Kapitel (Tätigkeitsbericht 2008 der Bundesärztekammer)
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Kapitel (Tätigkeitsbericht 2008 der Bundesärztekammer)
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<strong>Tätigkeitsbericht</strong> <strong>2008</strong><br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>
<strong>Tätigkeitsbericht</strong> <strong>2008</strong> <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>
<strong>Tätigkeitsbericht</strong> <strong>2008</strong><br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
dem 112. Deutschen Ärztetag in Mainz<br />
vorgelegt von Vorstand und Geschäftsführung
Mit den in diesem Werk verwandten Personen- und Berufsbezeichnungen sind<br />
– auch wenn sie nur in einer Form auftreten – gleichwertig beide Geschlechter gemeint.<br />
Die bis 2006 im <strong>Tätigkeitsbericht</strong> <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> veröffentlichten Satzungen<br />
und Statuten wurden mit Beginn <strong>der</strong> Wahlperiode 2007/2011 als Broschüre publiziert.<br />
Die jeweils aktuellen Fassungen finden Sie im Internet unter www.baek.de.<br />
Impressum<br />
Copyright © <strong>Bundesärztekammer</strong> 2009<br />
Herausgeber: <strong>Bundesärztekammer</strong> (Arbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> deutschen Ärztekammern),<br />
Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin<br />
Satz: Deutscher Ärzte-Verlag GmbH, Dieselstraße 2, 50859 Köln<br />
Druck/Bindung: farbo print+media GmbH, 50969 Köln<br />
Alle Rechte, insbeson<strong>der</strong>e das Recht zur Vervielfältigung, Mikrokopie und zur Einspeicherung<br />
in elektronische Datenbanken sowie zur Übersetzung in Fremdsprachen, für<br />
alle veröffentlichten Beiträge vorbehalten. Nachdruck und Aufnahme in elektronische<br />
Datenbanken, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>.
Inhaltsverzeichnis<br />
Seite<br />
1. Gesundheits- und Sozialpolitik im Diskurs . . . . . . . . . . . . . . 15<br />
1.1 Grundsatzpositionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17<br />
1.1.1 Programmatische Aussagen <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft zur<br />
gesundheitspolitischen Entwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17<br />
1.1.2 Beschlüsse des 111. Deutschen Ärztetages <strong>2008</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . 18<br />
1.2 Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> Politik auf nationaler Ebene . . . . . . . . . . . . 19<br />
1.2.1 Interessenvertretung gegenüber <strong>der</strong> Politik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19<br />
1.2.2 Gesetzgebung im Jahr <strong>2008</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19<br />
1.3 Europäische Union . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24<br />
1.3.1 Vertretung <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft am Sitz <strong>der</strong><br />
Europäischen Union . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24<br />
1.3.2 Europäische Gesundheitspolitik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25<br />
1.3.3 Begleitung von europäischen Gesetzesvorhaben und politischen<br />
Initiativen mit gesundheits- und sozialpolitischem Bezug . . . . . . . . . 27<br />
1.3.4 Ständige Konferenz „Europäische Angelegenheiten“ . . . . . . . . . . . . . 33<br />
1.3.5 Ständiger Ausschuss <strong>der</strong> Europäischen Ärzte (CPME) . . . . . . . . . . . . 34<br />
1.3.6 Zusammenarbeit in <strong>der</strong> Europäischen Union . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36<br />
1.4 Internationale Angelegenheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37<br />
1.4.1 Ausschuss „Internationale Angelegenheiten“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37<br />
1.4.2 Symposium <strong>der</strong> Zentral- und Osteuropäischen Ärzteorganisationen<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38<br />
1.4.3 Weltärztebund (World Medical Association) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39<br />
1.4.4 Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> Weltgesundheitsorganisation . . . . . . . . . . 40<br />
1.4.5 Internationale Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42<br />
1.5 Beauftragter für Menschenrechte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43<br />
1.5.1 Fortbildungscurriculum „Begutachtung psychisch reaktiver<br />
Traumafolgen in aufenthaltsrechtlichen Verfahren bei<br />
Erwachsenen“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43<br />
1.5.2 Keine Verbesserung <strong>der</strong> medizinischen Situation von Auslän<strong>der</strong>n<br />
ohne legalen Aufenthaltsstatus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44<br />
1.5.3 Behandlung menschenrechtlicher Aspekte im Rahmen des<br />
111. Deutschen Ärztetages <strong>2008</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45<br />
1.5.4 Treffen <strong>der</strong> Menschenrechtsbeauftragten <strong>der</strong> Landesärztekammern<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45<br />
2. Qualifikation von Ärztinnen und Ärzten . . . . . . . . . . . . . . . . 47<br />
2.1 Ärztliche Ausbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47<br />
2.1.1 Approbationsordnung für Ärzte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47<br />
2.1.2 Zugang zum Medizinstudium/Auswahlverfahren . . . . . . . . . . . . . . . 48<br />
2.1.3 Bachelor/Master in <strong>der</strong> Medizin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49<br />
5
2.1.4 Studentenbefragung zur Berufszufriedenheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49<br />
2.1.5 Landkarte Hochschulmedizin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50<br />
2.2 Ärztliche Weiterbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50<br />
2.2.1 Überarbeitung <strong>der</strong> (Muster-)Weiterbildungsordnung . . . . . . . . . . . . . 51<br />
2.2.2 Projekt „Evaluation <strong>der</strong> Weiterbildung“ in Deutschland . . . . . . . . . . . 51<br />
2.2.3 Gebiet Innere Medizin und Allgemeinmedizin . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52<br />
2.2.4 För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> (Weiterbildung zum Facharzt für Innere und)<br />
Allgemeinmedizin (Hausarzt/Hausärztin) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53<br />
2.2.5 Impfen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55<br />
2.2.6 Gebietsgrenzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56<br />
2.2.7 Auswirkungen <strong>der</strong> Europäischen Richtlinie 2005/36/EG auf<br />
weiterbildungsrechtliche Regelungen in Deutschland . . . . . . . . . . . . 56<br />
2.2.8 Finanzierung <strong>der</strong> Weiterbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57<br />
2.2.9 (Muster-)Kursbuch „Spezielle Schmerztherapie“ . . . . . . . . . . . . . . . . 57<br />
2.2.10 Sachbearbeitertagung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57<br />
2.3 Ärztliche Fortbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58<br />
2.3.1 Arbeit des Deutschen Senats für ärztliche Fortbildung . . . . . . . . . . . 59<br />
2.3.2 Initiative E-Learning <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60<br />
2.3.3 Multiplikatorenfortbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61<br />
2.3.4 Interdisziplinäre Fortbildungsveranstaltungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62<br />
2.3.5 Ständige Arbeitsgruppe „Weiter- und Fortbildung“ <strong>der</strong> deutschsprachigen<br />
Ärzteorganisationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63<br />
2.3.6 Koordination <strong>der</strong> Kursweiterbildung „Allgemeinmedizin“ <strong>der</strong><br />
Landesärztekammern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63<br />
2.3.7 Die strukturierte curriculäre Fortbildung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> . 63<br />
2.3.8 Qualifikation Tabakentwöhnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64<br />
2.3.9 Texte und Materialien <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zur Fort- und<br />
Weiterbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64<br />
2.4 Europäische und internationale Aspekte <strong>der</strong> Qualifikation von<br />
Ärztinnen und Ärzten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64<br />
2.4.1 EU-Berufsanerkennung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64<br />
2.4.2 Health Care Professionals Crossing Bor<strong>der</strong>s . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65<br />
2.4.3 Anerkennung <strong>der</strong> Weiterbildung in Europa . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66<br />
2.4.4 Internal Market Information System (IMI) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68<br />
3. Ärztliche Versorgung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69<br />
3.1 Die ärztliche Versorgung in <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland . . . . . 69<br />
3.1.1 Berufstätige Ärzte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73<br />
3.1.2 Im Krankenhaus tätige Ärzte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73<br />
3.1.3 Ambulant tätige Ärzte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74<br />
3.1.4 In Behörden/Körperschaften und in sonstigen Bereichen<br />
tätige Ärzte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74<br />
3.1.5 Ärzte ohne ärztliche Tätigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74<br />
3.1.6 Anzahl <strong>der</strong> erteilten Anerkennungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75<br />
3.1.7 Ausländische Ärztinnen und Ärzte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80<br />
3.1.8 Abwan<strong>der</strong>ung deutscher Ärzte ins Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80<br />
3.2 Sektorübergreifende Versorgung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81<br />
6
3.3 Ambulante Versorgung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85<br />
3.3.1 Deutsche Akademie für Allgemeinmedizin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85<br />
3.3.2 Statistische Entwicklung in <strong>der</strong> Allgemeinmedizin . . . . . . . . . . . . . . 90<br />
3.3.3 Deutsche Akademie <strong>der</strong> Gebietsärzte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95<br />
3.4 Stationäre Versorgung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 99<br />
3.4.1 Umsetzung <strong>der</strong> Empfehlungen <strong>der</strong> Arbeitsgruppe des Vorstands<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zur Privatisierung und Trägerstrukturän<strong>der</strong>ung<br />
im Bereich <strong>der</strong> stationären Versorgung . . . . . . . . . . . . . . . 101<br />
3.4.2 Neugestaltung des ordnungspolitischen Rahmens <strong>der</strong> Krankenhausversorgung<br />
ab 2009 – Gesetzgebungsverfahren zum Krankenhausfinanzierungsreformgesetz<br />
(KHRG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102<br />
3.4.3 Ständige DRG-Fachkommission <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und <strong>der</strong><br />
Arbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> Wissenschaftlichen Medizinischen<br />
Fachgesellschaften (AWMF) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 106<br />
3.4.4 Weiterentwicklung des G-DRG-Fallpauschalensystems . . . . . . . . . . . 112<br />
3.4.5 Innovationen im Gesundheitswesen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 114<br />
3.4.6 Empfehlungen zur Aufklärung <strong>der</strong> Krankenhauspatienten über<br />
vorgesehene ärztliche Maßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 115<br />
3.4.7 Beratungs- und Formulierungshilfe „Der nie<strong>der</strong>gelassene Arzt im<br />
Krankenhaus“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 116<br />
3.4.8 Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Europäischen Arbeitszeitrichtlinie . . . . . . . . . . . . . . . . 118<br />
3.4.9 Krankenhausbedarfsplanungsanalysen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 120<br />
3.4.10 Stationäre Versorgung – Situation Krankenhauspflege . . . . . . . . . . . 121<br />
3.4.11 Krankenhaushygiene . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 123<br />
3.4.12 Ausblick und Perspektiven <strong>der</strong> stationären Versorgung 2009 . . . . . . 124<br />
3.5 Rehabilitation und poststationäre Versorgung . . . . . . . . . . . . . . . . . . 125<br />
3.5.1 GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz und seine Auswirkungen<br />
auf die medizinische Rehabilitation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 125<br />
3.5.2 Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation – BAR . . . . . . . . . . . . 127<br />
3.5.3 REHACare International <strong>2008</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 130<br />
3.5.4 Beirat für die Teilhabe behin<strong>der</strong>ter Menschen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 131<br />
3.6 Betriebsärztliche Versorgung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 132<br />
3.6.1 Betriebliche Fort- und Weiterbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 132<br />
3.6.2 Betriebsärztliche Berufsausübung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 134<br />
3.6.3 Ausblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 141<br />
3.7 Öffentlicher Gesundheitsdienst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 141<br />
3.7.1 Einbeziehung des öffentlichen Gesundheitsdienstes in das<br />
Ulmer Papier . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 141<br />
3.7.2 Qualitätssicherung im amtsärztlichen Gutachtenwesen . . . . . . . . . . 142<br />
3.7.3 Ausblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 142<br />
3.8 Nationale Pandemieplanung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 143<br />
3.8.1 Einbeziehung <strong>der</strong> Ärzteschaft in die nationale Influenzapandemieplanung<br />
von Bund und Län<strong>der</strong>n . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 143<br />
3.8.2 LÜKEX 07 – „Län<strong>der</strong>übergreifende Krisenmanagementübung<br />
Exercises“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 144<br />
3.8.3 Ausblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 149<br />
3.9 Notfall- und Katastrophenmedizin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 150<br />
3.9.1 Notfallversorgung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 150<br />
3.9.2 Rettungsassistentenausbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 150<br />
7
3.9.3 Bevölkerungsschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 151<br />
3.9.4 Forschung im Zivilschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 152<br />
3.9.5 Reanimationsempfehlungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 153<br />
3.9.6 Frühdefibrillation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 153<br />
3.10 Symposium zur medizinischen Versorgung von Menschen mit<br />
Behin<strong>der</strong>ung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 154<br />
4. Ärztliche Berufsausübung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 155<br />
4.1 Arztbild <strong>der</strong> Zukunft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 155<br />
4.2 Medizinethik – Grundsatz- und Verfahrensfragen . . . . . . . . . . . . . . . 156<br />
4.2.1 Ausschuss für ethische und medizinisch-juristische<br />
Grundsatzfragen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 156<br />
4.2.2 Zentrale Ethikkommission bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> . . . . . . . . . . 157<br />
4.2.3 Ständige Konferenz <strong>der</strong> Geschäftsführungen und <strong>der</strong> Vorsitzenden<br />
<strong>der</strong> Ethikkommissionen <strong>der</strong> Landesärztekammern . . . . . . . . . . . . . . 159<br />
4.3 Ärztliche Berufsordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 160<br />
4.3.1 Berufsordnungsgremien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 160<br />
4.3.2 AG „Kammermitgliedschaft“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 161<br />
4.3.3 AG „Heilberufe- und Kammergesetze“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 162<br />
4.3.4 AG „Normenscreening“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 163<br />
4.4 Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen . . . . . . . . . . . . . . . 164<br />
4.5 Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement . . . . . . . . . . . . . . . . . . 171<br />
4.5.1 Arbeitsschwerpunkte berufsimmanenter Qualitätssicherung . . . . . . 171<br />
4.5.2 Qualitätssicherung nach SGB V . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 183<br />
4.5.3 Qualitätssicherung nach spezialgesetzlichen Regelungen . . . . . . . . . 190<br />
4.5.4 Curricula zur Qualitätssicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 196<br />
4.5.5 Qualitätssicherung mit und in an<strong>der</strong>en Organisationen . . . . . . . . . . 200<br />
4.6 Ärztliches Zentrum für Qualität in <strong>der</strong> Medizin . . . . . . . . . . . . . . . . . 212<br />
4.6.1 Zielstellungen und Arbeitsschwerpunkte des Jahres <strong>2008</strong> . . . . . . . . . 212<br />
4.6.2 Gremien, Mitarbeiter und Mitgliedschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 212<br />
4.6.3 Programm für Nationale VersorgungsLeitlinien . . . . . . . . . . . . . . . . . 215<br />
4.6.4 Allgemeine Leitlinienprojekte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 223<br />
4.5.5 Patienteninformation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 228<br />
4.6.6 Qualität in <strong>der</strong> Medizin/Patientensicherheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 234<br />
4.6.7 Außendarstellung des ÄZQ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 238<br />
5. Wissenschaft und Forschung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 243<br />
5.1 Transplantationsmedizin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 243<br />
5.1.1 Ständige Kommission Organtransplantation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 243<br />
5.1.2 Prüfungskommission gemäß § 12 Abs. 4 S. 2 Nr. 4 TPG . . . . . . . . . . 251<br />
5.1.3 Überwachungskommission gemäß den Verträgen nach §§ 11<br />
und 12 TPG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 251<br />
5.1.4 Gewebemedizin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 253<br />
5.2 Hämotherapie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 257<br />
5.2.1 Richtlinien zur Hämotherapie nach §§ 12 a und 18 TPG . . . . . . . . . . 257<br />
8
5.2.2 Querschnitts-Leitlinien zur Therapie mit Blutkomponenten und<br />
Plasma<strong>der</strong>ivaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 258<br />
5.2.3 Hämatopoetische Stammzellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 260<br />
5.3 Fortpflanzungsmedizin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 261<br />
5.4 Gendiagnostik und Gentherapie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 262<br />
5.4.1 Gendiagnostikgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 262<br />
5.4.2 Kommission Somatische Gentherapie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 264<br />
5.5 Psychotherapie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 265<br />
5.5.1 Wissenschaftlicher Beirat Psychotherapie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 265<br />
5.5.2 Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Psychotherapierichtlinien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 267<br />
5.5.3 Kooperation zwischen <strong>Bundesärztekammer</strong> und Ständiger<br />
Konferenz ärztlicher psychotherapeutischer Verbände . . . . . . . . . . . . 268<br />
5.5.4 Forschungsgutachten zur Ausbildung von Psychologischen<br />
Psychotherapeuten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 268<br />
5.5.5 Aktivitäten im Aktionsbündnis für Seelische Gesundheit . . . . . . . . . 269<br />
5.6 Versorgungsforschung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 271<br />
5.7 Weitere Themen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 277<br />
5.7.1 Wissenschaftlicher Beirat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 277<br />
5.7.2 Wissenschaftliche Bewertung ostheopatischer Verfahren . . . . . . . . . 278<br />
5.7.3 Arbeitskreis „Placebo“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 279<br />
6. Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft . . . . 281<br />
6.1 Allgemeine Aufgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 281<br />
6.2 Arzneiverordnung in <strong>der</strong> Praxis (AVP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 282<br />
6.3 Leitlinienarbeit <strong>der</strong> AkdÄ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 282<br />
6.3.1 Therapieempfehlungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 282<br />
6.3.2 Therapie-Symposien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 283<br />
6.3.3 Buch: Evidenzbasierte Therapieleitlinien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 283<br />
6.3.4 Pocket-TE . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 284<br />
6.3.5 Patienteninformationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 284<br />
6.4 Nationale Versorgungsleitlinien <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> . . . . . . . . . 284<br />
6.5 Buch: Arzneiverordnungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 285<br />
6.6 Wirkstoff aktuell . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 285<br />
6.7 Stellungnahmen <strong>der</strong> AkdÄ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 286<br />
6.8 Pharmakovigilanz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 290<br />
6.8.1 Meldungen zu unerwünschten Arzneimittelwirkungen (UAW) . . . . 290<br />
6.8.2 Ausschuss „Unerwünschte Arzneimittelwirkungen“ . . . . . . . . . . . . . 291<br />
6.8.3 Ärzteausschuss Arzneimittelsicherheit (ÄAAS) . . . . . . . . . . . . . . . . . 292<br />
6.8.4 Risikobekanntgaben im Deutschen Ärzteblatt . . . . . . . . . . . . . . . . . . 293<br />
6.8.5 Routinesitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 293<br />
6.8.6 Drug Safety Mail . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 294<br />
6.9 Aktionsplan Arzneimitteltherapiesicherheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 294<br />
6.10 Internet und Newsletter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 295<br />
6.11 Beratung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 295<br />
6.11.1 Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . 295<br />
6.11.2 Tätigkeiten im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses . . . . 298<br />
6.11.3 Beratung von Kassenärztlicher Bundesvereinigung und<br />
Kassenärztlichen Vereinigungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 299<br />
9
7. Gesundheitsför<strong>der</strong>ung, Prävention und Umweltmedizin . . . 301<br />
7.1 Prävention . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 301<br />
7.1.1 Präventionsgesetz und „Nationaler Aktionsplan Ernährung<br />
und Bewegung“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 301<br />
7.1.2 Zweite Präventionstagung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> . . . . . . . . . . . . . 302<br />
7.1.3 Neuauflage des Curriculums „Gesundheitsför<strong>der</strong>ung“ <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 302<br />
7.1.4 Impfungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 302<br />
7.1.5 Materialien für Ärzte zum Thema „Kindesvernachlässigung und<br />
-misshandlung“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 303<br />
7.1.6 Fachsymposium „Gewalt macht krank – Herausfor<strong>der</strong>ungen an das<br />
europäische Gesundheitssystem . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 303<br />
7.1.7 Der 111. Deutsche Ärztetag <strong>2008</strong> zur Situation pflegebedürftiger<br />
Menschen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 303<br />
7.1.8 „Gesund älter werden“ als nationales Gesundheitsziel . . . . . . . . . . . . 304<br />
7.1.9 Bürgerbeteiligung im Gesundheitswesen am Beispiel des<br />
Patientenforums . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 304<br />
7.2 Sucht und Drogen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 306<br />
7.2.1 Substitution Opiatabhängiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 306<br />
7.2.2 Cannabis als Medikament . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 307<br />
7.2.3 Evaluation des Leitfadens „Medikamente – schädlicher Gebrauch<br />
und Abhängigkeit“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 308<br />
7.2.4 Suchtkranke Ärzte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 308<br />
7.2.5 Tabakentwöhnung durch Ärzte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 309<br />
7.3 Ausschuss „Gesundheit und Umwelt“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 310<br />
8. Telematik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 311<br />
8.1 Telematik im Gesundheitswesen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 311<br />
8.2 Positionen <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft zur Telematik . . . . . . . . . . . . . 312<br />
8.2.1 Positionen zum Einsatz von Telematik im Gesundheitswesen . . . . . 312<br />
8.2.2 Auswirkungen <strong>der</strong> Telematik und elektronischen Kommunikation<br />
auf das Patient-Arzt-Verhältnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 313<br />
8.2.3 For<strong>der</strong>ungskatalog zum Projekt „Elektronische Gesundheitskarte“ . 313<br />
8.2.4 Empfehlungen zur ärztlichen Schweigepflicht, Datenschutz<br />
und Datenverarbeitung in <strong>der</strong> Arztpraxis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 316<br />
8.2.5 Einführung elektronischer Patientenakten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 316<br />
8.3 Einführung <strong>der</strong> elektronischen Gesundheitskarte . . . . . . . . . . . . . . . 317<br />
8.3.1 Tests und Rollout <strong>der</strong> elektronischen Gesundheitskarte . . . . . . . . . . . 318<br />
8.4 Elektronischer Arztausweis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 322<br />
8.4.1 Unterstützung <strong>der</strong> Ärztekammern bei <strong>der</strong> Vorbereitung <strong>der</strong><br />
Ausgabe von elektronischen Arztausweisen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 322<br />
8.4.2 HPC/SMC-Spezifikation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 323<br />
8.4.3 Pilotierung <strong>der</strong> Ausgabestrukturen von elektronischen Arztausweisen . . . 323<br />
8.4.4 Softwareprojekt „KammerClient“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 324<br />
8.4.5 KammerIdent-Verfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 324<br />
8.4.6 „Root-Instanz“ für den elektronischen Arztausweis . . . . . . . . . . . . . . 324<br />
10
8.4.7 Fertigstellung einer Signaturspezifikation für den elektronischen<br />
Arztbrief . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 325<br />
8.4.8 Hologramm als Sicherheitsmerkmal auf dem elektronischen<br />
Arztausweis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 325<br />
9. Ärztliche Honorierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 327<br />
9.1 Ausschuss „Gebührenordnung“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> . . . . . . . . . 327<br />
9.1.1 Projektbeirat „Bewertung GOÄ“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> . . . . . . . . 327<br />
9.2 Reformkonzept <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zur Gebührenordnung<br />
für Ärzte (GOÄ) und Projektrealisierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 328<br />
9.2.1 Aktualisierung (Teilprojekt 1) und Neustrukturierung<br />
(Teilprojekt 2) <strong>der</strong> GOÄ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 328<br />
9.2.2 OPS-Mapping <strong>der</strong> operativen GOÄ-Leistungen (Teilprojekt 3) . . . . . 328<br />
9.2.3 Bewertung <strong>der</strong> GOÄ-Leistungen (Teilprojekt 4) . . . . . . . . . . . . . . . . . 329<br />
9.2.4 Harmonisierung GOÄ-Privatliquidation/DRGs (Teilprojekt 5) . . . . . 330<br />
9.2.5 Qualitätsför<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Privatmedizin (Teilprojekt 6) . . . . . . . . . . . . . 331<br />
9.2.6 GOÄ-Systempflege und Innovationen (Teilprojekt 7) . . . . . . . . . . . . . 331<br />
9.2.7 Finanzielle Auswirkungen <strong>der</strong> GOÄ-Weiterentwicklung<br />
(Teilprojekt 8) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 331<br />
9.3 Novellierung <strong>der</strong> Amtlichen Gebührenordnung für Zahnärzte<br />
(GOZ) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 331<br />
9.3.1 Stellungnahme <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> vom 09.12.<strong>2008</strong> zum<br />
Referentenentwurf einer Verordnung zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Gebührenordnung<br />
für Zahnärzte (GOZ) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 332<br />
9.4 GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz:<br />
Basistarif und GKV-Wahltarif „Kostenerstattung“ . . . . . . . . . . . . . . . . 333<br />
9.4.1 Basistarif . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 333<br />
9.4.2 GKV-Wahltarif „Kostenerstattung“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 334<br />
9.5 Honorarvereinbarungen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> . . . . . . . . . . . . . . . 334<br />
9.5.1 Neuvereinbarung zur Behandlung von Vollzugsbeamtinnen/<br />
-beamten <strong>der</strong> Bundespolizei . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 334<br />
9.5.2 Vereinbarung über die Inanspruchnahme ziviler Ärztinnen/<br />
Ärzte durch die Bundeswehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 335<br />
9.5.3 Neuvereinbarung mit <strong>der</strong> Bundesagentur für Arbeit . . . . . . . . . . . . . 335<br />
9.6 GOÄ-Anwendungsfragen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 336<br />
9.7 GOÄ-Datenbank . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 336<br />
9.8 GOÄ-Service/Internetauftritt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 336<br />
10. Fachberufe im Gesundheitswesen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 337<br />
10.1 Entwicklungen in <strong>der</strong> beruflichen Bildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 339<br />
10.1.1 Nationaler Ausbildungspakt/Mo<strong>der</strong>nisierung des Berufsbildungssystems<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 339<br />
10.1.2 Europäischer Qualifikationsrahmen/Europäisches Leistungspunktesystem/Deutscher<br />
Qualifikationsrahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 342<br />
10.2 Medizinische Fachangestellte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 343<br />
10.2.1 Ausbildungs- und Arbeitsmarktsituation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 344<br />
11
10.2.2 Ausbildungsverordnung und ihre Umsetzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . 346<br />
10.2.3 Fortbildungscurricula für die ambulante Versorgung . . . . . . . . . . . . . 349<br />
10.2.4 Aufstiegsfortbildung nach § 54 BBiG „Fachwirt/in für ambulante<br />
medizinische Versorgung“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 350<br />
10.2.5 Betriebswirtin für Management im Gesundheitswesen . . . . . . . . . . . 353<br />
10.2.6 E-Learning in <strong>der</strong> Aus- und Weiterbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 354<br />
10.2.7 Neukonzeption <strong>der</strong> Berufsbildungsstatistik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 355<br />
10.2.8 Zentraler Aufgabenpool für Prüfungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 356<br />
10.3 Weitere Fachberufe im Gesundheitswesen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 357<br />
10.3.1 Konferenz <strong>der</strong> Fachberufe im Gesundheitswesen bei <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 357<br />
10.3.2 Stärkere Einbeziehung nichtärztlicher Heilberufe in die<br />
medizinische Versorgung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 359<br />
10.3.3 Case Management in <strong>der</strong> medizinischen Versorgung . . . . . . . . . . . . 362<br />
10.3.4 Kooperation mit den Pflegeberufen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 363<br />
10.3.5 Pflege-Weiterentwicklungsgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 365<br />
10.3.6 Direktzugang zur Versorgung durch Physiotherapeuten . . . . . . . . . . 370<br />
10.3.7 Operationstechnische Assistenz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 371<br />
10.4 Tarifangelegenheiten des Praxispersonals . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 372<br />
10.5 Altersversorgung/Pensionskasse <strong>der</strong> Gesundheitsberufe<br />
(GesundheitsRente) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 375<br />
11. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 379<br />
11.1 Die Pressestelle <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 379<br />
11.2 Außendarstellung und Informationsdienste . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 394<br />
11.3 Das Internetangebot <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . 398<br />
12. <strong>Bundesärztekammer</strong> innerhalb <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft . . 401<br />
12.1 Zusammenarbeit mit den Ärztekammern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 401<br />
12.1.1 Ständige Konferenz <strong>der</strong> Vertreter <strong>der</strong> Geschäftsführungen <strong>der</strong><br />
Landesärztekammern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 401<br />
12.1.2 Arbeitsgruppe „Kaufmännische Geschäftsführer“ . . . . . . . . . . . . . . . 403<br />
12.1.3 Finanzkommission und Arbeitsgruppe „Mittelfristige Finanzplanung“<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 403<br />
12.2 Ärztliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung . . . . . . . . . . . . . . . 404<br />
12.2.1 Ständige Konferenz „Ärztliche Versorgungswerke“ . . . . . . . . . . . . . . 404<br />
12.2.2 Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen . 405<br />
12.3 Entwicklung <strong>der</strong> Geschäftsstelle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 409<br />
13. Dokumentation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 411<br />
13.1 Dokumentation zum Berichtsteil . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 412<br />
13.2 Ergebnisse <strong>der</strong> Beratungen zu Beschlüssen des Deutschen<br />
Ärztetages . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 466<br />
13.2.1 Beratungsergebnisse zu Beschlüssen des 111. Deutschen<br />
Ärztetages <strong>2008</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 466<br />
12
13.2.2 Beratungsergebnisse zu Beschlüssen des 110. Deutschen<br />
Ärztetages 2007 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 475<br />
13.3 Auszeichnungen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 478<br />
13.4 Die Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 479<br />
13.4.1 Deutscher Ärztetag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 479<br />
13.4.2 Organe, Ausschüsse, Ständige Konferenzen, sonstige<br />
Einrichtungen und Geschäftsführung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> . . . . 482<br />
13.4.3 Organisationsstruktur <strong>der</strong> Geschäftsstelle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 556<br />
13.5 Adressen <strong>der</strong> Landesärztekammern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 559<br />
13.6 Adressverzeichnis <strong>der</strong> Ansprechpartner/Ombudspersonen<br />
in den (Landes-)Ärztekammern gegen „Ausbeutung <strong>der</strong><br />
Arbeitskraft und Überlastung von Ärztinnen und Ärzten“ . . . . . . . . 560<br />
Stichwortregister . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 563<br />
Abkürzungsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 579<br />
13
Gesundheits- und Sozialpolitik im Diskurs<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
1. Gesundheits- und Sozialpolitik im Diskurs<br />
Mit <strong>der</strong> Einführung des Gesundheitsfonds zu Beginn dieses Jahres ist ein weiterer<br />
Schritt auf dem Weg zu einem staatlich gelenkten System <strong>der</strong> Mangelversorgung getan<br />
worden, in dem Ärztinnen und Ärzte, Schwestern und Pfleger nur noch mit großem<br />
persönlichen Engagement und nicht selten bis an den Rand <strong>der</strong> Erschöpfung versuchen,<br />
die Versorgung aufrecht zu erhalten.<br />
Staatlicher Kostendruck und verordneter Wettbewerb führen zu immer härteren Einsparungen<br />
mit teilweise dramatischen Verwerfungen in <strong>der</strong> Gesundheitsversorgung.<br />
Durch die Zentralisierung medizinischer Entscheidungsprozesse bei staatlichen und<br />
substaatlichen Institutionen einerseits und die Ausrufung des Preiswettbewerbs unter<br />
den Leistungserbringern an<strong>der</strong>erseits ist ein überbordendes Vorschriften- und Kontrollsystem<br />
entstanden, das Zeit in <strong>der</strong> Patientenversorgung kostet und den Druck zur Rationierung<br />
bis ins Unerträgliche erhöht.<br />
Der Hinweis auf die Spitzenstellung des deutschen Gesundheitswesens im internationalen<br />
Vergleich ist in dieser Hinsicht wenig tröstlich. Die Verteilung des Mangels gehört<br />
in vergleichbaren Industrielän<strong>der</strong>n, beispielsweise in Großbritannien, schon sehr viel<br />
länger zum Versorgungsalltag. Der Abbau von Versorgungskapazitäten aus Kostengründen<br />
und die mehr o<strong>der</strong> min<strong>der</strong> offen praktizierte Rationierung von medizinischen<br />
Leistungen sind dort bereits gang und gäbe. Die Politik in Deutschland schickt sich nun<br />
an, die Fehler an<strong>der</strong>er Län<strong>der</strong> zu wie<strong>der</strong>holen und international vorbildliche Strukturen,<br />
wie sie sich in Deutschland über Jahrzehnte bewährt haben, zu zerstören.<br />
Unsere Selbstverwaltung war ein System von Bürgern für Bürger, gesteuert durch Engagement<br />
und Kompetenz <strong>der</strong> Beteiligten und Betroffenen. Die Freiberuflichkeit des<br />
Arztes bewirkte dabei einen über sein berufliches Wirken im eigentlichen Sinne hinausgehenden<br />
sozialethischen, sozialökonomischen und sozialkulturellen Mehrwert für<br />
die Gesellschaft. Der Vorrang <strong>der</strong> Selbstverwaltung vor staatlicher Reglementierung und<br />
die Freiberuflichkeit als Grundvoraussetzung für eine selbstbestimmte, fachlich unabhängige<br />
und dem Gemeinwohl verpflichtete ärztliche Berufsausübung sind nunmehr<br />
allerdings nachhaltig in Frage gestellt. Auf dem 112. Deutschen Ärztetag 2009 in Mainz<br />
werden wir daher ausführlich diskutieren müssen, unter welchen Bedingungen die bisherige<br />
berufsethische und gemeinwohlbezogene Verpflichtung des freien Arztberufes<br />
erhalten bleiben kann.<br />
Die Freiberuflichkeit des Arztes war für die Entwicklung <strong>der</strong> Gesundheitskultur in diesem<br />
Land über Jahrzehnte ein bestimmen<strong>der</strong> Faktor. Es bestand parteiübergreifend<br />
Einigkeit darin, das Gesundheitswesen nach den Versorgungsnotwendigkeiten <strong>der</strong><br />
Bevölkerung auszurichten. Das medizinisch Notwendige sollte allen Menschen in gleichem<br />
Umfang zuteil werden. Um diese Gesundheitskultur wurden wir weltweit beneidet.<br />
Seit einigen Jahren jedoch werden in <strong>der</strong> Gesundheitspolitik zunehmend an<strong>der</strong>e<br />
Akzente gesetzt. Das Gesundheitswesen wird nicht mehr als soziale Einrichtung gesehen,<br />
son<strong>der</strong>n als eine Art Markt, für den sich <strong>der</strong> Ausdruck „Gesundheitswirtschaft“ etabliert<br />
hat.<br />
1<br />
15
Denkmodelle <strong>der</strong> Ökonomie werden mechanistisch auf das Gesundheitswesen übertragen<br />
und dogmatisch zur Handlungsmaxime erklärt. Während früher die Versorgung<br />
des Patienten nach dem aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen Stand das erklärte<br />
Ziel war, werden unter den heutigen Bedingungen des Wettbewerbs die ökonomischen<br />
Kriterien dominierend.<br />
Zweifellos ist es richtig, dem Gesundheitswesen wirtschaftliches Potenzial zuzuschreiben.<br />
Die Politik hat das lange Zeit nicht erkannt und die Jobmaschine Gesundheitswesen<br />
unterschätzt. Am Beispiel <strong>der</strong> Krankenhäuser wird deutlich, wie unzureichend die<br />
politische Unterstützung für die notwendige Instandhaltung und Weiterentwicklung<br />
des Gesundheitswesens ausgefallen ist. Wegen <strong>der</strong> ausbleibenden gesetzlich vorgesehenen<br />
Investitionsfinanzierung durch die Bundeslän<strong>der</strong> müssen die Kliniken seit Jahren<br />
einen Investitionsstau von mehr als 30 Milliarden Euro verkraften. Hinzu kommt, dass<br />
die Drangsalierung durch die Budgets im stationären wie ambulanten Bereich verstärkte<br />
Investitionen in Personal und Ausstattung unmöglich gemacht hat.<br />
Die Politik hat schlichtweg falsche Prioritäten gesetzt. In einer Zeit des demografischen<br />
Wandels hin zu einer Gesellschaft des langen Lebens müsste viel mehr in die Instandhaltung<br />
und den Ausbau <strong>der</strong> medizinischen und pflegerischen Versorgung investiert<br />
werden. Das ist die sozialpolitische Herausfor<strong>der</strong>ung unserer Gesellschaft. Es ist auch<br />
wirtschaftspolitisch sinnvoll, denn die Jobs werden in <strong>der</strong> Zukunft im Dienstleistungssektor<br />
entstehen und nicht mehr im produzierenden Gewerbe.<br />
Stattdessen aber hat die Politik mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz und an<strong>der</strong>en<br />
Reformgesetzen eine Art Wettbewerbsordnung eingeführt, die den puren Preiskampf<br />
unter den Leistungserbringern gebietet. Der dafür vorgesehene staatliche Rahmen –<br />
Festsetzung des Einheitsbeitrages <strong>der</strong> Krankenkassen durch die Bundesregierung und<br />
die Einrichtung eines zentralen Gesundheitsfonds – dient dazu, die Kassen zu flexiblen,<br />
möglichst kostengünstigen Versorgungsverträgen zu animieren. Denn nur wer im<br />
Preiskampf mit dem Wettbewerber bestehen kann, wird bei <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>gewinnung<br />
erfolgreich sein, so das unausgesprochene Credo <strong>der</strong> Wettbewerbsapostel.<br />
Der Gesundheitsfonds einschließlich des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs<br />
hat bereits jetzt ein erhebliches Chaos angerichtet. Er ist kein wirksames Instrument<br />
zur nachhaltigen Finanzierung des Gesundheitswesens, son<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Systemwechsel<br />
in die Einheitsversicherung mit Einheitsmedizin zu Dumpingpreisen. Und<br />
auch die Honorarreform im vertragsärztlichen Bereich hat die Erwartungen <strong>der</strong> Ärzte<br />
bei weitem nicht erfüllt. Die Regierung hat zwar das Gesamtbudget für die Bezahlung<br />
nie<strong>der</strong>gelassener Ärzte erhöht, aber nicht darauf hingewiesen, dass die zusätzlichen<br />
Mittel im Grunde ausstehende Nachzahlungen von über zehn Jahren sind. Hinzu<br />
kommt das unerträgliche Maß an Überregulierung, mit dem diese Reform umgesetzt<br />
werden musste und welche zu Existenzängsten bei vielen nie<strong>der</strong>gelassenen Kolleginnen<br />
und Kollegen geführt hat.<br />
Auch die Krankenhäuser haben bis heute keinerlei Planungssicherheit. Das Krankenhausfinanzierungsreformgesetz<br />
hat die finanziellen Defizite bei den laufenden Kosten<br />
nur etwa zur Hälfte decken können. Und auch <strong>der</strong> milliardenschwere Investitionsstau<br />
besteht unverän<strong>der</strong>t fort, auch wenn das Konjunkturprogramm II <strong>der</strong> Bundesregierung<br />
etwas Lin<strong>der</strong>ung verschaffen sollte.<br />
16
Die Politik verkennt, dass das Gesundheitswesen keine Gesundheitswirtschaft ist, dass<br />
Ärzte keine Kaufleute und Patienten keine Kunden sind, dass Gesundheit und Krankheit<br />
keine Waren und Wettbewerb und Marktwirtschaft keine Heilmittel zur Lösung <strong>der</strong><br />
Probleme des Gesundheitswesens sind. Im Mittelpunkt eines funktionierenden<br />
Gesundheitswesens muss deshalb wie<strong>der</strong> <strong>der</strong> kranke Mensch stehen und nicht mehr<br />
<strong>der</strong> Geschäftsgegenstand Diagnose.<br />
1.1 Grundsatzpositionen<br />
Gesundheits- und Sozialpolitik im Diskurs<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
1.1.1 Programmatische Aussagen <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft zur gesundheitspolitischen<br />
Entwicklung<br />
„Im Bewusstsein, dass das Gesundheitswesen keine Gesundheitswirtschaft o<strong>der</strong> Industrie<br />
ist, dass Ärzte keine Kaufleute und Patienten keine Kunden sind, dass Gesundheit<br />
und Krankheit keine Waren und Wettbewerb und Marktwirtschaft keine Heilmittel zur<br />
Lösung <strong>der</strong> Probleme des Gesundheitswesens sind, dass Diagnose und Therapie nicht<br />
zum Geschäftsgegenstand werden dürfen“, haben die Delegierten auf dem 111. Deutschen<br />
Ärztetag <strong>2008</strong> in Ulm die „Gesundheitspolitischen Leitsätze <strong>der</strong> Ärzteschaft“ verabschiedet.<br />
Das so genannte Ulmer Papier ist eine konsequente Fortentwicklung <strong>der</strong><br />
vom 77. Deutschen Ärztetag 1974 beschlossenen „Gesundheits- und sozialpolitischen<br />
Vorstellung <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft“ und dem vom 97. Deutschen Ärztetag 1994 verabschiedeten<br />
„Gesundheitspolitischen Programm <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft“. Der Auftrag,<br />
die Leitsätze bzw. ein aktuelles gesundheitspolitisches Programm zu entwickeln,<br />
geht auf den 110. Deutschen Ärztetag 2007 in Münster zurück. Das Papier stellt somit<br />
die Grundlage für die politische Arbeit und Stellungnahmen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
dar.<br />
Ziel des Ulmer Papiers ist es, Defizite in <strong>der</strong> medizinischen Versorgung zu benennen<br />
und Perspektiven einer vernünftigen Gesundheitspolitik zu skizzieren. Das Ulmer<br />
Papier glie<strong>der</strong>t sich in zwei Teile: Der Teil A setzt sich mit Fragen <strong>der</strong> Vorsorgung und<br />
Teil B mit Aspekten <strong>der</strong> Finanzierung auseinan<strong>der</strong>. Im ersten Teil werden Vorschläge<br />
sowohl zur Rolle des Staats und des Markts als auch zur Rolle <strong>der</strong> Selbstverwaltung vorgelegt.<br />
Weiterhin werden Wege zum Abbau von unterversorgten Bereichen im deutschen<br />
Gesundheitswesen sowie zum Aufbau bedarfsgerechter Versorgungsstrukturen<br />
aufgezeigt. Möglichkeiten des Umgangs mit den begrenzten Mitteln werden vorgestellt.<br />
Aspekte zur Steigerung <strong>der</strong> Versorgungsqualität, zur Stärkung <strong>der</strong> Eigenverantwortung<br />
<strong>der</strong> Patienten und für eine leistungsgerechtere Vergütung werden benannt.<br />
Im zweiten Teil (B) werden Prüfkriterien und Vorschläge zur Weiterentwicklung <strong>der</strong><br />
Finanzierung <strong>der</strong> gesetzlichen Krankenversicherung unterbreitet. Das Ulmer Papier ist<br />
eine konstruktiv-kritische Bestandsaufnahme im Hinblick auf die sozialen Herausfor<strong>der</strong>ungen<br />
<strong>der</strong> Gesellschaft. Es regt darüber hinaus zur Diskussion über die Finanzierung<br />
einer patientengerechten Gesundheitsversorgung an.<br />
1<br />
17
Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus den Mitglie<strong>der</strong>n des Präsidiums sowie hauptamtlichen<br />
Mitarbeitern <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, hat das Papier fe<strong>der</strong>führend erarbeitet.<br />
Zur Vorbereitung <strong>der</strong> Diskussion auf dem 111. Deutschen Ärztetag fand auf <strong>der</strong> Basis<br />
des von <strong>der</strong> Arbeitsgruppe vorgelegten Papierentwurfs zwischen November 2007 und<br />
März <strong>2008</strong> eine inhaltliche Auseinan<strong>der</strong>setzung und Positionsbildung in den Landesärztekammern<br />
statt. Das Ulmer Papier liegt als gedruckte Ausgabe vor und kann über<br />
die Homepage <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> abgerufen werden (www.bundesaerztekam<br />
mer.de).<br />
Das auf dem 111. Deutschen Ärztetag beschlossene Ulmer Papier wird in den nächsten<br />
Jahren weiterentwickelt und ausgebaut. So soll eine vom Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
berufene Arbeitsgruppe ein weiterführendes Papier zur Situation von Ärztinnen<br />
und Ärzten in den künftigen Versorgungsstrukturen entwickeln. Weiterhin werden<br />
u. a. die Themen Priorisierung/Rationierung und Freiberuflichkeit als Hauptthemen<br />
auf dem 112. Deutschen Ärztetag 2009 in Mainz beraten.<br />
1.1.2 Beschlüsse des 111. Deutschen Ärztetages <strong>2008</strong><br />
Nach intensiver Diskussion hat <strong>der</strong> 111. Deutsche Ärztetag das Ulmer Papier verabschiedet.<br />
Insbeson<strong>der</strong>e die Diskussion um die zunehmende Mittelknappheit und die<br />
daraus resultierende Rationierung im Gesundheitswesen, verbunden mit <strong>der</strong> For<strong>der</strong>ung,<br />
Rationierung transparent zu machen und öffentlich darüber zu diskutieren, hat<br />
zu einer breiten Resonanz in <strong>der</strong> Öffentlichkeit geführt.<br />
Am Beispiel Demenz wurde die Situation pflegebedürftiger Menschen in Deutschland<br />
in einem weiteren Tagesordnungspunkt beraten. Fragen <strong>der</strong> medizinischen Versorgung<br />
und Pflege standen im Mittelpunkt <strong>der</strong> Debatte (siehe <strong>Kapitel</strong> 7.1.6).<br />
Zu einer intensiven Diskussion hat <strong>der</strong> Tagesordnungspunkt „Auswirkungen <strong>der</strong> Telematik<br />
und elektronischen Kommunikation auf das Patient-Arzt-Verhältnis“ gesorgt, <strong>der</strong><br />
aufgrund eines Beschlusses des 110. Deutschen Ärztetages 2007 aufgenommen wurde.<br />
In Ulm wurde ein Grundkonsens innerhalb <strong>der</strong> Ärzteschaft über die Bedingungen für<br />
den Einsatz neuer elektronischer Informations- und Kommunikationstechnologien in<br />
Form eines Positionspapiers erarbeitet (siehe <strong>Kapitel</strong> 8.2).<br />
Ein weiteres wichtiges Thema in Ulm war die Auseinan<strong>der</strong>setzung mit <strong>der</strong> ärztlichen<br />
Berufsrolle. Im Tagesordnungspunkt „Arztbild <strong>der</strong> Zukunft und Zusammenarbeit mit<br />
an<strong>der</strong>en Gesundheitsberufen“ setzten sich die Delegierten des Ärztetages mit den neuen<br />
Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen und ihren Auswirkungen auf die ärztliche<br />
Identität mit Blick auf die Aufgaben und Anfor<strong>der</strong>ungen auseinan<strong>der</strong> (siehe <strong>Kapitel</strong>. 4.1).<br />
Die Dokumente, Beschlussprotokolle, Referate zu den Tagesordnungspunkten etc. sind<br />
unter www.bundesaerztekammer.de abrufbar. Die Konsequenzen aus den an den Vorstand<br />
überwiesenen Anträgen des Ärztetages sind im <strong>Kapitel</strong> 13.2.1 aufgeführt.<br />
18
1.2 Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> Politik auf nationaler Ebene<br />
1.2.1 Interessenvertretung gegenüber <strong>der</strong> Politik<br />
Als Vertretung <strong>der</strong> Ärzteschaft in Deutschland ist es für die <strong>Bundesärztekammer</strong> unerlässlich,<br />
am Regierungssitz mit einer eigenen Interessenwahrnehmung präsent zu sein.<br />
Denn mit fast allen Fachbereichen des Gesundheitsministeriums, aber auch mit an<strong>der</strong>en<br />
Ressorts – beispielsweise Bildung und Forschung, Inneres o<strong>der</strong> Justiz – ist die<br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> regelmäßig in Kontakt. Von einer Vielzahl parlamentarischer Entscheidungsprozesse<br />
ist die <strong>Bundesärztekammer</strong> direkt o<strong>der</strong> indirekt betroffen. Ein kontinuierlicher<br />
fachlicher Austausch mit Regierung, Parlament und <strong>der</strong> Ministerialebene<br />
ist daher unabdingbar. Angesichts <strong>der</strong> Komplexität <strong>der</strong> politischen Inhalte ist die Politik<br />
im Bund darauf angewiesen, zur Meinungsbildung externen Sachverstand von fachlicher<br />
Seite einzuholen und sich mit den Verbänden über Problemlösungen auszutauschen.<br />
Der Gesundheitspolitik hängt <strong>der</strong> Ruf nach, von sogenannten Lobbyinteressen und<br />
damit Partikularinteressen stark dominiert zu sein. Diese Abwertung <strong>der</strong> Interessenvertretung<br />
durch gesundheitspolitische Verbände und Institutionen soll häufig nur verschleiern,<br />
dass <strong>der</strong> Sachverstand <strong>der</strong> Beteiligten und Betroffenen machtpolitischen<br />
Erwägungen entgegensteht, gerade in Zeiten einer Großen Koalition. Dies führt soweit,<br />
dass – wie während <strong>der</strong> Verhandlungen zur Gesundheitsreform erkennbar – die Politik<br />
ihre Entscheidungen weitgehend nach politisch-taktischem Kalkül ausrichtet und<br />
Sachargumente <strong>der</strong> Selbstverwaltungspartner als „Lobbyistengeschrei“ denunziert.<br />
Umso größer ist die Verantwortung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, gegenüber den Entscheidungsträgern<br />
und <strong>der</strong> Ministerialbürokratie zu vermitteln, dass sie in ihrer Interessenwahrnehmung<br />
von dem Bestreben geleitet wird, die hohe Qualität <strong>der</strong> medizinischen<br />
Versorgung in Deutschland zu erhalten und bessere Arbeitsbedingungen für die Ärztinnen<br />
und Ärzte zu erreichen. Hier ist eine verlässliche, seriöse und glaubwürdige<br />
Interessenvertretung gefor<strong>der</strong>t, die auf einen kontinuierlichen und vertrauensvollen<br />
Informationsaustausch mit den Entscheidungsträgern <strong>der</strong> Regierung und Fraktionen<br />
des Deutschen Bundestages, des Bundesrates sowie <strong>der</strong> Ministerialbürokratie <strong>der</strong> Ministerien<br />
und des Kanzleramtes setzt. Regelmäßige Kommunikation auf allen Ebenen <strong>der</strong><br />
politischen Entscheidungsprozesse, ein stetiges Monitoring <strong>der</strong> politischen Abläufe von<br />
Regierung und Parlament sowie Informationsgewinnung und -auswertung sind Grundlagen<br />
dieser Tätigkeit.<br />
1.2.2 Gesetzgebung im Jahr <strong>2008</strong><br />
Gesundheits- und Sozialpolitik im Diskurs<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Die Gesetzgebung des Gesundheitsressorts im dritten Regierungsjahr <strong>der</strong> Großen Koalition<br />
war geprägt von Gesetzgebungsverfahren, die sich aus dem Koalitionsvertrag<br />
ergaben, und von jenen, die als Folgegesetzgebung <strong>der</strong> Gesundheitsreform 2006 notwendig<br />
waren. So wurde das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz ebenso verabschiedet,<br />
wie das Krankenhausfinanzierungsreformgesetz. Einigen konnte man sich ebenfalls<br />
1<br />
19
auf den Entwurf eines Gendiagnostikgesetzes, das allerdings <strong>2008</strong> noch keinen<br />
Abschluss fand. Das sogenannte Insolvenzgesetz musste <strong>der</strong> Einführung des Gesundheitsfonds<br />
zum 1. Januar 2009 noch vorausgehen und wurde ebenfalls im Berichtsjahr<br />
verabschiedet.<br />
Insgesamt nahm allerdings <strong>der</strong> Wille zu unbedingt einheitlichem Handeln <strong>der</strong> Koalitionspartner<br />
spürbar ab: So wurde das Präventionsgesetz auf Eis gelegt, nachdem das<br />
Ministerium bereits einen mit dem Koalitionspartner nicht abgestimmten Referentenentwurf<br />
vorgelegt hatte. Die Koalitionspartner konnten sich nicht auf die Organisation und<br />
Finanzierung kassenübergreifen<strong>der</strong> Projekte zur Krankheitsprävention und Gesundheitsför<strong>der</strong>ung<br />
einigen. Hauptstreitpunkt des Gesetzentwurfs war die Einrichtung eines Nationalen<br />
Präventionsrates. Die Unionsfraktion brachte ihrerseits einen eigenen Gruppenantrag<br />
zur Än<strong>der</strong>ung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes in den Bundestag ein, da sie<br />
sich vorab nicht mit <strong>der</strong> SPD-Fraktion auf ein gemeinsames Handeln einigen konnte. Daraufhin<br />
drohte die SPD-Fraktion zum Ende des Berichtsjahres damit, ihrerseits die Koalitionsdisziplin<br />
zu brechen und gemeinsam mit den Oppositionsfraktionen einen Gesetzentwurf<br />
in den Bundestag einzubringen, um die diamorphingestützte Behandlung Opiatabhängiger<br />
in die Regelversorgung aufzunehmen. Nachfolgend werden einige bedeutende<br />
Gesetzgebungsverfahren des Berichtsjahrs näher dargestellt.<br />
Pflege-Weiterentwicklungsgesetz<br />
Am 1. Juli <strong>2008</strong> ist das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (PfWG) in Kraft getreten. Es<br />
war nach <strong>der</strong> Gesundheitsreform das zweite große Reformprojekt im Gesundheitsressort,<br />
das zwingend zum Erfolg führen musste. Das Ergebnis waren strukturelle Verän<strong>der</strong>ungen,<br />
jedoch keine grundlegende Finanzreform. Auf diese konnte sich die Regierungskoalition<br />
nicht verständigen. Das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz sieht vor, die<br />
Leistungen schrittweise, insbeson<strong>der</strong>e für die häusliche Pflege, anzuheben. Weitere<br />
Neuerungen sind ein Anspruch auf eine Pflegeberatung (Fallmanagement) und die<br />
Schaffung von Pflegestützpunkten. Allerdings bleibt die Einführung <strong>der</strong> Stützpunkte<br />
mobiler Betreuung und Pflege den Län<strong>der</strong>n überlassen. Für die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
stand beson<strong>der</strong>s die geplante Kompetenzerweiterung für Angehörige <strong>der</strong> Pflegeberufe<br />
im Rahmen von Modellvorhaben im Fokus <strong>der</strong> Kritik an dem Gesetzentwurf. In <strong>der</strong><br />
Anhörung zu dem Gesetzentwurf im Gesundheitsausschuss konnte die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
darlegen, dass es sich bei <strong>der</strong> Öffnung des Arztvorbehalts in <strong>der</strong> medizinischen<br />
Versorgung „um eine gesundheitspolitisch und gesundheitsökonomisch, vor allem<br />
medizinisch fragwürdige Entscheidung“ handele. Dafür bestehe we<strong>der</strong> eine Notwendigkeit<br />
noch werde damit <strong>der</strong> Fortbestand <strong>der</strong> Qualität <strong>der</strong> medizinischen Versorgung<br />
gesichert. Modellvorhaben zur Substitution ärztlicher Tätigkeit würden <strong>der</strong> Notwendigkeit<br />
wi<strong>der</strong>sprechen, diagnostische und therapeutische Entscheidungen und medizinische<br />
Indikation durch einen Arzt bestimmen zu lassen. Diagnose und Behandlung von<br />
Krankheiten setzten eine umfassende Ausbildung und praktische ärztliche Erfahrungen<br />
voraus, in die multifaktorielle ganzheitliche Kenntnisse einfließen, die von Gesundheitsfachberufen<br />
nicht erwartet werden können. Im Rahmen <strong>der</strong> weiteren Beratungen<br />
des Gesundheitsausschusses konnte diese Regelung insoweit entschärft werden, als<br />
dass dem Gemeinsamen Bundesausschuss die Aufgabe übertragen wurde, in Richtlinien<br />
festzulegen, bei welchen Tätigkeiten eine Übertragung ärztlicher Aufgaben an Pfle-<br />
20
gekräfte im Rahmen von Modellvorhaben erfolgen könnte. Vor <strong>der</strong> Entscheidung des<br />
Gemeinsamen Bundesausschusses ist die <strong>Bundesärztekammer</strong> um Stellungnahme zu<br />
bitten. Unbeirrt von je<strong>der</strong> Kritik setzte die Bundesregierung allerdings das Vorhaben<br />
durch, Ärzte zur Meldung an Krankenkassen zu verpflichten, wenn sie einen Patienten<br />
behandeln, <strong>der</strong> seine Krankheit „selbst verschuldet“ hat.<br />
Patientenverfügung<br />
Nachdem sich die Bundesregierung bereits in <strong>der</strong> 15. Legislaturperiode nicht auf eine<br />
gesetzliche Verankerung <strong>der</strong> Patientenverfügung einigen konnte, hatte die zuständige<br />
Ministerin Zypries den Ball in dieser Legislaturperiode den Parlamentariern zugespielt.<br />
Initiativen sollten aus dem Bundestag heraus kommen und nicht als Regierungsentwurf<br />
vorgelegt werden. Je<strong>der</strong> Fraktionszwang ist bei diesem Thema aufgehoben. Der<br />
Bundestag zeigt sich jedoch stark gespalten. Drei Gesetzentwürfe wurden im Berichtsjahr<br />
in den Bundestag eingebracht, einer bereits in erster Lesung beraten. Eine Gruppe<br />
um den Abgeordneten Stünker möchte das Selbstbestimmungsrecht des Patienten stärken<br />
und für den Fall, dass er seinen Willen nicht mehr äußern kann, diesen durch seinen<br />
Betreuer umgesetzt sehen. Eine Gruppe um die Abgeordneten Bosbach/Röspel<br />
geben dem Lebensschutz Vorrang vor dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten und<br />
sehen eine sogenannte Reichweitenbegrenzung für Patientenverfügungen vor. Patientenverfügungen,<br />
die den Abbruch von lebenserhaltenden Maßnahmen beinhalten, dürfen<br />
nur umgesetzt werden, wenn die Patienten an einer unumkehrbar tödlich verlaufenden<br />
Erkrankung leiden o<strong>der</strong> wenn die Patientenverfügung notariell beglaubigt ist.<br />
Die Abgeordneten Zöller/Faust verfolgen mit ihrem Antrag einen dritten Weg, in dem<br />
sie die Patientenverfügung rechtlich „so schlank wie möglich“ verankern wollen. 360<br />
Abgeordnete haben sich bereits einem <strong>der</strong> Anträge angeschlossen, 250 haben sich noch<br />
nicht entschieden o<strong>der</strong> sind <strong>der</strong> Meinung, eine rechtliche Verankerung sei nicht notwendig.<br />
Diese Position vertritt die <strong>Bundesärztekammer</strong> seit Beginn <strong>der</strong> Debatte. Präsident<br />
Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe und hat sich in diesem Tenor mit einem Schreiben an alle<br />
Abgeordneten gewandt: „Wir Ärztinnen und Ärzte halten ein solches Vorhaben, Patientenverfügungen<br />
und damit die Frage nach dem Umgang mit dem Lebensende gesetzlich<br />
im Detail regeln zu wollen, für mehr als fraglich, weil es zu mehr Rechtsunsicherheit<br />
führen wird, wo bereits Rechtsklarheit besteht. Denn nach geltendem Recht ist <strong>der</strong><br />
in einer Patientenverfügung geäußerte Wille grundsätzlich verbindlich. Patienten<br />
haben damit schon jetzt die Möglichkeit eine Vorausverfügung zu hinterlegen, ohne<br />
dass sie fürchten müssen, dass ihr darin erklärter Wille ignoriert wird“, so <strong>der</strong> Präsident.<br />
Die Abstimmung ist für das Frühjahr 2009 vorgesehen.<br />
Spätabtreibung<br />
Gesundheits- und Sozialpolitik im Diskurs<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Die Regierungskoalition hatte sich vorgenommen, zu prüfen, „ob die Situation bei Spätabbrüchen<br />
verbessert werden kann.“ Insbeson<strong>der</strong>e die <strong>Bundesärztekammer</strong> for<strong>der</strong>t seit<br />
Jahren, gesetzliche Korrekturen vorzunehmen, um betroffene Frauen und Ärzte durch<br />
Beratungspflicht und Bedenkzeit in ethisch schwierigen Momenten besser zu unterstützen<br />
als heute. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hatte hierzu einen eigenen Gesetzentwurf<br />
erarbeitet und diesen den Fraktionen in einer Vielzahl von Gesprächen seit Beginn <strong>der</strong><br />
1<br />
21
Legislaturperiode vorgestellt. Auf eine gemeinsame Positionierung konnten die beiden<br />
Regierungsfraktionen sich jedoch nicht einigen. In <strong>der</strong> Union wird mehrheitlich das<br />
Anliegen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> geteilt und die Notwendigkeit gesehen, das Schwangerschaftskonfliktgesetz<br />
zu än<strong>der</strong>n, in <strong>der</strong> SPD konnte hierfür keine einheitliche Position<br />
gefunden werden. So hat die Union im Berichtsjahr einen Gesetzentwurf als Gruppenantrag<br />
vorgelegt. Dieser sieht eine Verbesserung <strong>der</strong> Beratung vor, eine<br />
dreitägige Bedenkzeit sowie eine Verbesserung <strong>der</strong> statistischen Erfassung. Allerdings<br />
liegen auch vier weitere Anträge quer durch die Fraktionen vor. Die Vorschläge reichen<br />
von einer Än<strong>der</strong>ung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes bis hin zu rein untergesetzlichen<br />
Regelungsän<strong>der</strong>ungen. Eine Mehrheit für einen dieser Entwürfe ist <strong>der</strong>zeit nicht<br />
in Sicht, aber ein Zusammenschluss von Antragstellern durchaus möglich.<br />
Weiterentwicklung <strong>der</strong> Organisationsstrukturen in <strong>der</strong> gesetzlichen Krankenversicherung<br />
(GKV-OrgWG)<br />
In <strong>der</strong> zweiten Hälfte des Berichtsjahres hat <strong>der</strong> Gesetzgeber das Gesetz zur Weiterentwicklung<br />
<strong>der</strong> Organisationsstrukturen in <strong>der</strong> gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-<br />
OrgWG) beschlossen. Damit waren die rechtlichen und technischen Vorbereitungen<br />
zur Einführung des Gesundheitsfonds zum 1. Januar 2009 abgeschlossen.<br />
Voraussetzung für die nunmehr beschlossene Insolvenzfähigkeit aller Krankenkassen<br />
war die Entschuldung <strong>der</strong> Kassen. Bislang waren nur Kassen unter Bundesaufsicht<br />
insolvenzfähig. Zum 1. Januar 2010 werden auch die Krankenkassen insolvenzfähig, die<br />
unter <strong>der</strong> Aufsicht <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> stehen. Im Interesse <strong>der</strong> Versicherten enthält das GKV-<br />
OrgWG Maßnahmen, um eine Insolvenz o<strong>der</strong> Schließung einer Kasse zu vermeiden.<br />
Dazu gehören freiwillige vertragliche Regelungen über Finanzhilfen innerhalb <strong>der</strong><br />
Krankenkassen einer Kassenart und finanzielle Hilfen zu Fusionen durch den GKV-<br />
Spitzenverband.<br />
Neben <strong>der</strong> Insolvenzfähigkeit und den Regelungen über die Zuweisungen, die die Krankenkassen<br />
aus dem Gesundheitsfonds bekommen, enthält das Gesetz eine Vielzahl weiterer<br />
Bestimmungen, die ihm den Charakter eines Omnibus-Gesetzes verleihen: So<br />
wurde z. B. im Rahmen des Gesetzes die Altersgrenze von 68 Jahren für Vertragsärztinnen<br />
und Vertragsärzte aufgehoben. Damit wurde endlich eine langjährige For<strong>der</strong>ung<br />
<strong>der</strong> Bundsärztekammer erfüllt. Immer wie<strong>der</strong> hatte sie diese die Altersgrenze kritisiert<br />
und betont, dass Ärzte auch über dieses Alter hinaus noch gute Leistungen vollbringen<br />
könnten.<br />
Krankenkassen werden verpflichtet, bis zum 30. Juni 2009 Hausarztverträge mit<br />
Gemeinschaften zu schließen, die mindestens die Hälfte <strong>der</strong> an <strong>der</strong> hausärztlichen Versorgung<br />
teilnehmenden Allgemeinärzte vertreten. Auf eine gemeinsame Initiative von<br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> und Kassenärztlicher Bundesvereinigung hin haben die Regierungsfraktionen<br />
dann noch im Rahmen des Beratungsverfahrens eine verbesserte<br />
Regelung zur Finanzierung <strong>der</strong> Weiterbildung in <strong>der</strong> Allgemeinmedizin vorgenommen.<br />
Die <strong>Bundesärztekammer</strong> warnte im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens noch einmal<br />
dringend vor <strong>der</strong> Einführung des Gesundheitsfonds. Dies sei ein weiterer Schritt<br />
auf dem Weg in die Staatsmedizin. Der Fonds sei keine Lösung für eine nachhaltige<br />
22
Finanzierung <strong>der</strong> gesetzlichen Krankenversicherung und erst recht kein För<strong>der</strong>programm<br />
für eine mo<strong>der</strong>ne Medizin. Die Regierung lege nach wirtschaftlicher Opportunität<br />
und haushaltspolitsicher Machbarkeit fest, wie viel Geld für die Versorgung <strong>der</strong><br />
Patienten ausgegeben werden darf. Damit hänge die Versorgung <strong>der</strong> Patienten künftig<br />
vom Spardiktat <strong>der</strong> Finanzpolitiker ab.<br />
Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (KHRG)<br />
Gesundheits- und Sozialpolitik im Diskurs<br />
Mit dem Krankenhausfinanzierungsreformgesetz wurde ein weiteres Vorhaben des<br />
Koalitionsvertrages realisiert. Allerdings bleibt <strong>der</strong> Gesetzentwurf weit hinter seinen<br />
Erwartungen zurück. Hauptstreitpunkt im Gesetzgebungsverfahren waren die Finanzhilfen.<br />
Bereits zugesagte Finanzhilfen wurden durch Verrechnungen politisch geschönt<br />
dargestellt, de facto aber geschmälert. Nach massivem Prostest <strong>der</strong> Kliniken und <strong>der</strong><br />
Ärzteschaft, insbeson<strong>der</strong>e auch <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, sagten die Fraktionsspitzen<br />
schließlich 3,5 Milliarden Euro zusätzlich ab dem Jahr 2009 zu. Darüber hinaus beinhaltete<br />
<strong>der</strong> Gesetzentwurf Pläne zur Einführung eines För<strong>der</strong>programms zur Verbesserung<br />
<strong>der</strong> Situation des Pflegepersonals in Krankenhäusern, die schrittweise Angleichung<br />
<strong>der</strong> heute unterschiedlich hohen Landesbasisfallwerte an einen einheitlichen<br />
Basisfallwertkorridor im Zeitraum von 2001 bis 2014 sowie im Rahmen des DRG-Vergütungssystems<br />
die Überprüfung <strong>der</strong> Finanzierung von Zusatzkosten, die in Folge <strong>der</strong><br />
ärztlichen Weiterbildung entstehen. Diesen Prüfauftrag kritisierte die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
in ihrer Stellungnahme als nicht sachgerecht: Die Festlegung <strong>der</strong> Inhalte und <strong>der</strong><br />
Organisation <strong>der</strong> Weiterbildung sei rechtssystematisch bei <strong>der</strong> ärztlichen Selbstverwaltung<br />
und in den Heilberufsgesetzen <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> eingebettet.<br />
Der Bundestag hat seine Beratungen im Dezember <strong>2008</strong> abgeschlossen, <strong>der</strong> zweite<br />
Durchgang im Bundesrat ist für den Februar des Jahres 2009 vorgesehen.<br />
Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Nachdem bereits im Jahr 2007 im Rahmen des Telekommunikationsüberwachungsgesetzes<br />
das Patientengeheimnis angegriffen wurde, hat die Bundesregierung diesen<br />
Vorgang beim Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus im<br />
Berichtsjahr wie<strong>der</strong>holt. Das Zeugnisverweigerungsrecht wurde erneut eingeschränkt,<br />
indem Ärzte, ebenso wie Journalisten und Rechtsanwälte nicht absolut vor Überwachungen<br />
geschützt werden. Damit wurde die ärztliche Schweigepflicht wie<strong>der</strong>um zu<br />
einem Schutzrecht zweiter Klasse degradiert, gegenüber Verschwiegenheitspflichten<br />
<strong>der</strong> Berufsgruppen <strong>der</strong> Seelsorger, Strafverteidiger und Abgeordneten. Wie schon beim<br />
Telekommunikationsüberwachungsgesetz protestierte die <strong>Bundesärztekammer</strong> auch<br />
hier vehement gegen die Aufweichung des Zeugnisverweigerungsrechtes. Ärzte unterliegen<br />
ebenso wie Journalisten und Rechtsanwälte nur einem relativen Schutz vor staatlichen<br />
Ermittlungsmaßnahmen. Den Tag, an dem das Gesetz den Bundesrat passierte,<br />
nannte Präsident Prof. Hoppe einen „schwarzen Tag für die Rechte <strong>der</strong> Patienten“. Das<br />
Arztgeheimnis gelte nur noch mit großen Einschränkungen. Er kündigte an, dass die<br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> das Bundesverfassungsgericht anrufen werde.<br />
1<br />
23
1.3 Europäische Union<br />
1.3.1 Vertretung <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft am Sitz <strong>der</strong> Europäischen Union<br />
Siebzig Prozent <strong>der</strong> jeweiligen nationalen Gesetze werden auf europäischer Ebene<br />
geprägt. Fast alles, was dort geboren, geformt und verabschiedet wird, schlägt sich auf<br />
nationaler Ebene nie<strong>der</strong>. So bedürfen europäische Richtlinien <strong>der</strong> Umsetzung in nationales<br />
Recht, auch wenn die grundsätzlichen Entscheidungen nach wie vor die Staatsund<br />
Regierungschefs im Europäischen Rat treffen.<br />
Primäre Aufgabe des Brüsseler Büros <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft ist die Beobachtung,<br />
Beschreibung und Begleitung <strong>der</strong> gesundheits- und sozialpolitisch relevanten Vorhaben<br />
<strong>der</strong> EU. Ein bedeuten<strong>der</strong> Teil <strong>der</strong> Arbeit besteht im Beobachten und Auswerten von politischen<br />
Entwicklungen, um mögliche Initiativen o<strong>der</strong> Gesetzesvorschläge zu antizipieren<br />
und um den weiteren Verlauf <strong>der</strong> Dinge frühzeitig mitgestalten zu können.<br />
Die Komplexität <strong>der</strong> europäischen Gesetzgebung erfor<strong>der</strong>t einen kontinuierlichen<br />
Informationsaustausch nicht nur mit Mitglie<strong>der</strong>n des Europäischen Parlaments, son<strong>der</strong>n<br />
auch mit Kommissionsbeamten, Akteuren des Ministerrates und Mitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong><br />
ständigen Ausschüsse. Durch den zunehmenden Einfluss europäischer Maßnahmen<br />
auf die Gesundheitssysteme <strong>der</strong> Mitgliedstaaten erhöht sich auch <strong>der</strong> Druck, Entscheidungen<br />
<strong>der</strong> EU zu beeinflussen. Das kommt nicht zuletzt durch die Vielzahl von Lobbyisten<br />
in Brüssel zum Ausdruck. Es gibt kaum eine Interessensgruppe, die nicht repräsentiert<br />
wird und zumindest ein Ein-Mann-Büro im Brüsseler Europaviertel unterhält.<br />
Im Europäischen Parlament sind zur Zeit über 4.500 Personen akkreditiert. Schätzungen<br />
gehen aber davon aus, dass zwischen 15.000 und 20.000 hauptberufliche Lobbyisten<br />
in Brüssel tätig sind. Auch die Europäische Kommission vertritt die Auffassung, dass<br />
Lobbying in einem demokratischen System seine Berechtigung hat. Allerdings müsse<br />
für die Öffentlichkeit klar erkennbar sein, welchen Beitrag Lobbygruppen den europäischen<br />
Organen und Einrichtungen liefern, wen sie vertreten, welches Ziel sie verfolgen<br />
und wie sie finanziert werden. Daher hat sie im Frühjahr <strong>2008</strong> ein Europäisches Lobbyregister<br />
eingeführt, in dem sich die <strong>Bundesärztekammer</strong> eintragen wird.<br />
Es ist sehr wichtig, dass die deutsche Ärzteschaft durch das Brüsseler Büro ihre spezifischen<br />
Belange gegenüber den entscheidenden Stellen in den europäischen Gremien<br />
auch direkt vorbringen kann. Dazu gehört auch eine enge und gut funktionierende<br />
Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> Berliner Koordinationsstelle <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> für Parlaments-<br />
und Regierungsangelegenheiten, um gemeinsame Vorgehensweisen abzustimmen.<br />
Erfolgreiche Lobbyarbeit in Brüssel ist nur in enger Abstimmung mit <strong>der</strong><br />
Geschäftsführung und den Gremien <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> möglich. Dies wird durch<br />
einen beständigen Informationsaustausch zwischen Brüssel und Berlin gewährleistet.<br />
Dazu gehört auch das sogenannte „EU-Bulletin“, einem vom Brüsseler Büro in<br />
Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> Pressestelle entwickelten Informationsdienst, in dem regelmäßig<br />
über neueste Gesetzgebungsinitiativen und Entscheidungen aus Brüssel berichtet<br />
wird.<br />
24
Auf Brüsseler Ebene wird das Ziel eines verstärkten kontinuierlichen Dialogs neben<br />
zahlreichen bilateralen Gesprächen auch durch Gesprächsabende mit hochrangigen<br />
Vertretern aus Politik und an<strong>der</strong>en Entscheidungsträgern erreicht. Die Vertretung in<br />
Brüssel sieht es als eine ihrer Hauptaufgaben an, zum Verständnis <strong>der</strong> komplexen europäischen<br />
Materie durch Sachkompetenz, gegenseitigen Austausch von Informationen<br />
sowie durch konstruktiven Dialog beizutragen.<br />
So hat auf Einladung des Präsidenten <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und unter <strong>der</strong> Schirmherrschaft<br />
des Europa-Parlamentariers und CDU-Abgeordneten Dr. Peter Liese am<br />
Abend des 2. April <strong>2008</strong> ein ausführliches Gespräch mit Europa-Abgeordneten sowie<br />
einigen ihrer Mitarbeiter in Brüssel stattgefunden. Themen dieses Abends waren die<br />
Maßnahmen auf EU-Ebene im Bereich Organtransplantation und Organspende, <strong>der</strong><br />
Richtlinienentwurf zur Ausübung <strong>der</strong> Patientenrechte in <strong>der</strong> grenzüberschreitenden<br />
Gesundheitsversorgung sowie – auf beson<strong>der</strong>en Wunsch <strong>der</strong> Parlamentarier – auch das<br />
Thema Patienteninformation bei Arzneimitteln.<br />
Neben Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe waren Gesprächspartner seitens <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> Dr. Frank Ulrich Montgomery, Dr. Klaus-Dieter Wurche sowie<br />
Prof. Dr. jur. Hans Lilie und Prof. Dr. Dr. h. c. Roland Hetzer von <strong>der</strong> Ständigen Kommission<br />
Organtransplantation. Die Geschäftsführung war vertreten durch Prof. Dr.<br />
Christoph Fuchs, Dr. Gert Schomburg, Frau Corina Glorius und Herrn Alexan<strong>der</strong><br />
Dückers.<br />
Von Seiten <strong>der</strong> Parlamentarier waren überwiegend solche aus dem Gesundheits-, aber<br />
auch aus den Ausschüssen Landwirtschaft, Verkehr und Industrie anwesend.<br />
Die geladenen Abgeordneten aus dem Europaparlament zeigten sich dankbar, so frühzeitig<br />
und grundlegend über die Positionen <strong>der</strong> Ärzteschaft informiert worden zu sein, denn<br />
nur dann bestehe die Möglichkeit, sachgerecht und vor allem auch rechtzeitig auf die<br />
jeweiligen Initiativen Einfluss zu nehmen. Eine Fortsetzung des Dialogs wurde vereinbart.<br />
1.3.2 Europäische Gesundheitspolitik<br />
Gesundheits- und Sozialpolitik im Diskurs<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Rechtsgrundlage für Maßnahmen in <strong>der</strong> Gesundheitspolitik <strong>der</strong> Europäischen Union<br />
ist <strong>der</strong> mit dem Amsterdamer Vertrag eingeführte Art. 152 EG-Vertrag. Danach ist die<br />
Zuständigkeit <strong>der</strong> Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet des Gesundheitswesens<br />
begrenzt auf einen Beitrag zur Erreichung eines hohen Gesundheitsschutzniveaus. Die<br />
Europäische Gemeinschaft leistet ihren Beitrag auf zweierlei Weise: zum einen<br />
dadurch, dass sie aufgrund <strong>der</strong> sogenannten Querschnittsklausel in Artikel 152 Abs. 1,<br />
Unterabsatz 1 EGV bei <strong>der</strong> Festlegung und Durchführung ihrer übrigen Politiken und<br />
Maßnahmen ein hohes Schutzniveau sicherstellt, d. h. ihr Handeln auf an<strong>der</strong>en Gebieten<br />
mit den Erfor<strong>der</strong>nissen des Gesundheitsschutzes abstimmt. Zum an<strong>der</strong>en besteht<br />
<strong>der</strong> Beitrag darin, dass sie auf <strong>der</strong> Grundlage von Art. 152 EGV die Zusammenarbeit <strong>der</strong><br />
Mitgliedstaaten auf gesundheitspolitischem Gebiet för<strong>der</strong>t, indem sie die Mitgliedstaaten<br />
darin unterstützt, ihre Politik auf diesem Gebiet zu koordinieren. Insoweit ist die<br />
Europäische Gemeinschaft ergänzend tätig. Daraus folgt, dass die Hauptverantwortung<br />
für die Gesundheitspolitik bei den Mitgliedstaaten liegt, was insbeson<strong>der</strong>e durch<br />
1<br />
25
Art. 152 Absatz 5 EGV unterstrichen wird. Danach berührt die ergänzende Tätigkeit <strong>der</strong><br />
Europäischen Gemeinschaft in keiner Weise die Verantwortung <strong>der</strong> Mitgliedstaaten für<br />
die Organisation des Gesundheitswesens und die medizinische Versorgung.<br />
Gleichwohl übt die europäische Ebene durch die Binnenmarktregelungen und das Wettbewerbsrecht<br />
einen erheblichen Einfluss auch auf die gesetzliche Krankenversicherung<br />
in Deutschland aus.<br />
Die vielfältigen Aktivitäten <strong>der</strong> EU-Kommission wie beispielsweise Grünbücher, Weißbücher,<br />
sogenannte Mitteilungen und Richtlinien berühren jeweils die nationalen<br />
Gesundheitssysteme und haben damit unmittelbar Konsequenzen auf <strong>der</strong>en Gestaltung<br />
und Entwicklung. In Verbindung mit <strong>der</strong> europäischen Rechtsprechung <strong>der</strong> vergangenen<br />
Jahre lässt sich hier eine Tendenz hin zu einer schleichenden Kompetenzausweitung<br />
und Vereinheitlichung feststellen.<br />
Offene Methode <strong>der</strong> Koordinierung (OMK)<br />
Die OMK ist ein Instrument zur Konvergenz <strong>der</strong> verschiedenen Sozialversicherungssysteme<br />
<strong>der</strong> Mitgliedstaaten. Sie ist insbeson<strong>der</strong>e für die Politikbereiche von Bedeutung,<br />
für die die Europäische Union bisher nur eingeschränkt Gesetzgebungsbefugnisse hat.<br />
Anhand von vereinbarten Zielen und daraus abgeleiteten Indikatoren werden die Fortschritte<br />
in den verschiedenen Bereichen <strong>der</strong> sozialen Sicherung beobachtet und die einzelnen<br />
Mitgliedstaaten durch den Austausch von Know-how bei <strong>der</strong> schrittweisen Entwicklung<br />
eigener Strategien unterstützt. Erfahrungen mit <strong>der</strong> OMK liegen in <strong>der</strong><br />
Beschäftigungspolitik, in <strong>der</strong> Rentenpolitik, in <strong>der</strong> Bekämpfung von Ausgrenzung und<br />
Diskriminierung sowie bei den Investitionen in mehr und bessere Arbeitsplätze vor. Seit<br />
2005 gilt die OMK auch in den Bereichen Gesundheitsversorgung und Langzeitpflege.<br />
High Level Group<br />
Ausgehend vom Lissabon-Prozess wurde im Jahr 2002 eine sogenannte „hochrangige<br />
Arbeitsgruppe“ („High Level Group“) für das Gesundheitswesen und die medizinische<br />
Versorgung eingesetzt. Diese Gruppe führt Experten aus allen Mitgliedstaaten zusammen<br />
und wird in den Bereichen grenzübergreifende Erbringung und Inanspruchnahme von<br />
Gesundheitsdienstleistungen, Leistungserbringer im Gesundheitswesen, Referenzzentren,<br />
Technologiefolgenabschätzung im Gesundheitswesen, Information und Gesundheitstelematik,<br />
Health Impact Assessment sowie Gesundheitssysteme und Patientensicherheit<br />
tätig. Ziel ist es, einen Reflexionsprozess über Patientenmobilität und die Entwicklung<br />
<strong>der</strong> gesundheitlichen Versorgung in <strong>der</strong> EU anzustoßen. Im Auftrag <strong>der</strong><br />
Bundesregierung nimmt das Vorstandsmitglied <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, Dr. Günther<br />
Jonitz, als Experte an <strong>der</strong> Arbeitsgruppe <strong>der</strong> High Level Group Patientensicherheit teil.<br />
26
1.3.3 Begleitung von europäischen Gesetzesvorhaben und politischen<br />
Initiativen mit gesundheits- und sozialpolitischem Bezug<br />
Sozialagenda<br />
Gesundheits- und Sozialpolitik im Diskurs<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Die Europäische Kommission hat am 2. Juli <strong>2008</strong> eine erneuerte Sozialagenda vorgestellt,<br />
ein Paket aus 19 Initiativen, das im Rahmen <strong>der</strong> Lissabon-Strategie dazu beitragen<br />
soll, sich den geän<strong>der</strong>ten sozialen Verhältnissen anzupassen, die durch die Globalisierung,<br />
den demographischen Wandel, die steigende Migration und den Klimawandel<br />
entstanden sind.<br />
Ausübung <strong>der</strong> Patientenrechte in <strong>der</strong> grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung<br />
Als Teil <strong>der</strong> erneuerten Sozialagenda hat die Europäische Kommission den Richtlinienentwurf<br />
zur Ausübung <strong>der</strong> Patientenrechte in <strong>der</strong> grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung<br />
vorgelegt. Der ursprünglich als sogenannte „Gesundheitsdienstleistungsrichtlinie“<br />
bekannte Entwurf ist nach monatelangen kontrovers geführten Diskussionen<br />
innerhalb <strong>der</strong> Kommission mit halbjähriger Verzögerung veröffentlicht worden.<br />
Ziel <strong>der</strong> Richtlinie ist die Schaffung eines Gemeinschaftsrahmens für die grenzüberschreitende<br />
Gesundheitsversorgung. Damit soll den Patienten die Möglichkeit erleichtert<br />
werden, in einem an<strong>der</strong>en EU-Mitgliedsstaat Gesundheitsdienstleistungen im Rahmen<br />
<strong>der</strong> Kostenerstattung in Anspruch zu nehmen. Ferner soll gewährleistet werden,<br />
dass die erfor<strong>der</strong>lichen Voraussetzungen für eine hochwertige, sichere und effiziente<br />
Gesundheitsversorgung bei grenzüberschreitenden Gesundheitsdienstleistungen gegeben<br />
sind. Der Vorschlag sieht vor, gemeinsame Prinzipien einzuführen. Darunter fallen<br />
Qualitäts- und Sicherheitsstandards, die für die Gesundheitsversorgung von den Mitgliedstaaten<br />
festgelegt werden. Die Mitgliedstaaten haben ferner<br />
– dafür zu sorgen, dass diese Standards durch die Gesundheitsdienstleister eingehalten<br />
werden;<br />
– den Patienten Informationen über Wahlmöglichkeiten, Preise, Ergebnisse und Berufshaftpflichtversicherungen<br />
zur Verfügung zu stellen. Weitergegeben werden sollen<br />
diese Informationen von den Gesundheitsdienstleistern;<br />
– die Patientenrechte nach fehlerhafter Behandlung sicherzustellen;<br />
– Berufshaftpflichtversicherungen einzuführen;<br />
– Datensicherheit zu gewährleisten;<br />
– Patienten aus an<strong>der</strong>en Mitgliedstaaten die gleiche Behandlung zukommen zu lassen<br />
wie Staatsangehörigen des Behandlungsmitgliedstaats und damit Diskriminierung<br />
zu verhin<strong>der</strong>n.<br />
Um die Erbringung grenzüberschreiten<strong>der</strong> Gesundheitsdienstleistungen zu erleichtern,<br />
soll die Europäische Kommission die Möglichkeit erhalten, in Zusammenarbeit<br />
mit den Mitgliedstaaten Leitlinien zu erlassen.<br />
Weiter soll ein spezifischer Rahmen für die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung<br />
geschaffen werden. Geregelt werden die Rechte <strong>der</strong> Patienten auf Rückerstattung<br />
1<br />
27
<strong>der</strong> Kosten bei Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen in einem an<strong>der</strong>en<br />
Mitgliedstaat und damit die Kodifizierung <strong>der</strong> EuGH-Rechtsprechung (Kohl/Decker<br />
usw.). Ambulante Leistungen können ohne vorherige Zustimmung auf Basis <strong>der</strong><br />
Kostenerstattung in einem an<strong>der</strong>en EU-Land in Anspruch genommen werden, wenn<br />
die Kosten dieser Behandlung, wäre sie im eigenen Hoheitsgebiet erbracht worden, von<br />
seinem Sozialversicherungssystem übernommen werden würde. Damit werden einem<br />
Patienten zum Beispiel die Kosten für eine Zahnbehandlung, die er in einem an<strong>der</strong>n<br />
Mitgliedstaat hat durchführen lassen, nicht erstattet, wenn die Zahnbehandlung in seinem<br />
Heimatland nicht erstattungsfähig ist. Bei stationären Leistungen können die Mitgliedstaaten<br />
eine Vorabgenehmigung vorsehen. Allerdings muss <strong>der</strong> Mitgliedstaat<br />
beweisen, dass sich die Abwan<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Patienten in dem Maße auf die Planung und<br />
Rationalisierung im Krankenhaussektor auswirkt, dass die Gefahr besteht, dass das<br />
finanzielle Gleichgewicht seines Sozialversicherungssystems untergraben wird. Der<br />
betreffende Mitgliedstaat hat die Öffentlichkeit über das System <strong>der</strong> Vorabgenehmigung<br />
zu informieren. Ferner hat <strong>der</strong> Versicherungsmitgliedstaat dafür Sorge zu tragen, dass<br />
Verwaltungsverfahren für eine solche Vorabgenehmigung nach objektiven und diskriminierungsfreien<br />
Kriterien eingeführt werden. Die Anträge müssen nach vorab festgelegten<br />
und veröffentlichten Fristen bearbeitet werden. Bei <strong>der</strong> Festlegung <strong>der</strong> Fristen<br />
sind die beson<strong>der</strong>en medizinischen Gegebenheiten, das Leiden <strong>der</strong> Patienten, die Art<br />
<strong>der</strong> Beeinträchtigung des Patienten und die Fähigkeit des Patienten, einer beruflichen<br />
Tätigkeit nachzugehen, zu berücksichtigen.<br />
Der Versicherungsmitgliedstaat erstattet die dem Versicherten entstandenen Kosten in<br />
<strong>der</strong> Höhe, wie sie von seinem gesetzlichen Sozialversicherungssystem gezahlt worden<br />
wären, wäre die gleiche o<strong>der</strong> eine vergleichbare Gesundheitsdienstleistung in seinem<br />
Hoheitsgebiet erbracht worden, wobei die tatsächlichen Kosten <strong>der</strong> erhaltenen Gesundheitsdienstleistungen<br />
nicht überschritten werden dürfen.<br />
Ferner haben die Mitgliedstaaten laut Richtlinienvorschlag nationale Kontaktstellen<br />
bereit zu stellen. Diese haben Patienten über ihre Rechten bei <strong>der</strong> grenzüberschreitenden<br />
Gesundheitsversorgung zu informieren, insbeson<strong>der</strong>e bei Schäden, die bei einer<br />
Behandlung entstehen.<br />
Schließlich möchte die Kommission mit dem Entwurf die Zusammenarbeit bei<br />
Gesundheitsdienstleistungen för<strong>der</strong>n.<br />
Unterstützt werden sollen die gegenseitige Anerkennung von Verschreibungen, die<br />
Kooperation beim Aufbau europäischer Referenznetze, eine verbesserte Zusammenarbeit<br />
in den Bereichen Gesundheitstelematik und neue Gesundheitstechnologien sowie<br />
<strong>der</strong> Aufbau einer gemeinsamen Datensammlung.<br />
Schließlich wird die Europäische Kommission bei <strong>der</strong> Durchführung <strong>der</strong> Richtlinie von<br />
einem Ausschuss unter Vorsitz <strong>der</strong> Kommission unterstützt, <strong>der</strong> sich aus Vertretern <strong>der</strong><br />
Mitgliedstaaten zusammensetzt.<br />
Der Richtlinienentwurf ist aktuell Gegenstand <strong>der</strong> Diskussion sowohl im Rat als auch<br />
im Europäischen Parlament.<br />
Eine erste Aussprache im Ministerrat hat auf dem informellen Treffen <strong>der</strong> Gesundheitsminister<br />
am 8. und 9. September <strong>2008</strong> in Angers/Frankreich stattgefunden. Grund-<br />
28
sätzlich wurde das mit dem Richtlinienvorschlag verbundene Ziel begrüßt, klare Regeln<br />
für die Rückerstattung <strong>der</strong> Kosten bei grenzüberschreiten<strong>der</strong> Inanspruchnahme von<br />
Gesundheitsdienstleistungen festzulegen. Kritisch gesehen wird dagegen das mit <strong>der</strong><br />
Richtlinie erkennbare Harmonisierungsbestreben <strong>der</strong> Europäischen Kommission, insbeson<strong>der</strong>e<br />
die Möglichkeit, Leitlinien zur Qualitätssicherheit zu entwickeln.<br />
Im Europäischen Parlament ist <strong>der</strong> Berichtsentwurf von John Bowis (EVP-ED-Abgeordneter<br />
aus Großbritannien) im fe<strong>der</strong>führenden Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit<br />
und Lebensmittelsicherheit (ENVI) Grundlage <strong>der</strong> Diskussion im Hinblick auf<br />
den Richtlinienentwurf. Seiner Ansicht nach sollten die Patienten und die mit <strong>der</strong> Richtlinie<br />
verbundenen Chancen für die Patienten deutlicher in den Mittelpunkt gestellt werden.<br />
So schlägt er unter an<strong>der</strong>em Mechanismen vor, damit Patienten, die sich für eine<br />
stationäre Behandlung im EU-Ausland entscheiden, die Behandlungskosten nicht vorstrecken<br />
müssen.<br />
Ob es gelingen wird, den ambitionierten Plan vor den im Juni 2009 stattfindenden Wahlen<br />
des Europäischen Parlaments die erste Lesung durchzuführen, bleibt abzuwarten.<br />
Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hat sich ausführlich mit dem Richtlinienentwurf auseinan<strong>der</strong>gesetzt<br />
und eine eigene Stellungnahme erarbeitet. Darin begrüßt sie den vorgeschlagenen<br />
Gemeinschaftsrahmen im Hinblick darauf, dass mit <strong>der</strong> Richtlinie ein klarstellen<strong>der</strong><br />
Rechtsrahmen geschaffen werde. Die Kodifizierung <strong>der</strong> Rechtsprechung des<br />
Europäischen Gerichtshofs <strong>der</strong> vergangenen Jahre (Kohl/Decker usw.) stelle einen<br />
transparenten Rahmen her, <strong>der</strong> Sicherheit für Patienten bei <strong>der</strong> Inanspruchnahme und<br />
Sicherheit für Ärzte bei <strong>der</strong> Erbringung von Gesundheitsleistungen biete. Allerdings<br />
werden auch Regelungen geschaffen, die erheblich in die ausschließlich den Mitgliedstaaten<br />
vorbehaltenen Kompetenzen hineinreichen, und zwar so weit, dass sich die Frage<br />
stelle, ob einige <strong>der</strong> Regelungen des Richtlinienentwurfs nicht gegen den Regelungsvorbehalt<br />
von Artikel 152 Absatz 5 EGV verstoßen. Danach ist ausschließlich den<br />
Mitgliedstaaten die Organisation ihrer Gesundheitswesen zugewiesen. Ein Beispiel:<br />
Artikel 5 des Entwurfs stellt klar, dass die Mitgliedstaaten unter an<strong>der</strong>em für die Bereitstellung<br />
von Qualitäts- und Sicherheitsstandards Sorge zu tragen haben. Um die Erbringung<br />
grenzüberschreiten<strong>der</strong> Gesundheitsdienstleistungen zu erleichtern, erhält die<br />
Kommission allerdings in Artikel 5 Abs. 3 die Möglichkeit, Leitlinien zu erarbeiten, um<br />
die Mitgliedstaaten bei <strong>der</strong> Bereitstellung <strong>der</strong> Standards zu unterstützen. Damit erlange<br />
die Kommission erhebliche Einwirkungsmöglichkeiten auf nationale Gesundheitssysteme,<br />
die ihr nicht zustehe, so die <strong>Bundesärztekammer</strong>. Daher schlägt sie vor, den<br />
Artikel 5 Abs. 3 ersatzlos zu streichen.<br />
Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> EU-Arbeitszeitrichtlinie<br />
Gesundheits- und Sozialpolitik im Diskurs<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Unter <strong>der</strong> slowenischen Ratspräsidentschaft hat sich <strong>der</strong> EU-Ministerrat Beschäftigung<br />
und Soziales nach jahrelangen Diskussionen am 10. Juni <strong>2008</strong> auf Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> EU-<br />
Arbeitszeitrichtlinie verständigt. Eine Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Richtlinie 2003/88/EG war unter<br />
an<strong>der</strong>em deshalb notwendig geworden, weil <strong>der</strong> Europäische Gerichtshof in den Urteilen<br />
SIMAP und Jaeger entschieden hatte, dass <strong>der</strong> Bereitschaftsdienst, den Ärzte in<br />
Form persönlicher Anwesenheit in <strong>der</strong> Gesundheitseinrichtung leisten, als Arbeitszeit<br />
anzusehen ist.<br />
1<br />
29
Der Rat hat sich in seinem Gemeinsamen Standpunkt darauf verständigt, die von <strong>der</strong><br />
Kommission vorgeschlagene Aufteilung des Bereitschaftsdienstes in aktive und inaktive<br />
Zeiten mitzutragen. Danach sind aktive Zeiten als Arbeitszeit zu definieren, inaktive<br />
Zeiten hingegen werden nicht als Arbeitszeit gewertet, sofern nicht in einzelstaatlichen<br />
Rechtsvorschriften o<strong>der</strong> im Einklang mit den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften<br />
und/o<strong>der</strong> Gepflogenheiten in Tarifverträgen o<strong>der</strong> Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern<br />
an<strong>der</strong>s lautende Bestimmungen vorgesehen sind. Geeinigt hat sich <strong>der</strong> Rat<br />
entgegen dem Kommissionsvorschlag ferner darauf, die sogenannte Opt-Out-Regelung,<br />
das heißt, die Möglichkeit, die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden kraft einzelvertraglicher<br />
Vereinbarungen zu überschreiten, beizubehalten. Gleichzeitig sollen<br />
Schutzmechanismen gegen einen Missbrauch zu Lasten <strong>der</strong> Arbeitnehmer eingeführt<br />
werden (vorherige Zustimmung des Arbeitnehmers beschränkt auf ein Jahr, keine<br />
Benachteiligung des Arbeitnehmers, wenn dieser nicht bereit ist, zuzustimmen, Vereinbarung<br />
erst möglich nach Ablauf <strong>der</strong> ersten vier Wochen des Arbeitsverhältnisses<br />
sowie die Möglichkeit, die Zustimmung zur Inanspruchnahme <strong>der</strong> Opt-Out-Regelung<br />
zu wi<strong>der</strong>rufen). Der Gemeinsame Standpunkt sieht Obergrenzen für die zugelassene<br />
wöchentliche Arbeitszeit im Rahmen <strong>der</strong> Opt-Out-Regelung vor: 60 Stunden im Durchschnitt<br />
eines Dreimonatszeitraums, sofern in einem Tarifvertrag o<strong>der</strong> einer Vereinbarung<br />
zwischen den Sozialpartnern nicht etwas an<strong>der</strong>es vorgesehen ist, mit <strong>der</strong> Möglichkeit,<br />
auf 65 Stunden zu erhöhen, sofern kein Tarifvertrag existiert und die inaktive Zeit<br />
während des Bereitschaftsdienstes als Arbeitszeit angesehen wird.<br />
Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hat sich dieser Einigung gegenüber sehr kritisch geäußert, da<br />
sie gravierende Verschlechterungen des Arbeitsschutzes für Krankenhausmitarbeiter<br />
zur Folge hat. Der hohe Standard des Schutzes in Europa würde gesenkt, um den Klinikarbeitgebern<br />
wie<strong>der</strong> längere Dienstzeiten und mehr Bereitschaftsdienste zuzugestehen.<br />
Nun ist es am Europäischen Parlament, in zweiter Lesung dem Gemeinsamen Standpunkt<br />
zuzustimmen. Der zuständige Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten<br />
hat aber in Form des von Alejandro Cercas (PSE, Spanien) erstellten Berichtes<br />
bereits deutlich gemacht, dass er dem Gemeinsamen Standpunkt in <strong>der</strong> vorliegenden<br />
Fassung nicht zustimmen wird. Vielmehr for<strong>der</strong>t <strong>der</strong> Ausschuss, den gesamten<br />
Bereitschaftsdienst einschließlich <strong>der</strong> inaktiven Zeit als Arbeitszeit anzusehen. Allerdings<br />
soll die Möglichkeit gegeben werden, die inaktive Zeit während des Bereitschaftsdienstes<br />
durch Tarifverträge, sonstige Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern<br />
o<strong>der</strong> Rechts- und Verwaltungsvorschriften bei <strong>der</strong> Berechnung <strong>der</strong> durchschnittlichen<br />
wöchentlichen Arbeitszeit beson<strong>der</strong>s gewichten zu können, und zwar in Übereinstimmung<br />
mit den allgemeinen Grundsätzen des Schutzes <strong>der</strong> Sicherheit und <strong>der</strong> Gesundheit<br />
von Arbeitnehmern. Ferner for<strong>der</strong>t <strong>der</strong> Ausschuss – im Gegensatz zum Rat – die<br />
Abschaffung <strong>der</strong> Opt-Out-Regelung innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten <strong>der</strong><br />
Richtlinie.<br />
Im Rahmen des Trilogs wird nun versucht, zwischen Kommission, Rat und Parlament<br />
zu einer Einigung zu gelangen. Die zweite Lesung im Parlament ist Ende <strong>2008</strong> vorgesehen.<br />
Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hatte im Vorfeld <strong>der</strong> Verhandlungen die deutschen Abgeordneten<br />
des Europäischen Parlaments in mehreren Schreiben und Einzelgesprächen auf-<br />
30
gefor<strong>der</strong>t, dem Gemeinsamen Standpunkt in <strong>der</strong> Form nicht zuzustimmen. Insofern<br />
konnte ein großer Erfolg erzielt werden.<br />
E-Health<br />
Gesundheits- und Sozialpolitik im Diskurs<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Als weiterer Teil des Sozialpaketes hat die Europäische Kommission eine Empfehlung<br />
zur grenzübergreifenden Interoperabilität elektronischer Patientendatensysteme und<br />
das Projekt „Smart Open Services (SOS)“ vorgesehen.<br />
Die Empfehlung enthält Grundsätze und Leitlinien für die Mitgliedstaaten, mit denen<br />
sichergestellt werden kann, dass Ärzte Zugang zu wichtigen Informationen über ihre<br />
Patienten haben, wo auch immer in Europa sich diese Informationen befinden. Zentrales<br />
Anliegen sei es, den Patienten die Möglichkeit zu geben, ihre Informationen, die in<br />
elektronischen Patientendatensystemen gespeichert sind, je<strong>der</strong>zeit und an jedem Ort<br />
abrufen zu können. Um dies zu erreichen, werden Empfehlungen an die Mitgliedstaaten<br />
ausgesprochen, Patientendatensysteme zu schaffen, die mit denen in an<strong>der</strong>en Mitgliedstaaten<br />
kompatibel sind.<br />
Auch das Projekt „SOS“ zielt darauf ab, elektronische Gesundheitsdienste grenzüberschreitend<br />
so zu vernetzen, dass Informationen über Diagnosen o<strong>der</strong> über die Medikation,<br />
aber auch elektronische Rezepte europaweit zugänglich werden. Dabei soll die<br />
Kompatibilität elektronischer medizinischer Informationen ungeachtet <strong>der</strong> Sprache<br />
o<strong>der</strong> <strong>der</strong> technischen Komplexität <strong>der</strong> Systeme sichergestellt werden, ohne dass dafür in<br />
ganz Europa ein gemeinsames System eingeführt werden müsse, so <strong>der</strong> Wille <strong>der</strong> Europäischen<br />
Kommission. Damit erhielten Ärzte auf elektronischem Wege in ihrer Sprache<br />
Zugang zu den Daten eines ausländischen Patienten, auch wenn dabei unterschiedliche<br />
Technologien und Systeme im Einsatz seien. Dies ermögliche Apotheken, Rezepte aus<br />
an<strong>der</strong>en Mitgliedstaaten elektronisch zu bearbeiten. Insgesamt sind 12 Län<strong>der</strong>, darunter<br />
Deutschland, beteiligt.<br />
Ferner hat die Europäische Kommission Anfang November <strong>2008</strong> ein Maßnahmen-<br />
Paket vorgestellt, das die Verbreitung <strong>der</strong> Telemedizin in Europa vorantreiben soll. Da<br />
die Telemedizin medizinische Dienste über eine größere Distanz ermögliche, werde<br />
damit die Patientenversorgung verbessert und die Effizienz des Gesundheitswesens<br />
erhöht, so die Kommission. Dienstleistungen wie die Teleradiologie und die Telekonsultation<br />
könnten dazu beitragen, Wartelisten zu verkürzen, den Ressourceneinsatz zu<br />
optimieren und die Produktivität zu erhöhen. Deshalb müssten mehr Vertrauen und<br />
Akzeptanz sowie Rechtssicherheit bezüglich <strong>der</strong> Telemedizin geschaffen und technische<br />
Fragen geklärt werden. So schlägt die Kommission eine Reihe von Maßnahmen<br />
vor, um diese Ziele erreichen zu können: dazu gehören unter an<strong>der</strong>em die Entwicklung<br />
von Leitlinien, um die Auswirkungen <strong>der</strong> Telemedizindienste, <strong>der</strong>en Wirksamkeit und<br />
Kosteneffizienz nach einheitlichen Kriterien bewerten zu können, und auch die Einrichtung<br />
einer europäischen Plattform für die Mitgliedstaaten, über die sie Informationen<br />
über geltende nationale Rechtsvorschriften für die Telemedizin sowie Vorschläge<br />
für neue nationale Vorschriften austauschen können. Weiter ist die Erarbeitung eines<br />
politischen Strategiepapiers geplant, in dem dargelegt werden soll, wie Interoperabilität,<br />
Qualität und Sicherheit <strong>der</strong> sich auf bestehende und neue Normen stützenden Telemonitoringssysteme<br />
auf europäischer Ebene gewährleistet werden können.<br />
1<br />
31
Psychische Gesundheit<br />
Die Europäische Kommission hat am 13. Juni <strong>2008</strong> die Konferenz: „Together for Mental<br />
Health and Well-being“ in Brüssel durchgeführt, auf <strong>der</strong> ein Europäischer Pakt für psychische<br />
Gesundheit und Wohlergehen beschlossen wurde. Dieser Pakt enthält einen<br />
Aufruf zum partnerschaftlichen Handeln <strong>der</strong> Mitgliedstaaten in den Bereichen Prävention<br />
von Selbsttötung und Depression, psychische Gesundheit bei Jugend und Bildung,<br />
psychische Gesundheit am Arbeitsplatz, psychische Gesundheit bei älteren Menschen<br />
sowie die Bekämpfung von Stigmatisierung und sozialer Ausgrenzung. Die Mitgliedstaaten<br />
haben vereinbart, gemeinsam Empfehlungen für Maßnahmen in den genannten<br />
Bereichen zu entwickeln. Die Konferenz, an <strong>der</strong> Minister, Patienten, Angehörige <strong>der</strong><br />
Gesundheitsberufe und Wissenschafter teilgenommen haben, und <strong>der</strong> Pakt folgen auf<br />
die Konsultation zum Grünbuch Psychische Gesundheit, die die Europäische Kommission<br />
im Herbst 2005 durchgeführt hatte.<br />
Seltene Krankheiten<br />
Die Europäische Kommission hat am 11. November <strong>2008</strong> eine Gemeinschaftsstrategie<br />
zur Bekämpfung seltener Krankheiten in Form einer Mitteilung wie auch eines Vorschlages<br />
für Ratsempfehlungen angenommen. Die Gemeinschaftsstrategie zielt darauf<br />
ab, die Mitgliedstaaten bei <strong>der</strong> Erkennung, Prävention, Diagnose, Behandlung, Versorgung<br />
und Erforschung von seltenen Krankheiten in Europa zu unterstützen.<br />
Sie legt Maßnahmen in drei Hauptbereichen fest, die darauf abzielen, seltene Krankheiten<br />
besser zu erkennen und ins Bewusstsein zu rücken, nationale Pläne zur Bekämpfung<br />
seltener Krankheiten in den Mitgliedstaaten zu unterstützen (Vorschlag für Ratsempfehlungen)<br />
sowie die Zusammenarbeit und Koordinierung bei <strong>der</strong> Bekämpfung<br />
seltener Krankheiten auf europäischer Ebene zu stärken. Im Vorfeld hatte die Europäische<br />
Kommission eine öffentliche Konsultation durchgeführt, an <strong>der</strong> sich auch die<br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> in Form einer Stellungnahme beteiligt hatte.<br />
Europe for Patients<br />
Die im April <strong>2008</strong> neu ernannte Gesundheitskommissarin Androulla Vassiliou aus<br />
Zypern hat Ende September <strong>2008</strong> die Kampagne „Europe for Patients“ ins Leben gerufen.<br />
In dieser werden verschiedene gesundheitspolitische Initiativen vorgestellt, die die<br />
Europäische Kommission zukünftig verabschieden möchte. Vorgesehen sind ein Grünbuch<br />
über Gesundheitsberufe in Europa, eine Mitteilung und Empfehlungen des Rates<br />
zur Patientensicherheit, ein Aktionsplan und eine Richtlinie zur Sicherheit und Qualität<br />
im Bereich Organtransplantation und Organspende, ein Bericht über Empfehlungen<br />
zur Krebsfrüherkennung aus dem Jahr 2003, eine europäische Plattform für den Kampf<br />
gegen Krebs, ein Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Grippeschutzimpfung,<br />
ein zweiter Bericht <strong>der</strong> Kommission über die Umsetzung <strong>der</strong> Empfehlungen des Rates<br />
zur umsichtigen Verwendung antimikrobieller Mittel in <strong>der</strong> Humanmedizin, eine weitere<br />
Konferenz zum Thema psychische Gesundheit sowie ein Vorschlag für Empfehlungen<br />
des Rates zu grenzübergreifenden Aspekten des Impfschutzes von Kin<strong>der</strong>n.<br />
32
Öffentliche Konsultationen<br />
Gesundheits- und Sozialpolitik im Diskurs<br />
Im Vorfeld des Erlasses von europäischen Rechtsakten führt die Europäische Kommission<br />
im zunehmenden Maße öffentliche Konsultationen durch, um Interessensvertreter<br />
die Gelegenheit zur Stellungnahme zu ermöglichen.<br />
Bis April <strong>2008</strong> hatten Akteure und Interessensgruppe die Möglichkeit, sich zu Patienteninformationen<br />
bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu äußern.<br />
Die Europäische Kommission plant die Vorlage einer Richtlinie, mit <strong>der</strong> es allen EU-<br />
Bürgern ermöglicht werden soll, Informationen zu Qualität, Wirkung und Zuverlässigkeit<br />
von medizinischen Produkten zu erhalten. Ziel ist es, die stark variierenden Vorschriften<br />
und Vorgehensweisen <strong>der</strong> Mitgliedstaaten <strong>der</strong> EU im Hinblick auf die Vermittlung<br />
von Patienteninformationen zu vereinheitlichen, um den ungleichen Zugang<br />
für die Bürger <strong>der</strong> EU zu begrenzen.<br />
Die Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) hat sich an <strong>der</strong> Konsultation<br />
beteiligt. Darin unterstützt sie grundsätzlich die Bestrebungen <strong>der</strong> Europäischen<br />
Kommission, die Informationsmöglichkeiten und Inhalte über die Therapie mit Arzneimitteln<br />
zu verbessern, hält aber an dem Verbot von Publikumswerbung für verschreibungspflichtige<br />
Arzneimittel durch das Heilmittelwerbegesetz fest.<br />
Ferner hat die Europäische Kommission eine Konsultation zur Bekämpfung von<br />
gefälschten Humanarzneimitteln durchgeführt. Dabei wurden Interessensgruppen aufgefor<strong>der</strong>t,<br />
Ideen und Vorschläge für die Verbesserung eines geregelten Rahmens für<br />
medizinische Produkte einzureichen, um die Fälschung von Arzneimitteln bekämpfen<br />
zu können.<br />
Weiter hat die Kommission eine Onlinebefragung zur Patientensicherheit durchgeführt.<br />
Ziel ist es, die Mitgliedstaaten bei ihren Bemühungen zu unterstützen,<br />
„Zwischenfälle“ in <strong>der</strong> medizinischen Versorgung zu vermeiden. Ferner soll das Vertrauen<br />
<strong>der</strong> EU-Bürger in das Gesundheitssystem verbessert werden.<br />
Schließlich hat die Europäische Kommission eine öffentliche Konsultation im Bereich<br />
Medizinprodukte durchgeführt, um zu überprüfen, inwieweit sie den europäischen<br />
Rechtsrahmen für Medizinprodukte und medizinische Geräte verbessern kann. Ziel ist<br />
es, die Rechtsvorschriften über Medizinprodukte zu mo<strong>der</strong>nisieren und zu vereinfachen.<br />
1.3.4 Ständige Konferenz „Europäische Angelegenheiten“<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Die Ständige Konferenz „Europäische Angelegenheiten“ tagte unter Vorsitz von Herrn<br />
Dr. med. Klaus-Dieter Wurche im August <strong>2008</strong>. Einen Schwerpunkt <strong>der</strong> Beratungen bildete<br />
<strong>der</strong> von <strong>der</strong> Rechtsabteilung erstellte Diskussionsentwurf einer Stellungnahme <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> zum Richtlinienvorschlag über die Ausübung <strong>der</strong> Patientenrechte<br />
in <strong>der</strong> grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung. Der Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
hat die auf dem Diskussionsentwurf basierende und von <strong>der</strong> Rechtsabteilung<br />
erstellte Stellungnahme in seiner Sitzung vom 29. August <strong>2008</strong> beschlossen. Einen<br />
1<br />
33
an<strong>der</strong>en Schwerpunkt bildeten die Implikationen <strong>der</strong> Dienstleistungsrichtlinie<br />
2006/123/EG für das Gesundheitswesen. Zwar sind die Gesundheitsdienstleistungen<br />
gemäß Art. 2 <strong>der</strong> Richtlinie und Erwägungsgrund 22 <strong>der</strong> Richtlinie vom Anwendungsbereich<br />
<strong>der</strong> Dienstleistungsrichtlinie ausgenommen. Dennoch ist das von <strong>der</strong> Dienstleistungsrichtlinie<br />
2006/123/EG gefor<strong>der</strong>te Normenscreening ggf. für die Heilberufekammern<br />
von Bedeutung (siehe dazu <strong>Kapitel</strong> 4.3.4). In den Beratungen <strong>der</strong> Ständigen<br />
Konferenz „Europäische Angelegenheiten“ wurde deutlich, dass für das Jahr 2009 eine<br />
Reihe von Kommissionsvorschlägen im Gesundheitsbereich geplant und veröffentlicht<br />
werden, zu denen die <strong>Bundesärztekammer</strong> ebenfalls Stellung nehmen wird (beispielsweise<br />
Mitteilung <strong>der</strong> Kommission zur Sicherheit <strong>der</strong> Patienten unter Einschluss <strong>der</strong><br />
Prävention und Eindämmung von therapieassoziierten Infektionen, Grünbuch über<br />
Arbeitskräfte des Gesundheitswesens in Europa, siehe auch <strong>Kapitel</strong> 1.3.3).<br />
1.3.5 Ständiger Ausschuss <strong>der</strong> Europäischen Ärzte (CPME)<br />
Der „Ständige Ausschuss <strong>der</strong> Europäischen Ärzte“ (Comité Permanent des Médecins<br />
Européens – CPME) koordiniert und vertritt die Interessen <strong>der</strong> Ärztinnen und Ärzte <strong>der</strong><br />
EU-Mitgliedstaaten, des Europäischen Wirtschaftsraumes und <strong>der</strong> Schweiz. Die Mitgliedsorganisationen<br />
im CPME sind die repräsentativen nationalen Ärzteorganisationen.<br />
Das CPME stimmt auf vielen Gebieten <strong>der</strong> Gesundheits- und Sozialpolitik die Auffassungen<br />
<strong>der</strong> einzelnen nationalen Ärzteschaften aufeinan<strong>der</strong> ab, um somit als „Stimme<br />
<strong>der</strong> Ärzte Europas“ die Interessen <strong>der</strong> europäischen Ärzteschaft vor den<br />
europäischen Institutionen zu vertreten. Außerdem gibt <strong>der</strong> CPME die Möglichkeit,<br />
Positionen und nationale Entwicklungen auszutauschen und europäische Absprachen<br />
im Interesse <strong>der</strong> nationalen Ärzteschaften zu för<strong>der</strong>n. Migration von Ärztinnen und<br />
Ärzten sowie von Studierenden innerhalb <strong>der</strong> EU bzw. des EWR sind hier als Themen<br />
nur beispielhaft zu nennen.<br />
Seit Januar <strong>2008</strong> hat Dr. Michael Wilks aus dem Vereinigten Königreich sein auf zwei<br />
Jahre begrenztes Amt als Präsident des CPME angetreten. Das Büro des CPME in Brüssel<br />
leitet als Generalsekretärin die Juristin Lisette Tiddens-Engwirda aus den Nie<strong>der</strong>landen.<br />
Die <strong>Bundesärztekammer</strong> stellt mit ihrem Vizepräsidenten, Dr. Frank Ulrich Montgomery,<br />
eines <strong>der</strong> Vorstandsmitglie<strong>der</strong> des CPME. Der CPME-Präsident, die Vizepräsidenten,<br />
die Generalsekretärin und die CPME- Mitarbeiter haben auch im Jahr <strong>2008</strong> die<br />
europäische Ärzteschaft bei vielen Veranstaltungen und Gremien vertreten.<br />
Rechtsanwalt Horst Dieter Schirmer von <strong>der</strong> gemeinsamen Rechtsabteilung <strong>der</strong> Kassenärztlichen<br />
Bundesvereinigung und <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> hat den Vorsitz im Ausschuss<br />
„Juristen” und berät die Präsidentschaft des CPME in Rechtsfragen.<br />
Dr. Klaus-Dieter Wurche, Mitglied im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, ist Leiter <strong>der</strong><br />
deutschen Delegation.<br />
Der CPME hat vier Unterausschüsse. Den Ausschuss für Ausbildung, Kontinuierliche<br />
berufliche Entwicklung und Qualitätsverbesserung wird von Dr. Helena Stehlikova aus<br />
<strong>der</strong> Tschechischen Republik geleitet, <strong>der</strong> Ausschuss Ethik und Berufsregeln von<br />
Dr. Torunn Janbu aus Norwegen, <strong>der</strong> Ausschuss für Sicherheit <strong>der</strong> gesundheitlichen<br />
Versorgung, <strong>der</strong> sozialen Sicherheit, <strong>der</strong> Gesundheitsökonomie und <strong>der</strong> pharmazeuti-<br />
34
Gesundheits- und Sozialpolitik im Diskurs<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
schen Industrie von dem Luxemburger Dr. Daniel Mart. Dem Ausschuss Medizin, Prävention<br />
und Umwelt sitzt Dr. Jacques Van <strong>der</strong> Vliet aus den Nie<strong>der</strong>landen vor.<br />
Vertreter des Auslandsdienstes <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und Delegierte <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
im CPME sind in den vier CPME-Ausschüssen und in verschiedenen CPME-<br />
Arbeitsgruppen aktiv. Sie bringen dort regelmäßig die Positionen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
ein. Im Bereich <strong>der</strong> Telematik wirkt ein Vertreter <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> in <strong>der</strong><br />
Arbeitsgruppe „E-Health“ mit. Außerdem betreuten und beantworteten Mitarbeiter des<br />
Auslandsdienstes in Zusammenarbeit mit den Dezernaten <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
Erhebungen zum Stand ärztlicher Belange und gesundheitspolitischer Fragen, die von<br />
nationalen Mitgliedorganisationen eingebracht werden. Beispiele sind hier eine Befragung<br />
zum Thema E-Learning o<strong>der</strong> den Pandemievorbereitungen in den einzelnen Mitgliedstaaten.<br />
Die Europäische Ärzteschaft ist zunehmend gefor<strong>der</strong>t, die Vorschläge und Entwürfe <strong>der</strong><br />
Europäischen Kommission für Richtlinien in den frühestmöglichen Stadien zu beobachten<br />
und sorgfältig zu prüfen, damit rechtzeitig die Interessen <strong>der</strong> europäischen Ärztinnen<br />
und Ärzte eingebracht werden können. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> ist als aktives<br />
Mitglied im CPME stets bei den Beratungen sowie <strong>der</strong> Vorbereitung von Stellungnahmen<br />
engagiert. Das Jahr <strong>2008</strong> stand in <strong>der</strong> EU gesundheitspolitisch unter den Vorzeichen<br />
<strong>der</strong> Veröffentlichung <strong>der</strong> EU-Richtlinie für Patientenrechte im grenzüberschreitenden<br />
Gesundheitsverkehr. Daher wurde die offizielle Stellungnahme <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
hierzu an alle CPME-Mitglie<strong>der</strong> versandt und vorgestellt. Ein weiterer<br />
Schwerpunkt war die Europäische Arbeitszeitrichtlinie, die von <strong>der</strong> slowenischen Ratspräsidentschaft<br />
eingebracht und im Europäischen Parlament zur Abstimmung vorgelegt<br />
wurde. Unter <strong>der</strong> Fe<strong>der</strong>führung von Dr. Montgomery erarbeitete <strong>der</strong> CPME eine<br />
Empfehlung, die als Argumentationshilfe für das Lobbyieren bei Mitglie<strong>der</strong>n des Europäischen<br />
Parlaments dienen sollte. Ein von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> erarbeitetes Papier<br />
zu Organspenden und Transplantation konnte mit geringen Än<strong>der</strong>ungen ebenfalls verabschiedet<br />
werden.<br />
Als Beobachter beim CPME ist <strong>2008</strong> die Serbische Ärztekammer aufgenommen worden.<br />
Darüber hinaus wurde eine Reformdiskussion für das CPME angestoßen. Die verän<strong>der</strong>nden<br />
Bedingungen in <strong>der</strong> EU und dem Ständigen Ausschuss sollen in <strong>der</strong> Struktur<br />
des CPME erkennbar sein. Eine Arbeitsgruppe zu diesem Sachverhalt wurde unter<br />
<strong>der</strong> Leitung von Dr. Konstanty Radziwill aus Polen gegründet. Die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
hat sich ebenfalls zur Mitarbeit verpflichtet.<br />
Die verstärkten Aktivitäten <strong>der</strong> EU-Kommission im Bereich des Gesundheitswesens<br />
definieren den CPME und seine Arbeit mit. Die Einbringung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
in den Gremien des CPME wird für die Position <strong>der</strong> europäischen Ärzteschaft bei <strong>der</strong><br />
Durchsetzung <strong>der</strong> Ziele im Sinne <strong>der</strong> Patienten weiterhin unabdingbar sein.<br />
1<br />
35
1.3.6 Zusammenarbeit in <strong>der</strong> Europäischen Union<br />
Neben <strong>der</strong> aktiven Mitarbeit im Ständigen Ausschuss <strong>der</strong> Europäischen Ärzte (CPME)<br />
(siehe <strong>Kapitel</strong> 1.2.5 CPME) engagiert sich <strong>der</strong> Auslandsdienst <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> Europäischen Union in verschiedenen Gremien und Arbeitsgruppen,<br />
um die Interessen <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft zu wahren und Ideen möglichst effizient<br />
umzusetzen.<br />
So war die <strong>Bundesärztekammer</strong> mit einem Vertreter an <strong>der</strong> „Conférence Européenne<br />
des Ordres et des Organismes d’Attributions Similaires“ (CEOM), die am 28. November<br />
<strong>2008</strong> auf Einladung <strong>der</strong> französischen Ärztekammer „Conseil National de l’Ordre des<br />
Médecins“ in Paris stattfand, vertreten. Diese europäische Konferenz <strong>der</strong> Ärztekammern<br />
und ärztlichen Organisationen <strong>der</strong> EU-Län<strong>der</strong>, die kammerähnliche Aufgaben<br />
wahrnehmen, zielt auf die Koordinierung <strong>der</strong> Verfahren in den EU-Mitgliedstaaten ab,<br />
die im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten <strong>der</strong> Richtlinie über die Nie<strong>der</strong>lassungsfreiheit<br />
und die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen bzw. <strong>der</strong> Diplome<br />
<strong>der</strong> Ärzte Anwendung finden.<br />
Die Vertreter <strong>der</strong> ärztlichen Berufsorganisationen aus dem deutschsprachigen Raum<br />
treffen sich einmal jährlich zum Meinungs- und Erfahrungsaustausch über die Entwicklungen<br />
<strong>der</strong> Sozial-, Gesundheits- und Berufspolitik in den einzelnen Län<strong>der</strong>n.<br />
Die 54. Konsultativtagung fand vom 3. bis 5. Juli <strong>2008</strong> auf Einladung <strong>der</strong> Ärztekammer<br />
Südtirols in Meran statt. Unter dem Vorsitz des Präsidenten Dr. Andreas von Lutterotti<br />
nahmen an den Sitzungen neben Vertretern aus Südtirol, Delegierte aus Österreich, <strong>der</strong><br />
Schweiz, Luxemburg und Deutschland teil. Der Präsident <strong>der</strong> nationalen italienischen<br />
Ärztekammer, Dr. Amedeo Bianco war als Gast aus Rom angereist. Die Schwerpunktthemen<br />
waren: Sterbehilfe, Sterbebegleitung und Patientenverfügungen, Qualitätssicherung<br />
als Instrumentarium <strong>der</strong> Sozialversicherungen und Gesundheitspolitik, die<br />
Swiss DRGs sowie die Rolle <strong>der</strong> Ärzte und an<strong>der</strong>er Gesundheitsberufe in <strong>der</strong> Grundversorgung<br />
angesichts des Ärztemangels. Während <strong>der</strong> einzelnen Län<strong>der</strong>berichte konnte<br />
über die spezifische Situation und einzelne Problempunkte <strong>der</strong> vertretenen Organisationen<br />
beraten werden. Die ständigen Arbeitsgruppen „Gesundheit und Umwelt“ sowie<br />
„Weiterbildung und Fortbildung“ trafen sich bereits einen Tag vor dem offiziellen<br />
Beginn des Treffens. Die Konsultativtagung bietet den Vertretern <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
auch eine hervorragende Gelegenheit zum Austausch mit den teilnehmenden Kolleginnen<br />
und Kollegen in Vorbereitung auf die Sitzungen des CPME und an<strong>der</strong>er Gremien.<br />
Gastgeber <strong>der</strong> 55. Konsultativtagung 2009 wird die Schweiz sein. Die Tagung wird<br />
vom 3. bis 4. Juli in Zürich stattfinden.<br />
Vom 12. bis 14. November <strong>2008</strong> fand auf Einladung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> ein bilaterales<br />
Treffen mit <strong>der</strong> französischen Kammer, dem „Conseil National de l’Ordre des<br />
Médecins“, statt. Der Auslandsdienst bereitete das Treffen in Berlin vor, bei dem verschiedene<br />
Themen zur Aus-, Fort-, und Weiterbildung und aktuelle gesundheitspolitische<br />
Angelegenheiten beraten wurden. Beide Kammern bestätigten, dass sie bereit sind<br />
in einer Arbeitsgruppe mitzuarbeiten, die sich mit <strong>der</strong> Reform des „Ständigen Ausschuss<br />
<strong>der</strong> Europäischen Ärzte“ befassen wird. (siehe auch <strong>Kapitel</strong> 1.3.5 CPME und<br />
<strong>Kapitel</strong> 1.4.1 Ausschuss „Internationale Angelegenheiten“).<br />
36
Seit Jahren besteht weiterhin eine sehr enge Zusammenarbeit mit den Ärztevertretern<br />
aus Österreich, <strong>der</strong> Schweiz, Großbritannien und den skandinavischen Län<strong>der</strong>n. Insbeson<strong>der</strong>e<br />
mit <strong>der</strong> Finnish Medical Association besteht ein beson<strong>der</strong>s aktiver Erfahrungsaustausch<br />
mit verschiedenen fortlaufenden Projekten (siehe auch <strong>Kapitel</strong> 1.4.5 Internationale<br />
Zusammenarbeit).<br />
Deutsch-polnische Arbeitsgruppe<br />
Gesundheits- und Sozialpolitik im Diskurs<br />
Die Arbeitsgruppe hat im Jahr <strong>2008</strong> ihre Arbeit auf den direkten Austausch von Themen<br />
und Problemen zwischen <strong>der</strong> Sächsischen Landesärztekammer und <strong>der</strong> polnischen<br />
Nie<strong>der</strong>schlesischen Ärztekammer fokussiert. Ein zentrales Element bildete dabei <strong>der</strong><br />
Ärztemangel in Sachsen und die Migration von Ärzten aus den osteuropäischen Län<strong>der</strong>n.<br />
Zudem erfolgte über die Arbeitsgruppe <strong>der</strong> fachliche Austausch über die Weiterbildung,<br />
die Fortbildung und die Berufsordnung in den beiden Nachbarlän<strong>der</strong>n. Dadurch konnten<br />
wichtige Erkenntnisse über die jeweiligen Gesundheitssysteme gewonnen und Fragen<br />
<strong>der</strong> Anpassung erörtert werden. Bereits im Jahr 2007 konnte auf einem Vorstandstreffen<br />
<strong>der</strong> befreundeten Ärztekammern ein „Letter of Intent“ zur gegenseitigen Anerkennung<br />
von Fortbildungsveranstaltungen unterzeichnet werden.<br />
Der Schwerpunkt <strong>der</strong> Arbeit galt im Jahr <strong>2008</strong> insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Vorbereitung des<br />
4. Deutsch-Polnischen Symposiums „Vergangenheit verstehen – Zukunft gestalten“,<br />
welches vom 12. bis 14. September <strong>2008</strong> in Dresden stattfand. Zusammen mit den Vertretern<br />
<strong>der</strong> befreundeten Polnisch-Nie<strong>der</strong>schlesischen Ärztekammer gelang es, ein<br />
umfangreiches wissenschaftliches und kulturelles Programm zu entwickeln. Im Mittelpunkt<br />
dieses Symposiums standen vor allem europäische gesundheitspolitische Themen<br />
sowie grenzüberschreitende Fragen zum Rettungsdienst sowie zur Delegation<br />
ärztlicher Leistungen. Zu den Referenten gehörten unter an<strong>der</strong>en Prof. Egon Bahr,<br />
Dr. Otmar Kloiber und Prof. Dr. Scriba. Umrahmt wurde das Symposium von einem<br />
internationalen Festabend.<br />
1.4 Internationale Angelegenheiten<br />
1.4.1 Ausschuss „Internationale Angelegenheiten“<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Im Berichtszeitraum trat <strong>der</strong> Ausschuss „Internationale Angelegenheiten“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
zur zweiten ordentlichen Sitzung in <strong>der</strong> Wahlperiode 2007/2011 am<br />
20.11.08 in Berlin zusammen.<br />
Der Ausschuss befasste sich mit Projekten und Angelegenheiten, die <strong>der</strong> Auslandsdienst<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> in Zusammenarbeit mit verschiedenen internationalen<br />
Organisationen bearbeitet: Weltärztebund (siehe <strong>Kapitel</strong> 1.4.3 Weltärztebund), Ständi-<br />
1<br />
37
ger Ausschuss <strong>der</strong> Europäischen Ärzte (siehe <strong>Kapitel</strong> 1.3.5 CPME), Europäisches Forum<br />
<strong>der</strong> Ärzteorganisationen und WHO (siehe <strong>Kapitel</strong> 1.4.4 EFMA/WHO) und das Symposium<br />
<strong>der</strong> Zentral- und Osteuropäischen Ärzteorganisationen (siehe <strong>Kapitel</strong> 1.4.2 ZEVA).<br />
Außerdem wurden verschiedene Projekte mit internationalen und europäischen Partnern<br />
besprochen (siehe <strong>Kapitel</strong> 1.3.6 Zusammenarbeit in <strong>der</strong> Europäischen Union und<br />
<strong>Kapitel</strong> 1.4.5 Internationale Zusammenarbeit). So wurde zum Beispiel das erfolgreiche<br />
bilaterale Treffen mit <strong>der</strong> französischen Delegation aufgearbeitet. Eine verstärkte<br />
Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen <strong>der</strong> französischen Ärztekammer<br />
und weitere regelmäßige gemeinsame Treffen wurden von den Mitglie<strong>der</strong>n des Ausschusses<br />
befürwortet. Zusätzlich sind ähnliche Projekte mit den italienischen und spanischen<br />
Ärztevertretungen im Frühsommer 2009 in Planung. Der Ausschuss „Internationale<br />
Angelegenheiten“ unterstützt weiterhin die Bemühungen des Auslandsdienstes<br />
beim Aufbau <strong>der</strong> Ärzteorganisation in <strong>der</strong> Ukraine und die geplanten Aktivitäten in Serbien<br />
sowie in Bosnien und Herzegowina (siehe <strong>Kapitel</strong> 1.4.5 Internationale Zusammenarbeit).<br />
Der Ausschuss legte außerdem die Themenvorschläge für die nächste Konsultativtagung<br />
deutschsprachiger Ärzteorganisationen, die am 3. und 4. Juli 2009 in Zürich<br />
stattfinden wird, fest (siehe <strong>Kapitel</strong> 1.4.5 Internationale Zusammenarbeit).<br />
1.4.2 Symposium <strong>der</strong> Zentral- und Osteuropäischen Ärzteorganisationen<br />
Das Symposium <strong>der</strong> Zentral- und Osteuropäischen Ärzteorganisationen (ZEVA) bietet<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> die Möglichkeit zur Kontaktpflege mit den Ärztekammern in<br />
den Nachbarlän<strong>der</strong>n Mittel- und Osteuropas sowie zum Erfahrungsaustausch. Das<br />
15. Symposium fand am 12. und 13. September <strong>2008</strong> auf Einladung <strong>der</strong> rumänischen<br />
Ärztekammer in Caransebes statt. Die deutsche Ärzteschaft war neben <strong>der</strong> rumänischen<br />
ebenso vertreten wie die polnische, albanische, kroatische und serbische Ärzteorganisationen.<br />
Das 15. ZEVA-Symposium widmete sich dem Thema Migration von Ärztinnen und Ärzten.<br />
Eröffnet wurde die Diskussion durch einen Vortrag von Dr. Dr. h. c. Otmar Kloiber,<br />
dem Generalsekretär des Weltärztebundes, <strong>der</strong> die deutsche Situation beispielhaft darstellte.<br />
Ausgehend von <strong>der</strong> Feststellung, dass Ärztemangel in fast allen Staaten besteht, lässt<br />
sich in Europa ein Ost-West-Strom bei <strong>der</strong> Migration feststellen. Eine nachhaltige Bekämpfung<br />
des Mangels, so Dr. Kloiber, lasse sich nur durch verbesserte Arbeitsbedingungen, die<br />
Sicherstellung <strong>der</strong> Autonomie <strong>der</strong> Arbeit und angemessene Vergütung erzielen. Migration<br />
ist ein Problem, welches die mittel-, ost- und südosteuropäischen Ärztekammern<br />
beson<strong>der</strong>s stark belastet. Mit <strong>der</strong> Mitgliedschaft in <strong>der</strong> EU und <strong>der</strong> damit verbundenen<br />
erleichterten Anerkennung <strong>der</strong> Studienabschlüsse sowie die schlechteren Arbeitsbedingungen<br />
vor Ort, hat die Auswan<strong>der</strong>ung vieler Ärzte Richtung Westen zugenommen.<br />
Es sind vor allem Fachärzte, die migrieren und beson<strong>der</strong>s in ländlichen Gebieten Versorgungslücken<br />
hinterlassen.<br />
In vielen Län<strong>der</strong>n wird zudem von einer Abnahme <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Medizinstudenten<br />
berichtet. Nach Ansicht <strong>der</strong> ZEVA-Teilnehmer hat dies seine Ursachen in <strong>der</strong> abnehmenden<br />
Attraktivität des Arztberufes in diesen Län<strong>der</strong>n. Lediglich in Österreich<br />
herrscht eine hohe Arztdichte.<br />
38
Gesundheits- und Sozialpolitik im Diskurs<br />
Für die <strong>Bundesärztekammer</strong> ergänzte das Vorstandsmitglied und Präsident <strong>der</strong> Landesärztekammer<br />
Bremen, Dr. Klaus-Dieter Wurche, die Ausführungen von Dr. Kloiber<br />
bezüglich <strong>der</strong> Ärztemigration in Deutschland. In <strong>der</strong> Darstellung <strong>der</strong> Situation <strong>der</strong> Ärzteschaft<br />
beschrieb er vor allem die Situation <strong>der</strong> Krankenhäuser, die kürzlich abgeschlossenen<br />
Honorarverhandlungen, den Gesundheitsfonds und die Diskussion um<br />
die elektronische Gesundheitskarte. Hier bat die rumänische Ärztekammer um weitere<br />
Informationen, da Telematik auch in Rumänien zum Thema wird.<br />
Um die neugegründete serbische Ärzteschaft zu unterstützen, wird das ZEVA-Treffen<br />
im Jahr 2009 im Belgrad stattfinden. Die BÄK hat eine organisatorische Unterstützung<br />
zugesagt, die bereits zu ersten Gesprächen geführt hat. Der beson<strong>der</strong>e Einsatz des Auslandsdienstes<br />
in den Län<strong>der</strong>n Osteuropas für die Unterstützung und För<strong>der</strong>ung von stabilen<br />
und gut funktionierenden ärztlichen Selbstverwaltungen wird von den europäischen<br />
Kollegen seit Jahren sehr geschätzt. Die kontinuierlichen Bemühungen <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> unterstützten das Bestreben <strong>der</strong> deutschen und europäischen Ärzteschaft,<br />
die Autonomie und Freiheit des ärztlichen Berufes sicherzustellen. Starke Partner<br />
in an<strong>der</strong>en europäischen Län<strong>der</strong>n stärken auch die <strong>Bundesärztekammer</strong> auf europäischer<br />
Ebene.<br />
1.4.3 Weltärztebund (World Medical Association)<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Die deutsche Ärzteschaft ist durch die <strong>Bundesärztekammer</strong> im Weltärztebund (World<br />
Medical Association – WMA) vertreten. Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe und Prof.<br />
Dr. Dr. h. c. Karsten Vilmar waren im Jahre <strong>2008</strong> Mitglie<strong>der</strong> im Vorstand des WMA, Professor<br />
Hoppe war zudem Schatzmeister.<br />
Der WMA vertritt die Interessen <strong>der</strong> internationalen Ärzteschaft, verfasst regelmäßig<br />
Stellungnahmen zu sozialen und gesellschaftlichen Fragen im Bereich Medizin und<br />
Gesundheit und ist insbeson<strong>der</strong>e aktiv beteiligt an <strong>der</strong> Erarbeitung eines globalen Konsenses<br />
über ärztliche Ethik. So hat etwa zum Beispiel die „Deklaration von Helsinki“ aus<br />
dem Jahre 1964 in ihrer überarbeiteten Version den internationalen Maßstab für die<br />
Durchführung von klinischen Studien am Menschen gesetzt und somit auch das Arzneimittelgesetz<br />
in Deutschland mitgeprägt. Um die zeitgemäße Gültigkeit zu gewährleisten,<br />
wurde die Deklaration von Helsinki <strong>2008</strong> nochmals gründlich überarbeitet. Ein<br />
Vertreter <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> wurde während <strong>der</strong> 179. Vorstandssitzung des Weltärztebundes,<br />
die vom 15. bis 17. Mai <strong>2008</strong> in Divonne-les-Bains in Frankreich stattfand,<br />
in die WMA-Arbeitsgruppe zur Revision <strong>der</strong> Deklaration ernannt. In <strong>der</strong> Arbeitsgruppe<br />
waren außerdem ärztliche Vertreter aus Brasilien, Japan, Schweden und Südafrika vertreten.<br />
Die Arbeitsgruppe stellte die weltweit eingehenden Vorschläge für Ergänzungen<br />
und Än<strong>der</strong>ungen zusammen und präsentierte und diskutierte diese an insgesamt drei<br />
internationalen Arbeitstagungen. Alle Interessengruppen hatten außerdem die Möglichkeit<br />
ihre Vorschläge und Kommentare online über das Internetportal des WMA einzugeben<br />
und somit aktiv am Diskussionsprozess teilzunehmen. Während <strong>der</strong><br />
59. WMA-Generalversammlung, die vom 15. bis 18. Oktober <strong>2008</strong> in Seoul in Südkorea<br />
stattfand, konnte schließlich die gründlich überarbeitete und aktualisierte Fassung <strong>der</strong><br />
Deklaration von Helsinki verabschiedet werden. Gleichzeitig wurde beschlossen zwei<br />
1<br />
39
separate Arbeitsgruppen einzusetzen, die sich mit den weiterhin kontrovers diskutierten<br />
Punkten <strong>der</strong> Deklaration beschäftigen werden. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> ist hierbei<br />
ebenfalls vertreten.<br />
Dr. Jon Snaedal aus Island präsidierte die WMA-Generalversammlung in Seoul. Ihm ist<br />
Dr. Yoram Blashar aus Israel für die Amtsperiode <strong>2008</strong>/2009 gefolgt. Zum Präsidenten<br />
für die nächste Amtsperiode 2009/2010 wurde Herr Dr. Dana Hanson aus Kanada<br />
gewählt. Er wird sein Amt mit <strong>der</strong> nächsten Generalversammlung in Mumbai, Indien,<br />
im Oktober 2009 einnehmen. Neben <strong>der</strong> revidierten Deklaration von Helsinki wurden<br />
während <strong>der</strong> 59. Generalversammlung insgesamt zehn weitere Dokumente verabschiedet,<br />
darunter die „WMA-Deklaration über berufliche Eigenständigkeit und klinische<br />
Unabhängigkeit“, die offiziell als „Deklaration von Seoul“ bezeichnet wird.<br />
Eine Sammlung aller Erklärungen und Deklarationen sowie das „Handbuch <strong>der</strong> medizinischen<br />
Ethik“ stehen im Original auf Englisch sowie in deutscher Sprache auch<br />
elektronisch über den Internetauftritt <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zur Verfügung. Das<br />
deutsche Handbuch <strong>der</strong> WMA-Deklarationen, Erklärungen und Entschließungen<br />
(http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/HandbuchWMA.pdf) wurde <strong>2008</strong> vom<br />
Auslandsdienst in einer aktualisierten Fassung in gebundener Form veröffentlicht. Es<br />
enthält alle Dokumente, die bis einschließlich zur WMA-Generalversammlung in<br />
Kopenhagen 2007 verabschiedet wurden. Die nächste Überarbeitung und Aktualisierung<br />
ist im Frühjahr 2010 geplant. In Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> Finnish Medical Association<br />
unterstützt <strong>der</strong> Auslandsdienst sowohl finanziell als auch organisatorisch die<br />
Übersetzung und den Druck des WMA-Ethik-Handbuchs aus dem Englischen ins<br />
Ukrainische (siehe auch 1.4.5 Internationale Zusammenarbeit).<br />
Vertreter des Auslandsdienstes <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> haben in verschiedenen WMA-<br />
Arbeitsgruppen Aufgaben übernommen und unterstützen zudem mehrere vom WMA<br />
koordinierte Projekte. So wurden zum Beispiel im Rahmen <strong>der</strong> von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
und <strong>der</strong> American Medical Association gemeinsam mit dem WMA entwickelten<br />
„Anti-Tabak“-Strategie verschiedene Veranstaltungen und Projekte unterstützt. Es<br />
ist geplant, den von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> entwickelten „Blended-Learning“-Trainingskurs<br />
für Ärzte zur Unterstützung von Patienten bei <strong>der</strong> Rauchentwöhnung ins<br />
Englische zu übersetzten, um einen weltweiten Zugang zu ermöglichen. Übersetzungen<br />
in weitere Sprachen sind bereits angefragt und in Planung.<br />
1.4.4 Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> Weltgesundheitsorganisation<br />
European Forum of Medical Associations and WHO (EFMA/WHO)<br />
Das „European Forum of Medical Associations and WHO“ (EFMA/WHO) dient als Verbindungsglied<br />
zwischen den nationalen europäischen Ärzteorganisationen und dem<br />
Europabüro <strong>der</strong> Weltgesundheitsorganisation (World Health Organization – WHO) in<br />
Kopenhagen, Dänemark. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> ist offizielles Mitglied im EFMA-<br />
WHO-Liaison-Komitee. Das Komitee entwirft unter an<strong>der</strong>em das Programm des jährlich<br />
stattfindenden Forums, das im Jahr <strong>2008</strong> am 10. und 11. April auf Einladung <strong>der</strong><br />
Israel Medical Association in Tel-Aviv veranstaltet wurde. Dr. Ramin Parsa-Parsi präsen-<br />
40
Gesundheits- und Sozialpolitik im Diskurs<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
tierte dabei den von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> entwickelten „Blended-Learning“-Kurs,<br />
<strong>der</strong> Ärzten helfen soll, Patienten bei <strong>der</strong> Rauchentwöhnung zu unterstützen. Außerdem<br />
hielt er einen Vortrag zum Thema „Ärztlich assistierter Suizid“ und stellte dabei die Stellungnahme<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> vor.<br />
Neue Ansprechpartner für das EFMA-Liaison-Komitee ist seit September <strong>2008</strong> Dr. Enis<br />
Baris, Direktor <strong>der</strong> Abteilung für Gesundheitssysteme im WHO Regionalbüro Europa.<br />
Die Zusammenarbeit mit Vertretern <strong>der</strong> WHO auf dieser Ebene bietet <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
eine einzigartige Plattform, um über aktuelle Themen zu beraten, wichtige<br />
Kontakte zu schließen und Netzwerke aufzubauen. Der Erfahrungsaustausch mit europäischen<br />
Ärzteverbänden von Staaten außerhalb <strong>der</strong> Europäischen Union ist ein weiterer<br />
wertvoller Aspekt in <strong>der</strong> Zusammenarbeit mit dem EFMA. Der Auslandsdienst <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> konnte die über das EFMA geschlossenen Kontakte und Erfahrungen<br />
häufig in seiner Arbeit bei verschiedenen an<strong>der</strong>en Projekten auf internationaler<br />
Ebene nutzen und gezielt aktuelle und relevante Informationen an an<strong>der</strong>e Dezernate in<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> weiterleiten. Der beson<strong>der</strong>e Wert von EFMA wird auch von <strong>der</strong><br />
WHO geschätzt. Als ein Zeichen hierfür kann die Teilnahme <strong>der</strong> stellvertretenden<br />
Direktorin des WHO-Regionalbüros Europa, Frau Dr. Nata Menabde, in <strong>der</strong> Liaison-<br />
Komitee-Sitzung gedeutet werden. Außerdem sollen in Zukunft die Vertreter <strong>der</strong> ärztlichen<br />
Organisationen öfter frühzeitig bei <strong>der</strong> Strategie- und Projektentwicklung <strong>der</strong><br />
WHO mit einbezogen werden. Somit wird die <strong>Bundesärztekammer</strong> die Möglichkeit<br />
haben in diesem Rahmen verstärkt Akzente zu setzen.<br />
Das EFMA-Liaison-Komitee tagt Anfang 2009 in Berlin in <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> um<br />
unter an<strong>der</strong>em das Programm des nächsten Forums, das am 2. und 3. April 2009 in Bratislava<br />
(Slowakei) stattfinden wird, vorzubereiten. Der Auslandsdienst <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
wird den Programmpunkt „Gesundheitssysteme“ gemeinsam mit Dr. Enis Baris<br />
von <strong>der</strong> WHO fe<strong>der</strong>führend betreuen.<br />
Ein Vertreter des Auslandsdienstes konnte, im Auftrag von EFMA und auf Einladung<br />
des WHO-Regionalbüros Europa, an <strong>der</strong> 58. Tagung des WHO-Regionalkomitees für<br />
Europa und an <strong>der</strong> europäischen WHO-Ministerial-Konferenz zum Thema Gesundheitssysteme<br />
in Tallinn, teilnehmen. Bei diesen Gelegenheiten konnten Stellungnahmen<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zu verschiedenen aktuellen gesundheitspolitischen Themen<br />
in entsprechenden Diskussionsrunden und Gesprächen eingebracht werden.<br />
Fachsymposium „Gewalt macht krank – Herausfor<strong>der</strong>ungen an das europäische<br />
Gesundheitssystem“<br />
Aufbauend auf ein Symposium im Rahmen des Nationalen Aktionsplans zur Bekämpfung<br />
von Gewalt gegen Frauen am 24. Oktober 2007 zu dem Thema „Gesundheitliche<br />
Folgen von häuslicher Gewalt gegen Frauen“, eine gemeinsame Veranstaltung von<br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> und Bundesministerium für Gesundheit, fand am 30. und 31. Oktober<br />
<strong>2008</strong> ein Symposium zum Thema „Gewalt macht krank – Herausfor<strong>der</strong>ungen an des<br />
europäische Gesundheitssystem“ in Bonn im WHO-Zentrum statt. Veranstalter waren<br />
die WHO und die <strong>Bundesärztekammer</strong> in Kooperation mit dem Bundesministerium<br />
für Gesundheit.<br />
1<br />
41
Häusliche Gewalt stellt ein erhebliches Gesundheitsrisiko dar. Beson<strong>der</strong>s vulnerable<br />
Gruppen sind Frauen, Kin<strong>der</strong>, ältere und pflegebedürftige Menschen sowie Menschen<br />
mit Behin<strong>der</strong>ungen. Internationale Experten aus <strong>der</strong> Politik, Ärzteschaft, Pflege, Selbsthilfe<br />
und an<strong>der</strong>e an <strong>der</strong> Versorgung Beteiligte erörterten die Herausfor<strong>der</strong>ungen und<br />
Strategien zur Vermeidung sowie im Umgang mit gesundheitlichen Folgen von Gewalt<br />
im europäischen Kontext unter <strong>der</strong> Mo<strong>der</strong>ation von Dr. Cornelia Goesmann, Vizepräsidentin<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>. Ein weiteres Thema war die weibliche Genitalverstümmelung.<br />
Das Symposium hatte zum Ziel, zur Sensibilisierung <strong>der</strong> mit <strong>der</strong> Versorgung befassten<br />
Personen sowie zur Entwicklung von Lösungsansätzen zu den Themen beizutragen.<br />
1.4.5 Internationale Zusammenarbeit<br />
Die gute und effektive Zusammenarbeit <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> mit den internationalen<br />
Ärzte- und Gesundheitsorganisationen wird durch den Auslandsdienst kontinuierlich<br />
geför<strong>der</strong>t und ausgebaut.<br />
Im Berichtszeitraum wurden Delegationen und Besucher aus Australien, Bosnien und<br />
Herzegowina, China, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Griechenland, Japan,<br />
Russland, <strong>der</strong> Schweiz, Südkorea, Taiwan, <strong>der</strong> Ukraine und den USA in <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
empfangen. Den Kolleginnen und Kollegen wurden die Aufgaben und Strukturen<br />
<strong>der</strong> ärztlichen Selbstverwaltung in Deutschland vorgestellt, eine Einführung in<br />
das deutsche Gesundheitssystem gegeben und die Stellungnahme <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
zu den verschiedenen aktuellen gesundheitspolitischen Themen erläutert.<br />
Darüber hinaus wurde auf die spezifischen Fragen und Themenwünsche <strong>der</strong> Besucher<br />
eingegangen. Im Jahr <strong>2008</strong> waren die deutschen Gesundheitsreformen von beson<strong>der</strong>em<br />
Interesse. Der Auslandsdienst initiierte außerdem regelmäßig informelle Zusammenkünfte<br />
und bilaterale Gespräche mit internationalen Partnern am Rande verschiedener<br />
internationaler Veranstaltungen. Während des 111. Deutschen Ärztetag in Ulm betreute<br />
das Team des Auslandsdienstes insgesamt 34 internationale Gäste mit Vertretern aus<br />
Australien, Brasilien, Bulgarien, Frankreich, Großbritannien, Italien, Kroatien, Lettland,<br />
Österreich, Polen, Rumänien, Russland, <strong>der</strong> Schweiz, <strong>der</strong> Slowakischen Republik, Slowenien,<br />
<strong>der</strong> Ukraine, Ungarn, den USA und Weißrussland.<br />
Gemeinsam mit <strong>der</strong> finnischen Ärzteorganisation unterstützt die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
aktiv den Aufbau <strong>der</strong> ärztlichen Selbstverwaltung in <strong>der</strong> Ukraine. Die Ukrainian Medical<br />
Association (UMA) ist an einer Umgestaltung ihrer Strukturen nach dem Vorbild <strong>der</strong><br />
ärztlichen Selbstverwaltung in Deutschland interessiert. Der Präsident, <strong>der</strong> Vorstandsvorsitzende<br />
sowie zwei weitere Delegierte <strong>der</strong> UMA nahmen im März <strong>2008</strong> an einem<br />
intensiven Workshop in <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> in Berlin teil. Während dieses Arbeitstreffens<br />
konnte ein guter Einblick in alle Aufgabenbereiche und Strukturen <strong>der</strong> ärztlichen<br />
Selbstverwaltung in Deutschland vermittelt werden. Der Präsident konnte sich<br />
zudem während des Deutschen Ärztetages in Ulm einen Eindruck von <strong>der</strong> Arbeit <strong>der</strong><br />
deutschen Ärzteschaft machen und Gespräche mit deutschen Delegierten sowie den<br />
an<strong>der</strong>en internationalen Gästen führen. Ein Vertreter des Auslandsdienstes war außerdem<br />
als Hauptgastredner auf <strong>der</strong> Jahrestagung <strong>der</strong> UMA im September <strong>2008</strong> in Lviv ein-<br />
42
Gesundheits- und Sozialpolitik im Diskurs<br />
geladen. Mit aktiver Unterstützung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> wurde die UMA während<br />
<strong>der</strong> 59. Generalversammlung des Weltärztebundes (WMA) in Seoul, Südkorea (siehe<br />
auch <strong>Kapitel</strong> 1.4.3 Weltärztebund) als Vollmitglied in den WMA aufgenommen. Das<br />
EFMA-Forum im April <strong>2008</strong> in Tel-Aviv bestätigte zudem die UMA ebenfalls als Mitglied<br />
(siehe auch <strong>Kapitel</strong> 1.4.4 Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> WHO). Die Übersetzung des WMA-<br />
Ethik-Handbuches aus dem englischen Original ins Ukrainische wird sowohl finanziell<br />
als auch organisatorisch von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> unterstützt. Das Projekt soll bis<br />
zum Frühjahr 2009 abgeschlossen sein. Eine offizielle Präsentation des Handbuchs für<br />
die ukrainische Ärzteschaft und Medien ist im Rahmen eines Empfanges voraussichtlich<br />
im Juni 2009 in Kiew geplant.<br />
Der Auslandsdienst arbeitet eng mit ärztlichen Vertretern aus Bosnien und Herzegowina<br />
zusammen, um einen gemeinsamen Dachverband für die verschiedenen regionalen<br />
Ärztevereinigungen im Land zu formen. Ein Vertreter des Auslandsdienstes nahm als<br />
Gastredner am Jahrestreffen <strong>der</strong> Ärzteorganisation <strong>der</strong> Republik Srebska teil und stellte<br />
die Strukturen <strong>der</strong> ärztlichen Selbstverwaltung in Deutschland vor. Ärztliche Vertreter<br />
aus Bosnien und Herzegowina nahmen im Gegenzug am 111. Deutschen Ärztetag in<br />
Ulm teil o<strong>der</strong> besuchten die <strong>Bundesärztekammer</strong> in Berlin. Weitere Arbeitstreffen und<br />
ein Symposium in Vorbereitung auf die Gründung eines Dachverbandes sind für 2009<br />
geplant.<br />
Anfang 2009 sind außerdem Gespräche mit <strong>der</strong> Ärztekammer Serbiens angedacht. Der<br />
Auslandsdienst wird auf Wunsch <strong>der</strong> serbischen Kolleginnen und Kollegen Unterstützung<br />
bei <strong>der</strong> Organisation des ZEVA-Treffens 2009 leisten (siehe auch <strong>Kapitel</strong> 1.4.2<br />
Symposium <strong>der</strong> Zentral- und Osteuropäischen Ärzteorganisationen). Die serbische Ärztekammer<br />
bat die <strong>Bundesärztekammer</strong> außerdem um Begleitung bei <strong>der</strong> Festigung und<br />
Weiterentwicklung <strong>der</strong> ärztlichen Selbstverwaltung in Serbien.<br />
Ein beson<strong>der</strong>s enger Erfahrungsaustausch mit Län<strong>der</strong>n außerhalb <strong>der</strong> Europäischen<br />
Union besteht seit Jahren mit ärztlichen Vertretern aus Israel, Japan und den USA.<br />
1.5 Beauftragter für Menschenrechte<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
1.5.1 Fortbildungscurriculum „Begutachtung psychisch reaktiver Traumafolgen<br />
in aufenthaltsrechtlichen Verfahren bei Erwachsenen“<br />
Die Mitwirkung von Ärzten bei <strong>der</strong> Rückführung von abgelehnten Asylbewerbern führt<br />
immer wie<strong>der</strong> zu Konflikten zwischen Ärzten und den zuständigen Behörden. Im Kern<br />
steht häufig <strong>der</strong> Vorwurf im Raum, dass die zuständigen Behörden sich zielgerichtet <strong>der</strong><br />
Ärzte bedienen, von <strong>der</strong>en Begutachtung sie eher eine Ermöglichung <strong>der</strong> Durchführung<br />
einer Abschiebung erwarten. Um diesem entgegenzutreten, hat die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
das Fortbildungscurriculum „Begutachtung psychisch reaktiver Traumafolgen<br />
in aufenthaltsrechtlichen Verfahren bei Erwachsenen“ entwickelt und dieses den Landesärztekammern<br />
als Grundlage für Fortbildungsveranstaltungen zur Verfügung<br />
1<br />
43
gestellt. Ziel ist es, in möglichst vielen Kammerbezirken entsprechende Fortbildungsveranstaltungen<br />
durchzuführen und den Auslän<strong>der</strong>behörden und Gerichten Listen <strong>der</strong><br />
qualifizierten Ärzte und Psychotherapeuten zur Verfügung zu stellen. In etwa <strong>der</strong> Hälfte<br />
<strong>der</strong> Ärztekammern wurden zwischenzeitlich – meist mehrere – Fortbildungsveranstaltungen<br />
durchgeführt. In einigen Kammerbezirken wurden diese gemeinsam mit<br />
<strong>der</strong> jeweiligen Landespsychotherapeutenkammer veranstaltet. In einem Gespräch mit<br />
dem Präsidenten <strong>der</strong> Bundesanstalt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Dr. Albert<br />
Schmid, in Nürnberg konnte <strong>der</strong> Menschenrechtsbeauftragte <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>,<br />
Dr. Frank Ulrich Montgomery, diese Initiative <strong>der</strong> Kammern darlegen und insbeson<strong>der</strong>e<br />
die Vermittlung von kompetenten Gutachtern in aufenthaltsrechtlichen Fragen<br />
anbieten. Dr. Schmid sagte zu, dieses Angebot <strong>der</strong> Ärztekammern an seine Behörden<br />
weiterzureichen.<br />
1.5.2 Keine Verbesserung <strong>der</strong> medizinischen Situation von Auslän<strong>der</strong>n ohne<br />
legalen Aufenthaltsstatus<br />
Im Gesetzgebungsverfahren zur Novellierung des Aufenthaltsrechts im Jahre <strong>2008</strong> wurden<br />
die von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> gefor<strong>der</strong>ten notwendigen Verbesserungen nicht<br />
berücksichtigt. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hatte zum einen gefor<strong>der</strong>t, dass <strong>der</strong> Zugang<br />
zur medizinischen Versorgung auch für Auslän<strong>der</strong>innen und Auslän<strong>der</strong>, die keine<br />
Papiere besitzen, ohne Nachteile gegeben sein muss – d. h., nicht mit <strong>der</strong> Gefahr <strong>der</strong><br />
Aufdeckung des illegalen Aufenthaltes und <strong>der</strong> dann drohenden Abschiebung verbunden<br />
sein darf. Weiterhin hatte die <strong>Bundesärztekammer</strong> gefor<strong>der</strong>t, dass die bestehende<br />
Übermittlungspflicht nach § 87 AufenthG (und § 11 AsylbLG) für öffentliche Stellen<br />
(öffentliche Krankenhäuser, Sozialämter) an die Auslän<strong>der</strong>behörde im ärztlichen<br />
Behandlungsfall aufgehoben werden sollte. Mit einer solchen Än<strong>der</strong>ung wäre sichergestellt,<br />
dass Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus Ärzte und Krankenhäuser rechtzeitig<br />
aufsuchen und Anträge zur Kostenübernahme bei den zuständigen Behörden<br />
gestellt werden. Weiterhin besteht die <strong>Bundesärztekammer</strong> darauf, dass die medizinische<br />
Hilfe durch Ärzte und medizinisches Personal nicht unter den Straftatbestand <strong>der</strong><br />
Beihilfe zur illegalen Einreise und zum illegalen Aufenthalt im Sinne des § 96 AufenthG<br />
fallen darf. Mit dieser Än<strong>der</strong>ung würde Rechtssicherheit für Ärzte und medizinisches<br />
Personal geschaffen, die Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus behandeln.<br />
Diese For<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Ärzteschaft fanden lei<strong>der</strong> keine ausdrückliche Berücksichtigung<br />
in <strong>der</strong> Gesetzgebung. Bundesinnenminister Schäuble jedoch hat im laufenden Gesetzgebungsverfahren<br />
in seinem Brief vom 10. August 2007 an den Präsidenten <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
Folgendes erklärt:<br />
„Darüber hinaus erfüllt die medizinische Behandlung eines sich illegal in Deutschland<br />
aufhaltenden Auslän<strong>der</strong>s durch einen Arzt we<strong>der</strong> den Tatbestand <strong>der</strong> Beihilfe zum<br />
unerlaubten Aufenthalt nach §§ 95 AufenthG i. V. m. § 27 StGB noch den qualifizierten<br />
Tatbestand des § 96 AufenthG. Durch die Behandlung wird <strong>der</strong> rechtswidrige Aufenthalt<br />
im Bundesgebiet nicht verlängert.“<br />
44
Gesundheits- und Sozialpolitik im Diskurs<br />
Diese Klarstellung ist zu begrüßen, auch wenn sie nicht zu einer entsprechenden Korrektur<br />
gesetzlicher Vorschriften geführt hat. Die grundsätzliche Frage, in welcher Form<br />
die Kostenübernahme <strong>der</strong> medizinischen Behandlung von Menschen ohne Papiere<br />
ohne die Gefahr <strong>der</strong> Aufdeckung des illegalen Aufenthaltes zu erreichen ist, bleibt unbeantwortet;<br />
teilweise wird diese Problemstellung seitens <strong>der</strong> Vertreter <strong>der</strong> Bundesregierung<br />
einfach negiert.<br />
1.5.3 Behandlung menschenrechtlicher Aspekte im Rahmen des<br />
111. Deutschen Ärztetages <strong>2008</strong><br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Der 111. Deutsche Ärztetag in Ulm hat sich im Rahmen von fünf Entschließungen mit<br />
dem Umgang mit Asylbewerbern – vom Moment <strong>der</strong> Antragstellung bis zum Vollzug<br />
einer Abschiebung – beschäftigt:<br />
– Abschiebung ist kein flugmedizinisches Problem – Sicherung ethisch-medizinischer<br />
Standards<br />
– Flugreisetauglichkeit<br />
– Ärztlich-ethische Belange im Kontakt mit Flüchtlingen/Asylbewerbern<br />
– Ärztliche Versorgung von Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus<br />
– Frühzeitige Identifizierung von traumatisierten und von beson<strong>der</strong>s schutzbedürftigen<br />
Asylbewerbern/Flüchtlingen<br />
Alle Entschließungen wurden mit großer Mehrheit von den Delegierten angenommen<br />
(www.baek.de/page.asp?his=0.2.20.5711.6205.6342.6429).<br />
1.5.4 Treffen <strong>der</strong> Menschenrechtsbeauftragten <strong>der</strong> Landesärztekammern<br />
Am 10. Dezember <strong>2008</strong> kamen die Menschrechtsbeauftragten <strong>der</strong> Landesärztekammern<br />
auf Einladung <strong>der</strong> Landesärztekammer Baden-Württemberg in Stuttgart zu ihrem<br />
jährlichen Treffen zusammen. An diesem Tag jährte sich zum sechzigsten Mal die Verabschiedung<br />
<strong>der</strong> Deklaration <strong>der</strong> Menschenrechte. Zu diesem Anlass hielt <strong>der</strong> Menschrechtsbeauftragte<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, Dr. Frank Ulrich Montgomery, einen Festvortrag<br />
„Gesundheit – ein Menschenrecht“. Schwerpunkte des Treffens <strong>der</strong> Menschrechtsbeauftragten<br />
<strong>der</strong> Landesärztekammern stellten u. a. die Diskussion von Ansätzen<br />
<strong>der</strong> Finanzierung <strong>der</strong> medizinischen Behandlung von Menschen ohne Papiere sowie die<br />
Frage <strong>der</strong> frühzeitigen Identifizierung von traumatisierten und beson<strong>der</strong>s schutzbedürftigen<br />
Asylbewerbern/Flüchtlingen im Asylantragsverfahren dar.<br />
1<br />
45
2. Qualifikation von Ärztinnen und Ärzten<br />
2.1 Ärztliche Ausbildung<br />
Ärztliche Ausbildung bedeutet in Deutschland den Erwerb von Grundlagenwissen und<br />
theoretischen Kenntnissen in <strong>der</strong> Medizin während eines mindestens sechsjährigen<br />
Studiums (5.500 Stunden) an einer Hochschule.<br />
Unter dem Vorsitz von Professor Dr. Jan Schulze, Präsident <strong>der</strong> Sächsischen Landesärztekammer,<br />
findet im Ausschuss „Ausbildung zum Arzt, Hochschule und Medizinische<br />
Fakultäten“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> die Beziehungspflege und Abstimmung zwischen<br />
den verfassten Organen <strong>der</strong> Hochschulkliniken und <strong>der</strong> verfassten Ärzteschaft<br />
statt. Inhalte und Möglichkeiten <strong>der</strong> ärztlichen Ausbildung werden fortlaufend kritisch<br />
begleitet. Ziel <strong>der</strong> Arbeit im Jahr <strong>2008</strong> war es insbeson<strong>der</strong>e, die Rahmenbedingungen<br />
für den ärztlichen Nachwuchs während des Medizinstudiums zu verbessern, um <strong>der</strong><br />
Tendenz <strong>der</strong> Abwan<strong>der</strong>ung ins Ausland o<strong>der</strong> in an<strong>der</strong>e Berufsfel<strong>der</strong> entgegenzuwirken.<br />
2.1.1 Approbationsordnung für Ärzte<br />
Qualifikation von Ärztinnen und Ärzten<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Bezüglich <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> 2003 neu in Kraft getretenen Approbationsordnung an<br />
den Hochschulen wurde von den Medizinstudierenden auch in diesem Jahr erneut darauf<br />
hingewiesen, dass die Erhöhung des praktischen Anteils in <strong>der</strong> studentischen Ausbildung<br />
in einzelnen Fachbereichen (z. B. Chirurgie) noch nicht ausreichend umgesetzt<br />
ist. Der Ausschuss appelliert in diesem Zusammenhang an den Medizinischen Fakultätentag<br />
(MFT), die Entwicklungen in diesem Bereich weiterhin kritisch zu verfolgen.<br />
Auch wenn sich die patientenbezogene Ausbildung teilweise verbessert hat, müssen alle<br />
noch vorhandenen Ressourcen zur weiteren Optimierung genutzt werden.<br />
Seit Inkrafttreten <strong>der</strong> neuen Approbationsordnung wird <strong>der</strong> Zweite Abschnitt <strong>der</strong> ärztlichen<br />
Prüfungen (M2) nach dem Praktischen Jahr (PJ) als sogenanntes „Hammerexamen“<br />
thematisiert. Der Ausschuss „Ausbildung zum Arzt, Hochschule und Medizinische<br />
Fakultäten“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> hat sich im Jahr <strong>2008</strong> weiterhin mit <strong>der</strong><br />
Thematik befasst und hält es in Übereinkunft mit dem Institut für Medizinische und<br />
Pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) für möglich, dass eine Entflechtung des bisherigen<br />
Abschlussexamens am Ende des Praktischen Jahres durch ein Vorziehen <strong>der</strong><br />
schriftlichen Prüfung vor das PJ erreicht werden kann. In <strong>der</strong> Diskussion dieser Problematik<br />
mit Vertretern <strong>der</strong> Bundesvertretung <strong>der</strong> Medizinstudierenden in Deutschland<br />
(bvmd) und studentischen Vertretern des Marburger Bundes hat sich allerdings gezeigt,<br />
dass sich zurzeit die ablehnenden und befürwortenden Meinungen zum zweiten<br />
Abschnitt <strong>der</strong> ärztlichen Prüfung die Waage halten. Vor diesem Hintergrund hat sich<br />
<strong>der</strong> Ausschuss „Ausbildung zum Arzt, Hochschule und Medizinische Fakultäten“ <strong>der</strong><br />
2<br />
47
<strong>Bundesärztekammer</strong> dafür ausgesprochen, diese Thematik erst nach Evaluierung weiterer<br />
zwei bis drei Examina-Durchläufe erneut aufzugreifen.<br />
Im Jahr <strong>2008</strong> haben verschiedene Berufsverbände und Fachgesellschaften die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
gebeten, die Aufnahme <strong>der</strong> von diesen vertretenen Fächer z. B. als Pflichtfach<br />
unter § 27 <strong>der</strong> ÄAppO zu unterstützen. In diesem Zusammenhang hat sich die<br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> insbeson<strong>der</strong>e für die Palliativmedizin eingesetzt. Vor dem Hintergrund<br />
<strong>der</strong> nach wie vor bestehenden Defizite in <strong>der</strong> Versorgung schwerstkranker und<br />
sterben<strong>der</strong> Menschen, sollten die Medizinstudierenden bereits während ihrer Ausbildung<br />
umfassend auf die palliativmedizinische Versorgung vorbereitet werden. Die<br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> hat sich diesbezüglich an das Bundesministerium für Gesundheit<br />
(BMG) gewandt. Von dort wurde grundsätzlich festgestellt, dass die aktuelle ÄAppO<br />
nicht darauf angelegt ist, alle für das Medizinstudium relevanten Einzelfächer und<br />
Gebiete zu benennen. Für die Medizinischen Fakultäten bestehe in den meisten Bereichen<br />
ein ausreichend großer Spielraum, die Inhalte <strong>der</strong> jeweiligen Fächer im Rahmen<br />
<strong>der</strong> bestehenden ÄAppO zu vermitteln.<br />
2.1.2 Zugang zum Medizinstudium/Auswahlverfahren<br />
Mit <strong>der</strong> 7. Novelle des Hochschulrahmengesetzes (HRG) haben die Hochschulen die<br />
Möglichkeit erhalten, sich einen Großteil ihrer Studierenden (mindestens 60 Prozent)<br />
nach eigenen Kriterien im Rahmen von persönlichen Auswahlverfahren auszusuchen.<br />
Nur noch 40 Prozent <strong>der</strong> Studienplätze sind durch die Zentrale Vergabestelle für Studienplätze<br />
(ZVS) direkt nach Abiturnote und Wartezeit zu vergeben. Bislang wird die<br />
Möglichkeit des eigenen Hochschulauswahlverfahrens von den Medizinischen Fakultäten<br />
in sehr unterschiedlichem Maße genutzt. Nach wie vor entscheiden sich viele Hochschulen<br />
für Schulnoten und fachspezifische Studierfähigkeitstests als die Hauptauswahlkriterien,<br />
da diese entsprechend <strong>der</strong> Ergebnisse von Metaanalysen am stärksten mit<br />
dem Studienerfolg korrelieren. Inwiefern diese Kriterien auch eine Aussagefähigkeit<br />
über den späteren Berufserfolg darstellen, ist nicht ausreichend untersucht.<br />
Der Deutsche Ärztetag hat vor diesem Hintergrund <strong>2008</strong> wie<strong>der</strong>holt eine Reform <strong>der</strong><br />
Zulassung zum Medizinstudium gefor<strong>der</strong>t (DÄT-Antrag, Drucksache VI - 54). Die<br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> empfiehlt, stärker als bisher neben <strong>der</strong> Abiturnote weitere Auswahlkriterien<br />
heranzuziehen, um <strong>der</strong> Individualität <strong>der</strong> Studierenden, aber auch <strong>der</strong><br />
Hochschulen gerecht zu werden. In diesem Zusammenhang steht die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
in engem Kontakt mit hierfür maßgeblichen Diskussionspartnern, wie z. B.<br />
dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG), dem Medizinischem Fakultätentag<br />
(MFT) und dem Institut für medizinisch pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP). Die<br />
Thematik soll 2009 als Schwerpunktthema weiter verfolgt werden.<br />
48
2.1.3 Bachelor/Master in <strong>der</strong> Medizin<br />
Qualifikation von Ärztinnen und Ärzten<br />
Die <strong>Bundesärztekammer</strong> bekräftigte im Jahr <strong>2008</strong> – wie in den vorangegangenen Jahren –<br />
bei sich bietenden Gelegenheiten, dass <strong>der</strong> Bologna-Prozess und insbeson<strong>der</strong>e die<br />
Bachelor-/Masterstruktur für die medizinische Ausbildung in Deutschland ungeeignet<br />
sind. Dies entspricht dem sich wie<strong>der</strong>holenden Ärztetags-Appell von <strong>2008</strong>, mit welchem<br />
die Einführung von Bachelor-/Masterstudiengängen in <strong>der</strong> Medizin erneut abgelehnt<br />
wurde. Aus Sicht <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> bietet die konsequente Umsetzung <strong>der</strong> neuen<br />
Approbationsordnung an den Medizinischen Fakultäten alle Möglichkeiten, um im<br />
Rahmen eines einstufigen Studiengangs die notwendigen Reformen, u. a. in Bezug auf<br />
Mobilität, Flexibilität und Anrechenbarkeit von Studienabschnitten, umzusetzen.<br />
Unterstützt wird diese Einschätzung durch die neuesten Ergebnisse des vom Bundesministerium<br />
für Bildung und Forschung (BMBF) <strong>2008</strong> veröffentlichten 10. Studierendensurveys.<br />
So ist es in den Studiengängen, welche Bachelor-/Masterstudiengänge<br />
bereits eingeführt haben, zur „Bologna-Ernüchterung“ gekommen. Nur noch 12 Prozent<br />
<strong>der</strong> Befragten rechneten bezogen auf den Bachelor-Abschluss mit guten Chancen<br />
auf dem Arbeitsmarkt. Je<strong>der</strong> zweite Befragte erkannte den Bachelor-Studiengängen die<br />
wissenschaftliche Qualität ab. Das in diesem Zusammenhang durch den Deutschen<br />
Hochschulverband gefor<strong>der</strong>te Bologna-Moratorium für noch nicht umgestellte Studiengänge,<br />
wie Jura und Medizin, wird von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> ausdrücklich befürwortet.<br />
Im Ausschuss „Ausbildung zum Arzt, Hochschule und Medizinische Fakultäten“ <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> wurde auch das Projekt „European Medical School (EMS) Oldenburg-Groningen“<br />
beraten. Ziel dieses Projektes ist es, einen gestuften Studiengang<br />
Humanmedizin mit den Abschlüssen Bachelor und Master of Science in Humanmedizin<br />
in Deutschland einzuführen. Es wurde klar herausgestellt, dass kein Vorteil des<br />
zweigestuften Systems gegenüber dem einstufigen Medizinstudiengang erkennbar ist.<br />
Vielmehr ist zu befürchten, dass es sich bei <strong>der</strong> Durchführung des Projekts „European<br />
Medical School Oldenburg-Groningen“ eher um eine politisch gewollte Standortentscheidung,<br />
als um eine wirkliche inhaltlich und strukturell begründete Reform handelt.<br />
2.1.4 Studentenbefragung zur Berufszufriedenheit<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Der Ausschuss „Ausbildung zum Arzt, Hochschule und Medizinische Fakultäten“ <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> hat sich mit einem Gemeinschaftsprojekt <strong>der</strong> Kreisärztekammer<br />
Dresden und <strong>der</strong> Fachschaft Medizin <strong>der</strong> Medizinischen Fakultät <strong>der</strong> TU Dresden<br />
befasst. In einer longitudinalen Fragebogenstudie unter Medizinstudierenden in Sachsen<br />
wurden die Aussichten und Erwartungen im Arztberuf untersucht. Die Studie umfasste<br />
die Jahre 2003, 2005, 2006 und 2007.<br />
Die neuesten Daten weisen darauf hin, dass die Dresdener Studenten, entgegen dem<br />
gefühlten Trend, zumindest zum Befragungszeitpunkt (5. Studienjahr, vor dem Praktischen<br />
Jahr) weiterhin größtenteils kurativ tätig werden wollen. Allerdings besteht ein<br />
Trend, dass weniger Medizinstudierende nach Abschluss des Studiums ihre Zukunft in<br />
<strong>der</strong> hausärztlichen Versorgung sehen. Der Anteil <strong>der</strong> Studierenden, die nach Abschluss<br />
2<br />
49
des Studiums im Ausland tätig werden wollen, liegt stabil bei ca. 10 Prozent. Interessant,<br />
insbeson<strong>der</strong>e aus Sicht <strong>der</strong> Ärztekammer Sachsen, ist <strong>der</strong> Sachverhalt, dass<br />
35,9 Prozent aller Dresdener Studenten im Jahr 2007 hinsichtlich ihres späteren<br />
Arbeitsortes noch unentschlossen waren. Hier besteht möglicherweise ein Potenzial,<br />
junge Ärztinnen und Ärzte durch entsprechende Gestaltung <strong>der</strong> Rahmenbedingungen<br />
(z. B. flexible Arbeitszeiten, Angebote zur Kin<strong>der</strong>betreuung) in <strong>der</strong> Region binden zu<br />
können. Die Tatsache, dass die Ergebnisse <strong>der</strong> Studie auf ein sinkendes Interesse <strong>der</strong><br />
Befragten an aktuellen berufspolitischen Themen hindeuten, wird die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
zum Anlass nehmen, über Möglichkeiten nachzudenken, wie man bereits die<br />
Medizinstudierenden stärker hierfür sensibilisieren kann.<br />
2.1.5 Landkarte Hochschulmedizin<br />
Die „Landkarte Hochschulmedizin“ (www.landkarte-hochschulmedizin.de) stellt ein<br />
Instrument dar, mit welchem sich die 36 Medizinischen Fakultäten und ihre dazugehörenden<br />
Universitäten transparent im Internet präsentieren. Es können von einer breiten<br />
Zielgruppe vielfältige Parameter, wie Kapazitäten, Strukturen, inhaltliche Schwerpunkte<br />
und Ergebnisse <strong>der</strong> Hochschulmedizin, abgerufen werden. Aus Sicht <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
kann die „Landkarte Hochschulmedizin“ dazu beitragen, die Diskussion<br />
um Ausstattung und Ausrichtung <strong>der</strong> medizinischen Hochschulen auf eine solide<br />
Datenbasis zu stellen. Bezüglich <strong>der</strong> Weiterentwicklung <strong>der</strong> „Landkarte Hochschulmedizin“<br />
wurde von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> angeregt, zusätzlich Daten zur Lehre aufzunehmen.<br />
Hieraus könnten sich dann nach Möglichkeit auch valide Aussagen zu Abwan<strong>der</strong>ungszeitpunkt<br />
und -motivation von Medizinstudierenden bzw. jungen Ärztinnen<br />
und Ärzten ableiten lassen.<br />
2.2 Ärztliche Weiterbildung<br />
Die Weiterbildung unterliegt einer ständigen Entwicklung. Die (Muster-)Weiterbildungsordnung<br />
(MWBO) dient als Vorlage für die in Landesrecht zu fassenden Satzungen<br />
<strong>der</strong> Weiterbildungsordnungen. Gleichermaßen dienen die (Muster-)Richtlinien<br />
über den Inhalt <strong>der</strong> Weiterbildung, die (Muster-)Kursbücher und die (Muster-)Logbücher<br />
als nachgeordnete Regelwerke.<br />
Ziel <strong>der</strong> Arbeit im Jahr <strong>2008</strong> war es erneut, für sämtliche Fragestellungen sowie für<br />
Än<strong>der</strong>ungsvorschläge bundeseinheitliche Vorgaben für die Weiterbildungsstrukturen<br />
zu schaffen.<br />
Unter dem Vorsitz von Dr. Hans Hellmut Koch, Präsident <strong>der</strong> Bayerischen Landesärztekammer,<br />
tagen <strong>der</strong> Arbeitsausschuss und die Ständige Konferenz „Ärztliche Weiterbildung“,<br />
um den Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> in allen entsprechenden Fachfragen<br />
zu beraten.<br />
50
Qualifikation von Ärztinnen und Ärzten<br />
2.2.1 Überarbeitung <strong>der</strong> (Muster-)Weiterbildungsordnung<br />
Aufgrund praktischer Erfahrungen bei <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> neuen Weiterbildungsordnungen<br />
in den Landesärztekammern sowie durch Hinweise von den Fachgesellschaften<br />
und Berufsverbänden stieg die Anzahl an Än<strong>der</strong>ungsanträgen bzw. Ergänzungsanträgen,<br />
die in den Weiterbildungsgremien <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> erörtert werden<br />
mussten. Der Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> hatte daraufhin beschlossen, dass die<br />
vielen Einzelanregungen bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> gebündelt und strukturiert für<br />
eine Beratung auf einem <strong>der</strong> nächsten Deutschen Ärztetage, z. B. im Jahr 2010, vorbereitet<br />
werden sollen.<br />
Für die Überarbeitung <strong>der</strong> MWBO 2003 wird das zweistufige Normsetzungsverfahren,<br />
welches zwischen den Landesärztekammern und <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> beschlossen<br />
wurde, angewendet. Nachdem mit Frist zum 30.05.<strong>2008</strong> alle Rückmeldungen aus den<br />
Landesärztekammern sowie den Berufsverbänden und Fachgesellschaften eingegangen<br />
waren, wurden diese zunächst gesichtet und für die Beratungen in den Weiterbildungsgremien<br />
aufbereitet. Alle für diesen Prozess vorgelegten Themen werden zunächst<br />
einer ersten Bewertung im Arbeitsausschuss „Ärztliche Weiterbildung“ zugeführt und<br />
danach in die Ständige Konferenz „Ärztliche Weiterbildung“ eingebracht. In einer Klausursitzung<br />
am 17./18.11.<strong>2008</strong> hat sich <strong>der</strong> Arbeitsausschuss „Ärztliche Weiterbildung“<br />
entsprechend des konsentierten Vorgehens erstmals mit <strong>der</strong> Überarbeitung <strong>der</strong> MWBO<br />
inhaltlich beschäftigt und die eingegangenen Än<strong>der</strong>ungsanträge zum Paragraphenteil<br />
<strong>der</strong> MWBO sowie zu übergreifenden Themen und Anträge auf Einführung neuer<br />
Bezeichnungen vertiefend diskutiert. Im Jahr 2009 wird <strong>der</strong> mehrstufige Beratungsprozess<br />
mit dem Ziel fortgesetzt, die erfor<strong>der</strong>lichen Än<strong>der</strong>ungen dem Deutschen Ärztetag<br />
2010 vorzulegen.<br />
2.2.2 Projekt „Evaluation <strong>der</strong> Weiterbildung“ in Deutschland<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Die <strong>Bundesärztekammer</strong> plant im Rahmen des Projekts „Evaluation <strong>der</strong> Weiterbildung“<br />
eine Befragung von Ärztinnen und Ärzten zur Zufriedenheit mit <strong>der</strong> Weiterbildungssituation<br />
in Deutschland. Ziel ist es, Stärken und Schwächen bei <strong>der</strong> Vermittlung von<br />
Weiterbildung in den einzelnen Weiterbildungsstätten aufzuzeigen und dabei einen<br />
Vergleich zwischen Weiterbildungsstätten desselben Fachgebiets auf Bundes- und<br />
Landesebene zu ermöglichen. Basierend auf den Ergebnissen können Handlungsempfehlungen<br />
und Verbesserungspotentiale für die Vermittlung <strong>der</strong> Weiterbildung sowie<br />
zur Strukturierung von Weiterbildungsabläufen aufgezeigt werden.<br />
Der Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> hatte am 24.08.2007 den Auftrag für eine Vorprojektphase<br />
erteilt, um das Projekt vorzubereiten. Das Konzept wurde den Ärztekammern<br />
auf einem Symposium im Juni 2007 in Berlin anhand <strong>der</strong> Ergebnisse <strong>der</strong> Befragung<br />
in den Ärztekammern Hamburg und Bremen – angelehnt an die Befragung <strong>der</strong><br />
Schweizer Ärztegesellschaft FMH – vorgestellt.<br />
Anfang <strong>2008</strong> wurden die Landesärztekammern gebeten, ihre grundsätzliche Bereitschaft<br />
zur Beteiligung an dem Projekt kundzutun. Das Ergebnis lag Mitte April <strong>2008</strong> vor<br />
2<br />
51
und zeigte, dass sich 16 von 17 Ärztekammern grundsätzlich an dem Projekt beteiligen<br />
werden.<br />
Im Frühjahr <strong>2008</strong> tagte mehrfach die vom Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> beauftragte<br />
Steuergruppe unter <strong>der</strong> Leitung von Dr. Koch und konkretisierte das Erhebungsverfahren<br />
für Deutschland in Bezug auf den Ablauf <strong>der</strong> Befragung und die Gestaltung <strong>der</strong><br />
Fragebögen für die Assistenten und die Befugten.<br />
In einem weiteren Schritt wurde Kontakt zur Eidgenössischen Technischen Hochschule<br />
Zürich (ETHZ) aufgenommen, welche seit Jahren die Befragung <strong>der</strong> Schweizer Ärztegesellschaft<br />
FMH zur Weiterbildungssituation in <strong>der</strong> Schweiz wissenschaftlich und<br />
organisatorisch begleitet.<br />
Mit dem Ergebnis <strong>der</strong> Vorarbeiten wurde <strong>der</strong> Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> in seiner<br />
Klausurtagung im Juni <strong>2008</strong> befasst. Der vorgelegte Projektplan definiert einerseits<br />
die von <strong>der</strong> ETHZ zu erfüllenden Aufgaben sowie an<strong>der</strong>erseits die auf die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
und die Landesärztekammern zukommenden Aufgaben während <strong>der</strong> Durchführung<br />
des gesamten Projekts. Im Kostenplan wurden die einzelnen Aufgabenblöcke<br />
weiter unterglie<strong>der</strong>t.<br />
Im Herbst <strong>2008</strong> wurden weitere Prüfaufträge durch die Rechtsabteilung sowie die<br />
Finanzgremien geleistet, so dass <strong>der</strong> Vertrag mit <strong>der</strong> ETHZ im Dezember <strong>2008</strong> unterschrieben<br />
werden konnte.<br />
Am 02.12.<strong>2008</strong> fand die Auftaktveranstaltung („Kick-off-Veranstaltung“) mit den für die<br />
Projektgruppe „Evaluation <strong>der</strong> Weiterbildung“ benannten Ansprechpartnern <strong>der</strong> Ärztekammern<br />
statt. Neben <strong>der</strong> detaillierten Darstellung des Gesamtprojekts wurden die auf<br />
die Ärztekammern zukommenden Aufgaben einschließlich <strong>der</strong> EDV-technischen<br />
Aspekte vorgestellt und beraten. Anfang 2009 müssen in den Ärztekammern die aktuellen<br />
Adressen und Daten <strong>der</strong> Befugten erhoben werden, um über diese die Fragebögen<br />
an die Assistenzärztinnen und -ärzte verbreiten zu können. Hierbei sind alle EDV-technischen<br />
Erleichterungen, z. B. Verschlüsselungen, die bereits im Verkehr zwischen<br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> und Landesärztekammern existieren, zu nutzen. Ein ganz wesentliches<br />
Augenmerk wird dem geschützten Datentransfer gewidmet. Darüber hinaus wird<br />
im Frühjahr 2009 eine gemeinsame Öffentlichkeitskampagne zum Projekt auf Bundesund<br />
Landesebene gestartet.<br />
Die Aussendung <strong>der</strong> Fragebögen an die Befugten und Assistenten ist für Mai 2009 vorgesehen.<br />
2.2.3 Gebiet Innere Medizin und Allgemeinmedizin<br />
Der 110. Deutsche Ärztetag 2007 hatte eine EU-kompatible Ergänzung des Gebietes<br />
Innere Medizin und Allgemeinmedizin durch Aufnahme einer 5-jährigen Facharztweiterbildung<br />
„Innere Medizin“ in die (Muster-)Weiterbildungsordnung beschlossen.<br />
Bis auf eine Ausnahme haben alle Landesärztekammern diese Regelung in ihre Weiterbildungsordnungen<br />
übernommen. In <strong>der</strong> Landesärztekammer Baden-Württemberg<br />
52
Qualifikation von Ärztinnen und Ärzten<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
fand die Einführung <strong>der</strong> Facharzt-Weiterbildung Innere Medizin auch im laufenden<br />
Berichtsjahr noch keine Mehrheit. Dies ist auch aus Sicht <strong>der</strong> Landesaufsichtsbehörde<br />
wegen mangeln<strong>der</strong> Bundeseinheitlichkeit sehr bedauerlich, aber zunächst noch nicht<br />
EU-relevant, da die Übergangsbestimmungen noch bis 2016 gelten.<br />
Die auf dem 106. Deutschen Ärztetag 2003 beschlossene Facharzt-Weiterbildung Innere<br />
und Allgemeinmedizin (Hausarzt/Hausärztin) verursachte durch den Beschluss <strong>der</strong><br />
Ärztekammer Berlin neue heftig umstrittene Diskussionen. In Berlin wurde die Allgemeinmedizin<br />
wie<strong>der</strong> in ein eigenständiges Gebiet zurückgewandelt sowie mit an<strong>der</strong>en<br />
Weiterbildungsinhalten und -zeiten verankert. Somit gelten <strong>der</strong>zeit bundesweit allein<br />
im Bereich <strong>der</strong> Ärztekammer Berlin abweichende Regelungen für den Facharzt für Allgemeinmedizin.<br />
Dies wirft bei den Weiterzubildenden, nicht nur bei <strong>der</strong> Migration<br />
innerhalb Deutschlands, Probleme auf. Auch die Notifizierung des Titels „Facharzt für<br />
Innere und Allgemeinmedizin“ in <strong>der</strong> Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG ist<br />
somit auf europäischer Ebene unmöglich geworden.<br />
Insbeson<strong>der</strong>e bei den in Weiterbildung befindlichen Ärztinnen und Ärzten stoßen die<br />
fö<strong>der</strong>al bedingten Unterschiede im Weiterbildungsrecht immer wie<strong>der</strong> auf Unverständnis,<br />
weil hierdurch die Anerkennung von Weiterbildungsanteilen bei einem Wechsel zu<br />
einer an<strong>der</strong>en Ärztekammer erschwert wird.<br />
2.2.4 För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> (Weiterbildung zum Facharzt für Innere und) Allgemeinmedizin<br />
(Hausarzt/Hausärztin)<br />
Der Hausarztmangel beschäftigte auch im Jahr <strong>2008</strong> die Weiterbildungsgremien <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong>, welche die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> (Weiterbildung in <strong>der</strong>) Allgemeinmedizin<br />
begleiten. Die Arbeitsgruppe „För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Weiterbildung zum Facharzt für Innere<br />
und Allgemeinmedizin“, die anlässlich <strong>der</strong> entsprechenden Beschlüsse des<br />
110. Deutschen Ärztetages 2007 eingesetzt wurde, konnte zum 111. Deutschen Ärztetag<br />
<strong>2008</strong> ein Gesamtkonzept vorlegen, welches neben den strukturellen und organisatorischen<br />
Rahmenbedingungen auch die Finanzierung <strong>der</strong> (Verbund-)Weiterbildung zum<br />
Inhalt hatte.<br />
Neben <strong>der</strong> Steigerung <strong>der</strong> heutigen Absolventenzahlen <strong>der</strong> Weiterbildung zum Facharzt<br />
für Innere und Allgemeinmedizin sollte Folgendes erreicht werden:<br />
– Werbung für das Berufsfeld bereits bei den Studierenden<br />
– För<strong>der</strong>ung und Erleichterung <strong>der</strong> Weiterbildung durch ein vorab festgelegtes Curriculum<br />
– Erhöhung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>gel<strong>der</strong>, um insbeson<strong>der</strong>e die Bezahlung im ambulanten Bereich<br />
<strong>der</strong> im stationären Bereich anzupassen<br />
– Anreiz zur Nie<strong>der</strong>lassung<br />
– Verbesserung <strong>der</strong> Rahmenbedingungen hausärztlicher Tätigkeit.<br />
Das Handlungskonzept zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Weiterbildung zum Facharzt für Innere und<br />
Allgemeinmedizin, Stand 25.05.<strong>2008</strong>, stellt nach einem Problemaufriss die statistische<br />
Entwicklung im hausärztlichen Bereich dar und unterbreitet konkrete Vorschläge zur<br />
För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Weiterbildung zum Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin. Des<br />
2<br />
53
Weiteren wird ein zweistufiges Verfahren zur Realisierung des Handlungskonzeptes<br />
vorgeschlagen. Zeitnah soll in enger Abstimmung mit den Kassenärztlichen Vereinigungen<br />
eine verbesserte Umsetzung <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit gültigen För<strong>der</strong>maßnahmen auf Landesebene<br />
bewirkt werden; mittelfristig soll ein verbessertes För<strong>der</strong>konzept mit den<br />
Beteiligten auf Bundesebene aufgelegt werden. An die beteiligten Partner, z. B. die Deutsche<br />
Krankenhausgesellschaft, aber auch Politik und Krankenkassen, wurden entsprechende<br />
Unterstützungsappelle gerichtet.<br />
Der Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> beauftragte dementsprechend nach dem<br />
111. Deutschen Ärztetag <strong>2008</strong> eine neue Arbeitsgruppe „För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Weiterbildung<br />
zum Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin, Schwerpunkt Umsetzung Handlungskonzept“<br />
(AG Umsetzung Handlungskonzept) damit, konkrete Vorschläge zur<br />
Einrichtung <strong>der</strong> im Handlungskonzept vorgesehenen Koordinierungsstellen auf Landesebene<br />
zu erarbeiten. Die Koordinierungsstellen sollten gemäß Handlungskonzept<br />
folgende Schwerpunktaufgaben haben:<br />
– Initiierung, Beratung und Koordination von regionalen Weiterbildungsverbünden<br />
– Verwaltung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>mittel in einem gemeinsamen Pool.<br />
Die Ergebnisse <strong>der</strong> Arbeitsgruppe werden dem Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> voraussichtlich<br />
im Frühjahr 2009 vorgelegt.<br />
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) führte von Ende 2007 bis Mitte <strong>2008</strong><br />
drei Sitzungen mit Vertretern <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, <strong>der</strong> Kassenärztlichen Bundesvereinigung<br />
(KBV), <strong>der</strong> Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), von diversen Krankenkassen<br />
sowie den Leitenden Krankenhausärzten und dem Deutschen Hausärzteverband<br />
im Sinne von Fachgesprächen zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> hausärztlichen Weiterbildung<br />
durch. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> konnte das o. g. Handlungskonzept dort vorstellen.<br />
Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hat die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> allgemeinmedizinischen Weiterbildung<br />
in den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung <strong>der</strong> Organisationsstrukturen <strong>der</strong> Gesetzlichen<br />
Krankenversicherung (GKV-OrgWG) eingebracht. Bedauerlicherweise wurden<br />
die gewünschten Verän<strong>der</strong>ungen in Artikel 8 GKV-Solidaritätsstärkungsgesetz zur För<strong>der</strong>ung<br />
<strong>der</strong> Allgemeinmedizin nur unzureichend berücksichtigt. So wurde beispielsweise<br />
die Höhe <strong>der</strong> För<strong>der</strong>summe nicht ausgewiesen, son<strong>der</strong>n nur von einer „angemessenen<br />
Vergütung“ gesprochen. Dreiseitige Verträge, d. h. Verträge zwischen dem<br />
Spitzenverband Bund <strong>der</strong> Krankenkassen, <strong>der</strong> Kassenärztlichen Bundesvereinigung<br />
und <strong>der</strong> Deutschen Krankenhausgesellschaft, sind vorgesehen. Lei<strong>der</strong> ist laut Gesetz<br />
hierbei nicht ein „Einverständnis“ mit <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> herzustellen, son<strong>der</strong>n<br />
nur ein „Benehmen“. Auch wurde we<strong>der</strong> die im Handlungskonzept verbindlich vorgesehene<br />
Koordinierungsstelle auf Landesebene noch ein gemeinsamer Finanzpool vorgesehen.<br />
Es scheint unwahrscheinlich, dass unter diesen Voraussetzungen das beabsichtigte Ziel<br />
einer nachhaltig verbesserten För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Allgemeinmedizin erreicht werden kann.<br />
54
2.2.5 Impfen<br />
Qualifikation von Ärztinnen und Ärzten<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> Neufassung des § 20d Abs. 2 SGB V hat <strong>der</strong> Gemeinsame<br />
Bundesausschuss eine Richtlinie über Schutzimpfungen geschaffen, in welcher die Voraussetzung<br />
für die Qualifikation <strong>der</strong> durchführenden Ärzte formuliert wurde. Die Formulierung<br />
führte zu Diskussionen über die Frage, auf welche Weise im Berufsrecht<br />
bzw. im Weiterbildungsrecht geregelt ist, dass Ärzte über eine „Impfqualifikation“ verfügen.<br />
Bereits in <strong>der</strong> Vergangenheit hatte sich die <strong>Bundesärztekammer</strong> mit dieser Thematik<br />
befasst und den Gesetzgeber, <strong>der</strong> mit <strong>der</strong> neuen Gesetzgebung eine bessere<br />
Durchimpfungsrate <strong>der</strong> Bevölkerung beabsichtigt, aufgefor<strong>der</strong>t, den verpflichtenden<br />
Impfkurs im Rahmen <strong>der</strong> Approbationsordnung wie<strong>der</strong> festzuschreiben. Der Gesetzgeber<br />
ist diesem Anliegen trotz zwischenzeitlicher Novellierung <strong>der</strong> Approbationsordnung<br />
nicht nachgekommen. Vor dem Hintergrund <strong>der</strong> Irritationen und <strong>der</strong> öffentlichen<br />
Diskussionen hat <strong>der</strong> Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> das Thema im März <strong>2008</strong> beraten<br />
und folgende Feststellungen getroffen:<br />
– Bei <strong>der</strong> umfassenden Impfleistung handelt es sich um eine ärztliche Tätigkeit, die im<br />
Rahmen <strong>der</strong> ärztlichen Ausbildung erlernt wird.<br />
– Die Impfleistung des Arztes ist keine fachärztliche Tätigkeit, die im Rahmen <strong>der</strong> ärztlichen<br />
Weiterbildung erlernt wird.<br />
– Die bisherigen Grundsätze zur Ausübung <strong>der</strong> ärztlichen Tätigkeit bleiben erhalten.<br />
– Möglichst vielen Ärzten soll ermöglicht werden, Impfungen durchzuführen, um<br />
auch auf diesem Weg zur Erhöhung <strong>der</strong> Durchimpfungsrate <strong>der</strong> Bevölkerung beizutragen.<br />
– Der fortbildende Impfkurs berechtigt nicht zur Durchbrechung <strong>der</strong> Gebietsgrenzen<br />
beim Impfen. Sinn und Zweck von Impfkursen ist es, neue Kenntnisse, Fähigkeiten<br />
und Fertigkeiten im Impfen zu erwerben o<strong>der</strong> diese aufzufrischen.<br />
– Bestehende gesetzliche Regelungen, z. B. zur Zulassung von Gelbfieberimpfstellen,<br />
bleiben unberührt und sind zu beachten.<br />
Der Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> nimmt ausdrücklich in diesem Zusammenhang<br />
keinen Bezug auf die Abrechenbarkeit ärztlicher Impfleistung.<br />
Zu diesem Themenkomplex ist die <strong>Bundesärztekammer</strong> im Mai <strong>2008</strong> mit einer Stellungnahme<br />
an das Bundesministerium für Gesundheit herangetreten und hat erneut<br />
die Aufnahme eines Impfkurses in die Approbationsordnung gefor<strong>der</strong>t, um diesbezüglich<br />
die Qualität <strong>der</strong> Ausbildung zu verbessern. Es konnte dargelegt werden, dass die<br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> mit ihrer Position zur Erhöhung <strong>der</strong> Durchimpfungsrate <strong>der</strong><br />
Bevölkerung beitragen will.<br />
Als Folge <strong>der</strong> dargestellten Beschlüsse wurde das Impfen aus den Weiterbildungsinhalten<br />
<strong>der</strong> (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) herausgenommen und auf den neuen Stand<br />
vom 28.03.<strong>2008</strong> gebracht. Im Rahmen dieser Maßnahme wurde die MWBO um eine Dokumentinformation<br />
ergänzt. Diese Dokumentinformation weist eine stichwortartige Übersicht<br />
auf und erleichtert das schnelle Auffinden, zu welchem Zeitpunkt welche Än<strong>der</strong>ungen<br />
in die MWBO aufgenommen wurden. Diese Übersicht datiert bis zum Mai 2003 zurück.<br />
2<br />
55
2.2.6 Gebietsgrenzen<br />
Mit Novellierung <strong>der</strong> (Muster-)Weiterbildungsordnung 2003 (MWBO 2003) entwickelte<br />
sich ein neues Verständnis über die Definition <strong>der</strong> Gebietsgrenzen. Aufgrund des Verständnisses,<br />
dass Gebietsgrenzen und Weiterbildungsinhalte nicht deckungsgleich<br />
sind, traten bei <strong>der</strong> Interpretation <strong>der</strong> Zuordnung neue Fragen auf. Die in den Facharztweiterbildungen<br />
aufgenommenen Weiterbildungsinhalte sind obligate Gegenstände<br />
<strong>der</strong> Weiterbildung und gelten damit als gebietskonform. Darüber hinaus können innerhalb<br />
<strong>der</strong> Gebietsgrenzen, z. B. über Zusatzqualifikationen o<strong>der</strong> Fortbildungsmaßnahmen,<br />
weitere Kompetenzen erworben werden, welche nur dann als gebietskonform gelten,<br />
wenn sie unter die Definition des Gebietes zu subsumieren sind. Auch hochspezielle<br />
Leistungen, welche im Weiterbildungsrecht grundsätzlich nicht abgebildet<br />
werden, können über die Gebietsdefinition den Gebieten zugeordnet werden.<br />
Auch im Berichtsjahr <strong>2008</strong> wurde <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> eine Anzahl spezieller Fragestellungen<br />
zur Gebietszugehörigkeit vorgelegt und in den Weiterbildungsgremien<br />
beraten. Hierbei stellte sich erneut heraus, dass die vorherrschenden unterschiedlichen<br />
Auffassungen in einem klarstellenden Grundsatz münden müssen. Festgestellt wurde,<br />
dass es zur Aufhebung <strong>der</strong> Problematik, welche zu gewichtigen Folgen u. a. im Honorarsystem<br />
führt, einer Än<strong>der</strong>ung in den Heilberufe-/Kammergesetzen bedarf. Zugleich<br />
wurde nach klareren Regelungen im Weiterbildungsrecht gesucht, um zeitnah die<br />
Interpretationsspielräume und die Rechtsunsicherheit einzugrenzen. Die im Paragraphenteil<br />
vorzunehmenden Än<strong>der</strong>ungen werden im Rahmen <strong>der</strong> Überarbeitung <strong>der</strong><br />
MWBO 2003 weiter erörtert und sollen dem Deutschen Ärztetag 2010 vorgelegt werden.<br />
2.2.7 Auswirkungen <strong>der</strong> Europäischen Richtlinie 2005/36/EG auf weiterbildungsrechtliche<br />
Regelungen in Deutschland<br />
Im Oktober 2007 trat die Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG in Kraft. Hierzu<br />
mussten die entsprechenden Bestimmungen obligat in nationales Recht umgesetzt werden.<br />
Die von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> vorgelegten Textvorschläge wurden gemäß Ärztetagsbeschluss<br />
weitgehend von den Landesärztekammern übernommen. Eine Umfrage<br />
ergab, dass in einigen Län<strong>der</strong>n auch im laufenden Berichtsjahr <strong>2008</strong> noch die Genehmigungen<br />
<strong>der</strong> Aufsichtsbehörden ausstanden.<br />
Bei <strong>der</strong> Ausstellung von Konformitätsbescheinigungen kommt es aufgrund <strong>der</strong> zahlenmäßig<br />
häufiger auftretenden Fälle, insbeson<strong>der</strong>e in den östlichen Bundeslän<strong>der</strong>n, zu<br />
arbeitsaufwändigen Recherchen. Teils liegen die Beitrittstermine <strong>der</strong> neuen EU-Mitgliedstaaten<br />
noch nicht offiziell vor, teils wird aber auch die tatsächliche Gleichwertigkeit<br />
von Weiterbildungen hinterfragt. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> ist oft in diese Fragestellungen,<br />
u. a. gegenüber <strong>der</strong> EU-Kommission, einbezogen.<br />
56
2.2.8 Finanzierung <strong>der</strong> Weiterbildung<br />
Von verschiedener Seite wird nach wie vor diskutiert, ob die Weiterbildung im Rahmen<br />
des „Diagnosis-Related-Groups-Systems“ (DRG-System) über das Instrument von<br />
Zuschlägen (bzw. Abschlägen) finanziert werden sollte, um einen adäquaten Anreiz für<br />
die Weiterbildung bei den Verantwortlichen in den Kliniken zu erreichen.<br />
Die Weiterbildungs- und Krankenhausgremien <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> haben sich mit<br />
den die Finanzierung <strong>der</strong> Weiterbildung betreffenden Ärztetagsanträgen in mehreren<br />
Sitzungen beraten. Wie<strong>der</strong>holt hat die <strong>Bundesärztekammer</strong> darauf hingewiesen, dass<br />
die Aussage nicht bestätigt werden kann, dass DRGs die monokausale Ursache für den<br />
Rückgang von Weiterbildungskapazitäten im stationären Bereich darstellen. Hierfür<br />
fehlt jegliche objektive Analyse.<br />
Die von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> im Gesetzgebungsverfahren zum Krankenhausfinanzierungsreformgesetz<br />
(KHRG) eingenommene Position und entsprechende Argumente<br />
werden vertiefend im <strong>Kapitel</strong> 3.4.2 dieses <strong>Tätigkeitsbericht</strong>s dargelegt.<br />
2.2.9 (Muster-)Kursbuch „Spezielle Schmerztherapie“<br />
Die 1. Auflage des (Muster-)Kursbuches „Spezielle Schmerztherapie“ aus dem Jahr 1997<br />
wurde in Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> Deutschen Gesellschaft zum Studium des Schmerzes<br />
e. V. (DGSS), <strong>der</strong> Deutschen Migräne- und Kopfschmerzgesellschaft (DMGK) sowie<br />
<strong>der</strong> Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Schmerztherapie (DIVS) überarbeitet.<br />
Nach Beratung <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ungsvorschläge in den Weiterbildungsgremien und in den<br />
Landesärztekammern hat <strong>der</strong> Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> die 2. Auflage des<br />
(Muster-)Kursbuches „Spezielle Schmerztherapie“ im Mai <strong>2008</strong> beschlossen.<br />
2.2.10 Sachbearbeitertagung<br />
Qualifikation von Ärztinnen und Ärzten<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Im Mai <strong>2008</strong> fand auf Sachbearbeiterebene erneut ein Erfahrungsaustausch zwischen<br />
den an <strong>der</strong> Basis tätigen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen <strong>der</strong> Ärztekammern und <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> statt, um eine möglichst bundeseinheitliche Handhabung bei <strong>der</strong><br />
Anwendung und Auslegung <strong>der</strong> Weiterbildungsordnung sowie bzgl. <strong>der</strong> Ermessensspielräume<br />
zu bewirken. Es wurden insbeson<strong>der</strong>e diejenigen Themen angesprochen,<br />
die bei unterschiedlicher Handhabung in den Län<strong>der</strong>n einer grundsätzlichen Regelung<br />
auf Bundesebene zugeführt werden sollen. Bei einer Reihe von Themen konnten sich<br />
die Ärztekammern mit guten Hinweisen untereinan<strong>der</strong> austauschen, so dass Vereinbarungen<br />
für ein zukünftiges Proze<strong>der</strong>e unmittelbar miteinan<strong>der</strong> abgestimmt werden<br />
konnten. An<strong>der</strong>erseits wurde festgestellt, dass es für einige Anwendungsfragen einen<br />
Regelungsbedarf auf Bundesebene gibt. Einige <strong>der</strong> Anregungen werden in die Überarbeitung<br />
<strong>der</strong> MWBO 2003 aufgenommen. Der Erfahrungsaustausch soll im Jahr 2009<br />
fortgesetzt werden.<br />
2<br />
57
2.3 Ärztliche Fortbildung<br />
Ärztliche Fortbildung gehört zum Selbstverständnis des ärztlichen Berufsbildes, jedoch<br />
hat sich die Situation <strong>der</strong> ärztlichen Fortbildung mit dem Gesundheitsmo<strong>der</strong>nisierungsgesetz<br />
von 2004 verän<strong>der</strong>t. Seitdem gibt es für Ärzte neben <strong>der</strong> Pflicht zur Fortbildung,<br />
wie sie die Berufsordnung und die Heilberufsgesetze vorschreiben, die gesetzliche<br />
Pflicht, ihre Fortbildungsaktivitäten zu dokumentieren und nachzuweisen. Der<br />
Nachweis soll mit dem Fortbildungszertifikat <strong>der</strong> Ärztekammern erbracht werden, das<br />
erteilt wird, wenn ein Arzt 250 Fortbildungspunkte innerhalb eines Fünfjahreszyklus<br />
gesammelt hat.<br />
Diese gesetzlichen Regelungen stellten die Ärztekammern zunächst vor allem vor die<br />
organisatorische Aufgabe <strong>der</strong> Fortbildungsverwaltung, worauf hin eine Fortbildungssatzung<br />
verabschiedet und ein elektronisches Verfahren für die Punktedokumentation<br />
(EIV) entwickelt und eingeführt wurde, an dem inzwischen alle Ärztekammern teilnehmen.<br />
Mit diesen Maßnahmen sowie mit <strong>der</strong> Einrichtung von individuellen Punktekonten<br />
für jeden Arzt und stetiger Information und Aufklärung werden Ärzte aktiv bei <strong>der</strong><br />
Erfüllung ihrer gesetzlichen Nachweispflicht, die zum ersten Mal im kommenden Jahr<br />
– am 30. Juni 2009 – zu erbringen ist, von den Kammern unterstützt.<br />
Fraglich ist, ob diese durch die gesetzliche Regelung ausgelöste „Jagd nach Fortbildungspunkten“<br />
letztendlich dem Wesen <strong>der</strong> ärztlichen Fortbildung zuträglich ist. So<br />
soll ein ärztliches Fortbildungsangebot die Motivation des Arztes zur Optimierung seiner<br />
Patientenversorgung ansprechen, sein Können und sein ärztliches Verhalten festigen<br />
und weiterentwickeln und im Ergebnis die gesundheitliche Versorgung <strong>der</strong> Bevölkerung<br />
verbessern. Das Vertrauen des Patienten gegenüber seinem Arzt gründet sich<br />
wesentlich darauf, dass sich die medizinische Betreuung an aktuellem Fachwissen und<br />
Können orientiert. In Folge dessen ist die Fortbildung integraler Bestandteil <strong>der</strong> ärztlichen<br />
Berufsausübung und ein wichtiges Element <strong>der</strong> Qualitätssicherung ärztlicher<br />
Tätigkeit. Zeitpunkt, Inhalt und Dauer <strong>der</strong> Fortbildung ergeben sich aus den Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
<strong>der</strong> konkreten Patientenversorgung und sollen daher vom einzelnen Arzt selbst<br />
bestimmt werden.<br />
Fortbildung kann nur erfolgreich sein, wenn sie einerseits dem subjektiv empfundenen<br />
Bedürfnis des Arztes entspricht und an<strong>der</strong>erseits objektive Bildungsziele aufgreift, die<br />
durch sich entwickelnde Versorgungsaufgaben und den wissenschaftlichen Fortschritt<br />
entstehen. Diesen Bedarf gilt es zu erkennen, um auf dessen Grundlage Schwerpunkte<br />
für die ärztliche Fortbildung zu setzen, Fortbildungen durchzuführen und anschließend<br />
zu evaluieren, um erneut einen Bedarf zu definieren. Fortbildung kann außerdem nur<br />
erfolgreich sein, wenn das Angebot nach qualitätssichernden Kriterien (Fortbildungssatzung,<br />
Empfehlungen zur ärztlichen Fortbildung) ausgerichtet ist.<br />
58
Qualifikation von Ärztinnen und Ärzten<br />
2.3.1 Arbeit des Deutschen Senats für ärztliche Fortbildung<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Nachdem die gesetzgeberischen Vorgaben zur ärztlichen Fortbildung durch das SGB V<br />
formal geregelt sind, befasste sich <strong>der</strong> Deutsche Senat für ärztliche Fortbildung verstärkt<br />
damit, die ärztliche Fortbildung mit Konzepten und Inhalten zu füllen, um Wissenserhalt<br />
und Kompetenzerwerb zu optimieren.<br />
Aus dieser Intention heraus fanden im Berichtsjahr ein zweitägiger Workshop zu „Neuen<br />
Lernformen in <strong>der</strong> ärztlichen Fortbildung“ sowie Seminare zu „Medizin und Ökonomie“<br />
statt.<br />
Um das Wesen <strong>der</strong> ärztlichen Fortbildung, das sich am subjektiv empfundenen Bedürfnis<br />
des Arztes und an objektiven Bildungszielen ausrichtet, weiterhin zu unterstützen,<br />
setzte sich <strong>der</strong> Deutsche Senat für ärztliche Fortbildung dafür ein, die jährliche Fortbildungspflicht<br />
aus Son<strong>der</strong>verträgen, welche die Steuerungsmöglichkeiten <strong>der</strong> Kammern<br />
für ein sinnvolles Fortbildungsangebot vermehrt einschränken, zu thematisieren und<br />
mit den Autoren <strong>der</strong> Verträge besser abzustimmen und zu harmonisieren. Auf Empfehlung<br />
des Deutsche Senats für ärztliche Fortbildung fand dazu am 11. Dezember <strong>2008</strong><br />
eine geson<strong>der</strong>te Vorstandssitzung zu „Folgen <strong>der</strong> Vertragsvielfalt auf die Fortbildungsverpflichtung<br />
von Ärztinnen und Ärzten“ statt.<br />
Des Weiteren setzte sich <strong>der</strong> Deutsche Senat für ärztliche Fortbildung für eine klare<br />
Positionierung bei Verstößen seitens <strong>der</strong> Fortbildungsanbieter gegen die in den Empfehlungen<br />
zur ärztlichen Fortbildung definierten Regelungen zu Fortbildung und Sponsoring<br />
ein, die u. a. in <strong>der</strong> einheitlichen Verweigerung von Anerkennung weiterer Fortbildungsmaßnamen<br />
des Anbieters bis zur Klärung des strittigen Sachverhalts zum Ausdruck<br />
kam.<br />
Im Berichtsjahr wurden verschiedene Curricula verabschiedet; darunter die Curricula<br />
„Qualifikation Tabakentwöhnung“ (siehe <strong>Kapitel</strong> 2.3.8) und „Organspende“ sowie eine<br />
überarbeitete Fassung des Curriculums „Grundlagen <strong>der</strong> medizinischen Begutachtung“,<br />
dessen Einstufung als strukturierte curriculäre Fortbildung nach <strong>der</strong> Überarbeitung<br />
entfällt. Das aktualisierte Curriculum „Gesundheitsför<strong>der</strong>ung und Prävention“<br />
wurde als strukturierte curriculäre Fortbildung beschlossen (siehe <strong>Kapitel</strong> 7.1.7). Das<br />
Curriculum „Begutachtung psychoreaktiver Traumafolgen im sozialen Entschädigungsrecht“<br />
wird überarbeitet.<br />
Bei <strong>der</strong> Anerkennung von Fortbildungsmaßnahmen für das Fortbildungszertifikat<br />
kommt es immer wie<strong>der</strong> zu Situationen, in denen eine Anerkennung, z. B. aufgrund<br />
<strong>der</strong> fehlenden wissenschaftlichen Grundlage <strong>der</strong> Fortbildungsinhalte o<strong>der</strong> <strong>der</strong> fehlenden<br />
Produktneutralität, strittig ist, o<strong>der</strong> neue Fortbildungsmethoden bzw. -inhalte<br />
bewertet werden müssen. Um in diesen Fällen ein bundesweit einheitliches Vorgehen<br />
zu gewährleisten, besteht beim Deutschen Senat für ärztliche Fortbildung eine Clearingstelle.<br />
Diese koordiniert den kontinuierlichen Austausch aller Kammern zu uneindeutigen<br />
Fragestellungen und Sachverhalten des Fortbildungsgeschehens. Ergebnisse<br />
von Anfragen und Recherchen werden in einem gemeinsamen elektronischen Forum<br />
dokumentiert.<br />
2<br />
59
Fortbildungsseminar „Medizin und Ökonomie“<br />
Das deutsche Gesundheitswesen befindet sich im Umbruch. Neue Rahmenbedingungen,<br />
wie z. B. die Einführung <strong>der</strong> diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRG) o<strong>der</strong> die<br />
Privatisierungswelle im Krankenhausbereich, haben in den vergangenen Jahren einen<br />
tiefgreifenden Verän<strong>der</strong>ungsprozess in Gang gesetzt, <strong>der</strong> sowohl den ambulanten als<br />
auch den stationären Sektor betrifft. Damit Ärzte diesem Prozess nicht lediglich passiv<br />
ausgeliefert sind, son<strong>der</strong>n ihn aktiv mit gestalten können, sind Kenntnisse im Bereich<br />
<strong>der</strong> Ökonomie, des Managements und <strong>der</strong> ärztlichen Führung unabdingbar. Daher hat<br />
sich <strong>der</strong> Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> für eine verstärkte Fortbildung im Bereich<br />
Ökonomie ausgesprochen.<br />
Das daraufhin 2007 ins Leben gerufene mehrtägige Fortbildungsseminar „Medizin und<br />
Ökonomie“ fand in enger Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> Geschäftsführung des Dezernats 5<br />
(Krankenhaus) im Berichtsjahr aufgrund <strong>der</strong> positiven Resonanz drei Mal statt. Namhafte<br />
Gesundheitsökonomen und Betreiber von erfolgreichen innovativen Unternehmungen<br />
im Versorgungssektor diskutierten gemeinsam mit Vertretern des Vorstands<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> sowie <strong>der</strong> medizinisch-wissenschaftlichen Gesellschaften und<br />
Berufsverbände. Im dritten Seminar wurde neben dem Krankenhaussektor ein Schwerpunkt<br />
auf den ambulanten Versorgungsbereich gelegt, und die Dauer des Seminars<br />
wurde von drei auf dreieinhalb Tage verlängert, um den Diskussionen zwischen Teilnehmern<br />
und Referenten mehr Raum zu geben. Die Teilnehmer haben das Seminar<br />
sehr gut angenommen und bewertet. Für zukünftige Veranstaltungen wurde ein modularer<br />
Stil mit Aufbaukursen zur weiteren Vervollständigung des Wissens vorgeschlagen.<br />
2.3.2 Initiative E-Learning <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
Die Initiative E-Learning mit zurzeit 18 Vertretern aus verschiedenen Kammerbereichen<br />
tagte im Berichtsjahr zwei Mal. In <strong>der</strong> konstituierenden ersten Sitzung wurden die<br />
laufenden und geplanten Aktivitäten und Projekte <strong>der</strong> verschiedenen Kammern und<br />
Akademien im Bereich E-Learning dokumentiert und es wurden Fortbildungsthemen<br />
identifiziert, die sich für den Einsatz von Blended Learning eignen.<br />
Des Weiteren beschäftigte sich die Initiative intensiv mit Standardisierungen im<br />
E-Learning, um daraus Überlegungen für ein einheitliches Konzept und einheitliche<br />
Qualitätskriterien für den Einsatz von E-Learning in <strong>der</strong> ärztlichen Fortbildung abzuleiten.<br />
Als Ergebnis wurde ein „Qualitätssiegel E-Learning <strong>der</strong> BÄK“ erarbeitet, bestehend<br />
aus einem Kriterienkatalog und einem Prüfformular, das nach einer Erprobungszeit in<br />
den Kammern zu einem verbindlichen Maßstab für die Entwicklung und Bewertung<br />
von E-Learning in <strong>der</strong> ärztlichen Fortbildung werden soll.<br />
Im Auftrag des Deutschen Senats für ärztliche Fortbildung konzipierte die Initiative<br />
E-Learning eine Blended-Learning-Maßnahme, die im Rahmen des 33. Interdisziplinären<br />
Forums <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> „Fortschritt und Fortbildung in <strong>der</strong> Medizin“ stattfinden<br />
wird.<br />
60
Bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> wurde außerdem die Lernplattform „Moodle“ eingerichtet.<br />
Diese Plattform steht <strong>der</strong> Initiative für Testzwecke zur Verfügung und wird insbeson<strong>der</strong>e<br />
für die Mo<strong>der</strong>ation und den Austausch <strong>der</strong> Arbeitsgruppe zwischen den Sitzungen<br />
sowie für eine gemeinsame Sammlung von Dokumenten und Materialien zum E-Learning<br />
genutzt.<br />
Eine weitere wichtige Funktion erfüllt die Plattform bei <strong>der</strong> Präsentation des Blended-<br />
Learning-Curriculums „Qualifikation Tabakentwöhnung“. Interessierte Kammern können<br />
sich über einen auf <strong>der</strong> Plattform eingerichteten „Demo-Kurs“ einen Eindruck von<br />
den Inhalten und dem Ablauf dieser Fortbildungsmaßnahme machen und erhalten<br />
Empfehlungen bei <strong>der</strong> Umsetzung des Curriculums in ihrem Kammerbereich.<br />
2.3.3 Multiplikatorenfortbildung<br />
Qualifikation von Ärztinnen und Ärzten<br />
Interdisziplinäres Forum „Fortschritt und Fortbildung in <strong>der</strong> Medizin“<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Das Interdisziplinäre Forum „Fortschritt und Fortbildung in <strong>der</strong> Medizin“ ist die zentrale<br />
Fortbildungsveranstaltung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und hat die Aufgabe, neue<br />
Erkenntnisse in <strong>der</strong> medizinischen Forschung zu vermitteln, die so weit als gesichert<br />
gelten, dass sie im Krankenhaus und in <strong>der</strong> Praxis angewandt werden können. So sollen<br />
neue Erkenntnisse und Methoden schneller Eingang in die ärztliche Praxis finden. Es<br />
sollen jedoch auch Verfahren, die schon längere Zeit genutzt werden, einer kritischen<br />
Würdigung unterzogen werden. Weiteres Ziel neben den inhaltlichen Präsentationen<br />
ist die Vorstellung von vorbildhaften didaktischen Konzepten.<br />
Diese Fortbildungstagung wird in Abstimmung mit den wissenschaftlich-medizinischen<br />
Fachgesellschaften und gemeinsam mit <strong>der</strong> Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen<br />
Ärzteschaft durchgeführt.<br />
Die Themen werden von den wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften, den<br />
Fortbildungsbeauftragten <strong>der</strong> Ärztekammern, den Gutachter- und Schlichtungsstellen<br />
sowie den Qualitätssicherungsgremien vorgeschlagen und vom Deutschen Senat für<br />
ärztliche Fortbildung gemeinsam mit dem Wissenschaftlichen Beirat <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
ausgewählt.<br />
Die überregionalen, regionalen und lokalen Fortbildungsbeauftragten – die „Multiplikatoren“<br />
– sollen die beim Interdisziplinären Forum behandelten Themen in ihren Programmen<br />
zur ärztlichen Fortbildung berücksichtigen.<br />
Das Forum wird darüber hinaus von vielen Medizinjournalisten besucht, die während <strong>der</strong><br />
gesamten Veranstaltung von <strong>der</strong> Pressestelle <strong>der</strong> Deutschen Ärzteschaft betreut werden.<br />
Namhafte Wissenschaftler können für das Forum gewonnen werden, die über neue<br />
Erkenntnisse und Methoden in <strong>der</strong> Medizin berichten. Neben dem Vortrag wird <strong>der</strong><br />
Diskussion ein großer Stellenwert eingeräumt. Diese Diskussion findet mit dem Plenum<br />
und eingeladenen Vertretern verschiedener Disziplinen statt. Insbeson<strong>der</strong>e sind<br />
nachfolgende Zielfragen zu beantworten, die – obwohl sie bereits mehr als zwanzig Jahre<br />
alt sind – nichts von ihrer Aktualität eingebüßt haben:<br />
2<br />
61
– Was ist neu?<br />
– Was ist hiervon für die praktische Medizin wichtig?<br />
– Ist Prävention möglich?<br />
– Welche Methoden sind diagnostisch/therapeutisch obsolet?<br />
– Welche alten Methoden sind zu unrecht vergessen?<br />
– Welche Fehler werden erfahrungsgemäß häufig gemacht?<br />
– Möglichkeiten (Stand) <strong>der</strong> Qualitätssicherung?<br />
– Über welche nicht-praxisrelevanten neuen Entwicklungen muss <strong>der</strong> nie<strong>der</strong>gelassene<br />
Arzt trotzdem informiert werden?<br />
– Wie ist das Kosten-Nutzen-Verhältnis <strong>der</strong> empfohlenen beziehungsweise verglichenen<br />
Diagnostik- und Therapieverfahren?<br />
– Was muss dringend über die Fortbildung weitergegeben werden?<br />
Die Referate des Interdisziplinären Forums werden von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zu<br />
einem Kompendium zusammengefasst und so allen Ärzten zugänglich gemacht, damit<br />
sie sich über den neuesten Stand praktisch anwendbarer Forschungsergebnisse informieren<br />
können.<br />
Folgende Themen wurden auf dem 32. Interdisziplinären Forum behandelt:<br />
– Schmerztherapie bei Tumorerkrankungen<br />
– Interdisziplinäre Aspekte <strong>der</strong> bildgebenden Diagnostik<br />
– Kontrazeption - aktuelle Aspekte<br />
– Sportmedizin und klinische Medizin. Wi<strong>der</strong>spruch o<strong>der</strong> Notwendigkeit?<br />
– Pädiatrische Arzneimitteltherapie – Eine Veranstaltung <strong>der</strong> Arzneimittelkommission<br />
<strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft.<br />
Der Abendvortrag befasste sich mit dem Thema „Was in allem Fortschritt bleibt –<br />
Anmerkungen aus theologisch-kirchlicher Sicht“. Vortragen<strong>der</strong> war Karl Kardinal Lehmann,<br />
Bischof von Mainz.<br />
2.3.4 Interdisziplinäre Fortbildungsveranstaltungen<br />
37. Interdisziplinärer Zentralkongress für die Fachberufe im Gesundheitswesen<br />
Am 18. und 19.10.<strong>2008</strong> fand unter <strong>der</strong> wissenschaftlichen Leitung des Deutschen Senats<br />
für ärztliche Fortbildung und unter einem Dach mit dem Augsburger Fortbildungskongress<br />
für praktische Medizin <strong>der</strong> 37. Interdisziplinäre Zentralkongress für die Fachberufe<br />
im Gesundheitswesen statt. Dieser Kongress zeichnet sich dadurch aus, dass Fachberufe<br />
gemeinsam Veranstaltungen mit fachspezifischen, aber auch interdisziplinären<br />
Seminaren und Workshops zu aktuellen medizinischen Themen anbieten. Am Kongress<br />
beteiligte Organisationen sind: Verband medizinischer Fachberufe, Landesverband<br />
Bayern; Deutscher Bundesverband <strong>der</strong> Diätassistenten; Deutscher Verband <strong>der</strong><br />
Ergotherapeuten; Deutscher Bundesverband für Logopädie; Berufsverband <strong>der</strong> Orthoptistinnen<br />
Deutschlands und Deutscher Verband für Physiotherapie.<br />
Schwerpunktthemen <strong>der</strong> Veranstaltung in Augsburg waren „Ambulante palliativ-medizinische<br />
Versorgung“ und „Alter – eine interdisziplinäre Herausfor<strong>der</strong>ung“.<br />
62
Qualifikation von Ärztinnen und Ärzten<br />
2.3.5 Ständige Arbeitsgruppe „Weiter- und Fortbildung“ <strong>der</strong> deutschsprachigen<br />
Ärzteorganisationen<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Am 03.07.<strong>2008</strong> fand eine Sitzung <strong>der</strong> Ständigen Arbeitsgruppe „Weiter- und Fortbildung“<br />
<strong>der</strong> deutschsprachigen Ärzteorganisationen statt. Im Rahmen dieser Sitzung<br />
wurden u. a. Konzepte zur Qualitätsverbesserung in <strong>der</strong> Weiterbildung Allgemeinmedizin<br />
sowie von Fortbildungsangeboten und E-Learning-Maßnahmen erörtert, ebenso wie<br />
Maßnahmen zu Kompetenzerhalt/-entwicklung, Fortbildung und Sponsoring.<br />
2.3.6 Koordination <strong>der</strong> Kursweiterbildung „Allgemeinmedizin“ <strong>der</strong> Landesärztekammern<br />
Das Treffen <strong>der</strong> Kursleiter „Allgemeinmedizin“ dient dem gegenseitigen Austausch und<br />
<strong>der</strong> Diskussion inhaltlicher und didaktischer Fragen <strong>der</strong> allgemeinmedizinischen<br />
Weiterbildungskurse in den Bundeslän<strong>der</strong>n.<br />
Der Teilnehmerkreis verabschiedete in seiner diesjährigen Sitzung als Ergänzung zum<br />
Curriculum „Psychosomatische Grundversorgung“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> die „Leitsätze<br />
zur Kursweiterbildung Psychosomatische Grundversorgung in <strong>der</strong> Hausarztmedizin“.<br />
Des Weiteren befassten sich die Teilnehmer mit Aktivitäten zur Kommunikation und<br />
Organisation von Weiterbildungsassistenten sowie einer Evaluation <strong>der</strong> Kursweiterbildung<br />
Allgemeinmedizin/Psychosomatische Grundversorgung in <strong>der</strong> Hausarztmedizin.<br />
2.3.7 Die strukturierte curriculäre Fortbildung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
Die strukturierte curriculäre Fortbildung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> ist eine zusätzliche<br />
Maßnahme zum Kompetenzerhalt und zur Kompetenzentwicklung. Es handelt sich um<br />
eine interdisziplinäre Qualifikationsmaßnahme, die im Rahmen eines theoretischen<br />
Kurses (evtl. ergänzt um Praxisanteile) vermittelt wird.<br />
Im Curriculum werden Lernziele und Inhalte (Themen), die im Kurs vermittelt werden<br />
sollen, sowie <strong>der</strong> zeitliche Umfang festgelegt.<br />
Das Curriculum enthält Empfehlungen für die methodisch-didaktische Vorgehensweise.<br />
Folgende Curricula wurden vom Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> als strukturierte<br />
curriculäre Fortbildungen verabschiedet:<br />
– Curriculum „Reisemedizinische Gesundheitsberatung“, 2004<br />
– Curriculum „Begutachtung psychisch reaktiver Traumafolgen in aufenthaltsrechtlichen<br />
Verfahren bei Erwachsenen“, 2005<br />
– Curriculum „Umweltmedizin“, 2006<br />
– Curriculum „Ernährungsmedizinische Beratung“, 2. Auflage, 2007<br />
– Curriculum „Gesundheitsför<strong>der</strong>ung und Prävention“, 1. Auflage, <strong>2008</strong><br />
2<br />
63
2.3.8 Qualifikation Tabakentwöhnung<br />
Zur Umsetzung <strong>der</strong> vom Vorstand 2005 verabschiedeten 20-stündigen Qualifikation<br />
„Tabakentwöhnung“ wurde ein modulares Curriculum erarbeitet, dass zwölf Stunden<br />
