro dotierten För<strong>der</strong>preis. Der David-<br />

Sackett-Preis ist vom Deutschen Netzwerk Evidenzbasierte Medizin (DNEbM) ins Leben<br />

gerufen worden. Der Vorsitzende des DNEbM, Prof. Dr. Edmund Neugebauer, überreichte<br />

die Auszeichnung im Rahmen <strong>der</strong> 9. Jahrestagung des Netzwerkes.<br />

Darüber hinaus hat das DNEbM in diesem Jahr zum ersten Mal einen Journalistenpreis<br />

ausgelobt, und zwar in den Kategorien Printmedien, TV/Hörfunk und Online-Beiträge.<br />

Der Medienpreis würdigt herausragende journalistische Arbeiten, in denen Prinzipien<br />

<strong>der</strong> evidenzbasierten Medizin eine zentrale Rolle spielen. Insgesamt sind 22 Beiträge<br />

aus allen Kategorien eingereicht worden. Die Preisvergabe erfolgt im Rahmen <strong>der</strong> jährlichen<br />

Jahrestagung des DNEbM im März 2009.<br />

4.6.5 Patienteninformation<br />

Gemeinsames Patientenportal <strong>der</strong> ärztlichen Selbstverwaltungskörperschaften<br />

Das Portal www.patienten-information.de wurde im Jahr <strong>2008</strong> auf einen Beschluss <strong>der</strong><br />

Vorstände von BÄK und KBV als gemeinsames Patientenportal <strong>der</strong> ärztlichen Selbstverwaltungskörperschaften<br />

ausgebaut. Nach einer Entwicklungszeit von sechs Monaten<br />

erfolgte am 24. September <strong>2008</strong> ein kompletter Relaunch von www.patienten-infor<br />

mation.de.<br />

Das Patientenportal www.patienten-information.de bietet den Zugang zu allen an<br />

Patienten gerichteten Angeboten von Kammern und Kassenärztlichen Vereinigungen<br />

sowie zu qualitätsgeprüften Behandlungsinformationen verlässlicher Anbieter wie zum<br />

Beispiel Fachgesellschaften, medizinische Kompetenznetze und -Zentren.<br />

Patienteninformationen zu Behandlungsalternativen werden einem formalen Qualitätsprüfungsverfahren<br />

unterzogen. Auswahl und Bewertung <strong>der</strong> Patienteninformationen<br />

sowie die Organisation des Portals erfolgen durch qualifiziertes Personal des ÄZQ mit<br />

fachlicher, ehrenamtlicher Unterstützung durch das Patientenforum von BÄK und KBV.<br />

228


Die ärztliche Versorgung<br />

Abbildung 2: Screenshot von www.patienten-information.de<br />

Bestandteile von www.patienten-information.de sind:<br />

Informationen<br />

– Datenbank qualitätsgeprüfter Behandlungsinformationen<br />

– Arzt- und Kliniksuche<br />

– Anlaufstellen <strong>der</strong> Patientenberatung und Selbsthilfe<br />

– Adressen von Fachgesellschaften und Berufsverbänden<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

4<br />

229


Service<br />

– Newsmeldungen<br />

– Veranstaltungskalen<strong>der</strong><br />

– Presseseite<br />

– Downloadforen<br />

Kommunikation<br />

– Kontaktformular für Patientenanfragen<br />

– Nutzerumfragen<br />

Tabelle 3: Art <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Datenbank befindlichen Informationen (Stand: 12/<strong>2008</strong>)<br />

Beschreibung <strong>der</strong> Information Anzahl<br />

Quellen in <strong>der</strong> Datenbank insgesamt 1.906<br />

Informationen zur Beschreibung medizinischer Maßnahmen 1.430<br />

Selbsthilfe/Beratungsstellen 259<br />

Fachgesellschaften/wissenschaftliche Organisationen 107<br />

Arztsuche 104<br />

Quellen <strong>der</strong> Selbstverwaltungskörperschaften 909<br />

Quellen an<strong>der</strong>er Anbieter 997<br />

Schlagwörter 630<br />

Schlagwort-Alias 149<br />

Tabelle 4: Übersicht über den Bewertungsstatus (Stand: 12/<strong>2008</strong>)<br />

Bewertete Quellen Anzahl<br />

Nach DISCERN bewertete Quellen 278<br />

Alle DISCERN-Bewertungen 570<br />

Abbildung 3: Entwicklung <strong>der</strong> Zugriffszahlen auf das Patientenportal<br />

230


Die zukünftige Entwicklung des Portals beinhaltet die Systemoptimierung einschließlich<br />

Maßnahmen zur Verbesserung <strong>der</strong> Nutzerorientierung und Barrierefreiheit, die<br />

kontinuierliche Pflege, ein internes und externes Qualitätsmanagement, die Verknüpfung<br />

mit an<strong>der</strong>en Portalen wie www.versorgungsleitlinien.de und dem neu einzurichtenden<br />

Wissensportal <strong>der</strong> KBV, die Markenbildung und den Ausbau als Clearingstelle<br />

für Patienteninformationen.<br />

Patientenbeteiligung am Programm für Nationale VersorgungsLeitlinien<br />

Im Berichtsjahr wurden die folgenden PatientenLeitlinien bearbeitet:<br />

Typ-2-Diabetes – Prävention und Behandlungsstrategien für Fußkomplikationen<br />

Die Veröffentlichung <strong>der</strong> Finalversion erfolgte im April <strong>2008</strong>. Die Mitglie<strong>der</strong> des Patientengremiums<br />

waren: Gabriele Buchholz, Dr. Herrmann Fink, Manfred Wölfert (Deutscher<br />

Diabetiker Bund), Dr. Jutta Hun<strong>der</strong>tmark-Mayser (DAG SHG), Ass. Jur. Christoph<br />

Nachtigäller (BAG SELBSTHILFE).<br />

Typ-2-Diabetes – Prävention und Therapie von Netzhautkomplikationen<br />

Die Konsultationsfassung <strong>der</strong> Patientenleitlinie wurde von den Gremien des ÄZQ im<br />

Dezember 2009 zustimmend zur Kenntnis genommen. Mitglie<strong>der</strong> des Patientengremiums<br />

waren: Gabriele Buchholz, Jens Pursche, Almut Suchowerskyj (Deutscher Diabetiker<br />

Bund e. V.), Hannelore Loskill (BAG SELBSTHILFE), Dr. Jutta Hun<strong>der</strong>tmark-<br />

Mayser (DAG SHG e. V.)<br />

Asthma (update)<br />

Mit <strong>der</strong> Überarbeitung <strong>der</strong> Patientenleitlinie Asthma wurde <strong>2008</strong> begonnen. Grundlage<br />

für die Überarbeitung sind die Aktualisierungen <strong>der</strong> NVL Asthma, Erfahrungen <strong>der</strong><br />

Patientenselbsthilfe sowie Verbesserungsbedarf <strong>der</strong> Patientenleitlinie aus Sicht von<br />

Patienten und Verbrauchern. Letzterer wurde durch eine internetgestützte Umfrage<br />

ermittelt. Die Fertigstellung <strong>der</strong> Patientenleitlinie Asthma ist für Frühjahr 2009 geplant.<br />

Mitglie<strong>der</strong> des Patientengremiums sind: Helmut Berck (Patientenliga Atemwegserkrankungen),<br />

Hans Dirmeier (LOT), Ingrid Voigtmann und Marliese Köster (Deutscher Allergie-<br />

und Asthmabund), Dr. Jutta Hun<strong>der</strong>tmark-Mayser (DAG SHG). Vertreterin im<br />

Expertenkreis ist Frau Ingrid Voigtmann.<br />

Patientenleitlinien zu S3-Leitlinien<br />

Die ärztliche Versorgung<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Neben den PatientenLeitlinien zu NVL erstellt das ÄZQ im Auftrag von wissenschaftlichen<br />

und medizinischen Fachgesellschaften Patienten- und Gesundheitsinformationen<br />

auf <strong>der</strong> Basis evidenzbasierter Leitlinien (S3-Leitlinien). Die Erstellung folgt <strong>der</strong><br />

Methodik <strong>der</strong> Vorgehensweise bei NVL-basierten Patientenleitlinien.<br />

4<br />

231


Folgende Patientenleitlinien wurden im Berichtszeitraum bearbeitet:<br />

Krebs <strong>der</strong> Bauchspeicheldrüse (Patientenleitlinie zur S3-Leitlinie „Exokrines Pankreaskarzinom“)<br />

Mit <strong>der</strong> Erstellung wurde 2007 begonnen, die Veröffentlichung erfolgte im Juli <strong>2008</strong>.<br />

Auftraggeber war die Deutsche Krebsgesellschaft.<br />

Siehe www.aezq.de/edocs/pdf/schriftenreihe/schriftenreihe35.pdf<br />

Beteiligte Patientenvertreter: Barbara Hübenthal, Jürgen Kleeberg, Dr. Tanja Zimpel<br />

(Arbeitskreis <strong>der</strong> Pankreastektomierten).<br />

Früherkennung von Brustkrebs – ein Thema für mich? – Eine Information für gesunde<br />

Frauen jeden Alters (Frauenleitlinie zur S3-Leitlinie „Brustkrebs-Früherkennung“)<br />

Mit <strong>der</strong> Erstellung wurde <strong>2008</strong> begonnen, die Fertigstellung ist für das Frühjahr 2009<br />

geplant. Auftraggeber ist die Deutsche Krebshilfe.<br />

Redaktionsmitglie<strong>der</strong>: PD Dr. Ute-Susann Albert (Brustzentrum Marburg), Prof. Dr.<br />

Rolf Kreienberg, Dr. Achim Wöckel (Universitätsfrauenklinik Ulm), Irmagrd Naß-<br />

Grigoleit (Women’s Health Coalition), Hilde Schulte (Frauenselbsthilfe nach Krebs).<br />

Patientenleitlinie zu S3-Leitlinie „Diagnostik, Therapie und Nachsorge beim Mammakarzinom“<br />

Aufgrund <strong>der</strong> unterschiedlichen Ansprache <strong>der</strong> Patientinnen in Kurativ- bzw. Palliativsituationen<br />

werden zwei Patientenleitlinien erstellt, und zwar zum lokal begrenzten und<br />

fortgeschrittenen Mammakarzinom. Die Fertigstellung <strong>der</strong> Patientenleitlinie zum lokal<br />

begrenzten Mammakarzinom ist im Frühjahr 2009 geplant. Auftraggeber ist die Deutsche<br />

Krebsgesellschaft e.V.<br />

Redaktionsmitglie<strong>der</strong>: PD Dr. Ute-Susann Albert (Brustzentrum Marburg), Prof. Dr.<br />

Rolf Kreienberg, Dr. Achim Wöckel (Universitätsfrauenklinik Ulm), Irmgard Naß-<br />

Grigoleit (Women’s Health Coalition), Hilde Schulte (Frauenselbsthilfe nach Krebs).<br />

Patientenleitlinie zur S3-Leitlinie „Früherkennung, Diagnostik, Therapie und Nachsorge<br />

des Prostatakarzinoms“<br />

Aufgrund <strong>der</strong> unterschiedlichen Ansprache <strong>der</strong> Patienten in Kurativ- bzw. Palliativsituationen<br />

werden zwei Patientenleitlinien erstellt, und zwar zum lokal begrenzten und<br />

fortgeschrittenen Prostatakarzinom. Die Fertigstellung <strong>der</strong> Patientenleitlinie zum lokal<br />

begrenzten Prostatakarzinom ist im Sommer 2009 geplant. Auftraggeber ist die Deutsche<br />

Krebsgesellschaft.<br />

Redaktionsmitglie<strong>der</strong>: Dipl. Ing. Paul En<strong>der</strong>s, Hanns-Jörg Fiebrandt, Dipl. Ing. Jens<br />

Peter Zacharias (Bundesverband Prostataselbsthilfe), PD Dr. Christoph Doehn (Universitätsklinikum<br />

Lübeck), Prof. Dr. Oliver Hakenberg (Universitätsklinikum Rostock),<br />

Prof. Dr. Lothar Weißbach (EuromedClinic Fürth).<br />

Zur Unterstützung <strong>der</strong> Arbeit <strong>der</strong> Redaktionsgremien wurde <strong>2008</strong> unter www.patienteninformation.de/patientenbeteiligung<br />

ein Downloadforum eingerichtet, das die jeweils<br />

aktuellen Entwürfe <strong>der</strong> Patientenleitlinien, die Protokolle <strong>der</strong> Sitzungen und Telefonkonferenzen,<br />

die Liste <strong>der</strong> beteiligten Personen und Hintergrundinformationen enthält.<br />

232


Die ärztliche Versorgung<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Maßnahmen zur Berücksichtigung von Qualitätsaspekten in <strong>der</strong> Patientenversorgung<br />

Das ÄZQ entwickelt im Auftrag seiner Träger Instrumente und Methoden zur Qualitätsverbesserung<br />

verschiedener Versorgungsaspekte. Speziell mit dem Fokus auf<br />

Patienten und Verbraucher wurden die folgenden Kriterienkataloge erstellt:<br />

Handbuch Patientenbeteiligung<br />

Das <strong>2008</strong> veröffentlichte Handbuch Patientenbeteiligung richtet sich an Vertreter <strong>der</strong><br />

Patientenselbsthilfe, die am NVL-Programm beteiligt sind. Es beschreibt das Verfahren<br />

und definiert Anfor<strong>der</strong>ungen an beteiligte Organisationen und <strong>der</strong>en Vertreter. Zahlreiche<br />

Checklisten unterstützen die praktische Arbeit <strong>der</strong> beteiligten Patientenvertreter.<br />

Muster-Gesundheitsaufklärung für Früherkennungsmaßnahmen<br />

Die Musteraufklärung richtet sich an alle Personen und Institutionen, die sich mit <strong>der</strong><br />

Erstellung von Informationen über Maßnahmen zur Früherkennung befassen, und<br />

definiert Qualitätsanfor<strong>der</strong>ungen für diese Informationen.<br />

Siehe unter www.aezq.de/aezq/publikationen/stellungnahmen<br />

Checkliste „Woran erkennt man eine gute Arztpraxis?“, 3. Auflage<br />

Im Jahr <strong>2008</strong> ist die dritte, komplett überarbeitete Auflage <strong>der</strong> Checkliste erschienen.<br />

Siehe auch unter www.arztcheckliste.de<br />

SELBER ZAHLEN? – Individuelle Gesundheits-Leistungen (IGeL) – ein Ratgeber für<br />

Patientinnen und Patienten<br />

Das ÄZQ hat in Kooperation mit dem DNEbM entsprechend dem Auftrag <strong>der</strong> Gremien<br />

in <strong>2008</strong> einen Ratgeber entwickelt, <strong>der</strong> vergleichbar zur Checkliste „Woran erkennt man<br />

eine gute Arztpraxis?“ als Entscheidungsunterstützung für Patienten dienen soll. Die<br />

Veröffentlichung des Ratgebers ist für das Frühjahr 2009 geplant.<br />

MEDIEQ – Europäisches Projekt zur Qualitätsbewertung medizinischer Internetinformationen<br />

Im Jahr 2006 hat die Europäische Union ein För<strong>der</strong>projekt zur „Teilautomatisierung <strong>der</strong><br />

Qualitätsbewertung von medizinischen Informationen aus dem Internet“ begonnen.<br />

Unter <strong>der</strong> Bezeichnung MedIEQ (Quality Labelling of Medical Web Content using Multilingual<br />

Information Extraction) arbeiteten Experten aus sieben europäischen Län<strong>der</strong>n<br />

zwischen Januar 2006 und Dezember <strong>2008</strong> an <strong>der</strong> Umsetzung dieses Vorhabens. Das<br />

ÄZQ war deutscher Partner in diesem Projekt.<br />

Innerhalb des MedIEQ-Projekts wurde ein System entwickelt, das – teilautomatisiert –<br />

die Bewertung und Beschreibung medizinischer Informationen im Internet anhand<br />

festgelegter Qualitätskriterien unterstützt. Dieses als AQUA (Assisting Quality Assessment<br />

System) bezeichnete System kann von Experten genutzt werden, die sich mit <strong>der</strong><br />

Qualitätsbewertung von medizinischen Informationen im Internet beschäftigen.<br />

4<br />

233


Das ÄZQ hat in Zusammenarbeit mit dem spanischen Projektpartner Web Mèdica<br />

Acreditada (WMA) eine Evaluation des Systems im Hinblick auf die Benutzerfreundlichkeit<br />

und Präzision durchgeführt. Die Evaluation erfolgte in zwei Schritten. In einem<br />

ersten Schritt wurde ein Prototyp zur teilautomatisierten Qualitätsbewertung entwickelt.<br />

Im zweiten Schritt wurde evaluiert, welche Präzision bei <strong>der</strong> automatischen<br />

Erkennung von medizinischen Informationen erreicht werden kann und wie hoch <strong>der</strong><br />

Aufwand <strong>der</strong> manuellen Nachbearbeitung durch den Informationsbewerter ist. Die<br />

Ergebnisse <strong>der</strong> Evaluation sind vielversprechend, konkreter Verbesserungsbedarf konnte<br />

identifiziert werden. Geplant ist, AQUA in weiteren Sprachen anzubieten und weiterzuentwickeln.<br />

Ein Folgeprojekt wird im Laufe des Jahres 2009 beantragt.<br />

Ausführliche Informationen unter<br />

www.medieq.org und www.medieq.org/drmed<strong>2008</strong>/files/DrMED<strong>2008</strong>_09.pdf<br />

4.6.6 Qualität in <strong>der</strong> Medizin/Patientensicherheit<br />

Patientensicherheit und Risikomanagement<br />

Das ÄZQ ist seit 2001 im Bereich „Patientensicherheit/Fehler in <strong>der</strong> Medizin“ tätig. Zu<br />

diesem Thema wurde <strong>der</strong> Expertenkreis „Patientensicherheit“ eingerichtet, <strong>der</strong> seit 2001<br />

regelmäßig tagt.<br />

Mitglie<strong>der</strong> des ÄZQ-Expertenkreises Patientensicherheit s. <strong>Kapitel</strong> 13, S. 544.<br />

Darüberhinaus existiert eine enge Zusammenarbeit mit dem Aktionsbündnis Patientensicherheit<br />

(APS), zu dessen Mitglie<strong>der</strong>n das ÄZQ gehört.<br />

Im Berichtszeitraum lagen die Arbeitsschwerpunkte in folgenden Themenbereichen:<br />

– Fehlerberichts- und Lernsystem CIRSmedical.de;<br />

– Weiterentwicklung des Forums Patientensicherheit des ÄZQ;<br />

– Nationale und internationale Kooperationen;<br />

– Trainingsangebote im Bereich Patientensicherheit;<br />

– Fortbildungskonzept Patientensicherheit.<br />

Die Arbeitsergebnisse fließen in die Weiterentwicklung des ÄZQ-Informationsdienstes<br />

www.forum-patientensicherheit.de und in die gesundheitspolitischen Stellungnahmen<br />

<strong>der</strong> ÄZQ-Träger ein.<br />

Fehlerberichts- und Lernsystem CIRSmedical.de<br />

Das Fehlerberichts- und Lernsystem CIRSmedical.de wurde als Projekt <strong>der</strong> KBV initiiert<br />

und in ein gemeinsames Programm von KBV und BÄK, organisiert durch das ÄZQ,<br />

umgewandelt.<br />

Im Berichtszeitraum wurde ein Fachbeirat gebildet, dessen konstituierende Sitzung am<br />

5. Mai <strong>2008</strong> stattgefunden hat. Aufgabe <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> ist es, in CIRSmedical.de eingegangene<br />

Berichte ggf. weitergehend zu analysieren und fachliche Kommentare bzw.<br />

234


Hilfestellungen zu geben. Bisher haben 38 medizinische Fachgesellschaften und<br />

Berufsverbände (auch nichtärztliche) ihre Teilnahme zugesagt und mehr als 50 Experten<br />

benannt. Ferner gibt es eine enge Zusammenarbeit mit den Gutachter- und Schlichtungsstellen<br />

<strong>der</strong> Ärztekammern, <strong>der</strong> Stiftung Patientensicherheit (Schweiz) und dem<br />

APS.<br />

Konkrete Implementierungskooperationen von eigenständigen, mit CIRSMedical.de<br />

verlinkten Critical Incident Reporting Systems (CIRS), mit den Ärztekammern Berlin<br />

und Westfalen-Lippe sowie dem Berufsverband <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> und Jugendärzte wurden<br />

vorbereitet. Zu Jahresbeginn 2009 werden diese Modellprojekte starten.<br />

Mit <strong>der</strong> Deutschen Gesellschaft für Chirurgie, die ein eigenes CIRS betreibt, und <strong>der</strong><br />

Gesellschaft für Risiko-Beratung (GRB), die in ca. 150 Klinken lokale CIRS implementiert<br />

hat, wurden Kooperationsvereinbarungen zur strategischen und inhaltlichen<br />

Arbeit sowie zur Datenvernetzung vereinbart; entsprechende Anfragen zur Kooperation<br />

wurden auch durch die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und lntensivmedizin<br />

(DGAI) gestellt.<br />

Ferner fanden Gespräche bezüglich weiterer Modellprojekte für die weitere Verbreitung<br />

von CIRS auf den verschiedenen Ebenen statt, u. a. mit ambulanten Ärztenetzen,<br />

Berufsverbänden, Ärztekammern, Fachgesellschaften und Kliniken. Gegenstand dieser<br />

letzteren Kooperation ist es, die Nutzung von Berichten aus CIRSmedical.de auf eine<br />

breitere Basis zu stellen und die Bedeutung dieser Berichte für das Qualitätsmanagement<br />

und die Patientensicherheit weiter zu nutzen.<br />

Forum Patientensicherheit<br />

Das Informationsforum Patientensicherheit <strong>der</strong> Ärzteschaft besteht seit 2002 und ist<br />

seit 2006 unter www.forum-patientensicherheit.de zugänglich. Das Webangebot des<br />

Patientensicherheitsforums besteht aus Inhalten zu Patientensicherheit, Behandlungsfehlern,<br />

Fehlerprävention, CIRSmedical.de, Service, Diskussionsforum, Glossar &<br />

FAQs. Der Newsletter Patientensicherheit des Forums erschien im Berichtszeitraum<br />

sechs Mal.<br />

Nationale und internationale Kooperationen<br />

Die ärztliche Versorgung<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Aktionsbündnis Patientensicherheit<br />

Mitarbeiter des ÄZQ waren im Berichtszeitraum an Arbeitsgruppen des APS beteiligt<br />

(AG CIRS im Krankenhaus, AG Patientenidentifikation, AG Behandlungsfehlerregister,<br />

AG Informieren – Beraten – Entscheiden). Die dabei entwickelten Veröffentlichungen<br />

(z. B. „Aus Fehlern lernen“) sind über die Internetseite des APS unter www.aktions<br />

buendnis-patientensicherheit.de zugänglich.<br />

WHO-Projekt „High 5s”<br />

Das internationale Projekt „High 5s“ <strong>der</strong> World Alliance for Patient Safety (Organisation<br />

durch WHO Collaborating Centre on Patient Safety: Joint Commission und Joint Commission<br />

International JCI, För<strong>der</strong>ung u. a. durch den Commonwealth Fund), hat sich<br />

4<br />

235


zum Ziel gesetzt, standardisierte Handlungsempfehlungen (SOPs) zur Verbesserung<br />

<strong>der</strong> Patientensicherheit in jeweils zehn Krankenhäusern <strong>der</strong> beteiligten Staaten einzuführen<br />

(Pilottest) und diese Implementierung zu begleiten bzw. zu evaluieren. Im<br />

Anschluss an das Projekt sollen die Handlungsempfehlungen möglichst flächendeckend<br />

eingeführt werden, um dadurch die Patientensicherheit zu verbessern.<br />

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) trat 2007 an das ÄZQ und das APS heran<br />

mit <strong>der</strong> Bitte um Unterstützung bei <strong>der</strong> Konzeption einer Studie zur Übertragung<br />

des Projekts High 5s auf Deutschland. Das Projekt startete Ende 2007 im ÄZQ.<br />

Im Berichtszeitraum erfolgte die Identifizierung eines Pools von interessierten Kliniken,<br />

die Organisation eines Workshops für diese Krankenhäuser und die Entwicklung,<br />

Disseminierung sowie Auswertung eines Fragebogens für diese Krankenhäuser, um<br />

einen Eindruck über ihre Strukturen und Teilnahmevoraussetzungen zu erhalten.<br />

Mitarbeiter des ÄZQ sowie eine Vertreterin des zuständigen Referats des BMG nahmen<br />

in Repräsentation Deutschlands an den zwei im Jahr <strong>2008</strong> abgehaltenen Sitzungen <strong>der</strong><br />

Steuergruppe des Projekts teil. In den Sitzungen wurden <strong>der</strong> aktuelle Stand des Projekts<br />

auf internationaler Ebene diskutiert sowie weitere Schritte beschlossen.<br />

Während <strong>der</strong> Sitzungen wurde eine Neustrukturierung <strong>der</strong> bis dahin vorhandenen<br />

Arbeitsgruppen bzw. Neugründung von Arbeitsgruppen zur Weiterentwicklung des<br />

Projekts beschlossen, entsprechend dem bei diesen Sitzungen vereinbarten Projektrahmen<br />

und neu identifizierten Schwerpunkten. An den vorbereitenden Arbeiten zur Neukonzeption<br />

des Projekts waren zwei Mitarbeiter des ÄZQ beteiligt, die auch insbeson<strong>der</strong>e<br />

an allen Arbeitsgruppen und Telekonferenzen teilnahmen.<br />

Das ÄZQ wird dem BMG Anfang 2009 einen Abschlussbericht zum Vorprojekt vorlegen,<br />

auf dessen Grundlage über die weitere Teilnahme Deutschlands am internationalen<br />

Projekt entschieden werden soll.<br />

Im Falle einer Teilnahme Deutschlands am Projekt soll im Jahr 2009 mit <strong>der</strong> Rekrutierung<br />

<strong>der</strong> teilnehmenden Krankenhäuser und <strong>der</strong> Implementierung <strong>der</strong> SOPs begonnen<br />

werden.<br />

Weitere internationale Kooperationen <strong>2008</strong><br />

Fortbildungsangebote im Bereich Patientensicherheit<br />

Mitarbeiter des ÄZQ referierten bei verschiedenen nationalen Veranstaltungen zum<br />

Thema Patientensicherheit/Fehlerberichtssysteme.<br />

Fortbildungskonzept Patientensicherheit<br />

Das fertig gestellte ÄZQ-Fortbildungskonzept Patientensicherheit wurde Ende <strong>2008</strong> in<br />

die Reihe <strong>der</strong> „Texte und Materialien zur Fort- und Weiterbildung“ <strong>der</strong> BÄK aufgenommen.<br />

Der Druck <strong>der</strong> Publikation ist für das erste Quartal 2009 geplant.<br />

236


Die ärztliche Versorgung<br />

Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung durch den Arzt (Q-M-A)<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Seit 2002 stellt das ÄZQ ein Informationsangebot zum Qualitätsmanagement in <strong>der</strong><br />

ambulanten Versorgung („Q-M-A“) zur Verfügung, sowohl als Internetversion (www.<br />

q-m-a.de/q-m-a) als auch in Form des „Kompendiums Q-M-A“ im Deutschen Ärzte-Verlag,<br />

Köln. Das Internetangebot befindet sich <strong>der</strong>zeit in Überarbeitung. Die dritte Neuauflage<br />

des „Kompendiums Q-M-A“ erschien im vierten Quartal <strong>2008</strong>.<br />

Inhalte <strong>der</strong> dritten Auflage des Kompendiums Q-M-A:<br />

– Definitionen und Konzepte des Qualitätsmanagements<br />

– Qualitätsmanagement aus Sicht <strong>der</strong> Patienten<br />

– Eckpunkte des Qualitätsmanagements in <strong>der</strong> Arztpraxis<br />

– Übersicht über QM-Methoden und -Instrumente<br />

– Qualitätszirkel<br />

– Leitlinien und Qualitätsmanagement<br />

– Qualitätskriterien und Qualitätsindikatoren<br />

– Fehlermanagement<br />

– Audit/Visitation<br />

– Externe, vergleichende Verfahren; Benchmarking<br />

– QM-Darlegungs-/Zertifizierungssysteme<br />

– Rechtlicher Rahmen des Qualitätsmanagements<br />

– Zukunft des Qualitätsmanagements in <strong>der</strong> ambulanten ärztlichen Versorgung<br />

– Glossar<br />

– Checkliste Q-M-A<br />

– Patientenfragebogen für die ambulante Versorgung<br />

Neu in <strong>der</strong> dritten Auflage sind Inhalte zu folgenden Themen:<br />

– Integrierte Versorgung, Medizinische Versorgungszentren (MVZ)<br />

– Kriterien bei Disease-Management-Programmen (DMP)<br />

– Zertifizierung in <strong>der</strong> ambulanten Versorgung<br />

– Stiftung Praxissiegel<br />

– Nationale VersorgungsLeitlinien (NVL)<br />

– Qualitätsmanagement des G-BA<br />

– Telematik<br />

4<br />

237


4.6.7 Außendarstellung des ÄZQ<br />

Internetangebote des ÄZQ<br />

www.aezq.de<br />

Abbildung 4: Screenshot <strong>der</strong> Intro-Seite von www.aezq.de<br />

Newsletter<br />

Das ÄZQ veröffentlicht in regelmäßigen Abständen verschiedene elektronische Newsletter.<br />

Hierzu gehören <strong>der</strong> Informations-Newsletter des ÄZQ sowie die themenbezogenen<br />

Service-Newsletter „Effekte von Leitlinien“ und „Patientensicherheit“.<br />

Informations-Newsletter des ÄZQ<br />

Der Informations-Newsletter des ÄZQ gibt regelmäßig einen Überblick über den Stand<br />

<strong>der</strong> am ÄZQ bearbeiteten Projekte und informiert themenbezogen über interessante<br />

Entwicklungen sowie organisatorische Belange. Je<strong>der</strong> ÄZQ-Newsletter erscheint in<br />

elektronischer Form, wird per Email an die Abonnenten verschickt und ist über die<br />

Website des ÄZQ verfügbar. Interessierte können den Newsletter je<strong>der</strong>zeit abonnieren<br />

und auch wie<strong>der</strong> abbestellen.<br />

Zum ÄZQ-Newsletter: www.aezq.de/aktuelles/newsletterseite/view<br />

238


Service-Newsletter des ÄZQ<br />

Newsletter „Effekte von Leitlinien“<br />

Als einen beson<strong>der</strong>en Service für Leitlinienentwickler und Anwen<strong>der</strong> hat das ÄZQ<br />

einen webbasierten interaktiven Online-Newsletter eingerichtet. Monatlich werden<br />

nach festgelegten Kriterien Publikationen zum Thema „Effekte o<strong>der</strong> Effektivität o<strong>der</strong><br />

Evaluation von Leitlinien“ aus einem Pool von ca. 100 unter Medline neu erschienenen<br />

Arbeiten ausgewählt. Sie werden sowohl inhaltlich als auch methodisch kommentiert<br />

und auf <strong>der</strong> Website www.news.leitlinien.de veröffentlicht.<br />

Der Newsletter „Effekte von Leitlinien“ informiert im monatlichen Turnus über aktuelle<br />

Entwicklungen auf dem Gebiet <strong>der</strong> Methodenentwicklung im Bereich medizinischer<br />

Leitlinien, vor allem im Hinblick auf die Fragen <strong>der</strong> Effekte von Leitlinien im „realen<br />

Leben“, also in <strong>der</strong> gelebten Krankenversorgung. Darüber hinaus – und im Unterschied<br />

zu einem „normalen“ Newsletter, <strong>der</strong> lediglich per Email versendet wird – besteht für<br />

alle Abonnenten die Möglichkeit, sich auf <strong>der</strong> Webseite in die wissenschaftliche Diskussion<br />

aktiv einzubringen. Zu allen eingestellten Artikeln und Artikel-Kommentaren können<br />

Sie als Leser eigene Kommentare anfügen.<br />

Zum Newsletter „Effekte von Leitlinien“: www.news.leitlinien.de/newsletter-abonnieren<br />

Newsletter „Patientensicherheit“<br />

Über aktuelle Themen, nationale und internationale Entwicklungen und relevante Literatur<br />

zum Thema Patientensicherheit informiert <strong>der</strong> Newsletter „Patientensicherheit“,<br />

<strong>der</strong> monatlich einmal erscheint.<br />

Zum Newsletter „Patientensicherheit“: www.forum-patientensicherheit.de/service/<br />

newsletter<br />

Pressemitteilungen<br />

Die ärztliche Versorgung<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Über die Arbeit des ÄZQ und seiner Kooperationspartner wird regelmäßig über Pressemeldungen<br />

sowohl die Fachöffentlichkeit als auch die interessierte Öffentlichkeit informiert.<br />

Für Fragen, die für die Fachöffentlichkeit und die Patientenselbsthilfe von Relevanz<br />

sind, werden Presseinformationen über einen eigenen und kontinuierlich gepflegten<br />

Mailverteiler herausgegeben. Dieser Mailverteiler erreicht: Das Deutsche Ärzteblatt;<br />

Ärzteblätter und KV Mitteilungsblätter; Pressestellen von KBV, BÄK, LÄK und KVen;<br />

Webmaster von BÄK, LÄK, KBV, KVen; alle Partner im Programm für NVL; Patientenforum,<br />

Patientenselbsthilfe; AWMF; Medizinische Fachzeitschriften; EbM Mailverteiler;<br />

Mitglie<strong>der</strong> des G-BA.<br />

Ergebnisse <strong>der</strong> Arbeit des ÄZQ, die auch und gerade für die interessierte Öffentlichkeit<br />

relevant sind, werden über den Informationsdienst Wissenschaft (IDW) einem großen<br />

Abonnentenkreis von Medizinjournalisten zugänglich gemacht.<br />

4<br />

239


Zeitschrift für Evidenz, Fortbildung und Qualität im Gesundheitswesen (ZEFQ)<br />

Das Organ des ÄZQ ist die Zeitschrift für Evidenz, Fortbildung und Qualität im<br />

Gesundheitswesen (ZEFQ). Schriftleiter ist <strong>der</strong> Leiter des ÄZQ. Die redaktionelle Leitung<br />

<strong>der</strong> ZEFQ erfolgte im Berichtsjahr wie<strong>der</strong>um durch Babette Bürger.<br />

Im Laufe des Jahres <strong>2008</strong> haben sich noch weitere drei Organisationen entschlossen, die<br />

ZEFQ als offizielles Publikationsorgan zu nutzen, so dass sie jetzt das Organ <strong>der</strong> folgenden<br />

Organisationen ist:<br />

– Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft (AkdÄ)<br />

– Arbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften<br />

(AWMF),<br />

– Ärztliches Zentrum für Qualität in <strong>der</strong> Medizin (ÄZQ),<br />

– BQS Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung gGmbH,<br />

– Deutsches Cochrane Zentrum (DCZ),<br />

– Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI),<br />

– Deutsches Netzwerk Evidenzbasierte Medizin (DNEbM),<br />

– Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA),<br />

– Gesellschaft für Qualitätsmanagement in <strong>der</strong> Gesundheitsversorgung e. V.,<br />

– Guidelines International Network (G-I-N),<br />

– Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG),<br />

– Kaiserin-Friedrich-Stiftung (KFS) und<br />

– Schweizerische Gesellschaft für Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen<br />

(SQMH).<br />

Die Vielzahl <strong>der</strong> Herausgeberorganisationen und damit <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> im Herausgebergremium<br />

machte eine Neuorganisation dieses Gremiums notwendig. So hat <strong>der</strong><br />

Schriftleiter Günter Ollenschläger mit Heinrich Geidel, Dresden, und Heiner Raspe,<br />

Lübeck, zwei Stellvertreter erhalten.<br />

Die weiteren Mitglie<strong>der</strong> des Herausgebergremiums sind (in alphabetischer Reihenfolge):<br />

Gerd Antes, Freiburg, Axel Ekkernkamp, Berlin/Greifswald, Albrecht Encke, Frankfurt/Main,<br />

Jürgen Hammerstein, Berlin, Marc-Anton Hochreutener, Zürich, Wolf-<br />

Dieter Ludwig, Berlin, Matthias Perleth, Siegburg, Peter T. Sawicki, Köln, Michael<br />

Schopen, Köln, Peter Schrä<strong>der</strong>, Düsseldorf, Hans-Joachim Schubert, Witten.<br />

Vorabveröffentlichung in Science Direct<br />

Mit Beginn des 102. Jahrganges (<strong>2008</strong>) wurden alle Manuskripte, die zur Publikation<br />

angenommen, auskorrigiert, aber noch nicht gedruckt sind, als „Article in Press“ – versehen<br />

mit dem Zusatz: „In Press, Corrected Proof“ – vorab als pdf in Science Direct<br />

publiziert. Sie sind damit sehr rasch entsprechend zitierfähig.<br />

Mit Beginn des 103. Jahrgangs (2009) werden nun auch alle Manuskripte, die für<br />

Schwerpunkthefte vorgesehen sind, sobald sie nach Durchlauf des Peer-Review-Verfahrens<br />

zur Publikation angenommen worden sind, in dieser Datenbank vorab veröffentlicht.<br />

Dies ist unabhängig vom Erscheinungstermin des Schwerpunktheftes.<br />

240


Folgende Schwerpunkhefte sind im Berichtsjahr erschienen:<br />

– 1/<strong>2008</strong> Seltene Erkrankungen – Umgang mit Unsicherheit<br />

– 2/<strong>2008</strong> Health Technology Assessment: Mehr als die Bewertung von Kosten und Nutzen?<br />

– 3/<strong>2008</strong> Medizinrechtliche Probleme am Ende des Lebens<br />

– 4/<strong>2008</strong> IQWiG-Herbstsymposium 2007<br />

– 5/<strong>2008</strong> Fortbildung und Qualität im ambulanten Sektor<br />

– 6/<strong>2008</strong> Bestimmung von Behandlungszielen in Zeiten von Patientenpartizipation<br />

und multifaktoriell definierten Gesamtrisiken<br />

– 7/<strong>2008</strong> Shared Decision-making in Health Care<br />

– 8/<strong>2008</strong> 10 Jahre Deutsches Cochrane Zentrum<br />

– 9/<strong>2008</strong> Spezielle Risiken ärztlichen Handelns<br />

– 10/<strong>2008</strong> Professionalisierung <strong>der</strong> medizinischen Ausbildung.<br />

Veröffentlichungen<br />

Die ärztliche Versorgung<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

ÄZQ-Schriftenreihe<br />

Seit 1998 existiert die „äzq Schriftenreihe“ (bis 2003: „Schriftenreihe des Ärztlichen<br />

Zentrums für Qualität in <strong>der</strong> Medizin“). Bisher sind 35 Bände erschienen. Eine Auflistung<br />

<strong>der</strong> äzq Schriftenreihe befindet sich unter www.aezq.de/publikationen/<br />

0index/schriftenreihe/view.<br />

Einen Überblick über die Veröffentlichungen <strong>2008</strong> des ÄZQ gibt die Liste im <strong>Kapitel</strong> 13<br />

des vorliegenden <strong>Tätigkeitsbericht</strong>s auf S. 445 f.<br />

4<br />

241


242


5. Wissenschaft und Forschung<br />

5.1 Transplantationsmedizin<br />

5.1.1 Ständige Kommission Organtransplantation<br />

Wissenschaft und Forschung<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Die Ständige Kommission Organtransplantation hat unter dem Vorsitz von Prof. Dr. jur.<br />

Lilie im Berichtsjahr fünfmal im Plenum getagt sowie zahlreiche Arbeitsgruppensitzungen<br />

zu verschiedenen Problembereichen veranlasst.<br />

Im Vor<strong>der</strong>grund <strong>der</strong> Kommissionsarbeiten standen die Weiterentwicklung <strong>der</strong> bisherigen<br />

Richtlinien zur Wartelistenführung und Organvermittlung nach § 16 Abs. 1 Nrn. 2<br />

und 5 des Transplantationsgesetzes (TPG), Fragen <strong>der</strong> Organspende und -transplantation<br />

auf europäischer Ebene und Fragen <strong>der</strong> Gewebemedizin.<br />

Zu den bestehenden Richtlinien hat die Ständige Kommission inhaltliche Än<strong>der</strong>ungen<br />

und Erweiterungen für folgende Bereiche erarbeitet:<br />

– Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Richtlinien für die Organvermittlung zur Lebertransplantation<br />

Diese Än<strong>der</strong>ungen betreffen im Einzelnen die<br />

a) matchMELD-Standardkriterien (Standard Exceptions) [<strong>Kapitel</strong> II, Abschnitt<br />

1.2.2.2., Tab. 3],<br />

b) Regelungen zur Leberallokation bei Kin<strong>der</strong>n und Jugendlichen sowie<br />

c) Regelungen zur Leberteiltransplantation.<br />

zu a) Der MELD-Score, <strong>der</strong> sich aus drei Laborwerten berechnet (sog. labMELD), ist ein<br />

Maß für die Wahrscheinlichkeit, dass Patienten im Endstadium einer Lebererkrankung<br />

innerhalb von drei Monaten auf <strong>der</strong> Warteliste versterben. Das objektive<br />

Modell ist für die Mehrzahl <strong>der</strong> Lebererkrankungen, die letztlich eine Transplantation<br />

erfor<strong>der</strong>n, anwendbar. Bei einem kleinen Teil <strong>der</strong> Patienten drückt <strong>der</strong><br />

labMELD die Dringlichkeit <strong>der</strong> Transplantation nicht adäquat aus. Diesen Patienten<br />

wird auf Antrag ein MELD-Score zugewiesen (sog. matchMELD), <strong>der</strong> sich aus<br />

standardisierten Ausnahmekriterien (Standard Exceptions, SE) ergibt. Zusätzlich<br />

wurde ein Auditverfahren eingeführt, das für sogenannte Non-Standard-Exceptions<br />

(NSE), die we<strong>der</strong> vom labMELD noch vom matchMELD ausreichend abgebildet<br />

werden, eine zusätzliche kritische Prüfung <strong>der</strong> Dringlichkeit einer Lebertransplantation<br />

ermöglicht.<br />

Vor diesem Hintergrund hat sich im Januar <strong>2008</strong> eine Expertenkonferenz mit verschiedenen<br />

Krankheitsbil<strong>der</strong>n befasst, die in den bisherigen SE nicht aufgeführt<br />

sind o<strong>der</strong> än<strong>der</strong>ungsbedürftig scheinen und wie<strong>der</strong>holt als NSE beantragt wurden<br />

(z. B. Morbus Osler, Primär Sklerosierende Cholangitis). Die Ergebnisse dieser<br />

5<br />

243


Konferenz wurden zunächst in <strong>der</strong> Diskussion mit den an<strong>der</strong>en Mitgliedstaaten<br />

des ET-Verbunds und anschließend in <strong>der</strong> Facharbeitsgruppe <strong>der</strong> Ständigen Kommission<br />

Organtransplantation konkretisiert. Der Richtlinienentwurf wurde nach<br />

zwei Lesungen durch die Ständige Kommission Organtransplantation einstimmig<br />

befürwortet. Die entsprechenden Richtlinienän<strong>der</strong>ungen sind am 20.09.<strong>2008</strong><br />

in Kraft getreten.<br />

zu b) Die in die Berechnung des MELD-Scores eingehenden Normwerte für Bilirubin<br />

und Kreatinin weichen für Jugendliche und insbeson<strong>der</strong>e für Kin<strong>der</strong> von den entsprechenden<br />

Werten für Erwachsene ab. Aufgrund <strong>der</strong> nach den Richtlinien<br />

erfor<strong>der</strong>lichen Priorisierung erfolgte deshalb bei Kin<strong>der</strong>n unter 12 Jahren die<br />

Allokation bislang mittels eines matchMELD-Scores. Bei Jugendlichen zwischen<br />

12 und 16 Jahren erfolgte die Allokation hingegen nach dem labMELD. Mittlerweile<br />

hat sich aber gezeigt, dass unter den gegebenen Umständen Jugendliche im<br />

Alter zwischen 12 und 16 Jahren im Vergleich zu Kin<strong>der</strong>n einerseits und zu<br />

Erwachsenen an<strong>der</strong>erseits durch die MELD-basierte Allokation benachteiligt werden.<br />

Daher wurde dem innerhalb des ET-Verbunds konsentierten Vorschlag<br />

gefolgt und die bisherige Priorisierung für Kin<strong>der</strong> unter 12 Jahre ausgeweitet auf<br />

Jugendliche zwischen 12 und 16 Jahren. Damit soll für die Gruppe <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> und<br />

Jugendlichen unter 16 Jahren eine Transplantation in aller Regel innerhalb von<br />

drei Monaten ermöglicht werden. Der Richtlinienentwurf wurde nach zwei<br />

Lesungen durch die Ständige Kommission Organtransplantation einstimmig<br />

befürwortet. Die entsprechenden Richtlinienän<strong>der</strong>ungen sind am 28.06.<strong>2008</strong> in<br />

Kraft getreten.<br />

zu c) Mit den Richtlinienän<strong>der</strong>ungen soll Klarheit hinsichtlich <strong>der</strong> Vermittlungswege<br />

für die unterschiedlichen Leberteile hergestellt werden.<br />

244<br />

Grundsätzlich ist <strong>der</strong> asymmetrische Lebersplit vom symmetrischen Lebersplit zu<br />

unterscheiden.<br />

Beim asymmetrischen Lebersplit wird die Leber in einen linkslateralen Lappen<br />

und einen erweiterten rechten Lappen geteilt. Der linkslaterale Lappen eignet sich<br />

für ein Kind als Empfänger; <strong>der</strong> erweiterte rechte Lappen kann wie ein vollständiges<br />

Organ einem Erwachsenen alloziert werden. Um die vorhandenen postmortalen<br />

Leberspenden möglichst optimal zu nutzen, soll sich <strong>der</strong> Vermittlungsweg<br />

künftig nach dem primären Empfänger richten. Das heißt: Ist bei geplanter Teilung<br />

<strong>der</strong> primäre Empfänger ein Kind, werden beide Leberteile im Regelverfahren<br />

vermittelt. Ist hingegen <strong>der</strong> primäre Empfänger ein Erwachsener, wird nachfolgend<br />

<strong>der</strong> linkslaterale Lappen nach den Regeln des modifizierten bzw. beschleunigten<br />

Verfahrens an ein Kind vermittelt.<br />

Beim symmetrischen Lebersplit wird die Leber in den anatomisch rechten und<br />

den anatomisch linken Lappen geteilt. Sie eignen sich für Erwachsene als Empfänger,<br />

sind aber u. U. in ihrer Funktion eingeschränkt. Das heißt: Bei geplanter<br />

Teilung einer im Regelverfahren vermittelten Leber im Sinne eines symmetrischen<br />

Lebersplits wird <strong>der</strong> jeweils verbleibende Lappen nachfolgend nach den<br />

Regeln des modifizierten und beschleunigten Verfahrens vermittelt. Der Richtlinienentwurf<br />

wurde nach zwei Lesungen durch die Ständige Kommission Organ-


Wissenschaft und Forschung<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

transplantation einstimmig befürwortet. Die entsprechenden Richtlinienän<strong>der</strong>ungen<br />

sind am 28.06.<strong>2008</strong> in Kraft getreten.<br />

Die aktuellen Richtlinien sind abrufbar unter www.bundesaerztekammer.de/down<br />

loads/RiliOrga<strong>2008</strong>0628d.pdf.<br />

Mit <strong>der</strong> Klärung beson<strong>der</strong>er Fragen im Zusammenhang mit den Richtlinien nach<br />

§ 16 TPG waren folgende Arbeitsgruppen befasst:<br />

– Ad-hoc-Arbeitsgruppe „MELD“<br />

Die Ad-hoc-Arbeitsgruppe hat die oben aufgeführten Richtlinienän<strong>der</strong>ungen für die<br />

Organvermittlung zur Lebertransplantation erarbeitet. In dieser Arbeitsgruppe werden<br />

auch die Ergebnisse einer Expertenkonferenz vom November <strong>2008</strong> beraten, <strong>der</strong>en<br />

Schwerpunkte die Ein-Jahres-Überlebensraten nach Einführung des MELD-Scores<br />

sowie Fragen <strong>der</strong> Transplantation von Kin<strong>der</strong>n und <strong>der</strong> Split-Leber-Transplantation<br />

waren.<br />

– Arbeitsgruppe „Datenaustausch gemäß <strong>der</strong> Richtlinie nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4<br />

TPG“<br />

Die Arbeitsgruppe wurde ursprünglich eingesetzt, um die Richtlinie nach § 16 Abs. 1<br />

Satz 1 Nr. 4 a) und b) TPG – Medizinische Beurteilung von Organspen<strong>der</strong>n und Konservierung<br />

von Spen<strong>der</strong>organen – auf etwaigen Än<strong>der</strong>ungsbedarf im Hinblick auf die<br />

Datenflüsse in <strong>der</strong> Transplantationsmedizin zu prüfen. Die bislang nur grundsätzlich<br />

erörterten Maßnahmen zur Verbesserung <strong>der</strong> Dokumentationsvollständigkeit im<br />

Bereich <strong>der</strong> Organtransplantation sollen im Frühjahr 2009 fortgesetzt werden. Die<br />

grundsätzliche Bedeutung dieser Thematik hat sich auch in den Beratungen <strong>der</strong> Auftraggeber<br />

<strong>der</strong> Verträge nach §§ 11 und 12 TPG zur Vereinbarung über die jährlichen<br />

<strong>Tätigkeitsbericht</strong>e <strong>der</strong> Transplantationszentren durch die Deutsche Stiftung Organtransplantation<br />

nach § 11 Abs. 5 TPG wi<strong>der</strong>gespiegelt.<br />

– Arbeitsgruppe „För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Organspende“<br />

Die Arbeitsgruppe ist damit befasst, auch im Hinblick auf eine etwaige Novellierung des<br />

TPG Ursachen des Organmangels zu analysieren und mögliche Lösungsansätze zu entwickeln.<br />

Die in ihrer Sitzung sowie in den verschiedenen Unterarbeitsgruppen („Aufklärung<br />

<strong>der</strong> Bevölkerung“, „Spen<strong>der</strong>identifizierung im Krankenhaus“, „Gesundheitskarte“,<br />

„Lebendspende“, „Non-Heart-Beating-Donor“, „Fragen <strong>der</strong> Wi<strong>der</strong>spruchslösung“)<br />

erarbeiteten Ergebnisse wurden im Dezember <strong>2008</strong> zu einem ersten<br />

konsolidierten Meinungsbild zusammengeführt. Ziel ist es, ein Kondensat von Empfehlungen<br />

zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Organspende zu erarbeiten.<br />

– Arbeitsgruppe „Revision <strong>der</strong> Richtlinien nach § 16 Abs. 1 Nrn. 2 u. 5 TPG“<br />

Die Arbeitsgruppe beschäftigt sich in einem zweistufigen Verfahren mit <strong>der</strong> Gesamtüberarbeitung<br />

<strong>der</strong> Richtlinien nach § 16 Abs. 1 Nrn. 2 u. 5 TPG, in die auch die Ergebnisse<br />

<strong>der</strong> jeweiligen organspezifischen Arbeitsgruppen einfließen sollen. Der im<br />

Berichtszeitraum erarbeitete Mustervorschlag zur Vereinheitlichung <strong>der</strong> allgemeinen<br />

Grundsätze für die Aufnahme in die Warteliste zur Organtransplantation und für die<br />

5<br />

245


Vermittlung postmortal gespendeter Organe sowie <strong>der</strong> organspezifische Richtlinienteil<br />

zur Allokation von Spen<strong>der</strong>nieren wurden im November <strong>2008</strong> erörtert. Insgesamt ist<br />

eine baldige Neubekanntmachung <strong>der</strong> Gesamtrichtlinien geplant.<br />

– Arbeitsgruppe „Revision <strong>der</strong> Allokationsrichtlinien für die Nierentransplantation“<br />

s. Arbeitsgruppe „Revision <strong>der</strong> Richtlinien nach § 16 Abs. 1 Nrn. 2 u. 5 TPG“<br />

– Arbeitsgruppe „Thorakale Organe“<br />

Diese Arbeitsgruppe steht in engem Austausch mit <strong>der</strong> Organkommission „Herz/Lunge“<br />

<strong>der</strong> Deutschen Transplantationsgesellschaft und <strong>der</strong> Arbeitsgruppe „Thorakale<br />

Transplantation“ <strong>der</strong> Deutschen Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie.<br />

Beide Fachgesellschaften wollen sich zum Frühjahr 2009 auf einen gemeinsamen Vorschlag<br />

zu Weiterentwicklungsmöglichkeiten <strong>der</strong> Richtlinien für Organvermittlung thorakaler<br />

Spen<strong>der</strong>organe (Herz) verständigen. Danach werden die Beratungen in <strong>der</strong><br />

Arbeitsgruppe fortgesetzt.<br />

– Arbeitsgruppe „Qualität, Erfolg und Struktur“<br />

Die Arbeitsgruppe ist befasst mit Strukturfragen <strong>der</strong> Transplantationszentren und<br />

etwaigen davon abhängigen Qualitätsaspekten und Erfolgsaussichten in <strong>der</strong> Transplantationsmedizin.<br />

– Arbeitsgruppe „Revision <strong>der</strong> Allokationsrichtlinien für die Pankreastransplantation“<br />

Die Überarbeitung <strong>der</strong> Richtlinien für die Pankreastransplantation befindet sich in <strong>der</strong><br />

Arbeitsplanung zur Reform <strong>der</strong> Richtlinien nach § 16 Abs. 1 Nrn. 2 u. 5 TPG. Was die<br />

Inselzell-Transplantation betrifft, wird die Überarbeitung u. a. davon abhängen, ob<br />

Inselzellen wie bisher als vermittlungspflichtige Organe gemäß TPG behandelt werden<br />

sollen o<strong>der</strong> grundsätzlich von den Regelungen <strong>der</strong> EG-Verordnung 1394/2007 über Arzneimittel<br />

für neuartige Therapien erfasst werden. Nach dieser Verordnung sind biotechnologisch<br />

bearbeitete Gewebeprodukte aus Zellen o<strong>der</strong> Gewebe menschlichen<br />

Ursprungs Humanarzneimittel und unterliegen somit dem Arzneimittelgesetz (AMG).<br />

Näheres s. u. sowie unter Abschnitt 5.1.4.<br />

Regelungen an <strong>der</strong> Schnittstelle Gewebemedizin – Organtransplantation<br />

Die Ständige Kommission Organtransplantation hat sich positioniert zu offenen Fragen<br />

und Problemen bezüglich <strong>der</strong> simultanen Entnahme von Geweben und vermittlungspflichtigen<br />

Organen von postmortalen Spen<strong>der</strong>n. Der Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

ist in seiner Sitzung vom 26.09.<strong>2008</strong> den Empfehlungen <strong>der</strong> Ständigen Kommission<br />

Organtransplantation für „Regelungen an <strong>der</strong> Schnittstelle Gewebemedizin –<br />

Organtransplantation – Problemanalyse und Lösungsvorschläge“ gefolgt. Das Positionspapier<br />

arbeitet die in diesem sensiblen Bereich durch das Gewebegesetz entstandenen<br />

Unschärfen und Inkongruenzen auf und gibt für die einzelnen Problembereiche<br />

Empfehlungen. Damit soll insbeson<strong>der</strong>e mit Blick auf die Versorgung <strong>der</strong> betroffenen<br />

Patienten, aber auch auf die notwendige Rechtssicherheit für alle Beteiligten eine möglichst<br />

klare Orientierung geschaffen werden (vgl. www.bundesaerztekammer.de/down<br />

loads/PositionspapierGewebemedOrgantrans.pdf sowie Broschüre, kostenlos zu bestellen<br />

über die <strong>Bundesärztekammer</strong>, E-Mail: dezernat6@baek.de).<br />

246


Einsatz des Organ Care Systems (OCS) für Spen<strong>der</strong>herzen<br />

Nach einem Gespräch vom April <strong>2008</strong> zwischen Vertretern des Bundesministeriums für<br />

Gesundheit (BMG), <strong>der</strong> Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und dem GKV-Spitzenverband<br />

hatte das BMG „schnellstmöglich“ eine Ergänzung des Koordinierungsstellenvertrags<br />

nach § 11 TPG gefor<strong>der</strong>t, um das sogenannte Organ Care System (OCS) für<br />

die Transplantation von Spen<strong>der</strong>herzen zur Anwendung kommen zu lassen. In <strong>der</strong> Folge<br />

wurde hierzu eine fachlich kontroverse Diskussion in <strong>der</strong> Ständigen Kommission<br />

Organtransplantation geführt. Die Diskussion bezog sich u. a. auf die Fragen, welche<br />

Patienten nach gegenwärtigem Erkenntnisstand gegebenenfalls von diesem System<br />

medizinisch profitieren würden und ob das OCS zunächst nur von ausgewählten Herzzentren<br />

und ausschließlich für <strong>der</strong>en Patienten zur Anwendung gebracht werden soll.<br />

Da nach einer Stellungnahme <strong>der</strong> zuständigen Fachkommission <strong>der</strong> Deutschen Transplantationsgesellschaft<br />

bislang keine ausreichende systematische wissenschaftliche Evidenz<br />

für eine Verbesserung <strong>der</strong> Behandlungsergebnisse durch den Einsatz des OCS vorliegt<br />

und auch die Finanzierungslage (hohe Anschaffungs- und Einsatzkosten) unklar<br />

ist, sieht die Ständige Kommission Organtransplantation den Einsatz des OCS <strong>der</strong>zeit<br />

nicht als den aktuellen Stand <strong>der</strong> Erkenntnisse <strong>der</strong> medizinischen Wissenschaft entsprechend<br />

an. Nach Ansicht <strong>der</strong> Kommission sollten „zunächst Nachweise zum Nutzen<br />

des OCS durch weitere Studien erbracht werden […], bevor im Zusammenhang mit<br />

einer Feststellung des Standes <strong>der</strong> Erkenntnisse <strong>der</strong> medizinischen Wissenschaft über<br />

eine etwaige Einführung in die Regelversorgung beraten werden könne“.<br />

Verhandlungen zum ET-Jahresbudget<br />

Wissenschaft und Forschung<br />

Wie in den Vorjahren hat <strong>der</strong> Vorsitzende <strong>der</strong> Prüfungskommission und <strong>der</strong> Überwachungskommission<br />

für die <strong>Bundesärztekammer</strong> an den Verhandlungen zum Jahresbudget<br />

2009 <strong>der</strong> Stiftung Eurotransplant mitgewirkt. Die Vertragspartner konnten<br />

grundsätzliches Einvernehmen erzielen, sodass die Verhandlungen zum Jahresbeginn<br />

2009 abgeschlossen werden dürften. Damit wird <strong>der</strong> Rahmen für eine angemessene aufwandsbasierte<br />

Finanzierung <strong>der</strong> Organverteilung gebildet.<br />

17. Jahrestagung <strong>der</strong> Deutschen Transplantationsgesellschaft<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Auf <strong>der</strong> 17. Jahrestagung <strong>der</strong> Deutschen Transplantationsgesellschaft (DTG), die im<br />

November <strong>2008</strong> in Bochum stattfand, hat Prof. Dr. jur. Hans Lilie in einem Sachstandsbericht<br />

über die Arbeit <strong>der</strong> Ständigen Kommission Organtransplantation informiert.<br />

5<br />

247


Organspende und -transplantation in <strong>der</strong> Europäischen Union<br />

Der Bericht <strong>der</strong> Europäischen Kommission „On Organ Donation and Transplantation:<br />

Policy Actions at EU Level (2007/2210(INI))“ und die zugehörige Mitteilung „Organspende<br />

und -transplantation: Maßnahmen auf EU-Ebene“ (KOM (2007) 275 endg.) wurden<br />

vom Europäischen Parlament im April <strong>2008</strong> angenommen. Der Bericht setzt sich<br />

insbeson<strong>der</strong>e mit drei Fragestellungen auseinan<strong>der</strong>: erstens mit <strong>der</strong> Frage nach <strong>der</strong><br />

Sicherheit und Qualität von Organspenden, zweitens mit <strong>der</strong> Frage nach Möglichkeiten<br />

zur Behebung des Organmangels sowie drittens mit dem Thema Organhandel. Dazu<br />

fand im Januar <strong>2008</strong> eine erste Aussprache im Gesundheitsausschuss des Europäischen<br />

Parlaments statt. Da <strong>der</strong> Bericht die Tendenzen <strong>der</strong> EU-Mitteilung unterstützt, bleibt<br />

auch die kritische Haltung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> aus dem Jahr 2007 unverän<strong>der</strong>t.<br />

Anlässlich des Treffens <strong>der</strong> „Key Stakehol<strong>der</strong> Group on Organ Donation and Transplantation“<br />

und <strong>der</strong> dort diskutierten Detailfragen legte die EU-Kommission im Mai <strong>2008</strong><br />

einen Aktionsplan (2009 – 2015) und einen ersten Entwurf für eine EU-Richtlinie vor.<br />

Hierzu hat die <strong>Bundesärztekammer</strong> aufbauend auf ihren Äußerungen aus dem Vorjahr<br />

Ende Mai <strong>2008</strong> vorläufig Stellung genommen. Zwischenzeitlich sind die EU-Arbeitspapiere<br />

weiterentwickelt worden: Die Europäische Kommission hat zum einen das Draft<br />

Working Paper on a Quality and Safety Legal Framework on Donation, Procurement,<br />

Testing, Transport, Preservation, Transplantation and Characterisation of Human<br />

Organs und zum an<strong>der</strong>en das Draft Working Paper on an Action Plan on Organ Donation<br />

and Transplantation (2009-2015) vorgelegt. Der Richtlinienentwurf und <strong>der</strong><br />

Aktionsplan wurden Mitte Dezember <strong>2008</strong> von <strong>der</strong> EU-Kommission beraten und verabschiedet.<br />

Nach einer geplanten Befassung einer Arbeitsgruppe des EU-Ministerats im<br />

Januar 2009 soll <strong>der</strong> Richtlinienentwurf zur ersten Lesung ins Europäische Parlament<br />

eingebracht werden. In <strong>der</strong> Ständigen Kommission Organtransplantation besteht weiter<br />

eine grundsätzlich kritische Haltung gegenüber <strong>der</strong> geplanten EU-Richtlinie. Nach Auffassung<br />

<strong>der</strong> Kommission ist <strong>der</strong> Vorrang einzelstaatlicher Regelungen vor einer EU-weiten<br />

Harmonisierung gemäß Artikel 152 Abs. 5 EG-Vertrag für jede Maßnahme <strong>der</strong> EU-<br />

Kommission zu beachten. Deshalb sei mit unverän<strong>der</strong>t guten Gründen für die Spende<br />

und die medizinische Verwendung von Organen im EG-Vertrag eine Son<strong>der</strong>regelung<br />

festgeschrieben worden. Vor diesem Hintergrund sollte es zunächst einmal darum<br />

gehen, innerhalb <strong>der</strong> EU eine für alle Patienten vergleichbare transplantationsmedizinische<br />

Versorgung zu gewährleisten. Zu diesem Entwicklungsziel könnte die EU-Kommission<br />

u. a. durch begleitende Maßnahmen zur Angleichung <strong>der</strong> transplantationsmedizinischen<br />

Versorgungsbedingungen, beispielsweise durch För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Entwicklung<br />

einer leistungsfähigen Transplantationsmedizin insbeson<strong>der</strong>e in den Mitgliedstaaten<br />

ohne etablierte Organtransplantation, beitragen. Erst danach kann über die<br />

Möglichkeiten einer Harmonisierung nachgedacht werden. Ungeachtet dessen sollte<br />

dem Organmangel als wesentlichem Problem <strong>der</strong> transplantationsmedizinischen Versorgung<br />

u. a. durch EU-weite Öffentlichkeitsarbeit und För<strong>der</strong>programme unter Berücksichtigung<br />

<strong>der</strong> jeweils nationalen und kulturellen Beson<strong>der</strong>heiten begegnet werden.<br />

Eine EU-Initiative zur Organtransplantation sollte zur Steigerung <strong>der</strong> Spendebereitschaft<br />

motivieren und nicht das bislang Erreichte durch Überbürokratisierung in Frage<br />

stellen.<br />

248


Wissenschaft und Forschung<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Situation und Entwicklung <strong>der</strong> Transplantationsmedizin in Deutschland<br />

Symposium <strong>der</strong> CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur „För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Organspende“<br />

Die <strong>Bundesärztekammer</strong> wurde auf dieser Veranstaltung im Juni <strong>2008</strong>, an <strong>der</strong> auch<br />

mehrere Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Ständigen Kommission Organtransplantation teilgenommen<br />

haben, durch Prof. Dr. Christoph Fuchs vertreten. Im Mittelpunkt standen Fragen <strong>der</strong><br />

Verringerung des Organmangels und <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung des Meldeverhaltens <strong>der</strong> Krankenhäuser<br />

sowie <strong>der</strong> Organspende. In diesem Zusammenhang wurden u. a. Möglichkeiten<br />

und Grenzen <strong>der</strong> unterschiedlichen Einwilligungsformen erörtert.<br />

IGES-Umfrage zur Situation <strong>der</strong> Transplantationsmedizin 10 Jahre nach Inkrafttreten<br />

des Transplantationsgesetzes<br />

Die IGES Institut GmbH, Berlin, hat im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit<br />

eine Befragung zur Situation <strong>der</strong> Transplantationsmedizin in Deutschland durchgeführt.<br />

Die Befragung richtete sich an zahlreiche Institutionen und sachverständige<br />

Einzelpersonen. Der Gesamtfragenkatalog umfasste 132 Fragen; an die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

waren 58 Fragen gerichtet, die umfangreich schriftlich beantwortet wurden.<br />

Sie haben sich auf viele verschiedene Aspekte <strong>der</strong> Transplantationsmedizin und des<br />

Transplantationsrechts bezogen, berührten wesentlich die Arbeit <strong>der</strong> Ständigen Kommission<br />

Organtransplantation und betrafen die <strong>Bundesärztekammer</strong> als eine <strong>der</strong> drei<br />

Auftraggeberinnen <strong>der</strong> Verträge mit <strong>der</strong> Koordinierungsstelle und <strong>der</strong> Vermittlungsstelle.<br />

Die Umfrage war Grundlage für den zum Jahresende <strong>2008</strong> fälligen Bericht <strong>der</strong><br />

Bundesregierung an den Bundestag über die Empfehlungen zum TPG (vgl. BT-Drs.<br />

16/5443, s. S. 3 Buchstabe b) Ziff. III i. V. m. BT-Plenarbeschluss BR-Drs. 385/07). Der<br />

Bericht soll zum Jahreswechsel <strong>2008</strong>/2009 erscheinen.<br />

Wissenschaftliches Symposium zum Novellierungsbedarf des Transplantationsrechts<br />

in Deutschland<br />

Im November <strong>2008</strong> hat die <strong>Bundesärztekammer</strong> in Berlin ein zweitägiges wissenschaftliches<br />

Symposium zum Novellierungsbedarf des Transplantationsrechts in Deutschland<br />

veranstaltet. Anlass bildete die für die Ärzteschaft bestehende Aufgabe, sich kontinuierlich<br />

und grundlegend mit dem komplexen Themenfeld <strong>der</strong> medizinischen, ethischen<br />

und rechtlichen Aspekte <strong>der</strong> Transplantationsmedizin auseinan<strong>der</strong>zusetzen. Deshalb<br />

hatte sich <strong>der</strong> 110. Deutsche Ärztetag im Mai 2007 mit diesem Thema befasst und sich<br />

– insbeson<strong>der</strong>e angesichts des anhaltenden Mangels an Spen<strong>der</strong>organen – nachdrücklich<br />

dafür ausgesprochen, „wesentliche Fragen <strong>der</strong> Zell-, Gewebe- und Organtransplantation<br />

mit dem Ziel <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Transplantationsmedizin wissenschaftlich aufzuarbeiten“<br />

(DÄT-Drs. II-01: 4). Wesentliches Ziel des Symposiums war es, die Erfahrungen<br />

mit dem deutschen Transplantationsgesetz zu resümieren und unterschiedliche<br />

Einschätzungen von Wissenschaftlern, Praktikern und politischen Verantwortungsträgern<br />

zu diskutieren. Im Mittelpunkt <strong>der</strong> Veranstaltung stand <strong>der</strong> normative Rahmen<br />

des Transplantationsgeschehens, wie er mit dem Transplantationsgesetz von 1997<br />

geschaffen wurde. Vor diesem Hintergrund reflektierten Juristen, Mediziner, Philoso-<br />

5<br />

249


phen, Gesundheitspolitiker und Ökonomen auf dem Symposium Grundsatzfragen <strong>der</strong><br />

Regelung <strong>der</strong> Transplantationsmedizin in Deutschland, „Brennpunkte“ <strong>der</strong> Organspende<br />

und -allokation, Implikationen und Optionen des europäischen Rechts und Erwartungen<br />

für die Zukunft. Die Publikation <strong>der</strong> Beiträge ist für 2009 geplant. Die aus dieser<br />

Diskussion abzuleitenden Än<strong>der</strong>ungs- und Ergänzungsvorschläge für das deutsche<br />

Transplantationsrecht sollen weiterentwickelt werden.<br />

Erklärung zur Organspendebereitschaft und elektronische Gesundheitskarte<br />

Das Bundesministerium für Gesundheit beabsichtigt innerhalb des Notfalldatensatzes<br />

<strong>der</strong> elektronischen Gesundheitskarte (eGK) eine Erklärung zu hinterlegen, aus <strong>der</strong><br />

erkennbar ist, ob <strong>der</strong> Versicherte zur Organspende bereit ist. Die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

hatte bereits im September 2005 Vorschläge unterbreitet, in welcher Weise Angaben<br />

über die Organspendebereitschaft auf <strong>der</strong> eGK gespeichert werden können, ohne dass<br />

es zu Konflikten mit den Aufgaben des Arztes bei <strong>der</strong> Notfallversorgung kommt. Die<br />

vom BMG vorgesehene Speicherung <strong>der</strong> Organspendebereitschaft bei den Notfalldaten<br />

wurde von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> mit <strong>der</strong> Begründung abgelehnt, dass hierbei in <strong>der</strong><br />

Öffentlichkeit eine ungewollt verzerrte Wahrnehmung für das Thema Notfall und<br />

Organspende entstehen könnte. Auch nach Ansicht <strong>der</strong> Ständigen Kommission Organtransplantation<br />

ist ein separates, zusätzliches Fach auf <strong>der</strong> eGK erfor<strong>der</strong>lich, das Informationen<br />

zur Organspendebereitschaft und sonstigen Verfügungen des Patienten enthalten<br />

soll. Im März <strong>2008</strong> fand ein Gespräch im BMG mit Vertretern <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

statt, in welchem die grundsätzliche Haltung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zu<br />

diesem Thema nochmals ausdrücklich dargelegt wurde. Anschließend bestätigte das<br />

BMG, dennoch an seiner bisherigen Konzeption festhalten zu wollen. Trotz <strong>der</strong> damit<br />

unverän<strong>der</strong>t bestehenden unterschiedlichen Rechtsauffassungen hat sich die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

aus pragmatischen Erwägungen dafür entschieden, dem Wunsch des<br />

BMG zur Ausarbeitung von Hinweisen für das Ausfüllen einer Erklärung <strong>der</strong> Bereitschaft<br />

zur Organspende zu entsprechen. Vor diesem Hintergrund soll in Kooperation<br />

mit <strong>der</strong> Ständigen Kommission Organtransplantation ein Gesprächsmodul zur Beratung<br />

bei <strong>der</strong> Abgabe einer Erklärung zur Organspendebereitschaft entwickelt werden.<br />

Spitzengespräch <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, <strong>der</strong> Deutschen Bischofskonferenz und des<br />

Rates <strong>der</strong> Evangelischen Kirche in Deutschland<br />

Im Mittelpunkt des Gespräches, das im November <strong>2008</strong> in Berlin stattfand, standen<br />

ethische Fragen <strong>der</strong> Transplantationsmedizin, <strong>der</strong> Umgang mit Patientenverfügungen<br />

und Fragen <strong>der</strong> Sterbebegleitung. Im Hinblick auf die ethischen Fragen <strong>der</strong> Transplantationsmedizin<br />

sprachen sich alle Seiten dafür aus, die Information und Aufklärung<br />

über Organspenden und Organverteilung zu intensivieren, um auf diese Weise die<br />

Bereitschaft zur Organspende zu erhöhen. Die Delegation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

stand unter Leitung von Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe. Er sprach sich gemeinsam<br />

mit dem Vorsitzenden <strong>der</strong> Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch,<br />

und dem Vorsitzenden des Rates <strong>der</strong> Evangelischen Kirche in Deutschland,<br />

Bischof Wolfgang Huber, dafür aus, den Gedankenaustausch in regelmäßigen Abständen<br />

fortzuführen.<br />

250


Wissenschaft und Forschung<br />

5.1.2 Prüfungskommission gemäß § 12 Abs. 4 S. 2 Nr. 4 TPG<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Die Hauptaufgabe <strong>der</strong> Kommission ist die Überprüfung von Allokationsauffälligkeiten.<br />

Dabei prüft sie in regelmäßigen Abständen stichprobenartig, ob die Vermittlungsentscheidungen<br />

<strong>der</strong> Stiftung Eurotransplant nach Maßgabe <strong>der</strong> vertraglichen Bedingungen,<br />

darunter <strong>der</strong> Einhaltung <strong>der</strong> Allokationsrichtlinien nach § 16 TPG, sowie des TPG<br />

insgesamt erfolgt sind. Des Weiteren geht die Kommission Meldungen <strong>der</strong> Stiftung<br />

Eurotransplant über Auffälligkeiten im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Findung und Durchführung<br />

von Vermittlungsentscheidungen nach.<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> einzelnen Prüfungen werden die Verfahrensbeteiligten um Stellungnahme<br />

gebeten. Die abschließende Stellungnahme und Beurteilung wird außer den<br />

Verfahrensbeteiligten und ggf. <strong>der</strong> Bußgeldstelle erfor<strong>der</strong>lichenfalls auch weiteren Institutionen<br />

dann zugeleitet, wenn dies nach Auffassung <strong>der</strong> Kommission das allgemeine<br />

Patienteninteresse erfor<strong>der</strong>t. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> führt die Geschäfte dieses Gremiums.<br />

Innerhalb des Berichtszeitraums hat die Prüfungskommission fünfmal unter dem Vorsitz<br />

von Prof. Dr. Angstwurm getagt. Gemeinsam mit den Sachverständigen Beratern<br />

und <strong>der</strong> Überwachungskommission wurde im Oktober <strong>2008</strong> die Jahresvisitation <strong>der</strong><br />

Vermittlungsstelle, Stiftung Eurotransplant (ET), in Leiden/NL durchgeführt.<br />

Seit ihrer Einrichtung hat sich die Prüfungskommission mit 104 Vorgängen klärungsbedürftiger<br />

Auffälligkeiten befasst, darunter 11 neuen Vorgängen im Jahr <strong>2008</strong>. Von den<br />

104 Vorgängen konnten bislang 95 abschließend beurteilt werden. In <strong>der</strong> weit überwiegenden<br />

Zahl <strong>der</strong> Fälle hat es sich nach <strong>der</strong> jeweils einhelligen Beurteilung <strong>der</strong> Prüfungskommission<br />

nicht um Allokationsverstöße, son<strong>der</strong>n um Probleme <strong>der</strong> Qualitätssicherung<br />

bzw. <strong>der</strong> Organisation <strong>der</strong> transplantationsbeteiligten Institutionen gehandelt.<br />

Die Dokumentation wurde in <strong>der</strong> üblichen anonymisierten Form den Auftraggebern<br />

und in <strong>der</strong> Sitzung vom Juni <strong>2008</strong> dem Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> dargelegt. Im<br />

Berichtszeitraum wurden zwei <strong>der</strong> abschließend behandelten Fälle als Ordnungswidrigkeit<br />

gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 4 TPG beurteilt und diese <strong>der</strong> Bußgeldstelle gemeldet.<br />

Wie im Vorjahr und über das jetzige Berichtsjahr hinaus sind Kommissionsmitglie<strong>der</strong><br />

auch in Arbeitsgruppen <strong>der</strong> Ständigen Kommission Organtransplantation tätig gewesen.<br />

Der Bericht <strong>der</strong> Prüfungskommission an die Auftraggeber <strong>der</strong> oben genannten Verträge<br />

nach den §§ 11 u. 12 TPG für den Zeitraum vom 01.07.2007 bis 30.06.<strong>2008</strong> wurde im<br />

August <strong>2008</strong> vorgelegt.<br />

5.1.3 Überwachungskommission gemäß den Verträgen nach §§ 11 und 12 TPG<br />

Die Aufgabe <strong>der</strong> Überwachungskommission besteht zum einen in <strong>der</strong> Überprüfung <strong>der</strong><br />

Einhaltung <strong>der</strong> Verpflichtungen und <strong>der</strong> Erfüllung <strong>der</strong> Aufgaben <strong>der</strong> Koordinierungsstelle,<br />

Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO), gemäß § 2 des Vertrags nach § 11<br />

TPG, was eine Mitwirkung bei <strong>der</strong> Haushaltsprüfung einschließt, zum an<strong>der</strong>en in <strong>der</strong><br />

5<br />

251


Überprüfung <strong>der</strong> Einhaltung <strong>der</strong> Verpflichtungen und Aufgabenwahrnehmung <strong>der</strong> Vermittlungsstelle,<br />

Stiftung Eurotransplant (ET), gemäß § 2 des Vertrags nach § 12 TPG,<br />

soweit sie nicht unmittelbar Probleme <strong>der</strong> Allokation von Spen<strong>der</strong>organen berühren;<br />

für dieses Aufgabenfeld ist die Prüfungskommission gemäß § 12 Abs. 4 S. 2 Nr. 4 TPG<br />

zuständig. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> führt die Geschäfte dieses Gremiums.<br />

Innerhalb des Berichtszeitraums hat die Kommission unter dem Vorsitz von Prof. Dr.<br />

Angstwurm fünfmal getagt. Im Juli <strong>2008</strong> wurde die Jahresvisitation <strong>der</strong> Koordinierungsstelle<br />

in Frankfurt/Main durchgeführt. Gemeinsam mit <strong>der</strong> Prüfungskommission<br />

erfolgte im Oktober <strong>2008</strong> die Jahresvisitation <strong>der</strong> Vermittlungsstelle, Stiftung Eurotransplant,<br />

in Leiden/NL.<br />

Im Bereich <strong>der</strong> Koordinierungsstelle war die Kommission im Berichtsjahr vor allem<br />

befasst mit <strong>der</strong> Ablösung <strong>der</strong> DSO-G von <strong>der</strong> DSO, Analysen und Konsequenzen <strong>der</strong><br />

jährlichen Koordinierungsstellen-Berichte zum einen nach § 11 Abs. 5 TPG über die<br />

Tätigkeit jedes Transplantationszentrums im vergangenen Kalen<strong>der</strong>jahr, zum an<strong>der</strong>en<br />

an die Auftraggeber.<br />

Ferner befasste sich die Kommission mit grundsätzlichen Fragen des Datenschutzes im<br />

Zusammenhang mit wissenschaftlichen Auswertungen von Daten einzelner Transplantationszentren.<br />

Grundsätzliche Fragen zum Datenaustausch zwischen <strong>der</strong> Koordinierungs- und <strong>der</strong><br />

Vermittlungsstelle für die Allokation werden in einer Projektgruppe regelmäßig erörtert,<br />

an <strong>der</strong> auch Kommissionsmitglie<strong>der</strong> teilnehmen.<br />

In Fortführung <strong>der</strong> Befassung mit Honorierungsfragen von Krankenhausärzten für Leistungen<br />

<strong>der</strong> Hirntod-Diagnostik wurden die entsprechenden vertraglich geregelten Entgelt-Ansprüche<br />

klargestellt.<br />

Der Bericht <strong>der</strong> Überwachungskommission an die Auftraggeber <strong>der</strong> oben genannten<br />

Verträge nach §§ 11 und 12 TPG für den Zeitraum vom 01.07.2007 bis 30.06.<strong>2008</strong> wurde<br />

im August <strong>2008</strong> vorgelegt.<br />

Ende 2007 war es zu einer öffentlichen Diskussion gekommen, nachdem die DSO im<br />

Rahmen einer parlamentarischen Anfrage mitgeteilt hatte, dass die <strong>Tätigkeitsbericht</strong>e<br />

jedenfalls für die Jahre 2004 und 2005 nicht valide seien. Kommissionsmitglie<strong>der</strong> waren<br />

am 21.02.<strong>2008</strong> vom Arbeitskreis Gesundheit <strong>der</strong> SPD-Bundestagsfraktion zu einer<br />

Anhörung infolge des Koordinierungsstellen-Berichts insbeson<strong>der</strong>e zum Jahr 2005 über<br />

die Tätigkeit jedes Transplantationszentrums gemäß § 11 Abs. 5 TPG eingeladen.<br />

In <strong>der</strong> Kommission wurden bereits seit 2006 Fragen <strong>der</strong> Berichterstattung <strong>der</strong> Koordinierungsstelle<br />

nach § 11 Abs. 5 TPG erörtert, woraus die Initiierung einer vertraglichen<br />

Neufassung resultierte. Da nach § 11 Abs. 2 Satz 1 TPG die Aufgaben <strong>der</strong> Koordinierungsstelle<br />

mit Wirkung für die Transplantationszentren geregelt werden, ist als <strong>der</strong>en<br />

Vertreterin auch die Deutsche Transplantationsgesellschaft (DTG) in die Beratungen zu<br />

den Dokumentationsanfor<strong>der</strong>ungen des Berichts einbezogen worden.<br />

Das Bundesministerium für Gesundheit als Genehmigungsbehörde hatte zunächst<br />

eine Differenzierung <strong>der</strong> Darstellung des Versicherungsstatus <strong>der</strong> Patienten im Bericht<br />

<strong>der</strong> DSO gemäß § 11 Abs. 5 TPG gefor<strong>der</strong>t. Darüber hinaus hatte das BMG befürwortet,<br />

252


auch für die Auswertungen zur Warteliste Angaben zum voraussichtlichen Versichertenstatus<br />

<strong>der</strong> Patienten zum Zeitpunkt <strong>der</strong> späteren Transplantation zu erheben und im<br />

Dezember <strong>2008</strong> dazu nochmals Nachdruck auf differenzierte Angaben zur Unterkategorisierung<br />

zum Versichertenstatus auch für Wartelistenpatientinnen und -patienten<br />

sowie auf die Möglichkeit bzw. Absicht <strong>der</strong> Inanspruchnahme wahlärztlicher Leistungen<br />

im Falle einer Transplantation gelegt.<br />

Nach eingehen<strong>der</strong> Erörterung haben sich die Vertragspartner nach § 11 TPG darauf verständigt,<br />

die Darstellung <strong>der</strong> Transplantationsergebnisse an den strukturierten Qualitätsberichten<br />

<strong>der</strong> Krankenhäuser im BQS-Verfahren nach § 137 SGB V zu orientieren.<br />

Bezüglich einer differenzierten Darstellung des Versichertenstatus halten die Vertragspartner<br />

nach § 11 TPG unter Beteiligung <strong>der</strong> Deutschen Transplantationsgesellschaft<br />

die For<strong>der</strong>ung des Bundesministeriums für Gesundheit für nicht sinnvoll umsetzbar, da<br />

damit kein definitiver Sachverhalt dokumentiert würde. Entsprechend haben sich die<br />

Vertragspartner nach § 11 TPG einvernehmlich darauf verständigt, eine differenzierte<br />

Darstellung in <strong>der</strong> vertraglichen Neufassung <strong>der</strong> Vereinbarung über den Bericht <strong>der</strong><br />

DSO zur Tätigkeit <strong>der</strong> Transplantationszentren gemäß § 11 Abs. 5 TPG nur für erfolgte<br />

Transplantationen vorzusehen.<br />

5.1.4 Gewebemedizin<br />

Wissenschaft und Forschung<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Im Berichtszeitraum hat die <strong>Bundesärztekammer</strong> vier Stellungnahmen und ein Positionspapier<br />

für den Bereich „Gewebemedizin“ erarbeitet.<br />

Mit <strong>der</strong> EU-Richtlinie 2004/23/EG vom 31.03.2004 zur Festlegung von Qualitäts- und<br />

Sicherheitsstandards für die Spende, Beschaffung, Testung, Verarbeitung, Konservierung,<br />

Lagerung und Verteilung von menschlichen Geweben und Zellen wurden für den<br />

Bereich <strong>der</strong> Gewebemedizin Regelungen erlassen, die bis zum 07.04.2006 in nationales<br />

Recht umzusetzen waren. Trotz <strong>der</strong> weitgehend einhelligen, kritischen Bewertungen<br />

<strong>der</strong> vorgelegten Entwürfe für ein Gewebegesetz durch die betroffenen Fachgesellschaften<br />

und Institutionen trat dieses am 01.08.2007 in Kraft (zur Kritik vgl. <strong>Tätigkeitsbericht</strong>e<br />

2006 und 2007).<br />

Zur Umsetzung <strong>der</strong> Durchführungsrichtlinien 2006/17/EG und 2006/86/EG wurden<br />

am 04.04.<strong>2008</strong> die Verordnung zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung<br />

(AMWHV) sowie die Verordnung über die Anfor<strong>der</strong>ungen an Qualität<br />

und Sicherheit <strong>der</strong> Entnahme von Geweben und <strong>der</strong>en Übertragung nach dem Transplantationsgesetz<br />

(TPG-Gewebeverordnung) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die<br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> hatte sich in ihren schriftlichen Stellungnahmen vom 10. September<br />

2007 mit dem Entwurf <strong>der</strong> AMWHV und vom 24. Oktober 2007 mit dem Entwurf<br />

<strong>der</strong> TPG-Gewebeverordnung kritisch auseinan<strong>der</strong>gesetzt (vgl. <strong>Tätigkeitsbericht</strong> 2007).<br />

Die Kritik <strong>der</strong> Ärzteschaft fand in den Verordnungen keine Berücksichtigung. Zur Verdeutlichung<br />

<strong>der</strong> Probleme mit diesen beiden untergesetzlichen Regelungen erschien<br />

eine Publikation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> „Umsetzung <strong>der</strong> Geweberichtlinie<br />

2004/23/EG und ihrer Durchführungsrichtlinien 2006/17/EG und 2006/86/EG auf<br />

untergesetzlicher Ebene“ in <strong>der</strong> Zeitschrift StoffRecht vom Januar <strong>2008</strong>.<br />

5<br />

253


Im März <strong>2008</strong> hat das Bundesministerium für Gesundheit den Fachgesellschaften den<br />

Entwurf einer Verordnung für den Betrieb eines Registers über Gewebeeinrichtungen<br />

nach dem Transplantationsgesetz (TPG-Geweberegisterverordnung) zur schriftlichen<br />

Anhörung zugeleitet. Die sich aus § 8 f Abs. 1 TPG für die zuständigen Behörden <strong>der</strong><br />

Län<strong>der</strong> ergebende Pflicht, dem Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation<br />

und Information Angaben darüber zu übermitteln, für welche Tätigkeiten sie den einzelnen<br />

Gewebeeinrichtungen Erlaubnisse erteilt haben, wird durch diesen Verordnungsentwurf<br />

konkretisiert. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hat Mitte April <strong>2008</strong> zu dieser<br />

TPG-Geweberegisterverordnung Stellung genommen (vgl. http://www.bundesaerzte<br />

kammer.de/downloads/StellTPG_Geweberegisterverordnung.pdf).<br />

Zum Entwurf einer Zweiten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Allgemeinen<br />

Verwaltungsvorschrift über die Festlegung eines Musters für einen Organspendeausweis<br />

(Zweite Organspendeausweisän<strong>der</strong>ungs-Verwaltungsvorschrift) hatte<br />

die <strong>Bundesärztekammer</strong> Anfang November 2007 Stellung genommen (s. Kap. 5 des<br />

<strong>Tätigkeitsbericht</strong>s 2007). Diese Verwaltungsvorschrift wurde in weitgehend unverän<strong>der</strong>ter<br />

Form am 1. April <strong>2008</strong> im Bundesanzeiger veröffentlicht.<br />

Dabei wurden die von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> in ihrer Stellungnahme u. a. dargelegten<br />

Fragen und Probleme insbeson<strong>der</strong>e zur Einholung <strong>der</strong> Zustimmung und zur Aufklärung<br />

bei einer postmortalen Spende sowohl von Organen als auch von Gewebe nicht<br />

gelöst. Vor diesem Hintergrund hat die Ständige Kommission Organtransplantation das<br />

Positionspapier „Regelungen an <strong>der</strong> Schnittstelle Gewebemedizin – Organtransplantation<br />

– Problemanalyse und Lösungsvorschläge“ erarbeitet (nähere Erläuterungen vgl.<br />

<strong>Kapitel</strong> 5.1.1, http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/PositionspapierGewebe<br />

medOrgantrans.pdf sowie Broschüre, kostenlos zu bestellen über die <strong>Bundesärztekammer</strong>,<br />

E-Mail: dezernat6@baek.de). Ziel dieses Papiers ist die Aufarbeitung <strong>der</strong> in diesem<br />

sensiblen Bereich entstandenen Unschärfen und Inkongruenzen auf gesetzlicher und<br />

untergesetzlicher Ebene.<br />

In seiner Februar-Sitzung <strong>2008</strong> befasste sich <strong>der</strong> Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> mit<br />

<strong>der</strong> Problematik, ob und ggf. in welcher Form weiterhin Richtlinien für den Bereich <strong>der</strong><br />

Gewebemedizin erarbeitet werden sollen. Der Vorstand ist dabei <strong>der</strong> Empfehlung des<br />

Wissenschaftlichen Beirats und <strong>der</strong> Ständigen Kommission Organtransplantation<br />

gefolgt und hat einem gestuften Vorgehen mit Konzentration auf beson<strong>der</strong>s bedeutsame<br />

Gewebe zugestimmt:<br />

– Überarbeitung <strong>der</strong> Richtlinien zum Umgang mit hämatopoetischen Stammzellen<br />

sowie die Hämotherapierichtlinien nach §§ 12 a und 18 TFG auf <strong>der</strong> Basis <strong>der</strong> Neuregelungen<br />

des Gewebegesetzes durch die <strong>der</strong>zeit bestehenden Arbeitskreise des Wissenschaftlichen<br />

Beirats,<br />

– Überprüfung bestehen<strong>der</strong> Richtlinien im Bereich Fortpflanzungsmedizin auf Konformität<br />

mit dem Gewebegesetz durch den Arbeitskreis „Offene Fragen <strong>der</strong> Reproduktionsmedizin“,<br />

– parallel dazu Erarbeitung von Richtlinien für Gewebe, die aus nicht-transplantablen<br />

vermittlungspflichtigen Organen gewonnen werden (insbeson<strong>der</strong>e Herzklappen,<br />

Leber- und Inselzellen) unter <strong>der</strong> Fe<strong>der</strong>führung <strong>der</strong> Ständigen Kommission Organtransplantation<br />

sowie<br />

254


– in einem zweiten Schritt Überarbeitung bzw. Neuerstellung weiterer Richtlinien (vgl.<br />

Tabelle 1), jeweils nach Bestätigung durch den Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>.<br />

Tabelle 1: Prioritätsstufe 2<br />

Priorität Fe<strong>der</strong>führung<br />

Wissenschaft und Forschung<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Wissenschaftlicher Beirat Ständige Kommission Organtransplantation<br />

I hämatopoetische Stammzellen kardiovaskuläre Gewebe<br />

I assistierte Reproduktion Leberzellen<br />

I Hämotherapierichtlinien Inselzellen<br />

II* muskuloskeletale Gewebe<br />

II* Augenhornhäute<br />

II* embryonale und foetale Gewebe<br />

II* Haut u. a.<br />

* vorbehaltlich Projektbestätigung im Einzelfall durch den Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

Der Arbeitskreis „Hämatopoetische Stammzellen“ des Wissenschaftlichen Beirats <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> wurde eingerichtet und hat seine Arbeit im Berichtsjahr aufgenommen<br />

(vgl. <strong>Kapitel</strong> 5.2.3).<br />

Die Einrichtung eines Arbeitskreises „Augenhornhautbanken“ wurde vom Vorstand <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> in seiner September-Sitzung <strong>2008</strong> beschlossen. Über die personelle<br />

Zusammensetzung hat <strong>der</strong> Vorstand des Wissenschaftlichen Beirates in seiner<br />

Dezember-Sitzung <strong>2008</strong> entschieden.<br />

Bereits während des Gesetzgebungsverfahrens zum Gewebegesetz hat die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

eine Richtlinientätigkeit zur Todesfeststellung bei Embryonen o<strong>der</strong> Foeten<br />

gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 a TPG abgelehnt. Nach dem Inkrafttreten des Gewebegesetzes<br />

hat die <strong>Bundesärztekammer</strong> diese Ablehnung in einer Stellungnahme gegenüber<br />

dem Bundesministerium für Gesundheit erneut begründet. In einem Schreiben des<br />

Bundesministeriums für Gesundheit vom April <strong>2008</strong> wird <strong>der</strong> Einwand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

zurückgewiesen, <strong>der</strong> Gesetzgeber habe in diesem sensiblen Bereich die<br />

grundlegenden Rahmenbedingungen für die Richtlinienkompetenz <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

nach § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 a TPG zur Erstellung von Richtlinien zur Feststellung<br />

des Todes bei Embryonen und Föten nicht festgelegt. Das BMG stellt klar, dass die<br />

Richtlinienkompetenz zur Todesfeststellung bei Embryonen und Foeten durch die neuen<br />

Regelungen im TPG bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> angesiedelt sei, und bietet an, die<br />

Arbeiten zur Erstellung <strong>der</strong> oben genannten Richtlinie begleiten zu wollen. Seitens <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> wird bezüglich <strong>der</strong> Erstellung von Richtlinien zur Todesfeststellung<br />

bei Embryonen und Foeten <strong>der</strong>zeit über die bestehenden Richtlinien hinaus kein<br />

Handlungsbedarf gesehen.<br />

5<br />

255


Im Juni <strong>2008</strong> stellte die Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine Kleine<br />

Anfrage zur „Praxis <strong>der</strong> Gewebetransplantation in Deutschland“ (BT-Drs. 16/9876), um<br />

Informationen über die Auswirkungen des Gewebegesetzes ca. ein Jahr nach seinem<br />

Inkrafttreten zu erhalten. Die Antwort <strong>der</strong> Bundesregierung vom 15. Juli <strong>2008</strong> (BT-Drs.<br />

16/9988) ist u. a. aufgrund <strong>der</strong> Abkehr von <strong>der</strong> bisherigen Auffassung des Ministeriums,<br />

Pankreasinseln seien vermittlungspflichtige Organe im Sinne des Gesetzes, beson<strong>der</strong>s<br />

zu beachten. Denn nicht zuletzt seit dem Inkrafttreten <strong>der</strong> EG-Verordnung über Arzneimittel<br />

für neuartige Therapien Nr. 1394/2007 bestehen Inkompatibilitäten zwischen<br />

europarechtlichen Regelungen einerseits und dem deutschen Transplantationsgesetz<br />

an<strong>der</strong>erseits. So gelten seit Inkrafttreten des TPG Pankreasinseln – auf <strong>der</strong> Basis <strong>der</strong><br />

Organdefinition gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 TPG (alt) bzw. seit Inkrafttreten des Gewebegesetzes<br />

gemäß § 1 a Nr. 1 TPG (neu) – als vermittlungspflichtige Organe im Sinne des<br />

Gesetzes. Demgegenüber werden <strong>der</strong>zeit in klinischen Studien Leberzellen wie Gewebe<br />

(§ 1 a Nr. 4 TPG-neu) und in <strong>der</strong> Folge – gemäß § 4 Abs. 30 AMG – wie Arzneimittel<br />

behandelt. Dadurch und insbeson<strong>der</strong>e durch die im Gewebegesetz nicht geregelten<br />

Zuständigkeiten beim Übergang eines vermittlungspflichtigen Organs (Leber) zu<br />

einem ggf. handelbaren Arzneimittel (Leberzellen) sei es zu Engpässen in <strong>der</strong> Versorgung<br />

mit Leberzellen gekommen, die die Durchführung einer ansonsten bereits genehmigten<br />

und angelaufenen klinischen Studie beeinträchtigen. Die oben genannte europäische<br />

Verordnung gilt seit dem 30. Dezember <strong>2008</strong> unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.<br />

In <strong>der</strong> EU-Verordnung wird u. a. exakt definiert, unter welchen Umständen<br />

menschliche Zellen und Gewebe als (Human)Arzneimittel zu behandeln seien. Die<br />

Definition <strong>der</strong> „biotechnologisch bearbeiteten Gewebeprodukte“ in Art. 2 Nr. 1 Buchstabe<br />

b <strong>der</strong> Verordnung knüpft nicht – wie das deutsche TPG – an den Übertragungszweck,<br />

son<strong>der</strong>n an die Art <strong>der</strong> Bearbeitung <strong>der</strong> Zellen und Gewebe an. Gemäß dieser Verordnung<br />

sind biotechnologisch bearbeitete Gewebeprodukte aus Zellen o<strong>der</strong> Gewebe<br />

menschlichen Ursprungs, wie beispielsweise Leberzellen und Pankreasinseln, Humanarzneimittel<br />

und unterliegen demnach europarechtlich dem Arzneimittelrecht.<br />

Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hat mehrfach, u. a. in ihren Stellungnahmen zum Gewebegesetz<br />

und im Positionspapier „Regelungen an <strong>der</strong> Schnittstelle Gewebemedizin – Organtransplantation<br />

– Problemanalyse und Lösungsvorschläge“, auf diese Problematik hingewiesen<br />

und den Gesetzgeber bzw. das Bundesministerium für Gesundheit um Klarstellung<br />

gebeten. Eine Klärung dieser Frage ist nicht zuletzt mit Blick auf die<br />

notwendige Rechtssicherheit <strong>der</strong> betroffenen Ärzte und Patienten wünschenswert. Der<br />

Vorsitzende <strong>der</strong> Ständigen Kommission Organtransplantation hat deshalb dem Bundesministerium<br />

für Gesundheit im Februar <strong>2008</strong> eine entsprechende Stellungnahme mit<br />

<strong>der</strong> Bitte um Klärung übersandt. In seinem Antwortschreiben stellte das Ministerium<br />

eine zeitnahe Prüfung in Aussicht. Darüber hinaus wurde seitens des Ressorts in <strong>der</strong><br />

Sitzung <strong>der</strong> Ständigen Kommission Organtransplantation vom Februar <strong>2008</strong> auf die<br />

grundsätzliche Möglichkeit hingewiesen, entsprechende Anpassungen des Gewebegesetzes<br />

könnten im Zuge <strong>der</strong> 15. AMG-Novelle vorgenommen werden.<br />

Da eine definitive Statuszuordnung von Pankreasinseln und Leberzellen zum Ende des<br />

Berichtszeitraums noch offensteht, haben <strong>der</strong> Vorsitzende <strong>der</strong> Ständigen Kommission<br />

Organtransplantation und <strong>der</strong> Vorsitzende <strong>der</strong> Prüfungskommission und <strong>der</strong> Überwachungskommission<br />

im Dezember <strong>2008</strong> gegenüber dem Bundesministerium für<br />

256


Gesundheit im Interesse <strong>der</strong> Rechtssicherheit für alle an <strong>der</strong> Transplantation Beteiligten<br />

an die Klärungsnotwendigkeit erinnert.<br />

Die mit dem Gewebegesetz verbundenen zahlreichen Probleme bildeten den Anlass, möglichst<br />

zeitnah zum Inkrafttreten des Gesetzes einen „Praxisleitfaden Gewebegesetz“ (ISBN 978-3-<br />

7691-3377-6) zu erstellen, <strong>der</strong> im Oktober <strong>2008</strong> im Deutschen Ärzte-Verlag erschienen ist.<br />

5.2 Hämotherapie<br />

Wissenschaft und Forschung<br />

5.2.1 Richtlinien zur Hämotherapie nach §§ 12 a und 18 TFG<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Für die Transfusionsmedizin stellt die <strong>Bundesärztekammer</strong> seit 1980 gemeinsam mit<br />

<strong>der</strong> zuständigen Bundesoberbehörde den allgemein anerkannten Stand <strong>der</strong> medizinischen<br />

Wissenschaft und Technik in Richtlinien fest. Diese Aufgabe ist seit 1998 mit dem<br />

Transfusionsgesetz (TFG) gesetzlich übertragen.<br />

Durch Artikel 3 des Gewebegesetzes vom 20.07.2007 hat sich eine Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Rechtsgrundlage<br />

<strong>der</strong> Hämotherapie-Richtlinien ergeben: Mit § 12 TFG wurde eine Verordnungsermächtigung<br />

für das BMG zu den Anfor<strong>der</strong>ungen im Bereich <strong>der</strong> Gewinnung<br />

von Blut und Blutbestandteilen eingeführt, die auf das Paul-Ehrlich-Institut übertragbar<br />

ist. Die Richtlinienfeststellung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> im Bereich <strong>der</strong> Gewinnung von<br />

Blut und Blutbestandteilen ist seither durch § 12 a TFG zu einer fakultativen – die Verordnungsgebung<br />

ergänzenden – Aufgabe geän<strong>der</strong>t worden; zu ihrer Inkraftsetzung<br />

bedarf es weiterhin des Einvernehmens mit dem Paul-Ehrlich-Institut. Die Richtlinienkompetenz<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> nach § 18 TFG im Bereich <strong>der</strong> Anwendung von<br />

Blutprodukten ist durch das Gewebegesetz nicht tangiert worden.<br />

Vor dem Hintergrund <strong>der</strong> bereits im TFG von 1998 normierten Verordnungsermächtigungen<br />

für das BMG in den §§ 20, 23 und 30 TFG und <strong>der</strong> erklärten Absicht des BMG,<br />

bis auf weiteres keine Verordnung nach § 12 TFG zu erlassen, beschloss <strong>der</strong> Vorstand<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> im Februar <strong>2008</strong>, die bisherige Richtlinientätigkeit <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> in diesem Bereich fortzuführen, um umfassende und angemessene<br />

Regelungen für die Ärzteschaft im Bereich <strong>der</strong> Gewinnung, Herstellung und Anwendung<br />

von Blutprodukten zu gewährleisten (vgl. Abschnitt 5.1.4).<br />

Im Berichtszeitraum trat <strong>der</strong> Ständige Arbeitskreis „Richtlinien zur Gewinnung von Blut<br />

und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie)“ des Wissenschaftlichen<br />

Beirats unter <strong>der</strong> Fe<strong>der</strong>führung von Prof. Dr. Bein, Gießen, zu zwei<br />

Arbeitssitzungen zusammen, um nach einer systematischen Prüfung <strong>der</strong> Richtlinien den<br />

kurzfristig gebotenen Anpassungsbedarf festzustellen. Dieser ergibt sich insbeson<strong>der</strong>e<br />

aus den bestehenden Diskrepanzen zwischen Regelungen <strong>der</strong> aktuellen Richtlinien und<br />

den Querschnitts-Leitlinien Hämotherapie (vgl. Abschnitt 5.2.2) in folgenden Bereichen:<br />

– Indikationsstellung zur Bestrahlung von Blutprodukten,<br />

– Indikationsstellung zur Anwendung CMV-negativer Blutprodukte.<br />

5<br />

257


Die Än<strong>der</strong>ungsvorschläge zu den Richtlinien sollen im Sommer 2009 dem Plenum des<br />

Wissenschaftlichen Beirats zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Die grundlegende<br />

Gesamtüberarbeitung <strong>der</strong> Richtlinien wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.<br />

Unverän<strong>der</strong>t sind die Verlautbarungen des Arbeitskreises „Blut“ in Bezug auf Auswirkungen<br />

auf die Richtlinienarbeit <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zu prüfen. Daher vertritt <strong>der</strong><br />

Vorsitzende des Ständigen Arbeitskreises, Prof. Dr. Bein, die <strong>Bundesärztekammer</strong> in<br />

diesem vom Bundesministerium für Gesundheit nach § 24 TFG eingerichteten Gremium.<br />

Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von<br />

Blutprodukten (Hämotherapie) gemäß §§ 12 [alt] und 18 TFG:<br />

– Än<strong>der</strong>ungen und Ergänzungen 2007 (BAnz Nr. 92 vom 19.05.2007, S. 5075 f. sowie<br />

Dtsch Arztebl 2007; 104(23): A-1682 f.)<br />

– Broschüre Deutscher Ärzte-Verlag (Gesamtnovelle 2005 mit Än<strong>der</strong>ungen und Ergänzungen<br />

2007, ISBN 978-3-7691-1250-4)<br />

– Aktuelle Fassung <strong>der</strong> Richtlinien sowie <strong>der</strong> Muster-Arbeitsanweisung nach Abschnitt<br />

1.6.2.1 Satz b) im Internet: http://www.bundesaerztekammer.de/haemotherapie<br />

BÄK-Richtlinien „Qualitative laboratoriumsmedizinische Untersuchungen“ –<br />

Teilaspekt immunhämatologische Untersuchungen<br />

Eine Arbeitsgruppe <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Vogt,<br />

München, bereitete im Berichtszeitraum eine Neufassung <strong>der</strong> Richtlinie „Qualitätsicherung<br />

laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen“ vor, die unter an<strong>der</strong>em auch die<br />

Richtlinien <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zur Qualitätssicherung in <strong>der</strong> Immunhämatologie<br />

aus dem Jahr 1992 ersetzen soll (vgl. Abschnitt 4.5.3). Mitglie<strong>der</strong> des Arbeitskreises<br />

„Richtlinien Hämotherapie“ des Wissenschaftlichen Beirats sind in die Beratungen einbezogen,<br />

um Wi<strong>der</strong>sprüche und so weit möglich auch Redundanzen zwischen beiden<br />

Regelwerken zu vermeiden.<br />

Überwachung <strong>der</strong> Qualitätssicherung <strong>der</strong> Anwendung von Blutprodukten<br />

Die Hämotherapie-Richtlinien weisen den Landesärztekammern Aufgaben zur Überwachung<br />

<strong>der</strong> Qualitätssicherung <strong>der</strong> Anwendung von Blutprodukten zu. Im April 2009<br />

wird die fünfte Informationsveranstaltung für die Landesärztekammern zur Aufgabenwahrnehmung<br />

in diesem Bereich durchgeführt werden.<br />

5.2.2 Querschnitts-Leitlinien zur Therapie mit Blutkomponenten und<br />

Plasma<strong>der</strong>ivaten<br />

Der Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> hat am 29.08.<strong>2008</strong> die vierte Auflage <strong>der</strong> Querschnitts-Leitlinien<br />

zur Therapie mit Blutkomponenten und Plasma<strong>der</strong>ivaten auf Empfehlung<br />

des Wissenschaftlichen Beirats einstimmig verabschiedet. In diesen steht die<br />

kritische Bewertung einer Vielzahl von hämotherapeutischen Behandlungsmöglichkei-<br />

258


Wissenschaft und Forschung<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

ten im Mittelpunkt. Durch die Breite des Themengegenstands wird von dem üblicherweise<br />

in Leitlinien vorgenommenen Bezug auf einzelne Krankheitsentitäten abgewichen.<br />

Erstmals 1995 erschienen, zielen die Leitlinien <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> darauf ab, <strong>der</strong><br />

Ärzteschaft Handlungsanleitungen in übersichtlicher Form für einen kritisch reflektierten<br />

Einsatz von aus gespendetem Blut gewonnenen Produkten an die Hand zu geben.<br />

Dadurch soll zur Verbesserung <strong>der</strong> Versorgungsrealität in diesem Bereich beigetragen<br />

werden.<br />

Die Querschnitts-Leitlinien stehen in engem Zusammenhang mit den ebenfalls von <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> im Einvernehmen mit dem Paul-Ehrlich-Institut herausgegebenen<br />

Richtlinien zur Therapie mit Blutkomponenten und Plasma<strong>der</strong>ivaten (Hämotherapie)<br />

nach §§ 12 a und 18 Transfusionsgesetz. Beide Werke werden jeweils aufeinan<strong>der</strong><br />

abgestimmt und verweisen entsprechend gegenseitig auf sich.<br />

Der Arbeitskreis „Leitlinien zur Therapie mit Blutkomponenten und Plasma<strong>der</strong>ivaten“<br />

des Wissenschaftlichen Beirats unter <strong>der</strong> Fe<strong>der</strong>führung von Prof. Dr. Klüter, Mannheim,<br />

prüfte bei <strong>der</strong> Neuauflage <strong>der</strong> Leitlinien die aus tradiertem klinischem Wissen abgeleiteten<br />

Behandlungsgrundsätze und Dosierungsangaben nach dem Stand <strong>der</strong> Wissenschaft<br />

kritisch und entwickelte neue Handlungsempfehlungen. Dabei wurden die jeweiligen<br />

Empfehlungen erstmals klassifiziert. Diese mit Empfehlungsgrad und Evidenzlevel<br />

versehenen Empfehlungen zielen auf die möglichst konkrete Beantwortung von<br />

Fragen aus <strong>der</strong> täglichen Behandlungspraxis.<br />

Das Plenum des Wissenschaftlichen Beirats hatte den Vorentwurf <strong>der</strong> Leitlinien in <strong>der</strong><br />

Plenarversammlung des Wissenschaftlichen Beirats bereits am 15.12.2007 diskutiert.<br />

Im Nachgang dieser Sitzung wurden von verschiedenen Mitglie<strong>der</strong>n des Beirats ergänzende<br />

Stellungnahmen eingereicht, die wie<strong>der</strong>um im Arbeitskreis bewertet wurden.<br />

Der überarbeitete Entwurf wurde dem Plenum des Wissenschaftlichen Beirats zur<br />

Abstimmung vorgelegt und in <strong>der</strong> Plenarsitzung vom Juli <strong>2008</strong> einstimmig befürwortet.<br />

Einzelheiten zur Methodik <strong>der</strong> Leitlinienerstellung wurden in einem Leitlinien-Report<br />

dargestellt.<br />

Die Thematik „Off-Label-Use“ tritt zunehmend mehr in das Bewusstsein <strong>der</strong> Fachöffentlichkeit.<br />

Deshalb versuchen die Leitlinien, dem anwendenden Arzt auch zur zulassungsüberschreitenden<br />

Anwendung von Blutprodukten eine Orientierung zu geben. So<br />

wurde <strong>der</strong> Vorspann <strong>der</strong> Leitlinien um allgemeine Hinweise zur Problematik des „Off-<br />

Label-Use“ ergänzt. Bei den Empfehlungen zu einzelnen Produkten wurde <strong>der</strong> Zulassungsstatus<br />

jeweils transparent dargelegt und neben dem jeweiligen Empfehlungsgrad<br />

auch <strong>der</strong> zugrundeliegende Evidenzlevel abgebildet.<br />

Die Empfehlungen zum „Off-Label-Use“ wurden an die zuständigen Bundesoberbehörden<br />

sowie den Gemeinsamen Bundesausschuss und das Bundesministerium für<br />

Gesundheit herangetragen, um die bestehenden Lösungsansätze wie etwa § 35 b Abs. 3<br />

SGB V o<strong>der</strong> die Expertengruppen „Off-Label-Use“ beim Bundesinstitut für Arzneimittel<br />

und Medizinprodukte (BfArM) zur Reduzierung haftungsrechtlicher Konsequenzen für<br />

die Blutprodukte im „Off-Label-Use“ anwendenden Ärzte weiter voranzutreiben.<br />

5<br />

259


Querschnitts-Leitlinien zur Therapie mit Blutkomponenten und Plasma<strong>der</strong>ivaten:<br />

Aktuelle Gesamtfassung <strong>der</strong> Leitlinien: vierte Auflage <strong>2008</strong><br />

– Broschüre Deutscher Ärzte-Verlag: ISBN 978-3-7691-1269-6<br />

– Internet: http://www.bundesaerztekammer.de/haemotherapie. Der Leitlinienreport<br />

ist ebenfalls unter dieser Internetadresse abrufbar.<br />

5.2.3 Hämatopoetische Stammzellen<br />

Nach dem Transfusionsgesetz (TFG) obliegt es <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, im Einvernehmen<br />

mit dem Paul-Ehrlich-Institut, in Richtlinien den allgemein anerkannten Stand <strong>der</strong><br />

medizinischen Wissenschaft und Technik für die Separation und Anwendungen von<br />

Blutstammzellen festzustellen.<br />

Zum Themenkomplex „hämatopoetische Stammzellen“ existieren bisher drei Richtlinien:<br />

– Richtlinien zur Transplantation peripherer Blutstammzellen (1997),<br />

– Richtlinien zur Transplantation von Stammzellen aus Nabelschnurblut (CB = Cord<br />

Blood) (1999) und<br />

– Richtlinien für die allogene Knochenmarktransplantation mit nichtverwandten Spen<strong>der</strong>n<br />

(1994).<br />

Aus fachlicher Sicht besteht seit längerer Zeit Überarbeitungsbedarf dieser Papiere.<br />

Die grundsätzliche Entscheidung zur Einsetzung eines Arbeitskreises, <strong>der</strong> die bestehenden<br />

Richtlinien für hämatopoetische Stammzellen überarbeiten und bündeln sollte,<br />

erfolgte bereits vor <strong>der</strong> Verabschiedung des Gewebegesetzes. Die Arbeitsaufnahme<br />

musste jedoch zurückgestellt werden, bis <strong>der</strong> neue nationale Rechtsrahmen zur Umsetzung<br />

<strong>der</strong> „EU-Gewebe-Richtlinie“ 2004/23/EG durch das Gewebegesetz geschaffen war.<br />

Durch die neue Rechtslage werden peripher gewonnene Blutstammzellen weiterhin als<br />

Blutbestandteile eingeordnet; sie unterliegen in <strong>der</strong> Folge den Regelungen des TFG. Es<br />

hat sich jedoch insofern eine Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Rechtsgrundlage zur Erstellung dieser<br />

Richtlinien ergeben, als mit § 12 TFG eine Verordnungsermächtigung für das BMG zur<br />

Vorgabe von Anfor<strong>der</strong>ungen im Bereich <strong>der</strong> Gewinnung von Blutbestandteilen eingeführt<br />

wurde und nach § 12 a TFG lediglich eine fakultativ ergänzende Richtlinienfeststellung<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> vorgesehen ist (zur detaillierten Bewertung vgl.<br />

Abschnitt 5.1.4). Beson<strong>der</strong>s zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass aufgrund<br />

<strong>der</strong> speziellen Regelungen des Gewebegesetzes aus Knochenmark hergestellte Blutstammzellen<br />

unter den Regelungsbereich des Transplantationsgesetzes (TPG) fallen.<br />

Der Arbeitskreis unter <strong>der</strong> Fe<strong>der</strong>führung von Prof. Dr. Ehninger trat im Berichtszeitraum<br />

zu einer ersten Sitzung zusammen, nachdem <strong>der</strong> Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

im Februar <strong>2008</strong> beschlossen hatte, die bisherige Richtlinientätigkeit <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

in diesem Bereich <strong>der</strong> Gewebemedizin fortzuführen (vgl. Abschnitt 5.1.4).<br />

Der Arbeitskreis setzte sich das Ziel, medizinisch angemessene Regelungen zu erarbeiten.<br />

Er soll die nach gelten<strong>der</strong> Rechtslage vorgesehene Trennung in Regelungen für<br />

Knochenmark einerseits und periphere Blutstammzellen und Cord Blood an<strong>der</strong>erseits<br />

sinnvoll im Rahmen <strong>der</strong> Richtlinien zusammenführen.<br />

260


5.3 Fortpflanzungsmedizin<br />

Arbeitskreis „Offene Fragen <strong>der</strong> Reproduktionsmedizin“<br />

Wissenschaft und Forschung<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Nach erfolgter Berufung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> im Dezember 2007 hat <strong>der</strong> Arbeitskreis auch vor<br />

dem Hintergrund <strong>der</strong> mit dem Gewebegesetz neu eingeführten Regelungen für die<br />

Fortpflanzungsmedizin seine Tätigkeit aufgenommen. Die Gesamtarbeitsgruppe hat<br />

unter Fe<strong>der</strong>führung von Prof. Dr. Kentenich im Berichtsjahr zweimal getagt, die vier<br />

Unterarbeitsgruppen „Embryonenschutzrechtliche Fragen“, „Familienrechtliche Fragen“,<br />

„Sozialrechtliche Fragen“ und „Forschungspolitische Fragen“ ebenfalls jeweils<br />

zweimal.<br />

Für wichtige Bereiche <strong>der</strong> Reproduktionsmedizin besteht eine grundsätzliche Rechtsunsicherheit,<br />

die nur durch ein Handeln des Gesetzgebers beseitigt werden kann. Dies<br />

wurde exemplarisch deutlich bei <strong>der</strong> Verabschiedung <strong>der</strong> (Muster-)Richtlinie zur Durchführung<br />

<strong>der</strong> assistierten Reproduktion im Jahr 2006 und bei <strong>der</strong> Diskussion des Regierungsentwurfs<br />

für ein Gewebegesetz mit den arzneimittelrechtlich geprägten Regelungen<br />

für den Umgang mit menschlichen Keimzellen. Durch die Verteilung wesentlicher<br />

Regelungen auf diverse Gesetze wie das Embryonenschutzgesetz, das Stammzellgesetz,<br />

das Strafgesetzbuch und – bedingt durch das Gewebegesetz – das Transplantations- und<br />

das Arzneimittelgesetz sowie auf untergesetzliche Regelungen ist die Orientierung für<br />

den in <strong>der</strong> Praxis tätigen Arzt erheblich erschwert worden. Zur besseren Übersichtlichkeit<br />

wäre die Bündelung dieser Regelungsinhalte in einem eigenständigen Fortpflanzungsmedizingesetz<br />

wünschenswert.<br />

Die Bundesregierung scheint gegenwärtig nicht gewillt, dieses Vorhaben zu verfolgen.<br />

Im Gegensatz zu früheren Legislaturperioden fand es keinen Eingang in die Koalitionsvereinbarung<br />

für die laufende Legislaturperiode.<br />

Um diese gesetzgeberische Zurückhaltung aufzuweichen, hat <strong>der</strong> Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

den Arbeitskreis „Offene Fragen <strong>der</strong> Reproduktionsmedizin“ beim Vorstand<br />

des Wissenschaftlichen Beirats eingerichtet. Der Arbeitskreis soll vor dem Hintergrund<br />

straf-, zivil-, medizin- und ggf. auch sozialrechtlicher Fragen ein eigenes Memorandum<br />

erstellen, das alle wesentlichen Fragen <strong>der</strong> Reproduktionsmedizin in <strong>der</strong><br />

notwendigen Tiefe und Klarheit aufzeigt, um sie dauerhaft tragfähigen Lösungen zuzuführen.<br />

Insbeson<strong>der</strong>e ist im Interesse <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>wunschpaare zu prüfen, unter welchen<br />

gesetzlichen Voraussetzungen die hohe Mehrlingsrate (mit Folgen <strong>der</strong> Frühgeburtlichkeit<br />

<strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>) reduziert werden kann und sinnvolle Alternativen gesetzeskonform<br />

praktiziert werden können.<br />

In seiner konstituierenden Sitzung hat <strong>der</strong> Arbeitskreis vier Unterarbeitsgruppen zu<br />

den Bereichen „Embryonenschutzrechtliche Fragen“, „Familienrechtliche Fragen“,<br />

„Sozialrechtliche Fragen“ und „Forschungspolitische Fragen“ gebildet, in denen die<br />

jeweiligen Fragestellungen vorbereitend aufgearbeitet, bevor sie im Plenum des<br />

Gesamtarbeitskreises diskutiert werden. Zum Ende des Berichtsjahres lagen Textentwürfe<br />

aus allen vier Unterarbeitsgruppen vor. Die Entwürfe <strong>der</strong> Unterarbeitsgruppen<br />

„Embryonenschutzrechtliche Fragen“ sowie „Sozialrechtliche Fragen“ konnten im Rah-<br />

5<br />

261


men einer Arbeitskreissitzung bereits diskutiert werden; eine weitere Sitzung zur<br />

Diskussion <strong>der</strong> Entwürfe <strong>der</strong> Unterarbeitsgruppen „Familienrechtliche Fragen“ und<br />

„Forschungspolitische Fragen“ ist für Anfang 2009 in Aussicht genommen.<br />

Der Arbeitskreis wird im kommenden Jahr seine Arbeit fortsetzen. Er strebt hierbei<br />

einen engen Austausch mit den Mitglie<strong>der</strong>n des Vorstands des Wissenschaftlichen Beirats<br />

und <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> an.<br />

5.4 Gendiagnostik und Gentherapie<br />

5.4.1 Gendiagnostikgesetz<br />

Im Oktober 2004 wurde ein Diskussionsentwurf eines Gesetzes über genetische Untersuchungen<br />

bei Menschen einschließlich Begründung des Bundesministeriums für<br />

Gesundheit und Soziale Sicherung bekannt. Vor diesem Hintergrund hat <strong>der</strong> Vorstand<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> in Abstimmung mit dem Wissenschaftlichen Beirat einen<br />

Arbeitskreis zur Positionsfindung und Erarbeitung einer Stellungnahme unter Leitung<br />

von Prof. Dr. Propping, Bonn, eingesetzt (s. <strong>Tätigkeitsbericht</strong> 2005, <strong>Kapitel</strong> 5, S. 323).<br />

Dieser hatte zunächst eine Stellungnahme zum Diskussionsentwurf erstellt, die aufgrund<br />

des vorzeitigen Endes <strong>der</strong> 15. Legislaturperiode nicht mehr abgesandt wurde.<br />

In <strong>der</strong> laufenden Legislaturperiode wurde das Gesetzgebungsvorhaben wie<strong>der</strong> aufgegriffen<br />

und bis dato fortgesetzt: Im November 2006 wurde von <strong>der</strong> Bundestagsfraktion<br />

Bündnis 90/Die Grünen <strong>der</strong> Entwurf eines Gesetzes über genetische Untersuchungen<br />

bei Menschen (BT-Drs. 16/3233) vorgelegt, <strong>der</strong> sich inhaltlich eng am Diskussionsentwurf<br />

vom Oktober 2004 orientierte. Anlässlich <strong>der</strong> dazu am 07.11.2007 vor dem Gesundheitsausschuss<br />

des Deutschen Bundestags abgehaltenen öffentlichen Anhörung hatte<br />

die <strong>Bundesärztekammer</strong> am 27.10.2007 eine schriftliche Stellungnahme herausgegeben<br />

(s. Ausschuss-Drucksache 16(14)0288(14)). Die Argumente <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

wurden von den angehörten Sachverständigen weitgehend geteilt. Insbeson<strong>der</strong>e die<br />

grundsätzliche Kritik an dem methodenorientierten Regelungsansatz des Gesetzes<br />

stieß auf breites Verständnis. Darüber hinaus fand die For<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

nach einem eigenständigen Fortpflanzungsmedizingesetz Beachtung (vgl. <strong>Tätigkeitsbericht</strong><br />

2007).<br />

Mitte März <strong>2008</strong> legte das Bundesministerium für Gesundheit das zuvor angekündigte<br />

Eckpunktepapier für ein Gendiagnostikgesetz vor. Der auf dieser Basis erstellte Referentenentwurf<br />

ist am 30.06.<strong>2008</strong> erschienen. Dazu hat <strong>der</strong> Arbeitskreis eine Stellungnahme<br />

erstellt, die die <strong>Bundesärztekammer</strong> zur Grundlage ihrer vorläufigen Positionierung<br />

vom 28.07.<strong>2008</strong> gemacht hat. Bei <strong>der</strong> Fachanhörung zum Referentenentwurf in<br />

Bonn wurde die <strong>Bundesärztekammer</strong> von Prof. Dr. Propping, Frau Dr. Hübner und Frau<br />

Dr. Pühler vertreten, die auf <strong>der</strong> Basis dieser vorläufigen Stellungnahme die Fragen und<br />

Bedenken <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> vorgetragen haben.<br />

262


Wissenschaft und Forschung<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

In diesem Zusammenhang wurde das Anhörungsverfahren von mehreren Seiten, u. a.<br />

von den Vertretern <strong>der</strong> Bundeslän<strong>der</strong>, aufgrund <strong>der</strong> ungewöhnlich engen Fristsetzung<br />

während <strong>der</strong> Sommerzeit kritisiert. Die in <strong>der</strong> Stellungnahme zum Referentenentwurf<br />

von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> dargelegten inhaltlichen Problempunkte sind von den<br />

meisten Anwesenden ebenfalls kritisch – wenn auch zum Teil mit an<strong>der</strong>en Konsequenzen<br />

– gesehen worden. Hervorzuheben ist, dass die Bewertung <strong>der</strong> Kritikpunkte seitens<br />

<strong>der</strong> ärztlichen (Fach-)Vertreter einheitlich ausfiel. Zu den beiden wesentlichen Problembereichen<br />

§ 5 GenDG-E (Akkreditierung) und § 23 GenDG-E (Gendiagnostik-Kommission<br />

und Richtlinien) wurde die Kritik <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> von Län<strong>der</strong>vertretern<br />

unterstützt bzw. sogar ergänzt.<br />

Angesichts dieses Meinungsbildes <strong>der</strong> betroffenen Fachkreise überraschte es, dass <strong>der</strong><br />

Gesetzentwurf im Wesentlichen unverän<strong>der</strong>t in das parlamentarische Verfahren eingebracht<br />

wurde.<br />

Mitte Oktober <strong>2008</strong> wurde <strong>der</strong> Regierungsentwurf eines Gesetzes über genetische<br />

Untersuchungen bei Menschen (Gendiagnostikgesetz) dem Bundestag vorgelegt (BT-<br />

Drs. 16/10532). Obwohl <strong>der</strong> Bundesrat die Kritik <strong>der</strong> Fachkreise in seiner Stellungnahme<br />

(BR-Drs. 633/08(B) bzw. Anlage 3 <strong>der</strong> BT-Drs. 16/10532) weitgehend aufgenommen<br />

hatte, wurde ihr in <strong>der</strong> Gegenäußerung <strong>der</strong> Bundesregierung in den wesentlichen Punkten<br />

nicht entsprochen (vgl. BT-Drs. 16/10581).<br />

Der Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestags führt am 21.01.2009 eine<br />

öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf durch. Im Hinblick auf diese Anhörung wurde<br />

– basierend auf <strong>der</strong> vorläufigen Stellungnahme <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zum Referentenentwurf<br />

eines GenDG – ein (abschließen<strong>der</strong>) aktualisierter und erweiterter Stellungnahmeentwurf<br />

zum Regierungsentwurf in Abstimmung mit den Arbeitskreismitglie<strong>der</strong>n<br />

unter Fe<strong>der</strong>führung von Prof. Dr. Propping erstellt und in einer Arbeitskreissitzung<br />

vom im November <strong>2008</strong> diskutiert. Die Stellungnahme wurde vom Vorstand<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> in seiner Dezember-Sitzung <strong>2008</strong> verabschiedet.<br />

Darin wird <strong>der</strong> Gesetzentwurf grundsätzlich begrüßt. Er stellt entsprechend den For<strong>der</strong>ungen<br />

<strong>der</strong> Ärzteschaft klar, dass niemand wegen seiner genetischen Eigenschaften diskriminiert<br />

werden darf. Weitere wichtige For<strong>der</strong>ungen wie die Verankerung eines Rechtes<br />

auf Nichtwissen und die Freiwilligkeit <strong>der</strong> Teilnahme an genetischen Untersuchungen<br />

sowie die Verankerung des Arztvorbehalts für genetische Diagnostik und die<br />

beson<strong>der</strong>e Rolle des Facharztes für Humangenetik im Hinblick auf die prädiktive genetische<br />

Diagnostik sind ebenfalls berücksichtigt. Die Ausnahme genetischer Untersuchungen<br />

zu Forschungszwecken vom Anwendungsbereich des Gesetzes wird ebenso<br />

positiv aufgenommen.<br />

Der Gesetzentwurf enthält aber auch eine Reihe von Regelungen, die korrekturbedürftig<br />

sind. So for<strong>der</strong>t die <strong>Bundesärztekammer</strong> den Gesetzgeber auf, an den verfassungsrechtlich<br />

garantierten Zuständigkeiten festzuhalten und die Richtlinienerstellung in <strong>der</strong><br />

ärztlichen Selbstverwaltung anzusiedeln, da dort die fachliche Kompetenz und die<br />

gesundheitspolitische Verantwortung <strong>der</strong> Ärzteschaft zusammengeführt werden. Ebenso<br />

wie <strong>der</strong> Bundesrat lehnt auch die Ärzteschaft die Pflichtakkreditierung für laboratoriumsmedizinische<br />

Untersuchungen mit Verweis auf die Vorschriften <strong>der</strong> Medizinprodukte-Betreiberverordnung<br />

im Allgemeinen und die Richtlinien <strong>der</strong> Bundesärztekam-<br />

5<br />

263


mer zur Qualitätssicherung in medizinischen Laboratorien im Beson<strong>der</strong>en ab. Die<br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> teilt die Sichtweise des Bundesrates, dass durch die im Gesetzentwurf<br />

vorgesehene Akkreditierung allenfalls eine Kostensteigerung, nicht aber ein<br />

Zuwachs an Qualität zu erzielen wäre.<br />

Darüber hinaus wird gefor<strong>der</strong>t, den Anwendungsbereich – <strong>der</strong> Konzeption des Gesetzentwurfes<br />

entsprechend – auch für die vorgeburtliche Diagnostik auf die genetische<br />

Untersuchung auf <strong>der</strong> Ebene genetischer Analysen zu beschränken. Da gerade die<br />

nicht-genetischen vorgeburtlichen Untersuchungen, beispielsweise mit dem sog. Ersttrimester-Screening<br />

o<strong>der</strong> mittels Ultraschall insbeson<strong>der</strong>e im späten Stadium einer<br />

Schwangerschaft zu erheblichen Konfliktsituationen und einem entsprechend großen<br />

Bedarf für eine ausführliche Aufklärung und Beratung einer Schwangeren führen, ist<br />

eine konsequente Regelung <strong>der</strong> Gesamtproblematik zwar dringend geboten, sollte aber<br />

nicht Gegenstand dieses Gesetzesvorhabens sein.<br />

In Abhängigkeit vom weiteren Vorgehen <strong>der</strong> Bundesregierung bzw. vom Verlauf <strong>der</strong><br />

parlamentarischen Beratungen wird <strong>der</strong> Arbeitskreis „Gendiagnostik“ des Wissenschaftlichen<br />

Beirats <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> seine Arbeit fortführen.<br />

Im Berichtszeitraum hat die <strong>Bundesärztekammer</strong> folgende Stellungnahmen veröffentlicht:<br />

– Vorläufige Stellungnahme <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zum Referentenentwurf für ein<br />

Gendiagnostikgesetz vom 28.07.<strong>2008</strong><br />

– Stellungnahme <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zum Regierungsentwurf für ein Gendiagnostikgesetz<br />

vom 12.12.<strong>2008</strong> (s. Ausschuss-Drs. 16(14)0469(3).<br />

5.4.2 Kommission Somatische Gentherapie<br />

Das Zwölfte Gesetz zur Än<strong>der</strong>ung des Arzneimittelgesetzes (12. AMG-Novelle) aus dem<br />

Jahr 2004 hatte im Falle von Gentransferstudien eine obligatorische Beratungspflicht<br />