Präsenzeinheiten und acht Stunden online-gestützte Selbstlernmodule in einem sogenannten<br />
„Blended-Learning“-Konzept umfasst. Zur Erarbeitung <strong>der</strong> Inhalte wurde eine<br />
Expertengruppe einberufen, in <strong>der</strong> neben <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und <strong>der</strong> Ärztekammer<br />
Nordrhein <strong>der</strong> Bundesverband <strong>der</strong> Pneumologen, <strong>der</strong> Wissenschaftliche Arbeitskreis<br />
Tabakentwöhnung und ein Allgemeinmediziner vertreten sind.<br />
Die Struktur des Curriculums sieht vor, dass propädeutische Inhalte im tutoriell betreuten<br />
Online-Selbststudium erworben werden sollen, während Gesprächs- und Beratungskompetenzen<br />
sowie die praktische Implementierung <strong>der</strong> Tabakentwöhnung im<br />
Praxis- bzw. Klinikalltag durch Training und Übungen in Präsenz unterrichtet werden.<br />
Ein erster Pilotkurs in dieser Form im Februar des Berichtsjahrs in <strong>der</strong> Akademie <strong>der</strong><br />
Ärztekammer Nordrhein zeigte sehr positive Evaluationsergebnisse. Ein zweiter Kurs<br />
schließt dort zum Ende des Berichtsjahrs ab. An<strong>der</strong>e Kammern befinden sich in <strong>der</strong><br />
Vorbereitung auf eine Durchführung des Curriculums.<br />
Nach den außerordentlich positiven Erfahrungen wurde das Curriculum vom Vorstand<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zustimmend zur Kenntnis genommen, verbunden mit <strong>der</strong><br />
Empfehlung an die Landesärztekammern, die Maßnahme bei <strong>der</strong> Fortbildungsarbeit zu<br />
berücksichtigen.<br />
2.3.9 Texte und Materialien <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zur Fort- und Weiterbildung<br />
Eine Übersicht <strong>der</strong> Themen und Inhalte ist auf <strong>der</strong> Homepage <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
unter www.bundesaerztekammer.de abrufbar.<br />
2.4 Europäische und internationale Aspekte <strong>der</strong> Qualifikation<br />
von Ärztinnen und Ärzten<br />
2.4.1 EU-Berufsanerkennung<br />
Der Umsetzungsprozess <strong>der</strong> Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG ist, soweit dieser<br />
im Verantwortungsbereich <strong>der</strong> Ärztekammern liegt, nach Kenntnisstand <strong>der</strong> Rechtsabteilung<br />
vollständig abgeschlossen. Auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> Landesgesetzgebung ist die<br />
Umsetzung in den Heilberufe- und Kammergesetzen noch nicht in allen Bundeslän<strong>der</strong>n<br />
gänzlich abgeschlossen. Aufgrund <strong>der</strong> ausbleibenden Mitteilung Deutschlands<br />
gegenüber <strong>der</strong> Kommission über Maßnahmen zur Umsetzung <strong>der</strong> Richtlinie<br />
2005/36/EG in nationales Recht hat die Kommission im Oktober <strong>2008</strong> beschlossen,<br />
u. a. Deutschland beim Europäischen Gerichtshof zu verklagen.<br />
64
Qualifikation von Ärztinnen und Ärzten<br />
Einige Ärztekammern stellen fest, dass ihnen durch die zuständigen Behörden keine<br />
Informationen darüber vorliegen, dass und wie viele Dienstleistungserbringer aus<br />
einem an<strong>der</strong>en Mitgliedstaat in den Kammerbereichen tätig sind. Zwar for<strong>der</strong>t die<br />
Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG die Verwaltungszusammenarbeit und den<br />
Informationsaustausch. In <strong>der</strong> Praxis zeigt sich jedoch, dass <strong>der</strong> Datenaustausch zwischen<br />
den zuständigen Behörden und Landesärztekammern zu intensivieren ist.<br />
Die Europäische Kommission, Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen,<br />
arbeitet <strong>der</strong>zeit an einem Verhaltenskodex zur Anwendung <strong>der</strong> Richtlinie 2005/36/EG<br />
durch Behörden. Der Kodex gibt u. a. Anleitung für den Informationsaustausch bei einzureichenden<br />
Unterlagen und Ausbildungsnachweisen. Zu diesem Kodex hat die<br />
Rechtsabteilung kritisch Stellung genommen.<br />
2.4.2 Health Care Professionals Crossing Bor<strong>der</strong>s<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Die im Dezember 2004 ins Leben gerufene Initiative „Health Care Professionals Crossing<br />
Bor<strong>der</strong>s“ (HCPCB) hatte die Entwicklung eines beruflichen Führungszeugnisses<br />
für Heilberufe im EU-Raum zum Ziel, dem sogenannten „Certificate of Current Professional<br />
Status“ (ehemals „Certificate of Good Standing“). Die Initiative wird fe<strong>der</strong>führend<br />
von dem britischen General Medical Council (GMC) betreut. Im Jahr <strong>2008</strong> wurde <strong>der</strong><br />
Internetauftritt für HCPCB erheblich verbessert und zudem eine entsprechende französische<br />
Seite gestartet.<br />
Zwei Mal im Jahr treffen sich die Vertreter <strong>der</strong> entsprechenden Regulierungsbehörden,<br />
um über die Implementierung <strong>der</strong> im Oktober 2006 auf <strong>der</strong> „European Consensus Conference“<br />
in Edinburgh erreichten Übereinkunft in Bezug auf die fallspezifische und proaktive<br />
Informationsweitergabe bei anhängenden Verfahren zu beraten. In den Diskussionen<br />
wird immer wie<strong>der</strong> deutlich, dass insbeson<strong>der</strong>e die Möglichkeit <strong>der</strong> pro-aktiven<br />
Informationsweitergabe sehr unterschiedlich gehandhabt und bewertet wird. Während<br />
Großbritannien, Irland und einige <strong>der</strong> skandinavischen Län<strong>der</strong> bislang gute Erfahrungen<br />
mit <strong>der</strong> pro-aktiven Weitergabe von Informationen zu Disziplinarmaßnahmen<br />
gemacht haben, ist zum Beispiel in Deutschland dieser Austausch aufgrund <strong>der</strong> strengen<br />
Datenschutzbestimmungen nur sehr begrenzt möglich. Das im Oktober 2007 verabschiedete<br />
„Portugal Agreement“ beinhaltet zudem drei weitere Hauptziele: Die Identifizierung<br />
gemeinsamer Prinzipien <strong>der</strong> unterschiedlichen Regulierungsbehörden in<br />
den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten, transparente und umgängliche Regulierung für<br />
Heilberufler sowie Qualitätsnachweise und Kompetenzerhalt. Die Inhalte <strong>der</strong> Übereinkunft<br />
wurden während eines Treffens auf Einladung des nie<strong>der</strong>ländischen Gesundheitsministeriums<br />
im Juni <strong>2008</strong> in Den Haag beraten. Insgesamt nahmen 60 Delegierte<br />
aus 19 Län<strong>der</strong>n teil. Der Vertreter des Auslandsdienstes <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> leitete<br />
während dieser Veranstaltung einen Workshop zum Thema „Transparent and<br />
Accessible Healthcare Regulation“. Das für Dezember <strong>2008</strong> in Budapest geplante zweite<br />
Treffen musste wegen Terminkonflikten verschoben werden und wird voraussichtlich<br />
Anfang 2009 stattfinden.<br />
2<br />
65
2.4.3 Anerkennung <strong>der</strong> Weiterbildung in Europa<br />
Anerkennung von Berufsqualifikationen<br />
Die Umsetzung <strong>der</strong> Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates<br />
vom 07.09.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in nationales Recht<br />
bis zum 20.10.2007 wirkte sich unter an<strong>der</strong>em auch auf das Recht <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> aus. Landesrecht,<br />
insbeson<strong>der</strong>e die Heilberufs- und Kammergesetze o<strong>der</strong> auch das Satzungsrecht<br />
<strong>der</strong> Kammern und <strong>der</strong>en Weiterbildungsregelungen, musste geän<strong>der</strong>t werden.<br />
Der Auslandsdienst begleitete intensiv die Umsetzung <strong>der</strong> Richtlinie 2005/36/EG über<br />
die Anerkennung <strong>der</strong> Berufsqualifikationen. Dies erfolgte sowohl auf europäischer als<br />
auch auf nationaler Ebene durch die Teilnahme an relevanten Ausschuss- und Gremiensitzungen.<br />
Die allgemeine Regelung für die Anerkennung von Ausbildungsnachweisen in <strong>Kapitel</strong> 1<br />
Artikel 10 ff. <strong>der</strong> Richtlinie 2005/36/EG sowie <strong>der</strong>en Umsetzung war immer wie<strong>der</strong><br />
Gegenstand von Diskussionen.<br />
In <strong>der</strong> Praxis gab es vermehrt Anfragen über die Anwendung und konkrete Ausgestaltung<br />
<strong>der</strong> sogenannten Ausgleichsmaßnahmen nach Artikel 14 <strong>der</strong> Richtlinie<br />
2005/36/EG. Eine Fragestellung, die sowohl im Bereich <strong>der</strong> Anerkennung von medizinischen<br />
Grundausbildungen als auch fachärztlichen Weiterbildungen immer wie<strong>der</strong><br />
auftauchte und Gegenstand von zahlreichen Diskussionen war, in denen die Notwendigkeit<br />
eines kontinuierlichen Erfahrungs- und Informationsaustausches bezüglich <strong>der</strong><br />
Verwaltungspraxis im Sinne einer möglichst kongruenten zukünftigen Vorgehensweise<br />
immer wie<strong>der</strong> zur Sprache kam.<br />
Im Bereich Anerkennung von Berufsqualifikationen stellten die Beurteilung und Einschätzung<br />
von Diplomen, Zertifikaten und Konformitätsbescheinigungen aus Rumänien<br />
und Bulgarien sowie einiger an<strong>der</strong>er osteuropäischer Staaten immer wie<strong>der</strong> eine<br />
Herausfor<strong>der</strong>ung dar.<br />
Dies war verbunden mit zahlreichen Anfragen von Ärzten insbeson<strong>der</strong>e aus Rumänien<br />
und Bulgarien, die ihre ärztliche Ausbildung o<strong>der</strong> auch ihre Facharztdiplome anerkennen<br />
lassen wollten.<br />
Gleichzeitig gab es vermehrt Anfragen zur Anerkennung von Schweizer Facharztdiplomen.<br />
Dies ist unter an<strong>der</strong>em auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass für die Schweiz<br />
nach wie vor die Richtlinie 93/16/EWG gilt durch das bilaterale Abkommen <strong>der</strong> Schweiz<br />
mit <strong>der</strong> EU vom 21.06.1999 sowie den Beschluss Nr. 1/2004 des Gemischten Ausschusses<br />
EG-Schweiz zur Än<strong>der</strong>ung des Anhangs III vom 30.04.2004.<br />
Der Auslandsdienst stand in ständigem Kontakt mit den auf nationaler und internationaler<br />
Ebene zuständigen Stellen sowie mit <strong>der</strong> Generaldirektion „Internal Market and<br />
Services – Regulated Professions“ <strong>der</strong> EU-Kommission.<br />
Als Kontaktstelle für die betroffenen Ärzte lagen dem Auslandsdienst durch diesen<br />
Informationsaustausch konkrete Beispiele aus <strong>der</strong> Verwaltungspraxis vor. Diese Erfahrungen<br />
waren auch hilfreich in Gesprächen mit dem Bundesgesundheitsministerium<br />
66
Qualifikation von Ärztinnen und Ärzten<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
sowie Teilnehmern <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> deutschen Landesprüfungsämter zum<br />
Thema Anerkennung von bulgarischen und rumänischen Approbationen. Probleme<br />
gab es vor allem bei <strong>der</strong> Anerkennung <strong>der</strong> so genannten „Konformitätsbescheinigungen“<br />
für rumänische und bulgarische Approbationen sowie dem Verständnis <strong>der</strong> so<br />
genannten „erworbenen Rechte“ im Herkunftsland Rumänien bzw. Bulgarien. Ferner<br />
war die Registrierung von EU-Bürgern bzw. Drittstaatlern in <strong>der</strong> Bundesrepublik<br />
Deutschland zentraler Gegenstand <strong>der</strong> Diskussionen.<br />
Für die Arbeit des CPME-Ausschusses „Medical Training, Continuing Professional<br />
Development and Quality Improvement“ brachte <strong>der</strong> Auslandsdienst eine Aufstellung<br />
zum Thema „Assessment of quality of international graduates from outside the EU“ ein.<br />
Im Verlauf des Jahres <strong>2008</strong> wurden insbeson<strong>der</strong>e im internationalen Bereich die Kontakte<br />
mit den zuständigen Behörden und Informationsstellen <strong>der</strong> Europäischen Mitgliedsstaaten<br />
intensiviert und konsolidiert. Der Auslandsdienst positionierte sich als kompetenter<br />
Ansprechpartner im nationalen und internationalen Bereich und konnte somit den<br />
gegenseitigen Informationsaustausch zu Fragen im Bereich Migrationsangelegenheiten,<br />
Aus- und Weiterbildung sowie Anerkennung von Berufsqualifikationen entscheidend voranbringen.<br />
Die jeweiligen Kompetenzen und institutionellen Zuständigkeiten wurden bei<br />
<strong>der</strong> Beratungsarbeit stets aufgezeigt. Die gute Zusammenarbeit mit den Landesärztekammern<br />
wurde fortgesetzt, und <strong>der</strong> Auslandsdienst konnte dank seiner hervorragenden<br />
internationalen Kontakte zu den jeweiligen zuständigen Stellen qualifizierte Empfehlungen<br />
bei <strong>der</strong> Beurteilung von Zertifikaten und Qualifikationsnachweisen abgeben. Die<br />
Weiterbildungsabteilungen <strong>der</strong> Landesärztekammern wurden regelmäßig über aktuelle<br />
Entwicklungen im Bereich Anerkennung von Berufsqualifikationen informiert.<br />
Der Auslandsdienst setzte sich auch im Jahre <strong>2008</strong> weiterhin intensiv und kontinuierlich<br />
für die Anerkennung deutscher Ausbildungs- und Facharztdiplome innerhalb <strong>der</strong><br />
Europäischen Union ein.<br />
In diesem Zusammenhang spielte Frankreich neben <strong>der</strong> Schweiz eine herausragende Rolle.<br />
Auch hier konnten sehr gute Kontakte zu den jeweiligen nationalen zuständigen Stellen<br />
aufgebaut bzw. intensiviert werden, was wie<strong>der</strong>um den betroffenen Ärzten zugute kam.<br />
Der Auslandsdienst gab regelmäßig Informationen zu Zuständigkeiten bei <strong>der</strong> Anerkennung<br />
von Facharztdiplomen sowie spezifischen Fragestellungen im Zusammenhang<br />
mit <strong>der</strong> Richtlinie 2005/36/EG in Frankreich bzw. 93/16/EWG in <strong>der</strong> Schweiz.<br />
Anfragen zu Weiterbildungsmöglichkeiten in Frankreich implizieren stets auch die unterschiedliche<br />
Struktur des Medizinstudiums in Frankreich und Deutschland sowie die Frage<br />
<strong>der</strong> Zugangsvoraussetzungen zum Erhalt einer Weiterbildungsstelle in beiden Län<strong>der</strong>n.<br />
Nach erfolgreichem Bestehen einer nationalen Prüfung („Concours“) und abhängig<br />
von <strong>der</strong>en Ergebnis werden die Weiterbildungsstellen in Frankreich zentral vergeben. Ärzte<br />
in Weiterbildung haben in Frankreich einen – gleichwohl bezahlten – Studentenstatus.<br />
Im dritten Studienabschnitt (Internat) wird die Doktorarbeit („Diplôme d’Études Spécialisés“)<br />
vorbereitet und nach mündlicher öffentlicher Prüfung („Thèse“) das Arztdiplom ausgehändigt,<br />
welches dann zur Ausübung des ärztlichen Berufs berechtigt.<br />
Anlässlich eines Treffens mit einer hochrangigen Delegation <strong>der</strong> französischen Ärztekammer<br />
im November <strong>2008</strong> gab es unter an<strong>der</strong>em einen intensiven Austausch über die<br />
2<br />
67
Themen Aus- und Weiterbildung sowie die gegenseitige Anerkennungspraxis von<br />
Berufsqualifikationen. In bilateralen Gesprächen zwischen dem Präsidenten <strong>der</strong> französischen<br />
Ärztekammer, dem Präsidenten <strong>der</strong> Sektion Weiterbildung <strong>der</strong> französischen<br />
Ärztekammer und dem Auslandsdienst wurde eine weitere intensivierte Zusammenarbeit<br />
vereinbart, zukünftige regelmäßige Informationsbesuche bzw. Hospitationen sind<br />
avisiert (siehe auch <strong>Kapitel</strong> 1.3.6 Zusammenarbeit in <strong>der</strong> Europäischen Union).<br />
Aus Österreich kamen zahlreiche Anfragen von Universitätsabsolventinnen und -absolventen<br />
(Dr. med. univ.), sowie von Deutschen, die in Österreich studiert hatten und an<br />
einer Tätigkeit als Assistenzärztin beziehungsweise Assistenzarzt in Deutschland interessiert<br />
waren. Nach § 10 Absatz 5 <strong>der</strong> Bundesärzteordnung in Deutschland wurde ihnen<br />
eine Berufserlaubnis erteilt. Anspruch auf die Approbation bestand nicht, da Österreich<br />
in <strong>der</strong> Richtlinie 2005/36/EG die Kombination aus Studienabschluss und Abschluss <strong>der</strong><br />
Weiterbildung (Turnus bzw. Facharztdiplom) gelistet hat. Anspruch auf die selbständige<br />
Berufsberechtigung (jus practicandi) besteht in Österreich erst nach erfolgreicher<br />
Absolvierung <strong>der</strong> gesamten Weiterbildung (Medizinstudium plus Turnus o<strong>der</strong> Medizinstudium<br />
plus Facharztweiterbildung). Im Falle einer Weiterbildung in Deutschland<br />
kann ein Antrag auf Approbation erst gestellt werden, wenn die in Deutschland erfolgreich<br />
abgeschlossene Weiterbildung in Österreich durch die Österreichische Ärztekammer<br />
anerkannt wird und das „jus practicandi“ erteilt wird. In Österreich gab es im Laufe<br />
des Jahres <strong>2008</strong> vermehrt Diskussionen zur Einführung einer formalen Basisqualifikation<br />
für Ärzte, um die Migrationsfähigkeit zu erleichtern. Die dafür erfor<strong>der</strong>liche<br />
Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> nationalen Gesetzgebung sowie ein Än<strong>der</strong>ungsantrag für den Anhang V<br />
<strong>der</strong> Richtlinie 2005/36/EG stehen noch aus.<br />
Der Auslandsdienst verzeichnete im Jahre <strong>2008</strong> im Anfragenbereich eine deutliche<br />
Zunahme <strong>der</strong> telefonischen sowie elektronischen Anfragen gegenüber dem Vorjahr<br />
und wird seine effektive Servicearbeit weiterhin leisten und intensivieren.<br />
2.4.4 Internal Market Information System (IMI)<br />
Die Pilotphase zur Überprüfung <strong>der</strong> Einsatzfähigkeit des IMI, die sich an die Berufsgruppe<br />
<strong>der</strong> Ärzte, Steuerberater, Apotheker und Physiotherapeuten wendete, ist abgeschlossen.<br />
Einige Ärztekammern haben sich für die Nutzung des Systems registrieren<br />
lassen. Aufgrund <strong>der</strong> wenigen Anfragen aus den an<strong>der</strong>en Mitgliedstaaten kann die<br />
Funktionsweise des IMI im Kammerbereich noch nicht bewertet werden.<br />
Nach Auskunft <strong>der</strong> Europäischen Kommission habe die zuständige Abteilung in <strong>der</strong><br />
Generaldirektion Binnenmarkt bzgl. des Pilotprojektes ein positives Feedback erhalten.<br />
Die Europäische Kommission hat am 6. November <strong>2008</strong> einen Fortschrittsbericht veröffentlicht,<br />
in dem insbeson<strong>der</strong>e auch auf die Situation in Deutschland Bezug genommen<br />
wird. Demzufolge ist <strong>der</strong> Aufbau des IMI wegen <strong>der</strong> dezentralen Struktur Deutschlands<br />
aufwendiger und langwieriger als in den meisten übrigen Mitgliedstaaten. Zum gegenwärtigen<br />
Zeitpunkt wird versucht, die aus dem Pilotprojekt gewonnenen Erkenntnisse<br />
auf die Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG zu übertragen, die<br />
entsprechend <strong>der</strong> Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG Regelungen für die Verwaltungszusammenarbeit<br />
zwischen den Mitgliedstaaten enthält.<br />
68
3. Ärztliche Versorgung<br />
3.1 Die ärztliche Versorgung in <strong>der</strong> Bundesrepublik<br />
Deutschland<br />
Ergebnisse <strong>der</strong> Ärztestatistik zum 31.12.<strong>2008</strong><br />
Ärztliche Versorgung<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Im Jahre <strong>2008</strong> ist die Gesamtzahl <strong>der</strong> bei den Landesärztekammern gemeldeten Ärztinnen<br />
und Ärzte auf 421.686 gestiegen. Dies sind 1,9 % mehr als im Jahre 2007 und entspricht<br />
in etwa den Steigerungsraten <strong>der</strong> vorherigen Jahre. Der Anteil <strong>der</strong> Ärztinnen an<br />
<strong>der</strong> Gesamtzahl <strong>der</strong> Ärzte ist auch im Jahre <strong>2008</strong> in <strong>der</strong> Tendenz <strong>der</strong> letzten Jahre entsprechend<br />
leicht angestiegen und hat jetzt 43 % <strong>der</strong> Gesamtzahl (2007: 42,4 %) erreicht.<br />
Im Jahre 2007 war neben die drei schon länger existierenden Trends ein vierter getreten:<br />
Im ambulanten Bereich ist die Zahl <strong>der</strong> angestellten Ärzte im Vergleich zum Jahr 2006<br />
um knapp 15 % auf 10.406 angestiegen. Diese Tendenz hat sich im Jahre <strong>2008</strong> verstärkt,<br />
die Zahl hat sich nochmals um 2.170 auf 12.576 erhöht (+ 20,9 %). Damit hat sich <strong>der</strong>en<br />
Zahl seit 1993 (5.397) mehr als verdoppelt.<br />
Nun zu den schon länger existierenden Trends. Erstens verharrt die Abwan<strong>der</strong>ung weiter<br />
auf einem hohen Niveau. Im Jahre <strong>2008</strong> haben 3.065 Ärztinnen und Ärzte Deutschland<br />
verlassen. Zweitens ist die Zuwan<strong>der</strong>ung weiterhin sehr hoch, vor allem aus Österreich,<br />
Griechenland und den osteuropäischen Län<strong>der</strong>n. Der Anteil <strong>der</strong> Auslän<strong>der</strong> bei<br />
den Erstmeldungen bei den Ärztekammern betrug im Berichtsjahr 17,3 %. Die Zuwan<strong>der</strong>ung<br />
betrifft zwar das gesamte Bundesgebiet, ist aber prozentual in den neuen<br />
Bundeslän<strong>der</strong>n ausgeprägter. So waren im Jahre 2000 erst 5,9 % aller ausländischen<br />
Ärzte in Deutschland in den neuen Bundeslän<strong>der</strong>n tätig, im Jahre <strong>2008</strong> waren es bereits<br />
15,4 %. Drittens nimmt <strong>der</strong> Prozess <strong>der</strong> „Feminisierung“ <strong>der</strong> medizinischen Profession<br />
weiter zu. Die wachsende Zahl <strong>der</strong> Ärztinnen und Ärzte ist vor allen Dingen auf die<br />
erhöhte Zahl an Ärztinnen zurückzuführen. Der Anteil <strong>der</strong> Ärztinnen an den Erstmeldungen<br />
bei den Ärztekammern lag im Jahre 2007 bei 57,9 % (Vorjahr: 56,6 %).<br />
3<br />
69
70<br />
Abbildung 1: Struktur <strong>der</strong> Ärzteschaft <strong>2008</strong> ( Zahlen in Tausend)
Ärztliche Versorgung<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Abbildung 2: Berufstätige Ärztinnen und Ärzte nach Arztgruppen zum 31.12.<strong>2008</strong><br />
3<br />
71
Abbildung 3: Berufstätige Ärztinnen nach Arztgruppen zum 31.12.<strong>2008</strong><br />
72
3.1.1 Berufstätige Ärzte<br />
Ohne die 101.989 nicht ärztlich Tätigen waren im Jahre <strong>2008</strong> im Bundesgebiet 319.697<br />
Ärztinnen und Ärzte ärztlich tätig, dies waren 4.785 mehr als im Vorjahr. Die Zuwachsrate<br />
betrug damit 1,5 %.<br />
Auch <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> Ärztinnen an <strong>der</strong> Gesamtzahl <strong>der</strong> berufstätigen Ärzte ist im Jahre<br />
<strong>2008</strong> wie<strong>der</strong>um leicht angestiegen und hat jetzt 41,5 % <strong>der</strong> Gesamtzahl (2007: 40,6 %)<br />
erreicht. Der Anteil <strong>der</strong> Ärztinnen an den berufstätigen Ärztinnen und Ärzten lag 1991<br />
noch bei rund einem Drittel (33,6 %). Seitdem hat sich <strong>der</strong> Frauenanteil um 23,6 %<br />
erhöht.<br />
Die Altersstruktur <strong>der</strong> berufstätigen Ärzte hat sich kaum verän<strong>der</strong>t. Der Anteil <strong>der</strong> unter<br />
35-jährigen Ärzte ist um 0,3 Prozentpunkte auf jetzt 16,4 % angestiegen. Der Anteil <strong>der</strong><br />
über 59-Jährigen ist auf 11,8 % angestiegen (Vorjahr: 11,5 %).<br />
Bei den einzelnen Arztgruppen fallen die Zuwachsraten recht unterschiedlich aus.<br />
Recht große Steigerungsraten sind bei den Gebieten Humangenetik (+ 6,8 %), Kin<strong>der</strong>und<br />
Jugendpsychiatrie und -psychotherapie (+ 6,3 %), Neurologie (+ 6,0 %) sowie Psychiatrie<br />
und Psychotherapie (+ 4,8 %) zu finden.<br />
Die größten Rückgänge gab es bei den Ärzten folgen<strong>der</strong> Gebietsbezeichnungen: Anatomie<br />
(– 5,5 %), Physiologie (– 5,0 %), Öffentliches Gesundheitswesen (– 4,1 %) und Nervenheilkunde<br />
(– 3,8 %).<br />
3.1.2 Im Krankenhaus tätige Ärzte<br />
Ärztliche Versorgung<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Der Anteil <strong>der</strong> im Krankenhaus tätigen Ärztinnen und Ärzte ist bezogen auf alle ärztlich<br />
Tätigen leicht angestiegen auf nun 48,1 % (Vorjahr: 47,8 %). Die Zahl <strong>der</strong> Krankenhausärztinnen<br />
und -ärzte stieg – zum dritten Mal in Folge – recht deutlich um 2,1 % (absolut:<br />
3.155). Am deutlichsten nahm die Zahl <strong>der</strong> Krankenhausärztinnen und -ärzte in<br />
Hamburg (3,8 %), Bayern (3,0 %), Hessen (2,8 %) sowie Berlin (2,6 %) zu. Sachsen-<br />
Anhalt (– 0,6 %) und Bremen (– 0,2) haben dagegen Rückgänge an stationär tätigen Ärzten<br />
zu verzeichnen.<br />
Der Anteil <strong>der</strong> Ärztinnen im Krankenhaus ist im Jahre <strong>2008</strong> weiter angestiegen, von<br />
41,3 % im Jahre 2007 auf nun 42,5 %.<br />
Zur Altersstruktur ist festzustellen, dass sie sich leicht verbessert hat. Der Anteil <strong>der</strong><br />
Krankenhausärztinnen und -ärzte, die jünger als 35 Jahre sind, ist von 30,7 % auf 31,3 %<br />
angestiegen. Gleichzeitig verharrt <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> über 59-Jährigen bei 4,6 %. Dennoch ist<br />
das Durchschnittsalter <strong>der</strong> Krankenhausärztinnen und -ärzte weiter angestiegen, von<br />
41,02 Jahre im Jahre 2007 auf 41,06 im Jahre <strong>2008</strong>.<br />
3<br />
73
3.1.3 Ambulant tätige Ärzte<br />
Die Zahl <strong>der</strong> ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte ist im Jahre <strong>2008</strong> um 0,6 % angestiegen,<br />
was 792 Ärztinnen und Ärzten entspricht. Im Moment sind 138.330 Ärztinnen<br />
und Ärzte ambulant tätig.<br />
Die Zahl <strong>der</strong> nie<strong>der</strong>gelassenen Ärztinnen und Ärzte ist um 1.378 Ärztinnen und Ärzte<br />
auf 125.754 zurückgegangen; dies entspricht – 1,1 %.<br />
Der Anteil <strong>der</strong> Ärztinnen an den ambulant tätigen Ärzten ist, nachdem in den Jahren<br />
2003 bis 2007 bereits deutliche Anstiege zu verzeichnen waren, im Jahre <strong>2008</strong> weiter<br />
gestiegen: von 38,1 % auf 38,6 %.<br />
Bei den nie<strong>der</strong>gelassenen Ärztinnen und Ärzten ist <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> unter 40-Jährigen<br />
gestiegen, und zwar von 6,0 % im Jahre 2007 auf 8,1 %. Zugleich ist <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> mindestens<br />
60-Jährigen von 19,2 % auf 18,9 % gesunken.<br />
3.1.4 In Behörden/Körperschaften und in sonstigen Bereichen tätige Ärzte<br />
Fasst man die Tätigkeitsfel<strong>der</strong> bei Behörden/Körperschaften und in sonstigen Bereichen<br />
zusammen, so waren dort mit 27.568 rund 3,1 % mehr Ärztinnen und Ärzte tätig<br />
als im Vorjahr. Der Anteil <strong>der</strong> berufstätigen Ärzte, die in diesen Bereichen tätig sind,<br />
beträgt 8,6 % und liegt damit etwas höher im Vergleich zum Vorjahr, als <strong>der</strong> Anteil bei<br />
8,5 % lag.<br />
3.1.5 Ärzte ohne ärztliche Tätigkeit<br />
Die Zahl <strong>der</strong> Ärztinnen und Ärzte ohne ärztliche Tätigkeit – soweit sie bei den Landesärztekammern<br />
registriert sind – hat sich <strong>2008</strong>, wie die Jahre zuvor, erhöht. Die Steigerungsrate<br />
betrug 3,2 %. Dies entspricht 3.205 Ärztinnen und Ärzten.<br />
Von den Ärztinnen und Ärzten ohne ärztliche Tätigkeit befinden sich 60,6 % im Ruhestand<br />
(Vorjahr: 59,1 %), 2,1 % sind berufsunfähig (Vorjahr: 2,1 %), 0,6 % befinden sich<br />
in <strong>der</strong> Freistellungsphase <strong>der</strong> Altersteilzeit (Vorjahr: 0,7 %), 5,2 % sind ausschließlich im<br />
Haushalt tätig (Vorjahr: 5,3 %), 2,6 % sind berufsfremd tätig (Vorjahr: 2,6 %), 5,4 %<br />
befinden sich in <strong>der</strong> Elternzeit (Vorjahr: 5,4 %), 8,2 % sind arbeitslos (Vorjahr: 9 %) und<br />
schließlich geben 15,3 % einen sonstigen Grund an (Vorjahr: 15,8 %).<br />
Von <strong>der</strong> Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg liegen die Arbeitslosenzahlen, die<br />
jeweils im September eines jeden Jahres erhoben werden, vor. Daraus ergibt sich, dass<br />
bis September <strong>2008</strong> ein weiterer deutlicher Rückgang <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> arbeitslosen Ärztinnen<br />
und Ärzten festzustellen ist. Es wurden nur noch 2.848 arbeitslose Ärztinnen und<br />
Ärzte gemeldet, wobei <strong>der</strong> Ärztinnenanteil 62,4 % (Vorjahr: 63,4 %) beträgt. Dies entspricht<br />
einer Abnahme um 838 Ärztinnen und Ärzte bzw. 22,7 % gegenüber dem Vorjahr.<br />
Gegenüber dem Höhepunkt <strong>der</strong> Ärztearbeitslosigkeit im Jahre 1997 hat die Zahl<br />
<strong>der</strong> arbeitslosen Ärztinnen und Ärzte um 6.548 bzw. 70 % abgenommen.<br />
74
Bezieht man die aktuelle Zahl <strong>der</strong> Arbeitslosen auf die Zahl <strong>der</strong> berufstätigen Ärzte insgesamt,<br />
ergibt sich eine sensationell niedrige Arbeitslosenquote von nur 0,9 % (Vorjahr:<br />
1,2 %); wird als Bezugsgröße die Zahl <strong>der</strong> abhängig beschäftigten Ärzte genommen,<br />
liegt sie bei 1,9 % (Vorjahr: 2 %). Diese Zahlen liegen deutlich unter <strong>der</strong> „natürlichen<br />
Arbeitslosenquote“, bei <strong>der</strong> Vollbeschäftigung herrscht. Das bedeutet, dass im ärztlichen<br />
Teilarbeitsmarkt „Überbeschäftigung“ herrscht.<br />
Die Anteile <strong>der</strong> einzelnen Tätigkeitsbereiche an <strong>der</strong> Gesamtzahl <strong>der</strong> Ärztinnen und Ärzte<br />
verteilt sich nun wie folgt: ambulant 32,8 % (Vorjahr: 33,2 %), stationär 36,5 % (Vorjahr:<br />
36,4 %), in Behörden/Körperschaften 2,3 % (Vorjahr: 2,4 %), in sonstigen Bereichen<br />
4,2 % (Vorjahr: 4,1 %) und nicht ärztlich tätig 24,2 % (Vorjahr: 23,9 %).<br />
3.1.6 Anzahl <strong>der</strong> erteilten Anerkennungen<br />
Ärztliche Versorgung<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Im Jahre <strong>2008</strong> wurden 11.631 Anerkennungen von Facharztbezeichnungen ausgesprochen.<br />
Damit lag die Zahl unter den 12.312 Anerkennungen des Jahres 2007. Die meisten<br />
Anerkennungen wurden mit 1.777 im Fach Innere Medizin ausgesprochen, die Zahl<br />
<strong>der</strong> Anerkennungen im Bereich <strong>der</strong> Inneren Medizin mit Schwerpunkt umfassen insgesamt<br />
nur 298. Die Zahl <strong>der</strong> Anerkennungen in den Fächern Allgemeinmedizin und<br />
Innere und Allgemeinmedizin (Hausarzt) ist gegenüber dem Vorjahr (1.938) deutlich<br />
auf 1.236 gefallen. Weiter fällt auf, dass die Zahl <strong>der</strong> Anerkennungen im Bereich Orthopädie<br />
und Unfallchirurgie von 292 im Jahre 2005 auf 1.476 im Jahr <strong>2008</strong> explodiert ist.<br />
Die allermeisten Anerkennungen dürften hierbei allerdings auf Umschreibungen<br />
zurückzuführen sein.<br />
Im Jahre <strong>2008</strong> wurden für insgesamt 2.353 Schwerpunktbezeichnungen Anerkennungen<br />
ausgesprochen, damit lag die Zahl etwas höher als im Jahre 2007 mit 2.330.<br />
3<br />
75
Abbildung 4: Anteil <strong>der</strong> berufstätigen Ärzte, die in Behörden/Körperschaften<br />
und sonstigen Bereichen tätig sind<br />
Abbildung 5: Durchschnittsalter <strong>der</strong> Ärzte<br />
76
Ärztliche Versorgung<br />
Abbildung 6: Anteil <strong>der</strong> unter 35-jährigen Ärzte an allen berufstätigen Ärzte<br />
Abbildung 7: Entwicklung <strong>der</strong> im ambulanten Bereich angestellten Ärzte 1<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
3<br />
77
Abbildung 8: Entwicklung <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Studierenden 1 im Fach Humanmedizin<br />
Abbildung 9: Entwicklung <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Absolventen im Fach Humanmedizin<br />
78
Ärztliche Versorgung<br />
Abbildung 10: Entwicklung <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Facharztanerkennungen<br />
Abbildung 11: Anzahl <strong>der</strong> als arbeitslos gemeldeten Ärztinnen und Ärzte<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
3<br />
79
3.1.7 Ausländische Ärztinnen und Ärzte<br />
Die Zahl <strong>der</strong> in Deutschland gemeldeten ausländischen Ärztinnen und Ärzte ist im Jahre<br />
<strong>2008</strong> um 1.350, das entspricht 6,6 %, auf 21.784 gestiegen. Die Zunahme <strong>der</strong> berufstätigen<br />
ausländischen Ärztinnen und Ärzte liegt im Jahre <strong>2008</strong> bei 7,7 % (Vorjahr:<br />
4,6 %). Wie bereits in den Vorjahren, stellt sich die Wachstumsrate <strong>der</strong> ausländischen<br />
Ärztinnen und Ärzte, die im Krankenhaus tätig sind, als beson<strong>der</strong>s ausgeprägt dar, sie<br />
beträgt 10 % (Vorjahr: 7,3 %).<br />
Die stärksten Zuwächse verzeichnen mit 915 Ärzten die Ärztinnen und Ärzte aus den<br />
europäischen Staaten. Der größte Zustrom konnte – wie im letzten Jahr – aus Österreich<br />
(+ 189) verbucht werden, es folgen Griechenland (+ 154), Rumänien (+ 103), Polen (+ 96)<br />
sowie Russland (+ 85). Während im Jahr 2007 noch eine erhebliche Zuwan<strong>der</strong>ung aus<br />
<strong>der</strong> Slowakei registriert werden konnte, gab es im Jahre <strong>2008</strong> aus diesem Land nur einen<br />
durchschnittlichen Zuwachs.<br />
Die größte Abwan<strong>der</strong>ung erfolgte wie in den letzten Jahren durch Ärzte aus dem Iran<br />
(– 14).<br />
Die größte Zahl ausländischer Ärzte kommt aus Österreich (1.802), Griechenland<br />
(1.708) und Polen (1.428), gefolgt von Russland (1.356).<br />
Damit kommen 72,2 % aller ausländischen Ärztinnen und Ärzte in Deutschland aus<br />
Europa, 19,1 % aus Asien, 4,2 % aus Afrika und 3,3 % aus Amerika.<br />
3.1.8 Abwan<strong>der</strong>ung deutscher Ärzte ins Ausland<br />
Zum vierten Mal wurden im Jahre <strong>2008</strong> bei den Ärztekammern die Daten bezüglich <strong>der</strong><br />
Abwan<strong>der</strong>ung von Ärzten ins Ausland erhoben. Die Datenanalyse basiert diesmal auf<br />
Datenmeldungen von allen 17 Ärztekammern. Im Ergebnis lässt sich feststellen, dass<br />
im Jahre <strong>2008</strong> insgesamt 3.065 in Deutschland ursprünglich tätige Ärztinnen und Ärzte<br />
ins Ausland abgewan<strong>der</strong>t sind, wobei <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> deutschen Ärzte 67 % beträgt. Die<br />
Abwan<strong>der</strong>ung hat damit zugenommen, denn die entsprechende Zahl betrug im Vorjahr<br />
2.439. Die prozentual höchste Abwan<strong>der</strong>ung konnte in Hessen und Bremen festgestellt<br />
werden. Die beliebtesten Auswan<strong>der</strong>ungslän<strong>der</strong> sind – wie im vergangenen Jahr – die<br />
Schweiz (729), Österreich (237), die USA (168) sowie Großbritannien (95).<br />
80
3.2 Sektorübergreifende Versorgung<br />
Der Gesetzgeber hat im SGB V mit dem GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000 sowie<br />
dem GKV-Mo<strong>der</strong>nisierungsgesetz 2004 die rechtlichen Grundlagen für die aus Sicht<br />
einer integrierten Patientenversorgung immer notwendiger und wichtiger gewordenen<br />
sektorübergreifenden Versorgungskonzepte im SGB V geschaffen, welche es insbeson<strong>der</strong>e<br />
aus Sicht <strong>der</strong> ärztlichen Selbstverwaltung weiter auszugestalten und auszubauen,<br />
teilweise aber auch in Anbetracht erster gewonnener Erfahrungen zu modifizieren gilt.<br />
Ausgangslage<br />
Ärztliche Versorgung<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Die Einführung <strong>der</strong> integrierten Versorgung erfolgte vor dem Hintergrund <strong>der</strong> immer<br />
wie<strong>der</strong> erhobenen Kritik an <strong>der</strong> starren Trennung des deutschen Gesundheitssystems in<br />
verschiedene Versorgungssektoren und den hieraus resultierenden Brüchen in den<br />
Behandlungsverläufen <strong>der</strong> Patientinnen und Patienten, die Leistungen verschiedener<br />
Sektoren (ambulant, stationär, Rehabilitation, Pflege) benötigen. Da diese neuen Vertragsmöglichkeiten<br />
auf <strong>der</strong> Grundlage des GKV-Gesundheitsreformgesetzes 2000 kaum<br />
aufgegriffen wurden, entschied sich <strong>der</strong> Gesetzgeber, die Vorschriften <strong>der</strong> §§ 140 a ff.<br />
SGB V durch das GKV-Mo<strong>der</strong>nisierungsgesetz 2004 weiter zu entwickeln und diejenigen<br />
Regelungen, die als hemmend wahrgenommen wurden, zu novellieren.<br />
Folgende Neuregelungen sind hervorzuheben:<br />
– Neben die sektorübergreifende Versorgung tritt die interdisziplinär-fachübergreifende<br />
Versorgung. Hiermit sind insbeson<strong>der</strong>e Versorgungsangebote gemeint, die verschiedene<br />
Fachrichtungen (z. B. Hausärzte – Fachärzte, verschiedene Fachärzte<br />
untereinan<strong>der</strong>) zusammenführen (horizontale Vernetzung).<br />
– Aufgehoben werden die Vorschriften über die bisher auf Bundesebene vorgesehenen<br />
Rahmenvereinbarungen zwischen den Spitzenverbänden <strong>der</strong> Krankenkassen und<br />
<strong>der</strong> Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) sowie mit <strong>der</strong> Deutschen Krankenhausgesellschaft<br />
(DKG).<br />
– Soweit es um die ambulante vertragsärztliche Versorgung geht, wird <strong>der</strong> Sicherstellungsauftrag<br />
<strong>der</strong> Kassenärztlichen Vereinigungen in dem Umfang eingeschränkt, in<br />
dem die Versorgung <strong>der</strong> Versicherten im Rahmen <strong>der</strong> Teilnahme an integrierten Versorgungsformen<br />
erfolgt (§ 140 a Abs. 1 SGB V).<br />
– In § 140 b SGB V wird <strong>der</strong> Kreis <strong>der</strong>jenigen, die mit den Krankenkassen einen Vertrag<br />
abschließen können, klarstellend neu geregelt. Die Kassenärztlichen Vereinigungen<br />
sind als Vertragspartner <strong>der</strong> integrierten Versorgung entfallen. Neben Gemeinschaften<br />
können nun auch einzelne Vertrags(zahn)ärzte an <strong>der</strong> integrierten Versorgung<br />
teilnehmen.<br />
– Ein Beitritt Dritter zu bestehenden Integrationsverträgen ist nur mit Zustimmung<br />
aller Vertragspartner möglich (§ 140 b Abs. 5 SGB V).<br />
– Die Vertragspartner können sich auf <strong>der</strong> Grundlage ihres jeweiligen Zulassungsstatus<br />
für die Durchführung <strong>der</strong> integrierten Versorgung darauf verständigen, dass Leistungen<br />
auch erbracht werden können, wenn sie vom Zulassungs- o<strong>der</strong> Ermächtigungsstatus<br />
des jeweiligen Leistungserbringers nicht gedeckt sind (§ 140 b Abs. 4 SGB V).<br />
3<br />
81
– Der Grundsatz <strong>der</strong> Beitragssatzstabilität gilt nicht für Verträge, die bis zum<br />
31.12.2006 abgeschlossen wurden (§ 140 b Abs. 4 SGB V).<br />
– In § 140 d SGB V wird eine zeitliche begrenzte Anschubfinanzierung in Höhe von<br />
einem Prozent <strong>der</strong> Gesamtvergütungen sowie <strong>der</strong> Rechnungen <strong>der</strong> Krankenhäuser<br />
für voll- und teilstationäre Versorgung festgelegt.<br />
Gesetzliche Rahmenbedingungen für die integrierte Versorgung<br />
Das vom Gesetzgeber vorgegebene Ziel <strong>der</strong> §§ 140 a bis d SGB V ist eine stärkere Orientierung<br />
<strong>der</strong> Versorgung an den Behandlungsnotwendigkeiten <strong>der</strong> Versicherten, indem<br />
vertraglich eine an<strong>der</strong>e Aufgabenteilung zwischen den Versorgungssektoren und den<br />
Fachdisziplinen vereinbart wird. Gleichzeitig darf trotz des Fehlens weiterer ausdrücklicher<br />
Zielsetzungen des Gesetzgebers unterstellt werden, dass die integrierte Versorgung<br />
zugleich eine Effizienzsteigerung durch die Erschließung von Einsparpotenzialen<br />
bewirken soll. Ausdrücklich beabsichtigt ist, diese Ziele durch einen verstärkten Wettbewerb<br />
zwischen den Leistungserbringern und zwischen den Krankenkassen um<br />
„gute“ Integrationsmodelle zu erreichen.<br />
Der Gesetzgeber hat – an<strong>der</strong>s als etwa bei den zeitlich befristeten Modellvorhaben, die<br />
zur Erprobung und Weiterentwicklung <strong>der</strong> Versorgungsstrukturen geschaffen wurden –<br />
die integrierte Versorgung grundsätzlich als Regelversorgung eingeführt. Den Beteiligten<br />
steht damit die Möglichkeit offen, integrative Versorgungsformen mit Regelversorgungscharakter<br />
als einheitliche und gemeinsame Versorgung anzubieten. Die integrierte<br />
Versorgung tritt neben das Kollektivvertragssystem als eigenständiges Einzelvertragssystem.<br />
Auf <strong>der</strong> Kostenträgerseite können einzelne Krankenkassen, aber auch<br />
Zusammenschlüsse mehrerer beziehungsweise aller Krankenkassen Vertragspartner<br />
sein. Als Vertragspartner <strong>der</strong> Krankenkassen werden die verschiedenen Leistungserbringer<br />
und <strong>der</strong>en Gemeinschaften aufgeführt. Neben Trägern zugelassener Einrichtungen<br />
sind mit dem GKV-Mo<strong>der</strong>nisierungsgesetz als potenzielle Vertragspartner auch<br />
Träger von Einrichtungen hinzugekommen, die nicht Selbstversorger sind, die aber<br />
eine integrierte Versorgung durch zugelassene Leistungserbringer anbieten (so genannte<br />
Managementgesellschaften). Die Einführung <strong>der</strong> Managementgesellschaften verfolgt<br />
den Zweck, dass den Krankenkassen nicht die Vielfalt <strong>der</strong> Leistungserbringer gegenübersteht,<br />
son<strong>der</strong>n eine Trägergesellschaft das Angebot gegenüber <strong>der</strong> Krankenkasse<br />
bündelt. Für Apotheken stellt § 129 Abs. 5 SGB V noch einmal ausdrücklich klar, dass<br />
diese Vertragspartner sein können.<br />
Für den Abschluss von Integrationsverträgen stehen den Krankenkassen im Einzelnen<br />
die nachfolgend aufgeführten Vertragspartner zur Verfügung:<br />
– einzelne Vertrags(zahn)ärzte und Psychotherapeuten,<br />
– sonstige zugelassene Leistungserbringer einschließlich Apotheken,<br />
– Träger von Krankenhäusern und stationären Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen,<br />
– Träger ambulanter Rehabilitationseinrichtungen,<br />
– Träger medizinischer Versorgungszentren,<br />
– Integrationsanbieter (Managementgesellschaften),<br />
– Gemeinschaften <strong>der</strong> vorgenannten Leistungserbringer und <strong>der</strong>en Gemeinschaften.<br />
82
Ärztliche Versorgung<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Sofern die in § 140 b Abs. 1 SGB V genannten Leistungserbringer nicht einzeln als Vertragspartner<br />
auftreten, son<strong>der</strong>n sich zu kooperativen Gemeinschaften zusammenschließen,<br />
stehen grundsätzlich sämtliche Rechts- und Gesellschaftsformen zur Verfügung,<br />
insbeson<strong>der</strong>e Personengesellschaften und juristische Personen des Privatrechts,<br />
einschließlich Kapitalgesellschaften und Vereine (siehe Gesetzesbegründung). Für Ärztinnen<br />
und Ärzte sowie Angehörige an<strong>der</strong>er Heilberufe gelten wegen <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en<br />
beruflichen Situation allerdings die speziellen Regelungen <strong>der</strong> jeweiligen Heilberufsgesetze<br />
und Berufsordnungen. Gegenstand des Integrationsvertrages ist die Vereinbarung<br />
eines Versorgungsauftrages unter den Beteiligten. Dieser muss entsprechend dem<br />
Zweck <strong>der</strong> integrierten Versorgung entwe<strong>der</strong> sektorübergreifend o<strong>der</strong> interdisziplinärfachübergreifend<br />
ausgestaltet sein. In den Verträgen müssen sich die Vertragspartner<br />
<strong>der</strong> Krankenkassen zu einer qualitätsgesicherten, wirksamen, ausreichenden, zweckmäßigen<br />
und wirtschaftlichen Versorgung verpflichten (§ 140 b Abs. 3 SGB V).<br />
Die Initiative zu einem Integrationsversorgungsvertrag kann von den Kostenträgern als<br />
auch von den Leistungsanbietern ausgehen. Die Parteien können die Leistungserbringung<br />
abweichend von den Vorschriften des Leistungsrechts autonom vereinbaren. Dies dient dem<br />
Ziel, den Vertragspartnern weitgehende Gestaltungsmöglichkeiten für innovative Konzepte<br />
einzuräumen. Insbeson<strong>der</strong>e ist es auch möglich, dass Leistungen erbracht werden, die vom<br />
Zulassungs- o<strong>der</strong> Ermächtigungsstatus des jeweiligen Leistungserbringers nicht gedeckt<br />
sind. Dies ist allerdings nur insoweit zulässig, als die in einem Integrationsvertrag eingebrachten<br />
Zulassungsbereiche dies ermöglichen. Nicht zulässig ist daher beispielsweise die<br />
Erbringung ambulanter fachärztlicher Leistungen, wenn <strong>der</strong> Integrationsvertrag von einem<br />
Krankenhaus gemeinsam mit Hausärztinnen und -ärzten abgeschlossen wurde.<br />
Für den Abschluss <strong>der</strong> Integrationsverträge gilt <strong>der</strong> Grundsatz <strong>der</strong> Vertragsfreiheit. Seitens<br />
<strong>der</strong> teilnahmewilligen Leistungserbringer besteht grundsätzlich kein Anspruch auf<br />
Abschluss o<strong>der</strong> Beteiligung an einem Integrationsvertrag. Vielmehr liegt es im Ermessen<br />
<strong>der</strong> Krankenkasse, einen Antrag auf Abschluss eines Integrationsvertrages zu befürworten<br />
o<strong>der</strong> abzulehnen. Die Teilnahme an einem Integrationsvertrag richtet sich ausschließlich<br />
nach Artikel 12 Grundgesetz (Berufsfreiheit, Verbot <strong>der</strong> Zwangsarbeit) i. V. m.<br />
Artikel 3 Abs. 1 Grundgesetz (Gleichheit vor dem Gesetz), wobei die Krankenkassen<br />
lediglich zu beachten haben, dass die Auswahl <strong>der</strong> Vertragspartner auf sachgerechten<br />
materiellen Auswahlkriterien beruht. Das Gebot <strong>der</strong> Wahrung <strong>der</strong> Chancengleichheit<br />
im Wettbewerb wird von den Krankenkassen bereits dann nicht verletzt, wenn Leistungserbringer<br />
nach den sachlichen Kriterien von Wirtschaftlichkeit, Leistungsfähigkeit<br />
und Zuverlässigkeit beim Vertragsabschluss berücksichtigt werden.<br />
Darüber hinaus hat <strong>der</strong> Gesetzgeber nunmehr in § 140 b Abs. 5 SGB V klargestellt, dass ein<br />
Beitritt Dritter zu bereits abgeschlossenen Verträgen nur mit Zustimmung aller Vertragspartner<br />
zulässig ist. Damit hat er die bisher für zulässig erachtete uneingeschränkte Beitrittsmöglichkeit<br />
sowohl von Krankenkassen als auch von Leistungserbringern beseitigt,<br />
die regelmäßig die Gefahr beinhaltete, dass das vertraglich vereinbarte Verhältnis von Leistung<br />
und Vergütung durch den Beitritt Dritter aus dem Gleichgewicht gebracht wurde.<br />
Eine weitere Fortentwicklung haben die gesetzlichen Regelungen zur integrierten bzw.<br />
sektorübergreifenden Versorgung durch das zum 01.04.2007 in Kraft getretene GKV-<br />
Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) erfahren. Zu den Einzelregelungen sei auf<br />
die Ausführungen im Abschnitt 3.4.1 des <strong>Tätigkeitsbericht</strong>es 2007 verwiesen.<br />
3<br />
83
Derzeitiger Entwicklungsstand<br />
Für das Berichtsjahr <strong>2008</strong> ist zum Stand <strong>der</strong> Entwicklungen im Bereich <strong>der</strong> integrierten<br />
Versorgung (IV) für das 3. Quartal <strong>2008</strong> nach einer KBV-Statistik festzustellen, dass zum<br />
30.09.<strong>2008</strong> insgesamt 5.895 Integrationsverträge mit 3.999.357 Versicherten und einem<br />
damit verbundenen Vergütungsvolumen von 704.493.955 Euro gemeldet waren. Die<br />
Region mit <strong>der</strong> höchsten Vertragsanzahl – nämlich 898 Verträge – war Baden-Württemberg,<br />
die Region mit <strong>der</strong> höchsten Teilnehmerzahl war Bayern mit 1,8 Mio. Versicherten.<br />
Die höchsten Summen wurden für die integrierte Versorgung von <strong>der</strong> Gesamtvergütung<br />
abgezogen in den KV-Regionen Hessen mit 167 Mio. Euro und Bayern mit 132 Mio.<br />
Euro. Ebenso in <strong>der</strong> KV-Region Bayern nahmen die meisten Versicherten – nämlich<br />
1.793.326 – an Verträgen zur integrierten Versorgung teil. Auch in Bayern wie<strong>der</strong>um<br />
wurden mit 1.793 Versicherten die meisten Versicherten je Integrationsvertrag versorgt.<br />
Als Vertragspartner waren zum 30.09.<strong>2008</strong> insgesamt 3.238 nie<strong>der</strong>gelassene Ärzte<br />
(55 %) und insgesamt 2.905 Krankenhäuser (49 %) als Vertragspartner an Integrationsverträgen<br />
beteiligt.<br />
Im Einzelnen stellt sich die Aufteilung wie folgt dar:<br />
– Nie<strong>der</strong>gelassener Arzt 1.763 (30 %)<br />
– Krankenhaus 967 (16 %)<br />
– Nie<strong>der</strong>gelassener Arzt/Krankenhaus 1.119 (19 %)<br />
– Rehabilitation/Nie<strong>der</strong>gelassener Arzt/Krankenhaus 177 (3 %)<br />
– Rehabilitation/Nie<strong>der</strong>gelassener Arzt 179 (3 %)<br />
– Rehabilitation/Krankenhaus 642 (11 %)<br />
– Sonstige 1.048 (18 %)<br />
Damit ist die Zahl <strong>der</strong> Verträge zur integrierten Versorgung seit <strong>der</strong>en Einführung im<br />
Jahr 2005 von 1.346 auf nunmehr 5.895 gestiegen Die Zahl <strong>der</strong> teilnehmenden Versicherten<br />
ist von 2.509.745 auf zwischenzeitlich 5.617.574 gestiegen, nunmehr aber wie<strong>der</strong><br />
auf 3.999.357 gesunken. Die durchschnittliche Anzahl <strong>der</strong> teilnehmenden Versicherten<br />
je Integrationsvertrag sinkt seither kontinuierlich: Von 1.865 auf <strong>der</strong>zeit 678.<br />
Die Ausgaben je Versichertem stiegen im betrachteten Zeitraum von 138 Euro auf nunmehr<br />
205 Euro. Hingegen sind die Ausgaben je Integrationsvertrag von 258.129 Euro<br />
auf nur noch 139.016 Euro gesunken.<br />
Ausblick<br />
In Anbetracht des weiter stark zunehmenden Fortschritts <strong>der</strong> Medizin und <strong>der</strong> Medizintechnik<br />
sowie vor allem im Hinblick auf die demographische Entwicklung hin zu<br />
einer immer älter werdenden Bevölkerung werden sektorübergreifende Versorgungsformen<br />
in allen möglichen Ausprägungsformen für die Tätigkeit von Ärztinnen und<br />
Ärzten an Bedeutung enorm zunehmen. Neben den gesetzlich nach dem SGB V hierfür<br />
zuständigen Akteuren im Gesundheitswesen ist auch die verfasste Ärzteschaft aufgerufen,<br />
ihren Sachverstand für die Weiterentwicklung effizienter und zukünftig tragfähiger<br />
Formen <strong>der</strong> integrierten ärztlichen Versorgung <strong>der</strong> Patientinnen und Patienten einzubringen.<br />
84
Dies gilt umso mehr, als davon auszugehen ist, dass nach Ablauf <strong>der</strong> Anschubfinanzierung<br />
zum 31.12.<strong>2008</strong> eine Vielzahl <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit ca. 6.000 Verträge zur integrierten Versorgung<br />
(IV) in den kommenden Jahren von den Krankenkassen nicht mehr verlängert<br />
o<strong>der</strong> gar gekündigt wird. Für die Regelversorgung in Klinik und Praxis bedeutet dies<br />
eine Entlastung, weil ihr vorenthaltenes Geld nun wie<strong>der</strong> zufließt. Auf eine Anschlussregelung<br />
zur För<strong>der</strong>ung innovativer Ansätze hat <strong>der</strong> Gesetzgeber bewusst verzichtet.<br />
Zur Finanzierung von IV-Verträgen wurden bislang von Kliniken und Praxen bis zu<br />
1 Prozent <strong>der</strong> Gesamtvergütung einbehalten. In Zukunft sollen die Behandlungskosten<br />
für Versicherte in IV-Verträgen aus <strong>der</strong> Gesamtvergütung herausgerechnet werden. Ob<br />
die verbleibende Finanzierung reicht o<strong>der</strong> ob die Krankenkassen wie vor 2004 eher auf<br />
Integrationsverträge verzichten, ist völlig offen. Die IV-Projekte müssen sich zukünftig<br />
selbst tragen. Durchsetzen werden sich allenfalls Integrationsverträge, die wirtschaftlich<br />
sind, die Patientenversorgung schnell und spürbar verbessern und die günstigstenfalls<br />
die Versicherten stärker an ihre jeweiligen Krankenkassen binden.<br />
Die Gründe für die zu befürchtende Kündigungswelle sind vielfältig. Zum einen beenden<br />
die Krankenkassen wegen <strong>der</strong> unklaren Haushaltslage im Jahr 2009 laufende<br />
Kooperationen, häufig werden aber auch Modelle beendet, die sich ohne Son<strong>der</strong>för<strong>der</strong>ung<br />
nicht allein finanziell tragen. Ein weiteres Problem ist, dass es bislang kaum gesicherte<br />
Erkenntnisse über die medizinischen und ökonomischen Auswirkungen <strong>der</strong> verschiedenen<br />
Projekte gibt. Ob es etwa zu weniger Einweisungen in Krankenhäuser<br />
kommt o<strong>der</strong> ob eine höhere Patientenzufriedenheit erreicht wird, ist meistens nicht<br />
bekannt. Auch <strong>der</strong> Gesetzgeber hat bislang keine wissenschaftliche Evaluation <strong>der</strong> Verträge<br />
zur integrierten Versorgung vorgeschrieben.<br />
Festzustellen ist jedoch auch, dass die überwiegende Zahl <strong>der</strong> Verträge nach wie vor auf<br />
enge Indikationen bezogen ist. Zur besseren Überwindung <strong>der</strong> Schnittstellen bedarf es<br />
einer verstärkten Entwicklung hin zu umfassen<strong>der</strong>en Verträgen zur Versorgung von<br />
Volkskrankheiten, zu einer möglichst breiten Abdeckung des Krankheitsgeschehens in<br />
einzelnen Regionen, zu breiter angelegten indikationsbezogenen Verträgen und zu Verträgen,<br />
die die Steuerung von Qualität und Wirtschaftlichkeit noch stärker in den<br />
Mittelpunkt rücken.<br />
3.3 Ambulante Versorgung<br />
3.3.1 Deutsche Akademie für Allgemeinmedizin<br />
Ärztliche Versorgung<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Seit ihrer Gründung durch Beschluss des 61. Deutschen Ärztetages im Jahre 1958<br />
befasst sich die Deutsche Akademie für Allgemeinmedizin mit Fragen <strong>der</strong> allgemeinärztlichen<br />
Versorgung. Seit dem 84. Deutschen Ärztetag 1981 in Trier – mit dem<br />
Schwerpunktthema „Die Bedeutung <strong>der</strong> Allgemeinmedizin in <strong>der</strong> ärztlichen Versorgung“<br />
– ist dem Deutschen Ärztetag alljährlich über Maßnahmen zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />
Allgemeinmedizin Bericht zu erstatten. Dies geschieht in <strong>der</strong> Regel durch schriftliche<br />
Ausführungen im Rahmen des <strong>Tätigkeitsbericht</strong>s.<br />
3<br />
85
In dem Berichtszeitraum fanden unter dem Vorsitz von Dr. Max Kaplan die 2. und 3. Sitzung<br />
<strong>der</strong> Deutschen Akademie für Allgemeinmedizin <strong>der</strong> Wahlperiode 2007 bis 2011<br />
statt.<br />
Frühjahrssitzung <strong>2008</strong><br />
Am 23.04.<strong>2008</strong> fand in Berlin die zweite Sitzung <strong>der</strong> Deutschen Akademie für Allgemeinmedizin<br />
statt. Unter dem Tagesordnungspunkt „Bericht zur gesundheits- und<br />
sozialpolitischen Lage“ wurden <strong>der</strong> Gesundheitsfonds, die Vorschläge des Bundesgesundheitsministeriums<br />
zur Krankenhausfinanzierung, die Eckpunkte für ein Gendiagnostikgesetz,<br />
das Stammzellgesetz, die Rücknahme des Präventionsgesetzes, die aktuellen<br />
Entwicklungen bezüglich <strong>der</strong> Einführung <strong>der</strong> elektronischen Krankenversicherungskarte,<br />
die Verfassungsklage von Unternehmen <strong>der</strong> Privaten Krankenversicherung<br />
gegen das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz sowie die Vorstellungen <strong>der</strong> Deutschen<br />
Krankenhausgesellschaft zur Neuordnung von Aufgaben des Ärztlichen Dienstes beraten.<br />
Ausführlich erörtert wurde ferner die Situation <strong>der</strong> hausärztlichen bzw. hausarztzentrierten<br />
Versorgung in Bayern und Baden-Württemberg.<br />
KBV-Versorgungsstrukturkonzept<br />
Ein Schwerpunktthema <strong>der</strong> Frühjahrssitzung stellte das Konzept <strong>der</strong> Kassenärztlichen<br />
Bundesvereinigung zur Neuordnung <strong>der</strong> Versorgungsebenen dar (KBV-Versorgungsstrukturkonzept).<br />
Durch dieses Konzept will die Kassenärztliche Bundesvereinigung<br />
eine wettbewerbsorientierte Neustrukturierung <strong>der</strong> Versorgungsebenen erreichen.<br />
Ablehnend äußerte sich die Akademie für Allgemeinmedizin zu <strong>der</strong> vorgesehenen Möglichkeit,<br />
dass bei Unterversorgung ein Facharzt durch Absolvierung eines hausärztlichen<br />
Versorgungsmoduls hausärztlich tätig werden kann. Nach Ansicht <strong>der</strong> Akademiemitglie<strong>der</strong><br />
müsse es vielmehr darum gehen, alle Mittel und Wege auszuschöpfen,<br />
um den hausärztlichen Nachwuchs zu sichern. Sollte die hausärztliche Versorgung trotz<br />
diverser För<strong>der</strong>maßnahmen immer noch gefährdet sein, wird <strong>der</strong> Gesetzgeber ohnehin<br />
entsprechende Maßnahmen ergreifen. Der Vorschlag <strong>der</strong> Kassenärztlichen Bundesvereinigung<br />
berge die Gefahr, dass das Berufsbild des Hausarztes einer gewissen Beliebigkeit<br />
ausgeliefert wird – in <strong>der</strong> öffentlichen Diskussion reiche die Spanne möglicher<br />
„Ersatzkräfte“ von <strong>der</strong> qualifizierten Pflegekraft bis zum zusatzqualifizierten Facharzt.<br />
Sicherstellung <strong>der</strong> hausärztlichen Versorgung<br />
Ansatzpunkte und Instrumente zur Sicherstellung <strong>der</strong> hausärztlichen Versorgung stellen<br />
traditionell ein wesentliches Beratungsthema <strong>der</strong> Akademie dar. Positiv hervorgehoben<br />
wurde unter diesem Tagesordnungspunkt, dass <strong>der</strong> hausärztlichen Versorgung eine<br />
wachsende Bedeutung beigemessen wird. Der Hausarzt soll das Behandlungsgeschehen<br />
für den Patienten sinnvoll koordinieren und so sowohl die Versorgungsqualität verbessern<br />
als auch Ausgaben einsparen. Zugleich sinkt die Zahl <strong>der</strong> Hausärzte in den letzten<br />
Jahren kontinuierlich, scheiden in den nächsten 10 Jahren innerhalb des Bundesgebietes<br />
ca. 42 Prozent <strong>der</strong> Hausärzte aus <strong>der</strong> Versorgung aus, stagniert die Zahl <strong>der</strong><br />
Facharztanerkennung im Gebiet Innere und Allgemeinmedizin. Im Jahr 2015 werden<br />
mindestens 15 Prozent weniger Hausärzte als heute zur Verfügung stehen. Bereits<br />
86
Ärztliche Versorgung<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
heutzutage ist <strong>der</strong> Hausärztemängel in einzelnen Regionen erkennbar und es steht zu<br />
befürchten, dass sich dieser in <strong>der</strong> Zukunft weiter verschärft.<br />
För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Weiterbildung zum Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin<br />
Intensiv beraten wurden unter diesem Tagesordnungspunkt ferner die Arbeitsergebnisse<br />
<strong>der</strong> auf Anregung <strong>der</strong> Deutschen Akademie für Allgemeinmedizin vom 110.<br />
Deutschen Ärztetag eingesetzten Arbeitsgruppe „För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Weiterbildung zum<br />
Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin“. Die Arbeitsgruppe konnte zum 111. Deutschen<br />
Ärztetag <strong>2008</strong> in Ulm ein Handlungskonzept vorlegen (s. <strong>Kapitel</strong> 2.2.4).<br />
Das vorgelegte Handlungskonzept konzentriert sich – entsprechend <strong>der</strong> Beschlüsse des<br />
110. Deutschen Ärztetages 2007 – auf die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Weiterbildung zum Facharzt<br />
für Innere und Allgemeinmedizin. Darüber hinausgehende Ansätze zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />
hausärztlichen Versorgung liegen in Verbesserungsvorschlägen für die Ausbildung<br />
zum Arzt und <strong>der</strong>en Umsetzung in <strong>der</strong> Approbationsordnung, <strong>der</strong> Intensivierung <strong>der</strong><br />
Nie<strong>der</strong>lassungsberatung und <strong>der</strong> Anreize zur Nie<strong>der</strong>lassung als Facharzt für Innere und<br />
Allgemeinmedizin, in Werbung und Motivation für das Berufsbild Hausarzt und in <strong>der</strong><br />
Verbesserung <strong>der</strong> Perspektiven für die Berufsausübung.<br />
Entlastung durch Delegation<br />
Diskutiert wurden weiterhin Ansätze zur Unterstützung und Entlastung <strong>der</strong> Hausärzte<br />
durch Medizinische Fachangestellte, die auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> neugestalteten Grundausbildung<br />
sowie <strong>der</strong> neuen ergänzenden Fortbildungscurricula stärker für delegierbare<br />
und koordinierende Aufgaben eingesetzt werden können und sollten (s. <strong>Kapitel</strong><br />
10.3.2).<br />
Die Deutsche Akademie für Allgemeinmedizin informierte sich unter diesem Tagesordnungspunkt<br />
zudem über ein vom Institut für Community Medicine an <strong>der</strong> Universität<br />
Greifswald in Zusammenarbeit mit den Gesundheitsministerien <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> Mecklenburg-Vorpommern,<br />
Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt entwickeltes Konzept zur<br />
Entlastung von Hausärzten in ländlichen und von Unterversorgung bedrohten Regionen.<br />
Prof. Dr. Wolfgang Hoffmann erläuterte das AGnES-Konzept (Arztentlastende, Gemeinde-nahe,<br />
E-Health-gestützte, systemische Intervention). Insbeson<strong>der</strong>e chronisch kranke<br />
Patienten, die regelmäßiger Hausbesuche bedürfen, profitieren von dem Modellprojekt.<br />
Dem Einsatz von Pflegekräften im Rahmen des Modellprojektes steht die Deutsche<br />
Akademie für Allgemeinmedizin ablehnend gegenüber. Medizinische Fachangestellte<br />
sind für den hausärztlichen Bereich deutlich besser qualifiziert als Pflegekräfte, die ihre<br />
Ausbildung im stationären Bereich durchlaufen. Zugleich ist über die Medizinischen<br />
Fachangestellten die Anbindung an die Arztpraxis gewährleistet und es wird keine<br />
eigenständige Versorgungsebene mit neuen Schnittstellen geschaffen.<br />
3<br />
87
Herbstsitzung <strong>2008</strong><br />
In ihrer Herbstsitzung am 19.11.<strong>2008</strong> befasste sich die Deutsche Akademie für Allgemeinmedizin<br />
unter dem Tagesordnungspunkt „Bericht zur gesundheits- und sozialpolitischen<br />
Lage“ mit dem Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung <strong>der</strong> Organisationsstrukturen<br />
<strong>der</strong> gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG), insbeson<strong>der</strong>e mit <strong>der</strong><br />
Novellierung des § 73b SGB V. Durch den neuen § 73b SGB V wurde eine Vertragsverpflichtung<br />
<strong>der</strong> Krankenkassen mit Gemeinschaften, die mindestens die Hälfte <strong>der</strong> an<br />
<strong>der</strong> hausärztlichen Versorgung teilnehmenden Allgemeinärzte vertreten, eingeführt.<br />
Erfolgt keine Einigung, kann ein Schiedsverfahren eingeleitet werden. Die Krankenkassen<br />
sind zudem verpflichtet, einen entsprechenden Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung<br />
bis zum 30.06.2009 abzuschließen.<br />
Die Neuregelung geht auf eine Initiative des Hausärzteverbandes zurück. Nach Ansicht<br />
<strong>der</strong> Kassenärztlichen Bundesvereinigung verstoßen diese Än<strong>der</strong>ungen gegen Verfassungsrecht<br />
sowie Europäisches Gemeinschaftsrecht und stehen im Wi<strong>der</strong>spruch zur<br />
staatlichen Gewährleistungsverantwortung für die Sicherstellung <strong>der</strong> vertragsärztlichen<br />
Versorgung durch die Kassenärztlichen Vereinigungen.<br />
Unter diesem Tagesordnungspunkt wurden darüber hinaus über die Einführung des<br />
Gesundheitsfonds zum 01.01.2009, die Honorarreform, den Referentenentwurf einer<br />
Verordnung zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), die am<br />
01.10.<strong>2008</strong> in Kraft getretenen neuen Regelungen zur Abrechnung von Laborleistungen<br />
sowie über den in Nordrhein anstehenden Basisrollout <strong>der</strong> elektronischen Gesundheitskarte<br />
diskutiert.<br />
Sicherstellung <strong>der</strong> hausärztlichen Versorgung<br />
Erneut beraten wurde die Situation <strong>der</strong> hausärztlichen Versorgung in Deutschland.<br />
Neben aktuellen Daten zur Entwicklung <strong>der</strong> hausärztlichen Versorgung in den alten<br />
und den neuen Bundeslän<strong>der</strong>n wurde <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitige Sachstand <strong>der</strong> Umsetzung des<br />
„Handlungskonzeptes zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Weiterbildung zum Facharzt für Innere und<br />
Allgemeinmedizin“ dargestellt.<br />
Auf <strong>der</strong> Grundlage des Handlungskonzeptes wurde von <strong>Bundesärztekammer</strong> und Kassenärztlicher<br />
Bundesvereinigung im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum GKV-<br />
OrgWG ein eigener Gesetzgebungsvorschlag zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Allgemeinmedizin eingebracht.<br />
Zielsetzung war, die Defizite des bestehenden För<strong>der</strong>programms, das 1999<br />
durch das GKV-Solidaritätsstärkungsgesetz eingeführt wurde, zu beheben. Eine angemessene<br />
För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Weiterbildung zum Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin<br />
kann einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung <strong>der</strong> Facharztzahlen in diesem Bereich und<br />
somit zur Sicherung <strong>der</strong> hausärztlichen Versorgung darstellen. Bedauerlicherweise<br />
wurde <strong>der</strong> von den ärztlichen Körperschaften eingebrachte Vorschlag nur teilweise<br />
berücksichtigt; die Deutsche Akademie für Allgemeinmedizin teilt die skeptische<br />
Bewertung, wie sie im <strong>Kapitel</strong> 2.2.4 dargelegt ist. Die Akademiemitglie<strong>der</strong> äußerten sich<br />
übereinstimmend enttäuscht über die unzureichende Neuregelung des För<strong>der</strong>programms.<br />
88
Ärztliche Versorgung<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
AOLG-Papier „Primärversorgung in Deutschland im Jahr 2020“<br />
Erörtert wurde unter diesem Tagesordnungspunkt ferner <strong>der</strong> Konzeptentwurf „Primärversorgung<br />
in Deutschland im Jahr 2020“ <strong>der</strong> Arbeitsgruppe „Sicherstellung <strong>der</strong> hausärztlichen<br />
Versorgung in Deutschland“ <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> Obersten Landesgesundheitsbehörden<br />
(AOLG). Auf <strong>der</strong> Grundlage des AOLG-Konzeptes war von <strong>der</strong><br />
81. Gesundheitsministerkonferenz <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> (GMK) am 03.07.<strong>2008</strong> anerkannt worden,<br />
dass insbeson<strong>der</strong>e in unterversorgten o<strong>der</strong> von Unterversorgung bedrohten Regionen<br />
Deutschlands weitreichende Maßnahmen zur Sicherstellung <strong>der</strong> hausärztlichen<br />
Versorgung notwendig werden. Insbeson<strong>der</strong>e Maßnahmen zur Aus-, Weiter- und Fortbildung<br />
<strong>der</strong> Ärztinnen und Ärzte, zur Sicherstellung einer leistungsgerechten Vergütung,<br />
zur Entlastung ärztlicher Tätigkeiten, auch durch an<strong>der</strong>e Gesundheitsberufe,<br />
sowie zur weiteren Flexibilisierung und För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> hausärztlichen Nie<strong>der</strong>lassung<br />
müssen hiernach zur zukünftigen Absicherung <strong>der</strong> hausärztlichen Versorgung in<br />
Deutschland weiter geprüft werden.<br />
In <strong>der</strong> Diskussion wurde positiv herausgestellt, dass das Problem des sich abzeichnenden<br />
gravierenden Hausärztemangels von den Gesundheitsministern anerkannt wird.<br />
Zudem entsprechen einige <strong>der</strong> in dem Konzeptpapier genannten Maßnahmen den<br />
Empfehlungen des Handlungskonzeptes von <strong>Bundesärztekammer</strong> und Kassenärztlicher<br />
Vereinigung. In an<strong>der</strong>en Thesen des Konzeptpapiers zeige sich allerdings deutlich<br />
das politische Bestreben, den zugestandenen Hausärztemangel zu nutzen, um ärztliche<br />
Aufgaben auf an<strong>der</strong>e Gesundheitsberufe zu übertragen. So bedarf es nach Ansicht<br />
<strong>der</strong> Autoren des Papiers zur Absicherung <strong>der</strong> Primärversorgung eines verän<strong>der</strong>ten Professionenmixes<br />
und einer größeren Eigenständigkeit <strong>der</strong> Gesundheitsfachberufe. Diese<br />
Bestrebungen werden von den Mitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Deutschen Akademie für Allgemeinmedizin<br />
ausdrücklich abgelehnt. Erneut wird bekräftigt, dass es nur eine Delegation, aber<br />
keine Substitution ärztlicher Leistungen geben darf.<br />
Als problematisch wird ferner <strong>der</strong> Hinweis bewertet, dass die weitere Anpassung <strong>der</strong><br />
Struktur des Medizinstudiums aufgrund des Bologna-Prozesses, d. h. dem politischen<br />
Vorhaben zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Hochschulwesens bis zum<br />
Jahr 2010 (Einführung eines konsekutiven, zweistufigen Abschlusssystems mit den<br />
Abschlüssen Bachelor und Master), von einer Arbeitsgruppe <strong>der</strong> GMK geprüft würde.<br />
Modellvorhaben nach § 63 Abs. 3b und Abs. 3c SGB V<br />
Unter diesem Tagesordnungspunkt befasste sich die Akademie mit den Modellvorhaben<br />
zur Übertragung medizinischer Kompetenz auf an<strong>der</strong>e Gesundheitsberufe, die mit<br />
dem Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung <strong>der</strong> Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz)<br />
neu eingefügt wurden. In § 63 Abs. 3b SGB V geht es um Modellprojekte,<br />
bei denen Angehörige <strong>der</strong> im Krankenpflegegesetz und im Altenpflegegesetz<br />
geregelten Berufe die Verordnung von Verbands- und Pflegehilfsmitteln sowie die<br />
inhaltliche Ausgestaltung <strong>der</strong> hausärztlichen Krankenpflege einschließlich <strong>der</strong>en Dauer<br />
vornehmen können, soweit sie aufgrund ihrer Ausbildung qualifiziert sind und es sich<br />
bei <strong>der</strong> Tätigkeit nicht um selbstständige Ausübung von Heilkunde handelt.<br />
In Modellvorhaben nach § 63 Abs. 3c SGB V können auch ärztliche Tätigkeiten übertragen<br />
werden, bei denen es sich um selbstständige Ausübung von Heilkunde handelt.<br />
Hierzu muss <strong>der</strong> Gemeinsame Bundesausschuss in Richtlinien festlegen, bei welchen<br />
3<br />
89
Tätigkeiten eine entsprechende Übertragung von Heilkunde im Rahmen von Modellvorhaben<br />
erfolgen kann. Nach Ansicht <strong>der</strong> Akademiemitglie<strong>der</strong> stehen die durch das<br />
Pflegeweiterentwicklungsgesetz eröffneten Möglichkeiten zur eigenständigen Ausübung<br />
von Heilkunde von Pflegekräfte – zunächst nur im Rahmen von Modellprojekten<br />
– eindeutig im Wi<strong>der</strong>spruch zu den Grundsätzen zur persönlichen Leistungserbringung,<br />
wie sie von <strong>Bundesärztekammer</strong> und Kassenärztlicher Bundesvereinigung im<br />
August <strong>2008</strong> veröffentlich wurden (http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?<br />
his=0.7.47.3225) und werden von <strong>der</strong> Deutschen Akademie für Allgemeinmedizin sehr<br />
kritisch bewertet. Bei <strong>der</strong> Mitwirkung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> an <strong>der</strong> Erarbeitung <strong>der</strong><br />
Richtlinien sind die in den Grundsätzen zur persönlichen Leistungserbringung<br />
gemachten Vorgaben zu beachten.<br />
Abschließend wurde über den berufspolitischen Konflikt zwischen dem Deutschen<br />
Hausärzteverband e. V. und dem Berufsverband <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>- und Jugendärzte e. V.<br />
bezüglich <strong>der</strong> hausärztliche Versorgung von Kin<strong>der</strong>n und Jugendlichen, insbeson<strong>der</strong>e<br />
<strong>der</strong> Durchführung <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>vorsorgeuntersuchungen, und über den in den (Muster-)<br />
Richtlinien über den Inhalt <strong>der</strong> Weiterbildung genannten Richtzahlen für das Fachgebiet<br />
Innere und Allgemeinmedizin diskutiert.<br />
3.3.2 Statistische Entwicklung in <strong>der</strong> Allgemeinmedizin<br />
Die statistische Entwicklung in <strong>der</strong> Allgemeinmedizin wird alljährlich geson<strong>der</strong>t im<br />
<strong>Tätigkeitsbericht</strong> dargestellt. Die Zahl <strong>der</strong> allgemeinmedizinisch tätigen Ärzte (Allgemein-/Praktische<br />
Ärzte) in den alten Bundeslän<strong>der</strong>n ist seit 1975 von 27.957 auf 44.097<br />
im Jahre <strong>2008</strong> und damit im Bestand um 16.140 Ärzte gewachsen; <strong>der</strong> Anteil dieser<br />
Arztgruppe an <strong>der</strong> Zahl aller ambulant tätigen Ärzte ist hingegen von 52,4 % im Jahre<br />
1975 auf 36,9 % im Jahre <strong>2008</strong> gesunken (siehe Tabelle 1). Im Vergleich dazu ist die Zahl<br />
<strong>der</strong> Ärzte mit den übrigen Gebietsbezeichnungen im gleichen Zeitraum von 25.346 auf<br />
75.416, d. h. um 50.070 Ärzte gewachsen und in <strong>der</strong> Relation von 47,6 % (1975) auf 63,1 %<br />
(<strong>2008</strong>) gestiegen. Die zahlenmäßige Entwicklung bei<strong>der</strong> Arztgruppen ist seit 1975 kontinuierlich<br />
gegenläufig.<br />
An <strong>der</strong> bisherigen Entwicklung mit einer kontinuierlichen Abnahme des Anteils <strong>der</strong> Allgemein-/Praktischen<br />
Ärzte und einem gegenläufigen kontinuierlichen Zuwachs an<br />
Spezialisten an <strong>der</strong> Gesamtzahl aller ambulant tätigen Ärzte hat sich auch im vergangenen<br />
Jahr nichts geän<strong>der</strong>t.<br />
Vom 31.12.2007 bis zum 31.12.<strong>2008</strong> reduzierte sich die Zahl <strong>der</strong> Allgemein-/Praktischen<br />
Ärzte erneut um 468, dies entspricht einer Abnahme um 1,1 %. Im Vergleich<br />
hierzu stieg die Anzahl <strong>der</strong> Ärzte mit den übrigen Gebietsbezeichnungen in den alten<br />
Bundeslän<strong>der</strong>n um 1,6 %, d. h. um 1.203 Ärzte.<br />
90
Ärztliche Versorgung<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Tabelle 1: Entwicklung <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> ambulant tätigen Ärzte seit 1975 (alte Bundeslän<strong>der</strong>)<br />
3<br />
91
Tabelle 2 zeigt die Entwicklung <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> ambulant tätigen Ärzte seit 1990 in den<br />
alten und neuen Bundeslän<strong>der</strong>n. Im Jahr 2005 erreichte die Anzahl <strong>der</strong> Allgemeinärzte/Praktischen<br />
Ärzte ihren höchsten Wert mit 52.226. Seither sinkt die Anzahl, vom<br />
31.12.2007 bis zum 31.12.<strong>2008</strong> um 640 Ärzte (– 1,2 %). Ihr Anteil lag <strong>2008</strong> bei 37,0 %<br />
aller ambulant tätigen Ärzte in Deutschland. Die Zahl <strong>der</strong> Spezialisten erhöhte sich von<br />
2007 auf <strong>2008</strong> um 1.432 Ärzte (+ 1,7 %), dies entspricht einem Anteil von 63 %.<br />
Von 1990 bis <strong>2008</strong> sank <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> allgemein-medizinisch tätigen Ärzte an <strong>der</strong> Zahl<br />
aller ambulant tätigen Ärzte von 43,5 % auf 37 %, zugleich stieg <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> Ärzte mit<br />
den übrigen Gebebietsbezeichnungen von 56,5 % auf 63 %. Insgesamt waren am<br />
31.12.<strong>2008</strong> 138.330 Ärzte im gesamten Bundesgebiet ambulant tätig.<br />
Tabelle 2: Entwicklung <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> ambulant tätigen Ärzte seit 1990 (gesamtes Bundesgebiet)<br />
92
Ärztliche Versorgung<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Tabelle 3 zeigt das Verhältnis zwischen Allgemeinärzten und Praktischen Ärzten seit<br />
1990 im gesamten Bundesgebiet. Der Anteil <strong>der</strong> Praktischen Ärzte hat sich von 1990 bis<br />
2007 von 51,7 % auf 18,5 % reduziert. Dies entspricht einer Anzahl von 7.646 Ärzten,<br />
von denen 6.613 in den alten Bundeslän<strong>der</strong>n tätig waren. Parallel hierzu stieg die<br />
Anzahl <strong>der</strong> Allgemeinärzte von 48,3 % (1990) auf 81,5 % (2007).<br />
Tabelle 3: Entwicklung <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Allgemein- und <strong>der</strong> Praktischen Vertragsärzte seit<br />
1990 (gesamtes Bundesgebiet)<br />
3<br />
93
Die folgenden beiden Tabellen beschäftigen sich mit <strong>der</strong> Altersstruktur <strong>der</strong> ambulant<br />
tätigen Ärzteschaft. Beide Tabellen zeigen, dass gerade in <strong>der</strong> Allgemeinmedizin in den<br />
nächsten Jahren mit deutlichen altersbedingten Abgängen zu rechnen ist. Am<br />
31.12.<strong>2008</strong> waren 9.806 Allgemein-/Praktische Ärzte, dies entspricht 19,2 %, 60 Jahre<br />
o<strong>der</strong> älter und 19.959 Ärzte 50 bis 59 Jahre alt (39,0 %) (Tabelle 4). In beiden Altersgruppen<br />
liegt <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> Allgemein-/Praktischen Ärzte über dem <strong>der</strong> Ärzte mit den<br />
übrigen Gebietsbezeichnungen. Deutlich geringer wie<strong>der</strong>um ist mit 31,5 % <strong>der</strong> Anteil<br />
<strong>der</strong> Allgemein-/Praktischen Ärzte in <strong>der</strong> Altergruppe <strong>der</strong> 40- bis 49-Jährigen im Vergleich<br />
zu 38,1 % bei Spezialisten.<br />
Ein noch deutlicheres Bild zeigt Tabelle 5, die im Unterschied zur Tabelle 4 die Weiterbildungsassistenten<br />
nicht enthält. Da Ärzte ohne Gebietsbezeichnung als Praktische<br />
Ärzte gezählt werden, sind die Weiterbildungsassistenten in Tabelle 4 bei den Praktischen<br />
Ärzten mit enthalten und „verjüngen“ diese.<br />
Fast man die Ärzte in zwei Altersgruppen zusammen, so zeigt sich, dass in <strong>der</strong> Allgemeinmedizin<br />
15.890 Ärzten in <strong>der</strong> ersten Altersgruppe (35 bis 49 Jahre) 28.772 Ärzte in<br />
<strong>der</strong> zweiten Altergruppe (50 bis über 60 Jahre) gegenüber stehen. Diese Gegenüberstellung<br />
zeigt deutlich die Problematik des fehlenden hausärztlichen Nachwuchses auf.<br />
Tabelle 4: Alterstruktur <strong>der</strong> ambulant tätigen Ärzte zum 31.12.<strong>2008</strong> (gesamtes Bundesgebiet)<br />
94
Ärztliche Versorgung<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Tabelle 5: Alterstruktur <strong>der</strong> nie<strong>der</strong>gelassenen Ärzte zum 31.12.<strong>2008</strong> (gesamtes Bundesgebiet)<br />
3.3.3 Deutsche Akademie <strong>der</strong> Gebietsärzte<br />
Der Bericht über die Tätigkeit <strong>der</strong> Deutschen Akademie <strong>der</strong> Gebietsärzte wird in den<br />
Bereich <strong>der</strong> ambulanten Versorgung eingeordnet, da sich die Deutsche Akademie <strong>der</strong><br />
Gebietsärzte primär mit Fragen <strong>der</strong> ambulanten fachärztlichen Versorgung befasst.<br />
Zugleich werden neben diesem Schwerpunkt immer auch Fragestellungen <strong>der</strong> stationären<br />
sowie <strong>der</strong> sektorübergreifenden Versorgung im Rahmen <strong>der</strong> Beratungen eingehend<br />
erörtert.<br />
In dem Berichtszeitraum fanden unter dem Vorsitz von Dr. Martina Wenker die 2. und<br />
3. Sitzung <strong>der</strong> Deutschen Akademie <strong>der</strong> Gebietsärzte <strong>der</strong> Wahlperiode 2007 bis 2011<br />
statt.<br />
Frühjahrssitzung <strong>2008</strong><br />
In <strong>der</strong> zweiten Sitzung <strong>der</strong> Deutschen Akademie <strong>der</strong> Gebietsärzte am 09.04.<strong>2008</strong> in Berlin<br />
wurden unter dem Tagesordnungspunkt „Bericht zur gesundheits- und sozialpolitischen<br />
Lage“ insbeson<strong>der</strong>e das für den anstehenden Deutschen Ärztetag zu verabschiedende<br />
„Ulmer Papier – Gesundheitspolitische Leitsätze <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft“<br />
diskutiert. Breit gefächert wurden darüber hinaus Vorschläge zur Krankenhausfinan-<br />
3<br />
95
zierung, das Präventionsgesetz, die Sterbehilfedebatte, aktuelle Entwicklungen <strong>der</strong> Telematik,<br />
das neue Pflege-Weiterentwicklungsgesetz und die Thematik „Professionenmix/Delegation<br />
ärztlicher Leistungen/Deprofessionalisierung“ erörtert.<br />
Weiterentwicklung <strong>der</strong> Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte<br />
Im Bericht zur Weiterentwicklung <strong>der</strong> Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)<br />
lag <strong>der</strong> Schwerpunkt auf <strong>der</strong> Darstellung <strong>der</strong> Vorgehensweise bei <strong>der</strong> Bewertung ärztlicher<br />
Leistungen und <strong>der</strong> OPS-Zuordnung konventioneller und operativer Gebührenpositionen.<br />
Im ergänzenden Bericht zur Weiterentwicklung <strong>der</strong> Gebührenordnung für<br />
Zahnärzte (GOZ) berichtete Dr. Peter Engel, Präsident <strong>der</strong> Zahnärztekammer Nordrhein<br />
und Vorsitzen<strong>der</strong> des Senats für privatärztliches Leistungs- und Gebührenrecht<br />
<strong>der</strong> Bundeszahnärztekammer, über Vorgehen und Verhandlungsstand. Die Bewertungen<br />
seien durch eine Zeitmessstudie wissenschaftlich abgesichert worden; dies stelle<br />
eine gute Informationsbasis dar. Von <strong>der</strong> privaten Krankenversicherung (PKV) werde<br />
massiv die Öffnungsklausel gefor<strong>der</strong>t. Dadurch solle <strong>der</strong> Behandlungsvertrag mit dem<br />
Patienten außer Kraft gesetzt werden. Befürchtet werden müsse daher ein „Hamsterrad<br />
mit zunehmen<strong>der</strong> Verbilligung“. Eine Reaktionsmöglichkeit sei eine Rahmenvereinbarung<br />
mit Verbänden o<strong>der</strong> Dienstleistungsgesellschaften. Die Verhandlungen beim<br />
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) seien insgesamt schwierig gewesen und<br />
mehrfach unterbrochen worden. Die Private Krankenversicherung (PKV) sei daran<br />
interessiert, das Bewertungsgefüge abzusenken, um danach mit Verbänden o<strong>der</strong> Gruppierungen<br />
geson<strong>der</strong>te Verträge abzuschließen. Das BMG strebe eine „kostenneutrale“<br />
Novellierung an. Bei den Verhandlungen im BMG sei spürbar gewesen, dass von politischer<br />
Seite die Trennung zwischen Gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) und PKV<br />
aufgehoben werden solle.<br />
KBV-Versorgungsstrukturkonzept<br />
In einem Bericht zum neuen Versorgungsstrukturkonzept <strong>der</strong> Kassenärztlichen<br />
Bundesvereinigung (KBV) schil<strong>der</strong>te Dr. Carl-Heinz Müller als für die hausärztliche Versorgung<br />
zuständiger Vorstand die geplante Differenzierung in drei ambulante und zwei<br />
stationäre Ebenen, welche sich auch hinsichtlich <strong>der</strong> Vertragsformen unterscheiden<br />
würden: (a) Primärversorgungsebene, (b) wohnortnahe fachärztliche Versorgungsebene,<br />
(c) spezialisierte fachärztliche krankenhausnahe Versorgungsebene, (d) stationäre<br />
Grund- und Regelversorgung, (e) stationäre spezialisierte Versorgungsebene. Dieses<br />
Konzept wurde kontrovers diskutiert; bedauert wurde, dass bisher innerärztlich keine<br />
Abstimmung über das KBV-Konzept stattgefunden habe.<br />
Spezialisierte ambulante Versorgung durch Krankenhäuser<br />
Zu vertraglichen Vereinbarungen nach § 116b SGB V in Bayern berichtete Dr. Klaus Ottmann,<br />
Vizepräsident <strong>der</strong> Bayerischen Landesärztekammer, bisher gebe es in Bayern wie<br />
im gesamten Bundesgebiet kaum Kooperationsmodelle zu § 116b. Die grundsätzliche<br />
Frage sei, ob es sich bei den vertraglichen Vereinbarungen um eine sinnvolle Ergänzung<br />
o<strong>der</strong> um eine Existenzbedrohung <strong>der</strong> fachärztlichen ambulanten Behandlungsebene<br />
handele. Kritisiert wird die Ausdehnung auf nicht-seltene Krankheiten, wie z. B. onkologische<br />
Erkrankungen. In <strong>der</strong> Diskussion wurde auf unterschiedliche Län<strong>der</strong>regelungen<br />
verwiesen.<br />
96
Ärztliche Versorgung<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Qualitätsgesicherte Vergütung in <strong>der</strong> ambulanten Pneumologie<br />
Weiterhin wurde das Konzept einer indikationsbezogenen qualitätsgesicherten Vergütung<br />
in <strong>der</strong> ambulanten Pneumologie (QUELL) dargestellt, welches vom Bundesverband<br />
<strong>der</strong> Pneumologen entwickelt wurde. Dieses diene sowohl <strong>der</strong> Qualitätssicherung<br />
als auch <strong>der</strong> argumentativen Begründung von Honoraransprüchen bei leitlinienadaptierter<br />
Leistungserbringung. Wesentliche Abrechnungsmerkmale seien Diagnose,<br />
Schweregrad und letzter Patientenkontakt. Die Abrechnung erfolge über Grundpauschalen<br />
und Zuschläge.<br />
Abschließend wurde über Fragen <strong>der</strong> Weiterbildung, insbeson<strong>der</strong>e über die notwendige<br />
Verbesserung <strong>der</strong> Rahmenbedingungen im ambulanten Bereich, und über Vorschläge<br />
zur Ergänzung und Überarbeitung <strong>der</strong> (Muster-)Weiterbildungsordnung 2003 diskutiert.<br />
Herbstsitzung <strong>2008</strong><br />
Am 06.12.<strong>2008</strong> fand die dritte Sitzung <strong>der</strong> Deutschen Akademie <strong>der</strong> Gebietsärzte statt.<br />
Im Bericht zur gesundheits- und sozialpolitischen Lage wurden als Hauptthemen die<br />
Einführung des Gesundheitsfonds zum 01.01.2009, die Auswirkungen <strong>der</strong> Honorarreform,<br />
das Krankenhausfinanzierungsrahmengesetz (KHRG), das Gesetz zur Weiterentwicklung<br />
<strong>der</strong> Organisationsstrukturen in <strong>der</strong> gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-<br />
OrgWG), <strong>der</strong> Referentenentwurf einer Verordnung zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> GOZ sowie das<br />
Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und <strong>der</strong> Län<strong>der</strong><br />
in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten (BKA-Gesetz) angesprochen. Im Mittelpunkt<br />
<strong>der</strong> sich anschließenden Diskussion stand die Frage, wie sich die Honorarreform<br />
auf die fachärztlichen (Einzel-)Praxen auswirken wird. Nach Einschätzung <strong>der</strong> Akademiemitglie<strong>der</strong><br />
besteht die Gefahr, dass die Honorarreform zu einer weiteren Schwächung<br />
<strong>der</strong> ambulanten fachärztlichen Versorgung führen könnte.<br />
Grundsätzlich stelle sich die Frage nach <strong>der</strong> Zukunft <strong>der</strong> fachärztlichen Versorgung in<br />
Deutschland. Die Deutsche Akademie <strong>der</strong> Gebietsärzte sieht es als geboten an, aus fachärztlicher<br />
Sicht Versorgungsmodelle zu konzipieren und mögliche Perspektiven für die<br />
ambulante fachärztliche Versorgung zu entwickeln. Die Beratungen zu dieser Thematik<br />
sollen in den kommenden Sitzungen <strong>der</strong> Deutschen Akademie <strong>der</strong> Gebietsärzte fortgesetzt<br />
werden.<br />
Kooperation zwischen ambulantem und stationärem Sektor<br />
Gegenstand dieses Tagesordnungspunktes war das im September <strong>2008</strong> von dem<br />
Arbeitskreis „Krankenhauskooperation“ <strong>der</strong> KBV vorgelegte Thesenpapier „Argumente<br />
für den nie<strong>der</strong>gelassenen Arzt, mit Krankenhäusern zu kooperieren“. Dargestellt wurden<br />
die möglichen Vorteile einer engeren Kooperation aus Sicht nie<strong>der</strong>gelassener Ärztinnen<br />
und Ärzte und die bisherigen Kooperationsvereinbarungen <strong>der</strong> KBV mit bundesweit<br />
tätigen Krankenhauskonzernen.<br />
In <strong>der</strong> Diskussion wurde herausgestellt, dass häufig nicht die mangelnde Kooperationsbereitschaft<br />
<strong>der</strong> Ärzte das Problem darstelle, son<strong>der</strong>n die Rahmenbedingungen sektorübergreifende<br />
Lösungen verhin<strong>der</strong>ten o<strong>der</strong> zumindest erschwerten. Insbeson<strong>der</strong>e fehle<br />
weiterhin ein überzeugendes Konzept zur sektorübergreifenden Vergütung. Zudem<br />
verschärfe sich unter den unzureichenden finanziellen Rahmenbedingungen und auf-<br />
3<br />
97
grund handwerklich schlecht gemachter politischer Eingriffe in die Zuständigkeiten <strong>der</strong><br />
Versorgungssektoren eher noch die Konkurrenz zwischen den Sektoren.<br />
Neue Kooperationsformen: das Medizinische Versorgungszentrum<br />
Medizinische Versorgungszentren (MVZ) wurden 2004 durch das GKV-Mo<strong>der</strong>nisierungsgesetz<br />
in das Vertragsarztrecht eingeführt. Eine wesentliche Zielsetzung war, fachübergreifend<br />
eine „Versorgung aus einer Hand“ zu ermöglichen. Wenngleich die Entwicklung<br />
anfangs zögerlich verlief, gehören die MVZ mittlerweile zur ambulanten Versorgungslandschaft.<br />
Ergänzend zu den gesetzlichen Grundlagen wurden unter diesem Tagesordnungspunkt<br />
aktuelle Kennzahlen zur Verbreitung <strong>der</strong> MVZ dargestellt. Im Juni <strong>2008</strong> waren bundesweit<br />
1.023 MVZ zugelassen. Über 4.400 Ärzte, davon 3.247 in einem Anstellungsverhältnis,<br />
waren an einem MVZ tätig. Obgleich sich <strong>der</strong> überwiegende Teil <strong>der</strong> MVZ<br />
weiterhin in <strong>der</strong> Hand von Vertragsärzten (57,8 Prozent) befindet, wird die steigende<br />
Anzahl von MVZ in Trägerschaft eines Krankenhauses in <strong>der</strong> Diskussion kritisch<br />
bewertet.<br />
Bei <strong>der</strong> Entwicklung von Zukunftsperspektiven für die ambulante fachärztliche Versorgung<br />
sind neben den traditionellen Formen vertragsärztlicher Berufsausübung (Einzelpraxis,<br />
Gemeinschaftspraxis, Praxisgemeinschaft) die MVZ, aber auch die durch das<br />
zum 01.01.2007 in Kraft getretene Vertragsarztrechtsän<strong>der</strong>ungsgesetz erleichterten<br />
Anstellungsmöglichkeiten von Fachärzten in Vertragsarztpraxen zu berücksichtigen.<br />
Das über Jahrzehnte berufspolitisch bestimmende Bild <strong>der</strong> selbständigen Berufsausübung<br />
in Einzelpraxen hat nach Einschätzung <strong>der</strong> Akademiemitglie<strong>der</strong> an Bedeutung<br />
verloren.<br />
Projekt „Evaluation <strong>der</strong> Weiterbildung“<br />
Die ärztliche Weiterbildung liegt von <strong>der</strong> Formulierung <strong>der</strong> Weiterbildungsordnung bis<br />
zur Organisation <strong>der</strong> Weiterbildungsprüfungen in <strong>der</strong> Hand <strong>der</strong> ärztlichen Selbstverwaltung<br />
und stellt eine <strong>der</strong> Kernaufgaben <strong>der</strong> Landesärztekammern dar. Ziel muss sein,<br />
die Qualität <strong>der</strong> Weiterbildung durch das Aufzeigen von Stärken sowie Schwächen und<br />
die Entwicklung von Verbesserungspotentialen zu sichern bzw. zu verbessern. Zu diesem<br />
Zwecke wurde die Durchführung einer routinemäßigen Befragung von Weiterbildungsbefugten<br />
und -assistenten in den Landesärztekammern beschlossen. Vorbil<strong>der</strong><br />
sind ein seit Jahren etabliertes Verfahren in <strong>der</strong> Schweiz sowie Befragungen <strong>der</strong> Weiterbildungsassistenten,<br />
die Ende 2006 bzw. Anfang 2007 von den Ärztekammern Hamburg<br />
und Bremen durchgeführt wurden.<br />
Die erste Erhebung erfolgt in sechzehn Landesärztekammern im 2. Quartal 2009, die<br />
Ergebnisse sollen Anfang 2010 vorliegen. Zielsetzung, Ablauf und Inhalte <strong>der</strong> Befragung<br />
wurden unter diesem Tagesordnungspunkt detailliert dargestellt und diskutiert.<br />
Die Durchführung des Evaluationsprojektes wird von den Mitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Deutschen<br />
Akademie <strong>der</strong> Gebietsärzte ausdrücklich begrüßt.<br />
In den folgenden Tagesordnungspunkten wurden aktuelle Berichte zum Stand <strong>der</strong><br />
Überarbeitung <strong>der</strong> (Muster-)Weiterbildungsordnung 2003, <strong>der</strong> Weiterentwicklung <strong>der</strong><br />
Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte und <strong>der</strong> sektorübergreifenden Qualitätssicherung<br />
gegeben und von <strong>der</strong> Akademie beraten.<br />
98
3.4 Stationäre Versorgung<br />
Vorbemerkungen<br />
Ärztliche Versorgung<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Der Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> wird bei Fragen und Problemen <strong>der</strong> stationären<br />
Versorgung durch den Ausschuss und die Ständige Konferenz „Krankenhaus“, sachverständig<br />
beraten. Vorsitzen<strong>der</strong> dieser Krankenhausgremien ist seit 2003 Rudolf Henke,<br />
Mitglied des Vorstandes <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>. Zum stellvertretenden Vorsitzenden<br />
wurde Dr. Theo Windhorst, Mitglied des Vorstands <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und Präsident<br />
<strong>der</strong> Ärztekammer Westfalen-Lippe, im September <strong>2008</strong> berufen. Zu den Sitzungen<br />
des Ausschusses werden neben den vom Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> berufenen<br />
Mitglie<strong>der</strong>n auch Gäste <strong>der</strong> maßgeblich an <strong>der</strong> stationären Versorgung beteiligten ärztlichen<br />
Verbände eingeladen. Der Abstimmung zwischen den Landesärztekammern in<br />
krankenhauspolitischen Fragen dient die Ständige Konferenz „Krankenhaus“, in welche<br />
die Landesärztekammern sachverständige Vertreter entsenden.<br />
Mit dem weiter steigenden Durchschnittsalter in Deutschland wächst auch die Relevanz<br />
<strong>der</strong> stationären Versorgung. Die demografische Entwicklung <strong>der</strong> Bevölkerung in Verbindung<br />
mit einer nach wie vor unterentwickelten Prävention führt zu einem wachsenden<br />
Behandlungsbedarf. Parallel dazu findet sich im Gesundheitswesen ein erhebliches<br />
Wachstums-, Produktivitäts- und Beschäftigungspotential im Sinne eines hochrelevanten<br />
Wirtschaftsfaktors. Zuletzt betrug <strong>der</strong> Anteil am Brutto-Inlandsprodukt 10,5 Prozent.<br />
4,5 Millionen Erwerbstätige sind im weiteren Sinn für das Gesundheitswesen<br />
aktiv.<br />
Die deutschen Kliniken stellen in diesem Zusammenhang mit einem Umsatzvolumen<br />
von ca. 65 Milliarden Euro und über 1 Million Beschäftigten einen entscheidenden Anteil<br />
des Gesundheitswesens. In vielen Regionen und Kommunen sind Kliniken zudem <strong>der</strong><br />
größte regionale Arbeitgeber. Auch unter Berücksichtigung <strong>der</strong> wirtschaftlichen Entwicklung<br />
des 4. Quartals <strong>2008</strong> und <strong>der</strong> Schätzungen für das Jahr 2009 hat die stationäre Versorgung<br />
sowohl aus <strong>der</strong> Perspektive <strong>der</strong> Sicherung einer hoch qualitativen Gesundheitsversorgung<br />
als auch aus <strong>der</strong> Perspektive des Arbeitsmarktes hohe Bedeutung.<br />
Neben <strong>der</strong> Krankenversorgung sind Kliniken zudem Einrichtungen <strong>der</strong> Forschung und<br />
Entwicklung sowie Stätten <strong>der</strong> Aus-, Weiter- und Fortbildung von Ärztinnen und Ärzten<br />
und weiterer Gesundheitsberufe. Die zukünftige Entwicklung <strong>der</strong> stationären Versorgung<br />
in Deutschland wird darüber hinaus auch einen entscheidenden Einfluss auf die weitere<br />
Entwicklung <strong>der</strong> ärztlichen Berufsausübung und des zukünftigen Arztbildes haben.<br />
Die <strong>2008</strong> intensiv geführte Debatte zur Neugestaltung des ordnungspolitischen Rahmens<br />
<strong>der</strong> Krankenhausfinanzierung und -versorgung ab dem Jahr 2009 ist maßgeblich<br />
von den genannten Rahmenbedingungen geprägt worden.<br />
3<br />
99
Aktuelle Lage und Zielstellung <strong>2008</strong><br />
Bedingt durch die großen Unterschiede in <strong>der</strong> finanziellen Situation <strong>der</strong> deutschen Kliniken<br />
(siehe u. a. Gutachten des Rheinischen-Westfälischen Instituts, Februar <strong>2008</strong>)<br />
sowie den steigenden Behandlungsbedarf <strong>der</strong> Bevölkerung befindet sich die stationäre<br />
Versorgung in einer entscheidenden und sehr dynamischen Umbruchphase.<br />
Im Jahr 2007 standen in insgesamt 2.087 Krankenhäusern Deutschlands 507.000 Betten<br />
für die stationäre Versorgung <strong>der</strong> Bevölkerung zur Verfügung. Während sich die Zahl<br />
<strong>der</strong> Einrichtungen gegenüber 2006 um 17 bzw. 0,8 % verringerte, sank die Zahl <strong>der</strong> aufgestellten<br />
Betten um 4.000 bzw. 0,7 %. Sowohl <strong>der</strong> Rückgang <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Häuser als<br />
auch <strong>der</strong> Bettenabbau haben sich damit deutlich verlangsamt. Bezogen auf die Bevölkerung<br />
Deutschlands entspricht dies einer Bettendichte von 616 Betten je 100.000 Einwohner.<br />
Die durchschnittliche Bettenauslastung stieg erneut gegenüber dem Vorjahr<br />
um 1,2 Prozentpunkte auf 77,2 %.<br />
Der Anteil <strong>der</strong> Krankenhäuser in privater Trägerschaft, <strong>der</strong> bei Einführung <strong>der</strong> bundeseinheitlichen<br />
Krankenhausstatistik 1991 noch bei 14,8 % lag, steigt seit Jahren kontinuierlich<br />
an und hat sich im Jahr 2007 verdoppelt (29,7 %). Zurückgegangen ist im gleichen<br />
Zeitraum <strong>der</strong> Anteil öffentlicher Krankenhäuser von 46,0 % auf 32,4 %. Der Anteil<br />
freigemeinnütziger Krankenhäuser hat sich demgegenüber nur geringfügig geän<strong>der</strong>t<br />
auf 37,9 % (1991:39,1 %).<br />
Die durchschnittlichen Behandlungskosten je Fall lagen bei 3.482 Euro. Zeitgleich sind<br />
u. a. die durchschnittlichen Aufwendungen für Sachkosten und Energie trotz verschiedenster<br />
Einsparbemühungen <strong>der</strong> Kliniken – im Vergleich zum Vorjahr – weiter gestiegen.<br />
Die ökonomisch erfor<strong>der</strong>lichen Kompensationen werden bei gleichzeitig verschärftem<br />
Wettbewerb zwischen den Kliniken durch erlösorientierte Leistungsintensivierung<br />
und durch Einschnitte, insbeson<strong>der</strong>e im Bereich <strong>der</strong> Personalbudgets, u. a.<br />
durch fehlende Nachbesetzungen von frei werdenden Stellen, Umstrukturierungen und<br />
Notlagetarifverträge erzielt. Die Individualität <strong>der</strong> Patientenbetreuung und die Intensität<br />
persönlicher Zuwendung haben abgenommen. Umfragen zeigen, dass die Patientinnen<br />
und Patienten diese Entwicklung sehr kritisch registrieren. Da sich diese Entwicklung<br />
über Jahre fortgesetzt hat, ist absehbar, dass es zu Einbrüchen in <strong>der</strong> Qualität<br />
<strong>der</strong> Patientenversorgung und einer weiteren Belastung <strong>der</strong> Arbeitsbedingungen für Ärztinnen<br />
und Ärzte kommt. Rückmeldungen zu Einzelfallbeschwerden an die Landesärztekammern<br />
bestätigen diesen Trend.<br />
Neben den mit dem Gesetzgebungsverfahren <strong>2008</strong> verbundenen Detaildebatten zu den<br />
finanziellen Rahmenbedingungen <strong>der</strong> stationären Versorgung ab dem Jahr 2009 gilt es<br />
nicht nur aus ärztlicher, son<strong>der</strong>n auch aus gesamtgesellschaftlicher Perspektive, Ärztinnen<br />
und Ärzten zeitnah vernünftigere Arbeitsbedingungen zu ermöglichen. Dies<br />
umfasst eine Verbesserung <strong>der</strong> Fort- und Weiterbildungsbedingungen, den Zugang zu<br />
einer freien Forschung und Lehre, eine angemessene Vergütung von Ärztinnen und<br />
Ärzten (auch in Forschung und Wissenschaft), eine deutliche Reduktion <strong>der</strong> Leistungsverdichtung<br />
in den Kliniken durch Berücksichtigung <strong>der</strong> Arbeitszeitvorgaben und<br />
-richtlinien sowie die Umsetzung und Erprobung neuer Arbeitszeitmodelle.<br />
100
Ärztliche Versorgung<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Zur Erreichung dieser Ziele hat die <strong>Bundesärztekammer</strong> im Jahr <strong>2008</strong> insbeson<strong>der</strong>e folgende<br />
Aktivitäten ergriffen:<br />
– Eingehende Diskussionen und wie<strong>der</strong>holte Stellungnahmen im Rahmen <strong>der</strong> Debatte<br />
zum Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (KHRG)<br />
– Fortsetzung <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Empfehlungen <strong>der</strong> Vorstandsarbeitsgruppe „Privatisierung/Trägerstrukturän<strong>der</strong>ung<br />
von Kliniken in Deutschland“ (Projekt <strong>der</strong> Versorgungsforschung,<br />
Etablierung und mehrfache Durchführung eines Seminars „Medizin<br />
und Ökonomie“)<br />
– Diskussion und Thematisierung wesentlicher Probleme des Än<strong>der</strong>ungsbedarfs <strong>der</strong><br />
Krankenhausfinanzierung und des aktuellen G-DRG-Kataloges durch die Ständige<br />
DRG-Fachkommission <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und <strong>der</strong> AWMF<br />
– Beratung <strong>der</strong> betroffenen Fachgesellschaften und Selbstverwaltungspartner zur weiteren<br />
Ausgestaltung des G-DRG-Fallpauschalenkataloges 2009<br />
– Beratung <strong>der</strong> betroffenen Fachgesellschaften und Selbstverwaltungspartner zur weiteren<br />
Ausgestaltung <strong>der</strong> Klassifikationssysteme ICD, OPS 2009 und <strong>der</strong> Deutschen<br />
Kodierrichtlinien 2009<br />
– Beratung <strong>der</strong> Selbstverwaltungspartner bei <strong>der</strong> Ausgestaltung <strong>der</strong> gem. § 17 b Abs. 8<br />
KHG vorgesehenen Begleitforschung zum G-DRG-System<br />
– Fachberatungen und Fortsetzung <strong>der</strong> Kooperation in Krankenhausplanungs-, Gesetzgebungs-<br />
und Finanzierungsfragen sowie <strong>der</strong> Verbesserung von Arbeitsbedingungen<br />
von Ärztinnen und Ärzten mit <strong>der</strong> Fédération des Médicins Suisses (FMH), Bern<br />
– Beratung zur Verbesserung von Arbeitsbedingungen von in stationären Einrichtungen<br />
tätigen Ärztinnen und Ärzten im Vergleich mit internationalen Gesundheitssystemen<br />
durch Erörterungen im Weltärztebund, Genf<br />
– Abstimmung verschiedenster Positionen im Rahmen <strong>der</strong> Gesetzgebungsdebatte mit<br />
Verbänden, Institutionen, Parlamentariern und Ministerien.<br />
3.4.1 Umsetzung <strong>der</strong> Empfehlungen <strong>der</strong> Arbeitsgruppe des Vorstands <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> zur Privatisierung und Trägerstrukturän<strong>der</strong>ung<br />
im Bereich <strong>der</strong> stationären Versorgung<br />
Basierend auf den Schlussfolgerungen des Anfang 2007 vorgelegten Ergebnisberichtes<br />
<strong>der</strong> Arbeitsgruppe des Vorstands <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> „Zunehmende Privatisierung<br />
von Krankenhäusern in Deutschland – Folgen für die ärztliche Tätigkeit“ wurden<br />
folgende Empfehlungen und Diskussionsresultate weiter umgesetzt.<br />
Versorgungsforschung: Im Rahmen <strong>der</strong> Initiative zur Versorgungsforschung <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> wurde das 2007 ausgeschriebene Projekt zur Thematik „Auswirkung<br />
unterschiedlicher Trägerstrukturen inklusive Privatisierung von Krankenhäusern“<br />
auf die Qualität <strong>der</strong> Krankenversorgung <strong>der</strong> Bevölkerung vergeben und durch den<br />
zuständigen Wissenschaftlichen Beirat begleitet (s. <strong>Kapitel</strong> 5.7.1 Wissenschaftlicher Beirat).<br />
Da es sich bei dem Ergebnisbericht <strong>der</strong> Arbeitsgruppe um eine Darlegung <strong>der</strong> Diskussionsinhalte<br />
und entsprechen<strong>der</strong> Resümees <strong>der</strong> Gespräche mit den unterschiedlichen<br />
Experten <strong>der</strong> stationären Versorgung, betroffenen Verbände und Institutionen handelt,<br />
3<br />
101
soll mittels des Versorgungsforschungsprojektes eine ergänzende wissenschaftliche<br />
Näherung an die Thematik erfolgen.<br />
Medizin und Ökonomie: Wie durch die Arbeitsgruppe des Vorstands <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
empfohlen, wurde ein Konzept einer Fortbildungsreihe unter Fe<strong>der</strong>führung<br />
<strong>der</strong> zuständigen Dezernate I „Fortbildung“ und V „Stationäre Versorgung“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
entwickelt und umgesetzt. Aufgrund <strong>der</strong> guten Resonanz konnte die Fortbildungsreihe<br />
im Jahr <strong>2008</strong> insgesamt dreimal durchgeführt werden. Bei den jeweiligen<br />
Anpassungen und Überarbeitungen fanden viele Anregungen <strong>der</strong> beteiligten Ärztinnen<br />
und Ärzten Berücksichtigung. Neben einer weiteren fachlichen Adaptierung ist für<br />
2009 eine Ausweitung auf eine einwöchige Fortbildungssequenz geplant (s. <strong>Kapitel</strong><br />
2.3.1, S. 60).<br />
Die vielfältigen Nachfragen und die positive Resonanz <strong>der</strong> Teilnehmer zeigen, dass die<br />
Empfehlung <strong>der</strong> Arbeitsgruppe des Vorstands <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, interessierten<br />
Ärztinnen und Ärzte ein entsprechendes Fortbildungsangebot zu aktuellen Daten, Fakten,<br />
medizinischen und gesundheitspolitischen Trends anzubieten, aber auch gleichzeitig<br />
wesentliches betriebswirtschaftliches Wissen zu vermitteln, dem Bedarf entspricht.<br />
Die Intensivierung und Fortsetzung dieser Bemühungen erhalten umso mehr Bedeutung,<br />
als durch die drohenden Konsequenzen <strong>der</strong> Finanz- und Wirtschaftskrise, z. B. im<br />
Fall wie<strong>der</strong> wachsen<strong>der</strong> Arbeitslosigkeit im Jahr 2009, <strong>der</strong> Bund, viele Län<strong>der</strong> und Kommunen<br />
die Diskussion zum weiteren Umgang mit Strukturen des Gesundheitswesens<br />
recht rasch wie<strong>der</strong> aufnehmen werden. Dies kann dazu führen, dass ökonomische<br />
Aspekte noch mehr in den Vor<strong>der</strong>grund gerückt sowie Ärztinnen und Ärzte noch stärker<br />
mit <strong>der</strong> Kraft ökonomischer Zwänge konfrontiert werden.<br />
3.4.2 Neugestaltung des ordnungspolitischen Rahmens <strong>der</strong> Krankenhausversorgung<br />
ab 2009 – Gesetzgebungsverfahren zum Krankenhausfinanzierungsreformgesetz<br />
(KHRG)<br />
Basierend auf den Diskussionen des Jahres 2007 wurden in <strong>2008</strong> die intensiven Debatten<br />
zur Neugestaltung <strong>der</strong> ordnungspolitischen Rahmenbedingungen für die Krankenhausversorgung<br />
und <strong>der</strong> Krankenhausfinanzierung ab dem Jahr 2009 fortgesetzt. Da die<br />
Positionierungen im Rahmen <strong>der</strong> Gesetzgebungsdebatte eine über Jahre reichende<br />
Konsequenz für die weitere Ausrichtung <strong>der</strong> stationären Versorgung in Deutschland<br />
und somit für die zukünftige Versorgung von Patientinnen und Patienten, aber auch für<br />
Ärztinnen und Ärzte haben werden, wird in diesem Abschnitt unter Bezug auf die verschiedensten<br />
Entschließungen, Positionierungen und Stellungnahmen auf die wesentlichsten<br />
Punkte und <strong>der</strong>en potentielle Auswirkungen in chronologischer Folge Bezug<br />
genommen. Unter Berücksichtigung des Diskussionsstandes des Jahres 2007 sowie<br />
eines neuen Positionspapiers des Bundesministeriums für Gesundheit vom Februar<br />
<strong>2008</strong> fasste <strong>der</strong> 111. Deutsche Ärztetag <strong>2008</strong> auf Antrag des Vorstands <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
eine einhellige Entschließung (DÄT-Drs.-Nr. VI - 03, s. unter www.baek.de). Der<br />
Deutsche Ärztetag for<strong>der</strong>te darin u. a. die schnellstmögliche Aufhebung <strong>der</strong> seit 15 Jahren<br />
gesetzlich festgelegten Budgetdeckelung, eine realistische Refinanzierung <strong>der</strong> sta-<br />
102
Ärztliche Versorgung<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
tionären Aufgaben unter Einbeziehung <strong>der</strong> tatsächlichen Kosten <strong>der</strong> Krankenhausleistungen<br />
– einschließlich <strong>der</strong> Tarifentwicklungen – und die Rücknahme des mit dem<br />
GKV-WSG eingeführten Sanierungsbeitrages.<br />
Darüber hinaus wurde das im Eckpunkte-Papier des Bundesministeriums für Gesundheit<br />
gefor<strong>der</strong>te Konzept einer umfänglichen Einführung von Einzelverträgen zwischen<br />
Krankenkassen und Krankenhäusern im Sinne <strong>der</strong> Ausglie<strong>der</strong>ung von „elektiven und<br />
selektiven“ Leistungen aus <strong>der</strong> Kontraktionspflicht mit <strong>der</strong> weitreichenden Konsequenz<br />
eines entsprechenden Rabattierungsdrucks und Preisdumpings abgelehnt. Die implizite<br />
Ausglie<strong>der</strong>ung aus <strong>der</strong> Kontraktionspflicht von Leistungen in Kombination mit einer<br />
deutlichen Stärkung <strong>der</strong> Krankenkassen würde voraussichtlich negative Auswirkungen<br />
auf die Arbeitsbedingungen von Ärztinnen und Ärzten haben. Die künftige Zuständigkeit<br />
<strong>der</strong> Krankenhausplanung wurde somit nach wie vor in <strong>der</strong> Verantwortung <strong>der</strong><br />
Bundeslän<strong>der</strong> gesehen, eine Übernahme <strong>der</strong> Steuerung durch die Krankenkassen klar<br />
abgelehnt. Im Nachgang des 111. Deutschen Ärztetages wurde die Entschließung <strong>der</strong><br />
Gesundheitsministerkonferenz (GMK) vor ihren Beratungen am 02. und 03.07.<strong>2008</strong><br />
zugeleitet und <strong>der</strong> Vorsitzenden <strong>der</strong> Gesundheitsministerkonferenz, Dr. Gitta Trauernicht,<br />
im Rahmen eines Spitzengesprächs detailliert erläutert.<br />
Erfreulicherweise folgte die Gesundheitsministerkonferenz den Empfehlungen des<br />
Deutschen Ärztetages weitgehend und lehnte einen Großteil <strong>der</strong> Vorschläge des<br />
Bundesministeriums für Gesundheit einhellig ab. Die Gesundheitsministerkonferenz<br />
bestätigte vor allem, dass das übergeordnete Ziel für die Weiterentwicklung <strong>der</strong> Krankenhausfinanzierung<br />
die nachhaltige wirtschaftliche Sicherung <strong>der</strong> Krankenhäuser sein<br />
muss. Dies betrifft sowohl die Patientenversorgung als auch die Investitionsfinanzierung.<br />
Zudem konnte vermittelt werden, dass insbeson<strong>der</strong>e Tarifabschlüsse einer Refinanzierung<br />
bedürfen. Die Gesundheitsministerkonferenz schloss sich auch <strong>der</strong> For<strong>der</strong>ung<br />
des Wegfalls des seit 2007 erhobenen Sanierungsbeitrags <strong>der</strong> Krankenhäuser in<br />
Höhe von 0,5 % des Rechnungsbeitrags ab dem 01.01.2009 an. Letztlich wurde auch die<br />
Auffassung geteilt, dass bei einer möglichen Realisierung einer bundesweiten Konvergenz<br />
<strong>der</strong> Basisfallwerte im Vorfeld eine detaillierte Analyse <strong>der</strong> Entwicklung <strong>der</strong> Landesbasisfallwerte<br />
notwendig ist.<br />
Trotz dieser einvernehmlich getroffenen Positionierung <strong>der</strong> Gesundheitsministerkonferenz<br />
lancierte das Bundesministerium für Gesundheit im Juli <strong>2008</strong> einen Referentenentwurf<br />
mit weiterhin konträren Positionen. Dieser wurde Stunden später vom Bundeskanzleramt<br />
wegen „mangeln<strong>der</strong> Abstimmung“ zurückgezogen. Am 22.08.<strong>2008</strong> folgte<br />
dann die Veröffentlichung des regulär abgestimmten Referentenentwurfs für ein<br />
Gesetz zum ordnungspolitischen Rahmen <strong>der</strong> Krankenhausfinanzierung ab dem Jahr<br />
2009 durch das Bundesministerium für Gesundheit.<br />
In <strong>der</strong> Anhörung <strong>der</strong> betroffenen Verbände und Institutionen am 04.09.<strong>2008</strong> zu diesem<br />
Referentenentwurf erfolgte die Darlegung <strong>der</strong> Positionen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> auf<br />
Basis <strong>der</strong> verabschiedeten Positionen des 111. Deutschen Ärztetages und <strong>der</strong> Stellungnahme<br />
zum Referentenentwurf (s. Stellungnahme <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zum Referentenentwurf<br />
des Bundesministeriums für Gesundheit zum ordnungspolitischen Rahmen<br />
<strong>der</strong> Krankenhausfinanzierung ab dem Jahr 2009 vom 13.11.<strong>2008</strong> unter<br />
www.baek.de/page.asp?his=0.5.33.6822). Da das Bundesministerium für Gesundheit<br />
trotz <strong>der</strong> einhelligen Ablehnung <strong>der</strong> Gesundheitsministerkonferenz an einer Einfüh-<br />
3<br />
103
ung leistungsbezogener Investitionspauschalen festhielt, war absehbar, dass das<br />
Gesetzgebungsverfahren – nicht wie vorgesehen – bis Ende <strong>2008</strong> und somit zum regulären<br />
Ende <strong>der</strong> Konvergenzphase des G-DRG-Systems abgeschlossen werden konnte.<br />
Die <strong>Bundesärztekammer</strong> machte daher neben ihrer fortbestehenden Positionierung zu<br />
den Vorschlägen des Bundesministeriums für Gesundheit zu Neuregelungen <strong>der</strong> Krankenhausinvestitionsfinanzierung<br />
auch deutlich, dass eine Abkopplung <strong>der</strong> mit dem Entwurf<br />
für 2009 vorgesehenen kurzfristigen Finanzierungshilfen für die Krankenhäuser<br />
von dem Gesetzentwurf zur Ermöglichung einer rechtzeitigen finanziellen Unterstützung<br />
<strong>der</strong> Kliniken zielführend sei. Diese Position wurde ebenfalls durch an<strong>der</strong>e Verbände<br />
und Institutionen unterstützt. Zugleich wurde in <strong>der</strong> Anhörung am 04.09.<strong>2008</strong><br />
verdeutlicht, dass <strong>der</strong> vorgesehene Zeitrahmen gem. § 17 b Abs. 2 Satz 1 KHG, bis zum<br />
31.10.2009 die Grundstrukturen und das notwendige Proze<strong>der</strong>e zu dieser neuen Investitionsbewertungsrelation<br />
festzulegen, unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Erfahrungen <strong>der</strong><br />
G-DRG-Einführung in Deutschland deutlich zu kurz bemessen und die im Referentenentwurf<br />
skizzierte Finanzneutralität kritisch zu hinterfragen ist.<br />
Prinzipiell begrüßt wurde die Bereitschaft, die wie<strong>der</strong>holten For<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Ärzteschaft<br />
aufzugreifen und die tarifvertraglich vereinbarten Lohn- und Gehaltssteigerungen<br />
im Rahmen einer Öffnungsklausel bei <strong>der</strong> Vereinbarung des Landesbasisfallwertes<br />
zu berücksichtigen. Die Refinanzierungsquote <strong>der</strong> tariflichen Abschlüsse in Höhe von<br />
50 % wurde in wie<strong>der</strong>holten Erörterungen und Fachdebatten, mit <strong>der</strong> Zielsetzung einer<br />
100 %igen Refinanzierung, als unzureichend kritisiert.<br />
Ebenfalls prinzipiell befürwortet wurde, dass sich die Bundesregierung nicht weiter <strong>der</strong><br />
Argumentation <strong>der</strong> Leistungsverdichtung und Personalverknappung in den deutschen<br />
Kliniken verschließt. Durch die neu vorgesehene Finanzierung von 21.000 zusätzlichen<br />
Stellen im Pflegedienst wurde ein erster Schritt in die richtige Richtung vorgenommen,<br />
wenn auch die vorgesehene Form <strong>der</strong> Umsetzung als deutlich zu bürokratisch kritisiert<br />
werden musste. Unter <strong>der</strong> Prämisse einer Verbesserung <strong>der</strong> Pflegesituation direkt am<br />
Patienten hat sich die <strong>Bundesärztekammer</strong> bereit erklärt, sich an <strong>der</strong> Diskussion zur<br />
Konzeption <strong>der</strong> Umsetzung dieses Son<strong>der</strong>programms zur Ermöglichung einer<br />
schnellstmöglichen zielführenden Umsetzung zu beteiligen.<br />
Eine weitere beson<strong>der</strong>e Berücksichtigung in den Diskussionen zum Referenten- und<br />
Kabinettsentwurf fand die vorgesehene Einführung eines pauschalierenden tagesbezogenen<br />
Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen ab dem<br />
Jahr 2013. Nicht zuletzt die vor Einführung des G-DRG-Systems getroffene Vereinbarung,<br />
diese Bereiche <strong>der</strong> Patientenversorgung nicht in ein Fallpauschalensystem einzubeziehen,<br />
basierte auf dem Konsens, dass Patientinnen und Patienten dieser Fachdisziplinen<br />
langfristig eines beson<strong>der</strong>en Schutzes bedürfen. Die jetzt vorgesehene Einführung<br />
eines pauschalierenden tagesbezogenen Entgeltsystems, das insbeson<strong>der</strong>e auf<br />
Leistungskomplexen basieren soll, darf aus Sicht <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> nicht <strong>der</strong><br />
erste Schritt zur Einführung von Fallpauschalen in <strong>der</strong> Psychiatrie werden. Daher wurde<br />
die im Referentenentwurf vorgesehene Regelung des § 17 d Abs. 1 Satz 2 KHG, statt<br />
tagesbezogener Entgelte nach entsprechen<strong>der</strong> Prüfung noch an<strong>der</strong>e Abrechnungseinheiten<br />
– möglicherweise dann G-DRG-Fallpauschalen – vorzusehen, strikt abgelehnt.<br />
Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hat zudem in den Debatten des Jahres <strong>2008</strong> mehrfach darauf<br />
hingewiesen, dass die vorgesehene Konzeption eines pauschalierten, tagesbezogenen<br />
104
Ärztliche Versorgung<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Entgeltsystems unbedingt <strong>der</strong> demografischen Entwicklung des wachsenden Versorgungsbedarfs<br />
im Bereich <strong>der</strong> Geriatrie, Demenz etc. und <strong>der</strong> demografischen Entwicklung<br />
<strong>der</strong> Ärzteschaft zeitnah Rechnung zu tragen hat. Schon <strong>2008</strong> sind ein gestiegenes<br />
ärztliches Durchschnittsalter und eine schwierige Nachbesetzung, z. B. im Bereich <strong>der</strong><br />
Kin<strong>der</strong>- und Jugendpsychiatrie, Realität. Sollte es in <strong>der</strong> personalintensiven Betreuung<br />
psychiatrischer und psychosomatischer Patientinnen und Patienten durch ein neues<br />
Vergütungssystem zu einer ähnlichen Leistungsverdichtung kommen, hätte dies erhebliche<br />
Auswirkungen auf die Patientenversorgung und eine deutliche Verschlechterung<br />
<strong>der</strong> Arbeitsbedingungen von Ärztinnen und Ärzten zur Folge.<br />
Zu dem im Referenten- und Kabinettsentwurf vorgesehenen Prüfauftrag einer „sachgerechten“<br />
Finanzierung <strong>der</strong> mit <strong>der</strong> ärztlichen Weiterbildung verbundenen Mehrkosten<br />
bei <strong>der</strong> Leistungserbringung durch Zu- und Abschläge innerhalb des G-DRG-Systems<br />
wurde seitens <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> klargestellt, dass dieser „Prüfauftrag“ schon<br />
2007 durch das Bundesministerium für Gesundheit faktisch angeregt wurde und die<br />
nachfolgenden Fachdebatten keine tragfähige Lösung in Aussicht stellen konnten.<br />
Anstelle eines mit einer nochmaligen Steigerung bürokratischer Belastungen für Ärztinnen<br />
und Ärzte verbundenen neuen Verteilungsschlüssels innerhalb des G-DRG-<br />
Systems müssen aus Sicht <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> vielmehr eine auskömmliche<br />
Finanzierung <strong>der</strong> Krankenhausmedizin und darauf basierend eine Intensivierung<br />
gemeinsamer Bemühungen des Bundes und <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> in Kooperation mit <strong>der</strong> Ärzteschaft<br />
zur Verbesserung <strong>der</strong> Bedingungen <strong>der</strong> Aus-, Weiter- und Fortbildung sowie <strong>der</strong><br />
Arbeitsverhältnisse im ambulanten und stationären Sektor für Ärztinnen und Ärzte Ziel<br />
sein. Auch die Gesundheitsministerkonferenz hat sich seit 2002 aus gutem Grund<br />
wie<strong>der</strong>holt mit dieser Thematik in dieser Zielrichtung befasst. Die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
hat in den Debatten auch auf die Beschlüsse des 111. Deutschen Ärztetages <strong>2008</strong> zum<br />
För<strong>der</strong>programm „Allgemeinmedizin“ verwiesen und klargestellt, dass, bedingt durch<br />
die Entwicklung <strong>der</strong> Arztzahlen, <strong>der</strong> Stellenbesetzungsproblematik in den Kliniken und<br />
angesichts <strong>der</strong> demografischen Entwicklung <strong>der</strong> Ärzteschaft, mehr denn je zeitnahe<br />
und weitreichende Initiativen sowie eine insgesamt ausreichende Finanzausstattung<br />
unabdingbar sind.<br />
Die mit dem Gesetzentwurf verbundenen weiteren Kompetenzerweiterungen des<br />
Bundesministeriums für Gesundheit wären mit maßgeblichen Einschränkungen <strong>der</strong><br />
Handlungsfreiheit <strong>der</strong> Selbstverwaltung verbunden. Diese Tendenz, die sich schon in<br />
vielen Regelungen des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes abzeichnete, hat eine über<br />
die stationäre Versorgung hinausreichende Bedeutung für Ärztinnen und Ärzte sowie<br />
die Zukunft <strong>der</strong> ärztlichen Selbstverwaltungsstrukturen. Die Tendenz zur Zentralisierung<br />
wurde auch in <strong>der</strong> Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages<br />
am 24.11.<strong>2008</strong> zu dem Ende September <strong>2008</strong> veröffentlichten Gesetzentwurf <strong>der</strong><br />
Bundesregierung zum ordnungspolitischen Rahmen <strong>der</strong> Krankenhausfinanzierung ab<br />
dem Jahr 2009 („Kabinettsentwurf“ – Bundestagsdrucksache 16/10807) nochmals von<br />
vielen Verbänden ausdrücklich kritisiert.<br />
Wenige Tage nach dieser Anhörung musste allerdings bekannt gewordenen Entwürfen<br />
für Än<strong>der</strong>ungsanträge entnommen werden, dass Vorschläge seitens des GKV-Spitzenverbandes<br />
entgegen den vorherigen Verlautbarungen des Bundesministeriums für<br />
Gesundheit auf Akzeptanz stießen. In den Entwürfen ist u. a. vorgesehen, dass zuge-<br />
3<br />
105
sagte Finanzierungen für die Tarifsteigerung in den Kliniken in Höhe von ca. 1,35 Milliarden<br />
Euro ab 2009 in vielen Bundeslän<strong>der</strong>n mit zu erwartenden höheren Krankenhausentgelten<br />
verrechnet werden sollen. Hintergrund <strong>der</strong> Regelung ist die mit Ende <strong>der</strong><br />
Konvergenzphase vorgesehene Umstellung von klinikindividuellen Basisfallwerten auf<br />
Landesbasisfallwerte. Die dadurch bedingten finanziellen Verluste wurden zum Diskussionszeitpunkt<br />
auf ein Finanzvolumen zwischen 500 Millionen und ca. 1 Milliarde Euro<br />
geschätzt. In einem daraufhin kurzfristig erfolgten Spitzengespräch <strong>der</strong> maßgeblichen<br />
Vertreter des Aktionsbündnisses „Rettung <strong>der</strong> Krankenhäuser“ mit den Spitzen <strong>der</strong><br />
Koalitionsfraktionen am 04.12.<strong>2008</strong> konnte die Zusicherung erreicht werden, dass diese<br />
Vorschläge nicht zu Lasten <strong>der</strong> Kliniken umgesetzt würden. So verabschiedete denn<br />
auch <strong>der</strong> Deutsche Bundestag in zweiter und dritter Lesung in seiner Sitzung am<br />
19.12.<strong>2008</strong> den Gesetzentwurf auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> Beschlussempfehlungen sowie<br />
weiterer Än<strong>der</strong>ungsanträge des Ausschusses für Gesundheit (BT-Drs. 16/11429), ohne<br />
hierin diese für die Krankenhäuser desaströsen Vorschläge aufzugreifen.<br />
Dennoch bleibt zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses dieses <strong>Tätigkeitsbericht</strong>s offen,<br />
ob die durch Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt während <strong>der</strong> Eröffnung des<br />
111. Deutschen Ärztetages <strong>2008</strong> zugesagten finanziellen Mittel tatsächlich nach<br />
Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens in <strong>der</strong> vollumfänglichen Höhe zur Verfügung<br />
gestellt werden, weil dazu Verhandlungsergebnisse zwischen Kassen und Krankenhäusern<br />
erfor<strong>der</strong>lich bleiben, die auf sich warten lassen können. Das Gesetzgebungsverfahren<br />
wird voraussichtlich erst Mitte Februar 2009 im Bundesrat seinen Abschluss finden.<br />
Inzwischen zeichnet sich ab, dass in Kombination mit <strong>der</strong> das 4. Quartal <strong>2008</strong> prägenden,<br />
weltweiten Finanzkrise sich die Kreditsituation <strong>der</strong> deutschen Kliniken 2009 und<br />
2010 verschärfen kann. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hat daher die betroffenen Ministerien<br />
nachdrücklich aufgefor<strong>der</strong>t, das Gesundheitssystem auch bei <strong>der</strong> weiteren Ausgestaltung<br />
von Konjunkturför<strong>der</strong>ungsmaßnahmen auf nationaler und europäischer Ebene<br />
soweit wie möglich zu berücksichtigen.<br />
3.4.3 Ständige DRG-Fachkommission <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und <strong>der</strong><br />
Arbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften<br />
(AWMF)<br />
Die Ständige DRG-Fachkommission wird kooperativ von Rudolf Henke, Mitglied des<br />
Vorstands <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, und Prof. Dr. Albrecht Encke, Präsident <strong>der</strong> AWMF,<br />
geleitet. Die Fachkommission bietet den Trägerorganisationen, den Fachgesellschaften,<br />
<strong>der</strong> Politik und <strong>der</strong> Selbstverwaltung die Ansprechpartner zu medizinisch-fachlichen<br />
Fragestellungen im Zusammenhang mit <strong>der</strong> jährlich vorgesehenen Anpassung des<br />
G-DRG-Fallpauschalensystems. Die Fachkommission bildet die Grundlage, ein jeweils<br />
aktuelles Meinungsbild aus ärztlicher Sicht zum Status Quo des DRG-Systems und zum<br />
notwendigen zukünftigen Anpassungsbedarf zu ermöglichen.<br />
Die <strong>Bundesärztekammer</strong> und die AWMF haben in den letzten Jahren wie<strong>der</strong>holt<br />
bedarfsweise die Antragsstellungen des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus<br />
(InEK gGmbH) im Rahmen des etablierten Verfahrens des sogenannten „strukturierten<br />
Dialoges“ aktiv unterstützt. Dies umfasst auch eine direkte Erörterung mit Vertretern<br />
106
Ärztliche Versorgung<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
des InEK in Fragen wi<strong>der</strong>sprüchlicher o<strong>der</strong> nicht identischer Vorschläge zum G-DRG-<br />
Adaptierungsverfahren.<br />
In diesem Zusammenhang erfolgte im Februar <strong>2008</strong> eine gemeinsame Erörterung mit<br />
<strong>der</strong> Leitung des InEK und Vertretern <strong>der</strong> Geschäftsstelle <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> sowie<br />
fünf hochrangigen Sachverständigen <strong>der</strong> DRG-Fachkommission. In dem Gespräch<br />
konnte darüber hinaus nochmals thematisiert werden, dass die wachsende Komplexität<br />
des G-DRG-Systems eine zunehmende Erschwernis bei <strong>der</strong> Einbringung von zeitnahen<br />
sachgerechten Vorschlägen darstellt. Das InEK wurde gebeten, diesen Aspekt bei den<br />
weiteren Überarbeitungsansätzen im Rahmen <strong>der</strong> jährlichen Fallpauschalenadaptierung<br />
zu berücksichtigen und soweit wie möglich auf eine Komplexitätsreduktion auch<br />
gegenüber den Trägern des Institutes zu drängen. Dass es sich bei diesem grundlegenden<br />
Verbesserungsvorschlag um keine Einzelkritik <strong>der</strong> Fachkommission handelte, zeigte<br />
das Ende Mai <strong>2008</strong> fertig gestellte Gutachten <strong>der</strong> DRG-Research-Group (Münster):<br />
„Durch die Zunahme an Komplexität wird <strong>der</strong> Umgang mit dem G-DRG-System weiter<br />
erschwert. Es wird immer schwieriger, aus den Textbezeichnungen einer G-DRG und<br />
ihrer Definition im Handbuch auf die dahinter stehenden Leistungskomplexe zu schließen.<br />
Das erschwert die prospektive Fallmengenplanung bei Leistungsstrukturverän<strong>der</strong>ungen<br />
sowie die Identifikation von speziellen Fallkollektiven für beson<strong>der</strong>e Ausgleichsregelungen<br />
o<strong>der</strong> Zusatzentgelte nach § 62 a Krankenhausentgeltgesetz, aber auch das<br />
Einbringen des klinischen Sachverstandes im Rahmen des Vorschlagverfahrens“.<br />
Ebenso wird auf einen weiteren wesentlichen, aus ärztlicher Sicht unverzichtbaren<br />
Punkt Bezug genommen: „Zudem entzieht sich das G-DRG-System <strong>der</strong> Nutzung für<br />
weitere medizinische Aussagen“. Zugleich wird eine konsekutive, weiterhin notwendige<br />
und seit längerer Zeit durch die Ständige Fachkommission eingebrachte For<strong>der</strong>ung<br />
bestätigt. Versuche des InEK zur Transparenzerhöhung können den Umgang mit <strong>der</strong><br />
Komplexität erleichtern, stellen aber nicht den Bezug von G-DRGs zu klinischem Kollektiv<br />
wie<strong>der</strong> her.<br />
Allein diese aus Sicht <strong>der</strong> Ärzteschaft relevanten Punkte zeigen, dass neben den regelmäßigen<br />
Sitzungen <strong>der</strong> Ständigen DRG-Fachkommission unter durchgehen<strong>der</strong> Beteiligung<br />
des InEK <strong>der</strong> engmaschige individuelle Dialog mit Vertretern <strong>der</strong> das InEK tragenden<br />
Selbstverwaltung und des InEK selbst auch nach Ende <strong>der</strong> Konvergenzphase<br />
unverzichtbar bleiben wird.<br />
Die erste Sitzung <strong>der</strong> Ständigen DRG-Fachkommission im Berichtsjahr fand am<br />
07.04.<strong>2008</strong> in Berlin statt. Diskussionsschwerpunkte dieser Sitzung waren:<br />
– Innovation im DRG-System <strong>2008</strong> – Perspektive für das Jahr 2009<br />
– Bericht über Gespräche mit dem InEK (Möglichkeiten zur Steigerung <strong>der</strong> Transparenz,<br />
Reduktion <strong>der</strong> Komplexität und Bürokratie)<br />
– G-DRG-bezogene Auswertungen des Statistischen Bundesamtes (Präsentation <strong>der</strong><br />
ersten Erfahrungen und Trends)<br />
– Geplante Einführung <strong>der</strong> Fallpauschalensystematik in <strong>der</strong> Schweiz auf Basis des<br />
G-DRG-Systems: Aktueller Stand und erste Erfahrungen, möglicher Ausbau <strong>der</strong><br />
Kooperationen zwischen <strong>der</strong> schweizerischen und <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft<br />
Bedingt durch die Aktualität <strong>der</strong> das gesamte Jahr <strong>2008</strong> prägenden Debatte zur Neugestaltung<br />
<strong>der</strong> ordnungspolitischen Rahmenbedingungen <strong>der</strong> Krankenhausfinanzierung<br />
3<br />
107
wurde die Thematik des laufenden Gesetzgebungsverfahrens in die Diskussion integriert.<br />
Der Leiter <strong>der</strong> Abteilung „Gesundheit“ des Ministeriums für Arbeit und Soziales<br />
des Landes Baden-Württemberg, Dr. J. Kohler, skizzierte <strong>der</strong> DRG-Fachkommission den<br />
aktuellen Diskussionsstand zur Neuordnung <strong>der</strong> Krankenhausfinanzierung und -planung<br />
aus Sicht des Landesministeriums sowie den aktuellen Diskussionsstand <strong>der</strong><br />
Arbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG). Im Zusammenhang<br />
mit diesem Vortrag und <strong>der</strong> anschließenden Diskussion wurde mehr als deutlich,<br />
dass sowohl die Vertreter <strong>der</strong> AOLG als auch verschiedener Landesministerien<br />
stark an <strong>der</strong> Einschätzung und Bewertung aus <strong>der</strong> Ärzteschaft sowie einer weiteren Einbindung<br />
des medizinisch-wissenschaftlichen Sachverstandes interessiert sind. Nicht<br />
zuletzt zeigte die durch das entsprechende Gesetzgebungsverfahren des Bundeslandes<br />
Nordrhein-Westfalen neu implementierte direkte Einbeziehung <strong>der</strong> Ärztekammern<br />
Nordrhein und Westfalen-Lippe in den Krankenhausplanungsausschuss des Bundeslandes<br />
Nordrhein-Westfalen, dass sich dieser Trend bestätigt.<br />
Die zweite Sitzung <strong>der</strong> Ständigen DRG-Fachkommission folgte am 01.10.<strong>2008</strong>. Schwerpunkte<br />
<strong>der</strong> Sitzung waren:<br />
– Ende <strong>der</strong> Konvergenzphase<br />
– G-DRG-Katalog 2009<br />
– Aktueller Stand <strong>der</strong> Debatte des Gesetzgebungsverfahrens zur Neuordnung <strong>der</strong> Krankenhausfinanzierung<br />
ab dem Jahr 2009 (nach Vorlage des Referentenentwurfes,<br />
August <strong>2008</strong>)<br />
– Einschätzung zur Zukunft <strong>der</strong> Universitätskliniken, <strong>der</strong> Krankenhausfinanzierung<br />
und zur Funktion des neu gegründeten Dachverbandes <strong>der</strong> Deutschen Hochschulmedizin<br />
– MDK-Einzelfallprüfungen am Beispiel einer Klinik <strong>der</strong> Maximalversorgung<br />
– Aktueller Stand <strong>der</strong> Einführung des G-DRG-Systems in <strong>der</strong> Schweiz<br />
Nicht zuletzt – nach Einführung des Gesundheitsfonds – ist für 2009 damit zu rechnen,<br />
dass die Prüfverfahren <strong>der</strong> gesetzlichen Krankenkassen zunehmen werden. Die Ständige<br />
DRG-Fachkommission von <strong>Bundesärztekammer</strong> und AWMF wird sich mit dieser<br />
Problematik in ihrer Sitzung am 18.02.2009 befassen.<br />
Prüfung des Medizinischen Dienstes <strong>der</strong> Krankenversicherung (MDK)<br />
Da lei<strong>der</strong> auch für das Jahr <strong>2008</strong> festzustellen war, dass die Quantität <strong>der</strong> Einzelfallprüfungen<br />
durch den Medizinischen Dienst <strong>der</strong> Krankenversicherungen (MDK) vor Ort im<br />
Auftrag <strong>der</strong> gesetzlichen Krankenversicherungen mit den impliziten erheblichen bürokratischen<br />
Aufwendungen und teilweise juristischen Auseinan<strong>der</strong>setzungen zugenommen<br />
haben, wurde diese Problematik unter den aktuellen Bedingungen <strong>2008</strong> thematisiert.<br />
Neben <strong>der</strong> für Patientinnen und Patienten, aber auch für Kliniken unerfreulichen<br />
Konstellation einer Finanzierungsunsicherheit stellen die Prüfverfahren und die aus<br />
ihnen resultierenden Dokumentationsaufwendungen, Dokumentationsprüfungen und<br />
vielfältigen Vor-Ort-Gesprächen zwischen <strong>der</strong> Geschäftleitung <strong>der</strong> Kliniken, den betroffenen<br />
Ärztinnen und Ärzten sowie MDK-Vertretern einen zunehmend demotivierenden<br />
Faktor im ärztlichen Arbeitsalltag dar. Nach Jahren <strong>der</strong> zunehmenden Personalausdünnung<br />
und Leistungsverdichtung muss in den betroffenen Abteilungen immer mehr<br />
108
Ärztliche Versorgung<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Zeit aufgewandt werden, die notwendigen Dokumentationsroutinen, aber auch Prüfverfahren<br />
adäquat zu erledigen. Im Gegenzug verbleibt immer weniger Zeit für die<br />
eigentliche ärztliche Tätigkeit am Patienten.<br />
Insbeson<strong>der</strong>e Studentinnen und Studenten sowie junge Ärztinnen und Ärzte erleben<br />
diese Form einer gegenseitigen Misstrauenskultur durch ungezielte und schlecht abgestimmte<br />
Prüfroutinen zunehmend als Systemversagen. 2009 sind daher die durch das<br />
DRG-System Verantwortung tragenden Selbstverwaltungspartner dazu aufgerufen, bei<br />
den anstehenden Regelungen für das Jahr 2010 (DRG-Fallpauschalenkatalog, Kodierhinweise,<br />
Deutsche Kodierrichtlinien, Klassifikationssysteme etc.) eine deutliche Vereinfachung<br />
zu ermöglichen. In den Diskussionen <strong>der</strong> Ständigen DRG-Fachkommission<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und <strong>der</strong> AWMF wurden die auf den §§ 112 und 275 ff. SGB V<br />
basierenden Prüfverfahren diskutiert. So konnte gezeigt werden, dass z. B. bei einer<br />
exemplarischen Abfrage von 120 deutschen Krankenhäusern mit einem Behandlungsvolumen<br />
von ca. 1,5 Millionen stationären „Fällen“, die sich auf das Jahr 2007 bezogen,<br />
die Prüfquote in den alten Bundeslän<strong>der</strong>n bei 10,5 % und in den neuen Bundeslän<strong>der</strong>n<br />
bei 9,8 % lagen. Trägerspezifisch waren insbeson<strong>der</strong>e öffentlich-rechtliche Kliniken mit<br />
einer Prüfquote von 10,6 % – im Vergleich zu 10,3 % bei privaten und 10,1 % bei freigemeinnützigen<br />
Trägern – etwas stärker betroffen. Ebenso wurden Häuser <strong>der</strong> Schwerpunktversorgung<br />
mit 10,8 % stärker geprüft als Häuser <strong>der</strong> Maximalversorgung<br />
(10,1 %) und Kliniken <strong>der</strong> Grund- und Regelversorgung (9,8 %).<br />
Wesentliche Prüfgründe sind die seit Jahren fallenden Verweildauern in den Kliniken.<br />
In diesem Zusammenhang wurde wie<strong>der</strong>holt die obere und untere Grenzverweildauer<br />
geprüft, ebenso die Indikation zur stationären Behandlungsnotwendigkeit. Als weitere<br />
Gründe berichteten die betroffenen Mitglie<strong>der</strong> des Gremiums, dass die Kodierung über<br />
ICD, OPS und Nebendiagnosen nach wie vor im Mittelpunkt <strong>der</strong> Bemängelungen stehen.<br />
Dies ist umso irritieren<strong>der</strong>, als die Befragung des Bundesministeriums für<br />
Gesundheit zur Einführung des DRG-Systems in Deutschland 2007 gezeigt hatte, dass<br />
von einem systematischen Upcoding in Deutschland nach Einführung des DRG-<br />
Systems nicht gesprochen werden kann. Dennoch kommt in den Prüfkriterien nach wie<br />
vor ein erhebliches Misstrauen seitens <strong>der</strong> die Prüfungen veranlassenden Krankenkassen<br />
gegenüber den Ärztinnen und Ärzten sowie den Kliniken zum Ausdruck.<br />
Der weitere Fachaustausch in <strong>2008</strong> ergab, dass im Bereich <strong>der</strong> Medizinischen Dienste<br />
eine zunehmende Zentralisierung <strong>der</strong> Bearbeitung, aber auch <strong>der</strong> Repräsentanzen im<br />
Sinne von „Fusionen“ zu beobachten ist. Zudem ist auch <strong>der</strong> MDK zunehmend von<br />
Rekrutierungsproblemen durch den wachsenden Arztmangel betroffen. Neben <strong>der</strong><br />
Quantität <strong>der</strong> durchgeführten Prüfungen stellt die zeitliche Latenz <strong>der</strong> Prüfverfahren –<br />
und somit auch <strong>der</strong> Freigabe <strong>der</strong> finanziellen Mittel – eine erhebliche Belastung für die<br />
betroffenen Ärztinnen und Ärzte sowie die betroffenen Kliniken dar. Monate bzw. Jahre<br />
später Fragen zu Diagnose- und Behandlungsverfahren bezüglich eines Patienten<br />
beantworten zu müssen, ist auch bei ausgedehnter Dokumentation in den klinischen<br />
Dokumentationssystemen kompliziert. Die Diskussion um die Prüfungen des Medizinischen<br />
Dienstes <strong>der</strong> Krankenversicherung zeigte, dass Kliniken und somit vor allem<br />
Ärztinnen und Ärzte mit einem hohen Personalaufwand für die Prüfung kalkulieren<br />
mussten. Zudem haben sich die Prüftiefen, z. B. bei Komplexziffern, erhöht. Dies<br />
erschwert nicht zuletzt die Bereitstellung von Daten. Viele <strong>der</strong> Gutachten des Medizini-<br />
3<br />
109
schen Dienstes <strong>der</strong> Krankenversicherung werden als nicht substanziert und daher<br />
wi<strong>der</strong>sprüchlich erlebt. Dennoch wird es angesichts <strong>der</strong> erheblichen Liquiditätsprobleme<br />
<strong>der</strong> Kliniken, nicht zuletzt zur Sicherung <strong>der</strong> Stellen in den Abteilungen, als unerlässlich<br />
gesehen, den Zeit- und Personalaufwand für die Prüfverfahren vorzunehmen,<br />
da nur so „Erlössicherungen“ in zum Teil Millionenhöhe erzielt werden können.<br />
Nach wie vor bleiben die Krankenkassen über die Medizinischen Dienste <strong>der</strong> Krankenversicherung<br />
klare Ergebnisse zur Sinnhaftigkeit <strong>der</strong> ausgeweiteten Fallprüfungen<br />
schuldig. In den Debatten wurde angeregt, ggf. eine „Begleitforschung“ zu den Prüfverfahren<br />
zu implementieren, die den beidseitigen Personalaufwand in Relation zu medizinischem,<br />
betriebswirtschaftlichem und volkswirtschaftlichem Nutzen stellt. Während<br />
in vielen an<strong>der</strong>en gesellschaftlichen Bereichen – bis hinein in die Bundesregierung –<br />
Initiativen zum Abbau <strong>der</strong> Bürokratisierung Gestalt annehmen, werden <strong>der</strong>zeit unreflektierte<br />
Prüfroutinen im Gesundheitswesen fortgesetzt. Lei<strong>der</strong> konnte auch die mit<br />
dem GKV-WSG eingeführte „Entschädigungsgebühr“ in Höhe von 100,– Euro nicht<br />
wirklich begrenzend wirken, die anfallenden Kosten werden durch die Gebühr nicht<br />
gedeckt.<br />
Für 2009 sind eine weitere Thematisierung sowie ein gemeinsamer Austausch mit<br />
MDK- und MDS-Vertretern, u. a. mit dem Ziel <strong>der</strong> gemeinsamen Erarbeitung von<br />
Lösungsoptionen, vorgesehen.<br />
ICD-10-GM 2009<br />
Im Rahmen <strong>der</strong> üblichen Abstimmungen zwischen dem Deutschen Institut für Medizinische<br />
Dokumentation und Informationen (DIMDI) und den zuständigen Selbstverwaltungspartnern<br />
wurden unter Berücksichtigung <strong>der</strong> vorgesehenen Än<strong>der</strong>ungen des<br />
DRG-Fallpauschalenkataloges <strong>2008</strong> für das Jahr 2009 die spezifischen Anpassungen des<br />
ICD-10-GM <strong>der</strong> Version <strong>2008</strong> für die Version 2009 gemeinsam diskutiert und vereinbart.<br />
Im Vor<strong>der</strong>grund standen <strong>2008</strong> Anpassungen <strong>der</strong> <strong>Kapitel</strong> I „Bestimmte infektiöse<br />
und parasitäre Krankheiten“, <strong>Kapitel</strong> II „Neubildung“, <strong>Kapitel</strong> III „Krankheiten des Blutes<br />
und <strong>der</strong> blutbildenden Organe …“, insbeson<strong>der</strong>e die Thrombozytopenie und im<br />
<strong>Kapitel</strong> IV „Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten“ <strong>der</strong> Diabetes Mellitus<br />
im Mittelpunkt. Weiterhin wurden Än<strong>der</strong>ungen in den <strong>Kapitel</strong>n V, VI, IX, XII, XIII,<br />
XV, XVI, XVII, XVIII, XIX und XXI, dem Schlüsselnummernbereich für beson<strong>der</strong>e<br />
Zwecke, vorgenommen. Die entsprechenden Än<strong>der</strong>ungen sind über eine frei zugängliche<br />
Än<strong>der</strong>ungsliste unter www.dimdi.de (Klassifikation ICD ff.) abrufbar.<br />
Lei<strong>der</strong> konnte die 2007 gesundheitspolitisch initiierte Einführung des Kodes U69.10!<br />
„An<strong>der</strong>norts klassifizierte Krankheit, für die <strong>der</strong> Verdacht besteht, dass sie Folge einer<br />
medizinisch nicht indizierten ästhetischen Operation, einer Tätowierung o<strong>der</strong> eines<br />
Piercings ist“ bei den weiteren Beratungen in <strong>2008</strong> nicht rückgängig gemacht werden.<br />
Der implizite Eingriff in das Patienten-Arzt-Vertrauensverhältnis bleibt somit bestehen.<br />
Die Umsetzungsbestimmungen wurden we<strong>der</strong> seitens des DIMDI noch seitens des<br />
Bundesministeriums für Gesundheit in einer Form präzisiert, die den Ärztinnen und<br />
Ärzten eine zumindest rechtlich ausreichende Sicherheit bei <strong>der</strong> Umsetzung geben<br />
würde. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hielt in den Diskussionen an <strong>der</strong> Position fest, dass<br />
neben einer Notwendigkeit <strong>der</strong> Reduktion des bürokratischen Aufwandes für die ICD-<br />
110
Klassifikationen die missbräuchliche Verwendung eines medizinischen Klassifikationssystems<br />
zur Eruierung von Patientenverhalten o<strong>der</strong> -präferenzen strikt abzulehnen ist.<br />
Das DIMDI hat die aktuelle Version ICD-10-GM 2009 auf seiner Internetseite zur allgemeinen<br />
Verfügbarkeit freigeschaltet. Ebenso sind dort die notwendigen Informationen<br />
und Unterlagen für das jährliche Vorschlagsverfahren hinterlegt. Die Krankenhausgremien<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, insbeson<strong>der</strong>e die Ständige DRG-Fachkommission <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> und <strong>der</strong> AWMF, empfehlen nach wie vor eine Teilnahme von Ärztinnen<br />
und Ärzten an diesem Vorschlagsverfahren, um rechtzeitig den medizinischen<br />
Sachverstand in die weiterhin geplanten Vorschlagsverfahren einbringen zu können.<br />
Dies ist nicht zuletzt relevant für mögliche Ansätze <strong>der</strong> Entbürokratisierung, aber auch<br />
einer zeitnahen Berücksichtigung von Innovationen im Gesundheitswesen.<br />
OPS-Version 2009<br />
Ärztliche Versorgung<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Vergleichbar dem Beratungsverfahren zu ICD-10-GM erfolgte in mehreren Sitzungen<br />
<strong>der</strong> zuständigen Arbeitsgruppe die Anpassung <strong>der</strong> OPS-Version 2009. Am 24.10.<strong>2008</strong><br />
veröffentlichte das DIMDI die für das Jahr 2009 relevante OPS-Version 2009. Rund 260<br />
Vorschläge aus <strong>der</strong> Ärzteschaft, den Fachgesellschaften, aber auch den Kliniken und<br />
Krankenkassen sind in die Beratungen eingeflossen. Die wesentlichen Än<strong>der</strong>ungen des<br />
OPS <strong>2008</strong> in Richtung OPS 2009 betreffen spezifische Kodes für viele Leistungen im<br />
Zusammenhang mit neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB), die<br />
Neueinführung von Kodes für die komplexe Diagnostik bei Säuglingen, Kin<strong>der</strong>n und<br />
Jugendlichen, die „Auflösung“ des Erweiterungskataloges zum OPS sowie die Osteosynthese<br />
und multimodale Schmerztherapie. Die Daten wurden durch das DIMDI für<br />
die Anwen<strong>der</strong> auf <strong>der</strong> Internetseite des Institutes (www.dimdi.de) freiverfügbar<br />
gemacht. Das Institut wies erneut darauf hin, dass insbeson<strong>der</strong>e Ärzte, aber auch Dokumentare<br />
in den Kliniken verpflichtet sind, Operationen und Prozeduren nach den deutschen<br />
Kodierrichtlinien anzugeben.<br />
Rückmeldungen aus <strong>der</strong> Ärzteschaft zum Proze<strong>der</strong>e einer Landes-AOK im 4. Quartal<br />
<strong>2008</strong> zeigen, dass bei <strong>der</strong> Verschlüsselung mittels <strong>der</strong> Klassifikationssysteme 2009 ggf.<br />
mit Interventionen von Krankenkassen gegenüber Ärztinnen und Ärzten zu rechnen<br />
ist. Die mit <strong>der</strong> Einführung des Gesundheitsfonds verbundene neue Gewichtung und<br />
die finanzielle Relevanz <strong>der</strong> Morbidität <strong>der</strong> Patientinnen und Patienten führten schon<br />
vor <strong>der</strong> Bekanntgabe <strong>der</strong> Zahlungsflüsse für jede einzelne Krankenkasse durch das<br />
Bundesversicherungsamt am 15.11.<strong>2008</strong> zu entsprechenden Voranalysen durch Krankenkassen.<br />
Ärztinnen und Ärzte sind nach wie vor gehalten, sich an den Vorgaben <strong>der</strong> Deutschen<br />
Kodierrichtlinien zu orientieren. Ein wie auch immer geartetes Upcoding gilt es nicht<br />
zuletzt zum Schutz <strong>der</strong> Patienten zu vermeiden. Diese Problematik wird auch die Beratungen<br />
des Jahres 2009 zur OPS-Version 2010 prägen.<br />
3<br />
111
G-DRG-Begleitforschung<br />
Wie in den Vorjahren ist lei<strong>der</strong> auch für das Jahr <strong>2008</strong> aus Sicht <strong>der</strong> Ärzteschaft festzustellen,<br />
dass im Rahmen <strong>der</strong> gemäß § 17b Abs. 8 KHG durch die Selbstverwaltungspartner<br />
(DKG, GKV und PKV) zu initiierenden Begleitforschung noch keinerlei Ergebnisse<br />
vorgelegt werden konnten. Dies ist umso kritischer, als gerade in den Beratungen<br />
ab 2009 zur Neugestaltung <strong>der</strong> ordnungspolitischen Rahmenbedingungen des Jahres<br />
<strong>2008</strong> und nicht zuletzt auch den Erörterungen <strong>der</strong> Gesundheitsministerkonferenz <strong>2008</strong><br />
die medizinischen, aber auch ökonomischen Resultate einer Begleitforschung eine<br />
wesentliche Grundlage für die weiteren Detailberatungen des Gesetzgebungsverfahrens<br />
hätte bilden sollen. So lagen weiterhin kaum belastbare Datengrundlagen z. B. zur Fragestellung<br />
<strong>der</strong> Wirkungsweise von Landesbasisfallwerten und <strong>der</strong>en möglichen positiven<br />
und negativen Auswirkungen auf Kliniken in bestimmten Regionen und unterschiedlicher<br />
Versorgungsstufen vor.<br />
Ebenso konnte selbst zum Abschluss <strong>der</strong> Einführung des DRG-Pauschalensystems –<br />
mit dem Ende <strong>der</strong> Konvergenzphase zum 01.01.2009 – keine Aussage darüber getroffen<br />
werden, wie das DRG-Fallpauschalensystem auf die Behandlung von Patientinnen und<br />
Patienten, aber auch auf die Arbeitsbedingungen von Ärztinnen und Ärzten gewirkt hat.<br />
Dies ist umso bedauerlicher, als Ergebnisse einer entsprechenden Begleitforschung<br />
eine wesentliche Grundlage für die mit <strong>der</strong> geplanten Einführung und Anpassung<br />
tagesgleicher Pauschalen für die Psychiatrie gem. § 17d KHRG aus Sicht <strong>der</strong> Ärzteschaft<br />
hätten sein können.<br />
3.4.4 Weiterentwicklung des G-DRG-Fallpauschalensystems<br />
Die Anpassungen des G-DRG-Fallpauschalensystems für das Jahr 2009 waren in nicht<br />
unerheblichem Ausmaß geprägt von <strong>der</strong> zeitgleich erfolgten Gesetzgebungsdebatte zur<br />
Neuordnung des ordnungspolitischen Rahmens <strong>der</strong> Krankenhausversorgung ab 2009.<br />
In diesem Zusammenhang wurden sämtliche Vorbereitungen dafür getroffen, dass –<br />
soweit wie möglich – ein reibungsloser technischer Übergang nach <strong>der</strong> am 01.01.2009<br />
endenden Konvergenzphase erfolgen kann. Schon Ende des ersten Halbjahres <strong>2008</strong><br />
konnte verbandsübergreifend ein weitgehen<strong>der</strong> Konsens zu den technischen Än<strong>der</strong>ungsnotwendigkeiten<br />
erzielt werden. Dies zeigt, dass trotz aller politischen Gegensätze<br />
zum Ende <strong>der</strong> Einführung des G-DRG-Fallpauschalensystems in Deutschland alle<br />
Beteiligten an einem reibungslosen Übergang in den „Routinebetrieb“ interessiert sind<br />
und das Selbstverwaltungsprinzip nach wie vor erfolgreich wirkt.<br />
Die <strong>Bundesärztekammer</strong> ist in den Verhandlungen <strong>der</strong> Selbstverwaltungspartner gem.<br />
§ 17c KHG in den zuständigen Arbeitsgruppen und Gremien mit beraten<strong>der</strong> Stimme<br />
beteiligt. Dies umfasst auch die Vertretung in den Klassifikationsthemen zugeordneten<br />
Arbeitsgruppen (AG ICD, AG OPS sowie im Kuratorium für Fragen <strong>der</strong> Klassifikation<br />
im Gesundheitswesen). Einen entscheidenden Anteil an den in <strong>2008</strong> möglich gewordenen<br />
Anpassungen hatten die nach wie vor in erheblichem Umfang eingegangenen<br />
Än<strong>der</strong>ungsvorschläge durch Ärztinnen und Ärzte sowie Fachgesellschaften. Das hierdurch<br />
zutage tretende enorme Engagement – auch bei erheblich gestiegener Komplexität<br />
des Fallpauschalensystems – zeigt, dass Ärztinnen und Ärzte trotz <strong>der</strong> mit <strong>der</strong> täg-<br />
112
lichen Umsetzung <strong>der</strong> Fallpauschalensystematik verbundenen Widrigkeiten sich nach<br />
wie vor an <strong>der</strong> weiteren Ausgestaltung des G-DRG-Systems mit dem Ziel <strong>der</strong> Sicherung<br />
einer guten Patientenversorgung beteiligen.<br />
Deutsche Kodierrichtlinien 2009<br />
Ärztliche Versorgung<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Mit <strong>der</strong> Verabschiedung des Fallpauschalenkataloges im September <strong>2008</strong> wurden zeitgleich<br />
die Deutschen Kodierrichtlinien in <strong>der</strong> geän<strong>der</strong>ten Version für 2009 am<br />
17.09.<strong>2008</strong> verabschiedet.<br />
Lei<strong>der</strong> zeigen die Diskussionen mit Ärztinnen und Ärzten, betroffenen Kliniken, aber<br />
auch <strong>der</strong> Meinungsaustausch in <strong>der</strong> Ständigen DRG-Fachkommission <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
und <strong>der</strong> AWMF, dass nach wie vor überwiegend die Kodierung durch Ärztinnen<br />
und Ärzte erfolgt und für sie mit einem erheblichen Arbeitsaufwand und nicht<br />
zuletzt einem nachfolgenden Prüf- und Rechtfertigungsaufwand verbunden ist. Eine<br />
weitreichende Delegation dieser bürokratischen Tätigkeiten unter ärztlicher Letztverantwortung<br />
konnte nur in einigen Kliniken durch die Einführung von Dokumentationsassistenten<br />
erzielt werden (siehe auch Prüfungen des MDK).<br />
Folgende wesentliche Än<strong>der</strong>ungen wurden für die Version 2009 im Vergleich zur Version<br />
<strong>2008</strong> vorgenommen:<br />
Im Rahmen <strong>der</strong> allgemeinen Richtlinien wurde die Mehrfachkodierung adaptiert. Dies<br />
umfasst lei<strong>der</strong> auch, dass Regelungen zum Kode U 69.10! eingeführt wurden, mit denen<br />
eine Meldepflicht für an<strong>der</strong>enorts klassifizierte Krankheiten, für die <strong>der</strong> Verdacht<br />
besteht, dass sie Folge einer medizinisch nicht indizierten ästhetischen Operation, einer<br />
Tätowierung o<strong>der</strong> eines Piercings sind, verbunden ist. Über § 294a SGB V und das<br />
Inkrafttreten des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes am 01.07.<strong>2008</strong> wurden nachträglich<br />
rechtliche Rahmenbedingungen eingezogen. Dennoch bleibt die Sinnhaftigkeit, aber<br />
auch die Operationalisierbarkeit des Kodes sehr kritisch zu hinterfragen. Die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
hat in den entsprechenden Arbeitsgruppen mehrfach darauf hingewiesen,<br />
dass neben <strong>der</strong> Sinnlosigkeit und <strong>der</strong> massiven Störung des Patienten-Arzt-Verhältnisses<br />
auch die Rechtslage nicht eindeutig geklärt ist. Diese Position wurde auch durch eine<br />
Einschätzung <strong>der</strong> Deutschen Gesellschaft für Medizinrecht in <strong>der</strong> „Einbecker Erklärung“<br />
gestützt.<br />
Im Kontext <strong>der</strong> Allgemeinen Kodierrichtlinien für Prozeduren erfolgten Anpassungen<br />
im Bereich <strong>der</strong> Multiplen Prozeduren und <strong>der</strong> Pan-Endoskopie. Im Bereich <strong>der</strong> vielfach<br />
zwischen Ärztinnen und Ärzten und dem MDK umstrittenen speziellen Kodierrichtlinien<br />
wurden Anpassungen im Bereich von Neubildungen, Lymphomen, endokrinen<br />
Stoffwechselerkrankungen, Krankheiten des Nerven- und Kreislaufsystems sowie <strong>der</strong><br />
Atmungsorgane vorgenommen. Bezüglich <strong>der</strong> weiteren Än<strong>der</strong>ungen wird auf die Ausgabe<br />
<strong>der</strong> Deutschen Kodierrichtlinien 2009 verwiesen. Nach wie vor ist aus Sicht <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> ein nicht unerheblicher Anpassungsbedarf <strong>der</strong> Deutschen Kodierrichtlinien<br />
gegeben. So fehlt trotz einer langwierigen Diskussion z. B. immer noch eine<br />
zielführende Regelung zur Thematik „Komplikationen“.<br />
Nach Einführung des Gesundheitsfonds wird darauf zu achten sein, dass auch die weitere<br />
Diskussion zur Überarbeitung und Handhabung <strong>der</strong> Deutschen Kodierrichtlinien<br />
3<br />
113
auf Basis einer auch in ihren ökonomischen Aspekten sachbezogenen und nicht ideologisch<br />
bestimmten Argumentation geführt wird.<br />
Kooperation mit den schweizerischen Ärztinnen und Ärzten (FMH) in Fragen <strong>der</strong><br />
Krankenhausfinanzierung und -planung sowie <strong>der</strong> Verbesserung <strong>der</strong> Arbeitsbedingungen<br />
für Ärztinnen und Ärzte<br />
Wie schon nach <strong>der</strong> Initiierung <strong>der</strong> Kooperation im Jahr 2007 nahmen auch <strong>2008</strong> regelmäßig<br />
Repräsentanten <strong>der</strong> FMH als Gäste an den Sitzungen <strong>der</strong> Ständigen DRG-Fachkommission<br />
teil. Bei vielen in <strong>der</strong> Schweiz anstehenden DRG-bedingten Umbrüchen<br />
kann über die gemeinsamen Beratungen in nicht unerheblichem Umfang von den<br />
gegenseitigen Erfahrungen partizipiert werden. Dies hat nicht zuletzt dazu beigetragen,<br />
dass die Ärzteschaft in <strong>der</strong> Schweiz in den maßgeblichen Gremien bei <strong>der</strong> dortigen Einführung<br />
des DRG-Systems ein Stimmrecht direkt ausüben kann. Die diesjährigen Beratungen<br />
konzentrierten sich auf Themen wie<br />
– die Notwendigkeit <strong>der</strong> rechtzeitigen Einführung einer Begleitforschung,<br />
– die krankenhausrelevanten Gesetzgebungsverfahren in Deutschland und <strong>der</strong> Schweiz,<br />
– die weiter vorgesehene Nutzung <strong>der</strong> deutschen OPS-Version 2006 sowie <strong>der</strong> ICD-10-<br />
Version in <strong>der</strong> Schweiz,<br />
– DRG-Grouper,<br />
– das Definitionshandbuch,<br />
– die Abstimmungen mit DRG-Experten <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft und<br />
– die Gründung des Case-Mix-Office in <strong>der</strong> Schweiz.<br />
Da <strong>der</strong> Dialog von beiden Institutionen als sehr produktiv eingeschätzt wird, ist eine<br />
weitere Kooperation auch für das Jahr 2009 vorgesehen. Zudem wird <strong>der</strong>zeit eine Konzeption<br />
intendiert, wie das Fortbildungsangebot <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> „Medizin und<br />
Ökonomie“ im Sinne einer Fortbildungsreihe grenzüberschreitend weiter ausgebaut<br />
werden kann.<br />
3.4.5 Innovationen im Gesundheitswesen<br />
Die <strong>Bundesärztekammer</strong> nimmt an verschiedenen Arbeitsgruppen <strong>der</strong> Gesellschaft für<br />
Versicherungswirtschaft und -gestaltung e. V. zu unterschiedlichen Themenbereichen<br />
regelmäßig teil. In diesem Zusammenhang standen im Jahr <strong>2008</strong> <strong>der</strong> medizinisch-technische<br />
Fortschritt und die Zukunft von Innovationen im Gesundheitswesen im Vor<strong>der</strong>grund<br />
einer Arbeitsgruppe unter Leitung des Vorsitzenden des Sachverständigenrates<br />
zur Begutachtung <strong>der</strong> Entwicklung im Gesundheitswesen, Prof. Dr. Eberhard Wille.<br />
Insbeson<strong>der</strong>e für den stationären Sektor hat neben den Diskussionen im Gemeinsamen<br />
Bundesausschuss (G-BA) und den Vorgaben <strong>der</strong> Vergütung „Neuer Untersuchungsund<br />
Behandlungsmethoden“ (NUB) im G-DRG-System <strong>der</strong> zukünftige Umgang mit<br />
Innovationen eine hohe Relevanz für die Zukunftsfähigkeit des Gesundheitswesens.<br />
Diese Innovationsfähigkeit wird auch die zukünftigen Rahmenbedingungen <strong>der</strong> Aus-,<br />
Weiter- und Fortbildung von Ärztinnen und Ärzten durch eine rechtzeitige Implementierung<br />
hoch innovativer Verfahren <strong>der</strong> Diagnostik und Therapie prägen.<br />
114
Ärztliche Versorgung<br />
Die Diskussionen <strong>der</strong> Arbeitsgruppe in <strong>2008</strong> bezogen sich auch auf erste Einschätzungen<br />
von möglichen Kriterien <strong>der</strong> Kosten-Nutzen-Bewertung als Basis weiterer gesundheitspolitischer<br />
Entscheidungen. Ergänzend zu den Rahmenbedingungen für den Eingang von<br />
Innovationen im stationären Sektor wurde zum Vergleich auch die Handhabung von Innovationen<br />
in <strong>der</strong> vertragsärztlichen Versorgung, <strong>der</strong> Arzneimittelversorgung und <strong>der</strong><br />
Medizintechnik erörtert. Die detaillierten Debatten zeigten, dass eine den Regelungsbereich<br />
des SGB V überschreitende Nutzenerfassung zielführend ist. Die Zwischenergebnisse<br />
<strong>der</strong> Diskussion fanden letztlich Eingang in einen Bericht <strong>der</strong> GVG. Die aus den<br />
Diskussionen resultierenden Empfehlungen und Fazits waren erwartungsgemäß nicht<br />
immer deckungsgleich. Dennoch zeigte sich über die Verbands- und Institutionsgrenzen<br />
hinweg, dass alle Beteiligten einen weiteren zeitnahen Dialog zum zukünftigen Umgang<br />
mit Innovationen und die Sicherung <strong>der</strong> Innovationsfähigkeit des deutschen Gesundheitswesens<br />
für wesentlich im Rahmen <strong>der</strong> Zukunftsfähigkeit des Gesundheitswesens halten.<br />
Neben ihrer Bedeutung für die Patientenversorgung sowie für attraktive Arbeitsbedingungen<br />
von Ärztinnen und Ärzten haben Innovationen auch eine hohe gesamtgesellschaftliche<br />
und nicht zuletzt gesamtwirtschaftliche Bedeutung. Für das Jahr 2009 ist<br />
daher über den Rahmen <strong>der</strong> GVG hinaus eine Fortsetzung <strong>der</strong> Diskussion zur Implementierung<br />
von Innovationen vorgesehen.<br />
3.4.6 Empfehlungen zur Aufklärung <strong>der</strong> Krankenhauspatienten über<br />
vorgesehene ärztliche Maßnahmen<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hat bereits erstmals 1980 mit einem seinerzeit<br />
herausgegebenen Muster einer Dienstanweisung an die Ärzte im Krankenhaus über die<br />
Aufklärung und Einwilligung <strong>der</strong> Patienten vor ärztlichen Eingriffen Grundzüge zur<br />
ärztlichen Aufklärung dargestellt. Dieses Muster einer Dienstanweisung wurde Mitte<br />
<strong>der</strong> achtziger Jahre abgelöst durch die „Richtlinien zur Aufklärung <strong>der</strong> Krankenhauspatienten<br />
über vorgesehene ärztliche Maßnahmen“, in <strong>der</strong> die grundlegenden Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
an ein Aufklärungsgespräch dargestellt wurden. Seit Ende <strong>der</strong> achtziger Jahre<br />
sind alle sodann unter <strong>der</strong> Mitwirkung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> herausgegebenen<br />
Überarbeitungen und Neuauflagen unter dem Titel „Empfehlungen zur Aufklärung <strong>der</strong><br />
Krankenhauspatienten über vorgesehene ärztliche Maßnahmen“ erschienen und haben<br />
damit <strong>der</strong> Tatsache Rechnung getragen, dass es sich bei diesem Werk nicht um „Richtlinien“<br />
im medizinrechtlichen Sinne, son<strong>der</strong>n um „Empfehlungen“ handelt.<br />
Der Gesetzgeber hat die Aufklärungspflicht im Allgemeinen gesetzlich nicht geregelt.<br />
Welche Anfor<strong>der</strong>ungen an ein ordnungsgemäßes Aufklärungsgespräch zu stellen sind,<br />
lässt sich daher im Wesentlichen aus <strong>der</strong> höchstrichterlichen Rechtsprechung ableiten.<br />
Um diesen Anfor<strong>der</strong>ungen zu genügen und Vorwürfen mangeln<strong>der</strong> Aufklärung (z. B.<br />
im Rahmen von Schadensersatzansprüchen gegen Ärzte und Krankenhausträger) zu<br />
begegnen, bedarf es daher einer umfassenden Auseinan<strong>der</strong>setzung mit <strong>der</strong> Rechtsprechung.<br />
Seit dem Erscheinen <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Deutschen Krankenhausgesellschaft und <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> gemeinsam erarbeiteten Vorauflage (4. geän<strong>der</strong>te Auflage) im Jahr<br />
2003 ist eine Vielzahl relevanter, insbeson<strong>der</strong>e höchstrichterlicher Entscheidungen zur<br />
Aufklärung ergangen.<br />
3<br />
115
Mit <strong>der</strong> im Herbst <strong>2008</strong> ebenso wie<strong>der</strong> gemeinsam erarbeiteten Neuauflage <strong>der</strong> Aufklärungsempfehlungen<br />
wird ein umfassen<strong>der</strong> Überblick über die Weiterentwicklung <strong>der</strong><br />
Rechtsprechung zur Aufklärungspflicht gegeben, hier insbeson<strong>der</strong>e über die Entscheidungen<br />
des Bundesgerichtshofes zur Delegation <strong>der</strong> Risikoaufklärung, zur Aufklärung<br />
bei Min<strong>der</strong>jährigen sowie zur Aufklärung im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Arzneimittelgabe<br />
und bei fremdnützigen Blutspenden. Dabei wurde <strong>der</strong> bewährte Aufbau <strong>der</strong> Empfehlungen<br />
beibehalten, welcher sich in „Grundlagen <strong>der</strong> Aufklärung“ (Teil I), „Leitsätze<br />
zum Aufklärungsgespräch“ (Teil II) und „Organisatorische Maßnahmen des Krankenhausträgers“<br />
(Teil III) glie<strong>der</strong>t. Insbeson<strong>der</strong>e durch die Untermauerung <strong>der</strong> Leitsätze<br />
zum Aufklärungsgespräch mit <strong>der</strong> jeweils aktuellen Rechtsprechung wird das Wesentliche<br />
auf einen Blick sichtbar gemacht und dadurch die Handhabbarkeit verbessert. Neu<br />
aufgenommen wurden unter Teil II Ausführungen zur „Aufklärung vor Arzneimittelgabe“<br />
zur „Aufklärung bei Blutspenden“ sowie zur „Entbehrlichkeit <strong>der</strong> Aufklärung“.<br />
Die nach ihrer Verabschiedung im Vorstand <strong>der</strong> Deutschen Krankenhausgesellschaft<br />
am 14.11.<strong>2008</strong> und im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am 21.11.<strong>2008</strong> nunmehr in<br />
5. Auflage vorliegenden Empfehlungen richten sich nicht nur an die Krankenhausärzte,<br />
son<strong>der</strong>n auch an die Krankenhausträger. Insoweit kann es sich in Einzelfällen auch<br />
anbieten, dass <strong>der</strong> jeweilige Krankenhausträger zur Umsetzung <strong>der</strong> organisatorischen<br />
Maßnahmen im Innenverhältnis eine entsprechende Dienstanweisung auf <strong>der</strong> Grundlage<br />
<strong>der</strong> Empfehlungen erlässt. Die Mitwirkung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> ist durch ein<br />
gemeinsam getragenes Vorwort sowie durch einen entsprechenden Hinweis auf dem<br />
Einband <strong>der</strong> in einer Broschüre veröffentlichten Empfehlungen zum Ausdruck gebracht<br />
worden.<br />
3.4.7 Beratungs- und Formulierungshilfe „Der nie<strong>der</strong>gelassene Arzt im<br />
Krankenhaus“<br />
Ebenso seit vielen Jahren veröffentlicht die Deutsche Krankenhausgesellschaft über ihre<br />
Verlagsgesellschaft Beratungs- und Formulierungshilfen bzw. Musterverträge zu möglichen<br />
Formen <strong>der</strong> Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern und nie<strong>der</strong>gelassenen<br />
Ärzten, welche z. T. mit <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und <strong>der</strong> Kassenärztlichen Bundesvereinigung<br />
gemeinsam erarbeitet bzw. abgestimmt worden sind und die in einem solchen<br />
Fall bei ihrer Veröffentlichung mit einem gemeinsamen Vorwort <strong>der</strong> drei Organisationen<br />
eingeleitet wurden. In dieser Form hat die Deutsche Krankenhausgesellschaft auch<br />
die Beratungs- und Formulierungshilfen „Konsiliararztvertrag“ (1. Auflage, Juli 1998)<br />
und „Belegarztvertrag“ (3. Auflage, September 1996) herausgegeben. Im Sommer <strong>2008</strong><br />
trat die Deutsche Krankenhausgesellschaft mit <strong>der</strong> Bitte an die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
und die Kassenärztliche Bundesvereinigung heran, nunmehr den „Konsiliararztvertrag“<br />
(unter <strong>der</strong> Bezeichnung „Honorararztvertrag“) gemeinsam mit dem „Belegarztvertrag“<br />
und ergänzenden Verträgen und Materialien in einer zusammenfassenden Broschüre<br />
„Der nie<strong>der</strong>gelassene Arzt im Krankenhaus“ herauszugeben. In mehreren Sitzungen<br />
einer gemeinsamen Arbeitsgruppe sind daraufhin die Vertragsmuster und weitere<br />
Unterlagen aktualisiert worden.<br />
116
Ärztliche Versorgung<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Hierbei standen folgende Aspekte im Vor<strong>der</strong>grund:<br />
1. Hinweise zum Steuerrecht und zum Schiedsverfahren<br />
Den Vertragsmustern wurden zum einen steuerrechtliche Hinweise vorangestellt, insbeson<strong>der</strong>e<br />
zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Leistungen <strong>der</strong> Vertragsärzte und<br />
<strong>der</strong> Krankenhäuser bei Kooperationen. Zum an<strong>der</strong>en wurden Hinweise zur Möglichkeit<br />
<strong>der</strong> Vereinbarung eines Schiedsverfahrens als Streitschlichtungsinstrument unter Ausschluss<br />
des ordentlichen Rechtsweges gegeben. Neben einer Darstellung <strong>der</strong> Vor- und<br />
Nachteile einer solchen Vereinbarung wurden eine Klausel zur Vereinbarung eines<br />
Schiedsgerichtsverfahrens sowie eine aus insgesamt sieben Vorschriften bestehende<br />
Schiedsvereinbarung dargestellt. Durch das Vorziehen dieses Hinweises ist versucht<br />
worden zu vermeiden, dass eine <strong>der</strong>artige Schiedsverfahrensklausel als Bestandteil<br />
eines <strong>der</strong> nachfolgenden Vertragsmuster von <strong>der</strong> Praxis gleichsam automatisch übernommen<br />
wird.<br />
2. Belegarztvertrag<br />
Dem Muster-Belegarztvertrag sind bei <strong>der</strong> Überarbeitung Ausführungen zur rechtlichen<br />
Stellung des Belegarztes vorangestellt worden. Bei diesem Vertragsmuster wurden<br />
die bisher zwei, bis auf eine Vorschrift jedoch übereinstimmenden Vertragsmuster<br />
„Belegarztvertrag“ und „Kooperativer Belegarztvertrag“ zu einem Vertragsmuster<br />
zusammengeführt. Neu aufgenommen wurden insbeson<strong>der</strong>e die Bezugnahmen auf<br />
das Medizinprodukterecht, die Pflicht zur Dokumentation <strong>der</strong> Notwendigkeit und Dauer<br />
<strong>der</strong> stationären Behandlung sowie die Regelungen zur Verschwiegenheit und zur<br />
Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebotes.<br />
3. Honorararztvertrag<br />
Der Muster-Honorararztvertrag entspricht im Wesentlichen dem bisher unter <strong>der</strong><br />
Bezeichnung „Konsiliararztvertrag“ veröffentlichten Vertragsmuster. Dieses Muster soll<br />
überwiegend für Verträge herangezogen werden, die nicht auf ein Konsil im engeren<br />
Sinne gerichtet sind. Für die Bezeichnung „Honorararzt“ ist darauf zu verweisen, dass<br />
sie ein größeres Spektrum vertraglicher Gestaltungen abdeckt und auch in <strong>der</strong> Literatur<br />
Verbreitung findet. Neben den auch hier neuen Vorbemerkungen zur rechtlichen Stellung<br />
des Honorararztes unterscheidet sich das Vertragsmuster von dem Vorläufer insbeson<strong>der</strong>e<br />
dadurch, dass in Bezug auf die Vorschriften über die Abrechnung und die<br />
Vergütung eine Alternative für den Fall einer Beteiligungsvergütung angeboten und in<br />
Bezug auf das vom Arzt zu zahlende Nutzungsentgelt die Pauschalvereinbarung als<br />
erste von drei Varianten in den Vor<strong>der</strong>grund gerückt wurde, weil insbeson<strong>der</strong>e die Variante<br />
<strong>der</strong> Kostenrechnung für den Arzt kaum zu überprüfende Kostenansätze beinhaltet.<br />
4. Teilzeitanstellung<br />
In einem weiteren Abschnitt <strong>der</strong> Beratungs- und Formulierungshilfe sind rechtliche<br />
Hinweise zu einer Teilzeitbeschäftigung von Ärzten in Krankenhäusern gegeben worden.<br />
Dabei wurden wegen <strong>der</strong> naheliegenden Anlehnung an im jeweiligen Krankenhaus<br />
übliche Anstellungsverträge insoweit auf ein Vertragsmuster verzichtet.<br />
3<br />
117
5. Infrastrukturnutzungs- und Mietvertrag<br />
Bei Ersterem handelt es sich im Wesentlichen um das bisher im Belegarzt-Vertragsmuster<br />
enthaltene Vertragsmuster für die Durchführung ambulanter vertragsärztlicher Leistungen<br />
im Krankenhaus. Auch hier wurde wie beim Honorararztvertrag <strong>der</strong> Variante<br />
<strong>der</strong> pauschalen Berechnung des Nutzungsentgeltes <strong>der</strong> Vorzug gegeben. Das bisher im<br />
Konsiliararzt-Vertragsmuster enthaltene Muster für einen Mietvertrag zum Betrieb<br />
einer Praxis in den Räumen des Krankenhauses enthält nunmehr in seiner überarbeiteten<br />
Fassung insbeson<strong>der</strong>e Regelungen zu Mietsicherheiten und Anpassungen an die<br />
Entwicklung des Mietrechts.<br />
Die insoweit neu konzipierte Beratungs- und Formulierungshilfe „Der nie<strong>der</strong>gelassene<br />
Arzt im Krankenhaus“ wurde von den Vorständen <strong>der</strong> Deutschen Krankenhausgesellschaft,<br />
<strong>der</strong> Kassenärztlichen Bundesvereinigung und <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> in ihren<br />
jeweiligen Sitzungen im September und Oktober <strong>2008</strong> verabschiedet. Mit dieser Neuauflage<br />
(1. Auflage 2009) ist die langjährige Übung <strong>der</strong> Deutschen Krankenhausgesellschaft<br />
und <strong>der</strong> ärztlichen Spitzenorganisationen fortgesetzt worden, angesichts vielfältiger<br />
vertraglicher Beziehungen zwischen nie<strong>der</strong>gelassenen Ärzten und Krankenhäusern<br />
beiden Seiten ausgewogene und praktikable Vereinbarungsvorschläge zu bieten und<br />
damit zu einem zügigen und unproblematischen Vertragsschluss beizutragen.<br />
3.4.8 Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Europäischen Arbeitszeitrichtlinie<br />
Im September 2004 legte die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Än<strong>der</strong>ung<br />
<strong>der</strong> Richtlinie 2003/88/EG über bestimmte Aspekte <strong>der</strong> Arbeitszeitgestaltung vor. Die<br />
bisher geltende Richtlinie 2003/88/EG enthält Mindestvorschriften für die Sicherheit<br />
und den Gesundheitsschutz bei <strong>der</strong> Arbeitszeitgestaltung. Sie regelt u. a. die täglichen<br />
und wöchentlichen Mindestruhezeiten sowie die wöchentliche Höchstarbeitszeit. Auf<br />
Grundlage dieser Richtlinie hatte <strong>der</strong> Europäische Gerichtshof (EuGH) in den Urteilen<br />
SIMAP und Jaeger entschieden, dass <strong>der</strong> Bereitschaftsdienst, den Ärztinnen und Ärzte<br />
in Form persönlicher Anwesenheit in einer Gesundheitseinrichtung leisten, in vollem<br />
Umfang als Arbeitszeit anzusehen sei und damit <strong>der</strong> maximalen Arbeitszeit von<br />
48 Wochenstunden unterliegt. Der Kommissionsvorschlag sah demgegenüber vor, inaktive<br />
Zeiten des Bereitschaftsdienstes nicht als Arbeitszeit, hingegen aktive Zeiten als<br />
Arbeitszeiten zu definieren. Darüber hinaus ist das sogenannte Opt-Out strengeren<br />
Regeln unterworfen, d. h. es werden an die Möglichkeit, die wöchentliche Höchstarbeitszeit<br />
von 48 Stunden kraft einzelvertraglicher Vereinbarungen zu überschreiten,<br />
strengere Kriterien gestellt.<br />
Der Richtlinienvorschlag wurde mehrfach im Ausschuss für Beschäftigung und Soziale<br />
Angelegenheiten diskutiert, ohne dass bisher eine politische Einigung erzielt werden<br />
konnte. Zuletzt versuchte <strong>der</strong> Rat unter portugiesischer Ratspräsidentschaft am<br />
05.12.2007 eine Einigung zu erzielen, indem er vorschlug, die Beratungen zur Arbeitszeitrichtlinie<br />
parallel zu <strong>der</strong> Erörterung seines Kompromissvorschlages zu den Arbeitsbedingungen<br />
von Leiharbeitnehmern zu führen. Gescheitert war eine Einigung bislang<br />
an den unterschiedlichen Auffassungen über das Opt-Out. Arbeitsgrundlage <strong>der</strong> Ratssitzung<br />
war ein Vorschlag <strong>der</strong> slowenischen Ratspräsidentschaft, welcher vorsah, stren-<br />
118
Ärztliche Versorgung<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
gere Voraussetzungen an die Opt-Out-Lösungen zu stellen. Danach sollten die wöchentliche<br />
Arbeitszeit nicht mehr als 48 Stunden betragen und nur ausnahmsweise längere<br />
Arbeitszeiten zugelassen werden. Innerhalb eines Siebentagezeitraumes, <strong>der</strong> auf Basis<br />
einer Periode von drei Monaten berechnet wird, sollten Arbeitnehmer nicht mehr als<br />
60 Stunden arbeiten dürfen, es sei denn, tarifvertraglich wäre eine an<strong>der</strong>e Regelung<br />
getroffen worden. Eine wöchentliche Arbeitszeit bis zu 65 Stunden wäre möglich, wenn<br />
<strong>der</strong> nicht-aktive Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit gewertet würde.<br />
Nach langwierigen Diskussionen hat sich <strong>der</strong> EU-Ministerrat für Beschäftigung und<br />
Soziales in seiner Sitzung am 09.06.<strong>2008</strong> auf eine Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> EU-Arbeitszeitrichtlinie<br />
verständigt. Geeinigt hat sich <strong>der</strong> Rat darauf, dass die durchschnittliche Wochenarbeitszeit<br />
grundsätzlich 48 Stunden beträgt. Davon kann in Ausnahmefällen jedoch abgewichen<br />
werden, so dass unter bestimmten Voraussetzungen Wochenarbeitszeiten bis<br />
zu 65 Stunden möglich sind. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hat in einer Presseerklärung die<br />
Einigung <strong>der</strong> EU-Arbeitsminister kritisch bewertet. „Die von den Arbeits- und Sozialministern<br />
<strong>der</strong> Europäischen Union beschlossenen Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> EU-Arbeitszeitrichtlinie<br />
haben einige gravierende Verschlechterungen des Arbeitsschutzes für Krankenhausmitarbeiter<br />
zur Folge. Erstmalig wird <strong>der</strong> hohe Standard des Schutzes in Europa<br />
gesenkt, um den Klinikarbeitgebern wie<strong>der</strong> längere Dienstzeiten und mehr<br />
Bereitschaftsdienste zuzugestehen“, so Dr. Frank Ulrich Montgomery, Vizepräsident<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, in <strong>der</strong> Stellungnahme. Bundesarbeitsminister Scholz hat daraufhin<br />
mit seinem Schreiben vom 10.06.<strong>2008</strong> gegenüber <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
bekräftigt, dass er nach <strong>der</strong> Einigung <strong>der</strong> EU-Arbeitsminister auf Än<strong>der</strong>ungen bei <strong>der</strong><br />
EU-Arbeitszeitrichtlinie die Regelungen in deutschen Krankenhäusern möglichst beibehalten<br />
will. „Mein Ziel ist es, die bestehenden, bewährten deutschen Regelungen<br />
weitestgehend beizubehalten. Auch mit <strong>der</strong> neuen Arbeitszeitrichtlinie kann es dabei<br />
bleiben, dass in Deutschland – an<strong>der</strong>s als in an<strong>der</strong>en Län<strong>der</strong>n Europas – Bereitschaftsdienst<br />
als Arbeitszeit gilt. Deutschland hat sich auf europäischer Ebene insbeson<strong>der</strong>e<br />
erfolgreich dafür eingesetzt, dass die auf <strong>der</strong> Basis des geän<strong>der</strong>ten deutschen Arbeitszeitrechts<br />
abgeschlossenen Tarifverträge bestehen bleiben können“, so Scholz in seinem<br />
Schreiben.<br />
Zwischenzeitlich hat <strong>der</strong> Ausschuss für Beschäftigung und Soziale Angelegenheiten des<br />
EU-Parlamentes in seiner Sitzung am 05.11.<strong>2008</strong> den Bericht des zuständigen spanischen<br />
Parlamentsabgeordneten angenommen, in dem eine Berichtigung des gemeinsamen<br />
Standpunktes des Rates im Hinblick auf die Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Arbeitszeitrichtlinie<br />
gefor<strong>der</strong>t wird. So soll <strong>der</strong> gesamte Bereitschaftsdienst einschließlich <strong>der</strong> inaktiven Zeit<br />
als Arbeitszeit angesehen werden. Allerdings sollen inaktive Zeiten während des Bereitschaftsdienstes<br />
durch Tarifverträge, sonstige Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern<br />
o<strong>der</strong> Rechts- und Verwaltungsvorschriften bei <strong>der</strong> Berechnung <strong>der</strong> in Artikel 6 vorgesehenen<br />
durchschnittlichen Höchstarbeitszeit in Übereinstimmung mit den allgemeinen<br />
Grundsätzen des Schutzes <strong>der</strong> Sicherheit und <strong>der</strong> Gesundheit von Arbeitnehmern<br />
beson<strong>der</strong>s gewichtet werden können. Damit hat sich <strong>der</strong> Ausschuss gegen die<br />
For<strong>der</strong>ung des Rates gestellt, die inaktive Zeit des Bereitschaftsdienstes nicht als<br />
Arbeitszeit anzusehen. Im Hinblick auf die Opt-Out-Regelung, d. h. die Möglichkeit, die<br />
wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden durch einzelvertragliche Regelungen<br />
zu überschreiten, for<strong>der</strong>t <strong>der</strong> Ausschuss – im Gegensatz zum Rat – <strong>der</strong>en Abschaffung<br />
innerhalb von drei Jahren, nachdem die Richtlinie in Kraft getreten ist. Im Anschluss an<br />
3<br />
119
die Abstimmung im Ausschuss für Beschäftigung und Soziale Angelegenheiten beginnen<br />
<strong>der</strong>zeit informelle Verhandlungen mit dem Rat. Die Abstimmung im Plenum des<br />
Europäischen Parlaments wird voraussichtlich am 17.12.<strong>2008</strong> – und damit nach Redaktionsschluss<br />
dieses <strong>Tätigkeitsbericht</strong>es – erfolgen.<br />
3.4.9 Krankenhausbedarfsplanungsanalysen<br />
Basierend auf den Gesundheitsreformen <strong>der</strong> letzten Jahre und den Diskussionen <strong>2008</strong><br />
zur Neugestaltung <strong>der</strong> ordnungspolitischen Rahmenbedingungen <strong>der</strong> stationären Versorgung<br />
besteht Einigkeit, dass die Möglichkeiten zur Integration ärztlichen Sachverstandes<br />
in die den stationären Sektor betreffenden Diskussionen erheblich an Bedeutung<br />
gewinnen werden. Nicht zuletzt zeigt die nach <strong>der</strong> Novellierung des Krankenhausgesetzes<br />
des Landes Nordrhein-Westfalen vorgesehene direkte Einbeziehung <strong>der</strong><br />
Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe in den Krankenhausplanungsausschuss<br />
des Landes, dass dies auch zunehmend von Bundes- und Landespolitik so eingeschätzt<br />
wird.<br />
In Fortsetzung des seit 2005 eingerichteten Erfahrungsaustausches <strong>der</strong> in den Landesärztekammern<br />
mit <strong>der</strong> Krankenhausplanung befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />
wurde durch den Ausschuss und die Ständige Konferenz „Krankenhaus“ in ihrer Sitzung<br />
am 29.04.<strong>2008</strong> angeregt, eine Arbeitsgruppe zur Thematik Krankenhausbedarfsplanungsanalysen<br />
einzurichten.<br />
Dieser Arbeitsgruppe gehören folgende Mitglie<strong>der</strong> an:<br />
– Dr. Heidrun Gitter, Vizepräsidentin <strong>der</strong> Ärztekammer Bremen<br />
– Dr. Heidemarie Lux, Mitglied des Vorstandes <strong>der</strong> Bayerischen Landesärztekammer<br />
– Günther van Dyk , Mitglied des Vorstandes <strong>der</strong> Ärztekammer Hamburg<br />
– Rudolf Henke, Mitglied des Vorstandes <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und Vorsitzen<strong>der</strong><br />
<strong>der</strong> Krankenhausgremien<br />
– Dr. rer. pol. Wolfgang Klitzsch, Geschäftsführer <strong>der</strong> Ärztekammer Nordrhein<br />
– Dr. Josef Ungemach, 1. Vorsitzen<strong>der</strong> Marburger Bund, Landesverband Baden-Württemberg<br />
– Dr. Markus Wenning, Geschäftsführen<strong>der</strong> Arzt <strong>der</strong> Ärztekammer Westfalen-Lippe<br />
– Dr. Mathias Wesser, Präsident <strong>der</strong> Landesärztekammer Thüringen<br />
– Dr. rer. oec. Hans-Jürgen Maas, <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
– Markus Rudolphi, <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
In <strong>der</strong> ersten Sitzung <strong>der</strong> Arbeitsgruppe am 27.09.<strong>2008</strong> erfolgte die Vorstellung eines<br />
durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung eingesetzten geografischen Analysesystems<br />
für die ambulante Versorgung. Dieses Analysetool wurde im Vorfeld bereits dem<br />
Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und <strong>der</strong> Ständigen Konferenz <strong>der</strong> Geschäftsführer<br />
<strong>der</strong> Landesärztekammern präsentiert und dort ausdrücklich begrüßt.<br />
In <strong>der</strong> Diskussion wurde schnell deutlich, dass eine mögliche Entwicklung eines vergleichbaren<br />
Analysesystems für den stationären Bereich vorteilhaft wäre. Insbeson<strong>der</strong>e<br />
den an <strong>der</strong> Krankenhausplanung und -diskussion intensiver beteiligten Landesärztekammern<br />
eröffnen sich dadurch neue Möglichkeiten, deutlich zielgerichteter als bisher<br />
120
Ärztliche Versorgung<br />
medizinische Kompetenz in die Krankenhausplanungsdebatten vor Ort zur Verbesserung<br />
<strong>der</strong> Rahmenbedingungen <strong>der</strong> Patientenversorgung, aber auch ärztlicher Arbeitsbedingungen<br />
einbringen zu können.<br />
Unter detaillierter Abwägung möglicher Vor- und Nachteile verschiedenster Analysemöglichkeiten<br />
wurde durch die Arbeitsgruppe dem Ausschuss und <strong>der</strong> Ständigen Konferenz<br />
„Krankenhaus“ die Konzeption einer Entwicklung eines Analysetools empfohlen.<br />
Auf <strong>der</strong> Grundlage ebenso positiver Bewertung durch die Krankenhausgremien<br />
beschloss <strong>der</strong> Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> in seiner Sitzung am 24.10.<strong>2008</strong>, einen<br />
entsprechenden Projektauftrag zu erteilen. Die weitere Ausgestaltung <strong>der</strong> dafür notwendigen<br />
Kriterien – unter Berücksichtigung <strong>der</strong> <strong>2008</strong> noch in Diskussion befindlichen<br />
Gesetzgebung zum stationären Sektor – wird die Arbeit <strong>der</strong> Arbeitsgruppe im Jahr 2009<br />
maßgeblich prägen. Wie schon im Bundesland Hessen – unter maßgeblicher Mitgestaltung<br />
<strong>der</strong> Landesärztekammer Hessen – bei <strong>der</strong> gemeinsamen Ausgestaltung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
zur Sicherstellung einer stationären Notfallversorgung erfolgreich gezeigt werden<br />
konnte, bleibt zu hoffen, dass es gelingt, den Einfluss <strong>der</strong> beteiligten Landesärztekammern<br />
und somit <strong>der</strong> Ärzteschaft auf die Krankenhausplanung zu stärken.<br />
3.4.10 Stationäre Versorgung – Situation Krankenhauspflege<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Im Rahmen <strong>der</strong> Neugestaltung <strong>der</strong> ordnungspolitischen Rahmenbedingungen <strong>der</strong><br />
Krankenhausversorgung ab dem Jahr 2009 wurde seitens des Bundesministeriums für<br />
Gesundheit die seit Jahren seitens <strong>der</strong> Ärzteschaft beklagte und sich verschärfende Situation<br />
<strong>der</strong> Leistungsverdichtung und Personalreduktion im Bereich <strong>der</strong> pflegerischen<br />
Versorgung in deutschen Kliniken erstmals bestätigt. Nach einem Abbau von ca. 50.000<br />
bis 55.000 Pflegekräften in den letzten Jahren sah sich die Bundesregierung in <strong>2008</strong><br />
genötigt, ein Akutprogramm zur Verbesserung <strong>der</strong> Perspektiven für die Pflegenden in<br />
deutschen Kliniken aufzulegen. „In den nächsten drei Jahren sollen 21.000 zusätzliche<br />
Stellen durch die Krankenkassen finanziert werden. Eine Arbeitsgruppe soll klären, wie<br />
das Programm unbürokratisch und effektiv umgesetzt werden kann. Gemeinsam werden<br />
wir bessere Voraussetzungen schaffen für die Pflege und die Menschen, die diese<br />
wichtige Arbeit leisten“ so das Bundesministerium für Gesundheit in einer Pressemitteilung<br />
anlässlich des Pflegegipfels am 10.09.<strong>2008</strong> in Berlin.<br />
Gleichzeitig bestätigte das Ministerium in <strong>der</strong> gleichen Presseerklärung die folgenden<br />
Zahlen: „Allerdings wurden in den letzten 10 Jahren rund 50.000 Pflegestellen in den<br />
Krankenhäusern abgebaut. Gleichzeitig hat die Belastung des Pflegepersonals durch<br />
medizinische und technische Entwicklung, Arbeitsverdichtung, demografische Verän<strong>der</strong>ungen<br />
sowie steigende Versorgungsintensität aufgrund erhöhter Multimorbidität<br />
<strong>der</strong> Patientinnen und Patienten zugenommen“.<br />
Als erste Konsequenz <strong>der</strong> Diskussionen wurde im Dialog mit den am Pflegegipfel beteiligten<br />
Verbänden vereinbart, drei Arbeitsgruppen einzusetzen.<br />
– Die erste Arbeitsgruppe wurde als Ad-hoc-Arbeitsgruppe zur Konkretisierung des<br />
21.000-Stellenprogramms eingesetzt. Ihr Ziel ist, kurzfristig Vorschläge noch notwendiger<br />
Än<strong>der</strong>ungen für das zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Etablierung laufende Gesetzge-<br />
3<br />
121
ungsverfahren zum ordnungspolitischen Rahmen <strong>der</strong> Krankenhausfinanzierung<br />
einzubringen.<br />
– Die zweite Arbeitsgruppe wurde mit dem Ziel eingerichtet, Handlungsempfehlungen<br />
zur Unterstützung eines sachgerechten Personaleinsatzes <strong>der</strong> Pflege im Krankenhaus<br />
zu entwickeln.<br />
– Die dritte Arbeitsgruppe befasst sich mit <strong>der</strong> Attraktivität und <strong>der</strong> Perspektive <strong>der</strong><br />
Pflege im Krankenhaus.<br />
Da die zunehmende Arbeitsverdichtung in den Kliniken und die kontinuierliche Unterversorgung<br />
im Bereich <strong>der</strong> Krankenpflege erhebliche Auswirkungen auf die Patientenversorgung<br />
und die ärztlichen Arbeitsbedingungen in den Kliniken hat, hat sich die<br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> bereit erklärt, an diesen Arbeitsgruppen beratend teilzunehmen.<br />
In <strong>der</strong> ersten Arbeitsgruppe wurde nach eingehenden Beratungen vor allem verdeutlicht,<br />
dass es aus Sicht <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> nicht darum gehen kann, mit dem Pflegenotprogramm<br />
eine Forcierung <strong>der</strong> Beschäftigung von Pflegekräften in versorgungsfernen<br />
Bereichen, so insbeson<strong>der</strong>e in den Klinikverwaltungen zu erzielen. Es wurde klar<br />
gestellt, dass es ohne Einschränkung um eine deutliche Verbesserung <strong>der</strong> Verfügbarkeit<br />
von Pflegekräften direkt am Patienten in den Kliniken gehen muss. Diese Position wurde<br />
von den an<strong>der</strong>en beteiligten Verbänden und Institutionen geteilt. Ebenso wurde<br />
gefor<strong>der</strong>t, dass die Bedingungen zur Umsetzung für eine Teilnahme an dem Notprogramm<br />
für die beteiligten Kliniken und Fachabteilungen so unkompliziert und unbürokratisch<br />
zu halten sind, wie es mit einer gerechten Verteilung finanzieller Mittel vereinbar<br />
ist. Kliniken, die ihren Ärzten und Pflegekräften schon im Vorfeld vergleichbar bessere<br />
Arbeitsbedingungen geboten und einen relativ hohen Personalschlüssel beibehalten<br />
haben, dürfen auf keinen Fall durch das neue Stellenprogramm benachteiligt<br />
werden.<br />
Zum Redaktionsschluss dieses <strong>Tätigkeitsbericht</strong>es ist eine Fortsetzung <strong>der</strong> Beratungen<br />
geplant. Vonseiten <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> wurde ebenfalls darauf hingewiesen, dass<br />
die Reichweite des 21.000-Stellennotprogramms als kurzfristig eingeschätzt wird und<br />
sie den Auswirkungen <strong>der</strong> Leistungsverdichtung auf Ärztinnen und Ärzte mitnichten in<br />
gleicher Form Rechnung trägt. Angesichts des ärztlichen Nachwuchsmangels ist das<br />
Bundesministerium für Gesundheit daher mehr denn je aufgefor<strong>der</strong>t, in Kooperation<br />
mit den Bundeslän<strong>der</strong>n und <strong>der</strong> Ärzteschaft Maßnahmen auch gegen den Ärztemangel<br />
zu entwickeln. Ein allein auf die Pflege zentriertes Notprogramm kann keine umfassende<br />
Lösungsoption bieten. Die weiteren Diskussionen und Ergebnisse zur Umsetzung<br />
des 21.000-Stellenprogramms 2009 werden zeigen, wie weit das Bundesministerium<br />
für Gesundheit diesen For<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Ärzteschaft Rechnung tragen wird. Die<br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> hat angesichts <strong>der</strong> schwierigen Verhältnisse in den Krankenhäusern<br />
ihre weitere Mitarbeit angeboten.<br />
122
3.4.11 Krankenhaushygiene<br />
Umgang mit und Transport von Abfällen in Einrichtungen des Gesundheitswesens<br />
Der Umgang mit und die Entsorgung von Abfällen stellen Krankenhäuser oftmals vor<br />
organisatorische und finanzielle Probleme. Wenn Abfälle unzutreffen<strong>der</strong>weise als<br />
beson<strong>der</strong>s gefährlich o<strong>der</strong> infektiös eingestuft werden, kann <strong>der</strong> Abfall nicht mehr<br />
unproblematisch mit dem Hausmüll entsorgt werden, son<strong>der</strong>n muss als Gefahrgut<br />
unter beson<strong>der</strong>en Sicherheitskriterien transportiert und entsorgt werden und würde<br />
damit unnötig hohe Kosten für das Krankenhaus verursachen. Um dies zu vermeiden,<br />
beteiligt sich die <strong>Bundesärztekammer</strong> an <strong>der</strong> Erarbeitung von Empfehlungen zum<br />
Umgang mit und Transport von Krankenhausabfällen auf internationaler, europäischer<br />
sowie nationaler Ebene. Seit dem Jahr 2001 wurde die <strong>Bundesärztekammer</strong> immer wie<strong>der</strong><br />
vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung um Stellungnahmen<br />
zu Regelungen zum Transport infektiöser Substanzen gebeten.<br />
Versand von medizinischem Untersuchungsmaterial<br />
Ärztliche Versorgung<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Täglich werden innerhalb Deutschlands etwa eine viertel Million diagnostische Proben<br />
und an<strong>der</strong>e medizinische Untersuchungsmaterialien über öffentliche Verkehrswege<br />
transportiert. Dies erfolgt überwiegend zwischen den Entnahmeeinrichtungen, wie<br />
Arztpraxen, Krankenhäusern, Forschungsinstituten, Drogenberatungsstellen, Blutspendezentren<br />
u. v. m., und <strong>der</strong> jeweiligen Untersuchungseinrichtung, wie klinische<br />
und mikrobiologische Laboratorien. Neben eigenen Kurierdiensten vieler Laboratorien<br />
spielen kommerzielle Kurier- und Expressdienste, Subunternehmen, aber auch überregionale<br />
Gefahrgut-Transportdienstleister eine wesentliche Rolle. Ein nicht unbeträchtlicher<br />
Teil dieser Proben ist potentiell o<strong>der</strong> bekanntermaßen infektiös und gilt daher als<br />
ansteckungsgefährlicher Stoff. Alle an <strong>der</strong> Transportkette Beteiligten, d. h. vorrangig die<br />
Absen<strong>der</strong> aus dem medizinisch-diagnostischen und mikrobiologischen Bereich, die<br />
Beför<strong>der</strong>er, aber auch die Laboratorien als Empfänger, die meist die Verpackungen stellen,<br />
haben – unbeschadet von Allgemeinen Geschäftsbedingungen – die nationalen und internationalen<br />
Gefahrgutbestimmungen für ansteckungsgefährliche Stoffe zu beachten.<br />
Das Bundesverkehrsministerium hat zudem eine ständige Arbeitsgruppe eingerichtet,<br />
die das Ministerium im Hinblick auf Abfälle im Krankenhaus und im ambulanten<br />
Bereich sowie Transport von infektiösen Materialien im Gesundheitswesen berät. An<br />
diesen Beratungen sind neben <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> auch das Robert Koch-Institut<br />
und die Deutsche Krankenhausgesellschaft beteiligt. Das Ergebnis <strong>der</strong> Beratungen wird<br />
in Informationsblättern formuliert und dem Ausschuss des UN-Subcommittee of<br />
Experts on the Transport of Dangerous Goods von den jeweiligen Ministerien <strong>der</strong> Län<strong>der</strong><br />
zur Beratung und Verabschiedung zugeleitet. In dieser Arbeitsgruppe werden<br />
immer wie<strong>der</strong> Themen angesprochen, bei denen es notwendig ist, dass sich die Ärzteschaft<br />
positioniert. Die Beschlüsse aus nationaler Ebene werden dann auf internationaler<br />
Ebene eingebracht. Die Arbeitsgruppe tagte im Jahr <strong>2008</strong> zweimal. Gegenstand <strong>der</strong><br />
Beratungen waren Verpackungsmodalitäten von diagnostischen Proben und Transport<br />
von infektiösen Krankenhausabfällen.<br />
3<br />
123
3.4.12 Ausblick und Perspektiven <strong>der</strong> stationären Versorgung 2009<br />
Auf Basis einer beharrlichen Diskussion mit den Beteiligten seitens des Bundesministeriums<br />
für Gesundheit, Vertretern <strong>der</strong> Gesundheitspolitik, <strong>der</strong> Gesundheitsministerkonferenz<br />
und <strong>der</strong> beteiligten Verbände und Institutionen ist es gelungen, viele <strong>der</strong><br />
durch den 111. Deutschen Ärztetag <strong>2008</strong> und die <strong>Bundesärztekammer</strong> formulierten<br />
Positionen zu vermitteln. Dennoch wird es auch für die letzte Phase <strong>der</strong> Debatte zur<br />
Neugestaltung <strong>der</strong> ordnungspolitischen Rahmenbedingungen <strong>der</strong> Krankenhausgesetzgebung<br />
bis Ende Februar 2009 erfor<strong>der</strong>lich sein, nachdrücklich für die beschlossenen<br />
Positionen zu werben. Der Versuch des GKV-Spitzenverbandes, Ende November <strong>2008</strong><br />
in <strong>der</strong> Schlussphase des Gesetzgebungsverfahrens noch Vorschläge zu neuen Än<strong>der</strong>ungsanträgen<br />
zu platzieren, zeigt, dass dies unerlässlich ist.<br />
Über das aktuelle Gesetzgebungsverfahren hinaus besteht seitens <strong>der</strong> GKV zudem nach wie<br />
vor die Intention, eine Aushöhlung <strong>der</strong> Kontrahierungsverpflichtung und somit indirekt<br />
eine Unterminierung <strong>der</strong> Krankenhausplanungshoheit <strong>der</strong> Bundeslän<strong>der</strong> durchzusetzen.<br />
Ebenso wird damit zu rechnen sein, dass die Bestrebungen, größere Teile des Leistungskataloges<br />
in „Elektiv-Selektiv“-Verträgen aus <strong>der</strong> Kontrahierungspflicht ausglie<strong>der</strong>n zu wollen,<br />
voraussichtlich nach <strong>der</strong> Bundestagswahl im September 2009 wie<strong>der</strong> reaktiviert werden. Die<br />
Debatten des Jahres <strong>2008</strong> haben mehr als deutlich gezeigt, dass für eine <strong>der</strong>artige Ausgestaltung<br />
des Gesundheitssystems we<strong>der</strong> die notwendigen Rahmenbedingungen vorliegen noch<br />
ein Bedarf für Experimente dieser Art gesehen wird. Diese Einschätzung wird auch durch<br />
die laufenden Diskussionen zwischen Sozial- und Wettbewerbsrechtlern bestätigt.<br />
Auch wenn das Gesundheitssystem zunächst nur mittelbar von den Auswirkungen <strong>der</strong><br />
weltweiten Finanzkrise betroffen sein wird, werden sich die absehbaren Steuereinbrüche<br />
und <strong>der</strong> Anstieg <strong>der</strong> Nettoneuverschuldung zeitnah in <strong>der</strong> weiteren Ausrichtung <strong>der</strong><br />
stationären Versorgung in Deutschland bemerkbar machen. So ist davon auszugehen,<br />
dass nicht zuletzt kommunale Kliniken sich 2009 wie<strong>der</strong> deutlich verstärkt <strong>der</strong> Diskussion<br />
ausgesetzt sehen, ob eine Trägerstrukturän<strong>der</strong>ung den Kommunen eine finanzielle<br />
„Erleichterung“ ermöglichen könnte. Es ist daher eine Fortsetzung <strong>der</strong> Trägerstrukturän<strong>der</strong>ung<br />
und Privatisierung von Kliniken zu erwarten. Zudem werden die Kliniken<br />
notgedrungen erneut Einsparbemühungen intensivieren und die „Lösung“ vielfach<br />
über die Reduktion <strong>der</strong> Personalausstattung suchen.<br />
Wegen <strong>der</strong> nur kurzfristigen und nicht auf Dauer abgesicherten Hilfen für die Finanzierung<br />
<strong>der</strong> Krankenhäuser durch das KHRG wird mittelbar – voraussichtlich schon in<br />
2010 o<strong>der</strong> 2011 – mit weiterem gesetzlichen Nachjustierungsbedarf zu rechnen sein.<br />
Die Planungssicherheit für alle Beteiligten dürfte sich in den nächsten zwei Jahren<br />
sonst erheblich verschlechtern. Dies betrifft nicht nur die davon abhängige Patientenversorgung,<br />
son<strong>der</strong>n auch eine Million Beschäftigte in deutschen Kliniken sowie viele<br />
<strong>der</strong> darüber hinaus mit Kliniken kooperierenden Einrichtungen.<br />
Im Hinblick auf den aktuell schon existenten und sich verschärfenden Ärztemangel in<br />
deutschen Kliniken – <strong>2008</strong> konnten in deutschen Kliniken 4.000 Stellen nicht neu<br />
besetzt werden – bleibt zu hoffen, dass sowohl Bund als auch Län<strong>der</strong> die Warnungen <strong>der</strong><br />
Ärzteschaft aufgreifen und in Kooperation mit <strong>der</strong> Ärzteschaft Gegenmaßnahmen<br />
ermöglichen. Dies umfasst auch die Notwendigkeit einer Intensivierung <strong>der</strong> Krankenhausinvestitionsfinanzierungen<br />
durch die Bundeslän<strong>der</strong>.<br />
124
Ärztliche Versorgung<br />
3.5 Rehabilitation und poststationäre Versorgung<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Der wachsenden Bedeutung <strong>der</strong> Rehabilitation in Klinik und Praxis trägt die Arbeit des<br />
Ausschusses „Gesundheitsför<strong>der</strong>ung, Prävention und Rehabilitation“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
Rechnung. Unter Vorsitz von Rudolf Henke, Mitglied des Vorstandes <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong>, berät <strong>der</strong> Ausschuss die aus <strong>der</strong> ärztlichen Tätigkeit in <strong>der</strong> Rehabilitation<br />
erwachsenden Fragen und Themen wegen <strong>der</strong> engen Zusammenhänge mit<br />
<strong>der</strong> Gesundheitsför<strong>der</strong>ung und <strong>der</strong> Prävention in einem deshalb bewusst <strong>der</strong>art integriert<br />
angelegten Gremium.<br />
Nach jüngsten Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden im Jahr 2007 in den<br />
1.239 (Vorjahr: 1.255) deutschen Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen rund<br />
1,94 Mio. Patientinnen und Patienten vollstationär versorgt. Damit lag die Zahl <strong>der</strong><br />
Behandlungsfälle um 106.000 höher als 2006. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer<br />
<strong>der</strong> Patienten betrug 25,5 Tage nach 25,6 Tagen noch in 2006. Ende 2007 wurden in den<br />
Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen insgesamt 170.845 Betten – und damit<br />
rund 1.900 weniger als im Jahr 2006 – vorgehalten, die im Durchschnitt zu 79,4 %<br />
(2006: 74,6 %) belegt waren. Für die Versorgung von je 10.000 Einwohnern standen<br />
durchschnittlich 208 Betten zur Verfügung. In den Einrichtungen waren im Jahr 2007<br />
91.020 Vollzeitkräfte beschäftigt; dies entspricht einer leichten Steigerung gegenüber<br />
dem Vorjahr um rund 500. Im ärztlichen Dienst waren mit 8.193 Vollkräften geringfügig<br />
mehr als 2006 tätig.<br />
3.5.1 GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz und seine Auswirkungen auf die<br />
medizinische Rehabilitation<br />
Für Versicherte, Leistungsträger und Leistungserbringer auch im Bereich <strong>der</strong> medizinischen<br />
Rehabilitation und Teilhabe hat das 2007 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung<br />
des Wettbewerbs in <strong>der</strong> gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz<br />
– GKV-WSG) weitreichende Än<strong>der</strong>ungen mit sich gebracht, welche den<br />
Bereich <strong>der</strong> medizinischen Rehabilitation im Berichtsjahr <strong>2008</strong> nachhaltig geprägt<br />
haben und sich auch zukünftig auf das Rehabilitationsgeschehen auswirken werden.<br />
Im Zusammenhang mit den Leistungen <strong>der</strong> Pflegeversicherung wurde <strong>der</strong> Anspruch<br />
auf geriatrische Rehabilitation als ein entscheidendes Instrument zur Vermeidung,<br />
Min<strong>der</strong>ung und Verhütung einer Verschlimmerung von Pflegebedürftigkeit sowie die<br />
Einbeziehung <strong>der</strong> Pflege in die integrierte Versorgung verankert. Weiterhin wurden die<br />
spezialisierte Palliativversorgung sowie Verbesserungen bei <strong>der</strong> Hilfsmittelversorgung<br />
und <strong>der</strong> häuslichen Krankenpflege eingeführt. Die Rehabilitation für ältere Menschen<br />
wurde verbessert, damit die Betroffenen nach einem Unfall o<strong>der</strong> nach einer Krankheit<br />
nicht in einem Pflegeheim untergebracht werden müssen, son<strong>der</strong>n in ihrem gewohnten<br />
häuslichen Umfeld bleiben können. Gerade mit dem Ausbau <strong>der</strong> ambulanten Palliativversorgung<br />
ist dem Wunsch vieler schwer kranker Menschen Rechnung getragen<br />
worden, in ihrer häuslichen Umgebung bleiben zu können. Ferner wurde im<br />
Zusammenhang mit <strong>der</strong> spezialisierten ambulanten Palliativversorgung die Übernah-<br />
3<br />
125
me <strong>der</strong> Kosten für die Behandlungspflege durch die Krankenkassen für Personengruppen<br />
mit beson<strong>der</strong>s hohem Versorgungsbedarf geregelt. Zudem ist die Einbeziehung <strong>der</strong><br />
Pflege in die integrierte Versorgung vorgesehen. Dem entspricht, dass im SGB XI<br />
(Gesetzliche Pflegeversicherung) <strong>der</strong> durchgängige Verweis auf die medizinische Rehabilitation<br />
angelegt ist. Hierdurch ist zu erwarten, dass es künftig auch im Bereich <strong>der</strong><br />
Pflege zur Umsetzung des bestehenden Vorrangs <strong>der</strong> Rehabilitation vor Pflege und<br />
dementsprechend zur Anwendung von Assessments bei <strong>der</strong> Bestimmung <strong>der</strong> Pflegestufen<br />
nach dem SGV XI kommen wird.<br />
Insgesamt gibt das GKV-WSG zu erkennen, dass die große Zahl chronisch kranker<br />
Menschen und <strong>der</strong> demographische Wandel, <strong>der</strong> mit einem Anstieg chronischer<br />
Erkrankungen verbunden ist, eine stärkere rehabilitative Orientierung des Gesundheitssystems<br />
erfor<strong>der</strong>n wird. Neben <strong>der</strong> vorerwähnten geriatrischen Rehabilitation und<br />
den sogenannten Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen (§§ 24, 41 SGB V) sind nunmehr<br />
durch eine entsprechende Än<strong>der</strong>ung des § 40 SGB V sämtliche Leistungen von bisher<br />
Ermessens- zu Regel- bzw. Pflichtleistungen bestimmt worden.<br />
Unter <strong>der</strong> Zielsetzung, Qualitätssicherung auch in stationären Rehabilitationseinrichtungen<br />
stärker zu etablieren, hat das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz mit <strong>der</strong> Neueinfügung<br />
des § 20 Abs. 2 a SGB IX bestimmt, dass die Spitzenverbände <strong>der</strong> Rehabilitationsträger<br />
im Rahmen <strong>der</strong> Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation grundsätzliche<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen an ein einrichtungsbezogenes Qualitätsmanagement nach § 20 Abs. 2<br />
Satz 1 sowie ein einheitliches unabhängiges Zertifizierungsverfahren zu vereinbaren<br />
haben, mit dem die erfolgreiche Umsetzung des Qualitätsmanagements in regelmäßigen<br />
Abständen nachgewiesen wird. Die für die Wahrnehmung <strong>der</strong> Interessen <strong>der</strong> stationären<br />
Rehabilitationseinrichtungen auf Bundesebene maßgeblichen Spitzenverbänden<br />
sowie die Verbände behin<strong>der</strong>ter Menschen einschließlich <strong>der</strong> Verbände <strong>der</strong> Wohlfahrtspflege,<br />
<strong>der</strong> Selbsthilfegruppen und <strong>der</strong> Interessenvertretungen behin<strong>der</strong>ter<br />
Frauen haben im Rahmen <strong>der</strong> Erfüllung dieser gesetzlichen Aufgabe Gelegenheit zur<br />
Stellungnahme erhalten.<br />
Von beson<strong>der</strong>er Bedeutung ist vor allem für die Leistungserbringer, dass nach <strong>der</strong> neuen<br />
gesetzlichen Regelung stationäre Rehabilitationseinrichtungen künftig nur dann als<br />
geeignet anzusehen sind, wenn sie in diesem Sinne zertifiziert sind.<br />
Die Vereinbarung grundsätzlicher Anfor<strong>der</strong>ungen an die Qualitätssicherung auf Ebene<br />
<strong>der</strong> Selbstverwaltung hat <strong>der</strong> Gesetzgeber vor dem Hintergrund <strong>der</strong> Erkenntnis vorgeschrieben,<br />
dass internes Qualitätsmanagement und externe Qualitätssicherung Markenzeichen<br />
einer qualitativ hochwertigen medizinischen Rehabilitation sind. Die Verpflichtung<br />
<strong>der</strong> Leistungserbringer zur Sicherung und Weiterentwicklung <strong>der</strong> Qualität<br />
ergibt sich aus § 135 a SGB V, wonach sie verpflichtet sind, sich an einrichtungsübergreifenden<br />
Maßnahmen <strong>der</strong> Qualitätssicherung zu beteiligen sowie ein einrichtungsinternes<br />
Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln. Das Ziel des<br />
Gesetzgebers ist es mithin, dass die Qualität <strong>der</strong> stationären Rehabilitation für alle Vertragseinrichtungen<br />
garantiert werden soll und dass zu diesem Zweck Rehabilitationseinrichtungen<br />
regelmäßig unabhängig zu zertifizieren sind. Für die Zertifizierung sind<br />
gemeinsame Qualitätsstandards <strong>der</strong> gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung<br />
zugrunde zu legen.<br />
126
Ärztliche Versorgung<br />
Die grundsätzlichen Anfor<strong>der</strong>ungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement<br />
sind Anfang <strong>2008</strong> in einem ersten Schritt durch eine Arbeitsgruppe <strong>der</strong> Bundesarbeitsgemeinschaft<br />
für Rehabilitation bereits erarbeitet, aber noch nicht verabschiedet worden.<br />
Sie werden zudem zu einem späteren Zeitpunkt noch um ein entsprechendes Manual<br />
ergänzt und näher erläutert werden. Als zweiter Schritt ist ferner in einem engen zeitlichen<br />
Rahmen hierzu bis Anfang 2009 – also nach Redaktionsschluss dieses <strong>Tätigkeitsbericht</strong>es<br />
– ein einheitliches, unabhängiges Zertifizierungsverfahren zu vereinbaren.<br />
Als Konkretisierung des neu gefassten § 20 SGB IX haben im Frühjahr <strong>2008</strong> die Spitzenverbände<br />
<strong>der</strong> Krankenkassen gemeinsam und einheitlich mit den für die Wahrnehmung<br />
<strong>der</strong> Interessen von Einrichtungen <strong>der</strong> stationären Vorsorge sowie <strong>der</strong> ambulanten<br />
und stationären Rehabilitation auf Bundesebene maßgeblichen Spitzenorganisationen<br />
eine Vereinbarung zur externen Qualitätssicherung und zum einrichtungsinternen<br />
Qualitätsmanagement in <strong>der</strong> stationären und ambulanten Rehabilitation und <strong>der</strong> stationären<br />
Vorsorge nach § 137 d Abs. 1, 2 und 4 SGB V geschlossen. Gemäß des ihr nach<br />
§ 137 d Abs. 4, Satz 2 SGB V zustehenden Stellungnahmerechts hat die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
mit Schreiben vom 15.05.<strong>2008</strong> gegenüber dem hier fe<strong>der</strong>führenden Verband<br />
<strong>der</strong> Angestellten-Krankenkassen e.V. zum Ausdruck gebracht, dass die Vereinbarung<br />
den Versuch darstellt, die Anfor<strong>der</strong>ungen in <strong>der</strong> Vorschrift des § 137 d SGB V in Verbindung<br />
mit § 20 SGB IX zu konkretisieren. Die Stellungnahme kommt zu dem Ergebnis,<br />
dass die beschriebenen Eckpunkte für einrichtungsinternes Qualitätsmanagement<br />
den dabei hierfür mittlerweile etablierten Standards entsprechen. Die über den Vereinbarungstext<br />
hinausgehende und detailliertere Konkretisierung <strong>der</strong> Qualitätsmanagementstrukturen<br />
spiegelt über weite Teile Anfor<strong>der</strong>ungen wi<strong>der</strong>, wie sie z. B. in DIN ISO<br />
9000:2000 nie<strong>der</strong>gelegt sind. Sollte die Einrichtung eine Zertifizierung anstreben, wird<br />
konsequenterweise in <strong>der</strong> Vereinbarung auf bereits zur Verfügung stehende Zertifizierungsverfahren<br />
verwiesen. Die Anfor<strong>der</strong>ungen an das einrichtungsinterne Qualitätsmanagement<br />
sind in sich schlüssig, weil sich allenfalls die Frage stellen kann, ob <strong>der</strong><br />
Katalog für ambulante o<strong>der</strong> kleinere stationäre Einrichtungen – im Sinne einer möglichen<br />
Überfor<strong>der</strong>ung – angemessen ist. Die gemeinsame Erklärung im Rahmen <strong>der</strong><br />
Vereinbarung, welche Sorge tragen soll, dass etablierte und neue Qualitätsmanagementverfahren<br />
gegenseitige Anerkennung finden, ist positiv zu bewerten. Nicht zuletzt<br />
hierdurch wird die Zielsetzung deutlich, den Aufwand zum Nachweis von Qualitätssicherung<br />
bzw. Qualitätsmanagement in überschaubaren Grenzen zu halten.<br />
Der Ausschuss „Gesundheitsför<strong>der</strong>ung, Prävention und Rehabilitation“ hat in seiner<br />
Sitzung am 11.02.<strong>2008</strong> diese Entwicklungen positiv zur Kenntnis genommen, aber auch<br />
auf die Notwendigkeit einer weiteren kritischen Beobachtung und Positionierung <strong>der</strong><br />
Ärzteschaft im Bezug auf diese von den Spitzenverbänden <strong>der</strong> Rehabilitationsträger zu<br />
setzenden Anfor<strong>der</strong>ungen an ein einrichtungsbezogenes Qualitätsmanagement sowie<br />
ein einheitliches, unabhängiges Zertifizierungsverfahren hingewiesen.<br />
3.5.2 Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation – BAR<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Aufgabe <strong>der</strong> Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (Frankfurt am Main) ist es,<br />
die Vielfalt <strong>der</strong> Initiativen im Bereich <strong>der</strong> Rehabilitation zu und zu stärken. In <strong>der</strong><br />
Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation arbeiten die Spitzenorganisationen <strong>der</strong><br />
3<br />
127
Rentenversicherung, <strong>der</strong> Unfallversicherung, <strong>der</strong> Krankenversicherung, <strong>der</strong> Hauptfürsorgestellen<br />
und <strong>der</strong> überörtlichen Träger <strong>der</strong> Sozialhilfe unter Mitwirkung <strong>der</strong> Ärzteschaft<br />
mit Bund und Län<strong>der</strong>n zusammen. Die Aufgaben <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft<br />
umfassen insbeson<strong>der</strong>e die Konkretisierung und Harmonisierung <strong>der</strong> Voraussetzungen<br />
und Inhalte von Rehabilitationsmaßnahmen sowie die Verbesserung <strong>der</strong><br />
Zusammenarbeit aller an <strong>der</strong> Rehabilitation Beteiligten. In dem vor allem für Fragen <strong>der</strong><br />
medizinischen, aber auch <strong>der</strong> beruflichen und sozialen Rehabilitation zuständigen<br />
„Sachverständigenrat <strong>der</strong> Ärzteschaft“ <strong>der</strong> Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation<br />
sind die Kassenärztliche Bundesvereinigung durch Dr. Wolfgang Aubke und die<br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> durch Dr. Hans-Jürgen Maas als für diesen Bereich zuständiger<br />
Geschäftsführer vertreten. Hiermit ist zwar die <strong>Bundesärztekammer</strong> seit nunmehr drei<br />
Jahrzehnten neben <strong>der</strong> Kassenärztlichen Bundesvereinigung im Sachverständigenrat<br />
<strong>der</strong> Ärzteschaft bei <strong>der</strong> Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation vertreten, an<strong>der</strong>s<br />
als die Kassenärztliche Bundesvereinigung ist sie jedoch aus nach Auffassung <strong>der</strong><br />
Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation satzungsrechtlich bestimmten Gründen<br />
nicht Mitglied dieser Arbeitsgemeinschaft und gehört somit we<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />
noch <strong>der</strong>en Vorstand als Entscheidungsträger an.<br />
Im Berichtsjahr <strong>2008</strong> hat <strong>der</strong> Sachverständigenrat <strong>der</strong> Ärzteschaft als aktuelles Projekt<br />
einen primär für die Zielgruppe <strong>der</strong> nie<strong>der</strong>gelassenen Ärzte gedachten ICF-Praxisleitfaden<br />
in Broschürenform erstellt. Ausgangspunkt für die Entwicklung eines solchen Leitfadens<br />
war die zunehmende Bedeutung <strong>der</strong> Internationalen Klassifikation <strong>der</strong> Funktionsfähigkeit,<br />
Behin<strong>der</strong>ung und Gesundheit (ICF) <strong>der</strong> WHO für den Bereich <strong>der</strong> Rehabilitation<br />
und an <strong>der</strong>en Schnittstellen (Reha-Zugangsverfahren und Reha-Nachsorge),<br />
an denen vor allem <strong>der</strong> nie<strong>der</strong>gelassene Arzt eingebunden ist. Die ICF stellt eine Konzeption<br />
dar, mit <strong>der</strong> die bio-psycho-sozialen Dimensionen chronischer Krankheiten und<br />
Behin<strong>der</strong>ungen systematisch erfasst und die rehabilitativen Interventionen noch stärker<br />
auf den individuellen Bedarf ausgerichtet werden können. Dies bedeutet auch eine<br />
Ergänzung des bio-medizinischen Modells (ICD) um das bio-psycho-soziale Modell<br />
(ICF).<br />
Einen beson<strong>der</strong>en Anlass für die Entwicklung eines ICF-Praxisleitfadens speziell für<br />
den Bereich <strong>der</strong> nie<strong>der</strong>gelassenen Ärzte stellen die auf die ICF abgestellten „Richtlinien<br />
über Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (Rehabilitations-Richtlinien) nach<br />
§ 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 SGB V“ des Gemeinsamen Bundesausschusses dar, die bereits<br />
am 01.04.2004 in Kraft getreten sind. Diese sind Grundlage für die Verordnung von<br />
Reha-Leistungen im Recht <strong>der</strong> Krankenversicherung und insofern sind die meisten<br />
nie<strong>der</strong>gelassenen Ärzte mit <strong>der</strong> ICF bereits konfrontiert worden. Die Kenntnisse hierüber<br />
sind allerdings immer noch unzureichend, sodass weiterhin großer Informationsund<br />
Schulungsbedarf zur ICF besteht.<br />
Dieser Praxisleitfaden zur Nutzung <strong>der</strong> ICF, erstellt von einer Arbeitsgruppe des Sachverständigenrates<br />
<strong>der</strong> Ärzteschaft <strong>der</strong> BAR, wendet sich insbeson<strong>der</strong>e an die in Rehabilitationseinrichtungen<br />
tätigen Ärzte und Therapeuten, um sie mit <strong>der</strong> Konzeption <strong>der</strong><br />
Internationalen Klassifikation <strong>der</strong> Funktionsfähigkeit, Behin<strong>der</strong>ung und Gesundheit<br />
(ICF) vertraut zu machen und sie ihnen als eine Grundlage für die systematische Erfassung<br />
<strong>der</strong> bio-psycho-sozialen Aspekte unter beson<strong>der</strong>er Berücksichtigung <strong>der</strong> Kontextfaktoren<br />
näher zu bringen. Dies bedeutet eine Ergänzung des krankheitsbezogenen biomedizinischen<br />
Modells um das sogenannte bio-psycho-soziale Modell <strong>der</strong> ICF.<br />
128
Ärztliche Versorgung<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Die Orientierung <strong>der</strong> medizinischen Rehabilitation an <strong>der</strong> ICF-Konzeption wird zunehmend<br />
vorausgesetzt. Der trägerübergreifend konzipierte Praxisleitfaden bedient sich<br />
verschiedener Textmodule aus dem ersten ICF-Praxisleitfaden und vermittelt einen Einblick<br />
in die Bedeutung und Anwendungsmöglichkeiten <strong>der</strong> ICF in <strong>der</strong> praktischen<br />
Rehabilitationsarbeit und zeigt damit Lösungen auf, wie die theoretischen Konzepte<br />
praktisch umgesetzt werden können. Er ist insbeson<strong>der</strong>e auch auf die ICF-bezogenen<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen und die daraus resultierenden zukünftigen Herausfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> weiteren<br />
Organisationsentwicklung von Rehabilitationseinrichtungen ausgerichtet.<br />
Der Leitfaden kann als PDF-Datei auf <strong>der</strong> Internetseite http://www.bar-frankfurt.de heruntergeladen<br />
werden.<br />
Im Vor<strong>der</strong>grund <strong>der</strong> Arbeit des Sachverständigenrates <strong>der</strong> Bundesarbeitsgemeinschaft<br />
für Rehabilitation stand im Berichtsjahr <strong>2008</strong> weiterhin die Erarbeitung eines Positionspapiers<br />
zu „Perspektiven <strong>der</strong> Rehabilitation“. Mit diesen Eckpunkten zur Weiterentwicklung<br />
<strong>der</strong> Rehabilitation soll nach <strong>der</strong> Zielsetzung des Sachverständigenrates ein<br />
Beitrag zur Bewältigung zukünftiger Herausfor<strong>der</strong>ungen, die sich beispielsweise aus<br />
<strong>der</strong> demographischen Entwicklung ergeben, sowie zur Zukunftssicherung <strong>der</strong> Rehabilitation<br />
im Gesundheitswesen geleistet werden. Im Verlaufe <strong>der</strong> Erarbeitung wurde vor<br />
dem Hintergrund <strong>der</strong> komplexen Strukturen und Versorgungsabläufe sowie <strong>der</strong> ökonomischen<br />
und politischen Implikationen <strong>der</strong> Rehabilitationsversorgung rasch deutlich,<br />
dass eine Beschränkung auf die beson<strong>der</strong>en sozialmedizinischen Kompetenzbereiche<br />
des Sachverständigenrates und seiner Mitglie<strong>der</strong> notwendig war. Ausgehend von den<br />
verän<strong>der</strong>ten Rahmenbedingungen in <strong>der</strong> Rehabilitationsversorgung im Spannungsfeld<br />
zwischen Ökonomie und Qualität ist <strong>der</strong> Fokus auf eine stärkere Berücksichtung individueller<br />
Bedarfskonstellationen, auf die Strukturierung von Leistungen an Hand von<br />
Erkenntnissen <strong>der</strong> evidenzbasierten Medizin und auf Erfahrungen aus entsprechenden<br />
Leitlinien und Empfehlungen gelegt worden.<br />
Das nach über dreijähriger Vorarbeit vom Sachverständigenrat <strong>der</strong> Ärzteschaft und dem<br />
Vorstand <strong>der</strong> BAR Mitte <strong>2008</strong> verabschiedete Positionspapier „Perspektiven <strong>der</strong> Rehabilitation“<br />
geht davon aus, dass vor dem Hintergrund des zunehmenden Wettbewerbs<br />
auch für rehabilitative Leistungen innerhalb <strong>der</strong> Europäischen Union sich die in<br />
Deutschland ausgebildete rehabilitative Versorgung im internationalen Vergleich für<br />
die Herausfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Zukunft gut gerüstet sehen kann. Die Zunahme chronischer<br />
Erkrankungen, von Multimorbidität und altersassoziierten Erkrankungen gehen<br />
mit einer Zunahme von aktivitäts- und teilhaberelevanten Schädigungen und Beeinträchtigungen<br />
einher, die ihrerseits erheblichen Unterstützungsbedarf bei Verlust von<br />
Selbständigkeit und Autonomie nach sich ziehen. Gleichzeitig nimmt bei zunehmen<strong>der</strong><br />
Eigenständigkeit vieler Menschen und weiter fallenden Bevölkerungszahlen die Bedeutung<br />
von Autonomie und Fähigkeiten zu selbständigem Handeln im Einzelfall zu. Der<br />
Wunsch, auch durch präventive Maßnahmen den komplexer werdenden Belastungen<br />
des Alltags gewachsen zu bleiben, verstärkt sich. Dies erfor<strong>der</strong>t in Ergänzung zur För<strong>der</strong>ung<br />
adäquater präventiver Maßnahmen eine Zielorientierung <strong>der</strong> Rehabilitation von<br />
<strong>der</strong> Herstellung <strong>der</strong> Erwerbsfähigkeit bis hin zum Erhalt von Selbstständigkeit und<br />
Autonomie auch bei fehlen<strong>der</strong> Aussicht auf Wie<strong>der</strong>einglie<strong>der</strong>ung in das Erwerbsleben.<br />
Dem betrieblichen Einglie<strong>der</strong>ungsmanagement und <strong>der</strong> geriatrischen Rehabilitation,<br />
welche weiterentwickelt und ausgebaut werden müssen, wird darüber hinaus eine<br />
3<br />
129
zunehmende Bedeutung zukommen. Die wesentlichen Kernaussagen dieses Positionspapiers<br />
können wie folgt zusammengefasst werden:<br />
– Die Rehabilitation- und Teilhabeplanung müssen sich „wie aus einer Hand“ über alle<br />
Versorgungsbereich erstrecken.<br />
– Die Ausrichtung <strong>der</strong> Rehabilitation auf individuelle Bedarfe muss auf <strong>der</strong> Grundlage<br />
einer konsequenten Anwendung <strong>der</strong> Internationalen Klassifikation <strong>der</strong> Funktionsfähigkeit,<br />
Behin<strong>der</strong>ung und Gesundheit (ICF) erfolgen.<br />
– Wunsch- und Wahlrecht sowie das Persönliche Budget können die Autonomie <strong>der</strong><br />
Betroffenen stärken.<br />
– Sozialmedizinisch nicht begründbare Unterschiede in <strong>der</strong> frührehabilitativen Versorgung<br />
müssen beseitigt werden.<br />
– Zugangssteuerung und Durchführung <strong>der</strong> Rehabilitation sollen wissenschaftlich fundiert<br />
erfolgen.<br />
– Die Nachhaltigkeit von Rehabilitationsleistungen muss erhöht werden.<br />
– In <strong>der</strong> Aus-, Fort- und Weiterbildung besteht Handlungsbedarf für alle am Rehabilitationsprozess<br />
beteiligten Berufsgruppen.<br />
– Prävention und Rehabilitation müssen stärker aufeinan<strong>der</strong> abgestimmt sein.<br />
3.5.3 REHACare International <strong>2008</strong><br />
Die <strong>Bundesärztekammer</strong> ist seit <strong>der</strong> REHA ‘81 als dem ersten internationalen Rehabilitationskongress<br />
in <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland neben einer Vielzahl weiterer Organisationen,<br />
Verbände, Behörden und Ministerien kontinuierlich an diesem weltweit<br />
größten Fachkongress und zugleich auch wichtiger nationaler Plattform für die Rehabilitationswelt<br />
beteiligt.<br />
Im Berichtsjahr <strong>2008</strong> fand die REHACare International – wie<strong>der</strong> unter ideeller Mitträgerschaft<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> – vom 15. bis 18.10.<strong>2008</strong> in <strong>der</strong> Messe Düsseldorf<br />
statt. Über 52.000 Besucher informierten sich über die von 758 Ausstellern aus 29 Län<strong>der</strong>n<br />
vorgestellten Produkte und Dienstleistungen sowie über Hilfsmittel aus dem<br />
Bereich von Rehabilitation und Pflege. Die REHACare International <strong>2008</strong> und mit ihr<br />
<strong>der</strong> REHACare-Kongress – diesmal unter dem Motto „Wohn(t)raum – Selbstbestimmtes<br />
Wohnen mit Service und Technik in allen Lebensphasen“ stieß auf großen Zuspruch<br />
<strong>der</strong> Besucher und Teilnehmer. In den fachspezifischen Vorträgen und Workshops wurde<br />
eine Vielzahl in diesem Zusammenhang stehen<strong>der</strong> sozialpolitischer Themen erörtert.<br />
Bevölkerungsrückgang und Alterung führen zu neuen Herausfor<strong>der</strong>ungen für<br />
unsere Gesellschaft. Der Kongress nahm Bezug zu dieser Thematik und stellte innovative<br />
– nicht nur technische – Lösungsansätze vor. Im Focus standen „intelligente“ Technologien,<br />
die das Leben älterer und/o<strong>der</strong> hilfebedürftiger Menschen erleichtern und<br />
unterstützen, so dass diese die Chance erhalten, selbstbestimmt in ihrem häuslichem<br />
Umfeld leben zu können. Berichtet wurde über praxisrelevante, bereits erprobte technologische<br />
Anwendungen und über technikunterstützte Dienstleistungen, die das alltägliche<br />
Leben im Wohnraum komfortabler und sicherer gestalten können. Ferner wurden<br />
Entwicklungen vorgestellt, die eine häusliche Gesundheitsvor- und Fürsorge<br />
ermöglichen sowie Betreuungs- und Pflegeprozesse vereinfachen.<br />
130
3.5.4 Beirat für die Teilhabe behin<strong>der</strong>ter Menschen<br />
Ärztliche Versorgung<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
In <strong>der</strong> Politik hat seit 1998 ein Paradigmenwechsel für behin<strong>der</strong>te Menschen stattgefunden.<br />
Bundesregierung und Gesetzgeber haben die rechtlichen Grundlagen dafür<br />
geschaffen, dass behin<strong>der</strong>te Menschen ihr Leben so weit wie möglich in freier Selbstbestimmung<br />
gestalten und am Leben in <strong>der</strong> Gesellschaft umfassend teilhaben können.<br />
Mit dem Inkrafttreten des Sozialgesetzbuches IX „Rehabilitation und Teilhabe behin<strong>der</strong>ter<br />
Menschen“ am 01.07.2001 hat dieser Paradigmenwechsel seinen Höhepunkt<br />
gefunden. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum SGB IX wurde ein Beirat für<br />
Teilhabe behin<strong>der</strong>ter Menschen im Bundesministerium für Arbeit und Soziales<br />
(BMAS) gebildet, <strong>der</strong> es in Fragen <strong>der</strong> Teilhabe behin<strong>der</strong>ter Menschen berät und bei Aufgaben<br />
<strong>der</strong> Koordinierung unterstützt. Zu den Aufgaben des Beirates gehören insbeson<strong>der</strong>e<br />
auch die Unterstützung bei <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung von Rehabilitationseinrichtungen und<br />
die Mitwirkung bei <strong>der</strong> Vergabe <strong>der</strong> Mittel <strong>der</strong> Ausgleichsfonds sowie die Anregung und<br />
Koordinierung von Maßnahmen zur Evaluierung <strong>der</strong> gesetzlichen Regelungen im Rahmen<br />
<strong>der</strong> Rehabilitationsforschung. Als forschungsbegleiten<strong>der</strong> Ausschuss unterstützt<br />
er das BMAS bei <strong>der</strong> Festlegung von Fragestellungen und Kriterien. Das BMAS trifft<br />
Entscheidungen über die Vergabe <strong>der</strong> Mittel des Ausgleichsfonds nur auf Grund von<br />
Vorschlägen des Beirats.<br />
Der Beirat besteht aus 48 Mitglie<strong>der</strong>n. Erstmalig aufgenommen als Mitglie<strong>der</strong> sind die<br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> und die Kassenärztliche Bundesvereinigung. Der vorher bestehende<br />
Beirat für behin<strong>der</strong>te Menschen sah diese Mitgliedschaft nicht vor. Für die<br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> ist Rudolf Henke, Vorsitzen<strong>der</strong> des Ausschusses „Gesundheitsför<strong>der</strong>ung,<br />
Prävention und Rehabilitation“, als Mitglied sowie Dr. Annegret Schoeller als<br />
seine Stellvertreterin vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales berufen worden.<br />
Weitere Mitglie<strong>der</strong> sind Vertreter <strong>der</strong> Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Verwaltungsrat<br />
<strong>der</strong> Bundesanstalt für Arbeit, Behin<strong>der</strong>tenverbände, die Bundesvereinigung <strong>der</strong> kommunalen<br />
Spitzenverbände, Integrationsämter, die Bundesanstalt für Arbeit, die Spitzenverbände<br />
<strong>der</strong> Krankenkassen, die Spitzenvereinigungen <strong>der</strong> Träger <strong>der</strong> gesetzlichen<br />
Unfallversicherung, <strong>der</strong> Verband deutscher Rentenversicherungsträger, die Bundesarbeitsgemeinschaft<br />
<strong>der</strong> überörtlichen Träger <strong>der</strong> Sozialhilfe, die Bundesarbeitsgemeinschaft<br />
<strong>der</strong> freien Wohlfahrtspflege, die Bundesarbeitsgemeinschaft für unterstützte<br />
Beschäftigung, die Arbeitsgemeinschaften <strong>der</strong> Einrichtungen <strong>der</strong> medizinischen Rehabilitation,<br />
die Berufsför<strong>der</strong>ungswerke, die Berufsbildungswerke, die Werkstätten für<br />
behin<strong>der</strong>te Menschen und <strong>der</strong> Integrationsfirmen sowie Interessenvertreter ambulanter<br />
und stationärer Rehabilitationseinrichtungen auf Bundesebene. Zweimal im Jahr<br />
tagt dieses Gremium und achtet darauf, dass die Rehabilitationsträger dieses Gesetz mit<br />
Leben füllen.<br />
Ausblick<br />
Aufgabe ist, dass die Versicherungsträger ihre Zusammenarbeit im Sinne des zu Rehabilitierenden<br />
verbessern. Im Mittelpunkt muss <strong>der</strong> zu rehabilitierende Mensch stehen; er<br />
muss möglichst ohne Reibungsverluste durch das System geführt werden. Mit Inkrafttreten<br />
eines persönlichen Budgets kann diese wichtige Aufgabe auch erfüllbar sein.<br />
3<br />
131
3.6 Betriebsärztliche Versorgung<br />
Derzeit sind in Deutschland mehr als 30 Millionen Vollbeschäftigte in mehr als drei<br />
Millionen Betrieben gesetzlich unfallversichert. Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz hat<br />
<strong>der</strong> Unternehmer die Aufgabe, Gefahren durch die berufliche Tätigkeit von Beschäftigten<br />
abzuwenden. Für diese Aufgabe kann er Experten, wie Betriebsärzte für gesundheitliche<br />
Belange o<strong>der</strong> für technische Fragen Fachkräfte für Arbeitssicherheit, bestellen.<br />
Die Gesundheit zu erhalten und zu för<strong>der</strong>n, aus dem Arbeitsleben resultierende schädliche<br />
Einflüsse zu verhin<strong>der</strong>n, Krankheiten und Gesundheitsschäden früh zu erkennen<br />
sowie eine berufliche Wie<strong>der</strong>einglie<strong>der</strong>ung nach länger dauerndem krankheitsbedingten<br />
Ausfall zu begleiten, ist Ziel einer wirksamen Gesundheitsvorsorge am Arbeitsplatz.<br />
Insbeson<strong>der</strong>e vor dem Hintergrund neuer rechtlicher Grundlagen haben die hierauf<br />
ausgerichteten Bemühungen <strong>der</strong> Arbeitsmedizin an Bedeutung gewonnen. Angesichts<br />
zunehmen<strong>der</strong> Erkenntnisse über arbeitsbedingte Erkrankungen hat sich in den letzten<br />
Jahrzehnten die Arbeitsmedizin zu einer weiteren, vierten Säule im Gesundheitswesen<br />
neben <strong>der</strong> ambulanten und stationären Versorgung sowie dem öffentlichen Gesundheitsdienst<br />
entwickelt. Aus diesem Grund erfährt die Arbeitsmedizin eine beson<strong>der</strong>e<br />
Unterstützung in <strong>der</strong> ärztlichen Selbstverwaltung, indem Beson<strong>der</strong>heiten <strong>der</strong> Arbeitsmedizin<br />
in den Arbeitsmedizin-Gremien <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> unter dem Vorsitz<br />
von Dr. Udo Wolter, Präsident <strong>der</strong> Landesärztekammer Brandenburg und Mitglied des<br />
Vorstandes <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, erörtert und Maßnahmen eingeleitet werden.<br />
3.6.1 Betriebliche Fort- und Weiterbildung<br />
Demographische Herausfor<strong>der</strong>ung in <strong>der</strong> Arbeits- und Betriebsmedizin/Statistik<br />
„Arbeitsmedizinische Fachkunde“<br />
Aktuell versorgen 12.266 Ärztinnen und Ärzte mit arbeitsmedizinischer Fachkunde die<br />
Beschäftigten in den Betrieben. Gegenüber dem Vorjahr ist <strong>der</strong>en Anzahl mit einer Verringerung<br />
von 0,1 % in etwa konstant geblieben (Stand: 31. Dezember 2007). Die Anzahl<br />
<strong>der</strong> Ärztinnen und Ärzte mit <strong>der</strong> Facharztqualifikation „Arbeitsmedizin“ hat sich dagegen<br />
um 1,7 % erhöht. Erwartungsgemäß hat sich <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> Betriebsärzte mit <strong>der</strong><br />
arbeitsmedizinischen Fachkunde nach § 6 Abs. 2 Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte<br />
und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (BGV A2) um 26 % verringert, da die Möglichkeit<br />
<strong>der</strong> „Learning-by-doing“-Weiterbildung aus Qualitätssicherungsgründen von<br />
allen Landesärztekammern abgeschafft wurde. Diejenigen, die noch aufgeführt sind,<br />
begannen ihre Weiterbildung noch nach <strong>der</strong> vorherigen Weiterbildungsordnung von<br />
1992 (siehe Tabelle 1 und Abbildung 1, S. 435).<br />
Um einen Überblick über die Altersverteilung von Betriebsärzten zu bekommen, wurde<br />
die Statistik „Arbeitsmedizinische Fachkunde“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> um eine weitere<br />
Analyse nach Altersgruppen erweitert. Diese Analyse nach Altersgruppen führt zu<br />
einer besorgniserregenden Bilanz. 4.110 Ärztinnen und Ärzte sind bereits 65 Jahre alt<br />
und älter. Weitere 1.729 sind 60 bis 64 Jahre alt. Dies bedeutet, dass 47,2 % aller Betriebs-<br />
132
Ärztliche Versorgung<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
ärztinnen und Betriebsärzte 60 Jahre o<strong>der</strong> älter sind. Von diesen sind sehr viele zwar<br />
noch betriebsärztlich tätig, jedoch ist abzusehen, dass sie demnächst dem Arbeitsmarkt<br />
nicht mehr zur Verfügung stehen werden (siehe Tabelle 2 und Abbildung 2, S. 436).<br />
Das Fach Arbeitsmedizin scheint für den ärztlichen Nachwuchs wenig attraktiv zu sein.<br />
Die Zahl <strong>der</strong> Ärztinnen und Ärzte, die in einem Alter unter 35 Jahren mit arbeitsmedizinischer<br />
Fachkunde betriebsärztlich tätig sind, hat sich gegenüber dem Vorjahr um<br />
34,3 % verringert – es waren bundesweit nur 44. Die Zahl <strong>der</strong> 35- bis 39-Jährigen beträgt<br />
nur 410 mit einer Verringerung gegenüber dem Vorjahr um 19,1 %. Die Verringerung<br />
<strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> 40- bis 44-Jährigen beträgt 1,9 % bei einer absoluten Anzahl von 1.109.<br />
Die Zahlen zeigen, dass in den nächsten Jahren mehr Betriebsärztinnen und Betriebsärzte<br />
aus <strong>der</strong> betriebsärztlichen Tätigkeit ausscheiden als nachwachsen werden. Es ist<br />
aber bemerkenswert, dass trotz dieser Zahlen <strong>der</strong>zeit noch kein Mangel an Betriebsärztinnen<br />
und -ärzten zu verzeichnen ist. Dies ist damit zu erklären, dass viele Betriebsärztinnen<br />
und -ärzte auch im Alter von über 65 Jahren noch weiterhin betriebsärztlich<br />
tätig sind. Es ist daher davon auszugehen, dass sich Probleme nur mit einer Latenz entwickeln<br />
werden und deshalb in nächster Zukunft noch kein Mangel entstehen wird, da<br />
mit <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitigen Zahl <strong>der</strong> Betriebsärztinnen und -ärzte <strong>der</strong> betriebsärztliche Versorgungsbedarf<br />
noch geraume Zeit gedeckt werden kann. Dennoch müssen schon jetzt<br />
Überlegungen angestellt werden, wie Anreize für die arbeitsmedizinische Weiterbildung<br />
gesetzt werden können, um mittel- und langfristig den Nachwuchs zu sichern.<br />
Werden betriebsärztlich tätige Ärztinnen und Ärzte zu den Arbeitsbedingungen befragt,<br />
werden die geringe Entlohnung und die damit einhergehende geringe Anerkennung<br />
ihrer Tätigkeit, insbeson<strong>der</strong>e in überbetrieblichen Diensten, kritisiert. Auch werden die<br />
Weiterbildungsbedingungen, insbeson<strong>der</strong>e in überbetrieblichen Diensten, beklagt, ebenso<br />
wie erschwerte Möglichkeiten <strong>der</strong> Fortbildung.<br />
Es müssen daher intensive Anstrengungen unternommen werden, um dem betriebsärztlichen<br />
Nachwuchs faire und interessante Weiterbildungs- und Tätigkeitsmöglichkeiten<br />
anzubieten. Nur so kann auch in Zukunft die betriebsärztliche Versorgung <strong>der</strong><br />
Beschäftigten in den Betrieben sichergestellt werden.<br />
Handlungsoptionen zur Begegnung <strong>der</strong> Nachwuchsproblematik in <strong>der</strong> Arbeitsmedizin<br />
können sein:<br />
Verbesserte Studienbedingungen<br />
– Mehr Möglichkeiten <strong>der</strong> Berufserkundung im vorklinischen Teil des Studiums<br />
– Famulaturmöglichkeiten in werksärztlichen Dienststellen<br />
– bessere Vermittlung spezifisch arbeitsmedizinischer Aspekte im Rahmen des ökologischen<br />
Kurses<br />
– Arbeitsmedizin als Wahlfach im praktischen Jahr<br />
Beschränkung <strong>der</strong> ärztlichen Tätigkeit auf ärztliche Kernkompetenz<br />
– Delegation an nichtärztliches Personal (Beachtung, dass Aufklärung, Diagnostik, Differenzialdiagnose,<br />
Therapie und ärztliche Beratung nicht delegierbar sind) nur unter<br />
Führungs- und Anordnungsverantwortung des Arztes<br />
3<br />
133
Optimierung <strong>der</strong> arbeits- bzw. betriebsmedizinischen Weiterbildung<br />
– Qualifizierung <strong>der</strong> Weiterbil<strong>der</strong> durch die Ärztekammern<br />
– bei fehlen<strong>der</strong> qualifizierter Weiterbildung durch den Befugten Entzug <strong>der</strong> Befugnis<br />
– adäquate Weiterbildungsstätten<br />
– Anwendung des Kursbuches Arbeitsmedizin/Betriebsmedizin<br />
– Anwendung <strong>der</strong> Logbücher<br />
– verbesserte Bedingungen in Teilzeit (Ärztinnen)<br />
– adäquate Vergütung <strong>der</strong> Tätigkeit<br />
Richtige Imagekampagnen<br />
– Präsentation einzelner Betriebe sowie arbeitsmedizinischer Dienste in Hochschulen<br />
– Imagekampagnen in Betrieben, um darzulegen, welchen Gewinn eine betriebsärztliche<br />
Betreuung für den Betrieb darstellt – Wertschöpfung durch Arbeitsschutz und<br />
Primärprävention<br />
Qualität <strong>der</strong> betriebsärztlichen Leistung<br />
– Angebot qualitativ hochwertiger betriebsärztlicher Dienstleistungen zu adäquaten<br />
Preisen<br />
– adäquate Vergütung <strong>der</strong> betriebsärztlichen Tätigkeit.<br />
Angesichts des ganzheitlichen Präventionsgedankens und zunehmen<strong>der</strong> Erkenntnisse<br />
über arbeitsbedingte Erkrankungen hat sich in den letzten Jahrzehnten die Arbeitsmedizin<br />
zu <strong>der</strong> o. g. vierten, vorrangig präventiv ausgerichteten Säule im Gesundheitswesen<br />
neben <strong>der</strong> ambulanten und stationären Versorgung sowie dem öffentlichen<br />
Gesundheitsdienst entwickelt. Aus diesem Grund erfährt die Arbeitsmedizin eine<br />
beson<strong>der</strong>e Unterstützung in <strong>der</strong> ärztlichen Selbstverwaltung, indem die Beson<strong>der</strong>heiten<br />
<strong>der</strong> Arbeitsmedizin in den eigens dafür eingerichteten Arbeitsmedizin-Gremien unter<br />
dem Vorsitz von Dr. Udo Wolter, Präsident <strong>der</strong> Landesärztekammer Brandenburg und<br />
Mitglied des Vorstandes <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, ihre Berücksichtigung in <strong>der</strong> gesundheits-<br />
und berufspolitischen Ausrichtung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> finden. Im Vor<strong>der</strong>grund<br />
soll dieses Thema auch im Rahmen des Regionalforums des Verbandes Deutscher<br />
Betriebs- und Werksärzte e. V. im Januar 2009 stehen. Schon im Vorfeld wurde die<br />
Diskussion durch die Veröffentlichung <strong>der</strong> Statistik „Arbeitsmedizinische Fachkunde“<br />
im Deutschen Ärzteblatt, in einer Fachzeitschrift <strong>der</strong> Berufsgenossenschaft und in <strong>der</strong><br />
Zeitschrift ASUpraxis angestoßen. Die Nachwuchssicherung in <strong>der</strong> Arbeitsmedizin soll<br />
auch Thema auf dem Arbeitsschutzkongress A+A im Jahr 2009 in Düsseldorf sein.<br />
3.6.2 Betriebsärztliche Berufsausübung<br />
Gesellschaft zur Qualitätssicherung in <strong>der</strong> betriebsärztlichen Betreuung (GQB)<br />
Ein wichtiger Bestandteil <strong>der</strong> Berufsausübung ist die Sicherung <strong>der</strong> Qualität <strong>der</strong> ärztlichen<br />
Tätigkeit. Der Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e. V. gründete nach<br />
eingehenden Vorarbeiten bereits Anfang 1999 eine unabhängige Gesellschaft mit dem<br />
Namen „Gesellschaft zur Qualitätssicherung in <strong>der</strong> betriebsärztlichen Betreuung”<br />
(GQB). Als Gesellschafter dieser Gütegemeinschaft stellt <strong>der</strong> Berufsverband sicher, dass<br />
die Qualitätssicherung betriebsärztlicher Berufsausübung in ärztlicher Hand bleibt. Die<br />
134
Ärztliche Versorgung<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Gütegemeinschaft hat die Geschäftsform einer GmbH mit Sitz in Karlsruhe und ist Trägerin<br />
des Qualitätssicherungssystems. Sie führt auf Antrag Qualitätsprüfungen durch,<br />
dazu bedient sie sich qualifizierter Auditoren. Die Schulung <strong>der</strong> Auditoren orientiert<br />
sich an dem Leitfaden für das Audit für Qualitätssicherung sowie an dem „Curriculum<br />
für ärztliches Qualitätsmanagement” <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>. Der Aufbau <strong>der</strong> GQB<br />
wurde insbeson<strong>der</strong>e in den ersten Jahren von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> aktiv mit Ressourceneinsatz<br />
unterstützt.<br />
Der Gütegemeinschaft ist ein Beirat unter Beteiligung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, <strong>der</strong><br />
Ärztekammer Schleswig-Holstein, des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales,<br />
des Län<strong>der</strong>ausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik, <strong>der</strong> Deutschen<br />
Gesetzlichen Unfallversicherung, <strong>der</strong> Bundesvereinigung <strong>der</strong> Deutschen Arbeitgeberverbände,<br />
des Deutschen Gewerkschaftsbundes, des Verbandes Deutscher Sicherheitsingenieure,<br />
<strong>der</strong> Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin sowie<br />
des Verbandes Deutscher Betriebs- und Werksärzte zur Seite gestellt. Die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
hat für jeweils drei Jahre, wechselnd mit Vertretern <strong>der</strong> Deutschen Gesetzlichen<br />
Unfallversicherung (DGUV) und des Län<strong>der</strong>ausschusses für Arbeitsschutz und<br />
Sicherheitstechnik (LASI), den Vorsitz in diesem Beirat. In <strong>der</strong> Sitzung am 09.10.<strong>2008</strong><br />
hat die <strong>Bundesärztekammer</strong> die Möglichkeit genutzt, die Aktivitäten <strong>der</strong> Gesellschaft zu<br />
begleiten und aktuelle Themen zu forcieren. So ist die mehrfach von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
gefor<strong>der</strong>te Evaluation des Qualtitätssicherungsinstruments in Auftrag gegeben<br />
worden. Ein erstes Konzept wurde dem Beirat zur Beratung vorgelegt. Die Gelegenheit<br />
wurde von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> genutzt, um konkrete Anregungen für das Evaluationskonzept<br />
einzubringen.<br />
WeB-Reha – eine Kooperation von Werks- und Betriebsärzten mit <strong>der</strong> Deutschen<br />
Rentenversicherung Rheinland<br />
Die Ärztekammer Nordrhein und die Deutsche Rentenversicherung Rheinland (DRV<br />
Rheinland) haben im Jahr 2005 das Projekt „Werks- und Betriebsärzte in Kooperation<br />
mit <strong>der</strong> DRV Rheinland in Rehabilitationsangelegenheiten“, kurz „WeB-Reha“, initiiert.<br />
Das Projekt WeB-Reha basiert auf <strong>der</strong> Empfehlung zur Verbesserung <strong>der</strong> gegenseitigen<br />
Information und Kooperation aller Beteiligten nach § 13 Abs. 2 Nrn. 8 und 9 SGB IX.<br />
Darin verpflichten sich die Rehabilitationsträger, sowohl bei <strong>der</strong> Einleitung als auch bei<br />
<strong>der</strong> Durchführung von Leistungen zur Teilhabe behin<strong>der</strong>ter Menschen die Haus-, Fach-,<br />
Betriebs- und Werksärzte zu beteiligen. Im Mittelpunkt des Projekts stehen die Verbesserung<br />
<strong>der</strong> gegenseitigen Information und Kommunikation sowie die Steigerung <strong>der</strong><br />
Effektivität und Effizienz von Rehabilitationsleistungen auf <strong>der</strong> Basis eines abgestimmten<br />
Verfahrens zwischen allen Beteiligten bei allen Schritten <strong>der</strong> Rehabilitation.<br />
Gemeinsam mit Werks- und Betriebsärzten sowie Rehabilitationsärzten wurden Verfahren<br />
und Arbeitshilfen zur Bahnung, Einleitung, Kontaktpflege und Wie<strong>der</strong>einglie<strong>der</strong>ung<br />
entwickelt und abgestimmt. Diese sind in einem Manual zusammengestellt und<br />
über das Internet unter www.web-reha.de abrufbar.<br />
Der Erhalt <strong>der</strong> Beschäftigungsfähigkeit sowie die erfolgreiche Wie<strong>der</strong>einglie<strong>der</strong>ung von<br />
Beschäftigten mit krankheitsbedingten Leistungseinschränkungen gehören zu den<br />
anspruchsvollsten Aufgaben des Betriebsarztes. Mit <strong>der</strong> Neuausrichtung des Sozialge-<br />
3<br />
135
setzbuches IX wurde die Rolle des Betriebsarztes aufgewertet und ihm die Chance geboten,<br />
bei dem Aufbau eines Versorgungsnetzwerkes, das <strong>der</strong> beruflichen Wie<strong>der</strong>einglie<strong>der</strong>ung<br />
dient, eine Schlüsselstellung einzunehmen. Es wird eine Kommunikation und<br />
Kooperation zwischen Akteuren etabliert, die es erlauben, die betriebsärztlichen Kompetenzen<br />
optimal in ein Versorgungsnetzwerk mit kurzen und schnellen Wegen einzubringen<br />
sowie einen engen Bezug zu den konkreten Arbeitsplatzanfor<strong>der</strong>ungen und<br />
enger fachübergreifen<strong>der</strong> Abstimmung zu bekommen.<br />
Die Arbeitsmedizin-Gremien <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> haben in ihrer Sitzung am<br />
11.12.2007 dieses Konzept <strong>der</strong> Ärztekammer Nordrhein und <strong>der</strong> DRV Rheinland als beispielhaft<br />
und unterstützenswert angesehen. Darüber hinaus hat auch <strong>der</strong> Verband<br />
Deutscher Betriebs- und Werksärzte e. V. einen Vertrag mit den Rentenversicherungen<br />
in Baden-Württemberg nach einem an<strong>der</strong>en Konzept abgeschlossen. Es wurde betont,<br />
dass auch auf Grundlage unterschiedlicher Gesetze, wie <strong>der</strong> Sozialgesetzbücher VI und<br />
IX, die Zusammenarbeit erfolgen muss.<br />
Die Geschäftsführung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> hat hierüber im Auftrag <strong>der</strong> Arbeitsmedizin-Gremien<br />
auf Bundesebene mit Vertretern <strong>der</strong> Deutschen Rentenversicherung<br />
Bund (DRV Bund) am 06.08.<strong>2008</strong> ein Gespräch geführt. Ergebnis war, dass auch die Vertreter<br />
<strong>der</strong> DRV Bund dieses Projekt ausdrücklich begrüßen, jedoch diesem Projekt nicht<br />
gegenüber an<strong>der</strong>en Initiativen ein beson<strong>der</strong>er Vorrang gegeben werden könnte. Es wurde<br />
jedoch signalisiert, dass weitere zukünftige gemeinsame Initiativen angestrebt werden<br />
sollen. Die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Ständigen Konferenz „Arbeitsmedizin“ werden ihrerseits<br />
solche Projekte auch auf Landesebene vorantreiben und Gespräche mit den jeweils<br />
zuständigen Landesinstitutionen suchen. Der in <strong>der</strong> Ärztekammer Nordrhein eingerichtete<br />
Lenkungsausschuss „WeB-Reha“ hat die <strong>Bundesärztekammer</strong> zu seiner Sitzung<br />
am 01.09.<strong>2008</strong> eingeladen, damit auch <strong>der</strong> Sachverstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
in die weiteren Arbeiten einfließen kann.<br />
Stärkung <strong>der</strong> betriebsärztlichen Versorgung<br />
Die Arbeitsmedizin-Gremien <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> haben in ihrer Sitzung am<br />
11.12.2007 die Geschäftsführung gebeten, ein <strong>Kapitel</strong> zur Arbeitsmedizin auf dem<br />
111. Deutschen Ärztetag <strong>2008</strong> in die zur Beratung anstehenden „Gesundheitspolitischen<br />
Leitsätze <strong>der</strong> Ärzteschaft“, das sogenannte „Ulmer-Papier“, einzubeziehen. Da<br />
aus strukturellen Gründen eine <strong>der</strong>artige Ausrichtung <strong>der</strong> Leitsätze nicht möglich war,<br />
wurde ein geson<strong>der</strong>ter Entschließungsantrag auf dem 111. Deutschen Ärztetag eingebracht<br />
und mit großer Mehrheit verabschiedet:<br />
„Stärkung <strong>der</strong> betriebsärztlichen Versorgung“<br />
„Verän<strong>der</strong>ungen in <strong>der</strong> Arbeitswelt bringen für die Beschäftigten <strong>der</strong> Unternehmen<br />
neue gesundheitliche Belastungen und Beanspruchungen mit sich. Die demographische<br />
Entwicklung macht darüber hinaus eine beson<strong>der</strong>e medizinische Fürsorge notwendig,<br />
um die Beschäftigungsfähigkeit <strong>der</strong> Mitarbeiter vor dem Hintergrund <strong>der</strong> verlängerten<br />
Lebensarbeitszeit zu erhalten.<br />
Ziel einer wirksamen Gesundheitsvorsorge am Arbeitsplatz ist, die Gesundheit zu<br />
erhalten und zu för<strong>der</strong>n, aus dem Arbeitsleben resultierende schädliche Einflüsse zu<br />
136
Ärztliche Versorgung<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
verhin<strong>der</strong>n, Krankheiten und Gesundheitsschäden früh zu erkennen sowie eine berufliche<br />
Wie<strong>der</strong>einglie<strong>der</strong>ung nach länger dauerndem krankheitsbedingten Ausfall zu<br />
begleiten. Betriebsärzte wirken bei <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung, dem Erhalt und <strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>herstellung<br />
<strong>der</strong> individuellen Beschäftigungsfähigkeit mit und beeinflussen die menschengerechte<br />
und gesundheitsför<strong>der</strong>liche Gestaltung <strong>der</strong> Arbeit.<br />
Die Arbeitsmedizin hat sich angesichts zunehmen<strong>der</strong> Erkenntnisse über arbeitsbedingte<br />
Erkrankungen und den Wechselwirkungen zwischen Arbeit und Gesundheit zu einer<br />
weiteren vorrangig präventiv ausgerichteten Säule im Gesundheitswesen entwickelt.<br />
Der integrative Ansatz im Gesundheitssystem erfor<strong>der</strong>t die Kompetenzen von Betriebsärzten<br />
und ihr Wissen um die Wechselbeziehung von Arbeit und Gesundheit. Fachübergreifende<br />
Behandlungsmöglichkeiten bringen eine deutliche Verbesserung in <strong>der</strong><br />
Patientenversorgung; dabei ist es sinnvoll, Betriebsärzte, die sich um die arbeitsplatzbezogenen<br />
Aspekte kümmern, zu integrieren.<br />
Die arbeitsmedizinische Versorgung <strong>der</strong> Bevölkerung ist <strong>der</strong>zeit nicht ausreichend. Es<br />
besteht die ernste Gefahr, dass das Niveau des Gesundheitsschutzes vor allem in kleinen<br />
und mittleren Betrieben weiter sinkt. Die dringend notwendige Stärkung <strong>der</strong> Präventionsanstrengungen<br />
in <strong>der</strong> Lebenswelt Betrieb wird einerseits häufig gefor<strong>der</strong>t,<br />
gleichzeitig werden die Ressourcen z. B. durch so genannte „alternative Betreuungsmodelle“<br />
ohne ärztliche Beteiligung erheblich reduziert.<br />
Der 111. Deutsche Ärztetag for<strong>der</strong>t daher die Bundesregierung und die Landesregierungen<br />
auf, die betriebsärztliche Versorgung zu stärken, die dafür notwendigen<br />
Ressourcen mit geeigneten rechtlichen Instrumenten zur Verfügung zu stellen und die<br />
arbeitsmedizinischen Lehrstühle auszubauen, anstatt wegzurationalisieren.“<br />
Es wird weiterhin eine vorrangige Aufgabe <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> sein, diese For<strong>der</strong>ungen<br />
an alle Akteure im Arbeitsschutz heranzutragen und zu <strong>der</strong>en Umsetzung ihren<br />
Beitrag zu leisten.<br />
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)<br />
Das ehemalige Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) hatte schon im<br />
Oktober 2004 dem Kooperationskreis „Betriebsärzte“, in dem auch die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
Mitglied ist, mitgeteilt, dass weitere Initiativen zur Entbürokratisierung des<br />
Arbeitsschutzes angestrebt werden. Hierzu sollte eine Verordnung „Arbeitsmedizinische<br />
Vorsorgeuntersuchung“ vorbereitet werden, die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen<br />
aus allen gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Regelungen<br />
zusammenführt. Zu diesem Zweck wurde eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> eingerichtet. Ein entsprechen<strong>der</strong> Arbeitsentwurf wurde den beteiligten<br />
Institutionen zur Beratung am 12.07.2007 vorgelegt und in dem Kooperationskreis<br />
„Betriebsärzte“ des heutigen Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)<br />
am 11.09.2007 beraten.<br />
Die Ziele des Verordnungsvorhabens wurden von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> prinzipiell<br />
begrüßt. Der Stellenwert <strong>der</strong> Beratung und <strong>der</strong> Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil<br />
<strong>der</strong> arbeitsmedizinischen Vorsorge wurde hervorgehoben, die individuelle Gesund-<br />
3<br />
137
heitsvorsorge als weitere Maßnahme in dieser Verordnung etabliert. Gefor<strong>der</strong>t wurde,<br />
dass in dem vorgesehenen „Ausschuss für Arbeitsmedizin“ des BMAS <strong>der</strong> arbeitsmedizinische<br />
Sachverstand ausreichend eingebunden sein muss. Die <strong>Bundesärztekammer</strong>,<br />
die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e. V. (DGAUM) und<br />
<strong>der</strong> Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e. V. (VDBW) müssen daher ausdrücklich<br />
als Mitglie<strong>der</strong> dieses Ausschusses in <strong>der</strong> Verordnung benannt werden. Auch im<br />
„Ausschuss für Gefahrstoffe“ des BMAS muss <strong>der</strong> arbeitsmedizinische Sachverstand<br />
vorrangig sein. Ferner sollte die Prävention von Unfallrisiken als Ziel in die Verordnung<br />
integriert werden, wie z. B. Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeit und Absturzgefahr.<br />
Diese For<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, die im Einklang mit <strong>der</strong> Stellungnahme<br />
des VDBW sowie <strong>der</strong> DGAUM standen, wurden Anfang <strong>2008</strong> dem BMAS vorgelegt. Viele<br />
Punkte <strong>der</strong> Stellungnahme wurden in dem Verordnungsentwurf berücksichtigt. Am<br />
07.11.<strong>2008</strong> wurde <strong>der</strong> Entwurf vom Bundesrat beraten und verabschiedet. Die Verordnung<br />
zur arbeitsmedizinischen Vorsorge trat zum 24.12.<strong>2008</strong> in Kraft. Das BMAS lud<br />
den Kooperationskreis „Betriebsärzte“ und mit ihm die <strong>Bundesärztekammer</strong> für den<br />
15.01.2009 ein, um von den Experten zu den anstehenden Aufgaben und zur Arbeitsweise<br />
des neuen Ausschusses Vorschläge und Anregungen unterbreitet zu bekommen.<br />
(Muster-)Vertrag „Betriebsärztliche Betreuung von kleinen und mittleren Betrieben auf<br />
Honorarbasis“<br />
Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hat im Jahr 2001 auf Bitten <strong>der</strong> Arbeitsmedizin-Gremien<br />
Musterverträge für den „Betrieb und den Betriebsarzt“ bzw. für den „Betrieb und den<br />
arbeitsmedizinischen Dienst“ erarbeitet, damit Ärztinnen und Ärzte bei Bedarf diese<br />
Musterverträge von <strong>der</strong> Homepage <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> beziehen können. Als Qualitätssicherungsmaßnahmen<br />
sind in diesen Verträgen u. a. eindeutige Honorar- und<br />
Haftpflichtregelungen vorgesehen worden. Diese Musterverträge sind bereits erstmalig<br />
im Jahr 2003 novelliert worden.<br />
Die in <strong>der</strong> Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> Rechtsabteilung im Berichtsjahr erfolgte erneute<br />
Überarbeitung des (Muster-)Vertrags „Betriebsärztliche Betreuung von kleinen und<br />
mittleren Betrieben auf Honorarbasis“ für die Vertragspartner Betriebsarzt und Betrieb<br />
war aufgrund neuer gesetzlicher Bestimmungen erfor<strong>der</strong>lich geworden, die im (Muster-)<br />
Vertrag Eingang finden mussten, wie z. B. die<br />
– Einführung <strong>der</strong> BGV A2 „Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte<br />
für Arbeitssicherheit“ vom 01.01.2005,<br />
– Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Vertretungsregelung,<br />
– weitere Konkretisierung <strong>der</strong> Pflichten <strong>der</strong> Arbeitgeber,<br />
– Neuformulierung <strong>der</strong> Haftungsregelung etc.<br />
Im Rahmen eines schriftlichen Stellungnahmeverfahrens wurde <strong>der</strong> Entwurf eines<br />
(Muster-)Vertrags mit den Mitglie<strong>der</strong>n des Ausschusses und <strong>der</strong> Ständigen Konferenz<br />
„Arbeitsmedizin“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> abgestimmt. Der Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
nahm den Entwurf eines (Muster-)Vertrags „Betriebsärztliche Betreuung von<br />
kleinen und mittleren Betrieben auf Honorarbasis“ für die Vertragspartner Betriebsarzt<br />
und Betrieb in seiner Sitzung vom 26.10.<strong>2008</strong> zustimmend zur Kenntnis und bat die<br />
Geschäftsführung, diesen auf <strong>der</strong> Homepage <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> einzustellen und<br />
138
Ärztliche Versorgung<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
im Rahmen eines Rundschreibens auf dieses Dienstleistungsangebot aufmerksam zu<br />
machen.<br />
GOÄ für Betriebsärzte<br />
Die <strong>Bundesärztekammer</strong> erarbeitet <strong>der</strong>zeit ein vollkommen neues Konzept <strong>der</strong> Gebührenordnung<br />
für Ärzte. Hierbei soll auch ein eigenes <strong>Kapitel</strong> für Arbeitsmediziner vorgesehen<br />
werden, wie von den Arbeitsmedizinern seit Jahren gefor<strong>der</strong>t. Bis eine neue<br />
GOÄ zur Anwendung gelangt, kann die vom VDBW erarbeitete Gebührenordnung<br />
angewandt werden, die zwar lediglich als Empfehlung gelten kann, aber schon <strong>der</strong>zeit<br />
für Unternehmen und Betriebsärzte sehr hilfreich ist.<br />
Für die Arbeit an dem GOÄ-Konzept <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> ist es äußerst hilfreich,<br />
wenn die Fachgesellschaft und <strong>der</strong> Berufsverband die Leistungslegenden präzisierten,<br />
damit keine Missverständnisse entstehen. Auch Laien müssten diese Gebührenpositionen<br />
nachvollziehen können. Derzeit wird <strong>der</strong> Begriff „Biomonitoring“ nur als Komplexleistung<br />
angegeben; hier müssen Differenzierungen je nach Schwierigkeitsgrad durchgeführt<br />
werden. Dies gilt auch für die Leistungslegenden für Vorsorgeuntersuchungen;<br />
hier wären Komplexleistungen angesichts <strong>der</strong> Vielzahl vom Aufwand her unterschiedlicher<br />
Vorsorgeuntersuchungen nicht zielführend. Der VDBW hat die Aufgabe in<br />
Begleitung mit <strong>der</strong> Fachabteilung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> übernommen, bei <strong>der</strong><br />
Erstellung des <strong>Kapitel</strong>s arbeitsmedizinische/betriebsärztliche Leistungen konkret mitzuarbeiten.<br />
Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS)<br />
Beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ist zur Beratung in allen Fragen<br />
des Arbeitsschutzes nach § 17 Biostoffverordnung (BioStoffV) im Jahr 2000 ein Ausschuss<br />
für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) gebildet worden, in dem sachverständige<br />
Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Arbeitgeber, <strong>der</strong> Gewerkschaften, <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>behörden, <strong>der</strong> Träger <strong>der</strong><br />
Gesetzlichen Unfallversicherung und <strong>der</strong> Wissenschaft angemessen vertreten sein sollen.<br />
Das Bundesministerium räumt <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> seit dem Jahr 2003 ein<br />
Vorschlagsrecht zur Besetzung des Ausschusses ein. Der Berufungszeitraum beträgt<br />
vier Jahre. Im Juni <strong>2008</strong> wurde Dr. Annegret Schoeller auf Vorschlag des Vorstandes <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> als Mitglied des ABAS bestellt. Diese Mitarbeit ist insbeson<strong>der</strong>e<br />
erfor<strong>der</strong>lich, da sich die Beschlüsse des ABAS direkt auf die Arbeitsbedingungen von<br />
Ärztinnen und Ärzten im Gesundheitswesen auswirken. Die 1. konstituierende Sitzung<br />
erfolgte am 24.06.<strong>2008</strong>. Die 2. Sitzung fand am 12.09.<strong>2008</strong> in Gießen statt. Vorab wurden<br />
am 11.09.<strong>2008</strong> aktuelle Themen des ABAS im Rahmen des Hessischen Biostofftages<br />
einem breiteren Publikum präsentiert.<br />
Vor dem Inkrafttreten <strong>der</strong> Biostoffverordnung (BioStoffV) im Jahr 1999 und <strong>der</strong> Einrichtung<br />
des ABAS wurden Richtlinien im Rahmen von Unfallverhütungsvorschriften<br />
<strong>der</strong> Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege verfasst. Dafür<br />
wurde ein Fachausschuss für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (FAGES) eingerichtet.<br />
Derzeit besteht eine gewisse Arbeitsteilung zwischen FAGES und ABAS. Der<br />
FAGES bereitet bestimmte Regelungen vor, die dann im ABAS weiterentwickelt wer-<br />
3<br />
139
den. Der ABAS veröffentlicht dann diese als Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe<br />
(TRBA). Die <strong>Bundesärztekammer</strong> ist auch im FAGES Mitglied.<br />
AG 2 „Betriebliche Gesundheitsför<strong>der</strong>ung“ <strong>der</strong> Bundesvereinigung Prävention und<br />
Gesundheitsför<strong>der</strong>ung (BVPG)<br />
Auf Bundesebene wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im<br />
Jahr 2000 eine Plattform geschaffen, um die Akteure <strong>der</strong> Primärprävention und <strong>der</strong><br />
betrieblichen Gesundheitsför<strong>der</strong>ung zusammenzuführen, Transparenz zu schaffen,<br />
Synergien zu erreichen, Erfahrungsaustausch und gemeinsame Projekte zu ermöglichen<br />
sowie Qualität zu sichern.<br />
Nach <strong>der</strong> Ende November 2007 offiziell vollzogenen Fusion des Deutschen Forums Prävention<br />
und Gesundheitsför<strong>der</strong>ung (DFPG) und <strong>der</strong> Bundesvereinigung Prävention<br />
und Gesundheitsför<strong>der</strong>ung (BVPG) führt die BVPG die Arbeitsgruppen 1 bis 4 zur Thematik<br />
„Gesundheitsför<strong>der</strong>ung in Lebenswelten“ weiter. Die AG 1 „Gesunde Kin<strong>der</strong>gärten<br />
und Schulen“ wird geleitet von <strong>der</strong> Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung,<br />
die AG 2 „Betriebliche Gesundheitsför<strong>der</strong>ung“ vom Bundesministerium für Arbeit und<br />
Soziales, unterstützt durch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, die<br />
AG 3 „Gesund altern“ von <strong>der</strong> BVPG sowie die AG 4 „Qualität entwickeln und sichern –<br />
Plattform für Wissens- und Praxistransfer“ von <strong>der</strong> Berlin School of Public Health an<br />
<strong>der</strong> Charité in Berlin. Die Arbeitsgruppen sind auf Settings und Lebensphasen zugleich<br />
bezogen und werden geleitet von Organisationen, die mit <strong>der</strong> Thematik vertraut und<br />
Garanten für Überparteilichkeit sind. Bei <strong>der</strong> Arbeitsgruppenarbeit innerhalb <strong>der</strong> BVPG<br />
sollen vor allem die auf Prävention und Gesundheitsför<strong>der</strong>ung bezogenen Strategien,<br />
Programme und Aktionspläne im europäischen und im nationalen Bereich, die bereits<br />
existieren o<strong>der</strong> zukünftig beginnen werden, berücksichtigt werden.<br />
Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> AG 2 „Betriebliche Gesundheitsför<strong>der</strong>ung“ sind Vertreter des Bundesministeriums<br />
für Gesundheit, des Bundesministeriums des Innern, <strong>der</strong> Gesetzlichen Krankenversicherung,<br />
<strong>der</strong> Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, Arbeitgeber- und<br />
Arbeitnehmervertreter, die Bertelsmann-Stiftung, <strong>der</strong> Fachbereich Gesundheitsmanagement<br />
<strong>der</strong> Universität Bielefeld, freiberufliche Gesundheitsmanagement-Gesellschaften,<br />
<strong>der</strong> Län<strong>der</strong>ausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI), <strong>der</strong> Berufsverband<br />
<strong>der</strong> Physiotherapeuten und weitere Akteure im Bereich „Betriebliche Gesundheitsför<strong>der</strong>ung“<br />
sowie Vertreter <strong>der</strong> DGAUM, des VDBW und <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>.<br />
Nach wie vor gestaltet es sich nicht einfach, dort den Sachverstand <strong>der</strong> Arbeitsmedizin<br />
als präventivmedizinisches Fach im erfor<strong>der</strong>lichen Umfang einzubringen. Die AG 2<br />
„Betriebliche Gesundheitsför<strong>der</strong>ung“ tagte im Berichtsjahr <strong>2008</strong> am 9. April und am<br />
15. Oktober. Vorgeschaltete Workshops sollten bewirken, dass die Akteure gegenseitig<br />
ihre Positionen austauschen und kooperieren können.<br />
3.6.3 Ausblick<br />
Die arbeitsmedizinische Versorgung <strong>der</strong> Bevölkerung ist <strong>der</strong>zeit nicht ausreichend. Es<br />
besteht die ernste Gefahr, dass das Niveau des Gesundheitsschutzes vor allem in kleinen<br />
und mittleren Betrieben sinkt. Es wird deshalb weiterhin vorrangig Aufgabe <strong>der</strong> Bundes-<br />
140
Ärztliche Versorgung<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
ärztekammer und ihrer Arbeitsmedizin-Gremien sein, das präventivmedizinische Fach<br />
Arbeitsmedizin und mit ihr die betriebsärztliche Versorgung <strong>der</strong> Beschäftigten als vierte<br />
Säule des Gesundheitswesens gegenüber <strong>der</strong> Bund- und Län<strong>der</strong>politik zu stärken.<br />
3.7 Öffentlicher Gesundheitsdienst<br />
Die Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) werden zunehmend durch<br />
die Entwicklung von Wissenschaft, Medizin und Technik, die wachsende Bedeutung des<br />
Umwelt- und Verbraucherschutzes sowie die fortschreitende Gesundheits- und Sozialgesetzgebung<br />
geprägt. Neben <strong>der</strong> ambulanten und stationären Versorgung kommt dem<br />
öffentlichen Gesundheitsdienst als „dritter Säule“ des Gesundheitswesens mit seinen<br />
vorrangigen Aufgaben im Bereich <strong>der</strong> Bevölkerungsmedizin, <strong>der</strong> Prävention und <strong>der</strong><br />
Gesundheitsför<strong>der</strong>ung und Beratung ein beson<strong>der</strong>er Stellenwert zu. Die „subsidiären“<br />
bzw. „komplementären“ Leistungsangebote <strong>der</strong> Gesundheitsämter – insbeson<strong>der</strong>e in<br />
ihren sozialkompensatorischen Funktionen – ergänzen den ambulanten und stationären<br />
Bereich zu einem in allen Zweigen zusammenwirkenden Gesundheitswesen. Ein<br />
wichtiger Ausgangspunkt bei allen Überlegungen ist die Stellung des Arztes im ÖGD<br />
nicht nur in <strong>der</strong> Öffentlichkeit, son<strong>der</strong>n vor allem auch in <strong>der</strong> Beziehung zu den im<br />
Krankenhaus und in freier Praxis tätigen Ärzten.<br />
3.7.1 Einbeziehung des öffentlichen Gesundheitsdienstes in das Ulmer Papier<br />
Der 111. Deutsche Ärztetag <strong>2008</strong> hat die gesundheitspolitischen Leitsätze <strong>der</strong> Ärzteschaft<br />
mit ihrem Kurztitel „Ulmer Papier“ mit großer Mehrheit verabschiedet. Ein <strong>Kapitel</strong>, welches<br />
sich mit dem öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) als dritter Säule des Gesundheitswesens<br />
befasst, wurde auf Antrag von Vertretern des öffentlichen Gesundheitsdienstes in ihrer<br />
Delegiertenfunktion vom Deutschen Ärztetag in das Ulmer Papier aufgenommen:<br />
„,Öffentlichen Gesundheitsdienst als dritte Säule des Gesundheitswesens stärken’<br />
In <strong>der</strong> sektorübergreifenden Zusammenarbeit ist <strong>der</strong> Öffentliche Gesundheitsdienst<br />
unentbehrlich. Er übernimmt vorwiegend bevölkerungsmedizinische Aufgaben. Mit<br />
<strong>der</strong> Gesundheitsberichterstattung, <strong>der</strong> Epidemiologie, dem Infektionsschutz, dem<br />
gesundheitlichen Umweltschutz, dem kin<strong>der</strong>- und jugendärztlichen Dienst o<strong>der</strong> auch<br />
<strong>der</strong> Sozialmedizin und <strong>der</strong> amtsärztlichen Begutachtung erfüllt er vorsorgende, überwachende<br />
und beratende Aufgaben. Gerade im öffentlichen Gesundheitsdienst ist es in<br />
<strong>der</strong> aktuellen Situation wichtig, die ärztliche Kompetenz zu erhalten und zu stärken.<br />
Dem öffentlichen Gesundheitsdienst muss wie<strong>der</strong> die Personal- und Sachausstattung<br />
zukommen, die seiner zentralen Bedeutung als dritte Säule des Gesundheitswesens<br />
entspricht. Die weitere Reduzierung im Bereich des öffentlichen Gesundheitsdienstes<br />
einschließlich Stellenabbau und Ungleichbehandlung bei <strong>der</strong> Bezahlung <strong>der</strong> Ärzte<br />
führt zwangsläufig dazu, dass zentrale Aufgaben des Staates nicht mehr im vollen<br />
Umfang wahrgenommen werden können. Beson<strong>der</strong>s prekär kann die Situation dann<br />
3<br />
141
werden, wenn es um die Erfüllung koordinieren<strong>der</strong> Aufgaben, z. B. bei <strong>der</strong> Bewältigung<br />
von Seuchen, geht.“<br />
Diese Positionsbeschreibung <strong>der</strong> Ärzteschaft war insbeson<strong>der</strong>e notwendig geworden,<br />
weil das deutsche Gesundheitswesen seit vielen Jahren immer wie<strong>der</strong> Gegenstand von<br />
Reformen und Kostendämpfungsgesetzen ist. Diese Gesetze hatten und haben zum Teil<br />
erhebliche negative Auswirkungen auf die Versorgung <strong>der</strong> Patienten und auf die Bedingungen<br />
<strong>der</strong> ärztlichen Berufsausübung. Dieses Papier zeigt konstruktive Gestaltungsvorschläge<br />
für ein funktionsfähiges, freiheitlich gestaltetes Gesundheitswesen auf.<br />
3.7.2 Qualitätssicherung im amtsärztlichen Gutachtenwesen<br />
Durch die fö<strong>der</strong>alistische Struktur des Gesundheitswesens in <strong>der</strong> Bundesrepublik<br />
Deutschland sind die Län<strong>der</strong> für den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) zuständig<br />
und somit ist <strong>der</strong> ÖGD nicht bundeseinheitlich organisiert. Dies bedeutet, dass je nach<br />
Land unterschiedliche Formulare, Empfehlungen und Gesetzesgrundlagen vorgehalten<br />
werden, sodass hier keine Vergleichbarkeit vorhanden ist. Im öffentlichen Gesundheitswesen<br />
ist eine Vereinheitlichung durch die kommunale Struktur noch schwieriger. Sie<br />
führt dazu, dass je<strong>der</strong> Landkreis in den Flächenlän<strong>der</strong>n in eigener Organisation die<br />
amtsärztliche Begutachtung inhaltlich und formal gestalten kann, sofern nicht – wie<br />
dies bei <strong>der</strong> Begutachtung von Beamtinnen und Beamten zur vorzeitigen Versetzung in<br />
den Ruhestand geschehen ist – mit ministeriellen Erlass ein bestimmter Standard für<br />
die Begutachtung gefor<strong>der</strong>t wird. Bei <strong>der</strong> Vorbereitung eines entsprechenden Erlasses<br />
im Land Nie<strong>der</strong>sachsen als bislang ersten Ansatz waren Amtsärztinnen und Amtsärzte<br />
unter Einbeziehung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> maßgeblich beteiligt.<br />
3.7.3 Ausblick<br />
Der öffentliche Gesundheitsdienst als dritte Säule des Gesundheitswesens ist ein beson<strong>der</strong>es<br />
Anliegen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>. Aufgrund dessen ist auch seit langen Jahren<br />
ein eigener Ausschuss „Öffentlicher Gesundheitsdienst“ in <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
eingerichtet, um den öffentlichen Gesundheitsdienst als sogenannte dritte Säule des<br />
Gesundheitswesens zu stärken. Vorsitzen<strong>der</strong> dieses Ausschusses ist Dr. Udo Wolter,<br />
Mitglied des Vorstandes <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>; stellvertreten<strong>der</strong> Vorsitzen<strong>der</strong> ist<br />
Dr. Klaus Walter, Vorsitzen<strong>der</strong> des Bundesverbandes <strong>der</strong> Ärzte des Öffentlichen<br />
Gesundheitsdienstes. Der Ausschuss betrachtet insbeson<strong>der</strong>e mit großer Besorgnis den<br />
umfassenden Abbau des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Aufgabe <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
wird es verstärkt sein, weiterhin gegen die zunehmende Schwächung des<br />
öffentlichen Gesundheitsdienstes vorzugehen.<br />
142
3.8 Nationale Pandemieplanung<br />
Ärztliche Versorgung<br />
Die Vogelgrippe Influenza A/H5N1 grassiert in Vogelbeständen seit 1997 im asiatischen<br />
Raum. Anfang April 2006 wurde die Vogelgrippe A/H5N1 erstmalig im deutschen Nutztierbestand<br />
nachgewiesen. Nur nach intensivem Kontakt mit infiziertem Geflügel ist es –<br />
vorrangig in asiatischen Län<strong>der</strong>n – in Einzelfällen zu einer Übertragung von Geflügel auf<br />
den Menschen gekommen. Um von Mensch zu Mensch übertragbar zu sein, muss das<br />
Vogelgrippevirus genetisch so mutieren, dass es die dafür erfor<strong>der</strong>lichen pathogenetischen<br />
Eigenschaften erlangt. Genauer Zeitpunkt, Subtyp des Erregers und die Schwere<br />
<strong>der</strong> nächsten Influenzapandemie können jedoch nicht vorhergesagt werden. Für die Vorbereitung<br />
auf eine Influenzapandemie ist es sinnvoll, von einem Worst-Case-Szenario,<br />
d. h. von einer hochinfektiösen und hochpathogenen Virusvariante auszugehen.<br />
Im Gegensatz zu <strong>der</strong> jedes Jahr wie<strong>der</strong>kehrenden Influenza führt bei einer Influenzapandemie<br />
die fehlende Grundimmunität in <strong>der</strong> Bevölkerung zu einer erhöhten Zahl<br />
von schweren Erkrankungen und Toten, auch außerhalb <strong>der</strong> bekannten Risikogruppen.<br />
In einem realistischen Szenario muss mit einer etwa zehnfach höheren Zahl von Krankenhauseinweisungen<br />
und Todesfällen gerechnet werden. Dies kann schnell die Funktionstüchtigkeit<br />
des Wirtschaftslebens und <strong>der</strong> öffentlichen Ordnung gefährden sowie<br />
zu einer Überlastung <strong>der</strong> Gesundheitsversorgungsstrukturen führen. Die Kapazität von<br />
Krankenhäusern wird schnell ausgeschöpft sein und die Versorgung <strong>der</strong> Erkrankten<br />
überwiegend den ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzten obliegen. Aus diesen Gründen<br />
stehen bei <strong>der</strong> Planung und Vorbereitung auf ein solches Ereignis die Reduktion<br />
<strong>der</strong> Zahl von Erkrankungen und Todesfällen sowie eine gut organisierte Versorgung <strong>der</strong><br />
Patienten vor Ort im Mittelpunkt. Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, sich<br />
umfassend auf eine Influenzapandemie vorzubereiten. Die Ärzteschaft stellt sich dieser<br />
Aufgabe im Rahmen ihrer Zuständigkeiten.<br />
3.8.1 Einbeziehung <strong>der</strong> Ärzteschaft in die nationale Influenzapandemieplanung<br />
von Bund und Län<strong>der</strong>n<br />
Bund-Län<strong>der</strong>-Abteilungsleiter-Arbeitsgruppe „Influenzapandemieplanung“<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Die Einbeziehung <strong>der</strong> Ärzteschaft in die nationale Influenzapandemieplanung durch<br />
das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) erfolgte Mitte 2005. Die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
und die Kassenärztliche Bundesvereinigung wurden aufgefor<strong>der</strong>t zu prüfen,<br />
inwieweit bereits bestehende klinische Leitlinien in die Vorbereitungen auf eine<br />
Influenzapandemie eingebunden werden können bzw. welche neuen Leitlinien noch<br />
erstellt werden müssen, die zur Verteilung und zum Umgang mit knappen Mitteln,<br />
d. h. mit antiviralen Arzneimitteln und Impfstoffen, Aussagen treffen. Im Kern for<strong>der</strong>ten<br />
Bund und Län<strong>der</strong> die ärztlichen Spitzenorganisationen auf, für den Fall einer Pandemie<br />
Risikogruppen zu definieren, aus denen eine Priorisierung von Patienten ableitbar<br />
wird, die dann bevorzugt medikamentös versorgt werden sollten, wie z. B. Polizisten,<br />
die die öffentliche Sicherheit aufrecht erhalten. Dieses Ansinnen lehnten die<br />
3<br />
143
<strong>Bundesärztekammer</strong> und die Kassenärztliche Bundesvereinigung strikt ab, da dies auf<br />
<strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> unmittelbaren Patient-Arzt-Beziehung auf eine harte Rationierung hinauslaufen<br />
würde. Die Darlegung dieser Position von <strong>Bundesärztekammer</strong> und Kassenärztlicher<br />
Bundesvereinigung in vielen Gesprächen mit <strong>der</strong> Bund-Län<strong>der</strong>-Abteilungsleiter-Arbeitsgruppe<br />
„Influenzapandemieplanung“ (BL-AL-AG) ergab, dass diese Auffassung<br />
<strong>der</strong> Ärzteschaft letztendlich akzeptiert wurde.<br />
Die informellen Gespräche werden einmal jährlich durchgeführt. Im Berichtsjahr fand<br />
das Gespräch zwischen <strong>der</strong> BL-AL-AG und Vertretern <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und <strong>der</strong><br />
Kassenärztlichen Bundesvereinigung am 11.07.<strong>2008</strong> statt. Von Seiten <strong>der</strong> BL-AL-AG<br />
wurde berichtet, dass die Verhandlungen mit den Gesetzlichen Krankenversicherungen<br />
(GKV) im Hinblick auf die Refinanzierung <strong>der</strong> Kosten des Bundes und <strong>der</strong> Län<strong>der</strong><br />
weiterhin geführt werden. Derzeit gibt es keine positive Äußerung <strong>der</strong> GKV, diese<br />
Kosten zu übernehmen. Für Bund und Län<strong>der</strong> ist es jedoch unstrittig, dass dies erfolgen<br />
wird – entwe<strong>der</strong> durch Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) o<strong>der</strong><br />
durch eine Verordnung.<br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> und Kassenärztliche Bundesvereinigung sprachen darüber hinaus<br />
die Kostenfrage für die Vorbereitung auf eine Influenzapandemie durch Krankenhäuser<br />
und Praxen an. Krankenhäuser und Arztpraxen brauchen dringend Zusagen im Hinblick<br />
auf die Kostenübernahme durch die GKV für die Vorbereitung auf die Influenzapandemie.<br />
Ansonsten kann die Influenzapandemievorsorge in dem Gesundheitssektor<br />
nicht effizient getroffen werden. Die jährlichen Gespräche verlaufen in konstruktiver<br />
und vertrauensvoller Atmosphäre.<br />
Influenza-Kommission für den Pandemiefall beim Robert Koch-Institut<br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> und Kassenärztliche Bundesvereinigung sind als Mitglie<strong>der</strong> in die<br />
Influenza-Kommission für den Pandemiefall beim Robert Koch-Institut berufen worden.<br />
Die konstituierende Sitzung <strong>der</strong> Influenza-Kommission für den Pandemiefall fand<br />
Anfang 2007 im Robert Koch-Institut statt. Die Kommission übte im Rahmen einer<br />
Telefonkonferenz bei LÜKEX 07 – „Län<strong>der</strong>übergreifende Krisenmanagementübung<br />
Exercises“ (s. <strong>Kapitel</strong> 3.8.2) Ende 2007 mit. Diese Influenza-Kommission für den Pandemiefall<br />
soll den Krisenstab (Bundesministerium für Gesundheit und Bundesministerium<br />
des Innern) beim Bundesministerium des Innern in fachlichen Fragen zur<br />
„Influenzapandemie“ in den Phasen 1 bis 6 beraten Im Berichtsjahr wurde vorwiegend<br />
die Impfpriorisierung im Pandemiefall erörtert.<br />
3.8.2 LÜKEX 07 – „Län<strong>der</strong>übergreifende Krisenmanagementübung Exercises“<br />
Anfang November 2007 wurde die dritte län<strong>der</strong>übergreifende Krisenmanagementübung<br />
LÜKEX 07 mit dem Übungsthema „Influenzapandemie“ durchgeführt. Die<br />
Übung soll das Krisenmanagement im Bereich des öffentlichen und privaten Gesundheitswesens,<br />
<strong>der</strong> polizeilichen und nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr, <strong>der</strong> zivil-militärischen<br />
Zusammenarbeit (ZMZ) und <strong>der</strong> Einbindung privater Unternehmen/Organisationen<br />
zum effektiven Schutz <strong>der</strong> Bevölkerung optimieren. Neben dem Bund – fe<strong>der</strong>-<br />
144
Ärztliche Versorgung<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
führend das Bundesministerium des Innern und das Bundesministerium für Gesundheit<br />
– und weiteren Bundesbehörden nahmen Verwaltungsstäbe/Behörden von sieben<br />
Bundeslän<strong>der</strong>n teil. Die nicht direkt an <strong>der</strong> Übung teilnehmenden Län<strong>der</strong> wurden im<br />
Rahmen einer bei <strong>der</strong> zentralen Übungssteuerung angesiedelten Reaktionsgruppe<br />
beteiligt.<br />
Schwerpunkte <strong>der</strong> Übung sind die gesamtstaatliche Lagebeurteilung, abgestimmte Notfallplanungen<br />
und Maßnahmen <strong>der</strong> Gesundheitsvorsorge, die Aufrechterhaltung<br />
lebensnotwendiger Funktionen bei krankheitsbedingtem Ausfall des Personals, die<br />
bundesweite Koordinierung knapper Ressourcen und eine breit angelegte, abgestimmte<br />
aktive Öffentlichkeitsarbeit zur situationsgerechten Information <strong>der</strong> Bevölkerung im<br />
Rahmen eines vorausschauenden, ressortübergreifenden Krisenmanagements. Grundlegende<br />
Übungsannahme ist eine Influenzapandemie mit schwerwiegenden gesamtstaatlichen<br />
und gesellschaftlichen Auswirkungen vor dem Hintergrund <strong>der</strong> anhaltenden,<br />
durch die terroristische Bedrohung gekennzeichneten Gefahrenlage in Deutschland.<br />
Die Steuerung <strong>der</strong> Gesamtübung erfolgte durch das Bundesamt für<br />
Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) mit <strong>der</strong> bei <strong>der</strong> Akademie für Krisenmanagement,<br />
Notfallplanung und Zivilschutz (AKNZ) eingerichteten „Projektgruppe<br />
LÜKEX“. Den Aufbau des Krisenszenarios erarbeitete hierzu das Robert Koch-Institut.<br />
Vertreter <strong>der</strong> Kassenärztlichen Bundesvereinigung und <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> übten<br />
in Bad Neuenahr-Ahrweiler als Fachberater mit.<br />
Eine erste Positionierung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zu Möglichkeiten und Grenzen <strong>der</strong><br />
Übung erfolgte im Rahmen eines Symposiums Ende 2007. Der Bericht hierüber<br />
erschien im Februar <strong>2008</strong> im Deutschen Ärzteblatt. Am 14. und 15.02.<strong>2008</strong> fand ein<br />
abschließen<strong>der</strong> Workshop, veranstaltet durch das BBK, statt. Im Rahmen dieser Veranstaltung<br />
wurden klar identifizierte und noch nicht gelöste Probleme bei <strong>der</strong> Pandemieplanung<br />
erörtert. Die identifizierten Probleme haben auch tatsächlich Eingang gefunden<br />
in den Abschlussbericht des BBK. Hier wird es Aufgabe <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
sein, Bund und Län<strong>der</strong> aufzurufen, die offenen Fragen zu beantworten. Ein hoher Stellenwert<br />
wurde <strong>der</strong> Frage <strong>der</strong> Bereitstellung von medizinischem und pharmazeutischem<br />
Personal sowie von Pflegekräften eingeräumt.<br />
Die Sicherstellung <strong>der</strong> ambulanten Versorgung sollte in den Pandemieplänen <strong>der</strong> Län<strong>der</strong><br />
konkretisiert werden. Hier fehlen teilweise konkrete Konzepte zur Personalrekrutierung,<br />
Optionen zum Abruf von Personalreserven, wie Personen im Ruhestand, Studenten<br />
etc., ebenso fehlen Adresslisten. Die Ergebnisse einer Bedarfs- und Ressourcenermittlung<br />
sollten möglichst län<strong>der</strong>übergreifend zusammengeführt werden, damit im<br />
Bedarfsfall gegenseitige Unterstützungsmöglichkeiten geprüft werden und eine <strong>der</strong><br />
Lage angemessene Ressourcenverteilung erfolgen können. Gleichzeitig ist die Bedarfsund<br />
Ressourcenermittlung ein Instrument zur Bestimmung <strong>der</strong> unterschiedlichen<br />
Betroffenheit und Wirksamkeit <strong>der</strong> ergriffenen Maßnahmen. Ferner bestehen rechtliche<br />
Unsicherheiten in Haftungsfragen bei den für den Einsatz in Betracht gezogenen<br />
Personengruppen sowie in <strong>der</strong> Frage <strong>der</strong> Möglichkeit einer Zwangsverpflichtung. Die<br />
Finanzierung und Entlohnung von zusätzlich rekrutiertem Personal bedarf ebenso<br />
einer Regelung.<br />
Über die reguläre ambulante Versorgung hinaus wird auch die Notwendigkeit von Konzepten<br />
für die Sicherstellung <strong>der</strong> kassenärztlichen Notarztversorgung und <strong>der</strong> ambu-<br />
3<br />
145
lanten Pflege gesehen. Im Bezug auf ehrenamtliche ambulante Hilfsteams ist die Frage<br />
zu klären, welche Kräfte wirklich zur Verfügung stehen würden. In diesem Zusammenhang<br />
muss auch die Freistellungsproblematik rechtlich geklärt werden.<br />
Die Erhebung von Informationen bezüglich <strong>der</strong> allgemeinen Versorgungslage mit Arzneimitteln<br />
und Medizinprodukten erfor<strong>der</strong>t die Beteiligung vieler Institutionen, Verbände<br />
und Unternehmen. Die Informationen müssen behördlicherseits auf Bundesebene<br />
zusammengeführt werden. Bund und Län<strong>der</strong> müssen gemeinsam prüfen, wie im Ereignisfall<br />
ein aussagefähiges Lagebild über die Versorgung mit antiviralen Arzneimitteln,<br />
pandemierelevanten Arzneimitteln, insbeson<strong>der</strong>e Antibiotika, fiebersenkenden Medikamenten<br />
und sonstigen essentiellen Arzneimitteln (z. B. Insulin) generiert werden kann.<br />
Auch in Bezug auf die Bereitstellung von Schutzausrüstungen für die Bevölkerung und<br />
zum Arbeitsschutz zeigt sich Handlungsbedarf bei <strong>der</strong> Bedarfs- und Ressourcenermittlung.<br />
Bereits in <strong>der</strong> Übungsvorbereitung wird deutlich, dass die detaillierten, wissenschaftlich<br />
fundierten Erkenntnisse bezüglich des Nutzens von Barrieremaßnahmen<br />
mittels Mund-Nasen-Schutz (MNS) bzw. Masken für die Allgemeinbevölkerung fehlen.<br />
Die Durchführung entsprechen<strong>der</strong> epidemiologischer Studien sind für die Weiterentwicklung<br />
entsprechen<strong>der</strong> Empfehlungen unverzichtbar. Darauf aufbauend und unter<br />
Prüfung <strong>der</strong> Übertragbarkeit von Empfehlungen für den stationären Bereich auf den<br />
ambulanten Bereich können Hygieneempfehlungen für ambulante Patienten in <strong>der</strong><br />
Praxis präzisiert werden. Anschließend wäre die Frage <strong>der</strong> Kostenübernahme zu klären.<br />
Als vordringlich werden auch konkrete Empfehlungen für die Bevorratung von persönlicher<br />
Schutzausrüstung zum Arbeitsschutz in <strong>der</strong> ambulanten Versorgung und im Rettungsdienst<br />
angesehen. Grundlegend dafür ist eine Bedarfsermittlung an PSA/Atemschutzmasken<br />
für den arbeitsschutzrechtlichen Bereich unter Berücksichtigung von<br />
Anwendbarkeit, Dauer und Haltbarkeitsdatum. Auch die Zulässigkeit einer Impfpriorisierung<br />
bedarf einer grundlegenden verfassungsrechtlichen Prüfung. In <strong>der</strong> Übung<br />
wurde die Notwendigkeit einer weiteren Konkretisierung des Kreises <strong>der</strong> zuerst zu Impfenden,<br />
z. B. politische Verantwortungsträger, THW-Helfer, deutlich. Die Verantwortung<br />
für die Entscheidung zur Priorisierung trägt nicht die Ärzteschaft, son<strong>der</strong>n tragen<br />
Bund und Län<strong>der</strong>.<br />
Influenzapandemiebeauftragte <strong>der</strong> Landesärztekammmern<br />
Zur Koordinierung <strong>der</strong> Influenzapandemievorbereitung <strong>der</strong> Ärzteschaft wurde Anfang<br />
2006 eine Influenzapandemiebeauftragten-Arbeitsgruppe bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
geschaffen. Die deutsche Ärzteschaft hat nicht nur sehr früh auf eine drohende Influenzapandemie<br />
hingewiesen, son<strong>der</strong>n von Anfang an auch ihre Bereitschaft signalisiert, an<br />
<strong>der</strong> Erarbeitung und Umsetzung entsprechen<strong>der</strong> Arzt- und Patienteninformationen<br />
mitzuwirken. Dieses Gremium setzt wichtige Impulse für den Aufbau einer Pandemieplanung<br />
<strong>der</strong> Ärzteschaft.<br />
146
Umfrage zur Umsetzung des Rahmen-Notfallplans „Influenza Pandemie“<br />
In <strong>der</strong> Sitzung <strong>der</strong> Ständigen Konferenz <strong>der</strong> Vertreter <strong>der</strong> Geschäftsführungen <strong>der</strong> Landesärztekammern<br />
am 26. und 27.01.2006 ist auf Empfehlung <strong>der</strong> Influenzapandemiebeauftragten<br />
<strong>der</strong> Landesärztekammern eine Arbeitsgruppe mit dem Auftrag beschlossen<br />
worden, einen Rahmen-Notfallplan „Influenza Pandemie“ zu erarbeiten. Dieser<br />
Plan ist ausdrücklich als Rahmenplan konzipiert worden, d. h. Ärztekammern können<br />
daraufhin einen konkreten Notfallplan erarbeiten, <strong>der</strong> auf ihre jeweiligen Organisationen<br />
und Bedürfnisse ausgerichtet ist. In seiner Sitzung am 29.09.2006 hat <strong>der</strong> Vorstand<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> den Rahmen-Notfallplan „Influenza Pandemie“ zustimmend<br />
zur Kenntnis genommen und den Landesärztekammern empfohlen, auf dieser Grundlage<br />
jeweils einen konkreten Notfallplan zu erarbeiten.<br />
Um den neuesten Stand feststellen zu können, inwieweit sich die Landesärztekammern<br />
vorbereitet haben, hat die <strong>Bundesärztekammer</strong> einen umfassenden Fragebogen zur<br />
konkreten Umsetzung des Rahmen-Notfallplans „Influenza Pandemie“ erarbeitet. Dieser<br />
Umfragebogen wurde <strong>der</strong> Arbeitsgruppe „Influenzapandemiebeauftragte <strong>der</strong> Landesärztekammern“<br />
zur Weiterentwicklung zugesandt. Die beigetragenen Anmerkungen<br />
<strong>der</strong> Pandemiebeauftragten <strong>der</strong> Landesärztekammern wurden in diesen Umfragebogen<br />
eingearbeitet. Der fertiggestellte Umfragebogen wurde am 10.07.<strong>2008</strong> an die<br />
Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Ständigen Konferenz <strong>der</strong> Vertreter <strong>der</strong> Geschäftsführungen <strong>der</strong> Landesärztekammern<br />
gesandt, um den Stand <strong>der</strong> Umsetzung dieses Notfallplans durch die<br />
Landesärztekammern feststellen zu können. Im Oktober <strong>2008</strong> lagen 16 von den Landesärztekammern<br />
ausgefüllte Umfragebögen <strong>der</strong> Geschäftsführung vor, die entsprechend<br />
ausgewertet wurden.<br />
Die Auswertung <strong>der</strong> Umfrage zur Umsetzung des Rahmen-Notfallplans „Influenza<br />
Pandemie“ für die Betriebsstätten <strong>der</strong> Landesärztekammern vom 30.06.<strong>2008</strong> (Stand:<br />
28.10.<strong>2008</strong>) ergab, dass zehn Landesärztekammern einen Influenzapandemie-Notfallplan<br />
erarbeitet haben, sechs Kammern halten einen Notfallplan für nicht erfor<strong>der</strong>lich,<br />
zehn Kammern bilden Kernteams vor Ort und bis zu elf Kammern richten Informations-Hotlines<br />
ein. Die Bevorratung von Schutzutensilien ist unheitlich. Insgesamt<br />
gesehen sind die Pandemiepläne <strong>der</strong> Landesärztekammern noch sehr unterschiedlich<br />
ausgerichtet.<br />
Influenzapandemie – Risikomanagement in Arztpraxen<br />
Ärztliche Versorgung<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Der Nationale Pandemieplan sieht bei einer Influenzapandemie in den Phasen vier bis<br />
sechs vor, die Versorgung von Influenzapatienten möglichst lange ambulant durchzuführen.<br />
Gleichzeitig soll eine frühzeitige Übernahme von Patienten aus <strong>der</strong> stationären<br />
Behandlung in den ambulanten Bereich erfolgen. Den Arztpraxen, insbeson<strong>der</strong>e den<br />
allgemeinärztlichen, internistischen, HNO-ärztlichen und pädiatrischen Praxen,<br />
kommt daher in <strong>der</strong> Pandemieplanung eine wesentliche Rolle zu. Dies gilt jedoch auch<br />
für die nicht primär betroffenen Praxen an<strong>der</strong>er Fachdisziplinen. Alle Arztpraxen sind<br />
daher gehalten, sich bereits in <strong>der</strong> interpandemischen Phase durch einen praxisinternen<br />
Notfallplan auf den Pandemiefall vorzubereiten.<br />
3<br />
147
Der praxisinterne Pandemieplan soll helfen, die Verantwortlichkeiten, die räumliche<br />
und/o<strong>der</strong> zeitliche Patientenlenkung, die Kommunikationswege nach außen, die<br />
zusätzlichen hygienischen, diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen, die Maßnahmen<br />
des Arbeitsschutzes, die interpandemische Bevorratung und die Patienteninformation<br />
festzulegen.<br />
Die Broschüre „Influenzapandemie – Risikomanagement in Arztpraxen“ wurde fe<strong>der</strong>führend<br />
von <strong>der</strong> Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege<br />
(BGW) gemeinsam mit <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und <strong>der</strong> Kassenärztlichen Bundesvereinigung<br />
als Handlungsanleitung erarbeitet. Sie beruht auf den gemeinsamen Empfehlungen<br />
<strong>der</strong> Kassenärztlichen Bundesvereinigung und <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zur Vorbereitung<br />
auf den Fall einer Influenzapandemie. Gleichzeitig berücksichtigt sie die Vorgaben<br />
des Nationalen Pandemieplanes sowie die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes,<br />
<strong>der</strong> Biostoffverordnung, des Arbeitsschutzgesetzes und <strong>der</strong> Technischen Regel<br />
„TRBA 250: Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in <strong>der</strong> Wohlfahrtspflege“.<br />
Beson<strong>der</strong>s hilfreich sind die gut strukturierten Checklisten.<br />
Der Notfallplan „Risikomanagement in Arztpraxen“ kann auch für an<strong>der</strong>e epidemische<br />
Ereignisse o<strong>der</strong> bei einem bioterroristischen Angriff mit biotechnologisch verän<strong>der</strong>ten<br />
hochpathogenen Viren auf die Bevölkerung genutzt werden. Der Entwurf wurde vom<br />
Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am 25.04.<strong>2008</strong> zustimmend zur Kenntnis genommen<br />
und den Landesärztekammern empfohlen, auf diese kostenlose Broschüre, die bei<br />
<strong>der</strong> BGW ab Dezember <strong>2008</strong> in Druckform zu erhalten ist, hinzuweisen.<br />
Empfehlungen zum infektionshygienischen Management bei <strong>der</strong> medizinischen<br />
Versorgung im Falle einer Influenzapandemie<br />
Im Rahmen <strong>der</strong> Sitzungen <strong>der</strong> gemeinsamen Arbeitsgruppe <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>,<br />
<strong>der</strong> Kassenärztlichen Bundesvereinigung und <strong>der</strong> Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen<br />
Ärzteschaft zur Erarbeitung von „Empfehlungen zum Einsatz antiviraler Arzneimittel<br />
für die Postexpositions- und Langzeitprophylaxe während einer Influenzapandemie“<br />
wurde <strong>der</strong> Bedarf gesehen, auch Empfehlungen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und <strong>der</strong><br />
Kassenärztlichen Bundesvereinigung zum infektionshygienischen Management bei <strong>der</strong><br />
medizinischen Versorgung im Falle einer Influenzapandemie evidenzbasiert nach neuesten<br />
wissenschaftlichen Erkenntnissen zu erarbeiten und zu veröffentlichen.<br />
Hierzu soll im Frühjahr 2009 eine Arbeitsgruppe gebildet werden mit Experten <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong>, <strong>der</strong> Kassenärztlichen Bundesvereinigung und des Robert Koch-<br />
Institutes. Eine Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> Kommission für Krankenhaushygiene und<br />
Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut wird angestrebt. Die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
soll die Fe<strong>der</strong>führung übernehmen.<br />
Mögliche Themen des infektionshygienischen Managements bei <strong>der</strong> medizinischen<br />
Versorgung im Pandemiefall können sein:<br />
– infektionshygienisches Management innerhalb des Krankenhauses,<br />
– in <strong>der</strong> Praxis und in ambulanten Einrichtungen von Krankenhäusern sowie<br />
– im häuslichen Bereich.<br />
148
Ärztliche Versorgung<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Derzeit wird die Liste für mögliche Arbeitsgruppenmitglie<strong>der</strong> erstellt. Das Robert Koch-<br />
Institut hat bereits Experten für die Zusammenarbeit benannt.<br />
Fortbildung/Informationen<br />
Darüber hinaus ist <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> die Fortbildung und Information für die<br />
Vertreter <strong>der</strong> Ärztekammern sowie <strong>der</strong> Ärztinnen und Ärzte vor Ort ein großes Anliegen.<br />
So wurden zahlreiche Beiträge u. a. in <strong>der</strong> Zeitschrift Arbeitsmedizin – Sozialmedizin –<br />
Umweltmedizin, im Deutschen Ärzteblatt, in <strong>der</strong> internistischen praxis – Zeitschrift für<br />
die gesamte Innere Medizin, in Arzneimittel-, Therapie-Kritik & Medizin und Umwelt<br />
und im Themenkompass <strong>2008</strong> des F.A.Z.-Institutes und des Instituts für Managementund<br />
Wirtschaftsforschung veröffentlicht sowie zahlreiche Vorträge vor nie<strong>der</strong>gelassenen<br />
Ärztinnen und Ärzten, Betriebsärzten, Studenten etc. gehalten.<br />
3.8.3 Ausblick<br />
National und international besteht die Aufgabe, sich auf eine Influenzapandemie vorzubereiten.<br />
Die Ärzteschaft wird hierzu ihren Beitrag auf vielen Ebenen leisten. Die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
und die Kassenärztliche Bundesvereinigung haben sich in politischen Erklärungen<br />
zur Verantwortung <strong>der</strong> Ärzteschaft bekannt, im Pandemiefall alle Anstrengungen zu<br />
unternehmen, um die ambulante und stationäre ärztliche Versorgung <strong>der</strong> Patienten soweit<br />
wie möglich zu gewährleisten. Eine beson<strong>der</strong>e Herausfor<strong>der</strong>ung ist <strong>der</strong> Umstand, dass die<br />
Bekämpfung einer Influenzapandemie im Rahmen <strong>der</strong> Regelversorgung stattfinden soll<br />
und damit finanzielle und haftungsrechtliche Fragen für Ärztinnen und Ärzte zu klären<br />
sind. Die Bundesregierung muss gesetzliche Rahmenbedingungen schaffen sowie die Aufgaben<br />
und Verantwortlichkeiten <strong>der</strong> einzelnen Akteure im Gesundheitswesen festschreiben<br />
und klären, wer die Kosten für die Vorbereitung einer Pandemie und die Behandlung<br />
<strong>der</strong> Patienten mit dem damit verbundenen ärztlichen Mehraufwand übernimmt.<br />
3<br />
149
3.9 Notfall- und Katastrophenmedizin<br />
Die <strong>Bundesärztekammer</strong> begleitet die Themen Notfall- und Katastrophenmedizin unter<br />
zahlreichen Gesichtspunkten, von denen hier nur eine Auswahl beispielhaft aufgeführt ist:<br />
– Qualifizierung und Kompetenzen von Notärztinnen und Notärzten sowie des nichtärztlichen<br />
Rettungsfachpersonals<br />
– Medizinischer gesundheitlicher Bevölkerungsschutz<br />
– Massenanfall von Verletzten und Erkrankten<br />
Der Ausschuss „Notfall-/Katastrophenmedizin und Sanitätsdienst“ berät den Vorstand<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> in allen entsprechenden Fachfragen.<br />
3.9.1 Notfallversorgung<br />
Die präklinische Notfallversorgung erscheint durch einen Notarztmangel in einigen<br />
Regionen Deutschlands gefährdet. Verschärft wird die Situation durch die rasanten Entwicklungen<br />
im Krankenhausbereich, die deutlich schneller ablaufen als im Rettungsdienst.<br />
Nicht nur gesamte Krankenhäuser, son<strong>der</strong>n auch einzelne Fachabteilungen werden<br />
geschlossen o<strong>der</strong> nehmen nicht mehr an <strong>der</strong> Gestellung von Notärzten o<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />
nächtlichen Versorgung <strong>der</strong> Bevölkerung durch das Offenhalten <strong>der</strong> Notfallambulanzen<br />
teil. Die Anfahrtszeiten für den Rettungsdienst in die „nächstgelegene geeignete Klinik“<br />
verlängern sich. Dies hat massive Auswirkungen auf die zeitnahe Versorgung. Rettungsdienstliche<br />
Ressourcen (Rettungs-/Intensivtransporthubschrauber) werden fehlgenutzt.<br />
Die <strong>Bundesärztekammer</strong> weist nicht nur bei <strong>der</strong> Mitwirkung an den German Diagnosis<br />
Related Groups (G-DRG) daraufhin, dass Rettungsdienst ohne eine funktionierende<br />
Krankenhausversorgung unmöglich ist.<br />
Die im November 2007 erstellten und im Laufe des Jahres <strong>2008</strong> veröffentlichten<br />
Eckpunkte zur notfallmedizinischen Versorgung <strong>der</strong> Bevölkerung in Klinik und Präklinik,<br />
an <strong>der</strong>en Erstellung die <strong>Bundesärztekammer</strong> beteiligt war, wird von den Innenministerien<br />
<strong>der</strong> Län<strong>der</strong> als gute Diskussionsgrundlage für zukünftige Überlegungen für<br />
die Planung <strong>der</strong> Notfallversorgung angesehen. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hält dies<br />
jedoch nicht für ausreichend. Krankenhaus- und Rettungsdienstplanungen müssen<br />
zwingend vernetzt werden, so dass die Notfallversorgung als Gesamtheit betrachtet werden<br />
kann. Die inner- und außerklinische Versorgung von Notfallpatienten stellt eine<br />
Einheit dar.<br />
3.9.2 Rettungsassistentenausbildung<br />
Die im Jahr 2007 erneut begonnene Diskussion um die Novellierung des Rettungsassistentengesetzes<br />
mit einer Erweiterung <strong>der</strong> Ausbildung von zwei auf drei Jahre stagniert.<br />
Die <strong>Bundesärztekammer</strong>, die eine Novellierung <strong>der</strong> Rettungsassistentenausbildung seit<br />
Jahren für dringend geboten und längst überfällig hält, wurde im Jahr <strong>2008</strong> zweimal<br />
150
vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zu einer Expertenrunde mit dem Thema<br />
„Ausbildungsziel, Ausbildungsinhalte, Kompetenzen“ eingeladen. Bisher wurden<br />
vom BMG keine konkreten Vorschläge zur Ausgestaltung des Gesetzes vorgelegt. Die<br />
Diskussionen um die zukünftigen Kompetenzen von Rettungsassistenten wurden vor<br />
dem Hintergrund <strong>der</strong> Delegierbarkeit ärztlicher Leistungen sowie <strong>der</strong> Übernahme ärztlicher<br />
Leistungen durch nichtärztliches Rettungsfachpersonal (Substitution) erwartungsgemäß<br />
kontrovers geführt. Einigkeit besteht weiterhin darin, dass das ärztliche<br />
Primat in <strong>der</strong> Notfallrettung nicht zu Gunsten eines „Paramedic Systems“ aufgegeben<br />
werden soll.<br />
Derzeit erscheint eine Abschaffung <strong>der</strong> (Hilfskonstruktion) Notkompetenz aus dem<br />
Jahr 1992 unwahrscheinlich, dies auch im Hinblick auf die Neufassung <strong>der</strong> gemeinsamen<br />
Veröffentlichung von <strong>Bundesärztekammer</strong> und Kassenärztlichen Bundesvereinigung<br />
zur persönlichen Leistungserbringung, Möglichkeiten und Grenzen <strong>der</strong> Delegation<br />
ärztlicher Leistungen, Stand 29.08.<strong>2008</strong> (s. www.baek.de/page.asp?his=0.7.47.<br />
3225).<br />
3.9.3 Bevölkerungsschutz<br />
Ärztliche Versorgung<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
In Deutschland hat sich <strong>der</strong> Begriff Bevölkerungsschutz als Folge <strong>der</strong> Übersetzung <strong>der</strong><br />
international verwendeten Bezeichnung „Civil Protection“ eingebürgert. Der Begriff<br />
wird als zusammenfassende Bezeichnung für alle Einrichtungen und Maßnahmen aus<br />
dem Bereich des Katastrophen- sowie des Zivilschutzes benutzt. Dadurch wird <strong>der</strong> Tatsache<br />
Rechnung getragen, dass zwischen den Maßnahmen des Zivil- und Katastrophenschutzes<br />
viele Gemeinsamkeiten bestehen. Bezieht man die Themen Massenanfall<br />
von Verletzen/Erkrankten (MANV) und Massenanfall von Infizierten (MANI) mit ein,<br />
so ist die Brücke zur Notfallmedizin geschlagen.<br />
Beim MANV ist die ärztliche Sichtung ein unverzichtbares Instrument. Auf Grundlage<br />
<strong>der</strong> Sichtung werden die für die Behandlung zur Verfügung stehenden und im Verhältnis<br />
zur großen Opferzahl begrenzten Ressourcen effizient verteilt. Die Sichtung ist eine<br />
medizinische Entscheidung über Behandlungs- und Versorgungsprioritäten auf <strong>der</strong><br />
Grundlage von Diagnose und Prognose. Das Überleben <strong>der</strong> Opfer hängt von <strong>der</strong> Sichtung<br />
ab.<br />
<strong>2008</strong> gab es vermehrt Tendenzen, die ärztliche Sichtung durch eine nichtärztliche Erstbeurteilung<br />
von Betroffenen zu substituieren. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> bereitet eine<br />
Stellungnahme zu diesem Thema vor, um die ärztliche Haltung zur Erstbeurteilung von<br />
Betroffenen bei Massenanfall von Verletzten bzw. in Katastrophen durch Rettungspersonal<br />
im Verhältnis zur ärztlichen Sichtung/Triage zu verdeutlichen.<br />
Der Arbeitskreis V (AK V: „Feuerwehrangelegenheiten, Rettungswesen, Katastrophenschutz<br />
und zivile Verteidigung“) <strong>der</strong> Innenministerkonferenz hat das Thema „Medizinischer<br />
Bevölkerungsschutz“ für die Jahre <strong>2008</strong>/2009 zum Schwerpunkt seiner Arbeit<br />
gemacht. Die Schutzkommission beim Bundesministerium des Inneren (BMI) wurde,<br />
unter Begleitung des BMG, um Stellungnahme im Sinne einer Bestandsaufnahme und<br />
Aufzeigung von Handlungsbedarf im Bereich des medizinischen gesundheitlichen<br />
3<br />
151
Bevölkerungsschutzes gebeten. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hat im September an einem<br />
Workshop <strong>der</strong> Schutzkommission teilgenommen und zur Vorbereitung <strong>der</strong> Stellungnahme<br />
mit Umsetzungsempfehlungen zur dauerhaften Verbesserung <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitigen<br />
Situation beigetragen. Die Stellungnahme wurde im September <strong>2008</strong> in <strong>der</strong> Sitzung des<br />
Inneren Ausschusses verabschiedet. Die Veröffentlichung folgt.<br />
Ebenfalls im September <strong>2008</strong> konnte die <strong>Bundesärztekammer</strong> ihr Know How bezüglich<br />
<strong>der</strong> Auswirkungen von Stromausfällen auf das Gesundheitswesen bei einem Expertenworkshop<br />
einbringen. Die Universität Karlsruhe (TH) veranstaltete den Workshop in<br />
Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe<br />
(BBK). Ausgehend vom Stromausfallszenario <strong>der</strong> län<strong>der</strong>übergreifenden Krisenmanagementübung<br />
2004 (LÜKEX) sowie den Erfahrungen <strong>der</strong> weltweiten Stromausfälle <strong>der</strong><br />
vergangenen Jahre, wurde im Workshop anhand von drei Szenarien folgendes erörtert:<br />
1. Auswirkungsanalyse, 2. Verwundbarkeitsanalyse, 3. Identifizierung und Bewertung<br />
von Notfallmaßnahmen unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Stromausfalldauer, 4. Identifizierung<br />
von Schnittstellen und Abhängigkeiten von an<strong>der</strong>en Bereichen (z. B. Trinkwasserund<br />
Wärmeversorgung, Kommunikationstechnologie).<br />
Voraussichtlich im nächsten Jahr soll als Ergebnis des vom Center for Disaster Management<br />
and Risk Reduction Technology (CEDIM) in Auftrag gegebenen Forschungsprojektes<br />
ein praxisorientiertes Handbuch für das Krisenmanagement bei Stromausfällen (lang<br />
anhaltend und großflächig) am Beispiel Baden-Württemberg veröffentlicht werden.<br />
3.9.4 Forschung im Zivilschutz<br />
Die <strong>Bundesärztekammer</strong> begleitet die vom Bundesministerium des Innern (BMI) initiierte<br />
Forschung im Zivilschutz seit 2005 durch die Mitarbeit in Projekt begleitenden<br />
Arbeitskreisen. Die Ergebnisse <strong>der</strong> in den Vorjahren durchgeführten Forschungsvorhaben<br />
wurden bisher in den Bundeslän<strong>der</strong>n in unterschiedlichem Maß zur Kenntnis<br />
genommen bzw. umgesetzt. Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) in Deutschland<br />
ist mittlerweile flächendeckend institutionalisiert und hat sich in <strong>der</strong> Praxis bewährt.<br />
Allerdings gibt es eine Vielzahl von PSNV-Anbietern, die jeweils eigene Konzepte zur<br />
Qualitätssicherung entwickelt und teilweise erprobt haben. Als Folge davon existiert<br />
eine hohe Vielfalt an Konzepten mit unterschiedlichen Standards in Bezug auf Qualität<br />
und Quantität <strong>der</strong> Versorgung. Um den Organisationen des Katastrophenschutzes und<br />
den Innenministerien <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> eine Orientierung im heterogenen PSNV-Feld zu<br />
geben, die Entwicklung und Einbindung von bundesweiten PSNV-Standards zu ermöglichen<br />
sowie die PSNV-Konzepte wissenschaftlich abzusichern, wurde Ende 2007 <strong>der</strong><br />
Beschluss zur Durchführung einer Konsensuskonferenz über Qualitätssicherung in <strong>der</strong><br />
Psychosozialen Notfallversorgung in Deutschland gefasst. In einem mehrstufigen ITgestützten<br />
sowie durch Sitzungen begleiteten Abstimmungsprozess <strong>der</strong> Beteiligten<br />
wurden Themenfel<strong>der</strong> ausgewählt, konkretisiert sowie in einem modifizierten Delphiverfahren<br />
abgestimmt und mit wissenschaftlichem Gutachten begleitet. Die Konsensuskonferenz<br />
fand im November <strong>2008</strong> statt. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> war am gesamten<br />
Prozess beteiligt. Das Konsensuspapier mit den Themenschwerpunkten Informationsmanagement,<br />
strukturelle Regelungen und Vernetzung, psychosoziales Krisenmanagement,<br />
Aus- und Fortbildung, Schnittstellen und Zuständigkeiten sowie PSNV im Alltag<br />
152
wird dem Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zur Beratung vorgelegt werden. Die Veröffentlichung<br />
<strong>der</strong> Ergebnisse wird voraussichtlich im Jahr 2009 erfolgen.<br />
3.9.5 Reanimationsempfehlungen<br />
Der nächste wissenschaftliche Konsens „on cardiopulmonary resuscitation and emergency<br />
cardiovascular care“ <strong>der</strong> ILCOR (International Liaison Committee on Resuscitation) wird<br />
2010 veröffentlich werden. Wie in den letzten Jahren werden anschließend daraus die nationalen<br />
Wie<strong>der</strong>belebungsleitlinien bzw. -empfehlungen erarbeitet und veröffentlich werden.<br />
Um den Nationalen Reanimationskonsens für Deutschland 2010 bzw. Anfang 2011 zeitnah<br />
zur ILCOR-Veröffentlichung herbeiführen zu können, plant die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
für das Jahr 2009 eine Sitzung des Deutschen Beirats für Erste Hilfe und Wie<strong>der</strong>belebung<br />
bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>. Dort soll auf Basis von Erfahrungsberichten zur<br />
Umsetzung des jetzigen Nationalen Reanimationskonsens und <strong>der</strong> deutschen Wie<strong>der</strong>belebungsempfehlungen<br />
<strong>der</strong> Abstimmungsprozess in Deutschland sowie die Erarbeitung<br />
deutscher Wie<strong>der</strong>belebungsempfehlungen vorbereitet werden.<br />
3.9.6 Frühdefibrillation<br />
Ärztliche Versorgung<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Bundesweit scheint die Aufstellung von automatisierten externen Defibrillatoren (AED),<br />
die frei für alle Laien zugänglich sind, zuzunehmen. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> erhielt<br />
<strong>2008</strong> diverse Anfragen von Organisationen, Verwaltungen und Betrieben, die AED-Programme<br />
in ihre betrieblichen Ersthelfersysteme integrieren und mit <strong>der</strong> freien Zugänglichkeit<br />
<strong>der</strong> AED kombinieren möchten. Dies entspricht einem sogenannten Public-<br />
Access-Defibrillations-Programm (PAD-Programm). Unsicherheit besteht insbeson<strong>der</strong>e<br />
über die Rahmenbedingungen eines PAD-Programms. So ist den Betreibern meist<br />
völlig unbekannt, dass PAD-Programme <strong>der</strong> ärztlichen Betreuung im Sinne eines medizinischen<br />
Qualitätsmanagements bedürfen. Auf Grund <strong>der</strong> bestehenden Nachfrage hat<br />
die <strong>Bundesärztekammer</strong> im Januar <strong>2008</strong> ihre Stellungnahme zum Public-Access-Defibrillations-Programm<br />
veröffentlicht (s. www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=<br />
1.306.1128.5969&all=true), Stand: 25.01.<strong>2008</strong>. Diese Stellungnahme ergänzt die schon<br />
vorhandenen Stellungnahmen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zur Defibrillation mit automatisierten<br />
externen Defibrillatoren durch Laien sowie zur ärztlichen Verantwortung für<br />
die Aus- und Fortbildung von Nicht-Ärzten in <strong>der</strong> Frühdefibrillation. Die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
befürwortet den Einsatz von frei zugänglichen automatisierten externen Defibrillatoren,<br />
wenn diese funktionsgerecht eingesetzt werden.<br />
3<br />
153
3.10 Symposium zur medizinischen Versorgung von<br />
Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung<br />
Am 10. Dezember <strong>2008</strong> fand in Berlin ein von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> veranstaltetes<br />
Symposium zu dem Thema „Gesundheit und Teilhabe – Perspektiven <strong>der</strong> medizinischen<br />
Versorgung von Menschen mit geistiger o<strong>der</strong> mehrfacher Behin<strong>der</strong>ung in unserer<br />
Gesellschaft“ statt. In Deutschland lebt rund eine halbe Million Menschen mit geistiger<br />
o<strong>der</strong> mehrfacher körperlicher Behin<strong>der</strong>ung mit einem spezifischen und erhöhten<br />
Bedarf an gesundheitlicher Versorgung.<br />
Bereits <strong>der</strong> 107. Deutsche Ärztetag hat sich 2004 mit dem Thema „Gleichstellung und<br />
Integration behin<strong>der</strong>ter Menschen als gesamtgesellschaftliche Aufgabe“ befasst. Seit<br />
diesem Zeitpunkt hat sich die Situation für diesen Personenkreis deutlich verschlechtert.<br />
Insbeson<strong>der</strong>e den Personen mit schwerer geistiger o<strong>der</strong> mehrfacher Behin<strong>der</strong>ung<br />
wird unser Gesundheitssystem nicht gerecht. Die Ursachen und Gründe für die mangelhafte<br />
gesundheitliche Versorgung dieser Personengruppe sind vielfältig. Sie liegen in<br />
<strong>der</strong> gesellschaftlichen Einstellung zu Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung, <strong>der</strong> unzureichenden<br />
fachlichen Qualifikation und finanziellen Sicherung.<br />
Beson<strong>der</strong>s die Gesundheitsreformen <strong>der</strong> letzten Jahre haben mit <strong>der</strong> Ausweitung <strong>der</strong><br />
Zuzahlungen und mit erheblichen Ausgrenzungen aus <strong>der</strong> Leistungspflicht <strong>der</strong> gesetzlichen<br />
Krankenkassen zur Verschlechterung <strong>der</strong> gesundheitlichen Versorgung beigetragen.<br />
Auch die Sozialhilfe deckt nicht mehr wie früher beson<strong>der</strong>e Bedarfslagen ab.<br />
Ziel <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> ist es, zur dringend notwendigen Verbesserung <strong>der</strong><br />
gesundheitlichen Versorgung dieser Menschen beizutragen. Sie möchte insbeson<strong>der</strong>e<br />
<strong>der</strong> Ärzteschaft die Anfor<strong>der</strong>ungen einer bedarfsgerechten gesundheitlichen Versorgung<br />
von Menschen mit geistiger und mehrfacher Behin<strong>der</strong>ung nahebringen. Daher<br />
veranstaltete die <strong>Bundesärztekammer</strong> am 10. Dezember <strong>2008</strong> in Berlin in Kooperation<br />
mit den Fachverbänden <strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>tenhilfe und mit <strong>der</strong> Bundesarbeitsgemeinschaft<br />
Ärzte für Menschen mit geistiger o<strong>der</strong> mehrfacher Behin<strong>der</strong>ung ein Symposium.<br />
Hier wurden vorhandene gute Ansätze <strong>der</strong> gesundheitlichen Versorgung von Menschen<br />
mit geistiger o<strong>der</strong> mehrfacher Behin<strong>der</strong>ung vorgestellt, um auf diese Weise einen ersten<br />
Impuls für eine bedarfsgerechte flächendeckende Versorgung zu geben.<br />
154
4. Ärztliche Berufsausübung<br />
4.1 Arztbild <strong>der</strong> Zukunft<br />
10 Thesen zur ärztlichen Professionsentwicklung<br />
Ärztliche Berufsausübung<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
1. Die Schlüsselrolle des Arztberufs für das Gesundheitswesen ergibt sich aus dessen<br />
Alleinstellungsmerkmalen.<br />
2. Der Arzt übt einen freien Beruf aus und ist kein beliebig austauschbarer<br />
Gesundheitsdienstleister.<br />
3. Für den Patienten ist <strong>der</strong> Arzt Experte und Vertrauensperson in einem.<br />
4. Die Patient-Arzt-Beziehung muss vor einer Erosion durch Kontrollbürokratie und<br />
Instrumentalisierung des Arztberufs für Rationalisierungszwecke geschützt werden.<br />
5. Eine patientenorientierte Medizin und ein leistungsfähiges Gesundheitswesen<br />
brauchen die „ganze“ Ärztin und den „ganzen“ Arzt.<br />
6. Die Rolle des Arztberufs ist keine omnipotente, son<strong>der</strong>n die des besten Anwalts<br />
des Patienten.<br />
7. Die zukünftigen Schwerpunkte <strong>der</strong> ärztlichen Tätigkeit bestehen darin, die<br />
Fähigkeit des Einzelnen o<strong>der</strong> auch ganzer Bevölkerungsgruppen zu för<strong>der</strong>n,<br />
durch Eigeninitiative ihre Gesundheit zu verbessern, sowie in <strong>der</strong> Behandlung<br />
und Betreuung chronisch Kranker und pflegebedürftiger Patienten. Um den<br />
Zukunftsaufgaben gerecht zu werden, bedarf es einer stärkeren Vermittlung<br />
psychosozialen Wissens und <strong>der</strong> Schulung <strong>der</strong> kommunikativen und sozialen<br />
Kompetenz <strong>der</strong> Ärzteschaft bereits im Medizinstudium.<br />
8. In Anbetracht <strong>der</strong> Komplexität <strong>der</strong> mo<strong>der</strong>nen Medizin und <strong>der</strong> soziodemographischen<br />
Entwicklung muss die medizinische Versorgung als Teamaufgabe<br />
begriffen werden.<br />
9. Eine Orientierung am Primat des Patientenwohls gehört zum professionellen<br />
Selbstverständnis <strong>der</strong> Ärzteschaft. Sie ist konstitutiv für eine patientenorientierte<br />
Medizin und ein leistungsfähiges Gesundheitswesen.<br />
10. Aufgrund ihres Expertenwissens und ihrer berufsimmanenten Verantwortlichkeit<br />
für die Patienten stellt die Ärzteschaft einen unverzichtbaren Partner für den<br />
Strukturwandel des Gesundheitswesens dar.<br />
4<br />
155
Die tiefgreifenden Verän<strong>der</strong>ungen im Gesundheitswesen beeinflussen das Bild, das<br />
sich die Gesellschaft von <strong>der</strong> ärztlichen Tätigkeit bzw. vom Arztberuf macht, sowie das<br />
ärztliche Selbstverständnis von <strong>der</strong> eigenen Berufsrolle gleichermaßen. Prof. Dr. Jan<br />
Schulze, Präsident <strong>der</strong> Sächsischen Ärztekammer, setzte sich beim 111. Deutschen Ärztetag<br />
<strong>2008</strong> in Ulm mit den Auswirkungen <strong>der</strong> Versorgungsengpässe auf das Arztbild<br />
und die Konsequenzen eines verän<strong>der</strong>ten Arztbildes auf die Qualität <strong>der</strong> Patientenversorgung<br />
auseinan<strong>der</strong>. Gegen die Trivialisierung und Kommerzialisierung des Arztberufes<br />
stellte er das Selbstverständnis eines hochqualifizierten, freien Berufes.<br />
Die 10 Thesen zum Arztbild <strong>der</strong> Zukunft und zur Rolle <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft für<br />
die Weiterentwicklung des Gesundheitswesens wurden vom 111. Deutschen Ärztetag<br />
mit großer Mehrheit verabschiedet. Das Referat von Prof. Dr. Schulze und <strong>der</strong> vollständige<br />
Beschlusstext sind unter www.bundesaerztekammer.de abrufbar.<br />
4.2 Medizinethik – Grundsatz- und Verfahrensfragen<br />
4.2.1 Ausschuss für ethische und medizinisch-juristische Grundsatzfragen<br />
Der Ausschuss für ethische und medizinisch-juristische Grundsatzfragen hat sich im<br />
Berichtszeitraum neu konstituiert und viermal getagt. Dabei stand zunächst die Themendiskussion<br />
bzw. -findung im Vor<strong>der</strong>grund. Sodann wurde die Bearbeitung folgen<strong>der</strong><br />
Themen in Angriff genommen:<br />
a) Erarbeitung einer Grundsatzposition zum Themenkreis Stammzellgesetz, insbeson<strong>der</strong>e<br />
zur Forschung mit embryonalen Stammzellen<br />
In die Diskussion wurde durch Vorträge von Prof. Dr. Oliver Brüstle und Prof. Dr. Christoph<br />
Peters eingeführt. Die intensive Debatte mündete in differenzierte Positionierungen<br />
<strong>der</strong> Ausschussmitglie<strong>der</strong> zu den in den Bundestag eingebrachten Än<strong>der</strong>ungsanträgen<br />
zum Stammzellgesetz. Eine weitere Befassung mit dieser Thematik wird erfolgen,<br />
wenn neue Entwicklungen in <strong>der</strong> Stammzellforschung dies gebieten.<br />
b) Strukturelle Entwicklungen im Gesundheitswesen und Auswirkungen auf den Arztberuf/das<br />
Arztbild<br />
Die Diskussion wurde über drei Ausschusssitzungen geführt, sie schloss u. a. die Befassung<br />
mit dem Ulmer Papier ein. Es ist beabsichtigt, aus den Vorträgen und den geführten<br />
Diskussionen Thesen zu erarbeiten. Darin sollen insbeson<strong>der</strong>e die Diskussionsergebnisse<br />
zu dem Thema „Der Arztberuf als freier Beruf“ einfließen.<br />
Im nächsten Jahr werden die Beratungen zur ärztlichen Sterbebegleitung und zur Auseinan<strong>der</strong>setzung<br />
mit dem ärztlich assistierten Suizid fortgesetzt.<br />
156
4.2.2 Zentrale Ethikkommission bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
Der enorme Wissenszuwachs in den letzten Jahrzehnten und die technologische Entwicklung<br />
in <strong>der</strong> Biomedizin ebenso wie Verteilungsprobleme bei relativer Ressourcenknappheit<br />
im Gesundheitswesen hatten den Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> 1994<br />
veranlasst, zusätzlich zu den bestehenden medizinischen Ethikkommissionen <strong>der</strong> Ärztekammern<br />
und <strong>der</strong> medizinischen Fakultäten eine Zentrale Kommission zur Wahrung<br />
ethischer Grundsätze in <strong>der</strong> Medizin und ihren Grenzgebieten (Zentrale Ethikkommission)<br />
bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zu errichten. Die bisherigen öffentlichen Stellungnahmen<br />
<strong>der</strong> Zentralen Ethikkommission sowie das Statut und die Namen <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong><br />
finden sich auf <strong>der</strong> Homepage unter www.zentrale-ethikkommission.de.<br />
5. Amtsperiode 2007 – 2010<br />
Das beson<strong>der</strong>e Profil <strong>der</strong> Zentralen Ethikkommission (ZEKO) liegt in ihrer Herkunft<br />
und ihrer Zuständigkeit: Sie ist eine Kommission <strong>der</strong> verfassten Ärzteschaft. Diesem<br />
Selbstverständnis entsprechend widmet sich die Kommission vorwiegend Themen, die<br />
eine beson<strong>der</strong>e Nähe zur ärztlichen Praxis aufweisen.<br />
Die Zentrale Ethikkommission bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> hat sich am 11. Januar <strong>2008</strong><br />
zu ihrer fünften Amtsperiode konstituiert. Zum Vorsitzenden wurde Prof. Dr. Dr. phil.<br />
Urban Wiesing, Tübingen, gewählt, zum stellvertretenden Vorsitzenden Prof. Dr. jur.<br />
Jochen Taupitz, Mannheim. Dem Vorstand gehören außerdem Dr. Gisela Bockenheimer-Lucius,<br />
Frankfurt a. M., Prof. Dr. theol. Peter Dabrock, Marburg, und Dr. rer. nat.<br />
Sigrid Graumann, Berlin, an. Eine namentliche Übersicht <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> 5. Amtsperiode<br />
kann auf <strong>der</strong> Homepage <strong>der</strong> ZEKO eingesehen werden (vgl. www.zentrale-ethik<br />
kommission.de).<br />
Die Zentrale Ethikkommission hat sich darauf verständigt, sich in dieser Amtsperiode<br />
schwerpunktmäßig mit den Themenfel<strong>der</strong>n „Doping und ärztliche Ethik“, „Ärztliches<br />
Berufsbild, Werbung und neue Kommunikationsformen“, „Medizinische Entscheidungsfindung<br />
und Willensermittlung bei schwerer zerebraler Schädigung“ sowie „Stellungnahme<br />
zur UN-Behin<strong>der</strong>tenrechtskonvention“ zu befassen.<br />
Innerhalb des Berichtszeitraums hat die Kommission unter dem Vorsitz von Prof. Dr.<br />
Dr. Wiesing viermal getagt und zugleich folgende Themen in den nachfolgend genannten<br />
Arbeitskreisen beraten.<br />
Arbeitskreis „Doping und ärztliche Ethik“<br />
Ärztliche Berufsausübung<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Dem Thema Doping, das den Sport seit längerem begleitet, ist im ärztlichen Bereich<br />
bisher begrenzt Aufmerksamkeit geschenkt worden. Im Mittelpunkt <strong>der</strong> Beratungen<br />
des Arbeitskreises unter Fe<strong>der</strong>führung von Prof. Dr. phil. Dieter Birnbacher, Düsseldorf,<br />
steht die Erarbeitung einer Stellungnahme zu „Doping und ärztliche Ethik“. Sie will<br />
Orientierung vermitteln, wie sich Ärzte, die von Dopingpraktiken im Zuge ihrer Berufsausübung<br />
Kenntnis erlangen, im Einklang mit dem ärztlichen Berufsethos verhalten<br />
können. Zur Erarbeitung <strong>der</strong> Stellungnahme wurden Sachverständige aus dem Bereich<br />
4<br />
157
<strong>der</strong> Sportmedizin angehört. Die vom Arbeitskreis erstellte Stellungnahme war im Oktober<br />
<strong>2008</strong> von <strong>der</strong> Kommission abschließend beraten worden. Die endgültige Verabschiedung<br />
erfolgte in einem schriftlichen Abstimmungsverfahren.<br />
Eine Veröffentlichung ist im Bekanntmachungsteil des Deutschen Ärzteblatts für das<br />
Frühjahr 2009 vorgesehen.<br />
Arbeitskreis „Ärztliches Berufsbild, Werbung und neue Kommunikationsformen“<br />
Unter Fe<strong>der</strong>führung von Prof. Dr. Wolfram Henn, Homburg/Saar, und Prof. Dr. Friedhelm<br />
Hufen, Mainz, wurde ein Arbeitskreis „Ärztliches Berufsbild, Werbung und neue<br />
Kommunikationsformen“ eingerichtet. Der Arbeitskreis befasst sich u. a. damit, Möglichkeiten,<br />
aber auch Grenzen von Werbung und neuen Kommunikationsformen zwischen<br />
Arzt und Patienten aufzuzeigen und Eckpunkte einer „Good Medical Communication<br />
Practice“ zu erarbeiten.<br />
Arbeitskreis „Medizinische Entscheidungsfindung und Willensermittlung bei<br />
schwerer zerebraler Schädigung“<br />
Der unter Fe<strong>der</strong>führung von Prof. Dr. Christof Müller-Busch, Berlin, eingerichtete<br />
Arbeitskreis will sich mit Fragen des Umgangs mit schwerst zerebral geschädigten<br />
Menschen befassen. Im Vor<strong>der</strong>grund steht die Erarbeitung praktischer Hilfen für das<br />
ärztliche Handeln und die Entscheidungsfindung in Bezug auf kognitiv beeinträchtigte<br />
Patienten.<br />
Arbeitskreis „UN-Behin<strong>der</strong>tenrechtskonvention“<br />
Die UN-Konvention für die Rechte behin<strong>der</strong>ter Menschen (vgl. www.un.org/esa/<br />
socdev/enable/rights/convtexte.htm#convtext) wurde im Dezember 2006 von <strong>der</strong> Generalversammlung<br />
<strong>der</strong> Vereinten Nationen verabschiedet und im März 2007 von <strong>der</strong><br />
Bundesregierung gezeichnet. Nachdem mittlerweile genügend Staaten die Konvention<br />
ebenfalls ratifiziert haben, ist sie im Mai dieses Jahres in Kraft getreten. Auch die<br />
Bundesregierung will das Ratifikationsverfahren vorantreiben. Die Konvention stellt<br />
u. a. umfangreiche Anfor<strong>der</strong>ungen an ärztliches Handeln und impliziert u. a. auch<br />
strukturelle Maßnahmen im Gesundheitswesen. Vor diesem Hintergrund wurde unter<br />
Fe<strong>der</strong>führung von Frau Dr. Graumann, Berlin, ein Arbeitskreis eingerichtet, <strong>der</strong> sich<br />
mit den in das Aufgabenfeld <strong>der</strong> Ärzteschaft fallenden Regelungen <strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>tenrechtskonvention<br />
auseinan<strong>der</strong>setzt und Empfehlungen für die medizinische Praxis<br />
erarbeiten will.<br />
158
Ärztliche Berufsausübung<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
4.2.3 Ständige Konferenz <strong>der</strong> Geschäftsführungen und <strong>der</strong> Vorsitzenden <strong>der</strong><br />
Ethik-Kommissionen <strong>der</strong> Landesärztekammern<br />
Das Gremium hat im Berichtsjahr unter dem Vorsitz des Präsidenten <strong>der</strong> Ärztekammer<br />
Sachsen-Anhalt, Dr. Henning Friebel, einmal im Plenum getagt, drei Arbeitsgruppensitzungen<br />
abgehalten und verschiedene Themen im schriftlichen Verfahren bearbeitet.<br />
Im Vor<strong>der</strong>grund <strong>der</strong> Arbeit standen weiterhin die Auswirkungen <strong>der</strong> AMG-Neuregelungen<br />
auf die Ärztekammern und ihre Ethik-Kommissionen. Die Ständige Konferenz<br />
widmete sich insbeson<strong>der</strong>e dem Erfahrungsaustausch über folgende Themen:<br />
– Bewertung <strong>der</strong> Qualifikation von Prüfärzten und <strong>der</strong> Eignung von Prüfzentren,<br />
– Novellierung <strong>der</strong> deutschen GCP-Verordnung,<br />
– Bedarf <strong>der</strong> Beratung <strong>der</strong> Durchführung von Anwendungsbeobachtungen und nichtinterventionellen<br />
Studien durch eine Ethik-Kommission,<br />
– Novellierung des Medizinproduktegesetzes,<br />
– Bericht <strong>der</strong> Bundesregierung an den Deutschen Bundestag zur Erprobung von Arzneimitteln<br />
an Min<strong>der</strong>jährigen nach Inkrafttreten <strong>der</strong> 12. AMG-Novelle.<br />
Die Arbeitsgruppe „Bewertungskriterien für die Qualifikation von Prüfärzten und die<br />
Geeignetheit von Prüfzentren“ unter <strong>der</strong> Fe<strong>der</strong>führung von Frau Dr. Beate Henrikus,<br />
Bayerische Landesärztekammer, hat einen Diskussionsvorschlag zu etwaigen Bewertungskriterien<br />
für die Qualifikation von Prüfärzten und die Geeignetheit von Prüfzentren<br />
entwickelt. Ein konsolidierter Entwurf <strong>der</strong> „Empfehlungen zur Bewertung <strong>der</strong> Qualifikation<br />
von Prüfern und Geeignetheit von Prüfzentren durch Ethik-Kommissionen“<br />
wurde in <strong>der</strong> Plenarversammlung vom Oktober <strong>2008</strong> konsentiert. Dieser Entwurf wurde<br />
dem Arbeitskreis medizinischer Ethikkommissionen zur Diskussion im Rahmen<br />
seiner Tagung vom 14./15.11.<strong>2008</strong> zugeleitet.<br />
Unter Bezug auf die für das Jahr <strong>2008</strong> von Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit<br />
angekündigte Novellierung <strong>der</strong> deutschen GCP-Verordnung waren die Landesärztekammern<br />
gebeten worden, Vorschläge zum Än<strong>der</strong>ungsbedarf zu liefern. Diese Vorschläge<br />
sind im Frühjahr <strong>2008</strong> dem Ausschuss „Berufsordnung für die deutschen Ärzte“<br />
zur Mitberatung zugeleitet worden.<br />
Auf Vorschlag ihres Ausschusses „Berufsordnung für die deutschen Ärzte“ sollte die<br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> eine Position entwickeln zu <strong>der</strong> Frage, inwieweit die Durchführung<br />
von Anwendungsbeobachtungen und nicht-interventionellen Studien (AWB/NIS)<br />
<strong>der</strong> Beratung durch eine Ethik-Kommission bedarf. Entsprechend wurden die Landesärztekammern<br />
um ihre Meinung und Vorschläge gebeten. Das Meinungsbild ist im<br />
Frühjahr <strong>2008</strong> in die Beratungen des Ausschusses eingebracht worden.<br />
Dem Vorschlag des Rats <strong>der</strong> Europäischen Gemeinschaften zur Harmonisierung <strong>der</strong><br />
Richtlinien über Medizinprodukte und den daraus resultierenden Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong><br />
Richtlinien 90/385/EWG, 93/42/EWG und 98/8/EG hatte das Europäische Parlament<br />
im März 2007 zugestimmt. Die entsprechende Richtlinie 2007/47/EG trat am<br />
25.09.2007 in Kraft. Entsprechend muss das deutsche Medizinproduktegesetz (MPG)<br />
bis zum 21.12.<strong>2008</strong> angepasst werden. Dazu wurden die Landesärztekammern um ihre<br />
Einschätzung gebeten. Gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit wurde die<br />
4<br />
159
Auffassung dargelegt, dass das bisherige Beratungsverfahren für die klinische Prüfung<br />
von Medizinprodukten im Zuge <strong>der</strong> MPG-Novellierung kritisch geprüft und nach Möglichkeit<br />
an die Verfahrensweise bei <strong>der</strong> Arzneimittelprüfung nach AMG angepasst werden<br />
sollte.<br />
Mit dem Zwölften Gesetz zur Än<strong>der</strong>ung des Arzneimittelgesetzes (12. AMG-Novelle) im<br />
Jahr 2004 waren neue Regelungen zur Durchführung klinischer Prüfungen an Min<strong>der</strong>jährigen<br />
eingeführt worden. Das Bundesministerium für Gesundheit hat die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
um Beiträge und Bewertungen für den Bericht <strong>der</strong> Bundesregierung an<br />
den Deutschen Bundestag zur Erprobung von Arzneimitteln an Min<strong>der</strong>jährigen nach<br />
Inkrafttreten <strong>der</strong> 12. AMG-Novelle ersucht. Demgemäß wurden die Landesärztekammern<br />
um ihre Bewertungen gebeten. Das Meinungsbild soll im Februar 2009 dem<br />
Bundesministerium für Gesundheit zugeleitet werden.<br />
Zwei im Oktober <strong>2008</strong> neu eingerichtete Arbeitsgruppen sollen sich mit Fragen <strong>der</strong><br />
Beratung epidemiologischer Forschung und <strong>der</strong> Beratung von Anwendungsbeobachtungen<br />
als nicht-interventionelle Prüfungen gem. § 4 Abs. 23 Satz 2 AMG befassen.<br />
4.3 Ärztliche Berufsordnung<br />
4.3.1 Berufsordnungsgremien<br />
Die Berufsordnungsgremien haben im Jahr <strong>2008</strong> die im Vorjahr begonnene Überprüfung<br />
<strong>der</strong> Vorschriften <strong>der</strong> (Muster-)Berufsordnung auf einen bestehenden Novellierungsbedarf<br />
fortgeführt und abgeschlossen. Das Ergebnis <strong>der</strong> Sichtung novellierungsbedürftiger<br />
Bestimmungen wurde dem Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> vorgelegt<br />
und von diesem mit dem Auftrag an die Berufsordnungsgremien bestätigt, konkrete<br />
Vorschläge zur Novellierung <strong>der</strong> (Muster-)Berufsordnung zu erarbeiten. Danach werden<br />
sich die weiteren Arbeiten <strong>der</strong> Berufsordnungsgremien an einer Novellierung <strong>der</strong><br />
(Muster-)Berufsordnung insbeson<strong>der</strong>e richten auf<br />
– eine zeitgemäße Formulierung <strong>der</strong> Präambel unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Charta zur<br />
ärztlichen Berufsethik,<br />
– neue Regelungen über den Anwendungsbereich <strong>der</strong> Berufsordnung, über Begriffsbestimmungen<br />
und über den Zweck <strong>der</strong> Bestimmungen <strong>der</strong> Berufsordnung,<br />
– einen Vorbehalt für bestimmte Eingriffe zugunsten von Ärzten, die über eine entsprechende<br />
weiterbildungsrechtliche Qualifikation verfügen,<br />
– eine eventuelle Aktualisierung <strong>der</strong> Regelungen über ärztliche Pflichten gegenüber<br />
Patientinnen und Patienten in den §§ 7 ff.,<br />
– eine Regelung <strong>der</strong> Anwendungsbeobachtungen in § 15,<br />
– eine Aktualisierung <strong>der</strong> Vorschrift über den Beistand für Sterbende in § 16,<br />
– eine Definition <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>lassung in § 17 Abs. 1,<br />
– eine Definition <strong>der</strong> Berufsausübungsgemeinschaft in § 18 und eine eventuelle Neuregelung<br />
ihres Verhältnisses zu medizinischen Kooperationsgemeinschaften gemäß § 23,<br />
160
– eine Überprüfung <strong>der</strong> Bindung an einen gemeinschaftlich durchzuführenden<br />
Behandlungsauftrag bei <strong>der</strong> fachgebietsfremden Anstellung von Ärzten in § 19 Abs. 2,<br />
– eine Überprüfung <strong>der</strong> Vorschriften über Informationen und Werbung in den §§ 27<br />
und 28 und<br />
– eine Überprüfung <strong>der</strong> §§ 30 ff. auf eine Neustrukturierung <strong>der</strong> Einzelbestimmungen<br />
und ihres Verhältnisses zueinan<strong>der</strong>.<br />
Gleichzeitig hat sich <strong>der</strong> Berufsordnungsausschuss mit Problemen befasst, die aus <strong>der</strong><br />
Nichtanwendbarkeit des Berufsrechts auf medizinische Versorgungszentren in <strong>der</strong><br />
Rechtsform einer juristischen Person und insbeson<strong>der</strong>e auf Heilkundegesellschaften<br />
resultieren. Auch insoweit hat <strong>der</strong> Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> den Auftrag erteilt,<br />
diese Problematik eingehen<strong>der</strong> zu untersuchen und Lösungsvorschläge zu erarbeiten,<br />
die auch eine eventuelle Kammermitgliedschaft juristischer Personen berücksichtigen<br />
sollen.<br />
Im Übrigen haben Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Berufsordnungsgremien an <strong>der</strong> Neufassung einer<br />
Stellungnahme <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und <strong>der</strong> Kassenärztlichen Bundesvereinigung<br />
aus dem Jahr 1988 über die persönliche Leistungserbringung mitgewirkt. Die Stellungnahme<br />
ist unter dem Titel „Persönliche Leistungserbringung – Möglichkeiten und<br />
Grenzen <strong>der</strong> Delegation ärztlicher Leistungen“ im Oktober <strong>2008</strong> im Deutschen Ärzteblatt<br />
bekannt gemacht worden. Sie enthält keine Neubestimmung <strong>der</strong> bisher zu diesem<br />
Thema vertretenen Positionen im Sinne einer grundlegenden Än<strong>der</strong>ung. Vielmehr wurden<br />
vor dem Hintergrund <strong>der</strong> fortdauernden Diskussion über die Zusammenarbeit mit<br />
an<strong>der</strong>en Fachberufen im Gesundheitswesen, insbeson<strong>der</strong>e über Möglichkeiten <strong>der</strong><br />
Delegation und <strong>der</strong> Substitution ärztlicher Leistungen, die grundlegenden Ausführungen<br />
<strong>der</strong> Stellungnahme aus dem Jahr 1988 in Bezug auf Fragen des Arztvorbehaltes, <strong>der</strong><br />
Notwendigkeit höchstpersönlicher Leistungserbringung und <strong>der</strong> Delegation vertieft<br />
und um eine breitere Behandlung von einzelnen Fragen ergänzt, die sich in <strong>der</strong> Praxis<br />
in Bezug auf das Thema <strong>der</strong> Delegation ärztlicher Leistungen stellen.<br />
4.3.2 AG „Kammermitgliedschaft“<br />
Ärztliche Berufsausübung<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Die Vertreter <strong>der</strong> Geschäftsführungen <strong>der</strong> Landesärztekammern hatten sich in ihrer Sitzung<br />
am 17./18. November 2005 u. a. mit <strong>der</strong> Doppelmitgliedschaft in Ärztekammern<br />
befasst. In <strong>der</strong> Folge wurden die Rechtsberater gebeten, einen praktikablen Vorschlag<br />
für die Kammern auszuarbeiten. In <strong>der</strong> Rechtsberatertagung wurde eine Arbeitsgruppe<br />
gebildet, die in <strong>der</strong> Folgezeit verschiedene Arbeitspapiere vorgelegt hat.<br />
Das erste Arbeitspapier befasst sich ausführlich mit <strong>der</strong> Mono- und <strong>der</strong> Mehrfachmitgliedschaft.<br />
Dabei wird unter Monomitgliedschaft die ordentliche Mitgliedschaft eines<br />
Arztes o<strong>der</strong> einer Ärztin in nur einer Kammer verstanden. Soweit die freiwillige Mitgliedschaft<br />
geregelt ist, soll auch diese dem Prinzip <strong>der</strong> Monomitgliedschaft folgen. Kollisionsfälle<br />
bei einer ärztlichen Tätigkeit an mehreren Orten bedürfen einer Regelung.<br />
Bei <strong>der</strong> Mehrfachmitgliedschaft wird davon ausgegangen, dass <strong>der</strong> Arzt o<strong>der</strong> die Ärztin<br />
in je<strong>der</strong> Kammer Mitglied wird, in <strong>der</strong>en Bereich er/sie den ärztlichen Beruf ausübt.<br />
4<br />
161
Das Arbeitspapier diente als berufspolitische Entscheidung für die Ständige Konferenz<br />
<strong>der</strong> Vertreter <strong>der</strong> Geschäftsführungen <strong>der</strong> Landesärztekammern und den Vorstand <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong>. Beide Gremien haben sich für die Monomitgliedschaft ausgesprochen.<br />
Die AG „Kammermitgliedschaft“ hat sich unter Beachtung dieser berufspolitischen<br />
Entscheidung weiter mit <strong>der</strong> Thematik befasst und insbeson<strong>der</strong>e die einzelnen<br />
Regelungskomplexe identifiziert und Regelungsvorschläge erarbeitet.<br />
Sowohl die Ständige Konferenz <strong>der</strong> Vertreter <strong>der</strong> Geschäftsführungen <strong>der</strong> Landesärztekammern<br />
als auch <strong>der</strong> Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> haben den in <strong>der</strong> Folgezeit<br />
vorgelegten Arbeitspapieren zur Monomitgliedschaft sowie den Regelungsvorschlägen<br />
für eine Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Heilberufe- und Kammergesetze <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> zugestimmt.<br />
Zudem wurde eine AG <strong>der</strong> Geschäftsführer gegründet, die die Umsetzung dieser Vorschläge<br />
in die Praxis unterstützen soll.<br />
Die AG „Kammermitgliedschaft“ wurde wie<strong>der</strong>um beauftragt, sich mit weiteren Teilaspekten<br />
<strong>der</strong> Monomitgliedschaft und ihrer Auswirkungen zu befassen. Im Ergebnis<br />
wurden dem Vorstand in seiner Sitzung am 29. August <strong>2008</strong> umfangreiche Arbeitspapiere<br />
zur Kammermitgliedschaft vorgelegt. In einer Kurzusammenfassung sind die<br />
wesentlichen Aussagen zur Monomitgliedschaft festgehalten und die durch die AG erarbeiteten<br />
Umsetzungsempfehlungen, einschließlich <strong>der</strong> Regelungsvorschläge, zusammengefasst.<br />
Die weiteren Ausarbeitungen betreffen folgende Themen:<br />
– Monomitgliedschaft und freiwillige Mitgliedschaft;<br />
– Monomitgliedschaft und Weiterbildung;<br />
– Monomitgliedschaft und Wahlen;<br />
– Monomitgliedschaft und Beitragsrecht sowie<br />
– Monomitgliedschaft und weitere Regelungsgegenstände.<br />
Die Arbeitspapiere wurden im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> beraten und in <strong>der</strong> Sitzung<br />
am 29. August <strong>2008</strong> einstimmig angenommen. In <strong>der</strong> Folge wurden vielfache<br />
Anstrengungen zur Umsetzung <strong>der</strong> Beschlüsse zur Monomitgliedschaft unternommen<br />
und die Thematik mehrfach in <strong>der</strong> Sitzung <strong>der</strong> Ständigen Konferenz <strong>der</strong> Vertreter <strong>der</strong><br />
Geschäftsführungen <strong>der</strong> Landesärztekammern erörtert.<br />
4.3.3 AG „Heilberufe- und Kammergesetze“<br />
Die AG „Heilberufe- und Kammergesetze“ hat sich auf Beschluss <strong>der</strong> Ständigen Konferenz<br />
<strong>der</strong> Vertreter <strong>der</strong> Geschäftsführungen <strong>der</strong> Landesärztekammern im Jahre <strong>2008</strong><br />
konstituiert. Die Arbeitsgruppe versteht sich als Informationsplattform für die Landesärztekammern.<br />
Ziel ist es, den Informationsaustausch über die Heilberufe- und Kammergesetze,<br />
insbeson<strong>der</strong>e über neue Entwicklungen und Regelungen, zu intensivieren.<br />
Dies setzt voraus, folgende Aufgaben in Angriff zu nehmen:<br />
1. Analyse <strong>der</strong> Aufgaben einer Kammer nach den Heilberufe- und Kammergesetzen<br />
Diesbezüglich wurden u. a. Übersichten zu den Pflichtaufgaben <strong>der</strong> Landesärztekammern<br />
auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> Heilberufe- und Kammergesetze, zur staatlichen Aufgabenübertragung<br />
durch Rechtsverordnung mit und ohne Einwilligung <strong>der</strong> Kammern<br />
162
sowie zur Regelung zur Berufshaftpflicht in den Heilberufe- und Kammergesetzen<br />
erstellt und diskutiert.<br />
2. Besprechung von Einzelthemen<br />
Mit Blick auf die oben genannten Themen ist vorgesehen, die Analyse <strong>der</strong> Pflichtaufgaben<br />
zu vertiefen, die Regelungen zur Fortbildung näher zu untersuchen und eine Analyse<br />
<strong>der</strong> Regelungen zur Berufshaftpflicht in den Heilberufe- und Kammergesetzen vorzunehmen.<br />
Die weiteren Beratungen werden in <strong>der</strong> Sitzung am 26. Januar 2009 fortgesetzt.<br />
Daneben wurden in <strong>der</strong> AG wesentliche, die Ärztekammern betreffende aktuelle Entwicklungen<br />
und Probleme erörtert; dies betraf u. a. den Umgang mit dem Normenscreening<br />
(vgl. <strong>Kapitel</strong> 4.3.4).<br />
4.3.4 AG „Normenscreening“<br />
Ärztliche Berufsausübung<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Die Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG sieht ein sog. Normenscreening vor, wonach<br />
die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, ihr nationales Recht auf unverhältnismäßige Hin<strong>der</strong>nisse<br />
für ausländische Dienstleister (sowohl für vorübergehende Dienstleistungen<br />
als auch dauerhafte Nie<strong>der</strong>lassungen) zu überprüfen und bis Ende 2009 einen entsprechenden<br />
Bericht an die EU-Kommission und die an<strong>der</strong>en Mitgliedstaaten zu erstellen.<br />
In Deutschland wird dieser Prozess über die Wirtschaftsministerien des Bundes und<br />
<strong>der</strong> Län<strong>der</strong> koordiniert. Es wurde vereinbart, dass die normsetzende Körperschaft die<br />
Prüfung <strong>der</strong> von ihr erlassenen Normen eigenverantwortlich durchführen soll. Als Zeithorizont<br />
für den Abschluss dieser Prüfung wurde Ende <strong>2008</strong> festgesetzt. Zur Vereinfachung<br />
<strong>der</strong> Prüfung hat eine Bund-Län<strong>der</strong>-Arbeitsgruppe ein internetbasiertes Prüfraster<br />
erarbeitet, das die zu prüfenden Aspekte <strong>der</strong> einzelnen Normen abarbeitet und die<br />
Ergebnisse gleichzeitig zur Erstellung des späteren Berichts nutzbar machen soll. Das<br />
Prüfraster sowie sämtliche Informationen über das Normenscreening hält das Bundeswirtschaftsministerium<br />
unter seinem Internetauftritt bereit.<br />
Die <strong>Bundesärztekammer</strong> vertritt die Auffassung, dass die weite Bereichsausnahme für<br />
Gesundheitsdienstleistungen in <strong>der</strong> Richtlinie die Einbeziehung von Ärztekammern in das<br />
Normenscreening unnötig erscheinen lässt. Dennoch neigen das Bundeswirtschaftsministerium<br />
und einige Landesministerien zu <strong>der</strong> Haltung, die Heilberufekammern trotz <strong>der</strong><br />
Ausnahme <strong>der</strong> Gesundheitsdienstleistungen in den Prüfprozess einzubeziehen. Im Rahmen<br />
zweier Arbeitstreffen zwischen einzelnen Rechtsberatern <strong>der</strong> Landesärztekammern<br />
unter <strong>der</strong> Geschäftsführung <strong>der</strong> Rechtsabteilung und <strong>der</strong> Beteiligung von Vertretern <strong>der</strong><br />
Zahnärzte- und Apothekerschaft wurde diese Auffassung konsentiert. Daran anschließend<br />
wurde anhand des Normenbestandes <strong>der</strong> Bayerischen Landesärztekammer und des Prüfrasters<br />
exemplarisch eine überschlägige Normenprüfung unter dem Gesichtspunkt <strong>der</strong><br />
Dienstleistungsrelevanz durchgeführt. Die Ergebnisse <strong>der</strong> überschlägigen Prüfung hat die<br />
Rechtsabteilung den Landesärztekammern zur Verfügung gestellt. Im Rahmen eines zweiten<br />
Arbeitstreffens wurde exemplarisch die Dienstleistungsrelevanz <strong>der</strong> (Muster-)Berufsordnung<br />
und <strong>der</strong> (Muster-)Fortbildungssatzung untersucht. Die Rechtsabteilung hat das<br />
entsprechend ausgefüllte Prüf-raster den Landesärztekammern zur Verfügung gestellt.<br />
4<br />
163
4.4 Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen<br />
Die Ständige Konferenz <strong>der</strong> Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen hat am<br />
16./17. Juni <strong>2008</strong> in Dierhagen getagt. Als ständiger Berichtspunkt ist die Bundeseinheitliche<br />
Statistik über die Tätigkeit <strong>der</strong> Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen<br />
(<strong>Bundesärztekammer</strong>statistik) 2007, die nachfolgend dargestellt ist, erörtert worden.<br />
Auch in diesem Jahr hat die Pressekonferenz, auf <strong>der</strong> die <strong>Bundesärztekammer</strong>statistik<br />
2007 <strong>der</strong> Öffentlichkeit vorgestellt wurde, ein großes Interesse <strong>der</strong> Medien hervorgerufen.<br />
Mit ähnlichem Erfolg führen einige Landesärztekammern im Anschluss an die<br />
bundesweite Pressekonferenz regionale Pressekonferenzen in ihren Kammerbereichen<br />
durch. Nach dem Tagesordnungspunkt <strong>Bundesärztekammer</strong>statistik haben die Gutachterkommissionen<br />
und Schlichtungsstellen aus ihren eigenen Gremien berichtet.<br />
Angesichts vielfältiger Entwicklungen, auch im europäischen Bereich, sind die Gutachterkommissionen<br />
und Schlichtungsstellen aufgerufen, sich als kompetente Ansprechpartner<br />
<strong>der</strong> Patientinnen und Patienten im Bereich Streitschlichtung darzustellen. Die<br />
Mitteilung über Än<strong>der</strong>ungen im Verfahren o<strong>der</strong> Beson<strong>der</strong>heiten in <strong>der</strong> Tätigkeit <strong>der</strong><br />
Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen dient dazu, die notwendige Transparenz<br />
zu gewährleisten. So berichtet z. B. die Norddeutsche Schlichtungsstelle von <strong>der</strong><br />
erfolgreich durchgeführten Zertifizierung <strong>der</strong> Schlichtungsstelle, die zu einer internen<br />
Überprüfung von Abläufen geführt hat und <strong>der</strong> Verbesserung des Verfahrens dient.<br />
In vielen Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen finden mit dem Datenmaterial<br />
<strong>der</strong> Gremien Fortbildungsveranstaltungen (z. B. zum Thema Patientensicherheit in<br />
<strong>der</strong> Ärztekammer Westfalen-Lippe) statt. Während das Fehlererfassungssystem <strong>der</strong> Gutachterkommissionen<br />
und Schlichtungsstellen – MERS – die Ergebnisse <strong>der</strong> Schlichtungsverfahren,<br />
die in den Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen durchgeführt<br />
werden, enthält, ist es Aufgabe von CIRS (Critical Incident Reporting System) kritische<br />
Ergebnisse in <strong>der</strong> Medizin zu erfassen. Hierzu berichtet ausführlich <strong>der</strong><br />
Geschäftsführer im ÄZQ, Dr. Christian Thomeczek. CIRS dient – wie auch MERS – <strong>der</strong><br />
Patientensicherheit und <strong>der</strong> Fortbildung <strong>der</strong> Ärzte. Im Anschluss werden die Themen<br />
vorstellt, die in den Arbeitsgruppen „Juristen“ und „Konsensuskonferenz“ beraten und<br />
bearbeitet wurden.<br />
Auf <strong>der</strong> AG „Juristen“ <strong>der</strong> Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen war in diesem<br />
Jahr Prof. Dr. jur. Christian Katzenmeier, Institut für Medizinrecht an <strong>der</strong> Universität<br />
zu Köln, Gast. Herr Prof. Katzenmeier hat über die Ergebnisse und Erfahrungen<br />
aus <strong>der</strong> von ihm begleiteten Dissertation über die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen<br />
referiert, die mittlerweile in Buchform („Außergerichtliche Streitbeilegung<br />
in Arzthaftungssachen – unter beson<strong>der</strong>er Berücksichtigung <strong>der</strong> Arbeit <strong>der</strong> Gutachterkommissionen<br />
und Schlichtungsstellen bei den Ärztekammern“) vorliegen.<br />
Aus <strong>der</strong> AG „Konsensuskonferenz“ werden die aktuellen Konsensuspapiere vorgestellt.<br />
So hat die AG „Konsensuskonferenz“ jeweils ein Prüfschema für die medikamentöse<br />
VT-Prophylaxe und zum Schlaganfall erarbeitet, welche medizinischen Gutachtern Hilfestellung<br />
bei <strong>der</strong> Prüfung eines Behandlungsfehlervorwurfs geben sollen.<br />
164
Ärztliche Berufsausübung<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Statistische Erhebung <strong>der</strong> Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen 2007<br />
Tabelle 1: Anträge und Entscheidungen<br />
2006 2007 Verän<strong>der</strong>ung<br />
1.1 Anzahl <strong>der</strong> gestellten Anträge 10280 10432 + 1,48 %<br />
1.2 Anzahl <strong>der</strong> erledigten Anträge 10255 10121 - 1,31 %<br />
1.3 Anzahl aller Sachentscheidungen<br />
(z. B. gutachterliche Bescheide)<br />
7201 7049 - 2,11 %<br />
1.4 Anteil <strong>der</strong> Sachentscheidungen an Erledigungen 70,2 % 70,1 % - 0,01 %<br />
Erläuterung:<br />
1.1 Zahl <strong>der</strong> bei den Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen im Berichtsjahr eingegangenen<br />
Begutachtungsanträge. Erfasst wird die Zahl <strong>der</strong> Begutachtungsfälle, d. h. <strong>der</strong> unter einem<br />
Aktenzeichen geprüften Fälle, unabhängig davon, ob sich das Begutachtungsverfahren gegen<br />
einen o<strong>der</strong> mehrere Ärzte richtet.<br />
1.2 Zahl <strong>der</strong> im Berichtsjahr insgesamt abgeschlossenen Begutachtungsverfahren (Gesamterledigungen).<br />
Die Gesamterledigungen glie<strong>der</strong>n sich in:<br />
Formale Erledigungen (z. B. bei örtlicher o<strong>der</strong> sachlicher Unzuständigkeit <strong>der</strong> angerufenen Stelle,<br />
sonstiger Verfahrenshin<strong>der</strong>nisse wie z. B. Verstreichung <strong>der</strong> Antragsfrist, Klageerhebung,<br />
Strafanzeige, Antragsrücknahme)<br />
und<br />
Sachentscheidungen mit Bestätigung o<strong>der</strong> Ausschluss eines ärztlichen Fehlers und/o<strong>der</strong> eines<br />
darauf zurückzuführenden Gesundheitsschadens nach medizinischer Überprüfung des Sachverhalts<br />
(Erledigungen nach medizinischer Beurteilung).<br />
1.3 Zahl <strong>der</strong> Sachentscheidungen (Nr. 1.3), die in <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Gesamterledigungen (Nr. 1.2) enthalten<br />
sind.<br />
1.4 Prozentualer Anteil <strong>der</strong> Sachentscheidungen an den Gesamterledigungen<br />
In den Spalten Vorjahr/Verän<strong>der</strong>ungen sind zum Vergleich die Vorjahreszahlen und die Entwicklung<br />
(Zunahme o<strong>der</strong> Abnahme) im Vergleich zum Vorjahr angegeben.<br />
4<br />
165
Tabelle 2: Patientenvorwürfe<br />
2006 2007<br />
2.1 Sachentscheidungen gesamt 7201 7049<br />
2.2 Gesamtzahl <strong>der</strong> Vorwürfe (Bezug: 2.1; max. 4/Sachentscheidungen) 12634 12658<br />
2.3 Die häufigsten Vorwürfe (Bezug: 2.2)<br />
166<br />
2.3.1 Therapie operativ, Durchführung 3211 3262<br />
2.3.2 Diagnostik, bildgebende Verfahren 972 975<br />
2.3.3 Therapie postoperative Maßnahmen 898 908<br />
2.3.4 Diagnostik, Anamnese/Untersuchung 661 798<br />
2.3.5 Aufklärung, Risiko 669 675<br />
2.3.6 Therapie, konservativ 654 598<br />
2.3.7 Therapie, Pharmaka 483 548<br />
2.3.8 Indikation 489 530<br />
2.3.9 Diagnostik, allgemein 583 426<br />
2.3.10 Diagnostik, Labor/Zusatzuntersuchungen 341 385<br />
Erläuterung:<br />
Begutachtungsanträge können einen o<strong>der</strong> mehrere Behandlungsfehlervorwürfe betreffen. Bei mehreren<br />
Vorwürfen werden maximal die 4 wichtigsten statistisch erfasst. Deshalb ist die Zahl <strong>der</strong> unter<br />
2.2 Angegebenen Gesamtzahl <strong>der</strong> Vorwürfe größer als die Bezugszahl 2.1 (Sachentscheidungen)<br />
2.3 Zahlen <strong>der</strong> 10 häufigsten erhobenen Vorwürfe, geglie<strong>der</strong>t nach Teilbereichen ärztlicher Tätigkeit
Tabelle 3: Behandlungsfehler bejaht/verneint<br />
Ärztliche Berufsausübung<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
2007<br />
3.1 Behandlungsfehler/Risikoaufklärungsmangel verneint 4954<br />
3.2 Nur Risikoaufklärungsmangel bejaht 38<br />
3.3 Behandlungsfehler bejaht 2057<br />
3.4 Behandlungsfehler/Risikoaufklärungsmangel bejaht und Kausalität verneint 378<br />
3.5 Behandlungsfehler/Risikoaufklärungsmangel und Kausalität bejaht 1717<br />
3.6 Schäden, iatrogen fehlerbedingt (Bezug: 3.5)<br />
3.6.1 Schaden: passager leicht/mittel 636<br />
3.6.2 Dauerschaden leicht/mittel 460<br />
3.6.3 Schaden: passager schwer 294<br />
3.6.4 Dauerschaden schwer 185<br />
3.6.5 Bagatellschaden 71<br />
3.6.6 Tod 71<br />
Erläuterung:<br />
3.1 Zahl <strong>der</strong> Verfahren, in denen kein Behandlungsfehler o<strong>der</strong> Risikoaufklärungsmangel festgestellt<br />
wurde.<br />
3.2 Zahl <strong>der</strong> Verfahren, in denen zwar kein Behandlungsfehler, aber ein Mangel <strong>der</strong> Risikoaufklärung<br />
festgestellt wurde.<br />
(Anmerkung: Ein Mangel <strong>der</strong> Risikoaufklärung ist definitionsgemäß kein Behandlungsfehler. Bei<br />
Mängeln <strong>der</strong> Risikoaufklärung ist die Einwilligung in den ärztlichen Eingriff unwirksam und <strong>der</strong><br />
Eingriff rechtswidrig mit <strong>der</strong> Folge, dass <strong>der</strong> Arzt für alle Folgen des Eingriffs haftet.)<br />
3.3 Zahl <strong>der</strong> Verfahren, in denen ein o<strong>der</strong> mehrere Behandlungsfehler (ggf. zusätzlich auch Mängel<br />
<strong>der</strong> Risikoaufklärung) festgestellt worden sind.<br />
3.4 Zahl <strong>der</strong> Verfahren, in denen die festgestellten Behandlungsfehler o<strong>der</strong> Risikoaufklärungsmängel<br />
nicht ursächlich für einen Gesundheitsschaden waren.<br />
3.5 Zahl <strong>der</strong> Verfahren, in denen die festgestellten Behandlungsfehler o<strong>der</strong> Risikoaufklärungsmängel<br />
ursächlich für einen Gesundheitsschaden waren.<br />
4<br />
167
Tabelle 4: Die häufigsten Diagnosen, die zur Antragsstellung führten<br />
4.1 Sachentscheidungen gesamt<br />
2007<br />
7049<br />
4.2 Die häufigsten Diagnosen / ICD10 (Bezug: 4.1)<br />
4.2.1 Koxarthrose (Hüftgelenkarthrose) 228<br />
4.2.2 Gonarthrose (Kniegelenkarthrose) 194<br />
4.2.3 Unterarmfraktur 146<br />
4.2.4 Unterschenkel- u. Sprunggelenkfraktur 139<br />
4.2.5 Mamma, Neubildung, bösartig (Brustkrebs) 136<br />
4.2.6 Bandscheibenschäden, lumbal 128<br />
4.2.7 Deformität, Zehen/Finger 127<br />
4.2.8 Femurfraktur (Oberschenkelfraktur) 126<br />
4.2.9 Schuler- u. Oberarmfraktur 119<br />
4.2.10 Hand- und Handgelenkfraktur 97<br />
Erläuterung:<br />
Angegeben sind – in <strong>der</strong> Reihenfolge ihrer Häufigkeit – die 10 häufigsten Diagnosen. Für jedes<br />
Verfahren wird eine (korrekte) Diagnose (Betrachtungsweise ex post), wegen <strong>der</strong> die beanstandete<br />
Behandlung durchgeführt worden ist, berücksichtigt; bei mehreren Diagnosen nur die führende.<br />
Tabelle 5: Antragsgegner/Behandlungsorte<br />
Antragsgegner/Behandlungsorte<br />
5.1 Gesamtzahl <strong>der</strong> Antragsgegner bei Sachentscheidungen 8140<br />
5.2 Krankenhausbereich 5750<br />
5.3 Praxis 2390<br />
Erläuterung:<br />
5.1 Zahl <strong>der</strong> Antragsgegner, maximal 4 Antragsgegner pro Begutachtungsverfahren.<br />
Anmerkung: Bei Beteiligung mehrerer Ärzte einer Praxis/Krankenhausabteilung wird die<br />
Behandlungseinrichtung nur einmal als Antragsgegner gezählt.<br />
5.2/5.3 Verteilung <strong>der</strong> Anträge auf die Versorgungsbereiche Krankenhaus und Praxis.<br />
168
Tabelle 6: Behandlungsfehler und Behandlungsort<br />
Ärztliche Berufsausübung<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Praxis Krankenhaus<br />
2007 2007<br />
6.1 Ort des Behandlungsgeschehens 2390 5750<br />
6.2 Antragsgegner/Fehler/Risikoaufklärungsmangel bejaht 721 1507<br />
6.3 Antragsgegner/nur Risikoaufklärungsmangel bejaht 26 33<br />
6.4 Fachgebietsbeteilung <strong>der</strong> Antragsgegner 2007<br />
Praxis Klinik<br />
6.4.1 Orthopädie 413 Unfallchirurgie 1137<br />
6.4.2 Hausärztlich tätiger Arzt 346 Allgemeinchirurgie 1025<br />
6.4.3 Allgemeinchirurgie 260 Orthopädie 712<br />
6.4.4 Medizin Frauenheilkunde 216 Innere Medizin 457<br />
6.4.5 Innere Medizin 197 Frauenheilkunde 398<br />
6.4.6 Unfallchirurgie 163 Anästhesiologie und<br />
Intensivmedizin<br />
217<br />
6.4.7 Augenheilkunde 127 Neurochirurgie 170<br />
6.4.8 Radiologie 89 Urologie 153<br />
6.4.9 Haut- und Geschlechtskrankheiten 79 Geburtshilfe 152<br />
6.4.10 Urologie 73 HNO Heilkunde 124<br />
6.5 Die häufigsten Fehler 2007 (max. zwei Fehler pro Antragsgegner)<br />
Praxis Klinik<br />
6.5.1 Diagnostik, bildgebende Verfahren 199 Therapie operativ,<br />
Durchrührung<br />
500<br />
6.5.2 Diagnostik, Anamnese/Untersuchung 89 Diagnostik, bidgebende<br />
Verfahren<br />
265<br />
6.5.3 Therapie operativ, Durchführung 75 Therapie postoperative<br />
Maßnahmen<br />
188<br />
6.5.4 Diagnostik, Labor/Zusatzuntersuchungen 64 Indikation 123<br />
6.5.5 Therapie, Pharmaka 60 Diagnostik, Anamnese/<br />
Untersuchung<br />
86<br />
6.5.6 Indikation 47 Therapie, Pharmaka 82<br />
6.5.7 Therapie, konservativ 38 Diagnostik, Labor/<br />
Zusatzuntersuchungen<br />
76<br />
6.5.8 Therapie postopertaive Maßnahmen 35 Therapie postoperativ,<br />
Infektion<br />
70<br />
6.5.9 Diagnostik, allgemein 34 Therapie operativ,<br />
Verfahrenswahl<br />
61<br />
6.5.10 Überweisung, FA, Konsil 30 Diagnostik, allgemein 53<br />
4<br />
169
Tabelle 6: Fortsetzung<br />
6.6 Die häufigsten fehlbehandelten Krankheiten 2007<br />
Praxis Klinik<br />
6.6.1 Mamma, Neubildung, bösartig 41 Koxarthrose (Hüftgelenk- 66<br />
(Brustkrebs)<br />
arthrose)<br />
6.6.2 Hand- u. Handgelenkfraktur 20 Unterschenkel- u. Sprunggelenkfraktur<br />
59<br />
6.6.3 Rückenschmerzen 19 Femurfraktur<br />
(Oberschenkelfraktur)<br />
48<br />
6.6.4 Deformität, Zehen/ Finger 17 Schulter- u. Oberarmfraktur 46<br />
6.6.5 Fußfraktur (ausgenommen oberes<br />
Sprunggelenk)<br />
17 Unterarmfraktur 43<br />
6.6.6 Unterarmfraktur 14 Gonarthrose<br />
(Kniegelenkarthrose)<br />
35<br />
6.6.7 Thrombose (Venenverschluss),<br />
Phlebitis und Thrombphlebitis<br />
(Venenentzündung und Thrombose)<br />
11 Hand- u. Handgelenkfraktur 30<br />
6.6.8 Unterschenkel- und Sprunggelenk- 10 Divertikulose des Darms 27<br />
fraktur<br />
(Ausstülpungen des Darms)<br />
6.6.9 Gonarthrose (Kniegelenkarthrose) 9 Cholelithiasis<br />
(Gallensteinleiden)<br />
26<br />
6.6.10 Appendizitis (Blinddarmentzündung) 9 Fußfraktur (ausgenommen<br />
oberes Sprunggelenk)<br />
24<br />
Erläuterung:<br />
6.2 Zahl und Verteilung <strong>der</strong> festgestellten Behandlungsfehler und Riskoaufklärungsmängel auf die<br />
Versorgungsbereiche Praxis und Krankenhaus (1 Behandlungsfehler je Fachgebiet/Behandlungseinrichtung<br />
– Bezug: Nr. 5.1).<br />
6.3 Zahl und Verteilung <strong>der</strong> Verfahren, in denen ausschließlich Mängel <strong>der</strong> Risikoaufklärung (vgl.<br />
Nr. 3.2) festgestellt worden sind (1 Risikoaufklärungsfehler pro Verfahren – Bezug: Nr. 5.1). Die<br />
hier erfassten Mängel <strong>der</strong> Risikoaufklärung sind in Nr. 6.2 nicht enthalten.<br />
6.4 Fachgebietsbeteiligung <strong>der</strong> Antragsgegner<br />
Angegeben sind – unterteilt nach den Versorgungsbereichen Praxis und Krankenhaus – die<br />
10 Fachgebiete, die am häufigsten von einem Begutachtungsantrag betroffen waren (Bezug:<br />
Tabelle 5, je Verfahren maximal 4 Antragsgegner/Fachgebiete). Erfassungskriterium ist die ausgeübte<br />
Tätigkeit, nicht die Facharztkompetenz im Sinne <strong>der</strong> Musterweiterbildungsordnung.<br />
6.5 Die häufigsten Fehlerarten<br />
Angegeben sind – unterteilt nach den Versorgungsbereichen Praxis und Krankenhaus – die<br />
10 häufigsten Behandlungsfehlerarten, unabhängig davon, ob <strong>der</strong> festgestellte Behandlungsfehler<br />
ursächlich für einen Gesundheitsschaden war o<strong>der</strong> nicht (maximal 2 Behandlungsfehler je<br />
Sachentscheidung).<br />
6.6 Die häufigsten fehlbehandelten Krankheiten<br />
Angegeben sind – unterteilt nach den Versorgungsbereichen Praxis und Krankenhaus – die<br />
10 Krankheitsbil<strong>der</strong>, bei denen am häufigsten Behandlungsfehler o<strong>der</strong> Mängel <strong>der</strong> Risikoaufklärung<br />
festgestellt worden sind, unabhängig davon, ob <strong>der</strong> festgestellte Behandlungsfehler ursächlich<br />
für einen Gesundheitsschaden war o<strong>der</strong> nicht.<br />
170
4.5 Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement<br />
4.5.1 Arbeitsschwerpunkte berufsimmanenter Qualitätssicherung<br />
Ausschuss „Qualitätssicherung“<br />
Ärztliche Berufsausübung<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Der Ausschuss „Qualitätssicherung“ berät aktuelle Themen <strong>der</strong> Qualitätssicherung und<br />
unterstützt den Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> bei entsprechenden Beschlussfassungen.<br />
Durch inhaltliche Rückkopplungen mit <strong>der</strong> Ständigen Konferenz „Qualitätssicherung“<br />
(siehe dazu separaten Abschnitt) können einzelne Themen selektiv einer breiteren<br />
Diskussion zugeführt werden o<strong>der</strong> umgekehrt die Ergebnisse solcher Diskussionen<br />
mit Vertretern <strong>der</strong> Landesebene in die Ausschussberatungen eingebunden werden.<br />
Der Ausschuss „Qualitätssicherung” hatte sich unter dem Vorsitz von Dr. Günther<br />
Jonitz am 18. und 19. September <strong>2008</strong> in eine Klausursitzung begeben, um aktuelle Entwicklungen<br />
in den Bereichen von Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung ausführlich<br />
diskutieren zu können. Zentrale Begriffe des Gedankenaustauschs waren<br />
„Qualitätswettbewerb“ und „Qualitätsordnung“, wobei die mögliche Rolle <strong>der</strong> Ärztekammern<br />
im Sinne einer Ordnungs- und Clearingfunktion beson<strong>der</strong>e Berücksichtigung<br />
fand. Als externer Experte und Gastreferent hatte Prof. Hans Konrad Selbmann<br />
(Universität Tübingen) gewonnen werden können, um ein Impulsreferat zum Themenkomplex<br />
„Wettbewerb um Qualität und Preise – Zukunft <strong>der</strong> Zertifizierung „sektorenübergreifendes<br />
QM“ zu halten.<br />
Die Beratungen des Themas machten deutlich, dass über die allgemeinen For<strong>der</strong>ungen<br />
nach einem Qualitätswettbewerb anstatt eines reinen Preiswettbewerbs bei allen Teilaspekten<br />
eines solchen „Qualitätswettbewerbs“ ein deutlicher Entwicklungs- und/o<strong>der</strong><br />
Clearingbedarf besteht. Dies betrifft etwa im Bereich <strong>der</strong> Qualitätsmessung die konsequente<br />
Weiterentwicklung <strong>der</strong> Methodik unter Beachtung von Datenvalidität, Datensparsamkeit<br />
(Nutzung sog. „Routinedaten“) und Risikoadjustierung sowie eine bedarfsspezifische<br />
Weiterentwicklung von Indikatorensets für patientenorientierte Qualitätsdarstellungen<br />
und für Zwecke <strong>der</strong> Versorgungsplanung und -steuerung. Festzuhalten<br />
war ferner, dass <strong>Bundesärztekammer</strong> und Landesärztekammern hierzu fast überall auf<br />
Vorleistungen, Expertise o<strong>der</strong> Pilotprojekte verweisen können. Dabei legen zunehmende<br />
Intransparenz und Orientierungslosigkeit im Wettbewerb die Übernahme einer Ordnungsfunktion<br />
durch die Ärztekammern nahe, wobei aber eine Diskrepanz zwischen<br />
<strong>der</strong> dort vorhandenen fachlichen Reputation und einer inzwischen zurückgedrängten<br />
Rolle in <strong>der</strong> Politikberatung verzeichnet werden muss. Dieses Terrain wird stattdessen<br />
zunehmend durch Verbraucherschutzverbände, Qualitätsinstitute <strong>der</strong> Krankenkassen<br />
etc. besetzt. Für die Ärztekammern ergibt sich daher eine Reihe von Handlungsoptionen<br />
im Sinne einer Qualitätsordnung, das heißt, einer Ordnungs-, Clearing- und<br />
Servicefunktion für die Landesärztekammern und die <strong>Bundesärztekammer</strong>.<br />
4<br />
171
Als mögliche Ordnungsfunktion wurden ermittelt:<br />
– Die Definitionshoheit über die ärztliche Qualifikation verteidigen (prioritärer Handlungsbedarf).<br />
– Die Ausweitung <strong>der</strong> Durchführung von QS-/QM-Maßnahmen.<br />
– Die Beteiligung an <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit im Aufbau befindlichen sektorenübergreifenden Qualitätssicherung<br />
nach § 137a SGB V.<br />
– Die Beteiligung an <strong>der</strong> Krankenhaus-Bedarfsplanung auf Landesebene. Diese Planung<br />
wäre weiterzuentwickeln bzw. zu ergänzen in Richtung eines Monitorings <strong>der</strong><br />
regionalen/nationalen Versorgungsqualität, was wie<strong>der</strong>um die Entwicklung entsprechen<strong>der</strong><br />
Indikatoren voraussetzt.<br />
Unter einer Clearingfunktion sind insbeson<strong>der</strong>e folgende Aufgaben denkbar:<br />
– Clearing <strong>der</strong> Zertifizierung von Einrichtungen, vor allem bei den sogenannten „Zentren“,<br />
wo ein regelrechter Wildwuchs zu konstatieren ist.<br />
– Clearing von Qualitätsdarstellungen (Qualitätsberichte, „Krankenhaus-Lotsen“, Patienteninformationen<br />
etc.).<br />
– Clearing von Leitlinien, wozu sich eine Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> AWMF und an<strong>der</strong>en<br />
Partnern anbieten würde.<br />
Im Bereich möglicher Servicefunktionen wurden festgehalten:<br />
– Die Bereitstellung hochwertiger Leitlinien (siehe z. B. das Programm für Nationale<br />
Versorgungsleitlinien).<br />
– Die Entwicklung von Versorgungskonzepten und Vertragsmustern für eine populationsbezogene<br />
integrierte Versorgung.<br />
Im Ergebnis beschloss <strong>der</strong> Ausschuss „Qualitätssicherung“ auf seiner Klausursitzung<br />
mehrere Arbeitsaufträge zur weiteren Vertiefung bzw. Umsetzung einer Qualitätsordnung:<br />
– Eine systematische Darstellung bestehen<strong>der</strong> Aktivitäten o<strong>der</strong> Pilotprojekte <strong>der</strong> Ärztekammern<br />
im Bereich <strong>der</strong> sektorenübergreifenden Qualitätssicherung. Hierzu soll<br />
eine entsprechende Abfrage <strong>der</strong> Landesebene erfolgen. Auch soll die jeweilige<br />
Zusammensetzung <strong>der</strong> Lenkungsgremien, die <strong>der</strong>zeit für externe vergleichende Qualitätssicherung<br />
<strong>der</strong> Krankenhäuser zuständig sind und künftig eine sektorenübergreifende<br />
Ausrichtung erhalten könnten, eruiert werden. Zur Unterstützung <strong>der</strong><br />
Umsetzung <strong>der</strong> sektorenübergreifenden Qualitätssicherung auf Landesebene wurden<br />
dazu Eckpunkte zwischen BÄK und KBV konsentiert.<br />
– Im Bereich <strong>der</strong> sogenannten „Routinedaten“ sollen eine Begriffsklärung erfolgen und<br />
eine Beurteilung, inwiefern eine Nutzung solcher Daten für Zwecke von Qualitätsmanagement<br />
und Qualitätssicherung möglich ist.<br />
– Zugunsten eines Monitorings von regionaler Versorgungsqualität soll eine Arbeitsgruppe<br />
gegründet werden, um Indikatorensets zum Monitoring <strong>der</strong> sektorenübergreifenden<br />
Versorgungsqualität in einer Region zu entwickeln. Die Entwicklung von<br />
Indikatorensets würde eine Ergänzung des kleinräumigen Bedarfsplanungsinstruments<br />
darstellen, welches <strong>der</strong>zeit für den stationären Sektor auf Basis eines bestehenden<br />
Instruments für die vertragsärztliche Bedarfsplanung adaptiert wird.<br />
– Für ein Clearing von (Zentrums-)Zertifizierungskonzepten soll eine eigene Arbeitsgruppe<br />
eingerichtet werden.<br />
172
Ärztliche Berufsausübung<br />
– Eine weitere Arbeitsgruppe soll zur Entwicklung von qualitätsgesicherten Versorgungskonzepten<br />
für eine populationsbezogene integrierte Versorgung gebildet werden.<br />
– Das beim ÄZQ bereits bestehende Clearing von Patienteninformationen soll<br />
erweitert werden mit Anwendung auf Krankenhausführer, Arztsuchmaschinen und<br />
an<strong>der</strong>e Qualitätsdarstellungen. Zusätzlich soll das Clearing von Leitlinien als bewährtes<br />
Verfahren beim ÄZQ wie<strong>der</strong> aufgenommen werden.<br />
Abbildung 1: Qualitätssicherungsgremien <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
Ständige Konferenz „Qualitätssicherung“<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Zur Koordinierung <strong>der</strong> Aktivitäten <strong>der</strong> Landesärztekammern und zur Herstellung eines<br />
ständigen Informationsflusses zwischen <strong>der</strong> Landes- und <strong>der</strong> Bundesebene ist für den<br />
Themenkomplex „Qualitätssicherung“ eine Ständige Konferenz bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
eingerichtet.<br />
Die Ständige Konferenz „Qualitätssicherung“ hat im Berichtszeitraum am 11.06.<strong>2008</strong><br />
und am 9./10.12.<strong>2008</strong> getagt.<br />
4<br />
173
Beratungsthemen waren:<br />
– sektorenübergreifende Qualitätssicherung<br />
– Qualitätssicherung bei <strong>der</strong> ambulanten Behandlung im Krankenhaus gemäß § 116b SGB V<br />
– Curriculum Organspende<br />
– Wie<strong>der</strong>aufbereitung von Medizinprodukten gemäß § 4 Medizinproduktebetreiberverordnung<br />
– Mammographie-Screening<br />
– Qualitätsprogramm <strong>der</strong> Ärzteschaft<br />
– Kammerübergreifen<strong>der</strong> Qualitätsbericht<br />
– Qualitätsmanagement in <strong>der</strong> ambulanten Versorgung<br />
– Patientensicherheit<br />
Ferner wurde jeweils über die aktuellen Entwicklungen <strong>der</strong> externen vergleichenden<br />
Qualitätssicherung gemäß § 137 SGB V auf Bundes- und Landesebene berichtet. Hier<br />
kann das Jahr <strong>2008</strong> insoweit als spannendes „Übergangsjahr“ bezeichnet werden, als<br />
einerseits das BQS-Verfahren mittlerweile etabliert ist und immer größere Anerkennung<br />
findet, an<strong>der</strong>erseits aber noch nicht entschieden war, ob das bewährte Verfahren<br />
weitestgehend bruchlos in die neue Struktur eines Institutes gemäß § 137 a SGB V überführt<br />
werden kann. Wichtig war es den Landesärztekammern, zu betonen, dass die auf<br />
Län<strong>der</strong>ebene gepflegte intensive Kommunikation mit den Krankenhäusern durch die<br />
strukturellen Än<strong>der</strong>ungen auf Bundesebene nicht beeinträchtigt werden sollen. Zu weiteren<br />
Details des BQS-Verfahrens sowie zu <strong>der</strong> damit in unmittelbarem Zusammenhang<br />
stehenden sektorenübergreifenden Qualitätssicherung siehe an an<strong>der</strong>er Stelle in<br />
diesem Abschnitt des <strong>Tätigkeitsbericht</strong>es (siehe <strong>Kapitel</strong> 4.5.5, S. 207 f.).<br />
Die Beratungen an dem „Qualitätsprogramm <strong>der</strong> Ärzteschaft“ wurden insoweit zu<br />
einem Abschluss gebracht, als eine Qualitätsagenda formuliert wurde, die Grundlage<br />
für öffentlichkeitswirksame Darstellungen <strong>der</strong> Ärzteschaft sein soll. Der Qualitätsbericht<br />
von <strong>Bundesärztekammer</strong> und Landesärztekammern (ausführlich siehe unten) soll<br />
dabei ein Baustein sein. Wichtig erscheint <strong>der</strong> Ständigen Konferenz „Qualitätssicherung“<br />
eine bessere Präsenz bei Veranstaltungen und die spezifische Darstellung von<br />
Aktivitäten aus jeweils gegebenen Anlässen, z. B. durch Pressekonferenzen, aber auch<br />
durch Herausarbeitung <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en Rolle <strong>der</strong> Ärzteschaft bei den gemeinsamen<br />
Aktivitäten mit Krankenkassen und Krankenhausgesellschaft o<strong>der</strong> weiteren Dritten, wie<br />
dies z. B. bei KTQ und BQS deutlich wird (siehe unten).<br />
In <strong>der</strong> Qualitätsagenda 2010 wird ausgeführt, dass sich die Ärzteschaft aktiv ihrer<br />
gesundheitspolitischen Verantwortung stellt und sie seit Jahren auf dringenden Verän<strong>der</strong>ungsbedarf<br />
des Gesundheitswesens als Teil einer gesamtgesellschaftlichen Entwicklung<br />
hinweist (vgl. Zweiter Kammerübergreifen<strong>der</strong> Qualitätsbericht von <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
und Landesärztekammern, bei Redaktionsschluss noch nicht veröffentlicht).<br />
Einer <strong>der</strong> Schritte zur besseren Darstellung <strong>der</strong> Aktivitäten in <strong>der</strong> Öffentlichkeit wird die<br />
Beteiligung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und <strong>der</strong> Landesärztekammern an einem international<br />
ausgerichteten Kongress im Frühjahr 2010 sein. Dazu fanden in <strong>der</strong> Dezembersitzung<br />
<strong>der</strong> Ständigern Konferenz erste vorbereitenden Beratungen statt.<br />
174
Patientensicherheit<br />
Ärztliche Berufsausübung<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Das Thema Patientensicherheit hat sowohl in Deutschland als auch im internationalen<br />
Kontext in den vergangenen Jahren stark an Bedeutung gewonnen. International gesehen<br />
war <strong>der</strong> Auslöser <strong>der</strong> im Jahr 2000 erschienene Bericht „To Err is Human“ des Institute<br />
of Medicine, <strong>der</strong> erstmalig Fragen zur Häufigkeit und zu den Ursachen von Fehlern<br />
in <strong>der</strong> Medizin in einer umfassenden Weise dargelegt hat. In Deutschland wurde die<br />
öffentliche Diskussion u. a. durch die gemeinsam mit <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
28.02.<strong>2008</strong> auf einer Pressekonferenz vorgestellten Broschüre „Aus Fehlern lernen“ des<br />
Aktionsbündnisses Patientensicherheit e. V. (APS) verstärkt. Damit wurde ein deutliches<br />
Zeichen für eine offene Thematisierung von Fehlern und Beinahe-Schäden in <strong>der</strong><br />
Medizin gesetzt. „Es soll das Bewusstsein gestärkt werden, dass Fehler – auch in <strong>der</strong><br />
Medizin – nicht in jedem Fall vermeidbar sind und deshalb das Augenmerk auf <strong>der</strong><br />
Ursachenanalyse und auf Maßnahmen zur prospektiven Fehlervermeidung liegen<br />
muss.“, sagte Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>,<br />
auf <strong>der</strong> Pressekonferenz anlässlich <strong>der</strong> Vorstellung <strong>der</strong> Broschüre.<br />
Auf EU-Ebene zeigt sich, dass Patientensicherheit zunehmend als übergeordnetes Thema<br />
aller Mitgliedstaaten betrachtet wird. Zugrunde gelegt wird dabei <strong>der</strong> Anspruch,<br />
dass <strong>der</strong> Schutz <strong>der</strong> EU-Bevölkerung vor fehlerhafter medizinischer Versorgung in allen<br />
Län<strong>der</strong>n gleichermaßen gewährleistet sein müsse, unabhängig davon, dass die Zuständigkeit<br />
für die Gesundheitsversorgung bei den einzelnen Mitgliedstaaten selbst und<br />
nicht etwa bei <strong>der</strong> EU-Kommission liegt. Hintergrund bildet die Tatsache, dass sowohl<br />
Patienten in steigendem Maße Gesundheitsdienstleistungen in Nachbarlän<strong>der</strong>n in<br />
Anspruch nehmen, als auch Gesundheitsprofessionelle, also Ärzte und Angehörige<br />
an<strong>der</strong>er Gesundheitsberufe, Län<strong>der</strong>grenzen überschreitend bzw. nicht in ihren Herkunftslän<strong>der</strong>n<br />
beruflich tätig sind. Dazu ist <strong>der</strong>zeitig ein entsprechen<strong>der</strong> EU-Richtlinien-Entwurf<br />
zum „Gemeinschaftsrahmen für die Ausübung <strong>der</strong> Patientenrechte in <strong>der</strong><br />
grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung“ in <strong>der</strong> Diskussion.<br />
In diesem Kontext ist auch die Initiative <strong>der</strong> EU-Kommissarin für Gesundheit, Androulla<br />
Vassiliou, zu sehen, eine Mitteilung und einen Vorschlag für eine Empfehlung des<br />
Rates zur Patientensicherheit und zur Qualität von Gesundheitsdienstleistungen vorzulegen.<br />
Dabei geht es zum einen um allgemeine systembedingte Fragen <strong>der</strong> Patientensicherheit<br />
und zum an<strong>der</strong>en um konkrete Maßnahmen zur Vorbeugung und Kontrolle<br />
von Infektionen, die durch medizinische Behandlungen verursacht werden.<br />
In <strong>der</strong> die EU-Kommission beratende „Patient Safety Working Group“ ist <strong>der</strong> Vorsitzende<br />
<strong>der</strong> Qualitätssicherungsgremien <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, Dr. Günter Jonitz, als offizieller<br />
Vertreter <strong>der</strong> Bundesregierung entsandt. Sein Bericht über die positiven Erfahrungen,<br />
die in Deutschland mit <strong>der</strong> Einführung einer Netzwerkorganisation gemacht<br />
wurden, hat internationale Anerkennung gefunden.<br />
Während im internationalen Kontext die Definition von Patient Safety eher weit gefasst<br />
ist und zum Beispiel auch Aspekte wie den Zugang zu medizinischer Leistung aufgreift,<br />
wird in Deutschland, insbeson<strong>der</strong>e aus ärztlicher Sicht, Patientensicherheit in einem<br />
engeren Sinne als Teilbereich von Qualitätssicherung verstanden. Im Vor<strong>der</strong>grund steht<br />
dabei vor allem die Auseinan<strong>der</strong>setzung mit Ursachen von kritischen Ereignissen in <strong>der</strong><br />
Medizin und <strong>der</strong>en Prävention.<br />
4<br />
175
Als Themenschwerpunkte im Bereich Patientensicherheit lassen sich – sowohl auf<br />
Deutschland bezogen als auch im internationalen Kontext – Fragen zur<br />
– Datenerfassung (Häufigkeit von kritischen Ereignissen),<br />
– Fehleranalyse (Ursachen, Fehlertypen), zum<br />
– Umgang mit Fehlern (Sicherheitskultur, Lernen aus Fehlern) sowie zur<br />
– Fehlerprävention (Patientensicherheitsindikatoren, konkrete Handlungsstrategien)<br />
identifizieren.<br />
Aus Sicht <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> ist das Thema Patientensicherheit vor allen Dingen<br />
mit dem Anliegen, Fehler zu vermeiden bzw. diesen vorzubeugen, verbunden. In dieser<br />
Perspektive stellt Patientensicherheit gemäß dem Grundsatz „Primum nil nocere“ (lat.:<br />
zuerst einmal nicht schaden) das Kernanliegen ärztlichen Handelns dar. Kernbestandteil<br />
einer verbesserten Sicherheitskultur ist <strong>der</strong> Umgang mit Fehlern, <strong>der</strong> nicht durch<br />
die Frage „WER ist schuld?“ son<strong>der</strong>n „WAS ist schuld?“ geprägt ist (<strong>Bundesärztekammer</strong>:<br />
Beschluss des 108. Deutschen Ärztetages 2005).<br />
Um Fortschritte im Bereich Patientensicherheit zu erreichen ist ein umfassen<strong>der</strong><br />
Ansatz notwendig. Sowohl die Identifikation von Problemschwerpunkten in <strong>der</strong> Patientenversorgung,<br />
die Ursachenanalyse von Sicherheitsproblemen, die Eliminierung von<br />
Fehlerursachen, die Gestaltung einer Sicherheitskultur als auch die Implementierung<br />
von Maßnahmen zur Verbesserung <strong>der</strong> Versorgungsqualität sind dabei die zentralen<br />
Eckpfeiler.<br />
Initiativen <strong>2008</strong> <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft zur Patientensicherheit und Etablierung<br />
einer Sicherheits- und Fehlerkultur im Gesundheitswesen<br />
Basierend auf den Beschlüssen des 108. Deutschen Ärztetages 2005 in Berlin wurden<br />
zahlreiche Projekte gestartet und Maßnahmen ergriffen, um den Umgang mit Fehlern<br />
und Beinahe-Fehlern in <strong>der</strong> Patientenversorgung zu verbessern.<br />
KTQ-Krankenhaus-Katalog 2009<br />
In den Katalog 2009 wurde speziell eine Subkategorie „Patientensicherheit“ aufgenommen.<br />
Krankenhäuser, die das KTQ-Zertifikat anstreben, müssen ausführlich ihre Maßnahmen<br />
und Ergebnisse zur Erhöhung <strong>der</strong> Patientensicherheit darlegen. Dabei sind<br />
u. a. zu berücksichtigen:<br />
– Schutz des Patienten vor Eigen- und Fremdgefährdung (z. B. CIRS)<br />
– Medizinisches Notfallmanagement<br />
– Hygienemanagement<br />
– Infektionsmanagement (z. B. Vermeidung nosokomialer Infektionen)<br />
– Arzneimittel (z. B. Arzneimitteltherapiesicherheit, Meldung unerwünschter Arzneimittelwirkungen)<br />
– Sicherer Umgang mit Blutkomponenten und Plasma<strong>der</strong>ivaten sowie Medizinprodukten<br />
Erfassung von Behandlungsfehlervorwürfen<br />
Die bei den Landesärztekammern angesiedelten Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen<br />
befassen sich bereits seit 1975 umfassend mit <strong>der</strong> Klärung von Behandlungsfehlervorwürfen<br />
und Fragen des Schadensausgleichs. Beschwerden von Patientinnen<br />
und Patienten werden objektiv und profund aufgearbeitet. Der Patient kann durch<br />
176
ein außergerichtliches effizientes und gebührenfreies Verfahren überprüfen lassen, ob<br />
ein Behandlungsfehlervorwurf gerechtfertigt ist. In ca. 90 Prozent <strong>der</strong> Fälle werden die<br />
Entscheidungen <strong>der</strong> Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen von beiden Parteien<br />
akzeptiert und die Arzthaftungsstreitigkeiten beigelegt. Seit 2006 werden die<br />
Daten mit Hilfe des Medical Error Reporting Systems (MERS) EDV-gestützt einheitlich<br />
erfasst und in einer Bundesstatistik einheitlich zusammengeführt (siehe <strong>Kapitel</strong> 4.4<br />
Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen, S. 164 ff.).<br />
Erfassung von kritischen Ereignissen (CIRSmedical)<br />
Ein weiteres Feld ist die Analyse von kritischen Ereignissen im Rahmen von sogenannten<br />
Critical Incident Reporting Systems (CIRS). Unter dem Motto „Berichten und Lernen“<br />
können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitswesens alle sicherheitsrelevanten<br />
Ereignisse, die in <strong>der</strong> Medizin auftreten, berichten. Dies können Fehler,<br />
Beinahe-Schäden, kritische Ereignisse o<strong>der</strong> auch unerwünschte Ereignisse sein. Insbeson<strong>der</strong>e<br />
die Analyse von Meldungen zu Beinahe-Schäden sind hier beson<strong>der</strong>s wertvoll,<br />
da kritische Ereignisse, die (noch) nicht zu einem Schaden geführt haben, gleichsam als<br />
Frühwarnsysteme auf kritische Momente in <strong>der</strong> Patientenversorgung aufmerksam<br />
machen können.<br />
Die <strong>Bundesärztekammer</strong> bietet gemeinsam mit <strong>der</strong> Kassenärztlichen Bundesvereinigung<br />
ein bundesweit zur Verfügung stehendes internetbasiertes Fehlerberichts- und<br />
Lernsystem (CIRS) an, das anonymisierte freiwillige Meldungen zu Beinahe-Schäden<br />
erfasst und analysiert (www.cirsmedical.de) siehe auch <strong>Kapitel</strong> 4.6 Ärztliches Zentrum<br />
für Qualität in <strong>der</strong> Medizin, S. 234 f.).<br />
Ereignis/Vorkommnis<br />
= incident<br />
Beinahe-Behandlungsschaden<br />
= near miss<br />
Kritisches Ereignis<br />
= critical incident (Cl)<br />
Unerwünschtes Ereignis (UE)<br />
= adverse event (AE)<br />
Fehler<br />
Abbildung 2: Folgen eines (kritischen) Ereignisses<br />
Ärztliche Berufsausübung<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Fehler war ursächlich<br />
beteiligt<br />
Unvermeidbares<br />
unerwünschtes Ereignis<br />
KeinFehler<br />
Vermeidbares<br />
unerwünschtes Ereignis<br />
= preventable adverse<br />
event<br />
4<br />
177
Im Rahmen <strong>der</strong> Neugestaltung des KTQ-Krankenhauskataloges 2009 ist in <strong>der</strong> Subkategorie<br />
„Patientensicherheit“ explizit <strong>der</strong> Verweis auf CIRS aufgenommen worden.<br />
Fortbildung<br />
Lernen aus Fehlern bedeutet, wichtige Erkenntnisse <strong>der</strong> Fehlerforschung anzuwenden<br />
und Verbesserungsmaßnahmen einleiten zu können. Hierfür sind konkrete Trainingsund<br />
Fortbildungsangebote notwendig. Beispielhaft seien hier das Fortbildungskonzept<br />
„Patientensicherheit“ des Ärztlichen Zentrums für Qualität in <strong>der</strong> Medizin (ÄZQ)<br />
genannt, aber auch die zahlreichen Fortbildungsmaßnahmen, die von den Landesärztekammern<br />
angeboten werden und die sich auf unterschiedliche Themenschwerpunkte<br />
beziehen.<br />
Vernetzung mit an<strong>der</strong>en Akteuren<br />
Unter Beteiligung <strong>der</strong> Ärzteschaft hat sich im Jahr 2005 ein deutschlandweites Bündnis<br />
„Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V.“ (APS) etabliert (www.aktionsbuendnispatientensicherheit.de),<br />
das zwischenzeitlich über 250 Mitglie<strong>der</strong> aus den Bereichen<br />
ärztliche Selbstverwaltung, medizinische Fachgesellschaften, Gesundheitsfachberufe,<br />
Patientenvertreter und an<strong>der</strong>e vereinigt.<br />
Die <strong>Bundesärztekammer</strong> wirkt beim APS zum einen über die persönliche Mitgliedschaft<br />
von Dr. Günther Jonitz, Vorsitzen<strong>der</strong> <strong>der</strong> Qualitätssicherungsgremien <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong>, mit, <strong>der</strong> zugleich zum stellvertretenden Vorsitzenden des APS<br />
gewählt wurde, sowie durch die persönliche Mitgliedschaft von Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-<br />
Dietrich Hoppe, Präsident <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, und Dr. Regina Klakow-Franck,<br />
Leiterin <strong>der</strong> Dezernate 3 und 4 und stellvertretende Hauptgeschäftsführerin <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong>. Darüber hinaus ist seit 2007 das ÄZQ als Institution Mitglied im<br />
Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V. Ab 2009 sind <strong>Bundesärztekammer</strong> und Kassenärztliche<br />
Bundesvereinigung „Premium Partner“ des Aktionsbündnisses Patientensicherheit.<br />
Ziel des APS ist es, sowohl den Austausch zwischen den Beteiligten im Gesundheitswesen<br />
zu för<strong>der</strong>n als auch konkrete Problemlösungsvorschläge zu erarbeiten. Das APS hat<br />
zu unterschiedlichen Themenschwerpunkten Arbeitsgruppen eingerichtet, die ihre<br />
Ergebnisse in Form von konkreten Handlungsempfehlungen veröffentlichen und allen<br />
Interessierten zur Verfügung stellen. Es werden unter punktueller Mitwirkung <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> u. a. folgende Themen bearbeitet:<br />
– Empfehlungen zur Vermeidung von Eingriffsverwechslungen in <strong>der</strong> Chirurgie<br />
– Patientenidentifikation<br />
– Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS)<br />
– Ausbildung und Training im Bereich Patientensicherheit<br />
– Behandlungsfehlerregister<br />
– Beraten – Informieren – Entscheiden<br />
178
Aktionsplan Arzneimitteltherapiesicherheit<br />
Im Rahmen des Aktionsplans <strong>2008</strong>/2009 zur Verbesserung <strong>der</strong> Arzneimitteltherapiesicherheit<br />
(AMTS) in Deutschland, initiiert vom Bundesministerium für Gesundheit<br />
(BMG) im Herbst 2007, wurde bei <strong>der</strong> Arzneimittelkommission <strong>der</strong> Ärzteschaft (AkdÄ)<br />
eine Koordinierungsgruppe eingerichtet, die die zahlreichen Maßnahmen umsetzt und<br />
fortschreibt. In einem zweimal jährlich stattfindenden Informationsgespräch – initiiert<br />
durch die AkdÄ – erhält die <strong>Bundesärztekammer</strong> Gelegenheit, zu den geplanten Initiativen<br />
Stellung zu nehmen. Zur Umsetzung <strong>der</strong> Maßnahme 1 „Patientenbeteiligung“<br />
des o. g. Aktionsplans fand am 18.11.<strong>2008</strong> im BMG ein Workshop zum Thema „Sensibilisierung<br />
<strong>der</strong> Patienten im Umgang mit Arzneimitteln“ statt, an dem sich die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
durch Herrn Dr. Jonitz und Frau Ines Chop an <strong>der</strong> Erstellung eines entsprechenden<br />
Informationsangebotes für Patienten aus Sicht <strong>der</strong> Ärzteschaft beteiligte<br />
(siehe <strong>Kapitel</strong> 6.9, S. 294).<br />
Aktion Saubere Hände<br />
Ziel dieser vom BMG finanzierten Initiative ist es, vermeidbare Krankenhausinfektionen<br />
durch verbesserte Händehygiene zu verbessern. Dazu sollen mehr Bewusstsein für<br />
die Handhygiene und konkrete Lösungen in den Krankenhäusern geschaffen werden.<br />
Die Fe<strong>der</strong>führung dieses Projektes liegt beim APS, dem Nationalen Referenzzentrum<br />
für die Surveillance von nosokomialen Infektionen (NRZ) als auch bei <strong>der</strong> Gesellschaft<br />
für Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen (GQMG). Die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
unterstützt dieses Projekt.<br />
www.patienten-information.de<br />
Zur Verbesserung <strong>der</strong> Versorgung <strong>der</strong> Patienten mit adäquaten Gesundheitsinformationen<br />
beteiligt sich die <strong>Bundesärztekammer</strong> über das Redaktionsgremium von<br />
www.patienten-information.de aktiv an <strong>der</strong> Mitgestaltung dieses Internetportals.<br />
Programm für Nationale Versorgungsleitlinien (NVL)<br />
Ärztliche Berufsausübung<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Das Nationale Programm für Versorgungsleitlinien (NVL) von <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
(BÄK), Arbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften<br />
(AWMF) und Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) nimmt sich prioritärer Versorgungsbereiche<br />
an, für die ein Konsens zwischen den zuständigen Fachgruppen über<br />
wissenschaftlich begründete und praktikable medizinische Maßnahmen notwendig<br />
erscheint. Nationale Versorgungsleitlinien sollen dabei systematische, evidenzbasierte<br />
Entscheidungshilfen über die angemessene Vorgehensweise bei speziellen Gesundheitsproblemen<br />
schnittstellenübergreifend und interdisziplinär zur Verfügung stellen.<br />
Auf diese Weise soll die Aktualisierung praktikabler Handlungsempfehlungen nach<br />
dem besten verfügbaren Stand <strong>der</strong> medizinischen Erkenntnisse unter Berücksichtigung<br />
<strong>der</strong> Kriterien <strong>der</strong> evidenzbasierten Medizin gewährleistet werden. An<strong>der</strong>s als die gesetzlichen<br />
Behandlungsprogramme nach § 137f SGB V (DMPs) verstehen sich die nationalen<br />
Versorgungsleitlinien als ein allein ärztlichem Sachverstand und wissenschaftlicher<br />
Evidenz geschuldetes Konzept unter ausdrücklicher Einbeziehung <strong>der</strong> Bereiche <strong>der</strong> Prävention<br />
und <strong>der</strong> Rehabilitation. Die Versorgungsleitlinien des NVL-Programms gehören<br />
4<br />
179
zu den meistverbreiteten deutschsprachigen Leitlinien. Für die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
und die Kassenärztliche Bundesvereinigung ist das Ärztliche Zentrum für Qualität in<br />
<strong>der</strong> Medizin (ÄZQ) mit <strong>der</strong> operativen Durchführung und Koordination des Programms<br />
betraut (siehe <strong>Kapitel</strong> 4.6.3, S. 215 ff. sowie im Internet unter www.azq.de bzw. www.<br />
versorgungsleitlinien.de).<br />
Derzeit sind Nationale Versorgungsleitlinien zu den Themen Asthma, Typ-2-Diabetes<br />
(Augenkomplikationen und Fußkomplikationen), chronisch obstruktive Lungenerkrankung<br />
(COPD) und koronare Herzkrankheit (KHK) verfügbar. Zu den Themen Depression,<br />
Herzinsuffizienz, Kreuzschmerz sowie diabetische Nephropathie, diabetische<br />
Neuropathie und Schulung bei Typ-2-Diabetes sind NVL in Arbeit. Nationale Versorgungsleitlinien<br />
bestehen in <strong>der</strong> Regel aus mehreren Komponenten, wobei die Leitlinien<br />
im engeren Sinne einerseits als Kurzfassung mit Darlegung <strong>der</strong> konsentierten Versorgungseckpunkte<br />
und -empfehlungen, <strong>der</strong> Empfehlungsgrade sowie <strong>der</strong> zugrunde liegenden<br />
Quellen und an<strong>der</strong>erseits als Langfassung mit zusätzlichen Evidenzgraden<br />
sowie Querverweisen zu den Quellen vorliegen. Darüber hinaus gibt es Patientenversionen<br />
als laienverständliche Begleitinformationen, Praxishilfen in Form kurzer Informationen<br />
(Kitteltaschenversionen, Checklisten, Praxishilfen) für medizinisches Personal<br />
bzw. Ärzte und schließlich Methodenberichte mit Angaben zur Methodik <strong>der</strong> Erstellung<br />
<strong>der</strong> jeweiligen Leitlinie.<br />
Unabhängig von den einzelnen Versorgungsleitlinien informiert ein grundsätzlicher<br />
Methodenreport für das gesamte NVL-Programm über Hintergründe, Ziele und Verfahrensweisen.<br />
Im Methodenreport verankert ist auch eine systematische Vorgehensweise<br />
bei <strong>der</strong> Einbeziehung von Patienten in das Programm für NVL, nachdem Patienten<br />
erstmals bei <strong>der</strong> Erstellung <strong>der</strong> NVL Asthma erfolgreich einbezogen worden waren<br />
und damit seit 2005 am NVL-Programm regelmäßig beteiligt sind.<br />
Mit Blick auf die Verbreitung und anschließende Evaluation <strong>der</strong> Versorgungsleitlinien<br />
wurde im zuständigen Planungsgremium des ÄZQ verabredet, dazu geeignete Qualitätsindikatoren<br />
aus den Leitlinien abzuleiten. Mit Hilfe eines noch in Arbeit befindlichen<br />
Manuals soll die Erstellung und Beurteilung <strong>der</strong> Qualitätsindikatoren auf eine<br />
methodisch solide Basis gestellt werden. Hierzu konnte auch die Expertise <strong>der</strong> Bundesgeschäftsstelle<br />
Qualitätssicherung (BQS) einbezogen werden, wo mit dem QUALIFY-<br />
Instrument bereits wertvolle Erfahrungen in <strong>der</strong> Methodik von Qualitätsindikatoren für<br />
den stationären Sektor gesammelt wurden.<br />
Kammerübergreifen<strong>der</strong> Qualitätsbericht von <strong>Bundesärztekammer</strong> und Landesärztekammern<br />
Im Jahr 2007 wurde erstmals ein umfassen<strong>der</strong> Bericht über die Aktivitäten von <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
und Landesärztekammern auf dem Gebiet von Qualitätssicherung/Qualitätsmanagement<br />
vorgelegt.<br />
Die Basis dazu war zum einen <strong>der</strong> aktuelle <strong>Tätigkeitsbericht</strong> <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
und zum an<strong>der</strong>en eine mit den Landesärztekammern abgestimmte Erhebung im Jahr<br />
2006. Die Auswertung <strong>der</strong> Erhebung, ergänzt um Einzelberichte aus je<strong>der</strong> Landesärztekammer,<br />
bildete den Kern <strong>der</strong> Darstellung des Teils <strong>der</strong> Landesärztekammern.<br />
180
Ärztliche Berufsausübung<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Aus dem umfassenden Material, dem sogenannten internen kammerübergreifenden<br />
Qualitätsbericht, wurde eine Broschüre für die Öffentlichkeit erstellt.<br />
Beide Berichtsversionen wurden gut aufgenommen, so dass Anfang <strong>2008</strong> erneut eine Erhebung<br />
bei den Landesärztekammern durchgeführt wurde. Daraus ist eine erste Version <strong>der</strong><br />
zweiten Auflage des internen kammerübergreifenden Qualitätsberichts erstellt und auf <strong>der</strong><br />
Sitzung <strong>der</strong> Ständigen Konferenz „Qualitätssicherung“ am 11.06.<strong>2008</strong> intensiv diskutiert<br />
worden. Die Landesärztekammern haben zu dem umfassenden Material wie<strong>der</strong> Ergänzungen<br />
eingebracht, insbeson<strong>der</strong>e aktuelle Einzelbeiträge zu landesspezifischen Aktivitäten.<br />
Der kammerübergreifende Qualitätsbericht glie<strong>der</strong>t sich wie folgt auf:<br />
– Vorwort<br />
– Einführung<br />
– Aus <strong>der</strong> Arbeit <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
– Aus <strong>der</strong> Arbeit <strong>der</strong> Landesärztekammern<br />
– Darstellung <strong>der</strong> Ergebnisse <strong>der</strong> Umfrage zum Stand <strong>der</strong> Qualitätssicherung/des Qualitätsmanagements<br />
auf Landesebene<br />
– Einzelbeiträge <strong>der</strong> Landesärztekammern zu Landesprojekten<br />
– Ergebnisse <strong>der</strong> Umfrage zum Stand <strong>der</strong> Qualitätssicherung/des Qualitätsmanagements<br />
auf Landesebene<br />
– Liste <strong>der</strong> Ansprechpartner zu Qualitätssicherung/Qualitätsmanagement<br />
Zum Ende des Berichtszeitraums wurde die interne Version des kammerübergreifenden<br />
Qualitätsberichts dem Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> mit dem Vorschlag zugeleitet,<br />
daraus wie<strong>der</strong> eine an die Öffentlichkeit gerichtete Version zu erstellen, die voraussichtlich<br />
im 1. Quartal 2009 erscheinen wird.<br />
Sektorenübergreifende Qualitätssicherung – Workshop <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
Vor dem Hintergrund des gesetzlichen Auftrags einer bundesweiten Einführung sektorenübergreifen<strong>der</strong><br />
Qualitätssicherung veranstaltete die <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
29.04.<strong>2008</strong> zu diesem Thema einen eintägigen Workshop. Teilnehmer waren u. a. die<br />
von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> benannten Experten <strong>der</strong> BQS-Fachgruppen, die Landesärztekammern,<br />
die Landesgeschäftsstellen für Qualitätssicherung sowie die Mitglie<strong>der</strong><br />
des Ausschusses „Qualitätssicherung“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>. Zu den Referenten<br />
zählten Dr. Regina Klakow-Franck für die Geschäftsführung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>,<br />
Dr. Rainer Hess als Vorsitzen<strong>der</strong> des Gemeinsamen Bundesausschusses (Siegburg),<br />
Prof. Dr. Max Geraedts (Universität Düsseldorf), Prof. Dr. Matthias Schrappe (Universität<br />
Frankfurt), Dr. Michael Schwarzenau (Ärztekammer Westfalen-Lippe, Münster),<br />
Dr. Christof Veit und Dr. Klaus Döbler von <strong>der</strong> Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung<br />
(Düsseldorf) sowie Dr. Thomas Hering (Berlin) als stellvertreten<strong>der</strong> Vorstandsvorsitzen<strong>der</strong><br />
des Bundesverbands <strong>der</strong> Pneumologen.<br />
Aus Sicht <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> wurden die wesentlichen Ziele einer sektorenübergreifenden<br />
Qualitätssicherung vorgestellt, die in <strong>der</strong> Überwindung sektoraler Abschottung,<br />
<strong>der</strong> Ermöglichung von Longitudinalbeobachtungen, <strong>der</strong> erweiterten Beurteilbarkeit<br />
von Ergebnisqualität sowie mehr Transparenz und Patientenorientierung liegen. Auch die<br />
Rolle als Baustein im Wettbewerb um Qualität und um Verträge und damit die eines Steu-<br />
4<br />
181
erungsinstruments für die Versorgung wurde als beachtenswert geschil<strong>der</strong>t. Mit Blick auf<br />
die Frage <strong>der</strong> künftigen Strukturen auf Bundes- und Landesebene präsentierte die<br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> einen Strukturentwurf, in dem als zentrales und neues Element die<br />
Landesarbeitsgemeinschaften verankert sind, die vierseitig besetzten Lenkungsgremien<br />
aus Ärztekammer, KV, Landeskrankenhausgesellschaft und Kassen entsprechen würden.<br />
Darin wird zwischen <strong>der</strong> Steuerungsebene, in welcher die Landesarbeitsgemeinschaft<br />
einzuordnen wäre, und <strong>der</strong> operativen Ebene, zu denen die bestehenden Landesgeschäftsstellen<br />
für Qualitätssicherung für den stationären Sektor und die KVen für den<br />
vertragsärztlichen Sektor zu rechnen seien, differenziert. Die konkrete Umsetzung,<br />
Abbildung 3: Gemeinsame Eckpunkte von BÄK und KBV zur sektorenübergreifenden<br />
Qualitätssicherung<br />
182
etwa inwieweit es zu einer Verschmelzung <strong>der</strong> Ebenen und Einrichtungen kommt, sollte<br />
aus Sicht <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> ausschließlich den Län<strong>der</strong>n überlassen werden.<br />
Im Nachgang des Workshops wurde <strong>der</strong> Strukturvorschlag <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> in<br />
Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> Kassenärztlichen Bundesvereinigung noch weiter überarbeitet<br />
und zu einem gemeinsamen Eckpunktepapier verdichtet, das dem Gemeinsamen<br />
Bundesausschuss (G-BA) zur Berücksichtigung bei <strong>der</strong> Erstellung <strong>der</strong> Richtlinie für die<br />
sektorenübergreifende Qualitätssicherung empfohlen wurde.<br />
4.5.2 Qualitätssicherung nach SGB V<br />
Ärztliche Berufsausübung<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) – Beteiligungsrecht <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
nach § 137 SGB V<br />
Die Möglichkeiten für die <strong>Bundesärztekammer</strong>, gestaltend in Richtlinienbeschlüsse des<br />
G-BA einzugreifen, sind reglementiert und basieren im wesentlichen auf zwei Wegen,<br />
die per SGB V angelegt und in <strong>der</strong> Verfahrens- sowie <strong>der</strong> Geschäftsordnung des G-BA<br />
konkretisiert sind. Eine dieser Möglichkeiten liegt in <strong>der</strong> unmittelbaren Beteiligung auf<br />
Ebene von Gremien des G-BA. Der zweite Weg liegt in <strong>der</strong> Abgabe schriftlicher Stellungnahmen<br />
zu Beschlussentwürfen kurz vor <strong>der</strong> jeweils abschließenden Beratung in<br />
den Entscheidungsgremien (bzw. seit Juli <strong>2008</strong>: dem Entscheidungsgremium) des G-BA<br />
(siehe Abschnitt Stellungnahmerecht).<br />
Gemäß <strong>der</strong> bis Mitte <strong>2008</strong> gültig gewesenen Fassung des § 137 SGB V Abs. 1 war die<br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> an den Beschlüssen des G-BA zu allen Themen <strong>der</strong> Qualitätssicherung<br />
bei nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäusern zu beteiligen. Die Entsendung<br />
von Vertretern <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> in die entsprechenden Unterausschüsse<br />
(Unterausschuss „Externe stationäre Qualitätssicherung“ und Unterausschuss<br />
„Sonstige stationäre Qualitätssicherung“) sowie Arbeitsgruppen des G-BA bedeutete<br />
eine unmittelbare und kontinuierliche Mitwirkungsmöglichkeit, wenn auch mit lediglich<br />
beratendem Charakter, da bei <strong>der</strong> späteren Abstimmung über einen resultierenden<br />
Beschlussentwurf die <strong>Bundesärztekammer</strong> nicht stimmberechtigt war.<br />
Im ersten Halbjahr <strong>2008</strong> nahm die <strong>Bundesärztekammer</strong> an insgesamt fünf Sitzungen<br />
<strong>der</strong> beiden Unterausschüsse teil. Dazu kamen Sitzungen für mehrere Arbeitsgruppen,<br />
die im Auftrag <strong>der</strong> Unterausschüsse einzelne Beratungsthemen gezielt vertieften, etwa<br />
die AG Qualitätsberichte <strong>der</strong> Krankenhäuser und die AG Früh- und Neugeborenenversorgung<br />
(jeweils fünf Sitzungen).<br />
Die Beratungsthemen des Unterausschusses „Externe stationäre Qualitätssicherung“<br />
waren auf die Aufgaben <strong>der</strong> BQS fokussiert. Zentrale Themen waren etwa die alljährliche<br />
Festlegung <strong>der</strong> dokumentationspflichtigen Leistungsbereiche, die Gestaltung des<br />
Verfahrens zur Datenvalidierung sowie Überlegungen zur Kommunikation <strong>der</strong> Ergebnisse<br />
für die fachlich-interne als auch für die öffentlich-externe Ebene. Hierbei spielten<br />
die innerhalb <strong>der</strong> BQS-Fachgruppen konsentierten Qualitätsindikatoren eine wichtige<br />
Rolle.<br />
4<br />
183
So kann in dem „QUALIFY“ betitelten Verfahren die Eignung von Qualitätsindikatoren<br />
abhängig von ihrem Verwendungszweck (internes Benchmarking o<strong>der</strong> öffentliche<br />
Ergebnisdarstellung) einem systematischen Analyseverfahren unterzogen werden. Die<br />
BQS war vom Unterausschuss „Externe stationäre Qualitätssicherung“ beauftragt worden,<br />
Indikatoren zu identifizieren, die zur Information von Patienten und Versicherten<br />
geeignet sind. Diese Analyse sollte dem Gemeinsamen Bundesausschuss die Entscheidung<br />
ermöglichen, ob und in welcher Form Ergebnisse <strong>der</strong> externen stationären Qualitätssicherung<br />
in den Strukturierten Qualitätsberichten <strong>der</strong> Krankenhäuser nach § 137<br />
SGB V verpflichtend und einheitlich dargestellt werden können. Die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
hatte die Weiterentwicklung einer öffentlichkeitstauglichen Qualitätsberichterstattung<br />
frühzeitig unterstützt und bereits im Mai 2006 ein eigenes Positionspapier dazu<br />
verabschiedet. Mittlerweile werden erste Erfahrungen mit den Qualitätsberichten <strong>der</strong><br />
Krankenhäuser und den darin dargestellten Ergebnissen ausgewertet. Es ist davon auszugehen,<br />
dass das Bedürfnis nach dieser Form des „Public Disclosure“ noch steigen<br />
wird und für fortlaufende Beratungen im G-BA sorgen wird.<br />
Die eigentliche Gestaltung <strong>der</strong> Qualitätsberichte <strong>der</strong> Krankenhäuser nach § 137 Abs. 3<br />
Nr. 4 (neu) SGB V ist dabei Sache des Unterausschusses „Sonstige stationäre Qualitätssicherung“.<br />
Die Beratungsthemen dieses Ausschusses waren bis Mitte <strong>2008</strong> durch die<br />
Vorgaben in § 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 bis 6 (alt) SGB V abgesteckt gewesen:<br />
– Entwicklung von Kriterien für die indikationsbezogene Notwendigkeit und Qualität<br />
<strong>der</strong> im Rahmen <strong>der</strong> Krankenhausbehandlung durchgeführten diagnostischen und<br />
therapeutischen Leistungen, insbeson<strong>der</strong>e aufwändiger medizintechnischer Leistungen;<br />
dabei sind auch Mindestanfor<strong>der</strong>ungen an die Strukturqualität einschließlich im<br />
Abstand von fünf Jahren zu erfüllen<strong>der</strong> Fortbildungspflichten <strong>der</strong> Fachärzte und an<br />
die Ergebnisqualität festzulegen.<br />
– Erstellung eines Kataloges planbarer Leistungen, bei denen die Qualität des Behandlungsergebnisses<br />
in beson<strong>der</strong>em Maße von <strong>der</strong> Menge <strong>der</strong> erbrachten Leistungen<br />
abhängig ist, Mindestmengen für die jeweiligen Leistungen je Arzt o<strong>der</strong> Krankenhaus<br />
und Ausnahmetatbestände.<br />
– Entwicklung von Grundsätzen zur Einholung von Zweitmeinungen vor Eingriffen.<br />
– Vergütungsabschläge für zugelassene Krankenhäuser, die ihre Verpflichtungen zur<br />
Qualitätssicherung nicht einhalten.<br />
– Festlegung von Inhalt und Umfang eines im Abstand von zwei Jahren zu veröffentlichenden<br />
strukturierten Qualitätsberichts <strong>der</strong> zugelassenen Krankenhäuser, in dem<br />
<strong>der</strong> Stand <strong>der</strong> Qualitätssicherung dargestellt wird.<br />
Mit <strong>der</strong> Neustrukturierung des G-BA am 01.07.<strong>2008</strong> ist es zu einer Umverteilung von<br />
Aufgaben und Zuständigkeiten gekommen, aber auch zu einer Einschränkung <strong>der</strong><br />
Beteiligungsfunktion <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>. Die Beteiligung bezieht sich nunmehr<br />
lediglich auf Fragen <strong>der</strong> ärztlichen Fortbildung, Mindestmengen planbarer Leistungen,<br />
Zweitmeinungen vor Eingriffen und <strong>der</strong> Gestaltung <strong>der</strong> Qualitätsberichte <strong>der</strong> Krankenhäuser.<br />
Das übrige Leistungsgeschehen, insbeson<strong>der</strong>e die verpflichtenden Maßnahmen<br />
<strong>der</strong> Qualitätssicherung nach § 135a SGB V und die grundsätzlichen Anfor<strong>der</strong>ungen an<br />
ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement, ist im Zuge des GKV-WSG außerhalb<br />
des Beteiligungsrechts <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> gerückt worden. Dies hat unter an<strong>der</strong>em<br />
zu <strong>der</strong> Situation geführt, dass Beschlüsse zur externen vergleichenden Qualitätssi-<br />
184
Ärztliche Berufsausübung<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
cherung in Krankenhäusern, die durch die BQS umzusetzen sind, nur noch per schriftlicher<br />
Stellungnahme kommentiert werden können, auch wenn die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
zum Kreis <strong>der</strong> Gesellschafter <strong>der</strong> BQS gehört. Solche Beschlüsse werden in dem<br />
seit Mitte <strong>2008</strong> agierenden Unterausschuss „Qualitätssicherung“ des G-BA gefasst, <strong>der</strong><br />
die Themen <strong>der</strong> bisherigen, getrennten Krankenhaus-Unterausschüsse vereinigt und<br />
um den vertragsärztlichen, den vertragszahnärztlichen Sektor sowie den sektorenübergreifenden<br />
Ansatz erweitert worden ist. Neu ist ebenfalls die Abschaffung <strong>der</strong> bisher<br />
sektorbezogenen Plenen, indem nunmehr nur noch ein einziges Plenum aus allen Trägern<br />
des G-BA (DKG, KBV, KZBV, SpiBu) sowie den drei (jetzt ausnahmslos hauptamtlichen)<br />
Vorsitzenden die Beschlüsse trifft.<br />
Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hatte in <strong>der</strong> zweiten Jahreshälfte <strong>2008</strong> Gelegenheit, an drei Sitzungen<br />
des neuen Unterausschusses „Qualitätssicherung“ teilzunehmen. Die Teilnahme<br />
ist dabei beschränkt auf Abschnitte von Sitzungen, die unter die Beratungsthemen<br />
gemäß § 137 Abs. 3 SGB V fallen. Laut Geschäftsordnung des G-BA ist diese Art <strong>der</strong><br />
Beteiligung auch auf das Plenum anzuwenden, d. h., die <strong>Bundesärztekammer</strong> erhält in<br />
Abhängigkeit von den Beschlussthemen eine Einladung. Unverän<strong>der</strong>t gilt, dass die<br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> lediglich ein Votum abgeben darf, nicht aber stimmberechtigt bei<br />
den Entscheidungen ist. Dies gilt auch für die an<strong>der</strong>en laut Gesetz Beteiligten, wobei<br />
etwa die Patientenvertreter <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> voraus haben, zu allen Beratungsthemen<br />
zugegen sein zu können sowie eigene Anträge zur Beratung stellen zu dürfen.<br />
Strukturvereinbarungen des G-BA – Beispiel Früh- und Neugeborenenversorgung<br />
Ein wichtiges Versorgungsthema, das in <strong>der</strong> zweiten Jahreshälfte <strong>2008</strong> im G-BA beraten<br />
wurde, ist die Vereinbarung zur Früh- und Neugeborenen-Versorgung. Der G-BA hatte<br />
die Vereinbarung erstmals im September 2005 mit dem Ziel beschlossen, die Qualität<br />
<strong>der</strong> jeweils erfor<strong>der</strong>lichen Behandlungen von früh- und neugeborenen Kin<strong>der</strong>n in deutschen<br />
Krankenhäusern nach verbindlichen Kriterien und durch gezielte Zuweisungen<br />
in spezialisierte Krankenhäuser (vier Spezialisierungsebenen) zu gewährleisten. Die<br />
Qualitätsmerkmale beziehen sich auf Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität und sollen<br />
eine nach dem Risikoprofil <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> entsprechende Zuweisung und damit verbesserte<br />
Behandlung sowie die Verringerung <strong>der</strong> Säuglingssterblichkeit erreichen.<br />
Ursprünglich war auch die Festlegung von Mindestmengen geplant gewesen, mangels<br />
Evidenz aber zunächst unterlassen worden. Auf Veranlassung <strong>der</strong> Krankenkassen und<br />
mit Unterstützung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) sowie von Vertretern<br />
neonatologischer Fachgesellschaften wurden die Beratungen zu Mindestmengen<br />
beim G-BA jedoch erneut aufgenommen, da angeführt wurde, dass trotz <strong>der</strong> geschlossenen<br />
Vereinbarung eine Verschlechterung <strong>der</strong> Behandlungsqualität und einer zunehmenden<br />
Deregionalisierung <strong>der</strong> Versorgung zu verzeichnen sei. Der G-BA beauftragte<br />
das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) mit<br />
einer Auswertung <strong>der</strong> wissenschaftlichen Literatur zum Zusammenhang zwischen Fallzahl<br />
und Ergebnisqualität von Neugeborenen mit sehr geringem Geburtsgewicht in<br />
Neonatalintensiveinheiten. Das IQWiG stellte einen Zusammenhang zwischen Mortalität<br />
und Risikoreduktion bei steigen<strong>der</strong> Leistungsmenge fest, betonte aber, dass es sich<br />
hierbei lediglich um eine statistische Assoziation handele. Eine eindeutige kausale<br />
Beziehung zwischen Fallzahl und Ergebnisqualität o<strong>der</strong> ein konkreter Schwellenwert als<br />
4<br />
185
Grundlage für eine Mindestmenge ließe sich nicht ableiten, eine evidenzbasierte Mindestmenge<br />
aufgrund <strong>der</strong> ausgewerteten Studien könne also nicht festgelegt werden.<br />
Im Zuge <strong>der</strong> wie<strong>der</strong> aufgenommenen Beratungen zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> bestehenden Vereinbarung<br />
soll jetzt anstelle einer explizit als solche bezeichneten Mindestmenge eine<br />
Frequenzregelung eingeführt werden, in <strong>der</strong> maximal zulässige Zeitintervalle zwischen<br />
den Aufnahmen dieser Frühgeborenen in einem definierten Zeitraum als Zulassungshürde<br />
für ein Versorgungslevel vorgeschrieben werden. De facto ergibt sich daraus eine<br />
Mindestmenge, da diese aber nicht § 137 Abs. 3 Nr. 2 zuzuordnen ist, sieht sich <strong>der</strong><br />
G-BA auch von dem gesetzlichen Nachweiszwang befreit, wonach die Qualität des<br />
Behandlungsergebnisses in beson<strong>der</strong>em Maße von <strong>der</strong> Menge <strong>der</strong> erbrachten Leistungen<br />
abhängig sein muss.<br />
Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hat wie<strong>der</strong>holt darauf hingewiesen, dass eine bloße Orientierung<br />
an einem Fallzahlgrenzwert dazu führen kann, qualitativ gute, kleine Zentren trotz<br />
niedriger Mortalitätsraten von <strong>der</strong> Versorgung auszuschließen und qualitativ schlechte<br />
Zentren mit vergleichsweise hohen Mortalitätsraten in <strong>der</strong> Versorgung zu belassen. Bei<br />
einem Ausschluss von Krankenhäusern durch zentral festgelegte direkte o<strong>der</strong> indirekte<br />
Mindestmengen droht ferner die regionale Versorgungsrealität ignoriert zu werden,<br />
ohne dass vom G-BA eine entsprechende Folgenabschätzung veranlasst wird. In dünnbesiedelten,<br />
strukturschwachen Bundeslän<strong>der</strong>n könnte die Vereinbarung dazu führen,<br />
dass gar kein Zentrum mehr zur Versorgung von Neugeborenen mit beson<strong>der</strong>es kritischen<br />
Geburtsgewichten zur Verfügung steht. Das Argument einer zeitigen Verlegung<br />
in die Zentren an<strong>der</strong>er Bundeslän<strong>der</strong> – unter Verweis auf an<strong>der</strong>e europäische Staaten<br />
wie etwa Finnland – unterstellt eine optimale Versorgungskette, den elektiven Charakter<br />
dieser Fälle und setzt auf den intrauterinen Transport <strong>der</strong> Risikokin<strong>der</strong>. Ob diese Idealbedingungen<br />
zu gewährleisten sind, wird sich erweisen müssen. Mit Blick auf die Risikofaktoren<br />
<strong>der</strong> Mütter von Frühgeborenen, zu denen häufig auch ein schwächerer sozialer<br />
Status und damit typischerweise eine geringere Erreichbarkeit für medizinische<br />
Versorgungsangebote einhergeht, übernimmt <strong>der</strong> G-BA mit dieser Vereinbarung eine<br />
große Verantwortung. Wünschenswert aus Sicht <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> wäre es daher<br />
auch gewesen, einen Teil <strong>der</strong> aufgewendeten Energie zur Definition von Strukturanfor<strong>der</strong>ungen<br />
<strong>der</strong> Krankenhäuser in Überlegungen zur Prävention umzulenken, um möglicherweise<br />
die Häufigkeit von extremen Frühgeburten senken zu können. Zur Sichtweise<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> sei auch auf einen Beitrag im Deutschen Ärzteblatt, Klakow-Franck,<br />
Wetzel: Mindestfallzahlen bei Frühgeborenen: Keine Evidenz für konkreten<br />
Schwellenwert. Dtsch Arztebl <strong>2008</strong>; 105(44)] hingewiesen.<br />
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) – Stellungnahmerecht <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
nach § 91 Abs. 5 SGB V<br />
Nach § 91 Abs. 5 SGB V ist <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> bei Beschlüssen des G-BA, <strong>der</strong>en<br />
Gegenstand die Berufsausübung <strong>der</strong> Ärzte berührt, Gelegenheit zur Stellungnahme zu<br />
geben. Dies bedeutet, dass <strong>der</strong> G-BA <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> den Entwurf einer Richtlinie<br />
übermittelt, die innerhalb <strong>der</strong> vorbereitenden Gremien des G-BA beraten worden<br />
ist und dort Beschlussreife erlangt hat. Da die Themenvielfalt <strong>der</strong> Regelungsinhalte<br />
groß, die Frist zu <strong>der</strong>en Bearbeitung mit in <strong>der</strong> Regel vier Wochen aber eher knapp ist,<br />
186
Ärztliche Berufsausübung<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
orientiert sich die <strong>Bundesärztekammer</strong> an einem themenunabhängigen Kriterienset,<br />
anhand dessen eine grundsätzliche Analyse des vorgelegten Materials vorgenommen<br />
werden kann:<br />
Prüfkriterien <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> für Beschlussentwürfe des G-BA:<br />
– Kompatibilität <strong>der</strong> G-BA-Richtlinien mit ärztlichem Behandlungsauftrag/Berufsrecht?<br />
– Auswirkungen auf Versorgungsqualität und Patientensicherheit?<br />
– Transparenz über Entscheidungsgrundlagen/-findung?<br />
– Qualität <strong>der</strong> Gesamtbewertung im Versorgungskontext?<br />
– Beitrag zur Entbürokratisierung?<br />
• Datensparsamkeit<br />
• Vermeidung von Doppelregelungen/Parallelstrukturen<br />
In 2007 war eine deutliche Zunahme von Stellungnahmeauffor<strong>der</strong>ungen des G-BA zu<br />
verzeichnen gewesen. Gab die <strong>Bundesärztekammer</strong> in 2005 noch 11 und in 2006 noch<br />
13 Stellungnahmen ab, belief sich die Zahl in 2007 schon auf 37 Stellungnahmen. In<br />
<strong>2008</strong> hielt sich dieses hohe Niveau mit erneut 37 Stellungnahmen (chronologische Reihenfolge).<br />
Stellungnahmen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> gegenüber dem Gemeinsamen Bundesausschuss<br />
gem. § 91 Abs. 8a (alt) und Abs. 5 (neu) SGB V in <strong>2008</strong>:<br />
1. Richtlinie „Methoden Krankenhausbehandlung“ – Maßnahmen zur Qualitätssicherung<br />
bei Protonentherapie des Prostatakarzinoms<br />
2. Richtlinie „Ambulante Behandlung im Krankenhaus nach § 116b SGB V“ – Konkretisierung<br />
onkologischer Erkrankungen<br />
3. Richtlinie „Krebsfrüherkennung“ – Merkblatt Zervixkarzinom-Früherkennung<br />
4. „Kin<strong>der</strong>-Richtlinien“ – Verdacht auf Kindesmisshandlung<br />
5. „Bedarfsplanungs-Richtlinie“ – Festestellung zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarfs<br />
in nicht unterversorgten Planungsbereichen<br />
6. „Mutterschafts-Richtlinie“ – Ultraschallscreening auf Chorionizität bei Mehrlingsschwangerschaften<br />
7. Richtlinie „Methoden vertragsärztliche Versorgung“ – Balneophototherapie<br />
8. „Empfehlungen des Gemeinsamen Bundesausschusses“ für die DMPs Diabetes<br />
mellitus Typ 1 und Typ 2 – Aktualisierung<br />
9. Richtlinie „Ambulante Behandlung im Krankenhaus nach § 116b SGB V“ – Schwere<br />
Herzinsuffizienz<br />
10. „Schutzimpfungs-Richtlinie“ – Redaktionelle Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Anlage 1 und Aktualisierung<br />
<strong>der</strong> Anlage 2<br />
11. Richtlinie „Methoden vertragsärztliche Versorgung“ – Apheresebehandlung bei isolierter<br />
Lp(a) Erhöhung<br />
12. „Bedarfsplanungs-Richtlinie“ – Berücksichtigung <strong>der</strong> gleichzeitigen Tätigkeit als Vertragsarzt<br />
und als angestellter Arzt in einer Vertragsarztpraxis bei <strong>der</strong> Bedarfsplanung<br />
13. „Psychotherapie-Richtlinie“ – Bewertungsverfahren über die Gesprächstherapie bei<br />
Erwachsenen nach Einführung eines Schwellenkriteriums<br />
14. „Kin<strong>der</strong>-Richtlinien“ – Einrichtung einer Kin<strong>der</strong>untersuchung U7a<br />
4<br />
187
15. Richtlinie „Ambulante Behandlung im Krankenhaus nach § 116b SGB V“ – Diagnostik<br />
und Versorgung von Patienten mit HIV/AIDS<br />
16. Richtlinie „Ambulante Behandlung im Krankenhaus nach § 116b SGB V“ – Diagnostik<br />
und Versorgung von Patienten mit onkologischen Erkrankungen, Tumorgruppe<br />
7 (Auge)<br />
17. „Empfehlungen des Gemeinsamen Bundesausschusses“ für das DMP Koronare<br />
Herzkrankheit – Aktualisierung<br />
18. „Psychotherapie-Richtlinie“ – redaktionelle Neufassung<br />
19. „Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie“, „Richtlinien zur Jugendgesundheitsuntersuchung“<br />
und „Krebsfrüherkennungs-Richtlinie“ – Entbürokratisierung, Anpassung<br />
<strong>der</strong> Dokumentation<br />
20. „Kin<strong>der</strong>-Richtlinie“ – Einführung Neugeborenen-Hörscreenings<br />
21. Richtlinie „Ambulante Behandlung im Krankenhaus nach § 116b SGB V“ – Diagnostik<br />
und Versorgung von Patienten mit schweren Verlaufsformen rheumatologischer<br />
Erkrankungen<br />
22. „Chroniker-Richtlinie“ – Definition geistig wesentlicher Behin<strong>der</strong>ung<br />
23. „Arzneimittel-Richtlinie“ – Einfügung eines Abschnitts Q: Verordnung beson<strong>der</strong>er<br />
Arzneimittel<br />
24. Richtlinie „Methoden vertragsärztliche Versorgung“ – Interstitielle Brachytherapie<br />
bei lokal begrenztem Prostatakarzinom<br />
25. Richtlinie „Methoden vertragsärztliche Versorgung“ – Positronen-Emissions-Tomographie<br />
(PET) beim kleinzelligen Lungenkarzinom<br />
26. Richtlinie „Krebsfrüherkennung“ – Merkblatt Zervixkarzinom-Früherkennung<br />
(nochmalige Än<strong>der</strong>ung)<br />
27. Richtlinie „Krebsfrüherkennung“ – Datenfluss Mammographie-Screening-Evaluation<br />
28. „Rehabilitations-Richtlinie“ – Anpassung an Gesetzesän<strong>der</strong>ung und Datenschutz<br />
29. „Hilfsmittel-Richtlinie“ – Redaktionelle und inhaltliche Überarbeitung/Anpassung<br />
30. „Bedarfsplanungs-Richtlinie“ – Fortbestehen von Planungsbereichen im Falle einer<br />
Gebietsreform<br />
31. „Arzneimittel-Richtlinie“ – Qualifikation des Arztes für beson<strong>der</strong>e Arzneimitteltherapie<br />
32. Richtlinie „Methoden Krankenhausbehandlung“ – Matrixassoziierte Chondrozytenimplantation<br />
(ACI-M) am Kniegelenk und Maßnahmen zur Qualitätssicherung<br />
bei ACI-M<br />
33. Richtlinie „Methoden Krankenhausbehandlung“ – Allogene Stammzelltransplantation<br />
mit nicht-verwandtem Spen<strong>der</strong> bei schwerer aplastischer Anämie<br />
34. Richtlinie „Methoden Krankenhausbehandlung“ – Protonentherapie beim hepatozellulären<br />
Karzinom und Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei Protonentherapie<br />
des nicht-operablen hepatozellulären Karzinoms<br />
35. Richtlinie „Ambulante Behandlung im Krankenhaus nach § 116b SGB V“ – Anfallsleiden,<br />
Fehlbildungen, angeborene Skelettsystemfehlbildungen und neuromuskuläre<br />
Erkrankungen, schwerwiegende immunologische Erkrankungen<br />
36. „Arzneimittel-Richtlinie“ – Ergänzung Anlage 13 zum Abschnitt Q zur Verordnung<br />
beson<strong>der</strong>er Arzneimittel<br />
37. „Bedarfsplanungs-Richtlinie“ – redaktionelle Klarstellung zum zusätzlichen lokalen<br />
Versorgungsbedarf<br />
188
Ärztliche Berufsausübung<br />
Die Fe<strong>der</strong>führung für die Stellungnahmen zur Psychotherapie-Richtlinie lag wegen <strong>der</strong><br />
Zuständigkeit für den Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie bei Dezernat 6, siehe<br />
auch <strong>Kapitel</strong> 5.5.2 Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Psychotherapierichtlinien.<br />
Die Stellungnahmen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> können nach Abschluss <strong>der</strong> jeweiligen<br />
Beratungen im Gemeinsamen Bundesausschuss im Internet auf <strong>der</strong> Webseite <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> (www.bundesaerztekammer.de) nachgelesen werden. Seit Dezember<br />
<strong>2008</strong> begleitet die <strong>Bundesärztekammer</strong> die Arbeit des G-BA auch durch Pressemitteilungen.<br />
Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit in <strong>der</strong> Medizin (IQWiG) besteht seit<br />
2004 und ist – abgesehen von <strong>der</strong> Möglichkeit, im Rahmen eines „Generalauftrags“<br />
eigenverantwortlich zu wissenschaftlicher Arbeit im Gesundheitswesen aktiv zu werden<br />
– im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses o<strong>der</strong> des Bundesgesundheitsministeriums<br />
tätig. Ziel gemäß § 139a Abs. 3 SGB V ist die Bearbeitung von Fragen grundsätzlicher<br />
Bedeutung für die Qualität und Wirtschaftlichkeit <strong>der</strong> im Rahmen <strong>der</strong> gesetzlichen<br />
Krankenversicherung erbrachten Leistungen sowie die Bereitstellung diesbezüglicher<br />
Information für die Öffentlichkeit und Patienten. Die Bewertung medizinischer<br />
Leistungen hat dabei fachlich unabhängig zu geschehen.<br />
Das IQWiG glie<strong>der</strong>t sich <strong>der</strong>zeit in die Ressorts „Arzneimittelbewertung“, „Medizinische<br />
Biometrie“, „Versorgungsqualität“, „Nichtmedikamentöse Verfahren“, „Verwaltung“,<br />
„Gesundheitsökonomie“, „Gesundheitsinformation“ sowie „Kommunikation“.<br />
Ein neuntes Ressort „Studienkoordination“ ist in Planung, um bei unsicheren Nutzenbewertungen<br />
die Durchführung aussagekräftigerer Studien anzuregen und eventuell<br />
auch zu koordinieren.<br />
Träger des IQWiG ist die gleichnamige Stiftung, die über einen Stiftungsrat zur Repräsentation<br />
<strong>der</strong> Trägerverbände und einen Vorstand als Exekutivorgan verfügt. Mitglied<br />
des Stiftungsrats ist auch <strong>der</strong> Hauptgeschäftsführer <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, Prof. Dr.<br />
Christoph Fuchs. Als beratende Gremien unterhält das IQWiG ein Kuratorium und<br />
einen Wissenschaftlichen Beirat. Das Kuratorium setzt sich aus Vertretern von Organisationen<br />
des Gesundheits- und Sozialwesens zusammen, darunter die <strong>Bundesärztekammer</strong>,<br />
die durch ihre stellvertretende Hauptgeschäftsführerin, Dr. Regina Klakow-<br />
Franck, repräsentiert wird. Die Mitglie<strong>der</strong> des Kuratoriums haben die Möglichkeit, vor<br />
einer Veröffentlichung von wissenschaftlichen Empfehlungen durch das IQWiG eigene<br />
Stellungnahmen hierzu abzugeben.<br />
Die Veröffentlichungen des IQWIG lassen sich in mehrere Gruppen kategorisieren:<br />
– ausführliche Berichte (Berichtspläne, Vorberichte, Abschlussberichte)<br />
– Rapid Reports (Projektskizzen, Vorversionen)<br />
– Arbeitspapiere<br />
– Gesundheitsinformationen für Patienten (ausführliche Informationen, Kurzinformationen,<br />
Merkblätter, Erfahrungsberichte)<br />
4<br />
189
Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln<br />
Im Zuge des GKV-WSG ist <strong>der</strong> Auftrag des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit<br />
im Gesundheitswesen (IQWiG) um die Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln<br />
erweitert worden (§ 35b SGB V i. V. m. § 139a Abs. 3 Nr. 5). Neue o<strong>der</strong> bereits länger auf<br />
dem Markt befindliche Arzneimittel sollen nicht nur im Hinblick auf den therapeutischen<br />
Zusatznutzen, son<strong>der</strong>n auch im Hinblick auf die Kosten mit an<strong>der</strong>en Arzneimitteln<br />
und Behandlungsformen verglichen werden. Die Kosten-Nutzen-Bewertung soll<br />
unter an<strong>der</strong>em zukünftige Grundlage für die Festsetzung eines Erstattungshöchstbetrags<br />
für nicht festbetragsfähige Arzneimittel sein. Das IQWiG soll selbst über die<br />
Methoden für die Erarbeitung <strong>der</strong> Kosten-Nutzen-Bewertung entscheiden können. Bei<br />
<strong>der</strong> Festlegung <strong>der</strong> Methoden zur Kosten-Nutzen-Bewertung wird das IQWiG zur Beteiligung<br />
von Sachverständigen <strong>der</strong> medizinischen und pharmazeutischen Wissenschaft<br />
und Praxis sowie <strong>der</strong> Arzneimittelhersteller und <strong>der</strong> Berufsvertretungen <strong>der</strong> Apotheker<br />
verpflichtet.<br />
In <strong>2008</strong> legte das IQWiG eine „Methodik für die Bewertung von Verhältnissen zwischen<br />
Nutzen und Kosten im System <strong>der</strong> deutschen gesetzlichen Krankenversicherung“ vor.<br />
Die <strong>Bundesärztekammer</strong> kritisierte daran u. a., dass die Dokumentation des IQWiG zur<br />
Erstellung des Methodenpapiers nicht die Anfor<strong>der</strong>ungen an Transparenz und Nachvollziehbarkeit<br />
erfüllte, wie dies angesichts dessen weitreichen<strong>der</strong> Bedeutung für das<br />
deutsche Gesundheitswesen wünschenswert gewesen wäre. Dies betrifft etwa die Auswahl-<br />
und Entscheidungskriterien für die Experten eines internationalen Panels, die<br />
vom IQWiG festgelegten formalen und inhaltlichen Anfor<strong>der</strong>ungen sowie die konkreten<br />
Rahmenbedingungen bezüglich <strong>der</strong> Erstellung des Methodenvorschlags. Aus Sicht<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> wäre zur Darstellung und Auswahl <strong>der</strong> Bewertungsmethodik<br />
grundsätzlich ein HTA mit Assessments und Appraisals von verschiedenen methodischen<br />
Alternativen zur Kosten-Nutzen-Bewertung nötig gewesen. Insbeson<strong>der</strong>e zur<br />
Effizienzgrenzen-Methodik, die ohne Zweifel kein etabliertes Standardverfahren zur<br />
Nutzenbewertung medizinischer Diagnose- o<strong>der</strong> Behandlungsmaßnahmen darstellt,<br />
wurden etablierte Alternativen innerhalb des indikationsspezifischen Ansatzes im<br />
Methodenpapier we<strong>der</strong> aufgeführt noch diskutiert. Weitere Gesichtspunkte sind in <strong>der</strong><br />
schriftlichen Stellungnahme <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zum IQWiG-Methodenpapier<br />
nachzulesen (unter www.bundesaerztkammer.de auf <strong>der</strong> Homepage <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>).<br />
4.5.3 Qualitätssicherung nach spezialgesetzlichen Regelungen<br />
Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen<br />
Auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> erweiterten Richtlinienkompetenz durch die Neufassung <strong>der</strong><br />
Medizinprodukte-Betreiberverordnung im Jahre 2002 einerseits und den mit Qualitätssicherung<br />
in medizinischen Laboratorien seit knapp 40 Jahren gewonnenen Erfahrungen<br />
an<strong>der</strong>erseits ist in den letzten Jahren in einem weit angelegten und mehrstufigen<br />
Konsensverfahren ein neues Konzept zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer<br />
Untersuchungen entwickelt worden.<br />
190
Ärztliche Berufsausübung<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Die neue Konzeption geht über das Verfahren von Kontrollprobenmessungen und ihrer<br />
Bewertung sowie <strong>der</strong> Teilnahme an Ringversuchen hinaus. Es bezieht Prä- und Postanalytik<br />
und die Grundlagen eines Qualitätsmanagements bei laboratoriumsmedizinischen<br />
Untersuchungen ein. Des Weiteren erlaubt das neue Konzept bisher nebeneinan<strong>der</strong><br />
stehende Regelungen zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen<br />
unter einem Dach zu integrieren.<br />
Ausgangslage<br />
Bereits 1971 wurde eine erste Richtlinie <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zur Durchführung<br />
interner Qualitätskontrollen und von Ringversuchen für die klinische Chemie verabschiedet.<br />
Damit wurden verschiedene Initiativen <strong>der</strong> für die Durchführung laboratoriumsmedizinischer<br />
Untersuchungen zuständigen Fachgesellschaften zusammengeführt<br />
und ein fachgebietsunabhängiges Konzept zur Qualitätssicherung in diesem<br />
Bereich <strong>der</strong> ärztlichen Diagnostik etabliert. Die Richtlinie ist in den folgenden Jahren<br />
mehrfach aktualisiert und an die wissenschaftliche und technische Entwicklung angepasst<br />
worden.<br />
Mit <strong>der</strong> letzten großen Novelle des Medizinproduktegesetzes im Jahre 2002 wurde nicht<br />
nur durch die Einführung des Paragraphen 4a in <strong>der</strong> Medizinprodukte-Betreiberverordnung<br />
eine neue Rechtsgrundlage für die Richtlinie <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> geschaffen,<br />
son<strong>der</strong>n es wurde auch im engen Konsens mit dem zuständigen Fachreferat des<br />
Bundesministeriums für Gesundheit sowie den Überwachungsbehörden für die Medizinprodukte<br />
<strong>der</strong> Anstoß zu einer neuen Konzeption <strong>der</strong> Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer<br />
Untersuchungen gegeben.<br />
Abbildung 4: Mitwirkung an <strong>der</strong> neuen Richtlinie zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer<br />
Untersuchungen<br />
4<br />
191
Auf Beschluss des Vorstandes <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> vom August 2002 wurde eine<br />
Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, in <strong>der</strong> alle sogenannten betroffenen Kreise beteiligt<br />
waren, um dieses neue Gesamtkonzept einer umfassenden Qualitätssicherung, bis hin<br />
zum Qualitätsmanagement für laboratoriumsmedizinische Untersuchungen, zu erarbeiten.<br />
In einem mehrjährigen und mehrstufigen Beratungsprozess wurde das Gesamtkonzept<br />
erarbeitet.<br />
Das Beratungsergebnis ist schließlich im November 2007 vom Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
in Form <strong>der</strong> neuen „Richtlinie <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zur Qualitätssicherung<br />
laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen“ verabschiedet worden.<br />
Das Gesamtkonzept<br />
Waren die Richtlinien <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer<br />
Untersuchungen in den vergangenen Jahren konzentriert auf ein Verfahren<br />
zur regelmäßigen internen Qualitätskontrolle und zur Teilnahme an Ringversuchen,<br />
geht das neue Konzept deutlich darüber hinaus.<br />
In einem grundlegenden allgemeinen Teil werden Anfor<strong>der</strong>ungen an die Struktur, die<br />
notwendigen Ressourcen und ein Qualitätsmanagementsystem für laboratoriumsmedizinische<br />
Untersuchungen formuliert. Diese Anfor<strong>der</strong>ungen gelten nicht nur für die<br />
„großen“ Laboratorien in Kliniken und bei Fachärzten für Laboratoriumsmedizin, son<strong>der</strong>n<br />
in jeweils an die konkreten Verhältnisse angepasster Form für alle Bereiche, in<br />
denen laboratoriumsmedizinische Untersuchungen durchgeführt werden.<br />
Ein wesentlicher Kern <strong>der</strong> grundlegenden Anfor<strong>der</strong>ungen an die Qualitätssicherung<br />
laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen ist natürlich die Analytik in engerem Sinne.<br />
Nun allerdings ergänzt um Anfor<strong>der</strong>ungen an die Präanalytik und die Postanalytik.<br />
Die Erfahrungen im Bereich laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen haben<br />
gezeigt, dass ein nicht zu vernachlässigendes Fehlerpotenzial schon vor <strong>der</strong> Durchführung<br />
<strong>der</strong> Analytik vorhanden ist und dies auch bei <strong>der</strong> richtigen Zuordnung <strong>der</strong> Ergebnisse<br />