<strong>der</strong> zuständigen Ethikkommissionen eingeführt. Diese Beratung kann nach § 42 Abs. 1<br />

S. 6 AMG durch (Einzel-)Sachverständige vorgenommen werden. Ein Verweis auf eine<br />

mögliche Beratung <strong>der</strong> zuständigen Ethikkommissionen durch die Kommission Somatische<br />

Gentherapie (KSG) findet sich nur in <strong>der</strong> Gesetzesbegründung.<br />

Die eingehende Prüfung des Zusammenwirkens <strong>der</strong> nach dem AMG zuständigen<br />

Ethikkommissionen mit <strong>der</strong> KSG bei <strong>der</strong> Begutachtung von Studienanträgen mit Gentransfer-Arzneimitteln<br />

unter den Rahmenbedingungen <strong>der</strong> 12. AMG-Novelle ergab,<br />

dass eine haftungsrechtliche Inanspruchnahme <strong>der</strong> KSG wegen des komplizierten Verfahrensmodus<br />

bei <strong>der</strong> Begutachtung auf Dauer nicht auszuschließen ist. Daher hatte<br />

sich <strong>der</strong> Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> bereits 2004 gezwungen gesehen, die<br />

bundesweit und international anerkannte Begutachtungstätigkeit <strong>der</strong> KSG aufgrund<br />

möglicher Haftungsrisiken seither auszusetzen.<br />

Da Aussetzungsgründe fortbestehen, konnte die KSG im Berichtszeitraum keine neuen<br />

Anträge unter den Rahmenbedingungen des aktuellen Rechts beraten.<br />

264


Allerdings hat die KSG auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> Übergangsbestimmungen nach § 138<br />

AMG i. V. m. § 17 GCP-Verordnung im Berichtszeitraum ihre Arbeit fortgeführt. Im<br />

Wesentlichen wurden ein Amendment zu einem Studienantrag nach altem Recht beraten<br />

und die Abschlussberichte <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Vergangenheit begutachteten Studienprojekte<br />

entgegengenommen.<br />

5.5 Psychotherapie<br />

5.5.1 Wissenschaftlicher Beirat Psychotherapie<br />

Wissenschaft und Forschung<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Die Aufgabe des gemeinsam von <strong>der</strong> Bundeskammer <strong>der</strong> Psychologischen Psychotherapeuten<br />

(BPtK) und <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> getragenen Wissenschaftlichen Beirats<br />

Psychotherapie (WBP) ist zum einen die in § 11 PsychThG nie<strong>der</strong>gelegte gutachterliche<br />

Beratung von Behörden zur Frage <strong>der</strong> wissenschaftlichen Anerkennung von einzelnen<br />

psychotherapeutischen Verfahren, die maßgeblichen Einfluss bei <strong>der</strong> staatlichen Anerkennung<br />

von Ausbildungsstätten hat. Zum an<strong>der</strong>en befasst sich <strong>der</strong> Wissenschaftliche<br />

Beirat mit Anfragen psychotherapeutischer Fachverbände hinsichtlich <strong>der</strong> wissenschaftlichen<br />

Anerkennung von Psychotherapieverfahren und -methoden. Darüber hinaus<br />

greift <strong>der</strong> WBP aus eigener Initiative bestimmte wissenschaftliche Fragen <strong>der</strong><br />

Psychotherapieforschung auf.<br />

Der WBP hatte aufgrund <strong>der</strong> Erfahrungen bei den bisherigen Begutachtungen und<br />

unter Berücksichtigung aktueller methodologischer Entwicklungen <strong>der</strong> Evaluationsforschung<br />

seine Verfahrensregeln zur Beurteilung <strong>der</strong> wissenschaftlichen Anerkennung<br />

von Methoden und Verfahren <strong>der</strong> Psychotherapie weiterentwickelt und Ende 2007 ein<br />

neues Methodenpapier (Version 2.6) beschlossen.<br />

Das neue Methodenpapier sieht neben <strong>der</strong> Bewertung von Psychotherapieverfahren die<br />

(ggf.) eigenständige Beurteilung von Psychotherapiemethoden vor.<br />

Die Beurteilung neu eingereichter Anträge auf Begutachtung von Psychotherapieverfahren<br />

und Psychotherapiemethoden erfolgt seit Ende 2007 auf dieser neuen Verfahrensgrundlage.<br />

Im Kontext <strong>der</strong> Erarbeitung des neuen Methodenpapiers fanden Gespräche zwischen<br />

WBP und dem Unterausschuss Psychotherapie des Gemeinsamen Bundesausschusses<br />

(G-BA) statt, um in <strong>der</strong> Vergangenheit aufgetretene Wi<strong>der</strong>sprüchlichkeiten im Beurteilungsverfahren<br />

bei<strong>der</strong> Gremien auszuräumen. Hierbei erkennen G-BA und WBP an,<br />

dass ihre jeweiligen Vorgehensweisen zur Beurteilung von Verfahren und Methoden<br />

<strong>der</strong> Psychotherapie unterschiedlichen Zwecken dienen und dadurch teilweise unterschiedlichen<br />

Kriterien folgen müssen. Dessen ungeachtet bestehen in den jeweiligen<br />

Vorgehensweisen Gemeinsamkeiten. Daher streben beide Gremien eine Zusammenarbeit<br />

an, die sich in <strong>der</strong> koordinierten Durchführung einer Literaturrecherche und <strong>der</strong><br />

gemeinsamen Verwendung von Studienextraktionsbögen wi<strong>der</strong>spiegelt. Hierzu wurde<br />

ein Rahmenvertrag über die Durchführung von Literaturrecherchen durch den G-BA<br />

5<br />

265


im Auftrag des WBP entworfen. Der Vertragsentwurf wurde vom G-BA sowie <strong>der</strong> BPtK<br />

und <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> gebilligt und im Berichtszeitraum unterzeichnet.<br />

Die Gespräche zwischen WBP und G-BA wurden im Berichtszeitraum fortgeführt, um<br />

einen Studienextraktionsbogen zu konsentieren. Im Berichtszeitraum beriet eine<br />

gemeinsame Arbeitsgruppe des WBP und G-BA über <strong>der</strong>zeit noch nicht harmonisierte<br />

Regelungen des Studienbewertungsbogens und die Berücksichtigung von Studien bei<br />

gemischten Störungen (Patienten mit komplexen Störungen bzw. diagnostisch<br />

gemischte Patientengruppen) im Bewertungsverfahren bei<strong>der</strong> Gremien.<br />

Im Jahr <strong>2008</strong> hat <strong>der</strong> Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie sechs ganztägige Sitzungen<br />

durchgeführt.<br />

Wesentlicher Beratungsgegenstand <strong>2008</strong> waren Ergänzungen des Gutachtens zur Neuropsychologischen<br />

Therapie und <strong>der</strong> Stellungnahme zur Psychodynamischen Psychotherapie<br />

sowie <strong>der</strong> Abschluss <strong>der</strong> Begutachtung <strong>der</strong> Systemischen Therapie.<br />

In einer Ergänzung vom 31.01.<strong>2008</strong> zum Gutachten zur Neuropsychologischen Therapie<br />

stellt <strong>der</strong> WBP fest, dass auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> Bewertung von neu vorgelegten Studien<br />

sowie auf <strong>der</strong> Basis einer Anhörung <strong>der</strong> Fachvertreter die im Gutachten vom<br />

08.06.2000 formulierte Einschränkung <strong>der</strong> Wirksamkeitsbelege auf sogenannten Funktionstrainings<br />

nicht mehr berechtigt ist. Der WBP stellt in <strong>der</strong> Gutachtenergänzung fest,<br />

dass ausreichende Wirksamkeitsbelege für die neuropsychologische Therapie bei <strong>der</strong><br />

Diagnosegruppe F0 nach ICD-10 (Organische, einschließlich symptomatische psychische<br />

Störungen) vorliegen. Der Wissenschaftliche Beirat bestätigt damit, dass die Neuropsychologische<br />

Therapie für den Anwendungsbereich „Hirnorganische Störungen“<br />

insgesamt als wissenschaftlich anerkannt gelten kann. Entsprechend <strong>der</strong> neuen Verfahrensregeln<br />

(Methodenpapier, Version 2.6, Abschnitt I.1) ist die Neuropsychologische<br />

Therapie damit eine wissenschaftlich anerkannte Psychotherapiemethode.<br />

In einer Ergänzung vom 30.06.<strong>2008</strong> <strong>der</strong> Stellungnahme zur Psychodynamischen<br />

Psychotherapie bei Erwachsenen hat <strong>der</strong> WBP festgestellt, dass die 2004 dargelegte Einschränkung,<br />

das Votum des Beirats gelte nicht für Langzeitbehandlungen ab 100 Stunden,<br />

vor dem Hintergrund des mittlerweile in Kraft getretenen Methodenpapiers nicht<br />

weiter berechtigt ist. Nach den neuen Verfahrensgrundsätzen (Methodenpapier) erfolgt<br />

keine geson<strong>der</strong>te Prüfung von Psychotherapie-Methoden, die einem Verfahren zugeordnet<br />

sind, dessen Wirksamkeit bereits geprüft wurde. Dieser Grundsatz gilt erst recht<br />

für Variationen <strong>der</strong> Behandlungsdauer eines anerkannten Psychotherapie-Verfahrens.<br />

Darüber hinaus wurde im Berichtszeitraum die Begutachtung zur wissenschaftlichen<br />

Anerkennung <strong>der</strong> Systemischen Therapie abgeschlossen, die auf einen Antrag einer<br />

Landesbehörde und unter Bezugnahme auf eine von den einschlägigen Fachgesellschaften<br />

eingereichte Dokumentation im Jahre 2006 zurückgeht. In seinem Gutachten<br />

zur Systemischen Therapie vom 14.12.<strong>2008</strong>, welches noch auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> alten<br />

methodischen Verfahrensweise erstellt wurde, empfiehlt <strong>der</strong> WBP die Zulassung <strong>der</strong><br />

Systemischen Therapie als Verfahren <strong>der</strong> vertieften Ausbildung zum Psychologischen<br />

Psychotherapeuten sowie zum Kin<strong>der</strong>- und Jugendlichenpsychotherapeuten.<br />

Bisher hat <strong>der</strong> WBP zu folgenden Psychotherapieverfahren Gutachten bzw. Stellungnahmen<br />

erstellt und veröffentlicht:<br />

266


– Systemische Therapie, Gutachten 2000 (Dtsch Arztebl 2000; 97: A 60-3 [Heft 1-2 v.<br />

10.01.2000]), Gutachten zum Neuantrag <strong>2008</strong> [im Druck])<br />

– Gesprächspsychotherapie, Gutachten zum Erstantrag (Dtsch Arztebl 2000; 97: A 61-2<br />

[Heft 1-2 v. 10.01.2000]); Gutachten zum Nachantrag (Dtsch Arztebl 2002; 99: A 3047-<br />

48 [Heft 45 v. 08.11.2002])<br />

– Neuropsychologische Therapie (Dtsch Arztebl 2000; 97: A 2188-9 [Heft 33 v.<br />

18.08.2000]), Gutachtenergänzung vom 31.01.<strong>2008</strong> (Dtsch Arztebl <strong>2008</strong>; 105: A 702<br />

[Heft 13 v. 28.03.<strong>2008</strong>])<br />

– Psychodramatherapie (Dtsch Arztebl 2001; 98: A 348-51 [Heft 6 v. 09.02.2001])<br />

– Hypnotherapie (Dtsch Arztebl 2006; 103: A 1481-83 [Heft 21 v. 26.05.2006])<br />

– Eye Movement Desensitization and Reprocessing (EMDR) (Dtsch Arztebl 2006; 103:<br />

A 2417-19 [Heft 37 v. 15.09.2006])<br />

– Interpersonelle Psychotherapie (Dtsch Arztebl 2006; 103: A 2492-94 [Heft 38 v.<br />

22.09.2006])<br />

– Stellungnahme zur Verhaltenstherapie bei Erwachsenen sowie Kin<strong>der</strong>n und Jugendlichen<br />

(Dtsch Arztebl 2004; 101: A 367-8 [Heft 6 v. 06.02.2004])<br />

– Stellungnahme zur Psychodynamischen Psychotherapie bei Erwachsenen (Dtsch<br />

Arztebl 2005; 102: A 73-5 [Heft 1-2 v. 10.01.2005]), Ergänzung <strong>der</strong> Stellungnahme vom<br />

30.06.<strong>2008</strong> (Dtsch Arztebl <strong>2008</strong>; 105: A 1752 [Heft 33 v. 15.08.<strong>2008</strong>])<br />

– Sämtliche Veröffentlichungen des WBP sind unter <strong>der</strong> gremieneigenen Internetadresse<br />

http://www.wbpsychotherapie.de zu erhalten.<br />

Die Amtsperiode des Beirats <strong>der</strong> zweiten Amtsperiode lief zum 31.12.<strong>2008</strong> aus.<br />

Die Beiratsarbeit erfolgt auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> am 01.11.2003 zwischen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

und <strong>der</strong> Bundeskammer für Psychologische Psychotherapeuten (BPtK)<br />

geschlossenen Vereinbarung (Dtsch Arztebl 2003; 100: A 3266-3267). Diese bestimmte,<br />

dass die Geschäftsführung des WBP in <strong>der</strong> zweiten Amtsperiode (2004 – <strong>2008</strong>) bei <strong>der</strong><br />

BPtK liegt. Die Vertragsparteien hatten bei Vertragsabschluss zugleich vereinbart, sich<br />

rechtzeitig zum Ende <strong>der</strong> zweiten Amtsperiode über die weitere Zuordnung <strong>der</strong><br />

Geschäftsstelle zu verständigen. In den diesbezüglichen Verhandlungen bestand Einvernehmen,<br />

die Geschäftsführung für den Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie<br />

<strong>der</strong> dritten Amtsperiode (2009 – 2013) bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> anzusiedeln und<br />

danach zu Beginn je<strong>der</strong> neuen Amtsperiode die geschäftsführende Zuordnung zwischen<br />

den Bundeskammern zu wechseln.<br />

Die von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> berufenen Mitglie<strong>der</strong> und persönlichen Stellvertreter<br />

<strong>der</strong> zweiten und dritten Amtsperiode sind im <strong>Kapitel</strong> 13, S. 506 ff., aufgeführt.<br />

5.5.2 Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Psychotherapierichtlinien<br />

Wissenschaft und Forschung<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Im Berichtszeitraum hat die <strong>Bundesärztekammer</strong> zwei Stellungnahmen gem. § 91 Abs.<br />

8 a SGB V (i. d. bis 30.06.<strong>2008</strong> geltenden Fassung) bzw. § 91 Abs. 5 SGB V (i. d. seit<br />

01.07.<strong>2008</strong> geltenden Fassung) zu geplanten Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Psychotherapie-Richtlinien<br />

nach § 92 Abs. 1 SGB V des Gemeinsamen Bundesausschusses unter Einbeziehung<br />

<strong>der</strong> ärztlichen Mitglie<strong>der</strong> des WBP erarbeitet:<br />

5<br />

267


– Stellungnahme <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> vom 09.05.<strong>2008</strong> zum Beschlussentwurf des<br />

Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Neufassung <strong>der</strong> Psychotherapie-Richtlinie<br />

– Stellungnahme vom 15.08.<strong>2008</strong> zur Anwendung <strong>der</strong> Gesprächspsychotherapie als Methode<br />

Darüber hinaus wurde im Rahmen des Bewertungsverfahrens zur Gesprächspsychotherapie<br />

nach <strong>der</strong> Einführung eines Schwellenkriteriums in den Psychotherapie-Richtlinien<br />

die Stellungnahme vom 31.10.2006 <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> erneut bekräftigt.<br />

Die Stellungnahmen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> gem. § 91 SGB V sind im Internet abrufbar<br />

unter http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=0.7.5598<br />

5.5.3 Kooperation zwischen <strong>Bundesärztekammer</strong> und Ständiger Konferenz<br />

ärztlicher psychotherapeutischer Verbände<br />

Im Berichtszeitraum fanden im Rahmen des Jour fixe <strong>der</strong> Vorstandsbeauftragten <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> für Fragen <strong>der</strong> Psychotherapie, Frau Dr. Goesmann, drei Treffen<br />

mit dem Sprecherrat <strong>der</strong> Ständigen Konferenz ärztlicher psychotherapeutischer Verbände<br />

statt. Im Rahmen dieser Zusammenkünfte wurde unter an<strong>der</strong>em thematisiert:<br />

– Stellungnahme <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zu <strong>der</strong> nach Artikel I Nr. 2 GKV-OrgWG (Gesetz<br />

zur Weiterentwicklung <strong>der</strong> Organisationsstrukturen in <strong>der</strong> gesetzlichen Krankenversicherung)<br />

vorgesehenen Absenkung <strong>der</strong> Mindestquote für überwiegend o<strong>der</strong> ausschließlich<br />

psychotherapeutisch tätige Ärzte nach § 101 Abs. 4 S. 5 SGB V sowie zur neu eingeführten<br />

Quote für Leistungserbringer, die ausschließlich Kin<strong>der</strong> und Jugendliche psychotherapeutisch<br />

betreuen. Die Stellungnahme <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> vom 29.08.<strong>2008</strong> zu<br />

Artikel I Nr. 2 GKV-OrgWG liegt als Drs. des Bundestags-Ausschusses für Gesundheit vor:<br />

Ausschuss-Drs. 16(14)0410(21) (vgl. auch Kap. 13.2 des <strong>Tätigkeitsbericht</strong>s).<br />

– Strategie zur Nachwuchsför<strong>der</strong>ung in <strong>der</strong> ärztlichen Psychotherapie<br />

– Forschungsgutachten zum Psychotherapeutengesetz (vgl. Kap. 5.5.4)<br />

– Aktivitäten <strong>der</strong> Europäischen Kommission im Bereich Psychische Gesundheit. Eine<br />

Sprecherin <strong>der</strong> Ständigen Konferenz ärztlicher psychotherapeutischer Verbände vertrat<br />

die <strong>Bundesärztekammer</strong> im Juni <strong>2008</strong> im Rahmen einer EU High-Level-Konferenz<br />

zum Thema „Together for Mental Health and Wellbeing“ und sagte zu, die europäischen<br />

Aktivitäten in diesem Bereich für die <strong>Bundesärztekammer</strong> weiterzuverfolgen.<br />

Mit <strong>der</strong> Bündelung <strong>der</strong> Interessen <strong>der</strong> ärztlichen Psychotherapeuten durch die Ständige<br />

Konferenz ärztlicher psychotherapeutischer Verbände und einer intensivierten Kooperation<br />

mit <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> wird die ärztliche Psychotherapie als integraler<br />

Bestandteil ärztlichen Handelns auch in Zukunft konsequent vertreten werden.<br />

5.5.4 Forschungsgutachten zur Ausbildung von Psychologischen Psychotherapeuten<br />

Vom Bundesministerium für Gesundheit wurde 2007 ein Forschungsgutachten zur<br />

möglichen Weiterentwicklung <strong>der</strong> Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten<br />

und Kin<strong>der</strong>- und Jugendlichenpsychotherapeuten ausgeschrieben; es wurde an eine<br />

Forschergruppe um Prof. Dr. Strauß, Institut für Psychosoziale Medizin und Psychotherapie<br />

des Universitätsklinikums Jena, vergeben.<br />

268


Wissenschaft und Forschung<br />

Im Rahmen dieses Projekts wurde eine Delphi-Expertenbefragung durchgeführt, an <strong>der</strong><br />

die Landesärztekammern und die <strong>Bundesärztekammer</strong> teilnahmen. Die Befragung<br />

bezog sich sowohl auf die Organisation und Inhalte <strong>der</strong> Ausbildung als auch auf die<br />

Zulassungsvoraussetzungen vor dem Hintergrund des sog. Bologna-Prozesses sowie<br />

auf weitere Fragen, wie beispielsweise die Berechtigung für Psychologische Psychotherapeuten<br />

und Kin<strong>der</strong>- und Jugendlichenpsychotherapeuten, zukünftig Krankschreibungen,<br />

Krankenhauseinweisungen und Medikamentenverordnungen vornehmen zu dürfen.<br />

Da die Ergebnisse des Forschungsgutachtens erhebliche Auswirkungen auf das<br />

zukünftige Zusammenspiel zwischen ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten<br />

haben können, beteiligte sich die <strong>Bundesärztekammer</strong> intensiv am Stellungnahmeverfahren.<br />

Die Perspektive <strong>der</strong> Ärzteschaft wird auch in einer für Januar 2009 vorgesehenen<br />

mündlichen Anhörung von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> vertreten werden.<br />

Informationen zum Forschungsgutachten:<br />

www.med.uni-jena.de/mpsy/forschungsgutachten/index.html<br />

Stellungnahmen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> im Rahmen des Forschungsgutachtens:<br />

www.baek.de/downloads/BAek-Stn_Forschungsgutachten_PsychThG.pdf<br />

5.5.5 Aktivitäten im Aktionsbündnis für Seelische Gesundheit<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Der Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> hat in seiner 33. Sitzung am 21.05.2006 (Wahlperiode<br />

2003/2007) beschlossen, sich an dem Aktionsbündnis für Seelische Gesundheit als<br />

Mitglied zu beteiligen. Für diese Tätigkeit hat er Frau Dr. Goesmann, Vizepräsidentin <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong>, sowie Frau Dr. Schoeller von Seiten <strong>der</strong> Geschäftsführung<br />

benannt. Das Aktionsbündnis für Seelische Gesundheit setzt sich für die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

seelischen Gesundheit und die Aufklärung über psychische Erkrankungen in <strong>der</strong> Bevölkerung<br />

ein mit dem Ziel eines vorurteilsfreien und gleichberechtigten Umgangs mit<br />

Menschen mit psychischen Erkrankungen in unserer Gesellschaft. Das Aktionsbündnis<br />

will <strong>der</strong> Öffentlichkeit vermitteln, dass psychische Störungen therapierbare und bei frühzeitiger<br />

Behandlung auch heilbare Erkrankungen sind, die jeden betreffen können. Es<br />

will über die Chancen <strong>der</strong> Früherkennung und Prävention informieren und Menschen<br />

ermuntern, Hilfe in Anspruch zu nehmen, indem es über die Vielfalt <strong>der</strong> Anlaufstellen<br />

für Hilfesuchende informiert. Das Bündnis will mit seiner Öffentlichkeitsarbeit über den<br />

Wert, aber auch die Möglichkeiten <strong>der</strong> sozialen und beruflichen Integration von psychisch<br />

erkrankten Menschen informieren und illustrieren, wie Betroffene und ihre Familien<br />

an <strong>der</strong> Gesellschaft positiv teilhaben können. In <strong>der</strong> AG „Öffentlichkeitsarbeit“ des<br />

Bündnisses arbeiten auch aktiv die Vertreterinnen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> mit.<br />

Das Aktionsbündnis für Seelische Gesundheit setzt sich zudem für den Abbau von Stigmatisierung<br />

und Diskriminierung <strong>der</strong> betroffenen Menschen ein. Es will einen gesellschaftlichen<br />

Diskurs anstoßen, durch den das bislang bestehende Tabu gebrochen wird<br />

und so Ängste und Vorurteile abgebaut werden. Auch <strong>der</strong> Deutsche Ärztetag hat sich im<br />

Rahmen eines Tagesordnungspunktes im Jahre 2006 strikt gegen die Diskriminierung<br />

von psychisch Kranken gewandt und bekräftigt, hierzu seinen Beitrag zu leisten.<br />

5<br />

269


Im Aktionsbündnis für Seelische Gesundheit engagieren sich Betroffene und Angehörige<br />

von Menschen mit psychischen Erkrankungen sowie Vertreter aus den Bereichen Medizin,<br />

Gesundheitsför<strong>der</strong>ung und Politik. Es bildet ein Netzwerk, das die seelische Gesundheit<br />

nach einem ganzheitlichen Ansatz thematisiert und bei dem die verschiedenen<br />

gesellschaftlichen und politischen Aspekte berücksichtigt werden. Schirmherrin des<br />

Aktionsbündnisses ist die Bundesministerin für Gesundheit, Ulla Schmidt. Die Partner<br />

des Aktionsbündnisses für Seelische Gesundheit arbeiten als Kooperationsverbund<br />

zusammen, dessen beson<strong>der</strong>e Qualität die Zusammenarbeit vieler Akteure mit ihren spezifischen<br />

Kenntnissen und Erfahrungen ist. Partner des Bündnisses können Vereine, Verbände,<br />

Initiativen, Organisationen und Einrichtungen werden, die sich mit den Aufgaben<br />

des Aktionsbündnisses identifizieren und sich für dessen Ziele einsetzen. Die Mitgliedschaft<br />

beim Aktionsbündnis für Seelische Gesundheit beinhaltet eine aktive Mitarbeit und<br />

Engagement bei <strong>der</strong> Umsetzung eines zukünftigen bundesweiten Antistigmaprogramms.<br />

Die <strong>Bundesärztekammer</strong> ist Gründungsmitglied des Aktionsbündnisses. Mittlerweile<br />

unterstützen 50 Mitgliedsorganisationen das Aktionsbündnis. Es hat sich zur Aufgabe<br />

gemacht, jährlich in <strong>der</strong> ersten Oktoberwoche, in diesem Jahr vom 06. bis 12.10.<strong>2008</strong>, in<br />

ganz Deutschland die „Woche <strong>der</strong> seelischen Gesundheit“ mit mannigfaltigen Veranstaltungen<br />

durchzuführen. Allein die Initiative in Berlin beinhaltete über hun<strong>der</strong>t Veranstaltungen<br />

in allen Berliner Bezirken. Es fanden Lesungen und Konzertabende statt;<br />

es wurden Kinofilme gezeigt, Kunstausstellungen eröffnet sowie Fachtagungen und<br />

eine Benefizveranstaltung durchgeführt.<br />

Der Präsident <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, hat sich<br />

insbeson<strong>der</strong>e für die Durchführung des Filmfestivals „Ausnahmezustand – Verrückt<br />

nach Leben“ eingesetzt. Dieses Filmfestival holt psychische Erkrankungen bei Jungendlichen<br />

aus <strong>der</strong> Tabuzone. Jede junge Generation ist ein Kind ihrer Zeit, in <strong>der</strong> sie<br />

erwachsen werden soll. Jugendliche müssen kämpfen, um in <strong>der</strong> heutigen Gesellschaft<br />

zu bestehen. Das bundesweite Filmfestival „Ausnahmezustand <strong>2008</strong> – Verrückt nach<br />

Leben“ von „Irrsinnig Menschlich e. V.“ zeigt zwölf Filme, die vom alltäglichen Wahnsinn<br />

jugendlicher Lebenswelten zwischen Einsamkeit, Angst, Schulversagen, Hoffnungslosigkeit,<br />

Gewalt, Drogen und Suizid, aber auch von <strong>der</strong> Sehnsucht nach Liebe<br />

und Halt erzählen. In Kooperation mit über 150 Organisationen, Einrichtungen und<br />

Vereinen reist das Festival noch bis Ende 2009 durch 60 Städte Deutschlands.<br />

Ausblick<br />

Die <strong>Bundesärztekammer</strong> wird weiterhin Projekte des Aktionsbündnisses för<strong>der</strong>n und<br />

helfen, sie voranzubringen. Sie beabsichtigt, gemeinsam mit dem Aktionsbündnis für<br />

seelische Gesundheit im Oktober 2009 im Rahmen <strong>der</strong> „3. Berliner Woche <strong>der</strong> seelischen<br />

Gesundheit“ ein Symposium mit <strong>der</strong> Thematik „Menschen mit psychischen<br />

Erkrankungen in <strong>der</strong> Arbeitswelt“ zu veranstalten. Darüber hinaus nimmt die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

aktiv an den bundesweiten jährlichen Aktionen zum Europäischen<br />

Depressionstag teil.<br />

270


5.6 Versorgungsforschung<br />

Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hat auf <strong>der</strong> Grundlage des vom 108. Deutschen Ärztetag 2005<br />

verabschiedeten Rahmenkonzepts (vgl. http://www.bundesaerztekammer.de/down<br />

loads/Rahmenk.pdf) ein Programm zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Versorgungsforschung aufgelegt.<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Haushaltsberatungen wurde eine Verpflichtungsermächtigung für<br />

die Bereitstellung von jährlichen För<strong>der</strong>mitteln in Höhe von 750.000 € über einen Zeitraum<br />

von sechs Jahren erteilt.<br />

Der Deutsche Ärztetag begrüßte das Konzept einer unabhängigen Versorgungsforschung<br />

auf wissenschaftlich hohem Niveau als eine notwendige und realistische Grundlage<br />

zur Fundierung wichtiger zukünftiger Positionsbestimmungen <strong>der</strong> Ärzteschaft.<br />

Mit <strong>der</strong> För<strong>der</strong>initiative sollen den die medizinische Versorgungslage <strong>der</strong> Bevölkerung<br />

und die ärztliche Berufszufriedenheit negativ beeinflussenden Tendenzen mit Sachargumenten<br />

entgegengewirkt und gleichzeitig die Potenziale einer verbesserten Patientenversorgung<br />

und ärztlichen Berufsausübung gestärkt werden.<br />

Die För<strong>der</strong>initiative will zudem die Bildung eines funktionsfähigen Netzwerks von Wissenschaftlern,<br />

Mittelgebern und Akteuren im Gesundheitswesen unterstützen.<br />

Zur weiteren Konkretisierung und Begleitung des Rahmenkonzepts richtete <strong>der</strong> Vorstand<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> beim Wissenschaftlichen Beirat eine aus unabhängigen<br />

Forschern bestehende und zugleich mit Klinik- und Vertragsärzten paritätisch besetzte<br />

„Ständige Koordinationsgruppe Versorgungsforschung“ (SKV) ein. Der Vorsitz wurde<br />

Prof. Dr. Dr. h. c. Scriba, München, übertragen.<br />

Zweite Amtsperiode SKV <strong>2008</strong> – 2011<br />

Wissenschaft und Forschung<br />

Die erste Amtperiode <strong>der</strong> SKV endete am 30.06.<strong>2008</strong>. Der Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

hat im Juni <strong>2008</strong> die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> SKV sowie den Vorsitzenden für weitere<br />

drei Jahre in ihren Ämtern bestätigt. Eine namentliche Übersicht <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

2. Amtsperiode kann im Internet unter http://www.bundesaerztekammer.de/Versor<br />

gungsforschung eingesehen werden.<br />

Stand <strong>der</strong> Projekte aus <strong>der</strong> ersten För<strong>der</strong>phase (2006 – <strong>2008</strong>/2009)<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

2005 wurden zum ersten Mal Mittel für die För<strong>der</strong>ung von Projekten aus den Themenfel<strong>der</strong>n<br />

– Implementierung von Leitlinien in den ärztlichen Alltag,<br />

– Einfluss <strong>der</strong> Ökonomisierung <strong>der</strong> stationären und ambulanten ärztlichen Leistung<br />

auf die Patientenversorgung und die Freiheit <strong>der</strong> ärztlichen Tätigkeit sowie<br />

– Einfluss <strong>der</strong> maßgeblichen arztseitigen Faktoren (z. B. Berufszufriedenheit, nichtmonetäre<br />

neben monetären Leistungsanreizen) auf die Versorgung (sog. „Physician<br />

Factor“)<br />

ausgeschrieben. Insgesamt gingen 171 Projektvorschläge ein. Daraus wurden in einem<br />

zweistufigen Auswahlverfahren 18 Projekte zur För<strong>der</strong>ung ausgewählt. Sie werden<br />

5<br />

271


jeweils durch einen „Projektpaten“ <strong>der</strong> SKV betreut. 17 Projektnehmer hatten mehrheitlich<br />

ihre Arbeit im Jahr 2006 aufgenommen und wurden bei einer Laufzeit zwischen<br />

24 und 36 Monaten auch über das Jahr <strong>2008</strong> hinweg intensiv von den Sachverständigen<br />

<strong>der</strong> SKV begleitet (vgl. Abbildungen 1 bis 4 sowie eine Übersicht mit den Kurzbeschreibungen<br />

aller geför<strong>der</strong>ten Projekte im Internet unter http://www.bundesaerztekam<br />

mer.de/Versorgungsforschung). Einige Projektnehmer haben mittlerweile ihren Endbericht<br />

vorgelegt; bei einigen Projekten wurde eine kostenneutrale Projektverlängerung<br />

gewährt.<br />

Im Rahmen eines Workshops Anfang <strong>2008</strong> informierten die Projektnehmer die SKV<br />

über ihre bisherigen Erfahrungen sowie erste Projektergebnisse.<br />

Unter dem TOP „<strong>Tätigkeitsbericht</strong>“ wurde <strong>der</strong> 111. Deutsche Ärztetag <strong>2008</strong> über den<br />

aktuellen Sachstand <strong>der</strong> För<strong>der</strong>initiative ausführlich durch den Vorsitzenden <strong>der</strong> SKV,<br />

Prof. Dr. Dr. h. c. Scriba, informiert.<br />

Abbildung 1: Vollständig geför<strong>der</strong>te Projekte zum Themenfeld „Implementierung von<br />

Leitlinien in den ärztlichen Alltag“<br />

272


Wissenschaft und Forschung<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Abbildung 2: Durch Zuschuss geför<strong>der</strong>te Projekte zum Themenfeld „Implementierung<br />

von Leitlinien in den ärztlichen Alltag“<br />

Abbildung 3: Vollständig bzw. durch Zuschuss geför<strong>der</strong>te Projekte zum Themenfeld<br />

„Einfluss <strong>der</strong> Ökonomisierung <strong>der</strong> stationären und ambulanten ärztlichen Leistung auf<br />

die Patientenversorgung und die Freiheit <strong>der</strong> ärztlichen Tätigkeit“<br />

5<br />

273


Abbildung 4: Geför<strong>der</strong>te Projekte zum Themenfeld „Einfluss <strong>der</strong> maßgeblichen arztseitigen<br />

Faktoren auf die Patientenversorgung (sog. ‚Physician Factor’)“<br />

Vorgezogene Ausschreibung „Auswirkungen unterschiedlicher Trägerstrukturen von<br />

Krankenhäusern auf die Qualität <strong>der</strong> Krankenversorgung“ (2007 – 2009)<br />

Ausgehend von <strong>der</strong> Diskussion auf dem 108. Deutschen Ärztetag 2005 über die Privatisierung<br />

des Universitätsklinikums Gießen/Marburg (vgl. Drucksache VIII-87) und vor<br />

dem Hintergrund, dass in <strong>der</strong> ersten För<strong>der</strong>phase keine Projektvorschläge zur Bearbeitung<br />

<strong>der</strong> Problematik von Trägerwechseln klinischer Einrichtungen eingereicht wurden,<br />

war <strong>der</strong> Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zum Jahresende 2006 darin übereingekommen,<br />

bereits im Vorfeld <strong>der</strong> zweiten För<strong>der</strong>phase eine geson<strong>der</strong>te Projektför<strong>der</strong>ung<br />

zum Thema „Auswirkungen unterschiedlicher Trägerstrukturen (inklusive „Privatisierung“)<br />

von Krankenhäusern auf die Qualität <strong>der</strong> Krankenversorgung <strong>der</strong> Bevölkerung“<br />

auszuschreiben (vgl. Dtsch Arztebl 2007, 104: A 141-142 [Heft 3]). Auf <strong>der</strong> Grundlage<br />

einer schriftlichen Begutachtung durch die SKV hat <strong>der</strong> Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

Mitte 2007 entschieden, zwei Projekte zu för<strong>der</strong>n: Ein Projekt (Projektnehmer Prof.<br />

Dr. Pfaff, Zentrum für Versorgungsforschung an <strong>der</strong> Universität zu Köln) hat die Arbeit<br />

Ende 2007 aufgenommen und wird voraussichtlich Mitte 2009 seinen Endbericht vorlegen.<br />

Das zweite Projekt (Projektnehmer Prof. Dr. Busse, WHO Collaborating Centre for<br />

Health System Research and Management an <strong>der</strong> Technischen Universität Berlin) konnte<br />

nicht realisiert werden, da die angefragten Krankenhäuser mehrheitlich nicht bereit<br />

waren, die für die Auswertung erfor<strong>der</strong>lichen Daten zur Verfügung zu stellen.<br />

274


Stand <strong>der</strong> Projekte aus <strong>der</strong> zweiten För<strong>der</strong>phase (<strong>2008</strong> – 2010/2011)<br />

Auf <strong>der</strong> Grundlage des Beschlusses des 110. Deutschen Ärztetages 2007 (vgl.<br />

http://www.bundesaerztekammer.de/110.DAET/Versorgungsforschung) wurden im<br />

September 2007 zum zweiten Mal Mittel für die För<strong>der</strong>ung von Projekten <strong>der</strong> Versorgungsforschung<br />

öffentlich ausgeschrieben (vgl. http://www.bundesaerztekammer.de/<br />

Versorgungsforschung). Die Antragsteller waren aufgefor<strong>der</strong>t, in ihren Projektskizzen<br />

auf die zu allen Themen im Internet eingestellten „Ausführlichen Erläuterungen“ (vgl.<br />

http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/Versorgungsforschung_Erlaeuterun<br />

gen_Ausschreibung_03092007.pdf) mit Konkretisierungen <strong>der</strong> zu bearbeitenden Fragestellungen<br />

Bezug zu nehmen.<br />

Wie bereits 2005, so wurde auch 2007 ein zweistufiges Verfahren zur Auswahl geeigneter<br />

För<strong>der</strong>projekte durchgeführt. Im Zuge dessen waren Interessenten zunächst zur<br />

Einreichung von Projektskizzen aufgefor<strong>der</strong>t worden. Diese wurden in einem aufwändigen<br />

Gutachterverfahren von den Mitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong> SKV bewertet und in einer zweitägigen<br />

Auswahlsitzung Ende 2007 eingehend beraten.<br />

Abbildung 5: Bewilligte Projekte <strong>der</strong> 2. För<strong>der</strong>phase<br />

Wissenschaft und Forschung<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

5<br />

275


Antragsteller <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>s Erfolg versprechenden Skizzen erhielten Anfang <strong>2008</strong> die<br />

Auffor<strong>der</strong>ung, einen ausführlichen Projektantrag einzureichen. Zum Stichtag Ende<br />

Februar <strong>2008</strong> wurden insgesamt 28 ausführliche Anträge eingereicht. Diese wurden von<br />

jeweils sechs Gutachtern bewertet. Nach einer abschließenden Beratung <strong>der</strong> SKV in<br />

einer zweitägigen Auswahlsitzung im April <strong>2008</strong> hat <strong>der</strong> Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

im Juni <strong>2008</strong> die För<strong>der</strong>ung von sieben <strong>der</strong> von <strong>der</strong> SKV empfohlenen Projekte<br />

bewilligt (vgl. Abbildung 5).<br />

Zwei Projekte haben ihre Arbeit im 4. Quartal des Jahres <strong>2008</strong> aufgenommen. Die übrigen<br />

Projekte werden nach Abschluss <strong>der</strong> Vertragsverhandlungen voraussichtlich im<br />

1. Quartal 2009 mit <strong>der</strong> Umsetzung beginnen. Auch die Projekte <strong>der</strong> zweiten För<strong>der</strong>phase<br />

werden jeweils durch „Projektpaten“ aus <strong>der</strong> SKV begleitet.<br />

Weitere Projekte im Rahmen <strong>der</strong> För<strong>der</strong>initiative zur Versorgungsforschung<br />

Neben den sogenannten „Typ-I-Projekten“, die im Zuge <strong>der</strong> vorgenannten Ausschreibungen<br />

über einen Zeitrahmen von bis zu drei Jahren geför<strong>der</strong>t werden können, sieht<br />

das Rahmenkonzept (http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/Rahmenk.pdf)<br />

im Rahmen <strong>der</strong> För<strong>der</strong>initiative auch die Möglichkeit <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung von „Querschnittsprojekten“<br />

(sog. Typ-II-Projekte) sowie die Vergabe von Expertisen (sog. Typ-III-Projekte)<br />

vor.<br />

Report Versorgungsforschung<br />

Als „Querschnittsprojekt“ wurde <strong>der</strong> „Report Versorgungsforschung“ aufgelegt. Grundlage<br />

soll jeweils die Dokumentation eines Symposiums zu einem aktuellen Thema <strong>der</strong><br />

Versorgungsforschung sein. Der erste Band zum Thema „Monitoring gesundheitlicher<br />

Versorgung in Deutschland: Konzepte, Anfor<strong>der</strong>ungen, Datenquellen“ unter <strong>der</strong> Fe<strong>der</strong>führung<br />

von Frau Prof. Dr. Bärbel-Maria Kurth konnte 2007 fertig gestellt werden. Der<br />

Druck beim Deutschen Ärzte-Verlag erfolgte im März <strong>2008</strong> (ISBN-Nr. 978-3-7691-3324-0).<br />

Für den zweiten Band ist das Thema „Arbeitsbedingungen und psychische Gesundheit<br />

von Ärztinnen und Ärzten“ vorgesehen. Das zugrundeliegende Symposium wird im<br />

Februar 2009 stattfinden.<br />

276


Expertise zum Thema „Einflüsse <strong>der</strong> Auftraggeber auf die wissenschaftlichen Ergebnisse<br />

von Arzneimittelstudien“<br />

Der 110. Deutsche Ärztetag 2007 hat beschlossen, im Rahmen <strong>der</strong> För<strong>der</strong>initiative zur<br />

Versorgungsforschung eine Expertise zum Thema „Einflüsse <strong>der</strong> Auftraggeber auf die<br />

wissenschaftlichen Ergebnisse von Arzneimittelstudien“ in Auftrag zu geben<br />

(http://www.bundesaerztekammer.de/Expertisen_Auftrag). Die Ausschreibung <strong>der</strong><br />

Expertise wurde auf <strong>der</strong> Homepage <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> (http://www.bundesaerz<br />

tekammer.de/Versorgungsforschung) sowie im Deutschen Ärzteblatt (Dtsch Arztebl<br />

<strong>2008</strong>; 105: A 58 [Heft 1/2]) veröffentlicht. Der Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> hat die<br />

Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) Mitte <strong>2008</strong> mit <strong>der</strong> Erstellung<br />

<strong>der</strong> Studie beauftragt. Die Ergebnisse <strong>der</strong> Studie werden den Delegierten des<br />

112. Deutschen Ärztetages 2009 vorgelegt werden.<br />

Weitere Expertisenaufträge<br />

Es wurden weitere Expertisen, u. a. zu den Themen „Nutzen und Risiken von Telemonitoring-Verfahren“<br />

und „Was können Ärzte in Deutschland zur Prävention und Früherkennung<br />

von Kindesvernachlässigung und -misshandlung tun?“ in Auftrag gegeben,<br />

mit <strong>der</strong>en Fertigstellung im Verlaufe des Jahres 2009 zu rechnen ist.<br />

5.7 Weitere Themen<br />

5.7.1 Wissenschaftlicher Beirat<br />

Wissenschaft und Forschung<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Der Vorstand des Wissenschaftlichen Beirats trat <strong>2008</strong> zur Koordination <strong>der</strong> gesamten<br />

Beiratsarbeit in drei Sitzungen unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Dr. Scriba zusammen.<br />

Dabei wurden insbeson<strong>der</strong>e die Aufgabenwahrnehmung <strong>der</strong> Arbeitskreise erörtert<br />

sowie die künftigen Themen und die Arbeitsplanung diskutiert.<br />

Die Initiative <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Versorgungsforschung bildete<br />

einen beson<strong>der</strong>en Schwerpunkt <strong>der</strong> Vorstandsberatung. Dabei ist die Ständige Koordinationsgruppe<br />

Versorgungsforschung als Steuergremium <strong>der</strong> För<strong>der</strong>initiative eng mit<br />

dem Vorstand des Wissenschaftlichen Beirats verknüpft (vgl. <strong>Kapitel</strong> 5.6).<br />

Nach <strong>der</strong> Grundsatzentscheidung des Vorstands <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> vom Februar<br />

<strong>2008</strong> zur Fortführung <strong>der</strong> Richtlinientätigkeit <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> im Bereich <strong>der</strong><br />

Gewebemedizin (vgl. <strong>Kapitel</strong> 5.1.4) wurden die Erarbeitung gewebespezifischer Richtlinien<br />

aufgenommen (vgl. Arbeitskreis „Hämatopoetische Stammzelltransplantation“)<br />

und neue Arbeitskreise eingesetzt („Richtlinien zum Führen einer Hornhautbank“)<br />

bzw. <strong>der</strong>en Einsetzung vorbereitet („Richtlinien zum Führen einer nicht-kommerziellen<br />

Knochenbank“).<br />

5<br />

277


Die Aktivitäten <strong>der</strong> EU-Kommission zur Bekämpfung seltener Krankheiten wurden<br />

vom Wissenschaftlichen Beirat fe<strong>der</strong>führend für die <strong>Bundesärztekammer</strong> begleitet. In<br />

diesem Kontext wurde die Stellungnahme <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> vom 14.02.<strong>2008</strong><br />

zum Konsultationspapier <strong>der</strong> EU erarbeitet (Die Stellungnahme ist im Internet unter<br />

http://www.baek.de/page.asp?his=0.5.33.6779 abrufbar).<br />

Im Juli und Dezember <strong>2008</strong> tagte turnusgemäß jeweils die Plenarversammlung des Beirats.<br />

Prof. Dr. Dietel, Direktor des Instituts für Pathologie am Campus Charité Mitte,<br />

Berlin, referierte in <strong>der</strong> Sommersitzung zum Thema „Neue Rolle <strong>der</strong> Pathologie“ und<br />

Frau Dr. Klakow-Franck, Stellvertretende Hauptgeschäftsführerin <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>,<br />

berichtete über die Arbeit <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> an <strong>der</strong> Schnittstelle zum<br />

Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und zum Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit<br />

im Gesundheitswesen (IQWiG). Prof. Dr. Zepp, Leiter <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>klinik und<br />

Kin<strong>der</strong>poliklinik des Klinikums <strong>der</strong> Johannes-Gutenberg-Universität Mainz, präsentierte<br />

in <strong>der</strong> Wintersitzung einen Gastvortrag zur Thematik „Prävention im Kindes- und<br />

Jugendalter – Perspektiven für unser Gesundheitswesen“ und Frau Prof. Dr. Kurth stellte<br />

als Direktorin <strong>der</strong> Abteilung für Epidemiologie und Gesundheitberichtserstattung des<br />

Robert-Koch-Instituts den neuen Befragungs- und Untersuchungssurvey (DEGS) eines<br />

bundesweiten Gesundheitsmonitorings vor.<br />

Zugleich haben <strong>der</strong> Präsident und <strong>der</strong> Hauptgeschäftsführer <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

die Mitglie<strong>der</strong> des Wissenschaftlichen Beirats jeweils ausführlich über die aktuelle<br />

Gesundheitspolitik unter beson<strong>der</strong>er Berücksichtigung hochschulpolitisch relevanter<br />

Fragen unterrichtet. Über wesentliche Entwicklungen innerhalb <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft<br />

Wissenschaftlicher medizinischer Fachgesellschaften wurde <strong>der</strong> Beirat schriftlich<br />

durch <strong>der</strong>en Präsident, Prof. Dr. Encke, informiert.<br />

Zudem wurden die Plenarmitglie<strong>der</strong> sitzungsunabhängig fortlaufend über die Stellungnahmemöglichkeiten<br />

zu den in Arbeit befindlichen Berichten des IQWiG informiert.<br />

Im Berichtszeitraum wurde die 4. Auflage <strong>der</strong> „Querschnitts-Leitlinien zur Therapie mit<br />

Blutkomponenten und Plasma<strong>der</strong>ivaten“ verabschiedet (vgl. <strong>Kapitel</strong> 5.2.2).<br />

5.7.2 Wissenschaftliche Bewertung osteopathischer Verfahren<br />

Begriffen wie „Osteopathie“, „osteopathische Medizin“ o<strong>der</strong> „osteopathische Behandlung“<br />

fehlt eine eindeutige Definition. Die Begriffe „manuelle Medizin“, „Manualtherapie“,<br />

„Osteopathie“ und „Chiropraktik“ werden in Deutschland oft synonym gebraucht.<br />

Diesen Bereichen ist gemeinsam, dass dort manuelle diagnostische und therapeutische<br />

Maßnahmen im Mittelpunkt stehen.<br />

Es fällt auf, dass das Theorem <strong>der</strong> „Osteopathie“ historisch unterschiedliche Entwicklungen<br />

genommen hat. In Europa, dabei hauptsächlich in Großbritannien, Frankreich,<br />

den Beneluxstaaten, Skandinavien sowie in Deutschland kam es zu jeweils eigenständigen<br />

Entwicklungen. Teilweise entstanden einerseits eigene Professionen, so z. B. in<br />

Großbritannien das Berufsbild „Osteopath“ mit Primärzugang zum Patienten; teilweise<br />

wurden an<strong>der</strong>erseits osteopathische Techniken von bestehenden Heilberufen integriert.<br />

278


Die Frage, ob osteopathische Verfahren in ihrer Gesamtheit als Heilkunde zu qualifizieren<br />

sind, wird unterschiedlich beurteilt. In diesem Zusammenhang steht z. B. in<br />

Deutschland <strong>der</strong> Arztvorbehalt in <strong>der</strong> Diskussion.<br />

Der Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> bat vor diesem Hintergrund im Dezember 2006<br />

den Wissenschaftlichen Beirat um eine Analyse <strong>der</strong> vielfältigen osteopathischen Behandlungsverfahren<br />

unter wissenschaftlichen Aspekten. Hierbei wird eine differenzierte<br />

Bewertung in Bezug auf verschiedene abgrenzbare osteopathische Verfahren unter Wirksamkeitsaspekten<br />

und <strong>der</strong> Abschätzung möglicher Risiken in den Vor<strong>der</strong>grund gestellt.<br />

Der Arbeitskreis unter <strong>der</strong> Fe<strong>der</strong>führung von Prof. Dr. Haas, Berlin, kam im Juli 2007<br />

zur konstituierenden Sitzung zusammen. Nach intensiver Literatursichtung im Vorjahr<br />

fanden im Berichtszeitraum drei Sitzungen statt. Dabei wurden u. a. ausgewiesene<br />

Fachgesellschaften und Verbände zu grundlegenden Fragen <strong>der</strong> Wissenschaftlichkeit<br />

schriftlich und mündlich angehört. An dem gestaffelten Anhörungsverfahren zwischen<br />

Juni und Oktober <strong>2008</strong> waren insgesamt 15 Verbände und Fachgesellschaften beteiligt.<br />

Auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> Vorarbeiten und <strong>der</strong> Anhörungen selbst wird nunmehr die Stellungnahme<br />

ausgearbeitet. Es soll dem Plenum des Wissenschaftlichen Beirats im Sommer<br />

2009 vorgelegt werden.<br />

5.7.3 Arbeitskreis „Placebo“<br />

Wissenschaft und Forschung<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Über die Bedeutung des Begriffs „Placebo“ sowie die Wirkung und den Einsatz von Placebo<br />

gibt es unterschiedliche und zum Teil stark divergierende Auffassungen. So wird<br />

<strong>der</strong> Begriff <strong>der</strong>zeit überwiegend mit <strong>der</strong> Placeboanwendung in klinischen Studien assoziiert.<br />

Eher seltener wird <strong>der</strong> Einsatz von Placebo jenseits von Studien in <strong>der</strong> Therapie<br />

thematisiert. Die seit über 50 Jahren seriös betriebene, interdisziplinäre Placeboforschung<br />

mit den daraus resultierenden wissenschaftlichen Erkenntnissen und den sich<br />

daraus ergebenden Konsequenzen für die therapeutische Praxis ist kaum bekannt.<br />

Der Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> hat vor diesem Hintergrund im März 2007 den<br />

Wissenschaftlichen Beirat damit beauftragt, in einem einzurichtenden Arbeitskreis<br />

„Placebo in <strong>der</strong> Medizin“ den internationalen Stand <strong>der</strong> Placeboforschung zusammenzutragen<br />

und im Rahmen einer ausführlichen Stellungnahme sowohl <strong>der</strong> Ärzteschaft<br />

als auch den Patienten bekannt zu machen. Die Stellungnahme soll damit auch dazu<br />

beitragen, die Diskussion zu versachlichen und aus den Empfehlungen auch therapeutischen<br />

Nutzen zu ziehen.<br />

Im Berichtszeitraum trat <strong>der</strong> Arbeitskreis unter <strong>der</strong> Fe<strong>der</strong>führung von Prof. Dr. phil.<br />

Jütte, Stuttgart, unter Einbeziehung externer Experten zu vier Sitzungen zusammen.<br />

Die Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirats soll dem Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

nach Möglichkeit im Herbst 2009 vorgelegt werden.<br />

5<br />

279


6. Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen<br />

Ärzteschaft<br />

6.1 Allgemeine Aufgaben<br />

Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Die Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) berät seit 1952 als wissenschaftlicher<br />

Fachausschuss <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> (BÄK) diese in allen Fragen <strong>der</strong><br />

Arzneibehandlung und Arzneimittelsicherheit. Sie dient in gleicher Funktion <strong>der</strong> Kassenärztlichen<br />

Bundesvereinigung. 1911 wurde sie als Ausschuss des Kongresses <strong>der</strong><br />

Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin gegründet. Die AkdÄ ist nach ihrem Statut<br />

(aktuelle Fassung nach Beschluss des Vorstandes <strong>der</strong> BÄK vom 18.03.2005) beauftragt,<br />

die BÄK in den das Arzneimittelwesen betreffenden wissenschaftlichen Fragen unabhängig<br />

zu beraten. Ferner soll sie den Vorstand <strong>der</strong> BÄK in seiner Meinungsbildung zu<br />

arzneimittelpolitischen Fragen unterstützen und zu Grundsatz- und Einzelfragen, die<br />

ihr vom Vorstand <strong>der</strong> BÄK vorgelegt werden, Stellung nehmen.<br />

Insbeson<strong>der</strong>e hat die AkdÄ folgende Aufgaben:<br />

1. Sie ist im Auftrag <strong>der</strong> BÄK befugt, in Fragen <strong>der</strong> Herstellung, Bezeichnung, Propagierung,<br />

Verteilung, Verwendung und Bewertung von Arzneimitteln wissenschaftliche<br />

Stellungnahmen abzugeben und diese nach Abstimmung mit <strong>der</strong> BÄK auch<br />

gegenüber den zuständigen Behörden zur Kenntnis zu bringen; das Nähere regelt<br />

die Geschäftsordnung.<br />

2. Sie erfasst, dokumentiert und bewertet Verdachtsfälle unerwünschter Arzneimittelwirkungen,<br />

die ihr aus <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft gemäß <strong>der</strong> ärztlichen Berufsordnung<br />

mitgeteilt werden müssen.<br />

3. Sie erfüllt als „Arzneimittelkommission <strong>der</strong> Kammern <strong>der</strong> Heilberufe“ die aus dem<br />

Arzneimittelgesetz abzuleitenden Aufgaben (z. B. als Stufenplanbeteiligte nach §§ 62,<br />

63 AMG).<br />

4. Sie gibt das Buch „Arzneiverordnungen (AV)“ sowie die Zeitschrift „Arzneiverordnung<br />

in <strong>der</strong> Praxis (AVP)“ mit den Son<strong>der</strong>heften „Therapieempfehlungen (TE)“ heraus.<br />

5. Sie nimmt zu Fragen <strong>der</strong> Pharmakovigilanz Stellung.<br />

6. Sie berät den Vorstand <strong>der</strong> BÄK in allen das nationale und europäische Arzneimittelwesen<br />

betreffenden Fragen, soweit sie wissenschaftlicher und arzneimittelpolitischer<br />

Art sind.<br />

6<br />

281


6.2 Arzneiverordnung in <strong>der</strong> Praxis (AVP)<br />

Die von <strong>der</strong> AkdÄ regelmäßig herausgegebene Zeitschrift „Arzneiverordnung in <strong>der</strong><br />

Praxis (AVP)“ bietet einen umfassenden Überblick über aktuelle Fragen <strong>der</strong> Pharmakotherapie.<br />

Beson<strong>der</strong>e Schwerpunkte bilden kritische Übersichten über den therapeutischen<br />

Stellenwert von Arzneimitteln und Belange <strong>der</strong> Arzneimittelsicherheit im Sinne<br />

unerwünschter Arzneimittelwirkungen (UAW).<br />

Die Zeitschrift wird zusammen mit den Therapieempfehlungen (siehe dort) gegen eine<br />

Schutzgebühr im Rahmen eines Abonnements angeboten. Einige Kassenärztliche Vereinigungen<br />

stellen AVP und die Therapieempfehlungen ihren Vertragsärzten (praktische<br />

Ärzte, Allgemeinärzte, allgemeinmedizinisch tätige Internisten und bestimmte<br />

Facharztgruppen) kostenlos zur Verfügung. AVP und Therapieempfehlungen sind<br />

jeweils drei Monate nach Erscheinen auch kostenlos über die Internet-Präsenz <strong>der</strong><br />

AkdÄ unter www.akdae.de abrufbar. Im Jahr <strong>2008</strong> erschienen sechs Ausgaben <strong>der</strong> AVP.<br />

Seit Januar 2007 bringen die Herausgeber <strong>der</strong> AVP ihre Erfahrungen in die Redaktion<br />

<strong>der</strong> Zeitschrift „Gute Pillen – Schlechte Pillen“ (GPSP) mit ein. Ziel dieser Zeitschrift ist<br />

es, für Konsumenten bzw. Patienten neutrale Bewertungen von Arzneimitteln bzw.<br />

Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen und frühzeitig vor Arzneimittelrisiken<br />

zu warnen. Die Herausgeber von AVP und GPSP haben gemeinsam das Ziel, ausgewogen<br />

und ohne kommerzielle Interessen über Arzneimittel und <strong>der</strong>en sachgerechte<br />

Anwendung zu informieren.<br />

Die Mitglie<strong>der</strong> des Redaktionsausschusses AVP engagieren sich in <strong>der</strong> „International<br />

Society of Drug Bulletins“ (ISDB), einem weltweiten Zusammenschluss <strong>der</strong> unabhängigen<br />

Arzneimittel-Bulletins, indem sie sich gegenseitig über die in ihren jeweiligen<br />

Län<strong>der</strong>n und Gesundheitssystemen aktuellen Fragen <strong>der</strong> Arzneiverordnung und<br />

-sicherheit informieren. Dabei kommt es auch zu einem regelmäßigen Austausch <strong>der</strong><br />

Bulletins. Seit September 2005 ist die AVP inklusive des Son<strong>der</strong>heftes „Therapieempfehlungen“<br />

als kritische und unabhängige Zeitschrift Vollmitglied <strong>der</strong> ISDB und führt<br />

seither das Siegel <strong>der</strong> Gesellschaft.<br />

6.3 Leitlinienarbeit <strong>der</strong> AkdÄ<br />

6.3.1 Therapieempfehlungen<br />

In Nummer 14 <strong>der</strong> Arzneimittel-Richtlinien wird den Vertragsärztinnen und -ärzten<br />

empfohlen, bei ihren Verordnungen die Therapieempfehlungen <strong>der</strong> AkdÄ zu berücksichtigen.<br />

Als Son<strong>der</strong>heft <strong>der</strong> AVP erschien im Jahre <strong>2008</strong> eine Ausgabe zu dem Thema<br />

„Degenerative Gelenkerkrankungen“. Wie alle vorhergehenden Ausgaben ist diese über<br />

www.akdae.de verfügbar.<br />

282


Die ersten Therapieempfehlungen <strong>der</strong> AkdÄ wurden im Februar 1996 zum Thema<br />

„Fettstoffwechselstörungen“ veröffentlicht. Insgesamt liegen bis zum heutigen Tag über<br />

20 Therapieempfehlungen zu verschiedenen Themen vor. Das Leitlinien-Clearingverfahren<br />

des ÄZQ attestierte den bewerteten Therapieempfehlungen <strong>der</strong> AkdÄ eine gute<br />

methodische Qualität.<br />

Wesentliches Ziel <strong>der</strong> Therapieempfehlungen ist es, nach den Maßstäben <strong>der</strong> evidenzbasierten<br />

Medizin soweit möglich Transparenz zu schaffen, welche therapeutischen<br />

„Endpunkte“ (Senkung von Mortalität, Morbidität, symptomatische Besserung, Beeinflussung<br />

von Surrogatparametern) mit den einzelnen Maßnahmen <strong>der</strong> Pharmakotherapie<br />

nach Aussage klinischer Studien zu erreichen sind. Auch wenn keine „harten<br />

Daten“ aus plazebokontrollierten Studien vorliegen, wie z. B. auf dem Gebiet <strong>der</strong><br />

Tumorschmerztherapie, versuchen die Leitlinien Orientierung zum therapeutischen<br />

Vorgehen zu geben.<br />

6.3.2 Therapie-Symposien<br />

Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft<br />

Neue o<strong>der</strong> in Erarbeitung befindliche Therapieempfehlungen werden traditionell <strong>der</strong><br />

Ärzteschaft jeweils im Herbst eines Jahres auf Therapie-Symposien zur Diskussion<br />

gestellt. Diese Symposien werden zusammen mit den jeweiligen Ärztekammern und<br />

Kassenärztlichen Vereinigungen durchgeführt. Im Berichtszeitraum <strong>2008</strong> fanden Therapie-Symposien<br />

in Berlin, Dresden, Köln und Hamburg statt. Themen waren die Empfehlungen<br />

zur Therapie von Tumorschmerzen und Kreuzschmerzen sowie die Therapie<br />

<strong>der</strong> Hypertonie, des Asthmas und <strong>der</strong> funktionellen Dyspepsie. Traditioneller Bestandteil<br />

<strong>der</strong> Therapie-Symposien ist eine kritische Bewertung <strong>der</strong> im laufenden Jahr neu in<br />

den Markt eingeführten wichtigen Wirkstoffe, vor allem vor dem Hintergrund <strong>der</strong> Beurteilung<br />

ihres therapeutischen Stellenwertes.<br />

6.3.3 Buch: Evidenzbasierte Therapieleitlinien<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Die Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft legte erstmals auf dem Wiesbadener<br />

Internistenkongress 2002 einen Sammelband <strong>der</strong> ersten 14 evidenzbasierten<br />

Therapieempfehlungen vor. Die erste Auflage des im Deutschen Ärzte-Verlag erschienenen<br />

Buches war innerhalb kurzer Zeit vergriffen und musste nachgedruckt werden.<br />

Eine zweite Auflage mit 19 Therapieempfehlungen erschien Anfang 2004 und erfreut<br />

sich ebenfalls einer großen Verbreitung. Eine dritte Auflage wird voraussichtlich im<br />

Frühjahr 2009 erscheinen.<br />

6<br />

283


6.3.4 Pocket-TE<br />

Im Mai 2007 erschien die erste Ausgabe aus <strong>der</strong> Reihe Pocket-TE, eine Taschenbuchversion<br />

<strong>der</strong> im Jahr 2006 herausgegebenen Therapieempfehlungen zur Depression. In<br />

Kooperation mit Lehmanns Fachbuchhandlung sind außerdem die Empfehlungen zur<br />

Therapie <strong>der</strong> Demenz, zur Therapie <strong>der</strong> arteriellen Hypertonie und zur Prophylaxe und<br />

Therapie <strong>der</strong> stabilen KHK erschienen. Fortgesetzt wurde die Reihe durch die Themen<br />

Tumorschmerzen, Kreuzschmerzen und chronische Herzinsuffizienz. Die Pocket-TE<br />

wird exklusiv von Lehmanns Fachbuchhandlung vertrieben und kostet 9,95 Euro. Auf<br />

diese Weise wurde eine zweite „Vertriebsschiene“ <strong>der</strong> Therapieempfehlungen <strong>der</strong> AkdÄ<br />

über den Buchhandel aufgebaut.<br />

6.3.5 Patienteninformationen<br />

In gemeinsamen Projekten mit <strong>der</strong> Techniker Krankenkasse (TK Hamburg) erarbeitet<br />

die AkdÄ Patienteninformationen, die inhaltlich auf den von ihr herausgegebenen Therapieempfehlungen<br />

basieren. Diese Informationen sollen auch über eine För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

Patientenautonomie den Dialog mit dem Arzt in den jeweiligen Krankheitsbil<strong>der</strong>n verbessern<br />

und dem Patienten die kritische arzneitherapeutische Haltung, wie sie in den<br />

Therapieempfehlungen dargelegt ist, vermitteln. Die Patienteninformationen haben<br />

eine außerordentlich hohe Akzeptanz gefunden, was sich in <strong>der</strong> Gesamtauflage von<br />

mehreren Millionen Exemplaren wi<strong>der</strong>spiegelt. Im Jahr <strong>2008</strong> ist in Zusammenarbeit<br />

mit <strong>der</strong> TK eine Patienteninformation zur Depression neu erschienen. Die Patientenratgeber<br />

sind auf <strong>der</strong> Homepage <strong>der</strong> AkdÄ aufgeführt.<br />

6.4 Nationale Versorgungsleitlinien <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

Die AkdÄ ist wesentlich an <strong>der</strong> Erarbeitung von Nationalen Versorgungsleitlinien (NVL)<br />

beteiligt, die gemeinsam von BÄK, AkdÄ, den jeweiligen wissenschaftlichen Fachgesellschaften<br />

und <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften<br />

unter Redaktion des Ärztlichen Zentrums für Qualität in <strong>der</strong> Medizin erarbeitet<br />

und herausgegeben werden (www.versorgungsleitlinien.de).<br />

In den NVL werden prioritäre Versorgungsbereiche behandelt, für die ein Konsens zwischen<br />

den zuständigen Fachgruppen über wissenschaftlich begründete und praktikable<br />

Maßnahmen begründet erscheint. Derzeit existieren NVL zu den Themen Asthma,<br />

chronisch-obstruktive Lungenerkrankung (COPD), Typ-2-Diabetes (Netzhautkomplikationen<br />

und Fußkomplikationen) und koronare Herzkrankheit. Zu den Themen Depression,<br />

Herzinsuffizienz, Kreuzschmerz sowie diabetische Nephropathie, diabetische<br />

Neuropathie und Schulung bei Typ-2-Diabetes sind NVL in Arbeit.<br />

284


6.5 Buch: Arzneiverordnungen<br />

Für die Herausgabe <strong>der</strong> 22. Auflage <strong>der</strong> „Arzneiverordnungen“ ist im Oktober 2006 mit<br />

dem Medizinische Medien Informations GmbH (MMI)-Verlag (Neu-Isenburg) vertraglich<br />

eine Zusammenarbeit vereinbart worden.<br />

Die Ziele <strong>der</strong> neuen Auflage sind die folgenden:<br />

– die Struktur zu verbessern und die <strong>Kapitel</strong> damit deutlich zu vereinheitlichen;<br />

– die <strong>Kapitel</strong> kritischer und werten<strong>der</strong> abzufassen;<br />

– Substanzen <strong>der</strong> ersten Wahl klar herauszuarbeiten, ergänzt um die wirtschaftlichen<br />

Hinweise;<br />

– die Lesefreundlichkeit zu erhöhen, da die Aufmachung bisher als zu trocken empfunden<br />

wurde.<br />

Die angestrebte einheitliche Strukturierung soll mittels eines Templates, das den Autoren<br />

zur Abfassung ihrer Manuskripte angeboten wird, umgesetzt werden. Das Template<br />

basiert auf drei neu entworfenen Musterglie<strong>der</strong>ungen, die auf die verschiedenen<br />

<strong>Kapitel</strong> Anwendung finden sollen. Dabei bilden die Abschnitte „Fazit für die Praxis“<br />

(neu), „Therapeutisches Vorgehen und kritische Diskussion <strong>der</strong> Therapieprinzipien“<br />

sowie die „Vergleichende Bewertung <strong>der</strong> Wirkstoffe“ die Kernstücke. In einem vom Verlag<br />

speziell für das Buch entwickelten Content Management System (CMS) werden die<br />

Publikationen <strong>der</strong> AkdÄ (Therapieempfehlungen, „Wirkstoff aktuell“, Bekanntgaben im<br />

Deutschen Ärzteblatt etc.) sowie Literatur aus unabhängigen Arzneimittel-Bulletins den<br />

Autoren zur Verfügung gestellt.<br />

Ein weiteres wichtiges Element <strong>der</strong> Neuauflage wird die Darstellung <strong>der</strong> Wirkstoffprofile<br />

sein, für die von MMI eine Wirkstoffdatenbank aufgebaut wurde. Für die Erarbeitung<br />

<strong>der</strong> Manuskripte sind wie in <strong>der</strong> aktuellen Auflage die 63 <strong>Kapitel</strong> (neu als einleitendes<br />

<strong>Kapitel</strong>: „Verlässliche Arzneimittelinformationen – eine knappe Ware!“) nach Themengebieten<br />

in zwölf Einheiten unterteilt worden, die jeweils von einem/einer Sektionskoordinator/in<br />

betreut werden. Die Sektionskoordinatoren bilden die Schnittstelle zu<br />

den Autoren.<br />

Um die Inhalte deutlicher auf die Zielgruppe <strong>der</strong> nie<strong>der</strong>gelassenen Allgemeinmediziner<br />

zuzuschneiden, wurde ein Hausärztepanel eingerichtet, das in die Bearbeitung <strong>der</strong><br />

<strong>Kapitel</strong> zentral eingebunden ist. Das Buch erscheint im Herbst 2009 zur Buchmesse.<br />

6.6 Wirkstoff aktuell<br />

Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Die AkdÄ und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben eine Vereinbarung,<br />

nach <strong>der</strong> die KBV im Rahmen des § 73 (8) SGB V den Vertragsärzten Hinweise über<br />

zumeist neu eingeführte o<strong>der</strong> beson<strong>der</strong>s kostenträchtige Wirkstoffe zur Verfügung<br />

stellt, mit <strong>der</strong>en Erarbeitung sie die AkdÄ beauftragt. Diese Hinweise beschreiben auf<br />

6<br />

285


<strong>der</strong> Basis <strong>der</strong> wissenschaftlichen Erkenntnisse den Stellenwert vorrangig neuer o<strong>der</strong><br />

bereits eingeführter häufig verordneter Wirkstoffe in einer bestimmten Indikation und<br />

liefern dem nie<strong>der</strong>gelassenen Arzt unter dem Aspekt <strong>der</strong> Wirtschaftlichkeit neutrale<br />

Informationen für seine Verordnungsentscheidung. Von beson<strong>der</strong>em Interesse sind<br />

Wirkstoffe, die im Rahmen <strong>der</strong> Verordnung zu Lasten <strong>der</strong> Gesetzlichen Krankenkasse<br />

(GKV) erhebliche Kosten verursachen. Publiziert wird „Wirkstoff aktuell (WA)“ als Beilage<br />

in <strong>der</strong> Ausgabe A des Deutschen Ärzteblattes und auf den beiden Homepages <strong>der</strong><br />

AkdÄ (Rubrik „Wirkstoff aktuell“) und <strong>der</strong> KBV (Rubrik „Publikationen, Wirkstoff<br />

aktuell“).<br />

Bei <strong>der</strong> Themenauswahl erstellt die AkdÄ eine erste Prioritätenliste in Kooperation mit<br />

<strong>der</strong> KBV. Dabei werden vor allem Wirkstoffe mit u. a. deutlichen Umsatzsteigerungen<br />

im zurückliegenden Zeitraum, Me-too-Präparate und neu zugelassene Wirkstoffe<br />

berücksichtigt. Für Wirkstoffe aus Festbetragsgruppen liegt <strong>der</strong> Fokus auf einem Wirkstoff,<br />

<strong>der</strong> im Rahmen einer Kostentabelle mit verschiedenen Angehörigen dieser Wirkstoffgruppe<br />

verglichen wird.<br />

Sieben Ausgaben von „Wirkstoff aktuell“ wurden im Jahr <strong>2008</strong> im Deutschen Ärzteblatt<br />

(DÄ) publiziert:<br />

– Aliskiren (Ausgabe 01/<strong>2008</strong> – DÄ <strong>2008</strong> Nr. 8)<br />

– Darifenacin (Ausgabe 02/<strong>2008</strong> – DÄ <strong>2008</strong> Nr. 20)<br />

– Venlafaxin (Ausgabe 03/<strong>2008</strong> – DÄ <strong>2008</strong> Nr. 22)<br />

– Zoledronsäure (Ausgabe 04/<strong>2008</strong> – DÄ <strong>2008</strong> Nr. 31/32)<br />

– Deferasirox (Ausgabe 05/<strong>2008</strong> – DÄ <strong>2008</strong> Nr. 41)<br />

– Eplerenon (Ausgabe 06/<strong>2008</strong> – DÄ <strong>2008</strong> Nr. 47)<br />

– Allergenpräparat aus Gräserpollen von Wiesenlieschgras zur sublingualen Anwendung<br />

(Ausgabe 07/<strong>2008</strong> – DÄ <strong>2008</strong> Nr. 49).<br />

6.7 Stellungnahmen <strong>der</strong> AkdÄ<br />

Stellungnahmen <strong>der</strong> AkdÄ zu Verhaltenskodizes <strong>der</strong> Arzneimittelindustrie<br />

– Stellungnahme <strong>der</strong> AkdÄ zu dem Antrag des Vereins „Freiwillige Selbstkontrolle für<br />

die Arzneimittelindustrie e. V.“ auf Anerkennung <strong>der</strong> Wettbewerbsregeln (FSA-Kodex<br />

Patientenorganisationen).<br />

– Stellungnahme <strong>der</strong> AkdÄ zu dem Antrag des Vereins „Arzneimittel und Kooperation<br />

im Gesundheitswesen e. V. (AKG e. V.)“ auf Anerkennung <strong>der</strong> Wettbewerbsregeln<br />

(AKG-Verhaltenskodex).<br />

– Stellungnahme <strong>der</strong> AkdÄ zu dem Antrag des Vereins „Freiwillige Selbstkontrolle für<br />

die Arzneimittelindustrie e. V.“ auf Anerkennung <strong>der</strong> geän<strong>der</strong>ten Wettbewerbsregeln<br />

(FSA-Kodex Fachkreise).<br />

Seit 2004 bzw. <strong>2008</strong> gibt es Kodizes <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> des Vereins „Freiwillige Selbstkontrolle<br />

für die Arzneimittelindustrie e. V.“ (FSA-Kodex) für medizinische Fachkreise und<br />

286


Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Patientenorganisationen und seit 1981 den „Kodex <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> des Bundesverbandes<br />

<strong>der</strong> Pharmazeutischen Industrie e. V.“, <strong>der</strong> durch den Verhaltenskodex <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong><br />

des Vereins „Arzneimittel und Kooperation im Gesundheitswesen e. V. (AKG e. V.)“<br />

novelliert und an die aktuellen gesetzlichen Regelungen angepasst wurde. Diese Kodizes<br />

beinhalten Verhaltensempfehlungen und Richtlinien für Arzneimittelhersteller hinsichtlich<br />

<strong>der</strong> Zusammenarbeit mit Angehörigen <strong>der</strong> medizinischen Fachkreise bzw.<br />

Patientenorganisationen. Im Rahmen <strong>der</strong> vom FS Arzneimittelindustrie e. V. gestellten<br />

Anträge zur Anerkennung von geän<strong>der</strong>ten und ergänzten bzw. neuen Wettbewerbsregeln<br />

beim Bundeskartellamt hat die <strong>Bundesärztekammer</strong> die Möglichkeit zu Stellungnahmen<br />

erhalten.<br />

Die AkdÄ sieht in Übereinstimmung mit <strong>der</strong> Arzneimittelindustrie die Notwendigkeit,<br />

verbindliche Vorgaben für die Zusammenarbeit zwischen Arzneimittelindustrie und<br />

Ärzten bzw. Patientenorganisationen zu definieren. Bisherige Erfahrungen zeigen<br />

jedoch, dass die Kodizes und ihre Verfahrensordnungen nicht geeignet waren, unlauteren<br />

Werbepraktiken <strong>der</strong> Arzneimittelindustrie und versuchten Einflussnahmen auf das<br />

Verordnungsverhalten von Ärzten, die Einnahme von Arzneimittel durch Patienten<br />

bzw. <strong>der</strong> subtilen Marktbeeinflussung entgegenzuwirken. Weiterhin werden Verbote für<br />

die Werbung mit nicht zugelassenen Arzneimitteln sowie irreführende und versteckte<br />

Werbung unterlaufen. Ebenso werden Regelungen zur Organisation und Unterstützung<br />

von Veranstaltungen und Kongressen sowie zur Gewährung von Geschenken an<br />

Angehörige <strong>der</strong> medizinischen Fachkreise o<strong>der</strong> Vertreter von Patientenorganisationen<br />

nicht adäquat beachtet.<br />

Die AkdÄ for<strong>der</strong>t deshalb nachdrücklich eine Überarbeitung <strong>der</strong> Kodizes verbunden mit<br />

einer transparenten und nachprüfbaren Umsetzung <strong>der</strong> Verfahrensordnung.<br />

Stellungnahme <strong>der</strong> AkdÄ zum IQWiG-Vorbericht 2.0 zur Therapie <strong>der</strong> Hypertonie<br />

Die AkdÄ hatte am 21.03.2007 zur Methodik und zum Ergebnis des Vorberichtes<br />

A05-09 Version 1.0 des IQWiG „Vergleichende Nutzenbewertung verschiedener antihypertensiver<br />

Wirkstoffgruppen als Therapie <strong>der</strong> ersten Wahl bei Patienten mit essentieller<br />

Hypertonie“ eine Stellungnahme abgegeben, die neben an<strong>der</strong>en Stellungnahmen in<br />

<strong>der</strong> Dokumentation und Würdigung des IQWiG aufgeführt wurde. Anhand <strong>der</strong> beim<br />

IQWiG eingegangenen Stellungnahmen wurde <strong>der</strong> Berichtsplan geän<strong>der</strong>t. Der vom<br />

IQWiG vorgelegte Vorbericht Version 2.0 unterscheidet sich von <strong>der</strong> Version 1.0 durch<br />

ausführlichere Begründungen <strong>der</strong> Entscheidungen und eine detailliertere Darstellung<br />

<strong>der</strong> Ergebnisse. Die AkdÄ erkennt an, dass die Daten sorgfältig aufbereitet und analysiert<br />

wurden.<br />

Der Vorbericht lässt aber erkennen, dass das IQWiG Anregungen <strong>der</strong> AkdÄ zur Überarbeitung<br />

nur teilweise berücksichtigt hat. Klinisch relevante Fragen wie z. B. Erörterungen<br />

zu speziellen Patientengruppen, Nebenwirkungshäufigkeiten etc. wurden aufgrund<br />

<strong>der</strong> sehr begrenzten Datenbasis weniger präzise o<strong>der</strong> nicht beantwortet. Nutzenbewertungen<br />

für einzelne Patientengruppen mit Empfehlungen für eine individualisierte<br />

Therapie fehlen. Aus <strong>der</strong> vom IQWiG im Vorbericht herausgearbeiteten<br />

Äquivalenz <strong>der</strong> Wirkstoffgruppen <strong>der</strong> Antihypertensiva im Fazit einen Vorrang für Diuretika<br />

abzuleiten, kann daher von <strong>der</strong> AkdÄ nicht unterstützt werden.<br />

6<br />

287


Stellungnahme <strong>der</strong> Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft zur Methodik<br />

des IQWiG für die Bewertung von Verhältnissen zwischen Nutzen und Kosten im<br />

System <strong>der</strong> deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (Version 1.0)<br />

Die AkdÄ geht davon aus, dass mit dem Methodenpapier 1.0 des IQWiG zur Bewertung<br />

des Verhältnisses zwischen Nutzen und Kosten eine klare Vorgabe von anerkannten<br />

gesundheitsökonomischen Methoden erreicht werden soll und sich diese Methoden für<br />

die Umsetzung <strong>der</strong> vom Gesetzgeber vorgegebenen Aufgaben eignen sollen. Aus ärztlicher<br />

Sicht erscheint es zudem erfor<strong>der</strong>lich, dass die gesundheitsökonomische Bewertung,<br />

insbeson<strong>der</strong>e auf <strong>der</strong> Effektseite und im Verhältnis zur medizinischen Nutzenbewertung,<br />

klar nachvollziehbar ist.<br />

Gemessen an diesen Anfor<strong>der</strong>ungen ist festzustellen, dass das Methodenpapier einige<br />

Vorgaben des Gesetzgebers mit spezifischen Lösungsvorschlägen aufgreift. An<strong>der</strong>e<br />

wichtige Fragen zur konkreten Umsetzung bleiben aber offen. Aus <strong>der</strong> Sicht <strong>der</strong> AkdÄ<br />

offene Fragen zu identifizieren und auf Verbesserungsmöglichkeiten hinzuweisen, war<br />

Ziel dieser Stellungnahme. Das Methodenpapier verweist an einer Reihe von Stellen –<br />

darunter essenziellen Punkten wie die detaillierten Ansätze des Ressourcenverbrauchs<br />

– auf Anlagen, die allerdings nicht zur Verfügung gestellt wurden und daher nicht eingeschätzt<br />

und kommentiert werden konnten.<br />

Stellungnahme <strong>der</strong> AkdÄ zur Gesundheitsinformation des IQWiG: Merkblatt<br />

Typ-2-Diabetes und Medikamente<br />

Evidenzbasierte Patienteninformationen sind Voraussetzung für die informierte Entscheidung<br />

eines Patienten. Informationen zu therapeutischen Maßnahmen sollen den<br />

Patienten in die Lage versetzen, eine Krankheit beziehungsweise <strong>der</strong>en Symptome zu<br />

verstehen und einzuordnen. Das Merkblatt Gesundheitsinformation „Typ-2-Diabetes<br />

und Medikamente“ des IQWiG könnte eine wichtige Informationsquelle für Patienten<br />

zu einem weit verbreiteten Krankheitsbild darstellen. Für eine Information zur Arzneimitteltherapie<br />

sind aber bestimmte Voraussetzungen und auch Erwartungen von Patienten<br />

zu erfüllen, die nach Auffassung <strong>der</strong> AkdÄ in dem vorliegenden Merkblatt nicht ausreichend<br />

berücksichtigt sind und in <strong>der</strong> Stellungnahme konkret benannt wurden.<br />

Stellungnahme zu Biosimilars<br />

Nach Ablauf des Patentschutzes von biotechnologisch hergestellten Arzneimitteln kann<br />

von Arzneimittelherstellern eine Zulassung für biosimilare Nachfolgeprodukte beantragt<br />

werden. In Deutschland stehen seit 2006 verschiedene biosimilare Produkte zur<br />

Behandlung zur Verfügung. Aufgrund <strong>der</strong> zunehmenden Bedeutung <strong>der</strong> wirtschaftlichen<br />

Verordnung von Arzneimitteln gibt die AkdÄ in dieser Stellungnahme einen<br />

detaillierten Überblick über die in Deutschland inzwischen zugelassenen biosimilaren<br />

Arzneimittel, die Anfor<strong>der</strong>ungen an ihre Zulassung und nimmt Stellung zur Austauschbarkeit<br />

von Original- und biosimilaren Arzneimitteln.<br />

288


Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft<br />

Biosimilare Produkte sind Arzneimittel eines neuen Herstellers, die strukturell Ähnlichkeiten<br />

(biosimilar) mit dem Originalprodukt (Referenzarzneimittel) besitzen. Sie<br />

sind jedoch im Gegensatz zu den chemisch-synthetischen Generika mit dem Originalprodukt<br />

nicht identisch. Entsprechend dieser Unterschiede zwischen Generika und biosimilaren<br />

Wirkstoffen werden für die Zulassung von biosimilaren Nachfolgepräparaten<br />

die Vorlage von Ergebnissen nicht nur zur Prüfung <strong>der</strong> pharmazeutischen Qualität,<br />

<strong>der</strong>en Kontrolle sowie <strong>der</strong> Sicherung des Herstellungsprozesses, son<strong>der</strong>n auch Ergebnisse<br />

von pharmakologisch-toxikologischen und klinischen Untersuchungen sowie randomisierten<br />

kontrollierten Studien im Vergleich gegen das Referenzarzneimittel gefor<strong>der</strong>t.<br />

Derzeit gibt es auf europäischer Ebene ausgearbeitete Empfehlungen für die pharmakologisch-toxikologische<br />

und klinische Prüfung für biosimilare Arzneimittel. Die<br />

Zulassung erfor<strong>der</strong>t den Beleg für die Wirksamkeit mittels unabhängiger vergleichen<strong>der</strong><br />

klinischer Prüfungen gegenüber dem Originalpräparat.<br />

Aus Sicht <strong>der</strong> AkdÄ können biosimilare Arzneimittel bei Beginn einer Behandlung<br />

ebenso eingesetzt werden wie ein biopharmazeutisches Referenzarzneimittel, da aufgrund<br />

<strong>der</strong> oben genannten behördlichen Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Europäischen Arzneimittel-Agentur<br />

(EMEA) bei <strong>der</strong> Zulassung die für notwendig gehaltenen Nachweise für die<br />

Qualität, Wirksamkeit und Arzneimittelsicherheit vorhanden sind. Wird ein Patient<br />

bereits mit einem Biopharmazeutikum behandelt und soll z. B. aus Kostengründen von<br />

dem Originalprodukt auf ein biosimilares Arzneimittel umgestellt werden, sind die<br />

zugelassenen Anwendungsgebiete, ggf. an<strong>der</strong>e Dosen, an<strong>der</strong>e Dosierintervalle und<br />

auch an<strong>der</strong>e Darreichungswege zu beachten. Der Patient muss unbedingt in <strong>der</strong> ersten<br />

Zeit nach Umstellung engmaschig wie bei einer Neueinstellung überwacht werden.<br />

Hinsichtlich <strong>der</strong> Sicherheit <strong>der</strong> Anwendung befindet man sich in einer vergleichbaren<br />

Situation wie mit einem neu zugelassenen Arzneimittel <strong>der</strong> gleichen Wirkstoffklasse,<br />

bei dem das Spektrum <strong>der</strong> wesentlichen unerwünschten Arzneimittelwirkungen<br />

bekannt ist.<br />

Laienwerbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Die AkdÄ hatte bereits 2007 im Rahmen einer europäischen öffentlichen Anhörung zu<br />

dem Thema „Direkte Konsumenteninformationen für verschreibungspflichtige Arzneimittel“<br />

eine Stellungnahme abgegeben. Eine weitere sehr ausführliche Stellungnahme<br />

<strong>der</strong> AkdÄ erfolgte im April <strong>2008</strong> zu diesem Thema. Anlass war die Vorlage des Entwurfs<br />

eines Konsultationspapiers <strong>der</strong> Europäischen Kommission (Generaldirektion Unternehmen<br />

und Industrie) zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Richtlinie 2001/83/E6 über Arzneimittel-<br />

Patienteninformationen.<br />

Aktuell dürfen Hersteller von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in <strong>der</strong> Europäischen<br />

Union gemäß <strong>der</strong> Richtlinie 2001/83/EC Konsumenten nicht direkt über ihre<br />

Produkte informieren bzw. für ihre Produkte werben. Die von <strong>der</strong> Europäischen Kommission<br />

vorgeschlagene Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Richtlinie würde direkte Patienteninformationen<br />

für verschreibungspflichtige Arzneimittel erlauben.<br />

Die AkdÄ weist in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass Patienten in erster Linie Hersteller-unabhängige<br />

Informationen zu einer rationalen Arzneimitteltherapie benötigen.<br />

Die AkdÄ lehnt deshalb diesen Richtlinienentwurf zur Patienteninformation über ver-<br />

6<br />

289


schreibungspflichtige Arzneimittel ab. Bereits in ihrer Stellungnahme vom April <strong>2008</strong><br />

zum Konsultationspapier <strong>der</strong> Europäischen Kommission zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Richtlinie<br />

2001/83/EG über Arzneimittel-Patienteninformation hatte die AkdÄ ausführlich auf die<br />

Risiken hingewiesen, die aus einer Ausweitung <strong>der</strong> Informationsmöglichkeiten <strong>der</strong><br />

Industrie resultieren. Auch <strong>der</strong> jetzt vorgelegte Richtlinienentwurf wird nicht verhin<strong>der</strong>n<br />

können, dass die pharmazeutischen Hersteller mit direkter Patienteninformation<br />

auch eigennützige Ziele verfolgen und durch Überschreitung <strong>der</strong> unscharfen Grenze<br />

zur Werbung Informationen auch als Bestandteil ihres strategischen und operativen<br />

Marketings für Arzneimittel nutzen. Dadurch würden die Umsetzung einer rationalen<br />

Pharmakotherapie und die Arzneimitteltherapiesicherheit gefährdet. Die Hersteller<br />

sollten ihre vom Gesetzgeber übertragenen Aufgaben wahrnehmen und Patienten<br />

umfassende sowie verständliche Informationen hinsichtlich Nutzen und Risiken ihrer<br />

Produkte in <strong>der</strong> Packungsbeilage zur Verfügung stellen.<br />

Im Dezember <strong>2008</strong> informierte die AkdÄ zu diesem Thema nochmals in einem Newsletter<br />

anlässlich des am 10.12.<strong>2008</strong> in Brüssel von <strong>der</strong> Europäischen Kommission vorgestellten<br />

Richtlinienentwurfes.<br />

6.8 Pharmakovigilanz<br />

6.8.1 Meldungen zu unerwünschten Arzneimittelwirkungen (UAW)<br />

Dem Spontanmeldesystem <strong>der</strong> AkdÄ gingen im Jahre <strong>2008</strong> insgesamt ca. 2.600 Berichte<br />

über unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) von Ärztinnen und Ärzten aus<br />

Klinik und Praxis zu. Daneben erhielt die AkdÄ zur Kenntnis regelmäßig UAW-Meldungen<br />

aus speziellen Erfassungsprojekten (psychiatrische UAW <strong>der</strong> Projekte Arzneimittelüberwachung<br />

in <strong>der</strong> Psychiatrie, AMÜP, und Arzneimittelsicherheit in <strong>der</strong> Psychiatrie,<br />

AMSP). Die eingehenden UAW-Berichte werden durch die in <strong>der</strong> Phamakovigilanz<br />

tätigen Referenten bewertet und das weitere Vorgehen wird bei einer regelmäßigen<br />

UAW-Besprechung festgelegt. In beson<strong>der</strong>en und schwerwiegenden Fällen<br />

o<strong>der</strong> bei unklarer Kausalität zwischen den verabreichten Wirkstoffen und <strong>der</strong> gemeldeten<br />

Reaktion werden schriftliche, wissenschaftlich bewertende Stellungnahmen von<br />

Fachmitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong> AkdÄ eingeholt. Die meldenden Ärztinnen und Ärzte erhalten ein<br />

Antwortschreiben mit einer Eingangsbestätigung, <strong>der</strong> Fachinformation des betreffenden<br />

Arzneimittels, einem Auszug aus <strong>der</strong> UAW-Datenbank sowie ggf. weiterführen<strong>der</strong><br />

Literatur zu <strong>der</strong> beobachteten UAW. In wichtigen o<strong>der</strong> dringenden Fällen erfolgt auch<br />

eine telefonische Kontaktaufnahme zum Zwecke <strong>der</strong> Beratung o<strong>der</strong> Rückfrage bei<br />

Unklarheiten.<br />

Die AkdÄ betreibt zusammen mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte<br />

(BfArM) im Rahmen des deutschen Spontanmeldesystems eine gemeinsame<br />

Datenbank. An die AkdÄ gemeldete UAW-Berichte, die in den Zuständigkeitsbereich<br />

des BfArM fallen, werden nach Bewertung elektronisch über das EudraVigilance Gate-<br />

290


Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft<br />

way an die Oberbehörde gesendet. Zur Erfassung, Bearbeitung und elektronischen<br />

Übermittlung von UAW-Verdachtsberichten sowie zur Erstellung von Berichten und für<br />

den Schriftwechsel wird seit 2006 das System ARTEMIS (Adverse Drug Reactions Electronic<br />

Management and Information System) eingesetzt. Das System ermöglicht darüber<br />

hinaus die Durchführung von tagesaktuellen Recherchen und komplexeren Abfragen<br />

in <strong>der</strong> Datenbank des deutschen Spontanmeldesystems.<br />

Eine weitere Neuerung im Bereich <strong>der</strong> Pharmakovigilanz ist die Möglichkeit, den UAW-<br />

Verdacht direkt per E-Mail über die Homepage <strong>der</strong> AkdÄ zu senden. Auch werden<br />

inzwischen UAW-Berichte von Patienten angenommen und entsprechend gekennzeichnet<br />

in die Datenbank aufgenommen.<br />

Die AkdÄ gehört neben dem BfArM und dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) zu den nationalen<br />

Referenzzentren des Programms für internationales Drug Monitoring <strong>der</strong> Weltgesundheitsorganisation<br />

(WHO). Durch den wissenschaftlichen Austausch mit dem<br />

Uppsala Monitoring Centre (UMC) und den Zugang zur WHO-Datenbank ist die AkdÄ<br />

auch über Themen und Vorkommnisse auf dem Gebiet <strong>der</strong> Arzneimittelsicherheit auf<br />

internationaler Ebene informiert.<br />

6.8.2 Ausschuss „Unerwünschte Arzneimittelwirkungen“<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Unter <strong>der</strong> Leitung von Prof. Dr. Dietrich Höffler kamen im Jahr <strong>2008</strong> Experten aus verschiedenen<br />

Fachrichtungen zu zwei Sitzungen zusammen, um Probleme <strong>der</strong> Arzneimittelsicherheit<br />

zu diskutieren und Stellungnahmen zu erarbeiten, die entwe<strong>der</strong> als<br />

Bekanntgabe im Deutschen Ärzteblatt o<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Zeitschrift „Arzneiverordnung in <strong>der</strong><br />

Praxis“ (AVP) erscheinen. Grundlage dieser Arbeiten sind die von <strong>der</strong> Ärzteschaft an die<br />

AkdÄ gemeldeten Verdachtsfälle über UAW. Dem von <strong>der</strong> AkdÄ eingesetzten UAW-<br />

Ausschuss gehörten im Berichtsjahr insgesamt 18 Mitglie<strong>der</strong> an. Unter an<strong>der</strong>em wurden<br />

folgende Themen behandelt:<br />

– Adalimumab – Polyneuropathie<br />

– Finasterid – Mammakarzinom<br />

– Flupirtin – Abhängigkeit<br />

– Gabapentin – Hyponatriämie<br />

– Gardasil ® – ADEM<br />

– Gardasil ® – Miller-Fisher-Syndrom/Guillain-Barré-Syndrom (GBS)/Thrombopenie<br />

– Hydromorphon – Depression, Suizidgedanken<br />

– Interferon-Beta – Hämolytisch-urämisches Syndrom<br />

– Mirena ® – Osteoporose<br />

– Modafinil/Hydroxybutansäure – Hirninfarkt<br />

– Olanzapin/Paroxetin – Dickdarmvolvulus<br />

– Palacos ® – Tödliche Kreislaufdepression<br />

– Piribedil – Depression, Suizidgedanken<br />

– Prilocain – karzinogenes Risiko, Leukencephalopathien/Akute disseminierte Encephalomyelitis<br />

(ADEM)<br />

– Quetiapin – Absetzsymptomatik<br />

– Rheumatoide Arthritis: Beobachtung <strong>der</strong> Biologika-Therapie (RABBIT-Register)<br />

6<br />

291


– Rimonabant – Depressive Verstimmung, Suizidversuch<br />

– Sitagliptin – Toxische Hepatitis<br />

– Sorafenib – Ösophagusruptur, Mediastinitis, Exitus letalis<br />

– Sunitinib – Leukencephalopathie<br />

– Toluidinblau ® – Kammerflimmern, Herzstillstand<br />

Professor Höffler hat sein Amt als Ausschussvorsitzen<strong>der</strong> nach <strong>der</strong> 88. Sitzung abgegeben.<br />

Ab dem Jahr 2009 wird Prof. Dr. Ursula Gun<strong>der</strong>t-Remy den Vorsitz übernehmen.<br />

6.8.3 Ärzteausschuss Arzneimittelsicherheit (ÄAAS)<br />

Der „Ärzteausschuss Arzneimittelsicherheit“, dessen Mitglie<strong>der</strong> vom Vorstand berufen<br />

werden, tagt aufgrund einer Vereinbarung zwischen <strong>der</strong> AkdÄ und dem BfArM aus dem<br />

Jahre 1987 in regelmäßigen vierteljährlichen Sitzungen. Er besteht aus vier Sachverständigen<br />

und weiteren vier Stellvertretern aus den Reihen <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> AkdÄ und<br />

wird seit Mitte <strong>2008</strong> von Professor Gun<strong>der</strong>t-Remy geleitet. Geschäftsführung und Sitzungsleitung<br />

liegen beim BfArM. Der Ausschuss unterstützt die Arbeit des BfArM bei<br />

<strong>der</strong> Abwehr von Arzneimittelrisiken und bei aktuellen Problemen <strong>der</strong> Arzneimittelsicherheit.<br />

Ergebnisse flossen unter an<strong>der</strong>em in die erwähnten Bekanntgaben <strong>der</strong> AkdÄ<br />

und in Veröffentlichungen des BfArM wie Arzneimittel-Schnellinformationen und weitere<br />

Maßnahmen im Rahmen des Stufenplans nach dem Arzneimittelgesetz ein.<br />

Unter Vorsitz von Professor Gun<strong>der</strong>t Remy gehören dem ÄAAS zehn ordentliche Mitglie<strong>der</strong><br />

(einschließlich Stellvertreter) <strong>der</strong> AkdÄ und Dr. Thomas Stammschulte aus <strong>der</strong><br />

AkdÄ-Geschäftsstelle an.<br />

Themen <strong>der</strong> vier Sitzungen waren unter an<strong>der</strong>em<br />

– ACE-Hemmer im 1. Trimenon<br />

– ASS vor chirurgischen Eingriffen<br />

– Dimenhydrinat und Krampfanfälle<br />

– Exenatide und Pankreatitis<br />

– Exubera ® und Fälle von Lungentumoren<br />

– Ezetimib/Simvastatin und ENHANCE-Studie<br />

– Heparin und Versorgungsengpässe<br />

– Hydroxyethylstärke bei Sepsis<br />

– Marktrücknahme von Rimonabant<br />

– Nitrofurantoin und Lungenfibrose/Lebertoxizität.<br />

– Nutzen-Schaden-Bewertung <strong>der</strong> Fluorochinolone bei AECB und akuter bakterieller<br />

Sinusitis<br />

– Octenisept ® und Gewebsfibrosen<br />

– Prilocain/krebeserzeugen<strong>der</strong> Metabolit o-Toluidin<br />

– Risperidon und Fälle von Suizidgedanken und -versuchen<br />

– Rosiglitazon und kardiovaskuläre UAW<br />

– SEAS-Studie<br />

– Somatropin und Tumorpromotion<br />

– Toluidinblau und schwerwiegende Kreislaufreaktionen<br />

292


6.8.4 Risikobekanntgaben im Deutschen Ärzteblatt<br />

Risikobekanntgaben sind originäre Mitteilungen <strong>der</strong> AkdÄ im Deutschen Ärzteblatt, die<br />

sich in beson<strong>der</strong>s gekennzeichneten Bereichen des Blattes befinden (Bekanntgaben <strong>der</strong><br />

Herausgeber, blaue Randleiste). Informationen zu Arzneimittelrisiken können in drei<br />

verschiedenen Formen erscheinen:<br />

– „Aus <strong>der</strong> UAW-Datenbank“: im Allgemeinen eher kasuistisch orientierte Nebenwirkungsmeldungen<br />

bei Arzneimitteln, die entwe<strong>der</strong> Gegenstand des UAW-Ausschusses<br />

(Ausschuss „Unerwünschte Arzneimittelwirkungen“ <strong>der</strong> AkdÄ) waren o<strong>der</strong> neue<br />

bzw. interessante Meldungen aus dem deutschen Spontanmeldesystem (gemeinsame<br />

UAW-Datenbank von BfArM und AkdÄ) betreffen. Bekanntgaben in dieser Rubrik<br />

sollen eine frühzeitige Kommunikation von Risikosignalen gewährleisten.<br />

– „UAW-News – International“: meist Literaturreferate, oft mit Bezug auf die deutsche<br />

Situation, ergänzt durch entsprechende Informationen aus <strong>der</strong> gemeinsamen Datenbank.<br />

– „UAW – Aus Fehlern lernen“: In dieser Rubrik wird auf schwere, im Prinzip bekannte<br />

und vermeidbare, aber dennoch aus unterschiedlichen Gründen immer wie<strong>der</strong> vorkommende<br />

UAW aufmerksam gemacht.<br />

Im Jahr <strong>2008</strong> sind 16 Risikobekanntgaben erschienen. Alle Mitteilungen <strong>der</strong> AkdÄ sind<br />

auch auf <strong>der</strong>en Homepage unter Arzneimittelrisiken abrufbar.<br />

6.8.5 Routinesitzung<br />

Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Die AkdÄ nimmt regelmäßig an den halbjährlichen Routinesitzungen nach dem Stufenplanverfahren<br />

teil. Die gesetzliche Grundlage für dieses Verfahren findet sich im<br />

Arzneimittelgesetz (§§ 62, 63 AMG). Dort ist die Organisation <strong>der</strong> Beobachtung, Sammlung<br />

und Auswertung von Arzneimittelrisiken beschrieben. Die Bezeichnung Stufenplan<br />

bezieht sich auf die Unterteilung dieses Verfahrens in zwei Gefahrenstufen, die die<br />

Verhältnismäßigkeit <strong>der</strong> Mittel im Vergleich zum bestehenden Risiko wi<strong>der</strong>spiegeln<br />

sollen. Die Stufe II wird immer dann eingeleitet, wenn konkrete Maßnahmen zur<br />

Gewährleistung <strong>der</strong> Arzneimittelsicherheit für unbedingt erfor<strong>der</strong>lich gehalten werden.<br />

Als beteiligte Stelle im Verfahren ist die AkdÄ als so genannte Stufenplanbeteiligte in<br />

den Informationsaustausch <strong>der</strong> Bundesoberbehörden (Bundesinstitut für Arzneimittel<br />

und Medizinprodukte, BfArM, Paul-Ehrlich-Institut, PEI, und Bundesinstitut für Risikobewertung,<br />

BfR), <strong>der</strong> Landesbehörden und den Verbänden <strong>der</strong> pharmazeutischen<br />

Industrie mit einbezogen.<br />

6<br />

293


6.8.6 Drug Safety Mail<br />

Seit Februar <strong>2008</strong> bietet die AkdÄ diesen Informationsdienst an, <strong>der</strong> per E-Mail auf<br />

aktuelle Informationen zu Arzneimittelrisiken hinweist, wie z. B. Risikobekanntgaben<br />

<strong>der</strong> AkdÄ aus dem Deutschen Ärzteblatt o<strong>der</strong> Rote-Hand-Briefe. Im Jahr <strong>2008</strong> wurden<br />

insgesamt 46 Drug Safety Mails an 3.700 Empfänger verschickt. Die Drug Safety Mails<br />

können über die Homepage <strong>der</strong> AkdÄ abgerufen werden.<br />

6.9 Aktionsplan Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS)<br />

Mit dem Ende des Jahres 2007 vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) vorgestellten<br />

Aktionsplan <strong>2008</strong>/2009 zur Verbesserung <strong>der</strong> Arzneimitteltherapiesicherheit in<br />

Deutschland ist es gelungen, alle an <strong>der</strong> Arzneimitteltherapiesicherheit beteiligten<br />

Gruppen (BÄK, Apothekerverbände, Aktionsbündnis Patientensicherheit, Patienten wie<br />

auch das BMG) unter <strong>der</strong> Führung <strong>der</strong> AkdÄ im Interesse des gemeinsamen Ziels <strong>der</strong><br />

Verbesserung <strong>der</strong> Patientensicherheit zusammenzubringen. Beson<strong>der</strong>e Schwerpunkte<br />

des Aktionsplans sind<br />

– die Etablierung einer besseren Sicherheitskultur,<br />

– die Verbesserung <strong>der</strong> Informationen über Arzneimittel,<br />

– die Entwicklung und Implementierung von Strategien zur Risikovermeidung,<br />

– die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Forschung auf dem Gebiet <strong>der</strong> AMTS und<br />

– die Organisation eines kontinuierlichen Prozesses zur Umsetzung und Fortschreibung<br />

des Aktionsplanes.<br />

Der Aktionsplan besteht aus 49 Einzelmaßnahmen, die die Bereiche Entwicklung einer<br />

Sicherheitskultur, Fortbildung, Strategien zur Risikovermeidung und Forschung berücksichtigen.<br />

Dabei bleibt <strong>der</strong> Aktionsplan realistisch, indem er zunächst nur die in absehbarer<br />

Zeit realisierbaren Ziele benennt. Eine Fortschreibung des Aktionsplans ist notwendig<br />

und für Mitte 2009 vorgesehen. Sie soll vom Steuerungsgremium des Aktionsplanes,<br />

<strong>der</strong> Koordinierungsgruppe, die aus drei Ärzten, zwei Apothekern, zwei<br />

Vertretern des BMG, einem Patientenvertreter und einem Vertreter des Aktionsbündnisses<br />

Patientensicherheit besteht, erarbeitet werden.<br />

Die Koordinierungsgruppe wird durch ein wissenschaftliches Sekretariat, bestehend<br />

aus einem Referenten und einer Halbtagskraft als Assistenz, unterstützt. Das wissenschaftliche<br />

Sekretariat konnte im Oktober <strong>2008</strong> endgültig besetzt werden, wodurch <strong>der</strong><br />

Aktionsplan mit voller Kraft vorangebracht werden kann. Die ersten Maßnahmen wurden<br />

<strong>2008</strong> erfolgreich umgesetzt. Zu den fertig gestellten Maßnahmen zählte <strong>der</strong> Aufbau<br />

einer frei zugänglichen Internet-Informationsdatenbank für Pharmakotherapie in <strong>der</strong><br />

Schwangerschaft und Stillzeit (www.embryotox.de). Die Interessen <strong>der</strong> Patienten wurden<br />

in einem eigenen Workshop berücksichtigt, dessen Ergebnis <strong>der</strong>zeit in Form eines<br />

Informationsblattes mit Kernbotschaften für eine sichere Arzneimitteltherapie sowie<br />

eines einfachen, für den Patienten handhabbaren Medikationsplanes erstellt wird.<br />

294


6.10 Internet und Newsletter<br />

Zu den häufigsten Suchbegriffen, die bei Internet-Suchmaschinen (z. B. Google) im<br />

Jahr <strong>2008</strong> eingegeben worden sind und Besucher auf die Homepage <strong>der</strong> AkdÄ führten,<br />

gehörten u. a. Arcoxia (Anzahl: 35.140), Oxygesic (6.251), Propofol (4.760) und Simvastatin<br />

(4.038) (Stand: 17. Dezember <strong>2008</strong>). Die Rubrik „Arzneimittelrisiken“ zählte die<br />

meisten Besucher.<br />

Die Homepage <strong>der</strong> AkdÄ verzeichnet durchschnittlich 1.430 Besucher am Tag, das entspricht<br />

einem Zuwachs von 12,6 % gegenüber dem Vorjahr. Die englischsprachigen Seiten<br />

wurden im Jahr <strong>2008</strong> ca. 51.000 Mal aufgesucht.<br />

In unregelmäßigen Abständen wird ein Newsletter per E-Mail verschickt, <strong>der</strong> auf aktuelle<br />

Aktivitäten, Termine und Publikationen sowie neue Dokumente auf <strong>der</strong> Homepage<br />

hinweist. Außerdem werden den Nutzern Informationen zum Gesundheitswesen und<br />

vielfältige Links zu wichtigen an<strong>der</strong>en Organisationen angeboten. Etwa 15.500 Interessenten<br />

haben den Newsletter abonniert. Die im laufenden Jahr <strong>2008</strong> versandten<br />

13 Newsletter sind auch auf <strong>der</strong> Website <strong>der</strong> AkdÄ abrufbar (www.akdae.de).<br />

6.11 Beratung<br />

Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft<br />

6.11.1 Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Expertise „Der Einfluss <strong>der</strong> pharmazeutischen Industrie auf die wissenschaftlichen<br />

Ergebnisse und die Publikation von Arzneimittelstudien“<br />

Von <strong>der</strong> BÄK ist im Rahmen <strong>der</strong> Versorgungsforschung im Januar <strong>2008</strong> die Erstellung<br />

einer Expertise zum „Einfluss <strong>der</strong> pharmazeutischen Industrie auf die Ergebnisse von<br />

Arzneimittelstudien“ ausgeschrieben worden. Die AkdÄ wurde zusammen mit Prof.<br />

Dr. Klaus Lieb, Direktor <strong>der</strong> Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie <strong>der</strong> Universitätsklinik<br />

Mainz, mit <strong>der</strong> Erstellung <strong>der</strong> Expertise beauftragt, die inzwischen fertig gestellt<br />

wurde.<br />

Neben einer systematischen Literaturrecherche zu aktuellen Übersichtsarbeiten zum<br />

Thema wurde eine kurze Fragebogenerhebung bei Personen durchgeführt, die an <strong>der</strong><br />

Planung und Durchführung von klinischen Studien in Deutschland wesentlich beteiligt<br />

sind. Insgesamt wurden 42 Publikationen eingeschlossen. Es zeigte sich, dass publizierte<br />

Arzneimittelstudien, die von pharmazeutischen Unternehmen finanziert werden<br />

o<strong>der</strong> bei denen ein Autor einen finanziellen Interessenkonflikt hat, häufiger ein für das<br />

pharmazeutische Unternehmen günstiges Ergebnis (in insgesamt 20 von 22 Untersuchungen)<br />

haben als aus an<strong>der</strong>en Quellen finanzierte Studien. Anhaltspunkte für einen<br />

Publikationsbias bei durch pharmazeutische Unternehmen finanzierte Studien fanden<br />

6<br />

295


sich bei fünf von sechs relevanten Untersuchungen. Außerdem ergaben sich u. a. Hinweise<br />

auf eine Einflussnahme auf das Studienprotokoll durch pharmazeutische Unternehmen,<br />

auf das Zurückhalten von Kenntnissen über unerwünschte Arzneimittelwirkungen<br />

und auf den Einsatz von Ghostwritern durch pharmazeutische Unternehmen.<br />

Daraus folgt, dass bei <strong>der</strong> Beurteilung eines Arzneimittels Angaben aus publizierten<br />

Studien häufig zu einem verzerrten Bild führen. Die AkdÄ for<strong>der</strong>t, dass <strong>der</strong> Zugriff <strong>der</strong><br />

Öffentlichkeit auf Ergebnisse aller Arzneimittelstudien unabhängig vom Ergebnis<br />

sicher gestellt werden muss.<br />

Stellungnahme <strong>der</strong> BÄK, <strong>der</strong> KBV und <strong>der</strong> AkdÄ zu den Anträgen <strong>der</strong> Fraktion<br />

Bündnis 90/Die Grünen „Medizinische Verwendung von Cannabis erleichtern“ und<br />

<strong>der</strong> Fraktion Die Linke „Cannabis zur medizinischen Behandlung freigeben“<br />

Am 15.10.<strong>2008</strong> hat im deutschen Bundestag eine öffentliche Anhörung zu den Anträgen<br />

<strong>der</strong> Fraktionen „Bündnis 90/Die Grünen“ und „Die Linke“ zur Freigabe von Cannabis<br />

bei medizinischer Verwendung stattgefunden. Die AkdÄ und die BÄK wurden<br />

durch Prof. Dr. Friedemann Nauck, Göttingen, vertreten. Unter den geladenen Experten<br />

herrschte weitgehend Einigkeit, dass <strong>der</strong> Einsatz Cannabinoid-haltiger Arzneimittel<br />

sinnvoll sein kann und für entsprechende Patienten <strong>der</strong> Zugang erleichtert und die<br />

Kosten übernommen werden sollten. Diese Position wird auch von <strong>der</strong> AkdÄ vertreten.<br />

Lediglich <strong>der</strong> Vertreter des GKV-Spitzenverbandes sah „bei vorhandenen Versorgungsalternativen<br />

und fehlendem Nutzennachweis kein erkennbares Versorgungsdefizit“.<br />

Die schriftliche Stellungnahme zu den Anträgen, die gemeinsam mit <strong>der</strong> BÄK und <strong>der</strong><br />

KBV verfasst wurde, findet sich auf <strong>der</strong> Homepage <strong>der</strong> AkdÄ.<br />

Stellungnahme zum Konsultationspapier <strong>der</strong> EU-Kommission „Seltene Krankheiten –<br />

Eine Herausfor<strong>der</strong>ung für Europa“<br />

Die BÄK begrüßt grundsätzlich die Initiative <strong>der</strong> Europäischen Kommission, die Forschung<br />

zu seltenen Krankheiten, die Betreuung <strong>der</strong> Patienten und die Entwicklung neuer<br />

Therapien zu koordinieren und zu för<strong>der</strong>n.<br />

In ihrer Stellungnahme weist die BÄK u. a. darauf hin, dass im Zusammenhang mit <strong>der</strong><br />

in <strong>der</strong> Verordnung (EG) Nr. 726/2004 vorgesehenen Harmonisierung des Binnenmarktes<br />

für neue Arzneimittel und einem zentralisiertem Verfahren auch für die Zulassung<br />

von neuen Arzneimitteln bei seltenen Krankheiten <strong>der</strong> Zugang auf EU-Ebene geregelt<br />

werden soll. Ein wichtiges Ziel muss sein, den bisher häufig praktizierten Off-Labelbzw.<br />

Unlicensed Use von Arzneimitteln bei seltenen Krankheiten zu reduzieren. Hierzu<br />

sollten kontrollierte klinische Studien zur Wirksamkeit und Sicherheit von neuen<br />

Arzneimitteln für seltene Krankheiten („Orphan Drugs“) durchgeführt werden, <strong>der</strong>en<br />

Design sich eindeutig an den Bedürfnissen <strong>der</strong> Patienten orientieren sollte. Der „Compassionate<br />

Use“ von Arzneimitteln bei Patienten mit seltenen Krankheiten, die mit<br />

einem zugelassenen Arzneimittel nicht zufrieden stellend behandelt werden können,<br />

sollte in EU-weit koordinierten Programmen erfolgen. Eine schnelle Umsetzung <strong>der</strong><br />

EG-Verordnung zum „Compassionate Use“ in das nationale Arzneimittelrecht ist bei<br />

296


Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

seltenen Krankheiten, für die keine o<strong>der</strong> nur wenige Arzneimittel zur Verfügung stehen,<br />

von beson<strong>der</strong>er Bedeutung. Die pharmazeutische Industrie hat in den letzten Jahren<br />

verstärkt Arzneimittel für seltene Krankheiten (z. B. metabolische Krankheiten wie<br />

Mukopolysaccharidose und Glykogenspeicherkrankheiten des Muskels, Tumore) entwickelt<br />

und für einige dieser Arzneimittel nach Zulassung rasch eine Ausweitung <strong>der</strong><br />

Anwendungsgebiete beantragt. Diese neue Strategie (Entwicklung von „Nichebuster“<br />

anstatt „Blockbuster“) sollte bei Entscheidungen zur Finanzierung klinischer Studien<br />

bzw. des „Compassionate Use“ bei seltenen Krankheiten berücksichtigt werden.<br />

Stellungnahme <strong>der</strong> AkdÄ in Abstimmung mit <strong>der</strong> BÄK zur Strategie des Bundesministeriums<br />

für Gesundheit zur Erkennung, Prävention und Kontrolle von Antibiotika-<br />

Resistenzen in Deutschland<br />

Antibiotika-Resistenzen sind ein ernstzunehmendes Versorgungsproblem. Eine systematische<br />

Initiative wie <strong>der</strong> vorgelegte Entwurf des Strategiepapiers des BMG wird von<br />

<strong>der</strong> AkdÄ begrüßt. Das Strategiepapier greift ein wichtiges Versorgungsproblem auf<br />

und bemüht sich hinsichtlich <strong>der</strong> einzubeziehenden Akteure um einen breiten<br />

Lösungsansatz. Nicht breit genug erscheint hingegen die bisherige Problemanalyse, die<br />

vor allem auf Wissenslücken bei den Ärzten fokussiert. Nicht einbezogen werden dagegen<br />

Zielkonflikte, die insbeson<strong>der</strong>e aus einem individuellen und einem bevölkerungsbezogenen<br />

Nutzen von Antibiotikagabe bzw. -verzicht entstehen. Auffällig ist auch die<br />

starke Konzentration auf Erkenntnisse und Strategien im stationären Bereich, obwohl<br />

in Deutschland nach Aussagen des Strategiepapiers zumindest quantitativ <strong>der</strong> ambulante<br />

Bereich für den wesentlichen Verbrauch von Antibiotika verantwortlich ist. Insofern<br />

fällt eine gewisse Praxis- bzw. Alltagsferne <strong>der</strong> bisherigen Bestandsaufnahme auf.<br />

Die AkdÄ unterstützt aus <strong>der</strong> Perspektive <strong>der</strong> Versorgungsforschung eine fundierte<br />

Ursachenanalyse, wobei die unterschiedlichen Problemlagen in Abhängigkeit vom Versorgungssektor<br />

deutlicher als im Strategiepapier herauszuarbeiten wären. Beim Thema<br />

Leitlinien und Qualitätsindikatoren sollten die Expertisen <strong>der</strong> BÄK und <strong>der</strong> AkdÄ durch<br />

Beteiligung an diversen Projekten, angefangen vom Programm für Nationale Versorgungsleitlinien<br />

(ÄZQ) über die Qualitätsindikatorenentwicklung (BQS) bis zur sektorenübergreifenden<br />

Qualitätssicherung (G-BA) einbezogen werden. Für die Themen <strong>der</strong><br />

Fort- und Weiterbildung sollten die BÄK bzw. die Landesärztekammern zuständig sein.<br />

Querschnitts-Leitlinie (BÄK) zur Therapie mit Blutkomponenten und Plasma<strong>der</strong>ivaten<br />

– Gesamtnovelle <strong>2008</strong><br />

Die AkdÄ wurde vom wissenschaftlichen Beirat <strong>der</strong> BÄK gebeten, den Entwurf zur<br />

Querschnitts-Leitlinie zur Therapie mit Blutkomponenten und Plasma<strong>der</strong>ivaten zu<br />

kommentieren. Die Fachmitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> AkdÄ gaben Arzneimitteltherapie-relevante<br />

Empfehlungen zu den <strong>Kapitel</strong>n Erythrozytenkonzentrate, Thrombozytenkonzentrate,<br />

Granulozytenkonzentrate, Plasma zur therapeutischen Anwendung, Humanalbumin,<br />

Faktor VIII-Konzentrate, Faktor VIII/von-Willebrand-Faktor-Konzentrate, Faktor IX-Konzentrate,<br />

aktivierte Prothrombin-Komplex-Konzentrate, Prokoagulatoren, Inhibitoren,<br />

humane Immunglobuline, autologe Hämotherapie und unerwünschte Wirkungen.<br />

6<br />

297


Stellungnahme zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Arzneimittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses<br />

(G-BA) – Verordnung beson<strong>der</strong>er Arzneimittel<br />

Die vertragsärztliche Verordnung von kostenintensiven, beson<strong>der</strong>en Arzneimitteln soll<br />

in Zukunft in Abstimmung mit fachlich beson<strong>der</strong>s ausgewiesenen Ärzten erfolgen<br />

(„Zweitmeinungsverfahren“). Der G-BA hat die <strong>Bundesärztekammer</strong> zu einer Stellungnahme<br />

<strong>der</strong> damit verbundenen Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln<br />

in <strong>der</strong> vertragsärztlichen Versorgung (Arzneimittel-Richtlinie) aufgefor<strong>der</strong>t.<br />

Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hält in Abstimmung mit <strong>der</strong> AkdÄ diese sozialgesetzlich verpflichtende<br />

Regelung (§ 73d im SGB V) für kein geeignetes Instrument zur Verbesserung<br />

<strong>der</strong> Behandlungsqualität und <strong>der</strong> Wirtschaftlichkeit. Die Ergänzung <strong>der</strong> Arzneimittel-Richtlinie<br />

(Einführung eines Abschnitts Q: Verordnung beson<strong>der</strong>er Arzneimittel)<br />

stellt in <strong>der</strong> vorliegenden Form einen gravierenden Eingriff in die Arzt-Patienten-Beziehung<br />

dar und wi<strong>der</strong>spricht den Grundzügen ärztlichen Handelns. Aus einer langfristigen<br />

Betreuung und Therapie des Patienten hervorgegangene Entscheidungsprozesse<br />

des behandelnden Arztes werden übergangen. Nicht Arzt und Patient entscheiden über<br />

die Durchführung eines „Zweitmeinungsverfahrens“, son<strong>der</strong>n vorrangig die Kosten<br />

eines Arzneimittels. Zusätzlich wird die Ärzteschaft durch dieses aufwändige Genehmigungsverfahren<br />

mit noch mehr Bürokratie belastet.<br />

6.11.2 Tätigkeiten im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses<br />

Der G-BA hat den gesetzlichen Auftrag (SGB V § 92 Abs. 1 S. 2 Nr. 6), im Rahmen <strong>der</strong><br />

Beschlüsse zur Arzneimittelrichtlinie (AMR) Therapiehinweise zu beschließen, die das<br />

Wirtschaftlichkeitsgebot beim Einsatz insbeson<strong>der</strong>e neuer, meist kostenintensiver<br />

Wirkstoffe sowie Therapieprinzipien in <strong>der</strong> ambulanten Versorgung konkretisieren und<br />

von den Vertragsärzten zu beachten sind. Die Therapiehinweise informieren über den<br />

Umfang <strong>der</strong> arzneimittelrechtlichen Zulassung, über Wirkung, Wirksamkeit sowie Risiken<br />

und geben Empfehlungen zur wirtschaftlichen Versorgungsweise, zu Kosten sowie<br />

gegebenenfalls zu notwendigen Vorsichtsmaßnahmen.<br />

Therapiehinweise sollen den Vertragsarzt über eine zweckmäßige, ausreichende und<br />

wirtschaftliche Versorgung informieren. Sie erzeugen kein Verbot einer Verordnung,<br />

<strong>der</strong> Vertragsarzt kann aber bei Abweichen von den Therapiehinweisen in <strong>der</strong> Wirtschaftlichkeitsprüfung<br />

unter Rechtfertigungsdruck geraten. Die Krankenkassen können<br />

einen Regress gegenüber dem verordnenden Vertragsarzt geltend machen, da er<br />

mit <strong>der</strong> Nichtbeachtung des Therapiehinweises gegen seine vertragsärztlichen Pflichten<br />

verstößt, eine zweckmäßige und wirtschaftliche Arzneiverordnung vorzunehmen.<br />

Die AkdÄ wurde durch den G-BA aufgrund <strong>der</strong> bestehenden Kooperationsvereinbarung<br />

mit <strong>der</strong> Erstellung von Therapiehinweisen zu „Erythropoese stimulierende Wirkstoffe<br />

bei <strong>der</strong> Behandlung <strong>der</strong> Anämie bei Patienten mit soliden Tumoren, malignen Lymphomen<br />

und multiplem Myelom“ sowie zu „Erythropoese stimulierende Wirkstoffe bei <strong>der</strong><br />

Behandlung <strong>der</strong> renalen Anämie“ beauftragt. Der Entwurf des Therapiehinweises zu<br />

„Erythropoese stimulierende Wirkstoffe bei <strong>der</strong> Behandlung <strong>der</strong> Anämie bei Patienten<br />

mit soliden Tumoren, malignen Lymphomen und multiplem Myelom“ wurde durch die<br />

298


Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft<br />

AkdÄ erstellt und im Unterausschuss „Arzneimittel“ des G-BA (UAAM) vorgestellt.<br />

Nach Beratung wurde <strong>der</strong> Entwurf von <strong>der</strong> AkdÄ überarbeitet und die finale Version<br />

dem UAAM zur erneuten Beratung vorgelegt.<br />

Zur Zeit wird <strong>der</strong> Entwurf zum Therapiehinweis „Erythropoese stimulierende Wirkstoffe<br />

bei <strong>der</strong> Behandlung <strong>der</strong> renalen Anämie“ angefertigt, <strong>der</strong> nach Fertigstellung im<br />

UAAM vorgestellt wird.<br />

Stellungnahme zu „Cost-Sharing-Initiativen“ und „Risk-Share-Verträgen“ zwischen<br />

pharmazeutischen Herstellern und Krankenkassen bzw. Kliniken<br />

Neben den seit dem Inkrafttreten des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes (GKV-WSG)<br />

am 01.04.2007 vermehrt zwischen Krankenkassen und pharmazeutischen Herstellern<br />

abgeschlossenen Rabattverträgen, insbeson<strong>der</strong>e auf dem Generikasektor, bieten die pharmazeutischen<br />

Hersteller den Krankenkassen und Kliniken in letzter Zeit zunehmend<br />

Modelle zur Kostenbeteiligung bei kostenintensiven patentgeschützten Originalpräparaten<br />

in Form so genannter „Cost-Sharing-Initiativen“ o<strong>der</strong> „Risk-Share-Verträge“ an.<br />

Die AkdÄ hält „Cost-Sharing-Initiativen“ und „Risk-Share-Verträge“ mit so genannten<br />

„Geld-zurück-Garantien“ bei Versagen einer Therapie für intransparent. Sie eignen sich<br />

in <strong>der</strong> vorliegenden und <strong>der</strong>zeit praktizierten Form aus Sicht <strong>der</strong> AkdÄ nicht als Instrumente<br />

zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen. Den Kassen, Krankenhäusern und<br />

verordnenden Ärzten sowie den Patienten wird ein günstiger Zugang zu „Innovationen“<br />

suggeriert. Die Arzneimittelhersteller verfolgen aber damit in erster Linie das Ziel,<br />

angeblich innovative, hinsichtlich Wirksamkeit und Sicherheit häufig unzureichend<br />

untersuchte Arzneimittel am Markt zu platzieren und über Deutschland als Referenzland<br />

europaweit die Preisfestsetzung zu beeinflussen. Sicherheitsrelevante Aspekte werden<br />

dabei ebenso außer Acht gelassen wie Kosten-Nutzen-Bewertungen.<br />

6.11.3 Beratung von Kassenärztlicher Bundesvereinigung und<br />

Kassenärztlichen Vereinigungen<br />

Die AkdÄ war für die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Kassenärztlichen<br />

Vereinigungen (KVen) in Fragen wirtschaftlicher Arzneibehandlung sachverständig<br />

beratend tätig. Sie trägt damit dazu bei, dass die Arzneiverordnung in <strong>der</strong> kassenärztlichen<br />

Versorgung dem Anspruch des Versicherten auf eine nach den Regeln <strong>der</strong><br />

ärztlichen Kunst zweckmäßige und ausreichende Pharmakotherapie genügt.<br />

Beratung <strong>der</strong> einzelnen Vertragsärztinnen und Vertragsärzte<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Die Geschäftsstelle <strong>der</strong> AkdÄ unterstützte auch im abgelaufenen Berichtsjahr die Vertragsabteilung<br />

<strong>der</strong> Kassenärztlichen Bundesvereinigung bei an diese gerichteten Einzelfragen<br />

von Vertragsärztinnen und -ärzten zur rationalen Arzneimittelverordnung und<br />

beantwortete eine Vielzahl telefonischer und schriftlicher Anfragen von nie<strong>der</strong>gelassenen<br />

Ärztinnen und Ärzten, die sich direkt an die Geschäftsstelle wandten. Insgesamt<br />

6<br />

299


wurden im Jahr <strong>2008</strong> über 300 Anfragen von Ärzten beantwortet. Diese Fragen umfassten<br />

ein weites Themenspektrum aus dem medizinischen und pharmazeutischen<br />

Bereich, u. a. hinsichtlich des Arzneimittelmarktes (z. B. neue Arzneimittel, ausländische<br />

Arzneimittel, Arzneimittel in klinischer Prüfung), <strong>der</strong> Arzneimittelsicherheit (z. B.<br />

Stufenpläne, Chargenrückrufe, Bekanntgaben <strong>der</strong> Arzneimittelkommission), Fragen zu<br />

Meldungen über unerwünschte Arzneimittelwirkungen und zum Arzneimittelgesetz.<br />

300


7. Gesundheitsför<strong>der</strong>ung, Prävention und<br />

Umweltmedizin<br />

7.1 Prävention<br />

Gesundheitsför<strong>der</strong>ung, Prävention und Umweltmedizin<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Sowohl <strong>der</strong> Ausschuss „Gesundheitsför<strong>der</strong>ung, Prävention und Rehabilitation“ als auch<br />

die Ständige Konferenz „Prävention und Gesundheitsför<strong>der</strong>ung“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

traten im Berichtsjahr unter ihrem Vorsitzenden Rudolf Henke zusammen. Zentrale<br />

Themen <strong>der</strong> Beratungen waren <strong>der</strong> aktuelle Stand des Präventionsgesetzes, <strong>der</strong><br />

vom Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium für Ernährung,<br />

Landwirtschaft und Verbraucherschutz vorgelegte „Nationale Aktionsplan Ernährung<br />

und Bewegung“, die 2. Präventionstagung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, die Erstellung <strong>der</strong><br />

Neuauflage des Curriculums „Gesundheitsför<strong>der</strong>ung“, das Thema „Impfen“, Hilfen zur<br />

Verhütung von Misshandlung und Vernachlässigung von Kin<strong>der</strong>n sowie das Thema<br />

„Gesund älter werden“ als nationales Gesundheitsziel.<br />

7.1.1 Präventionsgesetz und „Nationaler Aktionsplan Ernährung und Bewegung“<br />

Im Laufe des Jahres wurde deutlich, dass es innerhalb <strong>der</strong> großen Koalition in dieser<br />

Legislaturperiode zu keiner Einigung mehr über ein Präventionsgesetz kommen würde.<br />

Die drei Oppositionsparteien im Bundestag versuchten daraufhin im Frühjahr dieses<br />

Jahres, mit eigenen Anträgen die Prävention erneut auf die politische Agenda zu setzen.<br />

Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hat zu den drei Anträgen auf Grundlage bisheriger Ärztetagsbeschlüsse<br />

und Positionspapiere zur Prävention Stellung bezogen und am 23. Juni <strong>2008</strong><br />

an <strong>der</strong> entsprechenden Anhörung im Ausschuss für Gesundheit des Deutschen<br />

Bundestages teilgenommen und dort ihren Standpunkt vertreten.<br />

Inzwischen legten das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium<br />

für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einen gemeinsamen Entwurf<br />

für einen „Nationalen Aktionsplan Ernährung und Bewegung“ vor. Über diesen<br />

sollen z. B. Bewegungsmangel und falsche Ernährung als zentrale Ursachen vieler <strong>der</strong><br />

in <strong>der</strong> Bevölkerung vorherrschenden chronischen Erkrankungen frühzeitig durch Maßnahmen<br />

<strong>der</strong> Gesundheitsför<strong>der</strong>ung und Prävention angegangen werden. Zu diesem<br />

Zweck sollen u. a. „Kompetenzzentren für Bewegungsför<strong>der</strong>ung“ geschaffen und<br />

„Aktionsbündnisse für gesunde Lebensstile und Lebenswelten“ initiiert werden.<br />

In ihrer Stellungnahme hat die <strong>Bundesärztekammer</strong> Aktivitäten zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

Bewegung und gesunden Ernährung grundsätzlich begrüßt. Dazu sollten jedoch vor<br />

allem die bereits vorhandenen fachlichen und organisatorischen Strukturen genutzt<br />

werden. Sie hat auf die in <strong>der</strong> Ärzteschaft vorhandenen Kompetenzen auf den Gebieten<br />