und <strong>der</strong>en Interpretation. Deshalb ist in dem neuen Konzept das Labor verpflichtet,<br />
diese Bereiche zu regeln. Dabei ist zu beachten, dass ein Labor die Präanalytik in den<br />
Fällen nicht unmittelbar beeinflussen kann, in denen ein Dritter Proben entnimmt und<br />
ggf. nach entsprechen<strong>der</strong> Aufbereitung dem Labor zusendet. Allerdings wird festgeschrieben,<br />
dass vom Labor eine detaillierte Beschreibung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen an die Probenentnahme,<br />
ggf. Aufbereitung und den Probentransport einschließlich einzuhalten<strong>der</strong><br />
Zeiten erfolgt und diese dem Einsen<strong>der</strong> zur Verfügung gestellt werden. Mängel bei<br />
Probenentnahme, -aufbereitung und -transport werden künftig nicht mehr akzeptiert<br />
werden können und Einsen<strong>der</strong> werden sich nicht durch Behauptung von Unkenntnis<br />
über die Anfor<strong>der</strong>ungen an die Proben vor Haftung schützen können, wenn die neue<br />
Konzeption im Alltag umgesetzt ist.<br />
An diesem Punkt unterscheidet sich die neue Richtlinie auch von Qualitätsmanagementkonzepten,<br />
wie sie in internationalen Normen ihren Nie<strong>der</strong>schlag finden. Natürlich<br />
ist das neue Richtlinienkonzept auf den Stand zur Zertifizierung von Gesundheitseinrichtungen,<br />
einschließlich des Akkreditierungsson<strong>der</strong>weges für medizinische Laboratorien,<br />
und mit den Anfor<strong>der</strong>ungen an Qualitätsmanagement nach an<strong>der</strong>en gesetzlichen<br />
Vorschriften (SGB V, Transfusionsgesetz u. a.) abgestimmt. Die Vorgaben sind<br />
192
Ärztliche Berufsausübung<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
mit den an<strong>der</strong>en genannten Anfor<strong>der</strong>ungen kompatibel, Doppelbelastungen sollen ausdrücklich<br />
vermieden werden.<br />
Die grundlegenden Anfor<strong>der</strong>ungen im Teil A <strong>der</strong> neuen Rili-BÄK gelten ferner für alle<br />
laboratoriumsmedizinischen Untersuchungen. Damit geht die neue Richtlinie deutlich<br />
über den bisher abgedeckten Bereich hinaus.<br />
Spezifische Anfor<strong>der</strong>ungen werden dann in speziellen Teilen geregelt. Der erste spezielle<br />
Teil ist adressiert an die Laboratorien, die quantitative Untersuchungen durchführen,<br />
und ist somit eine Fortschreibung <strong>der</strong> bekannten Rili-BÄK.<br />
Anfor<strong>der</strong>ung an quantitative laboratoriumsmedizinische Untersuchungen<br />
Wie eingangs erwähnt, gibt es bereits seit 1971 Richtlinien zur Durchführung regelmäßiger<br />
interner Kontrollen und zur Teilnahme an Ringversuchen. Diese sind in den vergangenen<br />
Jahrzehnten weiterentwickelt worden, nach aktuellem Stand von Wissenschaft<br />
und Technik. Gemeinsam mit den für die Überwachung betrauten Landesbehörden<br />
konnten die Erfahrungen, die bei den regelmäßigen Besuchen in Einrichtungen, in<br />
denen laboratoriumsmedizinische Untersuchungen durchgeführt werden, ausgewertet<br />
werden und einmünden in eine verschlankte Anfor<strong>der</strong>ung an das System <strong>der</strong> internen<br />
und externen Qualitätssicherung quantitativer laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen.<br />
Es ist in den letzten zwei Jahren ein vereinfachtes System <strong>der</strong> Bewertung <strong>der</strong> in <strong>der</strong><br />
Regel zweimal täglich durchzuführenden Kontrollprobeneinzelmessung etabliert. Die<br />
eigentlich schon immer in den Vor<strong>der</strong>grund gestellte Philosophie, dass mit einer Kontrolle<br />
das Analysesystem geprüft werden soll, bevor Patientenmessungen erfolgen, ist<br />
nunmehr konsequent umgesetzt. Die nach wie vor vorgesehene retrospektive Bewertung<br />
<strong>der</strong> Kontrollprobenmessungen dient darüber hinaus dem Zweck, Trends in <strong>der</strong><br />
Verschiebung <strong>der</strong> Wertelage <strong>der</strong> Kontrollprobeneinzelmessungen aufzudecken und<br />
feststellen zu können, ob <strong>der</strong> Fehler <strong>der</strong> Unpräzision o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Unrichtigkeit geschuldet<br />
ist. Während in <strong>der</strong> Vergangenheit gemäß den bisherigen Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Rili-BÄK<br />
eine getrennte retrospektive Bewertung <strong>der</strong> zufälligen und <strong>der</strong> systematischen Messabweichung<br />
erfolgte, wird nunmehr direkt die gesamte Messabweichung vom Zielwert<br />
bewertet. Die neue Tabelle, die für eine ausgewählte Zahl von Analyten Grenzen vorgibt,<br />
enthält deshalb nur noch eine Spalte für die Bewertung <strong>der</strong> internen durchgeführten<br />
Kontrollmessungen und eine davon getrennte Spalte für die Bewertung <strong>der</strong> Ergebnisse<br />
von Messungen von Ringversuchen. Das Konzept ist ausführlich dargelegt in einem<br />
Beitrag von Prof. Dr. R. Macdonald (Physikalisch-Technische Bundesanstalt) in J Lab<br />
Med 2006, 30, 111-117.<br />
Neu ist bezüglich <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen an die Qualitätssicherung quantitativer laboratoriumsmedizinischer<br />
Untersuchungen, dass nunmehr auch für die Analyte, die nicht in<br />
<strong>der</strong> Tabelle aufgeführt sind, eine regelmäßige interne Kontrolle vorgeschrieben ist.<br />
Hierfür wird in <strong>der</strong> Richtlinie eine Rechenregel vorgegeben, mit <strong>der</strong> laborinterne Fehlergrenzen<br />
unter Berücksichtigung <strong>der</strong> vom Hersteller vorgegebenen Fehlergrenzen<br />
ermittelt werden.<br />
Damit wird auch bezüglich <strong>der</strong> Qualitätssicherung quantitativer laboratoriumsmedizinischer<br />
Untersuchungen nunmehr die seit langem erhobene For<strong>der</strong>ung umgesetzt,<br />
4<br />
193
nach Möglichkeit das gesamte Spektrum laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen<br />
mittel- und langfristig in ein in sich homogenes Qualitätssicherungskonzept zu integrieren.<br />
Aktuelle Arbeiten<br />
Im Frühjahr <strong>2008</strong> wurden zwei Arbeitsgruppen konstituiert, die spezifische Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
an die Qualitätssicherung qualitativer laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen<br />
bzw. Anfor<strong>der</strong>ungen an Ejakulatuntersuchungen formulieren. Im Berichtsjahr<br />
haben dazu jeweils drei Sitzungen stattgefunden. Es sind schon gute Fortschritte<br />
bezüglich <strong>der</strong> Erarbeitung eines praxistauglichen Entwurfs gemacht worden. Insbeson<strong>der</strong>e<br />
die Arbeitsgruppe, die sich mit <strong>der</strong> Qualitätssicherung qualitativer laboratoriumsmedizinischer<br />
Untersuchungen befasst, musste erst einmal Abgrenzungsfragen zu verschiedenen<br />
speziellen Untersuchungen klären. Ein Ergebnis ist danach, dass die Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
an die Qualitätssicherung <strong>der</strong> Untersuchungen von Krankheitserregern in<br />
einem weiteren speziellen Teil geregelt werden. Dazu wird voraussichtlich im ersten<br />
Halbjahr 2009 eine weitere Arbeitsgruppe eingerichtet.<br />
Weitere Teile, wie z. B. die genetische Labordiagnostik, sind in die Planungen einbezogen.<br />
Hier müssen, wie auch bei den übrigen angedachten speziellen Teilen, allerdings<br />
auch Entwicklungen in an<strong>der</strong>en Rechtskreisen beachtet werden, um Redundanzen und<br />
insbeson<strong>der</strong>e Doppelregulierungen zu vermeiden. Gemeint ist hier insbeson<strong>der</strong>e das<br />
zum Ende des Berichtszeitraums noch im Gesetzgebungsverfahren befindliche Gendiagnostikgesetz,<br />
welches auch Anfor<strong>der</strong>ungen an die Qualitätssicherung vorsieht. Hier<br />
gilt die weiter oben dargelegte Notwendigkeit, die auf <strong>der</strong> Basis <strong>der</strong> Medizinprodukte-<br />
Betreiberverordnung formulierten Anfor<strong>der</strong>ungen zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer<br />
Untersuchungen in den Kontext von Anfor<strong>der</strong>ungen an Qualitätssicherung/Qualitätsmanagement<br />
in an<strong>der</strong>en Rechtskreisen zu stellen.<br />
Röntgenverordnung<br />
Mit <strong>der</strong> Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen (Röntgenverordnung<br />
– RöV) in <strong>der</strong> Fassung vom 18.06.2002 werden auf nationaler Ebene die Richtlinien<br />
96/29/Euratom vom 29.06.1996 und 97/43/Euratom vom 09.06.1997 umgesetzt.<br />
Dabei regelt die Röntgenverordnung nur den Bereich <strong>der</strong> Anwendung von Röntgenstrahlen.<br />
An<strong>der</strong>e Bereiche wie z. B. Kernkraftanlagen betreffend sind an<strong>der</strong>weitig abgedeckt.<br />
Mit <strong>der</strong> Novellierung <strong>der</strong> Röntgenverordnung wurden auch klarere Rechtsgrundlagen<br />
für die Ärztlichen Stellen nach Röntgenverordnung (siehe Abschnitt ZÄS) geschaffen.<br />
Von beson<strong>der</strong>er Bedeutung für das Engagement <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> auf dem<br />
Gebiet <strong>der</strong> Qualitätssicherung ist die amtliche Begründung zum Paragraphen 17a Röntgenverordnung.<br />
Dort heißt es im Absatz 3, dass zur Konkretisierung <strong>der</strong> Erfor<strong>der</strong>nisse<br />
<strong>der</strong> medizinischen Wissenschaft die Leitlinien <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> dienen. Dies<br />
hat die <strong>Bundesärztekammer</strong> als Bestätigung verstanden, die Erarbeitung an den schon<br />
viele Jahre existierenden Leitlinien zur Qualitätssicherung in <strong>der</strong> Röntgendiagnostik<br />
bzw. in <strong>der</strong> Computertomographie fortzuführen, d. h. eine umfassende Aktualisierung<br />
vorzunehmen. Auf Beschluss des Vorstandes <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> wurde dazu eine<br />
194
Ärztliche Berufsausübung<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Arbeitsgruppe mit Vertretern aller betroffenen Fachgesellschaften, des Industrieverbandes,<br />
<strong>der</strong> Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den Ärztlichen Stellen nach Röntgenverordnung<br />
eingerichtet.<br />
Auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> oben genannten europäischen Richtlinien und den daraus abgeleiteten<br />
europäischen Leitlinien zur Qualitätssicherung in <strong>der</strong> Röntgendiagnostik, zur<br />
Qualitätssicherung in <strong>der</strong> pädiatrischen Röntgendiagnostik, zur Qualitätssicherung in<br />
<strong>der</strong> Computertomographie und zur Qualitätssicherung in <strong>der</strong> Mammografie sowie<br />
unter Heranziehung <strong>der</strong> einschlägigen internationalen und nationalen Normen wurde<br />
die Überarbeitung <strong>der</strong> beiden Leitlinien <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> gemäß aktuellen<br />
Stand von Wissenschaft und Technik vorgenommen. Wesentliches Moment für die Leitlinien<br />
ist auch weiterhin die Festlegung <strong>der</strong> diagnostischen Bildqualität aus medizinisch-ärztlicher<br />
Sicht. Daraus ergeben sich dann grundlegende Anfor<strong>der</strong>ungen an technische<br />
Parameter.<br />
Die Überarbeitung <strong>der</strong> beiden Regelwerke fiel speziell in <strong>der</strong> Leitlinie zur Qualitätssicherung<br />
in <strong>der</strong> Röntgendiagnostik umfangreicher aus als ursprünglich angenommen,<br />
da dort nicht nur grundsätzliche Korrekturen bezüglich <strong>der</strong> konsequenten Einbeziehung<br />
digitaler Verfahren erfolgen mussten, son<strong>der</strong>n auch entsprechend dem vorangeschrittenen<br />
Stand von Wissenschaft und Technik Aktualisierungen in praktisch allen<br />
Abschnitten <strong>der</strong> Leitlinie. Des Weiteren hat sich die Notwendigkeit gezeigt, einige<br />
Abschnitte z. B. im Bereich Angiographie komplett neu hinzuzufügen. Ein breit angelegtes<br />
Abstimmungsverfahren mit allen in den Arbeitsgruppen vertretenen Fachgesellschaften,<br />
insbeson<strong>der</strong>e aber auch mit allen ärztlichen Stellen nach Röntgenverordnung<br />
und mit den Landesbehörden, war zeitlich nicht wie ursprünglich geplant umzusetzen.<br />
So konnten die Beratungen erst im Jahr 2007 abgeschlossen werden.<br />
Der Beratungsstand ist in den Gemeinsamen Ausschuss „Qualitätssicherung“ von Kassenärztlicher<br />
Bundesvereinigung und Spitzenverbänden <strong>der</strong> Krankenkassen hinein<br />
berichtet worden. Der Hintergrund dafür ist, dass die <strong>Bundesärztekammer</strong> mit den Leitlinien<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen an alle Betreiber von Röntgenanlagen respektive Computertomographen<br />
adressieren wird, also auch an Krankenhäuser und privatärztlich tätige Ärztinnen<br />
und Ärzte, dass aber daneben spezielle Regelungen für den vertragsärztlichen<br />
Bereich nach § 135 SGB V von den Partnern <strong>der</strong> gemeinsamen Selbstverwaltung erlassen<br />
werden. Wie schon bei den bisher geltenden Leitlinien aus den achtziger Jahren war<br />
darauf zu achten, dass die überprüfbaren Anfor<strong>der</strong>ungen an die Betreiber von Röntgenanlagen<br />
bzw. Computertomographen nicht divergieren mit den vorgenannten Regelungen<br />
für den vertragsärztlichen Bereich. Es ist deshalb frühzeitig eine Abstimmung mit<br />
<strong>der</strong> Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den Krankenkassen erfolgt, um zu gegebener<br />
Zeit die Aktualisierung entsprechen<strong>der</strong> Verträge und Vereinbarungen nach SGB V<br />
zu homogenisieren. Die vorgenannten Organisationen haben das Beratungsergebnis<br />
bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zustimmend zur Kenntnis genommen und werden dieses<br />
bei den voraussichtlich 2009 stattfindenden Beratungen zur Überarbeitung <strong>der</strong> vertragsärztlichen<br />
Regelungen einbeziehen.<br />
Der Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> hat über die Neufassung <strong>der</strong> beiden Leitlinien in<br />
<strong>der</strong> Novembersitzung 2007 beraten und diese beschlossen. Nach einer entsprechenden<br />
Veröffentlichung im Deutschen Ärzteblatt Anfang des Berichtsjahres sind die Texte auf<br />
<strong>der</strong> Homepage <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> veröffentlicht und von dort herunterladbar<br />
4<br />
195
(www.bundesaerztekammer.de , ).<br />
Die Inhalte <strong>der</strong> beiden Leitlinien sind im Berichtsjahr sukzessive im Alltag umgesetzt<br />
und werden bei den Begutachtungen durch die Ärztlichen Stellen Röntgen nunmehr zu<br />
Grunde gelegt.<br />
4.5.4 Curricula zur Qualitätssicherung<br />
Curriculum Ärztliches Qualitätsmanagement<br />
Das gemeinsam von <strong>Bundesärztekammer</strong>, Kassenärztlicher Bundesvereinigung und<br />
Arbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften im Jahr<br />
1996 vorgestellte Konzept zur Qualifizierung auf dem Gebiet des Qualitätsmanagements<br />
und <strong>der</strong> angewandten Qualitätssicherung wird weiterhin von den Landesärztekammern<br />
bzw. entsprechend autorisierten Kursveranstaltern umgesetzt. Die Entscheidung,<br />
den an industriellen Anfor<strong>der</strong>ungen orientierten Konzepten zur Qualifizierung<br />
auf dem Gebiet des Qualitätsmanagements ein eigenes Curriculum entgegenzusetzen,<br />
welches Ärztinnen und Ärzte speziell für die systematische Durchführung von Qualitätssicherungsmaßnahmen<br />
im Gesundheitswesen qualifiziert, wird nach wie vor<br />
begrüßt. Anfang 2007 ist die mittlerweile vierte Auflage des Curriculum erschienen.<br />
Die bewährte Grundstruktur des Curriculums ist erhalten geblieben, den For<strong>der</strong>ungen<br />
nach neuen Schwerpunktsetzungen wurde selbstverständlich nachgekommen. Die<br />
Grundstruktur wurde deshalb nicht geän<strong>der</strong>t, weil in Umsetzung <strong>der</strong> Beschlüsse zur<br />
(Muster-)Weiterbildungsordnung auf dem Deutschen Ärztetag 2003 sukzessive bei allen<br />
Landesärztekammern die Zuatzbezeichnung „Ärztliches Qualitätsmanagement“ eingeführt<br />
wird. Damit können Ärztinnen und Ärzte, die das Curriculum erfolgreich absolviert<br />
haben, in immer mehr Landesärztekammern die Zusatzbezeichnung beantragen<br />
und nach Anerkennung ihre entsprechende Qualifikation auch förmlich ausweisen.<br />
In <strong>der</strong> jetzt geltenden vierten Auflage wird die Benennung <strong>der</strong> Zusatzbezeichnung in<br />
<strong>der</strong> (Muster-)Weiterbildungsordnung im Titel des Curriculums übernommen. Die Neuauflage<br />
heißt jetzt kürzer und griffiger „Curriculum Ärztliches Qualitätsmanagement“.<br />
Neue Schwerpunkte sind mit einer stärkeren Betonung von Fehlermanagement und<br />
Patientensicherheit, Organisations- und Führungsverständnis sowie Konzepten zur<br />
Patientenautonomie gesetzt. Des Weiteren ist die Planung, Durchführung und Präsentation<br />
eines Qualitätsmanagementprojektes im Sinne einer umfassenden Lernzielkontrolle<br />
herausgearbeitet.<br />
Mit <strong>der</strong> Aktualisierung wird belegt, dass Qualitätsmanagement ein lebendiger Prozess<br />
ist und deshalb die Grundlagen <strong>der</strong> Vermittlung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten<br />
im Qualitätsmanagement selbst einer ständigen Fortentwicklung bedürfen.<br />
Ergänzende und vertiefende Kursangebote zum Fehlermanagement und für schon<br />
nie<strong>der</strong>gelassene Ärzte komplementieren die Initiative <strong>der</strong> verfassten Ärzteschaft zur<br />
Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten auf dem Gebiet des Qualitätsmanagements<br />
ebenso wie ein bereits 2005 fertig gestelltes spezielles Kursangebot für Qualitätsmanagement<br />
in <strong>der</strong> Transfusionsmedizin. Mit diesem 40-stündigen Kurs sind die Vor-<br />
196
aussetzungen für die Übernahme <strong>der</strong> Position eines Qualitätsbeauftragten in <strong>der</strong> Transfusionsmedizin<br />
komplettiert.<br />
Eine Querverbindung zur Organtransplantation ist im Jahr <strong>2008</strong> insoweit entstanden,<br />
als ein ebenfalls 40-stündiges Curriculum Organspende dazu dienen soll, Transplantationsbeauftragte<br />
in den Kliniken aktiv in den Prozess <strong>der</strong> Organvermittlung einzuschalten.<br />
Die Schwerpunkte in dieser curriculären Fortbildungsmaßnahme liegen zwar auf<br />
<strong>der</strong> Vermittlung von Grundkenntnissen des Transplantationswesens und <strong>der</strong><br />
Gesprächsführung, einige Aspekte von Qualitätsmanagement werden aber auch hier<br />
angerissen. Die umfassende Qualifikation im Qualitätsmanagement wäre darüber hinaus<br />
für diesen Aufgabenbereich eine wertvolle Unterstützung, wie überhaupt in vielen<br />
Bereichen die Qualifikation im Qualitätsmanagement einen vielfältig nutzbaren „Werkzeugkasten“<br />
für Managementfunktionen schlechthin darstellt.<br />
Die Perspektive für die Qualifizierungsmaßnahme auf dem Sektor Qualitätsmanagement<br />
ist nach wie vor positiv. Es ist zwar eine gewisse Beruhigung bei <strong>der</strong> Teilnehmerfrequenz<br />
in den Kursen auf Landesebene zu beobachten. Der Trend zur gesetzlich verpflichtenden<br />
Einführung von Qualitätsmanagement in den Einrichtungen des Gesundheitswesen<br />
macht aber deutlich, dass ein permanenter Bedarf an qualifizierten<br />
Ärztinnen und Ärzten besteht, diese Prozesse zu steuern und zu begleiten.<br />
Das Curriculum ist in <strong>der</strong> Schriftenreihe „Texte und Materialien <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
zur Fortbildung und Weiterbildung“ publiziert und über die Internetseite <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> verfügbar: www.bundesaerztekammer.de , ,<br />
. Einzelexemplare können auch in gedruckter Form über den<br />
Ärzteverlag bezogen werden, näheres dazu über die Geschäftsstelle <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>,<br />
Dezernat 3.<br />
Curriculum Ärztliche Führung<br />
Ärztliche Berufsausübung<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Vor dem Hintergrund des Einzug haltenden qualitätsorientierten Wettbewerbs im<br />
Gesundheitswesen, <strong>der</strong> geprägt ist durch zunehmende ökonomische und administrative<br />
Zwänge, gewachsene Patientenansprüche und Organisationswandel in den Versorgungseinrichtungen,<br />
stehen vor allem leitende Ärztinnen und Ärzte einem neuen<br />
gestiegenen Anfor<strong>der</strong>ungsprofil gegenüber. Neben dem vorausgesetzten medizinischen<br />
Fachwissen sind vor allem Leitungserfahrung, Eigeninitiative, Kommunikations- und<br />
Durchsetzungsvermögen, ausgeprägte Sozial- und Führungskompetenz, Fähigkeit zu<br />
innovativem und konzeptionellem Denken und Handeln, Kooperationsbereitschaft und<br />
betriebswirtschaftliches Denken gefragt. Gute ärztliche Führung stellt ebenfalls einen<br />
Aspekt in <strong>der</strong> Qualitätssicherung dar: Je besser die Unternehmenskultur, z. B. die Motivation<br />
<strong>der</strong> Mitarbeiter, desto besser ist die Qualität <strong>der</strong> erbrachten Leistungen. Nicht<br />
zuletzt ist die Etablierung einer motivierenden Führungskultur ein wichtiger Aspekt,<br />
die Attraktivität des Arztberufes in Deutschland für junge Menschen zu steigern.<br />
Um zukünftig eine Führungsrolle im Gesundheitswesen und in <strong>der</strong> Leitung von Versorgungseinrichtungen<br />
behaupten zu können, ist es erfor<strong>der</strong>lich, den Kanon ärztlicher<br />
Kompetenzen auszubauen und neben fachlicher Kompetenz insbeson<strong>der</strong>e auch die<br />
Sozialkompetenz und Selbstorganisation ärztlicher Führungskräfte kontinuierlich<br />
weiterzuentwickeln.<br />
4<br />
197
Der Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> hat dies frühzeitig erkannt und bereits 2003 die<br />
Entwicklung eines curriculär strukturierten Fortbildungsangebots zu ärztlichen Führungs-<br />
und Managementaufgaben beschlossen. Nach einer Pilotphase wurde das Curriculum<br />
Ärztliche Führung im Jahre 2007 vom Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und<br />
vom Deutschen Senat für ärztliche Fortbildung zur Umsetzung für alle interessierten<br />
Ärztinnen und Ärzte formal verabschiedet und empfohlen sowie in <strong>der</strong> Schriftenreihe<br />
„Texte und Materialien <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zur Fort- und Weiterbildung“<br />
(www.baek.de/downloads/CurrFuehrung.pdf) veröffentlicht.<br />
Abbildung 5: Leitwert ärztlicher Führung<br />
Abbildung 6: Vorgaben des Curriculums Ärztliche Führung<br />
198
Zielsetzung des Curriculums<br />
Leitgedanke des Curriculums ist es, das dem Wohle <strong>der</strong> Patienten verpflichtete berufliche<br />
Selbstverständnis des Arztes zukunftsfähig zu machen. Als Charakteristikum und<br />
Leitwert von ärztlicher Führung wird deshalb die Patientenzentrierung als Ankerpunkt<br />
für die aktive Auseinan<strong>der</strong>setzung mit Führungsfragen betrachtet.<br />
Struktur des Curriculums<br />
In den in <strong>der</strong> Abbildung 6 dargestellten vier Qualifikationsschwerpunkten erwerben die<br />
Teilnehmer durch Auseinan<strong>der</strong>setzung mit den aktuellen Rahmenbedingungen bzw.<br />
mit dem Erkenntnisstand die entsprechenden Handlungskompetenzen.<br />
Konkrete Themen sind:<br />
a) aktuelle Entwicklungen in den Bereichen Gesundheitspolitik, -recht und -ökonomie<br />
b) BWL-Grundlagen, Recht, Organisationsentwicklung und Vernetzung auf Organisations-<br />
bzw. Unternehmensebene<br />
c) Führungsinstrumente und Teamentwicklung, Gesprächsführung<br />
d) Selbstführung, persönlicher Führungsstil, Work Life Balance<br />
Fortbildungsangebot <strong>der</strong> health care akademie<br />
Nach <strong>der</strong> erfolgreichen Umsetzung des Curriculums Ärztliche Führung durch Fortbildungsangebote<br />
in zahlreichen Landesärztekammern bietet auch die health care akademie<br />
– Management für neue Versorgungs- und Kooperationsformen im Gesundheitswesen<br />
e. V. – einen Kurs „Ärztliche Führung“ im Jahr 2009 an.<br />
Konzipiert in enger Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> findet dieses Fortbildungsangebot<br />
von Mai bis September 2009 an vier Terminen à 2,5 Tagen (Wochenenden)<br />
in Berlin und Düsseldorf statt. Die Module <strong>der</strong> 80-Stunden-Fortbildung sind<br />
hälftig geglie<strong>der</strong>t in sogenannte Hard Skills und Soft Skills.<br />
Tabelle 1: Konzept einer zeitlichen Gewichtung<br />
Ärztliche Berufsausübung<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Q1 Q2 Q3 Q4<br />
Führen im<br />
Gesundheitswesen<br />
Führen in Versorgungseinrichtungen<br />
Führen von Mitarbeitern<br />
und im Team<br />
Selbstführung und<br />
-management<br />
12 Stunden 28 Stunden 24 Stunden 16 Stunden<br />
15 % 35 % 30 % 20 %<br />
kennen wissen (können) können können<br />
Präsentation<br />
Präsentation und<br />
Interaktion<br />
Workshop mit praktischen<br />
Einheiten<br />
Workshop mit praktischen<br />
Einheiten<br />
4<br />
199
4.5.5 Qualitätssicherung mit und in an<strong>der</strong>en Organisationen<br />
Ärztliches Zentrum für Qualität in <strong>der</strong> Medizin (ÄZQ)<br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> und Kassenärztliche Bundesvereinigung gründeten im März 1995<br />
die „Zentralstelle <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft zur Qualitätssicherung in <strong>der</strong> Medizin“<br />
(ÄZQ) als gemeinsame und paritätisch besetzte Einrichtung und wandelten diese im<br />
Juli 1997 in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts um. Anfang 2003 erfolgte die bis heute<br />
gültige Umbenennung in „Ärztliches Zentrum für Qualität in <strong>der</strong> Medizin“. Zweck<br />
des ÄZQ ist die Unterstützung von <strong>Bundesärztekammer</strong> und Kassenärztlicher Bundesvereinigung<br />
bei ihren Aufgaben im Bereich <strong>der</strong> Qualitätssicherung ärztlicher Berufsausübung.<br />
Über einen Verwaltungsrat beschließt die <strong>Bundesärztekammer</strong> über die<br />
Finanzen und organisatorische Grundsatzfragen des AZQ mit. Über eine Planungsgruppe<br />
ist die <strong>Bundesärztekammer</strong> auch inhaltlich für Arbeitsaufträge und die fachliche<br />
Arbeit des ÄZQ mitverantwortlich.<br />
Das ÄZQ versteht sich insbeson<strong>der</strong>e als Kompetenzzentrum für medizinische Leitlinien<br />
und Patienteninformationen. Die Schwerpunkte <strong>der</strong> Arbeit des ÄZQ im Bereich<br />
Leitlinien liegen in <strong>der</strong> operativen Durchführung und Koordination des Programms für<br />
Nationale Versorgungsleitlinien (zum Thema NVL siehe auch die geson<strong>der</strong>ten Abschnitte<br />
im <strong>Tätigkeitsbericht</strong>), in <strong>der</strong> Initiierung und Weiterentwicklung <strong>der</strong> evidenzbasierten<br />
Medizin, <strong>der</strong> Beurteilung von Methoden und Instrumenten <strong>der</strong> Qualitätsför<strong>der</strong>ung<br />
und Transparenz in <strong>der</strong> Medizin (z. B. Leitlinien, Qualitätsindikatoren, Patienteninformationen),<br />
im Bereich Patientensicherheit/Fehler in <strong>der</strong> Medizin etc. Seit 2000<br />
unterhält das ÄZQ einen unabhängigen Patienteninformationsdienst gemeinsam mit<br />
dem Patientenforum bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>. Auch <strong>der</strong> Themenbereich Qualitätsmanagement<br />
wird über das Internetangebot Q-M-A des ÄZQ bedient.<br />
Einzelheiten zu diesen und weiteren Aktivitäten sind dem geson<strong>der</strong>ten Abschnitt dieses<br />
<strong>Tätigkeitsbericht</strong>s zum Thema ÄZQ o<strong>der</strong> im Internet unter www.azq.de zu entnehmen.<br />
Kooperation für Transparenz und Qualität im Gesundheitswesen (KTQ ® )<br />
Mit dem Anspruch, ein spezifisch auf die Belange des Gesundheitswesens ausgerichtetes<br />
Zertifizierungsverfahren anzubieten, wurde die KTQ-GmbH nach einer vom<br />
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) geför<strong>der</strong>ten Entwicklungsphase im Jahr<br />
2001 gegründet. Gesellschafter <strong>der</strong> KTQ-GmbH sind die <strong>Bundesärztekammer</strong>, die Deutsche<br />
Krankenhausgesellschaft e. V., <strong>der</strong> Deutsche Pflegerat e. V., die ehemaligen Spitzenverbände<br />
<strong>der</strong> gesetzlichen Krankenkassen und seit Herbst 2004 <strong>der</strong> Hartmannbund<br />
– Verband <strong>der</strong> Ärzte Deutschlands e. V.<br />
Das Gemeinschaftsprojekt KTQ ® ist mit seiner Freiwilligkeit <strong>der</strong> Qualitätsdarlegung<br />
und -för<strong>der</strong>ung sowie mit seinem sektorenübergreifenden Ansatz einmalig, denn das<br />
wird in an<strong>der</strong>en Län<strong>der</strong>n oft nur mit gesetzlichen Vorgaben erreicht.<br />
200
Ärztliche Berufsausübung<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Kern <strong>der</strong> KTQ-Philosophie<br />
Der Leitgedanke ist die Bereitstellung eines qualitätsorientierten Zertifizierungsverfahrens,<br />
das den Patienten in den Mittelpunkt stellt. Als freiwilliges Verfahren zielt es auf<br />
die Implementierung eines internen Qualitätsmanagements und die stetige Verbesserung<br />
von Behandlungsprozessen – berufsgruppen- und hierarchieübergreifend –, um<br />
letztlich eine hohe Versorgungsqualität für den Patienten zu erreichen. Ein weiteres Ziel<br />
ist es, flächendeckend eine transparente und für den Nutzer vergleichbare Leistungsund<br />
Qualitätsdarstellung für Krankenhäuser, Praxen, Rehabilitationseinrichtungen und<br />
Pflegeheime zu etablieren.<br />
Verfahren und Zertifikat<br />
Die Bewertung nach dem KTQ-Zertifizierungsverfahren folgt in allen Versorgungsbereichen<br />
einer einheitlichen Systematik. Sowohl für die erste Phase <strong>der</strong> Selbstbewertung<br />
als auch für die zweite Phase <strong>der</strong> Fremdbewertung von Versorgungseinrichtungen<br />
durch externe, von <strong>der</strong> KTQ-GmbH akkreditierte Visitoren, wird <strong>der</strong> Stand <strong>der</strong> Einführung<br />
von Qualitätsmanagement auf <strong>der</strong> Basis des PDCA-Zyklus beurteilt. Zugrunde<br />
gelegt werden die in Kriterien abgefragten Kategorien<br />
– Patientenorientierung<br />
– Mitarbeiterorientierung<br />
– Sicherheit<br />
– Informationswesen<br />
– Führung<br />
– Qualitätsmanagement.<br />
Nach erfolgreicher KTQ-Fremdbewertung steht das drei Jahre gültige Zertifikat. Der mit<br />
dem Zertifikat einhergehende und zu veröffentlichende Qualitätsbericht macht die Leistungen,<br />
Strukturdaten und Prozessabläufe <strong>der</strong> zertifizierten Einrichtungen transparent<br />
und stellt so eine gute Orientierungshilfe für die Patienten dar. Auch das Zertifikat an<br />
sich ist ein klares Signal für Qualität und Verlässlichkeit, denn nur Einrichtungen, die<br />
den hohen Qualitätsansprüchen <strong>der</strong> KTQ-Kriterien genügen, erhalten dieses.<br />
Seit Aufnahme des Routinebetriebes für das krankenhausspezifische KTQ-Zertifizierungsverfahren<br />
wurden 625 Krankenhäuser nach KTQ ® zertifiziert und über 200 Krankenhäuser<br />
rezertifiziert (s. Tabelle 2, S. 202). Damit stellt KTQ ® den Marktführer unter<br />
den Zertifizierungsverfahren im Krankenhausbereich in Deutschland dar. Seit 2004<br />
steht ebenfalls ein Zertifizierungsverfahren für den ambulanten Bereich (Arzt, Zahnarzt<br />
und Psychotherapeutenpraxis) zur Verfügung. Im Jahr 2005 wurde speziell für Praxen<br />
und Institute <strong>der</strong> Pathologie und Zytologie ein angepasster Katalog entwickelt. Mit<br />
spezifischen Zertifizierungsverfahren für den Bereich Rehabilitation (2005) sowie für<br />
ambulante Pflegeeinrichtungen, Hospize und alternative Wohnformen (2006) umfasst<br />
das KTQ-Zertifizierungsverfahren das gesamte Spektrum <strong>der</strong> gesundheitlichen Versorgung<br />
von Patienten.<br />
4<br />
201
Tabelle 2: Übersicht – Vergebene KTQ-Zertifikate (Stand: 15.12.<strong>2008</strong>)<br />
Versorgungsbereich Anzahl <strong>der</strong> Zertifikate<br />
Krankenhäuser erstzertifiziert 637<br />
Krankenhäuser rezertifiziert 260<br />
Praxen und Medizinische Versorgungszentren (MVZ) 38<br />
Rehabilitationskliniken 22<br />
Pflegeeinrichtungen/Alternative Wohnformen 19<br />
Weiterentwicklung des KTQ-Verfahrens<br />
Als Vorsitzen<strong>der</strong> des Gesellschafterausschusses für die Geschäftsjahre 2007 und <strong>2008</strong><br />
trug Dr. Günther Jonitz maßgeblich zur strategischen Weiterentwicklung des KTQ-Verfahrens<br />
bei.<br />
Auf einer Strategiesitzung am 15.09.<strong>2008</strong>, die im Zeichen <strong>der</strong> Auswertung einer KTQ-<br />
Kundenbefragung stand, konnte die <strong>Bundesärztekammer</strong> ihre strategischen Ziele platzieren.<br />
So wurde z. B. eine Arbeitsgruppe gegründet, die schwerpunktmäßig Lösungen<br />
zur Standortdefinition, <strong>der</strong> Visitationsdauer, <strong>der</strong> Öffnung des Verfahrens für eigenständige<br />
medizinisch geleitete Organisationseinheiten und <strong>der</strong> „Verbundzertifizierung“<br />
erarbeiten wird. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> beteiligte sich aktiv an <strong>der</strong> Neugestaltung des<br />
Krankenhauskataloges 2009, gültig ab Januar 2009. Er wurde im Rahmen des 8. KTQ-<br />
Forums am 24.11.<strong>2008</strong> in Berlin vorgestellt.<br />
Krankenhaus-Katalog 2009<br />
Was ist neu?<br />
1. Berücksichtigung <strong>der</strong> aktuellen Entwicklungen im Gesundheitswesen<br />
Inhaltlich betont <strong>der</strong> neue Katalog stärker die sektorenübergreifende Perspektive vor<br />
allem in Bezug auf Patientenorientierung, Personalführung, Informationswesen, Qualitätsmanagement<br />
sowie Ergebnisqualität. Nationale Versorgungs- und Patientenleitlinien<br />
werden ausführlicher berücksichtigt. Stärker einbezogen wurden auch Patientensicherheit<br />
und Patientenorientierung. So gibt es zum einen eine eigene Subkategorie<br />
„Patientensicherheit“, zum an<strong>der</strong>en sind die Inhalte des Risikomanagements aktualisiert<br />
worden. In den Kategorien „Führung“ und „Qualitätsmanagement“ steht <strong>der</strong> Organisationswandel<br />
in den Krankenhäusern mehr im Fokus. Die Kategorie „Mitarbeiterorientierung“<br />
erfuhr insbeson<strong>der</strong>e im Hinblick auf Mitarbeitermotivation und familienfreundliche<br />
Arbeitsbedingungen eine gründliche Überarbeitung.<br />
Angesichts des stärker werdenden qualitätsorientierten Wettbewerbs im deutschen<br />
Gesundheitssystem kommt den Gedanken des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses<br />
und des sogenannten Benchmarkings künftig eine größere Bedeutung zu. Im<br />
Check-Schritt wird nun mehr Wert auf Messgrößen und Kennzahlen, die Ergebnisqualität<br />
sowie die Frage nach Verbesserungen in Bezug auf vorangegangene Zertifizierungen<br />
gelegt.<br />
202
Ärztliche Berufsausübung<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
2. Effektive Struktur und individuelle Bewertung<br />
Die Anzahl <strong>der</strong> Kriterien ist um neun auf nunmehr 63 Kriterien reduziert worden.<br />
Redundanzen wurden eliminiert. Eine <strong>der</strong> wichtigsten Neuerungen betrifft die Form<br />
<strong>der</strong> Selbstbewertung des Krankenhauses: Die KTQ-spezifischen Fragen innerhalb <strong>der</strong><br />
PDCA-Schritte wurden durch Hinweise ersetzt und eröffnen den Anwen<strong>der</strong>n somit die<br />
Möglichkeit, die Beson<strong>der</strong>heiten des Hauses und „Leuchtturm-Projekte“ herauszuheben.<br />
Unterschiedliche Managementansätze <strong>der</strong> Krankenhäuser sind integriert und<br />
nicht mehr erläuterungsbedürftig.<br />
Diese umfangreicheren Gestaltungsmöglichkeiten in <strong>der</strong> Selbstbewertung bleiben<br />
durch eine bestimmte Zeichenanzahl (400.000) begrenzt. Es ist jetzt möglich, die in<br />
einem Kriterium gefor<strong>der</strong>ten Inhalte als durchgängigen Text in <strong>der</strong> PDCA-Systematik<br />
zu formulieren. Auch <strong>der</strong> KTQ-Qualitätsbericht – erhöht auf 40.000 Zeichen – kann auf<br />
<strong>der</strong> Kategorie-Ebene fortan als durchgängiger Text erstellt werden.<br />
3. Mehr Service<br />
Einen neuen Service erhalten die zertifizierten Krankenhäuser im Anhang des Qualitätsberichts:<br />
Eine Zusammenstellung <strong>der</strong> KTQ-Zertifizierungsinhalte. Diese lassen sich<br />
gut in <strong>der</strong> Öffentlichkeitsarbeit einsetzen.<br />
8. KTQ-Forum am 24.11.<strong>2008</strong> in Berlin<br />
Das Forum stand unter dem Motto „Qualitätsorientierter Wettbewerb im Gesundheitswesen<br />
– Politik und Praxis“ und war mit ca. 600 Besuchern sehr gut besucht. Die Podiumsdiskussion<br />
zum o. g. Thema wurde bestritten von Dr. Günther Jonitz, Vorsitzen<strong>der</strong><br />
des Gesellschafterausschusses, Frau Mechthild Mügge, Vertreterin <strong>der</strong> Gesellschafterversammlung,<br />
Herrn Franz Knieps, Bundesministerium für Gesundheit, Abteilungsleiter<br />
„Gesundheitsversorgung, gesetzliche Krankenversicherung und Pflegeversicherung“<br />
und Dr. Christoph Straub, stellvertreten<strong>der</strong> Vorstandsvorsitzen<strong>der</strong> <strong>der</strong> Techniker<br />
Krankenkasse.<br />
Einen Höhepunkt des Forums stellte die Verleihung des „Ehrenzeichens <strong>der</strong> deutschen<br />
Ärzteschaft“ durch Dr. Jonitz an Herrn Theo Riegel, bis vor kurzem Leiter <strong>der</strong> Abteilung<br />
„Stationäre Einrichtungen“ beim Verband <strong>der</strong> Angestellten Krankenkassen e. V.<br />
(VdAK)/Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e. V. (AEV), für seine Verdienste um Qualitätssicherung<br />
und -management im Gesundheitswesen, vor allem für seine aktive Mitwirkung<br />
in den KTQ-Gremien dar.<br />
Der KTQ-Award wurde in diesem Jahr an das Klinikum am Weissenhof, Zentrum für<br />
Psychiatrie, Baden-Württemberg, sowie das LWL-Pflegezentrum Marsberg „Haus Stadtberge“<br />
für ihre Projekte zur Mitarbeiterorientierung verliehen.<br />
Auf dem Forum wurde auch das erste Hospiz, das sich entsprechend des KTQ-Manuals<br />
stationäre und teilstationäre Pflegeeinrichtungen, ambulante Pflegedienste, Hospize<br />
und alternative Wohnformen im Jahr <strong>2008</strong> zertifiziert hat, vorgestellt.<br />
4<br />
203
Zentraler Erfahrungsaustausch <strong>der</strong> Ärztlichen Stellen nach Röntgenverordnung und<br />
Strahlenschutzverordnung (ZÄS)<br />
In § 83 <strong>der</strong> Strahlenschutzverordnung bzw. 17a <strong>der</strong> Röntgenverordnung sind sogenannte<br />
Ärztliche Stellen verankert, die darauf hinwirken sollen, dass<br />
– die Vorgaben zur Qualitätssicherung <strong>der</strong> Strahlenschutzverordnung und Röntgenverordnung<br />
beachtet werden,<br />
– die technische Prüfungen ordnungsgemäß durchgeführt werden,<br />
– die Strahlen erzeugenden Geräte dem Stand <strong>der</strong> Technik entsprechen und<br />
– bei ungerechtfertigtem Überschreiten <strong>der</strong> diagnostischen Referenzwerte unverzüglich<br />
Abhilfe geschaffen wird.<br />
Um dies zu realisieren, werden von den Betreibern von Anlagen mit ionisieren<strong>der</strong><br />
Strahlung in regelmäßigen Abständen (in <strong>der</strong> Regel alle zwei Jahre) Unterlagen über<br />
durchgeführte Sachverständigenprüfungen, Konstanzprüfungen und einige weitere<br />
Bereiche ebenso eingefor<strong>der</strong>t wie Patientenaufnahmen. Letztere werden herangezogen,<br />
um die Bildqualität auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> „Leitlinie <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zur Qualitätssicherung<br />
in <strong>der</strong> Röntgendiagnostik“ und <strong>der</strong> „Leitlinie <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
zur Qualitätssicherung in <strong>der</strong> Computertomographie“ zu überprüfen. In <strong>der</strong> Nuklearmedizin<br />
und in <strong>der</strong> Strahlentherapie werden entsprechend die technischen Daten überprüft.<br />
Im Rahmen dieser Prüftätigkeit haben die Ärztlichen Stellen eine Mittlerfunktion zwischen<br />
dem Betreiber <strong>der</strong> Röntgenanlage bzw. einer strahlentherapeutischen Einrichtung<br />
und <strong>der</strong> für den Strahlenschutz zuständigen Aufsichtsbehörde auf Län<strong>der</strong>ebene.<br />
Die Ärztlichen Stellen haben keine Sanktionsbefugnisse, sie melden allerdings bei festgestellten<br />
schwerwiegenden Verstößen o<strong>der</strong> wie<strong>der</strong>holten Verstößen gegen die Strahlenschutzverordnung<br />
bzw. Röntgenverordnung entsprechend an die Län<strong>der</strong>behörde,<br />
die dann entscheidet, welche Maßnahmen zu treffen sind.<br />
Der Vollzug <strong>der</strong> im europäischen Strahlenschutzrecht begründeten nationalen Rechtsvorschriften<br />
liegt in <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland in <strong>der</strong> Hand <strong>der</strong> Bundeslän<strong>der</strong>.<br />
Entsprechend sind die Ärztlichen Stellen durch landesspezifische Regelungen eingerichtet<br />
worden. Um das notwendige Maß an einheitlicher Umsetzung <strong>der</strong> Überwachung<br />
und Begutachtung von Anlagen, die <strong>der</strong> RÖV bzw. <strong>der</strong> StrSchVo unterliegen, zu<br />
gewährleisten, ist schon 1990 <strong>der</strong> Zentrale Erfahrungsaustausch <strong>der</strong> Ärztlichen Stellen<br />
nach Röntgenverordnung und Strahlenschutzverordnung (ZÄS) eingerichtet worden,<br />
allerdings zu diesem Zeitpunkt noch beschränkt auf den Bereich <strong>der</strong> Röntgenverordnung.<br />
Erst durch die Novelle <strong>der</strong> Strahlenschutzverordnung im Jahr 2001 wurden alle<br />
Bereiche ionisieren<strong>der</strong> Strahlen in dieses bewährte System <strong>der</strong> Ärztlichen Stellen mit<br />
einbezogen.<br />
Hauptaufgaben des ZÄS sind<br />
– die Erörterung von Fragen des Vollzugs <strong>der</strong> RÖV und StrSchVo,<br />
– die Fortbildung im Bereich <strong>der</strong> Anwendung ionisieren<strong>der</strong> Strahlung,<br />
– die Festlegung von Kriterien zur Begutachtung von Anlagen und <strong>der</strong>en bundesweit<br />
einheitliche Anwendung,<br />
204
Ärztliche Berufsausübung<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
– die Formulierung von Qualitätskriterien für die Arbeit <strong>der</strong> ärztlichen Stellen,<br />
– die Zusammenarbeit mit an<strong>der</strong>en Einrichtungen auf Bundesebene, insbeson<strong>der</strong>e<br />
dem Bundesamt für Strahlenschutz.<br />
Eine detaillierte Aufgabenbeschreibung <strong>der</strong> Ärztlichen Stellen und des ZÄS findet sich<br />
in einer entsprechenden Richtlinie, die vom Bundesministerium für Umweltschutz und<br />
Reaktorsicherheit mit Zustimmung <strong>der</strong> Bundeslän<strong>der</strong> erlassen wurde.<br />
Die Geschäftsführung für den ZÄS wird seit Jahren in enger Abstimmung mit <strong>der</strong> KBV<br />
von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> wahrgenommen. Von hier werden die zweimal jährlich –<br />
im Frühjahr und im Herbst – stattfindenden Sitzungen organisiert. Im Rahmen dieser<br />
Treffen werden Fragen aus <strong>der</strong> Alltagsarbeit <strong>der</strong> Ärztlichen Stellen mit <strong>der</strong> Zielsetzung<br />
erörtert, ein bundesweit einheitliches Handeln bei <strong>der</strong> Begutachtung <strong>der</strong> Betreiber von<br />
Anlagen mit ionisierenden Strahlen zu gewährleisten.<br />
Im Mai <strong>2008</strong> konnten durch einstimmige Beschlussfassung die Arbeiten an einheitlichen<br />
Bewertungskriterien für die drei Teilbereiche <strong>der</strong> Arbeit <strong>der</strong> Ärztlichen Stellen,<br />
die Röntgendiagnostik, die Strahlentherapie und die Nuklearmedizin, abgeschlossen<br />
werden. Mit <strong>der</strong> Zustimmung <strong>der</strong> Ärztlichen Stellen zu diesen Bewertungskriterien ist<br />
eine Verständigung auf jeweils einen Katalog von Prüfpositionen ebenso erfolgt wie auf<br />
eine bundesweit einheitliche Bewertung <strong>der</strong> von den Einrichtungen vorgelegten Unterlagen<br />
bzw. <strong>der</strong> vor Ort vorzufindenden Situation in <strong>der</strong> Anwendung ionisieren<strong>der</strong> Strahlen.<br />
Die einheitlichen Bewertungsgrundlagen sind dem Län<strong>der</strong>ausschuss Röntgenverordnung<br />
sowie Fachausschuss Strahlenschutz, den jeweils koordinierenden Einrichtungen<br />
<strong>der</strong> Bundeslän<strong>der</strong>, und damit <strong>der</strong> Gesamtheit <strong>der</strong> Aufsichtsbehörden vorgelegt worden.<br />
Diese haben den Abschluss <strong>der</strong> Arbeiten an den Bewertungskriterien ausdrücklich und<br />
einstimmig begrüßt und dem ZÄS für die Bewältigung dieser Aufgabe gedankt. Damit<br />
ist ein Stück gelebten Fö<strong>der</strong>alismus überaus positiv bewältigt worden. Die einheitlichen<br />
Bewertungskriterien müssen jetzt ihre Bewährungsprobe im Alltag bestehen und ständig<br />
weiterentwickelt werden. Dieser Aufgabe werden sich die Ärztlichen Stellen und ihr<br />
Zentraler Erfahrungsaustausch stellen.<br />
Ein neuer Schwerpunkt für die Jahre 2009 und 2010 wird die Erarbeitung eines Qualitätsmanagementkonzeptes<br />
für die Ärztlichen Stellen sein, einschließlich <strong>der</strong> Entwicklung<br />
eines einfachen aber dennoch wirksamen Systems des Nachweises <strong>der</strong> Funktionsfähigkeit<br />
eines solchen Konzeptes. Damit werden alle Ärztlichen Stellen, einige haben<br />
die Prozeduren bereits hinter sich gebracht und können somit entsprechende Erfahrungen<br />
einbringen, in den Stand versetzt, nicht nur den Betreiber von Röntgenanlagen<br />
und Strahlentherapiesystemen Qualität abzuverlangen, son<strong>der</strong>n auch den Nachweis zu<br />
führen, selbst qualitätsgesichert zu arbeiten.<br />
Insgesamt haben die Ärztlichen Stellen und <strong>der</strong>en Trägereinrichtungen, die Kassenärztlichen<br />
Vereinigungen <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> sowie die Landesärztekammern, in den fast zwei<br />
Jahrzehnten ihrer Tätigkeit den Nachweis erbracht, dass auf <strong>der</strong> Basis klarer gesetzlicher<br />
Grundlagen hoheitliche Aufgaben von <strong>der</strong> Selbstverwaltung <strong>der</strong> Ärzteschaft in enger<br />
Abstimmung mit den Bundeslän<strong>der</strong>n gut erfüllt werden können.<br />
4<br />
205
Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung (BQS)<br />
Die Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung (BQS) wurde im Jahr 2001 von <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong>, <strong>der</strong> Deutschen Krankenhausgesellschaft und den Spitzenverbänden<br />
<strong>der</strong> Krankenkassen unter Beteiligung des PKV-Verbandes und des Deutschen Pflegerats<br />
gegründet. Der Grundstein des Verfahrens wurde 1979 mit <strong>der</strong> bayerischen Perinatalerhebung<br />
gelegt und seither durch zahlreiche Qualitätsinitiativen von Ärzteschaft<br />
und Gemeinsamer Selbstverwaltung auf Landes- und Bundesebene weiterentwickelt.<br />
Inzwischen gilt das sogenannte BQS-Verfahren im internationalen Vergleich als wegweisend<br />
für eine medizinisch-inhaltlich und methodisch fundierte Qualitätssicherung<br />
stationärer Leistungen, die im Dialog mit den Krankenhäusern umgesetzt wird und flächendeckend<br />
implementiert ist.<br />
Zu den Aufgaben <strong>der</strong> BQS gehören vor allem<br />
– die Mo<strong>der</strong>ation <strong>der</strong> Arbeit <strong>der</strong> Fach- und Projektgruppen,<br />
– die Unterstützung <strong>der</strong> Datenerfassung und -übermittlung durch Entwickeln von Spezifikationen<br />
für Datensätze, Plausibilitätsregeln und Exportformate,<br />
– die Entgegennahme dokumentierter Datensätze mit Prüfung auf Plausibilität und<br />
Vollständigkeit,<br />
– die Auswertung <strong>der</strong> qualitätsrelevanten Daten zu definierten Leistungsbereichen,<br />
– die Erstellung von Berichten über die Qualitätssituation in <strong>der</strong> Versorgung.<br />
Seit 2004 ist als Folge des GKV-Mo<strong>der</strong>nisierungsgesetzes (GMG) <strong>der</strong> Gemeinsame<br />
Bundesausschuss (G-BA) für die externe Qualitätssicherung nach § 137 SGB V verantwortlich<br />
und hat die BQS mit <strong>der</strong> operativen Umsetzung dieser Aufgabe beauftragt.<br />
Trotz Auflösung des Bundeskuratoriums Qualitätssicherung konnte auf diese Weise die<br />
durch die BQS gewährleistete Kontinuität <strong>der</strong> externen vergleichenden Qualitätssicherung<br />
für Krankenhäuser unter Beteiligung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> aufrechterhalten<br />
werden. Im G-BA zählt die <strong>Bundesärztekammer</strong> nach § 137 SGB V mit dem Verband<br />
<strong>der</strong> Privaten Krankenversicherung und den Berufsorganisationen <strong>der</strong> Krankenpflegeberufe<br />
zu den Verfahrensbeteiligten mit beraten<strong>der</strong> Funktion ohne Beschlussrecht (weitere<br />
Einzelheiten siehe Abschnitt „Gemeinsamer Bundesausschuss“, S. 183 ff.). Die Gremien<br />
<strong>der</strong> Gesellschafter werden durch die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong>, Dr. Regina Klakow-Franck MA, geleitet.<br />
BQS-Ergebniskonferenz<br />
Die BQS-Geschäftsstelle berichtet jährlich im Rahmen <strong>der</strong> BQS-Ergebniskonferenz<br />
über die Ergebnisse zur medizinischen und pflegerischen Qualität <strong>der</strong> deutschen Krankenhäuser<br />
des jeweils vorausgegangenen Jahres. Auf <strong>der</strong> Ergebniskonferenz „Externe<br />
stationäre Qualitätssicherung“ am 25.11.<strong>2008</strong> in Berlin wurden die Ergebnisse zur<br />
medizinischen und pflegerischen Qualität <strong>der</strong> deutschen Krankenhäuser aus dem Verfahrensjahr<br />
2007 vorgestellt. In mehr als 1.600 Krankenhäusern wurden fast 3,6 Millionen<br />
Datensätze erfasst. Die Daten dokumentieren 21 Prozent <strong>der</strong> 17,1 Millionen Krankenhausfälle<br />
des Jahres 2007. Die BQS-Experten bewerteten die Ergebnisse und bereiteten<br />
sie für die Ergebniskonferenz auf. Diese zeigten, dass die deutschen Krankenhäuser<br />
insgesamt eine Versorgung auf hohem Qualitätsniveau gewährleisten. Die Konferenz<br />
206
Ärztliche Berufsausübung<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
widmete sich außerdem in mehreren Workshops vertiefend einzelnen Leistungsbereichen<br />
und Themen:<br />
– Patientensicherheit<br />
– Gynäkologie und Geburtshilfe<br />
– Orthopädie und Unfallchirurgie<br />
– Öffentliche Qualitätsberichterstattung<br />
– Transplantationsmedizin<br />
– Strukturierte Intervention zur Qualitätsför<strong>der</strong>ung<br />
– Innere Medizin.<br />
Neben <strong>der</strong> Berichterstattung und Diskussion über die Qualitätsergebnisse des Jahres<br />
2007 stand bei <strong>der</strong> diesjährigen Konferenz das Thema „Verantwortlichkeit als leitendes<br />
Prinzip <strong>der</strong> Qualitätssicherung“ im Mittelpunkt. Der Vorsitzende <strong>der</strong> Qualitätssicherungsgremien<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, Dr. Jonitz, kommentierte dies in einer Pressemitteilung<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zur Konferenz dahingehend, dass Verantwortlichkeit<br />
gegenüber den Patienten zum professionellen Selbstverständnis <strong>der</strong> Ärzteschaft<br />
und <strong>der</strong> nicht-ärztlichen Gesundheitsberufe zähle. In einem stärker marktorientierten<br />
Gesundheitswesen, in dem externe Anreize wie „Krankenhausführer“ und „Pay for Performance“<br />
eine Rolle spielen, sei die Verantwortung aller Partner im Gesundheitswesen<br />
für eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung gefragt. Der Funktionswandel <strong>der</strong><br />
Qualitätssicherung von einer Fachdiskussion im geschützten Raum hin zum öffentlichen<br />
Qualitätswettbewerb und einem Instrumentarium <strong>der</strong> Versorgungssteuerung,<br />
mit dem Patientenströme und Vergütungen gelenkt werden können, sei unaufhaltsam<br />
und richtig. Doch auch unter den Rahmenbedingungen von Wettbewerb und Wirtschaftlichkeitsdruck<br />
dürfte nicht aus dem Blick geraten, dass Qualitätssicherung und<br />
Qualitätsdarstellung zu allererst <strong>der</strong> kontinuierlichen Verbesserung <strong>der</strong> medizinischen<br />
Versorgung im Interesse aller Patienten dienen müssen, und erst in zweiter Linie Wettbewerbsinstrumente<br />
darstellten.<br />
Die Ergebnisse <strong>der</strong> BQS-Ergebniskonferenz sind im Detail im jährlich publizierten<br />
BQS-Qualitätsreport nachzulesen (auch als CD-ROM erhältlich o<strong>der</strong> im Internet unter<br />
www.bqs-qualitaetsreport.de).<br />
Weiterentwicklung des BQS-Verfahrens<br />
Anfang Mai <strong>2008</strong> kaufte die BQS die „quant“-Service für das Gesundheitswesen GmbH<br />
(quant GmbH)“. Die quant GmbH war bereits vorher <strong>der</strong> logistische Hauptpartner <strong>der</strong><br />
BQS im Bereich IT-Services (Datenmanagement, statistische Auswertungen). In <strong>der</strong><br />
neuen Konstellation konnten die inhaltlichen und methodischen Kompetenzen <strong>der</strong><br />
BQS mit dem fachlich-logistischen Know-how <strong>der</strong> quant GmbH zweckmäßig unter<br />
dem Dach <strong>der</strong> BQS vereint werden.<br />
Infolge des GKV-WSG ist gemäß § 137a SGB V vom G-BA eine „fachlich unabhängige“<br />
Institution mit <strong>der</strong> Entwicklung sektorübergreifen<strong>der</strong> Verfahren zur Messung und Darstellung<br />
<strong>der</strong> Versorgungsqualität und anschließen<strong>der</strong> Beteiligung an <strong>der</strong> Durchführung<br />
einer einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung zu beauftragen. Aus Sicht <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> stellt die BQS die prädestinierte Institution zur Entwicklung und<br />
Umsetzung <strong>der</strong> sektorübergreifenden Qualitätssicherung dar.<br />
4<br />
207
Im September 2007 ist auf Beschluss des G-BA ein öffentliches Vergabeverfahren nach<br />
VOF (Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen) für das Institut nach § 137a<br />
SGB V per Ausschreibung im Amtsblatt <strong>der</strong> Europäischen Union eingeleitet worden.<br />
Danach sollte das „fachlich unabhängige Institut“ seine Aufgabe zum Inkrafttreten des<br />
§ 137a SGB V am 01.08.<strong>2008</strong> aufnehmen. Im Vorfeld <strong>der</strong> Ausschreibung hatte <strong>der</strong> G-BA<br />
ein Rechtsgutachten zur Bewertung <strong>der</strong> fachlichen Unabhängigkeit <strong>der</strong> Bieter in Auftrag<br />
gegeben („Linklaters-Gutachten“). Maßgeblich für eine erfolgreiche Bewerbung<br />
sollte laut diesem Gutachten die Gewährleistung <strong>der</strong> organisatorischen und wirtschaftlichen<br />
Unabhängigkeit des Instituts sein. Die Gesellschafter <strong>der</strong> BQS hatten daher eine<br />
Überarbeitung des Gesellschaftsvertrags dahingehend veranlasst, dass die Geschäftsführung<br />
<strong>der</strong> BQS bei <strong>der</strong> Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrages nach § 137a SGB V<br />
unabhängig von Weisungen <strong>der</strong> Gesellschafter und bei <strong>der</strong> Verwendung <strong>der</strong> zur Auftragserfüllung<br />
erfor<strong>der</strong>lichen wirtschaftlichen Mittel ist. Entgegen den ursprünglichen<br />
Zeitvorstellungen ist es innerhalb des Jahres <strong>2008</strong> im Ausschreibungsverfahren noch zu<br />
keiner Entscheidung gekommen<br />
Von entscheiden<strong>der</strong> Bedeutung für den Erhalt des funktionierenden Systems <strong>der</strong> externen<br />
vergleichenden Qualitätssicherung und <strong>der</strong> Weiterentwicklung zur sektorenübergreifenden<br />
Qualitätssicherung ist aus Sicht <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> <strong>der</strong> Erhalt <strong>der</strong> auf<br />
Landesebene in den zurückliegenden Jahren aufgebauten Strukturen. Den jeweiligen<br />
Landesgeschäftsstellen für Qualitätssicherung, die unter Leitung <strong>der</strong> je nach Bundesland<br />
unterschiedlich besetzten Lenkungsgremien (darunter Landesärztekammern) stehen,<br />
ist es gelungen, eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den lokalen Krankenhäusern<br />
zu etablieren. Zur Weiterentwicklung des Verfahrens in Richtung einer sektorübergreifenden<br />
Qualitätssicherung erscheint es nunmehr wünschenswert, auf Landesebene<br />
auch die Kassenärztlichen Vereinigungen in das Verfahren zu integrieren. Die<br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> hat dazu in Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> KBV Modelle entworfen, die<br />
im Rahmen eines Workshops <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> im April <strong>2008</strong> in einem größeren<br />
Kreis diskutiert wurden (für Einzelheiten siehe geson<strong>der</strong>ten Abschnitt über den<br />
Workshop, S. 181 f.).<br />
Die <strong>Bundesärztekammer</strong> geht <strong>der</strong>zeit davon aus, dass <strong>der</strong> G-BA zu seinem Beschluss<br />
vom November 2007 steht, die Strukturen <strong>der</strong> Landesebene für die sektorenübergreifende<br />
Qualitätssicherung nicht mit auszuschreiben, son<strong>der</strong>n, wie es auch in § 137a Abs. 1<br />
ausdrücklich heißt, bereits existierende Einrichtungen zu nutzen. Als kritischer Faktor<br />
gilt die Heterogenität <strong>der</strong> Umsetzung des <strong>der</strong>zeitigen Verfahrens <strong>der</strong> externen vergleichenden<br />
Qualitätssicherung für die Krankenhäuser in den einzelnen Bundeslän<strong>der</strong>n.<br />
Dieser weniger von den lediglich operativ tätigen Landesgeschäftsstellen Qualitätssicherung<br />
als vielmehr von den steuernden Lenkungsgremien zu verantwortende Zustand ist<br />
inzwischen als verbesserungsbedürftig erkannt worden. Insbeson<strong>der</strong>e bei <strong>der</strong> notwendigen<br />
Annäherung und Kooperation von Kassenärztlichen Vereinigungen und Landeskrankenhausgesellschaften<br />
könnten die Ärztekammern – als tatsächliche Vertreter <strong>der</strong><br />
Ärztinnen und Ärzte – eine Mo<strong>der</strong>atoren- und Mittlerfunktion übernehmen. Sollte<br />
jedoch <strong>der</strong> G-BA zu <strong>der</strong> Einschätzung gelangen, die Strukturen <strong>der</strong> Landesebene auf<br />
komplett neue Weise regeln zu wollen, dürfte es Jahre brauchen, bis wie<strong>der</strong> ein funktionsfähiges<br />
System entstanden ist. Dies gilt zumindest dann, wenn auf vertrauensvolle<br />
Beziehungen <strong>der</strong> einzelnen Beteiligten Wert gelegt wird, ohne die die notwendigen Informations-<br />
und Datenflüsse zwischen den Sektoren aber kaum gelingen dürfte.<br />
208
Deutsches Institut für Normung (DIN)<br />
Ärztliche Berufsausübung<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Die Mitwirkung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> im Deutschen Institut für Normung (DIN)<br />
konzentriert sich auf die Normentwicklung im Zuständigkeitsbereich des Normenausschusses<br />
Medizin (NAMed) mit seinen verschiedenen Fachbereichen. Es sind dies <strong>der</strong><br />
Fachbereich 1 „Medicalprodukte“, in dem es u. a. um die Normung von Kathetern,<br />
medizinischen Einmalhandschuhen, Operationstextilien und Verbandmittel geht. Der<br />
Fachbereich 2 „Transfusion, Infusion und Injektion“ befasst sich u. a. mit Blutentnahmesystemen,<br />
Infusions- und Transfusionsgeräten, Pen-Systemen und Versandgefäßen.<br />
Die Fachbereiche 3 und 5 „Laboratoriumsmedizin und Klinische Chemie“ sowie „Medizinische<br />
Mikrobiologie und Immunologie“ agieren zu Detailfragen dieser Bereiche <strong>der</strong><br />
Labordiagnostik, wie z. B. Hämostasiologie, Photometer, Kulturmedien und Tb-Diagnostik.<br />
Der Fachbereich 4 „Sterilisation, Desinfektion und Sterilgutversorgung“ bearbeitet<br />
Normen für Dekontaminationsanlagen, Sterilisatoren, Verpackungssysteme aber auch<br />
mit chemischen Desinfektionsmitteln und Antiseptika. Der Fachbereich 6 „Technische<br />
Hilfen für Behin<strong>der</strong>te“ kümmert sich um Normen für Gehhilfen, Inkontinenzhilfen,<br />
Kommunikationshilfen, aber auch um die Blindenschrift. Zu den Schwerpunkten des<br />
Fachbereichs 7 „Medizinische Informatik“ gehören Fragen <strong>der</strong> Interoperabilität, Terminologie,<br />
Sicherheit und internationalen Abstimmung zu Gesundheitskarten.<br />
Der kleine Ausschnitt aus dem Tätigkeitsspektrum des NAMed zeigt die vielfältigen<br />
Berührungspunkte <strong>der</strong> Normung zum ärztlichen Handlungsalltag auf. Deshalb ist es<br />
wichtig, dass die Ärzteschaft in möglichst vielen Gremien des DIN vertreten ist, um einerseits<br />
die fachliche Expertise einzubringen und um an<strong>der</strong>erseits Übergriffe <strong>der</strong> Normung<br />
auf ureigenste Fel<strong>der</strong> ärztlicher Handlungs- und Entscheidungsautonomie zu<br />
verhin<strong>der</strong>n.<br />
Grundlage für die Zusammenarbeit mit dem DIN ist eine Kooperationsvereinbarung,<br />
die 1996 geschlossen wurde. Deren Eckpunkte sind:<br />
– angemessene Vertretung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> im Präsidium des DIN, <strong>der</strong> Kommission<br />
Gesundheitswesen, im Beirat des Normenausschusses Medizin (NAMed), in<br />
einschlägigen Fachbereichen und Arbeitsausschüssen des NAMed und in den Lenkungs-<br />
und Arbeitsgremien an<strong>der</strong>er relevanter Normenausschüsse (z. B. NAR,<br />
NARK);<br />
– Regelungen zum Antragsrecht <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, <strong>der</strong> Bearbeitung von Regelungsgegenständen<br />
durch das DIN und <strong>der</strong>en Finanzierung;<br />
– Regelungen zur Veröffentlichung nationaler, europäischer und internationaler Normen<br />
als Son<strong>der</strong>drucke des DIN durch die <strong>Bundesärztekammer</strong> zur Information <strong>der</strong><br />
Ärzteschaft über die für sie relevanten Normen und<br />
– Regelungen zur frühzeitigen, wechselseitigen Information über Normungs- bzw.<br />
Regelungsvorhaben auf dem Gebiet des Gesundheitswesens.<br />
Die Vertreter <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> in Gremien des DIN sind: Dr. Günther Jonitz im<br />
Präsidium des DIN sowie Dr. Robert Schäfer als Vorsitzen<strong>der</strong> und Manfred Brüggemann<br />
als weiteres Mitglied <strong>der</strong> verfassten Ärzteschaft im Beirat NAMed, dem Gremium<br />
im DIN, das Grundsatzfragen <strong>der</strong> Normung in <strong>der</strong> Medizin erörtert und über den Start<br />
neuer nationaler Normungsvorhaben bzw. die deutsche Beteiligung an internationalen<br />
4<br />
209
Normungsvorhaben entscheidet. Letzteres, die Beteiligung an internationalen Normungsvorhaben,<br />
ist mittlerweile die Regel, da nationale Vorhaben in Zeiten <strong>der</strong> Globalisierung<br />
zunehmend den Charakter von Handelshemmnissen gewonnen haben denn<br />
die Erschließung internationaler Märkte zu beför<strong>der</strong>n.<br />
Deutsche Diagnostika Gruppe (DDG)<br />
Die Deutsche Diagnostika Gruppe (DDG) ist ein Zusammenschluss von Behörden, wissenschaftlichen<br />
Fachgesellschaften und Berufs- und Herstellerverbänden. Mitglie<strong>der</strong><br />
<strong>der</strong> DDG können nur Verbände <strong>der</strong> Hersteller und Anwen<strong>der</strong> sowie Behörden und<br />
Institutionen werden, die laboratoriumsmedizinische Geräte, Reagenzien und Methoden<br />
entwickeln, herstellen, normen, prüfen, benutzen und/o<strong>der</strong> überwachen.<br />
Die DDG hat sich zur Aufgabe gemacht, zur Weiterentwicklung <strong>der</strong> Qualität in <strong>der</strong><br />
Laboratoriumsmedizin zum Nutzen <strong>der</strong> Patienten beizutragen. Sie sorgt dabei dafür, die<br />
Interessen <strong>der</strong> wissenschaftlichen Gesellschaften, Berufsverbände, Herstellerverbände<br />
und Behörden auszugleichen und gemeinsame Positionen zu entwickeln.<br />
In den ersten Jahren hat die DDG internationale Standardisierungsvorhaben im Hinblick<br />
auf <strong>der</strong>en technische und wissenschaftliche Durchführbarkeit auf nationaler Ebene<br />
überprüft. Später wurden Grundsatzpositionen zur Guten laboratoriumsmedizinischen<br />
Praxis entwickelt. Die DDG hat auch immer wie<strong>der</strong> auf die Gefahren <strong>der</strong> Ökonomisierung<br />
und damit einhergehend <strong>der</strong> Konzentration <strong>der</strong> Labordiagnostik verwiesen.<br />
Die Bedeutung einer zeitnahen Diagnostik im Interesse <strong>der</strong> Patienten steht nach wie vor<br />
im Fokus <strong>der</strong> kooperativen Bemühungen <strong>der</strong> DDG.<br />
Die <strong>Bundesärztekammer</strong> nutzt diese Informationsplattform insbeson<strong>der</strong>e, um die Akzeptanz<br />
für die von ihr zu verantwortenden Qualitätssicherungsrichtlinie zu erhöhen. Dies<br />
kann insoweit als gut gelungen bezeichnet werden, als mittlerweile viele <strong>der</strong> in <strong>der</strong> DDG<br />
vertretenen Gruppierungen auch im Beirat gemäß „Richtlinie <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen“ mitwirken.<br />
Zentralstelle <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten<br />
(ZLG)<br />
Um die Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Richtlinien für Medizinprodukte <strong>der</strong> europäischen Gemeinschaft<br />
umzusetzen, war es in <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland mit den grundgesetzlich<br />
verankerten Zuständigkeiten <strong>der</strong> Bundeslän<strong>der</strong> für das Gesundheitswesen notwendig,<br />
eine Einrichtung zu schaffen, die ein einheitliches Vorgehen bei <strong>der</strong> Überwachung von<br />
Medizinprodukten gewährleistet. Dazu wurde durch ein Abkommen <strong>der</strong> Bundeslän<strong>der</strong><br />
die ZLG gegründet.<br />
Für den Bereich <strong>der</strong> In-Vitro-Diagnostika wurde dann bei <strong>der</strong> ZLG im Jahre 1995 das Sektorkomitee<br />
Medizinische Laboratorien mit <strong>der</strong> Zielsetzung eingerichtet, die Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
an die freiwillige Akkreditierungen von medizinischen Laboratorien zu vereinheitlichen.<br />
Es wirken zahlreiche Fachgesellschaften in dem Sektorkomitee mit, ebenso die<br />
210
Ärztliche Berufsausübung<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> (vertreten durch Herrn Manfred Brüggemann), verschiedene<br />
Behördenvertreter sowie einige Akkreditierungsstellen. In mehrjähriger Arbeit ist ein<br />
Handbuch zum Qualitätsmanagement für medizinische Laboratorien erarbeitet worden,<br />
mit einem allgemeinen Teil mit grundlegenden Anfor<strong>der</strong>ungen zum Qualitätsmanagement<br />
für alle Laboratorien und mit einer Reihe von speziellen Teilen für die jeweiligen<br />
Spezialgebiete. Seit einigen Jahren werden auf <strong>der</strong> Grundlage dieses Handbuchs Qualitätsmanagement<br />
in medizinischen Laboratorien eingeführt, von Akkreditierungsstellen<br />
Audits durchgeführt und eine Akkreditierung gegenüber medizinischen Laboratorien<br />
ausgesprochen. Anliegen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> ist es, dafür Sorge zu tragen, dass die<br />
Akkreditierung medizinischer Laboratorien, die in <strong>der</strong> Routineversorgung tätig sind,<br />
weiterhin freiwillig bleibt und lediglich eine formalisierte Anerkennung für diejenigen<br />
Laboratorien darstellt, die sich beson<strong>der</strong>s intensiv mit Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement<br />
auseinan<strong>der</strong>setzen. Ferner wird durch die Mitwirkung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
dafür Sorge getragen, dass die Qualitätssicherungsanfor<strong>der</strong>ungen gemäß Medizinprodukte-Betreiberverordnung<br />
als eigenständiger Bereich erhalten bleibt und damit<br />
auch die Richtlinienkompetenz <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>.<br />
In <strong>der</strong> Frühjahrssitzung <strong>2008</strong> des Sektorkomitees wurden Anwendungsfragen <strong>der</strong> Akkreditierung<br />
diskutiert, wie z. B. die Schulung von Auditoren. Es wurden ferner Aktualisierungen<br />
<strong>der</strong> Checklisten für die Akkreditierung beraten und beschlossen. Diskutiert wurde<br />
auch über die im Frühjahr angekündigte und im August veröffentlichte Verordnung<br />
765/<strong>2008</strong> des Europäischen Parlaments und des Rates zur Neuregelung des Akkreditierungswesens.<br />
Diese Verordnung wird die Mitgliedstaaten verpflichten, bis 2010 eine zentrale<br />
Einrichtung zu schaffen, von <strong>der</strong> alle Akkreditierungsverfahren koordiniert werden<br />
und bei <strong>der</strong> alle Akkreditierer zugelassen werden müssen. Auf den Inhalt <strong>der</strong> Akkreditierung<br />
medizinischer Laboratorien wird die Verordnung und <strong>der</strong>en Umsetzung in nationales<br />
Recht allerdings keine Auswirkung haben. Sie wird freiwillig bleiben und nach den<br />
einschlägigen internationalen DIN ISO Normen weiterhin durchgeführt werden. Dies ist<br />
die eindeutige Position auch <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, um bürokratische Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
an die Einrichtungen des Gesundheitswesens fernzuhalten.<br />
4<br />
211
4.6 Ärztliches Zentrum für Qualität in <strong>der</strong> Medizin<br />
4.6.1 Zielstellungen und Arbeitsschwerpunkte des Jahres <strong>2008</strong><br />
Das Ärztliche Zentrum für Qualität in <strong>der</strong> Medizin (ÄZQ) ist eine gemeinsame, 1995<br />
gegründete Einrichtung von <strong>Bundesärztekammer</strong> (BÄK) und Kassenärztlicher Bundesvereinigung<br />
(KBV) mit Sitz in Berlin. Zweck des ÄZQ ist die Unterstützung <strong>der</strong> Trägerorganisationen<br />
bei ihren Aufgaben im Bereich <strong>der</strong> Qualitätssicherung <strong>der</strong> ärztlichen<br />
Berufsausübung. Dabei kooperiert das ÄZQ mit in- und ausländischen Partnern.<br />
Die Aufgabenschwerpunkte des ÄZQ betreffen die Bereiche<br />
– Entwicklung und Beurteilung von Methoden und Instrumenten <strong>der</strong> Qualitätsför<strong>der</strong>ung<br />
und Transparenz in <strong>der</strong> Medizin (z. B. Leitlinien, Qualitätsindikatoren, Patienteninformationen);<br />
– Patientensicherheit/Fehlervermeidung in <strong>der</strong> Medizin;<br />
– Sondierung und methodische Bearbeitung von Innovationen auf dem Gebiet <strong>der</strong><br />
medizinischen Qualitätsför<strong>der</strong>ung;<br />
– Initiierung und Weiterentwicklung <strong>der</strong> evidenzbasierten Medizin;<br />
– Qualitätsmanagement in <strong>der</strong> Medizin.<br />
Im Mittelpunkt <strong>der</strong> Aktivitäten des ÄZQ standen <strong>2008</strong><br />
– die Entwicklung und Implementierung des gemeinsamen Patienteninformationsportals<br />
von BÄK und KBV www.patienten-information.de<br />
– <strong>der</strong> Aufbau von Kooperationen mit ärztlichen Organisationen zur Implementierung<br />
des Fehlerberichts- und Lernsystems www.cirsmedical.de<br />
– <strong>der</strong> Abschluss <strong>der</strong> Nationalen VersorgungsLeitlinien (NVL) zu den Themen Herzinsuffizienz,<br />
(Asthma, 2. Auflage) sowie Depression<br />
– die Vorbereitung des Leitlinienportals <strong>der</strong> KBV.<br />
Beim ÄZQ angesiedelt sind die Geschäftsstellen des Deutschen Netzwerks Evidenzbasierte<br />
Medizin (DNEbM) und des internationalen Leitlinien-Netzwerks Guidelines<br />
International Network (G-I-N) sowie die Schriftleitung <strong>der</strong> Zeitschrift für Evidenz, Fortbildung<br />
und Qualität im Gesundheitswesen (ZEFQ).<br />
4.6.2 Gremien, Mitarbeiter und Mitgliedschaften<br />
Das ÄZQ ist eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts in Trägerschaft von BÄK und<br />
KBV. Die Institution bearbeitet die ihr übertragenen Aufgaben mit folgenden Gremien<br />
und Einrichtungen: Verwaltungsrat, Planungsgruppe, Erweiterte Planungsgruppe,<br />
Expertenkreise, Geschäftsführung.<br />
212
Die ärztliche Versorgung<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Verwaltungsrat<br />
Der Verwaltungsrat übt für BÄK und KBV die Vertretungsberechtigung auf das ÄZQ<br />
aus. Er beschließt über den Haushaltsplan, die Erstellung <strong>der</strong> Jahresrechnung und die<br />
Finanzplanung des ÄZQ. Der Verwaltungsrat trifft ferner die Entscheidungen in organisatorischen<br />
Grundsatzfragen. Der Verwaltungsrat entscheidet einstimmig.<br />
Den Vorsitz führt jährlich wechselnd <strong>der</strong> Präsident <strong>der</strong> BÄK o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Vorstandsvorsitzende<br />
<strong>der</strong> KBV.<br />
Planungsgruppe<br />
Die Planungsgruppe trifft die grundsätzlichen Entscheidungen für die inhaltliche<br />
Arbeit des ÄZQ. Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Planungsgruppe sind je vier vom Vorstand <strong>der</strong> BÄK und<br />
vom Vorstand <strong>der</strong> KBV Benannte. Die Planungsgruppe bestimmt jährlich wechselnd<br />
einen Vorsitzenden aus den Repräsentanten <strong>der</strong> Träger des ÄZQ. Die Planungsgruppe<br />
entscheidet einstimmig.<br />
Erweiterte Planungsgruppe<br />
Die Planungsgruppe zieht für Projekte, welche im Rahmen <strong>der</strong> Beziehungen zu an<strong>der</strong>en<br />
Organisationen (z. B. <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> Wissenschaftlichen Medizinischen<br />
Fachgesellschaften [AWMF]) von Bedeutung sind, zusätzlich Vertreter dieser<br />
Organisationen hinzu (= Erweiterte Planungsgruppe). Vor diesem Hintergrund wird für<br />
Abstimmungen und Entscheidungen im Rahmen des NVL-Programms die Planungsgruppe<br />
erweitert um den Präsidenten <strong>der</strong> AWMF (Prof. Dr. Albrecht Encke) und die Vorsitzenden<br />
<strong>der</strong> Leitlinien-Kommission <strong>der</strong> AWMF (Prof. Dr. Hans-Konrad Selbmann<br />
und PD Dr. Ina Kopp). Dieses Gremium entscheidet einstimmig.<br />
Geschäftsführung<br />
Die Geschäftsführung initiiert, koordiniert und implementiert die Projekte des ÄZQ<br />
(s. Abbildung 1) im Rahmen <strong>der</strong> Ressorts<br />
– Evidenzbasierte Medizin/Leitlinien;<br />
– Patienteninformation;<br />
– Qualität in <strong>der</strong> Medizin/Patientensicherheit;<br />
– Koordination/Organisation.<br />
Die Entscheidung über die Beschäftigung <strong>der</strong> Mitarbeiter <strong>der</strong> Geschäftsführung obliegt<br />
dem Verwaltungsrat. Die kaufmännische Geschäftsführung liegt bei <strong>der</strong> kaufmännischen<br />
Abteilung <strong>der</strong> KBV.<br />
Die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Gremien sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ÄZQ sind<br />
im <strong>Kapitel</strong> 13, S. 538 ff., namentlich aufgeführt<br />
4<br />
213
Abbildung 1: Organigramm des ÄZQ <strong>2008</strong>-2009<br />
Mitgliedschaften<br />
– Das ÄZQ ist Initiator und Gründlungsmitglied des Guidelines International Network<br />
(www.g-i-n.net), gegründet 2002, sowie<br />
– des Deutschen Netzwerks Evidenzbasierte Medizin (www.ebm-netzwerk.de), gegründet<br />
1998.<br />
– Seit April 2005 ist das ÄZQ Mitglied im Health Evidence Network (HEN), einem vom<br />
WHO-Regionalbüro für Europa koordinierten Informationsdienst für Entscheidungsträger<br />
im Gesundheitswesen, und<br />
– seit Juli 2007 ist das ÄZQ Mitglied im Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS).<br />
214
4.6.3 Programm für Nationale VersorgungsLeitlinien<br />
Hintergrund und Ziele<br />
Die ärztliche Versorgung<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Das NVL-Programm ist eine gemeinsame Initiative von BÄK, KBV und AWMF zur Qualitätsför<strong>der</strong>ung<br />
in <strong>der</strong> Medizin mit Hilfe evidenzbasierter, versorgungsbereichübergreifen<strong>der</strong><br />
Leitlinien.<br />
NVL sind insbeson<strong>der</strong>e inhaltliche Grundlage für die Ausgestaltung von Konzepten <strong>der</strong><br />
strukturierten und integrierten Versorgung und können auf diese Weise die Implementierung<br />
von Leitlinien in den Versorgungsalltag sichern. Die Empfehlungen sollen den<br />
interdisziplinären Konsens aller an einem Versorgungsproblem beteiligten Berufsgruppen<br />
auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> besten verfügbaren Evidenz wie<strong>der</strong>geben. Im Berichtszeitraum<br />
wurden die in Tabelle 1 dargestellten Projekte bearbeitet.<br />
Tabelle 1: NVL-Themen in <strong>2008</strong><br />
NVL Asthma<br />
NVL Typ-2-Diabetes<br />
Modul Augenkomplikationen<br />
Modul Fußkomplikationen<br />
Modul Neuropathie<br />
Modul Nierenerkrankung bei Diabetes<br />
Modul Schulung und Kontrolle<br />
NVL Depression<br />
NVL Herzinsuffizienz<br />
NVL Chronische KHK<br />
NVL Kreuzschmerz<br />
NVL Asthma, zweite Auflage<br />
Asthma ist eine <strong>der</strong> häufigsten chronischen Erkrankungen, die bei ca. 10 Prozent <strong>der</strong><br />
kindlichen und 5 Prozent <strong>der</strong> erwachsenen Bevölkerung in Deutschland vorkommt. Im<br />
Kindesalter ist es die häufigste chronische Erkrankung überhaupt. Von Mitte 2007 bis<br />
Ende <strong>2008</strong> wurde die 2006 erstmals veröffentlichte NVL Asthma überarbeitet; sie durchlief<br />
somit als erste NVL einen Aktualisierungsprozess. Für die Aktualisierung <strong>der</strong> NVL<br />
Asthma wurden neun zusätzliche Fachgesellschaften und Organisationen zur Mitwirkung<br />
gewonnen. Das Spektrum <strong>der</strong> beteiligten Berufsgruppen wurde von rein ärztlichen<br />
Vertretern auf weitere Berufsgruppen wie z. B. die Apothekerschaft und Vertreter<br />
<strong>der</strong> Physiotherapie erweitert. Neu ist zudem die direkte Beteiligung von Patientenvertretern<br />
am Entstehungsprozess.<br />
4<br />
215
Die Aktualisierung <strong>der</strong> NVL Asthma erfolgte in sechs Schritten:<br />
1. Auswahl <strong>der</strong> zugrunde liegenden Quellleitlinien für die 2. Auflage;<br />
2. Identifizierung <strong>der</strong> aufgrund einer weiterentwickelten Evidenzlage zu aktualisierenden<br />
Themenbereiche sowie von überarbeitungswürdigen o<strong>der</strong> neu zu erstellenden<br />
Inhalten im Hinblick auf Vollständigkeit und Verständlichkeit;<br />
3. Synoptierung <strong>der</strong> Quellleitlinien für ausgewählte Themen;<br />
4. systematische Suche nach Evidenz und Bewertung <strong>der</strong> Evidenz bei unzureichenden<br />
bzw. nicht aktuellen Informationen aus den Quellleitlinien zu ausgewählten Themen;<br />
5. textliche Überarbeitung durch die jeweils fe<strong>der</strong>führenden Experten;<br />
6. Konsentierung <strong>der</strong> Inhalte und Empfehlungen in den Sitzungen des Expertenkreises.<br />
Für die 2. Auflage <strong>der</strong> NVL Asthma werden erstmalig Kosten <strong>der</strong> empfohlenen Therapie<br />
in einer NVL dargestellt. Hierbei wurden in Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> Arzneimittelkommission<br />
<strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) Kosten <strong>der</strong> medikamentösen Stufentherapie<br />
berechnet; diese werden dem Nutzer als tabellarischer Anhang, welcher regelmäßig<br />
aktualisiert werden soll, zur Verfügung stehen. Zudem wurden im Zuge <strong>der</strong> Aktualisierung<br />
fast alle Inhalte zur Verbesserung <strong>der</strong> Evidenzdarstellung, Vollständigkeit und<br />
Verständlichkeit sowie die Empfehlungen und Qualitätsindikatoren unter Berücksichtigung<br />
<strong>der</strong> zwischenzeitlich fortentwickelten ÄZQ-Leitlinienmethodik überarbeitet.<br />
Nach Abschluss <strong>der</strong> dreimonatigen öffentlichen Konsultationsphase Anfang 2009 und<br />
<strong>der</strong> daraus folgenden Überarbeitung wird die 2. Auflage NVL Asthma offiziell veröffentlicht<br />
werden. Während <strong>der</strong> Konsultationsphase werden <strong>der</strong> Leitlinienreport, <strong>der</strong> den<br />
Entwicklungsprozess <strong>der</strong> 2. Auflage dokumentiert, sowie die PatientenLeitlinie und die<br />
angebotenen Praxishilfen aktualisiert.<br />
Der Expertenkreis <strong>der</strong> 2. Auflage <strong>der</strong> NVL Asthma besteht aus Vertretern von 15 medizinischen<br />
Fachgesellschaften und Organisationen (s. <strong>Kapitel</strong> 13, S. 539 f.)<br />
NVL COPD<br />
COPD (Chronic Obstructive Pulmonary Disease) ist eine <strong>der</strong> häufigsten chronischen<br />
Erkrankungen weltweit. Ein weiterer Anstieg <strong>der</strong> COPD-Prävalenz ist in den kommenden<br />
Dekaden zu erwarten. Schon heute steht sie weltweit an vierter Stelle <strong>der</strong> Todesursachen.<br />
Der klinische Verlauf ist durch eine meist jahrzehntelange Verschlechterung<br />
<strong>der</strong> Lungenfunktion charakterisiert.<br />
Die NVL COPD wurde im Februar 2006 verabschiedet. Entsprechend <strong>der</strong> ursprünglichen<br />
Zeitplanung (Gültigkeit <strong>der</strong> NVL: zwei Jahre) wurde im dritten Quartal 2007 mit<br />
<strong>der</strong> Organisation <strong>der</strong> Überarbeitung begonnen. Nach Beschluss <strong>der</strong> Erweiterten Planungsgruppe<br />
am 06.12.2007 wurde die Gültigkeitsdauer aller NVL auf vier Jahre verlängert.<br />
In <strong>2008</strong> wurde die Aktualität <strong>der</strong> Inhalte durch eine automatisierte Literatursuche<br />
und eine Expertenbefragung überwacht.<br />
Beteiligte Experten s. unter www.versorgungsleitlinien.de/themen/copd/nvl_copd/<br />
impressum.<br />
216
NVL Depression<br />
Depressive Störungen gehören zu den häufigsten Beratungsanlässen und Erkrankungen<br />
in <strong>der</strong> medizinischen Versorgung. Die Erforschung <strong>der</strong> Behandlungsmöglichkeiten<br />
hat in den vergangenen Jahren deutliche Fortschritte gemacht. Hauptprobleme in <strong>der</strong><br />
Versorgung sind das richtige und rechtzeitige Erkennen depressiver Störungen und die<br />
Ausrichtung <strong>der</strong> Behandlung an aktuellen Leitlinien. In allen Bereichen <strong>der</strong> Versorgung<br />
von Patienten mit Depression bestehen Optimierungspotenziale, insbeson<strong>der</strong>e hinsichtlich<br />
einer abgestuften und vernetzten Versorgung zwischen haus-, fachärztlicher<br />
und psychotherapeutischer Behandlung sowie <strong>der</strong> Indikationsstellung für ambulante<br />
und stationäre Behandlungsmaßnahmen und <strong>der</strong>en Abstimmung. Als gemeinsames<br />
Produkt eines von <strong>der</strong> Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde<br />
(DGPPN) initiierten Projektes zur Erarbeitung einer S3-Leitlinie und<br />
eines Auftrages im Rahmen des NVL-Programms wurde im Jahr <strong>2008</strong> mit <strong>der</strong> Erstellung<br />
<strong>der</strong> NVL auf Basis <strong>der</strong> S3-Leitlinie begonnen. Im Januar 2009 findet die erste NVL-<br />
Sitzung in Berlin statt, geplant ist, bis Mitte des Jahres das gemeinsame Produkt S3-LL<br />
und NVL Depression zu veröffentlichen.<br />
Beteiligte Experten <strong>der</strong> Steuergruppe <strong>der</strong> NVL Depression s. <strong>Kapitel</strong> 13, S. 540.<br />
NVL Chronische Herzinsuffizienz<br />
Mit Beginn des Jahres 2007 wurde die Entwicklung einer NVL zur chronischen Herzinsuffizienz<br />
begonnen. Die Arbeiten <strong>der</strong> Autorengruppe an <strong>der</strong> NVL fanden mit einer<br />
zweitägigen Sitzung am 30. und 31. Oktober <strong>2008</strong> ihren vorläufigen Abschluss. In dieser<br />
Sitzung wurden alle Empfehlungen <strong>der</strong> Leitlinie in einem formalen Konsensusverfahren<br />
unter Mo<strong>der</strong>ation von PD Dr. Ina Kopp (AWMF) abgestimmt. Insgesamt wurden<br />
113 Empfehlungen zu zwölf Themengebieten, von <strong>der</strong> Prävention bis zum Versorgungsmanagement,<br />
abgestimmt. Im Laufe des Jahres <strong>2008</strong> erweiterte sich <strong>der</strong> Expertenkreis<br />
<strong>der</strong> NVL um Vertreter <strong>der</strong> Gesellschaft für Nephrologie (GfN) und <strong>der</strong> Deutschen<br />
Diabetes Gesellschaft (DDG). Somit waren an <strong>der</strong> Erstellung <strong>der</strong> Leitlinie insgesamt<br />
elf Experten aus medizinischen Fachgesellschaften, eine Expertin <strong>der</strong> PMV<br />
forschungsgruppe und ein Patientenvertreter beteiligt.<br />
Zum Beginn des Jahres 2009 wird die NVL Chronische Herzinsuffizienz <strong>der</strong> Öffentlichkeit<br />
drei Monate lang zur Konsultation unter www.versorgungsleitlinien.de veröffentlicht.<br />
Beteiligte Experten <strong>der</strong> NVL Chronische Herzinsuffizienz s. <strong>Kapitel</strong> 13, S. 540 f.<br />
NVL Chronische KHK<br />
Die ärztliche Versorgung<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Die NVL Chronische KHK wurde im Mai 2006 verabschiedet, 2007 erfolgte die Erstellung<br />
<strong>der</strong> ergänzenden Dokumente wie Methodenbericht und Kitteltaschenversion.<br />
<strong>2008</strong> erfolgte gemeinsam mit dem HTA-Zentrum <strong>der</strong> Universität Bremen die Validierung<br />
eines Wartungsverfahrens, um die Aktualität <strong>der</strong> Leitlinienempfehlungen zu<br />
4<br />
217
sichern. Die Ergebnisse <strong>der</strong> erfolgreichen Validierung wurden in einem Kurzbericht<br />
zusammengestellt.<br />
Beteiligte Experten s. unter www.versorgungsleitlinien.de/themen/khk/nvl_khk/<br />
impressum.<br />
NVL Kreuzschmerz<br />
Ende 2006 begann die Erstellung <strong>der</strong> NVL nichtspezifischer Kreuzschmerz. Die Überarbeitung<br />
<strong>der</strong> verschiedenen <strong>Kapitel</strong> erfolgt in Arbeitsgruppen, bestehend aus Mitglie<strong>der</strong>n<br />
des Expertenkreises. Die innerhalb <strong>der</strong> Arbeitsgruppen erarbeiteten Entwürfe werden<br />
in einem zweiten Schritt mit dem gesamten Expertenkreis diskutiert und abgestimmt.<br />
Im Jahr <strong>2008</strong> wurden die <strong>Kapitel</strong> zu den Themen Definition, Management des<br />
Kreuzschmerzes, Diagnostik, nicht medikamentöse, medikamentöse und invasive Therapie<br />
sowie multimodale Behandlung/Rehabilitation erarbeitet. Die Veröffentlichung<br />
<strong>der</strong> NVL ist für die zweite Jahreshälfte 2009 geplant.<br />
Im Jahr <strong>2008</strong> wurden zwei weitere Fachgesellschaften einbezogen: die Deutsche Gesellschaft<br />
für Anästhesiologie und Intensivmedizin sowie die Deutsche Gesellschaft für<br />
Arbeitsmedizin und Umweltmedizin. Somit sind an <strong>der</strong> Erstellung <strong>der</strong> NVL nichtspezifischer<br />
Kreuzschmerz 27 Vertreter aus Fachgesellschaften und an<strong>der</strong>en Institutionen<br />
sowie ein Patientenvertreter beteiligt (s. <strong>Kapitel</strong> 13, S. 541 f.).<br />
NVL Typ-2-Diabetes<br />
Die 2. Auflage <strong>der</strong> NVL Typ-2-Diabetes (Erstauflage veröffentlicht 2002) wird in modularer<br />
Form entwickelt, mit separaten NVL für die verschiedenen Schwerpunktthemen. Im<br />
Berichtszeitraum wurden die Module „Nierenerkrankung bei Diabetes“, „Neuropathie“<br />
sowie „Schulung und Kontrolle“ bearbeitet. Die Koordination obliegt einer Steuergruppe,<br />
beteiligte Experten s. <strong>Kapitel</strong> 13, S. 542.<br />
Modul Nierenerkrankung bei Diabetes<br />
Die diabetische Nephropathie ist eine <strong>der</strong> häufigsten Langzeitkomplikationen einer diabetischen<br />
Erkrankung, welche die Lebensqualität stark beeinträchtigen kann.<br />
Die Arbeitsgruppe für das Modul Nierenerkrankungen bei Diabetes im Erwachsenenalter<br />
hat im Januar 2007 ihre Arbeit aufgenommen. Während des Jahres <strong>2008</strong> fanden sieben<br />
Sitzungen des Expertenkreises statt, bei denen die Themen Risikofaktoren, Prävention,<br />
Screening, Behandlung und Rehabilitation bei Diabetes assoziierten Nierenerkrankungen<br />
diskutiert wurden. Ein großer Teil <strong>der</strong> Empfehlungen wurde im Rahmen<br />
eines standardisierten Konsensusverfahrens während <strong>der</strong> letzten Sitzung in Dezember<br />
abgestimmt. Darüber hinaus werden anhand <strong>der</strong> konsentierten Empfehlungen Qualitätsindikatoren<br />
entwickelt und ebenfalls mit den Experten abgestimmt. Die Fertigstellung<br />
dieser NVL ist für das Frühjahr 2009 geplant. Der multidisziplinäre Expertenkreis<br />
besteht aus Vertretern von elf medizinischen Fachgesellschaften (s. <strong>Kapitel</strong> 13, S. 542).<br />
218
Die ärztliche Versorgung<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Modul Neuropathie<br />
Da die diabetische Neuropathie weitere Langzeitkomplikationen wie kardiovaskuläre<br />
Begleiterkrankungen o<strong>der</strong> das diabetische Fußsyndrom begünstigt sowie bei Manifestation<br />
die Lebensdauer und Lebensqualität <strong>der</strong> Patienten beeinträchtigt, sind die Prävention<br />
o<strong>der</strong> zumindest die frühzeitige Diagnostik dieser Komplikationen ein wichtiges<br />
Ziel dieses NVL-Moduls, auch wenn – abgesehen von <strong>der</strong> optimalen Diabetes-Einstellung<br />
bzw. <strong>der</strong> multifaktoriellen Risikointervention – <strong>der</strong>zeit noch keine kausale Therapie<br />
zur Verhin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Neuropathie o<strong>der</strong> ihrer weiteren Progression bekannt ist.<br />
2007 nahm die Arbeitsgruppe <strong>der</strong> NVL Neuropathie ihre Arbeit auf. Im Jahr <strong>2008</strong> konnte<br />
<strong>der</strong> größte Teil <strong>der</strong> <strong>Kapitel</strong> soweit entwickelt werden, dass für die zweite Jahreshälfte<br />
2009 die Veröffentlichung geplant ist.<br />
Der Expertenkreis besteht aus Vertretern von zehn medizinischen Fachgesellschaften<br />
(s. <strong>Kapitel</strong> 13, S. 542 f.).<br />
Modul Schulung und Kontrolle<br />
Da <strong>der</strong> Patient in <strong>der</strong> Diabetestherapie die wesentlichen Therapiemaßnahmen im Alltag<br />
selbstverantwortlich umsetzen muss, hängen <strong>der</strong> Verlauf und die Prognose des Diabetes<br />
in einem hohen Maße von dem Selbstbehandlungsverhalten des Patienten ab. Hierfür<br />
benötigt er Kenntnisse und Fertigkeiten, die ihm im Rahmen von strukturierten<br />
Schulungs- und Behandlungsprogrammen sowie Einzelschulungen vermittelt werden.<br />
Die Patientenschulung wird daher in <strong>der</strong> Diabetologie schon seit Mitte des letzten Jahrhun<strong>der</strong>ts<br />
als ein wesentlicher Bestandteil <strong>der</strong> Diabetestherapie angesehen. Experten <strong>der</strong><br />
verschiedenen Disziplinen sind sich daher weltweit darüber einig, dass die Patientenschulung<br />
einen unverzichtbaren Bestandteil <strong>der</strong> Diabetestherapie darstellt. Auf dieser<br />
Grundlage begann 2006 die Arbeit am Modul „Strukturierte Schulung“. Im Jahr <strong>2008</strong><br />
konnte die Arbeit an einem Großteil <strong>der</strong> <strong>Kapitel</strong> beendet werden, so dass die Fertigstellung<br />
des Moduls für 2009 geplant ist.<br />
Der Expertenkreis besteht aus Vertretern von fünf medizinischen Fachgesellschaften<br />
(s. <strong>Kapitel</strong> 13, S. 543).<br />
In Vorbereitung befindliche NVL<br />
Als nächste zu bearbeitende Themen sind NVL zu folgenden Krankheitsbil<strong>der</strong>n in Vorbereitung:<br />
– Demenz<br />
– Typ-2-Diabetes Modul Makrovaskuläre Komplikationen<br />
– Mammakarzinom, nach Gremienbeschluss vom 17.12.<strong>2008</strong> Überführung in das<br />
onkologische Leitlinienprogramm.<br />
NVL-Methodik<br />
Die Methodik <strong>der</strong> NVL-Entwicklung wird ständig an internationale Standards und sich<br />
verän<strong>der</strong>nde Rahmenbedingungen angepasst. Im Januar 2007 wurde die 3. Auflage des<br />
Methodenreports <strong>der</strong> NVL veröffentlicht (s. www.versorgungsleitlinien.de/methodik/<br />
pdf/nvl_methode_3aufl.pdf).<br />
4<br />
219
NVL-Verbreitung und Implementierung<br />
Die kostenträchtige Entwicklung nationaler Leitlinien ist nur dann sinnvoll, wenn sie<br />
konsequent in Fortbildungs- und Qualitätsmanagement-Programme integriert werden.<br />
Zu diesem Zweck wurden im Berichtszeitraum die in Tabelle 2 aufgeführten, nachstehenden<br />
Projekte initiiert bzw. fortgeführt.<br />
Tabelle 2: NVL-Verbreitung und Disseminierung – ÄZQ-Partner und Projekte <strong>2008</strong><br />
ÄZQ-Partner Projekte<br />
Ärztekammern NVL-basierte CME<br />
BQS Kooperation NVL/Qualitätsindikatoren<br />
DEGAM NVL-bas. CME (Z f Allgemeinmedizin)<br />
DGIM CME-Serie „NVL“ (Med.Klinik)<br />
Dtsch Rentenversicherung Bund/KBV EDV-gestützte NVL-Implementierung<br />
Deutscher Ärzte-Verlag Publikationsreihe „NVL“<br />
KBV Integration von NVL in QEP ® -Programm<br />
KV Hessen/pmv forschungsgruppe, Köln<br />
Erarbeitung hausärztlicher Leitlinien unter<br />
Berücksichtigung von NVL<br />
KV Nordrhein und ZI, Berlin NVL-basierte DMP-Schulung Diabetes<br />
Wissensnetzwerk Uni Witten Herdeke NVL-basierte eCME leitlinien-wissen.de<br />
Beschreibung ausgewählter Implementierungsprojekte<br />
NVL-Integration in Praxis-QM-Systeme – Implementierung von Nationalen VersorgungsLeitlinien<br />
in QEP ®<br />
Inhalte aus den NVL werden in das Praxis-QM-System <strong>der</strong> KBV „QEP – Qualität und<br />
Entwicklung in Praxen ® “ integriert. Dadurch sollen sowohl die effektive Verbreitung<br />
von NVL unterstützt als auch die Praxisrelevanz des QEP-Instruments durch die Bereitstellung<br />
hochwertiger fachlicher Inhalte erhöht werden.<br />
Derzeit sind die relevanten Inhalte aus den NVL Asthma, COPD und KHK in den entsprechenden<br />
QEP ® -Formularen abgebildet. Asthma und COPD werden gemeinsam<br />
dargestellt. Die Typ-2-Diabetes-Module Augen- und Fußkomplikationen sollen folgen.<br />
Im weiteren Verlauf ist in Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> Abteilung Qualitätsmanagement<br />
<strong>der</strong> KBV und den jeweiligen medizinischen Experten die Überprüfung <strong>der</strong> Anwendbarkeit<br />
geplant.<br />
INVIP-Reha – Implementierung von Nationalen VersorgungsLeitlinien (NVL) durch<br />
Integration in Praxis-EDV mit Entscheidungshilfe zur Reha-Antragstellung<br />
Das Projekt „INVIP-Reha – Implementierung von Nationalen VersorgungsLeitlinien<br />
(NVL) durch Integration in Praxis-EDV mit Entscheidungshilfe zur Reha-Antragstellung“<br />
wird von <strong>der</strong> Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) für eine Laufzeit<br />
von 30 Monaten geför<strong>der</strong>t. Die Arbeiten wurden im Oktober 2007 aufgenommen und<br />
sollen im März 2010 abgeschlossen werden.<br />
220
Die ärztliche Versorgung<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Übergeordnetes Ziel des Projektes ist die Verbesserung <strong>der</strong> gesundheitlichen Versorgung<br />
durch Implementierung von definierten Inhalten von NVL sowie die Optimierung<br />
<strong>der</strong> Koordination zwischen den ambulant tätigen Ärzten und dem rehabilitativen Versorgungsbereich.<br />
Um die Nutzung von NVL im Praxisalltag zu vereinfachen, werden die Inhalte von NVL<br />
in geeigneter Software zur interaktiven Nutzung abgebildet (NVL-Modul) und an das<br />
beim Arzt vorhandene Praxisverwaltungssystem (PVS) angebunden. Darüber hinaus<br />
werden Patientenparameter unter Verknüpfung mit NVL-Inhalten genutzt, um bei entsprechen<strong>der</strong><br />
Indikation automatisch eine Entscheidungshilfe zur Beantragung einer<br />
rehabilitativen Behandlung anzubieten. Ferner wird ein elektronisches Formularmanagement<br />
für Reha-Anträge zur Verfügung gestellt, so dass <strong>der</strong> behandelnde Arzt – sollte<br />
er sich gemeinsam mit seinem Patienten für die Beantragung einer Rehabilitation<br />
entscheiden – direkt die vorausgefüllten Antragsformulare ausdrucken kann.<br />
Die entsprechenden NVL-Module werden von externen Kooperationspartnern (Softwarefirmen)<br />
gemäß den Vorgaben des ÄZQ und <strong>der</strong> DRV Bund entwickelt.<br />
Für das INVIP-Reha-Projekt wurden die NVL Asthma und COPD ausgewählt. Für beide<br />
Indikationen besteht eine Über-/Unterversorgung in <strong>der</strong> Rehabilitation.<br />
Anfang <strong>2008</strong> tagte erstmalig <strong>der</strong> Projektbeirat mit Vertretern von DRV Bund, KBV-IT,<br />
BÄK und ÄZQ. Ein aus hochkarätigen Experten <strong>der</strong> jeweiligen NVL-Gruppen und Ärztevertretern<br />
aus dem ambulanten Bereich bestehen<strong>der</strong> Fachbeirat wurde berufen.<br />
Sowohl die o. g. NVL als auch die von <strong>der</strong> DRV Bund erarbeiteten Parameter bezüglich<br />
<strong>der</strong> Entscheidungshilfe zur Reha-Antragstellung wurden an die externen Partner (Softwarehäuser)<br />
übermittelt. Derzeit werden die entsprechenden Softwarepakete entwickelt.<br />
Im Februar 2009 wird die Software durch den Fachbeirat des Projekts begutachtet und<br />
hinsichtlich <strong>der</strong> fachlichen Korrektheit <strong>der</strong> abgebildeten NVL und <strong>der</strong> Parameter für die<br />
Entscheidungshilfe zur Reha-Antragstellung überprüft. Im April 2009 soll die Software<br />
in Pilotpraxen in Betrieb genommen und über einen Zeitraum von mehreren Monaten<br />
getestet werden. Das ÄZQ wird die Testphase begleiten und das Projekt abschließend<br />
evaluieren.<br />
Entwicklung von Qualitätsindikatoren<br />
2005 wurde von den Trägern des NVL-Programms (BÄK, KBV, AWMF) <strong>der</strong> Beschluss<br />
zur Festlegung von Qualitätsindikatoren (QI) zu je<strong>der</strong> NVL verabschiedet.<br />
Manual Qualitätsindikatoren für NVL: Die <strong>Kapitel</strong> 1 bis 5 geben eine grundlegende Einführung<br />
in Qualitätsindikatoren. Diese führt über Definition und Typen (Kap. 2) sowie<br />
dem möglichen Einsatz von (Kap. 3) zu Anfor<strong>der</strong>ungen an (Kap. 4) sowie <strong>der</strong> Entwicklung<br />
von (Kap. 5) Qualitätsindikatoren. Die spezifische NVL-Methodik für die Bestimmung<br />
von Qualitätsindikatoren wird im <strong>Kapitel</strong> 6 dargestellt.<br />
Zu allen laufenden NVL-Verfahren werden, auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> im QI-Manual dargelegten<br />
Methodik, anhand <strong>der</strong> Schlüsselempfehlungen und <strong>der</strong> Ziele <strong>der</strong> jeweiligen<br />
NVL, Qualitätsindikatoren entwickelt. Alle NVL-Autorengruppen haben <strong>2008</strong> eine kurze<br />
Einführung in das Thema QI erhalten. Nach Abschluss <strong>der</strong> NVL werden nun nach<br />
einer internationalen QI-Recherche Vorschläge aus dieser QI-Synopse und den entspre-<br />
4<br />
221
chenden Vorlagen <strong>der</strong> jeweiligen NVL entwickelt. Die Autoren formulieren nach<br />
Abschluss <strong>der</strong> LL-Entwicklung im Rahmen einer Bewertung <strong>der</strong> QI entsprechende QI-<br />
Empfehlungen für die jeweilige NVL.<br />
Mitglie<strong>der</strong> des Expertenkreises Qualitätsindikatoren s. <strong>Kapitel</strong> 13, S. 543.<br />
Darüber hinaus wurde eine feste Kooperation mit <strong>der</strong> Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung<br />
(BQS) zur Abstimmung von NVL und Qualitätsindikatoren eingegangen.<br />
NVL-basierte DMP-Schulung im Bereich <strong>der</strong> KV Nordrhein<br />
Das ÄZQ ist 2007 eine Kooperation mit <strong>der</strong> Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein<br />
(KV Nordrhein) und dem Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in <strong>der</strong> BRD<br />
(ZI), Projektbüro Köln (Dr. Lutz Altenhofen), eingegangen, die auf die Implementierung<br />
von NVL-Empfehlungen im Rahmen von Disease-Management-Programmen<br />
(DMP) zielt.<br />
In <strong>der</strong> ersten Phase wurden Trainingsangebote zum Thema „Diabetischer Fuß“<br />
gemacht. Zu diesem Zweck wurden vom ÄZQ Empfehlungen und Informationen <strong>der</strong><br />
entsprechenden NVL aufbereitet und über die Internetseite www.kvno.n-v-l.de zugänglich<br />
gemacht. Die Materialien wurden vom ZI in eine als Continuing Medical Education<br />
(CME) anerkannte Fortbildungseinheit für DMP-Ärzte integriert. Die Rezeption und<br />
Akzeptanz dieser Materialien wurde vom ZI durch standardisierte Befragung <strong>der</strong> DMP-<br />
Ärzte evaluiert.<br />
Die Ergebnisse zeigen deutliche Unterschiede in <strong>der</strong> Wahrnehmung <strong>der</strong> NVL in Abhängigkeit<br />
von <strong>der</strong> ärztlichen Tätigkeit: 47 Prozent <strong>der</strong>jenigen, die den Fragebogen zurückgesendet<br />
hatten, sind die NVL-Materialien bekannt (n=182). Allerdings kannten zwei<br />
Drittel <strong>der</strong> fachärztlich tätigen Internisten und nahezu alle Diabetologen (94 Prozent)<br />
die Materialien. Alter und Geschlecht <strong>der</strong> Befragten spielen diesbezüglich nur eine<br />
geringe Rolle. Vor diesem Hintergrund werden künftige NVL-basierte CME-Materialien<br />
stärker auf die Bedürfnisse <strong>der</strong> unterschiedlichen Zielgruppen angepasst werden.<br />
KBV Online<br />
Die KBV hat dem ÄZQ den Auftrag erteilt, im Rahmen des KBV/KV-Online-Programmes<br />
ein Leitlinienportal zu erstellen. Dieses Portal soll nie<strong>der</strong>gelassenen Ärzten Zugang<br />
zu ausgewählten, durch das ÄZQ in ihrer Qualität bewerteten Leitlinien geben.<br />
Vor dem Hintergrund des begrenzten Informationsangebotes im Rahmen des geplanten<br />
Leitlinienportals (ca. 80 med. Themen) hat die Vorstandskonferenz <strong>der</strong> KBV am<br />
25.11.<strong>2008</strong> die Erweiterung des geplanten Leitlinienportals durch das ÄZQ zu einem<br />
umfassenden Wissensportal beschlossen.<br />
Charakteristika des vorgeschlagenen KBV-Wissensportals:<br />
a) Wissensportal innerhalb des KBV/KV-Online-Programmes<br />
b) Zugang zu ausgewählten, verlässlichen (d. h. vom ÄZQ auf Qualität geprüften) industrieunabhängigen<br />
medizinischen Informationen<br />
c) Zusammenführung verschiedener Spezialbibliotheken (Leitlinien-Portal, Patienteninformationsportal,<br />
Cochrane Library, Schlüsselzeitschriften, Online-Bücher etc.)<br />
unter einer Suchmaske<br />
222
Seitens <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> wurde angeregt, eine Erweiterung des Portals zugunsten<br />
einer Nutzbarkeit auch für Klinikärzte einzuplanen.<br />
4.6.4 Allgemeine Leitlinien-Projekte<br />
Die ärztliche Versorgung<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
IQWiG – Internationale Leitlinienrecherche und -bewertung zur Erstellung eines<br />
DMP-Moduls Adipositas<br />
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat mit Beschluss vom 19.12.2006 das Institut<br />
für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG) damit beauftragt,<br />
für ein zukünftiges DMP-Modul den Sachstand in evidenzbasierten Leitlinien zur<br />
Diagnose und Therapie von Adipositas aufzuarbeiten. Nach öffentlicher Ausschreibung<br />
des Projektes durch das IQWiG erhielt das ÄZQ den Zuschlag, den Auftrag zu bearbeiten.<br />
Der Vorbericht wurde am 24.07.<strong>2008</strong> vom IQWiG veröffentlicht. Bis zum 28.08.<strong>2008</strong><br />
wurde <strong>der</strong> Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben, zum Vorbericht Stellung zu nehmen.<br />
Zur Klärung offener Fragen aus den Stellungnahmen fand zu diesem Bericht außerdem<br />
eine mündliche Erörterung am 18. November statt. An <strong>der</strong> Erörterung nahmen Mitarbeiter<br />
des ÄZQ als externe Sachverständige teil. Der Abschlussbericht wird voraussichtlich<br />
im ersten Quartal 2009 veröffentlicht. Weitere Informationen unter<br />
www.iqwig.de/index.616.html.<br />
IQWiG – Internationale Leitlinienrecherche und -bewertung zur Aktualisierung des<br />
DMP Brustkrebs<br />
Im Rahmen <strong>der</strong> Leitlinienaufbereitung zur Aktualisierung des DMP Brustkrebs wurde<br />
<strong>der</strong> Abschlussbericht Ende September fertig gestellt und am 25. November <strong>2008</strong> veröffentlicht.<br />
Ausgewertet wurden die Empfehlungen von 23 aktuellen Leitlinien zu Brustkrebs,<br />
darunter vier deutsche Leitlinien. Insgesamt zeigte sich vor allem in Bezug auf<br />
die Antikörpertherapie und Bestimmung des Her2-Status Aktualisierungsbedarf für das<br />
DMP. Spezifizierungsbedarf fand sich in fast allen Bereichen, insbeson<strong>der</strong>e in <strong>der</strong> Diagnostik,<br />
<strong>der</strong> Systemtherapie, <strong>der</strong> Patientinnenkommunikation und <strong>der</strong> psychosozialen<br />
Versorgung.<br />
Der Bericht wurde vom zuständigen DMP-Gremium positiv aufgenommen. Geschätzt<br />
wurde vor allem die geson<strong>der</strong>te Ausweisung <strong>der</strong> Empfehlungen <strong>der</strong> aktuellen deutschen<br />
S3-Leitlinie (publ. 02/08). Die aus dem Bericht abgeleiteten Än<strong>der</strong>ungen des DMP sollen<br />
im ersten Quartal 2009 verabschiedet werden.<br />
4<br />
223
Deutsche Diabetes Gesellschaft – Status Diabetes im Kindes- und Jugendalter<br />
Seit August <strong>2008</strong> wird die Überarbeitung <strong>der</strong> S3-Leitlinie Diabetes im Kindes- und<br />
Jugendalter vom ÄZQ methodisch und organisatorisch begleitet. Die Überarbeitung<br />
wird von <strong>der</strong> Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) finanziell unterstützt und gemeinsam<br />
mit <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft für pädiatrische Diabetologie (AGPD) durchgeführt.<br />
– 1. Konsensuskonferenz 17. November <strong>2008</strong>, 2. Konsensuskonferenz 6. Februar 2009<br />
– Voraussichtlicher Abschluss Ende Februar 2009<br />
Der Schwerpunkt <strong>der</strong> Leitlinie liegt auf <strong>der</strong> in diesem Alter häufigsten Form des Diabetes,<br />
dem Typ-1-Diabetes. Die Leitlinie nimmt jedoch auch Stellung zu Typ-2-Diabetes<br />
und genetisch bedingten Formen des Diabetes. Für die Aktualisierung werden die einzelnen<br />
<strong>Kapitel</strong> grundlegend überarbeitet und zu einem großen Teil neu strukturiert.<br />
Neu ist insbeson<strong>der</strong>e die Darlegung <strong>der</strong> bewerteten Literaturstellen in Evidenztabellen.<br />
Evidenzbewertung Lokal begrenztes Prostatakarzinom<br />
Im Auftrag <strong>der</strong> Deutschen Gesellschaft für Urologie (DGU) ist das ÄZQ seit Ende 2006<br />
mit <strong>der</strong> methodischen Betreuung und Koordination <strong>der</strong> deutschen S3-Leitlinie zur<br />
Früherkennung, Diagnose und Therapie <strong>der</strong> verschiedenen Stadien des Prostatakarzinoms<br />
betraut. Insgesamt mehr als 80 Autoren und folgende Fachgesellschaften und<br />
Organisationen sind am Projekt beteiligt:<br />
– Deutsche Krebsgesellschaft mit ihren Arbeitsgemeinschaften<br />
– Arbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften<br />
(AWMF)<br />
– Deutsche Gesellschaft für Urologie (DGU)<br />
– Deutsche Gesellschaft für Radioonkologie (DEGRO)<br />
– Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie (DGHO)<br />
– Deutsche Gesellschaft für Pathologie (DGP)<br />
– Deutsche Gesellschaft für Nuklearmedizin (DGN)<br />
– Deutsche Röntgengesellschaft (DRG)<br />
– Bundesverband Prostataselbsthilfe (BPS)<br />
Im Frühjahr <strong>2008</strong> beschloss die Steuergruppe die Bearbeitung zusätzlicher Schlüsselfragen,<br />
was zu einer Modifikation des ursprünglichen Projektplans führte. Die geplante<br />
Fertigstellung <strong>der</strong> Leitlinie im Jahr <strong>2008</strong> konnte durch den erheblichen Mehraufwand<br />
nicht realisiert werden. Trotzdem ist die Erstellung <strong>der</strong> mit großem Interesse erwarteten<br />
Leitlinie im Jahr <strong>2008</strong> weit vorangekommen.<br />
Im April und August <strong>2008</strong> fanden Konsensuskonferenzen statt, in denen weitere <strong>Kapitel</strong>entwürfe<br />
diskutiert und abgestimmt werden konnten. Von den insgesamt 38 Schlüsselfragen,<br />
die die Gesamtleitlinie strukturieren, konnten im Jahr <strong>2008</strong> mehr als die Hälfte<br />
abschließend bearbeitet werden Die Fertigstellung <strong>der</strong> Leitlinie ist dadurch bereits<br />
planbar. Im Januar und Juni 2009 werden die voraussichtlich letzten beiden Konsensuskonferenzen<br />
stattfinden. Die Konsultationsfassung <strong>der</strong> Gesamtleitlinie soll im Sommer<br />
vorliegen.<br />
224
Guidelines International Network <strong>2008</strong><br />
Die ärztliche Versorgung<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Das internationale Leitlinien-Netzwerk Guidelines International Network (G-I-N) wurde<br />
2002 auf Initiative des ÄZQ gegründet. Es handelt sich dabei um einen Zusammenschluss<br />
von Organisationen, welche weltweit in den Prozess <strong>der</strong> Leitlinienentwicklung<br />
und -implementierung involviert sind. Ziele dieses Netzwerkes sind: Optimierung <strong>der</strong><br />
Entwicklung und Nutzung medizinischer Leitlinien, Einsparung von Ressourcen bei<br />
<strong>der</strong> Leitlinien-Entwicklung, systematische Analyse <strong>der</strong> Effekte von Leitlinien im<br />
Gesundheitssystem. Zu diesem Zweck verpflichten sich die Mitglie<strong>der</strong> von G-I-N zum<br />
gegenseitigen Austausch aller für die Leitlinien-Erstellung notwendigen Hintergrundinformationen.<br />
Die Geschäftsstelle von G-I-N ist beim ÄZQ angesiedelt und wird von Dr. Angela Maienborn<br />
(Geschäftsführerin von G-I-N) und Martina Westermann (Sekretariat) betreut.<br />
Im Berichtszeitraum standen die kontinuierliche Erweiterung des Netzwerkes, Überarbeitung,<br />
Neugestaltung <strong>der</strong> G-I-N Website sowie die Pflege <strong>der</strong> internet-gestützten Leitlinien-Bibliothek<br />
(International Guideline Library) von G-I-N im Mittelpunkt <strong>der</strong> Aktivitäten.<br />
Außerdem ist das Netzwerk in zwei Europäischen Projekten vertreten: Simpatie<br />
und EUnetHTA. In <strong>2008</strong> sind 14 weitere Organisationen dem Netzwerk beigetreten, um<br />
an dem gegenseitigen Erfahrungsaustausch und den Ressourcen dieses internationalen<br />
Wissensnetzwerkes teilzuhaben. G-I-N gehören mittlerweile 85 Organisationen aus<br />
38 Staaten aus Amerika, Asien, Australien/Ozeanien und Europa an (weitere Information<br />
unter www.g-i-n.net/index.cfm?fuseaction=ourmembers).<br />
Kern <strong>der</strong> Netzwerkarbeit ist die International Guideline Library. Sie enthält über 5.500<br />
Leitlinien-Dokumente <strong>der</strong> G-I-N Mitglie<strong>der</strong> und ist die umfangreichste Leitlinien-<br />
Datenbank weltweit. Der ansonsten kostenpflichtige Zugang zur Internationalen Leitlinien-Bibliothek<br />
ist für Kooperationspartner des ÄZQ kostenfrei.<br />
Weitere Informationen zur Arbeit des Netzwerks finden sich im Jahresbericht <strong>2008</strong><br />
(www.g-i-n.net/download/files/G_I_N_Annual_Report_<strong>2008</strong>_final.pdf) sowie in regelmäßigen<br />
Beiträgen in dem deutschsprachigen G-I-N Organ ZEFQ (www.elsevier.de/<br />
artikel/805117&_osg=834301&_hsg=833820).<br />
Im Oktober <strong>2008</strong> fand in Helsinki, Finnland, die diesjährige „5th International G-I-N<br />
Conference“ statt. G-I-N-Konferenzen haben sich zu einem festen Bestandteil im Kongresskalen<strong>der</strong><br />
von Leitlinienexperten und -interessierten <strong>der</strong> Evidenz basierten Medizin<br />
etabliert. 380 Teilnehmer aus über 27 Län<strong>der</strong>n diskutierten an zwei Tagen über die neuesten<br />
Entwicklungen und nutzten die Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch. Die Konferenz<br />
bestätigte die Lebendigkeit und den Erfolg dieses Netzwerkes. In 2009 wird <strong>der</strong><br />
G-I-N-Kongress in Lissabon, Portugal, zum Thema „Translation of Evidence“ stattfinden.<br />
Auf <strong>der</strong> jährlichen Mitglie<strong>der</strong>versammlung, die immer im Rahmen des Kongresses<br />
stattfindet, berichtete <strong>der</strong> Vorsitzende Jako Burgers (Dutch Institute for Healthcare<br />
Improvement, Nie<strong>der</strong>lande) über die Arbeit des letzten Jahres und verwies auf den<br />
Annual Report <strong>2008</strong>. Ein Schwerpunkt <strong>der</strong> Arbeit im nächsten Jahr wird u. a. die För<strong>der</strong>ung<br />
von Leitlinien-Aktivitäten <strong>der</strong> Pflegeberufe sein. Ebenso wird eine weitere Ausweitung<br />
und Belebung <strong>der</strong> Kooperationspartnerschaften angestrebt.<br />
4<br />
225
Zur neuen Vorsitzenden des Netzwerkes wurde die bisherige Schatzmeisterin Sara<br />
Twaddle (Scottish Intercollegiate Guidelines Network, Schottland) gewählt. Die Position<br />
<strong>der</strong> stellvertretenden Vorsitzenden bekleidet Heather Buchan (National Health and<br />
Medical Research Council, Australien). Günter Ollenschläger, Leiter des ÄZQ, kündigte<br />
in <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung seinen Rücktritt aus dem Vorstand an. Er wurde vom<br />
neugewählten Vorstand zum neuen Schatzmeister ernannt. Safia Qureshi (Scottish<br />
Intercollegiate Guidelines Network, Schottland), Minna Kaila (Finnish Office for Health<br />
Care Technology Assessment, Finnland) und Richard Shiffman (Yale Center for Medical<br />
Informatics, USA) wurden neu in den Vorstand gewählt.<br />
Leitinien-Methodik<br />
DELBI-ADAPTE<br />
Das Deutsche Instrument zur methodischen Leitlinien-Bewertung (DELBI) ist ein<br />
Werkzeug zur Beurteilung <strong>der</strong> methodischen Qualität von Leitlinien (www.delbi.de).<br />
Bisher war die methodische Beurteilung von Leitlinien, bei <strong>der</strong>en Erstellung maßgeblich<br />
bereits publizierte Leitlinien genutzt wurden, mit DELBI nur unzureichend möglich.<br />
Seit Juni 2007 erarbeitete ein ÄZQ-Arbeitskreis ein entsprechendes Zusatzmodul<br />
unter dem Namen DELBI-ADAPTE.<br />
Nach sechs gemeinsamen Sitzungen wurden von den Teilnehmern fünf zusätzliche Fragen<br />
zu DELBI entwickelt. Diese wurden in einer neuen Domäne 8 zusammengefasst<br />
und als Addendum zu DELBI Ende September <strong>2008</strong> unter www.delbi.de veröffentlicht.<br />
Mitglie<strong>der</strong> des Expertenkreises DELBI-ADAPTE s. <strong>Kapitel</strong> 13, S. 543.<br />
DELBI-CONTENT<br />
Nachdem bereits eine Ergänzung des DELBI zur zusätzlichen Bewertung von so<br />
genannten adaptierten Leitlinien (DELBI-ADAPTE) erfolgreich abgeschlossen und auf<br />
dem G-I-N-Kongress vorgestellt werden konnte, wurde im Jahr <strong>2008</strong> die Entwicklung<br />
eines zusätzlichen Bewertungsinstruments zur Beurteilung von Leitlinien-Inhalten<br />
initiiert. Im Rahmen des unter dem Namen DELBI-CONTENT laufenden Projektes sollen<br />
Kriterien für die inhaltliche Angemessenheit einer Leitlinie zusammen gestellt werden.<br />
Bislang beschränkte sich die Bewertung auf methodische Klarheit und Transparenz.<br />
Ob jedoch Empfehlungen handlungsleitend sind und die medizinische Situation<br />
ausreichend berücksichtigen, ist mit dem konventionellen DELBI nicht zu beurteilen.<br />
Auch international existiert kein geeignetes Instrument zur Bewertung des Leitlinieninhalts.<br />
Seit Mai <strong>2008</strong> erarbeitet ein Arbeitskreis Kriterien für inhaltliche Angemessenheit,<br />
die idealerweise in Kombination mit dem DELBI eingesetzt werden können. Nach<br />
einer Telefonkonferenz im Mai fand im November eine erste Sitzung des Expertenkreises<br />
statt, in <strong>der</strong> erste Eckpunkte für dieses schwierige Thema diskutiert wurden. Die<br />
Arbeit soll im Februar und im März im Rahmen <strong>der</strong> Jahrestagung des DNEbM weiter<br />
geführt werden.<br />
Mitglie<strong>der</strong> des Expertenkreises DELBI-CONTENT s. <strong>Kapitel</strong> 13, S. 544.<br />
226
Evidenzbasierte Medizin<br />
Die ärztliche Versorgung<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
EU Projekt Leonardo – internationales EbM-Curriculum<br />
Die Akzeptanz von EbM im Gesundheitssektor ist in den letzten Jahren gestiegen. EbM<br />
wird heutzutage als Teil von medizinischem Training gesehen, jedoch ist die Umsetzung<br />
in den klinischen Alltag bisher nicht zufrieden stellend. Das seit 2005 laufende<br />
Pilotprojekt „EU EBM“ im Rahmen des Leonardo-Da-Vinci-Programms wurde im Oktober<br />
2007 mit <strong>der</strong> Entwicklung eines E-Learning-Curriculums erfolgreich beendet. Im<br />
November startete die gleiche Studiengruppe das Folgeprojekt „TTT Train the Trainer“<br />
mit dem Ziel, weitere E-Learning-Module zum Thema evidenzbasierter Medizin zu entwickeln,<br />
welche Tutoren in diesem Bereich bei ihrer Arbeit unterstützen sollen. Teilnehmende<br />
europäische Län<strong>der</strong> sind neben Deutschland Großbritannien, Italien,<br />
Ungarn, Polen und die Nie<strong>der</strong>lande.<br />
Nach <strong>der</strong> Identifikation des Status <strong>der</strong> EbM-Fortbildung für Trainer in den jeweiligen<br />
Län<strong>der</strong>n mittels internetgestützter Befragung konnten Lernziele definiert werden, auf<br />
welchen die inhaltliche Entwicklung <strong>der</strong> Module und Lehr- und Lernmethoden basiert.<br />
Diese Module wurden in Form eines E-Learning-Kurses mit Videoclips umgesetzt. Sie<br />
umfassen die Bereiche Ward Round, Journal Club, Formal Clinical Assessment, Outpatients<br />
Clinics, Formal Clinical Meeting und Audit und liegen komplett in englischer<br />
Sprache vor. Der Kurs ist auf die Anwen<strong>der</strong> zugeschnitten, problemorientiert und fasst<br />
die mo<strong>der</strong>ne Methoden, EbM mit Hilfe verschiedener klinischer Settings zu lehren und<br />
anzuwenden, zusammen. Während des letzten Meetings in Basel/Schweiz im November<br />
<strong>2008</strong> wurden von <strong>der</strong> Gruppe Evaluationsmethoden und Implementierungsstrategien<br />
entwickelt, und geplant, eine Pilotierung des Curriculums in allen beteiligten Län<strong>der</strong>n<br />
von Januar bis März 2009 an in <strong>der</strong> Klinik tätigen Trainern durchzuführen. Alle<br />
Ergebnisse des Projektes sind unter dem Link www.ebm-unity.org einzusehen.<br />
Deutsches Netzwerk Evidenzbasierte Medizin e. V.<br />
Die am ÄZQ angesiedelte Geschäftstelle des Deutschen Netzwerks Evidenzbasierte<br />
Medizin e. V. wird von Dipl.-Soz.Päd. Marga Cox (Geschäftsführerin) und Martina Westermann<br />
(Sekretariat) betreut.<br />
Das Deutsche Netzwerk Evidenzbasierte Medizin (DNEbM) e.V. feierte am 14. März<br />
<strong>2008</strong> sein zehnjähriges Bestehen. Von einer Handvoll Aktivisten initiiert, gehören dieser<br />
wissenschaftlichen Fachgesellschaft heute mehr als 770 Mitglie<strong>der</strong> aus allen Bereichen<br />
des Gesundheitswesens an. Das Netzwerk ist damit weltweit <strong>der</strong> größte<br />
Zusammenschluss von Medizinern und Angehörigen von Gesundheitsberufen in diesem<br />
Bereich. Ziele <strong>der</strong> Organisation sind die Weiterentwicklung von Konzepten, Theorien<br />
und Methoden <strong>der</strong> EbM im deutschsprachigen Raum, För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Aus-, Weiterund<br />
Fortbildung in EbM und Verbreitung evidenzbasierter Quellen. Das Netzwerk hatte<br />
<strong>2008</strong> mehr als 779 Mitglie<strong>der</strong>, davon 51 För<strong>der</strong>mitglie<strong>der</strong> (u. a. ÄZQ). Durch den Beitrag<br />
<strong>der</strong> För<strong>der</strong>mitglie<strong>der</strong> wird u. a. <strong>der</strong> kostenfreie Zugriff auf kostenpflichtige Evidenzquellen<br />
wie die Cochrane Library sichergestellt.<br />
Zum Thema Evidenzbasierte Primärversorgung und Pflege fand im Februar <strong>2008</strong> die<br />
9. Jahrestagung des DNEbM in Witten/Herdecke statt, die von <strong>der</strong> Geschäftsstelle mitorganisiert<br />
wurde. Auf dem Programm standen Vorträge und Workshops zu Leitlinien<br />
4<br />
227
und Expertenstandards, mit denen neueste wissenschaftliche Erkenntnisse für die Praxis<br />
aufbereitet und in alltagsrelevante Empfehlungen übersetzt werden.<br />
Im Berichtszeitraum standen die kontinuierliche Weiterentwicklung <strong>der</strong> Internetplattform<br />
unter www.ebm-netzerk.de mit Fachinformationen, Literatur, EbM-News u.v.m.<br />
für Interessierte sowie die Planung und Organisation <strong>der</strong> 10. Jahrestagung des DNEbM,<br />
die vom 05.-07.03.<strong>2008</strong> in Berlin zum Thema: „Evidenz und Entscheidung: System<br />
unter Druck“ stattfinden wird, an (weitere Informationen unter www.ebm-kongress.de).<br />
Auch im Jahre <strong>2008</strong> war die Implementierung des von ÄZQ und DNEbM entwickelten<br />
und von <strong>der</strong> BÄK verabschiedeten Curriculums EbM eine wesentliche Aufgabe des<br />
DNEbM. Bis zum Jahresende <strong>2008</strong> konnten insgesamt sechs Kurse auf <strong>der</strong> Grundlage<br />
des Curriculums durch das DNEbM zertifiziert werden.<br />
Für herausragende Leistungen auf dem Gebiet <strong>der</strong> evidenzbasierten Medizin und<br />
Gesundheitsversorgung ist Dr. Erik von Elm für die STROBE-Initiative mit dem erstmals<br />
vergebenen David-Sackett-Preis ausgezeichnet worden. Der Preis ist mit 2.000<br />
Euro dotiert. Günter Egidi erhielt den mit 1.000 Euro dotierten För<strong>der</strong>preis. Der David-<br />
Sackett-Preis ist vom Deutschen Netzwerk Evidenzbasierte Medizin (DNEbM) ins Leben<br />
gerufen worden. Der Vorsitzende des DNEbM, Prof. Dr. Edmund Neugebauer, überreichte<br />
die Auszeichnung im Rahmen <strong>der</strong> 9. Jahrestagung des Netzwerkes.<br />
Darüber hinaus hat das DNEbM in diesem Jahr zum ersten Mal einen Journalistenpreis<br />
ausgelobt, und zwar in den Kategorien Printmedien, TV/Hörfunk und Online-Beiträge.<br />
Der Medienpreis würdigt herausragende journalistische Arbeiten, in denen Prinzipien<br />
<strong>der</strong> evidenzbasierten Medizin eine zentrale Rolle spielen. Insgesamt sind 22 Beiträge<br />
aus allen Kategorien eingereicht worden. Die Preisvergabe erfolgt im Rahmen <strong>der</strong> jährlichen<br />
Jahrestagung des DNEbM im März 2009.<br />
4.6.5 Patienteninformation<br />
Gemeinsames Patientenportal <strong>der</strong> ärztlichen Selbstverwaltungskörperschaften<br />
Das Portal www.patienten-information.de wurde im Jahr <strong>2008</strong> auf einen Beschluss <strong>der</strong><br />
Vorstände von BÄK und KBV als gemeinsames Patientenportal <strong>der</strong> ärztlichen Selbstverwaltungskörperschaften<br />
ausgebaut. Nach einer Entwicklungszeit von sechs Monaten<br />
erfolgte am 24. September <strong>2008</strong> ein kompletter Relaunch von www.patienten-infor<br />
mation.de.<br />
Das Patientenportal www.patienten-information.de bietet den Zugang zu allen an<br />
Patienten gerichteten Angeboten von Kammern und Kassenärztlichen Vereinigungen<br />
sowie zu qualitätsgeprüften Behandlungsinformationen verlässlicher Anbieter wie zum<br />
Beispiel Fachgesellschaften, medizinische Kompetenznetze und -Zentren.<br />
Patienteninformationen zu Behandlungsalternativen werden einem formalen Qualitätsprüfungsverfahren<br />
unterzogen. Auswahl und Bewertung <strong>der</strong> Patienteninformationen<br />
sowie die Organisation des Portals erfolgen durch qualifiziertes Personal des ÄZQ mit<br />
fachlicher, ehrenamtlicher Unterstützung durch das Patientenforum von BÄK und KBV.<br />
228
Die ärztliche Versorgung<br />
Abbildung 2: Screenshot von www.patienten-information.de<br />
Bestandteile von www.patienten-information.de sind:<br />
Informationen<br />
– Datenbank qualitätsgeprüfter Behandlungsinformationen<br />
– Arzt- und Kliniksuche<br />
– Anlaufstellen <strong>der</strong> Patientenberatung und Selbsthilfe<br />
– Adressen von Fachgesellschaften und Berufsverbänden<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
4<br />
229
Service<br />
– Newsmeldungen<br />
– Veranstaltungskalen<strong>der</strong><br />
– Presseseite<br />
– Downloadforen<br />
Kommunikation<br />
– Kontaktformular für Patientenanfragen<br />
– Nutzerumfragen<br />
Tabelle 3: Art <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Datenbank befindlichen Informationen (Stand: 12/<strong>2008</strong>)<br />
Beschreibung <strong>der</strong> Information Anzahl<br />
Quellen in <strong>der</strong> Datenbank insgesamt 1.906<br />
Informationen zur Beschreibung medizinischer Maßnahmen 1.430<br />
Selbsthilfe/Beratungsstellen 259<br />
Fachgesellschaften/wissenschaftliche Organisationen 107<br />
Arztsuche 104<br />
Quellen <strong>der</strong> Selbstverwaltungskörperschaften 909<br />
Quellen an<strong>der</strong>er Anbieter 997<br />
Schlagwörter 630<br />
Schlagwort-Alias 149<br />
Tabelle 4: Übersicht über den Bewertungsstatus (Stand: 12/<strong>2008</strong>)<br />
Bewertete Quellen Anzahl<br />
Nach DISCERN bewertete Quellen 278<br />
Alle DISCERN-Bewertungen 570<br />
Abbildung 3: Entwicklung <strong>der</strong> Zugriffszahlen auf das Patientenportal<br />
230
Die zukünftige Entwicklung des Portals beinhaltet die Systemoptimierung einschließlich<br />
Maßnahmen zur Verbesserung <strong>der</strong> Nutzerorientierung und Barrierefreiheit, die<br />
kontinuierliche Pflege, ein internes und externes Qualitätsmanagement, die Verknüpfung<br />
mit an<strong>der</strong>en Portalen wie www.versorgungsleitlinien.de und dem neu einzurichtenden<br />
Wissensportal <strong>der</strong> KBV, die Markenbildung und den Ausbau als Clearingstelle<br />
für Patienteninformationen.<br />
Patientenbeteiligung am Programm für Nationale VersorgungsLeitlinien<br />
Im Berichtsjahr wurden die folgenden PatientenLeitlinien bearbeitet:<br />
Typ-2-Diabetes – Prävention und Behandlungsstrategien für Fußkomplikationen<br />
Die Veröffentlichung <strong>der</strong> Finalversion erfolgte im April <strong>2008</strong>. Die Mitglie<strong>der</strong> des Patientengremiums<br />
waren: Gabriele Buchholz, Dr. Herrmann Fink, Manfred Wölfert (Deutscher<br />
Diabetiker Bund), Dr. Jutta Hun<strong>der</strong>tmark-Mayser (DAG SHG), Ass. Jur. Christoph<br />
Nachtigäller (BAG SELBSTHILFE).<br />
Typ-2-Diabetes – Prävention und Therapie von Netzhautkomplikationen<br />
Die Konsultationsfassung <strong>der</strong> Patientenleitlinie wurde von den Gremien des ÄZQ im<br />
Dezember 2009 zustimmend zur Kenntnis genommen. Mitglie<strong>der</strong> des Patientengremiums<br />
waren: Gabriele Buchholz, Jens Pursche, Almut Suchowerskyj (Deutscher Diabetiker<br />
Bund e. V.), Hannelore Loskill (BAG SELBSTHILFE), Dr. Jutta Hun<strong>der</strong>tmark-<br />
Mayser (DAG SHG e. V.)<br />
Asthma (update)<br />
Mit <strong>der</strong> Überarbeitung <strong>der</strong> Patientenleitlinie Asthma wurde <strong>2008</strong> begonnen. Grundlage<br />
für die Überarbeitung sind die Aktualisierungen <strong>der</strong> NVL Asthma, Erfahrungen <strong>der</strong><br />
Patientenselbsthilfe sowie Verbesserungsbedarf <strong>der</strong> Patientenleitlinie aus Sicht von<br />
Patienten und Verbrauchern. Letzterer wurde durch eine internetgestützte Umfrage<br />
ermittelt. Die Fertigstellung <strong>der</strong> Patientenleitlinie Asthma ist für Frühjahr 2009 geplant.<br />
Mitglie<strong>der</strong> des Patientengremiums sind: Helmut Berck (Patientenliga Atemwegserkrankungen),<br />
Hans Dirmeier (LOT), Ingrid Voigtmann und Marliese Köster (Deutscher Allergie-<br />
und Asthmabund), Dr. Jutta Hun<strong>der</strong>tmark-Mayser (DAG SHG). Vertreterin im<br />
Expertenkreis ist Frau Ingrid Voigtmann.<br />
Patientenleitlinien zu S3-Leitlinien<br />
Die ärztliche Versorgung<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Neben den PatientenLeitlinien zu NVL erstellt das ÄZQ im Auftrag von wissenschaftlichen<br />
und medizinischen Fachgesellschaften Patienten- und Gesundheitsinformationen<br />
auf <strong>der</strong> Basis evidenzbasierter Leitlinien (S3-Leitlinien). Die Erstellung folgt <strong>der</strong><br />
Methodik <strong>der</strong> Vorgehensweise bei NVL-basierten Patientenleitlinien.<br />
4<br />
231
Folgende Patientenleitlinien wurden im Berichtszeitraum bearbeitet:<br />
Krebs <strong>der</strong> Bauchspeicheldrüse (Patientenleitlinie zur S3-Leitlinie „Exokrines Pankreaskarzinom“)<br />
Mit <strong>der</strong> Erstellung wurde 2007 begonnen, die Veröffentlichung erfolgte im Juli <strong>2008</strong>.<br />
Auftraggeber war die Deutsche Krebsgesellschaft.<br />
Siehe www.aezq.de/edocs/pdf/schriftenreihe/schriftenreihe35.pdf<br />
Beteiligte Patientenvertreter: Barbara Hübenthal, Jürgen Kleeberg, Dr. Tanja Zimpel<br />
(Arbeitskreis <strong>der</strong> Pankreastektomierten).<br />
Früherkennung von Brustkrebs – ein Thema für mich? – Eine Information für gesunde<br />
Frauen jeden Alters (Frauenleitlinie zur S3-Leitlinie „Brustkrebs-Früherkennung“)<br />
Mit <strong>der</strong> Erstellung wurde <strong>2008</strong> begonnen, die Fertigstellung ist für das Frühjahr 2009<br />
geplant. Auftraggeber ist die Deutsche Krebshilfe.<br />
Redaktionsmitglie<strong>der</strong>: PD Dr. Ute-Susann Albert (Brustzentrum Marburg), Prof. Dr.<br />
Rolf Kreienberg, Dr. Achim Wöckel (Universitätsfrauenklinik Ulm), Irmagrd Naß-<br />
Grigoleit (Women’s Health Coalition), Hilde Schulte (Frauenselbsthilfe nach Krebs).<br />
Patientenleitlinie zu S3-Leitlinie „Diagnostik, Therapie und Nachsorge beim Mammakarzinom“<br />
Aufgrund <strong>der</strong> unterschiedlichen Ansprache <strong>der</strong> Patientinnen in Kurativ- bzw. Palliativsituationen<br />
werden zwei Patientenleitlinien erstellt, und zwar zum lokal begrenzten und<br />
fortgeschrittenen Mammakarzinom. Die Fertigstellung <strong>der</strong> Patientenleitlinie zum lokal<br />
begrenzten Mammakarzinom ist im Frühjahr 2009 geplant. Auftraggeber ist die Deutsche<br />
Krebsgesellschaft e.V.<br />
Redaktionsmitglie<strong>der</strong>: PD Dr. Ute-Susann Albert (Brustzentrum Marburg), Prof. Dr.<br />
Rolf Kreienberg, Dr. Achim Wöckel (Universitätsfrauenklinik Ulm), Irmgard Naß-<br />
Grigoleit (Women’s Health Coalition), Hilde Schulte (Frauenselbsthilfe nach Krebs).<br />
Patientenleitlinie zur S3-Leitlinie „Früherkennung, Diagnostik, Therapie und Nachsorge<br />
des Prostatakarzinoms“<br />
Aufgrund <strong>der</strong> unterschiedlichen Ansprache <strong>der</strong> Patienten in Kurativ- bzw. Palliativsituationen<br />
werden zwei Patientenleitlinien erstellt, und zwar zum lokal begrenzten und<br />
fortgeschrittenen Prostatakarzinom. Die Fertigstellung <strong>der</strong> Patientenleitlinie zum lokal<br />
begrenzten Prostatakarzinom ist im Sommer 2009 geplant. Auftraggeber ist die Deutsche<br />
Krebsgesellschaft.<br />
Redaktionsmitglie<strong>der</strong>: Dipl. Ing. Paul En<strong>der</strong>s, Hanns-Jörg Fiebrandt, Dipl. Ing. Jens<br />
Peter Zacharias (Bundesverband Prostataselbsthilfe), PD Dr. Christoph Doehn (Universitätsklinikum<br />
Lübeck), Prof. Dr. Oliver Hakenberg (Universitätsklinikum Rostock),<br />
Prof. Dr. Lothar Weißbach (EuromedClinic Fürth).<br />
Zur Unterstützung <strong>der</strong> Arbeit <strong>der</strong> Redaktionsgremien wurde <strong>2008</strong> unter www.patienteninformation.de/patientenbeteiligung<br />
ein Downloadforum eingerichtet, das die jeweils<br />
aktuellen Entwürfe <strong>der</strong> Patientenleitlinien, die Protokolle <strong>der</strong> Sitzungen und Telefonkonferenzen,<br />
die Liste <strong>der</strong> beteiligten Personen und Hintergrundinformationen enthält.<br />
232
Die ärztliche Versorgung<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Maßnahmen zur Berücksichtigung von Qualitätsaspekten in <strong>der</strong> Patientenversorgung<br />
Das ÄZQ entwickelt im Auftrag seiner Träger Instrumente und Methoden zur Qualitätsverbesserung<br />
verschiedener Versorgungsaspekte. Speziell mit dem Fokus auf<br />
Patienten und Verbraucher wurden die folgenden Kriterienkataloge erstellt:<br />
Handbuch Patientenbeteiligung<br />
Das <strong>2008</strong> veröffentlichte Handbuch Patientenbeteiligung richtet sich an Vertreter <strong>der</strong><br />
Patientenselbsthilfe, die am NVL-Programm beteiligt sind. Es beschreibt das Verfahren<br />
und definiert Anfor<strong>der</strong>ungen an beteiligte Organisationen und <strong>der</strong>en Vertreter. Zahlreiche<br />
Checklisten unterstützen die praktische Arbeit <strong>der</strong> beteiligten Patientenvertreter.<br />
Muster-Gesundheitsaufklärung für Früherkennungsmaßnahmen<br />
Die Musteraufklärung richtet sich an alle Personen und Institutionen, die sich mit <strong>der</strong><br />
Erstellung von Informationen über Maßnahmen zur Früherkennung befassen, und<br />
definiert Qualitätsanfor<strong>der</strong>ungen für diese Informationen.<br />
Siehe unter www.aezq.de/aezq/publikationen/stellungnahmen<br />
Checkliste „Woran erkennt man eine gute Arztpraxis?“, 3. Auflage<br />
Im Jahr <strong>2008</strong> ist die dritte, komplett überarbeitete Auflage <strong>der</strong> Checkliste erschienen.<br />
Siehe auch unter www.arztcheckliste.de<br />
SELBER ZAHLEN? – Individuelle Gesundheits-Leistungen (IGeL) – ein Ratgeber für<br />
Patientinnen und Patienten<br />
Das ÄZQ hat in Kooperation mit dem DNEbM entsprechend dem Auftrag <strong>der</strong> Gremien<br />
in <strong>2008</strong> einen Ratgeber entwickelt, <strong>der</strong> vergleichbar zur Checkliste „Woran erkennt man<br />
eine gute Arztpraxis?“ als Entscheidungsunterstützung für Patienten dienen soll. Die<br />
Veröffentlichung des Ratgebers ist für das Frühjahr 2009 geplant.<br />
MEDIEQ – Europäisches Projekt zur Qualitätsbewertung medizinischer Internetinformationen<br />
Im Jahr 2006 hat die Europäische Union ein För<strong>der</strong>projekt zur „Teilautomatisierung <strong>der</strong><br />
Qualitätsbewertung von medizinischen Informationen aus dem Internet“ begonnen.<br />
Unter <strong>der</strong> Bezeichnung MedIEQ (Quality Labelling of Medical Web Content using Multilingual<br />
Information Extraction) arbeiteten Experten aus sieben europäischen Län<strong>der</strong>n<br />
zwischen Januar 2006 und Dezember <strong>2008</strong> an <strong>der</strong> Umsetzung dieses Vorhabens. Das<br />
ÄZQ war deutscher Partner in diesem Projekt.<br />
Innerhalb des MedIEQ-Projekts wurde ein System entwickelt, das – teilautomatisiert –<br />
die Bewertung und Beschreibung medizinischer Informationen im Internet anhand<br />
festgelegter Qualitätskriterien unterstützt. Dieses als AQUA (Assisting Quality Assessment<br />
System) bezeichnete System kann von Experten genutzt werden, die sich mit <strong>der</strong><br />
Qualitätsbewertung von medizinischen Informationen im Internet beschäftigen.<br />
4<br />
233
Das ÄZQ hat in Zusammenarbeit mit dem spanischen Projektpartner Web Mèdica<br />
Acreditada (WMA) eine Evaluation des Systems im Hinblick auf die Benutzerfreundlichkeit<br />
und Präzision durchgeführt. Die Evaluation erfolgte in zwei Schritten. In einem<br />
ersten Schritt wurde ein Prototyp zur teilautomatisierten Qualitätsbewertung entwickelt.<br />
Im zweiten Schritt wurde evaluiert, welche Präzision bei <strong>der</strong> automatischen<br />
Erkennung von medizinischen Informationen erreicht werden kann und wie hoch <strong>der</strong><br />
Aufwand <strong>der</strong> manuellen Nachbearbeitung durch den Informationsbewerter ist. Die<br />
Ergebnisse <strong>der</strong> Evaluation sind vielversprechend, konkreter Verbesserungsbedarf konnte<br />
identifiziert werden. Geplant ist, AQUA in weiteren Sprachen anzubieten und weiterzuentwickeln.<br />
Ein Folgeprojekt wird im Laufe des Jahres 2009 beantragt.<br />
Ausführliche Informationen unter<br />
www.medieq.org und www.medieq.org/drmed<strong>2008</strong>/files/DrMED<strong>2008</strong>_09.pdf<br />
4.6.6 Qualität in <strong>der</strong> Medizin/Patientensicherheit<br />
Patientensicherheit und Risikomanagement<br />
Das ÄZQ ist seit 2001 im Bereich „Patientensicherheit/Fehler in <strong>der</strong> Medizin“ tätig. Zu<br />
diesem Thema wurde <strong>der</strong> Expertenkreis „Patientensicherheit“ eingerichtet, <strong>der</strong> seit 2001<br />
regelmäßig tagt.<br />
Mitglie<strong>der</strong> des ÄZQ-Expertenkreises Patientensicherheit s. <strong>Kapitel</strong> 13, S. 544.<br />
Darüberhinaus existiert eine enge Zusammenarbeit mit dem Aktionsbündnis Patientensicherheit<br />
(APS), zu dessen Mitglie<strong>der</strong>n das ÄZQ gehört.<br />
Im Berichtszeitraum lagen die Arbeitsschwerpunkte in folgenden Themenbereichen:<br />
– Fehlerberichts- und Lernsystem CIRSmedical.de;<br />
– Weiterentwicklung des Forums Patientensicherheit des ÄZQ;<br />
– Nationale und internationale Kooperationen;<br />
– Trainingsangebote im Bereich Patientensicherheit;<br />
– Fortbildungskonzept Patientensicherheit.<br />
Die Arbeitsergebnisse fließen in die Weiterentwicklung des ÄZQ-Informationsdienstes<br />
www.forum-patientensicherheit.de und in die gesundheitspolitischen Stellungnahmen<br />
<strong>der</strong> ÄZQ-Träger ein.<br />
Fehlerberichts- und Lernsystem CIRSmedical.de<br />
Das Fehlerberichts- und Lernsystem CIRSmedical.de wurde als Projekt <strong>der</strong> KBV initiiert<br />
und in ein gemeinsames Programm von KBV und BÄK, organisiert durch das ÄZQ,<br />
umgewandelt.<br />
Im Berichtszeitraum wurde ein Fachbeirat gebildet, dessen konstituierende Sitzung am<br />
5. Mai <strong>2008</strong> stattgefunden hat. Aufgabe <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> ist es, in CIRSmedical.de eingegangene<br />
Berichte ggf. weitergehend zu analysieren und fachliche Kommentare bzw.<br />
234
Hilfestellungen zu geben. Bisher haben 38 medizinische Fachgesellschaften und<br />
Berufsverbände (auch nichtärztliche) ihre Teilnahme zugesagt und mehr als 50 Experten<br />
benannt. Ferner gibt es eine enge Zusammenarbeit mit den Gutachter- und Schlichtungsstellen<br />
<strong>der</strong> Ärztekammern, <strong>der</strong> Stiftung Patientensicherheit (Schweiz) und dem<br />
APS.<br />
Konkrete Implementierungskooperationen von eigenständigen, mit CIRSMedical.de<br />
verlinkten Critical Incident Reporting Systems (CIRS), mit den Ärztekammern Berlin<br />
und Westfalen-Lippe sowie dem Berufsverband <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> und Jugendärzte wurden<br />
vorbereitet. Zu Jahresbeginn 2009 werden diese Modellprojekte starten.<br />
Mit <strong>der</strong> Deutschen Gesellschaft für Chirurgie, die ein eigenes CIRS betreibt, und <strong>der</strong><br />
Gesellschaft für Risiko-Beratung (GRB), die in ca. 150 Klinken lokale CIRS implementiert<br />
hat, wurden Kooperationsvereinbarungen zur strategischen und inhaltlichen<br />
Arbeit sowie zur Datenvernetzung vereinbart; entsprechende Anfragen zur Kooperation<br />
wurden auch durch die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und lntensivmedizin<br />
(DGAI) gestellt.<br />
Ferner fanden Gespräche bezüglich weiterer Modellprojekte für die weitere Verbreitung<br />
von CIRS auf den verschiedenen Ebenen statt, u. a. mit ambulanten Ärztenetzen,<br />
Berufsverbänden, Ärztekammern, Fachgesellschaften und Kliniken. Gegenstand dieser<br />
letzteren Kooperation ist es, die Nutzung von Berichten aus CIRSmedical.de auf eine<br />
breitere Basis zu stellen und die Bedeutung dieser Berichte für das Qualitätsmanagement<br />
und die Patientensicherheit weiter zu nutzen.<br />
Forum Patientensicherheit<br />
Das Informationsforum Patientensicherheit <strong>der</strong> Ärzteschaft besteht seit 2002 und ist<br />
seit 2006 unter www.forum-patientensicherheit.de zugänglich. Das Webangebot des<br />
Patientensicherheitsforums besteht aus Inhalten zu Patientensicherheit, Behandlungsfehlern,<br />
Fehlerprävention, CIRSmedical.de, Service, Diskussionsforum, Glossar &<br />
FAQs. Der Newsletter Patientensicherheit des Forums erschien im Berichtszeitraum<br />
sechs Mal.<br />
Nationale und internationale Kooperationen<br />
Die ärztliche Versorgung<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Aktionsbündnis Patientensicherheit<br />
Mitarbeiter des ÄZQ waren im Berichtszeitraum an Arbeitsgruppen des APS beteiligt<br />
(AG CIRS im Krankenhaus, AG Patientenidentifikation, AG Behandlungsfehlerregister,<br />
AG Informieren – Beraten – Entscheiden). Die dabei entwickelten Veröffentlichungen<br />
(z. B. „Aus Fehlern lernen“) sind über die Internetseite des APS unter www.aktions<br />
buendnis-patientensicherheit.de zugänglich.<br />
WHO-Projekt „High 5s”<br />
Das internationale Projekt „High 5s“ <strong>der</strong> World Alliance for Patient Safety (Organisation<br />
durch WHO Collaborating Centre on Patient Safety: Joint Commission und Joint Commission<br />
International JCI, För<strong>der</strong>ung u. a. durch den Commonwealth Fund), hat sich<br />
4<br />
235
zum Ziel gesetzt, standardisierte Handlungsempfehlungen (SOPs) zur Verbesserung<br />
<strong>der</strong> Patientensicherheit in jeweils zehn Krankenhäusern <strong>der</strong> beteiligten Staaten einzuführen<br />
(Pilottest) und diese Implementierung zu begleiten bzw. zu evaluieren. Im<br />
Anschluss an das Projekt sollen die Handlungsempfehlungen möglichst flächendeckend<br />
eingeführt werden, um dadurch die Patientensicherheit zu verbessern.<br />
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) trat 2007 an das ÄZQ und das APS heran<br />
mit <strong>der</strong> Bitte um Unterstützung bei <strong>der</strong> Konzeption einer Studie zur Übertragung<br />
des Projekts High 5s auf Deutschland. Das Projekt startete Ende 2007 im ÄZQ.<br />
Im Berichtszeitraum erfolgte die Identifizierung eines Pools von interessierten Kliniken,<br />
die Organisation eines Workshops für diese Krankenhäuser und die Entwicklung,<br />
Disseminierung sowie Auswertung eines Fragebogens für diese Krankenhäuser, um<br />
einen Eindruck über ihre Strukturen und Teilnahmevoraussetzungen zu erhalten.<br />
Mitarbeiter des ÄZQ sowie eine Vertreterin des zuständigen Referats des BMG nahmen<br />
in Repräsentation Deutschlands an den zwei im Jahr <strong>2008</strong> abgehaltenen Sitzungen <strong>der</strong><br />
Steuergruppe des Projekts teil. In den Sitzungen wurden <strong>der</strong> aktuelle Stand des Projekts<br />
auf internationaler Ebene diskutiert sowie weitere Schritte beschlossen.<br />
Während <strong>der</strong> Sitzungen wurde eine Neustrukturierung <strong>der</strong> bis dahin vorhandenen<br />
Arbeitsgruppen bzw. Neugründung von Arbeitsgruppen zur Weiterentwicklung des<br />
Projekts beschlossen, entsprechend dem bei diesen Sitzungen vereinbarten Projektrahmen<br />
und neu identifizierten Schwerpunkten. An den vorbereitenden Arbeiten zur Neukonzeption<br />
des Projekts waren zwei Mitarbeiter des ÄZQ beteiligt, die auch insbeson<strong>der</strong>e<br />
an allen Arbeitsgruppen und Telekonferenzen teilnahmen.<br />
Das ÄZQ wird dem BMG Anfang 2009 einen Abschlussbericht zum Vorprojekt vorlegen,<br />
auf dessen Grundlage über die weitere Teilnahme Deutschlands am internationalen<br />
Projekt entschieden werden soll.<br />
Im Falle einer Teilnahme Deutschlands am Projekt soll im Jahr 2009 mit <strong>der</strong> Rekrutierung<br />
<strong>der</strong> teilnehmenden Krankenhäuser und <strong>der</strong> Implementierung <strong>der</strong> SOPs begonnen<br />
werden.<br />
Weitere internationale Kooperationen <strong>2008</strong><br />
Fortbildungsangebote im Bereich Patientensicherheit<br />
Mitarbeiter des ÄZQ referierten bei verschiedenen nationalen Veranstaltungen zum<br />
Thema Patientensicherheit/Fehlerberichtssysteme.<br />
Fortbildungskonzept Patientensicherheit<br />
Das fertig gestellte ÄZQ-Fortbildungskonzept Patientensicherheit wurde Ende <strong>2008</strong> in<br />
die Reihe <strong>der</strong> „Texte und Materialien zur Fort- und Weiterbildung“ <strong>der</strong> BÄK aufgenommen.<br />
Der Druck <strong>der</strong> Publikation ist für das erste Quartal 2009 geplant.<br />
236
Die ärztliche Versorgung<br />
Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung durch den Arzt (Q-M-A)<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Seit 2002 stellt das ÄZQ ein Informationsangebot zum Qualitätsmanagement in <strong>der</strong><br />
ambulanten Versorgung („Q-M-A“) zur Verfügung, sowohl als Internetversion (www.<br />
q-m-a.de/q-m-a) als auch in Form des „Kompendiums Q-M-A“ im Deutschen Ärzte-Verlag,<br />
Köln. Das Internetangebot befindet sich <strong>der</strong>zeit in Überarbeitung. Die dritte Neuauflage<br />
des „Kompendiums Q-M-A“ erschien im vierten Quartal <strong>2008</strong>.<br />
Inhalte <strong>der</strong> dritten Auflage des Kompendiums Q-M-A:<br />
– Definitionen und Konzepte des Qualitätsmanagements<br />
– Qualitätsmanagement aus Sicht <strong>der</strong> Patienten<br />
– Eckpunkte des Qualitätsmanagements in <strong>der</strong> Arztpraxis<br />
– Übersicht über QM-Methoden und -Instrumente<br />
– Qualitätszirkel<br />
– Leitlinien und Qualitätsmanagement<br />
– Qualitätskriterien und Qualitätsindikatoren<br />
– Fehlermanagement<br />
– Audit/Visitation<br />
– Externe, vergleichende Verfahren; Benchmarking<br />
– QM-Darlegungs-/Zertifizierungssysteme<br />
– Rechtlicher Rahmen des Qualitätsmanagements<br />
– Zukunft des Qualitätsmanagements in <strong>der</strong> ambulanten ärztlichen Versorgung<br />
– Glossar<br />
– Checkliste Q-M-A<br />
– Patientenfragebogen für die ambulante Versorgung<br />
Neu in <strong>der</strong> dritten Auflage sind Inhalte zu folgenden Themen:<br />
– Integrierte Versorgung, Medizinische Versorgungszentren (MVZ)<br />
– Kriterien bei Disease-Management-Programmen (DMP)<br />
– Zertifizierung in <strong>der</strong> ambulanten Versorgung<br />
– Stiftung Praxissiegel<br />
– Nationale VersorgungsLeitlinien (NVL)<br />
– Qualitätsmanagement des G-BA<br />
– Telematik<br />
4<br />
237
4.6.7 Außendarstellung des ÄZQ<br />
Internetangebote des ÄZQ<br />
www.aezq.de<br />
Abbildung 4: Screenshot <strong>der</strong> Intro-Seite von www.aezq.de<br />
Newsletter<br />
Das ÄZQ veröffentlicht in regelmäßigen Abständen verschiedene elektronische Newsletter.<br />
Hierzu gehören <strong>der</strong> Informations-Newsletter des ÄZQ sowie die themenbezogenen<br />
Service-Newsletter „Effekte von Leitlinien“ und „Patientensicherheit“.<br />
Informations-Newsletter des ÄZQ<br />
Der Informations-Newsletter des ÄZQ gibt regelmäßig einen Überblick über den Stand<br />
<strong>der</strong> am ÄZQ bearbeiteten Projekte und informiert themenbezogen über interessante<br />
Entwicklungen sowie organisatorische Belange. Je<strong>der</strong> ÄZQ-Newsletter erscheint in<br />
elektronischer Form, wird per Email an die Abonnenten verschickt und ist über die<br />
Website des ÄZQ verfügbar. Interessierte können den Newsletter je<strong>der</strong>zeit abonnieren<br />
und auch wie<strong>der</strong> abbestellen.<br />
Zum ÄZQ-Newsletter: www.aezq.de/aktuelles/newsletterseite/view<br />
238
Service-Newsletter des ÄZQ<br />
Newsletter „Effekte von Leitlinien“<br />
Als einen beson<strong>der</strong>en Service für Leitlinienentwickler und Anwen<strong>der</strong> hat das ÄZQ<br />
einen webbasierten interaktiven Online-Newsletter eingerichtet. Monatlich werden<br />
nach festgelegten Kriterien Publikationen zum Thema „Effekte o<strong>der</strong> Effektivität o<strong>der</strong><br />
Evaluation von Leitlinien“ aus einem Pool von ca. 100 unter Medline neu erschienenen<br />
Arbeiten ausgewählt. Sie werden sowohl inhaltlich als auch methodisch kommentiert<br />
und auf <strong>der</strong> Website www.news.leitlinien.de veröffentlicht.<br />
Der Newsletter „Effekte von Leitlinien“ informiert im monatlichen Turnus über aktuelle<br />
Entwicklungen auf dem Gebiet <strong>der</strong> Methodenentwicklung im Bereich medizinischer<br />
Leitlinien, vor allem im Hinblick auf die Fragen <strong>der</strong> Effekte von Leitlinien im „realen<br />
Leben“, also in <strong>der</strong> gelebten Krankenversorgung. Darüber hinaus – und im Unterschied<br />
zu einem „normalen“ Newsletter, <strong>der</strong> lediglich per Email versendet wird – besteht für<br />
alle Abonnenten die Möglichkeit, sich auf <strong>der</strong> Webseite in die wissenschaftliche Diskussion<br />
aktiv einzubringen. Zu allen eingestellten Artikeln und Artikel-Kommentaren können<br />
Sie als Leser eigene Kommentare anfügen.<br />
Zum Newsletter „Effekte von Leitlinien“: www.news.leitlinien.de/newsletter-abonnieren<br />
Newsletter „Patientensicherheit“<br />
Über aktuelle Themen, nationale und internationale Entwicklungen und relevante Literatur<br />
zum Thema Patientensicherheit informiert <strong>der</strong> Newsletter „Patientensicherheit“,<br />
<strong>der</strong> monatlich einmal erscheint.<br />
Zum Newsletter „Patientensicherheit“: www.forum-patientensicherheit.de/service/<br />
newsletter<br />
Pressemitteilungen<br />
Die ärztliche Versorgung<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Über die Arbeit des ÄZQ und seiner Kooperationspartner wird regelmäßig über Pressemeldungen<br />
sowohl die Fachöffentlichkeit als auch die interessierte Öffentlichkeit informiert.<br />
Für Fragen, die für die Fachöffentlichkeit und die Patientenselbsthilfe von Relevanz<br />
sind, werden Presseinformationen über einen eigenen und kontinuierlich gepflegten<br />
Mailverteiler herausgegeben. Dieser Mailverteiler erreicht: Das Deutsche Ärzteblatt;<br />
Ärzteblätter und KV Mitteilungsblätter; Pressestellen von KBV, BÄK, LÄK und KVen;<br />
Webmaster von BÄK, LÄK, KBV, KVen; alle Partner im Programm für NVL; Patientenforum,<br />
Patientenselbsthilfe; AWMF; Medizinische Fachzeitschriften; EbM Mailverteiler;<br />
Mitglie<strong>der</strong> des G-BA.<br />
Ergebnisse <strong>der</strong> Arbeit des ÄZQ, die auch und gerade für die interessierte Öffentlichkeit<br />
relevant sind, werden über den Informationsdienst Wissenschaft (IDW) einem großen<br />
Abonnentenkreis von Medizinjournalisten zugänglich gemacht.<br />
4<br />
239
Zeitschrift für Evidenz, Fortbildung und Qualität im Gesundheitswesen (ZEFQ)<br />
Das Organ des ÄZQ ist die Zeitschrift für Evidenz, Fortbildung und Qualität im<br />
Gesundheitswesen (ZEFQ). Schriftleiter ist <strong>der</strong> Leiter des ÄZQ. Die redaktionelle Leitung<br />
<strong>der</strong> ZEFQ erfolgte im Berichtsjahr wie<strong>der</strong>um durch Babette Bürger.<br />
Im Laufe des Jahres <strong>2008</strong> haben sich noch weitere drei Organisationen entschlossen, die<br />
ZEFQ als offizielles Publikationsorgan zu nutzen, so dass sie jetzt das Organ <strong>der</strong> folgenden<br />
Organisationen ist:<br />
– Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft (AkdÄ)<br />
– Arbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften<br />
(AWMF),<br />
– Ärztliches Zentrum für Qualität in <strong>der</strong> Medizin (ÄZQ),<br />
– BQS Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung gGmbH,<br />
– Deutsches Cochrane Zentrum (DCZ),<br />
– Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI),<br />
– Deutsches Netzwerk Evidenzbasierte Medizin (DNEbM),<br />
– Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA),<br />
– Gesellschaft für Qualitätsmanagement in <strong>der</strong> Gesundheitsversorgung e. V.,<br />
– Guidelines International Network (G-I-N),<br />
– Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG),<br />
– Kaiserin-Friedrich-Stiftung (KFS) und<br />
– Schweizerische Gesellschaft für Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen<br />
(SQMH).<br />
Die Vielzahl <strong>der</strong> Herausgeberorganisationen und damit <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> im Herausgebergremium<br />
machte eine Neuorganisation dieses Gremiums notwendig. So hat <strong>der</strong><br />
Schriftleiter Günter Ollenschläger mit Heinrich Geidel, Dresden, und Heiner Raspe,<br />
Lübeck, zwei Stellvertreter erhalten.<br />
Die weiteren Mitglie<strong>der</strong> des Herausgebergremiums sind (in alphabetischer Reihenfolge):<br />
Gerd Antes, Freiburg, Axel Ekkernkamp, Berlin/Greifswald, Albrecht Encke, Frankfurt/Main,<br />
Jürgen Hammerstein, Berlin, Marc-Anton Hochreutener, Zürich, Wolf-<br />
Dieter Ludwig, Berlin, Matthias Perleth, Siegburg, Peter T. Sawicki, Köln, Michael<br />
Schopen, Köln, Peter Schrä<strong>der</strong>, Düsseldorf, Hans-Joachim Schubert, Witten.<br />
Vorabveröffentlichung in Science Direct<br />
Mit Beginn des 102. Jahrganges (<strong>2008</strong>) wurden alle Manuskripte, die zur Publikation<br />
angenommen, auskorrigiert, aber noch nicht gedruckt sind, als „Article in Press“ – versehen<br />
mit dem Zusatz: „In Press, Corrected Proof“ – vorab als pdf in Science Direct<br />
publiziert. Sie sind damit sehr rasch entsprechend zitierfähig.<br />
Mit Beginn des 103. Jahrgangs (2009) werden nun auch alle Manuskripte, die für<br />
Schwerpunkthefte vorgesehen sind, sobald sie nach Durchlauf des Peer-Review-Verfahrens<br />
zur Publikation angenommen worden sind, in dieser Datenbank vorab veröffentlicht.<br />
Dies ist unabhängig vom Erscheinungstermin des Schwerpunktheftes.<br />
240
Folgende Schwerpunkhefte sind im Berichtsjahr erschienen:<br />
– 1/<strong>2008</strong> Seltene Erkrankungen – Umgang mit Unsicherheit<br />
– 2/<strong>2008</strong> Health Technology Assessment: Mehr als die Bewertung von Kosten und Nutzen?<br />
– 3/<strong>2008</strong> Medizinrechtliche Probleme am Ende des Lebens<br />
– 4/<strong>2008</strong> IQWiG-Herbstsymposium 2007<br />
– 5/<strong>2008</strong> Fortbildung und Qualität im ambulanten Sektor<br />
– 6/<strong>2008</strong> Bestimmung von Behandlungszielen in Zeiten von Patientenpartizipation<br />
und multifaktoriell definierten Gesamtrisiken<br />
– 7/<strong>2008</strong> Shared Decision-making in Health Care<br />
– 8/<strong>2008</strong> 10 Jahre Deutsches Cochrane Zentrum<br />
– 9/<strong>2008</strong> Spezielle Risiken ärztlichen Handelns<br />
– 10/<strong>2008</strong> Professionalisierung <strong>der</strong> medizinischen Ausbildung.<br />
Veröffentlichungen<br />
Die ärztliche Versorgung<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
ÄZQ-Schriftenreihe<br />
Seit 1998 existiert die „äzq Schriftenreihe“ (bis 2003: „Schriftenreihe des Ärztlichen<br />
Zentrums für Qualität in <strong>der</strong> Medizin“). Bisher sind 35 Bände erschienen. Eine Auflistung<br />
<strong>der</strong> äzq Schriftenreihe befindet sich unter www.aezq.de/publikationen/<br />
0index/schriftenreihe/view.<br />
Einen Überblick über die Veröffentlichungen <strong>2008</strong> des ÄZQ gibt die Liste im <strong>Kapitel</strong> 13<br />
des vorliegenden <strong>Tätigkeitsbericht</strong>s auf S. 445 f.<br />
4<br />
241
242
5. Wissenschaft und Forschung<br />
5.1 Transplantationsmedizin<br />
5.1.1 Ständige Kommission Organtransplantation<br />
Wissenschaft und Forschung<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Die Ständige Kommission Organtransplantation hat unter dem Vorsitz von Prof. Dr. jur.<br />
Lilie im Berichtsjahr fünfmal im Plenum getagt sowie zahlreiche Arbeitsgruppensitzungen<br />
zu verschiedenen Problembereichen veranlasst.<br />
Im Vor<strong>der</strong>grund <strong>der</strong> Kommissionsarbeiten standen die Weiterentwicklung <strong>der</strong> bisherigen<br />
Richtlinien zur Wartelistenführung und Organvermittlung nach § 16 Abs. 1 Nrn. 2<br />
und 5 des Transplantationsgesetzes (TPG), Fragen <strong>der</strong> Organspende und -transplantation<br />
auf europäischer Ebene und Fragen <strong>der</strong> Gewebemedizin.<br />
Zu den bestehenden Richtlinien hat die Ständige Kommission inhaltliche Än<strong>der</strong>ungen<br />
und Erweiterungen für folgende Bereiche erarbeitet:<br />
– Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Richtlinien für die Organvermittlung zur Lebertransplantation<br />
Diese Än<strong>der</strong>ungen betreffen im Einzelnen die<br />
a) matchMELD-Standardkriterien (Standard Exceptions) [<strong>Kapitel</strong> II, Abschnitt<br />
1.2.2.2., Tab. 3],<br />
b) Regelungen zur Leberallokation bei Kin<strong>der</strong>n und Jugendlichen sowie<br />
c) Regelungen zur Leberteiltransplantation.<br />
zu a) Der MELD-Score, <strong>der</strong> sich aus drei Laborwerten berechnet (sog. labMELD), ist ein<br />
Maß für die Wahrscheinlichkeit, dass Patienten im Endstadium einer Lebererkrankung<br />
innerhalb von drei Monaten auf <strong>der</strong> Warteliste versterben. Das objektive<br />
Modell ist für die Mehrzahl <strong>der</strong> Lebererkrankungen, die letztlich eine Transplantation<br />
erfor<strong>der</strong>n, anwendbar. Bei einem kleinen Teil <strong>der</strong> Patienten drückt <strong>der</strong><br />
labMELD die Dringlichkeit <strong>der</strong> Transplantation nicht adäquat aus. Diesen Patienten<br />
wird auf Antrag ein MELD-Score zugewiesen (sog. matchMELD), <strong>der</strong> sich aus<br />
standardisierten Ausnahmekriterien (Standard Exceptions, SE) ergibt. Zusätzlich<br />
wurde ein Auditverfahren eingeführt, das für sogenannte Non-Standard-Exceptions<br />
(NSE), die we<strong>der</strong> vom labMELD noch vom matchMELD ausreichend abgebildet<br />
werden, eine zusätzliche kritische Prüfung <strong>der</strong> Dringlichkeit einer Lebertransplantation<br />
ermöglicht.<br />
Vor diesem Hintergrund hat sich im Januar <strong>2008</strong> eine Expertenkonferenz mit verschiedenen<br />
Krankheitsbil<strong>der</strong>n befasst, die in den bisherigen SE nicht aufgeführt<br />
sind o<strong>der</strong> än<strong>der</strong>ungsbedürftig scheinen und wie<strong>der</strong>holt als NSE beantragt wurden<br />
(z. B. Morbus Osler, Primär Sklerosierende Cholangitis). Die Ergebnisse dieser<br />
5<br />
243
Konferenz wurden zunächst in <strong>der</strong> Diskussion mit den an<strong>der</strong>en Mitgliedstaaten<br />
des ET-Verbunds und anschließend in <strong>der</strong> Facharbeitsgruppe <strong>der</strong> Ständigen Kommission<br />
Organtransplantation konkretisiert. Der Richtlinienentwurf wurde nach<br />
zwei Lesungen durch die Ständige Kommission Organtransplantation einstimmig<br />
befürwortet. Die entsprechenden Richtlinienän<strong>der</strong>ungen sind am 20.09.<strong>2008</strong><br />
in Kraft getreten.<br />
zu b) Die in die Berechnung des MELD-Scores eingehenden Normwerte für Bilirubin<br />
und Kreatinin weichen für Jugendliche und insbeson<strong>der</strong>e für Kin<strong>der</strong> von den entsprechenden<br />
Werten für Erwachsene ab. Aufgrund <strong>der</strong> nach den Richtlinien<br />
erfor<strong>der</strong>lichen Priorisierung erfolgte deshalb bei Kin<strong>der</strong>n unter 12 Jahren die<br />
Allokation bislang mittels eines matchMELD-Scores. Bei Jugendlichen zwischen<br />
12 und 16 Jahren erfolgte die Allokation hingegen nach dem labMELD. Mittlerweile<br />
hat sich aber gezeigt, dass unter den gegebenen Umständen Jugendliche im<br />
Alter zwischen 12 und 16 Jahren im Vergleich zu Kin<strong>der</strong>n einerseits und zu<br />
Erwachsenen an<strong>der</strong>erseits durch die MELD-basierte Allokation benachteiligt werden.<br />
Daher wurde dem innerhalb des ET-Verbunds konsentierten Vorschlag<br />
gefolgt und die bisherige Priorisierung für Kin<strong>der</strong> unter 12 Jahre ausgeweitet auf<br />
Jugendliche zwischen 12 und 16 Jahren. Damit soll für die Gruppe <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> und<br />
Jugendlichen unter 16 Jahren eine Transplantation in aller Regel innerhalb von<br />
drei Monaten ermöglicht werden. Der Richtlinienentwurf wurde nach zwei<br />
Lesungen durch die Ständige Kommission Organtransplantation einstimmig<br />
befürwortet. Die entsprechenden Richtlinienän<strong>der</strong>ungen sind am 28.06.<strong>2008</strong> in<br />
Kraft getreten.<br />
zu c) Mit den Richtlinienän<strong>der</strong>ungen soll Klarheit hinsichtlich <strong>der</strong> Vermittlungswege<br />
für die unterschiedlichen Leberteile hergestellt werden.<br />
244<br />
Grundsätzlich ist <strong>der</strong> asymmetrische Lebersplit vom symmetrischen Lebersplit zu<br />
unterscheiden.<br />
Beim asymmetrischen Lebersplit wird die Leber in einen linkslateralen Lappen<br />
und einen erweiterten rechten Lappen geteilt. Der linkslaterale Lappen eignet sich<br />
für ein Kind als Empfänger; <strong>der</strong> erweiterte rechte Lappen kann wie ein vollständiges<br />
Organ einem Erwachsenen alloziert werden. Um die vorhandenen postmortalen<br />
Leberspenden möglichst optimal zu nutzen, soll sich <strong>der</strong> Vermittlungsweg<br />
künftig nach dem primären Empfänger richten. Das heißt: Ist bei geplanter Teilung<br />
<strong>der</strong> primäre Empfänger ein Kind, werden beide Leberteile im Regelverfahren<br />
vermittelt. Ist hingegen <strong>der</strong> primäre Empfänger ein Erwachsener, wird nachfolgend<br />
<strong>der</strong> linkslaterale Lappen nach den Regeln des modifizierten bzw. beschleunigten<br />
Verfahrens an ein Kind vermittelt.<br />
Beim symmetrischen Lebersplit wird die Leber in den anatomisch rechten und<br />
den anatomisch linken Lappen geteilt. Sie eignen sich für Erwachsene als Empfänger,<br />
sind aber u. U. in ihrer Funktion eingeschränkt. Das heißt: Bei geplanter<br />
Teilung einer im Regelverfahren vermittelten Leber im Sinne eines symmetrischen<br />
Lebersplits wird <strong>der</strong> jeweils verbleibende Lappen nachfolgend nach den<br />
Regeln des modifizierten und beschleunigten Verfahrens vermittelt. Der Richtlinienentwurf<br />
wurde nach zwei Lesungen durch die Ständige Kommission Organ-
Wissenschaft und Forschung<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
transplantation einstimmig befürwortet. Die entsprechenden Richtlinienän<strong>der</strong>ungen<br />
sind am 28.06.<strong>2008</strong> in Kraft getreten.<br />
Die aktuellen Richtlinien sind abrufbar unter www.bundesaerztekammer.de/down<br />
loads/RiliOrga<strong>2008</strong>0628d.pdf.<br />
Mit <strong>der</strong> Klärung beson<strong>der</strong>er Fragen im Zusammenhang mit den Richtlinien nach<br />
§ 16 TPG waren folgende Arbeitsgruppen befasst:<br />
– Ad-hoc-Arbeitsgruppe „MELD“<br />
Die Ad-hoc-Arbeitsgruppe hat die oben aufgeführten Richtlinienän<strong>der</strong>ungen für die<br />
Organvermittlung zur Lebertransplantation erarbeitet. In dieser Arbeitsgruppe werden<br />
auch die Ergebnisse einer Expertenkonferenz vom November <strong>2008</strong> beraten, <strong>der</strong>en<br />
Schwerpunkte die Ein-Jahres-Überlebensraten nach Einführung des MELD-Scores<br />
sowie Fragen <strong>der</strong> Transplantation von Kin<strong>der</strong>n und <strong>der</strong> Split-Leber-Transplantation<br />
waren.<br />
– Arbeitsgruppe „Datenaustausch gemäß <strong>der</strong> Richtlinie nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4<br />
TPG“<br />
Die Arbeitsgruppe wurde ursprünglich eingesetzt, um die Richtlinie nach § 16 Abs. 1<br />
Satz 1 Nr. 4 a) und b) TPG – Medizinische Beurteilung von Organspen<strong>der</strong>n und Konservierung<br />
von Spen<strong>der</strong>organen – auf etwaigen Än<strong>der</strong>ungsbedarf im Hinblick auf die<br />
Datenflüsse in <strong>der</strong> Transplantationsmedizin zu prüfen. Die bislang nur grundsätzlich<br />
erörterten Maßnahmen zur Verbesserung <strong>der</strong> Dokumentationsvollständigkeit im<br />
Bereich <strong>der</strong> Organtransplantation sollen im Frühjahr 2009 fortgesetzt werden. Die<br />
grundsätzliche Bedeutung dieser Thematik hat sich auch in den Beratungen <strong>der</strong> Auftraggeber<br />
<strong>der</strong> Verträge nach §§ 11 und 12 TPG zur Vereinbarung über die jährlichen<br />
<strong>Tätigkeitsbericht</strong>e <strong>der</strong> Transplantationszentren durch die Deutsche Stiftung Organtransplantation<br />
nach § 11 Abs. 5 TPG wi<strong>der</strong>gespiegelt.<br />
– Arbeitsgruppe „För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Organspende“<br />
Die Arbeitsgruppe ist damit befasst, auch im Hinblick auf eine etwaige Novellierung des<br />
TPG Ursachen des Organmangels zu analysieren und mögliche Lösungsansätze zu entwickeln.<br />
Die in ihrer Sitzung sowie in den verschiedenen Unterarbeitsgruppen („Aufklärung<br />
<strong>der</strong> Bevölkerung“, „Spen<strong>der</strong>identifizierung im Krankenhaus“, „Gesundheitskarte“,<br />
„Lebendspende“, „Non-Heart-Beating-Donor“, „Fragen <strong>der</strong> Wi<strong>der</strong>spruchslösung“)<br />
erarbeiteten Ergebnisse wurden im Dezember <strong>2008</strong> zu einem ersten<br />
konsolidierten Meinungsbild zusammengeführt. Ziel ist es, ein Kondensat von Empfehlungen<br />
zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Organspende zu erarbeiten.<br />
– Arbeitsgruppe „Revision <strong>der</strong> Richtlinien nach § 16 Abs. 1 Nrn. 2 u. 5 TPG“<br />
Die Arbeitsgruppe beschäftigt sich in einem zweistufigen Verfahren mit <strong>der</strong> Gesamtüberarbeitung<br />
<strong>der</strong> Richtlinien nach § 16 Abs. 1 Nrn. 2 u. 5 TPG, in die auch die Ergebnisse<br />
<strong>der</strong> jeweiligen organspezifischen Arbeitsgruppen einfließen sollen. Der im<br />
Berichtszeitraum erarbeitete Mustervorschlag zur Vereinheitlichung <strong>der</strong> allgemeinen<br />
Grundsätze für die Aufnahme in die Warteliste zur Organtransplantation und für die<br />
5<br />
245
Vermittlung postmortal gespendeter Organe sowie <strong>der</strong> organspezifische Richtlinienteil<br />
zur Allokation von Spen<strong>der</strong>nieren wurden im November <strong>2008</strong> erörtert. Insgesamt ist<br />
eine baldige Neubekanntmachung <strong>der</strong> Gesamtrichtlinien geplant.<br />
– Arbeitsgruppe „Revision <strong>der</strong> Allokationsrichtlinien für die Nierentransplantation“<br />
s. Arbeitsgruppe „Revision <strong>der</strong> Richtlinien nach § 16 Abs. 1 Nrn. 2 u. 5 TPG“<br />
– Arbeitsgruppe „Thorakale Organe“<br />
Diese Arbeitsgruppe steht in engem Austausch mit <strong>der</strong> Organkommission „Herz/Lunge“<br />
<strong>der</strong> Deutschen Transplantationsgesellschaft und <strong>der</strong> Arbeitsgruppe „Thorakale<br />
Transplantation“ <strong>der</strong> Deutschen Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie.<br />
Beide Fachgesellschaften wollen sich zum Frühjahr 2009 auf einen gemeinsamen Vorschlag<br />
zu Weiterentwicklungsmöglichkeiten <strong>der</strong> Richtlinien für Organvermittlung thorakaler<br />
Spen<strong>der</strong>organe (Herz) verständigen. Danach werden die Beratungen in <strong>der</strong><br />
Arbeitsgruppe fortgesetzt.<br />
– Arbeitsgruppe „Qualität, Erfolg und Struktur“<br />
Die Arbeitsgruppe ist befasst mit Strukturfragen <strong>der</strong> Transplantationszentren und<br />
etwaigen davon abhängigen Qualitätsaspekten und Erfolgsaussichten in <strong>der</strong> Transplantationsmedizin.<br />
– Arbeitsgruppe „Revision <strong>der</strong> Allokationsrichtlinien für die Pankreastransplantation“<br />
Die Überarbeitung <strong>der</strong> Richtlinien für die Pankreastransplantation befindet sich in <strong>der</strong><br />
Arbeitsplanung zur Reform <strong>der</strong> Richtlinien nach § 16 Abs. 1 Nrn. 2 u. 5 TPG. Was die<br />
Inselzell-Transplantation betrifft, wird die Überarbeitung u. a. davon abhängen, ob<br />
Inselzellen wie bisher als vermittlungspflichtige Organe gemäß TPG behandelt werden<br />
sollen o<strong>der</strong> grundsätzlich von den Regelungen <strong>der</strong> EG-Verordnung 1394/2007 über Arzneimittel<br />
für neuartige Therapien erfasst werden. Nach dieser Verordnung sind biotechnologisch<br />
bearbeitete Gewebeprodukte aus Zellen o<strong>der</strong> Gewebe menschlichen<br />
Ursprungs Humanarzneimittel und unterliegen somit dem Arzneimittelgesetz (AMG).<br />
Näheres s. u. sowie unter Abschnitt 5.1.4.<br />
Regelungen an <strong>der</strong> Schnittstelle Gewebemedizin – Organtransplantation<br />
Die Ständige Kommission Organtransplantation hat sich positioniert zu offenen Fragen<br />
und Problemen bezüglich <strong>der</strong> simultanen Entnahme von Geweben und vermittlungspflichtigen<br />
Organen von postmortalen Spen<strong>der</strong>n. Der Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
ist in seiner Sitzung vom 26.09.<strong>2008</strong> den Empfehlungen <strong>der</strong> Ständigen Kommission<br />
Organtransplantation für „Regelungen an <strong>der</strong> Schnittstelle Gewebemedizin –<br />
Organtransplantation – Problemanalyse und Lösungsvorschläge“ gefolgt. Das Positionspapier<br />
arbeitet die in diesem sensiblen Bereich durch das Gewebegesetz entstandenen<br />
Unschärfen und Inkongruenzen auf und gibt für die einzelnen Problembereiche<br />
Empfehlungen. Damit soll insbeson<strong>der</strong>e mit Blick auf die Versorgung <strong>der</strong> betroffenen<br />
Patienten, aber auch auf die notwendige Rechtssicherheit für alle Beteiligten eine möglichst<br />
klare Orientierung geschaffen werden (vgl. www.bundesaerztekammer.de/down<br />
loads/PositionspapierGewebemedOrgantrans.pdf sowie Broschüre, kostenlos zu bestellen<br />
über die <strong>Bundesärztekammer</strong>, E-Mail: dezernat6@baek.de).<br />
246
Einsatz des Organ Care Systems (OCS) für Spen<strong>der</strong>herzen<br />
Nach einem Gespräch vom April <strong>2008</strong> zwischen Vertretern des Bundesministeriums für<br />
Gesundheit (BMG), <strong>der</strong> Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und dem GKV-Spitzenverband<br />
hatte das BMG „schnellstmöglich“ eine Ergänzung des Koordinierungsstellenvertrags<br />
nach § 11 TPG gefor<strong>der</strong>t, um das sogenannte Organ Care System (OCS) für<br />
die Transplantation von Spen<strong>der</strong>herzen zur Anwendung kommen zu lassen. In <strong>der</strong> Folge<br />
wurde hierzu eine fachlich kontroverse Diskussion in <strong>der</strong> Ständigen Kommission<br />
Organtransplantation geführt. Die Diskussion bezog sich u. a. auf die Fragen, welche<br />
Patienten nach gegenwärtigem Erkenntnisstand gegebenenfalls von diesem System<br />
medizinisch profitieren würden und ob das OCS zunächst nur von ausgewählten Herzzentren<br />
und ausschließlich für <strong>der</strong>en Patienten zur Anwendung gebracht werden soll.<br />
Da nach einer Stellungnahme <strong>der</strong> zuständigen Fachkommission <strong>der</strong> Deutschen Transplantationsgesellschaft<br />
bislang keine ausreichende systematische wissenschaftliche Evidenz<br />
für eine Verbesserung <strong>der</strong> Behandlungsergebnisse durch den Einsatz des OCS vorliegt<br />
und auch die Finanzierungslage (hohe Anschaffungs- und Einsatzkosten) unklar<br />
ist, sieht die Ständige Kommission Organtransplantation den Einsatz des OCS <strong>der</strong>zeit<br />
nicht als den aktuellen Stand <strong>der</strong> Erkenntnisse <strong>der</strong> medizinischen Wissenschaft entsprechend<br />
an. Nach Ansicht <strong>der</strong> Kommission sollten „zunächst Nachweise zum Nutzen<br />
des OCS durch weitere Studien erbracht werden […], bevor im Zusammenhang mit<br />
einer Feststellung des Standes <strong>der</strong> Erkenntnisse <strong>der</strong> medizinischen Wissenschaft über<br />
eine etwaige Einführung in die Regelversorgung beraten werden könne“.<br />
Verhandlungen zum ET-Jahresbudget<br />
Wissenschaft und Forschung<br />
Wie in den Vorjahren hat <strong>der</strong> Vorsitzende <strong>der</strong> Prüfungskommission und <strong>der</strong> Überwachungskommission<br />
für die <strong>Bundesärztekammer</strong> an den Verhandlungen zum Jahresbudget<br />
2009 <strong>der</strong> Stiftung Eurotransplant mitgewirkt. Die Vertragspartner konnten<br />
grundsätzliches Einvernehmen erzielen, sodass die Verhandlungen zum Jahresbeginn<br />
2009 abgeschlossen werden dürften. Damit wird <strong>der</strong> Rahmen für eine angemessene aufwandsbasierte<br />
Finanzierung <strong>der</strong> Organverteilung gebildet.<br />
17. Jahrestagung <strong>der</strong> Deutschen Transplantationsgesellschaft<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Auf <strong>der</strong> 17. Jahrestagung <strong>der</strong> Deutschen Transplantationsgesellschaft (DTG), die im<br />
November <strong>2008</strong> in Bochum stattfand, hat Prof. Dr. jur. Hans Lilie in einem Sachstandsbericht<br />
über die Arbeit <strong>der</strong> Ständigen Kommission Organtransplantation informiert.<br />
5<br />
247
Organspende und -transplantation in <strong>der</strong> Europäischen Union<br />
Der Bericht <strong>der</strong> Europäischen Kommission „On Organ Donation and Transplantation:<br />
Policy Actions at EU Level (2007/2210(INI))“ und die zugehörige Mitteilung „Organspende<br />
und -transplantation: Maßnahmen auf EU-Ebene“ (KOM (2007) 275 endg.) wurden<br />
vom Europäischen Parlament im April <strong>2008</strong> angenommen. Der Bericht setzt sich<br />
insbeson<strong>der</strong>e mit drei Fragestellungen auseinan<strong>der</strong>: erstens mit <strong>der</strong> Frage nach <strong>der</strong><br />
Sicherheit und Qualität von Organspenden, zweitens mit <strong>der</strong> Frage nach Möglichkeiten<br />
zur Behebung des Organmangels sowie drittens mit dem Thema Organhandel. Dazu<br />
fand im Januar <strong>2008</strong> eine erste Aussprache im Gesundheitsausschuss des Europäischen<br />
Parlaments statt. Da <strong>der</strong> Bericht die Tendenzen <strong>der</strong> EU-Mitteilung unterstützt, bleibt<br />
auch die kritische Haltung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> aus dem Jahr 2007 unverän<strong>der</strong>t.<br />
Anlässlich des Treffens <strong>der</strong> „Key Stakehol<strong>der</strong> Group on Organ Donation and Transplantation“<br />
und <strong>der</strong> dort diskutierten Detailfragen legte die EU-Kommission im Mai <strong>2008</strong><br />
einen Aktionsplan (2009 – 2015) und einen ersten Entwurf für eine EU-Richtlinie vor.<br />
Hierzu hat die <strong>Bundesärztekammer</strong> aufbauend auf ihren Äußerungen aus dem Vorjahr<br />
Ende Mai <strong>2008</strong> vorläufig Stellung genommen. Zwischenzeitlich sind die EU-Arbeitspapiere<br />
weiterentwickelt worden: Die Europäische Kommission hat zum einen das Draft<br />
Working Paper on a Quality and Safety Legal Framework on Donation, Procurement,<br />
Testing, Transport, Preservation, Transplantation and Characterisation of Human<br />
Organs und zum an<strong>der</strong>en das Draft Working Paper on an Action Plan on Organ Donation<br />
and Transplantation (2009-2015) vorgelegt. Der Richtlinienentwurf und <strong>der</strong><br />
Aktionsplan wurden Mitte Dezember <strong>2008</strong> von <strong>der</strong> EU-Kommission beraten und verabschiedet.<br />
Nach einer geplanten Befassung einer Arbeitsgruppe des EU-Ministerats im<br />
Januar 2009 soll <strong>der</strong> Richtlinienentwurf zur ersten Lesung ins Europäische Parlament<br />
eingebracht werden. In <strong>der</strong> Ständigen Kommission Organtransplantation besteht weiter<br />
eine grundsätzlich kritische Haltung gegenüber <strong>der</strong> geplanten EU-Richtlinie. Nach Auffassung<br />
<strong>der</strong> Kommission ist <strong>der</strong> Vorrang einzelstaatlicher Regelungen vor einer EU-weiten<br />
Harmonisierung gemäß Artikel 152 Abs. 5 EG-Vertrag für jede Maßnahme <strong>der</strong> EU-<br />
Kommission zu beachten. Deshalb sei mit unverän<strong>der</strong>t guten Gründen für die Spende<br />
und die medizinische Verwendung von Organen im EG-Vertrag eine Son<strong>der</strong>regelung<br />
festgeschrieben worden. Vor diesem Hintergrund sollte es zunächst einmal darum<br />
gehen, innerhalb <strong>der</strong> EU eine für alle Patienten vergleichbare transplantationsmedizinische<br />
Versorgung zu gewährleisten. Zu diesem Entwicklungsziel könnte die EU-Kommission<br />
u. a. durch begleitende Maßnahmen zur Angleichung <strong>der</strong> transplantationsmedizinischen<br />
Versorgungsbedingungen, beispielsweise durch För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Entwicklung<br />
einer leistungsfähigen Transplantationsmedizin insbeson<strong>der</strong>e in den Mitgliedstaaten<br />
ohne etablierte Organtransplantation, beitragen. Erst danach kann über die<br />
Möglichkeiten einer Harmonisierung nachgedacht werden. Ungeachtet dessen sollte<br />
dem Organmangel als wesentlichem Problem <strong>der</strong> transplantationsmedizinischen Versorgung<br />
u. a. durch EU-weite Öffentlichkeitsarbeit und För<strong>der</strong>programme unter Berücksichtigung<br />
<strong>der</strong> jeweils nationalen und kulturellen Beson<strong>der</strong>heiten begegnet werden.<br />
Eine EU-Initiative zur Organtransplantation sollte zur Steigerung <strong>der</strong> Spendebereitschaft<br />
motivieren und nicht das bislang Erreichte durch Überbürokratisierung in Frage<br />
stellen.<br />
248
Wissenschaft und Forschung<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Situation und Entwicklung <strong>der</strong> Transplantationsmedizin in Deutschland<br />
Symposium <strong>der</strong> CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur „För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Organspende“<br />
Die <strong>Bundesärztekammer</strong> wurde auf dieser Veranstaltung im Juni <strong>2008</strong>, an <strong>der</strong> auch<br />
mehrere Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Ständigen Kommission Organtransplantation teilgenommen<br />
haben, durch Prof. Dr. Christoph Fuchs vertreten. Im Mittelpunkt standen Fragen <strong>der</strong><br />
Verringerung des Organmangels und <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung des Meldeverhaltens <strong>der</strong> Krankenhäuser<br />
sowie <strong>der</strong> Organspende. In diesem Zusammenhang wurden u. a. Möglichkeiten<br />
und Grenzen <strong>der</strong> unterschiedlichen Einwilligungsformen erörtert.<br />
IGES-Umfrage zur Situation <strong>der</strong> Transplantationsmedizin 10 Jahre nach Inkrafttreten<br />
des Transplantationsgesetzes<br />
Die IGES Institut GmbH, Berlin, hat im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit<br />
eine Befragung zur Situation <strong>der</strong> Transplantationsmedizin in Deutschland durchgeführt.<br />
Die Befragung richtete sich an zahlreiche Institutionen und sachverständige<br />
Einzelpersonen. Der Gesamtfragenkatalog umfasste 132 Fragen; an die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
waren 58 Fragen gerichtet, die umfangreich schriftlich beantwortet wurden.<br />
Sie haben sich auf viele verschiedene Aspekte <strong>der</strong> Transplantationsmedizin und des<br />
Transplantationsrechts bezogen, berührten wesentlich die Arbeit <strong>der</strong> Ständigen Kommission<br />
Organtransplantation und betrafen die <strong>Bundesärztekammer</strong> als eine <strong>der</strong> drei<br />
Auftraggeberinnen <strong>der</strong> Verträge mit <strong>der</strong> Koordinierungsstelle und <strong>der</strong> Vermittlungsstelle.<br />
Die Umfrage war Grundlage für den zum Jahresende <strong>2008</strong> fälligen Bericht <strong>der</strong><br />
Bundesregierung an den Bundestag über die Empfehlungen zum TPG (vgl. BT-Drs.<br />
16/5443, s. S. 3 Buchstabe b) Ziff. III i. V. m. BT-Plenarbeschluss BR-Drs. 385/07). Der<br />
Bericht soll zum Jahreswechsel <strong>2008</strong>/2009 erscheinen.<br />
Wissenschaftliches Symposium zum Novellierungsbedarf des Transplantationsrechts<br />
in Deutschland<br />
Im November <strong>2008</strong> hat die <strong>Bundesärztekammer</strong> in Berlin ein zweitägiges wissenschaftliches<br />
Symposium zum Novellierungsbedarf des Transplantationsrechts in Deutschland<br />
veranstaltet. Anlass bildete die für die Ärzteschaft bestehende Aufgabe, sich kontinuierlich<br />
und grundlegend mit dem komplexen Themenfeld <strong>der</strong> medizinischen, ethischen<br />
und rechtlichen Aspekte <strong>der</strong> Transplantationsmedizin auseinan<strong>der</strong>zusetzen. Deshalb<br />
hatte sich <strong>der</strong> 110. Deutsche Ärztetag im Mai 2007 mit diesem Thema befasst und sich<br />
– insbeson<strong>der</strong>e angesichts des anhaltenden Mangels an Spen<strong>der</strong>organen – nachdrücklich<br />
dafür ausgesprochen, „wesentliche Fragen <strong>der</strong> Zell-, Gewebe- und Organtransplantation<br />
mit dem Ziel <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Transplantationsmedizin wissenschaftlich aufzuarbeiten“<br />
(DÄT-Drs. II-01: 4). Wesentliches Ziel des Symposiums war es, die Erfahrungen<br />
mit dem deutschen Transplantationsgesetz zu resümieren und unterschiedliche<br />
Einschätzungen von Wissenschaftlern, Praktikern und politischen Verantwortungsträgern<br />
zu diskutieren. Im Mittelpunkt <strong>der</strong> Veranstaltung stand <strong>der</strong> normative Rahmen<br />
des Transplantationsgeschehens, wie er mit dem Transplantationsgesetz von 1997<br />
geschaffen wurde. Vor diesem Hintergrund reflektierten Juristen, Mediziner, Philoso-<br />
5<br />
249
phen, Gesundheitspolitiker und Ökonomen auf dem Symposium Grundsatzfragen <strong>der</strong><br />
Regelung <strong>der</strong> Transplantationsmedizin in Deutschland, „Brennpunkte“ <strong>der</strong> Organspende<br />
und -allokation, Implikationen und Optionen des europäischen Rechts und Erwartungen<br />
für die Zukunft. Die Publikation <strong>der</strong> Beiträge ist für 2009 geplant. Die aus dieser<br />
Diskussion abzuleitenden Än<strong>der</strong>ungs- und Ergänzungsvorschläge für das deutsche<br />
Transplantationsrecht sollen weiterentwickelt werden.<br />
Erklärung zur Organspendebereitschaft und elektronische Gesundheitskarte<br />
Das Bundesministerium für Gesundheit beabsichtigt innerhalb des Notfalldatensatzes<br />
<strong>der</strong> elektronischen Gesundheitskarte (eGK) eine Erklärung zu hinterlegen, aus <strong>der</strong><br />
erkennbar ist, ob <strong>der</strong> Versicherte zur Organspende bereit ist. Die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
hatte bereits im September 2005 Vorschläge unterbreitet, in welcher Weise Angaben<br />
über die Organspendebereitschaft auf <strong>der</strong> eGK gespeichert werden können, ohne dass<br />
es zu Konflikten mit den Aufgaben des Arztes bei <strong>der</strong> Notfallversorgung kommt. Die<br />
vom BMG vorgesehene Speicherung <strong>der</strong> Organspendebereitschaft bei den Notfalldaten<br />
wurde von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> mit <strong>der</strong> Begründung abgelehnt, dass hierbei in <strong>der</strong><br />
Öffentlichkeit eine ungewollt verzerrte Wahrnehmung für das Thema Notfall und<br />
Organspende entstehen könnte. Auch nach Ansicht <strong>der</strong> Ständigen Kommission Organtransplantation<br />
ist ein separates, zusätzliches Fach auf <strong>der</strong> eGK erfor<strong>der</strong>lich, das Informationen<br />
zur Organspendebereitschaft und sonstigen Verfügungen des Patienten enthalten<br />
soll. Im März <strong>2008</strong> fand ein Gespräch im BMG mit Vertretern <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
statt, in welchem die grundsätzliche Haltung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zu<br />
diesem Thema nochmals ausdrücklich dargelegt wurde. Anschließend bestätigte das<br />
BMG, dennoch an seiner bisherigen Konzeption festhalten zu wollen. Trotz <strong>der</strong> damit<br />
unverän<strong>der</strong>t bestehenden unterschiedlichen Rechtsauffassungen hat sich die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
aus pragmatischen Erwägungen dafür entschieden, dem Wunsch des<br />
BMG zur Ausarbeitung von Hinweisen für das Ausfüllen einer Erklärung <strong>der</strong> Bereitschaft<br />
zur Organspende zu entsprechen. Vor diesem Hintergrund soll in Kooperation<br />
mit <strong>der</strong> Ständigen Kommission Organtransplantation ein Gesprächsmodul zur Beratung<br />
bei <strong>der</strong> Abgabe einer Erklärung zur Organspendebereitschaft entwickelt werden.<br />
Spitzengespräch <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, <strong>der</strong> Deutschen Bischofskonferenz und des<br />
Rates <strong>der</strong> Evangelischen Kirche in Deutschland<br />
Im Mittelpunkt des Gespräches, das im November <strong>2008</strong> in Berlin stattfand, standen<br />
ethische Fragen <strong>der</strong> Transplantationsmedizin, <strong>der</strong> Umgang mit Patientenverfügungen<br />
und Fragen <strong>der</strong> Sterbebegleitung. Im Hinblick auf die ethischen Fragen <strong>der</strong> Transplantationsmedizin<br />
sprachen sich alle Seiten dafür aus, die Information und Aufklärung<br />
über Organspenden und Organverteilung zu intensivieren, um auf diese Weise die<br />
Bereitschaft zur Organspende zu erhöhen. Die Delegation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
stand unter Leitung von Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe. Er sprach sich gemeinsam<br />
mit dem Vorsitzenden <strong>der</strong> Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch,<br />
und dem Vorsitzenden des Rates <strong>der</strong> Evangelischen Kirche in Deutschland,<br />
Bischof Wolfgang Huber, dafür aus, den Gedankenaustausch in regelmäßigen Abständen<br />
fortzuführen.<br />
250
Wissenschaft und Forschung<br />
5.1.2 Prüfungskommission gemäß § 12 Abs. 4 S. 2 Nr. 4 TPG<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Die Hauptaufgabe <strong>der</strong> Kommission ist die Überprüfung von Allokationsauffälligkeiten.<br />
Dabei prüft sie in regelmäßigen Abständen stichprobenartig, ob die Vermittlungsentscheidungen<br />
<strong>der</strong> Stiftung Eurotransplant nach Maßgabe <strong>der</strong> vertraglichen Bedingungen,<br />
darunter <strong>der</strong> Einhaltung <strong>der</strong> Allokationsrichtlinien nach § 16 TPG, sowie des TPG<br />
insgesamt erfolgt sind. Des Weiteren geht die Kommission Meldungen <strong>der</strong> Stiftung<br />
Eurotransplant über Auffälligkeiten im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Findung und Durchführung<br />
von Vermittlungsentscheidungen nach.<br />
Im Rahmen <strong>der</strong> einzelnen Prüfungen werden die Verfahrensbeteiligten um Stellungnahme<br />
gebeten. Die abschließende Stellungnahme und Beurteilung wird außer den<br />
Verfahrensbeteiligten und ggf. <strong>der</strong> Bußgeldstelle erfor<strong>der</strong>lichenfalls auch weiteren Institutionen<br />
dann zugeleitet, wenn dies nach Auffassung <strong>der</strong> Kommission das allgemeine<br />
Patienteninteresse erfor<strong>der</strong>t. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> führt die Geschäfte dieses Gremiums.<br />
Innerhalb des Berichtszeitraums hat die Prüfungskommission fünfmal unter dem Vorsitz<br />
von Prof. Dr. Angstwurm getagt. Gemeinsam mit den Sachverständigen Beratern<br />
und <strong>der</strong> Überwachungskommission wurde im Oktober <strong>2008</strong> die Jahresvisitation <strong>der</strong><br />
Vermittlungsstelle, Stiftung Eurotransplant (ET), in Leiden/NL durchgeführt.<br />
Seit ihrer Einrichtung hat sich die Prüfungskommission mit 104 Vorgängen klärungsbedürftiger<br />
Auffälligkeiten befasst, darunter 11 neuen Vorgängen im Jahr <strong>2008</strong>. Von den<br />
104 Vorgängen konnten bislang 95 abschließend beurteilt werden. In <strong>der</strong> weit überwiegenden<br />
Zahl <strong>der</strong> Fälle hat es sich nach <strong>der</strong> jeweils einhelligen Beurteilung <strong>der</strong> Prüfungskommission<br />
nicht um Allokationsverstöße, son<strong>der</strong>n um Probleme <strong>der</strong> Qualitätssicherung<br />
bzw. <strong>der</strong> Organisation <strong>der</strong> transplantationsbeteiligten Institutionen gehandelt.<br />
Die Dokumentation wurde in <strong>der</strong> üblichen anonymisierten Form den Auftraggebern<br />
und in <strong>der</strong> Sitzung vom Juni <strong>2008</strong> dem Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> dargelegt. Im<br />
Berichtszeitraum wurden zwei <strong>der</strong> abschließend behandelten Fälle als Ordnungswidrigkeit<br />
gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 4 TPG beurteilt und diese <strong>der</strong> Bußgeldstelle gemeldet.<br />
Wie im Vorjahr und über das jetzige Berichtsjahr hinaus sind Kommissionsmitglie<strong>der</strong><br />
auch in Arbeitsgruppen <strong>der</strong> Ständigen Kommission Organtransplantation tätig gewesen.<br />
Der Bericht <strong>der</strong> Prüfungskommission an die Auftraggeber <strong>der</strong> oben genannten Verträge<br />
nach den §§ 11 u. 12 TPG für den Zeitraum vom 01.07.2007 bis 30.06.<strong>2008</strong> wurde im<br />
August <strong>2008</strong> vorgelegt.<br />
5.1.3 Überwachungskommission gemäß den Verträgen nach §§ 11 und 12 TPG<br />
Die Aufgabe <strong>der</strong> Überwachungskommission besteht zum einen in <strong>der</strong> Überprüfung <strong>der</strong><br />
Einhaltung <strong>der</strong> Verpflichtungen und <strong>der</strong> Erfüllung <strong>der</strong> Aufgaben <strong>der</strong> Koordinierungsstelle,<br />
Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO), gemäß § 2 des Vertrags nach § 11<br />
TPG, was eine Mitwirkung bei <strong>der</strong> Haushaltsprüfung einschließt, zum an<strong>der</strong>en in <strong>der</strong><br />
5<br />
251
Überprüfung <strong>der</strong> Einhaltung <strong>der</strong> Verpflichtungen und Aufgabenwahrnehmung <strong>der</strong> Vermittlungsstelle,<br />
Stiftung Eurotransplant (ET), gemäß § 2 des Vertrags nach § 12 TPG,<br />
soweit sie nicht unmittelbar Probleme <strong>der</strong> Allokation von Spen<strong>der</strong>organen berühren;<br />
für dieses Aufgabenfeld ist die Prüfungskommission gemäß § 12 Abs. 4 S. 2 Nr. 4 TPG<br />
zuständig. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> führt die Geschäfte dieses Gremiums.<br />
Innerhalb des Berichtszeitraums hat die Kommission unter dem Vorsitz von Prof. Dr.<br />
Angstwurm fünfmal getagt. Im Juli <strong>2008</strong> wurde die Jahresvisitation <strong>der</strong> Koordinierungsstelle<br />
in Frankfurt/Main durchgeführt. Gemeinsam mit <strong>der</strong> Prüfungskommission<br />
erfolgte im Oktober <strong>2008</strong> die Jahresvisitation <strong>der</strong> Vermittlungsstelle, Stiftung Eurotransplant,<br />
in Leiden/NL.<br />
Im Bereich <strong>der</strong> Koordinierungsstelle war die Kommission im Berichtsjahr vor allem<br />
befasst mit <strong>der</strong> Ablösung <strong>der</strong> DSO-G von <strong>der</strong> DSO, Analysen und Konsequenzen <strong>der</strong><br />
jährlichen Koordinierungsstellen-Berichte zum einen nach § 11 Abs. 5 TPG über die<br />
Tätigkeit jedes Transplantationszentrums im vergangenen Kalen<strong>der</strong>jahr, zum an<strong>der</strong>en<br />
an die Auftraggeber.<br />
Ferner befasste sich die Kommission mit grundsätzlichen Fragen des Datenschutzes im<br />
Zusammenhang mit wissenschaftlichen Auswertungen von Daten einzelner Transplantationszentren.<br />
Grundsätzliche Fragen zum Datenaustausch zwischen <strong>der</strong> Koordinierungs- und <strong>der</strong><br />
Vermittlungsstelle für die Allokation werden in einer Projektgruppe regelmäßig erörtert,<br />
an <strong>der</strong> auch Kommissionsmitglie<strong>der</strong> teilnehmen.<br />
In Fortführung <strong>der</strong> Befassung mit Honorierungsfragen von Krankenhausärzten für Leistungen<br />
<strong>der</strong> Hirntod-Diagnostik wurden die entsprechenden vertraglich geregelten Entgelt-Ansprüche<br />
klargestellt.<br />
Der Bericht <strong>der</strong> Überwachungskommission an die Auftraggeber <strong>der</strong> oben genannten<br />
Verträge nach §§ 11 und 12 TPG für den Zeitraum vom 01.07.2007 bis 30.06.<strong>2008</strong> wurde<br />
im August <strong>2008</strong> vorgelegt.<br />
Ende 2007 war es zu einer öffentlichen Diskussion gekommen, nachdem die DSO im<br />
Rahmen einer parlamentarischen Anfrage mitgeteilt hatte, dass die <strong>Tätigkeitsbericht</strong>e<br />
jedenfalls für die Jahre 2004 und 2005 nicht valide seien. Kommissionsmitglie<strong>der</strong> waren<br />
am 21.02.<strong>2008</strong> vom Arbeitskreis Gesundheit <strong>der</strong> SPD-Bundestagsfraktion zu einer<br />
Anhörung infolge des Koordinierungsstellen-Berichts insbeson<strong>der</strong>e zum Jahr 2005 über<br />
die Tätigkeit jedes Transplantationszentrums gemäß § 11 Abs. 5 TPG eingeladen.<br />
In <strong>der</strong> Kommission wurden bereits seit 2006 Fragen <strong>der</strong> Berichterstattung <strong>der</strong> Koordinierungsstelle<br />
nach § 11 Abs. 5 TPG erörtert, woraus die Initiierung einer vertraglichen<br />
Neufassung resultierte. Da nach § 11 Abs. 2 Satz 1 TPG die Aufgaben <strong>der</strong> Koordinierungsstelle<br />
mit Wirkung für die Transplantationszentren geregelt werden, ist als <strong>der</strong>en<br />
Vertreterin auch die Deutsche Transplantationsgesellschaft (DTG) in die Beratungen zu<br />
den Dokumentationsanfor<strong>der</strong>ungen des Berichts einbezogen worden.<br />
Das Bundesministerium für Gesundheit als Genehmigungsbehörde hatte zunächst<br />
eine Differenzierung <strong>der</strong> Darstellung des Versicherungsstatus <strong>der</strong> Patienten im Bericht<br />
<strong>der</strong> DSO gemäß § 11 Abs. 5 TPG gefor<strong>der</strong>t. Darüber hinaus hatte das BMG befürwortet,<br />
252
auch für die Auswertungen zur Warteliste Angaben zum voraussichtlichen Versichertenstatus<br />
<strong>der</strong> Patienten zum Zeitpunkt <strong>der</strong> späteren Transplantation zu erheben und im<br />
Dezember <strong>2008</strong> dazu nochmals Nachdruck auf differenzierte Angaben zur Unterkategorisierung<br />
zum Versichertenstatus auch für Wartelistenpatientinnen und -patienten<br />
sowie auf die Möglichkeit bzw. Absicht <strong>der</strong> Inanspruchnahme wahlärztlicher Leistungen<br />
im Falle einer Transplantation gelegt.<br />
Nach eingehen<strong>der</strong> Erörterung haben sich die Vertragspartner nach § 11 TPG darauf verständigt,<br />
die Darstellung <strong>der</strong> Transplantationsergebnisse an den strukturierten Qualitätsberichten<br />
<strong>der</strong> Krankenhäuser im BQS-Verfahren nach § 137 SGB V zu orientieren.<br />
Bezüglich einer differenzierten Darstellung des Versichertenstatus halten die Vertragspartner<br />
nach § 11 TPG unter Beteiligung <strong>der</strong> Deutschen Transplantationsgesellschaft<br />
die For<strong>der</strong>ung des Bundesministeriums für Gesundheit für nicht sinnvoll umsetzbar, da<br />
damit kein definitiver Sachverhalt dokumentiert würde. Entsprechend haben sich die<br />
Vertragspartner nach § 11 TPG einvernehmlich darauf verständigt, eine differenzierte<br />
Darstellung in <strong>der</strong> vertraglichen Neufassung <strong>der</strong> Vereinbarung über den Bericht <strong>der</strong><br />
DSO zur Tätigkeit <strong>der</strong> Transplantationszentren gemäß § 11 Abs. 5 TPG nur für erfolgte<br />
Transplantationen vorzusehen.<br />
5.1.4 Gewebemedizin<br />
Wissenschaft und Forschung<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Im Berichtszeitraum hat die <strong>Bundesärztekammer</strong> vier Stellungnahmen und ein Positionspapier<br />
für den Bereich „Gewebemedizin“ erarbeitet.<br />
Mit <strong>der</strong> EU-Richtlinie 2004/23/EG vom 31.03.2004 zur Festlegung von Qualitäts- und<br />
Sicherheitsstandards für die Spende, Beschaffung, Testung, Verarbeitung, Konservierung,<br />
Lagerung und Verteilung von menschlichen Geweben und Zellen wurden für den<br />
Bereich <strong>der</strong> Gewebemedizin Regelungen erlassen, die bis zum 07.04.2006 in nationales<br />
Recht umzusetzen waren. Trotz <strong>der</strong> weitgehend einhelligen, kritischen Bewertungen<br />
<strong>der</strong> vorgelegten Entwürfe für ein Gewebegesetz durch die betroffenen Fachgesellschaften<br />
und Institutionen trat dieses am 01.08.2007 in Kraft (zur Kritik vgl. <strong>Tätigkeitsbericht</strong>e<br />
2006 und 2007).<br />
Zur Umsetzung <strong>der</strong> Durchführungsrichtlinien 2006/17/EG und 2006/86/EG wurden<br />
am 04.04.<strong>2008</strong> die Verordnung zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung<br />
(AMWHV) sowie die Verordnung über die Anfor<strong>der</strong>ungen an Qualität<br />
und Sicherheit <strong>der</strong> Entnahme von Geweben und <strong>der</strong>en Übertragung nach dem Transplantationsgesetz<br />
(TPG-Gewebeverordnung) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die<br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> hatte sich in ihren schriftlichen Stellungnahmen vom 10. September<br />
2007 mit dem Entwurf <strong>der</strong> AMWHV und vom 24. Oktober 2007 mit dem Entwurf<br />
<strong>der</strong> TPG-Gewebeverordnung kritisch auseinan<strong>der</strong>gesetzt (vgl. <strong>Tätigkeitsbericht</strong> 2007).<br />
Die Kritik <strong>der</strong> Ärzteschaft fand in den Verordnungen keine Berücksichtigung. Zur Verdeutlichung<br />
<strong>der</strong> Probleme mit diesen beiden untergesetzlichen Regelungen erschien<br />
eine Publikation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> „Umsetzung <strong>der</strong> Geweberichtlinie<br />
2004/23/EG und ihrer Durchführungsrichtlinien 2006/17/EG und 2006/86/EG auf<br />
untergesetzlicher Ebene“ in <strong>der</strong> Zeitschrift StoffRecht vom Januar <strong>2008</strong>.<br />
5<br />
253
Im März <strong>2008</strong> hat das Bundesministerium für Gesundheit den Fachgesellschaften den<br />
Entwurf einer Verordnung für den Betrieb eines Registers über Gewebeeinrichtungen<br />
nach dem Transplantationsgesetz (TPG-Geweberegisterverordnung) zur schriftlichen<br />
Anhörung zugeleitet. Die sich aus § 8 f Abs. 1 TPG für die zuständigen Behörden <strong>der</strong><br />
Län<strong>der</strong> ergebende Pflicht, dem Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation<br />
und Information Angaben darüber zu übermitteln, für welche Tätigkeiten sie den einzelnen<br />
Gewebeeinrichtungen Erlaubnisse erteilt haben, wird durch diesen Verordnungsentwurf<br />
konkretisiert. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hat Mitte April <strong>2008</strong> zu dieser<br />
TPG-Geweberegisterverordnung Stellung genommen (vgl. http://www.bundesaerzte<br />
kammer.de/downloads/StellTPG_Geweberegisterverordnung.pdf).<br />
Zum Entwurf einer Zweiten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Allgemeinen<br />
Verwaltungsvorschrift über die Festlegung eines Musters für einen Organspendeausweis<br />
(Zweite Organspendeausweisän<strong>der</strong>ungs-Verwaltungsvorschrift) hatte<br />
die <strong>Bundesärztekammer</strong> Anfang November 2007 Stellung genommen (s. Kap. 5 des<br />
<strong>Tätigkeitsbericht</strong>s 2007). Diese Verwaltungsvorschrift wurde in weitgehend unverän<strong>der</strong>ter<br />
Form am 1. April <strong>2008</strong> im Bundesanzeiger veröffentlicht.<br />
Dabei wurden die von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> in ihrer Stellungnahme u. a. dargelegten<br />
Fragen und Probleme insbeson<strong>der</strong>e zur Einholung <strong>der</strong> Zustimmung und zur Aufklärung<br />
bei einer postmortalen Spende sowohl von Organen als auch von Gewebe nicht<br />
gelöst. Vor diesem Hintergrund hat die Ständige Kommission Organtransplantation das<br />
Positionspapier „Regelungen an <strong>der</strong> Schnittstelle Gewebemedizin – Organtransplantation<br />
– Problemanalyse und Lösungsvorschläge“ erarbeitet (nähere Erläuterungen vgl.<br />
<strong>Kapitel</strong> 5.1.1, http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/PositionspapierGewebe<br />
medOrgantrans.pdf sowie Broschüre, kostenlos zu bestellen über die <strong>Bundesärztekammer</strong>,<br />
E-Mail: dezernat6@baek.de). Ziel dieses Papiers ist die Aufarbeitung <strong>der</strong> in diesem<br />
sensiblen Bereich entstandenen Unschärfen und Inkongruenzen auf gesetzlicher und<br />
untergesetzlicher Ebene.<br />
In seiner Februar-Sitzung <strong>2008</strong> befasste sich <strong>der</strong> Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> mit<br />
<strong>der</strong> Problematik, ob und ggf. in welcher Form weiterhin Richtlinien für den Bereich <strong>der</strong><br />
Gewebemedizin erarbeitet werden sollen. Der Vorstand ist dabei <strong>der</strong> Empfehlung des<br />
Wissenschaftlichen Beirats und <strong>der</strong> Ständigen Kommission Organtransplantation<br />
gefolgt und hat einem gestuften Vorgehen mit Konzentration auf beson<strong>der</strong>s bedeutsame<br />
Gewebe zugestimmt:<br />
– Überarbeitung <strong>der</strong> Richtlinien zum Umgang mit hämatopoetischen Stammzellen<br />
sowie die Hämotherapierichtlinien nach §§ 12 a und 18 TFG auf <strong>der</strong> Basis <strong>der</strong> Neuregelungen<br />
des Gewebegesetzes durch die <strong>der</strong>zeit bestehenden Arbeitskreise des Wissenschaftlichen<br />
Beirats,<br />
– Überprüfung bestehen<strong>der</strong> Richtlinien im Bereich Fortpflanzungsmedizin auf Konformität<br />
mit dem Gewebegesetz durch den Arbeitskreis „Offene Fragen <strong>der</strong> Reproduktionsmedizin“,<br />
– parallel dazu Erarbeitung von Richtlinien für Gewebe, die aus nicht-transplantablen<br />
vermittlungspflichtigen Organen gewonnen werden (insbeson<strong>der</strong>e Herzklappen,<br />
Leber- und Inselzellen) unter <strong>der</strong> Fe<strong>der</strong>führung <strong>der</strong> Ständigen Kommission Organtransplantation<br />
sowie<br />
254
– in einem zweiten Schritt Überarbeitung bzw. Neuerstellung weiterer Richtlinien (vgl.<br />
Tabelle 1), jeweils nach Bestätigung durch den Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>.<br />
Tabelle 1: Prioritätsstufe 2<br />
Priorität Fe<strong>der</strong>führung<br />
Wissenschaft und Forschung<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Wissenschaftlicher Beirat Ständige Kommission Organtransplantation<br />
I hämatopoetische Stammzellen kardiovaskuläre Gewebe<br />
I assistierte Reproduktion Leberzellen<br />
I Hämotherapierichtlinien Inselzellen<br />
II* muskuloskeletale Gewebe<br />
II* Augenhornhäute<br />
II* embryonale und foetale Gewebe<br />
II* Haut u. a.<br />
* vorbehaltlich Projektbestätigung im Einzelfall durch den Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
Der Arbeitskreis „Hämatopoetische Stammzellen“ des Wissenschaftlichen Beirats <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> wurde eingerichtet und hat seine Arbeit im Berichtsjahr aufgenommen<br />
(vgl. <strong>Kapitel</strong> 5.2.3).<br />
Die Einrichtung eines Arbeitskreises „Augenhornhautbanken“ wurde vom Vorstand <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> in seiner September-Sitzung <strong>2008</strong> beschlossen. Über die personelle<br />
Zusammensetzung hat <strong>der</strong> Vorstand des Wissenschaftlichen Beirates in seiner<br />
Dezember-Sitzung <strong>2008</strong> entschieden.<br />
Bereits während des Gesetzgebungsverfahrens zum Gewebegesetz hat die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
eine Richtlinientätigkeit zur Todesfeststellung bei Embryonen o<strong>der</strong> Foeten<br />
gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 a TPG abgelehnt. Nach dem Inkrafttreten des Gewebegesetzes<br />
hat die <strong>Bundesärztekammer</strong> diese Ablehnung in einer Stellungnahme gegenüber<br />
dem Bundesministerium für Gesundheit erneut begründet. In einem Schreiben des<br />
Bundesministeriums für Gesundheit vom April <strong>2008</strong> wird <strong>der</strong> Einwand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
zurückgewiesen, <strong>der</strong> Gesetzgeber habe in diesem sensiblen Bereich die<br />
grundlegenden Rahmenbedingungen für die Richtlinienkompetenz <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
nach § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 a TPG zur Erstellung von Richtlinien zur Feststellung<br />
des Todes bei Embryonen und Föten nicht festgelegt. Das BMG stellt klar, dass die<br />
Richtlinienkompetenz zur Todesfeststellung bei Embryonen und Foeten durch die neuen<br />
Regelungen im TPG bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> angesiedelt sei, und bietet an, die<br />
Arbeiten zur Erstellung <strong>der</strong> oben genannten Richtlinie begleiten zu wollen. Seitens <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> wird bezüglich <strong>der</strong> Erstellung von Richtlinien zur Todesfeststellung<br />
bei Embryonen und Foeten <strong>der</strong>zeit über die bestehenden Richtlinien hinaus kein<br />
Handlungsbedarf gesehen.<br />
5<br />
255
Im Juni <strong>2008</strong> stellte die Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine Kleine<br />
Anfrage zur „Praxis <strong>der</strong> Gewebetransplantation in Deutschland“ (BT-Drs. 16/9876), um<br />
Informationen über die Auswirkungen des Gewebegesetzes ca. ein Jahr nach seinem<br />
Inkrafttreten zu erhalten. Die Antwort <strong>der</strong> Bundesregierung vom 15. Juli <strong>2008</strong> (BT-Drs.<br />
16/9988) ist u. a. aufgrund <strong>der</strong> Abkehr von <strong>der</strong> bisherigen Auffassung des Ministeriums,<br />
Pankreasinseln seien vermittlungspflichtige Organe im Sinne des Gesetzes, beson<strong>der</strong>s<br />
zu beachten. Denn nicht zuletzt seit dem Inkrafttreten <strong>der</strong> EG-Verordnung über Arzneimittel<br />
für neuartige Therapien Nr. 1394/2007 bestehen Inkompatibilitäten zwischen<br />
europarechtlichen Regelungen einerseits und dem deutschen Transplantationsgesetz<br />
an<strong>der</strong>erseits. So gelten seit Inkrafttreten des TPG Pankreasinseln – auf <strong>der</strong> Basis <strong>der</strong><br />
Organdefinition gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 TPG (alt) bzw. seit Inkrafttreten des Gewebegesetzes<br />
gemäß § 1 a Nr. 1 TPG (neu) – als vermittlungspflichtige Organe im Sinne des<br />
Gesetzes. Demgegenüber werden <strong>der</strong>zeit in klinischen Studien Leberzellen wie Gewebe<br />
(§ 1 a Nr. 4 TPG-neu) und in <strong>der</strong> Folge – gemäß § 4 Abs. 30 AMG – wie Arzneimittel<br />
behandelt. Dadurch und insbeson<strong>der</strong>e durch die im Gewebegesetz nicht geregelten<br />
Zuständigkeiten beim Übergang eines vermittlungspflichtigen Organs (Leber) zu<br />
einem ggf. handelbaren Arzneimittel (Leberzellen) sei es zu Engpässen in <strong>der</strong> Versorgung<br />
mit Leberzellen gekommen, die die Durchführung einer ansonsten bereits genehmigten<br />
und angelaufenen klinischen Studie beeinträchtigen. Die oben genannte europäische<br />
Verordnung gilt seit dem 30. Dezember <strong>2008</strong> unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.<br />
In <strong>der</strong> EU-Verordnung wird u. a. exakt definiert, unter welchen Umständen<br />
menschliche Zellen und Gewebe als (Human)Arzneimittel zu behandeln seien. Die<br />
Definition <strong>der</strong> „biotechnologisch bearbeiteten Gewebeprodukte“ in Art. 2 Nr. 1 Buchstabe<br />
b <strong>der</strong> Verordnung knüpft nicht – wie das deutsche TPG – an den Übertragungszweck,<br />
son<strong>der</strong>n an die Art <strong>der</strong> Bearbeitung <strong>der</strong> Zellen und Gewebe an. Gemäß dieser Verordnung<br />
sind biotechnologisch bearbeitete Gewebeprodukte aus Zellen o<strong>der</strong> Gewebe<br />
menschlichen Ursprungs, wie beispielsweise Leberzellen und Pankreasinseln, Humanarzneimittel<br />
und unterliegen demnach europarechtlich dem Arzneimittelrecht.<br />
Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hat mehrfach, u. a. in ihren Stellungnahmen zum Gewebegesetz<br />
und im Positionspapier „Regelungen an <strong>der</strong> Schnittstelle Gewebemedizin – Organtransplantation<br />
– Problemanalyse und Lösungsvorschläge“, auf diese Problematik hingewiesen<br />
und den Gesetzgeber bzw. das Bundesministerium für Gesundheit um Klarstellung<br />
gebeten. Eine Klärung dieser Frage ist nicht zuletzt mit Blick auf die<br />
notwendige Rechtssicherheit <strong>der</strong> betroffenen Ärzte und Patienten wünschenswert. Der<br />
Vorsitzende <strong>der</strong> Ständigen Kommission Organtransplantation hat deshalb dem Bundesministerium<br />
für Gesundheit im Februar <strong>2008</strong> eine entsprechende Stellungnahme mit<br />
<strong>der</strong> Bitte um Klärung übersandt. In seinem Antwortschreiben stellte das Ministerium<br />
eine zeitnahe Prüfung in Aussicht. Darüber hinaus wurde seitens des Ressorts in <strong>der</strong><br />
Sitzung <strong>der</strong> Ständigen Kommission Organtransplantation vom Februar <strong>2008</strong> auf die<br />
grundsätzliche Möglichkeit hingewiesen, entsprechende Anpassungen des Gewebegesetzes<br />
könnten im Zuge <strong>der</strong> 15. AMG-Novelle vorgenommen werden.<br />
Da eine definitive Statuszuordnung von Pankreasinseln und Leberzellen zum Ende des<br />
Berichtszeitraums noch offensteht, haben <strong>der</strong> Vorsitzende <strong>der</strong> Ständigen Kommission<br />
Organtransplantation und <strong>der</strong> Vorsitzende <strong>der</strong> Prüfungskommission und <strong>der</strong> Überwachungskommission<br />
im Dezember <strong>2008</strong> gegenüber dem Bundesministerium für<br />
256
Gesundheit im Interesse <strong>der</strong> Rechtssicherheit für alle an <strong>der</strong> Transplantation Beteiligten<br />
an die Klärungsnotwendigkeit erinnert.<br />
Die mit dem Gewebegesetz verbundenen zahlreichen Probleme bildeten den Anlass, möglichst<br />
zeitnah zum Inkrafttreten des Gesetzes einen „Praxisleitfaden Gewebegesetz“ (ISBN 978-3-<br />
7691-3377-6) zu erstellen, <strong>der</strong> im Oktober <strong>2008</strong> im Deutschen Ärzte-Verlag erschienen ist.<br />
5.2 Hämotherapie<br />
Wissenschaft und Forschung<br />
5.2.1 Richtlinien zur Hämotherapie nach §§ 12 a und 18 TFG<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Für die Transfusionsmedizin stellt die <strong>Bundesärztekammer</strong> seit 1980 gemeinsam mit<br />
<strong>der</strong> zuständigen Bundesoberbehörde den allgemein anerkannten Stand <strong>der</strong> medizinischen<br />
Wissenschaft und Technik in Richtlinien fest. Diese Aufgabe ist seit 1998 mit dem<br />
Transfusionsgesetz (TFG) gesetzlich übertragen.<br />
Durch Artikel 3 des Gewebegesetzes vom 20.07.2007 hat sich eine Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Rechtsgrundlage<br />
<strong>der</strong> Hämotherapie-Richtlinien ergeben: Mit § 12 TFG wurde eine Verordnungsermächtigung<br />
für das BMG zu den Anfor<strong>der</strong>ungen im Bereich <strong>der</strong> Gewinnung<br />
von Blut und Blutbestandteilen eingeführt, die auf das Paul-Ehrlich-Institut übertragbar<br />
ist. Die Richtlinienfeststellung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> im Bereich <strong>der</strong> Gewinnung von<br />
Blut und Blutbestandteilen ist seither durch § 12 a TFG zu einer fakultativen – die Verordnungsgebung<br />
ergänzenden – Aufgabe geän<strong>der</strong>t worden; zu ihrer Inkraftsetzung<br />
bedarf es weiterhin des Einvernehmens mit dem Paul-Ehrlich-Institut. Die Richtlinienkompetenz<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> nach § 18 TFG im Bereich <strong>der</strong> Anwendung von<br />
Blutprodukten ist durch das Gewebegesetz nicht tangiert worden.<br />
Vor dem Hintergrund <strong>der</strong> bereits im TFG von 1998 normierten Verordnungsermächtigungen<br />
für das BMG in den §§ 20, 23 und 30 TFG und <strong>der</strong> erklärten Absicht des BMG,<br />
bis auf weiteres keine Verordnung nach § 12 TFG zu erlassen, beschloss <strong>der</strong> Vorstand<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> im Februar <strong>2008</strong>, die bisherige Richtlinientätigkeit <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> in diesem Bereich fortzuführen, um umfassende und angemessene<br />
Regelungen für die Ärzteschaft im Bereich <strong>der</strong> Gewinnung, Herstellung und Anwendung<br />
von Blutprodukten zu gewährleisten (vgl. Abschnitt 5.1.4).<br />
Im Berichtszeitraum trat <strong>der</strong> Ständige Arbeitskreis „Richtlinien zur Gewinnung von Blut<br />
und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie)“ des Wissenschaftlichen<br />
Beirats unter <strong>der</strong> Fe<strong>der</strong>führung von Prof. Dr. Bein, Gießen, zu zwei<br />
Arbeitssitzungen zusammen, um nach einer systematischen Prüfung <strong>der</strong> Richtlinien den<br />
kurzfristig gebotenen Anpassungsbedarf festzustellen. Dieser ergibt sich insbeson<strong>der</strong>e<br />
aus den bestehenden Diskrepanzen zwischen Regelungen <strong>der</strong> aktuellen Richtlinien und<br />
den Querschnitts-Leitlinien Hämotherapie (vgl. Abschnitt 5.2.2) in folgenden Bereichen:<br />
– Indikationsstellung zur Bestrahlung von Blutprodukten,<br />
– Indikationsstellung zur Anwendung CMV-negativer Blutprodukte.<br />
5<br />
257
Die Än<strong>der</strong>ungsvorschläge zu den Richtlinien sollen im Sommer 2009 dem Plenum des<br />
Wissenschaftlichen Beirats zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Die grundlegende<br />
Gesamtüberarbeitung <strong>der</strong> Richtlinien wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.<br />
Unverän<strong>der</strong>t sind die Verlautbarungen des Arbeitskreises „Blut“ in Bezug auf Auswirkungen<br />
auf die Richtlinienarbeit <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zu prüfen. Daher vertritt <strong>der</strong><br />
Vorsitzende des Ständigen Arbeitskreises, Prof. Dr. Bein, die <strong>Bundesärztekammer</strong> in<br />
diesem vom Bundesministerium für Gesundheit nach § 24 TFG eingerichteten Gremium.<br />
Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von<br />
Blutprodukten (Hämotherapie) gemäß §§ 12 [alt] und 18 TFG:<br />
– Än<strong>der</strong>ungen und Ergänzungen 2007 (BAnz Nr. 92 vom 19.05.2007, S. 5075 f. sowie<br />
Dtsch Arztebl 2007; 104(23): A-1682 f.)<br />
– Broschüre Deutscher Ärzte-Verlag (Gesamtnovelle 2005 mit Än<strong>der</strong>ungen und Ergänzungen<br />
2007, ISBN 978-3-7691-1250-4)<br />
– Aktuelle Fassung <strong>der</strong> Richtlinien sowie <strong>der</strong> Muster-Arbeitsanweisung nach Abschnitt<br />
1.6.2.1 Satz b) im Internet: http://www.bundesaerztekammer.de/haemotherapie<br />
BÄK-Richtlinien „Qualitative laboratoriumsmedizinische Untersuchungen“ –<br />
Teilaspekt immunhämatologische Untersuchungen<br />
Eine Arbeitsgruppe <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Vogt,<br />
München, bereitete im Berichtszeitraum eine Neufassung <strong>der</strong> Richtlinie „Qualitätsicherung<br />
laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen“ vor, die unter an<strong>der</strong>em auch die<br />
Richtlinien <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zur Qualitätssicherung in <strong>der</strong> Immunhämatologie<br />
aus dem Jahr 1992 ersetzen soll (vgl. Abschnitt 4.5.3). Mitglie<strong>der</strong> des Arbeitskreises<br />
„Richtlinien Hämotherapie“ des Wissenschaftlichen Beirats sind in die Beratungen einbezogen,<br />
um Wi<strong>der</strong>sprüche und so weit möglich auch Redundanzen zwischen beiden<br />
Regelwerken zu vermeiden.<br />
Überwachung <strong>der</strong> Qualitätssicherung <strong>der</strong> Anwendung von Blutprodukten<br />
Die Hämotherapie-Richtlinien weisen den Landesärztekammern Aufgaben zur Überwachung<br />
<strong>der</strong> Qualitätssicherung <strong>der</strong> Anwendung von Blutprodukten zu. Im April 2009<br />
wird die fünfte Informationsveranstaltung für die Landesärztekammern zur Aufgabenwahrnehmung<br />
in diesem Bereich durchgeführt werden.<br />
5.2.2 Querschnitts-Leitlinien zur Therapie mit Blutkomponenten und<br />
Plasma<strong>der</strong>ivaten<br />
Der Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> hat am 29.08.<strong>2008</strong> die vierte Auflage <strong>der</strong> Querschnitts-Leitlinien<br />
zur Therapie mit Blutkomponenten und Plasma<strong>der</strong>ivaten auf Empfehlung<br />
des Wissenschaftlichen Beirats einstimmig verabschiedet. In diesen steht die<br />
kritische Bewertung einer Vielzahl von hämotherapeutischen Behandlungsmöglichkei-<br />
258
Wissenschaft und Forschung<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
ten im Mittelpunkt. Durch die Breite des Themengegenstands wird von dem üblicherweise<br />
in Leitlinien vorgenommenen Bezug auf einzelne Krankheitsentitäten abgewichen.<br />
Erstmals 1995 erschienen, zielen die Leitlinien <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> darauf ab, <strong>der</strong><br />
Ärzteschaft Handlungsanleitungen in übersichtlicher Form für einen kritisch reflektierten<br />
Einsatz von aus gespendetem Blut gewonnenen Produkten an die Hand zu geben.<br />
Dadurch soll zur Verbesserung <strong>der</strong> Versorgungsrealität in diesem Bereich beigetragen<br />
werden.<br />
Die Querschnitts-Leitlinien stehen in engem Zusammenhang mit den ebenfalls von <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> im Einvernehmen mit dem Paul-Ehrlich-Institut herausgegebenen<br />
Richtlinien zur Therapie mit Blutkomponenten und Plasma<strong>der</strong>ivaten (Hämotherapie)<br />
nach §§ 12 a und 18 Transfusionsgesetz. Beide Werke werden jeweils aufeinan<strong>der</strong><br />
abgestimmt und verweisen entsprechend gegenseitig auf sich.<br />
Der Arbeitskreis „Leitlinien zur Therapie mit Blutkomponenten und Plasma<strong>der</strong>ivaten“<br />
des Wissenschaftlichen Beirats unter <strong>der</strong> Fe<strong>der</strong>führung von Prof. Dr. Klüter, Mannheim,<br />
prüfte bei <strong>der</strong> Neuauflage <strong>der</strong> Leitlinien die aus tradiertem klinischem Wissen abgeleiteten<br />
Behandlungsgrundsätze und Dosierungsangaben nach dem Stand <strong>der</strong> Wissenschaft<br />
kritisch und entwickelte neue Handlungsempfehlungen. Dabei wurden die jeweiligen<br />
Empfehlungen erstmals klassifiziert. Diese mit Empfehlungsgrad und Evidenzlevel<br />
versehenen Empfehlungen zielen auf die möglichst konkrete Beantwortung von<br />
Fragen aus <strong>der</strong> täglichen Behandlungspraxis.<br />
Das Plenum des Wissenschaftlichen Beirats hatte den Vorentwurf <strong>der</strong> Leitlinien in <strong>der</strong><br />
Plenarversammlung des Wissenschaftlichen Beirats bereits am 15.12.2007 diskutiert.<br />
Im Nachgang dieser Sitzung wurden von verschiedenen Mitglie<strong>der</strong>n des Beirats ergänzende<br />
Stellungnahmen eingereicht, die wie<strong>der</strong>um im Arbeitskreis bewertet wurden.<br />
Der überarbeitete Entwurf wurde dem Plenum des Wissenschaftlichen Beirats zur<br />
Abstimmung vorgelegt und in <strong>der</strong> Plenarsitzung vom Juli <strong>2008</strong> einstimmig befürwortet.<br />
Einzelheiten zur Methodik <strong>der</strong> Leitlinienerstellung wurden in einem Leitlinien-Report<br />
dargestellt.<br />
Die Thematik „Off-Label-Use“ tritt zunehmend mehr in das Bewusstsein <strong>der</strong> Fachöffentlichkeit.<br />
Deshalb versuchen die Leitlinien, dem anwendenden Arzt auch zur zulassungsüberschreitenden<br />
Anwendung von Blutprodukten eine Orientierung zu geben. So<br />
wurde <strong>der</strong> Vorspann <strong>der</strong> Leitlinien um allgemeine Hinweise zur Problematik des „Off-<br />
Label-Use“ ergänzt. Bei den Empfehlungen zu einzelnen Produkten wurde <strong>der</strong> Zulassungsstatus<br />
jeweils transparent dargelegt und neben dem jeweiligen Empfehlungsgrad<br />
auch <strong>der</strong> zugrundeliegende Evidenzlevel abgebildet.<br />
Die Empfehlungen zum „Off-Label-Use“ wurden an die zuständigen Bundesoberbehörden<br />
sowie den Gemeinsamen Bundesausschuss und das Bundesministerium für<br />
Gesundheit herangetragen, um die bestehenden Lösungsansätze wie etwa § 35 b Abs. 3<br />
SGB V o<strong>der</strong> die Expertengruppen „Off-Label-Use“ beim Bundesinstitut für Arzneimittel<br />
und Medizinprodukte (BfArM) zur Reduzierung haftungsrechtlicher Konsequenzen für<br />
die Blutprodukte im „Off-Label-Use“ anwendenden Ärzte weiter voranzutreiben.<br />
5<br />
259
Querschnitts-Leitlinien zur Therapie mit Blutkomponenten und Plasma<strong>der</strong>ivaten:<br />
Aktuelle Gesamtfassung <strong>der</strong> Leitlinien: vierte Auflage <strong>2008</strong><br />
– Broschüre Deutscher Ärzte-Verlag: ISBN 978-3-7691-1269-6<br />
– Internet: http://www.bundesaerztekammer.de/haemotherapie. Der Leitlinienreport<br />
ist ebenfalls unter dieser Internetadresse abrufbar.<br />
5.2.3 Hämatopoetische Stammzellen<br />
Nach dem Transfusionsgesetz (TFG) obliegt es <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, im Einvernehmen<br />
mit dem Paul-Ehrlich-Institut, in Richtlinien den allgemein anerkannten Stand <strong>der</strong><br />
medizinischen Wissenschaft und Technik für die Separation und Anwendungen von<br />
Blutstammzellen festzustellen.<br />
Zum Themenkomplex „hämatopoetische Stammzellen“ existieren bisher drei Richtlinien:<br />
– Richtlinien zur Transplantation peripherer Blutstammzellen (1997),<br />
– Richtlinien zur Transplantation von Stammzellen aus Nabelschnurblut (CB = Cord<br />
Blood) (1999) und<br />
– Richtlinien für die allogene Knochenmarktransplantation mit nichtverwandten Spen<strong>der</strong>n<br />
(1994).<br />
Aus fachlicher Sicht besteht seit längerer Zeit Überarbeitungsbedarf dieser Papiere.<br />
Die grundsätzliche Entscheidung zur Einsetzung eines Arbeitskreises, <strong>der</strong> die bestehenden<br />
Richtlinien für hämatopoetische Stammzellen überarbeiten und bündeln sollte,<br />
erfolgte bereits vor <strong>der</strong> Verabschiedung des Gewebegesetzes. Die Arbeitsaufnahme<br />
musste jedoch zurückgestellt werden, bis <strong>der</strong> neue nationale Rechtsrahmen zur Umsetzung<br />
<strong>der</strong> „EU-Gewebe-Richtlinie“ 2004/23/EG durch das Gewebegesetz geschaffen war.<br />
Durch die neue Rechtslage werden peripher gewonnene Blutstammzellen weiterhin als<br />
Blutbestandteile eingeordnet; sie unterliegen in <strong>der</strong> Folge den Regelungen des TFG. Es<br />
hat sich jedoch insofern eine Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Rechtsgrundlage zur Erstellung dieser<br />
Richtlinien ergeben, als mit § 12 TFG eine Verordnungsermächtigung für das BMG zur<br />
Vorgabe von Anfor<strong>der</strong>ungen im Bereich <strong>der</strong> Gewinnung von Blutbestandteilen eingeführt<br />
wurde und nach § 12 a TFG lediglich eine fakultativ ergänzende Richtlinienfeststellung<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> vorgesehen ist (zur detaillierten Bewertung vgl.<br />
Abschnitt 5.1.4). Beson<strong>der</strong>s zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass aufgrund<br />
<strong>der</strong> speziellen Regelungen des Gewebegesetzes aus Knochenmark hergestellte Blutstammzellen<br />
unter den Regelungsbereich des Transplantationsgesetzes (TPG) fallen.<br />
Der Arbeitskreis unter <strong>der</strong> Fe<strong>der</strong>führung von Prof. Dr. Ehninger trat im Berichtszeitraum<br />
zu einer ersten Sitzung zusammen, nachdem <strong>der</strong> Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
im Februar <strong>2008</strong> beschlossen hatte, die bisherige Richtlinientätigkeit <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
in diesem Bereich <strong>der</strong> Gewebemedizin fortzuführen (vgl. Abschnitt 5.1.4).<br />
Der Arbeitskreis setzte sich das Ziel, medizinisch angemessene Regelungen zu erarbeiten.<br />
Er soll die nach gelten<strong>der</strong> Rechtslage vorgesehene Trennung in Regelungen für<br />
Knochenmark einerseits und periphere Blutstammzellen und Cord Blood an<strong>der</strong>erseits<br />
sinnvoll im Rahmen <strong>der</strong> Richtlinien zusammenführen.<br />
260
5.3 Fortpflanzungsmedizin<br />
Arbeitskreis „Offene Fragen <strong>der</strong> Reproduktionsmedizin“<br />
Wissenschaft und Forschung<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Nach erfolgter Berufung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> im Dezember 2007 hat <strong>der</strong> Arbeitskreis auch vor<br />
dem Hintergrund <strong>der</strong> mit dem Gewebegesetz neu eingeführten Regelungen für die<br />
Fortpflanzungsmedizin seine Tätigkeit aufgenommen. Die Gesamtarbeitsgruppe hat<br />
unter Fe<strong>der</strong>führung von Prof. Dr. Kentenich im Berichtsjahr zweimal getagt, die vier<br />
Unterarbeitsgruppen „Embryonenschutzrechtliche Fragen“, „Familienrechtliche Fragen“,<br />
„Sozialrechtliche Fragen“ und „Forschungspolitische Fragen“ ebenfalls jeweils<br />
zweimal.<br />
Für wichtige Bereiche <strong>der</strong> Reproduktionsmedizin besteht eine grundsätzliche Rechtsunsicherheit,<br />
die nur durch ein Handeln des Gesetzgebers beseitigt werden kann. Dies<br />
wurde exemplarisch deutlich bei <strong>der</strong> Verabschiedung <strong>der</strong> (Muster-)Richtlinie zur Durchführung<br />
<strong>der</strong> assistierten Reproduktion im Jahr 2006 und bei <strong>der</strong> Diskussion des Regierungsentwurfs<br />
für ein Gewebegesetz mit den arzneimittelrechtlich geprägten Regelungen<br />
für den Umgang mit menschlichen Keimzellen. Durch die Verteilung wesentlicher<br />
Regelungen auf diverse Gesetze wie das Embryonenschutzgesetz, das Stammzellgesetz,<br />
das Strafgesetzbuch und – bedingt durch das Gewebegesetz – das Transplantations- und<br />
das Arzneimittelgesetz sowie auf untergesetzliche Regelungen ist die Orientierung für<br />
den in <strong>der</strong> Praxis tätigen Arzt erheblich erschwert worden. Zur besseren Übersichtlichkeit<br />
wäre die Bündelung dieser Regelungsinhalte in einem eigenständigen Fortpflanzungsmedizingesetz<br />
wünschenswert.<br />
Die Bundesregierung scheint gegenwärtig nicht gewillt, dieses Vorhaben zu verfolgen.<br />
Im Gegensatz zu früheren Legislaturperioden fand es keinen Eingang in die Koalitionsvereinbarung<br />
für die laufende Legislaturperiode.<br />
Um diese gesetzgeberische Zurückhaltung aufzuweichen, hat <strong>der</strong> Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
den Arbeitskreis „Offene Fragen <strong>der</strong> Reproduktionsmedizin“ beim Vorstand<br />
des Wissenschaftlichen Beirats eingerichtet. Der Arbeitskreis soll vor dem Hintergrund<br />
straf-, zivil-, medizin- und ggf. auch sozialrechtlicher Fragen ein eigenes Memorandum<br />
erstellen, das alle wesentlichen Fragen <strong>der</strong> Reproduktionsmedizin in <strong>der</strong><br />
notwendigen Tiefe und Klarheit aufzeigt, um sie dauerhaft tragfähigen Lösungen zuzuführen.<br />
Insbeson<strong>der</strong>e ist im Interesse <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>wunschpaare zu prüfen, unter welchen<br />
gesetzlichen Voraussetzungen die hohe Mehrlingsrate (mit Folgen <strong>der</strong> Frühgeburtlichkeit<br />
<strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>) reduziert werden kann und sinnvolle Alternativen gesetzeskonform<br />
praktiziert werden können.<br />
In seiner konstituierenden Sitzung hat <strong>der</strong> Arbeitskreis vier Unterarbeitsgruppen zu<br />
den Bereichen „Embryonenschutzrechtliche Fragen“, „Familienrechtliche Fragen“,<br />
„Sozialrechtliche Fragen“ und „Forschungspolitische Fragen“ gebildet, in denen die<br />
jeweiligen Fragestellungen vorbereitend aufgearbeitet, bevor sie im Plenum des<br />
Gesamtarbeitskreises diskutiert werden. Zum Ende des Berichtsjahres lagen Textentwürfe<br />
aus allen vier Unterarbeitsgruppen vor. Die Entwürfe <strong>der</strong> Unterarbeitsgruppen<br />
„Embryonenschutzrechtliche Fragen“ sowie „Sozialrechtliche Fragen“ konnten im Rah-<br />
5<br />
261
men einer Arbeitskreissitzung bereits diskutiert werden; eine weitere Sitzung zur<br />
Diskussion <strong>der</strong> Entwürfe <strong>der</strong> Unterarbeitsgruppen „Familienrechtliche Fragen“ und<br />
„Forschungspolitische Fragen“ ist für Anfang 2009 in Aussicht genommen.<br />
Der Arbeitskreis wird im kommenden Jahr seine Arbeit fortsetzen. Er strebt hierbei<br />
einen engen Austausch mit den Mitglie<strong>der</strong>n des Vorstands des Wissenschaftlichen Beirats<br />
und <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> an.<br />
5.4 Gendiagnostik und Gentherapie<br />
5.4.1 Gendiagnostikgesetz<br />
Im Oktober 2004 wurde ein Diskussionsentwurf eines Gesetzes über genetische Untersuchungen<br />
bei Menschen einschließlich Begründung des Bundesministeriums für<br />
Gesundheit und Soziale Sicherung bekannt. Vor diesem Hintergrund hat <strong>der</strong> Vorstand<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> in Abstimmung mit dem Wissenschaftlichen Beirat einen<br />
Arbeitskreis zur Positionsfindung und Erarbeitung einer Stellungnahme unter Leitung<br />
von Prof. Dr. Propping, Bonn, eingesetzt (s. <strong>Tätigkeitsbericht</strong> 2005, <strong>Kapitel</strong> 5, S. 323).<br />
Dieser hatte zunächst eine Stellungnahme zum Diskussionsentwurf erstellt, die aufgrund<br />
des vorzeitigen Endes <strong>der</strong> 15. Legislaturperiode nicht mehr abgesandt wurde.<br />
In <strong>der</strong> laufenden Legislaturperiode wurde das Gesetzgebungsvorhaben wie<strong>der</strong> aufgegriffen<br />
und bis dato fortgesetzt: Im November 2006 wurde von <strong>der</strong> Bundestagsfraktion<br />
Bündnis 90/Die Grünen <strong>der</strong> Entwurf eines Gesetzes über genetische Untersuchungen<br />
bei Menschen (BT-Drs. 16/3233) vorgelegt, <strong>der</strong> sich inhaltlich eng am Diskussionsentwurf<br />
vom Oktober 2004 orientierte. Anlässlich <strong>der</strong> dazu am 07.11.2007 vor dem Gesundheitsausschuss<br />
des Deutschen Bundestags abgehaltenen öffentlichen Anhörung hatte<br />
die <strong>Bundesärztekammer</strong> am 27.10.2007 eine schriftliche Stellungnahme herausgegeben<br />
(s. Ausschuss-Drucksache 16(14)0288(14)). Die Argumente <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
wurden von den angehörten Sachverständigen weitgehend geteilt. Insbeson<strong>der</strong>e die<br />
grundsätzliche Kritik an dem methodenorientierten Regelungsansatz des Gesetzes<br />
stieß auf breites Verständnis. Darüber hinaus fand die For<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
nach einem eigenständigen Fortpflanzungsmedizingesetz Beachtung (vgl. <strong>Tätigkeitsbericht</strong><br />
2007).<br />
Mitte März <strong>2008</strong> legte das Bundesministerium für Gesundheit das zuvor angekündigte<br />
Eckpunktepapier für ein Gendiagnostikgesetz vor. Der auf dieser Basis erstellte Referentenentwurf<br />
ist am 30.06.<strong>2008</strong> erschienen. Dazu hat <strong>der</strong> Arbeitskreis eine Stellungnahme<br />
erstellt, die die <strong>Bundesärztekammer</strong> zur Grundlage ihrer vorläufigen Positionierung<br />
vom 28.07.<strong>2008</strong> gemacht hat. Bei <strong>der</strong> Fachanhörung zum Referentenentwurf in<br />
Bonn wurde die <strong>Bundesärztekammer</strong> von Prof. Dr. Propping, Frau Dr. Hübner und Frau<br />
Dr. Pühler vertreten, die auf <strong>der</strong> Basis dieser vorläufigen Stellungnahme die Fragen und<br />
Bedenken <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> vorgetragen haben.<br />
262
Wissenschaft und Forschung<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
In diesem Zusammenhang wurde das Anhörungsverfahren von mehreren Seiten, u. a.<br />
von den Vertretern <strong>der</strong> Bundeslän<strong>der</strong>, aufgrund <strong>der</strong> ungewöhnlich engen Fristsetzung<br />
während <strong>der</strong> Sommerzeit kritisiert. Die in <strong>der</strong> Stellungnahme zum Referentenentwurf<br />
von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> dargelegten inhaltlichen Problempunkte sind von den<br />
meisten Anwesenden ebenfalls kritisch – wenn auch zum Teil mit an<strong>der</strong>en Konsequenzen<br />
– gesehen worden. Hervorzuheben ist, dass die Bewertung <strong>der</strong> Kritikpunkte seitens<br />
<strong>der</strong> ärztlichen (Fach-)Vertreter einheitlich ausfiel. Zu den beiden wesentlichen Problembereichen<br />
§ 5 GenDG-E (Akkreditierung) und § 23 GenDG-E (Gendiagnostik-Kommission<br />
und Richtlinien) wurde die Kritik <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> von Län<strong>der</strong>vertretern<br />
unterstützt bzw. sogar ergänzt.<br />
Angesichts dieses Meinungsbildes <strong>der</strong> betroffenen Fachkreise überraschte es, dass <strong>der</strong><br />
Gesetzentwurf im Wesentlichen unverän<strong>der</strong>t in das parlamentarische Verfahren eingebracht<br />
wurde.<br />
Mitte Oktober <strong>2008</strong> wurde <strong>der</strong> Regierungsentwurf eines Gesetzes über genetische<br />
Untersuchungen bei Menschen (Gendiagnostikgesetz) dem Bundestag vorgelegt (BT-<br />
Drs. 16/10532). Obwohl <strong>der</strong> Bundesrat die Kritik <strong>der</strong> Fachkreise in seiner Stellungnahme<br />
(BR-Drs. 633/08(B) bzw. Anlage 3 <strong>der</strong> BT-Drs. 16/10532) weitgehend aufgenommen<br />
hatte, wurde ihr in <strong>der</strong> Gegenäußerung <strong>der</strong> Bundesregierung in den wesentlichen Punkten<br />
nicht entsprochen (vgl. BT-Drs. 16/10581).<br />
Der Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestags führt am 21.01.2009 eine<br />
öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf durch. Im Hinblick auf diese Anhörung wurde<br />
– basierend auf <strong>der</strong> vorläufigen Stellungnahme <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zum Referentenentwurf<br />
eines GenDG – ein (abschließen<strong>der</strong>) aktualisierter und erweiterter Stellungnahmeentwurf<br />
zum Regierungsentwurf in Abstimmung mit den Arbeitskreismitglie<strong>der</strong>n<br />
unter Fe<strong>der</strong>führung von Prof. Dr. Propping erstellt und in einer Arbeitskreissitzung<br />
vom im November <strong>2008</strong> diskutiert. Die Stellungnahme wurde vom Vorstand<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> in seiner Dezember-Sitzung <strong>2008</strong> verabschiedet.<br />
Darin wird <strong>der</strong> Gesetzentwurf grundsätzlich begrüßt. Er stellt entsprechend den For<strong>der</strong>ungen<br />
<strong>der</strong> Ärzteschaft klar, dass niemand wegen seiner genetischen Eigenschaften diskriminiert<br />
werden darf. Weitere wichtige For<strong>der</strong>ungen wie die Verankerung eines Rechtes<br />
auf Nichtwissen und die Freiwilligkeit <strong>der</strong> Teilnahme an genetischen Untersuchungen<br />
sowie die Verankerung des Arztvorbehalts für genetische Diagnostik und die<br />
beson<strong>der</strong>e Rolle des Facharztes für Humangenetik im Hinblick auf die prädiktive genetische<br />
Diagnostik sind ebenfalls berücksichtigt. Die Ausnahme genetischer Untersuchungen<br />
zu Forschungszwecken vom Anwendungsbereich des Gesetzes wird ebenso<br />
positiv aufgenommen.<br />
Der Gesetzentwurf enthält aber auch eine Reihe von Regelungen, die korrekturbedürftig<br />
sind. So for<strong>der</strong>t die <strong>Bundesärztekammer</strong> den Gesetzgeber auf, an den verfassungsrechtlich<br />
garantierten Zuständigkeiten festzuhalten und die Richtlinienerstellung in <strong>der</strong><br />
ärztlichen Selbstverwaltung anzusiedeln, da dort die fachliche Kompetenz und die<br />
gesundheitspolitische Verantwortung <strong>der</strong> Ärzteschaft zusammengeführt werden. Ebenso<br />
wie <strong>der</strong> Bundesrat lehnt auch die Ärzteschaft die Pflichtakkreditierung für laboratoriumsmedizinische<br />
Untersuchungen mit Verweis auf die Vorschriften <strong>der</strong> Medizinprodukte-Betreiberverordnung<br />
im Allgemeinen und die Richtlinien <strong>der</strong> Bundesärztekam-<br />
5<br />
263
mer zur Qualitätssicherung in medizinischen Laboratorien im Beson<strong>der</strong>en ab. Die<br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> teilt die Sichtweise des Bundesrates, dass durch die im Gesetzentwurf<br />
vorgesehene Akkreditierung allenfalls eine Kostensteigerung, nicht aber ein<br />
Zuwachs an Qualität zu erzielen wäre.<br />
Darüber hinaus wird gefor<strong>der</strong>t, den Anwendungsbereich – <strong>der</strong> Konzeption des Gesetzentwurfes<br />
entsprechend – auch für die vorgeburtliche Diagnostik auf die genetische<br />
Untersuchung auf <strong>der</strong> Ebene genetischer Analysen zu beschränken. Da gerade die<br />
nicht-genetischen vorgeburtlichen Untersuchungen, beispielsweise mit dem sog. Ersttrimester-Screening<br />
o<strong>der</strong> mittels Ultraschall insbeson<strong>der</strong>e im späten Stadium einer<br />
Schwangerschaft zu erheblichen Konfliktsituationen und einem entsprechend großen<br />
Bedarf für eine ausführliche Aufklärung und Beratung einer Schwangeren führen, ist<br />
eine konsequente Regelung <strong>der</strong> Gesamtproblematik zwar dringend geboten, sollte aber<br />
nicht Gegenstand dieses Gesetzesvorhabens sein.<br />
In Abhängigkeit vom weiteren Vorgehen <strong>der</strong> Bundesregierung bzw. vom Verlauf <strong>der</strong><br />
parlamentarischen Beratungen wird <strong>der</strong> Arbeitskreis „Gendiagnostik“ des Wissenschaftlichen<br />
Beirats <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> seine Arbeit fortführen.<br />
Im Berichtszeitraum hat die <strong>Bundesärztekammer</strong> folgende Stellungnahmen veröffentlicht:<br />
– Vorläufige Stellungnahme <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zum Referentenentwurf für ein<br />
Gendiagnostikgesetz vom 28.07.<strong>2008</strong><br />
– Stellungnahme <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zum Regierungsentwurf für ein Gendiagnostikgesetz<br />
vom 12.12.<strong>2008</strong> (s. Ausschuss-Drs. 16(14)0469(3).<br />
5.4.2 Kommission Somatische Gentherapie<br />
Das Zwölfte Gesetz zur Än<strong>der</strong>ung des Arzneimittelgesetzes (12. AMG-Novelle) aus dem<br />
Jahr 2004 hatte im Falle von Gentransferstudien eine obligatorische Beratungspflicht<br />
<strong>der</strong> zuständigen Ethikkommissionen eingeführt. Diese Beratung kann nach § 42 Abs. 1<br />
S. 6 AMG durch (Einzel-)Sachverständige vorgenommen werden. Ein Verweis auf eine<br />
mögliche Beratung <strong>der</strong> zuständigen Ethikkommissionen durch die Kommission Somatische<br />
Gentherapie (KSG) findet sich nur in <strong>der</strong> Gesetzesbegründung.<br />
Die eingehende Prüfung des Zusammenwirkens <strong>der</strong> nach dem AMG zuständigen<br />
Ethikkommissionen mit <strong>der</strong> KSG bei <strong>der</strong> Begutachtung von Studienanträgen mit Gentransfer-Arzneimitteln<br />
unter den Rahmenbedingungen <strong>der</strong> 12. AMG-Novelle ergab,<br />
dass eine haftungsrechtliche Inanspruchnahme <strong>der</strong> KSG wegen des komplizierten Verfahrensmodus<br />
bei <strong>der</strong> Begutachtung auf Dauer nicht auszuschließen ist. Daher hatte<br />
sich <strong>der</strong> Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> bereits 2004 gezwungen gesehen, die<br />
bundesweit und international anerkannte Begutachtungstätigkeit <strong>der</strong> KSG aufgrund<br />
möglicher Haftungsrisiken seither auszusetzen.<br />
Da Aussetzungsgründe fortbestehen, konnte die KSG im Berichtszeitraum keine neuen<br />
Anträge unter den Rahmenbedingungen des aktuellen Rechts beraten.<br />
264
Allerdings hat die KSG auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> Übergangsbestimmungen nach § 138<br />
AMG i. V. m. § 17 GCP-Verordnung im Berichtszeitraum ihre Arbeit fortgeführt. Im<br />
Wesentlichen wurden ein Amendment zu einem Studienantrag nach altem Recht beraten<br />
und die Abschlussberichte <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Vergangenheit begutachteten Studienprojekte<br />
entgegengenommen.<br />
5.5 Psychotherapie<br />
5.5.1 Wissenschaftlicher Beirat Psychotherapie<br />
Wissenschaft und Forschung<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Die Aufgabe des gemeinsam von <strong>der</strong> Bundeskammer <strong>der</strong> Psychologischen Psychotherapeuten<br />
(BPtK) und <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> getragenen Wissenschaftlichen Beirats<br />
Psychotherapie (WBP) ist zum einen die in § 11 PsychThG nie<strong>der</strong>gelegte gutachterliche<br />
Beratung von Behörden zur Frage <strong>der</strong> wissenschaftlichen Anerkennung von einzelnen<br />
psychotherapeutischen Verfahren, die maßgeblichen Einfluss bei <strong>der</strong> staatlichen Anerkennung<br />
von Ausbildungsstätten hat. Zum an<strong>der</strong>en befasst sich <strong>der</strong> Wissenschaftliche<br />
Beirat mit Anfragen psychotherapeutischer Fachverbände hinsichtlich <strong>der</strong> wissenschaftlichen<br />
Anerkennung von Psychotherapieverfahren und -methoden. Darüber hinaus<br />
greift <strong>der</strong> WBP aus eigener Initiative bestimmte wissenschaftliche Fragen <strong>der</strong><br />
Psychotherapieforschung auf.<br />
Der WBP hatte aufgrund <strong>der</strong> Erfahrungen bei den bisherigen Begutachtungen und<br />
unter Berücksichtigung aktueller methodologischer Entwicklungen <strong>der</strong> Evaluationsforschung<br />
seine Verfahrensregeln zur Beurteilung <strong>der</strong> wissenschaftlichen Anerkennung<br />
von Methoden und Verfahren <strong>der</strong> Psychotherapie weiterentwickelt und Ende 2007 ein<br />
neues Methodenpapier (Version 2.6) beschlossen.<br />
Das neue Methodenpapier sieht neben <strong>der</strong> Bewertung von Psychotherapieverfahren die<br />
(ggf.) eigenständige Beurteilung von Psychotherapiemethoden vor.<br />
Die Beurteilung neu eingereichter Anträge auf Begutachtung von Psychotherapieverfahren<br />
und Psychotherapiemethoden erfolgt seit Ende 2007 auf dieser neuen Verfahrensgrundlage.<br />
Im Kontext <strong>der</strong> Erarbeitung des neuen Methodenpapiers fanden Gespräche zwischen<br />
WBP und dem Unterausschuss Psychotherapie des Gemeinsamen Bundesausschusses<br />
(G-BA) statt, um in <strong>der</strong> Vergangenheit aufgetretene Wi<strong>der</strong>sprüchlichkeiten im Beurteilungsverfahren<br />
bei<strong>der</strong> Gremien auszuräumen. Hierbei erkennen G-BA und WBP an,<br />
dass ihre jeweiligen Vorgehensweisen zur Beurteilung von Verfahren und Methoden<br />
<strong>der</strong> Psychotherapie unterschiedlichen Zwecken dienen und dadurch teilweise unterschiedlichen<br />
Kriterien folgen müssen. Dessen ungeachtet bestehen in den jeweiligen<br />
Vorgehensweisen Gemeinsamkeiten. Daher streben beide Gremien eine Zusammenarbeit<br />
an, die sich in <strong>der</strong> koordinierten Durchführung einer Literaturrecherche und <strong>der</strong><br />
gemeinsamen Verwendung von Studienextraktionsbögen wi<strong>der</strong>spiegelt. Hierzu wurde<br />
ein Rahmenvertrag über die Durchführung von Literaturrecherchen durch den G-BA<br />
5<br />
265
im Auftrag des WBP entworfen. Der Vertragsentwurf wurde vom G-BA sowie <strong>der</strong> BPtK<br />
und <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> gebilligt und im Berichtszeitraum unterzeichnet.<br />
Die Gespräche zwischen WBP und G-BA wurden im Berichtszeitraum fortgeführt, um<br />
einen Studienextraktionsbogen zu konsentieren. Im Berichtszeitraum beriet eine<br />
gemeinsame Arbeitsgruppe des WBP und G-BA über <strong>der</strong>zeit noch nicht harmonisierte<br />
Regelungen des Studienbewertungsbogens und die Berücksichtigung von Studien bei<br />
gemischten Störungen (Patienten mit komplexen Störungen bzw. diagnostisch<br />
gemischte Patientengruppen) im Bewertungsverfahren bei<strong>der</strong> Gremien.<br />
Im Jahr <strong>2008</strong> hat <strong>der</strong> Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie sechs ganztägige Sitzungen<br />
durchgeführt.<br />
Wesentlicher Beratungsgegenstand <strong>2008</strong> waren Ergänzungen des Gutachtens zur Neuropsychologischen<br />
Therapie und <strong>der</strong> Stellungnahme zur Psychodynamischen Psychotherapie<br />
sowie <strong>der</strong> Abschluss <strong>der</strong> Begutachtung <strong>der</strong> Systemischen Therapie.<br />
In einer Ergänzung vom 31.01.<strong>2008</strong> zum Gutachten zur Neuropsychologischen Therapie<br />
stellt <strong>der</strong> WBP fest, dass auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> Bewertung von neu vorgelegten Studien<br />
sowie auf <strong>der</strong> Basis einer Anhörung <strong>der</strong> Fachvertreter die im Gutachten vom<br />
08.06.2000 formulierte Einschränkung <strong>der</strong> Wirksamkeitsbelege auf sogenannten Funktionstrainings<br />
nicht mehr berechtigt ist. Der WBP stellt in <strong>der</strong> Gutachtenergänzung fest,<br />
dass ausreichende Wirksamkeitsbelege für die neuropsychologische Therapie bei <strong>der</strong><br />
Diagnosegruppe F0 nach ICD-10 (Organische, einschließlich symptomatische psychische<br />
Störungen) vorliegen. Der Wissenschaftliche Beirat bestätigt damit, dass die Neuropsychologische<br />
Therapie für den Anwendungsbereich „Hirnorganische Störungen“<br />
insgesamt als wissenschaftlich anerkannt gelten kann. Entsprechend <strong>der</strong> neuen Verfahrensregeln<br />
(Methodenpapier, Version 2.6, Abschnitt I.1) ist die Neuropsychologische<br />
Therapie damit eine wissenschaftlich anerkannte Psychotherapiemethode.<br />
In einer Ergänzung vom 30.06.<strong>2008</strong> <strong>der</strong> Stellungnahme zur Psychodynamischen<br />
Psychotherapie bei Erwachsenen hat <strong>der</strong> WBP festgestellt, dass die 2004 dargelegte Einschränkung,<br />
das Votum des Beirats gelte nicht für Langzeitbehandlungen ab 100 Stunden,<br />
vor dem Hintergrund des mittlerweile in Kraft getretenen Methodenpapiers nicht<br />
weiter berechtigt ist. Nach den neuen Verfahrensgrundsätzen (Methodenpapier) erfolgt<br />
keine geson<strong>der</strong>te Prüfung von Psychotherapie-Methoden, die einem Verfahren zugeordnet<br />
sind, dessen Wirksamkeit bereits geprüft wurde. Dieser Grundsatz gilt erst recht<br />
für Variationen <strong>der</strong> Behandlungsdauer eines anerkannten Psychotherapie-Verfahrens.<br />
Darüber hinaus wurde im Berichtszeitraum die Begutachtung zur wissenschaftlichen<br />
Anerkennung <strong>der</strong> Systemischen Therapie abgeschlossen, die auf einen Antrag einer<br />
Landesbehörde und unter Bezugnahme auf eine von den einschlägigen Fachgesellschaften<br />
eingereichte Dokumentation im Jahre 2006 zurückgeht. In seinem Gutachten<br />
zur Systemischen Therapie vom 14.12.<strong>2008</strong>, welches noch auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> alten<br />
methodischen Verfahrensweise erstellt wurde, empfiehlt <strong>der</strong> WBP die Zulassung <strong>der</strong><br />
Systemischen Therapie als Verfahren <strong>der</strong> vertieften Ausbildung zum Psychologischen<br />
Psychotherapeuten sowie zum Kin<strong>der</strong>- und Jugendlichenpsychotherapeuten.<br />
Bisher hat <strong>der</strong> WBP zu folgenden Psychotherapieverfahren Gutachten bzw. Stellungnahmen<br />
erstellt und veröffentlicht:<br />
266
– Systemische Therapie, Gutachten 2000 (Dtsch Arztebl 2000; 97: A 60-3 [Heft 1-2 v.<br />
10.01.2000]), Gutachten zum Neuantrag <strong>2008</strong> [im Druck])<br />
– Gesprächspsychotherapie, Gutachten zum Erstantrag (Dtsch Arztebl 2000; 97: A 61-2<br />
[Heft 1-2 v. 10.01.2000]); Gutachten zum Nachantrag (Dtsch Arztebl 2002; 99: A 3047-<br />
48 [Heft 45 v. 08.11.2002])<br />
– Neuropsychologische Therapie (Dtsch Arztebl 2000; 97: A 2188-9 [Heft 33 v.<br />
18.08.2000]), Gutachtenergänzung vom 31.01.<strong>2008</strong> (Dtsch Arztebl <strong>2008</strong>; 105: A 702<br />
[Heft 13 v. 28.03.<strong>2008</strong>])<br />
– Psychodramatherapie (Dtsch Arztebl 2001; 98: A 348-51 [Heft 6 v. 09.02.2001])<br />
– Hypnotherapie (Dtsch Arztebl 2006; 103: A 1481-83 [Heft 21 v. 26.05.2006])<br />
– Eye Movement Desensitization and Reprocessing (EMDR) (Dtsch Arztebl 2006; 103:<br />
A 2417-19 [Heft 37 v. 15.09.2006])<br />
– Interpersonelle Psychotherapie (Dtsch Arztebl 2006; 103: A 2492-94 [Heft 38 v.<br />
22.09.2006])<br />
– Stellungnahme zur Verhaltenstherapie bei Erwachsenen sowie Kin<strong>der</strong>n und Jugendlichen<br />
(Dtsch Arztebl 2004; 101: A 367-8 [Heft 6 v. 06.02.2004])<br />
– Stellungnahme zur Psychodynamischen Psychotherapie bei Erwachsenen (Dtsch<br />
Arztebl 2005; 102: A 73-5 [Heft 1-2 v. 10.01.2005]), Ergänzung <strong>der</strong> Stellungnahme vom<br />
30.06.<strong>2008</strong> (Dtsch Arztebl <strong>2008</strong>; 105: A 1752 [Heft 33 v. 15.08.<strong>2008</strong>])<br />
– Sämtliche Veröffentlichungen des WBP sind unter <strong>der</strong> gremieneigenen Internetadresse<br />
http://www.wbpsychotherapie.de zu erhalten.<br />
Die Amtsperiode des Beirats <strong>der</strong> zweiten Amtsperiode lief zum 31.12.<strong>2008</strong> aus.<br />
Die Beiratsarbeit erfolgt auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> am 01.11.2003 zwischen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
und <strong>der</strong> Bundeskammer für Psychologische Psychotherapeuten (BPtK)<br />
geschlossenen Vereinbarung (Dtsch Arztebl 2003; 100: A 3266-3267). Diese bestimmte,<br />
dass die Geschäftsführung des WBP in <strong>der</strong> zweiten Amtsperiode (2004 – <strong>2008</strong>) bei <strong>der</strong><br />
BPtK liegt. Die Vertragsparteien hatten bei Vertragsabschluss zugleich vereinbart, sich<br />
rechtzeitig zum Ende <strong>der</strong> zweiten Amtsperiode über die weitere Zuordnung <strong>der</strong><br />
Geschäftsstelle zu verständigen. In den diesbezüglichen Verhandlungen bestand Einvernehmen,<br />
die Geschäftsführung für den Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie<br />
<strong>der</strong> dritten Amtsperiode (2009 – 2013) bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> anzusiedeln und<br />
danach zu Beginn je<strong>der</strong> neuen Amtsperiode die geschäftsführende Zuordnung zwischen<br />
den Bundeskammern zu wechseln.<br />
Die von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> berufenen Mitglie<strong>der</strong> und persönlichen Stellvertreter<br />
<strong>der</strong> zweiten und dritten Amtsperiode sind im <strong>Kapitel</strong> 13, S. 506 ff., aufgeführt.<br />
5.5.2 Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Psychotherapierichtlinien<br />
Wissenschaft und Forschung<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Im Berichtszeitraum hat die <strong>Bundesärztekammer</strong> zwei Stellungnahmen gem. § 91 Abs.<br />
8 a SGB V (i. d. bis 30.06.<strong>2008</strong> geltenden Fassung) bzw. § 91 Abs. 5 SGB V (i. d. seit<br />
01.07.<strong>2008</strong> geltenden Fassung) zu geplanten Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Psychotherapie-Richtlinien<br />
nach § 92 Abs. 1 SGB V des Gemeinsamen Bundesausschusses unter Einbeziehung<br />
<strong>der</strong> ärztlichen Mitglie<strong>der</strong> des WBP erarbeitet:<br />
5<br />
267
– Stellungnahme <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> vom 09.05.<strong>2008</strong> zum Beschlussentwurf des<br />
Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Neufassung <strong>der</strong> Psychotherapie-Richtlinie<br />
– Stellungnahme vom 15.08.<strong>2008</strong> zur Anwendung <strong>der</strong> Gesprächspsychotherapie als Methode<br />
Darüber hinaus wurde im Rahmen des Bewertungsverfahrens zur Gesprächspsychotherapie<br />
nach <strong>der</strong> Einführung eines Schwellenkriteriums in den Psychotherapie-Richtlinien<br />
die Stellungnahme vom 31.10.2006 <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> erneut bekräftigt.<br />
Die Stellungnahmen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> gem. § 91 SGB V sind im Internet abrufbar<br />
unter http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=0.7.5598<br />
5.5.3 Kooperation zwischen <strong>Bundesärztekammer</strong> und Ständiger Konferenz<br />
ärztlicher psychotherapeutischer Verbände<br />
Im Berichtszeitraum fanden im Rahmen des Jour fixe <strong>der</strong> Vorstandsbeauftragten <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> für Fragen <strong>der</strong> Psychotherapie, Frau Dr. Goesmann, drei Treffen<br />
mit dem Sprecherrat <strong>der</strong> Ständigen Konferenz ärztlicher psychotherapeutischer Verbände<br />
statt. Im Rahmen dieser Zusammenkünfte wurde unter an<strong>der</strong>em thematisiert:<br />
– Stellungnahme <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zu <strong>der</strong> nach Artikel I Nr. 2 GKV-OrgWG (Gesetz<br />
zur Weiterentwicklung <strong>der</strong> Organisationsstrukturen in <strong>der</strong> gesetzlichen Krankenversicherung)<br />
vorgesehenen Absenkung <strong>der</strong> Mindestquote für überwiegend o<strong>der</strong> ausschließlich<br />
psychotherapeutisch tätige Ärzte nach § 101 Abs. 4 S. 5 SGB V sowie zur neu eingeführten<br />
Quote für Leistungserbringer, die ausschließlich Kin<strong>der</strong> und Jugendliche psychotherapeutisch<br />
betreuen. Die Stellungnahme <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> vom 29.08.<strong>2008</strong> zu<br />
Artikel I Nr. 2 GKV-OrgWG liegt als Drs. des Bundestags-Ausschusses für Gesundheit vor:<br />
Ausschuss-Drs. 16(14)0410(21) (vgl. auch Kap. 13.2 des <strong>Tätigkeitsbericht</strong>s).<br />
– Strategie zur Nachwuchsför<strong>der</strong>ung in <strong>der</strong> ärztlichen Psychotherapie<br />
– Forschungsgutachten zum Psychotherapeutengesetz (vgl. Kap. 5.5.4)<br />
– Aktivitäten <strong>der</strong> Europäischen Kommission im Bereich Psychische Gesundheit. Eine<br />
Sprecherin <strong>der</strong> Ständigen Konferenz ärztlicher psychotherapeutischer Verbände vertrat<br />
die <strong>Bundesärztekammer</strong> im Juni <strong>2008</strong> im Rahmen einer EU High-Level-Konferenz<br />
zum Thema „Together for Mental Health and Wellbeing“ und sagte zu, die europäischen<br />
Aktivitäten in diesem Bereich für die <strong>Bundesärztekammer</strong> weiterzuverfolgen.<br />
Mit <strong>der</strong> Bündelung <strong>der</strong> Interessen <strong>der</strong> ärztlichen Psychotherapeuten durch die Ständige<br />
Konferenz ärztlicher psychotherapeutischer Verbände und einer intensivierten Kooperation<br />
mit <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> wird die ärztliche Psychotherapie als integraler<br />
Bestandteil ärztlichen Handelns auch in Zukunft konsequent vertreten werden.<br />
5.5.4 Forschungsgutachten zur Ausbildung von Psychologischen Psychotherapeuten<br />
Vom Bundesministerium für Gesundheit wurde 2007 ein Forschungsgutachten zur<br />
möglichen Weiterentwicklung <strong>der</strong> Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten<br />
und Kin<strong>der</strong>- und Jugendlichenpsychotherapeuten ausgeschrieben; es wurde an eine<br />
Forschergruppe um Prof. Dr. Strauß, Institut für Psychosoziale Medizin und Psychotherapie<br />
des Universitätsklinikums Jena, vergeben.<br />
268
Wissenschaft und Forschung<br />
Im Rahmen dieses Projekts wurde eine Delphi-Expertenbefragung durchgeführt, an <strong>der</strong><br />
die Landesärztekammern und die <strong>Bundesärztekammer</strong> teilnahmen. Die Befragung<br />
bezog sich sowohl auf die Organisation und Inhalte <strong>der</strong> Ausbildung als auch auf die<br />
Zulassungsvoraussetzungen vor dem Hintergrund des sog. Bologna-Prozesses sowie<br />
auf weitere Fragen, wie beispielsweise die Berechtigung für Psychologische Psychotherapeuten<br />
und Kin<strong>der</strong>- und Jugendlichenpsychotherapeuten, zukünftig Krankschreibungen,<br />
Krankenhauseinweisungen und Medikamentenverordnungen vornehmen zu dürfen.<br />
Da die Ergebnisse des Forschungsgutachtens erhebliche Auswirkungen auf das<br />
zukünftige Zusammenspiel zwischen ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten<br />
haben können, beteiligte sich die <strong>Bundesärztekammer</strong> intensiv am Stellungnahmeverfahren.<br />
Die Perspektive <strong>der</strong> Ärzteschaft wird auch in einer für Januar 2009 vorgesehenen<br />
mündlichen Anhörung von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> vertreten werden.<br />
Informationen zum Forschungsgutachten:<br />
www.med.uni-jena.de/mpsy/forschungsgutachten/index.html<br />
Stellungnahmen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> im Rahmen des Forschungsgutachtens:<br />
www.baek.de/downloads/BAek-Stn_Forschungsgutachten_PsychThG.pdf<br />
5.5.5 Aktivitäten im Aktionsbündnis für Seelische Gesundheit<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Der Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> hat in seiner 33. Sitzung am 21.05.2006 (Wahlperiode<br />
2003/2007) beschlossen, sich an dem Aktionsbündnis für Seelische Gesundheit als<br />
Mitglied zu beteiligen. Für diese Tätigkeit hat er Frau Dr. Goesmann, Vizepräsidentin <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong>, sowie Frau Dr. Schoeller von Seiten <strong>der</strong> Geschäftsführung<br />
benannt. Das Aktionsbündnis für Seelische Gesundheit setzt sich für die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />
seelischen Gesundheit und die Aufklärung über psychische Erkrankungen in <strong>der</strong> Bevölkerung<br />
ein mit dem Ziel eines vorurteilsfreien und gleichberechtigten Umgangs mit<br />
Menschen mit psychischen Erkrankungen in unserer Gesellschaft. Das Aktionsbündnis<br />
will <strong>der</strong> Öffentlichkeit vermitteln, dass psychische Störungen therapierbare und bei frühzeitiger<br />
Behandlung auch heilbare Erkrankungen sind, die jeden betreffen können. Es<br />
will über die Chancen <strong>der</strong> Früherkennung und Prävention informieren und Menschen<br />
ermuntern, Hilfe in Anspruch zu nehmen, indem es über die Vielfalt <strong>der</strong> Anlaufstellen<br />
für Hilfesuchende informiert. Das Bündnis will mit seiner Öffentlichkeitsarbeit über den<br />
Wert, aber auch die Möglichkeiten <strong>der</strong> sozialen und beruflichen Integration von psychisch<br />
erkrankten Menschen informieren und illustrieren, wie Betroffene und ihre Familien<br />
an <strong>der</strong> Gesellschaft positiv teilhaben können. In <strong>der</strong> AG „Öffentlichkeitsarbeit“ des<br />
Bündnisses arbeiten auch aktiv die Vertreterinnen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> mit.<br />
Das Aktionsbündnis für Seelische Gesundheit setzt sich zudem für den Abbau von Stigmatisierung<br />
und Diskriminierung <strong>der</strong> betroffenen Menschen ein. Es will einen gesellschaftlichen<br />
Diskurs anstoßen, durch den das bislang bestehende Tabu gebrochen wird<br />
und so Ängste und Vorurteile abgebaut werden. Auch <strong>der</strong> Deutsche Ärztetag hat sich im<br />
Rahmen eines Tagesordnungspunktes im Jahre 2006 strikt gegen die Diskriminierung<br />
von psychisch Kranken gewandt und bekräftigt, hierzu seinen Beitrag zu leisten.<br />
5<br />
269
Im Aktionsbündnis für Seelische Gesundheit engagieren sich Betroffene und Angehörige<br />
von Menschen mit psychischen Erkrankungen sowie Vertreter aus den Bereichen Medizin,<br />
Gesundheitsför<strong>der</strong>ung und Politik. Es bildet ein Netzwerk, das die seelische Gesundheit<br />
nach einem ganzheitlichen Ansatz thematisiert und bei dem die verschiedenen<br />
gesellschaftlichen und politischen Aspekte berücksichtigt werden. Schirmherrin des<br />
Aktionsbündnisses ist die Bundesministerin für Gesundheit, Ulla Schmidt. Die Partner<br />
des Aktionsbündnisses für Seelische Gesundheit arbeiten als Kooperationsverbund<br />
zusammen, dessen beson<strong>der</strong>e Qualität die Zusammenarbeit vieler Akteure mit ihren spezifischen<br />
Kenntnissen und Erfahrungen ist. Partner des Bündnisses können Vereine, Verbände,<br />
Initiativen, Organisationen und Einrichtungen werden, die sich mit den Aufgaben<br />
des Aktionsbündnisses identifizieren und sich für dessen Ziele einsetzen. Die Mitgliedschaft<br />
beim Aktionsbündnis für Seelische Gesundheit beinhaltet eine aktive Mitarbeit und<br />
Engagement bei <strong>der</strong> Umsetzung eines zukünftigen bundesweiten Antistigmaprogramms.<br />
Die <strong>Bundesärztekammer</strong> ist Gründungsmitglied des Aktionsbündnisses. Mittlerweile<br />
unterstützen 50 Mitgliedsorganisationen das Aktionsbündnis. Es hat sich zur Aufgabe<br />
gemacht, jährlich in <strong>der</strong> ersten Oktoberwoche, in diesem Jahr vom 06. bis 12.10.<strong>2008</strong>, in<br />
ganz Deutschland die „Woche <strong>der</strong> seelischen Gesundheit“ mit mannigfaltigen Veranstaltungen<br />
durchzuführen. Allein die Initiative in Berlin beinhaltete über hun<strong>der</strong>t Veranstaltungen<br />
in allen Berliner Bezirken. Es fanden Lesungen und Konzertabende statt;<br />
es wurden Kinofilme gezeigt, Kunstausstellungen eröffnet sowie Fachtagungen und<br />
eine Benefizveranstaltung durchgeführt.<br />
Der Präsident <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, hat sich<br />
insbeson<strong>der</strong>e für die Durchführung des Filmfestivals „Ausnahmezustand – Verrückt<br />
nach Leben“ eingesetzt. Dieses Filmfestival holt psychische Erkrankungen bei Jungendlichen<br />
aus <strong>der</strong> Tabuzone. Jede junge Generation ist ein Kind ihrer Zeit, in <strong>der</strong> sie<br />
erwachsen werden soll. Jugendliche müssen kämpfen, um in <strong>der</strong> heutigen Gesellschaft<br />
zu bestehen. Das bundesweite Filmfestival „Ausnahmezustand <strong>2008</strong> – Verrückt nach<br />
Leben“ von „Irrsinnig Menschlich e. V.“ zeigt zwölf Filme, die vom alltäglichen Wahnsinn<br />
jugendlicher Lebenswelten zwischen Einsamkeit, Angst, Schulversagen, Hoffnungslosigkeit,<br />
Gewalt, Drogen und Suizid, aber auch von <strong>der</strong> Sehnsucht nach Liebe<br />
und Halt erzählen. In Kooperation mit über 150 Organisationen, Einrichtungen und<br />
Vereinen reist das Festival noch bis Ende 2009 durch 60 Städte Deutschlands.<br />
Ausblick<br />
Die <strong>Bundesärztekammer</strong> wird weiterhin Projekte des Aktionsbündnisses för<strong>der</strong>n und<br />
helfen, sie voranzubringen. Sie beabsichtigt, gemeinsam mit dem Aktionsbündnis für<br />
seelische Gesundheit im Oktober 2009 im Rahmen <strong>der</strong> „3. Berliner Woche <strong>der</strong> seelischen<br />
Gesundheit“ ein Symposium mit <strong>der</strong> Thematik „Menschen mit psychischen<br />
Erkrankungen in <strong>der</strong> Arbeitswelt“ zu veranstalten. Darüber hinaus nimmt die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
aktiv an den bundesweiten jährlichen Aktionen zum Europäischen<br />
Depressionstag teil.<br />
270
5.6 Versorgungsforschung<br />
Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hat auf <strong>der</strong> Grundlage des vom 108. Deutschen Ärztetag 2005<br />
verabschiedeten Rahmenkonzepts (vgl. http://www.bundesaerztekammer.de/down<br />
loads/Rahmenk.pdf) ein Programm zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Versorgungsforschung aufgelegt.<br />
Im Rahmen <strong>der</strong> Haushaltsberatungen wurde eine Verpflichtungsermächtigung für<br />
die Bereitstellung von jährlichen För<strong>der</strong>mitteln in Höhe von 750.000 € über einen Zeitraum<br />
von sechs Jahren erteilt.<br />
Der Deutsche Ärztetag begrüßte das Konzept einer unabhängigen Versorgungsforschung<br />
auf wissenschaftlich hohem Niveau als eine notwendige und realistische Grundlage<br />
zur Fundierung wichtiger zukünftiger Positionsbestimmungen <strong>der</strong> Ärzteschaft.<br />
Mit <strong>der</strong> För<strong>der</strong>initiative sollen den die medizinische Versorgungslage <strong>der</strong> Bevölkerung<br />
und die ärztliche Berufszufriedenheit negativ beeinflussenden Tendenzen mit Sachargumenten<br />
entgegengewirkt und gleichzeitig die Potenziale einer verbesserten Patientenversorgung<br />
und ärztlichen Berufsausübung gestärkt werden.<br />
Die För<strong>der</strong>initiative will zudem die Bildung eines funktionsfähigen Netzwerks von Wissenschaftlern,<br />
Mittelgebern und Akteuren im Gesundheitswesen unterstützen.<br />
Zur weiteren Konkretisierung und Begleitung des Rahmenkonzepts richtete <strong>der</strong> Vorstand<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> beim Wissenschaftlichen Beirat eine aus unabhängigen<br />
Forschern bestehende und zugleich mit Klinik- und Vertragsärzten paritätisch besetzte<br />
„Ständige Koordinationsgruppe Versorgungsforschung“ (SKV) ein. Der Vorsitz wurde<br />
Prof. Dr. Dr. h. c. Scriba, München, übertragen.<br />
Zweite Amtsperiode SKV <strong>2008</strong> – 2011<br />
Wissenschaft und Forschung<br />
Die erste Amtperiode <strong>der</strong> SKV endete am 30.06.<strong>2008</strong>. Der Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
hat im Juni <strong>2008</strong> die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> SKV sowie den Vorsitzenden für weitere<br />
drei Jahre in ihren Ämtern bestätigt. Eine namentliche Übersicht <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />
2. Amtsperiode kann im Internet unter http://www.bundesaerztekammer.de/Versor<br />
gungsforschung eingesehen werden.<br />
Stand <strong>der</strong> Projekte aus <strong>der</strong> ersten För<strong>der</strong>phase (2006 – <strong>2008</strong>/2009)<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
2005 wurden zum ersten Mal Mittel für die För<strong>der</strong>ung von Projekten aus den Themenfel<strong>der</strong>n<br />
– Implementierung von Leitlinien in den ärztlichen Alltag,<br />
– Einfluss <strong>der</strong> Ökonomisierung <strong>der</strong> stationären und ambulanten ärztlichen Leistung<br />
auf die Patientenversorgung und die Freiheit <strong>der</strong> ärztlichen Tätigkeit sowie<br />
– Einfluss <strong>der</strong> maßgeblichen arztseitigen Faktoren (z. B. Berufszufriedenheit, nichtmonetäre<br />
neben monetären Leistungsanreizen) auf die Versorgung (sog. „Physician<br />
Factor“)<br />
ausgeschrieben. Insgesamt gingen 171 Projektvorschläge ein. Daraus wurden in einem<br />
zweistufigen Auswahlverfahren 18 Projekte zur För<strong>der</strong>ung ausgewählt. Sie werden<br />
5<br />
271
jeweils durch einen „Projektpaten“ <strong>der</strong> SKV betreut. 17 Projektnehmer hatten mehrheitlich<br />
ihre Arbeit im Jahr 2006 aufgenommen und wurden bei einer Laufzeit zwischen<br />
24 und 36 Monaten auch über das Jahr <strong>2008</strong> hinweg intensiv von den Sachverständigen<br />
<strong>der</strong> SKV begleitet (vgl. Abbildungen 1 bis 4 sowie eine Übersicht mit den Kurzbeschreibungen<br />
aller geför<strong>der</strong>ten Projekte im Internet unter http://www.bundesaerztekam<br />
mer.de/Versorgungsforschung). Einige Projektnehmer haben mittlerweile ihren Endbericht<br />
vorgelegt; bei einigen Projekten wurde eine kostenneutrale Projektverlängerung<br />
gewährt.<br />
Im Rahmen eines Workshops Anfang <strong>2008</strong> informierten die Projektnehmer die SKV<br />
über ihre bisherigen Erfahrungen sowie erste Projektergebnisse.<br />
Unter dem TOP „<strong>Tätigkeitsbericht</strong>“ wurde <strong>der</strong> 111. Deutsche Ärztetag <strong>2008</strong> über den<br />
aktuellen Sachstand <strong>der</strong> För<strong>der</strong>initiative ausführlich durch den Vorsitzenden <strong>der</strong> SKV,<br />
Prof. Dr. Dr. h. c. Scriba, informiert.<br />
Abbildung 1: Vollständig geför<strong>der</strong>te Projekte zum Themenfeld „Implementierung von<br />
Leitlinien in den ärztlichen Alltag“<br />
272
Wissenschaft und Forschung<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Abbildung 2: Durch Zuschuss geför<strong>der</strong>te Projekte zum Themenfeld „Implementierung<br />
von Leitlinien in den ärztlichen Alltag“<br />
Abbildung 3: Vollständig bzw. durch Zuschuss geför<strong>der</strong>te Projekte zum Themenfeld<br />
„Einfluss <strong>der</strong> Ökonomisierung <strong>der</strong> stationären und ambulanten ärztlichen Leistung auf<br />
die Patientenversorgung und die Freiheit <strong>der</strong> ärztlichen Tätigkeit“<br />
5<br />
273
Abbildung 4: Geför<strong>der</strong>te Projekte zum Themenfeld „Einfluss <strong>der</strong> maßgeblichen arztseitigen<br />
Faktoren auf die Patientenversorgung (sog. ‚Physician Factor’)“<br />
Vorgezogene Ausschreibung „Auswirkungen unterschiedlicher Trägerstrukturen von<br />
Krankenhäusern auf die Qualität <strong>der</strong> Krankenversorgung“ (2007 – 2009)<br />
Ausgehend von <strong>der</strong> Diskussion auf dem 108. Deutschen Ärztetag 2005 über die Privatisierung<br />
des Universitätsklinikums Gießen/Marburg (vgl. Drucksache VIII-87) und vor<br />
dem Hintergrund, dass in <strong>der</strong> ersten För<strong>der</strong>phase keine Projektvorschläge zur Bearbeitung<br />
<strong>der</strong> Problematik von Trägerwechseln klinischer Einrichtungen eingereicht wurden,<br />
war <strong>der</strong> Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zum Jahresende 2006 darin übereingekommen,<br />
bereits im Vorfeld <strong>der</strong> zweiten För<strong>der</strong>phase eine geson<strong>der</strong>te Projektför<strong>der</strong>ung<br />
zum Thema „Auswirkungen unterschiedlicher Trägerstrukturen (inklusive „Privatisierung“)<br />
von Krankenhäusern auf die Qualität <strong>der</strong> Krankenversorgung <strong>der</strong> Bevölkerung“<br />
auszuschreiben (vgl. Dtsch Arztebl 2007, 104: A 141-142 [Heft 3]). Auf <strong>der</strong> Grundlage<br />
einer schriftlichen Begutachtung durch die SKV hat <strong>der</strong> Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
Mitte 2007 entschieden, zwei Projekte zu för<strong>der</strong>n: Ein Projekt (Projektnehmer Prof.<br />
Dr. Pfaff, Zentrum für Versorgungsforschung an <strong>der</strong> Universität zu Köln) hat die Arbeit<br />
Ende 2007 aufgenommen und wird voraussichtlich Mitte 2009 seinen Endbericht vorlegen.<br />
Das zweite Projekt (Projektnehmer Prof. Dr. Busse, WHO Collaborating Centre for<br />
Health System Research and Management an <strong>der</strong> Technischen Universität Berlin) konnte<br />
nicht realisiert werden, da die angefragten Krankenhäuser mehrheitlich nicht bereit<br />
waren, die für die Auswertung erfor<strong>der</strong>lichen Daten zur Verfügung zu stellen.<br />
274
Stand <strong>der</strong> Projekte aus <strong>der</strong> zweiten För<strong>der</strong>phase (<strong>2008</strong> – 2010/2011)<br />
Auf <strong>der</strong> Grundlage des Beschlusses des 110. Deutschen Ärztetages 2007 (vgl.<br />
http://www.bundesaerztekammer.de/110.DAET/Versorgungsforschung) wurden im<br />
September 2007 zum zweiten Mal Mittel für die För<strong>der</strong>ung von Projekten <strong>der</strong> Versorgungsforschung<br />
öffentlich ausgeschrieben (vgl. http://www.bundesaerztekammer.de/<br />
Versorgungsforschung). Die Antragsteller waren aufgefor<strong>der</strong>t, in ihren Projektskizzen<br />
auf die zu allen Themen im Internet eingestellten „Ausführlichen Erläuterungen“ (vgl.<br />
http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/Versorgungsforschung_Erlaeuterun<br />
gen_Ausschreibung_03092007.pdf) mit Konkretisierungen <strong>der</strong> zu bearbeitenden Fragestellungen<br />
Bezug zu nehmen.<br />
Wie bereits 2005, so wurde auch 2007 ein zweistufiges Verfahren zur Auswahl geeigneter<br />
För<strong>der</strong>projekte durchgeführt. Im Zuge dessen waren Interessenten zunächst zur<br />
Einreichung von Projektskizzen aufgefor<strong>der</strong>t worden. Diese wurden in einem aufwändigen<br />
Gutachterverfahren von den Mitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong> SKV bewertet und in einer zweitägigen<br />
Auswahlsitzung Ende 2007 eingehend beraten.<br />
Abbildung 5: Bewilligte Projekte <strong>der</strong> 2. För<strong>der</strong>phase<br />
Wissenschaft und Forschung<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
5<br />
275
Antragsteller <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>s Erfolg versprechenden Skizzen erhielten Anfang <strong>2008</strong> die<br />
Auffor<strong>der</strong>ung, einen ausführlichen Projektantrag einzureichen. Zum Stichtag Ende<br />
Februar <strong>2008</strong> wurden insgesamt 28 ausführliche Anträge eingereicht. Diese wurden von<br />
jeweils sechs Gutachtern bewertet. Nach einer abschließenden Beratung <strong>der</strong> SKV in<br />
einer zweitägigen Auswahlsitzung im April <strong>2008</strong> hat <strong>der</strong> Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
im Juni <strong>2008</strong> die För<strong>der</strong>ung von sieben <strong>der</strong> von <strong>der</strong> SKV empfohlenen Projekte<br />
bewilligt (vgl. Abbildung 5).<br />
Zwei Projekte haben ihre Arbeit im 4. Quartal des Jahres <strong>2008</strong> aufgenommen. Die übrigen<br />
Projekte werden nach Abschluss <strong>der</strong> Vertragsverhandlungen voraussichtlich im<br />
1. Quartal 2009 mit <strong>der</strong> Umsetzung beginnen. Auch die Projekte <strong>der</strong> zweiten För<strong>der</strong>phase<br />
werden jeweils durch „Projektpaten“ aus <strong>der</strong> SKV begleitet.<br />
Weitere Projekte im Rahmen <strong>der</strong> För<strong>der</strong>initiative zur Versorgungsforschung<br />
Neben den sogenannten „Typ-I-Projekten“, die im Zuge <strong>der</strong> vorgenannten Ausschreibungen<br />
über einen Zeitrahmen von bis zu drei Jahren geför<strong>der</strong>t werden können, sieht<br />
das Rahmenkonzept (http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/Rahmenk.pdf)<br />
im Rahmen <strong>der</strong> För<strong>der</strong>initiative auch die Möglichkeit <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung von „Querschnittsprojekten“<br />
(sog. Typ-II-Projekte) sowie die Vergabe von Expertisen (sog. Typ-III-Projekte)<br />
vor.<br />
Report Versorgungsforschung<br />
Als „Querschnittsprojekt“ wurde <strong>der</strong> „Report Versorgungsforschung“ aufgelegt. Grundlage<br />
soll jeweils die Dokumentation eines Symposiums zu einem aktuellen Thema <strong>der</strong><br />
Versorgungsforschung sein. Der erste Band zum Thema „Monitoring gesundheitlicher<br />
Versorgung in Deutschland: Konzepte, Anfor<strong>der</strong>ungen, Datenquellen“ unter <strong>der</strong> Fe<strong>der</strong>führung<br />
von Frau Prof. Dr. Bärbel-Maria Kurth konnte 2007 fertig gestellt werden. Der<br />
Druck beim Deutschen Ärzte-Verlag erfolgte im März <strong>2008</strong> (ISBN-Nr. 978-3-7691-3324-0).<br />
Für den zweiten Band ist das Thema „Arbeitsbedingungen und psychische Gesundheit<br />
von Ärztinnen und Ärzten“ vorgesehen. Das zugrundeliegende Symposium wird im<br />
Februar 2009 stattfinden.<br />
276
Expertise zum Thema „Einflüsse <strong>der</strong> Auftraggeber auf die wissenschaftlichen Ergebnisse<br />
von Arzneimittelstudien“<br />
Der 110. Deutsche Ärztetag 2007 hat beschlossen, im Rahmen <strong>der</strong> För<strong>der</strong>initiative zur<br />
Versorgungsforschung eine Expertise zum Thema „Einflüsse <strong>der</strong> Auftraggeber auf die<br />
wissenschaftlichen Ergebnisse von Arzneimittelstudien“ in Auftrag zu geben<br />
(http://www.bundesaerztekammer.de/Expertisen_Auftrag). Die Ausschreibung <strong>der</strong><br />
Expertise wurde auf <strong>der</strong> Homepage <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> (http://www.bundesaerz<br />
tekammer.de/Versorgungsforschung) sowie im Deutschen Ärzteblatt (Dtsch Arztebl<br />
<strong>2008</strong>; 105: A 58 [Heft 1/2]) veröffentlicht. Der Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> hat die<br />
Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) Mitte <strong>2008</strong> mit <strong>der</strong> Erstellung<br />
<strong>der</strong> Studie beauftragt. Die Ergebnisse <strong>der</strong> Studie werden den Delegierten des<br />
112. Deutschen Ärztetages 2009 vorgelegt werden.<br />
Weitere Expertisenaufträge<br />
Es wurden weitere Expertisen, u. a. zu den Themen „Nutzen und Risiken von Telemonitoring-Verfahren“<br />
und „Was können Ärzte in Deutschland zur Prävention und Früherkennung<br />
von Kindesvernachlässigung und -misshandlung tun?“ in Auftrag gegeben,<br />
mit <strong>der</strong>en Fertigstellung im Verlaufe des Jahres 2009 zu rechnen ist.<br />
5.7 Weitere Themen<br />
5.7.1 Wissenschaftlicher Beirat<br />
Wissenschaft und Forschung<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Der Vorstand des Wissenschaftlichen Beirats trat <strong>2008</strong> zur Koordination <strong>der</strong> gesamten<br />
Beiratsarbeit in drei Sitzungen unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Dr. Scriba zusammen.<br />
Dabei wurden insbeson<strong>der</strong>e die Aufgabenwahrnehmung <strong>der</strong> Arbeitskreise erörtert<br />
sowie die künftigen Themen und die Arbeitsplanung diskutiert.<br />
Die Initiative <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Versorgungsforschung bildete<br />
einen beson<strong>der</strong>en Schwerpunkt <strong>der</strong> Vorstandsberatung. Dabei ist die Ständige Koordinationsgruppe<br />
Versorgungsforschung als Steuergremium <strong>der</strong> För<strong>der</strong>initiative eng mit<br />
dem Vorstand des Wissenschaftlichen Beirats verknüpft (vgl. <strong>Kapitel</strong> 5.6).<br />
Nach <strong>der</strong> Grundsatzentscheidung des Vorstands <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> vom Februar<br />
<strong>2008</strong> zur Fortführung <strong>der</strong> Richtlinientätigkeit <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> im Bereich <strong>der</strong><br />
Gewebemedizin (vgl. <strong>Kapitel</strong> 5.1.4) wurden die Erarbeitung gewebespezifischer Richtlinien<br />
aufgenommen (vgl. Arbeitskreis „Hämatopoetische Stammzelltransplantation“)<br />
und neue Arbeitskreise eingesetzt („Richtlinien zum Führen einer Hornhautbank“)<br />
bzw. <strong>der</strong>en Einsetzung vorbereitet („Richtlinien zum Führen einer nicht-kommerziellen<br />
Knochenbank“).<br />
5<br />
277
Die Aktivitäten <strong>der</strong> EU-Kommission zur Bekämpfung seltener Krankheiten wurden<br />
vom Wissenschaftlichen Beirat fe<strong>der</strong>führend für die <strong>Bundesärztekammer</strong> begleitet. In<br />
diesem Kontext wurde die Stellungnahme <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> vom 14.02.<strong>2008</strong><br />
zum Konsultationspapier <strong>der</strong> EU erarbeitet (Die Stellungnahme ist im Internet unter<br />
http://www.baek.de/page.asp?his=0.5.33.6779 abrufbar).<br />
Im Juli und Dezember <strong>2008</strong> tagte turnusgemäß jeweils die Plenarversammlung des Beirats.<br />
Prof. Dr. Dietel, Direktor des Instituts für Pathologie am Campus Charité Mitte,<br />
Berlin, referierte in <strong>der</strong> Sommersitzung zum Thema „Neue Rolle <strong>der</strong> Pathologie“ und<br />
Frau Dr. Klakow-Franck, Stellvertretende Hauptgeschäftsführerin <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>,<br />
berichtete über die Arbeit <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> an <strong>der</strong> Schnittstelle zum<br />
Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und zum Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit<br />
im Gesundheitswesen (IQWiG). Prof. Dr. Zepp, Leiter <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>klinik und<br />
Kin<strong>der</strong>poliklinik des Klinikums <strong>der</strong> Johannes-Gutenberg-Universität Mainz, präsentierte<br />
in <strong>der</strong> Wintersitzung einen Gastvortrag zur Thematik „Prävention im Kindes- und<br />
Jugendalter – Perspektiven für unser Gesundheitswesen“ und Frau Prof. Dr. Kurth stellte<br />
als Direktorin <strong>der</strong> Abteilung für Epidemiologie und Gesundheitberichtserstattung des<br />
Robert-Koch-Instituts den neuen Befragungs- und Untersuchungssurvey (DEGS) eines<br />
bundesweiten Gesundheitsmonitorings vor.<br />
Zugleich haben <strong>der</strong> Präsident und <strong>der</strong> Hauptgeschäftsführer <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
die Mitglie<strong>der</strong> des Wissenschaftlichen Beirats jeweils ausführlich über die aktuelle<br />
Gesundheitspolitik unter beson<strong>der</strong>er Berücksichtigung hochschulpolitisch relevanter<br />
Fragen unterrichtet. Über wesentliche Entwicklungen innerhalb <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft<br />
Wissenschaftlicher medizinischer Fachgesellschaften wurde <strong>der</strong> Beirat schriftlich<br />
durch <strong>der</strong>en Präsident, Prof. Dr. Encke, informiert.<br />
Zudem wurden die Plenarmitglie<strong>der</strong> sitzungsunabhängig fortlaufend über die Stellungnahmemöglichkeiten<br />
zu den in Arbeit befindlichen Berichten des IQWiG informiert.<br />
Im Berichtszeitraum wurde die 4. Auflage <strong>der</strong> „Querschnitts-Leitlinien zur Therapie mit<br />
Blutkomponenten und Plasma<strong>der</strong>ivaten“ verabschiedet (vgl. <strong>Kapitel</strong> 5.2.2).<br />
5.7.2 Wissenschaftliche Bewertung osteopathischer Verfahren<br />
Begriffen wie „Osteopathie“, „osteopathische Medizin“ o<strong>der</strong> „osteopathische Behandlung“<br />
fehlt eine eindeutige Definition. Die Begriffe „manuelle Medizin“, „Manualtherapie“,<br />
„Osteopathie“ und „Chiropraktik“ werden in Deutschland oft synonym gebraucht.<br />
Diesen Bereichen ist gemeinsam, dass dort manuelle diagnostische und therapeutische<br />
Maßnahmen im Mittelpunkt stehen.<br />
Es fällt auf, dass das Theorem <strong>der</strong> „Osteopathie“ historisch unterschiedliche Entwicklungen<br />
genommen hat. In Europa, dabei hauptsächlich in Großbritannien, Frankreich,<br />
den Beneluxstaaten, Skandinavien sowie in Deutschland kam es zu jeweils eigenständigen<br />
Entwicklungen. Teilweise entstanden einerseits eigene Professionen, so z. B. in<br />
Großbritannien das Berufsbild „Osteopath“ mit Primärzugang zum Patienten; teilweise<br />
wurden an<strong>der</strong>erseits osteopathische Techniken von bestehenden Heilberufen integriert.<br />
278
Die Frage, ob osteopathische Verfahren in ihrer Gesamtheit als Heilkunde zu qualifizieren<br />
sind, wird unterschiedlich beurteilt. In diesem Zusammenhang steht z. B. in<br />
Deutschland <strong>der</strong> Arztvorbehalt in <strong>der</strong> Diskussion.<br />
Der Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> bat vor diesem Hintergrund im Dezember 2006<br />
den Wissenschaftlichen Beirat um eine Analyse <strong>der</strong> vielfältigen osteopathischen Behandlungsverfahren<br />
unter wissenschaftlichen Aspekten. Hierbei wird eine differenzierte<br />
Bewertung in Bezug auf verschiedene abgrenzbare osteopathische Verfahren unter Wirksamkeitsaspekten<br />
und <strong>der</strong> Abschätzung möglicher Risiken in den Vor<strong>der</strong>grund gestellt.<br />
Der Arbeitskreis unter <strong>der</strong> Fe<strong>der</strong>führung von Prof. Dr. Haas, Berlin, kam im Juli 2007<br />
zur konstituierenden Sitzung zusammen. Nach intensiver Literatursichtung im Vorjahr<br />
fanden im Berichtszeitraum drei Sitzungen statt. Dabei wurden u. a. ausgewiesene<br />
Fachgesellschaften und Verbände zu grundlegenden Fragen <strong>der</strong> Wissenschaftlichkeit<br />
schriftlich und mündlich angehört. An dem gestaffelten Anhörungsverfahren zwischen<br />
Juni und Oktober <strong>2008</strong> waren insgesamt 15 Verbände und Fachgesellschaften beteiligt.<br />
Auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> Vorarbeiten und <strong>der</strong> Anhörungen selbst wird nunmehr die Stellungnahme<br />
ausgearbeitet. Es soll dem Plenum des Wissenschaftlichen Beirats im Sommer<br />
2009 vorgelegt werden.<br />
5.7.3 Arbeitskreis „Placebo“<br />
Wissenschaft und Forschung<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Über die Bedeutung des Begriffs „Placebo“ sowie die Wirkung und den Einsatz von Placebo<br />
gibt es unterschiedliche und zum Teil stark divergierende Auffassungen. So wird<br />
<strong>der</strong> Begriff <strong>der</strong>zeit überwiegend mit <strong>der</strong> Placeboanwendung in klinischen Studien assoziiert.<br />
Eher seltener wird <strong>der</strong> Einsatz von Placebo jenseits von Studien in <strong>der</strong> Therapie<br />
thematisiert. Die seit über 50 Jahren seriös betriebene, interdisziplinäre Placeboforschung<br />
mit den daraus resultierenden wissenschaftlichen Erkenntnissen und den sich<br />
daraus ergebenden Konsequenzen für die therapeutische Praxis ist kaum bekannt.<br />
Der Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> hat vor diesem Hintergrund im März 2007 den<br />
Wissenschaftlichen Beirat damit beauftragt, in einem einzurichtenden Arbeitskreis<br />
„Placebo in <strong>der</strong> Medizin“ den internationalen Stand <strong>der</strong> Placeboforschung zusammenzutragen<br />
und im Rahmen einer ausführlichen Stellungnahme sowohl <strong>der</strong> Ärzteschaft<br />
als auch den Patienten bekannt zu machen. Die Stellungnahme soll damit auch dazu<br />
beitragen, die Diskussion zu versachlichen und aus den Empfehlungen auch therapeutischen<br />
Nutzen zu ziehen.<br />
Im Berichtszeitraum trat <strong>der</strong> Arbeitskreis unter <strong>der</strong> Fe<strong>der</strong>führung von Prof. Dr. phil.<br />
Jütte, Stuttgart, unter Einbeziehung externer Experten zu vier Sitzungen zusammen.<br />
Die Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirats soll dem Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
nach Möglichkeit im Herbst 2009 vorgelegt werden.<br />
5<br />
279
6. Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen<br />
Ärzteschaft<br />
6.1 Allgemeine Aufgaben<br />
Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Die Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) berät seit 1952 als wissenschaftlicher<br />
Fachausschuss <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> (BÄK) diese in allen Fragen <strong>der</strong><br />
Arzneibehandlung und Arzneimittelsicherheit. Sie dient in gleicher Funktion <strong>der</strong> Kassenärztlichen<br />
Bundesvereinigung. 1911 wurde sie als Ausschuss des Kongresses <strong>der</strong><br />
Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin gegründet. Die AkdÄ ist nach ihrem Statut<br />
(aktuelle Fassung nach Beschluss des Vorstandes <strong>der</strong> BÄK vom 18.03.2005) beauftragt,<br />
die BÄK in den das Arzneimittelwesen betreffenden wissenschaftlichen Fragen unabhängig<br />
zu beraten. Ferner soll sie den Vorstand <strong>der</strong> BÄK in seiner Meinungsbildung zu<br />
arzneimittelpolitischen Fragen unterstützen und zu Grundsatz- und Einzelfragen, die<br />
ihr vom Vorstand <strong>der</strong> BÄK vorgelegt werden, Stellung nehmen.<br />
Insbeson<strong>der</strong>e hat die AkdÄ folgende Aufgaben:<br />
1. Sie ist im Auftrag <strong>der</strong> BÄK befugt, in Fragen <strong>der</strong> Herstellung, Bezeichnung, Propagierung,<br />
Verteilung, Verwendung und Bewertung von Arzneimitteln wissenschaftliche<br />
Stellungnahmen abzugeben und diese nach Abstimmung mit <strong>der</strong> BÄK auch<br />
gegenüber den zuständigen Behörden zur Kenntnis zu bringen; das Nähere regelt<br />
die Geschäftsordnung.<br />
2. Sie erfasst, dokumentiert und bewertet Verdachtsfälle unerwünschter Arzneimittelwirkungen,<br />
die ihr aus <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft gemäß <strong>der</strong> ärztlichen Berufsordnung<br />
mitgeteilt werden müssen.<br />
3. Sie erfüllt als „Arzneimittelkommission <strong>der</strong> Kammern <strong>der</strong> Heilberufe“ die aus dem<br />
Arzneimittelgesetz abzuleitenden Aufgaben (z. B. als Stufenplanbeteiligte nach §§ 62,<br />
63 AMG).<br />
4. Sie gibt das Buch „Arzneiverordnungen (AV)“ sowie die Zeitschrift „Arzneiverordnung<br />
in <strong>der</strong> Praxis (AVP)“ mit den Son<strong>der</strong>heften „Therapieempfehlungen (TE)“ heraus.<br />
5. Sie nimmt zu Fragen <strong>der</strong> Pharmakovigilanz Stellung.<br />
6. Sie berät den Vorstand <strong>der</strong> BÄK in allen das nationale und europäische Arzneimittelwesen<br />
betreffenden Fragen, soweit sie wissenschaftlicher und arzneimittelpolitischer<br />
Art sind.<br />
6<br />
281
6.2 Arzneiverordnung in <strong>der</strong> Praxis (AVP)<br />
Die von <strong>der</strong> AkdÄ regelmäßig herausgegebene Zeitschrift „Arzneiverordnung in <strong>der</strong><br />
Praxis (AVP)“ bietet einen umfassenden Überblick über aktuelle Fragen <strong>der</strong> Pharmakotherapie.<br />
Beson<strong>der</strong>e Schwerpunkte bilden kritische Übersichten über den therapeutischen<br />
Stellenwert von Arzneimitteln und Belange <strong>der</strong> Arzneimittelsicherheit im Sinne<br />
unerwünschter Arzneimittelwirkungen (UAW).<br />
Die Zeitschrift wird zusammen mit den Therapieempfehlungen (siehe dort) gegen eine<br />
Schutzgebühr im Rahmen eines Abonnements angeboten. Einige Kassenärztliche Vereinigungen<br />
stellen AVP und die Therapieempfehlungen ihren Vertragsärzten (praktische<br />
Ärzte, Allgemeinärzte, allgemeinmedizinisch tätige Internisten und bestimmte<br />
Facharztgruppen) kostenlos zur Verfügung. AVP und Therapieempfehlungen sind<br />
jeweils drei Monate nach Erscheinen auch kostenlos über die Internet-Präsenz <strong>der</strong><br />
AkdÄ unter www.akdae.de abrufbar. Im Jahr <strong>2008</strong> erschienen sechs Ausgaben <strong>der</strong> AVP.<br />
Seit Januar 2007 bringen die Herausgeber <strong>der</strong> AVP ihre Erfahrungen in die Redaktion<br />
<strong>der</strong> Zeitschrift „Gute Pillen – Schlechte Pillen“ (GPSP) mit ein. Ziel dieser Zeitschrift ist<br />
es, für Konsumenten bzw. Patienten neutrale Bewertungen von Arzneimitteln bzw.<br />
Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen und frühzeitig vor Arzneimittelrisiken<br />
zu warnen. Die Herausgeber von AVP und GPSP haben gemeinsam das Ziel, ausgewogen<br />
und ohne kommerzielle Interessen über Arzneimittel und <strong>der</strong>en sachgerechte<br />
Anwendung zu informieren.<br />
Die Mitglie<strong>der</strong> des Redaktionsausschusses AVP engagieren sich in <strong>der</strong> „International<br />
Society of Drug Bulletins“ (ISDB), einem weltweiten Zusammenschluss <strong>der</strong> unabhängigen<br />
Arzneimittel-Bulletins, indem sie sich gegenseitig über die in ihren jeweiligen<br />
Län<strong>der</strong>n und Gesundheitssystemen aktuellen Fragen <strong>der</strong> Arzneiverordnung und<br />
-sicherheit informieren. Dabei kommt es auch zu einem regelmäßigen Austausch <strong>der</strong><br />
Bulletins. Seit September 2005 ist die AVP inklusive des Son<strong>der</strong>heftes „Therapieempfehlungen“<br />
als kritische und unabhängige Zeitschrift Vollmitglied <strong>der</strong> ISDB und führt<br />
seither das Siegel <strong>der</strong> Gesellschaft.<br />
6.3 Leitlinienarbeit <strong>der</strong> AkdÄ<br />
6.3.1 Therapieempfehlungen<br />
In Nummer 14 <strong>der</strong> Arzneimittel-Richtlinien wird den Vertragsärztinnen und -ärzten<br />
empfohlen, bei ihren Verordnungen die Therapieempfehlungen <strong>der</strong> AkdÄ zu berücksichtigen.<br />
Als Son<strong>der</strong>heft <strong>der</strong> AVP erschien im Jahre <strong>2008</strong> eine Ausgabe zu dem Thema<br />
„Degenerative Gelenkerkrankungen“. Wie alle vorhergehenden Ausgaben ist diese über<br />
www.akdae.de verfügbar.<br />
282
Die ersten Therapieempfehlungen <strong>der</strong> AkdÄ wurden im Februar 1996 zum Thema<br />
„Fettstoffwechselstörungen“ veröffentlicht. Insgesamt liegen bis zum heutigen Tag über<br />
20 Therapieempfehlungen zu verschiedenen Themen vor. Das Leitlinien-Clearingverfahren<br />
des ÄZQ attestierte den bewerteten Therapieempfehlungen <strong>der</strong> AkdÄ eine gute<br />
methodische Qualität.<br />
Wesentliches Ziel <strong>der</strong> Therapieempfehlungen ist es, nach den Maßstäben <strong>der</strong> evidenzbasierten<br />
Medizin soweit möglich Transparenz zu schaffen, welche therapeutischen<br />
„Endpunkte“ (Senkung von Mortalität, Morbidität, symptomatische Besserung, Beeinflussung<br />
von Surrogatparametern) mit den einzelnen Maßnahmen <strong>der</strong> Pharmakotherapie<br />
nach Aussage klinischer Studien zu erreichen sind. Auch wenn keine „harten<br />
Daten“ aus plazebokontrollierten Studien vorliegen, wie z. B. auf dem Gebiet <strong>der</strong><br />
Tumorschmerztherapie, versuchen die Leitlinien Orientierung zum therapeutischen<br />
Vorgehen zu geben.<br />
6.3.2 Therapie-Symposien<br />
Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft<br />
Neue o<strong>der</strong> in Erarbeitung befindliche Therapieempfehlungen werden traditionell <strong>der</strong><br />
Ärzteschaft jeweils im Herbst eines Jahres auf Therapie-Symposien zur Diskussion<br />
gestellt. Diese Symposien werden zusammen mit den jeweiligen Ärztekammern und<br />
Kassenärztlichen Vereinigungen durchgeführt. Im Berichtszeitraum <strong>2008</strong> fanden Therapie-Symposien<br />
in Berlin, Dresden, Köln und Hamburg statt. Themen waren die Empfehlungen<br />
zur Therapie von Tumorschmerzen und Kreuzschmerzen sowie die Therapie<br />
<strong>der</strong> Hypertonie, des Asthmas und <strong>der</strong> funktionellen Dyspepsie. Traditioneller Bestandteil<br />
<strong>der</strong> Therapie-Symposien ist eine kritische Bewertung <strong>der</strong> im laufenden Jahr neu in<br />
den Markt eingeführten wichtigen Wirkstoffe, vor allem vor dem Hintergrund <strong>der</strong> Beurteilung<br />
ihres therapeutischen Stellenwertes.<br />
6.3.3 Buch: Evidenzbasierte Therapieleitlinien<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Die Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft legte erstmals auf dem Wiesbadener<br />
Internistenkongress 2002 einen Sammelband <strong>der</strong> ersten 14 evidenzbasierten<br />
Therapieempfehlungen vor. Die erste Auflage des im Deutschen Ärzte-Verlag erschienenen<br />
Buches war innerhalb kurzer Zeit vergriffen und musste nachgedruckt werden.<br />
Eine zweite Auflage mit 19 Therapieempfehlungen erschien Anfang 2004 und erfreut<br />
sich ebenfalls einer großen Verbreitung. Eine dritte Auflage wird voraussichtlich im<br />
Frühjahr 2009 erscheinen.<br />
6<br />
283
6.3.4 Pocket-TE<br />
Im Mai 2007 erschien die erste Ausgabe aus <strong>der</strong> Reihe Pocket-TE, eine Taschenbuchversion<br />
<strong>der</strong> im Jahr 2006 herausgegebenen Therapieempfehlungen zur Depression. In<br />
Kooperation mit Lehmanns Fachbuchhandlung sind außerdem die Empfehlungen zur<br />
Therapie <strong>der</strong> Demenz, zur Therapie <strong>der</strong> arteriellen Hypertonie und zur Prophylaxe und<br />
Therapie <strong>der</strong> stabilen KHK erschienen. Fortgesetzt wurde die Reihe durch die Themen<br />
Tumorschmerzen, Kreuzschmerzen und chronische Herzinsuffizienz. Die Pocket-TE<br />
wird exklusiv von Lehmanns Fachbuchhandlung vertrieben und kostet 9,95 Euro. Auf<br />
diese Weise wurde eine zweite „Vertriebsschiene“ <strong>der</strong> Therapieempfehlungen <strong>der</strong> AkdÄ<br />
über den Buchhandel aufgebaut.<br />
6.3.5 Patienteninformationen<br />
In gemeinsamen Projekten mit <strong>der</strong> Techniker Krankenkasse (TK Hamburg) erarbeitet<br />
die AkdÄ Patienteninformationen, die inhaltlich auf den von ihr herausgegebenen Therapieempfehlungen<br />
basieren. Diese Informationen sollen auch über eine För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />
Patientenautonomie den Dialog mit dem Arzt in den jeweiligen Krankheitsbil<strong>der</strong>n verbessern<br />
und dem Patienten die kritische arzneitherapeutische Haltung, wie sie in den<br />
Therapieempfehlungen dargelegt ist, vermitteln. Die Patienteninformationen haben<br />
eine außerordentlich hohe Akzeptanz gefunden, was sich in <strong>der</strong> Gesamtauflage von<br />
mehreren Millionen Exemplaren wi<strong>der</strong>spiegelt. Im Jahr <strong>2008</strong> ist in Zusammenarbeit<br />
mit <strong>der</strong> TK eine Patienteninformation zur Depression neu erschienen. Die Patientenratgeber<br />
sind auf <strong>der</strong> Homepage <strong>der</strong> AkdÄ aufgeführt.<br />
6.4 Nationale Versorgungsleitlinien <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
Die AkdÄ ist wesentlich an <strong>der</strong> Erarbeitung von Nationalen Versorgungsleitlinien (NVL)<br />
beteiligt, die gemeinsam von BÄK, AkdÄ, den jeweiligen wissenschaftlichen Fachgesellschaften<br />
und <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften<br />
unter Redaktion des Ärztlichen Zentrums für Qualität in <strong>der</strong> Medizin erarbeitet<br />
und herausgegeben werden (www.versorgungsleitlinien.de).<br />
In den NVL werden prioritäre Versorgungsbereiche behandelt, für die ein Konsens zwischen<br />
den zuständigen Fachgruppen über wissenschaftlich begründete und praktikable<br />
Maßnahmen begründet erscheint. Derzeit existieren NVL zu den Themen Asthma,<br />
chronisch-obstruktive Lungenerkrankung (COPD), Typ-2-Diabetes (Netzhautkomplikationen<br />
und Fußkomplikationen) und koronare Herzkrankheit. Zu den Themen Depression,<br />
Herzinsuffizienz, Kreuzschmerz sowie diabetische Nephropathie, diabetische<br />
Neuropathie und Schulung bei Typ-2-Diabetes sind NVL in Arbeit.<br />
284
6.5 Buch: Arzneiverordnungen<br />
Für die Herausgabe <strong>der</strong> 22. Auflage <strong>der</strong> „Arzneiverordnungen“ ist im Oktober 2006 mit<br />
dem Medizinische Medien Informations GmbH (MMI)-Verlag (Neu-Isenburg) vertraglich<br />
eine Zusammenarbeit vereinbart worden.<br />
Die Ziele <strong>der</strong> neuen Auflage sind die folgenden:<br />
– die Struktur zu verbessern und die <strong>Kapitel</strong> damit deutlich zu vereinheitlichen;<br />
– die <strong>Kapitel</strong> kritischer und werten<strong>der</strong> abzufassen;<br />
– Substanzen <strong>der</strong> ersten Wahl klar herauszuarbeiten, ergänzt um die wirtschaftlichen<br />
Hinweise;<br />
– die Lesefreundlichkeit zu erhöhen, da die Aufmachung bisher als zu trocken empfunden<br />
wurde.<br />
Die angestrebte einheitliche Strukturierung soll mittels eines Templates, das den Autoren<br />
zur Abfassung ihrer Manuskripte angeboten wird, umgesetzt werden. Das Template<br />
basiert auf drei neu entworfenen Musterglie<strong>der</strong>ungen, die auf die verschiedenen<br />
<strong>Kapitel</strong> Anwendung finden sollen. Dabei bilden die Abschnitte „Fazit für die Praxis“<br />
(neu), „Therapeutisches Vorgehen und kritische Diskussion <strong>der</strong> Therapieprinzipien“<br />
sowie die „Vergleichende Bewertung <strong>der</strong> Wirkstoffe“ die Kernstücke. In einem vom Verlag<br />
speziell für das Buch entwickelten Content Management System (CMS) werden die<br />
Publikationen <strong>der</strong> AkdÄ (Therapieempfehlungen, „Wirkstoff aktuell“, Bekanntgaben im<br />
Deutschen Ärzteblatt etc.) sowie Literatur aus unabhängigen Arzneimittel-Bulletins den<br />
Autoren zur Verfügung gestellt.<br />
Ein weiteres wichtiges Element <strong>der</strong> Neuauflage wird die Darstellung <strong>der</strong> Wirkstoffprofile<br />
sein, für die von MMI eine Wirkstoffdatenbank aufgebaut wurde. Für die Erarbeitung<br />
<strong>der</strong> Manuskripte sind wie in <strong>der</strong> aktuellen Auflage die 63 <strong>Kapitel</strong> (neu als einleitendes<br />
<strong>Kapitel</strong>: „Verlässliche Arzneimittelinformationen – eine knappe Ware!“) nach Themengebieten<br />
in zwölf Einheiten unterteilt worden, die jeweils von einem/einer Sektionskoordinator/in<br />
betreut werden. Die Sektionskoordinatoren bilden die Schnittstelle zu<br />
den Autoren.<br />
Um die Inhalte deutlicher auf die Zielgruppe <strong>der</strong> nie<strong>der</strong>gelassenen Allgemeinmediziner<br />
zuzuschneiden, wurde ein Hausärztepanel eingerichtet, das in die Bearbeitung <strong>der</strong><br />
<strong>Kapitel</strong> zentral eingebunden ist. Das Buch erscheint im Herbst 2009 zur Buchmesse.<br />
6.6 Wirkstoff aktuell<br />
Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Die AkdÄ und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben eine Vereinbarung,<br />
nach <strong>der</strong> die KBV im Rahmen des § 73 (8) SGB V den Vertragsärzten Hinweise über<br />
zumeist neu eingeführte o<strong>der</strong> beson<strong>der</strong>s kostenträchtige Wirkstoffe zur Verfügung<br />
stellt, mit <strong>der</strong>en Erarbeitung sie die AkdÄ beauftragt. Diese Hinweise beschreiben auf<br />
6<br />
285
<strong>der</strong> Basis <strong>der</strong> wissenschaftlichen Erkenntnisse den Stellenwert vorrangig neuer o<strong>der</strong><br />
bereits eingeführter häufig verordneter Wirkstoffe in einer bestimmten Indikation und<br />
liefern dem nie<strong>der</strong>gelassenen Arzt unter dem Aspekt <strong>der</strong> Wirtschaftlichkeit neutrale<br />
Informationen für seine Verordnungsentscheidung. Von beson<strong>der</strong>em Interesse sind<br />
Wirkstoffe, die im Rahmen <strong>der</strong> Verordnung zu Lasten <strong>der</strong> Gesetzlichen Krankenkasse<br />
(GKV) erhebliche Kosten verursachen. Publiziert wird „Wirkstoff aktuell (WA)“ als Beilage<br />
in <strong>der</strong> Ausgabe A des Deutschen Ärzteblattes und auf den beiden Homepages <strong>der</strong><br />
AkdÄ (Rubrik „Wirkstoff aktuell“) und <strong>der</strong> KBV (Rubrik „Publikationen, Wirkstoff<br />
aktuell“).<br />
Bei <strong>der</strong> Themenauswahl erstellt die AkdÄ eine erste Prioritätenliste in Kooperation mit<br />
<strong>der</strong> KBV. Dabei werden vor allem Wirkstoffe mit u. a. deutlichen Umsatzsteigerungen<br />
im zurückliegenden Zeitraum, Me-too-Präparate und neu zugelassene Wirkstoffe<br />
berücksichtigt. Für Wirkstoffe aus Festbetragsgruppen liegt <strong>der</strong> Fokus auf einem Wirkstoff,<br />
<strong>der</strong> im Rahmen einer Kostentabelle mit verschiedenen Angehörigen dieser Wirkstoffgruppe<br />
verglichen wird.<br />
Sieben Ausgaben von „Wirkstoff aktuell“ wurden im Jahr <strong>2008</strong> im Deutschen Ärzteblatt<br />
(DÄ) publiziert:<br />
– Aliskiren (Ausgabe 01/<strong>2008</strong> – DÄ <strong>2008</strong> Nr. 8)<br />
– Darifenacin (Ausgabe 02/<strong>2008</strong> – DÄ <strong>2008</strong> Nr. 20)<br />
– Venlafaxin (Ausgabe 03/<strong>2008</strong> – DÄ <strong>2008</strong> Nr. 22)<br />
– Zoledronsäure (Ausgabe 04/<strong>2008</strong> – DÄ <strong>2008</strong> Nr. 31/32)<br />
– Deferasirox (Ausgabe 05/<strong>2008</strong> – DÄ <strong>2008</strong> Nr. 41)<br />
– Eplerenon (Ausgabe 06/<strong>2008</strong> – DÄ <strong>2008</strong> Nr. 47)<br />
– Allergenpräparat aus Gräserpollen von Wiesenlieschgras zur sublingualen Anwendung<br />
(Ausgabe 07/<strong>2008</strong> – DÄ <strong>2008</strong> Nr. 49).<br />
6.7 Stellungnahmen <strong>der</strong> AkdÄ<br />
Stellungnahmen <strong>der</strong> AkdÄ zu Verhaltenskodizes <strong>der</strong> Arzneimittelindustrie<br />
– Stellungnahme <strong>der</strong> AkdÄ zu dem Antrag des Vereins „Freiwillige Selbstkontrolle für<br />
die Arzneimittelindustrie e. V.“ auf Anerkennung <strong>der</strong> Wettbewerbsregeln (FSA-Kodex<br />
Patientenorganisationen).<br />
– Stellungnahme <strong>der</strong> AkdÄ zu dem Antrag des Vereins „Arzneimittel und Kooperation<br />
im Gesundheitswesen e. V. (AKG e. V.)“ auf Anerkennung <strong>der</strong> Wettbewerbsregeln<br />
(AKG-Verhaltenskodex).<br />
– Stellungnahme <strong>der</strong> AkdÄ zu dem Antrag des Vereins „Freiwillige Selbstkontrolle für<br />
die Arzneimittelindustrie e. V.“ auf Anerkennung <strong>der</strong> geän<strong>der</strong>ten Wettbewerbsregeln<br />
(FSA-Kodex Fachkreise).<br />
Seit 2004 bzw. <strong>2008</strong> gibt es Kodizes <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> des Vereins „Freiwillige Selbstkontrolle<br />
für die Arzneimittelindustrie e. V.“ (FSA-Kodex) für medizinische Fachkreise und<br />
286
Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Patientenorganisationen und seit 1981 den „Kodex <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> des Bundesverbandes<br />
<strong>der</strong> Pharmazeutischen Industrie e. V.“, <strong>der</strong> durch den Verhaltenskodex <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong><br />
des Vereins „Arzneimittel und Kooperation im Gesundheitswesen e. V. (AKG e. V.)“<br />
novelliert und an die aktuellen gesetzlichen Regelungen angepasst wurde. Diese Kodizes<br />
beinhalten Verhaltensempfehlungen und Richtlinien für Arzneimittelhersteller hinsichtlich<br />
<strong>der</strong> Zusammenarbeit mit Angehörigen <strong>der</strong> medizinischen Fachkreise bzw.<br />
Patientenorganisationen. Im Rahmen <strong>der</strong> vom FS Arzneimittelindustrie e. V. gestellten<br />
Anträge zur Anerkennung von geän<strong>der</strong>ten und ergänzten bzw. neuen Wettbewerbsregeln<br />
beim Bundeskartellamt hat die <strong>Bundesärztekammer</strong> die Möglichkeit zu Stellungnahmen<br />
erhalten.<br />
Die AkdÄ sieht in Übereinstimmung mit <strong>der</strong> Arzneimittelindustrie die Notwendigkeit,<br />
verbindliche Vorgaben für die Zusammenarbeit zwischen Arzneimittelindustrie und<br />
Ärzten bzw. Patientenorganisationen zu definieren. Bisherige Erfahrungen zeigen<br />
jedoch, dass die Kodizes und ihre Verfahrensordnungen nicht geeignet waren, unlauteren<br />
Werbepraktiken <strong>der</strong> Arzneimittelindustrie und versuchten Einflussnahmen auf das<br />
Verordnungsverhalten von Ärzten, die Einnahme von Arzneimittel durch Patienten<br />
bzw. <strong>der</strong> subtilen Marktbeeinflussung entgegenzuwirken. Weiterhin werden Verbote für<br />
die Werbung mit nicht zugelassenen Arzneimitteln sowie irreführende und versteckte<br />
Werbung unterlaufen. Ebenso werden Regelungen zur Organisation und Unterstützung<br />
von Veranstaltungen und Kongressen sowie zur Gewährung von Geschenken an<br />
Angehörige <strong>der</strong> medizinischen Fachkreise o<strong>der</strong> Vertreter von Patientenorganisationen<br />
nicht adäquat beachtet.<br />
Die AkdÄ for<strong>der</strong>t deshalb nachdrücklich eine Überarbeitung <strong>der</strong> Kodizes verbunden mit<br />
einer transparenten und nachprüfbaren Umsetzung <strong>der</strong> Verfahrensordnung.<br />
Stellungnahme <strong>der</strong> AkdÄ zum IQWiG-Vorbericht 2.0 zur Therapie <strong>der</strong> Hypertonie<br />
Die AkdÄ hatte am 21.03.2007 zur Methodik und zum Ergebnis des Vorberichtes<br />
A05-09 Version 1.0 des IQWiG „Vergleichende Nutzenbewertung verschiedener antihypertensiver<br />
Wirkstoffgruppen als Therapie <strong>der</strong> ersten Wahl bei Patienten mit essentieller<br />
Hypertonie“ eine Stellungnahme abgegeben, die neben an<strong>der</strong>en Stellungnahmen in<br />
<strong>der</strong> Dokumentation und Würdigung des IQWiG aufgeführt wurde. Anhand <strong>der</strong> beim<br />
IQWiG eingegangenen Stellungnahmen wurde <strong>der</strong> Berichtsplan geän<strong>der</strong>t. Der vom<br />
IQWiG vorgelegte Vorbericht Version 2.0 unterscheidet sich von <strong>der</strong> Version 1.0 durch<br />
ausführlichere Begründungen <strong>der</strong> Entscheidungen und eine detailliertere Darstellung<br />
<strong>der</strong> Ergebnisse. Die AkdÄ erkennt an, dass die Daten sorgfältig aufbereitet und analysiert<br />
wurden.<br />
Der Vorbericht lässt aber erkennen, dass das IQWiG Anregungen <strong>der</strong> AkdÄ zur Überarbeitung<br />
nur teilweise berücksichtigt hat. Klinisch relevante Fragen wie z. B. Erörterungen<br />
zu speziellen Patientengruppen, Nebenwirkungshäufigkeiten etc. wurden aufgrund<br />
<strong>der</strong> sehr begrenzten Datenbasis weniger präzise o<strong>der</strong> nicht beantwortet. Nutzenbewertungen<br />
für einzelne Patientengruppen mit Empfehlungen für eine individualisierte<br />
Therapie fehlen. Aus <strong>der</strong> vom IQWiG im Vorbericht herausgearbeiteten<br />
Äquivalenz <strong>der</strong> Wirkstoffgruppen <strong>der</strong> Antihypertensiva im Fazit einen Vorrang für Diuretika<br />
abzuleiten, kann daher von <strong>der</strong> AkdÄ nicht unterstützt werden.<br />
6<br />
287
Stellungnahme <strong>der</strong> Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft zur Methodik<br />
des IQWiG für die Bewertung von Verhältnissen zwischen Nutzen und Kosten im<br />
System <strong>der</strong> deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (Version 1.0)<br />
Die AkdÄ geht davon aus, dass mit dem Methodenpapier 1.0 des IQWiG zur Bewertung<br />
des Verhältnisses zwischen Nutzen und Kosten eine klare Vorgabe von anerkannten<br />
gesundheitsökonomischen Methoden erreicht werden soll und sich diese Methoden für<br />
die Umsetzung <strong>der</strong> vom Gesetzgeber vorgegebenen Aufgaben eignen sollen. Aus ärztlicher<br />
Sicht erscheint es zudem erfor<strong>der</strong>lich, dass die gesundheitsökonomische Bewertung,<br />
insbeson<strong>der</strong>e auf <strong>der</strong> Effektseite und im Verhältnis zur medizinischen Nutzenbewertung,<br />
klar nachvollziehbar ist.<br />
Gemessen an diesen Anfor<strong>der</strong>ungen ist festzustellen, dass das Methodenpapier einige<br />
Vorgaben des Gesetzgebers mit spezifischen Lösungsvorschlägen aufgreift. An<strong>der</strong>e<br />
wichtige Fragen zur konkreten Umsetzung bleiben aber offen. Aus <strong>der</strong> Sicht <strong>der</strong> AkdÄ<br />
offene Fragen zu identifizieren und auf Verbesserungsmöglichkeiten hinzuweisen, war<br />
Ziel dieser Stellungnahme. Das Methodenpapier verweist an einer Reihe von Stellen –<br />
darunter essenziellen Punkten wie die detaillierten Ansätze des Ressourcenverbrauchs<br />
– auf Anlagen, die allerdings nicht zur Verfügung gestellt wurden und daher nicht eingeschätzt<br />
und kommentiert werden konnten.<br />
Stellungnahme <strong>der</strong> AkdÄ zur Gesundheitsinformation des IQWiG: Merkblatt<br />
Typ-2-Diabetes und Medikamente<br />
Evidenzbasierte Patienteninformationen sind Voraussetzung für die informierte Entscheidung<br />
eines Patienten. Informationen zu therapeutischen Maßnahmen sollen den<br />
Patienten in die Lage versetzen, eine Krankheit beziehungsweise <strong>der</strong>en Symptome zu<br />
verstehen und einzuordnen. Das Merkblatt Gesundheitsinformation „Typ-2-Diabetes<br />
und Medikamente“ des IQWiG könnte eine wichtige Informationsquelle für Patienten<br />
zu einem weit verbreiteten Krankheitsbild darstellen. Für eine Information zur Arzneimitteltherapie<br />
sind aber bestimmte Voraussetzungen und auch Erwartungen von Patienten<br />
zu erfüllen, die nach Auffassung <strong>der</strong> AkdÄ in dem vorliegenden Merkblatt nicht ausreichend<br />
berücksichtigt sind und in <strong>der</strong> Stellungnahme konkret benannt wurden.<br />
Stellungnahme zu Biosimilars<br />
Nach Ablauf des Patentschutzes von biotechnologisch hergestellten Arzneimitteln kann<br />
von Arzneimittelherstellern eine Zulassung für biosimilare Nachfolgeprodukte beantragt<br />
werden. In Deutschland stehen seit 2006 verschiedene biosimilare Produkte zur<br />
Behandlung zur Verfügung. Aufgrund <strong>der</strong> zunehmenden Bedeutung <strong>der</strong> wirtschaftlichen<br />
Verordnung von Arzneimitteln gibt die AkdÄ in dieser Stellungnahme einen<br />
detaillierten Überblick über die in Deutschland inzwischen zugelassenen biosimilaren<br />
Arzneimittel, die Anfor<strong>der</strong>ungen an ihre Zulassung und nimmt Stellung zur Austauschbarkeit<br />
von Original- und biosimilaren Arzneimitteln.<br />
288
Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft<br />
Biosimilare Produkte sind Arzneimittel eines neuen Herstellers, die strukturell Ähnlichkeiten<br />
(biosimilar) mit dem Originalprodukt (Referenzarzneimittel) besitzen. Sie<br />
sind jedoch im Gegensatz zu den chemisch-synthetischen Generika mit dem Originalprodukt<br />
nicht identisch. Entsprechend dieser Unterschiede zwischen Generika und biosimilaren<br />
Wirkstoffen werden für die Zulassung von biosimilaren Nachfolgepräparaten<br />
die Vorlage von Ergebnissen nicht nur zur Prüfung <strong>der</strong> pharmazeutischen Qualität,<br />
<strong>der</strong>en Kontrolle sowie <strong>der</strong> Sicherung des Herstellungsprozesses, son<strong>der</strong>n auch Ergebnisse<br />
von pharmakologisch-toxikologischen und klinischen Untersuchungen sowie randomisierten<br />
kontrollierten Studien im Vergleich gegen das Referenzarzneimittel gefor<strong>der</strong>t.<br />
Derzeit gibt es auf europäischer Ebene ausgearbeitete Empfehlungen für die pharmakologisch-toxikologische<br />
und klinische Prüfung für biosimilare Arzneimittel. Die<br />
Zulassung erfor<strong>der</strong>t den Beleg für die Wirksamkeit mittels unabhängiger vergleichen<strong>der</strong><br />
klinischer Prüfungen gegenüber dem Originalpräparat.<br />
Aus Sicht <strong>der</strong> AkdÄ können biosimilare Arzneimittel bei Beginn einer Behandlung<br />
ebenso eingesetzt werden wie ein biopharmazeutisches Referenzarzneimittel, da aufgrund<br />
<strong>der</strong> oben genannten behördlichen Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Europäischen Arzneimittel-Agentur<br />
(EMEA) bei <strong>der</strong> Zulassung die für notwendig gehaltenen Nachweise für die<br />
Qualität, Wirksamkeit und Arzneimittelsicherheit vorhanden sind. Wird ein Patient<br />
bereits mit einem Biopharmazeutikum behandelt und soll z. B. aus Kostengründen von<br />
dem Originalprodukt auf ein biosimilares Arzneimittel umgestellt werden, sind die<br />
zugelassenen Anwendungsgebiete, ggf. an<strong>der</strong>e Dosen, an<strong>der</strong>e Dosierintervalle und<br />
auch an<strong>der</strong>e Darreichungswege zu beachten. Der Patient muss unbedingt in <strong>der</strong> ersten<br />
Zeit nach Umstellung engmaschig wie bei einer Neueinstellung überwacht werden.<br />
Hinsichtlich <strong>der</strong> Sicherheit <strong>der</strong> Anwendung befindet man sich in einer vergleichbaren<br />
Situation wie mit einem neu zugelassenen Arzneimittel <strong>der</strong> gleichen Wirkstoffklasse,<br />
bei dem das Spektrum <strong>der</strong> wesentlichen unerwünschten Arzneimittelwirkungen<br />
bekannt ist.<br />
Laienwerbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Die AkdÄ hatte bereits 2007 im Rahmen einer europäischen öffentlichen Anhörung zu<br />
dem Thema „Direkte Konsumenteninformationen für verschreibungspflichtige Arzneimittel“<br />
eine Stellungnahme abgegeben. Eine weitere sehr ausführliche Stellungnahme<br />
<strong>der</strong> AkdÄ erfolgte im April <strong>2008</strong> zu diesem Thema. Anlass war die Vorlage des Entwurfs<br />
eines Konsultationspapiers <strong>der</strong> Europäischen Kommission (Generaldirektion Unternehmen<br />
und Industrie) zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Richtlinie 2001/83/E6 über Arzneimittel-<br />
Patienteninformationen.<br />
Aktuell dürfen Hersteller von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in <strong>der</strong> Europäischen<br />
Union gemäß <strong>der</strong> Richtlinie 2001/83/EC Konsumenten nicht direkt über ihre<br />
Produkte informieren bzw. für ihre Produkte werben. Die von <strong>der</strong> Europäischen Kommission<br />
vorgeschlagene Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Richtlinie würde direkte Patienteninformationen<br />
für verschreibungspflichtige Arzneimittel erlauben.<br />
Die AkdÄ weist in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass Patienten in erster Linie Hersteller-unabhängige<br />
Informationen zu einer rationalen Arzneimitteltherapie benötigen.<br />
Die AkdÄ lehnt deshalb diesen Richtlinienentwurf zur Patienteninformation über ver-<br />
6<br />
289
schreibungspflichtige Arzneimittel ab. Bereits in ihrer Stellungnahme vom April <strong>2008</strong><br />
zum Konsultationspapier <strong>der</strong> Europäischen Kommission zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Richtlinie<br />
2001/83/EG über Arzneimittel-Patienteninformation hatte die AkdÄ ausführlich auf die<br />
Risiken hingewiesen, die aus einer Ausweitung <strong>der</strong> Informationsmöglichkeiten <strong>der</strong><br />
Industrie resultieren. Auch <strong>der</strong> jetzt vorgelegte Richtlinienentwurf wird nicht verhin<strong>der</strong>n<br />
können, dass die pharmazeutischen Hersteller mit direkter Patienteninformation<br />
auch eigennützige Ziele verfolgen und durch Überschreitung <strong>der</strong> unscharfen Grenze<br />
zur Werbung Informationen auch als Bestandteil ihres strategischen und operativen<br />
Marketings für Arzneimittel nutzen. Dadurch würden die Umsetzung einer rationalen<br />
Pharmakotherapie und die Arzneimitteltherapiesicherheit gefährdet. Die Hersteller<br />
sollten ihre vom Gesetzgeber übertragenen Aufgaben wahrnehmen und Patienten<br />
umfassende sowie verständliche Informationen hinsichtlich Nutzen und Risiken ihrer<br />
Produkte in <strong>der</strong> Packungsbeilage zur Verfügung stellen.<br />
Im Dezember <strong>2008</strong> informierte die AkdÄ zu diesem Thema nochmals in einem Newsletter<br />
anlässlich des am 10.12.<strong>2008</strong> in Brüssel von <strong>der</strong> Europäischen Kommission vorgestellten<br />
Richtlinienentwurfes.<br />
6.8 Pharmakovigilanz<br />
6.8.1 Meldungen zu unerwünschten Arzneimittelwirkungen (UAW)<br />
Dem Spontanmeldesystem <strong>der</strong> AkdÄ gingen im Jahre <strong>2008</strong> insgesamt ca. 2.600 Berichte<br />
über unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) von Ärztinnen und Ärzten aus<br />
Klinik und Praxis zu. Daneben erhielt die AkdÄ zur Kenntnis regelmäßig UAW-Meldungen<br />
aus speziellen Erfassungsprojekten (psychiatrische UAW <strong>der</strong> Projekte Arzneimittelüberwachung<br />
in <strong>der</strong> Psychiatrie, AMÜP, und Arzneimittelsicherheit in <strong>der</strong> Psychiatrie,<br />
AMSP). Die eingehenden UAW-Berichte werden durch die in <strong>der</strong> Phamakovigilanz<br />
tätigen Referenten bewertet und das weitere Vorgehen wird bei einer regelmäßigen<br />
UAW-Besprechung festgelegt. In beson<strong>der</strong>en und schwerwiegenden Fällen<br />
o<strong>der</strong> bei unklarer Kausalität zwischen den verabreichten Wirkstoffen und <strong>der</strong> gemeldeten<br />
Reaktion werden schriftliche, wissenschaftlich bewertende Stellungnahmen von<br />
Fachmitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong> AkdÄ eingeholt. Die meldenden Ärztinnen und Ärzte erhalten ein<br />
Antwortschreiben mit einer Eingangsbestätigung, <strong>der</strong> Fachinformation des betreffenden<br />
Arzneimittels, einem Auszug aus <strong>der</strong> UAW-Datenbank sowie ggf. weiterführen<strong>der</strong><br />
Literatur zu <strong>der</strong> beobachteten UAW. In wichtigen o<strong>der</strong> dringenden Fällen erfolgt auch<br />
eine telefonische Kontaktaufnahme zum Zwecke <strong>der</strong> Beratung o<strong>der</strong> Rückfrage bei<br />
Unklarheiten.<br />
Die AkdÄ betreibt zusammen mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte<br />
(BfArM) im Rahmen des deutschen Spontanmeldesystems eine gemeinsame<br />
Datenbank. An die AkdÄ gemeldete UAW-Berichte, die in den Zuständigkeitsbereich<br />
des BfArM fallen, werden nach Bewertung elektronisch über das EudraVigilance Gate-<br />
290
Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft<br />
way an die Oberbehörde gesendet. Zur Erfassung, Bearbeitung und elektronischen<br />
Übermittlung von UAW-Verdachtsberichten sowie zur Erstellung von Berichten und für<br />
den Schriftwechsel wird seit 2006 das System ARTEMIS (Adverse Drug Reactions Electronic<br />
Management and Information System) eingesetzt. Das System ermöglicht darüber<br />
hinaus die Durchführung von tagesaktuellen Recherchen und komplexeren Abfragen<br />
in <strong>der</strong> Datenbank des deutschen Spontanmeldesystems.<br />
Eine weitere Neuerung im Bereich <strong>der</strong> Pharmakovigilanz ist die Möglichkeit, den UAW-<br />
Verdacht direkt per E-Mail über die Homepage <strong>der</strong> AkdÄ zu senden. Auch werden<br />
inzwischen UAW-Berichte von Patienten angenommen und entsprechend gekennzeichnet<br />
in die Datenbank aufgenommen.<br />
Die AkdÄ gehört neben dem BfArM und dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) zu den nationalen<br />
Referenzzentren des Programms für internationales Drug Monitoring <strong>der</strong> Weltgesundheitsorganisation<br />
(WHO). Durch den wissenschaftlichen Austausch mit dem<br />
Uppsala Monitoring Centre (UMC) und den Zugang zur WHO-Datenbank ist die AkdÄ<br />
auch über Themen und Vorkommnisse auf dem Gebiet <strong>der</strong> Arzneimittelsicherheit auf<br />
internationaler Ebene informiert.<br />
6.8.2 Ausschuss „Unerwünschte Arzneimittelwirkungen“<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Unter <strong>der</strong> Leitung von Prof. Dr. Dietrich Höffler kamen im Jahr <strong>2008</strong> Experten aus verschiedenen<br />
Fachrichtungen zu zwei Sitzungen zusammen, um Probleme <strong>der</strong> Arzneimittelsicherheit<br />
zu diskutieren und Stellungnahmen zu erarbeiten, die entwe<strong>der</strong> als<br />
Bekanntgabe im Deutschen Ärzteblatt o<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Zeitschrift „Arzneiverordnung in <strong>der</strong><br />
Praxis“ (AVP) erscheinen. Grundlage dieser Arbeiten sind die von <strong>der</strong> Ärzteschaft an die<br />
AkdÄ gemeldeten Verdachtsfälle über UAW. Dem von <strong>der</strong> AkdÄ eingesetzten UAW-<br />
Ausschuss gehörten im Berichtsjahr insgesamt 18 Mitglie<strong>der</strong> an. Unter an<strong>der</strong>em wurden<br />
folgende Themen behandelt:<br />
– Adalimumab – Polyneuropathie<br />
– Finasterid – Mammakarzinom<br />
– Flupirtin – Abhängigkeit<br />
– Gabapentin – Hyponatriämie<br />
– Gardasil ® – ADEM<br />
– Gardasil ® – Miller-Fisher-Syndrom/Guillain-Barré-Syndrom (GBS)/Thrombopenie<br />
– Hydromorphon – Depression, Suizidgedanken<br />
– Interferon-Beta – Hämolytisch-urämisches Syndrom<br />
– Mirena ® – Osteoporose<br />
– Modafinil/Hydroxybutansäure – Hirninfarkt<br />
– Olanzapin/Paroxetin – Dickdarmvolvulus<br />
– Palacos ® – Tödliche Kreislaufdepression<br />
– Piribedil – Depression, Suizidgedanken<br />
– Prilocain – karzinogenes Risiko, Leukencephalopathien/Akute disseminierte Encephalomyelitis<br />
(ADEM)<br />
– Quetiapin – Absetzsymptomatik<br />
– Rheumatoide Arthritis: Beobachtung <strong>der</strong> Biologika-Therapie (RABBIT-Register)<br />
6<br />
291
– Rimonabant – Depressive Verstimmung, Suizidversuch<br />
– Sitagliptin – Toxische Hepatitis<br />
– Sorafenib – Ösophagusruptur, Mediastinitis, Exitus letalis<br />
– Sunitinib – Leukencephalopathie<br />
– Toluidinblau ® – Kammerflimmern, Herzstillstand<br />
Professor Höffler hat sein Amt als Ausschussvorsitzen<strong>der</strong> nach <strong>der</strong> 88. Sitzung abgegeben.<br />
Ab dem Jahr 2009 wird Prof. Dr. Ursula Gun<strong>der</strong>t-Remy den Vorsitz übernehmen.<br />
6.8.3 Ärzteausschuss Arzneimittelsicherheit (ÄAAS)<br />
Der „Ärzteausschuss Arzneimittelsicherheit“, dessen Mitglie<strong>der</strong> vom Vorstand berufen<br />
werden, tagt aufgrund einer Vereinbarung zwischen <strong>der</strong> AkdÄ und dem BfArM aus dem<br />
Jahre 1987 in regelmäßigen vierteljährlichen Sitzungen. Er besteht aus vier Sachverständigen<br />
und weiteren vier Stellvertretern aus den Reihen <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> AkdÄ und<br />
wird seit Mitte <strong>2008</strong> von Professor Gun<strong>der</strong>t-Remy geleitet. Geschäftsführung und Sitzungsleitung<br />
liegen beim BfArM. Der Ausschuss unterstützt die Arbeit des BfArM bei<br />
<strong>der</strong> Abwehr von Arzneimittelrisiken und bei aktuellen Problemen <strong>der</strong> Arzneimittelsicherheit.<br />
Ergebnisse flossen unter an<strong>der</strong>em in die erwähnten Bekanntgaben <strong>der</strong> AkdÄ<br />
und in Veröffentlichungen des BfArM wie Arzneimittel-Schnellinformationen und weitere<br />
Maßnahmen im Rahmen des Stufenplans nach dem Arzneimittelgesetz ein.<br />
Unter Vorsitz von Professor Gun<strong>der</strong>t Remy gehören dem ÄAAS zehn ordentliche Mitglie<strong>der</strong><br />
(einschließlich Stellvertreter) <strong>der</strong> AkdÄ und Dr. Thomas Stammschulte aus <strong>der</strong><br />
AkdÄ-Geschäftsstelle an.<br />
Themen <strong>der</strong> vier Sitzungen waren unter an<strong>der</strong>em<br />
– ACE-Hemmer im 1. Trimenon<br />
– ASS vor chirurgischen Eingriffen<br />
– Dimenhydrinat und Krampfanfälle<br />
– Exenatide und Pankreatitis<br />
– Exubera ® und Fälle von Lungentumoren<br />
– Ezetimib/Simvastatin und ENHANCE-Studie<br />
– Heparin und Versorgungsengpässe<br />
– Hydroxyethylstärke bei Sepsis<br />
– Marktrücknahme von Rimonabant<br />
– Nitrofurantoin und Lungenfibrose/Lebertoxizität.<br />
– Nutzen-Schaden-Bewertung <strong>der</strong> Fluorochinolone bei AECB und akuter bakterieller<br />
Sinusitis<br />
– Octenisept ® und Gewebsfibrosen<br />
– Prilocain/krebeserzeugen<strong>der</strong> Metabolit o-Toluidin<br />
– Risperidon und Fälle von Suizidgedanken und -versuchen<br />
– Rosiglitazon und kardiovaskuläre UAW<br />
– SEAS-Studie<br />
– Somatropin und Tumorpromotion<br />
– Toluidinblau und schwerwiegende Kreislaufreaktionen<br />
292
6.8.4 Risikobekanntgaben im Deutschen Ärzteblatt<br />
Risikobekanntgaben sind originäre Mitteilungen <strong>der</strong> AkdÄ im Deutschen Ärzteblatt, die<br />
sich in beson<strong>der</strong>s gekennzeichneten Bereichen des Blattes befinden (Bekanntgaben <strong>der</strong><br />
Herausgeber, blaue Randleiste). Informationen zu Arzneimittelrisiken können in drei<br />
verschiedenen Formen erscheinen:<br />
– „Aus <strong>der</strong> UAW-Datenbank“: im Allgemeinen eher kasuistisch orientierte Nebenwirkungsmeldungen<br />
bei Arzneimitteln, die entwe<strong>der</strong> Gegenstand des UAW-Ausschusses<br />
(Ausschuss „Unerwünschte Arzneimittelwirkungen“ <strong>der</strong> AkdÄ) waren o<strong>der</strong> neue<br />
bzw. interessante Meldungen aus dem deutschen Spontanmeldesystem (gemeinsame<br />
UAW-Datenbank von BfArM und AkdÄ) betreffen. Bekanntgaben in dieser Rubrik<br />
sollen eine frühzeitige Kommunikation von Risikosignalen gewährleisten.<br />
– „UAW-News – International“: meist Literaturreferate, oft mit Bezug auf die deutsche<br />
Situation, ergänzt durch entsprechende Informationen aus <strong>der</strong> gemeinsamen Datenbank.<br />
– „UAW – Aus Fehlern lernen“: In dieser Rubrik wird auf schwere, im Prinzip bekannte<br />
und vermeidbare, aber dennoch aus unterschiedlichen Gründen immer wie<strong>der</strong> vorkommende<br />
UAW aufmerksam gemacht.<br />
Im Jahr <strong>2008</strong> sind 16 Risikobekanntgaben erschienen. Alle Mitteilungen <strong>der</strong> AkdÄ sind<br />
auch auf <strong>der</strong>en Homepage unter Arzneimittelrisiken abrufbar.<br />
6.8.5 Routinesitzung<br />
Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Die AkdÄ nimmt regelmäßig an den halbjährlichen Routinesitzungen nach dem Stufenplanverfahren<br />
teil. Die gesetzliche Grundlage für dieses Verfahren findet sich im<br />
Arzneimittelgesetz (§§ 62, 63 AMG). Dort ist die Organisation <strong>der</strong> Beobachtung, Sammlung<br />
und Auswertung von Arzneimittelrisiken beschrieben. Die Bezeichnung Stufenplan<br />
bezieht sich auf die Unterteilung dieses Verfahrens in zwei Gefahrenstufen, die die<br />
Verhältnismäßigkeit <strong>der</strong> Mittel im Vergleich zum bestehenden Risiko wi<strong>der</strong>spiegeln<br />
sollen. Die Stufe II wird immer dann eingeleitet, wenn konkrete Maßnahmen zur<br />
Gewährleistung <strong>der</strong> Arzneimittelsicherheit für unbedingt erfor<strong>der</strong>lich gehalten werden.<br />
Als beteiligte Stelle im Verfahren ist die AkdÄ als so genannte Stufenplanbeteiligte in<br />
den Informationsaustausch <strong>der</strong> Bundesoberbehörden (Bundesinstitut für Arzneimittel<br />
und Medizinprodukte, BfArM, Paul-Ehrlich-Institut, PEI, und Bundesinstitut für Risikobewertung,<br />
BfR), <strong>der</strong> Landesbehörden und den Verbänden <strong>der</strong> pharmazeutischen<br />
Industrie mit einbezogen.<br />
6<br />
293
6.8.6 Drug Safety Mail<br />
Seit Februar <strong>2008</strong> bietet die AkdÄ diesen Informationsdienst an, <strong>der</strong> per E-Mail auf<br />
aktuelle Informationen zu Arzneimittelrisiken hinweist, wie z. B. Risikobekanntgaben<br />
<strong>der</strong> AkdÄ aus dem Deutschen Ärzteblatt o<strong>der</strong> Rote-Hand-Briefe. Im Jahr <strong>2008</strong> wurden<br />
insgesamt 46 Drug Safety Mails an 3.700 Empfänger verschickt. Die Drug Safety Mails<br />
können über die Homepage <strong>der</strong> AkdÄ abgerufen werden.<br />
6.9 Aktionsplan Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS)<br />
Mit dem Ende des Jahres 2007 vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) vorgestellten<br />
Aktionsplan <strong>2008</strong>/2009 zur Verbesserung <strong>der</strong> Arzneimitteltherapiesicherheit in<br />
Deutschland ist es gelungen, alle an <strong>der</strong> Arzneimitteltherapiesicherheit beteiligten<br />
Gruppen (BÄK, Apothekerverbände, Aktionsbündnis Patientensicherheit, Patienten wie<br />
auch das BMG) unter <strong>der</strong> Führung <strong>der</strong> AkdÄ im Interesse des gemeinsamen Ziels <strong>der</strong><br />
Verbesserung <strong>der</strong> Patientensicherheit zusammenzubringen. Beson<strong>der</strong>e Schwerpunkte<br />
des Aktionsplans sind<br />
– die Etablierung einer besseren Sicherheitskultur,<br />
– die Verbesserung <strong>der</strong> Informationen über Arzneimittel,<br />
– die Entwicklung und Implementierung von Strategien zur Risikovermeidung,<br />
– die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Forschung auf dem Gebiet <strong>der</strong> AMTS und<br />
– die Organisation eines kontinuierlichen Prozesses zur Umsetzung und Fortschreibung<br />
des Aktionsplanes.<br />
Der Aktionsplan besteht aus 49 Einzelmaßnahmen, die die Bereiche Entwicklung einer<br />
Sicherheitskultur, Fortbildung, Strategien zur Risikovermeidung und Forschung berücksichtigen.<br />
Dabei bleibt <strong>der</strong> Aktionsplan realistisch, indem er zunächst nur die in absehbarer<br />
Zeit realisierbaren Ziele benennt. Eine Fortschreibung des Aktionsplans ist notwendig<br />
und für Mitte 2009 vorgesehen. Sie soll vom Steuerungsgremium des Aktionsplanes,<br />
<strong>der</strong> Koordinierungsgruppe, die aus drei Ärzten, zwei Apothekern, zwei<br />
Vertretern des BMG, einem Patientenvertreter und einem Vertreter des Aktionsbündnisses<br />
Patientensicherheit besteht, erarbeitet werden.<br />
Die Koordinierungsgruppe wird durch ein wissenschaftliches Sekretariat, bestehend<br />
aus einem Referenten und einer Halbtagskraft als Assistenz, unterstützt. Das wissenschaftliche<br />
Sekretariat konnte im Oktober <strong>2008</strong> endgültig besetzt werden, wodurch <strong>der</strong><br />
Aktionsplan mit voller Kraft vorangebracht werden kann. Die ersten Maßnahmen wurden<br />
<strong>2008</strong> erfolgreich umgesetzt. Zu den fertig gestellten Maßnahmen zählte <strong>der</strong> Aufbau<br />
einer frei zugänglichen Internet-Informationsdatenbank für Pharmakotherapie in <strong>der</strong><br />
Schwangerschaft und Stillzeit (www.embryotox.de). Die Interessen <strong>der</strong> Patienten wurden<br />
in einem eigenen Workshop berücksichtigt, dessen Ergebnis <strong>der</strong>zeit in Form eines<br />
Informationsblattes mit Kernbotschaften für eine sichere Arzneimitteltherapie sowie<br />
eines einfachen, für den Patienten handhabbaren Medikationsplanes erstellt wird.<br />
294
6.10 Internet und Newsletter<br />
Zu den häufigsten Suchbegriffen, die bei Internet-Suchmaschinen (z. B. Google) im<br />
Jahr <strong>2008</strong> eingegeben worden sind und Besucher auf die Homepage <strong>der</strong> AkdÄ führten,<br />
gehörten u. a. Arcoxia (Anzahl: 35.140), Oxygesic (6.251), Propofol (4.760) und Simvastatin<br />
(4.038) (Stand: 17. Dezember <strong>2008</strong>). Die Rubrik „Arzneimittelrisiken“ zählte die<br />
meisten Besucher.<br />
Die Homepage <strong>der</strong> AkdÄ verzeichnet durchschnittlich 1.430 Besucher am Tag, das entspricht<br />
einem Zuwachs von 12,6 % gegenüber dem Vorjahr. Die englischsprachigen Seiten<br />
wurden im Jahr <strong>2008</strong> ca. 51.000 Mal aufgesucht.<br />
In unregelmäßigen Abständen wird ein Newsletter per E-Mail verschickt, <strong>der</strong> auf aktuelle<br />
Aktivitäten, Termine und Publikationen sowie neue Dokumente auf <strong>der</strong> Homepage<br />
hinweist. Außerdem werden den Nutzern Informationen zum Gesundheitswesen und<br />
vielfältige Links zu wichtigen an<strong>der</strong>en Organisationen angeboten. Etwa 15.500 Interessenten<br />
haben den Newsletter abonniert. Die im laufenden Jahr <strong>2008</strong> versandten<br />
13 Newsletter sind auch auf <strong>der</strong> Website <strong>der</strong> AkdÄ abrufbar (www.akdae.de).<br />
6.11 Beratung<br />
Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft<br />
6.11.1 Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Expertise „Der Einfluss <strong>der</strong> pharmazeutischen Industrie auf die wissenschaftlichen<br />
Ergebnisse und die Publikation von Arzneimittelstudien“<br />
Von <strong>der</strong> BÄK ist im Rahmen <strong>der</strong> Versorgungsforschung im Januar <strong>2008</strong> die Erstellung<br />
einer Expertise zum „Einfluss <strong>der</strong> pharmazeutischen Industrie auf die Ergebnisse von<br />
Arzneimittelstudien“ ausgeschrieben worden. Die AkdÄ wurde zusammen mit Prof.<br />
Dr. Klaus Lieb, Direktor <strong>der</strong> Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie <strong>der</strong> Universitätsklinik<br />
Mainz, mit <strong>der</strong> Erstellung <strong>der</strong> Expertise beauftragt, die inzwischen fertig gestellt<br />
wurde.<br />
Neben einer systematischen Literaturrecherche zu aktuellen Übersichtsarbeiten zum<br />
Thema wurde eine kurze Fragebogenerhebung bei Personen durchgeführt, die an <strong>der</strong><br />
Planung und Durchführung von klinischen Studien in Deutschland wesentlich beteiligt<br />
sind. Insgesamt wurden 42 Publikationen eingeschlossen. Es zeigte sich, dass publizierte<br />
Arzneimittelstudien, die von pharmazeutischen Unternehmen finanziert werden<br />
o<strong>der</strong> bei denen ein Autor einen finanziellen Interessenkonflikt hat, häufiger ein für das<br />
pharmazeutische Unternehmen günstiges Ergebnis (in insgesamt 20 von 22 Untersuchungen)<br />
haben als aus an<strong>der</strong>en Quellen finanzierte Studien. Anhaltspunkte für einen<br />
Publikationsbias bei durch pharmazeutische Unternehmen finanzierte Studien fanden<br />
6<br />
295
sich bei fünf von sechs relevanten Untersuchungen. Außerdem ergaben sich u. a. Hinweise<br />
auf eine Einflussnahme auf das Studienprotokoll durch pharmazeutische Unternehmen,<br />
auf das Zurückhalten von Kenntnissen über unerwünschte Arzneimittelwirkungen<br />
und auf den Einsatz von Ghostwritern durch pharmazeutische Unternehmen.<br />
Daraus folgt, dass bei <strong>der</strong> Beurteilung eines Arzneimittels Angaben aus publizierten<br />
Studien häufig zu einem verzerrten Bild führen. Die AkdÄ for<strong>der</strong>t, dass <strong>der</strong> Zugriff <strong>der</strong><br />
Öffentlichkeit auf Ergebnisse aller Arzneimittelstudien unabhängig vom Ergebnis<br />
sicher gestellt werden muss.<br />
Stellungnahme <strong>der</strong> BÄK, <strong>der</strong> KBV und <strong>der</strong> AkdÄ zu den Anträgen <strong>der</strong> Fraktion<br />
Bündnis 90/Die Grünen „Medizinische Verwendung von Cannabis erleichtern“ und<br />
<strong>der</strong> Fraktion Die Linke „Cannabis zur medizinischen Behandlung freigeben“<br />
Am 15.10.<strong>2008</strong> hat im deutschen Bundestag eine öffentliche Anhörung zu den Anträgen<br />
<strong>der</strong> Fraktionen „Bündnis 90/Die Grünen“ und „Die Linke“ zur Freigabe von Cannabis<br />
bei medizinischer Verwendung stattgefunden. Die AkdÄ und die BÄK wurden<br />
durch Prof. Dr. Friedemann Nauck, Göttingen, vertreten. Unter den geladenen Experten<br />
herrschte weitgehend Einigkeit, dass <strong>der</strong> Einsatz Cannabinoid-haltiger Arzneimittel<br />
sinnvoll sein kann und für entsprechende Patienten <strong>der</strong> Zugang erleichtert und die<br />
Kosten übernommen werden sollten. Diese Position wird auch von <strong>der</strong> AkdÄ vertreten.<br />
Lediglich <strong>der</strong> Vertreter des GKV-Spitzenverbandes sah „bei vorhandenen Versorgungsalternativen<br />
und fehlendem Nutzennachweis kein erkennbares Versorgungsdefizit“.<br />
Die schriftliche Stellungnahme zu den Anträgen, die gemeinsam mit <strong>der</strong> BÄK und <strong>der</strong><br />
KBV verfasst wurde, findet sich auf <strong>der</strong> Homepage <strong>der</strong> AkdÄ.<br />
Stellungnahme zum Konsultationspapier <strong>der</strong> EU-Kommission „Seltene Krankheiten –<br />
Eine Herausfor<strong>der</strong>ung für Europa“<br />
Die BÄK begrüßt grundsätzlich die Initiative <strong>der</strong> Europäischen Kommission, die Forschung<br />
zu seltenen Krankheiten, die Betreuung <strong>der</strong> Patienten und die Entwicklung neuer<br />
Therapien zu koordinieren und zu för<strong>der</strong>n.<br />
In ihrer Stellungnahme weist die BÄK u. a. darauf hin, dass im Zusammenhang mit <strong>der</strong><br />
in <strong>der</strong> Verordnung (EG) Nr. 726/2004 vorgesehenen Harmonisierung des Binnenmarktes<br />
für neue Arzneimittel und einem zentralisiertem Verfahren auch für die Zulassung<br />
von neuen Arzneimitteln bei seltenen Krankheiten <strong>der</strong> Zugang auf EU-Ebene geregelt<br />
werden soll. Ein wichtiges Ziel muss sein, den bisher häufig praktizierten Off-Labelbzw.<br />
Unlicensed Use von Arzneimitteln bei seltenen Krankheiten zu reduzieren. Hierzu<br />
sollten kontrollierte klinische Studien zur Wirksamkeit und Sicherheit von neuen<br />
Arzneimitteln für seltene Krankheiten („Orphan Drugs“) durchgeführt werden, <strong>der</strong>en<br />
Design sich eindeutig an den Bedürfnissen <strong>der</strong> Patienten orientieren sollte. Der „Compassionate<br />
Use“ von Arzneimitteln bei Patienten mit seltenen Krankheiten, die mit<br />
einem zugelassenen Arzneimittel nicht zufrieden stellend behandelt werden können,<br />
sollte in EU-weit koordinierten Programmen erfolgen. Eine schnelle Umsetzung <strong>der</strong><br />
EG-Verordnung zum „Compassionate Use“ in das nationale Arzneimittelrecht ist bei<br />
296
Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
seltenen Krankheiten, für die keine o<strong>der</strong> nur wenige Arzneimittel zur Verfügung stehen,<br />
von beson<strong>der</strong>er Bedeutung. Die pharmazeutische Industrie hat in den letzten Jahren<br />
verstärkt Arzneimittel für seltene Krankheiten (z. B. metabolische Krankheiten wie<br />
Mukopolysaccharidose und Glykogenspeicherkrankheiten des Muskels, Tumore) entwickelt<br />
und für einige dieser Arzneimittel nach Zulassung rasch eine Ausweitung <strong>der</strong><br />
Anwendungsgebiete beantragt. Diese neue Strategie (Entwicklung von „Nichebuster“<br />
anstatt „Blockbuster“) sollte bei Entscheidungen zur Finanzierung klinischer Studien<br />
bzw. des „Compassionate Use“ bei seltenen Krankheiten berücksichtigt werden.<br />
Stellungnahme <strong>der</strong> AkdÄ in Abstimmung mit <strong>der</strong> BÄK zur Strategie des Bundesministeriums<br />
für Gesundheit zur Erkennung, Prävention und Kontrolle von Antibiotika-<br />
Resistenzen in Deutschland<br />
Antibiotika-Resistenzen sind ein ernstzunehmendes Versorgungsproblem. Eine systematische<br />
Initiative wie <strong>der</strong> vorgelegte Entwurf des Strategiepapiers des BMG wird von<br />
<strong>der</strong> AkdÄ begrüßt. Das Strategiepapier greift ein wichtiges Versorgungsproblem auf<br />
und bemüht sich hinsichtlich <strong>der</strong> einzubeziehenden Akteure um einen breiten<br />
Lösungsansatz. Nicht breit genug erscheint hingegen die bisherige Problemanalyse, die<br />
vor allem auf Wissenslücken bei den Ärzten fokussiert. Nicht einbezogen werden dagegen<br />
Zielkonflikte, die insbeson<strong>der</strong>e aus einem individuellen und einem bevölkerungsbezogenen<br />
Nutzen von Antibiotikagabe bzw. -verzicht entstehen. Auffällig ist auch die<br />
starke Konzentration auf Erkenntnisse und Strategien im stationären Bereich, obwohl<br />
in Deutschland nach Aussagen des Strategiepapiers zumindest quantitativ <strong>der</strong> ambulante<br />
Bereich für den wesentlichen Verbrauch von Antibiotika verantwortlich ist. Insofern<br />
fällt eine gewisse Praxis- bzw. Alltagsferne <strong>der</strong> bisherigen Bestandsaufnahme auf.<br />
Die AkdÄ unterstützt aus <strong>der</strong> Perspektive <strong>der</strong> Versorgungsforschung eine fundierte<br />
Ursachenanalyse, wobei die unterschiedlichen Problemlagen in Abhängigkeit vom Versorgungssektor<br />
deutlicher als im Strategiepapier herauszuarbeiten wären. Beim Thema<br />
Leitlinien und Qualitätsindikatoren sollten die Expertisen <strong>der</strong> BÄK und <strong>der</strong> AkdÄ durch<br />
Beteiligung an diversen Projekten, angefangen vom Programm für Nationale Versorgungsleitlinien<br />
(ÄZQ) über die Qualitätsindikatorenentwicklung (BQS) bis zur sektorenübergreifenden<br />
Qualitätssicherung (G-BA) einbezogen werden. Für die Themen <strong>der</strong><br />
Fort- und Weiterbildung sollten die BÄK bzw. die Landesärztekammern zuständig sein.<br />
Querschnitts-Leitlinie (BÄK) zur Therapie mit Blutkomponenten und Plasma<strong>der</strong>ivaten<br />
– Gesamtnovelle <strong>2008</strong><br />
Die AkdÄ wurde vom wissenschaftlichen Beirat <strong>der</strong> BÄK gebeten, den Entwurf zur<br />
Querschnitts-Leitlinie zur Therapie mit Blutkomponenten und Plasma<strong>der</strong>ivaten zu<br />
kommentieren. Die Fachmitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> AkdÄ gaben Arzneimitteltherapie-relevante<br />
Empfehlungen zu den <strong>Kapitel</strong>n Erythrozytenkonzentrate, Thrombozytenkonzentrate,<br />
Granulozytenkonzentrate, Plasma zur therapeutischen Anwendung, Humanalbumin,<br />
Faktor VIII-Konzentrate, Faktor VIII/von-Willebrand-Faktor-Konzentrate, Faktor IX-Konzentrate,<br />
aktivierte Prothrombin-Komplex-Konzentrate, Prokoagulatoren, Inhibitoren,<br />
humane Immunglobuline, autologe Hämotherapie und unerwünschte Wirkungen.<br />
6<br />
297
Stellungnahme zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Arzneimittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses<br />
(G-BA) – Verordnung beson<strong>der</strong>er Arzneimittel<br />
Die vertragsärztliche Verordnung von kostenintensiven, beson<strong>der</strong>en Arzneimitteln soll<br />
in Zukunft in Abstimmung mit fachlich beson<strong>der</strong>s ausgewiesenen Ärzten erfolgen<br />
(„Zweitmeinungsverfahren“). Der G-BA hat die <strong>Bundesärztekammer</strong> zu einer Stellungnahme<br />
<strong>der</strong> damit verbundenen Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln<br />
in <strong>der</strong> vertragsärztlichen Versorgung (Arzneimittel-Richtlinie) aufgefor<strong>der</strong>t.<br />
Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hält in Abstimmung mit <strong>der</strong> AkdÄ diese sozialgesetzlich verpflichtende<br />
Regelung (§ 73d im SGB V) für kein geeignetes Instrument zur Verbesserung<br />
<strong>der</strong> Behandlungsqualität und <strong>der</strong> Wirtschaftlichkeit. Die Ergänzung <strong>der</strong> Arzneimittel-Richtlinie<br />
(Einführung eines Abschnitts Q: Verordnung beson<strong>der</strong>er Arzneimittel)<br />
stellt in <strong>der</strong> vorliegenden Form einen gravierenden Eingriff in die Arzt-Patienten-Beziehung<br />
dar und wi<strong>der</strong>spricht den Grundzügen ärztlichen Handelns. Aus einer langfristigen<br />
Betreuung und Therapie des Patienten hervorgegangene Entscheidungsprozesse<br />
des behandelnden Arztes werden übergangen. Nicht Arzt und Patient entscheiden über<br />
die Durchführung eines „Zweitmeinungsverfahrens“, son<strong>der</strong>n vorrangig die Kosten<br />
eines Arzneimittels. Zusätzlich wird die Ärzteschaft durch dieses aufwändige Genehmigungsverfahren<br />
mit noch mehr Bürokratie belastet.<br />
6.11.2 Tätigkeiten im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses<br />
Der G-BA hat den gesetzlichen Auftrag (SGB V § 92 Abs. 1 S. 2 Nr. 6), im Rahmen <strong>der</strong><br />
Beschlüsse zur Arzneimittelrichtlinie (AMR) Therapiehinweise zu beschließen, die das<br />
Wirtschaftlichkeitsgebot beim Einsatz insbeson<strong>der</strong>e neuer, meist kostenintensiver<br />
Wirkstoffe sowie Therapieprinzipien in <strong>der</strong> ambulanten Versorgung konkretisieren und<br />
von den Vertragsärzten zu beachten sind. Die Therapiehinweise informieren über den<br />
Umfang <strong>der</strong> arzneimittelrechtlichen Zulassung, über Wirkung, Wirksamkeit sowie Risiken<br />
und geben Empfehlungen zur wirtschaftlichen Versorgungsweise, zu Kosten sowie<br />
gegebenenfalls zu notwendigen Vorsichtsmaßnahmen.<br />
Therapiehinweise sollen den Vertragsarzt über eine zweckmäßige, ausreichende und<br />
wirtschaftliche Versorgung informieren. Sie erzeugen kein Verbot einer Verordnung,<br />
<strong>der</strong> Vertragsarzt kann aber bei Abweichen von den Therapiehinweisen in <strong>der</strong> Wirtschaftlichkeitsprüfung<br />
unter Rechtfertigungsdruck geraten. Die Krankenkassen können<br />
einen Regress gegenüber dem verordnenden Vertragsarzt geltend machen, da er<br />
mit <strong>der</strong> Nichtbeachtung des Therapiehinweises gegen seine vertragsärztlichen Pflichten<br />
verstößt, eine zweckmäßige und wirtschaftliche Arzneiverordnung vorzunehmen.<br />
Die AkdÄ wurde durch den G-BA aufgrund <strong>der</strong> bestehenden Kooperationsvereinbarung<br />
mit <strong>der</strong> Erstellung von Therapiehinweisen zu „Erythropoese stimulierende Wirkstoffe<br />
bei <strong>der</strong> Behandlung <strong>der</strong> Anämie bei Patienten mit soliden Tumoren, malignen Lymphomen<br />
und multiplem Myelom“ sowie zu „Erythropoese stimulierende Wirkstoffe bei <strong>der</strong><br />
Behandlung <strong>der</strong> renalen Anämie“ beauftragt. Der Entwurf des Therapiehinweises zu<br />
„Erythropoese stimulierende Wirkstoffe bei <strong>der</strong> Behandlung <strong>der</strong> Anämie bei Patienten<br />
mit soliden Tumoren, malignen Lymphomen und multiplem Myelom“ wurde durch die<br />
298
Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft<br />
AkdÄ erstellt und im Unterausschuss „Arzneimittel“ des G-BA (UAAM) vorgestellt.<br />
Nach Beratung wurde <strong>der</strong> Entwurf von <strong>der</strong> AkdÄ überarbeitet und die finale Version<br />
dem UAAM zur erneuten Beratung vorgelegt.<br />
Zur Zeit wird <strong>der</strong> Entwurf zum Therapiehinweis „Erythropoese stimulierende Wirkstoffe<br />
bei <strong>der</strong> Behandlung <strong>der</strong> renalen Anämie“ angefertigt, <strong>der</strong> nach Fertigstellung im<br />
UAAM vorgestellt wird.<br />
Stellungnahme zu „Cost-Sharing-Initiativen“ und „Risk-Share-Verträgen“ zwischen<br />
pharmazeutischen Herstellern und Krankenkassen bzw. Kliniken<br />
Neben den seit dem Inkrafttreten des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes (GKV-WSG)<br />
am 01.04.2007 vermehrt zwischen Krankenkassen und pharmazeutischen Herstellern<br />
abgeschlossenen Rabattverträgen, insbeson<strong>der</strong>e auf dem Generikasektor, bieten die pharmazeutischen<br />
Hersteller den Krankenkassen und Kliniken in letzter Zeit zunehmend<br />
Modelle zur Kostenbeteiligung bei kostenintensiven patentgeschützten Originalpräparaten<br />
in Form so genannter „Cost-Sharing-Initiativen“ o<strong>der</strong> „Risk-Share-Verträge“ an.<br />
Die AkdÄ hält „Cost-Sharing-Initiativen“ und „Risk-Share-Verträge“ mit so genannten<br />
„Geld-zurück-Garantien“ bei Versagen einer Therapie für intransparent. Sie eignen sich<br />
in <strong>der</strong> vorliegenden und <strong>der</strong>zeit praktizierten Form aus Sicht <strong>der</strong> AkdÄ nicht als Instrumente<br />
zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen. Den Kassen, Krankenhäusern und<br />
verordnenden Ärzten sowie den Patienten wird ein günstiger Zugang zu „Innovationen“<br />
suggeriert. Die Arzneimittelhersteller verfolgen aber damit in erster Linie das Ziel,<br />
angeblich innovative, hinsichtlich Wirksamkeit und Sicherheit häufig unzureichend<br />
untersuchte Arzneimittel am Markt zu platzieren und über Deutschland als Referenzland<br />
europaweit die Preisfestsetzung zu beeinflussen. Sicherheitsrelevante Aspekte werden<br />
dabei ebenso außer Acht gelassen wie Kosten-Nutzen-Bewertungen.<br />
6.11.3 Beratung von Kassenärztlicher Bundesvereinigung und<br />
Kassenärztlichen Vereinigungen<br />
Die AkdÄ war für die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Kassenärztlichen<br />
Vereinigungen (KVen) in Fragen wirtschaftlicher Arzneibehandlung sachverständig<br />
beratend tätig. Sie trägt damit dazu bei, dass die Arzneiverordnung in <strong>der</strong> kassenärztlichen<br />
Versorgung dem Anspruch des Versicherten auf eine nach den Regeln <strong>der</strong><br />
ärztlichen Kunst zweckmäßige und ausreichende Pharmakotherapie genügt.<br />
Beratung <strong>der</strong> einzelnen Vertragsärztinnen und Vertragsärzte<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Die Geschäftsstelle <strong>der</strong> AkdÄ unterstützte auch im abgelaufenen Berichtsjahr die Vertragsabteilung<br />
<strong>der</strong> Kassenärztlichen Bundesvereinigung bei an diese gerichteten Einzelfragen<br />
von Vertragsärztinnen und -ärzten zur rationalen Arzneimittelverordnung und<br />
beantwortete eine Vielzahl telefonischer und schriftlicher Anfragen von nie<strong>der</strong>gelassenen<br />
Ärztinnen und Ärzten, die sich direkt an die Geschäftsstelle wandten. Insgesamt<br />
6<br />
299
wurden im Jahr <strong>2008</strong> über 300 Anfragen von Ärzten beantwortet. Diese Fragen umfassten<br />
ein weites Themenspektrum aus dem medizinischen und pharmazeutischen<br />
Bereich, u. a. hinsichtlich des Arzneimittelmarktes (z. B. neue Arzneimittel, ausländische<br />
Arzneimittel, Arzneimittel in klinischer Prüfung), <strong>der</strong> Arzneimittelsicherheit (z. B.<br />
Stufenpläne, Chargenrückrufe, Bekanntgaben <strong>der</strong> Arzneimittelkommission), Fragen zu<br />
Meldungen über unerwünschte Arzneimittelwirkungen und zum Arzneimittelgesetz.<br />
300
7. Gesundheitsför<strong>der</strong>ung, Prävention und<br />
Umweltmedizin<br />
7.1 Prävention<br />
Gesundheitsför<strong>der</strong>ung, Prävention und Umweltmedizin<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Sowohl <strong>der</strong> Ausschuss „Gesundheitsför<strong>der</strong>ung, Prävention und Rehabilitation“ als auch<br />
die Ständige Konferenz „Prävention und Gesundheitsför<strong>der</strong>ung“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
traten im Berichtsjahr unter ihrem Vorsitzenden Rudolf Henke zusammen. Zentrale<br />
Themen <strong>der</strong> Beratungen waren <strong>der</strong> aktuelle Stand des Präventionsgesetzes, <strong>der</strong><br />
vom Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium für Ernährung,<br />
Landwirtschaft und Verbraucherschutz vorgelegte „Nationale Aktionsplan Ernährung<br />
und Bewegung“, die 2. Präventionstagung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, die Erstellung <strong>der</strong><br />
Neuauflage des Curriculums „Gesundheitsför<strong>der</strong>ung“, das Thema „Impfen“, Hilfen zur<br />
Verhütung von Misshandlung und Vernachlässigung von Kin<strong>der</strong>n sowie das Thema<br />
„Gesund älter werden“ als nationales Gesundheitsziel.<br />
7.1.1 Präventionsgesetz und „Nationaler Aktionsplan Ernährung und Bewegung“<br />
Im Laufe des Jahres wurde deutlich, dass es innerhalb <strong>der</strong> großen Koalition in dieser<br />
Legislaturperiode zu keiner Einigung mehr über ein Präventionsgesetz kommen würde.<br />
Die drei Oppositionsparteien im Bundestag versuchten daraufhin im Frühjahr dieses<br />
Jahres, mit eigenen Anträgen die Prävention erneut auf die politische Agenda zu setzen.<br />
Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hat zu den drei Anträgen auf Grundlage bisheriger Ärztetagsbeschlüsse<br />
und Positionspapiere zur Prävention Stellung bezogen und am 23. Juni <strong>2008</strong><br />
an <strong>der</strong> entsprechenden Anhörung im Ausschuss für Gesundheit des Deutschen<br />
Bundestages teilgenommen und dort ihren Standpunkt vertreten.<br />
Inzwischen legten das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium<br />
für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einen gemeinsamen Entwurf<br />
für einen „Nationalen Aktionsplan Ernährung und Bewegung“ vor. Über diesen<br />
sollen z. B. Bewegungsmangel und falsche Ernährung als zentrale Ursachen vieler <strong>der</strong><br />
in <strong>der</strong> Bevölkerung vorherrschenden chronischen Erkrankungen frühzeitig durch Maßnahmen<br />
<strong>der</strong> Gesundheitsför<strong>der</strong>ung und Prävention angegangen werden. Zu diesem<br />
Zweck sollen u. a. „Kompetenzzentren für Bewegungsför<strong>der</strong>ung“ geschaffen und<br />
„Aktionsbündnisse für gesunde Lebensstile und Lebenswelten“ initiiert werden.<br />
In ihrer Stellungnahme hat die <strong>Bundesärztekammer</strong> Aktivitäten zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />
Bewegung und gesunden Ernährung grundsätzlich begrüßt. Dazu sollten jedoch vor<br />
allem die bereits vorhandenen fachlichen und organisatorischen Strukturen genutzt<br />
werden. Sie hat auf die in <strong>der</strong> Ärzteschaft vorhandenen Kompetenzen auf den Gebieten<br />
<strong>der</strong> Ernährungs- und Bewegungsför<strong>der</strong>ung hingewiesen und ihre Mitwirkung in den zu<br />
7<br />
301
schaffenden Gremien und Arbeitsgruppen sowie ihre Beteiligung an einem Nationalen<br />
Steuerungsgremium angeboten.<br />
7.1.2 Zweite Präventionstagung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
Am 28. und 29. Oktober <strong>2008</strong> führte die <strong>Bundesärztekammer</strong> unter Leitung des Vorsitzenden<br />
des Ausschusses „Gesundheitsför<strong>der</strong>ung, Prävention und Rehabilitation“,<br />
Herrn Rudolf Henke, ihre zweite ärztliche Präventionstagung durch.<br />
Zentrale Themen waren Ansätze zur Steigerung <strong>der</strong> Teilnahmeraten an den Früherkennungsprogrammen<br />
für Kin<strong>der</strong> und dem Mammographie-Screening, Patientenmotivierung,<br />
die Vergütung präventiver ärztlicher Maßnahmen, Patientenaufklärung über Nutzen<br />
und mögliche Nebenwirkungen von Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen,<br />
Bewegungsför<strong>der</strong>ung über ein Rezept für Bewegung sowie Möglichkeiten <strong>der</strong> Zusammenarbeit<br />
mit den Gesundheitsämtern und die Integration des Praxispersonals in die<br />
Prävention.<br />
7.1.3 Neuauflage des Curriculums „Gesundheitsför<strong>der</strong>ung“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
Das bisherige Curriculum „Gesundheitsför<strong>der</strong>ung“ wurde nach <strong>der</strong> Überarbeitung von<br />
einer aus Vertretern <strong>der</strong> Landesärztekammern und <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zusammengesetzten<br />
Arbeitsgruppe als strukturierte curriculäre Fortbildung „Gesundheitsför<strong>der</strong>ung<br />
und Prävention“ vom Deutschen Senat für ärztliche Fortbildung befürwortet<br />
und vom Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> in seiner Sitzung am 24.10.<strong>2008</strong> verabschiedet.<br />
7.1.4 Impfungen<br />
Der Ausschuss „Gesundheitsför<strong>der</strong>ung, Prävention und Rehabilitation“ hat sich nach<br />
intensiven Beratungen gegen die Einführung einer Meldepflicht für Impfungen ausgesprochen.<br />
Er kam zu <strong>der</strong> Überzeugung, dass durch eine systematische Überprüfung des<br />
Impfstatus bei Aufnahme eines Kindes in eine Kin<strong>der</strong>tagesstätte und eine intensive<br />
ärztliche Beratung <strong>der</strong> Eltern die Durchimpfungsrate deutlich verbessert werden könne.<br />
Ärzte sollten verstärkt ihre Patientenkontakte zur Information und Aufklärung über das<br />
Impfen nutzen. Der Einführung einer Meldepflicht für Impfungen stehen zudem nach<br />
Auffassung des Ausschusses verfassungsrechtliche Probleme entgegen, da eine Impfung<br />
formalrechtlich immer eine Körperverletzung darstellt.<br />
Des Weiteren hat sich <strong>der</strong> Ausschuss für die Möglichkeit des gebietsübergreifenden<br />
Impfens ausgesprochen, da diese ebenfalls zur Erhöhung <strong>der</strong> Durchimpfungsraten beitragen<br />
könne.<br />
302
Gesundheitsför<strong>der</strong>ung, Prävention und Umweltmedizin<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
7.1.5 Materialien für Ärzte zum Thema „Kindesvernachlässigung und<br />
-misshandlung“<br />
Der 110. Deutsche Ärztetag 2007 hatte sich intensiv mit dem Thema „Kin<strong>der</strong>gesundheit“<br />
befasst. Das Bekanntwerden dramatischer Fälle von Kindesmisshandlung und<br />
-verwahrlosung löste For<strong>der</strong>ungen nach verbindlichen Kin<strong>der</strong>vorsorgeuntersuchungen<br />
und einem integrierten Screening auf Misshandlung o<strong>der</strong> Verwahrlosung aus. Im<br />
Ergebnis hat <strong>der</strong> Gemeinsame Bundesausschuss im Februar <strong>2008</strong> in den Kin<strong>der</strong>-Richtlinien<br />
einen Passus aufgenommen, dass Ärzte bei „erkennbaren Zeichen einer Kindesvernachlässigung<br />
o<strong>der</strong> -misshandlung die notwendigen Schritte“ einleiten sollen.<br />
Das Dezernat 1 <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> hat daraufhin die in den Bundeslän<strong>der</strong>n verfügbaren<br />
Materialien zu diesem Thema recherchiert und sie auf ihrer Internetseite zentral<br />
zugänglich gemacht. Dadurch stehen Ärzten nun umfassende Informationen zum<br />
Umgang mit Misshandlungs- o<strong>der</strong> Verwahrlosungsfällen, zu relevanten Leitsymptomen,<br />
notwendigen Dokumentationen, zur Rechtsstellung des Arztes und zu regionalen<br />
Hilfsangeboten zur Verfügung. Von einer Überarbeitung des in den 90er Jahren erstellten<br />
Leitfadens <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zum Thema „Kindesvernachlässigung und<br />
-misshandlung“ konnte dementsprechend abgesehen werden.<br />
7.1.6 Fachsymposium „Gewalt macht krank – Herausfor<strong>der</strong>ungen an das<br />
europäische Gesundheitssystem“<br />
Über diese gemeinsame Veranstaltung <strong>der</strong> WHO und <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> in<br />
Kooperation mit dem Bundesministerium für Gesundheit wird im <strong>Kapitel</strong> 1.4.4, S. 41 f.,<br />
berichtet.<br />
7.1.7 Der 111. Deutsche Ärztetag <strong>2008</strong> zur Situation pflegebedürftiger Menschen<br />
Ein zentrales Thema des 111. Deutschen Ärztetages <strong>2008</strong> in Ulm stellte die „Situation<br />
pflegebedürftiger Menschen in Deutschland am Beispiel Demenz“ dar. In ihren Vorträgen<br />
verdeutlichten Prof. Dr. phil. Andreas Kruse, Direktor des Instituts für Gerontologie<br />
<strong>der</strong> Universität Heidelberg, und Dr. Cornelia Goesmann, Vizepräsidentin <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>,<br />
dass in Anbetracht <strong>der</strong> demografischen Entwicklung und <strong>der</strong> damit einhergehenden<br />
Zunahme dementieller Erkrankungen in Zukunft neue Betreuungsformen<br />
entwickelt werden müssen.<br />
Aufgrund <strong>der</strong> zunehmenden Zahl <strong>der</strong> Einpersonenhaushalte seien außerdem die Nachbarschaftshilfe<br />
zu stärken und Familienbetreuungsmodelle zu entwickeln. Darüber hinaus<br />
müssten die zunehmenden Probleme von Migranten berücksichtigt werden, da es<br />
auch in dieser Bevölkerungsgruppe einen wachsenden Anteil älterer Menschen gebe.<br />
7<br />
303
7.1.8 „Gesund älter werden“ als nationales Gesundheitsziel<br />
Im Rahmen des Projektes „gesundheitsziele.de“ <strong>der</strong> Gesellschaft für Versicherungswissenschaft<br />
und -gestaltung (GVG), in dem die <strong>Bundesärztekammer</strong> mitarbeitet, wurden<br />
in den zurückliegenden Jahren in verbandsübergreifenden Arbeitsgruppen die Gesundheitsziele<br />
„Gesund aufwachsen“, „Brustkrebs“, „Diabetes mellitus Typ II“, „Tabakkonsum<br />
reduzieren“ und „Gesundheitliche Kompetenz erhöhen, Patientensouveränität<br />
stärken“ bearbeitet. Als mögliche weitere Gesundheitsziele wurden den beteiligten<br />
Organisationen die Themen „Impfen“, „Chronischer Rückenschmerz“, „Herzinfarkt“<br />
und „Gesund älter werden“ zur Priorisierung vorgelegt. Eine entsprechende Abfrage <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> bei den Landesärztekammern ergab eine Präferenz für das Thema<br />
„Gesund älter werden“. Dies entspricht auch einer Entschließung des 111. Deutschen<br />
Ärztetages, das „Aktive Altern“ als weiteres nationales Gesundheitsziel für Deutschland<br />
zu beschließen.<br />
Darüber hinaus hat <strong>der</strong> Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am 28.03.<strong>2008</strong> beschlossen,<br />
sich an <strong>der</strong> Finanzierung des Projektes „gesundheitsziele.de“ in den Geschäftsjahren<br />
2007/<strong>2008</strong> und <strong>2008</strong>/2009 mit jeweils 5.000 Euro zu beteiligen.<br />
7.1.9 Bürgerbeteiligung im Gesundheitswesen am Beispiel des Patientenforums<br />
In den letzten Jahren hat die Diskussion zur Bürgerbeteiligung im Gesundheitswesen<br />
bzw. zur Transparenz im Gesundheitswesen an Bedeutung gewonnen. Die Bürgerbeteiligung<br />
im Gesundheitswesen wurde mit <strong>der</strong> Gesundheitsreform 2000 eingeleitet und<br />
findet nun mit dem § 140 f SGB V „Beteiligung von Interessenvertretungen <strong>der</strong> Patientinnen<br />
und Patienten“ Eingang in das GKV-Mo<strong>der</strong>nisierungsgesetz, das seit dem<br />
01.01.2004 in Kraft ist.<br />
Das Sozialgesetzbuch V sieht vor, dass für die Wahrnehmung <strong>der</strong> Interessen <strong>der</strong> Patienten<br />
und Selbsthilfe maßgebliche Organisationen in Fragen, die die Versorgung betreffen,<br />
zu beteiligen sind. Ein Mitberatungsrecht besteht bisher bei <strong>der</strong> Arbeit im Gemeinsamen<br />
Bundesausschuss nach § 91, dem Beirat <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft für Aufgaben<br />
<strong>der</strong> Datentransparenz nach § 303 b, den Landesausschüssen nach § 90 sowie den Zulassungsausschüssen<br />
nach § 96 und den Berufungsausschüssen nach § 97 SGB V. Darüber<br />
hinaus hat die Bundesregierung eine Beauftragte für die Belange <strong>der</strong> Patienten bestellt<br />
(§ 140 h). Ihre Aufgabe ist es, darauf hinzuwirken, dass die Interessen von Patienten<br />
beson<strong>der</strong>s hinsichtlich ihrer Rechte auf umfassende und unabhängige Beratung sowie<br />
objektive Informationen durch Leistungserbringer, Kostenträger und Behörden im<br />
Gesundheitswesen und auf die Beteiligung bei Fragen <strong>der</strong> Sicherstellung <strong>der</strong> medizinischen<br />
Versorgung berücksichtigt werden.<br />
Unabhängig von den gesetzlichen Maßnahmen gibt es seit vielen Jahren bei den Ärztekammern<br />
und Kassenärztlichen Vereinigungen Kooperationsstellen für Selbsthilfeorganisationen<br />
(KOSA) bzw. Patientenberatungsstellen. Das Leistungsspektrum reicht<br />
von <strong>der</strong> Bearbeitung von Patientenanfragen, über die Durchführung von Informationsveranstaltungen,<br />
Unterstützung bestehen<strong>der</strong> Kooperationsberatungsstellen, bis zum<br />
304
Gesundheitsför<strong>der</strong>ung, Prävention und Umweltmedizin<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
regelmäßigen Kontakt mit Selbsthilfeorganisationen und Dachverbänden <strong>der</strong> Selbsthilfe.<br />
Diese Arbeit trägt dazu bei, vertrauensvoll miteinan<strong>der</strong> umzugehen, Vorurteile abzubauen<br />
und dem einzelnen Bürger in Gesundheitsfragen Hilfestellungen zu bieten.<br />
Um <strong>der</strong> Umsetzung gemeinsamer gesundheitspolitischer Aufgaben, z. B. <strong>der</strong> Weiterentwicklung<br />
von Versorgungsstandards und Versorgungsformen, ein Stück näher zu<br />
kommen, bedarf es einer zusätzlichen Arbeitsebene.<br />
Im Jahr 2001 wurde daher auf Initiative von Dr. Ursula Auerswald, damalige Präsidentin<br />
<strong>der</strong> Ärztekammer Bremen, und basierend auf den langjährigen Erfahrungen <strong>der</strong><br />
Patientenberatungsstelle <strong>der</strong> Ärztekammer Bremen das Patientenforum gegründet.<br />
Dem Patientenforum gehören an:<br />
– die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe für Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung und chronischer<br />
Erkrankung und ihren Angehörigen e. V. (BAG Selbsthilfe),<br />
– das FORUM chronisch kranker und behin<strong>der</strong>ter Menschen im PARITÄTISCHEN,<br />
– die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e. V.,<br />
– die <strong>Bundesärztekammer</strong> und<br />
– die Kassenärztliche Bundesvereinigung.<br />
Der Vorsitz obliegt Dr. Cornelia Goesmann, Vizepräsidentin <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>.<br />
Die Einrichtung des Patientenforums verfolgt das Ziel, die Arbeit <strong>der</strong> beiden Institutionen<br />
(<strong>Bundesärztekammer</strong>/Kassenärztliche Bundesvereinigung) gegenüber Patientenvertretern<br />
und Selbsthilfegruppen transparent zu machen; zugleich besteht die Möglichkeit,<br />
die Sichtweise <strong>der</strong> Patientenvertreter und Selbsthilfeorganisationen bei <strong>der</strong><br />
Arbeit <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und <strong>der</strong> Kassenärztlichen Bundesvereinigung in stärkerem<br />
Maße zu berücksichtigen.<br />
Das Patientenforum versteht sich als Plattform für den Erfahrungsaustausch und die<br />
bessere Kooperation von Ärzten und Patienten. Zur Vertiefung und detaillierten Diskussion<br />
von Fachfragen werden jeweils zeitlich befristete Arbeitsgruppen einberufen, welche<br />
die Ergebnisse ihrer Gruppe als Empfehlung in ihre Dachorganisation einbringen.<br />
Neben regelmäßigen gemeinsamen Sitzungen war das Patientenforum am Programm<br />
für Nationale Versorgungsleitlinien beteiligt. Dies betrifft sowohl die Beteiligung an <strong>der</strong><br />
Erstellung von Leitlinien und Patienteninformationen als auch die Mitarbeit an <strong>der</strong> Entwicklung<br />
<strong>der</strong> methodischen Grundlagen. Nähere Einzelheiten hierzu sind im <strong>Kapitel</strong><br />
4.6 (ÄZQ) beschrieben.<br />
Im Berichtszeitraum fand ein intensiver Austausch zu aktuellen gesundheitspolitischen<br />
Themen und Projekten <strong>der</strong> am Patientenforum Beteiligten statt, <strong>der</strong> die Kompetenzen<br />
und den Meinungsbildungsprozess <strong>der</strong> Patientenvertreter einerseits und <strong>der</strong> KBV und<br />
BÄK an<strong>der</strong>erseits durch die Berücksichtigung unterschiedlicher Blickwinkel bereichern<br />
konnte.<br />
Exemplarisch seien hier folgende thematische Schwerpunkte erwähnt:<br />
– In Würde Sterben<br />
– Kosten-Nutzen-Bewertung in <strong>der</strong> Medizin<br />
– Chancen und Risiken <strong>der</strong> Telematik für Patienten<br />
7<br />
305
– Selbsthilfe und Sponsoring<br />
– IGeL (Individuelle Gesundheitsleistungen)<br />
– Patientenorientierte Aktivitäten und Projekte von BÄK und KBV (z. B. KBV-Versichertenbefragung,<br />
Relaunch von www.patienteninformation.de)<br />
Im Rahmen des Patientenforums wurde Prof. Dr. Gerhard Englert das Ehrenzeichen<br />
<strong>der</strong> Deutschen Ärzteschaft verliehen.<br />
Die Entwicklung <strong>der</strong> Arbeit des Patientenforums wird unter an<strong>der</strong>em davon bestimmt,<br />
dass sich das Verhältnis von Patient und Arzt in den vergangenen Jahren deutlich<br />
gewandelt hat. Es wird beeinflusst von <strong>der</strong> durch die Gesundheitsreformen betonten<br />
Eigenverantwortung des Versicherten in einem zunehmend durch Wettbewerb geprägten<br />
Gesundheitssystem. Dieser Weg bedarf <strong>der</strong> Stärkung und Unterstützung des Einzelnen<br />
und sollte von den Verantwortlichen im Gesundheitswesen beson<strong>der</strong>s vor dem<br />
Hintergrund immer deutlicher werden<strong>der</strong> Folgen von Budgets und schleichen<strong>der</strong> Rationalisierung<br />
mit großer Aufmerksamkeit begleitet werden.<br />
7.2 Sucht und Drogen<br />
Der Ausschuss „Sucht und Drogen“ hat sich im Jahr <strong>2008</strong> unter Leitung seines Vorsitzenden<br />
Prof. Dr. Frie<strong>der</strong> Hessenauer schwerpunktmäßig mit den Themen Substitution<br />
Opiatabhängiger, Cannabis als Medikament, Medikamentenabhängigkeit, suchtkranke<br />
Ärzte, Raucherentwöhnung sowie den Nationalen Aktionsplänen zur Alkohol- und zur<br />
Tabakprävention befasst.<br />
7.2.1 Substitution Opiatabhängiger<br />
Die <strong>Bundesärztekammer</strong> wurde 2001 mit <strong>der</strong> 15. Betäubungsmittel-Än<strong>der</strong>ungsverordnung<br />
(BtMÄndV) vom Verordnungsgeber beauftragt, den aktuellen Stand des medizinischen<br />
Wissens zur Substitution Opiatabhängiger in eigenen Richtlinien nie<strong>der</strong>zulegen.<br />
Dieser Auffor<strong>der</strong>ung war die <strong>Bundesärztekammer</strong> erstmalig am 22.03.2002 mit <strong>der</strong> Veröffentlichung<br />
<strong>der</strong> „Richtlinien zur Durchführung <strong>der</strong> substitutionsgestützten Behandlung<br />
Opiatabhängiger“ nachgekommen. Seitdem hat sich die Situation in <strong>der</strong> Substitution<br />
in vielerlei Hinsicht verän<strong>der</strong>t, so dass die <strong>Bundesärztekammer</strong> eine Überarbeitung<br />
<strong>der</strong> Richtlinien für 2009 plant.<br />
Zur Vorbereitung dieser Novellierung hat die <strong>Bundesärztekammer</strong> Anfang des Jahres<br />
bei den Landesärztekammern eine Umfrage zu aktuellen Problemen <strong>der</strong> Substitution<br />
Opiatabhängiger durchgeführt. Die Ergebnisse haben gezeigt, dass die Zahl Substituierter<br />
in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen hat, während die Zahl aktiv<br />
substituieren<strong>der</strong> Ärzte weitgehend konstant geblieben ist. Im Ergebnis hat sich damit<br />
die Zahl <strong>der</strong> pro Arzt substituierten Patienten fortschreitend erhöht. Mehrere Landesärztekammern<br />
berichteten insbeson<strong>der</strong>e über zunehmende Versorgungsprobleme in<br />
306
ländlichen Regionen, die sich v. a. in Urlaubszeiten und an Wochenenden weiter verschärfen.<br />
Die Umfrageergebnisse zeigten zudem, dass die Motivation, sich dieser Aufgabe<br />
zu widmen, in <strong>der</strong> Ärzteschaft durch einen hohen Dokumentationsaufwand, eine<br />
verschlechterte Vergütungssituation, vermehrte Kontrollen <strong>der</strong> Strafverfolgungsbehörden,<br />
restriktive Vergaberegelungen insbeson<strong>der</strong>e in Urlaubszeiten sowie an Wochenenden,<br />
Probleme bei <strong>der</strong> Sicherstellung <strong>der</strong> psychosozialen Betreuung und einen wachsenden<br />
Anteil schwer kranker Opiatabhängiger rückläufig ist.<br />
Im Sommer hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) den Entwurf für eine<br />
22. BtMÄndV vorgelegt. In ihrer Stellungnahme hat die <strong>Bundesärztekammer</strong> insbeson<strong>der</strong>e<br />
Än<strong>der</strong>ungsbedarf hinsichtlich <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit gültigen Regelungen für eine Urlaubsund<br />
Krankheitsvertretung sowie für die Wochenend- und Take-Home-Vergabe angezeigt.<br />
Sie hat eine begrenzte Abgabemöglichkeit von Substitutionsmitteln durch Ärzte<br />
vorgeschlagen, soweit es die Sicherstellung <strong>der</strong> Versorgung erfor<strong>der</strong>t. Zudem hat sie<br />
sich im Krankheits- und Urlaubsfall für eine Vertretungsmöglichkeit durch suchtmedizinisch<br />
nicht weitergebildete Ärzte ausgesprochen, solange diese für die Vertretungszeit<br />
den therapeutischen Vorgaben des originär substituierenden Arztes folgen und auf eine<br />
konsiliarische Beratung durch einen entsprechend qualifizierten Arzt zurückgreifen<br />
können.<br />
Während das BMG in seinem Entwurf diese Vorschläge unterstützt, sieht die Apothekerschaft<br />
in einer begrenzten Überlassung von Substitutionsmitteln durch den Arzt <strong>der</strong>zeit<br />
noch Konflikte mit dem ihr im Arzneimittelgesetz (AMG) garantierten Dispensierrecht.<br />
Zur Verbesserung <strong>der</strong> Vergütungssituation in <strong>der</strong> Substitution Opiatabhängiger hat <strong>der</strong><br />
Ausschuss „Sucht und Drogen“ Gespräche mit <strong>der</strong> Kassenärztlichen Bundesvereinigung<br />
(KBV) geführt und dabei insbeson<strong>der</strong>e auf die Diskrepanz zwischen den Erfor<strong>der</strong>nissen<br />
<strong>der</strong> Qualitätssicherung und den bestehenden Vergütungsregelungen hingewiesen.<br />
7.2.2 Cannabis als Medikament<br />
Gesundheitsför<strong>der</strong>ung, Prävention und Umweltmedizin<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom Januar 2000 und<br />
einem entsprechenden Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes (BVG) vom Mai 2005<br />
können austherapierte Patienten bei <strong>der</strong> Bundesopiumstelle des Bundesinstituts für<br />
Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Ausnahmeregelung für die medizinische<br />
Anwendung von Cannabisprodukten beantragen, wenn bei ihnen Aussicht auf Lin<strong>der</strong>ung<br />
ihrer Krankheitssymptome durch die Anwendung von Cannabinoiden besteht.<br />
In jüngster Vergangenheit hatte es daraufhin wie<strong>der</strong>holt Anfragen an die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
zu dem Thema gegeben. In <strong>der</strong> Folge hatte <strong>der</strong> Ausschuss „Sucht und Drogen“<br />
die Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) gebeten, eine Expertise<br />
zum aktuellen Stand <strong>der</strong> wissenschaftlichen Erkenntnisse zur therapeutischen Wirksamkeit<br />
von Cannabinoiden zu erstellen.<br />
Im Ergebnis zeigte die Recherche <strong>der</strong> AkdÄ, dass bislang nur wenige randomisierte<br />
kontrollierte Studien zu diesem Thema verfügbar sind. Hinreichende Wirksamkeitsnachweise<br />
liegen inzwischen für das THC-Δ9-Cannabinoid, hier insbeson<strong>der</strong>e für die<br />
7<br />
307
Indikationsgebiete Übelkeit und Erbrechen als Begleitsymptome einer Chemotherapie,<br />
Anorexie und Kachexie, Spasmen, Schmerzsymptomatiken sowie für das Glaukom und<br />
das Tourette-Syndrom vor. Wegen <strong>der</strong> begrenzten Studienlage und einer Vielzahl möglicher<br />
Nebenwirkungen sollten Cannabinoide jedoch nur als Medikament <strong>der</strong> zweiten<br />
Wahl eingesetzt werden.<br />
Aufgrund entsprechen<strong>der</strong> Anträge <strong>der</strong> Bundestagsfraktionen BÜNDNIS 90/Die Grünen<br />
und DIE LINKE kam es am 15. Oktober <strong>2008</strong> im Bundestagsausschuss für Gesundheit<br />
zu einer Anhörung zum Einsatz von Cannabis als Medikament. Die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
hat hierzu gemeinsam mit <strong>der</strong> Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft<br />
und <strong>der</strong> Kassenärztlichen Bundesvereinigung eine Stellungnahme abgegeben. In<br />
dieser sowie in <strong>der</strong> anschließenden mündlichen Anhörung hat sie die bisher vorliegenden<br />
wissenschaftlichen Erkenntnisse zur therapeutischen Wirksamkeit von Cannabinoiden<br />
dargelegt und sich für eine Erstattungsfähigkeit des Dronabinol im Rahmen <strong>der</strong><br />
Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eingesetzt.<br />
7.2.3 Evaluation des Leitfadens „Medikamente – schädlicher Gebrauch und<br />
Abhängigkeit“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
Der von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> erstellte und im Frühjahr 2007 publizierte Leitfaden<br />
„Medikamente – schädlicher Gebrauch und Abhängigkeit“ hat zu einer sehr positiven<br />
Resonanz in <strong>der</strong> Fachöffentlichkeit geführt. Das BMG hat daraufhin <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
Mittel zur Durchführung einer Evaluationsstudie zur Nutzung des Leitfadens<br />
durch Ärzte zur Verfügung gestellt. Der Ausschuss „Sucht und Drogen“ entschied sich<br />
nach einer Ausschreibung unter fachlich ausgewiesenen Forschungsinstituten für die<br />
Vergabe des Forschungsauftrages an das Institut für Epidemiologie und Sozialmedizin<br />
<strong>der</strong> Universität Greifswald. Geplant ist eine Evaluation des Leitfadens unter Teilnehmern<br />
<strong>der</strong> Kurse zum Erwerb <strong>der</strong> Zusatzbezeichnung „Suchtmedizinische Grundversorgung“,<br />
einer Zufallsstichprobe aus nie<strong>der</strong>gelassenen Hausärzten, denen <strong>der</strong> Leitfaden<br />
postalisch zugestellt wird, sowie einer Kontrollgruppe von Hausärzten ohne Leitfaden.<br />
Das Greifswal<strong>der</strong> Institut hat im Oktober <strong>2008</strong> mit <strong>der</strong> Durchführung <strong>der</strong> Studie begonnen,<br />
die eine Gesamtlaufzeit von 18 Monaten haben wird.<br />
7.2.4 Suchtkranke Ärzte<br />
Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hat die Suchtbeauftragten <strong>der</strong> Landesärztekammern am<br />
29. September <strong>2008</strong> zu einem Gespräch über den aktuellen Stand <strong>der</strong> Interventionsprogramme<br />
<strong>der</strong> Landesärztekammern bei suchtkranken Ärzten eingeladen. Im Ergebnis<br />
wurde deutlich, dass inzwischen in <strong>der</strong> Mehrzahl <strong>der</strong> Kammern strukturierte Interventionsprogramme<br />
implementiert und suchtmedizinisch qualifizierte Ärzte als Kontaktpersonen<br />
für Betroffene benannt worden sind. Probleme bestehen weiterhin bei <strong>der</strong><br />
Finanzierung <strong>der</strong> Therapiemaßnahmen durch die Private Krankenversicherung sowie<br />
die ärztlichen Versorgungswerke. Auch behin<strong>der</strong>n die Sanktionsdrohungen <strong>der</strong> Zulassungsverordnung<br />
therapeutische Interventionen bei suchtkranken Kassenärzten.<br />
308
Die Entschließung „Suchtkranke Ärzte therapieren statt sanktionieren“ des 111. Deutschen<br />
Ärztetages <strong>2008</strong> (Drucksache VI-11) kritisiert ebenfalls den § 21 <strong>der</strong> Zulassungsverordnung<br />
für Vertragsärzte. In diesem heißt es: „Ungeeignet für die Ausübung <strong>der</strong><br />
Kassenpraxis ist ein Arzt mit geistigen o<strong>der</strong> sonstigen in <strong>der</strong> Person liegenden schwerwiegenden<br />
Mängeln, insbeson<strong>der</strong>e ein Arzt, <strong>der</strong> innerhalb <strong>der</strong> letzten fünf Jahre vor seiner<br />
Antragstellung rauschgiftsüchtig o<strong>der</strong> trunksüchtig war“. Der Paragraf findet auch<br />
rückwirkend beim Bekanntwerden einer Suchterkrankung Anwendung und führt<br />
zwangsläufig zu einem Entzug des Kassenarztsitzes, selbst in solchen Fällen, in denen<br />
zuvor eine Therapiemaßnahme erfolgreich beendet wurde. Der Ausschuss hat beschlossen,<br />
beim Verordnungsgeber darauf hinzuwirken, die Verordnung dahingehend zu<br />
überarbeiten, dass mit einer erfolgreich abgeschlossenen Suchttherapie und anschließenden<br />
Begleitung durch die zuständige Kammer <strong>der</strong> Entzug eines Kassenarztsitzes<br />
abgewendet werden kann.<br />
Der 111. Deutsche Ärztetag hat sich für eine Anerkennung von Suchterkrankungen im<br />
Rahmen <strong>der</strong> Privaten Krankenversicherung (PKV) sowie eine entsprechende Übernahme<br />
<strong>der</strong> Therapiekosten ausgesprochen (Drucksache VI - 52). Die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
wird in dieser Frage das Gespräch mit <strong>der</strong> PKV suchen.<br />
7.2.5 Tabakentwöhnung durch Ärzte<br />
Gesundheitsför<strong>der</strong>ung, Prävention und Umweltmedizin<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Auf Vorschlag des Deutschen Senats für ärztliche Fortbildung hat <strong>der</strong> Vorstand <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> in seiner Sitzung am 24. Oktober <strong>2008</strong> dem Fortbildungscurriculum<br />
„Ärztliche Qualifikation Tabakentwöhnung“ zugestimmt. Das 20-stündige Blended-Learning-Curriculum<br />
thematisiert die gesundheitliche Notwendigkeit einer intensiven<br />
Tabakkontrollpolitik, die Diagnostik und Behandlung einer Tabakabhängigkeit, das<br />
Arzt-Patienten-Gespräch in <strong>der</strong> Raucherberatung, die Motivierung und Begleitung ausstiegswilliger<br />
Patienten sowie die Implementierung <strong>der</strong> Raucherentwöhnung am ärztlichen<br />
Arbeitsplatz. Das Curriculum kann nun von den Landesärztekammern für die<br />
ärztliche Fortbildung angeboten werden.<br />
Parallel hat sich die <strong>Bundesärztekammer</strong> dafür eingesetzt, die qualifizierte ärztliche<br />
Raucherberatung zu einer vergütungsfähigen Leistung im ambulanten und im stationären<br />
Bereich zu machen. In ihrer Stellungnahme zum Entwurf des Drogen- und Suchtrates<br />
für einen Nationalen Aktionsplan Tabakprävention hat sie insbeson<strong>der</strong>e darauf<br />
hingewiesen, dass Tabakabhängigkeit eine nach den Kriterien des ICD 10 diagnostizierbare<br />
Krankheit darstellt und für diesen Fall entsprechend eine Behandlungsmöglichkeit<br />
durch Ärzte geschaffen und durch die GKV vergütet werden muss. Schließlich kann nur<br />
über die Ärzteschaft eine nie<strong>der</strong>schwellige flächendeckende Raucherberatung und -entwöhnung<br />
sichergestellt werden.<br />
7<br />
309
7.3 Ausschuss „Gesundheit und Umwelt“<br />
Der Ausschuss „Gesundheit und Umwelt“ hat sich im Berichtsjahr neu konstituiert.<br />
Vom Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> wurden für die Wahlperiode 2007/2011 folgende<br />
Personen in den Ausschuss berufen:<br />
– Dr. Martina Wenker, Hannover (Vorsitzende)<br />
– Prof. Dr. Andreas Kappos, Frankfurt/Main (stellvertreten<strong>der</strong> Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
– Dr. Günter Baitsch, Riehen-Basel/Schweiz<br />
– Prof. Dr. Axel Buchter, Homburg/Saar<br />
Als ständige Gäste wurden benannt:<br />
– Prof. Dr. Thomas Eikmann, Präsident <strong>der</strong> Gesellschaft für Hygiene, Umweltmedizin<br />
und Präventivmedizin, Gießen<br />
– Dr. Dieter Eis, Leiter <strong>der</strong> Arbeitsgruppe „Umweltmedizin“ beim Robert Koch-Institut,<br />
Berlin<br />
– Dr. Rudolf G. Fitzner, Stellvertreten<strong>der</strong> Direktor des Instituts für Laboratoriumsmedizin<br />
und Pathobiochemie <strong>der</strong> Charité, Berlin<br />
Der Ausschuss tagte im Berichtszeitraum einmal zu einer konstituierenden Sitzung<br />
und sprach sich für die Ausrichtung eines Forums „Gesundheit und Umwelt“ aus. Dieses<br />
soll am 31. Januar 2009 stattfinden und den Klimawandel und seine gesundheitlichen<br />
Risiken behandeln.<br />
Des Weiteren befasste sich <strong>der</strong> Ausschuss mit den Themen gesundheitliche Risiken<br />
durch Mobilfunk – hierzu wurde eine Anhörung geplant –, Umweltbelastungen und<br />
Gesundheitsgefährdung durch Kraftwerke sowie mit <strong>der</strong> vom Bundesministerium für<br />
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit geplanten Novellierung <strong>der</strong> EG-Biozidrichtlinie.<br />
310
8. Telematik<br />
Wie in den Vorjahren waren auch im Jahr <strong>2008</strong> die Aktivitäten <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
zur Telematik wesentlich durch Einführung <strong>der</strong> elektronischen Gesundheitskarte (eGK)<br />
und einer Telematikinfrastruktur nach den §§ 291a und b SBG V geprägt. Das von staatlicher<br />
Seite initiierte und massiv weiter vorangetriebene eGK-Projekt for<strong>der</strong>te von <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> weiterhin erhebliche Anstrengungen zur Durchsetzung und Wahrung<br />
<strong>der</strong> Interessen von Ärzten und Patienten. Der 111. Deutsche Ärztetag in Ulm<br />
befasste sich im Rahmen eines eigenen Tagesordnungspunktes mit den Auswirkungen<br />
<strong>der</strong> Telematik und elektronischen Kommunikation auf das Patient-Arzt-Verhältnis. Die<br />
Delegierten fassten hierzu eine Vielzahl von Beschlüssen, die wichtige ärztliche Grundsatzpositionen<br />
markieren. Die ausführliche Debatte im Plenum des Deutschen Ärztetages<br />
verdeutlichte zudem das Erfor<strong>der</strong>nis <strong>der</strong> weiteren kontinuierlichen Auseinan<strong>der</strong>setzung<br />
mit <strong>der</strong> gesamten Thematik durch die Ärzteschaft. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> befasste<br />
sich im Berichtszeitraum verstärkt auch mit <strong>der</strong> neben dem eGK-Projekt zunehmend<br />
schnell voranschreitenden Einführung von Telematik im Gesundheitswesen, insbeson<strong>der</strong>e<br />
mit dem Phänomen einrichtungs- und sektorübergreifen<strong>der</strong> elektronischer Patientenakten<br />
(EPA). In diesem Kontext erfolgte als weiterer Schwerpunkt <strong>der</strong> Arbeiten <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> im Bereich Telematik die Unterstützung und Koordinierung <strong>der</strong><br />
auch vom 111. Deutschen Ärztetag zur Etablierung einer langfristigen sicheren elektronischen<br />
Datenverarbeitung im Gesundheitswesen bestätigten und von den Landesärztekammern<br />
vorangetrieben Ausgabe elektronischer Arztausweise.<br />
8.1 Telematik im Gesundheitswesen<br />
Telematik<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Telematik im Gesundheitswesen (auch Gesundheitstelematik) bezeichnet die gleichzeitige<br />
o<strong>der</strong> verbundene Anwendung von Telekommunikation und Informatik im Gesundheitswesen.<br />
International sind auch die Begriffe „E-Health“, „Telehealth“ o<strong>der</strong> „Telemedicine“<br />
(Nordamerika) gebräuchlich. Zur Gesundheitstelematik gehören u. a. die Übermittlung<br />
medizinischer Daten, <strong>der</strong> Zugriff auf verteilte elektronische Patientenakten<br />
und auch die Telemedizin, die als Teilmenge <strong>der</strong> Telematik einen direkten Zusammenhang<br />
zur medizinischen Behandlung aufweist. Beispiele sind Telemonitoring von Risikopatienten<br />
(z. B. Telekardiologie), die Fernbeurteilung von medizinischen Bilddaten<br />
(z. B. Teleradiologie), die Fernmanipulation bei Eingriffen (z. B. Telechirurgie) o<strong>der</strong> die<br />
Beratung von Patienten o<strong>der</strong> Kollegen über das Internet (Telekonsultation bzw. -konsil).<br />
Unter Vorsitz von Dr. Franz-Joseph Bartmann berät <strong>der</strong> Ausschuss „Telematik“ den Vorstand<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> in allen Fragen, die mit <strong>der</strong> Anwendung von Kommunikations-<br />
und Informationstechnologien in <strong>der</strong> Medizin und <strong>der</strong> Gesundheitspolitik in<br />
Zusammenhang stehen. Dabei liegt <strong>der</strong> Schwerpunkt nicht auf <strong>der</strong> Frage <strong>der</strong> technologisch-fachlichen<br />
Entwicklung, son<strong>der</strong>n in <strong>der</strong> Beurteilung <strong>der</strong> ärztlichen, berufspolitischen,<br />
ethischen, rechtlichen und ökonomischen Bedeutung dieser Technologien bzw.<br />
8<br />
311
ihrer Anwendung. Die Geschäftsführung liegt bei <strong>der</strong> Stabsstelle <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>,<br />
in <strong>der</strong> neben dem Projektbüro elektronischer Arztausweis (siehe 8.4) die Stellen<br />
eines stellvertretenden Dezernenten und eines Referenten mit dem Schwerpunkt<br />
Gesundheitstelematik angesiedelt sind.<br />
8.2 Positionen <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft zur Telematik<br />
Der 110. Deutsche Ärztetag hatte 2007 eine intensive Befassung mit den Auswirkungen<br />
<strong>der</strong> Telematik und elektronischen Kommunikation auf das Arzt-Patient-Verhältnis im<br />
Rahmen eines eigenen Tagesordnungspunktes auf dem 111. Deutschen Ärztetag <strong>2008</strong><br />
beschlossen. Die im zweiten Halbjahr des Jahres 2007 begonnen Vorbereitungen für<br />
diesen Tagesordnungspunkt wurden im Berichtszeitraum fortgesetzt.<br />
8.2.1 Positionen zum Einsatz von Telematik im Gesundheitswesen<br />
Um eine frühzeitige und breite innerärztliche Auseinan<strong>der</strong>setzung mit <strong>der</strong> komplexen<br />
Thematik zu ermöglichen, hatte <strong>der</strong> Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> bereits Ende<br />
Dezember 2007 einen ersten Diskussionsentwurf für Positionen zum Einsatz von Telematik<br />
im Gesundheitswesen den Ärztekammern übermittelt. Diese wurden um Beratung<br />
in den jeweiligen Gremien und um Übermittlung konsentierter Än<strong>der</strong>ungs- und<br />
Ergänzungsvorschläge bis März <strong>2008</strong> gebeten. Zu Beginn des Berichtszeitraums wurde<br />
das Dokument, begleitet durch einen Artikel im Deutschen Ärzteblatt1 , auch auf <strong>der</strong><br />
Website des Deutschen Ärzteblattes zugänglich gemacht.<br />
In <strong>der</strong> Folge wurde unter Einbeziehung <strong>der</strong> von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> erarbeiteten<br />
Diskussionsgrundlage in einer Vielzahl von Kammerversammlungen, Ausschuss- und<br />
an<strong>der</strong>er Gremiensitzungen sowie (arzt-)öffentlicher Veranstaltungen <strong>der</strong> Landesärztekammern<br />
die Thematik umfassend erörtert. Ehren- und hauptamtliche Mitarbeiter <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> nahmen an zahlreichen <strong>der</strong> genannten Veranstaltungen auf Einladung<br />
teil. Begleitet wurde die Diskussion auch durch eine umfassende Artikelserie des<br />
Deutschen Ärzteblattes2 . In <strong>der</strong> Folge gingen bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> – teilweise<br />
sehr umfangreiche – Än<strong>der</strong>ungs- und Ergänzungsvorschläge ein, die vom Ausschuss<br />
„Telematik“ und dem Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> erneut bewertet wurden und in<br />
die Neufassung des Diskussionspapiers eingingen.<br />
Ende April <strong>2008</strong> wurde das Dokument den Delegierten des 111. Deutschen Ärztetages<br />
durch die <strong>Bundesärztekammer</strong> als Leitantrag des Vorstandes zum Tagesordnungspunkt<br />
Auswirkungen <strong>der</strong> Telematik und elektronischen Kommunikation auf das Arzt-Patient-<br />
Verhältnis übermittelt.<br />
1 Stachwitz P., Telematik im Gesundheitswesen – Positionsbestimmung <strong>der</strong> Ärzte. Dtsch Arztebl <strong>2008</strong>;<br />
105(5): A-196; im Internet unter http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=suche&id=58748<br />
2 Dossier Telematik des Deutschen Ärzteblattes im Internet unter http://www.aerzteblatt.de/v4/<br />
dossiers/default.asp?id=14<br />
312
Telematik<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
8.2.2 Auswirkungen <strong>der</strong> Telematik und elektronischen Kommunikation auf das<br />
Patient-Arzt-Verhältnis<br />
Im Rahmen einer rund sechseinhalbstündigen Debatte verabschiedete <strong>der</strong> 111. Deutsche<br />
Ärztetag zahlreiche Beschlüsse zur Telematik. Nachdem als Gastredner <strong>der</strong> Datenschutzbeauftragte<br />
des Landes Schleswig-Holstein, Dr. jur. Thilo Weichert, die Sicht des<br />
Datenschutzes zur medizinischen Telematik dargelegt und Dr. Franz-Joseph Bartmann<br />
die Position des Vorstandes <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> erläutert hatte, wurden von den<br />
Delegierten in <strong>der</strong> engagiert geführten Diskussion rund 70 Wortbeiträge geleistet.<br />
Neben den vom Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> eingebrachten und in geän<strong>der</strong>ter<br />
Fassung mit großer Mehrheit verabschiedeten „Positionen zur Telematik“ 3 wurden weitere<br />
19 Anträge 4 zu diesem Tagesordnungspunkt von den Delegierten beschlossen.<br />
Im Ergebnis offenbarte sich in <strong>der</strong> ausführlichen Diskussion im Plenum wie auch in<br />
<strong>der</strong> komplexen und teilweise heterogenen Beschlussfassung das große Misstrauen, welches<br />
die Ärzteschaft gegenüber <strong>der</strong> Gesundheitspolitik und teilweise auch <strong>der</strong> Innenund<br />
Sicherheitspolitik hegt und welches durch die Gesetzesvorhaben <strong>der</strong> Bundesregierung<br />
zur Vorratsdatenspeicherung, das Telekommunikationsüberwachungsgesetz und<br />
die Möglichkeit von Onlinedurchsuchungen beför<strong>der</strong>t wird. Vor diesem Hintergrund<br />
war eine Mehrheit <strong>der</strong> Delegierten des Deutschen Ärztetages nicht davon zu überzeugen,<br />
dass die Einführung <strong>der</strong> elektronischen Gesundheitskarte <strong>der</strong> Verbesserung des<br />
Datenschutzes in <strong>der</strong> Medizin dient. Dies wird deutlich in <strong>der</strong> neuerlichen Ablehnung<br />
<strong>der</strong> elektronischen Gesundheitskarte in <strong>der</strong> bisher vorgelegten Form.<br />
Dennoch hat die deutsche Ärzteschaft auf dem 111. Deutschen Ärztetag eine klare und<br />
eindeutig positive Vision im Hinblick auf den Einsatz von Telematik im Gesundheitswesen<br />
formuliert. Diese Position ist detailliert im Positionspapier <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
zur Telematik nachlesbar, das mit Modifikationen von einer großen Mehrheit angenommen<br />
wurde und in Verbindung mit den an<strong>der</strong>en Beschlüssen die Grundlage <strong>der</strong><br />
weiteren Arbeit bildet.<br />
8.2.3 For<strong>der</strong>ungskatalog zum Projekt „Elektronische Gesundheitskarte“<br />
Die For<strong>der</strong>ungen des 111. Deutschen Ärztetages zum Projekt „Elektronische Gesundheitskarte“<br />
wurden von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> im Auftrag des Vorstandes konsolidiert<br />
und durch den Präsidenten <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-<br />
Dietrich Hoppe, <strong>der</strong> Bundesministerin für Gesundheit, Ulla Schmidt, Ende Juli <strong>2008</strong><br />
übermittelt (s. Kasten 1) und eine Positionierung des BMG zu den For<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Ärzteschaft<br />
eingefor<strong>der</strong>t. In einer ersten Antwort stellte das BMG zwar ein hohes Maß an<br />
Übereinstimmung mit den zentralen For<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Ärzteschaft fest. Nach Auffassung<br />
des Vorstandes <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> besteht jedoch nach wie vor Gesprächsbedarf<br />
zu den For<strong>der</strong>ungen im Einzelnen, da die Ärzteschaft eine öffentliche Positionierung<br />
des Ministeriums zu dem For<strong>der</strong>ungskatalog erwartet. Im Berichtszeitraum<br />
3 Auf <strong>der</strong> Website <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> unter http://www.baek.de/downloads/Positionspapier_Telema<br />
tik_1006<strong>2008</strong>-1.pdf<br />
4 Auf <strong>der</strong> Website <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> unter http://www.baek.de/page.asp?his=0.2.20.5711.6205.6312<br />
8<br />
313
wurde daher <strong>der</strong> Dialog mit dem BMG auf <strong>der</strong> Arbeitsebene aufgenommen, ohne dass<br />
jedoch bereits abschließende Ergebnisse im Sinne <strong>der</strong> konkreten Positionierung des<br />
Ministeriums zu den jeweiligen Anfor<strong>der</strong>ungen erzielt werden konnten.<br />
For<strong>der</strong>ungskatalog <strong>der</strong> Ärzteschaft zum Projekt „Elektronische Gesundheitskarte“<br />
auf Grundlage <strong>der</strong> Beschlüsse des 111. Deutschen Ärztetages*<br />
Der 111. Deutsche Ärztetag in Ulm hat eine Vielzahl von For<strong>der</strong>ungen zur Einführung<br />
<strong>der</strong> elektronischen Gesundheitskarte beschlossen und diese unverän<strong>der</strong>t kritisch<br />
bewertet. Die Ärzteschaft erwartet, dass sich das Bundesministerium für<br />
Gesundheit zu den For<strong>der</strong>ungen unmissverständlich öffentlich positioniert. Sollte<br />
diese Positionierung nicht das ernsthafte Bemühen um eine Berücksichtigung <strong>der</strong><br />
ärztlichen For<strong>der</strong>ungen erkennen lassen, wird das Projekt elektronische Gesundheitskarte<br />
keine Akzeptanz in <strong>der</strong> Ärzteschaft finden mit <strong>der</strong> Folge einer nachhaltigen<br />
Gefährdung des Gesamtprojektes.<br />
Die Auffassung des Bundesministeriums für Gesundheit, dass es insbeson<strong>der</strong>e Aufgabe<br />
<strong>der</strong> Organisationen <strong>der</strong> Ärzteschaft sei, für die bessere Akzeptanz <strong>der</strong> elektronischen<br />
Gesundheitskarte zu sorgen, wird entschieden zurückgewiesen. Es ist jetzt an <strong>der</strong><br />
Bundesregierung, für mehr Vertrauen in ein Projekt zu sorgen, dessen sehr kritische<br />
Wahrnehmung sich inzwischen immer weniger nur auf die Ärzteschaft beschränkt.<br />
1. Freiwilligkeit <strong>der</strong> Nutzung aller neuen Funktionen <strong>der</strong> elektronischen Gesundheitskarte<br />
– insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Online-Anbindung – durch Patienten und Ärzte. Es<br />
muss <strong>der</strong> Entscheidung von Patienten wie auch <strong>der</strong> sie behandelnden Ärzte überlassen<br />
sein, wann und in welchem Umfang sie Funktionen <strong>der</strong> elektronischen<br />
Gesundheitskarte nutzen, die über die Funktionen <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitigen Krankenversicherungskarte<br />
hinausgehen. Diese For<strong>der</strong>ung gilt im Beson<strong>der</strong>en für die Online-<br />
Anbindung <strong>der</strong> Arztpraxen und an<strong>der</strong>en Einrichtungen des Gesundheitswesens.<br />
2. Vermeidung zentraler Speichersystematik durch technik- und ergebnisoffene<br />
Tests von Speichermedien in <strong>der</strong> Hand des Patienten (z. B. von USB-Datenträgern)<br />
als Alternative zu Zentralservern. Die Tests <strong>der</strong> elektronischen Gesundheitskarte<br />
sind zu ergänzen durch die strukturierte Untersuchung von Alternativen zur<br />
Speicherung auch größerer Datenmengen auf Speichermedien, die nach Entscheidung<br />
des Patienten als Alternative zur Speicherung von Daten auf Serversystemen<br />
eingesetzt werden können.<br />
3. Beibehaltung des Papierrezeptes als mögliche Alternative zum e-Rezept. Im Sinne<br />
<strong>der</strong> For<strong>der</strong>ung nach freiwilliger Nutzung <strong>der</strong> neuen Funktionen <strong>der</strong> elektronischen<br />
Gesundheitskarte muss es den Ärzten überlassen sein, ob und zu welchem<br />
Zeitpunkt sie das elektronische Rezept einführen und in welchem Umfang sie es<br />
nutzen.<br />
4. Möglichkeit sicherer Punkt-zu-Punkt-Kommunikation mit Beginn <strong>der</strong> Online-<br />
Phase. Mit Beginn <strong>der</strong> Online-Phase muss Arztpraxen und Kliniken die Möglichkeit<br />
zur sicheren Punkt-zu-Punkt-Kommunikation – z. B. zur Übermittlung von<br />
elektronischen Arztbriefen und Befunden – zur Verfügung stehen.<br />
314
Telematik<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
5. Anpassung <strong>der</strong> rechtlichen Rahmenbedingungen, damit Notfalldaten auf <strong>der</strong><br />
elektronischen Gesundheitskarte durch eine „Klinische Basisinformation“ ersetzt<br />
werden können. Um die elektronische Gesundheitskarte als Offline-Datenträger<br />
einsetzen zu können, muss die Nutzung <strong>der</strong> auf ihr speicherbaren klinischen<br />
Basisdaten durch Ärzte auch in <strong>der</strong> Regelversorgung ermöglicht werden.<br />
6. Alleinige Kontrolle und Transparenz des Patienten über seine Daten. Der Patient<br />
muss das Recht haben, je<strong>der</strong>zeit zu wissen, welche seiner mit Hilfe <strong>der</strong> elektronischen<br />
Gesundheitskarte erhobenen Daten wo gespeichert sind, seine Daten<br />
je<strong>der</strong>zeit zu löschen o<strong>der</strong> nicht speichern zu lassen und seine Daten je<strong>der</strong>zeit seinen<br />
Leistungserbringern zugänglich o<strong>der</strong> nicht zugänglich zu machen.<br />
7. Keine Kommerzialisierung von Patientendaten durch ein Verbot <strong>der</strong> Finanzierung<br />
potentiell unzureichend abgesicherter persönlicher elektronischer Gesundheitsakten<br />
durch die Krankenkassen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für elektronische<br />
Gesundheitsakten nach § 68 SGB V sind so anzupassen, dass für diese Akten<br />
die gleichen rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen und Sicherheitsanfor<strong>der</strong>ungen<br />
wie für elektronischen Patientenakten nach § 291a SGB V gelten.<br />
8. Keine Pseudotests <strong>der</strong> elektronischen Gesundheitskarte, da diese nicht geeignet sind,<br />
Störungen <strong>der</strong> Abläufe in Arztpraxen und Kliniken zu verhin<strong>der</strong>n. Durch Beachtung<br />
sämtlicher Ergebnisse von Tests und Evaluationen und durch die Behebung aller<br />
Fehlfunktionen vor Einführung <strong>der</strong> elektronischen Gesundheitskarte müssen Störungen<br />
<strong>der</strong> Abläufe in Arztpraxen und Kliniken ausgeschlossen werden.<br />
9. Erstellung und Veröffentlichung eines umfassenden Sicherheitsgutachtens und<br />
Prüfung <strong>der</strong> Sicherheitsinfrastruktur <strong>der</strong> elektronischen Gesundheitskarte durch<br />
unabhängige Experten im Rahmen <strong>der</strong> Tests.<br />
10. Keine Speicherung von genetischen Informationen und potentiell beson<strong>der</strong>s<br />
stigmatisieren<strong>der</strong> Diagnosen mit Hilfe <strong>der</strong> elektronischen Gesundheitskarte. Die<br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> wird hierzu Vorschläge entwickeln und vorlegen.<br />
11. Herstellung von Transparenz über die bisher stattgefundene und weiter geplante Verwendung<br />
von Versichertengel<strong>der</strong>n für die Einführung <strong>der</strong> elektronischen Gesundheitskarte.<br />
12. Vollständige Kostenerstattung an Ärzte und Krankenhäuser für die Einführung<br />
<strong>der</strong> elektronischen Gesundheitskarte. Wem kein nachweisbarer ökonomischer<br />
Nutzen entsteht, dem sind die Kosten umfassend durch den jeweiligen Nutznießer<br />
(z. B. die Krankenversicherungen) zu vergüten.<br />
Berlin, im Juli <strong>2008</strong><br />
* Der Bundesministerin für Gesundheit übermittelt mit Schreiben des Präsidenten<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> vom 30. Juli <strong>2008</strong>.<br />
8<br />
315
8.2.4 Empfehlungen zur ärztlichen Schweigepflicht, Datenschutz und Datenverarbeitung<br />
in <strong>der</strong> Arztpraxis<br />
Vor dem Hintergrund <strong>der</strong> auch unabhängig vom Projekt elektronische Gesundheitskarte<br />
schnell voranschreitenden elektronischen Vernetzung im Gesundheitswesen hatte<br />
die <strong>Bundesärztekammer</strong> gemeinsam mit <strong>der</strong> Kassenärztlichen Bundesvereinigung<br />
bereits im Jahr 2007 eine umfassende Überarbeitung <strong>der</strong> aus dem Jahr 1996 stammenden<br />
Empfehlungen zur ärztlichen Schweigepflicht, Datenschutz und Datenverarbeitung<br />
in <strong>der</strong> Arztpraxis in Angriff genommen.<br />
Nach Auffassung des Vorstandes <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> war die bisher vertretene<br />
Vorstellung einer strikten Trennung von Internet und <strong>der</strong> Verwaltung von Patientendaten<br />
durch den zunehmenden Bedarf <strong>der</strong> Ärzte an elektronischer Vernetzung im<br />
Gesundheitswesen immer weniger an zukünftigen Anfor<strong>der</strong>ungen orientiert. Daher<br />
wurden von einer Arbeitsgruppe unter Leitung <strong>der</strong> gemeinsamen Rechtsabteilung von<br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> und Kassenärztlicher Bundesvereinigung Lösungen erarbeitet, die<br />
unter den verän<strong>der</strong>ten Bedingungen und Ansprüchen, insbeson<strong>der</strong>e im Hinblick auf<br />
eine in Zukunft absehbare Telematikinfrastruktur, Datenschutz und Datensicherheit<br />
mit vertretbarem Aufwand für die medizinischen Einrichtungen gewährleisten.<br />
Im Berichtszeitraum konnte eine Abstimmung <strong>der</strong> Neufassung <strong>der</strong> Empfehlungen<br />
sowie insbeson<strong>der</strong>e einer umfangreichen Anlage (so genannte Technische Anlage), die<br />
eine Vielzahl sehr konkreter technischer und organisatorischer Maßnahmen und Hinweise<br />
zur Absicherung <strong>der</strong> elektronischen Kommunikation in <strong>der</strong> Arztpraxis enthält,<br />
auch mit dem Bundesamt für Sicherheit in <strong>der</strong> Informationstechnik (BSI) erzielt werden.<br />
Die Empfehlungen zur ärztlichen Schweigepflicht, Datenschutz und Datenverarbeitung<br />
in <strong>der</strong> Arztpraxis wurden als gemeinsame Bekanntmachung <strong>der</strong> Herausgeber<br />
im Deutschen Ärzteblatt, die Technische Anlage zusätzlich im Internet am 9. Mai <strong>2008</strong><br />
veröffentlicht unter http://www.baek.de/page.asp?his=0.7.47.6188&all=true.<br />
Beson<strong>der</strong>e Bedeutung hat das Dokument auch für die Tätigkeit von IT-Unternehmen,<br />
die im Bereich <strong>der</strong> ambulanten Versorgung Ärzte mit Hard- und Software zur elektronischen<br />
Datenverarbeitung ausstatten. Von Seiten <strong>der</strong> Industrie war punktuell immer<br />
wie<strong>der</strong> das Fehlen klarer technischer Vorgaben <strong>der</strong> Ärztekammern bemängelt und als<br />
Begründung für potentiell nicht hinreichend sichere Vernetzung im Gesundheitswesen<br />
ins Feld geführt worden.<br />
8.2.5 Einführung elektronischer Patientenakten<br />
Zeitgleich mit <strong>der</strong> Eröffnung des 111. Deutschen Ärztetages wurde durch ein führendes<br />
amerikanisches IT-Unternehmen <strong>der</strong> Start einer über das Internet verfügbaren Online-<br />
Patientenakte angekündigt. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hatte sich bereits im Jahr 2007 kritisch<br />
zu solchen Gesundheitsakten geäußert. Der 111. Deutsche Ärztetag hatte kritisiert,<br />
dass IT-Unternehmen, aber auch Krankenversicherungen angekündigt o<strong>der</strong> bereits<br />
begonnen haben, elektronische Patientenakten zu schaffen, und <strong>der</strong> Aufbau solcher<br />
Strukturen häufig unter nicht klar erkennbaren datenschutzrechtlichen Bedingungen<br />
316
und teilweise nicht optimaler technischer Absicherung, zum Teil mit dem erklärten<br />
Ziel, die Daten <strong>der</strong> Patienten kommerziell verwerten zu wollen, erfolgt.<br />
Der 111. Deutsche Ärztetag positionierte sich entschieden insbeson<strong>der</strong>e gegen Versuche<br />
von Industrieunternehmen und Kostenträgern im Gesundheitswesen, an medizinische<br />
Daten von Patienten bzw. Versicherten – z. B. im Rahmen <strong>der</strong> Finanzierung von<br />
Gesundheitsakten nach § 68 SGB V – zu gelangen, und for<strong>der</strong>te entsprechende gesetzliche<br />
Regelungen.<br />
Die <strong>Bundesärztekammer</strong> machte daher im Berichtszeitraum an verschiedenen Stellen<br />
deutlich, dass durch eine Neuregelung <strong>der</strong> gesetzlichen Grundlagen ein Verbot <strong>der</strong> nach<br />
§ 68 SGB V vorgesehenen Finanzierung potentiell unzureichend abgesicherter persönlicher<br />
elektronischer Gesundheitsakten durch die Krankenkassen erreicht und so die<br />
drohende Kommerzialisierung von Patientendaten verhin<strong>der</strong>t werden muss.<br />
8.3 Einführung <strong>der</strong> elektronischen Gesundheitskarte<br />
Wie in den vorhergehenden Jahren war die Tätigkeit des Bereiches Telematik <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> auch im Jahr <strong>2008</strong> maßgeblich durch das Projekt <strong>der</strong> Einführung<br />
<strong>der</strong> elektronischen Gesundheitskarte (eGK) nach §§ 291a und b SGB V geprägt. Nach<br />
Vorstellung des Gesetzgebers soll <strong>der</strong> Aufbau einer Telematikinfrastruktur für das deutsche<br />
Gesundheitswesen mit Hilfe <strong>der</strong> technischen Erweiterung <strong>der</strong> Krankenversichertenkarte<br />
(KVK) zu einer Mikroprozessorkarte (<strong>der</strong> eGK) erreicht werden. Mit Hilfe <strong>der</strong><br />
eGK sollen die Anwendungen Notfalldatensatz, Arzneimitteldokumentation, Online-<br />
Abgleich <strong>der</strong> Versichertenstammdaten (VSD), elektronisches Rezept, elektronischer<br />
Arztbrief sowie eine elektronische Patientenakte ermöglicht werden. Zum Schutz <strong>der</strong><br />
medizinischen Daten sieht <strong>der</strong> Gesetzgeber für den Zugriff auf die Daten <strong>der</strong> Telematikinfrastruktur<br />
u. a. die verpflichtende Nutzung eines elektronischen Heilberufsausweises<br />
(HBA) vor.<br />
Wahrnehmung <strong>der</strong> Aufgaben als Gesellschafter <strong>der</strong> gematik<br />
Telematik<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Als Gesellschafter <strong>der</strong> gematik (Gesellschaft für Telematikanwendungen <strong>der</strong> Gesundheitskarte<br />
mbH) bringt die <strong>Bundesärztekammer</strong> in <strong>der</strong>en Gremien die von den Deutschen<br />
Ärztetagen formulierten Vorstellungen und auch die grundsätzliche Kritik <strong>der</strong><br />
deutschen Ärzteschaft am Projekt eGK kontinuierlich ein. Im Rahmen <strong>der</strong> Erarbeitung<br />
und Umsetzung einer Gesamtarchitektur für die eGK wurden die von <strong>der</strong> gematik<br />
weiterentwickelten Fachkonzepte, die weiterentwickelte Basisarchitektur, die Sicherheits-<br />
und die Gesamtarchitektur mit einem Gesamtumfang von mehreren tausend<br />
Druckseiten durch die <strong>Bundesärztekammer</strong> ausführlich kommentiert. Dies trug zu<br />
wesentlichen Verän<strong>der</strong>ungen nicht nur im Hinblick auf die verstärkte Beachtung praxisrelevanter<br />
Aspekte, son<strong>der</strong>n auch zu Verbesserungen in <strong>der</strong> Sicherheitsarchitektur<br />
<strong>der</strong> Telematikinfrastruktur bei. Zur Gewährleistung einer engen inhaltlichen Abstim-<br />
8<br />
317
mung und Koordination <strong>der</strong> Zusammenarbeit erfolgten im gesamten Berichtszeitraum<br />
regelmäßige Treffen von Vertretern <strong>der</strong> Fachebene aller in <strong>der</strong> gematik vertretenen<br />
Organisationen <strong>der</strong> Leistungsträger.<br />
Die zur Finanzierung <strong>der</strong> gematik erfor<strong>der</strong>lichen Mittel werden vom Spitzenverband<br />
Bund <strong>der</strong> Krankenkassen durch eine Umlage entsprechend <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>zahl <strong>der</strong> Mitgliedskassen<br />
aufgebracht. Insgesamt entfallen 50 % des Stammkapitals auf die Kostenträger<br />
und 50% auf die Organisationen <strong>der</strong> Leistungsträger im Gesundheitswesen. Dem<br />
Anteil am Stammkapital entspricht auch die Gewichtung <strong>der</strong> Stimmen in <strong>der</strong> Gesellschafterversammlung;<br />
die <strong>Bundesärztekammer</strong> hat einen Stimmanteil von 5 Prozent.<br />
8.3.1 Tests und Rollout <strong>der</strong> elektronischen Gesundheitskarte<br />
Basis-Rollout <strong>der</strong> elektronischen Gesundheitskarte (eGK)<br />
Bereits im Oktober 2007 wurde von <strong>der</strong> Gesellschafterversammlung <strong>der</strong> gematik gegen<br />
die Stimme u. a. <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> mit einer Mehrheit von 85 Prozent ein Konzept<br />
zum so genannten Basis-Rollout <strong>der</strong> eGK akzeptiert. Das Planungskonzept sieht<br />
den Beginn einer bundesweiten Ausgabe von eGK an die Versicherten zunächst mit den<br />
lediglich administrativen Funktionen <strong>der</strong> KVK, aber <strong>der</strong>en grundsätzlicher Erweiterbarkeit<br />
für die in § 291a SGB V vorgesehenen Funktionen, ab Oktober <strong>2008</strong> vor. Das geplante<br />
Szenario sieht noch keine Online-Anbindung <strong>der</strong> Praxen vor, setzt aber die Ausgabe<br />
von neuen Kartenlesegeräten sowie eine softwaretechnische Anpassung <strong>der</strong> Informationssysteme<br />
in Arztpraxen, Krankenhäusern und Apotheken voraus.<br />
Die Vertreter <strong>der</strong> Selbstverwaltung im Gesundheitswesen in <strong>der</strong> ursprünglich für den<br />
Basis-Rollout vorgesehenen Region, dem Land Sachsen, sprachen sich gegen den Rollout<br />
aus. Im Januar <strong>2008</strong> bot daher die Region Nordrhein <strong>der</strong> gematik an, für den Basis-<br />
Rollout zur Verfügung zu stehen. Nach mehrmonatigen Verhandlungen auf <strong>der</strong> Landesebene<br />
verkündeten schließlich die Vorstände <strong>der</strong> nordrheinischen Krankenkassen,<br />
<strong>der</strong> Kassenärztlichen wie <strong>der</strong> Kassenzahnärztlichen Vereinigung Nordrhein und die<br />
Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen ihre Einigung darauf, in <strong>der</strong> Region mit<br />
<strong>der</strong> als ersten Schritt notwendigen Auslieferung eGK-tauglicher Kartenlesegeräte an<br />
Arztpraxen im 4. Quartal <strong>2008</strong> zu beginnen. Im Rahmen <strong>der</strong> Eröffnung <strong>der</strong> Messe Medica<br />
in Düsseldorf wurde dann im November <strong>2008</strong> durch die Krankenkassen und die Kassenärztliche<br />
Vereinigung Nordrhein <strong>der</strong> Abschluss einer Finanzierungsvereinbarung<br />
öffentlich bekannt gegeben, <strong>der</strong>zufolge nie<strong>der</strong>gelassenen Vertragsärzten die Installation<br />
eines neuen Kartelesegerätes mit 430,- Euro zzgl. einer Installationspauschale von 215,-<br />
Euro refinanziert wird. Die Übergabe eines ersten Kartenlesegerätes fand im Dezember<br />
des Berichtszeitraumes in einer Arztpraxis in Düren statt.<br />
Online-Anbindung im Rahmen des eGK-Projekts<br />
Bereits im Oktober <strong>2008</strong> lag den Gesellschaftern <strong>der</strong> gematik ein Antrag vor, dem<br />
zufolge im Rahmen eines Strategiewechsels zügig nach dem so genannten Basis-Rollout<br />
<strong>der</strong> eGK auch <strong>der</strong> Online-Rollout <strong>der</strong> eGK erfolgen sollte. Der Online-Rollout sieht<br />
318
vor, nach Ausgabe <strong>der</strong> neuen Karten in Nordrhein und <strong>der</strong> anschließenden schrittweisen<br />
Einführung <strong>der</strong> eGK im gesamten Bundesgebiet auch mit <strong>der</strong> Online-Anbindung<br />
<strong>der</strong> Leistungserbringer zu beginnen. Neben dem Online-Abgleich <strong>der</strong> Versichertenstammdaten<br />
soll auch die Punkt-zu-Punkt-Kommunikation unter den Ärzten ausgebaut<br />
werden (u. a. elektronischer Arztbrief). Die <strong>Bundesärztekammer</strong> konnte u. a. unter Verweis<br />
auf die zu diesem Zeitpunkt nicht vorliegenden Ergebnisse <strong>der</strong> bisherigen Tests<br />
<strong>der</strong> eGK in den Testregionen (s. u.) eine Vertagung <strong>der</strong> Entscheidung über den Online-<br />
Rollout bis zum Dezember <strong>2008</strong> erwirken.<br />
Entsprechend <strong>der</strong> Beschlüsse des 111. Deutschen Ärztetages bestand die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
auch in <strong>der</strong> Sitzung <strong>der</strong> Gesellschafter <strong>der</strong> gematik im Dezember des Berichtszeitraumes<br />
auf die unbedingte Zusicherung <strong>der</strong> Freiwilligkeit <strong>der</strong> Online-Anbindung<br />
<strong>der</strong> Leistungserbringer wie auch zunächst einer weiteren Aufklärung <strong>der</strong> inzwischen<br />
auf Basis <strong>der</strong> bisherigen Testergebnisse sichtbar gewordenen Probleme bei Nutzung <strong>der</strong><br />
eGK. Beiden For<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> wurde jedoch durch die Kostenträger<br />
in <strong>der</strong> gematik nicht entsprochen. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> stimmte so – gemeinsam<br />
mit den Organisationen <strong>der</strong> Zahnärzteschaft – im Dezember <strong>2008</strong> gegen einen<br />
Beschluss <strong>der</strong> gematik-Gesellschafter zum Rollout <strong>der</strong> eGK. Der Vorsitzende des Ausschusses<br />
„Telematik“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, Dr. Franz-Joseph Bartmann, erläuterte<br />
hierzu, dass unter <strong>der</strong> Voraussetzung, dass wenn die Online-Anbindung nicht länger<br />
freiwillig erfolgt, dies auch unabsehbare Konsequenzen bereits für die Umsetzung des<br />
Basis-Rollouts eGK haben kann.<br />
Test <strong>der</strong> elektronsichen Gesundheitskarte in sieben Testregionen<br />
Telematik<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Die Testung <strong>der</strong> eGK erfolgt in sieben Testregionen auf Grundlage von Fachabschnitten<br />
und Stufen, die in einer – 2005 erlassenen und zuletzt im Oktober 2006 ergänzten –<br />
Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit festgelegt wurden. U. a.<br />
aufgrund von Lieferschwierigkeiten <strong>der</strong> Industrie für einzelne technische Komponenten,<br />
musste die Zeitplanung <strong>der</strong> Tests wie<strong>der</strong>holt verschoben werden. Im Rahmen <strong>der</strong><br />
Planung wurden die in <strong>der</strong> Rechtsverordnung festgelegten Fachabschnitte in drei so<br />
genannte Releases 1 bis 3 aufgeteilt. Hierbei bezeichnen die Releases jeweils den fachlichen<br />
Funktionsumfang <strong>der</strong> eGK und <strong>der</strong> Telematikinfrastruktur. Die Anzahl <strong>der</strong> am<br />
Test Beteiligten wird im Sinne einer schrittweisen Ausweitung in vier Stufen vom Labortest<br />
(Stufe 1) über den Anwen<strong>der</strong>test (Stufe 2) bis hin zu Feldtests mit zunächst<br />
10.000 (Stufe 3) und dann 100.000 (Stufe 4) Versicherten pro Testregion erhöht.<br />
In allen Testregionen wurden im Berichtszeitraum die – größtenteils bereits 2007 gestarteten<br />
– 10.000er-Feldtests für das Release 1 fortgesetzt bzw. begonnen. Bereits während<br />
<strong>der</strong> Durchführung <strong>der</strong> Tests zeigten sich durch einzelne Berichte aus Testregionen,<br />
dass noch eine Vielzahl konzeptioneller wie auch technischer Fragen beantwortet werden<br />
muss und eine Verbesserung <strong>der</strong> Abläufe bei den getesteten neuen Anwendungen<br />
notwendig erscheint. So wurde durch die Testärzte in <strong>der</strong> Region Schleswig-Holstein die<br />
Testung des Notfalldatensatzes <strong>der</strong> eGK aufgrund <strong>der</strong> nicht handhabbaren Prozesse im<br />
Zusammenhang mit <strong>der</strong> Erstellung <strong>der</strong> Datensätze im Sommer <strong>2008</strong> eingestellt.<br />
8<br />
319
Tabelle 1: Test <strong>der</strong> eGK lt. Rechtsverordnungen des BMG von 2005 und 2006<br />
Abschnitt Funktionsumfang<br />
Release 0<br />
(„MKT+“)<br />
320<br />
Versichertenstammdaten (VSD) offline<br />
keine Verän<strong>der</strong>ung zum Funktionsumfang <strong>der</strong> Krankenversichertenkarte (KVK)<br />
Release 1 zusätzlich<br />
e-Rezept (apothekenpflichtige Arzneimittel) offline<br />
Notfalldaten offline<br />
Release 2 zusätzlich<br />
VSD-Prüfung über Versichertenstammdatendienst (VSDD) online<br />
e-Rezept (Arzneimittelverordnung) online<br />
Release 3 zusätzlich<br />
e-BtM-Rezept (Betäubungsmittel)<br />
weitere e-Verordnungen (z.B. Krankenhauseinweisung, Heil- und Hilfsmittel)<br />
Arzneimitteltherapiesicherheitsprüfung (AMTS)<br />
Patientenfach<br />
Patientenkiosk<br />
MKT+: Multifunktionales Kartenterminal „Plus“: Kartenlesegerät mit zusätzlicher Funktionalität<br />
zum Einlesen von KVK wie auch eGKs<br />
Auf Antrag <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> beauftragte die Gesellschafterversammlung die<br />
Geschäftsführung <strong>der</strong> gematik, die Ergebnisse eines Zwischenberichts über die Tests<br />
zu veröffentlichen. Der auf <strong>der</strong> Website <strong>der</strong> gematik veröffentlichte 76-seitige Bericht 5<br />
schuf ein hohes Maß an Transparenz über die Ergebnisse <strong>der</strong> bisherigen Testmaßnahmen<br />
und zeigte für die neuen Anwendungen <strong>der</strong> eGK ein erhebliches Verbesserungspotential<br />
auf. Er bestätigte, dass weitere Tests unabdingbar sind und künftige Teststufen<br />
im Hinblick auf Effizienz, Aussagekraft und Anwen<strong>der</strong>freundlichkeit <strong>der</strong> Tests zu verbessern<br />
sind.<br />
Tests von Speichermedien in <strong>der</strong> Hand des Patienten<br />
Als Gesellschafter <strong>der</strong> gematik brachte die <strong>Bundesärztekammer</strong> die For<strong>der</strong>ung des<br />
111. Deutschen Ärztetages zur Vermeidung zentraler Speichersystematik durch technik-<br />
und ergebnisoffene Tests von Speichermedien in <strong>der</strong> Hand des Patienten (z. B. von<br />
USB-Datenträgern) als Alternative zu Zentralservern in die gematik erfolgreich ein. Die<br />
Geschäftsführung <strong>der</strong> gematik wurde von den Gesellschaftern im Oktober des Berichtsjahres<br />
beauftragt, bis zur ersten Gesellschafterversammlung <strong>der</strong> gematik im Jahr 2009<br />
„eine konzeptionelle Bewertung <strong>der</strong> For<strong>der</strong>ung zur Durchführung technik- und ergebnisoffener<br />
Tests von Speichermedien in <strong>der</strong> Hand von Versicherten als Alternative zu<br />
serverbasierter Speicherung vorzunehmen, eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen<br />
auszusprechen und diese <strong>der</strong> Gesellschafterversammlung vorzulegen“. In einer Pressemeldung<br />
<strong>der</strong> gematik Anfang November <strong>2008</strong> 6 erläuterte die gematik hierzu, dass sie<br />
5 Im Internet unter http://www.gematik.de/(S(4m405nzasgc1t5bnpl1zih55))/Testregionen___Zwischen<br />
bericht.Gematik<br />
6 Im Internet unter http://www.gematik.de/(S(yovsceq2dw2nyhebmrewug55))/Pressemitteilung_<br />
03_11_<strong>2008</strong>.Gematik<br />
offline<br />
online
„dabei unterschiedliche Implementierungen von dezentralen Speichermedien, zu<br />
denen auch USB-Sticks gehören, gleichermaßen und ergebnisoffen analysieren wird“<br />
und mit entsprechenden Ergebnissen „Anfang 2009“ gerechnet wird.<br />
Sicherheitsgutachten elektronische Gesundheitskarte<br />
Die vom 111. Deutschen Ärztetag u. a. beschlossene For<strong>der</strong>ung, dass unabhängigen<br />
Experten gestattet wird, die Sicherheit <strong>der</strong> elektronischen Gesundheitskarte zu prüfen<br />
und über das Testergebnis zu berichten, wurde von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> in den Gremien<br />
<strong>der</strong> gematik bereits im Jahr vor dem Berichtszeitraum nachhaltig unterstützt. Entsprechend<br />
fand sich diese For<strong>der</strong>ung auch in dem vom Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
Anfang <strong>2008</strong> veröffentlichten ersten Diskussionsentwurf für Positionen zum Einsatz<br />
von Telematik im Gesundheitswesen, in dem die Untersuchung <strong>der</strong> von <strong>der</strong><br />
gematik erstellten technischen Konzepte für die elektronische Gesundheitskarte und<br />
die Telematikinfrastruktur durch ein Gutachten unabhängiger Sicherheitsexperten<br />
gefor<strong>der</strong>t wird.<br />
Die vom Beirat <strong>der</strong> gematik mit Gegenstimmen beschlossene und an die Gesellschafterversammlung<br />
<strong>der</strong> gematik herangetragene For<strong>der</strong>ung wurde auch von <strong>der</strong> Geschäftsführung<br />
<strong>der</strong> gematik von Beginn an unterstützt. In <strong>der</strong> Gesellschafterversammlung <strong>der</strong><br />
gematik im Juli <strong>2008</strong> beauftragen die Gesellschafter die gematik einstimmig, eine entsprechende<br />
Ausschreibung vorzubereiten und Mittel in den Haushalt 2009 einzustellen.<br />
Entsprechend informierte die Geschäftsführung die Gesellschafter <strong>der</strong> gematik im<br />
Dezember <strong>2008</strong>, dass im Rahmen <strong>der</strong> notwendigen Ausschreibung Teilnahmeanträge<br />
bereits eingegangen seien und zum Ende des Berichtszeitraumes mit Auffor<strong>der</strong>ung zur<br />
Abgabe eines Angebots an eine Reihe von Antragstellern gerechnet werde.<br />
„Whitepaper Sicherheit“ <strong>der</strong> gematik<br />
Telematik<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Bereits im Jahr 2007 hatte die <strong>Bundesärztekammer</strong> zur Verbesserung <strong>der</strong> Transparenz<br />
beim Aufbau <strong>der</strong> Telematikinfrastruktur und zur För<strong>der</strong>ung einer breiten öffentlichen<br />
Diskussion über die für die elektronische Gesundheitskarte vorgesehenen Lösungen eine<br />
entsprechende kompakte Darstellung für eine nicht-technische Leserschaft angeregt. Dieser<br />
Vorschlag fand trotz Zustimmung aller Leistungsträgerorganisationen und auch <strong>der</strong><br />
Geschäftsführung nicht die erfor<strong>der</strong>liche Mehrheit bei allen Gesellschaftern <strong>der</strong> gematik 7 .<br />
Die <strong>Bundesärztekammer</strong> unterstützte daher in <strong>der</strong> ersten Hälfte des Berichtszeitraumes<br />
die Geschäftsführung <strong>der</strong> gematik nachhaltig bei ihren Bemühungen, eine vom Beirat <strong>der</strong><br />
gematik angeregte „FAQ-Liste“ (Liste <strong>der</strong> häufig gestellten Fragen) umzusetzen. Im Ergebnis<br />
entstand unter an<strong>der</strong>em das erste einer Reihe so genannter Whitepaper <strong>der</strong> gematik<br />
zum Thema <strong>der</strong> Sicherheit medizinischer Daten in <strong>der</strong> geplanten Telematikinfrastruktur 8 .<br />
7 <strong>Bundesärztekammer</strong> (Hg.): <strong>Tätigkeitsbericht</strong> 2007. Berlin, <strong>2008</strong>. Im Internet unter http://baek.de/page.<br />
asp?his=0.1.1610.6220<br />
8 gematik (Hg.): Whitepaper Sicherheit – Wie werden Gesundheitsdaten in Zukunft geschützt? Berlin, <strong>2008</strong>.<br />
8<br />
321
8.4 Elektronischer Arztausweis<br />
Auf dem 111. Deutschen Ärztetag in Ulm wurde das Engagement <strong>der</strong> Ärztekammern<br />
für die Herausgabe eines elektronischen Arztausweises bestätigt. Der elektronische Arztausweis<br />
(Health Professional Card – HPC) stellt in einem vernetzten Gesundheitswesen<br />
die sichere elektronische Identität des Arztes dar und ist damit die Grundlage für eine<br />
sichere Kommunikation untereinan<strong>der</strong>. Durch seine technischen Grundfunktionen<br />
kann <strong>der</strong> Arzt mit dem elektronischen Arztausweis rechtsgültig elektronische Dokumente<br />
signieren, beispielsweise elektronische Arztbriefe. Zusätzlich kann er sich gegenüber<br />
Systemen, wie Kammer- o<strong>der</strong> Ärzteportalen, sicher authentifizieren und elektronische<br />
Daten sicher ver- und entschlüsseln. Darüber hinaus können Ärztinnen und Ärzte<br />
gemäß § 291a (5) SGB V auf die Telematik-Infrastruktur und auf Daten <strong>der</strong> elektronischen<br />
Gesundheitskarte in Verbindung mit einem elektronischen Arztausweis zugreifen.<br />
Zur Koordination und Unterstützung <strong>der</strong> Arbeiten <strong>der</strong> Ärztekammern im Rahmen <strong>der</strong><br />
Herausgabe von elektronischen Arztausweisen wurde in <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> im<br />
Jahr 2005 das Projektbüro „eArztausweis“ eingerichtet, das seine Aktivitäten regelmäßig<br />
mit einer von allen Ärztekammern eingerichteten Projektgruppe abstimmt. Im Folgenden<br />
werden ausgewählte Tätigkeitsfel<strong>der</strong> des Projektbüros hinsichtlich ihres Projektstandes<br />
im Berichtszeitraum betrachtet.<br />
8.4.1 Unterstützung <strong>der</strong> Ärztekammern bei <strong>der</strong> Vorbereitung <strong>der</strong> Ausgabe von<br />
elektronischen Arztausweisen<br />
Gemäß <strong>der</strong> Heilberufs- und Kammergesetze <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> geben die jeweiligen Ärztekammern<br />
Heilberufsausweise für ihre Mitglie<strong>der</strong> heraus. Die Ärztekammern haben<br />
sich entschlossen, bundeseinheitliche und bundesweit gültige elektronische Arztausweise<br />
auszugeben. Sie werden sich dabei nach dem Signaturgesetz (SigG) akkreditierter<br />
und von den Ärztekammern über ein marktoffenes Rahmenvertragsmodell zugelassener<br />
Zertifizierungsdiensteanbieter (ZDA) bedienen.<br />
Die fortgeschriebenen Spezifikationen und Konzepte wurden sowohl den Ärztekammern<br />
als auch den interessierten ZDA im Berichtszeitraum zur Verfügung gestellt. Sie<br />
stellen die Basis für den zwischen den Ärztekammern und jedem interessierten Zertifizierungsdiensteanbieter<br />
zu schließenden Vertrag für die Berechtigung zur Ausgabe von<br />
elektronischen Arztausweisen dar. Diese Arbeiten werden auch im kommenden Jahr<br />
weiter fortgeführt, um den Abschluss von ersten Verträgen zwischen Ärztekammern<br />
und interessierten Zertifizierungsdiensteanbietern zu ermöglichen und die entsprechenden<br />
Zulassungsprüfungen und Zulassungen durchzuführen.<br />
Durch die ersten Erfahrungen <strong>der</strong> Testmaßnahmen konnten die bereits vorliegenden<br />
Konzepte und Spezifikationen für die Prozesse und Komponenten zur Herausgabe von<br />
eArztausweisen verfeinert und weiterentwickelt werden. Ein Teil <strong>der</strong> technischen Spezifikationen<br />
wurde auf den Internetseiten <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> unter dem Bereich<br />
elektronischer Arztausweis zum Download veröffentlicht.<br />
322
8.4.2 HPC/SMC-Spezifikation<br />
Telematik<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Die HPC/SMC-Spezifikation stellt den Standard für elektronische Heilberufsausweise<br />
im Gesundheitswesen dar und ist damit die technische Basis für den elektronischen<br />
Arztausweis. Im Berichtszeitraum wurde die Version 2.3.0 <strong>der</strong> HPC/SMC-Spezifikation<br />
erarbeitet und gemeinsam mit den an<strong>der</strong>en maßgeblichen Leistungsträgerorganisationen<br />
im Gesundheitswesen herausgegeben.<br />
Eine Überarbeitung <strong>der</strong> Spezifikation ist insbeson<strong>der</strong>e auf Grund geän<strong>der</strong>ter Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
an die eingesetzten kryptographischen Verfahren und Schlüssellängen notwendig<br />
gewesen, die das Bundesamt für Sicherheit in <strong>der</strong> Informationstechnik (BSI) und<br />
die Bundesnetzagentur regelmäßig definieren. Die vorliegende Spezifikation bildet<br />
zusätzlich auch die Konzepte zur Stapel- und Komfortsignatur ab und ermöglicht somit<br />
eine bessere und anwen<strong>der</strong>freundlichere Ausgestaltung <strong>der</strong> Prozesse zur PIN-Eingabe,<br />
an welchen es in den bisherigen Testmaßnahmen hinsichtlich <strong>der</strong> Akzeptanz bei den<br />
Anwen<strong>der</strong>n mangelte.<br />
Die HPC-Spezifikation in <strong>der</strong> Version 2.3.0 definiert die so genannte Generation-1 Karte,<br />
welche interoperabel mit <strong>der</strong> zukünftig von den Kostenträgern ausgegebenen<br />
elektronischen Gesundheitskarte ist (http://www.baek.de/page.asp?his=1.134.3421.<br />
4132).<br />
8.4.3 Pilotierung <strong>der</strong> Ausgabestrukturen von elektronischen Arztausweisen<br />
Im Rahmen des Aufbaues und <strong>der</strong> Erprobung <strong>der</strong> organisatorischen und technischen<br />
Strukturen zur Herausgabe <strong>der</strong> elektronischen Arztausweise durch die Ärztekammern<br />
wurden eine Reihe weiterer regionaler Projekte aufgesetzt, in <strong>der</strong>en Zusammenhang<br />
die Konzepte und Spezifikationen weiter verfeinert und die daraufsetzenden Lösungen<br />
weiter verbessert werden konnten.<br />
Als ein wichtiger Erfolg konnte im Berichtszeitraum durch die Ärztekammer Nordrhein<br />
im Rahmen einer Konzessionsvergabe an einen nach Signaturgesetz (SigG) akkreditierten<br />
Zertifizierungsdiensteanbieter <strong>der</strong> Auftrag für 1.620 elektronische Arztausweise<br />
ausgesprochen werden. Im Rahmen dieses Projektes wurde die zugrundeliegende Karte<br />
(HPCqsig) nach Signaturgesetz bestätigt und ermöglicht damit rechtsgültige, d. h. <strong>der</strong><br />
handschriftlichen Unterschrift gleichgestellte, elektronische Signaturen. Diese Karte<br />
unterstützt nicht die Anfor<strong>der</strong>ungen an einer zur elektronischen Gesundheitskarte<br />
interoperablen Karte und kann für den Zugriff auf die Infrastruktur <strong>der</strong> elektronischen<br />
Gesundheitskarte nicht verwendet werden. Sie soll insbeson<strong>der</strong>e für die Online-Abrechnungen<br />
<strong>der</strong> Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein eingesetzt werden und ermöglicht<br />
alle sonstigen Anfor<strong>der</strong>ungen für eine sichere elektronische Kommunikation <strong>der</strong><br />
Ärzte, wie z. B. die Anmeldung in einem Portal einer Ärztekammer, eines Krankenhauses<br />
o<strong>der</strong> die Signatur und Ver-/Entschlüsselung eines elektronischen Arztbriefes.<br />
Gemäß eines Beschlusses <strong>der</strong> Vertreterversammlung <strong>der</strong> Kassenärztlichen Bundesvereinigung<br />
soll ab 2010 bundesweit in den KV-Bereichen die elektronische Onlineabrechnung<br />
eingeführt werden.<br />
8<br />
323
8.4.4 Softwareprojekt „KammerClient“<br />
Für die im Rahmen <strong>der</strong> Beantragung elektronischer Arztausweise notwendige Kommunikation<br />
<strong>der</strong> Ärztekammern mit den zugelassenen Zertifizierungsdiensteanbietern<br />
wurde eine Softwarelösung, <strong>der</strong> so genannte KammerClient, entwickelt. Er wurde im<br />
Berichtszeitraum fertig gestellt und konnte in mehreren Landesärztekammern bereits<br />
in den Produktivbetrieb überführt werden.<br />
Die Softwarelösung ermöglicht die Datenübertragung auf Basis eines durch alle Ärztekammern<br />
verabschiedeten XML-basierten Datenaustauschformates (XArzt) zwischen<br />
den heterogenen Meldesystemen <strong>der</strong> Ärztekammern und den ebenfalls technologisch<br />
sehr unterschiedlichen Systemen <strong>der</strong> verschiedenen Zertifizierungsdiensteanbieter.<br />
8.4.5 KammerIdent-Verfahren<br />
Im Rahmen des Prozesses zur Beantragung des eArztausweises ist eine sichere Identifizierung<br />
des Antragstellers gemäß den Anfor<strong>der</strong>ungen aus dem deutschen Signaturgesetz<br />
erfor<strong>der</strong>lich. Als sichere Identifizierungsverfahren bei <strong>der</strong> Beantragung des elektronischen<br />
Arztausweises kommen beispielweise das so genannte PostIdent-Verfahren <strong>der</strong><br />
Deutschen Post AG o<strong>der</strong> das KammerIdent-Verfahren zur Anwendung.<br />
Bei Letzterem findet die Identifizierung <strong>der</strong> antragstellenden Ärzte durch beson<strong>der</strong>s<br />
geschulte und autorisierte Mitarbeiter <strong>der</strong> Ärztekammer statt. Das hierfür im Vorjahr<br />
erarbeitete Sicherheitskonzept wurde im Berichtszeitraum in den Ärztekammern<br />
Schleswig-Holstein und Nordrhein in die Praxis umgesetzt. In diesem Rahmen wurden<br />
detaillierte Checklisten und Muster-Verfahrensanweisungen durch das Projektbüro entwickelt.<br />
Es wurden mehrtägige Schulungen <strong>der</strong> ausgewählten Kammermitarbeiter<br />
durch das Projektbüro <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, mit sich anschließenden Umsetzungsprüfungen<br />
durch die akkreditierte Bestätigungsstelle TÜV-IT in beiden Ärztekammern<br />
durchgeführt. Das KammerIdent-Verfahren erhielt mit den erfolgreich durchgeführten<br />
Umsetzungsprüfungen eine Bestätigung nach Signaturgesetz.<br />
8.4.6 „Root-Instanz“ für den elektronischen Arztausweis<br />
Im Berichtszeitraum wurde ein nach SigG akkreditierter Zertifizierungsdiensteanbieter<br />
mit dem Aufbau und Betrieb <strong>der</strong> so genannten Root-Instanz (Wurzelzertifizierungsstelle)<br />
für die vertrauenswürdige Validierung <strong>der</strong> elektronischen Arztausweise beauftragt<br />
und in Betrieb genommen.<br />
Eine Root-Instanz, auch Anker o<strong>der</strong> Vertrauensbasis genannt, stellt nachprüfbar sicher,<br />
dass nur zugelassene Zertifizierungsdiensteanbieter Zertifikate für den eArztausweis<br />