<strong>der</strong> Ernährungs- und Bewegungsför<strong>der</strong>ung hingewiesen und ihre Mitwirkung in den zu<br />

7<br />

301


schaffenden Gremien und Arbeitsgruppen sowie ihre Beteiligung an einem Nationalen<br />

Steuerungsgremium angeboten.<br />

7.1.2 Zweite Präventionstagung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

Am 28. und 29. Oktober <strong>2008</strong> führte die <strong>Bundesärztekammer</strong> unter Leitung des Vorsitzenden<br />

des Ausschusses „Gesundheitsför<strong>der</strong>ung, Prävention und Rehabilitation“,<br />

Herrn Rudolf Henke, ihre zweite ärztliche Präventionstagung durch.<br />

Zentrale Themen waren Ansätze zur Steigerung <strong>der</strong> Teilnahmeraten an den Früherkennungsprogrammen<br />

für Kin<strong>der</strong> und dem Mammographie-Screening, Patientenmotivierung,<br />

die Vergütung präventiver ärztlicher Maßnahmen, Patientenaufklärung über Nutzen<br />

und mögliche Nebenwirkungen von Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen,<br />

Bewegungsför<strong>der</strong>ung über ein Rezept für Bewegung sowie Möglichkeiten <strong>der</strong> Zusammenarbeit<br />

mit den Gesundheitsämtern und die Integration des Praxispersonals in die<br />

Prävention.<br />

7.1.3 Neuauflage des Curriculums „Gesundheitsför<strong>der</strong>ung“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

Das bisherige Curriculum „Gesundheitsför<strong>der</strong>ung“ wurde nach <strong>der</strong> Überarbeitung von<br />

einer aus Vertretern <strong>der</strong> Landesärztekammern und <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zusammengesetzten<br />

Arbeitsgruppe als strukturierte curriculäre Fortbildung „Gesundheitsför<strong>der</strong>ung<br />

und Prävention“ vom Deutschen Senat für ärztliche Fortbildung befürwortet<br />

und vom Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> in seiner Sitzung am 24.10.<strong>2008</strong> verabschiedet.<br />

7.1.4 Impfungen<br />

Der Ausschuss „Gesundheitsför<strong>der</strong>ung, Prävention und Rehabilitation“ hat sich nach<br />

intensiven Beratungen gegen die Einführung einer Meldepflicht für Impfungen ausgesprochen.<br />

Er kam zu <strong>der</strong> Überzeugung, dass durch eine systematische Überprüfung des<br />

Impfstatus bei Aufnahme eines Kindes in eine Kin<strong>der</strong>tagesstätte und eine intensive<br />

ärztliche Beratung <strong>der</strong> Eltern die Durchimpfungsrate deutlich verbessert werden könne.<br />

Ärzte sollten verstärkt ihre Patientenkontakte zur Information und Aufklärung über das<br />

Impfen nutzen. Der Einführung einer Meldepflicht für Impfungen stehen zudem nach<br />

Auffassung des Ausschusses verfassungsrechtliche Probleme entgegen, da eine Impfung<br />

formalrechtlich immer eine Körperverletzung darstellt.<br />

Des Weiteren hat sich <strong>der</strong> Ausschuss für die Möglichkeit des gebietsübergreifenden<br />

Impfens ausgesprochen, da diese ebenfalls zur Erhöhung <strong>der</strong> Durchimpfungsraten beitragen<br />

könne.<br />

302


Gesundheitsför<strong>der</strong>ung, Prävention und Umweltmedizin<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

7.1.5 Materialien für Ärzte zum Thema „Kindesvernachlässigung und<br />

-misshandlung“<br />

Der 110. Deutsche Ärztetag 2007 hatte sich intensiv mit dem Thema „Kin<strong>der</strong>gesundheit“<br />

befasst. Das Bekanntwerden dramatischer Fälle von Kindesmisshandlung und<br />

-verwahrlosung löste For<strong>der</strong>ungen nach verbindlichen Kin<strong>der</strong>vorsorgeuntersuchungen<br />

und einem integrierten Screening auf Misshandlung o<strong>der</strong> Verwahrlosung aus. Im<br />

Ergebnis hat <strong>der</strong> Gemeinsame Bundesausschuss im Februar <strong>2008</strong> in den Kin<strong>der</strong>-Richtlinien<br />

einen Passus aufgenommen, dass Ärzte bei „erkennbaren Zeichen einer Kindesvernachlässigung<br />

o<strong>der</strong> -misshandlung die notwendigen Schritte“ einleiten sollen.<br />

Das Dezernat 1 <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> hat daraufhin die in den Bundeslän<strong>der</strong>n verfügbaren<br />

Materialien zu diesem Thema recherchiert und sie auf ihrer Internetseite zentral<br />

zugänglich gemacht. Dadurch stehen Ärzten nun umfassende Informationen zum<br />

Umgang mit Misshandlungs- o<strong>der</strong> Verwahrlosungsfällen, zu relevanten Leitsymptomen,<br />

notwendigen Dokumentationen, zur Rechtsstellung des Arztes und zu regionalen<br />

Hilfsangeboten zur Verfügung. Von einer Überarbeitung des in den 90er Jahren erstellten<br />

Leitfadens <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zum Thema „Kindesvernachlässigung und<br />

-misshandlung“ konnte dementsprechend abgesehen werden.<br />

7.1.6 Fachsymposium „Gewalt macht krank – Herausfor<strong>der</strong>ungen an das<br />

europäische Gesundheitssystem“<br />

Über diese gemeinsame Veranstaltung <strong>der</strong> WHO und <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> in<br />

Kooperation mit dem Bundesministerium für Gesundheit wird im <strong>Kapitel</strong> 1.4.4, S. 41 f.,<br />

berichtet.<br />

7.1.7 Der 111. Deutsche Ärztetag <strong>2008</strong> zur Situation pflegebedürftiger Menschen<br />

Ein zentrales Thema des 111. Deutschen Ärztetages <strong>2008</strong> in Ulm stellte die „Situation<br />

pflegebedürftiger Menschen in Deutschland am Beispiel Demenz“ dar. In ihren Vorträgen<br />

verdeutlichten Prof. Dr. phil. Andreas Kruse, Direktor des Instituts für Gerontologie<br />

<strong>der</strong> Universität Heidelberg, und Dr. Cornelia Goesmann, Vizepräsidentin <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>,<br />

dass in Anbetracht <strong>der</strong> demografischen Entwicklung und <strong>der</strong> damit einhergehenden<br />

Zunahme dementieller Erkrankungen in Zukunft neue Betreuungsformen<br />

entwickelt werden müssen.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> zunehmenden Zahl <strong>der</strong> Einpersonenhaushalte seien außerdem die Nachbarschaftshilfe<br />

zu stärken und Familienbetreuungsmodelle zu entwickeln. Darüber hinaus<br />

müssten die zunehmenden Probleme von Migranten berücksichtigt werden, da es<br />

auch in dieser Bevölkerungsgruppe einen wachsenden Anteil älterer Menschen gebe.<br />

7<br />

303


7.1.8 „Gesund älter werden“ als nationales Gesundheitsziel<br />

Im Rahmen des Projektes „gesundheitsziele.de“ <strong>der</strong> Gesellschaft für Versicherungswissenschaft<br />

und -gestaltung (GVG), in dem die <strong>Bundesärztekammer</strong> mitarbeitet, wurden<br />

in den zurückliegenden Jahren in verbandsübergreifenden Arbeitsgruppen die Gesundheitsziele<br />

„Gesund aufwachsen“, „Brustkrebs“, „Diabetes mellitus Typ II“, „Tabakkonsum<br />

reduzieren“ und „Gesundheitliche Kompetenz erhöhen, Patientensouveränität<br />

stärken“ bearbeitet. Als mögliche weitere Gesundheitsziele wurden den beteiligten<br />

Organisationen die Themen „Impfen“, „Chronischer Rückenschmerz“, „Herzinfarkt“<br />

und „Gesund älter werden“ zur Priorisierung vorgelegt. Eine entsprechende Abfrage <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> bei den Landesärztekammern ergab eine Präferenz für das Thema<br />

„Gesund älter werden“. Dies entspricht auch einer Entschließung des 111. Deutschen<br />

Ärztetages, das „Aktive Altern“ als weiteres nationales Gesundheitsziel für Deutschland<br />

zu beschließen.<br />

Darüber hinaus hat <strong>der</strong> Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am 28.03.<strong>2008</strong> beschlossen,<br />

sich an <strong>der</strong> Finanzierung des Projektes „gesundheitsziele.de“ in den Geschäftsjahren<br />

2007/<strong>2008</strong> und <strong>2008</strong>/2009 mit jeweils 5.000 Euro zu beteiligen.<br />

7.1.9 Bürgerbeteiligung im Gesundheitswesen am Beispiel des Patientenforums<br />

In den letzten Jahren hat die Diskussion zur Bürgerbeteiligung im Gesundheitswesen<br />

bzw. zur Transparenz im Gesundheitswesen an Bedeutung gewonnen. Die Bürgerbeteiligung<br />

im Gesundheitswesen wurde mit <strong>der</strong> Gesundheitsreform 2000 eingeleitet und<br />

findet nun mit dem § 140 f SGB V „Beteiligung von Interessenvertretungen <strong>der</strong> Patientinnen<br />

und Patienten“ Eingang in das GKV-Mo<strong>der</strong>nisierungsgesetz, das seit dem<br />

01.01.2004 in Kraft ist.<br />

Das Sozialgesetzbuch V sieht vor, dass für die Wahrnehmung <strong>der</strong> Interessen <strong>der</strong> Patienten<br />

und Selbsthilfe maßgebliche Organisationen in Fragen, die die Versorgung betreffen,<br />

zu beteiligen sind. Ein Mitberatungsrecht besteht bisher bei <strong>der</strong> Arbeit im Gemeinsamen<br />

Bundesausschuss nach § 91, dem Beirat <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft für Aufgaben<br />

<strong>der</strong> Datentransparenz nach § 303 b, den Landesausschüssen nach § 90 sowie den Zulassungsausschüssen<br />

nach § 96 und den Berufungsausschüssen nach § 97 SGB V. Darüber<br />

hinaus hat die Bundesregierung eine Beauftragte für die Belange <strong>der</strong> Patienten bestellt<br />

(§ 140 h). Ihre Aufgabe ist es, darauf hinzuwirken, dass die Interessen von Patienten<br />

beson<strong>der</strong>s hinsichtlich ihrer Rechte auf umfassende und unabhängige Beratung sowie<br />

objektive Informationen durch Leistungserbringer, Kostenträger und Behörden im<br />

Gesundheitswesen und auf die Beteiligung bei Fragen <strong>der</strong> Sicherstellung <strong>der</strong> medizinischen<br />

Versorgung berücksichtigt werden.<br />

Unabhängig von den gesetzlichen Maßnahmen gibt es seit vielen Jahren bei den Ärztekammern<br />

und Kassenärztlichen Vereinigungen Kooperationsstellen für Selbsthilfeorganisationen<br />

(KOSA) bzw. Patientenberatungsstellen. Das Leistungsspektrum reicht<br />

von <strong>der</strong> Bearbeitung von Patientenanfragen, über die Durchführung von Informationsveranstaltungen,<br />

Unterstützung bestehen<strong>der</strong> Kooperationsberatungsstellen, bis zum<br />

304


Gesundheitsför<strong>der</strong>ung, Prävention und Umweltmedizin<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

regelmäßigen Kontakt mit Selbsthilfeorganisationen und Dachverbänden <strong>der</strong> Selbsthilfe.<br />

Diese Arbeit trägt dazu bei, vertrauensvoll miteinan<strong>der</strong> umzugehen, Vorurteile abzubauen<br />

und dem einzelnen Bürger in Gesundheitsfragen Hilfestellungen zu bieten.<br />

Um <strong>der</strong> Umsetzung gemeinsamer gesundheitspolitischer Aufgaben, z. B. <strong>der</strong> Weiterentwicklung<br />

von Versorgungsstandards und Versorgungsformen, ein Stück näher zu<br />

kommen, bedarf es einer zusätzlichen Arbeitsebene.<br />

Im Jahr 2001 wurde daher auf Initiative von Dr. Ursula Auerswald, damalige Präsidentin<br />

<strong>der</strong> Ärztekammer Bremen, und basierend auf den langjährigen Erfahrungen <strong>der</strong><br />

Patientenberatungsstelle <strong>der</strong> Ärztekammer Bremen das Patientenforum gegründet.<br />

Dem Patientenforum gehören an:<br />

– die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe für Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung und chronischer<br />

Erkrankung und ihren Angehörigen e. V. (BAG Selbsthilfe),<br />

– das FORUM chronisch kranker und behin<strong>der</strong>ter Menschen im PARITÄTISCHEN,<br />

– die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e. V.,<br />

– die <strong>Bundesärztekammer</strong> und<br />

– die Kassenärztliche Bundesvereinigung.<br />

Der Vorsitz obliegt Dr. Cornelia Goesmann, Vizepräsidentin <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>.<br />

Die Einrichtung des Patientenforums verfolgt das Ziel, die Arbeit <strong>der</strong> beiden Institutionen<br />

(<strong>Bundesärztekammer</strong>/Kassenärztliche Bundesvereinigung) gegenüber Patientenvertretern<br />

und Selbsthilfegruppen transparent zu machen; zugleich besteht die Möglichkeit,<br />

die Sichtweise <strong>der</strong> Patientenvertreter und Selbsthilfeorganisationen bei <strong>der</strong><br />

Arbeit <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und <strong>der</strong> Kassenärztlichen Bundesvereinigung in stärkerem<br />

Maße zu berücksichtigen.<br />

Das Patientenforum versteht sich als Plattform für den Erfahrungsaustausch und die<br />

bessere Kooperation von Ärzten und Patienten. Zur Vertiefung und detaillierten Diskussion<br />

von Fachfragen werden jeweils zeitlich befristete Arbeitsgruppen einberufen, welche<br />

die Ergebnisse ihrer Gruppe als Empfehlung in ihre Dachorganisation einbringen.<br />

Neben regelmäßigen gemeinsamen Sitzungen war das Patientenforum am Programm<br />

für Nationale Versorgungsleitlinien beteiligt. Dies betrifft sowohl die Beteiligung an <strong>der</strong><br />

Erstellung von Leitlinien und Patienteninformationen als auch die Mitarbeit an <strong>der</strong> Entwicklung<br />

<strong>der</strong> methodischen Grundlagen. Nähere Einzelheiten hierzu sind im <strong>Kapitel</strong><br />

4.6 (ÄZQ) beschrieben.<br />

Im Berichtszeitraum fand ein intensiver Austausch zu aktuellen gesundheitspolitischen<br />

Themen und Projekten <strong>der</strong> am Patientenforum Beteiligten statt, <strong>der</strong> die Kompetenzen<br />

und den Meinungsbildungsprozess <strong>der</strong> Patientenvertreter einerseits und <strong>der</strong> KBV und<br />

BÄK an<strong>der</strong>erseits durch die Berücksichtigung unterschiedlicher Blickwinkel bereichern<br />

konnte.<br />

Exemplarisch seien hier folgende thematische Schwerpunkte erwähnt:<br />

– In Würde Sterben<br />

– Kosten-Nutzen-Bewertung in <strong>der</strong> Medizin<br />

– Chancen und Risiken <strong>der</strong> Telematik für Patienten<br />

7<br />

305


– Selbsthilfe und Sponsoring<br />

– IGeL (Individuelle Gesundheitsleistungen)<br />

– Patientenorientierte Aktivitäten und Projekte von BÄK und KBV (z. B. KBV-Versichertenbefragung,<br />

Relaunch von www.patienteninformation.de)<br />

Im Rahmen des Patientenforums wurde Prof. Dr. Gerhard Englert das Ehrenzeichen<br />

<strong>der</strong> Deutschen Ärzteschaft verliehen.<br />

Die Entwicklung <strong>der</strong> Arbeit des Patientenforums wird unter an<strong>der</strong>em davon bestimmt,<br />

dass sich das Verhältnis von Patient und Arzt in den vergangenen Jahren deutlich<br />

gewandelt hat. Es wird beeinflusst von <strong>der</strong> durch die Gesundheitsreformen betonten<br />

Eigenverantwortung des Versicherten in einem zunehmend durch Wettbewerb geprägten<br />

Gesundheitssystem. Dieser Weg bedarf <strong>der</strong> Stärkung und Unterstützung des Einzelnen<br />

und sollte von den Verantwortlichen im Gesundheitswesen beson<strong>der</strong>s vor dem<br />

Hintergrund immer deutlicher werden<strong>der</strong> Folgen von Budgets und schleichen<strong>der</strong> Rationalisierung<br />

mit großer Aufmerksamkeit begleitet werden.<br />

7.2 Sucht und Drogen<br />

Der Ausschuss „Sucht und Drogen“ hat sich im Jahr <strong>2008</strong> unter Leitung seines Vorsitzenden<br />

Prof. Dr. Frie<strong>der</strong> Hessenauer schwerpunktmäßig mit den Themen Substitution<br />

Opiatabhängiger, Cannabis als Medikament, Medikamentenabhängigkeit, suchtkranke<br />

Ärzte, Raucherentwöhnung sowie den Nationalen Aktionsplänen zur Alkohol- und zur<br />

Tabakprävention befasst.<br />

7.2.1 Substitution Opiatabhängiger<br />

Die <strong>Bundesärztekammer</strong> wurde 2001 mit <strong>der</strong> 15. Betäubungsmittel-Än<strong>der</strong>ungsverordnung<br />

(BtMÄndV) vom Verordnungsgeber beauftragt, den aktuellen Stand des medizinischen<br />

Wissens zur Substitution Opiatabhängiger in eigenen Richtlinien nie<strong>der</strong>zulegen.<br />

Dieser Auffor<strong>der</strong>ung war die <strong>Bundesärztekammer</strong> erstmalig am 22.03.2002 mit <strong>der</strong> Veröffentlichung<br />

<strong>der</strong> „Richtlinien zur Durchführung <strong>der</strong> substitutionsgestützten Behandlung<br />

Opiatabhängiger“ nachgekommen. Seitdem hat sich die Situation in <strong>der</strong> Substitution<br />

in vielerlei Hinsicht verän<strong>der</strong>t, so dass die <strong>Bundesärztekammer</strong> eine Überarbeitung<br />

<strong>der</strong> Richtlinien für 2009 plant.<br />

Zur Vorbereitung dieser Novellierung hat die <strong>Bundesärztekammer</strong> Anfang des Jahres<br />

bei den Landesärztekammern eine Umfrage zu aktuellen Problemen <strong>der</strong> Substitution<br />

Opiatabhängiger durchgeführt. Die Ergebnisse haben gezeigt, dass die Zahl Substituierter<br />

in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen hat, während die Zahl aktiv<br />

substituieren<strong>der</strong> Ärzte weitgehend konstant geblieben ist. Im Ergebnis hat sich damit<br />

die Zahl <strong>der</strong> pro Arzt substituierten Patienten fortschreitend erhöht. Mehrere Landesärztekammern<br />

berichteten insbeson<strong>der</strong>e über zunehmende Versorgungsprobleme in<br />

306


ländlichen Regionen, die sich v. a. in Urlaubszeiten und an Wochenenden weiter verschärfen.<br />

Die Umfrageergebnisse zeigten zudem, dass die Motivation, sich dieser Aufgabe<br />

zu widmen, in <strong>der</strong> Ärzteschaft durch einen hohen Dokumentationsaufwand, eine<br />

verschlechterte Vergütungssituation, vermehrte Kontrollen <strong>der</strong> Strafverfolgungsbehörden,<br />

restriktive Vergaberegelungen insbeson<strong>der</strong>e in Urlaubszeiten sowie an Wochenenden,<br />

Probleme bei <strong>der</strong> Sicherstellung <strong>der</strong> psychosozialen Betreuung und einen wachsenden<br />

Anteil schwer kranker Opiatabhängiger rückläufig ist.<br />

Im Sommer hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) den Entwurf für eine<br />

22. BtMÄndV vorgelegt. In ihrer Stellungnahme hat die <strong>Bundesärztekammer</strong> insbeson<strong>der</strong>e<br />

Än<strong>der</strong>ungsbedarf hinsichtlich <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit gültigen Regelungen für eine Urlaubsund<br />

Krankheitsvertretung sowie für die Wochenend- und Take-Home-Vergabe angezeigt.<br />

Sie hat eine begrenzte Abgabemöglichkeit von Substitutionsmitteln durch Ärzte<br />

vorgeschlagen, soweit es die Sicherstellung <strong>der</strong> Versorgung erfor<strong>der</strong>t. Zudem hat sie<br />

sich im Krankheits- und Urlaubsfall für eine Vertretungsmöglichkeit durch suchtmedizinisch<br />

nicht weitergebildete Ärzte ausgesprochen, solange diese für die Vertretungszeit<br />

den therapeutischen Vorgaben des originär substituierenden Arztes folgen und auf eine<br />

konsiliarische Beratung durch einen entsprechend qualifizierten Arzt zurückgreifen<br />

können.<br />

Während das BMG in seinem Entwurf diese Vorschläge unterstützt, sieht die Apothekerschaft<br />

in einer begrenzten Überlassung von Substitutionsmitteln durch den Arzt <strong>der</strong>zeit<br />

noch Konflikte mit dem ihr im Arzneimittelgesetz (AMG) garantierten Dispensierrecht.<br />

Zur Verbesserung <strong>der</strong> Vergütungssituation in <strong>der</strong> Substitution Opiatabhängiger hat <strong>der</strong><br />

Ausschuss „Sucht und Drogen“ Gespräche mit <strong>der</strong> Kassenärztlichen Bundesvereinigung<br />

(KBV) geführt und dabei insbeson<strong>der</strong>e auf die Diskrepanz zwischen den Erfor<strong>der</strong>nissen<br />

<strong>der</strong> Qualitätssicherung und den bestehenden Vergütungsregelungen hingewiesen.<br />

7.2.2 Cannabis als Medikament<br />

Gesundheitsför<strong>der</strong>ung, Prävention und Umweltmedizin<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom Januar 2000 und<br />

einem entsprechenden Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes (BVG) vom Mai 2005<br />

können austherapierte Patienten bei <strong>der</strong> Bundesopiumstelle des Bundesinstituts für<br />

Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Ausnahmeregelung für die medizinische<br />

Anwendung von Cannabisprodukten beantragen, wenn bei ihnen Aussicht auf Lin<strong>der</strong>ung<br />

ihrer Krankheitssymptome durch die Anwendung von Cannabinoiden besteht.<br />

In jüngster Vergangenheit hatte es daraufhin wie<strong>der</strong>holt Anfragen an die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

zu dem Thema gegeben. In <strong>der</strong> Folge hatte <strong>der</strong> Ausschuss „Sucht und Drogen“<br />

die Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) gebeten, eine Expertise<br />

zum aktuellen Stand <strong>der</strong> wissenschaftlichen Erkenntnisse zur therapeutischen Wirksamkeit<br />

von Cannabinoiden zu erstellen.<br />

Im Ergebnis zeigte die Recherche <strong>der</strong> AkdÄ, dass bislang nur wenige randomisierte<br />

kontrollierte Studien zu diesem Thema verfügbar sind. Hinreichende Wirksamkeitsnachweise<br />

liegen inzwischen für das THC-Δ9-Cannabinoid, hier insbeson<strong>der</strong>e für die<br />

7<br />

307


Indikationsgebiete Übelkeit und Erbrechen als Begleitsymptome einer Chemotherapie,<br />

Anorexie und Kachexie, Spasmen, Schmerzsymptomatiken sowie für das Glaukom und<br />

das Tourette-Syndrom vor. Wegen <strong>der</strong> begrenzten Studienlage und einer Vielzahl möglicher<br />

Nebenwirkungen sollten Cannabinoide jedoch nur als Medikament <strong>der</strong> zweiten<br />

Wahl eingesetzt werden.<br />

Aufgrund entsprechen<strong>der</strong> Anträge <strong>der</strong> Bundestagsfraktionen BÜNDNIS 90/Die Grünen<br />

und DIE LINKE kam es am 15. Oktober <strong>2008</strong> im Bundestagsausschuss für Gesundheit<br />

zu einer Anhörung zum Einsatz von Cannabis als Medikament. Die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

hat hierzu gemeinsam mit <strong>der</strong> Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft<br />

und <strong>der</strong> Kassenärztlichen Bundesvereinigung eine Stellungnahme abgegeben. In<br />

dieser sowie in <strong>der</strong> anschließenden mündlichen Anhörung hat sie die bisher vorliegenden<br />

wissenschaftlichen Erkenntnisse zur therapeutischen Wirksamkeit von Cannabinoiden<br />

dargelegt und sich für eine Erstattungsfähigkeit des Dronabinol im Rahmen <strong>der</strong><br />

Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eingesetzt.<br />

7.2.3 Evaluation des Leitfadens „Medikamente – schädlicher Gebrauch und<br />

Abhängigkeit“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

Der von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> erstellte und im Frühjahr 2007 publizierte Leitfaden<br />

„Medikamente – schädlicher Gebrauch und Abhängigkeit“ hat zu einer sehr positiven<br />

Resonanz in <strong>der</strong> Fachöffentlichkeit geführt. Das BMG hat daraufhin <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

Mittel zur Durchführung einer Evaluationsstudie zur Nutzung des Leitfadens<br />

durch Ärzte zur Verfügung gestellt. Der Ausschuss „Sucht und Drogen“ entschied sich<br />

nach einer Ausschreibung unter fachlich ausgewiesenen Forschungsinstituten für die<br />

Vergabe des Forschungsauftrages an das Institut für Epidemiologie und Sozialmedizin<br />

<strong>der</strong> Universität Greifswald. Geplant ist eine Evaluation des Leitfadens unter Teilnehmern<br />

<strong>der</strong> Kurse zum Erwerb <strong>der</strong> Zusatzbezeichnung „Suchtmedizinische Grundversorgung“,<br />

einer Zufallsstichprobe aus nie<strong>der</strong>gelassenen Hausärzten, denen <strong>der</strong> Leitfaden<br />

postalisch zugestellt wird, sowie einer Kontrollgruppe von Hausärzten ohne Leitfaden.<br />

Das Greifswal<strong>der</strong> Institut hat im Oktober <strong>2008</strong> mit <strong>der</strong> Durchführung <strong>der</strong> Studie begonnen,<br />

die eine Gesamtlaufzeit von 18 Monaten haben wird.<br />

7.2.4 Suchtkranke Ärzte<br />

Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hat die Suchtbeauftragten <strong>der</strong> Landesärztekammern am<br />

29. September <strong>2008</strong> zu einem Gespräch über den aktuellen Stand <strong>der</strong> Interventionsprogramme<br />

<strong>der</strong> Landesärztekammern bei suchtkranken Ärzten eingeladen. Im Ergebnis<br />

wurde deutlich, dass inzwischen in <strong>der</strong> Mehrzahl <strong>der</strong> Kammern strukturierte Interventionsprogramme<br />

implementiert und suchtmedizinisch qualifizierte Ärzte als Kontaktpersonen<br />

für Betroffene benannt worden sind. Probleme bestehen weiterhin bei <strong>der</strong><br />

Finanzierung <strong>der</strong> Therapiemaßnahmen durch die Private Krankenversicherung sowie<br />

die ärztlichen Versorgungswerke. Auch behin<strong>der</strong>n die Sanktionsdrohungen <strong>der</strong> Zulassungsverordnung<br />

therapeutische Interventionen bei suchtkranken Kassenärzten.<br />

308


Die Entschließung „Suchtkranke Ärzte therapieren statt sanktionieren“ des 111. Deutschen<br />

Ärztetages <strong>2008</strong> (Drucksache VI-11) kritisiert ebenfalls den § 21 <strong>der</strong> Zulassungsverordnung<br />

für Vertragsärzte. In diesem heißt es: „Ungeeignet für die Ausübung <strong>der</strong><br />

Kassenpraxis ist ein Arzt mit geistigen o<strong>der</strong> sonstigen in <strong>der</strong> Person liegenden schwerwiegenden<br />

Mängeln, insbeson<strong>der</strong>e ein Arzt, <strong>der</strong> innerhalb <strong>der</strong> letzten fünf Jahre vor seiner<br />

Antragstellung rauschgiftsüchtig o<strong>der</strong> trunksüchtig war“. Der Paragraf findet auch<br />

rückwirkend beim Bekanntwerden einer Suchterkrankung Anwendung und führt<br />

zwangsläufig zu einem Entzug des Kassenarztsitzes, selbst in solchen Fällen, in denen<br />

zuvor eine Therapiemaßnahme erfolgreich beendet wurde. Der Ausschuss hat beschlossen,<br />

beim Verordnungsgeber darauf hinzuwirken, die Verordnung dahingehend zu<br />

überarbeiten, dass mit einer erfolgreich abgeschlossenen Suchttherapie und anschließenden<br />

Begleitung durch die zuständige Kammer <strong>der</strong> Entzug eines Kassenarztsitzes<br />

abgewendet werden kann.<br />

Der 111. Deutsche Ärztetag hat sich für eine Anerkennung von Suchterkrankungen im<br />

Rahmen <strong>der</strong> Privaten Krankenversicherung (PKV) sowie eine entsprechende Übernahme<br />

<strong>der</strong> Therapiekosten ausgesprochen (Drucksache VI - 52). Die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

wird in dieser Frage das Gespräch mit <strong>der</strong> PKV suchen.<br />

7.2.5 Tabakentwöhnung durch Ärzte<br />

Gesundheitsför<strong>der</strong>ung, Prävention und Umweltmedizin<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Auf Vorschlag des Deutschen Senats für ärztliche Fortbildung hat <strong>der</strong> Vorstand <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> in seiner Sitzung am 24. Oktober <strong>2008</strong> dem Fortbildungscurriculum<br />

„Ärztliche Qualifikation Tabakentwöhnung“ zugestimmt. Das 20-stündige Blended-Learning-Curriculum<br />

thematisiert die gesundheitliche Notwendigkeit einer intensiven<br />

Tabakkontrollpolitik, die Diagnostik und Behandlung einer Tabakabhängigkeit, das<br />

Arzt-Patienten-Gespräch in <strong>der</strong> Raucherberatung, die Motivierung und Begleitung ausstiegswilliger<br />

Patienten sowie die Implementierung <strong>der</strong> Raucherentwöhnung am ärztlichen<br />

Arbeitsplatz. Das Curriculum kann nun von den Landesärztekammern für die<br />

ärztliche Fortbildung angeboten werden.<br />

Parallel hat sich die <strong>Bundesärztekammer</strong> dafür eingesetzt, die qualifizierte ärztliche<br />

Raucherberatung zu einer vergütungsfähigen Leistung im ambulanten und im stationären<br />

Bereich zu machen. In ihrer Stellungnahme zum Entwurf des Drogen- und Suchtrates<br />

für einen Nationalen Aktionsplan Tabakprävention hat sie insbeson<strong>der</strong>e darauf<br />

hingewiesen, dass Tabakabhängigkeit eine nach den Kriterien des ICD 10 diagnostizierbare<br />

Krankheit darstellt und für diesen Fall entsprechend eine Behandlungsmöglichkeit<br />

durch Ärzte geschaffen und durch die GKV vergütet werden muss. Schließlich kann nur<br />

über die Ärzteschaft eine nie<strong>der</strong>schwellige flächendeckende Raucherberatung und -entwöhnung<br />

sichergestellt werden.<br />

7<br />

309


7.3 Ausschuss „Gesundheit und Umwelt“<br />

Der Ausschuss „Gesundheit und Umwelt“ hat sich im Berichtsjahr neu konstituiert.<br />

Vom Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> wurden für die Wahlperiode 2007/2011 folgende<br />

Personen in den Ausschuss berufen:<br />

– Dr. Martina Wenker, Hannover (Vorsitzende)<br />

– Prof. Dr. Andreas Kappos, Frankfurt/Main (stellvertreten<strong>der</strong> Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

– Dr. Günter Baitsch, Riehen-Basel/Schweiz<br />

– Prof. Dr. Axel Buchter, Homburg/Saar<br />

Als ständige Gäste wurden benannt:<br />

– Prof. Dr. Thomas Eikmann, Präsident <strong>der</strong> Gesellschaft für Hygiene, Umweltmedizin<br />

und Präventivmedizin, Gießen<br />

– Dr. Dieter Eis, Leiter <strong>der</strong> Arbeitsgruppe „Umweltmedizin“ beim Robert Koch-Institut,<br />

Berlin<br />

– Dr. Rudolf G. Fitzner, Stellvertreten<strong>der</strong> Direktor des Instituts für Laboratoriumsmedizin<br />

und Pathobiochemie <strong>der</strong> Charité, Berlin<br />

Der Ausschuss tagte im Berichtszeitraum einmal zu einer konstituierenden Sitzung<br />

und sprach sich für die Ausrichtung eines Forums „Gesundheit und Umwelt“ aus. Dieses<br />

soll am 31. Januar 2009 stattfinden und den Klimawandel und seine gesundheitlichen<br />

Risiken behandeln.<br />

Des Weiteren befasste sich <strong>der</strong> Ausschuss mit den Themen gesundheitliche Risiken<br />

durch Mobilfunk – hierzu wurde eine Anhörung geplant –, Umweltbelastungen und<br />

Gesundheitsgefährdung durch Kraftwerke sowie mit <strong>der</strong> vom Bundesministerium für<br />

Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit geplanten Novellierung <strong>der</strong> EG-Biozidrichtlinie.<br />

310


8. Telematik<br />

Wie in den Vorjahren waren auch im Jahr <strong>2008</strong> die Aktivitäten <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

zur Telematik wesentlich durch Einführung <strong>der</strong> elektronischen Gesundheitskarte (eGK)<br />

und einer Telematikinfrastruktur nach den §§ 291a und b SBG V geprägt. Das von staatlicher<br />

Seite initiierte und massiv weiter vorangetriebene eGK-Projekt for<strong>der</strong>te von <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> weiterhin erhebliche Anstrengungen zur Durchsetzung und Wahrung<br />

<strong>der</strong> Interessen von Ärzten und Patienten. Der 111. Deutsche Ärztetag in Ulm<br />

befasste sich im Rahmen eines eigenen Tagesordnungspunktes mit den Auswirkungen<br />

<strong>der</strong> Telematik und elektronischen Kommunikation auf das Patient-Arzt-Verhältnis. Die<br />

Delegierten fassten hierzu eine Vielzahl von Beschlüssen, die wichtige ärztliche Grundsatzpositionen<br />

markieren. Die ausführliche Debatte im Plenum des Deutschen Ärztetages<br />

verdeutlichte zudem das Erfor<strong>der</strong>nis <strong>der</strong> weiteren kontinuierlichen Auseinan<strong>der</strong>setzung<br />

mit <strong>der</strong> gesamten Thematik durch die Ärzteschaft. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> befasste<br />

sich im Berichtszeitraum verstärkt auch mit <strong>der</strong> neben dem eGK-Projekt zunehmend<br />

schnell voranschreitenden Einführung von Telematik im Gesundheitswesen, insbeson<strong>der</strong>e<br />

mit dem Phänomen einrichtungs- und sektorübergreifen<strong>der</strong> elektronischer Patientenakten<br />

(EPA). In diesem Kontext erfolgte als weiterer Schwerpunkt <strong>der</strong> Arbeiten <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> im Bereich Telematik die Unterstützung und Koordinierung <strong>der</strong><br />

auch vom 111. Deutschen Ärztetag zur Etablierung einer langfristigen sicheren elektronischen<br />

Datenverarbeitung im Gesundheitswesen bestätigten und von den Landesärztekammern<br />

vorangetrieben Ausgabe elektronischer Arztausweise.<br />

8.1 Telematik im Gesundheitswesen<br />

Telematik<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Telematik im Gesundheitswesen (auch Gesundheitstelematik) bezeichnet die gleichzeitige<br />

o<strong>der</strong> verbundene Anwendung von Telekommunikation und Informatik im Gesundheitswesen.<br />

International sind auch die Begriffe „E-Health“, „Telehealth“ o<strong>der</strong> „Telemedicine“<br />

(Nordamerika) gebräuchlich. Zur Gesundheitstelematik gehören u. a. die Übermittlung<br />

medizinischer Daten, <strong>der</strong> Zugriff auf verteilte elektronische Patientenakten<br />

und auch die Telemedizin, die als Teilmenge <strong>der</strong> Telematik einen direkten Zusammenhang<br />

zur medizinischen Behandlung aufweist. Beispiele sind Telemonitoring von Risikopatienten<br />

(z. B. Telekardiologie), die Fernbeurteilung von medizinischen Bilddaten<br />

(z. B. Teleradiologie), die Fernmanipulation bei Eingriffen (z. B. Telechirurgie) o<strong>der</strong> die<br />

Beratung von Patienten o<strong>der</strong> Kollegen über das Internet (Telekonsultation bzw. -konsil).<br />

Unter Vorsitz von Dr. Franz-Joseph Bartmann berät <strong>der</strong> Ausschuss „Telematik“ den Vorstand<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> in allen Fragen, die mit <strong>der</strong> Anwendung von Kommunikations-<br />

und Informationstechnologien in <strong>der</strong> Medizin und <strong>der</strong> Gesundheitspolitik in<br />

Zusammenhang stehen. Dabei liegt <strong>der</strong> Schwerpunkt nicht auf <strong>der</strong> Frage <strong>der</strong> technologisch-fachlichen<br />

Entwicklung, son<strong>der</strong>n in <strong>der</strong> Beurteilung <strong>der</strong> ärztlichen, berufspolitischen,<br />

ethischen, rechtlichen und ökonomischen Bedeutung dieser Technologien bzw.<br />

8<br />

311


ihrer Anwendung. Die Geschäftsführung liegt bei <strong>der</strong> Stabsstelle <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>,<br />

in <strong>der</strong> neben dem Projektbüro elektronischer Arztausweis (siehe 8.4) die Stellen<br />

eines stellvertretenden Dezernenten und eines Referenten mit dem Schwerpunkt<br />

Gesundheitstelematik angesiedelt sind.<br />

8.2 Positionen <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft zur Telematik<br />

Der 110. Deutsche Ärztetag hatte 2007 eine intensive Befassung mit den Auswirkungen<br />

<strong>der</strong> Telematik und elektronischen Kommunikation auf das Arzt-Patient-Verhältnis im<br />

Rahmen eines eigenen Tagesordnungspunktes auf dem 111. Deutschen Ärztetag <strong>2008</strong><br />

beschlossen. Die im zweiten Halbjahr des Jahres 2007 begonnen Vorbereitungen für<br />

diesen Tagesordnungspunkt wurden im Berichtszeitraum fortgesetzt.<br />

8.2.1 Positionen zum Einsatz von Telematik im Gesundheitswesen<br />

Um eine frühzeitige und breite innerärztliche Auseinan<strong>der</strong>setzung mit <strong>der</strong> komplexen<br />

Thematik zu ermöglichen, hatte <strong>der</strong> Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> bereits Ende<br />

Dezember 2007 einen ersten Diskussionsentwurf für Positionen zum Einsatz von Telematik<br />

im Gesundheitswesen den Ärztekammern übermittelt. Diese wurden um Beratung<br />

in den jeweiligen Gremien und um Übermittlung konsentierter Än<strong>der</strong>ungs- und<br />

Ergänzungsvorschläge bis März <strong>2008</strong> gebeten. Zu Beginn des Berichtszeitraums wurde<br />

das Dokument, begleitet durch einen Artikel im Deutschen Ärzteblatt1 , auch auf <strong>der</strong><br />

Website des Deutschen Ärzteblattes zugänglich gemacht.<br />

In <strong>der</strong> Folge wurde unter Einbeziehung <strong>der</strong> von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> erarbeiteten<br />

Diskussionsgrundlage in einer Vielzahl von Kammerversammlungen, Ausschuss- und<br />

an<strong>der</strong>er Gremiensitzungen sowie (arzt-)öffentlicher Veranstaltungen <strong>der</strong> Landesärztekammern<br />

die Thematik umfassend erörtert. Ehren- und hauptamtliche Mitarbeiter <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> nahmen an zahlreichen <strong>der</strong> genannten Veranstaltungen auf Einladung<br />

teil. Begleitet wurde die Diskussion auch durch eine umfassende Artikelserie des<br />

Deutschen Ärzteblattes2 . In <strong>der</strong> Folge gingen bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> – teilweise<br />

sehr umfangreiche – Än<strong>der</strong>ungs- und Ergänzungsvorschläge ein, die vom Ausschuss<br />

„Telematik“ und dem Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> erneut bewertet wurden und in<br />

die Neufassung des Diskussionspapiers eingingen.<br />

Ende April <strong>2008</strong> wurde das Dokument den Delegierten des 111. Deutschen Ärztetages<br />

durch die <strong>Bundesärztekammer</strong> als Leitantrag des Vorstandes zum Tagesordnungspunkt<br />

Auswirkungen <strong>der</strong> Telematik und elektronischen Kommunikation auf das Arzt-Patient-<br />

Verhältnis übermittelt.<br />

1 Stachwitz P., Telematik im Gesundheitswesen – Positionsbestimmung <strong>der</strong> Ärzte. Dtsch Arztebl <strong>2008</strong>;<br />

105(5): A-196; im Internet unter http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=suche&id=58748<br />

2 Dossier Telematik des Deutschen Ärzteblattes im Internet unter http://www.aerzteblatt.de/v4/<br />

dossiers/default.asp?id=14<br />

312


Telematik<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

8.2.2 Auswirkungen <strong>der</strong> Telematik und elektronischen Kommunikation auf das<br />

Patient-Arzt-Verhältnis<br />

Im Rahmen einer rund sechseinhalbstündigen Debatte verabschiedete <strong>der</strong> 111. Deutsche<br />

Ärztetag zahlreiche Beschlüsse zur Telematik. Nachdem als Gastredner <strong>der</strong> Datenschutzbeauftragte<br />

des Landes Schleswig-Holstein, Dr. jur. Thilo Weichert, die Sicht des<br />

Datenschutzes zur medizinischen Telematik dargelegt und Dr. Franz-Joseph Bartmann<br />

die Position des Vorstandes <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> erläutert hatte, wurden von den<br />

Delegierten in <strong>der</strong> engagiert geführten Diskussion rund 70 Wortbeiträge geleistet.<br />

Neben den vom Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> eingebrachten und in geän<strong>der</strong>ter<br />

Fassung mit großer Mehrheit verabschiedeten „Positionen zur Telematik“ 3 wurden weitere<br />

19 Anträge 4 zu diesem Tagesordnungspunkt von den Delegierten beschlossen.<br />

Im Ergebnis offenbarte sich in <strong>der</strong> ausführlichen Diskussion im Plenum wie auch in<br />

<strong>der</strong> komplexen und teilweise heterogenen Beschlussfassung das große Misstrauen, welches<br />

die Ärzteschaft gegenüber <strong>der</strong> Gesundheitspolitik und teilweise auch <strong>der</strong> Innenund<br />

Sicherheitspolitik hegt und welches durch die Gesetzesvorhaben <strong>der</strong> Bundesregierung<br />

zur Vorratsdatenspeicherung, das Telekommunikationsüberwachungsgesetz und<br />

die Möglichkeit von Onlinedurchsuchungen beför<strong>der</strong>t wird. Vor diesem Hintergrund<br />

war eine Mehrheit <strong>der</strong> Delegierten des Deutschen Ärztetages nicht davon zu überzeugen,<br />

dass die Einführung <strong>der</strong> elektronischen Gesundheitskarte <strong>der</strong> Verbesserung des<br />

Datenschutzes in <strong>der</strong> Medizin dient. Dies wird deutlich in <strong>der</strong> neuerlichen Ablehnung<br />

<strong>der</strong> elektronischen Gesundheitskarte in <strong>der</strong> bisher vorgelegten Form.<br />

Dennoch hat die deutsche Ärzteschaft auf dem 111. Deutschen Ärztetag eine klare und<br />

eindeutig positive Vision im Hinblick auf den Einsatz von Telematik im Gesundheitswesen<br />

formuliert. Diese Position ist detailliert im Positionspapier <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

zur Telematik nachlesbar, das mit Modifikationen von einer großen Mehrheit angenommen<br />

wurde und in Verbindung mit den an<strong>der</strong>en Beschlüssen die Grundlage <strong>der</strong><br />

weiteren Arbeit bildet.<br />

8.2.3 For<strong>der</strong>ungskatalog zum Projekt „Elektronische Gesundheitskarte“<br />

Die For<strong>der</strong>ungen des 111. Deutschen Ärztetages zum Projekt „Elektronische Gesundheitskarte“<br />

wurden von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> im Auftrag des Vorstandes konsolidiert<br />

und durch den Präsidenten <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-<br />

Dietrich Hoppe, <strong>der</strong> Bundesministerin für Gesundheit, Ulla Schmidt, Ende Juli <strong>2008</strong><br />

übermittelt (s. Kasten 1) und eine Positionierung des BMG zu den For<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Ärzteschaft<br />

eingefor<strong>der</strong>t. In einer ersten Antwort stellte das BMG zwar ein hohes Maß an<br />

Übereinstimmung mit den zentralen For<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Ärzteschaft fest. Nach Auffassung<br />

des Vorstandes <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> besteht jedoch nach wie vor Gesprächsbedarf<br />

zu den For<strong>der</strong>ungen im Einzelnen, da die Ärzteschaft eine öffentliche Positionierung<br />

des Ministeriums zu dem For<strong>der</strong>ungskatalog erwartet. Im Berichtszeitraum<br />

3 Auf <strong>der</strong> Website <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> unter http://www.baek.de/downloads/Positionspapier_Telema<br />

tik_1006<strong>2008</strong>-1.pdf<br />

4 Auf <strong>der</strong> Website <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> unter http://www.baek.de/page.asp?his=0.2.20.5711.6205.6312<br />

8<br />

313


wurde daher <strong>der</strong> Dialog mit dem BMG auf <strong>der</strong> Arbeitsebene aufgenommen, ohne dass<br />

jedoch bereits abschließende Ergebnisse im Sinne <strong>der</strong> konkreten Positionierung des<br />

Ministeriums zu den jeweiligen Anfor<strong>der</strong>ungen erzielt werden konnten.<br />

For<strong>der</strong>ungskatalog <strong>der</strong> Ärzteschaft zum Projekt „Elektronische Gesundheitskarte“<br />

auf Grundlage <strong>der</strong> Beschlüsse des 111. Deutschen Ärztetages*<br />

Der 111. Deutsche Ärztetag in Ulm hat eine Vielzahl von For<strong>der</strong>ungen zur Einführung<br />

<strong>der</strong> elektronischen Gesundheitskarte beschlossen und diese unverän<strong>der</strong>t kritisch<br />

bewertet. Die Ärzteschaft erwartet, dass sich das Bundesministerium für<br />

Gesundheit zu den For<strong>der</strong>ungen unmissverständlich öffentlich positioniert. Sollte<br />

diese Positionierung nicht das ernsthafte Bemühen um eine Berücksichtigung <strong>der</strong><br />

ärztlichen For<strong>der</strong>ungen erkennen lassen, wird das Projekt elektronische Gesundheitskarte<br />

keine Akzeptanz in <strong>der</strong> Ärzteschaft finden mit <strong>der</strong> Folge einer nachhaltigen<br />

Gefährdung des Gesamtprojektes.<br />

Die Auffassung des Bundesministeriums für Gesundheit, dass es insbeson<strong>der</strong>e Aufgabe<br />

<strong>der</strong> Organisationen <strong>der</strong> Ärzteschaft sei, für die bessere Akzeptanz <strong>der</strong> elektronischen<br />

Gesundheitskarte zu sorgen, wird entschieden zurückgewiesen. Es ist jetzt an <strong>der</strong><br />

Bundesregierung, für mehr Vertrauen in ein Projekt zu sorgen, dessen sehr kritische<br />

Wahrnehmung sich inzwischen immer weniger nur auf die Ärzteschaft beschränkt.<br />

1. Freiwilligkeit <strong>der</strong> Nutzung aller neuen Funktionen <strong>der</strong> elektronischen Gesundheitskarte<br />

– insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Online-Anbindung – durch Patienten und Ärzte. Es<br />

muss <strong>der</strong> Entscheidung von Patienten wie auch <strong>der</strong> sie behandelnden Ärzte überlassen<br />

sein, wann und in welchem Umfang sie Funktionen <strong>der</strong> elektronischen<br />

Gesundheitskarte nutzen, die über die Funktionen <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitigen Krankenversicherungskarte<br />

hinausgehen. Diese For<strong>der</strong>ung gilt im Beson<strong>der</strong>en für die Online-<br />

Anbindung <strong>der</strong> Arztpraxen und an<strong>der</strong>en Einrichtungen des Gesundheitswesens.<br />

2. Vermeidung zentraler Speichersystematik durch technik- und ergebnisoffene<br />

Tests von Speichermedien in <strong>der</strong> Hand des Patienten (z. B. von USB-Datenträgern)<br />

als Alternative zu Zentralservern. Die Tests <strong>der</strong> elektronischen Gesundheitskarte<br />

sind zu ergänzen durch die strukturierte Untersuchung von Alternativen zur<br />

Speicherung auch größerer Datenmengen auf Speichermedien, die nach Entscheidung<br />

des Patienten als Alternative zur Speicherung von Daten auf Serversystemen<br />

eingesetzt werden können.<br />

3. Beibehaltung des Papierrezeptes als mögliche Alternative zum e-Rezept. Im Sinne<br />

<strong>der</strong> For<strong>der</strong>ung nach freiwilliger Nutzung <strong>der</strong> neuen Funktionen <strong>der</strong> elektronischen<br />

Gesundheitskarte muss es den Ärzten überlassen sein, ob und zu welchem<br />

Zeitpunkt sie das elektronische Rezept einführen und in welchem Umfang sie es<br />

nutzen.<br />

4. Möglichkeit sicherer Punkt-zu-Punkt-Kommunikation mit Beginn <strong>der</strong> Online-<br />

Phase. Mit Beginn <strong>der</strong> Online-Phase muss Arztpraxen und Kliniken die Möglichkeit<br />

zur sicheren Punkt-zu-Punkt-Kommunikation – z. B. zur Übermittlung von<br />

elektronischen Arztbriefen und Befunden – zur Verfügung stehen.<br />

314


Telematik<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

5. Anpassung <strong>der</strong> rechtlichen Rahmenbedingungen, damit Notfalldaten auf <strong>der</strong><br />

elektronischen Gesundheitskarte durch eine „Klinische Basisinformation“ ersetzt<br />

werden können. Um die elektronische Gesundheitskarte als Offline-Datenträger<br />

einsetzen zu können, muss die Nutzung <strong>der</strong> auf ihr speicherbaren klinischen<br />

Basisdaten durch Ärzte auch in <strong>der</strong> Regelversorgung ermöglicht werden.<br />

6. Alleinige Kontrolle und Transparenz des Patienten über seine Daten. Der Patient<br />

muss das Recht haben, je<strong>der</strong>zeit zu wissen, welche seiner mit Hilfe <strong>der</strong> elektronischen<br />

Gesundheitskarte erhobenen Daten wo gespeichert sind, seine Daten<br />

je<strong>der</strong>zeit zu löschen o<strong>der</strong> nicht speichern zu lassen und seine Daten je<strong>der</strong>zeit seinen<br />

Leistungserbringern zugänglich o<strong>der</strong> nicht zugänglich zu machen.<br />

7. Keine Kommerzialisierung von Patientendaten durch ein Verbot <strong>der</strong> Finanzierung<br />

potentiell unzureichend abgesicherter persönlicher elektronischer Gesundheitsakten<br />

durch die Krankenkassen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für elektronische<br />

Gesundheitsakten nach § 68 SGB V sind so anzupassen, dass für diese Akten<br />

die gleichen rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen und Sicherheitsanfor<strong>der</strong>ungen<br />

wie für elektronischen Patientenakten nach § 291a SGB V gelten.<br />

8. Keine Pseudotests <strong>der</strong> elektronischen Gesundheitskarte, da diese nicht geeignet sind,<br />

Störungen <strong>der</strong> Abläufe in Arztpraxen und Kliniken zu verhin<strong>der</strong>n. Durch Beachtung<br />

sämtlicher Ergebnisse von Tests und Evaluationen und durch die Behebung aller<br />

Fehlfunktionen vor Einführung <strong>der</strong> elektronischen Gesundheitskarte müssen Störungen<br />

<strong>der</strong> Abläufe in Arztpraxen und Kliniken ausgeschlossen werden.<br />

9. Erstellung und Veröffentlichung eines umfassenden Sicherheitsgutachtens und<br />

Prüfung <strong>der</strong> Sicherheitsinfrastruktur <strong>der</strong> elektronischen Gesundheitskarte durch<br />

unabhängige Experten im Rahmen <strong>der</strong> Tests.<br />

10. Keine Speicherung von genetischen Informationen und potentiell beson<strong>der</strong>s<br />

stigmatisieren<strong>der</strong> Diagnosen mit Hilfe <strong>der</strong> elektronischen Gesundheitskarte. Die<br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> wird hierzu Vorschläge entwickeln und vorlegen.<br />

11. Herstellung von Transparenz über die bisher stattgefundene und weiter geplante Verwendung<br />

von Versichertengel<strong>der</strong>n für die Einführung <strong>der</strong> elektronischen Gesundheitskarte.<br />

12. Vollständige Kostenerstattung an Ärzte und Krankenhäuser für die Einführung<br />

<strong>der</strong> elektronischen Gesundheitskarte. Wem kein nachweisbarer ökonomischer<br />

Nutzen entsteht, dem sind die Kosten umfassend durch den jeweiligen Nutznießer<br />

(z. B. die Krankenversicherungen) zu vergüten.<br />

Berlin, im Juli <strong>2008</strong><br />

* Der Bundesministerin für Gesundheit übermittelt mit Schreiben des Präsidenten<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> vom 30. Juli <strong>2008</strong>.<br />

8<br />

315


8.2.4 Empfehlungen zur ärztlichen Schweigepflicht, Datenschutz und Datenverarbeitung<br />

in <strong>der</strong> Arztpraxis<br />

Vor dem Hintergrund <strong>der</strong> auch unabhängig vom Projekt elektronische Gesundheitskarte<br />

schnell voranschreitenden elektronischen Vernetzung im Gesundheitswesen hatte<br />

die <strong>Bundesärztekammer</strong> gemeinsam mit <strong>der</strong> Kassenärztlichen Bundesvereinigung<br />

bereits im Jahr 2007 eine umfassende Überarbeitung <strong>der</strong> aus dem Jahr 1996 stammenden<br />

Empfehlungen zur ärztlichen Schweigepflicht, Datenschutz und Datenverarbeitung<br />

in <strong>der</strong> Arztpraxis in Angriff genommen.<br />

Nach Auffassung des Vorstandes <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> war die bisher vertretene<br />

Vorstellung einer strikten Trennung von Internet und <strong>der</strong> Verwaltung von Patientendaten<br />

durch den zunehmenden Bedarf <strong>der</strong> Ärzte an elektronischer Vernetzung im<br />

Gesundheitswesen immer weniger an zukünftigen Anfor<strong>der</strong>ungen orientiert. Daher<br />

wurden von einer Arbeitsgruppe unter Leitung <strong>der</strong> gemeinsamen Rechtsabteilung von<br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> und Kassenärztlicher Bundesvereinigung Lösungen erarbeitet, die<br />

unter den verän<strong>der</strong>ten Bedingungen und Ansprüchen, insbeson<strong>der</strong>e im Hinblick auf<br />

eine in Zukunft absehbare Telematikinfrastruktur, Datenschutz und Datensicherheit<br />

mit vertretbarem Aufwand für die medizinischen Einrichtungen gewährleisten.<br />

Im Berichtszeitraum konnte eine Abstimmung <strong>der</strong> Neufassung <strong>der</strong> Empfehlungen<br />

sowie insbeson<strong>der</strong>e einer umfangreichen Anlage (so genannte Technische Anlage), die<br />

eine Vielzahl sehr konkreter technischer und organisatorischer Maßnahmen und Hinweise<br />

zur Absicherung <strong>der</strong> elektronischen Kommunikation in <strong>der</strong> Arztpraxis enthält,<br />

auch mit dem Bundesamt für Sicherheit in <strong>der</strong> Informationstechnik (BSI) erzielt werden.<br />

Die Empfehlungen zur ärztlichen Schweigepflicht, Datenschutz und Datenverarbeitung<br />

in <strong>der</strong> Arztpraxis wurden als gemeinsame Bekanntmachung <strong>der</strong> Herausgeber<br />

im Deutschen Ärzteblatt, die Technische Anlage zusätzlich im Internet am 9. Mai <strong>2008</strong><br />

veröffentlicht unter http://www.baek.de/page.asp?his=0.7.47.6188&all=true.<br />

Beson<strong>der</strong>e Bedeutung hat das Dokument auch für die Tätigkeit von IT-Unternehmen,<br />

die im Bereich <strong>der</strong> ambulanten Versorgung Ärzte mit Hard- und Software zur elektronischen<br />

Datenverarbeitung ausstatten. Von Seiten <strong>der</strong> Industrie war punktuell immer<br />

wie<strong>der</strong> das Fehlen klarer technischer Vorgaben <strong>der</strong> Ärztekammern bemängelt und als<br />

Begründung für potentiell nicht hinreichend sichere Vernetzung im Gesundheitswesen<br />

ins Feld geführt worden.<br />

8.2.5 Einführung elektronischer Patientenakten<br />

Zeitgleich mit <strong>der</strong> Eröffnung des 111. Deutschen Ärztetages wurde durch ein führendes<br />

amerikanisches IT-Unternehmen <strong>der</strong> Start einer über das Internet verfügbaren Online-<br />

Patientenakte angekündigt. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hatte sich bereits im Jahr 2007 kritisch<br />

zu solchen Gesundheitsakten geäußert. Der 111. Deutsche Ärztetag hatte kritisiert,<br />

dass IT-Unternehmen, aber auch Krankenversicherungen angekündigt o<strong>der</strong> bereits<br />

begonnen haben, elektronische Patientenakten zu schaffen, und <strong>der</strong> Aufbau solcher<br />

Strukturen häufig unter nicht klar erkennbaren datenschutzrechtlichen Bedingungen<br />

316


und teilweise nicht optimaler technischer Absicherung, zum Teil mit dem erklärten<br />

Ziel, die Daten <strong>der</strong> Patienten kommerziell verwerten zu wollen, erfolgt.<br />

Der 111. Deutsche Ärztetag positionierte sich entschieden insbeson<strong>der</strong>e gegen Versuche<br />

von Industrieunternehmen und Kostenträgern im Gesundheitswesen, an medizinische<br />

Daten von Patienten bzw. Versicherten – z. B. im Rahmen <strong>der</strong> Finanzierung von<br />

Gesundheitsakten nach § 68 SGB V – zu gelangen, und for<strong>der</strong>te entsprechende gesetzliche<br />

Regelungen.<br />

Die <strong>Bundesärztekammer</strong> machte daher im Berichtszeitraum an verschiedenen Stellen<br />

deutlich, dass durch eine Neuregelung <strong>der</strong> gesetzlichen Grundlagen ein Verbot <strong>der</strong> nach<br />

§ 68 SGB V vorgesehenen Finanzierung potentiell unzureichend abgesicherter persönlicher<br />

elektronischer Gesundheitsakten durch die Krankenkassen erreicht und so die<br />

drohende Kommerzialisierung von Patientendaten verhin<strong>der</strong>t werden muss.<br />

8.3 Einführung <strong>der</strong> elektronischen Gesundheitskarte<br />

Wie in den vorhergehenden Jahren war die Tätigkeit des Bereiches Telematik <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> auch im Jahr <strong>2008</strong> maßgeblich durch das Projekt <strong>der</strong> Einführung<br />

<strong>der</strong> elektronischen Gesundheitskarte (eGK) nach §§ 291a und b SGB V geprägt. Nach<br />

Vorstellung des Gesetzgebers soll <strong>der</strong> Aufbau einer Telematikinfrastruktur für das deutsche<br />

Gesundheitswesen mit Hilfe <strong>der</strong> technischen Erweiterung <strong>der</strong> Krankenversichertenkarte<br />

(KVK) zu einer Mikroprozessorkarte (<strong>der</strong> eGK) erreicht werden. Mit Hilfe <strong>der</strong><br />

eGK sollen die Anwendungen Notfalldatensatz, Arzneimitteldokumentation, Online-<br />

Abgleich <strong>der</strong> Versichertenstammdaten (VSD), elektronisches Rezept, elektronischer<br />

Arztbrief sowie eine elektronische Patientenakte ermöglicht werden. Zum Schutz <strong>der</strong><br />

medizinischen Daten sieht <strong>der</strong> Gesetzgeber für den Zugriff auf die Daten <strong>der</strong> Telematikinfrastruktur<br />

u. a. die verpflichtende Nutzung eines elektronischen Heilberufsausweises<br />

(HBA) vor.<br />

Wahrnehmung <strong>der</strong> Aufgaben als Gesellschafter <strong>der</strong> gematik<br />

Telematik<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Als Gesellschafter <strong>der</strong> gematik (Gesellschaft für Telematikanwendungen <strong>der</strong> Gesundheitskarte<br />

mbH) bringt die <strong>Bundesärztekammer</strong> in <strong>der</strong>en Gremien die von den Deutschen<br />

Ärztetagen formulierten Vorstellungen und auch die grundsätzliche Kritik <strong>der</strong><br />

deutschen Ärzteschaft am Projekt eGK kontinuierlich ein. Im Rahmen <strong>der</strong> Erarbeitung<br />

und Umsetzung einer Gesamtarchitektur für die eGK wurden die von <strong>der</strong> gematik<br />

weiterentwickelten Fachkonzepte, die weiterentwickelte Basisarchitektur, die Sicherheits-<br />

und die Gesamtarchitektur mit einem Gesamtumfang von mehreren tausend<br />

Druckseiten durch die <strong>Bundesärztekammer</strong> ausführlich kommentiert. Dies trug zu<br />

wesentlichen Verän<strong>der</strong>ungen nicht nur im Hinblick auf die verstärkte Beachtung praxisrelevanter<br />

Aspekte, son<strong>der</strong>n auch zu Verbesserungen in <strong>der</strong> Sicherheitsarchitektur<br />

<strong>der</strong> Telematikinfrastruktur bei. Zur Gewährleistung einer engen inhaltlichen Abstim-<br />

8<br />

317


mung und Koordination <strong>der</strong> Zusammenarbeit erfolgten im gesamten Berichtszeitraum<br />

regelmäßige Treffen von Vertretern <strong>der</strong> Fachebene aller in <strong>der</strong> gematik vertretenen<br />

Organisationen <strong>der</strong> Leistungsträger.<br />

Die zur Finanzierung <strong>der</strong> gematik erfor<strong>der</strong>lichen Mittel werden vom Spitzenverband<br />

Bund <strong>der</strong> Krankenkassen durch eine Umlage entsprechend <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>zahl <strong>der</strong> Mitgliedskassen<br />

aufgebracht. Insgesamt entfallen 50 % des Stammkapitals auf die Kostenträger<br />

und 50% auf die Organisationen <strong>der</strong> Leistungsträger im Gesundheitswesen. Dem<br />

Anteil am Stammkapital entspricht auch die Gewichtung <strong>der</strong> Stimmen in <strong>der</strong> Gesellschafterversammlung;<br />

die <strong>Bundesärztekammer</strong> hat einen Stimmanteil von 5 Prozent.<br />

8.3.1 Tests und Rollout <strong>der</strong> elektronischen Gesundheitskarte<br />

Basis-Rollout <strong>der</strong> elektronischen Gesundheitskarte (eGK)<br />

Bereits im Oktober 2007 wurde von <strong>der</strong> Gesellschafterversammlung <strong>der</strong> gematik gegen<br />

die Stimme u. a. <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> mit einer Mehrheit von 85 Prozent ein Konzept<br />

zum so genannten Basis-Rollout <strong>der</strong> eGK akzeptiert. Das Planungskonzept sieht<br />

den Beginn einer bundesweiten Ausgabe von eGK an die Versicherten zunächst mit den<br />

lediglich administrativen Funktionen <strong>der</strong> KVK, aber <strong>der</strong>en grundsätzlicher Erweiterbarkeit<br />

für die in § 291a SGB V vorgesehenen Funktionen, ab Oktober <strong>2008</strong> vor. Das geplante<br />

Szenario sieht noch keine Online-Anbindung <strong>der</strong> Praxen vor, setzt aber die Ausgabe<br />

von neuen Kartenlesegeräten sowie eine softwaretechnische Anpassung <strong>der</strong> Informationssysteme<br />

in Arztpraxen, Krankenhäusern und Apotheken voraus.<br />

Die Vertreter <strong>der</strong> Selbstverwaltung im Gesundheitswesen in <strong>der</strong> ursprünglich für den<br />

Basis-Rollout vorgesehenen Region, dem Land Sachsen, sprachen sich gegen den Rollout<br />

aus. Im Januar <strong>2008</strong> bot daher die Region Nordrhein <strong>der</strong> gematik an, für den Basis-<br />

Rollout zur Verfügung zu stehen. Nach mehrmonatigen Verhandlungen auf <strong>der</strong> Landesebene<br />

verkündeten schließlich die Vorstände <strong>der</strong> nordrheinischen Krankenkassen,<br />

<strong>der</strong> Kassenärztlichen wie <strong>der</strong> Kassenzahnärztlichen Vereinigung Nordrhein und die<br />

Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen ihre Einigung darauf, in <strong>der</strong> Region mit<br />

<strong>der</strong> als ersten Schritt notwendigen Auslieferung eGK-tauglicher Kartenlesegeräte an<br />

Arztpraxen im 4. Quartal <strong>2008</strong> zu beginnen. Im Rahmen <strong>der</strong> Eröffnung <strong>der</strong> Messe Medica<br />

in Düsseldorf wurde dann im November <strong>2008</strong> durch die Krankenkassen und die Kassenärztliche<br />

Vereinigung Nordrhein <strong>der</strong> Abschluss einer Finanzierungsvereinbarung<br />

öffentlich bekannt gegeben, <strong>der</strong>zufolge nie<strong>der</strong>gelassenen Vertragsärzten die Installation<br />

eines neuen Kartelesegerätes mit 430,- Euro zzgl. einer Installationspauschale von 215,-<br />

Euro refinanziert wird. Die Übergabe eines ersten Kartenlesegerätes fand im Dezember<br />

des Berichtszeitraumes in einer Arztpraxis in Düren statt.<br />

Online-Anbindung im Rahmen des eGK-Projekts<br />

Bereits im Oktober <strong>2008</strong> lag den Gesellschaftern <strong>der</strong> gematik ein Antrag vor, dem<br />

zufolge im Rahmen eines Strategiewechsels zügig nach dem so genannten Basis-Rollout<br />

<strong>der</strong> eGK auch <strong>der</strong> Online-Rollout <strong>der</strong> eGK erfolgen sollte. Der Online-Rollout sieht<br />

318


vor, nach Ausgabe <strong>der</strong> neuen Karten in Nordrhein und <strong>der</strong> anschließenden schrittweisen<br />

Einführung <strong>der</strong> eGK im gesamten Bundesgebiet auch mit <strong>der</strong> Online-Anbindung<br />

<strong>der</strong> Leistungserbringer zu beginnen. Neben dem Online-Abgleich <strong>der</strong> Versichertenstammdaten<br />

soll auch die Punkt-zu-Punkt-Kommunikation unter den Ärzten ausgebaut<br />

werden (u. a. elektronischer Arztbrief). Die <strong>Bundesärztekammer</strong> konnte u. a. unter Verweis<br />

auf die zu diesem Zeitpunkt nicht vorliegenden Ergebnisse <strong>der</strong> bisherigen Tests<br />

<strong>der</strong> eGK in den Testregionen (s. u.) eine Vertagung <strong>der</strong> Entscheidung über den Online-<br />

Rollout bis zum Dezember <strong>2008</strong> erwirken.<br />

Entsprechend <strong>der</strong> Beschlüsse des 111. Deutschen Ärztetages bestand die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

auch in <strong>der</strong> Sitzung <strong>der</strong> Gesellschafter <strong>der</strong> gematik im Dezember des Berichtszeitraumes<br />

auf die unbedingte Zusicherung <strong>der</strong> Freiwilligkeit <strong>der</strong> Online-Anbindung<br />

<strong>der</strong> Leistungserbringer wie auch zunächst einer weiteren Aufklärung <strong>der</strong> inzwischen<br />

auf Basis <strong>der</strong> bisherigen Testergebnisse sichtbar gewordenen Probleme bei Nutzung <strong>der</strong><br />

eGK. Beiden For<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> wurde jedoch durch die Kostenträger<br />

in <strong>der</strong> gematik nicht entsprochen. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> stimmte so – gemeinsam<br />

mit den Organisationen <strong>der</strong> Zahnärzteschaft – im Dezember <strong>2008</strong> gegen einen<br />

Beschluss <strong>der</strong> gematik-Gesellschafter zum Rollout <strong>der</strong> eGK. Der Vorsitzende des Ausschusses<br />

„Telematik“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, Dr. Franz-Joseph Bartmann, erläuterte<br />

hierzu, dass unter <strong>der</strong> Voraussetzung, dass wenn die Online-Anbindung nicht länger<br />

freiwillig erfolgt, dies auch unabsehbare Konsequenzen bereits für die Umsetzung des<br />

Basis-Rollouts eGK haben kann.<br />

Test <strong>der</strong> elektronsichen Gesundheitskarte in sieben Testregionen<br />

Telematik<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Die Testung <strong>der</strong> eGK erfolgt in sieben Testregionen auf Grundlage von Fachabschnitten<br />

und Stufen, die in einer – 2005 erlassenen und zuletzt im Oktober 2006 ergänzten –<br />

Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit festgelegt wurden. U. a.<br />

aufgrund von Lieferschwierigkeiten <strong>der</strong> Industrie für einzelne technische Komponenten,<br />

musste die Zeitplanung <strong>der</strong> Tests wie<strong>der</strong>holt verschoben werden. Im Rahmen <strong>der</strong><br />

Planung wurden die in <strong>der</strong> Rechtsverordnung festgelegten Fachabschnitte in drei so<br />

genannte Releases 1 bis 3 aufgeteilt. Hierbei bezeichnen die Releases jeweils den fachlichen<br />

Funktionsumfang <strong>der</strong> eGK und <strong>der</strong> Telematikinfrastruktur. Die Anzahl <strong>der</strong> am<br />

Test Beteiligten wird im Sinne einer schrittweisen Ausweitung in vier Stufen vom Labortest<br />

(Stufe 1) über den Anwen<strong>der</strong>test (Stufe 2) bis hin zu Feldtests mit zunächst<br />

10.000 (Stufe 3) und dann 100.000 (Stufe 4) Versicherten pro Testregion erhöht.<br />

In allen Testregionen wurden im Berichtszeitraum die – größtenteils bereits 2007 gestarteten<br />

– 10.000er-Feldtests für das Release 1 fortgesetzt bzw. begonnen. Bereits während<br />

<strong>der</strong> Durchführung <strong>der</strong> Tests zeigten sich durch einzelne Berichte aus Testregionen,<br />

dass noch eine Vielzahl konzeptioneller wie auch technischer Fragen beantwortet werden<br />

muss und eine Verbesserung <strong>der</strong> Abläufe bei den getesteten neuen Anwendungen<br />

notwendig erscheint. So wurde durch die Testärzte in <strong>der</strong> Region Schleswig-Holstein die<br />

Testung des Notfalldatensatzes <strong>der</strong> eGK aufgrund <strong>der</strong> nicht handhabbaren Prozesse im<br />

Zusammenhang mit <strong>der</strong> Erstellung <strong>der</strong> Datensätze im Sommer <strong>2008</strong> eingestellt.<br />

8<br />

319


Tabelle 1: Test <strong>der</strong> eGK lt. Rechtsverordnungen des BMG von 2005 und 2006<br />

Abschnitt Funktionsumfang<br />

Release 0<br />

(„MKT+“)<br />

320<br />

Versichertenstammdaten (VSD) offline<br />

keine Verän<strong>der</strong>ung zum Funktionsumfang <strong>der</strong> Krankenversichertenkarte (KVK)<br />

Release 1 zusätzlich<br />

e-Rezept (apothekenpflichtige Arzneimittel) offline<br />

Notfalldaten offline<br />

Release 2 zusätzlich<br />

VSD-Prüfung über Versichertenstammdatendienst (VSDD) online<br />

e-Rezept (Arzneimittelverordnung) online<br />

Release 3 zusätzlich<br />

e-BtM-Rezept (Betäubungsmittel)<br />

weitere e-Verordnungen (z.B. Krankenhauseinweisung, Heil- und Hilfsmittel)<br />

Arzneimitteltherapiesicherheitsprüfung (AMTS)<br />

Patientenfach<br />

Patientenkiosk<br />

MKT+: Multifunktionales Kartenterminal „Plus“: Kartenlesegerät mit zusätzlicher Funktionalität<br />

zum Einlesen von KVK wie auch eGKs<br />

Auf Antrag <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> beauftragte die Gesellschafterversammlung die<br />

Geschäftsführung <strong>der</strong> gematik, die Ergebnisse eines Zwischenberichts über die Tests<br />

zu veröffentlichen. Der auf <strong>der</strong> Website <strong>der</strong> gematik veröffentlichte 76-seitige Bericht 5<br />

schuf ein hohes Maß an Transparenz über die Ergebnisse <strong>der</strong> bisherigen Testmaßnahmen<br />

und zeigte für die neuen Anwendungen <strong>der</strong> eGK ein erhebliches Verbesserungspotential<br />

auf. Er bestätigte, dass weitere Tests unabdingbar sind und künftige Teststufen<br />

im Hinblick auf Effizienz, Aussagekraft und Anwen<strong>der</strong>freundlichkeit <strong>der</strong> Tests zu verbessern<br />

sind.<br />

Tests von Speichermedien in <strong>der</strong> Hand des Patienten<br />

Als Gesellschafter <strong>der</strong> gematik brachte die <strong>Bundesärztekammer</strong> die For<strong>der</strong>ung des<br />

111. Deutschen Ärztetages zur Vermeidung zentraler Speichersystematik durch technik-<br />

und ergebnisoffene Tests von Speichermedien in <strong>der</strong> Hand des Patienten (z. B. von<br />

USB-Datenträgern) als Alternative zu Zentralservern in die gematik erfolgreich ein. Die<br />

Geschäftsführung <strong>der</strong> gematik wurde von den Gesellschaftern im Oktober des Berichtsjahres<br />

beauftragt, bis zur ersten Gesellschafterversammlung <strong>der</strong> gematik im Jahr 2009<br />

„eine konzeptionelle Bewertung <strong>der</strong> For<strong>der</strong>ung zur Durchführung technik- und ergebnisoffener<br />

Tests von Speichermedien in <strong>der</strong> Hand von Versicherten als Alternative zu<br />

serverbasierter Speicherung vorzunehmen, eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen<br />

auszusprechen und diese <strong>der</strong> Gesellschafterversammlung vorzulegen“. In einer Pressemeldung<br />

<strong>der</strong> gematik Anfang November <strong>2008</strong> 6 erläuterte die gematik hierzu, dass sie<br />

5 Im Internet unter http://www.gematik.de/(S(4m405nzasgc1t5bnpl1zih55))/Testregionen___Zwischen<br />

bericht.Gematik<br />

6 Im Internet unter http://www.gematik.de/(S(yovsceq2dw2nyhebmrewug55))/Pressemitteilung_<br />

03_11_<strong>2008</strong>.Gematik<br />

offline<br />

online


„dabei unterschiedliche Implementierungen von dezentralen Speichermedien, zu<br />

denen auch USB-Sticks gehören, gleichermaßen und ergebnisoffen analysieren wird“<br />

und mit entsprechenden Ergebnissen „Anfang 2009“ gerechnet wird.<br />

Sicherheitsgutachten elektronische Gesundheitskarte<br />

Die vom 111. Deutschen Ärztetag u. a. beschlossene For<strong>der</strong>ung, dass unabhängigen<br />

Experten gestattet wird, die Sicherheit <strong>der</strong> elektronischen Gesundheitskarte zu prüfen<br />

und über das Testergebnis zu berichten, wurde von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> in den Gremien<br />

<strong>der</strong> gematik bereits im Jahr vor dem Berichtszeitraum nachhaltig unterstützt. Entsprechend<br />

fand sich diese For<strong>der</strong>ung auch in dem vom Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

Anfang <strong>2008</strong> veröffentlichten ersten Diskussionsentwurf für Positionen zum Einsatz<br />

von Telematik im Gesundheitswesen, in dem die Untersuchung <strong>der</strong> von <strong>der</strong><br />

gematik erstellten technischen Konzepte für die elektronische Gesundheitskarte und<br />

die Telematikinfrastruktur durch ein Gutachten unabhängiger Sicherheitsexperten<br />

gefor<strong>der</strong>t wird.<br />

Die vom Beirat <strong>der</strong> gematik mit Gegenstimmen beschlossene und an die Gesellschafterversammlung<br />

<strong>der</strong> gematik herangetragene For<strong>der</strong>ung wurde auch von <strong>der</strong> Geschäftsführung<br />

<strong>der</strong> gematik von Beginn an unterstützt. In <strong>der</strong> Gesellschafterversammlung <strong>der</strong><br />

gematik im Juli <strong>2008</strong> beauftragen die Gesellschafter die gematik einstimmig, eine entsprechende<br />

Ausschreibung vorzubereiten und Mittel in den Haushalt 2009 einzustellen.<br />

Entsprechend informierte die Geschäftsführung die Gesellschafter <strong>der</strong> gematik im<br />

Dezember <strong>2008</strong>, dass im Rahmen <strong>der</strong> notwendigen Ausschreibung Teilnahmeanträge<br />

bereits eingegangen seien und zum Ende des Berichtszeitraumes mit Auffor<strong>der</strong>ung zur<br />

Abgabe eines Angebots an eine Reihe von Antragstellern gerechnet werde.<br />

„Whitepaper Sicherheit“ <strong>der</strong> gematik<br />

Telematik<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Bereits im Jahr 2007 hatte die <strong>Bundesärztekammer</strong> zur Verbesserung <strong>der</strong> Transparenz<br />

beim Aufbau <strong>der</strong> Telematikinfrastruktur und zur För<strong>der</strong>ung einer breiten öffentlichen<br />

Diskussion über die für die elektronische Gesundheitskarte vorgesehenen Lösungen eine<br />

entsprechende kompakte Darstellung für eine nicht-technische Leserschaft angeregt. Dieser<br />

Vorschlag fand trotz Zustimmung aller Leistungsträgerorganisationen und auch <strong>der</strong><br />

Geschäftsführung nicht die erfor<strong>der</strong>liche Mehrheit bei allen Gesellschaftern <strong>der</strong> gematik 7 .<br />

Die <strong>Bundesärztekammer</strong> unterstützte daher in <strong>der</strong> ersten Hälfte des Berichtszeitraumes<br />

die Geschäftsführung <strong>der</strong> gematik nachhaltig bei ihren Bemühungen, eine vom Beirat <strong>der</strong><br />

gematik angeregte „FAQ-Liste“ (Liste <strong>der</strong> häufig gestellten Fragen) umzusetzen. Im Ergebnis<br />

entstand unter an<strong>der</strong>em das erste einer Reihe so genannter Whitepaper <strong>der</strong> gematik<br />

zum Thema <strong>der</strong> Sicherheit medizinischer Daten in <strong>der</strong> geplanten Telematikinfrastruktur 8 .<br />

7 <strong>Bundesärztekammer</strong> (Hg.): <strong>Tätigkeitsbericht</strong> 2007. Berlin, <strong>2008</strong>. Im Internet unter http://baek.de/page.<br />

asp?his=0.1.1610.6220<br />

8 gematik (Hg.): Whitepaper Sicherheit – Wie werden Gesundheitsdaten in Zukunft geschützt? Berlin, <strong>2008</strong>.<br />

8<br />

321


8.4 Elektronischer Arztausweis<br />

Auf dem 111. Deutschen Ärztetag in Ulm wurde das Engagement <strong>der</strong> Ärztekammern<br />

für die Herausgabe eines elektronischen Arztausweises bestätigt. Der elektronische Arztausweis<br />

(Health Professional Card – HPC) stellt in einem vernetzten Gesundheitswesen<br />

die sichere elektronische Identität des Arztes dar und ist damit die Grundlage für eine<br />

sichere Kommunikation untereinan<strong>der</strong>. Durch seine technischen Grundfunktionen<br />

kann <strong>der</strong> Arzt mit dem elektronischen Arztausweis rechtsgültig elektronische Dokumente<br />

signieren, beispielsweise elektronische Arztbriefe. Zusätzlich kann er sich gegenüber<br />

Systemen, wie Kammer- o<strong>der</strong> Ärzteportalen, sicher authentifizieren und elektronische<br />

Daten sicher ver- und entschlüsseln. Darüber hinaus können Ärztinnen und Ärzte<br />

gemäß § 291a (5) SGB V auf die Telematik-Infrastruktur und auf Daten <strong>der</strong> elektronischen<br />

Gesundheitskarte in Verbindung mit einem elektronischen Arztausweis zugreifen.<br />

Zur Koordination und Unterstützung <strong>der</strong> Arbeiten <strong>der</strong> Ärztekammern im Rahmen <strong>der</strong><br />

Herausgabe von elektronischen Arztausweisen wurde in <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> im<br />

Jahr 2005 das Projektbüro „eArztausweis“ eingerichtet, das seine Aktivitäten regelmäßig<br />

mit einer von allen Ärztekammern eingerichteten Projektgruppe abstimmt. Im Folgenden<br />

werden ausgewählte Tätigkeitsfel<strong>der</strong> des Projektbüros hinsichtlich ihres Projektstandes<br />

im Berichtszeitraum betrachtet.<br />

8.4.1 Unterstützung <strong>der</strong> Ärztekammern bei <strong>der</strong> Vorbereitung <strong>der</strong> Ausgabe von<br />

elektronischen Arztausweisen<br />

Gemäß <strong>der</strong> Heilberufs- und Kammergesetze <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> geben die jeweiligen Ärztekammern<br />

Heilberufsausweise für ihre Mitglie<strong>der</strong> heraus. Die Ärztekammern haben<br />

sich entschlossen, bundeseinheitliche und bundesweit gültige elektronische Arztausweise<br />

auszugeben. Sie werden sich dabei nach dem Signaturgesetz (SigG) akkreditierter<br />

und von den Ärztekammern über ein marktoffenes Rahmenvertragsmodell zugelassener<br />

Zertifizierungsdiensteanbieter (ZDA) bedienen.<br />

Die fortgeschriebenen Spezifikationen und Konzepte wurden sowohl den Ärztekammern<br />

als auch den interessierten ZDA im Berichtszeitraum zur Verfügung gestellt. Sie<br />

stellen die Basis für den zwischen den Ärztekammern und jedem interessierten Zertifizierungsdiensteanbieter<br />

zu schließenden Vertrag für die Berechtigung zur Ausgabe von<br />

elektronischen Arztausweisen dar. Diese Arbeiten werden auch im kommenden Jahr<br />

weiter fortgeführt, um den Abschluss von ersten Verträgen zwischen Ärztekammern<br />

und interessierten Zertifizierungsdiensteanbietern zu ermöglichen und die entsprechenden<br />

Zulassungsprüfungen und Zulassungen durchzuführen.<br />

Durch die ersten Erfahrungen <strong>der</strong> Testmaßnahmen konnten die bereits vorliegenden<br />

Konzepte und Spezifikationen für die Prozesse und Komponenten zur Herausgabe von<br />

eArztausweisen verfeinert und weiterentwickelt werden. Ein Teil <strong>der</strong> technischen Spezifikationen<br />

wurde auf den Internetseiten <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> unter dem Bereich<br />

elektronischer Arztausweis zum Download veröffentlicht.<br />

322


8.4.2 HPC/SMC-Spezifikation<br />

Telematik<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Die HPC/SMC-Spezifikation stellt den Standard für elektronische Heilberufsausweise<br />

im Gesundheitswesen dar und ist damit die technische Basis für den elektronischen<br />

Arztausweis. Im Berichtszeitraum wurde die Version 2.3.0 <strong>der</strong> HPC/SMC-Spezifikation<br />

erarbeitet und gemeinsam mit den an<strong>der</strong>en maßgeblichen Leistungsträgerorganisationen<br />

im Gesundheitswesen herausgegeben.<br />

Eine Überarbeitung <strong>der</strong> Spezifikation ist insbeson<strong>der</strong>e auf Grund geän<strong>der</strong>ter Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

an die eingesetzten kryptographischen Verfahren und Schlüssellängen notwendig<br />

gewesen, die das Bundesamt für Sicherheit in <strong>der</strong> Informationstechnik (BSI) und<br />

die Bundesnetzagentur regelmäßig definieren. Die vorliegende Spezifikation bildet<br />

zusätzlich auch die Konzepte zur Stapel- und Komfortsignatur ab und ermöglicht somit<br />

eine bessere und anwen<strong>der</strong>freundlichere Ausgestaltung <strong>der</strong> Prozesse zur PIN-Eingabe,<br />

an welchen es in den bisherigen Testmaßnahmen hinsichtlich <strong>der</strong> Akzeptanz bei den<br />

Anwen<strong>der</strong>n mangelte.<br />

Die HPC-Spezifikation in <strong>der</strong> Version 2.3.0 definiert die so genannte Generation-1 Karte,<br />

welche interoperabel mit <strong>der</strong> zukünftig von den Kostenträgern ausgegebenen<br />

elektronischen Gesundheitskarte ist (http://www.baek.de/page.asp?his=1.134.3421.<br />

4132).<br />

8.4.3 Pilotierung <strong>der</strong> Ausgabestrukturen von elektronischen Arztausweisen<br />

Im Rahmen des Aufbaues und <strong>der</strong> Erprobung <strong>der</strong> organisatorischen und technischen<br />

Strukturen zur Herausgabe <strong>der</strong> elektronischen Arztausweise durch die Ärztekammern<br />

wurden eine Reihe weiterer regionaler Projekte aufgesetzt, in <strong>der</strong>en Zusammenhang<br />

die Konzepte und Spezifikationen weiter verfeinert und die daraufsetzenden Lösungen<br />

weiter verbessert werden konnten.<br />

Als ein wichtiger Erfolg konnte im Berichtszeitraum durch die Ärztekammer Nordrhein<br />

im Rahmen einer Konzessionsvergabe an einen nach Signaturgesetz (SigG) akkreditierten<br />

Zertifizierungsdiensteanbieter <strong>der</strong> Auftrag für 1.620 elektronische Arztausweise<br />

ausgesprochen werden. Im Rahmen dieses Projektes wurde die zugrundeliegende Karte<br />

(HPCqsig) nach Signaturgesetz bestätigt und ermöglicht damit rechtsgültige, d. h. <strong>der</strong><br />

handschriftlichen Unterschrift gleichgestellte, elektronische Signaturen. Diese Karte<br />

unterstützt nicht die Anfor<strong>der</strong>ungen an einer zur elektronischen Gesundheitskarte<br />

interoperablen Karte und kann für den Zugriff auf die Infrastruktur <strong>der</strong> elektronischen<br />

Gesundheitskarte nicht verwendet werden. Sie soll insbeson<strong>der</strong>e für die Online-Abrechnungen<br />

<strong>der</strong> Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein eingesetzt werden und ermöglicht<br />

alle sonstigen Anfor<strong>der</strong>ungen für eine sichere elektronische Kommunikation <strong>der</strong><br />

Ärzte, wie z. B. die Anmeldung in einem Portal einer Ärztekammer, eines Krankenhauses<br />

o<strong>der</strong> die Signatur und Ver-/Entschlüsselung eines elektronischen Arztbriefes.<br />

Gemäß eines Beschlusses <strong>der</strong> Vertreterversammlung <strong>der</strong> Kassenärztlichen Bundesvereinigung<br />

soll ab 2010 bundesweit in den KV-Bereichen die elektronische Onlineabrechnung<br />

eingeführt werden.<br />

8<br />

323


8.4.4 Softwareprojekt „KammerClient“<br />

Für die im Rahmen <strong>der</strong> Beantragung elektronischer Arztausweise notwendige Kommunikation<br />

<strong>der</strong> Ärztekammern mit den zugelassenen Zertifizierungsdiensteanbietern<br />

wurde eine Softwarelösung, <strong>der</strong> so genannte KammerClient, entwickelt. Er wurde im<br />

Berichtszeitraum fertig gestellt und konnte in mehreren Landesärztekammern bereits<br />

in den Produktivbetrieb überführt werden.<br />

Die Softwarelösung ermöglicht die Datenübertragung auf Basis eines durch alle Ärztekammern<br />

verabschiedeten XML-basierten Datenaustauschformates (XArzt) zwischen<br />

den heterogenen Meldesystemen <strong>der</strong> Ärztekammern und den ebenfalls technologisch<br />

sehr unterschiedlichen Systemen <strong>der</strong> verschiedenen Zertifizierungsdiensteanbieter.<br />

8.4.5 KammerIdent-Verfahren<br />

Im Rahmen des Prozesses zur Beantragung des eArztausweises ist eine sichere Identifizierung<br />

des Antragstellers gemäß den Anfor<strong>der</strong>ungen aus dem deutschen Signaturgesetz<br />

erfor<strong>der</strong>lich. Als sichere Identifizierungsverfahren bei <strong>der</strong> Beantragung des elektronischen<br />

Arztausweises kommen beispielweise das so genannte PostIdent-Verfahren <strong>der</strong><br />

Deutschen Post AG o<strong>der</strong> das KammerIdent-Verfahren zur Anwendung.<br />

Bei Letzterem findet die Identifizierung <strong>der</strong> antragstellenden Ärzte durch beson<strong>der</strong>s<br />

geschulte und autorisierte Mitarbeiter <strong>der</strong> Ärztekammer statt. Das hierfür im Vorjahr<br />

erarbeitete Sicherheitskonzept wurde im Berichtszeitraum in den Ärztekammern<br />

Schleswig-Holstein und Nordrhein in die Praxis umgesetzt. In diesem Rahmen wurden<br />

detaillierte Checklisten und Muster-Verfahrensanweisungen durch das Projektbüro entwickelt.<br />

Es wurden mehrtägige Schulungen <strong>der</strong> ausgewählten Kammermitarbeiter<br />

durch das Projektbüro <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, mit sich anschließenden Umsetzungsprüfungen<br />

durch die akkreditierte Bestätigungsstelle TÜV-IT in beiden Ärztekammern<br />

durchgeführt. Das KammerIdent-Verfahren erhielt mit den erfolgreich durchgeführten<br />

Umsetzungsprüfungen eine Bestätigung nach Signaturgesetz.<br />

8.4.6 „Root-Instanz“ für den elektronischen Arztausweis<br />

Im Berichtszeitraum wurde ein nach SigG akkreditierter Zertifizierungsdiensteanbieter<br />

mit dem Aufbau und Betrieb <strong>der</strong> so genannten Root-Instanz (Wurzelzertifizierungsstelle)<br />

für die vertrauenswürdige Validierung <strong>der</strong> elektronischen Arztausweise beauftragt<br />

und in Betrieb genommen.<br />

Eine Root-Instanz, auch Anker o<strong>der</strong> Vertrauensbasis genannt, stellt nachprüfbar sicher,<br />

dass nur zugelassene Zertifizierungsdiensteanbieter Zertifikate für den eArztausweis<br />

produzieren können. Durch die Ableitung <strong>der</strong> Zertifikate eines eArztausweises auf ein<br />

Wurzelzertifikat (Root-Zertifikat) <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> wird die Echtheit und<br />

Authentizität eines eArztausweis nachgewiesen. Somit wird auch die Identität des Zertifikatsinhabers<br />

im Rahmen einer elektronischen Kommunikation vertrauenswürdig<br />

nachgewiesen.<br />

324


Telematik<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Für eine ausreichende Testung <strong>der</strong> elektronischen Arztausweise in ärztlichen Telematik-<br />

Projekten sowie im Zusammenhang mit den Funktionen <strong>der</strong> zukünftigen Telematik-<br />

Infrastruktur musste eine zum Wirkbetrieb weitestgehend identische Umgebung aufgebaut<br />

und ausreichend verfügbar betrieben werden. Der Betrieb <strong>der</strong> Testumgebung<br />

(Test-Root-Instanz, wird für die Testung <strong>der</strong> Chipkarten für Software-Entwickler sowie<br />

den Test-eArztausweise benötigt) wurde bisher durch das Projektbüro selbst technisch<br />

sichergestellt. Auf Grund <strong>der</strong> vorhandenen Ressourcenplanung sowie <strong>der</strong> wachsenden<br />

Verfügbarkeits- und Sicherheitsanfor<strong>der</strong>ungen wurde ein professioneller Dienstleister<br />

(nach SigG akkreditierter Zertifizierungsdiensteanbieter) mit dem Betrieb <strong>der</strong> Test-Wurzelzertifizierungsstelle<br />

betraut. Das Projektbüro eArztausweis <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

hat diesbezüglich die Voraussetzungen für die Übernahme des Betriebs im Notfall im<br />

Rahmen des entsprechenden Sicherheitskonzeptes geschaffen.<br />

8.4.7 Fertigstellung einer Signaturspezifikation für den elektronischen Arztbrief<br />

Die im Jahr 2007 beauftragte technische Spezifikation für die Signatur des elektronischen<br />

Arztbriefes wurde im Berichtszeitraum fertig gestellt. Parallel wurden Beispieldokumente<br />

sowie ein Prüfwerkzeug für die Validierung elektronischer Unterschriften<br />

nach <strong>der</strong> Signaturspezifikation bereitgestellt. Damit wird <strong>der</strong> Austausch von elektronischen<br />

Arztbriefen, die mit beliebigen spezifikationskonformen Softwareprodukten<br />

erstellt wurden, ermöglicht.<br />

8.4.8 Hologramm als Sicherheitsmerkmal auf dem elektronischen Arztausweis<br />

Zum Schutz des elektronischen Arztausweises vor Fälschungen in seiner Sichtausweisfunktion<br />

soll die Chipkarte mit einem Hologramm versehen werden. Das Hologramm<br />

zeigt in verschiedenen Betrachtungswinkeln das Logo <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und ist<br />

zusätzlich mit einem fälschungssicheren Nanotext versehen. Im Berichtszeitraum wurden<br />

die Hologramme vom beauftragten Dienstleister produziert und an vier verschiedene<br />

Zertifizierungsdiensteanbieter und Chipkartenhersteller gemäß den aufgestellten<br />

Sicherheitsanfor<strong>der</strong>ungen sicher ausgeliefert. Erste elektronische Arztausweise, die<br />

durch Hologramme vor Fälschungen geschützt sind, sind produziert worden und werden<br />

<strong>der</strong> Testung unterzogen.<br />

8<br />

325


9. Ärztliche Honorierung<br />

Ärztliche Honorierung<br />

9.1 Ausschuss „Gebührenordnung“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

Den Arbeitsschwerpunkt des Ausschusses „Gebührenordnung“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

unter dem Vorsitz von San.-Rat Dr. Franz Gadomski bildete im Berichtszeitraum<br />

die Weiterentwicklung <strong>der</strong> Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).<br />

Daneben war <strong>der</strong> Ausschuss mit <strong>der</strong> Analyse und Bewertung verschiedener weiterer<br />

honorarrelevanter Themen befasst. Hierzu gehörten unter an<strong>der</strong>em die gesetzlich vorgeschriebene<br />

Einführung des brancheneinheitlichen Basistarifs zum 1. Januar 2009, <strong>der</strong><br />

Referentenentwurf zu einer neuen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und <strong>der</strong> im<br />

Zuge des GKV-WSG mit § 53 Abs. 4 SGB V ermöglichte „Wahltarif Kostenerstattung“<br />

(vgl. Ausführungen unter 9.4.2). Die im Jahr <strong>2008</strong> mit dem Bundesministerium des<br />

Innern getroffene Neuvereinbarung zur ärztlichen Versorgung von Polizeivollzugsbeamten<br />

sowie die mit <strong>der</strong> Bundesagentur für Arbeit geschlossene Neuvereinbarung zur<br />

Vergütung von Befundberichten wurden seitens des Ausschusses „Gebührenordnung“<br />

inhaltlich mit begleitet (vgl. Ausführungen unter 9.5).<br />

Der Ausschuss „Gebührenordnung“ tagte im Berichtszeitraum sechs Mal.<br />

9.1.1 Projektbeirat „Bewertung GOÄ“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Der Projektbeirat „Bewertung GOÄ“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> ist ein vom Ausschuss<br />

„Gebührenordnung“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> im Jahr 2007 im Kontext <strong>der</strong> Weiterentwicklung<br />

<strong>der</strong> GOÄ gegründetes Gremium. Geleitet wird <strong>der</strong> Projektbeirat von dem stellvertretenden<br />

Vorsitzenden des Ausschusses „Gebührenordnung“, Dr. Theodor Windhorst.<br />

Die Aufgabe des Projektbeirates besteht darin, den komplexen Prozess <strong>der</strong> Bewertungsfindung<br />

<strong>der</strong> Leistungen einer neuen GOÄ fachlich-inhaltlich zu begleiten. Im<br />

Berichtszeitraum befasste sich <strong>der</strong> Projektbeirat insbeson<strong>der</strong>e mit Detailfragen zur<br />

Bewertungsmethodik sowie mit <strong>der</strong> Spezifizierung <strong>der</strong> den Berechnungsalgorithmen<br />

zu Grunde liegenden Datenquellen. Der Projektbeirat „Bewertung GOÄ“ tagte im<br />

Berichtszeitraum sechs Mal.<br />

9<br />

327


9.2 Reformkonzept <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zur Gebührenordnung<br />

für Ärzte (GOÄ) und Projektrealisierung<br />

Vor dem Hintergrund <strong>der</strong> seit vielen Jahren überfälligen Novellierung <strong>der</strong> Amtlichen<br />

Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) wurden vom 108. Deutschen Ärztetag 2005<br />

Eckpunkte einer GOÄ-Reform (www.baek.de/page.asp?his=1.108.3704.3729.3734) verabschiedet.<br />

Diese Eckpunkte mündeten in dem vom 109. Deutschen Ärztetag 2006<br />

bestätigten GOÄ-Reformkonzept (www.baek.de/page.asp?his=1.108.3704.3729.3738)<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>. Die seit dem Jahr 2006 laufende Umsetzung des GOÄ-<br />

Reformkonzeptes erfolgt im Rahmen von acht Teilprojekten, <strong>der</strong>en Entwicklung für den<br />

Berichtszeitraum <strong>2008</strong> nachfolgend dargestellt wird. Diese Ausführungen sind als Fortschreibung<br />

<strong>der</strong> im <strong>Tätigkeitsbericht</strong> 2007 <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> (S. 342 ff.) beschriebenen<br />

Projektstände zu verstehen.<br />

9.2.1 Aktualisierung (Teilprojekt 1) und Neustrukturierung (Teilprojekt 2) <strong>der</strong> GOÄ<br />

Mit Unterstützung <strong>der</strong> Ärztekammer Nordrhein (Dr. Tina Wiesener, Dr. Stefan Gorlas,<br />

Herr Ulrich Langenberg), <strong>der</strong> Ärztekammer Westfalen-Lippe (Dr. Markus Wenning,<br />

Dr. Beate Heck) sowie <strong>der</strong> Bezirksärztekammer Nordbaden (Dipl.-Verw.-Wiss. Martin<br />

Ulmer) konnte die Aktualisierung <strong>der</strong> konservativen GOÄ-Leistungen (<strong>Kapitel</strong> B bis K<br />

sowie M bis P) im Jahr 2007 nahezu vollständig abgeschlossen werden. Im Berichtszeitraum<br />

<strong>2008</strong> wurden durch den Ausschuss „Gebührenordnung“ zu einigen dieser neuen<br />

GOÄ-Abschnitte des konservativen Leistungsbereichs Modifikationen beschlossen.<br />

Dies erfolgte in enger Abstimmung mit verschiedenen ärztlichen Berufsverbänden und<br />

medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften. Darüber hinaus wurden von <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> die Voraussetzungen für eine fortlaufende und systematische<br />

Überprüfung von zukünftigen Än<strong>der</strong>ungswünschen geschaffen.<br />

9.2.2 OPS-Mapping <strong>der</strong> operativen GOÄ-Leistungen (Teilprojekt 3)<br />

Die Aktualisierung und Neustrukturierung <strong>der</strong> operativen GOÄ-Leistungen (<strong>Kapitel</strong> L I<br />

bis L XVI) basiert primär auf den seitens <strong>der</strong> relevanten Berufsverbände und medizinisch-wissenschaftlichen<br />

Fachgesellschaften eingereichten Vorschlagslisten. Diese<br />

Listen wurden im Auftrag <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> durch die DRG Research Group des<br />

Universitätsklinikums Münster mit einer eigens für das GOÄ-Projekt geschaffenen,<br />

europaweit einzigartigen Echtdatenbasis (770.000 Behandlungsfälle aus 138 Krankenhäusern<br />

aller Versorgungsstufen – siehe Abbildung 1) abgeglichen, plausibilisiert und<br />

modifiziert. Abschließend erhielten die vorgenannten Berufsverbände und Fachgesellschaften<br />

die Möglichkeit zu einer endgültigen Stellungnahme.<br />

328


Abbildung 1: Räumliche Verteilung an <strong>der</strong> Datenerhebung teilnehmen<strong>der</strong> Krankenhäuser<br />

Bei <strong>der</strong> Aktualisierung und Neustrukturierung <strong>der</strong> GOÄ im Bereich <strong>der</strong> operativen Leistungen<br />

einer weiterentwickelten GOÄ wurde die <strong>Bundesärztekammer</strong> maßgeblich<br />

unterstützt durch Dr. Wenning, Ärztekammer Westfalen-Lippe.<br />

9.2.3 Bewertung <strong>der</strong> GOÄ-Leistungen (Teilprojekt 4)<br />

Ärztliche Honorierung<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Stand im Jahr 2007 noch die Modellentwicklung einer Bewertungsmethodik im Vor<strong>der</strong>grund,<br />

so konzentrierte sich die Prime Networks AG, Basel, im Berichtszeitraum <strong>2008</strong><br />

im Auftrag <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> auf die Gesamtbewertung <strong>der</strong> Leistungen einer<br />

weiterentwickelten GOÄ. Alle Arbeiten erfolgten in enger Abstimmung mit dem Projektbeirat<br />

„Bewertung GOÄ“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>.<br />

Insbeson<strong>der</strong>e aufgrund <strong>der</strong> teilweise voneinan<strong>der</strong> abweichenden bewertungsspezifischen<br />

Beson<strong>der</strong>heiten <strong>der</strong> neuen GOÄ-Leistungen wurde das Bewertungsprojekt im<br />

Jahresverlauf in vier Teilprojektschienen unterglie<strong>der</strong>t. Es handelt sich hierbei um die<br />

Schienen A: konservative Leistungen, B: operative/interventionelle Leistungen, C: labormedizinische<br />

Leistungen sowie D: Leistungen <strong>der</strong> Strahlendiagnostik und -therapie,<br />

MRT- und nuklearmedizinische Leistungen (siehe Abbildung 2).<br />

9<br />

329


Abbildung 2: Vier Projektschienen im Teilprojekt „Bewertung“<br />

In allen vier Projektschienen konnten unter enger Einbindung <strong>der</strong> ärztlichen Berufsverbände<br />

und medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften im Berichtszeitraum<br />

substantielle Fortschritte einerseits in Bezug auf die jeweils spezifische Anpassung <strong>der</strong><br />

Bewertungsmethodik und an<strong>der</strong>erseits hinsichtlich <strong>der</strong> Gewinnung einer validen<br />

Bewertungsdatenbasis erzielt werden. Der Abschluss des Bewertungsprojekts ist für<br />

den 30. April 2009 geplant.<br />

9.2.4 Harmonisierung GOÄ-Privatliquidation/DRGs (Teilprojekt 5)<br />

Vor dem Hintergrund des bevorstehenden Abschlusses <strong>der</strong> DRG-Konvergenzphase<br />

zum 1. Januar 2009 unterstrich <strong>der</strong> Ausschuss „Gebührenordnung“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

im Berichtszeitraum erneut die For<strong>der</strong>ung nach einer unverän<strong>der</strong>ten Beibehaltung<br />

des Privatliquidationsrechtes für wahlärztliche Leistungen auf Basis <strong>der</strong> aktuellen<br />

und zukünftig auf Basis einer weiterentwickelten GOÄ. Auch die mit Beobachterstatus<br />

im Ausschuss „Gebührenordnung“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> vertretene Deutsche<br />

Krankenhausgesellschaft sprach sich im Berichtzeitraum eindeutig für die Beibehaltung<br />

<strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitigen GOÄ-basierten Abrechnung wahlärztlicher Leistungen aus.<br />

330


Ärztliche Honorierung<br />

9.2.5 Qualitätsför<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Privatmedizin (Teilprojekt 6)<br />

Die <strong>Bundesärztekammer</strong> und <strong>der</strong> Verband <strong>der</strong> Privaten Krankenversicherung kamen<br />

überein, die bereits weit vorangeschrittenen Arbeiten an einer gemeinsamen Qualitätsinitiative<br />

zur Stärkung <strong>der</strong> Privatmedizin bis zu einer einvernehmlichen Klärung übergeordneter<br />

Systemfragen zu vertagen.<br />

9.2.6 GOÄ-Systempflege und Innovationen (Teilprojekt 7)<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Erklärtes Ziel <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> ist es, den Leistungskatalog sowie die Bewertungen<br />

einer weiterentwickelten GOÄ in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal<br />

jährlich, dem Stand des medizinisch-wissenschaftlichen Fortschritts sowie <strong>der</strong> wirtschaftlichen<br />

Entwicklung entsprechend anzupassen. Der Ausschuss „Gebührenordnung“<br />

sprach sich im Berichtszeitraum erneut dafür aus, das bereits im Jahr 2007 fertig<br />

gestellte Konzept „Systempflege <strong>der</strong> GOÄ“, das unter an<strong>der</strong>em – als Weiterentwicklung<br />

des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

– die Einrichtung eines ständigen privatärztlichen Bewertungsausschusses<br />

vorsieht, zur Gesprächsgrundlage bei den ab 2009 anstehenden Verhandlungen <strong>der</strong><br />

GOÄ-Novellierung zu machen.<br />

9.2.7 Finanzielle Auswirkungen <strong>der</strong> GOÄ-Weiterentwicklung (Teilprojekt 8)<br />

Die Akzeptanz einer neuen Gebührenordnung für Ärzte seitens <strong>der</strong> Ärzteschaft, aber<br />

auch seitens des Bundesministeriums für Gesundheit sowie <strong>der</strong> Kostenträger (PKV, Beihilfekostenträger),<br />

wird ganz entscheidend von den resultierenden Gesamthonorareffekten<br />

abhängen. Der Ausschuss „Gebührenordnung“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> sprach<br />

sich in seiner 13. Sitzung am 1. September <strong>2008</strong> deshalb für die zeitnahe Realisierung<br />

einer Folgenabschätzungsstudie einer weiterentwickelten GOÄ aus.<br />

9.3 Novellierung <strong>der</strong> Amtlichen Gebührenordnung für<br />

Zahnärzte (GOZ)<br />

Nach über vierjähriger Bearbeitungszeit legte das Bundesministerium für Gesundheit<br />

am 22. Oktober <strong>2008</strong> den Referentenentwurf einer neuen Gebührenordnung für Zahnärzte<br />

(GOZ) vor. Zu beachten ist, dass die hiervon ausgehenden Weichenstellungen mit<br />

hoher Sicherheit auch Auswirkungen für die bevorstehende Novellierung <strong>der</strong> GOÄ<br />

haben werden. Das Leistungsverzeichnis des Referentenentwurfs basiert primär auf<br />

dem BEMA, dem EBM-Äquivalent des vertragszahnärztlichen Bereichs. Daneben wurden<br />

noch weitere – nicht im BEMA enthaltene – zahnärztliche Leistungen aufgenommen,<br />

die laut BMG den privatzahnärztlichen Charakter des GOZ-Entwurfs dokumen-<br />

9<br />

331


tieren sollen. Der seit 21 Jahren geltende GOZ-Punktwert in Höhe von 5,62421 Cent<br />

wird mit dem Referentenentwurf auf 5,65 Cent angehoben. Dies entspricht einer Steigerung<br />

um rund 0,46 Prozent. Trotzt massiver Bedenken unter an<strong>der</strong>em <strong>der</strong> Bundeszahnärztekammer<br />

und <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> wurde mit § 2a GOZ-E die Möglichkeit<br />

abweichen<strong>der</strong> Vereinbarungen mit dem Zahlungspflichtigen nach Maßgabe von Verträgen<br />

mit Kostenträgern („Öffnungsklausel“) in die Allgemeinen Bestimmungen des<br />

GOZ-Referentenentwurfs aufgenommen. Das Inkrafttreten <strong>der</strong> neuen GOZ ist gemäß<br />

Referentenentwurf zum 1. Juli 2009 vorgesehen.<br />

Am 27. November <strong>2008</strong> fand im Bundesministerium für Gesundheit in Bonn eine<br />

Anhörung zum Referentenentwurf statt, an <strong>der</strong> auch die <strong>Bundesärztekammer</strong> teilnahm.<br />

Die hierbei von ihr vertretene Position entspricht inhaltlich <strong>der</strong> schriftlichen Stellungnahme<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> vom 09.12.<strong>2008</strong> (siehe nachfolgendes <strong>Kapitel</strong> 9.3.1).<br />

9.3.1 Stellungnahme <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> vom 09.12.<strong>2008</strong> zum Referentenentwurf<br />

einer Verordnung zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Gebührenordnung für<br />

Zahnärzte (GOZ)<br />

Neben <strong>der</strong> Bundeszahnärztekammer sowie zahlreichen weiteren Gruppierungen und<br />

Interessenvertretungen wurde auch die <strong>Bundesärztekammer</strong> vom Bundesministerium<br />

für Gesundheit um eine schriftliche Stellungnahme zum Referentenentwurf einer Verordnung<br />

zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) gebeten. Die<br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> kam dieser Bitte mit <strong>der</strong> Vorlage einer umfassenden, den Referentenentwurf<br />

aus verschiedensten Gründen ablehnenden Stellungnahme (siehe unter<br />

www.baek.de/page.asp?his=0.5.33.6881&all=true) am 9. Dezember <strong>2008</strong> nach. Insbeson<strong>der</strong>e<br />

die mit § 2a des GOZ-Referentenentwurfs beabsichtigte Öffnungsklausel wird<br />

in <strong>der</strong> Stellungnahme <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> strikt abgelehnt. Die Einführung einer<br />

Öffnungsklausel würde zu einem ordnungspolitischen Richtungswechsel hin zu einer<br />

schrittweisen Angleichung <strong>der</strong> privat(zahn)ärztlichen Honorierung an die unzureichenden,<br />

unterfinanzierten Vergütungsstrukturen in <strong>der</strong> gesetzlichen Krankenversicherung<br />

führen. Die Öffnungsklausel verstößt zudem aus Sicht <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

sowohl gegen europarechtliche als auch verfassungsrechtliche Bestimmungen und ist<br />

darüber hinaus nicht mit § 15 Zahnheilkundegesetz (ZHG) o<strong>der</strong> § 11 Bundesärzteordnung<br />

(BÄO) vereinbar.<br />

332


9.4 GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz: Basistarif und<br />

GKV-Wahltarif „Kostenerstattung“<br />

9.4.1 Basistarif<br />

Ärztliche Honorierung<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Die durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) intendierten Angleichungstendenzen<br />

<strong>der</strong> Versicherungssysteme mittels einer Art Gleichschaltung <strong>der</strong> Vergütungsordnungen<br />

stellen eine ernste Bedrohung des privatärztlichen Versorgungsmodells<br />

dar. Die mit dem GKV-WSG zum 1. Januar 2009 vorgeschriebene Einführung des<br />

sogenannten brancheneinheitlichen Basistarifs nimmt hierbei eine herausgehobene<br />

Stellung ein. Zu den beabsichtigten Bestimmungen im Basistarif – insbeson<strong>der</strong>e zu den<br />

Vergütungsregelungen – fanden wie<strong>der</strong>holt Gespräche mit <strong>der</strong> KBV statt, teilweise auf<br />

Spitzenebene.<br />

Es besteht die Gefahr, dass durch den Basistarif die Vollversicherungstarife ausgehöhlt<br />

werden und <strong>der</strong> Basistarif als Fundament eines neuen, staatlich geprägten GKV-Grundversicherungsmodells<br />

fungiert, zu dem additiv private Zusatzversicherungen abgeschlossen<br />

werden können. Damit dient <strong>der</strong> Basistarif auch als wirksames Instrument<br />

zur Angleichung <strong>der</strong> Versicherungssysteme.<br />

Zwischen <strong>der</strong> KBV, dem PKV-Verband und den Beihilfekostenträgern bestand im<br />

Berichtszeitraum grundsätzlich Einigkeit darüber, den Leistungskatalog im Basistarif in<br />

keinem Fall über den von den gesetzlichen Krankenkassen abzudeckenden Katalog hinaus<br />

auszuweiten sowie die Vergütungssätze nach Möglichkeit unterhalb den in § 75 Abs.<br />

3a SGB V festgelegten GOÄ-Steigerungssätzen zu vereinbaren.<br />

Die in diesem Sinne zwischen dem PKV-Verband und <strong>der</strong> KBV im Berichtszeitraum<br />

weit vorangeschrittenen Gespräche zu einer abweichenden Vergütungsregelung (§ 75<br />

Abs. 3b SGB V) wurden allerdings am 19. Dezember <strong>2008</strong> abgebrochen. Der PKV-Verband<br />

kündigte nach dem Scheitern <strong>der</strong> Gespräche an, zur Festlegung einer abweichenden<br />

Vergütungsregelung die gemäß § 75 Abs. 3c SGB V vorgesehene Schiedsstelle anzurufen.<br />

Eine Entscheidung zu einer abweichenden Vergütungsregelung ist insofern frühestens<br />

im ersten Halbjahr 2009 zu erwarten.<br />

Die Abrechnung von im Basistarif erbrachten Leistungen ist zudem deshalb außerordentlich<br />

problematisch, da hierdurch bei den Versicherten <strong>der</strong> Eindruck einer Privatbehandlung<br />

zum „Schnäppchenpreis“ erweckt wird.<br />

Befürchtet wird, dass eine nennenswerte Anzahl von Beamten bzw. Beihilfeberechtigten<br />

in den Basistarif gedrängt wird. Hierdurch würden Vollkostentarife tendenziell verteuert,<br />

was wie<strong>der</strong>um einen Wechsel weiterer Privatversicherten in den Basistarif för<strong>der</strong>n<br />

würde. Auch für freiwillig in <strong>der</strong> GKV Versicherte könnte durch die Möglichkeit<br />

von Zusatzversicherungen die Hemmschwelle für einen Wechsel in den Basistarif reduziert<br />

werden.<br />

Aus den dargelegten Gründen hat <strong>der</strong> Ausschuss „Gebührenordnung“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

deshalb eine kritische Position gegenüber dem Basistarif vertreten und die<br />

Verfassungsbeschwerde <strong>der</strong> PKV-Unternehmen gegen den Basistarif und gegen weite-<br />

9<br />

333


e, im Zuge des GKV-WSG vom Gesetzgeber eingeführte Instrumente zur Destabilisierung<br />

<strong>der</strong> privaten Krankheitsvollversicherung nachdrücklich befürwortet. Zu den die<br />

private Krankenversicherung destabilisierenden Instrumenten zählt neben dem Basistarif<br />

u. a. die Erhöhung <strong>der</strong> Versicherungspflichtgrenze, die Einführung einer dreijährigen<br />

Wartezeit vor Wechsel von <strong>der</strong> GKV in die PKV sowie die Einführung <strong>der</strong> Portabilität<br />

<strong>der</strong> Alterungsrückstellungen. Die diesbezüglichen Entscheidungen des Verfassungsgerichts<br />

Karlsruhe werden für April 2009 erwartet.<br />

Ebenfalls im April 2009 wird die <strong>Bundesärztekammer</strong> in Kooperation mit dem PVS-<br />

Bundesverband einen Workshop zur Zukunft beziehungsweise erfor<strong>der</strong>lichen Weiterentwicklung<br />

<strong>der</strong> privaten Krankenversicherung und den Perspektiven für die privatärztliche<br />

Honorarsituation beziehungsweise die Marktposition <strong>der</strong> Ärzteschaft veranstalten.<br />

9.4.2 GKV-Wahltarif „Kostenerstattung“<br />

Die den gesetzlichen Krankenkassen mit dem GKV-WSG seit dem 1. April 2007 eröffnete<br />

Möglichkeit, einen eigenständigen Wahltarif „Kostenerstattung“ anzubieten, war am<br />

24.10.2007 Gegenstand eines Antrags <strong>der</strong> FDP-Bundestagsfraktion. Der Antrag zielt darauf<br />

ab, den eigenständigen GKV-Wahltarif „Kostenerstattung“ wie<strong>der</strong> zu streichen. Die<br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> hatte im Rahmen einer Anhörung des Gesundheitsausschusses des<br />

Deutschen Bundestages am 25.06.<strong>2008</strong> die Möglichkeit zur Stellungnahme (siehe unter<br />

www.baek.de/page.asp?his=0.316.4717.5801.6489&all=true) zu diesem FDP-Antrag.<br />

Wie aus <strong>der</strong> Stellungnahme hervorgeht, hat die <strong>Bundesärztekammer</strong> erhebliche Zweifel,<br />

ob die Regelungen in § 53 Abs. 4 SGB V zum Wahltarif „Kostenerstattung“, insbeson<strong>der</strong>e<br />

aus wettbewerbsrechtlichen Gründen, einer juristischen Überprüfung standhalten<br />

werden.<br />

9.5 Honorarvereinbarungen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

9.5.1 Neuvereinbarung zur Behandlung von Vollzugsbeamtinnen/-beamten<br />

<strong>der</strong> Bundespolizei<br />

Im Berichtszeitraum konnten die von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> koordinierten Verhandlungen<br />

über eine Neuvereinbarung zur ärztlichen Versorgung von Vollzugsbeamtinnen/-beamten<br />

<strong>der</strong> Bundespolizei zwischen einerseits dem Bundesministerium des<br />

Innern und an<strong>der</strong>erseits dem Hartmanntbund, NAV-Virchow-Bund sowie dem Marburger<br />

Bund zum Abschluss gebracht werden (siehe Bekanntmachung im Deutschen Ärzteblatt<br />

vom 3. Oktober <strong>2008</strong> unter www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=<br />

suche&id=61773).<br />

Neben redaktionell notwendig gewordenen Än<strong>der</strong>ungen wurden mit <strong>der</strong> Vereinbarung<br />

insbeson<strong>der</strong>e die Vergütungssätze neu geregelt. Den Bereich <strong>der</strong> ambulanten Untersu-<br />

334


Ärztliche Honorierung<br />

chungen, Begutachtungen und Behandlungen betreffend wurde <strong>der</strong> GOÄ-Gebührensatz<br />

für ärztliche Leistungen vom 2,0-fachen auf den 2,2-fachen Faktor, für erbrachte Leistungen<br />

aus den GOÄ-Abschnitten A, E und O vom 1,1-fachen auf den 1,3-fachen Faktor<br />

angehoben. Der Gebührensatz im Wahlarztbereich erhöhte sich für ärztliche Leistungen<br />

vom 2,2-fachen auf den 2,3-fachen Faktor, für erbrachte Leistungen aus den GOÄ-<br />

Abschnitten A, E und O vom 1,25-fachen auf den 1,3-fachen Faktor.<br />

Die Vereinbarung trat zum 1. September <strong>2008</strong> in Kraft und ersetzt damit die bis dahin<br />

geltende Vereinbarung vom 1. August 1999.<br />

9.5.2 Vereinbarung über die Inanspruchnahme ziviler Ärztinnen/Ärzte durch<br />

die Bundeswehr<br />

Hinsichtlich <strong>der</strong> momentan gültigen, aus dem Jahr 1997 stammenden Vereinbarung<br />

über die Inanspruchnahme ziviler Ärzte durch die Bundeswehr besteht analog zur Neuvereinbarung<br />

für Vollzugsbeamte <strong>der</strong> Bundespolizei (siehe <strong>Kapitel</strong> 9.5.1) – insbeson<strong>der</strong>e<br />

zu den darin geregelten Vergütungssätzen – dringen<strong>der</strong> Überarbeitungsbedarf. Der<br />

Ausschuss „Gebührenordnung“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> sprach sich für eine spätestens<br />

im Jahr 2009 abzuschließende Neuvereinbarung aus und bat die Geschäftsführung<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> um die Einleitung <strong>der</strong> hierfür notwendigen Schritte.<br />

9.5.3 Neuvereinbarung mit <strong>der</strong> Bundesagentur für Arbeit<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Erfolgreich abgeschlossen werden konnten die Verhandlungen über das Verfahren <strong>der</strong><br />

Erstellung von Befundberichten für den Ärztlichen Dienst <strong>der</strong> Agenturen für Arbeit.<br />

Zum 1. Januar 2009 trat die zwischen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und <strong>der</strong> Bundesagentur<br />

für Arbeit getroffene Neuvereinbarung (siehe unter www.aerzteblatt.de/v4/archiv/<br />

artikel.asp?src=suche&id=62848) in Kraft und ersetzt damit die seit dem 1. April 2005<br />

geltende Fassung.<br />

Mit <strong>der</strong> Neuvereinbarung erhalten die Ärzte für im Auftrag <strong>der</strong> Agenturen für Arbeit<br />

erstellte Befundberichte eine rund 55-prozentige höhere Vergütung. Der bisherige Vergütungssatz<br />

steigt von bisher 21,00 Euro je Befundbericht auf dann 32,50 Euro. Zusätzlich<br />

zu den 32,50 Euro können als Fotokopiekosten für die ersten Seiten je Seite 0,50<br />

Euro, für jede weitere Seite 0,15 Euro sowie die entstandenen Portokosten in Rechnung<br />

gestellt werden.<br />

Mit § 6 wurde zudem für den eher seltenen Fall <strong>der</strong> Umsatzsteuerpflichtigkeit des Arztes<br />

die Erstattung durch die Agentur für Arbeit vereinbart.<br />

Des Weiteren wurde vereinbart, dass <strong>der</strong> Befundbericht künftig innerhalb von zehn<br />

Werktagen bei <strong>der</strong> Bundesagentur für Arbeit vorliegen muss.<br />

Die getroffene Neuvereinbarung stellt somit sowohl für die Bundesagentur für Arbeit<br />

als auch für die <strong>Bundesärztekammer</strong> eine günstige Regelung dar: Die ärztliche Leistung<br />

wird künftig deutlich besser vergütet; im Gegenzug erhält <strong>der</strong> Ärztliche Dienst <strong>der</strong><br />

Bundesagentur für Arbeit zeitnah den angefor<strong>der</strong>ten Befundbericht.<br />

9<br />

335


9.6 GOÄ-Anwendungsfragen<br />

Trotz <strong>der</strong> notwendigen Priorisierung und Fokussierung auf Aufgaben im Zusammenhang<br />

mit <strong>der</strong> Weiterentwicklung <strong>der</strong> GOÄ wurden im Jahr <strong>2008</strong> 352 Anfragen von Landesärztekammern,<br />

Gerichten, ärztlichen Berufsverbänden etc. zur Auslegung <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit<br />

noch gültigen GOÄ sowie zu Analogbewertungen beantwortet.<br />

9.7 GOÄ-Datenbank<br />

Die GOÄ-Datenbank stellt eine rund 4.000 Dokumente umfassende Referenzquelle zu<br />

primär honorarrechtlichen Fragen dar. So beinhaltet sie unter an<strong>der</strong>em sämtliche<br />

gebührenrechtliche Stellungnahmen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> sowie eine Vielzahl von<br />

höchstrichterlichen Urteilen mit Bezug zur Gebührenordnung für Ärzte. Der Zugriff<br />

auf die GOÄ-Datenbank steht neben <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> auch den Landesärztekammern<br />

über ein geschütztes EDV-Netzwerk zur Verfügung. Für die Landesärztekammern<br />

besteht über diesen Zugangsweg zudem die Möglichkeit, eigene Dokumente in<br />

den Datenbestand einzupflegen. Im Jahr <strong>2008</strong> wurden insgesamt 134 Dokumente neu<br />

in die GOÄ-Datenbank eingestellt.<br />

9.8 GOÄ-Service/Internetauftritt<br />

Ärztinnen und Ärzte, aber auch die an <strong>der</strong> GOÄ o<strong>der</strong> <strong>der</strong> ärztlichen Berufs- und Honorarpolitik<br />

interessierte Fachöffentlichkeit erhalten über den vom Honorardezernat <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> fachlich betreuten Internetauftritt „Gebührenordnung“ (siehe<br />

unter www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=1.108) die Möglichkeit, sich mit den<br />

relevanten Hintergrundinformationen vertraut zu machen. Hierzu gehören Informationen<br />

zur aktuellen Honorarpolitik, zu Abrechnungsempfehlungen, zur Anwendung des<br />

Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes (JVEG), zu separaten Honorarvereinbarungen<br />

mit öffentlich-rechtlichen Kostenträgern sowie zu zahlreichen weiteren einschlägigen<br />

Themenfel<strong>der</strong>n. Darüber hinaus wird unter dem genannten Internetauftritt<br />

auch <strong>der</strong> von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> vertretene und in regelmäßigen Abständen im<br />

Deutschen Ärzteblatt veröffentlichte „GOÄ-Ratgeber“ vorgehalten.<br />

Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum stieg <strong>der</strong> Zugriff auf die Startseite „Gebührenordnung“<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> um rund 41 Prozentpunkte an. In <strong>der</strong> Analyse <strong>der</strong><br />

genauen Nutzungsdaten erreichte <strong>der</strong> gesamte Bereich Gebührenordnung (also inklusive<br />

Unterseiten) alleine bezogen auf den Monat November <strong>2008</strong> 156.825 Pageviews. Dies<br />

dokumentiert die hohe Akzeptanz dieses Serviceangebots <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>.<br />

336


Fachberufe im Gesundheitswesen<br />

10. Fachberufe im Gesundheitswesen<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Das Feld <strong>der</strong> Gesundheitsberufe umfasst neben den 18 gesetzlich und drei durch Ausbildungsordnungen<br />

geregelten Berufen auch eine große Zahl von Qualifikationen auf<br />

<strong>der</strong> Ebene des Landesrechts und im Bereich <strong>der</strong> Fort- und Weiterbildung. Hinzu kommen<br />

zunehmend Bildungsgänge des tertiären Sektors, insbeson<strong>der</strong>e in <strong>der</strong> Pflege sowie<br />

den Berufen im Heilmittelbereich. Die vielen an den Übergängen zu Pädagogik, Sport,<br />

Handwerk, Technik, Hauswirtschaft, Wellness, Hygiene, Management und Körperpflege<br />

angesiedelten Qualifizierungsmöglichkeiten machen das Feld mittlerweile in hohem<br />

Maße unübersichtlich. Zu den Aufgaben <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> gehört es, die Entwicklungen<br />

zu beobachten und aktiv zu begleiten o<strong>der</strong> zu gestalten, wie bspw. im<br />

Berichtsjahr bei <strong>der</strong> Aus- und Fortbildung von Medizinischen Fachangestellten, <strong>der</strong> Akademisierung<br />

<strong>der</strong> Fachberufe, beim Europäischen/Deutschen Qualifikationsrahmen<br />

und <strong>der</strong> Entwicklung neuer Qualifizierungen in <strong>der</strong> ambulanten und stationären Versorgung.<br />

Dies geschieht häufig gemeinsam mit den Landesärztekammern bzw. diese<br />

unterstützend und koordinierend und/o<strong>der</strong> in Kooperation mit an<strong>der</strong>en Institutionen<br />

des Gesundheitswesens o<strong>der</strong> des Bildungssektors.<br />

Wichtiges Augenmerk in dem sich ständig weiter differenzierenden und spezialisierenden<br />

Feld <strong>der</strong> Berufe gilt den Schnitt- und Nahtstellen zum Arztberuf und <strong>der</strong> Identifikation<br />

von Zuständigkeiten, Überschneidungen, Qualifikationsbedarfen und Kooperationsmöglichkeiten.<br />

Damit sollen die Gefahren, die sich aus <strong>der</strong> weiter wachsenden –<br />

z. T. ökonomisch bedingten – Arbeitsteilung ergeben können, kompensiert und zugleich<br />

die Erfor<strong>der</strong>nisse einer komplex organisierten wie „ganzheitlichen“ Patientenversorgung,<br />

in <strong>der</strong> medizinische und pflegerische Versorgungsqualität „rund um den<br />

Patienten“ an erster Stelle stehen, angemessen zur Geltung gebracht werden. Bereits<br />

das Gesundheitssystem-Mo<strong>der</strong>nisierungsgesetz 2004 stieß ergänzende Kooperationsmöglichkeiten<br />

zwischen Leistungsanbietern im Gesundheitswesen an, mit denen <strong>der</strong><br />

Gesetzgeber glaubte, Grenzen zwischen den Professionen und Sektoren überwinden zu<br />

können. Das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz 2006 sowie das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz<br />

<strong>2008</strong> zielen auf eine stärkere Vernetzung von medizinischer und pflegerischer<br />

Versorgung nach SGB XI (Soziale Pflegeversicherung) und SGB V (Gesetzliche<br />

Krankenversicherung) im Bereich <strong>der</strong> Integrierten Versorgung sowie die Einführung<br />

einer zusätzlichen Verwaltungs- und Beratungsebene in Form von Pflegestützpunkten<br />

und Pflegeberatern. Zugleich wird die Möglichkeit eröffnet, ärztliche Tätigkeiten wie<br />

z. B. das Case Management und die Versorgungssteuerung den Krankenkassen o<strong>der</strong><br />

an<strong>der</strong>en Gesundheitsberufen bzw. heilkundliche Tätigkeiten Pflegekräften zuzuweisen.<br />

Dies könnte gewachsene, vertrauensvolle Arzt-Patienten-Beziehungen, den Primat <strong>der</strong><br />

medizinisch orientierten Betreuung und die Qualität <strong>der</strong> medizinischen Versorgung<br />

nach Facharztstandard gefährden.<br />

Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hat in diesem Sinne mit <strong>der</strong> Ausbildungsverordnung für<br />

Medizinische Fachangestellte von 2006, mit fünf weiteren Fortbildungscurricula für<br />

Medizinische Fachangestellte in 2007 und dem neuen Aufstiegsberuf nach Berufsbildungsgesetz<br />

„Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung“ (Erarbeitung in<br />

10<br />

337


338


Fachberufe im Gesundheitswesen<br />

<strong>2008</strong>) wichtige Beiträge zur Stärkung <strong>der</strong> ambulanten Versorgung geleistet. Parallel<br />

hierzu ist die Entwicklung neuer Konzepte und Modellversuche im Nachgang zum<br />

Sachverständigenratsgutachten 2007 zur „Stärkeren Einbeziehung nichtärztlicher Heilberufe<br />

in Versorgungskonzepte“ kritisch-konstruktiv zu begleiten. Hinsichtlich sektoren-<br />

und/o<strong>der</strong> berufsgruppenübergreifen<strong>der</strong> Modelle sind absehbare Nachteile zu vermeiden<br />

und die Zusammenarbeit mit Anbietern von Leistungen, die die ärztliche Versorgung<br />

flankieren können, zu suchen. Dazu hat die <strong>Bundesärztekammer</strong> im<br />