produzieren können. Durch die Ableitung <strong>der</strong> Zertifikate eines eArztausweises auf ein<br />
Wurzelzertifikat (Root-Zertifikat) <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> wird die Echtheit und<br />
Authentizität eines eArztausweis nachgewiesen. Somit wird auch die Identität des Zertifikatsinhabers<br />
im Rahmen einer elektronischen Kommunikation vertrauenswürdig<br />
nachgewiesen.<br />
324
Telematik<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Für eine ausreichende Testung <strong>der</strong> elektronischen Arztausweise in ärztlichen Telematik-<br />
Projekten sowie im Zusammenhang mit den Funktionen <strong>der</strong> zukünftigen Telematik-<br />
Infrastruktur musste eine zum Wirkbetrieb weitestgehend identische Umgebung aufgebaut<br />
und ausreichend verfügbar betrieben werden. Der Betrieb <strong>der</strong> Testumgebung<br />
(Test-Root-Instanz, wird für die Testung <strong>der</strong> Chipkarten für Software-Entwickler sowie<br />
den Test-eArztausweise benötigt) wurde bisher durch das Projektbüro selbst technisch<br />
sichergestellt. Auf Grund <strong>der</strong> vorhandenen Ressourcenplanung sowie <strong>der</strong> wachsenden<br />
Verfügbarkeits- und Sicherheitsanfor<strong>der</strong>ungen wurde ein professioneller Dienstleister<br />
(nach SigG akkreditierter Zertifizierungsdiensteanbieter) mit dem Betrieb <strong>der</strong> Test-Wurzelzertifizierungsstelle<br />
betraut. Das Projektbüro eArztausweis <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
hat diesbezüglich die Voraussetzungen für die Übernahme des Betriebs im Notfall im<br />
Rahmen des entsprechenden Sicherheitskonzeptes geschaffen.<br />
8.4.7 Fertigstellung einer Signaturspezifikation für den elektronischen Arztbrief<br />
Die im Jahr 2007 beauftragte technische Spezifikation für die Signatur des elektronischen<br />
Arztbriefes wurde im Berichtszeitraum fertig gestellt. Parallel wurden Beispieldokumente<br />
sowie ein Prüfwerkzeug für die Validierung elektronischer Unterschriften<br />
nach <strong>der</strong> Signaturspezifikation bereitgestellt. Damit wird <strong>der</strong> Austausch von elektronischen<br />
Arztbriefen, die mit beliebigen spezifikationskonformen Softwareprodukten<br />
erstellt wurden, ermöglicht.<br />
8.4.8 Hologramm als Sicherheitsmerkmal auf dem elektronischen Arztausweis<br />
Zum Schutz des elektronischen Arztausweises vor Fälschungen in seiner Sichtausweisfunktion<br />
soll die Chipkarte mit einem Hologramm versehen werden. Das Hologramm<br />
zeigt in verschiedenen Betrachtungswinkeln das Logo <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und ist<br />
zusätzlich mit einem fälschungssicheren Nanotext versehen. Im Berichtszeitraum wurden<br />
die Hologramme vom beauftragten Dienstleister produziert und an vier verschiedene<br />
Zertifizierungsdiensteanbieter und Chipkartenhersteller gemäß den aufgestellten<br />
Sicherheitsanfor<strong>der</strong>ungen sicher ausgeliefert. Erste elektronische Arztausweise, die<br />
durch Hologramme vor Fälschungen geschützt sind, sind produziert worden und werden<br />
<strong>der</strong> Testung unterzogen.<br />
8<br />
325
9. Ärztliche Honorierung<br />
Ärztliche Honorierung<br />
9.1 Ausschuss „Gebührenordnung“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
Den Arbeitsschwerpunkt des Ausschusses „Gebührenordnung“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
unter dem Vorsitz von San.-Rat Dr. Franz Gadomski bildete im Berichtszeitraum<br />
die Weiterentwicklung <strong>der</strong> Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).<br />
Daneben war <strong>der</strong> Ausschuss mit <strong>der</strong> Analyse und Bewertung verschiedener weiterer<br />
honorarrelevanter Themen befasst. Hierzu gehörten unter an<strong>der</strong>em die gesetzlich vorgeschriebene<br />
Einführung des brancheneinheitlichen Basistarifs zum 1. Januar 2009, <strong>der</strong><br />
Referentenentwurf zu einer neuen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und <strong>der</strong> im<br />
Zuge des GKV-WSG mit § 53 Abs. 4 SGB V ermöglichte „Wahltarif Kostenerstattung“<br />
(vgl. Ausführungen unter 9.4.2). Die im Jahr <strong>2008</strong> mit dem Bundesministerium des<br />
Innern getroffene Neuvereinbarung zur ärztlichen Versorgung von Polizeivollzugsbeamten<br />
sowie die mit <strong>der</strong> Bundesagentur für Arbeit geschlossene Neuvereinbarung zur<br />
Vergütung von Befundberichten wurden seitens des Ausschusses „Gebührenordnung“<br />
inhaltlich mit begleitet (vgl. Ausführungen unter 9.5).<br />
Der Ausschuss „Gebührenordnung“ tagte im Berichtszeitraum sechs Mal.<br />
9.1.1 Projektbeirat „Bewertung GOÄ“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Der Projektbeirat „Bewertung GOÄ“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> ist ein vom Ausschuss<br />
„Gebührenordnung“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> im Jahr 2007 im Kontext <strong>der</strong> Weiterentwicklung<br />
<strong>der</strong> GOÄ gegründetes Gremium. Geleitet wird <strong>der</strong> Projektbeirat von dem stellvertretenden<br />
Vorsitzenden des Ausschusses „Gebührenordnung“, Dr. Theodor Windhorst.<br />
Die Aufgabe des Projektbeirates besteht darin, den komplexen Prozess <strong>der</strong> Bewertungsfindung<br />
<strong>der</strong> Leistungen einer neuen GOÄ fachlich-inhaltlich zu begleiten. Im<br />
Berichtszeitraum befasste sich <strong>der</strong> Projektbeirat insbeson<strong>der</strong>e mit Detailfragen zur<br />
Bewertungsmethodik sowie mit <strong>der</strong> Spezifizierung <strong>der</strong> den Berechnungsalgorithmen<br />
zu Grunde liegenden Datenquellen. Der Projektbeirat „Bewertung GOÄ“ tagte im<br />
Berichtszeitraum sechs Mal.<br />
9<br />
327
9.2 Reformkonzept <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zur Gebührenordnung<br />
für Ärzte (GOÄ) und Projektrealisierung<br />
Vor dem Hintergrund <strong>der</strong> seit vielen Jahren überfälligen Novellierung <strong>der</strong> Amtlichen<br />
Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) wurden vom 108. Deutschen Ärztetag 2005<br />
Eckpunkte einer GOÄ-Reform (www.baek.de/page.asp?his=1.108.3704.3729.3734) verabschiedet.<br />
Diese Eckpunkte mündeten in dem vom 109. Deutschen Ärztetag 2006<br />
bestätigten GOÄ-Reformkonzept (www.baek.de/page.asp?his=1.108.3704.3729.3738)<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>. Die seit dem Jahr 2006 laufende Umsetzung des GOÄ-<br />
Reformkonzeptes erfolgt im Rahmen von acht Teilprojekten, <strong>der</strong>en Entwicklung für den<br />
Berichtszeitraum <strong>2008</strong> nachfolgend dargestellt wird. Diese Ausführungen sind als Fortschreibung<br />
<strong>der</strong> im <strong>Tätigkeitsbericht</strong> 2007 <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> (S. 342 ff.) beschriebenen<br />
Projektstände zu verstehen.<br />
9.2.1 Aktualisierung (Teilprojekt 1) und Neustrukturierung (Teilprojekt 2) <strong>der</strong> GOÄ<br />
Mit Unterstützung <strong>der</strong> Ärztekammer Nordrhein (Dr. Tina Wiesener, Dr. Stefan Gorlas,<br />
Herr Ulrich Langenberg), <strong>der</strong> Ärztekammer Westfalen-Lippe (Dr. Markus Wenning,<br />
Dr. Beate Heck) sowie <strong>der</strong> Bezirksärztekammer Nordbaden (Dipl.-Verw.-Wiss. Martin<br />
Ulmer) konnte die Aktualisierung <strong>der</strong> konservativen GOÄ-Leistungen (<strong>Kapitel</strong> B bis K<br />
sowie M bis P) im Jahr 2007 nahezu vollständig abgeschlossen werden. Im Berichtszeitraum<br />
<strong>2008</strong> wurden durch den Ausschuss „Gebührenordnung“ zu einigen dieser neuen<br />
GOÄ-Abschnitte des konservativen Leistungsbereichs Modifikationen beschlossen.<br />
Dies erfolgte in enger Abstimmung mit verschiedenen ärztlichen Berufsverbänden und<br />
medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften. Darüber hinaus wurden von <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> die Voraussetzungen für eine fortlaufende und systematische<br />
Überprüfung von zukünftigen Än<strong>der</strong>ungswünschen geschaffen.<br />
9.2.2 OPS-Mapping <strong>der</strong> operativen GOÄ-Leistungen (Teilprojekt 3)<br />
Die Aktualisierung und Neustrukturierung <strong>der</strong> operativen GOÄ-Leistungen (<strong>Kapitel</strong> L I<br />
bis L XVI) basiert primär auf den seitens <strong>der</strong> relevanten Berufsverbände und medizinisch-wissenschaftlichen<br />
Fachgesellschaften eingereichten Vorschlagslisten. Diese<br />
Listen wurden im Auftrag <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> durch die DRG Research Group des<br />
Universitätsklinikums Münster mit einer eigens für das GOÄ-Projekt geschaffenen,<br />
europaweit einzigartigen Echtdatenbasis (770.000 Behandlungsfälle aus 138 Krankenhäusern<br />
aller Versorgungsstufen – siehe Abbildung 1) abgeglichen, plausibilisiert und<br />
modifiziert. Abschließend erhielten die vorgenannten Berufsverbände und Fachgesellschaften<br />
die Möglichkeit zu einer endgültigen Stellungnahme.<br />
328
Abbildung 1: Räumliche Verteilung an <strong>der</strong> Datenerhebung teilnehmen<strong>der</strong> Krankenhäuser<br />
Bei <strong>der</strong> Aktualisierung und Neustrukturierung <strong>der</strong> GOÄ im Bereich <strong>der</strong> operativen Leistungen<br />
einer weiterentwickelten GOÄ wurde die <strong>Bundesärztekammer</strong> maßgeblich<br />
unterstützt durch Dr. Wenning, Ärztekammer Westfalen-Lippe.<br />
9.2.3 Bewertung <strong>der</strong> GOÄ-Leistungen (Teilprojekt 4)<br />
Ärztliche Honorierung<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Stand im Jahr 2007 noch die Modellentwicklung einer Bewertungsmethodik im Vor<strong>der</strong>grund,<br />
so konzentrierte sich die Prime Networks AG, Basel, im Berichtszeitraum <strong>2008</strong><br />
im Auftrag <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> auf die Gesamtbewertung <strong>der</strong> Leistungen einer<br />
weiterentwickelten GOÄ. Alle Arbeiten erfolgten in enger Abstimmung mit dem Projektbeirat<br />
„Bewertung GOÄ“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>.<br />
Insbeson<strong>der</strong>e aufgrund <strong>der</strong> teilweise voneinan<strong>der</strong> abweichenden bewertungsspezifischen<br />
Beson<strong>der</strong>heiten <strong>der</strong> neuen GOÄ-Leistungen wurde das Bewertungsprojekt im<br />
Jahresverlauf in vier Teilprojektschienen unterglie<strong>der</strong>t. Es handelt sich hierbei um die<br />
Schienen A: konservative Leistungen, B: operative/interventionelle Leistungen, C: labormedizinische<br />
Leistungen sowie D: Leistungen <strong>der</strong> Strahlendiagnostik und -therapie,<br />
MRT- und nuklearmedizinische Leistungen (siehe Abbildung 2).<br />
9<br />
329
Abbildung 2: Vier Projektschienen im Teilprojekt „Bewertung“<br />
In allen vier Projektschienen konnten unter enger Einbindung <strong>der</strong> ärztlichen Berufsverbände<br />
und medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften im Berichtszeitraum<br />
substantielle Fortschritte einerseits in Bezug auf die jeweils spezifische Anpassung <strong>der</strong><br />
Bewertungsmethodik und an<strong>der</strong>erseits hinsichtlich <strong>der</strong> Gewinnung einer validen<br />
Bewertungsdatenbasis erzielt werden. Der Abschluss des Bewertungsprojekts ist für<br />
den 30. April 2009 geplant.<br />
9.2.4 Harmonisierung GOÄ-Privatliquidation/DRGs (Teilprojekt 5)<br />
Vor dem Hintergrund des bevorstehenden Abschlusses <strong>der</strong> DRG-Konvergenzphase<br />
zum 1. Januar 2009 unterstrich <strong>der</strong> Ausschuss „Gebührenordnung“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
im Berichtszeitraum erneut die For<strong>der</strong>ung nach einer unverän<strong>der</strong>ten Beibehaltung<br />
des Privatliquidationsrechtes für wahlärztliche Leistungen auf Basis <strong>der</strong> aktuellen<br />
und zukünftig auf Basis einer weiterentwickelten GOÄ. Auch die mit Beobachterstatus<br />
im Ausschuss „Gebührenordnung“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> vertretene Deutsche<br />
Krankenhausgesellschaft sprach sich im Berichtzeitraum eindeutig für die Beibehaltung<br />
<strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitigen GOÄ-basierten Abrechnung wahlärztlicher Leistungen aus.<br />
330
Ärztliche Honorierung<br />
9.2.5 Qualitätsför<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Privatmedizin (Teilprojekt 6)<br />
Die <strong>Bundesärztekammer</strong> und <strong>der</strong> Verband <strong>der</strong> Privaten Krankenversicherung kamen<br />
überein, die bereits weit vorangeschrittenen Arbeiten an einer gemeinsamen Qualitätsinitiative<br />
zur Stärkung <strong>der</strong> Privatmedizin bis zu einer einvernehmlichen Klärung übergeordneter<br />
Systemfragen zu vertagen.<br />
9.2.6 GOÄ-Systempflege und Innovationen (Teilprojekt 7)<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Erklärtes Ziel <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> ist es, den Leistungskatalog sowie die Bewertungen<br />
einer weiterentwickelten GOÄ in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal<br />
jährlich, dem Stand des medizinisch-wissenschaftlichen Fortschritts sowie <strong>der</strong> wirtschaftlichen<br />
Entwicklung entsprechend anzupassen. Der Ausschuss „Gebührenordnung“<br />
sprach sich im Berichtszeitraum erneut dafür aus, das bereits im Jahr 2007 fertig<br />
gestellte Konzept „Systempflege <strong>der</strong> GOÄ“, das unter an<strong>der</strong>em – als Weiterentwicklung<br />
des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
– die Einrichtung eines ständigen privatärztlichen Bewertungsausschusses<br />
vorsieht, zur Gesprächsgrundlage bei den ab 2009 anstehenden Verhandlungen <strong>der</strong><br />
GOÄ-Novellierung zu machen.<br />
9.2.7 Finanzielle Auswirkungen <strong>der</strong> GOÄ-Weiterentwicklung (Teilprojekt 8)<br />
Die Akzeptanz einer neuen Gebührenordnung für Ärzte seitens <strong>der</strong> Ärzteschaft, aber<br />
auch seitens des Bundesministeriums für Gesundheit sowie <strong>der</strong> Kostenträger (PKV, Beihilfekostenträger),<br />
wird ganz entscheidend von den resultierenden Gesamthonorareffekten<br />
abhängen. Der Ausschuss „Gebührenordnung“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> sprach<br />
sich in seiner 13. Sitzung am 1. September <strong>2008</strong> deshalb für die zeitnahe Realisierung<br />
einer Folgenabschätzungsstudie einer weiterentwickelten GOÄ aus.<br />
9.3 Novellierung <strong>der</strong> Amtlichen Gebührenordnung für<br />
Zahnärzte (GOZ)<br />
Nach über vierjähriger Bearbeitungszeit legte das Bundesministerium für Gesundheit<br />
am 22. Oktober <strong>2008</strong> den Referentenentwurf einer neuen Gebührenordnung für Zahnärzte<br />
(GOZ) vor. Zu beachten ist, dass die hiervon ausgehenden Weichenstellungen mit<br />
hoher Sicherheit auch Auswirkungen für die bevorstehende Novellierung <strong>der</strong> GOÄ<br />
haben werden. Das Leistungsverzeichnis des Referentenentwurfs basiert primär auf<br />
dem BEMA, dem EBM-Äquivalent des vertragszahnärztlichen Bereichs. Daneben wurden<br />
noch weitere – nicht im BEMA enthaltene – zahnärztliche Leistungen aufgenommen,<br />
die laut BMG den privatzahnärztlichen Charakter des GOZ-Entwurfs dokumen-<br />
9<br />
331
tieren sollen. Der seit 21 Jahren geltende GOZ-Punktwert in Höhe von 5,62421 Cent<br />
wird mit dem Referentenentwurf auf 5,65 Cent angehoben. Dies entspricht einer Steigerung<br />
um rund 0,46 Prozent. Trotzt massiver Bedenken unter an<strong>der</strong>em <strong>der</strong> Bundeszahnärztekammer<br />
und <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> wurde mit § 2a GOZ-E die Möglichkeit<br />
abweichen<strong>der</strong> Vereinbarungen mit dem Zahlungspflichtigen nach Maßgabe von Verträgen<br />
mit Kostenträgern („Öffnungsklausel“) in die Allgemeinen Bestimmungen des<br />
GOZ-Referentenentwurfs aufgenommen. Das Inkrafttreten <strong>der</strong> neuen GOZ ist gemäß<br />
Referentenentwurf zum 1. Juli 2009 vorgesehen.<br />
Am 27. November <strong>2008</strong> fand im Bundesministerium für Gesundheit in Bonn eine<br />
Anhörung zum Referentenentwurf statt, an <strong>der</strong> auch die <strong>Bundesärztekammer</strong> teilnahm.<br />
Die hierbei von ihr vertretene Position entspricht inhaltlich <strong>der</strong> schriftlichen Stellungnahme<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> vom 09.12.<strong>2008</strong> (siehe nachfolgendes <strong>Kapitel</strong> 9.3.1).<br />
9.3.1 Stellungnahme <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> vom 09.12.<strong>2008</strong> zum Referentenentwurf<br />
einer Verordnung zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Gebührenordnung für<br />
Zahnärzte (GOZ)<br />
Neben <strong>der</strong> Bundeszahnärztekammer sowie zahlreichen weiteren Gruppierungen und<br />
Interessenvertretungen wurde auch die <strong>Bundesärztekammer</strong> vom Bundesministerium<br />
für Gesundheit um eine schriftliche Stellungnahme zum Referentenentwurf einer Verordnung<br />
zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) gebeten. Die<br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> kam dieser Bitte mit <strong>der</strong> Vorlage einer umfassenden, den Referentenentwurf<br />
aus verschiedensten Gründen ablehnenden Stellungnahme (siehe unter<br />
www.baek.de/page.asp?his=0.5.33.6881&all=true) am 9. Dezember <strong>2008</strong> nach. Insbeson<strong>der</strong>e<br />
die mit § 2a des GOZ-Referentenentwurfs beabsichtigte Öffnungsklausel wird<br />
in <strong>der</strong> Stellungnahme <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> strikt abgelehnt. Die Einführung einer<br />
Öffnungsklausel würde zu einem ordnungspolitischen Richtungswechsel hin zu einer<br />
schrittweisen Angleichung <strong>der</strong> privat(zahn)ärztlichen Honorierung an die unzureichenden,<br />
unterfinanzierten Vergütungsstrukturen in <strong>der</strong> gesetzlichen Krankenversicherung<br />
führen. Die Öffnungsklausel verstößt zudem aus Sicht <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
sowohl gegen europarechtliche als auch verfassungsrechtliche Bestimmungen und ist<br />
darüber hinaus nicht mit § 15 Zahnheilkundegesetz (ZHG) o<strong>der</strong> § 11 Bundesärzteordnung<br />
(BÄO) vereinbar.<br />
332
9.4 GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz: Basistarif und<br />
GKV-Wahltarif „Kostenerstattung“<br />
9.4.1 Basistarif<br />
Ärztliche Honorierung<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Die durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) intendierten Angleichungstendenzen<br />
<strong>der</strong> Versicherungssysteme mittels einer Art Gleichschaltung <strong>der</strong> Vergütungsordnungen<br />
stellen eine ernste Bedrohung des privatärztlichen Versorgungsmodells<br />
dar. Die mit dem GKV-WSG zum 1. Januar 2009 vorgeschriebene Einführung des<br />
sogenannten brancheneinheitlichen Basistarifs nimmt hierbei eine herausgehobene<br />
Stellung ein. Zu den beabsichtigten Bestimmungen im Basistarif – insbeson<strong>der</strong>e zu den<br />
Vergütungsregelungen – fanden wie<strong>der</strong>holt Gespräche mit <strong>der</strong> KBV statt, teilweise auf<br />
Spitzenebene.<br />
Es besteht die Gefahr, dass durch den Basistarif die Vollversicherungstarife ausgehöhlt<br />
werden und <strong>der</strong> Basistarif als Fundament eines neuen, staatlich geprägten GKV-Grundversicherungsmodells<br />
fungiert, zu dem additiv private Zusatzversicherungen abgeschlossen<br />
werden können. Damit dient <strong>der</strong> Basistarif auch als wirksames Instrument<br />
zur Angleichung <strong>der</strong> Versicherungssysteme.<br />
Zwischen <strong>der</strong> KBV, dem PKV-Verband und den Beihilfekostenträgern bestand im<br />
Berichtszeitraum grundsätzlich Einigkeit darüber, den Leistungskatalog im Basistarif in<br />
keinem Fall über den von den gesetzlichen Krankenkassen abzudeckenden Katalog hinaus<br />
auszuweiten sowie die Vergütungssätze nach Möglichkeit unterhalb den in § 75 Abs.<br />
3a SGB V festgelegten GOÄ-Steigerungssätzen zu vereinbaren.<br />
Die in diesem Sinne zwischen dem PKV-Verband und <strong>der</strong> KBV im Berichtszeitraum<br />
weit vorangeschrittenen Gespräche zu einer abweichenden Vergütungsregelung (§ 75<br />
Abs. 3b SGB V) wurden allerdings am 19. Dezember <strong>2008</strong> abgebrochen. Der PKV-Verband<br />
kündigte nach dem Scheitern <strong>der</strong> Gespräche an, zur Festlegung einer abweichenden<br />
Vergütungsregelung die gemäß § 75 Abs. 3c SGB V vorgesehene Schiedsstelle anzurufen.<br />
Eine Entscheidung zu einer abweichenden Vergütungsregelung ist insofern frühestens<br />
im ersten Halbjahr 2009 zu erwarten.<br />
Die Abrechnung von im Basistarif erbrachten Leistungen ist zudem deshalb außerordentlich<br />
problematisch, da hierdurch bei den Versicherten <strong>der</strong> Eindruck einer Privatbehandlung<br />
zum „Schnäppchenpreis“ erweckt wird.<br />
Befürchtet wird, dass eine nennenswerte Anzahl von Beamten bzw. Beihilfeberechtigten<br />
in den Basistarif gedrängt wird. Hierdurch würden Vollkostentarife tendenziell verteuert,<br />
was wie<strong>der</strong>um einen Wechsel weiterer Privatversicherten in den Basistarif för<strong>der</strong>n<br />
würde. Auch für freiwillig in <strong>der</strong> GKV Versicherte könnte durch die Möglichkeit<br />
von Zusatzversicherungen die Hemmschwelle für einen Wechsel in den Basistarif reduziert<br />
werden.<br />
Aus den dargelegten Gründen hat <strong>der</strong> Ausschuss „Gebührenordnung“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
deshalb eine kritische Position gegenüber dem Basistarif vertreten und die<br />
Verfassungsbeschwerde <strong>der</strong> PKV-Unternehmen gegen den Basistarif und gegen weite-<br />
9<br />
333
e, im Zuge des GKV-WSG vom Gesetzgeber eingeführte Instrumente zur Destabilisierung<br />
<strong>der</strong> privaten Krankheitsvollversicherung nachdrücklich befürwortet. Zu den die<br />
private Krankenversicherung destabilisierenden Instrumenten zählt neben dem Basistarif<br />
u. a. die Erhöhung <strong>der</strong> Versicherungspflichtgrenze, die Einführung einer dreijährigen<br />
Wartezeit vor Wechsel von <strong>der</strong> GKV in die PKV sowie die Einführung <strong>der</strong> Portabilität<br />
<strong>der</strong> Alterungsrückstellungen. Die diesbezüglichen Entscheidungen des Verfassungsgerichts<br />
Karlsruhe werden für April 2009 erwartet.<br />
Ebenfalls im April 2009 wird die <strong>Bundesärztekammer</strong> in Kooperation mit dem PVS-<br />
Bundesverband einen Workshop zur Zukunft beziehungsweise erfor<strong>der</strong>lichen Weiterentwicklung<br />
<strong>der</strong> privaten Krankenversicherung und den Perspektiven für die privatärztliche<br />
Honorarsituation beziehungsweise die Marktposition <strong>der</strong> Ärzteschaft veranstalten.<br />
9.4.2 GKV-Wahltarif „Kostenerstattung“<br />
Die den gesetzlichen Krankenkassen mit dem GKV-WSG seit dem 1. April 2007 eröffnete<br />
Möglichkeit, einen eigenständigen Wahltarif „Kostenerstattung“ anzubieten, war am<br />
24.10.2007 Gegenstand eines Antrags <strong>der</strong> FDP-Bundestagsfraktion. Der Antrag zielt darauf<br />
ab, den eigenständigen GKV-Wahltarif „Kostenerstattung“ wie<strong>der</strong> zu streichen. Die<br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> hatte im Rahmen einer Anhörung des Gesundheitsausschusses des<br />
Deutschen Bundestages am 25.06.<strong>2008</strong> die Möglichkeit zur Stellungnahme (siehe unter<br />
www.baek.de/page.asp?his=0.316.4717.5801.6489&all=true) zu diesem FDP-Antrag.<br />
Wie aus <strong>der</strong> Stellungnahme hervorgeht, hat die <strong>Bundesärztekammer</strong> erhebliche Zweifel,<br />
ob die Regelungen in § 53 Abs. 4 SGB V zum Wahltarif „Kostenerstattung“, insbeson<strong>der</strong>e<br />
aus wettbewerbsrechtlichen Gründen, einer juristischen Überprüfung standhalten<br />
werden.<br />
9.5 Honorarvereinbarungen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
9.5.1 Neuvereinbarung zur Behandlung von Vollzugsbeamtinnen/-beamten<br />
<strong>der</strong> Bundespolizei<br />
Im Berichtszeitraum konnten die von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> koordinierten Verhandlungen<br />
über eine Neuvereinbarung zur ärztlichen Versorgung von Vollzugsbeamtinnen/-beamten<br />
<strong>der</strong> Bundespolizei zwischen einerseits dem Bundesministerium des<br />
Innern und an<strong>der</strong>erseits dem Hartmanntbund, NAV-Virchow-Bund sowie dem Marburger<br />
Bund zum Abschluss gebracht werden (siehe Bekanntmachung im Deutschen Ärzteblatt<br />
vom 3. Oktober <strong>2008</strong> unter www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=<br />
suche&id=61773).<br />
Neben redaktionell notwendig gewordenen Än<strong>der</strong>ungen wurden mit <strong>der</strong> Vereinbarung<br />
insbeson<strong>der</strong>e die Vergütungssätze neu geregelt. Den Bereich <strong>der</strong> ambulanten Untersu-<br />
334
Ärztliche Honorierung<br />
chungen, Begutachtungen und Behandlungen betreffend wurde <strong>der</strong> GOÄ-Gebührensatz<br />
für ärztliche Leistungen vom 2,0-fachen auf den 2,2-fachen Faktor, für erbrachte Leistungen<br />
aus den GOÄ-Abschnitten A, E und O vom 1,1-fachen auf den 1,3-fachen Faktor<br />
angehoben. Der Gebührensatz im Wahlarztbereich erhöhte sich für ärztliche Leistungen<br />
vom 2,2-fachen auf den 2,3-fachen Faktor, für erbrachte Leistungen aus den GOÄ-<br />
Abschnitten A, E und O vom 1,25-fachen auf den 1,3-fachen Faktor.<br />
Die Vereinbarung trat zum 1. September <strong>2008</strong> in Kraft und ersetzt damit die bis dahin<br />
geltende Vereinbarung vom 1. August 1999.<br />
9.5.2 Vereinbarung über die Inanspruchnahme ziviler Ärztinnen/Ärzte durch<br />
die Bundeswehr<br />
Hinsichtlich <strong>der</strong> momentan gültigen, aus dem Jahr 1997 stammenden Vereinbarung<br />
über die Inanspruchnahme ziviler Ärzte durch die Bundeswehr besteht analog zur Neuvereinbarung<br />
für Vollzugsbeamte <strong>der</strong> Bundespolizei (siehe <strong>Kapitel</strong> 9.5.1) – insbeson<strong>der</strong>e<br />
zu den darin geregelten Vergütungssätzen – dringen<strong>der</strong> Überarbeitungsbedarf. Der<br />
Ausschuss „Gebührenordnung“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> sprach sich für eine spätestens<br />
im Jahr 2009 abzuschließende Neuvereinbarung aus und bat die Geschäftsführung<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> um die Einleitung <strong>der</strong> hierfür notwendigen Schritte.<br />
9.5.3 Neuvereinbarung mit <strong>der</strong> Bundesagentur für Arbeit<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Erfolgreich abgeschlossen werden konnten die Verhandlungen über das Verfahren <strong>der</strong><br />
Erstellung von Befundberichten für den Ärztlichen Dienst <strong>der</strong> Agenturen für Arbeit.<br />
Zum 1. Januar 2009 trat die zwischen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und <strong>der</strong> Bundesagentur<br />
für Arbeit getroffene Neuvereinbarung (siehe unter www.aerzteblatt.de/v4/archiv/<br />
artikel.asp?src=suche&id=62848) in Kraft und ersetzt damit die seit dem 1. April 2005<br />
geltende Fassung.<br />
Mit <strong>der</strong> Neuvereinbarung erhalten die Ärzte für im Auftrag <strong>der</strong> Agenturen für Arbeit<br />
erstellte Befundberichte eine rund 55-prozentige höhere Vergütung. Der bisherige Vergütungssatz<br />
steigt von bisher 21,00 Euro je Befundbericht auf dann 32,50 Euro. Zusätzlich<br />
zu den 32,50 Euro können als Fotokopiekosten für die ersten Seiten je Seite 0,50<br />
Euro, für jede weitere Seite 0,15 Euro sowie die entstandenen Portokosten in Rechnung<br />
gestellt werden.<br />
Mit § 6 wurde zudem für den eher seltenen Fall <strong>der</strong> Umsatzsteuerpflichtigkeit des Arztes<br />
die Erstattung durch die Agentur für Arbeit vereinbart.<br />
Des Weiteren wurde vereinbart, dass <strong>der</strong> Befundbericht künftig innerhalb von zehn<br />
Werktagen bei <strong>der</strong> Bundesagentur für Arbeit vorliegen muss.<br />
Die getroffene Neuvereinbarung stellt somit sowohl für die Bundesagentur für Arbeit<br />
als auch für die <strong>Bundesärztekammer</strong> eine günstige Regelung dar: Die ärztliche Leistung<br />
wird künftig deutlich besser vergütet; im Gegenzug erhält <strong>der</strong> Ärztliche Dienst <strong>der</strong><br />
Bundesagentur für Arbeit zeitnah den angefor<strong>der</strong>ten Befundbericht.<br />
9<br />
335
9.6 GOÄ-Anwendungsfragen<br />
Trotz <strong>der</strong> notwendigen Priorisierung und Fokussierung auf Aufgaben im Zusammenhang<br />
mit <strong>der</strong> Weiterentwicklung <strong>der</strong> GOÄ wurden im Jahr <strong>2008</strong> 352 Anfragen von Landesärztekammern,<br />
Gerichten, ärztlichen Berufsverbänden etc. zur Auslegung <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit<br />
noch gültigen GOÄ sowie zu Analogbewertungen beantwortet.<br />
9.7 GOÄ-Datenbank<br />
Die GOÄ-Datenbank stellt eine rund 4.000 Dokumente umfassende Referenzquelle zu<br />
primär honorarrechtlichen Fragen dar. So beinhaltet sie unter an<strong>der</strong>em sämtliche<br />
gebührenrechtliche Stellungnahmen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> sowie eine Vielzahl von<br />
höchstrichterlichen Urteilen mit Bezug zur Gebührenordnung für Ärzte. Der Zugriff<br />
auf die GOÄ-Datenbank steht neben <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> auch den Landesärztekammern<br />
über ein geschütztes EDV-Netzwerk zur Verfügung. Für die Landesärztekammern<br />
besteht über diesen Zugangsweg zudem die Möglichkeit, eigene Dokumente in<br />
den Datenbestand einzupflegen. Im Jahr <strong>2008</strong> wurden insgesamt 134 Dokumente neu<br />
in die GOÄ-Datenbank eingestellt.<br />
9.8 GOÄ-Service/Internetauftritt<br />
Ärztinnen und Ärzte, aber auch die an <strong>der</strong> GOÄ o<strong>der</strong> <strong>der</strong> ärztlichen Berufs- und Honorarpolitik<br />
interessierte Fachöffentlichkeit erhalten über den vom Honorardezernat <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> fachlich betreuten Internetauftritt „Gebührenordnung“ (siehe<br />
unter www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=1.108) die Möglichkeit, sich mit den<br />
relevanten Hintergrundinformationen vertraut zu machen. Hierzu gehören Informationen<br />
zur aktuellen Honorarpolitik, zu Abrechnungsempfehlungen, zur Anwendung des<br />
Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes (JVEG), zu separaten Honorarvereinbarungen<br />
mit öffentlich-rechtlichen Kostenträgern sowie zu zahlreichen weiteren einschlägigen<br />
Themenfel<strong>der</strong>n. Darüber hinaus wird unter dem genannten Internetauftritt<br />
auch <strong>der</strong> von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> vertretene und in regelmäßigen Abständen im<br />
Deutschen Ärzteblatt veröffentlichte „GOÄ-Ratgeber“ vorgehalten.<br />
Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum stieg <strong>der</strong> Zugriff auf die Startseite „Gebührenordnung“<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> um rund 41 Prozentpunkte an. In <strong>der</strong> Analyse <strong>der</strong><br />
genauen Nutzungsdaten erreichte <strong>der</strong> gesamte Bereich Gebührenordnung (also inklusive<br />
Unterseiten) alleine bezogen auf den Monat November <strong>2008</strong> 156.825 Pageviews. Dies<br />
dokumentiert die hohe Akzeptanz dieses Serviceangebots <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>.<br />
336
Fachberufe im Gesundheitswesen<br />
10. Fachberufe im Gesundheitswesen<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Das Feld <strong>der</strong> Gesundheitsberufe umfasst neben den 18 gesetzlich und drei durch Ausbildungsordnungen<br />
geregelten Berufen auch eine große Zahl von Qualifikationen auf<br />
<strong>der</strong> Ebene des Landesrechts und im Bereich <strong>der</strong> Fort- und Weiterbildung. Hinzu kommen<br />
zunehmend Bildungsgänge des tertiären Sektors, insbeson<strong>der</strong>e in <strong>der</strong> Pflege sowie<br />
den Berufen im Heilmittelbereich. Die vielen an den Übergängen zu Pädagogik, Sport,<br />
Handwerk, Technik, Hauswirtschaft, Wellness, Hygiene, Management und Körperpflege<br />
angesiedelten Qualifizierungsmöglichkeiten machen das Feld mittlerweile in hohem<br />
Maße unübersichtlich. Zu den Aufgaben <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> gehört es, die Entwicklungen<br />
zu beobachten und aktiv zu begleiten o<strong>der</strong> zu gestalten, wie bspw. im<br />
Berichtsjahr bei <strong>der</strong> Aus- und Fortbildung von Medizinischen Fachangestellten, <strong>der</strong> Akademisierung<br />
<strong>der</strong> Fachberufe, beim Europäischen/Deutschen Qualifikationsrahmen<br />
und <strong>der</strong> Entwicklung neuer Qualifizierungen in <strong>der</strong> ambulanten und stationären Versorgung.<br />
Dies geschieht häufig gemeinsam mit den Landesärztekammern bzw. diese<br />
unterstützend und koordinierend und/o<strong>der</strong> in Kooperation mit an<strong>der</strong>en Institutionen<br />
des Gesundheitswesens o<strong>der</strong> des Bildungssektors.<br />
Wichtiges Augenmerk in dem sich ständig weiter differenzierenden und spezialisierenden<br />
Feld <strong>der</strong> Berufe gilt den Schnitt- und Nahtstellen zum Arztberuf und <strong>der</strong> Identifikation<br />
von Zuständigkeiten, Überschneidungen, Qualifikationsbedarfen und Kooperationsmöglichkeiten.<br />
Damit sollen die Gefahren, die sich aus <strong>der</strong> weiter wachsenden –<br />
z. T. ökonomisch bedingten – Arbeitsteilung ergeben können, kompensiert und zugleich<br />
die Erfor<strong>der</strong>nisse einer komplex organisierten wie „ganzheitlichen“ Patientenversorgung,<br />
in <strong>der</strong> medizinische und pflegerische Versorgungsqualität „rund um den<br />
Patienten“ an erster Stelle stehen, angemessen zur Geltung gebracht werden. Bereits<br />
das Gesundheitssystem-Mo<strong>der</strong>nisierungsgesetz 2004 stieß ergänzende Kooperationsmöglichkeiten<br />
zwischen Leistungsanbietern im Gesundheitswesen an, mit denen <strong>der</strong><br />
Gesetzgeber glaubte, Grenzen zwischen den Professionen und Sektoren überwinden zu<br />
können. Das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz 2006 sowie das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz<br />
<strong>2008</strong> zielen auf eine stärkere Vernetzung von medizinischer und pflegerischer<br />
Versorgung nach SGB XI (Soziale Pflegeversicherung) und SGB V (Gesetzliche<br />
Krankenversicherung) im Bereich <strong>der</strong> Integrierten Versorgung sowie die Einführung<br />
einer zusätzlichen Verwaltungs- und Beratungsebene in Form von Pflegestützpunkten<br />
und Pflegeberatern. Zugleich wird die Möglichkeit eröffnet, ärztliche Tätigkeiten wie<br />
z. B. das Case Management und die Versorgungssteuerung den Krankenkassen o<strong>der</strong><br />
an<strong>der</strong>en Gesundheitsberufen bzw. heilkundliche Tätigkeiten Pflegekräften zuzuweisen.<br />
Dies könnte gewachsene, vertrauensvolle Arzt-Patienten-Beziehungen, den Primat <strong>der</strong><br />
medizinisch orientierten Betreuung und die Qualität <strong>der</strong> medizinischen Versorgung<br />
nach Facharztstandard gefährden.<br />
Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hat in diesem Sinne mit <strong>der</strong> Ausbildungsverordnung für<br />
Medizinische Fachangestellte von 2006, mit fünf weiteren Fortbildungscurricula für<br />
Medizinische Fachangestellte in 2007 und dem neuen Aufstiegsberuf nach Berufsbildungsgesetz<br />
„Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung“ (Erarbeitung in<br />
10<br />
337
338
Fachberufe im Gesundheitswesen<br />
<strong>2008</strong>) wichtige Beiträge zur Stärkung <strong>der</strong> ambulanten Versorgung geleistet. Parallel<br />
hierzu ist die Entwicklung neuer Konzepte und Modellversuche im Nachgang zum<br />
Sachverständigenratsgutachten 2007 zur „Stärkeren Einbeziehung nichtärztlicher Heilberufe<br />
in Versorgungskonzepte“ kritisch-konstruktiv zu begleiten. Hinsichtlich sektoren-<br />
und/o<strong>der</strong> berufsgruppenübergreifen<strong>der</strong> Modelle sind absehbare Nachteile zu vermeiden<br />
und die Zusammenarbeit mit Anbietern von Leistungen, die die ärztliche Versorgung<br />
flankieren können, zu suchen. Dazu hat die <strong>Bundesärztekammer</strong> im<br />
Berichtsjahr durch die Veröffentlichung des Gutachtens „Zur Frage <strong>der</strong> stärkeren Einbeziehung<br />
von nichtärztlichen Gesundheitsberufen in Versorgungskonzepte am Beispiel<br />
Case Management“ und ihre Initiative für die Entwicklung eines entsprechenden<br />
multiprofessionellen Curriculums einen wichtigen Beitrag geleistet; sie hat darüber<br />
hinaus im Rahmen <strong>der</strong> „För<strong>der</strong>initiative Versorgungsforschung“ weitere Projekte zur<br />
besseren Kooperation <strong>der</strong> Gesundheitsberufe angestoßen. Darüber hinaus wurde durch<br />
die neugefasste Stellungnahme von <strong>Bundesärztekammer</strong> und Kassenärztlicher Bundesvereinigung<br />
zur „Persönlichen Leistungserbringung – Möglichkeiten und Grenzen <strong>der</strong><br />
Delegation ärztlicher Leistungen“ von August <strong>2008</strong> <strong>der</strong> Rechtsrahmen für delegierbare<br />
Leistungen aktualisiert (siehe hierzu www.bundesaerztekammer.de > Ärzte > Ambulante<br />
Versorgung > Delegation ärztlicher Leistungen).<br />
Ein beson<strong>der</strong>es Augenmerk muss zukünftig auf <strong>der</strong> medizinisch-pflegerischen Versorgung<br />
alter und/o<strong>der</strong> pflegebedürftiger Menschen und Patienten mit chronischen<br />
Erkrankungen liegen, um den großen Herausfor<strong>der</strong>ungen, die auf Grund <strong>der</strong> demografischen,<br />
medizinischen und ökonomischen Entwicklung auf alle westlichen Industriestaaten<br />
zukommen, zu begegnen.<br />
10.1 Entwicklungen in <strong>der</strong> beruflichen Bildung<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
10.1.1 Nationaler Ausbildungspakt/Mo<strong>der</strong>nisierung des Berufsbildungssystems<br />
Seit März 2007 beteiligen sich <strong>der</strong> Bundesverband <strong>der</strong> Freien Berufe (BFB) und die Ärztekammern<br />
an dem um drei Jahre verlängerten „Nationalen Pakt für Ausbildung und<br />
Fachkräftenachwuchs in Deutschland (2007 – 2010)“. Damit bringen die Freien Berufe<br />
zum Ausdruck, dass sie sich nicht nur verstärkt in die Diskussion um bildungspolitische<br />
Entwicklungen einschalten wollen, son<strong>der</strong>n die Notwendigkeit sehen, sich angesichts<br />
des demografischen Wandels, <strong>der</strong> in den nächsten Jahren zu einem Rückgang <strong>der</strong><br />
Schulabgängerzahlen führen wird, verstärkt um Auswahl und Ausbildung ihrer Mitarbeiter<br />
zu kümmern. Der 110. Deutsche Ärztetag 2007 hat die Mitwirkung begrüßt und<br />
trotz <strong>der</strong> demotivierenden gesundheitspolitischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen<br />
seine Bereitschaft zur Übernahme von sozial- und gesellschaftspolitischer Verantwortung<br />
erklärt. Um den nie<strong>der</strong>gelassenen Ärzten die Schaffung neuer Ausbildungsplätze<br />
überhaupt zu ermöglichen, sei es allerdings dringend erfor<strong>der</strong>lich, die jahrelange<br />
Unterfinanzierung <strong>der</strong> ambulanten medizinischen Versorgung zu beenden und<br />
10<br />
339
die Personalkosten in den Arztpraxen kalkulatorisch bei <strong>der</strong> Finanzierung durch die<br />
Krankenkassen stärker zu berücksichtigen.<br />
Der BFB steuert und koordiniert die Beteiligung aller zuständigen Stellen am Pakt direkt.<br />
Die erwartete Zielgröße bei allen Freien Berufen von 4.000 neuen Ausbildungsplätzen<br />
wurde bereits im September 2007 (durch einen Zuwachs um fast 6 Prozent) deutlich<br />
überschritten. Auch im Jahre <strong>2008</strong> ist es in den Freien Berufen gelungen – trotz weiterhin<br />
schwieriger Rahmenbedingungen – das hohe Niveau zu halten. Die alljährliche Statistik<br />
zum 30. September (Berufsbildungsbericht <strong>der</strong> Bundesregierung) zeigt nach jahrelanger<br />
rückläufiger Entwicklung zum zweiten Mal ein positives Ergebnis bei den Medizinischen<br />
Fachangestellten: Zum 30.09.<strong>2008</strong> wurden 14.952 neue Ausbildungsverträge<br />
abgeschlossen und damit im Vergleich zum Vorjahr nochmals eine Steigerung um<br />
0,3 Prozent erreicht. Bei den Freien Berufen insgesamt wurden 43.947 neu abgeschlossene<br />
Ausbildungsverträge registriert. Das bedeutet ein leichtes Minus von 1,4 Prozent.<br />
Über rein quantitative Fragen hinaus befassen sich die Spitzenorganisationen <strong>der</strong> deutschen<br />
Wirtschaft, Bundesregierung und -län<strong>der</strong> sowie die Gewerkschaften <strong>der</strong>zeit mit<br />
<strong>der</strong> notwendigen Mo<strong>der</strong>nisierung des deutschen dualen Berufsbildungssystems in<br />
Anbetracht demografischer, wirtschaftlicher, technologischer und internationaler Entwicklungen.<br />
Vorgeschlagen werden zahlreiche qualitative und quantitative Maßnahmen,<br />
um das duale deutsche Berufsbildungssystem und das ihn tragende Berufeprinzip<br />
im europäischen Wettbewerb weiter zu entwickeln. Dazu gehörten u. a.<br />
– <strong>der</strong> Nationale Ausbildungspakt und <strong>der</strong> Ausbau von Ausbildungsstrukturför<strong>der</strong>ung;<br />
– die Optimierung von För<strong>der</strong>strukturen zur Vorbereitung, Begleitung von Ausbildung,<br />
die Nachqualifizierung und För<strong>der</strong>ung von Langzeitarbeitslosen;<br />
– die bessere Anrechnung von Teilqualifizierungen, die Entwicklung von Ausbildungsbausteinen;<br />
– die Mo<strong>der</strong>nisierung <strong>der</strong> beruflichen Bildung nach Zahl und Art <strong>der</strong> Ausbildungsberufe<br />
durch Strukturierung in Berufsgruppen mit gemeinsamen Grundqualifikationen<br />
und darauf aufbauen<strong>der</strong> Spezialisierung;<br />
– die Entwicklung eines deutschen Qualifikationsrahmens und eines nationalen Leistungspunktesystems<br />
(siehe 10.1.2).<br />
Die Bundesregierung hat am 09.01.<strong>2008</strong> eine Nationale Qualifizierungsoffensive<br />
„Aufstieg durch Bildung“ gestartet. Damit macht sie Qualifizierung und Bildung zu<br />
einem neuen Themen- und Programmschwerpunkt, um Deutschland als Wirtschaftsnation<br />
in Zeiten <strong>der</strong> Globalisierung besser zu positionieren. Bildung und Qualifizierung<br />
sollen als Kernelemente von Zukunftsvorsorge begriffen und das deutsche Ausund<br />
Weiterbildungssystem in Qualität und Wirkungsbreite grundlegend verbessert werden.<br />
Ziele <strong>der</strong> Initiative sind u. a.<br />
– die Verbesserung <strong>der</strong> Rate <strong>der</strong> Abschlüsse am Ende von Bildungswegen, insbeson<strong>der</strong>e<br />
bei jugendlichen Altbewerbern um Ausbildungsplätze, bei Schulabbrechern und<br />
Migranten;<br />
– För<strong>der</strong>ung des Aufstiegs durch Bildung, insbeson<strong>der</strong>e für bildungsferne Familien,<br />
durch Verbesserung <strong>der</strong> Durchlässigkeit zwischen den verschiedenen Zweigen des<br />
Bildungssystems sowie Aufstiegsstipendien für Absolventen von dualen Ausbildungsgängen;<br />
340
Fachberufe im Gesundheitswesen<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
– Erleichterung des Übergangs von <strong>der</strong> Schule in die Hochschule zur Erhöhung <strong>der</strong><br />
Akademikerquote bei den Fachkräften;<br />
– För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Weiterbildung im Sinne Lebenslangen Lernens insbeson<strong>der</strong>e durch<br />
Stärkung <strong>der</strong> regionalen Strukturen <strong>der</strong> Weiterbildung.<br />
Eine konkrete Maßnahme daraus ist <strong>der</strong> sog. Ausbildungsbonus, mit dem durch eine<br />
Erhöhung <strong>der</strong> Quote formaler Berufsabschlüsse bei Jugendlichen bis 2010 rund 100.000<br />
zusätzliche Ausbildungsplätze für Altbewerber geschaffen werden sollen. Mit dem<br />
„Gesetz zur Verbesserung <strong>der</strong> Ausbildungschancen för<strong>der</strong>ungsbedürftiger junger Menschen“<br />
vom 29.08.<strong>2008</strong> wurden im Sozialgesetzbuch III befristete Regelungen für einen<br />
Ausbildungsbonus und die Berufseinstiegsbegleitung geschaffen. Der Bonus – gestaffelt<br />
in Höhe von 4.000, 5.000 und 6.000 Euro – soll Arbeitgeber dazu veranlassen,<br />
zusätzliche Ausbildungsplätze zu schaffen. Das Programm wird über die Arbeitsagenturen<br />
abgewickelt. Die Wirtschaftsverbände sowie <strong>der</strong> Bundesverband <strong>der</strong> Freien Berufe<br />
stehen speziell dieser Maßnahme sehr kritisch gegenüber, weil sie sie wegen <strong>der</strong><br />
befürchteten Mitnahmeeffekte für kein geeignetes För<strong>der</strong>instrument halten. Auch im<br />
Arbeitskreis „Berufsbildung und Jugendpolitik“ des Bundesverbandes <strong>der</strong> Freien Berufe<br />
am 21.01.<strong>2008</strong> wurde diese Einschätzung geteilt. Gleichzeitig bestand die Auffassung,<br />
dass (wie auch bei den sog. Einstiegsqualifizierungen – EQ) das geplante Programm seitens<br />
<strong>der</strong> Kammern nicht aktiv beworben werden solle.<br />
Mit dem „Bildungsgipfel“ am 22.10.<strong>2008</strong> wurden weitere Maßnahmen des Bundes im<br />
Sinne <strong>der</strong> Qualifizierungsinitiative, außerdem Maßnahmen <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> sowie gemeinsame<br />
Maßnahmen gestartet. Dabei wurden auch quantitative Zielvorgaben konsentiert,<br />
wie z. B. die Halbierung <strong>der</strong> Schulabbrecherquote von 8 % bis 2015, die Halbierung <strong>der</strong><br />
Zahl <strong>der</strong> Jugendlichen ohne Berufsabschluss von 17 % auf 8,5 % und die Anhebung <strong>der</strong><br />
Studienanfänger auf 40 %. Das soll z. B. durch Vergleichsarbeiten, Lernstandserhebungen<br />
und systematische Kompetenzprofilerstellung erreicht werden, darüber hinaus<br />
durch Stärkung <strong>der</strong> sog. MINT-Fächer (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften<br />
und Technik), durch mehr Durchlässigkeit und mehr Ausbildungsberufe für praktisch<br />
begabte Jugendliche.<br />
Die deutsche Wirtschaft hat das Aufgreifen dieser wichtigen Problemfel<strong>der</strong> begrüßt,<br />
zugleich aber das Fehlen weiterreichen<strong>der</strong> Reformansätze wie z. B. bei <strong>der</strong> Lehrerbildung<br />
moniert. Im Jahr 2010 soll über den erreichten Stand berichtet werden.<br />
– Vgl. hierzu www.freie-berufe.de/Ausbildungspakt bzw. www.bundesaerztekammer.de<br />
> Ambulante Versorgung > Arzthelferin/Medizinische Fachangestellte > Ausbildung/<br />
Fortbildung.<br />
10<br />
341
10.1.2 Europäischer Qualifikationsrahmen/Europäisches Leistungspunktesystem/Deutscher<br />
Qualifikationsrahmen<br />
Seit 2005 stellen die europäischen Entwicklungen im Bildungsbereich ein wichtiges<br />
Themenfeld dar, das von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, teilweise gemeinsam mit dem<br />
Bundesverband <strong>der</strong> Freien Berufe und im Kuratorium <strong>der</strong> deutschen Wirtschaft für<br />
Berufsbildung intensiv begleitet wird. (Berichte erfolgten seitdem regelmäßig in verschiedenen<br />
Gremien <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>.) Im Mittelpunkt steht dabei <strong>der</strong> Europäische<br />
Qualifikationsrahmen (EQR), <strong>der</strong> durch eine Empfehlung <strong>der</strong> Europäischen Kommission<br />
vom April <strong>2008</strong> abschließend beraten wurde. Der EQR soll im Sinne eines<br />
Metarahmens für nationale Qualifikationsrahmen die Vergleichbarkeit von Abschlüssen<br />
und Qualifikationen in <strong>der</strong> allgemeinen/hochschulischen sowie <strong>der</strong> beruflichen Bildung<br />
in allen Mitgliedsstaaten ermöglichen. Als ein Bildungsbereich übergreifendes<br />
Vorhaben, das eng in den Lissabon-Prozess, aber auch in den gesamteuropäischen<br />
Bologna-Prozess eingebunden ist, verfolgt er die Makroziele Transparenz, Durchlässigkeit,<br />
Kompetenzorientierung von Qualifikationen, Mobilität sowie Gleichwertigkeit von<br />
allgemeiner/hochschulischer und beruflicher Bildung. Den Kern des EQR bildet ein<br />
Modell von acht Referenzniveaus, mit denen Lernergebnisse beschrieben werden, sowie<br />
ein komplexes outcome-orientiertes Deskriptorenset zur Beschreibung von Qualifikationen.<br />
Alle formalen und informellen Qualifikationen, die im Verlaufe einer Lernbiografie<br />
im Bereich <strong>der</strong> Aus- und Weiterbildung erworben werden, sind darin abzubilden.<br />
Der Bundesverband <strong>der</strong> Freien Berufe hat bereits in einer Stellungnahme von Dezember<br />
2005, an <strong>der</strong> die <strong>Bundesärztekammer</strong> maßgeblich mitgewirkt hat, auf die Beson<strong>der</strong>heiten<br />
<strong>der</strong> akademischen Bildung und die vorrangige Geltung <strong>der</strong> Berufsanerkennungsrichtlinie<br />
für reglementierte Berufe (2005/36/EG) (BAR) abgehoben und eine primäre Anwendungsmöglichkeit<br />
bei den „dualen“ Ausbildungsberufen im Gesundheitswesen gesehen.<br />
Offensichtlich als Reaktion auf die weiterhin von verschiedenen Seiten als unklar empfundene<br />
Relation von EQR und BAR hat die Europäische Kommission in einer aktuellen<br />
Mitteilung vom 23.04.<strong>2008</strong> eindeutig Stellung bezogen und klargestellt, dass <strong>der</strong> EQR<br />
nicht für die Fälle gilt, in denen die Richtlinie 2005/36/EG zur Anwendung kommt.<br />
Als Konsequenz zum EQR und parallel dazu hat die Europäische Kommission im Oktober<br />
2006 den Entwurf eines Europäischen Leistungspunktesystems für die berufliche<br />
Bildung (ECVET) vorgelegt, das ein System für Übertragung, Akkumulierung und<br />
Anerkennung von Lernleistungen darstellt. Dem einzelnen Bürger soll ermöglicht werden,<br />
seinen Bildungsweg im Rahmen grenzüberschreiten<strong>der</strong> Mobilität und unterschiedlicher<br />
Lernkontexte zu übertragen und anerkannt zu bekommen.<br />
In <strong>der</strong> Stellungnahme des BFB vom 26.08.<strong>2008</strong> zum Vorschlag einer Empfehlung des<br />
Europäischen Parlaments und des Rates vom April <strong>2008</strong> wird – unter Zustimmung zu den<br />
allgemeinen Zielen – <strong>der</strong>en Erreichbarkeit durch das Instrumentarium eines Leistungspunktesystems<br />
in Frage gestellt. Letztlich liefe eine ECVET-Prüfung auf eine typisierte<br />
Einzelfallprüfung mit hohem Verwaltungsaufwand für die Kammern hinaus. Das Benchmarking,<br />
ggf. sogar <strong>der</strong> Konvergenzprozess nationalstaatlicher Bildungssysteme, werde<br />
verstärkt. Die von <strong>der</strong> Kommission angekündigte organisierte Überwachung erzeuge<br />
einen hohen Druck auf die Einzelstaaten. Mit <strong>der</strong> gleich gerichteten Kritik wird auch <strong>der</strong><br />
Vorschlag <strong>der</strong> Europäischen Kommission zur Einrichtung eines Europäischen Bezugs-<br />
342
ahmens für die Qualität in <strong>der</strong> beruflichen Aus- und Weiterbildung (EQARF) von den<br />
Spitzenorganisationen <strong>der</strong> deutschen Wirtschaft einschließlich BFB als deutlich überzogen<br />
zurückgewiesen, was die Detailliertheit, das Berichtswesen und die Steuerungsund<br />
Überwachungskompetenzen durch die EU betrifft. Sie for<strong>der</strong>n darüber hinaus eine<br />
zeitliche Verschiebung auf die Zeit nach <strong>der</strong> Einführung von EQR und ECVET.<br />
Zur Umsetzung des EQR wurde im Januar 2007 mit <strong>der</strong> Erarbeitung eines deutschen<br />
Qualifikationsrahmens (DQR) durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung<br />
und die Kultusministerkonferenz einerseits und eine Arbeitsgruppe des Hauptausschusses<br />
des Bundesinstituts für Berufsbildung an<strong>der</strong>erseits begonnen. Dabei werden<br />
akademische und berufliche Bildungsabschlüsse unterschiedlich gewichtet. Beide<br />
Ansätze sollten sinnvoller Weise miteinan<strong>der</strong> verknüpft und eine ausreichende Erprobungsphase<br />
vorgeschaltet werden. Gemäß <strong>der</strong> Zielsetzung des DQR, über eine Definition<br />
<strong>der</strong> Bildungsleistungen in Deutschland diese dem EQR angemessen zuzuordnen<br />
und somit die deutschen Bildungsergebnisse EU-kompatibel zu machen, sind die im<br />
deutschen Bildungssystem erworbenen und angebotenen Qualifikationen – bildungsbereichsübergreifend<br />
– in Relation zu den acht Niveaustufen des EQR zu setzen. Derzeit<br />
werden zunächst alle formalen Qualifikationen abgebildet; in einem zweiten Schritt<br />
sollen auch Ergebnisse des informellen Lernens berücksichtigt werden.<br />
Der DQR ist ein deskriptives, kein legislatives Instrument und hebt keine Zugangsberechtigungen<br />
auf. Mögliche Zusammenhänge zur Berufsanerkennungsrichtlinie<br />
2005/36/EG und zur Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG sollen geprüft werden. Der<br />
DQR soll bis Frühjahr 2009 fertig gestellt und bis Anfang 2010 erprobt sein, bevor eine<br />
Beschlussfassung erfolgt. Ab 2012 müssen alle neuen Qualifikationsbescheinigungen<br />
seitens <strong>der</strong> zuständigen Stellen einen Verweis auf das DQR-Niveau enthalten. Es ist zu<br />
erwarten, dass die sich langsam vollziehende Ablösung <strong>der</strong> deutschen Tradition von<br />
„Bildung“ und „Beruf“ hin zu den neuen europäischen Prinzipien „lebensbegleitendes<br />
Lernen“ und „Beschäftigungsfähigkeit“ nicht nur im deutschen Bildungswesen, son<strong>der</strong>n<br />
auch im Gesundheitswesen vieles in Bewegung bringt.<br />
– Vgl. hierzu www.deutscherqualifikationsrahmen.de.<br />
10.2 Medizinische Fachangestellte<br />
Fachberufe im Gesundheitswesen<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Der Beruf <strong>der</strong> Medizinischen Fachangestellten gehört zu den z. Zt. rund 350 „anerkannten“<br />
Ausbildungsberufen in Deutschland. Hierfür wurde nach § 4 Berufsbildungsgesetz<br />
(BBiG) im Jahre 2006 eine Ausbildungsordnung erlassen, die die Ausbildungsordnung<br />
für Arzthelferinnen von 1985 abgelöst hat. Nach § 71 BBiG sind für die Berufsbildung<br />
<strong>der</strong> Gesundheitsdienstberufe die Ärztekammern jeweils für ihren Bereich<br />
„zuständige Stelle“. Sie haben demnach zahlreiche gesetzlich geregelte Aufgaben wahrzunehmen,<br />
die aus dieser originären Zuständigkeit erwachsen.<br />
10<br />
343
10.2.1 Ausbildungs- und Arbeitsmarktsituation<br />
Zum Zwecke <strong>der</strong> Planung und Ordnung <strong>der</strong> Berufsbildung gemäß §§ 87 und 88 BBiG<br />
erfolgt alljährlich eine Umfrage des Statistischen Bundesamtes bei den zuständigen<br />
Stellen. Die auf diesen Auswertungen beruhende nachfolgende Tabelle liefert Angaben<br />
über die Zahl <strong>der</strong> Auszubildenden, differenziert nach Ausbildungsjahren, neu abgeschlossenen<br />
Ausbildungsverträgen, ausländischen Auszubildenden und Teilnehmern<br />
an Abschlussprüfungen zum Stichtag 31.12.2007.<br />
Gemäß Berufsbildungsstatistik beträgt <strong>der</strong> erneute Rückgang bei den Ausbildungsplätzen<br />
zum 31.12.2007 über alle Ausbildungsjahre und bundesweit – 4,4 % und hat sich<br />
damit auf Vorjahresniveau fortgesetzt. Die Zahl <strong>der</strong> neu abgeschlossenen Ausbildungsverhältnisse<br />
in 2007 ist allerdings erfreulicherweise sowohl in den westlichen Bundeslän<strong>der</strong>n<br />
(7,7 %) als auch in den neuen Bundeslän<strong>der</strong>n (15,3 %) gestiegen (siehe S. 345).<br />
Damit sind seit 1992 die Ausbildungszahlen insgesamt um 20,7 % zurückgegangen.<br />
Allerdings liegt die Medizinische Fachangestellte/Arzthelferin mit 6,2 % Anteil an allen<br />
weiblichen Auszubildenden bundesweit immer noch auf Rang 3 <strong>der</strong> zahlenmäßig<br />
bedeutsamsten Ausbildungsberufe für Frauen. Derzeit erlernen auch 343 junge Männer<br />
diesen Beruf.<br />
Die Statistiken belegen, dass sich die schulische Vorbildung <strong>der</strong> Auszubildenden in den<br />
letzten Jahren wie<strong>der</strong> deutlich verbessert hat. Bei den in 2007 14.467 neu abgeschlossenen<br />
Ausbildungsverhältnissen ist die Verteilung gegenüber dem Vorjahr mit rund 18 %<br />
Hauptschülerinnen, 69 % Realschülerinnen und 11 % Abiturientinnen (wie schon seit<br />
1997 erkennbar) zu Gunsten des Anteils <strong>der</strong> Realschülerinnen (fast) unverän<strong>der</strong>t und<br />
hat damit einen erfreulich hohen Stand erreicht (1993: 44 %). 16 Jahre und jünger sind<br />
demgemäß nur 15 % <strong>der</strong> Auszubildenden, rund 24 % sind 17 Jahre alt, 45 % sind<br />
18 bis 20 Jahre alt und 16 % noch älter. Nichtsdestotrotz häufen sich auch in <strong>der</strong> Ärzteschaft<br />
seit mehreren Jahren die Klagen über mangelnde Ausbildungsreife <strong>der</strong> Jugendlichen,<br />
womit im Wesentlichen ein Defizit in grundlegenden Kulturtechniken wie<br />
Lesen, Schreiben, Rechnen, aber auch bei Konzentration und Verhalten gemeint sind.<br />
Häufig wird hierin mit ein Grund für das nachlassende Ausbildungsengagement insbeson<strong>der</strong>e<br />
bei Freien Berufen gesehen. Der Anteil <strong>der</strong> vorzeitigen Vertragslösungen ist<br />
bezogen auf die Neuabschlüsse mit 17 % gegenüber dem Vorjahr leicht rückläufig; ca.<br />
die Hälfte aller Vertragslösungen finden innerhalb des ersten Ausbildungsjahres statt,<br />
davon knapp zwei Drittel innerhalb <strong>der</strong> Probezeit. Mit 3.437 = 5,0 % ist <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong><br />
ausländischen Auszubildenden gegenüber dem Vorjahr zurück gegangen.<br />
Der Anteil <strong>der</strong> Ausbildungsverhältnisse <strong>der</strong> Freien Berufe an den Gesamtausbildungsverhältnissen<br />
in Deutschland ist mit 7,2 % zum 31.12.2007 gegenüber dem Vorjahr<br />
(7,8 %) noch weiter zurückgegangen. Noch im Jahr 1992 betrug <strong>der</strong> Anteil 10,6 % und<br />
dies bei einer deutlich niedrigeren Zahl von selbstständigen Freiberuflern (Zuwachs<br />
zwischen 1992 und <strong>2008</strong> von 85,6 %).<br />
Die Zahl <strong>der</strong> arbeitslosen Medizinischen Fachangestellten/Arzthelferinnen hat sich zwischen<br />
Juli 2007 und Juli <strong>2008</strong> bundesweit von 18.076 (davon West: 14.556, Ost: 3.520)<br />
auf 14.084 (davon West: 11.221, Ost: 2.863) um 28,3 % verringert. Die Zahl <strong>der</strong> offenen<br />
Stellen ist in diesem Zeitraum gleichzeitig bundesweit um 27,5 % gestiegen.<br />
344
Fachberufe im Gesundheitswesen<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
10<br />
345
Seit 2004 beteiligen sich die Ärztekammern zunehmend am Programm „Einstiegsqualifizierung<br />
für Jugendliche“ (EQ). EQ ist ein betriebliches Langzeitpraktikum und dient<br />
als Brücke in die Berufausbildung. Es gilt nicht nur für solche Jugendliche, die noch<br />
nicht im vollen Umfang ausbildungsreif sind, son<strong>der</strong>n auch für bis zum 30.09. unversorgt<br />
geltende Jugendliche sowie solche unter 25 Jahren, die nicht mehr <strong>der</strong> allgemeinbildenden<br />
Schulpflicht unterliegen. Der Bundesverband <strong>der</strong> Freien Berufe hält das EQ-<br />
Programm im Vergleich zu SGB-III-Maßnahmen o<strong>der</strong> schulischen Warteschleifen für<br />
effizienter. Seit 2004 wurden von mittlerweile 14 Ärztekammern insgesamt 644<br />
EQ-Verträge angeboten, von denen rund 40 wie<strong>der</strong> durch Kündigung beendet wurden.<br />
Die Resultate werden von den teilnehmenden Kammern positiv beurteilt.<br />
– Vgl. hierzu www.destatis.de sowie www.bundesaerztekammer.de > Ambulante Versorgung<br />
> Arzthelferin/Medizinische Fachangestellte > Ausbildung/Fortbildung > Ausbildungszahlen.<br />
10.2.2 Ausbildungsverordnung und ihre Umsetzung<br />
Am 05.05.2006 ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Medizinischen<br />
Fachangestellten/zur Medizinischen Fachangestellten vom 26.04.2006 im Bundesgesetzblatt I<br />
Nr. 22 veröffentlicht worden. Sie trat am 01.08.2006 in Kraft. Gleichzeitig trat die Verordnung<br />
über die Berufsausbildung zum Arzthelfer/zur Arzthelferin vom 10.12.1985<br />
außer Kraft. (Detaillierte Darstellungen <strong>der</strong> Vorgeschichte <strong>der</strong> Verordnung mit allen Sitzungen<br />
<strong>der</strong> Fachberufegremien und ihren jeweiligen Beschlüssen hierzu enthalten die<br />
<strong>Tätigkeitsbericht</strong>e 1986, S. 326 ff. und 1999, S. 430 ff.; eine ausführliche Darstellung des<br />
Novellierungsverfahrens seit 2004, insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Kontroverse zwischen Arbeitnehmer-<br />
und Arbeitgeberseite zur Dauer und Struktur <strong>der</strong> praktischen Prüfung und den<br />
Beschlüssen <strong>der</strong> Gremien und des Vorstandes <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> hierzu siehe<br />
<strong>Tätigkeitsbericht</strong> 2005, S. 425 ff.).<br />
Die Ausbildungsverordnung für Medizinische Fachangestellte ist eine Antwort auf die<br />
verän<strong>der</strong>ten medizinischen, technischen, strukturellen und wirtschaftlichen Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
in <strong>der</strong> medizinischen Versorgung: Das Krankheitsspektrum, die Patientenstruktur<br />
und das Patientenverhalten haben sich verän<strong>der</strong>t; es gibt mehr ältere, multimorbide,<br />
chronisch kranke Patienten und ein gestiegenes Informations- und<br />
Anspruchsniveau. EDV und Telematik durchdringen alle Anwendungsbereiche. Der<br />
medizinisch-technische Fortschritt verän<strong>der</strong>t permanent die medizinische Behandlung.<br />
Medizinische Erfor<strong>der</strong>nisse und wirtschaftliche Rahmenbedingungen erfor<strong>der</strong>n neue<br />
Organisations- und Kooperationsformen; Arbeits- und Betriebsorganisation sowie Verwaltung<br />
werden mit den Instrumenten des Qualitätsmanagements mo<strong>der</strong>nisiert und<br />
effektuiert.<br />
Die Medizinische Fachangestellte als kompetente Mitarbeiterin des Arztes in verschiedenen<br />
Betriebsformen ist ausführend und gestaltend in alle Behandlungs- und Verwaltungsprozesse<br />
eingebunden. Ihr Qualifikationsprofil war deshalb auf die gegenwärtigen<br />
wie zukünftigen Anfor<strong>der</strong>ungen in <strong>der</strong> Patientenversorgung auszurichten. Das bewährte<br />
Berufbild mit gleichgewichtigen Ausbildungsanteilen in den Bereichen Behandlungsassistenz<br />
und Betriebsorganisation und -verwaltung wurde beibehalten, ebenso<br />
346
Fachberufe im Gesundheitswesen<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
das Ziel einer Allround-Fachkraft, die in allen ärztlichen Fachgebieten einsetzbar ist.<br />
Folgende „Neuerungen“ sind darüber hinaus zu nennen:<br />
– Die neue Berufsbezeichnung spiegelt das Selbstverständnis eines mo<strong>der</strong>nen Gesundheitsfachberufes<br />
und den gestiegenen Anspruch wi<strong>der</strong>. Gleichzeitig kommt darin <strong>der</strong><br />
stärkere Dienstleistungscharakter und das erweiterte Einsatzspektrum auch im stationären<br />
Bereich und in an<strong>der</strong>en medizinischen Versorgungseinrichtungen zum<br />
Ausdruck (§1 AusbVO).<br />
– Die Ausbildungsinhalte wurden in Umfang und Niveau an die Erfor<strong>der</strong>nisse einer<br />
mo<strong>der</strong>nen, qualitativ hoch stehenden Patientenversorgung angepasst: Kommunikation<br />
mit Patienten und im Team, insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Umgang mit Konflikten,<br />
Beschwerden und Störungen sowie die Patientenbetreuung, -koordinierung und<br />
-beratung wurden deutlich ausgeweitet. Die Ausbildungsbereiche Praxismanagement,<br />
Verwaltung und Abrechnung, Dokumentation, Datenschutz und Datensicherheit<br />
sowie Informations- und Kommunikationstechnologien wurden deutlich mo<strong>der</strong>nisiert<br />
bzw. neu aufgenommen. Qualitätsmanagement, Zeit- und Selbstmanagement<br />
sowie Marketing sind ebenfalls völlig neue Inhalte. Im Bereich <strong>der</strong> Behandlungsassistenz<br />
bleibt die Medizinische Fachangestellte „rechte Hand“ des Arztes im bekannten<br />
Umfang: Sie assistiert bei Maßnahmen <strong>der</strong> Diagnostik und Therapie und führt vom<br />
Arzt angeordnete Maßnahmen durch. Sie begleitet den Patienten vor, während und<br />
nach <strong>der</strong> Behandlung und erläutert ärztliche Maßnahmen, Verordnungen und Verschreibungen.<br />
Handeln in Notfällen, Gesundheitsför<strong>der</strong>ung und Prävention sind<br />
neue Schwerpunkte. Die Bereiche Hygiene und Arbeitsschutz wurden gemäß <strong>der</strong><br />
gewachsenen Bedeutung neu akzentuiert (§ 4 AusbVO).<br />
– Ziel <strong>der</strong> Ausbildung ist die berufliche Handlungsfähigkeit. Damit ist ein Handeln im<br />
betrieblichen Gesamtzusammenhang gemeint, das selbstständiges Planen, Durchführen<br />
und Kontrollieren/Bewerten umfasst. Es geht damit über die Beherrschung<br />
rein fachlicher Fertigkeiten und Kenntnisse hinaus. Dem entsprechend sind die Ausbildungsziele<br />
im Ausbildungsrahmenplan handlungsorientiert bzw. in <strong>der</strong> Form<br />
eines zu erreichenden Endverhaltens beschrieben (§ 3 AusbVO).<br />
– Die Ausbildung ist nicht mehr durch Wochenrichtwerte, son<strong>der</strong>n durch die neue<br />
Zeitrahmenmethode zeitlich geglie<strong>der</strong>t. Dies ermöglicht eine flexible Anpassung auf<br />
die praxisspezifischen Beson<strong>der</strong>heiten, z. B. das ärztliche Fachgebiet o<strong>der</strong> die<br />
Betriebsform (§ 5 AusbVO).<br />
– Inhalt, Struktur, Niveau und Zeitumfang <strong>der</strong> Abschlussprüfung sowie die Bestehensregelung<br />
wurden den allgemeinen Standards in <strong>der</strong> beruflichen Bildung angepasst.<br />
Das Prinzip <strong>der</strong> handlungsorientierten Ausbildung hat Konsequenzen insbeson<strong>der</strong>e<br />
für den praktischen Prüfungsteil, <strong>der</strong> neu strukturiert und aufgewertet wurde. Er ist<br />
wie die schriftliche Prüfung obligatorischer Prüfungsteil und umfasst bei höchstens<br />
75 Minuten Dauer eine komplexe Prüfungsaufgabe inkl. eines höchstens 15-minütigen<br />
Fachgespräches. Der Prüfling soll komplexe praxisbezogene Arbeitsabläufe simulieren,<br />
demonstrieren, dokumentieren und präsentieren. Die Prüfungsaufgaben<br />
müssen in ihrer Konstruktion diesen Anfor<strong>der</strong>ungen Rechnung tragen (§ 9 AusbVO).<br />
– Die Bestehensregelung gem. Abs. 7 ist deutlich verschärft worden und folgt jetzt allgemeinen<br />
Standards in <strong>der</strong> beruflichen Bildung; sowohl <strong>der</strong> praktische als auch <strong>der</strong><br />
schriftliche Teil müssen mit „ausreichend“ bestanden sein. Innerhalb des schriftlichen<br />
Teiles darf nur einer <strong>der</strong> drei Bereiche mit „mangelhaft“ bewertet sein. Der<br />
10<br />
347
praktische Teil <strong>der</strong> Prüfung wird zukünftig zu 50% im Rahmen <strong>der</strong> Bestehensregelung<br />
gewichtet, im Gegensatz zur früheren 1/6-Regelung. Damit wird <strong>der</strong> praktische<br />
Teil indirekt zum „Sperrfach“ (§ 9 AusbVO).<br />
Die neuen Inhalte und Strukturelemente <strong>der</strong> Ausbildung verlangen allen Beteiligten<br />
(ausbildenden Ärzten und Medizinischen Fachangestellten, Auszubildenden, Kammern<br />
und Berufsschulen) verstärkte Anstrengungen ab. Die Gestaltung des Übergangs in den<br />
nächsten Jahren muss intensiv und verantwortlich begleitet werden, damit die Neuordnung<br />
die Ergebnisse hervor bringt, die von allen gewünscht werden. <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
und Landesärztekammern haben folgende Umsetzungsaktivitäten initiiert:<br />
– Die Ärztekammern arbeiten mit den Berufsschulen konstruktiv zusammen, auch<br />
durch Schulung <strong>der</strong> ärztlichen Lehrer. Dabei stellt die Neuorientierung im Berufsschulunterricht<br />
hin zu einer lernfeldorientierten Didaktik, wie sie sich im Rahmenlehrplan<br />
<strong>der</strong> Kultusministerkonferenz nie<strong>der</strong>schlägt, zusätzlich zu den gestiegenen<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen an die Ausbildung in den Arztpraxen, eine beson<strong>der</strong>e Herausfor<strong>der</strong>ung<br />
dar: Der Wegfall klassisch-curricularer Lerninhalte führt in <strong>der</strong> Konsequenz zu<br />
einer Auflösung des herkömmlichen fächerbezogenen Unterrichts, verlangt nach<br />
neuen Vermittlungs- und Unterrichtsformen und bedeutet letztlich die Gefahr einer<br />
Individualisierung <strong>der</strong> Inhalte auf Schul- bzw. sogar Lehrerebene, wenn keine sinnvolle<br />
„Gegensteuerung“ erfolgt.<br />
– Eine Musterabschlussprüfungsordnung sowie Regelungen zur Durchführung von<br />
Zwischenprüfungen wurden vom Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> bereits am<br />
27.04.2006 zur einheitlichen Anwendung empfohlen.<br />
– Die neuen Regelungen zur Praktischen Prüfung stellen die Prüfungsaufgabenerstellungsausschüsse,<br />
die Prüfungsausschüsse und die Kammern vor erhebliche organisatorische,<br />
personelle und finanzielle Herausfor<strong>der</strong>ungen. Insbeson<strong>der</strong>e an <strong>der</strong>en<br />
Ergebnissen wird sich sehr viel stärker als bisher die Qualität <strong>der</strong> Ausbildung in den<br />
Arztpraxen ablesen lassen. Deshalb fand zur rechtzeitigen Abstimmung unter den<br />
Kammern im Zuge <strong>der</strong> Implementierung am 30./31.05.2006 ein 2-tägiger Workshop,<br />
Schwerpunkt Praktischer Teil, statt, um gemeinsam Strategien, Vorgehensweisen<br />
und Musterlösungen zu erarbeiten. Der Workshop mit ca. 45 Teilnehmern aus Kammern,<br />
Berufsbildungs- und Aufgabenerstellungsausschüssen hat hoch erfreuliche<br />
Ergebnisse erbracht: Die Teilnehmer erarbeiteten eine einheitliche Ausgangsbasis für<br />
die weiteren Umsetzungsschritte auf Basis <strong>der</strong> Bestimmungen <strong>der</strong> Verordnung,<br />
erzielten einen Konsens über eine Ablaufstruktur des Praktischen Teils sowie die<br />
inhaltliche und formale Gestaltung <strong>der</strong> Aufgaben und beschlossen den Aufbau eines<br />
gemeinsamen Aufgabenpools für die praktischen Aufgaben aufgrund einvernehmlich<br />
festgelegter medizinischer Themenstellungen. Dieser Pool wurde durch die<br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> auch im Berichtsjahr weiter ergänzt. Damit steht aufgrund dieser<br />
erfreulichen Kooperation ein Fundus von Prüfungsaufgaben bereits seit <strong>der</strong> Winterprüfung<br />
2006/2007 zur Verfügung.<br />
– Eine Imagebroschüre „Die Medizinische Fachangestellte“ für den Einsatz bei Schulabgängern,<br />
bei Ausbildungsmessen und -veranstaltungen wurde in Abstimmung mit<br />
<strong>der</strong> Kassenärztlichen Bundesvereinigung erstellt und in einer Auflage von 32.000<br />
Stück vom Deutschen Ärzteverlag produziert; sie stand den Kammern einschließlich<br />
einer CD-ROM für Posterpräsentationen im Oktober 2006 zur Verfügung. Im<br />
Berichtsjahr erfolgte eine bearbeitete Neuauflage in Höhe von 10.000 Stück.<br />
348
Fachberufe im Gesundheitswesen<br />
– Die <strong>Bundesärztekammer</strong> publizierte im November 2006 eine erläuternde Broschüre<br />
zur Ausbildungsverordnung, in <strong>der</strong> <strong>der</strong> Paragrafenteil, die Lernziele des Ausbildungsrahmenplanes<br />
und die Prüfungsbestimmungen kommentiert und konkretisiert<br />
werden. Dieser Handreichung primär für auszubildende Ärzte dürfte auch mit<br />
Blick auf die gestiegenen (Prüfungs-)Anfor<strong>der</strong>ungen sowie die offenen Vorgaben des<br />
schulischen Rahmenlehrplanes von Nutzen sein. Parallel hierzu war die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
auch an einer Publikation des Bundesinstituts für Berufsbildung gemeinsam<br />
mit Vertretern des Verbandes medizinischer Fachberufe, ver.dis und von Berufsschulseite<br />
beteiligt, die in 2007 veröffentlicht wurde.<br />
– Gemäß Berufsbildungsgesetz haben Auszubildende seit dem 01.04.2005 Anspruch<br />
auf ein Prüfungszeugnis in englischer o<strong>der</strong> französischer Sprache. Die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
hat hierfür allen Kammern entsprechende Muster zur Verfügung gestellt,<br />
und zwar im Dezember 2005 für Arzthelferinnen und im Oktober 2007 für Medizinische<br />
Fachangestellte.<br />
– Mit Schreiben vom 01.02.2007 sowie 14.02.<strong>2008</strong> an die Mitglie<strong>der</strong> des Sachverständigenrates<br />
zur Begutachtung <strong>der</strong> Entwicklungen im Gesundheitswesen und alle Landesministerien<br />
für Gesundheit hat die <strong>Bundesärztekammer</strong> auf das neugestaltete<br />
Berufsbild, die neu entwickelten Fortbildungen und das Potential <strong>der</strong> Berufsgruppe<br />
aufmerksam gemacht, das es stärker in die medizinische Versorgung einzubeziehen<br />
gelte.<br />
Mit all diesen Maßnahmen hat die <strong>Bundesärztekammer</strong> in hohem Maße zu einer zeitnahen<br />
und abgestimmten Vorgehensweise bei <strong>der</strong> Implementierung <strong>der</strong> Neuregelung<br />
beigetragen. Im Rahmen verschiedener Veranstaltungen im Berichtsjahr hat sich deutlich<br />
gezeigt, dass Medizinische Fachangestellte als Mitarbeiterinnen des Arztes zu dessen<br />
Unterstützung und Entlastung zunehmend Beachtung und Anerkennung als wichtige<br />
Säule des Gesundheitswesens erfahren und das Qualifizierungs- und Kooperationskonzept<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zur Stärkung <strong>der</strong> ambulanten Versorgung im<br />
politischen und fachlichen Umfeld entsprechend wahrgenommen wird.<br />
10.2.3 Fortbildungscurricula für die ambulante Versorgung<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Als Beitrag zur Weiterentwicklung <strong>der</strong> ambulanten Versorgung und zur Steigerung <strong>der</strong><br />
Attraktivität des Berufs haben Fachberufegremien und Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
seit 1996 verschiedene spezialisierende Fortbildungscurricula für Arzthelferinnen/Medizinische<br />
Fachangestellte beschlossen, die unter Beteiligung <strong>der</strong> betroffenen<br />
Fachkreise erarbeitet wurden:<br />
– 1996: Curriculum „Arzthelferin in <strong>der</strong> Onkologie“ gemäß „Vereinbarung über beson<strong>der</strong>e<br />
Maßnahmen zur Verbesserung <strong>der</strong> onkologischen Versorgung“ [§ 4 (2)] (siehe<br />
auch <strong>Tätigkeitsbericht</strong> 1997, S. 559-565);<br />
– 1997: Curriculum „Ambulantes Operieren“ (siehe auch <strong>Tätigkeitsbericht</strong> 1998, S. 653-<br />
666);<br />
– 1999: Curriculum „Gastroenterologische Endoskopie“ (Fe<strong>der</strong>führung: Bayerische<br />
Landesärztekammer); (siehe auch <strong>Tätigkeitsbericht</strong> 1999/2000, S. 322);<br />
– 2002: Curriculum „Pneumologie“ (siehe auch <strong>Tätigkeitsbericht</strong> 2002/2003, S. 407);<br />
10<br />
349
– 2002: Curriculum „Dialyse“ einschl. begleiten<strong>der</strong> „Umsetzungsempfehlungen“ (siehe<br />
auch <strong>Tätigkeitsbericht</strong> 2002/2003, S. 407);<br />
– 2004: Curriculum „Ambulantes Operieren in <strong>der</strong> Augenheilkunde“ (siehe auch <strong>Tätigkeitsbericht</strong><br />
2003/2004, S. 381);<br />
– 2007: Curricula Patientenbegleitung und Koordination, Ernährungsmedizin, Ambulante<br />
Versorgung älterer Menschen, Prävention im Kindes- und Jugendalter und Prävention<br />
bei Jugendlichen und Erwachsenen (siehe auch <strong>Tätigkeitsbericht</strong> 2007, S. 379 ff.).<br />
Alle Curricula sind nicht als obligatorische Maßnahmen, son<strong>der</strong>n als sinnvolle und<br />
zweckmäßige Angebote zu verstehen, um mit bundesweiten Standards die erfor<strong>der</strong>lichen<br />
Voraussetzungen für einheitliche Qualifikationen des Personals zu schaffen. Ihre<br />
Entwicklung entwe<strong>der</strong> durch die <strong>Bundesärztekammer</strong> o<strong>der</strong> dezentral durch eine Landesärztekammer<br />
wird von den Kammern begrüßt und hat sich als zweckmäßiges und<br />
gut akzeptiertes Verfahren bewährt. Die Curricula können im medizinischen Wahlteil<br />
des Aufstiegsberufs „Arztfachhelferin“ (ab 2009 geplant: Fachwirtin für ambulante<br />
medizinische Versorgung) sinnvoll eingesetzt werden.<br />
Eine rasche flächendeckende Umsetzung insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> neuen, handlungs- und<br />
kompetenzorientierten Curricula ist aus Versorgungsgründen dringend notwendig. Vor<br />
allem in den neuen Bundeslän<strong>der</strong>n sollten sie als Gegenentwurf zu „Schwester AGnES“<br />
aus <strong>der</strong> ärztlichen Selbstverwaltung heraus entsprechend geför<strong>der</strong>t werden. Der Erfolg<br />
des Konzeptes wird politisch sicherlich auch daran gemessen werden, in wieweit Maßnahmen<br />
angeboten bzw. letztlich auch wahrgenommen werden. Die neue Regelung<br />
nach dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz in § 87 Abs. 2b SGB V eröffnet hierfür neue<br />
Möglichkeiten: Danach „…(ist)…bis spätestens zum 31. Oktober <strong>2008</strong> (...) mit Wirkung<br />
zum 1. Januar 2009 eine Regelung zu treffen, nach <strong>der</strong> ärztlich angeordnete Hilfeleistungen<br />
an<strong>der</strong>er Personen, (…), die in <strong>der</strong> Häuslichkeit <strong>der</strong> Patienten in Abwesenheit des<br />
Arztes erbracht werden, vergütet werden.“ Gerade durch die neue modulare Struktur<br />
<strong>der</strong> Curricula eignen sich diese als einheitliche Basis für entsprechende Strukturvorgaben<br />
<strong>der</strong> KBV, die mit den Krankenkassen zum 01.01.2009 zu entwickeln sind.<br />
– Vgl. hierzu www.bundesaerztekammer.de > Ambulante Versorgung > Arzthelferin/<br />
Medizinische Fachangestellte > Ausbildung/Fortbildung.<br />
10.2.4 Aufstiegsfortbildung nach § 54 BBiG „Fachwirt/in für ambulante<br />
medizinische Versorgung“<br />
Ausschuss und Ständige Konferenz „Medizinische Fachberufe“ sahen am 23.03.2006<br />
die Notwendigkeit, nach Inkrafttreten <strong>der</strong> Ausbildungsverordnung Medizinische Fachangestellte<br />
auch den Aufstiegsberuf <strong>der</strong> Arztfachhelferin anzupassen und hierfür ein<br />
Konzept durch eine Arbeitsgruppe <strong>der</strong> Landesärztekammern erarbeiten zu lassen.<br />
Dabei sollten insbeson<strong>der</strong>e auch Ergebnisse aus dem Blended-Learning-Projekt Learn-<br />
ART (siehe <strong>Tätigkeitsbericht</strong> 2007: S. 381 ff.) übernommen werden sowie die Abgrenzung<br />
zur „Betriebswirtin“ (siehe S. 353 f.) erfolgen. Am 04.07.2006, 21.11.2006 und<br />
22.08.2007 fanden hierzu Sitzungen mit <strong>der</strong> an LearnART beteiligten bzw. weiteren<br />
interessierten Kammern statt. Trotz zunächst unterschiedlicher Vorstellungen hinsichtlich<br />
Struktur, Inhalten, Umfang <strong>der</strong> Module sowie <strong>der</strong> Bezeichnung bestand Überein-<br />
350
Fachberufe im Gesundheitswesen<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
stimmung in dem Ziel, die Arztfachhelferin unter den geän<strong>der</strong>ten Strukturbedingungen<br />
(Morbidität, Altersstruktur, Vernetzung, Arbeitsteilung, Entlastung für den Arzt,<br />
Effizienzsteigerung, Finanzierung) sowohl als Führungskraft mit Durchführungsverantwortung<br />
im Bereich Verwaltung zu stärken als auch im medizinischen Bereich zu<br />
profilieren. Auch die bewährte Struktur von Pflicht- und Wahlteil im Gesamtumfang<br />
von ca. 400 Stunden mit einem Verhältnis von weiterhin ca. 280:120 Stunden sollte beibehalten<br />
werden.<br />
Ausschuss und Ständige Konferenz „Medizinische Fachberufe“ haben am 12.09.2007<br />
das vorgeschlagene Konzept gebilligt und mit <strong>der</strong> weiteren Ausarbeitung einschließlich<br />
einer Musterprüfungsordnung und einem handlungs- bzw. kompetenzorientierten Curriculum<br />
erneut eine Arbeitsgruppe beauftragt, bestehend aus Vertretern <strong>der</strong> Ärztekammern<br />
Schleswig-Holstein, Westfalen-Lippe, Hessen, Sachsen, Bayern, Nordrhein sowie<br />
<strong>der</strong> Bezirksärztekammer Nordwürttemberg. Die Arbeitsgruppe kam zu fünf ganztägigen<br />
Sitzungen am 05.12.2007, 05.03.<strong>2008</strong>, 26.06.<strong>2008</strong>, 16.09.<strong>2008</strong> und 06.11.<strong>2008</strong><br />
zusammen. Vertreterinnen des Verbandes medizinischer Fachberufe waren als Gäste<br />
beteiligt. Als einstimmiges Ergebnis <strong>der</strong> Beratungen legte die Arbeitsgruppe den Entwurf<br />
einer Fortbildung zum/zur Fachwirt/in für ambulante medizinische Versorgung<br />
vor.<br />
Ausschuss und Ständige Konferenz „Medizinische Fachberufe“ haben am 11.12.<strong>2008</strong><br />
dem Entwurf <strong>der</strong> Aufstiegsfortbildung Fachwirt/in für ambulante medizinische Versorgung<br />
zugestimmt. Die endgültige textliche Gestaltung des Richtlinien- und des Prüfungsordnungsteils<br />
sollen in einer Redaktionsgruppe abgestimmt werden. Auf dieser<br />
Grundlage wird <strong>der</strong> Entwurf Anfang 2009 dem Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zur<br />
Beschlussfassung vorgelegt werden.<br />
Das Konzept besteht aus<br />
– einem Einleitungsteil mit Vorbemerkung, Funktions- und Aufgabenbeschreibung<br />
(Berufsbild), Durchführungs- und didaktischen Hinweisen;<br />
– einem Rahmencurriculum mit acht Handlungs- und Kompetenzfel<strong>der</strong>n (ein Modul á<br />
20 Stunden und sieben Module á 40 Stunden) im Gesamtumfang von 300 Stunden,<br />
– einem Richtlinien- und Prüfungsordnungsteil zur Durchführung und Prüfung von<br />
Fortbildungen.<br />
Die Konzeption lässt sich wie folgt kennzeichnen:<br />
1. Mit <strong>der</strong> vorgeschlagenen neuen Bezeichnung wird die übliche Begrifflichkeit im<br />
Industrie- und Handelskammerbereich übernommen. Gleichzeitig wird damit auch<br />
die Kompatibilität mit Blick auf eine zukünftige Einordnung in einen deutschen<br />
Qualifikationsrahmen vorbereitet und damit die Zuständigkeit <strong>der</strong> Ärztekammern<br />
für anspruchsvolle Fortbildungen unterstrichen.<br />
2. Die Erhöhung des Stundenumfangs im Pflichtteil auf 300 Stunden und damit <strong>der</strong><br />
Gesamtstundenzahl auf 420 durch ein neues Modul Arbeits- und Lerntechniken<br />
betont den Aspekt des lebenslangen Lernens im Rahmen einer Aufstiegsfortbildung,<br />
trägt pädagogischen Erwägungen im Rahmen <strong>der</strong> Erwachsenenbildung Rechnung<br />
und entspricht den För<strong>der</strong>kriterien des Entwurfs <strong>der</strong> Novelle des Aufstiegsfortbildungsför<strong>der</strong>ungsgesetzes<br />
(AFBG) vom 25.07.<strong>2008</strong> bzw. Gesetzentwurf <strong>der</strong> Bundesregierung<br />
vom 20.11.<strong>2008</strong> (Drucksache: 16/10996).<br />
10<br />
351
3. Pflicht- und Wahlteil enthalten medizinische und betriebswirtschaftlich sowie auf<br />
Verwaltung und Organisation ausgerichtete Fortbildungsinhalte von je 200 Stunden.<br />
Dies entspricht dem Profil des Ausbildungsberufs sowie den Bedarfen <strong>der</strong> ambulanten<br />
medizinischen Versorgung und unterstreicht die Zuständigkeit <strong>der</strong> Ärztekammern<br />
für einen Gesundheitsfachberuf.<br />
4. Kern <strong>der</strong> Konzeption ist das Rahmencurriculum des Pflichtteils mit acht Modulen in<br />
Form von Handlungs- und Kompetenzfel<strong>der</strong>n. Sie machen das spezifische Berufsprofil<br />
<strong>der</strong> Fachwirtin aus. Die Module glie<strong>der</strong>n sich in drei Ebenen: Die erste Ebene<br />
beschreibt die gewünschte Endqualifikation, die zugleich das jeweilige Prüfungsziel<br />
für die Fortbildungsprüfung darstellt. Die zweite Ebene stellt die konkreten zu erwerbenden<br />
Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten dar, was durch die Verwendung<br />
bestimmter Verben, die das Lernniveau abbilden, zum Ausdruck gebracht wird. Die<br />
dritte Ebene enthält die Kerninhalte, die die Kompetenzen im Sinne einer curricularen/fachsystematischen<br />
Glie<strong>der</strong>ung unterlegen. Insbeson<strong>der</strong>e diese dritte Ebene<br />
dient dazu, die Ausgestaltung des Konzeptes in den verschiedenen Landesärztekammern<br />
zu vereinheitlichen. Die Systematik und die Begrifflichkeit entsprechen nationalen<br />
und europäischen Standards <strong>der</strong> Curriculumkonstruktion.<br />
5. Das spezifische Profil <strong>der</strong> Fachwirtin als Führungskraft in kleinen und mittleren<br />
Betrieben war so festzulegen, dass sich eine erkennbare Stufung zur Grundausbildung<br />
bzw. Ausbildungsverordnung einerseits und zur 800-Stunden-Betriebswirtin<br />
im Bereich Management an<strong>der</strong>erseits ergibt. Insoweit dient die Fortbildung nicht zur<br />
Kompensation o<strong>der</strong> Auffrischung von Inhalten <strong>der</strong> Ausbildung, son<strong>der</strong>n zur Spezialisierung<br />
und Höherqualifizierung.<br />
Eine beson<strong>der</strong>e Attraktivität des Profils besteht auch in <strong>der</strong> spezifischen Kombination<br />
unterschiedlicher Qualifikationen, die erfor<strong>der</strong>lichenfalls jeweils einzeln erworben<br />
bzw. nachgewiesen werden müssten, nämlich in den Bereich Datenschutz, Qualitätsmanagement,<br />
Ausbildung und Medizinproduktegesetz.<br />
6. Der Paragrafenteil besteht aus Musterregelungen zur Durchführung <strong>der</strong> Maßnahme<br />
und zur Prüfung. Eine Musterfortbildungsprüfungsordnung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
für Fortbildungsprüfungen gab es bisher nicht. Sie wurde wegen <strong>der</strong> neuen<br />
Empfehlungen des Hauptausschusses des Bundesinstitutes für Berufsbildung vom<br />
27.06.<strong>2008</strong> als sinnvoll erachtet. Die Regelungen bilden nicht nur den formalen Rahmen<br />
des Prüfungsgeschehens ab, son<strong>der</strong>n legen auch den konkreten Inhalt <strong>der</strong> Prüfung<br />
gemäß Rahmencurriculum fest. Darüber hinaus ist hier die Fachwirte-spezifische<br />
Konstruktion von Pflicht- und Wahlteil und die gegenseitige Anerkennung von<br />
Fortbildungsteilen geregelt.<br />
7. Die im Modellprojekt LearnArt entwickelten rund 500 Unterrichtsstunden zu den<br />
Themen Qualitätsmanagement, Praxismanagement und Kommunikation sind auf<br />
die Fachwirtin weitestgehend übertragbar. LearnArt wurde ausdrücklich mit <strong>der</strong> Zielsetzung<br />
durchgeführt, die Aufstiegsfortbildung unter pädagogischen und Effizienzgesichtspunkten<br />
und den Aspekten <strong>der</strong> Zeit- und Ortsunabhängigkeit zu mo<strong>der</strong>nisieren.<br />
Bei <strong>der</strong> Weiterentwicklung von E-Learning-Angeboten <strong>der</strong> Ärztekammern –<br />
auch im Hinblick auf die Initiative des Senats für ärztliche Fortbildung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
– sollte das vorhandene Repertoire von LearnArt aktiv für die Fachwirtin<br />
genutzt werden.<br />
352
Fachberufe im Gesundheitswesen<br />
Durch die Fachwirtin ist ein weiterer systematischer „Baustein“ <strong>der</strong> Berufsentwicklung<br />
<strong>der</strong> Medizinischen Fachangestellten seit 2006 grundlegend mo<strong>der</strong>nisiert und zukunftsfest<br />
ausgestaltet worden. Eine Fortsetzung bis hin zu einem Übergang in den fachhochschulischen<br />
Bereich ist durch die „Betriebswirtin“ möglich (siehe 10.2.5).<br />
10.2.5 Betriebswirtin für Management im Gesundheitswesen<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Der Erfolg und die Nachfrage nach <strong>der</strong> Fortbildungsmaßnahme „Praxismanagerin“ <strong>der</strong><br />
Ärztekammer Schleswig-Holstein, zunächst als durch das Bundesinstitut für Berufsbildung<br />
geför<strong>der</strong>tes Modellprojekt von 2001 bis 2003, seit 2004 als Regelangebot, zeigt den<br />
Bedarf in den Praxen nach hoch qualifizierten Mitarbeiter/-innen mit beson<strong>der</strong>en<br />
Kenntnissen und Fähigkeiten im Managementbereich. Insbeson<strong>der</strong>e die neuen Kooperationsstrukturen<br />
im ambulanten Bereich und die Vernetzung ambulant/stationär verlangen<br />
zunehmend nach Personal, das den Arzt bei organisatorischen und betriebswirtschaftlichen<br />
Aufgaben entlastet. Im zahnärztlichen Bereich zeichnet sich eine parallele<br />
Entwicklung ab. Medizinische Fachangestellte und Zahnmedizinische Fachangestellte<br />
sind auf Grund ihrer Kenntnis <strong>der</strong> realen Bedingungen im ambulanten<br />
Gesundheitswesen mindestens genauso gut wie vergleichbar fortgebildete Mitarbeiter/<br />
-innen aus überwiegend kaufmännischen/verwaltenden Disziplinen für diese Funktionen<br />
geeignet.<br />
Aufgrund <strong>der</strong> positiven Erfahrungen mit dieser Fortbildung wurde auf <strong>der</strong> Basis des<br />
schleswig-holsteinischen Modells unter Fe<strong>der</strong>führung des Bundesinstituts für Berufsbildung<br />
gemeinsam mit <strong>der</strong> Ärztekammer Schleswig-Holstein und <strong>der</strong> Zahnärztekammer<br />
Westfalen-Lippe unter Beteiligung des Verbandes medizinischer Fachberufe ein<br />
gemeinsames Weiterbildungskonzept mit <strong>der</strong> neuen Berufsbezeichnung „Betriebswirtin<br />
für Management im Gesundheitswesen“ für die drei dualen Fachangestelltenberufe<br />
entwickelt. Die neue Prüfungsordnung „Betriebswirtin für Management im Gesundheitswesen“<br />
wurde in Schleswig-Holstein durch den dortigen Berufsbildungsausschuss<br />
am 19.10.2005 und von <strong>der</strong> Kammerversammlung <strong>der</strong> Ärztekammer Schleswig-Holstein<br />
am 30.11.2005 beschlossen.<br />
Von 2005 bis <strong>2008</strong> waren die Ärztekammer Schleswig-Holstein und die Zahnärztekammer<br />
Westfalen-Lippe als Kooperationspartner an dem vom Bundesministerium für Bildung<br />
und Wissenschaft (BMBW) finanzierten Modellprojekt „Anrechnung beruflich<br />
erworbener Qualifikationen und Kompetenzen in Gesundheitsberufen“ auf den Bachelor-Studiengang<br />
„Pflege und Gesundheit“ <strong>der</strong> Fachhochschule Bielefeld beteiligt. Damit<br />
sollte die Durchlässigkeit untersucht und die Attraktivität <strong>der</strong> Gesundheitsberufe erhöht<br />
werden. Die Ergebnisse des Projektes, die am 05.09.<strong>2008</strong> <strong>der</strong> Fachöffentlichkeit präsentiert<br />
wurden, zeigten eine relativ geringe Schnittmenge mit diesem Studiengang auf, so<br />
dass es in Folge zu einem optimierten verän<strong>der</strong>ten Studiengang (Bachelor-Studiengang<br />
„Betriebswirtschaftslehre“) mit besserer Anrechnungsmöglichkeit kam.<br />
Mit dem Ziel, Bedingungen, Einsatzmöglichkeiten und Qualifikationserfor<strong>der</strong>nisse von<br />
Fachwirten im Gesundheits- und Sozialwesen zu eruieren, führte das Bundesinstitut für<br />
Berufsbildung im Berichtsjahr mit Unterstützung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> eine<br />
bundesweite repräsentative Erhebung bei potentiellen Arbeitgebern in <strong>der</strong> ambulanten<br />
10<br />
353
und stationären Versorgung und im Sozialwesen durch. Die Untersuchung ist eine Vorstudie<br />
für die vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag beim Bundesministerium<br />
für Bildung und Forschung beantragte Bundesverordnung für einen Aufstiegsberuf<br />
nach § 53 BBiG. Die Präsentation <strong>der</strong> Ergebnisse am 08.12.<strong>2008</strong> in Bonn zeigte, dass<br />
ein signifikanter Bedarf für eine betriebswirtschaftliche Fortbildung im mittleren<br />
Management vor allem in größeren Organisationseinheiten <strong>der</strong> primären ambulanten<br />
und stationären medizinischen Versorgung besteht. Wegen <strong>der</strong> bereits existierenden<br />
Betriebswirte-Fortbildungen für Management im Gesundheitswesen bei den Ärztekammern<br />
Schleswig-Holstein und Hamburg und <strong>der</strong> Zahnärztekammer Westfalen-Lippe<br />
machen die Vertreter <strong>der</strong> (Zahn)Ärzteschaft und des Bundesverbands <strong>der</strong> Freien Berufe<br />
den Anspruch <strong>der</strong> Ärztekammern auf eine Beteiligung am Verfahren geltend. Die<br />
Gespräche hierzu mit dem DIHK sollen im Frühjahr 2009 aufgenommen werden.<br />
– Vgl. hierzu die Homepage <strong>der</strong> Ärztekammer Schleswig-Holstein, www.aeksh.de und<br />
<strong>der</strong> Fachhochschule Bielefeld, www.fh-bielefeld.de.<br />
10.2.6 E-Learning in <strong>der</strong> Aus- und Weiterbildung<br />
Auf Initiative <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> genehmigte das Bundesministerium für Bildung<br />
und Forschung För<strong>der</strong>mittel für das Projekt LearnART – „Multimediale Lerneinheiten<br />
zur Aktiven und Reaktiven Nutzung im Arzthelfer/innen-Training“ – aus dem Programm<br />
<strong>der</strong> Bundesregierung „Neue Medien in <strong>der</strong> beruflichen Bildung“, kofinanziert<br />
durch den Europäischen Sozialfonds. Von Juni 2004 bis Mai 2007 wurden internetbasierte<br />
Lernkonstellationen im Umfang von rund 470 Stunden für die berufliche Aus-,<br />
Fort- und Weiterbildung von Arzthelferinnen (seit 01.08.2006: Medizinische Fachangestellte)<br />
zu den Themen Qualitätsmanagement, Praxismanagement und Kommunikation<br />
entwickelt und in Fortbildungskursen und Berufsschulen erprobt. Die Ergebnisse<br />
stehen allen Interessenten als Open Source unter www.learnart-online.de zur Verfügung.<br />
Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hat damit erfolgreich das Blended-Learning-Verfahren<br />
für die wichtigste Mitarbeiterin des Arztes im ambulanten Gesundheitswesen erschlossen<br />
und ihr neue Flexibilisierungsmöglichkeiten des Lernens eröffnet.<br />
Projektpartner <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und zuständig für das Projektmanagement, die<br />
Entwicklung <strong>der</strong> Lerneinheiten, ihre Erprobung und Evaluierung war das Institut für<br />
Berufs-, Wirtschafts- und Sozialpädagogik (IBW) an <strong>der</strong> Universität zu Köln. Projektbeteiligte<br />
waren die Ärztekammern Nordrhein, Westfalen-Lippe und Hessen, die Bezirksärztekammer<br />
Südwürttemberg, das Zentrum für Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen<br />
(ZQ) <strong>der</strong> Ärztekammer Nie<strong>der</strong>sachsen, das Barbara-von-Sell-Berufskolleg<br />
Köln, die Heidelberger Akademie für Gesundheitsberufe sowie das Bildungswerk für<br />
Gesundheitsberufe des Verbandes medizinischer Fachberufe. Im begleitenden Projektbeirat<br />
wirkten darüber hinaus das Bundesbildungsministerium, <strong>der</strong> Projektträger<br />
(Deutsche Gesellschaft für Luft- und Raumfahrt) und weitere Experten aus Wissenschaft<br />
und Berufsbildung mit (siehe Artikel im Deutschen Ärzteblatt vom 22.06.2007,<br />
S. A1808; ausführliche Darstellung im <strong>Tätigkeitsbericht</strong> 2007, S. 381 ff.).<br />
Der Vorstand des Deutschen Senats für ärztliche Fortbildung hat im Juli 2007 eine<br />
„Initiative E-Learning“ ins Leben gerufen, die als Informations- und Kooperationsplatt-<br />
354
form für E-Learning-Projekte <strong>der</strong> Kammern und Akademien dienen und Ergebnisse,<br />
Erfahrungen und das Know-how des Projektes LearnART aufgreifen und fortentwickeln<br />
soll. Auch die Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung kann zumindest teilweise<br />
im Blended-Learning-Verfahren umgesetzt werden.<br />
– Vgl. hierzu www.learnart-online.de, www.bundesaerztekammer.de > Ambulante Versorgung<br />
> Arzthelferin > Medizinische Fachangestellte.<br />
10.2.7 Neukonzeption <strong>der</strong> Berufsbildungsstatistik<br />
Fachberufe im Gesundheitswesen<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Das novellierte Berufsbildungsgesetz von 2005 enthält Neuregelungen zur Erfassung<br />
<strong>der</strong> Medizinischen Fachangestellten-Auszubildenden im Verzeichnis <strong>der</strong> Ausbildungsverhältnisse<br />
<strong>der</strong> zuständigen Stellen und für die Erstellung <strong>der</strong> Berufsbildungsstatistik:<br />
Zunächst sind seit dem 01.04.2005 gemäß § 34 Abs. 2 (§ 31 a. F.) erstmals die wesentlichen<br />
Inhalte des Berufsausbildungsvertrages, die die zuständigen Stellen einzutragen<br />
haben, für jedes Ausbildungsverhältnis durch die Nummern 1 bis 8 festgelegt. Die<br />
Regelung korrespondiert nunmehr mit den Vorschriften in § 88 (inhaltlich identisch mit<br />
Berufsbildungsför<strong>der</strong>ungsgesetz § 5 a. F.) zur jährlichen Bundesstatistik. Dies diente<br />
zunächst lediglich einer Klarstellung sowie Vereinheitlichung und schaffte bei den<br />
meisten Ärztekammern keine zusätzlichen Erhebungstatbestände.<br />
Gemäß Artikel 2a in Verbindung mit Artikel 8 des Berufsbildungsreformgesetzes wurden<br />
die §§ 34 und 88 zum 01.04.2007 mit ausgeweiteten Erhebungstatbeständen in Kraft<br />
gesetzt; zugleich wurde in 2007 die Erhebungsmodalität von bisher aggregierten Tabellen<br />
auf Individualdatenerhebung umgestellt. Die neuen Daten beziehen sich im Wesentlichen<br />
auf Auszubildende in berufsvorbereitenden Maßnahmen sowie auf Arten <strong>der</strong><br />
För<strong>der</strong>ung bei überwiegend öffentlich geför<strong>der</strong>ten Berufsausbildungsverhältnissen.<br />
Diese Daten wurden bisher von den meisten Ärztekammern nicht erhoben.<br />
Die Neukonzeption <strong>der</strong> Statistik war Gegenstand von fünf Sitzungen des Arbeitskreises<br />
Berufsbildungsstatistik des Statistischen Bundesamtes von September 2004 (bereits im<br />
Vorfeld <strong>der</strong> Reform) bis Dezember 2006 in Wiesbaden. Dabei ging es darum, mögliche<br />
Umsetzungsprobleme bei den zuständigen Stellen systematisch zu bearbeiten und den<br />
Kammern ggf. Hilfen zur Verfügung zu stellen. Im Mittelpunkt standen Fragen zu<br />
Übertragungswegen, Schnittstellen und Datensicherheit. Durch Beratung in <strong>der</strong> Ständigen<br />
Konferenz „Medizinische Fachberufe“, durch Rundschreiben sowie durch Information<br />
des Arbeitskreises „Informationstechnologie“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> seit<br />
2005 wurden die Ärztekammern kontinuierlich und umfassend über den Fortgang <strong>der</strong><br />
Arbeiten informiert. Das Statistische Bundesamt hat im Juli 2006 sein EDV-Konzept<br />
(Liefervereinbarung und Schnittstellenbeschreibung) vorgelegt. Zum Januar 2007 mussten<br />
auf dieser Basis die Programme <strong>der</strong> Landesärztekammern umgestellt und die Organisation<br />
<strong>der</strong> Erfassung <strong>der</strong> ergänzenden Merkmale abgeklärt sein, denn die erste Erhebung<br />
mit Individualdatensätzen und zusätzlichen Merkmalen fand zum 31.12.2007<br />
statt, und zwar für die in 2007 neu begonnenen Ausbildungsverhältnisse. Das Statistische<br />
Bundesamt führte Schulungsworkshops für die Kammern im November 2006 und<br />
Januar 2007 durch.<br />
10<br />
355
In einer weiteren Sitzung des Statistischen Bundesamtes am 09.10.<strong>2008</strong> ging es um den<br />
Erfahrungsaustausch und die Vorbereitung <strong>der</strong> Erhebung <strong>2008</strong>. Die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
hat hierfür eine Rundfrage bei den Landesärztekammern zu vorliegenden Problemen<br />
durchgeführt und die Ergebnisse dem Statistischen Bundesamt übermittelt. Als<br />
häufigste Fehlerquellen wurden von den Ärztekammern die ungenaue Beschreibung<br />
<strong>der</strong> zu erfassenden Daten, die technischen Probleme mit dem neuen Eingabeprogramm<br />
(CORE.reporter) sowie Probleme bei <strong>der</strong> Übertragung <strong>der</strong> Datensätze an das Statistische<br />
Bundesamt genannt. Als durchweg positiv wurde die konstruktive Zusammenarbeit<br />
mit den Statistischen Landesämtern bzw. dem Statistischen Bundesamt sowie<br />
<strong>der</strong>en Hilfestellung beim neuen Verfahren bewertet. Es wurde angeregt, weitere Besprechungen<br />
auf Landesebene durchzuführen.<br />
10.2.8 Zentraler Aufgabenpool für Prüfungen<br />
Einige Landesärztekammern haben im Jahre 2006 die Einrichtung eines zentralen Aufgabenpools<br />
für die schriftliche Abschlussprüfung vorgeschlagen, da durch die neue<br />
Ausbildungsverordnung die Erarbeitung und Verfügbarkeit komplexer, handlungsorientierter<br />
schriftlicher Prüfungsaufgaben notwendig wird. Eine Arbeitsgruppe hat<br />
sich mit Rahmenbedingungen, rechtlichen Fragen und Organisationsmodellen<br />
beschäftigt und als Sachstandsbericht in die Ständige Konferenz „Medizinische Fachberufe“<br />
am 12.09.2007 eingebracht. Am 04.12.2007 wurden in einer Informationsveranstaltung<br />
bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> unter Beteiligung von rund 28 Vertretern von<br />
14 Kammern die pädagogisch-didaktischen, (edv)-organisatorischen und finanziellen<br />
Aspekte dieses Projektes dargestellt und erörtert.<br />
Unter Fe<strong>der</strong>führung <strong>der</strong> Ärztekammer Schleswig-Holstein wurde im Berichtsjahr die<br />
Kooperation <strong>der</strong> beteiligten Kammern vertraglich geregelt und mit dem Aufbau des<br />
Pools begonnen. In einer weiteren Veranstaltung am 18.09.<strong>2008</strong> bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
wurde das weitere Vorgehen hinsichtlich <strong>der</strong> vertraglichen Grundlagen, <strong>der</strong><br />
Katalogisierung <strong>der</strong> Prüfungsfragen für die drei Prüfungsbereiche sowie die technischen<br />
Regelungen für den Datenbankzugang konsentiert. Darüber hinaus wurden weitere<br />
Festlegungen zur Weiterentwicklung ab 2009 getroffen. Dazu gehört im Wesentlichen<br />
die Bildung von Expertenteams aus benannten Sachverständigen aller Kammerbereiche<br />
zur Begutachtung und Weiterentwicklung <strong>der</strong> eingereichten Fragen für die<br />
Prüfungsbereiche gemäß Prüfungsordnung. Die Expertenteams sollen nach ihrer<br />
Zusammenstellung Anfang 2009 für ihre Aufgaben<br />
– Analyse/Bewertung des existierenden Aufgabenbestandes,<br />
– Festlegung von Gütekriterien für Prüfungsfragen,<br />
– Entwicklung von Bewertungsinstrumenten und<br />
– Einrichtung eines Informationsportals für die beteiligten Kammern unter Berücksichtigung<br />
entsprechen<strong>der</strong> Schnittstellen zum Aufgabenpool<br />
professionell geschult werden. Darüber hinaus wurde festgelegt, dass zukünftig auch<br />
Aufgaben <strong>der</strong> praktischen Prüfung Bestandteil des Aufgabenpools werden sollen.<br />
356
Fachberufe im Gesundheitswesen<br />
10.3 Weitere Fachberufe im Gesundheitswesen<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
10.3.1 Konferenz <strong>der</strong> Fachberufe im Gesundheitswesen bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
Gemäß dem Ziel <strong>der</strong> im Jahr 1989 gegründeten Konferenz, die interprofessionelle<br />
Zusammenarbeit aller Gesundheitsberufe zu verbessern, wurden bereits in <strong>der</strong><br />
Anfangsphase „10 Thesen zur Kooperation <strong>der</strong> Berufe im Gesundheitswesen“ beschlossen<br />
(1989) sowie Vereinbarungen zwischen <strong>Bundesärztekammer</strong> und fünf Verbänden<br />
<strong>der</strong> Pflegeberufe zur „Kooperation zwischen Ärzten und Pflegeberufen“ (1993) sowie<br />
zum Thema „Kooperationsmodelle“ (dem sich allerdings die Verbände <strong>der</strong> Pflegeberufe<br />
nicht anschlossen) erarbeitet (1994). Seit Mitte <strong>der</strong> 90er Jahre ist die Qualitätssicherung<br />
ein Dauerthema <strong>der</strong> jährlichen Zusammenkünfte. In je<strong>der</strong> Sitzung hatte sich die<br />
Konferenz bisher mit den jeweils geplanten Gesundheitsreformen und den in diesem<br />
Zusammenhang stets neu ins Gespräch gebrachten Varianten zur Kostendämpfung<br />
und <strong>der</strong> zunehmenden Rationierung zu beschäftigen.<br />
In <strong>der</strong> 20. Sitzung am 12.03.<strong>2008</strong> standen die Konsequenzen des Gutachtens „Kooperation<br />
und Verantwortung“ des Sachverständigenrates für die Begutachtung <strong>der</strong> Entwicklungen<br />
im Gesundheitswesen von Juni 2007 sowie die im Entwurf des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes<br />
vorgesehenen Kompetenzerweiterungen bei <strong>der</strong> Pflege und <strong>der</strong><br />
Physiotherapeuten im Zentrum. Nach Auffassung <strong>der</strong> Vorsitzenden, Prof. Dr. Dr. h. c.<br />
Jörg-Dietrich Hoppe und Dr. Cornelia Goesmann, sind im Kontext einer gefor<strong>der</strong>ten<br />
neuen Aufgabenverteilung <strong>der</strong> Gesundheitsberufe Fragen <strong>der</strong> Delegation und Substitution<br />
das zentrale interprofessionelle Thema, wobei haftungsrechtliche und budgetäre<br />
Fragen eine wichtige Rolle spielen. Die starke zentralistische Ausrichtung des Gesundheitswesens<br />
ab 2009 und die wachsende, selbst zugeschriebene Steuerrolle <strong>der</strong> Bundesregierung<br />
dürften den Zusammenhalt <strong>der</strong> Gesundheitsberufe aber nicht stören. Die<br />
Fachberufe begrüßten ihrerseits die Öffnung für mehr Eigenständigkeit <strong>der</strong> Leistungserbringung<br />
durch die neuen geplanten Bestimmungen im Pflege-Weiterentwicklungsgesetz<br />
§ 63 Abs. 3b und c und for<strong>der</strong>ten neue Modelle <strong>der</strong> Zusammenarbeit. Es wurde<br />
vereinbart, eine gemeinsame Klausurtagung zur Thematik Kooperation durchzuführen.<br />
Im fachlichen Teil <strong>der</strong> Konferenz, die erneut von einer interprofessionellen Planungsgruppe<br />
vorbereitet worden war, ging es um Zukunftsaufgaben in <strong>der</strong> Qualitätssicherung.<br />
In einem Überblickreferat zur Entwicklung und Rolle interprofessioneller Leitlinien<br />
in <strong>der</strong> Qualitätssicherung stellte <strong>der</strong> Leiter des Ärztlichen Zentrums für Qualität in<br />
<strong>der</strong> Medizin (ÄZQ), Prof. Dr. Dr. Günter Ollenschläger, das im Jahr 2002 von <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> initiierte Programm <strong>der</strong> Nationalen Versorgungsleitlinien vor. Im<br />
Kontext seiner Darstellung <strong>der</strong> Entwicklung und <strong>der</strong> zukünftig notwendigen Schwerpunkte<br />
des Programms hob er auf die zunehmende systematische Beteiligung <strong>der</strong> Fachberufe<br />
ab und lud diese zur Zusammenarbeit ein.<br />
Herr Eckhardt Böhle, Deutscher Verband für Physiotherapie – Zentralverband <strong>der</strong><br />
Physiotherapeuten/Krankengymnasten, beantwortete in seinem Referat die Frage:<br />
Kann die Qualität <strong>der</strong> Heilmittelversorgung durch die Anwendung Nationaler Versor-<br />
10<br />
357
gungsleitlinien verbessert werden? mit einem uneingeschränkten „Ja“. Auf <strong>der</strong> Basis<br />
<strong>der</strong> Ergebnisse des Heilmittelreports 2007 <strong>der</strong> Gemün<strong>der</strong> Ersatzkasse plädierte er für<br />
eine leitliniengestützte Behandlung des Rückenschmerzes unter Verzicht auf monoprofessionelle<br />
Leitlinien, um ein verbessertes Versorgungsmanagement bzw. eine verbesserte<br />
Behandlungsqualität zu erreichen.<br />
Zum Thema „Elektronischer Heilberufs- und Berufsausweis“ referierten Dr. Philipp<br />
Stachwitz, Leiter des Projektbüros „Elektronischer Arztausweis“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
sowie Dr. Monika Rausch, Präsidentin des Deutschen Bundesverbandes für Logopädie,<br />
Andreas Westerfellhaus, Vizepräsident des deutschen Pflegerates, in ihrer Funktion<br />
als Sprecher <strong>der</strong> Interessengemeinschaft Elektronisches Gesundheitsberuferegister<br />
(eGbR) <strong>der</strong> Gesundheitsberufe (IGGB), gegründet im Januar <strong>2008</strong>. Dr. Stachwitz stellte<br />
umfassend die Funktionalitäten, historische Entwicklung und den aktuellen Verfahrensstand<br />
des Heilberufsausweises und <strong>der</strong> elektronischen Gesundheitskarte dar, wobei<br />
er auch auf die Kritik des Deutschen Ärztetages 2007 zu Fragen <strong>der</strong> Sicherheit und des<br />
organisatorischen Aufwandes einging. Frau Dr. Rausch und Herr Westerfellhaus<br />
begründeten die For<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Gesundheitsberufe nach einer angemessenen Berücksichtigung<br />
im Verfahren und nach einem eigenständigen Zugang zur Gesundheitskarte.<br />
Die Ausgabe und Überwachung sollen nach Auffassung <strong>der</strong> Gesundheitsfachberufe<br />
durch Einrichtung eines län<strong>der</strong>übergreifenden, zentralen Gesundheitsberuferegisters<br />
reguliert werden.<br />
Über den aktuellen Stand neuer Versorgungsformen sowie Perspektiven informierte<br />
umfassend <strong>der</strong> Beitrag von Dr. Thomas Heil, stellv. Vorsitzen<strong>der</strong> <strong>der</strong> Deutschen Gesellschaft<br />
für Integrierte Versorgung im Gesundheitswesen (DGIV). Neue Formen wie<br />
hausarztzentrierte Versorgung, Disease-Management-Programme, Medizinische Versorgungszentren,<br />
Gesundheitszentren und Integrierte Versorgung stellten Optionen<br />
für die zukünftige Versorgung <strong>der</strong> wachsenden Anzahl chronisch kranker Patienten bei<br />
zunehmend knappen Ressourcen dar. Insbeson<strong>der</strong>e die Case-Management-Verträge<br />
böten den Gesundheitsfachberufen Chancen für zusätzliche Koordinierungsaufgaben.<br />
Die 21. Fachberufekonferenz wird am 18.03.2009 als Jubiläumsveranstaltung anlässlich<br />
ihres 20-jährigen Bestehens stattfinden.<br />
– Vgl. hierzu www.bundesaerztekammer.de > Institutionen > Gremien > Konferenz <strong>der</strong><br />
Fachberufe im Gesundheitswesen.<br />
358
Fachberufe im Gesundheitswesen<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
10.3.2 Stärkere Einbeziehung nichtärztlicher Heilberufe in die medizinische<br />
Versorgung<br />
Der 111. Deutsche Ärztetag <strong>2008</strong> in Ulm hat sich sowohl in den gesundheitspolitischen<br />
Leitsätzen (Ulmer Papier) als auch in einem eigenen Tagesordnungspunkt mit <strong>der</strong> Thematik<br />
einer stärkeren Einbeziehung nichtärztlicher Heilberufe in die medizinische Versorgung<br />
befasst.<br />
Das Ulmer Papier stellt hierzu fest:<br />
– Der steigende Versorgungsbedarf macht eine stärkere Einbeziehung nichtärztlicher<br />
Gesundheitsberufe sinnvoll. Im Mittelpunkt <strong>der</strong> Bildung multiprofessioneller Teams<br />
und berufsgruppenübergreifen<strong>der</strong> Versorgungskonzepte muss die Synergie <strong>der</strong> verschiedenen<br />
Kompetenzen stehen.<br />
– Der Schutzgedanke, <strong>der</strong> <strong>der</strong> ärztlichen Letztverantwortung für Diagnostik und Therapie<br />
und dem Rechtsanspruch <strong>der</strong> Patienten auf Facharztstandard in <strong>der</strong> medizinischen<br />
Versorgung innewohnt, darf nicht untergraben werden.<br />
– Zur Sicherstellung <strong>der</strong> ärztlichen Versorgung hat die deutsche Ärzteschaft eigene<br />
Vorschläge für arztunterstützende und arztentlastende Maßnahmen sowie Positionen<br />
zur Delegationsfähigkeit ärztlicher Leistungen entwickelt.<br />
Durch den Tagesordnungspunkt „Arztbild <strong>der</strong> Zukunft und Zusammenarbeit mit an<strong>der</strong>en<br />
Gesundheitsberufen“ hat <strong>der</strong> Ärztetag zum einen deutlich gemacht, dass er <strong>der</strong> Thematik<br />
eine hohe Bedeutung zumisst, zum an<strong>der</strong>en, dass er bereits bei <strong>der</strong> Standortbestimmung<br />
<strong>der</strong> Arztrolle und des ärztlichen Selbstbilds einen engen Bezug zu komplementären<br />
Aufgaben und Rollen an<strong>der</strong>er Berufe in <strong>der</strong> Gesundheitsversorgung herstellt.<br />
Entsprechend <strong>der</strong> Grundpositionierung im Ulmer Papier wurden durch 19 Beschlüsse<br />
und Entschließungen Rahmenbedingungen und Zielsetzungen <strong>der</strong> Kooperation diskutiert<br />
und in weiterführenden Aufträgen an die <strong>Bundesärztekammer</strong> formuliert.<br />
In diesem Zusammenhang spielte die kritische Bewertung <strong>der</strong> Empfehlungen des Gutachtens<br />
des Sachverständigenrates zur Begutachtung <strong>der</strong> Entwicklung im Gesundheitswesen<br />
vom Juli 2007 zu „Kooperation und Verantwortung“, u. a. zu <strong>der</strong> Zusammenarbeit<br />
<strong>der</strong> Gesundheitsberufe, eine wichtige Rolle. Der Sachverständigenrat kommt zu<br />
dem Schluss, dass die <strong>der</strong>zeitige Zusammenarbeit <strong>der</strong> Gesundheitsberufe we<strong>der</strong> den<br />
Verän<strong>der</strong>ungen im Morbiditätsspektrum noch den neuen strukturellen Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
einer sektorübergreifenden Versorgung entspricht, dass sie durch Rechtsunsicherheit,<br />
mangelnde interprofessionelle Standardisierung, nicht immer effiziente Arztzentriertheit<br />
und Ausbildungsmängel gekennzeichnet sei. Der Sachverständigenrat empfiehlt<br />
zur Verbesserung von Qualität und Wirtschaftlichkeit u. a.<br />
– eine gesetzliche Modellklausel bzw. Modellversuche zur stärkeren Einbeziehung<br />
nichtärztlicher Gesundheitsberufe durch erweiterte Delegation o<strong>der</strong> Aufgabenübertragung,<br />
– die Übertragung von bisher unzureichend abgedeckten Tätigkeiten auf nichtärztliche<br />
Gesundheitsberufe, z. B. in <strong>der</strong> Prävention,<br />
– größere Handlungsautonomie <strong>der</strong> nichtärztlichen Berufe (z. B. Verordnung von Pflegebedarfsartikeln<br />
durch die Pflege), auch auf <strong>der</strong> Basis eines neuen Heilkundebegriffs,<br />
10<br />
359
– Poolkompetenzen für Tätigkeiten, die von mehreren Berufsgruppen ausgeführt werden<br />
können sowie<br />
– die Ausbildung auch nichtärztlicher Gesundheitsberufe an den medizinischen Fakultäten.<br />
Der Referent des Vorstands <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zum Tagesordnungspunkt<br />
„Zusammenarbeit mit an<strong>der</strong>en Gesundheitsberufen“, Dr. Theodor Windhorst, zugleich<br />
Präsident <strong>der</strong> Ärztekammer Westfalen-Lippe, hat in seinen Ausführungen die Bereitschaft<br />
<strong>der</strong> Ärzteschaft zur notwendigen Weiterentwicklung <strong>der</strong> Kooperationsformen für<br />
die Bewältigung anstehen<strong>der</strong> Versorgungserfor<strong>der</strong>nisse dargelegt, jedoch als Prüfkriterien<br />
für neue Formen des Zusammenwirkens Qualifikation, Qualität und Sicherheit <strong>der</strong><br />
Versorgung, Haftungsrecht, Zufriedenheit <strong>der</strong> beteiligten Berufsgruppen, Effizienz und<br />
Wirtschaftlichkeit geltend gemacht. Er hat damit die mehrfachen Stellungnahmen <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong>, z. B. gegenüber den Gesundheitsministerien <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> und dem<br />
Sachverständigenrat, bei Gesetzentwürfen und in zahlreichen Veranstaltungen auch im<br />
Berichtsjahr unterstrichen, in denen zunächst eine Folgenabschätzung insbeson<strong>der</strong>e in<br />
medizinischer, ökonomischer und rechtlicher Hinsicht gefor<strong>der</strong>t wird, auch was die<br />
Einführung weiterer Versorgungsebenen betrifft.<br />
Unbestritten machen Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Rahmenbedingungen <strong>der</strong> gesundheitlichen Versorgung,<br />
wie z. B. <strong>der</strong> gesellschaftliche Wandel, die Auflösung traditioneller sozialer<br />
und familiärer Netze, die demografische Entwicklung, das geän<strong>der</strong>te Krankheitsspektrum,<br />
die gestiegene Komplexität <strong>der</strong> medizinischen Versorgung, die begrenzten finanziellen<br />
und personellen Ressourcen und das geän<strong>der</strong>te Selbstverständnis <strong>der</strong> Berufsangehörigen<br />
und <strong>der</strong> Patienten eine Anpassung von Strukturen sowie neue Versorgungskonzepte<br />
notwendig. Allerdings darf dabei eine Übertragung ärztlicher Kompetenzen,<br />
wie z. B. Diagnose, Indikation, Therapieentscheidung und -planung, nicht zur Disposition<br />
stehen. Diese wird aus Gründen <strong>der</strong> Patientensicherheit und <strong>der</strong> Versorgungsqualität<br />
abgelehnt. Der Deutsche Ärztetag hat dies in seiner Entschließung „Delegation ja –<br />
Substitution nein!“ unmissverständlich abgelehnt, ebenso wie Konzepte und Modellvorhaben,<br />
die auf Lockerung des Arztvorbehalts und Unterschreitung des Facharztstandards<br />
in Diagnostik und Therapie hinauslaufen.<br />
Nur eine aufeinan<strong>der</strong> abgestimmte Professionsentwicklung <strong>der</strong> Berufe im Gesundheitswesen,<br />
die die Gegebenheiten des gesellschaftlich akzeptierten deutschen Versorgungssystems<br />
ausreichend berücksichtigt, kann zur Bewältigung <strong>der</strong> anstehenden Fragen<br />
beitragen. In diesem Zusammenhang müssen Strukturen und Prozesse an geän<strong>der</strong>te<br />
Bedarfe angepasst werden: Behandlungs- bzw. Betreuungskonzepte sind auf<br />
Langfristigkeit auszurichten, Prävention, Rehabilitation, Palliativversorgung gewinnen<br />
gegenüber <strong>der</strong> akutmedizinischen Versorgung an Bedeutung, psychosoziale Hilfen und<br />
Pflege sind zu integrieren und zu regionalisieren, die sektorenübergreifende Versorgung,<br />
die Kooperation zwischen den Gesundheitsberufen, die Organisation von Prozessen<br />
sowie die Aufgabenverteilung und die Delegation ärztlicher Leistungen sind zu optimieren.<br />
Von möglichen Entlastungseffekten könnte auch die ambulante ärztliche Versorgung<br />
in strukturschwachen Regionen, insbeson<strong>der</strong>e in den neuen Bundeslän<strong>der</strong>n,<br />
profitieren.<br />
Multiprofessionellen Teams in <strong>der</strong> ambulanten Versorgung kommt hierbei eine noch<br />
wichtigere Rolle als bisher zu. Vorrangig ist es, die Zusammenarbeit von Hausärzten,<br />
360
Fachberufe im Gesundheitswesen<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Medizinischen Fachangestellten und Pflegekräften unter Berücksichtigung <strong>der</strong> rechtlichen<br />
und strukturellen Rahmenbedingungen neu zu justieren. Dabei muss es um<br />
Kompetenzsteigerung, Schärfung von Profilen sowie Spezialisierung im Kontext von<br />
Kooperation gehen.<br />
Der Rolle des Arztes kommt bei <strong>der</strong> Koordination <strong>der</strong> Versorgung <strong>der</strong> Patienten herausragende<br />
Bedeutung zu. Die Hausarztpraxis bietet sich für die Bewältigung insofern an,<br />
als in § 73 Abs. 1 SGB V die umfassende Aufgabenstellung für die hausärztliche Versorgung<br />
festgelegt ist, nämlich: die ärztliche Betreuung von Patienten bei Kenntnis seines<br />
häuslichen und familiären Umfeldes, die Koordination diagnostischer, therapeutischer<br />
und pflegerischer Maßnahmen, die Dokumentation und Zusammenführung <strong>der</strong><br />
wesentlichen Behandlungsdaten, Befunde und Berichte aus <strong>der</strong> ambulanten und stationären<br />
Versorgung und die Einleitung o<strong>der</strong> Durchführung präventiver und rehabilitativer<br />
Maßnahmen sowie die Integration nichtärztlicher Hilfen.<br />
Zur Arztunterstützung und -entlastung bei <strong>der</strong> Durchführung dieser komplexen Aufgaben<br />
sollen nach Auffassung <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft die Medizinischen Fachangestellten<br />
– auf <strong>der</strong> Basis <strong>der</strong> neugestalteten Grundausbildung von 2006, <strong>der</strong> ergänzenden<br />
Fortbildungscurricula von 2007 sowie <strong>der</strong> ab 2009 geplanten Aufstiegsfortbildung zur<br />
„Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung“ – stärker für delegierbare und<br />
koordinierende Aufgaben eingesetzt werden. Dies ist z. B. gegeben bei <strong>der</strong> Versorgung<br />
chronisch Kranker, innerhalb von Disease-Management-Programmen o<strong>der</strong> IV-Verträgen,<br />
im Bereich <strong>der</strong> Patientenberatung und -schulung insbeson<strong>der</strong>e im Rahmen von<br />
Gesundheitsför<strong>der</strong>ung, Früherkennung, Prävention, Rehabilitation, bei <strong>der</strong> Versorgung<br />
älterer Patienten und im Rahmen von Hausbesuchen. Sie können auch bei <strong>der</strong> Versorgung<br />
Pflegebedürftiger den Arzt überall dort gezielt entlasten, wo im Vorfeld pflegerischer<br />
Versorgung ein Tätigwerden von Pflegediensten (noch) nicht notwendig ist.<br />
Durch die Neufassung <strong>der</strong> Grundsätze zur „Persönlichen Leistungserbringung – Möglichkeiten<br />
und Grenzen <strong>der</strong> Delegation ärztlicher Leistungen“ von <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
und Kassenärztlicher Bundesvereinigung per Beschluss des Vorstands <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
am 29.08.<strong>2008</strong> wurden die Spielräume für Delegation erweitert. Auch das<br />
Pflege-Weiterentwicklungsgesetz vom April <strong>2008</strong> eröffnet speziell für delegierbare Aufgaben<br />
im häuslichen Umfeld von Patienten erweiterte Delegationsmöglichkeiten (§ 87<br />
Abs. 2 b SGB V).<br />
Für den Bereich <strong>der</strong> stationären Versorgung hat <strong>der</strong> Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
im November <strong>2008</strong> einen Studienauftrag zur Delegation und Kooperation vergeben mit<br />
dem Ziel, ca. 10 bis 15 repräsentative praxisnahe Szenarien für multiprofessionelle<br />
Kooperation/Delegation im Behandlungsablauf auf <strong>der</strong> Basis des Beschlusses des<br />
111. Deutschen Ärztetages in Ulm „Delegation ja – Substitution nein“ und <strong>der</strong> o. g. aktualisierten<br />
Delegationsrichtlinie zu entwerfen. Dabei sollen konkrete, praktikable, interprofessionell<br />
abgestimmte Prozeduren, die geltendes (Haftungs-)Recht berücksichtigen<br />
und die von hoher Relevanz für den Versorgungsalltag im Krankenhaus sind, entwickelt<br />
werden. Die Ergebnisse <strong>der</strong> qualitativen Studie sollen Ende 2009 vorliegen.<br />
10<br />
361
10.3.3 Case Management in <strong>der</strong> medizinischen Versorgung<br />
Der 111. Deutsche Ärztetag <strong>2008</strong> in Ulm hat im Rahmen <strong>der</strong> Beratungen zum Tagesordnungspunkt<br />
„Arztbild <strong>der</strong> Zukunft und Zusammenarbeit mit an<strong>der</strong>en Gesundheitsberufen“<br />
eine Entschließung zur stärkeren Einbeziehung von Gesundheitsfachberufen<br />
in das Case Management gefasst. Danach ist eine verstärkte sektoren- und berufsübergreifende<br />
Koordination und Integration diagnostischer, therapeutischer, rehabilitativer,<br />
pflegerischer und sozialer Leistungen insbeson<strong>der</strong>e bei komplexen Krankheitsbil<strong>der</strong>n<br />
bzw. bestimmten Patientengruppen notwendig und wünschenswert, wobei dem „Case<br />
Management“ o<strong>der</strong> „Versorgungsmanagement“ im Sinne eines effektiven, einzelfallorientierten<br />
Prozessmanagements ein immer höherer Stellenwert zukommt. Der Ärztetag<br />
plädiert hinsichtlich <strong>der</strong> Frage, wer zum Case Manager prädestiniert ist, für eine<br />
genaue Analyse <strong>der</strong> Case-Management-Funktionen und differenziert dabei zwischen<br />
zwei Arbeitsbereichen im Case Management, nämlich dem medizinisch-therapeutischen<br />
Bereich und dem Management- bzw. Koordinierungsbereich: Der medizinischtherapeutische<br />
Arbeitsbereich, <strong>der</strong> die Initiierung, die Steuerung und die Übernahme<br />
<strong>der</strong> Therapie- und Ergebnisverantwortung umfasst, seien genuine Aufgaben des Arztes,<br />
insbeson<strong>der</strong>e des Hausarztes; bei <strong>der</strong> Durchführung und Steuerung des Case-Management-Prozesses<br />
werde <strong>der</strong> Arzt im Sinne einer professionsübergreifenden Versorgung<br />
im Delegationsverfahren von zusätzlich qualifizierten Gesundheitsfachberufen wie <strong>der</strong><br />
Medizinischen Fachangestellten, aber auch Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Krankenschwestern<br />
und -pflegern sowie psychosozialen Berufen unterstützt.<br />
Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hat auf Beschluss des Vorstands im Jahre 2006 durch ein wissenschaftliches<br />
Gutachten Schnittstellen und Kooperationsmöglichkeiten analysieren<br />
lassen, um Empfehlungen hieraus zu diskutieren und ggf. umzusetzen (siehe hierzu<br />
www.bundesaerztekammer.de > Ärzte > Ambulante Versorgung > Delegation ärztlicher<br />
Leistungen > Gutachten). Das Gutachten, in dem rund 50 aktuelle Case-Management-<br />
Projekte untersucht wurden und das im August <strong>2008</strong> als Broschüre veröffentlicht und<br />
breit in den Institutionen des Gesundheitswesens gestreut wurde, hat gezeigt, dass<br />
– Case Management bisher vor allem im Rahmen von Integrierten Versorgungsverträgen,<br />
d. h. mit zusätzlicher Finanzierung durch die GKV eingesetzt wird;<br />
– eine enorme Unschärfe des Case-Management-Begriffs bei gleichzeitig allgemein<br />
anerkannter Methodik <strong>der</strong> Umsetzung besteht;<br />
– die Indikationsbereiche hauptsächlich chronische, zerebro- und kardiovaskuläre<br />
Krankheiten sowie psychische und onkologische Erkrankungen sind, aber auch die<br />
Versorgung älterer und hochbetagter, allein leben<strong>der</strong> Menschen mit zum Teil chronischen<br />
altersbedingten Krankheiten und ungenügenden sozialen und familiären Hilfenetzen<br />
in den Blick zu nehmen ist;<br />
– die therapeutische Verantwortung, die Ergebnisverantwortung und die Verantwortung<br />
für die Initiierung des Case-Management-Prozesses Ärzten obliegt;<br />
– eine hohe Divergenz bzgl. <strong>der</strong> Ausbildung, Zusatzqualifikation und des Aufgabenspektrums<br />
von Case Managern besteht.<br />
Zur Evaluation des Case Managements – insbeson<strong>der</strong>e zur gesundheitsökonomischen<br />
Bewertung – liegen in Deutschland noch keine umfassenden Studien vor. Einzelne Studien<br />
weisen auf eine Verbesserung <strong>der</strong> Kooperation und Kommunikation <strong>der</strong> beteilig-<br />
362
ten Berufsgruppen hin, darüber hinaus auf eine Verringerung <strong>der</strong> Arbeitsbelastung und<br />
eine Erhöhung <strong>der</strong> Berufszufriedenheit bei Ärzten und an<strong>der</strong>en Berufen. Eine breitflächige<br />
Implementierung ist <strong>der</strong>zeit nicht zu rechtfertigen.<br />
Um Ärzte von Koordinations- und Organisationsaufgaben im Rahmen von Case<br />
Management zu entlasten und gleichzeitig Zuständigkeiten, Aufgaben und Qualifikationen<br />
<strong>der</strong> Akteure zu definieren, empfiehlt das Gutachten die Entwicklung eines Curriculums<br />
Case Management durch die <strong>Bundesärztekammer</strong>. Der Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
hat in Umsetzung dieser Empfehlung und des darauf beruhenden Ärztetagsbeschlusses<br />
im Juni <strong>2008</strong> beschlossen, ein interprofessionelles Curriculum unter<br />
Beteiligung <strong>der</strong> betroffenen Berufsgruppen durch das Ärztliche Zentrum für Qualität in<br />
<strong>der</strong> Medizin (ÄZQ) erarbeiten zu lassen. Das ÄZQ ist aufgrund seiner interprofessionellen<br />
Leitlinienprojekte hierfür bestens qualifiziert. Das Projekt wird Anfang 2009 starten.<br />
10.3.4 Kooperation mit den Pflegeberufen<br />
Fachberufe im Gesundheitswesen<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Im Verhältnis zu den Pflegeberufen lässt sich u. a. anhand des Anfang 2003 abgeschlossenen<br />
Modellprojekts „Interprofessionelle Kommunikation im Krankenhaus“<br />
[InterKiK] (siehe www.bundesaerztekammer.de < Stationäre Versorgung) belegen, dass<br />
die Gestaltung kooperativer Beziehungen seitens <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> bewusst<br />
gesucht wird. Vor dem Hintergrund sich än<strong>der</strong>n<strong>der</strong> Bedarfe in Medizin und Pflege<br />
sowie neuer Versorgungsstrukturen in Folge des GKV-Mo<strong>der</strong>nisierungsgesetzes 2004,<br />
des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes 2006 sowie des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes<br />
<strong>2008</strong> sind Zusammenarbeitsformen zukünftig verstärkt zwischen den Professionen<br />
sowie sektorenübergreifend zu realisieren. Hier kann auf die Tradition sog. „Spitzengespräche“<br />
mit dem Deutschen Pflegerat seit 2001 aufgebaut werden: In einem Dialog<br />
zwischen Vertretern des Deutschen Pflegerates und dem Vorstand <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> 2004 war man sich darin einig, dass die bisherige Zusammenarbeit<br />
auf verschiedenen Arbeitsfel<strong>der</strong>n erfolgreich verlaufe und in <strong>der</strong> bewährten Form<br />
fortzuführen bzw. zu intensivieren sei. Der Vorstand signalisierte Offenheit für die<br />
Optionen, die sich aus einem neuen berufspolitischen, fachlichen und gesellschaftlichen<br />
Selbstverständnis <strong>der</strong> Pflege und ihrer zukünftigen Bedeutung in <strong>der</strong> gesundheitlichen<br />
Versorgung ergeben könnten. Die verbesserte Bildung <strong>der</strong> Pflegeberufe könne<br />
gleichzeitig zu einer stärkeren Ausdifferenzierung von Berufsfel<strong>der</strong>n, zur Spezialisierung,<br />
aber auch zu Dequalifizierungstendenzen führen. Gemeinsam wurde<br />
kritisiert, dass die Ressourcen für die Ausbildung in <strong>der</strong> Pflege zunehmend verknappt<br />
werden und dass heute schon neben einem Ärztemangel ein Mangel an qualifizierten<br />
Pflegekräften konstatiert werden muss.<br />
Hinsichtlich <strong>der</strong> von den Pflegeverbänden weiterhin kritisch gesehenen Koordinationsfunktion<br />
des Arztes wurde vom Vorstand deutlich gemacht, dass insbeson<strong>der</strong>e im<br />
Bereich des Case Managements als einer komplexen integrierten medizinischen<br />
Behandlungsbegleitung die Verantwortung nur von einem Arzt übernommen werden<br />
könne. Unabhängig davon konstatierten beide Seiten, dass die Situation an <strong>der</strong> ärztlichen<br />
und pflegerischen Basis häufig in Form fruchtbarer Kooperation abläuft. Auch<br />
10<br />
363
die in einem Arbeitsgespräch im Januar 2005 vereinbarten konkreten Zusammenarbeitsformen<br />
und Abstimmungsprozeduren in verschiedenen Qualitätssicherungsgremien<br />
auf Bundesebene haben sich im Berichtsjahr bewährt.<br />
Im Spitzengespräch Juni 2006 plädierten die Pflegeberufe für einen neuen Zuschnitt<br />
von Berufs- und Arbeitsfel<strong>der</strong>n, einerseits zur Sicherung des pflegerischen Nachwuchses,<br />
auch mit Blick auf die Akademisierung, an<strong>der</strong>erseits aber auch mit Blick auf den<br />
ambulanten Bereich angesichts <strong>der</strong> im internationalen Vergleich hohen Arztdichte bei<br />
gleichzeitigen Versorgungsproblemen vor allem in <strong>der</strong> Fläche bei Chronikern. Das<br />
Modell <strong>der</strong> Familiengesundheitsschwester sei zukunftsweisend. Die Pflege for<strong>der</strong>te<br />
mehr Autonomie in den Bereichen Medikamentengabe sowie Pflegeassessment mit<br />
Vorschlagsrecht und ein pflegerisches Case Management vor allem im Übergang ambulant-stationär.<br />
Angestrebt wird das Verordnungsrecht für häusliche Krankenpflege. Die<br />
Verordnungshoheit des Arztes in Deutschland ist aus Sicht <strong>der</strong> Pflege anachronistisch<br />
und mit Blick auf Europa überholt. Neue Qualifizierungen im stationären Bereich wurden<br />
nicht als notwendig erachtet.<br />
Seitens <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> wurde <strong>der</strong> gefor<strong>der</strong>ten neuen Versorgungsebene und<br />
<strong>der</strong> alleinigen Zuständigkeit für Case Management eine Absage erteilt. Hinsichtlich des<br />
Verordnungsrechts und <strong>der</strong> Übernahme ärztlicher Leistungen verwies die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
auf die bestehende Rechtslage. Aufgabenverän<strong>der</strong>ungen seien in Abgrenzung<br />
zur neugeordneten Medizinischen Fachangestellten und vor dem Hintergrund neuer<br />
Organisationsformen zu prüfen. Die Gesprächspartner vereinbarten, das Papier<br />
„Kooperation zwischen Ärzten und Pflegeberufen“ aus dem Jahre 1993 auf <strong>der</strong> Basis<br />
eines vom Deutschen Pflegerat zu erarbeitenden konkreten Textvorschlages weiter zu<br />
beraten.<br />
Ein weiteres Gespräch hat im Dezember <strong>2008</strong> stattgefunden. Dabei ging es insbeson<strong>der</strong>e<br />
um verbesserte Kooperationsmöglichkeiten im ambulanten und stationären Sektor<br />
und neue Zuständigkeiten. Gesprächsbasis war ein Positionspapier von Juni <strong>2008</strong>, in<br />
dem die Pflegeberufe – vor dem Hintergrund neuer Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> medizinischen<br />
und pflegerischen Versorgung – eine erweiterte Verantwortung für die Steuerung therapeutischer<br />
und diagnostischer Prozesse for<strong>der</strong>n. Die Verantwortungsbereiche aller an<br />
<strong>der</strong> Versorgung beteiligten Berufsgruppen seien neu und partnerschaftlich zu definieren,<br />
z. B. im Bereich des Dekubitus- o<strong>der</strong> Sturzrisikos, <strong>der</strong> Pneumonieprophylaxe, chronischer<br />
Wunden und des Schmerzmanagements sollte die Pflege die Kompetenz erhalten,<br />
die notwendigen diagnostischen, therapeutischen und prophylaktischen Maßnahmen<br />
zu ergreifen. Darüber hinaus wird die Berechtigung gefor<strong>der</strong>t, Leistungen in Form<br />
des Direktzuganges unabhängig von <strong>der</strong> ärztlichen Verordnung anzubieten und mit<br />
den Krankenkassen abzurechnen.<br />
Der Deutsche Pflegerat gründet seine For<strong>der</strong>ungen auch auf ein aktuelles Rechtsgutachten<br />
„Weitere öffentlich-rechtliche Regulierung <strong>der</strong> Pflegeberufe und ihrer Tätigkeit“<br />
(September <strong>2008</strong>). Darin wird auf <strong>der</strong> Basis einer breiten Analyse angeregt, das Berufs-,<br />
Leistungs- und Haftungsrecht <strong>der</strong> Pflege so fortzuentwickeln, dass ihrer gestiegenen<br />
gesellschaftlichen, epidemiologischen und sozialrechtlichen Bedeutung angemessen<br />
Rechnung getragen wird. Eine Annäherung <strong>der</strong> Standpunkte konnte nicht erzielt werden,<br />
so dass die Gespräche zunächst auf Arbeitsebene fortgeführt werden. Die Ergeb-<br />
364
nisse sollen in eine geplante Klausurtagung mit den Pflegeberufen und weiteren Fachberufen<br />
im Jahr 2009 eingebracht werden.<br />
In einer weiteren Zusammenkunft mit dem Arbeitgeberverband privater Anbieter sozialer<br />
Dienste (bpa) im August <strong>2008</strong> wurden übereinstimmend die Heimversorgung<br />
durch Ärzte, die Wundversorgung und die interprofessionelle Leitlinienentwicklung als<br />
Kooperationsfel<strong>der</strong> identifiziert und eine Intensivierung <strong>der</strong> Kontakte zur Verbesserung<br />
<strong>der</strong> medizinisch-pflegerischen Versorgung vereinbart. Insbeson<strong>der</strong>e Vernetzungsmodelle<br />
mit den Schwerpunkten Vertragsgestaltung sowie Managementberatung sollen<br />
beim nächsten Treffen Anfang 2009 in den Blick genommen werden.<br />
10.3.5 Pflege-Weiterentwicklungsgesetz<br />
Fachberufe im Gesundheitswesen<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Die ersten Monate des Berichtsjahres waren von <strong>der</strong> Fortsetzung <strong>der</strong> intensiven Befassung<br />
mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz geprägt. <strong>Bundesärztekammer</strong> und Kassenärztliche<br />
Bundesvereinigung hatten sich gemeinsam bereits zum Referentenentwurf<br />
vom 10.09.2007 und zur Kabinettsfassung vom 18.10.2007 gemeinsam geäußert.<br />
Sie gaben auch zum Gesetzentwurf vom 07.12.2007 gegenüber dem Bundesministerium<br />
für Gesundheit und gegenüber dem Bundestagsausschuss für Gesundheit in einer<br />
zweitägigen Anhörung am 21./23.01.<strong>2008</strong> eine gemeinsame Stellungnahme ab. Die<br />
Stellungnahme vom 10.01.<strong>2008</strong> wurde bereits im <strong>Tätigkeitsbericht</strong> 2007, S. 392 ff.,<br />
umfänglich dokumentiert. Abgelehnt wurden insbeson<strong>der</strong>e aus haftungsrechtlichen,<br />
rechtssystematischen, verfassungsrechtlichen Gründen die geplanten Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong><br />
Aufgabenverteilung zwischen den Gesundheitsberufen mit Geltung für das Sozialgesetzbuch<br />
V und die Berufsgesetze für Kranken- und Altenpflegeberufe. Die Möglichkeit<br />
<strong>der</strong> (selbstständigen) Heilkundeausübung durch Kranken- und Altenpflegeberufe und<br />
Physiotherapeuten und die unklaren Abgrenzungen zur hausärztlichen Koordinierungsfunktion<br />
nach § 73 SGB V wurden kritisiert. Die Ärzteschaft lehnte insbeson<strong>der</strong>e<br />
eine Abkopplung pflegerischer Tätigkeiten von <strong>der</strong> ärztlichen Verordnung im Rahmen<br />
medizinischer Behandlung ab. Stattdessen wurde vorgeschlagen, Modellvorhaben zur<br />
rechtskonformen Erweiterung von Delegationsmöglichkeiten bei <strong>der</strong> ärztlichen Versorgung<br />
zuzulassen, in welche Medizinische Fachangestellte zur Arztentlastung und<br />
-unterstützung im Rahmen multiprofessioneller Teams stärker einbezogen werden. Die<br />
Kritik <strong>der</strong> Ärzteschaft stand dabei in voller Übereinstimmung mit <strong>der</strong> überaus deutlichen<br />
Stellungnahme des Bundesrates (Drucksache 718/1/07 vom 19.11.2007) zum<br />
Gesetzentwurf, was die Substitution von bisher dem Arzt vorbehaltenen Tätigkeiten<br />
betrifft.<br />
Im Einzelnen vertraten <strong>Bundesärztekammer</strong> und Kassenärztliche Bundesvereinigung<br />
in <strong>der</strong> Anhörung vor dem Bundestagsausschuss folgende Auffassungen zu wichtigen<br />
Problemfel<strong>der</strong>n:<br />
Versorgungsmanagement nach § 11 SGB V/Entlassungsmanagement nach § 115 SGB V<br />
Bereits im Zuge des GKV-WSG wurde Versorgungsmanagement als neue Leistungsart<br />
in das SGB V eingeführt. Versorgungsmanagement soll Schnittstellen abbauen bzw.<br />
den Patienten reibungslose Übergänge zwischen akuter Versorgung, Rehabilitation und<br />
Pflege ermöglichen. Eine Optimierung ist auch aus Sicht <strong>der</strong> BÄK selbstverständlich<br />
10<br />
365
zweckmäßig und wünschenswert. In <strong>der</strong> geplanten Form ist es jedoch wegen <strong>der</strong> unklaren<br />
Abgrenzung zur Kompetenz z. B. <strong>der</strong> Vertragsärzte kritisch zu sehen. Insbeson<strong>der</strong>e<br />
wird übersehen, dass nach geltendem Recht die Hausärzte eine Koordinierungsfunktion<br />
auch für die übrigen Leistungen außerhalb <strong>der</strong> gesetzlichen Krankenversicherung<br />
haben (auf § 73 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 4 SGB V wird verwiesen). Auch lässt § 115 Abs. 2<br />
SGB V zu, in dreiseitigen Verträgen Grundsätze eines „Entlassungsmanagements“ zu<br />
regeln. Es gibt also eigentlich bereits Möglichkeiten des Versorgungsmanagements, die<br />
ausgestaltet und finanziell ausgestattet werden könnten. Die Regelung scheint vor allem<br />
im Zusammenhang mit <strong>der</strong> heilkundekompetenziellen Aufwertung <strong>der</strong> Krankenpflegeberufe<br />
zu stehen. Diese nur politische Motivation steht einer sachgerechten Lösung entgegen.<br />
Derselbe Einwand gilt im Übrigen auch gegenüber den geplanten Pflegestützpunkten,<br />
denen ebenfalls eine Koordinierungsaufgabe auch mit Blick auf medizinische<br />
Hilfs- und Unterstützungsangebote zugewiesen wird, es sei denn, die Pflegestützpunkte<br />
beschränken sich auf reine Koordinierung, ohne Einflussnahme in die Zusammenhänge<br />
beispielsweise <strong>der</strong> hausärztlichen und fachärztlichen vertragsärztlichen Versorgung.<br />
Es sollte den verpflichteten Einrichtungen außerdem überlassen bleiben, mit welchem<br />
Personal sie ein „Entlassungsmanagement“ organisieren, und es sollten deshalb<br />
nicht nur Pflegekräfte dafür vorgesehen werden. Gerade mit Blick auf eine notwendige<br />
integrative, steuernde und führende Funktion des Arztes für den „ganzen“ Patienten<br />
wäre eine Stärkung dieser Aufgabe zielführen<strong>der</strong> als ein weiteres Auseinan<strong>der</strong>brechen<br />
<strong>der</strong> Versorgung in unterschiedliche Zuständigkeiten mit den verschiedensten Koordinatoren<br />
unterschiedlicher Berufe und institutioneller Anbindung.<br />
Expertenstandards nach § 113 SGB V<br />
Zukünftig sollen die Vertragsparteien (Kostenträger und Krankenhausträger) die Entwicklung<br />
und Aktualisierung von Expertenstandards für die Pflege sicherstellen. Wie<br />
medizinische Leitlinien sollen Expertenstandards für die Pflege dazu beitragen, im Hinblick<br />
auf die Versorgungsqualität unerwünschte Varianzen <strong>der</strong> Leistungserbringung<br />
abzubauen und stattdessen den wünschenswerten „State of the Art“ flächendeckend zu<br />
implementieren. Wie Leitlinien können Expertenstandards niemals unmittelbar verbindlich,<br />
son<strong>der</strong>n als Handlungsempfehlungen lediglich entscheidungsleitend sein.<br />
Grundsätzlich ist zu begrüßen, dass die Vertragspartner zukünftig für einen kontinuierlichen<br />
Ausbau <strong>der</strong> Expertenstandards für die Pflege Sorge tragen sollen. Die fachlichinhaltliche<br />
Entwicklung sollte dabei jedoch fe<strong>der</strong>führend von den an <strong>der</strong> medizinischpflegerischen<br />
Versorgung beteiligten Professionen übernommen werden, d. h. insbeson<strong>der</strong>e<br />
durch die Pflegeberufe sowie unter Beteiligung <strong>der</strong> Ärzteschaft. Nach dem<br />
Vorbild des Programms für Nationale Versorgungsleitlinien, das durch das ÄZQ koordiniert<br />
wird, könnte die Koordination <strong>der</strong> Expertenstandard-Entwicklung zentral durch<br />
eine fachlich unabhängige Koordinierungsstelle o<strong>der</strong> ein fachlich unabhängiges Institut<br />
erfolgen. Entscheidend für die Implementierung <strong>der</strong> Expertenstandards ist außerdem,<br />
dass diese nicht nur top-down-mäßig aus wissenschaftlichem Blickwinkel („nice to<br />
have“), son<strong>der</strong>n orientiert an den Gegebenheiten des Versorgungsalltags und abgestimmt<br />
auf den konkreten Qualitätsweiterentwicklungsbedarf entwickelt werden („need<br />
to have“). Um dies sicherzustellen, könnte die Fachgruppenarbeit zur Entwicklung von<br />
Qualitätsindikatoren bei <strong>der</strong> Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung als Vorbild herangezogen<br />
werden.<br />
366
Fachberufe im Gesundheitswesen<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Qualitätsprüfungen nach § 114 Abs. 3 SGB XI<br />
Die Prüfabstände bzw. <strong>der</strong> Prüfumfang <strong>der</strong> Qualitätsprüfungen durch den Medizinischen<br />
Dienst sollen angepasst werden können, sofern Erkenntnisse darüber vorliegen,<br />
dass die Qualitätsanfor<strong>der</strong>ungen bereits erfüllt worden sind, z. B. durch eine von <strong>der</strong><br />
Pflegeeinrichtung o<strong>der</strong> dem Einrichtungsträger selbst veranlasste Qualitätsprüfung.<br />
Der Regelungsvorschlag ist grundsätzlich zu begrüßen, weil hierdurch Bürokratie verringert<br />
und freiwilliges Engagement für mehr Qualität in <strong>der</strong> Pflege belohnt wird. Es<br />
existieren bereits mehrere Zertifizierungsverfahren für Pflegeverfahren, zum Beispiel<br />
auch nach KTQ ®. Um einen Wildwuchs bei den freiwilligen Qualitätszertifikaten zu<br />
verhin<strong>der</strong>n und ein Mindestmass an Qualitätsniveau gewährleisten zu können, sollten<br />
sich jedoch die Vertragspartner unter Einbeziehung von QS-/QM-Sachverstand auf<br />
einen Kriterienkatalog zur Erfüllung <strong>der</strong> Qualitätsanfor<strong>der</strong>ungen einigen. Die Qualitätsmangement-Vereinbarung<br />
für Krankenhäuser o<strong>der</strong> die Qualitätsmanagement-<br />
Richtlinie für die vertragsärztliche Versorgung könnten hier Vorbild sein. Außerdem<br />
sollten sich die freiwilligen Qualitätsprüfungen <strong>der</strong> Pflegeeinrichtungen nicht auf reine<br />
Selbstbewertungen beschränken, son<strong>der</strong>n auch von außen bewertet werden. Eine Pflegeeinrichtung,<br />
die nicht den Weg einer Fremdbewertung durch ein Zertifizierungsverfahren<br />
gehen will, sollte zumindest an einem Auditverfahren o<strong>der</strong> einem einrichtungsübergreifenden<br />
Vergleich teilnehmen.<br />
Pflegestützpunkte/Pflegeberatung nach §§ 7a und 92c SGB XI<br />
Es soll ein Rechtsanspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung im Zusammenhang<br />
mit Pflegebedürftigkeit eingeführt werden, zu dessen Umsetzung daran gedacht<br />
ist, ein flächendeckendes Netz von Pflegestützpunkten aufzubauen. Es ist nicht erkennbar,<br />
warum zur bloßen Koordination von Leistungen <strong>der</strong> Aufbau einer flächendeckenden<br />
„Pflegestützpunkt“-Infrastruktur mit erheblichem Ressourcenaufwand erfor<strong>der</strong>lich<br />
sein sollte. Die Etablierung dieser neuen Makrostruktur ausschließlich zum Zweck <strong>der</strong><br />
Organisation und Verwaltung von Leistungen für Pflegebedürftige dürfte <strong>der</strong> originär<br />
pflegerischen Versorgung beträchtliche Mittel entziehen. Auch, weil die „Pflegestützpunkte“<br />
bzw. die dort angesiedelten Pflegeberater zukünftig mehr o<strong>der</strong> weniger obligatorisch<br />
das umfassende Case Management für Pflegebedürftige einschließlich <strong>der</strong> Koordination<br />
<strong>der</strong> medizinischen Leistungen übernehmen sollen, sollen sich die Krankenkassen<br />
in beträchtlichem Umfang an <strong>der</strong> Finanzierung beteiligen. Diese Zweckentfremdung<br />
von GKV-Beiträgen zur Finanzierung von pflegerischen Koordinationstätigkeiten<br />
ist entschieden abzulehnen. Stattdessen sollte vorgesehen werden, entsprechende<br />
Mittel für die Stärkung <strong>der</strong> hausärztlichen Koordinierungsfunktion vorzusehen,<br />
da <strong>der</strong> Hausarzt <strong>der</strong> „geborene“ Koordinator für das Management des Übergangs und<br />
<strong>der</strong> Kontinuität <strong>der</strong> Versorgung in den einzelnen Bereichen ist. Konkret sollten entsprechende<br />
Mittel in das För<strong>der</strong>programm für Allgemeinmedizin einfließen. Die vorgeschlagene<br />
Etablierung eines Monotyps von Case Management für Pflegebedürftige in<br />
Gestalt <strong>der</strong> neuen Leistungsart „Pflegeberatung“ steht in Konflikt mit <strong>der</strong> Koordinierungsfunktion<br />
des Hausarztes gemäß § 73 Abs. 1 SGB V, die sich auch auf Leistungen<br />
außerhalb <strong>der</strong> gesetzlichen Krankenversicherung erstreckt. Case Management sollte<br />
eine ganzheitliche Versorgung komplexer Fälle über alle Bereiche und Sektoren sicherstellen<br />
und keinen Son<strong>der</strong>bereich nur für „Pflege“ schaffen. Der individuelle und regional<br />
jeweils sehr unterschiedliche Versorgungsbedarf sollte deshalb besser im Rahmen<br />
von integrierten Versorgungsverträgen abgebildet werden. Die Studie <strong>der</strong> Bundesärzte-<br />
10<br />
367
kammer zur Evaluation bereits bestehen<strong>der</strong> Case-Management-Projekte in Deutschland<br />
(siehe 10.3.3) zeigt, dass im Rahmen Integrierter Versorgung Case Management berufsund<br />
bereichsübergreifend bereits jetzt schon ohne neue Strukturen funktioniert. Deshalb<br />
sollten anstatt <strong>der</strong> Einführung von kassenabhängigen Pflegebegleitern mit <strong>der</strong> Einbindung<br />
an Pflegestützpunkte die Leistungen des Fallmanagements unter Nutzung und<br />
Stärkung <strong>der</strong> bestehenden Strukturen erfolgen. Es besteht die Gefahr, dass zu viel Geld<br />
in Strukturen und zu wenig in konkrete Leistungen investiert wird. Auch das Potential<br />
<strong>der</strong> bestehenden Pflegeinrichtungen könnte beispielsweise hierfür genutzt werden.<br />
Modellversuche nach SGB V § 63 Abs. 3 b und c in Vbdg. mit Än<strong>der</strong>ungen des Krankenpflege-<br />
und Altenpflegegesetzes §§ 4 Abs. 7 neu<br />
Gegenüber den geplanten Än<strong>der</strong>ungen erheben <strong>Bundesärztekammer</strong> und Kassenärztliche<br />
Bundesvereinigung massive medizinische und rechtliche Bedenken. Die Än<strong>der</strong>ungsvorschläge<br />
in § 63 Abs. 3c weiten das Tätigkeitsspektrum von Kranken- und Altenpflegepersonal<br />
in den Bereich heilkundlicher Tätigkeiten aus, ohne dies genauer festzulegen,<br />
im Gegensatz z. B. zum MTA- und Hebammengesetz. § 63 Abs. 3c lässt das<br />
künftige Aufgabenfeld im Bereich <strong>der</strong> Heilkunde völlig offen, und es wird nicht vom<br />
Arzt abgegrenzt. Die Entscheidung, welche heilkundlichen Tätigkeiten vermittelt werden,<br />
wird den Ausbildungsstätten überlassen. Das Bundesministerium für Gesundheit<br />
(BMG) erklärt sich selbst bzw. im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für<br />
Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) dafür zuständig, die Ausbildungspläne<br />
<strong>der</strong> Ausbildungsstätten zu genehmigen (eigentlich Landesrecht), so dass letztlich das<br />
BMG indirekt auf die Ausgestaltung <strong>der</strong> erweiterten Kompetenzen Einfluss nimmt. Es<br />
stellt sich die grundsätzliche Frage, ob es verfassungsrechtlich möglich ist, die Ausübung<br />
<strong>der</strong> Heilkunde grundsätzlich und in <strong>der</strong> Form von Verwaltungsentscheidungen<br />
nichtärztlichen Berufsgruppen zuzuweisen.<br />
Auch die Ausweitung <strong>der</strong> Modellklausel auf die Verordnung von Verbandmitteln und<br />
Pflegehilfsmittel sowie die Möglichkeit <strong>der</strong> inhaltlichen Ausgestaltung <strong>der</strong> häuslichen<br />
Krankenpflege nach SGB V § 63 Abs. 3b wird abgelehnt, da diese eine ärztliche Indikation<br />
und Therapieentscheidung voraussetzen (z. B. kommt es in <strong>der</strong> Wundversorgung<br />
auf industrieunabhängige medizinische Entscheidungen über die Art <strong>der</strong> Wundauflagen<br />
an). Die Regelungen sind darüber hinaus inkonsistent im Verhältnis zum bestehenden<br />
System <strong>der</strong> GKV und stellen punktförmige Einzelregelungen und pauschalierte<br />
Übergriffe auf die Heilkunde dar, ohne Überlegungen zu entsprechenden Curricula<br />
o<strong>der</strong> eine Konkretisierung <strong>der</strong> Tätigkeiten. Durch solche unsystematischen Einzelregelungen<br />
lässt sich eine Weiterentwicklung <strong>der</strong> Krankenpflege- und Altenpflegeberufe<br />
nicht erreichen. Es werden lediglich unterschiedliche Gruppen von Kompetenzen je<br />
nach schulischem Ausbildungsplan bei den jeweiligen Berufsangehörigen geschaffen,<br />
was zu einer völlig unübersichtlichen Landschaft im Bereich <strong>der</strong> Kompetenzen bei den<br />
Gesundheitsberufen führen wird.<br />
Darüber hinaus werden durch die Vorschläge sowohl die Einheitlichkeit <strong>der</strong> Heilkundeausübung<br />
als auch <strong>der</strong> Facharztstandard massiv berührt. Die flächendeckende wohnortnahe<br />
Gewährleistung des Facharztstandards stellt eine <strong>der</strong> Errungenschaften des deutschen<br />
Gesundheitswesens dar. Es ist befremdlich, dass im Kontext <strong>der</strong> Pflegeversicherung,<br />
die eine Verbesserung <strong>der</strong> Gesamtsituation zum Ziel hat, Vorschläge zur<br />
Absenkung dieses Standards im gesamten SGB-V-Bereich unterbreitet werden. Mit den<br />
368
Fachberufe im Gesundheitswesen<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Vorschlägen zur partiellen Heilkundekompetenz wird ein „Flickenteppich“ von Kompetenzen,<br />
unklaren sog. „erweiterten“ Kompetenzen, halbmedizinischen Ausbildungen<br />
und ausbildungsstättenbezogenen Heilkundekompetenzen geschaffen, die vom BMG<br />
bestimmt werden – eine neue und „exotische“ Lösung im deutschen Gesundheitsrecht!<br />
Dies muss aus Gründen <strong>der</strong> Patientensicherheit, des Verbraucherschutzes und <strong>der</strong> Qualitätssicherung<br />
abgelehnt werden. Gerade in strukturschwachen Regionen muss stattdessen<br />
die Kompetenz des multiprofessionellen Teams gestärkt werden, ohne den gegebenen<br />
rechtlichen Rahmen zu verletzen. Auf diese Zielsetzung hat die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
in den letzten zwei Jahren durch Weiterentwicklung <strong>der</strong> Ausbildung und vor<br />
allem Fortbildung <strong>der</strong> Medizinischen Fachangestellten massiv hingewirkt und Fortbildungscurricula<br />
zur Koordination, zur Versorgung älterer Patienten, zur Prävention und<br />
zur Ernährung entwickelt. Das Gesetz sollte deshalb statt <strong>der</strong> vorgesehenen Modellversuchen<br />
zur Pflege lieber Modellversuche unter Einbindung <strong>der</strong> Selbstverwaltung zulassen,<br />
die die Erweiterung <strong>der</strong> Delegation ärztlicher Tätigkeiten auf Medizinische Fachangestellte,<br />
z. B. bei Hausbesuchen, vorsehen und eine wirkliche umfassende Betreuung<br />
durch multiprofessionelle Teams ermöglichen. Die Delegationsmöglichkeiten sind<br />
rechtskonform weiterzuentwickeln.<br />
Der Gesetzgeber hat trotz <strong>der</strong> Hinweise <strong>der</strong> Ärzteschaft und <strong>der</strong> Bundeslän<strong>der</strong> mit Wirkung<br />
vom 01.07.<strong>2008</strong> die kritischen Bestimmungen in Kraft gesetzt. Danach können<br />
gemäß<br />
– § 63 Abs. 3b SGB V Modellvorhaben zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern<br />
vorsehen, dass Kranken- und Altenpflegekräfte die Verordnung von Verbandund<br />
Pflegehilfsmitteln und die inhaltliche Ausgestaltung <strong>der</strong> häuslichen Krankenpflege<br />
einschließlich <strong>der</strong>en Dauer vornehmen können, sofern es sich nicht um selbstständige<br />
Ausübung von Heilkunde handelt. Physiotherapeuten können die Dauer <strong>der</strong><br />
physikalischen Therapie und die Frequenz <strong>der</strong> Behandlungseinheiten bestimmen,<br />
sofern es sich nicht um selbstständige Ausübung von Heilkunde handelt. Auch diese<br />
Modellvorhaben finden ohne Beteiligung <strong>der</strong> Ärzteschaft statt;<br />
– § 63 Abs. 3c SGB V Modellvorhaben eine Übertragung ärztlicher Tätigkeiten, die<br />
selbstständige Ausübung <strong>der</strong> Heilkunde sind, auf Kranken- und Altenpflegekräfte<br />
vorsehen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) legt in Richtlinien fest, welche<br />
Tätigkeiten dies sein können. Vor seiner Entscheidung ist <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben; sie wird an den Beratungen des G-BA<br />
beteiligt sein;<br />
– den jeweiligen Paragrafen 4 Abs. 7 des Krankenpflegegesetzes sowie Altenpflegegesetzes<br />
Regelungen zur zeitlich befristeten Erprobung von Ausbildungsangeboten im<br />
Rahmen von Modellvorhaben nach § 63 Abs. 3c SGB V erweiterte Kompetenzen zur<br />
Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten vermittelt werden. Diese Modellversuche laufen<br />
ohne Beteiligung <strong>der</strong> Ärzteschaft.<br />
Darüber hinaus wurde in § 87 Abs. 2b SGB V festgelegt, dass bis spätestens zum<br />
31.10.<strong>2008</strong> mit Wirkung zum 01.01.2009 eine Regelung zu treffen ist, nach <strong>der</strong> ärztlich<br />
angeordnete Hilfeleistungen an<strong>der</strong>er Personen, die in <strong>der</strong> Häuslichkeit <strong>der</strong> Patienten in<br />
Abwesenheit des Arztes erbracht werden, vergütet werden. Zu den möglichen delegierbaren<br />
Leistungen werden von <strong>der</strong> Kassenärztlichen Bundesvereinigung gemeinsam mit<br />
dem GKV-Spitzenverband Qualifikationsanfor<strong>der</strong>ungen festgelegt. Hierbei sollten nach<br />
10<br />
369
Auffassung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> unbedingt die Fortbildungscurricula für Medizinische<br />
Fachangestellte als Maßstab zu Grunde gelegt werden. Sie sind kurzfristig, flächendeckend<br />
und kostengünstig realisierbar.<br />
10.3.6 Direktzugang zur Versorgung durch Physiotherapeuten<br />
In <strong>der</strong> Heilmittelerbringung obliegen (Differenzial-)Diagnose, Indikation und Verordnung<br />
sowie die Gesamtverantwortung dem Arzt, dem Heilmittelerbringer obliegen in<br />
diesem Rahmen die eigenverantwortliche Befun<strong>der</strong>hebung, die Maßnahmenauswahl<br />
für die Therapie sowie die Durchführungs- und Haftungsverantwortung. Die deutschen<br />
Physiotherapieverbände for<strong>der</strong>n gegenüber <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und dem Bundesgesetzgeber<br />
eine Erweiterung ihrer Kompetenzen, und zwar eine<br />
– Än<strong>der</strong>ung des Heilkundebegriffs bzw. Wegfall des Arztvorbehalts einschließlich einer<br />
Abschaffung des Heilpraktikergesetzes;<br />
– einen Abbau von „Doppelstrukturen“ im Bereich <strong>der</strong> Diagnostik;<br />
– „freiere“ Vergütungsformen und eine an<strong>der</strong>e Basis <strong>der</strong> selbstständigen Leistungserbringung.<br />
Zur Begründung verweisen die Physiotherapieverbände auf Versorgungsstrukturen<br />
nach dem Modell des „First Contact Practitioner“ in den Nie<strong>der</strong>landen und in Australien<br />
– hier beschränkt auf privatversicherte Selbstzahler – und auf die Ergebnisse schottischer<br />
Studien zur verbesserten Versorgung und zu höherer Patientenzufriedenheit bei<br />
Direktzugang. Sie fühlen sich in ihrem Drängen nach einer neuen Aufgabenverteilung,<br />
die den Direktzugang von Patienten zur Physiotherapie auch in Deutschland ermöglichen<br />
soll, ermutigt durch vereinzelte Rechtsprechung zu einer Segmentzulassung von<br />
Physiotherapeuten/Heilpraktikern seit 2007 sowie durch das Sachverständigenratsgutachten<br />
2007. Durch den Direktzugang sollen auch die Schnittstellen und die Kooperation<br />
mit dem Arzt neu geregelt werden, und es soll in Folge zu einer Aufwertung des<br />
Physiotherapeutenstatus im internationalen Vergleich kommen. Hierfür benötige <strong>der</strong><br />
First Contact Practitioner eine „erweiterte“ Zulassung durch eine staatliche Abschlussprüfung<br />
(auch für akademisch ausgebildete Physiotherapeuten). Darüber wird eine<br />
Beschränkung <strong>der</strong> Indikationsbereiche für den Direktzugang auf den Bereich von<br />
Muskel- und Skeletterkrankungen für notwendig erachtet.<br />
Die neuen Vorschriften des § 63 Abs. 3b SGB V nach Pflege-Weiterentwicklungsgesetz<br />
von Mai <strong>2008</strong> ermöglichen Modellvorhaben, in denen Physiotherapeuten „mit einer<br />
Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 des Masseur- und Physiotherapeutengesetzes die Auswahl<br />
und die Dauer <strong>der</strong> physikalischen Therapie und die Frequenz <strong>der</strong> Behandlungseinheiten<br />
bestimmen, soweit die Physiotherapeuten auf Grund ihrer Ausbildung qualifiziert<br />
sind und es sich bei <strong>der</strong> Tätigkeit nicht um selbständige Ausübung von Heilkunde<br />
handelt.“ Dies ist aus Sicht <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> <strong>der</strong> erste Schritt in die von den<br />
Physiotherapeutenverbänden angestrebte Aufgabenerweiterung. Die Regelungen sind<br />
am 01.07.<strong>2008</strong> in Kraft getreten. Die Modellversuche zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern<br />
finden ohne Beteiligung <strong>der</strong> ärztlichen Selbstverwaltung statt.<br />
370
Die <strong>Bundesärztekammer</strong> lehnt den von den Physiotherapeuten und in Folge auch von<br />
an<strong>der</strong>en Heilmittelerbringern gefor<strong>der</strong>ten Direktzugang ohne ärztliche (Differenzial-)<br />
Diagnostik und Indikation ab. Direct Access unterläuft nach ihrer Auffassung die im<br />
SGB V vorgesehene Steuerungsfunktion des Arztes für nachfolgende Behandlungen<br />
bzw. kehrt sie zumindest in dem von den Physiotherapeuten vorgesehenen Indikationsbereichen<br />
um. Durch die Umkehr <strong>der</strong> Reihenfolge wird unmittelbar <strong>der</strong> Arztvorbehalt<br />
für diagnostische Entscheidungen und die Indikationsstellung berührt bzw. die bisherige<br />
Differenzierung von Diagnostik durch den Arzt und Befun<strong>der</strong>hebung durch den<br />
Physiotherapeuten aufgelöst.<br />
Die Konsequenzen für die bisher bei den Ärzten liegende Budgetverantwortung sind<br />
völlig offen. Die <strong>der</strong>zeitig klare Aufgabenstellung: (Differenzial-)Diagnostik/Indikationsstellung<br />
für Heilmittel (z. B. Physiotherapie) durch den Arzt, Befun<strong>der</strong>hebung und<br />
Therapie durch den Heilmittelerbringer (z. B. Physiotherapeuten) stellt keine überflüssige<br />
o<strong>der</strong> kostenträchtige Doppelstruktur dar, son<strong>der</strong>n ist eine notwendige und nur partielle<br />
Überschneidung bei<strong>der</strong> Arbeitsfel<strong>der</strong>, wie sie sich bei einer arbeitsteiligen Vorgehensweise<br />
am Patienten immer zwangsläufig ergibt. Die Übertragbarkeit z. B. schottischer<br />
Studien auf das deutsche Gesundheitswesen mit seinem hohen Ausgangsversorgungsniveau<br />
ist zu bezweifeln.<br />
Für die Zukunft ist zu überlegen, wie <strong>der</strong> zweifellos hohen professionellen Kompetenz<br />
<strong>der</strong> Heilmittelerbringer durch adäquate Kooperationsstrukturen evtl. stärker Rechnung<br />
getragen werden kann, z. B. um eine raschere Versorgung mit Anschlussheilbehandlungen<br />
zu ermöglichen. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> steht hier in einem intensiven Dialog<br />
sowohl mit den Physiotherapieverbänden als auch den ärztlichen Fachgesellschaften<br />
und Berufsverbänden.<br />
10.3.7 Operationstechnische Assistenz<br />
Fachberufe im Gesundheitswesen<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Die <strong>Bundesärztekammer</strong> wirkte im Berichtsjahr in einer Expertengruppe beim Ministerium<br />
für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen zur Vorbereitung<br />
einer Bundesratsinitiative für eine gesetzliche Regelung einer Ausbildung zur<br />
operationstechnischen Assistenz (OTA) als Gesundheitsberuf nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 19<br />
Grundgesetz mit und nahm an zwei Besprechungen hierzu am 1. April sowie 9. September<br />
<strong>2008</strong> mit Vertretern <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>, <strong>der</strong> Deutschen Krankenhausgesellschaft, des<br />
Verbandes <strong>der</strong> Angestellten-Krankenkassen und des OTA-Schulträgerverbandes teil.<br />
Zwar hält die <strong>Bundesärztekammer</strong> die Überführung dieser Ausbildung in die duale<br />
Ausbildungsform nach Berufsbildungsgesetz für wünschenswert und sinnvoll, so wie<br />
dies <strong>der</strong>zeit auf Landesebene in Schleswig-Holstein geregelt ist. Die duale Ausbildung<br />
ist insbeson<strong>der</strong>e im berufsschulischen Bereich qualitativ hochstehend, bietet die<br />
gewünschten Arbeitsmarktchancen für die Jugendlichen und ist vor allem unter Finanzierungsaspekten<br />
(Finanzierung außerhalb <strong>der</strong> Gesetzlichen Krankenversicherung)<br />
angesichts neuer Entgeltformen im Krankenhaus die bessere Lösung.<br />
Allerdings bieten die <strong>der</strong>zeitigen Mehrheitsverhältnisse keine Chancen für eine Realisierung<br />
dieser Option. Darüber hinaus wurden ausschließlich positive Erfahrungen mit<br />
10<br />
371
<strong>der</strong> bisherigen Ausbildung zum OTA nach DKG-Richtlinie gemacht (insbeson<strong>der</strong>e<br />
wegen des hohen Bildungsstandards <strong>der</strong> Bewerber).<br />
Deshalb hat die <strong>Bundesärztekammer</strong> aus pragmatischen Gründen an <strong>der</strong> Vorbereitung<br />
des Berufsgesetzes konstruktiv mitgearbeitet und dabei folgende Konditionen formuliert:<br />
– Saubere Schnittstellenlösung zum Arzt in Bezug auf delegierbare Leistungen; <strong>der</strong> bisherige<br />
Aufgabenbereich des OTA nach DKG-Richtlinie ist beizubehalten.<br />
– Die Finanzierungsfrage darf nicht zu Lasten <strong>der</strong> Ärzteschaft gelöst werden (etwa<br />
durch Beeinträchtigung <strong>der</strong> Aus-/Weiterbildung, Reduzierung von Stellen o<strong>der</strong><br />
Gehältern); im Zweifelsfalle ist die Erhöhung des Budgets zu for<strong>der</strong>n.<br />
– Die Qualität <strong>der</strong> Ausbildung (schulische/praktische Rahmenbedingungen) muss<br />
gesichert sein.<br />
– Die Beschäftigung von OTAs darf nicht zur Absenkung des Facharztstandards führen.<br />
Im Ergebnis wurde in <strong>der</strong> Entwurfsfassung den wesentlichen For<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
Rechnung getragen. Sie soll nach <strong>der</strong> Diskussion auf Län<strong>der</strong>ebene diskutiert<br />
und dann in <strong>der</strong> kommenden Legislaturperiode über den Bundesrat in den Bundestag<br />
eingebracht werden.<br />
10.4 Tarifangelegenheiten des Praxispersonals<br />
Im Jahre 1968 wurde die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung <strong>der</strong> Arbeitsbedingungen<br />
<strong>der</strong> Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten als (AAA) tariffähige Arbeitgebervereinigung<br />
gebildet. Seit dem 01.04.1969 wurden 33 Gehaltstarifverträge und 13 Manteltarifverträge<br />
mit dem Verband medizinischer Fachberufe (bis 2005: Berufsverband <strong>der</strong><br />
Arzt-, Zahnarzt- und Tierarzthelferinnen), dem Verband weiblicher Arbeitnehmer (bis<br />
2002) sowie <strong>der</strong> Deutschen Angestellten Gewerkschaft und zwischen 1992 und 2002<br />
wie<strong>der</strong> mit <strong>der</strong> Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr bzw. Vereinten<br />
Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) abgeschlossen. Die Geschäftsstelle wurde<br />
wegen <strong>der</strong> überregionalen Bedeutung und <strong>der</strong> ordnungspolitischen Funktion bei <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> angesiedelt.<br />
Angesichts des vom Verband medizinischer Fachberufe am 15.09.<strong>2008</strong> gekündigten<br />
Gehaltstarifvertrages vom November 2007 und <strong>der</strong> Hoffnungen <strong>der</strong> Fachangestellten<br />
auf deutliche Gehaltserhöhungen aufgrund <strong>der</strong> Erhöhung des ärztlichen Gesamtbudgets<br />
um 10 % ab 2009 zeigt sich erneut das Dilemma <strong>der</strong> ärztlichen Arbeitgeber, dass es<br />
im ambulanten Gesundheitswesen wegen <strong>der</strong> fortbestehenden Budgetierung wenig<br />
Spielraum für Gehaltserhöhungen gibt. Die regionalen Steigerungsraten des Budgets<br />
liegen in großen KV-Bereichen im Westen bei durchschnittlich 6,9 %, die Grundlohnsummensteigerungsrate<br />
für 2009 bei 1,41 %. An<strong>der</strong>s als im stationären Bereich hat <strong>der</strong><br />
Gesetzgeber keine Möglichkeit vorgesehen, tarifvertragliche Gehaltssteigerungen<br />
zumindest teilweise durch die GKV zu refinanzieren. Deshalb wurden auch in einigen<br />
372
Fachberufe im Gesundheitswesen<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Ärztetagsbeschlüssen in 2007 Vergütungszuschläge für Personalausgaben gefor<strong>der</strong>t.<br />
Lei<strong>der</strong> ist es trotz intensiver Bemühungen gemeinsam mit <strong>der</strong> Kassenärztlichen<br />
Bundesvereinigung nicht gelungen, in den EBM-Verhandlungen sowie im Erweiterten<br />
Bewertungsausschuss im Oktober 2007 Krankenkassen und Bundesministerium für<br />
Gesundheit dazu zu bewegen, für <strong>2008</strong> die Personalkostenkomponente bei einer Erhöhung<br />
<strong>der</strong> Gesamtvergütung angemessen zu berücksichtigen.<br />
An<strong>der</strong>erseits sollten langfristig Lohnsteigerungen für das Personal realisiert werden, die<br />
<strong>der</strong> Leistung und dem Beitrag von Medizinischen Fachangestellten/Arzthelferinnen zur<br />
Patientenversorgung gerecht werden. Mit rund 320.000 Beschäftigten sollen sie zukünftig<br />
eine verstärkte strukturelle Komponente in <strong>der</strong> ambulanten Versorgung darstellen;<br />
ihr Potential muss angesichts geän<strong>der</strong>ter Versorgungsbedarfe und -strukturen stärker<br />
einbezogen und genutzt werden. Durch die neue Ausbildungsverordnung, die zum<br />
01.08.2006 in Kraft getreten ist, wurde <strong>der</strong> Beruf von den Inhalten her deutlich mo<strong>der</strong>nisiert<br />
und aufgewertet und auf die neuen Erfor<strong>der</strong>nisse <strong>der</strong> Patientenversorgung ausgerichtet<br />
(Koordinierungs- und Betreuungsfunktion, insbeson<strong>der</strong>e bei älteren, multimorbiden,<br />
chronisch kranken und pflegebedürftigen Patienten, aber auch wachsende<br />
Aufgaben in <strong>der</strong> Gesundheitsför<strong>der</strong>ung, Prävention und Rehabilitation, im Praxis- und<br />
Qualitätsmanagement, in <strong>der</strong> Dokumentation). Dadurch bietet sich <strong>der</strong> Beruf verstärkt<br />
für die Übernahme delegierbarer Leistungen an, insbeson<strong>der</strong>e auch zur Entlastung von<br />
Hausärzten. Neue Muster-Fortbildungscurricula sowie die Aufstiegsfortbildung „Fachwirtin<br />
für ambulante medizinische Versorgung“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> sollen dieses<br />
Ziel unterstützen.<br />
Im letzten Tarifabschluss vom 22.11.2007 hat die AAA mit dem Verband medizinischer<br />
Fachberufe einen Gehalts- und einen Manteltarifvertrag sowie einen Tarifvertrag zur<br />
betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung abgeschlossen. Sie brachten<br />
deutliche inhaltliche und strukturelle Fortentwicklungen: Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen<br />
erhielten ab 01.01.<strong>2008</strong> 2,5 % mehr Gehalt. Der Ostabschlag bei den<br />
Gehältern in den neuen Bundeslän<strong>der</strong>n in Höhe von 14,75 % entfiel. Die Ausbildungsvergütungen<br />
Ost wurden ebenfalls auf Westniveau angehoben; weitere Erhöhungen gab<br />
es hier allerdings nicht. Arbeitnehmerinnen und Auszubildende haben seit dem<br />
01.04.<strong>2008</strong> erstmalig einen Anspruch auf einen Arbeitgeberbeitrag zur betrieblichen<br />
Altersversorgung. Er beträgt für Vollzeitbeschäftigte und Teilzeitbeschäftigte ab 18 Stunden<br />
wöchentlich 20 € monatlich, für Teilzeitbeschäftigte mit bis zu 18 Stunden wöchentlich<br />
10 Euro. Der Zuschuss zu den vermögenswirksamen Leistungen wird im Gegenzug<br />
zum 31.12.2014 entfallen.<br />
Im Gehaltstarifvertrag ist die seit 1990 bewährte Strukturierung <strong>der</strong> Gehaltstabelle in<br />
Tätigkeits- und Berufsjahrgruppen beibehalten worden. Folgende Neuerungen sind zu<br />
nennen: Der Durchstieg in höhere Tätigkeitsgruppen aufgrund Qualifizierung ist nun<br />
rascher als bisher möglich: Die bisherige Wartezeit von drei Jahren für Tätigkeitsgruppe 2<br />
ist entfallen, die Wartezeit für die Tätigkeitsgruppen 3 und 4 wurde auf drei Jahre verkürzt.<br />
Dies trägt <strong>der</strong> Dynamik in den Arztpraxen und den Erwartungen junger bildungsund<br />
leistungswilliger Frauen Rechnung. Des Weiteren wurde die Tabelle um eine<br />
zusätzliche Berufsjahrgruppe erweitert, um auch den zunehmend länger im Berufsleben<br />
verbleibenden Mitarbeiterinnen noch Perspektiven und Anreize zu geben. Die<br />
Definition <strong>der</strong> Tätigkeitsgruppe 1 wurde gemäß <strong>der</strong> gestiegenen Anfor<strong>der</strong>ungen sowie<br />
10<br />
373
<strong>der</strong> in den Arztpraxen gelebten Realität angepasst; sie entspricht inhaltlich <strong>der</strong> früheren<br />
Tätigkeitsgruppe 2. Die Definitionen <strong>der</strong> Tätigkeitsgruppen 2 bis 4 wurden entsprechend<br />
modifiziert, sie enthalten aber nach wie vor eine „aufsteigende“ Beschreibung<br />
nach zunehmen<strong>der</strong> Selbstständigkeit, Komplexität <strong>der</strong> Tätigkeiten, abgeleisteter Fortbildung<br />
und Leitungsaufgaben. Zusätzlich wurde <strong>der</strong> Umfang absolvierter Fortbildungsmaßnahmen,<br />
die einstufungsrelevant sind, quantifiziert, und zwar mit 40 Stunden für<br />
Tätigkeitsgruppe II, 120 Stunden für Tätigkeitsgruppe III und 280 Stunden für Tätigkeitsgruppe<br />
IV. Wie bisher gilt, dass nicht die Fortbildung an sich, son<strong>der</strong>n die ausgeführte<br />
Tätigkeit Grundlage <strong>der</strong> Eingruppierung ist.<br />
Als Ordnungsfaktor bei den Arbeitsbedingungen ist die AAA vor 40 Jahren mit dem<br />
Anspruch gegründet worden, den Mindeststandard in den Beschäftigungsbedingungen<br />
festzulegen und eine normierende Funktion im Gehaltsgefüge auszuüben. Diese Funktion<br />
hat die AAA rückblickend gesehen mit Erfolg wahrgenommen. Dass sie diese regulative<br />
Funktion immer noch erfüllt, zeigt nicht nur die Gestaltung <strong>der</strong> betrieblichen<br />
Altersvorsorge seit dem Jahr 2002, son<strong>der</strong>n auch <strong>der</strong> noch heute beachtliche Anteil tarifbasierter<br />
Arbeitsverhältnisse sowie die weitestgehende Orientierung an den manteltariflichen<br />
Rahmenbedingungen in den Arbeitsverträgen, obwohl die Tarifwerke nicht allgemeinverbindlich<br />
sind.<br />
In <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung am 22.11.2007 wurden <strong>der</strong> Vorstand und <strong>der</strong> Tarifbeirat<br />
für vier Jahre neu gewählt sowie Satzungsän<strong>der</strong>ungen beschlossen (Name und Sitz).<br />
Neue Vorsitzende ist Dr. Cornelia Goesmann, Hannover, die Stellvertreter sind<br />
Dr. Gunter Hauptmann, Saarbrücken, und Dr. Max Kaplan, Pfaffenhausen.<br />
Auch unter den immer schwierigeren wirtschaftlichen und gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen<br />
<strong>der</strong> letzten Jahre hat sich gezeigt, dass Vorstellungen von Arbeitgeberund<br />
Arbeitnehmerseite immer noch konsensfähig sind. Die stabilisierende Wirkung<br />
von Tarifverträgen auf den Arbeits- und Betriebsfrieden sowie auf den innerärztlichen<br />
Wettbewerb um Arbeitskräfte ist nicht zu unterschätzen. Prozesse <strong>der</strong> Regionalisierung<br />
in an<strong>der</strong>en freiberuflichen Gesundheitsbereichen (z. B. bei den Zahnärzten) werden<br />
dort eher als nachteilig empfunden.<br />
– Vgl. hierzu: www.bundesaerztekammer.de > Ambulante Versorgung > Arzthelferin/<br />
Medizinische Fachangestellte > Tarife.<br />
374
Fachberufe im Gesundheitswesen<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
10.5 Altersversorgung/Pensionskasse <strong>der</strong> Gesundheitsberufe<br />
(GesundheitsRente)<br />
Nach Vorberatungen <strong>der</strong> Tarifpartner seit 2000 wurden im Januar 2002 die Eckwerte<br />
eines Entgeltumwandlungsvertrages auf <strong>der</strong> Basis <strong>der</strong> seit 2001 geltenden gesetzlichen<br />
Grundlagen (Altersvermögensgesetz und Gesetz zur betrieblichen Altersversorgung)<br />
festgelegt und die Einrichtung einer spezifischen Altersversorgungseinrichtung für Praxispersonal<br />
in Form einer Pensionskasse beschlossen, um den rund 92.000 Arztpraxen/ambulanten<br />
Versorgungseinrichtungen in Deutschland eine orientierende Entscheidungshilfe<br />
für die Durchführung <strong>der</strong> Altersversorgung ihrer Mitarbeiter zu bieten<br />
und einen Beitrag zur Zukunftssicherung im Alter durch den Aufbau einer kapitalgedeckten<br />
Altersversorgung zu leisten.<br />
Mit dem „Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung“<br />
vom 23.01.2002 nebst Ergänzungen war für alle tariflich orientierten Arbeitsverhältnisse<br />
formalrechtlich <strong>der</strong> Weg für die betriebliche Altersversorgung ab dem 01.01.2002<br />
frei. Der Entgeltumwandlungstarifvertrag setzte die Vorgaben und För<strong>der</strong>möglichkeiten<br />
des Altersvermögensgesetzes in einer Form um, die sowohl den gesetzlichen Vorgaben<br />
genügt als auch den Bedingungen in den ärztlichen Praxen und den Bedürfnissen <strong>der</strong><br />
Medizinischen Fachangestellten Rechnung trug. Die Modalitäten sollten gewährleisten,<br />
dass mit einem Minimum an Zeit und organisatorischem und finanziellem Aufwand<br />
für den Arzt ein Maximum an För<strong>der</strong>- und Versorgungsleistungen für die Mitarbeiter<br />
erreicht wird.<br />
War die Altersversorgung anfangs noch rein arbeitnehmerfinanziert – die Beiträge sollten<br />
z. B. aus den vermögenswirksamen Leistungen gespeist werden – wurde mit dem<br />
Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung vom<br />
22.11.2007, <strong>der</strong> am 01.04.<strong>2008</strong> in Kraft trat, erstmalig eine arbeitgeberfinanzierte Versorgung<br />
eingeführt.<br />
Auf die neue tarifvertragliche Leistung eines Arbeitgeberbeitrags in Höhe von 20 bzw.<br />
10 Euro haben alle Medizinische Fachangestellten/Arzthelferinnen mit einem tariforientierten<br />
Arbeitsvertrag Anspruch. Dabei haben sie dabei die Wahl zwischen zwei<br />
Formen: Sie können zusätzlich zu einem VL-Vertrag einen Altersvorsorgevertrag<br />
abschließen o<strong>der</strong> sie können den Arbeitgeberbeitrag mit den VL-Leistungen in einen<br />
Vertrag zusammenführen: Sollten sie sich für letzteres entscheiden, dann erhalten die<br />
Arbeitnehmerinnen einen weiteren Zuschuss von 6 bzw. 3 Euro. Diese Variante ist<br />
durch den zusätzlichen Anreiz und die sich weiterhin ergebenden sozialversicherungsrechtlichen<br />
und steuerlichen Vorteile deutlich attraktiver. Die Einbeziehung von Auszubildenden<br />
bereits nach <strong>der</strong> Probezeit erfolgte aus sozialpolitische Gründen: Ein frühzeitiger<br />
Beginn ist gerade bei <strong>der</strong> Altersversorgung wichtig, da nur bei langen Vertragslaufzeiten<br />
auch mit kleinen Sparraten aufgrund des Zinseszinseffektes eine<br />
nennenswerte zusätzliche Altersversorgung aufgebaut werden kann.<br />
Die Angestellte musste sich innerhalb von drei Monaten ab dem 01.04.<strong>2008</strong> bzw. muss<br />
sich zukünftig bei neuen Arbeitsverträgen o<strong>der</strong> Ablauf eines VL-Vertrages für eine <strong>der</strong><br />
beiden Varianten entscheiden. Tut sie dies nicht, erfolgt automatisch eine Anmeldung<br />
10<br />
375
zur betrieblichen Altersversorgung. Die Pro bAV als Trägerin <strong>der</strong> im Jahre 2002 gemeinsam<br />
von Arbeitgebern und Arbeitnehmern entwickelten Pensionskasse bei <strong>der</strong> Deutschen<br />
Ärzteversicherung wird das Anmeldeverfahren für die ärztlichen Arbeitgeber<br />
möglichst einfach gestalten.<br />
Ab dem 01.01.2015 sind nur noch Verträge zur betrieblichen Altersversorgung möglich.<br />
Die vermögenswirksamen Leistungen werden zu diesem Zeitpunkt als tarifvertragliche<br />
Leistung abgeschafft (Ausnahme: auslaufende VL-Verträge, die ggf. bis Ende 2014 zulässigerweise<br />
noch abgeschlossen wurden). Dadurch soll sichergestellt werden, dass<br />
Altersvorsorge zur Abwendung von Altersarmut flächendeckend in den Arztpraxen<br />
implementiert wird und dass langfristige Vorsorge einen höheren Stellenwert als kurzfristig<br />
orientierter Konsum enthält.<br />
Der Tarifvertrag sieht als Durchführungsweg das Pensionskassenmodell vor. Diese Entscheidung<br />
wurde unter den Tarifvertragsparteien nach eingehen<strong>der</strong> Prüfung, insbeson<strong>der</strong>e<br />
hinsichtlich <strong>der</strong> Kosten für den Arbeitgeber (Wegfall <strong>der</strong> Insolvenzsicherung und<br />
Steuerfreiheit für Arbeitgeberbeiträge) und <strong>der</strong> (steuerlichen) Vorteile und För<strong>der</strong>möglichkeiten<br />
für die Medizinischen Fachangestellten in 2002 einvernehmlich getroffen.<br />
Gleichzeitig wurde die Schaffung einer eigenständigen Versorgungseinrichtung für<br />
Praxispersonal beschlossen. Diese bietet i. S. einer Gruppenversicherung alle wünschenswerten<br />
Vorteile hinsichtlich Rendite, Verwaltungskosten, Logistik und Beratung<br />
sowie Ablaufleistung. Mit Unterstützung eines renommierten externen Beraters wurde<br />
auf <strong>der</strong> Basis eines Ausschreibungs- und Auswahlverfahrens zwischen April und Oktober<br />
2002 <strong>der</strong> Träger dieser Versorgungseinrichtung ausgewählt; die Entscheidung fiel<br />
– gemeinsam und einvernehmlich mit dem Arzthelferinnenverband und <strong>der</strong> Zahnärzteschaft<br />
(Arbeitsgemeinschaft zur Regelung <strong>der</strong> Arbeitsbedingungen <strong>der</strong> Zahnarzthelferinnen)<br />
– zu Gunsten <strong>der</strong> Deutschen Ärzteversicherung, Köln, gemeinsam mit <strong>der</strong><br />
Deutschen Apotheker- und Ärztebank, Düsseldorf, aus. Die Vorstände von <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
und Kassenärztlicher Bundesvereinigung haben dies am 27.09.2002 zustimmend<br />
zur Kenntnis genommen.<br />
Nach Abschluss einer Kooperationsvereinbarung im Oktober 2002 wurde <strong>der</strong> Geschäftsbetrieb<br />
unverzüglich aufgenommen. Die Deutsche Ärzteversicherung (mit ihrem speziell<br />
gegründeten Risikoträger Pro bAV) bot zunächst einen Vorsorgetarif in Form einer<br />
fondsgebundenen Rentenversicherung an, optional ergänzbar um eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung.<br />
Im Sommer 2003 kam als alternative Möglichkeit ein klassischer<br />
Rententarif mit Garantiezins hinzu.<br />
Die Gründungsmitglie<strong>der</strong> begleiteten die Implementierung intensiv in Form eines Lenkungsausschusses<br />
und seit Oktober 2003 im Rahmen eines neu geschaffenen Beirates,<br />
in den durch die Mitglie<strong>der</strong>versammlung <strong>der</strong> AAA am 19.09.2006 für die Ärzteschaft<br />
San.-Rat Peter Sauermann, Hamburg, Dr. Klaus Uffelmann, Gemünden und Dipl.-<br />
Volksw. Franz Stobrawa, Bonn, wie<strong>der</strong> berufen wurden. Die Abschlusszahlen blieben<br />
zunächst trotz <strong>der</strong> Einbindung von MLP, Heidelberg, in den Vertrieb seit April 2005<br />
quantitativ hinter den anspruchsvollen Vorgaben zurück, was im Wesentlichen auf die<br />
Zurückhaltung des Verbrauchers im Bereich „Altersversorgung“ aufgrund <strong>der</strong> wirtschaftlichen<br />
Gesamtsituation zurückzuführen ist; dies betrifft alle Anbieter in Deutschland<br />
gleichermaßen.<br />
376
Fachberufe im Gesundheitswesen<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Seit tarifvertraglich ab April <strong>2008</strong> ergänzend zur Entgeltumwandlung eine „echte“<br />
betriebliche Altersversorgung in Form eines Arbeitgeberbeitrages und eines Zuschusses<br />
zur Entgeltumwandlung geschaffen sowie die Überführung <strong>der</strong> vermögenswirksamen<br />
Leistungen in die Altersversorgung bis Ende 2014 festgelegt wurde, kam es zu dem<br />
erhofften Schub <strong>der</strong> Abschlusszahlen. In <strong>2008</strong> wurden weitere 13.092 Verträge (Stand<br />
30.11.<strong>2008</strong>) von ärztlichen Arbeitgebern für ihre Mitarbeiter abgeschlossen, so dass<br />
nunmehr insgesamt bis diesem Zeitpunkt 17.671 Altersvorsorgeverträge vorliegen. Dieser<br />
bemerkenswerte Erfolg – auch aufgrund intensiver Begleitung durch die AAA, z. B.<br />
durch Berichterstattung im Deutschen Ärzteblatt (s. Dtsch Arztebl, <strong>2008</strong>; 105: A 498 f.,<br />
Heft 10) und eines Begleitschreibens für eine Direkt-Mailing-Aktion im März <strong>2008</strong> –<br />
zeigt, dass die GesundheitsRente ein guter und attraktiver Weg ist, die sozialpolitische<br />
Verantwortung <strong>der</strong> Ärzteschaft für ihre Mitarbeiter in den Arztpraxen sowie die personelle<br />
Sicherstellung <strong>der</strong> ambulanten Versorgung durch die Bindung motivierter Angestellter<br />
umzusetzen.<br />
Angesichts des rasch wachsenden Beitrags- und Anlagenvolumen wird in 2009 über ein<br />
Gesamtkonzept zur Weiterentwicklung <strong>der</strong> GesundheitsRente beraten und entschieden<br />
werden. Das Modell „GesundheitsRente“ steht auch an<strong>der</strong>en Berufsgruppen und Institutionen/Arbeitgebern<br />
im Gesundheitsbereich offen.<br />
– Vgl. hierzu www.bundesaerztekammer.de > Ambulante Versorgung > Arzthelferin/<br />
Medizinische Fachangestellte > Tarife.<br />
10<br />
377
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit<br />
11. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit<br />
11.1 Die Pressestelle <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Als Spitzenorganisation <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft hat die <strong>Bundesärztekammer</strong> eine<br />
herausgehobene Stellung in <strong>der</strong> Öffentlichkeit. Sie ist bevorzugter Ansprechpartner <strong>der</strong><br />
Medien bei berufs- und gesundheitspolitischen Themen. Große öffentliche Beachtung<br />
finden auch die Positionen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zu wichtigen medizinischen und<br />
vor allem medizinisch-ethischen Fragen. Die Gesamtvertretung <strong>der</strong> Ärztinnen und Ärzte<br />
in Deutschland wird als solche auch wahrgenommen, wie die stetig wachsende<br />
Anzahl von Anfragen und die vielfältige Berichterstattung über die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
in den Medien Jahr für Jahr beweist.<br />
Das Spektrum <strong>der</strong> Themen, mit denen die Pressestelle <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft konfrontiert<br />
wird, hat sich zusehends erweitert. Ursächlich dafür ist nicht allein das gestiegene<br />
Interesse einer älter werdenden Bevölkerung an medizinischen Themen und ihrer<br />
Aufbereitung in den Medien. Es sind vor allem die Fortschritte in Diagnostik und Therapie,<br />
die einen großen Informations- und Diskussionsbedarf erzeugen. Auch zu allen<br />
weiteren Fragen des Arztberufs gilt die <strong>Bundesärztekammer</strong> als kompetenter und<br />
glaubwürdiger Ansprechpartner.<br />
Vorrangiges Ziel <strong>der</strong> Pressestelle <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft ist es, den Medien und<br />
damit auch <strong>der</strong> Öffentlichkeit die gesundheits- und sozialpolitischen Vorstellungen <strong>der</strong><br />
Ärzteschaft zu vermitteln. Zur notwendigen Darstellung und Positionierung in den<br />
Medien verfügt die Pressestelle über ein vielfältiges Repertoire, das zielgruppenspezifisch<br />
eingesetzt werden kann. Dazu gehören neben Interviews, Hintergrund- und Redaktionsgesprächen,<br />
eigenen Artikeln, Pressekonferenzen, Presseseminaren und Symposien<br />
auch Pressemitteilungen sowie eigene Informationsdienste. Häufig ist die Pressestelle<br />
auch zentrale Anlaufstelle für Anfragen aus <strong>der</strong> Bevölkerung, insbeson<strong>der</strong>e<br />
dann, wenn medizinische o<strong>der</strong> gesundheitspolitische Themen die Schlagzeilen beherrschen.<br />
Die Jahr für Jahr steigende Anzahl von Anfragen <strong>der</strong> Publikumsmedien, seien es Interviewanfragen,<br />
medizinische Auskünfte o<strong>der</strong> die Bitte um eine aktuelle Stellungnahme,<br />
unterstreichen die Bedeutung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> als Meinungsbildner in <strong>der</strong><br />
Gesundheitspolitik und Kompetenzzentrum in medizinischen und medizinisch-ethischen<br />
Fragen.<br />
11<br />
379
Pressearbeit zum 111. Deutschen Ärztetag<br />
Der 111. Deutsche Ärztetag vom 20. bis 23. Mai <strong>2008</strong> in Ulm war ein Medienereignis<br />
ersten Ranges. Knapp hun<strong>der</strong>t akkreditierte Journalisten berichteten vor Ort über die<br />
parlamentarische Versammlung <strong>der</strong> Ärzteschaft. Schon zu Beginn des Jahres wurden<br />
die Medien gezielt auf den Termin aufmerksam gemacht und mit Vorabinformationen<br />
auf das Ereignis vorbereitet. In einer Vielzahl von Einzelgesprächen wurden die Themen<br />
des Ärztetages den Journalisten nahe gebracht.<br />
Wichtige Hintergrundinformationen zum Tagesordnungspunkt Telematik erhielten die<br />
Medienvertreter in einem IT KOMPAKT spezial. Die auf dem Ärztetag angekündigte<br />
Debatte über die elektronische Gesundheitskarte war auch das zentrale Thema eines<br />
Pressegesprächs mit dem Telematikbeauftragten <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, Dr. Franz-<br />
Joseph Bartmann, Ende April in Berlin, das sich gleichermaßen an Redakteure <strong>der</strong><br />
Tagespresse wie Fachjournalisten richtete. Ein weiteres Pressegespräch mit dem Präsidenten<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, diente dazu,<br />
frühzeitig auf die Bedeutung <strong>der</strong> gesundheitspolitischen Leitsätze („Ulmer Papier“) hinzuweisen<br />
und über die weiteren Themen des Ärztetages zu informieren.<br />
„Rationierung muss erkennbar werden“<br />
Drei Wochen vor Beginn des Ärztetages wurde auf diese Weise ganz bewusst ein Thema<br />
lanciert, das bis dato weitgehend tabuisiert worden war: die Rationierung medizinischer<br />
Leistungen. Der Präsident <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> kritisierte, dass die bestehende versteckte<br />
Rationierung von <strong>der</strong> Politik geleugnet werde: „Wir for<strong>der</strong>n, dass diese Rationierung<br />
erkennbar wird und die Regierenden mit offenem Visier sagen, was künftig von<br />
<strong>der</strong> gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt werden soll und was nicht.“ („Kölner<br />
Stadt-Anzeiger“, 30.04.<strong>2008</strong>) Unter <strong>der</strong> Überschrift „Notwendige Diskussion“ kommentierte<br />
die „Neue Osnabrücker Zeitung“ (30.04.<strong>2008</strong>) Hoppes For<strong>der</strong>ungen:<br />
„Rationierung im Gesundheitswesen – das ist in <strong>der</strong> deutschen Öffentlichkeit ein Tabuthema.<br />
... Dass die Ärzteschaft nun eine grundsätzliche Diskussion über dieses Thema<br />
anstößt, ist dennoch richtig und sogar notwendig. Denn die von <strong>der</strong> Politik gebetsmühlenhaft<br />
vorgetragene Behauptung, die Krankenkassen zahlten alles medizinisch Notwendige,<br />
und das bleibe auch in Zukunft so – sie ist in Zeiten knapper Mittel und eines<br />
immens zunehmenden medizinischen Fortschritts längst keine Selbstverständlichkeit<br />
mehr.“<br />
Das Thema Rationierung war nun „gesetzt“ und es blieb weiterhin auf <strong>der</strong> Agenda <strong>der</strong><br />
Medien. In einem wahren „Interview-Marathon“ warb <strong>der</strong> Präsident <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
für einen offenen und ehrlichen Umgang mit dem Thema Rationierung. Bis<br />
zum Beginn des Ärztetags äußerte er sich in elf Interviews, darunter neun Wortlaut-<br />
Interviews für folgende Tageszeitungen: „Die Welt“, „Stuttgarter Nachrichten“, „Kölnische<br />
Rundschau“, „Südwest-Presse“, „Rheinische Post“, „Berliner Zeitung“, „Augsburger<br />
Allgemeine“, „Passauer Neue Presse“, „Ruhr-Nachrichten“ und „Hessisch-Nie<strong>der</strong>sächsische<br />
Allgemeine“. Auch die Nachrichtenagenturen Reuters und ddp veröffentlichten<br />
Interviews mit dem Präsidenten <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>.<br />
380
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit<br />
Der Ärztetag im Blickpunkt <strong>der</strong> Medien<br />
Am Tag <strong>der</strong> Eröffnung und während des gesamten Ärztetags waren die Repräsentanten<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> gefragte Gesprächspartner <strong>der</strong> elektronischen Medien. Vor<br />
allem <strong>der</strong> Südwestrundfunk brachte täglich Berichte und Interviews vom Ort des<br />
Geschehens und übernahm die sogenannte Sammel-Berichterstattung für die ARD,<br />
sodass die Beiträge auch von den an<strong>der</strong>en Hörfunkanstalten verwendet wurden. Die<br />
Eröffnungsveranstaltung des 111. Deutschen Ärztetags wurde vom Dokumentationskanal<br />
Phoenix zeitversetzt („relive“) übertragen. Die öffentlich-rechtlichen wie die privaten<br />
Fernsehsen<strong>der</strong> berichteten in ihren Hauptnachrichtensendungen über den Auftakt des<br />
Ärztetags – so die ARD in <strong>der</strong> „Tagesschau“ sowie in den „Tagesthemen“.<br />
Abbildung 1: Der 111. Deutsche Ärztetag im Spiegel <strong>der</strong> Medien<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Ausführliche Berichte sendete auch das ZDF. Bereits im „Morgenmagazin“ war <strong>der</strong> Ärztetag<br />
ein Thema. In den Nachrichtensendungen „heute“ und „heute journal“ setzte das<br />
ZDF seine Berichterstattung am Abend fort. Private Fernsehsen<strong>der</strong> wie RTL, RTL II,<br />
SAT1, Pro Sieben, n-tv und Kabel eins berichteten ebenfalls ausführlich in ihren Nachrichtensendungen<br />
über den Ärztetag. Weitere Beiträge liefen im MDR Fernsehen<br />
(„MDR Aktuell“), im Bayerischen Fernsehen („Rundschau“ und „Rundschau-Magazin“)<br />
und im WDR („WDR-Aktuell“).<br />
11<br />
381
Allen interessierten Journalisten wurden auch in diesem Jahr wie<strong>der</strong> speziell aufbereitete<br />
Hintergrundinformationen in Form eines BÄK GROUND zur Verfügung gestellt.<br />
Unmittelbar vor Beginn des Ärztetags konnte <strong>der</strong> Info-Dienst auf den Internetseiten <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> abgerufen und für die Vorbereitung auf den Ärztetag genutzt werden.<br />
Die im Plenum diskutierten Tagesordnungspunkte wurden in zwei Pressekonferenzen<br />
mit den Experten <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> vor- bzw. nachbereitet. Zu den Beschlüssen<br />
des Ärztetags veröffentlichte die <strong>Bundesärztekammer</strong> insgesamt 11 Pressemitteilungen,<br />
die den Journalisten vor Ort und im Internet zur Verfügung gestellt wurden.<br />
Eine Analyse <strong>der</strong> Berichterstattung macht deutlich, dass insbeson<strong>der</strong>e die von <strong>der</strong> Ärzteschaft<br />
angestoßene Diskussion über einen offenen Umgang mit Rationierung nachhaltige<br />
Wirkung entfaltete. Auch das „Ulmer Papier“, das Thema Demenz und die<br />
Debatte zum Arztbild <strong>der</strong> Zukunft nahmen breiten Raum in <strong>der</strong> Berichterstattung ein.<br />
Beson<strong>der</strong>s große Aufmerksamkeit erfuhr auch die Debatte über das Für und Wi<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />
elektronischen Gesundheitskarte.<br />
Gesundheitsfonds: staatlich verordnetes Globalbudget<br />
Mehr Zentralismus und zugleich mehr Vertragswettbewerb, höhere Kassenbeiträge<br />
trotz zusätzlicher Steuermilliarden – solche (vermeintlichen) Wi<strong>der</strong>sprüche prägten die<br />
gesundheitspolitische Debatte im Jahr <strong>2008</strong>. Bei näherer Betrachtung zeigte sich jedoch,<br />
dass die gegensätzlich anmutenden Entwicklungen einem übergeordneten politischen<br />
Konzept folgten, an dem im Bundesgesundheitsministerium jahrelang gearbeitet worden<br />
war. Die Festlegung des einheitlichen Beitragssatzes <strong>der</strong> gesetzlichen Krankenversicherung<br />
(GKV) durch die Bundesregierung im Herbst <strong>2008</strong> unterstreicht den Willen<br />
des Staates, die Finanzausstattung des neuen Gesundheitsfonds weitgehend selbst zu<br />
bestimmen. Auch die steigende Abhängigkeit <strong>der</strong> gesetzlichen Krankenversicherung<br />
von staatlichen Zuschüssen und die Reglementierung <strong>der</strong> medizinischen Versorgung<br />
durch eine staatsnahe Pseudo-Selbstverwaltung weist in Richtung Staatsmedizin.<br />
Wenige Wochen vor <strong>der</strong> Entscheidung über den einheitlichen Beitragssatz von 15,5 Prozent<br />
prangerte <strong>der</strong> Präsident <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, Prof. Dr. Hoppe, die staatsnahe<br />
Neuausrichtung des Gesundheitswesens an und appellierte an die Politiker, den<br />
Gesundheitsfonds auf Eis zu legen. Notwendig sei zunächst eine Modellphase zur<br />
Erprobung des virtuellen Fonds.<br />
„Der Gesundheitsfonds ist ein weiterer Schritt auf dem Weg in die Staatsmedizin. Die<br />
Regierung legt nach wirtschaftlicher Opportunität und haushaltspolitischer Machbarkeit<br />
fest, wie viel Geld für die Versorgung <strong>der</strong> Patienten ausgegeben werden darf. Damit<br />
hängt die Versorgung <strong>der</strong> Patienten künftig vom Spardiktat <strong>der</strong> Finanzpolitiker ab. Der<br />
tatsächliche Versorgungsbedarf gerät völlig aus dem Blick“, kritisierte Hoppe in einem<br />
viel beachteten Statement (Pressemitteilung vom 12.09.<strong>2008</strong>).<br />
Obgleich die öffentliche Meinung, das Gros <strong>der</strong> Experten und auch viele Politiker <strong>der</strong><br />
großen Koalition die Skepsis gegenüber dem Fonds teilten, blieben die Spitzen von<br />
CDU/CSU und SPD bei dem im GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz verabredeten Weg.<br />
Der Gesundheitsfonds fungiert dabei nicht allein als Geldsammelstelle, son<strong>der</strong>n auch<br />
als eine Art Globalbudget, dessen Mittel durch die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung<br />
und die Sparschraube des Staates begrenzt werden.<br />
382
Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt ließ in <strong>der</strong> Debatte keinen Zweifel daran,<br />
dass sie das Gesundheitswesen nunmehr auf Jahre hinaus für ausreichend finanziert<br />
hält. Die Kostenträger und die Leistungserbringer for<strong>der</strong>te sie auf, die Finanzmittel<br />
möglichst kosteneffizient einzusetzen. Die Verteilung des zur Verfügung gestellten<br />
Geldes solle nun <strong>der</strong> Wettbewerb regeln – zwischen den Krankenkassen und unter den Leistungsanbietern.<br />
Schon Ende des Jahres <strong>2008</strong> erwiesen sich die Annahmen <strong>der</strong> Ministerin als Makulatur.<br />
Aus einer eher vorsichtigen Prognose des Schätzerkreises <strong>der</strong> gesetzlichen Krankenversicherung<br />
ging hervor, dass <strong>der</strong> Fonds aufgrund des Wirtschaftsabschwungs mit einem<br />
Defizit von mindestens 440 Millionen Euro starten werde.<br />
Anstöße zur Meinungsbildung<br />
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Die Initiative zur öffentlichen Diskussion gesundheitspolitischer und auch medizinisch-ethischer<br />
Themen geht häufig von <strong>der</strong> Politik aus. Anstöße zur Meinungsbildung<br />
geben aber auch die Organisationen des Gesundheitswesens. Allein die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
bestritt acht Pressekonferenzen, mit denen sie gezielt Themen in die Öffentlichkeit<br />
brachte o<strong>der</strong> einen eigenen Beitrag zu bereits laufenden Debatten leistete. So<br />
veranstaltete sie beispielsweise am 25. November <strong>2008</strong> gemeinsam mit <strong>der</strong> Bundeszahnärztekammer<br />
eine Pressekonferenz zur geplanten GOZ-Novelle, die vor allem in <strong>der</strong><br />
Fachpresse großen Wi<strong>der</strong>hall fand. Auch die schon traditionelle Pressekonferenz zur<br />
Vorstellung <strong>der</strong> jährlichen Behandlungsfehlerstatistik <strong>der</strong> Gutachterkommissionen und<br />
Schlichtungsstellen am 3. Juni <strong>2008</strong> hatte ein positives Medienecho.<br />
Beson<strong>der</strong>s große Aufmerksamkeit erfuhr Mitte September <strong>2008</strong> ein Vorstoß <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> zur Anerkennung starken Rauchens als Abhängigkeitserkrankung.<br />
Noch vor einer Konferenz <strong>der</strong> Drogenbeauftragten <strong>der</strong> Bundesregierung wurde<br />
den Medien auszugsweise eine Stellungnahme <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zugeleitet, in<br />
<strong>der</strong> u. a. die Krankenkassen aufgefor<strong>der</strong>t wurden, süchtige Raucher als Abhängigkeitserkrankte<br />
anzuerkennen. Damit war ein wichtiger Akzent gesetzt, <strong>der</strong> die folgende<br />
Debatte maßgeblich bestimmen sollte. Die Initiative <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> war<br />
Tagesthema in allen Medien und for<strong>der</strong>te zu einer Vielzahl von Meinungsäußerungen<br />
heraus. „Ärzte machen Front gegen Rauchen“, „Krank? Ärzte wollen Rauchern ins<br />
Gewissen reden“, „Gefangen in <strong>der</strong> Sucht“, „Rauchen: Wann wird Genuss zur Krankheit?“<br />
– so lauteten nur einige <strong>der</strong> vielen Schlagzeilen in den Tageszeitungen. Auch in<br />
den Nachrichtensendungen des Hörfunks und des Fernsehens war <strong>der</strong> Vorstoß <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> eine <strong>der</strong> Top-Meldungen. Gegenüber <strong>der</strong> Nachrichtenagentur dpa<br />
begründete <strong>der</strong> Vorsitzende des Ausschusses „Sucht und Drogen“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>,<br />
Prof. Dr. Frie<strong>der</strong> Hessenauer, warum die Anerkennung des Suchtrauchens als<br />
behandlungsbedürftige Krankheit notwendig ist. Millionen Raucher könnten dann weit<br />
offensiver vom Arzt auf ihre Sucht angesprochen und auf Entwöhnungsprogramme<br />
hingewiesen werden. Hessenauer verwahrte sich ausdrücklich gegen Vorwürfe <strong>der</strong><br />
Krankenkassen, die Ärzte wollten entsprechende Gespräche vor allem teuer abrechnen<br />
o<strong>der</strong> die Raucher in eine „kranke Ecke“ stellen. „Wir wollen Betroffenen Hilfestellung<br />
geben, nicht sie stigmatisieren.“ Welche Breitenwirkung die <strong>Bundesärztekammer</strong> mit<br />
ihrem Vorstoß erzielte, wird auch daran ersichtlich, dass Hessenauer in <strong>der</strong> „Bild“-Zei-<br />
11<br />
383
tung (17.09.<strong>2008</strong>) ausführlich neun Fragen zum Thema „Rauchen als Krankheit“ beantworten<br />
konnte.<br />
Große Beachtung fand auch die Vorstellung des dritten MLP-Gesundheitsreports Ende<br />
November <strong>2008</strong>, bei <strong>der</strong> eine Umfrage des Instituts Allensbach vorgestellt wurde, die<br />
mit Unterstützung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> durchgeführt worden war. Danach beklagt<br />
mehr als die Hälfte <strong>der</strong> Bürger und Ärzte in Deutschland die zurückgehende Qualität<br />
<strong>der</strong> Gesundheitsversorgung. Ärzte sind vor allem wegen des zunehmenden Kostendrucks<br />
pessimistisch und klagen, sich nicht ausreichend Zeit für die Bedürfnisse ihrer<br />
Patienten nehmen zu können. Während rund 60 Prozent <strong>der</strong> Bürger meinten, die Qualität<br />
<strong>der</strong> Gesundheitsversorgung habe sich in den letzten zwei, drei Jahren verschlechtert,<br />
waren – laut Umfrage – 57 Prozent <strong>der</strong> Ärzte dieser Ansicht. Die Leistungsfähigkeit<br />
des Gesundheitssystems insgesamt beurteilten 59 Prozent (Ostdeutschland: 49 Prozent)<br />
<strong>der</strong> Bevölkerung als „gut“ o<strong>der</strong> „sehr gut“. Ein Jahr zuvor waren es fünf Prozentpunkte,<br />
1994 sogar 23 Prozentpunkte mehr. „Das Vertrauen in die Zukunftsfähigkeit <strong>der</strong><br />
Gesundheitspolitik ist nachhaltig erschüttert. Wenn wir den medizinischen Fortschritt<br />
auch in einer Gesellschaft des langen Lebens erhalten wollen, brauchen wir eine nachhaltige<br />
Gesundheitspolitik, die im Gesundheitswesen nicht nur einen Kostenfaktor<br />
sieht“, kommentierte <strong>der</strong> Präsident <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> die Ergebnisse <strong>der</strong> Befragung.<br />
Diese konsequente Haltung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, ihr Eintreten für eine patientenorientierte<br />
Gesundheitspolitik hat ihr ein hohes Maß an Glaubwürdigkeit in <strong>der</strong> Öffentlichkeit<br />
eingebracht. Das liegt auch darin begründet, dass sie frühzeitig auf Entwicklungen<br />
aufmerksam gemacht hat, die lange bestritten wurden, sich dann aber bestätigten.<br />
Das betrifft die zunehmende Ökonomisierung im Gesundheitswesen genauso wie die<br />
kaum noch in Zweifel stehende heimliche Rationierung von Gesundheitsleistungen.<br />
Auch <strong>der</strong> seit Jahren zu beobachtende Nachwuchsmangel in <strong>der</strong> Ärzteschaft wurde lange<br />
von Krankenkassen und Politik geleugnet. Die Entwicklung <strong>der</strong> letzten Zeit hat diese<br />
Zweifler verstummen lassen. Auch in den Medien ist inzwischen unstrittig, dass es vielerorts<br />
einen Mangel an jungen Ärztinnen und Ärzten gibt, die ältere Ärzte in Praxis<br />
und Klinik ersetzen könnten. So berichtete die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“<br />
(15.11.<strong>2008</strong>) unter <strong>der</strong> Überschrift „Viele Ärzte schwören <strong>der</strong> Gesundheit ab“: „Noch nie<br />
gab es so viele Ärzte in Deutschland – und selten waren so viele Arztstellen unbesetzt.<br />
Auf 4.000 beziffern Fachleute alleine die Zahl <strong>der</strong> offenen Doktorstellen in Kliniken.“<br />
Für Aufsehen sorgte in diesem Zusammenhang auch die Meldung, dass nach einer<br />
Befragung <strong>der</strong> Universität Bochum unter 4.000 Medizinstudenten etwa 70 Prozent <strong>der</strong><br />
Befragten mit dem Gedanken spielen, nach dem Studium ins Ausland zu gehen. Der<br />
Präsident <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> äußerte in den „Ruhr-Nachrichten“ (18.11.<strong>2008</strong>)<br />
Verständnis für die Jungmediziner: „Viele dieser jungen Leute wollen nicht mehr um<br />
den Preis ihrer eigenen Gesundheit 60- o<strong>der</strong> gar 80-Stunden-Dienste in <strong>der</strong> Woche<br />
schieben“, sagte er. Im Interview mit dem „Kölner-Stadt-Anzeiger“ (24.11.<strong>2008</strong>) for<strong>der</strong>te<br />
Hoppe neue Anstrengungen zur Vermeidung <strong>der</strong> drohenden Versorgungskrise infolge<br />
des Nachwuchsmangels: „Der Arztberuf muss wie<strong>der</strong> attraktiver werden. Im<br />
Moment schrecken die Arbeitsbedingungen viele junge Leute ab. Wir müssen auch die<br />
Ausbildung reformieren. Das Einser-Abitur als Zugangsvoraussetzung für ein Medizinstudium<br />
ist ungeeignet.“<br />
384
Soforthilfe für die Krankenhäuser<br />
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Ende Juni <strong>2008</strong> formierte sich unter aktiver Beteiligung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> ein<br />
ungewohnt breites Bündnis, um gegen das „Spardiktat“ <strong>der</strong> Politik in <strong>der</strong> Krankenhausversorgung<br />
vorzugehen. Zusammen mit <strong>der</strong> Deutschen Krankenhausgesellschaft,<br />
dem Marburger Bund, ver.di, dem Beamtenbund, dem Deutschen Städtetag, Pflegeverbänden<br />
und an<strong>der</strong>en Beteiligten, for<strong>der</strong>te die <strong>Bundesärztekammer</strong> im Aktionsbündnis<br />
„Rettung <strong>der</strong> Krankenhäuser“ ein Ende <strong>der</strong> Budgetierung <strong>der</strong> Krankenhäuser und eine<br />
Soforthilfe zur Kompensation des Defizits in Höhe von 6,7 Milliarden Euro. Für den<br />
25. September 2009 kündigte das Bündnis eine Großdemonstration in Berlin an, um<br />
den Druck auf die Politiker zu erhöhen, die gerade an dem Regierungsentwurf für ein<br />
Krankenhausfinanzierungs-Reformgesetz arbeiteten. Trotz <strong>der</strong> Polemik mancher Kassenverbandsvertreter,<br />
die von einer Überversorgung im stationären Bereich sprachen,<br />
fiel das Medienecho auf den ungewöhnlichen Zusammenschluss zur Rettung <strong>der</strong> Krankenhäuser<br />
überwiegend positiv aus. So schrieb <strong>der</strong> „Kölner Stadt-Anzeiger“ (26.06.<strong>2008</strong>)<br />
unter <strong>der</strong> Überschrift „Berechtigte Klagen“:<br />
„Das Aktionsbündnis ‚Rettung <strong>der</strong> Krankenhäuser’ ist eine ungewöhnliche Allianz zwischen<br />
Krankenhausbetreibern und Deutschem Städtetag, Ärzteverbänden und Gewerkschaften.<br />
Ihre Sorge über eine Überfor<strong>der</strong>ung des Personals und negative Auswirkungen<br />
auf die Patienten sind berechtigt. Die Klage <strong>der</strong> Krankenhäuser über den erzwungenen<br />
Sparkurs zugunsten <strong>der</strong> Kassen ist deshalb nachvollziehbar. Wer von den<br />
Kliniken Wirtschaftlichkeit erwartet, muss sie in die Lage versetzen, unvermeidlich<br />
gestiegene Kosten für Tarife, Strom o<strong>der</strong> Lebensmittel abzurechnen.“<br />
Nach heftigen Diskussionen einigten sich die Gesundheitsminister von Bund und Län<strong>der</strong>n<br />
bei ihrer Konferenz am 3. Juli <strong>2008</strong> in Plön auf einen Kompromiss zur Krankenhausfinanzierung.<br />
Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt hatte zunächst geplant,<br />
die Projektfinanzierung <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> für die Kliniken durch eine Verpflichtung zu festen<br />
Investitionspauschalen abzulösen. Dies stieß vor allem bei den CDU-geführten Län<strong>der</strong>n<br />
auf Kritik. In dem einstimmig verabschiedeten Kompromisspapier hieß es dann lediglich,<br />
dass die Län<strong>der</strong> ihre Verantwortung in <strong>der</strong> Investitionsför<strong>der</strong>ung wahrnehmen.<br />
Wenige Wochen später ließ die Bundesgesundheitsministerin auf Druck <strong>der</strong> Unionsgeführten<br />
Län<strong>der</strong> schließlich ganz ab von ihren Plänen für feste Investitionspauschalen.<br />
Stattdessen wurde im Gesetzentwurf nur noch die Erwartung formuliert, dass die Län<strong>der</strong><br />
sich in einer Arbeitsgruppe unter Beteiligung des Bundes auf ein zukunftsfähiges<br />
Modell für Investitionen in den Krankenhaussektor verständigen.<br />
Nach monatelangem Streit einigten sich Bund und Län<strong>der</strong> schließlich auf ein neues<br />
Finanzierungsgesetz für die 2.100 Krankenhäuser, das eine Soforthilfe von drei Milliarden<br />
Euro aus den Mitteln <strong>der</strong> gesetzlichen Krankenversicherung vorsah. Die in Aussicht<br />
gestellte Finanzspritze reiche bei weitem nicht aus, meldeten die Nachrichtenagenturen<br />
unter Bezug auf den Präsidenten <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>. Die Ärzte und Pflegenden in<br />
den Krankenhäusern seien am absoluten Limit angelangt: „Das Ergebnis ist eine Überbelastung<br />
ungeahnten Ausmaßes, die zunehmend auch die Patienten gefährdet“, warnte<br />
Hoppe.<br />
Wie hoch <strong>der</strong> Leidensdruck in den Kliniken ist, wurde am 25. September <strong>2008</strong> überdeutlich.<br />
Zu <strong>der</strong> größten Demonstration des Gesundheitswesens seit Bestehen <strong>der</strong><br />
11<br />
385
Bundesrepublik kamen etwa 130.000 Beschäftigte aus dem ganzen Bundesgebiet in Berlin<br />
zusammen. Es war ein Hilferuf, <strong>der</strong> nicht zu überhören war und in den Meldungen<br />
des Tages eine herausragende Stellung einnahm. Alle Nachrichtensendungen des Hörfunks<br />
und Fernsehens berichteten an vor<strong>der</strong>ster Stelle über das Ereignis, Zeitungen<br />
machten mit Schlagzeilen auf wie „Ärzte und Pfleger auf den Barrikaden“ („Rheinische<br />
Post“), „Massenproteste gegen kranke Kliniken“(„Die Welt“) o<strong>der</strong> „Weiß-grüne Wut-<br />
Meile aus Ärzten und Schwestern“ („Main-Post“). Die „Leipziger Volkszeitung“ kommentierte<br />
am folgenden Tag: „Sie bekommen drei Milliarden Euro mehr und protestieren<br />
trotzdem. Spinnen die deutschen Klinikbeschäftigten? Klare Antwort: Nein. Dass<br />
sich Berlin in eine weiße Wut-Meile verwandelte, ist ein überfälliger Aufschrei gegen<br />
unhaltbare Zustände.“<br />
Massenprotest in Berlin: 130.000 Beschäftigte und Vertreter des Aktionsbündnisses<br />
„Rettung <strong>der</strong> Krankenhäuser“ for<strong>der</strong>n: „Der Deckel muss weg.“ (Foto: Ines Engelmohr)<br />
Der Druck <strong>der</strong> Straße ließ die Bundesgesundheitsministerin noch einmal einlenken:<br />
Die Finanzhilfe für die Kliniken werde auf 3,5 Milliarden Euro erhöht, versicherte die<br />
Ministerin Anfang Dezember <strong>2008</strong> nach einem Treffen mit Vertretern des Aktionsbündnisses<br />
zur Rettung <strong>der</strong> Krankenhäuser. Die heftig kritisierten Vorschläge des BMG<br />
zur Umsetzung <strong>der</strong> Finanzhilfe waren damit überholt. Der Vizepräsident <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>,<br />
Dr. Frank Ulrich Montgomery, zeigte sich zufrieden, dass die Summe in<br />
Höhe von 3,5 Milliarden Euro nun „netto“ zugesagt sei und auf „technische Tricksereien“<br />
verzichtet werde.<br />
386
Gesetz zu Spätabtreibungen: keine „Einzelmeinung“<br />
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Die <strong>Bundesärztekammer</strong> meldete sich auch dann zu Wort, wenn politische Initiativen<br />
eine Antwort erfor<strong>der</strong>ten. So unterstützte die <strong>Bundesärztekammer</strong> ausdrücklich den<br />
von Abgeordneten <strong>der</strong> Unionsfraktion in enger Abstimmung mit <strong>der</strong> Ärzteschaft erarbeiteten<br />
Gruppenantrag zur Än<strong>der</strong>ung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes.<br />
Es war <strong>der</strong> damalige Vorsitzende <strong>der</strong> SPD, Kurt Beck, <strong>der</strong> im November 2006 zur Überraschung<br />
seiner Parteifreunde und des politischen Gegners eine baldige „verantwortliche<br />
Lösung“ beim Thema Spätabtreibungen anmahnte und eine Neuregelung in dieser<br />
Legislaturperiode in Aussicht stellte, wie es auch <strong>der</strong> Koalitionsvertrag vorsah. Zwar wurde<br />
Becks Einlassung schon kurz darauf von Vertreterinnen <strong>der</strong> SPD-Bundestagsfraktion<br />
als „Einzelmeinung“ qualifiziert, doch ließ sich das Thema nicht mehr von <strong>der</strong> Agenda<br />
nehmen. Der Vorsitzende <strong>der</strong> CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Volker Kau<strong>der</strong>, ergriff die<br />
Gelegenheit, in Gesprächen mit dem SPD-Fraktionsvorsitzenden Peter Struck Möglichkeiten<br />
einer Annäherung <strong>der</strong> weit auseinan<strong>der</strong> liegenden Positionen von Union und<br />
SPD auszuloten. Nach einem Treffen mit <strong>der</strong> Spitze <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und <strong>der</strong><br />
Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe Ende April <strong>2008</strong> lancierte Kau<strong>der</strong><br />
einen Gesetzesvorschlag, mit dem die Union <strong>der</strong> SPD weit entgegen kam.<br />
Die ursprüngliche Absicht, eine Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Abtreibungsparagrafen 218 und 219<br />
Strafgesetzbuch vorzunehmen, wurde fallengelassen, um eine möglichst breite parlamentarische<br />
Mehrheit zu erreichen. Damit war eine <strong>der</strong> Hauptfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Sozialdemokraten<br />
erfüllt, die das Strafrecht unangetastet lassen wollten, um eine Wie<strong>der</strong>auflage<br />
<strong>der</strong> Generaldebatte über Schwangerschaftsabbrüche zu vermeiden. Trotzdem<br />
unterstellte die stellvertretende Vorsitzende <strong>der</strong> SPD-Bundestagsfraktion, Christel<br />
Humme, dem Koalitionspartner prompt, Frauen bevormunden zu wollen. Ein Recht auf<br />
Beratung gebe es schon jetzt, eine Pflicht zur Beratung sei deshalb verfehlt. Auffällig<br />
war das beredte Schweigen des Parteivorsitzenden Beck und des Fraktionsvorsitzenden<br />
Struck nach Bekanntwerden des Unionsvorschlages. Der Meinungsbildungsprozess in<br />
<strong>der</strong> SPD hatte offenkundig gerade erst begonnen.<br />
Die Union nahm mit ihrem Vorschlag vor allem die Ärztinnen und Ärzte in die Pflicht<br />
– mit ausdrücklicher Billigung <strong>der</strong> ärztlichen Berufsorganisationen. Noch vor Veröffentlichung<br />
des Unionsvorschlages hatte <strong>der</strong> Präsident <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> die<br />
Politik aufgefor<strong>der</strong>t, Farbe zu bekennen. „Es kann nicht sein, dass man bei uns Ärzten<br />
Probleme ablädt, die ihre Ursache im Gesetz haben“, sagte Hoppe gegenüber dem<br />
Magazin „Focus“ (21.04.<strong>2008</strong>). Der Entwurf <strong>der</strong> CDU/CSU-Fraktion sah eine ärztliche<br />
Beratungspflicht bei einem Abbruch aus medizinischer Indikation vor (neuer § 5a<br />
Schwangerschaftskonfliktgesetz). Liege eine Konfliktsituation im Sinne einer medizinischen<br />
Indikation nach § 218 a Absatz 2 StGB vor, „so hat <strong>der</strong> behandelnde Arzt, unabhängig<br />
von § 219 des Strafgesetzbuches, über die medizinischen und psychosozialen<br />
Aspekte eines Schwangerschaftsabbruchs zu beraten und auf weitere und vertiefende<br />
psychosoziale Beratungsmöglichkeiten durch die Schwangerenkonfliktberatungsstellen<br />
im Sinne dieses Gesetzes hinzuweisen“, hieß es in dem Entwurf <strong>der</strong> Unionsfraktion,<br />
<strong>der</strong> maßgeblich auf die Initiative des familienpolitischen Sprechers Johannes Singhammer<br />
(CSU) zurückging.<br />
11<br />
387
Bedenkzeit von mindestens drei Tagen<br />
Der Arzt habe Inhalt und Umfang <strong>der</strong> Beratung zu dokumentieren und die Schwangere<br />
die Beratung, die Aushändigung von Aufklärungsmaterialien und den ärztlichen<br />
Hinweis auf weitere psychosoziale Beratungsmöglichkeiten schriftlich zu bestätigen,<br />
for<strong>der</strong>ten CDU und CSU in ihrem Entwurf. Nach <strong>der</strong> Beratung sei eine Bedenkzeit von<br />
mindestens drei Tagen einzuhalten: „Ein Schwangerschaftsabbruch darf nicht vor<br />
Ablauf von drei Tagen nach Beratung vorgenommen werden, sofern das Leben <strong>der</strong><br />
Schwangeren nicht akut gefährdet ist“, hieß es in dem Entwurf. Zudem müsse die statistische<br />
Erfassung des Schwangerschaftsabbruchs aus medizinischer Indikation verbessert<br />
werden.<br />
Die <strong>Bundesärztekammer</strong> und die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe<br />
unterstützten den Vorstoß <strong>der</strong> Union. Ziel <strong>der</strong> Gesetzesergänzung müsse es sein,<br />
Frauen in Konfliktsituationen zu helfen, adäquate Entscheidungen zu finden. „Wir würden<br />
es sehr begrüßen, wenn nun endlich im Schwangerschaftskonfliktgesetz die unbestrittenen<br />
Defizite im gegenwärtigen Recht behoben werden könnten. Jetzt gibt es erstmals<br />
seit Jahren die Möglichkeit, Einigkeit über eine Gesetzesergänzung zu erzielen,<br />
die sich eng an die konzeptionelle Grundentscheidung <strong>der</strong> Reform aus dem Jahre 1995<br />