Berichtsjahr durch die Veröffentlichung des Gutachtens „Zur Frage <strong>der</strong> stärkeren Einbeziehung<br />

von nichtärztlichen Gesundheitsberufen in Versorgungskonzepte am Beispiel<br />

Case Management“ und ihre Initiative für die Entwicklung eines entsprechenden<br />

multiprofessionellen Curriculums einen wichtigen Beitrag geleistet; sie hat darüber<br />

hinaus im Rahmen <strong>der</strong> „För<strong>der</strong>initiative Versorgungsforschung“ weitere Projekte zur<br />

besseren Kooperation <strong>der</strong> Gesundheitsberufe angestoßen. Darüber hinaus wurde durch<br />

die neugefasste Stellungnahme von <strong>Bundesärztekammer</strong> und Kassenärztlicher Bundesvereinigung<br />

zur „Persönlichen Leistungserbringung – Möglichkeiten und Grenzen <strong>der</strong><br />

Delegation ärztlicher Leistungen“ von August <strong>2008</strong> <strong>der</strong> Rechtsrahmen für delegierbare<br />

Leistungen aktualisiert (siehe hierzu www.bundesaerztekammer.de > Ärzte > Ambulante<br />

Versorgung > Delegation ärztlicher Leistungen).<br />

Ein beson<strong>der</strong>es Augenmerk muss zukünftig auf <strong>der</strong> medizinisch-pflegerischen Versorgung<br />

alter und/o<strong>der</strong> pflegebedürftiger Menschen und Patienten mit chronischen<br />

Erkrankungen liegen, um den großen Herausfor<strong>der</strong>ungen, die auf Grund <strong>der</strong> demografischen,<br />

medizinischen und ökonomischen Entwicklung auf alle westlichen Industriestaaten<br />

zukommen, zu begegnen.<br />

10.1 Entwicklungen in <strong>der</strong> beruflichen Bildung<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

10.1.1 Nationaler Ausbildungspakt/Mo<strong>der</strong>nisierung des Berufsbildungssystems<br />

Seit März 2007 beteiligen sich <strong>der</strong> Bundesverband <strong>der</strong> Freien Berufe (BFB) und die Ärztekammern<br />

an dem um drei Jahre verlängerten „Nationalen Pakt für Ausbildung und<br />

Fachkräftenachwuchs in Deutschland (2007 – 2010)“. Damit bringen die Freien Berufe<br />

zum Ausdruck, dass sie sich nicht nur verstärkt in die Diskussion um bildungspolitische<br />

Entwicklungen einschalten wollen, son<strong>der</strong>n die Notwendigkeit sehen, sich angesichts<br />

des demografischen Wandels, <strong>der</strong> in den nächsten Jahren zu einem Rückgang <strong>der</strong><br />

Schulabgängerzahlen führen wird, verstärkt um Auswahl und Ausbildung ihrer Mitarbeiter<br />

zu kümmern. Der 110. Deutsche Ärztetag 2007 hat die Mitwirkung begrüßt und<br />

trotz <strong>der</strong> demotivierenden gesundheitspolitischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen<br />

seine Bereitschaft zur Übernahme von sozial- und gesellschaftspolitischer Verantwortung<br />

erklärt. Um den nie<strong>der</strong>gelassenen Ärzten die Schaffung neuer Ausbildungsplätze<br />

überhaupt zu ermöglichen, sei es allerdings dringend erfor<strong>der</strong>lich, die jahrelange<br />

Unterfinanzierung <strong>der</strong> ambulanten medizinischen Versorgung zu beenden und<br />

10<br />

339


die Personalkosten in den Arztpraxen kalkulatorisch bei <strong>der</strong> Finanzierung durch die<br />

Krankenkassen stärker zu berücksichtigen.<br />

Der BFB steuert und koordiniert die Beteiligung aller zuständigen Stellen am Pakt direkt.<br />

Die erwartete Zielgröße bei allen Freien Berufen von 4.000 neuen Ausbildungsplätzen<br />

wurde bereits im September 2007 (durch einen Zuwachs um fast 6 Prozent) deutlich<br />

überschritten. Auch im Jahre <strong>2008</strong> ist es in den Freien Berufen gelungen – trotz weiterhin<br />

schwieriger Rahmenbedingungen – das hohe Niveau zu halten. Die alljährliche Statistik<br />

zum 30. September (Berufsbildungsbericht <strong>der</strong> Bundesregierung) zeigt nach jahrelanger<br />

rückläufiger Entwicklung zum zweiten Mal ein positives Ergebnis bei den Medizinischen<br />

Fachangestellten: Zum 30.09.<strong>2008</strong> wurden 14.952 neue Ausbildungsverträge<br />

abgeschlossen und damit im Vergleich zum Vorjahr nochmals eine Steigerung um<br />

0,3 Prozent erreicht. Bei den Freien Berufen insgesamt wurden 43.947 neu abgeschlossene<br />

Ausbildungsverträge registriert. Das bedeutet ein leichtes Minus von 1,4 Prozent.<br />

Über rein quantitative Fragen hinaus befassen sich die Spitzenorganisationen <strong>der</strong> deutschen<br />

Wirtschaft, Bundesregierung und -län<strong>der</strong> sowie die Gewerkschaften <strong>der</strong>zeit mit<br />

<strong>der</strong> notwendigen Mo<strong>der</strong>nisierung des deutschen dualen Berufsbildungssystems in<br />

Anbetracht demografischer, wirtschaftlicher, technologischer und internationaler Entwicklungen.<br />

Vorgeschlagen werden zahlreiche qualitative und quantitative Maßnahmen,<br />

um das duale deutsche Berufsbildungssystem und das ihn tragende Berufeprinzip<br />

im europäischen Wettbewerb weiter zu entwickeln. Dazu gehörten u. a.<br />

– <strong>der</strong> Nationale Ausbildungspakt und <strong>der</strong> Ausbau von Ausbildungsstrukturför<strong>der</strong>ung;<br />

– die Optimierung von För<strong>der</strong>strukturen zur Vorbereitung, Begleitung von Ausbildung,<br />

die Nachqualifizierung und För<strong>der</strong>ung von Langzeitarbeitslosen;<br />

– die bessere Anrechnung von Teilqualifizierungen, die Entwicklung von Ausbildungsbausteinen;<br />

– die Mo<strong>der</strong>nisierung <strong>der</strong> beruflichen Bildung nach Zahl und Art <strong>der</strong> Ausbildungsberufe<br />

durch Strukturierung in Berufsgruppen mit gemeinsamen Grundqualifikationen<br />

und darauf aufbauen<strong>der</strong> Spezialisierung;<br />

– die Entwicklung eines deutschen Qualifikationsrahmens und eines nationalen Leistungspunktesystems<br />

(siehe 10.1.2).<br />

Die Bundesregierung hat am 09.01.<strong>2008</strong> eine Nationale Qualifizierungsoffensive<br />

„Aufstieg durch Bildung“ gestartet. Damit macht sie Qualifizierung und Bildung zu<br />

einem neuen Themen- und Programmschwerpunkt, um Deutschland als Wirtschaftsnation<br />

in Zeiten <strong>der</strong> Globalisierung besser zu positionieren. Bildung und Qualifizierung<br />

sollen als Kernelemente von Zukunftsvorsorge begriffen und das deutsche Ausund<br />

Weiterbildungssystem in Qualität und Wirkungsbreite grundlegend verbessert werden.<br />

Ziele <strong>der</strong> Initiative sind u. a.<br />

– die Verbesserung <strong>der</strong> Rate <strong>der</strong> Abschlüsse am Ende von Bildungswegen, insbeson<strong>der</strong>e<br />

bei jugendlichen Altbewerbern um Ausbildungsplätze, bei Schulabbrechern und<br />

Migranten;<br />

– För<strong>der</strong>ung des Aufstiegs durch Bildung, insbeson<strong>der</strong>e für bildungsferne Familien,<br />

durch Verbesserung <strong>der</strong> Durchlässigkeit zwischen den verschiedenen Zweigen des<br />

Bildungssystems sowie Aufstiegsstipendien für Absolventen von dualen Ausbildungsgängen;<br />

340


Fachberufe im Gesundheitswesen<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

– Erleichterung des Übergangs von <strong>der</strong> Schule in die Hochschule zur Erhöhung <strong>der</strong><br />

Akademikerquote bei den Fachkräften;<br />

– För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Weiterbildung im Sinne Lebenslangen Lernens insbeson<strong>der</strong>e durch<br />

Stärkung <strong>der</strong> regionalen Strukturen <strong>der</strong> Weiterbildung.<br />

Eine konkrete Maßnahme daraus ist <strong>der</strong> sog. Ausbildungsbonus, mit dem durch eine<br />

Erhöhung <strong>der</strong> Quote formaler Berufsabschlüsse bei Jugendlichen bis 2010 rund 100.000<br />

zusätzliche Ausbildungsplätze für Altbewerber geschaffen werden sollen. Mit dem<br />

„Gesetz zur Verbesserung <strong>der</strong> Ausbildungschancen för<strong>der</strong>ungsbedürftiger junger Menschen“<br />

vom 29.08.<strong>2008</strong> wurden im Sozialgesetzbuch III befristete Regelungen für einen<br />

Ausbildungsbonus und die Berufseinstiegsbegleitung geschaffen. Der Bonus – gestaffelt<br />

in Höhe von 4.000, 5.000 und 6.000 Euro – soll Arbeitgeber dazu veranlassen,<br />

zusätzliche Ausbildungsplätze zu schaffen. Das Programm wird über die Arbeitsagenturen<br />

abgewickelt. Die Wirtschaftsverbände sowie <strong>der</strong> Bundesverband <strong>der</strong> Freien Berufe<br />

stehen speziell dieser Maßnahme sehr kritisch gegenüber, weil sie sie wegen <strong>der</strong><br />

befürchteten Mitnahmeeffekte für kein geeignetes För<strong>der</strong>instrument halten. Auch im<br />

Arbeitskreis „Berufsbildung und Jugendpolitik“ des Bundesverbandes <strong>der</strong> Freien Berufe<br />

am 21.01.<strong>2008</strong> wurde diese Einschätzung geteilt. Gleichzeitig bestand die Auffassung,<br />

dass (wie auch bei den sog. Einstiegsqualifizierungen – EQ) das geplante Programm seitens<br />

<strong>der</strong> Kammern nicht aktiv beworben werden solle.<br />

Mit dem „Bildungsgipfel“ am 22.10.<strong>2008</strong> wurden weitere Maßnahmen des Bundes im<br />

Sinne <strong>der</strong> Qualifizierungsinitiative, außerdem Maßnahmen <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> sowie gemeinsame<br />

Maßnahmen gestartet. Dabei wurden auch quantitative Zielvorgaben konsentiert,<br />

wie z. B. die Halbierung <strong>der</strong> Schulabbrecherquote von 8 % bis 2015, die Halbierung <strong>der</strong><br />

Zahl <strong>der</strong> Jugendlichen ohne Berufsabschluss von 17 % auf 8,5 % und die Anhebung <strong>der</strong><br />

Studienanfänger auf 40 %. Das soll z. B. durch Vergleichsarbeiten, Lernstandserhebungen<br />

und systematische Kompetenzprofilerstellung erreicht werden, darüber hinaus<br />

durch Stärkung <strong>der</strong> sog. MINT-Fächer (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften<br />

und Technik), durch mehr Durchlässigkeit und mehr Ausbildungsberufe für praktisch<br />

begabte Jugendliche.<br />

Die deutsche Wirtschaft hat das Aufgreifen dieser wichtigen Problemfel<strong>der</strong> begrüßt,<br />

zugleich aber das Fehlen weiterreichen<strong>der</strong> Reformansätze wie z. B. bei <strong>der</strong> Lehrerbildung<br />

moniert. Im Jahr 2010 soll über den erreichten Stand berichtet werden.<br />

– Vgl. hierzu www.freie-berufe.de/Ausbildungspakt bzw. www.bundesaerztekammer.de<br />

> Ambulante Versorgung > Arzthelferin/Medizinische Fachangestellte > Ausbildung/<br />

Fortbildung.<br />

10<br />

341


10.1.2 Europäischer Qualifikationsrahmen/Europäisches Leistungspunktesystem/Deutscher<br />

Qualifikationsrahmen<br />

Seit 2005 stellen die europäischen Entwicklungen im Bildungsbereich ein wichtiges<br />

Themenfeld dar, das von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, teilweise gemeinsam mit dem<br />

Bundesverband <strong>der</strong> Freien Berufe und im Kuratorium <strong>der</strong> deutschen Wirtschaft für<br />

Berufsbildung intensiv begleitet wird. (Berichte erfolgten seitdem regelmäßig in verschiedenen<br />

Gremien <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>.) Im Mittelpunkt steht dabei <strong>der</strong> Europäische<br />

Qualifikationsrahmen (EQR), <strong>der</strong> durch eine Empfehlung <strong>der</strong> Europäischen Kommission<br />

vom April <strong>2008</strong> abschließend beraten wurde. Der EQR soll im Sinne eines<br />

Metarahmens für nationale Qualifikationsrahmen die Vergleichbarkeit von Abschlüssen<br />

und Qualifikationen in <strong>der</strong> allgemeinen/hochschulischen sowie <strong>der</strong> beruflichen Bildung<br />

in allen Mitgliedsstaaten ermöglichen. Als ein Bildungsbereich übergreifendes<br />

Vorhaben, das eng in den Lissabon-Prozess, aber auch in den gesamteuropäischen<br />

Bologna-Prozess eingebunden ist, verfolgt er die Makroziele Transparenz, Durchlässigkeit,<br />

Kompetenzorientierung von Qualifikationen, Mobilität sowie Gleichwertigkeit von<br />

allgemeiner/hochschulischer und beruflicher Bildung. Den Kern des EQR bildet ein<br />

Modell von acht Referenzniveaus, mit denen Lernergebnisse beschrieben werden, sowie<br />

ein komplexes outcome-orientiertes Deskriptorenset zur Beschreibung von Qualifikationen.<br />

Alle formalen und informellen Qualifikationen, die im Verlaufe einer Lernbiografie<br />

im Bereich <strong>der</strong> Aus- und Weiterbildung erworben werden, sind darin abzubilden.<br />

Der Bundesverband <strong>der</strong> Freien Berufe hat bereits in einer Stellungnahme von Dezember<br />

2005, an <strong>der</strong> die <strong>Bundesärztekammer</strong> maßgeblich mitgewirkt hat, auf die Beson<strong>der</strong>heiten<br />

<strong>der</strong> akademischen Bildung und die vorrangige Geltung <strong>der</strong> Berufsanerkennungsrichtlinie<br />

für reglementierte Berufe (2005/36/EG) (BAR) abgehoben und eine primäre Anwendungsmöglichkeit<br />

bei den „dualen“ Ausbildungsberufen im Gesundheitswesen gesehen.<br />

Offensichtlich als Reaktion auf die weiterhin von verschiedenen Seiten als unklar empfundene<br />

Relation von EQR und BAR hat die Europäische Kommission in einer aktuellen<br />

Mitteilung vom 23.04.<strong>2008</strong> eindeutig Stellung bezogen und klargestellt, dass <strong>der</strong> EQR<br />

nicht für die Fälle gilt, in denen die Richtlinie 2005/36/EG zur Anwendung kommt.<br />

Als Konsequenz zum EQR und parallel dazu hat die Europäische Kommission im Oktober<br />

2006 den Entwurf eines Europäischen Leistungspunktesystems für die berufliche<br />

Bildung (ECVET) vorgelegt, das ein System für Übertragung, Akkumulierung und<br />

Anerkennung von Lernleistungen darstellt. Dem einzelnen Bürger soll ermöglicht werden,<br />

seinen Bildungsweg im Rahmen grenzüberschreiten<strong>der</strong> Mobilität und unterschiedlicher<br />

Lernkontexte zu übertragen und anerkannt zu bekommen.<br />

In <strong>der</strong> Stellungnahme des BFB vom 26.08.<strong>2008</strong> zum Vorschlag einer Empfehlung des<br />

Europäischen Parlaments und des Rates vom April <strong>2008</strong> wird – unter Zustimmung zu den<br />

allgemeinen Zielen – <strong>der</strong>en Erreichbarkeit durch das Instrumentarium eines Leistungspunktesystems<br />

in Frage gestellt. Letztlich liefe eine ECVET-Prüfung auf eine typisierte<br />

Einzelfallprüfung mit hohem Verwaltungsaufwand für die Kammern hinaus. Das Benchmarking,<br />

ggf. sogar <strong>der</strong> Konvergenzprozess nationalstaatlicher Bildungssysteme, werde<br />

verstärkt. Die von <strong>der</strong> Kommission angekündigte organisierte Überwachung erzeuge<br />

einen hohen Druck auf die Einzelstaaten. Mit <strong>der</strong> gleich gerichteten Kritik wird auch <strong>der</strong><br />

Vorschlag <strong>der</strong> Europäischen Kommission zur Einrichtung eines Europäischen Bezugs-<br />

342


ahmens für die Qualität in <strong>der</strong> beruflichen Aus- und Weiterbildung (EQARF) von den<br />

Spitzenorganisationen <strong>der</strong> deutschen Wirtschaft einschließlich BFB als deutlich überzogen<br />

zurückgewiesen, was die Detailliertheit, das Berichtswesen und die Steuerungsund<br />

Überwachungskompetenzen durch die EU betrifft. Sie for<strong>der</strong>n darüber hinaus eine<br />

zeitliche Verschiebung auf die Zeit nach <strong>der</strong> Einführung von EQR und ECVET.<br />

Zur Umsetzung des EQR wurde im Januar 2007 mit <strong>der</strong> Erarbeitung eines deutschen<br />

Qualifikationsrahmens (DQR) durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung<br />

und die Kultusministerkonferenz einerseits und eine Arbeitsgruppe des Hauptausschusses<br />

des Bundesinstituts für Berufsbildung an<strong>der</strong>erseits begonnen. Dabei werden<br />

akademische und berufliche Bildungsabschlüsse unterschiedlich gewichtet. Beide<br />

Ansätze sollten sinnvoller Weise miteinan<strong>der</strong> verknüpft und eine ausreichende Erprobungsphase<br />

vorgeschaltet werden. Gemäß <strong>der</strong> Zielsetzung des DQR, über eine Definition<br />

<strong>der</strong> Bildungsleistungen in Deutschland diese dem EQR angemessen zuzuordnen<br />

und somit die deutschen Bildungsergebnisse EU-kompatibel zu machen, sind die im<br />

deutschen Bildungssystem erworbenen und angebotenen Qualifikationen – bildungsbereichsübergreifend<br />

– in Relation zu den acht Niveaustufen des EQR zu setzen. Derzeit<br />

werden zunächst alle formalen Qualifikationen abgebildet; in einem zweiten Schritt<br />

sollen auch Ergebnisse des informellen Lernens berücksichtigt werden.<br />

Der DQR ist ein deskriptives, kein legislatives Instrument und hebt keine Zugangsberechtigungen<br />

auf. Mögliche Zusammenhänge zur Berufsanerkennungsrichtlinie<br />

2005/36/EG und zur Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG sollen geprüft werden. Der<br />

DQR soll bis Frühjahr 2009 fertig gestellt und bis Anfang 2010 erprobt sein, bevor eine<br />

Beschlussfassung erfolgt. Ab 2012 müssen alle neuen Qualifikationsbescheinigungen<br />

seitens <strong>der</strong> zuständigen Stellen einen Verweis auf das DQR-Niveau enthalten. Es ist zu<br />

erwarten, dass die sich langsam vollziehende Ablösung <strong>der</strong> deutschen Tradition von<br />

„Bildung“ und „Beruf“ hin zu den neuen europäischen Prinzipien „lebensbegleitendes<br />

Lernen“ und „Beschäftigungsfähigkeit“ nicht nur im deutschen Bildungswesen, son<strong>der</strong>n<br />

auch im Gesundheitswesen vieles in Bewegung bringt.<br />

– Vgl. hierzu www.deutscherqualifikationsrahmen.de.<br />

10.2 Medizinische Fachangestellte<br />

Fachberufe im Gesundheitswesen<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Der Beruf <strong>der</strong> Medizinischen Fachangestellten gehört zu den z. Zt. rund 350 „anerkannten“<br />

Ausbildungsberufen in Deutschland. Hierfür wurde nach § 4 Berufsbildungsgesetz<br />

(BBiG) im Jahre 2006 eine Ausbildungsordnung erlassen, die die Ausbildungsordnung<br />

für Arzthelferinnen von 1985 abgelöst hat. Nach § 71 BBiG sind für die Berufsbildung<br />

<strong>der</strong> Gesundheitsdienstberufe die Ärztekammern jeweils für ihren Bereich<br />

„zuständige Stelle“. Sie haben demnach zahlreiche gesetzlich geregelte Aufgaben wahrzunehmen,<br />

die aus dieser originären Zuständigkeit erwachsen.<br />

10<br />

343


10.2.1 Ausbildungs- und Arbeitsmarktsituation<br />

Zum Zwecke <strong>der</strong> Planung und Ordnung <strong>der</strong> Berufsbildung gemäß §§ 87 und 88 BBiG<br />

erfolgt alljährlich eine Umfrage des Statistischen Bundesamtes bei den zuständigen<br />

Stellen. Die auf diesen Auswertungen beruhende nachfolgende Tabelle liefert Angaben<br />

über die Zahl <strong>der</strong> Auszubildenden, differenziert nach Ausbildungsjahren, neu abgeschlossenen<br />

Ausbildungsverträgen, ausländischen Auszubildenden und Teilnehmern<br />

an Abschlussprüfungen zum Stichtag 31.12.2007.<br />

Gemäß Berufsbildungsstatistik beträgt <strong>der</strong> erneute Rückgang bei den Ausbildungsplätzen<br />

zum 31.12.2007 über alle Ausbildungsjahre und bundesweit – 4,4 % und hat sich<br />

damit auf Vorjahresniveau fortgesetzt. Die Zahl <strong>der</strong> neu abgeschlossenen Ausbildungsverhältnisse<br />

in 2007 ist allerdings erfreulicherweise sowohl in den westlichen Bundeslän<strong>der</strong>n<br />

(7,7 %) als auch in den neuen Bundeslän<strong>der</strong>n (15,3 %) gestiegen (siehe S. 345).<br />

Damit sind seit 1992 die Ausbildungszahlen insgesamt um 20,7 % zurückgegangen.<br />

Allerdings liegt die Medizinische Fachangestellte/Arzthelferin mit 6,2 % Anteil an allen<br />

weiblichen Auszubildenden bundesweit immer noch auf Rang 3 <strong>der</strong> zahlenmäßig<br />

bedeutsamsten Ausbildungsberufe für Frauen. Derzeit erlernen auch 343 junge Männer<br />

diesen Beruf.<br />

Die Statistiken belegen, dass sich die schulische Vorbildung <strong>der</strong> Auszubildenden in den<br />

letzten Jahren wie<strong>der</strong> deutlich verbessert hat. Bei den in 2007 14.467 neu abgeschlossenen<br />

Ausbildungsverhältnissen ist die Verteilung gegenüber dem Vorjahr mit rund 18 %<br />

Hauptschülerinnen, 69 % Realschülerinnen und 11 % Abiturientinnen (wie schon seit<br />

1997 erkennbar) zu Gunsten des Anteils <strong>der</strong> Realschülerinnen (fast) unverän<strong>der</strong>t und<br />

hat damit einen erfreulich hohen Stand erreicht (1993: 44 %). 16 Jahre und jünger sind<br />

demgemäß nur 15 % <strong>der</strong> Auszubildenden, rund 24 % sind 17 Jahre alt, 45 % sind<br />

18 bis 20 Jahre alt und 16 % noch älter. Nichtsdestotrotz häufen sich auch in <strong>der</strong> Ärzteschaft<br />

seit mehreren Jahren die Klagen über mangelnde Ausbildungsreife <strong>der</strong> Jugendlichen,<br />

womit im Wesentlichen ein Defizit in grundlegenden Kulturtechniken wie<br />

Lesen, Schreiben, Rechnen, aber auch bei Konzentration und Verhalten gemeint sind.<br />

Häufig wird hierin mit ein Grund für das nachlassende Ausbildungsengagement insbeson<strong>der</strong>e<br />

bei Freien Berufen gesehen. Der Anteil <strong>der</strong> vorzeitigen Vertragslösungen ist<br />

bezogen auf die Neuabschlüsse mit 17 % gegenüber dem Vorjahr leicht rückläufig; ca.<br />

die Hälfte aller Vertragslösungen finden innerhalb des ersten Ausbildungsjahres statt,<br />

davon knapp zwei Drittel innerhalb <strong>der</strong> Probezeit. Mit 3.437 = 5,0 % ist <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong><br />

ausländischen Auszubildenden gegenüber dem Vorjahr zurück gegangen.<br />

Der Anteil <strong>der</strong> Ausbildungsverhältnisse <strong>der</strong> Freien Berufe an den Gesamtausbildungsverhältnissen<br />

in Deutschland ist mit 7,2 % zum 31.12.2007 gegenüber dem Vorjahr<br />

(7,8 %) noch weiter zurückgegangen. Noch im Jahr 1992 betrug <strong>der</strong> Anteil 10,6 % und<br />

dies bei einer deutlich niedrigeren Zahl von selbstständigen Freiberuflern (Zuwachs<br />

zwischen 1992 und <strong>2008</strong> von 85,6 %).<br />

Die Zahl <strong>der</strong> arbeitslosen Medizinischen Fachangestellten/Arzthelferinnen hat sich zwischen<br />

Juli 2007 und Juli <strong>2008</strong> bundesweit von 18.076 (davon West: 14.556, Ost: 3.520)<br />

auf 14.084 (davon West: 11.221, Ost: 2.863) um 28,3 % verringert. Die Zahl <strong>der</strong> offenen<br />

Stellen ist in diesem Zeitraum gleichzeitig bundesweit um 27,5 % gestiegen.<br />

344


Fachberufe im Gesundheitswesen<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

10<br />

345


Seit 2004 beteiligen sich die Ärztekammern zunehmend am Programm „Einstiegsqualifizierung<br />

für Jugendliche“ (EQ). EQ ist ein betriebliches Langzeitpraktikum und dient<br />

als Brücke in die Berufausbildung. Es gilt nicht nur für solche Jugendliche, die noch<br />

nicht im vollen Umfang ausbildungsreif sind, son<strong>der</strong>n auch für bis zum 30.09. unversorgt<br />

geltende Jugendliche sowie solche unter 25 Jahren, die nicht mehr <strong>der</strong> allgemeinbildenden<br />

Schulpflicht unterliegen. Der Bundesverband <strong>der</strong> Freien Berufe hält das EQ-<br />

Programm im Vergleich zu SGB-III-Maßnahmen o<strong>der</strong> schulischen Warteschleifen für<br />

effizienter. Seit 2004 wurden von mittlerweile 14 Ärztekammern insgesamt 644<br />

EQ-Verträge angeboten, von denen rund 40 wie<strong>der</strong> durch Kündigung beendet wurden.<br />

Die Resultate werden von den teilnehmenden Kammern positiv beurteilt.<br />

– Vgl. hierzu www.destatis.de sowie www.bundesaerztekammer.de > Ambulante Versorgung<br />

> Arzthelferin/Medizinische Fachangestellte > Ausbildung/Fortbildung > Ausbildungszahlen.<br />

10.2.2 Ausbildungsverordnung und ihre Umsetzung<br />

Am 05.05.2006 ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Medizinischen<br />

Fachangestellten/zur Medizinischen Fachangestellten vom 26.04.2006 im Bundesgesetzblatt I<br />

Nr. 22 veröffentlicht worden. Sie trat am 01.08.2006 in Kraft. Gleichzeitig trat die Verordnung<br />

über die Berufsausbildung zum Arzthelfer/zur Arzthelferin vom 10.12.1985<br />

außer Kraft. (Detaillierte Darstellungen <strong>der</strong> Vorgeschichte <strong>der</strong> Verordnung mit allen Sitzungen<br />

<strong>der</strong> Fachberufegremien und ihren jeweiligen Beschlüssen hierzu enthalten die<br />

<strong>Tätigkeitsbericht</strong>e 1986, S. 326 ff. und 1999, S. 430 ff.; eine ausführliche Darstellung des<br />

Novellierungsverfahrens seit 2004, insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Kontroverse zwischen Arbeitnehmer-<br />

und Arbeitgeberseite zur Dauer und Struktur <strong>der</strong> praktischen Prüfung und den<br />

Beschlüssen <strong>der</strong> Gremien und des Vorstandes <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> hierzu siehe<br />

<strong>Tätigkeitsbericht</strong> 2005, S. 425 ff.).<br />

Die Ausbildungsverordnung für Medizinische Fachangestellte ist eine Antwort auf die<br />

verän<strong>der</strong>ten medizinischen, technischen, strukturellen und wirtschaftlichen Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

in <strong>der</strong> medizinischen Versorgung: Das Krankheitsspektrum, die Patientenstruktur<br />

und das Patientenverhalten haben sich verän<strong>der</strong>t; es gibt mehr ältere, multimorbide,<br />

chronisch kranke Patienten und ein gestiegenes Informations- und<br />

Anspruchsniveau. EDV und Telematik durchdringen alle Anwendungsbereiche. Der<br />

medizinisch-technische Fortschritt verän<strong>der</strong>t permanent die medizinische Behandlung.<br />

Medizinische Erfor<strong>der</strong>nisse und wirtschaftliche Rahmenbedingungen erfor<strong>der</strong>n neue<br />

Organisations- und Kooperationsformen; Arbeits- und Betriebsorganisation sowie Verwaltung<br />

werden mit den Instrumenten des Qualitätsmanagements mo<strong>der</strong>nisiert und<br />

effektuiert.<br />

Die Medizinische Fachangestellte als kompetente Mitarbeiterin des Arztes in verschiedenen<br />

Betriebsformen ist ausführend und gestaltend in alle Behandlungs- und Verwaltungsprozesse<br />

eingebunden. Ihr Qualifikationsprofil war deshalb auf die gegenwärtigen<br />

wie zukünftigen Anfor<strong>der</strong>ungen in <strong>der</strong> Patientenversorgung auszurichten. Das bewährte<br />

Berufbild mit gleichgewichtigen Ausbildungsanteilen in den Bereichen Behandlungsassistenz<br />

und Betriebsorganisation und -verwaltung wurde beibehalten, ebenso<br />

346


Fachberufe im Gesundheitswesen<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

das Ziel einer Allround-Fachkraft, die in allen ärztlichen Fachgebieten einsetzbar ist.<br />

Folgende „Neuerungen“ sind darüber hinaus zu nennen:<br />

– Die neue Berufsbezeichnung spiegelt das Selbstverständnis eines mo<strong>der</strong>nen Gesundheitsfachberufes<br />

und den gestiegenen Anspruch wi<strong>der</strong>. Gleichzeitig kommt darin <strong>der</strong><br />

stärkere Dienstleistungscharakter und das erweiterte Einsatzspektrum auch im stationären<br />

Bereich und in an<strong>der</strong>en medizinischen Versorgungseinrichtungen zum<br />

Ausdruck (§1 AusbVO).<br />

– Die Ausbildungsinhalte wurden in Umfang und Niveau an die Erfor<strong>der</strong>nisse einer<br />

mo<strong>der</strong>nen, qualitativ hoch stehenden Patientenversorgung angepasst: Kommunikation<br />

mit Patienten und im Team, insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Umgang mit Konflikten,<br />

Beschwerden und Störungen sowie die Patientenbetreuung, -koordinierung und<br />

-beratung wurden deutlich ausgeweitet. Die Ausbildungsbereiche Praxismanagement,<br />

Verwaltung und Abrechnung, Dokumentation, Datenschutz und Datensicherheit<br />

sowie Informations- und Kommunikationstechnologien wurden deutlich mo<strong>der</strong>nisiert<br />

bzw. neu aufgenommen. Qualitätsmanagement, Zeit- und Selbstmanagement<br />

sowie Marketing sind ebenfalls völlig neue Inhalte. Im Bereich <strong>der</strong> Behandlungsassistenz<br />

bleibt die Medizinische Fachangestellte „rechte Hand“ des Arztes im bekannten<br />

Umfang: Sie assistiert bei Maßnahmen <strong>der</strong> Diagnostik und Therapie und führt vom<br />

Arzt angeordnete Maßnahmen durch. Sie begleitet den Patienten vor, während und<br />

nach <strong>der</strong> Behandlung und erläutert ärztliche Maßnahmen, Verordnungen und Verschreibungen.<br />

Handeln in Notfällen, Gesundheitsför<strong>der</strong>ung und Prävention sind<br />

neue Schwerpunkte. Die Bereiche Hygiene und Arbeitsschutz wurden gemäß <strong>der</strong><br />

gewachsenen Bedeutung neu akzentuiert (§ 4 AusbVO).<br />

– Ziel <strong>der</strong> Ausbildung ist die berufliche Handlungsfähigkeit. Damit ist ein Handeln im<br />

betrieblichen Gesamtzusammenhang gemeint, das selbstständiges Planen, Durchführen<br />

und Kontrollieren/Bewerten umfasst. Es geht damit über die Beherrschung<br />

rein fachlicher Fertigkeiten und Kenntnisse hinaus. Dem entsprechend sind die Ausbildungsziele<br />

im Ausbildungsrahmenplan handlungsorientiert bzw. in <strong>der</strong> Form<br />

eines zu erreichenden Endverhaltens beschrieben (§ 3 AusbVO).<br />

– Die Ausbildung ist nicht mehr durch Wochenrichtwerte, son<strong>der</strong>n durch die neue<br />

Zeitrahmenmethode zeitlich geglie<strong>der</strong>t. Dies ermöglicht eine flexible Anpassung auf<br />

die praxisspezifischen Beson<strong>der</strong>heiten, z. B. das ärztliche Fachgebiet o<strong>der</strong> die<br />

Betriebsform (§ 5 AusbVO).<br />

– Inhalt, Struktur, Niveau und Zeitumfang <strong>der</strong> Abschlussprüfung sowie die Bestehensregelung<br />

wurden den allgemeinen Standards in <strong>der</strong> beruflichen Bildung angepasst.<br />

Das Prinzip <strong>der</strong> handlungsorientierten Ausbildung hat Konsequenzen insbeson<strong>der</strong>e<br />

für den praktischen Prüfungsteil, <strong>der</strong> neu strukturiert und aufgewertet wurde. Er ist<br />

wie die schriftliche Prüfung obligatorischer Prüfungsteil und umfasst bei höchstens<br />

75 Minuten Dauer eine komplexe Prüfungsaufgabe inkl. eines höchstens 15-minütigen<br />

Fachgespräches. Der Prüfling soll komplexe praxisbezogene Arbeitsabläufe simulieren,<br />

demonstrieren, dokumentieren und präsentieren. Die Prüfungsaufgaben<br />

müssen in ihrer Konstruktion diesen Anfor<strong>der</strong>ungen Rechnung tragen (§ 9 AusbVO).<br />

– Die Bestehensregelung gem. Abs. 7 ist deutlich verschärft worden und folgt jetzt allgemeinen<br />

Standards in <strong>der</strong> beruflichen Bildung; sowohl <strong>der</strong> praktische als auch <strong>der</strong><br />

schriftliche Teil müssen mit „ausreichend“ bestanden sein. Innerhalb des schriftlichen<br />

Teiles darf nur einer <strong>der</strong> drei Bereiche mit „mangelhaft“ bewertet sein. Der<br />

10<br />

347


praktische Teil <strong>der</strong> Prüfung wird zukünftig zu 50% im Rahmen <strong>der</strong> Bestehensregelung<br />

gewichtet, im Gegensatz zur früheren 1/6-Regelung. Damit wird <strong>der</strong> praktische<br />

Teil indirekt zum „Sperrfach“ (§ 9 AusbVO).<br />

Die neuen Inhalte und Strukturelemente <strong>der</strong> Ausbildung verlangen allen Beteiligten<br />

(ausbildenden Ärzten und Medizinischen Fachangestellten, Auszubildenden, Kammern<br />

und Berufsschulen) verstärkte Anstrengungen ab. Die Gestaltung des Übergangs in den<br />

nächsten Jahren muss intensiv und verantwortlich begleitet werden, damit die Neuordnung<br />

die Ergebnisse hervor bringt, die von allen gewünscht werden. <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

und Landesärztekammern haben folgende Umsetzungsaktivitäten initiiert:<br />

– Die Ärztekammern arbeiten mit den Berufsschulen konstruktiv zusammen, auch<br />

durch Schulung <strong>der</strong> ärztlichen Lehrer. Dabei stellt die Neuorientierung im Berufsschulunterricht<br />

hin zu einer lernfeldorientierten Didaktik, wie sie sich im Rahmenlehrplan<br />

<strong>der</strong> Kultusministerkonferenz nie<strong>der</strong>schlägt, zusätzlich zu den gestiegenen<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen an die Ausbildung in den Arztpraxen, eine beson<strong>der</strong>e Herausfor<strong>der</strong>ung<br />

dar: Der Wegfall klassisch-curricularer Lerninhalte führt in <strong>der</strong> Konsequenz zu<br />

einer Auflösung des herkömmlichen fächerbezogenen Unterrichts, verlangt nach<br />

neuen Vermittlungs- und Unterrichtsformen und bedeutet letztlich die Gefahr einer<br />

Individualisierung <strong>der</strong> Inhalte auf Schul- bzw. sogar Lehrerebene, wenn keine sinnvolle<br />

„Gegensteuerung“ erfolgt.<br />

– Eine Musterabschlussprüfungsordnung sowie Regelungen zur Durchführung von<br />

Zwischenprüfungen wurden vom Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> bereits am<br />

27.04.2006 zur einheitlichen Anwendung empfohlen.<br />

– Die neuen Regelungen zur Praktischen Prüfung stellen die Prüfungsaufgabenerstellungsausschüsse,<br />

die Prüfungsausschüsse und die Kammern vor erhebliche organisatorische,<br />

personelle und finanzielle Herausfor<strong>der</strong>ungen. Insbeson<strong>der</strong>e an <strong>der</strong>en<br />

Ergebnissen wird sich sehr viel stärker als bisher die Qualität <strong>der</strong> Ausbildung in den<br />

Arztpraxen ablesen lassen. Deshalb fand zur rechtzeitigen Abstimmung unter den<br />

Kammern im Zuge <strong>der</strong> Implementierung am 30./31.05.2006 ein 2-tägiger Workshop,<br />

Schwerpunkt Praktischer Teil, statt, um gemeinsam Strategien, Vorgehensweisen<br />

und Musterlösungen zu erarbeiten. Der Workshop mit ca. 45 Teilnehmern aus Kammern,<br />

Berufsbildungs- und Aufgabenerstellungsausschüssen hat hoch erfreuliche<br />

Ergebnisse erbracht: Die Teilnehmer erarbeiteten eine einheitliche Ausgangsbasis für<br />

die weiteren Umsetzungsschritte auf Basis <strong>der</strong> Bestimmungen <strong>der</strong> Verordnung,<br />

erzielten einen Konsens über eine Ablaufstruktur des Praktischen Teils sowie die<br />

inhaltliche und formale Gestaltung <strong>der</strong> Aufgaben und beschlossen den Aufbau eines<br />

gemeinsamen Aufgabenpools für die praktischen Aufgaben aufgrund einvernehmlich<br />

festgelegter medizinischer Themenstellungen. Dieser Pool wurde durch die<br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> auch im Berichtsjahr weiter ergänzt. Damit steht aufgrund dieser<br />

erfreulichen Kooperation ein Fundus von Prüfungsaufgaben bereits seit <strong>der</strong> Winterprüfung<br />

2006/2007 zur Verfügung.<br />

– Eine Imagebroschüre „Die Medizinische Fachangestellte“ für den Einsatz bei Schulabgängern,<br />

bei Ausbildungsmessen und -veranstaltungen wurde in Abstimmung mit<br />

<strong>der</strong> Kassenärztlichen Bundesvereinigung erstellt und in einer Auflage von 32.000<br />

Stück vom Deutschen Ärzteverlag produziert; sie stand den Kammern einschließlich<br />

einer CD-ROM für Posterpräsentationen im Oktober 2006 zur Verfügung. Im<br />

Berichtsjahr erfolgte eine bearbeitete Neuauflage in Höhe von 10.000 Stück.<br />

348


Fachberufe im Gesundheitswesen<br />

– Die <strong>Bundesärztekammer</strong> publizierte im November 2006 eine erläuternde Broschüre<br />

zur Ausbildungsverordnung, in <strong>der</strong> <strong>der</strong> Paragrafenteil, die Lernziele des Ausbildungsrahmenplanes<br />

und die Prüfungsbestimmungen kommentiert und konkretisiert<br />

werden. Dieser Handreichung primär für auszubildende Ärzte dürfte auch mit<br />

Blick auf die gestiegenen (Prüfungs-)Anfor<strong>der</strong>ungen sowie die offenen Vorgaben des<br />

schulischen Rahmenlehrplanes von Nutzen sein. Parallel hierzu war die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

auch an einer Publikation des Bundesinstituts für Berufsbildung gemeinsam<br />

mit Vertretern des Verbandes medizinischer Fachberufe, ver.dis und von Berufsschulseite<br />

beteiligt, die in 2007 veröffentlicht wurde.<br />

– Gemäß Berufsbildungsgesetz haben Auszubildende seit dem 01.04.2005 Anspruch<br />

auf ein Prüfungszeugnis in englischer o<strong>der</strong> französischer Sprache. Die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

hat hierfür allen Kammern entsprechende Muster zur Verfügung gestellt,<br />

und zwar im Dezember 2005 für Arzthelferinnen und im Oktober 2007 für Medizinische<br />

Fachangestellte.<br />

– Mit Schreiben vom 01.02.2007 sowie 14.02.<strong>2008</strong> an die Mitglie<strong>der</strong> des Sachverständigenrates<br />

zur Begutachtung <strong>der</strong> Entwicklungen im Gesundheitswesen und alle Landesministerien<br />

für Gesundheit hat die <strong>Bundesärztekammer</strong> auf das neugestaltete<br />

Berufsbild, die neu entwickelten Fortbildungen und das Potential <strong>der</strong> Berufsgruppe<br />

aufmerksam gemacht, das es stärker in die medizinische Versorgung einzubeziehen<br />

gelte.<br />

Mit all diesen Maßnahmen hat die <strong>Bundesärztekammer</strong> in hohem Maße zu einer zeitnahen<br />

und abgestimmten Vorgehensweise bei <strong>der</strong> Implementierung <strong>der</strong> Neuregelung<br />

beigetragen. Im Rahmen verschiedener Veranstaltungen im Berichtsjahr hat sich deutlich<br />

gezeigt, dass Medizinische Fachangestellte als Mitarbeiterinnen des Arztes zu dessen<br />

Unterstützung und Entlastung zunehmend Beachtung und Anerkennung als wichtige<br />

Säule des Gesundheitswesens erfahren und das Qualifizierungs- und Kooperationskonzept<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zur Stärkung <strong>der</strong> ambulanten Versorgung im<br />

politischen und fachlichen Umfeld entsprechend wahrgenommen wird.<br />

10.2.3 Fortbildungscurricula für die ambulante Versorgung<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Als Beitrag zur Weiterentwicklung <strong>der</strong> ambulanten Versorgung und zur Steigerung <strong>der</strong><br />

Attraktivität des Berufs haben Fachberufegremien und Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

seit 1996 verschiedene spezialisierende Fortbildungscurricula für Arzthelferinnen/Medizinische<br />

Fachangestellte beschlossen, die unter Beteiligung <strong>der</strong> betroffenen<br />

Fachkreise erarbeitet wurden:<br />

– 1996: Curriculum „Arzthelferin in <strong>der</strong> Onkologie“ gemäß „Vereinbarung über beson<strong>der</strong>e<br />

Maßnahmen zur Verbesserung <strong>der</strong> onkologischen Versorgung“ [§ 4 (2)] (siehe<br />

auch <strong>Tätigkeitsbericht</strong> 1997, S. 559-565);<br />

– 1997: Curriculum „Ambulantes Operieren“ (siehe auch <strong>Tätigkeitsbericht</strong> 1998, S. 653-<br />

666);<br />

– 1999: Curriculum „Gastroenterologische Endoskopie“ (Fe<strong>der</strong>führung: Bayerische<br />

Landesärztekammer); (siehe auch <strong>Tätigkeitsbericht</strong> 1999/2000, S. 322);<br />

– 2002: Curriculum „Pneumologie“ (siehe auch <strong>Tätigkeitsbericht</strong> 2002/2003, S. 407);<br />

10<br />

349


– 2002: Curriculum „Dialyse“ einschl. begleiten<strong>der</strong> „Umsetzungsempfehlungen“ (siehe<br />

auch <strong>Tätigkeitsbericht</strong> 2002/2003, S. 407);<br />

– 2004: Curriculum „Ambulantes Operieren in <strong>der</strong> Augenheilkunde“ (siehe auch <strong>Tätigkeitsbericht</strong><br />

2003/2004, S. 381);<br />

– 2007: Curricula Patientenbegleitung und Koordination, Ernährungsmedizin, Ambulante<br />

Versorgung älterer Menschen, Prävention im Kindes- und Jugendalter und Prävention<br />

bei Jugendlichen und Erwachsenen (siehe auch <strong>Tätigkeitsbericht</strong> 2007, S. 379 ff.).<br />

Alle Curricula sind nicht als obligatorische Maßnahmen, son<strong>der</strong>n als sinnvolle und<br />

zweckmäßige Angebote zu verstehen, um mit bundesweiten Standards die erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Voraussetzungen für einheitliche Qualifikationen des Personals zu schaffen. Ihre<br />

Entwicklung entwe<strong>der</strong> durch die <strong>Bundesärztekammer</strong> o<strong>der</strong> dezentral durch eine Landesärztekammer<br />

wird von den Kammern begrüßt und hat sich als zweckmäßiges und<br />

gut akzeptiertes Verfahren bewährt. Die Curricula können im medizinischen Wahlteil<br />

des Aufstiegsberufs „Arztfachhelferin“ (ab 2009 geplant: Fachwirtin für ambulante<br />

medizinische Versorgung) sinnvoll eingesetzt werden.<br />

Eine rasche flächendeckende Umsetzung insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> neuen, handlungs- und<br />

kompetenzorientierten Curricula ist aus Versorgungsgründen dringend notwendig. Vor<br />

allem in den neuen Bundeslän<strong>der</strong>n sollten sie als Gegenentwurf zu „Schwester AGnES“<br />

aus <strong>der</strong> ärztlichen Selbstverwaltung heraus entsprechend geför<strong>der</strong>t werden. Der Erfolg<br />

des Konzeptes wird politisch sicherlich auch daran gemessen werden, in wieweit Maßnahmen<br />

angeboten bzw. letztlich auch wahrgenommen werden. Die neue Regelung<br />

nach dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz in § 87 Abs. 2b SGB V eröffnet hierfür neue<br />

Möglichkeiten: Danach „…(ist)…bis spätestens zum 31. Oktober <strong>2008</strong> (...) mit Wirkung<br />

zum 1. Januar 2009 eine Regelung zu treffen, nach <strong>der</strong> ärztlich angeordnete Hilfeleistungen<br />

an<strong>der</strong>er Personen, (…), die in <strong>der</strong> Häuslichkeit <strong>der</strong> Patienten in Abwesenheit des<br />

Arztes erbracht werden, vergütet werden.“ Gerade durch die neue modulare Struktur<br />

<strong>der</strong> Curricula eignen sich diese als einheitliche Basis für entsprechende Strukturvorgaben<br />

<strong>der</strong> KBV, die mit den Krankenkassen zum 01.01.2009 zu entwickeln sind.<br />

– Vgl. hierzu www.bundesaerztekammer.de > Ambulante Versorgung > Arzthelferin/<br />

Medizinische Fachangestellte > Ausbildung/Fortbildung.<br />

10.2.4 Aufstiegsfortbildung nach § 54 BBiG „Fachwirt/in für ambulante<br />

medizinische Versorgung“<br />

Ausschuss und Ständige Konferenz „Medizinische Fachberufe“ sahen am 23.03.2006<br />

die Notwendigkeit, nach Inkrafttreten <strong>der</strong> Ausbildungsverordnung Medizinische Fachangestellte<br />

auch den Aufstiegsberuf <strong>der</strong> Arztfachhelferin anzupassen und hierfür ein<br />

Konzept durch eine Arbeitsgruppe <strong>der</strong> Landesärztekammern erarbeiten zu lassen.<br />

Dabei sollten insbeson<strong>der</strong>e auch Ergebnisse aus dem Blended-Learning-Projekt Learn-<br />

ART (siehe <strong>Tätigkeitsbericht</strong> 2007: S. 381 ff.) übernommen werden sowie die Abgrenzung<br />

zur „Betriebswirtin“ (siehe S. 353 f.) erfolgen. Am 04.07.2006, 21.11.2006 und<br />

22.08.2007 fanden hierzu Sitzungen mit <strong>der</strong> an LearnART beteiligten bzw. weiteren<br />

interessierten Kammern statt. Trotz zunächst unterschiedlicher Vorstellungen hinsichtlich<br />

Struktur, Inhalten, Umfang <strong>der</strong> Module sowie <strong>der</strong> Bezeichnung bestand Überein-<br />

350


Fachberufe im Gesundheitswesen<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

stimmung in dem Ziel, die Arztfachhelferin unter den geän<strong>der</strong>ten Strukturbedingungen<br />

(Morbidität, Altersstruktur, Vernetzung, Arbeitsteilung, Entlastung für den Arzt,<br />

Effizienzsteigerung, Finanzierung) sowohl als Führungskraft mit Durchführungsverantwortung<br />

im Bereich Verwaltung zu stärken als auch im medizinischen Bereich zu<br />

profilieren. Auch die bewährte Struktur von Pflicht- und Wahlteil im Gesamtumfang<br />

von ca. 400 Stunden mit einem Verhältnis von weiterhin ca. 280:120 Stunden sollte beibehalten<br />

werden.<br />

Ausschuss und Ständige Konferenz „Medizinische Fachberufe“ haben am 12.09.2007<br />

das vorgeschlagene Konzept gebilligt und mit <strong>der</strong> weiteren Ausarbeitung einschließlich<br />

einer Musterprüfungsordnung und einem handlungs- bzw. kompetenzorientierten Curriculum<br />

erneut eine Arbeitsgruppe beauftragt, bestehend aus Vertretern <strong>der</strong> Ärztekammern<br />

Schleswig-Holstein, Westfalen-Lippe, Hessen, Sachsen, Bayern, Nordrhein sowie<br />

<strong>der</strong> Bezirksärztekammer Nordwürttemberg. Die Arbeitsgruppe kam zu fünf ganztägigen<br />

Sitzungen am 05.12.2007, 05.03.<strong>2008</strong>, 26.06.<strong>2008</strong>, 16.09.<strong>2008</strong> und 06.11.<strong>2008</strong><br />

zusammen. Vertreterinnen des Verbandes medizinischer Fachberufe waren als Gäste<br />

beteiligt. Als einstimmiges Ergebnis <strong>der</strong> Beratungen legte die Arbeitsgruppe den Entwurf<br />

einer Fortbildung zum/zur Fachwirt/in für ambulante medizinische Versorgung<br />

vor.<br />

Ausschuss und Ständige Konferenz „Medizinische Fachberufe“ haben am 11.12.<strong>2008</strong><br />

dem Entwurf <strong>der</strong> Aufstiegsfortbildung Fachwirt/in für ambulante medizinische Versorgung<br />

zugestimmt. Die endgültige textliche Gestaltung des Richtlinien- und des Prüfungsordnungsteils<br />

sollen in einer Redaktionsgruppe abgestimmt werden. Auf dieser<br />

Grundlage wird <strong>der</strong> Entwurf Anfang 2009 dem Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zur<br />

Beschlussfassung vorgelegt werden.<br />

Das Konzept besteht aus<br />

– einem Einleitungsteil mit Vorbemerkung, Funktions- und Aufgabenbeschreibung<br />

(Berufsbild), Durchführungs- und didaktischen Hinweisen;<br />

– einem Rahmencurriculum mit acht Handlungs- und Kompetenzfel<strong>der</strong>n (ein Modul á<br />

20 Stunden und sieben Module á 40 Stunden) im Gesamtumfang von 300 Stunden,<br />

– einem Richtlinien- und Prüfungsordnungsteil zur Durchführung und Prüfung von<br />

Fortbildungen.<br />

Die Konzeption lässt sich wie folgt kennzeichnen:<br />

1. Mit <strong>der</strong> vorgeschlagenen neuen Bezeichnung wird die übliche Begrifflichkeit im<br />

Industrie- und Handelskammerbereich übernommen. Gleichzeitig wird damit auch<br />

die Kompatibilität mit Blick auf eine zukünftige Einordnung in einen deutschen<br />

Qualifikationsrahmen vorbereitet und damit die Zuständigkeit <strong>der</strong> Ärztekammern<br />

für anspruchsvolle Fortbildungen unterstrichen.<br />

2. Die Erhöhung des Stundenumfangs im Pflichtteil auf 300 Stunden und damit <strong>der</strong><br />

Gesamtstundenzahl auf 420 durch ein neues Modul Arbeits- und Lerntechniken<br />

betont den Aspekt des lebenslangen Lernens im Rahmen einer Aufstiegsfortbildung,<br />

trägt pädagogischen Erwägungen im Rahmen <strong>der</strong> Erwachsenenbildung Rechnung<br />

und entspricht den För<strong>der</strong>kriterien des Entwurfs <strong>der</strong> Novelle des Aufstiegsfortbildungsför<strong>der</strong>ungsgesetzes<br />

(AFBG) vom 25.07.<strong>2008</strong> bzw. Gesetzentwurf <strong>der</strong> Bundesregierung<br />

vom 20.11.<strong>2008</strong> (Drucksache: 16/10996).<br />

10<br />

351


3. Pflicht- und Wahlteil enthalten medizinische und betriebswirtschaftlich sowie auf<br />

Verwaltung und Organisation ausgerichtete Fortbildungsinhalte von je 200 Stunden.<br />

Dies entspricht dem Profil des Ausbildungsberufs sowie den Bedarfen <strong>der</strong> ambulanten<br />

medizinischen Versorgung und unterstreicht die Zuständigkeit <strong>der</strong> Ärztekammern<br />

für einen Gesundheitsfachberuf.<br />

4. Kern <strong>der</strong> Konzeption ist das Rahmencurriculum des Pflichtteils mit acht Modulen in<br />

Form von Handlungs- und Kompetenzfel<strong>der</strong>n. Sie machen das spezifische Berufsprofil<br />

<strong>der</strong> Fachwirtin aus. Die Module glie<strong>der</strong>n sich in drei Ebenen: Die erste Ebene<br />

beschreibt die gewünschte Endqualifikation, die zugleich das jeweilige Prüfungsziel<br />

für die Fortbildungsprüfung darstellt. Die zweite Ebene stellt die konkreten zu erwerbenden<br />

Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten dar, was durch die Verwendung<br />

bestimmter Verben, die das Lernniveau abbilden, zum Ausdruck gebracht wird. Die<br />

dritte Ebene enthält die Kerninhalte, die die Kompetenzen im Sinne einer curricularen/fachsystematischen<br />

Glie<strong>der</strong>ung unterlegen. Insbeson<strong>der</strong>e diese dritte Ebene<br />

dient dazu, die Ausgestaltung des Konzeptes in den verschiedenen Landesärztekammern<br />

zu vereinheitlichen. Die Systematik und die Begrifflichkeit entsprechen nationalen<br />

und europäischen Standards <strong>der</strong> Curriculumkonstruktion.<br />

5. Das spezifische Profil <strong>der</strong> Fachwirtin als Führungskraft in kleinen und mittleren<br />

Betrieben war so festzulegen, dass sich eine erkennbare Stufung zur Grundausbildung<br />

bzw. Ausbildungsverordnung einerseits und zur 800-Stunden-Betriebswirtin<br />

im Bereich Management an<strong>der</strong>erseits ergibt. Insoweit dient die Fortbildung nicht zur<br />

Kompensation o<strong>der</strong> Auffrischung von Inhalten <strong>der</strong> Ausbildung, son<strong>der</strong>n zur Spezialisierung<br />

und Höherqualifizierung.<br />

Eine beson<strong>der</strong>e Attraktivität des Profils besteht auch in <strong>der</strong> spezifischen Kombination<br />

unterschiedlicher Qualifikationen, die erfor<strong>der</strong>lichenfalls jeweils einzeln erworben<br />

bzw. nachgewiesen werden müssten, nämlich in den Bereich Datenschutz, Qualitätsmanagement,<br />

Ausbildung und Medizinproduktegesetz.<br />

6. Der Paragrafenteil besteht aus Musterregelungen zur Durchführung <strong>der</strong> Maßnahme<br />

und zur Prüfung. Eine Musterfortbildungsprüfungsordnung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

für Fortbildungsprüfungen gab es bisher nicht. Sie wurde wegen <strong>der</strong> neuen<br />

Empfehlungen des Hauptausschusses des Bundesinstitutes für Berufsbildung vom<br />

27.06.<strong>2008</strong> als sinnvoll erachtet. Die Regelungen bilden nicht nur den formalen Rahmen<br />

des Prüfungsgeschehens ab, son<strong>der</strong>n legen auch den konkreten Inhalt <strong>der</strong> Prüfung<br />

gemäß Rahmencurriculum fest. Darüber hinaus ist hier die Fachwirte-spezifische<br />

Konstruktion von Pflicht- und Wahlteil und die gegenseitige Anerkennung von<br />

Fortbildungsteilen geregelt.<br />

7. Die im Modellprojekt LearnArt entwickelten rund 500 Unterrichtsstunden zu den<br />

Themen Qualitätsmanagement, Praxismanagement und Kommunikation sind auf<br />

die Fachwirtin weitestgehend übertragbar. LearnArt wurde ausdrücklich mit <strong>der</strong> Zielsetzung<br />

durchgeführt, die Aufstiegsfortbildung unter pädagogischen und Effizienzgesichtspunkten<br />

und den Aspekten <strong>der</strong> Zeit- und Ortsunabhängigkeit zu mo<strong>der</strong>nisieren.<br />

Bei <strong>der</strong> Weiterentwicklung von E-Learning-Angeboten <strong>der</strong> Ärztekammern –<br />

auch im Hinblick auf die Initiative des Senats für ärztliche Fortbildung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

– sollte das vorhandene Repertoire von LearnArt aktiv für die Fachwirtin<br />

genutzt werden.<br />

352


Fachberufe im Gesundheitswesen<br />

Durch die Fachwirtin ist ein weiterer systematischer „Baustein“ <strong>der</strong> Berufsentwicklung<br />

<strong>der</strong> Medizinischen Fachangestellten seit 2006 grundlegend mo<strong>der</strong>nisiert und zukunftsfest<br />

ausgestaltet worden. Eine Fortsetzung bis hin zu einem Übergang in den fachhochschulischen<br />

Bereich ist durch die „Betriebswirtin“ möglich (siehe 10.2.5).<br />

10.2.5 Betriebswirtin für Management im Gesundheitswesen<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Der Erfolg und die Nachfrage nach <strong>der</strong> Fortbildungsmaßnahme „Praxismanagerin“ <strong>der</strong><br />

Ärztekammer Schleswig-Holstein, zunächst als durch das Bundesinstitut für Berufsbildung<br />

geför<strong>der</strong>tes Modellprojekt von 2001 bis 2003, seit 2004 als Regelangebot, zeigt den<br />

Bedarf in den Praxen nach hoch qualifizierten Mitarbeiter/-innen mit beson<strong>der</strong>en<br />

Kenntnissen und Fähigkeiten im Managementbereich. Insbeson<strong>der</strong>e die neuen Kooperationsstrukturen<br />

im ambulanten Bereich und die Vernetzung ambulant/stationär verlangen<br />

zunehmend nach Personal, das den Arzt bei organisatorischen und betriebswirtschaftlichen<br />

Aufgaben entlastet. Im zahnärztlichen Bereich zeichnet sich eine parallele<br />

Entwicklung ab. Medizinische Fachangestellte und Zahnmedizinische Fachangestellte<br />

sind auf Grund ihrer Kenntnis <strong>der</strong> realen Bedingungen im ambulanten<br />

Gesundheitswesen mindestens genauso gut wie vergleichbar fortgebildete Mitarbeiter/<br />

-innen aus überwiegend kaufmännischen/verwaltenden Disziplinen für diese Funktionen<br />

geeignet.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> positiven Erfahrungen mit dieser Fortbildung wurde auf <strong>der</strong> Basis des<br />

schleswig-holsteinischen Modells unter Fe<strong>der</strong>führung des Bundesinstituts für Berufsbildung<br />

gemeinsam mit <strong>der</strong> Ärztekammer Schleswig-Holstein und <strong>der</strong> Zahnärztekammer<br />

Westfalen-Lippe unter Beteiligung des Verbandes medizinischer Fachberufe ein<br />

gemeinsames Weiterbildungskonzept mit <strong>der</strong> neuen Berufsbezeichnung „Betriebswirtin<br />

für Management im Gesundheitswesen“ für die drei dualen Fachangestelltenberufe<br />

entwickelt. Die neue Prüfungsordnung „Betriebswirtin für Management im Gesundheitswesen“<br />

wurde in Schleswig-Holstein durch den dortigen Berufsbildungsausschuss<br />

am 19.10.2005 und von <strong>der</strong> Kammerversammlung <strong>der</strong> Ärztekammer Schleswig-Holstein<br />

am 30.11.2005 beschlossen.<br />

Von 2005 bis <strong>2008</strong> waren die Ärztekammer Schleswig-Holstein und die Zahnärztekammer<br />

Westfalen-Lippe als Kooperationspartner an dem vom Bundesministerium für Bildung<br />

und Wissenschaft (BMBW) finanzierten Modellprojekt „Anrechnung beruflich<br />

erworbener Qualifikationen und Kompetenzen in Gesundheitsberufen“ auf den Bachelor-Studiengang<br />

„Pflege und Gesundheit“ <strong>der</strong> Fachhochschule Bielefeld beteiligt. Damit<br />

sollte die Durchlässigkeit untersucht und die Attraktivität <strong>der</strong> Gesundheitsberufe erhöht<br />

werden. Die Ergebnisse des Projektes, die am 05.09.<strong>2008</strong> <strong>der</strong> Fachöffentlichkeit präsentiert<br />

wurden, zeigten eine relativ geringe Schnittmenge mit diesem Studiengang auf, so<br />

dass es in Folge zu einem optimierten verän<strong>der</strong>ten Studiengang (Bachelor-Studiengang<br />

„Betriebswirtschaftslehre“) mit besserer Anrechnungsmöglichkeit kam.<br />

Mit dem Ziel, Bedingungen, Einsatzmöglichkeiten und Qualifikationserfor<strong>der</strong>nisse von<br />

Fachwirten im Gesundheits- und Sozialwesen zu eruieren, führte das Bundesinstitut für<br />

Berufsbildung im Berichtsjahr mit Unterstützung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> eine<br />

bundesweite repräsentative Erhebung bei potentiellen Arbeitgebern in <strong>der</strong> ambulanten<br />

10<br />

353


und stationären Versorgung und im Sozialwesen durch. Die Untersuchung ist eine Vorstudie<br />

für die vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag beim Bundesministerium<br />

für Bildung und Forschung beantragte Bundesverordnung für einen Aufstiegsberuf<br />

nach § 53 BBiG. Die Präsentation <strong>der</strong> Ergebnisse am 08.12.<strong>2008</strong> in Bonn zeigte, dass<br />

ein signifikanter Bedarf für eine betriebswirtschaftliche Fortbildung im mittleren<br />

Management vor allem in größeren Organisationseinheiten <strong>der</strong> primären ambulanten<br />

und stationären medizinischen Versorgung besteht. Wegen <strong>der</strong> bereits existierenden<br />

Betriebswirte-Fortbildungen für Management im Gesundheitswesen bei den Ärztekammern<br />

Schleswig-Holstein und Hamburg und <strong>der</strong> Zahnärztekammer Westfalen-Lippe<br />

machen die Vertreter <strong>der</strong> (Zahn)Ärzteschaft und des Bundesverbands <strong>der</strong> Freien Berufe<br />

den Anspruch <strong>der</strong> Ärztekammern auf eine Beteiligung am Verfahren geltend. Die<br />

Gespräche hierzu mit dem DIHK sollen im Frühjahr 2009 aufgenommen werden.<br />

– Vgl. hierzu die Homepage <strong>der</strong> Ärztekammer Schleswig-Holstein, www.aeksh.de und<br />

<strong>der</strong> Fachhochschule Bielefeld, www.fh-bielefeld.de.<br />

10.2.6 E-Learning in <strong>der</strong> Aus- und Weiterbildung<br />

Auf Initiative <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> genehmigte das Bundesministerium für Bildung<br />

und Forschung För<strong>der</strong>mittel für das Projekt LearnART – „Multimediale Lerneinheiten<br />

zur Aktiven und Reaktiven Nutzung im Arzthelfer/innen-Training“ – aus dem Programm<br />

<strong>der</strong> Bundesregierung „Neue Medien in <strong>der</strong> beruflichen Bildung“, kofinanziert<br />

durch den Europäischen Sozialfonds. Von Juni 2004 bis Mai 2007 wurden internetbasierte<br />

Lernkonstellationen im Umfang von rund 470 Stunden für die berufliche Aus-,<br />

Fort- und Weiterbildung von Arzthelferinnen (seit 01.08.2006: Medizinische Fachangestellte)<br />

zu den Themen Qualitätsmanagement, Praxismanagement und Kommunikation<br />

entwickelt und in Fortbildungskursen und Berufsschulen erprobt. Die Ergebnisse<br />

stehen allen Interessenten als Open Source unter www.learnart-online.de zur Verfügung.<br />

Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hat damit erfolgreich das Blended-Learning-Verfahren<br />

für die wichtigste Mitarbeiterin des Arztes im ambulanten Gesundheitswesen erschlossen<br />

und ihr neue Flexibilisierungsmöglichkeiten des Lernens eröffnet.<br />

Projektpartner <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und zuständig für das Projektmanagement, die<br />

Entwicklung <strong>der</strong> Lerneinheiten, ihre Erprobung und Evaluierung war das Institut für<br />

Berufs-, Wirtschafts- und Sozialpädagogik (IBW) an <strong>der</strong> Universität zu Köln. Projektbeteiligte<br />

waren die Ärztekammern Nordrhein, Westfalen-Lippe und Hessen, die Bezirksärztekammer<br />

Südwürttemberg, das Zentrum für Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen<br />

(ZQ) <strong>der</strong> Ärztekammer Nie<strong>der</strong>sachsen, das Barbara-von-Sell-Berufskolleg<br />

Köln, die Heidelberger Akademie für Gesundheitsberufe sowie das Bildungswerk für<br />

Gesundheitsberufe des Verbandes medizinischer Fachberufe. Im begleitenden Projektbeirat<br />

wirkten darüber hinaus das Bundesbildungsministerium, <strong>der</strong> Projektträger<br />

(Deutsche Gesellschaft für Luft- und Raumfahrt) und weitere Experten aus Wissenschaft<br />

und Berufsbildung mit (siehe Artikel im Deutschen Ärzteblatt vom 22.06.2007,<br />

S. A1808; ausführliche Darstellung im <strong>Tätigkeitsbericht</strong> 2007, S. 381 ff.).<br />

Der Vorstand des Deutschen Senats für ärztliche Fortbildung hat im Juli 2007 eine<br />

„Initiative E-Learning“ ins Leben gerufen, die als Informations- und Kooperationsplatt-<br />

354


form für E-Learning-Projekte <strong>der</strong> Kammern und Akademien dienen und Ergebnisse,<br />

Erfahrungen und das Know-how des Projektes LearnART aufgreifen und fortentwickeln<br />

soll. Auch die Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung kann zumindest teilweise<br />

im Blended-Learning-Verfahren umgesetzt werden.<br />

– Vgl. hierzu www.learnart-online.de, www.bundesaerztekammer.de > Ambulante Versorgung<br />

> Arzthelferin > Medizinische Fachangestellte.<br />

10.2.7 Neukonzeption <strong>der</strong> Berufsbildungsstatistik<br />

Fachberufe im Gesundheitswesen<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Das novellierte Berufsbildungsgesetz von 2005 enthält Neuregelungen zur Erfassung<br />

<strong>der</strong> Medizinischen Fachangestellten-Auszubildenden im Verzeichnis <strong>der</strong> Ausbildungsverhältnisse<br />

<strong>der</strong> zuständigen Stellen und für die Erstellung <strong>der</strong> Berufsbildungsstatistik:<br />

Zunächst sind seit dem 01.04.2005 gemäß § 34 Abs. 2 (§ 31 a. F.) erstmals die wesentlichen<br />

Inhalte des Berufsausbildungsvertrages, die die zuständigen Stellen einzutragen<br />

haben, für jedes Ausbildungsverhältnis durch die Nummern 1 bis 8 festgelegt. Die<br />

Regelung korrespondiert nunmehr mit den Vorschriften in § 88 (inhaltlich identisch mit<br />

Berufsbildungsför<strong>der</strong>ungsgesetz § 5 a. F.) zur jährlichen Bundesstatistik. Dies diente<br />

zunächst lediglich einer Klarstellung sowie Vereinheitlichung und schaffte bei den<br />

meisten Ärztekammern keine zusätzlichen Erhebungstatbestände.<br />

Gemäß Artikel 2a in Verbindung mit Artikel 8 des Berufsbildungsreformgesetzes wurden<br />

die §§ 34 und 88 zum 01.04.2007 mit ausgeweiteten Erhebungstatbeständen in Kraft<br />

gesetzt; zugleich wurde in 2007 die Erhebungsmodalität von bisher aggregierten Tabellen<br />

auf Individualdatenerhebung umgestellt. Die neuen Daten beziehen sich im Wesentlichen<br />

auf Auszubildende in berufsvorbereitenden Maßnahmen sowie auf Arten <strong>der</strong><br />

För<strong>der</strong>ung bei überwiegend öffentlich geför<strong>der</strong>ten Berufsausbildungsverhältnissen.<br />

Diese Daten wurden bisher von den meisten Ärztekammern nicht erhoben.<br />

Die Neukonzeption <strong>der</strong> Statistik war Gegenstand von fünf Sitzungen des Arbeitskreises<br />

Berufsbildungsstatistik des Statistischen Bundesamtes von September 2004 (bereits im<br />

Vorfeld <strong>der</strong> Reform) bis Dezember 2006 in Wiesbaden. Dabei ging es darum, mögliche<br />

Umsetzungsprobleme bei den zuständigen Stellen systematisch zu bearbeiten und den<br />

Kammern ggf. Hilfen zur Verfügung zu stellen. Im Mittelpunkt standen Fragen zu<br />

Übertragungswegen, Schnittstellen und Datensicherheit. Durch Beratung in <strong>der</strong> Ständigen<br />

Konferenz „Medizinische Fachberufe“, durch Rundschreiben sowie durch Information<br />

des Arbeitskreises „Informationstechnologie“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> seit<br />

2005 wurden die Ärztekammern kontinuierlich und umfassend über den Fortgang <strong>der</strong><br />

Arbeiten informiert. Das Statistische Bundesamt hat im Juli 2006 sein EDV-Konzept<br />

(Liefervereinbarung und Schnittstellenbeschreibung) vorgelegt. Zum Januar 2007 mussten<br />

auf dieser Basis die Programme <strong>der</strong> Landesärztekammern umgestellt und die Organisation<br />

<strong>der</strong> Erfassung <strong>der</strong> ergänzenden Merkmale abgeklärt sein, denn die erste Erhebung<br />

mit Individualdatensätzen und zusätzlichen Merkmalen fand zum 31.12.2007<br />

statt, und zwar für die in 2007 neu begonnenen Ausbildungsverhältnisse. Das Statistische<br />

Bundesamt führte Schulungsworkshops für die Kammern im November 2006 und<br />

Januar 2007 durch.<br />

10<br />

355


In einer weiteren Sitzung des Statistischen Bundesamtes am 09.10.<strong>2008</strong> ging es um den<br />

Erfahrungsaustausch und die Vorbereitung <strong>der</strong> Erhebung <strong>2008</strong>. Die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

hat hierfür eine Rundfrage bei den Landesärztekammern zu vorliegenden Problemen<br />

durchgeführt und die Ergebnisse dem Statistischen Bundesamt übermittelt. Als<br />

häufigste Fehlerquellen wurden von den Ärztekammern die ungenaue Beschreibung<br />

<strong>der</strong> zu erfassenden Daten, die technischen Probleme mit dem neuen Eingabeprogramm<br />

(CORE.reporter) sowie Probleme bei <strong>der</strong> Übertragung <strong>der</strong> Datensätze an das Statistische<br />

Bundesamt genannt. Als durchweg positiv wurde die konstruktive Zusammenarbeit<br />

mit den Statistischen Landesämtern bzw. dem Statistischen Bundesamt sowie<br />

<strong>der</strong>en Hilfestellung beim neuen Verfahren bewertet. Es wurde angeregt, weitere Besprechungen<br />

auf Landesebene durchzuführen.<br />

10.2.8 Zentraler Aufgabenpool für Prüfungen<br />

Einige Landesärztekammern haben im Jahre 2006 die Einrichtung eines zentralen Aufgabenpools<br />

für die schriftliche Abschlussprüfung vorgeschlagen, da durch die neue<br />

Ausbildungsverordnung die Erarbeitung und Verfügbarkeit komplexer, handlungsorientierter<br />

schriftlicher Prüfungsaufgaben notwendig wird. Eine Arbeitsgruppe hat<br />

sich mit Rahmenbedingungen, rechtlichen Fragen und Organisationsmodellen<br />

beschäftigt und als Sachstandsbericht in die Ständige Konferenz „Medizinische Fachberufe“<br />

am 12.09.2007 eingebracht. Am 04.12.2007 wurden in einer Informationsveranstaltung<br />

bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> unter Beteiligung von rund 28 Vertretern von<br />

14 Kammern die pädagogisch-didaktischen, (edv)-organisatorischen und finanziellen<br />

Aspekte dieses Projektes dargestellt und erörtert.<br />

Unter Fe<strong>der</strong>führung <strong>der</strong> Ärztekammer Schleswig-Holstein wurde im Berichtsjahr die<br />

Kooperation <strong>der</strong> beteiligten Kammern vertraglich geregelt und mit dem Aufbau des<br />

Pools begonnen. In einer weiteren Veranstaltung am 18.09.<strong>2008</strong> bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

wurde das weitere Vorgehen hinsichtlich <strong>der</strong> vertraglichen Grundlagen, <strong>der</strong><br />

Katalogisierung <strong>der</strong> Prüfungsfragen für die drei Prüfungsbereiche sowie die technischen<br />

Regelungen für den Datenbankzugang konsentiert. Darüber hinaus wurden weitere<br />

Festlegungen zur Weiterentwicklung ab 2009 getroffen. Dazu gehört im Wesentlichen<br />

die Bildung von Expertenteams aus benannten Sachverständigen aller Kammerbereiche<br />

zur Begutachtung und Weiterentwicklung <strong>der</strong> eingereichten Fragen für die<br />

Prüfungsbereiche gemäß Prüfungsordnung. Die Expertenteams sollen nach ihrer<br />

Zusammenstellung Anfang 2009 für ihre Aufgaben<br />

– Analyse/Bewertung des existierenden Aufgabenbestandes,<br />

– Festlegung von Gütekriterien für Prüfungsfragen,<br />

– Entwicklung von Bewertungsinstrumenten und<br />

– Einrichtung eines Informationsportals für die beteiligten Kammern unter Berücksichtigung<br />

entsprechen<strong>der</strong> Schnittstellen zum Aufgabenpool<br />

professionell geschult werden. Darüber hinaus wurde festgelegt, dass zukünftig auch<br />

Aufgaben <strong>der</strong> praktischen Prüfung Bestandteil des Aufgabenpools werden sollen.<br />

356


Fachberufe im Gesundheitswesen<br />

10.3 Weitere Fachberufe im Gesundheitswesen<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

10.3.1 Konferenz <strong>der</strong> Fachberufe im Gesundheitswesen bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

Gemäß dem Ziel <strong>der</strong> im Jahr 1989 gegründeten Konferenz, die interprofessionelle<br />

Zusammenarbeit aller Gesundheitsberufe zu verbessern, wurden bereits in <strong>der</strong><br />

Anfangsphase „10 Thesen zur Kooperation <strong>der</strong> Berufe im Gesundheitswesen“ beschlossen<br />

(1989) sowie Vereinbarungen zwischen <strong>Bundesärztekammer</strong> und fünf Verbänden<br />

<strong>der</strong> Pflegeberufe zur „Kooperation zwischen Ärzten und Pflegeberufen“ (1993) sowie<br />

zum Thema „Kooperationsmodelle“ (dem sich allerdings die Verbände <strong>der</strong> Pflegeberufe<br />

nicht anschlossen) erarbeitet (1994). Seit Mitte <strong>der</strong> 90er Jahre ist die Qualitätssicherung<br />

ein Dauerthema <strong>der</strong> jährlichen Zusammenkünfte. In je<strong>der</strong> Sitzung hatte sich die<br />

Konferenz bisher mit den jeweils geplanten Gesundheitsreformen und den in diesem<br />

Zusammenhang stets neu ins Gespräch gebrachten Varianten zur Kostendämpfung<br />

und <strong>der</strong> zunehmenden Rationierung zu beschäftigen.<br />

In <strong>der</strong> 20. Sitzung am 12.03.<strong>2008</strong> standen die Konsequenzen des Gutachtens „Kooperation<br />

und Verantwortung“ des Sachverständigenrates für die Begutachtung <strong>der</strong> Entwicklungen<br />

im Gesundheitswesen von Juni 2007 sowie die im Entwurf des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes<br />

vorgesehenen Kompetenzerweiterungen bei <strong>der</strong> Pflege und <strong>der</strong><br />

Physiotherapeuten im Zentrum. Nach Auffassung <strong>der</strong> Vorsitzenden, Prof. Dr. Dr. h. c.<br />

Jörg-Dietrich Hoppe und Dr. Cornelia Goesmann, sind im Kontext einer gefor<strong>der</strong>ten<br />

neuen Aufgabenverteilung <strong>der</strong> Gesundheitsberufe Fragen <strong>der</strong> Delegation und Substitution<br />

das zentrale interprofessionelle Thema, wobei haftungsrechtliche und budgetäre<br />

Fragen eine wichtige Rolle spielen. Die starke zentralistische Ausrichtung des Gesundheitswesens<br />

ab 2009 und die wachsende, selbst zugeschriebene Steuerrolle <strong>der</strong> Bundesregierung<br />

dürften den Zusammenhalt <strong>der</strong> Gesundheitsberufe aber nicht stören. Die<br />

Fachberufe begrüßten ihrerseits die Öffnung für mehr Eigenständigkeit <strong>der</strong> Leistungserbringung<br />

durch die neuen geplanten Bestimmungen im Pflege-Weiterentwicklungsgesetz<br />

§ 63 Abs. 3b und c und for<strong>der</strong>ten neue Modelle <strong>der</strong> Zusammenarbeit. Es wurde<br />

vereinbart, eine gemeinsame Klausurtagung zur Thematik Kooperation durchzuführen.<br />

Im fachlichen Teil <strong>der</strong> Konferenz, die erneut von einer interprofessionellen Planungsgruppe<br />

vorbereitet worden war, ging es um Zukunftsaufgaben in <strong>der</strong> Qualitätssicherung.<br />

In einem Überblickreferat zur Entwicklung und Rolle interprofessioneller Leitlinien<br />

in <strong>der</strong> Qualitätssicherung stellte <strong>der</strong> Leiter des Ärztlichen Zentrums für Qualität in<br />

<strong>der</strong> Medizin (ÄZQ), Prof. Dr. Dr. Günter Ollenschläger, das im Jahr 2002 von <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> initiierte Programm <strong>der</strong> Nationalen Versorgungsleitlinien vor. Im<br />

Kontext seiner Darstellung <strong>der</strong> Entwicklung und <strong>der</strong> zukünftig notwendigen Schwerpunkte<br />

des Programms hob er auf die zunehmende systematische Beteiligung <strong>der</strong> Fachberufe<br />

ab und lud diese zur Zusammenarbeit ein.<br />

Herr Eckhardt Böhle, Deutscher Verband für Physiotherapie – Zentralverband <strong>der</strong><br />

Physiotherapeuten/Krankengymnasten, beantwortete in seinem Referat die Frage:<br />

Kann die Qualität <strong>der</strong> Heilmittelversorgung durch die Anwendung Nationaler Versor-<br />

10<br />

357


gungsleitlinien verbessert werden? mit einem uneingeschränkten „Ja“. Auf <strong>der</strong> Basis<br />

<strong>der</strong> Ergebnisse des Heilmittelreports 2007 <strong>der</strong> Gemün<strong>der</strong> Ersatzkasse plädierte er für<br />

eine leitliniengestützte Behandlung des Rückenschmerzes unter Verzicht auf monoprofessionelle<br />

Leitlinien, um ein verbessertes Versorgungsmanagement bzw. eine verbesserte<br />

Behandlungsqualität zu erreichen.<br />

Zum Thema „Elektronischer Heilberufs- und Berufsausweis“ referierten Dr. Philipp<br />

Stachwitz, Leiter des Projektbüros „Elektronischer Arztausweis“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

sowie Dr. Monika Rausch, Präsidentin des Deutschen Bundesverbandes für Logopädie,<br />

Andreas Westerfellhaus, Vizepräsident des deutschen Pflegerates, in ihrer Funktion<br />

als Sprecher <strong>der</strong> Interessengemeinschaft Elektronisches Gesundheitsberuferegister<br />

(eGbR) <strong>der</strong> Gesundheitsberufe (IGGB), gegründet im Januar <strong>2008</strong>. Dr. Stachwitz stellte<br />

umfassend die Funktionalitäten, historische Entwicklung und den aktuellen Verfahrensstand<br />

des Heilberufsausweises und <strong>der</strong> elektronischen Gesundheitskarte dar, wobei<br />

er auch auf die Kritik des Deutschen Ärztetages 2007 zu Fragen <strong>der</strong> Sicherheit und des<br />

organisatorischen Aufwandes einging. Frau Dr. Rausch und Herr Westerfellhaus<br />

begründeten die For<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Gesundheitsberufe nach einer angemessenen Berücksichtigung<br />

im Verfahren und nach einem eigenständigen Zugang zur Gesundheitskarte.<br />

Die Ausgabe und Überwachung sollen nach Auffassung <strong>der</strong> Gesundheitsfachberufe<br />

durch Einrichtung eines län<strong>der</strong>übergreifenden, zentralen Gesundheitsberuferegisters<br />

reguliert werden.<br />

Über den aktuellen Stand neuer Versorgungsformen sowie Perspektiven informierte<br />

umfassend <strong>der</strong> Beitrag von Dr. Thomas Heil, stellv. Vorsitzen<strong>der</strong> <strong>der</strong> Deutschen Gesellschaft<br />

für Integrierte Versorgung im Gesundheitswesen (DGIV). Neue Formen wie<br />

hausarztzentrierte Versorgung, Disease-Management-Programme, Medizinische Versorgungszentren,<br />

Gesundheitszentren und Integrierte Versorgung stellten Optionen<br />

für die zukünftige Versorgung <strong>der</strong> wachsenden Anzahl chronisch kranker Patienten bei<br />

zunehmend knappen Ressourcen dar. Insbeson<strong>der</strong>e die Case-Management-Verträge<br />

böten den Gesundheitsfachberufen Chancen für zusätzliche Koordinierungsaufgaben.<br />

Die 21. Fachberufekonferenz wird am 18.03.2009 als Jubiläumsveranstaltung anlässlich<br />

ihres 20-jährigen Bestehens stattfinden.<br />

– Vgl. hierzu www.bundesaerztekammer.de > Institutionen > Gremien > Konferenz <strong>der</strong><br />

Fachberufe im Gesundheitswesen.<br />

358


Fachberufe im Gesundheitswesen<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

10.3.2 Stärkere Einbeziehung nichtärztlicher Heilberufe in die medizinische<br />

Versorgung<br />

Der 111. Deutsche Ärztetag <strong>2008</strong> in Ulm hat sich sowohl in den gesundheitspolitischen<br />

Leitsätzen (Ulmer Papier) als auch in einem eigenen Tagesordnungspunkt mit <strong>der</strong> Thematik<br />

einer stärkeren Einbeziehung nichtärztlicher Heilberufe in die medizinische Versorgung<br />

befasst.<br />

Das Ulmer Papier stellt hierzu fest:<br />

– Der steigende Versorgungsbedarf macht eine stärkere Einbeziehung nichtärztlicher<br />

Gesundheitsberufe sinnvoll. Im Mittelpunkt <strong>der</strong> Bildung multiprofessioneller Teams<br />

und berufsgruppenübergreifen<strong>der</strong> Versorgungskonzepte muss die Synergie <strong>der</strong> verschiedenen<br />

Kompetenzen stehen.<br />

– Der Schutzgedanke, <strong>der</strong> <strong>der</strong> ärztlichen Letztverantwortung für Diagnostik und Therapie<br />

und dem Rechtsanspruch <strong>der</strong> Patienten auf Facharztstandard in <strong>der</strong> medizinischen<br />

Versorgung innewohnt, darf nicht untergraben werden.<br />

– Zur Sicherstellung <strong>der</strong> ärztlichen Versorgung hat die deutsche Ärzteschaft eigene<br />

Vorschläge für arztunterstützende und arztentlastende Maßnahmen sowie Positionen<br />

zur Delegationsfähigkeit ärztlicher Leistungen entwickelt.<br />

Durch den Tagesordnungspunkt „Arztbild <strong>der</strong> Zukunft und Zusammenarbeit mit an<strong>der</strong>en<br />

Gesundheitsberufen“ hat <strong>der</strong> Ärztetag zum einen deutlich gemacht, dass er <strong>der</strong> Thematik<br />

eine hohe Bedeutung zumisst, zum an<strong>der</strong>en, dass er bereits bei <strong>der</strong> Standortbestimmung<br />

<strong>der</strong> Arztrolle und des ärztlichen Selbstbilds einen engen Bezug zu komplementären<br />

Aufgaben und Rollen an<strong>der</strong>er Berufe in <strong>der</strong> Gesundheitsversorgung herstellt.<br />

Entsprechend <strong>der</strong> Grundpositionierung im Ulmer Papier wurden durch 19 Beschlüsse<br />

und Entschließungen Rahmenbedingungen und Zielsetzungen <strong>der</strong> Kooperation diskutiert<br />

und in weiterführenden Aufträgen an die <strong>Bundesärztekammer</strong> formuliert.<br />

In diesem Zusammenhang spielte die kritische Bewertung <strong>der</strong> Empfehlungen des Gutachtens<br />

des Sachverständigenrates zur Begutachtung <strong>der</strong> Entwicklung im Gesundheitswesen<br />

vom Juli 2007 zu „Kooperation und Verantwortung“, u. a. zu <strong>der</strong> Zusammenarbeit<br />

<strong>der</strong> Gesundheitsberufe, eine wichtige Rolle. Der Sachverständigenrat kommt zu<br />

dem Schluss, dass die <strong>der</strong>zeitige Zusammenarbeit <strong>der</strong> Gesundheitsberufe we<strong>der</strong> den<br />

Verän<strong>der</strong>ungen im Morbiditätsspektrum noch den neuen strukturellen Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

einer sektorübergreifenden Versorgung entspricht, dass sie durch Rechtsunsicherheit,<br />

mangelnde interprofessionelle Standardisierung, nicht immer effiziente Arztzentriertheit<br />

und Ausbildungsmängel gekennzeichnet sei. Der Sachverständigenrat empfiehlt<br />

zur Verbesserung von Qualität und Wirtschaftlichkeit u. a.<br />

– eine gesetzliche Modellklausel bzw. Modellversuche zur stärkeren Einbeziehung<br />

nichtärztlicher Gesundheitsberufe durch erweiterte Delegation o<strong>der</strong> Aufgabenübertragung,<br />

– die Übertragung von bisher unzureichend abgedeckten Tätigkeiten auf nichtärztliche<br />

Gesundheitsberufe, z. B. in <strong>der</strong> Prävention,<br />

– größere Handlungsautonomie <strong>der</strong> nichtärztlichen Berufe (z. B. Verordnung von Pflegebedarfsartikeln<br />

durch die Pflege), auch auf <strong>der</strong> Basis eines neuen Heilkundebegriffs,<br />

10<br />

359


– Poolkompetenzen für Tätigkeiten, die von mehreren Berufsgruppen ausgeführt werden<br />

können sowie<br />

– die Ausbildung auch nichtärztlicher Gesundheitsberufe an den medizinischen Fakultäten.<br />

Der Referent des Vorstands <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zum Tagesordnungspunkt<br />

„Zusammenarbeit mit an<strong>der</strong>en Gesundheitsberufen“, Dr. Theodor Windhorst, zugleich<br />

Präsident <strong>der</strong> Ärztekammer Westfalen-Lippe, hat in seinen Ausführungen die Bereitschaft<br />

<strong>der</strong> Ärzteschaft zur notwendigen Weiterentwicklung <strong>der</strong> Kooperationsformen für<br />

die Bewältigung anstehen<strong>der</strong> Versorgungserfor<strong>der</strong>nisse dargelegt, jedoch als Prüfkriterien<br />

für neue Formen des Zusammenwirkens Qualifikation, Qualität und Sicherheit <strong>der</strong><br />

Versorgung, Haftungsrecht, Zufriedenheit <strong>der</strong> beteiligten Berufsgruppen, Effizienz und<br />

Wirtschaftlichkeit geltend gemacht. Er hat damit die mehrfachen Stellungnahmen <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong>, z. B. gegenüber den Gesundheitsministerien <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> und dem<br />

Sachverständigenrat, bei Gesetzentwürfen und in zahlreichen Veranstaltungen auch im<br />

Berichtsjahr unterstrichen, in denen zunächst eine Folgenabschätzung insbeson<strong>der</strong>e in<br />

medizinischer, ökonomischer und rechtlicher Hinsicht gefor<strong>der</strong>t wird, auch was die<br />

Einführung weiterer Versorgungsebenen betrifft.<br />

Unbestritten machen Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Rahmenbedingungen <strong>der</strong> gesundheitlichen Versorgung,<br />

wie z. B. <strong>der</strong> gesellschaftliche Wandel, die Auflösung traditioneller sozialer<br />

und familiärer Netze, die demografische Entwicklung, das geän<strong>der</strong>te Krankheitsspektrum,<br />

die gestiegene Komplexität <strong>der</strong> medizinischen Versorgung, die begrenzten finanziellen<br />

und personellen Ressourcen und das geän<strong>der</strong>te Selbstverständnis <strong>der</strong> Berufsangehörigen<br />

und <strong>der</strong> Patienten eine Anpassung von Strukturen sowie neue Versorgungskonzepte<br />

notwendig. Allerdings darf dabei eine Übertragung ärztlicher Kompetenzen,<br />

wie z. B. Diagnose, Indikation, Therapieentscheidung und -planung, nicht zur Disposition<br />

stehen. Diese wird aus Gründen <strong>der</strong> Patientensicherheit und <strong>der</strong> Versorgungsqualität<br />

abgelehnt. Der Deutsche Ärztetag hat dies in seiner Entschließung „Delegation ja –<br />

Substitution nein!“ unmissverständlich abgelehnt, ebenso wie Konzepte und Modellvorhaben,<br />

die auf Lockerung des Arztvorbehalts und Unterschreitung des Facharztstandards<br />

in Diagnostik und Therapie hinauslaufen.<br />

Nur eine aufeinan<strong>der</strong> abgestimmte Professionsentwicklung <strong>der</strong> Berufe im Gesundheitswesen,<br />

die die Gegebenheiten des gesellschaftlich akzeptierten deutschen Versorgungssystems<br />

ausreichend berücksichtigt, kann zur Bewältigung <strong>der</strong> anstehenden Fragen<br />

beitragen. In diesem Zusammenhang müssen Strukturen und Prozesse an geän<strong>der</strong>te<br />

Bedarfe angepasst werden: Behandlungs- bzw. Betreuungskonzepte sind auf<br />

Langfristigkeit auszurichten, Prävention, Rehabilitation, Palliativversorgung gewinnen<br />

gegenüber <strong>der</strong> akutmedizinischen Versorgung an Bedeutung, psychosoziale Hilfen und<br />

Pflege sind zu integrieren und zu regionalisieren, die sektorenübergreifende Versorgung,<br />

die Kooperation zwischen den Gesundheitsberufen, die Organisation von Prozessen<br />

sowie die Aufgabenverteilung und die Delegation ärztlicher Leistungen sind zu optimieren.<br />

Von möglichen Entlastungseffekten könnte auch die ambulante ärztliche Versorgung<br />

in strukturschwachen Regionen, insbeson<strong>der</strong>e in den neuen Bundeslän<strong>der</strong>n,<br />

profitieren.<br />

Multiprofessionellen Teams in <strong>der</strong> ambulanten Versorgung kommt hierbei eine noch<br />

wichtigere Rolle als bisher zu. Vorrangig ist es, die Zusammenarbeit von Hausärzten,<br />

360


Fachberufe im Gesundheitswesen<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Medizinischen Fachangestellten und Pflegekräften unter Berücksichtigung <strong>der</strong> rechtlichen<br />

und strukturellen Rahmenbedingungen neu zu justieren. Dabei muss es um<br />

Kompetenzsteigerung, Schärfung von Profilen sowie Spezialisierung im Kontext von<br />

Kooperation gehen.<br />

Der Rolle des Arztes kommt bei <strong>der</strong> Koordination <strong>der</strong> Versorgung <strong>der</strong> Patienten herausragende<br />

Bedeutung zu. Die Hausarztpraxis bietet sich für die Bewältigung insofern an,<br />

als in § 73 Abs. 1 SGB V die umfassende Aufgabenstellung für die hausärztliche Versorgung<br />

festgelegt ist, nämlich: die ärztliche Betreuung von Patienten bei Kenntnis seines<br />

häuslichen und familiären Umfeldes, die Koordination diagnostischer, therapeutischer<br />

und pflegerischer Maßnahmen, die Dokumentation und Zusammenführung <strong>der</strong><br />

wesentlichen Behandlungsdaten, Befunde und Berichte aus <strong>der</strong> ambulanten und stationären<br />

Versorgung und die Einleitung o<strong>der</strong> Durchführung präventiver und rehabilitativer<br />

Maßnahmen sowie die Integration nichtärztlicher Hilfen.<br />

Zur Arztunterstützung und -entlastung bei <strong>der</strong> Durchführung dieser komplexen Aufgaben<br />

sollen nach Auffassung <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft die Medizinischen Fachangestellten<br />

– auf <strong>der</strong> Basis <strong>der</strong> neugestalteten Grundausbildung von 2006, <strong>der</strong> ergänzenden<br />

Fortbildungscurricula von 2007 sowie <strong>der</strong> ab 2009 geplanten Aufstiegsfortbildung zur<br />

„Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung“ – stärker für delegierbare und<br />

koordinierende Aufgaben eingesetzt werden. Dies ist z. B. gegeben bei <strong>der</strong> Versorgung<br />

chronisch Kranker, innerhalb von Disease-Management-Programmen o<strong>der</strong> IV-Verträgen,<br />

im Bereich <strong>der</strong> Patientenberatung und -schulung insbeson<strong>der</strong>e im Rahmen von<br />

Gesundheitsför<strong>der</strong>ung, Früherkennung, Prävention, Rehabilitation, bei <strong>der</strong> Versorgung<br />

älterer Patienten und im Rahmen von Hausbesuchen. Sie können auch bei <strong>der</strong> Versorgung<br />

Pflegebedürftiger den Arzt überall dort gezielt entlasten, wo im Vorfeld pflegerischer<br />

Versorgung ein Tätigwerden von Pflegediensten (noch) nicht notwendig ist.<br />

Durch die Neufassung <strong>der</strong> Grundsätze zur „Persönlichen Leistungserbringung – Möglichkeiten<br />

und Grenzen <strong>der</strong> Delegation ärztlicher Leistungen“ von <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

und Kassenärztlicher Bundesvereinigung per Beschluss des Vorstands <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

am 29.08.<strong>2008</strong> wurden die Spielräume für Delegation erweitert. Auch das<br />

Pflege-Weiterentwicklungsgesetz vom April <strong>2008</strong> eröffnet speziell für delegierbare Aufgaben<br />

im häuslichen Umfeld von Patienten erweiterte Delegationsmöglichkeiten (§ 87<br />

Abs. 2 b SGB V).<br />

Für den Bereich <strong>der</strong> stationären Versorgung hat <strong>der</strong> Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

im November <strong>2008</strong> einen Studienauftrag zur Delegation und Kooperation vergeben mit<br />

dem Ziel, ca. 10 bis 15 repräsentative praxisnahe Szenarien für multiprofessionelle<br />

Kooperation/Delegation im Behandlungsablauf auf <strong>der</strong> Basis des Beschlusses des<br />

111. Deutschen Ärztetages in Ulm „Delegation ja – Substitution nein“ und <strong>der</strong> o. g. aktualisierten<br />

Delegationsrichtlinie zu entwerfen. Dabei sollen konkrete, praktikable, interprofessionell<br />

abgestimmte Prozeduren, die geltendes (Haftungs-)Recht berücksichtigen<br />

und die von hoher Relevanz für den Versorgungsalltag im Krankenhaus sind, entwickelt<br />

werden. Die Ergebnisse <strong>der</strong> qualitativen Studie sollen Ende 2009 vorliegen.<br />

10<br />

361


10.3.3 Case Management in <strong>der</strong> medizinischen Versorgung<br />

Der 111. Deutsche Ärztetag <strong>2008</strong> in Ulm hat im Rahmen <strong>der</strong> Beratungen zum Tagesordnungspunkt<br />

„Arztbild <strong>der</strong> Zukunft und Zusammenarbeit mit an<strong>der</strong>en Gesundheitsberufen“<br />

eine Entschließung zur stärkeren Einbeziehung von Gesundheitsfachberufen<br />

in das Case Management gefasst. Danach ist eine verstärkte sektoren- und berufsübergreifende<br />

Koordination und Integration diagnostischer, therapeutischer, rehabilitativer,<br />

pflegerischer und sozialer Leistungen insbeson<strong>der</strong>e bei komplexen Krankheitsbil<strong>der</strong>n<br />

bzw. bestimmten Patientengruppen notwendig und wünschenswert, wobei dem „Case<br />

Management“ o<strong>der</strong> „Versorgungsmanagement“ im Sinne eines effektiven, einzelfallorientierten<br />

Prozessmanagements ein immer höherer Stellenwert zukommt. Der Ärztetag<br />

plädiert hinsichtlich <strong>der</strong> Frage, wer zum Case Manager prädestiniert ist, für eine<br />

genaue Analyse <strong>der</strong> Case-Management-Funktionen und differenziert dabei zwischen<br />

zwei Arbeitsbereichen im Case Management, nämlich dem medizinisch-therapeutischen<br />

Bereich und dem Management- bzw. Koordinierungsbereich: Der medizinischtherapeutische<br />

Arbeitsbereich, <strong>der</strong> die Initiierung, die Steuerung und die Übernahme<br />

<strong>der</strong> Therapie- und Ergebnisverantwortung umfasst, seien genuine Aufgaben des Arztes,<br />

insbeson<strong>der</strong>e des Hausarztes; bei <strong>der</strong> Durchführung und Steuerung des Case-Management-Prozesses<br />

werde <strong>der</strong> Arzt im Sinne einer professionsübergreifenden Versorgung<br />

im Delegationsverfahren von zusätzlich qualifizierten Gesundheitsfachberufen wie <strong>der</strong><br />

Medizinischen Fachangestellten, aber auch Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Krankenschwestern<br />

und -pflegern sowie psychosozialen Berufen unterstützt.<br />

Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hat auf Beschluss des Vorstands im Jahre 2006 durch ein wissenschaftliches<br />

Gutachten Schnittstellen und Kooperationsmöglichkeiten analysieren<br />

lassen, um Empfehlungen hieraus zu diskutieren und ggf. umzusetzen (siehe hierzu<br />

www.bundesaerztekammer.de > Ärzte > Ambulante Versorgung > Delegation ärztlicher<br />

Leistungen > Gutachten). Das Gutachten, in dem rund 50 aktuelle Case-Management-<br />

Projekte untersucht wurden und das im August <strong>2008</strong> als Broschüre veröffentlicht und<br />

breit in den Institutionen des Gesundheitswesens gestreut wurde, hat gezeigt, dass<br />

– Case Management bisher vor allem im Rahmen von Integrierten Versorgungsverträgen,<br />

d. h. mit zusätzlicher Finanzierung durch die GKV eingesetzt wird;<br />

– eine enorme Unschärfe des Case-Management-Begriffs bei gleichzeitig allgemein<br />

anerkannter Methodik <strong>der</strong> Umsetzung besteht;<br />

– die Indikationsbereiche hauptsächlich chronische, zerebro- und kardiovaskuläre<br />

Krankheiten sowie psychische und onkologische Erkrankungen sind, aber auch die<br />

Versorgung älterer und hochbetagter, allein leben<strong>der</strong> Menschen mit zum Teil chronischen<br />

altersbedingten Krankheiten und ungenügenden sozialen und familiären Hilfenetzen<br />

in den Blick zu nehmen ist;<br />

– die therapeutische Verantwortung, die Ergebnisverantwortung und die Verantwortung<br />

für die Initiierung des Case-Management-Prozesses Ärzten obliegt;<br />

– eine hohe Divergenz bzgl. <strong>der</strong> Ausbildung, Zusatzqualifikation und des Aufgabenspektrums<br />

von Case Managern besteht.<br />

Zur Evaluation des Case Managements – insbeson<strong>der</strong>e zur gesundheitsökonomischen<br />

Bewertung – liegen in Deutschland noch keine umfassenden Studien vor. Einzelne Studien<br />

weisen auf eine Verbesserung <strong>der</strong> Kooperation und Kommunikation <strong>der</strong> beteilig-<br />

362


ten Berufsgruppen hin, darüber hinaus auf eine Verringerung <strong>der</strong> Arbeitsbelastung und<br />

eine Erhöhung <strong>der</strong> Berufszufriedenheit bei Ärzten und an<strong>der</strong>en Berufen. Eine breitflächige<br />

Implementierung ist <strong>der</strong>zeit nicht zu rechtfertigen.<br />

Um Ärzte von Koordinations- und Organisationsaufgaben im Rahmen von Case<br />

Management zu entlasten und gleichzeitig Zuständigkeiten, Aufgaben und Qualifikationen<br />

<strong>der</strong> Akteure zu definieren, empfiehlt das Gutachten die Entwicklung eines Curriculums<br />

Case Management durch die <strong>Bundesärztekammer</strong>. Der Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

hat in Umsetzung dieser Empfehlung und des darauf beruhenden Ärztetagsbeschlusses<br />

im Juni <strong>2008</strong> beschlossen, ein interprofessionelles Curriculum unter<br />

Beteiligung <strong>der</strong> betroffenen Berufsgruppen durch das Ärztliche Zentrum für Qualität in<br />

<strong>der</strong> Medizin (ÄZQ) erarbeiten zu lassen. Das ÄZQ ist aufgrund seiner interprofessionellen<br />

Leitlinienprojekte hierfür bestens qualifiziert. Das Projekt wird Anfang 2009 starten.<br />

10.3.4 Kooperation mit den Pflegeberufen<br />

Fachberufe im Gesundheitswesen<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Im Verhältnis zu den Pflegeberufen lässt sich u. a. anhand des Anfang 2003 abgeschlossenen<br />

Modellprojekts „Interprofessionelle Kommunikation im Krankenhaus“<br />

[InterKiK] (siehe www.bundesaerztekammer.de < Stationäre Versorgung) belegen, dass<br />

die Gestaltung kooperativer Beziehungen seitens <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> bewusst<br />

gesucht wird. Vor dem Hintergrund sich än<strong>der</strong>n<strong>der</strong> Bedarfe in Medizin und Pflege<br />

sowie neuer Versorgungsstrukturen in Folge des GKV-Mo<strong>der</strong>nisierungsgesetzes 2004,<br />

des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes 2006 sowie des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes<br />

<strong>2008</strong> sind Zusammenarbeitsformen zukünftig verstärkt zwischen den Professionen<br />

sowie sektorenübergreifend zu realisieren. Hier kann auf die Tradition sog. „Spitzengespräche“<br />

mit dem Deutschen Pflegerat seit 2001 aufgebaut werden: In einem Dialog<br />

zwischen Vertretern des Deutschen Pflegerates und dem Vorstand <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> 2004 war man sich darin einig, dass die bisherige Zusammenarbeit<br />

auf verschiedenen Arbeitsfel<strong>der</strong>n erfolgreich verlaufe und in <strong>der</strong> bewährten Form<br />

fortzuführen bzw. zu intensivieren sei. Der Vorstand signalisierte Offenheit für die<br />

Optionen, die sich aus einem neuen berufspolitischen, fachlichen und gesellschaftlichen<br />

Selbstverständnis <strong>der</strong> Pflege und ihrer zukünftigen Bedeutung in <strong>der</strong> gesundheitlichen<br />

Versorgung ergeben könnten. Die verbesserte Bildung <strong>der</strong> Pflegeberufe könne<br />

gleichzeitig zu einer stärkeren Ausdifferenzierung von Berufsfel<strong>der</strong>n, zur Spezialisierung,<br />

aber auch zu Dequalifizierungstendenzen führen. Gemeinsam wurde<br />

kritisiert, dass die Ressourcen für die Ausbildung in <strong>der</strong> Pflege zunehmend verknappt<br />

werden und dass heute schon neben einem Ärztemangel ein Mangel an qualifizierten<br />

Pflegekräften konstatiert werden muss.<br />

Hinsichtlich <strong>der</strong> von den Pflegeverbänden weiterhin kritisch gesehenen Koordinationsfunktion<br />

des Arztes wurde vom Vorstand deutlich gemacht, dass insbeson<strong>der</strong>e im<br />

Bereich des Case Managements als einer komplexen integrierten medizinischen<br />

Behandlungsbegleitung die Verantwortung nur von einem Arzt übernommen werden<br />

könne. Unabhängig davon konstatierten beide Seiten, dass die Situation an <strong>der</strong> ärztlichen<br />

und pflegerischen Basis häufig in Form fruchtbarer Kooperation abläuft. Auch<br />

10<br />

363


die in einem Arbeitsgespräch im Januar 2005 vereinbarten konkreten Zusammenarbeitsformen<br />

und Abstimmungsprozeduren in verschiedenen Qualitätssicherungsgremien<br />

auf Bundesebene haben sich im Berichtsjahr bewährt.<br />

Im Spitzengespräch Juni 2006 plädierten die Pflegeberufe für einen neuen Zuschnitt<br />

von Berufs- und Arbeitsfel<strong>der</strong>n, einerseits zur Sicherung des pflegerischen Nachwuchses,<br />

auch mit Blick auf die Akademisierung, an<strong>der</strong>erseits aber auch mit Blick auf den<br />

ambulanten Bereich angesichts <strong>der</strong> im internationalen Vergleich hohen Arztdichte bei<br />

gleichzeitigen Versorgungsproblemen vor allem in <strong>der</strong> Fläche bei Chronikern. Das<br />

Modell <strong>der</strong> Familiengesundheitsschwester sei zukunftsweisend. Die Pflege for<strong>der</strong>te<br />

mehr Autonomie in den Bereichen Medikamentengabe sowie Pflegeassessment mit<br />

Vorschlagsrecht und ein pflegerisches Case Management vor allem im Übergang ambulant-stationär.<br />

Angestrebt wird das Verordnungsrecht für häusliche Krankenpflege. Die<br />

Verordnungshoheit des Arztes in Deutschland ist aus Sicht <strong>der</strong> Pflege anachronistisch<br />

und mit Blick auf Europa überholt. Neue Qualifizierungen im stationären Bereich wurden<br />

nicht als notwendig erachtet.<br />

Seitens <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> wurde <strong>der</strong> gefor<strong>der</strong>ten neuen Versorgungsebene und<br />

<strong>der</strong> alleinigen Zuständigkeit für Case Management eine Absage erteilt. Hinsichtlich des<br />

Verordnungsrechts und <strong>der</strong> Übernahme ärztlicher Leistungen verwies die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

auf die bestehende Rechtslage. Aufgabenverän<strong>der</strong>ungen seien in Abgrenzung<br />

zur neugeordneten Medizinischen Fachangestellten und vor dem Hintergrund neuer<br />

Organisationsformen zu prüfen. Die Gesprächspartner vereinbarten, das Papier<br />

„Kooperation zwischen Ärzten und Pflegeberufen“ aus dem Jahre 1993 auf <strong>der</strong> Basis<br />

eines vom Deutschen Pflegerat zu erarbeitenden konkreten Textvorschlages weiter zu<br />

beraten.<br />

Ein weiteres Gespräch hat im Dezember <strong>2008</strong> stattgefunden. Dabei ging es insbeson<strong>der</strong>e<br />

um verbesserte Kooperationsmöglichkeiten im ambulanten und stationären Sektor<br />

und neue Zuständigkeiten. Gesprächsbasis war ein Positionspapier von Juni <strong>2008</strong>, in<br />

dem die Pflegeberufe – vor dem Hintergrund neuer Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> medizinischen<br />

und pflegerischen Versorgung – eine erweiterte Verantwortung für die Steuerung therapeutischer<br />

und diagnostischer Prozesse for<strong>der</strong>n. Die Verantwortungsbereiche aller an<br />

<strong>der</strong> Versorgung beteiligten Berufsgruppen seien neu und partnerschaftlich zu definieren,<br />

z. B. im Bereich des Dekubitus- o<strong>der</strong> Sturzrisikos, <strong>der</strong> Pneumonieprophylaxe, chronischer<br />

Wunden und des Schmerzmanagements sollte die Pflege die Kompetenz erhalten,<br />

die notwendigen diagnostischen, therapeutischen und prophylaktischen Maßnahmen<br />

zu ergreifen. Darüber hinaus wird die Berechtigung gefor<strong>der</strong>t, Leistungen in Form<br />

des Direktzuganges unabhängig von <strong>der</strong> ärztlichen Verordnung anzubieten und mit<br />

den Krankenkassen abzurechnen.<br />

Der Deutsche Pflegerat gründet seine For<strong>der</strong>ungen auch auf ein aktuelles Rechtsgutachten<br />

„Weitere öffentlich-rechtliche Regulierung <strong>der</strong> Pflegeberufe und ihrer Tätigkeit“<br />

(September <strong>2008</strong>). Darin wird auf <strong>der</strong> Basis einer breiten Analyse angeregt, das Berufs-,<br />

Leistungs- und Haftungsrecht <strong>der</strong> Pflege so fortzuentwickeln, dass ihrer gestiegenen<br />

gesellschaftlichen, epidemiologischen und sozialrechtlichen Bedeutung angemessen<br />

Rechnung getragen wird. Eine Annäherung <strong>der</strong> Standpunkte konnte nicht erzielt werden,<br />

so dass die Gespräche zunächst auf Arbeitsebene fortgeführt werden. Die Ergeb-<br />

364


nisse sollen in eine geplante Klausurtagung mit den Pflegeberufen und weiteren Fachberufen<br />

im Jahr 2009 eingebracht werden.<br />

In einer weiteren Zusammenkunft mit dem Arbeitgeberverband privater Anbieter sozialer<br />

Dienste (bpa) im August <strong>2008</strong> wurden übereinstimmend die Heimversorgung<br />

durch Ärzte, die Wundversorgung und die interprofessionelle Leitlinienentwicklung als<br />

Kooperationsfel<strong>der</strong> identifiziert und eine Intensivierung <strong>der</strong> Kontakte zur Verbesserung<br />

<strong>der</strong> medizinisch-pflegerischen Versorgung vereinbart. Insbeson<strong>der</strong>e Vernetzungsmodelle<br />

mit den Schwerpunkten Vertragsgestaltung sowie Managementberatung sollen<br />

beim nächsten Treffen Anfang 2009 in den Blick genommen werden.<br />

10.3.5 Pflege-Weiterentwicklungsgesetz<br />

Fachberufe im Gesundheitswesen<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Die ersten Monate des Berichtsjahres waren von <strong>der</strong> Fortsetzung <strong>der</strong> intensiven Befassung<br />

mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz geprägt. <strong>Bundesärztekammer</strong> und Kassenärztliche<br />

Bundesvereinigung hatten sich gemeinsam bereits zum Referentenentwurf<br />

vom 10.09.2007 und zur Kabinettsfassung vom 18.10.2007 gemeinsam geäußert.<br />

Sie gaben auch zum Gesetzentwurf vom 07.12.2007 gegenüber dem Bundesministerium<br />

für Gesundheit und gegenüber dem Bundestagsausschuss für Gesundheit in einer<br />

zweitägigen Anhörung am 21./23.01.<strong>2008</strong> eine gemeinsame Stellungnahme ab. Die<br />

Stellungnahme vom 10.01.<strong>2008</strong> wurde bereits im <strong>Tätigkeitsbericht</strong> 2007, S. 392 ff.,<br />

umfänglich dokumentiert. Abgelehnt wurden insbeson<strong>der</strong>e aus haftungsrechtlichen,<br />

rechtssystematischen, verfassungsrechtlichen Gründen die geplanten Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong><br />

Aufgabenverteilung zwischen den Gesundheitsberufen mit Geltung für das Sozialgesetzbuch<br />

V und die Berufsgesetze für Kranken- und Altenpflegeberufe. Die Möglichkeit<br />

<strong>der</strong> (selbstständigen) Heilkundeausübung durch Kranken- und Altenpflegeberufe und<br />

Physiotherapeuten und die unklaren Abgrenzungen zur hausärztlichen Koordinierungsfunktion<br />

nach § 73 SGB V wurden kritisiert. Die Ärzteschaft lehnte insbeson<strong>der</strong>e<br />

eine Abkopplung pflegerischer Tätigkeiten von <strong>der</strong> ärztlichen Verordnung im Rahmen<br />

medizinischer Behandlung ab. Stattdessen wurde vorgeschlagen, Modellvorhaben zur<br />

rechtskonformen Erweiterung von Delegationsmöglichkeiten bei <strong>der</strong> ärztlichen Versorgung<br />

zuzulassen, in welche Medizinische Fachangestellte zur Arztentlastung und<br />

-unterstützung im Rahmen multiprofessioneller Teams stärker einbezogen werden. Die<br />

Kritik <strong>der</strong> Ärzteschaft stand dabei in voller Übereinstimmung mit <strong>der</strong> überaus deutlichen<br />

Stellungnahme des Bundesrates (Drucksache 718/1/07 vom 19.11.2007) zum<br />

Gesetzentwurf, was die Substitution von bisher dem Arzt vorbehaltenen Tätigkeiten<br />

betrifft.<br />

Im Einzelnen vertraten <strong>Bundesärztekammer</strong> und Kassenärztliche Bundesvereinigung<br />

in <strong>der</strong> Anhörung vor dem Bundestagsausschuss folgende Auffassungen zu wichtigen<br />

Problemfel<strong>der</strong>n:<br />

Versorgungsmanagement nach § 11 SGB V/Entlassungsmanagement nach § 115 SGB V<br />

Bereits im Zuge des GKV-WSG wurde Versorgungsmanagement als neue Leistungsart<br />

in das SGB V eingeführt. Versorgungsmanagement soll Schnittstellen abbauen bzw.<br />

den Patienten reibungslose Übergänge zwischen akuter Versorgung, Rehabilitation und<br />

Pflege ermöglichen. Eine Optimierung ist auch aus Sicht <strong>der</strong> BÄK selbstverständlich<br />

10<br />

365


zweckmäßig und wünschenswert. In <strong>der</strong> geplanten Form ist es jedoch wegen <strong>der</strong> unklaren<br />

Abgrenzung zur Kompetenz z. B. <strong>der</strong> Vertragsärzte kritisch zu sehen. Insbeson<strong>der</strong>e<br />

wird übersehen, dass nach geltendem Recht die Hausärzte eine Koordinierungsfunktion<br />

auch für die übrigen Leistungen außerhalb <strong>der</strong> gesetzlichen Krankenversicherung<br />

haben (auf § 73 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 4 SGB V wird verwiesen). Auch lässt § 115 Abs. 2<br />

SGB V zu, in dreiseitigen Verträgen Grundsätze eines „Entlassungsmanagements“ zu<br />

regeln. Es gibt also eigentlich bereits Möglichkeiten des Versorgungsmanagements, die<br />

ausgestaltet und finanziell ausgestattet werden könnten. Die Regelung scheint vor allem<br />

im Zusammenhang mit <strong>der</strong> heilkundekompetenziellen Aufwertung <strong>der</strong> Krankenpflegeberufe<br />

zu stehen. Diese nur politische Motivation steht einer sachgerechten Lösung entgegen.<br />

Derselbe Einwand gilt im Übrigen auch gegenüber den geplanten Pflegestützpunkten,<br />

denen ebenfalls eine Koordinierungsaufgabe auch mit Blick auf medizinische<br />

Hilfs- und Unterstützungsangebote zugewiesen wird, es sei denn, die Pflegestützpunkte<br />

beschränken sich auf reine Koordinierung, ohne Einflussnahme in die Zusammenhänge<br />

beispielsweise <strong>der</strong> hausärztlichen und fachärztlichen vertragsärztlichen Versorgung.<br />

Es sollte den verpflichteten Einrichtungen außerdem überlassen bleiben, mit welchem<br />

Personal sie ein „Entlassungsmanagement“ organisieren, und es sollten deshalb<br />

nicht nur Pflegekräfte dafür vorgesehen werden. Gerade mit Blick auf eine notwendige<br />

integrative, steuernde und führende Funktion des Arztes für den „ganzen“ Patienten<br />

wäre eine Stärkung dieser Aufgabe zielführen<strong>der</strong> als ein weiteres Auseinan<strong>der</strong>brechen<br />

<strong>der</strong> Versorgung in unterschiedliche Zuständigkeiten mit den verschiedensten Koordinatoren<br />

unterschiedlicher Berufe und institutioneller Anbindung.<br />

Expertenstandards nach § 113 SGB V<br />

Zukünftig sollen die Vertragsparteien (Kostenträger und Krankenhausträger) die Entwicklung<br />

und Aktualisierung von Expertenstandards für die Pflege sicherstellen. Wie<br />

medizinische Leitlinien sollen Expertenstandards für die Pflege dazu beitragen, im Hinblick<br />

auf die Versorgungsqualität unerwünschte Varianzen <strong>der</strong> Leistungserbringung<br />

abzubauen und stattdessen den wünschenswerten „State of the Art“ flächendeckend zu<br />

implementieren. Wie Leitlinien können Expertenstandards niemals unmittelbar verbindlich,<br />

son<strong>der</strong>n als Handlungsempfehlungen lediglich entscheidungsleitend sein.<br />

Grundsätzlich ist zu begrüßen, dass die Vertragspartner zukünftig für einen kontinuierlichen<br />

Ausbau <strong>der</strong> Expertenstandards für die Pflege Sorge tragen sollen. Die fachlichinhaltliche<br />

Entwicklung sollte dabei jedoch fe<strong>der</strong>führend von den an <strong>der</strong> medizinischpflegerischen<br />

Versorgung beteiligten Professionen übernommen werden, d. h. insbeson<strong>der</strong>e<br />

durch die Pflegeberufe sowie unter Beteiligung <strong>der</strong> Ärzteschaft. Nach dem<br />

Vorbild des Programms für Nationale Versorgungsleitlinien, das durch das ÄZQ koordiniert<br />

wird, könnte die Koordination <strong>der</strong> Expertenstandard-Entwicklung zentral durch<br />

eine fachlich unabhängige Koordinierungsstelle o<strong>der</strong> ein fachlich unabhängiges Institut<br />

erfolgen. Entscheidend für die Implementierung <strong>der</strong> Expertenstandards ist außerdem,<br />

dass diese nicht nur top-down-mäßig aus wissenschaftlichem Blickwinkel („nice to<br />

have“), son<strong>der</strong>n orientiert an den Gegebenheiten des Versorgungsalltags und abgestimmt<br />

auf den konkreten Qualitätsweiterentwicklungsbedarf entwickelt werden („need<br />

to have“). Um dies sicherzustellen, könnte die Fachgruppenarbeit zur Entwicklung von<br />

Qualitätsindikatoren bei <strong>der</strong> Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung als Vorbild herangezogen<br />

werden.<br />

366


Fachberufe im Gesundheitswesen<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Qualitätsprüfungen nach § 114 Abs. 3 SGB XI<br />

Die Prüfabstände bzw. <strong>der</strong> Prüfumfang <strong>der</strong> Qualitätsprüfungen durch den Medizinischen<br />

Dienst sollen angepasst werden können, sofern Erkenntnisse darüber vorliegen,<br />

dass die Qualitätsanfor<strong>der</strong>ungen bereits erfüllt worden sind, z. B. durch eine von <strong>der</strong><br />

Pflegeeinrichtung o<strong>der</strong> dem Einrichtungsträger selbst veranlasste Qualitätsprüfung.<br />

Der Regelungsvorschlag ist grundsätzlich zu begrüßen, weil hierdurch Bürokratie verringert<br />

und freiwilliges Engagement für mehr Qualität in <strong>der</strong> Pflege belohnt wird. Es<br />

existieren bereits mehrere Zertifizierungsverfahren für Pflegeverfahren, zum Beispiel<br />

auch nach KTQ ®. Um einen Wildwuchs bei den freiwilligen Qualitätszertifikaten zu<br />

verhin<strong>der</strong>n und ein Mindestmass an Qualitätsniveau gewährleisten zu können, sollten<br />

sich jedoch die Vertragspartner unter Einbeziehung von QS-/QM-Sachverstand auf<br />

einen Kriterienkatalog zur Erfüllung <strong>der</strong> Qualitätsanfor<strong>der</strong>ungen einigen. Die Qualitätsmangement-Vereinbarung<br />

für Krankenhäuser o<strong>der</strong> die Qualitätsmanagement-<br />

Richtlinie für die vertragsärztliche Versorgung könnten hier Vorbild sein. Außerdem<br />

sollten sich die freiwilligen Qualitätsprüfungen <strong>der</strong> Pflegeeinrichtungen nicht auf reine<br />

Selbstbewertungen beschränken, son<strong>der</strong>n auch von außen bewertet werden. Eine Pflegeeinrichtung,<br />

die nicht den Weg einer Fremdbewertung durch ein Zertifizierungsverfahren<br />

gehen will, sollte zumindest an einem Auditverfahren o<strong>der</strong> einem einrichtungsübergreifenden<br />

Vergleich teilnehmen.<br />

Pflegestützpunkte/Pflegeberatung nach §§ 7a und 92c SGB XI<br />

Es soll ein Rechtsanspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung im Zusammenhang<br />

mit Pflegebedürftigkeit eingeführt werden, zu dessen Umsetzung daran gedacht<br />

ist, ein flächendeckendes Netz von Pflegestützpunkten aufzubauen. Es ist nicht erkennbar,<br />

warum zur bloßen Koordination von Leistungen <strong>der</strong> Aufbau einer flächendeckenden<br />

„Pflegestützpunkt“-Infrastruktur mit erheblichem Ressourcenaufwand erfor<strong>der</strong>lich<br />

sein sollte. Die Etablierung dieser neuen Makrostruktur ausschließlich zum Zweck <strong>der</strong><br />

Organisation und Verwaltung von Leistungen für Pflegebedürftige dürfte <strong>der</strong> originär<br />

pflegerischen Versorgung beträchtliche Mittel entziehen. Auch, weil die „Pflegestützpunkte“<br />

bzw. die dort angesiedelten Pflegeberater zukünftig mehr o<strong>der</strong> weniger obligatorisch<br />

das umfassende Case Management für Pflegebedürftige einschließlich <strong>der</strong> Koordination<br />

<strong>der</strong> medizinischen Leistungen übernehmen sollen, sollen sich die Krankenkassen<br />

in beträchtlichem Umfang an <strong>der</strong> Finanzierung beteiligen. Diese Zweckentfremdung<br />

von GKV-Beiträgen zur Finanzierung von pflegerischen Koordinationstätigkeiten<br />

ist entschieden abzulehnen. Stattdessen sollte vorgesehen werden, entsprechende<br />

Mittel für die Stärkung <strong>der</strong> hausärztlichen Koordinierungsfunktion vorzusehen,<br />

da <strong>der</strong> Hausarzt <strong>der</strong> „geborene“ Koordinator für das Management des Übergangs und<br />

<strong>der</strong> Kontinuität <strong>der</strong> Versorgung in den einzelnen Bereichen ist. Konkret sollten entsprechende<br />

Mittel in das För<strong>der</strong>programm für Allgemeinmedizin einfließen. Die vorgeschlagene<br />

Etablierung eines Monotyps von Case Management für Pflegebedürftige in<br />

Gestalt <strong>der</strong> neuen Leistungsart „Pflegeberatung“ steht in Konflikt mit <strong>der</strong> Koordinierungsfunktion<br />

des Hausarztes gemäß § 73 Abs. 1 SGB V, die sich auch auf Leistungen<br />

außerhalb <strong>der</strong> gesetzlichen Krankenversicherung erstreckt. Case Management sollte<br />

eine ganzheitliche Versorgung komplexer Fälle über alle Bereiche und Sektoren sicherstellen<br />

und keinen Son<strong>der</strong>bereich nur für „Pflege“ schaffen. Der individuelle und regional<br />

jeweils sehr unterschiedliche Versorgungsbedarf sollte deshalb besser im Rahmen<br />

von integrierten Versorgungsverträgen abgebildet werden. Die Studie <strong>der</strong> Bundesärzte-<br />

10<br />

367


kammer zur Evaluation bereits bestehen<strong>der</strong> Case-Management-Projekte in Deutschland<br />

(siehe 10.3.3) zeigt, dass im Rahmen Integrierter Versorgung Case Management berufsund<br />

bereichsübergreifend bereits jetzt schon ohne neue Strukturen funktioniert. Deshalb<br />

sollten anstatt <strong>der</strong> Einführung von kassenabhängigen Pflegebegleitern mit <strong>der</strong> Einbindung<br />

an Pflegestützpunkte die Leistungen des Fallmanagements unter Nutzung und<br />

Stärkung <strong>der</strong> bestehenden Strukturen erfolgen. Es besteht die Gefahr, dass zu viel Geld<br />

in Strukturen und zu wenig in konkrete Leistungen investiert wird. Auch das Potential<br />

<strong>der</strong> bestehenden Pflegeinrichtungen könnte beispielsweise hierfür genutzt werden.<br />

Modellversuche nach SGB V § 63 Abs. 3 b und c in Vbdg. mit Än<strong>der</strong>ungen des Krankenpflege-<br />

und Altenpflegegesetzes §§ 4 Abs. 7 neu<br />

Gegenüber den geplanten Än<strong>der</strong>ungen erheben <strong>Bundesärztekammer</strong> und Kassenärztliche<br />

Bundesvereinigung massive medizinische und rechtliche Bedenken. Die Än<strong>der</strong>ungsvorschläge<br />

in § 63 Abs. 3c weiten das Tätigkeitsspektrum von Kranken- und Altenpflegepersonal<br />

in den Bereich heilkundlicher Tätigkeiten aus, ohne dies genauer festzulegen,<br />

im Gegensatz z. B. zum MTA- und Hebammengesetz. § 63 Abs. 3c lässt das<br />

künftige Aufgabenfeld im Bereich <strong>der</strong> Heilkunde völlig offen, und es wird nicht vom<br />

Arzt abgegrenzt. Die Entscheidung, welche heilkundlichen Tätigkeiten vermittelt werden,<br />

wird den Ausbildungsstätten überlassen. Das Bundesministerium für Gesundheit<br />

(BMG) erklärt sich selbst bzw. im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für<br />

Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) dafür zuständig, die Ausbildungspläne<br />

<strong>der</strong> Ausbildungsstätten zu genehmigen (eigentlich Landesrecht), so dass letztlich das<br />

BMG indirekt auf die Ausgestaltung <strong>der</strong> erweiterten Kompetenzen Einfluss nimmt. Es<br />

stellt sich die grundsätzliche Frage, ob es verfassungsrechtlich möglich ist, die Ausübung<br />

<strong>der</strong> Heilkunde grundsätzlich und in <strong>der</strong> Form von Verwaltungsentscheidungen<br />

nichtärztlichen Berufsgruppen zuzuweisen.<br />

Auch die Ausweitung <strong>der</strong> Modellklausel auf die Verordnung von Verbandmitteln und<br />

Pflegehilfsmittel sowie die Möglichkeit <strong>der</strong> inhaltlichen Ausgestaltung <strong>der</strong> häuslichen<br />

Krankenpflege nach SGB V § 63 Abs. 3b wird abgelehnt, da diese eine ärztliche Indikation<br />

und Therapieentscheidung voraussetzen (z. B. kommt es in <strong>der</strong> Wundversorgung<br />

auf industrieunabhängige medizinische Entscheidungen über die Art <strong>der</strong> Wundauflagen<br />

an). Die Regelungen sind darüber hinaus inkonsistent im Verhältnis zum bestehenden<br />

System <strong>der</strong> GKV und stellen punktförmige Einzelregelungen und pauschalierte<br />

Übergriffe auf die Heilkunde dar, ohne Überlegungen zu entsprechenden Curricula<br />

o<strong>der</strong> eine Konkretisierung <strong>der</strong> Tätigkeiten. Durch solche unsystematischen Einzelregelungen<br />

lässt sich eine Weiterentwicklung <strong>der</strong> Krankenpflege- und Altenpflegeberufe<br />

nicht erreichen. Es werden lediglich unterschiedliche Gruppen von Kompetenzen je<br />

nach schulischem Ausbildungsplan bei den jeweiligen Berufsangehörigen geschaffen,<br />

was zu einer völlig unübersichtlichen Landschaft im Bereich <strong>der</strong> Kompetenzen bei den<br />

Gesundheitsberufen führen wird.<br />

Darüber hinaus werden durch die Vorschläge sowohl die Einheitlichkeit <strong>der</strong> Heilkundeausübung<br />

als auch <strong>der</strong> Facharztstandard massiv berührt. Die flächendeckende wohnortnahe<br />

Gewährleistung des Facharztstandards stellt eine <strong>der</strong> Errungenschaften des deutschen<br />

Gesundheitswesens dar. Es ist befremdlich, dass im Kontext <strong>der</strong> Pflegeversicherung,<br />

die eine Verbesserung <strong>der</strong> Gesamtsituation zum Ziel hat, Vorschläge zur<br />

Absenkung dieses Standards im gesamten SGB-V-Bereich unterbreitet werden. Mit den<br />

368


Fachberufe im Gesundheitswesen<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Vorschlägen zur partiellen Heilkundekompetenz wird ein „Flickenteppich“ von Kompetenzen,<br />

unklaren sog. „erweiterten“ Kompetenzen, halbmedizinischen Ausbildungen<br />

und ausbildungsstättenbezogenen Heilkundekompetenzen geschaffen, die vom BMG<br />

bestimmt werden – eine neue und „exotische“ Lösung im deutschen Gesundheitsrecht!<br />