anlehnt und den seinerzeit gefundenen Kompromiss unangetastet lässt“, sagte <strong>der</strong> Präsident<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> in einer ersten Stellungnahme. Mit ihrem arztzentrierten<br />
Ansatz zur Ergänzung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes habe die Union die<br />
Beratung <strong>der</strong> Schwangeren in das Zentrum <strong>der</strong> Diskussion gestellt. Die SPD müsse die<br />
Frage beantworten, warum es eine Beratungspflicht für Abbrüche bis zur 12. Schwangerschaftswoche<br />
gebe, nicht aber für Abbrüche nach <strong>der</strong> 22. Woche, wenn das Kind<br />
extrauterin lebensfähig wäre.<br />
Bis zur Sommerpause verhandelten die Arbeitsgruppen von Union und SPD über einen<br />
gemeinsamen Gesetzentwurf, allerdings ohne Ergebnis. Die SPD konnte sich aufgrund<br />
innerparteilicher Differenzen nicht auf eine gemeinsame Linie mit <strong>der</strong> Union verständigen.<br />
Anfang Juli <strong>2008</strong> schienen die Gespräche bereits endgültig gescheitert, doch die<br />
Ankündigung <strong>der</strong> Unionsparteien, nach <strong>der</strong> Sommerpause einen eigenen Gruppenantrag<br />
in den Bundestag einzubringen, erzeugte bei <strong>der</strong> SPD-Fraktionsspitze neue Nachdenklichkeit.<br />
Ex-Familienministerin Renate Schmidt (SPD) stellte sich demonstrativ auf die Seite <strong>der</strong><br />
Union und auch an<strong>der</strong>e, vornehmlich kirchennahe SPD-Politiker sahen gesetzgeberischen<br />
Handlungsbedarf. Die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung unterstrich<br />
die <strong>Bundesärztekammer</strong> in einer Vielzahl von Statements, Gastkommentaren und<br />
Interviews. Im Interview mit <strong>der</strong> Tageszeitung „Südwest-Presse“ (25.09.<strong>2008</strong>) sagte <strong>der</strong><br />
Präsident <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>: „Wir for<strong>der</strong>n schon seit langem eine gesetzliche<br />
Klarstellung bei Schwangerschaftsabbrüchen nach medizinischer Indikation. Solche<br />
Abbrüche sind grundsätzlich nur indiziert, wenn eine akute Lebens- o<strong>der</strong> Gesundheitsgefährdung<br />
<strong>der</strong> Schwangeren vorliegt. Es besteht aber die Befürchtung, dass Spätabbrüche<br />
häufig allein wegen <strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>ung eines Kindes erfolgen. Hinzu kommt, dass<br />
solche Abbrüche auch dann noch möglich sind, wenn das Kind außerhalb des Mutterleibes<br />
lebensfähig wäre. Der jetzige Vorschlag (<strong>der</strong> Union) sieht eine gründliche Beratung<br />
unter Einbeziehung psychosozialer Aspekte vor. Das min<strong>der</strong>t den Druck.“<br />
388
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit<br />
Im Interview mit den „Passauer Neuesten Nachrichten“ (11.11.<strong>2008</strong>) betonte Hoppe,<br />
„Es darf nicht zu Kurzschlusshandlungen kommen, die dann dazu führen, dass Frauen<br />
ihr ganzes Leben unter Schuldgefühlen leiden.“ Ziel <strong>der</strong> Beratung müsse es sein, den<br />
Frauen Wege aufzuzeigen, welche Hilfen sie erhalten könnten, wenn ihr Kind behin<strong>der</strong>t<br />
zur Welt komme. Spätabtreibungen seien nicht nur für die betroffenen Frauen<br />
„eine schreckliche, häufig traumatische Erfahrung“, son<strong>der</strong>n auch für die Ärzte „immer<br />
wie<strong>der</strong> eine große Belastung“.<br />
Mitte November <strong>2008</strong> stand dann endgültig fest, dass es keinen gemeinsamen Antrag<br />
<strong>der</strong> großen Koalition geben würde. Die SPD-Frauenpolitikerinnen verhin<strong>der</strong>ten eine<br />
Annäherung an die Union. Verhin<strong>der</strong>n konnten sie allerdings nicht, dass eine weitere<br />
Parlamentariergruppe um die SPD-Familienpolitikerin Kerstin Griese einen eigenen<br />
Entwurf zur Än<strong>der</strong>ung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes ankündigte. Auch die<br />
FDP legte einen eigenen Gesetzentwurf vor, <strong>der</strong> in vielen Punkten mit dem Unionsentwurf<br />
übereinstimmte. So zeichnete sich Ende <strong>2008</strong> ab, dass weit über die Unionsparteien<br />
hinaus eine Gesetzesän<strong>der</strong>ung von vielen Abgeordneten für notwendig befunden<br />
wird. Die lange nur von <strong>der</strong> Ärzteschaft vertretene Auffassung, dass nur eine Gesetzesergänzung<br />
Defizite im Recht beheben könne, war nun keine „Einzelmeinung“ mehr.<br />
Gesetz zu Patientenverfügungen: besser keines als ein schlechtes<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Neben dem Thema Spätabtreibung wurde im Jahr <strong>2008</strong> auch die Debatte um eine<br />
gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen fortgeführt. Union und SPD hatten<br />
sich bereits Ende 2005 darauf verständigt, dass in dieser Legislaturperiode ein neuer<br />
Anlauf für eine Verankerung von Patientenverfügungen im Betreuungsrecht unternommen<br />
werden soll. Unter <strong>der</strong> rot-grünen Bundesregierung war ein erster Versuch<br />
gescheitert. An<strong>der</strong>s als noch unter Rot-Grün sollte diesmal <strong>der</strong> Anstoß zur Gesetzgebung<br />
aus <strong>der</strong> Mitte des Parlaments kommen. Schon Anfang des Jahres 2007 zeichnete<br />
sich ab, dass mindestens zwei divergierende, interfraktionelle Entwürfe entstehen würden.<br />
Am 25. Juni <strong>2008</strong> beriet <strong>der</strong> Bundestag erstmals über einen Gesetzentwurf zur Verbindlichkeit<br />
von Patientenverfügungen. Der Gruppenantrag <strong>der</strong> Abgeordneten Joachim<br />
Stünker (SPD), Michael Kauch (FDP), Jerzy Montag (Grüne) und Luc Jochimsen (Die<br />
Linke) betont das Selbstbestimmungsrecht des Patienten und lehnt eine Reichweitenbegrenzung<br />
von Patientenverfügungen ab. Sind die formalen Voraussetzungen <strong>der</strong> Verfügung<br />
erfüllt, soll nur in Konfliktfällen zwischen Arzt und Betreuer eine gerichtliche<br />
Klärung erfolgen, ob <strong>der</strong> Behandlungsabbruch o<strong>der</strong> die Weiterbehandlung dem Patientenwillen<br />
entspricht.<br />
Den sogenannten Stünker-Entwurf unterzeichneten bis dato 205 Abgeordnete, darunter<br />
so prominente Unterstützer wie Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, Bundesgesundheitsministerin<br />
Ulla Schmidt und Bundesarbeitsminister Olaf Scholz. Mehr als die<br />
Hälfte <strong>der</strong> SPD-Fraktion, zwei Drittel <strong>der</strong> FDP-Abgeordneten und knapp die Hälfte <strong>der</strong><br />
Linken und <strong>der</strong> Grünen erklärten ihre Zustimmung zu dem Entwurf. Keiner <strong>der</strong> Unterzeichner<br />
gehörte <strong>der</strong> CDU/CSU-Bundestagsfraktion an. In <strong>der</strong> Union wurde <strong>der</strong> „Stünker-Entwurf“<br />
aus unterschiedlichen Gründen kritisch gesehen. Die einen, wie <strong>der</strong> stell-<br />
11<br />
389
vertretende Fraktionsvorsitzende Wolfgang Bosbach, wollten die Bindungswirkung <strong>der</strong><br />
Patientenverfügungen stärker an Bedingungen knüpfen und den schriftlich geäußerten<br />
Willen zum Abbruch lebenserhalten<strong>der</strong> Maßnahmen nur dann gelten lassen, wenn das<br />
Grundleiden des Patienten einen „unumkehrbar tödlichen Verlauf“ angenommen hat.<br />
Die an<strong>der</strong>en, wie <strong>der</strong> gesundheitspolitische Sprecher <strong>der</strong> Unionsfraktion, Wolfgang Zöller,<br />
und <strong>der</strong> stellvertretende Vorsitzende des Gesundheitsausschusses, Dr. Hans Georg<br />
Faust, traten dafür ein, die bestehende Rechtspraxis zu bewahren und „nur das wirklich<br />
Unerlässliche zu regeln“. Ärzte und Angehörige sollen weiterhin in jedem Einzelfall<br />
prüfen, ob <strong>der</strong> Wille des nicht äußerungsfähigen Kranken auch auf den aktuellen<br />
Zustand zutrifft. Nur im Konfliktfall soll das Vormundschaftsgericht entscheiden, ob die<br />
Behandlung abgebrochen werden kann o<strong>der</strong> fortgesetzt werden muss.<br />
Die <strong>Bundesärztekammer</strong> äußerte in <strong>der</strong> Diskussion große Vorbehalte gegen ein detailliertes<br />
Gesetz zu Patientenverfügungen. Auf dem 111. Deutschen Ärztetag <strong>2008</strong> in Ulm<br />
warnte <strong>der</strong> Präsident <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> davor, einem Gesetz die Zustimmung zu<br />
geben, das „die Individualität des Sterbens“ außer acht lasse. „Besser gar kein Gesetz als<br />
ein schlechtes“, sagte Hoppe. Wenige Tage vor <strong>der</strong> ersten Lesung des Stünker-Entwurfs<br />
im Bundestag bekräftigte er noch einmal diese Position. „Wir haben Klarheit – und diese<br />
wird durch ein Gesetz nicht noch klarer werden“, sagte <strong>der</strong> Präsident <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
in einem Gespräch mit <strong>der</strong> Deutschen Presse-Agentur. Eine Patientenverfügung<br />
sei stets verbindlich, wenn die Verfügung auf die Situation zutreffe, in <strong>der</strong> die Entscheidung<br />
zu einer Behandlung getroffen werden müsse und sich <strong>der</strong> Patient aktuell,<br />
etwa weil er im Koma liegt, nicht äußern könne. Zudem dürfe nicht angenommen werden,<br />
<strong>der</strong> Patient habe seine Meinung geän<strong>der</strong>t.<br />
Hoppe wies darauf hin, dass die <strong>Bundesärztekammer</strong> die Ärztinnen und Ärzte mit <strong>der</strong><br />
Broschüre „Sterben in Würde“, die dem Deutschen Ärzteblatt beilag, umfassend über<br />
diese Rechtsauffassung unterrichtet habe. Er glaube auch nicht, dass durch ein Gesetz<br />
Streitfälle, die durch die Gerichte entschieden werden müssten, ausgeschlossen werden<br />
könnten. Mehrere Tageszeitungen, Online-Medien und Rundfunksen<strong>der</strong> griffen das<br />
dpa-Interview auf. So fasste <strong>der</strong> „Wiesbadener Kurier“ (23.06.<strong>2008</strong>) Hoppes Position in<br />
<strong>der</strong> Überschrift zusammen: „Hoppe: Ein Gesetz ist nicht nötig“.<br />
Die Vorlage eines weiteren Gruppenantrages im Oktober <strong>2008</strong> gab <strong>der</strong> Debatte einen<br />
zusätzlichen Impuls. In ihrem Entwurf eines „Gesetzes zur Verankerung <strong>der</strong> Patientenverfügung<br />
im Betreuungsrecht“ unterschieden die Initiatoren Wolfgang Bosbach<br />
(CDU/CSU), René Röspel (SPD), Katrin Göring-Eckardt (Bündnis 90/Die Grünen) und<br />
Otto Fricke MdB (FDP) zwischen Patientenverfügungen erster Wahl (mit ärztlicher<br />
Beratung und notarieller Beurkundung) und Patientenverfügungen zweiter Wahl (ohne<br />
ärztliche Beratung und mit Reichweitenbegrenzung). Danach wären die in einer Patientenverfügung<br />
enthaltenden Festlegungen zur Beendigung lebenserhalten<strong>der</strong> Maßnahmen<br />
nur dann verbindlich, wenn eine umfassende ärztliche Beratung vorausgegangen,<br />
dokumentiert und vom Notar mit <strong>der</strong> Patientenverfügung beurkundet worden ist. In<br />
einer einfachen Patientenverfügung ohne Beratung dürfe <strong>der</strong> Abbruch einer lebenserhaltenden<br />
Behandlung nur dann verbindlich angeordnet werden, wenn eine unheilbare,<br />
tödlich verlaufende Krankheit o<strong>der</strong> eine Situation vorliege, in <strong>der</strong> <strong>der</strong> Patient mit an<br />
Sicherheit grenzen<strong>der</strong> Wahrscheinlichkeit trotz Ausschöpfung aller medizinischen<br />
Möglichkeiten das Bewusstsein niemals wie<strong>der</strong>erlangen würde.<br />
390
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit<br />
In mehreren Statements und Gastkommentaren kritisierte <strong>der</strong> Vizepräsident <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong>, Dr. Montgomery, den „formalisierten Umgang mit Patientenverfügungen“<br />
im sogenannten Bosbach-Entwurf. Die Ärzteschaft würde gezwungen, rechtliche<br />
Bewertungen bei Vorliegen einer Patientenverfügung vorzunehmen, zu denen sie<br />
we<strong>der</strong> gewillt noch in <strong>der</strong> Lage sei. Die Politiker sollten daher noch einmal darüber<br />
nachdenken, ob es nicht klüger wäre, auf jedwede weitergehende gesetzliche Regelung<br />
zu verzichten. „Die Abgeordneten haben sich verrannt. Ich kann ihnen nur empfehlen,<br />
das Thema von <strong>der</strong> Tagesordnung zu nehmen und alle Entwürfe einstampfen zu lassen“,<br />
sagte Montgomery gegenüber dem Magazin „Focus“ (27.10.<strong>2008</strong>). Ein klares<br />
Bekenntnis zu Palliativmedizin, Hospizbewegung und einer Stärkung <strong>der</strong> Sterbebegleitung<br />
sei sinnvoller und besser für sterbende Patienten und ihre Angehörigen.<br />
Umgang mit Behandlungsfehlern: Offenheit und Transparenz<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
„Ärzte brechen ihr Schweigen“, „Mutiges Eingeständnis“, „Tabu gebrochen“ – so lauteten<br />
Ende Februar <strong>2008</strong> einige <strong>der</strong> Schlagzeilen nach <strong>der</strong> Vorstellung <strong>der</strong> Broschüre „Aus<br />
Fehlern lernen“, in <strong>der</strong> prominente Ärztinnen und Ärzte, Krankenschwestern, Pfleger<br />
und Therapeuten schil<strong>der</strong>ten, welche Fehler, Irrtümer o<strong>der</strong> Beinahe-Fehler ihnen bei<br />
<strong>der</strong> Behandlung von Patienten unterlaufen sind. Auch <strong>der</strong> Präsident <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>,<br />
Prof. Dr. Hoppe, und <strong>der</strong> Vorsitzende <strong>der</strong> Qualitätssicherungsgremien <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong>, Dr. Günther Jonitz, äußerten sich in <strong>der</strong> Broschüre. Der Präsident<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> nahm auch an <strong>der</strong> Pressekonferenz zur Präsentation <strong>der</strong> Broschüre<br />
teil, die vom Aktionsbündnis „Patientensicherheit“ herausgegeben und vom<br />
AOK-Bundesverband finanziert wurde.<br />
Die Resonanz in den Medien war außerordentlich groß. In allen Tageszeitungen, im<br />
Hörfunk und Fernsehen nahm die Berichterstattung über die Broschüre einen herausgehobenen<br />
Platz ein. „Die Aktion erregt Aufsehen: Zum ersten Mal bekennen sich prominente<br />
Ärzte ohne Schonung <strong>der</strong> eigenen Person in einer Broschüre zu ihren Kunstfehlern.<br />
Mit dem Tabubruch wollen sie für mehr Offenheit im Umgang mit ärztlichem<br />
Versagen werben“, schrieb die Tageszeitung „Die Welt“ (29.02.<strong>2008</strong>). In „Bild“<br />
(28.02.<strong>2008</strong>) hieß es: „Sie sind die mutigsten Ärzte Deutschlands: Erstmals gestehen<br />
Mediziner in einer Broschüre eigene Behandlungsfehler ein. Mit <strong>der</strong> Aktion wollen sie<br />
für mehr Qualität in deutschen Kliniken sorgen. Es ist ein Schritt, den deutsche Ärzte<br />
bisher nicht gewagt haben.“ Die „Frankfurter Rundschau“ (29.02.<strong>2008</strong>) lobte ebenfalls<br />
die Offenheit <strong>der</strong> Ärzte: „Es ist vorbildlich, dass nun angesehene Mediziner von Behandlungsfehlern<br />
berichten – und dabei nicht nur ihren Namen und ihren Arbeitgeber nennen,<br />
son<strong>der</strong>n sich auch abbilden lassen. Nur ein offener Umgang mit den täglichen Pannen<br />
hilft, das Gesundheitswesen besser zu machen.“<br />
Und auch <strong>der</strong> Kommentator <strong>der</strong> „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (29.02.<strong>2008</strong>) würdigte<br />
die öffentlichkeitswirksame Aktion:<br />
„Das Bekenntnis gestandener Ärzte und erfahrener Schwestern zu ihren Fehlern verdient<br />
großen Respekt. Denn Fehler einzuräumen fällt schwer; niemand redet gerne darüber.<br />
Missverständnisse, Verwechslungen, Unachtsamkeiten passieren in jedem Beruf.<br />
Nirgendwo aber wirken sich die Folgen so fatal aus wie in <strong>der</strong> Klinik – bis hin zur<br />
11<br />
391
lebenslangen Behin<strong>der</strong>ung o<strong>der</strong> sogar bis zum Tod von Patienten. Umso mehr ist die<br />
Aktion zu würdigen, bei <strong>der</strong> die sonst gegnerischen Lobbygruppen <strong>der</strong> Gesundheitsbranche<br />
in seltener Eintracht zusammenarbeiten.“<br />
Auch die Präsentation <strong>der</strong> Jahresstatistik <strong>der</strong> Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen<br />
bei den Ärztekammern Anfang Juni <strong>2008</strong> diente erneut dem Ziel, offen<br />
und transparent über Behandlungsfehler in Klinik und Praxis zu informieren. In einer<br />
Pressekonferenz wurden die statistischen Daten erläutert und am Beispiel von Fehlern<br />
in <strong>der</strong> Anästhesie dargestellt, welche Fehlervermeidungsstrategien auf <strong>der</strong> Grundlage<br />
<strong>der</strong> Daten entwickelt worden sind. Die Behandlungsfehlerstatistik gab auch Aufschluss<br />
darüber, bei welchen Diagnosen und Therapiemaßnahmen Behandlungsfehler vermutet<br />
wurden und welche Fachgebiete betroffen waren.<br />
„Wir wollen, dass unsere Daten zur Fehlerprävention genutzt werden und möchten<br />
an<strong>der</strong>e ermutigen, unserem Beispiel zu folgen. Auch die Krankenhäuser sind aufgerufen,<br />
Zahlen zu Schadensfällen herauszugeben“, sagte Dr. Andreas Crusius, Vorsitzen<strong>der</strong><br />
<strong>der</strong> Ständigen Konferenz <strong>der</strong> Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen und<br />
Präsident <strong>der</strong> Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern. Denn je<strong>der</strong> Fehler, <strong>der</strong> durch<br />
Erkenntnisse <strong>der</strong> Schlichtungsstellen o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>er Institutionen verhin<strong>der</strong>t werden<br />
könne, sei ein Gewinn für Patienten und Ärzte. „Crusius betonte zugleich, dass man<br />
beim Thema Behandlungsfehler in den vergangenen Jahren einen Riesenschritt vorangekommen<br />
sei“, zitierte ihn die Tageszeitung „Die Welt“ (04.06.<strong>2008</strong>).<br />
Patientengeheimnis unter Dauerbeschuss: „Petzparagraf“ und BKA-Gesetz<br />
Die ärztliche Schweigepflicht ist ein Grundrecht des Patienten. Daran musste die<br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> die Politik im Berichtszeitraum mehrfach erinnern. Zwar hielt die<br />
große Koalition an ihrem umstrittenen Vorhaben zur Einführung einer Meldepflicht für<br />
Vertragsärzte bei sogenannten selbstverschuldeten Krankheiten („Petzparagraf“) fest,<br />
doch gelang es, die Öffentlichkeit für die Problematik zu sensibilisieren. In einer Vielzahl<br />
von Statements und Kommentaren kritisierte <strong>der</strong> Präsident <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
den von <strong>der</strong> Koalition geplanten „Generalangriff auf die ärztliche Schweigepflicht“.<br />
Der „Braunschweiger Zeitung“ (10.03.<strong>2008</strong>) sagte er, <strong>der</strong> „Petzparagraph“ untergrabe<br />
das verfassungsrechtlich geschützte Patientengeheimnis. Die geplante Meldepflicht verpflichte<br />
Ärzte per Gesetz zum Aushorchen ihrer Patienten, um sie bei den Krankenkassen<br />
anzuschwärzen.<br />
Anlass des Protests war eine Regelung, die zunächst öffentlich unbeachtet als Anhang,<br />
aber ohne Verbindung zur Pflegereform eingeführt wurde: Ärzte und Krankenhäuser<br />
müssen den Kassen melden, wenn es Anhaltspunkte gibt, dass sich Patienten eine<br />
Krankheit durch eine medizinisch nicht notwendige Schönheits-OP, eine Tätowierung,<br />
Piercing o<strong>der</strong> vorsätzlich zugezogen haben. Die Kassen können dann Kostenbeteiligung<br />
for<strong>der</strong>n und Krankengeld zurückverlangen.<br />
Der Kommentator <strong>der</strong> „Süddeutschen Zeitung“ (15.03.<strong>2008</strong>) zeigte Verständnis für die<br />
Haltung <strong>der</strong> Ärzteschaft und kritisierte das Vorgehen <strong>der</strong> Koalition:<br />
392
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
„Die Än<strong>der</strong>ung steht versteckt auf den hinteren Seiten des Pflegegesetzes, als wolle die<br />
Regierung großen Wirbel vermeiden. Aus gutem Grund, denn was da geregelt wird, greift<br />
tief in das Arzt-Patienten-Verhältnis ein: Mediziner sollen künftig eine Art Polizeifunktion<br />
übernehmen. Sie sollen den Krankenkassen melden, wenn sich bei einem Patienten eine<br />
Tätowierung entzündet o<strong>der</strong> wenn etwa eine Brustvergrößerung schief geht.“<br />
Nach langwierigen Auseinan<strong>der</strong>setzungen zwischen Union und SPD wurde die Pflegereform<br />
schließlich mit den Stimmen <strong>der</strong> Koalitionspartner im Bundestag verabschiedet.<br />
Am 1. Juli <strong>2008</strong> trat sie in Kraft – mit dem umstrittenen „Petzparagrafen“.<br />
Trotz allen Protestes konnte auch die Einstufung <strong>der</strong> Ärzte als Berufsgeheimnisträger<br />
zweiter Klasse im „Gesetz zur Abwehr von Terrorismus-Gefahren durch das Bundeskriminalamt“<br />
(BKA-Gesetz) nicht verhin<strong>der</strong>t werden. Nachdem <strong>der</strong> Bundestag mit <strong>der</strong><br />
Stimmenmehrheit von Union und SPD die Regierungsvorlage verabschiedet hatte,<br />
stimmte am 19. Dezember <strong>2008</strong> auch <strong>der</strong> Bundesrat dem Gesetz zu – allerdings nur mit<br />
einer Stimme Mehrheit. Das Bundeskriminalamt darf nun unter bestimmten Voraussetzungen<br />
heimlich Online-Durchsuchungen von Computern vornehmen und Wohnungen<br />
mit Kameras überwachen. Bei einem konkreten Verdacht für eine terroristische<br />
Straftat darf das Amt auch den bisher gültigen hohen Schutz für das Verhältnis zwischen<br />
Ärzten und Patienten per Richteranordnung aufheben lassen.<br />
Als im Herbst <strong>2008</strong> deutlich wurde, dass die Koalition den Ärzten erneut – wie schon<br />
beim Telekommunikations-Überwachungsgesetz 2007 – keinen absoluten Beweiserhebungsschutz<br />
zubilligen wollte, intervenierte die <strong>Bundesärztekammer</strong> auf verschiedenen<br />
Ebenen. In Gesprächen mit den politisch Verantwortlichen und begleitet durch entsprechende<br />
Pressearbeit wurde die „Zwei-Klassen-Vertraulichkeit“ angeprangert. Der Präsident<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> hob hervor, dass die Verschwiegenheitspflicht für die<br />
Arbeit von Ärzten eine absolute Voraussetzung sei.<br />
„Was Ärztepräsident Hoppe beson<strong>der</strong>s ärgert“, hieß es in <strong>der</strong> „Süddeutschen Zeitung“<br />
(12.11.<strong>2008</strong>), „ist die vom Gesetzgeber getroffene Unterscheidung zwischen zwei Gruppen<br />
von Geheimnisträgern. So dürfen laut Gesetzesentwurf Abgeordnete, Seelsorger<br />
und Strafverteidiger den Ermittlern Auskünfte komplett verweigern. Für an<strong>der</strong>e Berufsgeheimnisträger<br />
wie Ärzte und Journalisten gilt dagegen nur ein relativer Schutz. Bei<br />
großer Gefahr müssen Mediziner Patientenakten offenlegen und Informationen aus<br />
Gesprächen preisgeben“. Dieses Zwei-Klassen-System sei nicht zu rechtfertigen, kritisierte<br />
Hoppe. Es gebe keine schlüssige Begründung dafür, dass das Verhältnis zwischen<br />
Abgeordneten und Wählern schützenswerter sei als das zwischen Ärzten und Patienten.<br />
„Patienten müssen sich voll und ganz ihrem Arzt offenbaren können.“<br />
Die Kritik gegen das Gesetz ließ auch nach seinem Inkrafttreten am 1. Januar 2009 nicht<br />
nach. So kündigte <strong>der</strong> ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) eine Klage<br />
vor dem Bundesverfassungsgericht an. Weite Teile des Gesetzes seien verfassungswidrig,<br />
sagte Baum. Der Präsident <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> kündigte an, an einer Verfassungsbeschwerde<br />
gegen das Gesetz mitzuwirken. „Abhörverbote, Verschwiegenheitspflichten<br />
und Zeugnisverweigerungsrechte gehören zu den unabdingbaren Rahmenbedingungen<br />
<strong>der</strong> ärztlichen Berufsausübung. Ärzte und Patienten müssten absolut vor Online-Razzien<br />
und Spähangriffen <strong>der</strong> Polizei geschützt werden“, erklärte Hoppe.<br />
11<br />
393
11.2 Außendarstellung und Informationsdienste<br />
Pressearbeit in Berlin<br />
Seit dem Umzug von Regierung und Parlament im September 1999 findet Bundespolitik<br />
ausschließlich in Berlin statt. Das gilt uneingeschränkt auch für die Gesundheitspolitik.<br />
Dieser Tatsache hat die Pressestelle <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft schon früh Rechnung<br />
getragen und den Schwerpunkt <strong>der</strong> Presse- und Öffentlichkeitsarbeit mit dem<br />
Regierungsumzug nach Berlin verlagert. Hier ist die Pressestelle eine zentrale Anlaufstelle<br />
für Journalisten und gilt als kompetenter Ansprechpartner für Medien im gesamten<br />
Bundesgebiet.<br />
Die Informationsdienste <strong>der</strong> Pressestelle<br />
In <strong>der</strong> publizistischen Außendarstellung haben sich folgende Info-Dienste <strong>der</strong> Pressestelle<br />
etabliert:<br />
BÄK INTERN ist <strong>der</strong> gesundheitspolitische Informationsdienst <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>.<br />
Er richtet sich an die ehrenamtlichen Mandatsträger <strong>der</strong> ärztlichen Selbstverwaltung<br />
und <strong>der</strong> Fachgesellschaften, aber auch an die Fachpresse sowie gesundheitspolitisch<br />
interessierte Journalisten <strong>der</strong> übrigen Medien.<br />
Bei <strong>der</strong> Auswahl <strong>der</strong> Themen wird <strong>der</strong> Blick wie gewohnt sowohl nach innen als auch<br />
nach außen gerichtet. Seit dem Relaunch im April 2004 kommen bei beson<strong>der</strong>s kontrovers<br />
diskutierten Themen verstärkt Experten aus externen Organisationen und Institutionen<br />
in Interviews zu Wort, beispielsweise Referenten des Interdisziplinären Forums<br />
„Fortschritt und Fortbildung in <strong>der</strong> Medizin“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>. Auf diese Weise<br />
wurde die Palette an journalistischen Stilformen kontinuierlich ausgebaut.<br />
In den BÄK-INTERN-Ausgaben des Jahres <strong>2008</strong> wurden die wichtigsten gesundheitsund<br />
sozialpolitischen Themen in Form von Interviews, Hintergrundberichten, Meldungen<br />
und Kommentaren mit beson<strong>der</strong>em Blick auf die Aktivitäten <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
präsentiert. Ausführlich berichtete die Redaktion über die Themen des 111. Deutschen<br />
Ärztetags und des 32. Interdisziplinären Forums <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>.<br />
BÄK GROUND ist <strong>der</strong> themenspezifische Hintergrund-Informationsdienst für gesundheits-<br />
und sozialpolitische Journalisten. Es hat sich bewährt, die Arbeit <strong>der</strong> Journalisten<br />
durch die Aufbereitung eines Themas unter verschiedenen Aspekten inklusive<br />
geschichtlicher Entwicklung, Bearbeitung von Randaspekten und Auflistung weiterführen<strong>der</strong><br />
Quellen zu unterstützen. So hat dieser Hintergrunddienst insbeson<strong>der</strong>e im Vorfeld<br />
des Deutschen Ärztetags die Aufgabe, die berufspolitischen Themen recherchegerecht<br />
so aufzubereiten, dass trotz <strong>der</strong> Komplexität einzelner Themen das Interesse <strong>der</strong><br />
Medien auch an solchen Fragen geweckt werden kann.<br />
Der BÄK-Newsletter ist ein regelmäßig erscheinen<strong>der</strong> E-Mail-Dienst, <strong>der</strong> möglichst zeitnah<br />
über aktuelle gesundheitspolitische Entwicklungen informiert und exklusive Hintergrundinformationen<br />
zu berufspolitischen Themen bietet. Der Dienst wird als Text-Mail versendet,<br />
so dass <strong>der</strong> Inhalt direkt und ohne größeren Zeitverlust abgerufen werden kann.<br />
394
Abbildung 2: Titelblatt von BÄK INTERN, Juli <strong>2008</strong><br />
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
11<br />
395
IT KOMPAKT ist <strong>der</strong> Informationsdienst <strong>der</strong> Pressestelle zur Telematik im Gesundheitswesen.<br />
Seit Dezember 2004 sind 13 Ausgaben des achtseitigen Dienstes erschienen,<br />
in denen regelmäßig über neue Entwicklungen im Bereich E-Health informiert<br />
wurde. In den Ausgaben des Jahres <strong>2008</strong> wurden Experten zur Einführung <strong>der</strong> elektronischen<br />
Gesundheitskarte (eGK) und des elektronischen Arztausweises interviewt und<br />
<strong>der</strong> Standpunkt <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zur Einführung <strong>der</strong> eGK dargelegt.<br />
Politische Entscheidungen zur eGK und die Entwicklung <strong>der</strong> Tests in den Modellregionen<br />
wurden mit Hintergrundberichten begleitet, ebenso die Arbeit des Projektbüros<br />
eArztausweis bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>. In <strong>der</strong> Rubrik „E-Health international“<br />
berichtete die Redaktion regelmäßig über Entwicklungen auf dem Gebiet <strong>der</strong> Telematik<br />
im Ausland. Darüber hinaus bot jede Ausgabe eine Übersicht über Termine wichtiger<br />
Veranstaltungen rund um das Thema E-Health.<br />
IT KOMPAKT kann über die Internetseiten <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> unter<br />
www.bundesaerztekammer.de kostenfrei abonniert werden und steht auch als Download<br />
zur Verfügung. Dort sind seit Dezember 2004 alle wesentlichen Informationen<br />
zum elektronischen Arztausweis verfügbar: Basisinformationen, Antworten auf häufig<br />
gestellte Fragen (FAQ), ein Glossar mit wichtigen Stichworten zum Thema Gesundheitstelematik<br />
und Links zu interessanten Websites.<br />
Die Presseschau ist die »tägliche Publikation« <strong>der</strong> Pressestelle. Seit September 2005<br />
wird sie als PDF-Datei per E-Mail an die Adressaten versandt. Die wichtigsten Artikel<br />
aus Tageszeitungen, Nachrichtenmagazinen und Wochenzeitungen werden zu einem<br />
umfassenden Überblick über die aktuelle gesundheitspolitische wie auch medizinische<br />
Berichterstattung zusammengestellt. Die Pressestelle kann online auf eine Datenbank<br />
zugreifen, in <strong>der</strong> digital alle Artikel von inzwischen weit über 500 regionalen und überregionalen<br />
Medien zur Volltext-Recherche und zum Download zur Verfügung stehen.<br />
Dadurch hat sich das Spektrum <strong>der</strong> auszuwertenden Zeitungen deutlich erweitert. Der<br />
tägliche Pressespiegel bietet somit ein nahezu lückenloses Bild <strong>der</strong> Berichterstattung<br />
zur Gesundheitspolitik und weiteren für die Ärzteschaft relevanten Themen.<br />
Mit dem E-Mail-Dienst Berlin im Blick hat sich ein weiterer elektronischer Dienst etabliert.<br />
In komprimierter Form werden hier die wichtigsten berufspolitischen und<br />
gesundheitspolitischen Termine <strong>der</strong> kommenden zwei Wochen aufgelistet, so z. B.<br />
Debatten und Anhörungen im Deutschen Bundestag, Sitzungstermine des Bundesrates<br />
und an<strong>der</strong>er Institutionen.<br />
396
Abbildung 3: Titelblatt von IT KOMPAKT, März <strong>2008</strong><br />
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
11<br />
397
11.3 Das Internetangebot <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
Die Arbeit an einem mediengerechten, stets aktuellen Informations- und Serviceangebot<br />
im Internet ist eine eigenständige redaktionelle Tätigkeit innerhalb des Gesamtspektrums<br />
<strong>der</strong> Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Der Internetauftritt unter <strong>der</strong> Adresse<br />
www.bundesaerztekammer.de richtet sich an die gesamte Öffentlichkeit. Das Angebot<br />
ist in drei Bereiche mit den Hauptzielgruppen „Ärzte“, „Patienten“ und „Presse“ geglie<strong>der</strong>t.<br />
Im Bereich „Ärzte“ finden die Nutzer übersichtlich gestaltet alle relevanten Informationen<br />
zu den Arbeitsfel<strong>der</strong>n <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>. Im Patientenbereich werden<br />
Gesundheitstipps und Bürgerinformationen angeboten. Journalisten finden im Bereich<br />
„Presse“ stets die neuesten Pressemitteilungen und Statements <strong>der</strong> BÄK auf <strong>der</strong> Startseite.<br />
Darüber hinaus werden tagesaktuelle Interviews und Meldungen zur <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
in geson<strong>der</strong>ten Kurzbeiträgen aufbereitet. Ein umfangreiches Archiv und die<br />
Volltextsuche helfen, einen schnellen Überblick über die Position <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
zu gesundheitspolitischen, medizinischen und ethischen Fragen zu erhalten.<br />
Die Internetseiten <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> sind barrierefrei gestaltet. Zudem bietet <strong>der</strong><br />
Internetauftritt auch die Möglichkeit eines schnellen Nachrichtenüberblicks durch<br />
einen so genannten RSS-Feed.<br />
Abbildung 4: Homepage <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
398
Zugriffe im Jahresvergleich<br />
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit<br />
Abbildung 5: Zugriffe pro Monat: Anstieg auf über zwei Millionen<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Seit dem „Facelifting“ des Angebots Anfang 2007 hat sich die Anzahl <strong>der</strong> Zugriffe kontinuierlich<br />
erhöht. Ende <strong>2008</strong> verzeichnete die Pressestelle <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft<br />
über zwei Millionen Zugriffe pro Monat auf das Internetangebot <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>.<br />
Das entspricht einem Anstieg von etwa einer Million Zugriffen gegenüber dem<br />
Vorjahr. Die steigenden Zugriffszahlen sind ein Indiz für die zunehmende Bedeutung<br />
des Internets als Instrument <strong>der</strong> Öffentlichkeitsarbeit, belegen aber auch die hohe Wertschätzung,<br />
die dem Angebot <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> von immer mehr Nutzern entgegengebracht<br />
wird.<br />
11<br />
399
<strong>Bundesärztekammer</strong> innerhalb <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft<br />
12. <strong>Bundesärztekammer</strong> innerhalb <strong>der</strong><br />
Arbeitsgemeinschaft<br />
12.1 Zusammenarbeit mit den Ärztekammern<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
12.1.1 Ständige Konferenz <strong>der</strong> Vertreter <strong>der</strong> Geschäftsführungen <strong>der</strong> Landesärztekammern<br />
Die Ständige Konferenz <strong>der</strong> Vertreter <strong>der</strong> Geschäftsführungen <strong>der</strong> Landesärztekammern<br />
dient dem Meinungsaustausch und <strong>der</strong> Zusammenarbeit <strong>der</strong> Geschäftsführungen<br />
<strong>der</strong> Landesärztekammern. Im Geschäftsjahr <strong>2008</strong> fanden neben vier Routinesitzungen<br />
eine Son<strong>der</strong>sitzung und eine Sitzung mit Klausurcharakter statt.<br />
Im ersten Vierteljahr nahm in mehreren Sitzungen die Entwicklung <strong>der</strong> „Gesundheitspolitischen<br />
Leitsätze <strong>der</strong> Ärzteschaft“ (Ulmer Papier) für den 111. Deutschen Ärztetag<br />
breiten Raum ein. In <strong>der</strong> o. g. Son<strong>der</strong>sitzung gemeinsam mit dem Präsidenten <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> im März <strong>2008</strong> wurden die Vorbereitungen für die Kammerversammlungen<br />
vor dem 111. Deutschen Ärztetages abgestimmt.<br />
Zur Vorbereitung des 111. Deutschen Ärztetages wurden auch die Themen elektronische<br />
Gesundheitskarte und elektronischer Arztausweis intensiv diskutiert. Hierzu hat<br />
<strong>der</strong> von <strong>der</strong> Ständigen Konferenz <strong>der</strong> Vertreter <strong>der</strong> Geschäftsführungen <strong>der</strong> Landesärztekammern<br />
eingesetzte Arbeitskreis IT gemeinsam mit dem Projektbüro „Elektronischer<br />
Arztausweis“ wertvolle Zuarbeit geleistet.<br />
Im Rahmen dieser Arbeit wurden die für die Selbstverwaltung entscheidenden Fragen<br />
des gemeinsamen Handelns, <strong>der</strong> Abstimmung von bundeseinheitlichen Beschlüssen<br />
und <strong>der</strong>en Umsetzung intensiv diskutiert.<br />
Vor dem Hintergrund sehr heterogener Erfahrungen bei <strong>der</strong> Umsetzung von Beschlüssen<br />
auf Bundesebene in den einzelnen Kammern erwies sich eine Klausurberatung<br />
zum Thema „Gemeinsame Verantwortung <strong>der</strong> Kammern und Beschlusstreue“ als wünschenswert.<br />
Dabei ging es im Kern um die Fragen <strong>der</strong> strategischen Positionierung <strong>der</strong> Ärztekammern<br />
in <strong>der</strong> Gesellschaft, um einheitliches Handeln in Kernbereichen und um die<br />
Übernahme von neuen, aber auch die Abgabe von alten Aufgaben. Wichtiges Anliegen<br />
war den Geschäftsführern auch die För<strong>der</strong>ung des Engagements junger Ärzte für eine<br />
ehrenamtliche Tätigkeit im Kammerbereich.<br />
Im politischen Fokus <strong>der</strong> Ständigen Konferenz standen außerdem Fragen <strong>der</strong> sektorübergreifenden<br />
Qualitätssicherung und die damit einhergehenden Überlegungen zur<br />
Bildung notwendiger Strukturen auf Landesebene.<br />
12<br />
401
Als berufspolitischer „Dauerbrenner“ erwies sich das Thema des Umgangs mit nichtärztlichen<br />
Fachberufen und dabei vor allem die Qualifikation für medizinische Fachangestellte.<br />
Die Beratung auch dieses Themenfeldes diente <strong>der</strong> Vorbereitung des<br />
111. Deutschen Ärztetages.<br />
Im Sinne <strong>der</strong> eigenen Information <strong>der</strong> Geschäftsführer wurde die Serie <strong>der</strong> Vorabendfortbildungen<br />
weitergeführt. So wurden mit <strong>der</strong> Geschäftsführerin <strong>der</strong> unabhängigen<br />
Patientenberatung Deutschlands und einem Mitglied des Bundesverbandes <strong>der</strong> Verbraucherzentrale<br />
die Möglichkeiten <strong>der</strong> „Unabhängigen Patientenberatung in Deutschland“<br />
diskutiert.<br />
Bei einer weiteren Vorabendveranstaltung stellte <strong>der</strong> Generalsekretär des Weltärztebunds,<br />
Dr. Kloiber, die Arbeit des Weltärztebundes vor, und es wurden Möglichkeiten<br />
<strong>der</strong> Intensivierung <strong>der</strong> Zusammenarbeit, wie z. B. Hospitationen beim Weltärztebund,<br />
erörtert.<br />
Das Thema <strong>der</strong> Weiterentwicklung <strong>der</strong> Gutachterkommissionen- und Schlichtungsstellen<br />
mündete nach Beratung <strong>der</strong> Geschäftsführerkonferenz in einem Projektauftrag mit<br />
dem Ziel, zumindest die Außendarstellung stärker aufeinan<strong>der</strong> abzustimmen.<br />
Als weiteres Schwerpunktthema wurde den Geschäftsführern ein Instrument zur kleinräumigen<br />
Bedarfsplanung <strong>der</strong> vertragsärztlichen Versorgung vorgestellt. Auf dieser<br />
Basis erschien eine Weiterentwicklung für die Krankenhausplanung prüfenswert. Diese<br />
Idee wurde als Projekt aller Kammern weiterentwickelt und zum Ende des Jahres durch<br />
den Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> verabschiedet.<br />
Intensiv wurden auch die Fragen <strong>der</strong> Mitgliedschaft von Ärztinnen und Ärzten in den<br />
Landesärztekammern und die Weiterentwicklung <strong>der</strong> Heilberufe- und Kammergesetze,<br />
ausgelöst durch Vorgaben <strong>der</strong> Europäischen Union, reflektiert. Im Ergebnis wurde von<br />
einer gemeinsamen Arbeitsgruppe <strong>der</strong> Landesärztekammern unter Fe<strong>der</strong>führung <strong>der</strong><br />
Rechtsabteilung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zur Frage <strong>der</strong> Mitgliedschaft in den Landesärztekammern<br />
die Monomitgliedschaft für die Ärztekammern vorgeschlagen. Dieses<br />
Ergebnis wurde dann im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> bestätigt (vgl. hierzu S. 161 f.).<br />
Darüber hinaus wurde eine Arbeitsgruppe „Heilberufe- und Kammergesetze“ gegründet,<br />
die den Prozess <strong>der</strong> stetigen Anpassung <strong>der</strong> Heilberufe- und Kammergesetze an<br />
aktuelle Entwicklungen begleiten soll (vgl. hierzu S. 162 f.).<br />
Gleichzeitig hat sich die Ständige Konferenz <strong>der</strong> Geschäftsführer intensiv auch immer<br />
wie<strong>der</strong> mit dem Thema <strong>der</strong> ärztlichen Weiterbildung befasst. Schwerpunkte dieser<br />
Debatte waren in diesem Jahr die Ausarbeitung eines Projektes zur gemeinsamen Evaluation<br />
<strong>der</strong> Weiterbildung in Deutschland und die Weiterentwicklung und Umsetzung<br />
des Handlungskonzeptes für die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Weiterbildung zum Facharzt für Innere<br />
und Allgemeinmedizin (vgl. hierzu auch <strong>Kapitel</strong> 2.2).<br />
402
<strong>Bundesärztekammer</strong> innerhalb <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft<br />
12.1.2 Arbeitsgruppe „Kaufmännische Geschäftsführer“<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Die Arbeitsgruppe <strong>der</strong> Kaufmännischen Geschäftsführer hat unter Leitung von Herrn<br />
Klaus Schumacher, ÄK Nordrhein, ihre Beratungen in <strong>2008</strong> weitergeführt und sich insbeson<strong>der</strong>e<br />
mit Benchmark-Systemen, Vergütungsangelegenheiten, Fragen <strong>der</strong> betrieblichen<br />
Altersversorgung und Beitragsverfahren auseinan<strong>der</strong>gesetzt.<br />
12.1.3 Finanzkommission und Arbeitsgruppe „Mittelfristige Finanzplanung“<br />
Nach § 9 <strong>der</strong> Satzung besteht bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> eine Finanzkommission, in<br />
die jede Landesärztekammer eine Ärztin o<strong>der</strong> einen Arzt als Mitglied entsendet. Sie<br />
wirkt bei <strong>der</strong> Aufstellung des Haushaltsplans mit. An den Beratungen dieses Gremiums<br />
können auch die stellvertretenden Mitglie<strong>der</strong> und ein Vertreter <strong>der</strong> Geschäftsführung<br />
<strong>der</strong> Landesärztekammer beratend teilnehmen. Die Finanzkommission wählte in ihrer<br />
Sitzung am 26.01.<strong>2008</strong> für die laufende Wahlperiode (2007/2011) Dr. Franz Bernhard<br />
Ensink, Göttingen, zu ihrem Vorsitzenden. Stellvertreten<strong>der</strong> Vorsitzen<strong>der</strong> wurde wie<strong>der</strong><br />
Dr. Hans-Herbert Köhler, Basthorst. Entsprechend § 9 Abs. 7 <strong>der</strong> Satzung befasste sich<br />
die Finanzkommission mit allen für die Finanzen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> relevanten<br />
Angelegenheiten.<br />
Zur Unterstützung <strong>der</strong> Arbeit <strong>der</strong> Finanzkommission und zur Begleitung und Absicherung<br />
einer kontinuierlichen Etatplanung bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> wurde 1995 von<br />
<strong>der</strong> Finanzkommission mit Zustimmung des Vorstandes eine Arbeitsgruppe „Mittelfristige<br />
Finanzplanung“ eingerichtet. Dieser Arbeitsgruppe gehören an: Der Präsident, <strong>der</strong><br />
Vorsitzende <strong>der</strong> Finanzkommission, sechs Vertreter aus <strong>der</strong> Finanzkommission sowie<br />
<strong>der</strong> Hauptgeschäftsführer und <strong>der</strong> für Finanzangelegenheiten zuständige Dezernent<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>. Der Finanzbeauftragte des Vorstandes nimmt als Gast an den<br />
Sitzungen teil.<br />
In fünf Sitzungen wurden <strong>2008</strong> Finanzangelegenheiten besprochen und Beschlussfassungen<br />
für die Finanzkommission vorbereitet sowie die Vorbereitungen des Haushaltsvoranschlages<br />
2009/2010 begleitet. Neben diesem Tätigkeitsschwerpunkt hat sich die<br />
Arbeitsgruppe intensiv mit den Themenkomplexen Revision <strong>der</strong> Jahresabschlüsse <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> und Methodik einer mittelfristigen Finanzplanung befasst. Finanzierungsmöglichkeiten<br />
für neue Aufgaben sollen rechtzeitig beraten und definiert werden.<br />
Ebenso sind wegfallende o<strong>der</strong> Aufgaben, die mit einer geringeren Priorität und<br />
Intensität bearbeitet werden können, in <strong>der</strong> mittelfristigen Finanzplanung zu berücksichtigen.<br />
Die Arbeitsgruppe leistet für die Finanzkommission Vorarbeiten und hat selbst keine<br />
Entscheidungskompetenz. Es wird ein sachlich orientiertes, konstruktiv-kritisches<br />
Arbeitsklima gepflegt.<br />
12<br />
403
12.2 Ärztliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung<br />
Die Versorgungswerke <strong>der</strong> Ärzteschaft sind <strong>der</strong> gesetzlichen Rentenversicherung<br />
gleichgestellte, eigenfinanzierte Einrichtungen mit <strong>der</strong> Aufgabe, die Alters-, Berufsunfähigkeits-<br />
und Hinterbliebenenversorgung <strong>der</strong> Ärztinnen und Ärzte und ihrer Familienangehörigen<br />
sicherzustellen. Rechtsgrundlagen für die Versorgungswerke sind <strong>der</strong><br />
§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI (Rentenversicherung) einerseits und die Heilberufe- bzw.<br />
Kammergesetze <strong>der</strong> Bundeslän<strong>der</strong> an<strong>der</strong>erseits. Überwiegend sind die ärztlichen Versorgungswerke<br />
unselbständige o<strong>der</strong> teilrechtsfähige Son<strong>der</strong>vermögen <strong>der</strong> jeweiligen<br />
Landesärztekammern. In Baden-Württemberg und in Bayern handelt es sich um eigene<br />
Anstalten des öffentlichen Rechts, in denen darüber hinaus nicht nur Ärzte, son<strong>der</strong>n<br />
auch Zahnärzte und Tierärzte Mitglied sind. Im Saarland besteht ein gemeinsames Versorgungswerk<br />
für Ärzte und Zahnärzte, in Sachsen eines für Ärzte und Tierärzte.<br />
12.2.1 Ständige Konferenz „Ärztliche Versorgungswerke“<br />
Zwischen den einzelnen Versorgungseinrichtungen <strong>der</strong> Landesärztekammern bestehen<br />
Unterschiede sowohl hinsichtlich des Leistungs- wie des Beitragsrechts. Diese Unterschiede<br />
sind Ausdruck des fö<strong>der</strong>ativen Charakters und <strong>der</strong> den Freien Berufen gegebenen<br />
Möglichkeiten zur freien Gestaltung <strong>der</strong> Alterssicherung. Um den Meinungs- und<br />
Informationsaustausch zwischen den Versorgungswerken zu för<strong>der</strong>n, wurde eine Ständige<br />
Konferenz bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> eingerichtet. Dieser obliegt die Beobachtung<br />
<strong>der</strong> allgemeinen sozialpolitischen Entwicklung, insbeson<strong>der</strong>e unter Versorgungsaspekten,<br />
sowie die Sicherstellung eines einheitlichen Vorgehens bei <strong>der</strong> Bewältigung<br />
<strong>der</strong> Grundfragen <strong>der</strong> Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung <strong>der</strong><br />
Ärztinnen und Ärzte.<br />
Vorsitzen<strong>der</strong> <strong>der</strong> Ständigen Konferenz „Ärztliche Versorgungswerke“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
ist seit Oktober 2004 Prof. Dr. Frie<strong>der</strong> Hessenauer, Mainz, Präsident <strong>der</strong> Landesärztekammer<br />
Rheinland-Pfalz. Nach den Neuwahlen zum Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
im Mai 2007 ist Prof. Hessenauer in diesem Amt bestätigt worden. Stellvertretende<br />
Vorsitzende ist Dr. Martina Wenker, Präsidentin <strong>der</strong> Ärztekammer Nie<strong>der</strong>sachsen.<br />
In <strong>der</strong> regelmäßig im Frühjahr stattfindenden Sitzung <strong>der</strong> Ständigen Konferenz, im<br />
Berichtsjahr am 12. April <strong>2008</strong> in Baden-Baden auf Einladung <strong>der</strong> Baden-Württembergischen<br />
Versorgungseinrichtung durchgeführt, berichteten die Mitglie<strong>der</strong> wie<strong>der</strong> über<br />
aktuelle Entwicklungen auf Landesebene.<br />
Die Umsetzung <strong>der</strong> neuen Richttafeln, d. h. Anpassung <strong>der</strong> Rechnungsgrundlagen <strong>der</strong><br />
Versorgungswerke an die gestiegene Lebenserwartung ist, so ein Berichtspunkt, bei<br />
allen Versorgungswerken in Arbeit. Beschlüsse dazu waren zum Berichtszeitpunkt<br />
gefasst bzw. in Vorbereitung. Einige Versorgungswerke konnten sogar schon von genehmigten<br />
Satzungsän<strong>der</strong>ungen berichten.<br />
404
<strong>Bundesärztekammer</strong> innerhalb <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Alle Versorgungswerke sind ferner befasst mit Än<strong>der</strong>ungen zur Regelaltersgrenze und<br />
damit verbunden, mit Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Grundlagen für eine vorgezogene Altersgrenze.<br />
Angestrebt wird im Sinne einer Gleichwertigkeit des Systems <strong>der</strong> Altersversorgung <strong>der</strong><br />
freien Berufe zur gesetzlichen Rentenversicherung die Regelaltersgrenze mit 67 Jahren<br />
und <strong>der</strong> Anspruch auf eine vorgezogene Altersgrenze ab dem Lebensalter von 62 Jahren.<br />
Die neuen Regelungen sehen dabei z. T. längere Übergangsphasen <strong>der</strong> Einführung vor.<br />
Weitere Themen waren die Hinterbliebenenrente für Lebenspartner und die im Vergleich<br />
zu den Vorjahren entspanntere Situation bei den Berufsunfähigkeitsrenten.<br />
Von Seiten <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft Berufsständischer Versorgungswerke wurde u. a.<br />
die Neuregelung zum Arbeitgebermeldeverfahren dargelegt. Um den aktuellen gesetzlichen<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen an die elektronische Meldung <strong>der</strong> Versichertendaten erfüllen zu<br />
können, war eigens mit <strong>der</strong> Datenservice für Berufsständischer Versorgungswerke<br />
GmbH eine Gesellschaft gegründet worden, die zum 1. Januar 2009 ihren Betrieb aufund<br />
damit die technischen Abläufe übernehmen wird.<br />
In einer weiteren Sitzung am 14. November <strong>2008</strong> in Hannover bereiteten sich die Vertreter<br />
<strong>der</strong> ärztlichen Versorgungswerke auf die am Folgetag stattgefundene Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />
<strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen<br />
(ABV) vor.<br />
Welche Bedeutung die Versorgungswerke nicht nur für die ärztliche Profession darstellen,<br />
son<strong>der</strong>n für die verkammerten Berufe insgesamt haben, ist aus den nachfolgenden<br />
Ausführungen zur ABV zu entnehmen.<br />
12.2.2 Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen<br />
In <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. (ABV)<br />
wirken die bestehenden 86 Versorgungswerke <strong>der</strong> Angehörigen <strong>der</strong> verkammerten<br />
Freien Berufe – dies sind Ärzte, Apotheker, Architekten, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater<br />
bzw. Steuerbevollmächtigte, Tierärzte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer,<br />
Zahnärzte sowie Psychotherapeuten und Ingenieure – zusammen. Alle in<br />
Deutschland bestehenden Versorgungswerke für Ärzte sind Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> ABV. Sie<br />
haben 1978 wesentlich zur Gründung des Dachverbandes aller berufsständischen Versorgungswerke<br />
beigetragen. Ziel des Zusammenschlusses <strong>der</strong> Versorgungswerke in <strong>der</strong><br />
ABV ist eine wirksame Interessenvertretung gegenüber <strong>der</strong> Politik und <strong>der</strong> Öffentlichkeit<br />
und die Information <strong>der</strong> Versorgungswerke über politische Entwicklungen und<br />
Tendenzen. Die Beobachtung und Berichterstattung über europäische Entwicklungen<br />
spielt dabei eine zunehmende Rolle. In Anbetracht dessen unterhält die ABV ein eigenes<br />
Verbindungsbüro in Brüssel.<br />
Der ABV ist es in den 30 Jahren ihres Bestehens gelungen, Beachtung und Gehör in<br />
allen Grundsatzfragen <strong>der</strong> Alterssicherung zu finden. Dies gilt nicht alleine national,<br />
son<strong>der</strong>n auch auf europäischer Ebene. Belegt wird dies unter an<strong>der</strong>em durch die Einbeziehung<br />
<strong>der</strong> berufsständischen Versorgungswerke in die Koordinierung <strong>der</strong> sozialen<br />
Sicherungssysteme innerhalb <strong>der</strong> Europäischen Union im Rahmen <strong>der</strong> Verordnung<br />
1408/71.<br />
12<br />
405
Eine gemeinsame Interessenvertretung aller berufsständischen Versorgungswerke ist<br />
notwendig, weil fortwährend dem Vorwurf begegnet werden muss, die Freien Berufe<br />
entzögen sich über ihre Versorgungswerke <strong>der</strong> Solidarität in <strong>der</strong> gesetzlichen Rentenversicherung.<br />
Festzustellen ist hierzu, dass die Ärzteschaft – wie die an<strong>der</strong>en Freien<br />
Berufe – die Versorgungswerke wesentlich nach <strong>der</strong> Adenauerschen Rentenreform des<br />
Jahres 1957 aufgebaut hat, als sich herausstellte, dass <strong>der</strong> Staat Freiberufler und Selbständige<br />
aus <strong>der</strong> gesetzlichen Rentenversicherung ausschloss. Konsequenz dieses Ausschlusses<br />
war die Schaffung des Befreiungsrechts, damals § 7 Abs. 2 Angestelltenversicherungsgesetz<br />
(AVG), heute § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Sechstes Sozialgesetzbuch (SGB VI).<br />
Damit unterstrich <strong>der</strong> Staat, dass die Freien Berufe die Altersvorsorge selbst organisieren<br />
sollten. An dieser Grundentscheidung hat <strong>der</strong> Gesetzgeber – über alle Rentenreformen<br />
<strong>der</strong> vergangenen Jahrzehnte hinweg – unverän<strong>der</strong>t festgehalten.<br />
Im November <strong>2008</strong> erfolgte turnusmäßig die Wahl zum Vorstand <strong>der</strong> ABV. Wie<strong>der</strong>gewählt<br />
wurden die Vertreter <strong>der</strong> ärztlichen Versorgungswerke im Vorstand <strong>der</strong> ABV.<br />
Namentlich sind dies:<br />
– Dr. Brigitte Ende (Versorgungswerk <strong>der</strong> Landesärztekammer Hessen),<br />
– Rudolf Henke (Nordrheinische Ärzteversorung),<br />
– Dr. Walter Ku<strong>der</strong>natsch (Ärzteversorgung Sachsen-Anhalt) und<br />
– Prof. Dr. Detlef Kunze (Bayerische Ärzteversorgung).<br />
Darüber hinaus sind im Vorstand <strong>der</strong> ABV je zwei Vertreter <strong>der</strong> Versorgungswerke <strong>der</strong><br />
Apotheker, <strong>der</strong> Zahnärzte, <strong>der</strong> Architekten und Rechtsanwälte sowie jeweils ein Vertreter<br />
<strong>der</strong> Versorgungswerke für Notare, Tierärzte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer<br />
vertreten. Zum Vorsitzenden <strong>der</strong> ABV wurde <strong>der</strong> Hannoveraner Rechtsanwalt Dr. jur.<br />
Ulrich Kirchhoff wie<strong>der</strong>gewählt, stellvertretende Vorsitzende sind <strong>der</strong> Apotheker Karl-<br />
August Beck (Nürnberg) und Dr. Helke Stoll (Eilenburg).<br />
Beherrschendes Thema innerhalb <strong>der</strong> ABV ist zurzeit die Situation an den Finanzmärkten.<br />
Die Finanzmarktkrise ist offenbar noch nicht ausgestanden. Sie erfasst nicht<br />
alleine Banken und Kapitalanlagegesellschaften, son<strong>der</strong>n sukzessive auch das produzierende<br />
Gewerbe, die Handels- und Dienstleistungsunternehmen und auch die Altersvorsorge.<br />
Historisch einmalig ist, dass Europa und Amerika ein abgestimmtes Rettungspaket<br />
auf den Weg gebracht haben, welches gleichzeitig in einer gemeinsamen Aktion<br />
nationalstaatlich verwirklicht werden und das Überleben systemisch wichtiger Institute<br />
wie Banken und Versicherungen sicherstellen soll. Es ist in den 60 Jahren des Bestehens<br />
<strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland eine einmalige Aktion, dass <strong>der</strong> zum Erliegen gekommene<br />
Geldfluss zwischen den Banken mittels Bundesbürgschaften garantiert wird und<br />
dass die Kapitalausstattung <strong>der</strong> Banken mit Staatsgeld verbessert wird.<br />
Bereits aufgrund versicherungsaufsichtsrechtlicher Vorgaben haben die berufsständischen<br />
Versorgungseinrichtungen immer schon ihr Kapital sehr breit gestreut und in<br />
unterschiedlichen Kapitalanlagenklassen investiert. In <strong>der</strong> Vergangenheit hat sich<br />
immer erwiesen, dass dieses Prinzip <strong>der</strong> Streuung des Kapitals Risiken erheblich reduzieren<br />
konnte. Dieses gilt umso mehr, als die Versorgungswerke überwiegend ihr Kapital<br />
in festverzinsliche Papiere investiert haben.<br />
Die laufende Arbeit <strong>der</strong> für die Kapitalanlage Verantwortlichen in den einzelnen Versorgungswerken<br />
wird seitens <strong>der</strong> ABV unterstützt durch den Arbeitskreis „Vermögens-<br />
406
<strong>Bundesärztekammer</strong> innerhalb <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
anlage-Fragen“. Dieser hat bereits Vorschläge für ein situationsgerechtes Risikomanagement<br />
und Rücklagendotierung vorgestellt.<br />
In Anbetracht <strong>der</strong> Bundestagswahl 2009 darf davon ausgegangen werden, dass die<br />
berufsständische Versorgung in <strong>der</strong> laufenden Wahlperiode des Deutschen Bundestages<br />
wohl nicht mehr gefährdet wird. In <strong>der</strong> kommenden Wahlperiode wird aber das<br />
Modell einer Ausweitung <strong>der</strong> Pflicht-Altersversorgung in die rentenpolitischen Reformen<br />
einbezogen werden. Dabei finden sich vielfältige Vorstellungen innerhalb politischer<br />
Parteien, <strong>der</strong> Gewerkschaften, Sozialverbände, privaten und gesetzlichen Versicherungen,<br />
Wissenschaftler sowie an<strong>der</strong>er sozialrelevanter Gruppierungen.<br />
Aktuell for<strong>der</strong>t <strong>der</strong> Präsident <strong>der</strong> Deutschen Rentenversicherung lediglich die Einbeziehung<br />
nicht obligatorisch gesicherter Selbständiger, nimmt also Beamte und berufsständisch<br />
Versorgte ausdrücklich aus. Gleichwohl ist die Existenz <strong>der</strong> berufsständischen<br />
Versorgungswerke latent bedroht. Aus diesem Grund hat die ABV seit Jahrzehnten verfassungsrechtliche<br />
und wirtschaftswissenschaftliche Gutachten fertigen lassen, die<br />
Flankenschutz gewähren sollen gegenüber <strong>der</strong> Begehrlichkeit, die berufsständische<br />
Versorgung in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Dabei argumentiert<br />
die ABV, dass ein seit Jahrzehnten funktionstüchtiges System nicht zerschlagen werden<br />
dürfe. Außerdem seien aufgrund <strong>der</strong> Längerlebigkeit ihrer Mitglie<strong>der</strong> gegenüber <strong>der</strong><br />
Allgemeinbevölkerung die Freiberufler versicherungsmathematisch ein schlechtes Risiko<br />
und stellen damit zumindest mittelfristig ein Belastungsfaktor für die gesetzliche<br />
Rentenversicherung dar. Mit Sorge beobachtet die ABV, dass in Anbetracht <strong>der</strong> Finanzmarktkrise<br />
von manchem die in <strong>der</strong> Vergangenheit als Vorteil empfundene und an<strong>der</strong>en<br />
sozialen Sicherungssystemen als Vorbild empfohlene Kapitaldeckung zu einem Problem<br />
erklärt wird.<br />
Sorge bereitet <strong>der</strong> ABV in diesem Zusammenhang auch die zunehmende Zahl abhängig<br />
beschäftigter Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Freien Berufe. Primäre Legitimation <strong>der</strong> berufsständischen<br />
Versorgung als soziales Sicherungssystem eigener Art ist die Freiberuflichkeit<br />
ihrer Mitglie<strong>der</strong>. Seit dem <strong>der</strong> Wettbewerb Einzug in das Gesundheitswesen gehalten<br />
hat, brechen traditionelle Strukturen auf. Das Vertragsarztrechtsän<strong>der</strong>ungsgesetz und<br />
das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in <strong>der</strong> gesetzlichen Krankenversicherung aus<br />
dem Jahre 2007 bahnen neuen Tätigkeitsformen den Weg. Rund 5.000 Ärztinnen und<br />
Ärzte sind schon in medizinischen Versorgungszentren tätig – mit steigen<strong>der</strong> Tendenz.<br />
Diese und vergleichbare Entwicklungen in an<strong>der</strong>en freien Berufsständen tragen nicht<br />
zur Beruhigung und Sicherung <strong>der</strong> Existenz <strong>der</strong> berufsständischen Versorgungswerke<br />
bei, wenn <strong>der</strong> Anteil selbständiger Freiberufler zu einer Min<strong>der</strong>heit schrumpft.<br />
Durch die Entscheidung <strong>der</strong> zweiten Kammer des ersten Senates des Bundesverfassungsgerichts<br />
vom 5. Mai <strong>2008</strong> wurde die 1995 gefestigte Friedensgrenze zwischen den<br />
berufsständischen Versorgungswerken und <strong>der</strong> gesetzlichen Rentenversicherung<br />
umfassend bestätigt. Das Bundesverfassungsgericht gelangt zu <strong>der</strong> Auffassung, dass die<br />
Ungleichbehandlung von Pflichtmitglie<strong>der</strong>n berufsständischer Versorgungswerke, die<br />
daran liegt, dass seit dem 1. Januar 1996 die Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk<br />
allein für eine Befreiung nicht ausreicht, son<strong>der</strong>n die Verpflichtung zur Mitgliedschaft<br />
in <strong>der</strong> berufsständischen Kammer, die für die Berufsgruppe bereits vor dem 1. Januar<br />
1995 bestanden haben muss, hinzutritt, durch sachliche Gründe gerechtfertigt ist. In<br />
<strong>der</strong> Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts lassen sich zwar auch Argumenta-<br />
12<br />
407
tionslinien erkennen, die die berufsständische Versorgung nicht erfreuen können, so<br />
zum Beispiel wenn davon gesprochen wird, die Befreiung entlasse aus <strong>der</strong> Versicherungspflicht<br />
<strong>der</strong> Rentenversicherung in ein Versorgungswerk „mit besseren Bedingungen“.<br />
Dennoch ist die Bestätigung <strong>der</strong> Friedensgrenze zwischen <strong>der</strong> gesetzlichen Rentenversicherung<br />
und den berufsständischen Versorgungswerken ein deutlicher Erfolg.<br />
Ein weiteres Thema, bei dem sich die ABV seit Jahren um die Berücksichtigung <strong>der</strong><br />
berufsständischen Versorgungseinrichtungen bemüht, ist die Übernahme von Beiträgen<br />
für kin<strong>der</strong>erziehende Mitglie<strong>der</strong>. In dieses Thema ist Bewegung geraten, seit das<br />
Bundessozialgericht in zwei Entscheidungen, zuletzt vom 31. Januar <strong>2008</strong>, bestätigt hat,<br />
dass Mitglie<strong>der</strong> berufsständischer Versorgungswerke einen Anspruch auf Anrechnung<br />
von Kin<strong>der</strong>erziehungszeiten in <strong>der</strong> gesetzlichen Rentenversicherung haben, wenn das<br />
Versorgungswerk keine systematisch vergleichbare Leistung kennt. Die gesetzliche<br />
Rentenversicherung folgt dieser neuen Rechtsprechung und führt die Anerkennung<br />
von Kin<strong>der</strong>erziehungszeiten durch.<br />
Diese Lösung ist gleichwohl nicht befriedigend. Abgesehen von <strong>der</strong> Zersplitterung von<br />
Rentenansprüchen erfüllen viele kin<strong>der</strong>erziehende Mitglie<strong>der</strong> berufsständischer Versorgungswerke<br />
die Wartezeit von 60 Kalen<strong>der</strong>monaten nicht. Für Geburten vor 1992<br />
beträgt die Kin<strong>der</strong>erziehungszeit lediglich ein Jahr; es müssten also mindestens fünf<br />
Kin<strong>der</strong> erzogen worden sein, sofern sonst keine Versicherungszeiten in <strong>der</strong> gesetzlichen<br />
Rentenversicherung vorliegen. Bei Geburten ab dem 1. Januar 1992 rechnet die Rentenversicherung<br />
drei Jahre Kin<strong>der</strong>erziehungszeit an, so dass bei zwei Kin<strong>der</strong>n schon sechs<br />
Jahre vorhanden sind und damit ein Rentenanspruch gegeben ist.<br />
In diesem Zusammenhang ist interessant, dass seitens des Bundesministeriums für<br />
Arbeit und Soziales Gespräche mit <strong>der</strong> ABV aufgenommen worden sind, wie statt <strong>der</strong><br />
Anerkennung in <strong>der</strong> gesetzlichen Rentenversicherung Modalitäten einer Beitragszahlung<br />
des Bundes an die Versorgungswerke gestaltet werden können. Die Gespräche zeigen<br />
jedoch, dass aus dem bisher <strong>der</strong> Rentenversicherung zufließenden Betrag von jährlich<br />
11,2 Milliarden Euro für Kin<strong>der</strong>erziehungszeiten nichts für die Versorgungswerke<br />
abgezweigt werden kann. Es müssten Verhandlungen mit dem Bundesministerium <strong>der</strong><br />
Finanzen stattfinden, um weitere Mittel – ungefähr 36 Millionen Euro jährlich – für eine<br />
solche Beitragszahlung zu erhalten. Ob die Chance für die Durchsetzung des Anliegens<br />
<strong>der</strong> ABV aufgrund <strong>der</strong> Finanzmarktkrise beeinträchtigt wird, muss zurzeit offen bleiben.<br />
Um aber denjenigen zu helfen, die allein aus Kin<strong>der</strong>erziehungszeiten die in <strong>der</strong> Rentenversicherung<br />
geltende allgemeine Wartezeit von 60 Monaten nicht erfüllen können,<br />
for<strong>der</strong>t die ABV zumindest eine gesetzliche Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong>gestalt, dass diese Personen<br />
freiwillige Beiträge an die Rentenversicherung zahlen können, um zumindest die Wartezeit<br />
zu erfüllen und so einen Rentenanspruch zu erreichen.<br />
Das Bundeskabinett hat im Mai den Entwurf eines Gesetzes zur Strukturreform des<br />
Versorgungsausgleichs beschlossen, <strong>der</strong> sich zurzeit in <strong>der</strong> parlamentarischen Beratung<br />
befindet. An den Vorarbeiten <strong>der</strong> Strukturkommission zur Reform des Versorgungsausgleiches<br />
war die ABV durch Herrn Winrich Kuhberg in seiner Funktion als Vorsitzen<strong>der</strong><br />
des Rechtsausschusses <strong>der</strong> ABV beteiligt. Zurzeit ist davon auszugehen, dass<br />
zum 1. September 2009 das neue Versorgungsausgleichsrecht in Kraft tritt.<br />
408
<strong>Bundesärztekammer</strong> innerhalb <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft<br />
In <strong>der</strong> Sozialversicherung ist je<strong>der</strong> Arbeitgeber verpflichtet, für seine Arbeitnehmer alle<br />
für das Versicherungsverhältnis wichtigen Informationen direkt an den Rentenversicherungsträger<br />
elektronisch zu melden. Der Gesetzgeber hat durch Gesetz vom<br />
19. Februar 2007 mit Erweiterung des § 28 a SGB IV das Verfahren ab dem 1. Januar<br />
2009 auch auf die berufsständischen Versorgungswerke ausgedehnt. Zur Umsetzung<br />
des Verfahrens wird gegenwärtig seitens <strong>der</strong> ABV die hierzu notwendige Datenannahmestelle<br />
aufgebaut.<br />
Schließlich haben die ABV und die Dachverbände <strong>der</strong> Freiberuflerkassen aus Italien<br />
und Frankreich nach gründlichen Vorarbeiten am 14. April <strong>2008</strong> in Brüssel einen „Europäischen<br />
Verband <strong>der</strong> Versorgungseinrichtungen <strong>der</strong> Freien Berufe“ gegründet. Der<br />
Verein nach belgischem Recht trägt den Namen „EURELPRO“. Zugang zu dem Verband<br />
haben lediglich freiberufliche Organisationen mit Pflichtmitgliedschaft und sozialpolitischem<br />
Anspruch, die finanziell autonom sind. Zweck des Verbandes ist die Wahrung<br />
und För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> gemeinsamen Interessen <strong>der</strong> Versorgungseinrichtungen <strong>der</strong><br />
Freien Berufe in Europa, die dem Geltungsbereich <strong>der</strong> europäischen Koordinierung <strong>der</strong><br />
sozialen Sicherheit unterfallen, und die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Gründung solcher Versorgungseinrichtungen<br />
in den Län<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Europäischen Gemeinschaft, in denen solche Versorgungseinrichtungen<br />
noch nicht bestehen. Es ist erfor<strong>der</strong>lich, die Interessen <strong>der</strong> freiberuflichen,<br />
selbstverwalteten und selbstfinanzierten Altersversorgung in Europa zu<br />
Gehör zu bringen, weil die Europäische Kommission bei Anhörungen immer weniger<br />
nationale Organisationen beteiligt, son<strong>der</strong>n sich auf europäische Organisationen stützt.<br />
Die ABV, die als einzige <strong>der</strong> drei Gründungsorganisationen bereits über Brüsseler<br />
Erfahrungen inklusive eines Büros verfügt, hat sich gut platzieren können. Präsident ist<br />
ein italienischer Anwalt, Vizepräsident <strong>der</strong> stellvertretende Vorsitzende <strong>der</strong> ABV, Herr<br />
Apotheker Beck. Die ABV versieht zudem das Amt des Generalsekretärs. Sitz des Verbandes<br />
ist das Büro <strong>der</strong> ABV in Brüssel.<br />
12.3 Entwicklung <strong>der</strong> Geschäftsstelle<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Die Geschäftsstelle <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> glie<strong>der</strong>t sich in die Bereiche Hauptgeschäftsführung<br />
mit den Referaten Stabsstelle, Informationsmanagement, Parlamentskontakte,<br />
Telematik und Auslandsdienst, sieben Dezernate, die Pressestelle, das Büro<br />
des Präsidenten und gemeinsame Einrichtungen mit <strong>der</strong> KBV (s. Organigramm S. 558).<br />
Die Arbeit <strong>der</strong> Dezernate, <strong>der</strong> Pressestelle und <strong>der</strong> gemeinsamen Einrichtungen spiegelt<br />
sich in den einzelnen <strong>Kapitel</strong>n des <strong>Tätigkeitsbericht</strong>es wi<strong>der</strong>. In <strong>der</strong> Geschäftsstelle<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> sind 99 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig (Stand:<br />
31.12.<strong>2008</strong>). Neben den Fachdezernaten ist für die Verwaltung ein eigenes Dezernat<br />
zuständig, dessen Aufgabe es ist, für die organisatorischen, finanziellen und personellen<br />
Voraussetzungen zur Erfüllung <strong>der</strong> von Satzung und Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
vorgegebenen Aufgaben zu sorgen und dabei auf sparsame und wirtschaftliche<br />
Verwendung <strong>der</strong> Mittel zu achten.<br />
12<br />
409
Anknüpfend an das vorangegangene Jahr wurden die Projekte Neukonzeption <strong>der</strong><br />
GOÄ, <strong>der</strong> Elektronische Informationsverteiler und die Weiterentwicklung des Workflows<br />
beim Deutschen Ärztetag fortgeführt.<br />
Mit einer Evalutionsrunde wurde das Projekt Neukonzeption des <strong>Tätigkeitsbericht</strong>s<br />
erfolgreich abgeschlossen.<br />
Ständig gepflegt und aktualisiert und den mo<strong>der</strong>nen Kommunikationsanfor<strong>der</strong>ungen<br />
angepasst werden alle Datenbanken <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> in Lotus Notes. Im Fokus<br />
des Jahres stand die Migration <strong>der</strong> alten Literaturdatenbank in die neue Fach- und<br />
Medieninformationsdatenbank sowie die Mo<strong>der</strong>nisierung <strong>der</strong> internen Zeitschriftendatenbank.<br />
Es wurden die Dezernate mit den Möglichkeiten <strong>der</strong> Zielvereinbarung als Führungsinstrument<br />
vertraut gemacht und erste Zielvereinbarungsgespräche geführt.<br />
Großen Raum nahmen bei <strong>der</strong> Fortbildung <strong>der</strong> Mitarbeiterinnen und Mitarbeiten IT-<br />
Themen ein. So wurden Powerpoint-, Excel- und Formatvorlagenschulungen angeboten.<br />
410
13. Dokumentation<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
Dokumentation<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Seite<br />
13.1 Dokumentation zum Berichtsteil . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 412<br />
Zu <strong>Kapitel</strong> 3<br />
– Die ärztliche Versorgung in <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland<br />
(Tabellen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 412<br />
– Ärzte mit arbeitsmedizinischer Fachkunde . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 441<br />
Zu <strong>Kapitel</strong> 4<br />
– Bekanntmachungen <strong>der</strong> Zentralen Kommission zur Wahrung<br />
ethischer Grundsätze in <strong>der</strong> Medizin und ihren Grenzgebieten<br />
(Zentrale Ethikkommission) bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> . . . . . . 443<br />
– Veröffentlichungen des ÄZQ <strong>2008</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 445<br />
Zu <strong>Kapitel</strong> 5<br />
– Richtlinien, Leitlinien und Empfehlungen des Wissenschaftlichen<br />
Beirats <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 447<br />
– Richtlinien, Empfehlungen und Positionen <strong>der</strong> Ständigen<br />
Kommission Organtransplantation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 453<br />
– Gewebemedizin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 461<br />
– Bekanntmachungen des Wissenschaftlichen Beirats<br />
Psychotherapie nach § 11 PsychThG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 463<br />
13.2 Ergebnisse <strong>der</strong> Beratungen zu Beschlüssen des Deutschen<br />
Ärztetages . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 466<br />
13.2.1 Beratungsergebnisse zu Beschlüssen des 111. Deutschen<br />
Ärztetages <strong>2008</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 466<br />
13.2.2 Beratungsergebnisse zu Beschlüssen des 110. Deutschen<br />
Ärztetages 2007 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 475<br />
13.3 Auszeichnungen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 478<br />
13.4 Die Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 479<br />
13.4.1 Deutscher Ärztetag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 479<br />
Organigramm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 481<br />
13.4.2 Organe, Ausschüsse, Ständige Konferenzen, sonstige Einrichtungen<br />
und Geschäftsführung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> . . . . . . . . . . . . . 482<br />
13.4.3 Organisationsstruktur <strong>der</strong> Geschäftsstelle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 556<br />
Organigramm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 558<br />
13.5 Adressen <strong>der</strong> Landesärztekammern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 559<br />
13.6 Adressverzeichnis <strong>der</strong> Ansprechpartner/Ombudspersonen<br />
in den (Landes-)Ärztekammern gegen „Ausbeutung <strong>der</strong><br />
Arbeitskraft und Überlastung von Ärztinnen und Ärzten“ . . . . . . . . 560<br />
13<br />
411
13.1 Dokumentation zum Berichtsteil<br />
Die ärztliche Versorgung in <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland<br />
412
Dokumentation zu <strong>Kapitel</strong> 3<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
13<br />
413
414
Dokumentation zu <strong>Kapitel</strong> 3<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
13<br />
415
416
Dokumentation zu <strong>Kapitel</strong> 3<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
13<br />
417
418
Dokumentation zu <strong>Kapitel</strong> 3<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
13<br />
419
420
Dokumentation zu <strong>Kapitel</strong> 3<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
13<br />
421
422
Dokumentation zu <strong>Kapitel</strong> 3<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
13<br />
423
424
Dokumentation zu <strong>Kapitel</strong> 3<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
13<br />
425
426
Dokumentation zu <strong>Kapitel</strong> 3<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
13<br />
427
428
Dokumentation zu <strong>Kapitel</strong> 3<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
13<br />
429
430
Dokumentation zu <strong>Kapitel</strong> 3<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
13<br />
431
432
Dokumentation zu <strong>Kapitel</strong> 3<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
13<br />
433
434
Dokumentation zu <strong>Kapitel</strong> 3<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
13<br />
435
436
Dokumentation zu <strong>Kapitel</strong> 3<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
13<br />
437
438
Dokumentation zu <strong>Kapitel</strong> 3<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
13<br />
439
440
Dokumentation zu <strong>Kapitel</strong> 3<br />
Ärzte mit Arbeitsmedizinischer Fachkunde<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Tabelle 1/Abbildung 1: Zahl <strong>der</strong> Ärzte mit arbeitsmedizinischer Fachkunde gemäß §§ 3, 6<br />
UVV „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (BGV A2) nach Landesärztekammern<br />
(Stand: 31.12.2007)<br />
13<br />
441
Tabelle 2/Abbildung 2: Zahl <strong>der</strong> Ärzte mit arbeitsmedizinischer Fachkunde gemäß §§ 3, 6<br />
UVV „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (BGV A2) nach Altersgruppen<br />
(Bundesgebiet insgesamt) (Stand: 31.12.2007)<br />
442
Bekanntmachungen <strong>der</strong> Zentralen Kommission zur<br />
Wahrung ethischer Grundsätze in <strong>der</strong> Medizin und ihren<br />
Grenzgebieten (Zentrale Ethikkommission) bei <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> 1<br />
Internet: http://www.zentrale-ethikkommission.de<br />
Gesamtverzeichnis (1997 – <strong>2008</strong>)<br />
Dokumentation zu <strong>Kapitel</strong> 4<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Zum Schutz nicht-einwilligungs- Dtsch Arztebl 1997; 94: A 1011-1012 [Heft 15]<br />
fähiger Personen in <strong>der</strong> medizinischen<br />
Forschung (Stellungnahme)<br />
Tötung durch Organentnahme Dtsch Arztebl 1997; 94: A 1963 [Heft 28/29]<br />
wi<strong>der</strong>spricht ärztlicher Ethik<br />
(Erklärung)<br />
Übertragung von Nervenzellen in Dtsch Arztebl 1998; 95: A 1869-1871 [Heft 30]<br />
das Gehirn von Menschen<br />
(Stellungnahme)<br />
Zur Verwendung von patientenbe- Dtsch Arztebl 1999; 96: A 3201-3204 [Heft 49]<br />
zogenen Informationen für die<br />
Forschung in <strong>der</strong> Medizin und im<br />
Gesundheitswesen (Stellungnahme)<br />
Prioritäten in <strong>der</strong> medizinischen Dtsch Arztebl 2000; 97: A 1017-1023 [Heft 15]<br />
Versorgung im System <strong>der</strong> Gesetzlichen<br />
Krankenversicherung (GKV):<br />
Müssen und können wir uns entscheiden?<br />
(Stellungnahme)<br />
Stellungnahme zur Stammzellforschung Dtsch Arztebl 2001; 98: A 3249 [Heft 49]<br />
(Zusammenfassende Thesen)<br />
Stellungnahme zur Stammzell- nur im Internet:<br />
forschung www.zentrale-ethikkommission.de/10/34<br />
Stammzell/Stammzell.pdf<br />
Die (Weiter-)Verwendung von Dtsch Arztebl 2003; 100: A 1632 [Heft 23]<br />
menschlichen Körpermaterialien für<br />
Zwecke medizinischer Forschung<br />
(Stellungnahme und Zusammenfassung)<br />
1 Die Zentrale Ethikkommission (ZEKO) ist bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> eingerichtet, in ihrer Arbeit jedoch<br />
unabhängig. Die dokumentierten Stellungnahmen geben – soweit nicht an<strong>der</strong>s vermerkt – ausschließlich<br />
die Auffassung <strong>der</strong> ZEKO wie<strong>der</strong>.<br />
13<br />
443
Erste Ergänzung: Die (Weiter-)Ver- Dtsch Arztebl 2003; 100: A 2251 [Heft 34-35]<br />
wendung von menschlichen Körpermaterialien<br />
von Verstorbenen für<br />
Zwecke medizinischer Forschung<br />
Forschung mit Min<strong>der</strong>jährigen Dtsch Arztebl 2004; 101: A 1613-1617 [Heft 22]<br />
(Stellungnahme)<br />
Stellungnahme zum Forschungs- Dtsch Arztebl 2006; 103: A 645-649 [Heft 10]<br />
klonen mit dem Ziel therapeutischer<br />
Anwendungen<br />
Stellungnahme zur Ethikberatung in Dtsch Arztebl 2006; 103: A 1703-1707 [Heft 24]<br />
<strong>der</strong> klinischen Medizin<br />
Stellungnahme zur Finanzierung Dtsch Arztebl 2006; 103: A 2130-2131 [Heft 31-32]<br />
patientenorientierter medizinischer<br />
Forschung in Deutschland<br />
Empfehlungen <strong>der</strong> Bundesärztekam- Dtsch Arztebl 2007; 104: A 891-896 [Heft 13]<br />
mer und <strong>der</strong> Zentralen Ethikkommission<br />
bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zum<br />
Umgang mit Vorsorgevollmacht und<br />
Patientenverfügung in <strong>der</strong> ärztlichen<br />
Praxis<br />
Stellungnahme zur Priorisierung Kurzfassung:<br />
medizinischer Leistungen im System Dtsch Arztebl 2007; 104: A 2750-2754 [Heft 40]<br />
<strong>der</strong> Gesetzlichen Krankenver- Langfassung nur im Internet:<br />
sicherung (GKV) www.zentrale-ethikkommission.de/<br />
downloads/LangfassungPriorisierung.pdf<br />
444
Veröffentlichungen des ÄZQ <strong>2008</strong><br />
Dokumentation zu <strong>Kapitel</strong> 4<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS), Ärztliches Zentrum für Qualität in <strong>der</strong><br />
Medizin (ÄZQ), Verband Bundesarbeitsgemeinschaft Leiten<strong>der</strong> Pflegepersonen<br />
(BALK), AOK Bundesverband, Deutsche Gesellschaft für Chirurgie, Deutscher<br />
Pflegerat. Aus Fehlern lernen. Profis aus Medizin und Pflege berichten. Bonn: KomPart-<br />
Verl.-Ges.; <strong>2008</strong>. Available from: http://www.forum-patientensicherheit.de/service/liter<br />
atur/pdf/aus_fehlern_lernen.pdf.<br />
Ärztliches Zentrum für Qualität in <strong>der</strong> Medizin (ÄZQ), Gramsch E, Hoppe JD, Jonitz G,<br />
Köhler A, Ollenschläger G, Thomeczek C, (eds.). Kompendium Q-M-A. Qualitätsmanagement<br />
in <strong>der</strong> ambulanten Versorgung. 3rd ed. Köln: Dt. Ärzte-Verl.; <strong>2008</strong>.<br />
Ärztliches Zentrum für Qualität in <strong>der</strong> Medizin (ÄZQ). Woran erkennt man eine gute<br />
Arztpraxis? Checkliste für Patientinnen und Patienten. 3rd ed. Berlin: ÄZQ; <strong>2008</strong>. (äzq<br />
Schriftenreihe; 34).<br />
Ärztliches Zentrum für Qualität in <strong>der</strong> Medizin (ÄZQ). Handbuch Patientenbeteiligung.<br />
Beteiligung am Programm für Nationale VersorgungsLeitlinien. Neukirchen:<br />
Make a Book; <strong>2008</strong>. (äzq Schriftenreihe; 33). Available from: http://www.aezq.de/edocs/<br />
pdf/schriftenreihe/schriftenreihe33.pdf.<br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> (BÄK), Arbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> Wissenschaftlichen Medizinischen<br />
Fachgesellschaften (AWMF), Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV).<br />
Nationales Programm für Versorgungs-Leitlinien. Methoden-Report 3. Auflage. <strong>2008</strong><br />
[cited: <strong>2008</strong> Nov 10]. Available from: http://www.versorgungsleitlinien.de/methodik/<br />
pdf/nvl_methode_3.aufl.pdf.<br />
Härter M, Klesse C, Bermejo I, Lelgemann M, Weinbrenner S, Ollenschläger G, Kopp I,<br />
Berger M. Entwicklung <strong>der</strong> S3- und Nationalen Versorgungs-Leitlinie Depression.<br />
Bundesgesundheitsblatt Gesundheitsforschung Gesundheitsschutz <strong>2008</strong>;51(4):451-7.<br />
Hoffmann B, Rohe J, Blazejewski T, Beyer M, Gerlach FM. Freiwillige Fehlerberichtssysteme<br />
als Datenquelle: Stärken und Schwächen anhand des Frankfurter Fehlerberichtsund<br />
Lernsystems für Hausarztpraxen. In: Kurth BM, editor. Monitoring <strong>der</strong> gesundheitlichen<br />
Versorgung in Deutschland. Köln: Dt. Ärzte-Verl.; <strong>2008</strong>. p. 187-95.<br />
Kulier R, Hadley J, Weinbrenner S, Meyerrose B, Decsi T, Horvath AR, Nagy E, Emperanza<br />
JI, Coppus SFPJ, Arvantis TN, Burls A, Cabello JB, Kaczor M, Zanrei G, Pierer K,<br />
Stawiarz K, Kunz R, Mol BWJ, Khan KS. Harmonising Evidence-Based Medicine teaching:<br />
a study of the outcomes of E-learning in five European countries. BMC Med Educ<br />
<strong>2008</strong>;8:27.<br />
Lang B, Timmer A, Ollenschläger G. 10 Jahre Deutsches Cochrane Zentrum. Editorial.<br />
Z Evid Fortbild Qual <strong>2008</strong>;102:456-60.<br />
Ollenschläger G. Leitlinien – für Wie<strong>der</strong>käuer o<strong>der</strong> für Könner? Editorial. Berl Arzte<br />
<strong>2008</strong>;45(7):3.<br />
13<br />
445
Ollenschläger G, Kopp I. Die Nationale VersorgungsLeitlinie Chronische KHK. Arztebl<br />
Sachsen <strong>2008</strong>;19(10):519-25.<br />
Ollenschläger G. Stellenwert ärztlicher Leitlinien in <strong>der</strong> Arzthaftungsbegutachtung.<br />
Z Herz- Thorax- Gefäßchir <strong>2008</strong>;22(5):287-95.<br />
Ollenschläger G. Nationale VersorgungsLeitlinien von BÄK, AWMF und KBV – Hintergrund,<br />
Ziele, Verfahren. Diabetologe <strong>2008</strong>;4(1):7-12.<br />
Ollenschläger G. Leitlinien als Instrument <strong>der</strong> Evidenzbasierung – Internationale Erfahrungen.<br />
In: Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV-Bund), editor. 17. Rehabilitationswissenschaftliches<br />
Kolloquium. Evidenzbasierte Rehabilitation – zwischen Standardisierung<br />
und Individualisierung vom 3. bis 5. März <strong>2008</strong> in Bremen. Berlin: DRV-<br />
Bund; <strong>2008</strong>. p. 29-30.<br />
Ollenschläger G, Kopp I. Prävention und Behandlung <strong>der</strong> COPD – dargestellt am Beispiel<br />
<strong>der</strong> Nationalen VersorgungsLeitlinie „COPD“. Hess Arztebl <strong>2008</strong>;69(1):21-5.<br />
Ollenschläger G, Kopp I. Die Nationale VersorgungsLeitlinie COPD. Arztebl Sachsen<br />
<strong>2008</strong>;19(2):53-8.<br />
Ollenschläger G. Stellenwert ärztlicher Leitlinien in <strong>der</strong> Arzthaftungsbegutachtung. F Med<br />
Begutachtung <strong>2008</strong>;1:17-22. Nachdruck in Z Herz- Thorax- Gefäßchir <strong>2008</strong>; 22: 287 ff.<br />
Rohe J, Sanguino Heinrich A, Thomeczek C. Risikomanagement mit Fehlerberichtssystemen.<br />
Westfal Arztebl <strong>2008</strong>;(11):10-3.<br />
Rohe J, Neu J, Thomeczek C: Falschen Zugang für konzentrierte Kaliumchlorid-Infusion<br />
verwendet. In: Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. (Hrsg.): Aus Fehlern lernen<br />
– Wie Profis aus Medizin und Pflege mit Misserfolgen umgehen. Bonn, Berlin: Kom-<br />
Part <strong>2008</strong>.<br />
Rohe J., Thomeczek C.: Risikomanagement mit Fehlerberichtssystemen. GGW <strong>2008</strong><br />
Jg. 8, Heft 1: 18-25.<br />
Sänger S, Schaefer C, Hübenthal B, Kleeberg J, Zimpel T, Deutsche Krebsgesellschaft<br />
(DKG). Krebserkrankung <strong>der</strong> Bauchspeicheldrüse. Exokrines Pankreaskarzinom. Ein<br />
Ratgeber für Patientinnen und Patienten. Berlin: DKG; <strong>2008</strong>. Available from:<br />
http://www.krebsgesellschaft.de/download/patientenleitlinie_pankreas_080730.pdf.<br />
Sänger S. Semmelweis Reloaded. Qualitas <strong>2008</strong>;(3):27.<br />
Sänger S. An<strong>der</strong>e Län<strong>der</strong>, gleiche Sitten. Bericht vom deutsch-schottischen Workshop<br />
„Clinical Guideline Development – Sharing the Experience“. Qualitas <strong>2008</strong>;(3):10-1.<br />
Scherbaum WA, Landgraf R, Selbmann HK, Haak T, Ollenschläger G. Diabetes-Leitlinien:<br />
Gemeinsames Handeln aller Beteiligten. Dtsch Arztebl <strong>2008</strong>;105(33):A-1734-6.<br />
Weinbrenner S, Ollenschläger G. Leitlinien – Grundlage neuer, zukunftsweisen<strong>der</strong> Versorgungsformen.<br />
Bundesgesundheitsblatt Gesundheitsforschung Gesundheitsschutz<br />
<strong>2008</strong>;51(5):558-64.<br />
446
Richtlinien, Leitlinien und Empfehlungen des<br />
Wissenschaftlichen Beirats <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
Internet: www.bundesaerztekammer.de/wb<br />
Dokumentation zu <strong>Kapitel</strong> 5<br />
(Veröffentlichungen aus dem Bereich Gewebemedizin s. auch S. 461 f.)<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Auswahl wesentlicher Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Beirats aus den Jahren<br />
1993 – 1999<br />
Der endgültige Ausfall <strong>der</strong> gesamten Dtsch Arztebl 1993; 90: A 2933-2935 [Heft 44]<br />
Hirnfunktion (”Hirntod”) als sicheres<br />
Todeszeichen<br />
Richtlinien für die allogene Knochen- Dtsch Arztebl 1994; 91: A 761-766 [Heft 11]<br />
marktransplantation mit nichtverwandten<br />
Spen<strong>der</strong>n<br />
Richtlinien zum Gentransfer in Dtsch Arztebl 1995; 92: A 789-794 [Heft 11]<br />
menschliche Körperzellen<br />
Kriterien des Hirntodes – Entschei- Dtsch Arztebl 1997; 94: A 1296-1303 [Heft 19]<br />
dungshilfen zur Feststellung des<br />
Hirntodes<br />
Richtlinien zur Transplantation Dtsch Arztebl 1997; 94: A 1584-1592 [Heft 23]<br />
peripherer Blutstammzellen<br />
Richtlinien für die Herstellung von Dtsch Arztebl 1997; 94: A 3293-3300 [Heft 48]<br />
Plasma für beson<strong>der</strong>e Zwecke<br />
(Hyperimmunplasma)<br />
Richtlinien zur Diagnostik <strong>der</strong> Dtsch Arztebl 1998; 95: A 1396-1403 [Heft 22]<br />
genetischen Disposition für<br />
Krebserkrankungen<br />
Was bedeutet die neue Variante <strong>der</strong> Dtsch Arztebl 1998; 95: A 1627-1628 [Heft 25]<br />
Creutzfeldt-Jakob-Krankheit für die<br />
Sicherheit von Blutprodukten?<br />
Richtlinien zur Feststellung des Dtsch Arztebl 1998; 95: A 1861-1868 [Heft 30]<br />
Hirntodes – Dritte Fortschreibung<br />
1997 mit Ergänzungen gemäß<br />
Transplantationsgesetz<br />
Erklärung zum Schwangerschafts- Dtsch Arztebl 1998; 95: A 3013-3016 [Heft 47]<br />
abbruch nach Pränataldiagnostik<br />
13<br />
447
Richtlinien zur Durchführung <strong>der</strong> Dtsch Arztebl 1998; 95: A 3166-3171 [Heft 49]<br />
assistierten Reproduktion,<br />
2. novellierte Fassung 1998<br />
Richtlinien zur pränatalen Diagnostik Dtsch Arztebl 1998; 95: A 3236-3242 [Heft 50]<br />
von Krankheiten und Krankheitsdispositionen<br />
Richtlinien zur Transplantation von Dtsch Arztebl 1999; 96: A 1297-1304 [Heft 19]<br />
Stammzellen aus Nabelschnurblut<br />
(CB – Cord Blood)<br />
Stellungnahme des Wissenschaft- Dtsch Arztebl 1999; 96: A 1920-1926 [Heft 28/29]<br />
lichen Beirates zur Xenotransplantation<br />
Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Beirats seit dem Jahr 2000<br />
Diskussionsentwurf zu einer Richtlinie Dtsch Arztebl 2000; 97: A 505-528 [Heft 9]<br />
zur Präimplantationsdiagnostik<br />
Richtlinien zum Führen einer Dtsch Arztebl 2000; 97: A 2122-2124 [Heft 31-32]<br />
Hornhautbank<br />
Richtlinien zur Gewinnung von Blut Broschüre Deutscher Ärzte-Verlag 2000<br />
und Blutbestandteilen und zur (ISBN 3-7691-0389-0)<br />
Anwendung von Blutprodukten<br />
(Hämotherapie),<br />
6. novellierte Fassung 2000<br />
Richtlinien für die Herstellung von Dtsch Arztebl 2000; 97: A 2876-2884 [Heft 43]<br />
Plasma für beson<strong>der</strong>e Zwecke<br />
(Hyperimmunplasma),<br />
1. überarb. Fassung 2000<br />
Richtlinien zum Führen einer Dtsch Arztebl 2001; 98: A 1011-1016 [Heft 15]<br />
Knochenbank,<br />
2. überarb. Fassung<br />
Leitlinien zur Therapie mit Blut- Broschüre 2001 (Eigendruck)<br />
komponenten und Plasma<strong>der</strong>ivaten,<br />
2. überarb. Auflage<br />
Erklärung zum Hirntod Dtsch Arztebl 2001; 98: A 1417 [Heft 2]<br />
Neuformulierungen und Kommentare Dtsch Arztebl 2001; 98: A 3074-3075 [Heft 46]<br />
2001 zu den Richtlinien zur Gewinnung<br />
von Blut und Blutbestandteilen<br />
und zur Anwendung von Blutprodukten<br />
(Hämotherapie), Juli 2000<br />
448
Dokumentation zu <strong>Kapitel</strong> 5<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Richtlinien für die Erstattung von Dtsch Arztebl 2002; 99: A 665-667 [Heft 10]<br />
Abstammungsgutachten<br />
Ergänzende Stellungnahme zur Dtsch Arztebl 2002; 99: A 2972 [Heft 45]<br />
Präimplantationsdiagnostik<br />
Leitlinien zur Therapie mit Blutkom- Dtsch Arztebl 2002; 99: A 3359-3362 [Heft 49]<br />
ponenten und Plasma<strong>der</strong>ivaten,<br />
Revision <strong>der</strong> 2. überarb. Auflage 2001<br />
Stellungnahme zur Elektrokrampf- Dtsch Arztebl 2003; 100: A 504-506 [Heft 8]<br />
therapie (EKT) als psychiatrische<br />
Behandlungsmaßnahme<br />
BSE und die Variante <strong>der</strong> Creutzfeldt- Dtsch Arztebl 2003; 100: A 578-582 [Heft 9]<br />
Jakob-Krankheit (vCJK) –<br />
Merkblatt für Ärzte<br />
Richtlinien zur pränatalen Diagnostik Dtsch Arztebl 2003; 100: A 583 [Heft 9]<br />
von Krankheiten und Krankheitsdispositionen<br />
(Neuformulierung des<br />
Abschnitts 8 – Qualifikationsnachweise)<br />
Richtlinien zur prädiktiven genetischen Dtsch Arztebl 2003; 100: A 1297-1305 [Heft 19]<br />
Diagnostik<br />
Leitlinien zur Therapie mit Blutkom- Broschüre 2003 (Eigendruck),<br />
ponenten und Plasma<strong>der</strong>ivaten, Dtsch Arztebl 2004; 101: A 64-65 [Heft 1-2]<br />
3. überarb. und erw. Auflage 2003<br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> Symposium Broschüre, Deutscher Ärzte-Verlag<br />
v. 26. - 27. April 2004: Gewebeverwendung<br />
und Transplantationsmedizin<br />
– Bestandsaufnahmen und Perspektiven<br />
– , Zusammenfassungen [durchgeführt<br />
vom Wissenschaftlichen Beirat<br />
und <strong>der</strong> Ständigen Kommission<br />
Organtransplantation]<br />
Richtlinien zur Gewinnung von Blut Dtsch Arztebl 2004; 101: A 299 [Heft 5]<br />
und Blutbestandteilen und zur Anwendung<br />
von Blutprodukten (Hämotherapie),<br />
Neuformulierung 2003<br />
Richtlinien zur Gewinnung von Blut Broschüre Deutscher Ärzte-Verlag 2005<br />
und Blutbestandteilen und zur An- (ISBN 3-7691-1221-0)<br />
wendung von Blutprodukten Bundesanzeiger<br />
(Hämotherapie) – Novelle 2005 (BAnz 209a/2005 v. 05.11.2005)<br />
Vorabinformation:<br />
Dtsch Arztebl 2005; 102: A 2501 [Heft 37]<br />
Än<strong>der</strong>ungsanzeige:<br />
Dtsch Arztebl 2005; 102: A 3291 [Heft 47]<br />
13<br />
449
Stellungnahme „Autopsie“ Kurzfassung:<br />
Dtsch Arztebl 2005; 102: A 3537-3545 [Heft 50]<br />
Langfassung:<br />
www.bundesaerztekammer.de/<br />
downloads/AutLang.pdf<br />
Stellungnahme zur „Aufmerksamkeits- Kurzfassung:<br />
defizit-/Hyperaktivitätsstörung Dtsch Arztebl 2005; 102: A 3609-3616<br />
(ADHS)“ [Heft 51/52]<br />
Langfassung:<br />
www.bundesaerztekammer.de/<br />
page.asp?his=0.7.47.3161.3163<br />
Fragen-Antworten-Katalog:<br />
www.bundesaerztekammer.de<br />
/downloads/ADHSFAQ.pdf<br />
Muster-Arbeitsanweisung zur Trans- Dtsch Arztebl 2006; 103: A 363 [Heft 6]<br />
fusion von Erythrozytenkonzentraten<br />
(EK) unter den beson<strong>der</strong>en Bedingungen<br />
des Abschnitts 1.6.2.1 b) <strong>der</strong><br />
Richtlinien Hämotherapie i. d. F. 2005<br />
(Muster-)Richtlinie zur Durchführung Dtsch Arztebl 2006; 103: A 1392-1403 [Heft 20]<br />
<strong>der</strong> assistierten Reproduktion<br />
Richtlinien zur Gewinnung von Blut Broschüre Deutscher Ärzte-Verlag 2007<br />
und Blutbestandteilen und zur Anwen- (ISBN 978-3-7691-1250-4)<br />
dung von Blutprodukten (Hämothera- Bundesanzeiger (BAnz Nr. 92 v. 19.05.2007)<br />
pie) gemäß §§ 12 u. 18 TFG – Än<strong>der</strong>un- Än<strong>der</strong>ungsanzeige:<br />
gen und Ergänzungen 2007 Dtsch Arztebl 2007; 104: A 1682-1684 [Heft 23]<br />
Querschnitts-Leitlinien (BÄK) zur Broschüre Deutscher Ärzte-Verlag <strong>2008</strong><br />
Therapie mit Blutkomponenten und (ISBN 978-3-7691-1269-6)<br />
Plasma<strong>der</strong>ivaten, Än<strong>der</strong>ungsanzeige:<br />
4. überarb. und erw. Auflage <strong>2008</strong> Dtsch Arztebl <strong>2008</strong>; 105: A 2121 [Heft 40]<br />
För<strong>der</strong>initiative <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zur Versorgungsforschung<br />
(Ständige Koordinationsgruppe Versorgungsforschung)<br />
För<strong>der</strong>initiative <strong>der</strong> Bundesärzte- Internet:<br />
kammer zur Versorgungsforschung: www.bundesaerztekammer.de/<br />
Rahmenkonzept zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> downloads/Rahmenk.pdf<br />
Versorgungsforschung durch die [vgl. auch Beratungsunterlage<br />
<strong>Bundesärztekammer</strong>,<br />
Dezember 2004<br />
108. Deutscher Ärztetag]<br />
För<strong>der</strong>initiative <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
zur Versorgungsforschung:<br />
(Ausschreibung 2005 – 1. För<strong>der</strong>phase)<br />
Dtsch Arztebl 2005; 102: A 2498-2500 [Heft 37]<br />
450
Dokumentation zu <strong>Kapitel</strong> 5<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
För<strong>der</strong>initiative <strong>der</strong> Bundesärztekam- Dtsch Arztebl 2007; 104: A 141-142 [Heft 3]<br />
mer zur Versorgungsforschung:<br />
Auswirkungen unterschiedlicher<br />
Trägerstrukturen (inkl. „Privatisierung“)<br />
von Krankenhäusern auf die Qualität<br />
<strong>der</strong> Krankenversorgung <strong>der</strong><br />
Bevölkerung<br />
(Ausschreibung Januar 2007)<br />
För<strong>der</strong>initiative <strong>der</strong> Bundesärztekam- Internet:<br />
mer zur Versorgungsforschung: www.bundesaerztekammer.de/<br />
Machbarkeitsstudie zu den Folgen <strong>der</strong> downloads/VFAusschrMachbarkeitsstudie.pdf<br />
Privatisierung von zwei Universitätsklinika<br />
(Gießen/Marburg) auf die<br />
Krankenversorgung (ambulante,<br />
Anschlussbehandlung und stationäre<br />
Versorgung) <strong>der</strong> Bevölkerung,<br />
Oktober 2006<br />
För<strong>der</strong>initiative <strong>der</strong> Bundesärztekam- Ausschreibungstext:<br />
mer zur Versorgungsforschung: Dtsch Arztebl 2007; 104: A 2532-2534 [Heft 37];<br />
(Ausschreibung September 2007 – vgl. Internet mit ausführlichen Erläuterungen:<br />
2. För<strong>der</strong>phase) www.bundesaerztekammer.de/<br />
downloads/Versorgungsforschung_<br />
Erlaeuterungen_Ausschreibung_03092007.pdf<br />
För<strong>der</strong>initiative <strong>der</strong> Bundesärztekam- Internet:<br />
mer zur Versorgungsforschung: www.bundesaerztekammer.de/<br />
Studie zur Internationalen Literatur downloads/InternationaleLiteratur.pdf<br />
zum Thema „Physician Factor“<br />
För<strong>der</strong>initiative <strong>der</strong> Bundesärztekam- Internet:<br />
mer zur Versorgungsforschung: www.bundesaerztekammer.de/<br />
Übersicht über die geför<strong>der</strong>ten Versorgungsforschung<br />
Projekte <strong>der</strong> 1. För<strong>der</strong>phase,<br />
Dezember 2007<br />
För<strong>der</strong>initiative <strong>der</strong> Bundesärztekam- Dtsch Arztebl <strong>2008</strong>; 105: A 58 [Heft 1/2]<br />
mer zur Versorgungsforschung:<br />
Ausschreibung einer Expertise zum<br />
Thema „Einflüsse <strong>der</strong> Auftraggeber<br />
auf die wissenschaftlichen Ergebnisse<br />
von Arzneimittelstudien“<br />
13<br />
451
Sonstiges<br />
Arbeitsgruppe des Vorstands <strong>der</strong> Internet:<br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> in Zusammen- www.bundesaerztekammer.de/<br />
arbeit mit Vertretern des Wissen- downloads/Vorschlag_Schw_recht.pdf<br />
schaftlichen Beirats:<br />
Vorschlag zur Ergänzung des Schwangerschaftsabbruchsrechts<br />
aus medizinischer<br />
Indikation insbeson<strong>der</strong>e unter<br />
Berücksichtigung <strong>der</strong> Entwicklung <strong>der</strong><br />
Pränataldiagnostik, Dezember 2006<br />
452
Richtlinien, Empfehlungen und Positionen <strong>der</strong><br />
Ständigen Kommission Organtransplantation<br />
Internet: www.bundesaerztekammer.de/organtransplantation<br />
Gesamtverzeichnis (1998 – <strong>2008</strong>)<br />
Dokumentation zu <strong>Kapitel</strong> 5<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Organentnahme nach Herzstillstand Dtsch Arztebl 1998; 95: A 3235 [Heft 50]<br />
(„Non heart-beating donor”)<br />
Empfehlungen für die Zusammenar- Dtsch Arztebl 1999; 96: A 2044-2046 [Heft 31/32]<br />
beit zwischen Krankenhäusern und<br />
Transplantationszentren bei <strong>der</strong><br />
postmortalen Organentnahme<br />
Richtlinien zur Organtransplantation Dtsch Arztebl 2000; 97: A 396-411 [Heft 7]<br />
gemäß § 16 Abs. 1 Nrn. 2 u. 5 Transplantationsgesetz<br />
(TPG)<br />
Empfehlungen zur Lebendorganspende Dtsch Arztebl 2000; 97: A 3287-3288 [Heft 48]<br />
Richtlinien für die Transplantation Dtsch Arztebl 2000; 97: A 3290 [Heft 48]<br />
außerhalb des ET-Bereichs postmortal<br />
entnommener Organe in Deutschland<br />
Erste Fortschreibung <strong>der</strong> Richtlinien nur Internet (März 2001)<br />
zur Organtransplantation gemäß § 16<br />
Abs. 1 Nrn. 2 u. 5 TPG<br />
Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Richtlinien zur Organ- Dtsch Arztebl 2002; 99: A 387 [Heft 6]<br />
transplantation gemäß § 16 Abs. 1<br />
Nrn. 2 u. 5 TPG<br />
betreffend:<br />
• Organvermittlung zur Nierentransplantation<br />
• Organvermittlung zur Lebertransplantation<br />
• Organvermittlung thorakaler Spen<strong>der</strong>organe<br />
(Herz sowie Herz-Lungen<br />
und Lungen)<br />
13<br />
453
Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Richtlinien zur Organ- Dtsch Arztebl 2002; 99: A 1046 [Heft 15]<br />
transplantation gemäß § 16 Abs. 1<br />
Nrn. 2 u. 5 TPG<br />
betreffend:<br />
• Organvermittlung thorakaler<br />
Spen<strong>der</strong>organe<br />
• Organvermittlung zur Pankreastransplantation<br />
• Warteliste zur Nieren- und zur<br />
(Nieren-)Pankreastransplantation<br />
Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Richtlinien zur Organ- Dtsch Arztebl 2002; 99: A 2885-2886 [Heft 43]<br />
transplantation gemäß § 16 Abs. 1<br />
Nrn. 2 u. 5 TPG<br />
betreffend:<br />
• Organvermittlung thorakaler<br />
Spen<strong>der</strong>organe (Herz)<br />
• Organvermittlung thorakaler<br />
Spen<strong>der</strong>organe (Herz-Lungen und<br />
Lungen)<br />
• Organvermittlung zur Nierentransplantation<br />
• Organvermittlung zur Lebertransplantation<br />
• Organvermittlung thorakaler<br />
Spen<strong>der</strong>organe (Herz)<br />
• Organvermittlung thorakaler<br />
Spen<strong>der</strong>organe (Herz-Lungen und<br />
Lungen)<br />
• Organvermittlung zur Pankreastransplantation<br />
Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Richtlinien zur Organ- Dtsch Arztebl 2002; 99: A 3287 [Heft 48]<br />
transplantation gemäß § 16 Abs. 1<br />
Nrn. 2 u. 5 TPG<br />
betreffend:<br />
• Warteliste zur Lebertransplantation<br />
• Warteliste zur Nieren- und zur<br />
(Nieren-)Pankreastransplantation<br />
• Organvermittlung zur Pankreastransplantation<br />
454
Dokumentation zu <strong>Kapitel</strong> 5<br />
Neubekanntmachung <strong>der</strong> Richtlinien Dtsch Arztebl 2003; 100: A 582-583 [Heft 9]<br />
zur Organtransplantation gemäß<br />
§ 16 Abs. 1 Nrn. 2 u. 5 TPG<br />
einschließlich <strong>der</strong> neuen<br />
• Richtlinien für die Warteliste zur<br />
Dünndarmtransplantation<br />
• Richtlinien für die Organvermittlung<br />
zur Dünndarmtransplantation<br />
Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Richtlinien zur Organ- Dtsch Arztebl 2003; 100: A 2179 [Heft 33]<br />
transplantation gemäß § 16 Abs. 1 und<br />
Nrn. 2 u. 5 TPG Dtsch Arztebl 2003; 100: A 2251 [Heft 34-35]<br />
betreffend:<br />
Reevaluation von HU-Patienten<br />
Bezug:<br />
• RiLi f. d. Organvermittlung thorakaler<br />
Spen<strong>der</strong>organe (Herz)<br />
• RiLi f. d. Organvermittlung thorakaler<br />
Spen<strong>der</strong>organe (Herz-Lungen und<br />
Lungen)<br />
Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Richtlinien zur Organ- Dtsch Arztebl 2003; 100: A 2751 [Heft 42]<br />
transplantation gemäß § 16 Abs. 1<br />
Nrn. 2 u. 5 TPG<br />
betreffend:<br />
Priorisierung v. Patienten d. Dringlichkeitsstufe<br />
II<br />
Bezug:<br />
• RiLi f. d. Organvermittlung zur Lebertransplantation<br />
Än<strong>der</strong>ung bzw. Ergänzung <strong>der</strong> Richt- Dtsch Arztebl 2003; 100: A 2971 [Heft 45]<br />
linien zur Organtransplantation gemäß<br />
§ 16 Abs. 1 Nrn. 2 u. 5 TPG<br />
betreffend:<br />
Abmeldung v. TPZ<br />
Bezug:<br />
• Ergänzung sämtlicher organbezogener<br />
RiLi f. d. Wartelisten sowie d.<br />
Organvermittlung<br />
betreffend:<br />
Zulässigkeit v. Zweittransplantationen<br />
Bezug:<br />
• Ergänzung sämtlicher organbezogener<br />
RiLi f. d. Wartelisten<br />
Empfehlung zur Verbesserung <strong>der</strong> Januar 2004 (nur Internet)<br />
Nachsorge von Transplantationspatienten<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
13<br />
455
Positionen zur Lebendorganspende Januar 2004 (nur Internet)<br />
<strong>Bundesärztekammer</strong>-Symposium Broschüre, Deutscher Ärzte-Verlag<br />
v. 26. - 27. April 2004: Gewebeverwendung<br />
und Transplantationsmedizin –<br />
Bestandsaufnahmen und Perspektiven<br />
– , Zusammenfassungen [durchgeführt<br />
vom Wissenschaftlichen Beirat<br />
und <strong>der</strong> Ständigen Kommission<br />
Organtransplantation]<br />
Än<strong>der</strong>ung bzw. Ergänzung <strong>der</strong> Richt- Dtsch Arztebl 2004; 101: A 1279-1281 [Heft 18]<br />
linien zur Organtransplantation gemäß<br />
§ 16 Abs. 1 Nrn. 2 u. 5 TPG<br />
betreffend:<br />
Allokation von schwer<br />
vermittelbaren Organen<br />
Bezug:<br />
Ergänzung <strong>der</strong> organbezogenen<br />
RiLi für die Organvermittlung<br />
• zur Nierentransplantation<br />
• zur Lebertransplantation<br />
• thorakaler Spen<strong>der</strong>organe (Herz)<br />
• thorakaler Spen<strong>der</strong>organe<br />
(Herz-Lungen und Lungen)<br />
• zur Pankreastransplantation<br />
Än<strong>der</strong>ung bzw. Ergänzung <strong>der</strong> Richt- Dtsch Arztebl 2004; 101: A 3518 [Heft 51/52]<br />
linien zur Organtransplantation gemäß<br />
§ 16 Abs. 1 Nrn. 2 u. 5 TPG<br />
betreffend:<br />
Allokation von schwer vermittelbaren<br />
Organen<br />
Bezug:<br />
Ergänzung <strong>der</strong> organbezogenen<br />
RiLi für die Organvermittlung<br />
• zur Nierentransplantation<br />
• zur Lebertransplantation<br />
• thorakaler Spen<strong>der</strong>organe (Herz)<br />
• thorakaler Spen<strong>der</strong>organe<br />
(Herz-Lungen und Lungen)<br />
• zur Pankreastransplantation<br />
456
etreffend:<br />
Richtlinien für die Organvermittlung<br />
thorakaler Spen<strong>der</strong>organe<br />
Bezug:<br />
Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> organbezogenen<br />
RiLi für die Organvermittlung<br />
• thorakaler Spen<strong>der</strong>organe (Herz)<br />
• thorakaler Spen<strong>der</strong>organe<br />
(Herz-Lungen und Lungen)<br />
Dokumentation zu <strong>Kapitel</strong> 5<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Än<strong>der</strong>ung bzw. Ergänzung <strong>der</strong> Richt- Dtsch Arztebl 2005; 102: A 1003-1004 [Heft 14]<br />
linien zur Organtransplantation gemäß<br />
§ 16 Abs. 1 Nrn. 2 u. 5 TPG<br />
betreffend:<br />
Lebertransplantation bei<br />
Kin<strong>der</strong>n und Leberteiltransplantation<br />
sowie Aufgabenstellung und Entscheidung<br />
<strong>der</strong> Auditgruppe<br />
Bezug:<br />
Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> organbezogenen<br />
RiLi für die Organvermittlung<br />
• zur Lebertransplantation<br />
Än<strong>der</strong>ung bzw. Ergänzung <strong>der</strong> Richt- Dtsch Arztebl 2005; 102: A 1615-1621 [Heft 22]<br />
linien zur Organtransplantation gemäß<br />
§ 16 Abs. 1 Nrn. 2 u. 5 TPG<br />
betreffend:<br />
Grundsätze für die Organvermittlung<br />
und Kriterien und<br />
Verfahrensregeln zur Allokation<br />
Bezug:<br />
Neufassung <strong>der</strong> organbezogenen<br />
RiLi für die Organvermittlung<br />
• thorakaler Spen<strong>der</strong>organe<br />
(Herz, Herz-Lungen und Lungen)<br />
13<br />
457
Än<strong>der</strong>ung bzw. Ergänzung <strong>der</strong> Richt- Dtsch Arztebl 2005; 102: A 2585-2587 [Heft 38]<br />
linien zur Organtransplantation gemäß<br />
§ 16 Abs. 1 Nrn. 2 u. 5 TPG<br />
betreffend:<br />
Blutgruppenkompatibilität<br />
(A-B-0-System)<br />
Bezug:<br />
Neufassung <strong>der</strong> organbezogenen<br />
RiLi für die Organvermittlung<br />
• zur Nierentransplantation<br />
• zur Lebertransplantation<br />
betreffend:<br />
Genetisch und metabolische<br />
Erkrankungen<br />
Bezug:<br />
Ergänzung <strong>der</strong> organbezogenen<br />
RiLi für die Warteliste<br />
• zur Lebertransplantation<br />
Feststellung <strong>der</strong> Richtlinie zur medi- Dtsch Arztebl 2005; 102: A 2968-2975 [Heft 43]<br />
zinischen Beurteilung von Organspen<strong>der</strong>n<br />
und zur Konservierung von<br />
Spen<strong>der</strong>organen gemäß § 16 Abs. 1<br />
S. 1 Nr. 4 a) und b) TPG<br />
Än<strong>der</strong>ung bzw. Ergänzung <strong>der</strong> Richt- Dtsch Arztebl 2006; 103: A 1630 [Heft 23]<br />
linien zur Organtransplantation gemäß<br />
§ 16 Abs. 1 Nrn. 2 u. 5 TPG<br />
betreffend:<br />
Richtlinien für die Organvermittlung<br />
zur Lebertransplantation<br />
Neufassung <strong>der</strong> Richtlinien gemäß Dtsch Arztebl 2006; 103: A 3282-3290 [Heft 48]<br />
§ 16 Abs. 1 Nrn. 2 u. 5 TPG<br />
betreffend:<br />
Richtlinien für die Warteliste<br />
zur Lebertransplantation<br />
betreffend:<br />
Richtlinien für die Organvermittlung<br />
zur Lebertransplantation<br />
BÄK-Stellungnahme zum Konsulta- Internet:<br />
tionspapier <strong>der</strong> Europäischen www.bundesaerztekammer.de/<br />
Kommission zur Organspende und downloads/STN_Konsultation.pdf<br />
-transplantation, 27. Juni 2006<br />
458
Dokumentation zu <strong>Kapitel</strong> 5<br />
Än<strong>der</strong>ung bzw. Ergänzung <strong>der</strong> Richt- Dtsch Arztebl 2007; 104: A 807-809 [Heft 12]<br />
linien zur Organtransplantation gemäß<br />
§ 16 Abs. 1 Nrn. 2 u. 5 TPG<br />
betreffend:<br />
Richtlinien für die Organvermittlung<br />
zur Lebertransplantation<br />
Än<strong>der</strong>ung bzw. Ergänzung <strong>der</strong> Richt- Dtsch Arztebl 2007; 104: A 3208-3209 [Heft 46]<br />
linien zur Organtransplantation gemäß<br />
§ 16 Abs. 1 Nrn. 2 u. 5 TPG<br />
betreffend:<br />
Richtlinien für die Organvermittlung<br />
zur Lebertransplantation<br />
Feststellung <strong>der</strong> Richtlinie zur ärzt- Dtsch Arztebl 2007; 104: A 3428-3430 [Heft 49]<br />
lichen Beurteilung nach § 11 Abs. 4<br />
S. 2 TPG gemäß § 16 Abs. 1 S. 1<br />
Nr. 3 TPG<br />
Än<strong>der</strong>ung bzw. Ergänzung <strong>der</strong> Richt- Dtsch Arztebl <strong>2008</strong>; 105: A 1461-1464 [Heft 26]<br />
linien zur Organtransplantation gemäß<br />
§ 16 Abs. 1 Nrn. 2 u. 5 TPG<br />
betreffend:<br />
Richtlinien für die Organvermittlung<br />
zur Lebertransplantation<br />
BÄK-Stellungnahme zur Anfrage <strong>der</strong> Juni 2005<br />
Konferenz <strong>der</strong> für das Gesundheits- insb. unter Hinweis auf die<br />
wesen zuständigen Ministerinnen und „Positionen zur Lebendorganspende“<br />
Minister, Senatorinnen und Senatoren von Januar 2004 (Internet)<br />
<strong>der</strong> Län<strong>der</strong> zur Situation <strong>der</strong> Lebendorganspende<br />
in Deutschland<br />
Positionspapier <strong>der</strong> Ständigen September <strong>2008</strong><br />
Kommission Organtransplantation Internet:<br />
„Regelung an <strong>der</strong> Schnittstelle Gewebe- www.bundesaerztekammer.de/<br />
medizin – Organtransplantation – downloads/PositionspapierGewebemed<br />
Problemanalyse und Lösungsvor- Organtrans.pdf<br />
schläge“<br />
Erklärung <strong>der</strong> World Medical Asso- Internet:<br />
ciation (WMA) zum Umgang mit www.wma.net/e/policy/t4.htm<br />
menschlichen Geweben zur Transplantation<br />
(erstellt auf <strong>der</strong> Basis einer<br />
Diskussionsgrundlage <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
vom 11.04.2007)<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
13<br />
459
Middel C-D, Pühler W, Schreiber H-L: Zeitschrift für Rechtspolitik 2007; 40(2): 67-68<br />
Richtlinienkompetenz zur Hirntod-<br />
Feststellung erneut bei <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
Pühler W, Middel C-D, Schirmer HD, Medizinrecht 2007; 25(10): 584-589<br />
Hübner M: Zur Mitteilung <strong>der</strong><br />
EU-Kommission zu Organspende und<br />
-transplantation [KOM (2007) 275 endg.]<br />
Middel C-D, Pühler W, Schreiber H-L: MedReport 2007; 35: 1<br />
Geplante Maßnahmen <strong>der</strong><br />
EU-Kommission im Bereich Organspende<br />
und -transplantation<br />
460
Gewebemedizin<br />
Internet: www.bundesaerztekammer.de/gewebegesetz<br />
(Veröffentlichungen des Wissenschaftlichen Beirats s. auch S. 463 ff.)<br />
2007 – <strong>2008</strong><br />
Dokumentation zu <strong>Kapitel</strong> 5<br />
Erweiterte und aktualisierte Stellung- Internet:<br />
nahme <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zum www.bundestag.de/<br />
Regierungsentwurf für ein Gewebe- ausschuesse/a14/anhoerungen/044/<br />
gesetz vom 24.01.2007 stllg/BAEK.pdf<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Stellungnahme <strong>der</strong> Bundesärzte- Internet:<br />
kammer gegenüber dem Bundes- www.bundesaerztekammer.de/<br />
ministerium für Gesundheit zum downloads/StellAMWHV.pdf<br />
Referentenentwurf <strong>der</strong> Verordnung<br />
zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Arzneimittel- und<br />
Wirkstoffherstellungsverordnung<br />
(AMWHV)<br />
Stellungnahme <strong>der</strong> Bundesärzte- Internet:<br />
kammer gegenüber dem Bundes- www.bundesaerztekammer.de/<br />
ministerium für Gesundheit zum downloads/StelEntnahmeGewebe-1.pdf<br />
Referentenentwurf <strong>der</strong> Verordnung<br />
über die Anfor<strong>der</strong>ungen an Qualität<br />
und Sicherheit <strong>der</strong> Entnahme von<br />
Geweben und <strong>der</strong>en Übertragung<br />
nach dem Transplantationsgesetz<br />
(TPG-Gewebeverordnung)<br />
Stellungnahme <strong>der</strong> Bundesärzte- Internet:<br />
kammer gegenüber dem Bundes- www.bundesaerztekammer.de/<br />
ministerium für Gesundheit zum downloads/StellOrganspendeausweis.pdf<br />
Entwurf einer Zweiten allgemeinen<br />
Verwaltungsvorschrift zur Än<strong>der</strong>ung<br />
<strong>der</strong> Allgemeinen Verwaltungsvorschrift<br />
über die Festlegung eines Musters<br />
für einen Organspendeausweis<br />
Stellungnahme <strong>der</strong> Bundesärzte- Internet:<br />
kammer gegenüber dem Bundes- www.bundesaerztekammer.de/<br />
ministerium für Gesundheit zum downloads/StellTPG_<br />
Entwurf einer Verordnung für den Geweberegisterverordnung.pdf<br />
Betrieb eines Registers über Gewebeeinrichtungen<br />
nach dem Transplantationsgesetz(TPG-Geweberegisterverordnung)<br />
13<br />
461
Positionspapier <strong>der</strong> Ständigen September <strong>2008</strong><br />
Kommission Organtransplantation Internet:<br />
„Regelung an <strong>der</strong> Schnittstelle www.bundesaerztekammer.de/<br />
Gewebemedizin – Organtransplan- downloads/PositionspapierGewebemed<br />
tation – Problemanalyse und Lösungs- Organtrans.pdf<br />
vorschläge“<br />
Pühler W, Hübner M, Middel C-D: Medizinrecht 2007; 25(1): 16-21<br />
Regelungssystematische Vorschläge zur<br />
Umsetzung <strong>der</strong> Richtlinie 2004/23/EG<br />
(Geweberichtlinie)<br />
Pühler W, Middel C-D, Hübner M: StoffRecht <strong>2008</strong>; 1: 12-18<br />
Umsetzung <strong>der</strong> Geweberichtlinie<br />
2004/23/EG und ihrer Durchführungsrichtlinien<br />
2006/17/EG und 2006/86/EG<br />
auf untergesetzlicher Ebene“<br />
Pühler W, Middel C-D, Hübner M: Oktober <strong>2008</strong><br />
Praxisleitfaden Gewebegesetz – Deutscher Ärzte-Verlag<br />
Grundlagen, Anfor<strong>der</strong>ungen, ISBN 978-3-7691-3377-6<br />
Kommentierungen<br />
462
Bekanntmachungen des Wissenschaftlichen Beirats<br />
Psychotherapie nach § 11 PsychThG<br />
Internet: www.wbpsychotherapie.de<br />
Gesamtverzeichnis (1999 – <strong>2008</strong>)<br />
Dokumentation zu <strong>Kapitel</strong> 5<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Leitfaden für die Erstellung von Dtsch Arztebl 1999; 96: A 1015 [Heft 15]<br />
Gutachten-Anträgen zu Psychotherapieverfahren<br />
Anwendungsbereiche von Psycho- Dtsch Arztebl 2000; 97: A 59 [Heft 1-2]<br />
therapie bei Erwachsenen<br />
Gutachten zur Systemischen Therapie Dtsch Arztebl 2000; 97: A 60-61 [Heft 1-2]<br />
als wissenschaftliches Psychotherapieverfahren<br />
Gutachten zur Gesprächspsycho- Dtsch Arztebl 2000; 97: A 61-63 [Heft 1-2]<br />
therapie als wissenschaftliches Psychotherapieverfahren<br />
Gutachten zur Neuropsychologie als Dtsch Arztebl 2000; 97: A 2188-2189 [Heft 33]<br />
wissenschaftliches Psychotherapieverfahren<br />
Anwendungsbereiche von Psycho- Dtsch Arztebl 2000; 97: A 2190 [Heft 33]<br />
therapie bei Kin<strong>der</strong>n und Jugendlichen<br />
Stellungnahme des Wissenschaftlichen Dtsch Arztebl 2000; 97: A 2191-2192 [Heft 33]<br />
Beirats Psychotherapie zur finanziellen<br />
För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Psychotherapie-<br />
Evaluationsforschung in <strong>der</strong><br />
Bundesrepublik Deutschland<br />
Gutachten zur Psychodramatherapie Dtsch Arztebl 2001; 98: A 348-351 [Heft 6]<br />
als wissenschaftliches Psychotherapieverfahren<br />
Gutachten zum Nachantrag <strong>der</strong> Ge- Dtsch Arztebl 2002; 99: A 3047-3048 [Heft 45]<br />
sprächspsychotherapie als wissenschaftliches<br />
Psychotherapieverfahren<br />
Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Anwendungsbereiche Dtsch Arztebl 2002; 99: A 3132 [Heft 46 ]<br />
von Psychotherapie bei Erwachsenen<br />
13<br />
463
Stellungnahme zum Gegenstands- Dtsch Arztebl 2003; 100: A 654-655 [Heft 10]<br />
katalog für die schriftlichen Prüfungen<br />
nach dem Psychotherapeutengesetz<br />
vom Institut für medizinische und<br />
pharmazeutische Prüfungsfragen<br />
(IMPP)<br />
Glossar zu wie<strong>der</strong>kehrenden Begriffen siehe Internet<br />
im Zusammenhang <strong>der</strong> Stellungnahmen<br />
des Wissenschaftlichen<br />
Beirats Psychotherapie gemäß dem<br />
PsychThG<br />
Entwurf eines Forschungskonzepts siehe Internet<br />
für das För<strong>der</strong>projekt „Psychotherapie“<br />
für das BMBF (Stand: 30.10.2003)<br />
Mindestanfor<strong>der</strong>ungen für die Begut- Dtsch Arztebl 2004; 101: A 369 [Heft 6]<br />
achtung von Wirksamkeitsstudien im<br />
Bereich <strong>der</strong> Psychotherapie<br />
Stellungnahme des Wissenschaftlichen Dtsch Arztebl 2004; 101: A 367-368 [Heft 6]<br />
Beirats Psychotherapie nach<br />
§ 11 PsychThG zur Verhaltenstherapie<br />
Stellungnahme des Wissenschaftlichen Dtsch Arztebl 2005; 102: A 73-75 [Heft 1-2]<br />
Beirats Psychotherapie nach<br />
§ 11 PsychThG zur Psychodynamischen<br />
Psychotherapie bei Erwachsenen<br />
Geschäftsordnung für den Wissen- Dtsch Arztebl 2005; 102: A 377-378 [Heft 6]<br />
schaftlichen Beirat Psychotherapie<br />
nach § 11 PsychThG<br />
Gutachten zur wissenschaftlichen Dtsch Arztebl 2006; 103: A 1481-1483 [Heft 21]<br />
Anerkennung <strong>der</strong> Hypnotherapie<br />
Gutachten zur wissenschaftlichen Dtsch Arztebl 2006; 103: A 2417-2420 [Heft 37]<br />
Anerkennung <strong>der</strong> EMDR-Methode<br />
(Eye-Movement-Desensitization and<br />
Reprocessing) zur Behandlung <strong>der</strong><br />
Posttraumatischen Belastungsstörung<br />
Gutachten zur wissenschaftlichen Dtsch Arztebl 2006; 103: A 2492-2494 [Heft 38]<br />
Anerkennung <strong>der</strong> Interpersonellen<br />
Psychotherapie (IPT)<br />
464
Dokumentation zu <strong>Kapitel</strong> 5<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Methodenpapier – Verfahrensregeln Internet:<br />
zur Beurteilung <strong>der</strong> wissenschaftlichen www.wbpsychotherapie.de/<br />
Anerkennung von Methoden und downloads/WB_Psychotherapie_Methoden<br />
Verfahren <strong>der</strong> Psychotherapie papier_22112007.pdf;<br />
Dtsch Arztebl <strong>2008</strong>; 105: A 1464 [Heft 26]<br />
Vereinbarung zwischen <strong>der</strong> Bundes- Dtsch Arztebl 2003; 100: A 3266-3267 [Heft 49]<br />
ärztekammer und <strong>der</strong> Bundespsycho- (s. a. <strong>Tätigkeitsbericht</strong> 2004,<br />
therapeutenkammer über den Die Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>,<br />
Wissenschaftlichen Beirat <strong>Kapitel</strong> 13)<br />
Psychotherapie nach § 11 PsychThG<br />
13<br />
465
13.2 Ergebnisse <strong>der</strong> Beratungen zu Beschlüssen des<br />
Deutschen Ärztetages<br />
Die Beschlüsse <strong>der</strong> Ärztetage sind jeweils im Anhang des jährlich erscheinenden Stenographischen<br />
Wortberichts sowie in den sogenannten Beschlussprotokollen vollständig<br />
dokumentiert und können im Internet unter www.bundesaerztekammer.de abgerufen<br />
werden.<br />
Die an den Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> gerichteten Beschlüsse und Entschließungen<br />
sowie die an ihn überwiesenen Anträge werden im Nachgang zu den Ärztetagen<br />
in mehreren Vorstandsitzungen behandelt. Die Ergebnisse <strong>der</strong> Beratungen zu<br />
Beschlüssen aus den Jahren <strong>2008</strong> und 2007 werden nachfolgend dargestellt.<br />
13.2.1 Beratungsergebnisse zu Beschlüssen des 111. Deutschen Ärztetages <strong>2008</strong><br />
Qualität und Transparenz (Drucksache I - 01-06) (Überweisung);<br />
Chronische Erkrankungen (Drucksache I - 01-19) (Überweisung);<br />
Gesundheit als Kapitalfaktor (Drucksache I - 01-23) (Überweisung);<br />
Erhalt einer ganzheitlichen ärztlich-somatischen-psychosomatischen-psychotherapeutischen<br />
Medizin (Drucksache I - 01-34) (Überweisung);<br />
Bedürfnissen psychisch Kranker Rechnung tragen (Drucksache I - 01-35) (Überweisung);<br />
Kindgerechte stationäre Versorgung (Drucksache I - 01-39) (Überweisung);<br />
Qualitätsberichte (Drucksache I - 01-42) (Überweisung);<br />
Beratung <strong>der</strong> sieben o. a. Anträge im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am 27.06.<strong>2008</strong>,<br />
Beschluss des Vorstands <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und Ergebnis: Bei einer Fortschreibung<br />
des Ulmer Papiers wird geprüft, ob dem Anliegen <strong>der</strong> Anträge entsprochen wird.<br />
Weiterentwicklung des Ulmer Papiers (Drucksache I - 02) (Entschließung) Beratung im<br />
Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am 27.06.<strong>2008</strong>, Beschluss des Vorstands <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
und Ergebnis: Der 111. Deutsche Ärztetag in Ulm hat die Gesundheitspolitischen<br />
Leitsätze <strong>der</strong> Ärzteschaft – Ulmer Papier – mit breiter Mehrheit verabschiedet.<br />
Die Initiierung eines Diskussionsprozesses in den Ärztekammern hat bereits im Vorfeld<br />
des Ärztetags stattgefunden. Bei einer zukünftigen Weiterentwicklung des Ulmer<br />
Papiers sollten die Anregungen <strong>der</strong> Entschließung einbezogen werden.<br />
Häusliche Pflege vor stationärer Pflege (Drucksache II - 02) (Überweisung) Beratung im<br />
Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am 27.06.<strong>2008</strong>, Beschluss des Vorstands <strong>der</strong> Bundesärztekamme<br />
und Ergebnis: Die Aussage des Titels des Antrags entspricht <strong>der</strong> Beschlusslage<br />
früherer Deutscher Ärztetage. Auch wenn das Antragsziel verfolgenswert ist, werden<br />
die im Antrag genannten Vorschläge zur Erreichung dieses Ziels nicht mitgetragen.<br />
Gesundheitsziel „Aktives Altern“ (Drucksache II - 04) (Entschließung) Beratung im Vorstand<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am 27.06.<strong>2008</strong>, Beschluss des Vorstands <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>:<br />
Schreiben des Präsidenten <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> an die Gesellschaft für<br />
Versicherungswissenschaft und -gestaltung e. V. (GVG). Ergebnis: Die Bundesärzte-<br />
466
Beschlüsse des Deutschen Ärztetages<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
kammer hat bei den Landesärztekammern eine Abfrage durchgeführt, welches Gesundheitsziel<br />
zukünftig als nationales Gesundheitsziel bearbeitet werden sollte. Die Landesärztekammern<br />
sprachen sich daraufhin mehrheitlich für ein Gesundheitsziel „Gesund<br />
älter werden“ aus. Dieses wurde <strong>der</strong> GVG für das Projekt „gesundheitsziele.de“ übermittelt<br />
und soll zukünftig dort als neues nationales Gesundheitsziel bearbeitet werden.<br />
Mo<strong>der</strong>ne Medizin gehört zur Kultur und nicht zur Industrie (Drucksache III - 07) (Überweisung)<br />
Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am 27.06.<strong>2008</strong>, Beschluss des<br />
Vorstands <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und Ergebnis: Der Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
unterstützt das Anliegen des Antrags.<br />
För<strong>der</strong>ung des ärztlichen Nachwuchses (Drucksache III - 10) (Drucksache III - 10a)<br />
(Entschließung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am 27.06.<strong>2008</strong>,<br />
Beschluss des Vorstands <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>: Schreiben des Präsidenten an die<br />
Gesundheitsministerkonferenz mit <strong>der</strong> Auffor<strong>der</strong>ung, dem Anliegen <strong>der</strong> Entschließung<br />
zu folgen. Ergebnis: Ein entsprechendes Schreiben wurde am 25.02.2009 versandt.<br />
Delegation ärztlicher Leistungen im stationären Bereich (Drucksache III - 12) (Überweisung)<br />
Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am 27.06.<strong>2008</strong>, Beschluss des<br />
Vorstands <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>: Der Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> unterstützt<br />
das Anliegen des Antrags. Ergebnis: Veröffentlichung <strong>der</strong> Stellungnahme <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>/Kassenärztlichen<br />
Bundesvereinigung zur Persönlichen Leistungserbringung<br />
– Möglichkeiten und Grenzen <strong>der</strong> Delegation am 29.08.<strong>2008</strong>.<br />
Modellprojekte berufsgruppenübergreifen<strong>der</strong> Behandlungsprozesse für versorgungsrelevante<br />
Erkrankungen (Drucksache III - 13) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> am 27.06.<strong>2008</strong>, Beschluss des Vorstands <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>:<br />
Beratung in <strong>der</strong> Klausursitzung des Vorstands vom 26. – 29.06.<strong>2008</strong> in Husum. Ergebnis:<br />
Einbeziehung in die Beratungen über Kooperationsmöglichkeiten zwischen Ärzten<br />
und Fachberufen.<br />
Qualifikation und Berufsausübungsüberwachung von Empfängern von Delegationsleistungen<br />
(Drucksache III - 14 neu) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
am 27.06.<strong>2008</strong>, Beschluss des Vorstands <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>: Schreiben<br />
an die Aufsichtsbehörden mit <strong>der</strong> Bitte, die notwendigen Standards zu überprüfen.<br />
Ergebnis: Das Schreiben wurde am 21.11.<strong>2008</strong> versandt.<br />
Berufsgruppenübergreifende Behandlungsprozesse (Drucksache III - 15) (Überweisung)<br />
Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am 27.06.<strong>2008</strong>, Beschluss des<br />
Vorstands <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und Ergebnis: Der Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
lehnt das Anliegen des Antrags ab.<br />
Zehn-Thesen-Papier (Prof. Schulze) bei <strong>der</strong> Fortschreibung des Ulmer Papiers berücksichtigen<br />
(Drucksache III - 23) (Beschluss) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
am 27.06.<strong>2008</strong>, Beschluss des Vorstands <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und Ergebnis:<br />
Inhaltliche Berücksichtigung <strong>der</strong> zehn Thesen bei einer zukünftigen Weiterentwicklung<br />
des Ulmer Papiers.<br />
13<br />
467
Strukturierter Datensatz (Drucksache IV - 01-01) (Überweisung) Beratung im Vorstand<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am 27.06.<strong>2008</strong>, Beschluss des Vorstands <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>:<br />
Beratung im Ausschuss „Telematik“. Ergebnis: Der Ausschuss „Telematik“ hat in<br />
seiner 4. Sitzung am 14.11.<strong>2008</strong> beschlossen, das Anliegen des Antrags nicht zu berücksichtigen.<br />
Ein Befolgen des Antrags hätte die Grundaussage <strong>der</strong> Passage des Positionspapiers<br />
nicht verän<strong>der</strong>t.<br />
Än<strong>der</strong>ungsantrag IV-01 (Drucksache IV - 01-04) (Überweisung) Beratung im Vorstand<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am 27.06.<strong>2008</strong>, Beschluss des Vorstands <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>:<br />
Beratung im Ausschuss „Telematik“. Ergebnis: Der Ausschuss „Telematik“ hat in<br />
seiner 4. Sitzung am 14.11.<strong>2008</strong> beschlossen, das Anliegen des Antrags nicht zu berücksichtigen,<br />
da<br />
1. eine deutliche inhaltliche Verkürzung von Abschnitt 5.3. (Neukonzeption des Projekts<br />
Gesundheitskarte) die Folge wäre und<br />
2. das Anliegen („USB-Stick“) an an<strong>der</strong>er Stelle Beschlussgut des 111. Deutschen Ärztetages<br />
ist.<br />
Notfalldaten speichern (Drucksache IV - 01-02 (Überweisung) Beratung im Vorstand<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am 27.06.<strong>2008</strong>, Beschluss des Vorstands <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>:<br />
Beratung im Ausschuss „Telematik“. Ergebnis: Der Ausschuss „Telematik“ hat in<br />
seiner 4. Sitzung am 14.11.<strong>2008</strong> beschlossen, das Anliegen des Antrags nicht zu berücksichtigen.<br />
Etablierung eines E-Health-Reports <strong>der</strong> Ärzteschaft (Drucksache IV - 02) (Entschließung)<br />
Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am 27.06.<strong>2008</strong>, Beschluss des<br />
Vorstands <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>: Beratung des Sachverhalts im Ausschuss „Telematik“.<br />
Ergebnis: Der Ausschuss „Telematik“ hat in seiner 4. Sitzung am 14.11.<strong>2008</strong> folgendes<br />
Vorgehen beschlossen:<br />
In einem ersten Schritt werden etwa drei bis vier Forschungseinrichtungen mit <strong>der</strong> Bitte<br />
angeschrieben, eine Skizze abzugeben, wie man die Analyse <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Entschließung<br />
aufgeworfenen Untersuchungsgegenstände durchführen würde. Bestandteil dieser<br />
Skizze wäre auch die Abgabe einer Kostenschätzung.<br />
In einem zweiten Schritt würde die Geschäftsführung eine Auswahl <strong>der</strong> Skizzen und<br />
einen entsprechenden Beschlussvorschlag dem Ausschuss „Telematik“ vorlegen. In<br />
Abhängigkeit von <strong>der</strong> Höhe <strong>der</strong> benötigten finanziellen Ressourcen würden Bestandteile<br />
des Beschlussvorschlags auch die Prüfung <strong>der</strong> Einbeziehung weiterer Geldgeber<br />
sowie die Konsequenzen durch <strong>der</strong>en Einbeziehung darstellen.<br />
Anschließend würde <strong>der</strong> Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> um Beschlussfassung gebeten.<br />
Keine EU e-Card (Drucksache IV - 08) (Beschluss) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
am 27.06.<strong>2008</strong>, Beschluss des Vorstands <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>: Beratung<br />
des Sachverhalts im Ausschuss „Telematik“. Ergebnis: Der Ausschuss „Telematik“<br />
hat in seiner 4. Sitzung am 14.11.<strong>2008</strong> eine Beobachterrolle <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
befürwortet.<br />
Test mit USB-Systematik (Drucksache IV - 10) (Beschluss) Beratung im Vorstand <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> am 27.06.<strong>2008</strong>, Beschluss des Vorstands <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>:<br />
Beratung des Sachverhalts im Ausschuss „Telematik“. Ergebnis: Die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
hat in <strong>der</strong> Gesellschafterversammlung <strong>der</strong> gematik am 13.10.<strong>2008</strong> eine entspre-<br />
468
Beschlüsse des Deutschen Ärztetages<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
chende Beschlussvorlage zur ergebnisoffenen Untersuchung von dezentralen Speichermedien<br />
in Patientenhand eingereicht. Diese wurde einstimmig angenommen. Ergebnisse<br />
liegen im Berichtszeitraum noch nicht vor.<br />
E-Card Test Sicherheit (Drucksache IV - 11) (Beschluss) Beratung im Vorstand <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> am 27.06.<strong>2008</strong>, Beschluss des Vorstands <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>:<br />
Beratung des Sachverhalts im Ausschuss „Telematik“. Ergebnis: Der Ausschuss „Telematik“<br />
hat in seiner 4. Sitzung am 14.11.<strong>2008</strong> beschlossen, dass das Anliegen des<br />
Beschlusses dem technischen Geschäftsführer <strong>der</strong> gematik durch den Bereich Telematik<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> übermittelt wird.<br />
Elektronischer Heilberufsausweis (Drucksache IV - 14) (Überweisung) Beratung im<br />
Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am 27.06.<strong>2008</strong>, Beschluss des Vorstands <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>:<br />
Aufgrund <strong>der</strong> Detailtiefe keine Berichterstattung auf dem 112. Deutschen<br />
Ärztetag. Schreiben an die Geschäftsführung <strong>der</strong> Ärztekammer Berlin mit <strong>der</strong> Bitte um<br />
Weiterleitung an die Antragsteller und die Vorstandsmitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Ärztekammer Berlin.<br />
In diesem Schreiben werden die im Antrag formulierten Fragen detailliert beantwortet.<br />
Ergebnis: Der Arbeitsauftrag wurde durch Schreiben <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
vom 23.10.<strong>2008</strong> an die Geschäftsführung <strong>der</strong> Ärztekammer Berlin mit <strong>der</strong> Bitte um<br />
Weiterleitung an die Antragsteller und die Vorstandsmitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Ärztekammer Berlin<br />
erledigt.<br />
Gendiagnostikgesetz unverzüglich verabschieden (Drucksache IV - 15) (Überweisung)<br />
Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am 27.06.<strong>2008</strong>, Beschluss des Vorstands<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>: Klärung des Sachverhalts durch die Stabsstelle Telematik<br />
und Dezernat 6 in Abstimmung mit <strong>der</strong> Rechtsabteilung. Ggf. im Anschluss daran<br />
Befassung durch den Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>. Ergebnis: Die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
hat den Referentenentwurf ebenso wie den Regierungsentwurf für ein<br />
Gendiagnostikgesetz u. a. in ihren Stellungnahmen grundsätzlich begrüßt, da die vorgesehenen<br />
gesetzlichen Regelungen zum sicheren Umgang mit gendiagnostisch erhobenen<br />
Patientendaten beitragen. Seitens <strong>der</strong> Ärzteschaft wird insbeson<strong>der</strong>e positiv aufgenommen,<br />
dass durch die vorgesehenen gesetzlichen Regelungen niemand wegen seiner<br />
genetischen Eigenschaften diskriminiert werden darf. Auch wird das Verbot<br />
genetischer Untersuchungen auf Verlangen des Arbeitgebers o<strong>der</strong> eines Versicherungsunternehmens<br />
grundsätzlich begrüßt. Weitere wichtige For<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Ärzteschaft<br />
wie die Verankerung eines Rechtes auf Nichtwissen und die Freiwilligkeit <strong>der</strong> Teilnahme<br />
an genetischen Untersuchungen sind in den vorliegenden Entwürfen ebenfalls<br />
berücksichtigt. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> setzt sich seit langem für eine gesetzliche<br />
Regelung im Bereich Gendiagnostik ein und unterstützt ein zeitnahes Inkrafttreten entsprechen<strong>der</strong><br />
gesetzlicher Regelungen.<br />
Datenspeicherung/Serverlösung (Drucksache IV - 19) (Entschließung) Beratung im<br />
Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am 27.06.<strong>2008</strong>, Beschluss des Vorstands <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>:<br />
Beratung des Sachverhalts in <strong>der</strong> Projektgruppe „eArztausweis“ und im<br />
Anschluss daran in <strong>der</strong> Ständigen Konferenz <strong>der</strong> Vertreter <strong>der</strong> Geschäftsführungen <strong>der</strong><br />
Landesärztekammern. Nachfolgend Bericht an den Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>.<br />
Ergebnis: Das Verfahren ist eingeleitet. Die Projektgruppe „eArztausweis“ hat eine<br />
Unterarbeitsgruppe unter Leitung <strong>der</strong> Ärztekammer Hessen (verantwortliche Leitung<br />
Herr Thomas Friedl) eingerichtet. Ziel ist die Erstellung einer Beratungs- bzw. Beschluss-<br />
13<br />
469
vorlage für die Projektgruppe „eArztausweis“, die Ständige Konferenz <strong>der</strong> Vertreter <strong>der</strong><br />
Geschäftsführungen <strong>der</strong> Landesärztekammern und den Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>.<br />
Finanzierung von Weiterbildung (Drucksache V - 02) (Überweisung) Beratung im Vorstand<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am 27.06.<strong>2008</strong>, Beschluss des Vorstands <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>:<br />
Beratung im Ausschuss „Krankenhaus“ und im Arbeitsausschuss „Ärztliche<br />
Weiterbildung“. Ergebnis: Ausschuss und Ständige Konferenz „Krankenhaus“ in ihrer<br />
Sitzung am 08.10.<strong>2008</strong> sowie die Weiterbildungsgremien in ihren Sitzungen am<br />
28.08.<strong>2008</strong> und 25.11.<strong>2008</strong> haben das Anliegen des Antrags, ähnlich <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />
Weiterbildung zum Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin, ein Konzept zur Sicherung<br />
<strong>der</strong> Finanzierung <strong>der</strong> Weiterbildung für alle Fachgebiete zu entwickeln, eingehend<br />
beraten. Die Krankenhausgremien erachten ein <strong>der</strong>artiges Konzept zur Sicherung und<br />
Finanzierung <strong>der</strong> Weiterbildung jedoch nicht für sinnvoll und weiter verfolgenswert, da<br />
insbeson<strong>der</strong>e im Hinblick auf Gefahren <strong>der</strong> Finanzierung <strong>der</strong> ärztlichen Weiterbildung<br />
durch Dritte eine inhaltliche Einflussnahme auf die Weiterbildung durch die Finanzierenden<br />
befürchtet wird.<br />
För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Weiterbildung in Praxis und Klinik (Drucksache V - 03) (Überweisung)<br />
Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am 27.06.<strong>2008</strong>, Beschluss des Vorstands<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>: Beratung im Arbeitsausschuss „Ärztliche Weiterbildung“.<br />
Ergebnis: Die vorgeschlagene Art <strong>der</strong> Finanzierung <strong>der</strong> Weiterbildung wird aus<br />
grundsätzlichen Erwägungen von den Weiterbildungsgremien in ihren Sitzungen am<br />
28.08.<strong>2008</strong> sowie am 25.11.<strong>2008</strong> nicht befürwortet, aber es sollen die Möglichkeiten <strong>der</strong><br />
Weiterbildung im ambulanten und stationären Bereich im Rahmen <strong>der</strong> Überarbeitung<br />
<strong>der</strong> (Muster-)Weiterbildungsordnung 2003 erörtert werden.<br />
Än<strong>der</strong>ungsantrag zu VI-6 (Drucksache VI - 06a) (Überweisung) Beratung im Vorstand<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am 27.06.<strong>2008</strong>, Beschluss des Vorstands <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
und Ergebnis: Der Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> lehnt das Anliegen des<br />
Antrags ab, da <strong>der</strong> Textbaustein nicht in den Kontext <strong>der</strong> Drucksache VI - 06 passt.<br />
Sicherung <strong>der</strong> psychosomatischen Gespräche in <strong>der</strong> hausärztlichen und fachgebundenen<br />
psychotherapeutischen Praxis (Drucksache VI - 15) (Beschluss) Beratung im Vorstand<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am 27.06.<strong>2008</strong>, Beschluss des Vorstands <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>:<br />
Schreiben des Präsidenten an die KBV und den Spitzenverband Bund <strong>der</strong><br />
Krankenkassen. Ergebnis: Die Notwendigkeit, ein Schreiben an die KBV und den Spitzenverband<br />
Bund <strong>der</strong> Krankenkassen zu richten, besteht nicht mehr, da <strong>der</strong> Bewertungsausschuss<br />
in seiner 162. Sitzung am 17.09.<strong>2008</strong> beschlossen hat, zum 01.01.2009<br />
Gebührenordnungspositionen des Abschnitts 35.1 wie<strong>der</strong> in die Präambeln 3.1 (hausärztlicher<br />
Versorgungsbereich) und 4.1 (Kin<strong>der</strong>- und Jugendmedizin) aufzunehmen.<br />
Zeitgleich entfallen jeweils die Qualifikationszuschläge für die Qualifikation „Psychosomatik“<br />
(Gebührenordnungspositionen 03235 im Abschnitt 3.2.2 und 04235 in Abschnitt<br />
4.2.2).<br />
Sicherung ambulanter ärztlicher Psychotherapie (Drucksache VI - 17) (Beschluss) Beratung<br />
im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am 27.06.<strong>2008</strong>, Beschluss des Vorstands <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> und Ergebnis: Die in dem Beschluss bestimmten Positionen wurden<br />
im Rahmen <strong>der</strong> Stellungnahme <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> vom 29.08.<strong>2008</strong> zum<br />
GKV-OrgWG vertreten (vgl. Drs. BT-Ausschuss für Gesundheit 16(14)0410(21)). Der<br />
470
Beschlüsse des Deutschen Ärztetages<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Bundestag ist diesem Anliegen <strong>der</strong> Ärzteschaft nur bedingt gefolgt und hat mit Verabschiedung<br />
des GKV-OrgWG am 17.10.<strong>2008</strong> beschlossen, dass die Mindestquote für<br />
überwiegend o<strong>der</strong> ausschließlich psychotherapeutisch tätige Ärzte in einer Höhe von<br />
25 % fortgeführt wird. Eine Mindestquote für psychotherapeutische Leistungserbringer,<br />
die ausschließlich Kin<strong>der</strong> und Jugendliche betreuen, wurde in einer Höhe von 20 % neu<br />
eingeführt.<br />
Arzneimittel/Betäubungsmittel/Medizinprodukte (Drucksache VI - 21) (Entschließung)<br />
Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am 27.06.<strong>2008</strong>, Beschluss des Vorstands<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>: Schreiben des Präsidenten an das Bundesministerium<br />
für Gesundheit, die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) und die<br />
Bundesapothekerkammer. Ergebnis: Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hat in ihrer Stellungnahme<br />
zu einem Entwurf für eine 22. BtMÄndV (Betäubungsmittelrechts-Än<strong>der</strong>ungsverordnung)<br />
ihre Position zu einer Wochenend- und Feiertagsvergabe deutlich gemacht<br />
und mit Schreiben vom 18.09.<strong>2008</strong> bei <strong>der</strong> ABDA nachgefragt, wie die Apothekerschaft<br />
die Versorgung Opiatabhängiger mit Substitutionsmitteln an Wochenenden und Feiertagen<br />
sicherstellen will. Eine Beantwortung des Schreibens steht <strong>der</strong>zeit noch aus.<br />
W-Besoldung – Reform <strong>der</strong> Besoldungsstufen für Universitätsprofessoren und -professorinnen<br />
(Drucksache VI - 23) (Beschluss) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
am 27.06.<strong>2008</strong>, Beschluss des Vorstands <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>: Schreiben des<br />
Präsidenten an die Finanzminister- und Wissenschaftsministerkonferenz. Ergebnis:<br />
Ein entsprechendes Schreiben wurde am 02.02.2009 versandt.<br />
Arzneimittel – Mindeststandards für Informationen <strong>der</strong> Pharma-Industrie (Drucksache<br />
VI - 27) (Überweisung) Beschluss des Vorstands <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>: Einholung<br />
einer Stellungnahme <strong>der</strong> Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft (AkdÄ).<br />
Ergebnis: Das von <strong>der</strong> Europäischen Kommission vorgelegte Konsultationspapier sieht<br />
vor, die in allen Mitgliedsstaaten <strong>der</strong> EU bestehenden Verbote hinsichtlich <strong>der</strong> Bewerbung<br />
verschreibungspflichtiger Arzneimittel dahingehend zu modifizieren, dass es<br />
zukünftig allen EU-Bürgern ermöglicht werden soll, Informationen zu Qualität, Wirkung<br />
und Zuverlässigkeit medizinischer Produkte und Behandlungen zu erhalten. Der<br />
mittels einer europäischen Richtlinie dann legalisierte Weg würde bedeuten, dass <strong>der</strong><br />
pharmazeutische Hersteller über einen direkten Zugang zum Patienten, „Informationen“<br />
über verschreibungspflichtige Arzneimittel zur Verfügung stellen kann. Die AkdÄ<br />
lehnt die Vorschläge <strong>der</strong> Konsultation zu Arzneimittel-Patienteninformation ab, weil<br />
<strong>der</strong>en Umsetzung die Durchführung einer rationalen Pharmakotherapie und die<br />
Patientensicherheit massiv gefährden würde. Gleichzeitig unterstützt die AkdÄ ausdrücklich<br />
nationale Bemühungen hinsichtlich einer unabhängigen Patienteninformation,<br />
die darauf abzielen, die vorhandenen Kompetenzen und Ressourcen zu bündeln<br />
und ein konkretes Projekt (s. Aktionsplan Arzneimitteltherapiesicherheit) zu einer<br />
unabhängigen, seriösen und konstruktiven Arzneimittelinformation für Patienten vorzulegen.<br />
Systemwechsel im deutschen Gesundheitswesen (Drucksache VI - 32) (Überweisung)<br />
Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am 27.06.<strong>2008</strong>, Beschluss des Vorstands<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und Ergebnis: Einbeziehung des Antrags in die weitere<br />
Meinungsbildung.<br />
13<br />
471
Personalabbau in Krankenhäusern (Drucksache VI - 41) (Überweisung) Beratung im<br />
Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am 27.06.<strong>2008</strong>, Beschluss des Vorstands <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>:<br />
Beratung im Ausschuss „Krankenhaus“. Ergebnis: Ausschuss und Ständige<br />
Konferenz „Krankenhaus“ haben in ihrer Sitzung am 08.10.<strong>2008</strong> in <strong>der</strong> Beratung<br />
des Antrages darauf hingewiesen, dass dieser – trotz seiner zutreffenden Problembeschreibung<br />
– die Gefahr in sich birgt, dass mit <strong>der</strong> getroffenen Feststellung, dass eine<br />
Delegation ärztlicher Tätigkeiten auf insbeson<strong>der</strong>e die Krankenpflege „nicht mit Verantwortungsbewusstsein<br />
möglich [sei], da in diesen Berufsgruppen bereits jetzt keine<br />
Zeit- und Qualifikationsreserven mehr vorhanden sind“, möglicherweise jeglicher<br />
Spielraum für eine sinnvolle Delegation ärztlicher Tätigkeiten weitestgehend eingeschränkt<br />
wird und zudem in dieser apodiktischen Form von <strong>der</strong> Berufsgruppe <strong>der</strong> Krankenpflege<br />
nicht akzeptiert werden dürfte. Dies gilt gleichermaßen für die in dem Antrag<br />
vorgenommene Bewertung, „dass die Verlagerung ärztlicher Tätigkeiten auf diese<br />
Berufsgruppe einer bewusst in Kauf genommenen Patientengefährdung aus ökonomischen<br />
Gründen entspricht.“<br />
Vertretung von mindestens zwei nie<strong>der</strong>gelassenen Ärztinnen und Ärzten im Vorstand<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> – Vorbereitung einer Satzungsän<strong>der</strong>ung (Drucksache VI - 44)<br />
(Beschluss) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am 27.06.<strong>2008</strong>, Beschluss<br />
des Vorstands <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und Ergebnis: Aufnahme des Tagesordnungspunkts<br />
„Än<strong>der</strong>ung des § 5 <strong>der</strong> Satzung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>“ für den 112. Deutschen<br />
Ärztetag 2009.<br />
Mobilität <strong>der</strong> Medizinstudierenden för<strong>der</strong>n (Drucksache VI - 45) (Überweisung) Beratung<br />
im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am 27.06.<strong>2008</strong>, Beschluss des Vorstands <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong>: Beratung im Ausschuss „Ausbildung zum Arzt, Hochschule und<br />
Medizinische Fakultäten“. Ergebnis: Der Ausschuss „Ausbildung zum Arzt, Hochschule<br />
und Medizinische Fakultäten“ hat in seiner Sitzung am 09.09.<strong>2008</strong> den Antrag<br />
zustimmend zur Kenntnis genommen.<br />
Anerkennung von Suchterkrankungen (Drucksache VI - 52) (Beschluss) Beratung im<br />
Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am 27.06.<strong>2008</strong>, Beschluss des Vorstands <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>:<br />
Schreiben des Präsidenten an den PKV-Verband und die Bundesanstalt<br />
für Finanzdienstleistungsaufsicht. Ergebnis: Auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> Ergebnisse <strong>der</strong><br />
Diskussionen des Ärztetagsbeschlusses im Ausschuss „Sucht und Drogen“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
am 29.09.<strong>2008</strong> wird die <strong>Bundesärztekammer</strong> zunächst das Gespräch mit<br />
dem PKV-Verband und Vertretern <strong>der</strong> privaten Krankenversicherungen zur Lösung des<br />
Problems suchen.<br />
Reform <strong>der</strong> Zulassung zum Medizinstudium (Drucksache VI - 54) (Überweisung) Beratung<br />
im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am 27.06.<strong>2008</strong>, Beschluss des Vorstands <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong>: Beratung im Ausschuss „Ausbildung zum Arzt, Hochschule und<br />
Medizinische Fakultäten“. Ergebnis: Der Ausschuss „Ausbildung zum Arzt, Hochschule<br />
und Medizinische Fakultäten“ hat in seiner Sitzung am 09.09.<strong>2008</strong> beschlossen, sich<br />
schwerpunktmäßig mit dem Gegenstand des Antrags im Jahr 2009 zu beschäftigen.<br />
Ambulante Ethikberatung (Drucksache VI - 61) (Beschluss) Beratung im Vorstand <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> am 27.06.<strong>2008</strong>, Beschluss des Vorstands <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>:<br />
Beratung in <strong>der</strong> Ständigen Konferenz <strong>der</strong> Geschäftsführungen und <strong>der</strong> Vorsitzenden<br />
472
Beschlüsse des Deutschen Ärztetages<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
<strong>der</strong> Ethikkommission <strong>der</strong> Landesärztekammern und Mitberatung durch die Zentrale<br />
Ethikkommission. Ergebnis: Die Thematik soll im Frühjahr 2009 von <strong>der</strong> Zentralen<br />
Ethikkommission und <strong>der</strong> Ständigen Konferenz <strong>der</strong> Geschäftsführungen und <strong>der</strong> Vorsitzenden<br />
<strong>der</strong> Ethikkommissionen <strong>der</strong> Landesärztekammern beraten werden.<br />
Heilpraktikerwesen (Drucksache VI - 67) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> am 27.06.<strong>2008</strong>, Beschluss des Vorstands <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>:<br />
Beratung im Ausschuss „Berufsordnung für die deutschen Ärzte“. Ergebnis: Keine<br />
Anregung zur Novellierung des Heilpraktikergesetzes an den Gesetzgeber.<br />
Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Geschäftsordnung (Drucksache VI - 68) (Beschluss) Beratung im Vorstand<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am 27.06.<strong>2008</strong>, Beschluss des Vorstands <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
und Ergebnis: Aufnahme des Tagesordnungspunkts „Än<strong>der</strong>ung des § 3 <strong>der</strong><br />
Geschäftsordnung des Deutschen Ärztetags“ auf den 112. Deutschen Ärztetag 2009.<br />
Datentransparenz für ärztliche Körperschaften (Drucksache VI - 71) (Überweisung)<br />
Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am 27.06.<strong>2008</strong>, Beschluss des Vorstands<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>: Beratung im Ausschuss „Qualitätssicherung“ und <strong>der</strong><br />
Ständigen Koordinierungsgruppe Versorgungsforschung. Ergebnis: Es ist vorgesehen,<br />
das Anliegen in <strong>der</strong> nächsten Sitzung <strong>der</strong> Ständigen Koordinationsgruppe zur Versorgungsforschung<br />
(SKV) grundsätzlich zu erörtern.<br />
Todesfälle durch Arzneimittelunverträglichkeit – Öffentliche Positionierung <strong>der</strong> Arzneimittelkommission<br />
<strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft (Drucksache VI - 74) (Beschluss) Beratung<br />
im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am 27.06.<strong>2008</strong>, Beschluss des Vorstands <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong>: Beratung des Sachverhalts in <strong>der</strong> Arzneimittelkommission <strong>der</strong><br />
deutschen Ärzteschaft (AkdÄ). Ergebnis: Das Gutachten des Sachverständigenrates<br />
(SVR) zu Begutachtung <strong>der</strong> Entwicklung im Gesundheitswesen (2007) stellt unter dem<br />
Punkt Patientensicherheit in <strong>der</strong> Arzneimittelversorgung fest, dass in den vergangenen<br />
Jahren in vielen Indikationen neue Behandlungsmöglichkeiten erschlossen wurden, die<br />
mit einer Neuzulassung von Arzneimitteln einhergehen. Hierbei ist bei <strong>der</strong> Bewertung<br />
<strong>der</strong> Effektivität und Effizienz <strong>der</strong> Arzneimitteltherapie eine angemessene Nutzen- und<br />
Schadensabwägung zu treffen. In den letzten Jahren kam es jedoch aufgrund von nach<br />
<strong>der</strong> Zulassung festgestellten unvertretbaren Risiken auch immer wie<strong>der</strong> zu Marktrücknahmen<br />
von Arzneimitteln. Die daraus resultierende öffentliche Diskussion hat das<br />
Thema Arzneimittelsicherheit zunehmend in den Fokus <strong>der</strong> Öffentlichkeit gestellt. Diese<br />
Diskussion hat nach dem Gutachten des SVR deutlich gemacht, dass die Überwachung<br />
<strong>der</strong> Arzneimittelsicherheit, die Bereitstellung von Risikoinformationen und<br />
Maßnahmen zur Entdeckung von Arzneimittelrisiken verbessert werden müssen. In<br />
dieser Diskussion haben Zahlen zur Häufigkeit arzneimittelbedingter Todesfälle eine<br />
herausragende Rolle gespielt. Der 110. Deutsche Ärztetag hatte die AkdÄ aufgefor<strong>der</strong>t,<br />
zu publizierten Zahlen von Todesfällen durch Arzneimittel Stellung zu nehmen und<br />
anhand von Studien die Situation für Deutschland abzuleiten.<br />
Nachfolgende Fragestellungen sollen geklärt werden:<br />
1. Wie viele Todesfälle werden durch die Einnahme von Arzneimitteln verursacht?<br />
2. Weiterhin soll in <strong>der</strong> Diskussion <strong>der</strong> Daten überprüft werden, ob aus den Ergebnissen<br />
<strong>der</strong> vorliegenden validen Studien zum Thema „Mortalität durch Arzneimittel“<br />
Aussagen zum gegenwärtigen Stand für Deutschland getroffen werden können.<br />
13<br />
473
Die Fragestellung wird mittels Durchführung eines systematischen Reviews im Rahmen<br />
einer Masterarbeit im Studiengang Public Health bearbeitet. Der Review soll einen<br />
Überblick über die Anzahl <strong>der</strong> durch Arzneimittel verursachten Todesfälle unter Berücksichtigung<br />
<strong>der</strong> Altersstruktur und <strong>der</strong> Indikation geben. Bei <strong>der</strong> Interpretation <strong>der</strong> internationalen<br />
Daten sollen mögliche Unterschiede hinsichtlich <strong>der</strong> Arzneimittelanwendung<br />
innerhalb <strong>der</strong> Bevölkerung in den jeweiligen Län<strong>der</strong>n und Unterschiede in <strong>der</strong><br />
Datenerhebung beachtet sowie eine Analogie zu deutschen Gegebenheiten bezüglich<br />
des Arzneimitteleinsatzes diskutiert werden. Die Stellungnahme <strong>der</strong> AkdÄ soll zum<br />
112. Deutschen Ärztetag 2009 vorliegen.<br />
Versorgungsforschung zur Auswirkung von Rabattverträgen (Drucksache VI - 75)<br />
(Beschluss) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am 27.06.<strong>2008</strong>, Beschluss<br />
des Vorstands <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>: Beratung in <strong>der</strong> Ständigen Koordinierungsgruppe<br />
Versorgungsforschung. Ergebnis: Es ist vorgesehen, den Beschluss <strong>der</strong> Drucksache<br />
VI - 75 in <strong>der</strong> nächsten Sitzung <strong>der</strong> Ständigen Koordinationsgruppe zur Versorgungsforschung<br />
(SKV) zu beraten.<br />
Weiterbildungssituation im Krankenhaus (Drucksache VI - 76) (Überweisung) Beratung<br />
im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am 27.06.<strong>2008</strong>, Beschluss des Vorstands <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong>: Beratung im Ausschuss „Krankenhaus“ und im Arbeitsausschuss<br />
„Ärztliche Weiterbildung“. Ergebnis: Ausschuss und Ständige Konferenz „Krankenhaus“<br />
in ihrer Sitzung am 08.10.<strong>2008</strong> sowie die Weiterbildungsgremien in ihren Sitzungen<br />
am 28.08.<strong>2008</strong> und 25.11.<strong>2008</strong> haben die in diesem Antrag aufgeworfene For<strong>der</strong>ung“<br />
z. B. durch Zuschläge im Rahmen <strong>der</strong> DRG-Fallpauschalenkalkulation die<br />
Finanzierung ärztlicher Weiterbildung zu för<strong>der</strong>n, eingehend erörtert. Diese For<strong>der</strong>ung<br />
stieß auf die gleichen nachhaltigen Bedenken wie <strong>der</strong> im Referenten- und Regierungsentwurf<br />
eines Gesetzes zum ordnungspolitischen Rahmen <strong>der</strong> Krankenhausfinanzierung<br />
ab dem Jahr 2009 (Krankenhausfinanzierungsreformgesetz) enthaltene Prüfauftrag<br />
zur sachgerechten Finanzierung <strong>der</strong> mit <strong>der</strong> ärztlichen Weiterbildung verbundenen<br />
Mehrkosten bei <strong>der</strong> Leistungserbringung durch Zu- o<strong>der</strong> Abschläge innerhalb des DRG-<br />
Systems. Dieser Prüfauftrag und das Anliegen des Antrages werden als nicht sachgerecht<br />
eingeschätzt, da die Festlegung <strong>der</strong> Inhalte und <strong>der</strong> Organisationen <strong>der</strong> Weiterbildung<br />
rechtssystematisch bei <strong>der</strong> ärztlichen Selbstverwaltung in den Heilberufsgesetzen<br />
<strong>der</strong> Län<strong>der</strong> eingebettet ist. Außerdem muss darauf hingewiesen werden, dass die Fokussierung<br />
dieses Problems allein auf die ärztliche Weiterbildung bei weitem zu kurz reicht<br />
und <strong>der</strong> aktuellen Realität in deutschen Kliniken nicht gerecht wird. Ziel muss vielmehr<br />
die Intensivierung <strong>der</strong> gemeinsamen Bemühungen des Bundes, <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> sowie <strong>der</strong><br />
Ärzteschaft zur Verbesserung <strong>der</strong> breit angelegten Bedingungen <strong>der</strong> Aus-, Weiter- und<br />
Fortbildung <strong>der</strong> Ärztinnen und Ärzte sowie <strong>der</strong>en nachhaltige Nachwuchsför<strong>der</strong>ung<br />
sein. Hierzu wird auch auf die wie<strong>der</strong>holte Befassung <strong>der</strong> Gesundheitsministerkonferenz<br />
mit dieser Thematik ab dem Jahr 2002 verwiesen. Angesichts <strong>der</strong> Entwicklung <strong>der</strong><br />
Arztzahlen, <strong>der</strong> Stellenbesetzungsproblematik in den Kliniken und <strong>der</strong> demographischen<br />
Entwicklung <strong>der</strong> Ärzteschaft sind vielmehr zeitnahe und weitreichende Initiativen<br />
sowie eine ergänzende Finanzausstattung <strong>der</strong> Krankenhäuser insgesamt unabdingbar.<br />
Eine umgehende Beendigung <strong>der</strong> Unterfinanzierung <strong>der</strong> Krankenhäuser wird<br />
einen entscheidenden Beitrag auch zur Verbesserung <strong>der</strong> Weiterbildungsbedingungen<br />
leisten.<br />
474
Beschlüsse des Deutschen Ärztetages<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Weiterentwicklung von Leitlinien (Drucksache VI - 86) (Entschließung) Beratung im<br />
Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am 27.06.<strong>2008</strong>, Beschluss des Vorstands <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>:<br />
Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>. Ergebnis: Das weitere<br />
Vorgehen ist beim Ärztlichen Zentrum für Qualität in <strong>der</strong> Medizin (ÄZQ) beraten worden.<br />
Planungsgruppe und Verwaltungsrat des ÄZQ begrüßen die im Entschließungsantrag<br />
zum Ausdruck gebrachte Intention <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung einer industrieunabhängigen<br />
Entwicklung von Leitlinien. Angesichts des in dem Beschluss formulierten Finanzierungsvorbehaltes<br />
erscheint aber eine Umsetzung <strong>der</strong>zeit unrealistisch.<br />
Qualität <strong>der</strong> Weiterbildung (Drucksache VI - 87) (Beschluss) Beratung im Vorstand <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> am 27.06.<strong>2008</strong>, Beschluss des Vorstands <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>:<br />
Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>. Ergebnis: Der Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
hat beschlossen, das Projekt „Evaluation <strong>der</strong> Weiterbildung“ in den Landesärztekammern<br />
durchzuführen.<br />
Anträge des Vorstands (Drucksache VI - 88) (Beschluss) Beratung im Vorstand <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> am 27.06.<strong>2008</strong>, Beschluss des Vorstands <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
und Ergebnis: Berücksichtigung des Anliegens bei <strong>der</strong> Vorbereitung <strong>der</strong> kommenden<br />
Ärztetage.<br />
13.2.2 Beratungsergebnisse zu Beschlüssen des 110. Deutschen Ärztetages 2007<br />
Optimierung <strong>der</strong> Organspende – Ein Ja zur freiwilligen Wi<strong>der</strong>spruchslösung (Drucksache<br />
II-02) (Überweisung);<br />
Optimierung <strong>der</strong> Organspende – Prüfauftrag (Drucksache II-07neu) (Überweisung);<br />
Beratung <strong>der</strong> beiden o. a. Anträge im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am 07.06.2007<br />
Beschluss des Vorstands: Beratung des Sachverhalts in <strong>der</strong> Ständigen Kommission<br />
„Organtransplantation“ und im Anschluss Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>.<br />
Ergebnis: Nach dem Beschluss des 110. Deutschen Ärztetags und erster Beratung<br />
<strong>der</strong> Thematik im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am 07.06.2007 wurde die Ständige<br />
Kommission „Organtransplantation“ gebeten, sich des Themas „Fragen <strong>der</strong> Wi<strong>der</strong>spruchslösung“<br />
anzunehmen. Dazu wurde in <strong>der</strong> Kommissionssitzung vom September<br />
2007 eigens eine Unterarbeitsgruppe zu <strong>der</strong> bereits bestehenden Arbeitsgruppe „För<strong>der</strong>ung<br />
<strong>der</strong> Organspende“ eingerichtet. Diese beabsichtigt antragsentsprechend, die Vorund<br />
Nachteile, die sich mit einer Wi<strong>der</strong>spruchslösung verbinden, systematisch aufzuarbeiten.<br />
Die Ergebnisse <strong>der</strong> Arbeitsgruppe und ihrer Unterarbeitsgruppen sollen im<br />
Frühjahr 2009 in <strong>der</strong> Ständigen Kommission „Organtransplantation“ vorgestellt und<br />
erörtert werden. Daraus sollen Empfehlungen an den Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
resultieren.<br />
Meldepflicht für Impfungen (Drucksache III-10) (Überweisung) Beratung im Vorstand<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am 07.06.2007, Beschluss des Vorstands: Beratung des Sachverhalts<br />
im Ausschuss „Gesundheitsför<strong>der</strong>ung, Prävention und Rehabilitation“ und im<br />
Anschluss Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>. Ergebnis: Der Ausschuss<br />
„Gesundheitsför<strong>der</strong>ung, Prävention und Rehabilitation“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> ist in<br />
seinen Beratungen <strong>der</strong> Drucksache III-10 in <strong>der</strong> Sitzung am 11.02.<strong>2008</strong> zu dem Ergebnis<br />
gekommen, dass durch eine systematische Überprüfung des Impfstatus bei Auf-<br />
13<br />
475
nahme eines Kindes in eine Kin<strong>der</strong>tagesstätte und eine intensive ärztliche Beratung <strong>der</strong><br />
Eltern die Durchimpfungsrate deutlich verbessert werden könne. Ärzte sollten verstärkt<br />
ihre Patientenkontakte zur Information und Aufklärung über das Impfen nutzen. Der<br />
Einführung einer Meldepflicht für Impfungen stehen zudem nach Auffassung des Ausschusses<br />
verfassungsrechtliche Probleme entgegen, da eine Impfung formalrechtlich<br />
immer eine Körperverletzung darstellt.<br />
Früherkennung psychischer Störungen bei Kin<strong>der</strong>n und Jugendlichen (Drucksache<br />
III-24) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am 07.06.2007,<br />
Beschluss des Vorstands: Beratung des Sachverhalts im Ausschuss „Gesundheitsför<strong>der</strong>ung,<br />
Prävention und Rehabilitation“. Gespräch mit <strong>der</strong> Kassenärztlichen Bundesvereinigung<br />
mit dem Ziel, das Anliegen des Antrags zu unterstützen. Ergebnis: Der Ausschuss<br />
„Gesundheitsför<strong>der</strong>ung, Prävention und Rehabilitation“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
ist bei seinen Beratungen am 11.02.<strong>2008</strong> zu dem Ergebnis gekommen, dass eine<br />
Integration <strong>der</strong> Früherkennung psychischer Erkrankungen in die Kin<strong>der</strong>-Richtlinien<br />
nach § 26 SGB V nur dann erfolgen kann, wenn hierfür validierte Instrumente vorliegen.<br />
Das Thema „Prävention psychischer Erkrankungen im Kindes- und Jugendalter“<br />
wird in einer Halbtagsveranstaltung im Rahmen des 33. Interdisziplinären Forums <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> 2009 vertieft werden.<br />
Kin<strong>der</strong>- und Jugenduntersuchungen (Drucksache III-28) (Überweisung) Beratung im<br />
Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am 07.06.2007, Beschluss des Vorstands: Beratung<br />
des Sachverhalts im Ausschuss „Gesundheitsför<strong>der</strong>ung, Prävention und Rehabilitation“.<br />
Ergebnis: Der Ausschuss „Gesundheitsför<strong>der</strong>ung, Prävention und Rehabilitation“<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> hat in seiner Sitzung am 11.02.<strong>2008</strong> über den Antrag beraten<br />
und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass zur Erhöhung <strong>der</strong> Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen<br />
solche Sanktionen ungeeignet sind, die das nicht untersuchte<br />
Kind zusätzlich treffen würden. Durch die inzwischen in fast allen Bundeslän<strong>der</strong>n<br />
eingeleiteten Maßnahmen für verbindliche Früherkennungsuntersuchungen wird<br />
zukünftig eine Erhöhung <strong>der</strong> Teilnahmequoten erreicht werden, so dass weitere Sanktionsandrohungen<br />
nicht erfor<strong>der</strong>lich sind.<br />
Neuausrichtung des För<strong>der</strong>programms zur Weiterbildung des Facharztes für Innere<br />
und Allgemeinmedizin (Drucksache IV-04) (Entschließung);<br />
För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Allgemeinmedizin (Drucksache IV-07) (Entschließung);<br />
Weiterbildungsverbünde zur Sicherung <strong>der</strong> hausärztlichen Weiterbildung (Drucksache<br />
IV-08) (Überweisung);<br />
För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> hausärztlichen Versorgung (Drucksache IV-09) (Überweisung);<br />
Beratung <strong>der</strong> vier o. a. Anträge im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am 07.06.2007,<br />
Beschluss des Vorstands: Beratung des Sachverhalts in <strong>der</strong> Akademie für Allgemeinmedizin<br />
unter Einbeziehung <strong>der</strong> Weiterbildungsgremien und Herrn Dr. Beelmann (Ärztlicher<br />
Geschäftsführer Ärztekammer Hamburg). Ergebnis: Aufgrund des Antrags wurde<br />
vom Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> eine Arbeitsgruppe – AG „För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />
Weiterbildung zum Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin, Schwerpunkt Umsetzung<br />
Handlungskonzept“ – eingerichtet, in welcher <strong>der</strong> Sachverhalt vertiefend beraten<br />
wurde (s. ausführliche Darstellung unter <strong>Kapitel</strong> 2.2.4).<br />
476
Beschlüsse des Deutschen Ärztetages<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
GOÄ-Novellierung (Drucksache V-17) (Beschluss) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
am 07.06.2007, Beschluss des Vorstands und Ergebnis: Das Konzept <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> zur Weiterentwicklung <strong>der</strong> GOÄ wurde am 18.12.2007 im Bundesministerium<br />
für Gesundheit vorgestellt.<br />
Elektronische Gesundheitskarte – Wissenschaftliche Begründung für die Einführung<br />
<strong>der</strong> Arzneimitteltherapiesicherheitsprüfung (AMTS) (Drucksache V-81) (Beschluss)<br />
Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am 07.06.2007, Beschluss des Vorstands<br />
und Ergebnis: Stellungnahme <strong>der</strong> Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft<br />
(AkdÄ): siehe unter 13.2.1 Durchführung <strong>der</strong> Beschlüsse des 111. Deutschen<br />
Ärztetages <strong>2008</strong>: Todesfälle durch Arzneimittelunverträglichkeit – Öffentliche Positionierung<br />
<strong>der</strong> AkdÄ (Drucksache VI - 74).<br />
13<br />
477
13.3 Auszeichnungen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
(im Berichtszeitraum <strong>2008</strong>, Stand: 31.12.<strong>2008</strong>)<br />
Paracelsus-Medaille <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft<br />
(gestiftet vom Präsidium des Deutschen Ärztetages am 06.07.1952)<br />
Prof. Dr. med. Fritz Beske, Kiel<br />
Prof. Dr. med. Dr. phil. Horst-Eberhard Richter, Gießen<br />
Prof. Dr. med. Heyo Eckel, Göttingen<br />
Dr. med. Siegmund Kalinski, Frankfurt/Main<br />
Ehrenzeichen <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft<br />
(gestiftet vom 61. Deutschen Ärztetag 1958)<br />
Prof. Dr. rer. nat. Dr. agr. habil. Gerhard Englert, Freising<br />
Jürgen Wütscher, Wiesbaden<br />
Dr. n. med. Artur Kwas´niewski, Breslau<br />
Theo Riegel, Bornheim Merten<br />
Dr. h. c. Bernhard Ehlen, SJ, Frankfurt/Main<br />
Berthold Bisping, Düsseldorf<br />
Ernst-von-Bergmann-Plakette<br />
(gestiftet vom Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> am 13.01.1962)<br />
Prof. Dr. med. habil. Stefan Liebe, Rostock<br />
Prof. Dr. med. Jürgen Freise, Mühlheim<br />
Prof. Dr. Dr. (B) Hugo van Aken, Münster<br />
Prof. Dr. med. Dietrich Berg, Amberg<br />
478
13.4 Die Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
Das Grundgesetz hat weite Bereiche des Gesundheitswesens den Län<strong>der</strong>n zugeordnet.<br />
Dazu gehören vor allem die Regelung <strong>der</strong> ärztlichen Berufsausübung und die Organisation<br />
des ärztlichen Berufsstands, soweit sie öffentlich-rechtlicher Art sind. In den Län<strong>der</strong>n<br />
<strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland bestehen somit Ärztekammern, die durch Landesgesetze<br />
als Körperschaften öffentlichen Rechts errichtet sind. Ihnen gehören kraft<br />
Gesetzes alle Ärzte im Bereich des jeweiligen Landes als Pflichtmitglie<strong>der</strong> an. Den Ärztekammern<br />
obliegt die Wahrung <strong>der</strong> beruflichen Belange <strong>der</strong> Ärzteschaft; sie nehmen<br />
weiter als übertragene hoheitliche Aufgabe die Aufsicht über die Ärzte ihres Bereichs<br />
wahr. Des Weiteren bestehen ihre Aufgaben darin, die ärztliche Ausbildung und Fortbildung<br />
zu för<strong>der</strong>n, für einen sittlich und wissenschaftlich hochstehenden Ärztestand<br />
zu sorgen, die ärztlichen Berufspflichten und die Weiterbildung zu ordnen und an <strong>der</strong><br />
Gesetzgebung auf dem Gebiet des öffentlichen Gesundheitswesens mitzuwirken.<br />
Die Ärztekammern haben sich auf Bundesebene in <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> (Arbeitsgemeinschaft<br />
<strong>der</strong> deutschen Ärztekammern) zusammengeschlossen. Diese ist aus <strong>der</strong><br />
im Jahre 1947 gegründeten Arbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> Westdeutschen Ärztekammern<br />
hervorgegangen. Ihr gehören 17 Landesärztekammern an.<br />
13.4.1 Deutscher Ärztetag<br />
Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Die Hauptversammlung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, die in <strong>der</strong> Regel einmal jährlich stattfindet,<br />
ist <strong>der</strong> Deutsche Ärztetag. Dieser setzt sich aus den von den Landesärztekammern<br />
entsandten Delegierten zusammen. Die Zahl <strong>der</strong> Delegierten ist auf 250 begrenzt;<br />
jede Landesärztekammer stellt zwei Delegierte als Basisvertretung, die Verteilung <strong>der</strong><br />
restlichen 216 Delegierten erfolgt nach dem d’Hondtschen Verfahren nach <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong><br />
Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Landesärztekammern.<br />
Für den 112. Deutschen Ärztetag 2009 entsendet die<br />
Landesärztekammer Baden-Württemberg 31 Delegierte<br />
Bayerische Landesärztekammer 39 Delegierte<br />
Ärztekammer Berlin 16 Delegierte<br />
Landesärztekammer Brandenburg 7 Delegierte<br />
Ärztekammer Bremen 4 Delegierte<br />
Ärztekammer Hamburg 8 Delegierte<br />
Landesärztekammer Hessen 18 Delegierte<br />
Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern 6 Delegierte<br />
Ärztekammer Nie<strong>der</strong>sachsen 20 Delegierte<br />
Ärztekammer Nordrhein 29 Delegierte<br />
Landesärztekammer Rheinland-Pfalz 11 Delegierte<br />
Ärztekammer des Saarlandes 4 Delegierte<br />
Ärztekammer Sachsen-Anhalt 7 Delegierte<br />
Sächsische Landesärztekammer 12 Delegierte<br />
13<br />
479
Ärztekammer Schleswig-Holstein 9 Delegierte<br />
Landesärztekammer Thüringen 7 Delegierte<br />
Ärztekammer Westfalen-Lippe 22 Delegierte<br />
Die Hauptversammlung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, <strong>der</strong> Deutsche Ärztetag, stellt somit<br />
die parlamentarische Vertretung <strong>der</strong> gesamten Ärzteschaft <strong>der</strong> Bundesrepublik<br />
Deutschland dar. Der Deutsche Ärztetag besteht – anfänglich als Veranstaltung des<br />
Deutschen Ärztevereinsbundes – seit 1873 und tritt im Jahr 2009, nach den durch die<br />
beiden Weltkriege und die Zeit des NS-Regimes eingelegten Zwangspausen, zum<br />
112. Male zusammen.<br />
Die Vorbereitung und Durchführung <strong>der</strong> Deutschen Ärztetage obliegen dem Vorstand<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>. Die dem Vorstand durch die Wahl des 110. Deutschen Ärztetages<br />
2007 in Münster bzw. kraft Amtes angehörenden Mitglie<strong>der</strong> sind auf den Seiten<br />
485 f. aufgeführt.<br />
480
Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
<strong>Kapitel</strong><br />
13<br />
481
13.4.2 Organe, Ausschüsse, Ständige Konferenzen, sonstige Einrichtungen<br />
und Geschäftsführung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
Stand: 31.12.<strong>2008</strong><br />
Inhaltsverzeichnis Seite<br />
Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 485<br />
Menschenrechtsbeauftragter <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 486<br />
Kurzporträts und Gremienzusammensetzungen <strong>der</strong> Einrichtungen <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> mit beson<strong>der</strong>en Statuten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 487<br />
Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 487<br />
Deutsche Akademie für Allgemeinmedizin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 492<br />
Deutsche Akademie <strong>der</strong> Gebietsärzte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 493<br />
Deutscher Senat für ärztliche Fortbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 495<br />
Finanzkommission <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 496<br />
Arbeitsgruppe: „Mittelfristige Finanzplanung“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 498<br />
Ständige Kommission Organtransplantation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> . . . . . . . . 498<br />
Ad-hoc-Arbeitsgruppe „MELD“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 500<br />
Arbeitsgruppe „Datenaustausch gemäß Richtlinie nach § 16 Abs. 1<br />
Satz 1 Nr. 4 TPG“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 500<br />
Arbeitsgruppe „Folgen des Gewebegesetzes“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 501<br />
Arbeitsgruppe „För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Organspende“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 501<br />
Arbeitsgruppe „Qualität, Erfolg und Struktur“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 502<br />
Arbeitsgruppe „Revision <strong>der</strong> Allokationsrichtlinien für die<br />
Pankreastransplantation“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 502<br />
Arbeitsgruppe „Revision <strong>der</strong> Richtlinien nach § 16 Abs. 1 Nrn. 2 u. 5 TPG“ 503<br />
Arbeitsgruppe „Thorakale Organe“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 503<br />
Arbeitsgruppe „Transplantationmedizinische Behandlung von<br />
Non-ET-Residents in Deutschland“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 504<br />
Prüfungskommission . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 504<br />
Überwachungskommission . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 505<br />
Wissenschaftlicher Beirat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 506<br />
Arbeitskreis „Gendiagnostikgesetz“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 508<br />
Arbeitskreis „Hämatopoetische Stammzellen“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 508<br />
Arbeitskreis „Offene Fragen <strong>der</strong> Reproduktionsmedizin“ . . . . . . . . . . . . . . . 509<br />
Arbeitskreis „Osteopathie“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 510<br />
Arbeitskreis „Placebo“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 510<br />
Autorengruppe „Querschnitts-Leitlinien zur Therapie mit<br />
Blutkomponenten und Plasma<strong>der</strong>ivaten“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 511<br />
Kommission Somatische Gentherapie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 511<br />
Ständiger Arbeitskreis „Richtlinien zur Hämotherapie“ . . . . . . . . . . . . . . . . . 512<br />
Ständige Koordinationsgruppe Versorgungsforschung (SKV) . . . . . . . . . . . . 513<br />
482
Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Ausschüsse und Ständige Konferenzen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> . . . . . . . . . . . . 514<br />
Ausschüsse <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
„Ärzte im öffentlichen Dienst“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 515<br />
Arbeitsausschuss „Ärztliche Weiterbildung“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 516<br />
„Ambulante Versorgung“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 518<br />
„Arbeitsmedizin“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 518<br />
„Ausbildung zum Arzt, Hochschule und Medizinische Fakultäten“ . . . . . . . . . . 519<br />
„Berufsordnung für die deutschen Ärzte“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 520<br />
Ethische und medizinisch-juristische Grundsatzfragen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 521<br />
„Gebührenordnung“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 522<br />
„Gesundheit und Umwelt“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 524<br />
„Gesundheits- und sozialpolitische Vorstellungen <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft“ . . 525<br />
„Gesundheitsför<strong>der</strong>ung, Prävention und Rehabilitation“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 525<br />
„Internationale Angelegenheiten“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 527<br />
„Krankenhaus“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />
Arbeitsgruppe „Weiterentwicklung <strong>der</strong> ambulant-stationären<br />
528<br />
Kooperation“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 528<br />
„Medizinische Fachberufe“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 529<br />
„Notfall-/Katastrophenmedizin und Sanitätsdienst“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 530<br />
„Qualitätssicherung“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />
Beirat gemäß Abschnitt C „Richtlinie <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zur<br />
Qualitätssicherung quantitativer laboratoriumsmedizinischer<br />
532<br />
Untersuchungen“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />
Beirat gemäß Richtlinie <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zur Qualitätssicherung<br />
532<br />
quantitativer laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen . . . . . . . . . . . . .<br />
Fachgruppe „Qualitätssicherung quantitativer laboratoriumsmedizinischer<br />
533<br />
Untersuchungen“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 533<br />
„Sucht und Drogen“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 536<br />
„Telematik“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 536<br />
Ständige Konferenzen (SKO) <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
„Ärztliche Versorgungswerke“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 515<br />
„Ärztliche Weiterbildung“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 516<br />
„Arbeitsmedizin“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 519<br />
Beratung <strong>der</strong> Berufsordnung für die deutschen Ärzte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 520<br />
„Europäische Angelegenheiten“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 521<br />
Geschäftsführungen und Vorsitzende <strong>der</strong> Ethikkommission <strong>der</strong> LÄK . . . . . . . . . 523<br />
„Gesundheit und Umwelt“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 524<br />
„Gutachterkommissionen/Schlichtungsstellen“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 526<br />
„Krankenhaus“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 529<br />
„Medizinische Fachberufe“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 530<br />
„Öffentlichkeitsarbeit“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 531<br />
„Prävention und Gesundheitsför<strong>der</strong>ung“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 525<br />
„Qualitätssicherung“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 534<br />
Rechtsberater <strong>der</strong> Ärztekammern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 535<br />
Vertreter <strong>der</strong> Geschäftsführungen <strong>der</strong> Landesärztekammern . . . . . . . . . . . . . . . . 537<br />
13<br />
483
Gemeinsame Einrichtungen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und <strong>der</strong><br />
Kassenärztlichen Bundesvereinigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 538<br />
Ärztliches Zentrum für Qualität in <strong>der</strong> Medizin (ÄZQ) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 538<br />
AUS „Gebietszugehörigkeit ärztlicher Leistungen“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 545<br />
Vertreter <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> in externen Gremien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 546<br />
Beirat DIN NAMed, Normenausschuss Medizin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 546<br />
Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung (BQS) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 546<br />
Deutsche Diagnostika-Gruppe (DDG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 546<br />
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA), Unterausschuss Qualitätssicherung . . 546<br />
Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG) . . .<br />
Kommission „Gesundheitsberichterstattung und Gesundheitsmonitoring“<br />
546<br />
beim Robert-Koch-Institut (RKI) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 547<br />
Kooperation für Transparenz und Qualität im Gesundheitswesen (KTQ) . . . . . .<br />
Kuratorium des Bundesverbandes selbständiger Physiotherapeuten (IFK)<br />
547<br />
zur Einführung eines Qualitätsmanagements für die Physiotherapiepraxen . . . 547<br />
Kuratorium „Health Technology Assessment“ (HTA) beim DIMDI . . . . . . . . . . 547<br />
Präsidium des DIN – Deutsches Institut für Normung e. V. . . . . . . . . . . . . . . . . . 547<br />
Sektorkomitee „Medizinische Laboratorien“ bei <strong>der</strong> ZLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 548<br />
Ständiger Ausschuss <strong>der</strong> europäischen Ärzte (CPME) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 548<br />
Stiftung zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Normung im Bereich <strong>der</strong> Medizin (SNMed) . . . . . .<br />
Vertreterversammlung <strong>der</strong> Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst<br />
548<br />
und Wohlfahrtspflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />
Vorstand <strong>der</strong> Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und<br />
548<br />
Wohlfahrtspflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 549<br />
Einrichtungen bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 550<br />
Arbeitsgruppe „Influenzapandemie-Beauftragte <strong>der</strong> Landesärztekammern“ . . . 550<br />
Konferenz <strong>der</strong> Fachberufe im Gesundheitswesen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 550<br />
Patientenforum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 551<br />
Wissenschaftlicher Beirat Psychotherapie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 552<br />
Zentrale Ethikkommission . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 554<br />
Zentraler Konsultationsausschuss für Gebührenordnungsfragen . . . . . . . . . . . . 555<br />
Geschäftsführung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 556<br />
484
Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Laut Satzung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> § 5 besteht <strong>der</strong> Vorstand <strong>der</strong> BÄK aus dem Präsidenten<br />
und zwei Vizepräsidenten, den Präsidenten <strong>der</strong> Landesärztekammern, die Mitglie<strong>der</strong><br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> (Arbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> deutschen Ärztekammern)<br />
sind, und zwei weiteren Ärztinnen/Ärzten.<br />
Dem Vorstand gehören als Mitglie<strong>der</strong> durch Wahl des 110. Deutschen Ärztetages 2007<br />
in Münster bzw. kraft Amtes an:<br />
Präsident:<br />
• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Berlin<br />
(Präsident <strong>der</strong> Ärztekammer Nordrhein)<br />
Vizepräsidenten:<br />
• Dr. med. Frank Ulrich Montgomery, Hamburg<br />
(Präsident <strong>der</strong> Ärztekammer Hamburg)<br />
• Dr. med. Cornelia Goesmann, Hannover<br />
Präsidenten <strong>der</strong> Landesärztekammern:<br />
• Dr. med. Franz-Joseph Bartmann, Bad Segeberg<br />
(Ärztekammer Schleswig-Holstein)<br />
• Dr. med. Andreas Crusius, Rostock<br />
(Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern)<br />
• Dr. med. Henning Friebel, Magdeburg<br />
(Ärztekammer Sachsen-Anhalt)<br />
• San.-Rat Dr. med. Franz Gadomski, Saarbrücken<br />
(Ärztekammer des Saarlandes)<br />
• Prof. Dr. med. Frie<strong>der</strong> Hessenauer, Mainz<br />
(Landesärztekammer Rheinland-Pfalz)<br />
• Dr. med. Günther Jonitz, Berlin<br />
(Ärztekammer Berlin)<br />
• Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach, Frankfurt/Main, ab 30.08.<strong>2008</strong><br />
(Landesärztekammer Hessen)<br />
• Dr. med. H. Hellmut Koch, München<br />
(Bayerische Landesärztekammer)<br />
• Prof. Dr. med. habil. Jan Schulze, Dresden<br />
(Sächsische Landesärztekammer)<br />
• Dr. med. Ursula Stüwe, Frankfurt/Main, bis 30.08.<strong>2008</strong><br />
(Landesärztekammer Hessen)<br />
• Dr. med. Ulrike Wahl, Stuttgart<br />
(Landesärztekammer Baden-Württemberg)<br />
• Dr. med. Martina Wenker, Hannover<br />
(Ärztekammer Nie<strong>der</strong>sachsen)<br />
• Dr. med. Mathias Wesser, Jena-Maua<br />
(Landesärztekammer Thüringen)<br />
13<br />
485
• Dr. med. Theodor Windhorst, Münster<br />
(Ärztekammer Westfalen-Lippe)<br />
• Dr. med. Udo Wolter, Cottbus<br />
(Landesärztekammer Brandenburg)<br />
• Dr. med. Klaus-Dieter Wurche, Bremen<br />
(Ärztekammer Bremen)<br />
Vertreter <strong>der</strong> Ärztinnen/Ärzte:<br />
• Rudolf Henke, Aachen<br />
• Dr. med. Max Kaplan, München<br />
Ehrenmitglied:<br />
• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Hans Joachim Sewering, München<br />
Ehrenpräsident:<br />
• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Karsten Vilmar, Bremen<br />
Menschenrechtsbeauftragter <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
Im April 1996 hat <strong>der</strong> Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> beschlossen, das Amt eines<br />
Beauftragten für Menschenrechte beim Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> einzurichten.<br />
Das Tätigkeitsfeld des Menschenrechtsbeauftragten wurde folgen<strong>der</strong>maßen definiert:<br />
– Ihm obliegt die Beratung und Information <strong>der</strong> Regierung, <strong>der</strong> Ärztekammern, <strong>der</strong><br />
Ärzte und <strong>der</strong> Öffentlichkeit über rechtliche und politische Fragen <strong>der</strong> Gesetzgebung<br />
und des Verwaltungshandelns, bei denen Menschenrechte im Bereich <strong>der</strong> Medizin<br />
tangiert sind.<br />
– Im Ausland engagiert sich <strong>der</strong> Menschenrechtsbeauftragte immer dann, wenn Ärzte<br />
als Opfer o<strong>der</strong> Täter an Menschenrechtsverletzungen beteiligt sind; er sucht die<br />
Abstimmung mit den internationalen Gremien <strong>der</strong> verfassten Ärzteschaft.<br />
– Der Beauftragte für Menschenrechte <strong>der</strong> BÄK greift nicht in die gesetzlichen Obliegenheiten<br />
<strong>der</strong> Landesärztekammern ein. Er hat keine Zuständigkeiten bei vermuteten<br />
Rechtsverstößen von Ärzten im Geltungsbereich deutschen Rechts.<br />
– Der Menschenrechtsbeauftragte hat inzwischen in einer ganzen Reihe von Gesprächen<br />
Kontakte hergestellt zu<br />
• den nationalen und internationalen Menschenrechtsorganisationen,<br />
• den Menschenrechtsbeauftragten bei den Bundesministerien und<br />
• den medizinischen Organisationen, die sich <strong>der</strong> Opfer von Menschenrechtsverletzungen<br />
annehmen.<br />
• Dr. med. Frank Ulrich Montgomery, Hamburg<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dipl.-Volksw. Norbert Butz, Berlin<br />
486
Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Kurzporträts und Gremienzusammensetzungen <strong>der</strong><br />
Einrichtungen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> mit beson<strong>der</strong>en Statuten<br />
Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft<br />
Die AkdÄ erhält mittels Statut Aufgaben von Seiten <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und informiert<br />
die Ärzteschaft vielfältig und aktuell über rationale Arzneitherapie und Arzneimittelsicherheit.<br />
Die Aufgaben und Tätigkeiten <strong>der</strong> AkdÄ sind im <strong>Tätigkeitsbericht</strong> <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> aufgeführt. Mit den Therapieempfehlungen bietet sie pharmakotherapeutische<br />
Problemlösungen auf <strong>der</strong> Basis validierter und klinisch relevanter Forschungsergebnisse.<br />
Unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) müssen ihr gemäß ärztlicher Berufsordnung<br />
mitgeteilt werden. Mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte<br />
(BfArM) unterhält sie den Ärzteausschuss Arzneimittelsicherheit und eine Datenbank<br />
zur Spontanerfassung unerwünschter Arzneimittelwirkungen. Die AkdÄ ist nach<br />
Arzneimittelgesetz (AMG § 62) Stufenplanbeteiligte. Sie veranstaltet und wirkt mit an<br />
ärztlichen Fortbildungsveranstaltungen.<br />
Der Vorstand <strong>der</strong> Arzneimittelkommission umfasst bis zu sieben Mitglie<strong>der</strong>. Fünf Mitglie<strong>der</strong><br />
des Vorstandes werden aus <strong>der</strong> Mitte <strong>der</strong> ordentlichen Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Arzneimittelkommission<br />
durch die ordentlichen Mitglie<strong>der</strong> gewählt. Je ein Mitglied des Vorstandes<br />
wird vom Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und vom Vorstand <strong>der</strong> Kassenärztlichen<br />
Bundesvereinigung unmittelbar benannt.<br />
Die Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft unter dem Vorsitz von Herrn<br />
Prof. Dr. Wolf-Dieter Ludwig, Berlin, setzt sich aus 34 ordentlichen und 128 außerordentlichen<br />
Mitglie<strong>der</strong>n aus allen Gebieten <strong>der</strong> Medizin und Pharmazie zusammen und<br />
stellt damit ein einzigartiges Beratungsgremium dar. Alle Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Kommission<br />
führen ihre Arbeit ehrenamtlich aus.<br />
Vorstand:<br />
• Prof. Dr. med. Wolf-Dieter Ludwig, Berlin (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Prof. Dr. med. Ursula Gun<strong>der</strong>t-Remy, Berlin (Stv. Vorsitzende)<br />
• Prof. Dr. med. Kai Daniel Grandt, Saarbrücken<br />
• Prof. Dr. med. Roland Gugler, Karlsruhe<br />
• Prof. Dr. med. Wilhelm-Bernhard Niebling, Titisee-Neustadt<br />
• Dr. med. Henning Friebel, Magdeburg<br />
Vertreter des Vorstandes <strong>der</strong> BÄK<br />
• Dr. med. Carl-Heinz Müller, Berlin<br />
Vertreter des Vorstandes <strong>der</strong> KBV<br />
Ordentliche Mitglie<strong>der</strong>:<br />
• Prof. Dr. med. Dr. rer. nat. Dr. h. c. mult. D. Adam, München<br />
• Prof. Dr. med. M. Anlauf, Bremerhaven<br />
• Prof. Dr. med. Dr. h. c. K. Brune, Erlangen<br />
• PD Dr. med. T. Bschor, Berlin<br />
13<br />
487
• Prof. Dr. med. H. W. Doerr, Frankfurt/Main<br />
• Prof. Dr. med. P. Drings, Heidelberg<br />
• Prof. Dr. med. M. Eichelbaum, Stuttgart<br />
• Prof. Dr. med. F. A. Gries, Düsseldorf<br />
• Dr. med. H. Harjung, Griesheim<br />
• Prof. Dr. med. H. Heidrich, Berlin<br />
• Prof. Dr. med. L. Hein, Freiburg<br />
• Prof. Dr. med. V. Hempel, Konstanz<br />
• Prof. Dr. med. D. Höffler, Weiterstadt<br />
• Prof. Dr. med. R. W. C. Janzen, Frankfurt/Main<br />
• Prof. Dr. med. habil. G. Klinger, Jena<br />
• Prof. Dr. med. M. Kochen, Göttingen<br />
• Prof. Dr. med. J. Köbberling, Wuppertal<br />
• PD Dr. med. U. Laufs, Homburg/Saar<br />
• Prof. Dr. med. H. Meden, Rotenburg (Wümme)<br />
• Prof. Dr. med. K. Mörike, Tübingen<br />
• Prof. Dr. med. B. Mühlbauer, Bremen<br />
• Prof. Dr. med. B. Müller-Oerlinghausen, Berlin<br />
• Prof. Dr. med. L. Radbruch, Aachen<br />
• Prof. Dr. med. L. G. Schmidt, Mainz<br />
• Prof. Dr. med. A. Schnuch, Göttingen<br />
• Prof. Dr. med. U. Schwabe, Heidelberg<br />
• Prof. Dr. med. H. W. Seyberth, Marburg<br />
• Prof. Dr. med. J. Sieper, Berlin<br />
• Prof. Dr. med. G. W. Sybrecht, Homburg<br />
• Prof. Dr. med. W. Thimme, Berlin<br />
• Frau Prof. med. Dr. P. A. Thürmann, Wuppertal<br />
• Prof. Dr. rer. nat. H.-J. Trampisch, Bochum<br />
• Prof. Dr. med. K. Wink, Gengenbach<br />
• Dr. med. M. Zieschang, Darmstadt<br />
Außerordentliche Mitglie<strong>der</strong>:<br />
• Prof. Dr. med. I. Aßmann, Erfurt<br />
• Prof. Dr. med. B. Bandelow, Göttingen<br />
• Dr. med. G. Barthe, Naustadt<br />
• Prof. Dr. rer. nat. T. Beck, Eschborn<br />
• Dr. med. J. Beckmann, Berlin<br />
• Prof. Dr. med. P. A. Berg, Tübingen<br />
• Prof. Dr. med. L. Bergmann, Frankfurt/Main<br />
• Dr. med. Dr. rer. pol. N. Bergemann, Heidelberg<br />
• Dr. med. J. Bethschei<strong>der</strong>, Schiffweiler/Saar<br />
• Prof. Dr. med. R. Bittner, Stuttgart<br />
• Prof. Dr. med. J. Boos, Münster<br />
• Dr. med. A. Brack, Berlin<br />
• Dr. med. C. Braun, Saarbrücken<br />
• Prof. Dr. med. G. D. Burchard, Hamburg<br />
• Prof. Dr. med. A. Creutzig, Hannover<br />
488
Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
• Prof. Dr. med. H.-Chr. Diener, Essen<br />
• Prof. Dr. rer. nat. V. Dinnendahl, Eschborn<br />
• Prof. Dr. med. M. Dören, Berlin<br />
• Prof. Dr. med. B. Drewelow, Rostock<br />
• Dr. med. G. Eckermann, Kaufbeuren<br />
• Dr. med. G. Egidi, Bremen<br />
• Dr. med. K. Ehrenthal, Hanau<br />
• Prof. Dr. med. G. Emons, Göttingen<br />
• Prof. Dr. med. T. Eschenhagen, Hamburg<br />
• Prof. Dr. med. F. Faude, Baden-Baden<br />
• PD Dr. med. S. Fetscher, Lübeck<br />
• Prof. Dr. med. U. Fricke, Köln<br />
• Prof. Dr. med. J. C. Frölich, Hannover<br />
• Prof. Dr. med. W. Gaebel, Düsseldorf<br />
• Frau Prof. Dr. med. E. Garbe, Berlin<br />
• Prof. Dr. med. W. Gastpar, Essen<br />
• Dr. med. J. Geldmacher, Emmendingen<br />
• Prof. Dr. med. G. Gerken, Essen<br />
• Prof. Dr. med. H.-J. Gertz, Leipzig<br />
• Prof. Dr. med. H.-J. Gilfrich, Frankfurt/Main<br />
• Prof. Dr. med. Ch. H. Gleiter, Tübingen<br />
• Prof. Dr. med. A. Greinacher, Greifswald<br />
• Frau Dr. med. R. Grohmann, München<br />
• Prof. Dr. med. S. Grond, Halle<br />
• Prof. Dr. med. W. E. Haefeli, Heidelberg<br />
• Prof. Dr. med. Dr. rer. nat. E. Haen, Regensburg<br />
• Dr. med. U. Hagemann, Bonn<br />
• Prof. Dr. med. G. Hajak, Regensburg<br />
• Prof. Dr. jur. D. Hart, Bremen<br />
• Prof. Dr. med. J. Hasford, München<br />
• Prof. Dr. med. U. Hegerl, München<br />
• Prof. Dr. med. H.-W. Hense, Münster<br />
• Prof. Dr. rer. nat. C. Hiemke, Mainz<br />
• Prof. Dr. med. F. Hiepe, Berlin<br />
• Prof. Dr. med. J. Hildebrandt, Göttingen<br />
• Prof. Dr. med. U. Höffler, Ludwigshafen<br />
• Prof. Dr. med. K.-H. Holtermüller, Frankfurt/Main<br />
• Dr. med. G. Hopf, Düsseldorf<br />
• Frau Prof. Dr. med. U. C. Hoppe, Köln<br />
• Prof. Dr. med. W. Jilg, Regensburg<br />
• Prof. Dr. med. A. Jordan, Berlin<br />
• Frau Prof. Dr. med. M. Kellerer, Stuttgart<br />
• Frau Dr. med. B. Keller-Stanislawski, Langen<br />
• Prof. Dr. med. W. Kern, Freiburg<br />
• Prof. em. Dr. med. A. Keseberg, Erftstadt<br />
• Prof. Dr. med. Dr. med. dent. W. Kirch, Dresden<br />
• Frau PD Dr. med. J. Kirchheiner, Köln<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
13<br />
489
• Dr. med. M. Klare, Berlin<br />
• Prof. Dr. rer. nat. U. Klotz, Stuttgart<br />
• Prof. Dr. med. H. Koop, Berlin<br />
• Prof. Dr. med. J. Krämer, Bochum<br />
• Dr. med. Dipl.-Chem. G. Kreutz, Berlin<br />
• Prof. Dr. med. Th. Krieg, Köln<br />
• Frau Prof. Dr. med. S. Läer, Düsseldorf<br />
• Prof. Dr. med. G. Laux, Wasserburg<br />
• Prof. Dr. oec. publ. R. Leidl, München<br />
• PD Dr. med. J. Leißner, Köln<br />
• Prof. Dr. med. G. Liebetrau, Lostau<br />
• Prof. Dr. med. M. Linden, Teltow<br />
• Prof. Dr. med. H. Löllgen, Remscheid<br />
• Dr. med. H. Luckhaupt, Dortmund<br />
• Prof. Dr. med. K. Mann, Essen<br />
• Prof. Dr. med. Georg Maschmeyer, Potsdam<br />
• Prof. Dr. med. T. Meinertz, Hamburg<br />
• Dr. rer. nat. H. Möller, Bonn<br />
• Frau PD Dr. med. M. Mockenhaupt, Freiburg<br />
• Prof. Dr. med. W. Mondorf, Frankfurt/Main<br />
• Prof. Dr. med. W. Motz, Karlsburg<br />
• Prof. Dr. med. B. Mühlbauer, Bremen<br />
• Dr. med. K.-H. Munter, Neuss<br />
• Prof. Dr. med. R. Niedner, Potsdam<br />
• Prof. Dr. med. E. Passarge, Essen<br />
• Prof. Dr. med. W. Paulus, Ravensburg<br />
• Prof. Dr. med. H.-H. Peter, Freiburg<br />
• Dr. med. M. Pitzer, Karlsruhe<br />
• Frau Dr. med. M. Pötschke-Langer, Heidelberg<br />
• Prof. Dr. med. W. Poser, Göttingen<br />
• Prof. Dr. med. H. Prange, Göttingen<br />
• Prof. Dr. med. Dr. h. c. W. Rascher, Erlangen<br />
• Prof. Dr. med. B. Rauch, Ludwigshafen<br />
• Prof. Dr. med. R. Repges, Aachen<br />
• Prof. Dr. med. H. Rieger, Engelskirchen<br />
• Prof. Dr. J. Röhmel, Bremen<br />
• Prof. Dr. med. I. Roots, Berlin<br />
• Dr. med. G. Sandvoß, Meppen<br />
• Dr. med. C. Schaefer, Berlin<br />
• Prof. Dr. med. H. Schicha, Köln<br />
• Prof. Dr. med. H. H. Schild, Bonn<br />
• Dr. med. T. Schindler, Gel<strong>der</strong>n<br />
• Prof. Dr. med. B. Schneeweiß, Berlin<br />
• H. Schöll, Hochstetten-Dhaun<br />
• Prof. Dr. med. Dr. h. c. H. Scholz, Hamburg<br />
• Prof. Dr. med. M. Schwab, Stuttgart<br />
• Prof. Dr. med. U. T. Seyfert, Homburg<br />
490
• Prof. Dr. med. P. M. Shah, Frankfurt/Main<br />
• Prof. Dr. med. C. Sieber, Nürnberg<br />
• Dr. med. C. Sperling, Berlin<br />
• Prof. Dr. med. M. Stanulla, Hannover<br />
• PD Dr. rer. nat. J. Steinmeyer, Gießen<br />
• Frau Prof. Dr. med. G. Stoppe, Basel<br />
• Prof. Dr. med. H. G. Struck, Halle<br />
• Prof. Dr. med. N. Suttorp, Berlin<br />
• Prof. Dr. med. B. Swoboda, Erlangen<br />
• Prof. Dr. med. U. Treichel, Düsseldorf<br />
• Prof. Dr. med. D. Ukena, Bremen<br />
• Prof. Dr. med. N. Victor, Heidelberg<br />
• Prof. Dr. med. H.-P. Vogel, Berlin<br />
• Prof. Dr. med. W. H.-H. von Renteln-Kruse, Hamburg<br />
• M. Voss, Köln<br />
• Prof. Dr. med. M. H. Weber, Bovenden<br />
• Dr. med. U. Wedding, Jena<br />
• Prof. Dr. med. J. Windeler, Essen<br />
• Prof. Dr. med. G. Wolfram, Freising<br />
• Prof. Dr. med. H. P. Zahradnik, Freiburg<br />
• Prof. Dr. med. Dr. h. c. R. Ziegler, Heidelberg<br />
Ehrenmitglie<strong>der</strong>:<br />
• Prof. Dr. med. Dr. h. c. R. Aschenbrenner, Hamburg † 25.01.<strong>2008</strong><br />
• Prof. Dr. med. W. Dölle, Tübingen † 03.08.<strong>2008</strong><br />
• Prof. Dr. med. H. Friebel, Heidelberg<br />
• Prof. Dr. med. W. Rummel, Homburg/Saar<br />
Wissenschaftlicher Dienst:<br />
• Prof. Dr. med. Ursula Gun<strong>der</strong>t-Remy, Berlin<br />
• Dr. rer. nat. H. Düppenbecker, Berlin<br />
• Prof. Dr. med. R. Lasek, Berlin<br />
• Dr. med. G. Schott, Berlin<br />
• Dr. med. T. Stammschulte, Berlin<br />
• Dr. med. S. Walter, Berlin<br />
Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
<strong>Kapitel</strong><br />
13<br />
491
Deutsche Akademie für Allgemeinmedizin<br />
Seit ihrer Gründung durch Beschluss des 61. Deutschen Ärztetages im Jahre 1958<br />
befasst sich die Deutsche Akademie für Allgemeinmedizin mit Fragen <strong>der</strong> allgemeinärztlichen<br />
Versorgung. Die ehemals „Deutsche Akademie <strong>der</strong> Praktischen Ärzte“ wurde<br />
vom 81. Deutschen Ärztetag 1978 in „Deutsche Akademie für Allgemeinmedizin“<br />
umbenannt.<br />
Die Grundlagen für die Schaffung des Gebietes „Allgemeinmedizin“, das vom 71. Deutschen<br />
Ärztetag in Wiesbaden 1968 in die Weiterbildungsordnung eingeführt wurde,<br />
sowie zwischenzeitlich erfolgte Neufassungen sind in <strong>der</strong> Akademie vorbereitet und<br />
mitberatend begleitet worden.<br />
Seit dem 84. Deutschen Ärztetag 1981 in Trier – mit dem Schwerpunktthema „Die<br />
Bedeutung <strong>der</strong> Allgemeinmedizin in <strong>der</strong> ärztlichen Versorgung“ – ist dem Deutschen<br />
Ärztetag alljährlich über Maßnahmen zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Allgemeinmedizin Bericht zu<br />
erstatten. Dies geschieht in <strong>der</strong> Regel durch schriftliche Ausführungen im Rahmen des<br />
<strong>Tätigkeitsbericht</strong>s.<br />
Den Vorstand bilden fünf Ärzte für Allgemeinmedizin, die vom Deutschen Ärztetag<br />
gewählt werden.<br />
Vorstand:<br />
• Dr. med. Max Kaplan, München (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Dr. med. Cornelia Goesmann, Hannover (Stv. Vorsitzende)<br />
• Prof. Dr. med. Vittoria Braun, Berlin<br />
• Dr. med. Gitta Kudela, Magdeburg<br />
• Bernd Zimmer, Wuppertal<br />
Kooptiertes Mitglied:<br />
• Dr. med. Carl-Heinz Müller, Trier<br />
(Vorstand <strong>der</strong> Kassenärztlichen Bundesvereinigung)<br />
• Univ. Prof. Dr. med. Michael M. Kochen, MPH, FRCGP<br />
Delegierte <strong>der</strong> Landesärztekammer:<br />
Baden-Württemberg: Dr. med. Stefan Bilger, Dossenheim<br />
Bayern: Dr. med. Wolfgang Rechl, Weiden<br />
Dr. med. Hubert Prentner, Sulzbach<br />
Berlin: Prof. Dr. med. Vittoria Braun, Berlin<br />
Dr. med. Hans-Peter Hoffert, Berlin<br />
Brandenburg: Dr. med. Hanjo Pohle, Mögelin<br />
Dipl.-Med. Sigrid Schwark, Bernau<br />
Bremen: Dr. med. Hans-Michael Mühlenfeld, Bremen<br />
Hamburg: Klaus Schäfer, Hamburg<br />
Hessen: Martin Leimbeck, Braunfels<br />
Mecklenburg-Vorpommern: Dr. med. Anke Müller, Strasburg<br />
Nie<strong>der</strong>sachsen: Jens Wagenknecht, Varel<br />
Nordrhein: Bernd Zimmer, Wuppertal<br />
492
Rheinland-Pfalz: Dr. med. Astrid Blank, Kaiserslautern<br />
Dr. med. Michael Fink, Gebhardshain<br />
Dr. med. Burkhard Zwerenz, Prüm<br />
Saarland: Dr. med. Eckart Rolshoven, Püttlingen<br />
Sachsen: Dr. med. Johannes Dietrich, Mühlau<br />
Sachsen-Anhalt: Dr. med. Gitta Kudela, Magdeburg<br />
Schleswig-Holstein: Peter Graeser, Neumünster<br />
Thüringen: Dipl.-Med. Kerstin Grunert, Bad Klosterlausnitz<br />
Dr. med. Nils Dorow, Neustadt/Orla<br />
Westfalen-Lippe: Dr. med. Klaus Reinhardt, Bielefeld<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dr. med. Regina Klakow-Franck M.A., Berlin<br />
Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
Deutsche Akademie <strong>der</strong> Gebietsärzte<br />
Seit dem Jahre 1968 befasst sich die Deutsche Akademie <strong>der</strong> Gebietsärzte mit <strong>der</strong> Bearbeitung<br />
von Berufsfragen <strong>der</strong> ärztlichen Fachgebiete. Neben dem vom Deutschen Ärztetag<br />
gewählten Vorstand <strong>der</strong> Akademie und den Vertretern <strong>der</strong> Ärztekammern und<br />
ärztlichen Berufsverbände sind seit Ende <strong>der</strong> 80er Jahre auch die wissenschaftlich-medizinischen<br />
Fachgesellschaften einbezogen.<br />
Das nunmehr bereits langjährige Zusammenwirken ärztlicher Berufsverbände und wissenschaftlich-medizinischer<br />
Fachgesellschaften in <strong>der</strong> Akademie <strong>der</strong> Gebietsärzte bei<br />
<strong>der</strong> Beratung von Berufsfragen <strong>der</strong> Fachgebiete hat sich bewährt. Die Akademie ist nicht<br />
nur eine Informationsplattform zwischen <strong>Bundesärztekammer</strong>, Landesärztekammern,<br />
ärztlichen Berufsverbänden und wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften,<br />
son<strong>der</strong>n sie dient auch dem innerärztlichen Meinungsbildungsprozess bei aktuellen<br />
Fragen <strong>der</strong> ärztlichen Berufspolitik.<br />
Den Vorstand bilden fünf Ärzte, die vom Deutschen Ärztetag gewählt werden.<br />
Vorstand:<br />
• Dr. med. Martina Wenker, Hannover (Vorsitzende)<br />
• Dr. med. Franz-Joseph Bartmann, Flensburg (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Dr. med. Horst Feyerabend, Hagen<br />
• Dr. med. Klaus Ottmann, Ochsenfurt<br />
• Dr. med. Christa Schaff, Weil <strong>der</strong> Stadt<br />
Delegierte <strong>der</strong> Landesärztekammern:<br />
Baden-Württemberg: Dr. med. Michael Deeg, Freiburg<br />
Bayern: Dr. med. Hans-Joachim Lutz, Germering<br />
Dr. med. Wolfgang Schaaf, Straubing<br />
Berlin: Dr. med. Nicole Bunge, Berlin<br />
Brandenburg: Dr. med. Jürgen Fischer, Treuenbrietzen<br />
Dr. med. Steffen König, O<strong>der</strong>aue<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
13<br />
493
Bremen: Dr. med. Manfred Neubert, Bremen<br />
Hamburg: Dr. med. Frank Ulrich Montgomery, Hamburg<br />
Hessen: Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach, Stadtallendorf<br />
Mecklenburg-Vorpommern: Dr. med. Fred Ruhnau, Hohenzieritz<br />
Nie<strong>der</strong>sachsen: Dr. med. Gisbert Voigt, Melle<br />
Nordrhein: Dr. med. Arnold Schüller, Neuss<br />
Rheinland-Pfalz: Dr. med. Wolfgang Berdel, Kaiserslautern<br />
Saarland: San.-Rat Dr. med. Franz Gadomski, Saarbrücken<br />
Sachsen: Prof. Dr. med. habil. Uwe Eichfeld, Leipzig<br />
Sachsen-Anhalt: Dr. med. Petra Bubel, Lutherstadt Eisleben<br />
Schleswig-Holstein: Dr. med. Christian Sellschopp, Kiel<br />
Thüringen: Dr. med. Thomas Schröter, Weimar<br />
PD Dr. med. Friedrich Meier, Rudolstadt<br />
Westfalen-Lippe: Dr. med. Rainer Pfingsten, Attendorn<br />
Vertreter <strong>der</strong> Berufsverbände:<br />
• PD Dr. med. Siegfried Veit, Berlin (Anästhesisten)<br />
• Dr. med. Uwe Kraffel, Düsseldorf (Augenärzte)<br />
• Dr. med. Jörg Ansorg, Berlin (Chirurgen)<br />
• Dr. med. Michael Reusch, Hamburg (Dermatologen)<br />
• Dr. med. Christian Albring, Hannover (Frauenärzte)<br />
• Dr. med. Jörg-A. Rüggeberg, Bremen (Gemeinsch. Fachärztl. Berufsverbände)<br />
• Dr. med. Michael P. Jaumann, Göppingen (HNO-Ärzte)<br />
• Dr. med. K.-D. Zastrow, Berlin (Ärzte für Hygiene/Mikrobiologie)<br />
• Prof. Dr. med. M.-J. Polonius, Berlin (Internisten)<br />
• Dipl.-Kfm. Stephan Eßer, Berlin (Kin<strong>der</strong>ärzte)<br />
• Dr. med. Christa Schaff, Weil <strong>der</strong> Stadt (Kin<strong>der</strong>- und Jugendpsychiater)<br />
• Dr. rer. nat. Andreas Bobrowski, Lübeck (Laborärzte)<br />
• Prof. Dr. Dr. Siegmar Reinert, Hofheim (Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen)<br />
• Dr. med. Frank Bergmann, Neuss (Nervenärzte)<br />
• Dr. med. Gerd Sandvoss, Meppen (Neurochirurgen)<br />
• Prof. Dr. med. J. Mahlstedt, Essen (Nuklearmediziner)<br />
• Dr. med. Klaus Walter, Aalen, Hamburg (Öffentliches Gesundheitswesen)<br />
• Dr. med. Siegfried Götte, Berlin (Orthopäden)<br />
• Prof. Dr. med. Werner Schlake, Gelsenkirchen (Pathologen)<br />
• Dr. med. G. Wohlt, Berlin (Phoniatrie und Pädaudiologie)<br />
• Dr. med. Andreas Hellmann, Augsburg (Pneumologen)<br />
• Dr. med. Herbert Menzel, Berlin (Psychosomatische Medizin)<br />
• Prof. Dr. med. Paul L. Janssen, Dortmund (Psychotherapeuten)<br />
• Dr. med. Helmut Altland, München (Radiologen)<br />
• Prof. Dr. med. Rothschild M.A., Köln (Rechtsmediziner)<br />
• Dr. med. Beyer, Füssen, (Rehabilitationsärzte)<br />
• Dr. med. Lutz-Michael Ahlemann, Lüdenscheid (Strahlentherapeuten)<br />
• Dr. med. Martin Bloch, Düsseldorf (Urologen)<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dr. med. Regina Klakow-Franck M.A., Berlin<br />
494
Deutscher Senat für ärztliche Fortbildung<br />
Der Deutsche Senat für ärztliche Fortbildung berät als Ständiger Ausschuss die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
in allen Fragen <strong>der</strong> Fortbildung <strong>der</strong> Ärzte. Er befasst sich mit Eignungsprüfung<br />
von Fortbildungsmethoden, Qualitätssicherung <strong>der</strong> Fortbildung, Entwicklung<br />
von Fortbildungsschwerpunkten.<br />
Der Senat besteht aus sieben ordentlichen, direkt vom Deutschen Ärztetag gewählten<br />
Mitglie<strong>der</strong>n und zusätzlich aus außerordentlichen Mitglie<strong>der</strong>n. Die Mitglie<strong>der</strong> des<br />
Senats müssen auf dem Gebiet <strong>der</strong> ärztlichen Fortbildung ausgewiesen sein.<br />
Ordentliche Mitglie<strong>der</strong>:<br />
• Dr. med. Franz-Joseph Bartmann, Bad Segeberg (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Dr. med. H. Hellmut Koch, München (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Prof. Dr. med. Otto Bach, Leipzig<br />
• Prof. Dr. med. Jürgen Gedschold, Magdeburg<br />
• Prof. Dr. med. Wilfried Nix, Mainz<br />
• Dr. med. Wolf von Römer, München<br />
• Jens Wagenknecht, Varel<br />
Ehrenmitglied:<br />
• Prof. Dr. med. Heyo Eckel, Göttingen<br />
Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
Außerordentliche Mitglie<strong>der</strong>:<br />
(als Fortbildungsbeauftragte <strong>der</strong> Landesärztekammern)<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Baden-Württemberg: Dr. med. Klaus Baier, Sindelfingen<br />
Bayern: Dr. med. Klaus-Jürgen Fresenius, Rottach-Egern<br />
Berlin: Dr. med. Matthias Brockstedt, Berlin<br />
PD Dr. med. Maria Birnbaum, Berlin<br />
Dr. med. Dino Carl Novak, Berlin<br />
Brandenburg: Dr. med. Udo Wolter, Buskow<br />
Bremen: Prof. Dr. med. Jürgen Freyschmidt, Bremen<br />
Hamburg: Prof. Dr. med. Christian Arning, Hamburg<br />
Hessen: Prof. Dr. med. Ernst-Gerhard Loch, Wiesbaden<br />
Mecklenburg-Vorpommern: Dr. med. Astrid Buch, Rostock<br />
Prof. Dr. med. Klaus-Jürgen Klebingat, Hanshagen<br />
Nie<strong>der</strong>sachsen: Dr. med. Dr. med. dent. Hans-Walter Krannich, Hannover<br />
Dr. med. Thomas Suermann, Göttingen<br />
Nordrhein: Prof. Dr. med. Reinhard Griebenow, Bergisch Gladbach<br />
Prof. Dr. med. Bernd Bertram, Aachen<br />
Rheinland-Pfalz: Prof. Dr. med. Wilfred Nix, Mainz<br />
Saarland: San.-Rat Dr. med. Franz Gadomski, Saarbrücken<br />
Sachsen: Prof. Dr. med. Otto Bach, Leipzig<br />
Dr. med. Katrin Bräutigam, Dresden<br />
Dipl.-Bibl. (FH) Astrid Richter, Dresden<br />
Sachsen-Anhalt: Prof. Dr. med. Jürgen Gedschold, Magdeburg<br />
13<br />
495
Schleswig-Holstein: Dr. med. Henrik Herrmann, Linden<br />
Dr. med. Elisabeth Breindl, Bad Segeberg<br />
Helga Pecnik, Bad Segeberg<br />
Thüringen: Prof. Dr. med. Günter Stein, Jena<br />
Westfalen-Lippe: Prof. Dr. med. Falk Oppel, Bielefeld<br />
Dr. med. Hans-Albert Gehle, Bochum<br />
Außerordentliches Mitglied:<br />
(vom Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> als Kongressgestalter in den Senat berufen)<br />
• Prof. Dr. med. Waltraud Kruse, Aachen<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dr. med. Justina Engelbrecht, Berlin<br />
Finanzkommission <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
Nach § 9 <strong>der</strong> Satzung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> besteht bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> eine<br />
Finanzkommission, in die jede Landesärztekammer eine Ärztin o<strong>der</strong> einen Arzt als Mitglied<br />
entsendet. Sie überwacht das Finanzgebaren <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, prüft die<br />
Rechnungslegung und wirkt bei <strong>der</strong> Aufstellung des Haushaltsplans mit. An den Beratungen<br />
dieses Gremiums nehmen auch die stellvertretenden Mitglie<strong>der</strong> und ein Vertreter<br />
<strong>der</strong> Geschäftsführung <strong>der</strong> Landesärztekammer beratend teil.<br />
• Dr. med. Franz Bernhard M. Ensink, Göttingen (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Dr. med. Hans-Herbert Köhler, Basthorst (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
Baden-Württemberg: Dr. med. Joachim Koch, Pleidelsheim<br />
Dr. med. Matthias Fabian, Ostfil<strong>der</strong>n<br />
Dipl.-Finw. Thomas Ziegler, Stuttgart<br />
Bayern: Prof. Dr. med. Jan-Diether Murken, Ottobrunn<br />
Dr. med. Joachim Calles, Pressig<br />
Dipl.-Volksw. Frank Estler, München<br />
Berlin: Dr. med. Rudolf Fitzner, Berlin<br />
N.N.<br />
Frank Rosenkranz, Berlin<br />
Brandenburg: Dr. med. Hanjo Pohle, Mögelin<br />
Dipl.-Med. Hubertus Kruse, Forst<br />
Ass. Herbert Krahforst, Cottbus<br />
Bremen: Dr. med. Ernst-Gerhard Mahlmann, Bremerhaven<br />
N.N.<br />
PD Dr. jur. Heike Delbanco, Bremen<br />
Hamburg: Klaus Schäfer, Hamburg<br />
Dr. med. Adib Harb, Hamburg<br />
Dipl.-Volksw. Donald Horn, Hamburg<br />
496
Hessen: Dr. med. Norbert Löschhorn, Seeheim-Jugenheim<br />
Dr. med. Günther Golla, Darmstadt<br />
Hans-Peter Hauck, Frankfurt/Main<br />
Mecklenburg-Vorpommern: Dr. med. Karl Schulze, Waren<br />
Dipl.-Med. Ute Krüger, Seehof<br />
Regina Beyer, Rostock<br />
Nie<strong>der</strong>sachsen: Dr. med. Franz-Bernhard M. Ensink, Göttingen<br />
Dr. med. Hubert Binkhoff, Wolfsburg<br />
Klaus Labuhn, Hannover<br />
Nordrhein: Dr. med. Lothar Rütz, Köln<br />
Dr. med. Friedrich-Wilhelm Hülskamp, Essen<br />
Dipl.-Finw. Klaus Schumacher, Düsseldorf<br />
Rheinland-Pfalz: San.-Rat Dr. med. Egon Walischewski, Koblenz<br />
N.N.<br />
Dr. med. Jürgen Hoffart, Mainz<br />
Saarland: Dr. med. Adolf Pfeil, Saarbrücken<br />
N.N.<br />
Ass. Heinz-Jürgen Lan<strong>der</strong>, Saarbrücken<br />
Sachsen: Dr. med. Claus Vogel, Leipzig<br />
Dr. med. Lutz Liebscher, Döbeln<br />
Dipl.-Ök. Kornelia Keller, Dresden<br />
Sachsen-Anhalt: Dr. Gerlinde Weise, Magdeburg<br />
Prof. Dr. med. Hermann Seeber, Dessau<br />
Dipl.-Ing.-Ök. Gisela Schmidt, Magdeburg<br />
Schleswig-Holstein: Dr. med. Hans-Herbert Köhler, Basthorst<br />
Dr. med. Christian Sellschopp, Kiel<br />
Hans-Werner Buchholz, Bad Segeberg<br />
Thüringen: Dr. med. Detlef Wamhoff, Erfurt<br />
Dipl.-Med. Gustav Michaelis, Weimar<br />
RA Helmut Heck, Jena<br />
Westfalen-Lippe: Dr. med. Klaus Reinhardt, Bielefeld<br />
Dr. med. Peter Czeschinski, Münster<br />
Dr. phil. Michael Schwarzenau, Münster<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dipl.-Volksw. Rainer Raabe, Berlin<br />
Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
<strong>Kapitel</strong><br />
13<br />
497
498<br />
Arbeitsgruppe „Mittelfristige Finanzplanung“<br />
Zur Unterstützung <strong>der</strong> Arbeit <strong>der</strong> Finanzkommission und zur Begleitung und Absicherung<br />
einer kontinuierlichen Etatplanung bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> wurde 1995 von<br />
<strong>der</strong> Finanzkommission mit Zustimmung des Vorstandes eine Arbeitsgruppe „Mittelfristige<br />
Finanzplanung“ eingerichtet. Dieser Arbeitsgruppe gehören an: Der Präsident, <strong>der</strong><br />
Vorsitzende <strong>der</strong> Finanzkommission, sechs Vertreter von Geschäftsführungen <strong>der</strong> Landesärztekammern<br />
sowie <strong>der</strong> Hauptgeschäftsführer und <strong>der</strong> für Finanzangelegenheiten<br />
zuständige Dezernent <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>. Der stellvertretende Vorsitzende <strong>der</strong><br />
Finanzkommission und <strong>der</strong> Finanzbeauftragte des Vorstandes nehmen als ständige<br />
Gäste an den Sitzungen teil.<br />
• Dr. med. Franz Bernhard M. Ensink, Göttingen (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Dipl.-Volksw. Frank Estler, München<br />
• Prof. Dr. med. Christoph Fuchs, Berlin<br />
• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Berlin<br />
• Dipl.-Volksw. Donald Horn, Hamburg<br />
• Dipl.-Volksw. Rainer Raabe, Berlin<br />
• Dipl.-Ing.-Ök. Gisela Schmidt, Magdeburg<br />
• Dipl.-Finw. Klaus Schumacher, Düsseldorf<br />
• Dr.phil. Michael Schwarzenau, Münster<br />
• Dipl.-Finw. (FH) Thomas Ziegler, Stuttgart<br />
• Dr. med. Andreas Crusius, Rostock (Finanzbeauftragter des Vorstandes <strong>der</strong> BÄK)<br />
• Dr. med. Hans-Herbert Köhler, Basthorst (Stv. Vors. <strong>der</strong> Finanzkommission <strong>der</strong> BÄK)<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dipl.-Volksw. Rainer Raabe, Berlin<br />
Ständige Kommission Organtransplantation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
(4. Amtsperiode 2006 – 2010)<br />
Nach dem TPG trägt die <strong>Bundesärztekammer</strong> gemeinsam mit dem GKV-Spitzenverband<br />
und <strong>der</strong> Deutschen Krankenhausgesellschaft eine unmittelbare strukturelle Verantwortung<br />
für den Bereich <strong>der</strong> Organspende und Transplantation. Zudem konkretisiert<br />
die <strong>Bundesärztekammer</strong> im gesetzlichen Auftrag die Einzelkriterien für die Allokation<br />
postmortal gespendeter Organe. Für diese Angelegenheiten <strong>der</strong> Organtransplantation<br />
hat die <strong>Bundesärztekammer</strong> eine Ständige Kommission eingerichtet. Die<br />
Kommission, <strong>der</strong>en Mitglie<strong>der</strong> vom Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> berufen werden,<br />
setzt sich zusammen aus zahlreichen transplantationserfahrenen Ärzten sowie Vertretern<br />
verschiedener Institutionen, die für die Organspende und -transplantation Sorge<br />
tragen. Dazu gehören außer den medizinischen Einrichtungen <strong>der</strong> Krankenhäuser, <strong>der</strong><br />
Deutschen Stiftung Organtransplantation und <strong>der</strong> Stiftung Eurotransplant Vertreter des<br />
Bundes und <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>, Repräsentanten von Transplantationspatienten, Fachjuristen,<br />
Ethiker und Kostenträger.