Dies muss aus Gründen <strong>der</strong> Patientensicherheit, des Verbraucherschutzes und <strong>der</strong> Qualitätssicherung<br />

abgelehnt werden. Gerade in strukturschwachen Regionen muss stattdessen<br />

die Kompetenz des multiprofessionellen Teams gestärkt werden, ohne den gegebenen<br />

rechtlichen Rahmen zu verletzen. Auf diese Zielsetzung hat die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

in den letzten zwei Jahren durch Weiterentwicklung <strong>der</strong> Ausbildung und vor<br />

allem Fortbildung <strong>der</strong> Medizinischen Fachangestellten massiv hingewirkt und Fortbildungscurricula<br />

zur Koordination, zur Versorgung älterer Patienten, zur Prävention und<br />

zur Ernährung entwickelt. Das Gesetz sollte deshalb statt <strong>der</strong> vorgesehenen Modellversuchen<br />

zur Pflege lieber Modellversuche unter Einbindung <strong>der</strong> Selbstverwaltung zulassen,<br />

die die Erweiterung <strong>der</strong> Delegation ärztlicher Tätigkeiten auf Medizinische Fachangestellte,<br />

z. B. bei Hausbesuchen, vorsehen und eine wirkliche umfassende Betreuung<br />

durch multiprofessionelle Teams ermöglichen. Die Delegationsmöglichkeiten sind<br />

rechtskonform weiterzuentwickeln.<br />

Der Gesetzgeber hat trotz <strong>der</strong> Hinweise <strong>der</strong> Ärzteschaft und <strong>der</strong> Bundeslän<strong>der</strong> mit Wirkung<br />

vom 01.07.<strong>2008</strong> die kritischen Bestimmungen in Kraft gesetzt. Danach können<br />

gemäß<br />

– § 63 Abs. 3b SGB V Modellvorhaben zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern<br />

vorsehen, dass Kranken- und Altenpflegekräfte die Verordnung von Verbandund<br />

Pflegehilfsmitteln und die inhaltliche Ausgestaltung <strong>der</strong> häuslichen Krankenpflege<br />

einschließlich <strong>der</strong>en Dauer vornehmen können, sofern es sich nicht um selbstständige<br />

Ausübung von Heilkunde handelt. Physiotherapeuten können die Dauer <strong>der</strong><br />

physikalischen Therapie und die Frequenz <strong>der</strong> Behandlungseinheiten bestimmen,<br />

sofern es sich nicht um selbstständige Ausübung von Heilkunde handelt. Auch diese<br />

Modellvorhaben finden ohne Beteiligung <strong>der</strong> Ärzteschaft statt;<br />

– § 63 Abs. 3c SGB V Modellvorhaben eine Übertragung ärztlicher Tätigkeiten, die<br />

selbstständige Ausübung <strong>der</strong> Heilkunde sind, auf Kranken- und Altenpflegekräfte<br />

vorsehen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) legt in Richtlinien fest, welche<br />

Tätigkeiten dies sein können. Vor seiner Entscheidung ist <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben; sie wird an den Beratungen des G-BA<br />

beteiligt sein;<br />

– den jeweiligen Paragrafen 4 Abs. 7 des Krankenpflegegesetzes sowie Altenpflegegesetzes<br />

Regelungen zur zeitlich befristeten Erprobung von Ausbildungsangeboten im<br />

Rahmen von Modellvorhaben nach § 63 Abs. 3c SGB V erweiterte Kompetenzen zur<br />

Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten vermittelt werden. Diese Modellversuche laufen<br />

ohne Beteiligung <strong>der</strong> Ärzteschaft.<br />

Darüber hinaus wurde in § 87 Abs. 2b SGB V festgelegt, dass bis spätestens zum<br />

31.10.<strong>2008</strong> mit Wirkung zum 01.01.2009 eine Regelung zu treffen ist, nach <strong>der</strong> ärztlich<br />

angeordnete Hilfeleistungen an<strong>der</strong>er Personen, die in <strong>der</strong> Häuslichkeit <strong>der</strong> Patienten in<br />

Abwesenheit des Arztes erbracht werden, vergütet werden. Zu den möglichen delegierbaren<br />

Leistungen werden von <strong>der</strong> Kassenärztlichen Bundesvereinigung gemeinsam mit<br />

dem GKV-Spitzenverband Qualifikationsanfor<strong>der</strong>ungen festgelegt. Hierbei sollten nach<br />

10<br />

369


Auffassung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> unbedingt die Fortbildungscurricula für Medizinische<br />

Fachangestellte als Maßstab zu Grunde gelegt werden. Sie sind kurzfristig, flächendeckend<br />

und kostengünstig realisierbar.<br />

10.3.6 Direktzugang zur Versorgung durch Physiotherapeuten<br />

In <strong>der</strong> Heilmittelerbringung obliegen (Differenzial-)Diagnose, Indikation und Verordnung<br />

sowie die Gesamtverantwortung dem Arzt, dem Heilmittelerbringer obliegen in<br />

diesem Rahmen die eigenverantwortliche Befun<strong>der</strong>hebung, die Maßnahmenauswahl<br />

für die Therapie sowie die Durchführungs- und Haftungsverantwortung. Die deutschen<br />

Physiotherapieverbände for<strong>der</strong>n gegenüber <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und dem Bundesgesetzgeber<br />

eine Erweiterung ihrer Kompetenzen, und zwar eine<br />

– Än<strong>der</strong>ung des Heilkundebegriffs bzw. Wegfall des Arztvorbehalts einschließlich einer<br />

Abschaffung des Heilpraktikergesetzes;<br />

– einen Abbau von „Doppelstrukturen“ im Bereich <strong>der</strong> Diagnostik;<br />

– „freiere“ Vergütungsformen und eine an<strong>der</strong>e Basis <strong>der</strong> selbstständigen Leistungserbringung.<br />

Zur Begründung verweisen die Physiotherapieverbände auf Versorgungsstrukturen<br />

nach dem Modell des „First Contact Practitioner“ in den Nie<strong>der</strong>landen und in Australien<br />

– hier beschränkt auf privatversicherte Selbstzahler – und auf die Ergebnisse schottischer<br />

Studien zur verbesserten Versorgung und zu höherer Patientenzufriedenheit bei<br />

Direktzugang. Sie fühlen sich in ihrem Drängen nach einer neuen Aufgabenverteilung,<br />

die den Direktzugang von Patienten zur Physiotherapie auch in Deutschland ermöglichen<br />

soll, ermutigt durch vereinzelte Rechtsprechung zu einer Segmentzulassung von<br />

Physiotherapeuten/Heilpraktikern seit 2007 sowie durch das Sachverständigenratsgutachten<br />

2007. Durch den Direktzugang sollen auch die Schnittstellen und die Kooperation<br />

mit dem Arzt neu geregelt werden, und es soll in Folge zu einer Aufwertung des<br />

Physiotherapeutenstatus im internationalen Vergleich kommen. Hierfür benötige <strong>der</strong><br />

First Contact Practitioner eine „erweiterte“ Zulassung durch eine staatliche Abschlussprüfung<br />

(auch für akademisch ausgebildete Physiotherapeuten). Darüber wird eine<br />

Beschränkung <strong>der</strong> Indikationsbereiche für den Direktzugang auf den Bereich von<br />

Muskel- und Skeletterkrankungen für notwendig erachtet.<br />

Die neuen Vorschriften des § 63 Abs. 3b SGB V nach Pflege-Weiterentwicklungsgesetz<br />

von Mai <strong>2008</strong> ermöglichen Modellvorhaben, in denen Physiotherapeuten „mit einer<br />

Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 des Masseur- und Physiotherapeutengesetzes die Auswahl<br />

und die Dauer <strong>der</strong> physikalischen Therapie und die Frequenz <strong>der</strong> Behandlungseinheiten<br />

bestimmen, soweit die Physiotherapeuten auf Grund ihrer Ausbildung qualifiziert<br />

sind und es sich bei <strong>der</strong> Tätigkeit nicht um selbständige Ausübung von Heilkunde<br />

handelt.“ Dies ist aus Sicht <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> <strong>der</strong> erste Schritt in die von den<br />

Physiotherapeutenverbänden angestrebte Aufgabenerweiterung. Die Regelungen sind<br />

am 01.07.<strong>2008</strong> in Kraft getreten. Die Modellversuche zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern<br />

finden ohne Beteiligung <strong>der</strong> ärztlichen Selbstverwaltung statt.<br />

370


Die <strong>Bundesärztekammer</strong> lehnt den von den Physiotherapeuten und in Folge auch von<br />

an<strong>der</strong>en Heilmittelerbringern gefor<strong>der</strong>ten Direktzugang ohne ärztliche (Differenzial-)<br />

Diagnostik und Indikation ab. Direct Access unterläuft nach ihrer Auffassung die im<br />

SGB V vorgesehene Steuerungsfunktion des Arztes für nachfolgende Behandlungen<br />

bzw. kehrt sie zumindest in dem von den Physiotherapeuten vorgesehenen Indikationsbereichen<br />

um. Durch die Umkehr <strong>der</strong> Reihenfolge wird unmittelbar <strong>der</strong> Arztvorbehalt<br />

für diagnostische Entscheidungen und die Indikationsstellung berührt bzw. die bisherige<br />

Differenzierung von Diagnostik durch den Arzt und Befun<strong>der</strong>hebung durch den<br />

Physiotherapeuten aufgelöst.<br />

Die Konsequenzen für die bisher bei den Ärzten liegende Budgetverantwortung sind<br />

völlig offen. Die <strong>der</strong>zeitig klare Aufgabenstellung: (Differenzial-)Diagnostik/Indikationsstellung<br />

für Heilmittel (z. B. Physiotherapie) durch den Arzt, Befun<strong>der</strong>hebung und<br />

Therapie durch den Heilmittelerbringer (z. B. Physiotherapeuten) stellt keine überflüssige<br />

o<strong>der</strong> kostenträchtige Doppelstruktur dar, son<strong>der</strong>n ist eine notwendige und nur partielle<br />

Überschneidung bei<strong>der</strong> Arbeitsfel<strong>der</strong>, wie sie sich bei einer arbeitsteiligen Vorgehensweise<br />

am Patienten immer zwangsläufig ergibt. Die Übertragbarkeit z. B. schottischer<br />

Studien auf das deutsche Gesundheitswesen mit seinem hohen Ausgangsversorgungsniveau<br />

ist zu bezweifeln.<br />

Für die Zukunft ist zu überlegen, wie <strong>der</strong> zweifellos hohen professionellen Kompetenz<br />

<strong>der</strong> Heilmittelerbringer durch adäquate Kooperationsstrukturen evtl. stärker Rechnung<br />

getragen werden kann, z. B. um eine raschere Versorgung mit Anschlussheilbehandlungen<br />

zu ermöglichen. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> steht hier in einem intensiven Dialog<br />

sowohl mit den Physiotherapieverbänden als auch den ärztlichen Fachgesellschaften<br />

und Berufsverbänden.<br />

10.3.7 Operationstechnische Assistenz<br />

Fachberufe im Gesundheitswesen<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Die <strong>Bundesärztekammer</strong> wirkte im Berichtsjahr in einer Expertengruppe beim Ministerium<br />

für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen zur Vorbereitung<br />

einer Bundesratsinitiative für eine gesetzliche Regelung einer Ausbildung zur<br />

operationstechnischen Assistenz (OTA) als Gesundheitsberuf nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 19<br />

Grundgesetz mit und nahm an zwei Besprechungen hierzu am 1. April sowie 9. September<br />

<strong>2008</strong> mit Vertretern <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>, <strong>der</strong> Deutschen Krankenhausgesellschaft, des<br />

Verbandes <strong>der</strong> Angestellten-Krankenkassen und des OTA-Schulträgerverbandes teil.<br />

Zwar hält die <strong>Bundesärztekammer</strong> die Überführung dieser Ausbildung in die duale<br />

Ausbildungsform nach Berufsbildungsgesetz für wünschenswert und sinnvoll, so wie<br />

dies <strong>der</strong>zeit auf Landesebene in Schleswig-Holstein geregelt ist. Die duale Ausbildung<br />

ist insbeson<strong>der</strong>e im berufsschulischen Bereich qualitativ hochstehend, bietet die<br />

gewünschten Arbeitsmarktchancen für die Jugendlichen und ist vor allem unter Finanzierungsaspekten<br />

(Finanzierung außerhalb <strong>der</strong> Gesetzlichen Krankenversicherung)<br />

angesichts neuer Entgeltformen im Krankenhaus die bessere Lösung.<br />

Allerdings bieten die <strong>der</strong>zeitigen Mehrheitsverhältnisse keine Chancen für eine Realisierung<br />

dieser Option. Darüber hinaus wurden ausschließlich positive Erfahrungen mit<br />

10<br />

371


<strong>der</strong> bisherigen Ausbildung zum OTA nach DKG-Richtlinie gemacht (insbeson<strong>der</strong>e<br />

wegen des hohen Bildungsstandards <strong>der</strong> Bewerber).<br />

Deshalb hat die <strong>Bundesärztekammer</strong> aus pragmatischen Gründen an <strong>der</strong> Vorbereitung<br />

des Berufsgesetzes konstruktiv mitgearbeitet und dabei folgende Konditionen formuliert:<br />

– Saubere Schnittstellenlösung zum Arzt in Bezug auf delegierbare Leistungen; <strong>der</strong> bisherige<br />

Aufgabenbereich des OTA nach DKG-Richtlinie ist beizubehalten.<br />

– Die Finanzierungsfrage darf nicht zu Lasten <strong>der</strong> Ärzteschaft gelöst werden (etwa<br />

durch Beeinträchtigung <strong>der</strong> Aus-/Weiterbildung, Reduzierung von Stellen o<strong>der</strong><br />

Gehältern); im Zweifelsfalle ist die Erhöhung des Budgets zu for<strong>der</strong>n.<br />

– Die Qualität <strong>der</strong> Ausbildung (schulische/praktische Rahmenbedingungen) muss<br />

gesichert sein.<br />

– Die Beschäftigung von OTAs darf nicht zur Absenkung des Facharztstandards führen.<br />

Im Ergebnis wurde in <strong>der</strong> Entwurfsfassung den wesentlichen For<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

Rechnung getragen. Sie soll nach <strong>der</strong> Diskussion auf Län<strong>der</strong>ebene diskutiert<br />

und dann in <strong>der</strong> kommenden Legislaturperiode über den Bundesrat in den Bundestag<br />

eingebracht werden.<br />

10.4 Tarifangelegenheiten des Praxispersonals<br />

Im Jahre 1968 wurde die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung <strong>der</strong> Arbeitsbedingungen<br />

<strong>der</strong> Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten als (AAA) tariffähige Arbeitgebervereinigung<br />

gebildet. Seit dem 01.04.1969 wurden 33 Gehaltstarifverträge und 13 Manteltarifverträge<br />

mit dem Verband medizinischer Fachberufe (bis 2005: Berufsverband <strong>der</strong><br />

Arzt-, Zahnarzt- und Tierarzthelferinnen), dem Verband weiblicher Arbeitnehmer (bis<br />

2002) sowie <strong>der</strong> Deutschen Angestellten Gewerkschaft und zwischen 1992 und 2002<br />

wie<strong>der</strong> mit <strong>der</strong> Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr bzw. Vereinten<br />

Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) abgeschlossen. Die Geschäftsstelle wurde<br />

wegen <strong>der</strong> überregionalen Bedeutung und <strong>der</strong> ordnungspolitischen Funktion bei <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> angesiedelt.<br />

Angesichts des vom Verband medizinischer Fachberufe am 15.09.<strong>2008</strong> gekündigten<br />

Gehaltstarifvertrages vom November 2007 und <strong>der</strong> Hoffnungen <strong>der</strong> Fachangestellten<br />

auf deutliche Gehaltserhöhungen aufgrund <strong>der</strong> Erhöhung des ärztlichen Gesamtbudgets<br />

um 10 % ab 2009 zeigt sich erneut das Dilemma <strong>der</strong> ärztlichen Arbeitgeber, dass es<br />

im ambulanten Gesundheitswesen wegen <strong>der</strong> fortbestehenden Budgetierung wenig<br />

Spielraum für Gehaltserhöhungen gibt. Die regionalen Steigerungsraten des Budgets<br />

liegen in großen KV-Bereichen im Westen bei durchschnittlich 6,9 %, die Grundlohnsummensteigerungsrate<br />

für 2009 bei 1,41 %. An<strong>der</strong>s als im stationären Bereich hat <strong>der</strong><br />

Gesetzgeber keine Möglichkeit vorgesehen, tarifvertragliche Gehaltssteigerungen<br />

zumindest teilweise durch die GKV zu refinanzieren. Deshalb wurden auch in einigen<br />

372


Fachberufe im Gesundheitswesen<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Ärztetagsbeschlüssen in 2007 Vergütungszuschläge für Personalausgaben gefor<strong>der</strong>t.<br />

Lei<strong>der</strong> ist es trotz intensiver Bemühungen gemeinsam mit <strong>der</strong> Kassenärztlichen<br />

Bundesvereinigung nicht gelungen, in den EBM-Verhandlungen sowie im Erweiterten<br />

Bewertungsausschuss im Oktober 2007 Krankenkassen und Bundesministerium für<br />

Gesundheit dazu zu bewegen, für <strong>2008</strong> die Personalkostenkomponente bei einer Erhöhung<br />

<strong>der</strong> Gesamtvergütung angemessen zu berücksichtigen.<br />

An<strong>der</strong>erseits sollten langfristig Lohnsteigerungen für das Personal realisiert werden, die<br />

<strong>der</strong> Leistung und dem Beitrag von Medizinischen Fachangestellten/Arzthelferinnen zur<br />

Patientenversorgung gerecht werden. Mit rund 320.000 Beschäftigten sollen sie zukünftig<br />

eine verstärkte strukturelle Komponente in <strong>der</strong> ambulanten Versorgung darstellen;<br />

ihr Potential muss angesichts geän<strong>der</strong>ter Versorgungsbedarfe und -strukturen stärker<br />

einbezogen und genutzt werden. Durch die neue Ausbildungsverordnung, die zum<br />

01.08.2006 in Kraft getreten ist, wurde <strong>der</strong> Beruf von den Inhalten her deutlich mo<strong>der</strong>nisiert<br />

und aufgewertet und auf die neuen Erfor<strong>der</strong>nisse <strong>der</strong> Patientenversorgung ausgerichtet<br />

(Koordinierungs- und Betreuungsfunktion, insbeson<strong>der</strong>e bei älteren, multimorbiden,<br />

chronisch kranken und pflegebedürftigen Patienten, aber auch wachsende<br />

Aufgaben in <strong>der</strong> Gesundheitsför<strong>der</strong>ung, Prävention und Rehabilitation, im Praxis- und<br />

Qualitätsmanagement, in <strong>der</strong> Dokumentation). Dadurch bietet sich <strong>der</strong> Beruf verstärkt<br />

für die Übernahme delegierbarer Leistungen an, insbeson<strong>der</strong>e auch zur Entlastung von<br />

Hausärzten. Neue Muster-Fortbildungscurricula sowie die Aufstiegsfortbildung „Fachwirtin<br />

für ambulante medizinische Versorgung“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> sollen dieses<br />

Ziel unterstützen.<br />

Im letzten Tarifabschluss vom 22.11.2007 hat die AAA mit dem Verband medizinischer<br />

Fachberufe einen Gehalts- und einen Manteltarifvertrag sowie einen Tarifvertrag zur<br />

betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung abgeschlossen. Sie brachten<br />

deutliche inhaltliche und strukturelle Fortentwicklungen: Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen<br />

erhielten ab 01.01.<strong>2008</strong> 2,5 % mehr Gehalt. Der Ostabschlag bei den<br />

Gehältern in den neuen Bundeslän<strong>der</strong>n in Höhe von 14,75 % entfiel. Die Ausbildungsvergütungen<br />

Ost wurden ebenfalls auf Westniveau angehoben; weitere Erhöhungen gab<br />

es hier allerdings nicht. Arbeitnehmerinnen und Auszubildende haben seit dem<br />

01.04.<strong>2008</strong> erstmalig einen Anspruch auf einen Arbeitgeberbeitrag zur betrieblichen<br />

Altersversorgung. Er beträgt für Vollzeitbeschäftigte und Teilzeitbeschäftigte ab 18 Stunden<br />

wöchentlich 20 € monatlich, für Teilzeitbeschäftigte mit bis zu 18 Stunden wöchentlich<br />

10 Euro. Der Zuschuss zu den vermögenswirksamen Leistungen wird im Gegenzug<br />

zum 31.12.2014 entfallen.<br />

Im Gehaltstarifvertrag ist die seit 1990 bewährte Strukturierung <strong>der</strong> Gehaltstabelle in<br />

Tätigkeits- und Berufsjahrgruppen beibehalten worden. Folgende Neuerungen sind zu<br />

nennen: Der Durchstieg in höhere Tätigkeitsgruppen aufgrund Qualifizierung ist nun<br />

rascher als bisher möglich: Die bisherige Wartezeit von drei Jahren für Tätigkeitsgruppe 2<br />

ist entfallen, die Wartezeit für die Tätigkeitsgruppen 3 und 4 wurde auf drei Jahre verkürzt.<br />

Dies trägt <strong>der</strong> Dynamik in den Arztpraxen und den Erwartungen junger bildungsund<br />

leistungswilliger Frauen Rechnung. Des Weiteren wurde die Tabelle um eine<br />

zusätzliche Berufsjahrgruppe erweitert, um auch den zunehmend länger im Berufsleben<br />

verbleibenden Mitarbeiterinnen noch Perspektiven und Anreize zu geben. Die<br />

Definition <strong>der</strong> Tätigkeitsgruppe 1 wurde gemäß <strong>der</strong> gestiegenen Anfor<strong>der</strong>ungen sowie<br />

10<br />

373


<strong>der</strong> in den Arztpraxen gelebten Realität angepasst; sie entspricht inhaltlich <strong>der</strong> früheren<br />

Tätigkeitsgruppe 2. Die Definitionen <strong>der</strong> Tätigkeitsgruppen 2 bis 4 wurden entsprechend<br />

modifiziert, sie enthalten aber nach wie vor eine „aufsteigende“ Beschreibung<br />

nach zunehmen<strong>der</strong> Selbstständigkeit, Komplexität <strong>der</strong> Tätigkeiten, abgeleisteter Fortbildung<br />

und Leitungsaufgaben. Zusätzlich wurde <strong>der</strong> Umfang absolvierter Fortbildungsmaßnahmen,<br />

die einstufungsrelevant sind, quantifiziert, und zwar mit 40 Stunden für<br />

Tätigkeitsgruppe II, 120 Stunden für Tätigkeitsgruppe III und 280 Stunden für Tätigkeitsgruppe<br />

IV. Wie bisher gilt, dass nicht die Fortbildung an sich, son<strong>der</strong>n die ausgeführte<br />

Tätigkeit Grundlage <strong>der</strong> Eingruppierung ist.<br />

Als Ordnungsfaktor bei den Arbeitsbedingungen ist die AAA vor 40 Jahren mit dem<br />

Anspruch gegründet worden, den Mindeststandard in den Beschäftigungsbedingungen<br />

festzulegen und eine normierende Funktion im Gehaltsgefüge auszuüben. Diese Funktion<br />

hat die AAA rückblickend gesehen mit Erfolg wahrgenommen. Dass sie diese regulative<br />

Funktion immer noch erfüllt, zeigt nicht nur die Gestaltung <strong>der</strong> betrieblichen<br />

Altersvorsorge seit dem Jahr 2002, son<strong>der</strong>n auch <strong>der</strong> noch heute beachtliche Anteil tarifbasierter<br />

Arbeitsverhältnisse sowie die weitestgehende Orientierung an den manteltariflichen<br />

Rahmenbedingungen in den Arbeitsverträgen, obwohl die Tarifwerke nicht allgemeinverbindlich<br />

sind.<br />

In <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung am 22.11.2007 wurden <strong>der</strong> Vorstand und <strong>der</strong> Tarifbeirat<br />

für vier Jahre neu gewählt sowie Satzungsän<strong>der</strong>ungen beschlossen (Name und Sitz).<br />

Neue Vorsitzende ist Dr. Cornelia Goesmann, Hannover, die Stellvertreter sind<br />

Dr. Gunter Hauptmann, Saarbrücken, und Dr. Max Kaplan, Pfaffenhausen.<br />

Auch unter den immer schwierigeren wirtschaftlichen und gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen<br />

<strong>der</strong> letzten Jahre hat sich gezeigt, dass Vorstellungen von Arbeitgeberund<br />

Arbeitnehmerseite immer noch konsensfähig sind. Die stabilisierende Wirkung<br />

von Tarifverträgen auf den Arbeits- und Betriebsfrieden sowie auf den innerärztlichen<br />

Wettbewerb um Arbeitskräfte ist nicht zu unterschätzen. Prozesse <strong>der</strong> Regionalisierung<br />

in an<strong>der</strong>en freiberuflichen Gesundheitsbereichen (z. B. bei den Zahnärzten) werden<br />

dort eher als nachteilig empfunden.<br />

– Vgl. hierzu: www.bundesaerztekammer.de > Ambulante Versorgung > Arzthelferin/<br />

Medizinische Fachangestellte > Tarife.<br />

374


Fachberufe im Gesundheitswesen<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

10.5 Altersversorgung/Pensionskasse <strong>der</strong> Gesundheitsberufe<br />

(GesundheitsRente)<br />

Nach Vorberatungen <strong>der</strong> Tarifpartner seit 2000 wurden im Januar 2002 die Eckwerte<br />

eines Entgeltumwandlungsvertrages auf <strong>der</strong> Basis <strong>der</strong> seit 2001 geltenden gesetzlichen<br />

Grundlagen (Altersvermögensgesetz und Gesetz zur betrieblichen Altersversorgung)<br />

festgelegt und die Einrichtung einer spezifischen Altersversorgungseinrichtung für Praxispersonal<br />

in Form einer Pensionskasse beschlossen, um den rund 92.000 Arztpraxen/ambulanten<br />

Versorgungseinrichtungen in Deutschland eine orientierende Entscheidungshilfe<br />

für die Durchführung <strong>der</strong> Altersversorgung ihrer Mitarbeiter zu bieten<br />

und einen Beitrag zur Zukunftssicherung im Alter durch den Aufbau einer kapitalgedeckten<br />

Altersversorgung zu leisten.<br />

Mit dem „Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung“<br />

vom 23.01.2002 nebst Ergänzungen war für alle tariflich orientierten Arbeitsverhältnisse<br />

formalrechtlich <strong>der</strong> Weg für die betriebliche Altersversorgung ab dem 01.01.2002<br />

frei. Der Entgeltumwandlungstarifvertrag setzte die Vorgaben und För<strong>der</strong>möglichkeiten<br />

des Altersvermögensgesetzes in einer Form um, die sowohl den gesetzlichen Vorgaben<br />

genügt als auch den Bedingungen in den ärztlichen Praxen und den Bedürfnissen <strong>der</strong><br />

Medizinischen Fachangestellten Rechnung trug. Die Modalitäten sollten gewährleisten,<br />

dass mit einem Minimum an Zeit und organisatorischem und finanziellem Aufwand<br />

für den Arzt ein Maximum an För<strong>der</strong>- und Versorgungsleistungen für die Mitarbeiter<br />

erreicht wird.<br />

War die Altersversorgung anfangs noch rein arbeitnehmerfinanziert – die Beiträge sollten<br />

z. B. aus den vermögenswirksamen Leistungen gespeist werden – wurde mit dem<br />

Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung vom<br />

22.11.2007, <strong>der</strong> am 01.04.<strong>2008</strong> in Kraft trat, erstmalig eine arbeitgeberfinanzierte Versorgung<br />

eingeführt.<br />

Auf die neue tarifvertragliche Leistung eines Arbeitgeberbeitrags in Höhe von 20 bzw.<br />

10 Euro haben alle Medizinische Fachangestellten/Arzthelferinnen mit einem tariforientierten<br />

Arbeitsvertrag Anspruch. Dabei haben sie dabei die Wahl zwischen zwei<br />

Formen: Sie können zusätzlich zu einem VL-Vertrag einen Altersvorsorgevertrag<br />

abschließen o<strong>der</strong> sie können den Arbeitgeberbeitrag mit den VL-Leistungen in einen<br />

Vertrag zusammenführen: Sollten sie sich für letzteres entscheiden, dann erhalten die<br />

Arbeitnehmerinnen einen weiteren Zuschuss von 6 bzw. 3 Euro. Diese Variante ist<br />

durch den zusätzlichen Anreiz und die sich weiterhin ergebenden sozialversicherungsrechtlichen<br />

und steuerlichen Vorteile deutlich attraktiver. Die Einbeziehung von Auszubildenden<br />

bereits nach <strong>der</strong> Probezeit erfolgte aus sozialpolitische Gründen: Ein frühzeitiger<br />

Beginn ist gerade bei <strong>der</strong> Altersversorgung wichtig, da nur bei langen Vertragslaufzeiten<br />

auch mit kleinen Sparraten aufgrund des Zinseszinseffektes eine<br />

nennenswerte zusätzliche Altersversorgung aufgebaut werden kann.<br />

Die Angestellte musste sich innerhalb von drei Monaten ab dem 01.04.<strong>2008</strong> bzw. muss<br />

sich zukünftig bei neuen Arbeitsverträgen o<strong>der</strong> Ablauf eines VL-Vertrages für eine <strong>der</strong><br />

beiden Varianten entscheiden. Tut sie dies nicht, erfolgt automatisch eine Anmeldung<br />

10<br />

375


zur betrieblichen Altersversorgung. Die Pro bAV als Trägerin <strong>der</strong> im Jahre 2002 gemeinsam<br />

von Arbeitgebern und Arbeitnehmern entwickelten Pensionskasse bei <strong>der</strong> Deutschen<br />

Ärzteversicherung wird das Anmeldeverfahren für die ärztlichen Arbeitgeber<br />

möglichst einfach gestalten.<br />

Ab dem 01.01.2015 sind nur noch Verträge zur betrieblichen Altersversorgung möglich.<br />

Die vermögenswirksamen Leistungen werden zu diesem Zeitpunkt als tarifvertragliche<br />

Leistung abgeschafft (Ausnahme: auslaufende VL-Verträge, die ggf. bis Ende 2014 zulässigerweise<br />

noch abgeschlossen wurden). Dadurch soll sichergestellt werden, dass<br />

Altersvorsorge zur Abwendung von Altersarmut flächendeckend in den Arztpraxen<br />

implementiert wird und dass langfristige Vorsorge einen höheren Stellenwert als kurzfristig<br />

orientierter Konsum enthält.<br />

Der Tarifvertrag sieht als Durchführungsweg das Pensionskassenmodell vor. Diese Entscheidung<br />

wurde unter den Tarifvertragsparteien nach eingehen<strong>der</strong> Prüfung, insbeson<strong>der</strong>e<br />

hinsichtlich <strong>der</strong> Kosten für den Arbeitgeber (Wegfall <strong>der</strong> Insolvenzsicherung und<br />

Steuerfreiheit für Arbeitgeberbeiträge) und <strong>der</strong> (steuerlichen) Vorteile und För<strong>der</strong>möglichkeiten<br />

für die Medizinischen Fachangestellten in 2002 einvernehmlich getroffen.<br />

Gleichzeitig wurde die Schaffung einer eigenständigen Versorgungseinrichtung für<br />

Praxispersonal beschlossen. Diese bietet i. S. einer Gruppenversicherung alle wünschenswerten<br />

Vorteile hinsichtlich Rendite, Verwaltungskosten, Logistik und Beratung<br />

sowie Ablaufleistung. Mit Unterstützung eines renommierten externen Beraters wurde<br />

auf <strong>der</strong> Basis eines Ausschreibungs- und Auswahlverfahrens zwischen April und Oktober<br />

2002 <strong>der</strong> Träger dieser Versorgungseinrichtung ausgewählt; die Entscheidung fiel<br />

– gemeinsam und einvernehmlich mit dem Arzthelferinnenverband und <strong>der</strong> Zahnärzteschaft<br />

(Arbeitsgemeinschaft zur Regelung <strong>der</strong> Arbeitsbedingungen <strong>der</strong> Zahnarzthelferinnen)<br />

– zu Gunsten <strong>der</strong> Deutschen Ärzteversicherung, Köln, gemeinsam mit <strong>der</strong><br />

Deutschen Apotheker- und Ärztebank, Düsseldorf, aus. Die Vorstände von <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

und Kassenärztlicher Bundesvereinigung haben dies am 27.09.2002 zustimmend<br />

zur Kenntnis genommen.<br />

Nach Abschluss einer Kooperationsvereinbarung im Oktober 2002 wurde <strong>der</strong> Geschäftsbetrieb<br />

unverzüglich aufgenommen. Die Deutsche Ärzteversicherung (mit ihrem speziell<br />

gegründeten Risikoträger Pro bAV) bot zunächst einen Vorsorgetarif in Form einer<br />

fondsgebundenen Rentenversicherung an, optional ergänzbar um eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung.<br />

Im Sommer 2003 kam als alternative Möglichkeit ein klassischer<br />

Rententarif mit Garantiezins hinzu.<br />

Die Gründungsmitglie<strong>der</strong> begleiteten die Implementierung intensiv in Form eines Lenkungsausschusses<br />

und seit Oktober 2003 im Rahmen eines neu geschaffenen Beirates,<br />

in den durch die Mitglie<strong>der</strong>versammlung <strong>der</strong> AAA am 19.09.2006 für die Ärzteschaft<br />

San.-Rat Peter Sauermann, Hamburg, Dr. Klaus Uffelmann, Gemünden und Dipl.-<br />

Volksw. Franz Stobrawa, Bonn, wie<strong>der</strong> berufen wurden. Die Abschlusszahlen blieben<br />

zunächst trotz <strong>der</strong> Einbindung von MLP, Heidelberg, in den Vertrieb seit April 2005<br />

quantitativ hinter den anspruchsvollen Vorgaben zurück, was im Wesentlichen auf die<br />

Zurückhaltung des Verbrauchers im Bereich „Altersversorgung“ aufgrund <strong>der</strong> wirtschaftlichen<br />

Gesamtsituation zurückzuführen ist; dies betrifft alle Anbieter in Deutschland<br />

gleichermaßen.<br />

376


Fachberufe im Gesundheitswesen<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Seit tarifvertraglich ab April <strong>2008</strong> ergänzend zur Entgeltumwandlung eine „echte“<br />

betriebliche Altersversorgung in Form eines Arbeitgeberbeitrages und eines Zuschusses<br />

zur Entgeltumwandlung geschaffen sowie die Überführung <strong>der</strong> vermögenswirksamen<br />

Leistungen in die Altersversorgung bis Ende 2014 festgelegt wurde, kam es zu dem<br />

erhofften Schub <strong>der</strong> Abschlusszahlen. In <strong>2008</strong> wurden weitere 13.092 Verträge (Stand<br />

30.11.<strong>2008</strong>) von ärztlichen Arbeitgebern für ihre Mitarbeiter abgeschlossen, so dass<br />

nunmehr insgesamt bis diesem Zeitpunkt 17.671 Altersvorsorgeverträge vorliegen. Dieser<br />

bemerkenswerte Erfolg – auch aufgrund intensiver Begleitung durch die AAA, z. B.<br />

durch Berichterstattung im Deutschen Ärzteblatt (s. Dtsch Arztebl, <strong>2008</strong>; 105: A 498 f.,<br />

Heft 10) und eines Begleitschreibens für eine Direkt-Mailing-Aktion im März <strong>2008</strong> –<br />

zeigt, dass die GesundheitsRente ein guter und attraktiver Weg ist, die sozialpolitische<br />

Verantwortung <strong>der</strong> Ärzteschaft für ihre Mitarbeiter in den Arztpraxen sowie die personelle<br />

Sicherstellung <strong>der</strong> ambulanten Versorgung durch die Bindung motivierter Angestellter<br />

umzusetzen.<br />

Angesichts des rasch wachsenden Beitrags- und Anlagenvolumen wird in 2009 über ein<br />

Gesamtkonzept zur Weiterentwicklung <strong>der</strong> GesundheitsRente beraten und entschieden<br />

werden. Das Modell „GesundheitsRente“ steht auch an<strong>der</strong>en Berufsgruppen und Institutionen/Arbeitgebern<br />

im Gesundheitsbereich offen.<br />

– Vgl. hierzu www.bundesaerztekammer.de > Ambulante Versorgung > Arzthelferin/<br />

Medizinische Fachangestellte > Tarife.<br />

10<br />

377


Presse- und Öffentlichkeitsarbeit<br />

11. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit<br />

11.1 Die Pressestelle <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Als Spitzenorganisation <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft hat die <strong>Bundesärztekammer</strong> eine<br />

herausgehobene Stellung in <strong>der</strong> Öffentlichkeit. Sie ist bevorzugter Ansprechpartner <strong>der</strong><br />

Medien bei berufs- und gesundheitspolitischen Themen. Große öffentliche Beachtung<br />

finden auch die Positionen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zu wichtigen medizinischen und<br />

vor allem medizinisch-ethischen Fragen. Die Gesamtvertretung <strong>der</strong> Ärztinnen und Ärzte<br />

in Deutschland wird als solche auch wahrgenommen, wie die stetig wachsende<br />

Anzahl von Anfragen und die vielfältige Berichterstattung über die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

in den Medien Jahr für Jahr beweist.<br />

Das Spektrum <strong>der</strong> Themen, mit denen die Pressestelle <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft konfrontiert<br />

wird, hat sich zusehends erweitert. Ursächlich dafür ist nicht allein das gestiegene<br />

Interesse einer älter werdenden Bevölkerung an medizinischen Themen und ihrer<br />

Aufbereitung in den Medien. Es sind vor allem die Fortschritte in Diagnostik und Therapie,<br />

die einen großen Informations- und Diskussionsbedarf erzeugen. Auch zu allen<br />

weiteren Fragen des Arztberufs gilt die <strong>Bundesärztekammer</strong> als kompetenter und<br />

glaubwürdiger Ansprechpartner.<br />

Vorrangiges Ziel <strong>der</strong> Pressestelle <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft ist es, den Medien und<br />

damit auch <strong>der</strong> Öffentlichkeit die gesundheits- und sozialpolitischen Vorstellungen <strong>der</strong><br />

Ärzteschaft zu vermitteln. Zur notwendigen Darstellung und Positionierung in den<br />

Medien verfügt die Pressestelle über ein vielfältiges Repertoire, das zielgruppenspezifisch<br />

eingesetzt werden kann. Dazu gehören neben Interviews, Hintergrund- und Redaktionsgesprächen,<br />

eigenen Artikeln, Pressekonferenzen, Presseseminaren und Symposien<br />

auch Pressemitteilungen sowie eigene Informationsdienste. Häufig ist die Pressestelle<br />

auch zentrale Anlaufstelle für Anfragen aus <strong>der</strong> Bevölkerung, insbeson<strong>der</strong>e<br />

dann, wenn medizinische o<strong>der</strong> gesundheitspolitische Themen die Schlagzeilen beherrschen.<br />

Die Jahr für Jahr steigende Anzahl von Anfragen <strong>der</strong> Publikumsmedien, seien es Interviewanfragen,<br />

medizinische Auskünfte o<strong>der</strong> die Bitte um eine aktuelle Stellungnahme,<br />

unterstreichen die Bedeutung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> als Meinungsbildner in <strong>der</strong><br />

Gesundheitspolitik und Kompetenzzentrum in medizinischen und medizinisch-ethischen<br />

Fragen.<br />

11<br />

379


Pressearbeit zum 111. Deutschen Ärztetag<br />

Der 111. Deutsche Ärztetag vom 20. bis 23. Mai <strong>2008</strong> in Ulm war ein Medienereignis<br />

ersten Ranges. Knapp hun<strong>der</strong>t akkreditierte Journalisten berichteten vor Ort über die<br />

parlamentarische Versammlung <strong>der</strong> Ärzteschaft. Schon zu Beginn des Jahres wurden<br />

die Medien gezielt auf den Termin aufmerksam gemacht und mit Vorabinformationen<br />

auf das Ereignis vorbereitet. In einer Vielzahl von Einzelgesprächen wurden die Themen<br />

des Ärztetages den Journalisten nahe gebracht.<br />

Wichtige Hintergrundinformationen zum Tagesordnungspunkt Telematik erhielten die<br />

Medienvertreter in einem IT KOMPAKT spezial. Die auf dem Ärztetag angekündigte<br />

Debatte über die elektronische Gesundheitskarte war auch das zentrale Thema eines<br />

Pressegesprächs mit dem Telematikbeauftragten <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, Dr. Franz-<br />

Joseph Bartmann, Ende April in Berlin, das sich gleichermaßen an Redakteure <strong>der</strong><br />

Tagespresse wie Fachjournalisten richtete. Ein weiteres Pressegespräch mit dem Präsidenten<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, diente dazu,<br />

frühzeitig auf die Bedeutung <strong>der</strong> gesundheitspolitischen Leitsätze („Ulmer Papier“) hinzuweisen<br />

und über die weiteren Themen des Ärztetages zu informieren.<br />

„Rationierung muss erkennbar werden“<br />

Drei Wochen vor Beginn des Ärztetages wurde auf diese Weise ganz bewusst ein Thema<br />

lanciert, das bis dato weitgehend tabuisiert worden war: die Rationierung medizinischer<br />

Leistungen. Der Präsident <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> kritisierte, dass die bestehende versteckte<br />

Rationierung von <strong>der</strong> Politik geleugnet werde: „Wir for<strong>der</strong>n, dass diese Rationierung<br />

erkennbar wird und die Regierenden mit offenem Visier sagen, was künftig von<br />

<strong>der</strong> gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt werden soll und was nicht.“ („Kölner<br />

Stadt-Anzeiger“, 30.04.<strong>2008</strong>) Unter <strong>der</strong> Überschrift „Notwendige Diskussion“ kommentierte<br />

die „Neue Osnabrücker Zeitung“ (30.04.<strong>2008</strong>) Hoppes For<strong>der</strong>ungen:<br />

„Rationierung im Gesundheitswesen – das ist in <strong>der</strong> deutschen Öffentlichkeit ein Tabuthema.<br />

... Dass die Ärzteschaft nun eine grundsätzliche Diskussion über dieses Thema<br />

anstößt, ist dennoch richtig und sogar notwendig. Denn die von <strong>der</strong> Politik gebetsmühlenhaft<br />

vorgetragene Behauptung, die Krankenkassen zahlten alles medizinisch Notwendige,<br />

und das bleibe auch in Zukunft so – sie ist in Zeiten knapper Mittel und eines<br />

immens zunehmenden medizinischen Fortschritts längst keine Selbstverständlichkeit<br />

mehr.“<br />

Das Thema Rationierung war nun „gesetzt“ und es blieb weiterhin auf <strong>der</strong> Agenda <strong>der</strong><br />

Medien. In einem wahren „Interview-Marathon“ warb <strong>der</strong> Präsident <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

für einen offenen und ehrlichen Umgang mit dem Thema Rationierung. Bis<br />

zum Beginn des Ärztetags äußerte er sich in elf Interviews, darunter neun Wortlaut-<br />

Interviews für folgende Tageszeitungen: „Die Welt“, „Stuttgarter Nachrichten“, „Kölnische<br />

Rundschau“, „Südwest-Presse“, „Rheinische Post“, „Berliner Zeitung“, „Augsburger<br />

Allgemeine“, „Passauer Neue Presse“, „Ruhr-Nachrichten“ und „Hessisch-Nie<strong>der</strong>sächsische<br />

Allgemeine“. Auch die Nachrichtenagenturen Reuters und ddp veröffentlichten<br />

Interviews mit dem Präsidenten <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>.<br />

380


Presse- und Öffentlichkeitsarbeit<br />

Der Ärztetag im Blickpunkt <strong>der</strong> Medien<br />

Am Tag <strong>der</strong> Eröffnung und während des gesamten Ärztetags waren die Repräsentanten<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> gefragte Gesprächspartner <strong>der</strong> elektronischen Medien. Vor<br />

allem <strong>der</strong> Südwestrundfunk brachte täglich Berichte und Interviews vom Ort des<br />

Geschehens und übernahm die sogenannte Sammel-Berichterstattung für die ARD,<br />

sodass die Beiträge auch von den an<strong>der</strong>en Hörfunkanstalten verwendet wurden. Die<br />

Eröffnungsveranstaltung des 111. Deutschen Ärztetags wurde vom Dokumentationskanal<br />

Phoenix zeitversetzt („relive“) übertragen. Die öffentlich-rechtlichen wie die privaten<br />

Fernsehsen<strong>der</strong> berichteten in ihren Hauptnachrichtensendungen über den Auftakt des<br />

Ärztetags – so die ARD in <strong>der</strong> „Tagesschau“ sowie in den „Tagesthemen“.<br />

Abbildung 1: Der 111. Deutsche Ärztetag im Spiegel <strong>der</strong> Medien<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Ausführliche Berichte sendete auch das ZDF. Bereits im „Morgenmagazin“ war <strong>der</strong> Ärztetag<br />

ein Thema. In den Nachrichtensendungen „heute“ und „heute journal“ setzte das<br />

ZDF seine Berichterstattung am Abend fort. Private Fernsehsen<strong>der</strong> wie RTL, RTL II,<br />

SAT1, Pro Sieben, n-tv und Kabel eins berichteten ebenfalls ausführlich in ihren Nachrichtensendungen<br />

über den Ärztetag. Weitere Beiträge liefen im MDR Fernsehen<br />

(„MDR Aktuell“), im Bayerischen Fernsehen („Rundschau“ und „Rundschau-Magazin“)<br />

und im WDR („WDR-Aktuell“).<br />

11<br />

381


Allen interessierten Journalisten wurden auch in diesem Jahr wie<strong>der</strong> speziell aufbereitete<br />

Hintergrundinformationen in Form eines BÄK GROUND zur Verfügung gestellt.<br />

Unmittelbar vor Beginn des Ärztetags konnte <strong>der</strong> Info-Dienst auf den Internetseiten <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> abgerufen und für die Vorbereitung auf den Ärztetag genutzt werden.<br />

Die im Plenum diskutierten Tagesordnungspunkte wurden in zwei Pressekonferenzen<br />

mit den Experten <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> vor- bzw. nachbereitet. Zu den Beschlüssen<br />

des Ärztetags veröffentlichte die <strong>Bundesärztekammer</strong> insgesamt 11 Pressemitteilungen,<br />

die den Journalisten vor Ort und im Internet zur Verfügung gestellt wurden.<br />

Eine Analyse <strong>der</strong> Berichterstattung macht deutlich, dass insbeson<strong>der</strong>e die von <strong>der</strong> Ärzteschaft<br />

angestoßene Diskussion über einen offenen Umgang mit Rationierung nachhaltige<br />

Wirkung entfaltete. Auch das „Ulmer Papier“, das Thema Demenz und die<br />

Debatte zum Arztbild <strong>der</strong> Zukunft nahmen breiten Raum in <strong>der</strong> Berichterstattung ein.<br />

Beson<strong>der</strong>s große Aufmerksamkeit erfuhr auch die Debatte über das Für und Wi<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

elektronischen Gesundheitskarte.<br />

Gesundheitsfonds: staatlich verordnetes Globalbudget<br />

Mehr Zentralismus und zugleich mehr Vertragswettbewerb, höhere Kassenbeiträge<br />

trotz zusätzlicher Steuermilliarden – solche (vermeintlichen) Wi<strong>der</strong>sprüche prägten die<br />

gesundheitspolitische Debatte im Jahr <strong>2008</strong>. Bei näherer Betrachtung zeigte sich jedoch,<br />

dass die gegensätzlich anmutenden Entwicklungen einem übergeordneten politischen<br />

Konzept folgten, an dem im Bundesgesundheitsministerium jahrelang gearbeitet worden<br />

war. Die Festlegung des einheitlichen Beitragssatzes <strong>der</strong> gesetzlichen Krankenversicherung<br />

(GKV) durch die Bundesregierung im Herbst <strong>2008</strong> unterstreicht den Willen<br />

des Staates, die Finanzausstattung des neuen Gesundheitsfonds weitgehend selbst zu<br />

bestimmen. Auch die steigende Abhängigkeit <strong>der</strong> gesetzlichen Krankenversicherung<br />

von staatlichen Zuschüssen und die Reglementierung <strong>der</strong> medizinischen Versorgung<br />

durch eine staatsnahe Pseudo-Selbstverwaltung weist in Richtung Staatsmedizin.<br />

Wenige Wochen vor <strong>der</strong> Entscheidung über den einheitlichen Beitragssatz von 15,5 Prozent<br />

prangerte <strong>der</strong> Präsident <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, Prof. Dr. Hoppe, die staatsnahe<br />

Neuausrichtung des Gesundheitswesens an und appellierte an die Politiker, den<br />

Gesundheitsfonds auf Eis zu legen. Notwendig sei zunächst eine Modellphase zur<br />

Erprobung des virtuellen Fonds.<br />

„Der Gesundheitsfonds ist ein weiterer Schritt auf dem Weg in die Staatsmedizin. Die<br />

Regierung legt nach wirtschaftlicher Opportunität und haushaltspolitischer Machbarkeit<br />

fest, wie viel Geld für die Versorgung <strong>der</strong> Patienten ausgegeben werden darf. Damit<br />

hängt die Versorgung <strong>der</strong> Patienten künftig vom Spardiktat <strong>der</strong> Finanzpolitiker ab. Der<br />

tatsächliche Versorgungsbedarf gerät völlig aus dem Blick“, kritisierte Hoppe in einem<br />

viel beachteten Statement (Pressemitteilung vom 12.09.<strong>2008</strong>).<br />

Obgleich die öffentliche Meinung, das Gros <strong>der</strong> Experten und auch viele Politiker <strong>der</strong><br />

großen Koalition die Skepsis gegenüber dem Fonds teilten, blieben die Spitzen von<br />

CDU/CSU und SPD bei dem im GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz verabredeten Weg.<br />

Der Gesundheitsfonds fungiert dabei nicht allein als Geldsammelstelle, son<strong>der</strong>n auch<br />

als eine Art Globalbudget, dessen Mittel durch die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung<br />

und die Sparschraube des Staates begrenzt werden.<br />

382


Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt ließ in <strong>der</strong> Debatte keinen Zweifel daran,<br />

dass sie das Gesundheitswesen nunmehr auf Jahre hinaus für ausreichend finanziert<br />

hält. Die Kostenträger und die Leistungserbringer for<strong>der</strong>te sie auf, die Finanzmittel<br />

möglichst kosteneffizient einzusetzen. Die Verteilung des zur Verfügung gestellten<br />

Geldes solle nun <strong>der</strong> Wettbewerb regeln – zwischen den Krankenkassen und unter den Leistungsanbietern.<br />

Schon Ende des Jahres <strong>2008</strong> erwiesen sich die Annahmen <strong>der</strong> Ministerin als Makulatur.<br />

Aus einer eher vorsichtigen Prognose des Schätzerkreises <strong>der</strong> gesetzlichen Krankenversicherung<br />

ging hervor, dass <strong>der</strong> Fonds aufgrund des Wirtschaftsabschwungs mit einem<br />

Defizit von mindestens 440 Millionen Euro starten werde.<br />

Anstöße zur Meinungsbildung<br />

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Die Initiative zur öffentlichen Diskussion gesundheitspolitischer und auch medizinisch-ethischer<br />

Themen geht häufig von <strong>der</strong> Politik aus. Anstöße zur Meinungsbildung<br />

geben aber auch die Organisationen des Gesundheitswesens. Allein die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

bestritt acht Pressekonferenzen, mit denen sie gezielt Themen in die Öffentlichkeit<br />

brachte o<strong>der</strong> einen eigenen Beitrag zu bereits laufenden Debatten leistete. So<br />

veranstaltete sie beispielsweise am 25. November <strong>2008</strong> gemeinsam mit <strong>der</strong> Bundeszahnärztekammer<br />

eine Pressekonferenz zur geplanten GOZ-Novelle, die vor allem in <strong>der</strong><br />

Fachpresse großen Wi<strong>der</strong>hall fand. Auch die schon traditionelle Pressekonferenz zur<br />

Vorstellung <strong>der</strong> jährlichen Behandlungsfehlerstatistik <strong>der</strong> Gutachterkommissionen und<br />

Schlichtungsstellen am 3. Juni <strong>2008</strong> hatte ein positives Medienecho.<br />

Beson<strong>der</strong>s große Aufmerksamkeit erfuhr Mitte September <strong>2008</strong> ein Vorstoß <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> zur Anerkennung starken Rauchens als Abhängigkeitserkrankung.<br />

Noch vor einer Konferenz <strong>der</strong> Drogenbeauftragten <strong>der</strong> Bundesregierung wurde<br />

den Medien auszugsweise eine Stellungnahme <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zugeleitet, in<br />

<strong>der</strong> u. a. die Krankenkassen aufgefor<strong>der</strong>t wurden, süchtige Raucher als Abhängigkeitserkrankte<br />

anzuerkennen. Damit war ein wichtiger Akzent gesetzt, <strong>der</strong> die folgende<br />

Debatte maßgeblich bestimmen sollte. Die Initiative <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> war<br />

Tagesthema in allen Medien und for<strong>der</strong>te zu einer Vielzahl von Meinungsäußerungen<br />

heraus. „Ärzte machen Front gegen Rauchen“, „Krank? Ärzte wollen Rauchern ins<br />

Gewissen reden“, „Gefangen in <strong>der</strong> Sucht“, „Rauchen: Wann wird Genuss zur Krankheit?“<br />

– so lauteten nur einige <strong>der</strong> vielen Schlagzeilen in den Tageszeitungen. Auch in<br />

den Nachrichtensendungen des Hörfunks und des Fernsehens war <strong>der</strong> Vorstoß <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> eine <strong>der</strong> Top-Meldungen. Gegenüber <strong>der</strong> Nachrichtenagentur dpa<br />

begründete <strong>der</strong> Vorsitzende des Ausschusses „Sucht und Drogen“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>,<br />

Prof. Dr. Frie<strong>der</strong> Hessenauer, warum die Anerkennung des Suchtrauchens als<br />

behandlungsbedürftige Krankheit notwendig ist. Millionen Raucher könnten dann weit<br />

offensiver vom Arzt auf ihre Sucht angesprochen und auf Entwöhnungsprogramme<br />

hingewiesen werden. Hessenauer verwahrte sich ausdrücklich gegen Vorwürfe <strong>der</strong><br />

Krankenkassen, die Ärzte wollten entsprechende Gespräche vor allem teuer abrechnen<br />

o<strong>der</strong> die Raucher in eine „kranke Ecke“ stellen. „Wir wollen Betroffenen Hilfestellung<br />

geben, nicht sie stigmatisieren.“ Welche Breitenwirkung die <strong>Bundesärztekammer</strong> mit<br />

ihrem Vorstoß erzielte, wird auch daran ersichtlich, dass Hessenauer in <strong>der</strong> „Bild“-Zei-<br />

11<br />

383


tung (17.09.<strong>2008</strong>) ausführlich neun Fragen zum Thema „Rauchen als Krankheit“ beantworten<br />

konnte.<br />

Große Beachtung fand auch die Vorstellung des dritten MLP-Gesundheitsreports Ende<br />

November <strong>2008</strong>, bei <strong>der</strong> eine Umfrage des Instituts Allensbach vorgestellt wurde, die<br />

mit Unterstützung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> durchgeführt worden war. Danach beklagt<br />

mehr als die Hälfte <strong>der</strong> Bürger und Ärzte in Deutschland die zurückgehende Qualität<br />

<strong>der</strong> Gesundheitsversorgung. Ärzte sind vor allem wegen des zunehmenden Kostendrucks<br />

pessimistisch und klagen, sich nicht ausreichend Zeit für die Bedürfnisse ihrer<br />

Patienten nehmen zu können. Während rund 60 Prozent <strong>der</strong> Bürger meinten, die Qualität<br />

<strong>der</strong> Gesundheitsversorgung habe sich in den letzten zwei, drei Jahren verschlechtert,<br />

waren – laut Umfrage – 57 Prozent <strong>der</strong> Ärzte dieser Ansicht. Die Leistungsfähigkeit<br />

des Gesundheitssystems insgesamt beurteilten 59 Prozent (Ostdeutschland: 49 Prozent)<br />

<strong>der</strong> Bevölkerung als „gut“ o<strong>der</strong> „sehr gut“. Ein Jahr zuvor waren es fünf Prozentpunkte,<br />

1994 sogar 23 Prozentpunkte mehr. „Das Vertrauen in die Zukunftsfähigkeit <strong>der</strong><br />

Gesundheitspolitik ist nachhaltig erschüttert. Wenn wir den medizinischen Fortschritt<br />

auch in einer Gesellschaft des langen Lebens erhalten wollen, brauchen wir eine nachhaltige<br />

Gesundheitspolitik, die im Gesundheitswesen nicht nur einen Kostenfaktor<br />

sieht“, kommentierte <strong>der</strong> Präsident <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> die Ergebnisse <strong>der</strong> Befragung.<br />

Diese konsequente Haltung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, ihr Eintreten für eine patientenorientierte<br />

Gesundheitspolitik hat ihr ein hohes Maß an Glaubwürdigkeit in <strong>der</strong> Öffentlichkeit<br />

eingebracht. Das liegt auch darin begründet, dass sie frühzeitig auf Entwicklungen<br />

aufmerksam gemacht hat, die lange bestritten wurden, sich dann aber bestätigten.<br />

Das betrifft die zunehmende Ökonomisierung im Gesundheitswesen genauso wie die<br />

kaum noch in Zweifel stehende heimliche Rationierung von Gesundheitsleistungen.<br />

Auch <strong>der</strong> seit Jahren zu beobachtende Nachwuchsmangel in <strong>der</strong> Ärzteschaft wurde lange<br />

von Krankenkassen und Politik geleugnet. Die Entwicklung <strong>der</strong> letzten Zeit hat diese<br />

Zweifler verstummen lassen. Auch in den Medien ist inzwischen unstrittig, dass es vielerorts<br />

einen Mangel an jungen Ärztinnen und Ärzten gibt, die ältere Ärzte in Praxis<br />

und Klinik ersetzen könnten. So berichtete die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“<br />

(15.11.<strong>2008</strong>) unter <strong>der</strong> Überschrift „Viele Ärzte schwören <strong>der</strong> Gesundheit ab“: „Noch nie<br />

gab es so viele Ärzte in Deutschland – und selten waren so viele Arztstellen unbesetzt.<br />

Auf 4.000 beziffern Fachleute alleine die Zahl <strong>der</strong> offenen Doktorstellen in Kliniken.“<br />

Für Aufsehen sorgte in diesem Zusammenhang auch die Meldung, dass nach einer<br />

Befragung <strong>der</strong> Universität Bochum unter 4.000 Medizinstudenten etwa 70 Prozent <strong>der</strong><br />

Befragten mit dem Gedanken spielen, nach dem Studium ins Ausland zu gehen. Der<br />

Präsident <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> äußerte in den „Ruhr-Nachrichten“ (18.11.<strong>2008</strong>)<br />

Verständnis für die Jungmediziner: „Viele dieser jungen Leute wollen nicht mehr um<br />

den Preis ihrer eigenen Gesundheit 60- o<strong>der</strong> gar 80-Stunden-Dienste in <strong>der</strong> Woche<br />

schieben“, sagte er. Im Interview mit dem „Kölner-Stadt-Anzeiger“ (24.11.<strong>2008</strong>) for<strong>der</strong>te<br />

Hoppe neue Anstrengungen zur Vermeidung <strong>der</strong> drohenden Versorgungskrise infolge<br />

des Nachwuchsmangels: „Der Arztberuf muss wie<strong>der</strong> attraktiver werden. Im<br />

Moment schrecken die Arbeitsbedingungen viele junge Leute ab. Wir müssen auch die<br />

Ausbildung reformieren. Das Einser-Abitur als Zugangsvoraussetzung für ein Medizinstudium<br />

ist ungeeignet.“<br />

384


Soforthilfe für die Krankenhäuser<br />

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Ende Juni <strong>2008</strong> formierte sich unter aktiver Beteiligung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> ein<br />

ungewohnt breites Bündnis, um gegen das „Spardiktat“ <strong>der</strong> Politik in <strong>der</strong> Krankenhausversorgung<br />

vorzugehen. Zusammen mit <strong>der</strong> Deutschen Krankenhausgesellschaft,<br />

dem Marburger Bund, ver.di, dem Beamtenbund, dem Deutschen Städtetag, Pflegeverbänden<br />

und an<strong>der</strong>en Beteiligten, for<strong>der</strong>te die <strong>Bundesärztekammer</strong> im Aktionsbündnis<br />

„Rettung <strong>der</strong> Krankenhäuser“ ein Ende <strong>der</strong> Budgetierung <strong>der</strong> Krankenhäuser und eine<br />

Soforthilfe zur Kompensation des Defizits in Höhe von 6,7 Milliarden Euro. Für den<br />

25. September 2009 kündigte das Bündnis eine Großdemonstration in Berlin an, um<br />

den Druck auf die Politiker zu erhöhen, die gerade an dem Regierungsentwurf für ein<br />

Krankenhausfinanzierungs-Reformgesetz arbeiteten. Trotz <strong>der</strong> Polemik mancher Kassenverbandsvertreter,<br />

die von einer Überversorgung im stationären Bereich sprachen,<br />

fiel das Medienecho auf den ungewöhnlichen Zusammenschluss zur Rettung <strong>der</strong> Krankenhäuser<br />

überwiegend positiv aus. So schrieb <strong>der</strong> „Kölner Stadt-Anzeiger“ (26.06.<strong>2008</strong>)<br />

unter <strong>der</strong> Überschrift „Berechtigte Klagen“:<br />

„Das Aktionsbündnis ‚Rettung <strong>der</strong> Krankenhäuser’ ist eine ungewöhnliche Allianz zwischen<br />

Krankenhausbetreibern und Deutschem Städtetag, Ärzteverbänden und Gewerkschaften.<br />

Ihre Sorge über eine Überfor<strong>der</strong>ung des Personals und negative Auswirkungen<br />

auf die Patienten sind berechtigt. Die Klage <strong>der</strong> Krankenhäuser über den erzwungenen<br />

Sparkurs zugunsten <strong>der</strong> Kassen ist deshalb nachvollziehbar. Wer von den<br />

Kliniken Wirtschaftlichkeit erwartet, muss sie in die Lage versetzen, unvermeidlich<br />

gestiegene Kosten für Tarife, Strom o<strong>der</strong> Lebensmittel abzurechnen.“<br />

Nach heftigen Diskussionen einigten sich die Gesundheitsminister von Bund und Län<strong>der</strong>n<br />

bei ihrer Konferenz am 3. Juli <strong>2008</strong> in Plön auf einen Kompromiss zur Krankenhausfinanzierung.<br />

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt hatte zunächst geplant,<br />

die Projektfinanzierung <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> für die Kliniken durch eine Verpflichtung zu festen<br />

Investitionspauschalen abzulösen. Dies stieß vor allem bei den CDU-geführten Län<strong>der</strong>n<br />

auf Kritik. In dem einstimmig verabschiedeten Kompromisspapier hieß es dann lediglich,<br />

dass die Län<strong>der</strong> ihre Verantwortung in <strong>der</strong> Investitionsför<strong>der</strong>ung wahrnehmen.<br />

Wenige Wochen später ließ die Bundesgesundheitsministerin auf Druck <strong>der</strong> Unionsgeführten<br />

Län<strong>der</strong> schließlich ganz ab von ihren Plänen für feste Investitionspauschalen.<br />

Stattdessen wurde im Gesetzentwurf nur noch die Erwartung formuliert, dass die Län<strong>der</strong><br />

sich in einer Arbeitsgruppe unter Beteiligung des Bundes auf ein zukunftsfähiges<br />

Modell für Investitionen in den Krankenhaussektor verständigen.<br />

Nach monatelangem Streit einigten sich Bund und Län<strong>der</strong> schließlich auf ein neues<br />

Finanzierungsgesetz für die 2.100 Krankenhäuser, das eine Soforthilfe von drei Milliarden<br />

Euro aus den Mitteln <strong>der</strong> gesetzlichen Krankenversicherung vorsah. Die in Aussicht<br />

gestellte Finanzspritze reiche bei weitem nicht aus, meldeten die Nachrichtenagenturen<br />

unter Bezug auf den Präsidenten <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>. Die Ärzte und Pflegenden in<br />

den Krankenhäusern seien am absoluten Limit angelangt: „Das Ergebnis ist eine Überbelastung<br />

ungeahnten Ausmaßes, die zunehmend auch die Patienten gefährdet“, warnte<br />

Hoppe.<br />

Wie hoch <strong>der</strong> Leidensdruck in den Kliniken ist, wurde am 25. September <strong>2008</strong> überdeutlich.<br />

Zu <strong>der</strong> größten Demonstration des Gesundheitswesens seit Bestehen <strong>der</strong><br />

11<br />

385


Bundesrepublik kamen etwa 130.000 Beschäftigte aus dem ganzen Bundesgebiet in Berlin<br />

zusammen. Es war ein Hilferuf, <strong>der</strong> nicht zu überhören war und in den Meldungen<br />

des Tages eine herausragende Stellung einnahm. Alle Nachrichtensendungen des Hörfunks<br />

und Fernsehens berichteten an vor<strong>der</strong>ster Stelle über das Ereignis, Zeitungen<br />

machten mit Schlagzeilen auf wie „Ärzte und Pfleger auf den Barrikaden“ („Rheinische<br />

Post“), „Massenproteste gegen kranke Kliniken“(„Die Welt“) o<strong>der</strong> „Weiß-grüne Wut-<br />

Meile aus Ärzten und Schwestern“ („Main-Post“). Die „Leipziger Volkszeitung“ kommentierte<br />

am folgenden Tag: „Sie bekommen drei Milliarden Euro mehr und protestieren<br />

trotzdem. Spinnen die deutschen Klinikbeschäftigten? Klare Antwort: Nein. Dass<br />

sich Berlin in eine weiße Wut-Meile verwandelte, ist ein überfälliger Aufschrei gegen<br />

unhaltbare Zustände.“<br />

Massenprotest in Berlin: 130.000 Beschäftigte und Vertreter des Aktionsbündnisses<br />

„Rettung <strong>der</strong> Krankenhäuser“ for<strong>der</strong>n: „Der Deckel muss weg.“ (Foto: Ines Engelmohr)<br />

Der Druck <strong>der</strong> Straße ließ die Bundesgesundheitsministerin noch einmal einlenken:<br />

Die Finanzhilfe für die Kliniken werde auf 3,5 Milliarden Euro erhöht, versicherte die<br />

Ministerin Anfang Dezember <strong>2008</strong> nach einem Treffen mit Vertretern des Aktionsbündnisses<br />

zur Rettung <strong>der</strong> Krankenhäuser. Die heftig kritisierten Vorschläge des BMG<br />

zur Umsetzung <strong>der</strong> Finanzhilfe waren damit überholt. Der Vizepräsident <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>,<br />

Dr. Frank Ulrich Montgomery, zeigte sich zufrieden, dass die Summe in<br />

Höhe von 3,5 Milliarden Euro nun „netto“ zugesagt sei und auf „technische Tricksereien“<br />

verzichtet werde.<br />

386


Gesetz zu Spätabtreibungen: keine „Einzelmeinung“<br />

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Die <strong>Bundesärztekammer</strong> meldete sich auch dann zu Wort, wenn politische Initiativen<br />

eine Antwort erfor<strong>der</strong>ten. So unterstützte die <strong>Bundesärztekammer</strong> ausdrücklich den<br />

von Abgeordneten <strong>der</strong> Unionsfraktion in enger Abstimmung mit <strong>der</strong> Ärzteschaft erarbeiteten<br />

Gruppenantrag zur Än<strong>der</strong>ung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes.<br />

Es war <strong>der</strong> damalige Vorsitzende <strong>der</strong> SPD, Kurt Beck, <strong>der</strong> im November 2006 zur Überraschung<br />

seiner Parteifreunde und des politischen Gegners eine baldige „verantwortliche<br />

Lösung“ beim Thema Spätabtreibungen anmahnte und eine Neuregelung in dieser<br />

Legislaturperiode in Aussicht stellte, wie es auch <strong>der</strong> Koalitionsvertrag vorsah. Zwar wurde<br />

Becks Einlassung schon kurz darauf von Vertreterinnen <strong>der</strong> SPD-Bundestagsfraktion<br />

als „Einzelmeinung“ qualifiziert, doch ließ sich das Thema nicht mehr von <strong>der</strong> Agenda<br />

nehmen. Der Vorsitzende <strong>der</strong> CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Volker Kau<strong>der</strong>, ergriff die<br />

Gelegenheit, in Gesprächen mit dem SPD-Fraktionsvorsitzenden Peter Struck Möglichkeiten<br />

einer Annäherung <strong>der</strong> weit auseinan<strong>der</strong> liegenden Positionen von Union und<br />

SPD auszuloten. Nach einem Treffen mit <strong>der</strong> Spitze <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und <strong>der</strong><br />

Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe Ende April <strong>2008</strong> lancierte Kau<strong>der</strong><br />

einen Gesetzesvorschlag, mit dem die Union <strong>der</strong> SPD weit entgegen kam.<br />

Die ursprüngliche Absicht, eine Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Abtreibungsparagrafen 218 und 219<br />

Strafgesetzbuch vorzunehmen, wurde fallengelassen, um eine möglichst breite parlamentarische<br />

Mehrheit zu erreichen. Damit war eine <strong>der</strong> Hauptfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Sozialdemokraten<br />

erfüllt, die das Strafrecht unangetastet lassen wollten, um eine Wie<strong>der</strong>auflage<br />

<strong>der</strong> Generaldebatte über Schwangerschaftsabbrüche zu vermeiden. Trotzdem<br />

unterstellte die stellvertretende Vorsitzende <strong>der</strong> SPD-Bundestagsfraktion, Christel<br />

Humme, dem Koalitionspartner prompt, Frauen bevormunden zu wollen. Ein Recht auf<br />

Beratung gebe es schon jetzt, eine Pflicht zur Beratung sei deshalb verfehlt. Auffällig<br />

war das beredte Schweigen des Parteivorsitzenden Beck und des Fraktionsvorsitzenden<br />

Struck nach Bekanntwerden des Unionsvorschlages. Der Meinungsbildungsprozess in<br />

<strong>der</strong> SPD hatte offenkundig gerade erst begonnen.<br />

Die Union nahm mit ihrem Vorschlag vor allem die Ärztinnen und Ärzte in die Pflicht<br />

– mit ausdrücklicher Billigung <strong>der</strong> ärztlichen Berufsorganisationen. Noch vor Veröffentlichung<br />

des Unionsvorschlages hatte <strong>der</strong> Präsident <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> die<br />

Politik aufgefor<strong>der</strong>t, Farbe zu bekennen. „Es kann nicht sein, dass man bei uns Ärzten<br />

Probleme ablädt, die ihre Ursache im Gesetz haben“, sagte Hoppe gegenüber dem<br />

Magazin „Focus“ (21.04.<strong>2008</strong>). Der Entwurf <strong>der</strong> CDU/CSU-Fraktion sah eine ärztliche<br />

Beratungspflicht bei einem Abbruch aus medizinischer Indikation vor (neuer § 5a<br />

Schwangerschaftskonfliktgesetz). Liege eine Konfliktsituation im Sinne einer medizinischen<br />

Indikation nach § 218 a Absatz 2 StGB vor, „so hat <strong>der</strong> behandelnde Arzt, unabhängig<br />

von § 219 des Strafgesetzbuches, über die medizinischen und psychosozialen<br />

Aspekte eines Schwangerschaftsabbruchs zu beraten und auf weitere und vertiefende<br />

psychosoziale Beratungsmöglichkeiten durch die Schwangerenkonfliktberatungsstellen<br />

im Sinne dieses Gesetzes hinzuweisen“, hieß es in dem Entwurf <strong>der</strong> Unionsfraktion,<br />

<strong>der</strong> maßgeblich auf die Initiative des familienpolitischen Sprechers Johannes Singhammer<br />

(CSU) zurückging.<br />

11<br />

387


Bedenkzeit von mindestens drei Tagen<br />

Der Arzt habe Inhalt und Umfang <strong>der</strong> Beratung zu dokumentieren und die Schwangere<br />

die Beratung, die Aushändigung von Aufklärungsmaterialien und den ärztlichen<br />

Hinweis auf weitere psychosoziale Beratungsmöglichkeiten schriftlich zu bestätigen,<br />

for<strong>der</strong>ten CDU und CSU in ihrem Entwurf. Nach <strong>der</strong> Beratung sei eine Bedenkzeit von<br />

mindestens drei Tagen einzuhalten: „Ein Schwangerschaftsabbruch darf nicht vor<br />

Ablauf von drei Tagen nach Beratung vorgenommen werden, sofern das Leben <strong>der</strong><br />

Schwangeren nicht akut gefährdet ist“, hieß es in dem Entwurf. Zudem müsse die statistische<br />

Erfassung des Schwangerschaftsabbruchs aus medizinischer Indikation verbessert<br />

werden.<br />

Die <strong>Bundesärztekammer</strong> und die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe<br />

unterstützten den Vorstoß <strong>der</strong> Union. Ziel <strong>der</strong> Gesetzesergänzung müsse es sein,<br />

Frauen in Konfliktsituationen zu helfen, adäquate Entscheidungen zu finden. „Wir würden<br />

es sehr begrüßen, wenn nun endlich im Schwangerschaftskonfliktgesetz die unbestrittenen<br />

Defizite im gegenwärtigen Recht behoben werden könnten. Jetzt gibt es erstmals<br />

seit Jahren die Möglichkeit, Einigkeit über eine Gesetzesergänzung zu erzielen,<br />

die sich eng an die konzeptionelle Grundentscheidung <strong>der</strong> Reform aus dem Jahre 1995<br />

anlehnt und den seinerzeit gefundenen Kompromiss unangetastet lässt“, sagte <strong>der</strong> Präsident<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> in einer ersten Stellungnahme. Mit ihrem arztzentrierten<br />

Ansatz zur Ergänzung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes habe die Union die<br />

Beratung <strong>der</strong> Schwangeren in das Zentrum <strong>der</strong> Diskussion gestellt. Die SPD müsse die<br />

Frage beantworten, warum es eine Beratungspflicht für Abbrüche bis zur 12. Schwangerschaftswoche<br />

gebe, nicht aber für Abbrüche nach <strong>der</strong> 22. Woche, wenn das Kind<br />

extrauterin lebensfähig wäre.<br />

Bis zur Sommerpause verhandelten die Arbeitsgruppen von Union und SPD über einen<br />

gemeinsamen Gesetzentwurf, allerdings ohne Ergebnis. Die SPD konnte sich aufgrund<br />

innerparteilicher Differenzen nicht auf eine gemeinsame Linie mit <strong>der</strong> Union verständigen.<br />

Anfang Juli <strong>2008</strong> schienen die Gespräche bereits endgültig gescheitert, doch die<br />

Ankündigung <strong>der</strong> Unionsparteien, nach <strong>der</strong> Sommerpause einen eigenen Gruppenantrag<br />

in den Bundestag einzubringen, erzeugte bei <strong>der</strong> SPD-Fraktionsspitze neue Nachdenklichkeit.<br />

Ex-Familienministerin Renate Schmidt (SPD) stellte sich demonstrativ auf die Seite <strong>der</strong><br />

Union und auch an<strong>der</strong>e, vornehmlich kirchennahe SPD-Politiker sahen gesetzgeberischen<br />

Handlungsbedarf. Die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung unterstrich<br />

die <strong>Bundesärztekammer</strong> in einer Vielzahl von Statements, Gastkommentaren und<br />

Interviews. Im Interview mit <strong>der</strong> Tageszeitung „Südwest-Presse“ (25.09.<strong>2008</strong>) sagte <strong>der</strong><br />

Präsident <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>: „Wir for<strong>der</strong>n schon seit langem eine gesetzliche<br />

Klarstellung bei Schwangerschaftsabbrüchen nach medizinischer Indikation. Solche<br />

Abbrüche sind grundsätzlich nur indiziert, wenn eine akute Lebens- o<strong>der</strong> Gesundheitsgefährdung<br />

<strong>der</strong> Schwangeren vorliegt. Es besteht aber die Befürchtung, dass Spätabbrüche<br />

häufig allein wegen <strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>ung eines Kindes erfolgen. Hinzu kommt, dass<br />

solche Abbrüche auch dann noch möglich sind, wenn das Kind außerhalb des Mutterleibes<br />

lebensfähig wäre. Der jetzige Vorschlag (<strong>der</strong> Union) sieht eine gründliche Beratung<br />

unter Einbeziehung psychosozialer Aspekte vor. Das min<strong>der</strong>t den Druck.“<br />

388


Presse- und Öffentlichkeitsarbeit<br />

Im Interview mit den „Passauer Neuesten Nachrichten“ (11.11.<strong>2008</strong>) betonte Hoppe,<br />

„Es darf nicht zu Kurzschlusshandlungen kommen, die dann dazu führen, dass Frauen<br />

ihr ganzes Leben unter Schuldgefühlen leiden.“ Ziel <strong>der</strong> Beratung müsse es sein, den<br />

Frauen Wege aufzuzeigen, welche Hilfen sie erhalten könnten, wenn ihr Kind behin<strong>der</strong>t<br />

zur Welt komme. Spätabtreibungen seien nicht nur für die betroffenen Frauen<br />

„eine schreckliche, häufig traumatische Erfahrung“, son<strong>der</strong>n auch für die Ärzte „immer<br />

wie<strong>der</strong> eine große Belastung“.<br />

Mitte November <strong>2008</strong> stand dann endgültig fest, dass es keinen gemeinsamen Antrag<br />

<strong>der</strong> großen Koalition geben würde. Die SPD-Frauenpolitikerinnen verhin<strong>der</strong>ten eine<br />

Annäherung an die Union. Verhin<strong>der</strong>n konnten sie allerdings nicht, dass eine weitere<br />

Parlamentariergruppe um die SPD-Familienpolitikerin Kerstin Griese einen eigenen<br />

Entwurf zur Än<strong>der</strong>ung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes ankündigte. Auch die<br />

FDP legte einen eigenen Gesetzentwurf vor, <strong>der</strong> in vielen Punkten mit dem Unionsentwurf<br />

übereinstimmte. So zeichnete sich Ende <strong>2008</strong> ab, dass weit über die Unionsparteien<br />

hinaus eine Gesetzesän<strong>der</strong>ung von vielen Abgeordneten für notwendig befunden<br />

wird. Die lange nur von <strong>der</strong> Ärzteschaft vertretene Auffassung, dass nur eine Gesetzesergänzung<br />

Defizite im Recht beheben könne, war nun keine „Einzelmeinung“ mehr.<br />

Gesetz zu Patientenverfügungen: besser keines als ein schlechtes<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Neben dem Thema Spätabtreibung wurde im Jahr <strong>2008</strong> auch die Debatte um eine<br />

gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen fortgeführt. Union und SPD hatten<br />

sich bereits Ende 2005 darauf verständigt, dass in dieser Legislaturperiode ein neuer<br />

Anlauf für eine Verankerung von Patientenverfügungen im Betreuungsrecht unternommen<br />

werden soll. Unter <strong>der</strong> rot-grünen Bundesregierung war ein erster Versuch<br />

gescheitert. An<strong>der</strong>s als noch unter Rot-Grün sollte diesmal <strong>der</strong> Anstoß zur Gesetzgebung<br />

aus <strong>der</strong> Mitte des Parlaments kommen. Schon Anfang des Jahres 2007 zeichnete<br />

sich ab, dass mindestens zwei divergierende, interfraktionelle Entwürfe entstehen würden.<br />

Am 25. Juni <strong>2008</strong> beriet <strong>der</strong> Bundestag erstmals über einen Gesetzentwurf zur Verbindlichkeit<br />

von Patientenverfügungen. Der Gruppenantrag <strong>der</strong> Abgeordneten Joachim<br />

Stünker (SPD), Michael Kauch (FDP), Jerzy Montag (Grüne) und Luc Jochimsen (Die<br />

Linke) betont das Selbstbestimmungsrecht des Patienten und lehnt eine Reichweitenbegrenzung<br />

von Patientenverfügungen ab. Sind die formalen Voraussetzungen <strong>der</strong> Verfügung<br />

erfüllt, soll nur in Konfliktfällen zwischen Arzt und Betreuer eine gerichtliche<br />

Klärung erfolgen, ob <strong>der</strong> Behandlungsabbruch o<strong>der</strong> die Weiterbehandlung dem Patientenwillen<br />

entspricht.<br />

Den sogenannten Stünker-Entwurf unterzeichneten bis dato 205 Abgeordnete, darunter<br />

so prominente Unterstützer wie Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, Bundesgesundheitsministerin<br />

Ulla Schmidt und Bundesarbeitsminister Olaf Scholz. Mehr als die<br />

Hälfte <strong>der</strong> SPD-Fraktion, zwei Drittel <strong>der</strong> FDP-Abgeordneten und knapp die Hälfte <strong>der</strong><br />

Linken und <strong>der</strong> Grünen erklärten ihre Zustimmung zu dem Entwurf. Keiner <strong>der</strong> Unterzeichner<br />

gehörte <strong>der</strong> CDU/CSU-Bundestagsfraktion an. In <strong>der</strong> Union wurde <strong>der</strong> „Stünker-Entwurf“<br />

aus unterschiedlichen Gründen kritisch gesehen. Die einen, wie <strong>der</strong> stell-<br />

11<br />

389


vertretende Fraktionsvorsitzende Wolfgang Bosbach, wollten die Bindungswirkung <strong>der</strong><br />

Patientenverfügungen stärker an Bedingungen knüpfen und den schriftlich geäußerten<br />

Willen zum Abbruch lebenserhalten<strong>der</strong> Maßnahmen nur dann gelten lassen, wenn das<br />

Grundleiden des Patienten einen „unumkehrbar tödlichen Verlauf“ angenommen hat.<br />

Die an<strong>der</strong>en, wie <strong>der</strong> gesundheitspolitische Sprecher <strong>der</strong> Unionsfraktion, Wolfgang Zöller,<br />

und <strong>der</strong> stellvertretende Vorsitzende des Gesundheitsausschusses, Dr. Hans Georg<br />

Faust, traten dafür ein, die bestehende Rechtspraxis zu bewahren und „nur das wirklich<br />

Unerlässliche zu regeln“. Ärzte und Angehörige sollen weiterhin in jedem Einzelfall<br />

prüfen, ob <strong>der</strong> Wille des nicht äußerungsfähigen Kranken auch auf den aktuellen<br />

Zustand zutrifft. Nur im Konfliktfall soll das Vormundschaftsgericht entscheiden, ob die<br />

Behandlung abgebrochen werden kann o<strong>der</strong> fortgesetzt werden muss.<br />

Die <strong>Bundesärztekammer</strong> äußerte in <strong>der</strong> Diskussion große Vorbehalte gegen ein detailliertes<br />

Gesetz zu Patientenverfügungen. Auf dem 111. Deutschen Ärztetag <strong>2008</strong> in Ulm<br />

warnte <strong>der</strong> Präsident <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> davor, einem Gesetz die Zustimmung zu<br />

geben, das „die Individualität des Sterbens“ außer acht lasse. „Besser gar kein Gesetz als<br />

ein schlechtes“, sagte Hoppe. Wenige Tage vor <strong>der</strong> ersten Lesung des Stünker-Entwurfs<br />

im Bundestag bekräftigte er noch einmal diese Position. „Wir haben Klarheit – und diese<br />

wird durch ein Gesetz nicht noch klarer werden“, sagte <strong>der</strong> Präsident <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

in einem Gespräch mit <strong>der</strong> Deutschen Presse-Agentur. Eine Patientenverfügung<br />

sei stets verbindlich, wenn die Verfügung auf die Situation zutreffe, in <strong>der</strong> die Entscheidung<br />

zu einer Behandlung getroffen werden müsse und sich <strong>der</strong> Patient aktuell,<br />

etwa weil er im Koma liegt, nicht äußern könne. Zudem dürfe nicht angenommen werden,<br />

<strong>der</strong> Patient habe seine Meinung geän<strong>der</strong>t.<br />

Hoppe wies darauf hin, dass die <strong>Bundesärztekammer</strong> die Ärztinnen und Ärzte mit <strong>der</strong><br />

Broschüre „Sterben in Würde“, die dem Deutschen Ärzteblatt beilag, umfassend über<br />

diese Rechtsauffassung unterrichtet habe. Er glaube auch nicht, dass durch ein Gesetz<br />

Streitfälle, die durch die Gerichte entschieden werden müssten, ausgeschlossen werden<br />

könnten. Mehrere Tageszeitungen, Online-Medien und Rundfunksen<strong>der</strong> griffen das<br />

dpa-Interview auf. So fasste <strong>der</strong> „Wiesbadener Kurier“ (23.06.<strong>2008</strong>) Hoppes Position in<br />

<strong>der</strong> Überschrift zusammen: „Hoppe: Ein Gesetz ist nicht nötig“.<br />

Die Vorlage eines weiteren Gruppenantrages im Oktober <strong>2008</strong> gab <strong>der</strong> Debatte einen<br />

zusätzlichen Impuls. In ihrem Entwurf eines „Gesetzes zur Verankerung <strong>der</strong> Patientenverfügung<br />

im Betreuungsrecht“ unterschieden die Initiatoren Wolfgang Bosbach<br />

(CDU/CSU), René Röspel (SPD), Katrin Göring-Eckardt (Bündnis 90/Die Grünen) und<br />

Otto Fricke MdB (FDP) zwischen Patientenverfügungen erster Wahl (mit ärztlicher<br />

Beratung und notarieller Beurkundung) und Patientenverfügungen zweiter Wahl (ohne<br />

ärztliche Beratung und mit Reichweitenbegrenzung). Danach wären die in einer Patientenverfügung<br />

enthaltenden Festlegungen zur Beendigung lebenserhalten<strong>der</strong> Maßnahmen<br />

nur dann verbindlich, wenn eine umfassende ärztliche Beratung vorausgegangen,<br />

dokumentiert und vom Notar mit <strong>der</strong> Patientenverfügung beurkundet worden ist. In<br />

einer einfachen Patientenverfügung ohne Beratung dürfe <strong>der</strong> Abbruch einer lebenserhaltenden<br />

Behandlung nur dann verbindlich angeordnet werden, wenn eine unheilbare,<br />

tödlich verlaufende Krankheit o<strong>der</strong> eine Situation vorliege, in <strong>der</strong> <strong>der</strong> Patient mit an<br />

Sicherheit grenzen<strong>der</strong> Wahrscheinlichkeit trotz Ausschöpfung aller medizinischen<br />

Möglichkeiten das Bewusstsein niemals wie<strong>der</strong>erlangen würde.<br />

390


Presse- und Öffentlichkeitsarbeit<br />

In mehreren Statements und Gastkommentaren kritisierte <strong>der</strong> Vizepräsident <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong>, Dr. Montgomery, den „formalisierten Umgang mit Patientenverfügungen“<br />

im sogenannten Bosbach-Entwurf. Die Ärzteschaft würde gezwungen, rechtliche<br />

Bewertungen bei Vorliegen einer Patientenverfügung vorzunehmen, zu denen sie<br />

we<strong>der</strong> gewillt noch in <strong>der</strong> Lage sei. Die Politiker sollten daher noch einmal darüber<br />

nachdenken, ob es nicht klüger wäre, auf jedwede weitergehende gesetzliche Regelung<br />

zu verzichten. „Die Abgeordneten haben sich verrannt. Ich kann ihnen nur empfehlen,<br />

das Thema von <strong>der</strong> Tagesordnung zu nehmen und alle Entwürfe einstampfen zu lassen“,<br />

sagte Montgomery gegenüber dem Magazin „Focus“ (27.10.<strong>2008</strong>). Ein klares<br />

Bekenntnis zu Palliativmedizin, Hospizbewegung und einer Stärkung <strong>der</strong> Sterbebegleitung<br />

sei sinnvoller und besser für sterbende Patienten und ihre Angehörigen.<br />

Umgang mit Behandlungsfehlern: Offenheit und Transparenz<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

„Ärzte brechen ihr Schweigen“, „Mutiges Eingeständnis“, „Tabu gebrochen“ – so lauteten<br />

Ende Februar <strong>2008</strong> einige <strong>der</strong> Schlagzeilen nach <strong>der</strong> Vorstellung <strong>der</strong> Broschüre „Aus<br />

Fehlern lernen“, in <strong>der</strong> prominente Ärztinnen und Ärzte, Krankenschwestern, Pfleger<br />

und Therapeuten schil<strong>der</strong>ten, welche Fehler, Irrtümer o<strong>der</strong> Beinahe-Fehler ihnen bei<br />

<strong>der</strong> Behandlung von Patienten unterlaufen sind. Auch <strong>der</strong> Präsident <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>,<br />

Prof. Dr. Hoppe, und <strong>der</strong> Vorsitzende <strong>der</strong> Qualitätssicherungsgremien <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong>, Dr. Günther Jonitz, äußerten sich in <strong>der</strong> Broschüre. Der Präsident<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> nahm auch an <strong>der</strong> Pressekonferenz zur Präsentation <strong>der</strong> Broschüre<br />

teil, die vom Aktionsbündnis „Patientensicherheit“ herausgegeben und vom<br />

AOK-Bundesverband finanziert wurde.<br />

Die Resonanz in den Medien war außerordentlich groß. In allen Tageszeitungen, im<br />

Hörfunk und Fernsehen nahm die Berichterstattung über die Broschüre einen herausgehobenen<br />

Platz ein. „Die Aktion erregt Aufsehen: Zum ersten Mal bekennen sich prominente<br />

Ärzte ohne Schonung <strong>der</strong> eigenen Person in einer Broschüre zu ihren Kunstfehlern.<br />

Mit dem Tabubruch wollen sie für mehr Offenheit im Umgang mit ärztlichem<br />

Versagen werben“, schrieb die Tageszeitung „Die Welt“ (29.02.<strong>2008</strong>). In „Bild“<br />

(28.02.<strong>2008</strong>) hieß es: „Sie sind die mutigsten Ärzte Deutschlands: Erstmals gestehen<br />

Mediziner in einer Broschüre eigene Behandlungsfehler ein. Mit <strong>der</strong> Aktion wollen sie<br />

für mehr Qualität in deutschen Kliniken sorgen. Es ist ein Schritt, den deutsche Ärzte<br />

bisher nicht gewagt haben.“ Die „Frankfurter Rundschau“ (29.02.<strong>2008</strong>) lobte ebenfalls<br />

die Offenheit <strong>der</strong> Ärzte: „Es ist vorbildlich, dass nun angesehene Mediziner von Behandlungsfehlern<br />

berichten – und dabei nicht nur ihren Namen und ihren Arbeitgeber nennen,<br />

son<strong>der</strong>n sich auch abbilden lassen. Nur ein offener Umgang mit den täglichen Pannen<br />

hilft, das Gesundheitswesen besser zu machen.“<br />

Und auch <strong>der</strong> Kommentator <strong>der</strong> „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (29.02.<strong>2008</strong>) würdigte<br />

die öffentlichkeitswirksame Aktion:<br />

„Das Bekenntnis gestandener Ärzte und erfahrener Schwestern zu ihren Fehlern verdient<br />

großen Respekt. Denn Fehler einzuräumen fällt schwer; niemand redet gerne darüber.<br />

Missverständnisse, Verwechslungen, Unachtsamkeiten passieren in jedem Beruf.<br />

Nirgendwo aber wirken sich die Folgen so fatal aus wie in <strong>der</strong> Klinik – bis hin zur<br />

11<br />

391


lebenslangen Behin<strong>der</strong>ung o<strong>der</strong> sogar bis zum Tod von Patienten. Umso mehr ist die<br />

Aktion zu würdigen, bei <strong>der</strong> die sonst gegnerischen Lobbygruppen <strong>der</strong> Gesundheitsbranche<br />

in seltener Eintracht zusammenarbeiten.“<br />

Auch die Präsentation <strong>der</strong> Jahresstatistik <strong>der</strong> Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen<br />

bei den Ärztekammern Anfang Juni <strong>2008</strong> diente erneut dem Ziel, offen<br />

und transparent über Behandlungsfehler in Klinik und Praxis zu informieren. In einer<br />

Pressekonferenz wurden die statistischen Daten erläutert und am Beispiel von Fehlern<br />

in <strong>der</strong> Anästhesie dargestellt, welche Fehlervermeidungsstrategien auf <strong>der</strong> Grundlage<br />

<strong>der</strong> Daten entwickelt worden sind. Die Behandlungsfehlerstatistik gab auch Aufschluss<br />

darüber, bei welchen Diagnosen und Therapiemaßnahmen Behandlungsfehler vermutet<br />

wurden und welche Fachgebiete betroffen waren.<br />

„Wir wollen, dass unsere Daten zur Fehlerprävention genutzt werden und möchten<br />

an<strong>der</strong>e ermutigen, unserem Beispiel zu folgen. Auch die Krankenhäuser sind aufgerufen,<br />

Zahlen zu Schadensfällen herauszugeben“, sagte Dr. Andreas Crusius, Vorsitzen<strong>der</strong><br />

<strong>der</strong> Ständigen Konferenz <strong>der</strong> Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen und<br />

Präsident <strong>der</strong> Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern. Denn je<strong>der</strong> Fehler, <strong>der</strong> durch<br />

Erkenntnisse <strong>der</strong> Schlichtungsstellen o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>er Institutionen verhin<strong>der</strong>t werden<br />

könne, sei ein Gewinn für Patienten und Ärzte. „Crusius betonte zugleich, dass man<br />

beim Thema Behandlungsfehler in den vergangenen Jahren einen Riesenschritt vorangekommen<br />

sei“, zitierte ihn die Tageszeitung „Die Welt“ (04.06.<strong>2008</strong>).<br />

Patientengeheimnis unter Dauerbeschuss: „Petzparagraf“ und BKA-Gesetz<br />

Die ärztliche Schweigepflicht ist ein Grundrecht des Patienten. Daran musste die<br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> die Politik im Berichtszeitraum mehrfach erinnern. Zwar hielt die<br />

große Koalition an ihrem umstrittenen Vorhaben zur Einführung einer Meldepflicht für<br />

Vertragsärzte bei sogenannten selbstverschuldeten Krankheiten („Petzparagraf“) fest,<br />

doch gelang es, die Öffentlichkeit für die Problematik zu sensibilisieren. In einer Vielzahl<br />

von Statements und Kommentaren kritisierte <strong>der</strong> Präsident <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

den von <strong>der</strong> Koalition geplanten „Generalangriff auf die ärztliche Schweigepflicht“.<br />

Der „Braunschweiger Zeitung“ (10.03.<strong>2008</strong>) sagte er, <strong>der</strong> „Petzparagraph“ untergrabe<br />

das verfassungsrechtlich geschützte Patientengeheimnis. Die geplante Meldepflicht verpflichte<br />

Ärzte per Gesetz zum Aushorchen ihrer Patienten, um sie bei den Krankenkassen<br />

anzuschwärzen.<br />

Anlass des Protests war eine Regelung, die zunächst öffentlich unbeachtet als Anhang,<br />

aber ohne Verbindung zur Pflegereform eingeführt wurde: Ärzte und Krankenhäuser<br />

müssen den Kassen melden, wenn es Anhaltspunkte gibt, dass sich Patienten eine<br />

Krankheit durch eine medizinisch nicht notwendige Schönheits-OP, eine Tätowierung,<br />

Piercing o<strong>der</strong> vorsätzlich zugezogen haben. Die Kassen können dann Kostenbeteiligung<br />

for<strong>der</strong>n und Krankengeld zurückverlangen.<br />

Der Kommentator <strong>der</strong> „Süddeutschen Zeitung“ (15.03.<strong>2008</strong>) zeigte Verständnis für die<br />

Haltung <strong>der</strong> Ärzteschaft und kritisierte das Vorgehen <strong>der</strong> Koalition:<br />

392


Presse- und Öffentlichkeitsarbeit<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

„Die Än<strong>der</strong>ung steht versteckt auf den hinteren Seiten des Pflegegesetzes, als wolle die<br />

Regierung großen Wirbel vermeiden. Aus gutem Grund, denn was da geregelt wird, greift<br />

tief in das Arzt-Patienten-Verhältnis ein: Mediziner sollen künftig eine Art Polizeifunktion<br />

übernehmen. Sie sollen den Krankenkassen melden, wenn sich bei einem Patienten eine<br />

Tätowierung entzündet o<strong>der</strong> wenn etwa eine Brustvergrößerung schief geht.“<br />

Nach langwierigen Auseinan<strong>der</strong>setzungen zwischen Union und SPD wurde die Pflegereform<br />

schließlich mit den Stimmen <strong>der</strong> Koalitionspartner im Bundestag verabschiedet.<br />

Am 1. Juli <strong>2008</strong> trat sie in Kraft – mit dem umstrittenen „Petzparagrafen“.<br />

Trotz allen Protestes konnte auch die Einstufung <strong>der</strong> Ärzte als Berufsgeheimnisträger<br />

zweiter Klasse im „Gesetz zur Abwehr von Terrorismus-Gefahren durch das Bundeskriminalamt“<br />

(BKA-Gesetz) nicht verhin<strong>der</strong>t werden. Nachdem <strong>der</strong> Bundestag mit <strong>der</strong><br />

Stimmenmehrheit von Union und SPD die Regierungsvorlage verabschiedet hatte,<br />

stimmte am 19. Dezember <strong>2008</strong> auch <strong>der</strong> Bundesrat dem Gesetz zu – allerdings nur mit<br />

einer Stimme Mehrheit. Das Bundeskriminalamt darf nun unter bestimmten Voraussetzungen<br />

heimlich Online-Durchsuchungen von Computern vornehmen und Wohnungen<br />

mit Kameras überwachen. Bei einem konkreten Verdacht für eine terroristische<br />

Straftat darf das Amt auch den bisher gültigen hohen Schutz für das Verhältnis zwischen<br />

Ärzten und Patienten per Richteranordnung aufheben lassen.<br />

Als im Herbst <strong>2008</strong> deutlich wurde, dass die Koalition den Ärzten erneut – wie schon<br />

beim Telekommunikations-Überwachungsgesetz 2007 – keinen absoluten Beweiserhebungsschutz<br />

zubilligen wollte, intervenierte die <strong>Bundesärztekammer</strong> auf verschiedenen<br />

Ebenen. In Gesprächen mit den politisch Verantwortlichen und begleitet durch entsprechende<br />

Pressearbeit wurde die „Zwei-Klassen-Vertraulichkeit“ angeprangert. Der Präsident<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> hob hervor, dass die Verschwiegenheitspflicht für die<br />

Arbeit von Ärzten eine absolute Voraussetzung sei.<br />

„Was Ärztepräsident Hoppe beson<strong>der</strong>s ärgert“, hieß es in <strong>der</strong> „Süddeutschen Zeitung“<br />

(12.11.<strong>2008</strong>), „ist die vom Gesetzgeber getroffene Unterscheidung zwischen zwei Gruppen<br />

von Geheimnisträgern. So dürfen laut Gesetzesentwurf Abgeordnete, Seelsorger<br />

und Strafverteidiger den Ermittlern Auskünfte komplett verweigern. Für an<strong>der</strong>e Berufsgeheimnisträger<br />

wie Ärzte und Journalisten gilt dagegen nur ein relativer Schutz. Bei<br />

großer Gefahr müssen Mediziner Patientenakten offenlegen und Informationen aus<br />

Gesprächen preisgeben“. Dieses Zwei-Klassen-System sei nicht zu rechtfertigen, kritisierte<br />

Hoppe. Es gebe keine schlüssige Begründung dafür, dass das Verhältnis zwischen<br />

Abgeordneten und Wählern schützenswerter sei als das zwischen Ärzten und Patienten.<br />

„Patienten müssen sich voll und ganz ihrem Arzt offenbaren können.“<br />

Die Kritik gegen das Gesetz ließ auch nach seinem Inkrafttreten am 1. Januar 2009 nicht<br />

nach. So kündigte <strong>der</strong> ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) eine Klage<br />

vor dem Bundesverfassungsgericht an. Weite Teile des Gesetzes seien verfassungswidrig,<br />

sagte Baum. Der Präsident <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> kündigte an, an einer Verfassungsbeschwerde<br />

gegen das Gesetz mitzuwirken. „Abhörverbote, Verschwiegenheitspflichten<br />

und Zeugnisverweigerungsrechte gehören zu den unabdingbaren Rahmenbedingungen<br />

<strong>der</strong> ärztlichen Berufsausübung. Ärzte und Patienten müssten absolut vor Online-Razzien<br />

und Spähangriffen <strong>der</strong> Polizei geschützt werden“, erklärte Hoppe.<br />

11<br />

393


11.2 Außendarstellung und Informationsdienste<br />

Pressearbeit in Berlin<br />

Seit dem Umzug von Regierung und Parlament im September 1999 findet Bundespolitik<br />

ausschließlich in Berlin statt. Das gilt uneingeschränkt auch für die Gesundheitspolitik.<br />

Dieser Tatsache hat die Pressestelle <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft schon früh Rechnung<br />

getragen und den Schwerpunkt <strong>der</strong> Presse- und Öffentlichkeitsarbeit mit dem<br />

Regierungsumzug nach Berlin verlagert. Hier ist die Pressestelle eine zentrale Anlaufstelle<br />

für Journalisten und gilt als kompetenter Ansprechpartner für Medien im gesamten<br />

Bundesgebiet.<br />

Die Informationsdienste <strong>der</strong> Pressestelle<br />

In <strong>der</strong> publizistischen Außendarstellung haben sich folgende Info-Dienste <strong>der</strong> Pressestelle<br />

etabliert:<br />

BÄK INTERN ist <strong>der</strong> gesundheitspolitische Informationsdienst <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>.<br />

Er richtet sich an die ehrenamtlichen Mandatsträger <strong>der</strong> ärztlichen Selbstverwaltung<br />

und <strong>der</strong> Fachgesellschaften, aber auch an die Fachpresse sowie gesundheitspolitisch<br />

interessierte Journalisten <strong>der</strong> übrigen Medien.<br />

Bei <strong>der</strong> Auswahl <strong>der</strong> Themen wird <strong>der</strong> Blick wie gewohnt sowohl nach innen als auch<br />

nach außen gerichtet. Seit dem Relaunch im April 2004 kommen bei beson<strong>der</strong>s kontrovers<br />

diskutierten Themen verstärkt Experten aus externen Organisationen und Institutionen<br />

in Interviews zu Wort, beispielsweise Referenten des Interdisziplinären Forums<br />

„Fortschritt und Fortbildung in <strong>der</strong> Medizin“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>. Auf diese Weise<br />

wurde die Palette an journalistischen Stilformen kontinuierlich ausgebaut.<br />

In den BÄK-INTERN-Ausgaben des Jahres <strong>2008</strong> wurden die wichtigsten gesundheitsund<br />

sozialpolitischen Themen in Form von Interviews, Hintergrundberichten, Meldungen<br />

und Kommentaren mit beson<strong>der</strong>em Blick auf die Aktivitäten <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

präsentiert. Ausführlich berichtete die Redaktion über die Themen des 111. Deutschen<br />

Ärztetags und des 32. Interdisziplinären Forums <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>.<br />

BÄK GROUND ist <strong>der</strong> themenspezifische Hintergrund-Informationsdienst für gesundheits-<br />

und sozialpolitische Journalisten. Es hat sich bewährt, die Arbeit <strong>der</strong> Journalisten<br />

durch die Aufbereitung eines Themas unter verschiedenen Aspekten inklusive<br />

geschichtlicher Entwicklung, Bearbeitung von Randaspekten und Auflistung weiterführen<strong>der</strong><br />

Quellen zu unterstützen. So hat dieser Hintergrunddienst insbeson<strong>der</strong>e im Vorfeld<br />

des Deutschen Ärztetags die Aufgabe, die berufspolitischen Themen recherchegerecht<br />

so aufzubereiten, dass trotz <strong>der</strong> Komplexität einzelner Themen das Interesse <strong>der</strong><br />

Medien auch an solchen Fragen geweckt werden kann.<br />

Der BÄK-Newsletter ist ein regelmäßig erscheinen<strong>der</strong> E-Mail-Dienst, <strong>der</strong> möglichst zeitnah<br />

über aktuelle gesundheitspolitische Entwicklungen informiert und exklusive Hintergrundinformationen<br />

zu berufspolitischen Themen bietet. Der Dienst wird als Text-Mail versendet,<br />

so dass <strong>der</strong> Inhalt direkt und ohne größeren Zeitverlust abgerufen werden kann.<br />

394


Abbildung 2: Titelblatt von BÄK INTERN, Juli <strong>2008</strong><br />

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

11<br />

395


IT KOMPAKT ist <strong>der</strong> Informationsdienst <strong>der</strong> Pressestelle zur Telematik im Gesundheitswesen.<br />

Seit Dezember 2004 sind 13 Ausgaben des achtseitigen Dienstes erschienen,<br />

in denen regelmäßig über neue Entwicklungen im Bereich E-Health informiert<br />

wurde. In den Ausgaben des Jahres <strong>2008</strong> wurden Experten zur Einführung <strong>der</strong> elektronischen<br />

Gesundheitskarte (eGK) und des elektronischen Arztausweises interviewt und<br />

<strong>der</strong> Standpunkt <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zur Einführung <strong>der</strong> eGK dargelegt.<br />

Politische Entscheidungen zur eGK und die Entwicklung <strong>der</strong> Tests in den Modellregionen<br />

wurden mit Hintergrundberichten begleitet, ebenso die Arbeit des Projektbüros<br />

eArztausweis bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>. In <strong>der</strong> Rubrik „E-Health international“<br />

berichtete die Redaktion regelmäßig über Entwicklungen auf dem Gebiet <strong>der</strong> Telematik<br />

im Ausland. Darüber hinaus bot jede Ausgabe eine Übersicht über Termine wichtiger<br />

Veranstaltungen rund um das Thema E-Health.<br />

IT KOMPAKT kann über die Internetseiten <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> unter<br />

www.bundesaerztekammer.de kostenfrei abonniert werden und steht auch als Download<br />

zur Verfügung. Dort sind seit Dezember 2004 alle wesentlichen Informationen<br />

zum elektronischen Arztausweis verfügbar: Basisinformationen, Antworten auf häufig<br />

gestellte Fragen (FAQ), ein Glossar mit wichtigen Stichworten zum Thema Gesundheitstelematik<br />

und Links zu interessanten Websites.<br />

Die Presseschau ist die »tägliche Publikation« <strong>der</strong> Pressestelle. Seit September 2005<br />

wird sie als PDF-Datei per E-Mail an die Adressaten versandt. Die wichtigsten Artikel<br />

aus Tageszeitungen, Nachrichtenmagazinen und Wochenzeitungen werden zu einem<br />

umfassenden Überblick über die aktuelle gesundheitspolitische wie auch medizinische<br />

Berichterstattung zusammengestellt. Die Pressestelle kann online auf eine Datenbank<br />

zugreifen, in <strong>der</strong> digital alle Artikel von inzwischen weit über 500 regionalen und überregionalen<br />

Medien zur Volltext-Recherche und zum Download zur Verfügung stehen.<br />

Dadurch hat sich das Spektrum <strong>der</strong> auszuwertenden Zeitungen deutlich erweitert. Der<br />

tägliche Pressespiegel bietet somit ein nahezu lückenloses Bild <strong>der</strong> Berichterstattung<br />

zur Gesundheitspolitik und weiteren für die Ärzteschaft relevanten Themen.<br />

Mit dem E-Mail-Dienst Berlin im Blick hat sich ein weiterer elektronischer Dienst etabliert.<br />

In komprimierter Form werden hier die wichtigsten berufspolitischen und<br />

gesundheitspolitischen Termine <strong>der</strong> kommenden zwei Wochen aufgelistet, so z. B.<br />

Debatten und Anhörungen im Deutschen Bundestag, Sitzungstermine des Bundesrates<br />

und an<strong>der</strong>er Institutionen.<br />

396


Abbildung 3: Titelblatt von IT KOMPAKT, März <strong>2008</strong><br />

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

11<br />

397


11.3 Das Internetangebot <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

Die Arbeit an einem mediengerechten, stets aktuellen Informations- und Serviceangebot<br />

im Internet ist eine eigenständige redaktionelle Tätigkeit innerhalb des Gesamtspektrums<br />

<strong>der</strong> Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Der Internetauftritt unter <strong>der</strong> Adresse<br />

www.bundesaerztekammer.de richtet sich an die gesamte Öffentlichkeit. Das Angebot<br />

ist in drei Bereiche mit den Hauptzielgruppen „Ärzte“, „Patienten“ und „Presse“ geglie<strong>der</strong>t.<br />

Im Bereich „Ärzte“ finden die Nutzer übersichtlich gestaltet alle relevanten Informationen<br />

zu den Arbeitsfel<strong>der</strong>n <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>. Im Patientenbereich werden<br />

Gesundheitstipps und Bürgerinformationen angeboten. Journalisten finden im Bereich<br />

„Presse“ stets die neuesten Pressemitteilungen und Statements <strong>der</strong> BÄK auf <strong>der</strong> Startseite.<br />

Darüber hinaus werden tagesaktuelle Interviews und Meldungen zur <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

in geson<strong>der</strong>ten Kurzbeiträgen aufbereitet. Ein umfangreiches Archiv und die<br />

Volltextsuche helfen, einen schnellen Überblick über die Position <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

zu gesundheitspolitischen, medizinischen und ethischen Fragen zu erhalten.<br />

Die Internetseiten <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> sind barrierefrei gestaltet. Zudem bietet <strong>der</strong><br />

Internetauftritt auch die Möglichkeit eines schnellen Nachrichtenüberblicks durch<br />

einen so genannten RSS-Feed.<br />

Abbildung 4: Homepage <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

398


Zugriffe im Jahresvergleich<br />

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit<br />

Abbildung 5: Zugriffe pro Monat: Anstieg auf über zwei Millionen<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Seit dem „Facelifting“ des Angebots Anfang 2007 hat sich die Anzahl <strong>der</strong> Zugriffe kontinuierlich<br />

erhöht. Ende <strong>2008</strong> verzeichnete die Pressestelle <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft<br />

über zwei Millionen Zugriffe pro Monat auf das Internetangebot <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>.<br />

Das entspricht einem Anstieg von etwa einer Million Zugriffen gegenüber dem<br />

Vorjahr. Die steigenden Zugriffszahlen sind ein Indiz für die zunehmende Bedeutung<br />

des Internets als Instrument <strong>der</strong> Öffentlichkeitsarbeit, belegen aber auch die hohe Wertschätzung,<br />

die dem Angebot <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> von immer mehr Nutzern entgegengebracht<br />

wird.<br />

11<br />

399


<strong>Bundesärztekammer</strong> innerhalb <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft<br />

12. <strong>Bundesärztekammer</strong> innerhalb <strong>der</strong><br />

Arbeitsgemeinschaft<br />

12.1 Zusammenarbeit mit den Ärztekammern<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

12.1.1 Ständige Konferenz <strong>der</strong> Vertreter <strong>der</strong> Geschäftsführungen <strong>der</strong> Landesärztekammern<br />

Die Ständige Konferenz <strong>der</strong> Vertreter <strong>der</strong> Geschäftsführungen <strong>der</strong> Landesärztekammern<br />

dient dem Meinungsaustausch und <strong>der</strong> Zusammenarbeit <strong>der</strong> Geschäftsführungen<br />

<strong>der</strong> Landesärztekammern. Im Geschäftsjahr <strong>2008</strong> fanden neben vier Routinesitzungen<br />

eine Son<strong>der</strong>sitzung und eine Sitzung mit Klausurcharakter statt.<br />

Im ersten Vierteljahr nahm in mehreren Sitzungen die Entwicklung <strong>der</strong> „Gesundheitspolitischen<br />

Leitsätze <strong>der</strong> Ärzteschaft“ (Ulmer Papier) für den 111. Deutschen Ärztetag<br />

breiten Raum ein. In <strong>der</strong> o. g. Son<strong>der</strong>sitzung gemeinsam mit dem Präsidenten <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> im März <strong>2008</strong> wurden die Vorbereitungen für die Kammerversammlungen<br />

vor dem 111. Deutschen Ärztetages abgestimmt.<br />

Zur Vorbereitung des 111. Deutschen Ärztetages wurden auch die Themen elektronische<br />

Gesundheitskarte und elektronischer Arztausweis intensiv diskutiert. Hierzu hat<br />

<strong>der</strong> von <strong>der</strong> Ständigen Konferenz <strong>der</strong> Vertreter <strong>der</strong> Geschäftsführungen <strong>der</strong> Landesärztekammern<br />

eingesetzte Arbeitskreis IT gemeinsam mit dem Projektbüro „Elektronischer<br />

Arztausweis“ wertvolle Zuarbeit geleistet.<br />

Im Rahmen dieser Arbeit wurden die für die Selbstverwaltung entscheidenden Fragen<br />

des gemeinsamen Handelns, <strong>der</strong> Abstimmung von bundeseinheitlichen Beschlüssen<br />

und <strong>der</strong>en Umsetzung intensiv diskutiert.<br />

Vor dem Hintergrund sehr heterogener Erfahrungen bei <strong>der</strong> Umsetzung von Beschlüssen<br />

auf Bundesebene in den einzelnen Kammern erwies sich eine Klausurberatung<br />

zum Thema „Gemeinsame Verantwortung <strong>der</strong> Kammern und Beschlusstreue“ als wünschenswert.<br />

Dabei ging es im Kern um die Fragen <strong>der</strong> strategischen Positionierung <strong>der</strong> Ärztekammern<br />

in <strong>der</strong> Gesellschaft, um einheitliches Handeln in Kernbereichen und um die<br />

Übernahme von neuen, aber auch die Abgabe von alten Aufgaben. Wichtiges Anliegen<br />

war den Geschäftsführern auch die För<strong>der</strong>ung des Engagements junger Ärzte für eine<br />

ehrenamtliche Tätigkeit im Kammerbereich.<br />

Im politischen Fokus <strong>der</strong> Ständigen Konferenz standen außerdem Fragen <strong>der</strong> sektorübergreifenden<br />

Qualitätssicherung und die damit einhergehenden Überlegungen zur<br />

Bildung notwendiger Strukturen auf Landesebene.<br />

12<br />

401


Als berufspolitischer „Dauerbrenner“ erwies sich das Thema des Umgangs mit nichtärztlichen<br />

Fachberufen und dabei vor allem die Qualifikation für medizinische Fachangestellte.<br />

Die Beratung auch dieses Themenfeldes diente <strong>der</strong> Vorbereitung des<br />

111. Deutschen Ärztetages.<br />

Im Sinne <strong>der</strong> eigenen Information <strong>der</strong> Geschäftsführer wurde die Serie <strong>der</strong> Vorabendfortbildungen<br />

weitergeführt. So wurden mit <strong>der</strong> Geschäftsführerin <strong>der</strong> unabhängigen<br />

Patientenberatung Deutschlands und einem Mitglied des Bundesverbandes <strong>der</strong> Verbraucherzentrale<br />

die Möglichkeiten <strong>der</strong> „Unabhängigen Patientenberatung in Deutschland“<br />

diskutiert.<br />

Bei einer weiteren Vorabendveranstaltung stellte <strong>der</strong> Generalsekretär des Weltärztebunds,<br />

Dr. Kloiber, die Arbeit des Weltärztebundes vor, und es wurden Möglichkeiten<br />

<strong>der</strong> Intensivierung <strong>der</strong> Zusammenarbeit, wie z. B. Hospitationen beim Weltärztebund,<br />

erörtert.<br />

Das Thema <strong>der</strong> Weiterentwicklung <strong>der</strong> Gutachterkommissionen- und Schlichtungsstellen<br />

mündete nach Beratung <strong>der</strong> Geschäftsführerkonferenz in einem Projektauftrag mit<br />

dem Ziel, zumindest die Außendarstellung stärker aufeinan<strong>der</strong> abzustimmen.<br />

Als weiteres Schwerpunktthema wurde den Geschäftsführern ein Instrument zur kleinräumigen<br />

Bedarfsplanung <strong>der</strong> vertragsärztlichen Versorgung vorgestellt. Auf dieser<br />

Basis erschien eine Weiterentwicklung für die Krankenhausplanung prüfenswert. Diese<br />

Idee wurde als Projekt aller Kammern weiterentwickelt und zum Ende des Jahres durch<br />

den Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> verabschiedet.<br />

Intensiv wurden auch die Fragen <strong>der</strong> Mitgliedschaft von Ärztinnen und Ärzten in den<br />

Landesärztekammern und die Weiterentwicklung <strong>der</strong> Heilberufe- und Kammergesetze,<br />

ausgelöst durch Vorgaben <strong>der</strong> Europäischen Union, reflektiert. Im Ergebnis wurde von<br />

einer gemeinsamen Arbeitsgruppe <strong>der</strong> Landesärztekammern unter Fe<strong>der</strong>führung <strong>der</strong><br />

Rechtsabteilung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zur Frage <strong>der</strong> Mitgliedschaft in den Landesärztekammern<br />

die Monomitgliedschaft für die Ärztekammern vorgeschlagen. Dieses<br />

Ergebnis wurde dann im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> bestätigt (vgl. hierzu S. 161 f.).<br />

Darüber hinaus wurde eine Arbeitsgruppe „Heilberufe- und Kammergesetze“ gegründet,<br />

die den Prozess <strong>der</strong> stetigen Anpassung <strong>der</strong> Heilberufe- und Kammergesetze an<br />

aktuelle Entwicklungen begleiten soll (vgl. hierzu S. 162 f.).<br />

Gleichzeitig hat sich die Ständige Konferenz <strong>der</strong> Geschäftsführer intensiv auch immer<br />

wie<strong>der</strong> mit dem Thema <strong>der</strong> ärztlichen Weiterbildung befasst. Schwerpunkte dieser<br />

Debatte waren in diesem Jahr die Ausarbeitung eines Projektes zur gemeinsamen Evaluation<br />

<strong>der</strong> Weiterbildung in Deutschland und die Weiterentwicklung und Umsetzung<br />

des Handlungskonzeptes für die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Weiterbildung zum Facharzt für Innere<br />

und Allgemeinmedizin (vgl. hierzu auch <strong>Kapitel</strong> 2.2).<br />

402


<strong>Bundesärztekammer</strong> innerhalb <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft<br />

12.1.2 Arbeitsgruppe „Kaufmännische Geschäftsführer“<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Die Arbeitsgruppe <strong>der</strong> Kaufmännischen Geschäftsführer hat unter Leitung von Herrn<br />

Klaus Schumacher, ÄK Nordrhein, ihre Beratungen in <strong>2008</strong> weitergeführt und sich insbeson<strong>der</strong>e<br />

mit Benchmark-Systemen, Vergütungsangelegenheiten, Fragen <strong>der</strong> betrieblichen<br />

Altersversorgung und Beitragsverfahren auseinan<strong>der</strong>gesetzt.<br />

12.1.3 Finanzkommission und Arbeitsgruppe „Mittelfristige Finanzplanung“<br />

Nach § 9 <strong>der</strong> Satzung besteht bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> eine Finanzkommission, in<br />

die jede Landesärztekammer eine Ärztin o<strong>der</strong> einen Arzt als Mitglied entsendet. Sie<br />

wirkt bei <strong>der</strong> Aufstellung des Haushaltsplans mit. An den Beratungen dieses Gremiums<br />

können auch die stellvertretenden Mitglie<strong>der</strong> und ein Vertreter <strong>der</strong> Geschäftsführung<br />

<strong>der</strong> Landesärztekammer beratend teilnehmen. Die Finanzkommission wählte in ihrer<br />

Sitzung am 26.01.<strong>2008</strong> für die laufende Wahlperiode (2007/2011) Dr. Franz Bernhard<br />

Ensink, Göttingen, zu ihrem Vorsitzenden. Stellvertreten<strong>der</strong> Vorsitzen<strong>der</strong> wurde wie<strong>der</strong><br />

Dr. Hans-Herbert Köhler, Basthorst. Entsprechend § 9 Abs. 7 <strong>der</strong> Satzung befasste sich<br />

die Finanzkommission mit allen für die Finanzen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> relevanten<br />

Angelegenheiten.<br />

Zur Unterstützung <strong>der</strong> Arbeit <strong>der</strong> Finanzkommission und zur Begleitung und Absicherung<br />

einer kontinuierlichen Etatplanung bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> wurde 1995 von<br />

<strong>der</strong> Finanzkommission mit Zustimmung des Vorstandes eine Arbeitsgruppe „Mittelfristige<br />

Finanzplanung“ eingerichtet. Dieser Arbeitsgruppe gehören an: Der Präsident, <strong>der</strong><br />

Vorsitzende <strong>der</strong> Finanzkommission, sechs Vertreter aus <strong>der</strong> Finanzkommission sowie<br />

<strong>der</strong> Hauptgeschäftsführer und <strong>der</strong> für Finanzangelegenheiten zuständige Dezernent<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>. Der Finanzbeauftragte des Vorstandes nimmt als Gast an den<br />

Sitzungen teil.<br />

In fünf Sitzungen wurden <strong>2008</strong> Finanzangelegenheiten besprochen und Beschlussfassungen<br />

für die Finanzkommission vorbereitet sowie die Vorbereitungen des Haushaltsvoranschlages<br />

2009/2010 begleitet. Neben diesem Tätigkeitsschwerpunkt hat sich die<br />

Arbeitsgruppe intensiv mit den Themenkomplexen Revision <strong>der</strong> Jahresabschlüsse <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> und Methodik einer mittelfristigen Finanzplanung befasst. Finanzierungsmöglichkeiten<br />

für neue Aufgaben sollen rechtzeitig beraten und definiert werden.<br />

Ebenso sind wegfallende o<strong>der</strong> Aufgaben, die mit einer geringeren Priorität und<br />

Intensität bearbeitet werden können, in <strong>der</strong> mittelfristigen Finanzplanung zu berücksichtigen.<br />

Die Arbeitsgruppe leistet für die Finanzkommission Vorarbeiten und hat selbst keine<br />

Entscheidungskompetenz. Es wird ein sachlich orientiertes, konstruktiv-kritisches<br />

Arbeitsklima gepflegt.<br />

12<br />

403


12.2 Ärztliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung<br />

Die Versorgungswerke <strong>der</strong> Ärzteschaft sind <strong>der</strong> gesetzlichen Rentenversicherung<br />

gleichgestellte, eigenfinanzierte Einrichtungen mit <strong>der</strong> Aufgabe, die Alters-, Berufsunfähigkeits-<br />

und Hinterbliebenenversorgung <strong>der</strong> Ärztinnen und Ärzte und ihrer Familienangehörigen<br />

sicherzustellen. Rechtsgrundlagen für die Versorgungswerke sind <strong>der</strong><br />

§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI (Rentenversicherung) einerseits und die Heilberufe- bzw.<br />

Kammergesetze <strong>der</strong> Bundeslän<strong>der</strong> an<strong>der</strong>erseits. Überwiegend sind die ärztlichen Versorgungswerke<br />

unselbständige o<strong>der</strong> teilrechtsfähige Son<strong>der</strong>vermögen <strong>der</strong> jeweiligen<br />

Landesärztekammern. In Baden-Württemberg und in Bayern handelt es sich um eigene<br />

Anstalten des öffentlichen Rechts, in denen darüber hinaus nicht nur Ärzte, son<strong>der</strong>n<br />

auch Zahnärzte und Tierärzte Mitglied sind. Im Saarland besteht ein gemeinsames Versorgungswerk<br />

für Ärzte und Zahnärzte, in Sachsen eines für Ärzte und Tierärzte.<br />

12.2.1 Ständige Konferenz „Ärztliche Versorgungswerke“<br />

Zwischen den einzelnen Versorgungseinrichtungen <strong>der</strong> Landesärztekammern bestehen<br />

Unterschiede sowohl hinsichtlich des Leistungs- wie des Beitragsrechts. Diese Unterschiede<br />

sind Ausdruck des fö<strong>der</strong>ativen Charakters und <strong>der</strong> den Freien Berufen gegebenen<br />

Möglichkeiten zur freien Gestaltung <strong>der</strong> Alterssicherung. Um den Meinungs- und<br />

Informationsaustausch zwischen den Versorgungswerken zu för<strong>der</strong>n, wurde eine Ständige<br />

Konferenz bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> eingerichtet. Dieser obliegt die Beobachtung<br />

<strong>der</strong> allgemeinen sozialpolitischen Entwicklung, insbeson<strong>der</strong>e unter Versorgungsaspekten,<br />

sowie die Sicherstellung eines einheitlichen Vorgehens bei <strong>der</strong> Bewältigung<br />

<strong>der</strong> Grundfragen <strong>der</strong> Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung <strong>der</strong><br />

Ärztinnen und Ärzte.<br />

Vorsitzen<strong>der</strong> <strong>der</strong> Ständigen Konferenz „Ärztliche Versorgungswerke“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

ist seit Oktober 2004 Prof. Dr. Frie<strong>der</strong> Hessenauer, Mainz, Präsident <strong>der</strong> Landesärztekammer<br />

Rheinland-Pfalz. Nach den Neuwahlen zum Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

im Mai 2007 ist Prof. Hessenauer in diesem Amt bestätigt worden. Stellvertretende<br />

Vorsitzende ist Dr. Martina Wenker, Präsidentin <strong>der</strong> Ärztekammer Nie<strong>der</strong>sachsen.<br />

In <strong>der</strong> regelmäßig im Frühjahr stattfindenden Sitzung <strong>der</strong> Ständigen Konferenz, im<br />

Berichtsjahr am 12. April <strong>2008</strong> in Baden-Baden auf Einladung <strong>der</strong> Baden-Württembergischen<br />

Versorgungseinrichtung durchgeführt, berichteten die Mitglie<strong>der</strong> wie<strong>der</strong> über<br />

aktuelle Entwicklungen auf Landesebene.<br />

Die Umsetzung <strong>der</strong> neuen Richttafeln, d. h. Anpassung <strong>der</strong> Rechnungsgrundlagen <strong>der</strong><br />

Versorgungswerke an die gestiegene Lebenserwartung ist, so ein Berichtspunkt, bei<br />

allen Versorgungswerken in Arbeit. Beschlüsse dazu waren zum Berichtszeitpunkt<br />

gefasst bzw. in Vorbereitung. Einige Versorgungswerke konnten sogar schon von genehmigten<br />

Satzungsän<strong>der</strong>ungen berichten.<br />

404


<strong>Bundesärztekammer</strong> innerhalb <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Alle Versorgungswerke sind ferner befasst mit Än<strong>der</strong>ungen zur Regelaltersgrenze und<br />

damit verbunden, mit Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Grundlagen für eine vorgezogene Altersgrenze.<br />

Angestrebt wird im Sinne einer Gleichwertigkeit des Systems <strong>der</strong> Altersversorgung <strong>der</strong><br />

freien Berufe zur gesetzlichen Rentenversicherung die Regelaltersgrenze mit 67 Jahren<br />

und <strong>der</strong> Anspruch auf eine vorgezogene Altersgrenze ab dem Lebensalter von 62 Jahren.<br />

Die neuen Regelungen sehen dabei z. T. längere Übergangsphasen <strong>der</strong> Einführung vor.<br />

Weitere Themen waren die Hinterbliebenenrente für Lebenspartner und die im Vergleich<br />

zu den Vorjahren entspanntere Situation bei den Berufsunfähigkeitsrenten.<br />

Von Seiten <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft Berufsständischer Versorgungswerke wurde u. a.<br />

die Neuregelung zum Arbeitgebermeldeverfahren dargelegt. Um den aktuellen gesetzlichen<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen an die elektronische Meldung <strong>der</strong> Versichertendaten erfüllen zu<br />

können, war eigens mit <strong>der</strong> Datenservice für Berufsständischer Versorgungswerke<br />

GmbH eine Gesellschaft gegründet worden, die zum 1. Januar 2009 ihren Betrieb aufund<br />

damit die technischen Abläufe übernehmen wird.<br />

In einer weiteren Sitzung am 14. November <strong>2008</strong> in Hannover bereiteten sich die Vertreter<br />

<strong>der</strong> ärztlichen Versorgungswerke auf die am Folgetag stattgefundene Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

<strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen<br />

(ABV) vor.<br />

Welche Bedeutung die Versorgungswerke nicht nur für die ärztliche Profession darstellen,<br />

son<strong>der</strong>n für die verkammerten Berufe insgesamt haben, ist aus den nachfolgenden<br />

Ausführungen zur ABV zu entnehmen.<br />

12.2.2 Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen<br />

In <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. (ABV)<br />

wirken die bestehenden 86 Versorgungswerke <strong>der</strong> Angehörigen <strong>der</strong> verkammerten<br />

Freien Berufe – dies sind Ärzte, Apotheker, Architekten, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater<br />

bzw. Steuerbevollmächtigte, Tierärzte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer,<br />

Zahnärzte sowie Psychotherapeuten und Ingenieure – zusammen. Alle in<br />

Deutschland bestehenden Versorgungswerke für Ärzte sind Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> ABV. Sie<br />

haben 1978 wesentlich zur Gründung des Dachverbandes aller berufsständischen Versorgungswerke<br />

beigetragen. Ziel des Zusammenschlusses <strong>der</strong> Versorgungswerke in <strong>der</strong><br />

ABV ist eine wirksame Interessenvertretung gegenüber <strong>der</strong> Politik und <strong>der</strong> Öffentlichkeit<br />

und die Information <strong>der</strong> Versorgungswerke über politische Entwicklungen und<br />

Tendenzen. Die Beobachtung und Berichterstattung über europäische Entwicklungen<br />

spielt dabei eine zunehmende Rolle. In Anbetracht dessen unterhält die ABV ein eigenes<br />

Verbindungsbüro in Brüssel.<br />

Der ABV ist es in den 30 Jahren ihres Bestehens gelungen, Beachtung und Gehör in<br />

allen Grundsatzfragen <strong>der</strong> Alterssicherung zu finden. Dies gilt nicht alleine national,<br />

son<strong>der</strong>n auch auf europäischer Ebene. Belegt wird dies unter an<strong>der</strong>em durch die Einbeziehung<br />

<strong>der</strong> berufsständischen Versorgungswerke in die Koordinierung <strong>der</strong> sozialen<br />

Sicherungssysteme innerhalb <strong>der</strong> Europäischen Union im Rahmen <strong>der</strong> Verordnung<br />

1408/71.<br />

12<br />

405


Eine gemeinsame Interessenvertretung aller berufsständischen Versorgungswerke ist<br />

notwendig, weil fortwährend dem Vorwurf begegnet werden muss, die Freien Berufe<br />

entzögen sich über ihre Versorgungswerke <strong>der</strong> Solidarität in <strong>der</strong> gesetzlichen Rentenversicherung.<br />

Festzustellen ist hierzu, dass die Ärzteschaft – wie die an<strong>der</strong>en Freien<br />

Berufe – die Versorgungswerke wesentlich nach <strong>der</strong> Adenauerschen Rentenreform des<br />

Jahres 1957 aufgebaut hat, als sich herausstellte, dass <strong>der</strong> Staat Freiberufler und Selbständige<br />

aus <strong>der</strong> gesetzlichen Rentenversicherung ausschloss. Konsequenz dieses Ausschlusses<br />

war die Schaffung des Befreiungsrechts, damals § 7 Abs. 2 Angestelltenversicherungsgesetz<br />

(AVG), heute § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Sechstes Sozialgesetzbuch (SGB VI).<br />

Damit unterstrich <strong>der</strong> Staat, dass die Freien Berufe die Altersvorsorge selbst organisieren<br />

sollten. An dieser Grundentscheidung hat <strong>der</strong> Gesetzgeber – über alle Rentenreformen<br />