Ordentliche Mitglie<strong>der</strong>:<br />
• Prof. Dr. jur. Hans Lilie, Halle (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Karsten Vilmar, Bremen (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Prof. Dr. jur. Dr. h. c. mult. Hans-Ludwig Schreiber, Hannover (Ehrenvorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Prof. Dr. med. Heinz Angstwurm, München<br />
• Dipl.-Volksw. Thomas Ballast, Siegburg<br />
• Ulrich Boltz, Essen<br />
• Conny Copitzky, Lutherstadt Wittenberg<br />
• Dr. med. Andreas Crusius, Rostock<br />
• Prof. Dr. med. Ulrich Frei, Berlin<br />
• Prof. Dr. med. Johann Hauss, Leipzig<br />
• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Uwe Heemann, München<br />
• Ute Herbst, Göttingen<br />
• Prof. Dr. med. Frie<strong>der</strong> Hessenauer, Mainz<br />
• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Roland Hetzer, Berlin<br />
• Dr. jur. Marlis Hübner, Berlin<br />
• Dr. med. Günther Jonitz, Berlin<br />
• Prof. Dr. med. Günter Kirste, Frankfurt/Main<br />
• Prof. Dr. med. Bernhard Krämer, Herne<br />
• Dr. rer. pol. Wulf-Dietrich Leber, Berlin<br />
• Dr. med. Bernd Metzinger, MPH, Berlin<br />
• Prof. Dr. Dr. phil. Eckhard Nagel, Augsburg<br />
• MinRat Dr. jur. Hans Neft, München<br />
• Prof. Dr. med. Peter Neuhaus, Berlin<br />
• Dr. med. Arie Oosterlee, Leiden/NL<br />
• Prof. Dr. med. Bruno Reichart, München<br />
• Prof. Dr. jur. Henning Rosenau, Augsburg<br />
• Prof. Dr. med. Norbert Senninger, Münster<br />
• Dr. med. Martina Wenker, Hannover<br />
• Dr. med. Theodor Windhorst, Münster<br />
Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
Stellvertretende Mitglie<strong>der</strong>:<br />
• Dr. med. Wolfgang Arns, Köln<br />
• Dr. rer. pol. Thomas Beck, Frankfurt/Main<br />
• Prof. Dr. phil. Dieter Birnbacher, Düsseldorf<br />
• Barbara Buck-Malchus, Berlin<br />
• Prof. Dr. med. Gerhard Ehninger, Dresden<br />
• PD Dr. med. Stefanie För<strong>der</strong>reuther, München<br />
• Prof. Dr. med. Paolo Fornara, Halle<br />
• Dr. med. Antje Haas, MBA, Berlin<br />
• Dr. med. Wolfgang Jorde, Mönchengladbach<br />
• Ricarda Klein, Hamburg<br />
• Prof. Dr. med. Gerd Otto, Mainz<br />
• Dr. med. Axel Rahmel, Leiden/NL<br />
• Prof. Dr. med. Dr. phil. Hermann Reichenspurner, Hamburg<br />
• Dipl.-Pflegew. Daniela Riese, Siegburg<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
13<br />
499
• Prof. Dr. med. Wolfgang Schareck, Rostock<br />
• Prof. Dr. jur. Torsten Verrel, Bonn<br />
Ständige Berater:<br />
• Prof. Dr. med. Wolf Otto Bechstein, Frankfurt/Main<br />
• PD Dr. med. K. Tobias E. Beckurts, Köln<br />
• PD Dr. med. Heinz P. Buszello, Düsseldorf<br />
• Prof. Dr. med. Christoph Fuchs, Berlin<br />
• Prof. Dr. med. Georg Gahn, Karlsruhe<br />
• Dr. med. Bruno Michael Meiser, München<br />
• RegDir. Dr. jur. Lars-Christoph Nickel, Bonn<br />
• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Peter C. Scriba, München<br />
• MinRat a. D. Helmut Sengler, Bonn<br />
• Prof. Dr. med. Richard Viebahn, Bochum<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dr. med. Gert Schomburg, Berlin<br />
Ad-hoc-Arbeitsgruppe „MELD“<br />
• Dr. med. Axel Rahmel, Leiden/NL (Fe<strong>der</strong>führen<strong>der</strong>)<br />
• Prof. Dr. med. Johann Hauss, Leipzig<br />
• Prof. Dr. med. Peter Neuhaus, Berlin<br />
• Prof. Dr. med. Gerd Otto, Mainz<br />
• Prof. Dr. med. Norbert Senninger, Münster<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dr. med. Gert Schomburg, Berlin<br />
Arbeitsgruppe „Datenaustausch<br />
gemäß Richtlinie nach § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 TPG“<br />
• Dr. med. Andreas Crusius, Rostock (Fe<strong>der</strong>führen<strong>der</strong>)<br />
• Dr. jur. Marlis Hübner, Berlin<br />
• Prof. Dr. med. Günter Kirste, Frankfurt/Main<br />
• Dr. med. Regina Klakow-Franck M.A., Berlin<br />
• Prof. Dr. jur. Hans Lilie, Halle<br />
• Dr. med. Axel Rahmel, Leiden/NL<br />
• Dipl.-Pflegew. Daniela Riese, Siegburg<br />
• Prof. Dr. jur. Dr. h. c. mult. Hans-Ludwig Schreiber, Hannover<br />
• OA Dr. Frans Zantvoort, Bremen<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dr. med. Gert Schomburg, Berlin<br />
500
Arbeitsgruppe „Folgen des Gewebegesetzes“<br />
• Prof. Dr. med. Heinz Angstwurm, München<br />
• Dr. rer. pol. Thomas Beck, Frankfurt/Main<br />
• Prof. Dr. med. Johann Peter Hauss, Leipzig<br />
• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Roland Hetzer, Berlin<br />
• Dr. jur. Marlis Hübner, Berlin<br />
• Dr. med. Klaus Jahn, Wiesbaden<br />
• Prof. Dr. med. Günter Kirste, Frankfurt/Main<br />
• PD Dr. med. Bruno Michael Meiser, München<br />
• RegDir. Dr. jur. Lars-Christoph Nickel, Bonn<br />
• Dipl.-Pflegew. Daniela Riese, Siegburg<br />
• Prof. Dr. jur. Henning Rosenau, Augsburg<br />
• Prof. Dr. med. Hartmut Schmidt, Münster (Fe<strong>der</strong>führen<strong>der</strong>)<br />
• Prof. Dr. jur. Dr. h. c. mult. H.-L. Schreiber, Hannover<br />
• Dr. Ralf R. Tönjes, Langen<br />
• Prof. Dr. jur. Torsten Verrel, Bonn (Fe<strong>der</strong>führen<strong>der</strong>)<br />
Gäste:<br />
• Barbara Buck-Malchus, Berlin<br />
• Prof. Dr. rer. nat. K. Cichutek, Langen<br />
• Dr. Frank-Peter Nitschke, Rostock<br />
• Dr. Arnd Pannenbecker, Stuttgart<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dr. med. Gert Schomburg, Berlin<br />
Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
Arbeitsgruppe „För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Organspende“<br />
• Prof. Dr. med. Heinz Angstwurm, München (Fe<strong>der</strong>führen<strong>der</strong>)<br />
• Dr. rer. pol. Thomas Beck, Frankfurt/Main<br />
• Prof. Dr. phil. Jan P. Beckmann, Hagen<br />
• PD Dr. med. Heinz P. Buszello, Düsseldorf<br />
• Dr. med. Andreas Crusius, Rostock<br />
• Prof. Dr. med. Paolo Fornara, Halle<br />
• Prof. Dr. med. Georg Gahn, Karlsruhe<br />
• Prof. Dr. med. Johann Hauss, Leipzig<br />
• Prof. Dr. med. Günter Kirste, Frankfurt/Main<br />
• Ricarda Klein, Hamburg<br />
• PD Dr. med. Bruno Michael Meiser, München<br />
• Prof. Dr. med. Dr. phil. Eckhard Nagel, Augsburg<br />
• MinRat Dr. jur. Hans Neft, München<br />
• Prof. Dr. med. Hans-Helmut Neumayer, Berlin<br />
• RegDir. Dr. jur. Lars-Christoph Nickel, Bonn<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
13<br />
501
• Dr. med. Axel Rahmel, Leiden/NL<br />
• Prof. Dr. med. Bruno Reichart, München<br />
• Dipl.-Pflegew. Daniela Riese, Siegburg<br />
• Prof. Dr. jur. Dr. h. c. mult. Hans-Ludwig Schreiber, Hannover<br />
• MinRat a. D. Helmut Sengler, Meckenheim<br />
• Dr. med. Theodor Windhorst, Münster<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dr. med. Gert Schomburg, Berlin<br />
Arbeitsgruppe „Qualität, Erfolg und Struktur“<br />
• Prof. Dr. med. Peter Neuhaus, Berlin (Fe<strong>der</strong>führen<strong>der</strong>)<br />
• Prof. Dr. med. Heinz Angstwurm, München<br />
• Dr. rer. pol. Thomas Beck, Frankfurt/Main<br />
• Prof. Dr. med. Johann Hauss, Leipzig<br />
• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Uwe Heemann, München<br />
• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Roland Hetzer, Berlin<br />
• Prof. Dr. Bruno Reichart, München<br />
• Prof. Dr. med. Norbert Senninger, Münster<br />
• Prof. Dr. med. Richard Viebahn, Bochum<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dr. med. Gert Schomburg, Berlin<br />
Arbeitsgruppe „Revision <strong>der</strong> Allokationsrichtlinien<br />
für die Pankreastransplantation“<br />
• Prof. Dr. med. Richard Viebahn, Bochum (Fe<strong>der</strong>führen<strong>der</strong>)<br />
• Prof. Dr. med. Heinz Angstwurm, München<br />
• Prof. Dr. med. K. Tobias E. Beckurts, Köln<br />
• Dr. med. Axel Rahmel, Leiden/NL<br />
• Dipl.-Pflegew. Daniela Riese, Siegburg<br />
• Prof. Dr. med. Wolfgang Schareck, Rostock<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dr. med. Gert Schomburg, Berlin<br />
502
Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
Arbeitsgruppe „Revision <strong>der</strong> Richtlinien<br />
nach § 16 Abs. 1 Nrn. 2 u. 5 TPG“<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
• Prof. Dr. jur. Dr. h. c. mult. Hans-Ludwig Schreiber, Hannover (Fe<strong>der</strong>führen<strong>der</strong>)<br />
• Prof. Dr. med. Heinz Angstwurm, München<br />
• Dr. med. Detlef Bösebeck, München<br />
• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Uwe Heemann, München<br />
• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Roland Hetzer, Berlin<br />
• Dr. jur. Marlis Hübner, Berlin<br />
• Prof. Dr. med. Dr. phil. Eckhard Nagel, Augsburg<br />
• Dr. med. Axel Rahmel, Leiden/NL<br />
• Dipl.-Pflegew. Daniela Riese, Siegburg<br />
• Prof. Dr. jur. Henning Rosenau, Augsburg<br />
• MinRat a. D. Helmut Sengler, Meckenheim<br />
• Prof. Dr. med. Norbert Senninger, Münster<br />
• Prof. Dr. jur. Torsten Verrel, Bonn<br />
• Prof. Dr. med. Richard Viebahn, Bochum<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dr. med. Gert Schomburg, Berlin<br />
Arbeitsgruppe „Thorakale Organe“<br />
• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Uwe Heemann, München (Fe<strong>der</strong>führen<strong>der</strong>)<br />
• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Roland Hetzer, Berlin<br />
• Dr. med. Axel Rahmel, Leiden/NL<br />
• Prof. Dr. med. Bruno Reichart, München<br />
• Prof. Dr. med. Dr. phil. Hermann Reichenspurner, Hamburg<br />
• PD Dr. med. Martin Strüber, Hannover (Gast)<br />
• Prof. Dr. jur. Torsten Verrel, Bonn<br />
• Dr. med. Martina Wenker, Hannover<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dr. med. Gert Schomburg, Berlin<br />
13<br />
503
504<br />
Arbeitsgruppe „Transplantationsmedizinische Behandlung<br />
von Non-ET-Residents in Deutschland“<br />
• Prof. Dr. jur. Hans Lilie, Halle (Fe<strong>der</strong>führen<strong>der</strong>)<br />
• Ulrich Boltz, Essen<br />
• Barbara Buck-Malchus, Berlin<br />
• PD Dr. med. Heinz P. Buszello, Düsseldorf<br />
• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Uwe Heemann, München<br />
• Prof. Dr. med. Günter Kirste, Frankfurt/Main<br />
• Dr. jur. Dunja Lautenschläger, Halle<br />
• Daniela Norba, Frankfurt/Main<br />
• Dr. med. Axel Rahmel, Leiden/NL<br />
• Prof. Dr. med. Bruno Reichart, München<br />
• Prof. Dr. jur. Dr. h. c. mult. Hans-Ludwig Schreiber, Hannover<br />
• MinRat a. D. Helmut Sengler, Meckenheim<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dr. med. Gert Schomburg, Berlin<br />
Prüfungskommission gemäß § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 4 TPG<br />
(3. Amtsperiode Juli 2007 – Juni 2010)<br />
Die <strong>Bundesärztekammer</strong>, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und <strong>der</strong> GKV-Spitzenverband<br />
gemeinsam unterhalten auf <strong>der</strong> Grundlage von § 12 Abs. 4 S. 2 Nr. 4 TPG in<br />
Verbindung mit § 10 des Vertrags zur Beauftragung einer Vermittlungsstelle nach § 12<br />
TPG eine Prüfungskommission zur Überprüfung <strong>der</strong> Vermittlungsentscheidungen in<br />
formaler Anbindung an die Ständige Kommission Organtransplantation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>.<br />
Die Prüfungskommission arbeitet selbständig und unabhängig. Die<br />
Geschäftsführung liegt bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>.<br />
[Anm.: Die Auftraggeber <strong>der</strong> Vermittlungsstelle hatten – in Ergänzung zur Geschäftsordnung<br />
– am Ende <strong>der</strong> zweiten Amtsperiode vereinbart, zukünftig jeweils drei Vertreter<br />
in die Kommission zu entsenden.]<br />
für die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
Prof. Dr. med. Heinz Angstwurm, München (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
PD Dr. med. K. Tobias E. Beckurts, Köln<br />
Prof. Dr. jur. Torsten Verrel, Bonn<br />
für die Deutsche Krankenhausgesellschaft<br />
Dipl.-Ök. Holger Baumann, Hannover<br />
Dr. med. Bernd Metzinger, MPH, Berlin<br />
N.N.
für die Spitzenverbände <strong>der</strong> Krankenkassen<br />
PD Dr. med. Heinz P. Buszello, Düsseldorf<br />
Frank Reinermann, Berlin<br />
Dipl.-Pflegew. Daniela Riese, Siegburg<br />
für die Ständige Kommission Organtransplantation<br />
Prof. Dr. med. Paolo Fornara, Halle<br />
Prof. Dr. med. Richard Viebahn, Bochum<br />
Organsachverständiger:<br />
• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Hetzer, Berlin<br />
Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
Ständiger Gast:<br />
• Vors. Richterin am Kammergericht i. R. Anne-Gret Rin<strong>der</strong>, Berlin<br />
Teilnahmeberechtigt: Stiftung Eurotransplant, Leiden/NL<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dr. med. Gert Schomburg, Berlin<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Überwachungskommission gem. <strong>der</strong> Verträge nach §§ 11 u. 12 TPG<br />
(3. Amtsperiode Juli 2007 – Juni 2010)<br />
Die <strong>Bundesärztekammer</strong>, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und <strong>der</strong> GKV-Spitzenverband<br />
gemeinsam unterhalten auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> Vorgaben nach §§ 11 und 12<br />
TPG in Verbindung mit den Verträgen zur Beauftragung einer Koordinierungsstelle<br />
und zur Beauftragung einer Vermittlungsstelle eine Kommission zur Überwachung <strong>der</strong><br />
Einhaltung <strong>der</strong> Bestimmungen dieser Verträge. (Die Überprüfung <strong>der</strong> Vermittlungsentscheidungen<br />
obliegt <strong>der</strong> Prüfungskommission.)<br />
für die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
Prof. Dr. med. Heinz Angstwurm, München (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
Prof. Dr. med. Bernhard Krämer, Regensburg<br />
Prof. Dr. jur. Torsten Verrel, Bonn<br />
für die Deutsche Krankenhausgesellschaft<br />
Dipl.-Ök. Holger Baumann, Hannover<br />
Dr. med. Bernd Metzinger, MPH, Berlin<br />
N.N.<br />
für die Spitzenverbände <strong>der</strong> Krankenkassen<br />
Frank Reinermann, Berlin<br />
Dipl.-Pflegew. Daniela Riese, Siegburg<br />
N.N.<br />
13<br />
505
Ständiger Gast<br />
• Vors. Richterin am Kammergericht i. R. Anne-Gret Rin<strong>der</strong>, Berlin<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dr. med. Gert Schomburg, Berlin<br />
Wissenschaftlicher Beirat<br />
Der Wissenschaftliche Beirat <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> ist interdisziplinär aus Wissenschaftlern<br />
verschiedener Fachgebiete <strong>der</strong> Medizin zusammengesetzt. Seine Aufgabe ist<br />
die Beratung des Vorstands <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zu medizinisch-wissenschaftlichen<br />
Fragen, die insbeson<strong>der</strong>e bei <strong>der</strong> Vorbereitung und Durchführung von Gesetzen<br />
und <strong>der</strong> ärztlichen Berufsausübung auftreten. Er erarbeitet nach <strong>der</strong> Beauftragung<br />
durch den Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> Stellungnahmen, Richtlinien bzw. Empfehlungen<br />
zu verschiedenen Themenkomplexen unter Berücksichtigung von ethischen<br />
Aspekten.<br />
Vorsitzen<strong>der</strong>:<br />
• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Peter C. Scriba, München (Innere Medizin)<br />
Stellvertretende Vorsitzende:<br />
• Prof. Dr. med. Jörg Michaelis, Mainz (Med. Statistik und Dokumentation)<br />
• Prof. Dr. med. Dr. phil. Helmut Remschmidt, Marburg (Kin<strong>der</strong>- u. Jugendpsychiatrie)<br />
Beisitzer im Vorstand des Wissenschaftlichen Beirats:<br />
• Prof. Dr. med. Gerhard Ehninger, Dresden (Hämatoonkologie)<br />
• Prof. Dr. med. Hermann Hepp, München (Gynäkologie/Geburtshilfe)<br />
• Prof. Dr. phil. Robert Jütte, Stuttgart (Geschichte <strong>der</strong> Medizin)<br />
• Prof. Dr. rer. nat. Bärbel-Maria Kurth, Berlin (Epidemiologie)<br />
• Prof. Dr. med. Peter Neuhaus, Berlin (Chirurgie und Transplantationsmedizin)<br />
Weiter gehören dem Vorstand an:<br />
• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Berlin<br />
(Präsident <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>)<br />
• Prof. Dr. med. habil. Jan Schulze, Dresden<br />
(Vorstandsmitglied <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>)<br />
Ständiger Gast im Vorstand:<br />
• Prof. Dr. med. Christoph Fuchs, Berlin<br />
(Hauptgeschäftsführer <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>)<br />
Weitere Beiratsmitglie<strong>der</strong>:<br />
• Prof. Dr. med. Peter Bartenstein, München (Nuklearmedizin)<br />
• Prof. Dr. med. Gregor Bein, Gießen (Transfusionsmedizin)<br />
• Prof. Dr. med. Manfred Dietel, Berlin (Pathologie)<br />
506
Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
<strong>Kapitel</strong><br />
• Prof. Dr. med. Wolfgang Eisenmenger, München (Rechtsmedizin)<br />
• Prof. Dr. med. Georg Ertl, Würzburg (Kardiologie)<br />
• Prof. Dr. med. Harald Gollnick, Magdeburg (Dermatologie)<br />
• Prof. Dr. med. Joachim Grifka, Bad Abbach (Orthopädie)<br />
• Prof. Dr. med. Norbert Haas, Berlin (Unfallchirurgie)<br />
• Prof. Dr. med. Hans-Peter Hartung, Düsseldorf (Neurologie)<br />
• Prof. Dr. med. Martin Heller, Kiel (Radiologie)<br />
• Prof. Dr. med. Karl Hörmann, Mannheim (HNO)<br />
• Prof. Dr. med. Karl-Walter Jauch, München (Chirurgie)<br />
• Prof. Dr. med. Heribert Kentenich, Berlin (Gynäkologie)<br />
• Prof. Dr. med. Hans A. Kretzschmar, München (Neuropathologie)<br />
• Prof. Dr. rer. nat. Heyo Kroemer, Greifswald (Pharmakologie)<br />
• Prof. Dr. med. Reinhard Marre, Ulm (Mikrobiologie)<br />
• Prof. Dr. med. Stefan Meuer, Heidelberg (Immunologie)<br />
• Prof. Dr. med. Wilhelm-Bernhard Niebling, Freiburg (Allgemeinmedizin)<br />
• Prof. Dr. med. Eberhard Nieschlag, Münster (Andrologie)<br />
• Prof. Dr. med. Peter Propping, Bonn (Humangenetik)<br />
• Prof. Dr. med. Thomas Reinhard, Freiburg (Augenheilkunde)<br />
• Prof. Dr. med. Hubertus Riedmiller, Würzburg (Urologie)<br />
• Prof. Dr. med. Heinrich Sauer, Jena (Psychiatrie)<br />
• Prof. Dr. med. Jürgen Schölmerich, Regensburg (Innere Medizin)<br />
• Prof. Dr. med. Jens Scholz, Kiel (Anästhesiologie)<br />
• Prof. Dr. med. Norbert Suttorp, Berlin (Infektiologie)<br />
• Prof. Dr. med. Petra Thürmann, Wuppertal (Klinische Pharmakologie)<br />
• Prof. Dr. med. Ute Thyen, Lübeck (Kin<strong>der</strong>- und Jugendmedizin)<br />
• Prof. Dr. med. Jörg-Christian Tonn, München (Neurochirurgie)<br />
• Prof. Dr. med. Brigitte Vollmar, Rostock (Experimentelle Chirurgie)<br />
• Prof. Dr. med. Karl Werdan, Halle (Kardiologie)<br />
• Prof. Dr. med. Renate Wrbitzky, Hannover (Arbeits-, Sozial-, Umweltmedizin)<br />
• Prof. Dr. med. Fred Zepp, Mainz (Kin<strong>der</strong>heilkunde)<br />
Ständige Gäste:<br />
• PD Dr. med. Christopher Baethge, Köln<br />
(Leiter <strong>der</strong> med.-wiss. Redaktion des Deutschen Ärzteblatts)<br />
• Oberstarzt Dr. med. Ulrich Eickstädt, Bonn<br />
(Bundesministerium <strong>der</strong> Verteidigung)<br />
• Prof. Dr. med. Albrecht Encke, Frankfurt/Main (Präsident <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft<br />
<strong>der</strong> Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V.)<br />
• Dr. jur. Marlis Hübner, Berlin (Rechtsabteilung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>)<br />
• Prof. Dr. jur. Hans Lilie, Halle<br />
(Vorsitzen<strong>der</strong> <strong>der</strong> Ständigen Kommission Organtransplantation)<br />
• Prof. Dr. med. Wolf-Dieter Ludwig, Berlin<br />
(Vorsitzen<strong>der</strong> <strong>der</strong> Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft)<br />
• Dr. med. Paul Rheinberger, Berlin<br />
(Leiter des Dezernats 1 <strong>der</strong> Kassenärztlichen Bundesvereinigung)<br />
• Generalarzt Dr. med. Christoph Veit, Bonn (Bundesministerium <strong>der</strong> Verteidigung)<br />
13<br />
507
• Prof. Dr. med. Dr. phil. Urban Wiesing, Tübingen<br />
(Vorsitzen<strong>der</strong> <strong>der</strong> Zentralen Ethik-Kommission bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>)<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dr. med. Gert Schomburg, Berlin<br />
Arbeitskreis „Gendiagnostikgesetz“ des<br />
Wissenschaftlichen Beirats <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
• Prof. Dr. Peter Propping, Bonn (Fe<strong>der</strong>führen<strong>der</strong>)<br />
• Prof. Dr. Claus R. Bartram, Heidelberg<br />
• Prof. Dr. Wolfgang Eisenmenger, München<br />
• Prof. Dr. Hermann Hepp, Buch am Ammersee<br />
• Dr. jur. Marlis Hübner, Berlin<br />
• Univ.-Prof. Dr. Eberhard Nieschlag, Münster<br />
• Prof. Dr. Wolff-H. Schmiegel, Bochum<br />
• Prof. Dr. Dr. h. c. Peter C. Scriba, München<br />
• Prof. Dr. med. Dr. phil. Urban Wiesung, Tübingen<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dr. med. Gert Schomburg, Berlin<br />
Arbeitskreis „Hämatopoetische Stammzellen“<br />
des Wissenschaftlichen Beirats <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
• Prof. Dr. med. Gregor Bein, Gießen<br />
• Dr. med. Wolfram Ebell, Berlin<br />
• Prof. Dr. med. Gerhard Ehninger, Dresden (Fe<strong>der</strong>führen<strong>der</strong>)<br />
• Prof. Dr. med. Jürgen Finke, Freiburg<br />
• Dr. med. Johannes Fischer, Düsseldorf<br />
• Prof. Dr. med. Arnold Ganser, Hannover<br />
• Dr. rer. nat. Margarete Heiden, Langen<br />
• Dr. rer. nat. Reinhard Kasper, Düsseldorf<br />
• Prof. Dr. med. Bernhard Kubanek, Neukirchen<br />
• Dr. med. Carlheinz Müller, Ulm<br />
• Dr. Arnd Pannenbecker, Stuttgart<br />
• Prof. Dr. med. Norbert Schmitz, Hamburg<br />
• Prof. Dr. med. Rainer Seitz, Langen<br />
• PD Dr. Torsten Tonn, Frankfurt/Main<br />
• Dr. med. Markus Wiesneth, Ulm<br />
• Prof. Dr. Dr. Axel Rolf Zan<strong>der</strong>, Hamburg<br />
508
Arbeitskreis „Offene Fragen <strong>der</strong> Reproduktionsmedizin“ beim<br />
Vorstand des Wissenschaftlichen Beirats <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
• Prof. Dr. med. Heribert Kentenich, Berlin (Fe<strong>der</strong>führen<strong>der</strong>)<br />
vom Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> entsandte Mitglie<strong>der</strong>:<br />
• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Berlin<br />
• Dr. med. Cornelia Goesmann, Hannover<br />
• Dr. med. Frank Ulrich Montgomery, Hamburg<br />
• Dr. med. Andreas Crusius, Rostock<br />
• Prof. Dr. med. Jan Schulze, Dresden<br />
• Dr. med. Martina Wenker, Hannover<br />
• Prof. Dr. med. Christoph Fuchs, Berlin [Gast]<br />
vom Vorstand des Wissenschaftlichen Beirats benannte Mitglie<strong>der</strong>:<br />
• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Peter C. Scriba, München<br />
• Prof. Dr. med. Hermann Hepp, München<br />
• Prof. Dr. med. Gerhard Ehninger, Dresden<br />
vom Vorstand des Wissenschaftlichen Beirats berufene Sachverständige:<br />
• Prof. Dr. med. Klaus Diedrich, Lübeck<br />
• Dr. rer. nat Sigrid Graumann, Berlin<br />
• Dr. med. Georg Griesinger, Lübeck<br />
• Dr. med. Ulrich Hilland, Bocholt<br />
• Dr. jur. Marlis Hübner, Berlin<br />
• Prof. Dr. med. Walter Jonat, Kiel<br />
• PD Dr. jur. Hans-Georg Koch, Freiburg<br />
• Prof. Dr. jur. Hans Lilie, Halle<br />
• Prof. Dr. jur. Volker Lipp, Göttingen<br />
• Prof. Dr. med. Eberhard Nieschlag, Münster<br />
• Prof. Dr. med. Dr. phil. Urban Wiesing, Tübingen<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dr. med. Gert Schomburg, Berlin<br />
Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
<strong>Kapitel</strong><br />
13<br />
509
Arbeitskreis „Osteopathie“ des Wissenschaftlichen Beirats<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
• Prof. Dr. med. Norbert P. Haas, Berlin (Fe<strong>der</strong>führen<strong>der</strong>)<br />
• Dr. med. Johannes Buchmann, Rostock<br />
• Ass. jur. Ulrike Hespeler, Stuttgart<br />
• Dr. jur. Marlis Hübner, Berlin<br />
• Prof. Dr. phil. Robert Jütte, Stuttgart<br />
• Prof. Dr. med. Jürgen Krämer, Bochum<br />
• Dr. med. Hermann-Alexan<strong>der</strong> Locher, Tettnang<br />
• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Peter C. Scriba, München<br />
• Prof. Dr. med. Gerold Stucki, München<br />
• Prof. h. c. Dr. med. Almut Tempka, Berlin<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dr. med. Gert Schomburg, Berlin<br />
Arbeitskreis „Placebo“ des Wissenschaftlichen Beirats<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
• Prof. Dr. phil. Robert Jütte, Stuttgart (Fe<strong>der</strong>führen<strong>der</strong>)<br />
• Prof. Dr. med. Christian Büchel, Hamburg<br />
• Dr. med. Ulrich Kiefaber, Saarbrücken<br />
• Prof. Dr. med. Jörg Michaelis, Mainz<br />
• Prof. Dr. med. Dr. phil. Helmut Remschmidt, Marburg<br />
• Dr. phil. Dipl.-Psych. Rainer Schnei<strong>der</strong>, Freiburg<br />
• Prof. Dr. jur. Brigitte Tag, Zürich/CH<br />
• Prof. Dr. med. Petra Thürmann, Wuppertal<br />
• Prof. Dr. med. Thomas R. Weihrauch, Düsseldorf<br />
• PD Dr. med. Claudia Witt, MBA, Berlin<br />
• Prof. Dr. med. Stephan Zipfel, Tübingen<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dr. med. Gert Schomburg, Berlin<br />
510
Autorengruppe „Querschnitts-Leitlinien zur Therapie<br />
mit Blutkomponenten und Plasma<strong>der</strong>ivaten“ des<br />
Wissenschaftlichen Beirats <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
Die <strong>Bundesärztekammer</strong> veröffentlicht seit 1995 Handlungsanleitungen zur kritisch<br />
reflektierten Indikationsstellung von Blutprodukten. Die notwendigen Vorschläge zur<br />
fortlaufenden Anpassung <strong>der</strong> Hämotherapie-Querschnitts-Leitlinien an den Stand <strong>der</strong><br />
Wissenschaft erarbeitet ein Ständiger Arbeitskreis des Wissenschaftlichen Beirats.<br />
• Prof. Dr. med. Harald Klüter, Mannheim (Fe<strong>der</strong>führen<strong>der</strong>)<br />
• Prof. Dr. med. Gregor Bein, Gießen (Stv. Fe<strong>der</strong>führen<strong>der</strong>)<br />
• Prof. Dr. med. Jürgen Biscoping, Karlsruhe<br />
• Prof. Dr. med. Joachim Boldt, Ludwigshafen<br />
• Prof. Dr. med. Jürgen Bux, Hagen<br />
• Dr. med. Wolfram Ebell, Berlin<br />
• Prof. Dr. med. Hermann Einsele, Würzburg<br />
• PD Dr. med. Lorenz Frey, München<br />
• Prof. Dr. med. Andreas Greinacher, Greiswald<br />
• Prof. Dr. med. Marcell U. Heim, Magdeburg<br />
• Prof. Dr. med. Peter Hellstern, Ludwigshafen<br />
• Prof. Dr. med. Dr.-Ing. Holger Kiesewetter, Berlin<br />
• Prof. Dr. med. Johannes Oldenburg, Bonn<br />
• Prof. Dr. med. Hans-Hartmut Peter, Freiburg<br />
• Dr. med. Ulrich Sachs, Gießen<br />
• Prof. Dr. med. Abdulgabar Salama, Berlin<br />
• Prof. Dr. med. Wolfgang Schramm, München<br />
• PD Dr. med. Michael Spannagl, München<br />
• Prof. Dr. med. Martin Welte, Darmstadt<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dr. med. Gert Schomburg, Berlin<br />
Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
Kommission Somatische Gentherapie des<br />
Wissenschaftlichen Beirats <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Die mit den „Richtlinien zum Gentransfer in menschliche Körperzellen“ (Dtsch Arztebl<br />
1995; 95: A 789-794) geschaffene Kommission Somatische Gentherapie (KSG) hat seit<br />
ihrer Einrichtung in Abstimmung mit dem Arbeitskreis Medizinischer Ethikkommissionen<br />
Studienvorhaben zu Gentransfer-Arzneimitteln begutachtet. Auf Grund haftungsrechtlicher<br />
Risiken seit In-Kraft-Treten <strong>der</strong> 12. AMG Novelle berät die KSG nur<br />
Amendments zu Studienanträgen, die erstmals vor August 2004 eingereicht wurden.<br />
• Prof. Dr. rer. nat. Klaus Cichutek, Langen (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Prof. Dr. phil. Dieter Birnbacher, Düsseldorf<br />
• Prof. Dr. med. Bernd Gänsbacher, München<br />
13<br />
511
• Prof. Dr. med. Dr. rer. nat. habil. Walther H. Günzburg, Wien/A<br />
• Prof. Dr. med. Christoph Klein, Hannover<br />
• Dr. med. Stefan Kochanek, Ulm<br />
• Prof. Dr. med. Ulrich Koszinowski, München<br />
• Prof. Dr. med. Antonio Pezzutto, Berlin<br />
• Prof. Dr. med. Michael Pfreundschuh, Homburg/Saar<br />
• Prof. Dr. rer. nat. Brigitte Royer-Pokora, Düsseldorf<br />
• Prof. Dr. jur. Dr. h. c. mult. Hans-Ludwig Schreiber, Hannover<br />
• Prof. Dr. med. Hans-B. Wuermeling, Erlangen<br />
Ständige Gäste:<br />
• Prof. Dr. med. Elmar Doppelfeld, Köln<br />
• Deutsches Register für somatische Gentransferstudien<br />
• Bundesministerium für Gesundheit<br />
• Bundesministerium für Bildung und Forschung<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dr. med. Gert Schomburg, Berlin<br />
Ständiger Arbeitskreis „Richtlinien zur Hämotherapie“<br />
des Wissenschaftlichen Beirats <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
Für die Transfusionsmedizin stellt die <strong>Bundesärztekammer</strong> seit 1980 gemeinsam mit<br />
<strong>der</strong> zuständigen Bundesoberbehörde den allgemein anerkannten Stand <strong>der</strong> medizinischen<br />
Wissenschaft und Technik in Richtlinien fest. Die notwendigen Vorschläge zur<br />
fortlaufenden Anpassung <strong>der</strong> Hämotherapie-Richtlinien an neue wissenschaftliche<br />
Erkenntnisse bzw. geän<strong>der</strong>te rechtliche Rahmenbedingungen erarbeitet ein Ständiger<br />
Arbeitskreis des Wissenschaftlichen Beirats.<br />
• Prof. Dr. med. Gregor Bein, Gießen (Fe<strong>der</strong>führen<strong>der</strong>)<br />
• Prof. Dr. med. Harald Klüter, Mannheim (Stv. Fe<strong>der</strong>führen<strong>der</strong>)<br />
• Dr. Albrecht Ben<strong>der</strong>, Erlangen<br />
• Prof. Dr. med. Jürgen Biscoping, Karlsruhe<br />
• Prof. Dr. rer. nat. Reinhard Burger, Berlin<br />
• Prof. Dr. med. Arnold Ganser, Hannover<br />
• Prof. Dr. med. Andreas Greinacher, Greifswald<br />
• Dr. rer. nat. Margarete Heiden, Langen<br />
• Prof. Dr. med. Peter Hellstern, Ludwigshafen<br />
• Dr. med. Walter Hitzler, Mainz<br />
• Dr. rer. nat. Reinhard Kasper, Düsseldorf<br />
• Prof. Dr. med. Rainer Seitz, Langen<br />
• Dr. med. Gabriele Walther-Wenke, Münster<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dr. med. Gert Schomburg, Berlin<br />
512
Ständige Koordinationsgruppe Versorgungsforschung (SKV)<br />
(2. Amtsperiode <strong>2008</strong> – 2011)<br />
Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hat auf <strong>der</strong> Grundlage des auf dem 108. Deutschen Ärztetag<br />
2005 verabschiedeten Rahmenkonzepts ein Programm zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Versorgungsforschung<br />
aufgelegt.<br />
Mit <strong>der</strong> För<strong>der</strong>initiative sollen den die medizinische Versorgungslage <strong>der</strong> Bevölkerung<br />
und die ärztliche Berufszufriedenheit negativ beeinflussenden Tendenzen mit Sachargumenten<br />
entgegengewirkt und gleichzeitig die Potenziale einer verbesserten Patientenversorgung<br />
und ärztlichen Berufsausübung gestärkt werden.<br />
Zur Konkretisierung und Begleitung des Rahmenkonzepts richtete <strong>der</strong> Vorstand <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> beim Wissenschaftlichen Beirat eine aus unabhängigen Forschern<br />
bestehende und zugleich mit Klinik- und Vertragsärzten paritätisch besetzte „Ständige<br />
Koordinationsgruppe Versorgungsforschung“ (SKV) ein.<br />
Ordentliche Mitglie<strong>der</strong>:<br />
• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Peter C. Scriba, München (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Prof. Dr. med. Vittoria Braun, Berlin<br />
• Prof. Dr. med. Reinhard Busse, Berlin<br />
• Dr. med. Andreas Crusius, Rostock<br />
• Prof. Dr. med. Wolfgang Gaebel, Düsseldorf<br />
• Dr. med. Cornelia Goesmann, Hannover<br />
• Prof. Dr. med. Bertram Häussler, Berlin<br />
• Prof. Dr. med. Hildebrand Kunath, Dresden<br />
• Prof. Dr. rer. nat. Bärbel-Maria Kurth, Berlin<br />
• Prof. Dr. med. Jörg Michaelis, Mainz<br />
• Prof. Dr. med. Dr. phil. Eckhard Nagel, Bayreuth<br />
• Prof. Dr. med. Holger Pfaff, Köln<br />
• Prof. Dr. med. Norbert Roe<strong>der</strong>, Münster<br />
• Prof. Dr. med. Friedrich Wilhelm Schwartz, Hannover<br />
• Prof. Dr. med. Hans-Konrad Selbmann, Tübingen<br />
• Prof. Dr. med. Gabriele Stoppe, Basel/CH<br />
• Dr. med. Stephan Windau, Dresden<br />
Gäste:<br />
• Prof. Dr. med. Albrecht Encke, Frankfurt/Main<br />
• Prof. Dr. med. Christoph Fuchs, Berlin<br />
• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Berlin<br />
• Dr. med. Andreas Köhler, Berlin<br />
• Prof. Dr. med. Bruno Müller-Oerlinghausen, Berlin<br />
• Prof. Dr. med. Günter Ollenschläger, Berlin<br />
• Prof. Dr. med. habil. Jan Schulze, Dresden<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dr. med. Gert Schomburg, Berlin<br />
Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
<strong>Kapitel</strong><br />
13<br />
513
Ausschüsse und Ständige Konferenzen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
Der Vorstand hat im Juni 1999 die nachfolgenden Kriterien für die Arbeit von Ausschüssen<br />
und Arbeitsgruppen verabschiedet, die Arbeit <strong>der</strong> Ständigen Konferenzen und<br />
<strong>der</strong> Gremien mit eigener Satzung bleiben davon unberührt.<br />
– Die Ausschüsse und Arbeitsgruppen dienen ausschließlich <strong>der</strong> Vorbereitung <strong>der</strong> Meinungsbildung<br />
im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und wirken nicht nach außen.<br />
– Ausschüsse sollen für Daueraufgaben und Arbeitsgruppen für zeitlich befristete Projekte<br />
eingerichtet werden. Es bieten sich vier Kategorien an:<br />
a) Ständige Arbeitsausschüsse <strong>der</strong> Ständigen Konferenzen (Berufsordnung und<br />
Weiterbildung), die sich mit Satzungsaufgaben befassen (Kategorie I), mit<br />
• permanentem Arbeitsauftrag und<br />
• Besetzung je zur Hälfte mit Vertretern durch den Vorstand und durch die jeweiligen<br />
Ständigen Konferenzen<br />
b) Ständige Ausschüsse mit beson<strong>der</strong>en berufspolitischen Aufgaben (Kategorie II)<br />
mit<br />
• permanentem Arbeitsauftrag und<br />
• Besetzung mit einem Vorsitzenden und Stellvertretenden Vorsitzenden sowie<br />
bis zu vier weiteren Mitglie<strong>der</strong>n<br />
c) Ausschüsse für weitere gesundheits- und berufspolitische Fragestellungen und<br />
Schwerpunkte (Kategorie III) mit<br />
• Arbeitsauftrag grundsätzlich nur auf Veranlassung des Vorstandes und<br />
• Besetzung mit einem Vorsitzenden und Stellvertretenden Vorsitzenden sowie<br />
bis zu zwei weiteren Mitglie<strong>der</strong>n<br />
d) Projekt- und Ad-hoc-Arbeitsgruppen mit zeitlich befristeten Frage- und Problemstellungen<br />
(Kategorie IV)<br />
• Einrichtung auf Vorstandsbeschluss<br />
• Besetzung in Abhängigkeit von <strong>der</strong> Problemstellung<br />
– Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende <strong>der</strong> Ausschüsse und Arbeitsgruppen<br />
sollten Mitglie<strong>der</strong> des Vorstandes sein.<br />
– Die zahlenmäßig klein gehaltenen Ausschüsse und Arbeitsgruppen verstehen sich<br />
als Steuergruppen und arbeiten im Sinne eines Projektmanagements. Je nach Aufgabengebiet<br />
und je nach Beratungsgegenstand können themenbezogen Gäste hinzugezogen<br />
werden. Bei größeren Projekten ist <strong>der</strong> Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
wegen weiterer Mitglie<strong>der</strong> und <strong>der</strong> zu erwartenden Kosten rechtzeitig einzubeziehen.<br />
– Vorsitzende von Ausschüssen und Ständigen Konferenzen verlieren den Vorsitz in<br />
diesen Gremien, wenn sie aus dem Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> ausgeschieden<br />
sind und nicht ausdrücklich für die verbleibende Amtsperiode bestätigt wurden.<br />
514
Ausschuss „Ärzte im öffentlichen Dienst“<br />
• Dr. med. Udo Wolter, Cottbus (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Dr. med. Klaus Walter, Aalen (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Dr. med. Bernhard Blüher, Altenburg<br />
• Dr. med. Jan Leidel, Köln<br />
• Dr. med. Wolfgang Müller, Düsseldorf<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dr. rer. oec. Hans-Jürgen Maas, Berlin<br />
Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
Ständige Konferenz „Ärztliche Versorgungswerke“<br />
• Prof. Dr. med. Frie<strong>der</strong> Hessenauer, Mainz (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Dr. med. Martina Wenker, Hannover (Stv. Vorsitzende)<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Baden-Württemberg: Dt. Jörg Nie<strong>der</strong>öcker, Stuttgart<br />
Bayern: Reinhard Dehlinger, München<br />
Prof. Dr. med. Detlef Kunze, München<br />
Dr. med. Lothar Wittek, München<br />
Berlin: Dr. med. Dietrich Bodenstein, Berlin<br />
Dr. med. Elmar Wille, Berlin<br />
RA Martin Reiss, Berlin<br />
Dr. med. Vera von Doetinchem de Rande, Berlin<br />
Brandenburg: Dr. med. Manfred Kalz, Neuruppin<br />
Bremen: Dr. med. Karsten Erichsen, Bremen<br />
Dr. med. Klaus-Ludwig Jahn, Bremen<br />
Hamburg: Dr. med. Torsten Hemker, Hamburg<br />
Hessen: Dr. med. Gottfried Knoblauch zu Hatzbach, Stadtallendorf<br />
Dr. med. Brigitte Ende, Gießen<br />
Friedrich-Wilhelm Floren, Frankfurt/Main<br />
Mecklenburg-Vorpommern: PD Dr. med. Uwe Peter, Rostock<br />
Nie<strong>der</strong>sachsen: Dr. med. Martina Wenker, Diekholzen<br />
Dr. med. Jürgen Tempel, Wunstorf<br />
Kirsten Gutjahr, Hannover<br />
Nordrhein: Dr. med. Jürgen Krömer, Düsseldorf<br />
Dr. med. Elke Miege-Lennartz, Bergisch-Gladbach<br />
Dr. jur. Gerhard Rosler, Düsseldorf<br />
Rheinland-Pfalz: Dr. med. Georg Martin, Trier<br />
San.-Rat Dr. Egon Walischewski, Neuwied<br />
Dr. med. Günter Strack, Limburgerhof<br />
Dr. med. Helmut Peters, Mainz<br />
Saarland: San.-Rat Dr. med. Franz Gadomski, Saarbrücken<br />
13<br />
515
Sachsen: Dr. med. Steffen Liebscher, Aue<br />
Prof. Dr. med. habil. Jan Schulze, Dresden<br />
Erik Bodendieck, Wurzen<br />
Sachsen-Anhalt: Dr. med. Walter Ku<strong>der</strong>natsch, Bitterfeld<br />
Schleswig-Holstein: Dr. med. Dr. jur. Hans-Michael Steen, Eckernförde<br />
Dr. med. Reinhard Drehsen, Mölln<br />
Heinz Kraunus, Bad Segeberg<br />
Thüringen: Dr. rer. pol. Wolfgang Thöle, Jena<br />
Dr. med. Hannelore Pientka, Nordhausen<br />
Westfalen-Lippe: Karl-Heinz Müller, Detmold<br />
Dr. rer. pol. Andreas Kretschmer, Münster<br />
Dr. jur. Gerhard Saam, Münster<br />
Dr. phil. Michael Schwarzenau, Nottuln<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dr. Regina Klakow-Franck M.A., Berlin<br />
Arbeitsausschuss „Ärztliche Weiterbildung“<br />
• Dr. med. H. Hellmut Koch, München (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Dr. med. Franz-Joseph Bartmann, Bad Segeberg (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Dr. med. Klaus Beelmann, Hamburg<br />
• Dr. med. Andreas Crusius, Rostock<br />
• Ass. Ulrike Hespeler, Stuttgart<br />
• Prof. Dr. med. Frie<strong>der</strong> Hessenauer, Mainz<br />
• Michael Hoffmann, Saarbrücken<br />
• Dr. med. Max Kaplan, München<br />
• Dr. med. Robert D. Schäfer, Düsseldorf<br />
• Dr. jur. Karsten Scholz, Hannover<br />
• Dr. med. Theodor Windhorst, Münster<br />
• Dr. med. Klaus-Dieter Wurche, Bremen<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dr. med. Annette Güntert, Berlin<br />
Ständige Konferenz „Ärztliche Weiterbildung“<br />
• Dr. med. H. Hellmut Koch, München (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Dr. med. Franz-Joseph Bartmann, Bad Segeberg (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
Baden-Württemberg: Dr. med. Michael Schulze, Tübingen<br />
Dr. med. Klaus Baier, Sindelfingen<br />
Ass. Ulrike Hespeler, Stuttgart<br />
516
Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Bayern: Dr. med. Wolf von Römer, München<br />
Dr. med. Andreas Botzlar, Planegg<br />
Dr. med. Judith Nie<strong>der</strong>maier, München<br />
Thomas Schellhase, München<br />
Berlin: Dr. med. Dietrich Bodenstein, Berlin<br />
Dr. med. Werner Wyrwich, Berlin<br />
Dr. med. Michael Peglau, Berlin<br />
Brandenburg: Dr. med. Udo Wolter, Buskow<br />
Dipl.-Med. Guido Salewski, Frankfurt/O<strong>der</strong><br />
Barbara Raubold, Cottbus<br />
Bremen: Dr. med. Klaus-Dieter Wurche, Bremen<br />
Brigitte Bruns-Matthießen, Bremen<br />
N.N.<br />
Hamburg: Dr. med. Bruno Schmolke, Hamburg<br />
Dr. med. Adib Harb, Hamburg<br />
Dr. med. Klaus Beelmann, Hamburg<br />
Hessen: Dr. med. Günter Haas, Lautertal<br />
Frank Rüdiger Zimmeck, Limburg<br />
Dr. med. Michael Popović, Frankfurt/Main<br />
Mecklenburg-Vorpommern: Dr. med. Winrich Mothes, Schwerin<br />
Dr. med. Fred Ruhnau, Neustrelitz<br />
Ass. jur. Ulrike Büttner, Rostock<br />
Nie<strong>der</strong>sachsen: Prof. Dr. med. Bernd Haubitz, Hannover<br />
Dr. med. Gisbert Voigt, Melle<br />
Dr. med. Dr. med. dent. Hans-Walter Krannich, Hannover<br />
Nordrhein: Dr. med. Dieter Mitrenga, Köln<br />
Dr. med. Arnold Schüller, Neuss<br />
Dr. med. Robert D. Schäfer, Düsseldorf<br />
Rheinland-Pfalz: Dr. med. Charis Eibl, Ruppertsberg<br />
Dr. med. Jürgen Hoffart, Mainz<br />
Saarland: Dr. med. Wolfgang Roth, Saarlouis<br />
Dr. med. Ernst Zimmer, Merzig<br />
Michael Hoffmann, Saarbrücken<br />
Sachsen: Prof. Dr. med. Uwe Köhler, Leipzig<br />
Dr. med. Birgit Gäbler, Dresden<br />
Dr. med. Katrin Bräutigam, Dresden<br />
Dr. jur. Alexan<strong>der</strong> Gruner, Dresden<br />
Sachsen-Anhalt: Dr. med. Peter Eichelmann, Magdeburg<br />
Carmen Wagner, Magdeburg<br />
Dr. med. Rüdiger Schöning, Magdeburg<br />
Schleswig-Holstein: Dr. med. Arthur Friedrich, Fockbek<br />
Dr. med. Henrik Herrmann, Linden<br />
Dr. med. Elisabeth Breindl, Bad Segeberg<br />
Thüringen: Dipl.-Med. Ingo Menzel, Weimar<br />
Dr. med. Thomas Schröter, Weimar<br />
Dr. med. Annette Braunsdorf, Jena<br />
13<br />
517
Westfalen-Lippe: Prof. Dr. med. Rüdiger Smektala, Bochum<br />
Dr. med. Hans-Albert Gehle, Bochum<br />
Bernd Schulte, Münster<br />
Dr. med. Markus Wenning, Münster<br />
Dr. med. Theodor Windhorst, Münster<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dr. med. Annette Güntert, Berlin<br />
Ausschuss „Ambulante Versorgung“<br />
• San.-Rat Dr. med. Franz Gadomski, Saarbrücken (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Dr. med. Theodor Windhorst, Münster (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Dr. med. Martina Wenker, Hannover (als Vorsitzen<strong>der</strong> <strong>der</strong> Deutschen Akademie<br />
<strong>der</strong> Gebietsärzte)<br />
• Dr. med. Max Kaplan, München (als Vorsitzende <strong>der</strong> Deutschen Akademie für<br />
Allgemeinmedizin)<br />
• Dr. med. Leonhard Hansen, Alsdorf<br />
• Rudolf Henke, Aachen<br />
• Dr. med. Andreas Köhler, Berlin<br />
• Dr. med. Eckart Rolshoven, Saarbrücken<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dr. med. Regina Klakow-Franck M.A., Berlin<br />
Ausschuss „Arbeitsmedizin“<br />
• Dr. med. Udo Wolter, Cottbus (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Dr. med. Wolfgang Panter, Duisburg (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Dr. med. Heinz-Johannes Bicker, Duisburg<br />
• Prof. Dr. med. Stephan Letzel, Mainz<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dr. rer. oec. Hans-Jürgen Maas, Berlin<br />
518
Ständige Konferenz „Arbeitsmedizin“<br />
• Dr. med. Udo Wolter, Cottbus (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Dr. med. Wolfgang Panter, Duisburg (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
Baden-Württemberg: Dr. med. Ulrich Clever, Freiburg<br />
Bayern: Prof. Dr. med. Dennis Nowak, Krailling<br />
Berlin: Dr. med. Barbara Nemitz, Berlin<br />
Rainer Gensch, Berlin<br />
Brandenburg: Dr. med. Dietmar Groß, Cottbus<br />
Bremen: Dr. med. Bettina Stein, Bremen<br />
Hamburg: Dr. med. Ulrich Rogall, Hamburg<br />
Hessen: Dr. med. Dieter Kobosil, Bad Vilbel<br />
Dr. med. Dipl.-Chem. Paul Otto Nowak, Frankenberg<br />
Mecklenburg-Vorpommern: Dr. med. Rana Jurkschat, Rostock<br />
Nie<strong>der</strong>sachsen: Dr. med. Gisbert Voigt, Melle<br />
Nordrhein: Dr. med. Rolf Hess-Gräfenberg, Düsseldorf<br />
Dr. med. Brigitte Hefer, Düsseldorf<br />
Rheinland-Pfalz: Ute Wellstein, Mainz<br />
Saarland: Prof. Dr. med. Axel Buchter, Homburg<br />
Sachsen: Prof. Dr. med. Klaus Scheuch, Dresden<br />
Dr. rer. nat. Evelyne Bän<strong>der</strong>, Dresden<br />
Sachsen-Anhalt: Dr. med. Annekatrin Bergmann, Halle<br />
Schleswig-Holstein: Detlef Glomm, Meldorf<br />
Thüringen: Univ.-Prof. Dr. med. Rainer Schiele, Jena<br />
Dr. med. Angela Hay, Jena<br />
Westfalen-Lippe: Dr. med. Peter Czeschinski, Telgte<br />
Susanne Hofmann, Münster<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dr. rer. oec. Hans-Jürgen Maas, Berlin<br />
Ausschuss „Ausbildung zum Arzt, Hochschule<br />
und Medizinische Fakultäten“<br />
• Prof. Dr. med. habil. Jan Schulze, Dresden (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Dr. med. Henning Friebel, Magdeburg (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Gebhard von Jagow, Frankfurt/Main<br />
• Beate Müller, Frankfurt/Main<br />
• Prof. Dr. med. Jürgen Neuser, Mainz<br />
• Patrick Weinmann, Hamburg<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dr. med. Annette Güntert, Berlin<br />
Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
<strong>Kapitel</strong><br />
13<br />
519
Ausschuss „Berufsordnung für die deutschen Ärzte“<br />
• Dr. med. Udo Wolter, Cottbus (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Dr. med. Ulrike Wahl, Stuttgart (Stv. Vorsitzende)<br />
• Dr. med. Franz-Joseph Bartmann, Bad Segeberg<br />
• RAin Christina Hirthammer-Schmidt-Bleibtreu, Düsseldorf<br />
• Ass. Bertram F. Koch, Münster<br />
• Dr. med. Michael Reusch, Hamburg<br />
• Dr. jur. Herbert Schiller, München<br />
• RA Horst Dieter Schirmer, Berlin<br />
• Dr. jur. Karsten Scholz, Hannover<br />
• Dr. med. Martina Wenker, Hannover<br />
Geschäftsführung:<br />
• RA Dr. jur. Gerhard Nösser, Berlin<br />
Ständige Konferenz zur Beratung <strong>der</strong> Berufsordnung<br />
für die deutschen Ärzte<br />
• Dr. med. Udo Wolter, Cottbus (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Dr. med. Ulrike Wahl, Stuttgart (Stv. Vorsitzende)<br />
Baden-Württemberg: Dr. med. Ulrike Wahl, Stuttgart<br />
Karin Lübberstedt, Stuttgart<br />
Bayern: Dr. med. Klaus Ottmann, Ochsenfurt<br />
Ass. jur. Marie-Luise Hof, München<br />
Dr. jur. Herbert Schiller, München<br />
Berlin: Martina Jaklin, Berlin<br />
Ass. Sven Niemeck, Berlin<br />
Brandenburg: Dr. med. Renate Schuster, Neuenhagen<br />
Dr. jur. Daniel Sobotta, Cottbus<br />
Bremen: Dr. med. Jörg Hermann, Bremen<br />
PD Dr. jur. Heike Delbanco, Bremen<br />
Hamburg: Ass. Gabriela Luth, Hamburg<br />
Dr. med. Klaus Beelmann, Hamburg<br />
Hessen: Dr. med. Michael Popović, Frankfurt/Main<br />
Mecklenburg-Vorpommern: Dr. iur. Alexan<strong>der</strong> Schmid, Frankfurt/Main<br />
Dr. med. Winrich Mothes, Schwerin<br />
Ass. jur. Frank Theodor Loebbert, Rostock<br />
Dr. med. Henning Wiegels, Seehof<br />
Nie<strong>der</strong>sachsen: Dr. med. Martina Wenker, Diekholzen<br />
Dr. jur. Karsten Scholz, Hannover<br />
Nordrhein: Dr. med. Arnold Schüller, Neuss<br />
Dr. med. Robert D. Schäfer, Düsseldorf<br />
RAin Christina Hirthammer-Schmidt-Bleibtreu, Düsseldorf<br />
520
Rheinland-Pfalz: Dr. med. Jürgen Hoffart, Mainz<br />
Saarland: Dr. med. Eckart Rolshoven, Püttlingen<br />
RA Martin Partzsch, Saarbrücken<br />
Sachsen: Prof. Dr. med. Wolfgang Sauermann, Dresden<br />
Dr. med. Andreas Prokop, Döbeln<br />
Dr. jur. Alexan<strong>der</strong> Gruner, Dresden<br />
Sachsen-Anhalt: Dipl.-Med. Dörte Meisel, Wettin<br />
Ass. Annett Montes de Oca, Magdeburg<br />
Schleswig-Holstein: Rosemarie Müller-Mette, Nor<strong>der</strong>stedt<br />
Thüringen: Dr. med. Ellen Lun<strong>der</strong>shausen, Erfurt<br />
Dr. med. Uwe Schotte, Reifenstein<br />
Dipl.-jur. Sabine Butters, Jena<br />
Westfalen-Lippe: Dr. med. Klaus Reinhardt, Bielefeld<br />
Ass. Bertram F. Koch, Münster<br />
Geschäftsführung:<br />
• RA Dr. jur. Gerhard Nösser, Berlin<br />
Ausschuss für ethische und medizinisch-juristische Grundsatzfragen<br />
• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Berlin (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Dr. med. Cornelia Goesmann, Hannover (Stv. Vorsitzende)<br />
• Dr. med. Frank Ulrich Montgomery, Hamburg (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Volker Diehl, Köln<br />
• Prof. Dr. med. Volker Lipp, Göttingen<br />
• Prof. Dr. med. Giovanni Maio, Freiburg<br />
• Dr. phil. Alfred Simon, Göttingen<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dr. jur. Marlis Hübner, Berlin<br />
Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
Ständige Konferenz „Europäische Angelegenheiten“<br />
• Dr. med. Klaus-Dieter Wurche, Bremen (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Dr. med. Frank Ulrich Montgomery, Hamburg (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
Baden-Württemberg: Dr. med. Ulrich Clever, Freiburg<br />
Karin Lübberstedt, Stuttgart<br />
Bayern: Dr. med. H. Hellmut Koch, München<br />
Berlin: Christoph Röhrig, Berlin<br />
Brandenburg: Dr. med. Udo Wolter, Buskow<br />
Dr. jur. Daniel Sobotta, Cottbus<br />
Bremen: PD Dr. jur. Heike Delbanco, Bremen<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
13<br />
521
Hamburg: Dr. med. Klaus Beelmann, Hamburg<br />
Gabriela Luth, Hamburg<br />
Hessen: Martin Leimbeck, Braunfels<br />
Dr. med. Susann Trittmacher, Frankfurt/Main<br />
Dr. jur. Alexan<strong>der</strong> Schmid, Frankfurt/Main<br />
Ass. Claudia Schön, Frankfurt/Main<br />
Mecklenburg-Vorpommern: Dr. med. Winrich Mothes, Schwerin<br />
Nie<strong>der</strong>sachsen: Dr. med. Ulf Burmeister, Oldenburg<br />
Nordrhein: Dr. rer. pol. Wolfgang Klitzsch, Düsseldorf<br />
Dr. med. Robert D. Schäfer, Düsseldorf<br />
Christina Hirthammer-Schmidt-Bleibtreu, Düsseldorf<br />
Rheinland-Pfalz: Prof. Dr. med. Frie<strong>der</strong> Hessenauer, Mainz<br />
Saarland: San.-Rat Dr. med. Franz Gadomski, Saarbrücken<br />
Sachsen: Erik Bodendieck, Wurzen<br />
Dr. jur. Alexan<strong>der</strong> Gruner, Dresden<br />
Dr. med. Katrin Bräutigam, Dresden<br />
Ass. jur. Michael Kratz, Dresden<br />
Sachsen-Anhalt: Ass. Kornelia Olsen, Magdeburg<br />
Schleswig-Holstein: Rosemarie Müller-Mette, Nor<strong>der</strong>stedt<br />
Thüringen: Dipl.-jur. Sabine Butters, Jena<br />
Westfalen-Lippe: Dr. med. Joachim Dehnst, Hagen<br />
Dr. med. Rudolf Kaiser, Münster<br />
Martin Melin, Münster<br />
Geschäftsführung:<br />
• RA Horst Dieter Schirmer, Berlin<br />
Ausschuss „Gebührenordnung“<br />
• San.-Rat Dr. med. Franz Gadomski, Saarbrücken (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Dr. med. Theodor Windhorst, Münster (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Prof. Dr. med. Ingo Flenker, Dortmund<br />
• Dr. med. Georg Holfel<strong>der</strong>, Frankfurt/Main<br />
• Dr. med. Alfred Möhrle, Frankfurt/Main<br />
• Dr. med. Klaus Ottmann, München<br />
• Dr. med. Michael Reusch, Hamburg<br />
• Dr. med. Arnold Schüller, Neuß<br />
• San.-Rat Dr. med. Egon Walischewski, Neuwied<br />
• Dr. med. Peter Potthoff, Bad Honnef (KBV)<br />
• Dr. med. Gerd W. Zimmermann, Frankfurt/Main (KBV)<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dr. med. Regina Klakow-Franck M.A., Berlin<br />
522
Ständige Konferenz <strong>der</strong> Geschäftsführungen und <strong>der</strong> Vorsitzenden <strong>der</strong><br />
Ethikkommissionen <strong>der</strong> Landesärztekammern<br />
• Dr. Henning Friebel, Magdeburg (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Dr. rer. nat. Silke Schrum, Hamburg (Stv. Vorsitzende)<br />
<strong>Bundesärztekammer</strong>: Prof. Dr. med. Christoph Fuchs, Berlin<br />
RA Horst Dieter Schirmer, Berlin<br />
Arzneimittelkommission: Prof. Dr. med. Wolf-Dieter Ludwig, Berlin<br />
Baden-Württemberg: Dr. med. Petra Knupfer, Stuttgart<br />
Karin Lübberstedt, Stuttgart<br />
Bayern: Prof. Dr. med. Jörg Hasford, München<br />
Dr. med. Rudolf Burger, München<br />
Berlin: PD Dr. med. Hans-Herbert Fülle, Berlin<br />
Christoph Röhrig, Berlin<br />
Brandenburg: Prof. Dr. med. Michael Matthias, Berlin<br />
Ass. jur. Herbert Krahforst, Cottbus<br />
Bremen: PD Dr. jur. Heike Delbanco, Bremen<br />
Dr. med. Ulrich Kütz, Bremen<br />
Hamburg: Dr. rer. nat. Silke Schrum, Hamburg<br />
Prof. Dr. med. Thomas Weber, Hamburg<br />
Hessen: Prof. Dr. med. Sebastian Har<strong>der</strong>, Frankfurt/Main<br />
Ass. jur. Ariane Wölfer, Frankfurt/Main<br />
Mecklenburg-Vorpommern: Ass. jur. Frank Theodor Loebbert, Rostock<br />
Prof. Dr. med. Rudolf Wegener, Rostock<br />
Nie<strong>der</strong>sachsen: Kai Bogs, Hannover<br />
Nordrhein: Prof. Dr. med. Ursula Sehrt-Ricken, Düsseldorf<br />
RA Caroline Schulz, Düsseldorf<br />
Rheinland-Pfalz: Prof. Dr. med. Ignaz Wessler, Mainz<br />
Prof. Dr. med. Dipl.-Ing. Stephan Letzel, Mainz<br />
Saarland: Ass. jur. Heinz-Jürgen Lan<strong>der</strong>, Saarbrücken<br />
San.-Rat Prof. Dr. med. Hermann Schieffer, Saarbrücken<br />
Sachsen: Prof. Dr. med. habil. Rolf Haupt, Leipzig<br />
Ass. jur. Anke Schmie<strong>der</strong>, Dresden<br />
Sachsen-Anhalt: PD Dr. Dr. rer. nat. Jürgen Metzner, Halle<br />
Ass. jur. Kathleen Hoffmann, Magdeburg<br />
Schleswig-Holstein: Prof. Dr. med. Gerhard Hintze, Bad Oldesloe<br />
Carsten Heppner, Bad Segeberg<br />
Thüringen: Dr. med. Rudolf Giertler, Jena<br />
RA Helmut Heck, Jena<br />
Westfalen-Lippe: Prof. Dr. med. Dr. rer. nat. Otmar Schober, Münster<br />
Ass. jur. Bertram F. Koch, Münster<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dr. med. Gert Schomburg, Berlin<br />
Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
<strong>Kapitel</strong><br />
13<br />
523
Ausschuss „Gesundheit und Umwelt“<br />
• Dr. med. Martina Wenker, Hannover (Vorsitzende)<br />
• Prof. Dr. med. Dr. phil. nat. Andreas Kappos, Frankfurt/Main (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Dr. med. Günter Baitsch, Bad Säckingen<br />
• Prof. Dr. med. Axel Buchter, Homburg/Saar<br />
Ständige Gäste:<br />
• Prof. Dr. med. Thomas Eikmann, Gießen<br />
• Dr. med. Dieter Eis, Berlin<br />
• Dr. med. Rudolf Fitzner, Berlin<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dr. med. Justina Engelbrecht, Berlin<br />
Ständige Konferenz „Gesundheit und Umwelt“<br />
• Dr. med. Martina Wenker, Hannover (Vorsitzende)<br />
• Prof. Dr. med. Dr. phil. nat. Andreas Kappos, Frankfurt/Main (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
Baden-Württemberg: Dr. med. Ulrich Clever, Freiburg<br />
Bayern: Dr. med. Stephan Böse-O’Reilly , München<br />
Berlin: Dr. med. Andreas Beyer, Berlin<br />
Dr. med. Rudolf Fitzner, Berlin<br />
Brandenburg: Dr. med. Dietrich Metz, Wittstock<br />
Bremen: Hubert Bakker, Bremen<br />
Dipl.-Kfm. Franz-Josef Blömer, Bremen<br />
Hamburg: Dr. med. Albrecht zum Winkel, Hamburg<br />
Hessen: Prof. Dr. med. Thomas Eikmann, Gießen<br />
Mecklenburg-Vorpommern: Dipl.-Med. Gerhard Hauk, Rostock<br />
Dr. med. Dietrich Thierfel<strong>der</strong>, Schwerin<br />
Nie<strong>der</strong>sachsen: Dr. med. Martina Wenker, Diekholzen<br />
Nordrhein: Dr. med. Dietrich Rohde, Mülheim<br />
Dr. med. Brigitte Hefer, Düsseldorf<br />
Rheinland-Pfalz: Dr. med. Wolfgang Rudolph, Bad Dürkheim<br />
Saarland: Prof. Dr. med. Axel Buchter, Homburg<br />
Sachsen: Prof. Dr. med. habil. Siegwart Bigl, Chemnitz<br />
Dr. rer. nat. Evelyne Bän<strong>der</strong>, Dresden<br />
Sachsen-Anhalt: Dr. med. Hanna Oppermann, Barleben<br />
Schleswig-Holstein: Dr. med. Hannelore Machnik, Berkenthin<br />
Thüringen: PD Dr. med. Olaf Manuwald, Erfurt<br />
Westfalen-Lippe: Dr. med. Ulrike Beiteke, Dortmund<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dr. med. Justina Engelbrecht, Berlin<br />
524
Ausschuss „Gesundheits- und sozialpolitische Vorstellungen<br />
<strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft“<br />
• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Berlin (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Dr. med. Frank Ulrich Montgomery, Hamburg (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Dr. med. Cornelia Goesmann, Hannover (Stv. Vorsitzende)<br />
Geschäftsführung:<br />
• Prof. Dr. med. Christoph Fuchs, Berlin<br />
Ausschuss „Gesundheitsför<strong>der</strong>ung, Prävention und Rehabilitation“<br />
• Rudolf Henke, Aachen (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Dr. med. Thomas Suermann, Göttingen (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Dr. med. Hans-Martin Beyer, Füssen<br />
• Dr. rer. nat. Bärbel-Maria Kurth, Berlin<br />
• Dr. med. Jan Leidel, Köln<br />
• Prof. Dr. med. Egbert J. Seidel, Weimar<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dr. med. Justina Engelbrecht, Berlin<br />
• Dr. rer. oec. Hans-Jürgen Maas, Berlin<br />
Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
Ständige Konferenz „Prävention und Gesundheitsför<strong>der</strong>ung“<br />
• Rudolf Henke, Aachen (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Dr. med. Thomas Suermann, Göttingen (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
Baden-Württemberg: Dr. med. Detlef Lorenzen, Heidelberg<br />
Bayern: Dr. med. Max Kaplan, München<br />
Dr. med. Judith Nie<strong>der</strong>maier, München<br />
Berlin: Dr. med. Johannes Bruns, Berlin<br />
PD Dr. med. Uwe Torsten, Berlin<br />
Brandenburg: Dr. med. Hanjo Pohle, Mögelin<br />
Elke Köhler, Jüterbog<br />
Bremen: Hubert Bakker, Bremen<br />
Dipl.-Kfm. Franz-Josef Blömer, Bremen<br />
Hamburg: Dorthe Kieckbusch, Hamburg<br />
Hessen: Monika Buchalik, Hanau<br />
Mecklenburg-Vorpommern: Dr. med. Ingrid Müller, Rostock<br />
Nie<strong>der</strong>sachsen: Wolfgang Grashorn, Oldenburg<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
13<br />
525
Nordrhein: Dr. med. Arnold Schüller, Düsseldorf<br />
Dr. rer. pol. Wolfgang Klitzsch, Düsseldorf<br />
Sabine Schindler-Marlow, Düsseldorf<br />
Rheinland-Pfalz: Dr. med. Wolfgang Rudolph, Bad Dürkheim<br />
Saarland: Dr. med. Kurt Jörg, Saarbrücken<br />
Sachsen: PD Dr. med. Uwe Häntzschel, Bad Schandau<br />
Dr. med. Katrin Bräutigam, Dresden<br />
Dr. rer. nat. Evelyne Bän<strong>der</strong>, Dresden<br />
Sachsen-Anhalt: Dr. med. Peter Eichelmann, Magdeburg<br />
Schleswig-Holstein: Dr. med. Hannelore Machnik, Berkenthin<br />
Thüringen: Prof. Dr. med. Johanna Hübscher, Jena<br />
Dr. med. Bernhard Blüher, Altenburg<br />
Westfalen-Lippe: Dr. med. Ulrike Beiteke, Dortmund<br />
Susanne Hofmann, Münster<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dr. med. Justina Engelbrecht, Berlin<br />
Ständige Konferenz „Gutachterkommissionen/Schlichtungsstellen“<br />
• Dr. med. Andreas Crusius, Rostock (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Dr. med. Henning Friebel, Magdeburg (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
Baden-Württemberg: Dr. med. Manfred Eissler, Reutlingen<br />
Ulrike Hespeler, Stuttgart<br />
Dr. jur. Karl-Eberhard Nick, Stuttgart<br />
Bayern: Prof. Dr. med. Alfred Schaudig, München<br />
Ernst Karmasin, Germering<br />
RA Alban Braun, München<br />
Berlin: Dr. med. Günther Jonitz, Berlin<br />
Martina Jaklin, Berlin<br />
Brandenburg: Dipl.-Med. Sigrid Schwark, Bernau<br />
Ass. jur. Herbert Krahforst, Cottbus<br />
Dr. med. Volkmar Skerra, Potsdam<br />
Bremen: Prof. Dr. med. Michael Heine, Bremerhaven<br />
PD Dr. jur. Heike Delbanco, Bremen<br />
Hamburg: Dr. med. Jasper Kiehn, Hamburg<br />
Hessen: Dr. jur. Katharina Deppert, Frankfurt/Main<br />
Ass. Manuel Maier, Frankfurt/Main<br />
Dr. med. H. Gießler, Frankfurt/Main<br />
Mecklenburg-Vorpommern: Dr. med. Henning Wiegels, Seehof<br />
Nie<strong>der</strong>sachsen: Prof. Dr. med. Walter Schaffartzik, Hannover<br />
RA Johannes Neu, Hannover<br />
526
Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Nordrhein: Prof. Dr. med. Lutwin Beck, Düsseldorf<br />
OLG-Präs. a. D. Dr. jur. Heinz-Dieter Laum, Mülheim<br />
Dr. rer. pol. Wolfgang Klitzsch, Düsseldorf<br />
Rheinland-Pfalz: Dr. med. Rolf Höfel, Mainz<br />
Rudolf Sonntag, Mainz<br />
Saarland: Vors. Richter am OLG a. D. Ernst Kropf, Saarlouis<br />
Ass. Heinz-Jürgen Lan<strong>der</strong>, Saarbrücken<br />
Sachsen: Dr. med. Rainer Kluge, Kamenz<br />
OLG-Präs. a. D. Wolfgang Schaffer, Nürnberg<br />
Sachsen-Anhalt: Dr. med. Peter Eichelmann, Magdeburg<br />
Schleswig-Holstein: Dr. med. Hans-Peter Bayer, Bad Segeberg<br />
Thüringen: Prof. Dr. med. Wulf Schirrmeister, Gera<br />
RA Helmut Heck, Jena<br />
Westfalen-Lippe: Dr. med. Johannes Pfeiffer, Münster<br />
Ass. Bertram F. Koch, Münster<br />
Geschäftsführung:<br />
• Ass. jur. Barbara Berner, Berlin<br />
Ausschuss „Internationale Angelegenheiten“<br />
• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Berlin (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Dr. med. Frank Ulrich Montgomery, Hamburg (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Dr. med. Andreas Crusius, Rostock<br />
• Rudolf Henke, Aachen<br />
• Prof. Dr. med. Frie<strong>der</strong> Hessenauer, Mainz<br />
• Dr. med. Klaus-Dieter Wurche, Bremen<br />
• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Karsten Vilmar, Bremen<br />
Ständiger Gast:<br />
• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Hans Joachim Sewering, München<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dr. med. Ramin Parsa-Parsi, Berlin<br />
13<br />
527
Ausschuss „Krankenhaus“<br />
• Rudolf Henke, Aachen (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Dr. med. Theodor Windhorst, Münster (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Prof. Dr. med. Albrecht Encke, Frankfurt/Main<br />
• San.-Rat Dr. med. Franz Gadomski, Saarbrücken<br />
• Dr. med. Heidrun Gitter, Bremen<br />
• Dr. med. Frank Ulrich Montgomery, Hamburg<br />
• Dr. med. Ursula Stüwe, Frankfurt/Main<br />
• Dr. med. Mathias Wesser, Jena<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dr. rer. oec. Hans-Jürgen Maas, Berlin<br />
Arbeitsgruppe „Weiterentwicklung <strong>der</strong><br />
ambulant-stationären Kooperation“<br />
• Rudolf Henke, Aachen<br />
(als Vorsitzen<strong>der</strong> des Ausschusses Krankenhaus)<br />
• San.-Rat Dr. med. Franz Gadomski, Saarbrücken<br />
(als Vorsitzen<strong>der</strong> des Ausschusses Ambulante Versorgung)<br />
• Dr. med. Martina Wenker, Hannover<br />
(als Vorsitzende <strong>der</strong> Deutschen Akademie <strong>der</strong> Gebietsärzte)<br />
• Dr. med. Cornelia Goesmann, Hannover<br />
(als Vorsitzende <strong>der</strong> Deutschen Akademie für Allgemeinmedizin)<br />
• Dr. med. Theodor Windhorst, Münster<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dr. med. Regina Klakow-Franck M.A., Berlin<br />
• Dr. rer. oec. Hans-Jürgen Maas, Berlin<br />
528
Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
Ständige Konferenz „Krankenhaus“<br />
• Rudolf Henke, Aachen (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Dr. med. Theodor Windhorst, Münster (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
Baden-Württemberg: Dr. med. Josef Ungemach, Mannheim<br />
Bayern: Dr. med. Heidemarie Lux, Fürth<br />
Dr. med. Christoph Emminger, München<br />
Berlin: Dr. med. Kilian Tegethoff, Berlin<br />
Brandenburg: Dr. med. Jürgen Fischer, Treuenbrietzen<br />
Prof. Dr. med. Eckart Frantz, Potsdam<br />
Bremen: Dr. med. Heidrun Gitter, Bremen<br />
Brigitte Bruns-Matthießen, Bremen<br />
Hamburg: Günther van Dyk, Hamburg<br />
Hessen: Dr. med. Peter Zürner, Göttingen<br />
Dr. med. Roland Kaiser, Frankfurt/Main<br />
Mecklenburg-Vorpommern: Dr. med. Karl Schulze, Waren<br />
Dr. med. Christiane Frenz, Rosenow<br />
Nie<strong>der</strong>sachsen: Dr. med. Jörg Zimmermann, Celle<br />
Nordrhein: Rudolf Henke, Aachen<br />
Dr. rer. pol. Wolfgang Klitzsch, Düsseldorf<br />
Rheinland-Pfalz: Dr. med. Günter Herrmann, Grünstadt<br />
Dr. med. F. Peter Schwerdtfeger, Trier<br />
Saarland: Dr. med. Wolfgang Roth, Saarlouis<br />
Sachsen: Dr. med. Eberhard Huschke, Ebersbach<br />
Dr. med. Katrin Bräutigam, Dresden<br />
Sachsen-Anhalt: Dr. med. Peter Trommler, Köthen<br />
Schleswig-Holstein: Dr. med. Dolores de Mattia, Eutin<br />
Dr. med. Hannelore Machnik, Berkenthin<br />
Thüringen: Dr. med. Gerd Scheiber, Ilmenau<br />
Dr. med. Uwe Schotte, Reifenstein<br />
Westfalen-Lippe: Dr. med. Hans-Ulrich Schrö<strong>der</strong>, Gütersloh<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dr. rer. oec. Hans-Jürgen Maas, Berlin<br />
Ausschuss „Medizinische Fachberufe“<br />
• Dr. med. Cornelia Goesmann, Hannover (Vorsitzende)<br />
• Dr. med. Max Kaplan, München (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dr. med. Regina Klakow-Franck M.A., Berlin<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
13<br />
529
Ständige Konferenz „Medizinische Fachberufe“<br />
• Dr. med. Cornelia Goesmann, Hannover (Vorsitzende)<br />
• Dr. med. Max Kaplan, München (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
Baden-Württemberg: Dr. med. Michael Datz, Tübingen<br />
Bayern: Dr. med. Markus Beck, Stadtbergen<br />
Armin Erdt, München<br />
Berlin: Dr. med. Regine Held, Berlin<br />
Christoph Röhrig, Berlin<br />
Brandenburg: Dipl.-Med. Sigrid Schwark, Bernau<br />
Dipl.-Med. Gerd Rust, Spremberg<br />
Bremen: Dr. med. Hans-Michael Mühlenfeld, Bremen<br />
Hamburg: Dr. med. Karin Rudzki, Hamburg<br />
Hessen: Ass. Roswitha Hoerschelmann, Frankfurt/Main<br />
Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach, Stadtallendorf<br />
Mecklenburg-Vorpommern: PD Dr. med. habil. Uwe Peter, Rostock<br />
Nie<strong>der</strong>sachsen: Dr. med. Carl-G. Fuchs, Bodenwer<strong>der</strong><br />
Solveig Vogel, Hannover<br />
Nordrhein: Dr. med. Jürgen Krömer, Düsseldorf<br />
Verw. Dir. Klaus Schumacher, Düsseldorf<br />
Rheinland-Pfalz: Dr. med. Ines Henrich, Höhr-Grenzhausen<br />
Saarland: San.-Rat Dr. med. Franz Gadomski, Saarbrücken<br />
Sachsen: Dr. med. Claus Vogel, Leipzig<br />
Marina Hartmann, Dresden<br />
Sachsen-Anhalt: Dr. med. Rüdiger Schöning, Magdeburg<br />
Schleswig-Holstein: Hans-Werner Buchholz, Bad Segeberg<br />
Thüringen: Dr. med. Christiane Scherf, Bad Langensalza<br />
Westfalen-Lippe: Dr. med. Hans-Peter Peters, Bochum<br />
Dr. phil. Michael Schwarzenau, Nottuln<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dr. med. Regina Klakow-Franck M.A., Berlin<br />
Ausschuss „Notfall-/Katastrophenmedizin und Sanitätsdienst“<br />
• San.-Rat Dr. med. Franz Gadomski, Saarbrücken (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Dr. med. Mathias Wesser, Jena (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Prof. Dr. med. Christian K. Lackner, München<br />
• Oberstarzt Prof. Dr. med. Lorenz Lampl, Ulm<br />
• Prof. Dr. med. Peter Sefrin, Würzburg<br />
• Dr. med. Dieter Stratmann, Minden<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dr. med. Annette Güntert, Berlin<br />
530
Ständige Konferenz „Öffentlichkeitsarbeit“<br />
• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Berlin (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Dr. med. Cornelia Goesmann, Hannover (Stv. Vorsitzende)<br />
Pressestelle <strong>der</strong> deutschen Alexan<strong>der</strong> Dückers, Berlin<br />
Ärzteschaft: Hans-Jörg Freese, Berlin<br />
Baden-Württemberg: Dr. med. Oliver Erens, Stuttgart<br />
Bayern: Dagmar Nedbal, München<br />
Berlin: Sascha Rudat, Berlin<br />
Brandenburg: Elke Köhler, Cottbus<br />
Anja Jüttner, Leipzig<br />
Bremen: PD Dr. jur. Heike Delbanco, Bremen<br />
Hamburg: Dorthe Kieckbusch, Hamburg<br />
Sandra Wilsdorf, Hamburg<br />
Hessen: Dr. med. Michael Popović, Frankfurt/Main<br />
Katja Möhrle, Frankfurt/Main<br />
Mecklenburg-Vorpommern: Dr. med. Günter Langhans, Stralsund<br />
Dr. med. Wilfried Schimanke, Rostock<br />
Ass. jur. Frank Theodor Loebbert, Rostock<br />
Nie<strong>der</strong>sachsen: Rolf Heyde, Hannover<br />
Dipl.-Geogr. Jörg Blume, Hannover<br />
Nordrhein: Horst Schumacher, Düsseldorf<br />
Rheinland-Pfalz: Ines Engelmohr, Mainz<br />
Saarland: Andreas Kondziela, Homburg<br />
Sachsen: Erik Bodendieck, Wurzen<br />
Prof. Dr. Winfried Klug, Dresden<br />
Knut Köhler M. A., Dresden<br />
Anja Miesner M.A., Dresden<br />
Sachsen-Anhalt: Dr. med. Henning Friebel, Magdeburg<br />
Schleswig-Holstein: Thomas Neldner, Bad Segeberg<br />
Thüringen: Dr. med. Ulrike Schramm-Hä<strong>der</strong>, Jena<br />
Westfalen-Lippe: Volker Heiliger, Münster<br />
Klaus Dercks, Münster<br />
Geschäftsführung:<br />
• Alexan<strong>der</strong> Dückers, Berlin<br />
Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
<strong>Kapitel</strong><br />
13<br />
531
Ausschuss „Qualitätssicherung“<br />
• Dr. med. Günther Jonitz, Berlin (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Prof. Dr. med. habil. Jan Schulze, Dresden (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Dr. med. Astrid Bühren, Murnau<br />
• Prof. Dr. med. Frie<strong>der</strong> Hessenauer, Mainz<br />
• Dr. med. Max Kaplan, München<br />
• Dr. med. Klaus Ottmann, München<br />
• Dr. med. Ursula Stüwe, Frankfurt/Main<br />
• Dr. med. Martina Wenker, Hannover<br />
• Dr. med. Thorsten Windhorst, Münster<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dr. med. Regina Klakow-Franck M.A., Berlin<br />
Beirat gemäß Abschnitt C „Richtlinie <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen“<br />
• Dr. Jürgen Attenberger, Hannover<br />
• Dr. med. Hubert Bucher, Berlin<br />
• Prof. Dr. med. Cornelius Knabbe, Stuttgart<br />
• Prof. Dr. Rainer Macdonald, Berlin<br />
• Andrea Michelsen, Lahr<br />
• Dr. Jürgen Mikoleit, Magdeburg<br />
• Prof. Dr. med. Michael Neumaier, Mannheim<br />
• Dr. Karl-Heinz Pick, Wiesbaden<br />
• Prof. Dr. med. Hans Reinauer, Düsseldorf<br />
• Dr. med. Bernhard Rochell, Berlin<br />
• Dr. Günter Siegemund, Bonn<br />
• PD Dr. Rüdiger Siekmeier, Bonn<br />
• Dr. Undine Soltau, Bonn<br />
• Prof. Dr. Wolfgang Vogt, München<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dipl. rer. soc. Manfred Brüggemann, Berlin<br />
532
Beirat gemäß Richtlinie <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zur Qualitätssicherung<br />
quantitativer laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen<br />
• Prof. Dr. med. Cornelius Knabbe, Stuttgart<br />
• Prof. Dr. med. Rainer Macdonald, Berlin<br />
• Dierk Meyer-Lüerßen, Frankfurt/Main<br />
• Dr. med. Jürgen Mikoleit, Magdeburg<br />
• Prof. Dr. med. Hans Reinauer, Düsseldorf<br />
• Dr. med. Bernhard Rochell, Berlin<br />
• Prof. Dr. med. Dr. rer. nat. Wolfgang Stein, Hamburg<br />
• Prof. Dr. med. Wolfgang Vogt, München<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dipl. rer. soc. Manfred Brüggemann, Berlin Fa<br />
Fachgruppe „Qualitätssicherung quantitativer<br />
laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen“<br />
• Prof. Dr. med. Cornelius Knabbe, Stuttgart<br />
• Dr. Bernd Köppen, Kleinmachnow<br />
• Prof. Dr. Rainer Macdonald, Berlin<br />
• Andrea Michelsen, Lahr<br />
• Dr. Christoph Nie<strong>der</strong>au, Dortmund<br />
• Dr. Karl-Heinz Pick, Wiesbaden<br />
• Dr. med. Bernhard Rochell, Berlin<br />
• Prof. Dr. med. Dr. Wolfgang Stein, Hamburg<br />
• Dr. Susanne Trumm, Mainz<br />
• Prof. Dr. Wolfgang Vogt, München<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dipl. rer. soc. Manfred Brüggemann, Berlin<br />
Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
<strong>Kapitel</strong><br />
13<br />
533
Ständige Konferenz „Qualitätssicherung“<br />
• Dr. med. Günther Jonitz, Berlin (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Prof. Dr. med. habil. Jan Schulze, Dresden (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
Baden-Württemberg: Dr. med. Gerhard Schade, Bad Krozingen<br />
Matthias Felsenstein, Stuttgart<br />
Bayern: Dr. med. Wolfgang Krombholz, Isen<br />
Dr. med. Johann Wilhelm Weidringer, München<br />
Berlin: Dr. med. Erich Fellmann, Berlin<br />
Christa Markl-Vieto, Berlin<br />
Brandenburg: Dr. med. Wolf Schmidt, Cottbus<br />
Dipl.-Med. Rainer Hanisch, Spreenhagen<br />
Bremen: PD Dr. jur. Heike Delbanco, Bremen<br />
Hamburg: Prof. Dr. med. Martin Carstensen, Hamburg<br />
Dr. med. Carsten Leffmann, Hamburg<br />
Hessen: Martin Leimbeck, Braunfels<br />
Dr. med. Roland Kaiser, Frankfurt/Main<br />
Mecklenburg-Vorpommern: Dr. med. Ulf Broschewitz, Rostock<br />
Dr. med. Holger Dietze, Rostock<br />
Dr. med. Harald Terpe, Rostock<br />
Nie<strong>der</strong>sachsen: Dr. med. Elke Buckisch-Urbanke, Bad Zwischenahn<br />
Nordrhein: Dr. med. Klaus Josten, Meckenheim<br />
Dr. med. Hans-Georg Huber, Düsseldorf<br />
Rheinland-Pfalz: Prof. Dr. med. Frie<strong>der</strong> Hessenauer, Mainz<br />
Saarland: Dr. med. Bernhard Adolph, Bexbach<br />
Sachsen: PD Dr. med. habil. Maria Eberlein-Gonska, Dresden<br />
Dr. med. Katrin Bräutigam, Dresden<br />
Sachsen-Anhalt: Dr. med. Manuela Wolf, Magdeburg<br />
Schleswig-Holstein: Dr. med. Uta Kunze, Bad Segeberg<br />
Thüringen: Dr. med. Falk Schmidt, Erfurt<br />
Dipl.-Med. Uwe Bust, Sömmerda<br />
Westfalen-Lippe: Dr. med. Joachim Dehnst, Herdecke<br />
Dr. phil. Michael Schwarzenau, Nottuln<br />
Dr. med. Jochen Bredehöft, Münster<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dr. med. Regina Klakow-Franck M.A., Berlin<br />
534
Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
Ständige Konferenz <strong>der</strong> Rechtsberater <strong>der</strong> Ärztekammern<br />
• RA Horst Dieter Schirmer, Berlin (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• RA Dr. jur. Gerhard Nösser, Berlin (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Baden-Württemberg: Karin Lübberstedt, Stuttgart<br />
Ass. Ulrike Hespeler, Stuttgart<br />
Bez.-ÄK Nordwürttemberg: Ass. iur. H. Glindmeyer, Stuttgart<br />
Bez.-ÄK Nordbaden: Helmut Kohn, Karlsruhe<br />
Ass. Patrick Kessler, Karlsruhe<br />
Bez.-ÄK Südbaden: Gerhard Sutor, Freiburg<br />
Bez.-ÄK Südwürttemberg: Prof. Dr. jur. Hans Kamps, Tübingen<br />
Dr. jur. Regina Kiesecker, Reutlingen<br />
Bayern: Peter Kalb, München<br />
RA Dr. jur. Herbert Schiller, München<br />
Berlin: Christoph Röhrig, Berlin<br />
Martina Jaklin, Berlin<br />
Brandenburg: Ass. jur. Herbert Krahforst, Cottbus<br />
Dr. jur. Daniel Sobotta, Cottbus<br />
Bremen: RA W. M. Nentwig, Bremen<br />
PD Dr. jur. Heike Delbanco, Bremen<br />
Hamburg: Ass. Gabriela Luth, Hamburg<br />
Ass. jur. Nina Rutschmann, Hamburg<br />
Hessen: Ass. Manuel Maier, Frankfurt/Main<br />
Dr. med. Alexan<strong>der</strong> Schmid, Frankfurt/Main<br />
Mecklenburg-Vorpommern: Ass. jur. Frank Theodor Loebbert, Rostock<br />
Ass. Jur. Claudia Dethloff, Rostock<br />
Nie<strong>der</strong>sachsen: Dr. jur. Karsten Scholz, Hannover<br />
Ass. jur. Susanne Passow, Hannover<br />
Nordrhein: RAin Christina Hirthammer-Schmidt-Bleibtreu, Düsseldorf<br />
RA Dr. jur. Dirk Schulenburg, Düsseldorf<br />
Rheinland-Pfalz: RA Eckhard Mäurer, Mainz<br />
Bez.-ÄK Koblenz: Ass. Quednow, Koblenz<br />
Bez.-ÄK Pfalz: Ass. Jäger, Neustadt<br />
Bez.-ÄK Rheinhessen: RA Eckhard Mäurer, Mainz<br />
Bez.-ÄK Trier: RA Paul Hauschild, Trier<br />
Saarland: Ass. Heinz-Jürgen Lan<strong>der</strong>, Saarbrücken<br />
RA Martin Partzsch, Saarbrücken<br />
Sachsen: Dr. jur. Alexan<strong>der</strong> Gruner, Dresden<br />
Ass. jur. Annette Burkhardt, Dresden<br />
Ass. jur. Michael Kratz, Dresden<br />
Sachsen-Anhalt: Ass. Kathleen Hoffmann, Magdeburg<br />
Ass. Annett Montes de Oca, Magdeburg<br />
Schleswig-Holstein: Hans-Peter Bayer, Bad Segeberg<br />
Carsten Heppner, Bad Segeberg<br />
13<br />
535
Thüringen: RA Helmut Heck, Jena<br />
Dipl.-jur. Sabine Butters, Jena<br />
Westfalen-Lippe: Ass. Christoph Kuhlmann, Münster<br />
Ass. Bertram Koch, Münster<br />
Ausschuss „Sucht und Drogen“<br />
• Prof. Dr. med. Frie<strong>der</strong> Hessenauer, Mainz (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Dr. med. Christoph von Ascheraden, St. Blasien (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Dr. med. Constanze Jacobowski, Berlin<br />
• Prof. Dr. med. Götz Mundle, Hornberg<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dr. med. Justina Engelbrecht, Berlin<br />
Ausschuss „Telematik“<br />
• Dr. med. Franz-Joseph Bartmann, Flensburg (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Dr. med. Ulrike Wahl, Stuttgart (Stv. Vorsitzende)<br />
• Dr. med. Christiane Groß, Wuppertal<br />
• Dr. med. Günther Jonitz, Berlin<br />
• Dr. med. Hellmut Koch, München<br />
• Prof. Dr. med. Hildebrand Kunath, Dresden<br />
• Ass. Jürgen Schrö<strong>der</strong>, Berlin<br />
• Dr. med. Wolfgang Stehle, Hannover<br />
• Dr. med. Theodor Windhorst, Münster<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dr. Philipp Stachwitz, Berlin<br />
536
Ständige Konferenz <strong>der</strong> Vertreter <strong>der</strong> Geschäftsführungen<br />
<strong>der</strong> Landesärztekammern<br />
• Prof. Dr. med. Christoph Fuchs, Berlin (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
Baden-Württemberg: Karin Lübberstedt, Stuttgart<br />
Bayern: Dr. med. Rudolf Burger, München<br />
Berlin: Michael Hahn, Berlin<br />
Brandenburg: Ass. Herbert Krahforst, Cottbus<br />
Bremen: PD Dr. jur. Heike Delbanco, Bremen<br />
Hamburg: Dr. med. Klaus Beelmann, Hamburg<br />
Hessen: Dr. med. Michael Popović, Frankfurt/Main<br />
Mecklenburg-Vorpommern: Dr. med. Holger Dietze, Rostock<br />
Nie<strong>der</strong>sachsen: Klaus Labuhn, Hannover<br />
Nordrhein: Dr. med. Robert D. Schäfer, Düsseldorf<br />
Rheinland-Pfalz: Dr. med. Jürgen Hoffart, Mainz<br />
Saarland: Ass. Heinz-Jürgen Lan<strong>der</strong>, Saarbrücken<br />
Sachsen: PD Dr. jur. Dietmar Boerner, Dresden<br />
Sachsen-Anhalt: Dr. med. Rüdiger Schöning, Magdeburg<br />
Schleswig-Holstein: Dr. med. Cordelia Andreßen, Bad Segeberg<br />
Thüringen: Dr. med. Christiane Becker, Jena<br />
Westfalen-Lippe: Dr. phil. Michael Schwarzenau, Münster<br />
Geschäftsführung:<br />
• Prof. Dr. med. Christoph Fuchs, Berlin<br />
Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
<strong>Kapitel</strong><br />
13<br />
537
Gemeinsame Einrichtungen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und<br />
<strong>der</strong> Kassenärztlichen Bundesvereinigung<br />
Ärztliches Zentrum für Qualität in <strong>der</strong> Medizin (ÄZQ)<br />
Das Ärztliche Zentrum für Qualität in <strong>der</strong> Medizin (ÄZQ) ist eine gemeinsame, 1995<br />
gegründete Einrichtung von <strong>Bundesärztekammer</strong> (BÄK) und Kassenärztlicher Bundesvereinigung<br />
(KBV) mit Sitz in Berlin. Zweck des ÄZQ ist die Unterstützung <strong>der</strong> Trägerorganisationen<br />
bei ihren Aufgaben im Bereich <strong>der</strong> Qualitätssicherung <strong>der</strong> ärztlichen<br />
Berufsausübung. Dabei kooperiert das ÄZQ mit in- und ausländischen Partnern.<br />
Die Aufgabenschwerpunkte des ÄZQ betreffen die Bereiche<br />
– Entwicklung und Beurteilung von Methoden und Instrumenten <strong>der</strong> Qualitätsför<strong>der</strong>ung<br />
und Transparenz in <strong>der</strong> Medizin (z. B. Leitlinien, Qualitätsindikatoren, Patienteninformationen);<br />
– Patientensicherheit/Fehlervermeidung in <strong>der</strong> Medizin;<br />
– Sondierung und methodische Bearbeitung von Innovationen auf dem Gebiet <strong>der</strong><br />
medizinischen Qualitätsför<strong>der</strong>ung;<br />
– Initiierung und Weiterentwicklung <strong>der</strong> evidenzbasierten Medizin;<br />
– Qualitätsmanagement in <strong>der</strong> Medizin.<br />
Verwaltungsrat:<br />
für die <strong>Bundesärztekammer</strong>:<br />
• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Berlin (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong> <strong>2008</strong>)<br />
• Prof. Dr. med. Christoph Fuchs, Berlin<br />
• Dr. med. Günther Jonitz, Berlin<br />
für die Kassenärztliche Bundesvereinigung:<br />
• Dr. med. Andreas Köhler, Berlin (Vorsitzen<strong>der</strong> <strong>2008</strong>)<br />
• Dr. med. Leonhard Hansen, Alsdorf<br />
• Dr. med. Carl-Heinz Müller, Berlin<br />
Planungsgruppe:<br />
für die <strong>Bundesärztekammer</strong>:<br />
• Dr. med. Günther Jonitz, Berlin (Vorsitzen<strong>der</strong> <strong>2008</strong>)<br />
• Dr. med. Cornelia Goesmann, Hannover<br />
• Prof. Dr. med. Frie<strong>der</strong> Hessenauer, Mainz<br />
• Dr. med. Regina Klakow-Franck M.A., Berlin<br />
für die Kassenärztliche Bundesvereinigung:<br />
• Dr. med. Eberhard Gramsch, Göttingen (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong> <strong>2008</strong>)<br />
• Dr. med. Franziska Diel, Berlin<br />
• Dr. med. Leonhard Hansen, Alsdorf<br />
• Dr. med. Andreas Hellmann, Augsburg<br />
538
Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Erweiterte Planungsgruppe:<br />
Die Planungsgruppe zieht für Projekte, welche im Rahmen <strong>der</strong> Beziehungen zu an<strong>der</strong>en<br />
Organisationen (z. B. <strong>der</strong> AWMF) von Bedeutung sind, zusätzlich Vertreter dieser<br />
Organisationen hinzu (=Erweiterte Planungsgruppe). Vor diesem Hintergrund wird für<br />
Abstimmungen und Entscheidungen im Rahmen des NVL-Programms die Planungsgruppe<br />
erweitert um den Präsidenten <strong>der</strong> AWMF (Prof. Dr. Albrecht Encke) und die Vorsitzenden<br />
<strong>der</strong> Leitlinien-Kommission <strong>der</strong> AWMF (Prof. Dr. Hans-Konrad Selbmann<br />
und PD Dr. Ina Kopp). Dieses Gremium entscheidet einstimmig.<br />
Geschäftsführung:<br />
• Prof. Dr. rer. nat. Dr. med. Günter Ollenschläger (Leiter des ÄZQ)<br />
• Dr. med. Christian Thomeczek (Geschäftsführer im ÄZQ, Ressortleitung Qualität<br />
in <strong>der</strong> Medizin/Patientensicherheit)<br />
• Dr. PH Sylvia Sänger (Ressortleitung Patienteninformation)<br />
• Dr. med. Susanne Weinbrenner, MPH (Ressortleitung EbM/Leitlinien)<br />
Mitarbeiter des ÄZQ:<br />
• Dipl.-Biol. Silke Astroth, MES: Wissenschaftliche Mitarbeiterin – Drittmittel<br />
• Dipl.-Dok. Thomas Bunk: KBV-Online<br />
• Dipl.-SozPäd. Marga Cox: Referentin <strong>der</strong> Geschäftsführung/Geschäftsführerin<br />
DNEbM<br />
• Liat Fishman, Ärztin: Wissenschaftliche Mitarbeiterin – Leitlinien<br />
• Claudia Jung, Ärztin: Wissenschaftliche Mitarbeiterin – KBV-Online<br />
• Dr. phil. Silke Kirsching: Wissenschaftliche Mitarbeiterin – Bereich Patienteninformation<br />
• Dipl.-Dok. Inge König: Informationsvermittlungsstelle (IVS)<br />
• Dipl.-Soz.Wiss. Thomas Langer: Wissenschaftlicher Mitarbeiter – Leitlinien<br />
• Dr. med. Berit Meyerrose: Wissenschatliche Mitarbeiterin – Drittmittel<br />
• Dr. med. Monika Nothacker, MPH: Wissenschaftliche Mitarbeiterin – Leitlinien<br />
• Dr. med. Julia Rohe, MPH: Wissenschaftliche Mitarbeiterin – Patientensicherheit<br />
• Dr. med. Christoph Rölling, MSc PH: Wissenschaftlicher Mitarbeiter – Leitlinien<br />
• Martha Roith: Sekretariat<br />
• Dana Rütters: Informationsvermittlungsstelle (IVS)<br />
• Andrea Sanguino Heinrich, Ärztin, MPH: Wissenschaftliche Mitarbeiterin –<br />
Patientensicherheit<br />
• Corinna Schäfer M.A.: Sachbearbeiterin – Bereich Patienteninformation<br />
• Dr. med. Dagmar C. Villarroel Gonzales, MPH: Wissenschaftliche Mitarbeiterin –<br />
Drittmittel<br />
• Martina Westermann: Sekretariat<br />
• Meryem Willner: Sekretariat<br />
Expertenkreise des ÄZQ<br />
Expertenkreis <strong>der</strong> 2. Auflage NVL Asthma:<br />
• Prof. Dr. med. Dieter Ukena: Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft<br />
• Prof. Dr. med. Heinrich Worth: Deutsche Atemwegsliga<br />
• Prof. Dr. med. Gerhard Schultze-Werninghaus: Deutsche Gesellschaft für Allergologie<br />
und Klinische Immunologie<br />
13<br />
539
• Prof. Dr. med. Heinz Harald Abholz (Vertreter:Antonius Schnei<strong>der</strong>): Deutsche<br />
Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin<br />
• Prof. Dr. med. Dennis Nowak: Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und<br />
Umweltmedizin<br />
• Prof. Dr. med. Franz Kainer: Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe<br />
• Prof. Dr. med. Rainer Dierkesmann: Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin<br />
• Prof. Dr. med. Frank Riedel: Deutsche Gesellschaft für Kin<strong>der</strong>- und Jugendmedizin<br />
• Dr. med. Konrad Schultz: Deutsche Gesellschaft für Physikalische Medizin und<br />
Rehabilitation<br />
• Prof. Dr. med. Roland Buhl: Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin<br />
• Prof. Dr. med. Jürgen Fischer: Deutsche Gesellschaft für Rehabilitationswissenschaften<br />
• Ingrid Voigtmann: Deutscher Allergie- und Asthmabund<br />
• Prof. Dr. med. Dietrich Berdel: Gesellschaft für pädiatrische Allergologie und<br />
Umweltmedizin und Gesellschaft für Pädiatrische Pneumologie<br />
• Prof. Dr. med. Martin Schulz: Arzneimittelkommission <strong>der</strong> Deutschen Apotheker<br />
• Dorothea Pfeiffer-Kascha: Deutscher Verband für Physiotherapie<br />
Experten <strong>der</strong> Steuergruppe <strong>der</strong> NVL Depression:<br />
• PD Dr. med. Tom Bschor: Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft<br />
• Dipl. Päd. Dr. med. Jochen Gensichen: Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin<br />
und Familienmedizin<br />
• Dipl.-Psych. Prof. Dr. phil. Martin Hautzinger: Deutsche Gesellschaft für Psychologie<br />
• PD Dr. phil. Holger Schulz: Deutsche Gesellschaft für Rehabilitationswissenschaften<br />
• Carsten Kolada: Bundesverband <strong>der</strong> Angehörigen Psychisch Kranker<br />
• Dipl.-Psych. Jürgen Matzat: Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen<br />
• Prof. Dr. med. Dr. rer. soc. Frank Schnei<strong>der</strong> und Prof. Dr. med. Christoph Mundt:<br />
Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde<br />
• Prof. Dr. phil. Rainer Richter: Bundespsychotherapeutenkammer<br />
• Prof. Dr. med. Henning Schauenburg: Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische<br />
Medizin<br />
An <strong>der</strong> Koordination sind weiterhin – neben <strong>der</strong> AWMF und dem ÄZQ – beteiligt:<br />
Universitätsklinikum Freiburg: Prof. Dr. Mathias Berger, Dr. Isaac Bermejo, Dipl.-<br />
Psych. Christian Klesse, und Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf: Prof. Dr. Dr.<br />
phil. Martin Härter.<br />
Experten <strong>der</strong> NVL Chronische Herzinsuffizienz:<br />
• Prof. Dr. med. Klaus Mörike: Arzneimittelkommission <strong>der</strong> Deutschen Ärzteschaft<br />
• Prof. Dr. Dr. h. c. Diethelm Tschöpe: Deutsche Diabetes Gesellschaft<br />
• Dr. Christiane Muth, MPH: Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und<br />
Familienmedizin<br />
• Prof. Dr. med. Roland Hardt: Deutsche Gesellschaft für Geriatrie<br />
• Prof. Dr. med. Georg Ertl: Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin<br />
540
Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
<strong>Kapitel</strong><br />
• Prof. Dr. med. Uta C. Hoppe: Deutsche Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und<br />
Kreislaufforschung<br />
• Prof. Dr. med. Bernhard Schwaab: Deutsche Gesellschaft für Prävention und Rehabilitation<br />
von Herz-Kreislauferkrankungen<br />
• PD Dr. med. Eckart Miche: Deutsche Gesellschaft für Rehabilitationswissenschaften<br />
• PD Dr. med. Jürgen Sin<strong>der</strong>mann: Deutsche Gesellschaft für Thorax-, Herz- und<br />
Gefäßchirurgie<br />
• Prof. Dr. med. Christoph Herrmann-Lingen: Deutsches Kollegium für Psychosomatische<br />
Medizin<br />
• Prof. Dr. Gerhard Müller: Gesellschaft für Nephrologie<br />
• Dr. phil. med. Karl-Gustav Werner: HFI Kreislauf und Stoffwechsel (Patientenvertreter)<br />
• Dr. rer. soc. Ingrid Schubert: PMV Forschungsgruppe an <strong>der</strong> Universität Köln<br />
Experten NVL nicht spezifischer Kreuzschmerz:<br />
• Prof. Dr. med. Jan Hildebrandt: Arzneimittelkommission <strong>der</strong> Deutschen Ärzteschaft<br />
• Dr. Erika Schulte: Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin<br />
• Prof. Dr. Dennis Nowak: Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin<br />
• Prof. Dr. phil. Monika Hasenbring: Bundespsychotherapeutenkammer<br />
• Dr. med. Jean-Francois Chenot und Prof. Dr. med. Annette Becker: Deutsche<br />
Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin<br />
• Dr. med. Andreas Koch: Deutsche Gesellschaft für Chirurgie<br />
• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Kay Brune: Deutsche Gesellschaft für experimentelle und<br />
klinische Pharmakologie und Toxikologie<br />
• Prof. Dr. med. Elisabeth Maerker-Hermann: Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin<br />
• Dr. med. Hermann Locher: Deutsche Gesellschaft für Manuelle Medizin<br />
• PD Dr. med. Karsten Schwerdtfeger: Deutsche Gesellschaft für Neurochirurgie<br />
• Prof. Dr. med. Ralf Baron und Rainer Maag: Deutsche Gesellschaft für Neurologie<br />
• Dr. med. Wilfried Schupp und Prof. Dr. med. Thomas Mokrusch: Deutsche Gesellschaft<br />
für Neurologische Rehabilitation<br />
• Prof. Dr. med. Christof Hopf und Prof. Dr. med. Jürgen Krämer: Deutsche Gesellschaft<br />
für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie<br />
• Prof. Dr. med. Wilfried Mau und Dr. med. Gabriele Lichti: Deutsche Gesellschaft<br />
für Physikalische Medizin und Rehabilitation<br />
• Prof. Dr. med. Volker Köllner: Deutsche Gesellschaft für Psychotherapeutische<br />
Medizin<br />
• PD Dr. med. Martin Rudwaleit: Deutsche Gesellschaft für Rehabilitationswissenschaften<br />
• Prof. Dr. med. Wilfried H. Jäckel: Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie<br />
• Prof. Dr. med. Johannes Hierholzer: Deutsche Röntgengesellschaft<br />
• Dr. med. Jürgen Kuhn: Deutsche Gesellschaft für Sozialmedizin und Prävention<br />
• Prof. Dr. med. Rudolf Beisse und Prof. Dr. Christoph Ulrich: Deutsche Gesellschaft<br />
für Unfallchirurgie<br />
• Prof. Dr. med. Birgit Kröner-Herwig: Deutsche Gesellschaft für Verhaltensmedizin<br />
und Verhaltensmodifikation<br />
• Prof. Dr. med. Dipl.-Psych. Michael Pfingsten: Deutsche Gesellschaft zum Studium<br />
des Schmerzes<br />
13<br />
541
• Prof. Dr. med. Dr. phil. Heiner H. Raspe: Deutsches Netzwerk Evidenzbasierte<br />
Medizin<br />
• Dr. med. Silke Brüggemann, MSc: Deutsche Rentenversicherung Bund<br />
• Heike Barth: Deutscher Verband <strong>der</strong> Ergotherapeuten<br />
• Eckhardt Böhle: Deutscher Verband für Physiotherapie – Zentralverband <strong>der</strong><br />
Physiotherapeuten/Krankengymnasten<br />
• Dusan Tesic: Kassenärztliche Vereinigung Berlin<br />
• Ludwig Hammel: Patientenforum<br />
Steuergruppe <strong>der</strong> 2. Auflage <strong>der</strong> NVL Typ-2-Diabetes (Erstauflage veröffentlicht 2002):<br />
• Prof. Dr. med. Rüdiger Landgraf: Deutsche Diabetes Gesellschaft<br />
• Prof. Dr. med. Heinz Harald Abholz: Deutsche Gesellschaft für Allgemein- und<br />
Familienmedizin<br />
• Prof. em. Dr. med. F. Arnold Gries: Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft<br />
• Dr. rer. medic. Nicola Haller: Verband <strong>der</strong> Diabetes Beratungs- und Schulungsberufe<br />
Die Patientenbeteiligung wird durch die Kooperation mit dem Patientenforum gewährleistet.<br />
Expertenkreis NVL Typ-2-Diabetes Modul Nierenerkrankung bei Diabetes:<br />
• Prof. Dr. med. Manfred Anlauf, Prof. em. Dr. F. Arnold Gries: Arzneimittelkommission<br />
<strong>der</strong> Deutschen Ärzteschaft<br />
• Dr. med. Bernd Hemming: Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und<br />
Familienmedizin<br />
• Prof. Dr. med. Christoph Hasslacher, Prof. Dr. Rüdiger Landgraf: Deutsche Diabetes-Gesellschaft<br />
• Prof. Dr. med. Gerhard Rümenapf: Deutsche Gesellschaft für Gefäßchirurgie<br />
• PD Dr. med. Gunnar Tepe: Deutsche Röntgengesellschaft<br />
• Dr. med. Christof Mayer, Dr. med. Ulrike Rothe: Fachkommission Diabetes Sachsen<br />
• Prof. Dr. med. Hermann Haller: Gesellschaft für Nephropathie<br />
• Prof. Dr. med. Emanuel Fritschka: Deutsche Gesellschaft für Rehabilitationswissenschaften<br />
• Prof. Dr. med. Wolfgang Pommer: Deutsche Arbeitsgemeinschaft für klinische<br />
Nephrologie<br />
• Prof. Dr. med. Karl Heinz Rahn: Deutsche Hochdruckliga<br />
• Prof. Dr. med. Uwe Heemann, Prof. Dr. Richard Viebahn: Deutsche Transplantationsgesellschaft<br />
Expertenkreis NVL Typ-2-Diabetes Modul Neuropathie:<br />
• Prof. em. Dr. med. F. Arnold Gries, Prof. Dr. med. Hilmar Prange: Arzneimittelkommission<br />
<strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft<br />
• Prof. Dr. med. Manfred Haslbeck, Prof. Dr. Dan Ziegler: Deutsche Diabetes-Gesellschaft/Deutsche<br />
Gesellschaft für Innere Medizin<br />
• Dr. med. Stefan Wilm: Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin<br />
• Prof. Dr. Nikolaus Marx: Deutsche Gesellschaft für Kardiologie<br />
• Prof. Dr. med. Bernhard Neundörfer: Deutsche Gesellschaft für Neurologie/Deutsche<br />
Schlaganfall Gesellschaft<br />
• Dr. med. Peter Hübner: Deutsche Gesellschaft für Rehabilitationswissenschaften<br />
542
Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
<strong>Kapitel</strong><br />
• Prof. Dr. med. Jürgen Pannek: Deutsche Gesellschaft für Urologie<br />
• PD Dr. med. Jutta Keller, Prof. Dr. med. Peter Layer: Deutsche Gesellschaft für Verdauungs-<br />
und Stoffwechselkrankheiten<br />
• Prof. Dr. med. Christoph Maier: Deutsche Gesellschaft zum Studium des Schmerzes<br />
• Dr. med. H. Rietzsch: Fachkommission Diabetes Sachsen<br />
• Dr. B. Ellger: Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivtherapie<br />
Expertenkreis NVL Typ-2-Diabetes Modul Schulung und Kontrolle:<br />
• Dr. rer. medic. Nicola Haller: Verband <strong>der</strong> Diabetes Beratungs- und Schulungsberufe<br />
• Dr. med. Bernd Hemming: Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und<br />
Familienmedizin<br />
• Dr. phil. Dipl.-Psych. Bernhard Kulzer, Nicole Müller, Prof. Dr. med. Ulrich A.<br />
Müller, Dr. Monika Toeller-Sucha: Deutsche Diabetes-Gesellschaft/Deutsche Gesellschaft<br />
für Innere Medizin<br />
• Dr. med. Ulrike Rothe, Dr. med. H.-J. Verlohren: Fachkommission Diabetes Sachsen<br />
• Dr. Erik Bodendieck: Sächsische Gesellschaft für Allgemeinmedizin<br />
Expertenkreis Qualitätsindikatoren:<br />
• Dr. med. Gunnar Blumenstock: Universität Tübingen<br />
• Prof. Dr. med. Max Geraedts: Universität Düsseldorf<br />
• Dr. med. Bernhard Gibis, MPH: Kassenärztliche Bundesvereinigung<br />
• Prof. Dr. med. Wilfried H. Jäckel: Universität Freiburg<br />
• Dr. med. Regina Klakow-Franck M.A.: <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
• PD Dr. med. Ina Kopp: Arbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> Wissenschaftlichen Medizinischen<br />
Fachgesellschaften<br />
• Dr. med. Anne Reiter: Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung<br />
• Prof. Dr. rer. nat. Dr. med. Günter Ollenschläger: ÄZQ – Mo<strong>der</strong>ation<br />
Expertenkreis DELBI-ADAPTE:<br />
• Dipl.-Soz. Martin Beyer: Institut für Allgemeinmedizin, Universität Frankfurt<br />
• Dr. med. Markus Follmann: Deutsche Krebsgesellschaft<br />
• Dipl.-Pflegewirtin Nicole Holzmann: Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im<br />
Gesundheitswesen<br />
• PD Dr. med. Ina Kopp: Philipps-Universität, Theoretische Chirurgie, Marburg, Stv.<br />
Vorsitzende <strong>der</strong> Leitlinien-Kommission <strong>der</strong> AWMF<br />
• Dipl.-Soz. Wiss. Thomas Langer: Ärztliches Zentrum für Qualität in <strong>der</strong> Medizin<br />
• Monika Lelgemann, MSc: HTA Zentrum in <strong>der</strong> Universität Bremen, c/o Institut<br />
für Gesundheits- und Medizinrecht<br />
• Dr. Monika Nothacker, MPH: Ärztliches Zentrum für Qualität in <strong>der</strong> Medizin<br />
• Prof. Dr. Hans-Konrad Selbmann: Philipps-Universität, Theoretische Chirurgie,<br />
Marburg, Vorsitzen<strong>der</strong> <strong>der</strong> Leitlinien-Kommission <strong>der</strong> AWMF<br />
• Dipl.-Soz. Ulrich Siering: Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen<br />
• Dr. Susanne Weinbrenner, MPH: Ärztliches Zentrum für Qualität in <strong>der</strong> Medizin<br />
• Dipl.-Geogr. Alexandra Wieland: Gemeinsamer Bundesausschuss<br />
13<br />
543
Expertenkreis DELBI-CONTENT:<br />
• Dipl.-Soz. Martin Beyer: Institut für Allgemeinmedizin, Universität Frankfurt<br />
• Dr. Markus Follmann: Deutsche Krebsgesellschaft<br />
• Prof. Dr. Peter Sawicki: Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen<br />
• Dr. Alric Rüther: Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen<br />
• Marion Danner: Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen<br />
• Ulrich Siering: Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen<br />
• Monika Lelgemann, MSc: Deutsches Netzwerk Evidenzbasierte Medizin, Universität<br />
Bremen<br />
• PD Dr. Ina Kopp: Arbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> Wissenschaftlichen Medizinischen<br />
Fachgesellschaften<br />
• Dr. Susanne Weinbrenner: MPH, Ärztliches Zentrum für Qualität in <strong>der</strong> Medizin<br />
• Alexandra Wieland: Gemeinsamer Bundesausschuss<br />
• Dr, Silke Brüggemann: Deutsche Rentenversicherung Bund<br />
• Prof. Dr. Max Geraedts: Studiengang Public Health, Universität Düsseldorf<br />
• Prof. Dr. Wilfried Jäckel: Deutsche Gesellschaft für Rehabilitationswissenschaften,<br />
Universität Freiburg<br />
• Dr. Monika Mund: Kassenärztliche Bundesvereinigung<br />
• Dr. Julia Pauls: Kassenärztliche Bundesvereinigung<br />
• Prof. Dr. Heiner Raspe: Deutsches Netzwerk Evidenzbasierte Medizin, Universitätsklinikum<br />
Schleswig<br />
Expertenkreis Patientensicherheit<br />
• Ass. Barbara Berner: Gemeinsame Rechtsabteilung von BÄK und KBV<br />
• Prof. Dr. med. Dieter Conen: Kantonsspital Aarau<br />
• Prof. Dr. med. Axel Ekkernkamp: Unfallkrankenhaus Berlin<br />
• Prof. Dr. med. Gisela Fischer: Medizinische Hochschule Hannover<br />
• Prof. Dr. med. Ferdinand Gerlach: Institut für Allgemeinmedizin Frankfurt<br />
• Dr. med. Franziska Diel: Kassenärztliche Bundesvereinigung<br />
• Eberhard Gramsch: Kassenärztliche Vereinigung Nie<strong>der</strong>sachsen<br />
• Dr. Günther Jonitz: Ärztekammer Berlin (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Dr. med. Regina Klakow-Franck M.A.: <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
• Dr. med. Ulrich Oesingmann: Kassenärztliche Vereinigung<br />
• RA Horst-Dieter Schirmer: Gemeinsame Rechtsabteilung von BÄK und KBV<br />
• Ulrich Smentkowski: Ärztekammer Nordrhein<br />
• Dr. med. Christian Thomeczek: Ärztliches Zentrum für Qualität in <strong>der</strong> Medizin<br />
544
Ausschuss „Gebietszugehörigkeit ärztlicher Leistungen“<br />
Mitglie<strong>der</strong> seitens <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>:<br />
• Dr. med. H. Hellmut Koch, München<br />
• Dr. med. Franz-Joseph Bartmann, Bad Segeberg<br />
Mitglie<strong>der</strong> seitens <strong>der</strong> Kassenärztlichen Bundesvereinigung:<br />
• Dr. med. Leonhard Hansen, Aachen<br />
• Dr. med. Andreas Köhler, Berlin<br />
Mitglied <strong>der</strong> gemeinsamen Rechtsabteilung:<br />
• RA Horst Dieter Schirmer, Berlin<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dr. med. Annette Güntert, Berlin<br />
Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
<strong>Kapitel</strong><br />
13<br />
545
Vertreter <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> in externen Gremien<br />
Beirat DIN NAMed, Normenausschuss Medizin<br />
• Dr. med. Robert Schäfer, Düsseldorf (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Dipl. rer. soc. Manfred Brüggemann, Berlin<br />
Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung (BQS)<br />
Gesellschafterversammlung:<br />
• Dr. med. Günther Jonitz, Berlin<br />
• Dr. med. Regina Klakow-Franck M.A., Berlin<br />
• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Karsten Vilmar, Bremen<br />
Gesellschafterausschuss:<br />
• Dr. med. Regina Klakow-Franck M.A., Berlin<br />
• Dr. med. Jochen Bredehöft, Münster<br />
• Dr. med. Günther Jonitz, Berlin<br />
Deutsche Diagnostika-Gruppe (DDG)<br />
• Dipl. rer. soc. Manfred Brüggemann, Berlin<br />
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA),<br />
Unterausschuss Qualitätssicherung<br />
• Dr. med. Günther Jonitz, Berlin<br />
• Dr. med. Regina Klakow-Franck M.A., Berlin<br />
• Dr. rer. nat. Ulrich Zorn MPH, Berlin<br />
Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen<br />
(IQWiG)<br />
• Prof. Dr. med. Christoph Fuchs, Berlin (Stiftungsrat)<br />
• Dr. med. Regina Klakow-Franck M.A., Berlin (Kuratorium)<br />
546
Kommission „Gesundheitsberichterstattung und<br />
Gesundheitsmonitoring“ beim Robert-Koch-Institut (RKI)<br />
• Dr. med. Regina Klakow-Franck M.A., Berlin<br />
Kooperation für Transparenz und Qualität im Gesundheitswesen (KTQ)<br />
Gesellschafterversammlung:<br />
• Ines Chop, Berlin<br />
• Dr. med. Günther Jonitz, Berlin<br />
• Dr. med. Regina Klakow-Franck M.A., Berlin<br />
• Prof. Dr. med. Friedrich-Wilhelm Kolkmann, Stuttgart<br />
• Dr. med. Theodor Windhorst, Münster<br />
Gesellschafterausschuss:<br />
• Ines Chop, Berlin<br />
• Dr. med. Günther Jonitz, Berlin<br />
• Dr. med. Regina Klakow-Franck M.A., Berlin<br />
• Prof. Dr. med. Friedrich-Wilhelm Kolkmann, Stuttgart<br />
• Dr. med. Theodor Windhorst, Münster<br />
Kuratorium des Bundesverbandes selbständiger Physiotherapeuten<br />
IFK zur Einführung eines Qualitätsmanagements für die<br />
Physiotherapiepraxen<br />
• Dipl. Päd. Rosemarie Bristrup, Berlin<br />
Kuratorium „Health Technology Assessment“ (HTA) beim DIMDI<br />
• Dr. med. Regina Klakow-Franck M.A., Berlin<br />
• Dr. med. Hermann Wetzel, Berlin<br />
Präsidium des DIN – Deutsches Institut für Normung e. V.<br />
• Dr. med. Günther Jonitz, Berlin<br />
Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
<strong>Kapitel</strong><br />
13<br />
547
Sektorkomitee „Medizinische Laboratorien“ bei <strong>der</strong> ZLG<br />
• Dipl. rer. soc. Manfred Brüggemann, Berlin<br />
Ständiger Ausschuss <strong>der</strong> Europäischen Ärzte (CPME)<br />
Deutsche Delegation:<br />
• Dr. med. Klaus-Dieter Wurche, Bremen (Delegationsleiter)<br />
• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Berlin<br />
• Dr. med. Frank-Ulrich Montgomery, Hamburg (Mitglied des Vorstandes)<br />
• Dr. med. Carl-Heinz Müller, Berlin<br />
• Dr. med. Ramin Parsa-Parsi, Berlin<br />
• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Karsten Vilmar, Bremen<br />
Berater:<br />
• Dr. med. Andreas Crusius, Rostock<br />
• Prof. Dr. med. Frie<strong>der</strong> Hessenauer, Mainz<br />
• RA Horst Dieter Schirmer, Berlin<br />
• Renate Vonhoff-Winter, Berlin<br />
Beobachter:<br />
• Dr. med. Klaus Bittmann, Köln (NAV-Virchow-Bund)<br />
• Dr. med. Kuno Winn, Berlin (Hartmannbund)<br />
• Dr. med. Andreas Botzlar, Berlin (Marburger Bund)<br />
Stiftung zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Normung im Bereich <strong>der</strong> Medizin (SNMed)<br />
• Dipl. rer. soc. Manfred Brüggemann, Berlin<br />
Vertreterversammlung <strong>der</strong> Berufsgenossenschaft für<br />
Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege<br />
Vertreter <strong>der</strong> Ärzteschaft:<br />
• Dr. med. Rudolf Burger, München<br />
• Dipl.-Volksw. Donald Horn, Hamburg<br />
• Dr. rer. oec. Hans-Jürgen Maas, Berlin<br />
• Dr. med. Robert D. Schäfer, Düsseldorf<br />
Stellvertreter <strong>der</strong> Ärzteschaft:<br />
• Rüdiger Vogt, Neuburg/Donau<br />
• Dr. med. Bernhard Gibis, Berlin<br />
548
Vorstand <strong>der</strong> Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst<br />
und Wohlfahrtspflege<br />
Vertreter <strong>der</strong> Ärzteschaft:<br />
• Dr. med. Alfred Möhrle, Frankfurt/Main<br />
Stellvertreter <strong>der</strong> Ärzteschaft:<br />
• San.-Rat Dr. med. Franz Gadomski, Saarbrücken<br />
• Dr. med. Andreas Köhler, Berlin<br />
Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
<strong>Kapitel</strong><br />
13<br />
549
Einrichtungen bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
Arbeitsgruppe „Influenzpandemie-Beauftragte<br />
<strong>der</strong> Landesärztekammern“<br />
• Dipl.-Med. Petra Albrecht, Dresden<br />
• Dr. med. Christiane Becker, Jena<br />
• Dr. med. Klaus Beelmann, Hamburg<br />
• Brigitte Bruns-Matthießen, Bremen<br />
• Dr. med. Rudolf Burger, München<br />
• Dr. med. Holger Dietze, Rostock<br />
• Dr. med. Henning Friebel, Magdeburg<br />
• Dr. med. Reinhold Hauser, Stuttgart<br />
• Dr. med. Günter Hock, Mainz<br />
• Dr. med. Roland Kaiser, Frankfurt/Main<br />
• Dr. med. Dr. med. dent. Hans-Walter Krannich, Hannover<br />
• Dr. med. Jörg Kurt, Saarbrücken<br />
• Dr. med. Carsten Leffmann, Hamburg<br />
• Dr. med. Edda Oppermann, Bad Segeberg<br />
• Dr. med. Michael Peglau, Berlin<br />
• Dr. med. Michael Popović, Frankfurt/Main<br />
• Dr. med. Robert D. Schäfer, Düsseldorf<br />
• Dr. med. Volkmar Skerra, Potsdam<br />
• Dr. med. Markus Wenning, Münster<br />
Ständige Gäste:<br />
• RA Dr. jur. Gerhard Nösser, Berlin<br />
• Dr. med. Paul Rheinberger, Berlin<br />
• Dr. med. Jörn Knöpnadel, Berlin<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dr. med. Annegret Schoeller, Berlin<br />
Konferenz <strong>der</strong> Fachberufe im Gesundheitswesen<br />
• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Berlin (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Dr. med. Cornelia Goesmann, Hannover (Stv. Vorsitzende)<br />
Mitglie<strong>der</strong> sind Vertreter von 39 Verbänden <strong>der</strong> Fachberufe im Gesundheitswesen.<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dr. med. Regina Klakow-Franck M.A., Berlin<br />
550
Patientenforum<br />
Vertreter <strong>der</strong> Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung<br />
und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e. V. – BAG<br />
• Dr. jur. Martin Danner, Düsseldorf<br />
• Hannelore Loskill, Düsseldorf<br />
Deutscher Diabetiker Bund e. V.<br />
• Manfred Flore, Kassel<br />
• Rosmarie Johannes, Kassel<br />
Bundesverband <strong>der</strong> Angehörigen psychisch Kranker e. V. (BapK)<br />
• Leonore Julius, Bonn<br />
Forum chronisch kranker und behin<strong>der</strong>ter Menschen im Paritätischen<br />
• Hilde Schulte, Bonn<br />
• Achim Weber, Berlin<br />
Deutsche Rheuma-Liga, Bundesverband e. V.<br />
• Borgi Winkler-Rohlfing, Wuppertal<br />
Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e. V.<br />
• Ursula Helms, Berlin<br />
• Dr. med. Jutta Hun<strong>der</strong>tmark-Mayser, Berlin<br />
Ärztliches Zentrum für Qualität in <strong>der</strong> Medizin (ÄZQ)<br />
• Prof. Dr. rer. nat. Dr. med. Günter Ollenschläger, Berlin<br />
• Dr. med. Sylvia Sänger, MPH, Cospeda<br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> (BÄK)<br />
• Dr. med. Cornelia Goesmann, Hannover (Vorsitzende)<br />
• Dipl.-Volksw. Norbert Butz, Berlin<br />
• Alexan<strong>der</strong> Dückers, Berlin<br />
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)<br />
• Dr. med. Carl-Heinz Müller, Berlin<br />
• Dr. med. Adela Litschel, Berlin<br />
• Klaus Balke, Berlin<br />
• Dr. med. Roland Stahl, Berlin<br />
• Dr. med. Dominik von Stillfried, Berlin<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dr. med. Justina Engelbrecht, Berlin<br />
Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
<strong>Kapitel</strong><br />
13<br />
551
Wissenschaftlicher Beirat Psychotherapie nach § 11 PsychThG<br />
Der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie nach § 11 Psych ThG (WBP) wird gemeinsam<br />
von <strong>der</strong> Bundeskammer <strong>der</strong> Psychologischen Psychotherapeuten (BPtK) und <strong>der</strong><br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> getragen. Der Beirat erstellt insbeson<strong>der</strong>e Gutachten, wenn die<br />
Approbationsbehörden <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> nach PsychThG Zweifel an <strong>der</strong> wissenschaftlichen<br />
Anerkennung eines Verfahrens haben. An den WBP können auch von den Fachkreisen<br />
Anträge zur Bewertung <strong>der</strong> Wissenschaftlichkeit von Verfahren und Methoden <strong>der</strong><br />
Psychotherapie gestellt werden.<br />
2. Amtsperiode (2004 – <strong>2008</strong>)<br />
von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> entsandte Mitglie<strong>der</strong>:<br />
• Prof. Dr. med. Gerd Rudolf, Heidelberg (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Prof. Dr. med. Gerhard Buchkremer, Tübingen<br />
• Prof. Dr. med. Fritz Hohagen, Lübeck<br />
• Prof. Dr. med. Horst Kächele, Ulm<br />
• Prof. Dr. med. Ulrike Lehmkuhl, Berlin<br />
• Prof. Dr. med. Michael Schulte-Markwort, Hamburg<br />
von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> entsandte stv. Mitglie<strong>der</strong>:<br />
• Prof. Dr. med. Manfred Cierpka, Heidelberg<br />
• Prof. Dr. med. Gereon Heuft, Münster<br />
• Prof. Dr. med. Gerd Lehmkuhl, Köln<br />
• Prof. Dr. med. Michael Linden, Teltow<br />
• Prof. Dr. med. Rolf Meermann, Bad Pyrmont<br />
• Prof. Dr. med. Renate Schepker, Ravensburg<br />
von <strong>der</strong> Bundeskammer <strong>der</strong> Psychologischen Psychotherapeuten entsandte Mitglie<strong>der</strong>:<br />
• Prof. Dr. phil. Dietmar Schulte, Bochum (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Prof. Dr. phil. Günter Esser, Potsdam<br />
• Prof. Dr. rer. nat. Thomas Fydrich, Berlin<br />
• Prof. Dr. phil. Jürgen Kriz, Osnabrück<br />
• Prof. Dr. rer. nat. Dipl.-Psych. Falk Leichsenring, Gießen<br />
• Prof. Dr. phil. habil. Bernhard Strauß, Jena<br />
von <strong>der</strong> Bundeskammer <strong>der</strong> Psychologischen Psychotherapeuten entsandte stv. Mitglie<strong>der</strong>:<br />
• Prof. Dr. phil. Jochen Eckert, Hamburg<br />
• Prof. Dr. med. Hans Reinecker, Bamberg<br />
• Prof. Dr. phil. Hertha Richter-Appelt, Hamburg<br />
• Prof. Dr. phil. Ulrich Stuhr, Hamburg<br />
• PD Dr. phil. Dipl.-Psych. Kirsten von Sydow, Hamburg<br />
• Dr. phil. Eberhard Windaus, Frankfurt/Main<br />
552
Vorstandsbeauftragte <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>:<br />
• Dr. med. Cornelia Goesmann, Hannover<br />
Vorstandsbeauftragter <strong>der</strong> Bundeskammer <strong>der</strong> Psychologischen Psychotherapeuten:<br />
• Prof. Dr. phil. Rainer Richter, Berlin<br />
3. Amtsperiode (2009 – 2013)<br />
von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> entsandte Mitglie<strong>der</strong>:<br />
• Prof. Dr. med. Manfred Cierpka, Heidelberg<br />
• Prof. Dr. med. Gereon Heuft, Münster<br />
• Prof. Dr. med. Ulrike Lehmkuhl, Berlin<br />
• Prof. Dr. med. Klaus Lieb, Mainz<br />
• Prof. Dr. med. Michael Linden, Teltow<br />
• Prof. Dr. med. Renate Schepker, Ravensburg<br />
von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> entsandte stv. Mitglie<strong>der</strong>:<br />
• Prof. Dr. med. Dipl.-Psych. Manfred Beutel, Mainz<br />
• Prof. Dr. med. Harald-Jürgen Freyberger, Greifswald<br />
• Prof. Dr. med. Wolfgang Herzog, Heidelberg<br />
• Prof. Dr. med. Gerd Schulte-Körne, München<br />
• Prof. Dr. med. Ulrich Schweiger, Lübeck<br />
• Prof. Dr. med. Kai von Klitzing, Leipzig<br />
von <strong>der</strong> Bundeskammer <strong>der</strong> Psychologischen Psychotherapeuten entsandte Mitglie<strong>der</strong>:<br />
• Prof. Dr. phil. Günter Esser, Potsdam<br />
• Prof. Dr. rer. nat. Thomas Fydrich, Berlin<br />
• Prof. Dr. phil. Dipl.-Psych. Siegfried Gauggel, Aachen<br />
• Prof. Dr. rer. nat. Dipl.-Psych. Falk Leichsenring, Gießen<br />
• Prof. Dr. phil. Dietmar Schulte, Bochum<br />
• Prof. Dr. phil. habil. Bernhard Strauß, Jena<br />
von <strong>der</strong> Bundeskammer <strong>der</strong> Psychologischen Psychotherapeuten entsandte stv. Mitglie<strong>der</strong>:<br />
• Prof. Dr. phil. Jochen Eckert, Hamburg<br />
• Prof. Dr. rer. nat. Dipl.-Psych. Nina Heinrichs, Bielefeld<br />
• Prof. Dr. phil. Hertha Richter-Appelt, Hamburg<br />
• Prof. Dr. phil. Ulrich Stuhr, Hamburg<br />
• PD Dr. phil. Dipl.-Psych. Kirsten von Sydow, Hamburg<br />
• Dr. phil. Eberhard Windaus, Frankfurt/Main<br />
Vorstandsbeauftragte <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>:<br />
• Dr. med. Cornelia Goesmann, Hannover<br />
Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Vorstandsbeauftragter <strong>der</strong> Bundeskammer <strong>der</strong> Psychologischen Psychotherapeuten:<br />
• Prof. Dr. phil. Rainer Richter, Berlin<br />
13<br />
553
Geschäftsführung:<br />
Die Geschäftsführung liegt gemäß <strong>der</strong> ergänzenden Vereinbarung vom 27.02.2009 zwischen<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und <strong>der</strong> Bundeskammer <strong>der</strong> Psychologischen Psychotherapeuten<br />
während <strong>der</strong> 3. Amtsperiode bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>.<br />
Zuständig in <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>:<br />
Dezernat 6 – Wissenschaft und Forschung<br />
Zentrale Kommission zur Wahrung ethischer Grundsätze in <strong>der</strong><br />
Medizin und ihren Grenzgebieten (Zentrale Ethikkommission)<br />
(5. Amtsperiode 2007 – 2010)<br />
Der Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> hat 1994 beschlossen, eine unabhängige und multidisziplinär<br />
zusammengesetzte „Zentrale Kommission zur Wahrung ethischer Grundsätze<br />
in <strong>der</strong> Medizin und ihren Grenzgebieten (Zentrale Ethikkommission)“ zu errichten.<br />
Zu ihren Aufgaben gehören insbeson<strong>der</strong>e,<br />
– Stellungnahmen zu ethischen Fragen abzugeben, die durch den Fortschritt und die<br />
technologische Entwicklung in <strong>der</strong> Medizin und ihren Grenzgebieten aufgeworfen<br />
werden;<br />
– in Fragen, die unter ethischen Gesichtspunkten im Hinblick auf die Pflichten bei <strong>der</strong><br />
ärztlichen Berufsausübung von grundsätzlicher Bedeutung sind, Stellung zu nehmen;<br />
– auf Wunsch <strong>der</strong> Ethikkommission einer Landesärztekammer o<strong>der</strong> einer Medizinischen<br />
Fakultät bei Wahrung <strong>der</strong> Unabhängigkeit dieser Ethikkommissionen für eine<br />
ergänzende Beurteilung einer ethischen Frage von grundsätzlicher Bedeutung zur<br />
Verfügung zu stehen.<br />
Näheres ist im Statut <strong>der</strong> Zentralen Ethikkommission geregelt.<br />
Vorstandsmitglie<strong>der</strong>:<br />
• Prof. Dr. med. Dr. phil. Urban Wiesing, Tübingen (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Prof. Dr. jur. Jochen Taupitz, Mannheim (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Dr. med. Gisela Bockenheimer-Lucius, Frankfurt/Main<br />
• Prof. Dr. theol. Peter Dabrock, Marburg<br />
• Dr. rer. nat. Sigrid Graumann, Berlin<br />
Weitere Mitglie<strong>der</strong>:<br />
• Prof. Dr. phil. Dieter Birnbacher, Düsseldorf<br />
• Prof. Dr. med. Joachim Boos, Münster<br />
• Prof. Dr. theol. Hille Haker, Frankfurt/Main<br />
• Prof. Dr. med. Wolfram Henn, Homburg<br />
• Prof. Dr. jur. Friedhelm Hufen, Mainz<br />
• PD Dr. med. Dipl.-Soz. Tanja Krones, Marburg<br />
• Dr. phil. Dirk Lanzerath, Bonn<br />
• Prof. Dr. med. H. Christof Müller-Busch, Berlin<br />
• Prof. Dr. theol. Johannes Reiter, Mainz<br />
554
• Dr. med. Josef Schuster, Würzburg<br />
• Prof. Dr. med. Dipl.-Theol. Matthias Volkenandt, München<br />
Ständige Gäste:<br />
• Prof. Dr. med. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Berlin<br />
• Prof. Dr. med. Christoph Fuchs, Berlin<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dr. med. Gert Schomburg, Berlin<br />
Zentraler Konsultationsausschuss für Gebührenordnungsfragen<br />
bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
Vertreter <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>:<br />
• San. Rat Dr. med. Franz Gadomski, Saarbrücken (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Dr. med. Theodor Windhorst, Münster (Stv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
• Dr. med. Alfred Möhrle, Frankfurt/Main<br />
• Dr. med. Klaus Ottmann, München<br />
Vertreter des Bundesministeriums für Gesundheit:<br />
• Reg.-Dir. Dr. med. Horst Stiel, Bonn<br />
Vertreter des Bundesministeriums des Inneren:<br />
• Min.-Rätin Gabriele Redeker, Mainz<br />
Vertreter des Verbandes <strong>der</strong> privaten Krankenversicherung:<br />
• Prof. Dr. med. Jürgen Fritze, Köln<br />
• Jürgen Miebach, Köln<br />
Vertreter des Verbandes <strong>der</strong> Privatärztlichen Verrechnungsstellen:<br />
• Peter Gabriel, Mannheim (mitberatend)<br />
Geschäftsführung:<br />
• Dr. med. Regina Klakow-Franck M.A., Berlin<br />
Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
<strong>Kapitel</strong><br />
13<br />
555
13.4.3 Organisationsstruktur <strong>der</strong> Geschäftsstelle<br />
Geschäftsführung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. med. Christoph Fuchs<br />
Stv. Hauptgeschäftsführer Dr. med. Regina Klakow-Franck M.A.<br />
Dipl.-Volksw. Rainer Raabe<br />
Informationsmanagement Dr. oec. Cathrin Becker (Referentin)<br />
Stabsstelle Dr. oec. troph. Esther Freese (Referentin)<br />
Parlaments- und Dipl.-Reg.-Wiss. Verena Heinz (Referentin)<br />
Regierungskontakte<br />
Referentin des Präsidenten Elke Böthin M.A. (Referentin)<br />
Auslandsdienst Dr. med. Ramin Parsa-Parsi (Dezernent)<br />
Dipl.-Pol. Domen Podnar (Referent)<br />
Dipl.-Übers. Renate Vonhoff-Winter (Referentin)<br />
Brüsseler Büro Corina Glorius (Referentin)<br />
Telematik Dr. med. Philipp Stachwitz (Stv. Dezernent)<br />
Dipl.-Volksw. Norbert Butz (Stv. Dezernent)<br />
Dr. med. Dipl.-Inform. Georgios Raptis (Referent)<br />
Dipl.-Ing. Dirk Schladweiler (Referent)<br />
Dezernat 1 Dr. med. Justina Engelbrecht (Dezernentin)<br />
Dr. rer. medic. Wilfried Kunstmann (Bereichsleiter)<br />
Dipl.-Ing. (FH) Karin Brösicke (Referentin)<br />
Dezernat 2 Dr. med. Annette Güntert (Dezernentin)<br />
Ulrike Pantzer (Referentin)<br />
Dr. med. Petra Zschieschang (Referentin)<br />
Dezernat 3 Dr. med. Regina Klakow-Franck M.A. (Dezernentin)<br />
Dipl.-Päd. Rosemarie Bristrup (Bereichsleiterin)<br />
Dipl. rer. soc. Manfred Brüggemann (Referent)<br />
Ines Chop (Referentin)<br />
Dr. rer. nat. Ulrich Zorn (Referent)<br />
556
Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
Dezernat 4 Dr. med. Regina Klakow-Franck M.A. (Dezernentín)<br />
Alexan<strong>der</strong> Golfier, MBA (Referent)<br />
Dr. Ursula Hofer, (Referentin)<br />
Britta Susen (Referentin)<br />
Dr. med. Hermann Wetzel (Referent)<br />
Dezernat 5 Dr. rer. oec. Hans-Jürgen Maas (Dezernent)<br />
Dr. med. Annegret Schoeller (Bereichsleiterin)<br />
Markus Rudolphi (Referent)<br />
Dezernat 6 Dr. med. Gert Schomburg (Dezernent)<br />
Dr. med. Frie<strong>der</strong> Bäsler (Referent)<br />
Dipl.-Soz. Wiss. Judith Berger (Referentin)<br />
Dr. rer. medic. Claus-D. Middel M.A. MPH (Referent)<br />
Dr. med. Wiebke Pühler (Referentin)<br />
Dezernat 7 Dipl.-Volksw. Rainer Raabe (Dezernent)<br />
Dipl.-Ök. Bernd Zielesch (Bereichsleiter)<br />
Dipl.-Ing. Maik Heckerott (Referent)<br />
Dipl. med.-Inf. Martin Stei (Referent)<br />
Pressestelle Alexan<strong>der</strong> Dückers (Dezernent)<br />
Hans-Jörg Freese M.A. (Stv. Dezernent)<br />
Lars Friebel M.A. (Referent)<br />
Das Referat Statistik wird von <strong>der</strong> Kassenärztlichen Bundesvereinigung betreut:<br />
• Dr. rer. pol. Thomas Kopetsch (Abteilungsleiter)<br />
Geschäftsführung <strong>der</strong> Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft:<br />
• Prof. Dr. med. Ursula Gun<strong>der</strong>t-Remy<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
Rechtsabteilung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und <strong>der</strong> Kassenärztlichen Bundesvereinigung:<br />
• RA Horst Dieter Schirmer (Dezernent)<br />
• RA Dr. Gerhard Nösser (Fachdezernent)<br />
• Dr. med. Marlis Hübner (Abteilungsleiterin)<br />
• Dipl.-Wirtschaftsjur. Daniela Röhrig (Referentin)<br />
• Ass. Jürgen Schrö<strong>der</strong> (Referent)<br />
• Ass. Annabel Seebohm (Referentin)<br />
13<br />
557
558
Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
13.5 Adressen <strong>der</strong> Landesärztekammern<br />
<strong>Kapitel</strong><br />
13<br />
559
560
Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
<strong>Kapitel</strong><br />
13<br />
561
562
Stichwortregister<br />
A<br />
Abfälle 123<br />
Abschiebung 43, 45<br />
Abschlussprüfung 345, 347f.<br />
Abtreibung 21, 387ff.<br />
Abwan<strong>der</strong>ung 38, 47, 69, 80, 384<br />
Adipositas 223<br />
AGnES-Konzept 87<br />
Aktion Saubere Hände 179<br />
Aktionsbündnis<br />
– Patientensicherheit e. V. (APS) 175, 178,<br />
235, 391<br />
– Rettung <strong>der</strong> Krankenhäuser 106, 385f.<br />
– Seelische Gesundheit 269f.<br />
Aktionsplan<br />
– Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS)<br />
179, 294<br />
– Ernährung und Bewegung 301<br />
Aktiv Altern 304<br />
Alkoholprävention 306<br />
Allgemeinmedizin 52ff., 85ff.<br />
Allokation 244<br />
Allokationsauffälligkeiten 251<br />
Allokationsverstöße 251<br />
Altern 304<br />
Alters- und Hinterbliebenenversorgung 404ff.<br />
Altersgrenze 22<br />
Altersstruktur 94<br />
Altersversorgung 373, 375ff., 404ff.<br />
Altersvorsorgeverträge 377<br />
Ambulante Versorgung 85ff.<br />
– durch Krankenhäuser 96<br />
Amsterdamer Vertrag 25<br />
Amtliche Gebührenordnung für Ärzte<br />
→ GOÄ<br />
Amtliche Gebührenordnung für Zahnärzte<br />
(GOZ) 96, 331f.<br />
AMWHV 253<br />
Analysesystem 120<br />
Anerkennung von<br />
– Berufsqualifikationen 66<br />
– Facharztbezeichnungen 75, 79, 437f.<br />
Stichwortregister<br />
– Psychotherapieverfahren und -methoden<br />
265<br />
Anschubfinanzierung 82, 85<br />
Ansprechpartner/Ombudspersonen 560ff.<br />
Antihypertensiva 287<br />
Anwendungsbeobachtungen 159<br />
Approbationsordnung 47<br />
AQUA (Assisting Quality Assessment System)<br />
233f.<br />
Arbeits- und Betriebsmedizin 132ff., 140f., 441f.<br />
Arbeitsausschuss „Ärztliche Weiterbildung“ 51<br />
Arbeitsbedingungen 114, 133<br />
Arbeitsgemeinschaft<br />
– berufsständischer Versorgungseinrichtungen<br />
(ABV) 405ff.<br />
– zur Regelung <strong>der</strong> Arbeitsbedingungen<br />
<strong>der</strong> Arzthelferinnen/Medizinischen<br />
Fachangestellten (AAA) 372ff.<br />
Arbeitsgruppe<br />
– „För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Weiterbildung zum<br />
Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin“<br />
54, 87<br />
– „Heilberufe- und Kammergesetze“ 162, 402<br />
– „Kaufmännische Geschäftsführer“ 403<br />
– „Mittelfristige Finanzplanung“ 403, 498<br />
Arbeitskreis „Krankenhauskooperation“ 97<br />
Arbeitsmarktsituation 344<br />
Arbeitsschutz 30, 146<br />
Arbeitszeitrichtlinie 29, 35, 118f.<br />
ARTEMIS (Adverse Drug Reactions Electronic<br />
Management and Information System) 291<br />
Arzneimittel 33, 288, 298, 371<br />
– für seltene Krankheiten 296f.<br />
– Kosten-Nutzen-Bewertung 190<br />
– verschreibungspflichtige 289f.<br />
Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung<br />
(AMWHV) 253<br />
Arzneimitteldokumentation 317<br />
Arzneimittelerprobung 160<br />
Arzneimittelgesetz (AMG) 159<br />
Arzneimittelindustrie 286f., 295, 297<br />
Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft<br />
(AkdÄ) 281ff., 487ff.<br />
Arzneimittelprüfung 160<br />
Arzneimittelrichtlinie (AMR) 298<br />
Arzneimittelsicherheit 289ff.<br />
Arzneimittelstudien 277<br />
Arzneimitteltherapie 288<br />
563
Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) 179,<br />
290, 294<br />
Arzneimittelverordnung 299<br />
Arzneiverordnung in <strong>der</strong> Praxis (AVP) 282<br />
Arzneiverordnungen 285, 299<br />
Arztberuf, Arztbild 18, 86, 155f.<br />
Ärzte (Statistik), s. auch → Ärztestatistik<br />
– ambulant tätige 74, 91f., 412ff.<br />
– angestellte 77, 412ff.<br />
– arbeitslose 79<br />
– ausländische 80, 439f.<br />
– berufstätige 71ff., 76f., 429ff.<br />
– nie<strong>der</strong>gelassene 95, 116, 412ff., 435f.<br />
– ohne ärztliche Tätigkeit 74, 412ff.<br />
– stationär tätige 73, 412ff., 433f.<br />
Ärzteausschuss Arzneimittelsicherheit (ÄAAS)<br />
292<br />
Ärztemangel 38, 53, 89, 122, 124, 150, 384<br />
Ärztemigration → Migration<br />
Ärztestatistik 69ff., 132ff., 412ff.<br />
– Allgemeinmedizin 90ff.<br />
– Arbeitsmedizinische Fachkunde 441f.<br />
– Ärztinnen 422f., 431f.<br />
– Betriebsmedizin 133ff., 441f.<br />
– nach Bezeichnung und Tätigkeitsbereichen<br />
414ff.<br />
– nach Gebietsbezeichnungen und Altersgruppen<br />
429f.<br />
– nach LÄK und Tätigkeitsbereichen 413<br />
– nach Tätigkeitsbereichen 412<br />
Arzthelferin 344f., 349, 374<br />
Ärztliche Ausbildung 47ff.<br />
Ärztliche Berufsordnung 160ff.<br />
Ärztliche Fortbildung 58ff.,<br />
s. auch → Fortbildung<br />
Ärztliche Führung 197ff.<br />
Ärztliche Honorierung 327ff.<br />
Ärztliche Stellen 121f., 205<br />
Ärztliche Versorgungswerke 404ff.<br />
Ärztliche Weiterbildung 50ff.<br />
s. auch → Weiterbildung<br />
Ärztliches Zentrum für Qualität in <strong>der</strong> Medizin<br />
(ÄZQ) 200, 212ff., 445f., s. auch → ÄZQ<br />
Arzt-Patient-Verhältnis 18, 110, 312f.<br />
Arztpraxis 233<br />
Arztzahlen, → Ärzte, Ärztestatistik<br />
Asthma 231<br />
Asylbewerber 43, 45<br />
Aufenthaltsdauer 125<br />
564<br />
Aufenthaltsrecht 44<br />
Aufenthaltsstatus 44f.<br />
Aufklärungsempfehlungen 116<br />
Aufklärungsgespräch 115<br />
Aufklärungspflicht 115f.<br />
Aufstiegsberuf 354<br />
Aufstiegsfortbildung 350f.<br />
Ausbildung, ärztliche 47ff.<br />
Ausbildung, berufliche 337ff.<br />
Ausbildungs- und Facharztdiplom 66f.<br />
Ausbildungsberufe 342ff.<br />
Ausbildungsbonus 341<br />
Ausbildungsinhalte 347<br />
Ausbildungssituation 344<br />
Ausbildungsverhältnisse 344f.<br />
Ausbildungsverordnung 346, 349<br />
Ausgabestrukturen 323<br />
Auslän<strong>der</strong> ohne legalen Aufenthaltsstatus 44<br />
Ausländische Ärztinnen und Ärzte 80, 439<br />
Ausschuss<br />
– für Arbeitsmedizin 138<br />
– für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) 139<br />
– für ethische und medizinisch-juristische<br />
Grundsatzfragen 156<br />
– Gebührenordnung 327, 333<br />
– für Gefahrstoffe 138<br />
– Gesundheit und Umwelt 310<br />
– Internationale Angelegenheiten 37f.<br />
– Öffentlicher Gesundheitsdienst 142<br />
– Sucht und Drogen 306, 307<br />
– Telematik 311f.<br />
– Unerwünschte Arzneimittelwirkungen<br />
291<br />
Ausschüsse <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> 483, 514ff.<br />
Auswahlverfahren 48<br />
Auswan<strong>der</strong>ung 38, 47, 69, 80, 384<br />
Auszeichnungen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> 478<br />
Auszubildende 344f.<br />
AVP 282<br />
AWB/NIS 159<br />
ÄZQ 200, 212ff., 538ff.<br />
– Internetangebote 238<br />
– Veröffentlichungen 241, 445f.<br />
– Schriftenreihe 241<br />
B<br />
Bachelor-/Masterstudiengänge 49<br />
BÄK GROUND 394
BÄK INTERN 394f.<br />
BAR 127<br />
Basis-Rollout 318<br />
Basistarif 333<br />
Bewegungsför<strong>der</strong>ung 301<br />
Beauftragter für Menschenrechte 43ff., 486<br />
Befundberichte 335<br />
Begutachtung psychisch reaktiver Traumafolgen<br />
in aufenthaltsrechtlichen Verfahren<br />
bei Erwachsenen“ 63<br />
Begutachtungsanträge 165<br />
Behandlungsfälle 125<br />
Behandlungsfehler 167, 169f., 392<br />
Behandlungsfehlerstatistik 392<br />
Behandlungsfehlervorwürfe 166, 176<br />
Behandlungskosten 100<br />
Behin<strong>der</strong>te Menschen 158<br />
Behin<strong>der</strong>tenrechtskonvention 158<br />
Behin<strong>der</strong>ung 154<br />
Beirat für Teilhabe behin<strong>der</strong>ter Menschen im<br />
Bundesministerium für Arbeit und Soziales<br />
(BMAS) 131<br />
Bekanntmachungen 443, 463<br />
Belegarztvertrag 116f.<br />
Beratungs- und Formulierungshilfe 116f.<br />
Beratungspflicht 21, 387<br />
Bereitschaftsdienst 29f., 118f.<br />
Berlin im Blick 396<br />
Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG 53,<br />
56, 64f., 68, 343<br />
Berufsbildung 339ff.<br />
Berufsbildungsgesetz 349<br />
Berufsbildungsreformgesetz 355<br />
Berufsbildungsstatistik 344, 355<br />
Berufsordnung 160ff.<br />
Berufsordnungsausschuss 161<br />
Berufsschulen 348<br />
Berufszufriedenheit 49<br />
Beteiligungsrecht 183<br />
Betriebliche Gesundheitsför<strong>der</strong>ung 140<br />
Betriebsärztliche Versorgung 132ff., 441f.<br />
Betriebswirtin für Management im Gesundheitswesen<br />
353f.<br />
Bevölkerungsschutz 145f., 151f.<br />
Bewertungskriterien 205<br />
Bewertungsmethodik 329<br />
Bildungsgipfel 341<br />
Binnenmarktregelungen 26<br />
Biologische Arbeitsstoffe 139f.<br />
Stichwortregister<br />
Biosimilare Produkte 288f.<br />
Biostoffverordnung (BioStoffV) 139<br />
BKA-Gesetz 392f.<br />
Blended Learning 64<br />
Blutbestandteile 257<br />
Blutprodukte 257<br />
Blutstammzellen 260<br />
Bologna-Prozess 49<br />
Bosbach-Entwurf 391<br />
Bosnien 43<br />
BQS 206f., 546<br />
– Ergebniskonferenz 206<br />
– Verfahren 207f.<br />
Brüsseler Büro 24<br />
Brustkrebs 223<br />
Bundesagentur für Arbeit 335<br />
Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation<br />
(BAR) 127<br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> 183, 186, 401ff., 479ff.<br />
– Ausschüsse 483, 514ff.<br />
– Geschäftsstelle 556ff.<br />
– Gremien 482ff.<br />
– Internetangebot 398<br />
– Organigramm 558<br />
– Ständige Konferenzen 483, 514ff.<br />
– Vorstand 485f.<br />
<strong>Bundesärztekammer</strong>statistik 164ff.<br />
Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung<br />
(BQS) 206f., 546<br />
Bundeskriminalamt 392f.<br />
Bundespolizei 334<br />
Bundeswehr 335<br />
Bund-Län<strong>der</strong>-Abteilungsleiter-Arbeitsgruppe<br />
„Influenzapandemieplanung“ (BL-AL-AG)<br />
143f.<br />
Bürgerbeteiligung 304ff.<br />
Bürokratie 107<br />
Bürokratisierung 110<br />
C<br />
Case Management 362f., 368<br />
Cannabis 306ff.<br />
Certificate of Current Professional Status 65<br />
Certificate of Good Standing 65<br />
Chronische KHK 217<br />
CIRS (Critical Incident Reporting System) 164,<br />
177, 234f.<br />
CIRSmedical 234<br />
565
Clearingfunktion 172<br />
Clearingstelle 59<br />
Compassionate Use 296f.<br />
Conférence Européenne des Ordres et des<br />
Organismes d'Attributions Similaires“<br />
(CEOM) 36<br />
Continuing Medical Education (CME) 222<br />
Conseil National de l'Ordre des Médecins 36<br />
COPD (Chronic Obstructive Pulmonary<br />
Disease) 216<br />
Cord Blood 260<br />
Cost-Sharing-Initiativen 299<br />
CPME 34f.<br />
Critical Incident Reporting Systems (CIRS)<br />
164, 177, 235<br />
Curricula 59, 63f., 196f., 199ff., 227, 302, 309,<br />
349ff.<br />
Curriculum<br />
– Ärztliche Führung 197f.<br />
– Ärztliches Qualitätsmanagement 196<br />
– Begutachtung psychoreaktiver Traumafolgen<br />
im sozialen Entschädigungsrecht 59<br />
– Grundlagen <strong>der</strong> medizinischen Begutachtung<br />
59<br />
– Organspende 197<br />
– Qualifikation Tabakentwöhnung 59<br />
D<br />
Datenaustausch 245<br />
Datenflüsse in <strong>der</strong> Transplantationsmedizin<br />
245<br />
Datenschutz 65, 313, 316<br />
Datensicherheit 316<br />
David-Sackett-Preis 228<br />
Defibrillatoren (AED) 153<br />
Deklaration von Helsinki 39<br />
Deklaration von Seoul 40<br />
DELBI-ADAPTE 226<br />
DELBI-CONTENT 226<br />
Delegation 87, 133<br />
Delegation ärztlicher Leistungen 87, 133, 151,<br />
161, 359, 361<br />
Demenz 18, 219, 303<br />
Demonstration 385<br />
Depression 217<br />
Deutsch-polnische Arbeitsgruppe 37<br />
Deutsch-Polnisches Symposium 37<br />
Deutsche Akademie <strong>der</strong> Gebietsärzte 95ff., 493f.<br />
566<br />
Deutsche Akademie für Allgemeinmedizin<br />
85ff., 492f.<br />
Deutsche Diabetes Gesellschaft 224<br />
Deutsche Diagnostika Gruppe (DDG) 210, 546<br />
Deutsche Kodierrichtlinien 113<br />
Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO)<br />
251<br />
Deutsche Transplantationsgesellschaft (DTG) 247<br />
Deutscher Ärztetag 18, 45, 303, 314, 380f.,<br />
466f., 479f.<br />
– Beschlüsse des 110. DÄT 2007 475f.<br />
– Beschlüsse des 111. DÄT <strong>2008</strong> 18f.,<br />
466ff.<br />
Deutscher Pflegerat 363f.<br />
Deutscher Qualifikationsrahmen (DQR) 342f.<br />
Deutscher Senat für ärztliche Fortbildung 59f.,<br />
495f.<br />
Deutsches Institut für Normung (DIN) 209<br />
Deutsches Netzwerk Evidenzbasierte Medizin<br />
(DNebM) 227<br />
Diabetes 218f., 224<br />
Diabetestherapie 219<br />
Diagnostik, genetische 263<br />
Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG 34, 68,<br />
163, 343<br />
Disease-Management-Programme (DMP) 222f.<br />
Disziplinarmaßnahmen 65<br />
Diuretika 287<br />
Dokumentationsassistenten 113<br />
Doping 157<br />
Doppelmitgliedschaft 161<br />
DRG-Fachkommission 106, 108<br />
DRG-Fallpauschalenkatalog 110<br />
DRG-System 109<br />
Drogen 306<br />
Drug Safety Mail 294<br />
E<br />
E-Health 31<br />
E-Learning 60, 354f.<br />
EbM-Curriculum 227<br />
EbM-Fortbildung 227<br />
ECVET 343<br />
EFMA/WHO 40<br />
EFMA-Liaison-Komitee 41<br />
eGK → Elektronische Gesundheitskarte<br />
Ehrenzeichen <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft 203,<br />
478
Einbecker Erklärung 113<br />
Einheitsbeitrag 16<br />
Einstiegsqualifizierung 346<br />
Einzelvertragssystem 82<br />
elektronische Gesundheitskarte (eGK) 31, 250,<br />
311ff.<br />
elektronische Patientenakte 311, 317<br />
elektronische Signaturen 323<br />
elektronischer Heilberufsausweis 317<br />
elektronische Kommunikation 312f.<br />
elektronischer Arztausweis 311, 322ff.<br />
elektronischer Arztbrief 317, 323<br />
elektronische Patientenakten 316<br />
elektronisches Rezept 317<br />
Embryonenschutzgesetz 261<br />
Entgeltsystem 104, 106<br />
Entgeltumwandlung 373, 375, 377<br />
Entlassungsmanagement 365f.<br />
Entschädigungsgebühr 110<br />
Entschädigungsrecht 59<br />
Erkrankungen, arbeitsbedingte 134<br />
Erkrankungen, chronische 126, 129<br />
Ernährung und Bewegung 301<br />
Ernährungsmedizinische Beratung 63<br />
Ernst-von-Bergmann-Plakette 478<br />
Erprobung von Arzneimitteln an Min<strong>der</strong>jährigen<br />
160<br />
Ersthelfersystem 153<br />
Ersttrimester-Screening 264<br />
Ethik 157<br />
Ethik-Handbuch 40<br />
Ethikkommission 157, 159<br />
EU EBM 227<br />
EU-Arbeitszeitrichtlinie 29, 35, 118f.<br />
EU-Berufsanerkennung 64f.<br />
EU-Bulletin 24<br />
EU-Organspende 248<br />
EU-Projekt Leonardo 227<br />
EU-Richtlinie 35, s. auch → Richtlinien<br />
– 2004/23/EG 253<br />
– 2005/36 EG 56<br />
– Organtransplantation 248<br />
EURELPRO 409<br />
Europäische Arbeitszeitrichtlinie 35, 118<br />
Europäische Ärzteschaft 34ff.<br />
Europäische Gesetzgebung 24<br />
Europäische Gesundheitspolitik 25ff.<br />
Europäische Kommission 33<br />
Europäische Union 24ff., 248<br />
Stichwortregister<br />
Europäischer Bezugsrahmen für die Qualität in<br />
<strong>der</strong> beruflichen Aus- und Weiterbildung<br />
(EQARF) 342f.<br />
Europäisches Leistungspunktesystem für die<br />
berufliche Bildung (ECVET) 342<br />
Europäischer Qualifikationsrahmen (EQR) 342f.<br />
Europäisches Gesundheitssystem 41, 103<br />
Europäisches Leistungspunktesystem 342<br />
Europe for Patients 32<br />
European Medical School (EMS) Oldenburg-<br />
Groningen 49<br />
European Forum of Medical Associations and<br />
WHO 40ff.<br />
Eurotransplant 247<br />
Evaluationsstudie 308<br />
Evidenzbasierte Medizin 227<br />
Evidenzbasierte Therapieleitlinie 283<br />
Expertenstandards 366<br />
F<br />
Facharztanerkennungen 75, 79, 437f.<br />
Facharztdiplom 66f.<br />
Fachausschuss für Gesundheitsdienst und<br />
Wohlfahrtspflege (FAGES) 139<br />
Fachberufe im Gesundheitswesen 337ff.<br />
Fachsymposium „Gewalt macht krank“ 41<br />
Fachwirt/in für ambulante medizinische Versorgung<br />
337, 350ff., 361<br />
Fallpauschalensystem 112<br />
Fallprüfungen 110<br />
Fehlerberichts- und Lernsystem (CIRS) 164,<br />
177, 234f.<br />
Fehlererfassungssystem 164<br />
Fehlerforschung 178<br />
Fehlerkultur 176<br />
Fehlermanagement 196<br />
Fehlerprävention 392<br />
Filmfestival 270<br />
Finanzhilfen 23, 385f.<br />
Finanzkommission 403, 496<br />
Finanzmarktkrise 406<br />
First Contact Practitioner 370<br />
Flüchtlinge 45<br />
För<strong>der</strong>initiative zur Versorgungsforschung<br />
271ff.<br />
För<strong>der</strong>projekte 233, 271ff.<br />
For<strong>der</strong>ungskatalog 313f.<br />
567
Forschungsgutachten zur Ausbildung von<br />
Psychologischen Psychotherapeuten 268f.<br />
Fortbildung 58ff., 133, 149, 178, 197, 199,<br />
222, 236<br />
– Medizin und Ökonomie 60<br />
– strukturierte curriculäre 63<br />
Fortbildungsbeauftragte 61<br />
Fortbildungscurricula → Curricula<br />
Fortbildungskongress 62<br />
Fortbildungskonzept Patientensicherheit 236<br />
Fortbildungssatzung 58<br />
Fortbildungsveranstaltungen 44, 62<br />
Fortbildungszertifikat 58, 59<br />
Fortpflanzungsmedizin 261<br />
Fortpflanzungsmedizingesetz 261<br />
Fortschritt und Fortbildung in <strong>der</strong> Medizin 61<br />
Forum Patientensicherheit 235<br />
Freiberuflichkeit 15<br />
Früh- und Neugeborenenversorgung 185<br />
Frühdefibrillation 153<br />
Früherkennung 233<br />
Früherkennungsprogramme 302<br />
FSA-Kodex 286<br />
G<br />
G-BA → Gemeinsamer Bundesausschuss<br />
G-DRG-Begleitforschung 112<br />
G-DRG-Fallpauschalensystem 106ff., 112f.<br />
GCP-Verordnung 159<br />
Gebietsgrenzen 56<br />
Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) → GOÄ<br />
Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) 96,<br />
331f.<br />
Gefahrgutbestimmungen 123<br />
Gehaltstarifvertrag 372f.<br />
Geld-zurück-Garantien 299<br />
gematik 317f.<br />
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) 183ff.,<br />
189, 208, 298f.<br />
Gendiagnostik 262, 264<br />
Gendiagnostikgesetz 20, 194, 262<br />
Gentherapie 262<br />
Gentransfer-Arzneimittel 264<br />
Gentransferstudien 264<br />
Gesellschaft zur Qualitätssicherung in <strong>der</strong><br />
betriebsärztlichen Betreuung (GQB) 134<br />
568<br />
Gesetz<br />
– zur Abwehr von Gefahren des internationalen<br />
Terrorismus 23<br />
– zur Stärkung des Wettbewerbs in <strong>der</strong><br />
gesetzlichen Krankenversicherung 407<br />
– zur strukturellen Weiterentwicklung <strong>der</strong><br />
Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz)<br />
89<br />
– zur Weiterentwicklung <strong>der</strong> Organisationsstrukturen<br />
in <strong>der</strong> gesetzlichen Krankenversicherung<br />
(GKV-OrgWG) 22, 54,<br />
88<br />
Gesetzgebung 19<br />
– europäische 24, 27<br />
Gesprächspsychotherapie 268<br />
Gesund altern 140, 304<br />
Gesundheit und Teilhabe 154<br />
Gesundheitsakten 317<br />
Gesundheitsberufe 337ff., 357ff.<br />
Gesundheitsdienstleistungen 163<br />
– grenzüberschreitende 27f., 33<br />
Gesundheitsdienstleistungsrichtlinie 27<br />
Gesundheitsfachberufe 337ff.<br />
Gesundheitsfonds 15f., 20, 22, 113, 382<br />
Gesundheitsför<strong>der</strong>ung 63, 140, 301f.<br />
Gesundheitsministerkonferenz 103<br />
Gesundheitsmo<strong>der</strong>nisierungsgesetz 58<br />
Gesundheitsökonomie 60, 288<br />
Gesundheitspolitik 15ff., 141<br />
– europäische 25ff.<br />
GesundheitsRente 377<br />
Gesundheitsschutz 140<br />
Gesundheitssystem, europäisches 41, 303<br />
Gesundheitstelematik 311f.<br />
Gesundheitswirtschaft 15, 17<br />
gesundheitsziele.de 304<br />
Gewalt gegen Frauen 41<br />
Gewalt macht krank, Symposium 41f., 303<br />
Gewebeeinrichtungen 254<br />
Gewebegesetz 253, 257<br />
Gewebemedizin 243, 246, 253f., 461f.<br />
Geweberichtlinie 253<br />
Gewebetransplantation 256<br />
G-I-N 225<br />
GKV<br />
– Gesundheitsreformgesetz 81<br />
– Mo<strong>der</strong>nisierungsgesetz 81f.<br />
– OrgWG 22, 54, 88<br />
– Wahltarif 333f.
– Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG)<br />
16, 103, 125, 333f.<br />
GOÄ 96, 139, 327ff.<br />
– Anwendungsfragen 336<br />
– Datenbank 336<br />
– Leistungen 328f.<br />
– Privatliquidation 330<br />
– Reformprojekte 328ff.<br />
– Service/Internetauftritt 336<br />
– Systempflege 331<br />
– Weiterentwicklung 331<br />
Good Medical Communication Practice 158<br />
GOZ 96, 331f.<br />
Gremien <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> 482ff.<br />
Grundsatzpositionen 17<br />
Guidelines International Network 225<br />
Gutachten „Kooperation und Verantwortung“ 357<br />
Gutachtenwesen 142<br />
Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen<br />
164ff.<br />
H<br />
Hämatopoetische Stammzellen 260<br />
Hammerexamen 47<br />
Hämotherapie 257ff.<br />
– Querschnitts-Leitlinien 258<br />
Händehygiene 179<br />
Handlungskonzept 53f., 87f.<br />
Hausärzte 86, 366<br />
Hausärztemangel 53, 89<br />
Hausärzteverband 88<br />
Hausarztverträge 22<br />
Häusliche Gewalt 42<br />
HCPCB 65<br />
Health Care Professionals Crossing Bor<strong>der</strong>s 65<br />
Health Professional Card - HPC 322ff.<br />
Heilberufe- und Kammergesetze 162, 402<br />
Heilberufe, nichtärztliche 359<br />
Heilberufsausweise 322<br />
Heilkundekompetenz 368f.<br />
Heilmittelerbringer 371<br />
Heilpraktiker 370f.<br />
Herzegowina 43<br />
Herzinsuffizienz, chronische 217<br />
Herzklappen 254<br />
Herzzentren 247<br />
High 5s 235<br />
High Level Group 26<br />
Stichwortregister<br />
Hinterbliebenenrente 405<br />
Hirntod-Diagnostik 252<br />
Hochschulen 47ff.<br />
Hochschulrahmengesetz (HRG) 48<br />
Hologramm 325<br />
Honorararztvertrag 117<br />
Honorarreform 16, 97<br />
Honorarvereinbarungen 334<br />
Honorierung 327ff.<br />
HPC/SMC-Spezifikation 323<br />
HRG 48<br />
HU-Audits 246<br />
Hypertonie 287<br />
I<br />
ICD-10-GM 2009 110, 111<br />
ICF-Praxisleitfaden 128, 129<br />
Imagebroschüre 348<br />
Impfen 55, 302<br />
Implementierung von (Versorgungs-)Leitlinien<br />
220f., 273<br />
Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) 233<br />
Influenza-Kommission 144<br />
Influenzapandemie 143ff.<br />
Influenzapandemiebeauftragte 146f.<br />
Informationsdienst 394ff.<br />
Informationsforum Patientensicherheit 235<br />
Informations-Newsletter 238<br />
Infrastrukturnutzungs- und Mietvertrag 118<br />
Initiative E-Learning 60<br />
Innere Medizin 52ff.<br />
Innovationen im Gesundheitswesen 114f.<br />
Inselzell-Transplantation 246<br />
Inselzellen 254ff.<br />
Insolvenzfähigkeit 22<br />
Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im<br />
Gesundheitswesen (IQWiG) 189f., 287, 546f.<br />
Integrationsverträge 81ff.<br />
Interdisziplinäre Fortbildungsveranstaltungen<br />
62<br />
Interdisziplinärer Zentralkongress für die Fachberufe<br />
im Gesundheitswesen 62<br />
Interdisziplinäres Forum 61f.<br />
Interessenvertretung 19, 24<br />
Internal Market Information System (IMI) 68<br />
Internationale Angelegenheiten, Ausschuss 37<br />
569
Internationale Klassifikation <strong>der</strong> Funktionsfähigkeit,<br />
Behin<strong>der</strong>ung und Gesundheit<br />
(ICF) 128<br />
Internationale Zusammenarbeit 42<br />
Internetinformationen 233, 295<br />
Interventionsprogramme 308<br />
Investitionsfinanzierung 103<br />
INVIP-Reha-Projekt 221<br />
IQWiG 189f., 287, 546f.<br />
IT KOMPAKT 396f.<br />
J<br />
Jahresvisitation <strong>der</strong> Koordinierungsstelle 252<br />
Jahresvisitation <strong>der</strong> Vermittlungsstelle 251<br />
Journalistenpreis 228<br />
K<br />
KammerClient 324<br />
KammerIdent-Verfahren 324<br />
Kammermitgliedschaft 161f.<br />
Katastrophenhilfe 145, 152<br />
Katastrophenmedizin 150<br />
KBV<br />
– Versorgungsstrukturkonzept 86<br />
– Wissensportal 222<br />
Kin<strong>der</strong>- und Jugendlichenpsychotherapeuten<br />
266, 268f.<br />
Kin<strong>der</strong>erziehungszeiten 408<br />
Kin<strong>der</strong>gesundheit 303<br />
Kindesvernachlässigung und -misshandlung<br />
303<br />
Klassifikation im Gesundheitswesen 112<br />
Klimawandel 310<br />
Klinische Prüfungen an Min<strong>der</strong>jährigen 160<br />
Kodierrichtlinien 113<br />
Kollektivvertragssystem 82<br />
Kommission Somatische Gentherapie 264f., 511<br />
Kommunikation 363<br />
– elektronische 18<br />
Komplexleistungen 104, 139<br />
Konferenz <strong>der</strong> Fachberufe im Gesundheitswesen<br />
357ff.<br />
Konformitätsbescheinigungen 56, 67<br />
Konsensuskonferenz 164, 224<br />
Konsensuspapiere 164<br />
Konsiliararztvertrag 116f.<br />
Konsultationen, öffentliche 33<br />
570<br />
Konsultationspapier <strong>der</strong> EU-Kommission<br />
„Seltene Krankheiten 296<br />
Konsultativtagung 36, 38<br />
Kontrahierungsverpflichtung 124<br />
Kontrollprobenmessungen 191<br />
Kooperation für Transparenz und Qualität im<br />
Gesundheitswesen (KTQ ® ) 200, 547<br />
Kooperation und Verantwortung 359<br />
Kooperationen 235f.<br />
Kooperationsmodelle 96f., 357<br />
Kooperationsvereinbarungen 97, 209<br />
Koordinierungsstelle, Deutsche Stiftung<br />
Organtransplantation (DSO) 251<br />
Kostenerstattung 333f.<br />
Kosten-Nutzen-Bewertung 115, 190, 288, 299<br />
Kranken- und Altenpflege 368f.<br />
Krankenhäuser 16, 23, 120, 363, 385<br />
Krankenhausabfälle 123<br />
Krankenhausfinanzierung 99, 103, 105, 108,<br />
114, 122, 124<br />
Krankenhausfinanzierungsreformgesetz<br />
(KHRG) 16, 19, 23, 101f., 385<br />
Krankenhausgesetzgebung 124<br />
Krankenhaushygiene 123, 179<br />
Krankenhausinvestitionsfinanzierung 104<br />
Krankenhauskatalog 176, 202<br />
Krankenhausmitarbeiter 30<br />
Krankenhauspflege 121<br />
Krankenhausplanung 103, 114, 120, 124<br />
Krankenhausstatistik 100<br />
Krankenhausversorgung 99ff.<br />
Krankenpflege 122, 363ff.<br />
– hausärztliche 89, 125, 368<br />
Krankenpflege- und Altenpflegeberufe 363ff.,<br />
368<br />
Krankenversicherung → GKV<br />
Krankheiten, selbstverschuldete 392<br />
Krankheiten, seltene 278<br />
Kreuzschmerz 218<br />
Krisenmanagement 145, 152<br />
Krisenmanagementübung 144ff.<br />
Kritische Ereignisse (CIRSmedical) 177<br />
KTQ 200ff., 547<br />
– Award 203<br />
– Forum 203<br />
– Krankenhaus-Katalog 176<br />
– Verfahren 202<br />
– Zertifikat 176, 202<br />
– Zertifizierungsverfahren 201
Kursweiterbildung „Allgemeinmedizin“ 63<br />
L<br />
labMELD 243<br />
Laboratoriumsmedizin 190ff., 210f., 258<br />
Län<strong>der</strong>übergreifende Krisenmanagementübung<br />
Exercises 144ff., 152<br />
Landesärztekammern, Adressen 559<br />
Landesbasisfallwerte 23, 104, 106<br />
Landkarte Hochschulmedizin 50<br />
LearnART 354<br />
Lebendspende 245<br />
Leber- und Inselzellen 254ff.<br />
Leistungserbringung 103, 161<br />
Leistungskomplexe 104, 139<br />
Leistungspunktesystem 342<br />
Leistungsverdichtung 100, 104, 121<br />
Leitfaden „Medikamente - schädlicher<br />
Gebrauch und Abhängigkeit“ 308<br />
Leitlinien 173, 231f., 258f.<br />
– Methodik 226<br />
– Portal 222<br />
– Projekte 223ff.<br />
– Recherche und Bewertung 223<br />
– Report 259<br />
Leitsätze, gesundheitspolitische 141<br />
Leonardo-Da-Vinci-Programm 227<br />
Lernplattform „Moodle“ 61<br />
Liquiditätsprobleme 110<br />
Lissabon-Prozess 26<br />
Lobbying 19, 24<br />
LÜKEX 07 144ff., 152<br />
M<br />
Mammakarzinom 219<br />
Mammographie-Screening 302<br />
Managementgesellschaften 82<br />
Mangelversorgung 15<br />
Manteltarifvertrag 373<br />
Massenanfall von Infizierten (MANI) 151<br />
Massenanfall von Verletzen/Erkrankten<br />
(MANV) 151<br />
Massenproteste 386<br />
Masseur- und Physiotherapeutengesetz 370<br />
Masterstudiengang 49<br />
matchMELD 243<br />
Medical Error Reporting Systems (MERS) 177<br />
Stichwortregister<br />
MedIEQ (Quality Labelling of Medical Web<br />
Content using Multilingual Information<br />
Extraction) 233<br />
Medikamentenabhängigkeit 306<br />
Medizin und Ökonomie 59, 102<br />
Medizin<br />
– evidenzbasierte 228<br />
– manuelle 278<br />
Medizinethik 156f., 250<br />
Medizinische Fachangestellte 337f., 344ff.,<br />
361, 370, 374<br />
Medizinische Fachberufe 337ff.<br />
Medizinische Fakultäten 47f.<br />
Medizinische Versorgung → Versorgung<br />
Medizinische Versorgungszentren (MVZ) 98<br />
Medizinischer Dienst <strong>der</strong> Krankenversicherung<br />
(MDK) 108f.<br />
Medizinische und pflegerische Versorgung 337<br />
Medizinprodukte 159, 210<br />
Medizinprodukte-Betreiberverordnung 191<br />
Medizinproduktegesetz (MPG) 159, 191<br />
Medizinstudenten 38, 47, 49f., 78, 384<br />
Medizinstudium 48ff., 384<br />
Mehrfachmitgliedschaft 161<br />
Meinungsbildung 383<br />
Meldepflicht 302, 392<br />
MELD-Scores 243ff.<br />
Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung 154<br />
Menschenrechtsbeauftragter 43ff., 486<br />
Methodenpapier 265, 288<br />
Methodenreport 180<br />
Migration 38, 47, 69, 80, 384<br />
Mindestfallzahlen 186<br />
Mindestmenge 186<br />
Misshandlung 303<br />
Mobilfunk 310<br />
Modellprojekt „Interprofessionelle Kommunikation<br />
im Krankenhaus“ 363<br />
Modellversuche zur Pflege 368ff.<br />
Modellvorhaben nach § 63 Abs. 3b und Abs.<br />
3c SGB V 89<br />
Monomitgliedschaft 161f.<br />
Morbidität 111<br />
Multimorbidität 129<br />
Multiplikatorenfortbildung 61<br />
Muster-Arbeitsanweisung 258<br />
Muster-Gesundheitsaufklärung 233<br />
Musterverträge 138<br />
(Muster-)Kursbuch „Spezielle Schmerztherapie“ 57<br />
571
(Muster-)Kursbücher 50<br />
(Muster-)Logbücher 50<br />
(Muster-)Richtlinie zur Durchführung <strong>der</strong><br />
assistierten Reproduktion 261<br />
(Muster-)Richtlinien 50<br />
(Muster-)Vertrag 138<br />
(Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) 50f.<br />
N<br />
Nabelschnurblut 260<br />
Nachwuchsmangel 122, 133, 384<br />
Nationaler Pandemieplan 147<br />
Nationaler Reanimationskonsens 153<br />
Nationale Versorgungsleitlinien (NVL) 179f.,<br />
215ff., 284, s. auch → NVL<br />
Nationaler Aktionsplan „Ernährung und Bewegung“<br />
301<br />
Nationaler Ausbildungspakt 339<br />
Nationaler Präventionsrat 20<br />
Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden<br />
(NUB) 111, 114<br />
Neuropathie, diabetische 219<br />
Neuropsychologische Therapie 266<br />
Newsletter 238f., 295<br />
– „Effekte von Leitlinien“ 239<br />
– „Patientensicherheit“ 239<br />
Nichtärztliche Berufsgruppen 368<br />
Nierenerkrankungen bei Diabetes 218<br />
Normenausschusses Medizin (NAMed) 209,<br />
546<br />
Normenscreening 34, 163<br />
Normentwicklung 209<br />
Normsetzungsverfahren 51<br />
Notarztmangel 150<br />
Notfall- und Katastrophenmedizin 150f.<br />
Notfalldatensatz 317, 319<br />
Notfallversorgung 121, 150<br />
Notkompetenz 151<br />
Nuklearmedizin 205<br />
NVL 179f., 215ff., 284<br />
– Asthma 215f.<br />
– Chronische Herzinsuffizienz 217<br />
– Chronische KHK 217<br />
– COPD 216<br />
– Depression 217<br />
– Kreuzschmerz 218<br />
– Implementierung 220<br />
– Methodik 219<br />
572<br />
– Module 218ff.<br />
– Programm 179, 215, 221<br />
– Typ-2-Diabetes 218<br />
– Verbreitung und Disseminierung 220<br />
– Verfahren 221<br />
O<br />
OCS 247<br />
Offene Methode <strong>der</strong> Koordinierung (OMK) 26<br />
Öffentliche Konsultationen 33<br />
Öffentlicher Gesundheitsdienst 141ff.<br />
Off-Label-Use 259<br />
Öffnungsklausel 96, 104<br />
Ökonomie 60<br />
Ökonomisierung 273, 384<br />
Ombudspersonen 561ff.<br />
Online-Abgleich 317, 319<br />
Online-Abrechnung 323<br />
Online-Anbindung 318f.<br />
Operationen, medizinisch nicht indizierte 110<br />
Operationstechnische Assistenz 371<br />
Opiatabhängige 306f.<br />
OPS-Mapping 328<br />
OPS-Version 2009 111<br />
Opt-Out-Regelung 30, 119<br />
Ordnungsfunktion 172<br />
Organ Care Systems 247<br />
Organhandel 245, 248<br />
Organspende 243, 245, 248ff.<br />
Organspendeausweis 254<br />
Organspendebereitschaft 250<br />
Organtransplantation 197, 243, 246f., 254f.<br />
Organvermittlung 243<br />
Organverteilung 250<br />
Orphan Drugs 296<br />
Osteopathie 278f.<br />
Osteuropa 38f.<br />
OTA 371f.<br />
P<br />
PAD-Programm 153<br />
Palliativversorgung 125<br />
Pandemiepläne 145<br />
Pandemieplanung 143ff.<br />
Pankreasinseln 256<br />
Paracelsus-Medaille 478<br />
Patient Safety 175
Patient-Arzt-Verhältnis 18, 110, 312f.<br />
Patientenberatungsstellen 304f.<br />
Patientenbeteiligung 179f., 231, 233<br />
Patientendatensysteme, elektronische 31<br />
Patientenforum 304ff.<br />
Patientengeheimnis 23, 392<br />
patienteninformation.de 306<br />
Patienteninformationen 33, 179, 228, 231,<br />
284, 288<br />
Patientenleitlinien 231f.<br />
Patientenmobilität 26<br />
Patientenportal 228ff.<br />
Patientenratgeber 233<br />
Patientenrechte 27, 33, 35<br />
Patientenschulung 219<br />
Patientensicherheit 33, 175f., 178, 234ff., 391<br />
Patientenverfügung 21, 25, 389ff.<br />
Patientenversorgung 31, 58, 81, 100, 233,<br />
273f., 337<br />
Patientenvorwürfe 166<br />
Pensionskasse 375f.<br />
Personalverknappung 104, 121<br />
Petzparagraf 392f.<br />
Pflege 122, 125, 130, 337, 363ff.<br />
Pflegebedürftige 303, 339<br />
Pflegeberufe 357, 363f.<br />
Pflegegipfel 121<br />
Pflegekräfte 121<br />
Pflegenotprogramm 122<br />
Pflegestellen 121<br />
Pflegestützpunkte/Pflegeberatung 367<br />
Pflegeverbände 363<br />
Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (PfWG) 19f.,<br />
113, 357, 365ff., 370<br />
Pharmaindustrie 286f., 295, 297<br />
Pharmakotherapie 299<br />
Pharmakovigilanz 290f.<br />
Physician Factor 271, 274<br />
Physiotherapie 370f.<br />
Pilotprojekt 227<br />
Placebo 279<br />
Pneumologie 97<br />
Pocket-TE 284<br />
Portugal Agreement 65<br />
Praktische Ärzte 93f.<br />
Prävention 63, 99, 134, 137, 140, 301ff.<br />
Präventionsgesetz 20, 301<br />
Präventionstagung 302<br />
Praxis-QM-System 220<br />
Stichwortregister<br />
Praxisleitfaden 128f., 257<br />
Praxispersonal 372<br />
Pressemitteilungen 239<br />
Presseschau 396<br />
Pressestelle <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft 379ff.<br />
Primärversorgung 89<br />
Privatisierung 101, 274<br />
Privatmedizin 331<br />
Professionsentwicklung 155, 360<br />
Programm für Nationale VersorgungsLeitlinien<br />
179, 215ff., s. auch → NVL<br />
Projektbeirat „Bewertung GOÄ“ 327<br />
Projektbüro Elektronischer Arztausweis 312,<br />
325<br />
Prostatakarzinom 224<br />
Protest 386<br />
Prüfärzte 159<br />
Prüfauftrag 23, 105<br />
Prüfkriterien 187<br />
Prüfungen 345, 347f., 356<br />
– ärztliche 47<br />
– klinische 160<br />
Prüfungskommission 251, 504<br />
Prüfungszeugnis 349<br />
Prüfverfahren 110<br />
Prüfzentren 159<br />
Psychische Gesundheit 32<br />
Psychodynamische Psychotherapie 266<br />
Psychologische Psychotherapeuten (BPtK)<br />
265ff.<br />
Psychosomatische Grundversorgung 63<br />
Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) 152<br />
Psychotherapeutengesetz (PsychThG) 265<br />
– Forschungsgutachten 268<br />
Psychotherapie 265ff.<br />
– Forschung 265<br />
– Richtlinien 267<br />
– Verfahren 266<br />
Punktekonten 58<br />
Q<br />
Qualifikationsrahmen 342f.<br />
Qualifizierungsoffensive 340<br />
QUALIFY 184<br />
Qualität in <strong>der</strong> Medizin 234<br />
Qualitätsagenda 2010 174<br />
Qualitätsbericht, kammerübergreifen<strong>der</strong> 180f.<br />
Qualitätsberichte <strong>der</strong> Krankenhäuser 184<br />
573
Qualitätsbewertung 233<br />
Qualitätsindikatoren 180, 183f., 221f.<br />
Qualitätsmanagement 126f., 171, 192, 196f.,<br />
237<br />
Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung<br />
durch den Arzt (Q-M-A) 237<br />
Qualitätsmanagementkonzepte 205<br />
Qualitätsordnung 171f.<br />
Qualitätsprogramm <strong>der</strong> Ärzteschaft 174<br />
Qualitätsprüfungen 367<br />
Qualitätssicherung 58, 126f., 134f., 142, 171,<br />
173f., 181ff., 200, 204, 206ff., 237<br />
– Curricula 196<br />
– laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen<br />
190ff.<br />
– Röntgendiagnostik 195<br />
– sektorenübergreifende 181f., 208<br />
– Transplantationsmedizin 258<br />
Qualitätssicherungsgremien 173<br />
Qualitätswettbewerb 171<br />
Querschnitts-Leitlinien zur Therapie mit Blutkomponenten<br />
und Plasma<strong>der</strong>ivaten 258ff.<br />
R<br />
Rahmen-Notfallplan „Influenza Pandemie“ 147<br />
Ratgeber für Patienten 233<br />
Rationierung 15, 380, 384<br />
Rauchen 383f.<br />
Raucherentwöhnung 306, 309<br />
Reanimationsempfehlungen 153<br />
Rechtsverordnung 319<br />
Reformkonzept 328<br />
Regelaltersgrenze 405<br />
Regelungen an <strong>der</strong> Schnittstelle Gewebemedizin<br />
- Organtransplantation 246, 254<br />
Rehabilitation 125ff.<br />
Rehabilitationsforschung 131<br />
REHACare International 130<br />
Reisemedizinische Gesundheitsberatung 63<br />
Rentenansprüche 408<br />
Rentenversicherung 406ff.<br />
Reproduktionsmedizin 261<br />
Rettungsassistentenausbildung 150f.<br />
Rettungsdienst 150<br />
Rezepte, elektronische 31<br />
Richtlinie(n)<br />
– 2003/88/EG 29, 118<br />
– 2005/36/EG 53, 56, 64ff., 68, 343<br />
574<br />
– 2006 /123/EG 34, 68, 163, 343<br />
– 93/16/EWG 66, 67<br />
– Qualitätsicherung laboratoriumsmedizinischer<br />
Untersuchungen 192, 258<br />
– zur Aufklärung <strong>der</strong> Krankenhauspatienten<br />
über vorgesehene ärztliche Maßnahmen<br />
115<br />
– zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen<br />
und zur Anwendung von<br />
Blutprodukten (Hämotherapie) 257<br />
– zur Wartelistenführung und Organvermittlung<br />
243<br />
Richtlinien, Empfehlungen und Positionen <strong>der</strong><br />
Ständigen Kommission Organtransplantation<br />
453ff.<br />
Richtlinien, Leitlinien und Empfehlungen des<br />
Wissenschaftlichen Beirats 447ff.<br />
Richtlinienentwurf 27ff.<br />
Richtlinientätigkeit Todesfeststellung bei<br />
Embryonen o<strong>der</strong> Foeten 255<br />
Risikoaufklärung 116, 167<br />
Risikobekanntgaben 293<br />
Risikomanagement 234, 407<br />
– in Arztpraxen 147f.<br />
Risikostrukturausgleich 16<br />
Risk-Share-Verträge 299<br />
Rollout 318f.<br />
Röntgendiagnostik 195, 205<br />
Röntgenverordnung 194f., 204<br />
Root-Instanz 324f.<br />
Routinedaten 172<br />
Routinesitzung 293<br />
S<br />
S3-Leitlinien 231f.<br />
– Prostatakarzinom 224<br />
Sachbearbeitertagung 57<br />
Sanierungsbeitrag 103<br />
Schädigung, zerebrale 158<br />
Schiedsverfahren 117<br />
Schlichtungsstellen 164f.<br />
Schmerztherapie 57<br />
Schutzimpfungen 55<br />
Schwangerenkonfliktberatungsstellen 387<br />
Schwangerschaftsabbruch 21, 387ff.<br />
Schwangerschaftskonfliktgesetz 20, 22, 387ff.<br />
Schweigepflicht 23, 316, 392f.
Schweizerische Ärztinnen und Ärzte (FMH)<br />
114<br />
Science Direct 240<br />
Seelische Gesundheit 270<br />
Sektorkomitee Medizinische Laboratorien 210<br />
Selbsthilfeorganisationen 304f.<br />
Selbstverwaltung 15, 105, 109, 112<br />
Seltene Krankheiten 32, 296f.<br />
Serbien, Ärztekammer 43<br />
Servicefunktionen 172<br />
Service-Newsletter 239<br />
Sicherheits- und Fehlerkultur 176<br />
Sicherheitskonzept 324f.<br />
Signaturgesetz (SigG) 323<br />
Signaturspezifikation 325<br />
Smart Open Services (SOS) 31<br />
Soforthilfe 385<br />
Somatische Gentherapie 264<br />
Sozialagenda 27<br />
Sozialversicherung 409<br />
Spätabtreibungen 21, 387ff.<br />
Speichermedien 320f.<br />
Spen<strong>der</strong>herzen 247<br />
Spezielle Schmerztherapie 57<br />
Spontanmeldesystem 290<br />
Sportmedizin 158<br />
Staatsmedizin 382<br />
Stammzellgesetz 156, 261<br />
Ständige Arbeitsgruppe „Weiter- und Fortbildung“<br />
63<br />
Ständige Kommission Organtransplantation<br />
243, 453ff., 482, 498<br />
Ständige Konferenz<br />
– „Ärztliche Versorgungswerke“ 404<br />
– „Ärztliche Weiterbildung“ 51<br />
– „Europäische Angelegenheiten“ 33<br />
– „Qualitätssicherung“ 173<br />
– ärztlicher psychotherapeutischer Verbände<br />
268<br />
– <strong>der</strong> Geschäftsführungen und <strong>der</strong> Vorsitzenden<br />
<strong>der</strong> Ethik-Kommissionen <strong>der</strong><br />
Landesärztekammern 159<br />
– <strong>der</strong> Vertreter <strong>der</strong> Geschäftsführungen <strong>der</strong><br />
Landesärztekammern 401<br />
Ständige Konferenzen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
483, 514ff.<br />
Ständige Koordinationsgruppe Versorgungsforschung<br />
(SKV) 271f., 513<br />
Stichwortregister<br />
Ständiger Ausschuss <strong>der</strong> Europäischen Ärzte<br />
(CPME) 34f.<br />
Stationäre Versorgung 99ff., 121<br />
Statistik → Ärzte, Ärztestatistik<br />
Stellenprogramm 121f.<br />
Stellungnahme(n) 290<br />
– <strong>der</strong> AkdÄ 286, 288, 297<br />
– <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> 187, 332<br />
– des IQWiG 288<br />
– zu Cannabis 296<br />
– zur Arzneimittel-Richtlinie des G-BA zu<br />
beson<strong>der</strong>en Arzneimitteln 298<br />
Stellungnahmerecht 186<br />
Sterbebegleitung 156, 390f.<br />
Steuerrecht 117<br />
Strahlenschutzverordnung 204<br />
Strahlentherapie 205<br />
Stromausfälle 152<br />
Strukturvereinbarungen 185<br />
Studentenbefragung 49<br />
Studien, nicht-interventionelle 159<br />
Studienbedingungen 133<br />
Stünker-Entwurf 389<br />
Substitution 306f.<br />
Sucht 306ff., 383<br />
Suchtbeauftragte 308<br />
Suchterkrankungen 306ff.<br />
Symposium <strong>der</strong> Zentral- und Osteuropäischen<br />
Ärzteorganisationen (ZEVA) 38f.<br />
Systemische Therapie 266<br />
T<br />
Tabakentwöhnung 59, 64, 309<br />
Tabakprävention 306<br />
Tarifabschluss 373<br />
Tarifangelegenheiten 372<br />
<strong>Tätigkeitsbericht</strong>e, Transplantationszentrum<br />
252<br />
Teilhabe behin<strong>der</strong>ter Menschen 131<br />
Teilzeitanstellung 117<br />
Telekommunikationsüberwachungsgesetz 23<br />
Telematik 18, 311ff.<br />
Telematikinfrastruktur 311, 316f., 321<br />
Telemedizin 31, 311<br />
Testregionen 318ff.<br />
Therapieempfehlungen 282ff.<br />
Therapiehinweise 298f.<br />
Therapieleitlinien 282f.<br />
575
Therapie-Symposien 283<br />
Thorakale Organe 246<br />
Trägerstrukturän<strong>der</strong>ung 101, 124<br />
Transfusionsgesetz (TFG) 257<br />
Transfusionsmedizin 257<br />
Transplantation 244<br />
Transplantationsgesetz (TPG) 249, 252f.<br />
– Gewebeverordnung 253<br />
– Novellierung 245<br />
Transplantationsmedizin 243f., 249f., 258<br />
Transplantationsrecht 249f.<br />
Transplantationszentren 246, 252f.<br />
Traumafolgen 43, 59<br />
TTT Train the Trainer 227<br />
Typ-2-Diabetes 218f., 231, 288<br />
U<br />
UAW 290ff.<br />
– Aus Fehlern lernen 293<br />
– Berichte 290<br />
– Datenbank 290, 293<br />
– Meldungen 290<br />
– News 293<br />
Übermittlungspflicht 44<br />
Überwachungskommission 251, 505<br />
Ukrainian Medical Association (UMA) 42<br />
Ulmer Papier 17f., 141<br />
UMA 43<br />
Umweltmedizin 63<br />
UN-Behin<strong>der</strong>tenrechtskonvention 158<br />
Unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW)<br />
290ff., s. auch → UAW<br />
Universitäten 47, 50<br />
Untersuchungen, genetische 262<br />
Untersuchungsmaterial 123<br />
Unterversorgung 122<br />
V<br />
Vergütung 97<br />
Vergütungsordnungen 333<br />
Verhaltenskodizes 286f.<br />
Vernetzung im Gesundheitswesen 316<br />
Verordnung beson<strong>der</strong>er Arzneimittel 298<br />
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge<br />
(ArbMedVV) 137<br />
Verschwiegenheitspflicht 393<br />
Versichertenstammdaten 317<br />
576<br />
Versicherungsstatus 252f.<br />
Versorgung, ärztliche 69ff., 154, 359, 412ff.<br />
– ambulante 85ff., 97f., 120, 237, 339,<br />
349, 374<br />
– betriebsärztliche 132ff.<br />
– fachärztliche 97f.<br />
– hausärztliche 86ff., 90, 361<br />
– im Pandemiefall 148<br />
– integrierte 81f., 84f., 125<br />
– medizinisch-pflegerische 339<br />
– poststationäre 125ff.<br />
– sektorübergreifende 81ff.<br />
– stationäre 97, 99ff., 363<br />
– vertragsärztliche 81, 402<br />
Versorgungsausgleich 408<br />
Versorgungsausgleichsrecht 408<br />
Versorgungseinrichtungen (ABV) 405ff.<br />
Versorgungsformen 358<br />
Versorgungsforschung 101, 271ff.<br />
Versorgungsleitlinien 179f., 215ff., 284<br />
s. auch → NVL<br />
Versorgungsmanagement 358, 365<br />
Versorgungsmodelle 97<br />
Versorgungsqualität 172<br />
Versorgungsstrukturen 363, 370<br />
Versorgungsstrukturkonzept 86, 96<br />
Versorgungsverträge 367<br />
Versorgungswerke 404ff.<br />
Vertragsärzte 93, 299<br />
Vertragsarztrechtsän<strong>der</strong>ungsgesetz 407<br />
Verwahrlosung 303<br />
Verweildauer in Kliniken 109<br />
Vogelgrippe 143<br />
Vollversicherungstarife 333<br />
Vollzugsbeamtinnen/-beamten 334<br />
Vorsorgeuntersuchungen 137, 139<br />
W<br />
Wahltarif 334f.<br />
WeB-Reha 135, 136<br />
Weiterbildung 50ff., 66, 98, 133, 197<br />
– allgemeinmedizinische 54, 63<br />
– betriebsmedizinische 134<br />
– zum Facharzt für Innere und) Allgemeinmedizin<br />
(Hausarzt) 53, 87f.<br />
– Finanzierung 57<br />
– in Frankreich 67<br />
– in Österreich 68
Weiterbildungsordnung 50f.<br />
Weltärztebund (World Medical Association)<br />
→ WMA<br />
Weltgesundheitsorganisation → WHO<br />
Werbung 158, 287<br />
Werksärzte 135<br />
Wettbewerb 15<br />
Wettbewerbsrecht 26<br />
Wettbewerbsregeln 286<br />
Whitepaper Sicherheit 321<br />
WHO 40f.<br />
– Regionalbüro Europa 41<br />
Wi<strong>der</strong>spruchslösung 245<br />
Wirkstoff aktuell 285f.<br />
Wirkstoffgruppen 287<br />
Wirtschaftlichkeitsgebot 298<br />
Wissenschaftlicher Beirat 277ff., 447ff., 461,<br />
482, 506<br />
Wissenschaftlicher Beirat Psychotherapie<br />
(WBP) 265f., 463, 502<br />
Wissensportal 222<br />
WMA 39f.<br />
– Ethik-Handbuch 40<br />
– Generalversammlung 39f.<br />
Stichwortregister<br />
Z<br />
Zeitschrift für Evidenz, Fortbildung und Qualität<br />
im Gesundheitswesen (ZEFQ) 240<br />
Zentrale Ethikkommission 157, 443f., 554<br />
Zentraler Erfahrungsaustausch <strong>der</strong> Ärztlichen<br />
Stellen nach Röntgenverordnung und<br />
Strahlenschutzverordnung (ZÄS) 204<br />
Zentralstelle <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> für Gesundheitsschutz<br />
bei Arzneimitteln und Medizinprodukten<br />
(ZLG) 210<br />
Zerebrale Schädigung 158<br />
Zertifizierungsverfahren 126f., 201f.<br />
Zeugnisverweigerungsrecht 23, 393<br />
ZEVA 38f.<br />
Zivilschutz 145f., 152<br />
Zivilschutzforschung 152<br />
Zulassung zum Medizinstudium 48<br />
Zulassungsverordnung für Vertragsärzte 309<br />
577
Abkürzungsverzeichnis<br />
Abkürzungsverzeichnis<br />
ÄAAS Ärzteausschuss Arzneimittelsicherheit<br />
ABAS Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe<br />
AkdÄ Arzneimittelkommission <strong>der</strong> deutschen Ärzteschaft<br />
AKNZ Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz<br />
AMG Arzneimittelgesetz<br />
AMTS Arzneimitteltherapiesicherheitsprüfung nach § 291a Abs. 3 SGB V<br />
AMWHV Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung<br />
AOLG Arbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> Obersten Landesgesundheitsbehörden<br />
ARTEMIS Adverse Drug Reactions Electronic Management and Information System<br />
AWMF Arbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften<br />
ÄZQ Ärztliches Zentrum für Qualität in <strong>der</strong> Medizin<br />
BÄK <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
BAR Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation<br />
BBK Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenschutz<br />
BfArM Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte<br />
BIS Binnenmarktinformationssystem<br />
BL-AL-AG Bund-Län<strong>der</strong>-Abteilungsleiter-Arbeitsgruppe<br />
BMAS Bundesministerium für Arbeit und Soziales<br />
BMG Bundesministerium für Gesundheit<br />
BQS Bundesgeschäftsstelle für Qualitätssicherung<br />
BSI Bundesamtes für Sicherheit in <strong>der</strong> Informationstechnik<br />
BtMÄndV Betäubungsmittel-Än<strong>der</strong>ungsverordnung<br />
BtMVV Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung<br />
BVG Bundesverwaltungsgericht<br />
BVPG Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsför<strong>der</strong>ung<br />
CEOM Conférence Européenne des Ordres et des Organismes d’Attributions<br />
Similaires (Europäische Konferenz <strong>der</strong> Ärztekammern und ärztlichen<br />
Organisationen mit kammerähnlichen Aufgaben)<br />
CIRS Critical Incident Reporting System<br />
CME Continuing Medical Education<br />
COPD Chronisch obstruktive Lungenkrankheit<br />
CPME Ständiger Ausschuss <strong>der</strong> Europäischen Ärzte<br />
DAMA Deutsche Arzneimittelagentur<br />
DDG Deutsche Diagnostika Gruppe<br />
DELBI Deutsches Instrument zur Leitlinien-Bewertung<br />
DGAUM Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e. V.<br />
DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung<br />
DIMDI Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information<br />
DKG Deutsche Krankenhausgesellschaft<br />
DMP Disease-Management-Programm<br />
579
DRG Diagnosis Related Groups (Diagnosebezogene Fallgruppen)<br />
DRV Deutsche Rentenversicherung<br />
DRV Bund Deutsche Rentenversicherung Bund<br />
EbM Evidenzbasierte Medizin<br />
EFMA/WHO European Forum of Medical Associations and WHO<br />
eGK Elektronische Gesundheitskarte nach § 291a SGB V<br />
EIV Elektronischer Informationsverteiler<br />
EQR Europäischer Qualifikationsrahmen<br />
FAGES Fachausschuss für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege<br />
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss<br />
gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen <strong>der</strong> Gesundheitskarte mbH (Berlin)<br />
G-I-N Guidelines International Network<br />
GKV Gesetzliche Krankenversicherung<br />
GKV-WSG GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz<br />
GMG GKV-Mo<strong>der</strong>nisierungsgesetz<br />
GMK Gesundheitsministerkonferenz<br />
GOÄ Amtliche Gebührenordnung für Ärzte<br />
GOZ Gebührenordnung für Zahnärzte<br />
GQB Gesellschaft zur Qualitätssicherung in <strong>der</strong> betriebsärztlichen Betreuung<br />
GVG Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und -gestaltung e. V.<br />
HBA (Elektronischer) Heilberufsausweis nach § 291a Abs. 5 SGB V<br />
HCPCB Health Care Professionals Crossing Bor<strong>der</strong>s<br />
HPC Health Professional Card<br />
IGeL Individuelle Gesundheitsleistungen<br />
IMI Internal Market Information System<br />
IQWiG Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen<br />
JVEG Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz<br />
KBV Kassenärztliche Bundesvereinigung<br />
KHK Koronare Herzkrankheit<br />
KOSA Kooperationsstellen für Selbsthilfeorganisationen<br />
KTQ ® Kooperation für Transparenz und Qualität im Gesundheitswesen<br />
KVK Krankenversichertenkarte nach § 291 SGB V<br />
LASI Län<strong>der</strong>ausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik<br />
LL Leitlinien<br />
MedIEQ Quality Labelling of Medical Web Content using Multilingual Information<br />
Extraction<br />
MKT Multifunktionales Kartenterminal (Kartenlesegerät)<br />
MKT+ Kartenlesegerät für KVK und eGK<br />
MVZ Medizinisches Versorgungszentrum<br />
NUB Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden<br />
NVL Nationale Versorgungsleitlinien<br />
580
Abkürzungsverzeichnis<br />
ÖGD Öffentlicher Gesundheitsdienst<br />
OMK Offene Methode <strong>der</strong> Koordinierung<br />
PKV Private Krankenversicherung<br />
PSI Patient Safety Indicator<br />
PVS Praxisverwaltungssystem<br />
QEP Qualität und Entwicklung in Praxen ® (Praxis-QM-System <strong>der</strong> KBV)<br />
QI Qualitätsindikatoren<br />
Q-M-A Qualitätsmanagement in <strong>der</strong> ambulanten Versorgung<br />
SGB V Sozialgesetzbuch V – Gesetzliche Krankenversicherung<br />
SigG Signaturgesetz<br />
SMC Security Module Card<br />
UAW Unerwünschte Arzneimittelwirkungen<br />
VÄG Vertragsarztrechtsän<strong>der</strong>ungsgesetz<br />
VDBW Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e. V.<br />
VSD Versichertenstammdaten<br />
VUD Verband <strong>der</strong> Universitätsklinika Deutschlands<br />
VVG Versicherungsvertragsgesetz<br />
VVR Versicherungsvertragsrecht<br />
WHO World Health Organization (Weltgesundheitsorganisation)<br />
WMA World Medical Association (Weltärztebund)<br />
ZDA Zertifizierungsdiensteanbieter<br />
ZEFQ Zeitschrift für Evidenz, Fortbildung und Qualität im Gesundheitswesen<br />
ZLG Zentralstelle <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und<br />
Medizinprodukten<br />
581