<strong>der</strong> vergangenen Jahrzehnte hinweg – unverän<strong>der</strong>t festgehalten.<br />

Im November <strong>2008</strong> erfolgte turnusmäßig die Wahl zum Vorstand <strong>der</strong> ABV. Wie<strong>der</strong>gewählt<br />

wurden die Vertreter <strong>der</strong> ärztlichen Versorgungswerke im Vorstand <strong>der</strong> ABV.<br />

Namentlich sind dies:<br />

– Dr. Brigitte Ende (Versorgungswerk <strong>der</strong> Landesärztekammer Hessen),<br />

– Rudolf Henke (Nordrheinische Ärzteversorung),<br />

– Dr. Walter Ku<strong>der</strong>natsch (Ärzteversorgung Sachsen-Anhalt) und<br />

– Prof. Dr. Detlef Kunze (Bayerische Ärzteversorgung).<br />

Darüber hinaus sind im Vorstand <strong>der</strong> ABV je zwei Vertreter <strong>der</strong> Versorgungswerke <strong>der</strong><br />

Apotheker, <strong>der</strong> Zahnärzte, <strong>der</strong> Architekten und Rechtsanwälte sowie jeweils ein Vertreter<br />

<strong>der</strong> Versorgungswerke für Notare, Tierärzte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer<br />

vertreten. Zum Vorsitzenden <strong>der</strong> ABV wurde <strong>der</strong> Hannoveraner Rechtsanwalt Dr. jur.<br />

Ulrich Kirchhoff wie<strong>der</strong>gewählt, stellvertretende Vorsitzende sind <strong>der</strong> Apotheker Karl-<br />

August Beck (Nürnberg) und Dr. Helke Stoll (Eilenburg).<br />

Beherrschendes Thema innerhalb <strong>der</strong> ABV ist zurzeit die Situation an den Finanzmärkten.<br />

Die Finanzmarktkrise ist offenbar noch nicht ausgestanden. Sie erfasst nicht<br />

alleine Banken und Kapitalanlagegesellschaften, son<strong>der</strong>n sukzessive auch das produzierende<br />

Gewerbe, die Handels- und Dienstleistungsunternehmen und auch die Altersvorsorge.<br />

Historisch einmalig ist, dass Europa und Amerika ein abgestimmtes Rettungspaket<br />

auf den Weg gebracht haben, welches gleichzeitig in einer gemeinsamen Aktion<br />

nationalstaatlich verwirklicht werden und das Überleben systemisch wichtiger Institute<br />

wie Banken und Versicherungen sicherstellen soll. Es ist in den 60 Jahren des Bestehens<br />

<strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland eine einmalige Aktion, dass <strong>der</strong> zum Erliegen gekommene<br />

Geldfluss zwischen den Banken mittels Bundesbürgschaften garantiert wird und<br />

dass die Kapitalausstattung <strong>der</strong> Banken mit Staatsgeld verbessert wird.<br />

Bereits aufgrund versicherungsaufsichtsrechtlicher Vorgaben haben die berufsständischen<br />

Versorgungseinrichtungen immer schon ihr Kapital sehr breit gestreut und in<br />

unterschiedlichen Kapitalanlagenklassen investiert. In <strong>der</strong> Vergangenheit hat sich<br />

immer erwiesen, dass dieses Prinzip <strong>der</strong> Streuung des Kapitals Risiken erheblich reduzieren<br />

konnte. Dieses gilt umso mehr, als die Versorgungswerke überwiegend ihr Kapital<br />

in festverzinsliche Papiere investiert haben.<br />

Die laufende Arbeit <strong>der</strong> für die Kapitalanlage Verantwortlichen in den einzelnen Versorgungswerken<br />

wird seitens <strong>der</strong> ABV unterstützt durch den Arbeitskreis „Vermögens-<br />

406


<strong>Bundesärztekammer</strong> innerhalb <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

anlage-Fragen“. Dieser hat bereits Vorschläge für ein situationsgerechtes Risikomanagement<br />

und Rücklagendotierung vorgestellt.<br />

In Anbetracht <strong>der</strong> Bundestagswahl 2009 darf davon ausgegangen werden, dass die<br />

berufsständische Versorgung in <strong>der</strong> laufenden Wahlperiode des Deutschen Bundestages<br />

wohl nicht mehr gefährdet wird. In <strong>der</strong> kommenden Wahlperiode wird aber das<br />

Modell einer Ausweitung <strong>der</strong> Pflicht-Altersversorgung in die rentenpolitischen Reformen<br />

einbezogen werden. Dabei finden sich vielfältige Vorstellungen innerhalb politischer<br />

Parteien, <strong>der</strong> Gewerkschaften, Sozialverbände, privaten und gesetzlichen Versicherungen,<br />

Wissenschaftler sowie an<strong>der</strong>er sozialrelevanter Gruppierungen.<br />

Aktuell for<strong>der</strong>t <strong>der</strong> Präsident <strong>der</strong> Deutschen Rentenversicherung lediglich die Einbeziehung<br />

nicht obligatorisch gesicherter Selbständiger, nimmt also Beamte und berufsständisch<br />

Versorgte ausdrücklich aus. Gleichwohl ist die Existenz <strong>der</strong> berufsständischen<br />

Versorgungswerke latent bedroht. Aus diesem Grund hat die ABV seit Jahrzehnten verfassungsrechtliche<br />

und wirtschaftswissenschaftliche Gutachten fertigen lassen, die<br />

Flankenschutz gewähren sollen gegenüber <strong>der</strong> Begehrlichkeit, die berufsständische<br />

Versorgung in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Dabei argumentiert<br />

die ABV, dass ein seit Jahrzehnten funktionstüchtiges System nicht zerschlagen werden<br />

dürfe. Außerdem seien aufgrund <strong>der</strong> Längerlebigkeit ihrer Mitglie<strong>der</strong> gegenüber <strong>der</strong><br />

Allgemeinbevölkerung die Freiberufler versicherungsmathematisch ein schlechtes Risiko<br />

und stellen damit zumindest mittelfristig ein Belastungsfaktor für die gesetzliche<br />

Rentenversicherung dar. Mit Sorge beobachtet die ABV, dass in Anbetracht <strong>der</strong> Finanzmarktkrise<br />

von manchem die in <strong>der</strong> Vergangenheit als Vorteil empfundene und an<strong>der</strong>en<br />

sozialen Sicherungssystemen als Vorbild empfohlene Kapitaldeckung zu einem Problem<br />

erklärt wird.<br />

Sorge bereitet <strong>der</strong> ABV in diesem Zusammenhang auch die zunehmende Zahl abhängig<br />

beschäftigter Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Freien Berufe. Primäre Legitimation <strong>der</strong> berufsständischen<br />

Versorgung als soziales Sicherungssystem eigener Art ist die Freiberuflichkeit<br />

ihrer Mitglie<strong>der</strong>. Seit dem <strong>der</strong> Wettbewerb Einzug in das Gesundheitswesen gehalten<br />

hat, brechen traditionelle Strukturen auf. Das Vertragsarztrechtsän<strong>der</strong>ungsgesetz und<br />

das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in <strong>der</strong> gesetzlichen Krankenversicherung aus<br />

dem Jahre 2007 bahnen neuen Tätigkeitsformen den Weg. Rund 5.000 Ärztinnen und<br />

Ärzte sind schon in medizinischen Versorgungszentren tätig – mit steigen<strong>der</strong> Tendenz.<br />

Diese und vergleichbare Entwicklungen in an<strong>der</strong>en freien Berufsständen tragen nicht<br />

zur Beruhigung und Sicherung <strong>der</strong> Existenz <strong>der</strong> berufsständischen Versorgungswerke<br />

bei, wenn <strong>der</strong> Anteil selbständiger Freiberufler zu einer Min<strong>der</strong>heit schrumpft.<br />

Durch die Entscheidung <strong>der</strong> zweiten Kammer des ersten Senates des Bundesverfassungsgerichts<br />

vom 5. Mai <strong>2008</strong> wurde die 1995 gefestigte Friedensgrenze zwischen den<br />

berufsständischen Versorgungswerken und <strong>der</strong> gesetzlichen Rentenversicherung<br />

umfassend bestätigt. Das Bundesverfassungsgericht gelangt zu <strong>der</strong> Auffassung, dass die<br />

Ungleichbehandlung von Pflichtmitglie<strong>der</strong>n berufsständischer Versorgungswerke, die<br />

daran liegt, dass seit dem 1. Januar 1996 die Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk<br />

allein für eine Befreiung nicht ausreicht, son<strong>der</strong>n die Verpflichtung zur Mitgliedschaft<br />

in <strong>der</strong> berufsständischen Kammer, die für die Berufsgruppe bereits vor dem 1. Januar<br />

1995 bestanden haben muss, hinzutritt, durch sachliche Gründe gerechtfertigt ist. In<br />

<strong>der</strong> Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts lassen sich zwar auch Argumenta-<br />

12<br />

407


tionslinien erkennen, die die berufsständische Versorgung nicht erfreuen können, so<br />

zum Beispiel wenn davon gesprochen wird, die Befreiung entlasse aus <strong>der</strong> Versicherungspflicht<br />

<strong>der</strong> Rentenversicherung in ein Versorgungswerk „mit besseren Bedingungen“.<br />

Dennoch ist die Bestätigung <strong>der</strong> Friedensgrenze zwischen <strong>der</strong> gesetzlichen Rentenversicherung<br />

und den berufsständischen Versorgungswerken ein deutlicher Erfolg.<br />

Ein weiteres Thema, bei dem sich die ABV seit Jahren um die Berücksichtigung <strong>der</strong><br />

berufsständischen Versorgungseinrichtungen bemüht, ist die Übernahme von Beiträgen<br />

für kin<strong>der</strong>erziehende Mitglie<strong>der</strong>. In dieses Thema ist Bewegung geraten, seit das<br />

Bundessozialgericht in zwei Entscheidungen, zuletzt vom 31. Januar <strong>2008</strong>, bestätigt hat,<br />

dass Mitglie<strong>der</strong> berufsständischer Versorgungswerke einen Anspruch auf Anrechnung<br />

von Kin<strong>der</strong>erziehungszeiten in <strong>der</strong> gesetzlichen Rentenversicherung haben, wenn das<br />

Versorgungswerk keine systematisch vergleichbare Leistung kennt. Die gesetzliche<br />

Rentenversicherung folgt dieser neuen Rechtsprechung und führt die Anerkennung<br />

von Kin<strong>der</strong>erziehungszeiten durch.<br />

Diese Lösung ist gleichwohl nicht befriedigend. Abgesehen von <strong>der</strong> Zersplitterung von<br />

Rentenansprüchen erfüllen viele kin<strong>der</strong>erziehende Mitglie<strong>der</strong> berufsständischer Versorgungswerke<br />

die Wartezeit von 60 Kalen<strong>der</strong>monaten nicht. Für Geburten vor 1992<br />

beträgt die Kin<strong>der</strong>erziehungszeit lediglich ein Jahr; es müssten also mindestens fünf<br />

Kin<strong>der</strong> erzogen worden sein, sofern sonst keine Versicherungszeiten in <strong>der</strong> gesetzlichen<br />

Rentenversicherung vorliegen. Bei Geburten ab dem 1. Januar 1992 rechnet die Rentenversicherung<br />

drei Jahre Kin<strong>der</strong>erziehungszeit an, so dass bei zwei Kin<strong>der</strong>n schon sechs<br />

Jahre vorhanden sind und damit ein Rentenanspruch gegeben ist.<br />

In diesem Zusammenhang ist interessant, dass seitens des Bundesministeriums für<br />

Arbeit und Soziales Gespräche mit <strong>der</strong> ABV aufgenommen worden sind, wie statt <strong>der</strong><br />

Anerkennung in <strong>der</strong> gesetzlichen Rentenversicherung Modalitäten einer Beitragszahlung<br />

des Bundes an die Versorgungswerke gestaltet werden können. Die Gespräche zeigen<br />

jedoch, dass aus dem bisher <strong>der</strong> Rentenversicherung zufließenden Betrag von jährlich<br />

11,2 Milliarden Euro für Kin<strong>der</strong>erziehungszeiten nichts für die Versorgungswerke<br />

abgezweigt werden kann. Es müssten Verhandlungen mit dem Bundesministerium <strong>der</strong><br />

Finanzen stattfinden, um weitere Mittel – ungefähr 36 Millionen Euro jährlich – für eine<br />

solche Beitragszahlung zu erhalten. Ob die Chance für die Durchsetzung des Anliegens<br />

<strong>der</strong> ABV aufgrund <strong>der</strong> Finanzmarktkrise beeinträchtigt wird, muss zurzeit offen bleiben.<br />

Um aber denjenigen zu helfen, die allein aus Kin<strong>der</strong>erziehungszeiten die in <strong>der</strong> Rentenversicherung<br />

geltende allgemeine Wartezeit von 60 Monaten nicht erfüllen können,<br />

for<strong>der</strong>t die ABV zumindest eine gesetzliche Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong>gestalt, dass diese Personen<br />

freiwillige Beiträge an die Rentenversicherung zahlen können, um zumindest die Wartezeit<br />

zu erfüllen und so einen Rentenanspruch zu erreichen.<br />

Das Bundeskabinett hat im Mai den Entwurf eines Gesetzes zur Strukturreform des<br />

Versorgungsausgleichs beschlossen, <strong>der</strong> sich zurzeit in <strong>der</strong> parlamentarischen Beratung<br />

befindet. An den Vorarbeiten <strong>der</strong> Strukturkommission zur Reform des Versorgungsausgleiches<br />

war die ABV durch Herrn Winrich Kuhberg in seiner Funktion als Vorsitzen<strong>der</strong><br />

des Rechtsausschusses <strong>der</strong> ABV beteiligt. Zurzeit ist davon auszugehen, dass<br />

zum 1. September 2009 das neue Versorgungsausgleichsrecht in Kraft tritt.<br />

408


<strong>Bundesärztekammer</strong> innerhalb <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft<br />

In <strong>der</strong> Sozialversicherung ist je<strong>der</strong> Arbeitgeber verpflichtet, für seine Arbeitnehmer alle<br />

für das Versicherungsverhältnis wichtigen Informationen direkt an den Rentenversicherungsträger<br />

elektronisch zu melden. Der Gesetzgeber hat durch Gesetz vom<br />

19. Februar 2007 mit Erweiterung des § 28 a SGB IV das Verfahren ab dem 1. Januar<br />

2009 auch auf die berufsständischen Versorgungswerke ausgedehnt. Zur Umsetzung<br />

des Verfahrens wird gegenwärtig seitens <strong>der</strong> ABV die hierzu notwendige Datenannahmestelle<br />

aufgebaut.<br />

Schließlich haben die ABV und die Dachverbände <strong>der</strong> Freiberuflerkassen aus Italien<br />

und Frankreich nach gründlichen Vorarbeiten am 14. April <strong>2008</strong> in Brüssel einen „Europäischen<br />

Verband <strong>der</strong> Versorgungseinrichtungen <strong>der</strong> Freien Berufe“ gegründet. Der<br />

Verein nach belgischem Recht trägt den Namen „EURELPRO“. Zugang zu dem Verband<br />

haben lediglich freiberufliche Organisationen mit Pflichtmitgliedschaft und sozialpolitischem<br />

Anspruch, die finanziell autonom sind. Zweck des Verbandes ist die Wahrung<br />

und För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> gemeinsamen Interessen <strong>der</strong> Versorgungseinrichtungen <strong>der</strong><br />

Freien Berufe in Europa, die dem Geltungsbereich <strong>der</strong> europäischen Koordinierung <strong>der</strong><br />

sozialen Sicherheit unterfallen, und die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Gründung solcher Versorgungseinrichtungen<br />

in den Län<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Europäischen Gemeinschaft, in denen solche Versorgungseinrichtungen<br />

noch nicht bestehen. Es ist erfor<strong>der</strong>lich, die Interessen <strong>der</strong> freiberuflichen,<br />

selbstverwalteten und selbstfinanzierten Altersversorgung in Europa zu<br />

Gehör zu bringen, weil die Europäische Kommission bei Anhörungen immer weniger<br />

nationale Organisationen beteiligt, son<strong>der</strong>n sich auf europäische Organisationen stützt.<br />

Die ABV, die als einzige <strong>der</strong> drei Gründungsorganisationen bereits über Brüsseler<br />

Erfahrungen inklusive eines Büros verfügt, hat sich gut platzieren können. Präsident ist<br />

ein italienischer Anwalt, Vizepräsident <strong>der</strong> stellvertretende Vorsitzende <strong>der</strong> ABV, Herr<br />

Apotheker Beck. Die ABV versieht zudem das Amt des Generalsekretärs. Sitz des Verbandes<br />

ist das Büro <strong>der</strong> ABV in Brüssel.<br />

12.3 Entwicklung <strong>der</strong> Geschäftsstelle<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Die Geschäftsstelle <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> glie<strong>der</strong>t sich in die Bereiche Hauptgeschäftsführung<br />

mit den Referaten Stabsstelle, Informationsmanagement, Parlamentskontakte,<br />

Telematik und Auslandsdienst, sieben Dezernate, die Pressestelle, das Büro<br />

des Präsidenten und gemeinsame Einrichtungen mit <strong>der</strong> KBV (s. Organigramm S. 558).<br />

Die Arbeit <strong>der</strong> Dezernate, <strong>der</strong> Pressestelle und <strong>der</strong> gemeinsamen Einrichtungen spiegelt<br />

sich in den einzelnen <strong>Kapitel</strong>n des <strong>Tätigkeitsbericht</strong>es wi<strong>der</strong>. In <strong>der</strong> Geschäftsstelle<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> sind 99 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig (Stand:<br />

31.12.<strong>2008</strong>). Neben den Fachdezernaten ist für die Verwaltung ein eigenes Dezernat<br />

zuständig, dessen Aufgabe es ist, für die organisatorischen, finanziellen und personellen<br />

Voraussetzungen zur Erfüllung <strong>der</strong> von Satzung und Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

vorgegebenen Aufgaben zu sorgen und dabei auf sparsame und wirtschaftliche<br />

Verwendung <strong>der</strong> Mittel zu achten.<br />

12<br />

409


Anknüpfend an das vorangegangene Jahr wurden die Projekte Neukonzeption <strong>der</strong><br />

GOÄ, <strong>der</strong> Elektronische Informationsverteiler und die Weiterentwicklung des Workflows<br />

beim Deutschen Ärztetag fortgeführt.<br />

Mit einer Evalutionsrunde wurde das Projekt Neukonzeption des <strong>Tätigkeitsbericht</strong>s<br />

erfolgreich abgeschlossen.<br />

Ständig gepflegt und aktualisiert und den mo<strong>der</strong>nen Kommunikationsanfor<strong>der</strong>ungen<br />

angepasst werden alle Datenbanken <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> in Lotus Notes. Im Fokus<br />

des Jahres stand die Migration <strong>der</strong> alten Literaturdatenbank in die neue Fach- und<br />

Medieninformationsdatenbank sowie die Mo<strong>der</strong>nisierung <strong>der</strong> internen Zeitschriftendatenbank.<br />

Es wurden die Dezernate mit den Möglichkeiten <strong>der</strong> Zielvereinbarung als Führungsinstrument<br />

vertraut gemacht und erste Zielvereinbarungsgespräche geführt.<br />

Großen Raum nahmen bei <strong>der</strong> Fortbildung <strong>der</strong> Mitarbeiterinnen und Mitarbeiten IT-<br />

Themen ein. So wurden Powerpoint-, Excel- und Formatvorlagenschulungen angeboten.<br />

410


13. Dokumentation<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Dokumentation<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Seite<br />

13.1 Dokumentation zum Berichtsteil . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 412<br />

Zu <strong>Kapitel</strong> 3<br />

– Die ärztliche Versorgung in <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland<br />

(Tabellen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 412<br />

– Ärzte mit arbeitsmedizinischer Fachkunde . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 441<br />

Zu <strong>Kapitel</strong> 4<br />

– Bekanntmachungen <strong>der</strong> Zentralen Kommission zur Wahrung<br />

ethischer Grundsätze in <strong>der</strong> Medizin und ihren Grenzgebieten<br />

(Zentrale Ethikkommission) bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> . . . . . . 443<br />

– Veröffentlichungen des ÄZQ <strong>2008</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 445<br />

Zu <strong>Kapitel</strong> 5<br />

– Richtlinien, Leitlinien und Empfehlungen des Wissenschaftlichen<br />

Beirats <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 447<br />

– Richtlinien, Empfehlungen und Positionen <strong>der</strong> Ständigen<br />

Kommission Organtransplantation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 453<br />

– Gewebemedizin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 461<br />

– Bekanntmachungen des Wissenschaftlichen Beirats<br />

Psychotherapie nach § 11 PsychThG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 463<br />

13.2 Ergebnisse <strong>der</strong> Beratungen zu Beschlüssen des Deutschen<br />

Ärztetages . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 466<br />

13.2.1 Beratungsergebnisse zu Beschlüssen des 111. Deutschen<br />

Ärztetages <strong>2008</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 466<br />

13.2.2 Beratungsergebnisse zu Beschlüssen des 110. Deutschen<br />

Ärztetages 2007 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 475<br />

13.3 Auszeichnungen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 478<br />

13.4 Die Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 479<br />

13.4.1 Deutscher Ärztetag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 479<br />

Organigramm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 481<br />

13.4.2 Organe, Ausschüsse, Ständige Konferenzen, sonstige Einrichtungen<br />

und Geschäftsführung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> . . . . . . . . . . . . . 482<br />

13.4.3 Organisationsstruktur <strong>der</strong> Geschäftsstelle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 556<br />

Organigramm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 558<br />

13.5 Adressen <strong>der</strong> Landesärztekammern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 559<br />

13.6 Adressverzeichnis <strong>der</strong> Ansprechpartner/Ombudspersonen<br />

in den (Landes-)Ärztekammern gegen „Ausbeutung <strong>der</strong><br />

Arbeitskraft und Überlastung von Ärztinnen und Ärzten“ . . . . . . . . 560<br />

13<br />

411


13.1 Dokumentation zum Berichtsteil<br />

Die ärztliche Versorgung in <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland<br />

412


Dokumentation zu <strong>Kapitel</strong> 3<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

13<br />

413


414


Dokumentation zu <strong>Kapitel</strong> 3<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

13<br />

415


416


Dokumentation zu <strong>Kapitel</strong> 3<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

13<br />

417


418


Dokumentation zu <strong>Kapitel</strong> 3<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

13<br />

419


420


Dokumentation zu <strong>Kapitel</strong> 3<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

13<br />

421


422


Dokumentation zu <strong>Kapitel</strong> 3<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

13<br />

423


424


Dokumentation zu <strong>Kapitel</strong> 3<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

13<br />

425


426


Dokumentation zu <strong>Kapitel</strong> 3<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

13<br />

427


428


Dokumentation zu <strong>Kapitel</strong> 3<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

13<br />

429


430


Dokumentation zu <strong>Kapitel</strong> 3<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

13<br />

431


432


Dokumentation zu <strong>Kapitel</strong> 3<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

13<br />

433


434


Dokumentation zu <strong>Kapitel</strong> 3<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

13<br />

435


436


Dokumentation zu <strong>Kapitel</strong> 3<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

13<br />

437


438


Dokumentation zu <strong>Kapitel</strong> 3<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

13<br />

439


440


Dokumentation zu <strong>Kapitel</strong> 3<br />

Ärzte mit Arbeitsmedizinischer Fachkunde<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Tabelle 1/Abbildung 1: Zahl <strong>der</strong> Ärzte mit arbeitsmedizinischer Fachkunde gemäß §§ 3, 6<br />

UVV „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (BGV A2) nach Landesärztekammern<br />

(Stand: 31.12.2007)<br />

13<br />

441


Tabelle 2/Abbildung 2: Zahl <strong>der</strong> Ärzte mit arbeitsmedizinischer Fachkunde gemäß §§ 3, 6<br />

UVV „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (BGV A2) nach Altersgruppen<br />

(Bundesgebiet insgesamt) (Stand: 31.12.2007)<br />

442


Bekanntmachungen <strong>der</strong> Zentralen Kommission zur<br />

Wahrung ethischer Grundsätze in <strong>der</strong> Medizin und ihren<br />

Grenzgebieten (Zentrale Ethikkommission) bei <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> 1<br />

Internet: http://www.zentrale-ethikkommission.de<br />

Gesamtverzeichnis (1997 – <strong>2008</strong>)<br />

Dokumentation zu <strong>Kapitel</strong> 4<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Zum Schutz nicht-einwilligungs- Dtsch Arztebl 1997; 94: A 1011-1012 [Heft 15]<br />

fähiger Personen in <strong>der</strong> medizinischen<br />

Forschung (Stellungnahme)<br />

Tötung durch Organentnahme Dtsch Arztebl 1997; 94: A 1963 [Heft 28/29]<br />

wi<strong>der</strong>spricht ärztlicher Ethik<br />

(Erklärung)<br />

Übertragung von Nervenzellen in Dtsch Arztebl 1998; 95: A 1869-1871 [Heft 30]<br />

das Gehirn von Menschen<br />

(Stellungnahme)<br />

Zur Verwendung von patientenbe- Dtsch Arztebl 1999; 96: A 3201-3204 [Heft 49]<br />

zogenen Informationen für die<br />

Forschung in <strong>der</strong> Medizin und im<br />

Gesundheitswesen (Stellungnahme)<br />

Prioritäten in <strong>der</strong> medizinischen Dtsch Arztebl 2000; 97: A 1017-1023 [Heft 15]<br />

Versorgung im System <strong>der</strong> Gesetzlichen<br />

Krankenversicherung (GKV):<br />

Müssen und können wir uns entscheiden?<br />

(Stellungnahme)<br />

Stellungnahme zur Stammzellforschung Dtsch Arztebl 2001; 98: A 3249 [Heft 49]<br />

(Zusammenfassende Thesen)<br />

Stellungnahme zur Stammzell- nur im Internet:<br />

forschung www.zentrale-ethikkommission.de/10/34<br />

Stammzell/Stammzell.pdf<br />

Die (Weiter-)Verwendung von Dtsch Arztebl 2003; 100: A 1632 [Heft 23]<br />

menschlichen Körpermaterialien für<br />

Zwecke medizinischer Forschung<br />

(Stellungnahme und Zusammenfassung)<br />

1 Die Zentrale Ethikkommission (ZEKO) ist bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> eingerichtet, in ihrer Arbeit jedoch<br />

unabhängig. Die dokumentierten Stellungnahmen geben – soweit nicht an<strong>der</strong>s vermerkt – ausschließlich<br />

die Auffassung <strong>der</strong> ZEKO wie<strong>der</strong>.<br />

13<br />

443


Erste Ergänzung: Die (Weiter-)Ver- Dtsch Arztebl 2003; 100: A 2251 [Heft 34-35]<br />

wendung von menschlichen Körpermaterialien<br />

von Verstorbenen für<br />

Zwecke medizinischer Forschung<br />

Forschung mit Min<strong>der</strong>jährigen Dtsch Arztebl 2004; 101: A 1613-1617 [Heft 22]<br />

(Stellungnahme)<br />

Stellungnahme zum Forschungs- Dtsch Arztebl 2006; 103: A 645-649 [Heft 10]<br />

klonen mit dem Ziel therapeutischer<br />

Anwendungen<br />

Stellungnahme zur Ethikberatung in Dtsch Arztebl 2006; 103: A 1703-1707 [Heft 24]<br />

<strong>der</strong> klinischen Medizin<br />

Stellungnahme zur Finanzierung Dtsch Arztebl 2006; 103: A 2130-2131 [Heft 31-32]<br />

patientenorientierter medizinischer<br />

Forschung in Deutschland<br />

Empfehlungen <strong>der</strong> Bundesärztekam- Dtsch Arztebl 2007; 104: A 891-896 [Heft 13]<br />

mer und <strong>der</strong> Zentralen Ethikkommission<br />

bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zum<br />

Umgang mit Vorsorgevollmacht und<br />

Patientenverfügung in <strong>der</strong> ärztlichen<br />

Praxis<br />

Stellungnahme zur Priorisierung Kurzfassung:<br />

medizinischer Leistungen im System Dtsch Arztebl 2007; 104: A 2750-2754 [Heft 40]<br />

<strong>der</strong> Gesetzlichen Krankenver- Langfassung nur im Internet:<br />

sicherung (GKV) www.zentrale-ethikkommission.de/<br />

downloads/LangfassungPriorisierung.pdf<br />

444


Veröffentlichungen des ÄZQ <strong>2008</strong><br />

Dokumentation zu <strong>Kapitel</strong> 4<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS), Ärztliches Zentrum für Qualität in <strong>der</strong><br />

Medizin (ÄZQ), Verband Bundesarbeitsgemeinschaft Leiten<strong>der</strong> Pflegepersonen<br />

(BALK), AOK Bundesverband, Deutsche Gesellschaft für Chirurgie, Deutscher<br />

Pflegerat. Aus Fehlern lernen. Profis aus Medizin und Pflege berichten. Bonn: KomPart-<br />

Verl.-Ges.; <strong>2008</strong>. Available from: http://www.forum-patientensicherheit.de/service/liter<br />

atur/pdf/aus_fehlern_lernen.pdf.<br />

Ärztliches Zentrum für Qualität in <strong>der</strong> Medizin (ÄZQ), Gramsch E, Hoppe JD, Jonitz G,<br />

Köhler A, Ollenschläger G, Thomeczek C, (eds.). Kompendium Q-M-A. Qualitätsmanagement<br />

in <strong>der</strong> ambulanten Versorgung. 3rd ed. Köln: Dt. Ärzte-Verl.; <strong>2008</strong>.<br />

Ärztliches Zentrum für Qualität in <strong>der</strong> Medizin (ÄZQ). Woran erkennt man eine gute<br />

Arztpraxis? Checkliste für Patientinnen und Patienten. 3rd ed. Berlin: ÄZQ; <strong>2008</strong>. (äzq<br />

Schriftenreihe; 34).<br />

Ärztliches Zentrum für Qualität in <strong>der</strong> Medizin (ÄZQ). Handbuch Patientenbeteiligung.<br />

Beteiligung am Programm für Nationale VersorgungsLeitlinien. Neukirchen:<br />

Make a Book; <strong>2008</strong>. (äzq Schriftenreihe; 33). Available from: http://www.aezq.de/edocs/<br />

pdf/schriftenreihe/schriftenreihe33.pdf.<br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> (BÄK), Arbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> Wissenschaftlichen Medizinischen<br />

Fachgesellschaften (AWMF), Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV).<br />

Nationales Programm für Versorgungs-Leitlinien. Methoden-Report 3. Auflage. <strong>2008</strong><br />

[cited: <strong>2008</strong> Nov 10]. Available from: http://www.versorgungsleitlinien.de/methodik/<br />

pdf/nvl_methode_3.aufl.pdf.<br />

Härter M, Klesse C, Bermejo I, Lelgemann M, Weinbrenner S, Ollenschläger G, Kopp I,<br />

Berger M. Entwicklung <strong>der</strong> S3- und Nationalen Versorgungs-Leitlinie Depression.<br />

Bundesgesundheitsblatt Gesundheitsforschung Gesundheitsschutz <strong>2008</strong>;51(4):451-7.<br />

Hoffmann B, Rohe J, Blazejewski T, Beyer M, Gerlach FM. Freiwillige Fehlerberichtssysteme<br />

als Datenquelle: Stärken und Schwächen anhand des Frankfurter Fehlerberichtsund<br />

Lernsystems für Hausarztpraxen. In: Kurth BM, editor. Monitoring <strong>der</strong> gesundheitlichen<br />

Versorgung in Deutschland. Köln: Dt. Ärzte-Verl.; <strong>2008</strong>. p. 187-95.<br />

Kulier R, Hadley J, Weinbrenner S, Meyerrose B, Decsi T, Horvath AR, Nagy E, Emperanza<br />

JI, Coppus SFPJ, Arvantis TN, Burls A, Cabello JB, Kaczor M, Zanrei G, Pierer K,<br />

Stawiarz K, Kunz R, Mol BWJ, Khan KS. Harmonising Evidence-Based Medicine teaching:<br />

a study of the outcomes of E-learning in five European countries. BMC Med Educ<br />

<strong>2008</strong>;8:27.<br />

Lang B, Timmer A, Ollenschläger G. 10 Jahre Deutsches Cochrane Zentrum. Editorial.<br />

Z Evid Fortbild Qual <strong>2008</strong>;102:456-60.<br />

Ollenschläger G. Leitlinien – für Wie<strong>der</strong>käuer o<strong>der</strong> für Könner? Editorial. Berl Arzte<br />

<strong>2008</strong>;45(7):3.<br />

13<br />

445


Ollenschläger G, Kopp I. Die Nationale VersorgungsLeitlinie Chronische KHK. Arztebl<br />

Sachsen <strong>2008</strong>;19(10):519-25.<br />

Ollenschläger G. Stellenwert ärztlicher Leitlinien in <strong>der</strong> Arzthaftungsbegutachtung.<br />

Z Herz- Thorax- Gefäßchir <strong>2008</strong>;22(5):287-95.<br />

Ollenschläger G. Nationale VersorgungsLeitlinien von BÄK, AWMF und KBV – Hintergrund,<br />

Ziele, Verfahren. Diabetologe <strong>2008</strong>;4(1):7-12.<br />

Ollenschläger G. Leitlinien als Instrument <strong>der</strong> Evidenzbasierung – Internationale Erfahrungen.<br />

In: Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV-Bund), editor. 17. Rehabilitationswissenschaftliches<br />

Kolloquium. Evidenzbasierte Rehabilitation – zwischen Standardisierung<br />

und Individualisierung vom 3. bis 5. März <strong>2008</strong> in Bremen. Berlin: DRV-<br />

Bund; <strong>2008</strong>. p. 29-30.<br />

Ollenschläger G, Kopp I. Prävention und Behandlung <strong>der</strong> COPD – dargestellt am Beispiel<br />

<strong>der</strong> Nationalen VersorgungsLeitlinie „COPD“. Hess Arztebl <strong>2008</strong>;69(1):21-5.<br />

Ollenschläger G, Kopp I. Die Nationale VersorgungsLeitlinie COPD. Arztebl Sachsen<br />

<strong>2008</strong>;19(2):53-8.<br />

Ollenschläger G. Stellenwert ärztlicher Leitlinien in <strong>der</strong> Arzthaftungsbegutachtung. F Med<br />

Begutachtung <strong>2008</strong>;1:17-22. Nachdruck in Z Herz- Thorax- Gefäßchir <strong>2008</strong>; 22: 287 ff.<br />

Rohe J, Sanguino Heinrich A, Thomeczek C. Risikomanagement mit Fehlerberichtssystemen.<br />

Westfal Arztebl <strong>2008</strong>;(11):10-3.<br />

Rohe J, Neu J, Thomeczek C: Falschen Zugang für konzentrierte Kaliumchlorid-Infusion<br />

verwendet. In: Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. (Hrsg.): Aus Fehlern lernen<br />

– Wie Profis aus Medizin und Pflege mit Misserfolgen umgehen. Bonn, Berlin: Kom-<br />

Part <strong>2008</strong>.<br />

Rohe J., Thomeczek C.: Risikomanagement mit Fehlerberichtssystemen. GGW <strong>2008</strong><br />

Jg. 8, Heft 1: 18-25.<br />

Sänger S, Schaefer C, Hübenthal B, Kleeberg J, Zimpel T, Deutsche Krebsgesellschaft<br />

(DKG). Krebserkrankung <strong>der</strong> Bauchspeicheldrüse. Exokrines Pankreaskarzinom. Ein<br />

Ratgeber für Patientinnen und Patienten. Berlin: DKG; <strong>2008</strong>. Available from:<br />

http://www.krebsgesellschaft.de/download/patientenleitlinie_pankreas_080730.pdf.<br />

Sänger S. Semmelweis Reloaded. Qualitas <strong>2008</strong>;(3):27.<br />

Sänger S. An<strong>der</strong>e Län<strong>der</strong>, gleiche Sitten. Bericht vom deutsch-schottischen Workshop<br />

„Clinical Guideline Development – Sharing the Experience“. Qualitas <strong>2008</strong>;(3):10-1.<br />

Scherbaum WA, Landgraf R, Selbmann HK, Haak T, Ollenschläger G. Diabetes-Leitlinien:<br />

Gemeinsames Handeln aller Beteiligten. Dtsch Arztebl <strong>2008</strong>;105(33):A-1734-6.<br />

Weinbrenner S, Ollenschläger G. Leitlinien – Grundlage neuer, zukunftsweisen<strong>der</strong> Versorgungsformen.<br />

Bundesgesundheitsblatt Gesundheitsforschung Gesundheitsschutz<br />

<strong>2008</strong>;51(5):558-64.<br />

446


Richtlinien, Leitlinien und Empfehlungen des<br />

Wissenschaftlichen Beirats <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

Internet: www.bundesaerztekammer.de/wb<br />

Dokumentation zu <strong>Kapitel</strong> 5<br />

(Veröffentlichungen aus dem Bereich Gewebemedizin s. auch S. 461 f.)<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Auswahl wesentlicher Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Beirats aus den Jahren<br />

1993 – 1999<br />

Der endgültige Ausfall <strong>der</strong> gesamten Dtsch Arztebl 1993; 90: A 2933-2935 [Heft 44]<br />

Hirnfunktion (”Hirntod”) als sicheres<br />

Todeszeichen<br />

Richtlinien für die allogene Knochen- Dtsch Arztebl 1994; 91: A 761-766 [Heft 11]<br />

marktransplantation mit nichtverwandten<br />

Spen<strong>der</strong>n<br />

Richtlinien zum Gentransfer in Dtsch Arztebl 1995; 92: A 789-794 [Heft 11]<br />

menschliche Körperzellen<br />

Kriterien des Hirntodes – Entschei- Dtsch Arztebl 1997; 94: A 1296-1303 [Heft 19]<br />

dungshilfen zur Feststellung des<br />

Hirntodes<br />

Richtlinien zur Transplantation Dtsch Arztebl 1997; 94: A 1584-1592 [Heft 23]<br />

peripherer Blutstammzellen<br />

Richtlinien für die Herstellung von Dtsch Arztebl 1997; 94: A 3293-3300 [Heft 48]<br />

Plasma für beson<strong>der</strong>e Zwecke<br />

(Hyperimmunplasma)<br />

Richtlinien zur Diagnostik <strong>der</strong> Dtsch Arztebl 1998; 95: A 1396-1403 [Heft 22]<br />

genetischen Disposition für<br />

Krebserkrankungen<br />

Was bedeutet die neue Variante <strong>der</strong> Dtsch Arztebl 1998; 95: A 1627-1628 [Heft 25]<br />

Creutzfeldt-Jakob-Krankheit für die<br />

Sicherheit von Blutprodukten?<br />

Richtlinien zur Feststellung des Dtsch Arztebl 1998; 95: A 1861-1868 [Heft 30]<br />

Hirntodes – Dritte Fortschreibung<br />

1997 mit Ergänzungen gemäß<br />

Transplantationsgesetz<br />

Erklärung zum Schwangerschafts- Dtsch Arztebl 1998; 95: A 3013-3016 [Heft 47]<br />

abbruch nach Pränataldiagnostik<br />

13<br />

447


Richtlinien zur Durchführung <strong>der</strong> Dtsch Arztebl 1998; 95: A 3166-3171 [Heft 49]<br />

assistierten Reproduktion,<br />

2. novellierte Fassung 1998<br />

Richtlinien zur pränatalen Diagnostik Dtsch Arztebl 1998; 95: A 3236-3242 [Heft 50]<br />

von Krankheiten und Krankheitsdispositionen<br />

Richtlinien zur Transplantation von Dtsch Arztebl 1999; 96: A 1297-1304 [Heft 19]<br />

Stammzellen aus Nabelschnurblut<br />

(CB – Cord Blood)<br />

Stellungnahme des Wissenschaft- Dtsch Arztebl 1999; 96: A 1920-1926 [Heft 28/29]<br />

lichen Beirates zur Xenotransplantation<br />

Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Beirats seit dem Jahr 2000<br />

Diskussionsentwurf zu einer Richtlinie Dtsch Arztebl 2000; 97: A 505-528 [Heft 9]<br />

zur Präimplantationsdiagnostik<br />

Richtlinien zum Führen einer Dtsch Arztebl 2000; 97: A 2122-2124 [Heft 31-32]<br />

Hornhautbank<br />

Richtlinien zur Gewinnung von Blut Broschüre Deutscher Ärzte-Verlag 2000<br />

und Blutbestandteilen und zur (ISBN 3-7691-0389-0)<br />

Anwendung von Blutprodukten<br />

(Hämotherapie),<br />

6. novellierte Fassung 2000<br />

Richtlinien für die Herstellung von Dtsch Arztebl 2000; 97: A 2876-2884 [Heft 43]<br />

Plasma für beson<strong>der</strong>e Zwecke<br />

(Hyperimmunplasma),<br />

1. überarb. Fassung 2000<br />

Richtlinien zum Führen einer Dtsch Arztebl 2001; 98: A 1011-1016 [Heft 15]<br />

Knochenbank,<br />

2. überarb. Fassung<br />

Leitlinien zur Therapie mit Blut- Broschüre 2001 (Eigendruck)<br />

komponenten und Plasma<strong>der</strong>ivaten,<br />

2. überarb. Auflage<br />

Erklärung zum Hirntod Dtsch Arztebl 2001; 98: A 1417 [Heft 2]<br />

Neuformulierungen und Kommentare Dtsch Arztebl 2001; 98: A 3074-3075 [Heft 46]<br />

2001 zu den Richtlinien zur Gewinnung<br />

von Blut und Blutbestandteilen<br />

und zur Anwendung von Blutprodukten<br />

(Hämotherapie), Juli 2000<br />

448


Dokumentation zu <strong>Kapitel</strong> 5<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Richtlinien für die Erstattung von Dtsch Arztebl 2002; 99: A 665-667 [Heft 10]<br />

Abstammungsgutachten<br />

Ergänzende Stellungnahme zur Dtsch Arztebl 2002; 99: A 2972 [Heft 45]<br />

Präimplantationsdiagnostik<br />

Leitlinien zur Therapie mit Blutkom- Dtsch Arztebl 2002; 99: A 3359-3362 [Heft 49]<br />

ponenten und Plasma<strong>der</strong>ivaten,<br />

Revision <strong>der</strong> 2. überarb. Auflage 2001<br />

Stellungnahme zur Elektrokrampf- Dtsch Arztebl 2003; 100: A 504-506 [Heft 8]<br />

therapie (EKT) als psychiatrische<br />

Behandlungsmaßnahme<br />

BSE und die Variante <strong>der</strong> Creutzfeldt- Dtsch Arztebl 2003; 100: A 578-582 [Heft 9]<br />

Jakob-Krankheit (vCJK) –<br />

Merkblatt für Ärzte<br />

Richtlinien zur pränatalen Diagnostik Dtsch Arztebl 2003; 100: A 583 [Heft 9]<br />

von Krankheiten und Krankheitsdispositionen<br />

(Neuformulierung des<br />

Abschnitts 8 – Qualifikationsnachweise)<br />

Richtlinien zur prädiktiven genetischen Dtsch Arztebl 2003; 100: A 1297-1305 [Heft 19]<br />

Diagnostik<br />

Leitlinien zur Therapie mit Blutkom- Broschüre 2003 (Eigendruck),<br />

ponenten und Plasma<strong>der</strong>ivaten, Dtsch Arztebl 2004; 101: A 64-65 [Heft 1-2]<br />

3. überarb. und erw. Auflage 2003<br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> Symposium Broschüre, Deutscher Ärzte-Verlag<br />

v. 26. - 27. April 2004: Gewebeverwendung<br />

und Transplantationsmedizin<br />

– Bestandsaufnahmen und Perspektiven<br />

– , Zusammenfassungen [durchgeführt<br />

vom Wissenschaftlichen Beirat<br />

und <strong>der</strong> Ständigen Kommission<br />

Organtransplantation]<br />

Richtlinien zur Gewinnung von Blut Dtsch Arztebl 2004; 101: A 299 [Heft 5]<br />

und Blutbestandteilen und zur Anwendung<br />

von Blutprodukten (Hämotherapie),<br />

Neuformulierung 2003<br />

Richtlinien zur Gewinnung von Blut Broschüre Deutscher Ärzte-Verlag 2005<br />

und Blutbestandteilen und zur An- (ISBN 3-7691-1221-0)<br />

wendung von Blutprodukten Bundesanzeiger<br />

(Hämotherapie) – Novelle 2005 (BAnz 209a/2005 v. 05.11.2005)<br />

Vorabinformation:<br />

Dtsch Arztebl 2005; 102: A 2501 [Heft 37]<br />

Än<strong>der</strong>ungsanzeige:<br />

Dtsch Arztebl 2005; 102: A 3291 [Heft 47]<br />

13<br />

449


Stellungnahme „Autopsie“ Kurzfassung:<br />

Dtsch Arztebl 2005; 102: A 3537-3545 [Heft 50]<br />

Langfassung:<br />

www.bundesaerztekammer.de/<br />

downloads/AutLang.pdf<br />

Stellungnahme zur „Aufmerksamkeits- Kurzfassung:<br />

defizit-/Hyperaktivitätsstörung Dtsch Arztebl 2005; 102: A 3609-3616<br />

(ADHS)“ [Heft 51/52]<br />

Langfassung:<br />

www.bundesaerztekammer.de/<br />

page.asp?his=0.7.47.3161.3163<br />

Fragen-Antworten-Katalog:<br />

www.bundesaerztekammer.de<br />

/downloads/ADHSFAQ.pdf<br />

Muster-Arbeitsanweisung zur Trans- Dtsch Arztebl 2006; 103: A 363 [Heft 6]<br />

fusion von Erythrozytenkonzentraten<br />

(EK) unter den beson<strong>der</strong>en Bedingungen<br />

des Abschnitts 1.6.2.1 b) <strong>der</strong><br />

Richtlinien Hämotherapie i. d. F. 2005<br />

(Muster-)Richtlinie zur Durchführung Dtsch Arztebl 2006; 103: A 1392-1403 [Heft 20]<br />

<strong>der</strong> assistierten Reproduktion<br />

Richtlinien zur Gewinnung von Blut Broschüre Deutscher Ärzte-Verlag 2007<br />

und Blutbestandteilen und zur Anwen- (ISBN 978-3-7691-1250-4)<br />

dung von Blutprodukten (Hämothera- Bundesanzeiger (BAnz Nr. 92 v. 19.05.2007)<br />

pie) gemäß §§ 12 u. 18 TFG – Än<strong>der</strong>un- Än<strong>der</strong>ungsanzeige:<br />

gen und Ergänzungen 2007 Dtsch Arztebl 2007; 104: A 1682-1684 [Heft 23]<br />

Querschnitts-Leitlinien (BÄK) zur Broschüre Deutscher Ärzte-Verlag <strong>2008</strong><br />

Therapie mit Blutkomponenten und (ISBN 978-3-7691-1269-6)<br />

Plasma<strong>der</strong>ivaten, Än<strong>der</strong>ungsanzeige:<br />

4. überarb. und erw. Auflage <strong>2008</strong> Dtsch Arztebl <strong>2008</strong>; 105: A 2121 [Heft 40]<br />

För<strong>der</strong>initiative <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zur Versorgungsforschung<br />

(Ständige Koordinationsgruppe Versorgungsforschung)<br />

För<strong>der</strong>initiative <strong>der</strong> Bundesärzte- Internet:<br />

kammer zur Versorgungsforschung: www.bundesaerztekammer.de/<br />

Rahmenkonzept zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> downloads/Rahmenk.pdf<br />

Versorgungsforschung durch die [vgl. auch Beratungsunterlage<br />

<strong>Bundesärztekammer</strong>,<br />

Dezember 2004<br />

108. Deutscher Ärztetag]<br />

För<strong>der</strong>initiative <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

zur Versorgungsforschung:<br />

(Ausschreibung 2005 – 1. För<strong>der</strong>phase)<br />

Dtsch Arztebl 2005; 102: A 2498-2500 [Heft 37]<br />

450


Dokumentation zu <strong>Kapitel</strong> 5<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

För<strong>der</strong>initiative <strong>der</strong> Bundesärztekam- Dtsch Arztebl 2007; 104: A 141-142 [Heft 3]<br />

mer zur Versorgungsforschung:<br />

Auswirkungen unterschiedlicher<br />

Trägerstrukturen (inkl. „Privatisierung“)<br />

von Krankenhäusern auf die Qualität<br />

<strong>der</strong> Krankenversorgung <strong>der</strong><br />

Bevölkerung<br />

(Ausschreibung Januar 2007)<br />

För<strong>der</strong>initiative <strong>der</strong> Bundesärztekam- Internet:<br />

mer zur Versorgungsforschung: www.bundesaerztekammer.de/<br />

Machbarkeitsstudie zu den Folgen <strong>der</strong> downloads/VFAusschrMachbarkeitsstudie.pdf<br />

Privatisierung von zwei Universitätsklinika<br />

(Gießen/Marburg) auf die<br />

Krankenversorgung (ambulante,<br />

Anschlussbehandlung und stationäre<br />

Versorgung) <strong>der</strong> Bevölkerung,<br />

Oktober 2006<br />

För<strong>der</strong>initiative <strong>der</strong> Bundesärztekam- Ausschreibungstext:<br />

mer zur Versorgungsforschung: Dtsch Arztebl 2007; 104: A 2532-2534 [Heft 37];<br />

(Ausschreibung September 2007 – vgl. Internet mit ausführlichen Erläuterungen:<br />

2. För<strong>der</strong>phase) www.bundesaerztekammer.de/<br />

downloads/Versorgungsforschung_<br />

Erlaeuterungen_Ausschreibung_03092007.pdf<br />

För<strong>der</strong>initiative <strong>der</strong> Bundesärztekam- Internet:<br />

mer zur Versorgungsforschung: www.bundesaerztekammer.de/<br />

Studie zur Internationalen Literatur downloads/InternationaleLiteratur.pdf<br />

zum Thema „Physician Factor“<br />

För<strong>der</strong>initiative <strong>der</strong> Bundesärztekam- Internet:<br />

mer zur Versorgungsforschung: www.bundesaerztekammer.de/<br />

Übersicht über die geför<strong>der</strong>ten Versorgungsforschung<br />

Projekte <strong>der</strong> 1. För<strong>der</strong>phase,<br />

Dezember 2007<br />

För<strong>der</strong>initiative <strong>der</strong> Bundesärztekam- Dtsch Arztebl <strong>2008</strong>; 105: A 58 [Heft 1/2]<br />

mer zur Versorgungsforschung:<br />

Ausschreibung einer Expertise zum<br />

Thema „Einflüsse <strong>der</strong> Auftraggeber<br />

auf die wissenschaftlichen Ergebnisse<br />

von Arzneimittelstudien“<br />

13<br />

451


Sonstiges<br />

Arbeitsgruppe des Vorstands <strong>der</strong> Internet:<br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> in Zusammen- www.bundesaerztekammer.de/<br />

arbeit mit Vertretern des Wissen- downloads/Vorschlag_Schw_recht.pdf<br />

schaftlichen Beirats:<br />

Vorschlag zur Ergänzung des Schwangerschaftsabbruchsrechts<br />

aus medizinischer<br />

Indikation insbeson<strong>der</strong>e unter<br />

Berücksichtigung <strong>der</strong> Entwicklung <strong>der</strong><br />

Pränataldiagnostik, Dezember 2006<br />

452


Richtlinien, Empfehlungen und Positionen <strong>der</strong><br />

Ständigen Kommission Organtransplantation<br />

Internet: www.bundesaerztekammer.de/organtransplantation<br />

Gesamtverzeichnis (1998 – <strong>2008</strong>)<br />

Dokumentation zu <strong>Kapitel</strong> 5<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Organentnahme nach Herzstillstand Dtsch Arztebl 1998; 95: A 3235 [Heft 50]<br />

(„Non heart-beating donor”)<br />

Empfehlungen für die Zusammenar- Dtsch Arztebl 1999; 96: A 2044-2046 [Heft 31/32]<br />

beit zwischen Krankenhäusern und<br />

Transplantationszentren bei <strong>der</strong><br />

postmortalen Organentnahme<br />

Richtlinien zur Organtransplantation Dtsch Arztebl 2000; 97: A 396-411 [Heft 7]<br />

gemäß § 16 Abs. 1 Nrn. 2 u. 5 Transplantationsgesetz<br />

(TPG)<br />

Empfehlungen zur Lebendorganspende Dtsch Arztebl 2000; 97: A 3287-3288 [Heft 48]<br />

Richtlinien für die Transplantation Dtsch Arztebl 2000; 97: A 3290 [Heft 48]<br />

außerhalb des ET-Bereichs postmortal<br />

entnommener Organe in Deutschland<br />

Erste Fortschreibung <strong>der</strong> Richtlinien nur Internet (März 2001)<br />

zur Organtransplantation gemäß § 16<br />

Abs. 1 Nrn. 2 u. 5 TPG<br />

Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Richtlinien zur Organ- Dtsch Arztebl 2002; 99: A 387 [Heft 6]<br />

transplantation gemäß § 16 Abs. 1<br />

Nrn. 2 u. 5 TPG<br />

betreffend:<br />

• Organvermittlung zur Nierentransplantation<br />

• Organvermittlung zur Lebertransplantation<br />

• Organvermittlung thorakaler Spen<strong>der</strong>organe<br />

(Herz sowie Herz-Lungen<br />

und Lungen)<br />

13<br />

453


Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Richtlinien zur Organ- Dtsch Arztebl 2002; 99: A 1046 [Heft 15]<br />

transplantation gemäß § 16 Abs. 1<br />

Nrn. 2 u. 5 TPG<br />

betreffend:<br />

• Organvermittlung thorakaler<br />

Spen<strong>der</strong>organe<br />

• Organvermittlung zur Pankreastransplantation<br />

• Warteliste zur Nieren- und zur<br />

(Nieren-)Pankreastransplantation<br />

Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Richtlinien zur Organ- Dtsch Arztebl 2002; 99: A 2885-2886 [Heft 43]<br />

transplantation gemäß § 16 Abs. 1<br />

Nrn. 2 u. 5 TPG<br />

betreffend:<br />

• Organvermittlung thorakaler<br />

Spen<strong>der</strong>organe (Herz)<br />

• Organvermittlung thorakaler<br />

Spen<strong>der</strong>organe (Herz-Lungen und<br />

Lungen)<br />

• Organvermittlung zur Nierentransplantation<br />

• Organvermittlung zur Lebertransplantation<br />

• Organvermittlung thorakaler<br />

Spen<strong>der</strong>organe (Herz)<br />

• Organvermittlung thorakaler<br />

Spen<strong>der</strong>organe (Herz-Lungen und<br />

Lungen)<br />

• Organvermittlung zur Pankreastransplantation<br />

Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Richtlinien zur Organ- Dtsch Arztebl 2002; 99: A 3287 [Heft 48]<br />

transplantation gemäß § 16 Abs. 1<br />

Nrn. 2 u. 5 TPG<br />

betreffend:<br />

• Warteliste zur Lebertransplantation<br />

• Warteliste zur Nieren- und zur<br />

(Nieren-)Pankreastransplantation<br />

• Organvermittlung zur Pankreastransplantation<br />

454


Dokumentation zu <strong>Kapitel</strong> 5<br />

Neubekanntmachung <strong>der</strong> Richtlinien Dtsch Arztebl 2003; 100: A 582-583 [Heft 9]<br />

zur Organtransplantation gemäß<br />

§ 16 Abs. 1 Nrn. 2 u. 5 TPG<br />

einschließlich <strong>der</strong> neuen<br />

• Richtlinien für die Warteliste zur<br />

Dünndarmtransplantation<br />

• Richtlinien für die Organvermittlung<br />

zur Dünndarmtransplantation<br />

Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Richtlinien zur Organ- Dtsch Arztebl 2003; 100: A 2179 [Heft 33]<br />

transplantation gemäß § 16 Abs. 1 und<br />

Nrn. 2 u. 5 TPG Dtsch Arztebl 2003; 100: A 2251 [Heft 34-35]<br />

betreffend:<br />

Reevaluation von HU-Patienten<br />

Bezug:<br />

• RiLi f. d. Organvermittlung thorakaler<br />

Spen<strong>der</strong>organe (Herz)<br />

• RiLi f. d. Organvermittlung thorakaler<br />

Spen<strong>der</strong>organe (Herz-Lungen und<br />

Lungen)<br />

Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Richtlinien zur Organ- Dtsch Arztebl 2003; 100: A 2751 [Heft 42]<br />

transplantation gemäß § 16 Abs. 1<br />

Nrn. 2 u. 5 TPG<br />

betreffend:<br />

Priorisierung v. Patienten d. Dringlichkeitsstufe<br />

II<br />

Bezug:<br />

• RiLi f. d. Organvermittlung zur Lebertransplantation<br />

Än<strong>der</strong>ung bzw. Ergänzung <strong>der</strong> Richt- Dtsch Arztebl 2003; 100: A 2971 [Heft 45]<br />

linien zur Organtransplantation gemäß<br />

§ 16 Abs. 1 Nrn. 2 u. 5 TPG<br />

betreffend:<br />

Abmeldung v. TPZ<br />

Bezug:<br />

• Ergänzung sämtlicher organbezogener<br />

RiLi f. d. Wartelisten sowie d.<br />

Organvermittlung<br />

betreffend:<br />

Zulässigkeit v. Zweittransplantationen<br />

Bezug:<br />

• Ergänzung sämtlicher organbezogener<br />

RiLi f. d. Wartelisten<br />

Empfehlung zur Verbesserung <strong>der</strong> Januar 2004 (nur Internet)<br />

Nachsorge von Transplantationspatienten<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

13<br />

455


Positionen zur Lebendorganspende Januar 2004 (nur Internet)<br />

<strong>Bundesärztekammer</strong>-Symposium Broschüre, Deutscher Ärzte-Verlag<br />

v. 26. - 27. April 2004: Gewebeverwendung<br />

und Transplantationsmedizin –<br />

Bestandsaufnahmen und Perspektiven<br />

– , Zusammenfassungen [durchgeführt<br />

vom Wissenschaftlichen Beirat<br />

und <strong>der</strong> Ständigen Kommission<br />

Organtransplantation]<br />

Än<strong>der</strong>ung bzw. Ergänzung <strong>der</strong> Richt- Dtsch Arztebl 2004; 101: A 1279-1281 [Heft 18]<br />

linien zur Organtransplantation gemäß<br />

§ 16 Abs. 1 Nrn. 2 u. 5 TPG<br />

betreffend:<br />

Allokation von schwer<br />

vermittelbaren Organen<br />

Bezug:<br />

Ergänzung <strong>der</strong> organbezogenen<br />

RiLi für die Organvermittlung<br />

• zur Nierentransplantation<br />

• zur Lebertransplantation<br />

• thorakaler Spen<strong>der</strong>organe (Herz)<br />

• thorakaler Spen<strong>der</strong>organe<br />

(Herz-Lungen und Lungen)<br />

• zur Pankreastransplantation<br />

Än<strong>der</strong>ung bzw. Ergänzung <strong>der</strong> Richt- Dtsch Arztebl 2004; 101: A 3518 [Heft 51/52]<br />

linien zur Organtransplantation gemäß<br />

§ 16 Abs. 1 Nrn. 2 u. 5 TPG<br />

betreffend:<br />

Allokation von schwer vermittelbaren<br />

Organen<br />

Bezug:<br />

Ergänzung <strong>der</strong> organbezogenen<br />

RiLi für die Organvermittlung<br />

• zur Nierentransplantation<br />

• zur Lebertransplantation<br />

• thorakaler Spen<strong>der</strong>organe (Herz)<br />

• thorakaler Spen<strong>der</strong>organe<br />

(Herz-Lungen und Lungen)<br />

• zur Pankreastransplantation<br />

456


etreffend:<br />

Richtlinien für die Organvermittlung<br />

thorakaler Spen<strong>der</strong>organe<br />

Bezug:<br />

Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> organbezogenen<br />

RiLi für die Organvermittlung<br />

• thorakaler Spen<strong>der</strong>organe (Herz)<br />

• thorakaler Spen<strong>der</strong>organe<br />

(Herz-Lungen und Lungen)<br />

Dokumentation zu <strong>Kapitel</strong> 5<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Än<strong>der</strong>ung bzw. Ergänzung <strong>der</strong> Richt- Dtsch Arztebl 2005; 102: A 1003-1004 [Heft 14]<br />

linien zur Organtransplantation gemäß<br />

§ 16 Abs. 1 Nrn. 2 u. 5 TPG<br />

betreffend:<br />

Lebertransplantation bei<br />

Kin<strong>der</strong>n und Leberteiltransplantation<br />

sowie Aufgabenstellung und Entscheidung<br />

<strong>der</strong> Auditgruppe<br />

Bezug:<br />

Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> organbezogenen<br />

RiLi für die Organvermittlung<br />

• zur Lebertransplantation<br />

Än<strong>der</strong>ung bzw. Ergänzung <strong>der</strong> Richt- Dtsch Arztebl 2005; 102: A 1615-1621 [Heft 22]<br />

linien zur Organtransplantation gemäß<br />

§ 16 Abs. 1 Nrn. 2 u. 5 TPG<br />

betreffend:<br />

Grundsätze für die Organvermittlung<br />

und Kriterien und<br />

Verfahrensregeln zur Allokation<br />

Bezug:<br />

Neufassung <strong>der</strong> organbezogenen<br />

RiLi für die Organvermittlung<br />

• thorakaler Spen<strong>der</strong>organe<br />

(Herz, Herz-Lungen und Lungen)<br />

13<br />

457


Än<strong>der</strong>ung bzw. Ergänzung <strong>der</strong> Richt- Dtsch Arztebl 2005; 102: A 2585-2587 [Heft 38]<br />

linien zur Organtransplantation gemäß<br />

§ 16 Abs. 1 Nrn. 2 u. 5 TPG<br />

betreffend:<br />

Blutgruppenkompatibilität<br />

(A-B-0-System)<br />

Bezug:<br />

Neufassung <strong>der</strong> organbezogenen<br />

RiLi für die Organvermittlung<br />

• zur Nierentransplantation<br />

• zur Lebertransplantation<br />

betreffend:<br />

Genetisch und metabolische<br />

Erkrankungen<br />

Bezug:<br />

Ergänzung <strong>der</strong> organbezogenen<br />

RiLi für die Warteliste<br />

• zur Lebertransplantation<br />

Feststellung <strong>der</strong> Richtlinie zur medi- Dtsch Arztebl 2005; 102: A 2968-2975 [Heft 43]<br />

zinischen Beurteilung von Organspen<strong>der</strong>n<br />

und zur Konservierung von<br />

Spen<strong>der</strong>organen gemäß § 16 Abs. 1<br />

S. 1 Nr. 4 a) und b) TPG<br />

Än<strong>der</strong>ung bzw. Ergänzung <strong>der</strong> Richt- Dtsch Arztebl 2006; 103: A 1630 [Heft 23]<br />

linien zur Organtransplantation gemäß<br />

§ 16 Abs. 1 Nrn. 2 u. 5 TPG<br />

betreffend:<br />

Richtlinien für die Organvermittlung<br />

zur Lebertransplantation<br />

Neufassung <strong>der</strong> Richtlinien gemäß Dtsch Arztebl 2006; 103: A 3282-3290 [Heft 48]<br />

§ 16 Abs. 1 Nrn. 2 u. 5 TPG<br />

betreffend:<br />

Richtlinien für die Warteliste<br />

zur Lebertransplantation<br />

betreffend:<br />

Richtlinien für die Organvermittlung<br />

zur Lebertransplantation<br />

BÄK-Stellungnahme zum Konsulta- Internet:<br />

tionspapier <strong>der</strong> Europäischen www.bundesaerztekammer.de/<br />

Kommission zur Organspende und downloads/STN_Konsultation.pdf<br />

-transplantation, 27. Juni 2006<br />

458


Dokumentation zu <strong>Kapitel</strong> 5<br />

Än<strong>der</strong>ung bzw. Ergänzung <strong>der</strong> Richt- Dtsch Arztebl 2007; 104: A 807-809 [Heft 12]<br />

linien zur Organtransplantation gemäß<br />

§ 16 Abs. 1 Nrn. 2 u. 5 TPG<br />

betreffend:<br />

Richtlinien für die Organvermittlung<br />

zur Lebertransplantation<br />

Än<strong>der</strong>ung bzw. Ergänzung <strong>der</strong> Richt- Dtsch Arztebl 2007; 104: A 3208-3209 [Heft 46]<br />

linien zur Organtransplantation gemäß<br />

§ 16 Abs. 1 Nrn. 2 u. 5 TPG<br />

betreffend:<br />

Richtlinien für die Organvermittlung<br />

zur Lebertransplantation<br />

Feststellung <strong>der</strong> Richtlinie zur ärzt- Dtsch Arztebl 2007; 104: A 3428-3430 [Heft 49]<br />

lichen Beurteilung nach § 11 Abs. 4<br />

S. 2 TPG gemäß § 16 Abs. 1 S. 1<br />

Nr. 3 TPG<br />

Än<strong>der</strong>ung bzw. Ergänzung <strong>der</strong> Richt- Dtsch Arztebl <strong>2008</strong>; 105: A 1461-1464 [Heft 26]<br />

linien zur Organtransplantation gemäß<br />

§ 16 Abs. 1 Nrn. 2 u. 5 TPG<br />

betreffend:<br />

Richtlinien für die Organvermittlung<br />

zur Lebertransplantation<br />

BÄK-Stellungnahme zur Anfrage <strong>der</strong> Juni 2005<br />

Konferenz <strong>der</strong> für das Gesundheits- insb. unter Hinweis auf die<br />

wesen zuständigen Ministerinnen und „Positionen zur Lebendorganspende“<br />

Minister, Senatorinnen und Senatoren von Januar 2004 (Internet)<br />

<strong>der</strong> Län<strong>der</strong> zur Situation <strong>der</strong> Lebendorganspende<br />

in Deutschland<br />

Positionspapier <strong>der</strong> Ständigen September <strong>2008</strong><br />

Kommission Organtransplantation Internet:<br />

„Regelung an <strong>der</strong> Schnittstelle Gewebe- www.bundesaerztekammer.de/<br />

medizin – Organtransplantation – downloads/PositionspapierGewebemed<br />

Problemanalyse und Lösungsvor- Organtrans.pdf<br />

schläge“<br />

Erklärung <strong>der</strong> World Medical Asso- Internet:<br />

ciation (WMA) zum Umgang mit www.wma.net/e/policy/t4.htm<br />

menschlichen Geweben zur Transplantation<br />

(erstellt auf <strong>der</strong> Basis einer<br />

Diskussionsgrundlage <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

vom 11.04.2007)<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

13<br />

459


Middel C-D, Pühler W, Schreiber H-L: Zeitschrift für Rechtspolitik 2007; 40(2): 67-68<br />

Richtlinienkompetenz zur Hirntod-<br />

Feststellung erneut bei <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

Pühler W, Middel C-D, Schirmer HD, Medizinrecht 2007; 25(10): 584-589<br />

Hübner M: Zur Mitteilung <strong>der</strong><br />

EU-Kommission zu Organspende und<br />

-transplantation [KOM (2007) 275 endg.]<br />

Middel C-D, Pühler W, Schreiber H-L: MedReport 2007; 35: 1<br />

Geplante Maßnahmen <strong>der</strong><br />

EU-Kommission im Bereich Organspende<br />

und -transplantation<br />

460


Gewebemedizin<br />

Internet: www.bundesaerztekammer.de/gewebegesetz<br />

(Veröffentlichungen des Wissenschaftlichen Beirats s. auch S. 463 ff.)<br />

2007 – <strong>2008</strong><br />

Dokumentation zu <strong>Kapitel</strong> 5<br />

Erweiterte und aktualisierte Stellung- Internet:<br />

nahme <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zum www.bundestag.de/<br />

Regierungsentwurf für ein Gewebe- ausschuesse/a14/anhoerungen/044/<br />

gesetz vom 24.01.2007 stllg/BAEK.pdf<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Stellungnahme <strong>der</strong> Bundesärzte- Internet:<br />

kammer gegenüber dem Bundes- www.bundesaerztekammer.de/<br />

ministerium für Gesundheit zum downloads/StellAMWHV.pdf<br />

Referentenentwurf <strong>der</strong> Verordnung<br />

zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Arzneimittel- und<br />

Wirkstoffherstellungsverordnung<br />

(AMWHV)<br />

Stellungnahme <strong>der</strong> Bundesärzte- Internet:<br />

kammer gegenüber dem Bundes- www.bundesaerztekammer.de/<br />

ministerium für Gesundheit zum downloads/StelEntnahmeGewebe-1.pdf<br />

Referentenentwurf <strong>der</strong> Verordnung<br />

über die Anfor<strong>der</strong>ungen an Qualität<br />

und Sicherheit <strong>der</strong> Entnahme von<br />

Geweben und <strong>der</strong>en Übertragung<br />

nach dem Transplantationsgesetz<br />

(TPG-Gewebeverordnung)<br />

Stellungnahme <strong>der</strong> Bundesärzte- Internet:<br />

kammer gegenüber dem Bundes- www.bundesaerztekammer.de/<br />

ministerium für Gesundheit zum downloads/StellOrganspendeausweis.pdf<br />

Entwurf einer Zweiten allgemeinen<br />

Verwaltungsvorschrift zur Än<strong>der</strong>ung<br />

<strong>der</strong> Allgemeinen Verwaltungsvorschrift<br />

über die Festlegung eines Musters<br />

für einen Organspendeausweis<br />

Stellungnahme <strong>der</strong> Bundesärzte- Internet:<br />

kammer gegenüber dem Bundes- www.bundesaerztekammer.de/<br />

ministerium für Gesundheit zum downloads/StellTPG_<br />

Entwurf einer Verordnung für den Geweberegisterverordnung.pdf<br />

Betrieb eines Registers über Gewebeeinrichtungen<br />

nach dem Transplantationsgesetz(TPG-Geweberegisterverordnung)<br />

13<br />

461


Positionspapier <strong>der</strong> Ständigen September <strong>2008</strong><br />

Kommission Organtransplantation Internet:<br />

„Regelung an <strong>der</strong> Schnittstelle www.bundesaerztekammer.de/<br />

Gewebemedizin – Organtransplan- downloads/PositionspapierGewebemed<br />

tation – Problemanalyse und Lösungs- Organtrans.pdf<br />

vorschläge“<br />

Pühler W, Hübner M, Middel C-D: Medizinrecht 2007; 25(1): 16-21<br />

Regelungssystematische Vorschläge zur<br />

Umsetzung <strong>der</strong> Richtlinie 2004/23/EG<br />

(Geweberichtlinie)<br />

Pühler W, Middel C-D, Hübner M: StoffRecht <strong>2008</strong>; 1: 12-18<br />

Umsetzung <strong>der</strong> Geweberichtlinie<br />

2004/23/EG und ihrer Durchführungsrichtlinien<br />

2006/17/EG und 2006/86/EG<br />

auf untergesetzlicher Ebene“<br />

Pühler W, Middel C-D, Hübner M: Oktober <strong>2008</strong><br />

Praxisleitfaden Gewebegesetz – Deutscher Ärzte-Verlag<br />

Grundlagen, Anfor<strong>der</strong>ungen, ISBN 978-3-7691-3377-6<br />

Kommentierungen<br />

462


Bekanntmachungen des Wissenschaftlichen Beirats<br />

Psychotherapie nach § 11 PsychThG<br />

Internet: www.wbpsychotherapie.de<br />

Gesamtverzeichnis (1999 – <strong>2008</strong>)<br />

Dokumentation zu <strong>Kapitel</strong> 5<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Leitfaden für die Erstellung von Dtsch Arztebl 1999; 96: A 1015 [Heft 15]<br />

Gutachten-Anträgen zu Psychotherapieverfahren<br />

Anwendungsbereiche von Psycho- Dtsch Arztebl 2000; 97: A 59 [Heft 1-2]<br />

therapie bei Erwachsenen<br />

Gutachten zur Systemischen Therapie Dtsch Arztebl 2000; 97: A 60-61 [Heft 1-2]<br />

als wissenschaftliches Psychotherapieverfahren<br />

Gutachten zur Gesprächspsycho- Dtsch Arztebl 2000; 97: A 61-63 [Heft 1-2]<br />

therapie als wissenschaftliches Psychotherapieverfahren<br />

Gutachten zur Neuropsychologie als Dtsch Arztebl 2000; 97: A 2188-2189 [Heft 33]<br />

wissenschaftliches Psychotherapieverfahren<br />

Anwendungsbereiche von Psycho- Dtsch Arztebl 2000; 97: A 2190 [Heft 33]<br />

therapie bei Kin<strong>der</strong>n und Jugendlichen<br />

Stellungnahme des Wissenschaftlichen Dtsch Arztebl 2000; 97: A 2191-2192 [Heft 33]<br />

Beirats Psychotherapie zur finanziellen<br />

För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Psychotherapie-<br />

Evaluationsforschung in <strong>der</strong><br />

Bundesrepublik Deutschland<br />

Gutachten zur Psychodramatherapie Dtsch Arztebl 2001; 98: A 348-351 [Heft 6]<br />

als wissenschaftliches Psychotherapieverfahren<br />

Gutachten zum Nachantrag <strong>der</strong> Ge- Dtsch Arztebl 2002; 99: A 3047-3048 [Heft 45]<br />

sprächspsychotherapie als wissenschaftliches<br />

Psychotherapieverfahren<br />

Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Anwendungsbereiche Dtsch Arztebl 2002; 99: A 3132 [Heft 46 ]<br />

von Psychotherapie bei Erwachsenen<br />

13<br />

463


Stellungnahme zum Gegenstands- Dtsch Arztebl 2003; 100: A 654-655 [Heft 10]<br />

katalog für die schriftlichen Prüfungen<br />

nach dem Psychotherapeutengesetz<br />

vom Institut für medizinische und<br />

pharmazeutische Prüfungsfragen<br />

(IMPP)<br />

Glossar zu wie<strong>der</strong>kehrenden Begriffen siehe Internet<br />

im Zusammenhang <strong>der</strong> Stellungnahmen<br />

des Wissenschaftlichen<br />

Beirats Psychotherapie gemäß dem<br />

PsychThG<br />

Entwurf eines Forschungskonzepts siehe Internet<br />

für das För<strong>der</strong>projekt „Psychotherapie“<br />

für das BMBF (Stand: 30.10.2003)<br />

Mindestanfor<strong>der</strong>ungen für die Begut- Dtsch Arztebl 2004; 101: A 369 [Heft 6]<br />

achtung von Wirksamkeitsstudien im<br />

Bereich <strong>der</strong> Psychotherapie<br />

Stellungnahme des Wissenschaftlichen Dtsch Arztebl 2004; 101: A 367-368 [Heft 6]<br />

Beirats Psychotherapie nach<br />

§ 11 PsychThG zur Verhaltenstherapie<br />

Stellungnahme des Wissenschaftlichen Dtsch Arztebl 2005; 102: A 73-75 [Heft 1-2]<br />

Beirats Psychotherapie nach<br />

§ 11 PsychThG zur Psychodynamischen<br />

Psychotherapie bei Erwachsenen<br />

Geschäftsordnung für den Wissen- Dtsch Arztebl 2005; 102: A 377-378 [Heft 6]<br />

schaftlichen Beirat Psychotherapie<br />

nach § 11 PsychThG<br />

Gutachten zur wissenschaftlichen Dtsch Arztebl 2006; 103: A 1481-1483 [Heft 21]<br />

Anerkennung <strong>der</strong> Hypnotherapie<br />

Gutachten zur wissenschaftlichen Dtsch Arztebl 2006; 103: A 2417-2420 [Heft 37]<br />

Anerkennung <strong>der</strong> EMDR-Methode<br />

(Eye-Movement-Desensitization and<br />

Reprocessing) zur Behandlung <strong>der</strong><br />

Posttraumatischen Belastungsstörung<br />

Gutachten zur wissenschaftlichen Dtsch Arztebl 2006; 103: A 2492-2494 [Heft 38]<br />

Anerkennung <strong>der</strong> Interpersonellen<br />

Psychotherapie (IPT)<br />

464


Dokumentation zu <strong>Kapitel</strong> 5<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Methodenpapier – Verfahrensregeln Internet:<br />

zur Beurteilung <strong>der</strong> wissenschaftlichen www.wbpsychotherapie.de/<br />

Anerkennung von Methoden und downloads/WB_Psychotherapie_Methoden<br />

Verfahren <strong>der</strong> Psychotherapie papier_22112007.pdf;<br />

Dtsch Arztebl <strong>2008</strong>; 105: A 1464 [Heft 26]<br />

Vereinbarung zwischen <strong>der</strong> Bundes- Dtsch Arztebl 2003; 100: A 3266-3267 [Heft 49]<br />

ärztekammer und <strong>der</strong> Bundespsycho- (s. a. <strong>Tätigkeitsbericht</strong> 2004,<br />

therapeutenkammer über den Die Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>,<br />

Wissenschaftlichen Beirat <strong>Kapitel</strong> 13)<br />

Psychotherapie nach § 11 PsychThG<br />

13<br />

465


13.2 Ergebnisse <strong>der</strong> Beratungen zu Beschlüssen des<br />

Deutschen Ärztetages<br />

Die Beschlüsse <strong>der</strong> Ärztetage sind jeweils im Anhang des jährlich erscheinenden Stenographischen<br />

Wortberichts sowie in den sogenannten Beschlussprotokollen vollständig<br />

dokumentiert und können im Internet unter www.bundesaerztekammer.de abgerufen<br />

werden.<br />

Die an den Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> gerichteten Beschlüsse und Entschließungen<br />

sowie die an ihn überwiesenen Anträge werden im Nachgang zu den Ärztetagen<br />

in mehreren Vorstandsitzungen behandelt. Die Ergebnisse <strong>der</strong> Beratungen zu<br />

Beschlüssen aus den Jahren <strong>2008</strong> und 2007 werden nachfolgend dargestellt.<br />

13.2.1 Beratungsergebnisse zu Beschlüssen des 111. Deutschen Ärztetages <strong>2008</strong><br />

Qualität und Transparenz (Drucksache I - 01-06) (Überweisung);<br />

Chronische Erkrankungen (Drucksache I - 01-19) (Überweisung);<br />

Gesundheit als Kapitalfaktor (Drucksache I - 01-23) (Überweisung);<br />

Erhalt einer ganzheitlichen ärztlich-somatischen-psychosomatischen-psychotherapeutischen<br />

Medizin (Drucksache I - 01-34) (Überweisung);<br />

Bedürfnissen psychisch Kranker Rechnung tragen (Drucksache I - 01-35) (Überweisung);<br />

Kindgerechte stationäre Versorgung (Drucksache I - 01-39) (Überweisung);<br />

Qualitätsberichte (Drucksache I - 01-42) (Überweisung);<br />

Beratung <strong>der</strong> sieben o. a. Anträge im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am 27.06.<strong>2008</strong>,<br />

Beschluss des Vorstands <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und Ergebnis: Bei einer Fortschreibung<br />

des Ulmer Papiers wird geprüft, ob dem Anliegen <strong>der</strong> Anträge entsprochen wird.<br />

Weiterentwicklung des Ulmer Papiers (Drucksache I - 02) (Entschließung) Beratung im<br />

Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am 27.06.<strong>2008</strong>, Beschluss des Vorstands <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

und Ergebnis: Der 111. Deutsche Ärztetag in Ulm hat die Gesundheitspolitischen<br />

Leitsätze <strong>der</strong> Ärzteschaft – Ulmer Papier – mit breiter Mehrheit verabschiedet.<br />

Die Initiierung eines Diskussionsprozesses in den Ärztekammern hat bereits im Vorfeld<br />

des Ärztetags stattgefunden. Bei einer zukünftigen Weiterentwicklung des Ulmer<br />

Papiers sollten die Anregungen <strong>der</strong> Entschließung einbezogen werden.<br />

Häusliche Pflege vor stationärer Pflege (Drucksache II - 02) (Überweisung) Beratung im<br />

Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am 27.06.<strong>2008</strong>, Beschluss des Vorstands <strong>der</strong> Bundesärztekamme<br />

und Ergebnis: Die Aussage des Titels des Antrags entspricht <strong>der</strong> Beschlusslage<br />

früherer Deutscher Ärztetage. Auch wenn das Antragsziel verfolgenswert ist, werden<br />

die im Antrag genannten Vorschläge zur Erreichung dieses Ziels nicht mitgetragen.<br />

Gesundheitsziel „Aktives Altern“ (Drucksache II - 04) (Entschließung) Beratung im Vorstand<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am 27.06.<strong>2008</strong>, Beschluss des Vorstands <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>:<br />

Schreiben des Präsidenten <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> an die Gesellschaft für<br />

Versicherungswissenschaft und -gestaltung e. V. (GVG). Ergebnis: Die Bundesärzte-<br />

466


Beschlüsse des Deutschen Ärztetages<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

kammer hat bei den Landesärztekammern eine Abfrage durchgeführt, welches Gesundheitsziel<br />

zukünftig als nationales Gesundheitsziel bearbeitet werden sollte. Die Landesärztekammern<br />

sprachen sich daraufhin mehrheitlich für ein Gesundheitsziel „Gesund<br />

älter werden“ aus. Dieses wurde <strong>der</strong> GVG für das Projekt „gesundheitsziele.de“ übermittelt<br />

und soll zukünftig dort als neues nationales Gesundheitsziel bearbeitet werden.<br />

Mo<strong>der</strong>ne Medizin gehört zur Kultur und nicht zur Industrie (Drucksache III - 07) (Überweisung)<br />

Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am 27.06.<strong>2008</strong>, Beschluss des<br />

Vorstands <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und Ergebnis: Der Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

unterstützt das Anliegen des Antrags.<br />

För<strong>der</strong>ung des ärztlichen Nachwuchses (Drucksache III - 10) (Drucksache III - 10a)<br />

(Entschließung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am 27.06.<strong>2008</strong>,<br />

Beschluss des Vorstands <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>: Schreiben des Präsidenten an die<br />

Gesundheitsministerkonferenz mit <strong>der</strong> Auffor<strong>der</strong>ung, dem Anliegen <strong>der</strong> Entschließung<br />

zu folgen. Ergebnis: Ein entsprechendes Schreiben wurde am 25.02.2009 versandt.<br />

Delegation ärztlicher Leistungen im stationären Bereich (Drucksache III - 12) (Überweisung)<br />

Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am 27.06.<strong>2008</strong>, Beschluss des<br />

Vorstands <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>: Der Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> unterstützt<br />

das Anliegen des Antrags. Ergebnis: Veröffentlichung <strong>der</strong> Stellungnahme <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>/Kassenärztlichen<br />

Bundesvereinigung zur Persönlichen Leistungserbringung<br />

– Möglichkeiten und Grenzen <strong>der</strong> Delegation am 29.08.<strong>2008</strong>.<br />

Modellprojekte berufsgruppenübergreifen<strong>der</strong> Behandlungsprozesse für versorgungsrelevante<br />

Erkrankungen (Drucksache III - 13) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> am 27.06.<strong>2008</strong>, Beschluss des Vorstands <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>:<br />

Beratung in <strong>der</strong> Klausursitzung des Vorstands vom 26. – 29.06.<strong>2008</strong> in Husum. Ergebnis:<br />

Einbeziehung in die Beratungen über Kooperationsmöglichkeiten zwischen Ärzten<br />

und Fachberufen.<br />

Qualifikation und Berufsausübungsüberwachung von Empfängern von Delegationsleistungen<br />

(Drucksache III - 14 neu) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

am 27.06.<strong>2008</strong>, Beschluss des Vorstands <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>: Schreiben<br />

an die Aufsichtsbehörden mit <strong>der</strong> Bitte, die notwendigen Standards zu überprüfen.<br />

Ergebnis: Das Schreiben wurde am 21.11.<strong>2008</strong> versandt.<br />

Berufsgruppenübergreifende Behandlungsprozesse (Drucksache III - 15) (Überweisung)<br />

Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am 27.06.<strong>2008</strong>, Beschluss des<br />

Vorstands <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und Ergebnis: Der Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

lehnt das Anliegen des Antrags ab.<br />

Zehn-Thesen-Papier (Prof. Schulze) bei <strong>der</strong> Fortschreibung des Ulmer Papiers berücksichtigen<br />

(Drucksache III - 23) (Beschluss) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

am 27.06.<strong>2008</strong>, Beschluss des Vorstands <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und Ergebnis:<br />

Inhaltliche Berücksichtigung <strong>der</strong> zehn Thesen bei einer zukünftigen Weiterentwicklung<br />

des Ulmer Papiers.<br />

13<br />

467


Strukturierter Datensatz (Drucksache IV - 01-01) (Überweisung) Beratung im Vorstand<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am 27.06.<strong>2008</strong>, Beschluss des Vorstands <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>:<br />

Beratung im Ausschuss „Telematik“. Ergebnis: Der Ausschuss „Telematik“ hat in<br />

seiner 4. Sitzung am 14.11.<strong>2008</strong> beschlossen, das Anliegen des Antrags nicht zu berücksichtigen.<br />

Ein Befolgen des Antrags hätte die Grundaussage <strong>der</strong> Passage des Positionspapiers<br />

nicht verän<strong>der</strong>t.<br />

Än<strong>der</strong>ungsantrag IV-01 (Drucksache IV - 01-04) (Überweisung) Beratung im Vorstand<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am 27.06.<strong>2008</strong>, Beschluss des Vorstands <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>:<br />

Beratung im Ausschuss „Telematik“. Ergebnis: Der Ausschuss „Telematik“ hat in<br />

seiner 4. Sitzung am 14.11.<strong>2008</strong> beschlossen, das Anliegen des Antrags nicht zu berücksichtigen,<br />

da<br />

1. eine deutliche inhaltliche Verkürzung von Abschnitt 5.3. (Neukonzeption des Projekts<br />

Gesundheitskarte) die Folge wäre und<br />

2. das Anliegen („USB-Stick“) an an<strong>der</strong>er Stelle Beschlussgut des 111. Deutschen Ärztetages<br />

ist.<br />

Notfalldaten speichern (Drucksache IV - 01-02 (Überweisung) Beratung im Vorstand<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am 27.06.<strong>2008</strong>, Beschluss des Vorstands <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>:<br />

Beratung im Ausschuss „Telematik“. Ergebnis: Der Ausschuss „Telematik“ hat in<br />

seiner 4. Sitzung am 14.11.<strong>2008</strong> beschlossen, das Anliegen des Antrags nicht zu berücksichtigen.<br />

Etablierung eines E-Health-Reports <strong>der</strong> Ärzteschaft (Drucksache IV - 02) (Entschließung)<br />

Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am 27.06.<strong>2008</strong>, Beschluss des<br />

Vorstands <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>: Beratung des Sachverhalts im Ausschuss „Telematik“.<br />

Ergebnis: Der Ausschuss „Telematik“ hat in seiner 4. Sitzung am 14.11.<strong>2008</strong> folgendes<br />

Vorgehen beschlossen:<br />

In einem ersten Schritt werden etwa drei bis vier Forschungseinrichtungen mit <strong>der</strong> Bitte<br />

angeschrieben, eine Skizze abzugeben, wie man die Analyse <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Entschließung<br />

aufgeworfenen Untersuchungsgegenstände durchführen würde. Bestandteil dieser<br />

Skizze wäre auch die Abgabe einer Kostenschätzung.<br />

In einem zweiten Schritt würde die Geschäftsführung eine Auswahl <strong>der</strong> Skizzen und<br />

einen entsprechenden Beschlussvorschlag dem Ausschuss „Telematik“ vorlegen. In<br />

Abhängigkeit von <strong>der</strong> Höhe <strong>der</strong> benötigten finanziellen Ressourcen würden Bestandteile<br />

des Beschlussvorschlags auch die Prüfung <strong>der</strong> Einbeziehung weiterer Geldgeber<br />

sowie die Konsequenzen durch <strong>der</strong>en Einbeziehung darstellen.<br />

Anschließend würde <strong>der</strong> Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> um Beschlussfassung gebeten.<br />

Keine EU e-Card (Drucksache IV - 08) (Beschluss) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

am 27.06.<strong>2008</strong>, Beschluss des Vorstands <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>: Beratung<br />

des Sachverhalts im Ausschuss „Telematik“. Ergebnis: Der Ausschuss „Telematik“<br />

hat in seiner 4. Sitzung am 14.11.<strong>2008</strong> eine Beobachterrolle <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

befürwortet.<br />

Test mit USB-Systematik (Drucksache IV - 10) (Beschluss) Beratung im Vorstand <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> am 27.06.<strong>2008</strong>, Beschluss des Vorstands <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>:<br />

Beratung des Sachverhalts im Ausschuss „Telematik“. Ergebnis: Die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

hat in <strong>der</strong> Gesellschafterversammlung <strong>der</strong> gematik am 13.10.<strong>2008</strong> eine entspre-<br />

468


Beschlüsse des Deutschen Ärztetages<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

chende Beschlussvorlage zur ergebnisoffenen Untersuchung von dezentralen Speichermedien<br />

in Patientenhand eingereicht. Diese wurde einstimmig angenommen. Ergebnisse<br />

liegen im Berichtszeitraum noch nicht vor.<br />

E-Card Test Sicherheit (Drucksache IV - 11) (Beschluss) Beratung im Vorstand <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> am 27.06.<strong>2008</strong>, Beschluss des Vorstands <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>:<br />

Beratung des Sachverhalts im Ausschuss „Telematik“. Ergebnis: Der Ausschuss „Telematik“<br />

hat in seiner 4. Sitzung am 14.11.<strong>2008</strong> beschlossen, dass das Anliegen des<br />

Beschlusses dem technischen Geschäftsführer <strong>der</strong> gematik durch den Bereich Telematik<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> übermittelt wird.<br />

Elektronischer Heilberufsausweis (Drucksache IV - 14) (Überweisung) Beratung im<br />

Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am 27.06.<strong>2008</strong>, Beschluss des Vorstands <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>:<br />

Aufgrund <strong>der</strong> Detailtiefe keine Berichterstattung auf dem 112. Deutschen<br />

Ärztetag. Schreiben an die Geschäftsführung <strong>der</strong> Ärztekammer Berlin mit <strong>der</strong> Bitte um<br />

Weiterleitung an die Antragsteller und die Vorstandsmitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Ärztekammer Berlin.<br />

In diesem Schreiben werden die im Antrag formulierten Fragen detailliert beantwortet.<br />

Ergebnis: Der Arbeitsauftrag wurde durch Schreiben <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

vom 23.10.<strong>2008</strong> an die Geschäftsführung <strong>der</strong> Ärztekammer Berlin mit <strong>der</strong> Bitte um<br />

Weiterleitung an die Antragsteller und die Vorstandsmitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Ärztekammer Berlin<br />

erledigt.<br />

Gendiagnostikgesetz unverzüglich verabschieden (Drucksache IV - 15) (Überweisung)<br />

Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am 27.06.<strong>2008</strong>, Beschluss des Vorstands<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>: Klärung des Sachverhalts durch die Stabsstelle Telematik<br />

und Dezernat 6 in Abstimmung mit <strong>der</strong> Rechtsabteilung. Ggf. im Anschluss daran<br />

Befassung durch den Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>. Ergebnis: Die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

hat den Referentenentwurf ebenso wie den Regierungsentwurf für ein<br />

Gendiagnostikgesetz u. a. in ihren Stellungnahmen grundsätzlich begrüßt, da die vorgesehenen<br />

gesetzlichen Regelungen zum sicheren Umgang mit gendiagnostisch erhobenen<br />

Patientendaten beitragen. Seitens <strong>der</strong> Ärzteschaft wird insbeson<strong>der</strong>e positiv aufgenommen,<br />

dass durch die vorgesehenen gesetzlichen Regelungen niemand wegen seiner<br />

genetischen Eigenschaften diskriminiert werden darf. Auch wird das Verbot<br />

genetischer Untersuchungen auf Verlangen des Arbeitgebers o<strong>der</strong> eines Versicherungsunternehmens<br />

grundsätzlich begrüßt. Weitere wichtige For<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Ärzteschaft<br />

wie die Verankerung eines Rechtes auf Nichtwissen und die Freiwilligkeit <strong>der</strong> Teilnahme<br />

an genetischen Untersuchungen sind in den vorliegenden Entwürfen ebenfalls<br />

berücksichtigt. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> setzt sich seit langem für eine gesetzliche<br />

Regelung im Bereich Gendiagnostik ein und unterstützt ein zeitnahes Inkrafttreten entsprechen<strong>der</strong><br />

gesetzlicher Regelungen.<br />

Datenspeicherung/Serverlösung (Drucksache IV - 19) (Entschließung) Beratung im<br />

Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am 27.06.<strong>2008</strong>, Beschluss des Vorstands <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>:<br />

Beratung des Sachverhalts in <strong>der</strong> Projektgruppe „eArztausweis“ und im<br />

Anschluss daran in <strong>der</strong> Ständigen Konferenz <strong>der</strong> Vertreter <strong>der</strong> Geschäftsführungen <strong>der</strong><br />

Landesärztekammern. Nachfolgend Bericht an den Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>.<br />

Ergebnis: Das Verfahren ist eingeleitet. Die Projektgruppe „eArztausweis“ hat eine<br />

Unterarbeitsgruppe unter Leitung <strong>der</strong> Ärztekammer Hessen (verantwortliche Leitung<br />

Herr Thomas Friedl) eingerichtet. Ziel ist die Erstellung einer Beratungs- bzw. Beschluss-<br />

13<br />

469


vorlage für die Projektgruppe „eArztausweis“, die Ständige Konferenz <strong>der</strong> Vertreter <strong>der</strong><br />

Geschäftsführungen <strong>der</strong> Landesärztekammern und den Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>.<br />

Finanzierung von Weiterbildung (Drucksache V - 02) (Überweisung) Beratung im Vorstand<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am 27.06.<strong>2008</strong>, Beschluss des Vorstands <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>:<br />

Beratung im Ausschuss „Krankenhaus“ und im Arbeitsausschuss „Ärztliche<br />

Weiterbildung“. Ergebnis: Ausschuss und Ständige Konferenz „Krankenhaus“ in ihrer<br />

Sitzung am 08.10.<strong>2008</strong> sowie die Weiterbildungsgremien in ihren Sitzungen am<br />

28.08.<strong>2008</strong> und 25.11.<strong>2008</strong> haben das Anliegen des Antrags, ähnlich <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

Weiterbildung zum Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin, ein Konzept zur Sicherung<br />

<strong>der</strong> Finanzierung <strong>der</strong> Weiterbildung für alle Fachgebiete zu entwickeln, eingehend<br />

beraten. Die Krankenhausgremien erachten ein <strong>der</strong>artiges Konzept zur Sicherung und<br />

Finanzierung <strong>der</strong> Weiterbildung jedoch nicht für sinnvoll und weiter verfolgenswert, da<br />

insbeson<strong>der</strong>e im Hinblick auf Gefahren <strong>der</strong> Finanzierung <strong>der</strong> ärztlichen Weiterbildung<br />

durch Dritte eine inhaltliche Einflussnahme auf die Weiterbildung durch die Finanzierenden<br />

befürchtet wird.<br />

För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Weiterbildung in Praxis und Klinik (Drucksache V - 03) (Überweisung)<br />

Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am 27.06.<strong>2008</strong>, Beschluss des Vorstands<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>: Beratung im Arbeitsausschuss „Ärztliche Weiterbildung“.<br />

Ergebnis: Die vorgeschlagene Art <strong>der</strong> Finanzierung <strong>der</strong> Weiterbildung wird aus<br />

grundsätzlichen Erwägungen von den Weiterbildungsgremien in ihren Sitzungen am<br />

28.08.<strong>2008</strong> sowie am 25.11.<strong>2008</strong> nicht befürwortet, aber es sollen die Möglichkeiten <strong>der</strong><br />

Weiterbildung im ambulanten und stationären Bereich im Rahmen <strong>der</strong> Überarbeitung<br />

<strong>der</strong> (Muster-)Weiterbildungsordnung 2003 erörtert werden.<br />

Än<strong>der</strong>ungsantrag zu VI-6 (Drucksache VI - 06a) (Überweisung) Beratung im Vorstand<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am 27.06.<strong>2008</strong>, Beschluss des Vorstands <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

und Ergebnis: Der Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> lehnt das Anliegen des<br />

Antrags ab, da <strong>der</strong> Textbaustein nicht in den Kontext <strong>der</strong> Drucksache VI - 06 passt.<br />

Sicherung <strong>der</strong> psychosomatischen Gespräche in <strong>der</strong> hausärztlichen und fachgebundenen<br />

psychotherapeutischen Praxis (Drucksache VI - 15) (Beschluss) Beratung im Vorstand<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am 27.06.<strong>2008</strong>, Beschluss des Vorstands <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>:<br />

Schreiben des Präsidenten an die KBV und den Spitzenverband Bund <strong>der</strong><br />

Krankenkassen. Ergebnis: Die Notwendigkeit, ein Schreiben an die KBV und den Spitzenverband<br />

Bund <strong>der</strong> Krankenkassen zu richten, besteht nicht mehr, da <strong>der</strong> Bewertungsausschuss<br />

in seiner 162. Sitzung am 17.09.<strong>2008</strong> beschlossen hat, zum 01.01.2009<br />

Gebührenordnungspositionen des Abschnitts 35.1 wie<strong>der</strong> in die Präambeln 3.1 (hausärztlicher<br />

Versorgungsbereich) und 4.1 (Kin<strong>der</strong>- und Jugendmedizin) aufzunehmen.<br />

Zeitgleich entfallen jeweils die Qualifikationszuschläge für die Qualifikation „Psychosomatik“<br />

(Gebührenordnungspositionen 03235 im Abschnitt 3.2.2 und 04235 in Abschnitt<br />

4.2.2).<br />

Sicherung ambulanter ärztlicher Psychotherapie (Drucksache VI - 17) (Beschluss) Beratung<br />

im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am 27.06.<strong>2008</strong>, Beschluss des Vorstands <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> und Ergebnis: Die in dem Beschluss bestimmten Positionen wurden<br />

im Rahmen <strong>der</strong> Stellungnahme <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> vom 29.08.<strong>2008</strong> zum<br />

GKV-OrgWG vertreten (vgl. Drs. BT-Ausschuss für Gesundheit 16(14)0410(21)). Der<br />

470


Beschlüsse des Deutschen Ärztetages<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Bundestag ist diesem Anliegen <strong>der</strong> Ärzteschaft nur bedingt gefolgt und hat mit Verabschiedung<br />

des GKV-OrgWG am 17.10.<strong>2008</strong> beschlossen, dass die Mindestquote für<br />

überwiegend o<strong>der</strong> ausschließlich psychotherapeutisch tätige Ärzte in einer Höhe von<br />

25 % fortgeführt wird. Eine Mindestquote für psychotherapeutische Leistungserbringer,<br />

die ausschließlich Kin<strong>der</strong> und Jugendliche betreuen, wurde in einer Höhe von 20 % neu<br />

eingeführt.<br />

Arzneimittel/Betäubungsmittel/Medizinprodukte (Drucksache VI - 21) (Entschließung)<br />

Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am 27.06.<strong>2008</strong>, Beschluss des Vorstands<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>: Schreiben des Präsidenten an das Bundesministerium<br />

für Gesundheit, die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) und die<br />

Bundesapothekerkammer. Ergebnis: Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hat in ihrer Stellungnahme<br />

zu einem Entwurf für eine 22. BtMÄndV (Betäubungsmittelrechts-Än<strong>der</strong>ungsverordnung)<br />

ihre Position zu einer Wochenend- und Feiertagsvergabe deutlich gemacht<br />

und mit Schreiben vom 18.09.<strong>2008</strong> bei <strong>der</strong> ABDA nachgefragt, wie die Apothekerschaft<br />

die Versorgung Opiatabhängiger mit Substitutionsmitteln an Wochenenden und Feiertagen<br />

sicherstellen will. Eine Beantwortung des Schreibens steht <strong>der</strong>zeit noch aus.<br />

W-Besoldung – Reform <strong>der</strong> Besoldungsstufen für Universitätsprofessoren und -professorinnen<br />

(Drucksache VI - 23) (Beschluss) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

am 27.06.<strong>2008</strong>, Beschluss des Vorstands <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>: Schreiben des<br />

Präsidenten an die Finanzminister- und Wissenschaftsministerkonferenz. Ergebnis:<br />

Ein entsprechendes Schreiben wurde am 02.02.2009 versandt.<br />

Arzneimittel – Mindeststandards für Informationen <strong>der</strong> Pharma-Industrie (Drucksache<br />

VI - 27) (Überweisung) Beschluss des Vorstands <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>: Einholung<br />

einer Stellungnahme <strong>der</strong> Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft (AkdÄ).<br />

Ergebnis: Das von <strong>der</strong> Europäischen Kommission vorgelegte Konsultationspapier sieht<br />

vor, die in allen Mitgliedsstaaten <strong>der</strong> EU bestehenden Verbote hinsichtlich <strong>der</strong> Bewerbung<br />

verschreibungspflichtiger Arzneimittel dahingehend zu modifizieren, dass es<br />

zukünftig allen EU-Bürgern ermöglicht werden soll, Informationen zu Qualität, Wirkung<br />

und Zuverlässigkeit medizinischer Produkte und Behandlungen zu erhalten. Der<br />

mittels einer europäischen Richtlinie dann legalisierte Weg würde bedeuten, dass <strong>der</strong><br />

pharmazeutische Hersteller über einen direkten Zugang zum Patienten, „Informationen“<br />

über verschreibungspflichtige Arzneimittel zur Verfügung stellen kann. Die AkdÄ<br />

lehnt die Vorschläge <strong>der</strong> Konsultation zu Arzneimittel-Patienteninformation ab, weil<br />

<strong>der</strong>en Umsetzung die Durchführung einer rationalen Pharmakotherapie und die<br />

Patientensicherheit massiv gefährden würde. Gleichzeitig unterstützt die AkdÄ ausdrücklich<br />

nationale Bemühungen hinsichtlich einer unabhängigen Patienteninformation,<br />

die darauf abzielen, die vorhandenen Kompetenzen und Ressourcen zu bündeln<br />

und ein konkretes Projekt (s. Aktionsplan Arzneimitteltherapiesicherheit) zu einer<br />

unabhängigen, seriösen und konstruktiven Arzneimittelinformation für Patienten vorzulegen.<br />

Systemwechsel im deutschen Gesundheitswesen (Drucksache VI - 32) (Überweisung)<br />

Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am 27.06.<strong>2008</strong>, Beschluss des Vorstands<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und Ergebnis: Einbeziehung des Antrags in die weitere<br />

Meinungsbildung.<br />

13<br />

471


Personalabbau in Krankenhäusern (Drucksache VI - 41) (Überweisung) Beratung im<br />

Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am 27.06.<strong>2008</strong>, Beschluss des Vorstands <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>:<br />

Beratung im Ausschuss „Krankenhaus“. Ergebnis: Ausschuss und Ständige<br />

Konferenz „Krankenhaus“ haben in ihrer Sitzung am 08.10.<strong>2008</strong> in <strong>der</strong> Beratung<br />

des Antrages darauf hingewiesen, dass dieser – trotz seiner zutreffenden Problembeschreibung<br />

– die Gefahr in sich birgt, dass mit <strong>der</strong> getroffenen Feststellung, dass eine<br />

Delegation ärztlicher Tätigkeiten auf insbeson<strong>der</strong>e die Krankenpflege „nicht mit Verantwortungsbewusstsein<br />

möglich [sei], da in diesen Berufsgruppen bereits jetzt keine<br />

Zeit- und Qualifikationsreserven mehr vorhanden sind“, möglicherweise jeglicher<br />

Spielraum für eine sinnvolle Delegation ärztlicher Tätigkeiten weitestgehend eingeschränkt<br />

wird und zudem in dieser apodiktischen Form von <strong>der</strong> Berufsgruppe <strong>der</strong> Krankenpflege<br />

nicht akzeptiert werden dürfte. Dies gilt gleichermaßen für die in dem Antrag<br />

vorgenommene Bewertung, „dass die Verlagerung ärztlicher Tätigkeiten auf diese<br />

Berufsgruppe einer bewusst in Kauf genommenen Patientengefährdung aus ökonomischen<br />

Gründen entspricht.“<br />

Vertretung von mindestens zwei nie<strong>der</strong>gelassenen Ärztinnen und Ärzten im Vorstand<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> – Vorbereitung einer Satzungsän<strong>der</strong>ung (Drucksache VI - 44)<br />

(Beschluss) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am 27.06.<strong>2008</strong>, Beschluss<br />

des Vorstands <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und Ergebnis: Aufnahme des Tagesordnungspunkts<br />

„Än<strong>der</strong>ung des § 5 <strong>der</strong> Satzung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>“ für den 112. Deutschen<br />

Ärztetag 2009.<br />

Mobilität <strong>der</strong> Medizinstudierenden för<strong>der</strong>n (Drucksache VI - 45) (Überweisung) Beratung<br />

im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am 27.06.<strong>2008</strong>, Beschluss des Vorstands <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong>: Beratung im Ausschuss „Ausbildung zum Arzt, Hochschule und<br />

Medizinische Fakultäten“. Ergebnis: Der Ausschuss „Ausbildung zum Arzt, Hochschule<br />

und Medizinische Fakultäten“ hat in seiner Sitzung am 09.09.<strong>2008</strong> den Antrag<br />

zustimmend zur Kenntnis genommen.<br />

Anerkennung von Suchterkrankungen (Drucksache VI - 52) (Beschluss) Beratung im<br />

Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am 27.06.<strong>2008</strong>, Beschluss des Vorstands <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>:<br />

Schreiben des Präsidenten an den PKV-Verband und die Bundesanstalt<br />

für Finanzdienstleistungsaufsicht. Ergebnis: Auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> Ergebnisse <strong>der</strong><br />

Diskussionen des Ärztetagsbeschlusses im Ausschuss „Sucht und Drogen“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

am 29.09.<strong>2008</strong> wird die <strong>Bundesärztekammer</strong> zunächst das Gespräch mit<br />

dem PKV-Verband und Vertretern <strong>der</strong> privaten Krankenversicherungen zur Lösung des<br />

Problems suchen.<br />

Reform <strong>der</strong> Zulassung zum Medizinstudium (Drucksache VI - 54) (Überweisung) Beratung<br />

im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am 27.06.<strong>2008</strong>, Beschluss des Vorstands <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong>: Beratung im Ausschuss „Ausbildung zum Arzt, Hochschule und<br />

Medizinische Fakultäten“. Ergebnis: Der Ausschuss „Ausbildung zum Arzt, Hochschule<br />

und Medizinische Fakultäten“ hat in seiner Sitzung am 09.09.<strong>2008</strong> beschlossen, sich<br />

schwerpunktmäßig mit dem Gegenstand des Antrags im Jahr 2009 zu beschäftigen.<br />

Ambulante Ethikberatung (Drucksache VI - 61) (Beschluss) Beratung im Vorstand <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> am 27.06.<strong>2008</strong>, Beschluss des Vorstands <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>:<br />

Beratung in <strong>der</strong> Ständigen Konferenz <strong>der</strong> Geschäftsführungen und <strong>der</strong> Vorsitzenden<br />

472


Beschlüsse des Deutschen Ärztetages<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

<strong>der</strong> Ethikkommission <strong>der</strong> Landesärztekammern und Mitberatung durch die Zentrale<br />

Ethikkommission. Ergebnis: Die Thematik soll im Frühjahr 2009 von <strong>der</strong> Zentralen<br />

Ethikkommission und <strong>der</strong> Ständigen Konferenz <strong>der</strong> Geschäftsführungen und <strong>der</strong> Vorsitzenden<br />

<strong>der</strong> Ethikkommissionen <strong>der</strong> Landesärztekammern beraten werden.<br />

Heilpraktikerwesen (Drucksache VI - 67) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> am 27.06.<strong>2008</strong>, Beschluss des Vorstands <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>:<br />

Beratung im Ausschuss „Berufsordnung für die deutschen Ärzte“. Ergebnis: Keine<br />

Anregung zur Novellierung des Heilpraktikergesetzes an den Gesetzgeber.<br />

Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Geschäftsordnung (Drucksache VI - 68) (Beschluss) Beratung im Vorstand<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am 27.06.<strong>2008</strong>, Beschluss des Vorstands <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

und Ergebnis: Aufnahme des Tagesordnungspunkts „Än<strong>der</strong>ung des § 3 <strong>der</strong><br />

Geschäftsordnung des Deutschen Ärztetags“ auf den 112. Deutschen Ärztetag 2009.<br />

Datentransparenz für ärztliche Körperschaften (Drucksache VI - 71) (Überweisung)<br />

Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am 27.06.<strong>2008</strong>, Beschluss des Vorstands<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>: Beratung im Ausschuss „Qualitätssicherung“ und <strong>der</strong><br />

Ständigen Koordinierungsgruppe Versorgungsforschung. Ergebnis: Es ist vorgesehen,<br />

das Anliegen in <strong>der</strong> nächsten Sitzung <strong>der</strong> Ständigen Koordinationsgruppe zur Versorgungsforschung<br />

(SKV) grundsätzlich zu erörtern.<br />

Todesfälle durch Arzneimittelunverträglichkeit – Öffentliche Positionierung <strong>der</strong> Arzneimittelkommission<br />

<strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft (Drucksache VI - 74) (Beschluss) Beratung<br />

im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am 27.06.<strong>2008</strong>, Beschluss des Vorstands <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong>: Beratung des Sachverhalts in <strong>der</strong> Arzneimittelkommission <strong>der</strong><br />

deutschen Ärzteschaft (AkdÄ). Ergebnis: Das Gutachten des Sachverständigenrates<br />

(SVR) zu Begutachtung <strong>der</strong> Entwicklung im Gesundheitswesen (2007) stellt unter dem<br />

Punkt Patientensicherheit in <strong>der</strong> Arzneimittelversorgung fest, dass in den vergangenen<br />

Jahren in vielen Indikationen neue Behandlungsmöglichkeiten erschlossen wurden, die<br />

mit einer Neuzulassung von Arzneimitteln einhergehen. Hierbei ist bei <strong>der</strong> Bewertung<br />

<strong>der</strong> Effektivität und Effizienz <strong>der</strong> Arzneimitteltherapie eine angemessene Nutzen- und<br />

Schadensabwägung zu treffen. In den letzten Jahren kam es jedoch aufgrund von nach<br />

<strong>der</strong> Zulassung festgestellten unvertretbaren Risiken auch immer wie<strong>der</strong> zu Marktrücknahmen<br />

von Arzneimitteln. Die daraus resultierende öffentliche Diskussion hat das<br />

Thema Arzneimittelsicherheit zunehmend in den Fokus <strong>der</strong> Öffentlichkeit gestellt. Diese<br />

Diskussion hat nach dem Gutachten des SVR deutlich gemacht, dass die Überwachung<br />

<strong>der</strong> Arzneimittelsicherheit, die Bereitstellung von Risikoinformationen und<br />

Maßnahmen zur Entdeckung von Arzneimittelrisiken verbessert werden müssen. In<br />

dieser Diskussion haben Zahlen zur Häufigkeit arzneimittelbedingter Todesfälle eine<br />

herausragende Rolle gespielt. Der 110. Deutsche Ärztetag hatte die AkdÄ aufgefor<strong>der</strong>t,<br />

zu publizierten Zahlen von Todesfällen durch Arzneimittel Stellung zu nehmen und<br />

anhand von Studien die Situation für Deutschland abzuleiten.<br />

Nachfolgende Fragestellungen sollen geklärt werden:<br />

1. Wie viele Todesfälle werden durch die Einnahme von Arzneimitteln verursacht?<br />

2. Weiterhin soll in <strong>der</strong> Diskussion <strong>der</strong> Daten überprüft werden, ob aus den Ergebnissen<br />

<strong>der</strong> vorliegenden validen Studien zum Thema „Mortalität durch Arzneimittel“<br />

Aussagen zum gegenwärtigen Stand für Deutschland getroffen werden können.<br />

13<br />

473


Die Fragestellung wird mittels Durchführung eines systematischen Reviews im Rahmen<br />

einer Masterarbeit im Studiengang Public Health bearbeitet. Der Review soll einen<br />

Überblick über die Anzahl <strong>der</strong> durch Arzneimittel verursachten Todesfälle unter Berücksichtigung<br />

<strong>der</strong> Altersstruktur und <strong>der</strong> Indikation geben. Bei <strong>der</strong> Interpretation <strong>der</strong> internationalen<br />

Daten sollen mögliche Unterschiede hinsichtlich <strong>der</strong> Arzneimittelanwendung<br />

innerhalb <strong>der</strong> Bevölkerung in den jeweiligen Län<strong>der</strong>n und Unterschiede in <strong>der</strong><br />

Datenerhebung beachtet sowie eine Analogie zu deutschen Gegebenheiten bezüglich<br />

des Arzneimitteleinsatzes diskutiert werden. Die Stellungnahme <strong>der</strong> AkdÄ soll zum<br />

112. Deutschen Ärztetag 2009 vorliegen.<br />

Versorgungsforschung zur Auswirkung von Rabattverträgen (Drucksache VI - 75)<br />

(Beschluss) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am 27.06.<strong>2008</strong>, Beschluss<br />

des Vorstands <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>: Beratung in <strong>der</strong> Ständigen Koordinierungsgruppe<br />

Versorgungsforschung. Ergebnis: Es ist vorgesehen, den Beschluss <strong>der</strong> Drucksache<br />

VI - 75 in <strong>der</strong> nächsten Sitzung <strong>der</strong> Ständigen Koordinationsgruppe zur Versorgungsforschung<br />

(SKV) zu beraten.<br />

Weiterbildungssituation im Krankenhaus (Drucksache VI - 76) (Überweisung) Beratung<br />

im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am 27.06.<strong>2008</strong>, Beschluss des Vorstands <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong>: Beratung im Ausschuss „Krankenhaus“ und im Arbeitsausschuss<br />

„Ärztliche Weiterbildung“. Ergebnis: Ausschuss und Ständige Konferenz „Krankenhaus“<br />

in ihrer Sitzung am 08.10.<strong>2008</strong> sowie die Weiterbildungsgremien in ihren Sitzungen<br />

am 28.08.<strong>2008</strong> und 25.11.<strong>2008</strong> haben die in diesem Antrag aufgeworfene For<strong>der</strong>ung“<br />

z. B. durch Zuschläge im Rahmen <strong>der</strong> DRG-Fallpauschalenkalkulation die<br />

Finanzierung ärztlicher Weiterbildung zu för<strong>der</strong>n, eingehend erörtert. Diese For<strong>der</strong>ung<br />

stieß auf die gleichen nachhaltigen Bedenken wie <strong>der</strong> im Referenten- und Regierungsentwurf<br />

eines Gesetzes zum ordnungspolitischen Rahmen <strong>der</strong> Krankenhausfinanzierung<br />

ab dem Jahr 2009 (Krankenhausfinanzierungsreformgesetz) enthaltene Prüfauftrag<br />

zur sachgerechten Finanzierung <strong>der</strong> mit <strong>der</strong> ärztlichen Weiterbildung verbundenen<br />

Mehrkosten bei <strong>der</strong> Leistungserbringung durch Zu- o<strong>der</strong> Abschläge innerhalb des DRG-<br />

Systems. Dieser Prüfauftrag und das Anliegen des Antrages werden als nicht sachgerecht<br />

eingeschätzt, da die Festlegung <strong>der</strong> Inhalte und <strong>der</strong> Organisationen <strong>der</strong> Weiterbildung<br />

rechtssystematisch bei <strong>der</strong> ärztlichen Selbstverwaltung in den Heilberufsgesetzen<br />

<strong>der</strong> Län<strong>der</strong> eingebettet ist. Außerdem muss darauf hingewiesen werden, dass die Fokussierung<br />

dieses Problems allein auf die ärztliche Weiterbildung bei weitem zu kurz reicht<br />

und <strong>der</strong> aktuellen Realität in deutschen Kliniken nicht gerecht wird. Ziel muss vielmehr<br />

die Intensivierung <strong>der</strong> gemeinsamen Bemühungen des Bundes, <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> sowie <strong>der</strong><br />

Ärzteschaft zur Verbesserung <strong>der</strong> breit angelegten Bedingungen <strong>der</strong> Aus-, Weiter- und<br />

Fortbildung <strong>der</strong> Ärztinnen und Ärzte sowie <strong>der</strong>en nachhaltige Nachwuchsför<strong>der</strong>ung<br />

sein. Hierzu wird auch auf die wie<strong>der</strong>holte Befassung <strong>der</strong> Gesundheitsministerkonferenz<br />

mit dieser Thematik ab dem Jahr 2002 verwiesen. Angesichts <strong>der</strong> Entwicklung <strong>der</strong><br />

Arztzahlen, <strong>der</strong> Stellenbesetzungsproblematik in den Kliniken und <strong>der</strong> demographischen<br />

Entwicklung <strong>der</strong> Ärzteschaft sind vielmehr zeitnahe und weitreichende Initiativen<br />

sowie eine ergänzende Finanzausstattung <strong>der</strong> Krankenhäuser insgesamt unabdingbar.<br />

Eine umgehende Beendigung <strong>der</strong> Unterfinanzierung <strong>der</strong> Krankenhäuser wird<br />

einen entscheidenden Beitrag auch zur Verbesserung <strong>der</strong> Weiterbildungsbedingungen<br />

leisten.<br />

474


Beschlüsse des Deutschen Ärztetages<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Weiterentwicklung von Leitlinien (Drucksache VI - 86) (Entschließung) Beratung im<br />

Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am 27.06.<strong>2008</strong>, Beschluss des Vorstands <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>:<br />

Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>. Ergebnis: Das weitere<br />

Vorgehen ist beim Ärztlichen Zentrum für Qualität in <strong>der</strong> Medizin (ÄZQ) beraten worden.<br />

Planungsgruppe und Verwaltungsrat des ÄZQ begrüßen die im Entschließungsantrag<br />

zum Ausdruck gebrachte Intention <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung einer industrieunabhängigen<br />

Entwicklung von Leitlinien. Angesichts des in dem Beschluss formulierten Finanzierungsvorbehaltes<br />

erscheint aber eine Umsetzung <strong>der</strong>zeit unrealistisch.<br />

Qualität <strong>der</strong> Weiterbildung (Drucksache VI - 87) (Beschluss) Beratung im Vorstand <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> am 27.06.<strong>2008</strong>, Beschluss des Vorstands <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>:<br />

Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>. Ergebnis: Der Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

hat beschlossen, das Projekt „Evaluation <strong>der</strong> Weiterbildung“ in den Landesärztekammern<br />

durchzuführen.<br />

Anträge des Vorstands (Drucksache VI - 88) (Beschluss) Beratung im Vorstand <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> am 27.06.<strong>2008</strong>, Beschluss des Vorstands <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

und Ergebnis: Berücksichtigung des Anliegens bei <strong>der</strong> Vorbereitung <strong>der</strong> kommenden<br />

Ärztetage.<br />

13.2.2 Beratungsergebnisse zu Beschlüssen des 110. Deutschen Ärztetages 2007<br />

Optimierung <strong>der</strong> Organspende – Ein Ja zur freiwilligen Wi<strong>der</strong>spruchslösung (Drucksache<br />

II-02) (Überweisung);<br />

Optimierung <strong>der</strong> Organspende – Prüfauftrag (Drucksache II-07neu) (Überweisung);<br />

Beratung <strong>der</strong> beiden o. a. Anträge im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am 07.06.2007<br />

Beschluss des Vorstands: Beratung des Sachverhalts in <strong>der</strong> Ständigen Kommission<br />

„Organtransplantation“ und im Anschluss Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>.<br />

Ergebnis: Nach dem Beschluss des 110. Deutschen Ärztetags und erster Beratung<br />

<strong>der</strong> Thematik im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am 07.06.2007 wurde die Ständige<br />

Kommission „Organtransplantation“ gebeten, sich des Themas „Fragen <strong>der</strong> Wi<strong>der</strong>spruchslösung“<br />

anzunehmen. Dazu wurde in <strong>der</strong> Kommissionssitzung vom September<br />

2007 eigens eine Unterarbeitsgruppe zu <strong>der</strong> bereits bestehenden Arbeitsgruppe „För<strong>der</strong>ung<br />

<strong>der</strong> Organspende“ eingerichtet. Diese beabsichtigt antragsentsprechend, die Vorund<br />

Nachteile, die sich mit einer Wi<strong>der</strong>spruchslösung verbinden, systematisch aufzuarbeiten.<br />

Die Ergebnisse <strong>der</strong> Arbeitsgruppe und ihrer Unterarbeitsgruppen sollen im<br />

Frühjahr 2009 in <strong>der</strong> Ständigen Kommission „Organtransplantation“ vorgestellt und<br />

erörtert werden. Daraus sollen Empfehlungen an den Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

resultieren.<br />

Meldepflicht für Impfungen (Drucksache III-10) (Überweisung) Beratung im Vorstand<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am 07.06.2007, Beschluss des Vorstands: Beratung des Sachverhalts<br />

im Ausschuss „Gesundheitsför<strong>der</strong>ung, Prävention und Rehabilitation“ und im<br />

Anschluss Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>. Ergebnis: Der Ausschuss<br />

„Gesundheitsför<strong>der</strong>ung, Prävention und Rehabilitation“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> ist in<br />

seinen Beratungen <strong>der</strong> Drucksache III-10 in <strong>der</strong> Sitzung am 11.02.<strong>2008</strong> zu dem Ergebnis<br />

gekommen, dass durch eine systematische Überprüfung des Impfstatus bei Auf-<br />

13<br />

475


nahme eines Kindes in eine Kin<strong>der</strong>tagesstätte und eine intensive ärztliche Beratung <strong>der</strong><br />

Eltern die Durchimpfungsrate deutlich verbessert werden könne. Ärzte sollten verstärkt<br />

ihre Patientenkontakte zur Information und Aufklärung über das Impfen nutzen. Der<br />

Einführung einer Meldepflicht für Impfungen stehen zudem nach Auffassung des Ausschusses<br />

verfassungsrechtliche Probleme entgegen, da eine Impfung formalrechtlich<br />

immer eine Körperverletzung darstellt.<br />

Früherkennung psychischer Störungen bei Kin<strong>der</strong>n und Jugendlichen (Drucksache<br />

III-24) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am 07.06.2007,<br />

Beschluss des Vorstands: Beratung des Sachverhalts im Ausschuss „Gesundheitsför<strong>der</strong>ung,<br />

Prävention und Rehabilitation“. Gespräch mit <strong>der</strong> Kassenärztlichen Bundesvereinigung<br />

mit dem Ziel, das Anliegen des Antrags zu unterstützen. Ergebnis: Der Ausschuss<br />

„Gesundheitsför<strong>der</strong>ung, Prävention und Rehabilitation“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

ist bei seinen Beratungen am 11.02.<strong>2008</strong> zu dem Ergebnis gekommen, dass eine<br />

Integration <strong>der</strong> Früherkennung psychischer Erkrankungen in die Kin<strong>der</strong>-Richtlinien<br />

nach § 26 SGB V nur dann erfolgen kann, wenn hierfür validierte Instrumente vorliegen.<br />

Das Thema „Prävention psychischer Erkrankungen im Kindes- und Jugendalter“<br />

wird in einer Halbtagsveranstaltung im Rahmen des 33. Interdisziplinären Forums <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> 2009 vertieft werden.<br />

Kin<strong>der</strong>- und Jugenduntersuchungen (Drucksache III-28) (Überweisung) Beratung im<br />

Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am 07.06.2007, Beschluss des Vorstands: Beratung<br />

des Sachverhalts im Ausschuss „Gesundheitsför<strong>der</strong>ung, Prävention und Rehabilitation“.<br />

Ergebnis: Der Ausschuss „Gesundheitsför<strong>der</strong>ung, Prävention und Rehabilitation“<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> hat in seiner Sitzung am 11.02.<strong>2008</strong> über den Antrag beraten<br />

und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass zur Erhöhung <strong>der</strong> Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen<br />

solche Sanktionen ungeeignet sind, die das nicht untersuchte<br />

Kind zusätzlich treffen würden. Durch die inzwischen in fast allen Bundeslän<strong>der</strong>n<br />

eingeleiteten Maßnahmen für verbindliche Früherkennungsuntersuchungen wird<br />

zukünftig eine Erhöhung <strong>der</strong> Teilnahmequoten erreicht werden, so dass weitere Sanktionsandrohungen<br />

nicht erfor<strong>der</strong>lich sind.<br />

Neuausrichtung des För<strong>der</strong>programms zur Weiterbildung des Facharztes für Innere<br />

und Allgemeinmedizin (Drucksache IV-04) (Entschließung);<br />

För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Allgemeinmedizin (Drucksache IV-07) (Entschließung);<br />

Weiterbildungsverbünde zur Sicherung <strong>der</strong> hausärztlichen Weiterbildung (Drucksache<br />

IV-08) (Überweisung);<br />

För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> hausärztlichen Versorgung (Drucksache IV-09) (Überweisung);<br />

Beratung <strong>der</strong> vier o. a. Anträge im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am 07.06.2007,<br />

Beschluss des Vorstands: Beratung des Sachverhalts in <strong>der</strong> Akademie für Allgemeinmedizin<br />

unter Einbeziehung <strong>der</strong> Weiterbildungsgremien und Herrn Dr. Beelmann (Ärztlicher<br />

Geschäftsführer Ärztekammer Hamburg). Ergebnis: Aufgrund des Antrags wurde<br />

vom Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> eine Arbeitsgruppe – AG „För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

Weiterbildung zum Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin, Schwerpunkt Umsetzung<br />

Handlungskonzept“ – eingerichtet, in welcher <strong>der</strong> Sachverhalt vertiefend beraten<br />

wurde (s. ausführliche Darstellung unter <strong>Kapitel</strong> 2.2.4).<br />

476


Beschlüsse des Deutschen Ärztetages<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

GOÄ-Novellierung (Drucksache V-17) (Beschluss) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

am 07.06.2007, Beschluss des Vorstands und Ergebnis: Das Konzept <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> zur Weiterentwicklung <strong>der</strong> GOÄ wurde am 18.12.2007 im Bundesministerium<br />

für Gesundheit vorgestellt.<br />

Elektronische Gesundheitskarte – Wissenschaftliche Begründung für die Einführung<br />

<strong>der</strong> Arzneimitteltherapiesicherheitsprüfung (AMTS) (Drucksache V-81) (Beschluss)<br />

Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am 07.06.2007, Beschluss des Vorstands<br />

und Ergebnis: Stellungnahme <strong>der</strong> Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft<br />

(AkdÄ): siehe unter 13.2.1 Durchführung <strong>der</strong> Beschlüsse des 111. Deutschen<br />

Ärztetages <strong>2008</strong>: Todesfälle durch Arzneimittelunverträglichkeit – Öffentliche Positionierung<br />

<strong>der</strong> AkdÄ (Drucksache VI - 74).<br />

13<br />

477


13.3 Auszeichnungen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

(im Berichtszeitraum <strong>2008</strong>, Stand: 31.12.<strong>2008</strong>)<br />

Paracelsus-Medaille <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft<br />

(gestiftet vom Präsidium des Deutschen Ärztetages am 06.07.1952)<br />

Prof. Dr. med. Fritz Beske, Kiel<br />

Prof. Dr. med. Dr. phil. Horst-Eberhard Richter, Gießen<br />

Prof. Dr. med. Heyo Eckel, Göttingen<br />

Dr. med. Siegmund Kalinski, Frankfurt/Main<br />

Ehrenzeichen <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft<br />

(gestiftet vom 61. Deutschen Ärztetag 1958)<br />

Prof. Dr. rer. nat. Dr. agr. habil. Gerhard Englert, Freising<br />

Jürgen Wütscher, Wiesbaden<br />

Dr. n. med. Artur Kwas´niewski, Breslau<br />

Theo Riegel, Bornheim Merten<br />

Dr. h. c. Bernhard Ehlen, SJ, Frankfurt/Main<br />

Berthold Bisping, Düsseldorf<br />

Ernst-von-Bergmann-Plakette<br />

(gestiftet vom Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am 13.01.1962)<br />

Prof. Dr. med. habil. Stefan Liebe, Rostock<br />

Prof. Dr. med. Jürgen Freise, Mühlheim<br />

Prof. Dr. Dr. (B) Hugo van Aken, Münster<br />

Prof. Dr. med. Dietrich Berg, Amberg<br />

478


13.4 Die Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

Das Grundgesetz hat weite Bereiche des Gesundheitswesens den Län<strong>der</strong>n zugeordnet.<br />

Dazu gehören vor allem die Regelung <strong>der</strong> ärztlichen Berufsausübung und die Organisation<br />

des ärztlichen Berufsstands, soweit sie öffentlich-rechtlicher Art sind. In den Län<strong>der</strong>n<br />

<strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland bestehen somit Ärztekammern, die durch Landesgesetze<br />

als Körperschaften öffentlichen Rechts errichtet sind. Ihnen gehören kraft<br />

Gesetzes alle Ärzte im Bereich des jeweiligen Landes als Pflichtmitglie<strong>der</strong> an. Den Ärztekammern<br />

obliegt die Wahrung <strong>der</strong> beruflichen Belange <strong>der</strong> Ärzteschaft; sie nehmen<br />

weiter als übertragene hoheitliche Aufgabe die Aufsicht über die Ärzte ihres Bereichs<br />

wahr. Des Weiteren bestehen ihre Aufgaben darin, die ärztliche Ausbildung und Fortbildung<br />

zu för<strong>der</strong>n, für einen sittlich und wissenschaftlich hochstehenden Ärztestand<br />

zu sorgen, die ärztlichen Berufspflichten und die Weiterbildung zu ordnen und an <strong>der</strong><br />

Gesetzgebung auf dem Gebiet des öffentlichen Gesundheitswesens mitzuwirken.<br />

Die Ärztekammern haben sich auf Bundesebene in <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> (Arbeitsgemeinschaft<br />

<strong>der</strong> deutschen Ärztekammern) zusammengeschlossen. Diese ist aus <strong>der</strong><br />

im Jahre 1947 gegründeten Arbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> Westdeutschen Ärztekammern<br />

hervorgegangen. Ihr gehören 17 Landesärztekammern an.<br />

13.4.1 Deutscher Ärztetag<br />

Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Die Hauptversammlung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, die in <strong>der</strong> Regel einmal jährlich stattfindet,<br />

ist <strong>der</strong> Deutsche Ärztetag. Dieser setzt sich aus den von den Landesärztekammern<br />

entsandten Delegierten zusammen. Die Zahl <strong>der</strong> Delegierten ist auf 250 begrenzt;<br />

jede Landesärztekammer stellt zwei Delegierte als Basisvertretung, die Verteilung <strong>der</strong><br />

restlichen 216 Delegierten erfolgt nach dem d’Hondtschen Verfahren nach <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong><br />

Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Landesärztekammern.<br />

Für den 112. Deutschen Ärztetag 2009 entsendet die<br />

Landesärztekammer Baden-Württemberg 31 Delegierte<br />

Bayerische Landesärztekammer 39 Delegierte<br />

Ärztekammer Berlin 16 Delegierte<br />

Landesärztekammer Brandenburg 7 Delegierte<br />

Ärztekammer Bremen 4 Delegierte<br />

Ärztekammer Hamburg 8 Delegierte<br />

Landesärztekammer Hessen 18 Delegierte<br />

Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern 6 Delegierte<br />

Ärztekammer Nie<strong>der</strong>sachsen 20 Delegierte<br />

Ärztekammer Nordrhein 29 Delegierte<br />

Landesärztekammer Rheinland-Pfalz 11 Delegierte<br />

Ärztekammer des Saarlandes 4 Delegierte<br />

Ärztekammer Sachsen-Anhalt 7 Delegierte<br />

Sächsische Landesärztekammer 12 Delegierte<br />

13<br />

479


Ärztekammer Schleswig-Holstein 9 Delegierte<br />

Landesärztekammer Thüringen 7 Delegierte<br />

Ärztekammer Westfalen-Lippe 22 Delegierte<br />

Die Hauptversammlung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, <strong>der</strong> Deutsche Ärztetag, stellt somit<br />

die parlamentarische Vertretung <strong>der</strong> gesamten Ärzteschaft <strong>der</strong> Bundesrepublik<br />

Deutschland dar. Der Deutsche Ärztetag besteht – anfänglich als Veranstaltung des<br />

Deutschen Ärztevereinsbundes – seit 1873 und tritt im Jahr 2009, nach den durch die<br />

beiden Weltkriege und die Zeit des NS-Regimes eingelegten Zwangspausen, zum<br />

112. Male zusammen.<br />

Die Vorbereitung und Durchführung <strong>der</strong> Deutschen Ärztetage obliegen dem Vorstand<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>. Die dem Vorstand durch die Wahl des 110. Deutschen Ärztetages<br />

2007 in Münster bzw. kraft Amtes angehörenden Mitglie<strong>der</strong> sind auf den Seiten<br />

485 f. aufgeführt.<br />

480


Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

<strong>Kapitel</strong><br />

13<br />

481


13.4.2 Organe, Ausschüsse, Ständige Konferenzen, sonstige Einrichtungen<br />

und Geschäftsführung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

Stand: 31.12.<strong>2008</strong><br />

Inhaltsverzeichnis Seite<br />

Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 485<br />

Menschenrechtsbeauftragter <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 486<br />

Kurzporträts und Gremienzusammensetzungen <strong>der</strong> Einrichtungen <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> mit beson<strong>der</strong>en Statuten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 487<br />

Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 487<br />

Deutsche Akademie für Allgemeinmedizin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 492<br />

Deutsche Akademie <strong>der</strong> Gebietsärzte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 493<br />

Deutscher Senat für ärztliche Fortbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 495<br />

Finanzkommission <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 496<br />

Arbeitsgruppe: „Mittelfristige Finanzplanung“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 498<br />

Ständige Kommission Organtransplantation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> . . . . . . . . 498<br />

Ad-hoc-Arbeitsgruppe „MELD“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 500<br />

Arbeitsgruppe „Datenaustausch gemäß Richtlinie nach § 16 Abs. 1<br />

Satz 1 Nr. 4 TPG“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 500<br />

Arbeitsgruppe „Folgen des Gewebegesetzes“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 501<br />

Arbeitsgruppe „För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Organspende“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 501<br />

Arbeitsgruppe „Qualität, Erfolg und Struktur“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 502<br />

Arbeitsgruppe „Revision <strong>der</strong> Allokationsrichtlinien für die<br />

Pankreastransplantation“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 502<br />

Arbeitsgruppe „Revision <strong>der</strong> Richtlinien nach § 16 Abs. 1 Nrn. 2 u. 5 TPG“ 503<br />

Arbeitsgruppe „Thorakale Organe“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 503<br />

Arbeitsgruppe „Transplantationmedizinische Behandlung von<br />

Non-ET-Residents in Deutschland“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 504<br />

Prüfungskommission . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 504<br />

Überwachungskommission . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 505<br />

Wissenschaftlicher Beirat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 506<br />

Arbeitskreis „Gendiagnostikgesetz“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 508<br />

Arbeitskreis „Hämatopoetische Stammzellen“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 508<br />

Arbeitskreis „Offene Fragen <strong>der</strong> Reproduktionsmedizin“ . . . . . . . . . . . . . . . 509<br />

Arbeitskreis „Osteopathie“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 510<br />

Arbeitskreis „Placebo“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 510<br />

Autorengruppe „Querschnitts-Leitlinien zur Therapie mit<br />

Blutkomponenten und Plasma<strong>der</strong>ivaten“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 511<br />

Kommission Somatische Gentherapie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 511<br />

Ständiger Arbeitskreis „Richtlinien zur Hämotherapie“ . . . . . . . . . . . . . . . . . 512<br />

Ständige Koordinationsgruppe Versorgungsforschung (SKV) . . . . . . . . . . . . 513<br />

482


Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Ausschüsse und Ständige Konferenzen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> . . . . . . . . . . . . 514<br />

Ausschüsse <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

„Ärzte im öffentlichen Dienst“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 515<br />

Arbeitsausschuss „Ärztliche Weiterbildung“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 516<br />

„Ambulante Versorgung“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 518<br />

„Arbeitsmedizin“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 518<br />

„Ausbildung zum Arzt, Hochschule und Medizinische Fakultäten“ . . . . . . . . . . 519<br />

„Berufsordnung für die deutschen Ärzte“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 520<br />

Ethische und medizinisch-juristische Grundsatzfragen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 521<br />

„Gebührenordnung“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 522<br />

„Gesundheit und Umwelt“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 524<br />

„Gesundheits- und sozialpolitische Vorstellungen <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft“ . . 525<br />

„Gesundheitsför<strong>der</strong>ung, Prävention und Rehabilitation“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 525<br />

„Internationale Angelegenheiten“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 527<br />

„Krankenhaus“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Arbeitsgruppe „Weiterentwicklung <strong>der</strong> ambulant-stationären<br />

528<br />

Kooperation“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 528<br />

„Medizinische Fachberufe“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 529<br />

„Notfall-/Katastrophenmedizin und Sanitätsdienst“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 530<br />

„Qualitätssicherung“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Beirat gemäß Abschnitt C „Richtlinie <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zur<br />

Qualitätssicherung quantitativer laboratoriumsmedizinischer<br />

532<br />

Untersuchungen“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Beirat gemäß Richtlinie <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zur Qualitätssicherung<br />

532<br />

quantitativer laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen . . . . . . . . . . . . .<br />

Fachgruppe „Qualitätssicherung quantitativer laboratoriumsmedizinischer<br />

533<br />

Untersuchungen“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 533<br />

„Sucht und Drogen“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 536<br />

„Telematik“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 536<br />

Ständige Konferenzen (SKO) <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

„Ärztliche Versorgungswerke“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 515<br />

„Ärztliche Weiterbildung“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 516<br />

„Arbeitsmedizin“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 519<br />

Beratung <strong>der</strong> Berufsordnung für die deutschen Ärzte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 520<br />

„Europäische Angelegenheiten“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 521<br />

Geschäftsführungen und Vorsitzende <strong>der</strong> Ethikkommission <strong>der</strong> LÄK . . . . . . . . . 523<br />

„Gesundheit und Umwelt“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 524<br />

„Gutachterkommissionen/Schlichtungsstellen“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 526<br />

„Krankenhaus“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 529<br />

„Medizinische Fachberufe“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 530<br />

„Öffentlichkeitsarbeit“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 531<br />

„Prävention und Gesundheitsför<strong>der</strong>ung“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 525<br />

„Qualitätssicherung“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 534<br />

Rechtsberater <strong>der</strong> Ärztekammern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 535<br />

Vertreter <strong>der</strong> Geschäftsführungen <strong>der</strong> Landesärztekammern . . . . . . . . . . . . . . . . 537<br />

13<br />

483


Gemeinsame Einrichtungen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und <strong>der</strong><br />

Kassenärztlichen Bundesvereinigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 538<br />

Ärztliches Zentrum für Qualität in <strong>der</strong> Medizin (ÄZQ) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 538<br />

AUS „Gebietszugehörigkeit ärztlicher Leistungen“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 545<br />

Vertreter <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> in externen Gremien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 546<br />

Beirat DIN NAMed, Normenausschuss Medizin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 546<br />

Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung (BQS) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 546<br />

Deutsche Diagnostika-Gruppe (DDG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 546<br />

Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA), Unterausschuss Qualitätssicherung . . 546<br />

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG) . . .<br />

Kommission „Gesundheitsberichterstattung und Gesundheitsmonitoring“<br />

546<br />

beim Robert-Koch-Institut (RKI) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 547<br />

Kooperation für Transparenz und Qualität im Gesundheitswesen (KTQ) . . . . . .<br />

Kuratorium des Bundesverbandes selbständiger Physiotherapeuten (IFK)<br />

547<br />

zur Einführung eines Qualitätsmanagements für die Physiotherapiepraxen . . . 547<br />

Kuratorium „Health Technology Assessment“ (HTA) beim DIMDI . . . . . . . . . . 547<br />

Präsidium des DIN – Deutsches Institut für Normung e. V. . . . . . . . . . . . . . . . . . 547<br />

Sektorkomitee „Medizinische Laboratorien“ bei <strong>der</strong> ZLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 548<br />

Ständiger Ausschuss <strong>der</strong> europäischen Ärzte (CPME) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 548<br />

Stiftung zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Normung im Bereich <strong>der</strong> Medizin (SNMed) . . . . . .<br />

Vertreterversammlung <strong>der</strong> Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst<br />

548<br />

und Wohlfahrtspflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Vorstand <strong>der</strong> Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und<br />

548<br />

Wohlfahrtspflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 549<br />

Einrichtungen bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 550<br />

Arbeitsgruppe „Influenzapandemie-Beauftragte <strong>der</strong> Landesärztekammern“ . . . 550<br />

Konferenz <strong>der</strong> Fachberufe im Gesundheitswesen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 550<br />

Patientenforum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 551<br />

Wissenschaftlicher Beirat Psychotherapie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 552<br />

Zentrale Ethikkommission . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 554<br />

Zentraler Konsultationsausschuss für Gebührenordnungsfragen . . . . . . . . . . . . 555<br />

Geschäftsführung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 556<br />

484


Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Laut Satzung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> § 5 besteht <strong>der</strong> Vorstand <strong>der</strong> BÄK aus dem Präsidenten<br />

und zwei Vizepräsidenten, den Präsidenten <strong>der</strong> Landesärztekammern, die Mitglie<strong>der</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> (Arbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> deutschen Ärztekammern)<br />

sind, und zwei weiteren Ärztinnen/Ärzten.<br />

Dem Vorstand gehören als Mitglie<strong>der</strong> durch Wahl des 110. Deutschen Ärztetages 2007<br />

in Münster bzw. kraft Amtes an:<br />

Präsident:<br />

• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Berlin<br />

(Präsident <strong>der</strong> Ärztekammer Nordrhein)<br />

Vizepräsidenten:<br />

• Dr. med. Frank Ulrich Montgomery, Hamburg<br />

(Präsident <strong>der</strong> Ärztekammer Hamburg)<br />

• Dr. med. Cornelia Goesmann, Hannover<br />

Präsidenten <strong>der</strong> Landesärztekammern:<br />

• Dr. med. Franz-Joseph Bartmann, Bad Segeberg<br />

(Ärztekammer Schleswig-Holstein)<br />

• Dr. med. Andreas Crusius, Rostock<br />

(Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern)<br />

• Dr. med. Henning Friebel, Magdeburg<br />

(Ärztekammer Sachsen-Anhalt)<br />

• San.-Rat Dr. med. Franz Gadomski, Saarbrücken<br />

(Ärztekammer des Saarlandes)<br />

• Prof. Dr. med. Frie<strong>der</strong> Hessenauer, Mainz<br />

(Landesärztekammer Rheinland-Pfalz)<br />

• Dr. med. Günther Jonitz, Berlin<br />

(Ärztekammer Berlin)<br />

• Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach, Frankfurt/Main, ab 30.08.<strong>2008</strong><br />

(Landesärztekammer Hessen)<br />

• Dr. med. H. Hellmut Koch, München<br />

(Bayerische Landesärztekammer)<br />

• Prof. Dr. med. habil. Jan Schulze, Dresden<br />

(Sächsische Landesärztekammer)<br />

• Dr. med. Ursula Stüwe, Frankfurt/Main, bis 30.08.<strong>2008</strong><br />

(Landesärztekammer Hessen)<br />

• Dr. med. Ulrike Wahl, Stuttgart<br />

(Landesärztekammer Baden-Württemberg)<br />

• Dr. med. Martina Wenker, Hannover<br />

(Ärztekammer Nie<strong>der</strong>sachsen)<br />

• Dr. med. Mathias Wesser, Jena-Maua<br />

(Landesärztekammer Thüringen)<br />

13<br />

485


• Dr. med. Theodor Windhorst, Münster<br />

(Ärztekammer Westfalen-Lippe)<br />

• Dr. med. Udo Wolter, Cottbus<br />

(Landesärztekammer Brandenburg)<br />

• Dr. med. Klaus-Dieter Wurche, Bremen<br />

(Ärztekammer Bremen)<br />

Vertreter <strong>der</strong> Ärztinnen/Ärzte:<br />

• Rudolf Henke, Aachen<br />

• Dr. med. Max Kaplan, München<br />

Ehrenmitglied:<br />

• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Hans Joachim Sewering, München<br />

Ehrenpräsident:<br />

• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Karsten Vilmar, Bremen<br />

Menschenrechtsbeauftragter <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

Im April 1996 hat <strong>der</strong> Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> beschlossen, das Amt eines<br />

Beauftragten für Menschenrechte beim Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> einzurichten.<br />

Das Tätigkeitsfeld des Menschenrechtsbeauftragten wurde folgen<strong>der</strong>maßen definiert:<br />

– Ihm obliegt die Beratung und Information <strong>der</strong> Regierung, <strong>der</strong> Ärztekammern, <strong>der</strong><br />

Ärzte und <strong>der</strong> Öffentlichkeit über rechtliche und politische Fragen <strong>der</strong> Gesetzgebung<br />

und des Verwaltungshandelns, bei denen Menschenrechte im Bereich <strong>der</strong> Medizin<br />

tangiert sind.<br />

– Im Ausland engagiert sich <strong>der</strong> Menschenrechtsbeauftragte immer dann, wenn Ärzte<br />

als Opfer o<strong>der</strong> Täter an Menschenrechtsverletzungen beteiligt sind; er sucht die<br />

Abstimmung mit den internationalen Gremien <strong>der</strong> verfassten Ärzteschaft.<br />

– Der Beauftragte für Menschenrechte <strong>der</strong> BÄK greift nicht in die gesetzlichen Obliegenheiten<br />

<strong>der</strong> Landesärztekammern ein. Er hat keine Zuständigkeiten bei vermuteten<br />

Rechtsverstößen von Ärzten im Geltungsbereich deutschen Rechts.<br />

– Der Menschenrechtsbeauftragte hat inzwischen in einer ganzen Reihe von Gesprächen<br />

Kontakte hergestellt zu<br />

• den nationalen und internationalen Menschenrechtsorganisationen,<br />

• den Menschenrechtsbeauftragten bei den Bundesministerien und<br />

• den medizinischen Organisationen, die sich <strong>der</strong> Opfer von Menschenrechtsverletzungen<br />

annehmen.<br />

• Dr. med. Frank Ulrich Montgomery, Hamburg<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dipl.-Volksw. Norbert Butz, Berlin<br />

486


Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Kurzporträts und Gremienzusammensetzungen <strong>der</strong><br />

Einrichtungen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> mit beson<strong>der</strong>en Statuten<br />

Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft<br />

Die AkdÄ erhält mittels Statut Aufgaben von Seiten <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und informiert<br />

die Ärzteschaft vielfältig und aktuell über rationale Arzneitherapie und Arzneimittelsicherheit.<br />

Die Aufgaben und Tätigkeiten <strong>der</strong> AkdÄ sind im <strong>Tätigkeitsbericht</strong> <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> aufgeführt. Mit den Therapieempfehlungen bietet sie pharmakotherapeutische<br />

Problemlösungen auf <strong>der</strong> Basis validierter und klinisch relevanter Forschungsergebnisse.<br />

Unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) müssen ihr gemäß ärztlicher Berufsordnung<br />

mitgeteilt werden. Mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte<br />

(BfArM) unterhält sie den Ärzteausschuss Arzneimittelsicherheit und eine Datenbank<br />

zur Spontanerfassung unerwünschter Arzneimittelwirkungen. Die AkdÄ ist nach<br />

Arzneimittelgesetz (AMG § 62) Stufenplanbeteiligte. Sie veranstaltet und wirkt mit an<br />

ärztlichen Fortbildungsveranstaltungen.<br />

Der Vorstand <strong>der</strong> Arzneimittelkommission umfasst bis zu sieben Mitglie<strong>der</strong>. Fünf Mitglie<strong>der</strong><br />

des Vorstandes werden aus <strong>der</strong> Mitte <strong>der</strong> ordentlichen Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Arzneimittelkommission<br />

durch die ordentlichen Mitglie<strong>der</strong> gewählt. Je ein Mitglied des Vorstandes<br />

wird vom Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und vom Vorstand <strong>der</strong> Kassenärztlichen<br />

Bundesvereinigung unmittelbar benannt.<br />

Die Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft unter dem Vorsitz von Herrn<br />

Prof. Dr. Wolf-Dieter Ludwig, Berlin, setzt sich aus 34 ordentlichen und 128 außerordentlichen<br />

Mitglie<strong>der</strong>n aus allen Gebieten <strong>der</strong> Medizin und Pharmazie zusammen und<br />

stellt damit ein einzigartiges Beratungsgremium dar. Alle Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Kommission<br />

führen ihre Arbeit ehrenamtlich aus.<br />

Vorstand:<br />

• Prof. Dr. med. Wolf-Dieter Ludwig, Berlin (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Prof. Dr. med. Ursula Gun<strong>der</strong>t-Remy, Berlin (Stv. Vorsitzende)<br />

• Prof. Dr. med. Kai Daniel Grandt, Saarbrücken<br />

• Prof. Dr. med. Roland Gugler, Karlsruhe<br />

• Prof. Dr. med. Wilhelm-Bernhard Niebling, Titisee-Neustadt<br />

• Dr. med. Henning Friebel, Magdeburg<br />

Vertreter des Vorstandes <strong>der</strong> BÄK<br />

• Dr. med. Carl-Heinz Müller, Berlin<br />

Vertreter des Vorstandes <strong>der</strong> KBV<br />

Ordentliche Mitglie<strong>der</strong>:<br />

• Prof. Dr. med. Dr. rer. nat. Dr. h. c. mult. D. Adam, München<br />

• Prof. Dr. med. M. Anlauf, Bremerhaven<br />

• Prof. Dr. med. Dr. h. c. K. Brune, Erlangen<br />

• PD Dr. med. T. Bschor, Berlin<br />

13<br />

487


• Prof. Dr. med. H. W. Doerr, Frankfurt/Main<br />

• Prof. Dr. med. P. Drings, Heidelberg<br />

• Prof. Dr. med. M. Eichelbaum, Stuttgart<br />

• Prof. Dr. med. F. A. Gries, Düsseldorf<br />

• Dr. med. H. Harjung, Griesheim<br />

• Prof. Dr. med. H. Heidrich, Berlin<br />

• Prof. Dr. med. L. Hein, Freiburg<br />

• Prof. Dr. med. V. Hempel, Konstanz<br />

• Prof. Dr. med. D. Höffler, Weiterstadt<br />

• Prof. Dr. med. R. W. C. Janzen, Frankfurt/Main<br />

• Prof. Dr. med. habil. G. Klinger, Jena<br />

• Prof. Dr. med. M. Kochen, Göttingen<br />

• Prof. Dr. med. J. Köbberling, Wuppertal<br />

• PD Dr. med. U. Laufs, Homburg/Saar<br />

• Prof. Dr. med. H. Meden, Rotenburg (Wümme)<br />

• Prof. Dr. med. K. Mörike, Tübingen<br />

• Prof. Dr. med. B. Mühlbauer, Bremen<br />

• Prof. Dr. med. B. Müller-Oerlinghausen, Berlin<br />

• Prof. Dr. med. L. Radbruch, Aachen<br />

• Prof. Dr. med. L. G. Schmidt, Mainz<br />

• Prof. Dr. med. A. Schnuch, Göttingen<br />

• Prof. Dr. med. U. Schwabe, Heidelberg<br />

• Prof. Dr. med. H. W. Seyberth, Marburg<br />

• Prof. Dr. med. J. Sieper, Berlin<br />

• Prof. Dr. med. G. W. Sybrecht, Homburg<br />

• Prof. Dr. med. W. Thimme, Berlin<br />

• Frau Prof. med. Dr. P. A. Thürmann, Wuppertal<br />

• Prof. Dr. rer. nat. H.-J. Trampisch, Bochum<br />

• Prof. Dr. med. K. Wink, Gengenbach<br />

• Dr. med. M. Zieschang, Darmstadt<br />

Außerordentliche Mitglie<strong>der</strong>:<br />

• Prof. Dr. med. I. Aßmann, Erfurt<br />

• Prof. Dr. med. B. Bandelow, Göttingen<br />

• Dr. med. G. Barthe, Naustadt<br />

• Prof. Dr. rer. nat. T. Beck, Eschborn<br />

• Dr. med. J. Beckmann, Berlin<br />

• Prof. Dr. med. P. A. Berg, Tübingen<br />

• Prof. Dr. med. L. Bergmann, Frankfurt/Main<br />

• Dr. med. Dr. rer. pol. N. Bergemann, Heidelberg<br />

• Dr. med. J. Bethschei<strong>der</strong>, Schiffweiler/Saar<br />

• Prof. Dr. med. R. Bittner, Stuttgart<br />

• Prof. Dr. med. J. Boos, Münster<br />

• Dr. med. A. Brack, Berlin<br />

• Dr. med. C. Braun, Saarbrücken<br />

• Prof. Dr. med. G. D. Burchard, Hamburg<br />

• Prof. Dr. med. A. Creutzig, Hannover<br />

488


Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

• Prof. Dr. med. H.-Chr. Diener, Essen<br />

• Prof. Dr. rer. nat. V. Dinnendahl, Eschborn<br />

• Prof. Dr. med. M. Dören, Berlin<br />

• Prof. Dr. med. B. Drewelow, Rostock<br />

• Dr. med. G. Eckermann, Kaufbeuren<br />

• Dr. med. G. Egidi, Bremen<br />

• Dr. med. K. Ehrenthal, Hanau<br />

• Prof. Dr. med. G. Emons, Göttingen<br />

• Prof. Dr. med. T. Eschenhagen, Hamburg<br />

• Prof. Dr. med. F. Faude, Baden-Baden<br />

• PD Dr. med. S. Fetscher, Lübeck<br />

• Prof. Dr. med. U. Fricke, Köln<br />

• Prof. Dr. med. J. C. Frölich, Hannover<br />

• Prof. Dr. med. W. Gaebel, Düsseldorf<br />

• Frau Prof. Dr. med. E. Garbe, Berlin<br />

• Prof. Dr. med. W. Gastpar, Essen<br />

• Dr. med. J. Geldmacher, Emmendingen<br />

• Prof. Dr. med. G. Gerken, Essen<br />

• Prof. Dr. med. H.-J. Gertz, Leipzig<br />

• Prof. Dr. med. H.-J. Gilfrich, Frankfurt/Main<br />

• Prof. Dr. med. Ch. H. Gleiter, Tübingen<br />

• Prof. Dr. med. A. Greinacher, Greifswald<br />

• Frau Dr. med. R. Grohmann, München<br />

• Prof. Dr. med. S. Grond, Halle<br />

• Prof. Dr. med. W. E. Haefeli, Heidelberg<br />

• Prof. Dr. med. Dr. rer. nat. E. Haen, Regensburg<br />

• Dr. med. U. Hagemann, Bonn<br />

• Prof. Dr. med. G. Hajak, Regensburg<br />

• Prof. Dr. jur. D. Hart, Bremen<br />

• Prof. Dr. med. J. Hasford, München<br />

• Prof. Dr. med. U. Hegerl, München<br />

• Prof. Dr. med. H.-W. Hense, Münster<br />

• Prof. Dr. rer. nat. C. Hiemke, Mainz<br />

• Prof. Dr. med. F. Hiepe, Berlin<br />

• Prof. Dr. med. J. Hildebrandt, Göttingen<br />

• Prof. Dr. med. U. Höffler, Ludwigshafen<br />

• Prof. Dr. med. K.-H. Holtermüller, Frankfurt/Main<br />

• Dr. med. G. Hopf, Düsseldorf<br />

• Frau Prof. Dr. med. U. C. Hoppe, Köln<br />

• Prof. Dr. med. W. Jilg, Regensburg<br />

• Prof. Dr. med. A. Jordan, Berlin<br />

• Frau Prof. Dr. med. M. Kellerer, Stuttgart<br />

• Frau Dr. med. B. Keller-Stanislawski, Langen<br />

• Prof. Dr. med. W. Kern, Freiburg<br />

• Prof. em. Dr. med. A. Keseberg, Erftstadt<br />

• Prof. Dr. med. Dr. med. dent. W. Kirch, Dresden<br />

• Frau PD Dr. med. J. Kirchheiner, Köln<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

13<br />

489


• Dr. med. M. Klare, Berlin<br />

• Prof. Dr. rer. nat. U. Klotz, Stuttgart<br />

• Prof. Dr. med. H. Koop, Berlin<br />

• Prof. Dr. med. J. Krämer, Bochum<br />

• Dr. med. Dipl.-Chem. G. Kreutz, Berlin<br />

• Prof. Dr. med. Th. Krieg, Köln<br />

• Frau Prof. Dr. med. S. Läer, Düsseldorf<br />

• Prof. Dr. med. G. Laux, Wasserburg<br />

• Prof. Dr. oec. publ. R. Leidl, München<br />

• PD Dr. med. J. Leißner, Köln<br />

• Prof. Dr. med. G. Liebetrau, Lostau<br />

• Prof. Dr. med. M. Linden, Teltow<br />

• Prof. Dr. med. H. Löllgen, Remscheid<br />

• Dr. med. H. Luckhaupt, Dortmund<br />

• Prof. Dr. med. K. Mann, Essen<br />

• Prof. Dr. med. Georg Maschmeyer, Potsdam<br />

• Prof. Dr. med. T. Meinertz, Hamburg<br />

• Dr. rer. nat. H. Möller, Bonn<br />

• Frau PD Dr. med. M. Mockenhaupt, Freiburg<br />

• Prof. Dr. med. W. Mondorf, Frankfurt/Main<br />

• Prof. Dr. med. W. Motz, Karlsburg<br />

• Prof. Dr. med. B. Mühlbauer, Bremen<br />

• Dr. med. K.-H. Munter, Neuss<br />

• Prof. Dr. med. R. Niedner, Potsdam<br />

• Prof. Dr. med. E. Passarge, Essen<br />

• Prof. Dr. med. W. Paulus, Ravensburg<br />

• Prof. Dr. med. H.-H. Peter, Freiburg<br />

• Dr. med. M. Pitzer, Karlsruhe<br />

• Frau Dr. med. M. Pötschke-Langer, Heidelberg<br />

• Prof. Dr. med. W. Poser, Göttingen<br />

• Prof. Dr. med. H. Prange, Göttingen<br />

• Prof. Dr. med. Dr. h. c. W. Rascher, Erlangen<br />

• Prof. Dr. med. B. Rauch, Ludwigshafen<br />

• Prof. Dr. med. R. Repges, Aachen<br />

• Prof. Dr. med. H. Rieger, Engelskirchen<br />

• Prof. Dr. J. Röhmel, Bremen<br />

• Prof. Dr. med. I. Roots, Berlin<br />

• Dr. med. G. Sandvoß, Meppen<br />

• Dr. med. C. Schaefer, Berlin<br />

• Prof. Dr. med. H. Schicha, Köln<br />

• Prof. Dr. med. H. H. Schild, Bonn<br />

• Dr. med. T. Schindler, Gel<strong>der</strong>n<br />

• Prof. Dr. med. B. Schneeweiß, Berlin<br />

• H. Schöll, Hochstetten-Dhaun<br />

• Prof. Dr. med. Dr. h. c. H. Scholz, Hamburg<br />

• Prof. Dr. med. M. Schwab, Stuttgart<br />

• Prof. Dr. med. U. T. Seyfert, Homburg<br />

490


• Prof. Dr. med. P. M. Shah, Frankfurt/Main<br />

• Prof. Dr. med. C. Sieber, Nürnberg<br />

• Dr. med. C. Sperling, Berlin<br />

• Prof. Dr. med. M. Stanulla, Hannover<br />

• PD Dr. rer. nat. J. Steinmeyer, Gießen<br />

• Frau Prof. Dr. med. G. Stoppe, Basel<br />

• Prof. Dr. med. H. G. Struck, Halle<br />

• Prof. Dr. med. N. Suttorp, Berlin<br />

• Prof. Dr. med. B. Swoboda, Erlangen<br />

• Prof. Dr. med. U. Treichel, Düsseldorf<br />

• Prof. Dr. med. D. Ukena, Bremen<br />

• Prof. Dr. med. N. Victor, Heidelberg<br />

• Prof. Dr. med. H.-P. Vogel, Berlin<br />

• Prof. Dr. med. W. H.-H. von Renteln-Kruse, Hamburg<br />

• M. Voss, Köln<br />

• Prof. Dr. med. M. H. Weber, Bovenden<br />

• Dr. med. U. Wedding, Jena<br />

• Prof. Dr. med. J. Windeler, Essen<br />

• Prof. Dr. med. G. Wolfram, Freising<br />

• Prof. Dr. med. H. P. Zahradnik, Freiburg<br />

• Prof. Dr. med. Dr. h. c. R. Ziegler, Heidelberg<br />

Ehrenmitglie<strong>der</strong>:<br />

• Prof. Dr. med. Dr. h. c. R. Aschenbrenner, Hamburg † 25.01.<strong>2008</strong><br />

• Prof. Dr. med. W. Dölle, Tübingen † 03.08.<strong>2008</strong><br />

• Prof. Dr. med. H. Friebel, Heidelberg<br />

• Prof. Dr. med. W. Rummel, Homburg/Saar<br />

Wissenschaftlicher Dienst:<br />

• Prof. Dr. med. Ursula Gun<strong>der</strong>t-Remy, Berlin<br />

• Dr. rer. nat. H. Düppenbecker, Berlin<br />

• Prof. Dr. med. R. Lasek, Berlin<br />

• Dr. med. G. Schott, Berlin<br />

• Dr. med. T. Stammschulte, Berlin<br />

• Dr. med. S. Walter, Berlin<br />

Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

<strong>Kapitel</strong><br />

13<br />

491


Deutsche Akademie für Allgemeinmedizin<br />

Seit ihrer Gründung durch Beschluss des 61. Deutschen Ärztetages im Jahre 1958<br />

befasst sich die Deutsche Akademie für Allgemeinmedizin mit Fragen <strong>der</strong> allgemeinärztlichen<br />

Versorgung. Die ehemals „Deutsche Akademie <strong>der</strong> Praktischen Ärzte“ wurde<br />

vom 81. Deutschen Ärztetag 1978 in „Deutsche Akademie für Allgemeinmedizin“<br />

umbenannt.<br />

Die Grundlagen für die Schaffung des Gebietes „Allgemeinmedizin“, das vom 71. Deutschen<br />

Ärztetag in Wiesbaden 1968 in die Weiterbildungsordnung eingeführt wurde,<br />

sowie zwischenzeitlich erfolgte Neufassungen sind in <strong>der</strong> Akademie vorbereitet und<br />

mitberatend begleitet worden.<br />

Seit dem 84. Deutschen Ärztetag 1981 in Trier – mit dem Schwerpunktthema „Die<br />

Bedeutung <strong>der</strong> Allgemeinmedizin in <strong>der</strong> ärztlichen Versorgung“ – ist dem Deutschen<br />

Ärztetag alljährlich über Maßnahmen zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Allgemeinmedizin Bericht zu<br />

erstatten. Dies geschieht in <strong>der</strong> Regel durch schriftliche Ausführungen im Rahmen des<br />

<strong>Tätigkeitsbericht</strong>s.<br />

Den Vorstand bilden fünf Ärzte für Allgemeinmedizin, die vom Deutschen Ärztetag<br />

gewählt werden.<br />

Vorstand:<br />

• Dr. med. Max Kaplan, München (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Dr. med. Cornelia Goesmann, Hannover (Stv. Vorsitzende)<br />

• Prof. Dr. med. Vittoria Braun, Berlin<br />

• Dr. med. Gitta Kudela, Magdeburg<br />

• Bernd Zimmer, Wuppertal<br />

Kooptiertes Mitglied:<br />

• Dr. med. Carl-Heinz Müller, Trier<br />

(Vorstand <strong>der</strong> Kassenärztlichen Bundesvereinigung)<br />

• Univ. Prof. Dr. med. Michael M. Kochen, MPH, FRCGP<br />

Delegierte <strong>der</strong> Landesärztekammer:<br />

Baden-Württemberg: Dr. med. Stefan Bilger, Dossenheim<br />

Bayern: Dr. med. Wolfgang Rechl, Weiden<br />

Dr. med. Hubert Prentner, Sulzbach<br />

Berlin: Prof. Dr. med. Vittoria Braun, Berlin<br />

Dr. med. Hans-Peter Hoffert, Berlin<br />

Brandenburg: Dr. med. Hanjo Pohle, Mögelin<br />

Dipl.-Med. Sigrid Schwark, Bernau<br />

Bremen: Dr. med. Hans-Michael Mühlenfeld, Bremen<br />

Hamburg: Klaus Schäfer, Hamburg<br />

Hessen: Martin Leimbeck, Braunfels<br />

Mecklenburg-Vorpommern: Dr. med. Anke Müller, Strasburg<br />

Nie<strong>der</strong>sachsen: Jens Wagenknecht, Varel<br />

Nordrhein: Bernd Zimmer, Wuppertal<br />

492


Rheinland-Pfalz: Dr. med. Astrid Blank, Kaiserslautern<br />

Dr. med. Michael Fink, Gebhardshain<br />

Dr. med. Burkhard Zwerenz, Prüm<br />

Saarland: Dr. med. Eckart Rolshoven, Püttlingen<br />

Sachsen: Dr. med. Johannes Dietrich, Mühlau<br />

Sachsen-Anhalt: Dr. med. Gitta Kudela, Magdeburg<br />

Schleswig-Holstein: Peter Graeser, Neumünster<br />

Thüringen: Dipl.-Med. Kerstin Grunert, Bad Klosterlausnitz<br />

Dr. med. Nils Dorow, Neustadt/Orla<br />

Westfalen-Lippe: Dr. med. Klaus Reinhardt, Bielefeld<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dr. med. Regina Klakow-Franck M.A., Berlin<br />

Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

Deutsche Akademie <strong>der</strong> Gebietsärzte<br />

Seit dem Jahre 1968 befasst sich die Deutsche Akademie <strong>der</strong> Gebietsärzte mit <strong>der</strong> Bearbeitung<br />

von Berufsfragen <strong>der</strong> ärztlichen Fachgebiete. Neben dem vom Deutschen Ärztetag<br />

gewählten Vorstand <strong>der</strong> Akademie und den Vertretern <strong>der</strong> Ärztekammern und<br />

ärztlichen Berufsverbände sind seit Ende <strong>der</strong> 80er Jahre auch die wissenschaftlich-medizinischen<br />

Fachgesellschaften einbezogen.<br />

Das nunmehr bereits langjährige Zusammenwirken ärztlicher Berufsverbände und wissenschaftlich-medizinischer<br />

Fachgesellschaften in <strong>der</strong> Akademie <strong>der</strong> Gebietsärzte bei<br />

<strong>der</strong> Beratung von Berufsfragen <strong>der</strong> Fachgebiete hat sich bewährt. Die Akademie ist nicht<br />

nur eine Informationsplattform zwischen <strong>Bundesärztekammer</strong>, Landesärztekammern,<br />

ärztlichen Berufsverbänden und wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften,<br />

son<strong>der</strong>n sie dient auch dem innerärztlichen Meinungsbildungsprozess bei aktuellen<br />

Fragen <strong>der</strong> ärztlichen Berufspolitik.<br />

Den Vorstand bilden fünf Ärzte, die vom Deutschen Ärztetag gewählt werden.<br />

Vorstand:<br />

• Dr. med. Martina Wenker, Hannover (Vorsitzende)<br />

• Dr. med. Franz-Joseph Bartmann, Flensburg (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Dr. med. Horst Feyerabend, Hagen<br />

• Dr. med. Klaus Ottmann, Ochsenfurt<br />

• Dr. med. Christa Schaff, Weil <strong>der</strong> Stadt<br />

Delegierte <strong>der</strong> Landesärztekammern:<br />

Baden-Württemberg: Dr. med. Michael Deeg, Freiburg<br />

Bayern: Dr. med. Hans-Joachim Lutz, Germering<br />

Dr. med. Wolfgang Schaaf, Straubing<br />

Berlin: Dr. med. Nicole Bunge, Berlin<br />

Brandenburg: Dr. med. Jürgen Fischer, Treuenbrietzen<br />

Dr. med. Steffen König, O<strong>der</strong>aue<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

13<br />

493


Bremen: Dr. med. Manfred Neubert, Bremen<br />

Hamburg: Dr. med. Frank Ulrich Montgomery, Hamburg<br />

Hessen: Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach, Stadtallendorf<br />

Mecklenburg-Vorpommern: Dr. med. Fred Ruhnau, Hohenzieritz<br />

Nie<strong>der</strong>sachsen: Dr. med. Gisbert Voigt, Melle<br />

Nordrhein: Dr. med. Arnold Schüller, Neuss<br />

Rheinland-Pfalz: Dr. med. Wolfgang Berdel, Kaiserslautern<br />

Saarland: San.-Rat Dr. med. Franz Gadomski, Saarbrücken<br />

Sachsen: Prof. Dr. med. habil. Uwe Eichfeld, Leipzig<br />

Sachsen-Anhalt: Dr. med. Petra Bubel, Lutherstadt Eisleben<br />

Schleswig-Holstein: Dr. med. Christian Sellschopp, Kiel<br />

Thüringen: Dr. med. Thomas Schröter, Weimar<br />

PD Dr. med. Friedrich Meier, Rudolstadt<br />

Westfalen-Lippe: Dr. med. Rainer Pfingsten, Attendorn<br />

Vertreter <strong>der</strong> Berufsverbände:<br />

• PD Dr. med. Siegfried Veit, Berlin (Anästhesisten)<br />

• Dr. med. Uwe Kraffel, Düsseldorf (Augenärzte)<br />

• Dr. med. Jörg Ansorg, Berlin (Chirurgen)<br />

• Dr. med. Michael Reusch, Hamburg (Dermatologen)<br />

• Dr. med. Christian Albring, Hannover (Frauenärzte)<br />

• Dr. med. Jörg-A. Rüggeberg, Bremen (Gemeinsch. Fachärztl. Berufsverbände)<br />

• Dr. med. Michael P. Jaumann, Göppingen (HNO-Ärzte)<br />

• Dr. med. K.-D. Zastrow, Berlin (Ärzte für Hygiene/Mikrobiologie)<br />

• Prof. Dr. med. M.-J. Polonius, Berlin (Internisten)<br />

• Dipl.-Kfm. Stephan Eßer, Berlin (Kin<strong>der</strong>ärzte)<br />

• Dr. med. Christa Schaff, Weil <strong>der</strong> Stadt (Kin<strong>der</strong>- und Jugendpsychiater)<br />

• Dr. rer. nat. Andreas Bobrowski, Lübeck (Laborärzte)<br />

• Prof. Dr. Dr. Siegmar Reinert, Hofheim (Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen)<br />

• Dr. med. Frank Bergmann, Neuss (Nervenärzte)<br />

• Dr. med. Gerd Sandvoss, Meppen (Neurochirurgen)<br />

• Prof. Dr. med. J. Mahlstedt, Essen (Nuklearmediziner)<br />

• Dr. med. Klaus Walter, Aalen, Hamburg (Öffentliches Gesundheitswesen)<br />

• Dr. med. Siegfried Götte, Berlin (Orthopäden)<br />

• Prof. Dr. med. Werner Schlake, Gelsenkirchen (Pathologen)<br />

• Dr. med. G. Wohlt, Berlin (Phoniatrie und Pädaudiologie)<br />

• Dr. med. Andreas Hellmann, Augsburg (Pneumologen)<br />

• Dr. med. Herbert Menzel, Berlin (Psychosomatische Medizin)<br />

• Prof. Dr. med. Paul L. Janssen, Dortmund (Psychotherapeuten)<br />

• Dr. med. Helmut Altland, München (Radiologen)<br />

• Prof. Dr. med. Rothschild M.A., Köln (Rechtsmediziner)<br />

• Dr. med. Beyer, Füssen, (Rehabilitationsärzte)<br />

• Dr. med. Lutz-Michael Ahlemann, Lüdenscheid (Strahlentherapeuten)<br />

• Dr. med. Martin Bloch, Düsseldorf (Urologen)<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dr. med. Regina Klakow-Franck M.A., Berlin<br />

494


Deutscher Senat für ärztliche Fortbildung<br />

Der Deutsche Senat für ärztliche Fortbildung berät als Ständiger Ausschuss die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

in allen Fragen <strong>der</strong> Fortbildung <strong>der</strong> Ärzte. Er befasst sich mit Eignungsprüfung<br />

von Fortbildungsmethoden, Qualitätssicherung <strong>der</strong> Fortbildung, Entwicklung<br />

von Fortbildungsschwerpunkten.<br />

Der Senat besteht aus sieben ordentlichen, direkt vom Deutschen Ärztetag gewählten<br />

Mitglie<strong>der</strong>n und zusätzlich aus außerordentlichen Mitglie<strong>der</strong>n. Die Mitglie<strong>der</strong> des<br />

Senats müssen auf dem Gebiet <strong>der</strong> ärztlichen Fortbildung ausgewiesen sein.<br />

Ordentliche Mitglie<strong>der</strong>:<br />

• Dr. med. Franz-Joseph Bartmann, Bad Segeberg (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Dr. med. H. Hellmut Koch, München (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Prof. Dr. med. Otto Bach, Leipzig<br />

• Prof. Dr. med. Jürgen Gedschold, Magdeburg<br />

• Prof. Dr. med. Wilfried Nix, Mainz<br />

• Dr. med. Wolf von Römer, München<br />

• Jens Wagenknecht, Varel<br />

Ehrenmitglied:<br />

• Prof. Dr. med. Heyo Eckel, Göttingen<br />

Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

Außerordentliche Mitglie<strong>der</strong>:<br />

(als Fortbildungsbeauftragte <strong>der</strong> Landesärztekammern)<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Baden-Württemberg: Dr. med. Klaus Baier, Sindelfingen<br />

Bayern: Dr. med. Klaus-Jürgen Fresenius, Rottach-Egern<br />

Berlin: Dr. med. Matthias Brockstedt, Berlin<br />

PD Dr. med. Maria Birnbaum, Berlin<br />

Dr. med. Dino Carl Novak, Berlin<br />

Brandenburg: Dr. med. Udo Wolter, Buskow<br />

Bremen: Prof. Dr. med. Jürgen Freyschmidt, Bremen<br />

Hamburg: Prof. Dr. med. Christian Arning, Hamburg<br />

Hessen: Prof. Dr. med. Ernst-Gerhard Loch, Wiesbaden<br />

Mecklenburg-Vorpommern: Dr. med. Astrid Buch, Rostock<br />

Prof. Dr. med. Klaus-Jürgen Klebingat, Hanshagen<br />

Nie<strong>der</strong>sachsen: Dr. med. Dr. med. dent. Hans-Walter Krannich, Hannover<br />

Dr. med. Thomas Suermann, Göttingen<br />

Nordrhein: Prof. Dr. med. Reinhard Griebenow, Bergisch Gladbach<br />

Prof. Dr. med. Bernd Bertram, Aachen<br />

Rheinland-Pfalz: Prof. Dr. med. Wilfred Nix, Mainz<br />

Saarland: San.-Rat Dr. med. Franz Gadomski, Saarbrücken<br />

Sachsen: Prof. Dr. med. Otto Bach, Leipzig<br />

Dr. med. Katrin Bräutigam, Dresden<br />

Dipl.-Bibl. (FH) Astrid Richter, Dresden<br />

Sachsen-Anhalt: Prof. Dr. med. Jürgen Gedschold, Magdeburg<br />

13<br />

495


Schleswig-Holstein: Dr. med. Henrik Herrmann, Linden<br />

Dr. med. Elisabeth Breindl, Bad Segeberg<br />

Helga Pecnik, Bad Segeberg<br />

Thüringen: Prof. Dr. med. Günter Stein, Jena<br />

Westfalen-Lippe: Prof. Dr. med. Falk Oppel, Bielefeld<br />

Dr. med. Hans-Albert Gehle, Bochum<br />

Außerordentliches Mitglied:<br />

(vom Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> als Kongressgestalter in den Senat berufen)<br />

• Prof. Dr. med. Waltraud Kruse, Aachen<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dr. med. Justina Engelbrecht, Berlin<br />

Finanzkommission <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

Nach § 9 <strong>der</strong> Satzung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> besteht bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> eine<br />

Finanzkommission, in die jede Landesärztekammer eine Ärztin o<strong>der</strong> einen Arzt als Mitglied<br />

entsendet. Sie überwacht das Finanzgebaren <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, prüft die<br />

Rechnungslegung und wirkt bei <strong>der</strong> Aufstellung des Haushaltsplans mit. An den Beratungen<br />

dieses Gremiums nehmen auch die stellvertretenden Mitglie<strong>der</strong> und ein Vertreter<br />

<strong>der</strong> Geschäftsführung <strong>der</strong> Landesärztekammer beratend teil.<br />

• Dr. med. Franz Bernhard M. Ensink, Göttingen (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Dr. med. Hans-Herbert Köhler, Basthorst (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

Baden-Württemberg: Dr. med. Joachim Koch, Pleidelsheim<br />

Dr. med. Matthias Fabian, Ostfil<strong>der</strong>n<br />

Dipl.-Finw. Thomas Ziegler, Stuttgart<br />

Bayern: Prof. Dr. med. Jan-Diether Murken, Ottobrunn<br />

Dr. med. Joachim Calles, Pressig<br />

Dipl.-Volksw. Frank Estler, München<br />

Berlin: Dr. med. Rudolf Fitzner, Berlin<br />

N.N.<br />

Frank Rosenkranz, Berlin<br />

Brandenburg: Dr. med. Hanjo Pohle, Mögelin<br />

Dipl.-Med. Hubertus Kruse, Forst<br />

Ass. Herbert Krahforst, Cottbus<br />

Bremen: Dr. med. Ernst-Gerhard Mahlmann, Bremerhaven<br />

N.N.<br />

PD Dr. jur. Heike Delbanco, Bremen<br />

Hamburg: Klaus Schäfer, Hamburg<br />

Dr. med. Adib Harb, Hamburg<br />

Dipl.-Volksw. Donald Horn, Hamburg<br />

496


Hessen: Dr. med. Norbert Löschhorn, Seeheim-Jugenheim<br />

Dr. med. Günther Golla, Darmstadt<br />

Hans-Peter Hauck, Frankfurt/Main<br />

Mecklenburg-Vorpommern: Dr. med. Karl Schulze, Waren<br />

Dipl.-Med. Ute Krüger, Seehof<br />

Regina Beyer, Rostock<br />

Nie<strong>der</strong>sachsen: Dr. med. Franz-Bernhard M. Ensink, Göttingen<br />

Dr. med. Hubert Binkhoff, Wolfsburg<br />

Klaus Labuhn, Hannover<br />

Nordrhein: Dr. med. Lothar Rütz, Köln<br />

Dr. med. Friedrich-Wilhelm Hülskamp, Essen<br />

Dipl.-Finw. Klaus Schumacher, Düsseldorf<br />

Rheinland-Pfalz: San.-Rat Dr. med. Egon Walischewski, Koblenz<br />

N.N.<br />

Dr. med. Jürgen Hoffart, Mainz<br />

Saarland: Dr. med. Adolf Pfeil, Saarbrücken<br />

N.N.<br />

Ass. Heinz-Jürgen Lan<strong>der</strong>, Saarbrücken<br />

Sachsen: Dr. med. Claus Vogel, Leipzig<br />

Dr. med. Lutz Liebscher, Döbeln<br />

Dipl.-Ök. Kornelia Keller, Dresden<br />

Sachsen-Anhalt: Dr. Gerlinde Weise, Magdeburg<br />

Prof. Dr. med. Hermann Seeber, Dessau<br />

Dipl.-Ing.-Ök. Gisela Schmidt, Magdeburg<br />

Schleswig-Holstein: Dr. med. Hans-Herbert Köhler, Basthorst<br />

Dr. med. Christian Sellschopp, Kiel<br />

Hans-Werner Buchholz, Bad Segeberg<br />

Thüringen: Dr. med. Detlef Wamhoff, Erfurt<br />

Dipl.-Med. Gustav Michaelis, Weimar<br />

RA Helmut Heck, Jena<br />

Westfalen-Lippe: Dr. med. Klaus Reinhardt, Bielefeld<br />

Dr. med. Peter Czeschinski, Münster<br />

Dr. phil. Michael Schwarzenau, Münster<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dipl.-Volksw. Rainer Raabe, Berlin<br />

Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

<strong>Kapitel</strong><br />

13<br />

497


498<br />

Arbeitsgruppe „Mittelfristige Finanzplanung“<br />

Zur Unterstützung <strong>der</strong> Arbeit <strong>der</strong> Finanzkommission und zur Begleitung und Absicherung<br />

einer kontinuierlichen Etatplanung bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> wurde 1995 von<br />

<strong>der</strong> Finanzkommission mit Zustimmung des Vorstandes eine Arbeitsgruppe „Mittelfristige<br />

Finanzplanung“ eingerichtet. Dieser Arbeitsgruppe gehören an: Der Präsident, <strong>der</strong><br />

Vorsitzende <strong>der</strong> Finanzkommission, sechs Vertreter von Geschäftsführungen <strong>der</strong> Landesärztekammern<br />

sowie <strong>der</strong> Hauptgeschäftsführer und <strong>der</strong> für Finanzangelegenheiten<br />

zuständige Dezernent <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>. Der stellvertretende Vorsitzende <strong>der</strong><br />

Finanzkommission und <strong>der</strong> Finanzbeauftragte des Vorstandes nehmen als ständige<br />

Gäste an den Sitzungen teil.<br />

• Dr. med. Franz Bernhard M. Ensink, Göttingen (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Dipl.-Volksw. Frank Estler, München<br />

• Prof. Dr. med. Christoph Fuchs, Berlin<br />

• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Berlin<br />

• Dipl.-Volksw. Donald Horn, Hamburg<br />

• Dipl.-Volksw. Rainer Raabe, Berlin<br />

• Dipl.-Ing.-Ök. Gisela Schmidt, Magdeburg<br />

• Dipl.-Finw. Klaus Schumacher, Düsseldorf<br />

• Dr.phil. Michael Schwarzenau, Münster<br />

• Dipl.-Finw. (FH) Thomas Ziegler, Stuttgart<br />

• Dr. med. Andreas Crusius, Rostock (Finanzbeauftragter des Vorstandes <strong>der</strong> BÄK)<br />

• Dr. med. Hans-Herbert Köhler, Basthorst (Stv. Vors. <strong>der</strong> Finanzkommission <strong>der</strong> BÄK)<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dipl.-Volksw. Rainer Raabe, Berlin<br />

Ständige Kommission Organtransplantation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

(4. Amtsperiode 2006 – 2010)<br />

Nach dem TPG trägt die <strong>Bundesärztekammer</strong> gemeinsam mit dem GKV-Spitzenverband<br />

und <strong>der</strong> Deutschen Krankenhausgesellschaft eine unmittelbare strukturelle Verantwortung<br />

für den Bereich <strong>der</strong> Organspende und Transplantation. Zudem konkretisiert<br />

die <strong>Bundesärztekammer</strong> im gesetzlichen Auftrag die Einzelkriterien für die Allokation<br />

postmortal gespendeter Organe. Für diese Angelegenheiten <strong>der</strong> Organtransplantation<br />

hat die <strong>Bundesärztekammer</strong> eine Ständige Kommission eingerichtet. Die<br />

Kommission, <strong>der</strong>en Mitglie<strong>der</strong> vom Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> berufen werden,<br />

setzt sich zusammen aus zahlreichen transplantationserfahrenen Ärzten sowie Vertretern<br />

verschiedener Institutionen, die für die Organspende und -transplantation Sorge<br />

tragen. Dazu gehören außer den medizinischen Einrichtungen <strong>der</strong> Krankenhäuser, <strong>der</strong><br />

Deutschen Stiftung Organtransplantation und <strong>der</strong> Stiftung Eurotransplant Vertreter des<br />

Bundes und <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>, Repräsentanten von Transplantationspatienten, Fachjuristen,<br />

Ethiker und Kostenträger.


Ordentliche Mitglie<strong>der</strong>:<br />

• Prof. Dr. jur. Hans Lilie, Halle (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Karsten Vilmar, Bremen (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Prof. Dr. jur. Dr. h. c. mult. Hans-Ludwig Schreiber, Hannover (Ehrenvorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Prof. Dr. med. Heinz Angstwurm, München<br />

• Dipl.-Volksw. Thomas Ballast, Siegburg<br />

• Ulrich Boltz, Essen<br />

• Conny Copitzky, Lutherstadt Wittenberg<br />

• Dr. med. Andreas Crusius, Rostock<br />

• Prof. Dr. med. Ulrich Frei, Berlin<br />

• Prof. Dr. med. Johann Hauss, Leipzig<br />

• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Uwe Heemann, München<br />

• Ute Herbst, Göttingen<br />

• Prof. Dr. med. Frie<strong>der</strong> Hessenauer, Mainz<br />

• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Roland Hetzer, Berlin<br />

• Dr. jur. Marlis Hübner, Berlin<br />

• Dr. med. Günther Jonitz, Berlin<br />

• Prof. Dr. med. Günter Kirste, Frankfurt/Main<br />

• Prof. Dr. med. Bernhard Krämer, Herne<br />

• Dr. rer. pol. Wulf-Dietrich Leber, Berlin<br />

• Dr. med. Bernd Metzinger, MPH, Berlin<br />

• Prof. Dr. Dr. phil. Eckhard Nagel, Augsburg<br />

• MinRat Dr. jur. Hans Neft, München<br />

• Prof. Dr. med. Peter Neuhaus, Berlin<br />

• Dr. med. Arie Oosterlee, Leiden/NL<br />

• Prof. Dr. med. Bruno Reichart, München<br />

• Prof. Dr. jur. Henning Rosenau, Augsburg<br />

• Prof. Dr. med. Norbert Senninger, Münster<br />

• Dr. med. Martina Wenker, Hannover<br />

• Dr. med. Theodor Windhorst, Münster<br />

Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

Stellvertretende Mitglie<strong>der</strong>:<br />

• Dr. med. Wolfgang Arns, Köln<br />

• Dr. rer. pol. Thomas Beck, Frankfurt/Main<br />

• Prof. Dr. phil. Dieter Birnbacher, Düsseldorf<br />

• Barbara Buck-Malchus, Berlin<br />

• Prof. Dr. med. Gerhard Ehninger, Dresden<br />

• PD Dr. med. Stefanie För<strong>der</strong>reuther, München<br />

• Prof. Dr. med. Paolo Fornara, Halle<br />

• Dr. med. Antje Haas, MBA, Berlin<br />

• Dr. med. Wolfgang Jorde, Mönchengladbach<br />

• Ricarda Klein, Hamburg<br />

• Prof. Dr. med. Gerd Otto, Mainz<br />

• Dr. med. Axel Rahmel, Leiden/NL<br />

• Prof. Dr. med. Dr. phil. Hermann Reichenspurner, Hamburg<br />

• Dipl.-Pflegew. Daniela Riese, Siegburg<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

13<br />

499


• Prof. Dr. med. Wolfgang Schareck, Rostock<br />

• Prof. Dr. jur. Torsten Verrel, Bonn<br />

Ständige Berater:<br />

• Prof. Dr. med. Wolf Otto Bechstein, Frankfurt/Main<br />

• PD Dr. med. K. Tobias E. Beckurts, Köln<br />

• PD Dr. med. Heinz P. Buszello, Düsseldorf<br />

• Prof. Dr. med. Christoph Fuchs, Berlin<br />

• Prof. Dr. med. Georg Gahn, Karlsruhe<br />

• Dr. med. Bruno Michael Meiser, München<br />

• RegDir. Dr. jur. Lars-Christoph Nickel, Bonn<br />

• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Peter C. Scriba, München<br />

• MinRat a. D. Helmut Sengler, Bonn<br />

• Prof. Dr. med. Richard Viebahn, Bochum<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dr. med. Gert Schomburg, Berlin<br />

Ad-hoc-Arbeitsgruppe „MELD“<br />

• Dr. med. Axel Rahmel, Leiden/NL (Fe<strong>der</strong>führen<strong>der</strong>)<br />

• Prof. Dr. med. Johann Hauss, Leipzig<br />

• Prof. Dr. med. Peter Neuhaus, Berlin<br />

• Prof. Dr. med. Gerd Otto, Mainz<br />

• Prof. Dr. med. Norbert Senninger, Münster<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dr. med. Gert Schomburg, Berlin<br />

Arbeitsgruppe „Datenaustausch<br />

gemäß Richtlinie nach § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 TPG“<br />

• Dr. med. Andreas Crusius, Rostock (Fe<strong>der</strong>führen<strong>der</strong>)<br />

• Dr. jur. Marlis Hübner, Berlin<br />

• Prof. Dr. med. Günter Kirste, Frankfurt/Main<br />

• Dr. med. Regina Klakow-Franck M.A., Berlin<br />

• Prof. Dr. jur. Hans Lilie, Halle<br />

• Dr. med. Axel Rahmel, Leiden/NL<br />

• Dipl.-Pflegew. Daniela Riese, Siegburg<br />

• Prof. Dr. jur. Dr. h. c. mult. Hans-Ludwig Schreiber, Hannover<br />

• OA Dr. Frans Zantvoort, Bremen<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dr. med. Gert Schomburg, Berlin<br />

500


Arbeitsgruppe „Folgen des Gewebegesetzes“<br />

• Prof. Dr. med. Heinz Angstwurm, München<br />

• Dr. rer. pol. Thomas Beck, Frankfurt/Main<br />

• Prof. Dr. med. Johann Peter Hauss, Leipzig<br />

• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Roland Hetzer, Berlin<br />

• Dr. jur. Marlis Hübner, Berlin<br />

• Dr. med. Klaus Jahn, Wiesbaden<br />

• Prof. Dr. med. Günter Kirste, Frankfurt/Main<br />

• PD Dr. med. Bruno Michael Meiser, München<br />

• RegDir. Dr. jur. Lars-Christoph Nickel, Bonn<br />

• Dipl.-Pflegew. Daniela Riese, Siegburg<br />

• Prof. Dr. jur. Henning Rosenau, Augsburg<br />

• Prof. Dr. med. Hartmut Schmidt, Münster (Fe<strong>der</strong>führen<strong>der</strong>)<br />

• Prof. Dr. jur. Dr. h. c. mult. H.-L. Schreiber, Hannover<br />

• Dr. Ralf R. Tönjes, Langen<br />

• Prof. Dr. jur. Torsten Verrel, Bonn (Fe<strong>der</strong>führen<strong>der</strong>)<br />

Gäste:<br />

• Barbara Buck-Malchus, Berlin<br />

• Prof. Dr. rer. nat. K. Cichutek, Langen<br />

• Dr. Frank-Peter Nitschke, Rostock<br />

• Dr. Arnd Pannenbecker, Stuttgart<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dr. med. Gert Schomburg, Berlin<br />

Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

Arbeitsgruppe „För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Organspende“<br />

• Prof. Dr. med. Heinz Angstwurm, München (Fe<strong>der</strong>führen<strong>der</strong>)<br />

• Dr. rer. pol. Thomas Beck, Frankfurt/Main<br />

• Prof. Dr. phil. Jan P. Beckmann, Hagen<br />

• PD Dr. med. Heinz P. Buszello, Düsseldorf<br />

• Dr. med. Andreas Crusius, Rostock<br />

• Prof. Dr. med. Paolo Fornara, Halle<br />

• Prof. Dr. med. Georg Gahn, Karlsruhe<br />

• Prof. Dr. med. Johann Hauss, Leipzig<br />

• Prof. Dr. med. Günter Kirste, Frankfurt/Main<br />

• Ricarda Klein, Hamburg<br />

• PD Dr. med. Bruno Michael Meiser, München<br />

• Prof. Dr. med. Dr. phil. Eckhard Nagel, Augsburg<br />

• MinRat Dr. jur. Hans Neft, München<br />

• Prof. Dr. med. Hans-Helmut Neumayer, Berlin<br />

• RegDir. Dr. jur. Lars-Christoph Nickel, Bonn<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

13<br />

501


• Dr. med. Axel Rahmel, Leiden/NL<br />

• Prof. Dr. med. Bruno Reichart, München<br />

• Dipl.-Pflegew. Daniela Riese, Siegburg<br />

• Prof. Dr. jur. Dr. h. c. mult. Hans-Ludwig Schreiber, Hannover<br />

• MinRat a. D. Helmut Sengler, Meckenheim<br />

• Dr. med. Theodor Windhorst, Münster<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dr. med. Gert Schomburg, Berlin<br />

Arbeitsgruppe „Qualität, Erfolg und Struktur“<br />

• Prof. Dr. med. Peter Neuhaus, Berlin (Fe<strong>der</strong>führen<strong>der</strong>)<br />

• Prof. Dr. med. Heinz Angstwurm, München<br />

• Dr. rer. pol. Thomas Beck, Frankfurt/Main<br />

• Prof. Dr. med. Johann Hauss, Leipzig<br />

• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Uwe Heemann, München<br />

• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Roland Hetzer, Berlin<br />

• Prof. Dr. Bruno Reichart, München<br />

• Prof. Dr. med. Norbert Senninger, Münster<br />

• Prof. Dr. med. Richard Viebahn, Bochum<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dr. med. Gert Schomburg, Berlin<br />

Arbeitsgruppe „Revision <strong>der</strong> Allokationsrichtlinien<br />

für die Pankreastransplantation“<br />

• Prof. Dr. med. Richard Viebahn, Bochum (Fe<strong>der</strong>führen<strong>der</strong>)<br />

• Prof. Dr. med. Heinz Angstwurm, München<br />

• Prof. Dr. med. K. Tobias E. Beckurts, Köln<br />

• Dr. med. Axel Rahmel, Leiden/NL<br />

• Dipl.-Pflegew. Daniela Riese, Siegburg<br />

• Prof. Dr. med. Wolfgang Schareck, Rostock<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dr. med. Gert Schomburg, Berlin<br />

502


Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

Arbeitsgruppe „Revision <strong>der</strong> Richtlinien<br />

nach § 16 Abs. 1 Nrn. 2 u. 5 TPG“<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

• Prof. Dr. jur. Dr. h. c. mult. Hans-Ludwig Schreiber, Hannover (Fe<strong>der</strong>führen<strong>der</strong>)<br />

• Prof. Dr. med. Heinz Angstwurm, München<br />

• Dr. med. Detlef Bösebeck, München<br />

• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Uwe Heemann, München<br />

• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Roland Hetzer, Berlin<br />

• Dr. jur. Marlis Hübner, Berlin<br />

• Prof. Dr. med. Dr. phil. Eckhard Nagel, Augsburg<br />

• Dr. med. Axel Rahmel, Leiden/NL<br />

• Dipl.-Pflegew. Daniela Riese, Siegburg<br />

• Prof. Dr. jur. Henning Rosenau, Augsburg<br />

• MinRat a. D. Helmut Sengler, Meckenheim<br />

• Prof. Dr. med. Norbert Senninger, Münster<br />

• Prof. Dr. jur. Torsten Verrel, Bonn<br />

• Prof. Dr. med. Richard Viebahn, Bochum<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dr. med. Gert Schomburg, Berlin<br />

Arbeitsgruppe „Thorakale Organe“<br />

• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Uwe Heemann, München (Fe<strong>der</strong>führen<strong>der</strong>)<br />

• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Roland Hetzer, Berlin<br />

• Dr. med. Axel Rahmel, Leiden/NL<br />

• Prof. Dr. med. Bruno Reichart, München<br />

• Prof. Dr. med. Dr. phil. Hermann Reichenspurner, Hamburg<br />

• PD Dr. med. Martin Strüber, Hannover (Gast)<br />

• Prof. Dr. jur. Torsten Verrel, Bonn<br />

• Dr. med. Martina Wenker, Hannover<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dr. med. Gert Schomburg, Berlin<br />

13<br />

503


504<br />

Arbeitsgruppe „Transplantationsmedizinische Behandlung<br />

von Non-ET-Residents in Deutschland“<br />

• Prof. Dr. jur. Hans Lilie, Halle (Fe<strong>der</strong>führen<strong>der</strong>)<br />

• Ulrich Boltz, Essen<br />

• Barbara Buck-Malchus, Berlin<br />

• PD Dr. med. Heinz P. Buszello, Düsseldorf<br />

• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Uwe Heemann, München<br />

• Prof. Dr. med. Günter Kirste, Frankfurt/Main<br />

• Dr. jur. Dunja Lautenschläger, Halle<br />

• Daniela Norba, Frankfurt/Main<br />

• Dr. med. Axel Rahmel, Leiden/NL<br />

• Prof. Dr. med. Bruno Reichart, München<br />

• Prof. Dr. jur. Dr. h. c. mult. Hans-Ludwig Schreiber, Hannover<br />

• MinRat a. D. Helmut Sengler, Meckenheim<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dr. med. Gert Schomburg, Berlin<br />

Prüfungskommission gemäß § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 4 TPG<br />

(3. Amtsperiode Juli 2007 – Juni 2010)<br />

Die <strong>Bundesärztekammer</strong>, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und <strong>der</strong> GKV-Spitzenverband<br />

gemeinsam unterhalten auf <strong>der</strong> Grundlage von § 12 Abs. 4 S. 2 Nr. 4 TPG in<br />

Verbindung mit § 10 des Vertrags zur Beauftragung einer Vermittlungsstelle nach § 12<br />

TPG eine Prüfungskommission zur Überprüfung <strong>der</strong> Vermittlungsentscheidungen in<br />

formaler Anbindung an die Ständige Kommission Organtransplantation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>.<br />

Die Prüfungskommission arbeitet selbständig und unabhängig. Die<br />

Geschäftsführung liegt bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>.<br />

[Anm.: Die Auftraggeber <strong>der</strong> Vermittlungsstelle hatten – in Ergänzung zur Geschäftsordnung<br />

– am Ende <strong>der</strong> zweiten Amtsperiode vereinbart, zukünftig jeweils drei Vertreter<br />

in die Kommission zu entsenden.]<br />

für die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

Prof. Dr. med. Heinz Angstwurm, München (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

PD Dr. med. K. Tobias E. Beckurts, Köln<br />

Prof. Dr. jur. Torsten Verrel, Bonn<br />

für die Deutsche Krankenhausgesellschaft<br />

Dipl.-Ök. Holger Baumann, Hannover<br />

Dr. med. Bernd Metzinger, MPH, Berlin<br />

N.N.


für die Spitzenverbände <strong>der</strong> Krankenkassen<br />

PD Dr. med. Heinz P. Buszello, Düsseldorf<br />

Frank Reinermann, Berlin<br />

Dipl.-Pflegew. Daniela Riese, Siegburg<br />

für die Ständige Kommission Organtransplantation<br />

Prof. Dr. med. Paolo Fornara, Halle<br />

Prof. Dr. med. Richard Viebahn, Bochum<br />

Organsachverständiger:<br />

• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Hetzer, Berlin<br />

Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

Ständiger Gast:<br />

• Vors. Richterin am Kammergericht i. R. Anne-Gret Rin<strong>der</strong>, Berlin<br />

Teilnahmeberechtigt: Stiftung Eurotransplant, Leiden/NL<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dr. med. Gert Schomburg, Berlin<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Überwachungskommission gem. <strong>der</strong> Verträge nach §§ 11 u. 12 TPG<br />

(3. Amtsperiode Juli 2007 – Juni 2010)<br />

Die <strong>Bundesärztekammer</strong>, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und <strong>der</strong> GKV-Spitzenverband<br />

gemeinsam unterhalten auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> Vorgaben nach §§ 11 und 12<br />

TPG in Verbindung mit den Verträgen zur Beauftragung einer Koordinierungsstelle<br />

und zur Beauftragung einer Vermittlungsstelle eine Kommission zur Überwachung <strong>der</strong><br />

Einhaltung <strong>der</strong> Bestimmungen dieser Verträge. (Die Überprüfung <strong>der</strong> Vermittlungsentscheidungen<br />

obliegt <strong>der</strong> Prüfungskommission.)<br />

für die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

Prof. Dr. med. Heinz Angstwurm, München (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

Prof. Dr. med. Bernhard Krämer, Regensburg<br />

Prof. Dr. jur. Torsten Verrel, Bonn<br />

für die Deutsche Krankenhausgesellschaft<br />

Dipl.-Ök. Holger Baumann, Hannover<br />

Dr. med. Bernd Metzinger, MPH, Berlin<br />

N.N.<br />

für die Spitzenverbände <strong>der</strong> Krankenkassen<br />

Frank Reinermann, Berlin<br />

Dipl.-Pflegew. Daniela Riese, Siegburg<br />

N.N.<br />

13<br />

505


Ständiger Gast<br />

• Vors. Richterin am Kammergericht i. R. Anne-Gret Rin<strong>der</strong>, Berlin<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dr. med. Gert Schomburg, Berlin<br />

Wissenschaftlicher Beirat<br />

Der Wissenschaftliche Beirat <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> ist interdisziplinär aus Wissenschaftlern<br />

verschiedener Fachgebiete <strong>der</strong> Medizin zusammengesetzt. Seine Aufgabe ist<br />

die Beratung des Vorstands <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zu medizinisch-wissenschaftlichen<br />

Fragen, die insbeson<strong>der</strong>e bei <strong>der</strong> Vorbereitung und Durchführung von Gesetzen<br />

und <strong>der</strong> ärztlichen Berufsausübung auftreten. Er erarbeitet nach <strong>der</strong> Beauftragung<br />

durch den Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> Stellungnahmen, Richtlinien bzw. Empfehlungen<br />

zu verschiedenen Themenkomplexen unter Berücksichtigung von ethischen<br />

Aspekten.<br />

Vorsitzen<strong>der</strong>:<br />

• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Peter C. Scriba, München (Innere Medizin)<br />

Stellvertretende Vorsitzende:<br />

• Prof. Dr. med. Jörg Michaelis, Mainz (Med. Statistik und Dokumentation)<br />

• Prof. Dr. med. Dr. phil. Helmut Remschmidt, Marburg (Kin<strong>der</strong>- u. Jugendpsychiatrie)<br />

Beisitzer im Vorstand des Wissenschaftlichen Beirats:<br />

• Prof. Dr. med. Gerhard Ehninger, Dresden (Hämatoonkologie)<br />

• Prof. Dr. med. Hermann Hepp, München (Gynäkologie/Geburtshilfe)<br />

• Prof. Dr. phil. Robert Jütte, Stuttgart (Geschichte <strong>der</strong> Medizin)<br />

• Prof. Dr. rer. nat. Bärbel-Maria Kurth, Berlin (Epidemiologie)<br />

• Prof. Dr. med. Peter Neuhaus, Berlin (Chirurgie und Transplantationsmedizin)<br />

Weiter gehören dem Vorstand an:<br />

• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Berlin<br />

(Präsident <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>)<br />

• Prof. Dr. med. habil. Jan Schulze, Dresden<br />

(Vorstandsmitglied <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>)<br />

Ständiger Gast im Vorstand:<br />

• Prof. Dr. med. Christoph Fuchs, Berlin<br />

(Hauptgeschäftsführer <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>)<br />

Weitere Beiratsmitglie<strong>der</strong>:<br />

• Prof. Dr. med. Peter Bartenstein, München (Nuklearmedizin)<br />

• Prof. Dr. med. Gregor Bein, Gießen (Transfusionsmedizin)<br />

• Prof. Dr. med. Manfred Dietel, Berlin (Pathologie)<br />

506


Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

<strong>Kapitel</strong><br />

• Prof. Dr. med. Wolfgang Eisenmenger, München (Rechtsmedizin)<br />

• Prof. Dr. med. Georg Ertl, Würzburg (Kardiologie)<br />

• Prof. Dr. med. Harald Gollnick, Magdeburg (Dermatologie)<br />

• Prof. Dr. med. Joachim Grifka, Bad Abbach (Orthopädie)<br />

• Prof. Dr. med. Norbert Haas, Berlin (Unfallchirurgie)<br />

• Prof. Dr. med. Hans-Peter Hartung, Düsseldorf (Neurologie)<br />

• Prof. Dr. med. Martin Heller, Kiel (Radiologie)<br />

• Prof. Dr. med. Karl Hörmann, Mannheim (HNO)<br />

• Prof. Dr. med. Karl-Walter Jauch, München (Chirurgie)<br />

• Prof. Dr. med. Heribert Kentenich, Berlin (Gynäkologie)<br />

• Prof. Dr. med. Hans A. Kretzschmar, München (Neuropathologie)<br />

• Prof. Dr. rer. nat. Heyo Kroemer, Greifswald (Pharmakologie)<br />

• Prof. Dr. med. Reinhard Marre, Ulm (Mikrobiologie)<br />

• Prof. Dr. med. Stefan Meuer, Heidelberg (Immunologie)<br />

• Prof. Dr. med. Wilhelm-Bernhard Niebling, Freiburg (Allgemeinmedizin)<br />

• Prof. Dr. med. Eberhard Nieschlag, Münster (Andrologie)<br />

• Prof. Dr. med. Peter Propping, Bonn (Humangenetik)<br />

• Prof. Dr. med. Thomas Reinhard, Freiburg (Augenheilkunde)<br />

• Prof. Dr. med. Hubertus Riedmiller, Würzburg (Urologie)<br />

• Prof. Dr. med. Heinrich Sauer, Jena (Psychiatrie)<br />

• Prof. Dr. med. Jürgen Schölmerich, Regensburg (Innere Medizin)<br />

• Prof. Dr. med. Jens Scholz, Kiel (Anästhesiologie)<br />

• Prof. Dr. med. Norbert Suttorp, Berlin (Infektiologie)<br />

• Prof. Dr. med. Petra Thürmann, Wuppertal (Klinische Pharmakologie)<br />

• Prof. Dr. med. Ute Thyen, Lübeck (Kin<strong>der</strong>- und Jugendmedizin)<br />

• Prof. Dr. med. Jörg-Christian Tonn, München (Neurochirurgie)<br />

• Prof. Dr. med. Brigitte Vollmar, Rostock (Experimentelle Chirurgie)<br />

• Prof. Dr. med. Karl Werdan, Halle (Kardiologie)<br />

• Prof. Dr. med. Renate Wrbitzky, Hannover (Arbeits-, Sozial-, Umweltmedizin)<br />

• Prof. Dr. med. Fred Zepp, Mainz (Kin<strong>der</strong>heilkunde)<br />

Ständige Gäste:<br />

• PD Dr. med. Christopher Baethge, Köln<br />

(Leiter <strong>der</strong> med.-wiss. Redaktion des Deutschen Ärzteblatts)<br />

• Oberstarzt Dr. med. Ulrich Eickstädt, Bonn<br />

(Bundesministerium <strong>der</strong> Verteidigung)<br />

• Prof. Dr. med. Albrecht Encke, Frankfurt/Main (Präsident <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft<br />

<strong>der</strong> Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V.)<br />

• Dr. jur. Marlis Hübner, Berlin (Rechtsabteilung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>)<br />

• Prof. Dr. jur. Hans Lilie, Halle<br />

(Vorsitzen<strong>der</strong> <strong>der</strong> Ständigen Kommission Organtransplantation)<br />

• Prof. Dr. med. Wolf-Dieter Ludwig, Berlin<br />

(Vorsitzen<strong>der</strong> <strong>der</strong> Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft)<br />

• Dr. med. Paul Rheinberger, Berlin<br />

(Leiter des Dezernats 1 <strong>der</strong> Kassenärztlichen Bundesvereinigung)<br />

• Generalarzt Dr. med. Christoph Veit, Bonn (Bundesministerium <strong>der</strong> Verteidigung)<br />

13<br />

507


• Prof. Dr. med. Dr. phil. Urban Wiesing, Tübingen<br />

(Vorsitzen<strong>der</strong> <strong>der</strong> Zentralen Ethik-Kommission bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>)<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dr. med. Gert Schomburg, Berlin<br />

Arbeitskreis „Gendiagnostikgesetz“ des<br />

Wissenschaftlichen Beirats <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

• Prof. Dr. Peter Propping, Bonn (Fe<strong>der</strong>führen<strong>der</strong>)<br />

• Prof. Dr. Claus R. Bartram, Heidelberg<br />

• Prof. Dr. Wolfgang Eisenmenger, München<br />

• Prof. Dr. Hermann Hepp, Buch am Ammersee<br />

• Dr. jur. Marlis Hübner, Berlin<br />

• Univ.-Prof. Dr. Eberhard Nieschlag, Münster<br />

• Prof. Dr. Wolff-H. Schmiegel, Bochum<br />

• Prof. Dr. Dr. h. c. Peter C. Scriba, München<br />

• Prof. Dr. med. Dr. phil. Urban Wiesung, Tübingen<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dr. med. Gert Schomburg, Berlin<br />

Arbeitskreis „Hämatopoetische Stammzellen“<br />

des Wissenschaftlichen Beirats <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

• Prof. Dr. med. Gregor Bein, Gießen<br />

• Dr. med. Wolfram Ebell, Berlin<br />

• Prof. Dr. med. Gerhard Ehninger, Dresden (Fe<strong>der</strong>führen<strong>der</strong>)<br />

• Prof. Dr. med. Jürgen Finke, Freiburg<br />

• Dr. med. Johannes Fischer, Düsseldorf<br />

• Prof. Dr. med. Arnold Ganser, Hannover<br />

• Dr. rer. nat. Margarete Heiden, Langen<br />

• Dr. rer. nat. Reinhard Kasper, Düsseldorf<br />

• Prof. Dr. med. Bernhard Kubanek, Neukirchen<br />

• Dr. med. Carlheinz Müller, Ulm<br />

• Dr. Arnd Pannenbecker, Stuttgart<br />

• Prof. Dr. med. Norbert Schmitz, Hamburg<br />

• Prof. Dr. med. Rainer Seitz, Langen<br />

• PD Dr. Torsten Tonn, Frankfurt/Main<br />

• Dr. med. Markus Wiesneth, Ulm<br />

• Prof. Dr. Dr. Axel Rolf Zan<strong>der</strong>, Hamburg<br />

508


Arbeitskreis „Offene Fragen <strong>der</strong> Reproduktionsmedizin“ beim<br />

Vorstand des Wissenschaftlichen Beirats <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

• Prof. Dr. med. Heribert Kentenich, Berlin (Fe<strong>der</strong>führen<strong>der</strong>)<br />

vom Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> entsandte Mitglie<strong>der</strong>:<br />

• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Berlin<br />

• Dr. med. Cornelia Goesmann, Hannover<br />

• Dr. med. Frank Ulrich Montgomery, Hamburg<br />

• Dr. med. Andreas Crusius, Rostock<br />

• Prof. Dr. med. Jan Schulze, Dresden<br />

• Dr. med. Martina Wenker, Hannover<br />

• Prof. Dr. med. Christoph Fuchs, Berlin [Gast]<br />

vom Vorstand des Wissenschaftlichen Beirats benannte Mitglie<strong>der</strong>:<br />

• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Peter C. Scriba, München<br />

• Prof. Dr. med. Hermann Hepp, München<br />

• Prof. Dr. med. Gerhard Ehninger, Dresden<br />

vom Vorstand des Wissenschaftlichen Beirats berufene Sachverständige:<br />

• Prof. Dr. med. Klaus Diedrich, Lübeck<br />

• Dr. rer. nat Sigrid Graumann, Berlin<br />

• Dr. med. Georg Griesinger, Lübeck<br />

• Dr. med. Ulrich Hilland, Bocholt<br />

• Dr. jur. Marlis Hübner, Berlin<br />

• Prof. Dr. med. Walter Jonat, Kiel<br />

• PD Dr. jur. Hans-Georg Koch, Freiburg<br />

• Prof. Dr. jur. Hans Lilie, Halle<br />

• Prof. Dr. jur. Volker Lipp, Göttingen<br />

• Prof. Dr. med. Eberhard Nieschlag, Münster<br />

• Prof. Dr. med. Dr. phil. Urban Wiesing, Tübingen<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dr. med. Gert Schomburg, Berlin<br />

Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

<strong>Kapitel</strong><br />

13<br />

509


Arbeitskreis „Osteopathie“ des Wissenschaftlichen Beirats<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

• Prof. Dr. med. Norbert P. Haas, Berlin (Fe<strong>der</strong>führen<strong>der</strong>)<br />

• Dr. med. Johannes Buchmann, Rostock<br />

• Ass. jur. Ulrike Hespeler, Stuttgart<br />

• Dr. jur. Marlis Hübner, Berlin<br />

• Prof. Dr. phil. Robert Jütte, Stuttgart<br />

• Prof. Dr. med. Jürgen Krämer, Bochum<br />

• Dr. med. Hermann-Alexan<strong>der</strong> Locher, Tettnang<br />

• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Peter C. Scriba, München<br />

• Prof. Dr. med. Gerold Stucki, München<br />

• Prof. h. c. Dr. med. Almut Tempka, Berlin<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dr. med. Gert Schomburg, Berlin<br />

Arbeitskreis „Placebo“ des Wissenschaftlichen Beirats<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

• Prof. Dr. phil. Robert Jütte, Stuttgart (Fe<strong>der</strong>führen<strong>der</strong>)<br />

• Prof. Dr. med. Christian Büchel, Hamburg<br />

• Dr. med. Ulrich Kiefaber, Saarbrücken<br />

• Prof. Dr. med. Jörg Michaelis, Mainz<br />

• Prof. Dr. med. Dr. phil. Helmut Remschmidt, Marburg<br />

• Dr. phil. Dipl.-Psych. Rainer Schnei<strong>der</strong>, Freiburg<br />

• Prof. Dr. jur. Brigitte Tag, Zürich/CH<br />

• Prof. Dr. med. Petra Thürmann, Wuppertal<br />

• Prof. Dr. med. Thomas R. Weihrauch, Düsseldorf<br />

• PD Dr. med. Claudia Witt, MBA, Berlin<br />

• Prof. Dr. med. Stephan Zipfel, Tübingen<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dr. med. Gert Schomburg, Berlin<br />

510


Autorengruppe „Querschnitts-Leitlinien zur Therapie<br />

mit Blutkomponenten und Plasma<strong>der</strong>ivaten“ des<br />

Wissenschaftlichen Beirats <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

Die <strong>Bundesärztekammer</strong> veröffentlicht seit 1995 Handlungsanleitungen zur kritisch<br />

reflektierten Indikationsstellung von Blutprodukten. Die notwendigen Vorschläge zur<br />

fortlaufenden Anpassung <strong>der</strong> Hämotherapie-Querschnitts-Leitlinien an den Stand <strong>der</strong><br />

Wissenschaft erarbeitet ein Ständiger Arbeitskreis des Wissenschaftlichen Beirats.<br />

• Prof. Dr. med. Harald Klüter, Mannheim (Fe<strong>der</strong>führen<strong>der</strong>)<br />

• Prof. Dr. med. Gregor Bein, Gießen (Stv. Fe<strong>der</strong>führen<strong>der</strong>)<br />

• Prof. Dr. med. Jürgen Biscoping, Karlsruhe<br />

• Prof. Dr. med. Joachim Boldt, Ludwigshafen<br />

• Prof. Dr. med. Jürgen Bux, Hagen<br />

• Dr. med. Wolfram Ebell, Berlin<br />

• Prof. Dr. med. Hermann Einsele, Würzburg<br />

• PD Dr. med. Lorenz Frey, München<br />

• Prof. Dr. med. Andreas Greinacher, Greiswald<br />

• Prof. Dr. med. Marcell U. Heim, Magdeburg<br />

• Prof. Dr. med. Peter Hellstern, Ludwigshafen<br />

• Prof. Dr. med. Dr.-Ing. Holger Kiesewetter, Berlin<br />

• Prof. Dr. med. Johannes Oldenburg, Bonn<br />

• Prof. Dr. med. Hans-Hartmut Peter, Freiburg<br />

• Dr. med. Ulrich Sachs, Gießen<br />

• Prof. Dr. med. Abdulgabar Salama, Berlin<br />

• Prof. Dr. med. Wolfgang Schramm, München<br />

• PD Dr. med. Michael Spannagl, München<br />

• Prof. Dr. med. Martin Welte, Darmstadt<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dr. med. Gert Schomburg, Berlin<br />

Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

Kommission Somatische Gentherapie des<br />

Wissenschaftlichen Beirats <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Die mit den „Richtlinien zum Gentransfer in menschliche Körperzellen“ (Dtsch Arztebl<br />

1995; 95: A 789-794) geschaffene Kommission Somatische Gentherapie (KSG) hat seit<br />

ihrer Einrichtung in Abstimmung mit dem Arbeitskreis Medizinischer Ethikkommissionen<br />

Studienvorhaben zu Gentransfer-Arzneimitteln begutachtet. Auf Grund haftungsrechtlicher<br />

Risiken seit In-Kraft-Treten <strong>der</strong> 12. AMG Novelle berät die KSG nur<br />

Amendments zu Studienanträgen, die erstmals vor August 2004 eingereicht wurden.<br />

• Prof. Dr. rer. nat. Klaus Cichutek, Langen (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Prof. Dr. phil. Dieter Birnbacher, Düsseldorf<br />

• Prof. Dr. med. Bernd Gänsbacher, München<br />

13<br />

511


• Prof. Dr. med. Dr. rer. nat. habil. Walther H. Günzburg, Wien/A<br />

• Prof. Dr. med. Christoph Klein, Hannover<br />

• Dr. med. Stefan Kochanek, Ulm<br />

• Prof. Dr. med. Ulrich Koszinowski, München<br />

• Prof. Dr. med. Antonio Pezzutto, Berlin<br />

• Prof. Dr. med. Michael Pfreundschuh, Homburg/Saar<br />

• Prof. Dr. rer. nat. Brigitte Royer-Pokora, Düsseldorf<br />

• Prof. Dr. jur. Dr. h. c. mult. Hans-Ludwig Schreiber, Hannover<br />

• Prof. Dr. med. Hans-B. Wuermeling, Erlangen<br />

Ständige Gäste:<br />

• Prof. Dr. med. Elmar Doppelfeld, Köln<br />

• Deutsches Register für somatische Gentransferstudien<br />

• Bundesministerium für Gesundheit<br />

• Bundesministerium für Bildung und Forschung<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dr. med. Gert Schomburg, Berlin<br />

Ständiger Arbeitskreis „Richtlinien zur Hämotherapie“<br />

des Wissenschaftlichen Beirats <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

Für die Transfusionsmedizin stellt die <strong>Bundesärztekammer</strong> seit 1980 gemeinsam mit<br />

<strong>der</strong> zuständigen Bundesoberbehörde den allgemein anerkannten Stand <strong>der</strong> medizinischen<br />

Wissenschaft und Technik in Richtlinien fest. Die notwendigen Vorschläge zur<br />

fortlaufenden Anpassung <strong>der</strong> Hämotherapie-Richtlinien an neue wissenschaftliche<br />

Erkenntnisse bzw. geän<strong>der</strong>te rechtliche Rahmenbedingungen erarbeitet ein Ständiger<br />

Arbeitskreis des Wissenschaftlichen Beirats.<br />

• Prof. Dr. med. Gregor Bein, Gießen (Fe<strong>der</strong>führen<strong>der</strong>)<br />

• Prof. Dr. med. Harald Klüter, Mannheim (Stv. Fe<strong>der</strong>führen<strong>der</strong>)<br />

• Dr. Albrecht Ben<strong>der</strong>, Erlangen<br />

• Prof. Dr. med. Jürgen Biscoping, Karlsruhe<br />

• Prof. Dr. rer. nat. Reinhard Burger, Berlin<br />

• Prof. Dr. med. Arnold Ganser, Hannover<br />

• Prof. Dr. med. Andreas Greinacher, Greifswald<br />

• Dr. rer. nat. Margarete Heiden, Langen<br />

• Prof. Dr. med. Peter Hellstern, Ludwigshafen<br />

• Dr. med. Walter Hitzler, Mainz<br />

• Dr. rer. nat. Reinhard Kasper, Düsseldorf<br />

• Prof. Dr. med. Rainer Seitz, Langen<br />

• Dr. med. Gabriele Walther-Wenke, Münster<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dr. med. Gert Schomburg, Berlin<br />

512


Ständige Koordinationsgruppe Versorgungsforschung (SKV)<br />

(2. Amtsperiode <strong>2008</strong> – 2011)<br />

Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hat auf <strong>der</strong> Grundlage des auf dem 108. Deutschen Ärztetag<br />

2005 verabschiedeten Rahmenkonzepts ein Programm zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Versorgungsforschung<br />

aufgelegt.<br />

Mit <strong>der</strong> För<strong>der</strong>initiative sollen den die medizinische Versorgungslage <strong>der</strong> Bevölkerung<br />

und die ärztliche Berufszufriedenheit negativ beeinflussenden Tendenzen mit Sachargumenten<br />

entgegengewirkt und gleichzeitig die Potenziale einer verbesserten Patientenversorgung<br />

und ärztlichen Berufsausübung gestärkt werden.<br />

Zur Konkretisierung und Begleitung des Rahmenkonzepts richtete <strong>der</strong> Vorstand <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> beim Wissenschaftlichen Beirat eine aus unabhängigen Forschern<br />

bestehende und zugleich mit Klinik- und Vertragsärzten paritätisch besetzte „Ständige<br />

Koordinationsgruppe Versorgungsforschung“ (SKV) ein.<br />

Ordentliche Mitglie<strong>der</strong>:<br />

• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Peter C. Scriba, München (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Prof. Dr. med. Vittoria Braun, Berlin<br />

• Prof. Dr. med. Reinhard Busse, Berlin<br />

• Dr. med. Andreas Crusius, Rostock<br />

• Prof. Dr. med. Wolfgang Gaebel, Düsseldorf<br />

• Dr. med. Cornelia Goesmann, Hannover<br />

• Prof. Dr. med. Bertram Häussler, Berlin<br />

• Prof. Dr. med. Hildebrand Kunath, Dresden<br />

• Prof. Dr. rer. nat. Bärbel-Maria Kurth, Berlin<br />

• Prof. Dr. med. Jörg Michaelis, Mainz<br />

• Prof. Dr. med. Dr. phil. Eckhard Nagel, Bayreuth<br />

• Prof. Dr. med. Holger Pfaff, Köln<br />

• Prof. Dr. med. Norbert Roe<strong>der</strong>, Münster<br />

• Prof. Dr. med. Friedrich Wilhelm Schwartz, Hannover<br />

• Prof. Dr. med. Hans-Konrad Selbmann, Tübingen<br />

• Prof. Dr. med. Gabriele Stoppe, Basel/CH<br />

• Dr. med. Stephan Windau, Dresden<br />

Gäste:<br />

• Prof. Dr. med. Albrecht Encke, Frankfurt/Main<br />

• Prof. Dr. med. Christoph Fuchs, Berlin<br />

• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Berlin<br />

• Dr. med. Andreas Köhler, Berlin<br />

• Prof. Dr. med. Bruno Müller-Oerlinghausen, Berlin<br />

• Prof. Dr. med. Günter Ollenschläger, Berlin<br />

• Prof. Dr. med. habil. Jan Schulze, Dresden<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dr. med. Gert Schomburg, Berlin<br />

Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

<strong>Kapitel</strong><br />

13<br />

513


Ausschüsse und Ständige Konferenzen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

Der Vorstand hat im Juni 1999 die nachfolgenden Kriterien für die Arbeit von Ausschüssen<br />

und Arbeitsgruppen verabschiedet, die Arbeit <strong>der</strong> Ständigen Konferenzen und<br />

<strong>der</strong> Gremien mit eigener Satzung bleiben davon unberührt.<br />

– Die Ausschüsse und Arbeitsgruppen dienen ausschließlich <strong>der</strong> Vorbereitung <strong>der</strong> Meinungsbildung<br />

im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und wirken nicht nach außen.<br />

– Ausschüsse sollen für Daueraufgaben und Arbeitsgruppen für zeitlich befristete Projekte<br />

eingerichtet werden. Es bieten sich vier Kategorien an:<br />

a) Ständige Arbeitsausschüsse <strong>der</strong> Ständigen Konferenzen (Berufsordnung und<br />

Weiterbildung), die sich mit Satzungsaufgaben befassen (Kategorie I), mit<br />

• permanentem Arbeitsauftrag und<br />

• Besetzung je zur Hälfte mit Vertretern durch den Vorstand und durch die jeweiligen<br />

Ständigen Konferenzen<br />

b) Ständige Ausschüsse mit beson<strong>der</strong>en berufspolitischen Aufgaben (Kategorie II)<br />

mit<br />

• permanentem Arbeitsauftrag und<br />

• Besetzung mit einem Vorsitzenden und Stellvertretenden Vorsitzenden sowie<br />

bis zu vier weiteren Mitglie<strong>der</strong>n<br />

c) Ausschüsse für weitere gesundheits- und berufspolitische Fragestellungen und<br />

Schwerpunkte (Kategorie III) mit<br />

• Arbeitsauftrag grundsätzlich nur auf Veranlassung des Vorstandes und<br />

• Besetzung mit einem Vorsitzenden und Stellvertretenden Vorsitzenden sowie<br />

bis zu zwei weiteren Mitglie<strong>der</strong>n<br />

d) Projekt- und Ad-hoc-Arbeitsgruppen mit zeitlich befristeten Frage- und Problemstellungen<br />

(Kategorie IV)<br />

• Einrichtung auf Vorstandsbeschluss<br />

• Besetzung in Abhängigkeit von <strong>der</strong> Problemstellung<br />

– Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende <strong>der</strong> Ausschüsse und Arbeitsgruppen<br />

sollten Mitglie<strong>der</strong> des Vorstandes sein.<br />

– Die zahlenmäßig klein gehaltenen Ausschüsse und Arbeitsgruppen verstehen sich<br />

als Steuergruppen und arbeiten im Sinne eines Projektmanagements. Je nach Aufgabengebiet<br />

und je nach Beratungsgegenstand können themenbezogen Gäste hinzugezogen<br />

werden. Bei größeren Projekten ist <strong>der</strong> Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

wegen weiterer Mitglie<strong>der</strong> und <strong>der</strong> zu erwartenden Kosten rechtzeitig einzubeziehen.<br />

– Vorsitzende von Ausschüssen und Ständigen Konferenzen verlieren den Vorsitz in<br />

diesen Gremien, wenn sie aus dem Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> ausgeschieden<br />

sind und nicht ausdrücklich für die verbleibende Amtsperiode bestätigt wurden.<br />

514


Ausschuss „Ärzte im öffentlichen Dienst“<br />

• Dr. med. Udo Wolter, Cottbus (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Dr. med. Klaus Walter, Aalen (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Dr. med. Bernhard Blüher, Altenburg<br />

• Dr. med. Jan Leidel, Köln<br />

• Dr. med. Wolfgang Müller, Düsseldorf<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dr. rer. oec. Hans-Jürgen Maas, Berlin<br />

Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

Ständige Konferenz „Ärztliche Versorgungswerke“<br />

• Prof. Dr. med. Frie<strong>der</strong> Hessenauer, Mainz (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Dr. med. Martina Wenker, Hannover (Stv. Vorsitzende)<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Baden-Württemberg: Dt. Jörg Nie<strong>der</strong>öcker, Stuttgart<br />

Bayern: Reinhard Dehlinger, München<br />

Prof. Dr. med. Detlef Kunze, München<br />

Dr. med. Lothar Wittek, München<br />

Berlin: Dr. med. Dietrich Bodenstein, Berlin<br />

Dr. med. Elmar Wille, Berlin<br />

RA Martin Reiss, Berlin<br />

Dr. med. Vera von Doetinchem de Rande, Berlin<br />

Brandenburg: Dr. med. Manfred Kalz, Neuruppin<br />

Bremen: Dr. med. Karsten Erichsen, Bremen<br />

Dr. med. Klaus-Ludwig Jahn, Bremen<br />

Hamburg: Dr. med. Torsten Hemker, Hamburg<br />

Hessen: Dr. med. Gottfried Knoblauch zu Hatzbach, Stadtallendorf<br />

Dr. med. Brigitte Ende, Gießen<br />

Friedrich-Wilhelm Floren, Frankfurt/Main<br />

Mecklenburg-Vorpommern: PD Dr. med. Uwe Peter, Rostock<br />

Nie<strong>der</strong>sachsen: Dr. med. Martina Wenker, Diekholzen<br />

Dr. med. Jürgen Tempel, Wunstorf<br />

Kirsten Gutjahr, Hannover<br />

Nordrhein: Dr. med. Jürgen Krömer, Düsseldorf<br />

Dr. med. Elke Miege-Lennartz, Bergisch-Gladbach<br />

Dr. jur. Gerhard Rosler, Düsseldorf<br />

Rheinland-Pfalz: Dr. med. Georg Martin, Trier<br />

San.-Rat Dr. Egon Walischewski, Neuwied<br />

Dr. med. Günter Strack, Limburgerhof<br />

Dr. med. Helmut Peters, Mainz<br />

Saarland: San.-Rat Dr. med. Franz Gadomski, Saarbrücken<br />

13<br />

515


Sachsen: Dr. med. Steffen Liebscher, Aue<br />

Prof. Dr. med. habil. Jan Schulze, Dresden<br />

Erik Bodendieck, Wurzen<br />

Sachsen-Anhalt: Dr. med. Walter Ku<strong>der</strong>natsch, Bitterfeld<br />

Schleswig-Holstein: Dr. med. Dr. jur. Hans-Michael Steen, Eckernförde<br />

Dr. med. Reinhard Drehsen, Mölln<br />

Heinz Kraunus, Bad Segeberg<br />

Thüringen: Dr. rer. pol. Wolfgang Thöle, Jena<br />

Dr. med. Hannelore Pientka, Nordhausen<br />

Westfalen-Lippe: Karl-Heinz Müller, Detmold<br />

Dr. rer. pol. Andreas Kretschmer, Münster<br />

Dr. jur. Gerhard Saam, Münster<br />

Dr. phil. Michael Schwarzenau, Nottuln<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dr. Regina Klakow-Franck M.A., Berlin<br />

Arbeitsausschuss „Ärztliche Weiterbildung“<br />

• Dr. med. H. Hellmut Koch, München (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Dr. med. Franz-Joseph Bartmann, Bad Segeberg (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Dr. med. Klaus Beelmann, Hamburg<br />

• Dr. med. Andreas Crusius, Rostock<br />

• Ass. Ulrike Hespeler, Stuttgart<br />

• Prof. Dr. med. Frie<strong>der</strong> Hessenauer, Mainz<br />

• Michael Hoffmann, Saarbrücken<br />

• Dr. med. Max Kaplan, München<br />

• Dr. med. Robert D. Schäfer, Düsseldorf<br />

• Dr. jur. Karsten Scholz, Hannover<br />

• Dr. med. Theodor Windhorst, Münster<br />

• Dr. med. Klaus-Dieter Wurche, Bremen<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dr. med. Annette Güntert, Berlin<br />

Ständige Konferenz „Ärztliche Weiterbildung“<br />

• Dr. med. H. Hellmut Koch, München (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Dr. med. Franz-Joseph Bartmann, Bad Segeberg (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

Baden-Württemberg: Dr. med. Michael Schulze, Tübingen<br />

Dr. med. Klaus Baier, Sindelfingen<br />

Ass. Ulrike Hespeler, Stuttgart<br />

516


Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Bayern: Dr. med. Wolf von Römer, München<br />

Dr. med. Andreas Botzlar, Planegg<br />

Dr. med. Judith Nie<strong>der</strong>maier, München<br />

Thomas Schellhase, München<br />

Berlin: Dr. med. Dietrich Bodenstein, Berlin<br />

Dr. med. Werner Wyrwich, Berlin<br />

Dr. med. Michael Peglau, Berlin<br />

Brandenburg: Dr. med. Udo Wolter, Buskow<br />

Dipl.-Med. Guido Salewski, Frankfurt/O<strong>der</strong><br />

Barbara Raubold, Cottbus<br />

Bremen: Dr. med. Klaus-Dieter Wurche, Bremen<br />

Brigitte Bruns-Matthießen, Bremen<br />

N.N.<br />

Hamburg: Dr. med. Bruno Schmolke, Hamburg<br />

Dr. med. Adib Harb, Hamburg<br />

Dr. med. Klaus Beelmann, Hamburg<br />

Hessen: Dr. med. Günter Haas, Lautertal<br />

Frank Rüdiger Zimmeck, Limburg<br />

Dr. med. Michael Popović, Frankfurt/Main<br />

Mecklenburg-Vorpommern: Dr. med. Winrich Mothes, Schwerin<br />

Dr. med. Fred Ruhnau, Neustrelitz<br />

Ass. jur. Ulrike Büttner, Rostock<br />

Nie<strong>der</strong>sachsen: Prof. Dr. med. Bernd Haubitz, Hannover<br />

Dr. med. Gisbert Voigt, Melle<br />

Dr. med. Dr. med. dent. Hans-Walter Krannich, Hannover<br />

Nordrhein: Dr. med. Dieter Mitrenga, Köln<br />

Dr. med. Arnold Schüller, Neuss<br />

Dr. med. Robert D. Schäfer, Düsseldorf<br />

Rheinland-Pfalz: Dr. med. Charis Eibl, Ruppertsberg<br />

Dr. med. Jürgen Hoffart, Mainz<br />

Saarland: Dr. med. Wolfgang Roth, Saarlouis<br />

Dr. med. Ernst Zimmer, Merzig<br />

Michael Hoffmann, Saarbrücken<br />

Sachsen: Prof. Dr. med. Uwe Köhler, Leipzig<br />

Dr. med. Birgit Gäbler, Dresden<br />

Dr. med. Katrin Bräutigam, Dresden<br />

Dr. jur. Alexan<strong>der</strong> Gruner, Dresden<br />

Sachsen-Anhalt: Dr. med. Peter Eichelmann, Magdeburg<br />

Carmen Wagner, Magdeburg<br />

Dr. med. Rüdiger Schöning, Magdeburg<br />

Schleswig-Holstein: Dr. med. Arthur Friedrich, Fockbek<br />

Dr. med. Henrik Herrmann, Linden<br />

Dr. med. Elisabeth Breindl, Bad Segeberg<br />

Thüringen: Dipl.-Med. Ingo Menzel, Weimar<br />

Dr. med. Thomas Schröter, Weimar<br />

Dr. med. Annette Braunsdorf, Jena<br />

13<br />

517


Westfalen-Lippe: Prof. Dr. med. Rüdiger Smektala, Bochum<br />

Dr. med. Hans-Albert Gehle, Bochum<br />

Bernd Schulte, Münster<br />

Dr. med. Markus Wenning, Münster<br />

Dr. med. Theodor Windhorst, Münster<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dr. med. Annette Güntert, Berlin<br />

Ausschuss „Ambulante Versorgung“<br />

• San.-Rat Dr. med. Franz Gadomski, Saarbrücken (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Dr. med. Theodor Windhorst, Münster (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Dr. med. Martina Wenker, Hannover (als Vorsitzen<strong>der</strong> <strong>der</strong> Deutschen Akademie<br />

<strong>der</strong> Gebietsärzte)<br />

• Dr. med. Max Kaplan, München (als Vorsitzende <strong>der</strong> Deutschen Akademie für<br />

Allgemeinmedizin)<br />

• Dr. med. Leonhard Hansen, Alsdorf<br />

• Rudolf Henke, Aachen<br />

• Dr. med. Andreas Köhler, Berlin<br />

• Dr. med. Eckart Rolshoven, Saarbrücken<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dr. med. Regina Klakow-Franck M.A., Berlin<br />

Ausschuss „Arbeitsmedizin“<br />

• Dr. med. Udo Wolter, Cottbus (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Dr. med. Wolfgang Panter, Duisburg (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Dr. med. Heinz-Johannes Bicker, Duisburg<br />

• Prof. Dr. med. Stephan Letzel, Mainz<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dr. rer. oec. Hans-Jürgen Maas, Berlin<br />

518


Ständige Konferenz „Arbeitsmedizin“<br />

• Dr. med. Udo Wolter, Cottbus (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Dr. med. Wolfgang Panter, Duisburg (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

Baden-Württemberg: Dr. med. Ulrich Clever, Freiburg<br />

Bayern: Prof. Dr. med. Dennis Nowak, Krailling<br />

Berlin: Dr. med. Barbara Nemitz, Berlin<br />

Rainer Gensch, Berlin<br />

Brandenburg: Dr. med. Dietmar Groß, Cottbus<br />

Bremen: Dr. med. Bettina Stein, Bremen<br />

Hamburg: Dr. med. Ulrich Rogall, Hamburg<br />

Hessen: Dr. med. Dieter Kobosil, Bad Vilbel<br />

Dr. med. Dipl.-Chem. Paul Otto Nowak, Frankenberg<br />

Mecklenburg-Vorpommern: Dr. med. Rana Jurkschat, Rostock<br />

Nie<strong>der</strong>sachsen: Dr. med. Gisbert Voigt, Melle<br />

Nordrhein: Dr. med. Rolf Hess-Gräfenberg, Düsseldorf<br />

Dr. med. Brigitte Hefer, Düsseldorf<br />

Rheinland-Pfalz: Ute Wellstein, Mainz<br />

Saarland: Prof. Dr. med. Axel Buchter, Homburg<br />

Sachsen: Prof. Dr. med. Klaus Scheuch, Dresden<br />

Dr. rer. nat. Evelyne Bän<strong>der</strong>, Dresden<br />

Sachsen-Anhalt: Dr. med. Annekatrin Bergmann, Halle<br />

Schleswig-Holstein: Detlef Glomm, Meldorf<br />

Thüringen: Univ.-Prof. Dr. med. Rainer Schiele, Jena<br />

Dr. med. Angela Hay, Jena<br />

Westfalen-Lippe: Dr. med. Peter Czeschinski, Telgte<br />

Susanne Hofmann, Münster<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dr. rer. oec. Hans-Jürgen Maas, Berlin<br />

Ausschuss „Ausbildung zum Arzt, Hochschule<br />

und Medizinische Fakultäten“<br />

• Prof. Dr. med. habil. Jan Schulze, Dresden (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Dr. med. Henning Friebel, Magdeburg (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Gebhard von Jagow, Frankfurt/Main<br />

• Beate Müller, Frankfurt/Main<br />

• Prof. Dr. med. Jürgen Neuser, Mainz<br />

• Patrick Weinmann, Hamburg<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dr. med. Annette Güntert, Berlin<br />

Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

<strong>Kapitel</strong><br />

13<br />

519


Ausschuss „Berufsordnung für die deutschen Ärzte“<br />

• Dr. med. Udo Wolter, Cottbus (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Dr. med. Ulrike Wahl, Stuttgart (Stv. Vorsitzende)<br />

• Dr. med. Franz-Joseph Bartmann, Bad Segeberg<br />

• RAin Christina Hirthammer-Schmidt-Bleibtreu, Düsseldorf<br />

• Ass. Bertram F. Koch, Münster<br />

• Dr. med. Michael Reusch, Hamburg<br />

• Dr. jur. Herbert Schiller, München<br />

• RA Horst Dieter Schirmer, Berlin<br />

• Dr. jur. Karsten Scholz, Hannover<br />

• Dr. med. Martina Wenker, Hannover<br />

Geschäftsführung:<br />

• RA Dr. jur. Gerhard Nösser, Berlin<br />

Ständige Konferenz zur Beratung <strong>der</strong> Berufsordnung<br />

für die deutschen Ärzte<br />

• Dr. med. Udo Wolter, Cottbus (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Dr. med. Ulrike Wahl, Stuttgart (Stv. Vorsitzende)<br />

Baden-Württemberg: Dr. med. Ulrike Wahl, Stuttgart<br />

Karin Lübberstedt, Stuttgart<br />

Bayern: Dr. med. Klaus Ottmann, Ochsenfurt<br />

Ass. jur. Marie-Luise Hof, München<br />

Dr. jur. Herbert Schiller, München<br />

Berlin: Martina Jaklin, Berlin<br />

Ass. Sven Niemeck, Berlin<br />

Brandenburg: Dr. med. Renate Schuster, Neuenhagen<br />

Dr. jur. Daniel Sobotta, Cottbus<br />

Bremen: Dr. med. Jörg Hermann, Bremen<br />

PD Dr. jur. Heike Delbanco, Bremen<br />

Hamburg: Ass. Gabriela Luth, Hamburg<br />

Dr. med. Klaus Beelmann, Hamburg<br />

Hessen: Dr. med. Michael Popović, Frankfurt/Main<br />

Mecklenburg-Vorpommern: Dr. iur. Alexan<strong>der</strong> Schmid, Frankfurt/Main<br />

Dr. med. Winrich Mothes, Schwerin<br />

Ass. jur. Frank Theodor Loebbert, Rostock<br />

Dr. med. Henning Wiegels, Seehof<br />

Nie<strong>der</strong>sachsen: Dr. med. Martina Wenker, Diekholzen<br />

Dr. jur. Karsten Scholz, Hannover<br />

Nordrhein: Dr. med. Arnold Schüller, Neuss<br />

Dr. med. Robert D. Schäfer, Düsseldorf<br />

RAin Christina Hirthammer-Schmidt-Bleibtreu, Düsseldorf<br />

520


Rheinland-Pfalz: Dr. med. Jürgen Hoffart, Mainz<br />

Saarland: Dr. med. Eckart Rolshoven, Püttlingen<br />

RA Martin Partzsch, Saarbrücken<br />

Sachsen: Prof. Dr. med. Wolfgang Sauermann, Dresden<br />

Dr. med. Andreas Prokop, Döbeln<br />

Dr. jur. Alexan<strong>der</strong> Gruner, Dresden<br />

Sachsen-Anhalt: Dipl.-Med. Dörte Meisel, Wettin<br />

Ass. Annett Montes de Oca, Magdeburg<br />

Schleswig-Holstein: Rosemarie Müller-Mette, Nor<strong>der</strong>stedt<br />

Thüringen: Dr. med. Ellen Lun<strong>der</strong>shausen, Erfurt<br />

Dr. med. Uwe Schotte, Reifenstein<br />

Dipl.-jur. Sabine Butters, Jena<br />

Westfalen-Lippe: Dr. med. Klaus Reinhardt, Bielefeld<br />

Ass. Bertram F. Koch, Münster<br />

Geschäftsführung:<br />

• RA Dr. jur. Gerhard Nösser, Berlin<br />

Ausschuss für ethische und medizinisch-juristische Grundsatzfragen<br />

• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Berlin (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Dr. med. Cornelia Goesmann, Hannover (Stv. Vorsitzende)<br />

• Dr. med. Frank Ulrich Montgomery, Hamburg (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Volker Diehl, Köln<br />

• Prof. Dr. med. Volker Lipp, Göttingen<br />

• Prof. Dr. med. Giovanni Maio, Freiburg<br />

• Dr. phil. Alfred Simon, Göttingen<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dr. jur. Marlis Hübner, Berlin<br />

Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

Ständige Konferenz „Europäische Angelegenheiten“<br />

• Dr. med. Klaus-Dieter Wurche, Bremen (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Dr. med. Frank Ulrich Montgomery, Hamburg (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

Baden-Württemberg: Dr. med. Ulrich Clever, Freiburg<br />

Karin Lübberstedt, Stuttgart<br />

Bayern: Dr. med. H. Hellmut Koch, München<br />

Berlin: Christoph Röhrig, Berlin<br />

Brandenburg: Dr. med. Udo Wolter, Buskow<br />

Dr. jur. Daniel Sobotta, Cottbus<br />

Bremen: PD Dr. jur. Heike Delbanco, Bremen<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

13<br />

521


Hamburg: Dr. med. Klaus Beelmann, Hamburg<br />

Gabriela Luth, Hamburg<br />

Hessen: Martin Leimbeck, Braunfels<br />

Dr. med. Susann Trittmacher, Frankfurt/Main<br />

Dr. jur. Alexan<strong>der</strong> Schmid, Frankfurt/Main<br />

Ass. Claudia Schön, Frankfurt/Main<br />

Mecklenburg-Vorpommern: Dr. med. Winrich Mothes, Schwerin<br />

Nie<strong>der</strong>sachsen: Dr. med. Ulf Burmeister, Oldenburg<br />

Nordrhein: Dr. rer. pol. Wolfgang Klitzsch, Düsseldorf<br />

Dr. med. Robert D. Schäfer, Düsseldorf<br />

Christina Hirthammer-Schmidt-Bleibtreu, Düsseldorf<br />

Rheinland-Pfalz: Prof. Dr. med. Frie<strong>der</strong> Hessenauer, Mainz<br />

Saarland: San.-Rat Dr. med. Franz Gadomski, Saarbrücken<br />

Sachsen: Erik Bodendieck, Wurzen<br />

Dr. jur. Alexan<strong>der</strong> Gruner, Dresden<br />

Dr. med. Katrin Bräutigam, Dresden<br />

Ass. jur. Michael Kratz, Dresden<br />

Sachsen-Anhalt: Ass. Kornelia Olsen, Magdeburg<br />

Schleswig-Holstein: Rosemarie Müller-Mette, Nor<strong>der</strong>stedt<br />

Thüringen: Dipl.-jur. Sabine Butters, Jena<br />

Westfalen-Lippe: Dr. med. Joachim Dehnst, Hagen<br />

Dr. med. Rudolf Kaiser, Münster<br />

Martin Melin, Münster<br />

Geschäftsführung:<br />

• RA Horst Dieter Schirmer, Berlin<br />

Ausschuss „Gebührenordnung“<br />

• San.-Rat Dr. med. Franz Gadomski, Saarbrücken (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Dr. med. Theodor Windhorst, Münster (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Prof. Dr. med. Ingo Flenker, Dortmund<br />

• Dr. med. Georg Holfel<strong>der</strong>, Frankfurt/Main<br />

• Dr. med. Alfred Möhrle, Frankfurt/Main<br />

• Dr. med. Klaus Ottmann, München<br />

• Dr. med. Michael Reusch, Hamburg<br />

• Dr. med. Arnold Schüller, Neuß<br />

• San.-Rat Dr. med. Egon Walischewski, Neuwied<br />

• Dr. med. Peter Potthoff, Bad Honnef (KBV)<br />

• Dr. med. Gerd W. Zimmermann, Frankfurt/Main (KBV)<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dr. med. Regina Klakow-Franck M.A., Berlin<br />

522


Ständige Konferenz <strong>der</strong> Geschäftsführungen und <strong>der</strong> Vorsitzenden <strong>der</strong><br />

Ethikkommissionen <strong>der</strong> Landesärztekammern<br />

• Dr. Henning Friebel, Magdeburg (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Dr. rer. nat. Silke Schrum, Hamburg (Stv. Vorsitzende)<br />

<strong>Bundesärztekammer</strong>: Prof. Dr. med. Christoph Fuchs, Berlin<br />

RA Horst Dieter Schirmer, Berlin<br />

Arzneimittelkommission: Prof. Dr. med. Wolf-Dieter Ludwig, Berlin<br />

Baden-Württemberg: Dr. med. Petra Knupfer, Stuttgart<br />

Karin Lübberstedt, Stuttgart<br />

Bayern: Prof. Dr. med. Jörg Hasford, München<br />

Dr. med. Rudolf Burger, München<br />

Berlin: PD Dr. med. Hans-Herbert Fülle, Berlin<br />

Christoph Röhrig, Berlin<br />

Brandenburg: Prof. Dr. med. Michael Matthias, Berlin<br />

Ass. jur. Herbert Krahforst, Cottbus<br />

Bremen: PD Dr. jur. Heike Delbanco, Bremen<br />

Dr. med. Ulrich Kütz, Bremen<br />

Hamburg: Dr. rer. nat. Silke Schrum, Hamburg<br />

Prof. Dr. med. Thomas Weber, Hamburg<br />

Hessen: Prof. Dr. med. Sebastian Har<strong>der</strong>, Frankfurt/Main<br />

Ass. jur. Ariane Wölfer, Frankfurt/Main<br />

Mecklenburg-Vorpommern: Ass. jur. Frank Theodor Loebbert, Rostock<br />

Prof. Dr. med. Rudolf Wegener, Rostock<br />

Nie<strong>der</strong>sachsen: Kai Bogs, Hannover<br />

Nordrhein: Prof. Dr. med. Ursula Sehrt-Ricken, Düsseldorf<br />

RA Caroline Schulz, Düsseldorf<br />

Rheinland-Pfalz: Prof. Dr. med. Ignaz Wessler, Mainz<br />

Prof. Dr. med. Dipl.-Ing. Stephan Letzel, Mainz<br />

Saarland: Ass. jur. Heinz-Jürgen Lan<strong>der</strong>, Saarbrücken<br />

San.-Rat Prof. Dr. med. Hermann Schieffer, Saarbrücken<br />

Sachsen: Prof. Dr. med. habil. Rolf Haupt, Leipzig<br />

Ass. jur. Anke Schmie<strong>der</strong>, Dresden<br />

Sachsen-Anhalt: PD Dr. Dr. rer. nat. Jürgen Metzner, Halle<br />

Ass. jur. Kathleen Hoffmann, Magdeburg<br />

Schleswig-Holstein: Prof. Dr. med. Gerhard Hintze, Bad Oldesloe<br />

Carsten Heppner, Bad Segeberg<br />

Thüringen: Dr. med. Rudolf Giertler, Jena<br />

RA Helmut Heck, Jena<br />

Westfalen-Lippe: Prof. Dr. med. Dr. rer. nat. Otmar Schober, Münster<br />

Ass. jur. Bertram F. Koch, Münster<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dr. med. Gert Schomburg, Berlin<br />

Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

<strong>Kapitel</strong><br />

13<br />

523


Ausschuss „Gesundheit und Umwelt“<br />

• Dr. med. Martina Wenker, Hannover (Vorsitzende)<br />

• Prof. Dr. med. Dr. phil. nat. Andreas Kappos, Frankfurt/Main (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Dr. med. Günter Baitsch, Bad Säckingen<br />

• Prof. Dr. med. Axel Buchter, Homburg/Saar<br />

Ständige Gäste:<br />

• Prof. Dr. med. Thomas Eikmann, Gießen<br />

• Dr. med. Dieter Eis, Berlin<br />

• Dr. med. Rudolf Fitzner, Berlin<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dr. med. Justina Engelbrecht, Berlin<br />

Ständige Konferenz „Gesundheit und Umwelt“<br />

• Dr. med. Martina Wenker, Hannover (Vorsitzende)<br />

• Prof. Dr. med. Dr. phil. nat. Andreas Kappos, Frankfurt/Main (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

Baden-Württemberg: Dr. med. Ulrich Clever, Freiburg<br />

Bayern: Dr. med. Stephan Böse-O’Reilly , München<br />

Berlin: Dr. med. Andreas Beyer, Berlin<br />

Dr. med. Rudolf Fitzner, Berlin<br />

Brandenburg: Dr. med. Dietrich Metz, Wittstock<br />

Bremen: Hubert Bakker, Bremen<br />

Dipl.-Kfm. Franz-Josef Blömer, Bremen<br />

Hamburg: Dr. med. Albrecht zum Winkel, Hamburg<br />

Hessen: Prof. Dr. med. Thomas Eikmann, Gießen<br />

Mecklenburg-Vorpommern: Dipl.-Med. Gerhard Hauk, Rostock<br />

Dr. med. Dietrich Thierfel<strong>der</strong>, Schwerin<br />

Nie<strong>der</strong>sachsen: Dr. med. Martina Wenker, Diekholzen<br />

Nordrhein: Dr. med. Dietrich Rohde, Mülheim<br />

Dr. med. Brigitte Hefer, Düsseldorf<br />

Rheinland-Pfalz: Dr. med. Wolfgang Rudolph, Bad Dürkheim<br />

Saarland: Prof. Dr. med. Axel Buchter, Homburg<br />

Sachsen: Prof. Dr. med. habil. Siegwart Bigl, Chemnitz<br />

Dr. rer. nat. Evelyne Bän<strong>der</strong>, Dresden<br />

Sachsen-Anhalt: Dr. med. Hanna Oppermann, Barleben<br />

Schleswig-Holstein: Dr. med. Hannelore Machnik, Berkenthin<br />

Thüringen: PD Dr. med. Olaf Manuwald, Erfurt<br />

Westfalen-Lippe: Dr. med. Ulrike Beiteke, Dortmund<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dr. med. Justina Engelbrecht, Berlin<br />

524


Ausschuss „Gesundheits- und sozialpolitische Vorstellungen<br />

<strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft“<br />

• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Berlin (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Dr. med. Frank Ulrich Montgomery, Hamburg (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Dr. med. Cornelia Goesmann, Hannover (Stv. Vorsitzende)<br />

Geschäftsführung:<br />

• Prof. Dr. med. Christoph Fuchs, Berlin<br />

Ausschuss „Gesundheitsför<strong>der</strong>ung, Prävention und Rehabilitation“<br />

• Rudolf Henke, Aachen (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Dr. med. Thomas Suermann, Göttingen (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Dr. med. Hans-Martin Beyer, Füssen<br />

• Dr. rer. nat. Bärbel-Maria Kurth, Berlin<br />

• Dr. med. Jan Leidel, Köln<br />

• Prof. Dr. med. Egbert J. Seidel, Weimar<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dr. med. Justina Engelbrecht, Berlin<br />

• Dr. rer. oec. Hans-Jürgen Maas, Berlin<br />

Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

Ständige Konferenz „Prävention und Gesundheitsför<strong>der</strong>ung“<br />

• Rudolf Henke, Aachen (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Dr. med. Thomas Suermann, Göttingen (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

Baden-Württemberg: Dr. med. Detlef Lorenzen, Heidelberg<br />

Bayern: Dr. med. Max Kaplan, München<br />

Dr. med. Judith Nie<strong>der</strong>maier, München<br />

Berlin: Dr. med. Johannes Bruns, Berlin<br />

PD Dr. med. Uwe Torsten, Berlin<br />

Brandenburg: Dr. med. Hanjo Pohle, Mögelin<br />

Elke Köhler, Jüterbog<br />

Bremen: Hubert Bakker, Bremen<br />

Dipl.-Kfm. Franz-Josef Blömer, Bremen<br />

Hamburg: Dorthe Kieckbusch, Hamburg<br />

Hessen: Monika Buchalik, Hanau<br />

Mecklenburg-Vorpommern: Dr. med. Ingrid Müller, Rostock<br />

Nie<strong>der</strong>sachsen: Wolfgang Grashorn, Oldenburg<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

13<br />

525


Nordrhein: Dr. med. Arnold Schüller, Düsseldorf<br />

Dr. rer. pol. Wolfgang Klitzsch, Düsseldorf<br />

Sabine Schindler-Marlow, Düsseldorf<br />

Rheinland-Pfalz: Dr. med. Wolfgang Rudolph, Bad Dürkheim<br />

Saarland: Dr. med. Kurt Jörg, Saarbrücken<br />

Sachsen: PD Dr. med. Uwe Häntzschel, Bad Schandau<br />

Dr. med. Katrin Bräutigam, Dresden<br />

Dr. rer. nat. Evelyne Bän<strong>der</strong>, Dresden<br />

Sachsen-Anhalt: Dr. med. Peter Eichelmann, Magdeburg<br />

Schleswig-Holstein: Dr. med. Hannelore Machnik, Berkenthin<br />

Thüringen: Prof. Dr. med. Johanna Hübscher, Jena<br />

Dr. med. Bernhard Blüher, Altenburg<br />

Westfalen-Lippe: Dr. med. Ulrike Beiteke, Dortmund<br />

Susanne Hofmann, Münster<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dr. med. Justina Engelbrecht, Berlin<br />

Ständige Konferenz „Gutachterkommissionen/Schlichtungsstellen“<br />

• Dr. med. Andreas Crusius, Rostock (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Dr. med. Henning Friebel, Magdeburg (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

Baden-Württemberg: Dr. med. Manfred Eissler, Reutlingen<br />

Ulrike Hespeler, Stuttgart<br />

Dr. jur. Karl-Eberhard Nick, Stuttgart<br />

Bayern: Prof. Dr. med. Alfred Schaudig, München<br />

Ernst Karmasin, Germering<br />

RA Alban Braun, München<br />

Berlin: Dr. med. Günther Jonitz, Berlin<br />

Martina Jaklin, Berlin<br />

Brandenburg: Dipl.-Med. Sigrid Schwark, Bernau<br />

Ass. jur. Herbert Krahforst, Cottbus<br />

Dr. med. Volkmar Skerra, Potsdam<br />

Bremen: Prof. Dr. med. Michael Heine, Bremerhaven<br />

PD Dr. jur. Heike Delbanco, Bremen<br />

Hamburg: Dr. med. Jasper Kiehn, Hamburg<br />

Hessen: Dr. jur. Katharina Deppert, Frankfurt/Main<br />

Ass. Manuel Maier, Frankfurt/Main<br />

Dr. med. H. Gießler, Frankfurt/Main<br />

Mecklenburg-Vorpommern: Dr. med. Henning Wiegels, Seehof<br />

Nie<strong>der</strong>sachsen: Prof. Dr. med. Walter Schaffartzik, Hannover<br />

RA Johannes Neu, Hannover<br />

526


Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Nordrhein: Prof. Dr. med. Lutwin Beck, Düsseldorf<br />

OLG-Präs. a. D. Dr. jur. Heinz-Dieter Laum, Mülheim<br />

Dr. rer. pol. Wolfgang Klitzsch, Düsseldorf<br />

Rheinland-Pfalz: Dr. med. Rolf Höfel, Mainz<br />

Rudolf Sonntag, Mainz<br />

Saarland: Vors. Richter am OLG a. D. Ernst Kropf, Saarlouis<br />

Ass. Heinz-Jürgen Lan<strong>der</strong>, Saarbrücken<br />

Sachsen: Dr. med. Rainer Kluge, Kamenz<br />

OLG-Präs. a. D. Wolfgang Schaffer, Nürnberg<br />

Sachsen-Anhalt: Dr. med. Peter Eichelmann, Magdeburg<br />

Schleswig-Holstein: Dr. med. Hans-Peter Bayer, Bad Segeberg<br />

Thüringen: Prof. Dr. med. Wulf Schirrmeister, Gera<br />

RA Helmut Heck, Jena<br />

Westfalen-Lippe: Dr. med. Johannes Pfeiffer, Münster<br />

Ass. Bertram F. Koch, Münster<br />

Geschäftsführung:<br />

• Ass. jur. Barbara Berner, Berlin<br />

Ausschuss „Internationale Angelegenheiten“<br />

• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Berlin (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Dr. med. Frank Ulrich Montgomery, Hamburg (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Dr. med. Andreas Crusius, Rostock<br />

• Rudolf Henke, Aachen<br />

• Prof. Dr. med. Frie<strong>der</strong> Hessenauer, Mainz<br />

• Dr. med. Klaus-Dieter Wurche, Bremen<br />

• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Karsten Vilmar, Bremen<br />

Ständiger Gast:<br />

• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Hans Joachim Sewering, München<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dr. med. Ramin Parsa-Parsi, Berlin<br />

13<br />

527


Ausschuss „Krankenhaus“<br />

• Rudolf Henke, Aachen (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Dr. med. Theodor Windhorst, Münster (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Prof. Dr. med. Albrecht Encke, Frankfurt/Main<br />

• San.-Rat Dr. med. Franz Gadomski, Saarbrücken<br />

• Dr. med. Heidrun Gitter, Bremen<br />

• Dr. med. Frank Ulrich Montgomery, Hamburg<br />

• Dr. med. Ursula Stüwe, Frankfurt/Main<br />

• Dr. med. Mathias Wesser, Jena<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dr. rer. oec. Hans-Jürgen Maas, Berlin<br />

Arbeitsgruppe „Weiterentwicklung <strong>der</strong><br />

ambulant-stationären Kooperation“<br />

• Rudolf Henke, Aachen<br />

(als Vorsitzen<strong>der</strong> des Ausschusses Krankenhaus)<br />

• San.-Rat Dr. med. Franz Gadomski, Saarbrücken<br />

(als Vorsitzen<strong>der</strong> des Ausschusses Ambulante Versorgung)<br />

• Dr. med. Martina Wenker, Hannover<br />

(als Vorsitzende <strong>der</strong> Deutschen Akademie <strong>der</strong> Gebietsärzte)<br />

• Dr. med. Cornelia Goesmann, Hannover<br />

(als Vorsitzende <strong>der</strong> Deutschen Akademie für Allgemeinmedizin)<br />

• Dr. med. Theodor Windhorst, Münster<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dr. med. Regina Klakow-Franck M.A., Berlin<br />

• Dr. rer. oec. Hans-Jürgen Maas, Berlin<br />

528


Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

Ständige Konferenz „Krankenhaus“<br />

• Rudolf Henke, Aachen (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Dr. med. Theodor Windhorst, Münster (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

Baden-Württemberg: Dr. med. Josef Ungemach, Mannheim<br />

Bayern: Dr. med. Heidemarie Lux, Fürth<br />

Dr. med. Christoph Emminger, München<br />

Berlin: Dr. med. Kilian Tegethoff, Berlin<br />

Brandenburg: Dr. med. Jürgen Fischer, Treuenbrietzen<br />

Prof. Dr. med. Eckart Frantz, Potsdam<br />

Bremen: Dr. med. Heidrun Gitter, Bremen<br />

Brigitte Bruns-Matthießen, Bremen<br />

Hamburg: Günther van Dyk, Hamburg<br />

Hessen: Dr. med. Peter Zürner, Göttingen<br />

Dr. med. Roland Kaiser, Frankfurt/Main<br />

Mecklenburg-Vorpommern: Dr. med. Karl Schulze, Waren<br />

Dr. med. Christiane Frenz, Rosenow<br />

Nie<strong>der</strong>sachsen: Dr. med. Jörg Zimmermann, Celle<br />

Nordrhein: Rudolf Henke, Aachen<br />

Dr. rer. pol. Wolfgang Klitzsch, Düsseldorf<br />

Rheinland-Pfalz: Dr. med. Günter Herrmann, Grünstadt<br />

Dr. med. F. Peter Schwerdtfeger, Trier<br />

Saarland: Dr. med. Wolfgang Roth, Saarlouis<br />

Sachsen: Dr. med. Eberhard Huschke, Ebersbach<br />

Dr. med. Katrin Bräutigam, Dresden<br />

Sachsen-Anhalt: Dr. med. Peter Trommler, Köthen<br />

Schleswig-Holstein: Dr. med. Dolores de Mattia, Eutin<br />

Dr. med. Hannelore Machnik, Berkenthin<br />

Thüringen: Dr. med. Gerd Scheiber, Ilmenau<br />

Dr. med. Uwe Schotte, Reifenstein<br />

Westfalen-Lippe: Dr. med. Hans-Ulrich Schrö<strong>der</strong>, Gütersloh<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dr. rer. oec. Hans-Jürgen Maas, Berlin<br />

Ausschuss „Medizinische Fachberufe“<br />

• Dr. med. Cornelia Goesmann, Hannover (Vorsitzende)<br />

• Dr. med. Max Kaplan, München (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dr. med. Regina Klakow-Franck M.A., Berlin<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

13<br />

529


Ständige Konferenz „Medizinische Fachberufe“<br />

• Dr. med. Cornelia Goesmann, Hannover (Vorsitzende)<br />

• Dr. med. Max Kaplan, München (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

Baden-Württemberg: Dr. med. Michael Datz, Tübingen<br />

Bayern: Dr. med. Markus Beck, Stadtbergen<br />

Armin Erdt, München<br />

Berlin: Dr. med. Regine Held, Berlin<br />

Christoph Röhrig, Berlin<br />

Brandenburg: Dipl.-Med. Sigrid Schwark, Bernau<br />

Dipl.-Med. Gerd Rust, Spremberg<br />

Bremen: Dr. med. Hans-Michael Mühlenfeld, Bremen<br />

Hamburg: Dr. med. Karin Rudzki, Hamburg<br />

Hessen: Ass. Roswitha Hoerschelmann, Frankfurt/Main<br />

Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach, Stadtallendorf<br />

Mecklenburg-Vorpommern: PD Dr. med. habil. Uwe Peter, Rostock<br />

Nie<strong>der</strong>sachsen: Dr. med. Carl-G. Fuchs, Bodenwer<strong>der</strong><br />

Solveig Vogel, Hannover<br />

Nordrhein: Dr. med. Jürgen Krömer, Düsseldorf<br />

Verw. Dir. Klaus Schumacher, Düsseldorf<br />

Rheinland-Pfalz: Dr. med. Ines Henrich, Höhr-Grenzhausen<br />

Saarland: San.-Rat Dr. med. Franz Gadomski, Saarbrücken<br />

Sachsen: Dr. med. Claus Vogel, Leipzig<br />

Marina Hartmann, Dresden<br />

Sachsen-Anhalt: Dr. med. Rüdiger Schöning, Magdeburg<br />

Schleswig-Holstein: Hans-Werner Buchholz, Bad Segeberg<br />

Thüringen: Dr. med. Christiane Scherf, Bad Langensalza<br />

Westfalen-Lippe: Dr. med. Hans-Peter Peters, Bochum<br />

Dr. phil. Michael Schwarzenau, Nottuln<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dr. med. Regina Klakow-Franck M.A., Berlin<br />

Ausschuss „Notfall-/Katastrophenmedizin und Sanitätsdienst“<br />

• San.-Rat Dr. med. Franz Gadomski, Saarbrücken (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Dr. med. Mathias Wesser, Jena (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Prof. Dr. med. Christian K. Lackner, München<br />

• Oberstarzt Prof. Dr. med. Lorenz Lampl, Ulm<br />

• Prof. Dr. med. Peter Sefrin, Würzburg<br />

• Dr. med. Dieter Stratmann, Minden<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dr. med. Annette Güntert, Berlin<br />

530


Ständige Konferenz „Öffentlichkeitsarbeit“<br />

• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Berlin (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Dr. med. Cornelia Goesmann, Hannover (Stv. Vorsitzende)<br />

Pressestelle <strong>der</strong> deutschen Alexan<strong>der</strong> Dückers, Berlin<br />

Ärzteschaft: Hans-Jörg Freese, Berlin<br />

Baden-Württemberg: Dr. med. Oliver Erens, Stuttgart<br />

Bayern: Dagmar Nedbal, München<br />

Berlin: Sascha Rudat, Berlin<br />

Brandenburg: Elke Köhler, Cottbus<br />

Anja Jüttner, Leipzig<br />

Bremen: PD Dr. jur. Heike Delbanco, Bremen<br />

Hamburg: Dorthe Kieckbusch, Hamburg<br />

Sandra Wilsdorf, Hamburg<br />

Hessen: Dr. med. Michael Popović, Frankfurt/Main<br />

Katja Möhrle, Frankfurt/Main<br />

Mecklenburg-Vorpommern: Dr. med. Günter Langhans, Stralsund<br />

Dr. med. Wilfried Schimanke, Rostock<br />

Ass. jur. Frank Theodor Loebbert, Rostock<br />

Nie<strong>der</strong>sachsen: Rolf Heyde, Hannover<br />

Dipl.-Geogr. Jörg Blume, Hannover<br />

Nordrhein: Horst Schumacher, Düsseldorf<br />

Rheinland-Pfalz: Ines Engelmohr, Mainz<br />

Saarland: Andreas Kondziela, Homburg<br />

Sachsen: Erik Bodendieck, Wurzen<br />

Prof. Dr. Winfried Klug, Dresden<br />

Knut Köhler M. A., Dresden<br />

Anja Miesner M.A., Dresden<br />

Sachsen-Anhalt: Dr. med. Henning Friebel, Magdeburg<br />

Schleswig-Holstein: Thomas Neldner, Bad Segeberg<br />

Thüringen: Dr. med. Ulrike Schramm-Hä<strong>der</strong>, Jena<br />

Westfalen-Lippe: Volker Heiliger, Münster<br />

Klaus Dercks, Münster<br />

Geschäftsführung:<br />

• Alexan<strong>der</strong> Dückers, Berlin<br />

Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

<strong>Kapitel</strong><br />

13<br />

531


Ausschuss „Qualitätssicherung“<br />

• Dr. med. Günther Jonitz, Berlin (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Prof. Dr. med. habil. Jan Schulze, Dresden (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Dr. med. Astrid Bühren, Murnau<br />

• Prof. Dr. med. Frie<strong>der</strong> Hessenauer, Mainz<br />

• Dr. med. Max Kaplan, München<br />

• Dr. med. Klaus Ottmann, München<br />

• Dr. med. Ursula Stüwe, Frankfurt/Main<br />

• Dr. med. Martina Wenker, Hannover<br />

• Dr. med. Thorsten Windhorst, Münster<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dr. med. Regina Klakow-Franck M.A., Berlin<br />

Beirat gemäß Abschnitt C „Richtlinie <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen“<br />

• Dr. Jürgen Attenberger, Hannover<br />

• Dr. med. Hubert Bucher, Berlin<br />

• Prof. Dr. med. Cornelius Knabbe, Stuttgart<br />

• Prof. Dr. Rainer Macdonald, Berlin<br />

• Andrea Michelsen, Lahr<br />

• Dr. Jürgen Mikoleit, Magdeburg<br />

• Prof. Dr. med. Michael Neumaier, Mannheim<br />

• Dr. Karl-Heinz Pick, Wiesbaden<br />

• Prof. Dr. med. Hans Reinauer, Düsseldorf<br />

• Dr. med. Bernhard Rochell, Berlin<br />

• Dr. Günter Siegemund, Bonn<br />

• PD Dr. Rüdiger Siekmeier, Bonn<br />

• Dr. Undine Soltau, Bonn<br />

• Prof. Dr. Wolfgang Vogt, München<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dipl. rer. soc. Manfred Brüggemann, Berlin<br />

532


Beirat gemäß Richtlinie <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zur Qualitätssicherung<br />

quantitativer laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen<br />

• Prof. Dr. med. Cornelius Knabbe, Stuttgart<br />

• Prof. Dr. med. Rainer Macdonald, Berlin<br />

• Dierk Meyer-Lüerßen, Frankfurt/Main<br />

• Dr. med. Jürgen Mikoleit, Magdeburg<br />

• Prof. Dr. med. Hans Reinauer, Düsseldorf<br />

• Dr. med. Bernhard Rochell, Berlin<br />

• Prof. Dr. med. Dr. rer. nat. Wolfgang Stein, Hamburg<br />

• Prof. Dr. med. Wolfgang Vogt, München<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dipl. rer. soc. Manfred Brüggemann, Berlin Fa<br />

Fachgruppe „Qualitätssicherung quantitativer<br />

laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen“<br />

• Prof. Dr. med. Cornelius Knabbe, Stuttgart<br />

• Dr. Bernd Köppen, Kleinmachnow<br />

• Prof. Dr. Rainer Macdonald, Berlin<br />

• Andrea Michelsen, Lahr<br />

• Dr. Christoph Nie<strong>der</strong>au, Dortmund<br />

• Dr. Karl-Heinz Pick, Wiesbaden<br />

• Dr. med. Bernhard Rochell, Berlin<br />

• Prof. Dr. med. Dr. Wolfgang Stein, Hamburg<br />

• Dr. Susanne Trumm, Mainz<br />

• Prof. Dr. Wolfgang Vogt, München<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dipl. rer. soc. Manfred Brüggemann, Berlin<br />

Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

<strong>Kapitel</strong><br />

13<br />

533


Ständige Konferenz „Qualitätssicherung“<br />

• Dr. med. Günther Jonitz, Berlin (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Prof. Dr. med. habil. Jan Schulze, Dresden (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

Baden-Württemberg: Dr. med. Gerhard Schade, Bad Krozingen<br />

Matthias Felsenstein, Stuttgart<br />

Bayern: Dr. med. Wolfgang Krombholz, Isen<br />

Dr. med. Johann Wilhelm Weidringer, München<br />

Berlin: Dr. med. Erich Fellmann, Berlin<br />

Christa Markl-Vieto, Berlin<br />

Brandenburg: Dr. med. Wolf Schmidt, Cottbus<br />

Dipl.-Med. Rainer Hanisch, Spreenhagen<br />

Bremen: PD Dr. jur. Heike Delbanco, Bremen<br />

Hamburg: Prof. Dr. med. Martin Carstensen, Hamburg<br />

Dr. med. Carsten Leffmann, Hamburg<br />

Hessen: Martin Leimbeck, Braunfels<br />

Dr. med. Roland Kaiser, Frankfurt/Main<br />

Mecklenburg-Vorpommern: Dr. med. Ulf Broschewitz, Rostock<br />

Dr. med. Holger Dietze, Rostock<br />

Dr. med. Harald Terpe, Rostock<br />

Nie<strong>der</strong>sachsen: Dr. med. Elke Buckisch-Urbanke, Bad Zwischenahn<br />

Nordrhein: Dr. med. Klaus Josten, Meckenheim<br />

Dr. med. Hans-Georg Huber, Düsseldorf<br />

Rheinland-Pfalz: Prof. Dr. med. Frie<strong>der</strong> Hessenauer, Mainz<br />

Saarland: Dr. med. Bernhard Adolph, Bexbach<br />

Sachsen: PD Dr. med. habil. Maria Eberlein-Gonska, Dresden<br />

Dr. med. Katrin Bräutigam, Dresden<br />

Sachsen-Anhalt: Dr. med. Manuela Wolf, Magdeburg<br />

Schleswig-Holstein: Dr. med. Uta Kunze, Bad Segeberg<br />

Thüringen: Dr. med. Falk Schmidt, Erfurt<br />

Dipl.-Med. Uwe Bust, Sömmerda<br />

Westfalen-Lippe: Dr. med. Joachim Dehnst, Herdecke<br />

Dr. phil. Michael Schwarzenau, Nottuln<br />

Dr. med. Jochen Bredehöft, Münster<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dr. med. Regina Klakow-Franck M.A., Berlin<br />

534


Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

Ständige Konferenz <strong>der</strong> Rechtsberater <strong>der</strong> Ärztekammern<br />

• RA Horst Dieter Schirmer, Berlin (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• RA Dr. jur. Gerhard Nösser, Berlin (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Baden-Württemberg: Karin Lübberstedt, Stuttgart<br />

Ass. Ulrike Hespeler, Stuttgart<br />

Bez.-ÄK Nordwürttemberg: Ass. iur. H. Glindmeyer, Stuttgart<br />

Bez.-ÄK Nordbaden: Helmut Kohn, Karlsruhe<br />

Ass. Patrick Kessler, Karlsruhe<br />

Bez.-ÄK Südbaden: Gerhard Sutor, Freiburg<br />

Bez.-ÄK Südwürttemberg: Prof. Dr. jur. Hans Kamps, Tübingen<br />

Dr. jur. Regina Kiesecker, Reutlingen<br />

Bayern: Peter Kalb, München<br />

RA Dr. jur. Herbert Schiller, München<br />

Berlin: Christoph Röhrig, Berlin<br />

Martina Jaklin, Berlin<br />

Brandenburg: Ass. jur. Herbert Krahforst, Cottbus<br />

Dr. jur. Daniel Sobotta, Cottbus<br />

Bremen: RA W. M. Nentwig, Bremen<br />

PD Dr. jur. Heike Delbanco, Bremen<br />

Hamburg: Ass. Gabriela Luth, Hamburg<br />

Ass. jur. Nina Rutschmann, Hamburg<br />

Hessen: Ass. Manuel Maier, Frankfurt/Main<br />

Dr. med. Alexan<strong>der</strong> Schmid, Frankfurt/Main<br />

Mecklenburg-Vorpommern: Ass. jur. Frank Theodor Loebbert, Rostock<br />

Ass. Jur. Claudia Dethloff, Rostock<br />

Nie<strong>der</strong>sachsen: Dr. jur. Karsten Scholz, Hannover<br />

Ass. jur. Susanne Passow, Hannover<br />

Nordrhein: RAin Christina Hirthammer-Schmidt-Bleibtreu, Düsseldorf<br />

RA Dr. jur. Dirk Schulenburg, Düsseldorf<br />

Rheinland-Pfalz: RA Eckhard Mäurer, Mainz<br />

Bez.-ÄK Koblenz: Ass. Quednow, Koblenz<br />

Bez.-ÄK Pfalz: Ass. Jäger, Neustadt<br />

Bez.-ÄK Rheinhessen: RA Eckhard Mäurer, Mainz<br />

Bez.-ÄK Trier: RA Paul Hauschild, Trier<br />

Saarland: Ass. Heinz-Jürgen Lan<strong>der</strong>, Saarbrücken<br />

RA Martin Partzsch, Saarbrücken<br />

Sachsen: Dr. jur. Alexan<strong>der</strong> Gruner, Dresden<br />

Ass. jur. Annette Burkhardt, Dresden<br />

Ass. jur. Michael Kratz, Dresden<br />

Sachsen-Anhalt: Ass. Kathleen Hoffmann, Magdeburg<br />

Ass. Annett Montes de Oca, Magdeburg<br />

Schleswig-Holstein: Hans-Peter Bayer, Bad Segeberg<br />

Carsten Heppner, Bad Segeberg<br />

13<br />

535


Thüringen: RA Helmut Heck, Jena<br />

Dipl.-jur. Sabine Butters, Jena<br />

Westfalen-Lippe: Ass. Christoph Kuhlmann, Münster<br />

Ass. Bertram Koch, Münster<br />

Ausschuss „Sucht und Drogen“<br />

• Prof. Dr. med. Frie<strong>der</strong> Hessenauer, Mainz (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Dr. med. Christoph von Ascheraden, St. Blasien (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Dr. med. Constanze Jacobowski, Berlin<br />

• Prof. Dr. med. Götz Mundle, Hornberg<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dr. med. Justina Engelbrecht, Berlin<br />

Ausschuss „Telematik“<br />

• Dr. med. Franz-Joseph Bartmann, Flensburg (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Dr. med. Ulrike Wahl, Stuttgart (Stv. Vorsitzende)<br />

• Dr. med. Christiane Groß, Wuppertal<br />

• Dr. med. Günther Jonitz, Berlin<br />

• Dr. med. Hellmut Koch, München<br />

• Prof. Dr. med. Hildebrand Kunath, Dresden<br />

• Ass. Jürgen Schrö<strong>der</strong>, Berlin<br />

• Dr. med. Wolfgang Stehle, Hannover<br />

• Dr. med. Theodor Windhorst, Münster<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dr. Philipp Stachwitz, Berlin<br />

536


Ständige Konferenz <strong>der</strong> Vertreter <strong>der</strong> Geschäftsführungen<br />

<strong>der</strong> Landesärztekammern<br />

• Prof. Dr. med. Christoph Fuchs, Berlin (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

Baden-Württemberg: Karin Lübberstedt, Stuttgart<br />

Bayern: Dr. med. Rudolf Burger, München<br />

Berlin: Michael Hahn, Berlin<br />

Brandenburg: Ass. Herbert Krahforst, Cottbus<br />

Bremen: PD Dr. jur. Heike Delbanco, Bremen<br />

Hamburg: Dr. med. Klaus Beelmann, Hamburg<br />

Hessen: Dr. med. Michael Popović, Frankfurt/Main<br />

Mecklenburg-Vorpommern: Dr. med. Holger Dietze, Rostock<br />

Nie<strong>der</strong>sachsen: Klaus Labuhn, Hannover<br />

Nordrhein: Dr. med. Robert D. Schäfer, Düsseldorf<br />

Rheinland-Pfalz: Dr. med. Jürgen Hoffart, Mainz<br />

Saarland: Ass. Heinz-Jürgen Lan<strong>der</strong>, Saarbrücken<br />

Sachsen: PD Dr. jur. Dietmar Boerner, Dresden<br />

Sachsen-Anhalt: Dr. med. Rüdiger Schöning, Magdeburg<br />

Schleswig-Holstein: Dr. med. Cordelia Andreßen, Bad Segeberg<br />

Thüringen: Dr. med. Christiane Becker, Jena<br />

Westfalen-Lippe: Dr. phil. Michael Schwarzenau, Münster<br />

Geschäftsführung:<br />

• Prof. Dr. med. Christoph Fuchs, Berlin<br />

Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

<strong>Kapitel</strong><br />

13<br />

537


Gemeinsame Einrichtungen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und<br />

<strong>der</strong> Kassenärztlichen Bundesvereinigung<br />

Ärztliches Zentrum für Qualität in <strong>der</strong> Medizin (ÄZQ)<br />

Das Ärztliche Zentrum für Qualität in <strong>der</strong> Medizin (ÄZQ) ist eine gemeinsame, 1995<br />

gegründete Einrichtung von <strong>Bundesärztekammer</strong> (BÄK) und Kassenärztlicher Bundesvereinigung<br />

(KBV) mit Sitz in Berlin. Zweck des ÄZQ ist die Unterstützung <strong>der</strong> Trägerorganisationen<br />

bei ihren Aufgaben im Bereich <strong>der</strong> Qualitätssicherung <strong>der</strong> ärztlichen<br />

Berufsausübung. Dabei kooperiert das ÄZQ mit in- und ausländischen Partnern.<br />

Die Aufgabenschwerpunkte des ÄZQ betreffen die Bereiche<br />

– Entwicklung und Beurteilung von Methoden und Instrumenten <strong>der</strong> Qualitätsför<strong>der</strong>ung<br />

und Transparenz in <strong>der</strong> Medizin (z. B. Leitlinien, Qualitätsindikatoren, Patienteninformationen);<br />

– Patientensicherheit/Fehlervermeidung in <strong>der</strong> Medizin;<br />

– Sondierung und methodische Bearbeitung von Innovationen auf dem Gebiet <strong>der</strong><br />

medizinischen Qualitätsför<strong>der</strong>ung;<br />

– Initiierung und Weiterentwicklung <strong>der</strong> evidenzbasierten Medizin;<br />

– Qualitätsmanagement in <strong>der</strong> Medizin.<br />

Verwaltungsrat:<br />

für die <strong>Bundesärztekammer</strong>:<br />

• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Berlin (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong> <strong>2008</strong>)<br />

• Prof. Dr. med. Christoph Fuchs, Berlin<br />

• Dr. med. Günther Jonitz, Berlin<br />

für die Kassenärztliche Bundesvereinigung:<br />

• Dr. med. Andreas Köhler, Berlin (Vorsitzen<strong>der</strong> <strong>2008</strong>)<br />

• Dr. med. Leonhard Hansen, Alsdorf<br />

• Dr. med. Carl-Heinz Müller, Berlin<br />

Planungsgruppe:<br />

für die <strong>Bundesärztekammer</strong>:<br />

• Dr. med. Günther Jonitz, Berlin (Vorsitzen<strong>der</strong> <strong>2008</strong>)<br />

• Dr. med. Cornelia Goesmann, Hannover<br />

• Prof. Dr. med. Frie<strong>der</strong> Hessenauer, Mainz<br />

• Dr. med. Regina Klakow-Franck M.A., Berlin<br />

für die Kassenärztliche Bundesvereinigung:<br />

• Dr. med. Eberhard Gramsch, Göttingen (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong> <strong>2008</strong>)<br />

• Dr. med. Franziska Diel, Berlin<br />

• Dr. med. Leonhard Hansen, Alsdorf<br />

• Dr. med. Andreas Hellmann, Augsburg<br />

538


Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Erweiterte Planungsgruppe:<br />

Die Planungsgruppe zieht für Projekte, welche im Rahmen <strong>der</strong> Beziehungen zu an<strong>der</strong>en<br />

Organisationen (z. B. <strong>der</strong> AWMF) von Bedeutung sind, zusätzlich Vertreter dieser<br />

Organisationen hinzu (=Erweiterte Planungsgruppe). Vor diesem Hintergrund wird für<br />

Abstimmungen und Entscheidungen im Rahmen des NVL-Programms die Planungsgruppe<br />

erweitert um den Präsidenten <strong>der</strong> AWMF (Prof. Dr. Albrecht Encke) und die Vorsitzenden<br />

<strong>der</strong> Leitlinien-Kommission <strong>der</strong> AWMF (Prof. Dr. Hans-Konrad Selbmann<br />

und PD Dr. Ina Kopp). Dieses Gremium entscheidet einstimmig.<br />

Geschäftsführung:<br />

• Prof. Dr. rer. nat. Dr. med. Günter Ollenschläger (Leiter des ÄZQ)<br />

• Dr. med. Christian Thomeczek (Geschäftsführer im ÄZQ, Ressortleitung Qualität<br />

in <strong>der</strong> Medizin/Patientensicherheit)<br />

• Dr. PH Sylvia Sänger (Ressortleitung Patienteninformation)<br />

• Dr. med. Susanne Weinbrenner, MPH (Ressortleitung EbM/Leitlinien)<br />

Mitarbeiter des ÄZQ:<br />

• Dipl.-Biol. Silke Astroth, MES: Wissenschaftliche Mitarbeiterin – Drittmittel<br />

• Dipl.-Dok. Thomas Bunk: KBV-Online<br />

• Dipl.-SozPäd. Marga Cox: Referentin <strong>der</strong> Geschäftsführung/Geschäftsführerin<br />

DNEbM<br />

• Liat Fishman, Ärztin: Wissenschaftliche Mitarbeiterin – Leitlinien<br />

• Claudia Jung, Ärztin: Wissenschaftliche Mitarbeiterin – KBV-Online<br />

• Dr. phil. Silke Kirsching: Wissenschaftliche Mitarbeiterin – Bereich Patienteninformation<br />

• Dipl.-Dok. Inge König: Informationsvermittlungsstelle (IVS)<br />

• Dipl.-Soz.Wiss. Thomas Langer: Wissenschaftlicher Mitarbeiter – Leitlinien<br />

• Dr. med. Berit Meyerrose: Wissenschatliche Mitarbeiterin – Drittmittel<br />

• Dr. med. Monika Nothacker, MPH: Wissenschaftliche Mitarbeiterin – Leitlinien<br />

• Dr. med. Julia Rohe, MPH: Wissenschaftliche Mitarbeiterin – Patientensicherheit<br />

• Dr. med. Christoph Rölling, MSc PH: Wissenschaftlicher Mitarbeiter – Leitlinien<br />

• Martha Roith: Sekretariat<br />

• Dana Rütters: Informationsvermittlungsstelle (IVS)<br />

• Andrea Sanguino Heinrich, Ärztin, MPH: Wissenschaftliche Mitarbeiterin –<br />

Patientensicherheit<br />

• Corinna Schäfer M.A.: Sachbearbeiterin – Bereich Patienteninformation<br />

• Dr. med. Dagmar C. Villarroel Gonzales, MPH: Wissenschaftliche Mitarbeiterin –<br />

Drittmittel<br />

• Martina Westermann: Sekretariat<br />

• Meryem Willner: Sekretariat<br />

Expertenkreise des ÄZQ<br />

Expertenkreis <strong>der</strong> 2. Auflage NVL Asthma:<br />

• Prof. Dr. med. Dieter Ukena: Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft<br />

• Prof. Dr. med. Heinrich Worth: Deutsche Atemwegsliga<br />

• Prof. Dr. med. Gerhard Schultze-Werninghaus: Deutsche Gesellschaft für Allergologie<br />

und Klinische Immunologie<br />

13<br />

539


• Prof. Dr. med. Heinz Harald Abholz (Vertreter:Antonius Schnei<strong>der</strong>): Deutsche<br />

Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin<br />

• Prof. Dr. med. Dennis Nowak: Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und<br />

Umweltmedizin<br />

• Prof. Dr. med. Franz Kainer: Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe<br />

• Prof. Dr. med. Rainer Dierkesmann: Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin<br />

• Prof. Dr. med. Frank Riedel: Deutsche Gesellschaft für Kin<strong>der</strong>- und Jugendmedizin<br />

• Dr. med. Konrad Schultz: Deutsche Gesellschaft für Physikalische Medizin und<br />

Rehabilitation<br />

• Prof. Dr. med. Roland Buhl: Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin<br />

• Prof. Dr. med. Jürgen Fischer: Deutsche Gesellschaft für Rehabilitationswissenschaften<br />

• Ingrid Voigtmann: Deutscher Allergie- und Asthmabund<br />

• Prof. Dr. med. Dietrich Berdel: Gesellschaft für pädiatrische Allergologie und<br />

Umweltmedizin und Gesellschaft für Pädiatrische Pneumologie<br />

• Prof. Dr. med. Martin Schulz: Arzneimittelkommission <strong>der</strong> Deutschen Apotheker<br />

• Dorothea Pfeiffer-Kascha: Deutscher Verband für Physiotherapie<br />

Experten <strong>der</strong> Steuergruppe <strong>der</strong> NVL Depression:<br />

• PD Dr. med. Tom Bschor: Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft<br />

• Dipl. Päd. Dr. med. Jochen Gensichen: Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin<br />

und Familienmedizin<br />

• Dipl.-Psych. Prof. Dr. phil. Martin Hautzinger: Deutsche Gesellschaft für Psychologie<br />

• PD Dr. phil. Holger Schulz: Deutsche Gesellschaft für Rehabilitationswissenschaften<br />

• Carsten Kolada: Bundesverband <strong>der</strong> Angehörigen Psychisch Kranker<br />

• Dipl.-Psych. Jürgen Matzat: Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen<br />

• Prof. Dr. med. Dr. rer. soc. Frank Schnei<strong>der</strong> und Prof. Dr. med. Christoph Mundt:<br />

Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde<br />

• Prof. Dr. phil. Rainer Richter: Bundespsychotherapeutenkammer<br />

• Prof. Dr. med. Henning Schauenburg: Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische<br />

Medizin<br />

An <strong>der</strong> Koordination sind weiterhin – neben <strong>der</strong> AWMF und dem ÄZQ – beteiligt:<br />

Universitätsklinikum Freiburg: Prof. Dr. Mathias Berger, Dr. Isaac Bermejo, Dipl.-<br />

Psych. Christian Klesse, und Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf: Prof. Dr. Dr.<br />

phil. Martin Härter.<br />

Experten <strong>der</strong> NVL Chronische Herzinsuffizienz:<br />

• Prof. Dr. med. Klaus Mörike: Arzneimittelkommission <strong>der</strong> Deutschen Ärzteschaft<br />

• Prof. Dr. Dr. h. c. Diethelm Tschöpe: Deutsche Diabetes Gesellschaft<br />

• Dr. Christiane Muth, MPH: Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und<br />

Familienmedizin<br />

• Prof. Dr. med. Roland Hardt: Deutsche Gesellschaft für Geriatrie<br />

• Prof. Dr. med. Georg Ertl: Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin<br />

540


Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

<strong>Kapitel</strong><br />

• Prof. Dr. med. Uta C. Hoppe: Deutsche Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und<br />

Kreislaufforschung<br />

• Prof. Dr. med. Bernhard Schwaab: Deutsche Gesellschaft für Prävention und Rehabilitation<br />

von Herz-Kreislauferkrankungen<br />

• PD Dr. med. Eckart Miche: Deutsche Gesellschaft für Rehabilitationswissenschaften<br />

• PD Dr. med. Jürgen Sin<strong>der</strong>mann: Deutsche Gesellschaft für Thorax-, Herz- und<br />

Gefäßchirurgie<br />

• Prof. Dr. med. Christoph Herrmann-Lingen: Deutsches Kollegium für Psychosomatische<br />

Medizin<br />

• Prof. Dr. Gerhard Müller: Gesellschaft für Nephrologie<br />

• Dr. phil. med. Karl-Gustav Werner: HFI Kreislauf und Stoffwechsel (Patientenvertreter)<br />

• Dr. rer. soc. Ingrid Schubert: PMV Forschungsgruppe an <strong>der</strong> Universität Köln<br />

Experten NVL nicht spezifischer Kreuzschmerz:<br />

• Prof. Dr. med. Jan Hildebrandt: Arzneimittelkommission <strong>der</strong> Deutschen Ärzteschaft<br />

• Dr. Erika Schulte: Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin<br />

• Prof. Dr. Dennis Nowak: Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin<br />

• Prof. Dr. phil. Monika Hasenbring: Bundespsychotherapeutenkammer<br />

• Dr. med. Jean-Francois Chenot und Prof. Dr. med. Annette Becker: Deutsche<br />

Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin<br />

• Dr. med. Andreas Koch: Deutsche Gesellschaft für Chirurgie<br />

• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Kay Brune: Deutsche Gesellschaft für experimentelle und<br />

klinische Pharmakologie und Toxikologie<br />

• Prof. Dr. med. Elisabeth Maerker-Hermann: Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin<br />

• Dr. med. Hermann Locher: Deutsche Gesellschaft für Manuelle Medizin<br />

• PD Dr. med. Karsten Schwerdtfeger: Deutsche Gesellschaft für Neurochirurgie<br />

• Prof. Dr. med. Ralf Baron und Rainer Maag: Deutsche Gesellschaft für Neurologie<br />

• Dr. med. Wilfried Schupp und Prof. Dr. med. Thomas Mokrusch: Deutsche Gesellschaft<br />

für Neurologische Rehabilitation<br />

• Prof. Dr. med. Christof Hopf und Prof. Dr. med. Jürgen Krämer: Deutsche Gesellschaft<br />

für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie<br />

• Prof. Dr. med. Wilfried Mau und Dr. med. Gabriele Lichti: Deutsche Gesellschaft<br />

für Physikalische Medizin und Rehabilitation<br />

• Prof. Dr. med. Volker Köllner: Deutsche Gesellschaft für Psychotherapeutische<br />

Medizin<br />

• PD Dr. med. Martin Rudwaleit: Deutsche Gesellschaft für Rehabilitationswissenschaften<br />

• Prof. Dr. med. Wilfried H. Jäckel: Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie<br />

• Prof. Dr. med. Johannes Hierholzer: Deutsche Röntgengesellschaft<br />

• Dr. med. Jürgen Kuhn: Deutsche Gesellschaft für Sozialmedizin und Prävention<br />

• Prof. Dr. med. Rudolf Beisse und Prof. Dr. Christoph Ulrich: Deutsche Gesellschaft<br />

für Unfallchirurgie<br />

• Prof. Dr. med. Birgit Kröner-Herwig: Deutsche Gesellschaft für Verhaltensmedizin<br />

und Verhaltensmodifikation<br />

• Prof. Dr. med. Dipl.-Psych. Michael Pfingsten: Deutsche Gesellschaft zum Studium<br />

des Schmerzes<br />

13<br />

541


• Prof. Dr. med. Dr. phil. Heiner H. Raspe: Deutsches Netzwerk Evidenzbasierte<br />

Medizin<br />

• Dr. med. Silke Brüggemann, MSc: Deutsche Rentenversicherung Bund<br />

• Heike Barth: Deutscher Verband <strong>der</strong> Ergotherapeuten<br />

• Eckhardt Böhle: Deutscher Verband für Physiotherapie – Zentralverband <strong>der</strong><br />

Physiotherapeuten/Krankengymnasten<br />

• Dusan Tesic: Kassenärztliche Vereinigung Berlin<br />

• Ludwig Hammel: Patientenforum<br />

Steuergruppe <strong>der</strong> 2. Auflage <strong>der</strong> NVL Typ-2-Diabetes (Erstauflage veröffentlicht 2002):<br />

• Prof. Dr. med. Rüdiger Landgraf: Deutsche Diabetes Gesellschaft<br />

• Prof. Dr. med. Heinz Harald Abholz: Deutsche Gesellschaft für Allgemein- und<br />

Familienmedizin<br />

• Prof. em. Dr. med. F. Arnold Gries: Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft<br />

• Dr. rer. medic. Nicola Haller: Verband <strong>der</strong> Diabetes Beratungs- und Schulungsberufe<br />

Die Patientenbeteiligung wird durch die Kooperation mit dem Patientenforum gewährleistet.<br />

Expertenkreis NVL Typ-2-Diabetes Modul Nierenerkrankung bei Diabetes:<br />

• Prof. Dr. med. Manfred Anlauf, Prof. em. Dr. F. Arnold Gries: Arzneimittelkommission<br />

<strong>der</strong> Deutschen Ärzteschaft<br />

• Dr. med. Bernd Hemming: Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und<br />

Familienmedizin<br />

• Prof. Dr. med. Christoph Hasslacher, Prof. Dr. Rüdiger Landgraf: Deutsche Diabetes-Gesellschaft<br />

• Prof. Dr. med. Gerhard Rümenapf: Deutsche Gesellschaft für Gefäßchirurgie<br />

• PD Dr. med. Gunnar Tepe: Deutsche Röntgengesellschaft<br />

• Dr. med. Christof Mayer, Dr. med. Ulrike Rothe: Fachkommission Diabetes Sachsen<br />

• Prof. Dr. med. Hermann Haller: Gesellschaft für Nephropathie<br />

• Prof. Dr. med. Emanuel Fritschka: Deutsche Gesellschaft für Rehabilitationswissenschaften<br />

• Prof. Dr. med. Wolfgang Pommer: Deutsche Arbeitsgemeinschaft für klinische<br />

Nephrologie<br />

• Prof. Dr. med. Karl Heinz Rahn: Deutsche Hochdruckliga<br />

• Prof. Dr. med. Uwe Heemann, Prof. Dr. Richard Viebahn: Deutsche Transplantationsgesellschaft<br />

Expertenkreis NVL Typ-2-Diabetes Modul Neuropathie:<br />

• Prof. em. Dr. med. F. Arnold Gries, Prof. Dr. med. Hilmar Prange: Arzneimittelkommission<br />

<strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft<br />

• Prof. Dr. med. Manfred Haslbeck, Prof. Dr. Dan Ziegler: Deutsche Diabetes-Gesellschaft/Deutsche<br />

Gesellschaft für Innere Medizin<br />

• Dr. med. Stefan Wilm: Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin<br />

• Prof. Dr. Nikolaus Marx: Deutsche Gesellschaft für Kardiologie<br />

• Prof. Dr. med. Bernhard Neundörfer: Deutsche Gesellschaft für Neurologie/Deutsche<br />

Schlaganfall Gesellschaft<br />

• Dr. med. Peter Hübner: Deutsche Gesellschaft für Rehabilitationswissenschaften<br />

542


Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

<strong>Kapitel</strong><br />

• Prof. Dr. med. Jürgen Pannek: Deutsche Gesellschaft für Urologie<br />

• PD Dr. med. Jutta Keller, Prof. Dr. med. Peter Layer: Deutsche Gesellschaft für Verdauungs-<br />

und Stoffwechselkrankheiten<br />

• Prof. Dr. med. Christoph Maier: Deutsche Gesellschaft zum Studium des Schmerzes<br />

• Dr. med. H. Rietzsch: Fachkommission Diabetes Sachsen<br />

• Dr. B. Ellger: Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivtherapie<br />

Expertenkreis NVL Typ-2-Diabetes Modul Schulung und Kontrolle:<br />

• Dr. rer. medic. Nicola Haller: Verband <strong>der</strong> Diabetes Beratungs- und Schulungsberufe<br />

• Dr. med. Bernd Hemming: Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und<br />

Familienmedizin<br />

• Dr. phil. Dipl.-Psych. Bernhard Kulzer, Nicole Müller, Prof. Dr. med. Ulrich A.<br />

Müller, Dr. Monika Toeller-Sucha: Deutsche Diabetes-Gesellschaft/Deutsche Gesellschaft<br />

für Innere Medizin<br />

• Dr. med. Ulrike Rothe, Dr. med. H.-J. Verlohren: Fachkommission Diabetes Sachsen<br />

• Dr. Erik Bodendieck: Sächsische Gesellschaft für Allgemeinmedizin<br />

Expertenkreis Qualitätsindikatoren:<br />

• Dr. med. Gunnar Blumenstock: Universität Tübingen<br />

• Prof. Dr. med. Max Geraedts: Universität Düsseldorf<br />

• Dr. med. Bernhard Gibis, MPH: Kassenärztliche Bundesvereinigung<br />

• Prof. Dr. med. Wilfried H. Jäckel: Universität Freiburg<br />

• Dr. med. Regina Klakow-Franck M.A.: <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

• PD Dr. med. Ina Kopp: Arbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> Wissenschaftlichen Medizinischen<br />

Fachgesellschaften<br />

• Dr. med. Anne Reiter: Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung<br />

• Prof. Dr. rer. nat. Dr. med. Günter Ollenschläger: ÄZQ – Mo<strong>der</strong>ation<br />

Expertenkreis DELBI-ADAPTE:<br />

• Dipl.-Soz. Martin Beyer: Institut für Allgemeinmedizin, Universität Frankfurt<br />

• Dr. med. Markus Follmann: Deutsche Krebsgesellschaft<br />

• Dipl.-Pflegewirtin Nicole Holzmann: Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im<br />

Gesundheitswesen<br />

• PD Dr. med. Ina Kopp: Philipps-Universität, Theoretische Chirurgie, Marburg, Stv.<br />

Vorsitzende <strong>der</strong> Leitlinien-Kommission <strong>der</strong> AWMF<br />

• Dipl.-Soz. Wiss. Thomas Langer: Ärztliches Zentrum für Qualität in <strong>der</strong> Medizin<br />

• Monika Lelgemann, MSc: HTA Zentrum in <strong>der</strong> Universität Bremen, c/o Institut<br />

für Gesundheits- und Medizinrecht<br />

• Dr. Monika Nothacker, MPH: Ärztliches Zentrum für Qualität in <strong>der</strong> Medizin<br />

• Prof. Dr. Hans-Konrad Selbmann: Philipps-Universität, Theoretische Chirurgie,<br />

Marburg, Vorsitzen<strong>der</strong> <strong>der</strong> Leitlinien-Kommission <strong>der</strong> AWMF<br />

• Dipl.-Soz. Ulrich Siering: Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen<br />

• Dr. Susanne Weinbrenner, MPH: Ärztliches Zentrum für Qualität in <strong>der</strong> Medizin<br />

• Dipl.-Geogr. Alexandra Wieland: Gemeinsamer Bundesausschuss<br />

13<br />

543


Expertenkreis DELBI-CONTENT:<br />

• Dipl.-Soz. Martin Beyer: Institut für Allgemeinmedizin, Universität Frankfurt<br />

• Dr. Markus Follmann: Deutsche Krebsgesellschaft<br />

• Prof. Dr. Peter Sawicki: Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen<br />

• Dr. Alric Rüther: Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen<br />

• Marion Danner: Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen<br />

• Ulrich Siering: Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen<br />

• Monika Lelgemann, MSc: Deutsches Netzwerk Evidenzbasierte Medizin, Universität<br />

Bremen<br />

• PD Dr. Ina Kopp: Arbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> Wissenschaftlichen Medizinischen<br />

Fachgesellschaften<br />

• Dr. Susanne Weinbrenner: MPH, Ärztliches Zentrum für Qualität in <strong>der</strong> Medizin<br />

• Alexandra Wieland: Gemeinsamer Bundesausschuss<br />

• Dr, Silke Brüggemann: Deutsche Rentenversicherung Bund<br />

• Prof. Dr. Max Geraedts: Studiengang Public Health, Universität Düsseldorf<br />

• Prof. Dr. Wilfried Jäckel: Deutsche Gesellschaft für Rehabilitationswissenschaften,<br />

Universität Freiburg<br />

• Dr. Monika Mund: Kassenärztliche Bundesvereinigung<br />

• Dr. Julia Pauls: Kassenärztliche Bundesvereinigung<br />

• Prof. Dr. Heiner Raspe: Deutsches Netzwerk Evidenzbasierte Medizin, Universitätsklinikum<br />

Schleswig<br />

Expertenkreis Patientensicherheit<br />

• Ass. Barbara Berner: Gemeinsame Rechtsabteilung von BÄK und KBV<br />

• Prof. Dr. med. Dieter Conen: Kantonsspital Aarau<br />

• Prof. Dr. med. Axel Ekkernkamp: Unfallkrankenhaus Berlin<br />

• Prof. Dr. med. Gisela Fischer: Medizinische Hochschule Hannover<br />

• Prof. Dr. med. Ferdinand Gerlach: Institut für Allgemeinmedizin Frankfurt<br />

• Dr. med. Franziska Diel: Kassenärztliche Bundesvereinigung<br />

• Eberhard Gramsch: Kassenärztliche Vereinigung Nie<strong>der</strong>sachsen<br />

• Dr. Günther Jonitz: Ärztekammer Berlin (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Dr. med. Regina Klakow-Franck M.A.: <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

• Dr. med. Ulrich Oesingmann: Kassenärztliche Vereinigung<br />

• RA Horst-Dieter Schirmer: Gemeinsame Rechtsabteilung von BÄK und KBV<br />

• Ulrich Smentkowski: Ärztekammer Nordrhein<br />

• Dr. med. Christian Thomeczek: Ärztliches Zentrum für Qualität in <strong>der</strong> Medizin<br />

544


Ausschuss „Gebietszugehörigkeit ärztlicher Leistungen“<br />

Mitglie<strong>der</strong> seitens <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>:<br />

• Dr. med. H. Hellmut Koch, München<br />

• Dr. med. Franz-Joseph Bartmann, Bad Segeberg<br />

Mitglie<strong>der</strong> seitens <strong>der</strong> Kassenärztlichen Bundesvereinigung:<br />

• Dr. med. Leonhard Hansen, Aachen<br />

• Dr. med. Andreas Köhler, Berlin<br />

Mitglied <strong>der</strong> gemeinsamen Rechtsabteilung:<br />

• RA Horst Dieter Schirmer, Berlin<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dr. med. Annette Güntert, Berlin<br />

Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

<strong>Kapitel</strong><br />

13<br />

545


Vertreter <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> in externen Gremien<br />

Beirat DIN NAMed, Normenausschuss Medizin<br />

• Dr. med. Robert Schäfer, Düsseldorf (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Dipl. rer. soc. Manfred Brüggemann, Berlin<br />

Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung (BQS)<br />

Gesellschafterversammlung:<br />

• Dr. med. Günther Jonitz, Berlin<br />

• Dr. med. Regina Klakow-Franck M.A., Berlin<br />

• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Karsten Vilmar, Bremen<br />

Gesellschafterausschuss:<br />

• Dr. med. Regina Klakow-Franck M.A., Berlin<br />

• Dr. med. Jochen Bredehöft, Münster<br />

• Dr. med. Günther Jonitz, Berlin<br />

Deutsche Diagnostika-Gruppe (DDG)<br />

• Dipl. rer. soc. Manfred Brüggemann, Berlin<br />

Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA),<br />

Unterausschuss Qualitätssicherung<br />

• Dr. med. Günther Jonitz, Berlin<br />

• Dr. med. Regina Klakow-Franck M.A., Berlin<br />

• Dr. rer. nat. Ulrich Zorn MPH, Berlin<br />

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen<br />

(IQWiG)<br />

• Prof. Dr. med. Christoph Fuchs, Berlin (Stiftungsrat)<br />

• Dr. med. Regina Klakow-Franck M.A., Berlin (Kuratorium)<br />

546


Kommission „Gesundheitsberichterstattung und<br />

Gesundheitsmonitoring“ beim Robert-Koch-Institut (RKI)<br />

• Dr. med. Regina Klakow-Franck M.A., Berlin<br />

Kooperation für Transparenz und Qualität im Gesundheitswesen (KTQ)<br />

Gesellschafterversammlung:<br />

• Ines Chop, Berlin<br />

• Dr. med. Günther Jonitz, Berlin<br />

• Dr. med. Regina Klakow-Franck M.A., Berlin<br />

• Prof. Dr. med. Friedrich-Wilhelm Kolkmann, Stuttgart<br />

• Dr. med. Theodor Windhorst, Münster<br />

Gesellschafterausschuss:<br />

• Ines Chop, Berlin<br />

• Dr. med. Günther Jonitz, Berlin<br />

• Dr. med. Regina Klakow-Franck M.A., Berlin<br />

• Prof. Dr. med. Friedrich-Wilhelm Kolkmann, Stuttgart<br />

• Dr. med. Theodor Windhorst, Münster<br />

Kuratorium des Bundesverbandes selbständiger Physiotherapeuten<br />

IFK zur Einführung eines Qualitätsmanagements für die<br />

Physiotherapiepraxen<br />

• Dipl. Päd. Rosemarie Bristrup, Berlin<br />

Kuratorium „Health Technology Assessment“ (HTA) beim DIMDI<br />

• Dr. med. Regina Klakow-Franck M.A., Berlin<br />

• Dr. med. Hermann Wetzel, Berlin<br />

Präsidium des DIN – Deutsches Institut für Normung e. V.<br />

• Dr. med. Günther Jonitz, Berlin<br />

Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

<strong>Kapitel</strong><br />

13<br />

547


Sektorkomitee „Medizinische Laboratorien“ bei <strong>der</strong> ZLG<br />

• Dipl. rer. soc. Manfred Brüggemann, Berlin<br />

Ständiger Ausschuss <strong>der</strong> Europäischen Ärzte (CPME)<br />

Deutsche Delegation:<br />

• Dr. med. Klaus-Dieter Wurche, Bremen (Delegationsleiter)<br />

• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Berlin<br />

• Dr. med. Frank-Ulrich Montgomery, Hamburg (Mitglied des Vorstandes)<br />

• Dr. med. Carl-Heinz Müller, Berlin<br />

• Dr. med. Ramin Parsa-Parsi, Berlin<br />

• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Karsten Vilmar, Bremen<br />

Berater:<br />

• Dr. med. Andreas Crusius, Rostock<br />

• Prof. Dr. med. Frie<strong>der</strong> Hessenauer, Mainz<br />

• RA Horst Dieter Schirmer, Berlin<br />

• Renate Vonhoff-Winter, Berlin<br />

Beobachter:<br />

• Dr. med. Klaus Bittmann, Köln (NAV-Virchow-Bund)<br />

• Dr. med. Kuno Winn, Berlin (Hartmannbund)<br />

• Dr. med. Andreas Botzlar, Berlin (Marburger Bund)<br />

Stiftung zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Normung im Bereich <strong>der</strong> Medizin (SNMed)<br />

• Dipl. rer. soc. Manfred Brüggemann, Berlin<br />

Vertreterversammlung <strong>der</strong> Berufsgenossenschaft für<br />

Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege<br />

Vertreter <strong>der</strong> Ärzteschaft:<br />

• Dr. med. Rudolf Burger, München<br />

• Dipl.-Volksw. Donald Horn, Hamburg<br />

• Dr. rer. oec. Hans-Jürgen Maas, Berlin<br />

• Dr. med. Robert D. Schäfer, Düsseldorf<br />

Stellvertreter <strong>der</strong> Ärzteschaft:<br />

• Rüdiger Vogt, Neuburg/Donau<br />

• Dr. med. Bernhard Gibis, Berlin<br />

548


Vorstand <strong>der</strong> Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst<br />

und Wohlfahrtspflege<br />

Vertreter <strong>der</strong> Ärzteschaft:<br />

• Dr. med. Alfred Möhrle, Frankfurt/Main<br />

Stellvertreter <strong>der</strong> Ärzteschaft:<br />

• San.-Rat Dr. med. Franz Gadomski, Saarbrücken<br />

• Dr. med. Andreas Köhler, Berlin<br />

Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

<strong>Kapitel</strong><br />

13<br />

549


Einrichtungen bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

Arbeitsgruppe „Influenzpandemie-Beauftragte<br />

<strong>der</strong> Landesärztekammern“<br />

• Dipl.-Med. Petra Albrecht, Dresden<br />

• Dr. med. Christiane Becker, Jena<br />

• Dr. med. Klaus Beelmann, Hamburg<br />

• Brigitte Bruns-Matthießen, Bremen<br />

• Dr. med. Rudolf Burger, München<br />

• Dr. med. Holger Dietze, Rostock<br />

• Dr. med. Henning Friebel, Magdeburg<br />

• Dr. med. Reinhold Hauser, Stuttgart<br />

• Dr. med. Günter Hock, Mainz<br />

• Dr. med. Roland Kaiser, Frankfurt/Main<br />

• Dr. med. Dr. med. dent. Hans-Walter Krannich, Hannover<br />

• Dr. med. Jörg Kurt, Saarbrücken<br />

• Dr. med. Carsten Leffmann, Hamburg<br />

• Dr. med. Edda Oppermann, Bad Segeberg<br />

• Dr. med. Michael Peglau, Berlin<br />

• Dr. med. Michael Popović, Frankfurt/Main<br />

• Dr. med. Robert D. Schäfer, Düsseldorf<br />

• Dr. med. Volkmar Skerra, Potsdam<br />

• Dr. med. Markus Wenning, Münster<br />

Ständige Gäste:<br />

• RA Dr. jur. Gerhard Nösser, Berlin<br />

• Dr. med. Paul Rheinberger, Berlin<br />

• Dr. med. Jörn Knöpnadel, Berlin<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dr. med. Annegret Schoeller, Berlin<br />

Konferenz <strong>der</strong> Fachberufe im Gesundheitswesen<br />

• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Berlin (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Dr. med. Cornelia Goesmann, Hannover (Stv. Vorsitzende)<br />

Mitglie<strong>der</strong> sind Vertreter von 39 Verbänden <strong>der</strong> Fachberufe im Gesundheitswesen.<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dr. med. Regina Klakow-Franck M.A., Berlin<br />

550


Patientenforum<br />

Vertreter <strong>der</strong> Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung<br />

und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e. V. – BAG<br />

• Dr. jur. Martin Danner, Düsseldorf<br />

• Hannelore Loskill, Düsseldorf<br />

Deutscher Diabetiker Bund e. V.<br />

• Manfred Flore, Kassel<br />

• Rosmarie Johannes, Kassel<br />

Bundesverband <strong>der</strong> Angehörigen psychisch Kranker e. V. (BapK)<br />

• Leonore Julius, Bonn<br />

Forum chronisch kranker und behin<strong>der</strong>ter Menschen im Paritätischen<br />

• Hilde Schulte, Bonn<br />

• Achim Weber, Berlin<br />

Deutsche Rheuma-Liga, Bundesverband e. V.<br />

• Borgi Winkler-Rohlfing, Wuppertal<br />

Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e. V.<br />

• Ursula Helms, Berlin<br />

• Dr. med. Jutta Hun<strong>der</strong>tmark-Mayser, Berlin<br />

Ärztliches Zentrum für Qualität in <strong>der</strong> Medizin (ÄZQ)<br />

• Prof. Dr. rer. nat. Dr. med. Günter Ollenschläger, Berlin<br />

• Dr. med. Sylvia Sänger, MPH, Cospeda<br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> (BÄK)<br />

• Dr. med. Cornelia Goesmann, Hannover (Vorsitzende)<br />

• Dipl.-Volksw. Norbert Butz, Berlin<br />

• Alexan<strong>der</strong> Dückers, Berlin<br />

Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)<br />

• Dr. med. Carl-Heinz Müller, Berlin<br />

• Dr. med. Adela Litschel, Berlin<br />

• Klaus Balke, Berlin<br />

• Dr. med. Roland Stahl, Berlin<br />

• Dr. med. Dominik von Stillfried, Berlin<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dr. med. Justina Engelbrecht, Berlin<br />

Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

<strong>Kapitel</strong><br />

13<br />

551


Wissenschaftlicher Beirat Psychotherapie nach § 11 PsychThG<br />

Der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie nach § 11 Psych ThG (WBP) wird gemeinsam<br />

von <strong>der</strong> Bundeskammer <strong>der</strong> Psychologischen Psychotherapeuten (BPtK) und <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> getragen. Der Beirat erstellt insbeson<strong>der</strong>e Gutachten, wenn die<br />

Approbationsbehörden <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> nach PsychThG Zweifel an <strong>der</strong> wissenschaftlichen<br />

Anerkennung eines Verfahrens haben. An den WBP können auch von den Fachkreisen<br />

Anträge zur Bewertung <strong>der</strong> Wissenschaftlichkeit von Verfahren und Methoden <strong>der</strong><br />

Psychotherapie gestellt werden.<br />

2. Amtsperiode (2004 – <strong>2008</strong>)<br />

von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> entsandte Mitglie<strong>der</strong>:<br />

• Prof. Dr. med. Gerd Rudolf, Heidelberg (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Prof. Dr. med. Gerhard Buchkremer, Tübingen<br />

• Prof. Dr. med. Fritz Hohagen, Lübeck<br />

• Prof. Dr. med. Horst Kächele, Ulm<br />

• Prof. Dr. med. Ulrike Lehmkuhl, Berlin<br />

• Prof. Dr. med. Michael Schulte-Markwort, Hamburg<br />

von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> entsandte stv. Mitglie<strong>der</strong>:<br />

• Prof. Dr. med. Manfred Cierpka, Heidelberg<br />

• Prof. Dr. med. Gereon Heuft, Münster<br />

• Prof. Dr. med. Gerd Lehmkuhl, Köln<br />

• Prof. Dr. med. Michael Linden, Teltow<br />

• Prof. Dr. med. Rolf Meermann, Bad Pyrmont<br />

• Prof. Dr. med. Renate Schepker, Ravensburg<br />

von <strong>der</strong> Bundeskammer <strong>der</strong> Psychologischen Psychotherapeuten entsandte Mitglie<strong>der</strong>:<br />

• Prof. Dr. phil. Dietmar Schulte, Bochum (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Prof. Dr. phil. Günter Esser, Potsdam<br />

• Prof. Dr. rer. nat. Thomas Fydrich, Berlin<br />

• Prof. Dr. phil. Jürgen Kriz, Osnabrück<br />

• Prof. Dr. rer. nat. Dipl.-Psych. Falk Leichsenring, Gießen<br />

• Prof. Dr. phil. habil. Bernhard Strauß, Jena<br />

von <strong>der</strong> Bundeskammer <strong>der</strong> Psychologischen Psychotherapeuten entsandte stv. Mitglie<strong>der</strong>:<br />

• Prof. Dr. phil. Jochen Eckert, Hamburg<br />

• Prof. Dr. med. Hans Reinecker, Bamberg<br />

• Prof. Dr. phil. Hertha Richter-Appelt, Hamburg<br />

• Prof. Dr. phil. Ulrich Stuhr, Hamburg<br />

• PD Dr. phil. Dipl.-Psych. Kirsten von Sydow, Hamburg<br />

• Dr. phil. Eberhard Windaus, Frankfurt/Main<br />

552


Vorstandsbeauftragte <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>:<br />

• Dr. med. Cornelia Goesmann, Hannover<br />

Vorstandsbeauftragter <strong>der</strong> Bundeskammer <strong>der</strong> Psychologischen Psychotherapeuten:<br />

• Prof. Dr. phil. Rainer Richter, Berlin<br />

3. Amtsperiode (2009 – 2013)<br />

von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> entsandte Mitglie<strong>der</strong>:<br />

• Prof. Dr. med. Manfred Cierpka, Heidelberg<br />

• Prof. Dr. med. Gereon Heuft, Münster<br />

• Prof. Dr. med. Ulrike Lehmkuhl, Berlin<br />

• Prof. Dr. med. Klaus Lieb, Mainz<br />

• Prof. Dr. med. Michael Linden, Teltow<br />

• Prof. Dr. med. Renate Schepker, Ravensburg<br />

von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> entsandte stv. Mitglie<strong>der</strong>:<br />

• Prof. Dr. med. Dipl.-Psych. Manfred Beutel, Mainz<br />

• Prof. Dr. med. Harald-Jürgen Freyberger, Greifswald<br />

• Prof. Dr. med. Wolfgang Herzog, Heidelberg<br />

• Prof. Dr. med. Gerd Schulte-Körne, München<br />

• Prof. Dr. med. Ulrich Schweiger, Lübeck<br />

• Prof. Dr. med. Kai von Klitzing, Leipzig<br />

von <strong>der</strong> Bundeskammer <strong>der</strong> Psychologischen Psychotherapeuten entsandte Mitglie<strong>der</strong>:<br />

• Prof. Dr. phil. Günter Esser, Potsdam<br />

• Prof. Dr. rer. nat. Thomas Fydrich, Berlin<br />

• Prof. Dr. phil. Dipl.-Psych. Siegfried Gauggel, Aachen<br />

• Prof. Dr. rer. nat. Dipl.-Psych. Falk Leichsenring, Gießen<br />

• Prof. Dr. phil. Dietmar Schulte, Bochum<br />

• Prof. Dr. phil. habil. Bernhard Strauß, Jena<br />

von <strong>der</strong> Bundeskammer <strong>der</strong> Psychologischen Psychotherapeuten entsandte stv. Mitglie<strong>der</strong>:<br />

• Prof. Dr. phil. Jochen Eckert, Hamburg<br />

• Prof. Dr. rer. nat. Dipl.-Psych. Nina Heinrichs, Bielefeld<br />

• Prof. Dr. phil. Hertha Richter-Appelt, Hamburg<br />

• Prof. Dr. phil. Ulrich Stuhr, Hamburg<br />

• PD Dr. phil. Dipl.-Psych. Kirsten von Sydow, Hamburg<br />

• Dr. phil. Eberhard Windaus, Frankfurt/Main<br />

Vorstandsbeauftragte <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>:<br />

• Dr. med. Cornelia Goesmann, Hannover<br />

Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Vorstandsbeauftragter <strong>der</strong> Bundeskammer <strong>der</strong> Psychologischen Psychotherapeuten:<br />

• Prof. Dr. phil. Rainer Richter, Berlin<br />

13<br />

553


Geschäftsführung:<br />

Die Geschäftsführung liegt gemäß <strong>der</strong> ergänzenden Vereinbarung vom 27.02.2009 zwischen<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und <strong>der</strong> Bundeskammer <strong>der</strong> Psychologischen Psychotherapeuten<br />

während <strong>der</strong> 3. Amtsperiode bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>.<br />

Zuständig in <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>:<br />

Dezernat 6 – Wissenschaft und Forschung<br />

Zentrale Kommission zur Wahrung ethischer Grundsätze in <strong>der</strong><br />

Medizin und ihren Grenzgebieten (Zentrale Ethikkommission)<br />

(5. Amtsperiode 2007 – 2010)<br />

Der Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> hat 1994 beschlossen, eine unabhängige und multidisziplinär<br />

zusammengesetzte „Zentrale Kommission zur Wahrung ethischer Grundsätze<br />

in <strong>der</strong> Medizin und ihren Grenzgebieten (Zentrale Ethikkommission)“ zu errichten.<br />

Zu ihren Aufgaben gehören insbeson<strong>der</strong>e,<br />

– Stellungnahmen zu ethischen Fragen abzugeben, die durch den Fortschritt und die<br />

technologische Entwicklung in <strong>der</strong> Medizin und ihren Grenzgebieten aufgeworfen<br />

werden;<br />

– in Fragen, die unter ethischen Gesichtspunkten im Hinblick auf die Pflichten bei <strong>der</strong><br />

ärztlichen Berufsausübung von grundsätzlicher Bedeutung sind, Stellung zu nehmen;<br />

– auf Wunsch <strong>der</strong> Ethikkommission einer Landesärztekammer o<strong>der</strong> einer Medizinischen<br />

Fakultät bei Wahrung <strong>der</strong> Unabhängigkeit dieser Ethikkommissionen für eine<br />

ergänzende Beurteilung einer ethischen Frage von grundsätzlicher Bedeutung zur<br />

Verfügung zu stehen.<br />

Näheres ist im Statut <strong>der</strong> Zentralen Ethikkommission geregelt.<br />

Vorstandsmitglie<strong>der</strong>:<br />

• Prof. Dr. med. Dr. phil. Urban Wiesing, Tübingen (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Prof. Dr. jur. Jochen Taupitz, Mannheim (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Dr. med. Gisela Bockenheimer-Lucius, Frankfurt/Main<br />

• Prof. Dr. theol. Peter Dabrock, Marburg<br />

• Dr. rer. nat. Sigrid Graumann, Berlin<br />

Weitere Mitglie<strong>der</strong>:<br />

• Prof. Dr. phil. Dieter Birnbacher, Düsseldorf<br />

• Prof. Dr. med. Joachim Boos, Münster<br />

• Prof. Dr. theol. Hille Haker, Frankfurt/Main<br />

• Prof. Dr. med. Wolfram Henn, Homburg<br />

• Prof. Dr. jur. Friedhelm Hufen, Mainz<br />

• PD Dr. med. Dipl.-Soz. Tanja Krones, Marburg<br />

• Dr. phil. Dirk Lanzerath, Bonn<br />

• Prof. Dr. med. H. Christof Müller-Busch, Berlin<br />

• Prof. Dr. theol. Johannes Reiter, Mainz<br />

554


• Dr. med. Josef Schuster, Würzburg<br />

• Prof. Dr. med. Dipl.-Theol. Matthias Volkenandt, München<br />

Ständige Gäste:<br />

• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Berlin<br />

• Prof. Dr. med. Christoph Fuchs, Berlin<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dr. med. Gert Schomburg, Berlin<br />

Zentraler Konsultationsausschuss für Gebührenordnungsfragen<br />

bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

Vertreter <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>:<br />

• San. Rat Dr. med. Franz Gadomski, Saarbrücken (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Dr. med. Theodor Windhorst, Münster (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

• Dr. med. Alfred Möhrle, Frankfurt/Main<br />

• Dr. med. Klaus Ottmann, München<br />

Vertreter des Bundesministeriums für Gesundheit:<br />

• Reg.-Dir. Dr. med. Horst Stiel, Bonn<br />

Vertreter des Bundesministeriums des Inneren:<br />

• Min.-Rätin Gabriele Redeker, Mainz<br />

Vertreter des Verbandes <strong>der</strong> privaten Krankenversicherung:<br />

• Prof. Dr. med. Jürgen Fritze, Köln<br />

• Jürgen Miebach, Köln<br />

Vertreter des Verbandes <strong>der</strong> Privatärztlichen Verrechnungsstellen:<br />

• Peter Gabriel, Mannheim (mitberatend)<br />

Geschäftsführung:<br />

• Dr. med. Regina Klakow-Franck M.A., Berlin<br />

Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

<strong>Kapitel</strong><br />

13<br />

555


13.4.3 Organisationsstruktur <strong>der</strong> Geschäftsstelle<br />

Geschäftsführung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. med. Christoph Fuchs<br />

Stv. Hauptgeschäftsführer Dr. med. Regina Klakow-Franck M.A.<br />

Dipl.-Volksw. Rainer Raabe<br />

Informationsmanagement Dr. oec. Cathrin Becker (Referentin)<br />

Stabsstelle Dr. oec. troph. Esther Freese (Referentin)<br />

Parlaments- und Dipl.-Reg.-Wiss. Verena Heinz (Referentin)<br />

Regierungskontakte<br />

Referentin des Präsidenten Elke Böthin M.A. (Referentin)<br />

Auslandsdienst Dr. med. Ramin Parsa-Parsi (Dezernent)<br />

Dipl.-Pol. Domen Podnar (Referent)<br />

Dipl.-Übers. Renate Vonhoff-Winter (Referentin)<br />

Brüsseler Büro Corina Glorius (Referentin)<br />

Telematik Dr. med. Philipp Stachwitz (Stv. Dezernent)<br />

Dipl.-Volksw. Norbert Butz (Stv. Dezernent)<br />

Dr. med. Dipl.-Inform. Georgios Raptis (Referent)<br />

Dipl.-Ing. Dirk Schladweiler (Referent)<br />

Dezernat 1 Dr. med. Justina Engelbrecht (Dezernentin)<br />

Dr. rer. medic. Wilfried Kunstmann (Bereichsleiter)<br />

Dipl.-Ing. (FH) Karin Brösicke (Referentin)<br />

Dezernat 2 Dr. med. Annette Güntert (Dezernentin)<br />

Ulrike Pantzer (Referentin)<br />

Dr. med. Petra Zschieschang (Referentin)<br />

Dezernat 3 Dr. med. Regina Klakow-Franck M.A. (Dezernentin)<br />

Dipl.-Päd. Rosemarie Bristrup (Bereichsleiterin)<br />

Dipl. rer. soc. Manfred Brüggemann (Referent)<br />

Ines Chop (Referentin)<br />

Dr. rer. nat. Ulrich Zorn (Referent)<br />

556


Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

Dezernat 4 Dr. med. Regina Klakow-Franck M.A. (Dezernentín)<br />

Alexan<strong>der</strong> Golfier, MBA (Referent)<br />

Dr. Ursula Hofer, (Referentin)<br />

Britta Susen (Referentin)<br />

Dr. med. Hermann Wetzel (Referent)<br />

Dezernat 5 Dr. rer. oec. Hans-Jürgen Maas (Dezernent)<br />

Dr. med. Annegret Schoeller (Bereichsleiterin)<br />

Markus Rudolphi (Referent)<br />

Dezernat 6 Dr. med. Gert Schomburg (Dezernent)<br />

Dr. med. Frie<strong>der</strong> Bäsler (Referent)<br />

Dipl.-Soz. Wiss. Judith Berger (Referentin)<br />

Dr. rer. medic. Claus-D. Middel M.A. MPH (Referent)<br />

Dr. med. Wiebke Pühler (Referentin)<br />

Dezernat 7 Dipl.-Volksw. Rainer Raabe (Dezernent)<br />

Dipl.-Ök. Bernd Zielesch (Bereichsleiter)<br />

Dipl.-Ing. Maik Heckerott (Referent)<br />

Dipl. med.-Inf. Martin Stei (Referent)<br />

Pressestelle Alexan<strong>der</strong> Dückers (Dezernent)<br />

Hans-Jörg Freese M.A. (Stv. Dezernent)<br />

Lars Friebel M.A. (Referent)<br />

Das Referat Statistik wird von <strong>der</strong> Kassenärztlichen Bundesvereinigung betreut:<br />

• Dr. rer. pol. Thomas Kopetsch (Abteilungsleiter)<br />

Geschäftsführung <strong>der</strong> Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft:<br />

• Prof. Dr. med. Ursula Gun<strong>der</strong>t-Remy<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Rechtsabteilung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und <strong>der</strong> Kassenärztlichen Bundesvereinigung:<br />

• RA Horst Dieter Schirmer (Dezernent)<br />

• RA Dr. Gerhard Nösser (Fachdezernent)<br />

• Dr. med. Marlis Hübner (Abteilungsleiterin)<br />

• Dipl.-Wirtschaftsjur. Daniela Röhrig (Referentin)<br />

• Ass. Jürgen Schrö<strong>der</strong> (Referent)<br />

• Ass. Annabel Seebohm (Referentin)<br />

13<br />

557


558


Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

13.5 Adressen <strong>der</strong> Landesärztekammern<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

13<br />

559


560


Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

<strong>Kapitel</strong><br />

13<br />

561


562


Stichwortregister<br />

A<br />

Abfälle 123<br />

Abschiebung 43, 45<br />

Abschlussprüfung 345, 347f.<br />

Abtreibung 21, 387ff.<br />

Abwan<strong>der</strong>ung 38, 47, 69, 80, 384<br />

Adipositas 223<br />

AGnES-Konzept 87<br />

Aktion Saubere Hände 179<br />

Aktionsbündnis<br />

– Patientensicherheit e. V. (APS) 175, 178,<br />

235, 391<br />

– Rettung <strong>der</strong> Krankenhäuser 106, 385f.<br />

– Seelische Gesundheit 269f.<br />

Aktionsplan<br />

– Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS)<br />

179, 294<br />

– Ernährung und Bewegung 301<br />

Aktiv Altern 304<br />

Alkoholprävention 306<br />

Allgemeinmedizin 52ff., 85ff.<br />

Allokation 244<br />

Allokationsauffälligkeiten 251<br />

Allokationsverstöße 251<br />

Altern 304<br />

Alters- und Hinterbliebenenversorgung 404ff.<br />

Altersgrenze 22<br />

Altersstruktur 94<br />

Altersversorgung 373, 375ff., 404ff.<br />

Altersvorsorgeverträge 377<br />

Ambulante Versorgung 85ff.<br />

– durch Krankenhäuser 96<br />

Amsterdamer Vertrag 25<br />

Amtliche Gebührenordnung für Ärzte<br />

→ GOÄ<br />

Amtliche Gebührenordnung für Zahnärzte<br />

(GOZ) 96, 331f.<br />

AMWHV 253<br />

Analysesystem 120<br />

Anerkennung von<br />

– Berufsqualifikationen 66<br />

– Facharztbezeichnungen 75, 79, 437f.<br />

Stichwortregister<br />

– Psychotherapieverfahren und -methoden<br />

265<br />

Anschubfinanzierung 82, 85<br />

Ansprechpartner/Ombudspersonen 560ff.<br />

Antihypertensiva 287<br />

Anwendungsbeobachtungen 159<br />

Approbationsordnung 47<br />

AQUA (Assisting Quality Assessment System)<br />

233f.<br />

Arbeits- und Betriebsmedizin 132ff., 140f., 441f.<br />

Arbeitsausschuss „Ärztliche Weiterbildung“ 51<br />

Arbeitsbedingungen 114, 133<br />

Arbeitsgemeinschaft<br />

– berufsständischer Versorgungseinrichtungen<br />

(ABV) 405ff.<br />

– zur Regelung <strong>der</strong> Arbeitsbedingungen<br />

<strong>der</strong> Arzthelferinnen/Medizinischen<br />

Fachangestellten (AAA) 372ff.<br />

Arbeitsgruppe<br />

– „För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Weiterbildung zum<br />

Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin“<br />

54, 87<br />

– „Heilberufe- und Kammergesetze“ 162, 402<br />

– „Kaufmännische Geschäftsführer“ 403<br />

– „Mittelfristige Finanzplanung“ 403, 498<br />

Arbeitskreis „Krankenhauskooperation“ 97<br />

Arbeitsmarktsituation 344<br />

Arbeitsschutz 30, 146<br />

Arbeitszeitrichtlinie 29, 35, 118f.<br />

ARTEMIS (Adverse Drug Reactions Electronic<br />

Management and Information System) 291<br />

Arzneimittel 33, 288, 298, 371<br />

– für seltene Krankheiten 296f.<br />

– Kosten-Nutzen-Bewertung 190<br />

– verschreibungspflichtige 289f.<br />

Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung<br />

(AMWHV) 253<br />

Arzneimitteldokumentation 317<br />

Arzneimittelerprobung 160<br />

Arzneimittelgesetz (AMG) 159<br />

Arzneimittelindustrie 286f., 295, 297<br />

Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft<br />

(AkdÄ) 281ff., 487ff.<br />

Arzneimittelprüfung 160<br />

Arzneimittelrichtlinie (AMR) 298<br />

Arzneimittelsicherheit 289ff.<br />

Arzneimittelstudien 277<br />

Arzneimitteltherapie 288<br />

563


Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) 179,<br />

290, 294<br />

Arzneimittelverordnung 299<br />

Arzneiverordnung in <strong>der</strong> Praxis (AVP) 282<br />

Arzneiverordnungen 285, 299<br />

Arztberuf, Arztbild 18, 86, 155f.<br />

Ärzte (Statistik), s. auch → Ärztestatistik<br />

– ambulant tätige 74, 91f., 412ff.<br />

– angestellte 77, 412ff.<br />

– arbeitslose 79<br />

– ausländische 80, 439f.<br />

– berufstätige 71ff., 76f., 429ff.<br />

– nie<strong>der</strong>gelassene 95, 116, 412ff., 435f.<br />

– ohne ärztliche Tätigkeit 74, 412ff.<br />

– stationär tätige 73, 412ff., 433f.<br />

Ärzteausschuss Arzneimittelsicherheit (ÄAAS)<br />

292<br />

Ärztemangel 38, 53, 89, 122, 124, 150, 384<br />

Ärztemigration → Migration<br />

Ärztestatistik 69ff., 132ff., 412ff.<br />

– Allgemeinmedizin 90ff.<br />

– Arbeitsmedizinische Fachkunde 441f.<br />

– Ärztinnen 422f., 431f.<br />

– Betriebsmedizin 133ff., 441f.<br />

– nach Bezeichnung und Tätigkeitsbereichen<br />

414ff.<br />

– nach Gebietsbezeichnungen und Altersgruppen<br />

429f.<br />

– nach LÄK und Tätigkeitsbereichen 413<br />

– nach Tätigkeitsbereichen 412<br />

Arzthelferin 344f., 349, 374<br />

Ärztliche Ausbildung 47ff.<br />

Ärztliche Berufsordnung 160ff.<br />

Ärztliche Fortbildung 58ff.,<br />

s. auch → Fortbildung<br />

Ärztliche Führung 197ff.<br />

Ärztliche Honorierung 327ff.<br />

Ärztliche Stellen 121f., 205<br />

Ärztliche Versorgungswerke 404ff.<br />

Ärztliche Weiterbildung 50ff.<br />

s. auch → Weiterbildung<br />

Ärztliches Zentrum für Qualität in <strong>der</strong> Medizin<br />

(ÄZQ) 200, 212ff., 445f., s. auch → ÄZQ<br />

Arzt-Patient-Verhältnis 18, 110, 312f.<br />

Arztpraxis 233<br />

Arztzahlen, → Ärzte, Ärztestatistik<br />

Asthma 231<br />

Asylbewerber 43, 45<br />

Aufenthaltsdauer 125<br />

564<br />

Aufenthaltsrecht 44<br />

Aufenthaltsstatus 44f.<br />

Aufklärungsempfehlungen 116<br />

Aufklärungsgespräch 115<br />

Aufklärungspflicht 115f.<br />

Aufstiegsberuf 354<br />

Aufstiegsfortbildung 350f.<br />

Ausbildung, ärztliche 47ff.<br />

Ausbildung, berufliche 337ff.<br />

Ausbildungs- und Facharztdiplom 66f.<br />

Ausbildungsberufe 342ff.<br />

Ausbildungsbonus 341<br />

Ausbildungsinhalte 347<br />

Ausbildungssituation 344<br />

Ausbildungsverhältnisse 344f.<br />

Ausbildungsverordnung 346, 349<br />

Ausgabestrukturen 323<br />

Auslän<strong>der</strong> ohne legalen Aufenthaltsstatus 44<br />

Ausländische Ärztinnen und Ärzte 80, 439<br />

Ausschuss<br />

– für Arbeitsmedizin 138<br />

– für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) 139<br />

– für ethische und medizinisch-juristische<br />

Grundsatzfragen 156<br />

– Gebührenordnung 327, 333<br />

– für Gefahrstoffe 138<br />

– Gesundheit und Umwelt 310<br />

– Internationale Angelegenheiten 37f.<br />

– Öffentlicher Gesundheitsdienst 142<br />

– Sucht und Drogen 306, 307<br />

– Telematik 311f.<br />

– Unerwünschte Arzneimittelwirkungen<br />

291<br />

Ausschüsse <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> 483, 514ff.<br />

Auswahlverfahren 48<br />

Auswan<strong>der</strong>ung 38, 47, 69, 80, 384<br />

Auszeichnungen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> 478<br />

Auszubildende 344f.<br />

AVP 282<br />

AWB/NIS 159<br />

ÄZQ 200, 212ff., 538ff.<br />

– Internetangebote 238<br />

– Veröffentlichungen 241, 445f.<br />

– Schriftenreihe 241<br />

B<br />

Bachelor-/Masterstudiengänge 49<br />

BÄK GROUND 394


BÄK INTERN 394f.<br />

BAR 127<br />

Basis-Rollout 318<br />

Basistarif 333<br />

Bewegungsför<strong>der</strong>ung 301<br />

Beauftragter für Menschenrechte 43ff., 486<br />

Befundberichte 335<br />

Begutachtung psychisch reaktiver Traumafolgen<br />

in aufenthaltsrechtlichen Verfahren<br />

bei Erwachsenen“ 63<br />

Begutachtungsanträge 165<br />

Behandlungsfälle 125<br />

Behandlungsfehler 167, 169f., 392<br />

Behandlungsfehlerstatistik 392<br />

Behandlungsfehlervorwürfe 166, 176<br />

Behandlungskosten 100<br />

Behin<strong>der</strong>te Menschen 158<br />

Behin<strong>der</strong>tenrechtskonvention 158<br />

Behin<strong>der</strong>ung 154<br />

Beirat für Teilhabe behin<strong>der</strong>ter Menschen im<br />

Bundesministerium für Arbeit und Soziales<br />

(BMAS) 131<br />

Bekanntmachungen 443, 463<br />

Belegarztvertrag 116f.<br />

Beratungs- und Formulierungshilfe 116f.<br />

Beratungspflicht 21, 387<br />

Bereitschaftsdienst 29f., 118f.<br />

Berlin im Blick 396<br />

Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG 53,<br />

56, 64f., 68, 343<br />

Berufsbildung 339ff.<br />

Berufsbildungsgesetz 349<br />

Berufsbildungsreformgesetz 355<br />

Berufsbildungsstatistik 344, 355<br />

Berufsordnung 160ff.<br />

Berufsordnungsausschuss 161<br />

Berufsschulen 348<br />

Berufszufriedenheit 49<br />

Beteiligungsrecht 183<br />

Betriebliche Gesundheitsför<strong>der</strong>ung 140<br />

Betriebsärztliche Versorgung 132ff., 441f.<br />

Betriebswirtin für Management im Gesundheitswesen<br />

353f.<br />

Bevölkerungsschutz 145f., 151f.<br />

Bewertungskriterien 205<br />

Bewertungsmethodik 329<br />

Bildungsgipfel 341<br />

Binnenmarktregelungen 26<br />

Biologische Arbeitsstoffe 139f.<br />

Stichwortregister<br />

Biosimilare Produkte 288f.<br />

Biostoffverordnung (BioStoffV) 139<br />

BKA-Gesetz 392f.<br />

Blended Learning 64<br />

Blutbestandteile 257<br />

Blutprodukte 257<br />

Blutstammzellen 260<br />

Bologna-Prozess 49<br />

Bosbach-Entwurf 391<br />

Bosnien 43<br />

BQS 206f., 546<br />

– Ergebniskonferenz 206<br />

– Verfahren 207f.<br />

Brüsseler Büro 24<br />

Brustkrebs 223<br />

Bundesagentur für Arbeit 335<br />

Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation<br />

(BAR) 127<br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> 183, 186, 401ff., 479ff.<br />

– Ausschüsse 483, 514ff.<br />

– Geschäftsstelle 556ff.<br />

– Gremien 482ff.<br />

– Internetangebot 398<br />

– Organigramm 558<br />

– Ständige Konferenzen 483, 514ff.<br />

– Vorstand 485f.<br />

<strong>Bundesärztekammer</strong>statistik 164ff.<br />

Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung<br />

(BQS) 206f., 546<br />

Bundeskriminalamt 392f.<br />

Bundespolizei 334<br />

Bundeswehr 335<br />

Bund-Län<strong>der</strong>-Abteilungsleiter-Arbeitsgruppe<br />

„Influenzapandemieplanung“ (BL-AL-AG)<br />

143f.<br />

Bürgerbeteiligung 304ff.<br />

Bürokratie 107<br />

Bürokratisierung 110<br />

C<br />

Case Management 362f., 368<br />

Cannabis 306ff.<br />

Certificate of Current Professional Status 65<br />

Certificate of Good Standing 65<br />

Chronische KHK 217<br />

CIRS (Critical Incident Reporting System) 164,<br />

177, 234f.<br />

CIRSmedical 234<br />

565


Clearingfunktion 172<br />

Clearingstelle 59<br />

Compassionate Use 296f.<br />

Conférence Européenne des Ordres et des<br />

Organismes d'Attributions Similaires“<br />

(CEOM) 36<br />

Continuing Medical Education (CME) 222<br />

Conseil National de l'Ordre des Médecins 36<br />

COPD (Chronic Obstructive Pulmonary<br />

Disease) 216<br />

Cord Blood 260<br />

Cost-Sharing-Initiativen 299<br />

CPME 34f.<br />

Critical Incident Reporting Systems (CIRS)<br />

164, 177, 235<br />

Curricula 59, 63f., 196f., 199ff., 227, 302, 309,<br />

349ff.<br />

Curriculum<br />

– Ärztliche Führung 197f.<br />

– Ärztliches Qualitätsmanagement 196<br />

– Begutachtung psychoreaktiver Traumafolgen<br />

im sozialen Entschädigungsrecht 59<br />

– Grundlagen <strong>der</strong> medizinischen Begutachtung<br />

59<br />

– Organspende 197<br />

– Qualifikation Tabakentwöhnung 59<br />

D<br />

Datenaustausch 245<br />

Datenflüsse in <strong>der</strong> Transplantationsmedizin<br />

245<br />

Datenschutz 65, 313, 316<br />

Datensicherheit 316<br />

David-Sackett-Preis 228<br />

Defibrillatoren (AED) 153<br />

Deklaration von Helsinki 39<br />

Deklaration von Seoul 40<br />

DELBI-ADAPTE 226<br />

DELBI-CONTENT 226<br />

Delegation 87, 133<br />

Delegation ärztlicher Leistungen 87, 133, 151,<br />

161, 359, 361<br />

Demenz 18, 219, 303<br />

Demonstration 385<br />

Depression 217<br />

Deutsch-polnische Arbeitsgruppe 37<br />

Deutsch-Polnisches Symposium 37<br />

Deutsche Akademie <strong>der</strong> Gebietsärzte 95ff., 493f.<br />

566<br />

Deutsche Akademie für Allgemeinmedizin<br />

85ff., 492f.<br />

Deutsche Diabetes Gesellschaft 224<br />

Deutsche Diagnostika Gruppe (DDG) 210, 546<br />

Deutsche Kodierrichtlinien 113<br />

Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO)<br />

251<br />

Deutsche Transplantationsgesellschaft (DTG) 247<br />

Deutscher Ärztetag 18, 45, 303, 314, 380f.,<br />

466f., 479f.<br />

– Beschlüsse des 110. DÄT 2007 475f.<br />

– Beschlüsse des 111. DÄT <strong>2008</strong> 18f.,<br />

466ff.<br />

Deutscher Pflegerat 363f.<br />

Deutscher Qualifikationsrahmen (DQR) 342f.<br />

Deutscher Senat für ärztliche Fortbildung 59f.,<br />

495f.<br />

Deutsches Institut für Normung (DIN) 209<br />

Deutsches Netzwerk Evidenzbasierte Medizin<br />

(DNebM) 227<br />

Diabetes 218f., 224<br />

Diabetestherapie 219<br />

Diagnostik, genetische 263<br />

Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG 34, 68,<br />

163, 343<br />

Disease-Management-Programme (DMP) 222f.<br />

Disziplinarmaßnahmen 65<br />

Diuretika 287<br />

Dokumentationsassistenten 113<br />

Doping 157<br />

Doppelmitgliedschaft 161<br />

DRG-Fachkommission 106, 108<br />

DRG-Fallpauschalenkatalog 110<br />

DRG-System 109<br />

Drogen 306<br />

Drug Safety Mail 294<br />

E<br />

E-Health 31<br />

E-Learning 60, 354f.<br />

EbM-Curriculum 227<br />

EbM-Fortbildung 227<br />

ECVET 343<br />

EFMA/WHO 40<br />

EFMA-Liaison-Komitee 41<br />

eGK → Elektronische Gesundheitskarte<br />

Ehrenzeichen <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft 203,<br />

478


Einbecker Erklärung 113<br />

Einheitsbeitrag 16<br />

Einstiegsqualifizierung 346<br />

Einzelvertragssystem 82<br />

elektronische Gesundheitskarte (eGK) 31, 250,<br />

311ff.<br />

elektronische Patientenakte 311, 317<br />

elektronische Signaturen 323<br />

elektronischer Heilberufsausweis 317<br />

elektronische Kommunikation 312f.<br />

elektronischer Arztausweis 311, 322ff.<br />

elektronischer Arztbrief 317, 323<br />

elektronische Patientenakten 316<br />

elektronisches Rezept 317<br />

Embryonenschutzgesetz 261<br />

Entgeltsystem 104, 106<br />

Entgeltumwandlung 373, 375, 377<br />

Entlassungsmanagement 365f.<br />

Entschädigungsgebühr 110<br />

Entschädigungsrecht 59<br />

Erkrankungen, arbeitsbedingte 134<br />

Erkrankungen, chronische 126, 129<br />

Ernährung und Bewegung 301<br />

Ernährungsmedizinische Beratung 63<br />

Ernst-von-Bergmann-Plakette 478<br />

Erprobung von Arzneimitteln an Min<strong>der</strong>jährigen<br />

160<br />

Ersthelfersystem 153<br />

Ersttrimester-Screening 264<br />

Ethik 157<br />

Ethik-Handbuch 40<br />

Ethikkommission 157, 159<br />

EU EBM 227<br />

EU-Arbeitszeitrichtlinie 29, 35, 118f.<br />

EU-Berufsanerkennung 64f.<br />

EU-Bulletin 24<br />

EU-Organspende 248<br />

EU-Projekt Leonardo 227<br />

EU-Richtlinie 35, s. auch → Richtlinien<br />

– 2004/23/EG 253<br />

– 2005/36 EG 56<br />

– Organtransplantation 248<br />

EURELPRO 409<br />

Europäische Arbeitszeitrichtlinie 35, 118<br />

Europäische Ärzteschaft 34ff.<br />

Europäische Gesetzgebung 24<br />

Europäische Gesundheitspolitik 25ff.<br />

Europäische Kommission 33<br />

Europäische Union 24ff., 248<br />

Stichwortregister<br />

Europäischer Bezugsrahmen für die Qualität in<br />

<strong>der</strong> beruflichen Aus- und Weiterbildung<br />

(EQARF) 342f.<br />

Europäisches Leistungspunktesystem für die<br />

berufliche Bildung (ECVET) 342<br />

Europäischer Qualifikationsrahmen (EQR) 342f.<br />

Europäisches Gesundheitssystem 41, 103<br />

Europäisches Leistungspunktesystem 342<br />

Europe for Patients 32<br />

European Medical School (EMS) Oldenburg-<br />

Groningen 49<br />

European Forum of Medical Associations and<br />

WHO 40ff.<br />

Eurotransplant 247<br />

Evaluationsstudie 308<br />

Evidenzbasierte Medizin 227<br />

Evidenzbasierte Therapieleitlinie 283<br />

Expertenstandards 366<br />

F<br />

Facharztanerkennungen 75, 79, 437f.<br />

Facharztdiplom 66f.<br />

Fachausschuss für Gesundheitsdienst und<br />

Wohlfahrtspflege (FAGES) 139<br />

Fachberufe im Gesundheitswesen 337ff.<br />

Fachsymposium „Gewalt macht krank“ 41<br />

Fachwirt/in für ambulante medizinische Versorgung<br />

337, 350ff., 361<br />

Fallpauschalensystem 112<br />

Fallprüfungen 110<br />

Fehlerberichts- und Lernsystem (CIRS) 164,<br />

177, 234f.<br />

Fehlererfassungssystem 164<br />

Fehlerforschung 178<br />

Fehlerkultur 176<br />

Fehlermanagement 196<br />

Fehlerprävention 392<br />

Filmfestival 270<br />

Finanzhilfen 23, 385f.<br />

Finanzkommission 403, 496<br />

Finanzmarktkrise 406<br />

First Contact Practitioner 370<br />

Flüchtlinge 45<br />

För<strong>der</strong>initiative zur Versorgungsforschung<br />

271ff.<br />

För<strong>der</strong>projekte 233, 271ff.<br />

For<strong>der</strong>ungskatalog 313f.<br />

567


Forschungsgutachten zur Ausbildung von<br />

Psychologischen Psychotherapeuten 268f.<br />

Fortbildung 58ff., 133, 149, 178, 197, 199,<br />

222, 236<br />

– Medizin und Ökonomie 60<br />

– strukturierte curriculäre 63<br />

Fortbildungsbeauftragte 61<br />

Fortbildungscurricula → Curricula<br />

Fortbildungskongress 62<br />

Fortbildungskonzept Patientensicherheit 236<br />

Fortbildungssatzung 58<br />

Fortbildungsveranstaltungen 44, 62<br />

Fortbildungszertifikat 58, 59<br />

Fortpflanzungsmedizin 261<br />

Fortpflanzungsmedizingesetz 261<br />

Fortschritt und Fortbildung in <strong>der</strong> Medizin 61<br />

Forum Patientensicherheit 235<br />

Freiberuflichkeit 15<br />

Früh- und Neugeborenenversorgung 185<br />

Frühdefibrillation 153<br />

Früherkennung 233<br />

Früherkennungsprogramme 302<br />

FSA-Kodex 286<br />

G<br />

G-BA → Gemeinsamer Bundesausschuss<br />

G-DRG-Begleitforschung 112<br />

G-DRG-Fallpauschalensystem 106ff., 112f.<br />

GCP-Verordnung 159<br />

Gebietsgrenzen 56<br />

Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) → GOÄ<br />

Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) 96,<br />

331f.<br />

Gefahrgutbestimmungen 123<br />

Gehaltstarifvertrag 372f.<br />

Geld-zurück-Garantien 299<br />

gematik 317f.<br />

Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) 183ff.,<br />

189, 208, 298f.<br />

Gendiagnostik 262, 264<br />

Gendiagnostikgesetz 20, 194, 262<br />

Gentherapie 262<br />

Gentransfer-Arzneimittel 264<br />

Gentransferstudien 264<br />

Gesellschaft zur Qualitätssicherung in <strong>der</strong><br />

betriebsärztlichen Betreuung (GQB) 134<br />

568<br />

Gesetz<br />

– zur Abwehr von Gefahren des internationalen<br />

Terrorismus 23<br />

– zur Stärkung des Wettbewerbs in <strong>der</strong><br />

gesetzlichen Krankenversicherung 407<br />

– zur strukturellen Weiterentwicklung <strong>der</strong><br />

Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz)<br />

89<br />

– zur Weiterentwicklung <strong>der</strong> Organisationsstrukturen<br />

in <strong>der</strong> gesetzlichen Krankenversicherung<br />

(GKV-OrgWG) 22, 54,<br />

88<br />

Gesetzgebung 19<br />

– europäische 24, 27<br />

Gesprächspsychotherapie 268<br />

Gesund altern 140, 304<br />

Gesundheit und Teilhabe 154<br />

Gesundheitsakten 317<br />

Gesundheitsberufe 337ff., 357ff.<br />

Gesundheitsdienstleistungen 163<br />

– grenzüberschreitende 27f., 33<br />

Gesundheitsdienstleistungsrichtlinie 27<br />

Gesundheitsfachberufe 337ff.<br />

Gesundheitsfonds 15f., 20, 22, 113, 382<br />

Gesundheitsför<strong>der</strong>ung 63, 140, 301f.<br />

Gesundheitsministerkonferenz 103<br />

Gesundheitsmo<strong>der</strong>nisierungsgesetz 58<br />

Gesundheitsökonomie 60, 288<br />

Gesundheitspolitik 15ff., 141<br />

– europäische 25ff.<br />

GesundheitsRente 377<br />

Gesundheitsschutz 140<br />

Gesundheitssystem, europäisches 41, 303<br />

Gesundheitstelematik 311f.<br />

Gesundheitswirtschaft 15, 17<br />

gesundheitsziele.de 304<br />

Gewalt gegen Frauen 41<br />

Gewalt macht krank, Symposium 41f., 303<br />

Gewebeeinrichtungen 254<br />

Gewebegesetz 253, 257<br />

Gewebemedizin 243, 246, 253f., 461f.<br />

Geweberichtlinie 253<br />

Gewebetransplantation 256<br />

G-I-N 225<br />

GKV<br />

– Gesundheitsreformgesetz 81<br />

– Mo<strong>der</strong>nisierungsgesetz 81f.<br />

– OrgWG 22, 54, 88<br />

– Wahltarif 333f.


– Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG)<br />

16, 103, 125, 333f.<br />

GOÄ 96, 139, 327ff.<br />

– Anwendungsfragen 336<br />

– Datenbank 336<br />

– Leistungen 328f.<br />

– Privatliquidation 330<br />

– Reformprojekte 328ff.<br />

– Service/Internetauftritt 336<br />

– Systempflege 331<br />

– Weiterentwicklung 331<br />

Good Medical Communication Practice 158<br />

GOZ 96, 331f.<br />

Gremien <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> 482ff.<br />

Grundsatzpositionen 17<br />

Guidelines International Network 225<br />

Gutachten „Kooperation und Verantwortung“ 357<br />

Gutachtenwesen 142<br />

Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen<br />

164ff.<br />

H<br />

Hämatopoetische Stammzellen 260<br />

Hammerexamen 47<br />

Hämotherapie 257ff.<br />

– Querschnitts-Leitlinien 258<br />

Händehygiene 179<br />

Handlungskonzept 53f., 87f.<br />

Hausärzte 86, 366<br />

Hausärztemangel 53, 89<br />

Hausärzteverband 88<br />

Hausarztverträge 22<br />

Häusliche Gewalt 42<br />

HCPCB 65<br />

Health Care Professionals Crossing Bor<strong>der</strong>s 65<br />

Health Professional Card - HPC 322ff.<br />

Heilberufe- und Kammergesetze 162, 402<br />

Heilberufe, nichtärztliche 359<br />

Heilberufsausweise 322<br />

Heilkundekompetenz 368f.<br />

Heilmittelerbringer 371<br />

Heilpraktiker 370f.<br />

Herzegowina 43<br />

Herzinsuffizienz, chronische 217<br />

Herzklappen 254<br />

Herzzentren 247<br />

High 5s 235<br />

High Level Group 26<br />

Stichwortregister<br />

Hinterbliebenenrente 405<br />

Hirntod-Diagnostik 252<br />

Hochschulen 47ff.<br />

Hochschulrahmengesetz (HRG) 48<br />

Hologramm 325<br />

Honorararztvertrag 117<br />

Honorarreform 16, 97<br />

Honorarvereinbarungen 334<br />

Honorierung 327ff.<br />

HPC/SMC-Spezifikation 323<br />

HRG 48<br />

HU-Audits 246<br />

Hypertonie 287<br />

I<br />

ICD-10-GM 2009 110, 111<br />

ICF-Praxisleitfaden 128, 129<br />

Imagebroschüre 348<br />

Impfen 55, 302<br />

Implementierung von (Versorgungs-)Leitlinien<br />

220f., 273<br />

Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) 233<br />

Influenza-Kommission 144<br />

Influenzapandemie 143ff.<br />

Influenzapandemiebeauftragte 146f.<br />

Informationsdienst 394ff.<br />

Informationsforum Patientensicherheit 235<br />

Informations-Newsletter 238<br />

Infrastrukturnutzungs- und Mietvertrag 118<br />

Initiative E-Learning 60<br />

Innere Medizin 52ff.<br />

Innovationen im Gesundheitswesen 114f.<br />

Inselzell-Transplantation 246<br />

Inselzellen 254ff.<br />

Insolvenzfähigkeit 22<br />

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im<br />

Gesundheitswesen (IQWiG) 189f., 287, 546f.<br />

Integrationsverträge 81ff.<br />

Interdisziplinäre Fortbildungsveranstaltungen<br />

62<br />

Interdisziplinärer Zentralkongress für die Fachberufe<br />

im Gesundheitswesen 62<br />

Interdisziplinäres Forum 61f.<br />

Interessenvertretung 19, 24<br />

Internal Market Information System (IMI) 68<br />

Internationale Angelegenheiten, Ausschuss 37<br />

569


Internationale Klassifikation <strong>der</strong> Funktionsfähigkeit,<br />

Behin<strong>der</strong>ung und Gesundheit<br />

(ICF) 128<br />

Internationale Zusammenarbeit 42<br />

Internetinformationen 233, 295<br />

Interventionsprogramme 308<br />

Investitionsfinanzierung 103<br />

INVIP-Reha-Projekt 221<br />

IQWiG 189f., 287, 546f.<br />

IT KOMPAKT 396f.<br />

J<br />

Jahresvisitation <strong>der</strong> Koordinierungsstelle 252<br />

Jahresvisitation <strong>der</strong> Vermittlungsstelle 251<br />

Journalistenpreis 228<br />

K<br />

KammerClient 324<br />

KammerIdent-Verfahren 324<br />

Kammermitgliedschaft 161f.<br />

Katastrophenhilfe 145, 152<br />

Katastrophenmedizin 150<br />

KBV<br />

– Versorgungsstrukturkonzept 86<br />

– Wissensportal 222<br />

Kin<strong>der</strong>- und Jugendlichenpsychotherapeuten<br />

266, 268f.<br />

Kin<strong>der</strong>erziehungszeiten 408<br />

Kin<strong>der</strong>gesundheit 303<br />

Kindesvernachlässigung und -misshandlung<br />

303<br />

Klassifikation im Gesundheitswesen 112<br />

Klimawandel 310<br />

Klinische Prüfungen an Min<strong>der</strong>jährigen 160<br />

Kodierrichtlinien 113<br />

Kollektivvertragssystem 82<br />

Kommission Somatische Gentherapie 264f., 511<br />

Kommunikation 363<br />

– elektronische 18<br />

Komplexleistungen 104, 139<br />

Konferenz <strong>der</strong> Fachberufe im Gesundheitswesen<br />

357ff.<br />

Konformitätsbescheinigungen 56, 67<br />

Konsensuskonferenz 164, 224<br />

Konsensuspapiere 164<br />

Konsiliararztvertrag 116f.<br />

Konsultationen, öffentliche 33<br />

570<br />

Konsultationspapier <strong>der</strong> EU-Kommission<br />

„Seltene Krankheiten 296<br />

Konsultativtagung 36, 38<br />

Kontrahierungsverpflichtung 124<br />

Kontrollprobenmessungen 191<br />

Kooperation für Transparenz und Qualität im<br />

Gesundheitswesen (KTQ ® ) 200, 547<br />

Kooperation und Verantwortung 359<br />

Kooperationen 235f.<br />

Kooperationsmodelle 96f., 357<br />

Kooperationsvereinbarungen 97, 209<br />

Koordinierungsstelle, Deutsche Stiftung<br />

Organtransplantation (DSO) 251<br />

Kostenerstattung 333f.<br />

Kosten-Nutzen-Bewertung 115, 190, 288, 299<br />

Kranken- und Altenpflege 368f.<br />

Krankenhäuser 16, 23, 120, 363, 385<br />

Krankenhausabfälle 123<br />

Krankenhausfinanzierung 99, 103, 105, 108,<br />

114, 122, 124<br />

Krankenhausfinanzierungsreformgesetz<br />

(KHRG) 16, 19, 23, 101f., 385<br />

Krankenhausgesetzgebung 124<br />

Krankenhaushygiene 123, 179<br />

Krankenhausinvestitionsfinanzierung 104<br />

Krankenhauskatalog 176, 202<br />

Krankenhausmitarbeiter 30<br />

Krankenhauspflege 121<br />

Krankenhausplanung 103, 114, 120, 124<br />

Krankenhausstatistik 100<br />

Krankenhausversorgung 99ff.<br />

Krankenpflege 122, 363ff.<br />

– hausärztliche 89, 125, 368<br />

Krankenpflege- und Altenpflegeberufe 363ff.,<br />

368<br />

Krankenversicherung → GKV<br />

Krankheiten, selbstverschuldete 392<br />

Krankheiten, seltene 278<br />

Kreuzschmerz 218<br />

Krisenmanagement 145, 152<br />

Krisenmanagementübung 144ff.<br />

Kritische Ereignisse (CIRSmedical) 177<br />

KTQ 200ff., 547<br />

– Award 203<br />

– Forum 203<br />

– Krankenhaus-Katalog 176<br />

– Verfahren 202<br />

– Zertifikat 176, 202<br />

– Zertifizierungsverfahren 201


Kursweiterbildung „Allgemeinmedizin“ 63<br />

L<br />

labMELD 243<br />

Laboratoriumsmedizin 190ff., 210f., 258<br />

Län<strong>der</strong>übergreifende Krisenmanagementübung<br />

Exercises 144ff., 152<br />

Landesärztekammern, Adressen 559<br />

Landesbasisfallwerte 23, 104, 106<br />

Landkarte Hochschulmedizin 50<br />

LearnART 354<br />

Lebendspende 245<br />

Leber- und Inselzellen 254ff.<br />

Leistungserbringung 103, 161<br />

Leistungskomplexe 104, 139<br />

Leistungspunktesystem 342<br />

Leistungsverdichtung 100, 104, 121<br />

Leitfaden „Medikamente - schädlicher<br />

Gebrauch und Abhängigkeit“ 308<br />

Leitlinien 173, 231f., 258f.<br />

– Methodik 226<br />

– Portal 222<br />

– Projekte 223ff.<br />

– Recherche und Bewertung 223<br />

– Report 259<br />

Leitsätze, gesundheitspolitische 141<br />

Leonardo-Da-Vinci-Programm 227<br />

Lernplattform „Moodle“ 61<br />

Liquiditätsprobleme 110<br />

Lissabon-Prozess 26<br />

Lobbying 19, 24<br />

LÜKEX 07 144ff., 152<br />

M<br />

Mammakarzinom 219<br />

Mammographie-Screening 302<br />

Managementgesellschaften 82<br />

Mangelversorgung 15<br />

Manteltarifvertrag 373<br />

Massenanfall von Infizierten (MANI) 151<br />

Massenanfall von Verletzen/Erkrankten<br />

(MANV) 151<br />

Massenproteste 386<br />

Masseur- und Physiotherapeutengesetz 370<br />

Masterstudiengang 49<br />

matchMELD 243<br />

Medical Error Reporting Systems (MERS) 177<br />

Stichwortregister<br />

MedIEQ (Quality Labelling of Medical Web<br />

Content using Multilingual Information<br />

Extraction) 233<br />

Medikamentenabhängigkeit 306<br />

Medizin und Ökonomie 59, 102<br />

Medizin<br />

– evidenzbasierte 228<br />

– manuelle 278<br />

Medizinethik 156f., 250<br />

Medizinische Fachangestellte 337f., 344ff.,<br />

361, 370, 374<br />

Medizinische Fachberufe 337ff.<br />

Medizinische Fakultäten 47f.<br />

Medizinische Versorgung → Versorgung<br />

Medizinische Versorgungszentren (MVZ) 98<br />

Medizinischer Dienst <strong>der</strong> Krankenversicherung<br />

(MDK) 108f.<br />

Medizinische und pflegerische Versorgung 337<br />

Medizinprodukte 159, 210<br />

Medizinprodukte-Betreiberverordnung 191<br />

Medizinproduktegesetz (MPG) 159, 191<br />

Medizinstudenten 38, 47, 49f., 78, 384<br />

Medizinstudium 48ff., 384<br />

Mehrfachmitgliedschaft 161<br />

Meinungsbildung 383<br />

Meldepflicht 302, 392<br />

MELD-Scores 243ff.<br />

Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung 154<br />

Menschenrechtsbeauftragter 43ff., 486<br />

Methodenpapier 265, 288<br />

Methodenreport 180<br />

Migration 38, 47, 69, 80, 384<br />

Mindestfallzahlen 186<br />

Mindestmenge 186<br />

Misshandlung 303<br />

Mobilfunk 310<br />

Modellprojekt „Interprofessionelle Kommunikation<br />

im Krankenhaus“ 363<br />

Modellversuche zur Pflege 368ff.<br />

Modellvorhaben nach § 63 Abs. 3b und Abs.<br />

3c SGB V 89<br />

Monomitgliedschaft 161f.<br />

Morbidität 111<br />

Multimorbidität 129<br />

Multiplikatorenfortbildung 61<br />

Muster-Arbeitsanweisung 258<br />

Muster-Gesundheitsaufklärung 233<br />

Musterverträge 138<br />

(Muster-)Kursbuch „Spezielle Schmerztherapie“ 57<br />

571


(Muster-)Kursbücher 50<br />

(Muster-)Logbücher 50<br />

(Muster-)Richtlinie zur Durchführung <strong>der</strong><br />

assistierten Reproduktion 261<br />

(Muster-)Richtlinien 50<br />

(Muster-)Vertrag 138<br />

(Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) 50f.<br />

N<br />

Nabelschnurblut 260<br />

Nachwuchsmangel 122, 133, 384<br />

Nationaler Pandemieplan 147<br />

Nationaler Reanimationskonsens 153<br />

Nationale Versorgungsleitlinien (NVL) 179f.,<br />

215ff., 284, s. auch → NVL<br />

Nationaler Aktionsplan „Ernährung und Bewegung“<br />

301<br />

Nationaler Ausbildungspakt 339<br />

Nationaler Präventionsrat 20<br />

Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden<br />

(NUB) 111, 114<br />

Neuropathie, diabetische 219<br />

Neuropsychologische Therapie 266<br />

Newsletter 238f., 295<br />

– „Effekte von Leitlinien“ 239<br />

– „Patientensicherheit“ 239<br />

Nichtärztliche Berufsgruppen 368<br />

Nierenerkrankungen bei Diabetes 218<br />

Normenausschusses Medizin (NAMed) 209,<br />

546<br />

Normenscreening 34, 163<br />

Normentwicklung 209<br />

Normsetzungsverfahren 51<br />

Notarztmangel 150<br />

Notfall- und Katastrophenmedizin 150f.<br />

Notfalldatensatz 317, 319<br />

Notfallversorgung 121, 150<br />

Notkompetenz 151<br />

Nuklearmedizin 205<br />

NVL 179f., 215ff., 284<br />

– Asthma 215f.<br />

– Chronische Herzinsuffizienz 217<br />

– Chronische KHK 217<br />

– COPD 216<br />

– Depression 217<br />

– Kreuzschmerz 218<br />

– Implementierung 220<br />

– Methodik 219<br />

572<br />

– Module 218ff.<br />

– Programm 179, 215, 221<br />

– Typ-2-Diabetes 218<br />

– Verbreitung und Disseminierung 220<br />

– Verfahren 221<br />

O<br />

OCS 247<br />

Offene Methode <strong>der</strong> Koordinierung (OMK) 26<br />

Öffentliche Konsultationen 33<br />

Öffentlicher Gesundheitsdienst 141ff.<br />

Off-Label-Use 259<br />

Öffnungsklausel 96, 104<br />

Ökonomie 60<br />

Ökonomisierung 273, 384<br />

Ombudspersonen 561ff.<br />

Online-Abgleich 317, 319<br />

Online-Abrechnung 323<br />

Online-Anbindung 318f.<br />

Operationen, medizinisch nicht indizierte 110<br />

Operationstechnische Assistenz 371<br />

Opiatabhängige 306f.<br />

OPS-Mapping 328<br />

OPS-Version 2009 111<br />

Opt-Out-Regelung 30, 119<br />

Ordnungsfunktion 172<br />

Organ Care Systems 247<br />

Organhandel 245, 248<br />

Organspende 243, 245, 248ff.<br />

Organspendeausweis 254<br />

Organspendebereitschaft 250<br />

Organtransplantation 197, 243, 246f., 254f.<br />

Organvermittlung 243<br />

Organverteilung 250<br />

Orphan Drugs 296<br />

Osteopathie 278f.<br />

Osteuropa 38f.<br />

OTA 371f.<br />

P<br />

PAD-Programm 153<br />

Palliativversorgung 125<br />

Pandemiepläne 145<br />

Pandemieplanung 143ff.<br />

Pankreasinseln 256<br />

Paracelsus-Medaille 478<br />

Patient Safety 175


Patient-Arzt-Verhältnis 18, 110, 312f.<br />

Patientenberatungsstellen 304f.<br />

Patientenbeteiligung 179f., 231, 233<br />

Patientendatensysteme, elektronische 31<br />

Patientenforum 304ff.<br />

Patientengeheimnis 23, 392<br />

patienteninformation.de 306<br />

Patienteninformationen 33, 179, 228, 231,<br />

284, 288<br />

Patientenleitlinien 231f.<br />

Patientenmobilität 26<br />

Patientenportal 228ff.<br />

Patientenratgeber 233<br />

Patientenrechte 27, 33, 35<br />

Patientenschulung 219<br />

Patientensicherheit 33, 175f., 178, 234ff., 391<br />

Patientenverfügung 21, 25, 389ff.<br />

Patientenversorgung 31, 58, 81, 100, 233,<br />

273f., 337<br />

Patientenvorwürfe 166<br />

Pensionskasse 375f.<br />

Personalverknappung 104, 121<br />

Petzparagraf 392f.<br />

Pflege 122, 125, 130, 337, 363ff.<br />

Pflegebedürftige 303, 339<br />

Pflegeberufe 357, 363f.<br />

Pflegegipfel 121<br />

Pflegekräfte 121<br />

Pflegenotprogramm 122<br />

Pflegestellen 121<br />

Pflegestützpunkte/Pflegeberatung 367<br />

Pflegeverbände 363<br />

Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (PfWG) 19f.,<br />

113, 357, 365ff., 370<br />

Pharmaindustrie 286f., 295, 297<br />

Pharmakotherapie 299<br />

Pharmakovigilanz 290f.<br />

Physician Factor 271, 274<br />

Physiotherapie 370f.<br />

Pilotprojekt 227<br />

Placebo 279<br />

Pneumologie 97<br />

Pocket-TE 284<br />

Portugal Agreement 65<br />

Praktische Ärzte 93f.<br />

Prävention 63, 99, 134, 137, 140, 301ff.<br />

Präventionsgesetz 20, 301<br />

Präventionstagung 302<br />

Praxis-QM-System 220<br />

Stichwortregister<br />

Praxisleitfaden 128f., 257<br />

Praxispersonal 372<br />

Pressemitteilungen 239<br />

Presseschau 396<br />

Pressestelle <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft 379ff.<br />

Primärversorgung 89<br />

Privatisierung 101, 274<br />

Privatmedizin 331<br />

Professionsentwicklung 155, 360<br />

Programm für Nationale VersorgungsLeitlinien<br />

179, 215ff., s. auch → NVL<br />

Projektbeirat „Bewertung GOÄ“ 327<br />

Projektbüro Elektronischer Arztausweis 312,<br />

325<br />

Prostatakarzinom 224<br />

Protest 386<br />

Prüfärzte 159<br />

Prüfauftrag 23, 105<br />

Prüfkriterien 187<br />

Prüfungen 345, 347f., 356<br />

– ärztliche 47<br />

– klinische 160<br />

Prüfungskommission 251, 504<br />

Prüfungszeugnis 349<br />

Prüfverfahren 110<br />

Prüfzentren 159<br />

Psychische Gesundheit 32<br />

Psychodynamische Psychotherapie 266<br />

Psychologische Psychotherapeuten (BPtK)<br />

265ff.<br />

Psychosomatische Grundversorgung 63<br />

Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) 152<br />

Psychotherapeutengesetz (PsychThG) 265<br />

– Forschungsgutachten 268<br />

Psychotherapie 265ff.<br />

– Forschung 265<br />

– Richtlinien 267<br />

– Verfahren 266<br />

Punktekonten 58<br />

Q<br />

Qualifikationsrahmen 342f.<br />

Qualifizierungsoffensive 340<br />

QUALIFY 184<br />

Qualität in <strong>der</strong> Medizin 234<br />

Qualitätsagenda 2010 174<br />

Qualitätsbericht, kammerübergreifen<strong>der</strong> 180f.<br />

Qualitätsberichte <strong>der</strong> Krankenhäuser 184<br />

573


Qualitätsbewertung 233<br />

Qualitätsindikatoren 180, 183f., 221f.<br />

Qualitätsmanagement 126f., 171, 192, 196f.,<br />

237<br />

Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung<br />

durch den Arzt (Q-M-A) 237<br />

Qualitätsmanagementkonzepte 205<br />

Qualitätsordnung 171f.<br />

Qualitätsprogramm <strong>der</strong> Ärzteschaft 174<br />

Qualitätsprüfungen 367<br />

Qualitätssicherung 58, 126f., 134f., 142, 171,<br />

173f., 181ff., 200, 204, 206ff., 237<br />

– Curricula 196<br />

– laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen<br />

190ff.<br />

– Röntgendiagnostik 195<br />

– sektorenübergreifende 181f., 208<br />

– Transplantationsmedizin 258<br />

Qualitätssicherungsgremien 173<br />

Qualitätswettbewerb 171<br />

Querschnitts-Leitlinien zur Therapie mit Blutkomponenten<br />

und Plasma<strong>der</strong>ivaten 258ff.<br />

R<br />

Rahmen-Notfallplan „Influenza Pandemie“ 147<br />

Ratgeber für Patienten 233<br />

Rationierung 15, 380, 384<br />

Rauchen 383f.<br />

Raucherentwöhnung 306, 309<br />

Reanimationsempfehlungen 153<br />

Rechtsverordnung 319<br />

Reformkonzept 328<br />

Regelaltersgrenze 405<br />

Regelungen an <strong>der</strong> Schnittstelle Gewebemedizin<br />

- Organtransplantation 246, 254<br />

Rehabilitation 125ff.<br />

Rehabilitationsforschung 131<br />

REHACare International 130<br />

Reisemedizinische Gesundheitsberatung 63<br />

Rentenansprüche 408<br />

Rentenversicherung 406ff.<br />

Reproduktionsmedizin 261<br />

Rettungsassistentenausbildung 150f.<br />

Rettungsdienst 150<br />

Rezepte, elektronische 31<br />

Richtlinie(n)<br />

– 2003/88/EG 29, 118<br />

– 2005/36/EG 53, 56, 64ff., 68, 343<br />

574<br />

– 2006 /123/EG 34, 68, 163, 343<br />

– 93/16/EWG 66, 67<br />

– Qualitätsicherung laboratoriumsmedizinischer<br />

Untersuchungen 192, 258<br />

– zur Aufklärung <strong>der</strong> Krankenhauspatienten<br />

über vorgesehene ärztliche Maßnahmen<br />

115<br />

– zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen<br />

und zur Anwendung von<br />

Blutprodukten (Hämotherapie) 257<br />

– zur Wartelistenführung und Organvermittlung<br />

243<br />

Richtlinien, Empfehlungen und Positionen <strong>der</strong><br />

Ständigen Kommission Organtransplantation<br />

453ff.<br />

Richtlinien, Leitlinien und Empfehlungen des<br />

Wissenschaftlichen Beirats 447ff.<br />

Richtlinienentwurf 27ff.<br />

Richtlinientätigkeit Todesfeststellung bei<br />

Embryonen o<strong>der</strong> Foeten 255<br />

Risikoaufklärung 116, 167<br />

Risikobekanntgaben 293<br />

Risikomanagement 234, 407<br />

– in Arztpraxen 147f.<br />

Risikostrukturausgleich 16<br />

Risk-Share-Verträge 299<br />

Rollout 318f.<br />

Röntgendiagnostik 195, 205<br />

Röntgenverordnung 194f., 204<br />

Root-Instanz 324f.<br />

Routinedaten 172<br />

Routinesitzung 293<br />

S<br />

S3-Leitlinien 231f.<br />

– Prostatakarzinom 224<br />

Sachbearbeitertagung 57<br />

Sanierungsbeitrag 103<br />

Schädigung, zerebrale 158<br />

Schiedsverfahren 117<br />

Schlichtungsstellen 164f.<br />

Schmerztherapie 57<br />

Schutzimpfungen 55<br />

Schwangerenkonfliktberatungsstellen 387<br />

Schwangerschaftsabbruch 21, 387ff.<br />

Schwangerschaftskonfliktgesetz 20, 22, 387ff.<br />

Schweigepflicht 23, 316, 392f.


Schweizerische Ärztinnen und Ärzte (FMH)<br />

114<br />

Science Direct 240<br />

Seelische Gesundheit 270<br />

Sektorkomitee Medizinische Laboratorien 210<br />

Selbsthilfeorganisationen 304f.<br />

Selbstverwaltung 15, 105, 109, 112<br />

Seltene Krankheiten 32, 296f.<br />

Serbien, Ärztekammer 43<br />

Servicefunktionen 172<br />

Service-Newsletter 239<br />

Sicherheits- und Fehlerkultur 176<br />

Sicherheitskonzept 324f.<br />

Signaturgesetz (SigG) 323<br />

Signaturspezifikation 325<br />

Smart Open Services (SOS) 31<br />

Soforthilfe 385<br />

Somatische Gentherapie 264<br />

Sozialagenda 27<br />

Sozialversicherung 409<br />

Spätabtreibungen 21, 387ff.<br />

Speichermedien 320f.<br />

Spen<strong>der</strong>herzen 247<br />

Spezielle Schmerztherapie 57<br />

Spontanmeldesystem 290<br />

Sportmedizin 158<br />

Staatsmedizin 382<br />

Stammzellgesetz 156, 261<br />

Ständige Arbeitsgruppe „Weiter- und Fortbildung“<br />

63<br />

Ständige Kommission Organtransplantation<br />

243, 453ff., 482, 498<br />

Ständige Konferenz<br />

– „Ärztliche Versorgungswerke“ 404<br />

– „Ärztliche Weiterbildung“ 51<br />

– „Europäische Angelegenheiten“ 33<br />

– „Qualitätssicherung“ 173<br />

– ärztlicher psychotherapeutischer Verbände<br />

268<br />

– <strong>der</strong> Geschäftsführungen und <strong>der</strong> Vorsitzenden<br />

<strong>der</strong> Ethik-Kommissionen <strong>der</strong><br />

Landesärztekammern 159<br />

– <strong>der</strong> Vertreter <strong>der</strong> Geschäftsführungen <strong>der</strong><br />

Landesärztekammern 401<br />

Ständige Konferenzen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

483, 514ff.<br />

Ständige Koordinationsgruppe Versorgungsforschung<br />

(SKV) 271f., 513<br />

Stichwortregister<br />

Ständiger Ausschuss <strong>der</strong> Europäischen Ärzte<br />

(CPME) 34f.<br />

Stationäre Versorgung 99ff., 121<br />

Statistik → Ärzte, Ärztestatistik<br />

Stellenprogramm 121f.<br />

Stellungnahme(n) 290<br />

– <strong>der</strong> AkdÄ 286, 288, 297<br />

– <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> 187, 332<br />

– des IQWiG 288<br />

– zu Cannabis 296<br />

– zur Arzneimittel-Richtlinie des G-BA zu<br />

beson<strong>der</strong>en Arzneimitteln 298<br />

Stellungnahmerecht 186<br />

Sterbebegleitung 156, 390f.<br />

Steuerrecht 117<br />

Strahlenschutzverordnung 204<br />

Strahlentherapie 205<br />

Stromausfälle 152<br />

Strukturvereinbarungen 185<br />

Studentenbefragung 49<br />

Studien, nicht-interventionelle 159<br />

Studienbedingungen 133<br />

Stünker-Entwurf 389<br />

Substitution 306f.<br />

Sucht 306ff., 383<br />

Suchtbeauftragte 308<br />

Suchterkrankungen 306ff.<br />

Symposium <strong>der</strong> Zentral- und Osteuropäischen<br />

Ärzteorganisationen (ZEVA) 38f.<br />

Systemische Therapie 266<br />

T<br />

Tabakentwöhnung 59, 64, 309<br />

Tabakprävention 306<br />

Tarifabschluss 373<br />

Tarifangelegenheiten 372<br />

<strong>Tätigkeitsbericht</strong>e, Transplantationszentrum<br />

252<br />

Teilhabe behin<strong>der</strong>ter Menschen 131<br />

Teilzeitanstellung 117<br />

Telekommunikationsüberwachungsgesetz 23<br />

Telematik 18, 311ff.<br />

Telematikinfrastruktur 311, 316f., 321<br />

Telemedizin 31, 311<br />

Testregionen 318ff.<br />

Therapieempfehlungen 282ff.<br />

Therapiehinweise 298f.<br />

Therapieleitlinien 282f.<br />

575


Therapie-Symposien 283<br />

Thorakale Organe 246<br />

Trägerstrukturän<strong>der</strong>ung 101, 124<br />

Transfusionsgesetz (TFG) 257<br />

Transfusionsmedizin 257<br />

Transplantation 244<br />

Transplantationsgesetz (TPG) 249, 252f.<br />

– Gewebeverordnung 253<br />

– Novellierung 245<br />

Transplantationsmedizin 243f., 249f., 258<br />

Transplantationsrecht 249f.<br />

Transplantationszentren 246, 252f.<br />

Traumafolgen 43, 59<br />

TTT Train the Trainer 227<br />

Typ-2-Diabetes 218f., 231, 288<br />

U<br />

UAW 290ff.<br />

– Aus Fehlern lernen 293<br />

– Berichte 290<br />

– Datenbank 290, 293<br />

– Meldungen 290<br />

– News 293<br />

Übermittlungspflicht 44<br />

Überwachungskommission 251, 505<br />

Ukrainian Medical Association (UMA) 42<br />

Ulmer Papier 17f., 141<br />

UMA 43<br />

Umweltmedizin 63<br />

UN-Behin<strong>der</strong>tenrechtskonvention 158<br />

Unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW)<br />

290ff., s. auch → UAW<br />

Universitäten 47, 50<br />

Untersuchungen, genetische 262<br />

Untersuchungsmaterial 123<br />

Unterversorgung 122<br />

V<br />

Vergütung 97<br />

Vergütungsordnungen 333<br />

Verhaltenskodizes 286f.<br />

Vernetzung im Gesundheitswesen 316<br />

Verordnung beson<strong>der</strong>er Arzneimittel 298<br />

Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge<br />

(ArbMedVV) 137<br />

Verschwiegenheitspflicht 393<br />

Versichertenstammdaten 317<br />

576<br />

Versicherungsstatus 252f.<br />

Versorgung, ärztliche 69ff., 154, 359, 412ff.<br />

– ambulante 85ff., 97f., 120, 237, 339,<br />

349, 374<br />

– betriebsärztliche 132ff.<br />

– fachärztliche 97f.<br />

– hausärztliche 86ff., 90, 361<br />

– im Pandemiefall 148<br />

– integrierte 81f., 84f., 125<br />

– medizinisch-pflegerische 339<br />

– poststationäre 125ff.<br />

– sektorübergreifende 81ff.<br />

– stationäre 97, 99ff., 363<br />

– vertragsärztliche 81, 402<br />

Versorgungsausgleich 408<br />

Versorgungsausgleichsrecht 408<br />

Versorgungseinrichtungen (ABV) 405ff.<br />

Versorgungsformen 358<br />

Versorgungsforschung 101, 271ff.<br />

Versorgungsleitlinien 179f., 215ff., 284<br />

s. auch → NVL<br />

Versorgungsmanagement 358, 365<br />

Versorgungsmodelle 97<br />

Versorgungsqualität 172<br />

Versorgungsstrukturen 363, 370<br />

Versorgungsstrukturkonzept 86, 96<br />

Versorgungsverträge 367<br />

Versorgungswerke 404ff.<br />

Vertragsärzte 93, 299<br />

Vertragsarztrechtsän<strong>der</strong>ungsgesetz 407<br />

Verwahrlosung 303<br />

Verweildauer in Kliniken 109<br />

Vogelgrippe 143<br />

Vollversicherungstarife 333<br />

Vollzugsbeamtinnen/-beamten 334<br />

Vorsorgeuntersuchungen 137, 139<br />

W<br />

Wahltarif 334f.<br />

WeB-Reha 135, 136<br />

Weiterbildung 50ff., 66, 98, 133, 197<br />

– allgemeinmedizinische 54, 63<br />

– betriebsmedizinische 134<br />

– zum Facharzt für Innere und) Allgemeinmedizin<br />

(Hausarzt) 53, 87f.<br />

– Finanzierung 57<br />

– in Frankreich 67<br />

– in Österreich 68


Weiterbildungsordnung 50f.<br />

Weltärztebund (World Medical Association)<br />

→ WMA<br />

Weltgesundheitsorganisation → WHO<br />

Werbung 158, 287<br />

Werksärzte 135<br />

Wettbewerb 15<br />

Wettbewerbsrecht 26<br />

Wettbewerbsregeln 286<br />

Whitepaper Sicherheit 321<br />

WHO 40f.<br />

– Regionalbüro Europa 41<br />

Wi<strong>der</strong>spruchslösung 245<br />

Wirkstoff aktuell 285f.<br />

Wirkstoffgruppen 287<br />

Wirtschaftlichkeitsgebot 298<br />

Wissenschaftlicher Beirat 277ff., 447ff., 461,<br />

482, 506<br />

Wissenschaftlicher Beirat Psychotherapie<br />

(WBP) 265f., 463, 502<br />

Wissensportal 222<br />

WMA 39f.<br />

– Ethik-Handbuch 40<br />

– Generalversammlung 39f.<br />

Stichwortregister<br />

Z<br />

Zeitschrift für Evidenz, Fortbildung und Qualität<br />

im Gesundheitswesen (ZEFQ) 240<br />

Zentrale Ethikkommission 157, 443f., 554<br />

Zentraler Erfahrungsaustausch <strong>der</strong> Ärztlichen<br />

Stellen nach Röntgenverordnung und<br />

Strahlenschutzverordnung (ZÄS) 204<br />

Zentralstelle <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> für Gesundheitsschutz<br />

bei Arzneimitteln und Medizinprodukten<br />

(ZLG) 210<br />

Zerebrale Schädigung 158<br />

Zertifizierungsverfahren 126f., 201f.<br />

Zeugnisverweigerungsrecht 23, 393<br />

ZEVA 38f.<br />

Zivilschutz 145f., 152<br />

Zivilschutzforschung 152<br />

Zulassung zum Medizinstudium 48<br />

Zulassungsverordnung für Vertragsärzte 309<br />

577


Abkürzungsverzeichnis<br />

Abkürzungsverzeichnis<br />

ÄAAS Ärzteausschuss Arzneimittelsicherheit<br />

ABAS Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe<br />

AkdÄ Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft<br />

AKNZ Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz<br />

AMG Arzneimittelgesetz<br />

AMTS Arzneimitteltherapiesicherheitsprüfung nach § 291a Abs. 3 SGB V<br />

AMWHV Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung<br />

AOLG Arbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> Obersten Landesgesundheitsbehörden<br />

ARTEMIS Adverse Drug Reactions Electronic Management and Information System<br />

AWMF Arbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften<br />

ÄZQ Ärztliches Zentrum für Qualität in <strong>der</strong> Medizin<br />

BÄK <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

BAR Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation<br />

BBK Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenschutz<br />

BfArM Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte<br />

BIS Binnenmarktinformationssystem<br />

BL-AL-AG Bund-Län<strong>der</strong>-Abteilungsleiter-Arbeitsgruppe<br />

BMAS Bundesministerium für Arbeit und Soziales<br />

BMG Bundesministerium für Gesundheit<br />

BQS Bundesgeschäftsstelle für Qualitätssicherung<br />

BSI Bundesamtes für Sicherheit in <strong>der</strong> Informationstechnik<br />

BtMÄndV Betäubungsmittel-Än<strong>der</strong>ungsverordnung<br />

BtMVV Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung<br />

BVG Bundesverwaltungsgericht<br />

BVPG Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsför<strong>der</strong>ung<br />

CEOM Conférence Européenne des Ordres et des Organismes d’Attributions<br />

Similaires (Europäische Konferenz <strong>der</strong> Ärztekammern und ärztlichen<br />

Organisationen mit kammerähnlichen Aufgaben)<br />

CIRS Critical Incident Reporting System<br />

CME Continuing Medical Education<br />

COPD Chronisch obstruktive Lungenkrankheit<br />

CPME Ständiger Ausschuss <strong>der</strong> Europäischen Ärzte<br />

DAMA Deutsche Arzneimittelagentur<br />

DDG Deutsche Diagnostika Gruppe<br />

DELBI Deutsches Instrument zur Leitlinien-Bewertung<br />

DGAUM Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e. V.<br />

DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung<br />

DIMDI Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information<br />

DKG Deutsche Krankenhausgesellschaft<br />

DMP Disease-Management-Programm<br />

579


DRG Diagnosis Related Groups (Diagnosebezogene Fallgruppen)<br />

DRV Deutsche Rentenversicherung<br />

DRV Bund Deutsche Rentenversicherung Bund<br />

EbM Evidenzbasierte Medizin<br />

EFMA/WHO European Forum of Medical Associations and WHO<br />

eGK Elektronische Gesundheitskarte nach § 291a SGB V<br />

EIV Elektronischer Informationsverteiler<br />

EQR Europäischer Qualifikationsrahmen<br />

FAGES Fachausschuss für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege<br />

G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss<br />

gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen <strong>der</strong> Gesundheitskarte mbH (Berlin)<br />

G-I-N Guidelines International Network<br />

GKV Gesetzliche Krankenversicherung<br />

GKV-WSG GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz<br />

GMG GKV-Mo<strong>der</strong>nisierungsgesetz<br />

GMK Gesundheitsministerkonferenz<br />

GOÄ Amtliche Gebührenordnung für Ärzte<br />

GOZ Gebührenordnung für Zahnärzte<br />

GQB Gesellschaft zur Qualitätssicherung in <strong>der</strong> betriebsärztlichen Betreuung<br />

GVG Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und -gestaltung e. V.<br />

HBA (Elektronischer) Heilberufsausweis nach § 291a Abs. 5 SGB V<br />

HCPCB Health Care Professionals Crossing Bor<strong>der</strong>s<br />

HPC Health Professional Card<br />

IGeL Individuelle Gesundheitsleistungen<br />

IMI Internal Market Information System<br />

IQWiG Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen<br />

JVEG Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz<br />

KBV Kassenärztliche Bundesvereinigung<br />

KHK Koronare Herzkrankheit<br />

KOSA Kooperationsstellen für Selbsthilfeorganisationen<br />

KTQ ® Kooperation für Transparenz und Qualität im Gesundheitswesen<br />

KVK Krankenversichertenkarte nach § 291 SGB V<br />

LASI Län<strong>der</strong>ausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik<br />

LL Leitlinien<br />

MedIEQ Quality Labelling of Medical Web Content using Multilingual Information<br />

Extraction<br />

MKT Multifunktionales Kartenterminal (Kartenlesegerät)<br />

MKT+ Kartenlesegerät für KVK und eGK<br />

MVZ Medizinisches Versorgungszentrum<br />

NUB Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden<br />

NVL Nationale Versorgungsleitlinien<br />

580


Abkürzungsverzeichnis<br />

ÖGD Öffentlicher Gesundheitsdienst<br />

OMK Offene Methode <strong>der</strong> Koordinierung<br />

PKV Private Krankenversicherung<br />

PSI Patient Safety Indicator<br />

PVS Praxisverwaltungssystem<br />

QEP Qualität und Entwicklung in Praxen ® (Praxis-QM-System <strong>der</strong> KBV)<br />

QI Qualitätsindikatoren<br />

Q-M-A Qualitätsmanagement in <strong>der</strong> ambulanten Versorgung<br />

SGB V Sozialgesetzbuch V – Gesetzliche Krankenversicherung<br />

SigG Signaturgesetz<br />

SMC Security Module Card<br />

UAW Unerwünschte Arzneimittelwirkungen<br />

VÄG Vertragsarztrechtsän<strong>der</strong>ungsgesetz<br />

VDBW Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e. V.<br />

VSD Versichertenstammdaten<br />

VUD Verband <strong>der</strong> Universitätsklinika Deutschlands<br />

VVG Versicherungsvertragsgesetz<br />

VVR Versicherungsvertragsrecht<br />

WHO World Health Organization (Weltgesundheitsorganisation)<br />

WMA World Medical Association (Weltärztebund)<br />

ZDA Zertifizierungsdiensteanbieter<br />

ZEFQ Zeitschrift für Evidenz, Fortbildung und Qualität im Gesundheitswesen<br />

ZLG Zentralstelle <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und<br />

Medizinprodukten<br />

581

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